Mitteilungsblatt Gemeinde Schemmerhofen Landkreis Biberach Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 • 43. Jahrgang Gemeinsame Bekanntmachungen und Informationen Wichtiges in Kürze • 27.03.15 Jahreshauptversammlung Obst- und Gartenbauverein Ingerkingen e. V. • 27.03.15 Ordentliche Mitgliederversammlung Sportverein Schemmerhofen e.V. • 28.03.15 Bücherflohmarkt Kindergarten Alberweiler • 05.04.15 Osterkonzert Musikverein Schemmerhofen • 11.04.15 Jahreshauptversammlung Narrenzunft Schemmerberg e.V. • 11.04.15 Alteisensammlung des Musikverein „Cäcilia“ Schemmerberg • 11.04.15 Jahreshauptversammlung Narrenzunft Ingerkingen e. V. • 13.04.15 Jahreshauptversammlung Gartenbauverein Aßmannshardt e. V. • 13. + 14.04.15 Verkaufsnummernvergabe Basarteam Schemmerberg • 17.04.15 Jahreshauptversammlung Gewerbeverein Schemmerhofen • 18.04.15 Kinder- und Babybasar Kindergarten Aßmannshardt • 18.04.15 Alteisensammlung Musikverein Schemmerhofen e.V. • 18.04.15 Alteisensammlung Musikverein Altheim e. V. • 24.04.15 Frühjahrskonzert Liederkranz Schemmerberg • 25.04.15 Frühjahrskonzert Musikverein Aßmannshardt • 25.04.15 1. Damen-Binokelturnier Sportverein Aßmannshardt • 25.04.15 Alteisensammlung Musikverein Ingerkingen e. V. • 09.05.15 Basar „Rund ums Kind“ Basarteam Schemmerberg Abfuhrtermine • 02.04.15 Müllabfuhr • 22.04.15 Termin Papiertonne • 23.04.15 Termin Gelber Sack • 16.04.15 Müllabfuhr Geschützte Feiertage im April Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Tanzunterhaltung von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an folgenden Tagen ganztägig verboten: und Speisebetrieb hinausgehen. Sonstige öffentliche Veranstaltungen sind am Karfreitag nur zulässig, soweit sie der Würdigung des Feiertages nicht widersprechen oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Öffentliche Sportveranstaltungen dürfen am Ostersonntag und Pfingstsonntag bis 11.00 Uhr nicht abgehalten werden. An allen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäude, alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Um Beachtung wird gebeten. Bürgermeisteramt Ferienbetreuung in den bevorstehenden Osterferien für Grundschüler Neben der Betreuung an Schultagen während der unterrichtsfreien Zeit bietet die Gemeinde Schemmerhofen auch in der Ferienzeit durchgehend eine Betreuung zu folgenden Zeiten an: Montag – Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 07:00 Uhr – 14:00 Uhr 07:00 Uhr – 15:30 Uhr 07:00 Uhr – 13:00 Uhr In den bevorstehenden Osterferien, demnach vom ersten Ferientag am 30. März bis 02. April 2015 und vom 07. April bis 10. April 2015. Der Kostenbeitrag liegt bei 9 € pro Ferientag. Für die Kinder, die bereits die regelmäßige „Verlässliche Grundschule“ in Anspruch nehmen, bei 6 € pro Ferientag. Anmeldungen für die kommenden Ferien nimmt die Betreuungskraft Frau Scharnetzki (Tel. 07356 3745) entgegen. Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung haben können wir die Ferienbetreuung nur gewährleisten wenn Ihr Kind vorher verbindlich angemeldet ist. An alle Schriftführer der Vereine der Gemeinde Schemmerhofen In nächster Zeit finden wieder vermehrt die Jahreshauptversammlungen der Vereine statt. • Gründonnerstag, 2. April 2015 • Karfreitag, 3. April 2015 • Karsamstag, 4. April 2015 Wir möchten alle Schriftführer der Vereine dringend darum bitten, für den Fall, dass sich durch Neuwahlen Änderungen in der Vereinsführung ergeben, dies dem Bürgermeisteramt Schemmerhofen unter Tel.: 07356 9356-23 oder per E-Mail [email protected] mitzuteilen. Wir werden dann unsere Vereinsliste und Internetseite entsprechend aktualisieren. Am Karfreitag sind des Weiteren öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb untersagt, die über den Schank- Sie helfen uns und damit auch dem Verein, da beim Bürgermeisteramt regelmäßig Anfragen über die Vereine eingehen. Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Babys in Bewegung mit allen Sinnen (BIB) Friedhofsatzung Sie als Eltern können schon im Babyalter großen Einfluss auf die Entwicklung ihres Kindes nehmen. Besonders im Bereich der Bewegung kann die weitere Entwicklung des Kindes stark beeinflusst werden. Die Bewegungsentwicklung verläuft vor allem im ersten Lebensjahr sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, das Baby in seiner jeweiligen individuellen Entwicklungsphase zu begleiten. Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1,15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg so wie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. März 2015 die nachstehende Friedhofsatzung beschlossen: Der Kurs findet ab Mittwoch, den 15. April 2015 an insgesamt 10 Vormittagen à 75 Minuten statt. Für Babys im Alter von 3 - 6 Monaten: 10.00 – 11.30 Uhr 7 - 9 Monaten: 8.30 – 10.00 Uhr Kursleitung: Renate Mayer DTB-Kursleiterin in Babys in Bewegung und 2. Lizenzstufe B Sport in der Prävention Kursgebühr: 88,00 Euro Kursort: Kindergarten Alberweiler Mehrzweckraum, Weiherstraße 18, 88433 Alberweiler Bitte mitbringen: Decke, Wickelunterlage und bequeme Kleidung Anmeldungen oder Fragen richten Sie bitte an: Gemeinde Schemmerhofen Herr Alfons Link Telefon: 07356 9356-25 E-Mail: [email protected] Es sind noch 3 Plätze frei Bürgerstiftung der Gemeinde Schemmerhofen Der Frühling kommt ins Land und wir knüpfen ein soziales Band. Mit der Bürgerstiftung, tun wir Gutes und sind immer wieder frohen Mutes. Darum öffnet die Herzen, heute, und spendet für die Stiftung, Leute. Bürgerstiftung Schemmerhofen Betreff: Zustiftung IBAN: DE23 65450070 0000303020 BIC: SBCRDE66XXX (Eine Spendenbescheinigung wird automatisch zugesandt) Die Bürgerstiftung Schemmerhofen wurde am 16. Dezember 2007 von der Gemeinde Schemmerhofen errichtet und vom Gemeinderat mit einem anfänglichen Stiftungsvermögen von 15.000,- € ausgestattet. Die Bürgerstiftung Schemmerhofen unterstützt soziale, gemeinnützige und kulturelle Zwecke im Gebiet der Gemarkungsgrenzen der Gemeinde Schemmerhofen. Bisher konnten folgende Institutionen und Zwecke unterstützt werden: • Schülerzeitung und Schulsanitäter an der Mühlbachschule • Gruppe „Pflegende Angehörige“ • Jugendarbeit der Vereine • Förderverein für den Wohnpark St. Klara • Netzwerk Mensch • Schulsozialarbeit • Jugendabteilungen der Sportvereine 2I I. Allgemeine Vorschriften § 1 Widmung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (3) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Schemmerhofen; er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Aufhofen und Langenschemmern mit Eichelsteige b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Alberweiler; er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Alberweiler mit Grafenwald c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Altheim; er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Altheim mit Britschweiler d) Bestattungsbezirk des Friedhofs Aßmannshardt; er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Aßmannshardt mit Mittenweiler e) Bestattungsbezirk des Friedhofs Ingerkingen, er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Ingerkingen f) Bestattungsbezirk des Friedhofs Schemmerberg; er umfasst das Gebiet, das durch folgende Ortsteile begrenzt wird: Schemmerberg Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs hatten. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. II. Ordnungsvorschriften § 2 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass untersagen. § 3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 a) Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden, b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen, c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten, d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, f) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten, g) Druckschriften zu verteilen. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; die Gemeinde kann zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung kann befristet erteilt werden. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofsatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder Dauer zurücknehmen oder widerrufen. (6) Das Verfahren nach Absatz 1 und 2 kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71 bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. § 6 Särge Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. § 7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. § 8 Ruhezeit Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind 15 Jahre. § 9 Umbettungen (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in den ersten 5 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (2) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte. (3) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder in ein Urnengrab umgebettet werden. Im übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (4) Die Umbettungen lässt die Gemeinde durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben die Antragsteller zu tragen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. Grabstätten § 10 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. I3 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Reihengräber, b) Urnenreihengräber, c) Wahlgräber, d) Urnenwahlgräber. (2) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (3) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. § 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist in nachstehender Reihenfolge a) wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz), b) wer sich dazu verpflichtet hat, c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: a) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, b) Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab. (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. (6) Absätze 1, 3 bis 5 gelten auch für Urnenreihengräber entsprechend. § 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung des Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (5) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig. (6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ab4I lauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine oder eine andere Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über a) auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, b) auf die Kinder, c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. Das gleiche gilt beim Tod eines Nutzungsberechtigten, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war. (8) Ist der Nutzungsberechtigte an der Wahrnehmung seines Nutzungsrechts verhindert oder übt er das Nutzungsrecht nicht aus, so tritt der nächste in der Reihenfolge nach Abs. 7 Satz 3 an seine Stelle. (9) Jeder, auf den ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erklärung gegenüber der Gemeinde auf das Nutzungsrecht verzichten; dieses geht auf die nächste Person in der Reihenfolge des Abs. 7 Satz 3 über. (10) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Abs. 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. (11) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Abs. 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (12) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (13) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (14) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden. § 13 Urnenreihen- und Urnenwahlgräber (1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) In einem Urnenwahlgrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 (3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind 4 Urnen. (6) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. (4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. (7) Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen wasser- undurchlässigen Materialien abgedeckt werden. V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen (8) Grabeinfassung jeder Art – auch aus Pflanzen – sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt. § 14 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. § 15 Aufstellung von Grabmalen Nach Ablauf der Frist in § 17 Abs. 1 Satz 2 Grabmale errichtet werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen in Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen. § 16 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmäler dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete bruchrauhe, grellweiße oder tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: a) d ie Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig bearbeitet sein; Politur und Feinschliff sind nicht zulässig. b)die Grabmale dürfen keinen Sockel haben. c) S chriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können beschliffen sein. d) S chriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung von Gold und Silber. e) Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmales angebracht werden. (3) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabausstattungen a) ü ber 115 cm Gesamthöhe, bei Urnengräbern über 80 cm Gesamthöhe. Dies gilt entsprechend für sonstige Grabausstattungen. b) mit in Zement ausgesetztem figürlichen oder ornamentalen Schmuck, c) mit Farbanstrich auf Stein, d) m it Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form, e) mit Lichtbildern. (4) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: a) a uf einstelligen Grabstätten bis zu 0,50 m² Ansichtsfläche b) auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 0,70 m² Ansichtsfläche (5) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: a) A uf einstelligen Urnengrabstätten nur liegende Grabmale bis zu 0,30 m² Ansichtsfläche. b) Auf mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,50 m² Ansichtsfläche. (9) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen u.Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden. (10) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 10 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 17 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1 : 10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1 : 1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung erfüllt werden. § 18 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen mindestens 18 cm stark und aus einem Stück hergestellt sein. Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet werden. § 19 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. I5 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte. § 20 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte § 21 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. (7) Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken ist nicht zugelassen. § 22 Vernachlässigung der Grabpflege 6I (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VII. Benutzung der Leichenhalle § 23 (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme des Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofsatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. § 25 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 2. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt, Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 ntgegen § 3 Abs.1 Satz 2 sich auf dem Friedhof nicht der e Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt, 3. entgegen § 3 Abs. 2 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt, c) d en Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt, d) T iere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde, e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert, f) Waren und gewerbliche Dienste anbietet, g) Druckschriften verteilt. 4. e ine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Absatz 1), 5. a ls Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet (§ 17 Absatz 1) 6. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 19 Absatz 1). IX. Bestattungsgebühren § 26 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. § 27 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird; 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt; 2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren X. Schlussvorschriften § 30 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. April 2015 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung vom 21.04.1998 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Schemmerhofen, den 17.03.2015 gez. Mario Glaser Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der in Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Bestattungsgebühren: Nr.Amtshandlung/Gebührenbestand Gebühr 1. Verwaltungsgebühren 1. Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 50 Euro 2. 2.1 Benutzungsgebühren Überlassung eines Reihengrabes 2.1.1 Für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren (Ruhezeit 25 Jahre) 830 Euro (1) Die Gebührenschuld entsteht a) bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung, b) bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts, (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. 2.1.2 Für Personen unter 10 Jahren (Ruhezeit 15 Jahre) 500 Euro § 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührensatzung – in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung. 2.2 Überlassung eines Urnenreihengrabes (für eine Urne) (Ruhezeit 25 Jahre) 2.2.1 2.2.2 im Erdgrab 710 Euro in der Urnenwand/Urnenstele/Urnennische 660 Euro 2.3 Überlassung von besonderen Grabnutzungsrechten 2.3.1 2.3.2 Wahlgrab, Einzelflächengrab (2 Belegungen) (Nutzungszeit 35 Jahre) 1590 Euro 2.3.2.1 für die Dauer der Nutzungsperiode (Nutzungszeit 35 Jahre) Erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 1590 Euro I7 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 2.3.2.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer 3. Wahlgrab, Doppelfläche (2 Belegungen) nur in Aßmannshardt und Schemmerhofen (Nutzungszeit 35 Jahre) 1.800 Euro 4. Erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.3.4.1 für die Dauer der Nutzungsperiode (Nutzungszeit 35 Jahre) 1.800 Euro 2.3.4.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer Nr.Amtshandlung/Gebührenbestand Gebühr 5. Wahlgrab, Doppelfläche (4 Belegungen) (Nutzungszeit 35 Jahre) 2.200 Euro 6. Erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.3.6.1 für die Dauer der Nutzungsperiode (Nutzungszeit 35 Jahre) 2.5.3 Samstagszuschlag 2.5.4 Grabeinfassung 80 Euro 2.5.5 Leichenträger pro Person 36 Euro 2.5.6 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde 36 Euro 2.6 Benutzungsgebühren für Bestattung anderer Verstorbener Zuschlag auf die Gebühren nach Ziffer 2.1 bis 2.3 für die Bestattung anderer Verstorbener i. S. des § 1 Abs.1 Satz 3 Abgabestelle Grüngut, unbehandeltes Altholz und Altglas: Grüngutsammelplatz bei Georg Hagel, Altheim, Handy: 0177 9367172 an der Straße von Altheim nach Moosbeuren nach der Brücke über die B 465 links Öffnungszeiten: Sa.: 11:00 - 12:00 Uhr Do.: 17:00 - 20:00 Uhr Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr Do.: 15:00 - 18:00 Uhr Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr 2.3.6.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer 7. Für die Erfassung von Altglas sind Depotcontainer aufgestellt in: 2.200 Euro 1100 Euro 2.3.7.1 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts 2.3.7.1.1 für die Dauer der Nutzungsperiode (35 Jahre Nutzungszeit) 1100 Euro 2.3.8 8. für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) (Nutzungszeit 35 Jahre) in der Urnenwand, Urnenstehle oder Urnennische 890 Euro 2.3.8.1 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts 2.3.8.1.1 für die Dauer der Nutzungsperiode (35 Jahre Nutzungszeit) 100 % Grüngut-, Altholz-, und Altglasannahmestelle Dezember - Februar März - Oktober November Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) (Nutzungszeit 35 Jahre) im Erdgrab 100 Euro • Schemmerhofen beim Grüngutsammelplatz • Schemmerhofen bei der Mühlbachhalle • Aßmannshardt auf dem Kiesparkplatz bei der Mehrzweckhalle Verloren – Gefunden Folgende Fundsachen wurden beim Bürgermeisteramt Schemmerhofen abgegeben: Rucksack 890 Euro 2.3.8.1.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsperiode Der Verlierer/die Verliererin kann sich im Rathaus, Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten melden. Persönliche Beratung beim unabhängigen Energieberater In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schemmerhofen haben Bürger aus der Gemeinde jeden dritten Mittwoch die Möglichkeit sich rund um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen und Neubauten, sowie Förderun5. Benutzungsgebühren für sonstige Leistungen gen und Finanzierungsmöglichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und den Energiepass 2008 u. v. m. zu informieren. 5.1 Bestattung (Herstellen und Schließen des Grabes) Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energieberater sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll 2.5.1.1 Erdbestattung einfach-tiefes Grab 450 Euro mitgebracht werden. 2.5.1.2 Erdbestattung doppelt-tiefes Grab 560 Euro Ort: Rathaus Schemmerhofen, Hauptstraße 25, Erdgeschoss, Zimmer: 1.4 2.5.2 Urnenbeisetzung Termin: Mittwoch, 08.04.2015, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Folgetermin (dreiwöchig): 29.04.2015. 2.5.2.1 Urnenbeisetzung in Erdgrab 200 Euro Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten: Frau Döring (Rathaus) Tel. 07356 9356-23. 2.5.2.2 Urnenbeisetzung in Urnenwand 200 Euro 4. 8I Benutzung der Leichenhalle einschließlich Reinigung und Desinfektion 150 Euro Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Apotheken-Bereitschaft Am Donnerstag, 30. März 2015, ist die Antonius-Apotheke in Schemmerhofen, Tel.: (07356) 1711 dienstbereit. Die Dienstbereitschaft beginnt um 8:30 Uhr früh und endet um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag. Volkshochschule Biberach Bildungsangebot in Schemmerhofen Die Gemeinde Schemmerhofen bietet in Kooperation mit der Volkshochschule Biberach ein Bildungsangebot in Schemmerhofen an. Sie haben die Möglichkeit, wohnortnah Kurse und interessante Vorträge zu besuchen. Anmeldungen: - per Post: VHS Biberach, Schulstraße 8, 88400 Biberach - per Telefon: 07351 51338 - per Fax: 07351 51524 - per E-Mail: [email protected] - per Internet: www.vhs-biberach.de - persönlich Die Kursgebühr können Sie abbuchen lassen oder überweisen. Professionell protokollieren Seminar Irene Reimann Samstag, 18. April 2015, 9:00-13:00 Uhr Schemmerhofen Rathaus Trauzimmer Entgelt: 35 EUR Impressum Herausgeber: Bürgermeisteramt Schemmerhofen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Mario Glaser Satz Anzeigenteil und Druck Mitteilungsblatt, verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Maier-Druck Alte Poststraße 2, 88525 Dürmentingen Telefon 07371-96067 Telefax 07371-96068 E-mail:[email protected] Redaktionsschluss: Dienstag 15:00 Uhr Kirchliche Nachrichten der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen Verlässliche Seelsorge in der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen. Folgende Möglichkeiten haben Sie, um diese Seelsorge in Anspruch zu nehmen: Telefon: Kath. Pfarramt der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen/Oblatenkloster: 07356/9379-0 Pfarrer Pater Rektor Alfred Tönnis OMI: 07356/9379-12 Pater Heinrich Mayer OMI: 07356/9379-15 Pater Karl Meindl OMI 07356/9379-25 Pater Sunil Kumar Singh 07357/9217333 Frau Melanie Spöttle 07356/9379-27 [email protected] Frau Anna Ruess07356/9379-20 [email protected] Schwester Viktoria Weber07356/9379-21 [email protected] Mittelroute des Martinusweges – von Szombathely nach Ochsenhausen Seelsorgetelefon von Pfarrer Pater Alfred Tönnis OMI für Notfälle: 0172/3084848 Vortrag Eugen Engler, BM a. D. Mittwoch, 22. April 2015, 19:00-20:30 Uhr Schemmerhofen Rathaus Sitzungssaal gebührenfrei Mail: (jedes Mail bis 22 Uhr wird am gleichen Tag gelesen): [email protected] Internet: www.kirche-schemmerhofen.de Beichtgelegenheit: immer jeden Samstag ab 14 Uhr im Käppele oder nach Absprache Café im Wohnpark St. Klara Terminabsprachen sind auch vor Ort in den Pfarreien möglich. Immer sonntags von 14.00 - 17.00 Uhr bietet der Förderverein die Möglichkeit zur Begegnung bei Kaffee und Kuchen für Jung und Alt Postweg: Kath. Pfarramt der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen Käppelestrasse 16, 88433 Schemmerhofen Wir freuen uns auf Ihren Besuch Das Team vom Förderverein Schulnachrichten Mühlbachschule Schemmerhofen Osterferien Die Osterferien sind von 30. März 2015 bis 10. April 2015. Der Unterricht beginnt wieder am Montag, 13. April 2015. Sonnige Ostertage und schöne Ferien wünscht die Schulleitung mit Kollegen NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENST 30.03. – 05.04.2015 Pfarrer Pater Alfred Tönnis OMI Tel.: 07356/9379-12 Handy: 0172/3084848 Öffnungszeiten Kath. Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Schemmerhofen [email protected] Montag 09.00 – 12.00 Uhr Fr. Schmidberger Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr Fr. Schmidberger Dienstag 15.00 – 17.30 Uhr Fr. Stöferle Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr Fr. Schmidberger Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr Fr. Mohr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Fr. Stöferle I9 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Seelsorgetreff „Zum guten Engel“ jeden Sonntag, 20.00 bis 24.00 Uhr. • einsam? • Kontaktsuche? • Seelsorgsgespräch? • Diskussionsbedarf? • Probleme? • Informationsbedarf? • als Einzelner oder Gruppe... Sich wohlfühlen, auftanken - also auftauchen! Im Pfarrhaus Alberweiler neben der Kirche Info: www.kirche-schemmerhofen.de · 0172 / 3084848 Mittagsgebet in der Schwabenkapelle mit der Klosterkommunität Jeden Freitag (außerhalb der Schulferien) findet um 12 Uhr in der Schwabenkapelle (beim Aufhofener Käppele in Schemmerhofen) ein Mittagsgebet statt. Die Mitbetenden beten mit der Klosterkommunität das Mittagsgebet (Sext). Schmerzensfreitag Wallfahrtstag am 27. März 2015 im Aufhofener Käppele, Schemmerhofen Beichtgelegenheit ab 8.30 Uhr, 9 Uhr Festhochamt. Festprediger: Pater Heinrich Mayer OMI Beichtgelegenheit zur Vorbereitung auf Ostern im Käppele Für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene Beichtgelegenheit am Samstag, 28. März, ab 14.00 Uhr, Bußandacht um 19 Uhr. Infomittag für alle Eltern unserer Firmlinge 2015 Herzliche Einladung zum Informationsmittag am Samstag, den 28.April um 14.30 Uhr ins Anna-Haus nach Schemmerhofen. 5. Fastenpredigt am Sonntag, 29. März 2015, 19 Uhr im Käppele Fastenprediger ist Julian Oswald, Oberbürgermeister aus Freudenstadt. Trauerkreis in Alberweiler In unserer Seelsorgeeinheit Schemmerhofen trifft sich monatlich ein offener Trauerkreis im Seelsorgetreff „Zum guten Engel“ in Alberweiler, Schlossstraße 26. Das nächste Treffen ist am Mittwoch, 01. April 2015, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eingeladen sind alle, die um einen geliebten Menschen trauern und in Gemeinschaft mit anderen Betroffenen Stärkung und Begleitung auf ihrem Weg durch die Trauer erfahren wollen. Nähere Information unter Telefon 07351-182130 bei Dekanatsreferent Wolfgang Preiss-John 10 I Erfülle uns mit deiner Kraft Exerzitien im Alltag sind ein Angebot für Frauen und Männer der ganzen Seelsorgeeinheit, für sich persönlich und gemeinsam mit anderen mitten im Alltag still zu werden. Unter den Wochenüberschriften… - Höre mich und lass mich hören - Zeige mir, wie du es schaffst - „Glaubst du, dass ich dir helfen kann?“ - „Empfangt den Heiligen Geist“ … bieten biblische Texte aus dem Leben Jesu die Grundlage, den eigenen Alltag aus einem anderen Blickwinkel anzuschauen. Bei den Exerzitien im Alltag mitzumachen bedeutet: • Sich morgens ca. 20 Minuten Zeit zu nehmen für eine persönliche Besinnung. • Sich abends ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen für einen Tagesrückblick. • An einem wöchentlichen Gruppentreffen mit Erfahrungsaustausch, Übungen und einer Einführung in die kommende Woche teilzunehmen. Die wöchentlichen Gruppentreffen finden an folgenden Terminen im St.