Worauf kommt es an Wettbewerbsverfahren Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen grundsätzlich schnell in die praktische Anwendung überführt werden. Daher wird bei der Vorhabenauswahl besonderer Wert auf Projekte gelegt, in denen Unternehmen mit Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren (Verbundprojekte). Der Wettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe muss eine aussagekräftige Projektskizze eingereicht werden, die die Inhalte des Projekts beschreibt. Eingegangene Skizzen werden anhand von Kriterien bewertet. Anschließend wählt ein unabhängiges Gutachtergremium die förderwürdigsten Projekte aus. In der zweiten Stufe werden die Teilnehmer der positiv begutachteten Skizzen zu einer formalen Antragstellung aufgefordert. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Verbundprojekte können auch zwischen Unternehmen durchgeführt werden. Im Einzelfall können auch innovative Projekte einzelner Unternehmen gefördert werden. Wichtige Bewertungskriterien sind: Termine • Beitrag des Projekts zum Treibhausgasminderungsziel des Landes • Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse für NRW • Technologischer Innovationsgehalt und Neuheitsgrad des Vorhabens gegenüber dem Stand der Technik Maßnahmen zur Marktverbreitung von Produkten und Verfahren sind nicht Gegenstand der Förderung. Einreichungsfrist Projektskizzen 30.09.2015 Auswahlrunde Gutachtergremium Januar/Februar 2016 Der Wettbewerbsaufruf und die Förderrichtlinien sowie die obligatorisch zu verwendenden Unterlagen für die Projektskizze finden Sie unter www.leitmarktagentur.nrw oder www.etn.nrw ErneuerbareEnergien.NRW Information zum Klimaschutzwettbewerb Kontakt LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH, c/o Projektträger ETN Sibylle Schmidt | Tel.: 02461 690 - 603 | E-Mail: [email protected] Bildnachweise: © Titelbild: aligator kommunikation GmbH www.efre.nrw.de www.leitmarktagentur.nrw www.etn.nrw Vorwort Der Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die Technik der Erneuerbare Energien hat sich in den letzten 20 Jahren rasant entwickelt. Angefangen hat es mit einigen wenigen Pionieren, die mit großem Elan erste Modell- und Pilotanlagen entworfen haben. Mittlerweile ist die Erneuerbare-Energien-Branche zu einem bedeutsamen Wirtschaftszweig geworden. Hoch professionelle Unternehmen und namhafte Forschungseinrichtungen arbeiten an der Weiterentwicklung der Techniken. Sie finden weltweit Anwendung und tragen so zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase bei. Mit diesem Wettbewerb wollen wir gerade die zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen in NRW bei ihren Forschungsaktivitäten unterstützen, um auf diese Weise den Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW voranzutreiben. Wir laden Sie, die innovativen Köpfe der regenerativen Energiebranche in NRW, herzlich ein, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Viel Erfolg wünscht Ihnen Johannes Remmel Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Worum geht es Der Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW fördert technologische Innovationen mit dem Schwerpunkt in der Forschungskategorie „experimentelle Entwicklung“. Im Vordergrund stehen die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld. Die Vorhaben können folgende Themengebiete bzw. deren Kombination betreffen: • • • • • Solarenergie Windenergie Bioenergie Wasserkraft Umweltwärme • Geothermie • Nachnutzung der Bergbauinfrastruktur und Grubenwasser- sowie Grubengasnutzung Wen wir fördern • Unternehmen • Hochschulen und Forschungseinrichtungen • Beratungseinrichtungen • Verbände, Kommunen und öffentliche Einrichtungen • Technologie- und innovationsorientierte Kompetenzzentren Förderziele Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW hat sich die Landesregierung vorgenommen, die Treib hausgasemissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Das erfordert u.a. einen erheblichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2025 sollen mehr als 30 % des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Wind- und Solarenergie können dabei einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende in NRW leisten, wie die Potenzialstudien Erneuerbare Energien NRW des LANUV zur Wind- und Solarenergie gezeigt haben. Biomasse, Wasserkraft und Geothermie wiederum können in Verbindung mit einem gemeinsamen Steuerungs system zur Verstetigung des Angebots aus erneuerbaren Energien beitragen. Mit dem Wettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW sollen innovative regenerative Energietechniken, die bisher noch nicht am Markt etabliert sind und die ein hohes Treibhausgas-Minderungspotenzial haben, bis zur Marktreife unterstützt und die Weiterentwicklung bestehender Technologien zur effizienteren Energieumwandlung gefördert werden. Dadurch trägt das Land dazu bei, dass die Kosten für erneuerbare Energien kontinuierlich sinken und die Energiesysteme insgesamt optimiert werden.
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