Infoflyer - EFRE.NRW

Worauf kommt es an
Wettbewerbsverfahren
Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen grundsätzlich schnell in die praktische Anwendung überführt werden.
Daher wird bei der Vorhabenauswahl besonderer Wert auf
Projekte gelegt, in denen Unternehmen mit Hochschulen
bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren (Verbundprojekte).
Der Wettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW wird in
einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. In der ersten
Stufe muss eine aussagekräftige Projektskizze eingereicht werden, die die Inhalte des Projekts beschreibt.
Eingegangene Skizzen werden anhand von Kriterien
bewertet. Anschließend wählt ein unabhängiges
Gutachter­gremium die förderwürdigsten Projekte aus.
In der zweiten Stufe werden die Teilnehmer der positiv
begutachteten Skizzen zu einer formalen Antragstellung
aufgefordert.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.
Verbundprojekte können auch zwischen Unternehmen
durchgeführt werden. Im Einzelfall können auch innovative Projekte einzelner Unternehmen gefördert werden.
Wichtige Bewertungskriterien sind:
Termine
• Beitrag des Projekts zum Treibhausgasminderungsziel
des Landes
• Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit der
Projektergebnisse für NRW
• Technologischer Innovationsgehalt und Neuheitsgrad
des Vorhabens gegenüber dem Stand der Technik
Maßnahmen zur Marktverbreitung von Produkten und
Verfahren sind nicht Gegenstand der Förderung.
Einreichungsfrist Projektskizzen
30.09.2015
Auswahlrunde Gutachtergremium
Januar/Februar 2016
Der Wettbewerbsaufruf und die Förderrichtlinien sowie
die obligatorisch zu verwendenden Unterlagen für die
Projektskizze finden Sie unter
www.leitmarktagentur.nrw oder www.etn.nrw
ErneuerbareEnergien.NRW
Information zum Klimaschutzwettbewerb
Kontakt
LeitmarktAgentur.NRW
Forschungszentrum Jülich GmbH, c/o Projektträger ETN
Sibylle Schmidt | Tel.: 02461 690 - 603 | E-Mail: [email protected]
Bildnachweise: © Titelbild: aligator kommunikation GmbH
www.efre.nrw.de
www.leitmarktagentur.nrw
www.etn.nrw
Vorwort
Der Klimaschutzwettbewerb
ErneuerbareEnergien.NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Technik der Erneuerbare Energien
hat sich in den letzten 20 Jahren rasant
entwickelt. Angefangen hat es mit einigen wenigen Pionieren, die mit großem
Elan erste Modell- und Pilotanlagen
entworfen haben. Mittlerweile ist die
Erneuerbare-Energien-Branche zu
einem bedeutsamen Wirtschaftszweig
geworden. Hoch professionelle Unternehmen und namhafte Forschungseinrichtungen arbeiten an der Weiterentwicklung der Techniken. Sie finden weltweit Anwendung
und tragen so zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase bei.
Mit diesem Wettbewerb wollen wir gerade die zahlreichen
kleinen und mittelständischen Unternehmen in NRW bei
ihren Forschungsaktivitäten unterstützen, um auf diese
Weise den Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW
voranzutreiben.
Wir laden Sie, die innovativen Köpfe der regenerativen
Energiebranche in NRW, herzlich ein, an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Worum geht es
Der Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW
fördert technologische Innovationen mit dem Schwerpunkt
in der Forschungskategorie „experimentelle Entwicklung“.
Im Vordergrund stehen die Entwicklung von Prototypen,
Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die
realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld.
Die Vorhaben können folgende Themengebiete bzw. deren
Kombination betreffen:
•
•
•
•
•
Solarenergie Windenergie
Bioenergie
Wasserkraft
Umweltwärme
• Geothermie
• Nachnutzung der Bergbauinfrastruktur und
Grubenwasser- sowie
Grubengasnutzung
Wen wir fördern
• Unternehmen
• Hochschulen und Forschungseinrichtungen
• Beratungseinrichtungen
• Verbände, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
• Technologie- und innovationsorientierte Kompetenzzentren
Förderziele
Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW
hat sich die Landesregierung vorgenommen, die Treib­
hausgasemissionen in NRW bis 2020 um mindestens
25 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Das
erfordert u.a. einen erheblichen Ausbau der erneuerbaren
Energien. Bis zum Jahr 2025 sollen mehr als 30 % des
Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.
Wind- und Solarenergie können dabei einen wesentlichen
Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende in NRW
leisten, wie die Potenzialstudien Erneuerbare Energien
NRW des LANUV zur Wind- und Solarenergie gezeigt
haben. Biomasse, Wasserkraft und Geothermie wiederum
können in Verbindung mit einem gemeinsamen Steuerungs­
system zur Verstetigung des Angebots aus erneuerbaren
Energien beitragen.
Mit dem Wettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW sollen
innovative regenerative Energietechniken, die bisher
noch nicht am Markt etabliert sind und die ein hohes
Treibhausgas-Minderungspotenzial haben, bis zur Marktreife unterstützt und die Weiterentwicklung bestehender
Techno­logien zur effizienteren Energieumwandlung gefördert werden. Dadurch trägt das Land dazu bei, dass die
Kosten für erneuerbare Energien kontinuierlich sinken
und die Energiesysteme insgesamt optimiert werden.