-Anna-Haus in Schemmerhofen jeweils um 19.15 Uhr statt: • • • • • Di., 21. April Di., 28. April Di., 05. Mai Di., 12. Mai Di., 19. Mai Wenn Sie vorab noch Fragen haben oder sich zu den Exerzitien im Alltag anmelden möchten, dann melden Sie sich bei Gemeindeassistentin Anna Ruess. Email: [email protected] Telefon (Büro): 07356/9379-20 Anmeldung bis 15. April 2015 Konstituierende Sitzung der KGRs Die gemeinsame Sitzung findet nicht wie im vorherigen Blättle mitgeteilt am 29. April statt, sondern am 30. April um 20.00 Uhr im Anna-Haus in Schemmerhofen. Dazu sind alle ehemaligen KGR-Mitglieder, sowie die neugewählten KGR-Mitglieder, die Wahlausschüsse, die Sekretärinnen und das Pastoralteam eingeladen. Eine Einladung dazu ergeht an alle dann noch zu gegebener Zeit. Gottesdienstordnung vom 28. März – 06. April 2015 Samstag, 28. März Kollekte: Für das Heilige Land 14.00 Uhr Schemmerhofen Beichtgelegenheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Käppele 18.00 Uhr Aßmannshardt Eucharistiefeier mit Palmweihe (in bes. Meinung, wir gedenken auch † Angehörige der Fam. Kästle u. † Magdalena Kästle z. Jtg.) 18.00 Uhr Ingerkingen Eucharistiefeier mit Palmweihe (gest. Jahrtag † Martin Braunger, wir gedenken auch † Anna u. Anton Rechtsteiner, in bes. Meinung) Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 anschließend Kerzenverkauf der Ministranten p arallel Kinderkirche im Gemeindehaus 19.00 Uhr Schemmerhofen Bußandacht, Käppele Sonntag, 29. März – Palmsonntag, Passion: Mk 14,1-15,47 Kollekte: Für das Heilige Land Keine Eucharistiefeier in der Pfarrkirche Schemmerhofen! 08.45 Uhr Alberweiler Eucharistiefeier mit Palmweihe (in bes. Meinung) 08.45 Uhr Schemmerberg Eucharistiefeier mit Palmweihe ( † Ottilie u. Josef Beck, wir gedenken auch † Hans u. Hildegard Junginger, † Tilla Huber, † Theresia u. Anton Locherer, † Georg Hagel, in bes. Meinung) parallel Kinderkirche in der Martinsstube 10.00 Uhr Altheim Eucharistiefeier mit Palmweihe (in bes. Meinung) 10.00 Uhr Schemmerhofen Palmweihe auf dem Hofe Glaser anschließend 10.15 Uhr Eucharistiefeier, Käppele 18.00 Uhr Ingerkingen Kreuzwegandacht 19.00 Uhr Altheim Rosenkranz 19.00 Uhr Schemmerberg Andacht 19.00 Uhr Schemmerhofen Fastenpredigt, Käppele Fastenprediger: Julian Osswald, Oberbürgermeister aus Freudenstadt Dienstag, 31. März 09.00 Uhr Schemmerhofen Eucharistiefeier, Käppele (für verstorbene Angehörige, wir gedenken auch in bes. Meinung) 19.00 Uhr Alberweiler Bußandacht Mittwoch, 01. April 14.00 Uhr Schemmerberg Eucharistiefeier mit den Senioren 19.00 Uhr Aßmannshardt Bußandacht Donnerstag, 02. April – Gründonnerstag 19.00 Uhr Schemmerhofen Abendmahlmesse, Käppele anschließend 20.00 Uhr Wash, Walk and Pray Einstieg Fußwaschung/Prozession/ Agapefeier Ab 21.00 UhrBetstunden gestaltet von Gruppen der Pfarrgemeinden, Beichtgelegenheit und Ölbergstunde 20.30 Uhr Aßmannshardt Ölbergstunde 20.30 Uhr Schemmerberg Ölbergstunde Freitag, 03. April – Karfreitag, Fast- und Abstinenztag, Passion: Joh18,1-19,42 09.00 Uhr Altheim Kreuzweg 09.30 Uhr Schemmerberg Kreuzweg – gestaltet durch Ehrenamtliche 10.00 Uhr Ingerkingen Kreuzweg 10.00 Uhr Schemmerhofen Kreuzweg für Jugendliche, Käppele 14.00 Uhr Alberweiler Liturgie vom Leiden und Sterben Christi 14.00 Uhr Ingerkingen Liturgie vom Leiden und Sterben Christi parallel Kinderkreuzweg im Haus Raphael, Wohnen und Begleiten 14.00 Uhr Schemmerberg Liturgie vom Leiden und Sterben Christi 15.30 Uhr Altheim Liturgie vom Leiden und Sterben Christi parallel Kinderkreuzweg im Gemeindehaus 15.30 Uhr Aßmannshardt Liturgie vom Leiden und Sterben Christi 18.00 Uhr Schemmerhofen „Karfreitag anders“ mitgestaltet von der Gruppe „KlasKlar“, Käppele Samstag. 04. April – Karsamstag, Tag der Grabesruhe des Herrn 14.00 Uhr Schemmerhofen Beichtgelegenheit, Käppele 18.00 Uhr Altheim Osternachtfeier 19.00 Uhr Aßmannshardt Osternachtfeier 20.00 Uhr Schemmerberg Osternachtfeier († Pater Bernhard Schinke u. † Pater Bernhard Nordkamp, wir gedenken auch † Zenta Dorn, † Kreszentia Mehrmann) Segnung der Osterspeisen 20.00 Uhr Schemmerhofen Osternachtfeier, Käppele (in bes. Meinung) 21.00 Uhr Ingerkingen Osternachtfeier als Wort-Gottes-Feier Sonntag, 05. April – Ostersonntag, Hochfest der Auferstehung des Herrn, Ev: Joh 20,1-9 (Joh 20,1-18) Kollekte: Bischof Moser - Segnung der Osterspeisen 05.30 Uhr Schemmerhofen Auferstehungsamt bei Anbruch des Tages, Käppele (in bes. Meinung) 10.00 Uhr Alberweiler Hochamt († Fam. Glaser-Jörg-Winter, wir gedenken auch † Franz Liebhart, † Hans und Maria Moll) 10.00 Uhr Altheim Wort-Gottes-Feier 10.00 Uhr Ingerkingen Hochamt († Sophie Seifert z. Jahrtag, wir gedenken auch † Johannes Seifert) 10.00 Uhr Schemmerberg Wort-Gottes-Feier für Familien 10.00 Uhr Schemmerhofen Hochamt, Käppele 14.00 Uhr Schemmerhofen Taufe der Kinder: Lukas und Leonie Ried, Im Bohnenstock Leon Steffen Schmucker, Fliederweg in der Pfarrkirche 19.00 Uhr Schemmerhofen – Gedenktag der Hl. Kreszentia Höss Hochamt, Käppele (gest. Jahrtag für † Karl Glaser, wir gedenken auch für † Friedrich Mauz, für Verstorbene, für Verstorbene und Lebende der Familien Hagel – Glaser, † Alois Russ und Werner Mensch, in bes. Meinung) I 11 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Montag, 06. April – Ostermontag, Ev: Lk 24,13-35 Kollekte: Bischof Moser 08.00 Uhr Schemmerhofen Eucharistiefeier, Pfarrkirche († Berndt Rittelmann und verstorbene Angehörige) 08.45 Uhr Schemmerberg Wort-Gottes-Feier 10.00 Uhr Altheim Eucharistiefeier († Magdalena Birk u. † Maria Cossin, wir gedenken auch † Otto Schmöger, † Adolf, Maria u. Herbert Ried) 10.00 Uhr Aßmannshardt Eucharistiefeier († Jürgen u. Alfred Haberbosch, wir gedenken auch † Eugen Rief) 10.00 Uhr Ingerkingen Wort-Gottes-Feier 10.00 Uhr Schemmerhofen Wort-Gottes-Feier, Käppele Evangelische Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Attenweiler/Alberweiler/Aßmannshardt Evangelisches Pfarramt Attenweiler E-Mail: [email protected] Telefax Nr. 0 73 57/92 11 69 Kontoverbindung der evang. Kirchengemeinde Attenweiler: IBAN: DE49654618780051029006 Nachbarschaftshilfe: Frau Peiffer, Tel. 0 73 57/6 03 (Pfarrer Herbert Seichter) musikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor Attenweiler mit Feier des Heiligen Abendmahls (Gemeinschaftskelch/Wein) Freitag, 3. April - Karfreitag – 9.30 Uhr Gottesdienst in Attenweiler (Pfarrer Herbert Seichter) mit Feier des Heiligen Abendmahls (Einzelkelch/Saft) Das Opfer im Gottesdienst ist für „Hoffnung für Osteuropa“ bestimmt. Sonntag, 5. April 9.30 Uhr - Ostersonntag – Gottesdienst in Attenweiler (Pfarrer Herbert Seichter) musikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor Attenweiler Montag, 6. April 10.00 Uhr - Ostermontag – Gottesdienst in Moosbeuren im Käppele (Pfarrer Herbert Seichter) musikalisch mitgestaltet vom Posaunenchor Attenweiler Urlaubsvertretung Pfarrer Herbert Seichter hat vom 7. bis einschließlich 12. April 2015 Urlaub. Die Vertretung in dringenden Fällen hat Pfarrer Jochen Reusch aus Rottenacker. Er ist telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 07393/2298 oder 0174/7329236. Das Pfarramt ist in dieser Woche ebenfalls nicht besetzt. Evangelische Kirchengemeinde Warthausen Wochenspruch: „Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben.“ (Johannes 3,14.15) Sonntag, 29. März - Palmsonntag 9.30 UhrGottesdienst in Attenweiler (Pfarrer Herbert Seichter) musikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor Attenweiler. Im Gottesdienst feiern wir die Heilige Taufe von Anna-Lena Reklau aus Gutershofen und M ichael Ulrich Eller aus Attenweiler 14.30 Uhr Treffen der Freunde und Mitglieder des Gustav-Adolf-Werks Württemberg im Bach-Saal im Martin-Luther-Gemeindehaus in Biberach. Bericht mit herrlichen Bildern von einer GAW-Reise mit Familie Ernst Montag, 30. März 19.30 UhrPassionsandacht im ev. Gemeindehäusle in Uttenweiler (Pfarrer Herbert Seichter) Dienstag, 31. März 9.30 Uhr Das Pfarramt in Attenweiler ist geöffnet bis 11.30 Uhr 20.00 Uhr Posaunenchorprobe in Attenweiler mit Schemmerhofen, Schemmerberg, Ingerkingen und Altheim Evang. Pfarramt: Pfarrer Hans-Dieter Bosch, Martin-Luther-Str. 6, 88447 Warthausen Telefon: 07351 / 13 9 14. Fax: 07351 / 79 84 E-Mail: [email protected] Seelsorge in den Pflegeheimen: Pfarrer Herbert Seichter, Attenweiler: Tel. 07357 - 856 Freitag, 27.03. 7.45 Uhr Warthausen, St. Johannes: Ökumenischer Schulgottesdienst vor Ostern. Sonntag, 29. März; Palmsonntag: 9.30 Uhr Warthausen: Gottesdienst mit Taufe von Pia Jana Metzmacher und Kinderkirche. Im Gottesdienst werden die Tonfische aus unserem Konfirmanden-Projekt übergeben. (Pfarrer Hans-Dieter Bosch) Gruppen und Kreise nach Absprache Mittwoch, 1. April 20.00 Uhr Kirchenchorprobe in Attenweiler Karfreitag, 3. April 9.30 Uhr Warthausen: Gottesdienst mit Abendmahl. 11.00 Uhr Schemmerberg: Gottesdienst mit Abendmahl. (Pfarrer Hans-Dieter Bosch) Donnerstag, 2. April –Gründonnerstag 19.30 UhrGottesdienst in Attenweiler Ostersonntag, 5. April: 9.30 Uhr Warthausen: Familiengottesdienst zum 12 I Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Osterfest mit Taufe von Luca Paul Kaiser aus Oberhöfen und Emmy Heucheroth aus Bühl. Der Posaunenchor wird den Gottesdienst musikalisch mitgestalten. (Pfarrer Hans-Dieter Bosch) Ostermontag, 6. April 9.30 Uhr Biberach, evangelische Spitalkirche: Gottesdienst. (Pfarrerin Lehnert-Werner) wurden mit dem Feuerwehr Ehrenzeichen für 25-Jährige Zugehörigkeit ausgezeichnet. Kommandant Musch beförderte anschließend Pillipp Kurtenbach und Alexander Mayer zu Oberfeuerwehrmänner. Schäfer Dennis, Haller Marc sowie Schäfer Robin erhielten ihre Lehrgangsurkunden für den bestandenen Truppmannlehrgang, Pillipp Kurtenbach für den ebenfalls erfolgreich abgelegten Maschinisten Lehrgang. Der Offizielle Teil wurde mit einem Klavierstück von Joel Staib beendet. Nach dem gemeinsamen Essen sorgte der Humorist Ulli Ogger aus Ertingen noch für so manche Lacher bei den Feuerwehrleuten. Schemmerhofen Amtliche Nachrichten Freiwillige Feuerwehr Schemmerhofen Drei Feuerwehrmänner erhalten Ehrenzeichen Schemmerhofen: beim Floriansabend der Feuerwehr Schemmerhofen im vollbesetzten Mühlbachsaal erhielten Jürgen Grieser, Steffen Kittel, sowie Friedrich Staib eine Ehrennadel mit Urkunde für ihren 25-Jährigen Feuerwehrdienst. Kommandant Martin Musch begrüßte Bürgermeister Mario Glaser sowie die Gemeinderäte aus Schemmerhofen. Ebenfalls anwesend waren die Kommandanten der Gesamtgemeinde sowie eine Abordnung vom DRK Schemmerhofen und natürlich alle Wehrmänner mit Partner. Eröffnet wurde der Offizielle Teil vom Klavierspieler Joel Staib, Schüler von der Mühlbachschule. Kommandant Musch berichtete bei seinem Rückblick das die Feuerwehr im Vergangenem Jahr weit über 50 mal alarmiert wurde, so wurde sie zu 9 Verkehrsunfällen, 3 Notfalltüröffnungen, mehrere Kleinbrände und eine Vielzahl von Unwettereinsätzen und anderen Technischen Hilfeleistungen alarmiert. Außerdem ging Musch auf den bevorstehenden Bedarfsplan der Feuerwehr ein, der alle 5 Jahre gemacht werden sollte und aktuell von einer externen Firma erstellt wird. Ausführlich berichtete er auch von der noch engeren Zusammenarbeit aller Wehren der Gesamtgemeinde. So treffen sich Beispielsweise die Kommandanten der Gemeinde in einem kürzeren Abstand um so die Zusammenarbeit zu vertiefen oder gemeinsame Beschaffungen auf den Weg zu bringen. Von Daniel Schumacher wurde das vergangene Einsatzjahr in einer beeindruckenden Präsentation nochmals aufgezeigt. Bürgermeister Mario Glaser dankte anschließend bei seiner Rede der Feuerwehr für ihre stetige Einsatzbereitschaft und für ihren Dienst bei den oft nicht leichten Einsätzen. Zukunftweisend nannte er die enge Zusammenarbeit aller Wehren der Gesamtgemeinde und die gute Vernetzung der Kommandanten untereinander. Kdt Musch Martin, Mayer Alexander und Kurtenbach Phillipp Anschließend konnte er eine nicht alltägliche Ehrung vornehmen. Jürgen Grieser, Steffen Kittel sowie Friederich Staib Kdt Musch Martin, Grieser Jürgen, Staib Friederich, Kittel Steffen und Bürgermeister Glaser Mario. Vereinsmitteilungen SV Schemmerhofen e. V. Abteilung Fußball Abteilungsversammlung 2015 Am Freitag, 13. März 2015 fand die diesjährige Fußball Abteilungsversammlung des SV Schemmerhofen statt. Nach der Begrüßung der Anwesenden fuhr Abteilungsleiter Ralf Weckenmann mit seinem Bericht über die Tätigkeiten im vergangen Jahr fort. Besonders wurden die beiden Ehrenmitglieder Josef Gantner und Josef Stöferle begrüßt. Darauf folgten die Berichte des Schriftführers (Daniel Teufel), des Kassiers (Joachim Maier) und des Jugendleiters (Bernd Besenfelder), ehe Ralf Weckenmann in seiner Funktion als sportl. Leiter aus einem weiteren Ressort berichtete. Im Anschluss nahm Johannes Schmidberger vom Gesamtverein die Entlastungen vor. Der Ausschuss wurde einstimmig entlastet. Folgende Ausschussmitglieder wurden einstimmig entlastet: Daniel Teufel, Joachim Maier, Carmen Maucher, Ralf Weckenmann, Holger Dolderer, Andreas Graf, Stefan Rodi, Jan Voigt und Deniz Uzman. Alle die bereits im Ausschuss waren haben ihre Aufgabe für zwei weitere Jahre verlängert. Mark Bilgery stellte sich zusätzlich als Beisitzer auf und wurde einstimmig gewählt. Der SVS bedankt sich für die Aufstellung zur Wahl und wünscht Mark Bilgery einen guten und erfolgreichen Start. Der neue Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Abt. Leiter: Ralf Weckenmann Stv. Abt. Leiter: Michael Kehrle Kassierer: Joachim Maier und Carmen Maucher Jugendkasse: Holger Dolderer Schriftführer: Daniel Teufel Jugendleiter: Bernd Besenfelder Stv. Jugendleiter: unbesetzt Beisitzer: Rainer Backer, Jürgen Buhl, Marcel Wenk, Jan Voigt, Andreas Graf, Timo Hagel, Denis Uzman, Mark Bilgery, Stefan Rodi und Lennart Winter Der SV Schemmerhofen bedankt sich bei allen die den Verein I 13 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 tatkräftig unterstützen und hofft, dass es in Zukunft genauso gut weiter geht. SV Sulmetingen : SV Schemmerhofen ................................. 1:2 Eine schmerzliche Niederlage musste die erste Mannschaft des SV Schemmerhofen am Wochenende hinnehmen. Optisch gesehen hatte man über das ganze Spiel ein Übergewicht, doch die Gäste nutzten ihre Chncen eiskalt aus. Nach 7 Minuten konnten die Gäste ihre erste Chance zum 1:0 nutzten. Danach hatte der SVS mehr vom Spiel, kam dabei aber nicht zu zwingenden Torchancen. Nach tollem Zuspiel von Andreas Kühlwein konnte Kim Lück das 1:1 markieren. In der zweiten Hälfte verlief das Spiel ähnlich, der SVS hatte viel Ballbesitz konnte aber keine Nennenswerten Torchancen herausspielen. Der Schiedsrichter verlor im Laufe des Spiels seine Linie und traf mehrere falsche Entscheidungen zuungunsten des SVS. In der 72 Minute wurde das Spiel zugunsten der Gäste entschieden. Nächste Woche will die Mannschaft wieder voll angreifen und um Wiedergutmachung kämpfen. Am Sonntag trifft man um 15:00 Uhr zuhause auf Türkspor Biberach. Abteilung Frauenfußball SV Sulmetingen – SGM SV Schemmerhofen/SV Baltringen ............................. 