Mitteilungsblatt Nr. 13 - Gemeinde Schemmerhofen

Mitteilungsblatt
Gemeinde
Schemmerhofen
Landkreis Biberach
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 • 43. Jahrgang
Gemeinsame Bekanntmachungen und Informationen
Wichtiges in Kürze
• 27.03.15 Jahreshauptversammlung Obst- und
Gartenbauverein Ingerkingen e. V.
• 27.03.15 Ordentliche Mitgliederversammlung Sportverein Schemmerhofen e.V.
• 28.03.15 Bücherflohmarkt Kindergarten Alberweiler
• 05.04.15 Osterkonzert Musikverein Schemmerhofen
• 11.04.15 Jahreshauptversammlung Narrenzunft
Schemmerberg e.V.
• 11.04.15 Alteisensammlung des Musikverein
„Cäcilia“ Schemmerberg
• 11.04.15 Jahreshauptversammlung Narrenzunft
Ingerkingen e. V.
• 13.04.15 Jahreshauptversammlung Gartenbauverein Aßmannshardt e. V.
• 13. + 14.04.15 Verkaufsnummernvergabe Basarteam Schemmerberg
• 17.04.15 Jahreshauptversammlung Gewerbeverein Schemmerhofen
• 18.04.15 Kinder- und Babybasar Kindergarten
Aßmannshardt
• 18.04.15 Alteisensammlung Musikverein
Schemmerhofen e.V.
• 18.04.15 Alteisensammlung Musikverein Altheim e. V.
• 24.04.15 Frühjahrskonzert Liederkranz Schemmerberg
• 25.04.15 Frühjahrskonzert Musikverein Aßmannshardt
• 25.04.15 1. Damen-Binokelturnier Sportverein
Aßmannshardt
• 25.04.15 Alteisensammlung Musikverein Ingerkingen e. V.
• 09.05.15 Basar „Rund ums Kind“ Basarteam
Schemmerberg
Abfuhrtermine
• 02.04.15 Müllabfuhr
• 22.04.15 Termin Papiertonne
• 23.04.15 Termin Gelber Sack
• 16.04.15 Müllabfuhr
Geschützte Feiertage im April
Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Tanzunterhaltung von
Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an folgenden Tagen ganztägig verboten:
und Speisebetrieb hinausgehen. Sonstige öffentliche Veranstaltungen sind am Karfreitag nur zulässig, soweit sie der
Würdigung des Feiertages nicht widersprechen oder einem
höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung
dienen.
Öffentliche Sportveranstaltungen dürfen am Ostersonntag
und Pfingstsonntag bis 11.00 Uhr nicht abgehalten werden.
An allen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind in der
Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden
Gebäude, alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind,
den Gottesdienst zu stören.
Um Beachtung wird gebeten.
Bürgermeisteramt
Ferienbetreuung in den bevorstehenden
Osterferien für Grundschüler
Neben der Betreuung an Schultagen während der unterrichtsfreien Zeit bietet die Gemeinde Schemmerhofen auch in der
Ferienzeit durchgehend eine Betreuung zu folgenden Zeiten
an:
Montag – Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
07:00 Uhr – 15:30 Uhr
07:00 Uhr – 13:00 Uhr
In den bevorstehenden Osterferien, demnach vom ersten
Ferientag am 30. März bis 02. April 2015 und vom 07. April
bis 10. April 2015.
Der Kostenbeitrag liegt bei 9 € pro Ferientag. Für die Kinder,
die bereits die regelmäßige „Verlässliche Grundschule“ in Anspruch nehmen, bei 6 € pro Ferientag.
Anmeldungen für die kommenden Ferien nimmt die Betreuungskraft Frau Scharnetzki (Tel. 07356 3745) entgegen.
Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung haben können wir die Ferienbetreuung nur gewährleisten wenn
Ihr Kind vorher verbindlich angemeldet ist.
An alle Schriftführer der Vereine der
Gemeinde Schemmerhofen
In nächster Zeit finden wieder vermehrt die Jahreshauptversammlungen der Vereine statt.
• Gründonnerstag, 2. April 2015
• Karfreitag, 3. April 2015
• Karsamstag, 4. April 2015
Wir möchten alle Schriftführer der Vereine dringend darum
bitten, für den Fall, dass sich durch Neuwahlen Änderungen
in der Vereinsführung ergeben, dies dem Bürgermeisteramt
Schemmerhofen unter Tel.: 07356 9356-23 oder per E-Mail
[email protected] mitzuteilen. Wir werden
dann unsere Vereinsliste und Internetseite entsprechend aktualisieren.
Am Karfreitag sind des Weiteren öffentliche Veranstaltungen
in Räumen mit Schankbetrieb untersagt, die über den Schank-
Sie helfen uns und damit auch dem Verein, da beim Bürgermeisteramt regelmäßig Anfragen über die Vereine eingehen.
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Babys in Bewegung mit allen Sinnen (BIB)
Friedhofsatzung
Sie als Eltern können schon im Babyalter großen Einfluss auf
die Entwicklung ihres Kindes nehmen. Besonders im Bereich
der Bewegung kann die weitere Entwicklung des Kindes stark
beeinflusst werden. Die Bewegungsentwicklung verläuft vor
allem im ersten Lebensjahr sehr unterschiedlich. Aus diesem
Grund ist es wichtig, das Baby in seiner jeweiligen individuellen
Entwicklungsphase zu begleiten.
Friedhofsatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1,15 Abs. 1, 39 Abs. 2
und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4
und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg so wie
den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. März 2015 die
nachstehende Friedhofsatzung beschlossen:
Der Kurs findet ab Mittwoch, den 15. April 2015 an insgesamt
10 Vormittagen à 75 Minuten statt.
Für Babys im Alter von
3 - 6 Monaten: 10.00 – 11.30 Uhr
7 - 9 Monaten: 8.30 – 10.00 Uhr
Kursleitung: Renate Mayer
DTB-Kursleiterin in Babys in Bewegung und
2. Lizenzstufe B Sport in der Prävention
Kursgebühr: 88,00 Euro
Kursort: Kindergarten Alberweiler Mehrzweckraum, Weiherstraße 18, 88433 Alberweiler
Bitte mitbringen: Decke, Wickelunterlage und bequeme Kleidung
Anmeldungen oder Fragen richten Sie bitte an:
Gemeinde Schemmerhofen
Herr Alfons Link
Telefon: 07356 9356-25
E-Mail: [email protected]
Es sind noch 3 Plätze frei
Bürgerstiftung der Gemeinde Schemmerhofen
Der Frühling kommt ins Land
und wir knüpfen ein soziales Band.
Mit der Bürgerstiftung, tun wir Gutes
und sind immer wieder frohen Mutes.
Darum öffnet die Herzen, heute,
und spendet für die Stiftung, Leute.
Bürgerstiftung Schemmerhofen
Betreff: Zustiftung
IBAN: DE23 65450070 0000303020
BIC: SBCRDE66XXX
(Eine Spendenbescheinigung wird automatisch
zugesandt)
Die Bürgerstiftung Schemmerhofen wurde am 16. Dezember
2007 von der Gemeinde Schemmerhofen errichtet und vom
Gemeinderat mit einem anfänglichen Stiftungsvermögen von
15.000,- € ausgestattet.
Die Bürgerstiftung Schemmerhofen unterstützt soziale, gemeinnützige und kulturelle Zwecke im Gebiet der Gemarkungsgrenzen der Gemeinde Schemmerhofen.
Bisher konnten folgende Institutionen und Zwecke unterstützt
werden:
• Schülerzeitung und Schulsanitäter an der
Mühlbachschule
• Gruppe „Pflegende Angehörige“
• Jugendarbeit der Vereine
• Förderverein für den Wohnpark St. Klara
• Netzwerk Mensch
• Schulsozialarbeit
• Jugendabteilungen der Sportvereine
2I
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Widmung
(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde.
Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner
und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem
Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein
Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen
Fällen kann die Gemeinde die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung
von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein
Elternteil Einwohner der Gemeinde ist.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften
über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.
(3) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke
eingeteilt:
a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Schemmerhofen; er
umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt
wird: Aufhofen und Langenschemmern mit Eichelsteige
b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Alberweiler; er umfasst
das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Alberweiler mit Grafenwald
c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Altheim; er umfasst das
Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Altheim
mit Britschweiler
d) Bestattungsbezirk des Friedhofs Aßmannshardt; er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt
wird: Aßmannshardt mit Mittenweiler
e) Bestattungsbezirk des Friedhofs Ingerkingen, er umfasst
das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Ingerkingen
f) Bestattungsbezirk des Friedhofs Schemmerberg; er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt
wird: Schemmerberg
Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt
ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein
Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten
Grabstätte eines anderen Friedhofs hatten. Die Gemeinde
kann Ausnahmen zulassen.
II. Ordnungsvorschriften
§ 2 Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden.
(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass untersagen.
§ 3 Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
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a) Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen
der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,
b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der
Nähe Arbeiten auszuführen,
c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu
verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen
und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,
d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten
Stellen abzulagern,
f) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten,
g) Druckschriften zu verteilen.
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit
dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.
(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher
anzumelden.
§ 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der
vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den
Umfang der Tätigkeiten festlegen.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; die Gemeinde
kann zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung kann befristet erteilt werden.
(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die
Friedhofsatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu
beachten.
(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur
Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf
dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür
bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der
Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen.
(5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze
3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen
des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind,
kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder Dauer zurücknehmen oder widerrufen.
(6) Das Verfahren nach Absatz 1 und 2 kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über
einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71 bis 71e des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.
III. Bestattungsvorschriften
§ 5 Allgemeines
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei
der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer
früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen
werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
§ 6 Särge
Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere
Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.
§ 7 Ausheben der Gräber
(1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens
0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
§ 8 Ruhezeit
Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre, bei
Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben
sind 15 Jahre.
§ 9 Umbettungen
(1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen,
unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von
Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes in den ersten 5 Jahren der Ruhezeit
nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen
aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus
einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab
sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde
kann Ausnahmen zulassen. Nach Ablauf der Ruhezeit noch
vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten
umgebettet werden.
(2) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt
ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der
Nutzungsberechtigte.
(3) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von
Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können Leichen
oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von
Amts wegen in ein Reihengrab oder in ein Urnengrab umgebettet werden. Im übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen
eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(4) Die Umbettungen lässt die Gemeinde durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die
an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine
Umbettung entstehen, haben die Antragsteller zu tragen,
es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.
(6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht
unterbrochen oder gehemmt.
IV. Grabstätten
§ 10 Allgemeines
(1) Die Grabstätten sind Eigentum des Friedhofsträgers. An
ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben
werden.
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Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten
zur Verfügung gestellt:
a) Reihengräber,
b) Urnenreihengräber,
c) Wahlgräber,
d) Urnenwahlgräber.
(2) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung
besteht nicht.
(3) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
§ 11 Reihengräber
(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und
die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und
im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden.
Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist in nachstehender Reihenfolge
a) wer für die Bestattung sorgen muss
(§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),
b) wer sich dazu verpflichtet hat,
c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:
a) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten
10. Lebensjahr,
b) Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten
10. Lebensjahr ab.
(3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt.
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht
in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher
ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden
Grabfeld bekanntgegeben.
(6) Absätze 1, 3 bis 5 gelten auch für Urnenreihengräber entsprechend.
§ 12 Wahlgräber
(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die
Beisetzung von Aschen, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung
bestimmte Person.
(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die
Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können
nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung des Nutzungsrechts ist nur auf Antrag
möglich.
(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden.
(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von
Nutzungsrechten besteht nicht.
(5) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder
Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander
zulässig.
(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt
oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ab4I
lauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.
(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens
seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist
aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine oder eine andere Regelung getroffen, so
geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf
die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten
über
a) auf die Ehegattin oder den Ehegatten,
die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner,
b) auf die Kinder,
c) auf die Stiefkinder,
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung
ihrer Väter oder Mütter,
e) auf die Eltern,
f) auf die Geschwister,
g) auf die Stiefgeschwister,
h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste
nutzungsberechtigt.
Das gleiche gilt beim Tod eines Nutzungsberechtigten, auf
den das Nutzungsrecht früher übergegangen war.
(8) Ist der Nutzungsberechtigte an der Wahrnehmung seines
Nutzungsrechts verhindert oder übt er das Nutzungsrecht
nicht aus, so tritt der nächste in der Reihenfolge nach Abs.
7 Satz 3 an seine Stelle.
(9) Jeder, auf den ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erklärung gegenüber der Gemeinde auf das Nutzungsrecht
verzichten; dieses geht auf die nächste Person in der Reihenfolge des Abs. 7 Satz 3 über.
(10) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Abs. 7 Satz 3
genannten Personen übertragen.
(11) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht,
in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die
Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht
zu dem Personenkreis des Abs. 7 Satz 3 gehören, dürfen
in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde
kann Ausnahmen zulassen.
(12) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der
letzten Ruhezeit verzichtet werden.
(13) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung
von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung
dieser Gegenstände sorgt.
(14) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.
§ 13 Urnenreihen- und Urnenwahlgräber
(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die
ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener
dienen.
(2) In einem Urnenwahlgrab können mehrere Urnen beigesetzt
werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne
nicht überschritten wird oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.
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(3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig
sind 4 Urnen.
(6) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf
die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung
mit stehenden Grabmalen zulässig.
(4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber
entsprechend für Urnenstätten.
(7) Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nur bis zur Hälfte
mit Platten oder sonstigen wasser- undurchlässigen Materialien abgedeckt werden.
V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen
(8) Grabeinfassung jeder Art – auch aus Pflanzen – sind nicht
zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in
den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.
§ 14 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen.
§ 15 Aufstellung von Grabmalen
Nach Ablauf der Frist in § 17 Abs. 1 Satz 2 Grabmale errichtet
werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen in Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung erhöhten
Anforderungen entsprechen.
§ 16 Gestaltungsvorschriften
(1) Für Grabmäler dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete bruchrauhe, grellweiße oder tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen.
(2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten:
a) d
ie Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig bearbeitet sein; Politur und Feinschliff sind nicht zulässig.
b)die Grabmale dürfen keinen Sockel haben.
c) S
chriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften
können beschliffen sein.
d) S
chriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung von
Gold und Silber.
e) Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht
auf der Vorderseite des Grabmales angebracht werden.
(3) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabausstattungen
a) ü
ber 115 cm Gesamthöhe, bei Urnengräbern über 80
cm Gesamthöhe. Dies gilt entsprechend für sonstige
Grabausstattungen.
b) mit in Zement ausgesetztem figürlichen oder ornamentalen Schmuck,
c) mit Farbanstrich auf Stein,
d) m
it Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder
Form,
e) mit Lichtbildern.
(4) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu
folgenden Größen zulässig:
a) a
uf einstelligen Grabstätten bis zu 0,50 m² Ansichtsfläche
b) auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 0,70 m²
Ansichtsfläche
(5) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig:
a) A
uf einstelligen Urnengrabstätten nur liegende Grabmale bis zu 0,30 m² Ansichtsfläche.
b) Auf mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,50 m² Ansichtsfläche.
(9) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck,
wie Blumenschmuck, Kerzen u.Ä. nicht angebracht oder
abgelegt werden.
(10) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1
Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 10
und auch sonstige Grabausstattungen zulassen.
§ 17 Genehmigungserfordernis
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei
Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische
Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30 cm
und Holzkreuze zulässig.
(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1 : 10 zweifach beizufügen. Dabei ist das
zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt
und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1 : 1 unter Angabe
des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen.
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder
das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt
werden.
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die
sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren
nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können.
(6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung erfüllt werden.
§ 18 Standsicherheit
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren
und zu befestigen. Steingrabmale müssen mindestens 18 cm
stark und aus einem Stück hergestellt sein. Grabmale und
Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen
(i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet werden.
§ 19 Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind
dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu
halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich
dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und
Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
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(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe
zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf
Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B.
Umlegung von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der
ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung
der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder
nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese
Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein
sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.
§ 20 Entfernung
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind
die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden
angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde
die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im
Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 19 Abs. 2 Satz 5
ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese
Sachen drei Monate auf.
VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte
§ 21 Allgemeines
(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer
Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem
besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern dürfen die Grabbeete nicht höher als
die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen
Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die
öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen.
(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat
der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw.
des Nutzungsrechts.
(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten
nach der Belegung hergerichtet sein.
(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des
Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt
entsprechend.
(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der
gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt
ausschließlich der Gemeinde.
(7) Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus
künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken ist
nicht zugelassen.
§ 22 Vernachlässigung der Grabpflege
6I
(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so
hat der Verantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer
jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu
bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht
ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger
Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht
befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und
eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte
im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder
das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem
Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen
innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des
Entziehungsbescheids zu entfernen.
(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der
Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen.
(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen.
VII. Benutzung der Leichenhalle
§ 23
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme des Verstorbenen bis
zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden.
(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken
bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen.
VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung
(1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch
nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch
Tiere entstehen. Im übrigen haftet die Gemeinde nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über
Amtshaftung bleiben unberührt.
(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für
die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofsatzung
widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften
Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die
wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen
derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte
oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.
