6. Mai 2015 VBI-Newsletter 4

27. Juli 2015
VBI-Newsletter 7/2015
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Inhaltsverzeichnis
Infrastrukturprojekte sind das Thema dieser bereits vom Sommerloch
geprägten Tage. Nachdem die EU einen Rekordbetrag für "Connecting
Europe Facility"- Projekte in Höhe von 13,1 Milliarden Euro bereitgestellt
hatte, meldete sich das Bundesverkehrsministerium am 20. Juli mit der
Nachricht, 2,7 Milliarden Euro in die Modernisierung der Infrastruktur stecken
zu wollen. Insgesamt geht es um 72 Projekte. Der größte Teil des Geldes
fließt nach Bayern, danach folgen Baden-Württemberg und Hessen. Die
Koalition lobt das Investitionspaket als bedarfsgerecht, für die Opposition
stehen notwendige Erhaltungsmaßnahmen weit zurück. Nur 500 Mio. Euro
aus dem Programm gehen in die Straßenmodernisierung, 1,5 Milliarden Euro
werden für Lückenschlüsse aufgewendet und 700 Millionen Euro für
dringende Neubauprojekte.
Auf Xing finden Sie eine Karte, die eine gute Übersicht über die Verteilung
der einzelnen Projekte zeigt.
News
Seite 2
Landesverbände
Seite 9
Fachgremien
Seite 10
Aus den Unternehmen
Seite 12
Recht & Praxis
Seite 15
Mitglieder
Seite 19
Darüber hinaus finden Sie in dieser Ausgabe des Newsletters u.a.
Informationen zum EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der
HOAI-Mindestsätze, über den Endbericht der Reformkommission
Großprojekte und über den Gesetzentwurf zur Vergaberechtsreform.
Kurzweilige Lektüre wünscht
Ihre Newsletter-Redaktion
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News
HOAI-Mindestsätze in der Kritik
Bei einem Gespräch zwischen Vertretern der Architekten, Ingenieure und Steuerberater am 16. Juli wurde das
weitere Vorgehen der Planer in Sachen EU-Vertragsverletzungsverfahren abgestimmt. Dabei wurde beschlossen,
dass AHO, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer dem verantwortlichen Wirtschaftsministerium noch
einmal die „Binnenmarkttauglichkeit“ der HOAI-Mindestsätze begründen – VBI-Justiziarin Sabine von Berchem
bringt die VBI-Position ein. Am 19. August findet eine entsprechende Verbändeanhörung statt.
Das Vertragsverletzungsverfahren hatte die Europäische Kommission am 18. Juni eröffnet. Die Kommission setzte
die Bundesregierung darüber in Kenntnis, dass die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung für Architektenund Ingenieurleistungen (HOAI) sowie die Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung nicht der
europäischen Dienstleistungsrichtlinie genügen und gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen. Die verbindlichen
Mindestsätze würden die Dienstleister daran hindern, über den Preis und/oder die Qualität der Leistungen
miteinander zu konkurrieren.
Dem Schreiben war ein sogenanntes EU-Pilot-Verfahren vorausgegangen, in dem es zwischen Kommission und
Bundeswirtschaftsministerium bereits einen intensiven Austausch der Argumente pro und contra verbindlicher
Mindestpreise, wie sie die HOAI enthält, gegeben hatte. Dabei überzeugten die Argumente des BMWi die
Kommission offenbar nicht von der Erforderlichkeit von Mindesthonoraren für Planungsleistungen.
Beide Verfahren sind im Rahmen der Transparenzinitiative zu betrachten. Ziel der Transparenzinitiative der
Europäischen Kommission ist es, Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr in Europa zu beseitigen und
vorhandene gesetzliche Regelungen zu harmonisieren. Im Rahmen dieser Diskussion ist die HOAI von der
Kommission schon häufig als hinderlich bezeichnet worden.
Der VBI hatte im vergangenen Jahr eine Umfrage in der Mitgliedschaft durchgeführt, um Argumente aus dem Alltag
seiner Mitglieder zu ermitteln, die eine Erhaltung der Regulierungen für beratende Ingenieure stützen. Diese
Ergebnisse bringt der VBI in die aktuelle Debatte ein.
Deutschland hat bis Mitte September Zeit, die verbindlichen Vergütungsregelungen der Architekten, Ingenieure und
Steuerberater europarechtlich zu rechtfertigen. Sollte das Antwortschreiben der deutschen Regierung die
Kommission erneut nicht überzeugen, ist davon auszugehen, dass die Kommission Klage beim Europäischen
Gerichtshof gegen Deutschland einreichen wird. Wie dieses Verfahren ausgeht, kann niemand voraussagen.
Großprojekte: Vorrang für Planung
Die Reformkommission "Bau von Großprojekten" legte am 29. Juni ihren Abschlussbericht vor. Bundesminister
Alexander Dobrindt würdigte die Arbeit der Expertenkommission, in der VBI-Vorstand Dr. Heinrich Best für die
Planer saß, und kündigte nicht weniger als einen Kulturwandel im Bau an. Die Empfehlungen der Kommission, von
denen er die Nutzung digitaler Methoden (Stichwort BIM), das Risikomanagement, die partnerschaftliche
Projektzusammenarbeit und die außergerichtliche Streitbeilegung besonders hervorhob, werden in einen
Aktionsplan gegossen. Der Aktionsplan solle, so der Minister, ins Parlament gebracht und von entsprechenden
gesetzlichen Maßnahmen begleitet werden.
Alle Beteiligten zeigten sich zufrieden mit dem Arbeitsergebnis. Es habe von Anfang an, die Intention gegeben, die
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News
Planung vertiefen zu müssen, ohne dabei die Bauentwicklung um Jahre zu verlängern. Auch die Vertreter der
Planer, der Bauindustrie und des Baugewerbes waren zuversichtlich, die Empfehlungen auch umsetzen zu können,
nicht zuletzt durch die Arbeit der „planen-bauen 4.0 – Gesellschaft für digitalisiertes Planen, Bauen und Betreiben“,
deren Gründung der VBI maßgeblich initiiert hat. Die planen-bauen 4.0 will verhindern, dass BIM zu einer
Marktzugangshürde, gerade für kleine Unternehmen, wird. Einigkeit herrschte auch beim Grundsatz "Qualität vor
Preis". Je besser die Planung sei, desto wirtschaftlicher sei schlussendlich das gesamte Bauprojekt.
Das sieht auch VBI-Vorstand Dr. Heinrich Best so: "Das Prinzip der Vergabe an den wirtschaftlichsten und nicht an
den billigsten Bieter, steht überhaupt nicht im Widerspruch zum existierenden Vergaberecht, es wurde bislang nur
nicht eingehalten. Die Vergabestellen müssen ertüchtigt werden, Vergaben nach qualitativen Kritierien
durchzuführen." Außerdem betont er, dass die im Endbericht geforderte partnerschaftliche Zusammenarbeit
„unabhängig vom Geschäftsmodell funktionieren kann“, also auch bei der in Deutschland regelmäßig angewendeten
konventionellen Vergabe auf Basis einer ausgereiften Planung oder bei alternativen Beschaffungsvarianten wie ÖPP
oder wettbewerblicher Dialog.