3:1 Die SGM musste am Samstag zum Tabellenführer nach Sulmetingen. Sulmetingen begann druckvoll und lag bereits nach 18 Minuten mit 2:0 in Führung. Weitere Treffer konnte die SGM durch einen starken Torwart und eine geschlossene Mannschaftsleistung erstmals verhindern. Erst nach dem Rückstand kam die SGM besser ins Spiel und hatte kurz vor der Pause etwas Pech als der Pfosten den Anschlusstreffer verhinderte. In der zweiten Halbzeit hatte die SGM bessere Chancen und konnte so in der 70. Minute durch Alex Betz den Anschlusstreffer erzielen. Die SGM drängte auf den Ausgleichstreffer, aber Sulmetingen ließ nichts mehr zu und konnte kurz vor Schluss noch nach einem Eckball auf 3:1 erhöhen. Nächstes Spiel: Sonntag (29.03.15) um 18:00 Uhr SGM SV Schemmerhofen/SV Baltringen – TSV Hochdorf A – Jugend Punktspiel Bezirksstaffel SGM Schemmerhofen – SGM Äpfingen .............................. 0:1 In der ersten Halbzeit konnte man noch mithalten, doch in der zweiten Halbzeit sank dann das Niveau doch stark. Es spielten: Felix Fiderer, Janosch Müller, Leon Jehle, Lukas Nowack, Hannes Haid, Ralf Hauler, Tobias Brack, Maximilian Dünkel, Christian Keller, Dennis Bertsch, Simon Egle, Gabriel Kornwachs, Lucas Bammert. Vorschau: Sa 04.04.15, 15:30 Uhr, Punktspiel SGM Sulmetingen – SGM Schemmerhofen Spielort: Rißtissen 11. Spieltag: B-Jugend Bezirksstaffel SGM Berkheim - SGM Schemmerhofen .............................. 0:5 Zum 2. Rückrundenspiel reisten wir zum Tabellendritten nach Berkheim. Uns erwartete ein kampfstarker Gegner, auf holprigen Platz. Unser Team übernahm aber von Anfang an das Kommando und spielt sehr diszipliniert und geordnet. In der 15. Min. setzte sich Max Maurer im 16er durch und markierte mit einem strammen Schuss das verdiente 1:0. Das 2:0 fiel in der 25. Minute durch einen Elfmeter, den Marc Miller souverän versenkte. Zuvor wurde Max Maurer im Strafraum gefault worden. Mit einem 2:0 Vorsprung ging es dann in die Halbzeit. 14 I Kurz nach der Halbzeit machten wir weiter Druck und wir kamen zu einem Eckball in der 43. Minute, den Patrick Gaupp zum 3:0 einköpfte. Auch nach dem 3:0 steckte der Gegner nie auf und zu zwei guten Einschussmöglichkeiten, die allerdings unser Keeper Niklas Bertsch perfekt parierte. Matze Ziegler markierte mit einem Traumtor aus 25 Meter in den Winkel in der 64. Minute das 4:0. Das 5:0 durch Max Maurer in der 71. Minute stellte dann das Endergebnis dar. Auch hervorzuheben sind der Schiedsrichter Hubert Übelhör, der die Partie souverän leitete und Tristan Vosshenrich, der drei der fünf Tore perfekt vorbereitete. Durch das beste Saisonspiel des Teams bleiben wir weiterhin mit 4 Punkten Abstand Tabellenführer. Es spielten: Bertsch, N.,Gaupp, P.(1), Graf J., Habrik, J., Hassan, K., Koritar, N., Liebhardt, F., Maier, J., Maurer, M. (2), Mayer, L., Miller, M.(1), Vosshenrich, T., Zeumer, F., Ziegler, M.(1), Julian Dolderer Zum nächsten Heimspiel erwarten wir am 28.03.2015 um 15:30 Uhr in Schemmerhofen die SGM Ummendorf. C-Junioren Bezirksstaffel 11. Spieltag am Samstag, den 21.03.15 SGM Schemmerhofen – SGM Schemmerberg.................... 6:1 Im Lokalderby gegen Schemmerberg taten wir uns in der ersten Halbzeit recht schwer. Unser Gegner störe früh und zwang unsere Abwehr immer wieder zu Fehler und Unsicherheiten beim Spielaufbau. In der 15 Min. gelang Schemmerberg der nicht unverdiente Führungstreffer. Kurz vor der Halbzeitpause konnten wir durch einen schön vorgetragenen Angriff noch das 1:1 erzielen. Nach einer deutlichen Ansprache in der Halbzeitpause wurde unser Spiel besser. Es wurde jetzt genauer und schnellen gespielt. Nachdem wir in der 44 Min in Führung gehen konnten, ließen bei Schemmerberg die Kräfte nach und wir konnten das Ergebnis auf 6:1 ausbauen. Tore: 3x Habrik Marc, Blersch Marcus, Sommerfeld Merlin, Eigentor Es spielten: Egger Fabian, Lemli Timo, Sommerfeld Merlin, Hess Nico, Seifert Philipp, Habrik Marc, Voßhenrich Vincent, Blersch Marcus, Kuhn Jesse, Kaymas Kerem, Romer Stefan, Hallmen Kevin, Haberbosch Nick Nächste Spiele: Punktspiel am Samstag, den 28.03.2015 um 14.00 Uhr in Ringschnait SGM Ringschnait - SGM Schemmerhofen Freundschaftsspiel am Mittwoch, den 1.04.2015 um 18.00 Uhr in Schemmerhofen SGM Schemmerhofen – B-Juniorinnen Bundesligamannschaft des SV Alberweiler Bambini und F-Junioren Hurraaaa wir trainieren wieder auf dem Sportplatz… unsere Ziele: • Freude am (Fußball- )Spielen. • Ganzheitliche Förderung der Kinder durch vielseitige Bewegungsaufgaben. • Spielerisches Kennenlernen des fliegenden, rollenden, hüpfenden... Balles • Ideenvielfalt und Spielfreude durch Variationen kleiner Spiele mit Ball • Kennenlernen einfacher Grundregeln des „Mit- und Gegeneinanderspielens ………Neugierig ? dann kommt einfach vorbei: Trainingszeiten für Jahrgang 2007, 2008, 2009 und jünger sind: Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 • Montags von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ingerkingen. • Mittwochs von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Schemmerhofen. Vorsprung aber nicht weiter ausbauen. Somit ging die Partie mit einem Stand von 29:21 verloren. oder melde dich einfach unter: Ralf Reiser: 0174 1960322 Besenfelder Bernd: 0174 3415932 Abteilung Gymnastik Wir freuen uns auf DICH. Ehrungen langjähriger Gymnastikmitglieder F- Junioren und E- Junioren Wir veranstalten am 04.04.2015 ein Blitzturnier in Ingerkingen. DII SGM Schemmerhofen - SG Mettenberg I ...................... 1:7 In unserem ersten Rundenspiel gegen SG Mettenberg I zeigte die Mannschaft bei schönem Wetter teilweise auch schönen Fußball.Das Ergebnis spiegelt in keinster Weise etwa die Überlegenheit von Mettenberg, eher unsere Risikoreiche Spielweise die leider nicht belohnt wurde.Die Abseitsfalle schlug ein ums andere mal zu ( klappt immer besser) und nur durch Stellungsfehler fiel das Ergebnis um 4 Tore zu hoch aus. Unsere größtes Manko ist noch die Chancenverwertung und die Kondition über ein ganzes Spiel. Daran werden wir in den nächsten Trainings noch arbeiten. Nächstes Spiel Samstag, 28.03.2015 SGM Tannheim - SGM Schemmerhofen II Anpfiff, 12:30 Uhr Bei der Jahreshauptversammlung 2014 wurden (v.l) Inge Graf, Margot Schmid und Pia Stöferle (mit Urkunden) für 40 Jahre Mitgliedschaft bei der Gymnastikabteilung geehrt, dabei wurde festgestellt, dass fünf weitere Mitglieder wegen lückenhafter Mitgliederliste vergessen wurden. Handballabteilung Ergebnisse vom vergangenen Wochenende: Männliche C-Jugend TSV Blaustein – SG Schemmerhofen/Uttenweiler..............26:6 Weibliche C-Jugend SG Schemmerhofen/Uttenweiler – SG Ulm&Wiblingen9:22 In ihrem letzten Saisonspiel traf die weibliche C-Jugend auf den Tabellendritten aus Ulm&Wiblingen. In den ersten Minuten gingen die Gäste mit 1:5 in Führung. Danach hatte die SG eine gute Spielphase und glich nach knapp 20 Minuten Spielzeit zum 6:6 aus. Zur Halbzeit trennten sich die Mannschaften mit einem Stand von 6:10. Nach dem Seitenwechsel lies trotz kämpferischer Leistung die Kondition der SG-lerinnen nach, was sich vor allem in der Abwehr zeigte. Die Ulm&Wiblinger nutzten dies für sich und gingen immer deutlicher in Führung. Die Partie endete mit einem Stand von 9:22. Insgesamt sahen die Trainer aber eine gute Leistung der Mädchen, bei der sie trotz Rückstand durchweg kämpferisch weiterspielten. Männliche B-Jugend SV Schemmerhofen – TG Bad Waldsee............................16:36 Weibliche A-Jugend SG Schemmerhofen/Mettenberg – SV Tannau.................. 24:8 Damen Bregenz Handball – SV Schemmerhofen......................... 29:21 Eine gute Leistung zeigte die Damenmannschaften gegen den ungeschlagenen Tabellenersten aus Bregenz. Von Beginn an agierten die Gäste in der Abwehr gut abgestimmt. Im Angriff zeigten die SVS-lerinnen ein temporeiches Zusammenspiel mit viel Übersicht. Nach knapp 15 Minuten Spielzeit stand es lediglich 7:4 für die Heimmannschaft. Danach nutzten die Österreicherinnen noch einige technische Fehler auf Seiten der Schemmerhoferinnen für Konter aus. Die Mannschaften trennten sich zur Pause mit einem Stand von 17:10. Nach dem Seitenwechsel spielten die SVS-lerinnen konstant weiter. Lediglich klare Torchancen wurden öfters nicht genutzt, sondern von der gut haltenden Bregenzer Torhüterin vereitelt. Durch eine kompakt stehende SVS-Defensive, konnte Bregenz den Bei der Jahreshauptversammlung 2015 wurden folgende Personen für ihre 40-jährige Mitgliedschaft nachträglich geehrt: (v.l) Ursula Rinner, Lisa Ott, SV Vorstand Johannes Schmidberger, Lisa Hummel, Hanna Zimmermann und Maria Graf (fehlt) Außerdem wurden bei der Jahreshauptversammlung 2015 folgende Personen von 2. Abteilungsleiterin Andrea Bareth und SV Vorstand Johannes Schmidberger für 25 Jahre Mitgliedschaft geehrt: Elisabeth Scheu, Maria Fischer, Theresia Rapp, Ursula Egle, Fanny Glaser, Christa Maaß, Regina Glaser, Birgit Engesser und Maria Klingensteiner, Der Ausschuss 2015 setzt sich aus folgenden Personen zusammen: 1. Abteilungsleiterin: 2. Abteilungsleiterin: Kassiererin: Schriftführerin: Jugendleiterin: Beisitzer: Ulrike Maier Andrea Bareth Marzenna Zgorzelski Susanne Blersch Gudrun Raiber Alle Übungsleiter Fitness Gruppe Ingrid Weber In den Osterferien ist kein Übungsbetrieb. Als Alternative gehen (walken) wir am Montag 30. April nach Warthausen und machen dort einen Einkehrschwung ins „Knopf und Knopf“. Treffpunkt: 19:00 Uhr beim Autohaus Rapp. I 15 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Tischtennis Herren 3 durch Sieg auf Platz zwei Die 3. Herrenmannschaft hatte beim Tabellenzweiten der Kreisklasse D, dem TSV Laubach 4 anzutreten. Durch zwei Siege bei den Doppel zu Beginn, durch die Paarungen Wenger/ Wenger und Seifert/Simon, gab es einen super Start. Die Gastgeber wehrten sich nach Kräften, konnten aber den 8 :3 Erfolg der Schemmerhofener nicht verhindern. Durch diesen Sieg klettern die Herren 3 auf den 2. Platz der Kreisklasse D. Die Siege in den Einzeln holten Sebastian Wenger (3), Richard Seifert (2) und Beny Wenger. Weitere Ergebnisse vom Wochenende: TSV Warthausen 3 – Jungen U18.......................................... 6:2 TSV Warthausen – Herren1................................................... 9:4 Spiele am Wochenende: Samstag, 28.03.15 Jungen U18 – TTC Bad Schussenried 13:00 Uhr SV Birkenhard 2 – Herren 2 15:30 Uhr Herren 1 – SV Rissegg 2 19:00 Uhr SV Sulmentingen 2 – Herren 3 19:00 Uhr Trainingsbetreuung: Dienstag, 31.03.15 Dienstag, 07.04.15 Dienstag, 14.04.15 Josef Sabo/Markus Müller Josef Sabo/Herbert Schilling Josef Sabo/Markus Müller Musikverein Schemmerhofen e. V. Generalversammlung Musikverein hat eine neue Vereinsspitze Jeder hat das Recht „Nein“ zu sagen. 1. Vorsitzender Hermann Kornwachs entschied, dass er nach 9-jähriger Tätigkeit als Vorstand, diesen Job weitergibt. Vorgeschlagen wurde die 2. Vorsitzende Michaela Mezger. Die geheime Wahl ergab ein eindeutiges Ergebnis: Weit über 90% stimmten für sie. Die nun frisch gebackene 1. Vorsitzende Michaela Mezger sprach ein großes Lob für die immense geleistete Arbeit von Hermann Kornwachs aus. Er präsentierte den Musikverein der Öffentlichkeit immer hervorragend. Jugendarbeit ist für den Verein sehr wichtig. Dafür hatte Hermann Kornwachs stets ein offenes Ohr und ein großes Interesse. Wie erfolgreich er war, sieht man an dem jährlichen Zuwachs durch Jungmusiker. Die Höhepunkte seiner Vorstandskarriere waren unter anderem das 100-jährige Jubiläumsfest im Jahr 2008. Ebenso begann unter seiner Regentschaft vor 2 Jahren der Neubau und endete 2014 mit einem großen Umzug seiner Musikerfamilie. Für sein Geleistetes und sein Engagement bedankte sich Michaela Mezger. Der Musikverein ist froh, dass er ihn als Vorstand ganze 9 Jahre haben durfte. Auch die Jugendreferentin Elisabeth Wiedemann legte ihr Amt nieder. In ihre Fußstapften tritt Kathrin Maier. Nach den Wahlen engagieren sich ehrenamtlich für den Verein: 1.Vorsitzende 2. Vorsitzender Kassiererin Schriftführerin Jugendleiterin 16 I Michaela Mezger Josef Wurm Sandra Niethammer Elfriede Maier Angela Müller Stellv. Jugendleiter Jugendreferentin Ausschuss: Kassenprüfer Instrumentenwart Notenwart Uniformenwart Andreas Müller Kathrin Maier Markus Dünkel Kathrin Graf Klaus Lemmermeyer Stefan Niethammer Stephan Nowack Harald Rueß Sonja Dolderer Ute Rodi Josef Wurm Anja Ege und Carolin Kornwachs Annika Maier Gartenbauverein Schemmerhofen e. V. Jahreshauptversammlung des Gartenbauvereins Schemmerhofen e. V. Am 13. 03. 2015 trafen sich die Mitglieder des Gartenbauvereins Schemmerhofen im Gasthaus Adler zu ihrer 46. Jahreshauptversammlung. Die 1. Vorsitzende Martha Glaser konnte 41 Mitglieder, die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Brigitte Bertsch, Herrn Deeng vom Kreisverband des Obst- und Gartenbauvereins Biberach, das Gründungsmitglied Herrn Hans Denz sowie die anwesenden Vereinsvorstände und Abordnungen willkommen heißen. Nach Begrüßung und Eröffnung erhob sich die Versammlung zur Totenehrung. In einer Gedenkminute wurde der verstorbenen langjährigen Mitglieder • Frau Inge Müller • Frau Elfriede Schäfer • Frau Anna Moll • Frau Erika Schraivogel • Frau Maria Haid gedacht. Nach dem Bericht der 1. Vorsitzenden folgte der Jahresbericht der Schriftführerin Christine Schraivogel. Sie berichtete von den Höhepunkten des Vereinsjahres 2014, dem Jahresausflug an den Bodensee, der Musicalfahrt zu „Tarzan“, von verschiedenen Bastel- und Kochangeboten sowie den beliebten Kaffeekränzlen in der Fasnet und im Advent die immer gut besucht sind. Im vergangenen Jahr konnte man 13 neue Mitglieder gewinnen. Das ergab am 31. 12. 