(3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
ntgegen § 3 Abs.1 Satz 2 sich auf dem Friedhof nicht der
e
Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen
des Friedhofspersonals nicht befolgt,
3. entgegen § 3 Abs. 2
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,
b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der
Nähe Arbeiten ausführt,
c) d
en Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten
unberechtigterweise betritt,
d) T iere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,
e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert,
f) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,
g) Druckschriften verteilt.
4. e
ine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung
ausübt (§ 4 Absatz 1),
5. a
ls Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen
ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet (§
17 Absatz 1)
6. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 19 Absatz 1).
IX. Bestattungsgebühren
§ 26 Erhebungsgrundsatz
Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und
Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben.
§ 27 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet
1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird;
2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch
schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet
1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt;
2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder
Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder).
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
X. Schlussvorschriften
§ 30 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01. April 2015 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofsordnung und
Bestattungsgebührensatzung vom 21.04.1998 (jeweils mit
allen späteren Änderungen) außer Kraft.
Schemmerhofen, den 17.03.2015
gez.
Mario Glaser
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder
aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung
kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der in Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die
Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die
Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach
Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach
§ 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder
wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde
den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb
der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Bestattungsgebühren:
Nr.Amtshandlung/Gebührenbestand
Gebühr
1.
Verwaltungsgebühren
1. Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen
und Gebeinen 50 Euro
2.
2.1 Benutzungsgebühren
Überlassung eines Reihengrabes
2.1.1
Für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren
(Ruhezeit 25 Jahre)
830 Euro
(1) Die Gebührenschuld entsteht
a) bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung,
b) bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der
Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren
mit der Verleihung des Nutzungsrechts,
(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren
werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.
2.1.2
Für Personen unter 10 Jahren (Ruhezeit 15 Jahre)
500 Euro
§ 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten
Gebührenverzeichnis.
(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührensatzung – in der
jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.
2.2
Überlassung eines Urnenreihengrabes
(für eine Urne) (Ruhezeit 25 Jahre)
2.2.1 2.2.2 im Erdgrab
710 Euro
in der Urnenwand/Urnenstele/Urnennische
660 Euro
2.3
Überlassung von besonderen
Grabnutzungsrechten
2.3.1
2.3.2
Wahlgrab, Einzelflächengrab (2 Belegungen)
(Nutzungszeit 35 Jahre)
1590 Euro
2.3.2.1
für die Dauer der Nutzungsperiode
(Nutzungszeit 35 Jahre)
Erneuter Erwerb des Nutzungsrechts
1590 Euro
I7
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
2.3.2.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer
anteilig nach dem
Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten
Nutzungsdauer
3.
Wahlgrab, Doppelfläche (2 Belegungen)
nur in Aßmannshardt und Schemmerhofen
(Nutzungszeit 35 Jahre)
1.800 Euro
4. Erneuter Erwerb des Nutzungsrechts
2.3.4.1
für die Dauer der Nutzungsperiode
(Nutzungszeit 35 Jahre)
1.800 Euro
2.3.4.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach
dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten
Nutzungsdauer
Nr.Amtshandlung/Gebührenbestand
Gebühr
5.
Wahlgrab, Doppelfläche (4 Belegungen)
(Nutzungszeit 35 Jahre)
2.200 Euro
6. Erneuter Erwerb des Nutzungsrechts
2.3.6.1 für die Dauer der Nutzungsperiode
(Nutzungszeit 35 Jahre)
2.5.3
Samstagszuschlag
2.5.4 Grabeinfassung
80 Euro
2.5.5
Leichenträger pro Person
36 Euro
2.5.6 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen
von Leichen, Gebeinen oder Urnen,
je Hilfskraft und angefangener Stunde
36 Euro
2.6
Benutzungsgebühren für Bestattung
anderer Verstorbener Zuschlag auf die
Gebühren nach Ziffer 2.1 bis 2.3 für die
Bestattung anderer Verstorbener
i. S. des § 1 Abs.1 Satz 3
Abgabestelle Grüngut, unbehandeltes Altholz und Altglas:
Grüngutsammelplatz bei Georg Hagel, Altheim, Handy: 0177
9367172 an der Straße von Altheim nach Moosbeuren nach
der Brücke über die B 465 links
Öffnungszeiten:
Sa.: 11:00 - 12:00 Uhr
Do.: 17:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr
Do.: 15:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr
2.3.6.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach
dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten
Nutzungsdauer
7.
Für die Erfassung von Altglas sind
Depotcontainer aufgestellt in:
2.200 Euro
1100 Euro
2.3.7.1 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
2.3.7.1.1 für die Dauer der Nutzungsperiode
(35 Jahre Nutzungszeit)
1100 Euro
2.3.8
8.
für eine davon abweichende Nutzungsdauer
nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode
zur erneuten Nutzungsdauer
Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen)
(Nutzungszeit 35 Jahre) in der Urnenwand,
Urnenstehle oder Urnennische
890 Euro
2.3.8.1
Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
2.3.8.1.1 für die Dauer der Nutzungsperiode
(35 Jahre Nutzungszeit) 100 %
Grüngut-, Altholz-, und Altglasannahmestelle
Dezember - Februar März - Oktober
November
Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen)
(Nutzungszeit 35 Jahre) im Erdgrab
100 Euro
• Schemmerhofen beim Grüngutsammelplatz
• Schemmerhofen bei der Mühlbachhalle
• Aßmannshardt auf dem Kiesparkplatz
bei der Mehrzweckhalle
Verloren – Gefunden
Folgende Fundsachen wurden beim Bürgermeisteramt Schemmerhofen abgegeben:
Rucksack
890 Euro
2.3.8.1.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsperiode
Der Verlierer/die Verliererin kann sich im Rathaus, Bürgerbüro
zu den üblichen Öffnungszeiten melden.
Persönliche Beratung beim unabhängigen
Energieberater
In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schemmerhofen haben Bürger aus der Gemeinde jeden dritten Mittwoch
die Möglichkeit sich rund um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen und Neubauten, sowie Förderun5.
Benutzungsgebühren für sonstige Leistungen
gen und Finanzierungsmöglichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und den Energiepass 2008 u. v. m. zu informieren.
5.1
Bestattung (Herstellen und Schließen des
Grabes) Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energieberater sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech
nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll
2.5.1.1 Erdbestattung einfach-tiefes Grab
450 Euro
mitgebracht werden.
2.5.1.2 Erdbestattung doppelt-tiefes Grab
560 Euro
Ort: Rathaus Schemmerhofen, Hauptstraße 25,
Erdgeschoss, Zimmer: 1.4
2.5.2
Urnenbeisetzung
Termin: Mittwoch, 08.04.2015, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Folgetermin (dreiwöchig): 29.04.2015.
2.5.2.1 Urnenbeisetzung in Erdgrab
200 Euro
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten:
Frau Döring (Rathaus) Tel. 07356 9356-23.
2.5.2.2 Urnenbeisetzung in Urnenwand
200 Euro
4.
8I
Benutzung der Leichenhalle einschließlich
Reinigung und Desinfektion
150 Euro
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Apotheken-Bereitschaft
Am Donnerstag, 30. März 2015, ist die Antonius-Apotheke in
Schemmerhofen, Tel.: (07356) 1711 dienstbereit.
Die Dienstbereitschaft beginnt um 8:30 Uhr früh und endet
um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag.
Volkshochschule Biberach
Bildungsangebot in Schemmerhofen
Die Gemeinde Schemmerhofen bietet in Kooperation mit der
Volkshochschule Biberach ein Bildungsangebot in Schemmerhofen an.
Sie haben die Möglichkeit, wohnortnah Kurse und interessante Vorträge zu besuchen.
Anmeldungen:
- per Post: VHS Biberach, Schulstraße 8, 88400 Biberach
- per Telefon: 07351 51338
- per Fax: 07351 51524
- per E-Mail: [email protected]
- per Internet: www.vhs-biberach.de
- persönlich
Die Kursgebühr können Sie abbuchen lassen oder überweisen.
Professionell protokollieren
Seminar
Irene Reimann
Samstag, 18. April 2015, 9:00-13:00 Uhr
Schemmerhofen Rathaus Trauzimmer
Entgelt: 35 EUR
Impressum
Herausgeber:
Bürgermeisteramt Schemmerhofen
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Mario Glaser
Satz Anzeigenteil und Druck Mitteilungsblatt,
verantwortlich für den Anzeigenteil:
Druckerei Maier-Druck
Alte Poststraße 2, 88525 Dürmentingen
Telefon 07371-96067
Telefax 07371-96068
E-mail:[email protected]
Redaktionsschluss: Dienstag 15:00 Uhr
Kirchliche Nachrichten
der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen
Verlässliche Seelsorge in der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen. Folgende Möglichkeiten haben Sie, um diese Seelsorge
in Anspruch zu nehmen:
Telefon:
Kath. Pfarramt der Seelsorgeeinheit
Schemmerhofen/Oblatenkloster: 07356/9379-0
Pfarrer Pater Rektor Alfred Tönnis OMI:
07356/9379-12
Pater Heinrich Mayer OMI:
07356/9379-15
Pater Karl Meindl OMI
07356/9379-25
Pater Sunil Kumar Singh
07357/9217333
Frau Melanie Spöttle
07356/9379-27
[email protected]
Frau Anna Ruess07356/9379-20
[email protected]
Schwester Viktoria Weber07356/9379-21
[email protected]
Mittelroute des Martinusweges –
von Szombathely nach Ochsenhausen
Seelsorgetelefon
von Pfarrer Pater Alfred Tönnis OMI für Notfälle: 0172/3084848
Vortrag
Eugen Engler, BM a. D.
Mittwoch, 22. April 2015, 19:00-20:30 Uhr
Schemmerhofen Rathaus Sitzungssaal
gebührenfrei
Mail: (jedes Mail bis 22 Uhr wird am gleichen Tag gelesen):
[email protected]
Internet: www.kirche-schemmerhofen.de
Beichtgelegenheit: immer jeden Samstag ab 14 Uhr im Käppele oder nach Absprache
Café im Wohnpark St. Klara
Terminabsprachen sind auch vor Ort in den Pfarreien möglich.
Immer sonntags von 14.00 - 17.00 Uhr bietet der Förderverein
die Möglichkeit zur Begegnung bei Kaffee und Kuchen für Jung
und Alt
Postweg:
Kath. Pfarramt der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen
Käppelestrasse 16, 88433 Schemmerhofen
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Das Team vom Förderverein
Schulnachrichten
Mühlbachschule Schemmerhofen
Osterferien
Die Osterferien sind von 30. März 2015 bis 10. April 2015.
Der Unterricht beginnt wieder am Montag, 13. April 2015.
Sonnige Ostertage und schöne Ferien
wünscht die Schulleitung mit Kollegen
NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENST
30.03. – 05.04.2015
Pfarrer Pater Alfred Tönnis OMI
Tel.: 07356/9379-12
Handy: 0172/3084848
Öffnungszeiten
Kath. Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen
[email protected]
Montag
09.00 – 12.00 Uhr
Fr. Schmidberger
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr
Fr. Schmidberger
Dienstag
15.00 – 17.30 Uhr
Fr. Stöferle
Mittwoch
09.00 – 12.00 Uhr
Fr. Schmidberger
Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr
Fr. Mohr
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
Fr. Stöferle
I9
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Seelsorgetreff „Zum guten Engel“
jeden Sonntag, 20.00 bis 24.00 Uhr.
• einsam?
• Kontaktsuche?
• Seelsorgsgespräch?
• Diskussionsbedarf?
• Probleme?
• Informationsbedarf?
• als Einzelner oder Gruppe...
Sich wohlfühlen, auftanken - also auftauchen!
Im Pfarrhaus Alberweiler neben der Kirche
Info: www.kirche-schemmerhofen.de · 0172 / 3084848
Mittagsgebet in der Schwabenkapelle
mit der Klosterkommunität
Jeden Freitag (außerhalb der Schulferien) findet um 12 Uhr
in der Schwabenkapelle (beim Aufhofener Käppele in Schemmerhofen) ein Mittagsgebet statt.
Die Mitbetenden beten mit der Klosterkommunität das Mittagsgebet (Sext).
Schmerzensfreitag
Wallfahrtstag am 27. März 2015 im Aufhofener Käppele,
Schemmerhofen
Beichtgelegenheit ab 8.30 Uhr, 9 Uhr Festhochamt.
Festprediger: Pater Heinrich Mayer OMI
Beichtgelegenheit zur Vorbereitung
auf Ostern im Käppele
Für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene Beichtgelegenheit am Samstag, 28. März, ab 14.00 Uhr, Bußandacht um 19
Uhr.
Infomittag für alle Eltern unserer Firmlinge 2015
Herzliche Einladung zum Informationsmittag am Samstag, den
28.April um 14.30 Uhr ins Anna-Haus nach Schemmerhofen.
5. Fastenpredigt
am Sonntag, 29. März 2015, 19 Uhr im Käppele Fastenprediger ist Julian Oswald, Oberbürgermeister aus Freudenstadt.
Trauerkreis in Alberweiler
In unserer Seelsorgeeinheit Schemmerhofen trifft sich monatlich ein offener Trauerkreis im Seelsorgetreff „Zum guten Engel“ in Alberweiler, Schlossstraße 26. Das nächste Treffen ist
am Mittwoch, 01. April 2015, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Eingeladen sind alle, die um einen geliebten Menschen trauern und in Gemeinschaft mit anderen Betroffenen Stärkung
und Begleitung auf ihrem Weg durch die Trauer erfahren wollen. Nähere Information unter Telefon 07351-182130 bei Dekanatsreferent
Wolfgang Preiss-John
10 I
Erfülle uns mit deiner Kraft
Exerzitien im Alltag sind ein Angebot für Frauen und Männer
der ganzen Seelsorgeeinheit, für sich persönlich und gemeinsam mit anderen mitten im Alltag still zu werden.
Unter den Wochenüberschriften…
- Höre mich und lass mich hören
- Zeige mir, wie du es schaffst
- „Glaubst du, dass ich dir helfen kann?“
- „Empfangt den Heiligen Geist“
… bieten biblische Texte aus dem Leben Jesu die Grundlage,
den eigenen Alltag aus einem anderen Blickwinkel anzuschauen.
Bei den Exerzitien im Alltag mitzumachen bedeutet:
• Sich morgens ca. 20 Minuten Zeit zu nehmen für eine persönliche Besinnung.
• Sich abends ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen für einen
Tagesrückblick.
• An einem wöchentlichen Gruppentreffen mit Erfahrungsaustausch, Übungen und einer Einführung in die kommende Woche teilzunehmen.
Die wöchentlichen Gruppentreffen finden an folgenden Terminen im St.-Anna-Haus in Schemmerhofen jeweils um 19.15
Uhr statt:
•
•
•
•
•
Di., 21. April
Di., 28. April
Di., 05. Mai
Di., 12. Mai
Di., 19. Mai
Wenn Sie vorab noch Fragen haben oder sich zu den Exerzitien im Alltag anmelden möchten, dann melden Sie sich bei
Gemeindeassistentin Anna Ruess.
Email: [email protected]
Telefon (Büro): 07356/9379-20
Anmeldung bis 15. April 2015
Konstituierende Sitzung der KGRs
Die gemeinsame Sitzung findet nicht wie im vorherigen Blättle
mitgeteilt am 29. April statt, sondern am 30. April um 20.00
Uhr im Anna-Haus in Schemmerhofen.
Dazu sind alle ehemaligen KGR-Mitglieder, sowie die neugewählten KGR-Mitglieder, die Wahlausschüsse, die Sekretärinnen und das Pastoralteam eingeladen. Eine Einladung dazu
ergeht an alle dann noch zu gegebener Zeit.
Gottesdienstordnung
vom 28. März – 06. April 2015
Samstag, 28. März
Kollekte: Für das Heilige Land
14.00 Uhr Schemmerhofen
Beichtgelegenheit für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene, Käppele
18.00 Uhr Aßmannshardt
Eucharistiefeier mit Palmweihe (in bes. Meinung, wir gedenken auch
† Angehörige der Fam. Kästle u. † Magdalena Kästle z. Jtg.)
18.00 Uhr Ingerkingen
Eucharistiefeier mit Palmweihe (gest.
Jahrtag † Martin Braunger,
wir gedenken auch † Anna u. Anton
Rechtsteiner, in bes. Meinung)
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
anschließend Kerzenverkauf der Ministranten p
arallel Kinderkirche im Gemeindehaus
19.00 Uhr Schemmerhofen
Bußandacht, Käppele
Sonntag, 29. März – Palmsonntag, Passion: Mk 14,1-15,47
Kollekte: Für das Heilige Land
Keine Eucharistiefeier in der Pfarrkirche
Schemmerhofen!
08.45 Uhr Alberweiler
Eucharistiefeier mit Palmweihe (in bes.
Meinung)
08.45 Uhr Schemmerberg
Eucharistiefeier mit Palmweihe ( † Ottilie
u. Josef Beck, wir gedenken auch
† Hans u. Hildegard Junginger, † Tilla Huber, † Theresia u. Anton Locherer, † Georg Hagel, in bes. Meinung)
parallel Kinderkirche in der Martinsstube
10.00 Uhr Altheim
Eucharistiefeier mit Palmweihe (in bes.