Die Reformkommission soll bestehen bleiben, um die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und die
begonnenen Pilotprojekte fachlich zu begleiten. Sie soll zukünftig dafür mindestens einmal jährlich
zusammenkommen, das nächste Treffen ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.
Vergaberechtsreform: Gesetzentwurf aus VBI-Sicht enttäuschend
Das Bundeskabinett verabschiedete am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts.
Damit wird offiziell die größte Reform des Vergaberechts seit über 10 Jahren eingeleitet, an deren Ende die drei
neuen EU-Vergaberichtlinien bis 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf den im Januar 2015 von der Bundesregierung
beschlossenen Eckpunkten zur Reform des Vergaberechts und ändert den Vierten Teil des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen erheblich. Neben umfangreichen inhaltlichen Änderungen wird auch die Struktur des
GWB modifiziert.
Auf den ersten Blick ist die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Wirtschaft zum Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts im Regierungsentwurf enttäuschend. Nur sehr wenige Punkte
wurden übernommen. "Es gibt überhaupt keine Hinweise auf die Besonderheiten bei der Vergabe von
Planungsleistungen", bedauert VBI-Justiziarin Sabine von Berchem. "Weder wird auf den Vorrang des
Verhandlungsverfahrens verwiesen noch auf die Besonderheiten bei der Ermittlung des Auftragswerts."
Im weiteren Verlauf wird der Regierungsentwurf nunmehr dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat wird sich erst
nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen. Anschließend geht der Gesetzentwurf ins Parlament.
"Unsere Forderungen werden somit erst in der Vergabeverordnung Ende 2015 realisiert", so von Berchem.
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Neues aus der Normung
Vertreter des VBI, der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) sowie der Bauaufsicht trafen
sich am 1. Juli 2015 in Berlin, um über die Novellierung des Anhangs B zum Eurocode 0 zu beraten. Der Anhang B,
der derzeit nur informativ ist, behandelt die Zuverlässigkeit im Bauwesen, d. h. die Fähigkeit eines Tragwerks oder
Bauteils, die festgelegten Anforderungen innerhalb der geplanten Nutzungszeit zu erfüllen.
Aus Norwegen kam ein Vorschlag zur Überarbeitung des Anhangs B, der umfangreiche Erweiterungen gegenüber
der jetzigen Fassung vorsieht: Innerhalb eines geschlossenen Qualitätsmanagement-Systems sollen die Planer und
Ausführenden klassifiziert werden. Des Weiteren soll für die Mehrzahl der Bauwerke ein bürointernes Prüfsystem
(self checking) eingeführt werden. Der VBI und die BVPI sehen diese Regelungen sehr kritisch, weil sie
insbesondere für kleine Ingenieurbüros existenzgefährdend sein könnten. Die Ingenieurverbände haben durch Prof.
Dr. Wolfram Jäger einen wesentlich strafferen Gegenvorschlag unterbreitet, der zwei Kernforderungen enthält:
Verzicht auf eine Klassifizierung der Planer und weiterhin baustatische Prüfung in Abhängigkeit vom technischen
Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes. Das macht ein besonderes gemeinsames Engagement der planenden und
prüfenden Ingenieure notwendig, um im Rahmen der Überarbeitung der Eurocodes die deutschen
Ingenieurinteressen durchzusetzen. Sowohl der norwegische Vorschlag als auch Jägers Gegenvorschlag wurden in
das Grundlagendokument für die Überarbeitung des Eurocode 0 aufgenommen. Der runde Tisch besprach
außerdem die Optionen "informativ" oder "normativ" für den Anhang B sowie das weitere Vorgehen der
Ingenieurverbände. Eine gemeinsame Publikation zum Thema ist in Vorbereitung.
Das Grundlagendokument ist Basis für die Arbeit der Project Teams zur Eurocode-Novellierung (Phase 2), die im
September 2015 beginnt. Für das Project Team zum Eurocode 0 hatten sich im Mai 2015 Prof. Wolfram Jäger, VBIund BVPI-Mitglied, sowie Dr. Eric Brehm, der seit April 2015 bei der BVPI für die Normungsarbeit tätig ist, beworben.
Expertentreffen für den Stahlbau
Zum zweiten Mal fand am 17. Juli 2015 ein Treffen der deutschen Stahlbau-Experten für den Eurocode 3 statt.
Eingeladen waren die nominierten deutschen Experten der Working Groups des CEN/TC 250/SC 3 sowie Vertreter
der Projektgruppe Stahlbau von PraxisRegeln Bau (PRB). Ziel des Treffens in Berlin waren der Austausch zum
Arbeitsstand der Working Groups in Europa für den Eurocode 3 und die Vorstellung der jüngsten Arbeitsergebnisse
der Projektgruppe Stahlbau von PRB.
Für jeden der 20 Teile des Eurocode 3 gibt es eine europäische Arbeitsgruppe (Working Group). In allen
Arbeitsgruppen sind ein bis maximal sechs deutsche Vertreter aktiv. Die Abstimmung der deutschen Experten
untereinander ist eine grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der Konsistenz der einzelnen Teile des
Eurocode 3. Ein erstes Treffen der Stahlbauexperten hatte es vor einem Jahr bei Bauforumstahl in Düsseldorf
gegeben. Alle Beteiligten waren sich einig die Veranstaltung zu wiederholen.
Beim aktuellen Experten-Meeting machte Prof. Ulrike Kuhlmann als Leiterin des europäischen "Sub Committees" für
den Stahlbau-Eurocode den Auftakt. Sie sprach über die Phasen und die Zeitschiene bei der Überarbeitung des
Eurocode 3, die wie bei allen anderen Eurocodes etwa im Jahr 2020 abgeschlossen sein soll. Ein weiteres Thema
war die Besetzung zukünftiger Project Teams für den Stahlbau. Bei den nächsten Ausschreibungen seien im Vorfeld
noch mehr Gespräche mit den nationalen Experten notwendig.
Danach folgten die Berichte aus den Working Groups. Der horizontale Abgleich der einzelnen Teile untereinander
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war ein wesentlicher Aspekt. Die Projektgruppe Stahlbau von PRB stellte in zwei Vorträgen die jüngsten Ergebnisse
ihrer Arbeiten vor. Die Vereinfachungsvorschläge für den Teil 1-1 (Grundlagenteil), insbesondere für die
Umstrukturierung der Stabilitätsnachweise, sowie zum Teil 1–5 (Plattenförmige Bauteile) wurde von fast allen
anwesenden Stahlbauexperten sehr positiv aufgenommen. Das vereinfachte Verfahren für den Teil 1–5 zum
Beulnachweis bei Ausnutzung plastischer Querschnittsreserven durch die Einführung einer "wirksamen Blechdicke"
wurde bereits im Stahlbau 83 (2014), Heft 8, vorgestellt. Im aktuellen August-Heft des Stahlbau 84 (2015) wird es
anhand eines Praxisbeispiels ausführlich erläutert und diskutiert.
