Ausschreibung FIZO Töltmyllan 2015 Gemäß FIZO 2015, Ausschreibung geprüft und genehmigt von der IPZV-Zuchtleitung am 6.3.2015 Datum: 21. – 23.April 2015 Veranstalter: IPZV e.V. Ausrichter: Nina Engel, Mühlenweg 19, 51789 Lindlar Austragungsort: Islandpferdehof Töltmyllan, Mühlenweg 19, 51789 Lindlar Schauleiter: Bärbel Miketta Organisationsleitung: Nina Engel, Handy: 0160/96297176 Richter: Marlise Grimm, Barbara Frische Rechenstelle: Kristín Halldorsdóttir Meldestelle: Kristín Halldorsdóttir Messen: Bärbel Miketta & Axel Koch-Miketta Bahnen: Passbahn auf dem Islandpferdehof Töltmyllan Nennungen: Online-Nennungen über www.ipzv.de; Nenngeld: Gerittene Stuten: 130€ Gerittene Hengste: 170€ FIZO Gebäude Stuten: 65€ FIZO Gebäude Hengste: 85€ Zusätzliche Abgabe an den IPZV 15,00€ und an die FEIF 8,00€ Nennungsschluss: 7.April 2015 Nachnennungen: Nach Absprache mit dem Veranstalter gegen die doppelte Nenngebühr Hinweise: Messen: Huflänge: Wichtig: -- - max. 9 cm max. 9,5 cm für Pferde ab einer Größe von 145 cm. Angabe der FEIF ID zum Nachweis der Reinrassigkeit Für den Nachweis ist der Besitzer des Pferdes verantwortlich Im Zweifel wird die Nennung zurückgewiesen. Urkunden werden nur bei zweifelsfrei reinrassiger Abstammung ausgestellt und von den Richtern auch nur dann unterschrieben. Abstammungsüberprüfungen müssen von Pferdebesitzer und Vorführer geduldet und bezahlt werden. Alle Pferde müssen gechipt sein Die Kontrolle des Chips ist verpflichtend Ist ein Chip nicht lesbar, muss bei einem in Deutschland ab 2010 gechipten Pferd in jedem Fall die einmal bereits gesetzte Chipnummer nachgechipt werden. Der entsprechende Chip muss bei dem ZV, der die Papiere für das jeweilige Pferd ausgestellt hat, nach bestellt werden. Möglicherweise bestehen hierzu in den verschiedenen EUStaaten unterschiedliche Regelungen. Diesbezüglich muss sich der zuständige Tierarzt oder Zuchtverband informieren, wie bei ausländischen Pferden vorgegangen werden muss. Bei nicht lesebarem Chip Vorgehensweise immer wie folgt: o 1. Identitätskontrolle mittels Pass, o 2. Haare ziehen und Identitätsüberprüfung mittels DNA, o 3. Pferd darf starten aber Prüfungsergebnis unter Vorbehalt. o 4. Prüfungsergebnis wird nicht veröffentlicht, bis Identität mittels DNA unzweifelhaft bestätigt ist. o 5. Bearbeitungsgebühr von € 100,- inklusive DNA-Gebühr wird vor Ort erhoben o 6. ausländische Pferde: Prüfung erfolgt ebenfalls unter Vorbehalt ,Vorgehensweise wie bei deutschem Pferd. o 7. Tierarzt vor Ort zieht Haare, Kostenträger ist IPZV, Formular wird erstellt. Für alle gerittenen Hengste, sofern sie erstmalig auf einer FIZO- Prüfung vorgestellt werden, müssen Röntgenbilder gemäß Vorgaben der FEIF, abgegeben werden. Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet. Lieferung von Unterlagen nach Nennungsschluss ist möglich, diese werden dann jedoch wie eine Nachnennung behandelt Helferfond: 7€ Startnummern: müssen mitgebracht werden Unterbringung der Pferde: Platzbenutzung: 20€ Box, inkl. Silage u. Stroh: 120€ (Anzahl begrenzt) Paddock zum Selbstaufbau inkl. Silage: 20€ Hengste müssen in Boxen untergebracht werden. Unterbringung: Camping (Zelt, Wohnwagen /Wohnmobil) ohne Strom pauschal 20€ Impfungen: Die Pferde müssen ausreichend gegen Husten geimpft sein (gemäß IPO) und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen. Der Impfpass muss an der Meldestelle vorgelegt werden. Prüfungen: Stuten 1.0 Jahrgang 2011 (nur Gebäude) 1.1 Jahrgang 2010 1.2 Jahrgang 2009 1.3 Jahrgang 2008 und älter Hengste 2.0 Jahrgang 2011 (nur Gebäude) 2.1 Jahrgang 2010 2.2 Jahrgang 2009 2.3 Jahrgang 2008 und älter Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht ausreichender Beteiligung einzelne Prüfungen zusammenzulegen bzw. zu streichen. Der genaue Zeitplan wird nach Nennungsschluss zugeschickt. Haftung: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Die Pferde müssen ausreichend Haftpflicht versichert sein. Der Reiter/Besitzer haftet uneingeschränkt nach § 833 BGB. Quartierverzeichnis: Folgende Unterkünfte schlagen wir ihnen direkt im Ort oder in unmittelbarer Nähe vor: Hotels & Gasthöfe: Hotel „Zum Musikalischen Wirt“, Sülztalstr. 45, 51789 Lindlar/Hartegasse, Tel.: 02266-8337, www.hotel-tix.de, [email protected] Artgenossen GmbH, Arthotel, Pollerhofstr. 35-37, 51789 Lindlar, Tel.: 02266-901280, www.artgenossen-gmbh.de, [email protected] Hotel zum Holländer, Kölner Straße 6, 51789 Lindlar, Tel.: 02266-6605, www.hotel-zumhollaender.de, [email protected] Landgut Stüttem, Stüttem 1, 51688 Wipperfürth, Tel.: 02267-828260, www.landgut-stuettem.de, info@landgut-stüttem.de Ferienwohnung: Schlüsselberg 38, 51789 Lindlar, Tel.:02266-8175, www.lindlar-ferienwohnung.de, [email protected]
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