Meinung)
10.00 Uhr Schemmerhofen
Palmweihe auf dem Hofe Glaser anschließend
10.15 Uhr Eucharistiefeier, Käppele
18.00 Uhr Ingerkingen
Kreuzwegandacht
19.00 Uhr Altheim
Rosenkranz
19.00 Uhr Schemmerberg
Andacht
19.00 Uhr Schemmerhofen
Fastenpredigt, Käppele
Fastenprediger: Julian Osswald, Oberbürgermeister aus Freudenstadt
Dienstag, 31. März
09.00 Uhr Schemmerhofen
Eucharistiefeier, Käppele (für verstorbene Angehörige, wir gedenken auch
in bes. Meinung)
19.00 Uhr Alberweiler
Bußandacht
Mittwoch, 01. April
14.00 Uhr Schemmerberg
Eucharistiefeier mit den Senioren
19.00 Uhr Aßmannshardt
Bußandacht
Donnerstag, 02. April – Gründonnerstag
19.00 Uhr Schemmerhofen
Abendmahlmesse, Käppele anschließend
20.00 Uhr Wash, Walk and Pray
Einstieg Fußwaschung/Prozession/
Agapefeier
Ab 21.00 UhrBetstunden gestaltet von Gruppen der Pfarrgemeinden, Beichtgelegenheit
und Ölbergstunde
20.30 Uhr Aßmannshardt
Ölbergstunde
20.30 Uhr Schemmerberg
Ölbergstunde
Freitag, 03. April – Karfreitag, Fast- und Abstinenztag,
Passion: Joh18,1-19,42
09.00 Uhr Altheim
Kreuzweg
09.30 Uhr Schemmerberg
Kreuzweg – gestaltet durch Ehrenamtliche
10.00 Uhr Ingerkingen
Kreuzweg
10.00 Uhr Schemmerhofen
Kreuzweg für Jugendliche, Käppele
14.00 Uhr Alberweiler
Liturgie vom Leiden und Sterben Christi
14.00 Uhr Ingerkingen
Liturgie vom Leiden und Sterben Christi
parallel Kinderkreuzweg im Haus Raphael,
Wohnen und Begleiten
14.00 Uhr Schemmerberg
Liturgie vom Leiden und Sterben Christi
15.30 Uhr Altheim
Liturgie vom Leiden und Sterben Christi
parallel Kinderkreuzweg im
Gemeindehaus
15.30 Uhr Aßmannshardt
Liturgie vom Leiden und Sterben Christi
18.00 Uhr Schemmerhofen
„Karfreitag anders“ mitgestaltet von der
Gruppe „KlasKlar“, Käppele
Samstag. 04. April – Karsamstag,
Tag der Grabesruhe des Herrn
14.00 Uhr Schemmerhofen
Beichtgelegenheit, Käppele
18.00 Uhr Altheim
Osternachtfeier
19.00 Uhr Aßmannshardt
Osternachtfeier
20.00 Uhr Schemmerberg
Osternachtfeier
(† Pater Bernhard Schinke u. † Pater Bernhard Nordkamp,
wir gedenken auch † Zenta Dorn, † Kreszentia Mehrmann)
Segnung der Osterspeisen
20.00 Uhr Schemmerhofen
Osternachtfeier, Käppele
(in bes. Meinung)
21.00 Uhr Ingerkingen
Osternachtfeier als Wort-Gottes-Feier
Sonntag, 05. April – Ostersonntag,
Hochfest der Auferstehung des Herrn,
Ev: Joh 20,1-9 (Joh 20,1-18)
Kollekte: Bischof Moser
- Segnung der Osterspeisen
05.30 Uhr Schemmerhofen
Auferstehungsamt bei Anbruch des Tages,
Käppele (in bes. Meinung)
10.00 Uhr Alberweiler
Hochamt († Fam. Glaser-Jörg-Winter, wir gedenken auch † Franz Liebhart,
† Hans und Maria Moll)
10.00 Uhr Altheim
Wort-Gottes-Feier
10.00 Uhr Ingerkingen
Hochamt († Sophie Seifert z. Jahrtag, wir
gedenken auch † Johannes Seifert)
10.00 Uhr Schemmerberg
Wort-Gottes-Feier für Familien
10.00 Uhr Schemmerhofen
Hochamt, Käppele
14.00 Uhr Schemmerhofen
Taufe der Kinder:
Lukas und Leonie Ried, Im Bohnenstock
Leon Steffen Schmucker, Fliederweg
in der Pfarrkirche
19.00 Uhr Schemmerhofen –
Gedenktag der Hl. Kreszentia Höss
Hochamt, Käppele (gest. Jahrtag für †
Karl Glaser, wir gedenken auch
für † Friedrich Mauz, für Verstorbene, für
Verstorbene und Lebende der
Familien Hagel – Glaser, † Alois Russ und
Werner Mensch, in bes. Meinung)
I 11
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Montag, 06. April – Ostermontag, Ev: Lk 24,13-35
Kollekte: Bischof Moser
08.00 Uhr Schemmerhofen
Eucharistiefeier, Pfarrkirche († Berndt Rittelmann und verstorbene Angehörige)
08.45 Uhr Schemmerberg
Wort-Gottes-Feier
10.00 Uhr Altheim
Eucharistiefeier († Magdalena Birk u.
† Maria Cossin, wir gedenken auch
† Otto Schmöger, † Adolf, Maria u.
Herbert Ried)
10.00 Uhr Aßmannshardt
Eucharistiefeier († Jürgen u. Alfred
Haberbosch, wir gedenken auch
† Eugen Rief)
10.00 Uhr Ingerkingen
Wort-Gottes-Feier
10.00 Uhr Schemmerhofen
Wort-Gottes-Feier, Käppele
Evangelische Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde
Attenweiler/Alberweiler/Aßmannshardt
Evangelisches Pfarramt Attenweiler
E-Mail: [email protected]
Telefax Nr. 0 73 57/92 11 69
Kontoverbindung der evang. Kirchengemeinde Attenweiler:
IBAN: DE49654618780051029006
Nachbarschaftshilfe: Frau Peiffer, Tel. 0 73 57/6 03
(Pfarrer Herbert Seichter)
musikalisch mitgestaltet vom
Kirchenchor Attenweiler
mit Feier des Heiligen Abendmahls
(Gemeinschaftskelch/Wein)
Freitag, 3. April - Karfreitag –
9.30 Uhr Gottesdienst in Attenweiler
(Pfarrer Herbert Seichter)
mit Feier des Heiligen Abendmahls
(Einzelkelch/Saft)
Das Opfer im Gottesdienst ist für
„Hoffnung für Osteuropa“ bestimmt.
Sonntag, 5. April
9.30 Uhr
- Ostersonntag –
Gottesdienst in Attenweiler
(Pfarrer Herbert Seichter)
musikalisch mitgestaltet vom
Kirchenchor Attenweiler
Montag, 6. April 10.00 Uhr
- Ostermontag –
Gottesdienst in Moosbeuren im Käppele
(Pfarrer Herbert Seichter)
musikalisch mitgestaltet vom
Posaunenchor Attenweiler
Urlaubsvertretung
Pfarrer Herbert Seichter hat vom 7. bis einschließlich 12. April
2015 Urlaub. Die Vertretung in dringenden Fällen hat Pfarrer
Jochen Reusch aus Rottenacker. Er ist telefonisch erreichbar
unter der Telefonnummer 07393/2298 oder 0174/7329236.
Das Pfarramt ist in dieser Woche ebenfalls nicht besetzt.
Evangelische Kirchengemeinde Warthausen
Wochenspruch: „Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben.“ (Johannes 3,14.15)
Sonntag, 29. März - Palmsonntag 9.30 UhrGottesdienst in Attenweiler (Pfarrer Herbert Seichter)
musikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor Attenweiler.
Im Gottesdienst feiern wir die Heilige
Taufe von Anna-Lena Reklau aus
Gutershofen und M
ichael Ulrich Eller
aus Attenweiler
14.30 Uhr Treffen der Freunde und Mitglieder
des Gustav-Adolf-Werks
Württemberg im Bach-Saal im
Martin-Luther-Gemeindehaus
in Biberach. Bericht mit herrlichen Bildern
von einer GAW-Reise mit Familie Ernst
Montag, 30. März
19.30 UhrPassionsandacht im ev. Gemeindehäusle
in Uttenweiler (Pfarrer Herbert Seichter)
Dienstag, 31. März
9.30 Uhr Das Pfarramt in Attenweiler ist geöffnet
bis 11.30 Uhr
20.00 Uhr Posaunenchorprobe in Attenweiler
mit Schemmerhofen, Schemmerberg, Ingerkingen und Altheim
Evang. Pfarramt:
Pfarrer Hans-Dieter Bosch,
Martin-Luther-Str. 6, 88447 Warthausen
Telefon: 07351 / 13 9 14. Fax: 07351 / 79 84
E-Mail: [email protected]
Seelsorge in den Pflegeheimen:
Pfarrer Herbert Seichter, Attenweiler: Tel. 07357 - 856
Freitag, 27.03.
7.45 Uhr Warthausen, St. Johannes: Ökumenischer Schulgottesdienst vor Ostern.
Sonntag, 29. März; Palmsonntag:
9.30 Uhr Warthausen: Gottesdienst mit Taufe von
Pia Jana Metzmacher und Kinderkirche.
Im Gottesdienst werden die Tonfische aus
unserem Konfirmanden-Projekt übergeben. (Pfarrer Hans-Dieter Bosch)
Gruppen und Kreise nach Absprache
Mittwoch, 1. April
20.00 Uhr Kirchenchorprobe in Attenweiler
Karfreitag, 3. April
9.30 Uhr Warthausen:
Gottesdienst mit Abendmahl.
11.00 Uhr Schemmerberg: Gottesdienst mit Abendmahl. (Pfarrer Hans-Dieter Bosch)
Donnerstag, 2. April –Gründonnerstag 19.30 UhrGottesdienst in Attenweiler
Ostersonntag, 5. April:
9.30 Uhr Warthausen: Familiengottesdienst zum
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Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Osterfest mit Taufe von Luca Paul Kaiser
aus Oberhöfen und Emmy Heucheroth
aus Bühl. Der Posaunenchor wird den
Gottesdienst musikalisch mitgestalten.
(Pfarrer Hans-Dieter Bosch)
Ostermontag, 6. April
9.30 Uhr Biberach, evangelische Spitalkirche: Gottesdienst. (Pfarrerin Lehnert-Werner)
wurden mit dem Feuerwehr Ehrenzeichen für 25-Jährige Zugehörigkeit ausgezeichnet. Kommandant Musch beförderte
anschließend Pillipp Kurtenbach und Alexander Mayer zu Oberfeuerwehrmänner. Schäfer Dennis, Haller Marc sowie Schäfer
Robin erhielten ihre Lehrgangsurkunden für den bestandenen
Truppmannlehrgang, Pillipp Kurtenbach für den ebenfalls erfolgreich abgelegten Maschinisten Lehrgang. Der Offizielle Teil
wurde mit einem Klavierstück von Joel Staib beendet. Nach
dem gemeinsamen Essen sorgte der Humorist Ulli Ogger aus
Ertingen noch für so manche Lacher bei den Feuerwehrleuten.
Schemmerhofen
Amtliche Nachrichten
Freiwillige Feuerwehr Schemmerhofen
Drei Feuerwehrmänner erhalten Ehrenzeichen
Schemmerhofen: beim Floriansabend der Feuerwehr Schemmerhofen im vollbesetzten Mühlbachsaal erhielten Jürgen
Grieser, Steffen Kittel, sowie Friedrich Staib eine Ehrennadel
mit Urkunde für ihren 25-Jährigen Feuerwehrdienst.
Kommandant Martin Musch begrüßte Bürgermeister Mario
Glaser sowie die Gemeinderäte aus Schemmerhofen. Ebenfalls anwesend waren die Kommandanten der Gesamtgemeinde sowie eine Abordnung vom DRK Schemmerhofen und
natürlich alle Wehrmänner mit Partner. Eröffnet wurde der
Offizielle Teil vom Klavierspieler Joel Staib, Schüler von der
Mühlbachschule.
Kommandant Musch berichtete bei seinem Rückblick das die
Feuerwehr im Vergangenem Jahr weit über 50 mal alarmiert
wurde, so wurde sie zu 9 Verkehrsunfällen, 3 Notfalltüröffnungen, mehrere Kleinbrände und eine Vielzahl von Unwettereinsätzen und anderen Technischen Hilfeleistungen alarmiert.
Außerdem ging Musch auf den bevorstehenden Bedarfsplan
der Feuerwehr ein, der alle 5 Jahre gemacht werden sollte und
aktuell von einer externen Firma erstellt wird.
Ausführlich berichtete er auch von der noch engeren Zusammenarbeit aller Wehren der Gesamtgemeinde. So treffen sich
Beispielsweise die Kommandanten der Gemeinde in einem
kürzeren Abstand um so die Zusammenarbeit zu vertiefen
oder gemeinsame Beschaffungen auf den Weg zu bringen.
Von Daniel Schumacher wurde das vergangene Einsatzjahr
in einer beeindruckenden Präsentation nochmals aufgezeigt.
Bürgermeister Mario Glaser dankte anschließend bei seiner
Rede der Feuerwehr für ihre stetige Einsatzbereitschaft und
für ihren Dienst bei den oft nicht leichten Einsätzen. Zukunftweisend nannte er die enge Zusammenarbeit aller Wehren der
Gesamtgemeinde und die gute Vernetzung der Kommandanten untereinander.
Kdt Musch Martin, Mayer Alexander und Kurtenbach Phillipp
Anschließend konnte er eine nicht alltägliche Ehrung vornehmen. Jürgen Grieser, Steffen Kittel sowie Friederich Staib
Kdt Musch Martin, Grieser Jürgen, Staib Friederich, Kittel Steffen
und Bürgermeister Glaser Mario.
Vereinsmitteilungen
SV Schemmerhofen e. V.
Abteilung Fußball
Abteilungsversammlung 2015
Am Freitag, 13. März 2015 fand die diesjährige Fußball Abteilungsversammlung des SV Schemmerhofen statt. Nach der
Begrüßung der Anwesenden fuhr Abteilungsleiter Ralf Weckenmann mit seinem Bericht über die Tätigkeiten im vergangen
Jahr fort. Besonders wurden die beiden Ehrenmitglieder Josef
Gantner und Josef Stöferle begrüßt.
Darauf folgten die Berichte des Schriftführers (Daniel Teufel),
des Kassiers (Joachim Maier) und des Jugendleiters (Bernd
Besenfelder), ehe Ralf Weckenmann in seiner Funktion als
sportl. Leiter aus einem weiteren Ressort berichtete. Im Anschluss nahm Johannes Schmidberger vom Gesamtverein die
Entlastungen vor. Der Ausschuss wurde einstimmig entlastet.
Folgende Ausschussmitglieder wurden einstimmig entlastet:
Daniel Teufel, Joachim Maier, Carmen Maucher, Ralf Weckenmann, Holger Dolderer, Andreas Graf, Stefan Rodi, Jan Voigt
und Deniz Uzman. Alle die bereits im Ausschuss waren haben
ihre Aufgabe für zwei weitere Jahre verlängert. Mark Bilgery
stellte sich zusätzlich als Beisitzer auf und wurde einstimmig
gewählt. Der SVS bedankt sich für die Aufstellung zur Wahl und
wünscht Mark Bilgery einen guten und erfolgreichen Start.
Der neue Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Abt. Leiter: Ralf Weckenmann
Stv. Abt. Leiter: Michael Kehrle
Kassierer: Joachim Maier und Carmen Maucher
Jugendkasse: Holger Dolderer
Schriftführer: Daniel Teufel
Jugendleiter: Bernd Besenfelder
Stv. Jugendleiter: unbesetzt
Beisitzer: Rainer Backer, Jürgen Buhl, Marcel Wenk,
Jan Voigt, Andreas Graf, Timo Hagel, Denis
Uzman, Mark Bilgery, Stefan Rodi und Lennart Winter
Der SV Schemmerhofen bedankt sich bei allen die den Verein
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Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
tatkräftig unterstützen und hofft, dass es in Zukunft genauso
gut weiter geht.
SV Sulmetingen : SV Schemmerhofen ................................. 1:2
Eine schmerzliche Niederlage musste die erste Mannschaft
des SV Schemmerhofen am Wochenende hinnehmen.
Optisch gesehen hatte man über das ganze Spiel ein Übergewicht, doch die Gäste nutzten ihre Chncen eiskalt aus. Nach 7
Minuten konnten die Gäste ihre erste Chance zum 1:0 nutzten.
Danach hatte der SVS mehr vom Spiel, kam dabei aber nicht
zu zwingenden Torchancen. Nach tollem Zuspiel von Andreas
Kühlwein konnte Kim Lück das 1:1 markieren. In der zweiten
Hälfte verlief das Spiel ähnlich, der SVS hatte viel Ballbesitz
konnte aber keine Nennenswerten Torchancen herausspielen.
Der Schiedsrichter verlor im Laufe des Spiels seine Linie und
traf mehrere falsche Entscheidungen zuungunsten des SVS.
In der 72 Minute wurde das Spiel zugunsten der Gäste entschieden.
Nächste Woche will die Mannschaft wieder voll angreifen und
um Wiedergutmachung kämpfen. Am Sonntag trifft man um
15:00 Uhr zuhause auf Türkspor Biberach.
