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Mai 2015
Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Vertreterversammlung tagte in Teschow
Weichen für zukünftige Herausforderungen gestellt
Zahnarzt und Zahntechniker
Recht: Gefahren für Arzt, Zahntechniker und Patient
Crystal Meth – die neue Szene-Droge
Hohes Schädigungspotenzial für das stomatognathe System
EDITORIAL
25 Jahre Zahnärztekammer
25 Jahre gelebte Selbstverwaltung
L
iebe Kolleginnen und Kollegen,
die Zeit vergeht und die Feiern zum 25-jährigen Bestehen von Institutionen, Organisationen
und Einrichtungen im Osten Deutschlands häufen
sich. Ausgangspunkt dafür sind die gesellschaftspolitischen Entwicklungen nach dem 9. November
1989. Für die Jüngeren von uns ein geschichtliches
Ereignis, für die Älteren Gegenstand eigener Lebenserfahrungen, verbunden mit einschneidenden
beruflichen und persönlichen Veränderungen. Damit ging die Gründung unserer Selbstverwaltung
einher. Bestand zunächst eine der Hauptaufgaben
unserer Kammer darin, Neugründungen von Praxen
zu unterstützen, wurden wir vor dem Hintergrund
der gesundheitspolitischen Entwicklungen mit immer mehr Aufgaben und neuen Herausforderungen
konfrontiert. Schaut man sich die Ergebnisse der
Tätigkeit unserer Zahnärztekammer an (wir werden
in einer gesonderten Ausgabe dazu berichten), so
darf man mit Recht auf die Leistungen, die aus der
Mitte des Berufsstandes selbst, aber auch durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Zahnärztekammer geschaffen wurden, stolz sein. Zu
resümieren ist, dass die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die ihr nach dem
Heilberufsgesetz übertragenen Aufgaben erfüllt.
Auch die Mundgesundheit unserer Bevölkerung hat
sich in den letzten Jahrzehnten nicht zuletzt durch
diese Arbeit deutlich verbessert. Die zahnärztlichen
Praxen sind auch durch die Arbeit der Selbstverwaltung gut aufgestellt, die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Gleichzeitig sind wir als verlässlicher Partner
der Landespolitik anerkannt.
Trotzdem gilt es immer wieder erneut, gegenüber
der Gesellschaft, aber auch gegenüber dem Berufsstand darzulegen, aus welchen Gründen Selbstverwaltung und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft notwendig und sinnvoll sind. Diese ständige
Legitimationsaufgabe obliegt allerdings allen Freien
Berufen, dies insbesondere vor dem Hintergrund
der jüngsten Entwicklungen auf europäischer Ebene zur so genannten Transparentinitiative. Freie Berufe sind Vertrauensberufe. Dieses Vertrauen muss
immer wieder gerechtfertigt und neu unterlegt
werden – im persönlichen Verhältnis, aber auch in
der Gesellschaft. Vertrauen basiert wesentlich auf
Selbstverpflichtung (Berufsordnung) und Transparenz bei der Umsetzung. Hier liegt ein wesentlicher
Schwerpunkt der Arbeit unserer Selbstverwaltung.
Die eigenen Verpflichtungen sind in einem demokratisch legitimierten Prozess zu erarbeiten, aber auch
auf Grund der fachlichen Kompetenz selbst zu überwachen. Eine Aufgabe, der vor dem Hintergrund der
Diskussionen um Patientenrechte und jüngst zum
Thema Korruption eine besondere Bedeutung zukommt.
