KW 17 - Verbandsgemeinde Lingenfeld

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43. Jahrgang (140) • Ausgabe 17/2015
Donnerstag, den 23. April 2015
F R E ISBACH
LUSTA DT
WE I NGA RTE N ( P FA LZ )
Auch als Onlineausgabe
unter www.vg-lingenfeld.de
LI NG E N F E LD
SCHWEG E N H E I M
WESTH E I M ( P FA LZ )
MIT DEN ORTSGEMEINDEN: FREISBACH · LINGENFELD · LUSTADT · SCHWEGENHEIM · WEINGARTEN (PFALZ) · WESTHEIM (PFALZ)
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
wichtiges auf einen blick
Verbandsgemeindeverwaltung
Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon: 06344 / 509 - 0 + Fax: 06344 / 50 91 99
E-Mail: [email protected] + Internet: www.vg-lingenfeld.de
Für die rechtssichere E-Mailkommunikation (signierte E-Mail) senden Sie
Ihre E-Mail bitte ausschließlich an die VPS-Mailadresse „vg-lingenfeld@
poststelle.rlp.de“. Besuchen Sie auch unsere Internetseiten unter www.vglingenfeld.de. Im „Formularcenter“ stehen Ihnen zahlreiche Informationen,
Vordrucke und Formulare zur Verfügung. Über den Link „rlpDirekt-Bürgerservice“ auf unserer Internetseite erhalten Sie außerdem eine Vielzahl
von Informationen zu allgemeinen Lebenssituationen, zu Themen und
Dienstleistungen aus dem Behördenbereich. Das Amtsblatt steht auch als
Onlineausgabe zur Verfügung. Näheres unter www.vg-lingenfeld.de.
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld:
montags und dienstags
08.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs
(Dienstleistungstag)
08.00 bis 12.30 Uhr und
14.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags
08.00 bis 12.00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
freitags
(Dienstleistungsmittag)
08.00 bis 13.00 Uhr
Das Standesamt hat wie folgt geöffnet:
Telefon: 06344 / 509 - 225 oder E-Mail: [email protected]
montags und dienstags
08.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs
08.00 bis 12.00 Uhr
12.00 bis 12.30 Uhr
(nur nach Vereinbarung)
14.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags
08.00 bis 12.00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
freitags
08.00 bis 12.00 Uhr
12.00 bis 13.00 Uhr
(nur nach Vereinbarung)
Sprechzeiten des Ersten Beigeordneten Peter Beyer
Gesprächstermine mit dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde,
Herrn Peter Beyer, können telefonisch vereinbart werden unter der Rufnummer 06344 / 5080213.
Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion
Germersheim
Mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 100, EG, Telefon: 06344 / 509 - 224.
E-Mail: [email protected]
Das Informationszentrum „Prävention“ des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
befindet sich in 67059 Ludwigshafen, Bismarckstraße 116.
Telefon: 0621 / 963 - 2510, Fax: 0621 / 963 - 2527
E-Mail:[email protected]
Polizeiinspektion Germersheim, Tel.: 07274 / 9580
Die Sprechstunde des Vollstreckungsbeamten findet jeweils mittwochs in
der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 310, 2.
OG, statt. Telefondirektwahl: 06344 / 509 - 214, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509
4 214 und E-Mail: [email protected]
Sprechstunde der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde
Jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:00 Uhr in Zimmer Nr. 109 in der Verbandsgemeindeverwaltung.
Die Sprechstunde ist für Kinder, Jugendliche und Eltern gedacht.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter Tel. Nr. 06344 / 509 - 236, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4
236 oder per E-Mail: [email protected] an.
Die Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten findet jeweils mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung im
Zimmer 401 (Neubau) statt. Telefon: 06344 / 509-255, Telefaxdirektwahl:
06344 / 509 4 255 und E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@vg-lingenfeld.
de
Das Verbandsgemeindearchiv hat nur nach Vereinbarung geöffnet. Telefon: 06344 / 509-301, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 301 und E-Mail:
[email protected]
Die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld
erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen die zentrale E-Mailadresse „info@vg-lingenfeld.
de“ zur Verfügung. Weiterhin können natürlich auch an alle nachfolgenden
funktionsbezogenen E-Mailadressen sowie an alle auf dem Briefkopf der
Verbandsgemeinde Lingenfeld bzw. der Verbandsgemeindewerke ausgewiesenen E-Mailadressen formfreie Nachrichten und Mitteilungen gesendet werden.
Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fachbereich 2 - Bauen und natürliche Lebensgrundlagen:
[email protected]
Fachbereich 3 - Bürgerdienste:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Unternehmen:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird in regelmäßigen
Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten ausgestattet.
Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen E-Mailadressen der einzelnen
Fachbereiche hinterlegt. Daneben stehen zahlreiche Formulare, Satzungen
und Benutzungsordnungen sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus
dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bürgerservice zum Download bereit. Wir sind bemüht die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren
und, soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben dem
Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, das übrigens auch
über unsere Homepage online eingesehen werden kann, soll die Homepage
als weitere Quelle für Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde
Lingenfeld dienen. Besuchen Sie uns doch mal unter www.vg-lingenfeld.de
Sprechstunde des Schiedsamtes
Die für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Schiedsperson, Herr Josef Arnold, sowie die stellvertretende Schiedsperson, Herr
Hans-Günter Besau, sind telefonisch unter der Rufnummer 06344 / 509-111
(Verbandsgemeinde Lingenfeld) zu erreichen. Das Schiedsamt erreichen Sie
auch unter der E-Mailadresse [email protected]. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit den Schiedspersonen telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Sprechstunde des Behindertenbeauftragten
Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Behindertenbeauftragte, Herr Werner Brodback, ist telefonisch unter der privaten
Rufnummer 06344 / 4595 zu erreichen. Den Behindertenbeauftragten
erreichen Sie auch unter der E-Mailadresse [email protected]. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können
mit dem Behindertenbeauftragten telefonisch oder per E-Mail vereinbart
werden.
Alarmierung der Feuerwehren
Notruf: 112
Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld:
Wehrleiter Michael Koch, Telefon 01715224911
Bürgermeister Frank Leibeck, Telefon: 06344 / 509-100
Freisbach
Wehrführer Holger Karn, Telefon: 0172 9784679
Ortsbürgermeister Peter Gauweiler, Telefon: 06344 / 8991
Lingenfeld
Wehrführer Mathias Deubig, Telefon (privat): 06344 / 3423 und
07274 / 53343 (dienstlich)
Ortsbürgermeister Erwin Leuthner, Telefon: 06344 / 5601 oder
06344 / 92180
Lustadt
Wehrführer Ralf Keller, Telefon: 06347 / 7443
Ortsbürgermeister Volker Hardardt, Telefon: 06347 / 308010
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
wichtiges auf einen blick
Schwegenheim
Wehrführer Christoph Stoll, Telefon: 06344 / 954365
Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt, Telefon: 06344 / 5658
Weingarten (Pfalz)
Wehrführer Christoph Bexel, Telefon: 0176-63369019.
Ortsbürgermeister Thomas Krauß, Telefon: 06344 / 6794
Westheim (Pfalz)
Wehrführer Steffen Andres, Tel. 0170-4574923
Ortsbürgermeisterin Inge Volz, Telefon: 06344 / 8168
Forstreviere
Forstrevier „Lustadt“:
Revierförster Herr Florian Korff, Tel. 015228851050,
E-Mail: [email protected]
Zuständig für die Ortsgemeinden Lingenfeld, Lustadt, Weingarten (Pfalz)
für den Bereich „Oberwald“ und Westheim (Pfalz).
Forstrevier „Modenbach“:
Revierförster: Jürgen Render, Tel. 06232/990764
Von November - März auch telefonische Sprechstunde unter dieser Nummer immer donnerstags 16-17 Uhr. E-Mail: [email protected],
zuständig für den Wald der Ortsgemeinden Freisbach, Schwegenheim und
Weingarten (Bereich Lohwald).
Krankentransporte
Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Germersheim, Kreisgeschäftsstelle, Hans-Graf-Sponeck-Straße 33, 76726 Germersheim:
Rettungsleitstelle (Rettungsdienst / Notarzt und Krankentransporte): 19
222 (Notruf - ohne Vorwahl)
Hausnotruf, mobiler Mittagstisch, Fahrdienste und Erste-Hilfe-Kurse: Telefon: 07274 / 2460 und Fax: 07274 / 8358
DRK Ortsverein VG Lingenfeld e.V., Tel. 06344/9295898, Fax:
06344/9295899, E-Mail: [email protected]
Rettungsdienste - Notarzt - Notrufe - Störungsdienste
Polizei (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 110
Feuerwehr (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 112
Rettungsleitstelle (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 19 222
Giftnotrufzentrale Mainz: 06131 / 19240 oder 06131 / 232466
Schutzpolizeiinspektion Germersheim: 07274 / 958-0
Zweckverband für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“: 0172
/ 7106481
Verbandsgemeindewerke (Abwasser): 0172 / 7105710
Stromentstörung: 0800 / 7977777
Stadtwerke Germersheim GmbH - Erdgasversorgung nur für Lingenfeld:
01801 / 794794
Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen (Netzteam Edenkoben):
06323 / 941310
Pfalzgas GmbH (Entstörung Gas) - nur für Schwegenheim:
0800 / 1003448
Thüga Energienetze GmbH: 0800 / 0837111
Krankenhäuser
Asklepios Südpfalzklinik Germersheim: 07274 / 504-0
Klinikum Landau i.d. Pfalz SÜW: 06341 / 908-0
Vincentiuskrankenhaus Landau i.d. Pfalz: 06341 / 17-0
Diakonissenkrankenhaus Speyer: 06232 / 22 - 0
St. Vincentiuskrankenhaus Speyer: 06232 / 133-0
Stiftungskrankenhaus Speyer: 06232 / 18-0
BG Unfallklinik, Ludwigshafen: 0621 / 681 0-0
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale
Die ärztliche Notfalldienstzentrale für den Bereich der Verbandsgemeinde
Lingenfeld befindet sich in der Asklepios Südpfalzklinik Germersheim
Telefon 116117
Montag, Dienstag und
Donnerstag
19.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr
Freitag
16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
Mittwoch
14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr
Feiertag
Vortag 18.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden,
Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
Zahnärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst
Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Sonntag, von 11.00 Uhr bis 12.00
Uhr dienstbereit: Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt ist auch außerhalb dieser Sprechstunden jederzeit bei dringenden Notfällen für Patienten erreichbar. Unter der nachstehenden Telefonnummer kann der Dienst
habende Zahnarzt abgerufen werden: 07272 / 919653.
Apothekenbereitschaftsdienst
Unter 01805/258825 plus Postleitzahl kann die nächste Notdienstapotheke erfragt werden. Die Abfrage aus dem Festnetz kostet 0,14 Euro pro
Minute, aus den Mobilnetzen maximal 0,42 Euro pro Minute. Der Notdienst
beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr. Der
Apothekenbereitschaftsdienst ist übrigens an JEDER APOTHEKE bekannt
gemacht.
Augenärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst
Zu erfragen über die Anrufbeantworter der Augenärzte in Germersheim: Dr.
Stein (Telefon: 07274 / 76482) und Dr. Pintz (Telefon: 07274 / 3049).
Pflegestützpunkte und Sozialstation
Pflegestützpunkte
Germersheim
Der Pflegestützpunkt Germersheim berät zu allen Fragen rund um das
Thema Alter, Krankheit, Behinderung und Pflege. Die Beratung ist kostenlos, individuell, neutral, unverbindlich und erfolgt unter Wahrung der
Schweigepflicht.
Pflegestützpunkt Germersheim, Bismarckstr. 12, 76726 Germersheim
Frau Ahilger / Frau Stepp 07274 / 70 30 932, Frau Scheib 07274 / 70 30 177
Freisbach
Pflegestützpunkt Edenkoben-Herxheim-Offenbach
Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und deren Angehörige.
76863 Herxheim, Käsgasse 15, Tel. 07276/989010 oder 989016
Sprechzeiten: Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung
Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.V.
Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz)
Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.V. (AmbulanteHilfe-Zentrum), Telefon: 07274 / 70450
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr (außer feiertags) und
nach Vereinbarung
Seelsorglicher Notdienst des
katholischen Pfarrverbandes Germersheim
Sie brauchen dringend seelsorgliche Hilfe und erreichen keine Seelsorgerin/keinen Seelsorger vor Ort, dann wählen Sie den seelsorglichen Notdienst unter Tel. 0176/66024810.
Pro Familia
Ortsverband Landau e.V., Zeppelinstraße 31 a, 76829 Landau i.d.Pfalz,
Telefon: 06341 / 348034
Soziales Warenhaus
St. Christophorus Warenkorb Germersheim, Waldstraße 5 e, 76726 Germersheim, Tel. 07274/973844-0. Marktleiterin: Frau Natascha Pelc, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09.00 - 17.30 Uhr;
Dienstag und Freitag: 10.00 - 14.00 Uhr.
Migrationsberatung
Fachdienst für Migration und Integration im Diakonischen Werk, Hauptstr.
1, 76726 Germersheim, Telefon: 07274 / 1248. Sprechzeiten: dienstags,
mittwochs und donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Frauenhäuser
Frauenhaus in Landau i.d.Pfalz, Telefon: 06341 / 89626
Frauenhaus in Speyer, Telefon: 06232 / 28835
Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe
Herrenlose Tiere nimmt die Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe, Am Klärwerk
2, 67363 Lustadt, auf. Telefon 06347 / 608672 oder 0170/3157618 oder
07255 / 8037.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
Hallenbad
Bewegung, Spaß und sportliches Schwimmen im Hallenbad Lingenfeld
Wir bieten Ihnen das Programm Ihrer Wahl. Für die aktuellen AquaFit-Kurse sind noch wenige Plätze frei, welche nach Reihenfolge der Anmeldung bzw. Zahlung der Kursgebühr vergeben werden. Zielgruppe für diese angenehme und gelenkschonende Art der Bewegung im Wasser mit
7 unterschiedlichen Trainingsgeräten sind Spitzensportler, Menschen mit Gelenkschmerzen sowie Sportneueinsteiger. Durch die Besonderheit
des Wassertrainings ist es diesen drei Gruppen sogar möglich, ihre individuelle Belastungsgrenze gemeinsam im Wasser auszutesten.
Aquafit-Kursanmeldungen bitte unter Telefon: 0 63 44 - 50 80 583 mit Sporttherapeut Mirko Fuchs
abklären (Keine Informationen zu Schwimmkursen oder Öffnungszeiten!)
Anrufe und Rückfragen bitten wir Sie auf die Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr bzw. 14.00 bis 17.00 Uhr zu beschränken. Weiterführende Infos zur
Badöffnung, Kursverlauf, Anmeldung usw. erhalten sie unter www. mfsport.de.
Öffnungszeiten Hallenbad Lingenfeld
AquaFit-Kurszeiten (Einlass 15 min. vor Kursbeginn)
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
09:00 - 11:30 Uhr
Badeschluss 11:00 Uhr
Montag
Donnerstag
Freitag
10:00 - 10:45 Uhr
Wassergymnastik (kostenlos)
18:10 - 18:55 Uhr
19:25 - 20:10 Uhr
17:00 - 17:45 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Badeschluss 17:30 Uhr
19:10 - 19:55 Uhr
20:20 - 21:05 Uhr
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15:00 - 21:30 Uhr
Badeschluss 21:00 Uhr
20:10 - 20:55 Uhr
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18:00 - 18:45 Uhr
Wassergymnastik (kostenlos)
19:00 - 19:45 Uhr
Wassergymnastik (kostenlos)
15:00 - 17:00 Uhr
Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr
17:00 - 19:30 Uhr
Seniorenschwimmen
17:30 - 18:00 Uhr
Wassergymnastik (kostenlos)
19:00 - 19:30 Uhr
Wassergymnastik (kostenlos)
19:30 - 21:30 Uhr
Allgemein / Badeschluss 21:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr
17:00 - 20:00 Uhr
Allgemein / Badeschluss 19:30 Uhr
18:00 - 18:45 Uhr
Wassergymnastik (kostenlos)
Schwimmkurse veranstaltet Schwimm-Meister Wolfgang Bolz.
Bei weiteren Fragen zu Kursen und Zeiten wählen Sie bitte die Telefonnummer: 0 63 44 - 27 61 (Mo - Do ab 15:00 Uhr).
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Veranstaltungskalender
für den bereich der Verbandsgemeinde lingenfeld
Lingenfeld
Di., 28.04
Kath. Erwachsenenbildung Südpfalz +
Prot. Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld; Vortrag: Das Leben zur Zeit Jesu Do., 30.04. MGV Lingenfeld: Tanz in den Mai Prot. Gemeindehaus
Lingenfeld,
Humboldtstr. 19:30 Uhr
Sängerheim 20:00 Uhr
Dorfplätzel 18:00 Uhr
Westheim
Do., 30.04. Aufstellung des Maibaums Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Impressum
Herausgeber:
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld
Postfach 12 61, D - 67356 Lingenfeld
Telefon: 06344 / 509-0 - Telefax: 06344 / 50 91 99
E-Mail: [email protected]
VPS-Mail für die rechtssichere E-Mailkommunikation:
[email protected]
Internet: www.vg-lingenfeld.de
Auflage:
7.300 Exemplare
Redaktion:
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
Telefon: 06344 / 509-101
(montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: [email protected]
Textbeiträge (auch Bilder) können nur noch über
ein vom LINUS-Wittich-Verlag bereitgestelltes Content-Management-System (CMS) übermittelt werden. Für die Nutzung dieses Systems wird lediglich ein bestehender Internetanschluss sowie ein
Personalcomputer (PC), Laptop oder sonstiger internetfähiger Tablet-PC mit Internetbrowser benötigt. Die
Bedienung ist leicht erlernbar; es werden keinerlei Computer- oder Softwarekenntnisse benötigt.
Eine entsprechende Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de/Amtsblatt
archiv–Informationen/ Häufig gestellte Fragen (FAQ).
Sofern Artikel und Berichte für das Amtsblatt ausnahmsweise (z.B. Veranstaltungskalender) in digitalisierter Form per E-Mail an uns übermittelt werden, sind diese ausschließlich an die E-Mailadresse
[email protected] zu senden.
Rechtlicher Hinweis nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 3 a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Landesgesetz zur Förderung
der elektronischen Kommunikation): Im Zusammenhang mit der Annahme
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vg-lingenfeld.de zu beachten, soweit hier nichts anderes regelt ist. Wir weisen
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Herausgeber des Amtsblattes keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Systeme zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails und Daten im
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Druck und Verlag:
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Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verbandsgemeindeverwaltung
Lingenfeld; verantwortlich für Nachrichten, Hinweise und Mitteilungen: Jens
Hinderberger, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich
für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren.
Layout der Titelseite: Ralf Müller, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld.
Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags
Redaktionsschluss: grundsätzlich montags, 15.00 Uhr
In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt
ein vorverlegter Redaktionsschluss, der rechtzeitig im
Amtsblatt bekannt gemacht wird.
Für die Veröffentlichung von Nachrichten, Mitteilungen
und Hinweisen gelten die von der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufgestellten Richtlinien, die in
regelmäßigen Abständen im Amtsblatt veröffentlicht
werden und auf unserer Homepage zum Download bereitstehen. Für eingesandte Manuskripte, Texte und Bilder besteht keine Gewähr für eine Rücksendung.
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Spanierstr. 70, 76879 Essingen
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Die Zustellung erfolgt durch den Verlag unentgeltlich an
alle Haushalte im Verbandsgemeindegebiet.
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€ bezogen werden. Bei Zustellreklamationen wenden
sie sich bitte an den Verlag unter Telefon 06502/9147335, -336, -713 und -716 oder per E-Mail: vertrieb@
wittich-foehren.de
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Ausgabe 17/2015
Verbandsgemeinde
lingenfeld
www.vg-lingenfeld.de
Amtliche Bekanntmachungen
Hexennacht
Vom 30. April auf den 1. Mai wird wieder die sogenannte „Hexennacht
gefeiert“.
Dabei kommt es leider immer wieder vor, dass Sachbeschädigungen
erfolgen, die über die üblichen „Hexennachtstreiche“ hinaus gehen
und nicht mehr toleriert werden können.
Beschädigungen an Häusern, Fahrzeugen usw. sind keine Streiche,
sondern Delikte, die strafrechtlich relevant sind.
Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten und
um Mitteilung an die Polizei, wenn entsprechende Beobachtungen
gemacht werden.
An die Erziehungsberechtigten ergeht die Bitte, ihre Kinder entsprechend zu belehren.
Vollsperrung der L 507
zwischen Weingarten und Westheim
Wegen dringend erforderlicher Instandsetzungsarbeiten an der Brücke im Zuge der L 507 zwischen Weingarten und Westheim wird der
o.g. Straßenabschnitt der L 507 ab Montag, den 27.04.2015 für
den Zeitraum bis voraussichtlich 30.04.2015 für den Verkehr voll
gesperrt. Die Umleitung ist von Weingarten über Lustadt nach Westheim ausgeschildert.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Umwelt-Informationen
der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Wohin mit den Abfällen?
Das gehört in die grüne Tonne:
Unverschmutzte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Papiertüten,
Papierschachteln, Pappe, Packpapier, Bücher, Kataloge, Formulare
usw.
Das gehört NICHT in die grüne Tonne:
Verschmutztes Papier, Kunststoff- und metallbeschichtetes Papier,
Stanniol, Milch- und Safttüten, Windeln.
Das gehört in den „gelben Sack“:
Verpackungen aus
Metalle:
Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, AluDeckel, Alu-Folien.
Kunststoffe:
Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie, Kunststoff-Flaschen von Spül-,
Wasch- und Körperpflegemitteln, Kinderspielzeug aus Plastik, Becher
von Milchprodukten, Margarine, Farbeimer mit grünem Punkt etc.
Verbundstoffe:
Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen.
Das gehört NICHT in den „gelben Sack“:
Stark verschmutzte und nicht entleerte Verpackungen
Organische Abfälle
Küchenabfälle und Gartenabfälle
Alle verrottbaren Küchen- und Gartenabfälle sind Grundlage für einen
hochwertigen Kompost. Damit erhalten Sie einen natürlichen Bodenverbesserer.
Sperriger Heckenschnitt
Sperriger Heckenschnitt in einer Länge von 0,5 bis 2 m (gebündelt)
wird an separaten Terminen abgefahren, die dem Abfallkalender des
Landkreises entnommen werden können. Sperriger Heckenschnitt
wird auch ganzjährig im Wertstoffhof Westheim entgegengenommen.
Altkleider
Sammlungen durch Organisationen (DRK); die Termine werden in der
Presse bekannt gegeben. Altkleider können auch über den Restmüll
entsorgt werden.
Altreifen
Die Altreifen werden von Reifenhändlern entgegengenommen oder
gegen eine Gebühr vom Wertstoffhof Westheim.
Autobatterien
Rücknahmeverpflichtung der Händler, in Ausnahmefällen Entsorgung
bei der halbjährlichen Sammlung von Problemmüll oder Ablieferung
bei der stationären Problemsammelstelle des Landkreises, bei der
Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Batterien, Knopfzellen
a) Rücknahmeverpflichtung der Händler,
b) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt,
Standort Lingenfeld, Schillerstraße 10, 67360 Lingenfeld,
c) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt,
Standort Lustadt, Schulstraße 7, 67363 Lustadt,
Altmedikamente
Entsorgung über die Restmülltonne. Die Medikamente möglichst in
Plastiktüten, um einem evtl. Missbrauch durch Kinder vorzubeugen.
Altöl
Abgabe: Altölannahmestelle des Landkreises bei Fa. SITA Süd GmbH
in Rülzheim (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Problemmüllannahmestelle) sowie bei allen Ölverkaufsstellen (Rücknahmeverpflichtung).
CDs und DVDs
Aufgestellte Sammelkartons beim Wertstoffhof Westheim, in der Realschule plus sowie der Grundschule in Lingenfeld.
Styropor
Kleine, weiße, saubere Mengen an Verpackungsstyropor bitte in einen
separaten „gelben Sack“ füllen (da sonst Verschmutzungsgefahr).
Große Mengen von sauberem, einwandfreiem Styropor (Verpackungsmaterial von Fernsehern usw.) können beim Wertstoffhof Westheim
abgeliefert werden (Öffnungszeiten siehe unter Bauschutt).
Bauschutt
Unbelasteter Bauschutt
(Steine, Ziegel, kleinere Betonbrocken, Mörtel)
Anfuhr zum Wertstoffhof Westheim
Firma Freyer GmbH, Bauschuttrecycling, Philippsburger Str. 3, 76726
Germersheim, Tel. 07274-2061,
Mo - Fr 7.00 - 16.00 Uhr
Kühlgeräte und Fernseher
Entsorgung nach schriftlicher Anforderung mittels Postkarte,
per E-Mail: [email protected] , per Fax:
07272/700550, bei der Firma SITA Süd GmbH in 76761 Rülzheim,
Mozartstr. 27, Stichwort „Fernseher“ oder „Kühlgerät“ sowie Stückzahl angeben.
Problemabfälle
z.B. Entkalker, Reinigungsmittel, Farben (keine Dispersionsfarben) und
Lacke, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Abbeizer, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren.
Es gelten für die Abgabe von Problemmüll bei der Firma SITA Süd
GmbH in 76761 Rülzheim, Mozartstr. 27, folgende Öffnungszeiten:
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr
Mi. 13.00 - 16.30 Uhr
Fr. 13.00 - 16.30 Uhr
An jedem ersten Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Restmüll
Alle nicht vorstehend aufgeführten Haushaltsabfälle werden regelmäßig mit der grauen Mülltonne nach Müllkalender entleert. Sofern die
graue Tonne nicht für den Restmüll ausreicht, können rote Müllsäcke
gegen eine Gebühr von 3,80 Euro pro Stück bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Telefonzentrale) käuflich erworben werden.
Haushaltsübliche Elektroartikel (z. B. Rührgerät, Kaffeemaschine,
Staubsauger usw.) aus Privathaushalten
Wertstoffhof Westheim (
Öffnungszeiten und sonstige Infos:
Der Wertstoffhof Westheim hat wie folgt geöffnet:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr und 12.45 - 16.15 Uhr
Sa 8.00 - 12.00 Uhr
Tel: 07274/70290
Letzte Anlieferungsannahme 15 Minuten vor Betriebsende !
Sperrmüll
Zweimal jährlich kostenlos mit dem neuen Service „Sperrmüll auf
Abruf“ und wie gewohnt zu einem festen Termin nach dem Abfallkalender.
Infos zum Thema Müll:
Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, Abfall- und
Umweltberatung, 07274/53342,
-53269 oder -53307 sowie im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft sowie Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim,
Tel. 07272 / 7005-0
famoSA - familienorientierte Soziale Arbeit
in der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Die Anlaufstelle für alle Eltern in der VG Lingenfeld
Wir sind ein niedrigschwelliges Angebot und wollen dazu beitragen
das Selbsthilfepotential der Eltern zu stärken.
Sie brauchen Rat und Hilfe bei Themen wie
- Allgemeinen Erziehungsfragen
- Was mache ich bei Krisen und Konflikten in der Familie?
- Wo finde ich Hilfe und Unterstützung bei Behördengängen oder
bei Gesprächen mit Schule und Kindergarten?
Ausgabe 17/2015
-
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Wer hilft mir beim Ausfüllen von Anträgen?
Wo finde ich einen Elternkurs zu speziellen Themen (Pubertät,
Internet, Grenzen)?
Sie suchen nach Ideen wie
- altersgemäße spielerische Förderung Ihres Kindes
-Entlastungsmöglichkeiten
- Ferien- und Freizeitangebote
Ab 2014 bieten wir in jedem Ort der Verbandsgemeinde Elterncafes
an, kommen Sie vorbei zum gegenseitigen Kennenlernen!
Auf Ihren Besuch freut sich
Traudel Siegfarth,
Tel. 06344-509 236, mobil: 0173-645 0000.
[email protected]
Die Beratung ist anonym und kann im Büro in der Verbandsgemeinde
oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Das Angebot wird vom Landkreis
Germersheim finanziert und ist dadurch für Ratsuchende kostenfrei.
Zweckverband für Wasserversorgung
„Germersheimer Nordgruppe“
Der Wasserhärtebereich in der
Verbandsgemeinde Lingenfeld
Im gesamten Versorgungsgebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“, also im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld und in der Ortsgemeinde Zeiskam, wird
das Trinkwasser dem Härtebereich „Hart“ (im Mittel 2,6 Millimol Calciumcarbonat je Liter) zugeordnet. Dies entspricht im Mittel 14,5 Grad
deutscher Härte.
Die Abnehmer werden gebeten, die Waschmitteldosierung nach der
auf der Verpackung aufgedruckten Empfehlung zu wählen, um eine
Überlastung des Wassers zu vermeiden.
Austausch der Wasseruhren im
Verbandsgemeindegebiet
In allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde werden im Laufe
der nächsten Wochen die Wasserzähler, deren Eichzeit abgelaufen
ist, von den Arbeitern des Zweckverbandes für Wasserversorgung
„Germersheimer Nordgruppe“ kostenlos ausgetauscht. Wir bitten die
Hausbewohner, die Wasserzähler frei zu halten und den Arbeitern des
Wasserzweckverbandes ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Grundstückseigentümer: Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw.
Aus wiederholtem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer
darauf hinweisen, dass jegliche Änderungen wie Namensänderung,
Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. dem Zweckverband
„Germersheimer Nordgruppe“ bzw. den Verbandsgemeindewerken
gesondert mitzuteilen sind.
Die Annahme, dass das Einwohnermeldeamt oder das Standesamt
in unserem Hause die Änderungsdaten weiterleiten, ist falsch. Aus
Datenschutzgründen dürfen die dort gespeicherten Daten anderweitig
nicht verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe.
Bei einem Schadensfall, Rohrbruch oder Defekt der Wasserzuleitung, der nach Feierabend oder an einem Wochenende auftritt,
rufen Sie bitte die Telefonnummer
0172 7106481
an.
Hinweis:
Gemäß § 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ vom
14.04.1982 haftet der Grundstückseigentümer für Beschädigungen
jeder Art an dem Wasserzähler. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Grund- und Schmutzwasser sowie vor
Frost zu schützen. Das Entfernen der Plomben ist verboten, jegliche
Beschädigungen und Störungen sind dem Zweckverband für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 209, Telefon-Nr. 06344 509263,
unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das
Verlegen einer Wasserhausanschlussleitung in einem Neubau sowie
die Montage des Wasserzähleranschlussbügels und des Ein- und
Ausgangsventils nur von den Arbeitern des Wasserzweckverbandes
und nicht vom Installationsmeister ausgeführt werden darf.
Die Verbandsgemeindekasse informiert
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz vom 1. September 2014 hin, die zum 1. November 2014 in Kraft getreten ist.
Hiernach berechnen sich die Mahngebühren wie folgt:
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Anlage I
(zu Artikel 1 Nr. 6)
Anlage 1
(zu § 2 Abs. 1)
Mahngebühren
Anzumahnender Gesamtbetrag Mahngebühr
bis 100,00 EUR einschließlich 5,00 EUR
bis 500,00 EUR einschließlich 10,00 EUR
bis 1 000,00 EUR einschließlich 15,00 EUR
bis 5 000,00 EUR einschließlich 50,00 EUR
bis 10 000,00 EUR einschließlich 75,00 EUR
mehr als 10 000,00 EUR 100,00 EUR
Die Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung bleiben hiervon
unberührt.
Wohnraum für 3-köpfige
Flüchtlingsfamilie gesucht
Die Verbandsgemeindeverwaltung sucht dringend eine Wohnung,
ca 80 qm Wfl, für eine 3-köpfige Flüchtlingsfamilie, bestehend aus
einem alleinerziehenden Vater und zwei Söhnen (12 und 14 Jahre).
Die Familie ist seit längerer Zeit in einer Gaststätte untergebracht.
Hier besteht allerdings keine Kochmöglichkeit, eine Waschmaschine steht ebenfalls nicht zur Verfügung.
Die Miet-, Neben- und Heizkosten werden durch die Verbandsgemeinde übernommen. Ein Haftungsrisiko bei evtl. Schäden
besteht seitens des Vermieters nicht. Ansprechpartner: Herr Blumenschein Tel: 06344/509231 oder Herr Benz Tel: 06344/509133.
Bekanntmachung der
Kreisverwaltung Germersheim
Vollzug des Tierseuchengesetzes sowie
der Bienenseuchenverordnung
hier: Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung
des Landkreises Germersheim zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom 16.10.2014
Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung:
1. Die Amerikanische Faulbrut im Bereich des Faulbrut-Sperrbezirks
der Ortsgemeinden Freisbach / Schwegenheim ist erloschen.
Ausgabe 17/2015
2. Der in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom
16.10.20014 festgelegte Sperrbezirk sowie die angeordneten
Schutzmaßnahmen werden mit Wirkung vom 20.04.2015 aufgehoben.
I. Begründung:
Nachdem am 08.10.2014 in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Schwegenheim befand, die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt wurde, erließ die Kreisverwaltung Germersheim, am
16.10.2014 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung. Inhalt dieser Verfügung war die Festsetzung eines Seuchensperrbezirkes sowie
die Anordnung von Schutzmaßnahmen.
Alle erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bestandes wurden unter
amtlicher Aufsicht behandelt oder getötet.
Die aktuellen amtlichen Untersuchungen ergaben für den betroffenen
Bestand (§ 9 Bienenseuchen-Verordnung) und die Bestände im Sperrbezirk (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Bienenseuchen-Verordnung) keine klinischen
Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut. Somit gilt nach § 12 Abs. 3
Bienenseuchen-Verordnung die Amerikanische Faulbrut als erloschen.
Deshalb sind die mit der vorgenannten tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung angeordneten Schutzmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 1
Bienenseuchen-Verordnung aufzuheben.
Zuständigkeit:
Die Kreisverwaltung Germersheim ist gem. § 6 TierGesG i.V.m. § 1
Abs. 1 Nr. 4 Landestierseuchengesetz (LTierSG) i.V.m. §§ 5 b, 8, 10
und 11 Bienenseuchen-Verordnung die sachlich und örtlich zuständige Behörde für das Gebiet der Ortsgemeinden.
II. Bekanntmachung:
Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
III. Rechtsgrundlagen:
- §§ 4 und 8 ff Tiergesundheitsgesetz
- § 1 Abs. 1 Nr. 4 Landestierseuchengesetz
- §§ 9, 11 und 12 Bienenseuchenverordnung
IV. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, 76726
Germersheim, Luitpoldplatz 1, einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist
(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der o.g. Frist
bei der Behörde eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.
In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage
der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de (Impressum)
aufgeführt sind.
76726 Germersheim, den 20.04.2015
Kreisverwaltung Germersheim
gez. Herrmann
Aus der Niederschrift über die
Sitzung des Verbandsgemeinderates
am 15.04.2015
Öffentlicher Teil
Beratungsgegenstände
1. Einwohnerfragestunde
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
2. Auftragsvergabe Landschaftsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
Lingenfeld war auf das Zieljahr 2010 ausgerichtet. Im Rahmen der
landesplanerischen Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die untere Landesbehörde bei der Kreisverwaltung
Germersheim festgestellt, dass weitere Änderungen des FNP 2010
nicht mehr zugelassen werden. Eine Generalfortschreibung wurde
gefordert.
