27. Juli 2015 VBI-Newsletter 7/2015 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Inhaltsverzeichnis Infrastrukturprojekte sind das Thema dieser bereits vom Sommerloch geprägten Tage. Nachdem die EU einen Rekordbetrag für "Connecting Europe Facility"- Projekte in Höhe von 13,1 Milliarden Euro bereitgestellt hatte, meldete sich das Bundesverkehrsministerium am 20. Juli mit der Nachricht, 2,7 Milliarden Euro in die Modernisierung der Infrastruktur stecken zu wollen. Insgesamt geht es um 72 Projekte. Der größte Teil des Geldes fließt nach Bayern, danach folgen Baden-Württemberg und Hessen. Die Koalition lobt das Investitionspaket als bedarfsgerecht, für die Opposition stehen notwendige Erhaltungsmaßnahmen weit zurück. Nur 500 Mio. Euro aus dem Programm gehen in die Straßenmodernisierung, 1,5 Milliarden Euro werden für Lückenschlüsse aufgewendet und 700 Millionen Euro für dringende Neubauprojekte. Auf Xing finden Sie eine Karte, die eine gute Übersicht über die Verteilung der einzelnen Projekte zeigt. News Seite 2 Landesverbände Seite 9 Fachgremien Seite 10 Aus den Unternehmen Seite 12 Recht & Praxis Seite 15 Mitglieder Seite 19 Darüber hinaus finden Sie in dieser Ausgabe des Newsletters u.a. Informationen zum EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI-Mindestsätze, über den Endbericht der Reformkommission Großprojekte und über den Gesetzentwurf zur Vergaberechtsreform. Kurzweilige Lektüre wünscht Ihre Newsletter-Redaktion Seite 1/20 News HOAI-Mindestsätze in der Kritik Bei einem Gespräch zwischen Vertretern der Architekten, Ingenieure und Steuerberater am 16. Juli wurde das weitere Vorgehen der Planer in Sachen EU-Vertragsverletzungsverfahren abgestimmt. Dabei wurde beschlossen, dass AHO, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer dem verantwortlichen Wirtschaftsministerium noch einmal die „Binnenmarkttauglichkeit“ der HOAI-Mindestsätze begründen – VBI-Justiziarin Sabine von Berchem bringt die VBI-Position ein. Am 19. August findet eine entsprechende Verbändeanhörung statt. Das Vertragsverletzungsverfahren hatte die Europäische Kommission am 18. Juni eröffnet. Die Kommission setzte die Bundesregierung darüber in Kenntnis, dass die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung für Architektenund Ingenieurleistungen (HOAI) sowie die Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung nicht der europäischen Dienstleistungsrichtlinie genügen und gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen. Die verbindlichen Mindestsätze würden die Dienstleister daran hindern, über den Preis und/oder die Qualität der Leistungen miteinander zu konkurrieren. Dem Schreiben war ein sogenanntes EU-Pilot-Verfahren vorausgegangen, in dem es zwischen Kommission und Bundeswirtschaftsministerium bereits einen intensiven Austausch der Argumente pro und contra verbindlicher Mindestpreise, wie sie die HOAI enthält, gegeben hatte. Dabei überzeugten die Argumente des BMWi die Kommission offenbar nicht von der Erforderlichkeit von Mindesthonoraren für Planungsleistungen. Beide Verfahren sind im Rahmen der Transparenzinitiative zu betrachten. Ziel der Transparenzinitiative der Europäischen Kommission ist es, Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr in Europa zu beseitigen und vorhandene gesetzliche Regelungen zu harmonisieren. Im Rahmen dieser Diskussion ist die HOAI von der Kommission schon häufig als hinderlich bezeichnet worden. Der VBI hatte im vergangenen Jahr eine Umfrage in der Mitgliedschaft durchgeführt, um Argumente aus dem Alltag seiner Mitglieder zu ermitteln, die eine Erhaltung der Regulierungen für beratende Ingenieure stützen. Diese Ergebnisse bringt der VBI in die aktuelle Debatte ein. Deutschland hat bis Mitte September Zeit, die verbindlichen Vergütungsregelungen der Architekten, Ingenieure und Steuerberater europarechtlich zu rechtfertigen. Sollte das Antwortschreiben der deutschen Regierung die Kommission erneut nicht überzeugen, ist davon auszugehen, dass die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland einreichen wird. Wie dieses Verfahren ausgeht, kann niemand voraussagen. Großprojekte: Vorrang für Planung Die Reformkommission "Bau von Großprojekten" legte am 29. Juni ihren Abschlussbericht vor. Bundesminister Alexander Dobrindt würdigte die Arbeit der Expertenkommission, in der VBI-Vorstand Dr. Heinrich Best für die Planer saß, und kündigte nicht weniger als einen Kulturwandel im Bau an. Die Empfehlungen der Kommission, von denen er die Nutzung digitaler Methoden (Stichwort BIM), das Risikomanagement, die partnerschaftliche Projektzusammenarbeit und die außergerichtliche Streitbeilegung besonders hervorhob, werden in einen Aktionsplan gegossen. Der Aktionsplan solle, so der Minister, ins Parlament gebracht und von entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen begleitet werden. Alle Beteiligten zeigten sich zufrieden mit dem Arbeitsergebnis. Es habe von Anfang an, die Intention gegeben, die Seite 2/20 News Planung vertiefen zu müssen, ohne dabei die Bauentwicklung um Jahre zu verlängern. Auch die Vertreter der Planer, der Bauindustrie und des Baugewerbes waren zuversichtlich, die Empfehlungen auch umsetzen zu können, nicht zuletzt durch die Arbeit der „planen-bauen 4.0 – Gesellschaft für digitalisiertes Planen, Bauen und Betreiben“, deren Gründung der VBI maßgeblich initiiert hat. Die planen-bauen 4.0 will verhindern, dass BIM zu einer Marktzugangshürde, gerade für kleine Unternehmen, wird. Einigkeit herrschte auch beim Grundsatz "Qualität vor Preis". Je besser die Planung sei, desto wirtschaftlicher sei schlussendlich das gesamte Bauprojekt. Das sieht auch VBI-Vorstand Dr. Heinrich Best so: "Das Prinzip der Vergabe an den wirtschaftlichsten und nicht an den billigsten Bieter, steht überhaupt nicht im Widerspruch zum existierenden Vergaberecht, es wurde bislang nur nicht eingehalten. Die Vergabestellen müssen ertüchtigt werden, Vergaben nach qualitativen Kritierien durchzuführen." Außerdem betont er, dass die im Endbericht geforderte partnerschaftliche Zusammenarbeit „unabhängig vom Geschäftsmodell funktionieren kann“, also auch bei der in Deutschland regelmäßig angewendeten konventionellen Vergabe auf Basis einer ausgereiften Planung oder bei alternativen