Aber nicht nur dies ist eine ständige Aufgabe unserer Zahnärztekammer. Eine wesentliche Zielsetzung
ist es auch, die Zahnarztpraxen bei der täglichen Berufsausübung zu unterstützen. Eine große Herausforderung stellen dabei die demographischen Veränderungen in unserem Bundesland dar. Eine immer
älter werdende Bevölkerung bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang, fehlender Nachwuchs für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch
die deutliche Alterung des Berufsstandes erfordern
Initiativen aus dem Berufsstand heraus. Auch die
Gremien der Selbstverwaltung müssen ihren Nachwuchs fördern. Dazu müssen bereits Studenten und
Assistenten für die berufspolitische Mitarbeit in der
Selbstverwaltung interessiert werden. Zwar ist die
zahnärztliche Selbstverwaltung mit diesem Problem
nicht allein. Viele Institutionen und Organisationen
wie auch politische Parteien plagen Nachwuchssorgen. Umso mehr aber gilt, dass Kreativität und
Initiativen jeder für sich selbst entwickeln muss.
Vor uns steht also die Aufgabe, immer wieder aufs
Neue transparent zu machen, warum die Selbstverwaltung so wichtig für jeden von uns ist. Sie ist kein
Selbstzweck, sondern muss in dem Spagat sowohl
dem Gemeinwohl als auch dem Berufsstand dienen. Heute wie vor 25 Jahren.
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
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HERSTELLERINFORMATIONEN
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INHALTSVERZEICHNIS
Aus dem Inhalt
M-V / Deutschland
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Barmer GEK mit neuem Zahnreport ............................. 7
Zahl der Füllungen rückläufig .............................................. 7
Karies vorbeugen ist „Goldstandard“ ............................... 8
BZÄK zum Referentenentwurf ........................................ 11
Über Zukunft der Pflege diskutier .................................... 13
Gemeinsam Mundgesundheit fördern .......................... 14
PZR ist keine IGeL-Leistung .............................................. 16
Sprekels und Pfeffer verabschiedet ................................ 17
Spendenaufruf für Nepal ................................................... 20
Zahnmobil für syrische Flüchtline ............................... 20-21
Bücher vorgestellt ............................................................... 34
Glückwünsche / Anzeigen ................................................. 36
Vertreterversammlung tagte in Teschow ................ 4-6
Bonusheft hilft Geld sparen ................................................ 9
Zahnarzt und Zahntechniker ........................................ 10-11
Broschüre: Download-Datei geändert ............................ 11
Vereinbarung eGK geändert ............................................. 13
Fortbildungsangebote der KZV ........................................ 24
Service der KZV ................................................................... 25
Abrechnung von Aufbaufüllungen .................................. 31
Zahnärztekammer
25 Jahre Zahnärztekammer ................................................ 9
Neues QM-Update ist online ............................................ 12
Polieren am Berufsbild der ZFA .................................... 15
24. Zahnärztetag der Zahnärztekammer ................... 18-19
Wichtig für Versorgungsforschung ................................. 22
Fortbildung Mai bis Juli ...................................................... 23
Berechnung analoger Leistungen ............................. 26-27
Fortbildungstagung der LAJ ............................................. 35
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Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht
Antibiotika in der Zahnmedizin ................................ 21-22
Crystal Meth – die neue Szene-Droge ....................... 28-31
Erstattung von Fortbildungskosten ................................. 32
Rückblick auf 90 Lebensjahre ..................................... 33-34
Impressum............................................................................. 3
Herstellerinformationen.................................................... 2
Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen
Herausgeber:
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin
Tel. 03 85-59 10 80, Fax 03 85-5 91 08 20
E-Mail: [email protected], Internet: www.zaekmv.de
www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin
Telefon 03 85-5 49 21 03, Telefax 03 85-5 49 24 98
E-Mail: [email protected], Internet: www.kzvmv.de
Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.),
Dr. Manfred Krohn, KZV (verant.), Kerstin Wittwer, Konrad Curth
Anzeigenverwaltung, Druck und Versand:
Satztechnik Meißen GmbH, Sabine Sperling
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Telefon 0 35 25-71 86 24, Telefax 0 35 25-71 86 10
E-Mail: [email protected]
24. Jahrgang
8. Mai 2015
Internet: www.dens-mv.de
Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung
Redaktionshinweise: Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationen werden ohne Gewähr veröffentlicht.