Insoweit hat der Verbandsgemeinderat Lingenfeld bereits eine Grundsatzentscheidung gefasst, sowie in seiner Sitzung vom 10.12.2014
den Auftrag an das Planungsbüro Fischer, Mannheim, erteilt.
Zur abschließenden Bearbeitung des Flächennutzungsplanes sind
noch folgende Aufträge zu erteilen:
- der Umweltbericht als besonderer Teil der Begründung zum
Flächennutzungsplan,
- der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan,
- die Biotoptypenkartierung, sowie
- das landespflegerische Entwicklungskonzept.
Für diese Teilleistungen können teilweise Zuschüsse des Landes
beantragt werden. Vor einer Auftragsvergabe ist deshalb eine Entscheidung über den Zuschussantrag abzuwarten oder der vorzeitige
Planungsbeginn zu beantragen.
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat erteilt den Auftrag für den neuen Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan 2030 an das Büro IUS Weibel
& Ness, Kandel, zur vorläufigen Auftragssumme vom 111.240,44 €
brutto. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Einwilligung des
Landes Rheinland-Pfalz in den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.“
3. Anerkennung eines Vorentwurfs für die Generalsanierung der
Schulturnhalle Weingarten (Pfalz)
Der zuständige Beigeordnete Peter Beyer erläutert den Sachverhalt
und verweist darauf, dass bereits seit 2012 über die Grundsanierung
der Schulturnhalle beraten wird. Die vom Architekten Ralf Eckert erarbeitete Studie wird von ihm positiv bewertet.
Der Architekt Ralf Eckert, Schwegenheim, hat für die Generalsanierung der Schulturnhalle Weingarten (Pfalz) einen ersten Vorentwurf
ausgearbeitet und in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit dem Schulträgerausschuss am 11.03.2015, sowie in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2015 vorgestellt.
Der Vorentwurf entstand auf der Basis der Machbarkeitsstudie vom
Mai 2012, Bestandsaufnahmen, Bestandsbewertungen, Gesprächen
mit der Grundschulleitung und diversen Nutzern.
Das ursprüngliche Konzept wurde dabei fortentwickelt und eine Nutzung durch die betreuende Grundschule mit berücksichtigt.
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vom Architekturbüro Ralf
Eckert, Schwegenheim, vorgelegten Vorentwurf für die Generalsanierung der Schulturnhalle Weingarten (Pfalz) zu.
Die Planung kann auf der Grundlage dieses Vorentwurfs weiter ausgearbeitet und zur Genehmigungsreife geführt werden.“
4. Bericht der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Der Jahresbericht 2014 liegt jedem Ratsmitglied vor.
Die zuständige Beigeordnete Bianca Dietrich macht einige Ausführungen zur Arbeit in der Jugendpflege innerhalb der Verbandsgemeinde.
Frau Dietrich bedankt sich bei allen Helfern, insbesondere bei den
Jugendpflegern Siegfarth und Redner für die geleistete Arbeit.
Jugendpfleger Bodo Redner berichtet über Einzelheiten, Schwerpunkte und Aufgabenverteilung in dem Bereich Jugendpflege. Herr
Redner macht Ausführungen zu der Jugendarbeit in den Einrichtungen in den einzelnen Ortsgemeinden.
Bürgermeister Leibeck bedankt sich ebenfalls bei den Jugendpflegern
und teilt mit, dass man sich in vierteljährlichen Gesprächen mit den
Jugendpflegern austauschen wird.
Ausgabe 17/2015
5. Resolution gegen den durch den Eisenbahn-Güterverkehr verursachten Lärm entlang der Bahnstrecke Ludwigshafen-Karlsruhe im Gemarkungsbereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Mit einer gemeinsamen, parteiübergreifenden Erklärung treten die
politischen Vertreter im Landkreis Germersheim gegen die aktuellen
Pläne der Deutschen Bahn zur Erhöhung des Güterverkehrs auf den
Bahnstrecken in Landkreis Germersheim ein und stellen eine Reihe an
Forderungen.
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI)
stellt derzeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf, der
noch 2015 vorgestellt werden soll. Unter anderem ist vorgesehen, bis
2030 den Güterverkehr auf der Strecke Rotterdam-Genua deutlich zu
erhöhen. Der BVWP enthält in seinem jetzigen Entwurf Planungsvarianten mit voraussichtlich sehr negativen Auswirkungen auf die Menschen, auch im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld. Es stehen
eine rechtsrheinische und zwei linksrheinische Varianten, die sogenannte „Große und Kleine Pfalzlösung“ zur Debatte.
Beide linksrheinischen Varianten hätten zu Folge, dass statt nur 2 bis
4 Güterzüge täglich etwa 42 Güterzüge durch unseren Landkreis Germersheim und somit auch durch den Bereich der Verbandsgemeinde
Lingenfeld fahren würden. Ein Großteil dieser Züge soll nachts fahren.
Diese massive Steigerung des Güterverkehrs würde die Wohn- und
Lebenssituation der Menschen im unmittelbaren Umfeld der Bahnstrecke nachhaltig, auch gesundheitlich, beeinträchtigen.
Durch den höheren Güterbahnverkehr wird eine Reihe Probleme auf
die betroffenen Regionen und Bereiche zu kommen. Die Bahnstrecken in der Südpfalz sind für die vorgesehenen massiven Steigerungen des Güterverkehrs völlig ungeeignet. Sie verlaufen ohne jeglichen
Lärmschutz durch zahlreiche Ortschaften (u.a. auch durch die Ortsgemeinde Lingenfeld) teilweise sehr dicht besiedelten Gebieten. Im
Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld leben ca. 500 Menschen
im unmittelbaren Nahbereich der Haltepunkte. Diese wären künftig
schutzlos dem zu erwartenden Bahnlärm ausgesetzt. Entlang der
Strecke existieren zahlreiche beschrankte Bahnübergänge, die künftig
häufig und lange geschlossen wären. Ein geordneter Individualverkehr wäre kaum noch möglich. Ordnungsgemäße Schülerbeförderung
wäre unmöglich, Krankentransporte hätten erhebliche Wartezeiten
und damit erhöhte Sicherheitsrisiken. Unsere wirtschaftlich prosperierende Region ist auf eine gut funktionierende Straßeninfrastruktur
angewiesen. Die Bahnstrecken werden intensiv durch den ÖPNV
genutzt, der in den kommenden Jahren noch intensiviert bzw. ausgebaut werden soll.
Die Bahn hat die „Kleine Pfalzlösung“ angemeldet, ohne die anliegenden Kommunen zu beteiligen oder auch nur vorab zu informieren.
Gleichzeitig wird die Bahn aufgefordert im Interesse der entlang der
Bahnstrecke lebenden Menschen, die vorgesehenen Pläne zu überdenken und zu überarbeiten.
In der „Germersheimer Erklärung“ fordert daher der Kreistag des
Landkreises Germersheim, der sich bereits zahlreiche Kommunen
angeschlossen haben, umfassende Verträglichkeitsstudien für alle
Trassenvarianten, ein menschenverträgliches Güterverkehrskonzept,
welches negative Folgen für die Menschen an der Strecke weitestgehend vermeidet oder minimiert, optimaler Lärmschutz, ein weiterhin
funktionierender Individualverkehr beim Kreuzen der Bahntrasse, ein
demokratischer und transparenter Planungsprozess mit frühzeitiger
Beteiligung aller betroffenen Kommunen und bundesweit den Einsatz
von Güterzügen mit sogenannten „Flüsterbremsen“.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2015
empfohlen, sich der „Germersheimer Erklärung“ anzuschließen.
„Germersheimer Erklärung zur möglichen Ausweitung des Güterbahnverkehrs
Gemeinsam - parteiübergreifend - im Interesse unserer Region
für eine leise Rheinschiene
Was ist geplant?
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMV)
stellt derzeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan auf. Unter anderem ist vorgesehen, bis 2030 den Güterbahnverkehr auf der Strecke
Rotterdam - Genua deutlich zu erhöhen. Von drei im BVWP eingestellten Projektideen verläuft eine Variante rechtsrheinisch (4gleisiger
Ausbau Graben-Neudorf - Karlsruhe), zwei Varianten(Kleine Pfalzlösung, Große Pfalzlösung) durchqueren in ihrem Verlauf den Kreis Germersheim. Die Kleine oder Große Pfalzlösung hätten zur Folge, dass
die derzeit täglichen 2-4 Güterzüge auf etwa 42 Güterzüge ansteigen
könnten. Ein Großteil dieser Züge soll nachts fahren. Die Realisierung
der linksrheinischen Varianten hätte gravierende negative Auswirkungen auf unsere Region. Die erwartete massive Steigerung des Güterverkehrs würde die Wohn-und Lebenssituation von zehntausenden
Menschen im Umfeld der Bahnstrecke stark beeinträchtigen.
So nicht!
Wir stellen fest, dass die Bahnstrecken in der Südpfalz für die vorgesehenen massiven Steigerungen des Güterverkehrs völlig ungeeignet sind. Der Landkreis Germersheim spricht sich daher entschieden
gegen die aktuell geplante massive Zusatzbelastung der Strecke Ludwigshafen - Speyer - Germersheim-Wörth („Kleine Pfalzlösung“) bzw.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Neustadt - Landau - Kandel - Wörth („Große Pfalzlösung“) durch den
Güterbahnverkehr aus.
Zu erwartende Probleme
Die Bahnstrecken in der Südpfalz verlaufen ohne jeglichen Lärmschutz
durch zahlreiche Ortschaften unserer mit 270 E/qkm sehr dicht besiedelten Region. Allein im Kreis Germersheim leben ca. 70 000 Menschen im Nahbereich der Haltepunkte. Diese wären künftig schutzlos
dem zu erwartenden Bahnlärm preisgegeben. Entlang der Strecke
existieren zahlreiche beschrankte Bahnübergänge, die künftig noch
häufiger und länger geschlossen wären. Ein geordneter Individualverkehr wäre kaum noch möglich. Ordnungsgemäße Schülerbeförderung
wäre unmöglich, Krankentransporte hätten erhebliche Wartezeiten
und damit erhöhte Sicherheitsrisiken. Unsere wirtschaftlich prosperierende Region ist auf eine gut funktionierende Straßeninfrastruktur
angewiesen. Die Bahnstrecken werden intensiv durch den ÖPNV
genutzt, der in den kommenden Jahren noch verstärkt werden soll.
Vor wenigen Jahren wurde die Strecke Germersheim - Wörth unter
erheblicher finanzieller Beteiligung der Gemeinden und des Landkreises elektrifiziert und zur Stadtbahn ausgebaut, teilweise mit Halbstundentakt. Dieses allseits gewünschte umweltpolitische Ziel wäre durch
die Zunahme des Güterverkehrs gefährdet. Die Bahn hat die „Kleine
Pfalzlösung“ angemeldet, ohne die anliegenden Kommunen zu beteiligen oder auch nur vorab zu informieren.
Wir fordern die Verantwortlichen im Interesse der in unserer
Region lebenden Menschen auf, die vorgesehenen Pläne zu überdenken und zu überarbeiten
1. Wir fordern für alle Trassenvarianten umfassende Verträglichkeitsstudien.
2. Wir fordern ein menschenverträgliches Güterverkehrskonzept, welches negative Folgen für die Menschen an der Strecke
weitestgehend vermeidet oder minimiert. Das gesundheitliche
Wohl und die Lebensqualität der entlang der Strecke wohnenden
Menschen müssen im Mittelpunkt stehen.
3. Wir fordern optimalen Lärmschutz.
4. Wir fordern einen weiterhin funktionierenden Individualverkehr
beim Kreuzen der Bahntrasse.
5. Wir fordern einen demokratischen und transparenten Planungsprozess mit frühzeitiger Beteiligung aller betroffenen
Kommunen.
6. Wir fordern bundesweit den raschen Einsatz von Güterzügen
mit sog. Flüsterbremsen. Dabei unterstützen wir das Ziel, dass
ab 2020 keine lauten Güterzüge gleich welcher Herkunft das
deutsche Schienennetz befahren dürfen.
Wir unterstützen und beauftragen den Landrat, sich gemeinsam mit
den Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der betroffenen Städte und Landkreise abzustimmen und sich auf allen Ebenen
beim Thema Güterbahnverkehr für die berechtigten Belange der Bürgerinnen und Bürger unserer Region einzusetzen.“
Bürgermeister Leibeck macht weitere Ausführungen und hält den Schutz
der Bürger vor zusätzlichem Lärm für sehr wichtig. Aber nicht nur Lärm,
sondern auch Erschütterungen beim Durchfahren von langen Güterverkehrszügen werden sich erhöhen. Fünf Straßen von Lingenfeld liegen
direkt an den Schienen und sind betroffen. Aber auch die Anlieger hinter
den direkten Straßen an den Schienen sind natürlich betroffen. Das sind
insgesamt ca. 140 Häuser und ca. 550 Menschen.
Bürgermeister Leibeck spricht sich für die Beschlussfassung der
Resolution in der vorliegenden Form aus. Der Verbandsgemeinderat
fasst einstimmig - bei einer Enthaltung - folgenden
Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld schließt sich vollumfänglich
der „Germersheimer Erklärung“ gegen den durch den EisenbahnGüterverkehr verursachten Lärm, insbesondere auch entlang der
Bahnstrecke Ludwigshafen - Karlsruhe im Gemarkungsbereich der
Verbandsgemeinde Lingenfeld, an.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird zudem
beauftragt, sich gemeinsam mit den betroffenen Kommunen abzustimmen und sich auf allen Ebenen beim Thema Güterbahnverkehr für
die berechtigten Belange der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere
auch im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld, einzusetzen.“
Im nichtöffentlichen Teil berät und beschließt der Rat über Grundstücksangelegenheiten.
Homepage der Verbandsgemeinde
Lingenfeld unter www.vg-lingenfeld.de
Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten
ausgestattet. Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan
der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen E-Mailadressen der einzelnen Fachbereiche hinterlegt. Daneben
stehen zahlreiche Formulare, Satzungen und Benutzungsordnungen
sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bürgerservice zum Download bereit.
Ausgabe 17/2015
Wir sind bemüht die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren und,
soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben
dem Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, dass
übrigens auch über unsere Homepage online eingesehen werden
kann, soll die Homepage als weitere Quelle für Informationen aus dem
Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld dienen.
Besuchen Sie uns doch mal unter www.vg-lingenfeld.de
Nachrichten und Hinweise
Volkshochschule Lingenfeld
in der KVHS Germersheim
VHS-Geschäftsstelle: Hauptstr. 58, 67360 Lingenfeld
Tel. 06344/5961, Fax 06344/937241
www.vhs-lingenfeld.de
E-Mail: [email protected]
Beratungszeiten: dienstags 10.00 - 12.00 Uhr
freitags 10.00 - 12.00 Uhr
Leitung: Brigitte Schütze
Auszug aus dem Programm 1-2015
Das Gesamtprogramm können Sie als Heft im Rathaus der Ortsgemeinde oder an der Pforte der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Außerdem finden Sie es auf unserer Homepage. Schauen Sie mal rein!
1 Politik, Gesellschaft, Umwelt
1.3 Selbstbewusstsein stärken, (selbst-)sicherer werden durch
Wing Chun - Kennenlernkurs für Erwachsene ab 16 Jahren
Verbal Grenzen setzen, auf deren Einhaltung zu bestehen, wenn nötig
durch aktives Handeln, fällt vielen Menschen schwer. Genau hier setzt
der Kurs an: Respektvoll mit sich selbst und anderen umzugehen,
zuzulassen, was man nicht ändern kann, um im nächsten Moment die
Kontrolle über sein „Ich“ zurück zu erlangen, beginnt mit der eigenen
Stimme. WingChun bietet jedem die Chance auf ein entspannteres
Leben mit mehr Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit. Es fasziniert
durch einfache, logische Bewegungsabläufe. Detaillierte Körperarbeit
fördert die Reaktion, die Koordination, die Beweglichkeit, die Konzentration, die Wahrnehmung und die Selbstfindung.
Mitzubringen sind: bequeme Kleidung, Turnschuhe oder rutschfeste
Socken, Getränk. Bitte kein Schmuck, Haarspangen oder Piercings.
Leitung: Carmen Brothers, Horst Roters
Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58
Termin: Montag, 11. Mai 2015, 17:45 - 18:30 Uhr
Gebühr: 20 € für 6 Termine, 6 Unterrichtsstunden
2 Arbeit und Beruf
2.4 Professionell arbeiten mit PowerPoint
Was ist PowerPoint?
Die Arbeitsoberfläche/Grundlagen zum Arbeiten mit Präsentationen/
Platzhalter mit Textinhalten bearbeiten/Elemente kopieren und verschieben/die Hilfefunktion von PowerPoint verwenden
Mit Präsentationen arbeiten
Ansichten in PowerPoint effektiv nutzen/ mit verschiedenen Folienelementen arbeiten/ Bildschirmpräsentationen/grundlegende Textgestaltung/mit eigenen Vorlagen arbeiten/Folien und Begleitmaterial
drucken/Präsentationen verwalten
Objekte auf Folien erzeugen
Zeichenobjekte erzeugen und gestalten/Grafiken und Mediaclips verwenden/Objekte platzieren und ausrichten/Organigramme und andere
SmartArt-Grafiken/Diagramme erstellen und gestalten
Leitung: Vera Priebe-Zehe
Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58
Termin: Montag, 8. Juni 2015, 17:00 - 19:15 Uhr
Gebühr: 60 € für 5 Termine, 15 Unterrichtsstunden
3 Sprachen
3.2 Englisch am Vormittag, Fortsetzung, Einsteiger willkommen
Der Vormittagskurs Englisch ist geeignet für Senioren und andere Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen. In diesem Kurs werden ohne
Zeitdruck Vokabular und Grammatik erarbeitet und die Sprechfertigkeit gefördert.
Lehrwerk: Network A1, L. 6
Leitung: Penelope Thorn-Todd
Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58
Termin: Dienstag, 12. Mai 2015, 10:00 - 11:30 Uhr
Gebühr: 40 € für 7 Termine, 30 Unterrichtsstunden
3.12 Spanisch A2-8
Stufe: A2-8 für Teilnehmer mit sehr guten Vorkenntnissen
Lehrwerk: Caminos A2 neu
Leitung: Angela Mijangos Arredondo
Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58
Termin: Mittwoch, 22. April 2015, 19:00 - 20:30 Uhr
Gebühr: 45 € für 10 Termine, 20 Unterrichtsstunden
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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4 Gesundheit
4.1 Yoga
Wegen Erkrankung des Kursleiters entfallen die Yogakurse im 1.
Semester 2015.
Kochen
Für alle Kochkurse: Bringen Sie bitte Schürze, Küchentuch, Topflappen, Gefäße zum Mitnehmen von Resten und etwas zum Trinken mit. Die Kosten für die Lebensmittel werden gesondert mit
der Kursleitung abgerechnet.
4.19 Arabische Küche
Die Referentin entführt die Teilnehmer an zwei Abenden in die Küche
von Tausendundeiner Nacht. Mit landestypischen Rezepten werden
beliebte arabische Gerichte gekocht.
Leitung: Fadia Shamout
Ort: Lingenfeld, Schulküche der Realschule Plus
Termin: Mittwoch, 20. Mai 2015, 18:00 - 21:00 Uhr
Gebühr: 25 € für 2 Termine, 8 Unterrichtsstunden (zuzügl.
Lebensmittelkosten)
Ausgabe 17/2015
Die Kinder können ab 8 Uhr in den Jugendtreff gebracht werden. Das
Programm beginnt um 9 Uhr, Ende der Tagesbetreuung ist um 16.30
Uhr. Ihr Kind sollte gefrühstückt haben.
Anmeldungen ab sofort unter der Homepage der VG Lingenfeld,
Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienprogramme
Kath. Erwachsenenbildung Südpfalz
und Prot. Kirchengemeinde
Westheim-Lingenfeld
laden alle Interessierten zu einem Vortrag ein
Thema: Referenten: Ort: Zeit: Kosten: Das Leben zur Zeit Jesu
Prof. Dr. Hans Ammerich, Bistumsarchivar i.R.
Frau Renate Hoffmann
Protestantisches Gemeindehaus Lingenfeld, Humboldtstr.
Dienstag, 28. April 2015, 19.30 Uhr
Freiwillige Spende erbeten
RS+ Lingenfeld
Begehung des Druslach-Bacherlebnisweges
Freiwilliges Soziales Jahr
Am Dienstag, den 28. April um 13:00 Uhr treffen sich die „Lingenfelder
Druslachpaten“ und die Gruppe „Wir für Westheim“ am Lingenfelder
Bahnhof. Gemeinsam mit den Bürgermeistern von Lingenfeld und
Westheim werden wir den Weg von Lingenfeld bis Westheim begehen.
Gegen 15:30 Uhr wollen wir im Restaurant „Zum Hirschgraben“ (Lingenfeld) den Begehungstermin in gemütlicher Runde ausklingen lassen.
Die Bevölkerung ist zu dieser Wanderung herzlich eingeladen.
Die „Lingenfelder Druslachpaten“
und die Gruppe „Wir für Westheim“
Schulgebäude mit FSJRaum unten links
Für das kommende
Schuljahr suchen wir
für unsere Schule junge
Menschen ab 18 Jahren, die vom 1. August
2015 bis 31. Juli 2016
ein FSJ bei uns ableisten wollen. Die Anstellung erfolgt über einen
freien Träger. Arbeitsbereiche
sind
die
Betreuung der Schülerbibliothek, die Mitarbeit in der Ganztagsschule,
die Mitarbeit im Förderbereich, die Begleitung im Unterricht sowie bei
Ausflügen u.v.m.
Wir suchen verantwortungsbewusste und verlässliche Personen, die
gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Interessenten melden sich bitte bei Frau Barenthien unter:
Realschule plus Lingenfeld
Schillerstraße 10-12
67360 Lingenfeld
06344 969640
[email protected]
Jürgen Angerhofer
RektorFerienangebote
der
Verbandsgemeindejugendpflege 2015
Damit Sie Ihren Urlaub besser planen können, geben wir Ihnen hier
unsere Ferienbetreuungsangebote bekannt:
Kinderferienwochen 2015
Termin: 27. - 31.07.2015 (1. Woche)
03.- 08.08.2015 (2. Woche)
Ort: Weingarten Arena
Alter: 6 - 12 Jahre
Kosten: 70,- € pro Woche (Geschwisterrabatt)
Anmeldung: ab sofort. Bitte das Anmeldeformular ausfüllen und
zurückschicken.
Kurzbeschreibung:
Die Freizeit wird aus einer bunten Mischung von Gruppenspielen, kreativen Elementen, einem Ausflug, Workshops und sportlichen Angeboten bestehen.
Besondere Hinweise:
Die Kinder können sich für eine oder zwei Wochen anmelden und ab
8 Uhr in die Freizeitstätte gebracht werden. Das Programm beginnt
um 9 Uhr, Ende der Tagesbetreuung ist um 16.30 Uhr. Ihr Kind sollte
gefrühstückt haben.
Herbstfreizeit
Termin: 19. - 23.10.2015
Ort: Jugendtreff Lustadt
Alter: 6 - 12 Jahre
Kosten: 70,- €, Geschwisterrabatt
Anmeldung: ab sofort. Bitte das Anmeldeformular ausfüllen und
zurückschicken.
Kurzbeschreibung:
Die Freizeit wird eine bunte Mischung aus Gruppenspielen, Bastelangeboten, erlebnispädagogischen Elementen und einem Ausflug am
Mittwoch sein.
Besondere Hinweise:
Vereinsnachrichten
SPD
Frühschoppen beim Handkeesfescht
Am Sonntag, 3. Mai laden wir zum traditionellen Frühschoppen
des SPD-Gemeindeverbandes ein.
Treffpunkt ist ab 10:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr beim Stand des Fußballclubs Lustadt - wie immer unter dem roten Schirm.
Alle Mitglieder und Freunde der SPD sind eingeladen und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Inge Volz
SPD-Gemeindeverbandsvorsitzende
freisbach
www.freisbach.de
Amtliche Bekanntmachungen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 18.30 bis 19.30 Uhr
im Rathaus statt. Auf Wunsch und bei Dringlichkeit sind selbstverständlich weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung unter
06344-8991 möglich.
Peter Gauweiler
Ortsbürgermeister
Abgabe gelber Wertstoffsäcke
Jeden ersten Donnerstag im Monat können in der Zeit von 16:00 Uhr
bis 16:30 Uhr beim gemeindlichen Bauhof neben dem Feuerwehrgerätehaus bei Bedarf gelbe Wertstoffsäcke abgeholt werden.
Jugendarbeit in Freisbach
Teenietreff ab 11 Jahren
Im Jugendtreff, Hauptstr. Hintereingang von der Bäckerei
Wann? donnerstags von 16 bis 18.30 Uhr
Hallo liebe Freisbacher Jugendliche ab 11 Jahren,
schaut doch mal bei uns vorbei im Jugendtreff!
Wir haben uns ein abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Für
Verbrauchsmaterialien und Getränke sind jedes Mal 1,50 € mitzubringen.
Auf viele Teens ab 11 Jahren freut sich
Bodo Redner
Jugendpfleger Verbandsgemeinde Lingenfeld
Mobil: 0170 / 40 27 975
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Nachrichten und Hinweise
Goldene Hochzeit
Ausgabe 17/2015
Da schmeckte das Feierabendbier bei der Bewunderung des neuen
Außengeländes, auf welches alle Aktiven mächtig stolz waren. Somit
gilt es hiermit nochmals allen zu danken, für die unermüdlich geleistete Arbeit. Was da geschaffen wurde, soll natürlich auch gefeiert werden, und wir laden heute schon ein zur offiziellen Übergabe an die
„Pfefferminzzwerge Freisbach“ am 17.05.2015 ab 14:00 Uhr.
Sportverein Freisbach 1946 e.V.
Aktive und AH
Das Fest der goldenen Hochzeit feierten Heidelore und Uwe Reif.
Bürgermeister Leibeck gratulierte hierzu im Namen der Verbandsgemeinde, Ortsbürgermeister Gauweiler überbrachte die Glückwünsche
der Ortsgemeinde Freisbach.
Vereinsnachrichten
Förderverein Freisbacher Kinder
So langsam wird’s
FC Speyer II - SV Freisbach 4:0
Im Spiel gegen die 2. Mannschaft des FC Speyer waren wir bestrebt,
hier nach dem bisherigen Verlauf der Rückrunde was Zählbares mitzunehmen. Aber schon nach 10 Minuten ging Speyer mit der ersten
Chance in Führung. Nun wurde der Druck der Heimmannschaft immer
stärker und sie erspielten sich eine klare Überlegenheit heraus und
konnten dann nach einem Elfmeter und einem krassen Abwehrfehler
innerhalb weniger Minuten mit 3:0 in Führung gehen. Noch vor der
Halbzeit mussten wir dann noch das 4. Tor hinnehmen, was natürlich
schon mehr als eine Vorentscheidung bedeutete. Nach dem Wechsel konnte unsere Mannschaft das Spiel dann etwas ausgeglichener
gestalten, aber trotz einer wesentlich besseren zweiten Hälfte konnten
wir nicht den Ehrentreffer erzielen. Nach den ganzen Querelen der vergangenen Woche gilt es jetzt den Blick auf das nächste wichtige Spiel
in Waldsee zu richten, wo wir mit einem Sieg eine Vorentscheidung
zum Klassenerhalt möglich machen könnten.
Vorschau
26.04.15 15:00 Uhr ASV Waldsee - SV Freisbach
03.05.15 15:00 Uhr SV Freisbach - TDSV Mutterstadt II
10.05.15 15:00 Uhr SG Limburgerhof - SV Freisbach
Bei Fragen: Herbert Bentz, 0151/ 65472729 oder 06344/8599
Jugendfußball des JFV Vorderpfalz
Die Ergebnisse und Trainingszeiten des JFV Vorderpfalz (A-Jugend,
B1- und B2-Jugend, C1-Jugend, D1- u. D2–Jugend und auch den
E-Jugenden) erfahren Sie im Sportteil des TV Westheim und auf der
eigenen Homepage unter JFV-Vorderpfalz.de
Weitere News und Nachrichten finden Sie auf unserer neuen
Homepage (sv-freisbach.de).
Kirchliche Mitteilungen
Prot. Kirchengemeinde GommersheimFreisbach-Geinsheim
Nach zwei weiteren „Kraftakten“ mit viel schweißtreibenden Arbeiten
wurde die Fertigstellung des neuen Außengeländes der Kindertagesstätte Pfefferminzzwerge Freisbach auf die „Zielgerade“ gelenkt. Am
Freitag, den 10.04.2015 wurde im hinteren Bereich um die „Nestschaukel“ alter Rindenmulch entsorgt und der gesamte Bereich
begradigt, um entsprechend Fallschutz auftragen zu können. Weiterhin wurde die angrenzende „Sandlandschaft“ nochmals erweitert,
damit spielende Kinder ausreichend Platz zum Graben und „Kuchenbacken“ haben, ohne dass sie gestört werden, wenn andere Kinder
die große Rutsche nutzen. Weiterhin wurde der auf der anderen Seite
angrenzende, neu dazu gewonnene Spielraum gründlich gereinigt,
bevor Fallschutzmatten zurecht geschnitten und ausgelegt wurden.
Um dann am folgenden Samstag „frei zu haben“, ging das Handwerkerteam dann auch noch in die Überstunden, weswegen auch der
Bagger an diesem Abend bis 21:30 Uhr gequält wurde und der Feierabend erst nach Einbruch der Dunkelheit angetreten werden konnte.
Dann ging es am Freitag, den 17.04.2015 in die nächste Runde.
Knapp 50 Tonnen kleine Kieselsteine waren schön, rund, ohne Ecken
und Kanten angeliefert und neben dem Außengelände platziert. Nach
Absprache und Erläuterung des Tageszieles ging es sofort zielstrebig
zur Sache. Erstmal wurde im gesamten Bereich Vlies ausgelegt, bevor
der „Vereinsbagger“ von Fam. Graf, gefahren vom besten Baggerfahrer Frank Lutz, bis ca. 20:00 Uhr ohne Pause Kieselsteine ins Gelände
schaufelte, wobei er vom Frontlader der Fam. Kauffmann unterstützt
wurde. Aber auch die Helfer hatten bis dahin „lange Arme“ vom Zuarbeiten von und in die Ecken, wo der Bagger nicht hinkam. Ein weiteres Team startete gleichzeitig ausgestattet mit Traktor, Anhänger
und Kettensäge in den Wald durch, um noch fehlende Baumstämme
zu besorgen, welche für die geplante Einfassung noch fehlten. Auch
diese wurden dann noch im Gelände „versenkt“ und die große „Liegewiese“ aus Kieselsteinen war kurz nach 20:00 Uhr fertiggestellt.
Freitag, 24. April 2015 - Sonntag 26. April 2015
Konfi-Seminar in Trippstadt
Sonntag, 26. April 2015
10:15 Uhr Gottesdienst (Lektor Rieth)
Mittwoch, 29. April 2015
17:00 Uhr Presbyteriumssitzung mit dem KITA-Team
Prot. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Storchenweg 3, Gommersheim
lingenfeld
www.lingenfeld.de
Amtliche Bekanntmachungen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten findet jeden Montag zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr im Rathaus der
Ortsgemeinde, Hauptstr. 58, statt. Sonstige Gesprächstermine nach
Vereinbarung unter Tel.: 06344 5601 oder 06344 92180.
Erwin Leuthner, Ortsbürgermeister
Gemeindebücherei
Hauptstraße 58, 67360 Lingenfeld, Tel.-Nr.: 06344 5832, [email protected]
Öffnungszeiten:
Montaggeschlossen
Dienstag
10:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch
14:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
14:00 - 18:00 Uhr
Samstag
10:00 - 12:00 Uhr
Gemeindebücherei geschlossen
Die Gemeindebücherei ist am Samstag, 2. Mai 2015, geschlossen!
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Jugendarbeit „Juzze“ Lingenfeld
Jugendzentrum Am Hirschgraben 49, 67360 Lingenfeld
Jugendpfleger Bodo Redner Tel. 0170-4027975
Öffnungszeiten:
• Montag 16.00 Uhr - 21.00 Uhr
• Mittwoch 15.30 Uhr - 21.00 Uhr
• Freitag 16.00 Uhr - 21.00 Uhr
Alle Jugendlichen aus Lingenfeld ab 13 Jahren sind herzlich eingeladen, ihre Freizeit im Jugendzentrum mit Gleichgesinnten zu verbringen. Wir haben einen Kicker, einen Billardtisch, jede Menge Spiele
und ein großes Außengelände mit Grillplatz und einem Basketballfeld.
Der Jugendpfleger Bodo Redner und die Lingenfelder Jugend freuen
sich auf euch.
Offenlage gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
für die 2. Änderung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Schwenk“
der Ortsgemeinde Lingenfeld
Der Ortsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom 24. Februar
2015 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwenk“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und
Begründung in der Fassung vom September 2014 beschlossen und
für die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit
vom 04.05.2015 bis 05.06.2015
öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes wird
wie folgt begrenzt:
Im Westen durch einen Teilbereich des Grundstücks mit der
Fl.Nr.: 5001/1.
Im Norden durch die südliche Grenze der Grundstücke mit der
Fl.Nr.: 4997/6, 4993 und 4992.
Im Osten durch die westliche Grenze der Karl-Lösch-Straße
Fl.Nr.: 5001/4 und 746/7.
Im Süden mit einem Abstand von ca. 37 m von der Nordgrenze
des Grundstücks Fl.Nr.: 5001/2
Die Offenlage erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, Zimmer 306 (DG), während
der Dienststunden.
Die Dienststunden sind wie folgt festgesetzt:
Montag bis Donnerstag vormittag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag,
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch nachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag vormittag von 08.00 bis 13:00 Uhr
Bedenken und Anregungen zum Planvorentwurf des Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, Zimmer
306 (DG), schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Lingenfeld, den 20.04.2015
Leuthner
Ortsbürgermeister
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lingenfeld
vom 15.04.2015
Der Ortsgemeinderat Lingenfeld hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Absatz 1, 7 und
8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer
Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze
ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
Ausgabe 17/2015
§3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen
Leistungen mit der Antragstellung.
2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe
des Gebührenbescheids fällig.
§4
Inkrafttreten
1. Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (mit deren Anlagen) vom 22.11.2012, außer Kraft.
Lingenfeld, den 15.04.2015
Erwin Leuthner
Ortsbürgermeister
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I. Bestattungs- und Umbettungsgebühren
1. Für die Anfertigung eines Grabes, die Tieferlegung, das Ausgraben und Umbetten von Leichen und alle damit zusammenhängenden Leistungen haben die Zahlungspflichtigen die Kosten an den
Empfangsberechtigten zu zahlen.
2. Wird die ausgegrabene Leiche wieder auf dem Friedhof beigesetzt, sind außerdem die Bestattungsgebühren und Grabbenutzungsgebühren gem. Abschnitt I, II und III zu zahlen.