Aktuell läuft die von der europäischen Normungsorganisation CEN ausgeschriebene systematische Überprüfung
(Systematic Review) des Eurocode 3 Teil 1-5. Die PRB-Projektgruppe Stahlbau wird dazu ihre
Vereinfachungsvorschläge fristgerecht beim DIN einreichen.
Aus Brüssel
Der "Europäische Fonds für Strategische Investitionen" (EFSI) ist seit Ende Juni beschlossene Sache. Die
EU-Institutionen einigten sich darauf, den Fonds einzurichten. Ab September soll es bereits möglich sein, Gelder
aus dem Fonds abzurufen, der bis zum Jahr 2017 Investitionen von 315 Mrd. Euro ermöglichen soll.
Erfreulich ist, dass auch kleinen und mittleren Unternehmen ein besserer Zugang zu Finanzmitteln gewährt werden
soll. Darüber hinaus werden durch den EFSI auch das Beratungsangebot für Investitionen durch eine Plattform
gestärkt (European Investment Advisory Hub) und potenzielle Investoren durch eine offene Projektliste
angesprochen. Für Oktober kündigten Kommission und EIB vertiefende Workshops an, die über Details der
Funktion des Fonds informieren. Ab der zweiten Jahreshälfte können über die EIB bzw. die Landesbanken
Projektanträge eingereicht werden. Die Verordnung im EU-Amtsblatt
EU stellt Rekordbetrag für Verkehrsinfrastrukturprojekte bereit
Die Europäische Kommission genehmigte am 29. Juni 2015 die Kofinanzierung von 276
Verkehrsinfrastrukturprojekten in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Deutschland bekommt davon rund 1,7 Milliarden Euro
für Infrastrukturprojekte. Mit dem Geld werden insbesondere Studien, Infrastrukturprojekte im
grenzüberschreitenden Bereich sowie die Binnenschifffahrt gefördert.
Im Rahmen der "Connecting Europe Facility" (CEF) werden Projekte des transeuropäischen Verkehrsnetzes
unterstützt. Die CEF zählt gemeinsam mit dem neu errichteten Fonds für Strategische Investitionen (s.o.) zu den
zentralen EU-Instrumenten, die eine Investitionsbereitschaft im Verkehrs-, Energie- und digitalen Infrastrukturbereich
ermöglichen und beschleunigen sollen.
Zu den Listen mit den Förderprojekten: Liste I, Liste II sowie die BMVI-Liste.
Als Beitrag für eine effektive Nutzung der Finanzierungsinstrumente veröffentlichte die EU-Kommission im Vorfeld
einen Leitfaden, der Empfehlungen für die Finanzierung des Europäischen Transportsektors und der Verbesserung
des Investitionsumfelds bietet und konkrete Hinweise gibt, welche Verkehrsprojekte für die vorhandenen
Finanzierungsinstrumente angewandt werden können. An dem Aktionsplan arbeitete unter anderem der ehemalige
Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, der derzeit Koordinator des baltisch-adriatischen Verkehrskorridors ist. Der
Bericht kann hier eingesehen werden.
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Aus dem Energie-Ressort
In seinem Anfang Juli erschienenen Weißbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" spricht sich das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) klar für eine Weiterentwicklung des Strommarkts hin zu
einem Strommarkt 2.0 und gegen die Einführung eines Kapazitätsmarkts aus. Im Strommarkt 2.0 refinanzieren sich
die benötigten Kapazitäten über bestehende Marktmechanismen. Der VBI-Ausschuss Energie hatte sich in den
Konsultationsprozess eingebracht, eine Reform des Emissionshandelssystems, eine stärkere europäische
Vernetzung der Stromsysteme, und – wenn überhaupt – eine Reserve hoch flexibler Kraftwerke für eine
Übergangszeit auf europäischer Ebene gefordert.
Stellungnahmen zum Weißbuch sind bis zum 24. August möglich. Dem Weißbuch folgt dann die gesetzliche
Umsetzung. Alle, die daran mitarbeiten möchten, lädt der Ausschuss Energie Anfang August zu einer
Ad-hoc-Sitzung in der VBI Geschäftsstelle ein. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, um einen Termin abstimmen
zu können ([email protected]).
Im Oktober soll der Entwurf des Strommarktgesetzes im Kabinett beschlossen werden. Das entsprechende
Gesetzgebungsverfahren soll im Frühjahr 2016 abgeschlossen werden. Das Weißbuch und die Stellungnahmen
zum Grünbuch sind online verfügbar: www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/weissbuch und
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/konsultationsdokument
Klimaschutzplan 2050
Das Bundesumweltministerium lud Ende Juni zum nationalen Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 nach Berlin
ein. Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks schilderte das Dilemma zwischen dem langfristigen Prozess
des Klimawandels und dem Verharren in Denkmustern, die lediglich die aktuelle und vielleicht noch die kommende
Legislaturperiode abdecken.
Der eigentliche Dialogprozess nahm nach diversen Vorträgen in verschiedenen Workshops Fahrt auf. Der VBI
beteiligte sich an dem Workshop zur Energiewirtschaft und betonte Aspekte wie die Bildung von Bilanzkreisen, mit
deren Hilfe ein stabiles Stromnetz aufgebaut werden kann, die Idee der Bepreisung von Versorgungssicherheit oder
wie der Emissionshandel eine bessere Lenkungswirkung im Bereich des Stromsystems entfalten kann.
VBI/Deges-Seminar "Aus Fehlern lernen"
"Wir wollen noch besser werden, denn die Deges braucht gute Planer und wir brauchen die Deges als guten
Auftraggeber", gab Rudolf Schröder, Grontmij GmbH, zur Begrüßung der 60 Teilnehmer des inzwischen dritten
Seminars der Reihe "Aus Fehlern lernen" am 16. Juni in Berlin die Richtung vor. Ziel der gemeinsamen
Veranstaltung von VBI und Deges sei die Verbesserung der Zusammenarbeit entsprechend der gemeinsam
erarbeiteten Leitlinien zum Projektumgang. "Erfolgreiche Projekte", so Schröder, "lassen sich nur gemeinsam
realisieren".
Erneut standen deshalb typische Fehler sowohl aus Sicht des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers zur
Diskussion sowie diesmal die Themen Mengenermittlung, Qualität im Asphalt-/Betonstraßenbau und
Baugrundgutachten.
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Dr. Udo Pasderski, Deges-Bereichsleiter Koordination Technik, kündigte an, dass die nunmehr sicher finanzierten
Infrastrukturprojekte schnell auf den Weg gebracht werden sollten. Wie dabei typische Fehler in der
Mengenermittlung zu vermeiden sind, erläuterte Thomas Eibl, Deges. Er schilderte Schwierigkeiten und mögliche
Fehlerursachen im Rahmen der Mengenermittlung anhand konkreter Beispiele – vor allem in Hinblick auf die
Entwässerung, das Planum und die Bauwerkshinterfüllung.
Was sich aus Nachträgen lernen lässt, erläuterte Sven Naupold, ebenfalls Deges. Da Baumaßnahmen und die
damit verbundenen Verträge „Unikate“ seien, werde es immer wieder auch zu Fehlern kommen. Jedoch solle man
bei jedem Nachtrag und bei jeder Bieteranfrage genau betrachten, was genau hinter der Frage stecke und auf
welche Lücke im Vertrag damit hingewiesen werde.