2014 einen Mitgliederstand von 292 Mitgliedern. Der Kassenbericht der Kassiererin zeigte eine positive Bilanz und der Revisionsbericht von Lothar Böhm bescheinigte ihr eine tadellose Buchführung. Die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Bertsch übernahm die einstimmige Entlastung der Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung und bedankte sich beim Verein für die geleistete Arbeit im Dienst der Gemeinde. Da keine Wahlen anstanden konnte man zu den Ehrungen für 25-jährige Mitgliedschaft übergehen. Herrn Deeng und Frau Glaser überreichten den anwesenden Personen Einladungen für 25 –jährige Mitgliedschaft hatten erhalten: • Norbert Schuhmacher • Jürgen Ihle • Marianne Joos • Sigried Schötz • Hans Frech • Friedemann Scheu • Centa Hagel • Barbara Hagel • Roland Ziegler • Rochus Reith • Berta Vöhringer • Brigitte Seif •Maria Fischer • Wilfried Βlersch • Adolf Otto • Theo Reiner • Elisabeth Sonntag • Herta Romer • Hans-Heinrich Maas Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Stabwechsel bei der Kassenführung, ansonsten wurde der komplette Vorstand im Amt bestätigt und Treue Mitglieder geehrt. Die 1. Vorsitzende Christina Rapp, sowie die 2. Vorsitzende Helga Haller bleiben ebenso in Ihren Ämtern wie die Schriftführerin Luise Rau, die Beisitzer Dieter Rau, (Junge Mitgl.) Franz Glaser, (Behinderte) Karl Beintner, (Sonderaufgaben ) und die Revisoren Alfred Wuchrer und Ludwig Haller. Die bisherige Kassiererin Hedi Jako legte nach 21 Jahren sorgfältigster Kassenführung Ihr Amt aus beruflichen und persönlichen Gründen nieder. Da keine Wünsche und Anträge eingegangen sind konnte man zum Punkt „Verschiedenes“ übergehen. • Einstimmig wurde beschlossen bei der Fa. automac-zieher eine neue Motorhacke zum Preis von 800.-- € zu bestellen, die dann von den Vereinsmitgliedern ausgeliehen werden können. • Außerdem erhalten Mitglieder gegen Vorlage des Verein sausweises einen Preisnachlass bei Fa. Zieher. • Die Fa. Pappelau in Schemmerhofen bietet den Mitgliedern die Möglichkeit zu Bodenproben an. Martha Glaser bedankte sich bei ihren Schlussworten beiden Anwesenden für die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und überraschte alle Besucher mit einem Primelstöckchen. Wenn Sie auch an einer Mitgliedschaft im Gartenbauverein Schemmerhofen interessiert sind können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Neumitglieder sind jederzeit herzlich willkommen! Sie wurde nunmehr am 20.03.2015 in einer kleinen Feierstunde im Gasthaus „Alter Bahnhof“ in Schemmerhofen in Anwesenheit des Kreisverbandsvorsitzenden Dieter Weik mit einem Blumenstrauß, einer Urkunde und einem Präsent als Zeichen des Dankes für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit,verabschiedet. Der scheidenden Hedi Jako folgt nun Hermann Rapp, den wir für dieses Amt gewinnen konnten, nach. Hermann Rapp wurde einzeln hinzu gewählt und zwar einstimmig. Alle anderen Vorstandsmitglieder wurden unter Leitung von Bürgermeister Glaser en bloc wiedergewählt. BM Glaser würdigte in Seiner Grußrede das Wirken und Miteinander des VdK in der Gemeinde. Die anwesende stellvertr. Kreisverbandsvorsitzende Gabriele Kuebler, die unter anderem auch über Rente und Altersarmut referiert hatte, ehrte anschließend gemeinsam mit den beiden Vorsitzenden langjährige Mitglieder. Das Goldene Treueabzeichen sowie eine Urkunde und ein Präsent für 25 Jahre Mitgliedschaft erhielt Kornelia Eyreiner. Das Silberne Treueabzeichen, Urkunde und Präsent für 10 Jahre Mitgliedschaft erhielten Helmut Schulz, Fritz Weißbrodt, Ingolf Franzreb, Norbert Grötzinger. Das Bemühen Aller, hilfreich zur Seite zu stehen, mit geselligen Veranstaltungen, wie Ausflüge, Kaffeenachmittage u ä., Interessantes zu bieten und um weitere Mitglieder zu werben bleibt auch in Zukunft unsere Aufgabe. Unsere Kontaktadressen sind: 1. Vorsitzende Martha Glaser.......................... Tel: 2108 2. Vorsitzende Beate Böhm.............................. Tel: 1400 Kassiererin Βrunhilde Graf............................... Tel: 3358 Schriftführerin Chr. Schraivogel....................... Tel: 758 Ausschussmitglieder: Hildegard Enderle............................................. Tel: 2113 Stefanie Frick .................................................... Tel: 923327 Christine Keller.................................................. Tel: 4166 Beate Laupheimer............................................ Tel: 928125 Helga Müller...................................................... Tel: 3546 Hannelore Strecker .......................................... Tel: 2580 Mit dem beginnenden Frühjahr ist auch die Zeit gekommen bei milder Witterung ihren Rasen noch vor dem Austrieb zu vertikutieren, Moospolster zu entfernen und den Boden zu belüften oder ihre Beete mit unseren leistungsstarken Motorhacken für Ihre Anpflanzungen vorzubereiten. Wenn Sie unsere vereinseigenen Geräte ausleihen wollen setzen Sie sich bitte mit unserem Gerätewart Herrn Hans Strahl in Verbindung. Tel:07356/875 Mobil: 0151 17876860 Wir wünschen allen Gartenbesitzern und solche die es noch werden wollen ein erfolgreiches, sonniges Gartenjahr 2015! VdK Schemmerhofen VdK Schemmerhofen Schemmerhofen ehrt langjährige Mitglieder, Stabwechsel bei der Kassenführung, alter Vorstand bestätigt. Hedi Jako übergibt nach 21 Jahren die Kasse an Hermann Rapp Bei der zurückliegenden Jahreshauptversammlung des VdK Ortsverbands Schemmerhofen am 28.02.2015 gab es einen Zum Bild: Vorstandschaft des VdK Schemmerhofen, mit Kreisverbandsvorsitzenden Dieter Weik (re), Hedi Jako (3. v.re) und der neue Kassierer Hermann Rapp (li.) CDU-Gemeindeverband Schemmerhofen Anlässlich der Mitgliederversammlung am 12. März 2015 im Gasthaus „Räuberhöhle“ in Altheim konnte der Vorsitzende Hans Rapp neben den Mitgliedern, Vereinsdelegierten und Gästen auch Bürgermeister Mario Glaser, CDU-Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Josef Rief, die Landtagskandidaten Peter Diesch, Thomas Dörflinger und Petra Romer-Aschenbrenner begrüßen. Im Bericht des Vorsitzenden ging dieser auf die vielen Aktivitäten, Vorstandsitzungen, Tagungen, Parteitagen und größeren Veranstaltungen ein. Auch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Osten und Afrika, aber auch Griechenland kamen zur Sprache. Am 25. Mai 2014 erfolgten die Wahlen zum Europa parlament, zum Kreistag und zum Gemeinde- und Ortschaftsrat. Erstmalig konnten auch die 16-Jährigen Ortschaft-, Gemeinde- und Kreisräte wählen. Zum Europaparlament galt jetzt die 3 % Hürde. Gerhard Glaser schaffte bei der Wahl zum Kreistag mit einem hohen Stimmanteil die Wiederwahl. I 17 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Die CDU-Mitglieder Hermann Ackermann, Reinhold Brehm und neu Josef Bosshart sind im Gemeinderat. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Kandidaten für den großen Einsatz im Vorfeld der Wahl. Norbert Lins aus Horgenzell schaffte als Nachfolger von Elisabeth Jeggle den Einzug ins Europaparlament. Für die Kandidatur zum Amt des Ministerpräsidenten kämpfte Thomas Strobl und Guido Wolf landauf, landab. Am 20.11.14 fand die Regionalkonferenz in der Stadthalle Biberach statt. In der Mitgliederbefragung wurde mit 56 % Stimmenanteil für Guido Wolf entschieden. Eine besondere Veranstaltung war die Ausstellung „100 Jahre europäische Geschichte, 100 Jahre Ausbruch des 1. Weltkrieges, 75 Jahre Beginn des 2. Weltkrieges, 25 Jahre Mauerfall, 10 Jahre Osterweiterung“. Im Bürgersaal des Rathauses erläuterten am Freitag, 07.11.14 Bürgermeister Mario Glaser, MdB Josef Rief und Hans Rapp die Geschehnisse. Die Musikgruppe „Holzartissimo“ umrahmte die Vernissage. Der Kassenbericht erfolgte durch Hermann Ackermann und der Kassenprüfungsbericht durch Anton Pappelau. Bürgermeister Mario Glaser schlug die Entlastung vor und bedankte sich für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Mitglieder erteilten einstimmig die Entlastung. Der Vorsitzende bedankte sich für die gute bewährte Arbeit. Im Anschluss folgten die Wahlen zur Vorstandschaft. Der Kreisvorsitzende und MdB Josef Rief nahm die Wahlhandlung vor mit folgendem Ergebnis: Hans Rapp, Vorsitzender, Josef Bosshart neuer Stellvertreter, Wolfgang Loda Schriftführer, Hermann Ackermann Kassenwart, Beisitzer Markus Dünkel, Alfred Glaser, Michaela Mezger, Michael Mast, Hubert Werner. Kassenprüfer sind Anton Pappelau und Matthias Brugger. Alle wurden einstimmig gewählt. Der Vorsitzende bedankte sich bei Alfons Weber für die über 20-jährige Mitgliedschaft als Beisitzer im Vorstand für die geleistete Arbeit und beim gewählten Vorstand für die Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit. Anschließend referierte MdB Josef Rief über Aktuelles aus Berlin. Er hob vor allem die kriegs- und kriesengeschüttelten Regionen hervor und wie die Bundesregierung, zusammen mit den anderen EU-Ländern, darauf zu reagieren versucht, allen voran unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch die heiklen Themen wurden aus berufenem Munde angesprochen. Der Vorsitzende Hans Rapp bedankte sich beim Abgeordneten für die sehr gute Arbeit für die Partei und dem riesigen, unermüdlichen Einsatz. Danach stellten sich die drei Landtagskandidaten vor und erläuterten ihre Standpunkte, Vorstellungen und Ziele für die Arbeit im Landtag. Die Wahl der Landtagskandidaten erfolgt am Mittwoch, den 29. April 2015 in der Mühlbachhalle Schemmerhofen. Eine weitere aktuelle Veranstaltung findet am 22. April 2015 um 19:30 Uhr im Gasthaus „Räuberhöhle“ statt. Der Kreisverband der CDL (Christdemokraten für das Leben), auch eine Gliederung der CDU, referiert zum Thema „Dem Leben nicht mehr Tage, den Tagen mehr Leben geben – Sterbebegleitung heute“, mit Professor Dr. med. Egon Lanz aus Biberach. Abschließend bedankte sich der Vorsitzende Hans Rapp bei den Mitgliedern, dem Vorstand, den Gewählten, dem Redner Josef Rief, der Gemeinde, dem Bürgermeister, den Vereinen und Organisationen für die allzeit gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschte nach dem Singen der Nationalhymne allen einen guten Nachhauseweg. Ihr CDU-Gemeindeverband Schemmerhofen Die Vorstandschaft Hans Rapp, Vorsitzender Pfarrgemeinde St. Mauritius Palmsonntag -Verkauf von Handpalmen Die Ministranten haben auch in diesem Jahr wieder Handpalmen gebastelt und werden diese zum Verkauf anbieten. Die 18 I Handpalmen können am Palmsonntag auf dem Hofe Glaser erworben werden, Stück zu je 3,00 Euro. Osterlichter Vor Beginn der Osternachtfeier am Samstag, 04. April, 20 Uhr und vor dem Auferstehungsamt am 05. April, 05.30 Uhr verkaufen die Ministranten vor dem Käppele Osterlichter, Stück zu 1,00 Euro. Jugendkreuzweg Herzliche Einladung zu einem Kreuzweg für Jugendliche. Gemeinsam wollen wir den Jugendkreuzweg beten und uns an den Leidensweg von Jesus Christus erinnern. Wir, die Oberminis, haben mit viel Mühe den Kreuzweg vorbereitet. Alle Jugendliche aus der Gemeinde Schemmerhofen sind zum Jugendkreuzweg m: 3. April 2015 a um: 10:00 Uhr im: Käppele, Schemmerhofen herzlich dazu eingeladen. Es freut uns, wenn wir mit möglichst vielen von Euch den Kreuzweg beten können! Alberweiler Amtliche Nachrichten Kindergarten Alberweiler Bücherflohmarkt Kinderbücher, Kochbücher, Krimis, Romane, Sachbücher, Fremdspr. Bücher im Mehrzweckraum des Kindergarten Alberweiler (Weiherstrasse 18) KOMMEN SCHMÖKERN FINDEN UND MITNEHMEN Wann: Samstag, 28. März 2015 14:00 – 16:00 Uhr Wir bieten außerdem Kaffee und Kuchen an! Auch zum Mitnehmen. Der komplette Erlös kommt dem Kindergarten Alberweiler zu Gute. Auf euer Kommen freut sich der Elternbeirat des Kindergarten Alberweiler. Vereinsmitteilungen SV Alberweiler e. V. Abteilung Fußball Nächste Spiele: Sonntag, 29.03.2015, 15:00 Uhr TSV Kirchberg/Iller – SV Alberweiler Sonntag, 29.03.2015, 13:15 Uhr TSV Kirchberg/Iller II – SGM SV Alberweiler II/ SV Aßmannshardt Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Nach dem spielfreien Wochenende greifen nun wieder beide Teams ins Geschehen ein. Es wartet ein schweres Auswärtsspiel beim TSV Kirchberg. Die Gastgeber brauchen jeden Punkt im Abstiegskampf und werden dem SVA alles abverlangen. Die SGM will im zweiten Spiel im Jahr 2015 den ersten Sieg einfahren. Dies wird aber gegen den Tabellennachbarn nicht einfach werden. Beide Mannschaften hoffen wieder auf zahlreiche Unterstützung der Zuschauer. Abteilung Frauenfußball SV Musbach-SV Alberweiler .......................................... 2:3 (2:2) Es gibt im Frauenfußball selten Spiele, die so schwer zu kommentieren sind: Der SV Alberweiler spielt eine super Vorbereitung, und liegt plötzlich im ersten Rückrundenspiel, nach 16 Spielminuten, mit 1:0 im Hintertreffen, gegen einen Gegner, der seit 2 Jahren zu Hause ungeschlagen ist. Nicht ganz unverdient, nach anfänglicher Nervosität und individuellen Fehlern. Dann scheint das Spiel zu kippen. Das Team des SVA wirkt homogener, die Anfangsnervosität wird abgelegt und der gewohnte Spielfluß hält Einzug. Matea Bosnjak (1:1;33.) und Natascha Stemmer (1:2;39.) sorgen für die verdiente Führung der Gäste. Quasi mit dem Pausenpfiff fällt dann wieder überraschend der Ausgleich zum 2:2 (45.). Nach dem Seitenwechsel war der Tabellenführer aus Alberweiler über weite Teile dominant, konnte sich aber nicht belohnen. In einer Spielphase, in der der SVA einen immensen Druck auf die kampfstarken Gastgeber ausübte, viel die verdiente Führung zum 2:3 durch Svenja Herle (69.). Auch wenn die Gastgeberinnen durch ihr Konterspiel immer wieder gefährlich blieben, brachte der SVA diesen wichtigen Auswärtssieg kontrolliert über die Spielzeit. Am 29.03.2015 empfängt der SVA die SG Unterzeil-Reichenhofen. Anpfiff ist um 11:00. SG Aulendorf - SV Alberweiler .......................................1:2 (0:0) Die Gäste aus Alberweiler zeigten sich in der ersten Spielhälfte ein wenig nervös und spielten anfangs hektisch. Dennoch nahmen sie das Spiel schnell in die Hand, ließen die gut herausgespielten Chancen jedoch unverwertet. In den zweiten 45 Minuten agierte der SVA immer konzentrierter und erspielte sich gute Torraumszenen. In der 62.Minute erzielte Jana Scheffhold nach einer schönen Flanke von Melanie Wenger das verdiente 0:1. Nur neun Minuten später traf Katharina Wohnhaas aus halbrechter Position das Aluminium. Den Abpraller verwandelte Miriam Rapp daraufhin zum 0:2. In den letzten Spielminuten ergriff eine gegnerische Stürmerin eine Unstimmigkeit der SVA-Damen aus und erzielte den Anschlusstreffer (90.). Für die Damen des SVA sind dies drei wichtige und wohl verdiente Punkte im ersten Rückrundenspiel. Kommende Woche ist der SVA zu Gast in Tettnang. Spielbeginn 11 Uhr. Abteilung Jugendfußball B-Juniorinnen Bundesliga Sa. 21.03.2015 SC Freiburg - SV Alberweiler .................................................. 