Abteilung Frauenfußball
SV Sulmetingen –
SGM SV Schemmerhofen/SV Baltringen ............................. 3:1
Die SGM musste am Samstag zum Tabellenführer nach Sulmetingen. Sulmetingen begann druckvoll und lag bereits
nach 18 Minuten mit 2:0 in Führung. Weitere Treffer konnte
die SGM durch einen starken Torwart und eine geschlossene Mannschaftsleistung erstmals verhindern. Erst nach dem
Rückstand kam die SGM besser ins Spiel und hatte kurz vor
der Pause etwas Pech als der Pfosten den Anschlusstreffer
verhinderte.
In der zweiten Halbzeit hatte die SGM bessere Chancen und
konnte so in der 70. Minute durch Alex Betz den Anschlusstreffer erzielen. Die SGM drängte auf den Ausgleichstreffer, aber
Sulmetingen ließ nichts mehr zu und konnte kurz vor Schluss
noch nach einem Eckball auf 3:1 erhöhen.
Nächstes Spiel:
Sonntag (29.03.15) um 18:00 Uhr
SGM SV Schemmerhofen/SV Baltringen – TSV Hochdorf
A – Jugend
Punktspiel Bezirksstaffel
SGM Schemmerhofen – SGM Äpfingen .............................. 0:1
In der ersten Halbzeit konnte man noch mithalten, doch in der
zweiten Halbzeit sank dann das Niveau doch stark.
Es spielten: Felix Fiderer, Janosch Müller, Leon Jehle, Lukas
Nowack, Hannes Haid, Ralf Hauler, Tobias Brack, Maximilian
Dünkel, Christian Keller, Dennis Bertsch, Simon Egle, Gabriel
Kornwachs, Lucas Bammert.
Vorschau:
Sa 04.04.15, 15:30 Uhr, Punktspiel
SGM Sulmetingen – SGM Schemmerhofen
Spielort: Rißtissen
11. Spieltag: B-Jugend Bezirksstaffel
SGM Berkheim - SGM Schemmerhofen .............................. 0:5
Zum 2. Rückrundenspiel reisten wir zum Tabellendritten nach
Berkheim. Uns erwartete ein kampfstarker Gegner, auf holprigen Platz. Unser Team übernahm aber von Anfang an das
Kommando und spielt sehr diszipliniert und geordnet. In der
15. Min. setzte sich Max Maurer im 16er durch und markierte
mit einem strammen Schuss das verdiente 1:0. Das 2:0 fiel in
der 25. Minute durch einen Elfmeter, den Marc Miller souverän versenkte. Zuvor wurde Max Maurer im Strafraum gefault
worden. Mit einem 2:0 Vorsprung ging es dann in die Halbzeit.
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Kurz nach der Halbzeit machten wir weiter Druck und wir kamen zu einem Eckball in der 43. Minute, den Patrick Gaupp
zum 3:0 einköpfte. Auch nach dem 3:0 steckte der Gegner nie
auf und zu zwei guten Einschussmöglichkeiten, die allerdings
unser Keeper Niklas Bertsch perfekt parierte. Matze Ziegler
markierte mit einem Traumtor aus 25 Meter in den Winkel in
der 64. Minute das 4:0. Das 5:0 durch Max Maurer in der 71.
Minute stellte dann das Endergebnis dar. Auch hervorzuheben
sind der Schiedsrichter Hubert Übelhör, der die Partie souverän leitete und Tristan Vosshenrich, der drei der fünf Tore
perfekt vorbereitete. Durch das beste Saisonspiel des Teams
bleiben wir weiterhin mit 4 Punkten Abstand Tabellenführer.
Es spielten: Bertsch, N.,Gaupp, P.(1), Graf J., Habrik, J., Hassan, K., Koritar, N., Liebhardt, F., Maier, J., Maurer, M. (2), Mayer, L., Miller, M.(1), Vosshenrich, T., Zeumer, F., Ziegler, M.(1),
Julian Dolderer
Zum nächsten Heimspiel erwarten wir am 28.03.2015 um
15:30 Uhr in Schemmerhofen die SGM Ummendorf.
C-Junioren
Bezirksstaffel
11. Spieltag am Samstag, den 21.03.15
SGM Schemmerhofen – SGM Schemmerberg.................... 6:1
Im Lokalderby gegen Schemmerberg taten wir uns in der ersten Halbzeit recht schwer. Unser Gegner störe früh und zwang
unsere Abwehr immer wieder zu Fehler und Unsicherheiten
beim Spielaufbau.
In der 15 Min. gelang Schemmerberg der nicht unverdiente
Führungstreffer. Kurz vor der Halbzeitpause konnten wir durch
einen schön vorgetragenen Angriff noch das 1:1 erzielen.
Nach einer deutlichen Ansprache in der Halbzeitpause wurde
unser Spiel besser. Es wurde jetzt genauer und schnellen gespielt. Nachdem wir in der 44 Min in Führung gehen konnten,
ließen bei Schemmerberg die Kräfte nach und wir konnten das
Ergebnis auf 6:1 ausbauen.
Tore: 3x Habrik Marc, Blersch Marcus, Sommerfeld Merlin, Eigentor
Es spielten: Egger Fabian, Lemli Timo, Sommerfeld Merlin,
Hess Nico, Seifert Philipp, Habrik Marc, Voßhenrich Vincent,
Blersch Marcus, Kuhn Jesse, Kaymas Kerem, Romer Stefan,
Hallmen Kevin, Haberbosch Nick
Nächste Spiele:
Punktspiel am Samstag, den 28.03.2015 um 14.00 Uhr in
Ringschnait
SGM Ringschnait - SGM Schemmerhofen
Freundschaftsspiel am Mittwoch, den 1.04.2015 um 18.00
Uhr in Schemmerhofen
SGM Schemmerhofen – B-Juniorinnen Bundesligamannschaft
des SV Alberweiler
Bambini und F-Junioren
Hurraaaa wir trainieren wieder auf dem Sportplatz…
unsere Ziele:
• Freude am (Fußball- )Spielen.
• Ganzheitliche Förderung der Kinder durch vielseitige
Bewegungsaufgaben.
• Spielerisches Kennenlernen des fliegenden, rollenden,
hüpfenden... Balles
• Ideenvielfalt und Spielfreude durch Variationen kleiner
Spiele mit Ball
• Kennenlernen einfacher Grundregeln des „Mit- und
Gegeneinanderspielens
………Neugierig ?
dann kommt einfach vorbei: Trainingszeiten für Jahrgang
2007, 2008, 2009 und jünger sind:
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
• Montags von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ingerkingen.
• Mittwochs von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Schemmerhofen.
Vorsprung aber nicht weiter ausbauen. Somit ging die Partie
mit einem Stand von 29:21 verloren.
oder melde dich einfach unter:
Ralf Reiser: 0174 1960322
Besenfelder Bernd: 0174 3415932
Abteilung Gymnastik
Wir freuen uns auf DICH.
Ehrungen langjähriger Gymnastikmitglieder
F- Junioren und E- Junioren
Wir veranstalten am 04.04.2015 ein Blitzturnier in Ingerkingen.
DII SGM Schemmerhofen - SG Mettenberg I ...................... 1:7
In unserem ersten Rundenspiel gegen SG Mettenberg I zeigte
die Mannschaft bei schönem Wetter teilweise auch schönen
Fußball.Das Ergebnis spiegelt in keinster Weise etwa die Überlegenheit von Mettenberg, eher unsere Risikoreiche Spielweise die leider nicht belohnt wurde.Die Abseitsfalle schlug ein
ums andere mal zu ( klappt immer besser) und nur durch Stellungsfehler fiel das Ergebnis um 4 Tore zu hoch aus. Unsere
größtes Manko ist noch die Chancenverwertung und die Kondition über ein ganzes Spiel. Daran werden wir in den nächsten Trainings noch arbeiten.
Nächstes Spiel
Samstag, 28.03.2015
SGM Tannheim - SGM Schemmerhofen II Anpfiff, 12:30 Uhr
Bei der Jahreshauptversammlung 2014 wurden (v.l) Inge Graf,
Margot Schmid und Pia Stöferle (mit Urkunden) für 40 Jahre
Mitgliedschaft bei der Gymnastikabteilung geehrt, dabei wurde festgestellt, dass fünf weitere Mitglieder wegen lückenhafter Mitgliederliste vergessen wurden.
Handballabteilung
Ergebnisse vom vergangenen Wochenende:
Männliche C-Jugend
TSV Blaustein – SG Schemmerhofen/Uttenweiler..............26:6
Weibliche C-Jugend
SG Schemmerhofen/Uttenweiler – SG Ulm&Wiblingen9:22
In ihrem letzten Saisonspiel traf die weibliche C-Jugend auf
den Tabellendritten aus Ulm&Wiblingen. In den ersten Minuten gingen die Gäste mit 1:5 in Führung. Danach hatte die SG
eine gute Spielphase und glich nach knapp 20 Minuten Spielzeit zum 6:6 aus. Zur Halbzeit trennten sich die Mannschaften
mit einem Stand von 6:10. Nach dem Seitenwechsel lies trotz
kämpferischer Leistung die Kondition der SG-lerinnen nach,
was sich vor allem in der Abwehr zeigte. Die Ulm&Wiblinger
nutzten dies für sich und gingen immer deutlicher in Führung.
Die Partie endete mit einem Stand von 9:22. Insgesamt sahen
die Trainer aber eine gute Leistung der Mädchen, bei der sie
trotz Rückstand durchweg kämpferisch weiterspielten.
Männliche B-Jugend
SV Schemmerhofen – TG Bad Waldsee............................16:36
Weibliche A-Jugend
SG Schemmerhofen/Mettenberg – SV Tannau.................. 24:8
Damen
Bregenz Handball – SV Schemmerhofen......................... 29:21
Eine gute Leistung zeigte die Damenmannschaften gegen den
ungeschlagenen Tabellenersten aus Bregenz. Von Beginn an
agierten die Gäste in der Abwehr gut abgestimmt. Im Angriff
zeigten die SVS-lerinnen ein temporeiches Zusammenspiel
mit viel Übersicht. Nach knapp 15 Minuten Spielzeit stand
es lediglich 7:4 für die Heimmannschaft. Danach nutzten die
Österreicherinnen noch einige technische Fehler auf Seiten
der Schemmerhoferinnen für Konter aus. Die Mannschaften
trennten sich zur Pause mit einem Stand von 17:10. Nach dem
Seitenwechsel spielten die SVS-lerinnen konstant weiter. Lediglich klare Torchancen wurden öfters nicht genutzt, sondern
von der gut haltenden Bregenzer Torhüterin vereitelt. Durch
eine kompakt stehende SVS-Defensive, konnte Bregenz den
Bei der Jahreshauptversammlung 2015 wurden folgende Personen für ihre 40-jährige Mitgliedschaft nachträglich geehrt:
(v.l) Ursula Rinner, Lisa Ott, SV Vorstand Johannes Schmidberger, Lisa Hummel, Hanna Zimmermann und Maria Graf (fehlt)
Außerdem wurden bei der Jahreshauptversammlung 2015 folgende Personen von 2. Abteilungsleiterin Andrea Bareth und
SV Vorstand Johannes Schmidberger für 25 Jahre Mitgliedschaft geehrt: Elisabeth Scheu, Maria Fischer, Theresia Rapp,
Ursula Egle, Fanny Glaser, Christa Maaß, Regina Glaser, Birgit
Engesser und Maria Klingensteiner,
Der Ausschuss 2015 setzt sich aus folgenden
Personen zusammen:
1. Abteilungsleiterin:
2. Abteilungsleiterin:
Kassiererin:
Schriftführerin: Jugendleiterin:
Beisitzer:
Ulrike Maier
Andrea Bareth
Marzenna Zgorzelski
Susanne Blersch
Gudrun Raiber
Alle Übungsleiter
Fitness Gruppe Ingrid Weber
In den Osterferien ist kein Übungsbetrieb. Als Alternative gehen (walken) wir am Montag 30. April nach Warthausen und
machen dort einen Einkehrschwung ins „Knopf und Knopf“.
Treffpunkt: 19:00 Uhr beim Autohaus Rapp.
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Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Tischtennis
Herren 3 durch Sieg auf Platz zwei
Die 3. Herrenmannschaft hatte beim Tabellenzweiten der
Kreisklasse D, dem TSV Laubach 4 anzutreten. Durch zwei Siege bei den Doppel zu Beginn, durch die Paarungen Wenger/
Wenger und Seifert/Simon, gab es einen super Start.
Die Gastgeber wehrten sich nach Kräften, konnten aber den 8
:3 Erfolg der Schemmerhofener nicht verhindern. Durch diesen
Sieg klettern die Herren 3 auf den 2. Platz der Kreisklasse D.
Die Siege in den Einzeln holten Sebastian Wenger (3), Richard
Seifert (2) und Beny Wenger.
Weitere Ergebnisse vom Wochenende:
TSV Warthausen 3 – Jungen U18.......................................... 6:2
TSV Warthausen – Herren1................................................... 9:4
Spiele am Wochenende:
Samstag, 28.03.15
Jungen U18 – TTC Bad Schussenried
13:00 Uhr
SV Birkenhard 2 – Herren 2
15:30 Uhr
Herren 1 – SV Rissegg 2
19:00 Uhr
SV Sulmentingen 2 – Herren 3
19:00 Uhr
Trainingsbetreuung:
Dienstag, 31.03.15 Dienstag, 07.04.15
Dienstag, 14.04.15
Josef Sabo/Markus Müller
Josef Sabo/Herbert Schilling
Josef Sabo/Markus Müller
Musikverein Schemmerhofen e. V.
Generalversammlung Musikverein hat eine
neue Vereinsspitze
Jeder hat das Recht
„Nein“ zu sagen. 1.
Vorsitzender Hermann
Kornwachs entschied,
dass er nach 9-jähriger
Tätigkeit als Vorstand,
diesen Job weitergibt.
Vorgeschlagen wurde
die 2. Vorsitzende Michaela Mezger. Die geheime Wahl ergab ein
eindeutiges Ergebnis:
Weit über 90% stimmten für sie. Die nun
frisch gebackene 1. Vorsitzende Michaela Mezger sprach ein
großes Lob für die immense geleistete Arbeit von Hermann
Kornwachs aus. Er präsentierte den Musikverein der Öffentlichkeit immer hervorragend.
Jugendarbeit ist für den Verein sehr wichtig. Dafür hatte Hermann Kornwachs stets ein offenes Ohr und ein großes Interesse. Wie erfolgreich er war, sieht man an dem jährlichen
Zuwachs durch Jungmusiker. Die Höhepunkte seiner Vorstandskarriere waren unter anderem das 100-jährige Jubiläumsfest im Jahr 2008. Ebenso begann unter seiner Regentschaft vor 2 Jahren der Neubau und endete 2014 mit einem
großen Umzug seiner Musikerfamilie. Für sein Geleistetes und
sein Engagement bedankte sich Michaela Mezger. Der Musikverein ist froh, dass er ihn als Vorstand ganze 9 Jahre haben
durfte. Auch die Jugendreferentin Elisabeth Wiedemann legte
ihr Amt nieder. In ihre Fußstapften tritt Kathrin Maier. Nach
den Wahlen engagieren sich ehrenamtlich für den Verein:
1.Vorsitzende
2. Vorsitzender Kassiererin
Schriftführerin Jugendleiterin
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Michaela Mezger
Josef Wurm
Sandra Niethammer
Elfriede Maier
Angela Müller
Stellv. Jugendleiter
Jugendreferentin
Ausschuss:
Kassenprüfer
Instrumentenwart
Notenwart
Uniformenwart
Andreas Müller
Kathrin Maier
Markus Dünkel
Kathrin Graf
Klaus Lemmermeyer
Stefan Niethammer
Stephan Nowack
Harald Rueß
Sonja Dolderer
Ute Rodi
Josef Wurm
Anja Ege und Carolin Kornwachs
Annika Maier
Gartenbauverein Schemmerhofen e. V.
Jahreshauptversammlung des
Gartenbauvereins Schemmerhofen e. V.
Am 13. 03. 2015 trafen sich die Mitglieder des Gartenbauvereins Schemmerhofen im Gasthaus Adler zu ihrer 46. Jahreshauptversammlung.
Die 1. Vorsitzende Martha Glaser konnte 41 Mitglieder, die
stellvertretende Bürgermeisterin Frau Brigitte Bertsch, Herrn
Deeng vom Kreisverband des Obst- und Gartenbauvereins
Biberach, das Gründungsmitglied Herrn Hans Denz sowie die
anwesenden Vereinsvorstände und Abordnungen willkommen
heißen. Nach Begrüßung und Eröffnung erhob sich die Versammlung zur Totenehrung. In einer Gedenkminute wurde der
verstorbenen langjährigen Mitglieder
• Frau Inge Müller
• Frau Elfriede Schäfer
• Frau Anna Moll
• Frau Erika Schraivogel
• Frau Maria Haid
gedacht.
Nach dem Bericht der 1. Vorsitzenden folgte der Jahresbericht
der Schriftführerin Christine Schraivogel. Sie berichtete von
den Höhepunkten des Vereinsjahres 2014, dem Jahresausflug an den Bodensee, der Musicalfahrt zu „Tarzan“, von verschiedenen Bastel- und Kochangeboten sowie den beliebten
Kaffeekränzlen in der Fasnet und im Advent die immer gut
besucht sind. Im vergangenen Jahr konnte man 13 neue Mitglieder gewinnen. Das ergab am 31. 12. 2014 einen Mitgliederstand von 292 Mitgliedern.