Beschaffungsvarianten wie ÖPP oder wettbewerblicher Dialog. Die Reformkommission soll bestehen bleiben, um die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und die begonnenen Pilotprojekte fachlich zu begleiten. Sie soll zukünftig dafür mindestens einmal jährlich zusammenkommen, das nächste Treffen ist für Ende dieses Jahres vorgesehen. Vergaberechtsreform: Gesetzentwurf aus VBI-Sicht enttäuschend Das Bundeskabinett verabschiedete am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit wird offiziell die größte Reform des Vergaberechts seit über 10 Jahren eingeleitet, an deren Ende die drei neuen EU-Vergaberichtlinien bis 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf den im Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkten zur Reform des Vergaberechts und ändert den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erheblich. Neben umfangreichen inhaltlichen Änderungen wird auch die Struktur des GWB modifiziert. Auf den ersten Blick ist die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Wirtschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts im Regierungsentwurf enttäuschend. Nur sehr wenige Punkte wurden übernommen. "Es gibt überhaupt keine Hinweise auf die Besonderheiten bei der Vergabe von Planungsleistungen", bedauert VBI-Justiziarin Sabine von Berchem. "Weder wird auf den Vorrang des Verhandlungsverfahrens verwiesen noch auf die Besonderheiten bei der Ermittlung des Auftragswerts." Im weiteren Verlauf wird der Regierungsentwurf nunmehr dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat wird sich erst nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen. Anschließend geht der Gesetzentwurf ins Parlament. "Unsere Forderungen werden somit erst in der Vergabeverordnung Ende 2015 realisiert", so von Berchem. Seite 3/20 News Neues aus der Normung Vertreter des VBI, der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) sowie der Bauaufsicht trafen sich am 1. Juli 2015 in Berlin, um über die Novellierung des Anhangs B zum Eurocode 0 zu beraten. Der Anhang B, der derzeit nur informativ ist, behandelt die Zuverlässigkeit im Bauwesen, d. h. die Fähigkeit eines Tragwerks oder Bauteils, die festgelegten Anforderungen innerhalb der geplanten Nutzungszeit zu erfüllen. Aus Norwegen kam ein Vorschlag zur Überarbeitung des Anhangs B, der umfangreiche Erweiterungen gegenüber der jetzigen Fassung vorsieht: Innerhalb eines geschlossenen Qualitätsmanagement-Systems sollen die Planer und Ausführenden klassifiziert werden. Des Weiteren soll für die Mehrzahl der Bauwerke ein bürointernes Prüfsystem (self checking) eingeführt werden. Der VBI und die BVPI sehen diese Regelungen sehr kritisch, weil sie insbesondere für kleine Ingenieurbüros existenzgefährdend sein könnten. Die Ingenieurverbände haben durch Prof. Dr. Wolfram Jäger einen wesentlich strafferen Gegenvorschlag unterbreitet, der zwei Kernforderungen enthält: Verzicht auf eine Klassifizierung der Planer und weiterhin baustatische Prüfung in Abhängigkeit vom technischen Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes. Das macht ein besonderes gemeinsames Engagement der planenden und prüfenden Ingenieure notwendig, um im Rahmen der Überarbeitung der Eurocodes die deutschen Ingenieurinteressen durchzusetzen. Sowohl der norwegische Vorschlag als auch Jägers Gegenvorschlag wurden in das Grundlagendokument für die Überarbeitung des Eurocode 0 aufgenommen. Der runde Tisch besprach außerdem die Optionen "informativ" oder "normativ" für den Anhang B sowie das weitere Vorgehen der Ingenieurverbände. Eine gemeinsame Publikation zum Thema ist in Vorbereitung. Das Grundlagendokument ist Basis für die Arbeit der Project Teams zur Eurocode-Novellierung (Phase 2), die im September 2015 beginnt. Für das Project Team zum Eurocode 0 hatten sich im Mai 2015 Prof. Wolfram Jäger, VBIund BVPI-Mitglied, sowie Dr. Eric Brehm, der seit April 2015 bei der BVPI für die Normungsarbeit tätig ist, beworben. Expertentreffen für den Stahlbau Zum zweiten Mal fand am 17. Juli 2015 ein Treffen der deutschen Stahlbau-Experten für den Eurocode 3 statt. Eingeladen waren die nominierten deutschen Experten der Working Groups des CEN/TC 250/SC 3 sowie Vertreter der Projektgruppe Stahlbau von PraxisRegeln Bau (PRB). Ziel des Treffens in Berlin waren der Austausch zum Arbeitsstand der Working Groups in Europa für den Eurocode 3 und die Vorstellung der jüngsten Arbeitsergebnisse der Projektgruppe Stahlbau von PRB. Für jeden der 20 Teile des Eurocode 3 gibt es eine europäische Arbeitsgruppe (Working Group). In allen Arbeitsgruppen sind ein bis maximal sechs deutsche Vertreter aktiv. Die Abstimmung der deutschen Experten untereinander ist eine grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der Konsistenz der einzelnen Teile des Eurocode 3. Ein erstes Treffen der Stahlbauexperten hatte es vor einem Jahr bei Bauforumstahl in Düsseldorf gegeben. Alle Beteiligten waren sich einig die Veranstaltung zu wiederholen. Beim aktuellen Experten-Meeting machte Prof. Ulrike Kuhlmann als Leiterin des europäischen "Sub Committees" für den Stahlbau-Eurocode den Auftakt. Sie sprach über die Phasen und die Zeitschiene bei der Überarbeitung des Eurocode 3, die wie bei allen anderen Eurocodes etwa im Jahr 2020 abgeschlossen sein soll. Ein weiteres Thema war die Besetzung zukünftiger Project Teams für den Stahlbau. Bei den nächsten Ausschreibungen seien im Vorfeld noch mehr Gespräche mit den nationalen Experten notwendig. Danach folgten die Berichte aus den Working Groups. Der horizontale Abgleich der einzelnen Teile untereinander Seite 4/20 News war ein wesentlicher Aspekt. Die Projektgruppe Stahlbau von PRB stellte in zwei Vorträgen die jüngsten Ergebnisse ihrer Arbeiten vor. Die Vereinfachungsvorschläge für den Teil 1-1 (Grundlagenteil), insbesondere für die Umstrukturierung der Stabilitätsnachweise, sowie zum Teil 1–5 (Plattenförmige Bauteile) wurde von fast allen anwesenden Stahlbauexperten sehr positiv aufgenommen. Das vereinfachte Verfahren für den Teil 1–5 zum Beulnachweis bei Ausnutzung plastischer Querschnittsreserven durch die Einführung einer "wirksamen Blechdicke" wurde bereits im Stahlbau 83 (2014), Heft 8, vorgestellt. Im aktuellen August-Heft des Stahlbau 84 (2015) wird es anhand eines