3. Für die Überführung einer Leiche innerhalb des Ortsbezirks zur
Leichenhalle mit dem Leichenwagen oder durch einen von der
Gemeinde beauftragten Leichentransportunternehmer sind die
Kosten direkt an den Empfangsberechtigten zu zahlen.
4. Die Gebührensätze gelten für die Beisetzung aller Personen, die
bei ihrem Tode ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde
Lingenfeld hatten sowie derjenigen, die nach der geltenden Friedhofs- und Bestattungssatzung ein Anrecht auf Benutzung einer
Grabstelle hatten.
5. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Bestattung einer auswärts
wohnhaft gewesenen Person wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen und eine Zusatzgebühr nach Ziff. II. 1. b) erhoben
(Ausnahme für ehemalige Lingenfelder Bürger: siehe § 2, Abs. 2 d)
Friedhofssatzung).
II. Reihengrabstätten
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs.
2 der Friedhofssatzung, für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
(Kindergrab) 100,00 Euro
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab
(Reihengrab) 250,00 Euro
III. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und
Urnengrabstätten (bei späteren Beisetzungen für jedes volle
Jahr)
1. Wahlgräber innerhalb der Reihe
a) Familiengrab 650,00 Euro
b) jede weitere Grabstätte zu a) 330,00 Euro
c) Einzelgrab 330,00 Euro
d) Einzelgrab mit Tiefbettung 500,00 Euro
e) für jede weitere Belegung zu a) und b)
(z.B.Tiefbettung) 240,00 Euro
2. Wahlgräber außerhalb der Reihe
a) Wahlgrab an einem gewünschten Platz 620,00 Euro
(je Grabplatz)
b) Tiefbettung zu a) 210,00 Euro
3. Urnengrabstätten
a) Überlassung einer Urnengrabstätte
(auch anonyme)
(nach § 2 der Friedhofssatzung) 375,00 Euro
b) Überlassung einer Urnengrabstätte
außerhalb der Reihe (Wahlgrab) 500,00 Euro
c) Bei einer Urnenbeisetzung in ein Reihen grab werden Gebühren nach Ziffer II der
Friedhofsgebührensatzung und bei einer Urnen beisetzung in ein Wahlgrab werden Gebühren
nach Ziffer III der Friedhofsgebührensatzung erhoben.
d) Überlassung einer Urnenkammer in der
Urnenwand für bis zu 2 Urnen 880,00 Euro
e) Zubettung einer Urne in eine belegte
Grabstätte 250,00 Euro
(Gebühren nach Ziffer II, b)
Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst
sich die Gebühr auf die begonnenen Jahre.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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IV. Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-, Kinder- und
Urnengräbern
1. Die Gebühren für die Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-,
Kinder- und Urnengräbern betragen bei einer Verlängerung auf
5 Jahre 40 %
10 Jahre 80 %
20 Jahre 100 %.
der Gebühren nach Ziff. II., III. und VII dieser Satzung.
2. Ein Reihengrab wird nach Ablauf der Ruhefrist bei einer Verlängerung des Nutzungsrechts in ein Wahlgrab umgewandelt.
V. Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle
1. Benutzung der Leichenhalle und Zelle
bis zu 4 Tagen 100,00 Euro
für jeden weiteren Tag 25,00 Euro
2. Für die vorübergehende Einstellung einer Leiche
in einer Zelle für jeden angefangenen Tag 40,00 Euro
3. Einstellung einer Urne bis zu 4 Tagen 40,00 Euro
für jeden weiteren Tag 10,00 Euro
4. Benutzung des Sezierraumes und Reinigung entf.
VI. Gebühren für Grabmal- und Einfassungsgenehmigungen
Für die Genehmigung zur Erstellung von Grabmälern, Grabplatten,
Einfassungen und der Beschriftung der Urnenkammern wird eine einheitliche Gebühr
in Höhe von
30,00 Euro erhoben.
VII. Gebühren für Bodenplatten , Grabmalersatz bei Urnengräbern und für sonstige Grabwegeunterhaltung
In den Grabfeldern für ebenerdige Grabanlagen werden die Hauptwege und die Fläche um den Grabplatz herum von der Gemeinde Lingenfeld mit Bodenplatten ausgelegt.
Die Kosten für die Verlegung einschließlich des späteren Unterhaltungsaufwandes betragen für:
1. Erdbestattung
a) für ein Einzelgrab 250,00 Euro
b) für ein Doppelgrab 280,00 Euro
c) für jede weitere Grabstelle 150,00 Euro
2. Urnengräber
a) mit Grabmalersatz und Umrandplatten
(Feld AA + BB)
380,00 Euro
b) mit Umrandplatten
(Feld CC - HH + F)
130,00 Euro
Für die Bereitstellung von Material (Riesel)
zur Grabwegeunterhaltung ohne Bodenplatten
in den übrigen Grabfeldern
a) für ein Einzelgrab 100,00 Euro
b) für ein Doppelgrab
150,00 Euro
VIII. Gebühren für das Öffnen, Schließen und Zuteilen einer
Grabstätte
für ein
a) Reihen- und Einzelgrab 460,00 Euro
b) Einzeltiefgrab 490,00 Euro
c) Familien/Doppelgrab (für das ganze Grab) 470,00 Euro
d) für eine Urnenbestattung
(Ausführung durch Ortsgemeinde) 150,00 Euro
IX. Sonstige Gebühren
1. Für die Ausstellung oder Überschreibung
einer Graburkunde 15,00 Euro
2. Für die Reinigung der Leichenhalle usw.
nach einer vorhergegangenen Ausschmückung
80,00 Euro
3. Für die Desinfektion der Leichenhalle und des Sarges sind die
tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
Ausgabe 17/2015
Nachrichten und Hinweise
Wir gratulieren
25.04. 25.04. 27.04. 29.04. Frau Margareta Krüger,
Robertsauer Straße 12 Frau Margaretha Maier,
Stettenbergstraße 24 Frau Irma Selzer, Erlenweg 9 Frau Rosalia Mack, Lauxengarten 31 79 Jahre
91 Jahre
86 Jahre
86 Jahre
Hort St. Martinus
Hortfreizeit in Ittlingen
Vom 30.03.15 bis zum 02.04.15 fand unsere Hortfreizeit in der FriedensHERRberge in Ittlingen statt.
Mit 29 Kindern, 5 Erziehern, vielen, vielen kuschligen Freunden und
einem vollbepackten Bus ging unsere Reise um 9.00 Uhr los:
Die Fahrt verging wie im Flug und die Aufregung war riesig. Gegen 10
Uhr kamen wir in Ittlingen an.
Nach dem Einrichten der Zimmer, dem ausgiebigen Erkunden des
Hauses und einem leckeren Mittagessen feierten die kleinen Piraten
den Geburtstag der Zwillinge Tabea und Moritz.
Den ersten Abend ließen wir nach verschiedenen gemeinsamen Gruppenspielen bei gemütlicher Runde und einer Gute-Nacht-Geschichte
ausklingen.
Nach dem Frühstück am nächsten Morgen gestalteten wir kleine
Piratenschatztruhen, die uns später als Osternest dienen sollten. Mit
Namen, Farbe und Glitzersteinen versehen sahen sie echt schick aus!
Mittags wurde auf etwas ungewöhnliche Art und Weise gegessen:
Chinesische Stäbchen machten es uns nicht leicht, unseren Hunger
zu stillen (zumal es extra lange Spaghetti gab).
Aufgrund des schlechten Wetters wurde die anschließende PiratenRallye kurzerhand nach drinnen verlagert. Zwischen Fragen rund um
unsere Unterkunft gab es auch praktische Aufgaben. Indoor-Bowling
und Eierlauf rundeten die Piraten-Rallye ab.
Hinweis
Gemäß § 24 Absatz 6, Satz 4 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften nach
der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung
zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO)
Lingenfeld, den 15.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
Leibeck
Bürgermeister
Das Abendprogramm war bunt gemischt. Spiele wie das „Kutscherspiel“ oder das „Strohhalmspiel“ hielten uns auf Trab. Es wurde viel
gelacht und der Abend wurde mit einem Kindercocktail in der „Piratenbar“ zu Ende gebracht.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Tags darauf ließ uns das Wetter nicht im Stich und wir machten uns
bei einem ausgiebigen Spaziergang auf die Suche nach dem Osterhasen „Stups“. Überraschenderweise fanden wir auf dem Außengelände
der FriedensHERRberge Ostereier. Wie die wohl dorthin kamen? Nach
leckeren Käse-Spätzle am Abend und mit einem vollen Bauch feierten
die großen Piraten bei Kindercocktails und Knabbereien den Abschied
von Julia.
Nach vielen Kuscheleinheiten wurde auch die letzte Nacht zum Tag
gemacht, und unsere kleinen abenteuerlustigen Piraten-Mädels organisierten eine Mitternachtsparty.
Am Donnerstag war es schon soweit: Die Heimreise stand vor der
Tür. Wer jedoch hatte unsere Schatzkisten mit Schokoladeneiern und
bunten Eiern gefüllt? Das wird doch nicht der Osterhase gewesen
sein…? Alle Sachen wurden nun zusammengepackt und die Zimmer
geräumt. Ein selbst gereimter Freizeit-Rap (Melodie: We will rock you)
erleichterte uns die Wartezeit auf den Bus. Vor allem die letzte Strophe
verdeutlicht, wie schwer der Abschied fiel:
„Am Donnerstag war‘s traurig,
wir packten alles ein!
Wir machten uns an Board
und fuhren alle heim.
Ja die Freizeit war so cool! (war so cool)
Und verging auch wie im Flug (wie im Flug).“
Nachmittags kamen wir dann müde, aber zufrieden wieder in Lingenfeld an.
….. Schööön war‘s!
Vereinsnachrichten
Angelsportverein
Einladung zum Fischessen am 1. Mai von 11-15 Uhr
Hiermit ergeht an alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins
eine herzliche Einladung zum diesjährigen Fischessen am 1. Mai am
Anglerheim des Angelsportvereins Lingenfeld 1921 e.V. Von 11-15
Uhr bietet unsere vereinseigene Fischbäckerei frische, in der Pfanne
gebackene ganze Zander und Seelachsfilet an. Außerdem im
Angebot diverse Fischbrötchen und Kartoffelsalat sowie Kaffee und
Kuchen. Im Ausschank frisch gezapftes Bier vom Fass und dazu die
üblichen alkoholfreien Getränke. Kommen Sie vorbei und genießen
Sie den Tag mit uns.
Vorstand Angelsportverein Lingenfeld 1921 e.V.
Ausgabe 17/2015
Männlich B - VTV Mundenheim II 29 - 19
Für die HSG waren dabei: Felix Vocke (Tor), Michel Mues (2), Daniel
Ratz (1), Felix Turich (9), Jan Stöckle (3), Philipp Damian, Arne Schäfer,
Jonas Maier, Patrick Troubal (8), Eric Fischer (6), Oliver Hatzenbühler,
Lukas Hatzenbühler, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T), H. Ratz (T).
In der zweiten Spielhälfte hatten die Gäste dem schnellen Spiel der
HSG-Jungs nichts mehr entgegenzusetzen.
Herren II - TV Offenbach IV 32 - 24
Torschützen: Von Kennel Josha 7, Haag Daniel 6, Meyer Freddy 3,
Henninger Daniel 3, Hoecker Dennis 3/1, Osimok Eduard 3/1, Trauth
Marius 2, Sinn Torben 2, Helck Daniel 1, Ackermann Simon 1, Hubert
Alex 1
Herren I - TV Hochdorf II 17 - 20
Torschützen: Werner Aaron 6, Grill Manuel 3, Bechtel Christian 3/2,
Lang Fabian 2, Kampa Marcel 1, Kornberger Christoph 1, Martens
Timo 1
Damen 1 - TV Kirrweiler 26-24
Torschützen: Butz Anna 3, Luickx Janina 9/4, Silber Judith 1, Weis
Jessica 2/1, Flörchinger Katharina 2, Theilmann Mara 2, Schäfer
Judith 4, Silaghi Meike 3
Vorschau
Am Samstag, den 25. April 2015 spielen:
14:00 Uhr JSG Landau-Land - Männlich B
14:30 Uhr TV Kirrweiler - Weiblich C
16:15 Uhr TS Rodalben - Männlich A
17:00 Uhr TV Edigheim - Damen I
18:00 Uhr TS Rodalben - Herren I
(Das Spiel findet in Schwegenheim statt, da das Heimrecht der TS
Rodalben wegen Nichtantretens in der Vorrunde verloren wurde)
Am Sonntag, den 26. April 2015 spielen:
13:45 Uhr HSG Eckbachthal - Männlich C
17:30 Uhr JSG Schifferstadt-Assenheim-Dannstadt Männlich D
18:00 Uhr TSV Iggelheim - Damen II
18:00 Uhr TV Herxheim - Herren II
18:45 Uhr JSG Schifferstadt-Assenheim-Dannstadt Weiblich D
Inklusionstreff Regenbogen
Besuch von Martin Brandl
Handballsportverein (HSV)
HSG Lingenfeld-Schwegenheim
Ergebnisse
Weiblich D - JSG Landau-Land 13 - 11
Es spielten: Weis Miriam 6, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 3, Milla Isabell, Gürkan Meliha, Helf Sabrina, Iost Kaitlyn, Appel Chiara, Schröder
Anna, Weiß Liana, Rueff Isabella
TSV Kandel - Weiblich D 7 - 13
Es spielten: Weis Miriam 5, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 4, Helf Sabrina,
Appel Chiara, Weiß Liana, Rueff Isabella
Weiblich C - TS Rodalben 23 - 4
Torschützen: Steinmetz Amelie 6/1, Martens Emely 5, Cairo Nina 3,
Weis Miriam 3, Manger Lena 3, Vierling Alisa 2/1, Delb Marie 1
Weiblich A - TV Thaleischweiler 18 - 19
Torschützen: Cairo Elena 6, Werner Lina 6, Peters Carla 2, Weiß Maren
2, Schäffer Lea 1, Peters Elena 1
TSV Iggelheim - Männlich D 10 - 18
Für die HSG waren dabei: Sinan Güvenc (Tor), Yannick Louis (3), Ian
Bungert, Dillon Eßwein (5), Carlo Ratz (4), Nick Albrecht (2), Yves Troubal (3), Mathieu Mommers (1), Samuel Pomplun, B. Liebel (T), O. Ratz
(T).
Ein sicherer Rückhalt war Sinan Güvenc im Tor.
Männlich C - TSG Friesenheim II 30 - 24
Für die HSG waren dabei: Kai Herbst (Tor), Michel Mues (4), Daniel
Ratz (6), Philip Kögel (1), Ben-Luca Jung (Tor), Philipp Damian (2),
Oliver Vierling, Arne Schäfer (3), Eric Fischer (9), Tobias Weis, Oliver
Hatzenbühler (5), Kuntz Frederik, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T),
H. Ratz (T).
Friesenheim war mit der Mannschaft angereist, die in der nächsten
Runde mC-Oberliga-RPS spielen soll, dementsprechend entwickelte
sich gegen die technisch starke Gäste, ein schweres Spiel für die
HSG-Jungs. Erst Mitte der zweiten Spielhälfte setzte sich die Mannschaft aufgrund ihrer körperlichen Überlegenheit durch. Ein sehr starkes Spiel zeigte Eric Fischer, der den Sprung in die Rheinland-Pfalz
Auswahl geschafft hat, und dem wir hiermit im Namen der Trainingsgruppe herzlich für diesen Erfolg gratulieren wollen.
Mit seinem Besuch bereitete der Landtagsabgeordnete Martin Brandl
den Mitgliedern der Musikgruppe eine große Freude. Mit Staunen
erfuhr er, dass man auf den speziellen Musikinstrumenten sogar im
Orchester spielen kann, er interessierte sich sehr für die Arbeit des
Inklusionstreffs und schätzte die Arbeit. Die Menschen der Gruppe
Regenbogen fühlten sich von dem Besuch geehrt und wertgeschätzt.
Special Olympics
Auf Initiative von Herrn Dr. Stahlheber können wir sagen: Wir sind
dabei bei den Special Olympics am 9. Juni 2015 in Speyer. Unsere
Gruppe wird mit einem Tanz am 09.06. um 19 Uhr auftreten, der Ort
des Geschehens wird die Bühne beim Brunnen auf dem Domplatz
sein.
Landesgartenschau in Landau
Gemeinsam besuchen wir am kommenden Sonntag, 26.04.15 die
Landesgartenschau. Wir werden mit privaten PKWs fahren, da am
Sonntag kein Linienbusverkehr nach Landau fährt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld e.V.
Ausgabe 17/2015
MGV Lingenfeld
Ausschusssitzung
Tanz in den Mai
Einladung zur Ausschusssitzung am Donnerstag, den 08.05.2015,
19:00 Uhr im KlZV Vereinsheim.
Am 30.04.2015 findet im Sängerheim des MGV Lingenfeld unser
traditioneller Tanz in den Mai statt. (Einlass ab 19.00 Uhr)
Im Eintrittspreis von 9.99 € ist ein Begrüßungsgetränk enthalten, damit
der Abend mit guter Laune und viel Spaß beginnen kann.
Für die musikalische Unterhaltung und die notwendige Tanzmusik
wird die Band „Lifestyle“ ab 20.00 Uhr sorgen.
Wir hoffen, dass Sie etwas Appetit mitbringen, denn für das leibliche
Wohl ist bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen
S. Büngener
Schriftführerin
Geflügelschutzimpfung
Der Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld e.V. führt am Sonntag, den
26. April 2015 von 10:00 bis 11:00 Uhr eine Geflügelschutzimpfung
durch. Die Abgabe des Impfstoffes ist für jeden Geflügelhalter kostenlos und kann zum o.g. Termin am Vereinsheim abgeholt werden. Wir
hatten bereits auch in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass für
alle Geflügelhalter Impfpflicht besteht. Behälter für das Trinkwasser
mit Impfstoff sind mitzubringen. Den Geflügelhaltern wird empfohlen,
den Tieren bereits am Samstagnachmittag die Trinkbehältnisse zu
entfernen, damit das „Trinkwasser mit Impfstoff“ innerhalb kurzer Zeit
von allen Tieren aufgenommen wird.
Die Vereinsführung
Vatertagsessen
Der Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld e.V. lädt herzlich ein zum
Vatertagsessen am 14. Mai 2015 um 12:00 Uhr im KlZV Vereinsheim. Wer sich schon als Einstimmung zum Frühschoppen einfinden
möchte, ist bereits ab 11:00 Uhr willkommen.
Lauftreff Lingenfeld
Ergebnismeldungen
38. Rhein-Volkslauf in Maximiliansau am 18.04.2015 über 10 u.
21,1 km.
Janina Bentz ging an den Start der Halbmarathonstrecke und belegte
einen ausgezeichneten 2. Platz in der Altersklasse W 30. Auf der 10
km Strecke waren Thomas Latz, Johanna Jung, Herbert Flörchinger,
Dieter Kronschnabel und Werner Riester am Start, das war auch der
erste Lauf zur PSD-Cup Wertung für das Jahr 2015. Auf der Wendepunktstrecke entlang dem Rheindamm wurden gute Zeiten und Platzierungen erreicht.
21,1 km:
Janina Bentz 2:00:40 Std. (2. W30)
10 km:
Thomas Latz 40:08 Min. (3. M35)
Johanna Jung 46:24 Min. (2. W30)
Herbert Flörchinger 48:07 Min.
Dieter Kronschnabel 50:17 Min. (4. M65)
Werner Riester 55:07 Min. (5. M65)
Herzlichen Glückwunsch zu den Leistungen!!
28. Volkslauf in Neureut am 19.04.2015 über 10 km.
Einen Tag nach Maximiliansau waren Janina, Thomas und Herbert am
Start in Neureut und konnten alle auf der nicht zu einfach laufenden
Strecke einen Podestplatz erlaufen.
10 km:
Thomas Latz 41:05 Min. (1. M35)
Herbert Flörchinger 49:45 Min. (3. M60)
Janina Bentz 54:10 Min. (2. W30)
Herzlichen Glückwunsch zu Zeiten und Platzierungen!!
3. Römerlauf in Eisenberg am 19.04.2015 über 25 km.
Bei diesem Event in Eisenberg war Annette am Start und gewann
unangefochten auf der anspruchsvollen Strecke die Altersklasse W
50, Tolle Leistung Annette!!
25 km:
Annette Johann 2:18:05 Std. (1. W50)
Herzlichen Glückwunsch zu Zeit und Platzierung!!
Vorschau
40. Int. Volkslauf in Landau am 26.04.2015 über 5 u.10 km.
Wie jedes Jahr planen wir zu Saisoneröffnung einen Tagesausflug am
Samstag den 09.05.2015 nach Feuerbach bei Stuttgart mit der Bahn.
Laufbegeisterte und Begleiter können kostengünstig einen fröhlichen
und unbeschwerten Tag mit uns verbringen. Interessierte sind herzlich
willkommen. Angeboten werden 5,10 u. 16 km. Über rege Nachfrage
würden sich Theo u. Herbert freuen. Info 06344/3044 u. 06344/8235.
Ihr möchtet gerne Laufen, aber alleine macht es euch keinen Spaß?
Bei uns ist es egal, ob du erst mit dem Laufen beginnst, einfach nur
Mitläufer suchst oder deine Wettkampfzeiten verbessern willst.
Dann seid ihr bei uns richtig.
„Jede Veränderung beginnt mit dem ersten Schritt“
„Halte Dich fit, und laufe mit“
Wir treffen uns immer am Montag, Dienstag und Donnerstag 18:00
Uhr am Parkplatz Hirschgraben.Montag und Donnerstag für Neueinsteiger/innen geeignet, ein Betreuer steht zur Verfügung.
Dienstag 18:00 Uhr Schnelligkeitstraining
Obst- und Gartenbauverein
1) Kübelpflanzen abhärten
Das Frühjahr ist da, und sobald es sonnig wird, denkt mancher daran,
wieder seine Terrasse zu nutzen! Natürlich sollen dann auch die Kübelpflanzen wieder dorthin, damit es nicht so „kahl“ ist! Das macht auch
durchaus Sinn, denn die Überwinterungsräume sind selten optimal,
da meist zu dunkel und zu warm.
Und einige Kübelpflanzen vertragen sogar kurzfristig leichte Fröste
(z.B. Oleander -5°C, Lorbeer -10°C), so dass man diese wenig kälteempfindlichen Arten durchaus auch schon über Nacht draußen lassen kann. Allerdings sollte man das Thermometer im Auge behalten,
und bei anhaltenden Frostnächten auch diese Pflanzen über Nacht
nochmals herein holen. Doch beim Auswintern werden immer wieder
Fehler gemacht, in dem man die Pflanzen einfach aus dem dunklen
Keller nach draußen in die Sonne stellt. Die Folge: Sonnenbrand und
Schäden durch den Wind. Ihre Kübelpflanzen müssen jetzt langsam
auf die neue Situation vorbereitet werden:
Haben die Gewächse den Winter gut überstanden, sollte man sie, falls
nicht bereits bei der Einwinterung geschehen, im März zurück schneiden. Auch wenn sich durch schlechte Lichtverhältnisse lange Triebe
gebildet haben, werden diese zurück geschnitten.
Bei frostfreiem Wetter sollte man sie tagsüber auf einen schattigen,
windgeschützten Platz ins Freie stellen. Das gilt auch für Pflanzen,
die im geheizten Wintergarten überwintert haben. Durch dieses frühe
Herausstellen erreicht man ein verkürztes, stabiles Triebwachstum,
was der Erwerbsgartenbau mit Hilfe von chemischen Wuchshemmern
erwirkt.
Langsam werden sie jetzt an die Sonne gewöhnt. Anfangs nur kurz
(ca. 1 Std.), dann immer länger werden sie in der Sonne stehen gelassen. Hierzu ist die Morgensonne am besten geeignet.
Idealerweise stehen die Kübelpflanzen dazu auf Untersetzern bzw.
Brettern mit Rollen oder man benutzt für große Kübel eine Sackkarre
und sie können ebenerdig vom Überwinterungsraum ins Freie und
zurück gerollt werden!
2) Moos im Rasen
Schadbild: Im Rasen entwickelt sich feinfiedriges Moos, so dass es
vor allem in schattigen und feuchten Bereichen zu regelrechten Moospolstern kommt. In Extremfällen sind vor lauter Moos kaum noch
Rasengräser zu finden.
Ursache: Für die Vermoosung ist in der Regel das Zusammenwirken mehrerer Faktoren verantwortlich. Moos wird in erster Linie dort
auftreten, wo das Wachstum der Rasengräser behindert ist, und sich
außerdem Feuchtigkeit lange hält. Zu nennen sind:
Schatten durch Bäume, Sträucher und Gebäude
Bodenverdichtung
zu tiefer Rasenschnitt
Rasenverfilzung durch absterbendes Mähgut
Nährstoffmangel.
Bekämpfung: Ab März/April sollte vorhandenes Moos mit einem
Eisenrechen oder einem Vertikutiergerät vorsichtig aus dem Rasen
entfernt werden. Bei stärkerer Vermoosung ist es ratsam, dies in zwei
Arbeitsgängen zu erledigen. Um Auskunft über die Nährstoffversorgung und den pH-Wert des Bodens zu bekommen, sollte eine Bodenprobe zur Untersuchung gegeben werden.
Segelclub
Optimale Bedingungen beim Saison-Auftakt
Am Sonntag, dem 19.04.2015 fand die Ansegelregatta des Segelclubs
Lingenfeld am Schäfersee statt. Bei strahlendem Sonnenschein und
kräftigem Wind schickte der Sportwart Rudolf Ruf am Vormittag 8
Boote auf die erste Wettfahrt. Da diese durch den kräftigen Wind sehr
schnell ins Ziel kamen, wurde direkt der zweite Lauf angeschlossen.
Auch dieser konnte bei kräftigem Wind und teilweise noch kräftigeren
Böen schnell durchgeführt werden.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Danach ging es erst einmal an den Steg, und die Küchenhelfer um
Annegrete Ruf hatten eine Suppe mit Würstchen und Rosinen- und
Nussecken zur Stärkung vorbereitet.
Nach dem Essen wurde gleich der 3. Lauf gestartet; nun hatte sich
das Starterfeld auf 9 Boote vergrößert. Sehr untypisch für den Schäfersee hielten die guten Bedingungen immer noch an und der Wind
blies relativ konstant mit einzelnen kräftigen Böen aus einer Richtung.
Daher schickte der Sportwart das Feld noch in den 4. Lauf an diesem
Tag. Mit diesem Lauf endeten die offiziellen Wettfahrten und es ging
an den Steg zurück zu Kaffee und Kuchen. An dieser Stelle ein ganz
besonderes Dankeschön an die Spender von Salaten und Kuchen und
auch an die Helfer bei der Regattaleitung und beim Rettungsboot.
Beim gemütlichen Ausklingen der Regatta auf der Seeterrasse wurde
das Ergebnis der Regatta verkündet. Die Gesamtsieger waren:
- bei den Yachten: Werner Schaller und Reinhard Seitz,
- bei den Jollenkreutzer: Raimond Herrmann und Nick Simon und
- bei den Jollen: Klaus Gerbes
Damit endete eine rundum gelungene Veranstaltung und wir hoffen in
diesem Jahr auf noch mehr solch schöne Segeltage.
Unsere nächste Regatta findet am 17.05.2015 ebenfalls wieder am
Schäfersee statt.
SPD Ortsverband Lingenfeld
Traditioneller SPD Frühschoppen
beim Handkeesfescht
Am Sonntag, 3. Mai laden wir zum traditionellen Frühschoppen des
SPD-Gemeindeverbandes ein.
Treffpunkt ist ab 10:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr beim Stand des Fußballclubs Lustadt – wie immer unter dem roten Schirm.
Alle Mitglieder und Freunde der SPD sind eingeladen und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
TSV Lingenfeld 1903 e.V.
TSV Fußball - Abteilung
I. Mannschaft
Rückschau Sonntag, 19.04.2015
TSV Lingenfeld - FC Lustadt 2 : 1
Ts.: Bonifart St., Friedrichsen J.
Der FC hatte in den ersten 45 Minuten mehr vom Spiel. Dennoch ging
Lingenfeld in Führung (38.). Noch vor dem Pausenpfiff glich Lustadt
aus (43.). Nach dem Wechsel das gleiche Bild, die Lustadter hatten
mehr vom Spiel, jedoch Lingenfeld erzielte den Siegtreffer.
Rückschau Mittwoch, 15.04.2015
„Bitburger Kreispokal“ Halbfinale
TSV Lingenfeld - ASV Harthausen 2 : 1 n. V.
Ts.: Gaschott P., Patzelt L.
Die TSV war während der gesamten Spielzeit die bessere Mannschaft.
hatte die besseren Torchancen und siegte letztendlich verdient. Durch
diesen Sieg steht Lingenfeld im Endspiel um den Kreispokalmeister.
Vorschau Sonntag, 26.04.2015
16.00 Uhr, TSV Lingenfeld - TuS Mechtersheim II
Liebe Fans!
Das nächste Derby steht an und unser Team will dieses unbedingt
gewinnen. Verantwortliche und Spieler hoffen, dass viele Fans ins
Sportzentrum kommen und die Mannschaft unterstützen. Die Gäste
stehen mit 37 Punkten auf dem 6. Tabellenplatz, drei Punkte vor der
TSV, die mit 34 Punkten Platz 8 einnimmt.
Vorschau Donnerstag, 30.04.2015
„Bitburger Kreispokal“ Endspiel
Ausgabe 17/2015
19.30 Uhr, TSV Lingenfeld - TSG Deidesheim
Spielort: TuS Niederkirchen
Liebe Fans!
Mit Siegen in Edesheim, gegen Heiligenstein, in Diedesfeld und bei
RW Speyer hat sich unser Team den Einzug ins Finale redlich verdient. Jetzt wollen wir auch den Pokal. Gerade deshalb hoffen Mannschaft und Verantwortliche auf eine starke Unterstützung durch die
Fans. Fahrt zahlreich nach Niederkirchen und unterstützt lautstark das
Team. Es ist Hexennacht und der nächste Tag ist Feiertag. Wir zählen
auf euch !
Vorschau Sonntag, 03.05.2015
17.00 Uhr, Ph. Schifferstadt II - TSV Lingenfeld
II. Mannschaft
Rückschau Sonntag, 19.04.2015
TSV Lingenfeld II - FC Lustadt II 0 : 0
Es war ein nicht berauschendes Vorspiel, das letztendlich mit einem
gerechten Ergebnis endete.
Vorschau Sonntag, 26.04.2015
12.30 Uhr, TSV Lingenfeld II - SV Altdorf/Böbingen II
Auch die „Zweite“ würde sich über eine starke Unterstützung freuen.
Vorschau Sonntag, 03.05.2015
12.30 Uhr, 1. FC 08 Haßloch II - TSV Lingenfeld II
TSV Fußball - Junioren
Vorschau
Folgende Juniorenspiele finden statt:
Freitag, 24.04.2015
A-Jun.: 20.00 Uhr, TuS Knittelsheim - TSV Lingenfeld
B-Jun.: 18.30 Uhr, TSV Lingenfeld - JSG Weinstraße
E1-Jun.: 17.00 Uhr, SpVgg Edenkoben - TSV Lingenfeld
Samstag, 25.04.2015
D-Jun.: 14.45 Uhr, TSV Lingenfeld - ASV Schwegenheim
Dienstag, 28.04.2015
B-Jun.: 18.00 Uhr, TSV Lingenfeld - ASV Schwegenheim
Donnerstag, 30.04.2015
E1-Jun.: 18.00 Uhr, TSV Lingenfeld - 1. FC 08 Haßloch
TSV Fußball-Mädchen
Bezirksliga Süd West
Rückschau Sonntag, 19.04.2015
FC Speyer 09 - TSV Lingenfeld 11 : 0
Gegen den Spitzenreiter waren unsere Mädchen total überfordert und
wurden mit 11 Toren nach Hause geschickt.
Vorschau Sonntag, 26.04.2015
B-Juniorinnen: 11.00 Uhr, TSV Lingenfeld - SV 1949 Studernheim
Unsere 1. Mannschaft steht im Endspiel
Am Donnerstag, den 30.04.2015 um 19.30 Uhr steht unsere 1.
Mannschaft in Niederkirchen im Endspiel um den Bitburger Kreispokal
gegen die TSG Deidesheim. Helfen Sie mit, die Hexennacht für unsere
Jungs zur „Pokalnacht“ werden zu lassen. Der Förderkreis bedankt
sich bei den Spielern und Fans und setzt 2 Busse für die Spieler und
Spielerfrauen, die 2. Mannschaft mit ihren Partnerinnen sowie für die
A- und B-Jugend mit ihren Trainern ein. Die Busse können gerne je
nach Verfügbarkeit auch mit Fans aufgefüllt werden.
Glückwunsch zum Pokalfinale von der TSV-Familie
TSV kleidet sich neu ein
Die Anprobe für die Anzüge ist bei unseren Aktiven-Mitgliedern bereits
in vollem Gange und wird sehr gerne angenommen. Unser Sponsor
ermöglicht auch, wie bereits angekündigt, den Passiven-Mitgliedern
einen Anzug zu erwerben, um somit die gesamte TSV Familie auszustatten.
Anprobetermine hierfür sind der 9. und 23. Mai 2015 ab 11.00 Uhr im
Gymnastiksaal am Hirschgraben. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Steffen Vogt und Sascha
Jochem zur Verfügung.
Martin Steinmetz
1. Vorsitzender
Ü32 verpasst Finaleinzug
Am letzten Samstag hat unsere Ü32 AH vor 250 Zuschauern leider
das Finale um den Kreispokal des SWFV verpasst. Mit 1:2 musste
man sich dem FC Wacker Weidenthal geschlagen geben. In der 2.
Halbzeit hätte man bei einer besseren Chancenverwertung das Spiel
leicht für sich entscheiden können. Nichtsdestotrotz sind wir stolz auf
diese Mannschaft und bedanken uns, dass sie den TSV Lingenfeld so
toll nach außen vertreten hat. Danke, Jungs !
Der Vorstand
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Pokalfinale
Liebe Fans,
zum Pokalfinale soll ein Fanbus organisiert werden, wenn sich bis
Sonntag, den 26.04.2015 40 Fans und Gönner verbindlich bei Tim
Hofmann (Tel. 017670511215) angemeldet haben!
1. und 2. sowie A- und B- Jugend müssen sich dafür nicht anmelden.
Bei verbindlicher Anmeldung müssen in dieser Woche 10 € an Buskosten entrichtet werden. Auf Nachfrage erhaltet ihr auch Kontodaten
zum überweisen. Sollte die Anzahl bis Sonntag nicht erreicht werden, wird das Geld zurückgezahlt. Die Restplätze der ersten beiden
Busse werden definitiv mit den ersten angenommenen Anmeldungen
besetzt. Für ein gemeinsames Auftreten In Niederkirchen haben wir
rote Sonnenbrillen bestellt. Diese sind ab Ende nächster Woche auf
dem Sportgelände bei Tim Hofmann zum Unkostenbetrag von 2€
erhältlich. Wir hoffen auf eure Teilnahme um unsere „1.“ beim Pokalfight zu unterstützen!
Schülertreffen 1933/34
Der Schülerjahrgang 1933/34 trifft sich am 29.04.2015 um 18:00 Uhr
in der Gaststätte „Zum Bahnhof“. Alle sind eingeladen.
