Ausschreibung FIZO Töltmyllan 2013

Ausschreibung FIZO Töltmyllan 2015
Gemäß FIZO 2015,
Ausschreibung geprüft und genehmigt von der IPZV-Zuchtleitung am 6.3.2015
Datum: 21. – 23.April 2015
Veranstalter:
IPZV e.V.
Ausrichter: Nina Engel, Mühlenweg 19, 51789 Lindlar
Austragungsort: Islandpferdehof Töltmyllan, Mühlenweg 19, 51789 Lindlar
Schauleiter: Bärbel Miketta
Organisationsleitung: Nina Engel, Handy: 0160/96297176
Richter: Marlise Grimm, Barbara Frische
Rechenstelle: Kristín Halldorsdóttir
Meldestelle: Kristín Halldorsdóttir
Messen: Bärbel Miketta & Axel Koch-Miketta
Bahnen: Passbahn auf dem Islandpferdehof Töltmyllan
Nennungen: Online-Nennungen über www.ipzv.de;
Nenngeld:
Gerittene Stuten: 130€
Gerittene Hengste: 170€
FIZO Gebäude Stuten: 65€
FIZO Gebäude Hengste: 85€
Zusätzliche Abgabe an den IPZV 15,00€ und an die FEIF 8,00€
Nennungsschluss: 7.April 2015
Nachnennungen: Nach Absprache mit dem Veranstalter gegen die doppelte
Nenngebühr
Hinweise:
Messen: Huflänge:
Wichtig:
--
-
max. 9 cm
max. 9,5 cm für Pferde ab einer Größe von 145 cm.
Angabe der FEIF ID zum Nachweis der Reinrassigkeit
Für den Nachweis ist der Besitzer des Pferdes verantwortlich
Im Zweifel wird die Nennung zurückgewiesen.
Urkunden werden nur bei zweifelsfrei reinrassiger Abstammung
ausgestellt und
von den Richtern auch nur dann unterschrieben.
Abstammungsüberprüfungen müssen von Pferdebesitzer und
Vorführer geduldet und bezahlt werden.
Alle Pferde müssen gechipt sein
Die Kontrolle des Chips ist verpflichtend
Ist ein Chip nicht lesbar, muss bei einem in Deutschland ab 2010
gechipten Pferd in jedem Fall die einmal bereits gesetzte
Chipnummer nachgechipt werden.
Der entsprechende Chip muss bei dem ZV, der die Papiere für
das jeweilige Pferd ausgestellt hat, nach bestellt werden.
Möglicherweise bestehen hierzu in den verschiedenen EUStaaten unterschiedliche Regelungen.
Diesbezüglich muss sich der zuständige Tierarzt oder
Zuchtverband informieren, wie bei ausländischen Pferden
vorgegangen werden muss.
Bei nicht lesebarem Chip Vorgehensweise immer wie folgt:
o
1. Identitätskontrolle mittels Pass,
o
2. Haare ziehen und Identitätsüberprüfung mittels DNA,
o
3. Pferd darf starten aber Prüfungsergebnis unter
Vorbehalt.
o
4. Prüfungsergebnis wird nicht veröffentlicht, bis Identität
mittels DNA unzweifelhaft bestätigt ist.
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5. Bearbeitungsgebühr von € 100,- inklusive DNA-Gebühr
wird vor Ort erhoben
o
6. ausländische Pferde: Prüfung erfolgt ebenfalls unter
Vorbehalt ,Vorgehensweise wie bei deutschem Pferd.
o
7. Tierarzt vor Ort zieht Haare, Kostenträger ist IPZV,
Formular wird erstellt.
Für alle gerittenen Hengste, sofern sie erstmalig auf einer
FIZO- Prüfung vorgestellt werden, müssen Röntgenbilder gemäß
Vorgaben der FEIF, abgegeben werden.
Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet. Lieferung von Unterlagen
nach Nennungsschluss ist möglich, diese werden dann jedoch wie eine
Nachnennung behandelt
Helferfond: 7€
Startnummern: müssen mitgebracht werden
Unterbringung der Pferde: Platzbenutzung: 20€
Box, inkl. Silage u. Stroh: 120€ (Anzahl begrenzt)
Paddock zum Selbstaufbau inkl. Silage: 20€
Hengste müssen in Boxen untergebracht werden.
Unterbringung: Camping (Zelt, Wohnwagen /Wohnmobil) ohne Strom pauschal 20€
Impfungen: Die Pferde müssen ausreichend gegen Husten geimpft sein (gemäß
IPO) und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen. Der Impfpass
muss an der Meldestelle vorgelegt werden.
Prüfungen:
Stuten
1.0 Jahrgang 2011 (nur Gebäude)
1.1 Jahrgang 2010
1.2 Jahrgang 2009
1.3 Jahrgang 2008 und älter
Hengste
2.0 Jahrgang 2011 (nur Gebäude)
2.1 Jahrgang 2010
2.2 Jahrgang 2009
2.3 Jahrgang 2008 und älter
Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht ausreichender Beteiligung
einzelne Prüfungen zusammenzulegen bzw. zu streichen.
Der genaue Zeitplan wird nach Nennungsschluss zugeschickt.
Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt
keinerlei Haftung. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der
Reiter/Besitzer Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Die Pferde müssen
ausreichend Haftpflicht versichert sein. Der Reiter/Besitzer haftet
uneingeschränkt nach § 833 BGB.
Quartierverzeichnis:
Folgende Unterkünfte schlagen wir ihnen direkt im Ort oder in unmittelbarer Nähe vor:
Hotels & Gasthöfe:
Hotel „Zum Musikalischen Wirt“, Sülztalstr. 45, 51789 Lindlar/Hartegasse, Tel.: 02266-8337,
www.hotel-tix.de, [email protected]
Artgenossen GmbH, Arthotel, Pollerhofstr. 35-37, 51789 Lindlar, Tel.: 02266-901280,
www.artgenossen-gmbh.de, [email protected]
Hotel zum Holländer, Kölner Straße 6, 51789 Lindlar, Tel.: 02266-6605, www.hotel-zumhollaender.de, [email protected]
Landgut Stüttem, Stüttem 1, 51688 Wipperfürth, Tel.: 02267-828260, www.landgut-stuettem.de,
info@landgut-stüttem.de
Ferienwohnung:
Schlüsselberg 38, 51789 Lindlar, Tel.:02266-8175, www.lindlar-ferienwohnung.de,
[email protected]