Gerald Müller, Asphalta Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH, stellte als Vertreter der Auftragnehmer den
Umgang mit Planungsfehlern in der Projektausführung sowie die Möglichkeiten zur Minimierung unvermeidbarer
Folgeprobleme anhand eines konkreten Beispiels dar. Nach seiner Erfahrung sei das Beharren auf
Maximalpositionen meist kontraproduktiv, alternative Methoden der Streitbeilegung unter Beteiligung Externer
sollten hingegen öfter genutzt werden.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen VBI und Deges wird fortgesetzt. Interessenten für das kommende
Seminar können sich in der VBI-Geschäftsstelle bei Catharina Stahr ([email protected]) melden.
"Quality Gates": VBI im Gespräch mit der Bahn
Hans-Jörg Niemeck als Vertreter des Verbands Beratender Ingenieure und der Hauptgeschäftsführer der
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen Michael Gilka nutzten am 2. Juni die Gelegenheit, mit Dr.
Volker Kefer, Vorstand Infrastruktur und Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG, ein ausführliches Gespräch über
die Fortführung und Weiterentwicklung der „Quality Gates“ mit Auftragnehmern zu führen. Niemeck und Gilka
warben bei der Bahn dafür, auch nach den Umstrukturierungen zur Weiterentwicklung der Abwicklungsprozesse und
-strukturen von Infrastrukturprojekten im DB-Konzern das Instrument von Quality Gates zu nutzen und zu stärken.
Kefer betonte die Notwendigkeit und Bedeutung dieser Rahmenrichtlinien und sagte zu, auch nach der
Umstrukturierung – geplant sind die Zusammenlegung von Teilen der DB ProjektBau mit der DB International –
dafür zu sorgen, dass die Quality Gates auch bei DB Netz und DB Station&Service vertraglich zwischen den
Partnern (DB mit Planungsbüros, Bau- und Ausrüstungsfirmen) vereinbart und im Projektverlauf angewendet
werden.
Niemeck wies auch für das Kernteam, das sich aus Vertretern der Bahn, Ingenieurbüros, Bau- und
Ausrüstungsfirmen zusammensetzt, darauf hin, dass man durch Monitoring nach einigen Jahren zeigen könne, an
welchen Stellen im Vorbereitungs-, Planungs- und/oder Ausführungsprozess die "wunden Punkte" seien. Somit
könnten in der nächsten Stufe Empfehlungen vom Kernteam für weitere Verbesserungen/ Veränderungen
ausgearbeitet werden. Gilka machte deutlich, dass die Quality Gates ein wichtiges Instrument seien, die Termin-und
Budgetsicherheit für Infrastrukturprojekte der DB zu erhöhen und damit auch die personal- und kostenintensive
Nachtragsbearbeitung bei Projekten für die Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zu reduzieren. Kefer bat die
Verbandsvertreter, ihre Mitgliedsfirmen ebenfalls auf die konsequente Anwendung der Quality Gates und deren
Prozesse einzuschwören.
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Die in den nächsten Jahren deutlich steigenden Bedarfe an Planungs- und Ausführungsleistungen dürften nicht
dazu führen, dass die Qualität auf der Strecke bleibe, so das einhellige Credo der Beteiligten. Quality Gates leisteten
hier einen ganz wesentlichen Beitrag.
Studentische Mitgliedschaft
Die Young Professionals im VBI hatten angeregt, über eine kostengünstige studentische Mitgliedschaft im VBI
nachzudenken. Die Erfahrungen der Young Professionals mit ihren Veranstaltungen an Hochschulen (Gießener
Unternehmenstage oder Wirtschaftswoche an der TU München) hätten gezeigt, wie groß das Interesse der
Studenten an der Arbeit der Planungsbüros sei. Dieses Interesse berge u.U. Potenzial für die langfristige Bindung
an den Verband.
In seiner vergangenen Sitzung Anfang Juli diskutierte und konkretisierte der Mitgliedschaftsausschuss den
Vorschlag, mit dem sich nun der Bundesvorstand und der Verbandsrat befassen werden.
VBI-Kommunikation: Website-Besucherzahlen
Ein starkes Instrument der Kommunikation für und mit den VBI-Mitgliedern ist der VBI-Internet-Auftritt. Die
Besucherzahlen auf www.vbi.de:
Für den Juni registrierten wir erfreuliche 7218 Sitzungen. Neu waren darunter 72,7 % der Besucher. 585 Mal wurde
gezielt in die Planerdatenbank geklickt.
Im Mai verzeichneten genau 5894 Website-Sitzungen. Die Zahl der Neubesucher blieb konstant (72,1 %). Die
Planerdatenbank wurde im Mai gezielt 496 aufgerufen.
Im April sank die Zahl der Sitzungen auf der Website auf 5777. Neu waren 72,2 % Besucher auf der Seite
www.vbi.de. Wir zählten 452 Klicks auf die Planerdatenbank.
Im März gab es 7593 Sitzungen. Der Anteil der neuen Besucher ist im Vergleich zum Vormonat leicht auf 69,7 %
gesunken. Die Planerdatenbank wurde 581 geklickt.
Sitzungen: Gesamtzahl der Sitzungen innerhalb des Zeitraums. Eine Sitzung ist die Dauer, die ein Nutzer aktiv mit
einer Website oder App interagiert. Alle Nutzungsdaten (Bildschirmaufrufe, Ereignisse, E-Commerce usw.) werden
einer Sitzung zugeordnet. Die Zahl der Seitenaufrufe liegt konstant bei über 23.000, ist aber nicht aussagekräftig
genug, da sie die Gesamtzahl der aufgerufenen Seiten inkl. der wiederholten Zugriffe auf eine Seite zählt.
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Landesverbände
Sachsen: Wahlen und länderübergreifende Vortragsveranstaltung
Die Mitgliederversammlung des VBI-Landesverbandes Sachsen wählte am 4. Juli einen neuen Vorstand. Dabei
wurde der bisherige Vorsitzende Peter Simchen im Amt bestätigt. Auch Ulrich Ament, Sven Scholz, Jeffrey Seeck
und Jürgen Wummel gehören weiterhin dem Vorstand an. Neu gewählt wurden Lutz Junge und Torsten Rudolf.
Am Vortag hatten sich die Landesverbände Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bereits zum zweiten Mal zu
einer gemeinsamen Veranstaltung – diesmal im Audi-Museum in Zwickau – getroffen. Dr. Pia Findeiß,
Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau, begrüßte die VBI-Mitglieder in ihrer Stadt. Danach gab es einen
Anwenderbericht „Vom 3D-BIM zur 5D-Planung“ von Marc Aßmann, PRONAG Dresden.
Großes Interesse fand auch das Forum Zukunft, das von VBI-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler geleitet wurde.