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Genehmigung der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf Kürzungen vor.
Redaktionsschluss: 15. des Vormonats
Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.
Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen
Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder
erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich
Versandkosten.
Titelbild: Antje Künzel
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
Vertreterversammlung tagte
Weichen für zukünftige Herausforderungen gestellt
F
ür zwei Tage checkten die Mitglieder der Vertreterversammlung sowie der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
im Schlosshotel Teschow ein. Bereits das dritte Mal
hatte die Verwaltung im ruhigen Tagungshotel in der
Mecklenburgischen Schweiz die Frühjahrsvertreterversammlung mit vorgelagerter Informationsveranstaltung
organisiert, um in entspannter Atmosphäre über die
nächsten Herausforderungen in der Arbeit der Selbstverwaltung zu beraten.
Bereits im Oktober letzten Jahres hatte Vorstandsvorsitzender Wolfgang Abeln den Delegierten der
Vertreterversammlung die Thematik für die nächste
Informationsveranstaltung mit auf den Weg gegeben.
Die Fragen: „Wie stellen wir die mittel- und langfristige vertragszahnärztliche Versorgung in MecklenburgVorpommern sicher? Was möchte die Generation Y?“
standen deshalb im Fokus. Als Gesprächspartner hatte
Abeln den Semestersprecher des achten Semesters
der Universität Greifswald, Eike Engel, eingeladen.
Zu Beginn seines Vortrages verwies Abeln auf die
veröffentlichten Werte zur Bedarfsplanung und stellte
die Frage in den Raum: Warum beschäftigen wir uns
heute mit dem Thema Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung? Er beantwortete die Frage mit
dem Hinweis auf regionale Zunahme von Patientenzahlen in einzelnen
Zahnarztpraxen,
Veränderung
der
Anfahrtswege für
die Patienten und
ganz allgemein mit
der Tatsache, dass
die
Bevölkerung
altert. Die demographische Entwicklung gehe auch an
der Zahnärzteschaft
nicht spurlos vorbei.
Ein wichtiges Argument stelle aber
ebenso die ländliche
Entwicklung
und
Förderung durch die
Landesregierung
dar.
Nach diesen einführenden Worten
Dr. Manfred Krohn und Wolfgang
stellte Abeln anhand
Abeln freuten sich über zwei lebeiner Hochrechnung
hafte Versammlungstage.
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für jedes Bedarfsplanungsgebiet dar, dass derzeit und
in den kommenden fünf bis zehn Jahren der Sicherstellungsauftrag grundsätzlich gewährleistet ist. Es
könne aber nicht ohne Weiteres beurteilt werden, wie
sich Regionen innerhalb eines Bedarfsplanungsgebiets
entwicklen oder welche Vorstellungen die jungen angehenden Zahnmediziner über ihr Berufsleben – Stichwort
Y-Generation - haben. Auf den letzten Punkt angesprochen erklärte Eike Engel: „Arbeiten und Leben sollte
ausgeglichen sein. Der Arbeitsanteil nach dem Studium
liege sicher höher als im Alter.“
Im anschließenden Frage-Antwort-Rhythmus führte
Engel aus, dass aus seiner Sicht die Studenten eine
Kassenzahnärztliche Vereinigung und ihre für die Zahnarztpraxis wichtige und stabilisierende Tätigkeit sehr
spät, erst im fünften Studienjahr durch die Berufskundevorlesungen, kennenlernen. Deshalb unterstützte
er den Vorschlag, die KZV zeitlich eher den Studenten
vorzustellen und lud den Vorstand zu studentischen
Veranstaltungen ein. Genauso sprach er sich dafür aus,
dass die KZV ihre Assistentenbörse auf der Webseite
der KZV einrichten sollte.