Der Kassenbericht der Kassiererin zeigte eine positive Bilanz
und der Revisionsbericht von Lothar Böhm bescheinigte ihr
eine tadellose Buchführung. Die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Bertsch übernahm die einstimmige Entlastung der
Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung und bedankte sich beim Verein für die geleistete Arbeit im Dienst der
Gemeinde. Da keine Wahlen anstanden konnte man zu den
Ehrungen für 25-jährige Mitgliedschaft übergehen. Herrn Deeng und Frau Glaser überreichten den anwesenden Personen
Einladungen für 25 –jährige Mitgliedschaft hatten erhalten:
• Norbert Schuhmacher
• Jürgen Ihle
• Marianne Joos
• Sigried Schötz
• Hans Frech
• Friedemann Scheu
• Centa Hagel
• Barbara Hagel
• Roland Ziegler
• Rochus Reith
• Berta Vöhringer
• Brigitte Seif
•Maria Fischer
• Wilfried Βlersch
• Adolf Otto
• Theo Reiner
• Elisabeth Sonntag
• Herta Romer
• Hans-Heinrich Maas
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Stabwechsel bei der Kassenführung, ansonsten wurde der
komplette Vorstand im Amt bestätigt und Treue Mitglieder
geehrt. Die 1. Vorsitzende Christina Rapp, sowie die 2. Vorsitzende Helga Haller bleiben ebenso in Ihren Ämtern wie die
Schriftführerin Luise Rau, die Beisitzer Dieter Rau, (Junge Mitgl.) Franz Glaser, (Behinderte) Karl Beintner, (Sonderaufgaben
) und die Revisoren Alfred Wuchrer und Ludwig Haller. Die bisherige Kassiererin Hedi Jako legte nach 21 Jahren sorgfältigster Kassenführung Ihr Amt aus beruflichen und persönlichen
Gründen nieder.
Da keine Wünsche und Anträge eingegangen sind konnte man
zum Punkt „Verschiedenes“ übergehen.
• Einstimmig wurde beschlossen bei der Fa. automac-zieher
eine neue Motorhacke zum Preis von 800.-- € zu bestellen,
die dann von den Vereinsmitgliedern ausgeliehen werden
können.
• Außerdem erhalten Mitglieder gegen Vorlage des Verein sausweises einen Preisnachlass bei Fa. Zieher.
• Die Fa. Pappelau in Schemmerhofen bietet den Mitgliedern
die Möglichkeit zu Bodenproben an.
Martha Glaser bedankte sich bei ihren Schlussworten beiden
Anwesenden für die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und überraschte alle Besucher mit einem Primelstöckchen.
Wenn Sie auch an einer Mitgliedschaft im Gartenbauverein
Schemmerhofen interessiert sind können Sie sich gerne mit
uns in Verbindung setzen.
Neumitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!
Sie wurde nunmehr am 20.03.2015 in einer kleinen Feierstunde im Gasthaus „Alter Bahnhof“ in Schemmerhofen in Anwesenheit des Kreisverbandsvorsitzenden Dieter Weik mit einem
Blumenstrauß, einer Urkunde und einem Präsent als Zeichen
des Dankes für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit,verabschiedet. Der scheidenden Hedi Jako folgt nun Hermann Rapp,
den wir für dieses Amt gewinnen konnten, nach. Hermann
Rapp wurde einzeln hinzu gewählt und zwar einstimmig. Alle
anderen Vorstandsmitglieder wurden unter Leitung von Bürgermeister Glaser en bloc wiedergewählt. BM Glaser würdigte
in Seiner Grußrede das Wirken und Miteinander des VdK in
der Gemeinde.
Die anwesende stellvertr. Kreisverbandsvorsitzende Gabriele
Kuebler, die unter anderem auch über Rente und Altersarmut
referiert hatte, ehrte anschließend gemeinsam mit den beiden
Vorsitzenden langjährige Mitglieder. Das Goldene Treueabzeichen sowie eine Urkunde und ein Präsent für 25 Jahre Mitgliedschaft erhielt Kornelia Eyreiner. Das Silberne Treueabzeichen,
Urkunde und Präsent für 10 Jahre Mitgliedschaft erhielten
Helmut Schulz, Fritz Weißbrodt, Ingolf Franzreb, Norbert Grötzinger. Das Bemühen Aller, hilfreich zur Seite zu stehen, mit
geselligen Veranstaltungen, wie Ausflüge, Kaffeenachmittage
u ä., Interessantes zu bieten und um weitere Mitglieder zu werben bleibt auch in Zukunft unsere Aufgabe.
Unsere Kontaktadressen sind:
1. Vorsitzende Martha Glaser.......................... Tel: 2108
2. Vorsitzende Beate Böhm.............................. Tel: 1400
Kassiererin Βrunhilde Graf............................... Tel: 3358
Schriftführerin Chr. Schraivogel....................... Tel: 758
Ausschussmitglieder:
Hildegard Enderle............................................. Tel: 2113
Stefanie Frick .................................................... Tel: 923327
Christine Keller.................................................. Tel: 4166
Beate Laupheimer............................................ Tel: 928125
Helga Müller...................................................... Tel: 3546
Hannelore Strecker .......................................... Tel: 2580
Mit dem beginnenden Frühjahr ist auch die Zeit gekommen
bei milder Witterung ihren Rasen noch vor dem Austrieb zu
vertikutieren, Moospolster zu entfernen und den Boden zu belüften oder ihre Beete mit unseren leistungsstarken Motorhacken für Ihre Anpflanzungen vorzubereiten.
Wenn Sie unsere vereinseigenen Geräte ausleihen wollen setzen Sie sich bitte mit unserem Gerätewart Herrn Hans Strahl
in Verbindung. Tel:07356/875 Mobil: 0151 17876860
Wir wünschen allen Gartenbesitzern und solche die es noch
werden wollen ein erfolgreiches, sonniges Gartenjahr 2015!
VdK Schemmerhofen
VdK Schemmerhofen Schemmerhofen ehrt langjährige
Mitglieder, Stabwechsel bei der Kassenführung,
alter Vorstand bestätigt.
Hedi Jako übergibt nach 21 Jahren die Kasse
an Hermann Rapp
Bei der zurückliegenden Jahreshauptversammlung des VdK
Ortsverbands Schemmerhofen am 28.02.2015 gab es einen
Zum Bild: Vorstandschaft des VdK Schemmerhofen, mit Kreisverbandsvorsitzenden Dieter Weik (re), Hedi Jako (3. v.re) und
der neue Kassierer Hermann Rapp (li.)
CDU-Gemeindeverband Schemmerhofen
Anlässlich der Mitgliederversammlung am 12. März 2015 im
Gasthaus „Räuberhöhle“ in Altheim konnte der Vorsitzende
Hans Rapp neben den Mitgliedern, Vereinsdelegierten und
Gästen auch Bürgermeister Mario Glaser, CDU-Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Josef Rief, die Landtagskandidaten Peter Diesch, Thomas Dörflinger und Petra
Romer-Aschenbrenner begrüßen. Im Bericht des Vorsitzenden
ging dieser auf die vielen Aktivitäten, Vorstandsitzungen, Tagungen, Parteitagen und größeren Veranstaltungen ein. Auch
die kriegerischen Auseinandersetzungen im Osten und Afrika,
aber auch Griechenland kamen zur Sprache. Am 25. Mai 2014
erfolgten die Wahlen zum Europa parlament, zum Kreistag und
zum Gemeinde- und Ortschaftsrat. Erstmalig konnten auch
die 16-Jährigen Ortschaft-, Gemeinde- und Kreisräte wählen.
Zum Europaparlament galt jetzt die 3 % Hürde. Gerhard Glaser
schaffte bei der Wahl zum Kreistag mit einem hohen Stimmanteil die Wiederwahl.
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Die CDU-Mitglieder Hermann Ackermann, Reinhold Brehm und
neu Josef Bosshart sind im Gemeinderat. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Kandidaten für den großen Einsatz im Vorfeld der Wahl. Norbert Lins aus Horgenzell schaffte als Nachfolger von Elisabeth Jeggle den Einzug ins Europaparlament.
Für die Kandidatur zum Amt des Ministerpräsidenten kämpfte
Thomas Strobl und Guido Wolf landauf, landab.
Am 20.11.14 fand die Regionalkonferenz in der Stadthalle
Biberach statt. In der Mitgliederbefragung wurde mit 56 %
Stimmenanteil für Guido Wolf entschieden. Eine besondere
Veranstaltung war die Ausstellung „100 Jahre europäische
Geschichte, 100 Jahre Ausbruch des 1. Weltkrieges, 75 Jahre Beginn des 2. Weltkrieges, 25 Jahre Mauerfall, 10 Jahre
Osterweiterung“. Im Bürgersaal des Rathauses erläuterten am
Freitag, 07.11.14 Bürgermeister Mario Glaser, MdB Josef Rief
und Hans Rapp die Geschehnisse. Die Musikgruppe „Holzartissimo“ umrahmte die Vernissage.
Der Kassenbericht erfolgte durch Hermann Ackermann und
der Kassenprüfungsbericht durch Anton Pappelau. Bürgermeister Mario Glaser schlug die Entlastung vor und bedankte
sich für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Mitglieder erteilten einstimmig die Entlastung. Der Vorsitzende
bedankte sich für die gute bewährte Arbeit. Im Anschluss folgten die Wahlen zur Vorstandschaft. Der Kreisvorsitzende und
MdB Josef Rief nahm die Wahlhandlung vor mit folgendem
Ergebnis: Hans Rapp, Vorsitzender, Josef Bosshart neuer Stellvertreter, Wolfgang Loda Schriftführer, Hermann Ackermann
Kassenwart, Beisitzer Markus Dünkel, Alfred Glaser, Michaela
Mezger, Michael Mast, Hubert Werner. Kassenprüfer sind Anton Pappelau und Matthias Brugger. Alle wurden einstimmig
gewählt. Der Vorsitzende bedankte sich bei Alfons Weber für
die über 20-jährige Mitgliedschaft als Beisitzer im Vorstand für
die geleistete Arbeit und beim gewählten Vorstand für die Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit.
Anschließend referierte MdB Josef Rief über Aktuelles aus Berlin. Er hob vor allem die kriegs- und kriesengeschüttelten Regionen hervor und wie die Bundesregierung, zusammen mit den
anderen EU-Ländern, darauf zu reagieren versucht, allen voran unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch die heiklen
Themen wurden aus berufenem Munde angesprochen. Der
Vorsitzende Hans Rapp bedankte sich beim Abgeordneten für
die sehr gute Arbeit für die Partei und dem riesigen, unermüdlichen Einsatz. Danach stellten sich die drei Landtagskandidaten vor und erläuterten ihre Standpunkte, Vorstellungen und
Ziele für die Arbeit im Landtag. Die Wahl der Landtagskandidaten erfolgt am Mittwoch, den 29. April 2015 in der Mühlbachhalle Schemmerhofen. Eine weitere aktuelle Veranstaltung
findet am 22. April 2015 um 19:30 Uhr im Gasthaus „Räuberhöhle“ statt. Der Kreisverband der CDL (Christdemokraten
für das Leben), auch eine Gliederung der CDU, referiert zum
Thema „Dem Leben nicht mehr Tage, den Tagen mehr Leben
geben – Sterbebegleitung heute“, mit Professor Dr. med. Egon
Lanz aus Biberach.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende Hans Rapp bei
den Mitgliedern, dem Vorstand, den Gewählten, dem Redner
Josef Rief, der Gemeinde, dem Bürgermeister, den Vereinen
und Organisationen für die allzeit gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit und wünschte nach dem Singen der Nationalhymne allen einen guten Nachhauseweg.
Ihr CDU-Gemeindeverband Schemmerhofen
Die Vorstandschaft
Hans Rapp, Vorsitzender
Pfarrgemeinde St. Mauritius
Palmsonntag -Verkauf von Handpalmen
Die Ministranten haben auch in diesem Jahr wieder Handpalmen gebastelt und werden diese zum Verkauf anbieten. Die
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Handpalmen können am Palmsonntag auf dem Hofe Glaser
erworben werden, Stück zu je 3,00 Euro.
Osterlichter
Vor Beginn der Osternachtfeier am Samstag, 04. April, 20 Uhr
und vor dem Auferstehungsamt am 05. April, 05.30 Uhr verkaufen die Ministranten vor dem Käppele Osterlichter, Stück
zu 1,00 Euro.
Jugendkreuzweg
Herzliche Einladung zu einem Kreuzweg für Jugendliche. Gemeinsam wollen wir den Jugendkreuzweg beten und uns an
den Leidensweg von Jesus Christus erinnern.
Wir, die Oberminis, haben mit viel Mühe den Kreuzweg vorbereitet. Alle Jugendliche aus der Gemeinde Schemmerhofen
sind zum Jugendkreuzweg
m: 3. April 2015
a
um: 10:00 Uhr
im: Käppele, Schemmerhofen
herzlich dazu eingeladen.
Es freut uns, wenn wir mit möglichst vielen von Euch den Kreuzweg beten können!
Alberweiler
Amtliche Nachrichten
Kindergarten Alberweiler
Bücherflohmarkt
Kinderbücher, Kochbücher, Krimis, Romane,
Sachbücher, Fremdspr. Bücher
im Mehrzweckraum des Kindergarten
Alberweiler
(Weiherstrasse 18)
KOMMEN
SCHMÖKERN
FINDEN UND MITNEHMEN
Wann:
Samstag, 28. März 2015
14:00 – 16:00 Uhr
Wir bieten außerdem Kaffee und Kuchen an! Auch zum Mitnehmen. Der komplette Erlös kommt dem Kindergarten Alberweiler zu Gute. Auf euer Kommen freut sich der Elternbeirat
des Kindergarten Alberweiler.
Vereinsmitteilungen
SV Alberweiler e. V.
Abteilung Fußball
Nächste Spiele:
Sonntag, 29.03.2015, 15:00 Uhr
TSV Kirchberg/Iller – SV Alberweiler
Sonntag, 29.03.2015, 13:15 Uhr
TSV Kirchberg/Iller II – SGM SV Alberweiler II/
SV Aßmannshardt
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Nach dem spielfreien Wochenende greifen nun wieder beide
Teams ins Geschehen ein. Es wartet ein schweres Auswärtsspiel beim TSV Kirchberg.
Die Gastgeber brauchen jeden Punkt im Abstiegskampf und
werden dem SVA alles abverlangen. Die SGM will im zweiten
Spiel im Jahr 2015 den ersten Sieg einfahren. Dies wird aber
gegen den Tabellennachbarn nicht einfach werden. Beide
Mannschaften hoffen wieder auf zahlreiche Unterstützung der
Zuschauer.
Abteilung Frauenfußball
SV Musbach-SV Alberweiler .......................................... 2:3 (2:2)
Es gibt im Frauenfußball selten Spiele,
die so schwer zu kommentieren sind:
Der SV Alberweiler spielt eine super Vorbereitung, und liegt
plötzlich im ersten Rückrundenspiel, nach 16 Spielminuten,
mit 1:0 im Hintertreffen, gegen einen Gegner, der seit 2 Jahren
zu Hause ungeschlagen ist. Nicht ganz unverdient, nach anfänglicher Nervosität und individuellen Fehlern. Dann scheint
das Spiel zu kippen.
Das Team des SVA wirkt homogener, die Anfangsnervosität
wird abgelegt und der gewohnte Spielfluß hält Einzug. Matea
Bosnjak (1:1;33.) und Natascha Stemmer (1:2;39.) sorgen für
die verdiente Führung der Gäste.
Quasi mit dem Pausenpfiff fällt dann wieder überraschend der
Ausgleich zum 2:2 (45.). Nach dem Seitenwechsel war der Tabellenführer aus Alberweiler über weite Teile dominant, konnte
sich aber nicht belohnen. In einer Spielphase, in der der SVA
einen immensen Druck auf die kampfstarken Gastgeber ausübte, viel die verdiente Führung zum 2:3 durch Svenja Herle
(69.). Auch wenn die Gastgeberinnen durch ihr Konterspiel immer wieder gefährlich blieben, brachte der SVA diesen wichtigen Auswärtssieg kontrolliert über die Spielzeit.
Am 29.03.2015 empfängt der SVA die SG Unterzeil-Reichenhofen. Anpfiff ist um 11:00.
SG Aulendorf - SV Alberweiler .......................................1:2 (0:0)
Die Gäste aus Alberweiler zeigten sich in der ersten Spielhälfte ein wenig nervös und spielten anfangs hektisch. Dennoch
nahmen sie das Spiel schnell in die Hand, ließen die gut herausgespielten Chancen jedoch unverwertet. In den zweiten 45
Minuten agierte der SVA immer konzentrierter und erspielte
sich gute Torraumszenen.
In der 62.Minute erzielte Jana Scheffhold nach einer schönen
Flanke von Melanie Wenger das verdiente 0:1. Nur neun Minuten später traf Katharina Wohnhaas aus halbrechter Position
das Aluminium. Den Abpraller verwandelte Miriam Rapp daraufhin zum 0:2. In den letzten Spielminuten ergriff eine gegnerische Stürmerin eine Unstimmigkeit der SVA-Damen aus und
erzielte den Anschlusstreffer (90.). Für die Damen des SVA
sind dies drei wichtige und wohl verdiente Punkte im ersten
Rückrundenspiel.