Praxisbeispiels ausführlich erläutert und diskutiert. Aktuell läuft die von der europäischen Normungsorganisation CEN ausgeschriebene systematische Überprüfung (Systematic Review) des Eurocode 3 Teil 1-5. Die PRB-Projektgruppe Stahlbau wird dazu ihre Vereinfachungsvorschläge fristgerecht beim DIN einreichen. Aus Brüssel Der "Europäische Fonds für Strategische Investitionen" (EFSI) ist seit Ende Juni beschlossene Sache. Die EU-Institutionen einigten sich darauf, den Fonds einzurichten. Ab September soll es bereits möglich sein, Gelder aus dem Fonds abzurufen, der bis zum Jahr 2017 Investitionen von 315 Mrd. Euro ermöglichen soll. Erfreulich ist, dass auch kleinen und mittleren Unternehmen ein besserer Zugang zu Finanzmitteln gewährt werden soll. Darüber hinaus werden durch den EFSI auch das Beratungsangebot für Investitionen durch eine Plattform gestärkt (European Investment Advisory Hub) und potenzielle Investoren durch eine offene Projektliste angesprochen. Für Oktober kündigten Kommission und EIB vertiefende Workshops an, die über Details der Funktion des Fonds informieren. Ab der zweiten Jahreshälfte können über die EIB bzw. die Landesbanken Projektanträge eingereicht werden. Die Verordnung im EU-Amtsblatt EU stellt Rekordbetrag für Verkehrsinfrastrukturprojekte bereit Die Europäische Kommission genehmigte am 29. Juni 2015 die Kofinanzierung von 276 Verkehrsinfrastrukturprojekten in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Deutschland bekommt davon rund 1,7 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte. Mit dem Geld werden insbesondere Studien, Infrastrukturprojekte im grenzüberschreitenden Bereich sowie die Binnenschifffahrt gefördert. Im Rahmen der "Connecting Europe Facility" (CEF) werden Projekte des transeuropäischen Verkehrsnetzes unterstützt. Die CEF zählt gemeinsam mit dem neu errichteten Fonds für Strategische Investitionen (s.o.) zu den zentralen EU-Instrumenten, die eine Investitionsbereitschaft im Verkehrs-, Energie- und digitalen Infrastrukturbereich ermöglichen und beschleunigen sollen. Zu den Listen mit den Förderprojekten: Liste I, Liste II sowie die BMVI-Liste. Als Beitrag für eine effektive Nutzung der Finanzierungsinstrumente veröffentlichte die EU-Kommission im Vorfeld einen Leitfaden, der Empfehlungen für die Finanzierung des Europäischen Transportsektors und der Verbesserung des Investitionsumfelds bietet und konkrete Hinweise gibt, welche Verkehrsprojekte für die vorhandenen Finanzierungsinstrumente angewandt werden können. An dem Aktionsplan arbeitete unter anderem der ehemalige Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, der derzeit Koordinator des baltisch-adriatischen Verkehrskorridors ist. Der Bericht kann hier eingesehen werden. Seite 5/20 News Aus dem Energie-Ressort In seinem Anfang Juli erschienenen Weißbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" spricht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) klar für eine Weiterentwicklung des Strommarkts hin zu einem Strommarkt 2.0 und gegen die Einführung eines Kapazitätsmarkts aus. Im Strommarkt 2.0 refinanzieren sich die benötigten Kapazitäten über bestehende Marktmechanismen. Der VBI-Ausschuss Energie hatte sich in den Konsultationsprozess eingebracht, eine Reform des Emissionshandelssystems, eine stärkere europäische Vernetzung der Stromsysteme, und – wenn überhaupt – eine Reserve hoch flexibler Kraftwerke für eine Übergangszeit auf europäischer Ebene gefordert. Stellungnahmen zum Weißbuch sind bis zum 24. August möglich. Dem Weißbuch folgt dann die gesetzliche Umsetzung. Alle, die daran mitarbeiten möchten, lädt der Ausschuss Energie Anfang August zu einer Ad-hoc-Sitzung in der VBI Geschäftsstelle ein. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, um einen Termin abstimmen zu können ([email protected]). Im Oktober soll der Entwurf des Strommarktgesetzes im Kabinett beschlossen werden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll im Frühjahr 2016 abgeschlossen werden. Das Weißbuch und die Stellungnahmen zum Grünbuch sind online verfügbar: www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/weissbuch und www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/konsultationsdokument Klimaschutzplan 2050 Das Bundesumweltministerium lud Ende Juni zum nationalen Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 nach Berlin ein. Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks schilderte das Dilemma zwischen dem langfristigen Prozess des Klimawandels und dem Verharren in Denkmustern, die lediglich die aktuelle und vielleicht noch die kommende Legislaturperiode abdecken. Der eigentliche Dialogprozess nahm nach diversen Vorträgen in verschiedenen Workshops Fahrt auf. Der VBI beteiligte sich an dem Workshop zur Energiewirtschaft und betonte Aspekte wie die Bildung von Bilanzkreisen, mit deren Hilfe ein stabiles Stromnetz aufgebaut werden kann, die Idee der Bepreisung von Versorgungssicherheit oder wie der Emissionshandel eine bessere Lenkungswirkung im Bereich des Stromsystems entfalten kann. VBI/Deges-Seminar "Aus Fehlern lernen" "Wir wollen noch besser werden, denn die Deges braucht gute Planer und wir brauchen die Deges als guten Auftraggeber", gab Rudolf Schröder, Grontmij GmbH, zur Begrüßung der 60 Teilnehmer des inzwischen dritten Seminars der Reihe "Aus Fehlern lernen" am 16. Juni in Berlin die Richtung vor. Ziel der gemeinsamen Veranstaltung von VBI und Deges sei die Verbesserung der Zusammenarbeit entsprechend der gemeinsam erarbeiteten Leitlinien zum Projektumgang. "Erfolgreiche Projekte", so Schröder, "lassen sich nur gemeinsam realisieren". Erneut standen deshalb typische Fehler sowohl aus Sicht des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers zur Diskussion sowie diesmal die Themen Mengenermittlung, Qualität im Asphalt-/Betonstraßenbau und Baugrundgutachten. Seite 6/20 News Dr. Udo Pasderski, Deges-Bereichsleiter Koordination Technik, kündigte an, dass die nunmehr sicher finanzierten Infrastrukturprojekte schnell auf den Weg gebracht werden sollten. Wie dabei typische Fehler in der Mengenermittlung zu vermeiden sind, erläuterte Thomas Eibl, Deges. Er schilderte Schwierigkeiten und mögliche Fehlerursachen im Rahmen der Mengenermittlung anhand konkreter Beispiele – vor allem in Hinblick auf die Entwässerung, das Planum und die Bauwerkshinterfüllung. Was sich aus Nachträgen lernen lässt, erläuterte Sven Naupold, ebenfalls Deges. Da Baumaßnahmen und die damit verbundenen Verträge „Unikate“ seien, werde es immer wieder auch zu Fehlern kommen. Jedoch solle man bei jedem Nachtrag und bei jeder Bieteranfrage genau betrachten, was genau hinter der Frage stecke und auf welche Lücke im Vertrag damit hingewiesen werde. Gerald Müller, Asphalta Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH, stellte als Vertreter der Auftragnehmer den Umgang mit Planungsfehlern in der Projektausführung sowie die Möglichkeiten zur Minimierung unvermeidbarer Folgeprobleme anhand eines konkreten Beispiels dar. Nach seiner Erfahrung sei das Beharren auf Maximalpositionen meist kontraproduktiv, alternative Methoden der Streitbeilegung unter Beteiligung Externer sollten hingegen öfter genutzt werden. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen VBI und Deges wird fortgesetzt. Interessenten für das kommende Seminar können sich in der VBI-Geschäftsstelle bei Catharina Stahr ([email protected]) melden. "Quality Gates": VBI im Gespräch mit der Bahn Hans-Jörg Niemeck als Vertreter des Verbands Beratender Ingenieure und der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen Michael Gilka nutzten am 2. Juni die Gelegenheit, mit Dr. Volker Kefer, Vorstand Infrastruktur und Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG, ein ausführliches Gespräch über die Fortführung und Weiterentwicklung der „Quality Gates“ mit Auftragnehmern zu führen. Niemeck und Gilka warben bei der Bahn dafür, auch nach den Umstrukturierungen zur Weiterentwicklung der Abwicklungsprozesse und -strukturen von Infrastrukturprojekten im DB-Konzern das Instrument von Quality Gates zu nutzen und zu stärken. Kefer betonte die Notwendigkeit und Bedeutung dieser Rahmenrichtlinien und sagte zu, auch nach der Umstrukturierung – geplant sind die Zusammenlegung von Teilen der DB ProjektBau mit der DB International – dafür zu sorgen, dass die Quality Gates auch bei DB Netz und DB Station&Service vertraglich zwischen den Partnern (DB mit Planungsbüros, Bau- und Ausrüstungsfirmen) vereinbart und im Projektverlauf angewendet werden. Niemeck wies auch für das Kernteam, das sich aus Vertretern der Bahn, Ingenieurbüros, Bau- und Ausrüstungsfirmen zusammensetzt, darauf hin, dass man durch Monitoring nach einigen Jahren zeigen könne, an welchen Stellen im Vorbereitungs-, Planungs- und/oder Ausführungsprozess die "wunden Punkte" seien. Somit könnten in der nächsten Stufe Empfehlungen vom Kernteam für weitere Verbesserungen/ Veränderungen ausgearbeitet werden. Gilka machte deutlich, dass die Quality Gates ein wichtiges Instrument seien, die Termin-und Budgetsicherheit für Infrastrukturprojekte der DB zu erhöhen und damit auch die personal- und kostenintensive Nachtragsbearbeitung bei Projekten für die Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zu reduzieren. Kefer bat die Verbandsvertreter, ihre Mitgliedsfirmen ebenfalls auf die konsequente Anwendung der Quality Gates und deren Prozesse einzuschwören. Seite 7/20 News Die in den nächsten Jahren deutlich steigenden Bedarfe an Planungs- und Ausführungsleistungen dürften nicht dazu führen, dass die Qualität auf der Strecke bleibe, so das einhellige Credo der Beteiligten. Quality Gates leisteten hier einen ganz wesentlichen Beitrag. Studentische Mitgliedschaft Die Young Professionals im VBI hatten angeregt, über eine kostengünstige studentische Mitgliedschaft im VBI nachzudenken. Die Erfahrungen der Young Professionals mit ihren Veranstaltungen an Hochschulen (Gießener Unternehmenstage oder Wirtschaftswoche an der TU München) hätten gezeigt, wie groß das Interesse der Studenten an der Arbeit der Planungsbüros sei. Dieses Interesse berge u.U. Potenzial für die langfristige Bindung an den Verband. In seiner vergangenen Sitzung Anfang Juli diskutierte und konkretisierte der Mitgliedschaftsausschuss den Vorschlag, mit dem sich nun der Bundesvorstand und der Verbandsrat befassen werden. VBI-Kommunikation: Website-Besucherzahlen Ein starkes Instrument der Kommunikation für und mit den VBI-Mitgliedern ist der VBI-Internet-Auftritt. Die Besucherzahlen auf www.vbi.de: Für den Juni registrierten wir erfreuliche 7218 Sitzungen. Neu waren darunter 72,7 % der Besucher. 585 Mal wurde gezielt in die Planerdatenbank geklickt. Im Mai verzeichneten genau 5894 Website-Sitzungen. Die Zahl der Neubesucher blieb konstant (72,1 %). Die Planerdatenbank wurde im Mai gezielt 496 aufgerufen. Im April sank die Zahl der Sitzungen auf der Website auf 5777. Neu waren 72,2 % Besucher auf der Seite www.vbi.de. Wir zählten 452 Klicks auf die Planerdatenbank. Im März gab es 7593 Sitzungen. Der Anteil der neuen Besucher ist im Vergleich zum Vormonat leicht auf 69,7 % gesunken. Die Planerdatenbank wurde 581 geklickt. Sitzungen: Gesamtzahl der Sitzungen innerhalb des Zeitraums. Eine Sitzung ist die Dauer, die ein Nutzer aktiv mit einer Website oder App interagiert. Alle Nutzungsdaten (Bildschirmaufrufe, Ereignisse, E-Commerce usw.) werden einer Sitzung zugeordnet. Die Zahl der Seitenaufrufe liegt konstant bei über 23.000, ist aber nicht aussagekräftig genug, da sie die Gesamtzahl der aufgerufenen Seiten inkl. der wiederholten Zugriffe auf eine Seite zählt. Seite 8/20 Landesverbände Sachsen: Wahlen und länderübergreifende Vortragsveranstaltung Die Mitgliederversammlung des VBI-Landesverbandes Sachsen wählte am 4. Juli einen neuen Vorstand. Dabei wurde der bisherige Vorsitzende Peter Simchen im Amt bestätigt. Auch Ulrich Ament, Sven Scholz, Jeffrey Seeck und Jürgen Wummel gehören weiterhin dem Vorstand an. Neu gewählt wurden Lutz Junge und Torsten Rudolf. Am Vortag hatten sich die Landesverbände Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bereits zum zweiten Mal zu einer gemeinsamen Veranstaltung – diesmal im Audi-Museum in Zwickau – getroffen. Dr. Pia Findeiß, Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau, begrüßte die VBI-Mitglieder in ihrer Stadt. Danach gab es einen Anwenderbericht „Vom 3D-BIM zur 5D-Planung“ von Marc Aßmann, PRONAG Dresden. Großes Interesse fand auch das Forum Zukunft, das von VBI-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler geleitet wurde. Dabei stand vor dem Hintergrund der EU-Transparenzinitiative die Zukunft des unabhängig planenden und beratenden Ingenieurs im Mittelpunkt. Die verbandsoffene Debatte im Vorjahr hatte gezeigt, so Metzler, dass die Mitglieder des VBI traditionelle Strukturen erhalten, aber auch modernisieren und ausbauen wollen. Daher setze sich der VBI dafür ein, den Beratenden Ingenieur unter dem Aspekt seiner persönlichen Qualifikation zu sehen. Dieser Qualifikation entsprechend müssten die Ingenieure auch im Rahmen größerer Einheiten und ihrer Strukturen, unabhängig planend und beratend tätig sein können - frei von Hersteller- und Lieferinteressen. "Dies muss von entsprechenden Einrichtungen kontrolliert und bescheinigt werden – den öffentlich rechtlich verfassten Kammern", unterstrich Metzler. Karner jetzt Honorarprofessor Kaum hatte er die Leitung des bayerischen VBI-Landesverbandes an Dr. André Müller abgegeben, wurde Gert Karner am 18. Juni zum Honorarprofessor der Hochschule München ernannt: Prof. Karner wird seine beliebte Vorlesung "Büro- und Projektmanagement" an der Fakultät für Geoinformation der Hchschule München weiterhin engagiert fortführen. Seite 9/20 Fachgremien VBI-Gremien: gemeinsames BIM-Papier „Digitalisierung des Planens heißt Digitalisierung der Daten, meint also das Modellieren der Informationen“ – mit diesen erläuternden Worten eröffnete der Vorsitzende des VBI-Arbeitskreises BIM Prof. Dr. Hans-Georg Oltmanns den Erfahrungsaustausch der Vertreter aller Fachgremien am 19. Juni in Berlin. Mit durchaus kritischen Anklängen schilderten die fast 30 Teilnehmer den Stellenwert des Themas BIM in ihren Fachgruppen, Ausschüssen und Arbeitskreisen – mit dem Ergebnis die eingeholten Meinungsbilder unterschiedlichster Art auf den selben Diskussionsstand zu bringen und ein Positionspapier zu verabschieden, das der Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau erarbeitet hatte. Mittlerweile hat auch der VBI-Bundesvorstand das gemeinsame Positionspapier verabschiedet. VBI-Position zum Thema BIM (Pdf-Datei) Dass BIM im Planungsprozess unaufhaltsam ist, nicht zuletzt weil Auftraggeber es zunehmend fordern, war letztendlich mehr als deutlich. Aber auch die Erwartung der Mitglieder an ihren Verband war klar: Der VBI müsse die Standardisierung begleiten und gestalten, damit nicht Insellösungen einzelner Unternehmen den Markt beherrschten. Die Gremienvertreter wünschten sich eine Prozessbeschreibung (Rolle des Objektplaners, Anwendung nach Leistungsphasen), außerdem eine Beschreibung, wer im Planungsprozess zu welchem Zeitpunkt seine Leistungen erbringen müsse. Auch die durchaus massiven Auswirkungen durch BIM auf die Arbeitsweise in den Büros solle dargestellt werden. Zudem forderten die VBI-Gremienvertreter die Einbindung der digitalen Planung in die HOAI und verstärkt Informationen zur planen-bauen 4.0 GmbH. Einig waren sich die Anwesenden auch beim Fazit des Meetings: BIM benötigt noch viel Aufklärungsarbeit. Fachgruppe öbuv Sachverständige beim DST Die Fachgruppe öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beteiligt sich aktiv am diesjährigen Deutschen Sachverständigentag DST am 12. und 13. November in Leipzig. Die VBI-Sachverständigen werden eine Fachtagung zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG gestalten. Der VBI ist Träger der Veranstaltung, die unter dem Motto "Unabhängig denken und handeln" steht. Sämtliche Informationen zum DST unter www.deutscher-sachverstaendigentag.de Architektur und Technik: 2. Berliner Brunch Die VBI-Fachgruppe Architektur und Technik lud am 9. Juli erneut Ingenieure und Architekten aus VBI und BDA zum interdisziplinären Dialog nach Berlin ein. Beim Brunch im Capital Club stand diesmal das Thema Digitalisierung im Vordergrund. Dabei wollten die Teilnehmer auch die Frage diskutieren, inwieweit eine Digitalisierung des Planungsprozesses durch Building Information Modeling auch Architekten und Ingenieure einer stärker kooperativen, integralen Arbeitsweise veranlasst. Den Impulsvortrag steuerte Helmut Bramann bei, der als einer der beiden Geschäftsführer der planen-bauen 4.0 GmbH die Gelegenheit nutzte, die neue Gesellschaft mit ihren Aufgaben vorzustellen. Die Diskussion machte deutlich, dass nicht nur die Erfahrungen mit BIM unterschiedlich ausgeprägt sind, sondern auch sehr unterschiedliche Erwartungen an das Verfahren gestellt werden. Auch die Risiken und Chancen, die sich mit der Einführung digitalisierter Verfahren im Prozess von Planen, Bauen und Betreiben ergeben, wurden detailliert erörtert. Dabei ließen sich auch die BIM-erfahrenen Teilnehmer in die Karten schauen, darunter auch Prof. Hans-Georg Oltmanns, der als unentwegter Fürsprecher der Methode auch in Berlin die Chancen der Digitalisierung betonte. Oltmanns verschwieg jedoch ebenso wenig wie Referent Bramann die Fülle Seite 10/20 Fachgremien der Aufgaben, die noch zu bewältigen sind, bevor die Branche auch in Deutschland alle Vorteile der Digitalisierung ausschöpfen kann. Zur Bewältigung dieser Aufgaben haben die Verbände die planen-bauen 4.0 Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH i.G. ins Leben gerufen. Und wie sieht es nun mit der Zusammenarbeit von Architekten und Ingenieuren aus? Eins ist klar: Das Arbeiten im digitalen Modell verlangt den Beteiligten deutlich mehr Kooperation ab. Vielleicht verwirklicht sich mit BIM tatsächlich der integrale Planungsprozess, von dem nun schon so lange die Rede ist. Die Teilnehmer waren sich einig, dass das Gespräch eine Fortsetzung verlangt. Deshalb wird die VBI-Fachgruppe auch im Herbst/Winter zum Thema BIM einladen. Dann soll es um die praktischen Erfahrungen aus der Planung gehen. Fachgruppe Industrie Im Fokus der Sitzung der Fachgruppe Industrie am 18. Juni in München stand der Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft Großanlagenbau des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA. Klaus Gottwald stellte in seinem Vortrag die Themenschwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft Großanlagenbau (AGAB) im VDMA vor. Der Begriff Großanlagenbau werde bei Projektgrößen ab 25 Mio. Euro aufwärts benutzt. Die Ziele der AGAB seien u.a. Erhalt und Weiterentwicklung eines wettbewerbsfähigen deutschen Systems