Kirchliche Mitteilungen
Kath. Pfarrei Germersheim
Kath. Pfarrbüro St. Martinus Lingenfeld/Westheim mit St. Bartholomäus Schwegenheim, Lingenfeld, Schulstr. 37
Bürozeiten Frau Keller: Di. und Do., 09.00 - 12.00 Uhr, Tel.
06344/5705, Pfarramt Germersheim, Tel. 07274/2750
Samstag, 25.04.2015
16.00 Uhr Lingenfeld Ökumen. Kükengottesdienst, prot. Kirche
18.30 Uhr Germersheim Messfeier am Vorabend
18.30 Uhr Sondernheim Messfeier am Vorabend
Sonntag, 26.04.2015
09.00 Uhr Schwegenheim Messfeier für die Pfarrgemeinde
10.30 Uhr Germersheim Messfeier für die Pfarrei
10.30 Uhr Lingenfeld Messfeier für die Pfarrgemeinde, anschl.
Kuchenverkauf der KjG
15.00 Uhr Sondernheim Tauffeier
18.00 Uhr Krankenhaus Messfeier in polnischer Sprache
Montag, 27.04.2015
18.00 Uhr Krankenhaus Taizégebet
Dienstag, 28.04.2015
14.00 Uhr Lingenfeld Rosenkranzandacht
17.45 Uhr Germersheim Rosenkranzandacht
18.30 Uhr Germersheim Messfeier
18.30 Uhr Lingenfeld Messfeier
Donnerstag, 30.04.2015
18.30 Uhr Lingenfeld Messfeier
18.30 Uhr Sondernheim Messfeier
Freitag, 01.05.2015 hl. Josef der Arbeiter
18.30 Uhr Germersheim Messfeier
18.30 Uhr Sondernheim Rosenkranz
Samstag, 02.05.2015
18.30 Uhr Germersheim Messfeier am Vorabend
18.30 Uhr Lingenfeld Messfeier am Vorabend
Sonntag, 03.05.2015
09.00 Uhr Sondernheim Messfeier für die Pfarrgemeinde
10.30 Uhr Germersheim Messfeier für die Pfarrei
10.30 Uhr Schwegenheim Messfeier für die Pfarrgemeinde, als Familiengottesdienst gestaltet mit Taufe, musikal. mitgest. von Cantamus
17.00 Uhr Germersheim Maiandacht
Gemeinsame Infos und Termine:
Firmvorbereitung: Die einzelnen Gruppen treffen sich in der 17. und
18. Kalenderwoche zu den Gruppenstunden (Tag und Uhrzeit wie
gewohnt).
Firmprojekt „Spielenachmittag im Haus Palatina“: Zur Vorbereitung des Besuches im Haus Palatina treffen sich die Firmlinge am Mi.,
29.04., um 16.00 Uhr im Jugendheim Westheim.
AK Fasching: Am Mo., 27.04., findet um 19.30 Uhr das Nachtreffen
im Pfarrhaus in Germersheim statt.
Info und Termine St. Martinus Lingenfeld/Westheim
mit St. Bartholomäus Schwegenheim:
Herzliche Einladung zum ökumenischen Jahreszeitenkaffe mit dem
Thema „Alles neu macht der Mai“, am Di., 28.04., um 14.30 Uhr im
Pfarrheim Lingenfeld. Der Erlös des Nachmittages wird einem sozialen
Zweck zugeführt.
Fahrdienst: Rita Benz, Tel. 4084 oder Ilse Krapp, Tel. 2186.
Ökumenischer Kükengottesdienst: Familien mit Kleinkindern sind
herzlich eingeladen zum nächsten Kükengottesdienst am Sa., 25.04.,
Ausgabe 17/2015
um 16.00 Uhr in der prot. Christuskirche Lingenfeld. Im Anschluss
sind alle zum gemütlichen Beisammensein eingeladen.
KjG Lingenfeld verkauft Kuchen: Im Anschluss an den Gottesdienst
am Sonntag, 26. April in Lingenfeld verkauft die KjG Lingenfeld wieder
Kuchen. Der Erlös ist für die geplante Freizeit bestimmt.
Abschied von Pfr. Hecky: Die protestantische Gemeinde Schwegenheim lädt herzlich zur Verabschiedung von Pfarrer Hecky ein. Am
Sonntag, 26. April findet um 10.15 Uhr in der prot. Kirche Schwegenheim ein Festgottesdienst statt. Im Anschluss sind alle ins Bürgerhaus
zum Empfang eingeladen.
Leben zur Zeit Jesu - Vortragsabend mit Prof. Dr. Ammerich und
Renate Hoffmann: Im Rahmen des ökum. Projektes „EinAugenBlick“
lädt am Dienstag, 28. April um 19.30 Uhr im prot. Gemeindehaus Lingenfeld die Katholische Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit
der prot. Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld und der kath. Kirchengemeinde Lingenfeld/Westheim und Schwegenheim zu einem
Vortragsabend ein. Die Referenten werden interessante Einblicke in
das Leben zurzeit Jesu geben. Eingeladen sind alle Mitwirkenden
beim Projekt, aber auch alle weiteren Interessierten.
„EinAugenBlick“ - Treffen der Projektgruppe: Alle Verantwortlichen
des Projektes treffen sich am Mittwoch, 29. April um 19.30 Uhr im
kath. Pfarrheim Lingenfeld.
Alle Mitwirkenden beim Pfingstbild zum Ökum. Kirchentag in
Speyer treffen sich am Samstag, 2. Mai um 14.00 Uhr im Pfarrheim
Lingenfeld.
Cantamus: Die nächste Probe findet statt am Donnerstag, 30. April
um 17.00 Uhr im Pfarrsaal Schwegenheim.
Prot. Kirchengemeinde
Westheim-Lingenfeld
Prot. Pfarramt Westheim, Tel.: 06344 / 938164; Fax: 06344 / 939855
Internet: www.evkirche-westheim-lingenfeld.de
mail: [email protected]
Sonntag, 26.04.2015, Jubilate
Wochenspruch: “Darum: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue
Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.” (2.Korinther 05,17)
09.30 Uhr, Prot. Kirche Westheim, Gemeindegottesdienst, (Gutzler,
Lustadt)
10.30 Uhr, Prot. Christuskirche Lingenfeld mit anschließendem Kirchencafé, (Gutzler, Lustadt)
Dienstag, 28.04.2015
16.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Lingenfelder
Konfirmanden
19.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Themen- und Vortragsabend „Das Leben zur Zeit Jesu“; das ökumenisches Projekt „EinAugenBlick“ lädt herzlich ein
Mittwoch, 29.04.2015
10.00 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld: Zwergenkrabbelgruppe
(Ansprechpartner: Florence Betzler, Tel.: 0178-6878430) - alle Kinder
von 0-3 Jahren sind mit ihren Mamas und Papas gerne eingeladen mit
uns zu spielen, singen und Spaß zu haben.
Donnerstag, 30.04.2015
16.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Westheimer
Konfirmanden
Sonntag, 03.05.2015, Kantate
Wochenspruch: “Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder.” (Psalm 98,01)
10.00 Uhr, Prot. Kirche Westheim: Festgottesdienst mit Abendmahl
zur Feier der Konfirmation
Konfirmation in Lingenfeld
Am Sonntag, 10.05. findet um 10.00 Uhr in der Prot. Christuskirche
Lingenfeld unser diesjähriger Gottesdienst zur Konfirmation statt. Folgende 18 Jugendliche aus Lingenfeld werden konfirmiert: Michelle
Beslmeisl, Jan Brecht, Alina Eckert, Sascha Hammiche, Jakob Klein,
Violetta Koch, Sandra Kulig, Luke Lechnauer, Felix und Leon Mestanek, Lucia Nutz, Carlo Ratz, Angelika Ride, Lisa und Melanie und
Michael Sauther, Marcel Schaak und Theresa Wolf
Themenabend „Das Leben zur Zeit Jesu“ - Ökumenisches Projekt
„EinAugenBlick“ lädt ein
Wie lebten die Menschen zurzeit Jesu? Was wissen wir über ihren
Alltag? Wer hatte damals gesellschaftlich „etwas zu sagen“? Welche äußeren Bedingungen beeinflussten das Leben der einfachen
Menschen? Mit solchen Fragen beschäftigt sich der Themenabend
„Das Leben zur Zeit Jesu“ am 28. April 2015 um 19.30 Uhr im Protestantischen Gemeindezentrum Lingenfeld (Humboldstr. 11). Zunächst
gibt Prof. Dr. Hans Ammerich (Neustadt) einen Überblick über das
alltägliche Leben der Menschen und über die Gesellschaft, in der
Jesus von Nazareth wirkte und lebte. Im Mittelpunkt stehen nicht nur
politische und wirtschaftliche Verhältnisse, sondern im Besonderen
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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der familiäre Bereich (Wohnen, Essen, Familie) sowie Berufswelt und
Bildung.
Danach berichtet Frau Renate Hoffmann (Rülzheim) über die Kleidung
jener Zeit: Welche Materialien standen zur Verfügung? Welche Farben
konnte man - ohne die heutzutage üblichen chemischen Hilfsmittel erzeugen und vieles mehr.
Veranstalter des Themenabends sind die Katholische Erwachsenenbildung Südpfalz und die Protestantischen Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld. Der Abend steht im Kontext zum ökumenischen
Projekt „EinAugenBlick“, das im Herbst in Westheim stattfinden wird.
Anhand „lebender Bilder“ werden an zwei Wochenenden Geschichten
aus der Bibel vorgestellt. Eingeladen zum Themenabend sind jedoch
alle am Thema Interessierten.
Das Organisationsteam lädt darüber hinaus weiterhin zur Mitwirkung
am Projekt “EinAugenBlick” ein. Obwohl die Vorbereitungen zu einzelnen Bildern schon begonnen haben, können noch weitere Darsteller
und Darstellerinnen gebraucht werden.
Die nächsten „Meilensteine“ im Überblick:
„Erarbeitung des „Pfingstbildes“ für den ökumenischen Kirchentag
in Speyer (weitere DarstellerInnen sind herzlich willkommen!) - am 2.
Mai 2015 ab 14.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld
„Pfingstbild“ auf dem ökumenischen Kirchentag in Speyer am Dom
- am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2015 von 13.00 bis ca. 15.30 Uhr
„Theatersport-Training“, wie kann man mit Gestik und Mimik Emotionen darstellen - am 29. Mai 2015 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld
„Generalprobe für alle Bilder “- am 18. Juli 2015: Treffpunkt 17.00
Uhr am Sängerheim des MGV (Westheim, Raiffeisenstraße)
Informationen zum Projekt: www.einaugenblick-westheim.de
Herzliche Einladung zum ökumenischen
Jahreszeitenkaffee mit dem Thema:
“Alles neu macht der Mai”
am Dienstag, den 28.04.2015, 14.30 Uhr im kath. Pfarrheim in Lingenfeld. “Der Winter ist vergangen, ich seh des Maienschein…” elf
Monate warten ist vorbei, der Lieblingsmonat steht vor der Tür, ein
Monat für alle Sinne, Sonne auf der Haut, Blumenduft und Farbenpracht für Nase und Augen, Vogelgezwitscher für die Ohren, und
natürlich unser Geschmacksinn wird verwöhnt mit frischem Spargel,
Salat und Erdbeeren usw., alles Dinge, die unsere Sinne wecken und
ein leichtes Sommergefühl erahnen lassen. Das Leben findet wieder
vermehrt draußen statt.
Die Natur liefert uns den Monat Mai zu allen Zeiten gleich schön. Auch
werden noch viele Bräuche aus alten Zeiten gepflegt, wie Maibaum
stellen und Maientanz. Der Mai wird im katholischen Kirchenjahr
immer schon als Marienmonat gefeiert.
Welche Erinnerungen haben wir an den Mai aus unseren Kindheitsund Jugendtagen, welche Brauchtümer gibt es noch? Bittprozessionen, an denen alle Schulkinder teilnahmen, die gibt es zumindest in
unserer Region nicht mehr.
Das Jahreszeitenteam hat wieder viel Unterhaltsames zu diesem
Thema zusammen getragen und auch Sie, liebe Besucherinnen, dürfen gerne Ihre Erlebnisse und Erinnerungen zum Monat Mai schildern.
Wir freuen uns auf viele Frauen aus unserer Großpfarrei und getreu
dem Text dieses Maienliedes: “Der Mai ist gekommen, die Bäume
schlagen aus, da bleibe wer Lust hat mit Sorgen zu Haus…” laden
wir Sie ein, einige sorgenfreie Stunden mit schönen Maienliedern in
geselliger Runde zu verbringen.
Der Erlös des Nachmittages geht wieder einem sozialen Zweck zu.
Über Kuchenspenden freuen wir uns.
Marie Deck
lustadt
www.lustadt.de
Amtliche Bekanntmachungen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
und der Ortsbeigeordneten
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten
wird jeden Dienstag zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr sowie nach Vereinbarung im Rat- und Bürgerhaus, Obere Hauptstr. 140, abgehalten.
Volker Hardardt
Ortsbürgermeister
August-Heinrich-Str. 2, Tel.: 06347/308010
Ausgabe 17/2015
Bürozeiten der Ortsgemeinde
montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Tel.: 06347 336.
Gemeindebücherei Lustadt
Öffnungszeiten
Montag
16.45 Uhr - 18.15 Uhr
Tel.: 06347 700889.
Donnerstag Bücherei geschlossen
Am Donnerstag, den 30.4.2015 bleibt die Bücherei geschlossen.
Lustadt, den 13.4.2015
Das Büchereiteam
Jugendarbeit in Lustadt
Jugendtreff Lustadt
Holzgasse, hinter der ev. Kirche
Dienstags von 18.00 bis 21.00 Uhr
Wir haben einen neuen Jugendpfleger für den Jugendtreff Lustadt:
Bodo Redner hat bisher das Jugendzentrum in Lingenfeld geleitet
und teilt sich nun die Stelle der Verbandsgemeindejugendpflege mit
Traudel Siegfarth. Er will den Jugendtreff Lustadt neu aufbauen und
braucht euch Jugendliche, um eure Ideen umzusetzen! Bodo freut
sich auf viele Lustadter Jugendliche ab 13 Jahren!
Kindertreff Lustadt
für Kinder von 6 - 12 Jahren
Holzgasse (neben der Kirche), 67363 Lustadt
Öffnungszeiten:
Donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr
(außer in den Schulferien)
für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Wir wollen intensive Beziehungen so früh wie möglich zu den Kindern
herstellen, denn diese werden die künftigen Jugendlichen sein.
Die Kinder lernen im Kindertreff soziale Integrität und ihre eigenen
Grenzen kennen. Im kreativen Bereich werden die feinmotorischen
und künstlerischen Fähigkeiten gefördert.
Wir haben mit den Kindern einen Halbjahresplan ausgearbeitet und
festgelegt, was jedes Mal gemacht wird. Das Angebot beinhaltet Bastelangebote, Spiele- und Filmnachmittage, Koch- und Backaktionen
sowie Ausflüge. Da es jedes Mal etwas zu essen und trinken gibt und
die Bastelsachen mit nach Hause genommen werden, sollen die Kinder zu jedem Treff 1,50 € mitbringen.
Auf viele Lustadter Kinder freuen sich
Ingrid und Stefanie Wetzel sowie
Traudel Siegfarth
Jugendpflegerin Verbandsgemeinde
Programm
Donnerstag, 23.04.15
Donnerstag, 30.04.15 Donnerstag, 07.05.15 Donnerstag, 14.05.15 Donnerstag, 21.05.15 Donnerstag, 28.05.15 Wir bemalen einen Keilrahmen.
Wir basteln uns einen Schutzengel.
Heute basteln wir für Muttertag.
Feiertag, kein Kindertreff
Wir spielen im Hof.
Heute gehen wir aufs Erdbeerfeld und
machen uns danach eine leckere Erdbeerspeise.
Donnerstag, 04.06.15 Feiertag, kein Kindertreff
Donnerstag, 11.06.15 Wir gehen auf den Spielplatz.
Donnerstag, 18.06.15 Wir basteln einen Schlüsselanhänger aus
Holzperlen.
Donnerstag, 25.06.15 Heute wollen wir filzen mit Frau SchlichteGroll.
Donnerstag, 02.07.15 Aus Papier Pompons machen wir anmutige Chrysanthemen.
Donnerstag, 09.07.15 Spieleolympiade im Hof
Donnerstag, 16.07.15 Letzter Kindertreff vor den Ferien: Grillfest
mit den Eltern
Auf viele Lustadter Kinder freuen sich:
Stefanie + Ingrid Wetzel
Traudel Siegfarth
Jugendpflegerin Verbandsgemeinde
(0173/6450000)
Feuerwehrübung
Die nächste Feuerwehrübung findet am Sonntag, dem 26. April 2015
um 09:00 Uhr statt.
Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Ralf Keller
Wehrführer
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Nachrichten und Hinweise
Ausgabe 17/2015
CDU
Stammtisch auf dem Handkeesfescht
Wir gratulieren
26.04. 27.04. 30.04. Herrn Robert Heidt, Fasanenweg 12 Frau Rosa Eberts, Lindenstraße 48 Herrn Erwin Göllinger,
Obere Hauptstraße 44 72 Jahre
96 Jahre
71 Jahre
92. Geburtstag
Der CDU-Ortsverband Lustadt lädt alle Mitglieder, Freunde sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Stammtisch auf dem „Loschter
Handkeesfescht“ ein.
Am Sonntag, 3. Mai 2015 um 16:00 Uhr auf dem Handkeesplatz, je
nach Witterung in Onkel Schorschs Hütte oder auf den Sitzplätzen
davor.
Wir freuen uns auf Sie, auf geselliges Beisammensein und konstruktive Gespräche.
Christiane Vollrath
Vorsitzende
FC Lustadt
1. Mannschaft
TSV Lingenfeld I - FC Lustadt I 2:1
Im Derby der beiden Ersten Mannschaften kam Lingenfeld glücklich
zur Führung. Bis dahin spielte nur eine Mannschaft, nämlich der FCL.
Die Hausherren waren jedoch eiskalt und verwandelten ihre erste
Chance zum Führungstreffer. Doch noch vor der Halbzeit gelang der
Ausgleichstreffer durch Christian Stoican Radu. Gleiches Spiel nach
der Halbzeit, der FCL wieder spielbestimmend über die gesamte
Halbzeit, jedoch gelang es abermals Lingenfeld mit einer Torraumaktion, aus dem Nichts das Tor zu erzielen. Auch in den Schlussminuten
gelang der mit Sicherheit verdiente Ausgleich nicht.
2. Mannschaft
Herr Alfred Krebs feierte seinen 92. Geburtstag. Zu diesem Anlass gratulierte ihm Ortsbürgermeister Hardardt im Namen der Ortsgemeinde
Lustadt, Bürgermeister Leibeck überbrachte die Glückwünsche der
Verbandsgemeinde.
Goldene Hochzeit
TSV Lingenfeld II - FC Lustadt II 0:0
Beide Mannschaften tasteten sich die ersten 20 Minuten ab und es
ergaben sich keine nennenswerten Torchancen. Danach öffnete sich
das Spiel und somit auch die Gelegenheit, zu Treffern zu kommen.
0:0 hieß das Halbzeitergebnis, was gleichzeitig der Endstand gewesen
ist. Lingenfeld wie Lustadt nutzten ihre Torgelegenheiten einfach nicht
konsequent aus.
Vorschau
I. Mannschaft
So., 26.04.2015, FC Lustadt I - DJK-SV P. Schifferstadt II, 15:00 Uhr
So., 03.05.2015, FV Heiligenstein I - FC Lustadt I, 15:00 Uhr
II. Mannschaft
So., 26.04.2015, FC Lustadt II - 1. FC 08 Hassloch II, 13:00 Uhr
So., 03.05.2015, FV Heiligenstein II - FC Lustadt II, 13:00 Uhr
AH - FC Lustadt
Die AH des FC Lustadt trainiert donnerstags ab 19.00 Uhr!
Wer Lust hat beim Training der AH teilzunehmen, kann einfach vorbeikommen und mitmachen!
Kuchenspenden für das Handkeesfescht
Über die Festtage am Handkeesfescht vom 01.05. - 03.05.2015
werden wieder zahlreiche Kuchenspenden benötigt. Ansprechpartner sind Markus Hellmann (Tel.: 016094842705) und Thomas Bentz
(01607182525).
Helfereinsatz am 18.04.2015
Wir bedanken uns nochmal für die eifrigen Helfer am 18.04.2015, die
einen Teil des Sportgeländes wieder in Stand gesetzt haben.
Hexe-Party am 01.05.2015
Das Fest der goldenen Hochzeit feierten Ilse und Heinz Weis. Ortsbürgermeister Hardardt gratulierte hierzu im Namen der Ortsgemeinde
Lustadt, Bürgermeister Leibeck überbrachte die Glückwünsche der
Verbandsgemeinde.
Vereinsnachrichten
Angelsportverein Lustadt 72 e.V.
Rückblick Karfreitagfischessen 2015
Der Angelsportverein Lustadt 72 e.V. möchte sich bei allen Besuchern
des diesjährigen Karfreitagfischessens bedanken und hofft, Sie auch
im nächsten Jahr wieder als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.
Des Weiteren möchten wir uns für die Kuchenspenden bedanken,
beim Handkeesverein für die Überlassung der Toilettenanlagen, bei
der Firma Breichler mit dem Inhaber Klaus Bundschuh, Firma Gamber,
Rudolf Sinn, Firma Bauer, Getränkeland Germersheim, Werner Gamber und Michael Pochalla. Wir würden uns freuen wenn wir auch im
nächsten Jahr auf ihre Unterstützung hoffen können.
Die Vorstandschaft
Am 01.05.2015 findet wieder die legendäre Hexe-Party beim FCL
statt. Ab 20.00 Uhr heizt die Vorband „The Paper Dogs“ ein, danach
wird die bekannte Band „Liquid“ für die Stimmung auf dem Sportgelände sorgen. Mit der längsten Theke Lustadt und der Cocktailbar mit
Markus Hellmann ist für die Verpflegung bestens gesorgt.
Eintritt: 5 Euro.
Vorankündigung
01.05.2015: Hexe-Party auf dem Sportgelände (weitere Infos folgen)
29.05.2015: Hähnchenabend
Jugend
Infos der E- bis A-Junioren finden sie unter TV Westheim (JFV Vorderpfalz) oder auf der Homepage des JFV (www.jfv-vorderpfalz.de).
Alle Jungs und Mädchen, die Lust auf Fußball haben, sind herzlich
willkommen, bei uns mit zu machen!
Info bei: Mario Muth, 06347 / 91 91 96 oder 0152 - 53 73 10 08
U 13 Mädchen: FCL - Niederkirchen 0:4
Damen: FCL - SV Rülzheim 2 : 2
Eine super Leistung unserer Mannschaft gegen den Tabellenersten.
Tore: Jana Weidehase 1 / Caroline Sand 1
FCL 2 - FC Speyer 09 III 1 : 1
Tor: Marleen Rothhaar
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Vorschau:
Sa., 25.04., 18:00 Uhr, FCL 2 - VfR Kandel
Mi., 29.04., 19:30 Uhr, FCL 2 - Bavaria Wörth
Mi., 06.05., 20:00 Uhr, SV Obersülzen - FCL
Alle Mädchen und Frauen, die Lust auf Fußball haben, sind herzlich willkommen, bei uns mitzumachen!
Info bei: Mario Muth 06347 / 91 91 96 oder 0152 - 53 73 10 08.
Karnevalverein Lustavia e.V.
2. Öffentliches Monatstreffen
Hellau, ihr Narren,
unser nächstes Monatstreffen steht an. Wie angekündigt, gibt es
immer am letzten Dienstag im Monat eine öffentliche Sitzung, zu
der alle Mitglieder, Elferräte, Jugend Elferräte, Trainer, Garden, Tänzer,
Büttenredner und alle, die an der Loschter Fasenacht interessiert sind,
recht herzlich einlgeladen sind.
Wir treffen uns am Dienstag, dem 28.04.2015 im Vereinsheim des
Tennisclubs um 19:30 Uhr.
Die Vorstandschaft ist vertreten und jeder hat die Gelegenheit, loszuwerden, was er schon immer mal sagen wollte. Für Kritik sind wir
immer dankbar. Für die Vertreter der Jugend wird auch mindestens
der Jugendbeirat aus der Garde und aus dem Jugend Elferrat anwesend sein.
Wir freuen uns auf euch.
Die Vorstandschaft
PWV Lustadt e.V.
Wander- und Veranstaltungstermine
Folgende Wander- und sonstige Termine werden bekannt gegeben:
So., 26. April 2015: 1. Vogelstimmen-Lehrwanderung mit dem Vogelschutzverein Lustadt: Beginn: 08.00 Uhr
Sa., 2. Mai 2015: Familienwanderung (Handkeesplatz); Treffpunkt:
17.00 Uhr am PWV-Haus; Abschluss beim „Loschter Handkeesfescht“
Sa., 16. Mai 2015: Bezirkswanderung der Gruppe „Süd“; Veranstalter
ist die OG Rülzheim. Es werden zwei Wanderungen angeboten, Treffpunkt: Vereinshütte des PWV Rülzheim
So., 17. Mai 2015: 5. Tageswanderung - Kulturwanderung in Strasbourg mit den Ortsvereinen Bellheim und Hördt. Wanderführung: OV
Bellheim.
Teilnahme bitte tel. anmelden unter 06347/1766. Gefahren wird mit
Bus. Genaue Abfahrtszeit wird noch bekannt gegeben.
Das Wanderteam
SPD-Ortsverein Lustadt
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der SPD-Ortsverein lädt seine Mitglieder recht herzlich zu einer Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 6. Mai 2015 um 19.00 Uhr
in das Sportheim des FC Lustadt ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
2. Totengedenken
3. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Bericht aus dem Ortsgemeinderat
8. Bericht aus dem Verbandsgemeinderat
9. Aussprache und Diskussion
10. Wahl der Delegierten (Vertreter) für die UB-Vertreterversammlung
11. Wahl der Ersatzdelegierten (Ersatzvertreter) für die UB-Vertreterversammlung
12. Anträge
13. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis spätestens 30.04.2015
beim Ortsvereinsvorsitzenden Helmut Seither, 67363 Lustadt, Römerstraße 29, einzureichen.
Helmut Seither
Ortsvereinsvorsitzender
Tennisclub Lustadt
Saisoneröffnung
Am Samstag, dem 25.04.2015 werden die Plätze in Betrieb genommen.
Der Sonntag steht ab 10.30 Uhr voll im Zeichen vom Saisoneröffnungsbrunch (kalt-warmes italienisches Buffet) und dem angegliederten „Tag der offenen Tür“. Die Trainer des Klubs stehen für die
Ausgabe 17/2015
Schnupperstunden zur Verfügung. Der Verein freut sich auf viele Mitglieder und Gäste. Kuchenspenden sind willkommen.
Für die Jugendabteilung konnte neben unseren Trainern Peter Wingerter und Steven Lupp noch Anna Hensel gewonnen werden, die über
viel Erfahrung verfügt und in Lingenfeld das Tennis spielen erlernt hat.
Anna Hensel wird im nächsten Jahr die dann neue Damen 30-Mannschaft anführen. Komplettiert wird das Trainerteam von Jan Ullemeyer, Sarah Pehlke, Christina Derst (Schultennis), die noch in der
Jugend des Vereins spielen und die Kleinsten betreuen. Sie werden
die Trainerlizenz erwerben. Jan Ullemeyer ist mit 17 Jahren der jüngste
Jugendwart im Bereich des Tennisverbands Pfalz. Insgesamt hat der
Verein im Jugendbereich 14 Trainingsgruppen.
Neues vom TV Lustadt
Zumba für jedermann
Mit einem Schnupperabend beginnt am 23.04.2015 ein neuer ZumbaKurs beim Turnverein! Zumba ist ein Fitness-Programm, das Elemente
aus Aerobic, Intervall- und Krafttraining verbindet. Es wird zu lateinamerikanischer Musik getanzt, die Schritte sind einfach, werden wiederholt und sind leicht zu erlernen. Durch rasche Rhythmuswechsel
(Salsa, Merengue usw.) kommt der Kreislauf in Schwung, das HerzKreislauf-System wird verbessert, spezifische Muskelgruppen werden
aufgebaut (Beine, Po, Arme, Oberkörper). Und das schweißtreibende
Training verbrennt viele Kalorien! Dabei erinnern die Gute-LauneAtmosphäre und die fröhliche Musik aber eher an eine Party als an
ein Workout und lassen einen die Anstrengung - fast - vergessen. Mit
Melanie Renner konnten wir einen ausgebildeten Instructor für Zumba
finden. Sie ist u.a. auch als staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin bestens ausgebildet. Der Kurs beinhaltet 10 Stunden und
wird ab Donnerstag, 23.04.2015 jeweils von 18.45 bis 19.45 Uhr in der
kleinen Schulturnhalle der Grundschule Lustadt stattfinden.
Kosten: TV-Mitglieder 50,00 Euro, Nichtmitglieder 70,00 Euro.
Infos und Anmeldung: Jochen Butz, jochen.butz@turnvereinlustadt.
de. Probiert es aus!
Wir freuen uns auf euch!
Zwergenstube e.V.
Willkommen in der Lustadter Krabbelgruppe
Die Krabbelgruppe freut sich über Nachwuchs!
Wir treffen uns jeden Dienstag von 09.30 - 11.00 Uhr in der Zwergenstube, Holzgasse 5 (Eingang neben der Christuskirche). Willkommen
sind alle Kinder von 0 bis Kindergartenalter mit ihren Mamas, Papas,
Omas, Opas ...
Wir freuen uns auf euch!
Bei Fragen wendet euch gerne an Christine Stamm, Tel. 98 21 753.
Förderverein der Villa Lustica
bietet Kinderschminken auf dem Handkeesfescht an
Vom 1. - 3. Mai 2015 freuen wir uns auf dem Handkeesfescht über
viele kleine und große Kinder, die sich schminken lassen wollen.
Neben Kinderschminken bietet der Förderverein der Kita Villa Lustica
auch bunte Haarsträhnen und Klebetattoos an.
Wir freuen uns auf euer Kommen!
Kirchliche Mitteilungen
Kath. Kirchengemeinde Lustadt
Gottesdienstordnung vom 24.04.2015 03.05.20152015
Freitag, 24.04.2015
Weingarten 18.30 Uhr hl. Messe
Bellheim 18.30 Uhr hl. Messe
Samstag, 25.04.2015
Zeiskam 18.00 Uhr Rosenkranzgebet - Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Vorabendmesse, 2. Sterbeamt f. Johanna Wittenberg,
musikalisch gestaltet vom AMDG-Chor
Knittelsheim 18.30 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 26.04.2015, 4. Sonntag der Osterzeit
Ottersheim 10.00 Uhr Festamt mit Feier der Erstkommunion
Weingarten 10.30 Uhr Festamt der Kommunionjubilare aus Weingarten, Lustadt und Zeiskam
Bellheim 08.00 Uhr Frühmesse
11.00 Uhr Pfarrgottesdienst entfällt
18.30 Uhr Pfarrverbandsmesse (Kpl. Sevo)
Kollekte: Für die geistlichen Berufe
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Montag, 27.04.2015
Knittelsheim 10.00 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder
Bellheim 18.30 Uhr hl. Messe
Dienstag, 28.04.2015
Bellheim 18.30 Uhr Wortgottesfeier
Unterdorf 18.30 Uhr hl. Messe
Weingarten 20.15 Uhr Singstunde Kirchenchor
Mittwoch, 29.04.2015
Ottersheim 09.00 Uhr hl. Messe
Weingarten 09.00 Uhr Wortgottesfeier
Bellheim 18.00 Uhr Anbetung
Donnerstag, 30.04.2015
Lustadt ab 09.00 Uhr Krankenkommunion
Knittelsheim 16.15 Uhr Kirchenentdeckungsgottesdienst
18.30 Uhr hl. Messe
Freitag, 01.05.2015
Bellheim 09.30 Uhr hl. Messe
20.00 Uhr Eröffnung der Maiandacht mit anschl. Lichterprozession
Zeiskam 18.30 Uhr hl. Messe
Samstag, 02.05.2015
Ottersheim 18.30 Uhr Vorabendmesse
Weingarten 18.00 Uhr Rosenkranzgebet - Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt f. die Pfarrgemeinde
Sonntag, 03.05.2015, 5. Sonntag der Osterzeit
Knittelsheim 09.30 Uhr Festamt der Kommunionjubilare
Oberdorf 10.30 UhrAmt
Zeiskam 19.00 Uhr Maiandacht
Bellheim 08.00 Uhr Frühmesse
11.00 Uhr Pfarrgottesdienst
18.30 Uhr Pfarrverbandsmesse (Kpl. Hartmüller)
Kollekte: Für die Renovierung der Kirche
Termine/Hinweise
Pfarrbüro Bellheim-Lustadt
Katholisches Pfarramt, Hintere Straße 1, 76756 Bellheim, Tel.
07272/973050, Fax: 07272/9730519, Mail: [email protected] oder [email protected]
Öffnungszeiten: Mo + Fr. von 08.00 - 12.00 Uhr, Mi von 09.30 - 12.00
Uhr, Di und Do von 15.00 - 18.00 Uhr
Sprechtag in Lustadt: mittwochs von 08.00 - 10.00 Uhr im Haus
der Kirche
Kontaktadressen:
Christoph Hartmüller, Kpl., Tel. 07272/7778717,
[email protected]
Diakon Hanspeter Imhoff: [email protected]
Marianne Hettrich, Pastoralassistentin, Tel. 07272/973050
[email protected]
Seelsorglicher Notdienst des PVB Germersheim: 0176/66024810
Speyerer Jugendvesper
Jeden ersten Sonntag im Monat treffen sich um 19.30 Uhr Jugendliche (ab 14 J.) und junge Erwachsene in der Krypta, dem Untergeschoss des Speyerer Doms, zur Jugendvesper, welche besonders auf
junge Menschen zugeschnitten ist. Die Jugendvesper ist immer ein
Angebot, bei dem es „um dich“ geht: Um dein Leben, deine Berufung, deine Zukunft, deine Beziehung zu Gott und zu den Menschen
um dich herum. Die nächste Jugendvesper findet im Rahmen des
Weltjugendtages am Sonntag, dem 3. Mai 2015 um 19.30 Uhr mit
Bischof Wiesemann in der Krypta statt. Hast du Lust, dabei zu sein?
Dann melde dich bitte kurz bis zum Mittag des 30. April 2015 bei PA
Marianne Hettrich zur Treffpunktabsprache bzw. zur Bildung eines
„Speyerfahrt-Express“: Entweder per Mail unter marianne.hettrich@
bistum-speyer.de oder über Handy unter 0160/7876518.
Bruder Konrad-Ritt
Alle Amazonen und Reiter, Pferde- und Pony-Freunde sowie alle Kutschenfahrer, ob groß oder klein, sind herzlich eingeladen zum BruderKonrad-Ritt in Ottersheim am Sonntag, dem 17. Mai 2015. 09.00 Uhr
Abritt mit Musikkapelle am Festplatz, 11.00 Uhr Gottesdienst und
Pferdesegnung, anschl. gemütliches Beisammensein.