Kommende Woche ist der SVA zu Gast in Tettnang.
Spielbeginn 11 Uhr.
Abteilung Jugendfußball
B-Juniorinnen Bundesliga Sa. 21.03.2015
SC Freiburg - SV Alberweiler .................................................. 2:0
Am kommenden Wochenende ist spielfrei!
B2-Juniorinnen Bezirksstaffel Vorschau
Sa. 28.03.2015 um 16.00 Uhr
SV Alberweiler II – SV Reinstetten
C-Juniorinnen Sa. 21.03.2015
SVA - Dornstadt......................................................................... 0:0
In einem spannenden Spiel gegen den Tabellenführer aus
Dornstadt, war man die bessere Mannschaft. Die Mädels
kämpften bis zum Schluss,es wollte aber an diesem Tag kein
Tor gelingen, so blieb es beim 0 : 0.
Zum nächsten Spiel fahren wir am Samstag den 28. 03 zum
Zweitplazierten nach Ballendorf.
Spielbeginn: 14 : 40 Uhr
C-Junioren SGM Alberweiler / Aßmannshardt SGM Alberweiler – SGM Erolzheim .................................... 2 : 4
Torschützen : Robin Mohr, Silas Kling Die SGM Alberweiler ließ am zweiten Rückrundenspieltag zu
viele gute Chancen ungenutzt, um ein besseres Ergebnis zu
erzielen.
Nächstes Spiel:
Samstag, 11.04.2015, 14.30 Uhr
SGM Alberweiler – FC Mittelbiberach
Obst- und Gartenbauverein Alberweiler e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Samstag den 11. April 2015 findet um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens in Alberweiler unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Begrüßung und Totenehrung
Tätigkeitsbericht
Kassenbericht
Bericht der Kassenrevisoren
Entlastungen
Wahlen
Anträge und Verschiedenes
Dazu laden wir alle Mitglieder und Interessierte ganz herzlich
ein. Anträge können schriftlich beim 1. Vorsitzenden Anton
Braig, Mühlweg 2, 88433 Alberweiler, Tel.: 1823 bis zum
07.04.2015 eingereicht werden. Wie gewohnt laden wir Sie zu
einem Vesper ein. Für Getränke ist ebenso gesorgt.
Pfarrgemeinde St. Ulrich
Handpalmen
Wie angekündigt, bieten wir selbstgebastelte Handpalmen für
3 € an. Diese können vor dem Gottesdienst gekauft werden.
Die Alberweiler Ministranten
Karfreitag
Herzlich wird zur Betstunde von 10.00 – 11.00 Uhr eingeladen. Den ganzen Tag über besteht die Möglichkeit zum Gebet
in der Pfarrkirche.
Altheim
Vereinsmitteilungen
SV Altheim e. V.
B- Jugend der SGM
SGM Baltringen - SGM Steinhausen ................................. 1:1
Leider erwischten wir nur einen mäßigen Rückrundenstart.
Nach dem 1: 0 blieben leider noch zahlreiche Torchanchen
ungenutzt. Kurz vor der Halbzeit konnte der Gegner dann leiI 19
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
der den Ausgleich erzielen. In der zweiten Halbzeit fehlte uns
letzlich die entscheidene Kraft, das Spiel noch für uns zu entscheiden.
Tor: Niklas Bailer
Nächstes Spiel: Sa. 28.03.2015 um
15.30 Uhr in Untersulmetingen
Musikverein Altheim e. V.
Voranzeige Alteisensammlung
Am Samstag, 18. April 2015 führt der Musikverein ab 8:00
Uhr eine Alteisensammlung in Altheim durch. Bitte stellen Sie
das Alteisen gut sichtbar und erst am Tag der Sammlung an
den Straßenrand.
Sollten Sie größere Mengen oder schwere Sachen abzugeben
haben, melden Sie sich bitte vorab bei Rainer Kaiser unter
Telefonnummer 4153. Autos können nur mit Kfz-Schein und
auf Anmeldung bei Rainer Kaiser angenommen werden. Es
besteht auch die Möglichkeit Autobatterien abzugeben. Kühlschränke und Gefriertruhen können leider nicht angenommen
werden.
Obst- und Gartenbauverein Altheim
Jahreshauptversammlung
Am 15. März 2015 fand die Jahreshauptversammlung des
Obst- und Gartenbauvereins Altheim statt. Karin Heipl begrüßte Ortsvorsteher Hans Müller, die Vorstände der örtlichen
Vereine, die Ehrenmitglieder und als Vertretung vom Kreisverband Susi Ogger. Nach der Totenehrung folgte der Jahresrückblick der Vereinsaktivitäten.
Die Kassiererin Angelika Härle konnte eine tadellose Kasse
präsentieren. Gisela Heinzler und Maria Jerg bestätigten dies
nach vorheriger Prüfung.
Die Entlastung der Vorstandschaft nahm Ortsvorsteher Hans
Müller vor. Dabei würdigte er die Verdienste des Vereins um
die Gemeinde Altheim.
Im Auftrag des Kreisverbandes konnte Susi Ogger 4 Mitglieder
für 25 Jahre Mitgliedschaft danken.
Zur Wahl standen dieses Jahr der 2. Vorstand, Kassierer und
zwei Ausschussmitglieder.
2. Vorstand: Stefanie Meschenmoser
Kassierer: Susanne Hoffmann
Ausschussmitglieder: Claudia Buchmüller und Gerlinde Maier
wurden einstimmig gewählt.
Nach den Neuwahlen setzt sich die Vorstandschaft wie folgt
zusammen:
1. Vorsitzende: Karin Heipl
2. Vorsitzende: Stefanie Meschenmoser
Kassiererin:
Susanne Hoffmann
Schriftführerin: Anneliese Rosenecker
Ausschussmitglieder: Claudia Buchmüller, Karin Hagel,
Bettina Larisch, Gerlinde Maier,
Gabi Ogger
Bei der ausscheidenden 2. Vorsitzenden Leonor Butscher für 7
Jahre und der Kassierer Angelika Härle für 11 Jahre bedankte
sich Karin Heipl und überreichte Ihnen ein kleines Präsent.
Unsere Geräte (Fräse, Vertikutierer, Häcksler und Tauchsieder)
können bei Bailer Franz, Tel 3366, Aufhoferstr. 39 ausgeliehen werden.
20 I
Aßmannshardt
Amtliche Nachrichten
Mehrzweckhalle geschlossen
Die Mehrzweckhalle ist in den Osterferien vom 30.03. –
11.04.2015, wegen der Sanierung des Hallenbodens, geschlossen. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Kindergarten Aßmannshardt
Baby- und Kinderbasar in Aßmannshardt
Selbstverkäufer
Samstag, 18. April 2015
13:00 – 15:00 Uhr
Turn- und Festhalle Aßmannshardt
Angeboten werden:
Kleidung, Schuhe, Spielsachen, Kinderwagen, Autositze, ...
Bitte keine Neuwaren!
Möchten Sie etwas verkaufen?
Tischreservierung ab Montag, 30.03.2015 unter
Telefon 07357 2702 oder 07357 920492
(Montag – Freitag, 16:00 – 18:00 Uhr)
E-Mail [email protected]
Gebühr: 6,00 €/Tisch Aufbau: ab 11:30 Uhr
Zur Stärkung verkaufen wir Herzhaftes, Kaltgetränke sowie
Kaffee und Kuchen (auch zum Mitnehmen).
Der Kindergarten Aßmannshardt freut sich auf Sie.
Vereinsmitteilungen
SV Aßmannshardt e. V.
Jahreshauptversammlung am 21.03.2015
SV Aßmannshardt 1959 e.V.
Der 1. Vorsitzende Timo Locher begrüßte die anwesenden Mitglieder. Bevor er zur Tagesordnung überging, forderte der Vorstand die Anwesenden auf, an alle verstorbenen Vereinsmitglieder zu gedenken.
In seinem Bericht gab Timo Locher einen Überblick der Aktivitäten des Vereins im letzten Jahr. In sieben Sitzungen im
Gesamtausschuss und diversen Treffen in kleineren Organisationsgruppen wurden einige Themen diskutiert und vierzehn
Veranstaltungen geplant. Timo Locher bedankte sich bei allen
Sponsoren, beim Ausschuss und bei allen, die den Verein in
irgendeiner Form unterstützen. Der aufschlussreiche Kassenbericht wurde von Günther Ossewski vorgetragen und die
Kassenprüfung konnte von Willi Mohr mit großem Lob an den
Kassier bestätigt werden. Im Anschluss folgten die Berichte
der Abteilungen Freizeitsport, Fußball, Gymnastik und Tennis.
Der Ortsvorsteher Uwe Felger lobte das Engagement vieler Vereinsmitglieder und nahm die Entlastung vor. Da keine Anträge
gestellt wurden, wurden nun die Wahlen durchgeführt. Der 1.
Vorstand Timo Locher, der 2. Kassier Jürgen Maigler, sowie die
Beisitzerin Sarah Egle wurden in Ihren Ämtern bestätigt. Die
Schriftführerin Bettina Mohr stellte ihr Amt zur Verfügung. Kerstin Burkhardt konnte für dieses Amt gewonnen werden, diese
wurde einstimmig gewählt. Bettina Mohr übernahm deshalb
den nun offenen Beisitzerposten von Kerstin Burkhardt und
wurde ebenfalls einstimmig für ein Jahr gewählt. Auch der Bei-
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
sitzer Heiko Staendeke stellte sich nicht wieder zur Wahl. Für
ihn wählte die Versammlung Peter Schültinkemper.
Aktueller Ausschuss:
1. Vorstand:
Timo Locher
2. Vorstand
Joachim Härle
1. Kassier: Günther Ossewski
2. Kassier:
Jürgen Maigler
Schriftführerin: Kerstin Burkhardt
Beisitzer:
Sarah Egle, Bettina Mohr,
Peter Schültingkemper
Abteilungsleiter
Gymnastik.
Silke Maucher
Fußball:
Michael Heckenberger
Tennis:
Sabine Lypke
Freizeitsport:Gesamtverein
Zum Ende der Jahreshauptversammlung wurden 21 Mitglieder
für langjährige Mitgliedschaft geehrt.
SV Aßmannshardt 1959 e.V.
Mitgliedsbeitrag 2015 Vorabankündigung für SEPA-Lastschrifteinzug
Den Mitgliedsbeitrag ziehen wir zum 15.04.2015 ein. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer für den Lastschrifteinzug
lautet: DE04ZZZ00000686463
Abteilung Fußball
Abteilungsversammlung Fußball am 19.03.2015
Zu Beginn der Abteilungsversammlung begrüßte Abteilungsleiter Michael Heckenberger alle anwesenden Mitglieder sowie
Timo Locher als 1. Vorsitzenden des Gesamtvereins. Im Anschluss folgte ein Überblick über die Ergebnisse der aktiven
Mannschaften, der AH als auch einen Tätigkeitsbericht der Abteilung über die letzten zwölf Monate. Andreas Heckenberger
stellte im Anschluss den Bericht über die Jugendmannschaften vor. Nach der Entlastung wurde bei der darauf folgenden
Wahl Andreas Heckenberger als Jugendleiter sowie Kilian
Mohr als stellv. Abteilungsleiter einstimmig für zwei weitere
Jahre im Amt bestätigt.
Der Abteilungsausschuß Fußball setzt sich wie
folgt zusammen:
- Michael Heckenberger / Abteilungsleiter
- Kilian Mohr / stellv. Abteilungsleiter
- Alexander Große / Schriftführer
- Andreas Heckenberger / Jugendleiter
Bedanken möchte sich die Abteilung Fußball bei allen Ausschussmitgliedern, allen Trainer, Jugendtrainern, dem Sportplatzteam und allen, die in irgendeiner Weise die Abteilung
Fußball unterstützt haben.
Bei Fragen meldet euch einfach bei Sarah Maucher, Tel.:
07357/4391292!
Komm mit zum Wandern
Während den Osterferien wird an Stelle des Gymnastiktages
gewandert.
( A ) Frühlingserwachen am Federsee.
Dienstag, den 31. März.
Treffpunkt 16 Uhr am Sportheim. Gehstrecke 3 Km.
( B ) Rundwanderung im Gai. Dienstag, den 07. April.
Treffpunkt 16 Uhr am Sportheim. Gehstrecke 7 Km.
Wanderstöcke sind immer hilfreich. Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt.
MC Creeps
Jahreshauptversammlung
Am Sonntag, den 29. März 2015 findet um 19:30 Uhr im Clubheim in Aßmannshardt (Ziegelei 2) unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Es stehen folgende Tagesordnungspunkte an:
1. Begrüßung
2. Bericht der Schriftführerin
3. Kassenbericht
4. Kassenprüfbericht
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahlen
7. Verschiedenes, Anträge und Wünsche
Zu unserer Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder, Gönner und Freunde des Motorradclubs recht herzlich eingeladen.
Anträge zu Tagesordnungspunkten müssen spätestens 1 Woche vorher schriftlich beim Vorstand vorliegen.
Pfarrgemeinde St. Michael
„Bleibet hier und wachet mit mir“
am Gründonnerstag, den 02. April um 20.30 Uhr in der Pfarrkirche in Aßmannshardt. Sehr herzlich wird zu dieser Betstunde (die Nacht von Jesus am Ölberg) mit Gebeten, Texten und
Liedern eingeladen.
Betstunden am Karfreitag:
09.00 – 10.00 Uhr „Kreuzweg einmal anders“
Sieben-Schmerzen-Rosenkranz
10.50 – 12.00 Uhr Besinnungsweg
Den ganzen Tag über besteht die Möglichkeit zum Gebet in der
Pfarrkirche.
Abteilung Gymnastik
Hei DU! Genau DU!
Hast du Lust einmal in der Woche zu tanzen? Wir,
die Tanzgruppe aus Aßmannshardt, suchen Mädchen im Alter von 10-14 Jahren, die Lust an Hip
Hop/Modern Dance haben.
Wir trainieren montags von 17:30 Uhr –
18:30 Uhr in der Turnhalle in Aßmannshardt.
Die einstudierten Tänze führen wir u.a. an
Vereinsfesten, Gartenfesten, etc. auf.
Komm doch einfach mal vorbei und schnupper rein! Beginn ist am Montag nach den Osterferien,
13.04.2015 um 17:30 Uhr in Aßmannshardt!!
Ingerkingen
Amtliche Nachrichten
Feuerwehr Ingerkingen
Feuerwehrprobe
Am Freitag den 27. März 2015 findet um 20:00 Uhr eine Feuerwehrprobe statt.
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Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Kath. Kita St. Ulrich Ingerkingen
Rückblick Projekte der Kita St. Ulrich Ingerkingen
Vom 23.02.2015 bis zum 13.03.2015 fand in der kath. Kita
St. Ulrich in Ingerkingen die erste Projektphase im Kindergartenjahr 2014/2015 statt. Die Mittleren und Großen Kinder der
Einrichtung konnten zwischen vier verschiedenen Projektthemen, die sie sich selbst ausgedacht haben, wählen.
Die Kinder vom Bauernhofprojekt wollten wissen,
welche Landmaschinen es
gibt und wie diese heißen.
Um dies herauszufinden,
hat diese Projektgruppe einen Ausflug zu Familie
Bochtler auf den Bauernhof gemacht. Das war sehr
spannend und interessant, die Kinder durften alle Landmaschinen ansehen, die Rinder füttern, das Pferd begrüßen, vom
Heuboden springen und dort auch vespern. Als Highlight fuhr
Herr Bochtler die Projektgruppe auf dem Anhänger des Frontladers zurück zur Kita, dies war ein tolles Erlebnis. An dieser
Stelle möchten sich die Kinder & Erzieherinnen nochmals
recht herzlich bei Familie Bochtler bedanken!
Auch beim Ballettprojekt haben die Kinder Spannendes erfahren. Die Gruppe hat die vier verschiedenen Grundpositionen
des klassischen Balletts kennengelernt, die Fachbegriffe für
verschiedene Ballettschritte gehört und sich ganz genau mit
dem Ablauf eines Balletttrainings beschäftigt. Die Kinder haben sich unteranderem auch kritisch mit dem Thema Ballett
auseinandergesetzt und festgestellt, dass es gar nicht so einfach ist, eine Ballerina zu sein, dazu gehört viel Übung und Disziplin. Gemeinsam hat die Gruppe sich auf den Weg gemacht
und mit eigenen Ideen zwei Balletttänze auf die Beine gestellt.
Das Ergebnis wird auch am 26.04.2015 beim Tag der offenen
Tür von WBI zu sehen sein. Dort werden die Kinder des Ballettprojekts um 13.30 Uhr im Innenhof des Hauses Raphael
auftreten und ihre Tänze den interessierten Zuschauern vorführen.
Die Kinder des Kerzenprojekts haben
ebenfalls viel erlebt. Sie haben erfahren, dass viele Kerzen aus Bienenwachs gemacht werden, woher dieses
Wachs für die Kerzen kommt und wie
es entsteht. Bei einem Besuch in der
Kerzenwerkstatt in Aulendorf, den die
Projektgruppe eigenständig organisiert hat, konnte die Gruppe neue und
interessante Eindrücke sammeln. So
wissen die Kinder nun, dass man
nicht nur aus Bienenwachs, sondern
auch aus Palmölwachs (Stearin) und Paraffin (Erdöl) Kerzen
machen kann.
beantwortet. Danke für diese Offenheit, dadurch konnten die
Kinder des Panzerprojektes vieles erfahren und lernen.
