/-/ / $%2¬6%2"!.$3'%-%).$%¬,).'%.&%,$ 43. Jahrgang (140) • Ausgabe 17/2015 Donnerstag, den 23. April 2015 F R E ISBACH LUSTA DT WE I NGA RTE N ( P FA LZ ) Auch als Onlineausgabe unter www.vg-lingenfeld.de LI NG E N F E LD SCHWEG E N H E I M WESTH E I M ( P FA LZ ) MIT DEN ORTSGEMEINDEN: FREISBACH · LINGENFELD · LUSTADT · SCHWEGENHEIM · WEINGARTEN (PFALZ) · WESTHEIM (PFALZ) Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld i - 2 - Ausgabe 17/2015 wichtiges auf einen blick Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Telefon: 06344 / 509 - 0 + Fax: 06344 / 50 91 99 E-Mail: [email protected] + Internet: www.vg-lingenfeld.de Für die rechtssichere E-Mailkommunikation (signierte E-Mail) senden Sie Ihre E-Mail bitte ausschließlich an die VPS-Mailadresse „vg-lingenfeld@ poststelle.rlp.de“. Besuchen Sie auch unsere Internetseiten unter www.vglingenfeld.de. Im „Formularcenter“ stehen Ihnen zahlreiche Informationen, Vordrucke und Formulare zur Verfügung. Über den Link „rlpDirekt-Bürgerservice“ auf unserer Internetseite erhalten Sie außerdem eine Vielzahl von Informationen zu allgemeinen Lebenssituationen, zu Themen und Dienstleistungen aus dem Behördenbereich. Das Amtsblatt steht auch als Onlineausgabe zur Verfügung. Näheres unter www.vg-lingenfeld.de. Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld: montags und dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags (Dienstleistungsmittag) 08.00 bis 13.00 Uhr Das Standesamt hat wie folgt geöffnet: Telefon: 06344 / 509 - 225 oder E-Mail: [email protected] montags und dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr 12.00 bis 12.30 Uhr (nur nach Vereinbarung) 14.00 bis 18.00 Uhr donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags 08.00 bis 12.00 Uhr 12.00 bis 13.00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Sprechzeiten des Ersten Beigeordneten Peter Beyer Gesprächstermine mit dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Peter Beyer, können telefonisch vereinbart werden unter der Rufnummer 06344 / 5080213. Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Germersheim Mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 100, EG, Telefon: 06344 / 509 - 224. E-Mail: [email protected] Das Informationszentrum „Prävention“ des Polizeipräsidiums Rheinpfalz befindet sich in 67059 Ludwigshafen, Bismarckstraße 116. Telefon: 0621 / 963 - 2510, Fax: 0621 / 963 - 2527 E-Mail:[email protected] Polizeiinspektion Germersheim, Tel.: 07274 / 9580 Die Sprechstunde des Vollstreckungsbeamten findet jeweils mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 310, 2. OG, statt. Telefondirektwahl: 06344 / 509 - 214, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 214 und E-Mail: [email protected] Sprechstunde der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:00 Uhr in Zimmer Nr. 109 in der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Sprechstunde ist für Kinder, Jugendliche und Eltern gedacht. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter Tel. Nr. 06344 / 509 - 236, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 236 oder per E-Mail: [email protected] an. Die Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten findet jeweils mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 401 (Neubau) statt. Telefon: 06344 / 509-255, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 255 und E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@vg-lingenfeld. de Das Verbandsgemeindearchiv hat nur nach Vereinbarung geöffnet. Telefon: 06344 / 509-301, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 301 und E-Mail: [email protected] Die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen die zentrale E-Mailadresse „info@vg-lingenfeld. de“ zur Verfügung. Weiterhin können natürlich auch an alle nachfolgenden funktionsbezogenen E-Mailadressen sowie an alle auf dem Briefkopf der Verbandsgemeinde Lingenfeld bzw. der Verbandsgemeindewerke ausgewiesenen E-Mailadressen formfreie Nachrichten und Mitteilungen gesendet werden. Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Fachbereich 2 - Bauen und natürliche Lebensgrundlagen: [email protected] Fachbereich 3 - Bürgerdienste: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Unternehmen: [email protected] [email protected] [email protected] Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten ausgestattet. Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen E-Mailadressen der einzelnen Fachbereiche hinterlegt. Daneben stehen zahlreiche Formulare, Satzungen und Benutzungsordnungen sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bürgerservice zum Download bereit. Wir sind bemüht die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren und, soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben dem Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, das übrigens auch über unsere Homepage online eingesehen werden kann, soll die Homepage als weitere Quelle für Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld dienen. Besuchen Sie uns doch mal unter www.vg-lingenfeld.de Sprechstunde des Schiedsamtes Die für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Schiedsperson, Herr Josef Arnold, sowie die stellvertretende Schiedsperson, Herr Hans-Günter Besau, sind telefonisch unter der Rufnummer 06344 / 509-111 (Verbandsgemeinde Lingenfeld) zu erreichen. Das Schiedsamt erreichen Sie auch unter der E-Mailadresse [email protected]. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit den Schiedspersonen telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Sprechstunde des Behindertenbeauftragten Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Behindertenbeauftragte, Herr Werner Brodback, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer 06344 / 4595 zu erreichen. Den Behindertenbeauftragten erreichen Sie auch unter der E-Mailadresse [email protected]. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit dem Behindertenbeauftragten telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Alarmierung der Feuerwehren Notruf: 112 Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld: Wehrleiter Michael Koch, Telefon 01715224911 Bürgermeister Frank Leibeck, Telefon: 06344 / 509-100 Freisbach Wehrführer Holger Karn, Telefon: 0172 9784679 Ortsbürgermeister Peter Gauweiler, Telefon: 06344 / 8991 Lingenfeld Wehrführer Mathias Deubig, Telefon (privat): 06344 / 3423 und 07274 / 53343 (dienstlich) Ortsbürgermeister Erwin Leuthner, Telefon: 06344 / 5601 oder 06344 / 92180 Lustadt Wehrführer Ralf Keller, Telefon: 06347 / 7443 Ortsbürgermeister Volker Hardardt, Telefon: 06347 / 308010 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld i - 3 - Ausgabe 17/2015 wichtiges auf einen blick Schwegenheim Wehrführer Christoph Stoll, Telefon: 06344 / 954365 Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt, Telefon: 06344 / 5658 Weingarten (Pfalz) Wehrführer Christoph Bexel, Telefon: 0176-63369019. Ortsbürgermeister Thomas Krauß, Telefon: 06344 / 6794 Westheim (Pfalz) Wehrführer Steffen Andres, Tel. 0170-4574923 Ortsbürgermeisterin Inge Volz, Telefon: 06344 / 8168 Forstreviere Forstrevier „Lustadt“: Revierförster Herr Florian Korff, Tel. 015228851050, E-Mail: [email protected] Zuständig für die Ortsgemeinden Lingenfeld, Lustadt, Weingarten (Pfalz) für den Bereich „Oberwald“ und Westheim (Pfalz). Forstrevier „Modenbach“: Revierförster: Jürgen Render, Tel. 06232/990764 Von November - März auch telefonische Sprechstunde unter dieser Nummer immer donnerstags 16-17 Uhr. E-Mail: [email protected], zuständig für den Wald der Ortsgemeinden Freisbach, Schwegenheim und Weingarten (Bereich Lohwald). Krankentransporte Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Germersheim, Kreisgeschäftsstelle, Hans-Graf-Sponeck-Straße 33, 76726 Germersheim: Rettungsleitstelle (Rettungsdienst / Notarzt und Krankentransporte): 19 222 (Notruf - ohne Vorwahl) Hausnotruf, mobiler Mittagstisch, Fahrdienste und Erste-Hilfe-Kurse: Telefon: 07274 / 2460 und Fax: 07274 / 8358 DRK Ortsverein VG Lingenfeld e.V., Tel. 06344/9295898, Fax: 06344/9295899, E-Mail: [email protected] Rettungsdienste - Notarzt - Notrufe - Störungsdienste Polizei (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 110 Feuerwehr (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 112 Rettungsleitstelle (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 19 222 Giftnotrufzentrale Mainz: 06131 / 19240 oder 06131 / 232466 Schutzpolizeiinspektion Germersheim: 07274 / 958-0 Zweckverband für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“: 0172 / 7106481 Verbandsgemeindewerke (Abwasser): 0172 / 7105710 Stromentstörung: 0800 / 7977777 Stadtwerke Germersheim GmbH - Erdgasversorgung nur für Lingenfeld: 01801 / 794794 Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen (Netzteam Edenkoben): 06323 / 941310 Pfalzgas GmbH (Entstörung Gas) - nur für Schwegenheim: 0800 / 1003448 Thüga Energienetze GmbH: 0800 / 0837111 Krankenhäuser Asklepios Südpfalzklinik Germersheim: 07274 / 504-0 Klinikum Landau i.d. Pfalz SÜW: 06341 / 908-0 Vincentiuskrankenhaus Landau i.d. Pfalz: 06341 / 17-0 Diakonissenkrankenhaus Speyer: 06232 / 22 - 0 St. Vincentiuskrankenhaus Speyer: 06232 / 133-0 Stiftungskrankenhaus Speyer: 06232 / 18-0 BG Unfallklinik, Ludwigshafen: 0621 / 681 0-0 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Die ärztliche Notfalldienstzentrale für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld befindet sich in der Asklepios Südpfalzklinik Germersheim Telefon 116117 Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Feiertag Vortag 18.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Sonntag, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr dienstbereit: Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt ist auch außerhalb dieser Sprechstunden jederzeit bei dringenden Notfällen für Patienten erreichbar. Unter der nachstehenden Telefonnummer kann der Dienst habende Zahnarzt abgerufen werden: 07272 / 919653. Apothekenbereitschaftsdienst Unter 01805/258825 plus Postleitzahl kann die nächste Notdienstapotheke erfragt werden. Die Abfrage aus dem Festnetz kostet 0,14 Euro pro Minute, aus den Mobilnetzen maximal 0,42 Euro pro Minute. Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr. Der Apothekenbereitschaftsdienst ist übrigens an JEDER APOTHEKE bekannt gemacht. Augenärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Zu erfragen über die Anrufbeantworter der Augenärzte in Germersheim: Dr. Stein (Telefon: 07274 / 76482) und Dr. Pintz (Telefon: 07274 / 3049). Pflegestützpunkte und Sozialstation Pflegestützpunkte Germersheim Der Pflegestützpunkt Germersheim berät zu allen Fragen rund um das Thema Alter, Krankheit, Behinderung und Pflege. Die Beratung ist kostenlos, individuell, neutral, unverbindlich und erfolgt unter Wahrung der Schweigepflicht. Pflegestützpunkt Germersheim, Bismarckstr. 12, 76726 Germersheim Frau Ahilger / Frau Stepp 07274 / 70 30 932, Frau Scheib 07274 / 70 30 177 Freisbach Pflegestützpunkt Edenkoben-Herxheim-Offenbach Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und deren Angehörige. 76863 Herxheim, Käsgasse 15, Tel. 07276/989010 oder 989016 Sprechzeiten: Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.V. Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.V. (AmbulanteHilfe-Zentrum), Telefon: 07274 / 70450 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr (außer feiertags) und nach Vereinbarung Seelsorglicher Notdienst des katholischen Pfarrverbandes Germersheim Sie brauchen dringend seelsorgliche Hilfe und erreichen keine Seelsorgerin/keinen Seelsorger vor Ort, dann wählen Sie den seelsorglichen Notdienst unter Tel. 0176/66024810. Pro Familia Ortsverband Landau e.V., Zeppelinstraße 31 a, 76829 Landau i.d.Pfalz, Telefon: 06341 / 348034 Soziales Warenhaus St. Christophorus Warenkorb Germersheim, Waldstraße 5 e, 76726 Germersheim, Tel. 07274/973844-0. Marktleiterin: Frau Natascha Pelc, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09.00 - 17.30 Uhr; Dienstag und Freitag: 10.00 - 14.00 Uhr. Migrationsberatung Fachdienst für Migration und Integration im Diakonischen Werk, Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Telefon: 07274 / 1248. Sprechzeiten: dienstags, mittwochs und donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Frauenhäuser Frauenhaus in Landau i.d.Pfalz, Telefon: 06341 / 89626 Frauenhaus in Speyer, Telefon: 06232 / 28835 Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe Herrenlose Tiere nimmt die Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe, Am Klärwerk 2, 67363 Lustadt, auf. Telefon 06347 / 608672 oder 0170/3157618 oder 07255 / 8037. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 4 - Ausgabe 17/2015 Hallenbad Bewegung, Spaß und sportliches Schwimmen im Hallenbad Lingenfeld Wir bieten Ihnen das Programm Ihrer Wahl. Für die aktuellen AquaFit-Kurse sind noch wenige Plätze frei, welche nach Reihenfolge der Anmeldung bzw. Zahlung der Kursgebühr vergeben werden. Zielgruppe für diese angenehme und gelenkschonende Art der Bewegung im Wasser mit 7 unterschiedlichen Trainingsgeräten sind Spitzensportler, Menschen mit Gelenkschmerzen sowie Sportneueinsteiger. Durch die Besonderheit des Wassertrainings ist es diesen drei Gruppen sogar möglich, ihre individuelle Belastungsgrenze gemeinsam im Wasser auszutesten. Aquafit-Kursanmeldungen bitte unter Telefon: 0 63 44 - 50 80 583 mit Sporttherapeut Mirko Fuchs abklären (Keine Informationen zu Schwimmkursen oder Öffnungszeiten!) Anrufe und Rückfragen bitten wir Sie auf die Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr bzw. 14.00 bis 17.00 Uhr zu beschränken. Weiterführende Infos zur Badöffnung, Kursverlauf, Anmeldung usw. erhalten sie unter www. mfsport.de. Öffnungszeiten Hallenbad Lingenfeld AquaFit-Kurszeiten (Einlass 15 min. vor Kursbeginn) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr Badeschluss 11:00 Uhr Montag Donnerstag Freitag 10:00 - 10:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 18:10 - 18:55 Uhr 19:25 - 20:10 Uhr 17:00 - 17:45 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Badeschluss 17:30 Uhr 19:10 - 19:55 Uhr 20:20 - 21:05 Uhr - 15:00 - 21:30 Uhr Badeschluss 21:00 Uhr 20:10 - 20:55 Uhr - - 18:00 - 18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00 - 19:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 15:00 - 17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00 - 19:30 Uhr Seniorenschwimmen 17:30 - 18:00 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00 - 19:30 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:30 - 21:30 Uhr Allgemein / Badeschluss 21:00 Uhr 15:00 - 17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00 - 20:00 Uhr Allgemein / Badeschluss 19:30 Uhr 18:00 - 18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) Schwimmkurse veranstaltet Schwimm-Meister Wolfgang Bolz. Bei weiteren Fragen zu Kursen und Zeiten wählen Sie bitte die Telefonnummer: 0 63 44 - 27 61 (Mo - Do ab 15:00 Uhr). i Veranstaltungskalender für den bereich der Verbandsgemeinde lingenfeld Lingenfeld Di., 28.04 Kath. Erwachsenenbildung Südpfalz + Prot. Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld; Vortrag: Das Leben zur Zeit Jesu Do., 30.04. MGV Lingenfeld: Tanz in den Mai Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Humboldtstr. 19:30 Uhr Sängerheim 20:00 Uhr Dorfplätzel 18:00 Uhr Westheim Do., 30.04. Aufstellung des Maibaums Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Impressum Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld Postfach 12 61, D - 67356 Lingenfeld Telefon: 06344 / 509-0 - Telefax: 06344 / 50 91 99 E-Mail: [email protected] VPS-Mail für die rechtssichere E-Mailkommunikation: [email protected] Internet: www.vg-lingenfeld.de Auflage: 7.300 Exemplare Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Telefon: 06344 / 509-101 (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) E-Mail: [email protected] Textbeiträge (auch Bilder) können nur noch über ein vom LINUS-Wittich-Verlag bereitgestelltes Content-Management-System (CMS) übermittelt werden. Für die Nutzung dieses Systems wird lediglich ein bestehender Internetanschluss sowie ein Personalcomputer (PC), Laptop oder sonstiger internetfähiger Tablet-PC mit Internetbrowser benötigt. Die Bedienung ist leicht erlernbar; es werden keinerlei Computer- oder Softwarekenntnisse benötigt. Eine entsprechende Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de/Amtsblatt archiv–Informationen/ Häufig gestellte Fragen (FAQ). Sofern Artikel und Berichte für das Amtsblatt ausnahmsweise (z.B. Veranstaltungskalender) in digitalisierter Form per E-Mail an uns übermittelt werden, sind diese ausschließlich an die E-Mailadresse [email protected] zu senden. Rechtlicher Hinweis nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 3 a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation): Im Zusammenhang mit der Annahme rechtserheblicher Anträge und Erklärungen via elektronischer Post, insbesondere der Annahme verschlüsselter oder signierter elektronischer Post, sowie der Nutzung bzw. Übersendung von Dateiformaten und/oder Dateianhängen bitten wir Sie, die Hinweise im Impressum auf unserer Homepage unter www. vg-lingenfeld.de zu beachten, soweit hier nichts anderes regelt ist. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Systeme zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails und Daten im Rahmen des Content-Management-System (CMS) technisch stets zur Verfügung stehen. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Europaallee 2, 54343 Föhren Telefon: 06502 / 9147-0; Telefax: 06502 / 9147250 Internet: www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für Nachrichten, Hinweise und Mitteilungen: Jens Hinderberger, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren. Layout der Titelseite: Ralf Müller, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld. Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags Redaktionsschluss: grundsätzlich montags, 15.00 Uhr In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, der rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gemacht wird. Für die Veröffentlichung von Nachrichten, Mitteilungen und Hinweisen gelten die von der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufgestellten Richtlinien, die in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt veröffentlicht werden und auf unserer Homepage zum Download bereitstehen. Für eingesandte Manuskripte, Texte und Bilder besteht keine Gewähr für eine Rücksendung. Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG Spanierstr. 70, 76879 Essingen Telefon: 06347/972080, Telefax: 06347/9720810, E-Mail: [email protected] Private Anzeigen sind kostenpflichtig. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zustellung: Die Zustellung erfolgt durch den Verlag unentgeltlich an alle Haushalte im Verbandsgemeindegebiet. Einzelstücke können über den Verlag zum Preis von 0,50 € bezogen werden. Bei Zustellreklamationen wenden sie sich bitte an den Verlag unter Telefon 06502/9147335, -336, -713 und -716 oder per E-Mail: vertrieb@ wittich-foehren.de Bei Nichterscheinen und/oder Nichtlieferung ohne Verschulden der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld und/oder des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld oder den Verlag. - 5 - Ausgabe 17/2015 Verbandsgemeinde lingenfeld www.vg-lingenfeld.de Amtliche Bekanntmachungen Hexennacht Vom 30. April auf den 1. Mai wird wieder die sogenannte „Hexennacht gefeiert“. Dabei kommt es leider immer wieder vor, dass Sachbeschädigungen erfolgen, die über die üblichen „Hexennachtstreiche“ hinaus gehen und nicht mehr toleriert werden können. Beschädigungen an Häusern, Fahrzeugen usw. sind keine Streiche, sondern Delikte, die strafrechtlich relevant sind. Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten und um Mitteilung an die Polizei, wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden. An die Erziehungsberechtigten ergeht die Bitte, ihre Kinder entsprechend zu belehren. Vollsperrung der L 507 zwischen Weingarten und Westheim Wegen dringend erforderlicher Instandsetzungsarbeiten an der Brücke im Zuge der L 507 zwischen Weingarten und Westheim wird der o.g. Straßenabschnitt der L 507 ab Montag, den 27.04.2015 für den Zeitraum bis voraussichtlich 30.04.2015 für den Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung ist von Weingarten über Lustadt nach Westheim ausgeschildert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Umwelt-Informationen der Verbandsgemeinde Lingenfeld Wohin mit den Abfällen? Das gehört in die grüne Tonne: Unverschmutzte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Papiertüten, Papierschachteln, Pappe, Packpapier, Bücher, Kataloge, Formulare usw. Das gehört NICHT in die grüne Tonne: Verschmutztes Papier, Kunststoff- und metallbeschichtetes Papier, Stanniol, Milch- und Safttüten, Windeln. Das gehört in den „gelben Sack“: Verpackungen aus Metalle: Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, AluDeckel, Alu-Folien. Kunststoffe: Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie, Kunststoff-Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Kinderspielzeug aus Plastik, Becher von Milchprodukten, Margarine, Farbeimer mit grünem Punkt etc. Verbundstoffe: Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen. Das gehört NICHT in den „gelben Sack“: Stark verschmutzte und nicht entleerte Verpackungen Organische Abfälle Küchenabfälle und Gartenabfälle Alle verrottbaren Küchen- und Gartenabfälle sind Grundlage für einen hochwertigen Kompost. Damit erhalten Sie einen natürlichen Bodenverbesserer. Sperriger Heckenschnitt Sperriger Heckenschnitt in einer Länge von 0,5 bis 2 m (gebündelt) wird an separaten Terminen abgefahren, die dem Abfallkalender des Landkreises entnommen werden können. Sperriger Heckenschnitt wird auch ganzjährig im Wertstoffhof Westheim entgegengenommen. Altkleider Sammlungen durch Organisationen (DRK); die Termine werden in der Presse bekannt gegeben. Altkleider können auch über den Restmüll entsorgt werden. Altreifen Die Altreifen werden von Reifenhändlern entgegengenommen oder gegen eine Gebühr vom Wertstoffhof Westheim. Autobatterien Rücknahmeverpflichtung der Händler, in Ausnahmefällen Entsorgung bei der halbjährlichen Sammlung von Problemmüll oder Ablieferung bei der stationären Problemsammelstelle des Landkreises, bei der Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 6 - Batterien, Knopfzellen a) Rücknahmeverpflichtung der Händler, b) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt, Standort Lingenfeld, Schillerstraße 10, 67360 Lingenfeld, c) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt, Standort Lustadt, Schulstraße 7, 67363 Lustadt, Altmedikamente Entsorgung über die Restmülltonne. Die Medikamente möglichst in Plastiktüten, um einem evtl. Missbrauch durch Kinder vorzubeugen. Altöl Abgabe: Altölannahmestelle des Landkreises bei Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Problemmüllannahmestelle) sowie bei allen Ölverkaufsstellen (Rücknahmeverpflichtung). CDs und DVDs Aufgestellte Sammelkartons beim Wertstoffhof Westheim, in der Realschule plus sowie der Grundschule in Lingenfeld. Styropor Kleine, weiße, saubere Mengen an Verpackungsstyropor bitte in einen separaten „gelben Sack“ füllen (da sonst Verschmutzungsgefahr). Große Mengen von sauberem, einwandfreiem Styropor (Verpackungsmaterial von Fernsehern usw.) können beim Wertstoffhof Westheim abgeliefert werden (Öffnungszeiten siehe unter Bauschutt). Bauschutt Unbelasteter Bauschutt (Steine, Ziegel, kleinere Betonbrocken, Mörtel) Anfuhr zum Wertstoffhof Westheim Firma Freyer GmbH, Bauschuttrecycling, Philippsburger Str. 3, 76726 Germersheim, Tel. 07274-2061, Mo - Fr 7.00 - 16.00 Uhr Kühlgeräte und Fernseher Entsorgung nach schriftlicher Anforderung mittels Postkarte, per E-Mail: [email protected] , per Fax: 07272/700550, bei der Firma SITA Süd GmbH in 76761 Rülzheim, Mozartstr. 27, Stichwort „Fernseher“ oder „Kühlgerät“ sowie Stückzahl angeben. Problemabfälle z.B. Entkalker, Reinigungsmittel, Farben (keine Dispersionsfarben) und Lacke, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Abbeizer, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren. Es gelten für die Abgabe von Problemmüll bei der Firma SITA Süd GmbH in 76761 Rülzheim, Mozartstr. 27, folgende Öffnungszeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Mi. 13.00 - 16.30 Uhr Fr. 13.00 - 16.30 Uhr An jedem ersten Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr Restmüll Alle nicht vorstehend aufgeführten Haushaltsabfälle werden regelmäßig mit der grauen Mülltonne nach Müllkalender entleert. Sofern die graue Tonne nicht für den Restmüll ausreicht, können rote Müllsäcke gegen eine Gebühr von 3,80 Euro pro Stück bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Telefonzentrale) käuflich erworben werden. Haushaltsübliche Elektroartikel (z. B. Rührgerät, Kaffeemaschine, Staubsauger usw.) aus Privathaushalten Wertstoffhof Westheim ( Öffnungszeiten und sonstige Infos: Der Wertstoffhof Westheim hat wie folgt geöffnet: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr und 12.45 - 16.15 Uhr Sa 8.00 - 12.00 Uhr Tel: 07274/70290 Letzte Anlieferungsannahme 15 Minuten vor Betriebsende ! Sperrmüll Zweimal jährlich kostenlos mit dem neuen Service „Sperrmüll auf Abruf“ und wie gewohnt zu einem festen Termin nach dem Abfallkalender. Infos zum Thema Müll: Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, Abfall- und Umweltberatung, 07274/53342, -53269 oder -53307 sowie im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft sowie Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim, Tel. 07272 / 7005-0 famoSA - familienorientierte Soziale Arbeit in der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Anlaufstelle für alle Eltern in der VG Lingenfeld Wir sind ein niedrigschwelliges Angebot und wollen dazu beitragen das Selbsthilfepotential der Eltern zu stärken. Sie brauchen Rat und Hilfe bei Themen wie - Allgemeinen Erziehungsfragen - Was mache ich bei Krisen und Konflikten in der Familie? - Wo finde ich Hilfe und Unterstützung bei Behördengängen oder bei Gesprächen mit Schule und Kindergarten? Ausgabe 17/2015 - - Wer hilft mir beim Ausfüllen von Anträgen? Wo finde ich einen Elternkurs zu speziellen Themen (Pubertät, Internet, Grenzen)? Sie suchen nach Ideen wie - altersgemäße spielerische Förderung Ihres Kindes -Entlastungsmöglichkeiten - Ferien- und Freizeitangebote Ab 2014 bieten wir in jedem Ort der Verbandsgemeinde Elterncafes an, kommen Sie vorbei zum gegenseitigen Kennenlernen! Auf Ihren Besuch freut sich Traudel Siegfarth, Tel. 06344-509 236, mobil: 0173-645 0000. [email protected] Die Beratung ist anonym und kann im Büro in der Verbandsgemeinde oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Das Angebot wird vom Landkreis Germersheim finanziert und ist dadurch für Ratsuchende kostenfrei. Zweckverband für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ Der Wasserhärtebereich in der Verbandsgemeinde Lingenfeld Im gesamten Versorgungsgebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“, also im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld und in der Ortsgemeinde Zeiskam, wird das Trinkwasser dem Härtebereich „Hart“ (im Mittel 2,6 Millimol Calciumcarbonat je Liter) zugeordnet. Dies entspricht im Mittel 14,5 Grad deutscher Härte. Die Abnehmer werden gebeten, die Waschmitteldosierung nach der auf der Verpackung aufgedruckten Empfehlung zu wählen, um eine Überlastung des Wassers zu vermeiden. Austausch der Wasseruhren im Verbandsgemeindegebiet In allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde werden im Laufe der nächsten Wochen die Wasserzähler, deren Eichzeit abgelaufen ist, von den Arbeitern des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ kostenlos ausgetauscht. Wir bitten die Hausbewohner, die Wasserzähler frei zu halten und den Arbeitern des Wasserzweckverbandes ungehinderten Zutritt zu gewähren. Grundstückseigentümer: Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. Aus wiederholtem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass jegliche Änderungen wie Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. dem Zweckverband „Germersheimer Nordgruppe“ bzw. den Verbandsgemeindewerken gesondert mitzuteilen sind. Die Annahme, dass das Einwohnermeldeamt oder das Standesamt in unserem Hause die Änderungsdaten weiterleiten, ist falsch. Aus Datenschutzgründen dürfen die dort gespeicherten Daten anderweitig nicht verwendet werden. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe. Bei einem Schadensfall, Rohrbruch oder Defekt der Wasserzuleitung, der nach Feierabend oder an einem Wochenende auftritt, rufen Sie bitte die Telefonnummer 0172 7106481 an. Hinweis: Gemäß § 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ vom 14.04.1982 haftet der Grundstückseigentümer für Beschädigungen jeder Art an dem Wasserzähler. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Grund- und Schmutzwasser sowie vor Frost zu schützen. Das Entfernen der Plomben ist verboten, jegliche Beschädigungen und Störungen sind dem Zweckverband für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 209, Telefon-Nr. 06344 509263, unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Verlegen einer Wasserhausanschlussleitung in einem Neubau sowie die Montage des Wasserzähleranschlussbügels und des Ein- und Ausgangsventils nur von den Arbeitern des Wasserzweckverbandes und nicht vom Installationsmeister ausgeführt werden darf. Die Verbandsgemeindekasse informiert Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz vom 1. September 2014 hin, die zum 1. November 2014 in Kraft getreten ist. Hiernach berechnen sich die Mahngebühren wie folgt: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 7 - Anlage I (zu Artikel 1 Nr. 6) Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) Mahngebühren Anzumahnender Gesamtbetrag Mahngebühr bis 100,00 EUR einschließlich 5,00 EUR bis 500,00 EUR einschließlich 10,00 EUR bis 1 000,00 EUR einschließlich 15,00 EUR bis 5 000,00 EUR einschließlich 50,00 EUR bis 10 000,00 EUR einschließlich 75,00 EUR mehr als 10 000,00 EUR 100,00 EUR Die Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung bleiben hiervon unberührt. Wohnraum für 3-köpfige Flüchtlingsfamilie gesucht Die Verbandsgemeindeverwaltung sucht dringend eine Wohnung, ca 80 qm Wfl, für eine 3-köpfige Flüchtlingsfamilie, bestehend aus einem alleinerziehenden Vater und zwei Söhnen (12 und 14 Jahre). Die Familie ist seit längerer Zeit in einer Gaststätte untergebracht. Hier besteht allerdings keine Kochmöglichkeit, eine Waschmaschine steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Die Miet-, Neben- und Heizkosten werden durch die Verbandsgemeinde übernommen. Ein Haftungsrisiko bei evtl. Schäden besteht seitens des Vermieters nicht. Ansprechpartner: Herr Blumenschein Tel: 06344/509231 oder Herr Benz Tel: 06344/509133. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim Vollzug des Tierseuchengesetzes sowie der Bienenseuchenverordnung hier: Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom 16.10.2014 Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt folgende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung: 1. Die Amerikanische Faulbrut im Bereich des Faulbrut-Sperrbezirks der Ortsgemeinden Freisbach / Schwegenheim ist erloschen. Ausgabe 17/2015 2. Der in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 16.10.20014 festgelegte Sperrbezirk sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen werden mit Wirkung vom 20.04.2015 aufgehoben. I. Begründung: Nachdem am 08.10.2014 in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Schwegenheim befand, die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt wurde, erließ die Kreisverwaltung Germersheim, am 16.10.2014 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung. Inhalt dieser Verfügung war die Festsetzung eines Seuchensperrbezirkes sowie die Anordnung von Schutzmaßnahmen. Alle erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bestandes wurden unter amtlicher Aufsicht behandelt oder getötet. Die aktuellen amtlichen Untersuchungen ergaben für den betroffenen Bestand (§ 9 Bienenseuchen-Verordnung) und die Bestände im Sperrbezirk (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Bienenseuchen-Verordnung) keine klinischen Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut. Somit gilt nach § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung die Amerikanische Faulbrut als erloschen. Deshalb sind die mit der vorgenannten tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung angeordneten Schutzmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung aufzuheben. Zuständigkeit: Die Kreisverwaltung Germersheim ist gem. § 6 TierGesG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Landestierseuchengesetz (LTierSG) i.V.m. §§ 5 b, 8, 10 und 11 Bienenseuchen-Verordnung die sachlich und örtlich zuständige Behörde für das Gebiet der Ortsgemeinden. II. Bekanntmachung: Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. III. Rechtsgrundlagen: - §§ 4 und 8 ff Tiergesundheitsgesetz - § 1 Abs. 1 Nr. 4 Landestierseuchengesetz - §§ 9, 11 und 12 Bienenseuchenverordnung IV. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, 76726 Germersheim, Luitpoldplatz 1, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der o.g. Frist bei der Behörde eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 8 - der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de (Impressum) aufgeführt sind. 76726 Germersheim, den 20.04.2015 Kreisverwaltung Germersheim gez. Herrmann Aus der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 15.04.2015 Öffentlicher Teil Beratungsgegenstände 1. Einwohnerfragestunde Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen. 2. Auftragsvergabe Landschaftsplan Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld war auf das Zieljahr 2010 ausgerichtet. Im Rahmen der landesplanerischen Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die untere Landesbehörde bei der Kreisverwaltung Germersheim festgestellt, dass weitere Änderungen des FNP 2010 nicht mehr zugelassen werden. Eine Generalfortschreibung wurde gefordert. Insoweit hat der Verbandsgemeinderat Lingenfeld bereits eine Grundsatzentscheidung gefasst, sowie in seiner Sitzung vom 10.12.2014 den Auftrag an das Planungsbüro Fischer, Mannheim, erteilt. Zur abschließenden Bearbeitung des Flächennutzungsplanes sind noch folgende Aufträge zu erteilen: - der Umweltbericht als besonderer Teil der Begründung zum Flächennutzungsplan, - der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan, - die Biotoptypenkartierung, sowie - das landespflegerische Entwicklungskonzept. Für diese Teilleistungen können teilweise Zuschüsse des Landes beantragt werden. Vor einer Auftragsvergabe ist deshalb eine Entscheidung über den Zuschussantrag abzuwarten oder der vorzeitige Planungsbeginn zu beantragen. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: „Der Verbandsgemeinderat erteilt den Auftrag für den neuen Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan 2030 an das Büro IUS Weibel & Ness, Kandel, zur vorläufigen Auftragssumme vom 111.240,44 € brutto. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Einwilligung des Landes Rheinland-Pfalz in den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.“ 3. Anerkennung eines Vorentwurfs für die Generalsanierung der Schulturnhalle Weingarten (Pfalz) Der zuständige Beigeordnete Peter Beyer erläutert den Sachverhalt und verweist darauf, dass bereits seit 2012 über die Grundsanierung der Schulturnhalle beraten wird. Die vom Architekten Ralf Eckert erarbeitete Studie wird von ihm positiv bewertet. Der Architekt Ralf Eckert, Schwegenheim, hat für die Generalsanierung der Schulturnhalle Weingarten (Pfalz) einen ersten Vorentwurf ausgearbeitet und in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit dem Schulträgerausschuss am 11.03.2015, sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2015 vorgestellt. Der Vorentwurf entstand auf der Basis der Machbarkeitsstudie vom Mai 2012, Bestandsaufnahmen, Bestandsbewertungen, Gesprächen mit der Grundschulleitung und diversen Nutzern. Das ursprüngliche Konzept wurde dabei fortentwickelt und eine Nutzung durch die betreuende Grundschule mit berücksichtigt. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: „Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vom Architekturbüro Ralf Eckert, Schwegenheim, vorgelegten Vorentwurf für die Generalsanierung der Schulturnhalle Weingarten (Pfalz) zu. Die Planung kann auf der Grundlage dieses Vorentwurfs weiter ausgearbeitet und zur Genehmigungsreife geführt werden.“ 4. Bericht der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Lingenfeld Der Jahresbericht 2014 liegt jedem Ratsmitglied vor. Die zuständige Beigeordnete Bianca Dietrich macht einige Ausführungen zur Arbeit in der Jugendpflege innerhalb der Verbandsgemeinde. Frau Dietrich bedankt sich bei allen Helfern, insbesondere bei den Jugendpflegern Siegfarth und Redner für die geleistete Arbeit. Jugendpfleger Bodo Redner berichtet über Einzelheiten, Schwerpunkte und Aufgabenverteilung in dem Bereich Jugendpflege. Herr Redner macht Ausführungen zu der Jugendarbeit in den Einrichtungen in den einzelnen Ortsgemeinden. Bürgermeister Leibeck bedankt sich ebenfalls bei den Jugendpflegern und teilt mit, dass man sich in vierteljährlichen Gesprächen mit den Jugendpflegern austauschen wird. Ausgabe 17/2015 5. Resolution gegen den durch den Eisenbahn-Güterverkehr verursachten Lärm entlang der Bahnstrecke Ludwigshafen-Karlsruhe im Gemarkungsbereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld Mit einer gemeinsamen, parteiübergreifenden Erklärung treten die politischen Vertreter im Landkreis Germersheim gegen die aktuellen Pläne der Deutschen Bahn zur Erhöhung des Güterverkehrs auf den Bahnstrecken in Landkreis Germersheim ein und stellen eine Reihe an Forderungen. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) stellt derzeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf, der noch 2015 vorgestellt werden soll. Unter anderem ist vorgesehen, bis 2030 den Güterverkehr auf der Strecke Rotterdam-Genua deutlich zu erhöhen. Der BVWP enthält in seinem jetzigen Entwurf Planungsvarianten mit voraussichtlich sehr negativen Auswirkungen auf die Menschen, auch im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld. Es stehen eine rechtsrheinische und zwei linksrheinische Varianten, die sogenannte „Große und Kleine Pfalzlösung“ zur Debatte. Beide linksrheinischen Varianten hätten zu Folge, dass statt nur 2 bis 4 Güterzüge täglich etwa 42 Güterzüge durch unseren Landkreis Germersheim und somit auch durch den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld fahren würden. Ein Großteil dieser Züge soll nachts fahren. Diese massive Steigerung des Güterverkehrs würde die Wohn- und Lebenssituation der Menschen im unmittelbaren Umfeld der Bahnstrecke nachhaltig, auch gesundheitlich, beeinträchtigen. Durch den höheren Güterbahnverkehr wird eine Reihe Probleme auf die betroffenen Regionen und Bereiche zu kommen. Die Bahnstrecken in der Südpfalz sind für die vorgesehenen massiven Steigerungen des Güterverkehrs völlig ungeeignet. Sie verlaufen ohne jeglichen Lärmschutz durch zahlreiche Ortschaften (u.a. auch durch die Ortsgemeinde Lingenfeld) teilweise sehr dicht besiedelten Gebieten. Im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld leben ca. 500 Menschen im unmittelbaren Nahbereich der Haltepunkte. Diese wären künftig schutzlos dem zu erwartenden Bahnlärm ausgesetzt. Entlang der Strecke existieren zahlreiche beschrankte Bahnübergänge, die künftig häufig und lange geschlossen wären. Ein geordneter Individualverkehr wäre kaum noch möglich. Ordnungsgemäße Schülerbeförderung wäre unmöglich, Krankentransporte hätten erhebliche Wartezeiten und damit erhöhte Sicherheitsrisiken. Unsere wirtschaftlich prosperierende Region ist auf eine gut funktionierende Straßeninfrastruktur angewiesen. Die Bahnstrecken werden intensiv durch den ÖPNV genutzt, der in den kommenden Jahren noch intensiviert bzw. ausgebaut werden soll. Die Bahn hat die „Kleine Pfalzlösung“ angemeldet, ohne die anliegenden Kommunen zu beteiligen oder auch nur vorab zu informieren. Gleichzeitig wird die Bahn aufgefordert im Interesse der entlang der Bahnstrecke lebenden Menschen, die vorgesehenen Pläne zu überdenken und zu überarbeiten. In der „Germersheimer Erklärung“ fordert daher der Kreistag des Landkreises Germersheim, der sich bereits zahlreiche Kommunen angeschlossen haben, umfassende Verträglichkeitsstudien für alle Trassenvarianten, ein menschenverträgliches Güterverkehrskonzept, welches negative Folgen für die Menschen an der Strecke weitestgehend vermeidet oder minimiert, optimaler Lärmschutz, ein weiterhin funktionierender Individualverkehr beim Kreuzen der Bahntrasse, ein demokratischer und transparenter Planungsprozess mit frühzeitiger Beteiligung aller betroffenen Kommunen und bundesweit den Einsatz von Güterzügen mit sogenannten „Flüsterbremsen“. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 empfohlen, sich der „Germersheimer Erklärung“ anzuschließen. „Germersheimer Erklärung zur möglichen Ausweitung des Güterbahnverkehrs Gemeinsam - parteiübergreifend - im Interesse unserer Region für eine leise Rheinschiene Was ist geplant? Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMV) stellt derzeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan auf. Unter anderem ist vorgesehen, bis 2030 den Güterbahnverkehr auf der Strecke Rotterdam - Genua deutlich zu erhöhen. Von drei im BVWP eingestellten Projektideen verläuft eine Variante rechtsrheinisch (4gleisiger Ausbau Graben-Neudorf - Karlsruhe), zwei Varianten(Kleine Pfalzlösung, Große Pfalzlösung) durchqueren in ihrem Verlauf den Kreis Germersheim. Die Kleine oder Große Pfalzlösung hätten zur Folge, dass die derzeit täglichen 2-4 Güterzüge auf etwa 42 Güterzüge ansteigen könnten. Ein Großteil dieser Züge soll nachts fahren. Die Realisierung der linksrheinischen Varianten hätte gravierende negative Auswirkungen auf unsere Region. Die erwartete massive Steigerung des Güterverkehrs würde die Wohn-und Lebenssituation von zehntausenden Menschen im Umfeld der Bahnstrecke stark beeinträchtigen. So nicht! Wir stellen fest, dass die Bahnstrecken in der Südpfalz für die vorgesehenen massiven Steigerungen des Güterverkehrs völlig ungeeignet sind. Der Landkreis Germersheim spricht sich daher entschieden gegen die aktuell geplante massive Zusatzbelastung der Strecke Ludwigshafen - Speyer - Germersheim-Wörth („Kleine Pfalzlösung“) bzw. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 9 - Neustadt - Landau - Kandel - Wörth („Große Pfalzlösung“) durch den Güterbahnverkehr aus. Zu erwartende Probleme Die Bahnstrecken in der Südpfalz verlaufen ohne jeglichen Lärmschutz durch zahlreiche Ortschaften unserer mit 270 E/qkm sehr dicht besiedelten Region. Allein im Kreis Germersheim leben ca. 70 000 Menschen im Nahbereich der Haltepunkte. Diese wären künftig schutzlos dem zu erwartenden Bahnlärm preisgegeben. Entlang der Strecke existieren zahlreiche beschrankte Bahnübergänge, die künftig noch häufiger und länger geschlossen wären. Ein geordneter Individualverkehr wäre kaum noch möglich. Ordnungsgemäße Schülerbeförderung wäre unmöglich, Krankentransporte hätten erhebliche Wartezeiten und damit erhöhte Sicherheitsrisiken. Unsere wirtschaftlich prosperierende Region ist auf eine gut funktionierende Straßeninfrastruktur angewiesen. Die Bahnstrecken werden intensiv durch den ÖPNV genutzt, der in den kommenden Jahren noch verstärkt werden soll. Vor wenigen Jahren wurde die Strecke Germersheim - Wörth unter erheblicher finanzieller Beteiligung der Gemeinden und des Landkreises elektrifiziert und zur Stadtbahn ausgebaut, teilweise mit Halbstundentakt. Dieses allseits gewünschte umweltpolitische Ziel wäre durch die Zunahme des Güterverkehrs gefährdet. Die Bahn hat die „Kleine Pfalzlösung“ angemeldet, ohne die anliegenden Kommunen zu beteiligen oder auch nur vorab zu informieren. Wir fordern die Verantwortlichen im Interesse der in unserer Region lebenden Menschen auf, die vorgesehenen Pläne zu überdenken und zu überarbeiten 1. Wir fordern für alle Trassenvarianten umfassende Verträglichkeitsstudien. 2. Wir fordern ein menschenverträgliches Güterverkehrskonzept, welches negative Folgen für die Menschen an der Strecke weitestgehend vermeidet oder minimiert. Das gesundheitliche Wohl und die Lebensqualität der entlang der Strecke wohnenden Menschen müssen im Mittelpunkt stehen. 3. Wir fordern optimalen Lärmschutz. 4. Wir fordern einen weiterhin funktionierenden Individualverkehr beim Kreuzen der Bahntrasse. 5. Wir fordern einen demokratischen und transparenten Planungsprozess mit frühzeitiger Beteiligung aller betroffenen Kommunen. 6. Wir fordern bundesweit den raschen Einsatz von Güterzügen mit sog. Flüsterbremsen. Dabei unterstützen wir das Ziel, dass ab 2020 keine lauten Güterzüge gleich welcher Herkunft das deutsche Schienennetz befahren dürfen. Wir unterstützen und beauftragen den Landrat, sich gemeinsam mit den Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der betroffenen Städte und Landkreise abzustimmen und sich auf allen Ebenen beim Thema Güterbahnverkehr für die berechtigten Belange der Bürgerinnen und Bürger unserer Region einzusetzen.“ Bürgermeister Leibeck macht weitere Ausführungen und hält den Schutz der Bürger vor zusätzlichem Lärm für sehr wichtig. Aber nicht nur Lärm, sondern auch Erschütterungen beim Durchfahren von langen Güterverkehrszügen werden sich erhöhen. Fünf Straßen von Lingenfeld liegen direkt an den Schienen und sind betroffen. Aber auch die Anlieger hinter den direkten Straßen an den Schienen sind natürlich betroffen. Das sind insgesamt ca. 140 Häuser und ca. 550 Menschen. Bürgermeister Leibeck spricht sich für die Beschlussfassung der Resolution in der vorliegenden Form aus. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig - bei einer Enthaltung - folgenden Beschluss: „Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld schließt sich vollumfänglich der „Germersheimer Erklärung“ gegen den durch den EisenbahnGüterverkehr verursachten Lärm, insbesondere auch entlang der Bahnstrecke Ludwigshafen - Karlsruhe im Gemarkungsbereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld, an. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird zudem beauftragt, sich gemeinsam mit den betroffenen Kommunen abzustimmen und sich auf allen Ebenen beim Thema Güterbahnverkehr für die berechtigten Belange der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld, einzusetzen.“ Im nichtöffentlichen Teil berät und beschließt der Rat über Grundstücksangelegenheiten. Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld unter www.vg-lingenfeld.de Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten ausgestattet. Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen E-Mailadressen der einzelnen Fachbereiche hinterlegt. Daneben stehen zahlreiche Formulare, Satzungen und Benutzungsordnungen sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bürgerservice zum Download bereit. Ausgabe 17/2015 Wir sind bemüht die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren und, soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben dem Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, dass übrigens auch über unsere Homepage online eingesehen werden kann, soll die Homepage als weitere Quelle für Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld dienen. Besuchen Sie uns doch mal unter www.vg-lingenfeld.de Nachrichten und Hinweise Volkshochschule Lingenfeld in der KVHS Germersheim VHS-Geschäftsstelle: Hauptstr. 58, 67360 Lingenfeld Tel. 06344/5961, Fax 06344/937241 www.vhs-lingenfeld.de E-Mail: [email protected] Beratungszeiten: dienstags 10.00 - 12.00 Uhr freitags 10.00 - 12.00 Uhr Leitung: Brigitte Schütze Auszug aus dem Programm 1-2015 Das Gesamtprogramm können Sie als Heft im Rathaus der Ortsgemeinde oder an der Pforte der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Außerdem finden Sie es auf unserer Homepage. Schauen Sie mal rein! 1 Politik, Gesellschaft, Umwelt 1.3 Selbstbewusstsein stärken, (selbst-)sicherer werden durch Wing Chun - Kennenlernkurs für Erwachsene ab 16 Jahren Verbal Grenzen setzen, auf deren Einhaltung zu bestehen, wenn nötig durch aktives Handeln, fällt vielen Menschen schwer. Genau hier setzt der Kurs an: Respektvoll mit sich selbst und anderen umzugehen, zuzulassen, was man nicht ändern kann, um im nächsten Moment die Kontrolle über sein „Ich“ zurück zu erlangen, beginnt mit der eigenen Stimme. WingChun bietet jedem die Chance auf ein entspannteres Leben mit mehr Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit. Es fasziniert durch einfache, logische Bewegungsabläufe. Detaillierte Körperarbeit fördert die Reaktion, die Koordination, die Beweglichkeit, die Konzentration, die Wahrnehmung und die Selbstfindung. Mitzubringen sind: bequeme Kleidung, Turnschuhe oder rutschfeste Socken, Getränk. Bitte kein Schmuck, Haarspangen oder Piercings. Leitung: Carmen Brothers, Horst Roters Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Montag, 11. Mai 2015, 17:45 - 18:30 Uhr Gebühr: 20 € für 6 Termine, 6 Unterrichtsstunden 2 Arbeit und Beruf 2.4 Professionell arbeiten mit PowerPoint Was ist PowerPoint? Die Arbeitsoberfläche/Grundlagen zum Arbeiten mit Präsentationen/ Platzhalter mit Textinhalten bearbeiten/Elemente kopieren und verschieben/die Hilfefunktion von PowerPoint verwenden Mit Präsentationen arbeiten Ansichten in PowerPoint effektiv nutzen/ mit verschiedenen Folienelementen arbeiten/ Bildschirmpräsentationen/grundlegende Textgestaltung/mit eigenen Vorlagen arbeiten/Folien und Begleitmaterial drucken/Präsentationen verwalten Objekte auf Folien erzeugen Zeichenobjekte erzeugen und gestalten/Grafiken und Mediaclips verwenden/Objekte platzieren und ausrichten/Organigramme und andere SmartArt-Grafiken/Diagramme erstellen und gestalten Leitung: Vera Priebe-Zehe Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Montag, 8. Juni 2015, 17:00 - 19:15 Uhr Gebühr: 60 € für 5 Termine, 15 Unterrichtsstunden 3 Sprachen 3.2 Englisch am Vormittag, Fortsetzung, Einsteiger willkommen Der Vormittagskurs Englisch ist geeignet für Senioren und andere Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen. In diesem Kurs werden ohne Zeitdruck Vokabular und Grammatik erarbeitet und die Sprechfertigkeit gefördert. Lehrwerk: Network A1, L. 6 Leitung: Penelope Thorn-Todd Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Dienstag, 12. Mai 2015, 10:00 - 11:30 Uhr Gebühr: 40 € für 7 Termine, 30 Unterrichtsstunden 3.12 Spanisch A2-8 Stufe: A2-8 für Teilnehmer mit sehr guten Vorkenntnissen Lehrwerk: Caminos A2 neu Leitung: Angela Mijangos Arredondo Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Mittwoch, 22. April 2015, 19:00 - 20:30 Uhr Gebühr: 45 € für 10 Termine, 20 Unterrichtsstunden Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 10 - 4 Gesundheit 4.1 Yoga Wegen Erkrankung des Kursleiters entfallen die Yogakurse im 1. Semester 2015. Kochen Für alle Kochkurse: Bringen Sie bitte Schürze, Küchentuch, Topflappen, Gefäße zum Mitnehmen von Resten und etwas zum Trinken mit. Die Kosten für die Lebensmittel werden gesondert mit der Kursleitung abgerechnet. 4.19 Arabische Küche Die Referentin entführt die Teilnehmer an zwei Abenden in die Küche von Tausendundeiner Nacht. Mit landestypischen Rezepten werden beliebte arabische Gerichte gekocht. Leitung: Fadia Shamout Ort: Lingenfeld, Schulküche der Realschule Plus Termin: Mittwoch, 20. Mai 2015, 18:00 - 21:00 Uhr Gebühr: 25 € für 2 Termine, 8 Unterrichtsstunden (zuzügl. Lebensmittelkosten) Ausgabe 17/2015 Die Kinder können ab 8 Uhr in den Jugendtreff gebracht werden. Das Programm beginnt um 9 Uhr, Ende der Tagesbetreuung ist um 16.30 Uhr. Ihr Kind sollte gefrühstückt haben. Anmeldungen ab sofort unter der Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienprogramme Kath. Erwachsenenbildung Südpfalz und Prot. Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld laden alle Interessierten zu einem Vortrag ein Thema: Referenten: Ort: Zeit: Kosten: Das Leben zur Zeit Jesu Prof. Dr. Hans Ammerich, Bistumsarchivar i.R. Frau Renate Hoffmann Protestantisches Gemeindehaus Lingenfeld, Humboldtstr. Dienstag, 28. April 2015, 19.30 Uhr Freiwillige Spende erbeten RS+ Lingenfeld Begehung des Druslach-Bacherlebnisweges Freiwilliges Soziales Jahr Am Dienstag, den 28. April um 13:00 Uhr treffen sich die „Lingenfelder Druslachpaten“ und die Gruppe „Wir für Westheim“ am Lingenfelder Bahnhof. Gemeinsam mit den Bürgermeistern von Lingenfeld und Westheim werden wir den Weg von Lingenfeld bis Westheim begehen. Gegen 15:30 Uhr wollen wir im Restaurant „Zum Hirschgraben“ (Lingenfeld) den Begehungstermin in gemütlicher Runde ausklingen lassen. Die Bevölkerung ist zu dieser Wanderung herzlich eingeladen. Die „Lingenfelder Druslachpaten“ und die Gruppe „Wir für Westheim“ Schulgebäude mit FSJRaum unten links Für das kommende Schuljahr suchen wir für unsere Schule junge Menschen ab 18 Jahren, die vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2016 ein FSJ bei uns ableisten wollen. Die Anstellung erfolgt über einen freien Träger. Arbeitsbereiche sind die Betreuung der Schülerbibliothek, die Mitarbeit in der Ganztagsschule, die Mitarbeit im Förderbereich, die Begleitung im Unterricht sowie bei Ausflügen u.v.m. Wir suchen verantwortungsbewusste und verlässliche Personen, die gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Interessenten melden sich bitte bei Frau Barenthien unter: Realschule plus Lingenfeld Schillerstraße 10-12 67360 Lingenfeld 06344 969640 [email protected] Jürgen Angerhofer RektorFerienangebote der Verbandsgemeindejugendpflege 2015 Damit Sie Ihren Urlaub besser planen können, geben wir Ihnen hier unsere Ferienbetreuungsangebote bekannt: Kinderferienwochen 2015 Termin: 27. - 31.07.2015 (1. Woche) 03.- 08.08.2015 (2. Woche) Ort: Weingarten Arena Alter: 6 - 12 Jahre Kosten: 70,- € pro Woche (Geschwisterrabatt) Anmeldung: ab sofort. Bitte das Anmeldeformular ausfüllen und zurückschicken. Kurzbeschreibung: Die Freizeit wird aus einer bunten Mischung von Gruppenspielen, kreativen Elementen, einem Ausflug, Workshops und sportlichen Angeboten bestehen. Besondere Hinweise: Die Kinder können sich für eine oder zwei Wochen anmelden und ab 8 Uhr in die Freizeitstätte gebracht werden. Das Programm beginnt um 9 Uhr, Ende der Tagesbetreuung ist um 16.30 Uhr. Ihr Kind sollte gefrühstückt haben. Herbstfreizeit Termin: 19. - 23.10.2015 Ort: Jugendtreff Lustadt Alter: 6 - 12 Jahre Kosten: 70,- €, Geschwisterrabatt Anmeldung: ab sofort. Bitte das Anmeldeformular ausfüllen und zurückschicken. Kurzbeschreibung: Die Freizeit wird eine bunte Mischung aus Gruppenspielen, Bastelangeboten, erlebnispädagogischen Elementen und einem Ausflug am Mittwoch sein. Besondere Hinweise: Vereinsnachrichten SPD Frühschoppen beim Handkeesfescht Am Sonntag, 3. Mai laden wir zum traditionellen Frühschoppen des SPD-Gemeindeverbandes ein. Treffpunkt ist ab 10:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr beim Stand des Fußballclubs Lustadt - wie immer unter dem roten Schirm. Alle Mitglieder und Freunde der SPD sind eingeladen und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Inge Volz SPD-Gemeindeverbandsvorsitzende freisbach www.freisbach.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 18.30 bis 19.30 Uhr im Rathaus statt. Auf Wunsch und bei Dringlichkeit sind selbstverständlich weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 06344-8991 möglich. Peter Gauweiler Ortsbürgermeister Abgabe gelber Wertstoffsäcke Jeden ersten Donnerstag im Monat können in der Zeit von 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr beim gemeindlichen Bauhof neben dem Feuerwehrgerätehaus bei Bedarf gelbe Wertstoffsäcke abgeholt werden. Jugendarbeit in Freisbach Teenietreff ab 11 Jahren Im Jugendtreff, Hauptstr. Hintereingang von der Bäckerei Wann? donnerstags von 16 bis 18.30 Uhr Hallo liebe Freisbacher Jugendliche ab 11 Jahren, schaut doch mal bei uns vorbei im Jugendtreff! Wir haben uns ein abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Für Verbrauchsmaterialien und Getränke sind jedes Mal 1,50 € mitzubringen. Auf viele Teens ab 11 Jahren freut sich Bodo Redner Jugendpfleger Verbandsgemeinde Lingenfeld Mobil: 0170 / 40 27 975 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 11 - Nachrichten und Hinweise Goldene Hochzeit Ausgabe 17/2015 Da schmeckte das Feierabendbier bei der Bewunderung des neuen Außengeländes, auf welches alle Aktiven mächtig stolz waren. Somit gilt es hiermit nochmals allen zu danken, für die unermüdlich geleistete Arbeit. Was da geschaffen wurde, soll natürlich auch gefeiert werden, und wir laden heute schon ein zur offiziellen Übergabe an die „Pfefferminzzwerge Freisbach“ am 17.05.2015 ab 14:00 Uhr. Sportverein Freisbach 1946 e.V. Aktive und AH Das Fest der goldenen Hochzeit feierten Heidelore und Uwe Reif. Bürgermeister Leibeck gratulierte hierzu im Namen der Verbandsgemeinde, Ortsbürgermeister Gauweiler überbrachte die Glückwünsche der Ortsgemeinde Freisbach. Vereinsnachrichten Förderverein Freisbacher Kinder So langsam wird’s FC Speyer II - SV Freisbach 4:0 Im Spiel gegen die 2. Mannschaft des FC Speyer waren wir bestrebt, hier nach dem bisherigen Verlauf der Rückrunde was Zählbares mitzunehmen. Aber schon nach 10 Minuten ging Speyer mit der ersten Chance in Führung. Nun wurde der Druck der Heimmannschaft immer stärker und sie erspielten sich eine klare Überlegenheit heraus und konnten dann nach einem Elfmeter und einem krassen Abwehrfehler innerhalb weniger Minuten mit 3:0 in Führung gehen. Noch vor der Halbzeit mussten wir dann noch das 4. Tor hinnehmen, was natürlich schon mehr als eine Vorentscheidung bedeutete. Nach dem Wechsel konnte unsere Mannschaft das Spiel dann etwas ausgeglichener gestalten, aber trotz einer wesentlich besseren zweiten Hälfte konnten wir nicht den Ehrentreffer erzielen. Nach den ganzen Querelen der vergangenen Woche gilt es jetzt den Blick auf das nächste wichtige Spiel in Waldsee zu richten, wo wir mit einem Sieg eine Vorentscheidung zum Klassenerhalt möglich machen könnten. Vorschau 26.04.15 15:00 Uhr ASV Waldsee - SV Freisbach 03.05.15 15:00 Uhr SV Freisbach - TDSV Mutterstadt II 10.05.15 15:00 Uhr SG Limburgerhof - SV Freisbach Bei Fragen: Herbert Bentz, 0151/ 65472729 oder 06344/8599 Jugendfußball des JFV Vorderpfalz Die Ergebnisse und Trainingszeiten des JFV Vorderpfalz (A-Jugend, B1- und B2-Jugend, C1-Jugend, D1- u. D2–Jugend und auch den E-Jugenden) erfahren Sie im Sportteil des TV Westheim und auf der eigenen Homepage unter JFV-Vorderpfalz.de Weitere News und Nachrichten finden Sie auf unserer neuen Homepage (sv-freisbach.de). Kirchliche Mitteilungen Prot. Kirchengemeinde GommersheimFreisbach-Geinsheim Nach zwei weiteren „Kraftakten“ mit viel schweißtreibenden Arbeiten wurde die Fertigstellung des neuen Außengeländes der Kindertagesstätte Pfefferminzzwerge Freisbach auf die „Zielgerade“ gelenkt. Am Freitag, den 10.04.2015 wurde im hinteren Bereich um die „Nestschaukel“ alter Rindenmulch entsorgt und der gesamte Bereich begradigt, um entsprechend Fallschutz auftragen zu können. Weiterhin wurde die angrenzende „Sandlandschaft“ nochmals erweitert, damit spielende Kinder ausreichend Platz zum Graben und „Kuchenbacken“ haben, ohne dass sie gestört werden, wenn andere Kinder die große Rutsche nutzen. Weiterhin wurde der auf der anderen Seite angrenzende, neu dazu gewonnene Spielraum gründlich gereinigt, bevor Fallschutzmatten zurecht geschnitten und ausgelegt wurden. Um dann am folgenden Samstag „frei zu haben“, ging das Handwerkerteam dann auch noch in die Überstunden, weswegen auch der Bagger an diesem Abend bis 21:30 Uhr gequält wurde und der Feierabend erst nach Einbruch der Dunkelheit angetreten werden konnte. Dann ging es am Freitag, den 17.04.2015 in die nächste Runde. Knapp 50 Tonnen kleine Kieselsteine waren schön, rund, ohne Ecken und Kanten angeliefert und neben dem Außengelände platziert. Nach Absprache und Erläuterung des Tageszieles ging es sofort zielstrebig zur Sache. Erstmal wurde im gesamten Bereich Vlies ausgelegt, bevor der „Vereinsbagger“ von Fam. Graf, gefahren vom besten Baggerfahrer Frank Lutz, bis ca. 20:00 Uhr ohne Pause Kieselsteine ins Gelände schaufelte, wobei er vom Frontlader der Fam. Kauffmann unterstützt wurde. Aber auch die Helfer hatten bis dahin „lange Arme“ vom Zuarbeiten von und in die Ecken, wo der Bagger nicht hinkam. Ein weiteres Team startete gleichzeitig ausgestattet mit Traktor, Anhänger und Kettensäge in den Wald durch, um noch fehlende Baumstämme zu besorgen, welche für die geplante Einfassung noch fehlten. Auch diese wurden dann noch im Gelände „versenkt“ und die große „Liegewiese“ aus Kieselsteinen war kurz nach 20:00 Uhr fertiggestellt. Freitag, 24. April 2015 - Sonntag 26. April 2015 Konfi-Seminar in Trippstadt Sonntag, 26. April 2015 10:15 Uhr Gottesdienst (Lektor Rieth) Mittwoch, 29. April 2015 17:00 Uhr Presbyteriumssitzung mit dem KITA-Team Prot. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Storchenweg 3, Gommersheim lingenfeld www.lingenfeld.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten findet jeden Montag zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58, statt. Sonstige Gesprächstermine nach Vereinbarung unter Tel.: 06344 5601 oder 06344 92180. Erwin Leuthner, Ortsbürgermeister Gemeindebücherei Hauptstraße 58, 67360 Lingenfeld, Tel.-Nr.: 06344 5832, [email protected] Öffnungszeiten: Montaggeschlossen Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr Gemeindebücherei geschlossen Die Gemeindebücherei ist am Samstag, 2. Mai 2015, geschlossen! Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 12 - Jugendarbeit „Juzze“ Lingenfeld Jugendzentrum Am Hirschgraben 49, 67360 Lingenfeld Jugendpfleger Bodo Redner Tel. 0170-4027975 Öffnungszeiten: • Montag 16.00 Uhr - 21.00 Uhr • Mittwoch 15.30 Uhr - 21.00 Uhr • Freitag 16.00 Uhr - 21.00 Uhr Alle Jugendlichen aus Lingenfeld ab 13 Jahren sind herzlich eingeladen, ihre Freizeit im Jugendzentrum mit Gleichgesinnten zu verbringen. Wir haben einen Kicker, einen Billardtisch, jede Menge Spiele und ein großes Außengelände mit Grillplatz und einem Basketballfeld. Der Jugendpfleger Bodo Redner und die Lingenfelder Jugend freuen sich auf euch. Offenlage gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schwenk“ der Ortsgemeinde Lingenfeld Der Ortsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2015 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwenk“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom September 2014 beschlossen und für die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben. Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.05.2015 bis 05.06.2015 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Westen durch einen Teilbereich des Grundstücks mit der Fl.Nr.: 5001/1. Im Norden durch die südliche Grenze der Grundstücke mit der Fl.Nr.: 4997/6, 4993 und 4992. Im Osten durch die westliche Grenze der Karl-Lösch-Straße Fl.Nr.: 5001/4 und 746/7. Im Süden mit einem Abstand von ca. 37 m von der Nordgrenze des Grundstücks Fl.Nr.: 5001/2 Die Offenlage erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, Zimmer 306 (DG), während der Dienststunden. Die Dienststunden sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Donnerstag vormittag von 08.00 bis 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch nachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag vormittag von 08.00 bis 13:00 Uhr Bedenken und Anregungen zum Planvorentwurf des Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, Zimmer 306 (DG), schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Lingenfeld, den 20.04.2015 Leuthner Ortsbürgermeister Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lingenfeld vom 15.04.2015 Der Ortsgemeinderat Lingenfeld hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. Ausgabe 17/2015 §3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. §4 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (mit deren Anlagen) vom 22.11.2012, außer Kraft. Lingenfeld, den 15.04.2015 Erwin Leuthner Ortsbürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Bestattungs- und Umbettungsgebühren 1. Für die Anfertigung eines Grabes, die Tieferlegung, das Ausgraben und Umbetten von Leichen und alle damit zusammenhängenden Leistungen haben die Zahlungspflichtigen die Kosten an den Empfangsberechtigten zu zahlen. 2. Wird die ausgegrabene Leiche wieder auf dem Friedhof beigesetzt, sind außerdem die Bestattungsgebühren und Grabbenutzungsgebühren gem. Abschnitt I, II und III zu zahlen. 3. Für die Überführung einer Leiche innerhalb des Ortsbezirks zur Leichenhalle mit dem Leichenwagen oder durch einen von der Gemeinde beauftragten Leichentransportunternehmer sind die Kosten direkt an den Empfangsberechtigten zu zahlen. 4. Die Gebührensätze gelten für die Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde Lingenfeld hatten sowie derjenigen, die nach der geltenden Friedhofs- und Bestattungssatzung ein Anrecht auf Benutzung einer Grabstelle hatten. 5. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Bestattung einer auswärts wohnhaft gewesenen Person wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen und eine Zusatzgebühr nach Ziff. II. 1. b) erhoben (Ausnahme für ehemalige Lingenfelder Bürger: siehe § 2, Abs. 2 d) Friedhofssatzung). II. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung, für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) 100,00 Euro b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab (Reihengrab) 250,00 Euro III. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnengrabstätten (bei späteren Beisetzungen für jedes volle Jahr) 1. Wahlgräber innerhalb der Reihe a) Familiengrab 650,00 Euro b) jede weitere Grabstätte zu a) 330,00 Euro c) Einzelgrab 330,00 Euro d) Einzelgrab mit Tiefbettung 500,00 Euro e) für jede weitere Belegung zu a) und b) (z.B.Tiefbettung) 240,00 Euro 2. Wahlgräber außerhalb der Reihe a) Wahlgrab an einem gewünschten Platz 620,00 Euro (je Grabplatz) b) Tiefbettung zu a) 210,00 Euro 3. Urnengrabstätten a) Überlassung einer Urnengrabstätte (auch anonyme) (nach § 2 der Friedhofssatzung) 375,00 Euro b) Überlassung einer Urnengrabstätte außerhalb der Reihe (Wahlgrab) 500,00 Euro c) Bei einer Urnenbeisetzung in ein Reihen grab werden Gebühren nach Ziffer II der Friedhofsgebührensatzung und bei einer Urnen beisetzung in ein Wahlgrab werden Gebühren nach Ziffer III der Friedhofsgebührensatzung erhoben. d) Überlassung einer Urnenkammer in der Urnenwand für bis zu 2 Urnen 880,00 Euro e) Zubettung einer Urne in eine belegte Grabstätte 250,00 Euro (Gebühren nach Ziffer II, b) Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr auf die begonnenen Jahre. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 13 - IV. Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-, Kinder- und Urnengräbern 1. Die Gebühren für die Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-, Kinder- und Urnengräbern betragen bei einer Verlängerung auf 5 Jahre 40 % 10 Jahre 80 % 20 Jahre 100 %. der Gebühren nach Ziff. II., III. und VII dieser Satzung. 2. Ein Reihengrab wird nach Ablauf der Ruhefrist bei einer Verlängerung des Nutzungsrechts in ein Wahlgrab umgewandelt. V. Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle 1. Benutzung der Leichenhalle und Zelle bis zu 4 Tagen 100,00 Euro für jeden weiteren Tag 25,00 Euro 2. Für die vorübergehende Einstellung einer Leiche in einer Zelle für jeden angefangenen Tag 40,00 Euro 3. Einstellung einer Urne bis zu 4 Tagen 40,00 Euro für jeden weiteren Tag 10,00 Euro 4. Benutzung des Sezierraumes und Reinigung entf. VI. Gebühren für Grabmal- und Einfassungsgenehmigungen Für die Genehmigung zur Erstellung von Grabmälern, Grabplatten, Einfassungen und der Beschriftung der Urnenkammern wird eine einheitliche Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben. VII. Gebühren für Bodenplatten , Grabmalersatz bei Urnengräbern und für sonstige Grabwegeunterhaltung In den Grabfeldern für ebenerdige Grabanlagen werden die Hauptwege und die Fläche um den Grabplatz herum von der Gemeinde Lingenfeld mit Bodenplatten ausgelegt. Die Kosten für die Verlegung einschließlich des späteren Unterhaltungsaufwandes betragen für: 1. Erdbestattung a) für ein Einzelgrab 250,00 Euro b) für ein Doppelgrab 280,00 Euro c) für jede weitere Grabstelle 150,00 Euro 2. Urnengräber a) mit Grabmalersatz und Umrandplatten (Feld AA + BB) 380,00 Euro b) mit Umrandplatten (Feld CC - HH + F) 130,00 Euro Für die Bereitstellung von Material (Riesel) zur Grabwegeunterhaltung ohne Bodenplatten in den übrigen Grabfeldern a) für ein Einzelgrab 100,00 Euro b) für ein Doppelgrab 150,00 Euro VIII. Gebühren für das Öffnen, Schließen und Zuteilen einer Grabstätte für ein a) Reihen- und Einzelgrab 460,00 Euro b) Einzeltiefgrab 490,00 Euro c) Familien/Doppelgrab (für das ganze Grab) 470,00 Euro d) für eine Urnenbestattung (Ausführung durch Ortsgemeinde) 150,00 Euro IX. Sonstige Gebühren 1. Für die Ausstellung oder Überschreibung einer Graburkunde 15,00 Euro 2. Für die Reinigung der Leichenhalle usw. nach einer vorhergegangenen Ausschmückung 80,00 Euro 3. Für die Desinfektion der Leichenhalle und des Sarges sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Ausgabe 17/2015 Nachrichten und Hinweise Wir gratulieren 25.04. 25.04. 27.04. 29.04. Frau Margareta Krüger, Robertsauer Straße 12 Frau Margaretha Maier, Stettenbergstraße 24 Frau Irma Selzer, Erlenweg 9 Frau Rosalia Mack, Lauxengarten 31 79 Jahre 91 Jahre 86 Jahre 86 Jahre Hort St. Martinus Hortfreizeit in Ittlingen Vom 30.03.15 bis zum 02.04.15 fand unsere Hortfreizeit in der FriedensHERRberge in Ittlingen statt. Mit 29 Kindern, 5 Erziehern, vielen, vielen kuschligen Freunden und einem vollbepackten Bus ging unsere Reise um 9.00 Uhr los: Die Fahrt verging wie im Flug und die Aufregung war riesig. Gegen 10 Uhr kamen wir in Ittlingen an. Nach dem Einrichten der Zimmer, dem ausgiebigen Erkunden des Hauses und einem leckeren Mittagessen feierten die kleinen Piraten den Geburtstag der Zwillinge Tabea und Moritz. Den ersten Abend ließen wir nach verschiedenen gemeinsamen Gruppenspielen bei gemütlicher Runde und einer Gute-Nacht-Geschichte ausklingen. Nach dem Frühstück am nächsten Morgen gestalteten wir kleine Piratenschatztruhen, die uns später als Osternest dienen sollten. Mit Namen, Farbe und Glitzersteinen versehen sahen sie echt schick aus! Mittags wurde auf etwas ungewöhnliche Art und Weise gegessen: Chinesische Stäbchen machten es uns nicht leicht, unseren Hunger zu stillen (zumal es extra lange Spaghetti gab). Aufgrund des schlechten Wetters wurde die anschließende PiratenRallye kurzerhand nach drinnen verlagert. Zwischen Fragen rund um unsere Unterkunft gab es auch praktische Aufgaben. Indoor-Bowling und Eierlauf rundeten die Piraten-Rallye ab. Hinweis Gemäß § 24 Absatz 6, Satz 4 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO) Lingenfeld, den 15.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Leibeck Bürgermeister Das Abendprogramm war bunt gemischt. Spiele wie das „Kutscherspiel“ oder das „Strohhalmspiel“ hielten uns auf Trab. Es wurde viel gelacht und der Abend wurde mit einem Kindercocktail in der „Piratenbar“ zu Ende gebracht. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 14 - Tags darauf ließ uns das Wetter nicht im Stich und wir machten uns bei einem ausgiebigen Spaziergang auf die Suche nach dem Osterhasen „Stups“. Überraschenderweise fanden wir auf dem Außengelände der FriedensHERRberge Ostereier. Wie die wohl dorthin kamen? Nach leckeren Käse-Spätzle am Abend und mit einem vollen Bauch feierten die großen Piraten bei Kindercocktails und Knabbereien den Abschied von Julia. Nach vielen Kuscheleinheiten wurde auch die letzte Nacht zum Tag gemacht, und unsere kleinen abenteuerlustigen Piraten-Mädels organisierten eine Mitternachtsparty. Am Donnerstag war es schon soweit: Die Heimreise stand vor der Tür. Wer jedoch hatte unsere Schatzkisten mit Schokoladeneiern und bunten Eiern gefüllt? Das wird doch nicht der Osterhase gewesen sein…? Alle Sachen wurden nun zusammengepackt und die Zimmer geräumt. Ein selbst gereimter Freizeit-Rap (Melodie: We will rock you) erleichterte uns die Wartezeit auf den Bus. Vor allem die letzte Strophe verdeutlicht, wie schwer der Abschied fiel: „Am Donnerstag war‘s traurig, wir packten alles ein! Wir machten uns an Board und fuhren alle heim. Ja die Freizeit war so cool! (war so cool) Und verging auch wie im Flug (wie im Flug).“ Nachmittags kamen wir dann müde, aber zufrieden wieder in Lingenfeld an. ….. Schööön war‘s! Vereinsnachrichten Angelsportverein Einladung zum Fischessen am 1. Mai von 11-15 Uhr Hiermit ergeht an alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins eine herzliche Einladung zum diesjährigen Fischessen am 1. Mai am Anglerheim des Angelsportvereins Lingenfeld 1921 e.V. Von 11-15 Uhr bietet unsere vereinseigene Fischbäckerei frische, in der Pfanne gebackene ganze Zander und Seelachsfilet an. Außerdem im Angebot diverse Fischbrötchen und Kartoffelsalat sowie Kaffee und Kuchen. Im Ausschank frisch gezapftes Bier vom Fass und dazu die üblichen alkoholfreien Getränke. Kommen Sie vorbei und genießen Sie den Tag mit uns. Vorstand Angelsportverein Lingenfeld 1921 e.V. Ausgabe 17/2015 Männlich B - VTV Mundenheim II 29 - 19 Für die HSG waren dabei: Felix Vocke (Tor), Michel Mues (2), Daniel Ratz (1), Felix Turich (9), Jan Stöckle (3), Philipp Damian, Arne Schäfer, Jonas Maier, Patrick Troubal (8), Eric Fischer (6), Oliver Hatzenbühler, Lukas Hatzenbühler, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T), H. Ratz (T). In der zweiten Spielhälfte hatten die Gäste dem schnellen Spiel der HSG-Jungs nichts mehr entgegenzusetzen. Herren II - TV Offenbach IV 32 - 24 Torschützen: Von Kennel Josha 7, Haag Daniel 6, Meyer Freddy 3, Henninger Daniel 3, Hoecker Dennis 3/1, Osimok Eduard 3/1, Trauth Marius 2, Sinn Torben 2, Helck Daniel 1, Ackermann Simon 1, Hubert Alex 1 Herren I - TV Hochdorf II 17 - 20 Torschützen: Werner Aaron 6, Grill Manuel 3, Bechtel Christian 3/2, Lang Fabian 2, Kampa Marcel 1, Kornberger Christoph 1, Martens Timo 1 Damen 1 - TV Kirrweiler 26-24 Torschützen: Butz Anna 3, Luickx Janina 9/4, Silber Judith 1, Weis Jessica 2/1, Flörchinger Katharina 2, Theilmann Mara 2, Schäfer Judith 4, Silaghi Meike 3 Vorschau Am Samstag, den 25. April 2015 spielen: 14:00 Uhr JSG Landau-Land - Männlich B 14:30 Uhr TV Kirrweiler - Weiblich C 16:15 Uhr TS Rodalben - Männlich A 17:00 Uhr TV Edigheim - Damen I 18:00 Uhr TS Rodalben - Herren I (Das Spiel findet in Schwegenheim statt, da das Heimrecht der TS Rodalben wegen Nichtantretens in der Vorrunde verloren wurde) Am Sonntag, den 26. April 2015 spielen: 13:45 Uhr HSG Eckbachthal - Männlich C 17:30 Uhr JSG Schifferstadt-Assenheim-Dannstadt Männlich D 18:00 Uhr TSV Iggelheim - Damen II 18:00 Uhr TV Herxheim - Herren II 18:45 Uhr JSG Schifferstadt-Assenheim-Dannstadt Weiblich D Inklusionstreff Regenbogen Besuch von Martin Brandl Handballsportverein (HSV) HSG Lingenfeld-Schwegenheim Ergebnisse Weiblich D - JSG Landau-Land 13 - 11 Es spielten: Weis Miriam 6, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 3, Milla Isabell, Gürkan Meliha, Helf Sabrina, Iost Kaitlyn, Appel Chiara, Schröder Anna, Weiß Liana, Rueff Isabella TSV Kandel - Weiblich D 7 - 13 Es spielten: Weis Miriam 5, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 4, Helf Sabrina, Appel Chiara, Weiß Liana, Rueff Isabella Weiblich C - TS Rodalben 23 - 4 Torschützen: Steinmetz Amelie 6/1, Martens Emely 5, Cairo Nina 3, Weis Miriam 3, Manger Lena 3, Vierling Alisa 2/1, Delb Marie 1 Weiblich A - TV Thaleischweiler 18 - 19 Torschützen: Cairo Elena 6, Werner Lina 6, Peters Carla 2, Weiß Maren 2, Schäffer Lea 1, Peters Elena 1 TSV Iggelheim - Männlich D 10 - 18 Für die HSG waren dabei: Sinan Güvenc (Tor), Yannick Louis (3), Ian Bungert, Dillon Eßwein (5), Carlo Ratz (4), Nick Albrecht (2), Yves Troubal (3), Mathieu Mommers (1), Samuel Pomplun, B. Liebel (T), O. Ratz (T). Ein sicherer Rückhalt war Sinan Güvenc im Tor. Männlich C - TSG Friesenheim II 30 - 24 Für die HSG waren dabei: Kai Herbst (Tor), Michel Mues (4), Daniel Ratz (6), Philip Kögel (1), Ben-Luca Jung (Tor), Philipp Damian (2), Oliver Vierling, Arne Schäfer (3), Eric Fischer (9), Tobias Weis, Oliver Hatzenbühler (5), Kuntz Frederik, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T), H. Ratz (T). Friesenheim war mit der Mannschaft angereist, die in der nächsten Runde mC-Oberliga-RPS spielen soll, dementsprechend entwickelte sich gegen die technisch starke Gäste, ein schweres Spiel für die HSG-Jungs. Erst Mitte der zweiten Spielhälfte setzte sich die Mannschaft aufgrund ihrer körperlichen Überlegenheit durch. Ein sehr starkes Spiel zeigte Eric Fischer, der den Sprung in die Rheinland-Pfalz Auswahl geschafft hat, und dem wir hiermit im Namen der Trainingsgruppe herzlich für diesen Erfolg gratulieren wollen. Mit seinem Besuch bereitete der Landtagsabgeordnete Martin Brandl den Mitgliedern der Musikgruppe eine große Freude. Mit Staunen erfuhr er, dass man auf den speziellen Musikinstrumenten sogar im Orchester spielen kann, er interessierte sich sehr für die Arbeit des Inklusionstreffs und schätzte die Arbeit. Die Menschen der Gruppe Regenbogen fühlten sich von dem Besuch geehrt und wertgeschätzt. Special Olympics Auf Initiative von Herrn Dr. Stahlheber können wir sagen: Wir sind dabei bei den Special Olympics am 9. Juni 2015 in Speyer. Unsere Gruppe wird mit einem Tanz am 09.06. um 19 Uhr auftreten, der Ort des Geschehens wird die Bühne beim Brunnen auf dem Domplatz sein. Landesgartenschau in Landau Gemeinsam besuchen wir am kommenden Sonntag, 26.04.15 die Landesgartenschau. Wir werden mit privaten PKWs fahren, da am Sonntag kein Linienbusverkehr nach Landau fährt. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 15 - Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld e.V. Ausgabe 17/2015 MGV Lingenfeld Ausschusssitzung Tanz in den Mai Einladung zur Ausschusssitzung am Donnerstag, den 08.05.2015, 19:00 Uhr im KlZV Vereinsheim. Am 30.04.2015 findet im Sängerheim des MGV Lingenfeld unser traditioneller Tanz in den Mai statt. (Einlass ab 19.00 Uhr) Im Eintrittspreis von 9.99 € ist ein Begrüßungsgetränk enthalten, damit der Abend mit guter Laune und viel Spaß beginnen kann. Für die musikalische Unterhaltung und die notwendige Tanzmusik wird die Band „Lifestyle“ ab 20.00 Uhr sorgen. Wir hoffen, dass Sie etwas Appetit mitbringen, denn für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen S. Büngener Schriftführerin Geflügelschutzimpfung Der Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld e.V. führt am Sonntag, den 26. April 2015 von 10:00 bis 11:00 Uhr eine Geflügelschutzimpfung durch. Die Abgabe des Impfstoffes ist für jeden Geflügelhalter kostenlos und kann zum o.g. Termin am Vereinsheim abgeholt werden. Wir hatten bereits auch in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass für alle Geflügelhalter Impfpflicht besteht. Behälter für das Trinkwasser mit Impfstoff sind mitzubringen. Den Geflügelhaltern wird empfohlen, den Tieren bereits am Samstagnachmittag die Trinkbehältnisse zu entfernen, damit das „Trinkwasser mit Impfstoff“ innerhalb kurzer Zeit von allen Tieren aufgenommen wird. Die Vereinsführung Vatertagsessen Der Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld e.V. lädt herzlich ein zum Vatertagsessen am 14. Mai 2015 um 12:00 Uhr im KlZV Vereinsheim. Wer sich schon als Einstimmung zum Frühschoppen einfinden möchte, ist bereits ab 11:00 Uhr willkommen. Lauftreff Lingenfeld Ergebnismeldungen 38. Rhein-Volkslauf in Maximiliansau am 18.04.2015 über 10 u. 21,1 km. Janina Bentz ging an den Start der Halbmarathonstrecke und belegte einen ausgezeichneten 2. Platz in der Altersklasse W 30. Auf der 10 km Strecke waren Thomas Latz, Johanna Jung, Herbert Flörchinger, Dieter Kronschnabel und Werner Riester am Start, das war auch der erste Lauf zur PSD-Cup Wertung für das Jahr 2015. Auf der Wendepunktstrecke entlang dem Rheindamm wurden gute Zeiten und Platzierungen erreicht. 21,1 km: Janina Bentz 2:00:40 Std. (2. W30) 10 km: Thomas Latz 40:08 Min. (3. M35) Johanna Jung 46:24 Min. (2. W30) Herbert Flörchinger 48:07 Min. Dieter Kronschnabel 50:17 Min. (4. M65) Werner Riester 55:07 Min. (5. M65) Herzlichen Glückwunsch zu den Leistungen!! 28. Volkslauf in Neureut am 19.04.2015 über 10 km. Einen Tag nach Maximiliansau waren Janina, Thomas und Herbert am Start in Neureut und konnten alle auf der nicht zu einfach laufenden Strecke einen Podestplatz erlaufen. 10 km: Thomas Latz 41:05 Min. (1. M35) Herbert Flörchinger 49:45 Min. (3. M60) Janina Bentz 54:10 Min. (2. W30) Herzlichen Glückwunsch zu Zeiten und Platzierungen!! 3. Römerlauf in Eisenberg am 19.04.2015 über 25 km. Bei diesem Event in Eisenberg war Annette am Start und gewann unangefochten auf der anspruchsvollen Strecke die Altersklasse W 50, Tolle Leistung Annette!! 25 km: Annette Johann 2:18:05 Std. (1. W50) Herzlichen Glückwunsch zu Zeit und Platzierung!! Vorschau 40. Int. Volkslauf in Landau am 26.04.2015 über 5 u.10 km. Wie jedes Jahr planen wir zu Saisoneröffnung einen Tagesausflug am Samstag den 09.05.2015 nach Feuerbach bei Stuttgart mit der Bahn. Laufbegeisterte und Begleiter können kostengünstig einen fröhlichen und unbeschwerten Tag mit uns verbringen. Interessierte sind herzlich willkommen. Angeboten werden 5,10 u. 16 km. Über rege Nachfrage würden sich Theo u. Herbert freuen. Info 06344/3044 u. 06344/8235. Ihr möchtet gerne Laufen, aber alleine macht es euch keinen Spaß? Bei uns ist es egal, ob du erst mit dem Laufen beginnst, einfach nur Mitläufer suchst oder deine Wettkampfzeiten verbessern willst. Dann seid ihr bei uns richtig. „Jede Veränderung beginnt mit dem ersten Schritt“ „Halte Dich fit, und laufe mit“ Wir treffen uns immer am Montag, Dienstag und Donnerstag 18:00 Uhr am Parkplatz Hirschgraben.Montag und Donnerstag für Neueinsteiger/innen geeignet, ein Betreuer steht zur Verfügung. Dienstag 18:00 Uhr Schnelligkeitstraining Obst- und Gartenbauverein 1) Kübelpflanzen abhärten Das Frühjahr ist da, und sobald es sonnig wird, denkt mancher daran, wieder seine Terrasse zu nutzen! Natürlich sollen dann auch die Kübelpflanzen wieder dorthin, damit es nicht so „kahl“ ist! Das macht auch durchaus Sinn, denn die Überwinterungsräume sind selten optimal, da meist zu dunkel und zu warm. Und einige Kübelpflanzen vertragen sogar kurzfristig leichte Fröste (z.B. Oleander -5°C, Lorbeer -10°C), so dass man diese wenig kälteempfindlichen Arten durchaus auch schon über Nacht draußen lassen kann. Allerdings sollte man das Thermometer im Auge behalten, und bei anhaltenden Frostnächten auch diese Pflanzen über Nacht nochmals herein holen. Doch beim Auswintern werden immer wieder Fehler gemacht, in dem man die Pflanzen einfach aus dem dunklen Keller nach draußen in die Sonne stellt. Die Folge: Sonnenbrand und Schäden durch den Wind. Ihre Kübelpflanzen müssen jetzt langsam auf die neue Situation vorbereitet werden: Haben die Gewächse den Winter gut überstanden, sollte man sie, falls nicht bereits bei der Einwinterung geschehen, im März zurück schneiden. Auch wenn sich durch schlechte Lichtverhältnisse lange Triebe gebildet haben, werden diese zurück geschnitten. Bei frostfreiem Wetter sollte man sie tagsüber auf einen schattigen, windgeschützten Platz ins Freie stellen. Das gilt auch für Pflanzen, die im geheizten Wintergarten überwintert haben. Durch dieses frühe Herausstellen erreicht man ein verkürztes, stabiles Triebwachstum, was der Erwerbsgartenbau mit Hilfe von chemischen Wuchshemmern erwirkt. Langsam werden sie jetzt an die Sonne gewöhnt. Anfangs nur kurz (ca. 1 Std.), dann immer länger werden sie in der Sonne stehen gelassen. Hierzu ist die Morgensonne am besten geeignet. Idealerweise stehen die Kübelpflanzen dazu auf Untersetzern bzw. Brettern mit Rollen oder man benutzt für große Kübel eine Sackkarre und sie können ebenerdig vom Überwinterungsraum ins Freie und zurück gerollt werden! 2) Moos im Rasen Schadbild: Im Rasen entwickelt sich feinfiedriges Moos, so dass es vor allem in schattigen und feuchten Bereichen zu regelrechten Moospolstern kommt. In Extremfällen sind vor lauter Moos kaum noch Rasengräser zu finden. Ursache: Für die Vermoosung ist in der Regel das Zusammenwirken mehrerer Faktoren verantwortlich. Moos wird in erster Linie dort auftreten, wo das Wachstum der Rasengräser behindert ist, und sich außerdem Feuchtigkeit lange hält. Zu nennen sind: Schatten durch Bäume, Sträucher und Gebäude Bodenverdichtung zu tiefer Rasenschnitt Rasenverfilzung durch absterbendes Mähgut Nährstoffmangel. Bekämpfung: Ab März/April sollte vorhandenes Moos mit einem Eisenrechen oder einem Vertikutiergerät vorsichtig aus dem Rasen entfernt werden. Bei stärkerer Vermoosung ist es ratsam, dies in zwei Arbeitsgängen zu erledigen. Um Auskunft über die Nährstoffversorgung und den pH-Wert des Bodens zu bekommen, sollte eine Bodenprobe zur Untersuchung gegeben werden. Segelclub Optimale Bedingungen beim Saison-Auftakt Am Sonntag, dem 19.04.2015 fand die Ansegelregatta des Segelclubs Lingenfeld am Schäfersee statt. Bei strahlendem Sonnenschein und kräftigem Wind schickte der Sportwart Rudolf Ruf am Vormittag 8 Boote auf die erste Wettfahrt. Da diese durch den kräftigen Wind sehr schnell ins Ziel kamen, wurde direkt der zweite Lauf angeschlossen. Auch dieser konnte bei kräftigem Wind und teilweise noch kräftigeren Böen schnell durchgeführt werden. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 16 - Danach ging es erst einmal an den Steg, und die Küchenhelfer um Annegrete Ruf hatten eine Suppe mit Würstchen und Rosinen- und Nussecken zur Stärkung vorbereitet. Nach dem Essen wurde gleich der 3. Lauf gestartet; nun hatte sich das Starterfeld auf 9 Boote vergrößert. Sehr untypisch für den Schäfersee hielten die guten Bedingungen immer noch an und der Wind blies relativ konstant mit einzelnen kräftigen Böen aus einer Richtung. Daher schickte der Sportwart das Feld noch in den 4. Lauf an diesem Tag. Mit diesem Lauf endeten die offiziellen Wettfahrten und es ging an den Steg zurück zu Kaffee und Kuchen. An dieser Stelle ein ganz besonderes Dankeschön an die Spender von Salaten und Kuchen und auch an die Helfer bei der Regattaleitung und beim Rettungsboot. Beim gemütlichen Ausklingen der Regatta auf der Seeterrasse wurde das Ergebnis der Regatta verkündet. Die Gesamtsieger waren: - bei den Yachten: Werner Schaller und Reinhard Seitz, - bei den Jollenkreutzer: Raimond Herrmann und Nick Simon und - bei den Jollen: Klaus Gerbes Damit endete eine rundum gelungene Veranstaltung und wir hoffen in diesem Jahr auf noch mehr solch schöne Segeltage. Unsere nächste Regatta findet am 17.05.2015 ebenfalls wieder am Schäfersee statt. SPD Ortsverband Lingenfeld Traditioneller SPD Frühschoppen beim Handkeesfescht Am Sonntag, 3. Mai laden wir zum traditionellen Frühschoppen des SPD-Gemeindeverbandes ein. Treffpunkt ist ab 10:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr beim Stand des Fußballclubs Lustadt – wie immer unter dem roten Schirm. Alle Mitglieder und Freunde der SPD sind eingeladen und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. TSV Lingenfeld 1903 e.V. TSV Fußball - Abteilung I. Mannschaft Rückschau Sonntag, 19.04.2015 TSV Lingenfeld - FC Lustadt 2 : 1 Ts.: Bonifart St., Friedrichsen J. Der FC hatte in den ersten 45 Minuten mehr vom Spiel. Dennoch ging Lingenfeld in Führung (38.). Noch vor dem Pausenpfiff glich Lustadt aus (43.). Nach dem Wechsel das gleiche Bild, die Lustadter hatten mehr vom Spiel, jedoch Lingenfeld erzielte den Siegtreffer. Rückschau Mittwoch, 15.04.2015 „Bitburger Kreispokal“ Halbfinale TSV Lingenfeld - ASV Harthausen 2 : 1 n. V. Ts.: Gaschott P., Patzelt L. Die TSV war während der gesamten Spielzeit die bessere Mannschaft. hatte die besseren Torchancen und siegte letztendlich verdient. Durch diesen Sieg steht Lingenfeld im Endspiel um den Kreispokalmeister. Vorschau Sonntag, 26.04.2015 16.00 Uhr, TSV Lingenfeld - TuS Mechtersheim II Liebe Fans! Das nächste Derby steht an und unser Team will dieses unbedingt gewinnen. Verantwortliche und Spieler hoffen, dass viele Fans ins Sportzentrum kommen und die Mannschaft unterstützen. Die Gäste stehen mit 37 Punkten auf dem 6. Tabellenplatz, drei Punkte vor der TSV, die mit 34 Punkten Platz 8 einnimmt. Vorschau Donnerstag, 30.04.2015 „Bitburger Kreispokal“ Endspiel Ausgabe 17/2015 19.30 Uhr, TSV Lingenfeld - TSG Deidesheim Spielort: TuS Niederkirchen Liebe Fans! Mit Siegen in Edesheim, gegen Heiligenstein, in Diedesfeld und bei RW Speyer hat sich unser Team den Einzug ins Finale redlich verdient. Jetzt wollen wir auch den Pokal. Gerade deshalb hoffen Mannschaft und Verantwortliche auf eine starke Unterstützung durch die Fans. Fahrt zahlreich nach Niederkirchen und unterstützt lautstark das Team. Es ist Hexennacht und der nächste Tag ist Feiertag. Wir zählen auf euch ! Vorschau Sonntag, 03.05.2015 17.00 Uhr, Ph. Schifferstadt II - TSV Lingenfeld II. Mannschaft Rückschau Sonntag, 19.04.2015 TSV Lingenfeld II - FC Lustadt II 0 : 0 Es war ein nicht berauschendes Vorspiel, das letztendlich mit einem gerechten Ergebnis endete. Vorschau Sonntag, 26.04.2015 12.30 Uhr, TSV Lingenfeld II - SV Altdorf/Böbingen II Auch die „Zweite“ würde sich über eine starke Unterstützung freuen. Vorschau Sonntag, 03.05.2015 12.30 Uhr, 1. FC 08 Haßloch II - TSV Lingenfeld II TSV Fußball - Junioren Vorschau Folgende Juniorenspiele finden statt: Freitag, 24.04.2015 A-Jun.: 20.00 Uhr, TuS Knittelsheim - TSV Lingenfeld B-Jun.: 18.30 Uhr, TSV Lingenfeld - JSG Weinstraße E1-Jun.: 17.00 Uhr, SpVgg Edenkoben - TSV Lingenfeld Samstag, 25.04.2015 D-Jun.: 14.45 Uhr, TSV Lingenfeld - ASV Schwegenheim Dienstag, 28.04.2015 B-Jun.: 18.00 Uhr, TSV Lingenfeld - ASV Schwegenheim Donnerstag, 30.04.2015 E1-Jun.: 18.00 Uhr, TSV Lingenfeld - 1. FC 08 Haßloch TSV Fußball-Mädchen Bezirksliga Süd West Rückschau Sonntag, 19.04.2015 FC Speyer 09 - TSV Lingenfeld 11 : 0 Gegen den Spitzenreiter waren unsere Mädchen total überfordert und wurden mit 11 Toren nach Hause geschickt. Vorschau Sonntag, 26.04.2015 B-Juniorinnen: 11.00 Uhr, TSV Lingenfeld - SV 1949 Studernheim Unsere 1. Mannschaft steht im Endspiel Am Donnerstag, den 30.04.2015 um 19.30 Uhr steht unsere 1. Mannschaft in Niederkirchen im Endspiel um den Bitburger Kreispokal gegen die TSG Deidesheim. Helfen Sie mit, die Hexennacht für unsere Jungs zur „Pokalnacht“ werden zu lassen. Der Förderkreis bedankt sich bei den Spielern und Fans und setzt 2 Busse für die Spieler und Spielerfrauen, die 2. Mannschaft mit ihren Partnerinnen sowie für die A- und B-Jugend mit ihren Trainern ein. Die Busse können gerne je nach Verfügbarkeit auch mit Fans aufgefüllt werden. Glückwunsch zum Pokalfinale von der TSV-Familie TSV kleidet sich neu ein Die Anprobe für die Anzüge ist bei unseren Aktiven-Mitgliedern bereits in vollem Gange und wird sehr gerne angenommen. Unser Sponsor ermöglicht auch, wie bereits angekündigt, den Passiven-Mitgliedern einen Anzug zu erwerben, um somit die gesamte TSV Familie auszustatten. Anprobetermine hierfür sind der 9. und 23. Mai 2015 ab 11.00 Uhr im Gymnastiksaal am Hirschgraben. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Steffen Vogt und Sascha Jochem zur Verfügung. Martin Steinmetz 1. Vorsitzender Ü32 verpasst Finaleinzug Am letzten Samstag hat unsere Ü32 AH vor 250 Zuschauern leider das Finale um den Kreispokal des SWFV verpasst. Mit 1:2 musste man sich dem FC Wacker Weidenthal geschlagen geben. In der 2. Halbzeit hätte man bei einer besseren Chancenverwertung das Spiel leicht für sich entscheiden können. Nichtsdestotrotz sind wir stolz auf diese Mannschaft und bedanken uns, dass sie den TSV Lingenfeld so toll nach außen vertreten hat. Danke, Jungs ! Der Vorstand Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 17 - Pokalfinale Liebe Fans, zum Pokalfinale soll ein Fanbus organisiert werden, wenn sich bis Sonntag, den 26.04.2015 40 Fans und Gönner verbindlich bei Tim Hofmann (Tel. 017670511215) angemeldet haben! 1. und 2. sowie A- und B- Jugend müssen sich dafür nicht anmelden. Bei verbindlicher Anmeldung müssen in dieser Woche 10 € an Buskosten entrichtet werden. Auf Nachfrage erhaltet ihr auch Kontodaten zum überweisen. Sollte die Anzahl bis Sonntag nicht erreicht werden, wird das Geld zurückgezahlt. Die Restplätze der ersten beiden Busse werden definitiv mit den ersten angenommenen Anmeldungen besetzt. Für ein gemeinsames Auftreten In Niederkirchen haben wir rote Sonnenbrillen bestellt. Diese sind ab Ende nächster Woche auf dem Sportgelände bei Tim Hofmann zum Unkostenbetrag von 2€ erhältlich. Wir hoffen auf eure Teilnahme um unsere „1.“ beim Pokalfight zu unterstützen! Schülertreffen 1933/34 Der Schülerjahrgang 1933/34 trifft sich am 29.04.2015 um 18:00 Uhr in der Gaststätte „Zum Bahnhof“. Alle sind eingeladen. Kirchliche Mitteilungen Kath. Pfarrei Germersheim Kath. Pfarrbüro St. Martinus Lingenfeld/Westheim mit St. Bartholomäus Schwegenheim, Lingenfeld, Schulstr. 