Einladung 7. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung

Landtag Brandenburg
E-AWFK 6/7
6. Wahlperiode
Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur
19. Mai 2015
Einladung
Mitglieder des Ausschusses
für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ministerin für
Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sprecherinnenrat der BrandStuVe
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Brandenburg
Stellvertretenden Vorsitzenden der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz
Geschäftsführer der Stiftung für Hochschulzulassung
DOMBERT Rechtsanwälte
Landkreistag Brandenburg
Städte- und Gemeindebund Brandenburg
Nachrichtlich:
Präsidentin des Landtages
Direktor des Landtages
Geschäftsstellen der Fraktionen
BVB / FREIE WÄHLER Gruppe im Landtag Brandenburg
Chef der Staatskanzlei
Präsident des Landesrechnungshofes
Landesbeauftragte für den Datenschutz und
für das Recht auf Akteneinsicht
Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung
der Folgen der kommunistischen Diktatur
Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
Kabinettreferenten aller Ministerien
7. (öffentliche) Sitzung
des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Mittwoch, 27. Mai 2015
13.00 Uhr, Raum 2.050 a/b
Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
bitte wenden
Tagesordnung:
13. 00 Uhr bis 15.00 Uhr (120 Minuten)
Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz über die Neuregelung der Hochschulzulassung im Land Brandenburg (Drucksache 6/1147)
15.00 Uhr bis 15.30 Uhr (30 Minuten)
2.
Vorstellung „Hochschulentwicklungsplan (HEP) 2014-2018" der Universität
Potsdam durch den Präsidenten der Universität Potsdam,
Herrn Prof. Oliver Günther, Ph.D.
(Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
15.30 Uhr bis 16.00 Uhr (30 Minuten)
3.
Aktuelle Berichterstattung der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu bundes- und landespolitischen Themen sowie zu aktuellen Gesetzgebungs- und weiteren Vorhabenplanungen
3.1
Überblick des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Bologna-Prozess in Brandenburg
(Vorschlag der AfD-Fraktion)
16.00 Uhr bis 16.30 Uhr (30 Minuten)
4.
Auswertung der ersten Brandenburgischen Landesausstellung „Preußen und
Sachsen. Szenen einer Nachbarschaft." vom 7. Juni bis 2. November 2014
durch Herrn Dr. Kurt Winkler (Direktor Haus der Brandenburgisch-Preußischen
Geschichte)
16.30 Uhr bis 16.50 Uhr (20 Minuten
5.
Verschiedenes
Marie Luise von Halem
Vorsitzende
Anlagen
Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag bei dem Ausschussreferenten, Herrn Andre Wilksch, unter der E-Mail: [email protected] oder der Telefon-Nr. 0331 966 1164 anzumelden. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in
der Reihenfolge der Anmeldungen.
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Landtag Brandenburg
Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Anlage 1
7. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Öffentliche Anhörung
zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz über die Neuregelung der
Hochschulzulassung im Land Brandenburg (Drucksache 611147)
Mittwoch, 27. Mai 2015 Landtag Brandenburg, Raum 2.050alb
Stand: 19. Mai 2015
eingeladener Teilnehmerkreis
1.
BrandStuVe
2.
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft
Landesverband Brandenburg
3.
Herr Prof. Oliver Günther, Ph.D.
Stellvertretender Vorsitzender der
Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz
4.
Herr Dr. Ulf Bade
Geschäftsführer der Stiftung für
Hochschulzulassung
5.
Herr Prof. Dr. Klaus Herrmann
Dombert Rechtsanwälte, Potsdam
6.
Landkreistag Brandenburg
7.
Städte- und Gemeindebund
Brandenburg
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Anlage 2
Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur
„Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz über die Neuregelung
der Hochschulzulassung im Land Brandenburg (Drucksache 6/1147)"
Mittwoch, 27. Mai 2015 Landtag Brandenburg, Raum 2.050a/b
Fragenkatalog:
1.
Das Zulassungsverfahren ist eine stark durch die Rechtsprechung beeinflusste
Materie. Der Entwurf für das Hochschulzulassungsgesetz orientiert sich daher
in seiner Struktur wesentlich an dem geltenden Zulassungsrecht in
Brandenburg, aber auch an den Zulassungsgesetzen der anderen Länder, wie
diese im Lichte der erwähnten Rechtsprechung entstanden sind.
Wo sehen Sie, auch im Vergleich zu Zulassungsgesetzen anderer Länder,
Potentiale, das Zulassungsrecht in Brandenburg oder bundesweit
verfassungskonform weiterzuentwickeln mit dem Ziel einer im Einzelfall
gerechten und fachlich passenden Bewerberauswahl, die zugleich für die
Hochschulen administrativ handhabbar bleibt?
2.