Vereinsmitteilungen
SV Ingerkingen e. V.
Öffnungszeiten Sportheim
Freitag 27.03.: 19.00 – 1.00 Uhr
Abteilung Fußball
SV Ingerkingen – SV Mittelbuch................................... 1:0 (0:0)
Torschütze: Giovanni Amico
Das nächste Spiel findet am Sonntag in Mittelbiberach statt.
Die erste Mannschaft freut sich auf zahlreiche Unterstützung.
Nächste Spiele:
So. 29.03.
FC Mittelbiberach – SVI 15.00 Uhr
So. 12.04.
SVI – SV Haslach 15.00 Uhr
Musikverein Ingerkingen e.V.
Wertungsspiel des Gesamtjugendorchesters
Das Gesamtjugendorchester Altheim-Ingerkingen- Schemmerhofen-Warthausen hat am Sonntag, den 15.03.2015 unter
der Leitung von Dirigent Peter Schuck am Wertungsspiel des
Kreisverbands Biberach in Steinhausen a. d. Rottum teilgenommen und in der Kategorie 3 die Note „sehr gut“ erreicht.
Wir gratulieren unseren Jungmusikern zu diesem tollen Erfolg.
Frühjahrskonzert MV Nofels
Wer am Samstag, 28. März 2015 noch kurzentschlossen zum
Frühjahrskonzert des Musikvereins Nofels nach Österreich
mitfahren möchte, kann sich bei Vorstand Ulrich Bochtler (Tel.:
07357 917687) anmelden.
Gesangverein „Frohsinn“ Ingerkingen e.V.
Nachlese zum Konzert
Freude am Singen – verkörperten die Chöre beim Frühjahrskonzert des Gesangverein „Frohsinn“ Ingerkingen. Alle
Facetten des Chorgesanges, von Kinder-, Junger Chor, Gemischter Chor bis hin zum Männerchor, wurden den zahlreichen Zuhörer aufgezeigt. Schon die „Kleinen“ des Vereins
strahlten eine ansteckende Fröhlichkeit aus, die sich durch
das gesamte Programm zog.
Die Kinder aus dem Panzerprojekt beschäftigten sich mit der
Projektfrage: „Wo schaut man im Panzer raus und wo kann
man da sitzen?“ Die Projektgruppe überlegte gemeinsam woher sie Informationen über das Fahrzeug Panzer bekommen
könnten. Es kam der Vorschlag im Internet zu forschen, Mama
und Papa zu fragen oder sogar bei der Bundeswehr nachzufragen. Die Gruppe bekam Infos von einem Papa, der selbst einmal bei der Bundeswehr in Dornstadt war, wo es heute noch
eine Panzerfahrschule gibt.
Mit „Melodien, die man nie vergisst…“ wurde ein gut ausgewähltes und ansprechendes Repertoire geboten. Abwechslungsreich gestaltet und farbig untermalt, stellten sich die Chöre dem Publikum. Gekonnt auswendig und mit ansteckend
frischem Gesang trug der Männerchor „Frohsinn“ Biberach
zum guten Gelingen des Abends bei. Temperamentvoll wurde
es nochmals zum Schluss hin, als die Chöre gemeinsam den
rhythmischen Sambasong „Brasil“ vortrugen. Mit viel Beifall
wurden die Chöre nach einem kurzweiligen Programm verabschiedet. Dafür bedankt sich sehr herzlich der Gesangverein
„Frohsinn“ Ingerkingen bei seinen Konzertbesuchern.
Als Höhepunkt der Projektphase konnten sie eine Exkursion
nach Dornstadt machen. Die Bundeswehr legte den Hauptschwerpunkt in Richtung „Verkehrserziehung“, also zum Beispiel: „Wie kann man sich einem Panzer nähern und wie lange
braucht ein Panzer für den Bremsweg?“ Nicht nur diese Fragen, sondern auch die Projektfrage wurde durch den Besuch
Ein besonderer Dank gilt den vielen Helfern in der Küche, an
der Kasse, dem Bedienpersonal sowie den Musikern hinter
dem Ausschank. Ein großes Dankeschön auch unseren Mitgliedern für Vorbereitungen zur Dekoration, Technik u.v.a.m.
Wir wünschen der gesamten Einwohnerschaft ein „frohes Osterfest“.
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Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Nächste Chorprobe: 20. April 2015 um 20:00 Uhr
Haben Sie Lust mitzusingen?
Alle unsere Chöre freuen sich über neue Sänger / -innen. Kommen Sie doch einfach bei der nächsten Singstunde am 20.
April vorbei und singen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie!
Obst- und Gartenbauverein Ingerkingen e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am 27.03.2015 um 20:00 Uhr
Am Freitag, den 27.03.2015 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus
Hirsch unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu laden
wir unsere Mitglieder, Freunde, Interessierte und Gönner des
OGVi recht herzlich ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassierers und der Kassenprüfer
4. Jahresausblick
5. Wahlen
6. Wünsche und Anträge
7. Losverkauf Tombola
8. Vortrag
9. Gewinnverteilung und Ausklang
Kerze 16 cm – 8 Euro
Kerze 20 cm – 12 Euro
Die Auswahl an verschiedenen Motiven und unterschiedlichen
Farben ist reichhaltig. Die Kerzen sind geweiht. Sie eignen sich
wunderbar als schönes Geschenk zum Osterfest oder auch
für den eigenen Gebrauch. Zum Beispiel können sie zur Osternachtsfeier mitgebracht und dort am Licht der großen Osterkerze entzündet werden. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns
Ministranten durch den Kauf der Osterkerzen unterstützen
würden!
Ihre Ministranten
6. Fastensonntag / Palmsonntag, 29.03.2015, 18.00 Uhr:
Kreuzwegandacht, wir beten für alle Menschen, besonders
die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ständig Prüfungssituationen und Ängsten ausgesetzt sind, um die Kraft
Jesu, die Aufgaben des Lebens meistern zu können und auch
in Schwierigkeiten nicht zu verzweifeln.
Einladung zur Novene
Der göttlichen Barmherzigkeit
03.04.2015 – 11.04.2015
Diese Novene dient als Vorbereitung zum Fest der göttlichen Barmherzigkeit, dass am Sonntag nach
Ostern gefeiert wird.
Ihre Wünsche und Anträge reichen Sie bitte schriftlich per
eMail an [email protected], per Fax an 07356-9389713
oder persönlich bei unserem Vorsitzenden Christian Heubaum
bis spät. 26.03.2015 ein.
Diese Novene soll besonders vom
Karfreitag bis zum „Weißen Sonntag“ gebetet werden. Dazu möchten wir euch herzlich einladen.
Treffen werden wir uns immer in
der Kapelle im Kinderheim in Ingerkingen, wo wir ab 18.00 Uhr
jeden Tag beginnen.
Wir freuen uns auf Sie.
blühende Grüße
Ihr Obst- und Gartenbauverein Ingerkingen e.V.
ogv-ingerkingen.de
Narrenzunft Ingerkingen e.V.
Vorankündigung Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Narrenzunft
Ingerkingen e.V. findet am Samstag, den 11.04.2015, statt.
Hierzu laden wir alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht
herzlich ein. Beginn ist 20.00 Uhr im Zunftheim.
Wünsche und Anträge müssen spätesten bis zum 04.04 bei
Joachim Betz eingereicht werden.
Verein zur Förderung der Fastnacht e.V.
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag,
den 11.04.15, statt. Beginn ist 19.30 Uhr im Zunftheim.
Pfarrgemeinde St. Ulrich
Osterkerzenverkauf der Ministranten am
Vorabend zum Palmsonntag, 28.03.2015
Wir Ministranten haben auch dieses Jahr wieder fleißig gebastelt. Dazu haben wir uns im Gemeindehaus getroffen und
gemeinsam Osterkerzen verziert. Alle Kerzen wurden in aufwändiger Handarbeit gestaltet. Diese wollen wir Ihnen am
Vorabend zum Palmsonntag, 28.03.2015 nach dem Gottesdienst zum Kauf anbieten. Wir haben Kerzen in 2 verschiedenen Größen hergestellt, welche wir zu folgenden Preisen
anbieten möchten:
50 km/h sind zu schnell
wenn Kinder auftauchen!
Schemmerberg
Amtliche Nachrichten
Ortsverwaltung - Öffnungszeiten
In der Karwoche und in der Woche nach Ostern (KW 14/15
2015) bleibt die Ortsverwaltung dienstags geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung
Container beim Friedhof
Bis zum 18.04.2015 steht auf dem Parkplatz bei der Alten
Schule wieder ein Container für Friedhofsabfall bereit.
Beachten Sie bitte, daß hier nur compostierfähiges Material
entsorgt werden darf. Restliche Materialien müssen über den
Hausmüll entsorgt werden.
Anton Hinsinger
Ortsvorsteher
I 23
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Nachruf
Am 11.03.2015 ist unser Feuerwehrmitglied
Hans Barthold
im Alter von 68 Jahren verstorben.
Der Verstorbene war seit 1968 Mitglied und viele Jahre Schriftführer der Freiwilligen Feuerwehr Schemmerberg. Außerdem
war er bis zuletzt stellvertretender Obmann der Altersabteilung.
Hans Barthold hat sich zu jeder Zeit für die Feuerwehr Schemmerberg eingesetzt. Sein Verhalten im Einsatz war stets umsichtig und besonnen.
Die Gemeinde Schemmerhofen trauert um den Verlust eines
verdienten Mitbürgers. Die Freiwillige Feuerwehr verliert mit
ihm einen treuen, fleißigen und vorbildlichen Kameraden.
Hinsinger, anwesende andere Vereinsvorstände und vom SV
Altheim Mark Bais. Nach der Totenehrung für Gertrud Jäckle,
Achim Tholl, Karl Schray und Hans Barthold ließ er in kurzen
Zügen das Vereinsjahr Revue passieren. Dabei erwähnte er
besonders die Spielgemeinschaft mit dem SV Altheim und den
gemeinsamen Aufstieg in die Kreisliga A Riß Staffel II und den
bisher zufrieden stellenden Tabellenstand.
Schriftführer Rudolf Gretzinger berichtete in Kurzform über
8 Ausschußsitzungen und gab eine Vorausschau über Aktivitäten in 2015. Kurt Grözinger in seiner Funktion als Vereinskassier konnte eine sehr positive Gesamtbilanz aufzeichnen. Auch die Berichte der Sportheimwirte Stefan
Hess und Christian Betz bescheinigten eine gute Vereinsarbeit welche sich im Bericht des Kassiers wiederspiegelt.
Auch die Kassenprüfer Margot Maier und Karl-Heinz Engstler
verwiesen auf eine saubere und intakte Kassenführung.
Wir danken dem Verstorbenen für seinen Einsatz für die Gemeinde und Ihre Bürger und werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser ganzes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und vor allem seiner Familie.
Für die Gemeinde
Schemmerhofen
Für die Freiwillige Feuerwehr
Schemmerberg
Mario Glaser
Bürgermeister
Dietmar Müller
Kommandant
Vereinsmitteilungen
Nachruf
Mit tiefer Betroffenheit nehmen wir Abschied von unserem
geschätzten und geliebten Sportkameraden
Hans Barthold
der am 11. März 2015 im Alter von 68 Jahren
viel zu früh verstorben ist.
Hans Barthold war aufs Engste mit dem Sportverein
Schemmerberg verbunden. Er hatte immer für alle Angelegenheiten und Arbeiten ein offenes Ohr. Für Ihn hatte die
Kameradschaft und Gemeinschaft immer einen besonderen
Stellenwert.
Hans führte über Jahrzehnte für den Liederkranz,
den Musikverein, die Katholische Landjugend und den
Sportverein Regie beim Theater und hat dazu beigetragen
das dies über Grenzen hinaus bekannt ist.
Wir danken ihm für seinen stets unermüdlichen Einsatz.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Frau Hedwig wie
auch seinen Söhnen mit Familien und allen Angehörigen.
Sportverein Schemmerberg
Musikverein Schemmerberg
Katholische Landjugend Schemmerberg
Liederkranz Schemmerberg
SV Schemmerberg e. V.
Generalversammlung des Sportverein
Schemmerberg e.V. am 20.03.1015
Der scheidende 1.Vorstand Josef Behmüller eröffnete die Versammlung. Er begrüßte vor allem Gründungsmitglied Anton
Werner, Ehrenmitglied Richard Muche, Ortsvorsteher Anton
24 I
Michael Kopf in seiner Funktion als Fußball-Abteilungsleiter
gab einen Überblick auf Jugend- und Aktivenfußballer. Bei den
Jugenfussballer, von Sonja Hess betreut, sind 53 Kinder aktiv. In Verbindung mit Jugendtrainer koordiniert Frau Hess den
recht umfangreichen Spielbetrieb der Kinder in den umliegenden Gemeinden wie Altheim, Baltringen und Äpfingen. Auch
ein Mädchenteam wurde ins Leben gerufen.
Bei den Aktiven wurden 23 Spieler für die Spielgemeinschaft
mit Altheim eingesetzt. In 2015 wird vom 30.7. bis 02.08.2015
das bewährte Jugend-Camp abgehalten, was für Betreuer und
Kinder immerwieder ein großer Spass ist und den Gemeinschaftssinn fördert. Ursula Bottenschein berichtete ebenfalls
über sehr Erfreuliches von der Abteilung Freizeitsport. Diese
Abteilung zählt 183 Mitglieder, davon 107 Kinder. In 2014
konnten sie 31 Personen das Sportabzeichen überreichen, dabei merkte Sie an, dass dies noch steigerungsfähig wäre. Für
die Abteilung Tennis gab Patrick Ledermann, ebenfalls einen
recht erfreulichen Bericht ab. Dieser Abteilung gehören 164
Mitglieder an, darunter 44 Kinder und Jugendliche. Ein gesonderter Bericht dieser Abteilung erfolgt nach der Abteilungsversammlung welche in Kürze abgehalten wird.
Die Abstimmung, für die erforderliche Vereinssatzung, wurde
einstimmig von der Versammlung beschlossen. Ortsvorsteher
Anton Hinsinger, bescheinigte dem Verein eine sehr solide Vereinsarbeit. Die seitens der Gemeinde geförderte Parkplatzrenovierung werde er im Auge behalten und hofft, dass diese bis
Anfang Mai abgeschlossen werden kann. Anschließend führte
er die Entlastung der Vorstandschaft durch. Bei den Wahlen
wurde Kassier Kurt Grözinger für 1 Jahr und Ausschußmitglied
Thomas Barthold für zwei Jahre wiedergewählt.
Ebenfalls für zwei Jahre konnte Hans-Jürgen Kopf für den Ausschuß gewonnen werden. Die Wahl des 1.Vorstands übernahm
Kurt Grözinger. Gemäß Satzungsänderung wird der Sportverein zukünftig von einer Doppelspitze geleitet. Die Wahl ergab
ein einstimmiges Votum für Jürgen Barthold und Tim Petrul.
Danach erinnerte er, in Verbindung mit einer kurzen Bildgalerie, an die Arbeit des scheidenden Vorstands Josef Behmüller
und überreichte im ein“ Dankeschön“ seitens der Vereins.
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Für langjährige Mitgliedschaft konnten geehrt werden:
30 Jahre - Peter Hagel
40 Jahre - Erwin Rehm, Hannelore Rommel, Elfriede Egle,
Inge u. Paul Hagel, Ursula Schlager, Margot
Maier, Renate u. Hans-Jürgen Frey, Margarete
Herbst, Ado Vogel, Eberhard Werner, Fanny u.
Berthold Flohr, Elisabeth u. Albert Hofbauer, Gerda Böhm.
Alle erhielten eine Urkunde und ein kleines Präsent. Josef
Behmüller bedankte sich anschließend bei allen Anwesenden
und freut sich auf sein künftiges „Vorstands-Rentner-Leben“,
steht jedoch weiterhin dem Verein mit Rat und Tat zur Seite.
C-Jugend SGM Schemmerberg
C-Junioren Kreisstaffel
FC Mittelbiberach - SGM Schemmerberg ll ..........................9:0
beim Halbzeitstand von 5:0 wurde ein neues Ziel gesetzt, welches die Manschaft erreichte.
Nächstes Spiel:
SG Schemmerberg ll - SGM Erolzheim ll
Spielbeginn: 12:30 Uhr
Spielort: Schemmerberg
C-Junioren Bezirksstaffel
SGM Schemmerhofen - SGM Schemmerberg I ................... 6:1
beim Stand von 1:1 ging man in die Pause. Mitte der zweiten
Halbzeit zog dann Schemmerhofen davon.
Nächstes Spiel:
SGM Schemmerberg l - SGM Baustetten
Spielbeginn: 14:00 Uhr
Spielort: Schemmerberg
Tennisabteilung
Abteilung Fußball
20. Spieltag
1.Mannschaft
SV Baustetten-SGM Altheim/Schemmerberg............. 1:0 (1:0)
Die SGM Altheim/Schemmerberg fand in der ersten Spielhälfte nie richtig ins Spiel und konnte sich auch nur sehr wenig
Strafraumszenen erarbeiten die aber keine Gefahr für den SV
Baustetten waren. In der 29 min konnte die Heimmannschaft
eine Unsicherheit in der Abwehr ausnützen und erzielte das
1:0 dies war auch gleichzeitig der Pausenstand.