Chor zu Gast in der Vorabendmesse am 25. April 2015 in Zeiskam
Die Vorabendmesse am 25.04.2015 um 18.30 Uhr wird musikalisch
gestaltet vom AMDG-Chor. Dabei handelt es sich um einen ökumenischen Projektchor mit jungen Frauen und Männern aus Karlsruhe
und der Südpfalz. Die Abkürzung „ADMG“ steht für „Ad maiorem Die
gloriam“ (Zur größeren Ehre Gottes“). Wir freuen uns, dass wir den
Chor zu Gast haben dürfen!
Ausgabe 17/2015
Kirchliche Nachrichten: 25.04. - 03.05.2015
Wochenspruch:
Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. 2. Korinther 5,17
Samstag, 25.04.2015
13.00 Uhr Traugottesdienst in der Apostelkirche
Getraut werden Nina Gries und Christian Dillmann
Sonntag, 26.04.2015
10.00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche
10.00 Uhr Kindergottesdienst für 4- bis 7-Jährige im HdK (Themenreihe „Jakob und Esau“). Dieser Gottesdienst ist speziell für die
Jüngsten konzipiert.
Dienstag, 28.04.2015
15.30 Uhr Konfirmandenunterricht im HdK
17.30 Uhr Probe des Jugendchors im HdK
19.30 Uhr Probe des Apostelkirchenchors im HdK
Mittwoch, 29.04.2015
08.30 Uhr Aktiv ab 50: Nordic Walking, Treffpunkt: Handkeesplatz
Donnerstag, 30.04.2015
19.30 Uhr Posaunenchor im HdK
Sonntag, 03.05.2015
09.00 Uhr Gottesdienst in der Apostelkirche
10.00 Uhr Kindergottesdienst für Kinder ab der 2. Klasse im HdK (Themenreihe „Begabungen“)
Kindergottesdienst - Neues Konzept
Mit Beginn des Kindergottesdienstes nach den Osterferien bieten wir
in 14-tägigem Wechsel jeweils einen Kindergottesdienst für die Jüngeren (4 - 7 Jahre) und einen für die Älteren an (ab 8 Jahre). In den
geraden Kalenderwochen sind immer die Großen an der Reihe, in den
ungeraden Wochen ist Kigo für die Jüngeren.
Dekanatsfrauentag 2015
Der diesjährige Dekanatsfrauentag findet am Donnerstag, 07.05.2015
von 14.00 - 18.00 Uhr in der Stadthalle in Germersheim statt. Im Mittelpunkt steht ein Vortrag von Frau Marianne Wagner, Pfarrerin für
Weltmission und Ökumene mit dem Titel: „Maria Magdalena- was hat
die Frau an Jesu Seite zu sagen?“
Beginnend mit einer Andacht und gemeinsamen Kaffeetrinken ist für
das geistliche und leibliche Wohl gesorgt. Ein Bücherstand mit christlicher Literatur sowie ein Stand mit Waren aus fairem Handel runden
das Programm ab.
Die Frauen der Folkloregruppe „Wolga-Wolga“ werden uns mit ihrem
musikalischen Beitrag erfreuen.
Herzliche Einladung an alle evangelischen Frauen aus Lustadt! Für
interessierte Frauen anderer Konfessionen steht diese Veranstaltung
ebenfalls offen. Anmeldungen bis zum 30.04.2015 bei Frau LankischSchmitt, Tel. 06347-2270.
Wir fahren mit einem Reisebus nach Germersheim. Zustiege an allen
Bushaltestellen in Lustadt. Abfahrt voraussichtlich 13.15 Uhr.
Jugendchor
An der ersten Probe des neuen Jugendchors am 14.04.2015 haben
19 Jugendliche teilgenommen, davon 4 männliche. Ein vielversprechender Anfang! Weitere Sänger/innen im Alter zwischen 12 und 20
Jahren sind herzlich willkommen. Chorprobe ist jeweils Dienstag um
17.30 Uhr im HdK.
Waffelstand am Handkeesfeschd
Die Prot. Kirchengemeinde betreibt zusammen mit dem Kindergarten Lebensbaum wieder einen Waffelstand. Wir freuen uns über Ihren
Besuch.
Waldgottesdienst
An Christi Himmelfahrt (14.05.2015) findet um 10.00 Uhr wieder ein
Waldgottesdienst auf dem Handkeesplatz statt. Anschließend Eintopfessen, Kaffee und Kuchen, Verkauf von Getränken. Für die Organisation werden wieder zahlreiche Helfer benötigt. Auch zum Abbau am
Nachmittag werden Helfer gebraucht!
Der Ghana-Kreis freut sich über Kuchenspenden sowie über Hilfe
beim Verkauf.
schwegenheim
www.schwegenheim.de
Amtliche Bekanntmachungen
Prot. Kirchengemeinde Lustadt
Prot. Pfarramt Lustadt-Weingarten
Pfarrer Wilhelm Kwade, Hauptstr. 37, 67366 Weingarten, Tel. 063445150, E-Mail: [email protected]
Gemeindebüro Lustadt
Vom 27.04. bis 08.05.2015 ist das Büro wegen Umzug unter der Nummer 06344-5150 erreichbar. Internet: www.protestanten-lustadt.de
Öffnungszeiten des Gemeindebüros
montags
mittwochs
freitags
08.00 bis 13.00 Uhr
16.00 bis 20.00 Uhr
08.00 bis 13.00 Uhr
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
Nachruf
Die Ortsgemeinde Schwegenheim trauert um
Herrn Herbert Lochbaum
1934 - 2015
Herr Lochbaum war viele Jahre in den Grünanlagen für die Ortsgemeinde Schwegenheim tätig.
Er hat sich in dieser Zeit für die Belange der Ortsgemeinde Schwegenheim und deren Einwohner vorbildlich eingesetzt.
Für sein außerordentliches Engagement gebührt ihm Dank und Anerkennung.
Die Ortsgemeinde Schwegenheim einschließlich ihrer Gremien werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken
bewahren.
Für die Ortsgemeinde Schwegenheim,
im April 2015
Peter Goldschmidt Ortsbürgermeister Bodo Lutzke 1. Beigeordneter Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters findet jeden Mittwoch von
18.00 bis 19.00 Uhr statt. Außerhalb dieser Zeit ist Ortsbürgermeister
Goldschmidt über die Telefonnummer der Ortsgemeinde 06344/5658
erreichbar.
Gemeindebücherei Schwegenheim
montags
16.00 bis 18.00 Uhr
dienstags
17.00 bis 19.00 Uhr
außer in den Ferienzeiten!
Jugendhaus Schwegenheim
Wo? Jugendhaus Schwegenheim
Am Kerweplatz
Öffnungzeiten:
montags 17.30 - 21.30 Uhr mit Kadir Elci
dienstags 17.00 - 21.00 Uhr mit Katrin Rumetsch
mittwochs 17.00 - 21.00 Uhr mit Devran Günes
donnerstags 17.00 - 21.00 Uhr mit Laura Wick
freitags 16.00 - 18.30 Uhr Teenietreff ab 11 J.
mit Jugendpflegerin T. Siegfarth (s.u.)
18.30 Uhr bis 22 Uhr mit Ali Güvenc
Alle Schwegenheimer Jugendlichen ab 14 Jahren sind herzlich eingeladen, ihre Freizeit im Jugendhaus zu verbringen! Es gibt dort ein AirHockey-Spiel, einen Tischkicker und viele Karten- und Brettspiele, die
ihr kostenlos nutzen könnt. Kleine Snacks und Getränke stehen zum
Verkauf bereit. Die unterschiedlichen Betreuer freuen sich, mit euch in
Kontakt zu kommen!
Jürgen Wolff
2. Beigeordneter
lingskonzert - bei herrlich kühlem Bier und frisch gebackenen Brezeln
genießen …“
So lautete 2014 im Amtsblatt die Vision des diesjährigen Maibaumstellens. Es liegt nun an Ihnen, liebe Schwegenheimerinnen und
Schwegenheimer, ob Sie dabei sein möchten und an der Tradition
weiter festhalten wollen, wenn sich am 30. April 2015 um 19.00 Uhr
die Dorfgemeinschaft auf dem Lindenplatz trifft, um gemeinsam die
schönste Jahreszeit zu begrüßen. Die Ortsgemeinde freut sich über
Ihren Besuch.
Übrigens - die Kapelle trifft sich im „Oberdorf“ und wird von dort aus
mit einem Marsch zum Lindenplatz laufen.
Café Treffpunkt
…ein Ort zum Leute treffen, Kaffeetrinken,
Erzählen, Gedankenaustausch,
zu geselligen Gesellschaftsspielen …
Feuerwehrübung Jugendfeuerwehr
Die nächste Übung der Jugendfeuerwehr findet am Mittwoch, dem
29. April 2015 um 18:00 Uhr statt.
Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Interessierte Jugendliche im Alter von 10 - 16 Jahre sind herzlich
zum Reinschnuppern willkommen.
Der Jugendfeuerwehrwart
Feuerwehrübung
Die nächste Feuerwehrübung findet am Montag, dem 27. April 2015
um 19:00 Uhr statt.
Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Christoph Stoll
Wehrführer
Maibaumstellen 2015
„Maibaumstellen … im Jahr 2015:
Strahlender Sonnenschein … auf dem Lindenplatz wimmelt es nur
so fröhlichen Schwegenheimerinnen und Schwegenheimer, die die
Mühen der Blaskapelle wertschätzen und unter ohrenbetörendem
Applaus das Aufrichten der bunt geschmückten Birke anfeuern und
anschließend das Standkonzert - ein Vorgeschmack auf das Früh-
Die Pforten sind wieder am Mittwoch, 20. Mai 2015 ab 14.00 Uhr im
Dorfgemeinschaftsraum für Sie geöffnet.
Also gleich den Termin im Kalender festhalten. Monika Schuster, Martin Walter von der AWO und Gustav Freye freuen sich auf jeden Fall
auf Ihren Besuch und heißen Sie herzlich willkommen.
Umlegungsausschuss
Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4, 76829 Landau i.d.Pf.
Bekanntmachung
Die 2. Sitzung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde
Schwegenheim findet am Mittwoch, dem 29. April 2015, 18.00 Uhr
im Besprechungszimmer des Rathauses, Hauptstraße 78 in 67365
Schwegenheim statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentliche Sitzung
Baulandumlegungsverfahren „Moritz-Walther-Weg“, der Ortsgemeinde Schwegenheim.
Landau i.d.Pf., den 16. April 2015
gez. Willi Matz
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Friedhofssatzung der Ortsgemeinde
Schwegenheim vom 15.04.2015
Der Ortsgemeinderat Schwegenheim hat aufgrund des § 24 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gem0), sowie der §§ 2 Abs.
3, 5 Abs. 2 und 6 Abs.1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Inhaltsübersicht:
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweckbestimmung
§ 3 Schließung und Aufhebung
II. Ordnungsvorschriften
§ 4 Öffnungszeiten
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof
§ 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§ 7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
§ 8 Särge
§ 9 Grabherstellung
§ 10 Ruhezeit
§ 11 Umbettungen
IV. Grabstätten
§ 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
§ 13 Reihengrabstätten
§ 13a Gemischte Grabstätten
§ 14 Wahlgrabstätten
§ 15 Urnengrabstätten
§ 16 Rasengrabstätten
V. Gestaltung der Grabmale
§ 17 Formen, Materialien
§ 18 Größe der Grabmale
§ 19 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von
Grabmalen
§ 20 Standsicherheit der Grabmale
§ 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
§ 22 Entfernen von Grabmalen
VI. Gestaltung und Pflege der Grabstätten
§ 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
§ 24 Vernachlässigte Grabstätten
VII. Leichenhalle
§ 25 Benutzung der Leichenhalle
§ 26 Aufbewahrung der Leichen
§ 27 Zutritt zu den Zellen
VIII. Schlussvorschriften
§ 28 Alte Rechte
§ 29 Haftung
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Gebühren
§ 32 Inkrafttreten
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Schwegenheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.
§2
Zweckbestimmung
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde.
(2) Er dient der Beisetzung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben,
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu
bestatten sind,
d) als ehemalige, langjährige Bürger oder aus Alters- oder Pflegegründen außerhalb der Ortsgemeinde Schwegenheim wohnhaft
waren.
(3) Für andere Personen bedarf es der besonderen Erlaubnis der
Friedhofsverwaltung.
§3
Schließung und Aufhebung
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise
für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung)
oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung).
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen
und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das
Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder
Ausgabe 17/2015
Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für
die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder
Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als
Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten
werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder
Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen
ist, auf Kosten der Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet.
(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht.
Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält
außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt
oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt
gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten
entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
II. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang
bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals
sind zu befolgen.
(2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen
und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen
Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind
ausgenommen,
b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung
der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
e) Druckschriften zu verteilen,
f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten
zu verunreinigen oder zu beschädigen,
g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen und Behältnisse
abzulegen,
h) die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als der Grabpflege,
i) auf Grabstätten Gegenstände anzubringen, die das Gesamtbild
des Friedhofes stören oder die Würde des Ortes verletzen,
j) Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mitzubringen,
k) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie
mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
(4) Feiern und andere, nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
§6
Ausführung gewerblicher Arbeiten
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung
und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende
bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger
gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher
und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, was im Regelfall durch die
Eintragung in die Handwerksrolle nachgewiesen wird. Die Zulassung
kann befristet werden.
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(3) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der
Friedhofssatzung verstoßen.
Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden, vorübergehenden
und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl.
S.3075) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt
§ 15 Abs. 4.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen
Wahl-/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht
nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
gestattet, eine/m Mutter/Vater mit ihrem/seinem nicht über 1 Jahre
alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem
Sarg bestattet werden.
§8
Särge
Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht
schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
§9
Grabherstellung
(1) Die Gräber werden von der durch die Friedhofsverwaltung beauftragten Firma oder Person ausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges
a) für Kinder bis zu 12 Jahren 1,20 m
b) für Personen über 12 Jahre 1,80 m
bei Tiefbettungen 2,40 m
c) für Aschenurnen 0,80 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,40 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Die Größe der Gräber beträgt für
a) Verstorbene bis zu 5 Jahren
Länge 1,20 m
Breite 0,60 m
b) Verstorbene über 5 Jahre
Länge 2,10 m
Breite 0,90 m
c) Urnengräber
Länge 0,60 m
Breite 0,60 m.
(5) Der Nutzungsberechtigte hat vor dem Ausheben des Grabes Grabzubehör auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die
Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte entfernt werden müssen,
sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre.
Die Ruhezeit in der Urnenwand beträgt 20 Jahre.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes erteilt werden;
bei Umbettungen innerhalb des Friedhofes im ersten Jahr der Ruhezeit
nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettun-
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gen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte sind
nicht zulässig.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in
belegte Wahlgrabstätten umgebettet werden.
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei
Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9
Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Der Friedhofsträger ist bei
dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
den benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung
entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken
nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.
IV. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
- Reihengrabstätten,
- Wahlgrabstätten,
- Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten.
- Urnengrabstätten für die Aufnahme bis zu 2 Urnen je Urnenkammer i. d. Urnenwand
- Rasengrabstätten
(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es
besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der
Umgebung.
§ 13
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Einzelgräber zur Aufnahme einer Leiche, die
im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich
zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde möglich. In
der Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 und des
§ 13 a - nur eine Leiche bestattet werden.
§ 13a
Gemischte Grabstätten
Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte
Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann.
Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach § 15 Abs.1.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach § 10.
§ 14
Wahlgrabstätten
(1) Wahlgrabstätten sind Gräber für Erdbestattungen, an denen auf
Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für
die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im
Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird.
(2) Es wird eine Urkunde ausgestellt, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur
Anlage und Pflege des Grabes.
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als
Einfach- oder Tiefgräber vergeben.
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder
das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert
worden ist.
(5) Das Nutzungsrecht kann nur für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach
den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des
Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten
Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und
ihm das Nutzungsrecht durch Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem
Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht
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in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen
Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
- auf den überlebenden Ehegatten,
- auf die Kinder,
- auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter
oder Mütter auf die Eltern,
- auf die Geschwister,
- auf sonstige Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen
Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf
eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen
übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung
das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben
zu lassen.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt des Bestattungsfalles über
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege
der Grabstätte zu entscheiden.
(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an
teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte
möglich.
(10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit
anteilig erstattet
(11) In Wahlgrabstätten dürfen bestattet werden
a) Einzelgrab: bis zu 2 Leichen (einschl. § 7 Abs. 5), oder 2
Aschenurnen,
b) Doppelgrab: bis zu 4 Leichen oder 4 Aschenurnen.
Die Zubettung weiterer Särge oder Aschenurnen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
§ 15
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden
- in der Urnengrabwand
- in Reihengrabstätten
- in Wahlgrabstätten
(bis zu 2 Aschenurnen in einstelligen Gräbern und bis zu 4 Aschenurnen in zweistelligen Gräbern)
(2) Grabstätten in der Urnenwand sind Wahlgrabstätten, für die auf
Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird.
(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen
Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten
die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten auch für Urnengrabstätten.
§ 16
Rasengrabstätten
(1) Rasengrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der
Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist grundsätzlich möglich.
(2) Sie können als Einzel- oder als Einzeltiefgrab angelegt werden.
(3) Die Rasengrabstätten sind mit einheitlichen Grabplatten aus Hartgestein mit vertiefter Schrift (Gravurschrift), zu kennzeichnen. Die
Grabplatten sind von der Ortsgemeinde zu erwerben und bodengleich zu verlegen. Bei der Verlegung der Grabplatten sind die von
der Verwaltung vorgegebenen Maßangaben genau zu beachten. Das
Aufbringen der Gravur und das Verlegen der Platten sind von den
Angehörigen direkt mit der ausführenden Firma (Steinmetz) abzurechnen. Das Aufstellen oder Anbringen weiterer Gedenksteine oder Grabdenkmale sowie sonstiger Grabschmuck, insbesondere Pflanzen- und
Blumenschmuck, ist nicht gestattet.
(4) Die Pflege des Grabfeldes erfolgt, gegen eine in der Anlage zur
Gebührensatzung festgelegten Gebühr, ausschließlich durch Beauftragte der Ortsgemeinde.
V. Gestaltung der Grabmale
§ 17
Formen, Materialien
(1) Die Grabmäler sollen sich in die Gestaltung und das Gesamtbild
des Friedhofes einordnen und sich den benachbarten Gräbern nach
Form und Farbe anpassen.
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(2) Grabmäler müssen aus wetterbeständigem Werkstoff - Stein, Holz,
Metall (z.B. Schmiedeeisen) - hergestellt, nach den Erfordernissen der
jeweiligen Umgebung gestaltet und handwerksgerecht, schlicht und
dem Werkstoff gemäß bearbeitet sein. Grabmäler sollen möglichst
keine sichtbaren Sockel haben.
(3) Eine gleichartige Bearbeitung aller Seiten des Grabmals (auch der
Rückseite) ist grundsätzlich erwünscht.
(4) Nicht zugelassen sind
a) Grabmäler aus Beton, soweit sie nicht Natursteincharakter haben
und handwerksgerecht bearbeitet sind,
b) Grabmäler aus Emaille, Kunststoff, Gips, Glas, Porzellan, Kork,
Tropf- oder Grottensteinen,
c) Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen
(5) Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen.
§ 18
Größe der Grabmale
(1) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden
Maßen zulässig:
1. Grabstätten für Verstorbene bis zu 5 Jahren
a) stehende Grabmale: Höhe: bis zu 0,70 m
Breite: bis zu 0,50 m
Mindeststärke: 0,14 m
b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 0,60 m
Breite: bis zu 0,40 m
Mindeststärke: 0,14 m
2. Grabstätten für Verstorbene über 5 Jahren
Einzel- und Einzeltiefgräber
a) stehende Grabmale: Höhe: bis zu 1,20 m
Breite: bis zu 0,80 m
Mindeststärke: 0,16 m
b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 1,00 m
Breite: bis zu 0,80 m
Mindeststärke: 0,16 m
Doppelgräber (Familiengräber)
a) stehende Grabmale: Höhe: bis zu 1,20 m
Breite: bis zu 1,80 m
Mindeststärke: 0,18 m
b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 1,00 m
Breite: bis zu 1,80 m
Mindeststärke: 0,18 m.
(2) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig:
a) stehende Grabmale Höhe: bis zu 0,50 m
Breite: bis zu 0,40 m
Mindeststärke: 0,14 m
b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 0,40 m
Breite: bis zu 0,40 m
Mindeststärke: 0,14 m.
(3) Die Höhe für die Grabsteine und Grabmale auf dem Gemeindefriedhof versteht sich ab Bodenhöhe. Die Höhe der Grabsockel bzw.
der Grabumrandungen sind mit einzurechnen.
(4) Auf den Rasengrabstätten sind nur die von der Ortsgemeinde
erworbenen Grabplatten zulässig.
(5) Ausnahmen von den Vorschriften bedürfen der Zustimmung des
Friedhofsträgers.
§ 19
Zustimmungserfordernis zum
Errichten und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
(2) Den Anträgen sind dreifach beizufügen der Grabmalentwurf mit
Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des
Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage des Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe
in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.
(3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen
Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige
bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist.
§ 20
Standsicherheit der Grabmale
Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen
anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu
befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz
1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
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§ 21
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd
in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder
überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür sind
die Nutzungsberechtigten.
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder Teilen davon gefährdet, sind die für Unterhaltung
Verantwortlichen (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von
Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer
festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten der Verantwortlichen berechtigt. Sie kann
das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 23 Abs. 2 Satz
4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über
das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung
eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das auf die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.
§ 22
Entfernen von Grabmalen
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur
mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Einziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten
sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer
Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw.
der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist
die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal bzw. die baulichen Anlagen
nicht binnen drei Monaten abholen, gehen sie in das Eigentum der
Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder
bei der Grabmalgenehmigung schriftlich vereinbart wurde. Sofern
Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der
jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
VI. Gestaltung und Pflege der Grabstätten
§ 23
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seiner Gesamtanlage
gewahrt wird.
(2) Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten, sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind
insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher.
(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
(4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten
selbst anlegen und pflegen, oder damit einen Gärtnereibetrieb beauftragen.
(5) Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der
Bestattung/Beisetzung oder Verleihung des Nutzungsrechts hergerichtet werden.
(6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen außerhalb der Grabstätten sowie der Rasengrabstätten,
obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(7) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.
§ 24
Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte
nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1
eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte.
Ausgabe 17/2015
VII. Leichenhalle
§ 25
Benutzen der Leichenhalle
Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung.
Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen,
wobei in besonderen Fällen (z. B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
§ 26
Aufbewahrung der Leichen
(1) Für jede Leiche ist regelmäßig eine Zelle bestimmt, die das Friedhofspersonal anweist. Die Leichen können dort offen aufgebahrt werden, es sei denn, dass sie sehr entstellt oder bereits in Verwesung
übergegangen sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
(3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen
meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen
Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Amtsarztes.
§ 27
Zutritt zu den Zellen
(1) Die Hinterbliebenen dürfen ihre Toten in den Leichenzellen während
der üblichen Besuchszeiten besuchen, sofern nicht aus gesundheitspolizeilichen Gründen ein Besuch ausgeschlossen ist.
(2) Andere Personen haben nur mit Einwilligung der Angehörigen
Zutritt. Die Besuchszeiten sind die gleichen wie die Öffnungszeiten
des Friedhofs.
VIII. Schlussvorschriften
§ 28
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach
den bisherigen Vorschriften.
(2) Im übrigen gilt diese Satzung.
§ 29
Haftung
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige
Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
§ 30
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt,
- sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5
Abs. 1),
- gegen die Bestimmungen des § 5 Absatz 3 verstößt,
- eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt
(§ 6 Abs. 1),
- Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
- die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält (§
17)
- als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 18),
- Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 21),
- Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 19, 20 und 22)
- die Leichenhalle entgegen § 25 Abs. 3 und § 26 betritt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,—
Euro geahndet werden.
§ 31
Gebühren
Für die Benutzung des von der Gemeinde verwalteten Friedhofs und
seiner Einrichtungen sowie für die damit zusammenhängenden Maßnahmen der Friedhofsverwaltung sind die Gebühren nach der jeweils
geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 32
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Satzung vom 22.04.2013 außer Kraft.
Schwegenheim, den 15.04.2015
Peter Goldschmidt
Ortsbürgermeister
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- 27 -
Hinweis
Gemäß § 24 Absatz 6, Satz 4 GemO wird darauf hingewiesen, dass
Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
nach der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO)
Lingenfeld, den 15.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
Leibeck
Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Schwegenheim
vom 15.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer
Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze
ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen
Leistungen mit der Antragstellung.
2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe
des Gebührenbescheids fällig.
§4
Festlegung der Friedhofsgebühren
Sämtliche Friedhofsgebühren und sonstige antragsabhängige Leistungen nach der Friedhofssatzung, werden jeweils vom Ortsgemeinderat durch Beschluss festgesetzt.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom
22.04.2013 außer Kraft.
Schwegenheim, den 15.04.2015
Goldschmidt
Ortsbürgermeister
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I. Bestattungs- und Umbettungsgebühren
1. Für die Anfertigung eines Grabes, die Tieferlegung, das Ausgraben und Umbetten von Leichen und alle damit zusammenhängenden Leistungen haben die Zahlungspflichtigen die Kosten direkt
an den Empfangsberechtigten zu zahlen.
2. Wird die ausgegrabene Leiche wieder auf dem Friedhof beigesetzt, sind außerdem die Bestattungsgebühren und Grabbenutzungsgebühren gem. Abschnitt I, II und III zu zahlen.
3. Für die Überführung einer Leiche innerhalb des Ortsbezirks zur
Leichenhalle mit dem Leichenwagen oder durch einen von der
Gemeinde beauftragten Leichentransportunternehmer sind die
Kosten direkt an den Empfangsberechtigten zu zahlen.
Ausgabe 17/2015
4. Die Gebührensätze gelten für die Beisetzung aller Personen, die
bei ihrem Tode ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Ortsgemeinde Schwegenheim hatten sowie derjenigen, die nach der geltenden Friedhofs- und Bestattungssatzung ein Anrecht auf Benutzung einer Grabstelle hatten.
Über das Entgelt für die Bestattung einer auswärts wohnhaft gewesenen Person (ausgenommen§ 2d Friedhofssatzung) wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen.
II. Reihengrabstätten
Überlassung der Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Absatz 2
der Friedhofsordnung für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20,00 Euro
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 250,00 Euro
III. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten, Urnengrabstätten und Rasengrabstätten
1. Wahlgräber
a) Einzelgrabstätte 340,00 Euro
b) Einzelrasengrabstätte 340,00 Euro
c) Doppelgrabstätte 590,00 Euro
d) jede weitere Grabstätte 340,00 Euro
e) Überlassung einer Urnenkammer für bis zu
2 Urnen in der Urnenwand 850,00 Euro
Die Verschlussplatte der Urnenwand muss von der Ortsgemeinde
erworben werden.
f) Einzelgrab mit Tiefbettung 450,00 Euro
g) Einzelrasengrabstätte mit Tiefbettung 450,00 Euro
h) für jede weitere Belegung (Tiefbettung) 290,00 Euro
i) für die Zubettung einer Urne in eine belegte
Grabstätte 250,00 Euro
2. Urnengrabstätten
a) Überlassung einer Urnengrabstätte 290,00 Euro
b) Bei einer Urnenbeisetzung in ein Reihengrab werden Gebühren
nach Ziffer II der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung und bei
einer Urnenbeisetzung in ein Wahlgrab werden Gebühren nach
Ziffer III der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhoben.
IV. Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-, Kinder- und
Urnengräbern
Die Gebühren für die Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-, Kinder- und Urnengräbern betragen bei einer Verlängerung auf
10 Jahre 40%
20 Jahre 80%
30 Jahre 100%.
V. Benutzung der Leichenhalle
1. Für die Aufbewahrung
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 130,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag 25,00 Euro
b) für die vorübergehende Einstellung einer Leiche
in eine Leichenzelle
für den 1. angefangenen Tag 100,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag 35,00 Euro
c) einer Urne bis zu 4 Tagen 30,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag 10,00 Euro
2. Reinigung der Leichenhalle nach vorhergegangener Ausschmückung anlässlich einer Beerdigung 50,00 Euro
3. Für die Desinfektion der Leichenhalle und des Sarges sind die
tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen.
VI. Gebühren für Grabmal- und Einfassungsgenehmigungen
a) für die Einfassung 15,00 Euro
b) für ein Grabmal (Abdeckplatte) 25,00 Euro
Für diese Gebühren haftet der Antragsteller.
VII. Sonstige Gebühren
1. Für die Ausstellung einer Graburkunde oder Überschreibung
einer Graburkunde bei Wechsel des Verfügungsberechtigten 10,00 Euro
2. Gebühr für das Orgelspiel bei einer Trauerfeier 30,00 Euro
3. Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende
a) auf die Dauer von 5 Jahren 30,00 Euro
b) einmalig 10,00 Euro
4. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Bestattung einer ortsfremden
Person wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen und eine
Zusatzgebühr nach Ziff. II. 1.b) erhoben.
5. Die jährlichen Kosten für die Pflege eines Rasengrabes in Höhe
von 44,00 Euro sind im Voraus für die gesamte Ruhezeit zu entrichten.
(10 Jahre = 440,00 €, 20 Jahre = 880,00 €, 30 Jahre = 1320,00 €)
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Hinweis
Gemäß § 24 Absatz 6, Satz 4 GemO wird darauf hingewiesen, dass
Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
nach der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO)
Lingenfeld, den 15.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
Leibeck
Bürgermeister
Nachrichten und Hinweise
Kinderhort Sonnenstrahl
Ferienprogramm der Hortkinder
Ausgabe 17/2015
Kartoffelsetzmaschine, immer pünktlich zum eingebauten Klingeln,
eine Kartoffel durch das Rohr in die Erde fallen.
Die Arbeit auf dem Feld hat allen Kindern viel Spaß gemacht. Unseren
Spaziergang werden wir nun öfter mal wieder über das Kartoffelfeld
machen und beobachten, wie unsere Kartoffelpflanzen wachsen. Wie
sind gespannt, wann wir die Früchte unserer Arbeit ernten können.
Danach durften wir die Hühner betrachten und füttern. Der Juniorchef
Jonah sammelte noch ein paar Eier für uns.
Bei Brezeln, Saft und schönen Gesprächen ließen wir den ereignisreichen Tag im Garten ausklingen.
Herzlichen Dank an Familie Lind für dieses tolle und lebensnahe Erlebnis.
Für die Zugvögel
Ulrike Maaß
Vereinsnachrichten
ASV Schwegenheim
Rückblick:
ASV Schwegenheim - FSV Schifferstadt II 2:1
Torschütze: Patrick Degen 2 x
Verdienter aber mühevoller Sieg gegen einen harmlosen Gegner.
Vorschau:
Sonntag, 26.04.2015
15:00 Uhr VfB Hassloch II - ASV Schwegenheim
Sportschützenverein 1977 e.V.
Auch diese Ferien haben sich die Schwegenheimer Hortkinder wieder
ein buntes Ferienprogramm zusammen überlegt. In den Kinderkonferenzen wurde eifrig diskutiert und abgestimmt. Die Aktionen reichten
vom Museumsbesuch, Osterbasteleien, Kino bis hin zu Ausflügen in
die Natur.
Am allerschönsten aber war unser erdachtes „Eiertauschspiel“.
Die Kinder hatten entschieden, dass diesmal die Jungs gegen die
Mädchen antreten sollten. In zwei Gruppen aufgeteilt, zogen wir durch
Schwegenheim, um an fremden Haustüren die Eier gegen andere,
etwas teurere Dinge einzutauschen. Manchmal fiel es ganz schön
schwer, die ertauschten Gegenstände wieder herzugeben, wie zum
Beispiel der festliche Haarschmuck von Familie Marwinski.
Vieles wurde ertauscht, hübsche Servietten, Dekoartikel, Süßigkeiten, Kerzen oder auch Spielsachen. Die Jungsgruppe ertauschte zwei
Laserkanonen und einen Roller und lieferte sich damit ein Kopf-anKopf-Rennen mit den Mädchen. Gewonnen hat am Ende die Mädchengruppe, denn die brachte einen echten „Gojdka“ mit ins Ziel**......
Dieser ziert nun unseren Hort und erfreut und erinnert uns jeden Tag
an dieses schöne Spiel. Herzlichen Dank allen Schwegenheimer Bürgern, die diesen Spaß mitgemacht haben.
Für den Hort Sonnenstrahl
Ulrike Maaß
Kindertagesstätte Sonnenschein
„Uffm Grumbeeracker“
Diese Woche waren die Zugvögel auf den Kartoffelacker der Familie Lind eingeladen. Kartoffeln sollten gesetzt werden und Herr Lind
brauchte unsere tatkräftige Unterstützung. So wie früher durften alle
einmal auf dem Traktor mitfahren und je zwei Kinder ließen auf der
Maifest 2015
Am 1. Mai 2015 ab 10:00 Uhr feiern wir wieder unser traditionelles
Maifest im Schützenhaus. Das Preisschießen findet auf dem 50 m
Stand statt; geschossen wird mit einem Sportgewehr. Für unsere kleinen Gäste steht ein Kindergewehr zur Verfügung. Natürlich ist für das
leibliche Wohl bestens gesorgt. Um unser Kuchenbuffet aufzupeppen,
bitten wir um Kuchenspenden. Bei hoffentlich bestem Wetter freut
sich auf viele Besucher die Vorstandschaft. Weitere Infos: http://www.
ssv-schwegenheim.de.
Tennisclub (TC)
Saisoneröffnung
Hurra! Die Bälle fliegen wieder! Die Tennissaison beginnt!
Am Sonntag, den 26.04.2015, ab 10:30 Uhr, findet die offizielle Saisoneröffnung des TCS statt.
Wir würden uns sehr freuen, mit möglichst vielen Mitgliedern und
Freunden gemeinsam die Saison 2015 eröffnen zu dürfen.
Für Speis und Trank (auch Kaffee und Kuchen) ist bestens gesorgt.
Die Vorstandschaft
Turnverein 1883 e.V. Schwegenheim
Hexennacht
Wann: Donnerstag, den 30.04.2015 ab 19.00 Uhr
Wer: jung oder alt, jeder ist willkommen - Hauptsache: gut gelaunt
Wo: Beachplatz - Hainbachhütte
Was: Tanzen, großes Lagerfeuer, Essen, Trinken, Party machen
Hiermit laden wir euch alle ein, zusammen mit uns in den 1. Mai hineinzufeiern.