37 Bürozeiten Frau Keller: Di. und Do., 09.00 - 12.00 Uhr, Tel. 06344/5705, Pfarramt Germersheim, Tel. 07274/2750 Samstag, 25.04.2015 16.00 Uhr Lingenfeld Ökumen. Kükengottesdienst, prot. Kirche 18.30 Uhr Germersheim Messfeier am Vorabend 18.30 Uhr Sondernheim Messfeier am Vorabend Sonntag, 26.04.2015 09.00 Uhr Schwegenheim Messfeier für die Pfarrgemeinde 10.30 Uhr Germersheim Messfeier für die Pfarrei 10.30 Uhr Lingenfeld Messfeier für die Pfarrgemeinde, anschl. Kuchenverkauf der KjG 15.00 Uhr Sondernheim Tauffeier 18.00 Uhr Krankenhaus Messfeier in polnischer Sprache Montag, 27.04.2015 18.00 Uhr Krankenhaus Taizégebet Dienstag, 28.04.2015 14.00 Uhr Lingenfeld Rosenkranzandacht 17.45 Uhr Germersheim Rosenkranzandacht 18.30 Uhr Germersheim Messfeier 18.30 Uhr Lingenfeld Messfeier Donnerstag, 30.04.2015 18.30 Uhr Lingenfeld Messfeier 18.30 Uhr Sondernheim Messfeier Freitag, 01.05.2015 hl. Josef der Arbeiter 18.30 Uhr Germersheim Messfeier 18.30 Uhr Sondernheim Rosenkranz Samstag, 02.05.2015 18.30 Uhr Germersheim Messfeier am Vorabend 18.30 Uhr Lingenfeld Messfeier am Vorabend Sonntag, 03.05.2015 09.00 Uhr Sondernheim Messfeier für die Pfarrgemeinde 10.30 Uhr Germersheim Messfeier für die Pfarrei 10.30 Uhr Schwegenheim Messfeier für die Pfarrgemeinde, als Familiengottesdienst gestaltet mit Taufe, musikal. mitgest. von Cantamus 17.00 Uhr Germersheim Maiandacht Gemeinsame Infos und Termine: Firmvorbereitung: Die einzelnen Gruppen treffen sich in der 17. und 18. Kalenderwoche zu den Gruppenstunden (Tag und Uhrzeit wie gewohnt). Firmprojekt „Spielenachmittag im Haus Palatina“: Zur Vorbereitung des Besuches im Haus Palatina treffen sich die Firmlinge am Mi., 29.04., um 16.00 Uhr im Jugendheim Westheim. AK Fasching: Am Mo., 27.04., findet um 19.30 Uhr das Nachtreffen im Pfarrhaus in Germersheim statt. Info und Termine St. Martinus Lingenfeld/Westheim mit St. Bartholomäus Schwegenheim: Herzliche Einladung zum ökumenischen Jahreszeitenkaffe mit dem Thema „Alles neu macht der Mai“, am Di., 28.04., um 14.30 Uhr im Pfarrheim Lingenfeld. Der Erlös des Nachmittages wird einem sozialen Zweck zugeführt. Fahrdienst: Rita Benz, Tel. 4084 oder Ilse Krapp, Tel. 2186. Ökumenischer Kükengottesdienst: Familien mit Kleinkindern sind herzlich eingeladen zum nächsten Kükengottesdienst am Sa., 25.04., Ausgabe 17/2015 um 16.00 Uhr in der prot. Christuskirche Lingenfeld. Im Anschluss sind alle zum gemütlichen Beisammensein eingeladen. KjG Lingenfeld verkauft Kuchen: Im Anschluss an den Gottesdienst am Sonntag, 26. April in Lingenfeld verkauft die KjG Lingenfeld wieder Kuchen. Der Erlös ist für die geplante Freizeit bestimmt. Abschied von Pfr. Hecky: Die protestantische Gemeinde Schwegenheim lädt herzlich zur Verabschiedung von Pfarrer Hecky ein. Am Sonntag, 26. April findet um 10.15 Uhr in der prot. Kirche Schwegenheim ein Festgottesdienst statt. Im Anschluss sind alle ins Bürgerhaus zum Empfang eingeladen. Leben zur Zeit Jesu - Vortragsabend mit Prof. Dr. Ammerich und Renate Hoffmann: Im Rahmen des ökum. Projektes „EinAugenBlick“ lädt am Dienstag, 28. April um 19.30 Uhr im prot. Gemeindehaus Lingenfeld die Katholische Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit der prot. Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld und der kath. Kirchengemeinde Lingenfeld/Westheim und Schwegenheim zu einem Vortragsabend ein. Die Referenten werden interessante Einblicke in das Leben zurzeit Jesu geben. Eingeladen sind alle Mitwirkenden beim Projekt, aber auch alle weiteren Interessierten. „EinAugenBlick“ - Treffen der Projektgruppe: Alle Verantwortlichen des Projektes treffen sich am Mittwoch, 29. April um 19.30 Uhr im kath. Pfarrheim Lingenfeld. Alle Mitwirkenden beim Pfingstbild zum Ökum. Kirchentag in Speyer treffen sich am Samstag, 2. Mai um 14.00 Uhr im Pfarrheim Lingenfeld. Cantamus: Die nächste Probe findet statt am Donnerstag, 30. April um 17.00 Uhr im Pfarrsaal Schwegenheim. Prot. Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld Prot. Pfarramt Westheim, Tel.: 06344 / 938164; Fax: 06344 / 939855 Internet: www.evkirche-westheim-lingenfeld.de mail: [email protected] Sonntag, 26.04.2015, Jubilate Wochenspruch: “Darum: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.” (2.Korinther 05,17) 09.30 Uhr, Prot. Kirche Westheim, Gemeindegottesdienst, (Gutzler, Lustadt) 10.30 Uhr, Prot. Christuskirche Lingenfeld mit anschließendem Kirchencafé, (Gutzler, Lustadt) Dienstag, 28.04.2015 16.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Lingenfelder Konfirmanden 19.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Themen- und Vortragsabend „Das Leben zur Zeit Jesu“; das ökumenisches Projekt „EinAugenBlick“ lädt herzlich ein Mittwoch, 29.04.2015 10.00 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld: Zwergenkrabbelgruppe (Ansprechpartner: Florence Betzler, Tel.: 0178-6878430) - alle Kinder von 0-3 Jahren sind mit ihren Mamas und Papas gerne eingeladen mit uns zu spielen, singen und Spaß zu haben. Donnerstag, 30.04.2015 16.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Westheimer Konfirmanden Sonntag, 03.05.2015, Kantate Wochenspruch: “Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder.” (Psalm 98,01) 10.00 Uhr, Prot. Kirche Westheim: Festgottesdienst mit Abendmahl zur Feier der Konfirmation Konfirmation in Lingenfeld Am Sonntag, 10.05. findet um 10.00 Uhr in der Prot. Christuskirche Lingenfeld unser diesjähriger Gottesdienst zur Konfirmation statt. Folgende 18 Jugendliche aus Lingenfeld werden konfirmiert: Michelle Beslmeisl, Jan Brecht, Alina Eckert, Sascha Hammiche, Jakob Klein, Violetta Koch, Sandra Kulig, Luke Lechnauer, Felix und Leon Mestanek, Lucia Nutz, Carlo Ratz, Angelika Ride, Lisa und Melanie und Michael Sauther, Marcel Schaak und Theresa Wolf Themenabend „Das Leben zur Zeit Jesu“ - Ökumenisches Projekt „EinAugenBlick“ lädt ein Wie lebten die Menschen zurzeit Jesu? Was wissen wir über ihren Alltag? Wer hatte damals gesellschaftlich „etwas zu sagen“? Welche äußeren Bedingungen beeinflussten das Leben der einfachen Menschen? Mit solchen Fragen beschäftigt sich der Themenabend „Das Leben zur Zeit Jesu“ am 28. April 2015 um 19.30 Uhr im Protestantischen Gemeindezentrum Lingenfeld (Humboldstr. 11). Zunächst gibt Prof. Dr. Hans Ammerich (Neustadt) einen Überblick über das alltägliche Leben der Menschen und über die Gesellschaft, in der Jesus von Nazareth wirkte und lebte. Im Mittelpunkt stehen nicht nur politische und wirtschaftliche Verhältnisse, sondern im Besonderen Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 18 - der familiäre Bereich (Wohnen, Essen, Familie) sowie Berufswelt und Bildung. Danach berichtet Frau Renate Hoffmann (Rülzheim) über die Kleidung jener Zeit: Welche Materialien standen zur Verfügung? Welche Farben konnte man - ohne die heutzutage üblichen chemischen Hilfsmittel erzeugen und vieles mehr. Veranstalter des Themenabends sind die Katholische Erwachsenenbildung Südpfalz und die Protestantischen Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld. Der Abend steht im Kontext zum ökumenischen Projekt „EinAugenBlick“, das im Herbst in Westheim stattfinden wird. Anhand „lebender Bilder“ werden an zwei Wochenenden Geschichten aus der Bibel vorgestellt. Eingeladen zum Themenabend sind jedoch alle am Thema Interessierten. Das Organisationsteam lädt darüber hinaus weiterhin zur Mitwirkung am Projekt “EinAugenBlick” ein. Obwohl die Vorbereitungen zu einzelnen Bildern schon begonnen haben, können noch weitere Darsteller und Darstellerinnen gebraucht werden. Die nächsten „Meilensteine“ im Überblick: „Erarbeitung des „Pfingstbildes“ für den ökumenischen Kirchentag in Speyer (weitere DarstellerInnen sind herzlich willkommen!) - am 2. Mai 2015 ab 14.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld „Pfingstbild“ auf dem ökumenischen Kirchentag in Speyer am Dom - am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2015 von 13.00 bis ca. 15.30 Uhr „Theatersport-Training“, wie kann man mit Gestik und Mimik Emotionen darstellen - am 29. Mai 2015 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld „Generalprobe für alle Bilder “- am 18. Juli 2015: Treffpunkt 17.00 Uhr am Sängerheim des MGV (Westheim, Raiffeisenstraße) Informationen zum Projekt: www.einaugenblick-westheim.de Herzliche Einladung zum ökumenischen Jahreszeitenkaffee mit dem Thema: “Alles neu macht der Mai” am Dienstag, den 28.04.2015, 14.30 Uhr im kath. Pfarrheim in Lingenfeld. “Der Winter ist vergangen, ich seh des Maienschein…” elf Monate warten ist vorbei, der Lieblingsmonat steht vor der Tür, ein Monat für alle Sinne, Sonne auf der Haut, Blumenduft und Farbenpracht für Nase und Augen, Vogelgezwitscher für die Ohren, und natürlich unser Geschmacksinn wird verwöhnt mit frischem Spargel, Salat und Erdbeeren usw., alles Dinge, die unsere Sinne wecken und ein leichtes Sommergefühl erahnen lassen. Das Leben findet wieder vermehrt draußen statt. Die Natur liefert uns den Monat Mai zu allen Zeiten gleich schön. Auch werden noch viele Bräuche aus alten Zeiten gepflegt, wie Maibaum stellen und Maientanz. Der Mai wird im katholischen Kirchenjahr immer schon als Marienmonat gefeiert. Welche Erinnerungen haben wir an den Mai aus unseren Kindheitsund Jugendtagen, welche Brauchtümer gibt es noch? Bittprozessionen, an denen alle Schulkinder teilnahmen, die gibt es zumindest in unserer Region nicht mehr. Das Jahreszeitenteam hat wieder viel Unterhaltsames zu diesem Thema zusammen getragen und auch Sie, liebe Besucherinnen, dürfen gerne Ihre Erlebnisse und Erinnerungen zum Monat Mai schildern. Wir freuen uns auf viele Frauen aus unserer Großpfarrei und getreu dem Text dieses Maienliedes: “Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus, da bleibe wer Lust hat mit Sorgen zu Haus…” laden wir Sie ein, einige sorgenfreie Stunden mit schönen Maienliedern in geselliger Runde zu verbringen. Der Erlös des Nachmittages geht wieder einem sozialen Zweck zu. Über Kuchenspenden freuen wir uns. Marie Deck lustadt www.lustadt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten wird jeden Dienstag zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr sowie nach Vereinbarung im Rat- und Bürgerhaus, Obere Hauptstr. 140, abgehalten. Volker Hardardt Ortsbürgermeister August-Heinrich-Str. 2, Tel.: 06347/308010 Ausgabe 17/2015 Bürozeiten der Ortsgemeinde montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Tel.: 06347 336. Gemeindebücherei Lustadt Öffnungszeiten Montag 16.45 Uhr - 18.15 Uhr Tel.: 06347 700889. Donnerstag Bücherei geschlossen Am Donnerstag, den 30.4.2015 bleibt die Bücherei geschlossen. Lustadt, den 13.4.2015 Das Büchereiteam Jugendarbeit in Lustadt Jugendtreff Lustadt Holzgasse, hinter der ev. Kirche Dienstags von 18.00 bis 21.00 Uhr Wir haben einen neuen Jugendpfleger für den Jugendtreff Lustadt: Bodo Redner hat bisher das Jugendzentrum in Lingenfeld geleitet und teilt sich nun die Stelle der Verbandsgemeindejugendpflege mit Traudel Siegfarth. Er will den Jugendtreff Lustadt neu aufbauen und braucht euch Jugendliche, um eure Ideen umzusetzen! Bodo freut sich auf viele Lustadter Jugendliche ab 13 Jahren! Kindertreff Lustadt für Kinder von 6 - 12 Jahren Holzgasse (neben der Kirche), 67363 Lustadt Öffnungszeiten: Donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr (außer in den Schulferien) für Kinder von 6 bis 12 Jahren Wir wollen intensive Beziehungen so früh wie möglich zu den Kindern herstellen, denn diese werden die künftigen Jugendlichen sein. Die Kinder lernen im Kindertreff soziale Integrität und ihre eigenen Grenzen kennen. Im kreativen Bereich werden die feinmotorischen und künstlerischen Fähigkeiten gefördert. Wir haben mit den Kindern einen Halbjahresplan ausgearbeitet und festgelegt, was jedes Mal gemacht wird. Das Angebot beinhaltet Bastelangebote, Spiele- und Filmnachmittage, Koch- und Backaktionen sowie Ausflüge. Da es jedes Mal etwas zu essen und trinken gibt und die Bastelsachen mit nach Hause genommen werden, sollen die Kinder zu jedem Treff 1,50 € mitbringen. Auf viele Lustadter Kinder freuen sich Ingrid und Stefanie Wetzel sowie Traudel Siegfarth Jugendpflegerin Verbandsgemeinde Programm Donnerstag, 23.04.15 Donnerstag, 30.04.15 Donnerstag, 07.05.15 Donnerstag, 14.05.15 Donnerstag, 21.05.15 Donnerstag, 28.05.15 Wir bemalen einen Keilrahmen. Wir basteln uns einen Schutzengel. Heute basteln wir für Muttertag. Feiertag, kein Kindertreff Wir spielen im Hof. Heute gehen wir aufs Erdbeerfeld und machen uns danach eine leckere Erdbeerspeise. Donnerstag, 04.06.15 Feiertag, kein Kindertreff Donnerstag, 11.06.15 Wir gehen auf den Spielplatz. Donnerstag, 18.06.15 Wir basteln einen Schlüsselanhänger aus Holzperlen. Donnerstag, 25.06.15 Heute wollen wir filzen mit Frau SchlichteGroll. Donnerstag, 02.07.15 Aus Papier Pompons machen wir anmutige Chrysanthemen. Donnerstag, 09.07.15 Spieleolympiade im Hof Donnerstag, 16.07.15 Letzter Kindertreff vor den Ferien: Grillfest mit den Eltern Auf viele Lustadter Kinder freuen sich: Stefanie + Ingrid Wetzel Traudel Siegfarth Jugendpflegerin Verbandsgemeinde (0173/6450000) Feuerwehrübung Die nächste Feuerwehrübung findet am Sonntag, dem 26. April 2015 um 09:00 Uhr statt. Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Ralf Keller Wehrführer Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 19 - Nachrichten und Hinweise Ausgabe 17/2015 CDU Stammtisch auf dem Handkeesfescht Wir gratulieren 26.04. 27.04. 30.04. Herrn Robert Heidt, Fasanenweg 12 Frau Rosa Eberts, Lindenstraße 48 Herrn Erwin Göllinger, Obere Hauptstraße 44 72 Jahre 96 Jahre 71 Jahre 92. Geburtstag Der CDU-Ortsverband Lustadt lädt alle Mitglieder, Freunde sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Stammtisch auf dem „Loschter Handkeesfescht“ ein. Am Sonntag, 3. Mai 2015 um 16:00 Uhr auf dem Handkeesplatz, je nach Witterung in Onkel Schorschs Hütte oder auf den Sitzplätzen davor. Wir freuen uns auf Sie, auf geselliges Beisammensein und konstruktive Gespräche. Christiane Vollrath Vorsitzende FC Lustadt 1. Mannschaft TSV Lingenfeld I - FC Lustadt I 2:1 Im Derby der beiden Ersten Mannschaften kam Lingenfeld glücklich zur Führung. Bis dahin spielte nur eine Mannschaft, nämlich der FCL. Die Hausherren waren jedoch eiskalt und verwandelten ihre erste Chance zum Führungstreffer. Doch noch vor der Halbzeit gelang der Ausgleichstreffer durch Christian Stoican Radu. Gleiches Spiel nach der Halbzeit, der FCL wieder spielbestimmend über die gesamte Halbzeit, jedoch gelang es abermals Lingenfeld mit einer Torraumaktion, aus dem Nichts das Tor zu erzielen. Auch in den Schlussminuten gelang der mit Sicherheit verdiente Ausgleich nicht. 2. Mannschaft Herr Alfred Krebs feierte seinen 92. Geburtstag. Zu diesem Anlass gratulierte ihm Ortsbürgermeister Hardardt im Namen der Ortsgemeinde Lustadt, Bürgermeister Leibeck überbrachte die Glückwünsche der Verbandsgemeinde. Goldene Hochzeit TSV Lingenfeld II - FC Lustadt II 0:0 Beide Mannschaften tasteten sich die ersten 20 Minuten ab und es ergaben sich keine nennenswerten Torchancen. Danach öffnete sich das Spiel und somit auch die Gelegenheit, zu Treffern zu kommen. 0:0 hieß das Halbzeitergebnis, was gleichzeitig der Endstand gewesen ist. Lingenfeld wie Lustadt nutzten ihre Torgelegenheiten einfach nicht konsequent aus. Vorschau I. Mannschaft So., 26.04.2015, FC Lustadt I - DJK-SV P. Schifferstadt II, 15:00 Uhr So., 03.05.2015, FV Heiligenstein I - FC Lustadt I, 15:00 Uhr II. Mannschaft So., 26.04.2015, FC Lustadt II - 1. FC 08 Hassloch II, 13:00 Uhr So., 03.05.2015, FV Heiligenstein II - FC Lustadt II, 13:00 Uhr AH - FC Lustadt Die AH des FC Lustadt trainiert donnerstags ab 19.00 Uhr! Wer Lust hat beim Training der AH teilzunehmen, kann einfach vorbeikommen und mitmachen! Kuchenspenden für das Handkeesfescht Über die Festtage am Handkeesfescht vom 01.05. - 03.05.2015 werden wieder zahlreiche Kuchenspenden benötigt. Ansprechpartner sind Markus Hellmann (Tel.: 016094842705) und Thomas Bentz (01607182525). Helfereinsatz am 18.04.2015 Wir bedanken uns nochmal für die eifrigen Helfer am 18.04.2015, die einen Teil des Sportgeländes wieder in Stand gesetzt haben. Hexe-Party am 01.05.2015 Das Fest der goldenen Hochzeit feierten Ilse und Heinz Weis. Ortsbürgermeister Hardardt gratulierte hierzu im Namen der Ortsgemeinde Lustadt, Bürgermeister Leibeck überbrachte die Glückwünsche der Verbandsgemeinde. Vereinsnachrichten Angelsportverein Lustadt 72 e.V. Rückblick Karfreitagfischessen 2015 Der Angelsportverein Lustadt 72 e.V. möchte sich bei allen Besuchern des diesjährigen Karfreitagfischessens bedanken und hofft, Sie auch im nächsten Jahr wieder als unsere Gäste begrüßen zu dürfen. Des Weiteren möchten wir uns für die Kuchenspenden bedanken, beim Handkeesverein für die Überlassung der Toilettenanlagen, bei der Firma Breichler mit dem Inhaber Klaus Bundschuh, Firma Gamber, Rudolf Sinn, Firma Bauer, Getränkeland Germersheim, Werner Gamber und Michael Pochalla. Wir würden uns freuen wenn wir auch im nächsten Jahr auf ihre Unterstützung hoffen können. Die Vorstandschaft Am 01.05.2015 findet wieder die legendäre Hexe-Party beim FCL statt. Ab 20.00 Uhr heizt die Vorband „The Paper Dogs“ ein, danach wird die bekannte Band „Liquid“ für die Stimmung auf dem Sportgelände sorgen. Mit der längsten Theke Lustadt und der Cocktailbar mit Markus Hellmann ist für die Verpflegung bestens gesorgt. Eintritt: 5 Euro. Vorankündigung 01.05.2015: Hexe-Party auf dem Sportgelände (weitere Infos folgen) 29.05.2015: Hähnchenabend Jugend Infos der E- bis A-Junioren finden sie unter TV Westheim (JFV Vorderpfalz) oder auf der Homepage des JFV (www.jfv-vorderpfalz.de). Alle Jungs und Mädchen, die Lust auf Fußball haben, sind herzlich willkommen, bei uns mit zu machen! Info bei: Mario Muth, 06347 / 91 91 96 oder 0152 - 53 73 10 08 U 13 Mädchen: FCL - Niederkirchen 0:4 Damen: FCL - SV Rülzheim 2 : 2 Eine super Leistung unserer Mannschaft gegen den Tabellenersten. Tore: Jana Weidehase 1 / Caroline Sand 1 FCL 2 - FC Speyer 09 III 1 : 1 Tor: Marleen Rothhaar Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 20 - Vorschau: Sa., 25.04., 18:00 Uhr, FCL 2 - VfR Kandel Mi., 29.04., 19:30 Uhr, FCL 2 - Bavaria Wörth Mi., 06.05., 20:00 Uhr, SV Obersülzen - FCL Alle Mädchen und Frauen, die Lust auf Fußball haben, sind herzlich willkommen, bei uns mitzumachen! Info bei: Mario Muth 06347 / 91 91 96 oder 0152 - 53 73 10 08. Karnevalverein Lustavia e.V. 2. Öffentliches Monatstreffen Hellau, ihr Narren, unser nächstes Monatstreffen steht an. Wie angekündigt, gibt es immer am letzten Dienstag im Monat eine öffentliche Sitzung, zu der alle Mitglieder, Elferräte, Jugend Elferräte, Trainer, Garden, Tänzer, Büttenredner und alle, die an der Loschter Fasenacht interessiert sind, recht herzlich einlgeladen sind. Wir treffen uns am Dienstag, dem 28.04.2015 im Vereinsheim des Tennisclubs um 19:30 Uhr. Die Vorstandschaft ist vertreten und jeder hat die Gelegenheit, loszuwerden, was er schon immer mal sagen wollte. Für Kritik sind wir immer dankbar. Für die Vertreter der Jugend wird auch mindestens der Jugendbeirat aus der Garde und aus dem Jugend Elferrat anwesend sein. Wir freuen uns auf euch. Die Vorstandschaft PWV Lustadt e.V. Wander- und Veranstaltungstermine Folgende Wander- und sonstige Termine werden bekannt gegeben: So., 26. April 2015: 1. Vogelstimmen-Lehrwanderung mit dem Vogelschutzverein Lustadt: Beginn: 08.00 Uhr Sa., 2. Mai 2015: Familienwanderung (Handkeesplatz); Treffpunkt: 17.00 Uhr am PWV-Haus; Abschluss beim „Loschter Handkeesfescht“ Sa., 16. Mai 2015: Bezirkswanderung der Gruppe „Süd“; Veranstalter ist die OG Rülzheim. Es werden zwei Wanderungen angeboten, Treffpunkt: Vereinshütte des PWV Rülzheim So., 17. Mai 2015: 5. Tageswanderung - Kulturwanderung in Strasbourg mit den Ortsvereinen Bellheim und Hördt. Wanderführung: OV Bellheim. Teilnahme bitte tel. anmelden unter 06347/1766. Gefahren wird mit Bus. Genaue Abfahrtszeit wird noch bekannt gegeben. Das Wanderteam SPD-Ortsverein Lustadt Einladung zur Mitgliederversammlung Der SPD-Ortsverein lädt seine Mitglieder recht herzlich zu einer Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 6. Mai 2015 um 19.00 Uhr in das Sportheim des FC Lustadt ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung 2. Totengedenken 3. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Bericht aus dem Ortsgemeinderat 8. Bericht aus dem Verbandsgemeinderat 9. Aussprache und Diskussion 10. Wahl der Delegierten (Vertreter) für die UB-Vertreterversammlung 11. Wahl der Ersatzdelegierten (Ersatzvertreter) für die UB-Vertreterversammlung 12. Anträge 13. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis spätestens 30.04.2015 beim Ortsvereinsvorsitzenden Helmut Seither, 67363 Lustadt, Römerstraße 29, einzureichen. Helmut Seither Ortsvereinsvorsitzender Tennisclub Lustadt Saisoneröffnung Am Samstag, dem 25.04.2015 werden die Plätze in Betrieb genommen. Der Sonntag steht ab 10.30 Uhr voll im Zeichen vom Saisoneröffnungsbrunch (kalt-warmes italienisches Buffet) und dem angegliederten „Tag der offenen Tür“. Die Trainer des Klubs stehen für die Ausgabe 17/2015 Schnupperstunden zur Verfügung. Der Verein freut sich auf viele Mitglieder und Gäste. Kuchenspenden sind willkommen. Für die Jugendabteilung konnte neben unseren Trainern Peter Wingerter und Steven Lupp noch Anna Hensel gewonnen werden, die über viel Erfahrung verfügt und in Lingenfeld das Tennis spielen erlernt hat. Anna Hensel wird im nächsten Jahr die dann neue Damen 30-Mannschaft anführen. Komplettiert wird das Trainerteam von Jan Ullemeyer, Sarah Pehlke, Christina Derst (Schultennis), die noch in der Jugend des Vereins spielen und die Kleinsten betreuen. Sie werden die Trainerlizenz erwerben. Jan Ullemeyer ist mit 17 Jahren der jüngste Jugendwart im Bereich des Tennisverbands Pfalz. Insgesamt hat der Verein im Jugendbereich 14 Trainingsgruppen. Neues vom TV Lustadt Zumba für jedermann Mit einem Schnupperabend beginnt am 23.04.2015 ein neuer ZumbaKurs beim Turnverein! Zumba ist ein Fitness-Programm, das Elemente aus Aerobic, Intervall- und Krafttraining verbindet. Es wird zu lateinamerikanischer Musik getanzt, die Schritte sind einfach, werden wiederholt und sind leicht zu erlernen. Durch rasche Rhythmuswechsel (Salsa, Merengue usw.) kommt der Kreislauf in Schwung, das HerzKreislauf-System wird verbessert, spezifische Muskelgruppen werden aufgebaut (Beine, Po, Arme, Oberkörper). Und das schweißtreibende Training verbrennt viele Kalorien! Dabei erinnern die Gute-LauneAtmosphäre und die fröhliche Musik aber eher an eine Party als an ein Workout und lassen einen die Anstrengung - fast - vergessen. Mit Melanie Renner konnten wir einen ausgebildeten Instructor für Zumba finden. Sie ist u.a. auch als staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin bestens ausgebildet. Der Kurs beinhaltet 10 Stunden und wird ab Donnerstag, 23.04.2015 jeweils von 18.45 bis 19.45 Uhr in der kleinen Schulturnhalle der Grundschule Lustadt stattfinden. Kosten: TV-Mitglieder 50,00 Euro, Nichtmitglieder 70,00 Euro. Infos und Anmeldung: Jochen Butz, jochen.butz@turnvereinlustadt. de. Probiert es aus! Wir freuen uns auf euch! Zwergenstube e.V. Willkommen in der Lustadter Krabbelgruppe Die Krabbelgruppe freut sich über Nachwuchs! Wir treffen uns jeden Dienstag von 09.30 - 11.00 Uhr in der Zwergenstube, Holzgasse 5 (Eingang neben der Christuskirche). Willkommen sind alle Kinder von 0 bis Kindergartenalter mit ihren Mamas, Papas, Omas, Opas ... Wir freuen uns auf euch! Bei Fragen wendet euch gerne an Christine Stamm, Tel. 98 21 753. Förderverein der Villa Lustica bietet Kinderschminken auf dem Handkeesfescht an Vom 1. - 3. Mai 2015 freuen wir uns auf dem Handkeesfescht über viele kleine und große Kinder, die sich schminken lassen wollen. Neben Kinderschminken bietet der Förderverein der Kita Villa Lustica auch bunte Haarsträhnen und Klebetattoos an. Wir freuen uns auf euer Kommen! Kirchliche Mitteilungen Kath. Kirchengemeinde Lustadt Gottesdienstordnung vom 24.04.2015 03.05.20152015 Freitag, 24.04.2015 Weingarten 18.30 Uhr hl. Messe Bellheim 18.30 Uhr hl. Messe Samstag, 25.04.2015 Zeiskam 18.00 Uhr Rosenkranzgebet - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Vorabendmesse, 2. Sterbeamt f. Johanna Wittenberg, musikalisch gestaltet vom AMDG-Chor Knittelsheim 18.30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 26.04.2015, 4. Sonntag der Osterzeit Ottersheim 10.00 Uhr Festamt mit Feier der Erstkommunion Weingarten 10.30 Uhr Festamt der Kommunionjubilare aus Weingarten, Lustadt und Zeiskam Bellheim 08.00 Uhr Frühmesse 11.00 Uhr Pfarrgottesdienst entfällt 18.30 Uhr Pfarrverbandsmesse (Kpl. Sevo) Kollekte: Für die geistlichen Berufe Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 21 - Montag, 27.04.2015 Knittelsheim 10.00 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder Bellheim 18.30 Uhr hl. Messe Dienstag, 28.04.2015 Bellheim 18.30 Uhr Wortgottesfeier Unterdorf 18.30 Uhr hl. Messe Weingarten 20.15 Uhr Singstunde Kirchenchor Mittwoch, 29.04.2015 Ottersheim 09.00 Uhr hl. Messe Weingarten 09.00 Uhr Wortgottesfeier Bellheim 18.00 Uhr Anbetung Donnerstag, 30.04.2015 Lustadt ab 09.00 Uhr Krankenkommunion Knittelsheim 16.15 Uhr Kirchenentdeckungsgottesdienst 18.30 Uhr hl. Messe Freitag, 01.05.2015 Bellheim 09.30 Uhr hl. Messe 20.00 Uhr Eröffnung der Maiandacht mit anschl. Lichterprozession Zeiskam 18.30 Uhr hl. Messe Samstag, 02.05.2015 Ottersheim 18.30 Uhr Vorabendmesse Weingarten 18.00 Uhr Rosenkranzgebet - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt f. die Pfarrgemeinde Sonntag, 03.05.2015, 5. Sonntag der Osterzeit Knittelsheim 09.30 Uhr Festamt der Kommunionjubilare Oberdorf 10.30 UhrAmt Zeiskam 19.00 Uhr Maiandacht Bellheim 08.00 Uhr Frühmesse 11.00 Uhr Pfarrgottesdienst 18.30 Uhr Pfarrverbandsmesse (Kpl. Hartmüller) Kollekte: Für die Renovierung der Kirche Termine/Hinweise Pfarrbüro Bellheim-Lustadt Katholisches Pfarramt, Hintere Straße 1, 76756 Bellheim, Tel. 07272/973050, Fax: 07272/9730519, Mail: [email protected] oder [email protected] Öffnungszeiten: Mo + Fr. von 08.00 - 12.00 Uhr, Mi von 09.30 - 12.00 Uhr, Di und Do von 15.00 - 18.00 Uhr Sprechtag in Lustadt: mittwochs von 08.00 - 10.00 Uhr im Haus der Kirche Kontaktadressen: Christoph Hartmüller, Kpl., Tel. 07272/7778717, [email protected] Diakon Hanspeter Imhoff: [email protected] Marianne Hettrich, Pastoralassistentin, Tel. 07272/973050 [email protected] Seelsorglicher Notdienst des PVB Germersheim: 0176/66024810 Speyerer Jugendvesper Jeden ersten Sonntag im Monat treffen sich um 19.30 Uhr Jugendliche (ab 14 J.) und junge Erwachsene in der Krypta, dem Untergeschoss des Speyerer Doms, zur Jugendvesper, welche besonders auf junge Menschen zugeschnitten ist. Die Jugendvesper ist immer ein Angebot, bei dem es „um dich“ geht: Um dein Leben, deine Berufung, deine Zukunft, deine Beziehung zu Gott und zu den Menschen um dich herum. Die nächste Jugendvesper findet im Rahmen des Weltjugendtages am Sonntag, dem 3. Mai 2015 um 19.30 Uhr mit Bischof Wiesemann in der Krypta statt. Hast du Lust, dabei zu sein? Dann melde dich bitte kurz bis zum Mittag des 30. April 2015 bei PA Marianne Hettrich zur Treffpunktabsprache bzw. zur Bildung eines „Speyerfahrt-Express“: Entweder per Mail unter marianne.hettrich@ bistum-speyer.de oder über Handy unter 0160/7876518. Bruder Konrad-Ritt Alle Amazonen und Reiter, Pferde- und Pony-Freunde sowie alle Kutschenfahrer, ob groß oder klein, sind herzlich eingeladen zum BruderKonrad-Ritt in Ottersheim am Sonntag, dem 17. Mai 2015. 09.00 Uhr Abritt mit Musikkapelle am Festplatz, 11.00 Uhr Gottesdienst und Pferdesegnung, anschl. gemütliches Beisammensein. Chor zu Gast in der Vorabendmesse am 25. April 2015 in Zeiskam Die Vorabendmesse am 25.04.2015 um 18.30 Uhr wird musikalisch gestaltet vom AMDG-Chor. Dabei handelt es sich um einen ökumenischen Projektchor mit jungen Frauen und Männern aus Karlsruhe und der Südpfalz. Die Abkürzung „ADMG“ steht für „Ad maiorem Die gloriam“ (Zur größeren Ehre Gottes“). Wir freuen uns, dass wir den Chor zu Gast haben dürfen! Ausgabe 17/2015 Kirchliche Nachrichten: 25.04. - 03.05.2015 Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. 2. Korinther 5,17 Samstag, 25.04.2015 13.00 Uhr Traugottesdienst in der Apostelkirche Getraut werden Nina Gries und Christian Dillmann Sonntag, 26.04.2015 10.00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche 10.00 Uhr Kindergottesdienst für 4- bis 7-Jährige im HdK (Themenreihe „Jakob und Esau“). Dieser Gottesdienst ist speziell für die Jüngsten konzipiert. Dienstag, 28.04.2015 15.30 Uhr Konfirmandenunterricht im HdK 17.30 Uhr Probe des Jugendchors im HdK 19.30 Uhr Probe des Apostelkirchenchors im HdK Mittwoch, 29.04.2015 08.30 Uhr Aktiv ab 50: Nordic Walking, Treffpunkt: Handkeesplatz Donnerstag, 30.04.2015 19.30 Uhr Posaunenchor im HdK Sonntag, 03.05.2015 09.00 Uhr Gottesdienst in der Apostelkirche 10.00 Uhr Kindergottesdienst für Kinder ab der 2. Klasse im HdK (Themenreihe „Begabungen“) Kindergottesdienst - Neues Konzept Mit Beginn des Kindergottesdienstes nach den Osterferien bieten wir in 14-tägigem Wechsel jeweils einen Kindergottesdienst für die Jüngeren (4 - 7 Jahre) und einen für die Älteren an (ab 8 Jahre). In den geraden Kalenderwochen sind immer die Großen an der Reihe, in den ungeraden Wochen ist Kigo für die Jüngeren. Dekanatsfrauentag 2015 Der diesjährige Dekanatsfrauentag findet am Donnerstag, 07.05.2015 von 14.00 - 18.00 Uhr in der Stadthalle in Germersheim statt. Im Mittelpunkt steht ein Vortrag von Frau Marianne Wagner, Pfarrerin für Weltmission und Ökumene mit dem Titel: „Maria Magdalena- was hat die Frau an Jesu Seite zu sagen?“ Beginnend mit einer Andacht und gemeinsamen Kaffeetrinken ist für das geistliche und leibliche Wohl gesorgt. Ein Bücherstand mit christlicher Literatur sowie ein Stand mit Waren aus fairem Handel runden das Programm ab. Die Frauen der Folkloregruppe „Wolga-Wolga“ werden uns mit ihrem musikalischen Beitrag erfreuen. Herzliche Einladung an alle evangelischen Frauen aus Lustadt! Für interessierte Frauen anderer Konfessionen steht diese Veranstaltung ebenfalls offen. Anmeldungen bis zum 30.04.2015 bei Frau LankischSchmitt, Tel. 06347-2270. Wir fahren mit einem Reisebus nach Germersheim. Zustiege an allen Bushaltestellen in Lustadt. Abfahrt voraussichtlich 13.15 Uhr. Jugendchor An der ersten Probe des neuen Jugendchors am 14.04.2015 haben 19 Jugendliche teilgenommen, davon 4 männliche. Ein vielversprechender Anfang! Weitere Sänger/innen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren sind herzlich willkommen. Chorprobe ist jeweils Dienstag um 17.30 Uhr im HdK. Waffelstand am Handkeesfeschd Die Prot. Kirchengemeinde betreibt zusammen mit dem Kindergarten Lebensbaum wieder einen Waffelstand. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Waldgottesdienst An Christi Himmelfahrt (14.05.2015) findet um 10.00 Uhr wieder ein Waldgottesdienst auf dem Handkeesplatz statt. Anschließend Eintopfessen, Kaffee und Kuchen, Verkauf von Getränken. Für die Organisation werden wieder zahlreiche Helfer benötigt. Auch zum Abbau am Nachmittag werden Helfer gebraucht! Der Ghana-Kreis freut sich über Kuchenspenden sowie über Hilfe beim Verkauf. schwegenheim www.schwegenheim.de Amtliche Bekanntmachungen Prot. Kirchengemeinde Lustadt Prot. Pfarramt Lustadt-Weingarten Pfarrer Wilhelm Kwade, Hauptstr. 