2:0 Am kommenden Wochenende ist spielfrei! B2-Juniorinnen Bezirksstaffel Vorschau Sa. 28.03.2015 um 16.00 Uhr SV Alberweiler II – SV Reinstetten C-Juniorinnen Sa. 21.03.2015 SVA - Dornstadt......................................................................... 0:0 In einem spannenden Spiel gegen den Tabellenführer aus Dornstadt, war man die bessere Mannschaft. Die Mädels kämpften bis zum Schluss,es wollte aber an diesem Tag kein Tor gelingen, so blieb es beim 0 : 0. Zum nächsten Spiel fahren wir am Samstag den 28. 03 zum Zweitplazierten nach Ballendorf. Spielbeginn: 14 : 40 Uhr C-Junioren SGM Alberweiler / Aßmannshardt SGM Alberweiler – SGM Erolzheim .................................... 2 : 4 Torschützen : Robin Mohr, Silas Kling Die SGM Alberweiler ließ am zweiten Rückrundenspieltag zu viele gute Chancen ungenutzt, um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Nächstes Spiel: Samstag, 11.04.2015, 14.30 Uhr SGM Alberweiler – FC Mittelbiberach Obst- und Gartenbauverein Alberweiler e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag den 11. April 2015 findet um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens in Alberweiler unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Als Tagesordnung ist vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Begrüßung und Totenehrung Tätigkeitsbericht Kassenbericht Bericht der Kassenrevisoren Entlastungen Wahlen Anträge und Verschiedenes Dazu laden wir alle Mitglieder und Interessierte ganz herzlich ein. Anträge können schriftlich beim 1. Vorsitzenden Anton Braig, Mühlweg 2, 88433 Alberweiler, Tel.: 1823 bis zum 07.04.2015 eingereicht werden. Wie gewohnt laden wir Sie zu einem Vesper ein. Für Getränke ist ebenso gesorgt. Pfarrgemeinde St. Ulrich Handpalmen Wie angekündigt, bieten wir selbstgebastelte Handpalmen für 3 € an. Diese können vor dem Gottesdienst gekauft werden. Die Alberweiler Ministranten Karfreitag Herzlich wird zur Betstunde von 10.00 – 11.00 Uhr eingeladen. Den ganzen Tag über besteht die Möglichkeit zum Gebet in der Pfarrkirche. Altheim Vereinsmitteilungen SV Altheim e. V. B- Jugend der SGM SGM Baltringen - SGM Steinhausen ................................. 1:1 Leider erwischten wir nur einen mäßigen Rückrundenstart. Nach dem 1: 0 blieben leider noch zahlreiche Torchanchen ungenutzt. Kurz vor der Halbzeit konnte der Gegner dann leiI 19 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 der den Ausgleich erzielen. In der zweiten Halbzeit fehlte uns letzlich die entscheidene Kraft, das Spiel noch für uns zu entscheiden. Tor: Niklas Bailer Nächstes Spiel: Sa. 28.03.2015 um 15.30 Uhr in Untersulmetingen Musikverein Altheim e. V. Voranzeige Alteisensammlung Am Samstag, 18. April 2015 führt der Musikverein ab 8:00 Uhr eine Alteisensammlung in Altheim durch. Bitte stellen Sie das Alteisen gut sichtbar und erst am Tag der Sammlung an den Straßenrand. Sollten Sie größere Mengen oder schwere Sachen abzugeben haben, melden Sie sich bitte vorab bei Rainer Kaiser unter Telefonnummer 4153. Autos können nur mit Kfz-Schein und auf Anmeldung bei Rainer Kaiser angenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit Autobatterien abzugeben. Kühlschränke und Gefriertruhen können leider nicht angenommen werden. Obst- und Gartenbauverein Altheim Jahreshauptversammlung Am 15. März 2015 fand die Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins Altheim statt. Karin Heipl begrüßte Ortsvorsteher Hans Müller, die Vorstände der örtlichen Vereine, die Ehrenmitglieder und als Vertretung vom Kreisverband Susi Ogger. Nach der Totenehrung folgte der Jahresrückblick der Vereinsaktivitäten. Die Kassiererin Angelika Härle konnte eine tadellose Kasse präsentieren. Gisela Heinzler und Maria Jerg bestätigten dies nach vorheriger Prüfung. Die Entlastung der Vorstandschaft nahm Ortsvorsteher Hans Müller vor. Dabei würdigte er die Verdienste des Vereins um die Gemeinde Altheim. Im Auftrag des Kreisverbandes konnte Susi Ogger 4 Mitglieder für 25 Jahre Mitgliedschaft danken. Zur Wahl standen dieses Jahr der 2. Vorstand, Kassierer und zwei Ausschussmitglieder. 2. Vorstand: Stefanie Meschenmoser Kassierer: Susanne Hoffmann Ausschussmitglieder: Claudia Buchmüller und Gerlinde Maier wurden einstimmig gewählt. Nach den Neuwahlen setzt sich die Vorstandschaft wie folgt zusammen: 1. Vorsitzende: Karin Heipl 2. Vorsitzende: Stefanie Meschenmoser Kassiererin: Susanne Hoffmann Schriftführerin: Anneliese Rosenecker Ausschussmitglieder: Claudia Buchmüller, Karin Hagel, Bettina Larisch, Gerlinde Maier, Gabi Ogger Bei der ausscheidenden 2. Vorsitzenden Leonor Butscher für 7 Jahre und der Kassierer Angelika Härle für 11 Jahre bedankte sich Karin Heipl und überreichte Ihnen ein kleines Präsent. Unsere Geräte (Fräse, Vertikutierer, Häcksler und Tauchsieder) können bei Bailer Franz, Tel 3366, Aufhoferstr. 39 ausgeliehen werden. 20 I Aßmannshardt Amtliche Nachrichten Mehrzweckhalle geschlossen Die Mehrzweckhalle ist in den Osterferien vom 30.03. – 11.04.2015, wegen der Sanierung des Hallenbodens, geschlossen. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Kindergarten Aßmannshardt Baby- und Kinderbasar in Aßmannshardt Selbstverkäufer Samstag, 18. April 2015 13:00 – 15:00 Uhr Turn- und Festhalle Aßmannshardt Angeboten werden: Kleidung, Schuhe, Spielsachen, Kinderwagen, Autositze, ... Bitte keine Neuwaren! Möchten Sie etwas verkaufen? Tischreservierung ab Montag, 30.03.2015 unter Telefon 07357 2702 oder 07357 920492 (Montag – Freitag, 16:00 – 18:00 Uhr) E-Mail [email protected] Gebühr: 6,00 €/Tisch Aufbau: ab 11:30 Uhr Zur Stärkung verkaufen wir Herzhaftes, Kaltgetränke sowie Kaffee und Kuchen (auch zum Mitnehmen). Der Kindergarten Aßmannshardt freut sich auf Sie. Vereinsmitteilungen SV Aßmannshardt e. V. Jahreshauptversammlung am 21.03.2015 SV Aßmannshardt 1959 e.V. Der 1. Vorsitzende Timo Locher begrüßte die anwesenden Mitglieder. Bevor er zur Tagesordnung überging, forderte der Vorstand die Anwesenden auf, an alle verstorbenen Vereinsmitglieder zu gedenken. In seinem Bericht gab Timo Locher einen Überblick der Aktivitäten des Vereins im letzten Jahr. In sieben Sitzungen im Gesamtausschuss und diversen Treffen in kleineren Organisationsgruppen wurden einige Themen diskutiert und vierzehn Veranstaltungen geplant. Timo Locher bedankte sich bei allen Sponsoren, beim Ausschuss und bei allen, die den Verein in irgendeiner Form unterstützen. Der aufschlussreiche Kassenbericht wurde von Günther Ossewski vorgetragen und die Kassenprüfung konnte von Willi Mohr mit großem Lob an den Kassier bestätigt werden. Im Anschluss folgten die Berichte der Abteilungen Freizeitsport, Fußball, Gymnastik und Tennis. Der Ortsvorsteher Uwe Felger lobte das Engagement vieler Vereinsmitglieder und nahm die Entlastung vor. Da keine Anträge gestellt wurden, wurden nun die Wahlen durchgeführt. Der 1. Vorstand Timo Locher, der 2. Kassier Jürgen Maigler, sowie die Beisitzerin Sarah Egle wurden in Ihren Ämtern bestätigt. Die Schriftführerin Bettina Mohr stellte ihr Amt zur Verfügung. Kerstin Burkhardt konnte für dieses Amt gewonnen werden, diese wurde einstimmig gewählt. Bettina Mohr übernahm deshalb den nun offenen Beisitzerposten von Kerstin Burkhardt und wurde ebenfalls einstimmig für ein Jahr gewählt. Auch der Bei- Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 sitzer Heiko Staendeke stellte sich nicht wieder zur Wahl. Für ihn wählte die Versammlung Peter Schültinkemper. Aktueller Ausschuss: 1. Vorstand: Timo Locher 2. Vorstand Joachim Härle 1. Kassier: Günther Ossewski 2. Kassier: Jürgen Maigler Schriftführerin: Kerstin Burkhardt Beisitzer: Sarah Egle, Bettina Mohr, Peter Schültingkemper Abteilungsleiter Gymnastik. Silke Maucher Fußball: Michael Heckenberger Tennis: Sabine Lypke Freizeitsport:Gesamtverein Zum Ende der Jahreshauptversammlung wurden 21 Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft geehrt. SV Aßmannshardt 1959 e.V. Mitgliedsbeitrag 2015 Vorabankündigung für SEPA-Lastschrifteinzug Den Mitgliedsbeitrag ziehen wir zum 15.04.2015 ein. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer für den Lastschrifteinzug lautet: DE04ZZZ00000686463 Abteilung Fußball Abteilungsversammlung Fußball am 19.03.2015 Zu Beginn der Abteilungsversammlung begrüßte Abteilungsleiter Michael Heckenberger alle anwesenden Mitglieder sowie Timo Locher als 1. Vorsitzenden des Gesamtvereins. Im Anschluss folgte ein Überblick über die Ergebnisse der aktiven Mannschaften, der AH als auch einen Tätigkeitsbericht der Abteilung über die letzten zwölf Monate. Andreas Heckenberger stellte im Anschluss den Bericht über die Jugendmannschaften vor. Nach der Entlastung wurde bei der darauf folgenden Wahl Andreas Heckenberger als Jugendleiter sowie Kilian Mohr als stellv. Abteilungsleiter einstimmig für zwei weitere Jahre im Amt bestätigt. Der Abteilungsausschuß Fußball setzt sich wie folgt zusammen: - Michael Heckenberger / Abteilungsleiter - Kilian Mohr / stellv. Abteilungsleiter - Alexander Große / Schriftführer - Andreas Heckenberger / Jugendleiter Bedanken möchte sich die Abteilung Fußball bei allen Ausschussmitgliedern, allen Trainer, Jugendtrainern, dem Sportplatzteam und allen, die in irgendeiner Weise die Abteilung Fußball unterstützt haben. Bei Fragen meldet euch einfach bei Sarah Maucher, Tel.: 07357/4391292! Komm mit zum Wandern Während den Osterferien wird an Stelle des Gymnastiktages gewandert. ( A ) Frühlingserwachen am Federsee. Dienstag, den 31. März. Treffpunkt 16 Uhr am Sportheim. Gehstrecke 3 Km. ( B ) Rundwanderung im Gai. Dienstag, den 07. April. Treffpunkt 16 Uhr am Sportheim. Gehstrecke 7 Km. Wanderstöcke sind immer hilfreich. Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt. MC Creeps Jahreshauptversammlung Am Sonntag, den 29. März 2015 findet um 19:30 Uhr im Clubheim in Aßmannshardt (Ziegelei 2) unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Es stehen folgende Tagesordnungspunkte an: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfbericht 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Verschiedenes, Anträge und Wünsche Zu unserer Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder, Gönner und Freunde des Motorradclubs recht herzlich eingeladen. Anträge zu Tagesordnungspunkten müssen spätestens 1 Woche vorher schriftlich beim Vorstand vorliegen. Pfarrgemeinde St. Michael „Bleibet hier und wachet mit mir“ am Gründonnerstag, den 02. April um 20.30 Uhr in der Pfarrkirche in Aßmannshardt. Sehr herzlich wird zu dieser Betstunde (die Nacht von Jesus am Ölberg) mit Gebeten, Texten und Liedern eingeladen. Betstunden am Karfreitag: 09.00 – 10.00 Uhr „Kreuzweg einmal anders“ Sieben-Schmerzen-Rosenkranz 10.50 – 12.00 Uhr Besinnungsweg Den ganzen Tag über besteht die Möglichkeit zum Gebet in der Pfarrkirche. Abteilung Gymnastik Hei DU! Genau DU! Hast du Lust einmal in der Woche zu tanzen? Wir, die Tanzgruppe aus Aßmannshardt, suchen Mädchen im Alter von 10-14 Jahren, die Lust an Hip Hop/Modern Dance haben. Wir trainieren montags von 17:30 Uhr – 18:30 Uhr in der Turnhalle in Aßmannshardt. Die einstudierten Tänze führen wir u.a. an Vereinsfesten, Gartenfesten, etc. auf. Komm doch einfach mal vorbei und schnupper rein! Beginn ist am Montag nach den Osterferien, 13.04.2015 um 17:30 Uhr in Aßmannshardt!! Ingerkingen Amtliche Nachrichten Feuerwehr Ingerkingen Feuerwehrprobe Am Freitag den 27. März 2015 findet um 20:00 Uhr eine Feuerwehrprobe statt. I 21 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Kath. Kita St. Ulrich Ingerkingen Rückblick Projekte der Kita St. Ulrich Ingerkingen Vom 23.02.2015 bis zum 13.03.2015 fand in der kath. Kita St. Ulrich in Ingerkingen die erste Projektphase im Kindergartenjahr 2014/2015 statt. Die Mittleren und Großen Kinder der Einrichtung konnten zwischen vier verschiedenen Projektthemen, die sie sich selbst ausgedacht haben, wählen. Die Kinder vom Bauernhofprojekt wollten wissen, welche Landmaschinen es gibt und wie diese heißen. Um dies herauszufinden, hat diese Projektgruppe einen Ausflug zu Familie Bochtler auf den Bauernhof gemacht. Das war sehr spannend und interessant, die Kinder durften alle Landmaschinen ansehen, die Rinder füttern, das Pferd begrüßen, vom Heuboden springen und dort auch vespern. Als Highlight fuhr Herr Bochtler die Projektgruppe auf dem Anhänger des Frontladers zurück zur Kita, dies war ein tolles Erlebnis. An dieser Stelle möchten sich die Kinder & Erzieherinnen nochmals recht herzlich bei Familie Bochtler bedanken! Auch beim Ballettprojekt haben die Kinder Spannendes erfahren. Die Gruppe hat die vier verschiedenen Grundpositionen des klassischen Balletts kennengelernt, die Fachbegriffe für verschiedene Ballettschritte gehört und sich ganz genau mit dem Ablauf eines Balletttrainings beschäftigt. Die Kinder haben sich unteranderem auch kritisch mit dem Thema Ballett auseinandergesetzt und festgestellt, dass es gar nicht so einfach ist, eine Ballerina zu sein, dazu gehört viel Übung und Disziplin. Gemeinsam hat die Gruppe sich auf den Weg gemacht und mit eigenen Ideen zwei Balletttänze auf die Beine gestellt. Das Ergebnis wird auch am 26.04.2015 beim Tag der offenen Tür von WBI zu sehen sein. Dort werden die Kinder des Ballettprojekts um 13.30 Uhr im Innenhof des Hauses Raphael auftreten und ihre Tänze den interessierten Zuschauern vorführen. Die Kinder des Kerzenprojekts haben ebenfalls viel erlebt. Sie haben erfahren, dass viele Kerzen aus Bienenwachs gemacht werden, woher dieses Wachs für die Kerzen kommt und wie es entsteht. Bei einem Besuch in der Kerzenwerkstatt in Aulendorf, den die Projektgruppe eigenständig organisiert hat, konnte die Gruppe neue und interessante Eindrücke sammeln. So wissen die Kinder nun, dass man nicht nur aus Bienenwachs, sondern auch aus Palmölwachs (Stearin) und Paraffin (Erdöl) Kerzen machen kann. beantwortet. Danke für diese Offenheit, dadurch konnten die Kinder des Panzerprojektes vieles erfahren und lernen. Vereinsmitteilungen SV Ingerkingen e. V. Öffnungszeiten Sportheim Freitag 27.03.: 19.00 – 1.00 Uhr Abteilung Fußball SV Ingerkingen – SV Mittelbuch................................... 