Euer Turnverein Schwegenheim
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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HSG Lingenfeld-Schwegenheim
Ausgabe 17/2015
Kirchliche Mitteilungen
Ergebnisse
Weiblich D - JSG Landau-Land 13 - 11
Es spielten: Weis Miriam 6, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 3, Milla Isabell, Gürkan Meliha, Helf Sabrina, Iost Kaitlyn, Appel Chiara, Schröder
Anna, Weiß Liana, Rueff Isabella
TSV Kandel - Weiblich D 7 - 13
Es spielten: Weis Miriam 5, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 4, Helf Sabrina,
Appel Chiara, Weiß Liana, Rueff Isabella
Weiblich C - TS Rodalben 23 - 4
Torschützen: Steinmetz Amelie 6/1, Martens Emely 5, Cairo Nina 3,
Weis Miriam 3, Manger Lena 3, Vierling Alisa 2/1, Delb Marie 1
Weiblich A - TV Thaleischweiler 18 - 19
Torschützen: Cairo Elena 6, Werner Lina 6, Peters Carla 2, Weiß Maren
2, Schäffer Lea 1, Peters Elena 1
TSV Iggelheim - Männlich D 10 - 18
Für die HSG waren dabei: Sinan Güvenc (Tor), Yannick Louis (3), Ian
Bungert, Dillon Eßwein (5), Carlo Ratz (4), Nick Albrecht (2), Yves Troubal (3), Mathieu Mommers (1), Samuel Pomplun, B. Liebel (T), O. Ratz
(T).
Ein sicherer Rückhalt war Sinan Güvenc im Tor.
Männlich C - TSG Friesenheim II 30 - 24
Für die HSG waren dabei: Kai Herbst (Tor), Michel Mues (4), Daniel
Ratz (6), Philip Kögel (1), Ben-Luca Jung (Tor), Philipp Damian (2),
Oliver Vierling, Arne Schäfer (3), Eric Fischer (9), Tobias Weis, Oliver
Hatzenbühler (5), Kuntz Frederik, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T),
H. Ratz (T).
Friesenheim war mit der Mannschaft angereist, die in der nächsten
Runde mC-Oberliga-RPS spielen soll, dementsprechend entwickelte
sich gegen die technisch starke Gäste, ein schweres Spiel für die
HSG-Jungs. Erst Mitte der zweiten Spielhälfte setzte sich die Mannschaft aufgrund ihrer körperlichen Überlegenheit durch. Ein sehr starkes Spiel zeigte Eric Fischer, der den Sprung in die Rheinland-Pfalz
Auswahl geschafft hat, und dem wir hiermit im Namen der Trainingsgruppe herzlich für diesen Erfolg gratulieren wollen.
Männlich B - VTV Mundenheim II 29 - 19
Für die HSG waren dabei: Felix Vocke (Tor), Michel Mues (2), Daniel
Ratz (1), Felix Turich (9), Jan Stöckle (3), Philipp Damian, Arne Schäfer,
Jonas Maier, Patrick Troubal (8), Eric Fischer (6), Oliver Hatzenbühler,
Lukas Hatzenbühler, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T), H. Ratz (T).
In der zweiten Spielhälfte hatten die Gäste dem schnellen Spiel der
HSG-Jungs nichts mehr entgegenzusetzen.
Herren II - TV Offenbach IV 32 - 24
Torschützen: Von Kennel Josha 7, Haag Daniel 6, Meyer Freddy 3,
Henninger Daniel 3, Hoecker Dennis 3/1, Osimok Eduard 3/1, Trauth
Marius 2, Sinn Torben 2, Helck Daniel 1, Ackermann Simon 1, Hubert
Alex 1
Herren I - TV Hochdorf II 17 - 20
Torschützen: Werner Aaron 6, Grill Manuel 3, Bechtel Christian 3/2,
Lang Fabian 2, Kampa Marcel 1, Kornberger Christoph 1, Martens
Timo 1
Damen 1 - TV Kirrweiler 26 - 24
Torschützen: Butz Anna 3, Luickx Janina 9/4, Silber Judith 1, Weis
Jessica 2/1, Flörchinger Katharina 2, Theilmann Mara 2, Schäfer
Judith 4, Silaghi Meike 3
Vorschau
Am Samstag, den 25. April 2015 spielen:
14:00 Uhr JSG Landau-Land - Männlich B
14:30 Uhr TV Kirrweiler - Weiblich C
16:15 Uhr TS Rodalben - Männlich A
17:00 Uhr TV Edigheim - Damen I
18:00 Uhr TS Rodalben - Herren I
(Das Spiel findet in Schwegenheim statt, da das Heimrecht der TS
Rodalben wegen Nichtantretens in der Vorrunde verloren wurde)
Am Sonntag, den 26. April 2015 spielen:
13:45 Uhr HSG Eckbachthal - Männlich C
17:30 Uhr JSG Schifferstadt - Assenheim - Dannstadt - Männlich D
18:00 Uhr TSV Iggelheim - Damen II
18:00 Uhr TV Herxheim - Herren II
18:45 Uhr JSG Schifferstadt - Assenheim - Dannstadt - Weiblich D
Vogelschutzverein Schwegenheim
Vogelstimmenwanderung
Zu unserer Vogelstimmenwanderung am Sonntag, dem 3. Mai laden
wir alle Interessierten Natur-/Vogelfreunde recht herzlich ein. Wir
freuen uns wenn wir Sie bei dieser interessanten Führung mit einem
Kenner der Natur-Vogelwelt begrüßen können.
Dauer der Führung 1 1/2 bis 2 Stunden.
Abmarsch pünktlich um 08.00 Uhr am Vereinsheim.
Kath. Pfarrei Germersheim
Kirchliche Nachrichten
Siehe unter kirchliche Nachrichten Lingenfeld.
Prot. Kirchengemeinde Schwegenheim
Prot. Pfarramt, Neustadter Str. 2, 67365 Schwegenheim, Tel. 06344/56
49, mail: [email protected] www.prot-kircheschwegenheim.de
Sonntag, 26.04.2015
10:15 Uhr Festgottesdienst zur Verabschiedung von Pfr. Hecky,
Prot. Kirche, anschließend Empfang im Bürgerhaus, Am Bahndamm.
Pfarrer Hermann Hecky wird in diesem Gottesdienst aus seinem fast
30-jährigen aktiven Dienst in unserer Kirchengemeinde in den Ruhestand verabschiedet. Wir laden die ganze Gemeinde recht herzlich
zum Gottesdienst und zum anschließenden Empfang ins Bürgerhaus
ein. Der Kirchenchor und die Kindergottesdienstkinder werden den
Festgottesdienst mitgestalten.
Montag, 27.04.2015
19:30 Uhr Bastelkreis, kl. Gemeinderaum (Alte Schule), Kontakt: Ruth
Peter, Am Lindenplatz 4, Tel. 86 75
Dienstag, 28.04.2015
16:00 Uhr Präparandenkurs, Gemeinderaum
Mittwoch, 29.04.2015
09:30 Uhr Babytreff, Gemeinderaum; Kontakt: Julia Däuwel (julia.
[email protected])
Donnerstag, 30.04.2015
20:00 Uhr Singstunden des Prot. Kirchenchors, Gasthaus „Zum
Schwanen“, Kontakt: Irmhild Lutz, 1. Vorsitzende, Tel. 5900.
Sonntag, 03.05.2015
09:00 Uhr Gottesdienst, Prot. Kirche
11:15 Uhr Kindergottesdienst
Kindergottesdienst trifft sich
Jeden Sonntag sind alle Kinder ab 4 J. um 11:15 Uhr (bis 12:15 Uhr)
zum Kindergottesdienst in unsere Kirche ganz herzlich eingeladen.
Das Kigo-Team - Stephanie Ackermann, Elke Degen, Laura Eberle,
Heike Nied, Judith Schäfer, Meta Stoll und Helene Vierling - freut sich
auf fröhliche und abwechslungsreiche Treffen mit euch.
Gelungenes Bibeldinner
Man fühlte sich wie bei den Fischern am Ufer des Sees Genezareth.
Die Erzählung vom „Fischzug des Petrus“ (Lukas 5, 1 - 11) war die
inhaltliche Mitte des dritten Bibeldinners, zu dem Pfarrerin Ursula
Blank viele Gäste am vergangenen Samstag im Gasthaus „Zum
Schwanen“ begrüßte.
Mitwirkende der Theatergruppe „LiveZeit“ ließen die biblische
Geschichte lebendig werden und bezogen mit musikalischer Unterstützung von Heike und Gunter Nied die Gäste mit dem Lied „Halleluja, preiset den Herrn“ in das Geschehen mit ein. Dazu passte das
ausgezeichnete Menü, das die Geschwister Schmidt als Köchinnen
passend zur Bibelgeschichte zauberten: Nach einem kleinen Gruß aus
der Küche gab es als „barmherziges Süppchen“ eine Gerstencremesuppe als Vorspeise, das Hauptgericht war nach dem „erfolgreichen
Fischzug“ ein Zanderfilet, und eine Limetten-Joghurtcreme mit Granatapfel rundete als Nachspeise die Menüfolge ab.
Den kulinarischen Genuss verband Dekan i. R. Friedhelm Jakob, Edigheim, mit einer humorvollen Moderation zur Bibelgeschichte. Dass
dieses Bibeldinner erneut rundum gelungen war, daran hatten alle
Beteiligten großen Anteil - die Mitwirkenden der Theatergruppe „LiveZeit“ unter der Regie von Dr. Kerstin Bienroth, Gunter und Heike Nied,
die die musikalische Begleitung übernommen hatten, die Geschwister
Schmidt mit dem ausgezeichneten Menü, die MitarbeiterInnen des
Gasthauses, die für einen reibungslosen Service sorgten, Dekan i. R.
Friedhelm Jakob mit seiner humorvollen Moderation und nicht zuletzt
das Orga-Team des Presbyteriums, welches die Vorplanung übernommen hatte. Das Bibeldinner wird vielen in guter Erinnerung bleiben und
sie zum Wiederkommen motivieren, wenn es 2016 heißt: „Wir laden
zum Bibeldinner herzlich ein“.
Neue Gottesdienstzeiten
Wir weisen noch einmal auf die geänderten Gottesdienstzeiten hin
und laden herzlich zu unseren Gottesdiensten ein.
Übersicht für April - Mai
26.04. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam
26.04. 10:15 Uhr, Gottesdienst zur Verabschiedung von Pfr. Hecky,
Schwegenheim
03.05. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Schwegenheim
03.05. 10:15 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam
10.05. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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10.05. 10:15 Uhr, Gottesdienst: Schwegenheim
14.05. 10:15 Uhr, Christi Himmelfahrt: Waldgottesdienst am Kindesbrunnen
14.05. 11:00 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam
17.05. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Schwegenheim
17.05. 10:15 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam
Vertretung der Pfarrstelle Schwegenheim
Bis zum Dienstantritt von Pfr. Andreas Gutting übernimmt Frau Pfarrerin Ursula Blank, Landau, den Dienst in beiden Kirchengemeinden.
Pfarrerin Blank ist erreichbar unter Tel. 06341/31687 oder per mail:
[email protected].
Neuapostolische Kirche Speyer,
Paul-Egell-Straße 4
Vereinsnachrichten
Kinderchor Weingarten
Interessierte Kinder im Alter von ca. 6 - 10 Jahren aus Weingarten und
Umgebung sind herzlich willkommen. Wir proben für das MaibaumAufstellen am 30.04.2015. Die Chorprobe findet von 16.30 - 17.15 Uhr
im Rathaus statt.
Der Kinderchor Weingarten ist eine Kooperation der Ortsgemeinde
Weingarten und der Musikwerkstatt im Prot. Kirchenbezirk Germersheim.
Leitung: Jürgen Schaaf + Patricia Schick
Landfrauen Weingarten
Sonntag, 26. April 2015
10:00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmation
Konfirmanden: Jonas Seither, Sarah Oparaku
weingarten
Ausgabe 17/2015
Frühlingsfahrt nach Südtirol
(Pfalz)
www.weingarten-pfalz.de
Amtliche Bekanntmachungen
Aufstellen des Maibaumes
Am Donnerstag, den 30.04.2015, wird um 18:00 Uhr wieder der Maibaum vor dem Rathaus aufgestellt.
Auch in diesem Jahr übernimmt dies wieder traditionsgemäß die Freiwillige Feuerwehr Weingarten, die im Anschluss auch für die Bewirtung der Gäste mit Getränken und Brezeln sorgt. Für die musikalische
Umrahmung sorgt in diesem Jahr der Kinderchor Weingarten.
Die Weingartener Bevölkerung ist hierzu wieder recht herzlich eingeladen.
Thomas Krauß
Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
und der Beigeordneten
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten findet jeden Dienstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Rathaus statt.
Terminvereinbarungen und Anfragen sind selbstverständlich auch
außerhalb der Sprechzeiten unter den Telefonnummern 06344/6794
oder 01520/9 888 287 möglich.
Thomas Krauß
Ortsbürgermeister
Gemeindebücherei Weingarten
Die Bücherei ist immer mittwochs von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Jugendarbeit in Weingarten
Es ist soweit, nach langen Jahren der Enthaltsamkeit haben wir endlich wieder einen Jugendtreff in Weingarten! Wir freuen uns, euch
mitteilen zu können, dass wir in der Arena von Bürgermeister Krauss
einen Raum zur Verfügung gestellt bekommen, den wir als Jugendtreff
vorerst nutzen wollen. In ca. zwei Jahren, wenn die Turnhalle umgebaut wurde, gehen wir dann wieder ins Jugendhaus.
Der Eingang zum Jugendraum ist am Hintereingang der Arena (die
Wendeltreppe hoch). Eingeladen sind alle Jugendlichen aus Weingarten ab 12 Jahren.
Öffnungszeiten freitags von 17.00 - 19.00 Uhr
Auf viele Weingartener Jugendliche freuen sich
Traudel Siegfarth
und Bodo Redner
Jugendpfleger VG Lingenfeld
Tel.: 0173-6450000 (Traudel)
und 0170-4027975 (Bodo)
Nachrichten und Hinweise
Wir gratulieren
28.04. 01.05. Frau Auguste Jochem,
Im Wirthsgarten 7 Herrn Willibald Gödelmann,
Hauptstraße 13 70 Jahre
80 Jahre
Am frühen Ostermontag starteten die Weingartener Landfrauen zu
ihrer Mehrtagesfahrt nach Südtirol. Über Stuttgart, Ulm, Kempten,
Reutte, Nauders über den Reschenpass nach Grein. Dort, wo ein ganzes Dorf dem Bau eines Stausees weichen musste und nur noch der
Kirchturm aus dem See ragt. Im Vinschgau weiter nach Schlanders,
wo wir einen kleinen Spaziergang unternahmen, nach Naturns, vorbei
an Kaltern und am Kalterer See nach Tramin, wo wir im Hotel Tiroler
Hof sehr gut untergebracht waren.
„Klein aber Wein“, so lautet hier das Motto. Eine Bilderbuchlandschaft
mit Millionen von Apfelbäumen, endlosen Weinbergen, Zitronen- und
Olivenbäumen, Palmen und Zypressen - das Mittelmeer der Alpen,
dank des mediterranen Klimas.
Am Nachmittag blieb Zeit, den Ort Tramin mit der Pfarrkirche und dem
Dorfzentrum zu erkunden und das erste Eis unter italienischer Sonne
zu genießen.
Am nächsten Morgen machten wir uns auf den Weg zu den wohl
schönsten Bergen der Welt, den Dolomiten. Seit 2009 Weltkulturerbe
der UNESCO. Über Bozen fuhren wir ins Eggental mit den bekannten
Orten Deutschnhofen und Welschnhofen zum Karersee, der umringt
wird vom Rosengartenmassiv und dem Latemar. Über den Karapass
kommen wir ins Fassatal und zum Pass Pordoi, dort grüßt uns das
Gletschermassiv der 4000 m hohen Marmolada. Frischer Schnee,
atemberaubende Kulisse und ein strahlendblauer Himmel erwarteten uns zum Picknick. Über das Sellarjoch, wo noch die Skisaison im
Gange war, gelangten wir in die bekannten Wintersportorte Wolkenstein, St. Krystina und St. Ullrich, den Hauptort des Grödner Tales.
Hier konnten wir in einer Ausstellung die alte Tradition der Holzschnitzkunst bewundern. Über Kastelruth mit dem Hausberg, dem Schlernmassiv, ging es weiter über Waidbruck, Leifers, Maria Weisenstein,
Auer zurück nach Tramin.
Als Abschluss des Tages besichtigten wir nach dem Abendessen die
Weinkellerei von Tramin. Modern, innovativ, nah bei den Erzeugern. So
hat sich die Genossenschaft uns positiv präsentiert. Bei einer Kellerführung mit anschließender Weinverkostung ließen wir den Tag ausklingen.
Am Mittwoch führt uns unsere Tagesfahrt ins Burggrafenamt. Bei
einem Spaziergang erkunden wir die Kurstadt Meran, die mediterrane
Insel im Herzen der Alpen. Wir spazieren über die Passerbrücke entlang der Sommer- und der Winterpromenade mit altem und neuem
Kurhaus, der Trinkhalle und der mittelalterlichen Laubengasse. Oberhalb von Meran grüßt uns das Stammhaus der Burggrafen von Tirol,
Schloss Tirol. Umgeben von der Drechselgruppe im Norden, dem Vinschgau im Westen und dem Ultental im Süden liegt Meran eingebettet
und wartet ganzjährig mit milden Temperaturen auf.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Das mediterrane Juwel eines botanischen Gartens, so bezeichnet man
die Gärten von Schloss Trautmannsdorf, die schönsten Gartenanlagen Italiens, die wir am Nachmittag erkundet haben. Eine Augenweide
an blühenden Blumen und Pflanzen, Teichanlagen und mediterranem
Gehölze bot sich uns. Bei strahlendem Sonnenschein konnte man
dort die Seele baumeln lassen.
Am Donnerstag früh fuhren wir in die Landeshauptstadt Bozen, die
gleichzeitig auch Bischofssitz ist. Bei einem Rundgang erkundeten wir
die Stadt mit ihrem mittelalterlichen Kern, dem Waltherplatz mit dem
Denkmal des Minnesängers Walther von der Vogelweide, dem Franziskanerkloster mit dem schönen Kreuzgang, dem Obstmarkt und den Laugengassen mit den schicken Geschäften. Die Besichtigung des Bozner
Doms mit seinem schönen Altarbild rundete die Stadtführung ab.
Durch die Talferschlucht mit atemberaubenden Ausblicken fuhren wir
am Nachmittag in Richtung Sarntal. Der Kalterer See ist wegen seiner geringen Tiefe einer der wärmsten Badeseen des Alpenraums. Ein
kleines Paradies, eingebettet in eine grandiose Landschaft. Hier ließen
wir den Tag ausklingen.
Nach dem Frühstück ging es am Freitag in den facettenreichen Vinschgau. Die Schroffheit der Berge, extreme Trockenheit und große
Murkegel machten das Leben dort nicht leicht. Das Obervinschgau
war einst das Armenhaus Südtirols, bis ins 20. Jahrhundert hinein
wurden von dort Kinder als „Schwabenkinder“ zur Arbeit außer Landes geschickt. Bis auf 2000 m hinauf, erschlossen mit Straße oder
Seilbahnen, bewirtschaften die Bergbauern noch ihre Höfe.
Wir besichtigen bei Naturns das alte Kirchlein St. Prokulus mit seinen
schönen alten Fresken, das Marmordorf Laas und die kleinste Stadt
Südtirols, Glurns, mit seiner vollständig erhaltenen Stadtmauer und
den Wehrtürmen.
Am Nachmittag spazierten wir auf den Tartscher Bühel. Geführt vom
Michelswirt besichtigten wir die Kleine Kirche St. Veit mit ihren alten
Fresken umrahmt von der mächtigen Ortlergruppe. Im ältesten Gasthaus des Dorfes, dem Michelswirt, ließen wir den Tag ausklingen.
Am Samstagmorgen hieß es Abschied nehmen von Tramin und dem
Tiroler Hof, wo wir sehr gut untergebracht waren. Doch bevor wir
unsere Heimreise antraten, fuhren wir über Bozen, Klobenstein nach
Lengmoos. Von dort spazierten wir zu den bekannten „Rittner Erdpyramiden“. Hochragende, rote Muränentürmchen mit massivem
Deckstein wachsen förmlich aus dem Gestein. Ein phänomenales
Naturspiel vor der Kulisse des Schlern und des darunterliegendes
Eisachtales. Nach einem letzten Cappuccino auf der Terrasse des
Hotels Spöheler machten wir uns auf den Heimweg. Über den Brennerpass nach Innsbruck, den Fernpass, Reutte, Kempten, Stuttgart,
Karlsruhe, nach Weingarten.
Südtirol ist weit mehr als ein Durchreiseland für alpenüberschreitende
Urlauber, die gen Süden fahren - es lohnt sich, es zu entdecken. Wir
überschreiten zwei Landesgrenzen und sprechen noch unsere Sprache - wir sind im Ausland und fühlen uns doch wie Zuhause. Südtirol hat uns begeistert. Schroffe schneebedeckte Dolomitengipfel,
fruchtbare Täler, beschauliche Städte, Dörfer umgeben von Millionen
blühender Apfelbäume machen diese Region so einzigartig - all dies
haben wir gesehen.
Die 26. Mehrtagesfahrt der Landfrauen war ein absolutes Highlight,
wir werden uns noch lange und gerne daran zurückerinnern.
Musikverein „St. Michael“
Besuch der Musikfreunde aus Altheim am Bodensee
Vom 1. bis zum 3. Mai sind wieder einmal die Musikfreunde aus Altheim am Bodensee bei uns in der Pfalz zu Gast.
In diesem Jahr feiern die beiden Vereine das 40-jährige Jubiläum ihrer
Partnerschaft. Viele gegenseitige Besuche haben in dieser Zeit stattgefunden und viele persönliche Freundschaften und Verbindungen
sind entstanden. Wir sind schon ein bisschen stolz auf dieses besondere Jubiläum und freuen uns sehr auf das Treffen mit den Altheimer
Musikkameraden.
Feiern wollen wir mit einem besonderen Event, einem gemeinsamen
Besuch auf der Landesgartenschau mit jeweils einem Platzkonzert
am Samstag, dem 2. Mai. Um 10.30 Uhr wird die Musikkapelle aus
Altheim auf der großen Bühne konzertieren, um 12.30 Uhr dann der
Musikverein St. Michael. Den Rest des Tages können beide Kapellen dann die Angebote der Gartenschau ausgiebig ausprobieren und
genießen. Über Weingartner Publikum bei den Konzerten würden sich
die beiden Kapellen sehr freuen.
Beginnen wird das Besuchswochenende der Altheimer Gäste mit
einem gemeinsamen Bunten Abend der beiden Vereine in der Weingartner Schulturnhalle am Freitagabend. Zur Unterhaltung haben
sowohl die Gastgeber als auch die Freunde vom Bodensee einige
Überraschungsprogrammpunkte vorbereitet. Am Samstagabend bieten wir den Gästen eine Weinprobe in besonderer und stimmungsvoller Atmosphäre.
Ausgabe 17/2015
Beschlossen wird der Besuch am Sonntag mit dem beliebten und
bewährten gemeinsamen Brunch in der Turnhalle.
Wie bei den Treffen in der Vergangenheit auch, werden die Gäste vom
Bodensee privat untergebracht. Allen, die ein Quartier zur Verfügung
gestellt haben, sei auf diesem Wege schon einmal herzlich gedankt.
Musikverein Altheim/Bodensee
SV Weingarten 2007 e.V.
Welches Henderl hätten S’ denn gern?
Der SVW veranstaltet am Freitag, 24.04.2015, ab 17:00 Uhr in der
Arena einen Hähnchenabend. Die frittierten Hähnchen werden frisch
zubereitet und wahlweise mit Brot oder Pommes serviert (auch zum
Mitnehmen). Wir freuen uns auf zahlreiche große und kleine Gäste.
Hobbyradsportgruppe
Am 28.04.2015 starten wir in die neue Radsaison. Wir treffen uns
immer dienstags um 17:30 Uhr an der Arena. Den Drahtesel entstauben und mitradeln! Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer.
Abteilung AH
Ü 50, Turnier in Weingarten
Am Samstag, 25.04.2015, ist die Arena in Weingarten Austragungsort
des Ü 50-Turniers. Spielbeginn ist um 15:00 Uhr. Insgesamt nehmen
acht Mannschaften an diesem Turnier teil. Wir hoffen auf zahlreiche
Zuschauer, die unser Team kräftig anfeuern.
Abteilung Fußball
Rückblick 1. Mannschaft, Meisterschaftsrunde
Spielergebnis vom 19.04.2015
SV Weingarten - TDSV Mutterstadt 2:3 (2:2)
Torschützen: Mustafa Dagal (21.), Roman Lösch (45.)
Vorschau 1. Mannschaft, Meisterschaftsrunde
Sonntag, 26.04.2015: SG Limburgerhof - SV Weingarten
Spielbeginn: 15:00 Uhr
Sonntag, 03.05.2015: SV Weingarten - FG Dannstadt
Spielbeginn: 15:00 Uhr
Sonntag, 10.05.2015: SpVgg. RW Speyer - SV Weingarten
Spielbeginn: 15:00 Uhr
Jugendfußball
F1-Junioren
Spielergebnisse vom 18.04.2015, Spieltag beim FC 08 Haßloch
JFV Ganerb I - SV Weingarten I 1:0
SV Weingarten I - FC Lustadt 4:1
Torschützen: Anton Steegmüller (2 x), Joscha Postel, Lenny Karl
SV Weingarten I - TSV Königsbach I 9:0
Torschützen: Damien Karl (2 x), Lenny Karl, Anton Steegmüller (2 x),
Joscha Postel, Finn Weingand (2 x), ET
SV Weingarten I - JSG Römerberg 3:2
Torschütze: Lenny Karl (3 x)
Jugendförderverein Vorderpfalz (E- bis A-Junioren)
Alle Termine und Berichte des JFV Vorderpfalz finden Sie im Internet
unter www.jfv-vorderpfalz.de und im Amtsblatt unter den Nachrichten
der Ortsgemeinde Westheim.
Breitensport
WalkJoGym
Leitung: Günter Weller (Tel. 06344/8989)
Treffpunkt: dienstags, 17:00 Uhr, „Am Bänkel“, Hainbachstraße
Jugendvolleyball (ab 10 J.) Weingarten/Freisbach
Wir brauchen dringend noch Zuwachs! Schaut einfach mal zum
Schnuppertraining vorbei!
Leitung: Britta Haß (Tel. 06347/9827444)
Treffpunkt: donnerstags, 18:00 Uhr, Turnhalle in Freisbach
Volleyball Weingarten/Freisbach
Leitung: Britta Haß (Tel. 06347/9827444)
Treffpunkt: donnerstags, 19:30 Uhr, Turnhalle in Freisbach
Nordic Walking für Anfänger und Fortgeschrittene
Leitung: Antje Stöcker (Tel.: 06344/9442018)
Termine nach Absprache. Interessenten wenden sich bitte an Antje
Stöcker.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
Tennisclub Weingarten
Prot. Kirchengemeinde Weingarten
Saisoneröffnung
Protestantisches Pfarramt, Tel. 5150; Hauptstr. 37, 67366 Weingarten
Büroöffnungszeiten: Do., 09.00 - 12.00 Uhr und Fr., 09.00 - 11.00 Uhr
Email: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter www.prot-kirche-weingarten-pfalz.de
Wochenspruch: „Darum: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue
Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.“ (2. Korinther 05,17)
Sonntag, 26.04.2015
10.15 Uhr Jubelkonfirmation mit Abendmahl
Montag. 26.04.2015
10.00 Uhr „Aktiv ab 50“, Wassergymnastik. Wir treffen uns ab 09:30
Uhr im Hallenbad Lingenfeld; Eintritt 2,00 €. Mitfahrgelegenheit mit
Pfeifer (Tel. 2728) oder Besau (Tel. 4079).
20.00 Uhr Chorprobe der Musikwerkstatt Vocativ im Prot. Gemeindehaus
Mittwoch, 29.04.2015
10.00 Uhr „Aktiv ab 50“: Nordic-Walking mit und ohne Stöcke, Treffpunkt am Friedhof
15.00 Uhr Frauenbund
Donnerstag, 30.04.2015
09.30 Uhr Ökumenische Krabbelgruppe; Wir treffen uns jeden Donnerstag von 09:30 Uhr - 11:30 Uhr im Protestantischen Gemeindehaus, Obergeschoss. Kinder aller Konfessionen bis 3 Jahre sind bei
uns herzlich willkommen.
Sonntag, 03.05.2015
10.15 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Verwaltung des Gemeindehauses
Bitte wenden Sie sich an Herrn Besau, Tel. 4079, wenn Sie das
Gemeindehaus für private Zwecke mieten wollen. Herr Frey, Tel.
508944, macht die Verwaltung des Gemeindehauses und die Schlüsselübergabe.
Bibelstunde
Herzliche Einladung zur Bibelstunde der Ev. Stadtmission:
Immer donnerstags um 18.30 Uhr bei Frau Hermine Naumer, Schlossstr. 5 und ebenfalls jeden Donnerstag um 19.45 Uhr bei Frau Liesel
Klein, Schierlingsgarten 8
Suchen Sie ein Geschenk?
Das Buch „Geschichte des Gotteshauses und der Prot. Pfarrei zu
Weingarten in der Pfalz“ können Sie gegen ein Entgelt von 10 € während der Büroöffnungszeiten (siehe oben) im Pfarramt erwerben.
Liebe Mitglieder, liebe Tennisinteressenten,
auch in dieser Saison ist es dem Tennisclub gelungen, dank der Mithilfe unserer erfahrenen Senioren und in voller Eigenleistung die Plätze
wieder punktgenau zur Saisoneröffnung fertig zustellen.
Wir dürfen Sie hiermit zu unserem traditionellen Umtrunk am Sonntag,
den 03.05.2015 ab 11.00 Uhr auf unserem Tennisgelände einladen.
Für die Vorstandschaft Günther Ackermann
Kirchliche Mitteilungen
Kath. Kirchengemeinde
St. MIchael Weingarten
Gottesdienstordnung und sonstige Hinweise siehe bitte unter
kath. Kirchengemeinde Lustadt
Kath. Kirchenchor Weingarten
Der kath. Kirchenchor trifft sich wieder jeden Dienstag um 20.15 Uhr
zur Singstunde im kath. Pfarrheim.
Öffnungszeiten des gemeinsamen Pfarrbüros
Hintere Straße 1, 76756 Bellheim, Tel. 07272/973050
Mo+ Fr. von 08.00 - 12.00 Uhr, Mi von 09.30 - 12.00 Uhr, Di. und Do.
von 15.00 - 18.00 Uhr
Sprechtag in Lustadt: mittwochs von 08.00 - 10.00 Uhr im Haus der
Kirche
Krankenkommunion
Donnerstag, 30.04.2015, ab 09.00 Uhr
Kirchenentdeckungsgottesdienst
Alle Kinder der 1. und 2. Klasse sind wieder herzlich eingeladen zum
Kirchenentdeckungsgottesdienst am Donnerstag, den 30.04.2015 um
16.15 Uhr in Knittelsheim.
Maiandacht
Alle Gläubigen sind herzlich eingeladen im Marienmonat Mai zur Maiandacht, mittwochs um 18.30 Uhr in der Kirche.
Am Sonntag, dem 10. Mai findet außerdem um 18.00 Uhr eine feierliche Maiandacht mit dem Kirchenchor statt.
Pfingsten: Ein Fest des Heiligen Geistes
Im Rahmen des Ökumenischen Kirchentages 2015 wird das Bistum
Speyer am Samstag vor Pfingsten sowie an Pfingstsonntag (23. u. 24.
Mai) in Speyer das Pfingstfest begehen. Dazu wird an beiden Tagen
ein vielfältiges Programm für junge und alte Menschen in den Straßen
von Speyer und rund um den Dom angeboten. Am Pfingstmontag
- so der Auftrag von Bischof Wiesemann - soll dann der „Kirchentagsgeist“ in den einzelnen kath. Pfarreien und evang. Kirchengemeinden vor Ort wehen. Diesen Auftrag hat der Katecheseausschuss der
PG Bellheim zusammen mit einer evangelischen Gruppe zum Anlass
genommen, den Pfingstmontagnachmittag inhaltlich zum Thema
„Aufstehen zum Leben: Einer hat uns angesteckt…“ (Heiliger Geist)
zu gestalten. Geplant ist ein kleines Programm mit vielgestaltigen
inhaltlichen Workshops in und rund um das Bellheimer Pfarrheim (von
etwa 15.30 bis 17.45 Uhr). Einmünden soll dieses Programm in ein
ökumenisch gestaltetes Abendlob. Der Nachmittag an sich ist offen
gestaltet. Es wird zwar einen gemeinsamen Beginn geben, doch können Sie jederzeit dazu stoßen oder sich verabschieden – wie es der
Geist Ihnen eingibt.
Gesucht werden noch Helfer, die sich - trotz der zahlreichen Termine
am 25. Mai in und um Bellheim - engagieren möchten. Diese können
sich gerne im Pfarrbüro oder bei Pastoralassistentin Marianne Hettrich
melden.
Gesucht werden außerdem noch gute, gebrauchte Bücher, um einen
kleinen Bücherflohmarkt neben den Workshops gestalten zu können
und hier zu erleben, „wie der Geist durch die Buchstaben weht.“ Die
Bücherspenden können Sie im Pfarrbüro abgeben (nach Möglichkeit
in einem kleinen Karton/Kiste für den weiteren Transport). Wir freuen
uns sehr über zahlreiches Interesse und Beteiligung sowie eine rege
inhaltliche Auseinandersetzung, wie der Geist sie eingeben wird.
ökumenische Krabbelgruppe
Wir treffen uns jeden Donnerstag von 09.30 bis 11.30 Uhr im protestantischen Gemeindehaus in Weingarten (gegenüber der prot. Kirche,
Obergeschoss). Kinder aller Konfessionen bis 3 Jahre sind bei uns
herzlich willkommen.
Katholische öffentliche Bücherei Weingarten
In der kath. Bücherei Weingarten gibt es wieder tolle Bücher, Kassetten, CDs und einige Videos. Schau doch mal rein.
Öffnungszeiten: sonntags 13.00 - 14.00 Uhr und dienstags 16.00 17.00 Uhr
westheim
(Pfalz)
www.westheim-pfalz.de
Amtliche Bekanntmachungen
Sprechstunde der
Ortsbürgermeisterin fällt aus
Am Donnerstag, 30. April (der Maibaum wird gestellt), findet keine
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin statt.
In dringenden Fällen sind jedoch Termine nach Absprache möglich.
Tel. 0174-3223389.
Inge Volz
Ortsbürgermeisterin
Unsere Beigeordneten erreichen Sie wie folgt:
Otto Hoffmann: Tel. 0174-3213739
Stefan Leinenbach: Tel. 0174-3246780
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Das Bürgerbüro hat wie folgt geöffnet:
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 06344-5635; Fax: 06344-9432738
Mail: [email protected]
Jugendtreff Westheim
Industriestraße (neben der Feuerwehr)
Öffnungszeiten:
Montags
16.15 Uhr bis 18.45 Uhr Mädchentreff (ab 11 Jahren)
mit Jugendpflegerin Traudel Siegfarth
Mittwochs
18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Jugendtreff (ab 11 Jahren)
mit Aaron und Simon Wagner und Jugendpfleger
Bodo Redner
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Im Jugendtreff könnt ihr Kicker spielen, eure Musik hören, kochen,
Karten und Brettspiele spielen, Filme schauen und vieles mehr! Eure
Ideen werden gerne umgesetzt!