Dabei stand vor dem Hintergrund der EU-Transparenzinitiative die Zukunft des unabhängig planenden und
beratenden Ingenieurs im Mittelpunkt. Die verbandsoffene Debatte im Vorjahr hatte gezeigt, so Metzler, dass die
Mitglieder des VBI traditionelle Strukturen erhalten, aber auch modernisieren und ausbauen wollen. Daher setze
sich der VBI dafür ein, den Beratenden Ingenieur unter dem Aspekt seiner persönlichen Qualifikation zu sehen.
Dieser Qualifikation entsprechend müssten die Ingenieure auch im Rahmen größerer Einheiten und ihrer Strukturen,
unabhängig planend und beratend tätig sein können - frei von Hersteller- und Lieferinteressen. "Dies muss von
entsprechenden Einrichtungen kontrolliert und bescheinigt werden – den öffentlich rechtlich verfassten Kammern",
unterstrich Metzler.
Karner jetzt Honorarprofessor
Kaum hatte er die Leitung des bayerischen VBI-Landesverbandes an Dr. André Müller abgegeben, wurde Gert
Karner am 18. Juni zum Honorarprofessor der Hochschule München ernannt: Prof. Karner wird seine beliebte
Vorlesung "Büro- und Projektmanagement" an der Fakultät für Geoinformation der Hchschule München weiterhin
engagiert fortführen.
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Fachgremien
VBI-Gremien: gemeinsames BIM-Papier
„Digitalisierung des Planens heißt Digitalisierung der Daten, meint also das Modellieren der Informationen“ – mit
diesen erläuternden Worten eröffnete der Vorsitzende des VBI-Arbeitskreises BIM Prof. Dr. Hans-Georg Oltmanns
den Erfahrungsaustausch der Vertreter aller Fachgremien am 19. Juni in Berlin. Mit durchaus kritischen Anklängen
schilderten die fast 30 Teilnehmer den Stellenwert des Themas BIM in ihren Fachgruppen, Ausschüssen und
Arbeitskreisen – mit dem Ergebnis die eingeholten Meinungsbilder unterschiedlichster Art auf den selben
Diskussionsstand zu bringen und ein Positionspapier zu verabschieden, das der Ausschuss Konstruktiver
Ingenieurbau erarbeitet hatte. Mittlerweile hat auch der VBI-Bundesvorstand das gemeinsame Positionspapier
verabschiedet. VBI-Position zum Thema BIM (Pdf-Datei)
Dass BIM im Planungsprozess unaufhaltsam ist, nicht zuletzt weil Auftraggeber es zunehmend fordern, war
letztendlich mehr als deutlich. Aber auch die Erwartung der Mitglieder an ihren Verband war klar: Der VBI müsse die
Standardisierung begleiten und gestalten, damit nicht Insellösungen einzelner Unternehmen den Markt
beherrschten. Die Gremienvertreter wünschten sich eine Prozessbeschreibung (Rolle des Objektplaners,
Anwendung nach Leistungsphasen), außerdem eine Beschreibung, wer im Planungsprozess zu welchem Zeitpunkt
seine Leistungen erbringen müsse. Auch die durchaus massiven Auswirkungen durch BIM auf die Arbeitsweise in
den Büros solle dargestellt werden. Zudem forderten die VBI-Gremienvertreter die Einbindung der digitalen Planung
in die HOAI und verstärkt Informationen zur planen-bauen 4.0 GmbH. Einig waren sich die Anwesenden auch beim
Fazit des Meetings: BIM benötigt noch viel Aufklärungsarbeit.
Fachgruppe öbuv Sachverständige beim DST
Die Fachgruppe öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beteiligt sich aktiv am diesjährigen Deutschen
Sachverständigentag DST am 12. und 13. November in Leipzig. Die VBI-Sachverständigen werden eine Fachtagung
zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG gestalten.
Der VBI ist Träger der Veranstaltung, die unter dem Motto "Unabhängig denken und handeln" steht. Sämtliche
Informationen zum DST unter www.deutscher-sachverstaendigentag.de
Architektur und Technik: 2. Berliner Brunch
Die VBI-Fachgruppe Architektur und Technik lud am 9. Juli erneut Ingenieure und Architekten aus VBI und BDA zum
interdisziplinären Dialog nach Berlin ein. Beim Brunch im Capital Club stand diesmal das Thema Digitalisierung im
Vordergrund. Dabei wollten die Teilnehmer auch die Frage diskutieren, inwieweit eine Digitalisierung des
Planungsprozesses durch Building Information Modeling auch Architekten und Ingenieure einer stärker
kooperativen, integralen Arbeitsweise veranlasst. Den Impulsvortrag steuerte Helmut Bramann bei, der als einer der
beiden Geschäftsführer der planen-bauen 4.0 GmbH die Gelegenheit nutzte, die neue Gesellschaft mit ihren
Aufgaben vorzustellen. Die Diskussion machte deutlich, dass nicht nur die Erfahrungen mit BIM unterschiedlich
ausgeprägt sind, sondern auch sehr unterschiedliche Erwartungen an das Verfahren gestellt werden. Auch die
Risiken und Chancen, die sich mit der Einführung digitalisierter Verfahren im Prozess von Planen, Bauen und
Betreiben ergeben, wurden detailliert erörtert. Dabei ließen sich auch die BIM-erfahrenen Teilnehmer in die Karten
schauen, darunter auch Prof. Hans-Georg Oltmanns, der als unentwegter Fürsprecher der Methode auch in Berlin
die Chancen der Digitalisierung betonte. Oltmanns verschwieg jedoch ebenso wenig wie Referent Bramann die Fülle
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Fachgremien
der Aufgaben, die noch zu bewältigen sind, bevor die Branche auch in Deutschland alle Vorteile der Digitalisierung
ausschöpfen kann. Zur Bewältigung dieser Aufgaben haben die Verbände die planen-bauen 4.0 Gesellschaft zur
Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH i.G. ins Leben gerufen.
Und wie sieht es nun mit der Zusammenarbeit von Architekten und Ingenieuren aus? Eins ist klar: Das Arbeiten im
digitalen Modell verlangt den Beteiligten deutlich mehr Kooperation ab. Vielleicht verwirklicht sich mit BIM tatsächlich
der integrale Planungsprozess, von dem nun schon so lange die Rede ist.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass das Gespräch eine Fortsetzung verlangt. Deshalb wird die VBI-Fachgruppe
auch im Herbst/Winter zum Thema BIM einladen. Dann soll es um die praktischen Erfahrungen aus der Planung
gehen.
Fachgruppe Industrie
Im Fokus der Sitzung der Fachgruppe Industrie am 18. Juni in München stand der Austausch mit der
Arbeitsgemeinschaft Großanlagenbau des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA. Klaus Gottwald
stellte in seinem Vortrag die Themenschwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft Großanlagenbau (AGAB) im VDMA
vor. Der Begriff Großanlagenbau werde bei Projektgrößen ab 25 Mio. Euro aufwärts benutzt. Die Ziele der AGAB
seien u.a. Erhalt und Weiterentwicklung eines wettbewerbsfähigen deutschen Systems der Exportfinanzierung und
Exportkreditversicherung, frühzeitiges Erkennen strategischer Veränderungen sowie Verbesserung der steuerlichen
Rahmenbedingungen. Aktuell würden derzeit auch der Nachwuchsmangel im Anlagenbau sowie der Trend zur
weltweit lokalen Leistungserbringung diskutiert.