1:0 (0:0) Torschütze: Giovanni Amico Das nächste Spiel findet am Sonntag in Mittelbiberach statt. Die erste Mannschaft freut sich auf zahlreiche Unterstützung. Nächste Spiele: So. 29.03. FC Mittelbiberach – SVI 15.00 Uhr So. 12.04. SVI – SV Haslach 15.00 Uhr Musikverein Ingerkingen e.V. Wertungsspiel des Gesamtjugendorchesters Das Gesamtjugendorchester Altheim-Ingerkingen- Schemmerhofen-Warthausen hat am Sonntag, den 15.03.2015 unter der Leitung von Dirigent Peter Schuck am Wertungsspiel des Kreisverbands Biberach in Steinhausen a. d. Rottum teilgenommen und in der Kategorie 3 die Note „sehr gut“ erreicht. Wir gratulieren unseren Jungmusikern zu diesem tollen Erfolg. Frühjahrskonzert MV Nofels Wer am Samstag, 28. März 2015 noch kurzentschlossen zum Frühjahrskonzert des Musikvereins Nofels nach Österreich mitfahren möchte, kann sich bei Vorstand Ulrich Bochtler (Tel.: 07357 917687) anmelden. Gesangverein „Frohsinn“ Ingerkingen e.V. Nachlese zum Konzert Freude am Singen – verkörperten die Chöre beim Frühjahrskonzert des Gesangverein „Frohsinn“ Ingerkingen. Alle Facetten des Chorgesanges, von Kinder-, Junger Chor, Gemischter Chor bis hin zum Männerchor, wurden den zahlreichen Zuhörer aufgezeigt. Schon die „Kleinen“ des Vereins strahlten eine ansteckende Fröhlichkeit aus, die sich durch das gesamte Programm zog. Die Kinder aus dem Panzerprojekt beschäftigten sich mit der Projektfrage: „Wo schaut man im Panzer raus und wo kann man da sitzen?“ Die Projektgruppe überlegte gemeinsam woher sie Informationen über das Fahrzeug Panzer bekommen könnten. Es kam der Vorschlag im Internet zu forschen, Mama und Papa zu fragen oder sogar bei der Bundeswehr nachzufragen. Die Gruppe bekam Infos von einem Papa, der selbst einmal bei der Bundeswehr in Dornstadt war, wo es heute noch eine Panzerfahrschule gibt. Mit „Melodien, die man nie vergisst…“ wurde ein gut ausgewähltes und ansprechendes Repertoire geboten. Abwechslungsreich gestaltet und farbig untermalt, stellten sich die Chöre dem Publikum. Gekonnt auswendig und mit ansteckend frischem Gesang trug der Männerchor „Frohsinn“ Biberach zum guten Gelingen des Abends bei. Temperamentvoll wurde es nochmals zum Schluss hin, als die Chöre gemeinsam den rhythmischen Sambasong „Brasil“ vortrugen. Mit viel Beifall wurden die Chöre nach einem kurzweiligen Programm verabschiedet. Dafür bedankt sich sehr herzlich der Gesangverein „Frohsinn“ Ingerkingen bei seinen Konzertbesuchern. Als Höhepunkt der Projektphase konnten sie eine Exkursion nach Dornstadt machen. Die Bundeswehr legte den Hauptschwerpunkt in Richtung „Verkehrserziehung“, also zum Beispiel: „Wie kann man sich einem Panzer nähern und wie lange braucht ein Panzer für den Bremsweg?“ Nicht nur diese Fragen, sondern auch die Projektfrage wurde durch den Besuch Ein besonderer Dank gilt den vielen Helfern in der Küche, an der Kasse, dem Bedienpersonal sowie den Musikern hinter dem Ausschank. Ein großes Dankeschön auch unseren Mitgliedern für Vorbereitungen zur Dekoration, Technik u.v.a.m. Wir wünschen der gesamten Einwohnerschaft ein „frohes Osterfest“. 22 I Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Nächste Chorprobe: 20. April 2015 um 20:00 Uhr Haben Sie Lust mitzusingen? Alle unsere Chöre freuen sich über neue Sänger / -innen. Kommen Sie doch einfach bei der nächsten Singstunde am 20. April vorbei und singen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie! Obst- und Gartenbauverein Ingerkingen e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am 27.03.2015 um 20:00 Uhr Am Freitag, den 27.03.2015 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus Hirsch unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu laden wir unsere Mitglieder, Freunde, Interessierte und Gönner des OGVi recht herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassierers und der Kassenprüfer 4. Jahresausblick 5. Wahlen 6. Wünsche und Anträge 7. Losverkauf Tombola 8. Vortrag 9. Gewinnverteilung und Ausklang Kerze 16 cm – 8 Euro Kerze 20 cm – 12 Euro Die Auswahl an verschiedenen Motiven und unterschiedlichen Farben ist reichhaltig. Die Kerzen sind geweiht. Sie eignen sich wunderbar als schönes Geschenk zum Osterfest oder auch für den eigenen Gebrauch. Zum Beispiel können sie zur Osternachtsfeier mitgebracht und dort am Licht der großen Osterkerze entzündet werden. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns Ministranten durch den Kauf der Osterkerzen unterstützen würden! Ihre Ministranten 6. Fastensonntag / Palmsonntag, 29.03.2015, 18.00 Uhr: Kreuzwegandacht, wir beten für alle Menschen, besonders die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ständig Prüfungssituationen und Ängsten ausgesetzt sind, um die Kraft Jesu, die Aufgaben des Lebens meistern zu können und auch in Schwierigkeiten nicht zu verzweifeln. Einladung zur Novene Der göttlichen Barmherzigkeit 03.04.2015 – 11.04.2015 Diese Novene dient als Vorbereitung zum Fest der göttlichen Barmherzigkeit, dass am Sonntag nach Ostern gefeiert wird. Ihre Wünsche und Anträge reichen Sie bitte schriftlich per eMail an [email protected], per Fax an 07356-9389713 oder persönlich bei unserem Vorsitzenden Christian Heubaum bis spät. 26.03.2015 ein. Diese Novene soll besonders vom Karfreitag bis zum „Weißen Sonntag“ gebetet werden. Dazu möchten wir euch herzlich einladen. Treffen werden wir uns immer in der Kapelle im Kinderheim in Ingerkingen, wo wir ab 18.00 Uhr jeden Tag beginnen. Wir freuen uns auf Sie. blühende Grüße Ihr Obst- und Gartenbauverein Ingerkingen e.V. ogv-ingerkingen.de Narrenzunft Ingerkingen e.V. Vorankündigung Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Narrenzunft Ingerkingen e.V. findet am Samstag, den 11.04.2015, statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich ein. Beginn ist 20.00 Uhr im Zunftheim. Wünsche und Anträge müssen spätesten bis zum 04.04 bei Joachim Betz eingereicht werden. Verein zur Förderung der Fastnacht e.V. Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 11.04.15, statt. Beginn ist 19.30 Uhr im Zunftheim. Pfarrgemeinde St. Ulrich Osterkerzenverkauf der Ministranten am Vorabend zum Palmsonntag, 28.03.2015 Wir Ministranten haben auch dieses Jahr wieder fleißig gebastelt. Dazu haben wir uns im Gemeindehaus getroffen und gemeinsam Osterkerzen verziert. Alle Kerzen wurden in aufwändiger Handarbeit gestaltet. Diese wollen wir Ihnen am Vorabend zum Palmsonntag, 28.03.2015 nach dem Gottesdienst zum Kauf anbieten. Wir haben Kerzen in 2 verschiedenen Größen hergestellt, welche wir zu folgenden Preisen anbieten möchten: 50 km/h sind zu schnell wenn Kinder auftauchen! Schemmerberg Amtliche Nachrichten Ortsverwaltung - Öffnungszeiten In der Karwoche und in der Woche nach Ostern (KW 14/15 2015) bleibt die Ortsverwaltung dienstags geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung Container beim Friedhof Bis zum 18.04.2015 steht auf dem Parkplatz bei der Alten Schule wieder ein Container für Friedhofsabfall bereit. Beachten Sie bitte, daß hier nur compostierfähiges Material entsorgt werden darf. Restliche Materialien müssen über den Hausmüll entsorgt werden. Anton Hinsinger Ortsvorsteher I 23 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Nachruf Am 11.03.2015 ist unser Feuerwehrmitglied Hans Barthold im Alter von 68 Jahren verstorben. Der Verstorbene war seit 1968 Mitglied und viele Jahre Schriftführer der Freiwilligen Feuerwehr Schemmerberg. Außerdem war er bis zuletzt stellvertretender Obmann der Altersabteilung. Hans Barthold hat sich zu jeder Zeit für die Feuerwehr Schemmerberg eingesetzt. Sein Verhalten im Einsatz war stets umsichtig und besonnen. Die Gemeinde Schemmerhofen trauert um den Verlust eines verdienten Mitbürgers. Die Freiwillige Feuerwehr verliert mit ihm einen treuen, fleißigen und vorbildlichen Kameraden. Hinsinger, anwesende andere Vereinsvorstände und vom SV Altheim Mark Bais. Nach der Totenehrung für Gertrud Jäckle, Achim Tholl, Karl Schray und Hans Barthold ließ er in kurzen Zügen das Vereinsjahr Revue passieren. Dabei erwähnte er besonders die Spielgemeinschaft mit dem SV Altheim und den gemeinsamen Aufstieg in die Kreisliga A Riß Staffel II und den bisher zufrieden stellenden Tabellenstand. Schriftführer Rudolf Gretzinger berichtete in Kurzform über 8 Ausschußsitzungen und gab eine Vorausschau über Aktivitäten in 2015. Kurt Grözinger in seiner Funktion als Vereinskassier konnte eine sehr positive Gesamtbilanz aufzeichnen. Auch die Berichte der Sportheimwirte Stefan Hess und Christian Betz bescheinigten eine gute Vereinsarbeit welche sich im Bericht des Kassiers wiederspiegelt. Auch die Kassenprüfer Margot Maier und Karl-Heinz Engstler verwiesen auf eine saubere und intakte Kassenführung. Wir danken dem Verstorbenen für seinen Einsatz für die Gemeinde und Ihre Bürger und werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser ganzes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und vor allem seiner Familie. Für die Gemeinde Schemmerhofen Für die Freiwillige Feuerwehr Schemmerberg Mario Glaser Bürgermeister Dietmar Müller Kommandant Vereinsmitteilungen Nachruf Mit tiefer Betroffenheit nehmen wir Abschied von unserem geschätzten und geliebten Sportkameraden Hans Barthold der am 11. März 2015 im Alter von 68 Jahren viel zu früh verstorben ist. Hans Barthold war aufs Engste mit dem Sportverein Schemmerberg verbunden. Er hatte immer für alle Angelegenheiten und Arbeiten ein offenes Ohr. Für Ihn hatte die Kameradschaft und Gemeinschaft immer einen besonderen Stellenwert. Hans führte über Jahrzehnte für den Liederkranz, den Musikverein, die Katholische Landjugend und den Sportverein Regie beim Theater und hat dazu beigetragen das dies über Grenzen hinaus bekannt ist. Wir danken ihm für seinen stets unermüdlichen Einsatz. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Frau Hedwig wie auch seinen Söhnen mit Familien und allen Angehörigen. Sportverein Schemmerberg Musikverein Schemmerberg Katholische Landjugend Schemmerberg Liederkranz Schemmerberg SV Schemmerberg e. V. Generalversammlung des Sportverein Schemmerberg e.V. am 20.03.1015 Der scheidende 1.Vorstand Josef Behmüller eröffnete die Versammlung. Er begrüßte vor allem Gründungsmitglied Anton Werner, Ehrenmitglied Richard Muche, Ortsvorsteher Anton 24 I Michael Kopf in seiner Funktion als Fußball-Abteilungsleiter gab einen Überblick auf Jugend- und Aktivenfußballer. Bei den Jugenfussballer, von Sonja Hess betreut, sind 53 Kinder aktiv. In Verbindung mit Jugendtrainer koordiniert Frau Hess den recht umfangreichen Spielbetrieb der Kinder in den umliegenden Gemeinden wie Altheim, Baltringen und Äpfingen. Auch ein Mädchenteam wurde ins Leben gerufen. Bei den Aktiven wurden 23 Spieler für die Spielgemeinschaft mit Altheim eingesetzt. In 2015 wird vom 30.7. bis 02.08.2015 das bewährte Jugend-Camp abgehalten, was für Betreuer und Kinder immerwieder ein großer Spass ist und den Gemeinschaftssinn fördert. Ursula Bottenschein berichtete ebenfalls über sehr Erfreuliches von der Abteilung Freizeitsport. Diese Abteilung zählt 183 Mitglieder, davon 107 Kinder. In 2014 konnten sie 31 Personen das Sportabzeichen überreichen, dabei merkte Sie an, dass dies noch steigerungsfähig wäre. Für die Abteilung Tennis gab Patrick Ledermann, ebenfalls einen recht erfreulichen Bericht ab. Dieser Abteilung gehören 164 Mitglieder an, darunter 44 Kinder und Jugendliche. Ein gesonderter Bericht dieser Abteilung erfolgt nach der Abteilungsversammlung welche in Kürze abgehalten wird. Die Abstimmung, für die erforderliche Vereinssatzung, wurde einstimmig von der Versammlung beschlossen. Ortsvorsteher Anton Hinsinger, bescheinigte dem Verein eine sehr solide Vereinsarbeit. Die seitens der Gemeinde geförderte Parkplatzrenovierung werde er im Auge behalten und hofft, dass diese bis Anfang Mai abgeschlossen werden kann. Anschließend führte er die Entlastung der Vorstandschaft durch. Bei den Wahlen wurde Kassier Kurt Grözinger für 1 Jahr und Ausschußmitglied Thomas Barthold für zwei Jahre wiedergewählt. Ebenfalls für zwei Jahre konnte Hans-Jürgen Kopf für den Ausschuß gewonnen werden. Die Wahl des 1.Vorstands übernahm Kurt Grözinger. Gemäß Satzungsänderung wird der Sportverein zukünftig von einer Doppelspitze geleitet. Die Wahl ergab ein einstimmiges Votum für Jürgen Barthold und Tim Petrul. Danach erinnerte er, in Verbindung mit einer kurzen Bildgalerie, an die Arbeit des scheidenden Vorstands Josef Behmüller und überreichte im ein“ Dankeschön“ seitens der Vereins. Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Für langjährige Mitgliedschaft konnten geehrt werden: 30 Jahre - Peter Hagel 40 Jahre - Erwin Rehm, Hannelore Rommel, Elfriede Egle, Inge u. Paul Hagel, Ursula Schlager, Margot Maier, Renate u. Hans-Jürgen Frey, Margarete Herbst, Ado Vogel, Eberhard Werner, Fanny u. Berthold Flohr, Elisabeth u. Albert Hofbauer, Gerda Böhm. Alle erhielten eine Urkunde und ein kleines Präsent. Josef Behmüller bedankte sich anschließend bei allen Anwesenden und freut sich auf sein künftiges „Vorstands-Rentner-Leben“, steht jedoch weiterhin dem Verein mit Rat und Tat zur Seite. C-Jugend SGM Schemmerberg C-Junioren Kreisstaffel FC Mittelbiberach - SGM Schemmerberg ll ..........................9:0 beim Halbzeitstand von 5:0 wurde ein neues Ziel gesetzt, welches die Manschaft erreichte. Nächstes Spiel: SG Schemmerberg ll - SGM Erolzheim ll Spielbeginn: 12:30 Uhr Spielort: Schemmerberg C-Junioren Bezirksstaffel SGM Schemmerhofen - SGM Schemmerberg I ................... 6:1 beim Stand von 1:1 ging man in die Pause. Mitte der zweiten Halbzeit zog dann Schemmerhofen davon. Nächstes Spiel: SGM Schemmerberg l - SGM Baustetten Spielbeginn: 14:00 Uhr Spielort: Schemmerberg Tennisabteilung Abteilung Fußball 20. Spieltag 1.Mannschaft SV Baustetten-SGM Altheim/Schemmerberg............. 