Auf viele Westheimer Jugendliche freuen sich
Aaron und Simon Wagner
Traudel Siegfarth
Jugendpflegerin Verbandsgemeinde
und Bodo Redner
Jugendpfleger Verbandsgemeinde
Kontakt: [email protected]
oder Handy: 0173/645 0000
Girls-club „Zickenalarm“ im Jugendtreff Westheim
Programm
Montag, 20.04.15 Wir basteln einen „Katzenspiegel“ aus Sperrholz.
Montag, 27.04.15 offener Termin für spontane Vorhaben
Montag, 04.05.15 Wir basteln für Muttertag.
Montag, 11.05.15 Für den Schreibtisch basteln wir eine „Löwenordnungskiste“.
Montag, 18.05.15 Weil‘s so Spaß macht gehen wir nochmal in
die Lasertag-Arena!
Montag, 25.05.15 Pfingstmontag, Feiertag
Montag, 01.06.15 Wir gehen auf’s Erdbeerfeld.
Montag, 08.06.15 Wer wird heute der Singstar sein?
Montag, 15.06.15 Wir gehen in die Strandbar nach Speyer.
Montag, 22.06.15 Wir gestalten uns eine moderne Glasvase mit
Glitzertechnik.
Montag, 29.06.15 Aus Servietten basteln wir Blüten.
Montag, 06.07.15 Wir gehen in die Strandbar oder zum Minigolf
nach Speyer.
Montag, 13.07.15 Bei schönem Wetter gehen wir ins Freibad.
Montag, 20.07.15 Grillfest im Hof
Sommerferien vom 27.07. - 04.09.2015.
Wir haben ein nach unserem Geschmack gestaltetes gemütliches
Mädchenzimmer und laden Mädchen, die gerne kreativ tätig sind, die
sich unter sich treffen und Unterhalten wollen, die Fragen für ihre speziellen Themen haben, herzlich ein.
Für Verbrauchsmaterialien, Essen und Trinken sind jedes Mal 1,50 €
mitzubringen.
Eure Ansprechpartnerin:
Traudel Siegfarth
Jugendpflegerin Verbandsgemeinde Lingenfeld
mobil: 0173-645 0000
Sprechstunde des Seniorenbeauftragten
Der Seniorenbeauftragte für die Ortsgemeinde Westheim, Herr Paul
Meyer, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer 06344/8761 oder
per E-Mail: [email protected] zu erreichen.
Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können direkt mit
ihm vereinbart werden.
Feuerwehrübung
Die nächste Feuerwehrübung findet am Montag, den 27. April 2015,
um 19:30 Uhr (Treffpunkt spätestens 19:20 Uhr) statt.
Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Steffen Andres
Wehrführer
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Westheim sucht für ihre kommunale Kindertagesstätte „Löwenzahn“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n staatlich anerkannte/n Erzieherin/Erzieher
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Teilzeitstelle (mit 19,5
Wochenstunden) .
Wir sind:
- eine kommunale Einrichtung, die eine qualifizierte Betreuung
nach den Bildungs- und Erziehungsanforderungen des Landes
Rheinland-Pfalz anbietet. Unser Mittelpunkt der pädagogischen
Arbeit ist die Selbstständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit orientiert am Situationsansatz.
- ein engagiertes, kreatives Team und sehen uns als „Motoren“ der
qualitativen Weiterentwicklung unserer Einrichtung
Wir wünschen uns:
- engagierte, motivierte Erzieher/innen
- pädagogische Berufserfahrung mit Kita-Kindern ab dem zweiten
Lebensjahr
Ausgabe 17/2015
-
Mitarbeiter/innen mit entsprechendem Anforderungsprofil bei
Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Kritikfähigkeit....
Wir bieten:
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten
Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
Bezahlung nach TVöd mit den üblichen sozialen Leistungen
Schriftliche Bewerbungen werden bis spätestens 08.05.2015 erbeten an:
Ortsgemeinde Westheim
z.Hd. Ortsbürgermeisterin Frau Volz
Martin-Luther-Weg 1, 67368 Westheim (Pfalz)
Nachrichten und Hinweise
Einladung zum Seniorencafé
im Bürgerhaus Westheim am
Sonntag, 26.04.2015 ab 14.00 Uhr
Die Ortsgemeinde und der Seniorenbeauftragte der Ortsgemeinde
möchten mit allen Seniorinnen und Senioren aus Westheim einen
gemütlichen Frühlingsnachmittag im Bürgerhaus in Westheim verbringen.
Zu Kaffee und Kuchen sowie Wein, Bier und alkoholfreien Getränken
sind Sie herzlich eingeladen.
Für die musikalische Unterhaltung sorgt der Gesangverein Westheim,
der Kinderchor „Westheimer Waldkehlchen“, der Seniorenchor vom
Altenheim Palatina und der Alleinunterhalter Werner Gerstle.
Für alle die nicht mehr so gut zu Fuß sind wird ein Fahrdienst angeboten. Hierzu melden Sie sich bitte bei Herrn Paul Meyer Tel. 8761.
Auf Ihren Besuch freut sich die Ortsgemeinde.
Fahrt zu unserer
Partnergemeinde Großkarolinenfeld
vom 4. bis 7. September 2015
Die Gemeinde Westheim lädt in Zusammenarbeit mit dem Gesangverein Westheim zu einem Besuch in unserer Partnergemeinde Großkarolinenfeld ein. Es wird eine sehr schöne 4 Tagesfahrt nach Bayern
und Tirol.
Hier das vorgesehene Programm:
Freitag, 04.09.2015 - Anreisetag
Abfahrt 07:00 Uhr Bürgerhaus, 07:15 Uhr Sängerheim
Ankunft in unserer Unterkunft Landgasthof Huberwirt in Westerndorf
- Zimmerbelegung
15:00 Uhr Einweihung des Westheimer Platzes in Großkarolinenfeld
Abendessen und gemütliches Beisammensein beim Huberwirt
Samstag, 05.09.2015 - Fahrt nach Innsbruck
In Innsbruck erwartet uns eine Fiakerfahrt durch die wunderschöne
Tiroler Landeshauptstadt und der Besuch des Andreas Hofer Museums. Außerdem besteht die Möglichkeit einzukaufen.
Sonntag, 06.09.2015 - Besuch des Rosenheimer Erntedankfestes
anschließend Einkehr im Festzelt des Rosenheimer Herbstfestes
Montag, 07.09.2015 - Heimreisetag
Heimreise mit Zwischenstopp in Weihenstephan, Besichtigung der
Gärten und Gelegenheit zu Mittagessen.
Unsere Unterkünfte sind dieses mal in Westerndorf beim Landgasthof
Huberwirt.
Die Preise für ein Doppelzimmer pro Nacht incl. Frühstück liegen je
nach Zimmer zwischen 65 und 85 €. Die Unterkunftskosten sind direkt
vor Ort zu zahlen.
Die Fahrtkosten (incl. Ausflugsfahrten vor Ort) betragen wie bisher 80
€ pro Person und sind nach Anmeldung an die Gemeinde zu überweisen. Kontoverbindung wird Ihnen dann mitgeteilt. Die Kosten für die
Fiakerfahrt sind 9 € pro Person und die Kosten für das Museum 7 €
pro Person.
Wir bitten um Anmeldungen, damit wir die im Hotel vorläufigen
Zimmerreservierungen fixieren können. Die Internetseite des Landgasthofes Huberwirt ist www.landgasthof-huberwirt.de. Der Ort Westerndorf liegt etwas näher bei Großkaro und bei Rosenheim.
Anmeldungen bitte unter der Tel. 06344 - 5635 in unserem Bürgerbüro.
Es freuen sich auf viele Reiseteilnehmer der Gesangverein Westheim
und die Gemeinde Westheim.
Inge Volz
Ortsbürgermeisterin
Der Maibaum wird gestellt
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, am Donnerstag, 30. April um 18.00 Uhr bei der Aufstellung unseres Maibaums
auf dem Dorfplätzel dabei zu sein. Mit Fassbier, alkoholfreien Getränken und Brezeln wollen wir gemeinsam den Mai willkommen heißen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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KiTa Löwenzahn
Ausgabe 17/2015
Laienspielgruppe Westheim
Osterferien im Hort
Der Vorhang geht bald auf
Die Osterferien 2015 standen unter dem Thema „Den Tieren auf der
Spur in Wald und Wiese“. Den Start der Ferien machte das Tierheim
„Terra Mater“ aus Lustadt, die uns mit ihren Bartagamen „Sid und
Diego“ besuchten, wir konnten sehr viel über die beiden erfahren und
anhand einer Dia-Show einen Einblick in das Tierheim und die dort
lebenden Tiere gewinnen. Alle Hortkinder und deren Erzieherinnen
bedanken sich bei Frau Büchner von Terra Mater!
Bei einem Wald- und Wiesenspaziergang schlüpften wir in die Rolle
eines Naturforschers und konnten viele heimische Vögel, Insekten
und viele andere interessante Tiere entdecken. Wir beschäftigten uns
intensiver mit dem Thema „Heimische Insekten“ und deren Nutzen
und Bedürfnissen, anschließend gestalteten wir ein Schmetterlingshaus und ein Insektenhotel, damit sich diese auch in unserem Außengelände wohlfühlen können.
Unser Ausflug in das Naturkundemuseum nach Karlsruhe mit dem
Zug war eines der Highlights unserer Ferien, dort gab es viele interessante Tiere und Naturphänomene zu sehen, am meisten hatte es
uns das Vivarium mit seinen exotischen Tieren und Unterwasserwelten angetan.
Die Premiere rückt immer näher. Wir freuen uns auf unseren Auftritt.
Karten sind noch im Vorverkauf und an der Abendkasse erhältlich!
Sichern Sie sich für 7 € Ihre Eintrittskarten ausschließlich bei Kurt
Sickelmann (Tel. 06344/4153). Einen Sitzplan des Bürgerhauses finden Sie auf unserer Homepage.
Die Premiere ist am Freitag, den 08.05. im Bürgerhaus Westheim.
Weitere Termine: 09.05., 15.05., 16.05. (Beginn 20:00 Uhr) und unser
Seniorennachmittag (Eintritt frei) am 10.05. (Beginn 13:30 Uhr).
Abschließend ein Zitat von Max Reinhardt: „Der wahre Schauspieler
ist von der unbändigen Lust getrieben, sich unaufhörlich in andere
Menschen zu verwandeln, um in den anderen am Ende sich selbst zu
entdecken.“
Ihre Laienspielgruppe Westheim
www.laienspielgruppewestheim.de
In der zweiten Ferienwoche kam der Osterhase vorbei gehoppelt
und hat uns unseren größten Wunsch erfüllt: Eigene Hort-Haustiere!
Das war eine Riesen-Überraschung! Der Osterhase hat uns ein kleines Terrarium vorbeigebracht, welches wir dann mit Erde, Ästen und
Baumrinden-Höhle ausgestattet haben, um anschließend unsere zwei
Achat-Schnecken einziehen zu lassen. Um die beiden artgerecht im
Terrarium halten zu können, haben wir uns viel mit ihrer Lebensweise
und Bedürfnissen beschäftigt und werden uns verantwortungsbewusst um sie kümmern. Vielen Dank an den lieben Osterhasen!
Um unsere Waldtiere besser kennenzulernen hat uns die rollende
Waldschule besucht. So hatten wir die Möglichkeit, Hirsche, Marder,
Raubvögel und viele andere in unserem Wald lebende Tiere näher
kennen zu lernen und durch die mitgebrachten Tierpräparate sie auch
hautnah zu erleben. Ein Dankeschön auch an Herr Theil von der rollenden Waldschule.
Den letzten Tag verbrachten wir so, wie es unsere Hort-Tradition
besagt, mit einem Film-Nachmittag und leckerer selbstgemachter
Pizza und ließen so unsere Ferien gemütlich ausklingen.
Wir können es kaum abwarten, bis die Sommerferien vor der Tür stehen.
Die Hort-Erzieherinnen
Anja Walburg
& Julia Seelinger
Vereinsnachrichten
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Westheim
Jahreshauptversammlung
Wie im letzten Amtsblatt bekanntgegeben, findet am Dienstag, 28.04.,
19.30 Uhr, im kleinen Saal des Bürgerhauses für unsere Mitglieder, die
diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Wir würden uns freuen,
wenn wir Sie recht zahlreich begrüßen könnten.
Die Vorstandschaft
Schachclub 1983 Westheim
Bericht über die
Jahreshauptversammlung am 20.03.2015
Schachclub 1983 Westheim wählt neue Vorstandschaft
Am 20.03.2015 war es soweit. Jahreshauptversammlung im Vereinsheim des Schachclub 1983 Westheim e.V. Nachdem nun seit der
letzten Wahl im Frühjahr 2013 einige Vorstandskollegen (1./2. Vorsitzender und Kassenwart) ihren Rückzug aus der Vorstandschaft
bekannt gaben, musste eine neue Vorstandschaft gewählt werden.
Neuer 1. Vorsitzender ist Christian Degen, der nun die Geschäfte des
SC Westheim führen wird. Neuer 2. Vorsitzender wird Bernhard Garrecht.
Erstmalig in der Vorstandschaft ist unser Vereinsmitglied Wolfgang
Becki, der neuer Kassenwart wird. Gewählt wurden die Ämter einstimmig bei Enthaltungen der Betroffenen.
Die übrigen Ämter wurden wie folgt unverändert besetzt:
- Schriftführer: Joachim Burghardt
- Materialwart: Simon Spies
- Jugendwart: Stephan Sell
- Wirtschaftsdienst: Winfried Sauer
- Pressewart: Mathias Scherer
- Revisoren: Yves Wendel und Gerhard Grabau.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Dietmar Füger. Er hat unseren Verein seit 2003 geleitet. Ebenfalls möchten wir uns bei Frank Grabau für
seine Tätigkeit als 2. Vorsitzenden und Christian Ritter für seine Arbeit
als Kassenwart bedanken.
TV 1892 Westheim e.V.
Bericht der Jahreshauptversammlung
Bei der JHV konnte die 1. Vorsitzende zahlreiche Mitglieder begrüßen.
Sie zeigte sich hoch erfreut über die vielen interessierten Mitglieder.
Nach der Begrüßung gedachte man den verstorbenen Mitgliedern und
ihren Angehörigen. Auch allen Kranken wünschte die Vorsitzende gute
Besserung und baldige Genesung. In ihrem Bericht sprach sie von
einem ereignisreichem Jahr mit positiven aber auch negativen Erfahrungen. Doch über Negatives wollte sie nicht lange reden, wenn es
auch manchmal enttäuschend oder auch verletzend war, denn man
kann von negativen Ereignissen auch Positives herausziehen.
Die Hauptsorge des Vereins war die Sanierung des Sportheimdaches.
An dieser Stelle möchte der Verein sich noch einmal bei der Gemeinde
für den Zuschuss in Höhe von 20.000 € und bei dem Sportbund für die
8.500 € Zuschuss bedanken. Dabei sollte man aber nicht übersehen,
dass der Verein selbst noch Kosten in Höhe von fast 15.000 € aus
seiner Vereinskasse für die Dachsanierung bezahlt hat. In ihrem
Bericht gab es einen Rückblick über die einzelnen Veranstaltungen
in 2014. An dieser Stelle bedankte sie sich noch einmal recht herzlich
für die vielen Helfer(innen), denn ohne die Einnahmen aus den Veranstaltungen und eine sparsame Haushaltsführung hätte der Verein
die Kosten für die Dachsanierung nicht aufbringen können. Auch im
letzten Jahr unterstützte der TVW wieder andere Vereine als Helfer
bei deren Veranstaltungen. Ein Dank ging auch an alle Übungsleiterinnen, Trainer, Schiedsrichter und natürlich an ihr Vorstandsteam
für die Unterstützung im laufenden Jahr. Nun folgte der Bericht der
Kassenwartin. Die Darlehen sind aufgrund einer niedrigen Tilgung
nur leicht geschrumpft. Die Breiten- und Freizeitsportabteilung hat
zur Zeit 7 Gruppen, die alle gut besucht sind und von unseren aktiven Mitgliedern regelmäßig besucht werden.Von der Abteilung Fußball gibt es Neues zu berichten. Neben unserer AH-Mannschaft, die
regelmäßig mittwochs trainiert, wird es in der kommenden Spielrunde
2015/16 wieder eine aktive Fußballmannschaft in Westheim geben.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- 35 -
Der Jugendfußball wird im JVF Vorderpfalz ausgetragen, auch da ist
der TVW in allen Jugenden mit Spieler(inne)n vertreten. Die Fußballjugend beteiligt sich aktiv bei Veranstaltungen im Ort. Die Kassenprüfer
bestätigten unserer Kassenwartin eine sehr ordentliche und vorbildliche Kassenführung. Die Entlastung der Vorstandschaft wurde beantragt. Die Mitgliederversammlung entlastet einstimmig, bei Enthaltung
der Betroffenen, die Vorstandschaft. Woraufhin sich die Vorsitzende
für das entgegengebrachte Vertrauen bedankte. Die Mitgliedsbeiträge
bleiben nach Abstimmung der anwesenden Mitglieder der JHV unverändert. Der Satzungsänderung wurde des § 16 Absatz 4 wurde einstimmig zugestimmt. Die Wahlen ergaben folgende Ergebnisse:
Susanne Bentz wurde in ihrem Amt als 1. Vorsitzende wiedergewählt,
Abteilungsleiterin Breiten- und Freizeitsport ist jetzt Angelika „Geli“
Arendt, zum Schriftführer wurde Ralf Auerhammer gewählt und das
Amt der Kassenprüfer übernehmen Thilo Heinrich und Frank Leibeck. Der Posten des Jugendleiters wurde leider nicht besetzt. Die
Vorsitzende begrüßte die neuen Mitglieder in der Vorstandschaft und
bedankte sich bei den ausgeschiedenen Mitglieder, die nicht mehr
kandidieren wollten, für ihre erbrachte Leistungen während ihrer
Amtszeit. Ein besonderer Dank galt dem ehemaligen Jugendleiter
Norbert Guth.
Kirchliche Mitteilungen
Kath. Pfarrei Germersheim
Siehe unter kirchliche Nachrichten Lingenfeld.
Prot. Kirchengemeinde
Westheim-Lingenfeld
Prot. Pfarramt Westheim, Tel.: 06344/938164; Fax: 06344/939855
Internet: www.evkirche-westheim-lingenfeld.de
mail: [email protected]
Sonntag, 26.04.2015, Jubilate
Wochenspruch: “Darum: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue
Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.” (2.Korinther 05,17)
09.30 Uhr Prot. Kirche Westheim, Gemeindegottesdienst, (Gutzler,
Lustadt)
10.30 Uhr Prot. Christuskirche Lingenfeld mit anschließendem Kirchencafé, (Gutzler, Lustadt)
Dienstag, 28.04.2015
16.30 Uhr Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Lingenfelder
Konfirmanden
19.30 Uhr Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Themen- und Vortragsabend „Das Leben zur Zeit Jesu“; das ökumenisches Projekt „EinAugenBlick“ lädt herzlich ein
Mittwoch, 29.04.2015
10.00 Uhr Prot. Gemeindehaus Lingenfeld: Zwergenkrabbelgruppe
(Ansprechpartner: Florence Betzler, Tel.: 0178-6878430) - alle Kinder
von 0-3 Jahren sind mit ihren Mamas und Papas gerne eingeladen mit
uns zu spielen, singen und Spaß zu haben.
Donnerstag, 30.04.2015
16.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Westheimer
Konfirmanden
Sonntag, 03.05.2015, Kantate
Wochenspruch: “Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder.” (Psalm 98,01)
10.00 Uhr Prot. Kirche Westheim: Festgottesdienst mit Abendmahl zur
Feier der Konfirmation
Konfirmation in Westheim
Am Sonntag, 03.05. findet um 10.00 Uhr in der Prot. Kirche Westheim
unsere diesjähriger Gottesdienst zur Konfirmation statt. Folgende 11
Jugendliche aus Westheim werden konfirmiert: Maren Föhr, Katrin
Gauweiler, Annika Hoffmann, Emilia Jochem, Alisia Schmitt, Lilian
Seebach, Sophia Semmler, Nora Stubenrauch, Philipp Weber, Antonia
Wolff, Loris Zimmermann
Themenabend „Das Leben zur Zeit Jesu“ - Ökumenisches Projekt
„EinAugenBlick“ lädt ein
Wie lebten die Menschen zurzeit Jesu? Was wissen wir über ihren
Alltag? Wer hatte damals gesellschaftlich „etwas zu sagen“? Welche
äußeren Bedingungen beeinflussten das Leben der einfachen Menschen?
Mit solchen Fragen beschäftigt sich der Themenabend „Das Leben
zur Zeit Jesu“ am 28. April 2015 um 19.30 Uhr im Protestantischen
Gemeindezentrum Lingenfeld (Humboldstr. 11). Zunächst gibt Prof.
Dr. Hans Ammerich (Neustadt) einen Überblick über das alltägliche
Leben der Menschen und über die Gesellschaft, in der Jesus von
Nazareth wirkte und lebte. Im Mittelpunkt stehen nicht nur politische
Ausgabe 17/2015
und wirtschaftliche Verhältnisse, sondern im Besonderen der familiäre
Bereich (Wohnen, Essen, Familie) sowie Berufswelt und Bildung.
Danach berichtet Frau Renate Hoffmann (Rülzheim) über die Kleidung
jener Zeit: Welche Materialien standen zur Verfügung? Welche Farben
konnte man - ohne die heutzutage üblichen chemischen Hilfsmittel erzeugen und vieles mehr.
Veranstalter des Themenabends sind die Katholische Erwachsenenbildung Südpfalz und die Protestantischen Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld. Der Abend steht im Kontext zum ökumenischen
Projekt „EinAugenBlick“, das im Herbst in Westheim stattfinden wird.
Anhand „lebender Bilder“ werden an zwei Wochenenden Geschichten
aus der Bibel vorgestellt. Eingeladen zum Themenabend sind jedoch
alle am Thema Interessierten.
Das Organisationsteam lädt darüber hinaus weiterhin zur Mitwirkung
am Projekt “EinAugenBlick” ein. Obwohl die Vorbereitungen zu einzelnen Bildern schon begonnen haben, können noch weitere Darsteller
und Darstellerinnen gebraucht werden.
Die nächsten „Meilensteine“ im Überblick:
„Erarbeitung des „Pfingstbildes“ für den ökumenischen Kirchentag
in Speyer (weitere DarstellerInnen sind herzlich willkommen!) - am 2.
Mai 2015 ab 14.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld
„Pfingstbild“ auf dem ökumenischen Kirchentag in Speyer am Dom am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2015 von 13 bis ca. 15.30 Uhr
„Theatersport-Training“, wie kann man mit Gestik und Mimik Emotionen darstellen - am 29. Mai 2015 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld
„Generalprobe für alle Bilder “- am 18. Juli 2015: Treffpunkt 17.00
Uhr am Sängerheim des MGV (Westheim, Raiffeisenstraße)
Informationen zum Projekt: www.einaugenblick-westheim.de.
Missionarisches Projekt Westheim
Wir sind ein offener Kreis innerhalb des Südwestdeutschen Gemeinschaftsverbandes (SGV).
Unsere Grundlage ist das Evangelium von Jesus Christus. Er ist das
Zentrum unseres Glaubens.
Gemeinsam wollen wir den Glauben (er-) leben, uns gegenseitig stärken und ermutigen.
Unsere Veranstaltungen:
Gebetskreis:
montags, 20:00 bis 21:00 Uhr, bei Familie Scherer
Bibelkreis und andere Veranstaltungen:
mittwochs, 20:00 bis 21:30 Uhr, im Bürgerhaus Westheim
Nähere Infos unter 06344-929656.
mitteilungen anderer behörden
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück teilt mit
EULLa - Informationsnachmittage zu Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz
Agrarumwelt - und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms zur „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) bieten Landwirten vielfältige Möglichkeiten, sich in
ihren Betrieb für Umwelt- und Naturschutz zu engagieren. Zusätzliche
Attraktivität gewinnen einzelne Maßnahmen, da sie mit zur Erfüllung
der Greening-Auflagen genutzt werden können.
Das Angebot an EULLa-Programmteilen ist groß. Zudem ergeben sich
viele Fragen rund um die Programmteile: Wie beantrage ich sie? Kann
ich mehrere Programmteile kombinieren? Was muss ich dokumentieren? Was verbirgt sich hinter dem Vertragsnaturschutz?
Um bei dieser Vielfalt den Überblick zu behalten bietet Ihnen das
Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Kooperation mit der regionalen Naturschutzberatung die Möglichkeit EULLa näher kennen zu lernen. Wir laden Sie herzlich ein bei
einem unserer fünf Informationsnachmittage dabei zu sein!
Die Veranstaltungen finden an folgenden Orten statt:
1) Bitburg
Wann: Dienstag, 05.05.2015; 14.00 - 17:30 Uhr
Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel,
Westpark 11, 54634 Bitburg
Anmeldung: Bitte bis Donnerstag, 30.04.2015
2) Kaiserslautern
Wann: Mittwoch, 06.05.2015, 13:30 - 17.00 Uhr
Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern
Anmeldung: Bitte bis Montag, 04.05.2015
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- 36 -
3) Mayen
Wann: Wo: Die Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz teilt mit
Pflanzenschutz: Mit den ersten Behandlungen
kommen auch erste Nachfragen
„Was spritzen die denn jetzt schon?“ Solche Fragen werden häufig
gestellt von interessierten Nicht-Fachleuten, wenn sie zu Beginn
der Pflanzenschutzsaison erste Behandlungsmaßnahmen z.B. in
Weinbergen beobachten, bevor der Austrieb erfolgt und sich das
neue Grün zeigt.
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler MdB, hat Verständnis für solche Fragen.
„Die Berufskollegen, die in den nächsten Tagen und Wochen Pflanzenschutzmaßnahmen in ihren Kulturen durchführen, sind sachkundig. Sie stützen sich auf Behandlungsempfehlungen der staatlichen
Beratungsstellen, die in Rheinland-Pfalz hervorragende Arbeit leisten
und gerne von den Praktikern in Anspruch genommen werden. In
diese Offizialempfehlungen fließen neueste wissenschaftliche Ergebnisse, aktuelle Wetterdaten und sowohl ökologische wie ökonomische
Erkenntnisse ein, sie gelten als unverzichtbare und neutrale Hilfestellung bei den Betriebsleitern“, so Schindler.
Der Kammerpräsident, selbst Landwirt und Winzer, sieht allerdings
auch den gerade in dieser Jahreszeit möglicherweise etwas irritierten
Laien. „Dass sich der Spaziergänger wundert, wenn ein Winzer mit der
Spritze durch den Weinberg fährt, in dem man noch gar nichts Grünes
sieht, das verstehe ich. Für unsere gut ausgebildeten Winzer ist es
aber auch kein Problem, die Behandlung gegen Knospenschädlinge,
die zwischen dem Schwellen der Knospen und dem sogenannten
„Wollestadium“, also kurz vor dem Austrieb der Reben, durchgeführt
werden muss, zu erläutern.“
Schindler ermuntert daher seine Berufskollegen, Verständnis für entsprechende Nachfragen aufzubringen und sich die Zeit zu nehmen,
für eine sachliche und für Nichtfachleute nachvollziehbare Antwort zu
nehmen.
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz teilt mit
Informationsveranstaltungen in
Speyer und Kaiserslautern:
“Todesfall: Versorgt über den Partner?“
Über die Leistungen für Hinterbliebene und wie lange diese gezahlt
werden oder wie Einkommen angerechnet wird - darüber informiert
die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 20. Mai um 17:30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6. und
am 28. Mai um 17:00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a.
Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine
Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881,
Fax 06232 17-2128 oder E-Mail [email protected]. Für
Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder
E-Mail [email protected].
was sonst noch interessiert
4. Nachbar- und Verbandsgemeindeturnier
der Bärenbouler Ottersheim
Am Sonntag, dem 26.04.2015 findet das Nachbar- und Verbandsgemeindeturnier im Boule auf dem Gelände der Bärenbouler in Ottersheim statt. Die Bärenbouler laden weibliche, wie männliche Spieler
jeden Alters aus der kompletten Verbandsgemeinde sowie den Nachbarverbandsgemeinden zu diesem Turnier herzlich ein. Das Turnier
wird in Zweierteams (Doublette) über 4 Runden gespielt. Lizenzspieler
bleiben außen vor, damit die Freizeit-, Urlaubs- und Hobbyspieler den
Turniersieg unter sich ausspielen können. Denn Platzierten winken,
wie auch in der Vergangenheit, schöne Preise.
Anmeldung: 10:30 Uhr, Spielbeginn: 11:00 Uhr.
Das nötige Equipment (Boulekugeln) kann ausgeliehen werden. Das
Boulegelände befindet sich auf dem Sport- und Freizeitgelände am
Waldrand.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Über eine rege Teilnahme aus der gesamten Gemeinde würden sich
die Bärenbouler aus Ottersheim sehr freuen. Weitere Infos auch auf
unserer Homepage unter www.baerenbouler.de.
Jehovas Zeugen in Lingenfeld
Zusammenkünfte im Königreichssaal, Iggelheimer Str. 12, Speyer
Donnerstag, 23. April 2015, 19.00 Uhr
Bibelkurs mit dem Thema „Gott ist Liebe“ (1. Johannes 4:8) anschließend Schulkurs für Evangeliumsverkündiger
Sonntag, 26. April 2015, 10.00 Uhr
Öffentlicher biblischer Vortrag: „Wer kann gerettet werden?“ anschließend Bibelstudium anhand des Themas: „Die Nationen auf die Lehre
Jehovas vorbereiten“ (Apostelgeschichte 13:12)
Bitte aufbewahren/ausschneiden
Montag, 11.05.2015, 13:30 - 17.00 Uhr
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Westerwald –Osteifel, Fachzentrum für Bienen und
Imkerei, Im Bannen 38-54, 56727 Mayen
Anmeldung: Bitte bis Donnerstag, 07.05.2015
4) Bad Kreuznach
Wann: Mittwoch, 27.05.2015; 13:30 - 17.00 Uhr
Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Str. 6068, 55545 Bad Kreuznach (Raum E015)
Anmeldung: Bitte bis Freitag, 22.05.2015
5) Montabaur
Wann: Donnerstag, 11.06.2015, 13:30 -17.00 Uhr
Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Westerwald-Osteifel, Bahnhofstr. 32, 56410 Montabaur
Anmeldung: Bitte bis Montag, 08.06.2015
Weitere Infos & Anmeldung bei: Elke Schröder, Tel: 0671/820-487,
Fax: 0671/820-300, E-Mail: [email protected]
Ausgabe 17/2015
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Ausgabe 17/2015
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Frühlings-Check und Reifenwechsel
Auch wenn die Zeit umgestellt
ist und die Tage wieder länger
sind: Echte Wintersportfans
nutzen die Saison aus, so lange
es noch weiß auf den Höhen
der Alpen glitzert. Auf dem
Weg ins Gebirge ist auch jetzt
noch das volle Winterpaket am
Auto gefragt: Frostschutz in
Kühler und Scheibenwaschanlage überprüfen, Scheibenkratzer und warme Decke dabei
haben, das ist auch dann noch
wichtig, wenn sich im Flachland der Frühling präsentiert.
Nässe, Frost und Schnee, Salz
und Rollsplitt: Der zurücklie-
gende Winter hat dem Auto
ganz schön zugesetzt. Es wird
höchste Zeit, einen FrühjahrsCheck in der Werkstatt zu
vereinbaren - dann klappt es
auch mit einem Wunschtermin. “Der Fachmann prüft
alle Schwachstellen und kann
gleich
die
Sommerreifen
aufziehen”, empfiehlt Continental-Pressesprecher Klaus
Engelhart. Der Mechaniker
kontrolliert auch, ob die vorhandenen Sommerreifen noch
genügend Profil haben, unbeschädigt und nicht zu alt sind.
(djd)
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Marderschäden: Frühjahr und Sommer
sind Risikozeiten
Im Frühjahr geht es los - und
bis zum Sommer sind sie nicht
mehr zu stoppen. Die Rede ist
von Mardern. Sie sind auf der
Suche nach willigen Partnern
und verteidigen ihr Revier.
Sehr zum Schaden vieler Autobesitzer tun sie dies auch gerne
in parkenden Autos.
Parkende Autos sind für Marder ein perfektes Revier. In
den winkeligen Räumen des
Motorraums lässt es sich gut
verstecken.
Und naht zwischen den Streifzügen ein Konkurrent, lässt
sich sein Territorium unter der
Haube auch relativ leicht verteidigen. Hat ein Männchen
seine Markierung dort hinterlassen, reagiert jeder nachfolgende Besucher instinktiv
aggressiv und beißt zu. Jedes
Jahr verursachen die kleinen
Tierchen damit Schäden in
Millionenhöhe.
Einen absoluten Schutz dagegen gibt es nicht wirklich. Allerdings helfen ein paar Tricks,
die Chance auf Marderschäden zumindest zu vermindern.
So gibt es zum Beispiel im
KFZ-Handel geschlitzte Wellrohre aus Hartkunststoff, mit
denen die Zündkabel ummantelt werden können. Ebenso
bieten diverse Autohersteller
Nachrüstlösungen an, um die
Tierchen aus dem Motorraum
fern zu halten. Diese bestehen
zum Beispiel aus kleinen Metallplättchen, die im Motorraum befestigt werden und bei
der Berührung einen kleinen
Stromschlag absondern.
Andere
Marderbekämpfer
schwören
auf
Ultraschallgeräte, die die Tierchen verscheuchen oder bevorzugen
unter dem Fahrzeug ausgelegte Drahtgitter. Von klassischen
„Hausmittel“
wie
Hundehaare,
WC-Steine,
Haarspray oder Mottenkugeln
wird mittlerweile von allen Experten abgeraten.
Was jedoch einhellig angepriesen wird: eine Motorwäsche.
Zumindest in dem Fall, dass
in der Nähe ein Marderschaden entdeckt wurde oder wenn
Pfotenabdrücke auf der Haube
oder dem Dach zu sehen sind.
Sind die Duftstoffe der Männchen beseitigt, sinkt auch die
Wahrscheinlichkeit, dass andere Männchen mit Beißwut darauf reagieren. (dmd)
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
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akz-o A wie Arten: Nadelhölzer sind
Weichhölzer, die sich leichter bearbeiten lassen als Harthölzer. Hierzu
zählen viele Laubbaumarten, die
sich in der Regel auch durch eine
längere Nutzbarkeit auszeichnen.
B wie Bauweisen: Holzrahmenbau
bzw. Holztafelbau: Holzständer
werden mit Gipsbau- oder Holzwerkstoffplatten beplankt, zwischen die eine Wärmedämmung
kommt. Holzskelettbau: Stützen
und Träger laufen über mehrere Geschosse und tragen die Konstruktion. Holzmassiv- oder Blockhausbau: Großformatige Holzbauteile
oder Stämme kommen zum Einsatz, die miteinander verbunden
werden.
D wie Dämmung: Zum Dämmen
von Gebäuden werden mineralische, synthetische und pflanzliche
Stoffe eingesetzt. Wer ökologisch
denkt, bevorzugt Holzfaserdämmplatten und Holzwolle.