37, 67366 Weingarten, Tel. 063445150, E-Mail: [email protected] Gemeindebüro Lustadt Vom 27.04. bis 08.05.2015 ist das Büro wegen Umzug unter der Nummer 06344-5150 erreichbar. Internet: www.protestanten-lustadt.de Öffnungszeiten des Gemeindebüros montags mittwochs freitags 08.00 bis 13.00 Uhr 16.00 bis 20.00 Uhr 08.00 bis 13.00 Uhr Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 22 - Ausgabe 17/2015 Nachruf Die Ortsgemeinde Schwegenheim trauert um Herrn Herbert Lochbaum 1934 - 2015 Herr Lochbaum war viele Jahre in den Grünanlagen für die Ortsgemeinde Schwegenheim tätig. Er hat sich in dieser Zeit für die Belange der Ortsgemeinde Schwegenheim und deren Einwohner vorbildlich eingesetzt. Für sein außerordentliches Engagement gebührt ihm Dank und Anerkennung. Die Ortsgemeinde Schwegenheim einschließlich ihrer Gremien werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Ortsgemeinde Schwegenheim, im April 2015 Peter Goldschmidt Ortsbürgermeister Bodo Lutzke 1. Beigeordneter Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters findet jeden Mittwoch von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Außerhalb dieser Zeit ist Ortsbürgermeister Goldschmidt über die Telefonnummer der Ortsgemeinde 06344/5658 erreichbar. Gemeindebücherei Schwegenheim montags 16.00 bis 18.00 Uhr dienstags 17.00 bis 19.00 Uhr außer in den Ferienzeiten! Jugendhaus Schwegenheim Wo? Jugendhaus Schwegenheim Am Kerweplatz Öffnungzeiten: montags 17.30 - 21.30 Uhr mit Kadir Elci dienstags 17.00 - 21.00 Uhr mit Katrin Rumetsch mittwochs 17.00 - 21.00 Uhr mit Devran Günes donnerstags 17.00 - 21.00 Uhr mit Laura Wick freitags 16.00 - 18.30 Uhr Teenietreff ab 11 J. mit Jugendpflegerin T. Siegfarth (s.u.) 18.30 Uhr bis 22 Uhr mit Ali Güvenc Alle Schwegenheimer Jugendlichen ab 14 Jahren sind herzlich eingeladen, ihre Freizeit im Jugendhaus zu verbringen! Es gibt dort ein AirHockey-Spiel, einen Tischkicker und viele Karten- und Brettspiele, die ihr kostenlos nutzen könnt. Kleine Snacks und Getränke stehen zum Verkauf bereit. Die unterschiedlichen Betreuer freuen sich, mit euch in Kontakt zu kommen! Jürgen Wolff 2. Beigeordneter lingskonzert - bei herrlich kühlem Bier und frisch gebackenen Brezeln genießen …“ So lautete 2014 im Amtsblatt die Vision des diesjährigen Maibaumstellens. Es liegt nun an Ihnen, liebe Schwegenheimerinnen und Schwegenheimer, ob Sie dabei sein möchten und an der Tradition weiter festhalten wollen, wenn sich am 30. April 2015 um 19.00 Uhr die Dorfgemeinschaft auf dem Lindenplatz trifft, um gemeinsam die schönste Jahreszeit zu begrüßen. Die Ortsgemeinde freut sich über Ihren Besuch. Übrigens - die Kapelle trifft sich im „Oberdorf“ und wird von dort aus mit einem Marsch zum Lindenplatz laufen. Café Treffpunkt …ein Ort zum Leute treffen, Kaffeetrinken, Erzählen, Gedankenaustausch, zu geselligen Gesellschaftsspielen … Feuerwehrübung Jugendfeuerwehr Die nächste Übung der Jugendfeuerwehr findet am Mittwoch, dem 29. April 2015 um 18:00 Uhr statt. Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Interessierte Jugendliche im Alter von 10 - 16 Jahre sind herzlich zum Reinschnuppern willkommen. Der Jugendfeuerwehrwart Feuerwehrübung Die nächste Feuerwehrübung findet am Montag, dem 27. April 2015 um 19:00 Uhr statt. Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Christoph Stoll Wehrführer Maibaumstellen 2015 „Maibaumstellen … im Jahr 2015: Strahlender Sonnenschein … auf dem Lindenplatz wimmelt es nur so fröhlichen Schwegenheimerinnen und Schwegenheimer, die die Mühen der Blaskapelle wertschätzen und unter ohrenbetörendem Applaus das Aufrichten der bunt geschmückten Birke anfeuern und anschließend das Standkonzert - ein Vorgeschmack auf das Früh- Die Pforten sind wieder am Mittwoch, 20. Mai 2015 ab 14.00 Uhr im Dorfgemeinschaftsraum für Sie geöffnet. Also gleich den Termin im Kalender festhalten. Monika Schuster, Martin Walter von der AWO und Gustav Freye freuen sich auf jeden Fall auf Ihren Besuch und heißen Sie herzlich willkommen. Umlegungsausschuss Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz Pestalozzistraße 4, 76829 Landau i.d.Pf. Bekanntmachung Die 2. Sitzung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Schwegenheim findet am Mittwoch, dem 29. April 2015, 18.00 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses, Hauptstraße 78 in 67365 Schwegenheim statt. Tagesordnung: Nichtöffentliche Sitzung Baulandumlegungsverfahren „Moritz-Walther-Weg“, der Ortsgemeinde Schwegenheim. Landau i.d.Pf., den 16. April 2015 gez. Willi Matz Vorsitzender des Umlegungsausschusses Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 23 - Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Schwegenheim vom 15.04.2015 Der Ortsgemeinderat Schwegenheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gem0), sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs.1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Zweckbestimmung § 3 Schließung und Aufhebung II. Ordnungsvorschriften § 4 Öffnungszeiten § 5 Verhalten auf dem Friedhof § 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten III. Allgemeine Bestattungsvorschriften § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit § 8 Särge § 9 Grabherstellung § 10 Ruhezeit § 11 Umbettungen IV. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten § 13 Reihengrabstätten § 13a Gemischte Grabstätten § 14 Wahlgrabstätten § 15 Urnengrabstätten § 16 Rasengrabstätten V. Gestaltung der Grabmale § 17 Formen, Materialien § 18 Größe der Grabmale § 19 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen § 20 Standsicherheit der Grabmale § 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale § 22 Entfernen von Grabmalen VI. Gestaltung und Pflege der Grabstätten § 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten § 24 Vernachlässigte Grabstätten VII. Leichenhalle § 25 Benutzung der Leichenhalle § 26 Aufbewahrung der Leichen § 27 Zutritt zu den Zellen VIII. Schlussvorschriften § 28 Alte Rechte § 29 Haftung § 30 Ordnungswidrigkeiten § 31 Gebühren § 32 Inkrafttreten I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Schwegenheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. §2 Zweckbestimmung (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde. (2) Er dient der Beisetzung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben, c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind, d) als ehemalige, langjährige Bürger oder aus Alters- oder Pflegegründen außerhalb der Ortsgemeinde Schwegenheim wohnhaft waren. (3) Für andere Personen bedarf es der besonderen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. §3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung). (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Ausgabe 17/2015 Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. II. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen und Behältnisse abzulegen, h) die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als der Grabpflege, i) auf Grabstätten Gegenstände anzubringen, die das Gesamtbild des Friedhofes stören oder die Würde des Ortes verletzen, j) Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mitzubringen, k) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Feiern und andere, nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. §6 Ausführung gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, was im Regelfall durch die Eintragung in die Handwerksrolle nachgewiesen wird. Die Zulassung kann befristet werden. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 24 - (3) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden, vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. S.3075) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen. III. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15 Abs. 4. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahl-/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine/m Mutter/Vater mit ihrem/seinem nicht über 1 Jahre alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden. §8 Särge Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. §9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von der durch die Friedhofsverwaltung beauftragten Firma oder Person ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges a) für Kinder bis zu 12 Jahren 1,20 m b) für Personen über 12 Jahre 1,80 m bei Tiefbettungen 2,40 m c) für Aschenurnen 0,80 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,40 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Die Größe der Gräber beträgt für a) Verstorbene bis zu 5 Jahren Länge 1,20 m Breite 0,60 m b) Verstorbene über 5 Jahre Länge 2,10 m Breite 0,90 m c) Urnengräber Länge 0,60 m Breite 0,60 m. (5) Der Nutzungsberechtigte hat vor dem Ausheben des Grabes Grabzubehör auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit in der Urnenwand beträgt 20 Jahre. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb des Friedhofes im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettun- Ausgabe 17/2015 gen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte sind nicht zulässig. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Wahlgrabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Der Friedhofsträger ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an den benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. IV. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in - Reihengrabstätten, - Wahlgrabstätten, - Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten. - Urnengrabstätten für die Aufnahme bis zu 2 Urnen je Urnenkammer i. d. Urnenwand - Rasengrabstätten (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 Reihengrabstätten Reihengrabstätten sind Einzelgräber zur Aufnahme einer Leiche, die im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde möglich. In der Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 und des § 13 a - nur eine Leiche bestattet werden. § 13a Gemischte Grabstätten Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach § 15 Abs.1. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach § 10. § 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Gräber für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde ausgestellt, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann nur für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 25 - in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: - auf den überlebenden Ehegatten, - auf die Kinder, - auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter auf die Eltern, - auf die Geschwister, - auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt des Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig erstattet (11) In Wahlgrabstätten dürfen bestattet werden a) Einzelgrab: bis zu 2 Leichen (einschl. § 7 Abs. 5), oder 2 Aschenurnen, b) Doppelgrab: bis zu 4 Leichen oder 4 Aschenurnen. Die Zubettung weiterer Särge oder Aschenurnen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. § 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden - in der Urnengrabwand - in Reihengrabstätten - in Wahlgrabstätten (bis zu 2 Aschenurnen in einstelligen Gräbern und bis zu 4 Aschenurnen in zweistelligen Gräbern) (2) Grabstätten in der Urnenwand sind Wahlgrabstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird. (3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten auch für Urnengrabstätten. § 16 Rasengrabstätten (1) Rasengrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist grundsätzlich möglich. (2) Sie können als Einzel- oder als Einzeltiefgrab angelegt werden. (3) Die Rasengrabstätten sind mit einheitlichen Grabplatten aus Hartgestein mit vertiefter Schrift (Gravurschrift), zu kennzeichnen. Die Grabplatten sind von der Ortsgemeinde zu erwerben und bodengleich zu verlegen. Bei der Verlegung der Grabplatten sind die von der Verwaltung vorgegebenen Maßangaben genau zu beachten. Das Aufbringen der Gravur und das Verlegen der Platten sind von den Angehörigen direkt mit der ausführenden Firma (Steinmetz) abzurechnen. Das Aufstellen oder Anbringen weiterer Gedenksteine oder Grabdenkmale sowie sonstiger Grabschmuck, insbesondere Pflanzen- und Blumenschmuck, ist nicht gestattet. (4) Die Pflege des Grabfeldes erfolgt, gegen eine in der Anlage zur Gebührensatzung festgelegten Gebühr, ausschließlich durch Beauftragte der Ortsgemeinde. V. Gestaltung der Grabmale § 17 Formen, Materialien (1) Die Grabmäler sollen sich in die Gestaltung und das Gesamtbild des Friedhofes einordnen und sich den benachbarten Gräbern nach Form und Farbe anpassen. Ausgabe 17/2015 (2) Grabmäler müssen aus wetterbeständigem Werkstoff - Stein, Holz, Metall (z.B. Schmiedeeisen) - hergestellt, nach den Erfordernissen der jeweiligen Umgebung gestaltet und handwerksgerecht, schlicht und dem Werkstoff gemäß bearbeitet sein. Grabmäler sollen möglichst keine sichtbaren Sockel haben. (3) Eine gleichartige Bearbeitung aller Seiten des Grabmals (auch der Rückseite) ist grundsätzlich erwünscht. (4) Nicht zugelassen sind a) Grabmäler aus Beton, soweit sie nicht Natursteincharakter haben und handwerksgerecht bearbeitet sind, b) Grabmäler aus Emaille, Kunststoff, Gips, Glas, Porzellan, Kork, Tropf- oder Grottensteinen, c) Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen (5) Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen. § 18 Größe der Grabmale (1) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: 1. Grabstätten für Verstorbene bis zu 5 Jahren a) stehende Grabmale: Höhe: bis zu 0,70 m Breite: bis zu 0,50 m Mindeststärke: 0,14 m b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 0,60 m Breite: bis zu 0,40 m Mindeststärke: 0,14 m 2. Grabstätten für Verstorbene über 5 Jahren Einzel- und Einzeltiefgräber a) stehende Grabmale: Höhe: bis zu 1,20 m Breite: bis zu 0,80 m Mindeststärke: 0,16 m b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 1,00 m Breite: bis zu 0,80 m Mindeststärke: 0,16 m Doppelgräber (Familiengräber) a) stehende Grabmale: Höhe: bis zu 1,20 m Breite: bis zu 1,80 m Mindeststärke: 0,18 m b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 1,00 m Breite: bis zu 1,80 m Mindeststärke: 0,18 m. (2) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: a) stehende Grabmale Höhe: bis zu 0,50 m Breite: bis zu 0,40 m Mindeststärke: 0,14 m b) liegende Grabmale: Höhe: bis zu 0,40 m Breite: bis zu 0,40 m Mindeststärke: 0,14 m. (3) Die Höhe für die Grabsteine und Grabmale auf dem Gemeindefriedhof versteht sich ab Bodenhöhe. Die Höhe der Grabsockel bzw. der Grabumrandungen sind mit einzurechnen. (4) Auf den Rasengrabstätten sind nur die von der Ortsgemeinde erworbenen Grabplatten zulässig. (5) Ausnahmen von den Vorschriften bedürfen der Zustimmung des Friedhofsträgers. § 19 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. (2) Den Anträgen sind dreifach beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage des Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist. § 20 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 26 - § 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür sind die Nutzungsberechtigten. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder Teilen davon gefährdet, sind die für Unterhaltung Verantwortlichen (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten der Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 23 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das auf die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. § 22 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Einziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal bzw. die baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, gehen sie in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Grabmalgenehmigung schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. VI. Gestaltung und Pflege der Grabstätten § 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. (2) Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten, sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. (3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen, oder damit einen Gärtnereibetrieb beauftragen. (5) Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung/Beisetzung oder Verleihung des Nutzungsrechts hergerichtet werden. (6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten sowie der Rasengrabstätten, obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (7) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. § 24 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. Ausgabe 17/2015 VII. Leichenhalle § 25 Benutzen der Leichenhalle Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z. B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. § 26 Aufbewahrung der Leichen (1) Für jede Leiche ist regelmäßig eine Zelle bestimmt, die das Friedhofspersonal anweist. Die Leichen können dort offen aufgebahrt werden, es sei denn, dass sie sehr entstellt oder bereits in Verwesung übergegangen sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. § 27 Zutritt zu den Zellen (1) Die Hinterbliebenen dürfen ihre Toten in den Leichenzellen während der üblichen Besuchszeiten besuchen, sofern nicht aus gesundheitspolizeilichen Gründen ein Besuch ausgeschlossen ist. (2) Andere Personen haben nur mit Einwilligung der Angehörigen Zutritt. Die Besuchszeiten sind die gleichen wie die Öffnungszeiten des Friedhofs. VIII. Schlussvorschriften § 28 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Im übrigen gilt diese Satzung. § 29 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. § 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig - den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt, - sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1), - gegen die Bestimmungen des § 5 Absatz 3 verstößt, - eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Abs. 1), - Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), - die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält (§ 17) - als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 18), - Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 21), - Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 19, 20 und 22) - die Leichenhalle entgegen § 25 Abs. 3 und § 26 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,— Euro geahndet werden. § 31 Gebühren Für die Benutzung des von der Gemeinde verwalteten Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für die damit zusammenhängenden Maßnahmen der Friedhofsverwaltung sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 32 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.04.2013 außer Kraft. Schwegenheim, den 15.04.2015 Peter Goldschmidt Ortsbürgermeister Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 27 - Hinweis Gemäß § 24 Absatz 6, Satz 4 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO) Lingenfeld, den 15.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Leibeck Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Schwegenheim vom 15.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: §1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. §3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. §4 Festlegung der Friedhofsgebühren Sämtliche Friedhofsgebühren und sonstige antragsabhängige Leistungen nach der Friedhofssatzung, werden jeweils vom Ortsgemeinderat durch Beschluss festgesetzt. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 22.04.2013 außer Kraft. Schwegenheim, den 15.04.2015 Goldschmidt Ortsbürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Bestattungs- und Umbettungsgebühren 1. Für die Anfertigung eines Grabes, die Tieferlegung, das Ausgraben und Umbetten von Leichen und alle damit zusammenhängenden Leistungen haben die Zahlungspflichtigen die Kosten direkt an den Empfangsberechtigten zu zahlen. 2. Wird die ausgegrabene Leiche wieder auf dem Friedhof beigesetzt, sind außerdem die Bestattungsgebühren und Grabbenutzungsgebühren gem. Abschnitt I, II und III zu zahlen. 3. Für die Überführung einer Leiche innerhalb des Ortsbezirks zur Leichenhalle mit dem Leichenwagen oder durch einen von der Gemeinde beauftragten Leichentransportunternehmer sind die Kosten direkt an den Empfangsberechtigten zu zahlen. Ausgabe 17/2015 4. Die Gebührensätze gelten für die Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Ortsgemeinde Schwegenheim hatten sowie derjenigen, die nach der geltenden Friedhofs- und Bestattungssatzung ein Anrecht auf Benutzung einer Grabstelle hatten. Über das Entgelt für die Bestattung einer auswärts wohnhaft gewesenen Person (ausgenommen§ 2d Friedhofssatzung) wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen. II. Reihengrabstätten Überlassung der Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Absatz 2 der Friedhofsordnung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20,00 Euro b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 250,00 Euro III. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten, Urnengrabstätten und Rasengrabstätten 1. Wahlgräber a) Einzelgrabstätte 340,00 Euro b) Einzelrasengrabstätte 340,00 Euro c) Doppelgrabstätte 590,00 Euro d) jede weitere Grabstätte 340,00 Euro e) Überlassung einer Urnenkammer für bis zu 2 Urnen in der Urnenwand 850,00 Euro Die Verschlussplatte der Urnenwand muss von der Ortsgemeinde erworben werden. f) Einzelgrab mit Tiefbettung 450,00 Euro g) Einzelrasengrabstätte mit Tiefbettung 450,00 Euro h) für jede weitere Belegung (Tiefbettung) 290,00 Euro i) für die Zubettung einer Urne in eine belegte Grabstätte 250,00 Euro 2. Urnengrabstätten a) Überlassung einer Urnengrabstätte 290,00 Euro b) Bei einer Urnenbeisetzung in ein Reihengrab werden Gebühren nach Ziffer II der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung und bei einer Urnenbeisetzung in ein Wahlgrab werden Gebühren nach Ziffer III der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhoben. IV. Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-, Kinder- und Urnengräbern Die Gebühren für die Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahl-, Kinder- und Urnengräbern betragen bei einer Verlängerung auf 10 Jahre 40% 20 Jahre 80% 30 Jahre 100%. V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 130,00 Euro für jeden weiteren angefangenen Tag 25,00 Euro b) für die vorübergehende Einstellung einer Leiche in eine Leichenzelle für den 1. angefangenen Tag 100,00 Euro für jeden weiteren angefangenen Tag 35,00 Euro c) einer Urne bis zu 4 Tagen 30,00 Euro für jeden weiteren angefangenen Tag 10,00 Euro 2. Reinigung der Leichenhalle nach vorhergegangener Ausschmückung anlässlich einer Beerdigung 50,00 Euro 3. Für die Desinfektion der Leichenhalle und des Sarges sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen. VI. Gebühren für Grabmal- und Einfassungsgenehmigungen a) für die Einfassung 15,00 Euro b) für ein Grabmal (Abdeckplatte) 25,00 Euro Für diese Gebühren haftet der Antragsteller. VII. Sonstige Gebühren 1. Für die Ausstellung einer Graburkunde oder Überschreibung einer Graburkunde bei Wechsel des Verfügungsberechtigten 10,00 Euro 2. Gebühr für das Orgelspiel bei einer Trauerfeier 30,00 Euro 3. Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende a) auf die Dauer von 5 Jahren 30,00 Euro b) einmalig 10,00 Euro 4. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Bestattung einer ortsfremden Person wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen und eine Zusatzgebühr nach Ziff. II. 1.b) erhoben. 5. Die jährlichen Kosten für die Pflege eines Rasengrabes in Höhe von 44,00 Euro sind im Voraus für die gesamte Ruhezeit zu entrichten. (10 Jahre = 440,00 €, 20 Jahre = 880,00 €, 30 Jahre = 1320,00 €) Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 28 - Hinweis Gemäß § 24 Absatz 6, Satz 4 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO) Lingenfeld, den 15.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Leibeck Bürgermeister Nachrichten und Hinweise Kinderhort Sonnenstrahl Ferienprogramm der Hortkinder Ausgabe 17/2015 Kartoffelsetzmaschine, immer pünktlich zum eingebauten Klingeln, eine Kartoffel durch das Rohr in die Erde fallen. Die Arbeit auf dem Feld hat allen Kindern viel Spaß gemacht. Unseren Spaziergang werden wir nun öfter mal wieder über das Kartoffelfeld machen und beobachten, wie unsere Kartoffelpflanzen wachsen. Wie sind gespannt, wann wir die Früchte unserer Arbeit ernten können. Danach durften wir die Hühner betrachten und füttern. Der Juniorchef Jonah sammelte noch ein paar Eier für uns. Bei Brezeln, Saft und schönen Gesprächen ließen wir den ereignisreichen Tag im Garten ausklingen. Herzlichen Dank an Familie Lind für dieses tolle und lebensnahe Erlebnis. Für die Zugvögel Ulrike Maaß Vereinsnachrichten ASV Schwegenheim Rückblick: ASV Schwegenheim - FSV Schifferstadt II 2:1 Torschütze: Patrick Degen 2 x Verdienter aber mühevoller Sieg gegen einen harmlosen Gegner. Vorschau: Sonntag, 26.04.2015 15:00 Uhr VfB Hassloch II - ASV Schwegenheim Sportschützenverein 1977 e.V. Auch diese Ferien haben sich die Schwegenheimer Hortkinder wieder ein buntes Ferienprogramm zusammen überlegt. In den Kinderkonferenzen wurde eifrig diskutiert und abgestimmt. Die Aktionen reichten vom Museumsbesuch, Osterbasteleien, Kino bis hin zu Ausflügen in die Natur. Am allerschönsten aber war unser erdachtes „Eiertauschspiel“. Die Kinder hatten entschieden, dass diesmal die Jungs gegen die Mädchen antreten sollten. In zwei Gruppen aufgeteilt, zogen wir durch Schwegenheim, um an fremden Haustüren die Eier gegen andere, etwas teurere Dinge einzutauschen. Manchmal fiel es ganz schön schwer, die ertauschten Gegenstände wieder herzugeben, wie zum Beispiel der festliche Haarschmuck von Familie Marwinski. Vieles wurde ertauscht, hübsche Servietten, Dekoartikel, Süßigkeiten, Kerzen oder auch Spielsachen. Die Jungsgruppe ertauschte zwei Laserkanonen und einen Roller und lieferte sich damit ein Kopf-anKopf-Rennen mit den Mädchen. Gewonnen hat am Ende die Mädchengruppe, denn die brachte einen echten „Gojdka“ mit ins Ziel**...... Dieser ziert nun unseren Hort und erfreut und erinnert uns jeden Tag an dieses schöne Spiel. Herzlichen Dank allen Schwegenheimer Bürgern, die diesen Spaß mitgemacht haben. Für den Hort Sonnenstrahl Ulrike Maaß Kindertagesstätte Sonnenschein „Uffm Grumbeeracker“ Diese Woche waren die Zugvögel auf den Kartoffelacker der Familie Lind eingeladen. Kartoffeln sollten gesetzt werden und Herr Lind brauchte unsere tatkräftige Unterstützung. So wie früher durften alle einmal auf dem Traktor mitfahren und je zwei Kinder ließen auf der Maifest 2015 Am 1. Mai 2015 ab 10:00 Uhr feiern wir wieder unser traditionelles Maifest im Schützenhaus. Das Preisschießen findet auf dem 50 m Stand statt; geschossen wird mit einem Sportgewehr. Für unsere kleinen Gäste steht ein Kindergewehr zur Verfügung. Natürlich ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Um unser Kuchenbuffet aufzupeppen, bitten wir um Kuchenspenden. Bei hoffentlich bestem Wetter freut sich auf viele Besucher die Vorstandschaft. Weitere Infos: http://www. ssv-schwegenheim.de. Tennisclub (TC) Saisoneröffnung Hurra! Die Bälle fliegen wieder! Die Tennissaison beginnt! Am Sonntag, den 26.04.2015, ab 10:30 Uhr, findet die offizielle Saisoneröffnung des TCS statt. Wir würden uns sehr freuen, mit möglichst vielen Mitgliedern und Freunden gemeinsam die Saison 2015 eröffnen zu dürfen. Für Speis und Trank (auch Kaffee und Kuchen) ist bestens gesorgt. Die Vorstandschaft Turnverein 1883 e.V. Schwegenheim Hexennacht Wann: Donnerstag, den 30.04.2015 ab 19.00 Uhr Wer: jung oder alt, jeder ist willkommen - Hauptsache: gut gelaunt Wo: Beachplatz - Hainbachhütte Was: Tanzen, großes Lagerfeuer, Essen, Trinken, Party machen Hiermit laden wir euch alle ein, zusammen mit uns in den 1. Mai hineinzufeiern. Euer Turnverein Schwegenheim Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 29 - HSG Lingenfeld-Schwegenheim Ausgabe 17/2015 Kirchliche Mitteilungen Ergebnisse Weiblich D - JSG Landau-Land 13 - 11 Es spielten: Weis Miriam 6, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 3, Milla Isabell, Gürkan Meliha, Helf Sabrina, Iost Kaitlyn, Appel Chiara, Schröder Anna, Weiß Liana, Rueff Isabella TSV Kandel - Weiblich D 7 - 13 Es spielten: Weis Miriam 5, Vierling Alisa 4, Rueff Elena 4, Helf Sabrina, Appel Chiara, Weiß Liana, Rueff Isabella Weiblich C - TS Rodalben 23 - 4 Torschützen: Steinmetz Amelie 6/1, Martens Emely 5, Cairo Nina 3, Weis Miriam 3, Manger Lena 3, Vierling Alisa 2/1, Delb Marie 1 Weiblich A - TV Thaleischweiler 18 - 19 Torschützen: Cairo Elena 6, Werner Lina 6, Peters Carla 2, Weiß Maren 2, Schäffer Lea 1, Peters Elena 1 TSV Iggelheim - Männlich D 10 - 18 Für die HSG waren dabei: Sinan Güvenc (Tor), Yannick Louis (3), Ian Bungert, Dillon Eßwein (5), Carlo Ratz (4), Nick Albrecht (2), Yves Troubal (3), Mathieu Mommers (1), Samuel Pomplun, B. Liebel (T), O. Ratz (T). Ein sicherer Rückhalt war Sinan Güvenc im Tor. Männlich C - TSG Friesenheim II 30 - 24 Für die HSG waren dabei: Kai Herbst (Tor), Michel Mues (4), Daniel Ratz (6), Philip Kögel (1), Ben-Luca Jung (Tor), Philipp Damian (2), Oliver Vierling, Arne Schäfer (3), Eric Fischer (9), Tobias Weis, Oliver Hatzenbühler (5), Kuntz Frederik, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T), H. Ratz (T). Friesenheim war mit der Mannschaft angereist, die in der nächsten Runde mC-Oberliga-RPS spielen soll, dementsprechend entwickelte sich gegen die technisch starke Gäste, ein schweres Spiel für die HSG-Jungs. Erst Mitte der zweiten Spielhälfte setzte sich die Mannschaft aufgrund ihrer körperlichen Überlegenheit durch. Ein sehr starkes Spiel zeigte Eric Fischer, der den Sprung in die Rheinland-Pfalz Auswahl geschafft hat, und dem wir hiermit im Namen der Trainingsgruppe herzlich für diesen Erfolg gratulieren wollen. Männlich B - VTV Mundenheim II 29 - 19 Für die HSG waren dabei: Felix Vocke (Tor), Michel Mues (2), Daniel Ratz (1), Felix Turich (9), Jan Stöckle (3), Philipp Damian, Arne Schäfer, Jonas Maier, Patrick Troubal (8), Eric Fischer (6), Oliver Hatzenbühler, Lukas Hatzenbühler, J. Schäfer (T), A. Zimmermann (T), H. Ratz (T). In der zweiten Spielhälfte hatten die Gäste dem schnellen Spiel der HSG-Jungs nichts mehr entgegenzusetzen. Herren II - TV Offenbach IV 32 - 24 Torschützen: Von Kennel Josha 7, Haag Daniel 6, Meyer Freddy 3, Henninger Daniel 3, Hoecker Dennis 3/1, Osimok Eduard 3/1, Trauth Marius 2, Sinn Torben 2, Helck Daniel 1, Ackermann Simon 1, Hubert Alex 1 Herren I - TV Hochdorf II 17 - 20 Torschützen: Werner Aaron 6, Grill Manuel 3, Bechtel Christian 3/2, Lang Fabian 2, Kampa Marcel 1, Kornberger Christoph 1, Martens Timo 1 Damen 1 - TV Kirrweiler 26 - 24 Torschützen: Butz Anna 3, Luickx Janina 9/4, Silber Judith 1, Weis Jessica 2/1, Flörchinger Katharina 2, Theilmann Mara 2, Schäfer Judith 4, Silaghi Meike 3 Vorschau Am Samstag, den 25. April 2015 spielen: 14:00 Uhr JSG Landau-Land - Männlich B 14:30 Uhr TV Kirrweiler - Weiblich C 16:15 Uhr TS Rodalben - Männlich A 17:00 Uhr TV Edigheim - Damen I 18:00 Uhr TS Rodalben - Herren I (Das Spiel findet in Schwegenheim statt, da das Heimrecht der TS Rodalben wegen Nichtantretens in der Vorrunde verloren wurde) Am Sonntag, den 26. April 2015 spielen: 13:45 Uhr HSG Eckbachthal - Männlich C 17:30 Uhr JSG Schifferstadt - Assenheim - Dannstadt - Männlich D 18:00 Uhr TSV Iggelheim - Damen II 18:00 Uhr TV Herxheim - Herren II 18:45 Uhr JSG Schifferstadt - Assenheim - Dannstadt - Weiblich D Vogelschutzverein Schwegenheim Vogelstimmenwanderung Zu unserer Vogelstimmenwanderung am Sonntag, dem 3. Mai laden wir alle Interessierten Natur-/Vogelfreunde recht herzlich ein. Wir freuen uns wenn wir Sie bei dieser interessanten Führung mit einem Kenner der Natur-Vogelwelt begrüßen können. Dauer der Führung 1 1/2 bis 2 Stunden. Abmarsch pünktlich um 08.00 Uhr am Vereinsheim. Kath. Pfarrei Germersheim Kirchliche Nachrichten Siehe unter kirchliche Nachrichten Lingenfeld. Prot. Kirchengemeinde Schwegenheim Prot. Pfarramt, Neustadter Str. 2, 67365 Schwegenheim, Tel. 06344/56 49, mail: [email protected] www.prot-kircheschwegenheim.de Sonntag, 26.04.2015 10:15 Uhr Festgottesdienst zur Verabschiedung von Pfr. Hecky, Prot. Kirche, anschließend Empfang im Bürgerhaus, Am Bahndamm. Pfarrer Hermann Hecky wird in diesem Gottesdienst aus seinem fast 30-jährigen aktiven Dienst in unserer Kirchengemeinde in den Ruhestand verabschiedet. Wir laden die ganze Gemeinde recht herzlich zum Gottesdienst und zum anschließenden Empfang ins Bürgerhaus ein. Der Kirchenchor und die Kindergottesdienstkinder werden den Festgottesdienst mitgestalten. Montag, 27.04.2015 19:30 Uhr Bastelkreis, kl. Gemeinderaum (Alte Schule), Kontakt: Ruth Peter, Am Lindenplatz 4, Tel. 86 75 Dienstag, 28.04.2015 16:00 Uhr Präparandenkurs, Gemeinderaum Mittwoch, 29.04.2015 09:30 Uhr Babytreff, Gemeinderaum; Kontakt: Julia Däuwel (julia. [email protected]) Donnerstag, 30.04.2015 20:00 Uhr Singstunden des Prot. Kirchenchors, Gasthaus „Zum Schwanen“, Kontakt: Irmhild Lutz, 1. Vorsitzende, Tel. 5900. Sonntag, 03.05.2015 09:00 Uhr Gottesdienst, Prot. Kirche 11:15 Uhr Kindergottesdienst Kindergottesdienst trifft sich Jeden Sonntag sind alle Kinder ab 4 J. um 11:15 Uhr (bis 12:15 Uhr) zum Kindergottesdienst in unsere Kirche ganz herzlich eingeladen. Das Kigo-Team - Stephanie Ackermann, Elke Degen, Laura Eberle, Heike Nied, Judith Schäfer, Meta Stoll und Helene Vierling - freut sich auf fröhliche und abwechslungsreiche Treffen mit euch. Gelungenes Bibeldinner Man fühlte sich wie bei den Fischern am Ufer des Sees Genezareth. Die Erzählung vom „Fischzug des Petrus“ (Lukas 5, 1 - 11) war die inhaltliche Mitte des dritten Bibeldinners, zu dem Pfarrerin Ursula Blank viele Gäste am vergangenen Samstag im Gasthaus „Zum Schwanen“ begrüßte. Mitwirkende der Theatergruppe „LiveZeit“ ließen die biblische Geschichte lebendig werden und bezogen mit musikalischer Unterstützung von Heike und Gunter Nied die Gäste mit dem Lied „Halleluja, preiset den Herrn“ in das Geschehen mit ein. Dazu passte das ausgezeichnete Menü, das die Geschwister Schmidt als Köchinnen passend zur Bibelgeschichte zauberten: Nach einem kleinen Gruß aus der Küche gab es als „barmherziges Süppchen“ eine Gerstencremesuppe als Vorspeise, das Hauptgericht war nach dem „erfolgreichen Fischzug“ ein Zanderfilet, und eine Limetten-Joghurtcreme mit Granatapfel rundete als Nachspeise die Menüfolge ab. Den kulinarischen Genuss verband Dekan i. R. Friedhelm Jakob, Edigheim, mit einer humorvollen Moderation zur Bibelgeschichte. Dass dieses Bibeldinner erneut rundum gelungen war, daran hatten alle Beteiligten großen Anteil - die Mitwirkenden der Theatergruppe „LiveZeit“ unter der Regie von Dr. Kerstin Bienroth, Gunter und Heike Nied, die die musikalische Begleitung übernommen hatten, die Geschwister Schmidt mit dem ausgezeichneten Menü, die MitarbeiterInnen des Gasthauses, die für einen reibungslosen Service sorgten, Dekan i. R. Friedhelm Jakob mit seiner humorvollen Moderation und nicht zuletzt das Orga-Team des Presbyteriums, welches die Vorplanung übernommen hatte. Das Bibeldinner wird vielen in guter Erinnerung bleiben und sie zum Wiederkommen motivieren, wenn es 2016 heißt: „Wir laden zum Bibeldinner herzlich ein“. Neue Gottesdienstzeiten Wir weisen noch einmal auf die geänderten Gottesdienstzeiten hin und laden herzlich zu unseren Gottesdiensten ein. Übersicht für April - Mai 26.04. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam 26.04. 10:15 Uhr, Gottesdienst zur Verabschiedung von Pfr. Hecky, Schwegenheim 03.05. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Schwegenheim 03.05. 10:15 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam 10.05. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 30 - 10.05. 10:15 Uhr, Gottesdienst: Schwegenheim 14.05. 10:15 Uhr, Christi Himmelfahrt: Waldgottesdienst am Kindesbrunnen 14.05. 11:00 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam 17.05. 09:00 Uhr, Gottesdienst: Schwegenheim 17.05. 10:15 Uhr, Gottesdienst: Zeiskam Vertretung der Pfarrstelle Schwegenheim Bis zum Dienstantritt von Pfr. Andreas Gutting übernimmt Frau Pfarrerin Ursula Blank, Landau, den Dienst in beiden Kirchengemeinden. Pfarrerin Blank ist erreichbar unter Tel. 06341/31687 oder per mail: [email protected]. Neuapostolische Kirche Speyer, Paul-Egell-Straße 4 Vereinsnachrichten Kinderchor Weingarten Interessierte Kinder im Alter von ca. 6 - 10 Jahren aus Weingarten und Umgebung sind herzlich willkommen. Wir proben für das MaibaumAufstellen am 30.04.2015. Die Chorprobe findet von 16.30 - 17.15 Uhr im Rathaus statt. Der Kinderchor Weingarten ist eine Kooperation der Ortsgemeinde Weingarten und der Musikwerkstatt im Prot. Kirchenbezirk Germersheim. Leitung: Jürgen Schaaf + Patricia Schick Landfrauen Weingarten Sonntag, 26. April 2015 10:00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmation Konfirmanden: Jonas Seither, Sarah Oparaku weingarten Ausgabe 17/2015 Frühlingsfahrt nach Südtirol (Pfalz) www.weingarten-pfalz.de Amtliche Bekanntmachungen Aufstellen des Maibaumes Am Donnerstag, den 30.04.2015, wird um 18:00 Uhr wieder der Maibaum vor dem Rathaus aufgestellt. Auch in diesem Jahr übernimmt dies wieder traditionsgemäß die Freiwillige Feuerwehr Weingarten, die im Anschluss auch für die Bewirtung der Gäste mit Getränken und Brezeln sorgt. Für die musikalische Umrahmung sorgt in diesem Jahr der Kinderchor Weingarten. Die Weingartener Bevölkerung ist hierzu wieder recht herzlich eingeladen. Thomas Krauß Ortsbürgermeister Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten findet jeden Dienstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Rathaus statt. Terminvereinbarungen und Anfragen sind selbstverständlich auch außerhalb der Sprechzeiten unter den Telefonnummern 06344/6794 oder 01520/9 888 287 möglich. Thomas Krauß Ortsbürgermeister Gemeindebücherei Weingarten Die Bücherei ist immer mittwochs von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Jugendarbeit in Weingarten Es ist soweit, nach langen Jahren der Enthaltsamkeit haben wir endlich wieder einen Jugendtreff in Weingarten! Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir in der Arena von Bürgermeister Krauss einen Raum zur Verfügung gestellt bekommen, den wir als Jugendtreff vorerst nutzen wollen. In ca. zwei Jahren, wenn die Turnhalle umgebaut wurde, gehen wir dann wieder ins Jugendhaus. Der Eingang zum Jugendraum ist am Hintereingang der Arena (die Wendeltreppe hoch). Eingeladen sind alle Jugendlichen aus Weingarten ab 12 Jahren. Öffnungszeiten freitags von 17.00 - 19.00 Uhr Auf viele Weingartener Jugendliche freuen sich Traudel Siegfarth und Bodo Redner Jugendpfleger VG Lingenfeld Tel.: 0173-6450000 (Traudel) und 0170-4027975 (Bodo) Nachrichten und Hinweise Wir gratulieren 28.04. 01.05. Frau Auguste Jochem, Im Wirthsgarten 7 Herrn Willibald Gödelmann, Hauptstraße 13 70 Jahre 80 Jahre Am frühen Ostermontag starteten die Weingartener Landfrauen zu ihrer Mehrtagesfahrt nach Südtirol. Über Stuttgart, Ulm, Kempten, Reutte, Nauders über den Reschenpass nach Grein. Dort, wo ein ganzes Dorf dem Bau eines Stausees weichen musste und nur noch der Kirchturm aus dem See ragt. Im Vinschgau weiter nach Schlanders, wo wir einen kleinen Spaziergang unternahmen, nach Naturns, vorbei an Kaltern und am Kalterer See nach Tramin, wo wir im Hotel Tiroler Hof sehr gut untergebracht waren. „Klein aber Wein“, so lautet hier das Motto. Eine Bilderbuchlandschaft mit Millionen von Apfelbäumen, endlosen Weinbergen, Zitronen- und Olivenbäumen, Palmen und Zypressen - das Mittelmeer der Alpen, dank des mediterranen Klimas. Am Nachmittag blieb Zeit, den Ort Tramin mit der Pfarrkirche und dem Dorfzentrum zu erkunden und das erste Eis unter italienischer Sonne zu genießen. Am nächsten Morgen machten wir uns auf den Weg zu den wohl schönsten Bergen der Welt, den Dolomiten. Seit 2009 Weltkulturerbe der UNESCO. Über Bozen fuhren wir ins Eggental mit den bekannten Orten Deutschnhofen und Welschnhofen zum Karersee, der umringt wird vom Rosengartenmassiv und dem Latemar. Über den Karapass kommen wir ins Fassatal und zum Pass Pordoi, dort grüßt uns das Gletschermassiv der 4000 m hohen Marmolada. Frischer Schnee, atemberaubende Kulisse und ein strahlendblauer Himmel erwarteten uns zum Picknick. Über das Sellarjoch, wo noch die Skisaison im Gange war, gelangten wir in die bekannten Wintersportorte Wolkenstein, St. Krystina und St. Ullrich, den Hauptort des Grödner Tales. Hier konnten wir in einer Ausstellung die alte Tradition der Holzschnitzkunst bewundern. Über Kastelruth mit dem Hausberg, dem Schlernmassiv, ging es weiter über Waidbruck, Leifers, Maria Weisenstein, Auer zurück nach Tramin. Als Abschluss des Tages besichtigten wir nach dem Abendessen die Weinkellerei von Tramin. Modern, innovativ, nah bei den Erzeugern. So hat sich die Genossenschaft uns positiv präsentiert. Bei einer Kellerführung mit anschließender Weinverkostung ließen wir den Tag ausklingen. Am Mittwoch führt uns unsere Tagesfahrt ins Burggrafenamt. Bei einem Spaziergang erkunden wir die Kurstadt Meran, die mediterrane Insel im Herzen der Alpen. Wir spazieren über die Passerbrücke entlang der Sommer- und der Winterpromenade mit altem und neuem Kurhaus, der Trinkhalle und der mittelalterlichen Laubengasse. Oberhalb von Meran grüßt uns das Stammhaus der Burggrafen von Tirol, Schloss Tirol. Umgeben von der Drechselgruppe im Norden, dem Vinschgau im Westen und dem Ultental im Süden liegt Meran eingebettet und wartet ganzjährig mit milden Temperaturen auf. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 31 - Das mediterrane Juwel eines botanischen Gartens, so bezeichnet man die Gärten von Schloss Trautmannsdorf, die schönsten Gartenanlagen Italiens, die wir am Nachmittag erkundet haben. Eine Augenweide an blühenden Blumen und Pflanzen, Teichanlagen und mediterranem Gehölze bot sich uns. Bei strahlendem Sonnenschein konnte man dort die Seele baumeln lassen. Am Donnerstag früh fuhren wir in die Landeshauptstadt Bozen, die gleichzeitig auch Bischofssitz ist. Bei einem Rundgang erkundeten wir die Stadt mit ihrem mittelalterlichen Kern, dem Waltherplatz mit dem Denkmal des Minnesängers Walther von der Vogelweide, dem Franziskanerkloster mit dem schönen Kreuzgang, dem Obstmarkt und den Laugengassen mit den schicken Geschäften. Die Besichtigung des Bozner Doms mit seinem schönen Altarbild rundete die Stadtführung ab. Durch die Talferschlucht mit atemberaubenden Ausblicken fuhren wir am Nachmittag in Richtung Sarntal. Der Kalterer See ist wegen seiner geringen Tiefe einer der wärmsten Badeseen des Alpenraums. Ein kleines Paradies, eingebettet in eine grandiose Landschaft. Hier ließen wir den Tag ausklingen. Nach dem Frühstück ging es am Freitag in den facettenreichen Vinschgau. Die Schroffheit der Berge, extreme Trockenheit und große Murkegel machten das Leben dort nicht leicht. Das Obervinschgau war einst das Armenhaus Südtirols, bis ins 20. Jahrhundert hinein wurden von dort Kinder als „Schwabenkinder“ zur Arbeit außer Landes geschickt. Bis auf 2000 m hinauf, erschlossen mit Straße oder Seilbahnen, bewirtschaften die Bergbauern noch ihre Höfe. Wir besichtigen bei Naturns das alte Kirchlein St. Prokulus mit seinen schönen alten Fresken, das Marmordorf Laas und die kleinste Stadt Südtirols, Glurns, mit seiner vollständig erhaltenen Stadtmauer und den Wehrtürmen. Am Nachmittag spazierten wir auf den Tartscher Bühel. Geführt vom Michelswirt besichtigten wir die Kleine Kirche St. Veit mit ihren alten Fresken umrahmt von der mächtigen Ortlergruppe. Im ältesten Gasthaus des Dorfes, dem Michelswirt, ließen wir den Tag ausklingen. Am Samstagmorgen hieß es Abschied nehmen von Tramin und dem Tiroler Hof, wo wir sehr gut untergebracht waren. Doch bevor wir unsere Heimreise antraten, fuhren wir über Bozen, Klobenstein nach Lengmoos. Von dort spazierten wir zu den bekannten „Rittner Erdpyramiden“. Hochragende, rote Muränentürmchen mit massivem Deckstein wachsen förmlich aus dem Gestein. Ein phänomenales Naturspiel vor der Kulisse des Schlern und des darunterliegendes Eisachtales. Nach einem letzten Cappuccino auf der Terrasse des Hotels Spöheler machten wir uns auf den Heimweg. Über den Brennerpass nach Innsbruck, den Fernpass, Reutte, Kempten, Stuttgart, Karlsruhe, nach Weingarten. Südtirol ist weit mehr als ein Durchreiseland für alpenüberschreitende Urlauber, die gen Süden fahren - es lohnt sich, es zu entdecken. Wir überschreiten zwei Landesgrenzen und sprechen noch unsere Sprache - wir sind im Ausland und fühlen uns doch wie Zuhause. Südtirol hat uns begeistert. Schroffe schneebedeckte Dolomitengipfel, fruchtbare Täler, beschauliche Städte, Dörfer umgeben von Millionen blühender Apfelbäume machen diese Region so einzigartig - all dies haben wir gesehen. Die 26. Mehrtagesfahrt der Landfrauen war ein absolutes Highlight, wir werden uns noch lange und gerne daran zurückerinnern. Musikverein „St. Michael“ Besuch der Musikfreunde aus Altheim am Bodensee Vom 1. bis zum 3. Mai sind wieder einmal die Musikfreunde aus Altheim am Bodensee bei uns in der Pfalz zu Gast. In diesem Jahr feiern die beiden Vereine das 40-jährige Jubiläum ihrer Partnerschaft. Viele gegenseitige Besuche haben in dieser Zeit stattgefunden und viele persönliche Freundschaften und Verbindungen sind entstanden. Wir sind schon ein bisschen stolz auf dieses besondere Jubiläum und freuen uns sehr auf das Treffen mit den Altheimer Musikkameraden. Feiern wollen wir mit einem besonderen Event, einem gemeinsamen Besuch auf der Landesgartenschau mit jeweils einem Platzkonzert am Samstag, dem 2. Mai. Um 10.30 Uhr wird die Musikkapelle aus Altheim auf der großen Bühne konzertieren, um 12.30 Uhr dann der Musikverein St. Michael. Den Rest des Tages können beide Kapellen dann die Angebote der Gartenschau ausgiebig ausprobieren und genießen. Über Weingartner Publikum bei den Konzerten würden sich die beiden Kapellen sehr freuen. Beginnen wird das Besuchswochenende der Altheimer Gäste mit einem gemeinsamen Bunten Abend der beiden Vereine in der Weingartner Schulturnhalle am Freitagabend. Zur Unterhaltung haben sowohl die Gastgeber als auch die Freunde vom Bodensee einige Überraschungsprogrammpunkte vorbereitet. Am Samstagabend bieten wir den Gästen eine Weinprobe in besonderer und stimmungsvoller Atmosphäre. Ausgabe 17/2015 Beschlossen wird der Besuch am Sonntag mit dem beliebten und bewährten gemeinsamen Brunch in der Turnhalle. Wie bei den Treffen in der Vergangenheit auch, werden die Gäste vom Bodensee privat untergebracht. Allen, die ein Quartier zur Verfügung gestellt haben, sei auf diesem Wege schon einmal herzlich gedankt. Musikverein Altheim/Bodensee SV Weingarten 2007 e.V. Welches Henderl hätten S’ denn gern? Der SVW veranstaltet am Freitag, 24.04.2015, ab 17:00 Uhr in der Arena einen Hähnchenabend. Die frittierten Hähnchen werden frisch zubereitet und wahlweise mit Brot oder Pommes serviert (auch zum Mitnehmen). Wir freuen uns auf zahlreiche große und kleine Gäste. Hobbyradsportgruppe Am 28.04.2015 starten wir in die neue Radsaison. Wir treffen uns immer dienstags um 17:30 Uhr an der Arena. Den Drahtesel entstauben und mitradeln! Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer. Abteilung AH Ü 50, Turnier in Weingarten Am Samstag, 25.04.2015, ist die Arena in Weingarten Austragungsort des Ü 50-Turniers. Spielbeginn ist um 15:00 Uhr. Insgesamt nehmen acht Mannschaften an diesem Turnier teil. Wir hoffen auf zahlreiche Zuschauer, die unser Team kräftig anfeuern. Abteilung Fußball Rückblick 1. Mannschaft, Meisterschaftsrunde Spielergebnis vom 19.04.2015 SV Weingarten - TDSV Mutterstadt 2:3 (2:2) Torschützen: Mustafa Dagal (21.), Roman Lösch (45.) Vorschau 1. Mannschaft, Meisterschaftsrunde Sonntag, 26.04.2015: SG Limburgerhof - SV Weingarten Spielbeginn: 15:00 Uhr Sonntag, 03.05.2015: SV Weingarten - FG Dannstadt Spielbeginn: 15:00 Uhr Sonntag, 10.05.2015: SpVgg. RW Speyer - SV Weingarten Spielbeginn: 15:00 Uhr Jugendfußball F1-Junioren Spielergebnisse vom 18.04.2015, Spieltag beim FC 08 Haßloch JFV Ganerb I - SV Weingarten I 1:0 SV Weingarten I - FC Lustadt 4:1 Torschützen: Anton Steegmüller (2 x), Joscha Postel, Lenny Karl SV Weingarten I - TSV Königsbach I 9:0 Torschützen: Damien Karl (2 x), Lenny Karl, Anton Steegmüller (2 x), Joscha Postel, Finn Weingand (2 x), ET SV Weingarten I - JSG Römerberg 3:2 Torschütze: Lenny Karl (3 x) Jugendförderverein Vorderpfalz (E- bis A-Junioren) Alle Termine und Berichte des JFV Vorderpfalz finden Sie im Internet unter www.jfv-vorderpfalz.de und im Amtsblatt unter den Nachrichten der Ortsgemeinde Westheim. Breitensport WalkJoGym Leitung: Günter Weller (Tel. 06344/8989) Treffpunkt: dienstags, 17:00 Uhr, „Am Bänkel“, Hainbachstraße Jugendvolleyball (ab 10 J.) Weingarten/Freisbach Wir brauchen dringend noch Zuwachs! Schaut einfach mal zum Schnuppertraining vorbei! Leitung: Britta Haß (Tel. 06347/9827444) Treffpunkt: donnerstags, 18:00 Uhr, Turnhalle in Freisbach Volleyball Weingarten/Freisbach Leitung: Britta Haß (Tel. 06347/9827444) Treffpunkt: donnerstags, 19:30 Uhr, Turnhalle in Freisbach Nordic Walking für Anfänger und Fortgeschrittene Leitung: Antje Stöcker (Tel.: 06344/9442018) Termine nach Absprache. Interessenten wenden sich bitte an Antje Stöcker. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 32 - Ausgabe 17/2015 Tennisclub Weingarten Prot. Kirchengemeinde Weingarten Saisoneröffnung Protestantisches Pfarramt, Tel. 5150; Hauptstr. 37, 67366 Weingarten Büroöffnungszeiten: Do., 09.00 - 12.00 Uhr und Fr., 09.00 - 11.00 Uhr Email: [email protected] Weitere Informationen finden Sie unter www.prot-kirche-weingarten-pfalz.de Wochenspruch: „Darum: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.“ (2. Korinther 05,17) Sonntag, 26.04.2015 10.15 Uhr Jubelkonfirmation mit Abendmahl Montag. 26.04.2015 10.00 Uhr „Aktiv ab 50“, Wassergymnastik. Wir treffen uns ab 09:30 Uhr im Hallenbad Lingenfeld; Eintritt 2,00 €. Mitfahrgelegenheit mit Pfeifer (Tel. 2728) oder Besau (Tel. 4079). 20.00 Uhr Chorprobe der Musikwerkstatt Vocativ im Prot. Gemeindehaus Mittwoch, 29.04.2015 10.00 Uhr „Aktiv ab 50“: Nordic-Walking mit und ohne Stöcke, Treffpunkt am Friedhof 15.00 Uhr Frauenbund Donnerstag, 30.04.2015 09.30 Uhr Ökumenische Krabbelgruppe; Wir treffen uns jeden Donnerstag von 09:30 Uhr - 11:30 Uhr im Protestantischen Gemeindehaus, Obergeschoss. Kinder aller Konfessionen bis 3 Jahre sind bei uns herzlich willkommen. Sonntag, 03.05.2015 10.15 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Verwaltung des Gemeindehauses Bitte wenden Sie sich an Herrn Besau, Tel. 4079, wenn Sie das Gemeindehaus für private Zwecke mieten wollen. Herr Frey, Tel. 508944, macht die Verwaltung des Gemeindehauses und die Schlüsselübergabe. Bibelstunde Herzliche Einladung zur Bibelstunde der Ev. Stadtmission: Immer donnerstags um 18.30 Uhr bei Frau Hermine Naumer, Schlossstr. 5 und ebenfalls jeden Donnerstag um 19.45 Uhr bei Frau Liesel Klein, Schierlingsgarten 8 Suchen Sie ein Geschenk? Das Buch „Geschichte des Gotteshauses und der Prot. Pfarrei zu Weingarten in der Pfalz“ können Sie gegen ein Entgelt von 10 € während der Büroöffnungszeiten (siehe oben) im Pfarramt erwerben. Liebe Mitglieder, liebe Tennisinteressenten, auch in dieser Saison ist es dem Tennisclub gelungen, dank der Mithilfe unserer erfahrenen Senioren und in voller Eigenleistung die Plätze wieder punktgenau zur Saisoneröffnung fertig zustellen. Wir dürfen Sie hiermit zu unserem traditionellen Umtrunk am Sonntag, den 03.05.2015 ab 11.00 Uhr auf unserem Tennisgelände einladen. Für die Vorstandschaft Günther Ackermann Kirchliche Mitteilungen Kath. Kirchengemeinde St. MIchael Weingarten Gottesdienstordnung und sonstige Hinweise siehe bitte unter kath. Kirchengemeinde Lustadt Kath. Kirchenchor Weingarten Der kath. Kirchenchor trifft sich wieder jeden Dienstag um 20.15 Uhr zur Singstunde im kath. Pfarrheim. Öffnungszeiten des gemeinsamen Pfarrbüros Hintere Straße 1, 76756 Bellheim, Tel. 07272/973050 Mo+ Fr. von 08.00 - 12.00 Uhr, Mi von 09.30 - 12.00 Uhr, Di. und Do. von 15.00 - 18.00 Uhr Sprechtag in Lustadt: mittwochs von 08.00 - 10.00 Uhr im Haus der Kirche Krankenkommunion Donnerstag, 30.04.2015, ab 09.00 Uhr Kirchenentdeckungsgottesdienst Alle Kinder der 1. und 2. Klasse sind wieder herzlich eingeladen zum Kirchenentdeckungsgottesdienst am Donnerstag, den 30.04.2015 um 16.15 Uhr in Knittelsheim. Maiandacht Alle Gläubigen sind herzlich eingeladen im Marienmonat Mai zur Maiandacht, mittwochs um 18.30 Uhr in der Kirche. Am Sonntag, dem 10. Mai findet außerdem um 18.00 Uhr eine feierliche Maiandacht mit dem Kirchenchor statt. Pfingsten: Ein Fest des Heiligen Geistes Im Rahmen des Ökumenischen Kirchentages 2015 wird das Bistum Speyer am Samstag vor Pfingsten sowie an Pfingstsonntag (23. u. 24. Mai) in Speyer das Pfingstfest begehen. Dazu wird an beiden Tagen ein vielfältiges Programm für junge und alte Menschen in den Straßen von Speyer und rund um den Dom angeboten. Am Pfingstmontag - so der Auftrag von Bischof Wiesemann - soll dann der „Kirchentagsgeist“ in den einzelnen kath. Pfarreien und evang. Kirchengemeinden vor Ort wehen. Diesen Auftrag hat der Katecheseausschuss der PG Bellheim zusammen mit einer evangelischen Gruppe zum Anlass genommen, den Pfingstmontagnachmittag inhaltlich zum Thema „Aufstehen zum Leben: Einer hat uns angesteckt…“ (Heiliger Geist) zu gestalten. Geplant ist ein kleines Programm mit vielgestaltigen inhaltlichen Workshops in und rund um das Bellheimer Pfarrheim (von etwa 15.30 bis 17.45 Uhr). Einmünden soll dieses Programm in ein ökumenisch gestaltetes Abendlob. Der Nachmittag an sich ist offen gestaltet. Es wird zwar einen gemeinsamen Beginn geben, doch können Sie jederzeit dazu stoßen oder sich verabschieden – wie es der Geist Ihnen eingibt. Gesucht werden noch Helfer, die sich - trotz der zahlreichen Termine am 25. Mai in und um Bellheim - engagieren möchten. Diese können sich gerne im Pfarrbüro oder bei Pastoralassistentin Marianne Hettrich melden. Gesucht werden außerdem noch gute, gebrauchte Bücher, um einen kleinen Bücherflohmarkt neben den Workshops gestalten zu können und hier zu erleben, „wie der Geist durch die Buchstaben weht.“ Die Bücherspenden können Sie im Pfarrbüro abgeben (nach Möglichkeit in einem kleinen Karton/Kiste für den weiteren Transport). Wir freuen uns sehr über zahlreiches Interesse und Beteiligung sowie eine rege inhaltliche Auseinandersetzung, wie der Geist sie eingeben wird. ökumenische Krabbelgruppe Wir treffen uns jeden Donnerstag von 09.30 bis 11.30 Uhr im protestantischen Gemeindehaus in Weingarten (gegenüber der prot. Kirche, Obergeschoss). Kinder aller Konfessionen bis 3 Jahre sind bei uns herzlich willkommen. Katholische öffentliche Bücherei Weingarten In der kath. Bücherei Weingarten gibt es wieder tolle Bücher, Kassetten, CDs und einige Videos. Schau doch mal rein. Öffnungszeiten: sonntags 13.00 - 14.00 Uhr und dienstags 16.00 17.00 Uhr westheim (Pfalz) www.westheim-pfalz.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin fällt aus Am Donnerstag, 30. April (der Maibaum wird gestellt), findet keine Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin statt. In dringenden Fällen sind jedoch Termine nach Absprache möglich. Tel. 0174-3223389. Inge Volz Ortsbürgermeisterin Unsere Beigeordneten erreichen Sie wie folgt: Otto Hoffmann: Tel. 0174-3213739 Stefan Leinenbach: Tel. 0174-3246780 Öffnungszeiten Bürgerbüro Das Bürgerbüro hat wie folgt geöffnet: Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr Telefon: 06344-5635; Fax: 06344-9432738 Mail: [email protected] Jugendtreff Westheim Industriestraße (neben der Feuerwehr) Öffnungszeiten: Montags 16.15 Uhr bis 18.45 Uhr Mädchentreff (ab 11 Jahren) mit Jugendpflegerin Traudel Siegfarth Mittwochs 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Jugendtreff (ab 11 Jahren) mit Aaron und Simon Wagner und Jugendpfleger Bodo Redner Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 33 - Im Jugendtreff könnt ihr Kicker spielen, eure Musik hören, kochen, Karten und Brettspiele spielen, Filme schauen und vieles mehr! Eure Ideen werden gerne umgesetzt! Auf viele Westheimer Jugendliche freuen sich Aaron und Simon Wagner Traudel Siegfarth Jugendpflegerin Verbandsgemeinde und Bodo Redner Jugendpfleger Verbandsgemeinde Kontakt: [email protected] oder Handy: 0173/645 0000 Girls-club „Zickenalarm“ im Jugendtreff Westheim Programm Montag, 20.04.15 Wir basteln einen „Katzenspiegel“ aus Sperrholz. Montag, 27.04.15 offener Termin für spontane Vorhaben Montag, 04.05.15 Wir basteln für Muttertag. Montag, 11.05.15 Für den Schreibtisch basteln wir eine „Löwenordnungskiste“. Montag, 18.05.15 Weil‘s so Spaß macht gehen wir nochmal in die Lasertag-Arena! Montag, 25.05.15 Pfingstmontag, Feiertag Montag, 01.06.15 Wir gehen auf’s Erdbeerfeld. Montag, 08.06.15 Wer wird heute der Singstar sein? Montag, 15.06.15 Wir gehen in die Strandbar nach Speyer. Montag, 22.06.15 Wir gestalten uns eine moderne Glasvase mit Glitzertechnik. Montag, 29.06.15 Aus Servietten basteln wir Blüten. Montag, 06.07.15 Wir gehen in die Strandbar oder zum Minigolf nach Speyer. Montag, 13.07.15 Bei schönem Wetter gehen wir ins Freibad. Montag, 20.07.15 Grillfest im Hof Sommerferien vom 27.07. - 04.09.2015. Wir haben ein nach unserem Geschmack gestaltetes gemütliches Mädchenzimmer und laden Mädchen, die gerne kreativ tätig sind, die sich unter sich treffen und Unterhalten wollen, die Fragen für ihre speziellen Themen haben, herzlich ein. Für Verbrauchsmaterialien, Essen und Trinken sind jedes Mal 1,50 € mitzubringen. Eure Ansprechpartnerin: Traudel Siegfarth Jugendpflegerin Verbandsgemeinde Lingenfeld mobil: 0173-645 0000 Sprechstunde des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte für die Ortsgemeinde Westheim, Herr Paul Meyer, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer 06344/8761 oder per E-Mail: [email protected] zu erreichen. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können direkt mit ihm vereinbart werden. Feuerwehrübung Die nächste Feuerwehrübung findet am Montag, den 27. April 2015, um 19:30 Uhr (Treffpunkt spätestens 19:20 Uhr) statt. Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Steffen Andres Wehrführer Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Westheim sucht für ihre kommunale Kindertagesstätte „Löwenzahn“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n Erzieherin/Erzieher Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Teilzeitstelle (mit 19,5 Wochenstunden) . Wir sind: - eine kommunale Einrichtung, die eine qualifizierte Betreuung nach den Bildungs- und Erziehungsanforderungen des Landes Rheinland-Pfalz anbietet. Unser Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit ist die Selbstständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit orientiert am Situationsansatz. - ein engagiertes, kreatives Team und sehen uns als „Motoren“ der qualitativen Weiterentwicklung unserer Einrichtung Wir wünschen uns: - engagierte, motivierte Erzieher/innen - pädagogische Berufserfahrung mit Kita-Kindern ab dem zweiten Lebensjahr Ausgabe 17/2015 - Mitarbeiter/innen mit entsprechendem Anforderungsprofil bei Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Kritikfähigkeit.... Wir bieten: - eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung Bezahlung nach TVöd mit den üblichen sozialen Leistungen Schriftliche Bewerbungen werden bis spätestens 08.05.2015 erbeten an: Ortsgemeinde Westheim z.Hd. Ortsbürgermeisterin Frau Volz Martin-Luther-Weg 1, 67368 Westheim (Pfalz) Nachrichten und Hinweise Einladung zum Seniorencafé im Bürgerhaus Westheim am Sonntag, 26.04.2015 ab 14.00 Uhr Die Ortsgemeinde und der Seniorenbeauftragte der Ortsgemeinde möchten mit allen Seniorinnen und Senioren aus Westheim einen gemütlichen Frühlingsnachmittag im Bürgerhaus in Westheim verbringen. Zu Kaffee und Kuchen sowie Wein, Bier und alkoholfreien Getränken sind Sie herzlich eingeladen. Für die musikalische Unterhaltung sorgt der Gesangverein Westheim, der Kinderchor „Westheimer Waldkehlchen“, der Seniorenchor vom Altenheim Palatina und der Alleinunterhalter Werner Gerstle. Für alle die nicht mehr so gut zu Fuß sind wird ein Fahrdienst angeboten. Hierzu melden Sie sich bitte bei Herrn Paul Meyer Tel. 8761. Auf Ihren Besuch freut sich die Ortsgemeinde. Fahrt zu unserer Partnergemeinde Großkarolinenfeld vom 4. bis 7. September 2015 Die Gemeinde Westheim lädt in Zusammenarbeit mit dem Gesangverein Westheim zu einem Besuch in unserer Partnergemeinde Großkarolinenfeld ein. Es wird eine sehr schöne 4 Tagesfahrt nach Bayern und Tirol. Hier das vorgesehene Programm: Freitag, 04.09.2015 - Anreisetag Abfahrt 07:00 Uhr Bürgerhaus, 07:15 Uhr Sängerheim Ankunft in unserer Unterkunft Landgasthof Huberwirt in Westerndorf - Zimmerbelegung 15:00 Uhr Einweihung des Westheimer Platzes in Großkarolinenfeld Abendessen und gemütliches Beisammensein beim Huberwirt Samstag, 05.09.2015 - Fahrt nach Innsbruck In Innsbruck erwartet uns eine Fiakerfahrt durch die wunderschöne Tiroler Landeshauptstadt und der Besuch des Andreas Hofer Museums. Außerdem besteht die Möglichkeit einzukaufen. Sonntag, 06.09.2015 - Besuch des Rosenheimer Erntedankfestes anschließend Einkehr im Festzelt des Rosenheimer Herbstfestes Montag, 07.09.2015 - Heimreisetag Heimreise mit Zwischenstopp in Weihenstephan, Besichtigung der Gärten und Gelegenheit zu Mittagessen. Unsere Unterkünfte sind dieses mal in Westerndorf beim Landgasthof Huberwirt. Die Preise für ein Doppelzimmer pro Nacht incl. Frühstück liegen je nach Zimmer zwischen 65 und 85 €. Die Unterkunftskosten sind direkt vor Ort zu zahlen. Die Fahrtkosten (incl. Ausflugsfahrten vor Ort) betragen wie bisher 80 € pro Person und sind nach Anmeldung an die Gemeinde zu überweisen. Kontoverbindung wird Ihnen dann mitgeteilt. Die Kosten für die Fiakerfahrt sind 9 € pro Person und die Kosten für das Museum 7 € pro Person. Wir bitten um Anmeldungen, damit wir die im Hotel vorläufigen Zimmerreservierungen fixieren können. Die Internetseite des Landgasthofes Huberwirt ist www.landgasthof-huberwirt.de. Der Ort Westerndorf liegt etwas näher bei Großkaro und bei Rosenheim. Anmeldungen bitte unter der Tel. 06344 - 5635 in unserem Bürgerbüro. Es freuen sich auf viele Reiseteilnehmer der Gesangverein Westheim und die Gemeinde Westheim. Inge Volz Ortsbürgermeisterin Der Maibaum wird gestellt Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, am Donnerstag, 30. April um 18.00 Uhr bei der Aufstellung unseres Maibaums auf dem Dorfplätzel dabei zu sein. Mit Fassbier, alkoholfreien Getränken und Brezeln wollen wir gemeinsam den Mai willkommen heißen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 34 - KiTa Löwenzahn Ausgabe 17/2015 Laienspielgruppe Westheim Osterferien im Hort Der Vorhang geht bald auf Die Osterferien 2015 standen unter dem Thema „Den Tieren auf der Spur in Wald und Wiese“. Den Start der Ferien machte das Tierheim „Terra Mater“ aus Lustadt, die uns mit ihren Bartagamen „Sid und Diego“ besuchten, wir konnten sehr viel über die beiden erfahren und anhand einer Dia-Show einen Einblick in das Tierheim und die dort lebenden Tiere gewinnen. Alle Hortkinder und deren Erzieherinnen bedanken sich bei Frau Büchner von Terra Mater! Bei einem Wald- und Wiesenspaziergang schlüpften wir in die Rolle eines Naturforschers und konnten viele heimische Vögel, Insekten und viele andere interessante Tiere entdecken. Wir beschäftigten uns intensiver mit dem Thema „Heimische Insekten“ und deren Nutzen und Bedürfnissen, anschließend gestalteten wir ein Schmetterlingshaus und ein Insektenhotel, damit sich diese auch in unserem Außengelände wohlfühlen können. Unser Ausflug in das Naturkundemuseum nach Karlsruhe mit dem Zug war eines der Highlights unserer Ferien, dort gab es viele interessante Tiere und Naturphänomene zu sehen, am meisten hatte es uns das Vivarium mit seinen exotischen Tieren und Unterwasserwelten angetan. Die Premiere rückt immer näher. Wir freuen uns auf unseren Auftritt. Karten sind noch im Vorverkauf und an der Abendkasse erhältlich! Sichern Sie sich für 7 € Ihre Eintrittskarten ausschließlich bei Kurt Sickelmann (Tel. 06344/4153). Einen Sitzplan des Bürgerhauses finden Sie auf unserer Homepage. Die Premiere ist am Freitag, den 08.05. im Bürgerhaus Westheim. Weitere Termine: 09.05., 15.05., 16.05. (Beginn 20:00 Uhr) und unser Seniorennachmittag (Eintritt frei) am 10.05. (Beginn 13:30 Uhr). Abschließend ein Zitat von Max Reinhardt: „Der wahre Schauspieler ist von der unbändigen Lust getrieben, sich unaufhörlich in andere Menschen zu verwandeln, um in den anderen am Ende sich selbst zu entdecken.