Der Fachgruppenleiter Stephan Weber berichtete anschließend von seinen Erfahrungen mit dem Projektgeschäft in
Rumänien. Die COPLAN AG hat dort eine 100%-ige Tochtergesellschaft gegründet, um Planungsleistungen "Made
in Germany" zu erbringen und deutsche Kunden vor Ort zu unterstützen.
Michael Twittmann, Unit Versicherungsmakler GmbH, blieb mit seinem Thema gleich bei den Auslandsprojekten und
klärt die Teilnehmer über die Anforderungen und Rahmenbedingungen vom Berufshaftpflichtschutz bei
Auslandsprojekten auf. Sein Appell an die Zuhörer lautete, den Berufshaftpflichtversicherungsschutz nicht auf die
leichte Schulter zu nehmen und sich vorab ausreichend zu informieren.
Die nächste Sitzung der Fachgruppe Industrie findet am 17. November 2015 in Hamburg statt. Interessenten können
sich gerne an Catharina Stahr, [email protected], in der VBI-Geschäftsstelle wenden.
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Aus den Unternehmen
40 Jahre Konstruktionsgruppe Bauen AG
Festredner Reinhold Messner (Mitte) mit den Vorständen Norbert Nieder und Klement Anwander (re.). Foto: Konstruktionsgruppe Bauen
Die Konstruktions-gruppe Bauen feierte im Mai 2015 im historischen Kornhaus in Kempten mit fast 400 Gästen aus
der regionalen und überregionalen Wirtschaft, mit Architekten, befreundeten Ingenieurbüros, Behördenvertretern
und Partnern aus verschiedenen Verbänden ihr 40-jähriges Bestehen.
In ihrer Rückschau zogen die beiden Vorstände Dipl.-Ing. Klement Anwander und Dipl.-Ing. Norbert Nieder Bilanz
über die Entwicklung, die das Ingenieurbüro in vier Jahrzehnten genommen hat. Mit großem Respekt würdigten sie
die Arbeit der Geschäftsführer Fritz Dubbert, Lutz Ahrens und Klaus Wiegard, die das Ingenieurbüro 1975 gegründet
bis 2001 geführt haben. Am Hauptsitz Kempten und an den Standorten bzw. Niederlassungen in Augsburg,
Göttingen, Stuttgart und Riga/Lettland arbeiten heute über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Bergsteiger Reinhold Messer hielt den Festvortrag. Sein Credo: Ausdauer und Leidenschaft bestimmen den
Weg zum Ziel. Mit eben dieser Ausdauer und Leidenschaft wollen die Vorstände und das gesamte Team der
Konstruktionsgruppe Bauen AG, die 2014 zu den 100 innovativsten mittelständischen Unternehmen in Deutschland
gewählt wurde, ihr Schaffen auch in Zukunft fortsetzen.
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Aus den Unternehmen
Sobek mit Fritz-Leonhardt-Preis ausgezeichnet
Stefan Zachmann, Preisträger Werner Sobek und Stephan Engelsmann (v.l.).
Der Stuttgarter Bauingenieur und Architekt Werner Sobek ist am 4. Juli mit dem Fritz-Leonhardt-Preis für sein
Lebenswerk ausgezeichnet worden. Der Ingenieurpreis, der im Dreijahres-Turnus von der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg mit Unterstützung des Verbands Beratender Ingenieure VBI vergeben wird, würdigt
herausragende Bauingenieure, die in außergewöhnlicher Weise Form, Funktion und Ästhetik bei der
Ingenieurbaukunst vereinen. Den Preis übergaben Prof. Dr. Stephan Engelsmann, Präsident der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg, Stefan Zachmann, VBI-Landesvorsitzender Baden-Württemberg, in der Stuttgarter
Staatsgalerie.
VBI-Mitglied Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek ist der sechste Preisträger des Fritz-Leonhardt-Preises.
Sobeks Werk umfasst unterschiedliche Bereiche der Baukunst wie Hochhäuser und Stadien, Fassaden und
Sonderkonstruktionen, Verkehrsbauwerke, aber auch Messestände und Wohnhäuser. Beispiele sind die wandelbare
Überdachung des Stadions Hamburg-Rothenbaum, das verglaste Seilnetz des Rhön-Klinikums in Bad Neustadt, die
Glasfassaden des Sony-Centers in Berlin, die weit spannende Stahlkonstruktion des Flughafens von Bangkok, das
Mercedes-Benz Museum, das Kunstmuseum Stuttgart und sein Stuttgarter Wohnhaus R128. Im Juli 2014 wurde das
B 10 eröffnet, das erste Aktivhaus der Welt, das mehr Energie als zur Selbstversorgung nötig produziert.
Frühere Preisträger des Fritz-Leonhardt-Preises sind der französische Bauingenieur Michel Virlogeux (1999,
Normandiebrücke), der Stuttgarter Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. mult. Jörg Schlaich (2002, filigrane Tragwerke)
und der Baseler Professor Dr.-Ing. René Walther (2005, Schrägseilbrücken mit sehr schlanken Längsträgern),
William F. Baker aus Chicago (2009, Wolkenkratzer wie Burj Khalifa, Dubai) sowie Professor Baurat h.c. Dipl.-Ing.
Dr. Alfred Pauser (2012, Donaustadtbrücke Wien).
Die "Landesschau aktuell Baden-Württemberg" berichtete am 4. Juli auch über die Preisverleihung:
http://swrmediathek.de/player.htm?show=6a9e28e0-227b-11e5-9937-0026b975f2e6 (Minute 10:20)
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Aus den Unternehmen
ZPP Projektsteuerer für Bochum Perspektive 2022
Zerna Prüfen und Planen ZPP ist Projektsteuerer des neuen von der Stadt Bochum, dem Land NRW sowie der
Adam Opel AG gestarteten Projekts "Bochum Perspektive 2022".
Bereits Ende 2012 haben das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Adam Opel AG und die
Stadt Bochum die Bochum Perspektive 2022 ins Leben gerufen, um schnellstmöglich eine Nachnutzung der nicht
mehr benötigten Grundstücksflächen der Opel-Werke zu bewirken. Bereits vor Auslauf der Fahrzeugproduktion im
Dezember 2014 wurden die ersten Ausschreibungen für die Sanierung und Entwicklung des ersten Bauabschnitts
auf den Weg gebracht. Zentrale Aufgaben sind die erforderliche Planung, Ausschreibung und Überwachung der
Baumaßnahmen und die damit verbundenen Ingenieur- und Gutachterleistungen.
In einem europaweiten VOF-Verfahren konnte sich ZPP in Bietergemeinschaft mit ZERNA Projektmanagement
durchsetzen und erhielt Anfang des Jahres den Zuschlag über die Projektsteuerungsleistungen.