der Exportfinanzierung und Exportkreditversicherung, frühzeitiges Erkennen strategischer Veränderungen sowie Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Aktuell würden derzeit auch der Nachwuchsmangel im Anlagenbau sowie der Trend zur weltweit lokalen Leistungserbringung diskutiert. Der Fachgruppenleiter Stephan Weber berichtete anschließend von seinen Erfahrungen mit dem Projektgeschäft in Rumänien. Die COPLAN AG hat dort eine 100%-ige Tochtergesellschaft gegründet, um Planungsleistungen "Made in Germany" zu erbringen und deutsche Kunden vor Ort zu unterstützen. Michael Twittmann, Unit Versicherungsmakler GmbH, blieb mit seinem Thema gleich bei den Auslandsprojekten und klärt die Teilnehmer über die Anforderungen und Rahmenbedingungen vom Berufshaftpflichtschutz bei Auslandsprojekten auf. Sein Appell an die Zuhörer lautete, den Berufshaftpflichtversicherungsschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich vorab ausreichend zu informieren. Die nächste Sitzung der Fachgruppe Industrie findet am 17. November 2015 in Hamburg statt. Interessenten können sich gerne an Catharina Stahr, [email protected], in der VBI-Geschäftsstelle wenden. Seite 11/20 Aus den Unternehmen 40 Jahre Konstruktionsgruppe Bauen AG Festredner Reinhold Messner (Mitte) mit den Vorständen Norbert Nieder und Klement Anwander (re.). Foto: Konstruktionsgruppe Bauen Die Konstruktions-gruppe Bauen feierte im Mai 2015 im historischen Kornhaus in Kempten mit fast 400 Gästen aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft, mit Architekten, befreundeten Ingenieurbüros, Behördenvertretern und Partnern aus verschiedenen Verbänden ihr 40-jähriges Bestehen. In ihrer Rückschau zogen die beiden Vorstände Dipl.-Ing. Klement Anwander und Dipl.-Ing. Norbert Nieder Bilanz über die Entwicklung, die das Ingenieurbüro in vier Jahrzehnten genommen hat. Mit großem Respekt würdigten sie die Arbeit der Geschäftsführer Fritz Dubbert, Lutz Ahrens und Klaus Wiegard, die das Ingenieurbüro 1975 gegründet bis 2001 geführt haben. Am Hauptsitz Kempten und an den Standorten bzw. Niederlassungen in Augsburg, Göttingen, Stuttgart und Riga/Lettland arbeiten heute über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bergsteiger Reinhold Messer hielt den Festvortrag. Sein Credo: Ausdauer und Leidenschaft bestimmen den Weg zum Ziel. Mit eben dieser Ausdauer und Leidenschaft wollen die Vorstände und das gesamte Team der Konstruktionsgruppe Bauen AG, die 2014 zu den 100 innovativsten mittelständischen Unternehmen in Deutschland gewählt wurde, ihr Schaffen auch in Zukunft fortsetzen. Seite 12/20 Aus den Unternehmen Sobek mit Fritz-Leonhardt-Preis ausgezeichnet Stefan Zachmann, Preisträger Werner Sobek und Stephan Engelsmann (v.l.). Der Stuttgarter Bauingenieur und Architekt Werner Sobek ist am 4. Juli mit dem Fritz-Leonhardt-Preis für sein Lebenswerk ausgezeichnet worden. Der Ingenieurpreis, der im Dreijahres-Turnus von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg mit Unterstützung des Verbands Beratender Ingenieure VBI vergeben wird, würdigt herausragende Bauingenieure, die in außergewöhnlicher Weise Form, Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbaukunst vereinen. Den Preis übergaben Prof. Dr. Stephan Engelsmann, Präsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Stefan Zachmann, VBI-Landesvorsitzender Baden-Württemberg, in der Stuttgarter Staatsgalerie. VBI-Mitglied Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek ist der sechste Preisträger des Fritz-Leonhardt-Preises. Sobeks Werk umfasst unterschiedliche Bereiche der Baukunst wie Hochhäuser und Stadien, Fassaden und Sonderkonstruktionen, Verkehrsbauwerke, aber auch Messestände und Wohnhäuser. Beispiele sind die wandelbare Überdachung des Stadions Hamburg-Rothenbaum, das verglaste Seilnetz des Rhön-Klinikums in Bad Neustadt, die Glasfassaden des Sony-Centers in Berlin, die weit spannende Stahlkonstruktion des Flughafens von Bangkok, das Mercedes-Benz Museum, das Kunstmuseum Stuttgart und sein Stuttgarter Wohnhaus R128. Im Juli 2014 wurde das B 10 eröffnet, das erste Aktivhaus der Welt, das mehr Energie als zur Selbstversorgung nötig produziert. Frühere Preisträger des Fritz-Leonhardt-Preises sind der französische Bauingenieur Michel Virlogeux (1999, Normandiebrücke), der Stuttgarter Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. mult. Jörg Schlaich (2002, filigrane Tragwerke) und der Baseler Professor Dr.-Ing. René Walther (2005, Schrägseilbrücken mit sehr schlanken Längsträgern), William F. Baker aus Chicago (2009, Wolkenkratzer wie Burj Khalifa, Dubai) sowie Professor Baurat h.c. Dipl.-Ing. Dr. Alfred Pauser (2012, Donaustadtbrücke Wien). Die "Landesschau aktuell Baden-Württemberg" berichtete am 4. Juli auch über die Preisverleihung: http://swrmediathek.de/player.htm?show=6a9e28e0-227b-11e5-9937-0026b975f2e6 (Minute 10:20) Seite 13/20 Aus den Unternehmen ZPP Projektsteuerer für Bochum Perspektive 2022 Zerna Prüfen und Planen ZPP ist Projektsteuerer des neuen von der Stadt Bochum, dem Land NRW sowie der Adam Opel AG gestarteten Projekts "Bochum Perspektive 2022". Bereits Ende 2012 haben das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Adam Opel AG und die Stadt Bochum die Bochum Perspektive 2022 ins Leben gerufen, um schnellstmöglich eine Nachnutzung der nicht mehr benötigten Grundstücksflächen der Opel-Werke zu bewirken. Bereits vor Auslauf der Fahrzeugproduktion im Dezember 2014 wurden die ersten Ausschreibungen für die Sanierung und Entwicklung des ersten Bauabschnitts auf den Weg gebracht. Zentrale Aufgaben sind die erforderliche Planung, Ausschreibung und Überwachung der Baumaßnahmen und die damit verbundenen Ingenieur- und Gutachterleistungen. In einem europaweiten VOF-Verfahren konnte sich ZPP in Bietergemeinschaft mit ZERNA Projektmanagement durchsetzen und erhielt Anfang des Jahres den Zuschlag über die Projektsteuerungsleistungen. Die Reaktivierung der gesamten 68 ha großen Werksfläche erfolgt in mehreren Bauabschnitten. In den nächsten zwei Jahren wird der erste Bauabschnitt mit einer Größe von 24 ha realisiert. Die Gesamtkosten werden mit 50,8 Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt veranschlagt, davon werden 32,2 Millionen Euro durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms zur Verfügung gestellt. www.bochum2022.de Pbr Ag gründet Tochter in Kasachstan Die pbr AG hat zusammen mit Sheberbuild, einer der größten Baufirmen Kasachstans, die Tochtergesellschaft pbr Central Asia LLP gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist Almaty. Ziel der pbr Central Asia LLP ist es, hochwertige Planungsleistungen auf dem asiatischen und zum Teil russischen Markt zu etablieren. "Neue Hotels, Wohn- und Geschäftshäuser, Businesscenter und Gebäude im Freizeitbereich entstehen derzeit in Kasachstan in kürzester Zeit", sagt Erik Reinhard Fiedler, Geschäftsführer der neu gegründeten Gesellschaft. "Durch den Besitz aller notwendigen Lizenzen für die Gesamtplanung bietet pbr Central Asia bedarfsorientierte Planungsleistungen für deutsche und internationale Unternehmen, die in Zentralasien bauen wollen." Schwerpunkte der pbr-Beteiligung bilden die Bereiche Industrie, Wohnen und Freizeit. Zu den bisher betreuten Projekten zählt u.a. die Erweiterung eines 5-Sterne Hotels in Almaty. HWP mit Standort in Berlin Die HWP Planungsgesellschaft mbH hat seit März auch einen Standort in Berlin. Leiter der Niederlassung ist Johannes Schrey. Schrey hatte zuvor für das Büro HG Merz Architekten bereits diverse Projekte wie die Grundinstandsetzung "Alte Nationalgalerie", den Umbau des Staatsratsgebäudes und die Grundinstandsetzung und Erweiterung der Staatsbibliothek "Unter den Linden" geleitet. Zuletzt arbeitete er als Projektverantwortlicher für das Büro Auer und Weber an der Erweiterung des des Bundesverteidigungsministeriums (Dienstsitz Berlin). Seite 14/20 Recht & Praxis Mindestlohn für Studenten? Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob das neue Mindestlohngesetz auch für Studierende, die Bachelor- oder Masterarbeiten in einem Ingenieurunternehmen anfertigen und Studierende Dualer Hochschulen gilt. Das Gutachten stellt fest, dass grundsätzlich das Mindestlohngesetz für alle Arbeitnehmer gilt. Ausnahmen seien denkbar, wenn es sich entweder um Pflichtpraktika oder um Abschlussarbeiten handelt, die aufgrund einer Studienordnung verpflichtend in einem Unternehmen angefertigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Bundearbeitsministerin Andra Nahles darauf hingewiesen, dass durch die geschilderte Rechtslage zukünftig keine Ingenieurunternehmen mehr bereit seien, Studierenden die Möglichkeit zu geben in den Unternehmen ihre Arbeiten zu fertigen. Wir werden über den weiteren Fortgang der Angelegenheit berichten. Anschreiben und Gutachten können in der VBI-Geschäftsstelle angefordert werden: Sabine von Berchem, [email protected]. Kein Toleranzrahmen bei Kostenobergrenze Eine Kostenobergrenze kann nach Ansicht des OLG Schleswig auch konkludent neben einem schriftlichen Architektenvertrag vereinbart werden. Das kann etwa dadurch geschehen, dass der Bauherr nur begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten hat, dem Architekten dies bekannt ist und er diesen Umstand seiner Tätigkeit zu Grunde legt. Wird die Kostenobergrenze überschritten, ist das Architektenwerk mangelhaft, da ihm eine vereinbarte Eigenschaft fehlt. Bei der Überschreitung des Kostenrahmens ist dem Architekten kein Toleranzrahmen zuzubilligen. Ein Toleranzrahmen besteht bei der Vereinbarung einer Kostenobergrenze nur, wenn er sich durch die Auslegung der Vereinbarung ermitteln lässt. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.11.2012 - 1 U 8/12; BGH, 12.03.2015 - VII ZR 333/12 (NZB zurückgewiesen) Quelle: www.ibr-online.de Kein Honorar für Überwachung von Mängelbeseitigung • Das "Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik" und die "Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel" gehören gemäß § 15 Abs. 2 HOAI 1996/2002 zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8. • § 15 Abs. 2 Nr. 8 HOAI 1996/2002 unterscheidet nicht zwischen der Mängelbeseitigung durch den ursprünglich beauftragten Unternehnmer und der Mängelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme. Der Architekt hat deshalb keinen Anspruch auf eine gesondertes Honorar für die Überwachung von Mängelbeseitigungsarbeiten durch Dritte. OLG Hamm, Urteil vom 19. November 2014 – 12 U 58/14 Das Urteil kann bei Sabine von Berchem, [email protected], abgefordert werden. Seite 15/20 Recht & Praxis Ergänzungsband zur VOB/C Im September 2015 wird der Ergänzungsband 2015 zur VOB/C erscheinen. Der Ergänzungsband 2015 dient der Aktualisierung und Vervollständigung der derzeit gültigen VOB 2012. Er wird rund 40 neue und überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) des Hoch- und Tiefbaus enthalten. Die Ergänzungen beziehen sich nur auf den Teil C der VOB 2012, siehe Übersicht über die enthaltenen ATVen. Aus dem Kreis der Mitglieder wurde angeregt beim Beuth-Verlag eine Sammelbestellung zu organisieren. Bitte teilen Sie der VBI-Bundesgeschäftsstelle unter [email protected] mit, ob Sie Interesse an dem Ergänzungsband haben. Sollte eine größere Gruppe von Mitgliedern Interesse anmelden, werden wir mit dem Beuth-Verlag wegen eines Rabatts Kontakt aufnehmen. Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Vergaberechtsverstoß Nach der Entscheidung des VGH Bayern vom 09.02.2015 stellt eine freihändige Vergabe regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2326 Quelle: www.ibr-online.de Wann ist das Honorar wegen Spiegelgleichheit zu kürzen? Eine Honorarkürzung wegen Spiegelgleichheit ist vorzunehmen, wenn mehrere Gebäude vorliegen. Dies gilt in Bezug auf die Objektplanung, die Technische Ausrüstung und auf die Tragwerksplanung. Ob mehrere Objekte oder Bauwerke vorliegen, ist dem OLG Köln zufolge danach zu entscheiden, ob die Bauteile nach funktionalen und technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefasst sind. Dabei ist vorrangig auf die konstruktive Selbständigkeit des Objekts abzustellen. OLG Köln, Urteil vom 19.09.2013 - 24 U 15/10; BGH, 18.12.2014 - VII ZR 273/13 (NZB zurückgewiesen) Quelle: www.ibr-online.de Architekt muss höchste bekannte Grundwasserstände überprüfen • Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, die neben den Bodenverhältnissen auch die Grundwasserstände berücksichtigt. • Er hat seiner Planung nach den höchsten bekannten Grundwasserständen auszurichten, auch wenn diese seit Jahren nicht mehr erreicht worden sind. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn der Architekt darlegt und beweist, dass ein Wiederansteigen des Grundwassers auf frühere Werte ausgeschlossen ist. • Der Architekt hat dem Statiker die für dessen Berechnung erforderlichen Angaben zu den Grundwasserverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Der Architekt hat die ihm übergebene Statik im Rahmen seiner Fachkenntnisse darauf zu überprüfen, ob seine Planungsvorgaben eingehalten und die besonderen Seite 16/20 Recht & Praxis Grundwasserverhältnisse berücksichtigt worden sind. • Dem Auftraggeber ist nicht gemäß §§ 254, 278 BGB ein Fehler des Statikers zuzurechnen, wenn der Architekt auf der Grundlage einer für ihn erkennbar fehlerhaften Statik plant und die Planung deshalb fehlerhaft wird. Der planende Architekt und der Statiker haften hier als Gesamtschuldner aufgrund ihrer jeweiligen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber, die Grundlage für die Ausführung des Bauwerks zu schaffen. • Wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung noch nicht durchgeführt hat, umfasst sein Schadensersatzanspruch alle Maßnahmen, die zwingend anfallen, um die Mängel zu beseitigen. Hierzu zählen bei einer zur Mängelbeseitigung notwendigen Kellersanierung die Kosten für den Abbau der dort befindlichen Einrichtungsgegenstände. • Kosten der Hotelunterbringung für die Dauer der noch durchzuführenden Sanierung sind nicht vorab ersatzfähig, wenn nicht sicher ist, dass das Objekt während der Sanierung unbewohnbar sein wird. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2014 – I-5 U 84/10 Das Urteil kann bei Sabine von Berchem, [email protected], angefordert. Trotz Mengenmehrung: schlechter Preis bleibt schlechter Preis Die Regelung des § 2 Abs. 3 VOB/B stellt für den Fall der Überschreitung der Massenansätze über 10 % hinaus eine abschließende Regelung dar. Für die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGB § 313) ist neben § 2 Abs. 3 VOB/B deshalb grundsätzlich kein Raum. Etwas anderes kann gelten, wenn die Parteien eine bestimmte Menge zur Geschäftsgrundlage ihres Vertrags gemacht haben und diese überschritten wird. Allerdings ist dem Einheitspreisvertrag der Umstand immanent, dass eine Mengenänderung eintritt, so das OLG Köln. Hat der Auftragnehmer bewusst unter Wert kalkuliert, muss er sich auch bei der Vergütung der über 110 % hinausgehenden Mehrmengen an den von ihm kalkulierten Ansätzen festhalten lassen. OLG Köln, Urteil vom 30.12.2014 - 17 U 83/13 Quelle: www.ibr-online.de Minderung des Honorars wegen Unwirtschaftlichkeit der Planung • Der Auftraggeber ist schon vor der Abnahme des Architektenwerks zur Minderung des Honorars berechtigt, wenn eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt, weil das Bauvorhaben zwischenzeitlich nach einem anderen Planungskonzept ausgeführt worden ist. • Aus dem Umstand, dass es sich bei dem Auftraggeber um eine Gemeinde handelt, die einem besonderen Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt und die bekanntermaßen für die Durchführung der zu planenden Maßnahmen auf Fördermittel angewiesen ist, ergibt sich, dass der Architekt in besonderem Maße die Finanzierbarkeitder zu planender Maßnahmen für den Auftraggeber im Blick behalten, dessen verschiedene, sich gegenseitig begrenzende Planungsziele in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und sich in Bezug auf die als Entwurf auszuarbeitende Lösung mit ihr abstimmen muss. • Es kann deshalb einen Mangel des Architektenwerks aus Kostengesichtpunkten begründen, wenn der Architekt seine Planung ohne hinreichende Abstimmung auf der Grundlage eines hundertjährigen Berechnungsregens erstellt, obwohl die anerkannte Regel der Technik nur an einen zwanzigjährigen Berechnungsregen anknüpfen. Seite 17/20 Recht & Praxis • Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung an den Architekten bedarf es nicht, wenn dessen Verhalten in der Gesamtschau deutlich erkennen lässt, dass er seine Planung für mangelfrei hält und zu deren erforderlicher grundlegender Überarbeitung nicht bereit ist. OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2015 – 4 U 27/13 – Bauvorlageberechtigte nach VVBAu In der VVBau findet sich im Anhgang 3.1 der Hinweis, dass die Beauftragung von Prüfern für die Abnahme durch den Bauvorlageberechtigten zu erfolgen hat. Dies wurde seitens einiger Vertreter der Deutschen Bahn dahingehend ausgelegt, dass der Bauvorlageberechtigte den Prüfer auch zu vergüten hat. In dieser Angelegenheit haben wir uns an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt und um Aufklärung gebeten. Mit Schreiben vom 1. Juli 2015 hat das Eisenbahn-Bundesamt geantwortet, dass die Prüfer zwar vom Bauvorlageberechtigten beauftragt werden, dies jedoch in Vollmacht der Deutschen Bahn tun. Dies hat zur Folge, dass die Deutsche Bahn für die Vergütung der Prüfer verantwortlich ist. Das Schreiben des Eisenbahn-Bundeamtes können Sie über die VBI-Bundesgeschäftsstelle, Sabine von Berchem, [email protected], anfordern. Seite 18/20 Mitglieder Anmeldungen Juli Hinweis auf Einspruch Verbandsgeschäftsordnung: Artikel 5: Aufnahmeverfahren § 11 (3) "Die stimmberechtigten Personen können innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung gemäß Abs. 2 (Datum der Veröf-fentlichung) schriftlich Einspruch zur Bundesgeschäftsstelle einlegen, wenn nach ihrer Kenntnis satzungsgemäße Voraussetzungen des Antragstellers nicht erfüllt sind. Der Einspruch ist zu begründen; er wird zu den Aufnahmeakten genommen und vertraulich behandelt." Datum der Veröffentlichung: 27.07.2015 Berlin-Brandenburg Akustikbüro Dahms GmbH Rosa-Luxemburg-Str. 4 d 14482 Potsdam Dipl.-Ing. Jörg Kepper Hamburg KramerAlbrecht Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG Glockengießerwall 1 20095 Hamburg Prof. Dr.-Ing. Klaus-Peter Mahutka Aufnahmen Juli Bayern ELO-consult Elektrofachplanungs-GmbH Kaiser-Karl-V.-Allee 23 93077 Bad Abbach Stefan Huy Hamburg Ingenieurgemeinschaft Puszies Wählingsweg 30 22459 Hamburg Dipl.-Ing. Gerhard Puszies Seite 19/20 Mitglieder Rheinland-Pfalz TGA-Planpartner GmbH Bahnhofstr. 2 55234 Framersheim Hans-Jürgen Werum Seite 20/20
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