PBK MULON Paritätische Berufskommission im Metallgewerbe LUZERN, OBWALDEN, NIDWALDEN Geschäftsstelle Gerliswilstrasse 71 CH 6020 Emmenbrücke Telefon Telefax @-mail +41 41 269 11 44 +41 41 269 11 10 [email protected] An alle unterstellten Mitgliedfirmen und AVE-Unternehmen der PBK MULON Emmenbrücke, 15. Dezember 2014 ST/kf Regionale Ergänzungsbestimmungen zum Gesamtarbeitsvertrag 2014-2018 AVE LGAV - Informationen und Weisungen 2015 Sehr geehrte Damen und Herren Sie führen in den Kantonen Luzern, Nidwalden oder Obwalden ein Unternehmen im Metallgewerbe und sind entweder als Mitglied der Schweizerische Metall-Union (SMU) oder durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesrates vom 18. August 2006 dem Landesgesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe unterstellt. Die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM) ist ein von den Sozialpartnern (SMU, Unia und SYNA) gegründeter Verein. Das Sekretariat wird von der Schweizerischen Metall-Union geführt. Die PLKM ist verantwortlich für die Durchführung, die Kontrolle und den Vollzug des Landesgesamtarbeitsvertrags (LGAV). Regionales Vertragsorgan für die Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden Wir informieren Sie, dass mit der Paritätischen Berufskommission Metallgewerbe Luzern, Obwalden und Nidwalden (PBK MULON) das regionale Vertragsorgan konstituiert wurde, welches für die Belange gemäss Art. 10 LGAV zuständig ist. Informationen und Auskünfte Gerne werden wir Sie und Ihre Mitarbeiter im Vollzug und der Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrages betreuen. Sie erreichen uns zu Bürozeiten gemäss den Angaben im Briefkopf. Direkte Informationen können Sie auch über Internet unter www.plkm.ch für die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe sowie unter www.pbkmulon.ch für die Paritätischen Berufskommission Metallgewerbe Luzern, Obwalden und Nidwalden abrufen. Kontrollwesen Die Kommission weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen, die gemachten Selbstdeklarationen bezüglich Anzahl Mitarbeiter sowie die Umsetzung der PLKM- resp. PBK MULON-Beschlüsse jederzeit kontrolliert wer- 1/2 PBK MULON Weisungen 2015 Sig. AVE LGAV - Informationen und Weisungen 2015 2/2 den können. Die Baustellen- und Betriebskontrollen nach Gesamtarbeitsvertrag resp. die Kontrollen der entsandten und vermittelten Arbeitnehmer gemäss Entsendegesetz sowie nach schweizerischem Schwarzarbeitsgesetz werden in unserem Auftrag durch die neutrale Kontrollplattform FAIRCONTROL vorgenommen. Wir bitten sie, im Falle einer Kontrolle die notwendigen Informationen weiterzugeben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche Feststellungen weitergeben wollen, nehmen bitte direkten Kontakt mit dem Rechtskonsulenten über die Geschäftsstelle der PBK MULON auf. Jahresplanung und Sollstundenblatt 2015 In der Beilage finden Sie ein Sollstundenblatt für die Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden. Gemäss Art. 30 und 31 LGAV werden acht Feiertage sowie der 1. August vergütet. Mit dieser regionalen Ergänzungsbestimmung legt die PBK MULON über das gesamte Vollzugsgebiet und in Übereinstimmung mit den kantonalen Gesetzgebungen folgende Feiertage einheitlich und dauerhaft fest: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis und Weihnachtstag. Als Berechnungsbasis für die Arbeitszeiten resp. die Arbeitstage und -stunden gelten die durchschnittlichen Werte gemäss Art. 24 AVE GAV (Metallgewerbe = 2‘086 h/Jahr; Landtechnikgewerbe = 2‘190 h/Jahr). Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf den beiden Zusatzblättern Jahresplanung und Sollarbeitszeiten. Mindestlohntabelle und Lohnanpassungen 2015 Wir bitten Sie, die beiliegenden Mindestlohntabellen und die Vorgaben für die Lohnanpassungen unbedingt umzusetzen. Zum bevorstehenden Jahreswechsel wünschen wir Ihnen, Ihren Familien sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namens der Kommission und der Geschäftsstelle eine gesegnete Adventszeit, frohe und erholsame Festtage und im kommenden Geschäftsjahr persönlichen und betrieblichen Erfolg. Mit freundlichen Grüssen Sig. Andreas Huber Vertreter Arbeitgeberschaft Sig. Katja Blust Vertreterin Arbeitnehmerschaft Beilagen: Feiertagskalender Sollarbeitszeiten Mindestlohntabelle Lohnanpassungen PLKM Formular Mailadresse Verteiler: unterstellte Betriebe LU, OW, NW Intern: H-921-94
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