Das Gewicht der Schulabschlussnote, häufig der Abiturnote, bei der Auswahl
für ein Hochschulstudium und die Aussagekraft dieser Note ist wiederholt in
der (verfassungsrechtlichen) Diskussion. Zugleich ist mit dem
Hochschulgesetz vom 28. April 2014 in § 9 BbgHG der Zugang zum Studium
in Brandenburg weiter geöffnet worden und es ist festzustellen, dass die
Studienbewerberinnen und Studienbewerber von ihren Qualifikationen her
diversifizierter sind als noch vor wenigen Jahren.
Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Verpflichtung im Gesetzentwurf,
bei der Hochschulauswahl neben dem Grad der Qualifikation mindestens ein
weiteres Kriterium zugrunde zu legen (§ 6 Absatz 2 und § 7 Absatz 2
BbgHZG)?
Wie bewerten Sie den damit verbundenen Aufwand der Hochschulen und
sehen Sie die Notwendigkeit bzw. die Gefahr, hierfür neue Gebühren
einzuführen?
3.
Im Zulassungsrecht sind zumindest die Art der anzuwendenden
Auswahlkriterien und deren Rangverhältnis untereinander durch den
verantwortlichen Gesetzgeber festzulegen (BVerfGE 33, 303 [345 f.]). Zugleich
besteht das Bedürfnis, in den technisch dominierten Zulassungsverfahren
flexibel auf sich ändernde Bedingungen (s. das Dialogorientierte
Serviceverfahren) reagieren zu können.
Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund Inhalt, Zweck und Ausmaß der
Verordnungsermächtigung in § 16 des Entwurfs?
EI
4.
Nach § 7 Besondere Regelungen für die Vergabe der Studienplätze in
Masterstudiengängen werden bei der Vergabe von Studienplätzen in
Masterstudiengängen die nach Abzug der Quoten gemäß § 4 und der
aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs Auszuwählenden
verbleibenden Studienplätze zu mindestens 80 Prozent, höchstens jedoch zu
90 Prozent im Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens und im Übrigen
nach der Wartezeit vergeben.
Welche Möglichkeiten, welche Schwierigkeiten ergeben sich aus diesen
Regelungen in der Realisierung?
5.
Wie ermöglicht das Gesetz Ihrer Meinung nach eine Hochschulzulassung
unter besonderer Berücksichtigung individueller und sozialer Kriterien?
Welche Vorschläge haben Sie, um gerade sozial benachteiligten Bewerbern
und Bewerberinnen einen besseren Zugang zum Studium zu ermöglichen?
6.
Ist das Gesetz aus Ihrer Sicht geeignet, die Hochschulzulassung im Zwiespalt
zwischen Autonomie der Hochschulen einerseits und staatlich gewollten
Vorgaben andererseits zu regeln?
7.
Für wie ausreichend halten Sie die Definition der relativen Note in § 2 und
welche Aussagekraft messen Sie diesem Kriterium zu, angesichts dessen,
dass es keine standardisierte Bildung derselben gibt (weder national noch
international)? Wie viele Hochschulen vergeben bereits eine relative Note?
B.
durch
das
Hochschulen
der
die
Internationalität
Ist
Hochschulzulassungsgesetz — insbesondere bei den Masterstudiengängen —
gefährdet, bzw. wird der Zugang von ausländischen Studierenden erschwert?
9.
Halten Sie es für machbar und/oder sinnvoll, dass Hochschulen auch eigene
zusätzliche Auswahlkriterien für die §§ 6 und 7 definieren und anwenden
dürfen?
10.
Müssten Mehrfach- oder Doppelimmatrikulationen im Rahmen des
Hochschulzulassungsgesetzes besser geregelt werden? Wenn ja, wie?
11.
Trägt das Gesetz dazu bei, die Hochschulzulassung in den Ländern
Brandenburg und Berlin, insbesondere hinsichtlich des Übergangs
Bachelor/Master, zu harmonisieren?
12.
Wie bewerten Sie, dass im Gesetz auch eine Anrechnung von Wartezeiten für
die Vergabe der Studienplätze in Master-Studiengängen vorgesehen ist?
13.
Wie bewerten Sie, dass der Katalog der Auswahlkriterien in den Hauptquoten
abschließend ist und keine zusätzlichen hochschul- oder fachspezifischen
Kriterien zulässt?
14.
Sehen Sie durch das Gesetz die Hochschulautonomie beeinträchtigt?
kl
15.
Ist das Gesetz geeignet, den Zugang zu den Hochschulen für beruflich
qualifizierte Studienbewerber in ausreichendem Maße zu ermöglichen?
16.
Wird das Gesetz der besonderen Situation von Bewerbern mit beruflicher
Qualifizierung gerecht?
17.
Berücksichtigt das Gesetz ausreichend die besondere Situation von Studenten
in kooperativ zwischen zwei oder mehr Hochschulen entwickelten und
angebotenen Studiengängen?
18.
Sehen Sie weitere Regelungsbedarfe, die durch das Gesetz noch nicht
berücksichtigt werden?
19.
Gibt es Regelungen im Gesetz, die Sie als überflüssig erachten?
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