E wie Effizienz: Einen sparsamen
Holzeinsatz in allen Verwendungsbereichen mahnte schon vor 300
Jahren Hannß Carl von Carlowitz,
Begründer der Nachhaltigkeit, an.
Auf Pellets und Ingenieur-Holzbau
wäre er stolz gewesen.
F wie Furnier: Die edelsten Partien
wertvoller Hölzer werden gemessert und geschält und als dünne
Blätter von 0,3 bis 6 mm Stärke auf
Platten aufgeleimt.
G wie Gesundheit: Holz spricht
die Sinne an, beeinflusst die HerzKreislauf-Funktion positiv und besitzt antistatische und oft antibakterielle Eigenschaften.
H wie Haltbarkeit: Holzhäuser
stehen in Sachen Lebensdauer und
Beständigkeit
konventionellen
Bauten in nichts nach.
K wie Klimaschutz: Beim Wachsen wandeln Bäume das gasförmige Kohlendioxid aus der Luft in
festen Kohlenstoff um. Pro Tonne
trockenen Stammholzes werden so
bis zu 1,9 Tonnen CO2 gebunden.
Holzprodukte verlängern diesen
Effekt.
Foto: PEFC/akz-o
L wie legal:
Immer mehr öffentliche Auftraggeber und privatwirtschaftliche
Unternehmen beschließen, nur
noch Holz- und Papierprodukte
aus nachhaltiger Forstwirtschaft
einzukaufen. Sie sind zu erkennen
am unabhängigen PEFC-Zeichen.
M wie Massivholzmöbel:
Massivholzmöbel bestehen aus
massivem Holz, aus Platten oder
Stäben in gewachsener Struktur.
P wie Pflege:
Die richtige Pflege verlängert die
Lebensdauer von Holz. „Atmende“
Öle und Wachse eignen sich für die
Behandlung von Holzoberflächen
in Innenräumen und erzeugen einen seidigen Glanz. Lacke betonen
das Holzbild, versiegeln aber die
Oberfläche.
Q wie Qualität:
Im Holzbau unterliegen alle Firmen einer Eigen- und Fremdüberwachung und sind häufig freiwillig
Mitglieder in Güte- und Qualitätsgemeinschaften. Durch Normen,
Zulassungen und Herkunftsnachweise wie PEFC werden die Qualität
und Nachhaltigkeit des eingesetzten Holzmaterials sichergestellt.
S wie Schutz:
Meist genügen konstruktive, also
bauliche Vorkehrungen, wie breite
Dachüberstände, Abstand zum Erdreich oder ein schneller Wasserablauf, um Holz vor Niederschlag und
Staunässe zu schützen.
T wie Trittschall:
Bei neuen Böden und Treppen
sollte eine akustische Entkoppelung eingeplant werden.
W wie Wärme: Im Kaminofen sollte
Holz am besten nach zweijähriger
Lagerung richtig trocken verbrennen, dann produziert es viel Hitze
und wenig Ruß.
Z wie Zertifizierung:
Die Herkunft des Holzes sollte vom
Wald über die Verarbeitung bis in
den Handel zurückverfolgbar und
durch anerkannte Zertifikate wie
das PEFC-Siegel erkennbar sein.
Mehr dazu unter pefc.de.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN
vorher
Zertifizierter Fachbetrieb für Bautenschutzsysteme
Auch eine Möglichkeit der Fassadendämmung – schön anzuschauen, aber
wenig effektiv. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de/Sto AG/akz-o
WOHNBEHAGLICHKEIT?
Eine Frage des Wärmeschutzes
akz-o In einem behaglichen Raum
ist nicht nur die Luft warm, auch
alle Wände sind es. Damit das zu
jeder Jahreszeit so ist und kein Zug
entsteht, sollten Außenwände gedämmt sein. Dies verhindert, dass
das Mauerwerk zu sehr auskühlt.
Auch moderne Isolierglasfenster
tragen zur Wohnbehaglichkeit bei.
Wohltuende Temperaturen draußen, unangenehm kühle Zugerscheinungen drinnen: Man kennt
dieses unerfreuliche Phänomen,
wenn trotz warmer Raumtemperatur Füße und Beine kalt bleiben
und das Gefühl herrscht, irgendwo
sei eine Tür oder ein Fenster nicht
richtig geschlossen.
Schuld daran sind oft ungedämmte
Außenwände, denn wenn die Dämmung fehlt, bleiben diese selbst auf
der Innenseite kalt. Warme Luft
steigt von den Heizkörpern nach
oben, kühlt sich schnell wieder an
den kalten Wänden ab und sinkt
nach unten. Dann strömt diese
kühle Luft am Boden zurück zum
Heizkörper, an dem sie wieder
aufsteigt. Diese permanente Luft-
strömung wird als unangenehme
Zugluft am Boden wahrgenommen
und ist alles andere als behaglich.
Für das Portemonnaie
und die Umwelt
Der Staat fördert Maßnahmen für
den Wärmeschutz am Gebäude mit
sehr zinsgünstigen Krediten und
einem Tilgungszuschuss. Näheres
unter www.kfw.de.
Eine gute Fassadendämmung
schafft im Zusammenspiel mit
ebenfalls gut dämmenden Fenstern Abhilfe: Die Außendämmung
sorgt dafür, dass die Innenseiten
der Wände warm bleiben und sich
die Raumwärme dadurch gleichmäßig vom Boden bis zur Decke
verteilt. Dann kann Zug erst gar
nicht entstehen – sondern ein
behagliches Wohnklima. Weil
die Wand warm bleibt, bleibt sie
auch trocken, und damit hat auch
der Schimmel keine Chance mehr.
Außerdem lässt sich mit der gedämmten Haus-Hülle auch noch
jede Menge Heizenergie sparen,
der Wert des Hauses steigt und für
die Umwelt ist auch etwas getan.
Leben im ungedämmten Altbau: „Katze müsste man sein – die liegt dort, wo
es nicht zieht und warm ist.“ Foto: Achim Mohrenberg/Sto AG/akz-o
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Ausgabe 17/2015
BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN
Tschüss Winterblues
Ein Wintergarten bietet – unabhängig von allen Witterungseinflüssen
– ganzjährig die perfekte Balance zwischen Naturnähe und wohliger Gemütlichkeit. Damit man alle
Vorteile, wie etwa Dichtigkeit und
Wärmedämmung, genießen kann,
sollte die Planung des Glaspalastes
kompetent begleitet werden. Hier
empfehlen sich die Mitglieder des
Wintergarten Fachverbands. Diese
realisieren mit Bedacht und Sachverstand jeden individuellen Anspruch.
So wird aus dem Projekt „Glasanbau“ schnell der neue Lieblingsplatz
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Wohnkomfort im Glashaus
Ein Wintergarten muss sorgfältig geplant werden, sonst sind Frust und
Ärger vorprogrammiert. Gehen Sie
mit einer möglichst vollständigen Liste Ihrer Vorstellungen und Wünsche
und geplanten Nutzung des Wintergartens zum Fachbetrieb. Dort werden die einzelnen Punkte wie Standort, Nutzung, Glasart, Belüftung,
Beschattung, Heizung und Beleuchtung besprochen.
Diese Detailpunkte tragen in ihrem
Zusammenspiel wesentlich dazu
bei, dass der Wintergarten später
auch den eigenen Vorstellungen entspricht.
Ein guter Fachbetrieb erläutert die
Möglichkeiten eines Wintergartens
und der Kunde erhält Gelegenheit,
sich umfassend zu informieren und
auf Wunsch wird ein passendes Wintergartenkonzept erarbeitet.
Bei einem Wohn-Wintergarten, der
ganzjährig genutzt werden soll,
müssen bestimmte Anforderungen
erfüllt werden, die letztendlich auch
den Preis beeinflussen. Für viele ist
ein Wohn-Wintergarten geradezu die
„Krönung“ des eigenen Heims, denn
in einem Wintergarten lässt sich
Wohnkomfort im Einklang mit der
Natur genießen. Insbesondere während der Übergangszeiten und in der
kalten Jahreszeit kann man sich im
Wintergarten “seinen” Platz im Grünen in das eigene Haus holen, ohne
auf gewohnten Wohnkomfort verzichten zu müssen.
Doch Bauherren, die den lange gehegten Wunsch Wirklichkeit werden lassen wollen, sollten gerade beim
Wintergartenbau die Priorität auf
handwerkliche Qualifizierung und
Erfahrung legen und nicht auf einen
vermeintlich günstigen Preis vertrauen.
Denn anders als der herkömmliche
Wohnraum ist ein ganzjährig nutzbarer Wintergarten weitaus mehr
und unmittelbaren Klima- und Witterungsschwankungen ausgesetzt.
Im Sommer würden ohne geeignete
Beschattung und Belüftung schnell
tropische Temperaturen entstehen, und im Winter muss eine wirksame und energiesparende Beheizung gewährleistet sein. Den billigen
Wintergarten von der Stange gibt
es nicht.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN
Fragen über Fragen
Das eigene Haus steht auf der
Wunschliste vieler Mieter in
Deutschland ganz weit oben. Das Eigenheim bietet Schutz sowie Geborgenheit und ist ein Ort mit viel Platz
zum Wohlfühlen. Wer neu baut,
kann moderne Einfamilienhäuser
von Grund auf individuell nach seinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen planen. Dabei sind vor allem
die passende Größe und die Bauqualität ausschlaggebend für die Zufriedenheit mit den eigenen vier Wänden. Doch vor der Verwirklichung
des Traumes müssen einige gravierende Fragen beantwortet sein: Massivbau oder Fertighaus? Wie groß ist
der Raumbedarf? Wie viele Zimmer
sollen vorhanden sein? Und in welcher Größe? Ist der Bau eines Kellers
sinnvoll? Wird eine Garage, Carport
oder Terrasse benötigt? Soll beson-
ders umweltfreundlich oder energiesparend gebaut werden?
Die Bauweise beeinflusst später
auch den Energiebedarf, Heiz- und
Stromkosten.
Beim Ausbau kann man nicht nur
das Haus schlüssel- oder bezugsfertig bauen lassen – handwerklich begabte Eigentümer können je nach
Ausbaustufe einige Eigenleistungen
selbst erbringen. Zum Beispiel Fliesenlegen, Tapezieren und Streichen.
Oder auch Eigenleistungen im Bereich Elektrik, Sanitär oder Heizung,
die hingegen spezielle Kenntnisse
erfordern. Dazu passend muss ein
geeigneter Baupartner ausgewählt
werden: Architekt, Bauunternehmer
oder Fertighaushersteller? Mit ihm
machen sich die Bauherren dann an
die konkrete Planung und Umsetzung des Hausbaus.
Sommergarten oder Wintergarten –
was passt zu mir?
Bauen mit Glas liegt voll im Trend,
schließlich bietet der Baustoff eine
nahezu grenzenlose Einsatzvielfalt.
Besonders bei Wintergärten spielt
er eine tragende Rolle, denn je mehr
Lichteinfall der Anbau zulässt, desto
atmosphärischer das Ambiente. Zum
Wintergarten aber gesellt sich mit
dem Sommergarten noch eine weitere Glashausvariante – doch wo liegen
die Unterschiede? Ein Wintergarten
lässt eine nahezu hundertprozentige
Nutzung als zusätzlicher Wohnraum
zu, da er perfekt an Bodenplatte und
Bestand angeschlossen ist. Zudem
sorgen wärmedämmende Materialien und eine Fußboden- oder Konvektorenheizung selbst an eisigen Tagen
für mollige Wärme. Ein Sommergar-
ten hingegen wird meist nur für die
Nutzung während der Monate März
bis Oktober konzipiert. Ganzjährige
Relaxstunden sind aufgrund einer
nicht wärmegedämmten Konstruktion sowie dem Einfachglas kaum möglich, eine temporäre Aufheizung mit
einem Radiator zudem sehr kostenintensiv. Dieser Nutzungsunterschied
ist vielen Bauherren nicht bewusst
und sie entscheiden sich oft für ein
ungeeignetes Modell. Mit einem Mitgliedsbetrieb des Wintergarten Fachverbands ziehen sie jedoch einen Profi zurate, der das Vorhaben von A bis
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Ausgabe 17/2015
BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN
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Damit es grünt und blüht
Für die erfolgreiche Bepflanzung eines Wintergartens sind vor allem
die drei Faktoren Temperatur, Licht
und Feuchtigkeit verantwortlich. Ist
die Sonneneinstrahlung zu intensiv,
ist es zu heiß und wird es schnell
nassfeucht, schaffen AluminiumRollläden Abhilfe. Sie regulieren den
Lichteinfall, halten die Temperatur
auf niedrigem Level und wirken sich
somit auch positiv auf die Luftfeuchtigkeit aus. Testreihen eines unabhängigen Instituts bezeugen es: Die
Gradzahlen in einem Wintergarten,
der mit Schanz-Rollläden beschattet
wird, bleiben konstant. Modelle in
den verschiedensten Varianten bietet der Fachhandel.
Kunststoff-Fenster neu lackieren
In vielen Wohnungen und Häusern
sind weiße Kunststoff-Fenster heute
Standard. Umwelteinflüsse und UVLicht können im Laufe der Zeit jedoch
zu unschönen Vergilbungen der Oberfläche führen. Hier kann eine neue Lackierung Abhilfe schaffen. Dies sollte
auch für Heimwerker kein Problem
sein, wenn sie die richtigen Produkte verwenden und ein wenig Geduld
mitbringen. In der Regel sind Kunststoff-Fenster aus PVC gefertigt, eine
Kunststoffart, für die es speziell abgestimmte Lacke gibt. Vor Beginn der
Arbeiten sollten alle Beschläge und
Griffe abmontiert werden. Zuerst
steht eine gründliche Reinigung des
Rahmens an, um neben Staub und
anderen Verunreinigungen vor allem
Fettrückstände und Klebstoffreste zu
entfernen. Dazu eignet sich mit Spülmittel versetztes Wasser oder – bei
hartnäckigeren Rückständen – Terpentin bzw. Pinselreiniger. Als erster
Arbeitsgang steht dann das Schleifen
an. „Dazu sollte man Schleifpapier
mit einer sehr feinen Körnung von
240 nehmen“, rät Michael Bross, Geschäftsführer des Deutschen Lackinstituts in Frankfurt am Main. Anschließend muss der Schleifstaub gründlich
entfernt werden. Dann die Glasscheiben und vor allem die Dichtungen
sorgfältig abkleben. Dann kann die
Haftgrundierung aufgebracht werden. Nach dem Entfernen des Schleifstaubs kann der erste Lackauftrag
mit Pinsel und Lackrolle erfolgen.
Der Lack muss speziell für den Einsatz auf PVC geeignet sein. Nach der
Trocknung heißt es wieder schleifen,
Schleifstaub entfernen, bevor es an
den Schlussanstrich geht.
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Die Übergangszeit stellt das Dach jedes Jahr auf eine harte Probe, da es
selbst extremen Witterungsbedingungen wie Windböen, Starkregen
oder Hagel standhalten muss. Damit
das Dach trotz dieser Belastungen
sicher und zuverlässig schützt, sollte es vor den ersten Stürmen einem
Check unterzogen werden. Schließlich müssen Hausbesitzer die Sicherheit ihres Dachs gewährleisten
und dafür Sorge tragen, dass es keine Gefahr für Dritte, beispielsweise
Briefträger oder Passanten, darstellt.
Denn wenn Spaziergänger oder parkende Autos durch herabfallende
Dachpfannen oder Dachlawinen zu
Schaden kommen, kann der Haus-
eigentümer dafür haftbar gemacht
werden. Eigenheimbesitzer sind daher gut beraten, ihr Dach regelmäßig von einem Dachhandwerker
überprüfen zu lassen. Dabei testet
der Profi alle Komponenten von der
Dacheindeckung oder der Regenrinne bis hin zum Fallrohr umfassend
auf ihre Funktionstüchtigkeit. Kleine
Mängel kann er direkt vor Ort beheben. Denn bereits minimale Schäden
können hohe Folgekosten verursachen. So kann zum Beispiel Feuchtigkeit durch defekte Dachpfannen oder
undichte Dachdurchgänge leicht in
das Dachinnere eindringen und zu
Schimmelbildung oder Schäden an
der Konstruktion führen.
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Ausgabe 17/2015
BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN
Gut für Mensch und Umwelt
Der Trend zu modernen, umweltfreundlichen Kachelöfen, Heizkaminen und Kaminöfen ist ungebrochen, selbst in milden Wintern. Es
ist schick, mit Holz zu heizen. Denn
diese ursprüngliche Heiztechnik
stellt wieder natürliche Werte wie
Ruhe, Entschleunigung vom Alltagsstress und Geborgenheit in den Mittelpunkt des Lebens. 40 Prozent der
35- bis 45-Jährigen denken laut einer Studie des HKI (Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.,
Winter 2013) über die Anschaffung
eines Kaminofens, Kachelofens oder
Heizkamins nach (www.kachelofenwelt.de). Sie schätzen die besondere
Atmosphäre, die angenehme Wärme
und tatsächlich heizt man mit Holz
nach wie vor günstiger als mit Öl
und Gas. Es ist ein sinnliches Erlebnis, bei sich zu Hause im Wohnzimmer mit Scheitholz ein Ofenfeuer zu
entfachen und damit für urgemütliche Wohlfühl-Atmosphäre zu sorgen.
Hinzu kommt das gute Gefühl, dass
auch die Ökobilanz stimmt, wenn
man Holz aus nachhaltiger, heimischer Forstwirtschaft nutzt und
fossile Brennstoffe einsparen kann.
Besonders energiesparend ist zum
Beispiel die Kombination eines Kachelofens oder Heizkamins mit Wassertechnik und Anbindung an einen
Pufferspeicher plus die Integration
von Solarthermie.
Vollautomatisch geregelte Hybridlösungen liefern zugleich Heißwasser
für die Heizung, für Küche und Bad,
wobei regenerative Energiequellen
stets Vorrang vor Öl oder Gas haben.
Sie bieten nicht zuletzt eine hohe Zukunftssicherheit. Wer die gemütliche
Ofenwärme eines echten Holzfeuers
genießen will, sollte bei der Qualität
keine Kompromisse eingehen. spp-o
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Energieverbrauch im Auge behalten
Gegen unangemessene Strom- und Gaspreise kann man sich wehren. Deshalb
ist es sehr wichtig, die Entwicklung seines Verbrauchs zu kennen. Wer nur
auf die jährliche Rechnung wartet, erlebt vielleicht eine unangenehme Überraschung. Eine regelmäßige Verbrauchsaufzeichnung zeigt dagegen Trends
auf und dient häufig als Grundlage für weitere Beratungen.
Beim Neubau
schon an später denken
Ein Großteil der Veränderungen,
den die Energieeinsparverordnung
(EnEV) in ihrer aktuellen Fassung
mit sich bringt, betrifft den Neubaubereich. So soll der maximale Wärmeverlust über die Gebäudehülle
bei Eigenheimen um bis zu 20 Prozent gemindert werden, der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt gleich um ein Viertel.
Auch wenn diese Werte erst ab An-
fang 2016 in Kraft treten, empfehlen
Experten, sie schon heute bei der
Neubauplanung einzuhalten - oder
besser noch zu unterbieten. „Wer zukunftsorientiert plant und ein energetisch modernes Eigenheim baut,
sichert dauerhaft den Wert des Hauses, etwa für einen späteren Wiederverkauf oder eine Vermietung“, sagt
Dr. Hartmut Schönell vom Industrieverband Hartschaum (IVH).
djd
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN
Prima Klima im Wintergarten?
Auf das Klima reagieren Wintergärten überaus sensibel - auch auf
kleinste Veränderungen von Außentemperatur oder Sonneneinstrahlung. Besitzer tropischer oder subtropischer Pflanzen wissen deshalb,
dass die manuelle Regelung aller
Komponenten wie Heizung, Sonnenschutz und Lüftung oftmals viel zu
langsam ist, um ein optimales Klima
im Wintergarten zu gewährleisten
– zumal, wenn man bei einem Wetterumschwung gar nicht im Hause
weilt. Deshalb lohnt sich für Wintergartenbesitzer, die ihr gläsernes Refugium nur als zusätzliches Zimmer
nutzen und dort liebgewohnte Grünpflanzen stehen haben, der Einbau
Auch im Hochsommer effektiv
Temperaturtests im Rosenheimer
Prüfzentrum für Bauelemente haben
gezeigt, dass Rollläden mit Lichtschienen auch im Sommer eine clevere
Beschattungslösung sind.
In einem Wintergarten, dessen Rollläden mit jeder dritten Lamelle als
Lichtschiene ausgestattet waren,
heizte sich die Raumtemperatur
durch die Sonneneinstrahlung eines
Tages nur um 1,5 Grad Celsius auf.
Dies entspricht einem Plus von gerade einmal 7,5 Prozent.
Ohne Sonnenschutz wäre die Temperatur im Inneren des Glasanbaus um
90 Prozent angestiegen. Mehr Informationen unter www.rollladen.de.
djd
einer multifunktionalen Wintergarten-Steuerung.
Das Zusammenspiel von Temperatur,
Luftfeuchte und Luftbewegungen
bestimmt das Klima in allen unseren
Wohnräumen. Wegen der großen
Glasflächen herrschen im Wintergarten andere klimatische und bauphysikalische Verhältnisse. So kann
das Außenklima mit seinen starken
tages- und jahreszeitlichen Schwankungen auch im Innenraum zu extremen Situationen in puncto Temperatur und Luftfeuchte führen. Diese auf
ein angenehmes Maß zu reduzieren,
muss Aufgabe einer aktiven Klimasteuerung sein. Lassen Sie sich vom
Fachmann beraten.
Frühjahrskur für den Rollladen
Balkon und Terrasse werden vom
Schmutz der kalten Jahreszeit befreit,
der Garten frühlingsfit gemacht - und
in den Wohnräumen sowie im Wintergarten ist ebenfalls Großreinemachen
angesagt. Sonnenschutzsysteme und
Rollläden werden beim alljährlichen
Frühjahrsputz allerdings oftmals vergessen.
Aber auch ihnen haben Schnee, Wind
und Kälte erheblich zugesetzt. Deshalb raten Fachleute dazu, Rollläden,
Jalousien und Markisen mindestens
einmal im Jahr gründlich zu überprüfen. Frühzeitig entdeckt, können
kleinere Schäden schnell und leicht
behoben werden. Dies erhöht die Lebensdauer der Sonnenschutzsysteme
und beugt aufwendigeren, kostspieli-
gen Reparaturen vor. Oberflächen und
Führungsschienen sollten deshalb mit
einem Schwamm von Schmutz gereinigt werden.
Auch bei Markisentüchern genügt ein
milder Feinwaschmittelschaum, da
Hochdruckreiniger oder harte Bürsten grobe Schäden verursachen können. Nichtfettendes Gleitmittel auf
allen Gleitflächen der Führungsschienen bewahrt die Funktionsfähigkeit
des Sonnenschutzes. Damit ist die
jährliche Wartung meist schon beendet. Da bei bester Pflege die Rollläden
auch irgendwann einmal in die Jahre kommen, bietet sich der jährliche
Check-up auch für eventuelle Nachrüstarbeiten oder Erneuerungen an.
Foto: djd/Schanz Rollladensysteme
djd/pt
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
Ratgeber Spargel
(iPr). Spargel ist als köstliche Beilage zu einer Vielzahl
von Gerichten bekannt. Beim Wein kommt es allerdings
auf die richtige Auswahl an.
Spargel und Wein
Spargel gilt als wählerisch was
die Partnerschaft mit Weinen
angeht, denn sein Geschmacksprofil ist von einer leichten
Bitternote geprägt. Das mögen fruchtbetonte Rebsorten
mit sehr stabilem Säuregerüst
nicht so. Ganz anders dagegen Silvaner, Weißburgunder,
Grauburgunder und Rivaner
(Müller-Thurgau).
Ihre sanfte Säure und die Aromen, die zart an Birnen, Äpfel, Nüsse und Blüten erinnern
schaffen es, die starken Stangen sanft zu umschmeicheln
und das Beste aus ihnen herauszuholen.
Weißweine, die mit Spargelgerichten sehr gut harmonieren,
sollten angenehm kühl gehalten werden. Zuhause oder im
Restaurant ist das kein Problem. Am Strand kann man
den Wein in feuchtem Sand
verbuddeln, wenn ein kühles
Bächlein in der Nähe fließt, ist
es auch kein Problem. Kühltasche oder Kühlmanschetten
halten ebenfalls lange die richtige Weißweintemperatur.
Guten Appetit.
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Ausgabe 17/2015
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
STREET TO HOME –
Völlig neues Verfahren
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Ausgabe 17/2015
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Mit einem völlig neuen Verfahren zur grabenlosen Hausanschlusssanierung präsentiert
sich die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH auf
der Fachmesse ABWASSER.PRAXIS 2015 am
28. und 29. April in Offenburg.
STREET TO HOME heißt die Innovation aus
dem Bereich Rohr- und Kanalsanierung. Mit
Moderne Rohrsanierung heute! Der
STREET TO HOME ist es möglich, die HausHightech-Roboter fährt beim STREET TO
anschlussleitung vom Straßenkanal aus zu
HOME-Verfahren vom Straßenkanal aus in
sanieren. Bei STREET TO HOME fährt ein
die Hausanschlussleitung und saniert sie.
Hightech-Roboter durch das Innere des Abwasserkanals. Wie ein gelenkiger Maschinenwurm auf Rädern fährt der Roboter vollautomatisch durch die unterirdischen Wege und liefert
dabei sämtliche Daten an einen Computer. Die Sanierungszentrale befindet sich dabei vor Ort in
einem LKW, der bequem an der Straße stehen kann. Es sind keinerlei Grabungen notwendig. In
herkömmlichen Verfahren wurde in der anderen Richtung saniert, vom Haus aus zum Straßenkanal. Bei STREET TO HOME ist das nun – wie der Name des Verfahrens bereits verrät – anders. Es
wird vom Hauptkanal der Straße der Hausanschluss saniert. Das bringt Vorteile mit sich: Um etwa
abführende Rohre zum Hauptkanal unter der öffentlichen Straße zu erreichen, mussten mit dem
herkömmlichen Verfahren erst die abführenden Rohre auf dem Grundstücksgelände abgefahren
und gegebenenfalls saniert werden. Etwaige Verstopfungen, Ablagerungen oder Inkrustierungen,
die sich im Bereich der privaten Grundstückseigentümer befanden, mussten beseitigt werden,
bevor man mit der Sanierung der öffentlichen Kanalrohre beginnen konnte. Mit STREET TO HOME
eröffnen sich nun neue, deutlich effizientere Möglichkeiten. Die Klaus Dieter Zawisla GmbH ist
ein führendes Dienstleistungsunternehmen im Rohr- und Kanalbereich, das Erfahrung und Fähigkeiten optimal bündelt. Der Meisterbetrieb für Rohr-, Kanal- und Industrieservice ist für Sie
Tag und Nacht erreichbar. Zu den Leistungen gehören auch zertifizierte Fachkunde, Dichtheitsprüfung, Generalinspektion von Fett-, Öl- und Benzinabscheider. Die Klaus Dieter Zawisla GmbH
ist auch ein zertifizierter Berater für Grundstücksentwässerung. Seit Jahren ist die grabenlose
Hausanschluss-Sanierung vom Haus zum Straßenkanal das Spezialgebiet der Klaus Dieter Zawisla GmbH. Die Erfahrung aus tausenden Aufträgen und vielen hunderten Kilometern sanierter
Leitungen führte zur gemeinsamen Entwicklung des ersten STREET TO HOME-HausanschlussSanierungssystems. Zusammen mit der Firma IBG aus Bütingen, die Kanalsanierungsroboter
baut, und mit dem Inliner-Hersteller Saertex multiCom aus Saerbeck entwickelte die Klaus Dieter
Zawisla GmbH als Anwender das vollkommen neue Verfahren STREET TO HOME.
Die Klaus Dieter Zawisla GmbH ist Ihr kompetenter Partner für ganzheitliche Lösungen aller Rohrund Kanalprobleme, langfristig und zufriedenstellend. In Baden-Württemberg und RheinlandPfalz ist die Klaus Dieter Zawisla GmbH für private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Kommunen
und Gemeinden rund um die Uhr im Einsatz.
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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
Öffentliche Ausschreibung
Die Ortsgemeinde Steinweiler schreibt auf der Grundlage der VOB für die Resterschließung des
Baugebietes „Brotäcker III“ das Gewerk Verkehrswegebauarbeiten öffentlich aus.
Den vollständigen Ausschreibungstext erhalten Sie bei:
1. subreport Verlag Schawe GmbH, 51103 Köln, Fax: 0221/9857866, E-Mail: [email protected]
2. bi AusschreibungsDienste, Internetadresse: www.bi-online.de
bi medien GmbH, 24109 Kiel
3. Verbandsgemeinde 76870 Kandel, Anfrage per Fax unter: 07275 - 960 5 221
4. Internet: www.vg-kandel.de, Rubrik Bekanntmachungen
Kandel, den 24.04.2015
gez. Poß, Bürgermeister
Sonderveröffentlichung
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KW 18/2015:
Red.-schluss 27.04., 9 Uhr
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MAIFEIERTAGES, 01.05.15
Der Anzeigenschluss für
diese Wochenzeitung wird
vorverlegt von Mittwoch,
dem 29.04. auf
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9.00 Uhr im Verlag.
Wir bitten um Beachtung!
Verlag + Druck
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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
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Maimarkt-Vorverkauf: Günstige Tickets!
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Ermäßigte Maimarkt-Eintrittskarten und VRN-Maimarkt-Tickets in rund 250
Vorverkaufsstellen – RNF-Maimarkt-Gewinnspiel: Jeep Renegade als Hauptpreis
Am 25. April beginnt der Maimarkt Mannheim – das Mega-Erlebnis für die ganze Familie.
Deutschlands größte Regionalmesse ist Einkaufsparadies, Informations-Pool und
Treffpunkt für Menschen aus der Metropolregion Rhein-Neckar. Über 1.400 Aussteller
zeigen in 47 Hallen und auf dem großen Freigelände Neues und Bewährtes für Haus
und Garten, Bauen, Renovieren, Energie, Freizeit und Reisen, Gesundheit und Sport.
Sonderschauen zeigen den Alltag aus neuer Perspektive. Promis aus Politik und Showbiz
trifft man im Festzelt und bei den Medien. Reitsport vom Feinsten erlebt man auf dem
Turnierplatz. Dort zeigen sich auch Nutztiere von ihrer besten Seite.
Wer dabei sein möchte, kann sich schon jetzt die ermäßigten Vorverkaufskarten besorgen
– und am RNF-Gewinnspiel teilnehmen, bei dem es als Hauptpreis einen Jeep Renegade
zu gewinnen gibt!
Günstige und stabile Eintrittspreise
Am 9. März beginnt der Vorverkauf für die Maimarkt-Eintrittskarten. „Frühbucher“ sparen
Zeit und Geld, denn die Maimarkt-Eintrittskarten kosten im Vorverkauf für Erwachsene
nur 4,50 Euro statt 8,00 Euro an der Tageskasse, für Kinder von 6 bis 14 Jahren nur
3,00 Euro statt 4,50 Euro. Erwachsene, die mit Bus und Bahn zum Maimarkt kommen,
zahlen für den Maimarkt-Eintritt einschließlich Hin- und Rückfahrt mit dem ÖPNV nur
9,20 Euro. Dieses VRN-Maimarkt-Ticket ist ebenfalls schon im Vorverkauf erhältlich und
gilt im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Für Kinder
von 6 bis 14 Jahren kostet das VRN-Maimarkt-Ticket 5,10 Euro. Besonders bequem
fährt man mit der Stadtbahn Linie 6 zum Maimarkt, die Haltestelle befindet sich unmittelbar
vor dem Maimarkt-Haupteingang. Während des Maimarkts kosten die Eintrittskarten an
den Tageskassen für Erwachsene 8,00 Euro, die ermäßigten Vorzugskarten 4,50 Euro.
Kurzentschlossene erhalten an allen Maimarkttagen mit der Nach-16-Uhr-Karte Einlass:
Sie ist für 4,00 Euro zu haben. Rund 250 Vorverkaufsstellen zwischen Frankfurt und
Karlsruhe, Mainz und Heilbronn, Zweibrücken und Wertheim halten die ermäßigten
Eintrittskarten im Vorverkauf bereit. Vorverkaufsstellen sind unter www.maimarkt.de
aufgelistet. Die Maimarktleitung nennt sie auch gerne unter der Telefonnummer 0621
42509-20. Ab April gibt es das VRN-Maimarkt-Ticket zusätzlich bei den Verkaufsstellen
vieler Verkehrsunternehmen sowie teilweise beim Fahrpersonal und an den FahrausweisAutomaten. Fahrplanauskünfte bietet der VRN rund um die Uhr unter www.vrn.de oder
unter Telefon 01805 8764636.
RNF-Maimarkt-Gewinnspiel: Jeep Renegade zu gewinnen!
Wer seinen Maimarkt-Besuch jetzt schon plant und Vorverkaufs-Karten kauft, kann am RNFMaimarkt-Gewinnspiel teilnehmen, das während der ganzen Vorverkaufszeit vom 9. März
bis zum 24. April, 23:59 Uhr, läuft. Hauptpreis ist ein Jeep Renegade Longitude 1.4
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Benziner mit 103 KW (140PS), Leichtmetallrädern und Start+Stopp-System. Er verfügt über
Klimaanlage, Audiosystem mit 6 Lautsprechern, Freisprecheinrichtung und Einparkhilfe.
Ein weiterer Gewinn ist eine einwöchige Reise mit Flug, Halbpension und Ausflügen für zwei
Personen nach Kefalonia/Griechenland. Die größte der Ionischen Inseln liegt westlich des
Peloponnes und ist mit ihren herrlichen Stränden und Badebuchten fast noch ein Geheimtipp.
Zehn weitere Gewinner erhalten jeweils einen Mini-Goldbarren von einem Gramm
999er Feingold mit Maimarkt-Prägestempel.
Teilnehmen kann jeder, der im Vorverkauf Maimarktkarten, Karten für die Matinée „Froh und
Heiter“ sowie VRN-Maimarkt-Tickets erworben hat, die nicht aus einem Automaten stammen.
Einfach anrufen unter 01378 8818181 und Ticket-Nummer, Namen und Telefonnummer
nennen (50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können teilweise
erheblich abweichen. Die Benutzung eines Festnetzanschlusses wird empfohlen. Teilnahme
ab 18 Jahren. Keine Gewinnausschüttung an Minderjährige. Die Teilnahme ist freiwillig. Unter
allen eingegangenen und richtigen Lösungen entscheidet das Los. Beachten Sie die AGBs im
RNF-Text S. 898). Das Ticket bitte gut aufbewahren! Die Gewinner werden am Sonntag, 3. Mai,
in der RNF-LIFE-Sendung im Maimarktstudio gezogen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
Der Mannheimer Maimarkt ist vom 25. April bis 5. Mai 2015 täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr
geöffnet. Weitere Informationen unter www.maimarkt.de
Maimarkt
Mannheim 2015
25.04. – 05.05.
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Maimarkt-Ticket:
Fahrt und Eintritt
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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Ausgabe 17/2015
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