In der Fortführung seines Referats stellte Abeln viele Vorschläge vor, die für eine Gewinnung von Nachwuchszahnärzten genutzt werden könnten. Hierbei
handelte es sich um Vorschläge wie z. B.: Sollen wir
Assistenzpraxen – so genannte Patenschaftspraxen
– installieren, die mit den Universitäten und der KZV
zusammenarbeiten? Wollen die Vertragszahnärzte in
Mecklenburg-Vorpommern für die heranwachsende
Generation einen Fonds einrichten? Sollen kostenlose
Fortbildungen etwa im Stil eines Einführungslehrganges den Vorbereitungsassistenten angeboten werden?
Das Für und Wider für die vorgestellten Vorschläge
wurde in einer allgemein lebhaft geführten Diskussion
abgewogen und sollte anschließend von den auf drei
Arbeitsgruppen zugeordneten Delegierten einer Lösung zugeführt werden. Die Ergebnisse wurden von
den Moderatoren der drei Arbeitsgruppen anschließend
der gesamten Vertreterversammlung vorgestellt. So
konnte der Vorstand für sein zukünftiges Handeln mitnehmen, dass für die Ausübung der Vorbereitungszeit
in Mecklenburg-Vorpommern geworben werden soll.
Ein Leitfaden oder eine Assistentenrichtlinie könnte
helfen, Standards in den Praxen zu definieren, Hospitationen in den Praxen wurden ebenso befürwortet wie
die Einrichtung eines Investitionsfonds im Haushalt der
KZV. Erste Arbeitsschritte sollen auf der nächsten Vertreterversammlung vorgestellt werden.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
Auf der Vertreterversammlung begrüßte Vorsitzender
Dr. Peter Schletter Delegierte und Gäste und analysierte in seinem Eingangsreferat die gesundheitspolitische
Situation der Vertragszahnärzte im Land und der Freien
Berufe im Allgemeinen. Hier ist es international bislang
nicht gelungen, eine gemeinsame Sprache zu finden.
„Jeder spricht für sich“, erklärte Schletter. Positiv umgesetzt sah Schletter das Versorgungsstrukturgesetz
bei der Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesministerium
der Verteidigung zur zahnärztlichen Versorgung von
Heilfürsorgeberechtigten. Hier sind die Kosten durch
die RKI-Richtlinie eingerechnet worden.
Vorstandsvorsitzender Wolfgang Abeln erklärte ausführlich die Zahnärzte betreffenden Paragraphen des
vorliegenden Entwurfs des Versorgungsstärkungsgesetzes, welches Ende Mai in zweiter und dritter Lesung
beraten wird und im Sommer in Kraft treten soll. Die vorgesehene Einführung eines zahnärztlichen Präventionsmanagements für Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderungen werde ausdrücklich begrüßt. Hier wird
sachgerecht auf die deutlich schlechtere Mundgesundheit dieser Hochrisikogruppen reagiert. Zu begrüßen
sei, dass ausdrücklich eine Pflegeperson des Versicherten in die Aufklärung und die Erstellung eines Plans zur
individuellen Mund- bzw. Prothesenpflege vorgesehen
ist. Im Bereich der Zahnsteinentfernung ist eine zusätzliche Leistung vorgesehen. „Unter zahnmedizinischen
Gesichtspunkten sollte jedoch eine Erbringung einmal
im Quartal möglich sein“, forderte Abeln.
Der gesetzlich vorgesehene Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung für mengenanfäl-
lige planbare Eingriffe betrifft zwar ausschließlich den
Bereich der vertragsärztlichen Versorgung. Es sollte
jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit in der Begründung eine entsprechende Klarstellung aufgenommen werden. „Klar muss auch sein, dass das Recht auf
Zweitmeinung unberührt bleibt und die freie Zahnarztwahl nicht eingeschränkt wird“, erklärte Abeln.