1:0 (1:0) Die SGM Altheim/Schemmerberg fand in der ersten Spielhälfte nie richtig ins Spiel und konnte sich auch nur sehr wenig Strafraumszenen erarbeiten die aber keine Gefahr für den SV Baustetten waren. In der 29 min konnte die Heimmannschaft eine Unsicherheit in der Abwehr ausnützen und erzielte das 1:0 dies war auch gleichzeitig der Pausenstand. Auch in der Zweiten Hälfte kam die SGM nicht ins Spiel und die Heimmannschaft hätte bei einer besseren Chancenverwertung noch höher in Führung gehen können, Die SGM konnte Spielerisch keine Akzente setzen und somit gab es für den SV Baustetten einen nie gefährdeten und auch völlig verdientem Heimsieg. Reserve SV Baustetten-SGM Altheim/Schemmerberg............. 3:2 (0:1) Torschützen: 0:1 C. Hagel 0:2 M. Kopf Die Reserve Mannschaft erwischte einen guten Start und konnte schon früh in Führung gehen, daraufhin flachte die Partie aber ab und in der ersten Hälfte waren Chancen auf beiden Seiten Mangelware. Die zweite Halbzeit begann erneut gut um man konnte durch ein schönes Solo das zwei null erzielen, dies gab der SGM Altheim /Schemmerberg aber keine Sicherheit und die Heimmannschaft kam durch einen Elfmeter und den darauffolgenden Anschlusstreffer wieder ins Spiel. Der SGM gelang jetzt nur noch sehr wenig und fand nicht mehr ins Spiel zurück man musste sogar noch zwei weitere Treffer hinnehmen und vergab somit die Chance auf den ersten dreier im Jahr 2015. Nächstes Spiel: Sonntag 29.03.2015 SGM Altheim/Schemmerberg-FC Inter Laupheim Reserve 13.15 Uhr 1. Mannschaft 15.00 Uhr Spielort Altheim Erinnerung zur Abteilungsversammlung am Sonntag Die Tennisabteilung des Sportverein Schemmerberg lädt alle Mitglieder, Freunde und Sponsoren zur diesjährigen Abteilungsversammlung ein. Ort: Datum: Zeit: Tennisheim Schemmerberg 29. März 2015 18.00 Uhr Tagesordnungspunkte 1. Geschäftsbericht des Abteilungsleiters 2. weitere Berichte der Mitglieder des Abteilungsausschusses 3. Bericht des Schatzmeisters 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Schatzmeisters 6. Entlastung der Abteilungsleitung 7. Neuwahlen • stellv. Abteilungsleiter • Schatzmeister • Schriftführer • Platzwartteam • Turnusgemäßer Kassenprüfer • Turnusgemäßer Beisitzer 8. Behandlung von Anträgen 9. Verschiedenes Da für die Tennisabteilung wichtige Wahlen anstehen, freuen wir uns auf eine rege Teilnahme, durch die auch das Interesse an unserer Arbeit und unserem gemeinsamen Hobby verbunden wird. www.svschemmerberg-tennis.de Musikverein ‚Cäcilia‘ Schemmerberg Vorankündigung: Alteisensammlung am Samstag, den 11. April 2015 Am Samstag, den 11. April 2015 führt der Musikverein seine diesjährige Alteisensammlung durch. Wir bitten Sie, das Alteisen bis 9.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereit zu legen. Sie können das Altmaterial gerne auch selbst an unserem „Musikantenstadel“ (beim Bahnhof) anliefern. Wir bitten Sie, große Schrottteile telefonisch bei Florian Forderer (Tel.: 07356/9504979 oder Handy: 0174-1928067) anzumelden. Autos und Kühlgeräte können wir leider nicht entsorgen. I 25 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Jugendausbildung Nachlese zum Vorspielnachmittag „Manege frei für unsere Musikanten…“ Am Sonntag, den 22. März 2015 präsentierten die Jungmusikerinnen und Jungmusiker des Musikvereins „Cäcilia“ Schemmerberg ihr Können in der Manege der Turn- und Festhalle Schemmerberg. Die Eltern, Großeltern, Geschwister und alle weiteren Besucher fühlten sich wie in einem Zirkuszelt und erlebten eine super Show. Die Akrobaten, Zauberer, Clowns, Jongleure, Tänzer, Elefanten, Pferde sowie Tiger boten eine tolle Zirkus-Vorführung parallel zu den Vorträgen der Jungmusikern. Ein großes Lob verdienen die jungen Musikanten, die Blockflötengruppe der Grundschule Schemmerberg und die Vorjugendkapelle Schemmerberg, man kann über ihre Leistungen und ihren Mut sehr stolz sein. Mit viel Engagement und Zeit haben vor allem Monika Kanon und Jasmin Landthaler zum Gelingen dieses Vorspielnachmittags beigetragen. Herzlichen Dank für Euren Einsatz! Ein weiterer Dank geht an die Ausbilder der Jungmusiker, allen voran unser Dimitri Frenkel und an Simon Bochtler der mit Licht und Ton diese Aufführung gekonnt unterstützte. Ein Dankeschön auch an alle Kuchenbäckerinnen, Helfern und Besucher. Vogelfreunde Schemmerberg und Umgebung e.V. mit AZ-Ortsgruppe 292 Ostertombola der Vogelfreunde Schemmerberg Die Vogelfreunde Schemmerberg veranstalten eine Ostertombola im Getränkemarkt Schuck in Schemmerhofen. Nachdem die Weihnachtstombola großen Anklang fand, gibt es nun eine Neuauflage zu Ostern. Lose können von Samstag, 28. März bis Samstag 4. April 2015 im Getränkemarkt erworben werden. Es gibt verschiedenste Preise zu gewinnen. Und das beste – JEDES LOS GEWINNT. Mit dem Erlös dieser Tombola sind die Vogelfreunde fürden örtlichen Naturschutz tätig. Zum Beispiel an der Turnhalle in Schemmerberg. Dort haben sie einige Nistkästen aufgehängt. Diese werden in den nächsten Tagen wieder gereinigt und sind dann für eine neue Brutzeit bereit. Haben Sie Fragen zum Verein oder Interesse an einer Mitgliedschaft? Auch passiv, um den Naturschutz zu unterstützen? Dann wenden Sie sich an Andrea Fucker 0157 80616674. Netzwerk Mensch Tel. 07356 9356-14 Bücherflohmarkt am Sonntag den 19. April 2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Alten Schule in Schemmerberg Benötigen Sie noch Lesestoff?? Wir verkaufen für einen guten Zweck unseren Bücherbestand zum Kilopreis 1 Kilo Bücher für einen Euro Bei Kaffee und Kuchen ist für Ihr leibliches Wohl gesorgt! Obst- und Gartenbauverein Schemmerberg Männerworkshop: „Schwäbische Küche“ Der Obst- und Gartenbauverein Schemmerberg bietet auch in diesem Jahr wieder einen Männerkochkurs an. Am Montag, 27. April, um 19 Uhr, gibt es in der Schulküche des Landwirtschaftsamtes einen Workshop zum Thema „Schwäbische Küche“. Kursleiterin ist Ernährungsberaterin Christine Schuster. Auf dem Speiseplan stehen Schupfnudeln, Maultaschen, Spätzle und Dampfnudeln in verschiedenen Variationen sowie Grießschnitten, Ofenschlupfer und Apfelschnee zum Nachtisch. Abfahrt ist um 18.30 Uhr am P&R-Parkplatz Bahnhof Schemmerberg. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Kochschürze, Vorratsbehälter, zwei Geschirrtücher und Getränke müssen mitgebracht werden. Max. 16 Hobbyköche können teilnehmen. Der Unkostenbeitrag beträgt 12 Euro. Anmeldung und Info bei Karin Philippzig, Telefon 93 89 38 oder [email protected]. Auch interessierte Nichtmitglieder dürfen sich anmelden. Verleihgeräte Bei der Firma Weyde, Hauffstraße 2, können Mitglieder des Gartenbauvereins Schemmerberg eine Vielzahl von Gartengeräten günstig ausleihen. Der OGV übernimmt die Hälfte der Ausleihgebühr. Es stehen folgende Gartengeräte zur Verfügung: Häcksler, Vertikutierer, Motorhacke, Motorsense, Balkenmäher oder Stabheckenschneider. 26 I Basar „Rund ums Kind“ am Samstag, 09. Mai 2015 von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr in der Turn- und Festhalle Schemmerberg. Einlass für Schwangere mit Mutterpass bereits ab 13:00 Uhr! Wir verkaufen Sommerund Winterbekleidung, Fahrzeuge, Kinderwagen, Spielsachen, Auto- und Fahrradsitze, Umstandsbekleidung. Es werden keine Plüschtiere angenommen! Verkaufsnummern und Informationen erhalten Sie am 13. und 14. April 2015 unter Telefon: (V-Nr. 1–100) 07356/928267 von 9:00 – 11:30 Uhr und (V-Nr. ab 101) 07356/928060 von 14:00 – 17:30 Uhr Verkaufsgebühr 1 Euro. Es werden 15% des Verkaufserlöses an das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach gespendet. Dort werden schwerstkranke Kinder mit einer begrenzten Lebensdauer liebevoll versorgt und bis zum Tod begleitet. Warenannahme: Fr. 08. Mai 2015 von 17:00 – 18:00 Uhr Abholung der Ware: Sa. 09. Mai 2015 von 19:30 – 20:30 Uhr Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Für das leibliche Wohl gibt es Kaffee & Kuchen, den Erlös erhält die Grundschule für ihr WSD-Projekt. Auf Ihr Kommen freut sich das Basarteam Schemmerberg. Pfarrgemeinde St. Martinus Papier- und Kleidersammlung Wir möchten Sie nochmals auf die Papier- und Kleidersammlung am Samstag, 28.03. hinweisen. Mit dem Erlös werden Missions-Projekte der Aktion Hoffnung unterstützt. Bitte stellen Sie Ihre Papier- und Kleiderspenden bis 09.00 Uhr am Straßenrand bereit. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und ein Vergelt’s Gott an die Landjugend Schemmerberg für die Durchführung dieser Sammlung. Seniorenkreis Der Seniorenkreis trifft sich am Mittwoch, 01. April 2015 zur Eucharistiefeier um 14.00 Uhr. Anschließend ist Seniorennachmittag in der Martinsstube. Kreuzwegandacht am Karfreitag Zur Kreuzwegandacht am Karfreitag, 03.04.2015, um 09.30 Uhr laden wir Sie alle ganz herzlich ein. Wir treffen uns am Wegkreuz der Familie Fischer in der Ermenlohstraße 1. Entlang des Kirchberges werden wir an 13 Wegstationen dem Leidensweg Jesu gedenken mit Abschluss in der Kirche. Bitte bringen Sie das Gotteslob mit. Bei schlechter Witterung findet die Kreuzwegandacht in der Kirche statt. Bleibet hier und wachet mit mir Im Anschluss an den gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst am Gründonnerstag im Käppele in Schemmerhofen möchten wir Sie zu einer Betstunde um 20.30 Uhr in unsere Pfarrkirche St. Martinus einladen. Lieder, Gebete und meditative Texte sollen uns an die Nacht von Jesus am Ölberg erinnern. Kindergottesdienst an Palmsonntagrichtige Uhrzeit! Leider hat sich im letzten Mitteilungsblatt ein Fehler eingeschlichen. Der Kindergottesdienst findet nicht um 10.00 Uhr, sondern parallel zum 8.45 Uhr Gottesdienst in der Martinusstube statt. Nach der Palmenweihe ziehen wir gemeinsam mit allen Gottesdienstbesuchern in die Kirche ein. Die großen Palmen stellen wir dann in den „Palmenständer“ an der Treppe vor dem Altarraum, die kleinen Handpalmen nehmen wir mit in die Martinusstube. Wir verlassen dann die Kirche zur Seitenkapelle. Wie immer werden wir dann zur Kommunion wieder in die Kirche gehen. Hierzu wollen wir euch jetzt schon recht herzlich einladen. Euer Kigo-Team Ministranten verkaufen Osterlämmer An Karsamstag 04.04.2015 verkaufen wir Ministranten nach dem Gottesdienst selbstgebackene Osterlämmer. Vorher werden diese noch während des Gottesdienstes geweiht. Gerne nehmen wir auch Vorbestellungen entgegen. (Tel. 868). Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Die Schemmerberger Minis Allgemeine Nachrichten Frauengruppe Obersulmetingen Bücherflohmarkt Brauchen Sie noch Lesefutter für sich und Ihre Kinder? Oder quellen Ihre Bücherregale über und Sie möchten Platz schaffen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle! Wann: am Samstag den 25. April 2015 Wo: in der Schulturnhalle in Obersulmetingen Von: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Stöbern Sie bei Kaffee und Kuchen, letzteren auch zum Mitnehmen, in unserem Angebot. Weitere Informationen und Verkäufernummern erhalten Sie unter: Verkäufernummern: 100 bis 199 Telefonnummer 07392 - 80413 Verkäufernummern: 200 bis 250 Telefonnummer 07392 - 10507 Auf Ihr Kommen freut sich die Frauengruppe Obersulmetingen SV Sulmetingen – Kursangebot Griechische Tänze Montag, 19:30 - 20:30 Uhr Vielgestaltig, gleich der Lebensreise eines Menschen gestalten sich die Tänze. Sie spiegeln das tägliche Erleben von Liebe, Freude und Schmerz. Entsprechend gestalten sich die Tanzschritte, kraft-voll und springend, schleppend oder sinnlich und ruhig. Da auf jedes Lied neue Schritte erlernt werden, sind Neueinsteiger immer willkommen!!! Man darf auch gern ganz unverbindlich zum Schnuppern vorbei kommen! Nichtmitglied: 40 €, Mitglied: 30 € ÜE: 10, Gym Start: 13.04.2015 Gym = Gymnastikhalle SVS Sportzentrum, Obersulmetinger Str. 64, Untersulmetingen Information und Anmeldung: Ntouranidou, Zoitsa (07392)7527 Elsässer, Adelinde (07392) 18464 Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach Saisonauftakt im Museumsdorf Kürnbach Am Sonntag, 29. März 2015, öffnet das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach wieder seine Häuser für die neue Saison. Den Auftakt bestreitet Dr. Kurt Diemer mit einem Vortrag zu barockzeitlichen Hungersnöten. Kreisarchivdirektor a.D. Dr. Kurt Diemer, einer der intimsten Kenner oberschwäbischer Geschichte, gewährt um 14 Uhr im historischen Tanzhaus Einblicke in das Thema „Knappheit – Mangel – Hungersnot: Die Jahre 1685 bis 1817“. Wohlstand durch reiche Ernten und Handelsgewinne lässt sich in Oberschwaben an der Pracht barocker Bauten ablesen; Knappheit an Nahrung auf Getreidegrundlage hat indes Gründe und Auswirkungen, die oft im Dunkeln der Geschichte verbleiben. Dr. Diemer erläutert, wie sich ungünstige Wetterereignisse und Vulkanausbrüche auf die Getreideernte und somit auf die Preise des Korns auswirken. Der Kreisarchivdirektor a.D. setzt dabei einzelne Klimaereignisse in den Kontext politischer und wirtschaftlicher Großwetterlagen und deckt dadurch die Ursachen von Getreide-Verknappung und Hungersnöten in weiten Teilen der Bevölkerung auf. I 27 Freitag, 27. März 2015 • Nr. 13 Rund um den Vortrag können sich die Museumsbesucher bei Kaffee und Kuchen im Tanzhaus oder in der Kürnbacher Vesperstube stärken. Das Landratsamt Biberach informiert Öffnungszeiten in den Osterferien Bibliothek/Mediothek In den Osterferien ist die Bibliothek/Mediothek im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach vom 30. März bis 10. April 2015 nicht geöffnet. Die Rückgabe ausgeliehener Medien ist trotzdem möglich. Der dafür eingerichtete Briefkasten befindet sich im Schulgebäude, links neben der Eingangstür der Bücherei und ist in den Ferien zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr. Kreismedienzentrum Das Kreismedienzentrum ist in den Osterferien vom 30. März bis 10. April 2015 nicht geöffnet. 15. messe aktiv50plus am 24.04.2015 in Biberach – „Mitten im Leben!“ Am Freitag, 24. April findet von 9:30 – 17:00 Uhr in Biberach in der Gigelberghalle und Stadtbierhalle, Jahnstrasse 1-5, die 15. „messe aktiv50plus“ – ohne Verkauf- statt. Besonderer Service für Besucher, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, ist das kostenlose Anrufsammeltaxi. Es fährt von 9:00 bis 17:00 Uhr alle 15 Minuten vom Marktplatz über Bahnhof (ZOB Steig 1) zum Gigelberg und zurück. Für Besucher mit PKW gibt es genügend kostenlose Parkplätze vor der Halle. Weitere Informationen: Diakonie – Hilfen im Alter, Karl-Heinrich Gils Wielandstr. 24, 88400 Biberach, Tel 07351/1502-50 Informationen zu den Messeausstellern und den Vorträgen auch unter www.messeaktiv50plus.de 28 I
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