“ Ihre Laienspielgruppe Westheim www.laienspielgruppewestheim.de In der zweiten Ferienwoche kam der Osterhase vorbei gehoppelt und hat uns unseren größten Wunsch erfüllt: Eigene Hort-Haustiere! Das war eine Riesen-Überraschung! Der Osterhase hat uns ein kleines Terrarium vorbeigebracht, welches wir dann mit Erde, Ästen und Baumrinden-Höhle ausgestattet haben, um anschließend unsere zwei Achat-Schnecken einziehen zu lassen. Um die beiden artgerecht im Terrarium halten zu können, haben wir uns viel mit ihrer Lebensweise und Bedürfnissen beschäftigt und werden uns verantwortungsbewusst um sie kümmern. Vielen Dank an den lieben Osterhasen! Um unsere Waldtiere besser kennenzulernen hat uns die rollende Waldschule besucht. So hatten wir die Möglichkeit, Hirsche, Marder, Raubvögel und viele andere in unserem Wald lebende Tiere näher kennen zu lernen und durch die mitgebrachten Tierpräparate sie auch hautnah zu erleben. Ein Dankeschön auch an Herr Theil von der rollenden Waldschule. Den letzten Tag verbrachten wir so, wie es unsere Hort-Tradition besagt, mit einem Film-Nachmittag und leckerer selbstgemachter Pizza und ließen so unsere Ferien gemütlich ausklingen. Wir können es kaum abwarten, bis die Sommerferien vor der Tür stehen. Die Hort-Erzieherinnen Anja Walburg & Julia Seelinger Vereinsnachrichten Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Westheim Jahreshauptversammlung Wie im letzten Amtsblatt bekanntgegeben, findet am Dienstag, 28.04., 19.30 Uhr, im kleinen Saal des Bürgerhauses für unsere Mitglieder, die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie recht zahlreich begrüßen könnten. Die Vorstandschaft Schachclub 1983 Westheim Bericht über die Jahreshauptversammlung am 20.03.2015 Schachclub 1983 Westheim wählt neue Vorstandschaft Am 20.03.2015 war es soweit. Jahreshauptversammlung im Vereinsheim des Schachclub 1983 Westheim e.V. Nachdem nun seit der letzten Wahl im Frühjahr 2013 einige Vorstandskollegen (1./2. Vorsitzender und Kassenwart) ihren Rückzug aus der Vorstandschaft bekannt gaben, musste eine neue Vorstandschaft gewählt werden. Neuer 1. Vorsitzender ist Christian Degen, der nun die Geschäfte des SC Westheim führen wird. Neuer 2. Vorsitzender wird Bernhard Garrecht. Erstmalig in der Vorstandschaft ist unser Vereinsmitglied Wolfgang Becki, der neuer Kassenwart wird. Gewählt wurden die Ämter einstimmig bei Enthaltungen der Betroffenen. Die übrigen Ämter wurden wie folgt unverändert besetzt: - Schriftführer: Joachim Burghardt - Materialwart: Simon Spies - Jugendwart: Stephan Sell - Wirtschaftsdienst: Winfried Sauer - Pressewart: Mathias Scherer - Revisoren: Yves Wendel und Gerhard Grabau. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Dietmar Füger. Er hat unseren Verein seit 2003 geleitet. Ebenfalls möchten wir uns bei Frank Grabau für seine Tätigkeit als 2. Vorsitzenden und Christian Ritter für seine Arbeit als Kassenwart bedanken. TV 1892 Westheim e.V. Bericht der Jahreshauptversammlung Bei der JHV konnte die 1. Vorsitzende zahlreiche Mitglieder begrüßen. Sie zeigte sich hoch erfreut über die vielen interessierten Mitglieder. Nach der Begrüßung gedachte man den verstorbenen Mitgliedern und ihren Angehörigen. Auch allen Kranken wünschte die Vorsitzende gute Besserung und baldige Genesung. In ihrem Bericht sprach sie von einem ereignisreichem Jahr mit positiven aber auch negativen Erfahrungen. Doch über Negatives wollte sie nicht lange reden, wenn es auch manchmal enttäuschend oder auch verletzend war, denn man kann von negativen Ereignissen auch Positives herausziehen. Die Hauptsorge des Vereins war die Sanierung des Sportheimdaches. An dieser Stelle möchte der Verein sich noch einmal bei der Gemeinde für den Zuschuss in Höhe von 20.000 € und bei dem Sportbund für die 8.500 € Zuschuss bedanken. Dabei sollte man aber nicht übersehen, dass der Verein selbst noch Kosten in Höhe von fast 15.000 € aus seiner Vereinskasse für die Dachsanierung bezahlt hat. In ihrem Bericht gab es einen Rückblick über die einzelnen Veranstaltungen in 2014. An dieser Stelle bedankte sie sich noch einmal recht herzlich für die vielen Helfer(innen), denn ohne die Einnahmen aus den Veranstaltungen und eine sparsame Haushaltsführung hätte der Verein die Kosten für die Dachsanierung nicht aufbringen können. Auch im letzten Jahr unterstützte der TVW wieder andere Vereine als Helfer bei deren Veranstaltungen. Ein Dank ging auch an alle Übungsleiterinnen, Trainer, Schiedsrichter und natürlich an ihr Vorstandsteam für die Unterstützung im laufenden Jahr. Nun folgte der Bericht der Kassenwartin. Die Darlehen sind aufgrund einer niedrigen Tilgung nur leicht geschrumpft. Die Breiten- und Freizeitsportabteilung hat zur Zeit 7 Gruppen, die alle gut besucht sind und von unseren aktiven Mitgliedern regelmäßig besucht werden.Von der Abteilung Fußball gibt es Neues zu berichten. Neben unserer AH-Mannschaft, die regelmäßig mittwochs trainiert, wird es in der kommenden Spielrunde 2015/16 wieder eine aktive Fußballmannschaft in Westheim geben. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 35 - Der Jugendfußball wird im JVF Vorderpfalz ausgetragen, auch da ist der TVW in allen Jugenden mit Spieler(inne)n vertreten. Die Fußballjugend beteiligt sich aktiv bei Veranstaltungen im Ort. Die Kassenprüfer bestätigten unserer Kassenwartin eine sehr ordentliche und vorbildliche Kassenführung. Die Entlastung der Vorstandschaft wurde beantragt. Die Mitgliederversammlung entlastet einstimmig, bei Enthaltung der Betroffenen, die Vorstandschaft. Woraufhin sich die Vorsitzende für das entgegengebrachte Vertrauen bedankte. Die Mitgliedsbeiträge bleiben nach Abstimmung der anwesenden Mitglieder der JHV unverändert. Der Satzungsänderung wurde des § 16 Absatz 4 wurde einstimmig zugestimmt. Die Wahlen ergaben folgende Ergebnisse: Susanne Bentz wurde in ihrem Amt als 1. Vorsitzende wiedergewählt, Abteilungsleiterin Breiten- und Freizeitsport ist jetzt Angelika „Geli“ Arendt, zum Schriftführer wurde Ralf Auerhammer gewählt und das Amt der Kassenprüfer übernehmen Thilo Heinrich und Frank Leibeck. Der Posten des Jugendleiters wurde leider nicht besetzt. Die Vorsitzende begrüßte die neuen Mitglieder in der Vorstandschaft und bedankte sich bei den ausgeschiedenen Mitglieder, die nicht mehr kandidieren wollten, für ihre erbrachte Leistungen während ihrer Amtszeit. Ein besonderer Dank galt dem ehemaligen Jugendleiter Norbert Guth. Kirchliche Mitteilungen Kath. Pfarrei Germersheim Siehe unter kirchliche Nachrichten Lingenfeld. Prot. Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld Prot. Pfarramt Westheim, Tel.: 06344/938164; Fax: 06344/939855 Internet: www.evkirche-westheim-lingenfeld.de mail: [email protected] Sonntag, 26.04.2015, Jubilate Wochenspruch: “Darum: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.” (2.Korinther 05,17) 09.30 Uhr Prot. Kirche Westheim, Gemeindegottesdienst, (Gutzler, Lustadt) 10.30 Uhr Prot. Christuskirche Lingenfeld mit anschließendem Kirchencafé, (Gutzler, Lustadt) Dienstag, 28.04.2015 16.30 Uhr Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Lingenfelder Konfirmanden 19.30 Uhr Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Themen- und Vortragsabend „Das Leben zur Zeit Jesu“; das ökumenisches Projekt „EinAugenBlick“ lädt herzlich ein Mittwoch, 29.04.2015 10.00 Uhr Prot. Gemeindehaus Lingenfeld: Zwergenkrabbelgruppe (Ansprechpartner: Florence Betzler, Tel.: 0178-6878430) - alle Kinder von 0-3 Jahren sind mit ihren Mamas und Papas gerne eingeladen mit uns zu spielen, singen und Spaß zu haben. Donnerstag, 30.04.2015 16.30 Uhr, Prot. Gemeindehaus Lingenfeld, Treffen der Westheimer Konfirmanden Sonntag, 03.05.2015, Kantate Wochenspruch: “Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder.” (Psalm 98,01) 10.00 Uhr Prot. Kirche Westheim: Festgottesdienst mit Abendmahl zur Feier der Konfirmation Konfirmation in Westheim Am Sonntag, 03.05. findet um 10.00 Uhr in der Prot. Kirche Westheim unsere diesjähriger Gottesdienst zur Konfirmation statt. Folgende 11 Jugendliche aus Westheim werden konfirmiert: Maren Föhr, Katrin Gauweiler, Annika Hoffmann, Emilia Jochem, Alisia Schmitt, Lilian Seebach, Sophia Semmler, Nora Stubenrauch, Philipp Weber, Antonia Wolff, Loris Zimmermann Themenabend „Das Leben zur Zeit Jesu“ - Ökumenisches Projekt „EinAugenBlick“ lädt ein Wie lebten die Menschen zurzeit Jesu? Was wissen wir über ihren Alltag? Wer hatte damals gesellschaftlich „etwas zu sagen“? Welche äußeren Bedingungen beeinflussten das Leben der einfachen Menschen? Mit solchen Fragen beschäftigt sich der Themenabend „Das Leben zur Zeit Jesu“ am 28. April 2015 um 19.30 Uhr im Protestantischen Gemeindezentrum Lingenfeld (Humboldstr. 11). Zunächst gibt Prof. Dr. Hans Ammerich (Neustadt) einen Überblick über das alltägliche Leben der Menschen und über die Gesellschaft, in der Jesus von Nazareth wirkte und lebte. Im Mittelpunkt stehen nicht nur politische Ausgabe 17/2015 und wirtschaftliche Verhältnisse, sondern im Besonderen der familiäre Bereich (Wohnen, Essen, Familie) sowie Berufswelt und Bildung. Danach berichtet Frau Renate Hoffmann (Rülzheim) über die Kleidung jener Zeit: Welche Materialien standen zur Verfügung? Welche Farben konnte man - ohne die heutzutage üblichen chemischen Hilfsmittel erzeugen und vieles mehr. Veranstalter des Themenabends sind die Katholische Erwachsenenbildung Südpfalz und die Protestantischen Kirchengemeinde Westheim-Lingenfeld. Der Abend steht im Kontext zum ökumenischen Projekt „EinAugenBlick“, das im Herbst in Westheim stattfinden wird. Anhand „lebender Bilder“ werden an zwei Wochenenden Geschichten aus der Bibel vorgestellt. Eingeladen zum Themenabend sind jedoch alle am Thema Interessierten. Das Organisationsteam lädt darüber hinaus weiterhin zur Mitwirkung am Projekt “EinAugenBlick” ein. Obwohl die Vorbereitungen zu einzelnen Bildern schon begonnen haben, können noch weitere Darsteller und Darstellerinnen gebraucht werden. Die nächsten „Meilensteine“ im Überblick: „Erarbeitung des „Pfingstbildes“ für den ökumenischen Kirchentag in Speyer (weitere DarstellerInnen sind herzlich willkommen!) - am 2. Mai 2015 ab 14.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld „Pfingstbild“ auf dem ökumenischen Kirchentag in Speyer am Dom am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2015 von 13 bis ca. 15.30 Uhr „Theatersport-Training“, wie kann man mit Gestik und Mimik Emotionen darstellen - am 29. Mai 2015 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in Lingenfeld „Generalprobe für alle Bilder “- am 18. Juli 2015: Treffpunkt 17.00 Uhr am Sängerheim des MGV (Westheim, Raiffeisenstraße) Informationen zum Projekt: www.einaugenblick-westheim.de. Missionarisches Projekt Westheim Wir sind ein offener Kreis innerhalb des Südwestdeutschen Gemeinschaftsverbandes (SGV). Unsere Grundlage ist das Evangelium von Jesus Christus. Er ist das Zentrum unseres Glaubens. Gemeinsam wollen wir den Glauben (er-) leben, uns gegenseitig stärken und ermutigen. Unsere Veranstaltungen: Gebetskreis: montags, 20:00 bis 21:00 Uhr, bei Familie Scherer Bibelkreis und andere Veranstaltungen: mittwochs, 20:00 bis 21:30 Uhr, im Bürgerhaus Westheim Nähere Infos unter 06344-929656. mitteilungen anderer behörden DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück teilt mit EULLa - Informationsnachmittage zu Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz Agrarumwelt - und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms zur „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) bieten Landwirten vielfältige Möglichkeiten, sich in ihren Betrieb für Umwelt- und Naturschutz zu engagieren. Zusätzliche Attraktivität gewinnen einzelne Maßnahmen, da sie mit zur Erfüllung der Greening-Auflagen genutzt werden können. Das Angebot an EULLa-Programmteilen ist groß. Zudem ergeben sich viele Fragen rund um die Programmteile: Wie beantrage ich sie? Kann ich mehrere Programmteile kombinieren? Was muss ich dokumentieren? Was verbirgt sich hinter dem Vertragsnaturschutz? Um bei dieser Vielfalt den Überblick zu behalten bietet Ihnen das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Kooperation mit der regionalen Naturschutzberatung die Möglichkeit EULLa näher kennen zu lernen. Wir laden Sie herzlich ein bei einem unserer fünf Informationsnachmittage dabei zu sein! Die Veranstaltungen finden an folgenden Orten statt: 1) Bitburg Wann: Dienstag, 05.05.2015; 14.00 - 17:30 Uhr Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, Westpark 11, 54634 Bitburg Anmeldung: Bitte bis Donnerstag, 30.04.2015 2) Kaiserslautern Wann: Mittwoch, 06.05.2015, 13:30 - 17.00 Uhr Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern Anmeldung: Bitte bis Montag, 04.05.2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 36 - 3) Mayen Wann: Wo: Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz teilt mit Pflanzenschutz: Mit den ersten Behandlungen kommen auch erste Nachfragen „Was spritzen die denn jetzt schon?“ Solche Fragen werden häufig gestellt von interessierten Nicht-Fachleuten, wenn sie zu Beginn der Pflanzenschutzsaison erste Behandlungsmaßnahmen z.B. in Weinbergen beobachten, bevor der Austrieb erfolgt und sich das neue Grün zeigt. Der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler MdB, hat Verständnis für solche Fragen. „Die Berufskollegen, die in den nächsten Tagen und Wochen Pflanzenschutzmaßnahmen in ihren Kulturen durchführen, sind sachkundig. Sie stützen sich auf Behandlungsempfehlungen der staatlichen Beratungsstellen, die in Rheinland-Pfalz hervorragende Arbeit leisten und gerne von den Praktikern in Anspruch genommen werden. In diese Offizialempfehlungen fließen neueste wissenschaftliche Ergebnisse, aktuelle Wetterdaten und sowohl ökologische wie ökonomische Erkenntnisse ein, sie gelten als unverzichtbare und neutrale Hilfestellung bei den Betriebsleitern“, so Schindler. Der Kammerpräsident, selbst Landwirt und Winzer, sieht allerdings auch den gerade in dieser Jahreszeit möglicherweise etwas irritierten Laien. „Dass sich der Spaziergänger wundert, wenn ein Winzer mit der Spritze durch den Weinberg fährt, in dem man noch gar nichts Grünes sieht, das verstehe ich. Für unsere gut ausgebildeten Winzer ist es aber auch kein Problem, die Behandlung gegen Knospenschädlinge, die zwischen dem Schwellen der Knospen und dem sogenannten „Wollestadium“, also kurz vor dem Austrieb der Reben, durchgeführt werden muss, zu erläutern.“ Schindler ermuntert daher seine Berufskollegen, Verständnis für entsprechende Nachfragen aufzubringen und sich die Zeit zu nehmen, für eine sachliche und für Nichtfachleute nachvollziehbare Antwort zu nehmen. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz teilt mit Informationsveranstaltungen in Speyer und Kaiserslautern: “Todesfall: Versorgt über den Partner?“ Über die Leistungen für Hinterbliebene und wie lange diese gezahlt werden oder wie Einkommen angerechnet wird - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 20. Mai um 17:30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6. und am 28. Mai um 17:00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881, Fax 06232 17-2128 oder E-Mail [email protected]. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail [email protected]. was sonst noch interessiert 4. Nachbar- und Verbandsgemeindeturnier der Bärenbouler Ottersheim Am Sonntag, dem 26.04.2015 findet das Nachbar- und Verbandsgemeindeturnier im Boule auf dem Gelände der Bärenbouler in Ottersheim statt. Die Bärenbouler laden weibliche, wie männliche Spieler jeden Alters aus der kompletten Verbandsgemeinde sowie den Nachbarverbandsgemeinden zu diesem Turnier herzlich ein. Das Turnier wird in Zweierteams (Doublette) über 4 Runden gespielt. Lizenzspieler bleiben außen vor, damit die Freizeit-, Urlaubs- und Hobbyspieler den Turniersieg unter sich ausspielen können. Denn Platzierten winken, wie auch in der Vergangenheit, schöne Preise. Anmeldung: 10:30 Uhr, Spielbeginn: 11:00 Uhr. Das nötige Equipment (Boulekugeln) kann ausgeliehen werden. Das Boulegelände befindet sich auf dem Sport- und Freizeitgelände am Waldrand. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Über eine rege Teilnahme aus der gesamten Gemeinde würden sich die Bärenbouler aus Ottersheim sehr freuen. Weitere Infos auch auf unserer Homepage unter www.baerenbouler.de. Jehovas Zeugen in Lingenfeld Zusammenkünfte im Königreichssaal, Iggelheimer Str. 12, Speyer Donnerstag, 23. April 2015, 19.00 Uhr Bibelkurs mit dem Thema „Gott ist Liebe“ (1. Johannes 4:8) anschließend Schulkurs für Evangeliumsverkündiger Sonntag, 26. April 2015, 10.00 Uhr Öffentlicher biblischer Vortrag: „Wer kann gerettet werden?“ anschließend Bibelstudium anhand des Themas: „Die Nationen auf die Lehre Jehovas vorbereiten“ (Apostelgeschichte 13:12) Bitte aufbewahren/ausschneiden Montag, 11.05.2015, 13:30 - 17.00 Uhr Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald –Osteifel, Fachzentrum für Bienen und Imkerei, Im Bannen 38-54, 56727 Mayen Anmeldung: Bitte bis Donnerstag, 07.05.2015 4) Bad Kreuznach Wann: Mittwoch, 27.05.2015; 13:30 - 17.00 Uhr Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Str. 6068, 55545 Bad Kreuznach (Raum E015) Anmeldung: Bitte bis Freitag, 22.05.2015 5) Montabaur Wann: Donnerstag, 11.06.2015, 13:30 -17.00 Uhr Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstr. 32, 56410 Montabaur Anmeldung: Bitte bis Montag, 08.06.2015 Weitere Infos & Anmeldung bei: Elke Schröder, Tel: 0671/820-487, Fax: 0671/820-300, E-Mail: [email protected] Ausgabe 17/2015 RENTE FALSCH?! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser • Professionelle Bescheidprüfung Rentenberatung Wolf Wir sind für Sie da ... • Prüfung Zusatz-, Sonderversorgung • Rentenanträge • Ehem. DDR- oder Auslandszeiten - Fremdrentengesetz • Beratung von Selbstständigen - Statusverfahren • Gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung Kanzlei Wolf - Rentenberatung Nordparkstr. 12 • Landau • Tel.: 06341 / 2660010 www.rentenberatung-wolf.de Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 37 - Ausgabe 17/2015 Wir sind umgezogen! Praxis Georg Weiß Facharzt für Allgemeinmedizin Naturheilverfahren • Notfallmedizin NEUGASSE 2 • Flöte • Geige • Bratsche • Cello • Saxophon • Posaune • Trompete • Klarinette • Querflöte • Gesang • Klavier • Keyboard • Akkordeon • Gitarre • E-Gitarre • Bass • Schlagzeug • Instrum. Gruppenunterricht • Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahren) • Tanzwürmchen - Eltern/Kind (ab 18 Monaten) • Kreativer Tanz im Kindergartenalter (3 - 6 Jahre) • Eltern-Kind-Musikkurs (ab 2 Jahren) • Kreativer Tanz im Grundschulalter (6- 10 Jahre) • Mini Beats (Trommelgruppe) (ab 6 Jahren) 67366 Weingarten • Tel.: 0 63 44 / 93 90 01 Glückwünsche zur Hochzeit in Farbe zu teuer? ! preiswert © Denise / pixelio.de Ab sofort schon für 23,80 € extra. Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Lingenfeld Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Freude DEUTSChLAnD FeiernM useen Anzeige Region aus der egion für die R Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme 0 65 02 / 9147-0 Privat sucht Bauplatz für Wohnhaus. Zahle bis zu 50,- € über Marktpreis. Gerne auch großes Grundstück, zweite Reihe oder Teil eines Gartens. Telefon: 01 70 / 9 65 24 01 EFH/DHH bis 250.000 Euro für Familie gesucht !! 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Wir sind: > einekommunaleEinrichtung,dieeinequalifizierteBetreuung nachdenBildungs-undErziehungsanforderungendesLandes Rheinland-Pfalzanbietet.UnserMittelpunktderpädagogischen Arbeit ist die Selbstständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit orientiert am Situationsansatz. > einengagiertes,kreativesTeamundsehenunsals„Motoren“ der qualitativen Weiterentwicklung unserer Einrichtung Wir wünschen uns: > engagierte, motivierte Erzieher/innen > pädagogischeBerufserfahrungmitKita-Kindernabdem zweiten Lebensjahr > Mitarbeiter/innenmitentsprechendemAnforderungsprofilbei Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Kritikfähigkeit,..….. Wir bieten: > eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten > MöglichkeitzurFort-undWeiterbildung > BezahlungnachTVödmitdenüblichensozialen Leistungen SchriftlicheBewerbungenwerdenbisspätestens08.05.2015erbetenan: Ortsgemeinde Werstheim z.Hd. Ortsbürgermeisterin Frau Volz Martin-Luther-Weg 1, 67368 Westheim (Pfalz) WE I NGA RTE N ( P FA LZ ) WESTH E I M ( P FA LZ ) MIT DEN ORTSGEMEINDEN: FREISBACH · LINGENFELD · LUSTADT · SCHWEGENHEIM · WEINGARTEN (PFALZ) · WESTHEIM (PFALZ) Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 39 - Sommer Spar Wochen im Schwarzwald Ausgabe 17/2015 - Die Wärmeprofis Sie stehen im Mittelpunkt unserer Leistungen 365 Tage Kundendienst für Sanitär, Heizung, Klima Heizungswartungen Heizkesselerneuerungen Badsanierung Solartechnik Energieberatung Kompl. Altbausanierung und Neubauinstallationen 6 Übernachtungen geniessen, aber nur 5 bezahlen !!! Zufall ist das Gegenteil von Qualität! Deshalb richten sich unsere Aktivitäten auf Ihre Wünsche, Ihren Nutzen und Ihre Zufriedenheit. 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Bernd Becker Hauptstr. 34 a · 67366 Weingarten Tel.: 06344 953144 · Fax: 953147 [email protected] www.beckers-werkstatt.de Frühlings-Check und Reifenwechsel Auch wenn die Zeit umgestellt ist und die Tage wieder länger sind: Echte Wintersportfans nutzen die Saison aus, so lange es noch weiß auf den Höhen der Alpen glitzert. Auf dem Weg ins Gebirge ist auch jetzt noch das volle Winterpaket am Auto gefragt: Frostschutz in Kühler und Scheibenwaschanlage überprüfen, Scheibenkratzer und warme Decke dabei haben, das ist auch dann noch wichtig, wenn sich im Flachland der Frühling präsentiert. Nässe, Frost und Schnee, Salz und Rollsplitt: Der zurücklie- gende Winter hat dem Auto ganz schön zugesetzt. Es wird höchste Zeit, einen FrühjahrsCheck in der Werkstatt zu vereinbaren - dann klappt es auch mit einem Wunschtermin. “Der Fachmann prüft alle Schwachstellen und kann gleich die Sommerreifen aufziehen”, empfiehlt Continental-Pressesprecher Klaus Engelhart. Der Mechaniker kontrolliert auch, ob die vorhandenen Sommerreifen noch genügend Profil haben, unbeschädigt und nicht zu alt sind. (djd) LW-Se rvice auf einen Klick: www.wittich.de Foto: djd/thx Marderschäden: Frühjahr und Sommer sind Risikozeiten Im Frühjahr geht es los - und bis zum Sommer sind sie nicht mehr zu stoppen. Die Rede ist von Mardern. Sie sind auf der Suche nach willigen Partnern und verteidigen ihr Revier. Sehr zum Schaden vieler Autobesitzer tun sie dies auch gerne in parkenden Autos. Parkende Autos sind für Marder ein perfektes Revier. In den winkeligen Räumen des Motorraums lässt es sich gut verstecken. Und naht zwischen den Streifzügen ein Konkurrent, lässt sich sein Territorium unter der Haube auch relativ leicht verteidigen. Hat ein Männchen seine Markierung dort hinterlassen, reagiert jeder nachfolgende Besucher instinktiv aggressiv und beißt zu. Jedes Jahr verursachen die kleinen Tierchen damit Schäden in Millionenhöhe. Einen absoluten Schutz dagegen gibt es nicht wirklich. Allerdings helfen ein paar Tricks, die Chance auf Marderschäden zumindest zu vermindern. So gibt es zum Beispiel im KFZ-Handel geschlitzte Wellrohre aus Hartkunststoff, mit denen die Zündkabel ummantelt werden können. Ebenso bieten diverse Autohersteller Nachrüstlösungen an, um die Tierchen aus dem Motorraum fern zu halten. Diese bestehen zum Beispiel aus kleinen Metallplättchen, die im Motorraum befestigt werden und bei der Berührung einen kleinen Stromschlag absondern. Andere Marderbekämpfer schwören auf Ultraschallgeräte, die die Tierchen verscheuchen oder bevorzugen unter dem Fahrzeug ausgelegte Drahtgitter. Von klassischen „Hausmittel“ wie Hundehaare, WC-Steine, Haarspray oder Mottenkugeln wird mittlerweile von allen Experten abgeraten. Was jedoch einhellig angepriesen wird: eine Motorwäsche. Zumindest in dem Fall, dass in der Nähe ein Marderschaden entdeckt wurde oder wenn Pfotenabdrücke auf der Haube oder dem Dach zu sehen sind. Sind die Duftstoffe der Männchen beseitigt, sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass andere Männchen mit Beißwut darauf reagieren. (dmd) Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 41 - Ausgabe 17/2015 BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN AusgAben: Rülzheim, bellheim, geRmeRsheim, lingenfeld F liesen - und • Beratung • Planung • Verkauf • Verlegung n atursteinhandel www.fliesen-seckin.de Hauptstr. 2 67365 Schwegenheim Tel. 06344/936391 Fax: 06344/9442178 Mobil: 0163/2871912 [email protected] • Spengler-Arbeiten • Flachdach • Steildach • Reparatur & Service 67378 Zeiskam - Pfalzstraße 45 Tel.: 0 63 47 - 28 68 - Fax: 0 63 47 - 91 98 28 Mobil-Tel.: 01 72 - 3 78 23 64 F R E I B U R G · R A S TAT T · B R E I S A C H · K A R L S R U H E · O F F E N B U R G · W Ö RT H · B I N Z E N · WA L D S H U T- T I E N G E N GRIMM KÜCHEN MACHEN EINFACH GLÜCKLICHER! 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E wie Effizienz: Einen sparsamen Holzeinsatz in allen Verwendungsbereichen mahnte schon vor 300 Jahren Hannß Carl von Carlowitz, Begründer der Nachhaltigkeit, an. Auf Pellets und Ingenieur-Holzbau wäre er stolz gewesen. F wie Furnier: Die edelsten Partien wertvoller Hölzer werden gemessert und geschält und als dünne Blätter von 0,3 bis 6 mm Stärke auf Platten aufgeleimt. G wie Gesundheit: Holz spricht die Sinne an, beeinflusst die HerzKreislauf-Funktion positiv und besitzt antistatische und oft antibakterielle Eigenschaften. H wie Haltbarkeit: Holzhäuser stehen in Sachen Lebensdauer und Beständigkeit konventionellen Bauten in nichts nach. K wie Klimaschutz: Beim Wachsen wandeln Bäume das gasförmige Kohlendioxid aus der Luft in festen Kohlenstoff um. Pro Tonne trockenen Stammholzes werden so bis zu 1,9 Tonnen CO2 gebunden. Holzprodukte verlängern diesen Effekt. Foto: PEFC/akz-o L wie legal: Immer mehr öffentliche Auftraggeber und privatwirtschaftliche Unternehmen beschließen, nur noch Holz- und Papierprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft einzukaufen. Sie sind zu erkennen am unabhängigen PEFC-Zeichen. M wie Massivholzmöbel: Massivholzmöbel bestehen aus massivem Holz, aus Platten oder Stäben in gewachsener Struktur. P wie Pflege: Die richtige Pflege verlängert die Lebensdauer von Holz. „Atmende“ Öle und Wachse eignen sich für die Behandlung von Holzoberflächen in Innenräumen und erzeugen einen seidigen Glanz. Lacke betonen das Holzbild, versiegeln aber die Oberfläche. Q wie Qualität: Im Holzbau unterliegen alle Firmen einer Eigen- und Fremdüberwachung und sind häufig freiwillig Mitglieder in Güte- und Qualitätsgemeinschaften. Durch Normen, Zulassungen und Herkunftsnachweise wie PEFC werden die Qualität und Nachhaltigkeit des eingesetzten Holzmaterials sichergestellt. S wie Schutz: Meist genügen konstruktive, also bauliche Vorkehrungen, wie breite Dachüberstände, Abstand zum Erdreich oder ein schneller Wasserablauf, um Holz vor Niederschlag und Staunässe zu schützen. T wie Trittschall: Bei neuen Böden und Treppen sollte eine akustische Entkoppelung eingeplant werden. W wie Wärme: Im Kaminofen sollte Holz am besten nach zweijähriger Lagerung richtig trocken verbrennen, dann produziert es viel Hitze und wenig Ruß. Z wie Zertifizierung: Die Herkunft des Holzes sollte vom Wald über die Verarbeitung bis in den Handel zurückverfolgbar und durch anerkannte Zertifikate wie das PEFC-Siegel erkennbar sein. Mehr dazu unter pefc.de. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 43 - Ausgabe 17/2015 BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN vorher Zertifizierter Fachbetrieb für Bautenschutzsysteme Auch eine Möglichkeit der Fassadendämmung – schön anzuschauen, aber wenig effektiv. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de/Sto AG/akz-o WOHNBEHAGLICHKEIT? Eine Frage des Wärmeschutzes akz-o In einem behaglichen Raum ist nicht nur die Luft warm, auch alle Wände sind es. Damit das zu jeder Jahreszeit so ist und kein Zug entsteht, sollten Außenwände gedämmt sein. Dies verhindert, dass das Mauerwerk zu sehr auskühlt. Auch moderne Isolierglasfenster tragen zur Wohnbehaglichkeit bei. Wohltuende Temperaturen draußen, unangenehm kühle Zugerscheinungen drinnen: Man kennt dieses unerfreuliche Phänomen, wenn trotz warmer Raumtemperatur Füße und Beine kalt bleiben und das Gefühl herrscht, irgendwo sei eine Tür oder ein Fenster nicht richtig geschlossen. Schuld daran sind oft ungedämmte Außenwände, denn wenn die Dämmung fehlt, bleiben diese selbst auf der Innenseite kalt. Warme Luft steigt von den Heizkörpern nach oben, kühlt sich schnell wieder an den kalten Wänden ab und sinkt nach unten. Dann strömt diese kühle Luft am Boden zurück zum Heizkörper, an dem sie wieder aufsteigt. Diese permanente Luft- strömung wird als unangenehme Zugluft am Boden wahrgenommen und ist alles andere als behaglich. Für das Portemonnaie und die Umwelt Der Staat fördert Maßnahmen für den Wärmeschutz am Gebäude mit sehr zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Näheres unter www.kfw.de. Eine gute Fassadendämmung schafft im Zusammenspiel mit ebenfalls gut dämmenden Fenstern Abhilfe: Die Außendämmung sorgt dafür, dass die Innenseiten der Wände warm bleiben und sich die Raumwärme dadurch gleichmäßig vom Boden bis zur Decke verteilt. Dann kann Zug erst gar nicht entstehen – sondern ein behagliches Wohnklima. Weil die Wand warm bleibt, bleibt sie auch trocken, und damit hat auch der Schimmel keine Chance mehr. Außerdem lässt sich mit der gedämmten Haus-Hülle auch noch jede Menge Heizenergie sparen, der Wert des Hauses steigt und für die Umwelt ist auch etwas getan. Leben im ungedämmten Altbau: „Katze müsste man sein – die liegt dort, wo es nicht zieht und warm ist.“ Foto: Achim Mohrenberg/Sto AG/akz-o nachher Römerstraße 74 I 76761 Rülzheim Tel.: 0 72 72 / 97 30 - 37 I Fax: 0 72 72 / 97 30 - 38 E-Mail: [email protected] I www.botekinfo.de Nach telefonischer Terminvereinbarung. Seit Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 44 - Ausgabe 17/2015 BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN Tschüss Winterblues Ein Wintergarten bietet – unabhängig von allen Witterungseinflüssen – ganzjährig die perfekte Balance zwischen Naturnähe und wohliger Gemütlichkeit. Damit man alle Vorteile, wie etwa Dichtigkeit und Wärmedämmung, genießen kann, sollte die Planung des Glaspalastes kompetent begleitet werden. Hier empfehlen sich die Mitglieder des Wintergarten Fachverbands. Diese realisieren mit Bedacht und Sachverstand jeden individuellen Anspruch. So wird aus dem Projekt „Glasanbau“ schnell der neue Lieblingsplatz Nummer eins – und zwar für lange epr Zeit. Foto: epr/Wintergarten Fachverband e.V. Forstbetrieb S. Lenhart n Spezial-Baumfäll-Pflegearbeiten mit Hebebühnen n Durchforstung von Gartenflächen/ öffentlichen Anlagen n Holzeinschlag/Rückung auch für Privatwaldbesitzer n Holzverkauf und Transport n Garten- und Landschaftsbau Bellheim | Tel. + Fax: 07272/7000260 0173/9457501 oder 0160/93418757 Unser Thema: Anzeigen in den Amts- u. Mitteilungsblättern g ema! heinun Sonderth te Ersc s h c ä N n Wohne & BauenW 21/2015 16 Uhr K .2015, 5 0 . 