Unter dem § Beitragssatzstabilität sei u. a. zu lesen,
dass die bisher bestehende Vorlagepflicht hinsichtlich
sog enannter Selektivverträge durch eine Übermittlungspflicht ersetzt wird. „Damit werden die Selektivverträge der Krankenkassen aufsichtsrechtlich den
Vereinbarungen im Bereich der vertragszahnärztlichen
Versorgung bessergestellt“, resümierte Abeln. Dies
bedeute einen erheblichen und sachlich durch nichts
begründeten Wettbewerbsvorteil gegenüber den allgemeinen Rechtsnormgestaltungen.
Abeln begrüßte zwar die Zielsetzung einer verstärkten öffentlichen Förderung neuer Versorgungsformen
bzw. der Versorgungsforschung. Allerdings kritisierte
er, dass eine Förderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf solche Versorgungsformen
beschränkt werde, die von den gesetzlichen Krankenkassen aktiv verfolgt werden, während von Dritten entwickelte neue Versorgungsformen von einer Förderung
durch den G-BA von vornherein ausgeschlossen wären.
Laut Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes seien Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
zukünftig auch fachgebietsidentisch möglich. Ein solches MVZ würde sich dann in seinem Leistungsspektrum nicht mehr von einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einer Praxisgemeinschaft unterscheiden.
Der gerade in Mecklenburg-Vorpommern problematisch zu sehenden Zentralisierung der Versorgung werde damit Vorschub geleistet. „Wir brauchen Konzepte
zur möglichst flächendeckenden wohnortnahen Versorgung“, sagte Wolfgang Abeln.
Die per Gesetz vorgesehene Prüfung der Einhaltung
der Versorgungsaufträge für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung lehnte Abeln ab.
Ebenfalls lehnte der Vorstandsvorsitzende die in §
106a Abs. 4 SGB V-E vorgesehene Ergänzung ab, die
besagt, dass dann, wenn ein Prüfantrag der Krankenkassen von der KZV nicht innerhalb von sechs Monaten bearbeitet wird, die Krankenkassen einen Betrag
in Höhe der sich unter Zugrundelegung des Antrages
ergebenden Honorarberichtigung auf die zu zahlende
Gesamtvergütung anrechnen kann. „Hier sollte in der
Begründung klargestellt werden, dass das vorgesehene
Recht zur Anrechnung nicht zum endgültigen Einbehalt
der jeweiligen Beträge, sondern nur zu Sicherheitseinbehalten berechtigt, die zurückzugewähren sind“, erläuterte Abeln.
Versammlungsleiter Dr. Peter Schletter mit Erik Tiede im
Pausengespräch
Fotos Kerstin Wittwer
Der Vorstand nahm auf Landesebene seit Anfang
des Jahres viele Termine war, die sich mit den Themen
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
Fit for future, der Beschränkung für die Beschäftigung
von angestellten Zahnärzten, der Sicherstellung der Behandlung von Basistarifversicherten, dem Verfahrensstand Ost-West-Angleichung, Vertragsstrategien 2015
und dem Stand der Übermittlung der unverschlüsselten
Abrechnungsnummer auseinandersetzten. Darüber hinaus galt es, die Anfrage der Zahntechniker-Innung zu
beantworten, ob ein Qualitätsvertrag mit längeren Gewährleistungszeiten zwischen der Innung und der AOK
Nordost durch die KZV akzeptiert werde.
Maßgebend für die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollte der betroffene Patient regelmäßig eine
PZR durch den Zahnarzt in Anspruch nehmen und bei
einer abnehmbaren Versorgung der einwandfreie Sitz
der Versorgung durch den Zahnarzt im Pflegepass vermerkt werden. Abeln stellte klar: „Wir haben eine Beteiligung der KZV abgelehnt. Es ist nur eine Frage der Zeit,
dass durch einen solchen Vertrag die Krankenkassen
auf Bundesebene die Forderung erheben, die gesetzliche Gewährleistungspflicht anzupassen.