Auch in der Zweiten Hälfte kam die SGM nicht ins Spiel und die
Heimmannschaft hätte bei einer besseren Chancenverwertung noch höher in Führung gehen können, Die SGM konnte
Spielerisch keine Akzente setzen und somit gab es für den SV
Baustetten einen nie gefährdeten und auch völlig verdientem
Heimsieg.
Reserve
SV Baustetten-SGM Altheim/Schemmerberg............. 3:2 (0:1)
Torschützen:
0:1 C. Hagel
0:2 M. Kopf
Die Reserve Mannschaft erwischte einen guten Start und
konnte schon früh in Führung gehen, daraufhin flachte die
Partie aber ab und in der ersten Hälfte waren Chancen auf
beiden Seiten Mangelware.
Die zweite Halbzeit begann erneut gut um man konnte durch
ein schönes Solo das zwei null erzielen, dies gab der SGM
Altheim /Schemmerberg aber keine Sicherheit und die Heimmannschaft kam durch einen Elfmeter und den darauffolgenden Anschlusstreffer wieder ins Spiel. Der SGM gelang jetzt
nur noch sehr wenig und fand nicht mehr ins Spiel zurück
man musste sogar noch zwei weitere Treffer hinnehmen und
vergab somit die Chance auf den ersten dreier im Jahr 2015.
Nächstes Spiel:
Sonntag 29.03.2015
SGM Altheim/Schemmerberg-FC Inter Laupheim
Reserve 13.15 Uhr
1. Mannschaft 15.00 Uhr
Spielort Altheim
Erinnerung zur Abteilungsversammlung am Sonntag
Die Tennisabteilung des Sportverein Schemmerberg lädt alle
Mitglieder, Freunde und Sponsoren zur diesjährigen Abteilungsversammlung ein.
Ort:
Datum:
Zeit:
Tennisheim Schemmerberg
29. März 2015
18.00 Uhr
Tagesordnungspunkte
1. Geschäftsbericht des Abteilungsleiters
2. weitere Berichte der Mitglieder des Abteilungsausschusses
3. Bericht des Schatzmeisters
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Schatzmeisters
6. Entlastung der Abteilungsleitung
7. Neuwahlen
• stellv. Abteilungsleiter
• Schatzmeister
• Schriftführer
• Platzwartteam
• Turnusgemäßer Kassenprüfer
• Turnusgemäßer Beisitzer
8. Behandlung von Anträgen
9. Verschiedenes
Da für die Tennisabteilung wichtige Wahlen anstehen, freuen
wir uns auf eine rege Teilnahme, durch die auch das Interesse
an unserer Arbeit und unserem gemeinsamen Hobby verbunden wird.
www.svschemmerberg-tennis.de
Musikverein ‚Cäcilia‘ Schemmerberg
Vorankündigung:
Alteisensammlung am Samstag, den 11. April 2015
Am Samstag, den 11. April 2015 führt der Musikverein seine
diesjährige Alteisensammlung durch. Wir bitten Sie, das Alteisen bis 9.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereit zu legen.
Sie können das Altmaterial gerne auch selbst an unserem
„Musikantenstadel“ (beim Bahnhof) anliefern.
Wir bitten Sie, große Schrottteile telefonisch bei Florian Forderer (Tel.: 07356/9504979 oder Handy: 0174-1928067)
anzumelden. Autos und Kühlgeräte können wir leider nicht
entsorgen.
I 25
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Jugendausbildung
Nachlese zum Vorspielnachmittag „Manege frei für unsere
Musikanten…“
Am Sonntag, den 22. März 2015 präsentierten die Jungmusikerinnen und Jungmusiker des Musikvereins „Cäcilia“ Schemmerberg ihr Können in der Manege der Turn- und Festhalle
Schemmerberg.
Die Eltern, Großeltern, Geschwister und alle weiteren Besucher fühlten sich wie in einem Zirkuszelt und erlebten eine super Show. Die Akrobaten, Zauberer, Clowns, Jongleure, Tänzer,
Elefanten, Pferde sowie Tiger boten eine tolle Zirkus-Vorführung parallel zu den Vorträgen der Jungmusikern.
Ein großes Lob verdienen die jungen Musikanten, die Blockflötengruppe der Grundschule Schemmerberg und die Vorjugendkapelle Schemmerberg, man kann über ihre Leistungen
und ihren Mut sehr stolz sein. Mit viel Engagement und Zeit
haben vor allem Monika Kanon und Jasmin Landthaler zum
Gelingen dieses Vorspielnachmittags beigetragen. Herzlichen
Dank für Euren Einsatz!
Ein weiterer Dank geht an die Ausbilder der Jungmusiker, allen voran unser Dimitri Frenkel und an Simon Bochtler der mit
Licht und Ton diese Aufführung gekonnt unterstützte. Ein Dankeschön auch an alle Kuchenbäckerinnen, Helfern und Besucher.
Vogelfreunde Schemmerberg und
Umgebung e.V. mit AZ-Ortsgruppe 292
Ostertombola der Vogelfreunde
Schemmerberg
Die Vogelfreunde Schemmerberg veranstalten eine Ostertombola im Getränkemarkt Schuck
in Schemmerhofen. Nachdem
die Weihnachtstombola großen
Anklang fand, gibt es nun eine
Neuauflage zu Ostern. Lose können von Samstag, 28. März bis
Samstag 4. April 2015 im Getränkemarkt erworben werden. Es gibt verschiedenste Preise
zu gewinnen. Und das beste – JEDES LOS GEWINNT.
Mit dem Erlös dieser Tombola sind die Vogelfreunde fürden
örtlichen Naturschutz tätig. Zum Beispiel an der Turnhalle in
Schemmerberg. Dort haben sie einige Nistkästen aufgehängt.
Diese werden in den nächsten Tagen wieder gereinigt und sind
dann für eine neue Brutzeit bereit. Haben Sie Fragen zum Verein oder Interesse an einer Mitgliedschaft? Auch passiv, um
den Naturschutz zu unterstützen? Dann wenden Sie sich an
Andrea Fucker 0157 80616674.
Netzwerk Mensch
Tel. 07356 9356-14
Bücherflohmarkt
am Sonntag den 19. April 2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr in der
Alten Schule in Schemmerberg
Benötigen Sie noch Lesestoff??
Wir verkaufen für einen guten Zweck unseren Bücherbestand
zum Kilopreis
1 Kilo Bücher für einen Euro
Bei Kaffee und Kuchen ist für Ihr leibliches Wohl gesorgt!
Obst- und Gartenbauverein Schemmerberg
Männerworkshop: „Schwäbische Küche“
Der Obst- und Gartenbauverein Schemmerberg bietet auch in
diesem Jahr wieder einen Männerkochkurs an. Am Montag, 27.
April, um 19 Uhr, gibt es in der Schulküche des Landwirtschaftsamtes einen Workshop zum Thema „Schwäbische Küche“.
Kursleiterin ist Ernährungsberaterin Christine Schuster. Auf
dem Speiseplan stehen Schupfnudeln, Maultaschen, Spätzle
und Dampfnudeln in verschiedenen Variationen sowie Grießschnitten, Ofenschlupfer und Apfelschnee zum Nachtisch.
Abfahrt ist um 18.30 Uhr am P&R-Parkplatz Bahnhof Schemmerberg. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Kochschürze, Vorratsbehälter, zwei Geschirrtücher und Getränke müssen
mitgebracht werden. Max. 16 Hobbyköche können teilnehmen.
Der Unkostenbeitrag beträgt 12 Euro. Anmeldung und Info bei
Karin Philippzig, Telefon 93 89 38 oder [email protected]. Auch interessierte Nichtmitglieder dürfen sich
anmelden.
Verleihgeräte
Bei der Firma Weyde, Hauffstraße 2, können Mitglieder des
Gartenbauvereins Schemmerberg eine Vielzahl von Gartengeräten günstig ausleihen. Der OGV übernimmt die Hälfte
der Ausleihgebühr. Es stehen folgende Gartengeräte zur Verfügung: Häcksler, Vertikutierer, Motorhacke, Motorsense, Balkenmäher oder Stabheckenschneider.
26 I
Basar „Rund ums Kind“
am Samstag, 09. Mai 2015 von 13:30 Uhr
bis 15:00 Uhr in der Turn- und Festhalle
Schemmerberg. Einlass für Schwangere mit
Mutterpass bereits ab 13:00 Uhr!
Wir verkaufen Sommerund
Winterbekleidung,
Fahrzeuge, Kinderwagen,
Spielsachen, Auto- und Fahrradsitze, Umstandsbekleidung. Es werden keine Plüschtiere angenommen!
Verkaufsnummern und Informationen erhalten Sie
am 13. und 14. April 2015 unter Telefon:
(V-Nr. 1–100) 07356/928267 von 9:00 – 11:30 Uhr und
(V-Nr. ab 101) 07356/928060 von 14:00 – 17:30 Uhr
Verkaufsgebühr 1 Euro.
Es werden 15% des Verkaufserlöses an das
Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach gespendet.
Dort werden schwerstkranke Kinder mit einer begrenzten
Lebensdauer liebevoll versorgt und bis zum Tod begleitet.
Warenannahme: Fr. 08. Mai 2015 von 17:00 – 18:00 Uhr
Abholung der Ware: Sa. 09. Mai 2015 von 19:30 – 20:30 Uhr
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Für das leibliche Wohl gibt es Kaffee & Kuchen,
den Erlös erhält die Grundschule für ihr WSD-Projekt.
Auf Ihr Kommen freut sich das Basarteam Schemmerberg.
Pfarrgemeinde St. Martinus
Papier- und Kleidersammlung
Wir möchten Sie nochmals auf die Papier- und Kleidersammlung am Samstag, 28.03. hinweisen. Mit dem Erlös werden
Missions-Projekte der Aktion Hoffnung unterstützt. Bitte stellen Sie Ihre Papier- und Kleiderspenden bis 09.00 Uhr am
Straßenrand bereit.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und ein Vergelt’s Gott
an die Landjugend Schemmerberg für die Durchführung dieser
Sammlung.
Seniorenkreis
Der Seniorenkreis trifft sich am Mittwoch, 01. April 2015 zur
Eucharistiefeier um 14.00 Uhr. Anschließend ist Seniorennachmittag in der Martinsstube.
Kreuzwegandacht am Karfreitag
Zur Kreuzwegandacht am Karfreitag, 03.04.2015, um 09.30
Uhr laden wir Sie alle ganz herzlich ein.
Wir treffen uns am Wegkreuz der Familie Fischer in der Ermenlohstraße 1. Entlang des Kirchberges werden wir an 13
Wegstationen dem Leidensweg Jesu gedenken mit Abschluss
in der Kirche.
Bitte bringen Sie das Gotteslob mit. Bei schlechter Witterung
findet die Kreuzwegandacht in der Kirche statt.
Bleibet hier und wachet mit mir
Im Anschluss an den gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst
am Gründonnerstag im Käppele in Schemmerhofen möchten
wir Sie zu einer Betstunde um 20.30 Uhr in unsere Pfarrkirche
St. Martinus einladen. Lieder, Gebete und meditative Texte sollen uns an die Nacht von Jesus am Ölberg erinnern.
Kindergottesdienst an Palmsonntagrichtige Uhrzeit!
Leider hat sich im letzten Mitteilungsblatt
ein Fehler eingeschlichen. Der Kindergottesdienst findet nicht um 10.00 Uhr, sondern parallel zum 8.45 Uhr Gottesdienst
in der Martinusstube statt. Nach der Palmenweihe ziehen wir gemeinsam mit allen
Gottesdienstbesuchern in die Kirche ein. Die großen Palmen
stellen wir dann in den „Palmenständer“ an der Treppe vor
dem Altarraum, die kleinen Handpalmen nehmen wir mit in
die Martinusstube. Wir verlassen dann die Kirche zur Seitenkapelle. Wie immer werden wir dann zur Kommunion wieder
in die Kirche gehen. Hierzu wollen wir euch jetzt schon recht
herzlich einladen.
Euer Kigo-Team
Ministranten verkaufen Osterlämmer
An Karsamstag 04.04.2015 verkaufen wir
Ministranten nach dem Gottesdienst selbstgebackene Osterlämmer. Vorher werden diese noch während des Gottesdienstes geweiht. Gerne nehmen
wir auch Vorbestellungen entgegen. (Tel. 868). Wir freuen uns
über Ihre Unterstützung.
Die Schemmerberger Minis
Allgemeine Nachrichten
Frauengruppe Obersulmetingen
Bücherflohmarkt
Brauchen Sie noch Lesefutter für sich und Ihre Kinder? Oder
quellen Ihre Bücherregale über und Sie möchten Platz schaffen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle!
Wann: am Samstag den 25. April 2015
Wo: in der Schulturnhalle in Obersulmetingen
Von: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stöbern Sie bei Kaffee und Kuchen, letzteren auch zum Mitnehmen, in unserem Angebot.
Weitere Informationen und Verkäufernummern erhalten Sie
unter:
Verkäufernummern: 100 bis 199
Telefonnummer 07392 - 80413
Verkäufernummern: 200 bis 250
Telefonnummer 07392 - 10507
Auf Ihr Kommen freut sich die Frauengruppe Obersulmetingen
SV Sulmetingen – Kursangebot Griechische Tänze
Montag, 19:30 - 20:30 Uhr
Vielgestaltig, gleich der Lebensreise eines Menschen gestalten sich die Tänze. Sie spiegeln das tägliche Erleben von Liebe, Freude und Schmerz. Entsprechend gestalten sich die
Tanzschritte, kraft-voll und springend, schleppend oder sinnlich und ruhig. Da auf jedes Lied neue Schritte erlernt werden,
sind Neueinsteiger immer willkommen!!! Man darf auch gern
ganz unverbindlich zum Schnuppern vorbei kommen!
Nichtmitglied: 40 €, Mitglied: 30 €
ÜE: 10, Gym Start: 13.04.2015
Gym = Gymnastikhalle SVS Sportzentrum, Obersulmetinger
Str. 64, Untersulmetingen
Information und Anmeldung:
Ntouranidou, Zoitsa (07392)7527
Elsässer, Adelinde (07392) 18464
Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach
Saisonauftakt im Museumsdorf Kürnbach
Am Sonntag, 29. März 2015, öffnet das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach wieder seine Häuser für die neue Saison.
Den Auftakt bestreitet Dr. Kurt Diemer mit einem Vortrag zu
barockzeitlichen Hungersnöten.
Kreisarchivdirektor a.D. Dr. Kurt Diemer, einer der intimsten
Kenner oberschwäbischer Geschichte, gewährt um 14 Uhr im
historischen Tanzhaus Einblicke in das Thema „Knappheit –
Mangel – Hungersnot: Die Jahre 1685 bis 1817“.
Wohlstand durch reiche Ernten und Handelsgewinne lässt
sich in Oberschwaben an der Pracht barocker Bauten ablesen; Knappheit an Nahrung auf Getreidegrundlage hat indes
Gründe und Auswirkungen, die oft im Dunkeln der Geschichte
verbleiben. Dr. Diemer erläutert, wie sich ungünstige Wetterereignisse und Vulkanausbrüche auf die Getreideernte und
somit auf die Preise des Korns auswirken. Der Kreisarchivdirektor a.D. setzt dabei einzelne Klimaereignisse in den Kontext
politischer und wirtschaftlicher Großwetterlagen und deckt dadurch die Ursachen von Getreide-Verknappung und Hungersnöten in weiten Teilen der Bevölkerung auf.
I 27
Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13
Rund um den Vortrag können sich die Museumsbesucher bei
Kaffee und Kuchen im Tanzhaus oder in der Kürnbacher Vesperstube stärken.
Das Landratsamt Biberach informiert
Öffnungszeiten in den Osterferien
Bibliothek/Mediothek
In den Osterferien ist die Bibliothek/Mediothek im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach vom 30. März bis 10. April 2015
nicht geöffnet. Die Rückgabe ausgeliehener Medien ist trotzdem möglich. Der dafür eingerichtete Briefkasten befindet sich
im Schulgebäude, links neben der Eingangstür der Bücherei
und ist in den Ferien zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag
bis Freitag 8 bis 16 Uhr.
Kreismedienzentrum
Das Kreismedienzentrum ist in den Osterferien vom 30. März
bis 10. April 2015 nicht geöffnet.
15. messe aktiv50plus am 24.04.2015 in Biberach –
„Mitten im Leben!“
Am Freitag, 24. April findet von 9:30 – 17:00 Uhr in Biberach
in der Gigelberghalle und Stadtbierhalle, Jahnstrasse 1-5, die
15. „messe aktiv50plus“ – ohne Verkauf- statt. Besonderer
Service für Besucher, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, ist das kostenlose Anrufsammeltaxi. Es fährt von 9:00
bis 17:00 Uhr alle 15 Minuten vom Marktplatz über Bahnhof
(ZOB Steig 1) zum Gigelberg und zurück. Für Besucher mit
PKW gibt es genügend kostenlose Parkplätze vor der Halle.
Weitere Informationen: Diakonie – Hilfen im Alter, Karl-Heinrich Gils Wielandstr. 24, 88400 Biberach, Tel 07351/1502-50
Informationen zu den Messeausstellern und den Vorträgen
auch unter www.messeaktiv50plus.de
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