2 1 ss: nsschlu tio Redak & ULLMER BRÜGGEMANN ANZEIGENBERATUNG GRAFIK-DESIGN WERBEORGANISATION Unsere Ideen für Ihren Erfolg ... P Spanierstraße 70 76879 Essingen in der Pfalz/SÜW T 06347-97208-0 F 06347-97208-10 E [email protected] Anruf genügt - gerne beraten und besuchen wir Sie! Wohnkomfort im Glashaus Ein Wintergarten muss sorgfältig geplant werden, sonst sind Frust und Ärger vorprogrammiert. Gehen Sie mit einer möglichst vollständigen Liste Ihrer Vorstellungen und Wünsche und geplanten Nutzung des Wintergartens zum Fachbetrieb. Dort werden die einzelnen Punkte wie Standort, Nutzung, Glasart, Belüftung, Beschattung, Heizung und Beleuchtung besprochen. Diese Detailpunkte tragen in ihrem Zusammenspiel wesentlich dazu bei, dass der Wintergarten später auch den eigenen Vorstellungen entspricht. Ein guter Fachbetrieb erläutert die Möglichkeiten eines Wintergartens und der Kunde erhält Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und auf Wunsch wird ein passendes Wintergartenkonzept erarbeitet. Bei einem Wohn-Wintergarten, der ganzjährig genutzt werden soll, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die letztendlich auch den Preis beeinflussen. Für viele ist ein Wohn-Wintergarten geradezu die „Krönung“ des eigenen Heims, denn in einem Wintergarten lässt sich Wohnkomfort im Einklang mit der Natur genießen. Insbesondere während der Übergangszeiten und in der kalten Jahreszeit kann man sich im Wintergarten “seinen” Platz im Grünen in das eigene Haus holen, ohne auf gewohnten Wohnkomfort verzichten zu müssen. Doch Bauherren, die den lange gehegten Wunsch Wirklichkeit werden lassen wollen, sollten gerade beim Wintergartenbau die Priorität auf handwerkliche Qualifizierung und Erfahrung legen und nicht auf einen vermeintlich günstigen Preis vertrauen. Denn anders als der herkömmliche Wohnraum ist ein ganzjährig nutzbarer Wintergarten weitaus mehr und unmittelbaren Klima- und Witterungsschwankungen ausgesetzt. Im Sommer würden ohne geeignete Beschattung und Belüftung schnell tropische Temperaturen entstehen, und im Winter muss eine wirksame und energiesparende Beheizung gewährleistet sein. Den billigen Wintergarten von der Stange gibt es nicht. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 45 - Ausgabe 17/2015 BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN Fragen über Fragen Das eigene Haus steht auf der Wunschliste vieler Mieter in Deutschland ganz weit oben. Das Eigenheim bietet Schutz sowie Geborgenheit und ist ein Ort mit viel Platz zum Wohlfühlen. Wer neu baut, kann moderne Einfamilienhäuser von Grund auf individuell nach seinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen planen. Dabei sind vor allem die passende Größe und die Bauqualität ausschlaggebend für die Zufriedenheit mit den eigenen vier Wänden. Doch vor der Verwirklichung des Traumes müssen einige gravierende Fragen beantwortet sein: Massivbau oder Fertighaus? Wie groß ist der Raumbedarf? Wie viele Zimmer sollen vorhanden sein? Und in welcher Größe? Ist der Bau eines Kellers sinnvoll? Wird eine Garage, Carport oder Terrasse benötigt? Soll beson- ders umweltfreundlich oder energiesparend gebaut werden? Die Bauweise beeinflusst später auch den Energiebedarf, Heiz- und Stromkosten. Beim Ausbau kann man nicht nur das Haus schlüssel- oder bezugsfertig bauen lassen – handwerklich begabte Eigentümer können je nach Ausbaustufe einige Eigenleistungen selbst erbringen. Zum Beispiel Fliesenlegen, Tapezieren und Streichen. Oder auch Eigenleistungen im Bereich Elektrik, Sanitär oder Heizung, die hingegen spezielle Kenntnisse erfordern. Dazu passend muss ein geeigneter Baupartner ausgewählt werden: Architekt, Bauunternehmer oder Fertighaushersteller? Mit ihm machen sich die Bauherren dann an die konkrete Planung und Umsetzung des Hausbaus. Sommergarten oder Wintergarten – was passt zu mir? Bauen mit Glas liegt voll im Trend, schließlich bietet der Baustoff eine nahezu grenzenlose Einsatzvielfalt. Besonders bei Wintergärten spielt er eine tragende Rolle, denn je mehr Lichteinfall der Anbau zulässt, desto atmosphärischer das Ambiente. Zum Wintergarten aber gesellt sich mit dem Sommergarten noch eine weitere Glashausvariante – doch wo liegen die Unterschiede? Ein Wintergarten lässt eine nahezu hundertprozentige Nutzung als zusätzlicher Wohnraum zu, da er perfekt an Bodenplatte und Bestand angeschlossen ist. Zudem sorgen wärmedämmende Materialien und eine Fußboden- oder Konvektorenheizung selbst an eisigen Tagen für mollige Wärme. Ein Sommergar- ten hingegen wird meist nur für die Nutzung während der Monate März bis Oktober konzipiert. Ganzjährige Relaxstunden sind aufgrund einer nicht wärmegedämmten Konstruktion sowie dem Einfachglas kaum möglich, eine temporäre Aufheizung mit einem Radiator zudem sehr kostenintensiv. Dieser Nutzungsunterschied ist vielen Bauherren nicht bewusst und sie entscheiden sich oft für ein ungeeignetes Modell. Mit einem Mitgliedsbetrieb des Wintergarten Fachverbands ziehen sie jedoch einen Profi zurate, der das Vorhaben von A bis Z kompetent begleitet und alle Pläne auf den individuellen Bedarf ausrichtet. Mehr unter www.wintergarten-fachverband.de epr Professionelle Gartenbe regnung: Wir planen und lief ern! Es gibt einen einfachen Weg, Ihren Garten gesund und prachtvoll zu erhalten... Ein grün gedeihender Rasen. Blühende Bäume und Sträucher, farbenprächtige Blumenbeete. Mit einer automatischen Bewässerungsanlage ist es viel einfacher Ihren Garten gesund und prachtvoll zu erhalten. Wir planen für Sie. e www.mygillet.d Luitpoldstraße 60 76863 Herxheim Tel. 0 72 76 / 85 5-0 Fax 0 72 76 / 69 07 [email protected] Lotschstraße 15 76829 Landau / Pfalz Tel. 0 63 41 / 97 2-0 Fax 0 63 41 / 97 2-190 [email protected] Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 46 - Ausgabe 17/2015 BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN Fichtenmayer Holzbau Holzbau nach Wunsch Zimmermann, Dachdecker Tel.: 0173 - 3005721 Kronstraße 11 67378 Zeiskam [email protected] www.holzbau-fichtenmayer.de Damit es grünt und blüht Für die erfolgreiche Bepflanzung eines Wintergartens sind vor allem die drei Faktoren Temperatur, Licht und Feuchtigkeit verantwortlich. Ist die Sonneneinstrahlung zu intensiv, ist es zu heiß und wird es schnell nassfeucht, schaffen AluminiumRollläden Abhilfe. Sie regulieren den Lichteinfall, halten die Temperatur auf niedrigem Level und wirken sich somit auch positiv auf die Luftfeuchtigkeit aus. Testreihen eines unabhängigen Instituts bezeugen es: Die Gradzahlen in einem Wintergarten, der mit Schanz-Rollläden beschattet wird, bleiben konstant. Modelle in den verschiedensten Varianten bietet der Fachhandel. Kunststoff-Fenster neu lackieren In vielen Wohnungen und Häusern sind weiße Kunststoff-Fenster heute Standard. Umwelteinflüsse und UVLicht können im Laufe der Zeit jedoch zu unschönen Vergilbungen der Oberfläche führen. Hier kann eine neue Lackierung Abhilfe schaffen. Dies sollte auch für Heimwerker kein Problem sein, wenn sie die richtigen Produkte verwenden und ein wenig Geduld mitbringen. In der Regel sind Kunststoff-Fenster aus PVC gefertigt, eine Kunststoffart, für die es speziell abgestimmte Lacke gibt. Vor Beginn der Arbeiten sollten alle Beschläge und Griffe abmontiert werden. Zuerst steht eine gründliche Reinigung des Rahmens an, um neben Staub und anderen Verunreinigungen vor allem Fettrückstände und Klebstoffreste zu entfernen. Dazu eignet sich mit Spülmittel versetztes Wasser oder – bei hartnäckigeren Rückständen – Terpentin bzw. Pinselreiniger. Als erster Arbeitsgang steht dann das Schleifen an. „Dazu sollte man Schleifpapier mit einer sehr feinen Körnung von 240 nehmen“, rät Michael Bross, Geschäftsführer des Deutschen Lackinstituts in Frankfurt am Main. Anschließend muss der Schleifstaub gründlich entfernt werden. Dann die Glasscheiben und vor allem die Dichtungen sorgfältig abkleben. Dann kann die Haftgrundierung aufgebracht werden. Nach dem Entfernen des Schleifstaubs kann der erste Lackauftrag mit Pinsel und Lackrolle erfolgen. Der Lack muss speziell für den Einsatz auf PVC geeignet sein. Nach der Trocknung heißt es wieder schleifen, Schleifstaub entfernen, bevor es an den Schlussanstrich geht. spp-o Foto: Fotolia/Deutsches Lackinstitut Jedes ein Unikat. Individuelle Architektur zum Festpreis. Regelmäßiger Check statt teurer Folgeschäden planen. bauen. betreuen. Roth Bau GmbH . 76726 Germersheim Sondernheimer Str. 6 . Tel.: 07274.1007 www.roth-baumeisterhaus.de Die Übergangszeit stellt das Dach jedes Jahr auf eine harte Probe, da es selbst extremen Witterungsbedingungen wie Windböen, Starkregen oder Hagel standhalten muss. Damit das Dach trotz dieser Belastungen sicher und zuverlässig schützt, sollte es vor den ersten Stürmen einem Check unterzogen werden. Schließlich müssen Hausbesitzer die Sicherheit ihres Dachs gewährleisten und dafür Sorge tragen, dass es keine Gefahr für Dritte, beispielsweise Briefträger oder Passanten, darstellt. Denn wenn Spaziergänger oder parkende Autos durch herabfallende Dachpfannen oder Dachlawinen zu Schaden kommen, kann der Haus- eigentümer dafür haftbar gemacht werden. Eigenheimbesitzer sind daher gut beraten, ihr Dach regelmäßig von einem Dachhandwerker überprüfen zu lassen. Dabei testet der Profi alle Komponenten von der Dacheindeckung oder der Regenrinne bis hin zum Fallrohr umfassend auf ihre Funktionstüchtigkeit. Kleine Mängel kann er direkt vor Ort beheben. Denn bereits minimale Schäden können hohe Folgekosten verursachen. So kann zum Beispiel Feuchtigkeit durch defekte Dachpfannen oder undichte Dachdurchgänge leicht in das Dachinnere eindringen und zu Schimmelbildung oder Schäden an der Konstruktion führen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 47 - Ausgabe 17/2015 BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN Gut für Mensch und Umwelt Der Trend zu modernen, umweltfreundlichen Kachelöfen, Heizkaminen und Kaminöfen ist ungebrochen, selbst in milden Wintern. Es ist schick, mit Holz zu heizen. Denn diese ursprüngliche Heiztechnik stellt wieder natürliche Werte wie Ruhe, Entschleunigung vom Alltagsstress und Geborgenheit in den Mittelpunkt des Lebens. 40 Prozent der 35- bis 45-Jährigen denken laut einer Studie des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., Winter 2013) über die Anschaffung eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins nach (www.kachelofenwelt.de). Sie schätzen die besondere Atmosphäre, die angenehme Wärme und tatsächlich heizt man mit Holz nach wie vor günstiger als mit Öl und Gas. Es ist ein sinnliches Erlebnis, bei sich zu Hause im Wohnzimmer mit Scheitholz ein Ofenfeuer zu entfachen und damit für urgemütliche Wohlfühl-Atmosphäre zu sorgen. Hinzu kommt das gute Gefühl, dass auch die Ökobilanz stimmt, wenn man Holz aus nachhaltiger, heimischer Forstwirtschaft nutzt und fossile Brennstoffe einsparen kann. Besonders energiesparend ist zum Beispiel die Kombination eines Kachelofens oder Heizkamins mit Wassertechnik und Anbindung an einen Pufferspeicher plus die Integration von Solarthermie. Vollautomatisch geregelte Hybridlösungen liefern zugleich Heißwasser für die Heizung, für Küche und Bad, wobei regenerative Energiequellen stets Vorrang vor Öl oder Gas haben. Sie bieten nicht zuletzt eine hohe Zukunftssicherheit. Wer die gemütliche Ofenwärme eines echten Holzfeuers genießen will, sollte bei der Qualität keine Kompromisse eingehen. spp-o Öl- und Gasheizkessel Holz- und Pelletkessel Wärmepumpentechnik Solarthermieanlagen Photovoltaikanlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Qualifizierter Buderus-Partner Blockheizkraftwerk Sanitärinstallation Badinstallation und -sanierung seniorengerechte Bäder Regenwassernutzung Klimatisierung Wartungs- und Servicearbeiten Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Göllinger, VDI · Waldstr. 11 · 76879 Hochstadt Tel. 06347 / 8933 · Fax 06347 / 7330 · E-Mail: [email protected] Baumfällarbeiten aller Art mit Klettertechnik, Arbeitsbühne oder Mobilkran, inkl. Häckseln und Entsorgen Foto: AdK/spp-o Wurzelstockfräsung zentimetergenaue Ausfräsung der zurückbleibenden Wurzelstöcke zertifizierter Fachbetrieb nach PEFC PEFC Gunter Bein · Westheim Tel. 0 63 44 / 65 26 · Mobil 01 73 / 9 55 93 02 Energieverbrauch im Auge behalten Gegen unangemessene Strom- und Gaspreise kann man sich wehren. Deshalb ist es sehr wichtig, die Entwicklung seines Verbrauchs zu kennen. Wer nur auf die jährliche Rechnung wartet, erlebt vielleicht eine unangenehme Überraschung. Eine regelmäßige Verbrauchsaufzeichnung zeigt dagegen Trends auf und dient häufig als Grundlage für weitere Beratungen. Beim Neubau schon an später denken Ein Großteil der Veränderungen, den die Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer aktuellen Fassung mit sich bringt, betrifft den Neubaubereich. So soll der maximale Wärmeverlust über die Gebäudehülle bei Eigenheimen um bis zu 20 Prozent gemindert werden, der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt gleich um ein Viertel. Auch wenn diese Werte erst ab An- fang 2016 in Kraft treten, empfehlen Experten, sie schon heute bei der Neubauplanung einzuhalten - oder besser noch zu unterbieten. „Wer zukunftsorientiert plant und ein energetisch modernes Eigenheim baut, sichert dauerhaft den Wert des Hauses, etwa für einen späteren Wiederverkauf oder eine Vermietung“, sagt Dr. Hartmut Schönell vom Industrieverband Hartschaum (IVH). djd Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 48 - Ausgabe 17/2015 BAUEN • WOHNEN • GARTEN • GESTALTEN Prima Klima im Wintergarten? Auf das Klima reagieren Wintergärten überaus sensibel - auch auf kleinste Veränderungen von Außentemperatur oder Sonneneinstrahlung. Besitzer tropischer oder subtropischer Pflanzen wissen deshalb, dass die manuelle Regelung aller Komponenten wie Heizung, Sonnenschutz und Lüftung oftmals viel zu langsam ist, um ein optimales Klima im Wintergarten zu gewährleisten – zumal, wenn man bei einem Wetterumschwung gar nicht im Hause weilt. Deshalb lohnt sich für Wintergartenbesitzer, die ihr gläsernes Refugium nur als zusätzliches Zimmer nutzen und dort liebgewohnte Grünpflanzen stehen haben, der Einbau Auch im Hochsommer effektiv Temperaturtests im Rosenheimer Prüfzentrum für Bauelemente haben gezeigt, dass Rollläden mit Lichtschienen auch im Sommer eine clevere Beschattungslösung sind. In einem Wintergarten, dessen Rollläden mit jeder dritten Lamelle als Lichtschiene ausgestattet waren, heizte sich die Raumtemperatur durch die Sonneneinstrahlung eines Tages nur um 1,5 Grad Celsius auf. Dies entspricht einem Plus von gerade einmal 7,5 Prozent. Ohne Sonnenschutz wäre die Temperatur im Inneren des Glasanbaus um 90 Prozent angestiegen. Mehr Informationen unter www.rollladen.de. djd einer multifunktionalen Wintergarten-Steuerung. Das Zusammenspiel von Temperatur, Luftfeuchte und Luftbewegungen bestimmt das Klima in allen unseren Wohnräumen. Wegen der großen Glasflächen herrschen im Wintergarten andere klimatische und bauphysikalische Verhältnisse. So kann das Außenklima mit seinen starken tages- und jahreszeitlichen Schwankungen auch im Innenraum zu extremen Situationen in puncto Temperatur und Luftfeuchte führen. Diese auf ein angenehmes Maß zu reduzieren, muss Aufgabe einer aktiven Klimasteuerung sein. Lassen Sie sich vom Fachmann beraten. Frühjahrskur für den Rollladen Balkon und Terrasse werden vom Schmutz der kalten Jahreszeit befreit, der Garten frühlingsfit gemacht - und in den Wohnräumen sowie im Wintergarten ist ebenfalls Großreinemachen angesagt. Sonnenschutzsysteme und Rollläden werden beim alljährlichen Frühjahrsputz allerdings oftmals vergessen. Aber auch ihnen haben Schnee, Wind und Kälte erheblich zugesetzt. Deshalb raten Fachleute dazu, Rollläden, Jalousien und Markisen mindestens einmal im Jahr gründlich zu überprüfen. Frühzeitig entdeckt, können kleinere Schäden schnell und leicht behoben werden. Dies erhöht die Lebensdauer der Sonnenschutzsysteme und beugt aufwendigeren, kostspieli- gen Reparaturen vor. Oberflächen und Führungsschienen sollten deshalb mit einem Schwamm von Schmutz gereinigt werden. Auch bei Markisentüchern genügt ein milder Feinwaschmittelschaum, da Hochdruckreiniger oder harte Bürsten grobe Schäden verursachen können. Nichtfettendes Gleitmittel auf allen Gleitflächen der Führungsschienen bewahrt die Funktionsfähigkeit des Sonnenschutzes. Damit ist die jährliche Wartung meist schon beendet. Da bei bester Pflege die Rollläden auch irgendwann einmal in die Jahre kommen, bietet sich der jährliche Check-up auch für eventuelle Nachrüstarbeiten oder Erneuerungen an. Foto: djd/Schanz Rollladensysteme djd/pt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 49 - Ausgabe 17/2015 Ratgeber Spargel (iPr). Spargel ist als köstliche Beilage zu einer Vielzahl von Gerichten bekannt. Beim Wein kommt es allerdings auf die richtige Auswahl an. Spargel und Wein Spargel gilt als wählerisch was die Partnerschaft mit Weinen angeht, denn sein Geschmacksprofil ist von einer leichten Bitternote geprägt. Das mögen fruchtbetonte Rebsorten mit sehr stabilem Säuregerüst nicht so. Ganz anders dagegen Silvaner, Weißburgunder, Grauburgunder und Rivaner (Müller-Thurgau). Ihre sanfte Säure und die Aromen, die zart an Birnen, Äpfel, Nüsse und Blüten erinnern schaffen es, die starken Stangen sanft zu umschmeicheln und das Beste aus ihnen herauszuholen. Weißweine, die mit Spargelgerichten sehr gut harmonieren, sollten angenehm kühl gehalten werden. Zuhause oder im Restaurant ist das kein Problem. Am Strand kann man den Wein in feuchtem Sand verbuddeln, wenn ein kühles Bächlein in der Nähe fließt, ist es auch kein Problem. Kühltasche oder Kühlmanschetten halten ebenfalls lange die richtige Weißweintemperatur. Guten Appetit. HELLMANN Lingenfeld, Kautzengasse 107 Telefon: 0 63 44 / 52 87 FRISCHER SPARGEL tägl.tägl. feldfrischer Spargel feldfrischer Spargel auch geschält auch geschält Unsere Hofladenspezialität: sauer eingelegter Spargel und weitere Angebote ������ �������������������� sauer eingelegter Spargel Spargelfest am 30.04. am 01.05. ab 11.30 Uhr im Glasab und18.00 versch. Uhr, Brotaufstriche weitere Angebote: Saisongemüse, Topfkräuter, bergischer Bauernkäse, Meerrettich Die Wahl des Weines zum Spargel sollte man sich im Fachgeschäft beraten lassen. Foto: DWI/interPress am 02.05. ab 18.00 Uhr, am 03.05. ab 11.30 Uhr ����������� �� ������ � ������ mitalten anschließender Spargelakt ionswoche bis An der Neupotzer Str. 4 - 76764 Rheinzabern, Tel. 07272/71336 Neupotzerstr. 4, 76764 Rheinzabern, Tel. 07272 / 71336 Erscheinung KW 13, 14, 15, 16, 17, 18 + 19/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 50 - Ausgabe 17/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 51 - Geldspar-Tipp Neureifen • Montageservice Einfach riesig ist die Auswahl und Super preiSwerT Reifen - Gebraucht alle Größen Reifen HaRz ab 10,- € Ausgabe 17/2015 Kundendienst Ihr für Waschmaschinen Geschirrspüler Bellheim • Gewerbegebiet • Tel.: 07272/92870 Go on line! 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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 52 - Ausgabe 17/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld STREET TO HOME – Völlig neues Verfahren Klaus Dieter Zawisla GmbH, Jockgrim - 53 - Ausgabe 17/2015 - Anzeige - Mit einem völlig neuen Verfahren zur grabenlosen Hausanschlusssanierung präsentiert sich die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH auf der Fachmesse ABWASSER.PRAXIS 2015 am 28. und 29. April in Offenburg. STREET TO HOME heißt die Innovation aus dem Bereich Rohr- und Kanalsanierung. Mit Moderne Rohrsanierung heute! Der STREET TO HOME ist es möglich, die HausHightech-Roboter fährt beim STREET TO anschlussleitung vom Straßenkanal aus zu HOME-Verfahren vom Straßenkanal aus in sanieren. Bei STREET TO HOME fährt ein die Hausanschlussleitung und saniert sie. Hightech-Roboter durch das Innere des Abwasserkanals. Wie ein gelenkiger Maschinenwurm auf Rädern fährt der Roboter vollautomatisch durch die unterirdischen Wege und liefert dabei sämtliche Daten an einen Computer. Die Sanierungszentrale befindet sich dabei vor Ort in einem LKW, der bequem an der Straße stehen kann. Es sind keinerlei Grabungen notwendig. In herkömmlichen Verfahren wurde in der anderen Richtung saniert, vom Haus aus zum Straßenkanal. Bei STREET TO HOME ist das nun – wie der Name des Verfahrens bereits verrät – anders. Es wird vom Hauptkanal der Straße der Hausanschluss saniert. Das bringt Vorteile mit sich: Um etwa abführende Rohre zum Hauptkanal unter der öffentlichen Straße zu erreichen, mussten mit dem herkömmlichen Verfahren erst die abführenden Rohre auf dem Grundstücksgelände abgefahren und gegebenenfalls saniert werden. Etwaige Verstopfungen, Ablagerungen oder Inkrustierungen, die sich im Bereich der privaten Grundstückseigentümer befanden, mussten beseitigt werden, bevor man mit der Sanierung der öffentlichen Kanalrohre beginnen konnte. Mit STREET TO HOME eröffnen sich nun neue, deutlich effizientere Möglichkeiten. Die Klaus Dieter Zawisla GmbH ist ein führendes Dienstleistungsunternehmen im Rohr- und Kanalbereich, das Erfahrung und Fähigkeiten optimal bündelt. Der Meisterbetrieb für Rohr-, Kanal- und Industrieservice ist für Sie Tag und Nacht erreichbar. Zu den Leistungen gehören auch zertifizierte Fachkunde, Dichtheitsprüfung, Generalinspektion von Fett-, Öl- und Benzinabscheider. Die Klaus Dieter Zawisla GmbH ist auch ein zertifizierter Berater für Grundstücksentwässerung. Seit Jahren ist die grabenlose Hausanschluss-Sanierung vom Haus zum Straßenkanal das Spezialgebiet der Klaus Dieter Zawisla GmbH. Die Erfahrung aus tausenden Aufträgen und vielen hunderten Kilometern sanierter Leitungen führte zur gemeinsamen Entwicklung des ersten STREET TO HOME-HausanschlussSanierungssystems. Zusammen mit der Firma IBG aus Bütingen, die Kanalsanierungsroboter baut, und mit dem Inliner-Hersteller Saertex multiCom aus Saerbeck entwickelte die Klaus Dieter Zawisla GmbH als Anwender das vollkommen neue Verfahren STREET TO HOME. Die Klaus Dieter Zawisla GmbH ist Ihr kompetenter Partner für ganzheitliche Lösungen aller Rohrund Kanalprobleme, langfristig und zufriedenstellend. In Baden-Württemberg und RheinlandPfalz ist die Klaus Dieter Zawisla GmbH für private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Kommunen und Gemeinden rund um die Uhr im Einsatz. 71 0 72 1 01 8 9 89 G seit O 1993 üb 20 J er L D Wir zahlen Tages-/Höchstpreise ahre A für Zahngold, Schmuck, Alt- und Bruchgold N Anund Verkauf von: Münzen, Gold, Silberbesteck, Kundenparkplätze K im Hof A Silber, Platin, Palladium, Briefmarken und Papiergeld. 76773 Kuhardt • St.-Anna-Str. 8 • Tel. 0 72 72 / 95 59 34 U Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 11-18 Uhr, Sa. 10-14 Uhr F Münzhandlung Ring G O L D A N K A U F Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 54 - Ausgabe 17/2015 Öffentliche Ausschreibung Die Ortsgemeinde Steinweiler schreibt auf der Grundlage der VOB für die Resterschließung des Baugebietes „Brotäcker III“ das Gewerk Verkehrswegebauarbeiten öffentlich aus. Den vollständigen Ausschreibungstext erhalten Sie bei: 1. subreport Verlag Schawe GmbH, 51103 Köln, Fax: 0221/9857866, E-Mail: [email protected] 2. bi AusschreibungsDienste, Internetadresse: www.bi-online.de bi medien GmbH, 24109 Kiel 3. Verbandsgemeinde 76870 Kandel, Anfrage per Fax unter: 07275 - 960 5 221 4. Internet: www.vg-kandel.de, Rubrik Bekanntmachungen Kandel, den 24.04.2015 gez. Poß, Bürgermeister Sonderveröffentlichung Muttertag KW 18/2015: Red.-schluss 27.04., 9 Uhr KW 19/2015: Red.-schluss 04.05., 16 Uhr & ULLMER BRÜGGEMANN ANZEIGENBERATUNG GRAFIK-DESIGN WERBEORGANISATION Unsere Ideen für Ihren Erfolg ... P Spanierstraße 70 76879 Essingen_Südliche Weinstraße F 06347/97208-10 T 06347/97208-0 E [email protected] Ihr Ansprechpartner für Amts- und Mitteilungsblätter UNG! T H C U N G E A L G R E V R VdesOAnzeigenschlusses in der KW 18 wegen des MAIFEIERTAGES, 01.05.15 Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Mittwoch, dem 29.04. auf Dienstag, den 28.04.2015 9.00 Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 55 - Ausgabe 17/2015 * Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten keine Beratung, kein Verkauf Maimarkt-Vorverkauf: Günstige Tickets! - Anzeige - Ermäßigte Maimarkt-Eintrittskarten und VRN-Maimarkt-Tickets in rund 250 Vorverkaufsstellen – RNF-Maimarkt-Gewinnspiel: Jeep Renegade als Hauptpreis Am 25. April beginnt der Maimarkt Mannheim – das Mega-Erlebnis für die ganze Familie. Deutschlands größte Regionalmesse ist Einkaufsparadies, Informations-Pool und Treffpunkt für Menschen aus der Metropolregion Rhein-Neckar. Über 1.400 Aussteller zeigen in 47 Hallen und auf dem großen Freigelände Neues und Bewährtes für Haus und Garten, Bauen, Renovieren, Energie, Freizeit und Reisen, Gesundheit und Sport. Sonderschauen zeigen den Alltag aus neuer Perspektive. Promis aus Politik und Showbiz trifft man im Festzelt und bei den Medien. Reitsport vom Feinsten erlebt man auf dem Turnierplatz. Dort zeigen sich auch Nutztiere von ihrer besten Seite. Wer dabei sein möchte, kann sich schon jetzt die ermäßigten Vorverkaufskarten besorgen – und am RNF-Gewinnspiel teilnehmen, bei dem es als Hauptpreis einen Jeep Renegade zu gewinnen gibt! Günstige und stabile Eintrittspreise Am 9. März beginnt der Vorverkauf für die Maimarkt-Eintrittskarten. „Frühbucher“ sparen Zeit und Geld, denn die Maimarkt-Eintrittskarten kosten im Vorverkauf für Erwachsene nur 4,50 Euro statt 8,00 Euro an der Tageskasse, für Kinder von 6 bis 14 Jahren nur 3,00 Euro statt 4,50 Euro. Erwachsene, die mit Bus und Bahn zum Maimarkt kommen, zahlen für den Maimarkt-Eintritt einschließlich Hin- und Rückfahrt mit dem ÖPNV nur 9,20 Euro. Dieses VRN-Maimarkt-Ticket ist ebenfalls schon im Vorverkauf erhältlich und gilt im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Für Kinder von 6 bis 14 Jahren kostet das VRN-Maimarkt-Ticket 5,10 Euro. Besonders bequem fährt man mit der Stadtbahn Linie 6 zum Maimarkt, die Haltestelle befindet sich unmittelbar vor dem Maimarkt-Haupteingang. Während des Maimarkts kosten die Eintrittskarten an den Tageskassen für Erwachsene 8,00 Euro, die ermäßigten Vorzugskarten 4,50 Euro. Kurzentschlossene erhalten an allen Maimarkttagen mit der Nach-16-Uhr-Karte Einlass: Sie ist für 4,00 Euro zu haben. Rund 250 Vorverkaufsstellen zwischen Frankfurt und Karlsruhe, Mainz und Heilbronn, Zweibrücken und Wertheim halten die ermäßigten Eintrittskarten im Vorverkauf bereit. Vorverkaufsstellen sind unter www.maimarkt.de aufgelistet. Die Maimarktleitung nennt sie auch gerne unter der Telefonnummer 0621 42509-20. Ab April gibt es das VRN-Maimarkt-Ticket zusätzlich bei den Verkaufsstellen vieler Verkehrsunternehmen sowie teilweise beim Fahrpersonal und an den FahrausweisAutomaten. Fahrplanauskünfte bietet der VRN rund um die Uhr unter www.vrn.de oder unter Telefon 01805 8764636. RNF-Maimarkt-Gewinnspiel: Jeep Renegade zu gewinnen! Wer seinen Maimarkt-Besuch jetzt schon plant und Vorverkaufs-Karten kauft, kann am RNFMaimarkt-Gewinnspiel teilnehmen, das während der ganzen Vorverkaufszeit vom 9. März bis zum 24. April, 23:59 Uhr, läuft. Hauptpreis ist ein Jeep Renegade Longitude 1.4 L MultiAir in Orange, powered by Autohaus Gauch. Der kompakte SUV ist ein spritziger Benziner mit 103 KW (140PS), Leichtmetallrädern und Start+Stopp-System. Er verfügt über Klimaanlage, Audiosystem mit 6 Lautsprechern, Freisprecheinrichtung und Einparkhilfe. Ein weiterer Gewinn ist eine einwöchige Reise mit Flug, Halbpension und Ausflügen für zwei Personen nach Kefalonia/Griechenland. Die größte der Ionischen Inseln liegt westlich des Peloponnes und ist mit ihren herrlichen Stränden und Badebuchten fast noch ein Geheimtipp. Zehn weitere Gewinner erhalten jeweils einen Mini-Goldbarren von einem Gramm 999er Feingold mit Maimarkt-Prägestempel. Teilnehmen kann jeder, der im Vorverkauf Maimarktkarten, Karten für die Matinée „Froh und Heiter“ sowie VRN-Maimarkt-Tickets erworben hat, die nicht aus einem Automaten stammen. Einfach anrufen unter 01378 8818181 und Ticket-Nummer, Namen und Telefonnummer nennen (50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können teilweise erheblich abweichen. Die Benutzung eines Festnetzanschlusses wird empfohlen. Teilnahme ab 18 Jahren. Keine Gewinnausschüttung an Minderjährige. Die Teilnahme ist freiwillig. Unter allen eingegangenen und richtigen Lösungen entscheidet das Los. Beachten Sie die AGBs im RNF-Text S. 898). Das Ticket bitte gut aufbewahren! Die Gewinner werden am Sonntag, 3. Mai, in der RNF-LIFE-Sendung im Maimarktstudio gezogen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Mannheimer Maimarkt ist vom 25. April bis 5. Mai 2015 täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter www.maimarkt.de Maimarkt Mannheim 2015 25.04. – 05.05. Mit Bus & Bahn zum Maimarkt Maimarkt-Ticket: Fahrt und Eintritt Erwachsene 9,20 Euro Kinder 5,10 Euro Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 56 - Ausgabe 17/2015 Wir entsorgen für Sie: • Wertstoffe • Bauschutt, Baurestmüll • Garten-, Holz- und Folienabfälle • Hausentrümpelungen • Ankauf von Schrott und Metallen % 0 63 47 / 65 08 oder 01 60 - 90 32 18 42 Containerdienst • Recycling Lustadt - Auf der Weide 18 (Industriegebiet) Ihr Partner für Bauschutt-(Gartenabfälle)-Container Sicherheit und Ästhetik mit 3 x in Ihrer Nähe - Bellheim & Offenbach & Schwegenheim Ihr Getränke-FAChMArkt und Spar rink Zahnimplantaten Informieren Sie sich unverbindlich über Behandlungsmöglichkeiten mit Zahnimplantaten. Informationsveranstaltung VeranStaltUngSort Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Thilo Jahn M.Sc. Germersheimer Straße 144 67360 Lingenfeld Samstag, 09. Mai 2015 10.00 Uhr Vorstellung des iSy® Implantatsystems Bitte melden Sie sich an. www.getraenke-mohr.de AnGeBOte GÜLtIG VOM 24.04. BIS 30.04.2015 3 mitneHmen = 2 bezaHlen 18 x 1,5 Pf. 9,00 € - l = 0,37 € Hefe Weizen, Kristall, Dunkel oder Alkoholfrei 20 x 0,5 Pf. 3,10 € - l = 1,30 € Hopfig herb oder urig würzig 12,99 € 16 x 0,5 Pf. 3,90 € - l = 1,31 € Orangen-, Zitronenlimonade oder Cola-Mix 12 x 0,7 Pf. 3,30 € - l = 0,69 € 9,99 € 2 Kisten 6 x 1,5 + 1 Kiste 6 x 1,5 gratis 10,49 € 5,79 € 12 x 0,7 Pf. 3,30 € - l = 0,52 € Pf. 2,40 € - l = 1,67 € 9, € 99 Hubert Gamber, Gemüsebau Im Röderfeld · 67363 Lustadt Tel. 06347 / 2207 Verkauf: Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr Sa. + So. 8.00 - 12.00 Uhr Mineralwasser 4,79 € Sanfte Orange 100 % 6 x 1,0 Ab sofort täglich frische Erdbeeren Bergel Riesling 1,0 pfandfrei 3, € 39 trink & Spar Getränke-Fachmarkt 67365 Schwegenheim - Speyerer Straße 5 - tel. 06344/1204 Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr, Sa. 08:30-13:30 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! - Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung! - Bauschutt • Garten- u. Holzabfälle • Restmüll aller Art Verkauf von Brennholz 0 63 47 - 9 82 97 20 01 76 - 22 25 36 13 Karl-Lehr-Straße 5 · 67363 Lustadt [email protected] r e C h t S A n W A L t S k A n z L e I Korte & Korte Germersheimer Straße 148 - 67360 Lingenfeld telefon 0 63 44 / 93 94 92 - Fax 0 63 44 / 93 94 09 www.rechtsanwaelte-korte.de - [email protected] - Beratungshilfeverfahren Fachanwältin für Familienrecht rAin Mag. rer. publ. Camilla korte Familienrecht, insbesondere: Scheidungen, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, nichteheliche LG - Hausbesuche ohne zusätzliche Kosten Fachanwaltskurs Arbeitsrecht rA Michael korte Arbeitsrecht, Erbrecht (Testamente), Verkehrsunfälle (Zivil- und Strafrecht), Vertragsrecht, Mahnverfahren, Mietrecht Gut info rmiert durch Ihr Am ts- ode r Mit teil ung sblatt!
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