Zum Stand der Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen stellte Wolfgang Abeln zufrieden fest, dass
derzeit sieben Verträge für den Zeitraum 2013 bis 2015
unterzeichnet wurden, ohne Beanstandung durch das
Sozialministerium. Für das Jahr 2014 stehen die Verträge mit den Ersatzkassen noch aus. Der erste Vertrag
für das Jahr 2015 sei auch bereits unter Dach und Fach.
Über die Gutachtervereinbarung zwischen dem GKVSpitzenverband und der KZBV berichtete der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Manfred Krohn,
im Anschluss. Diese Gutachtervereinbarung lasse den
Landesebenen sehr viel Gestaltungsspielraum. „Hier
sind im Detail Dinge nicht mehr klar geregelt, die seit
Jahren ohne Probleme ablaufen“, erläuterte Krohn. Die
KZV wolle sich im Einigungsverfahren dafür einsetzen,
dass der Prothetikeinigungsausschuss (PEA) verkleinert
wird, eine zeitliche Verkürzung der Verfahren erreicht
wird, in denen rein verwaltungstechnische Entscheidungen zu treffen sind und weiterhin keine Kosten für
denjenigen entstehen, der durch seinen Widerspruch
ein Verfahren vor dem PEA initiiert hat.
„Die KZV Mecklenburg-Vorpommern werde zudem
gemeinsam mit der KZV Berlin an den Vorstand der
KZBV herantreten, um sich für die Schaffung Zusatzposition „Nachbegutachtung“ einzusetzen.
Dr. Manfred Krohn informierte über die Einführung
des Fehlermeldesystems „CIRS dent – Jeder Zahn
zählt“. Es sei eng an das hausärztliche Fehlermeldesystem „Jeder Fehler zählt“ angelehnt und damit ein einfaches, klar strukturiertes System mit niederigschwelligem Zugang. Die Teilnahme sei freiwillig mit anonymer
und sanktionsfreier Berichtsmöglichkeit für alle Praxismitarbeiter. CIRS bietet die Möglichkeit des externen
Austausches, mit den Ergebnissen wird vertraulich um-
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gegangen und selbstverständlich ist die Wahrung der
Vertraulichkeit und des Datenschutzes sichergestellt.
Krohn kündigte ein umfassendes Schulungs- und Betreuungskonzept von Kassenzahnärztlicher Vereinigung
und Zahnärztekammer für die Praxen an, die Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen
haben. „Die Bedenken aufgrund der Verantwortung
sind groß“, sagte er. Ein erster Erfahrungsaustausch
mit Kollegen, die seit Jahren mit dieser Thematik vertraut sind, hat im November stattgefunden. Dabei sei
übereinstimmend erklärt worden, dass es die Aufgabe
beider Körperschaften sei, alle Zahnärzte, die stationär
Pflegebedürftige betreuen, klinisch fachlich, juristisch
und abrechnungstechnisch zu unterweisen. Gleichzeitig
müssten die Körperschaften gegenüber den politisch
Verantwortlichen die Versorgungsrealität darstellen.
„Die gesteckten Ziele sind mit den bisherigen Lösungskonzepten nicht zu erreichen. Eine Kostenersparnis
durch Prävention ist nicht erreichbar“, stellte Krohn klar.
Eine Problematik, der sich keine KZV entziehen könne, sei Gesprächsgegenstand zwischen der KZV und
der Zahntechniker-Innung bereits im November des
letzten Jahres gewesen. „Es handelt sich um die Delegation zahnärztlicher Leistungen an Zahntechniker.