Die Reaktivierung der gesamten 68 ha großen Werksfläche erfolgt in mehreren Bauabschnitten. In den nächsten
zwei Jahren wird der erste Bauabschnitt mit einer Größe von 24 ha realisiert. Die Gesamtkosten werden mit 50,8
Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt veranschlagt, davon werden 32,2 Millionen Euro durch Zuwendungen
des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms zur Verfügung
gestellt.
www.bochum2022.de
Pbr Ag gründet Tochter in Kasachstan
Die pbr AG hat zusammen mit Sheberbuild, einer der größten Baufirmen Kasachstans, die Tochtergesellschaft pbr
Central Asia LLP gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist Almaty.
Ziel der pbr Central Asia LLP ist es, hochwertige Planungsleistungen auf dem asiatischen und zum Teil russischen
Markt zu etablieren. "Neue Hotels, Wohn- und Geschäftshäuser, Businesscenter und Gebäude im Freizeitbereich
entstehen derzeit in Kasachstan in kürzester Zeit", sagt Erik Reinhard Fiedler, Geschäftsführer der neu gegründeten
Gesellschaft. "Durch den Besitz aller notwendigen Lizenzen für die Gesamtplanung bietet pbr Central Asia
bedarfsorientierte Planungsleistungen für deutsche und internationale Unternehmen, die in Zentralasien bauen
wollen."
Schwerpunkte der pbr-Beteiligung bilden die Bereiche Industrie, Wohnen und Freizeit. Zu den bisher betreuten
Projekten zählt u.a. die Erweiterung eines 5-Sterne Hotels in Almaty.
HWP mit Standort in Berlin
Die HWP Planungsgesellschaft mbH hat seit März auch einen Standort in Berlin. Leiter der Niederlassung ist
Johannes Schrey. Schrey hatte zuvor für das Büro HG Merz Architekten bereits diverse Projekte wie die
Grundinstandsetzung "Alte Nationalgalerie", den Umbau des Staatsratsgebäudes und die Grundinstandsetzung und
Erweiterung der Staatsbibliothek "Unter den Linden" geleitet. Zuletzt arbeitete er als Projektverantwortlicher für das
Büro Auer und Weber an der Erweiterung des des Bundesverteidigungsministeriums (Dienstsitz Berlin).
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Recht & Praxis
Mindestlohn für Studenten?
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob das
neue Mindestlohngesetz auch für Studierende, die Bachelor- oder Masterarbeiten in einem Ingenieurunternehmen
anfertigen und Studierende Dualer Hochschulen gilt.
Das Gutachten stellt fest, dass grundsätzlich das Mindestlohngesetz für alle Arbeitnehmer gilt. Ausnahmen seien
denkbar, wenn es sich entweder um Pflichtpraktika oder um Abschlussarbeiten handelt, die aufgrund einer
Studienordnung verpflichtend in einem Unternehmen angefertigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die
Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Bundearbeitsministerin Andra Nahles darauf hingewiesen, dass durch die
geschilderte Rechtslage zukünftig keine Ingenieurunternehmen mehr bereit seien, Studierenden die Möglichkeit zu
geben in den Unternehmen ihre Arbeiten zu fertigen. Wir werden über den weiteren Fortgang der Angelegenheit
berichten. Anschreiben und Gutachten können in der VBI-Geschäftsstelle angefordert werden: Sabine von Berchem,
[email protected].
Kein Toleranzrahmen bei Kostenobergrenze
Eine Kostenobergrenze kann nach Ansicht des OLG Schleswig auch konkludent neben einem schriftlichen
Architektenvertrag vereinbart werden. Das kann etwa dadurch geschehen, dass der Bauherr nur begrenzte
Finanzierungsmöglichkeiten hat, dem Architekten dies bekannt ist und er diesen Umstand seiner Tätigkeit zu
Grunde legt. Wird die Kostenobergrenze überschritten, ist das Architektenwerk mangelhaft, da ihm eine vereinbarte
Eigenschaft fehlt. Bei der Überschreitung des Kostenrahmens ist dem Architekten kein Toleranzrahmen zuzubilligen.
Ein Toleranzrahmen besteht bei der Vereinbarung einer Kostenobergrenze nur, wenn er sich durch die Auslegung
der Vereinbarung ermitteln lässt.
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.11.2012 - 1 U 8/12;
BGH, 12.03.2015 - VII ZR 333/12 (NZB zurückgewiesen)
Quelle: www.ibr-online.de
Kein Honorar für Überwachung von Mängelbeseitigung
• Das "Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der
Technik" und die "Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel"
gehören gemäß § 15 Abs. 2 HOAI 1996/2002 zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8.
• § 15 Abs. 2 Nr. 8 HOAI 1996/2002 unterscheidet nicht zwischen der Mängelbeseitigung durch den ursprünglich
beauftragten Unternehnmer und der Mängelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme. Der Architekt hat deshalb
keinen Anspruch auf eine gesondertes Honorar für die Überwachung von Mängelbeseitigungsarbeiten durch Dritte.
OLG Hamm, Urteil vom 19. November 2014 – 12 U 58/14
Das Urteil kann bei Sabine von Berchem, [email protected], abgefordert werden.
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Recht & Praxis
Ergänzungsband zur VOB/C
Im September 2015 wird der Ergänzungsband 2015 zur VOB/C erscheinen. Der Ergänzungsband 2015 dient der
Aktualisierung und Vervollständigung der derzeit gültigen VOB 2012. Er wird rund 40 neue und überarbeitete
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) des Hoch- und Tiefbaus enthalten. Die Ergänzungen beziehen
sich nur auf den Teil C der VOB 2012, siehe Übersicht über die enthaltenen ATVen.
Aus dem Kreis der Mitglieder wurde angeregt beim Beuth-Verlag eine Sammelbestellung zu organisieren. Bitte
teilen Sie der VBI-Bundesgeschäftsstelle unter [email protected] mit, ob Sie Interesse an dem Ergänzungsband
haben. Sollte eine größere Gruppe von Mitgliedern Interesse anmelden, werden wir mit dem Beuth-Verlag wegen
eines Rabatts Kontakt aufnehmen.
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Vergaberechtsverstoß
Nach der Entscheidung des VGH Bayern vom 09.02.2015 stellt eine freihändige Vergabe regelmäßig einen
schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine
solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2326
Quelle: www.ibr-online.de
Wann ist das Honorar wegen Spiegelgleichheit zu kürzen?
Eine Honorarkürzung wegen Spiegelgleichheit ist vorzunehmen, wenn mehrere Gebäude vorliegen. Dies gilt in
Bezug auf die Objektplanung, die Technische Ausrüstung und auf die Tragwerksplanung. Ob mehrere Objekte oder
Bauwerke vorliegen, ist dem OLG Köln zufolge danach zu entscheiden, ob die Bauteile nach funktionalen und
technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefasst sind. Dabei ist vorrangig auf die konstruktive
Selbständigkeit des Objekts abzustellen.
OLG Köln, Urteil vom 19.09.2013 - 24 U 15/10; BGH, 18.12.2014 - VII ZR 273/13 (NZB zurückgewiesen)
Quelle: www.ibr-online.de
Architekt muss höchste bekannte Grundwasserstände überprüfen
• Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, die neben den Bodenverhältnissen auch die
Grundwasserstände berücksichtigt.