Ein Thema, dass nach Aussage des Innungsvorstandes, nicht nur auf unser Bundesland begrenzt ist“, erläuterte Krohn. So verlangen beispielsweise Zahnärzte
von Zahntechnikern prothetische Zwischenschritte am
Behandlungsstuhl in den Praxen. Zudem werden Patienten ins zahntechnische Labor geschickt, damit der
Zahntechniker Nachbehandlungsmaßnahmen durchführt, die eigentlich originäre Aufgabe des Zahnarztes
sind. „Es kann nicht sein, dass aus Zahntechnikersicht
an entsprechende Gremien auf Bundesebene herangetreten wird, um Änderungen in einigen Leistungsbeschreibungen vornehmen zu lassen, um so juristische
Sicherheit für die Zahntechniker zu erlangen. Das ist der
ganz falsche Weg“, stellte Krohn klar. Eine erste juristische Klarstellung ist in diesem dens auf den Seiten 10
und 11 nachzulesen.
Als erheblichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis ist ein Vertrag der Barmer GEK mit der Quality
Smile GmbH anzusehen, der verstärkt Zahnärzten im
Land angeboten wird. Bislang beteiligte sich die Barmer
GEK an jeder Professionellen Zahnreinigung mit einem
pauschalen Zuschuss von 20 Euro, unabhängig von
welchem Zahnarzt die Leistung erbracht wurde. In diesem Jahr wird der Zuschuss nur noch gewährt, wenn
sich der behandelnde Zahnarzt vertraglich an die Quality
Smile GmbH gebunden hat. Die Zahnärzte erklären in
diesem Zusammenhang u. a., eine erste Prophylaxesitzung mit maximal 60 Euro zu berechnen. „Diese neuerlichen Änderungen in der Zuzahlungspraxis mit einer
klaren Navigation ihrer Versicherten in bestimmte Praxen seitens der Krankenkassen verunsichert nicht nur
unsere Patienten , sondern sie führt auch sehr zu Verärgerungen unserer Zahnärzte. Nicht selten verlieren die
Patienten die Orientierung, hinsichtlich der eigentlichen
Behandlungskonzeption. Bei welchem Zahnarzt erhalte
ich den versprochenen Zuschuss zur PZR, bei welchem
die beantragte und genehmigte systematische Parodontalbehandlung und wer übernimmt eigentlich die
Vorsorgeuntersuchung?“, schloss Krohn.
Die Vertreterversammlung diskutierte anschließend
über Satzungsänderungen und verabschiedete entsprechende Anträge einstimmig. Der Vorsitzende schloss
die Sitzung und entließ die Delegierten ins Wochenende. Übrigens war dies wohl die letzte Veranstaltung im
schönen Schlosshotel Teschow. Ab Oktober sollen sich
hier Burnout-Patienten in einer Privatklinik erholen.
Antragsteller: Wolfgang Abeln und Dr. Manfred Krohn,
Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung beauftragt den Satzungsausschuss die Frage der vorgezogenen Vorstandswahlen in die Satzung der KZV M-V
einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Antragsteller: Dr. Karsten Georgi, Dr. Holger Garling, Dr.
Hans-Jürgen Koch und Dr. Lutz Knüpfer, Mitglieder des
Glückwünsche gabs vom Vorstand und der Vertreterversammlung für Falk Schröder, Direktor der Regionalfiliale
Schwerin, für 25 Jahre apoBank in Schwerin
Koordinationsgremiums der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung beauftragt den Haushalts- und Finanzausschuss die Frage
der langfristigen Entwicklung und Sicherung der Organisation der Geschäftsstelle der KZV mit in seine Tätigkeit
einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
KZV
Zahl der Füllungen rückläufig
Kariesbehandlung vorbildlich und auf hohem Niveau
A
nlässlich der Vorstellung des BARMER GEK Zahnreportes sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender
des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Die Zahl zahnärztlicher Behandlungen von Karies mit Füllungen sinkt seit Jahren und wird
voraussichtlich auch künftig weiter zurückgehen. Der
Grund für diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt
die vorbildliche Individual- und Gruppenprophylaxe, die
Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland gemeinsam mit den Krankenkassen frühzeitig etabliert haben.“
Die im Report berichtete erneute Therapie jedes dritten
Zahns mit Füllung innerhalb von vier Jahren könne allerdings nicht auf eine mangelhafte Behandlungsqualität in Praxen zurückgeführt werden. „Vielmehr sollten
weitere Anstrengungen bei der Prophylaxe und der
verbesserten Mundhygiene der Patienten unternommen werden, bevor aus einer nicht nachvollziehbaren
Datengrundlage falsche Schlüsse abgeleitet werden.“
Bei den seltenen Ausnahmen, in denen eine Füllung
nicht den medizinischen Standards entspreche, greife
die gesetzlich verbriefte, zweijährige Gewährleistung.