• Er hat seiner Planung nach den höchsten bekannten Grundwasserständen auszurichten, auch wenn diese seit
Jahren nicht mehr erreicht worden sind. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn der Architekt darlegt und beweist, dass
ein Wiederansteigen des Grundwassers auf frühere Werte ausgeschlossen ist.
• Der Architekt hat dem Statiker die für dessen Berechnung erforderlichen Angaben zu den
Grundwasserverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Der Architekt hat die ihm übergebene Statik im Rahmen seiner
Fachkenntnisse darauf zu überprüfen, ob seine Planungsvorgaben eingehalten und die besonderen
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Recht & Praxis
Grundwasserverhältnisse berücksichtigt worden sind.
• Dem Auftraggeber ist nicht gemäß §§ 254, 278 BGB ein Fehler des Statikers zuzurechnen, wenn der Architekt auf
der Grundlage einer für ihn erkennbar fehlerhaften Statik plant und die Planung deshalb fehlerhaft wird. Der
planende Architekt und der Statiker haften hier als Gesamtschuldner aufgrund ihrer jeweiligen Verpflichtung
gegenüber dem Auftraggeber, die Grundlage für die Ausführung des Bauwerks zu schaffen.
• Wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung noch nicht durchgeführt hat, umfasst sein
Schadensersatzanspruch alle Maßnahmen, die zwingend anfallen, um die Mängel zu beseitigen. Hierzu zählen bei
einer zur Mängelbeseitigung notwendigen Kellersanierung die Kosten für den Abbau der dort befindlichen
Einrichtungsgegenstände.
• Kosten der Hotelunterbringung für die Dauer der noch durchzuführenden Sanierung sind nicht vorab ersatzfähig,
wenn nicht sicher ist, dass das Objekt während der Sanierung unbewohnbar sein wird.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2014 – I-5 U 84/10
Das Urteil kann bei Sabine von Berchem, [email protected], angefordert.
Trotz Mengenmehrung: schlechter Preis bleibt schlechter Preis
Die Regelung des § 2 Abs. 3 VOB/B stellt für den Fall der Überschreitung der Massenansätze über 10 % hinaus
eine abschließende Regelung dar. Für die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGB
§ 313) ist neben § 2 Abs. 3 VOB/B deshalb grundsätzlich kein Raum. Etwas anderes kann gelten, wenn die Parteien
eine bestimmte Menge zur Geschäftsgrundlage ihres Vertrags gemacht haben und diese überschritten wird.
Allerdings ist dem Einheitspreisvertrag der Umstand immanent, dass eine Mengenänderung eintritt, so das OLG
Köln. Hat der Auftragnehmer bewusst unter Wert kalkuliert, muss er sich auch bei der Vergütung der über 110 %
hinausgehenden Mehrmengen an den von ihm kalkulierten Ansätzen festhalten lassen.
OLG Köln, Urteil vom 30.12.2014 - 17 U 83/13
Quelle: www.ibr-online.de
Minderung des Honorars wegen Unwirtschaftlichkeit der Planung
• Der Auftraggeber ist schon vor der Abnahme des Architektenwerks zur Minderung des Honorars berechtigt, wenn
eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt, weil das Bauvorhaben zwischenzeitlich nach einem
anderen Planungskonzept ausgeführt worden ist.
• Aus dem Umstand, dass es sich bei dem Auftraggeber um eine Gemeinde handelt, die einem besonderen
Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt und die bekanntermaßen für die Durchführung der zu planenden Maßnahmen auf
Fördermittel angewiesen ist, ergibt sich, dass der Architekt in besonderem Maße die Finanzierbarkeitder zu
planender Maßnahmen für den Auftraggeber im Blick behalten, dessen verschiedene, sich gegenseitig begrenzende
Planungsziele in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und sich in Bezug auf die als Entwurf auszuarbeitende
Lösung mit ihr abstimmen muss.
• Es kann deshalb einen Mangel des Architektenwerks aus Kostengesichtpunkten begründen, wenn der Architekt
seine Planung ohne hinreichende Abstimmung auf der Grundlage eines hundertjährigen Berechnungsregens
erstellt, obwohl die anerkannte Regel der Technik nur an einen zwanzigjährigen Berechnungsregen anknüpfen.
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Recht & Praxis
• Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung an den Architekten bedarf es nicht, wenn dessen Verhalten in der
Gesamtschau deutlich erkennen lässt, dass er seine Planung für mangelfrei hält und zu deren erforderlicher
grundlegender Überarbeitung nicht bereit ist.
OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2015 – 4 U 27/13 –
Bauvorlageberechtigte nach VVBAu
In der VVBau findet sich im Anhgang 3.1 der Hinweis, dass die Beauftragung von Prüfern für die Abnahme durch
den Bauvorlageberechtigten zu erfolgen hat. Dies wurde seitens einiger Vertreter der Deutschen Bahn dahingehend
ausgelegt, dass der Bauvorlageberechtigte den Prüfer auch zu vergüten hat. In dieser Angelegenheit haben wir uns
an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt und um Aufklärung gebeten. Mit Schreiben vom 1. Juli 2015 hat das
Eisenbahn-Bundesamt geantwortet, dass die Prüfer zwar vom Bauvorlageberechtigten beauftragt werden, dies
jedoch in Vollmacht der Deutschen Bahn tun. Dies hat zur Folge, dass die Deutsche Bahn für die Vergütung der
Prüfer verantwortlich ist.
Das Schreiben des Eisenbahn-Bundeamtes können Sie über die VBI-Bundesgeschäftsstelle, Sabine von Berchem,
[email protected], anfordern.
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Mitglieder
Anmeldungen Juli
Hinweis auf Einspruch
Verbandsgeschäftsordnung:
Artikel 5:
Aufnahmeverfahren § 11 (3)
"Die stimmberechtigten Personen können innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung gemäß Abs. 2 (Datum
der Veröf-fentlichung) schriftlich Einspruch zur Bundesgeschäftsstelle einlegen, wenn nach ihrer Kenntnis
satzungsgemäße Voraussetzungen des Antragstellers nicht erfüllt sind. Der Einspruch ist zu begründen; er wird zu
den Aufnahmeakten genommen und vertraulich behandelt."
Datum der Veröffentlichung: 27.07.2015
Berlin-Brandenburg
Akustikbüro Dahms GmbH
Rosa-Luxemburg-Str. 4 d
14482 Potsdam
Dipl.-Ing. Jörg Kepper
Hamburg
KramerAlbrecht Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Prof. Dr.-Ing. Klaus-Peter Mahutka
Aufnahmen Juli
Bayern
ELO-consult
Elektrofachplanungs-GmbH
Kaiser-Karl-V.-Allee 23
93077 Bad Abbach
Stefan Huy
Hamburg
Ingenieurgemeinschaft Puszies
Wählingsweg 30
22459 Hamburg
Dipl.-Ing. Gerhard Puszies
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Mitglieder
Rheinland-Pfalz
TGA-Planpartner GmbH
Bahnhofstr. 2
55234 Framersheim
Hans-Jürgen Werum
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