„In diesem Zeitraum ist jeder Zahnarzt verpflichtet,
identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie bei Bedarf die Erneuerung und Wiederherstellung
von Zahnersatz kostenfrei vorzunehmen“, sagte Eßer.
„Die Versorgungsrealität belegt zweifelsfrei das
durchgehend hohe Niveau zahnärztlicher Behandlungen im Bereich Karies. Jeder Patient kann durch die
gesetzlich verankerte Wahlmöglichkeit eine eigene,
souveräne Entscheidung hinsichtlich Art und Umfang
der jeweiligen Füllung treffen, um dann die gewünschte Versorgung zu erhalten.“
Kritisch äußerte sich Eßer zu den von der BARMER
geforderten zusätzlichen Daten hinsichtlich zahnärztlicher Privatleistungen: „Der Datenhunger der Kassen
scheint keine Grenzen zu kennen und macht auch vor
der freien Entscheidung der Patienten keinen Halt. Mit
dem vorgeschobenen Argument einer verbesserten
Versorgungsforschung sollen letztlich doch nur bewährte Wahlmöglichkeiten bei Füllungen in Frage gestellt werden.“
KZBV
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DEUTSCHLAND
Karies vorbeugen ist „Goldstandard“
Prävention hält Zähne lange karies- und füllungsfrei
T
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rotz großer Erfolge beim Rückgang von Karies
bleibt Karies eine Volkserkrankung und ist ein wesentlicher Behandlungsanlass in der Zahnarztpraxis,
verdeutlicht die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Präventionsstrategien bedürfen daher der Kontinuität
über das gesamte Leben.
„Auch wenn Patienten heutzutage bei der Füllungstherapie eine hervorragende Auswahl an wissenschaftlich anerkannten Therapieoptionen haben – von
der kostengünstigen Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu höchst ästhetischen
Lösungen mit Zuzahlung – bleibt der gesunde, kariesfreie Zahn das anstrebenswerte Ziel,“ erklärt BZÄKVizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.
„Karies ist die häufigste chronisch degenerative
Erkrankung und wird durch Füllungsmaßnahmen lediglich repariert, aber nicht geheilt. Eine lebensbegleitende Vorsorge, vom ersten Zahn an und weiter über
alle Altersphasen, hilft, Karies zu verhindern. Für die
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Prävention von Karies gibt es sehr erfolgreiche und auf
hohem wissenschaftlichen Niveau abgesicherte Verfahren.“
Die Bundeszahnärztekammer erarbeitet Präventionskonzepte im Verbund mit diversen Partnern, um
Karies nachhaltig anzugehen. Auch der Gesetzgeber
ist gefordert, im Rahmen des Präventionsgesetzes
(Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und
der Prävention) eine bessere zahnärztliche Versorgung insbesondere von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren festzuschreiben. Vor den Krankenkassen steht die
Aufgabe, endlich die vorhandenen Ergebnisse der Versorgungsforschung zu nutzen, um bundesweit einheitliche Lösungen für die Bekämpfung der frühkindlichen
Karies zu befördern.
Weitere Informationen zahnärztlicher Initiativen zu
Prävention und Gesundheitsförderung: www.bzaek.
de/fuer-medien/praeventionskonzepte.html
PM BZÄK
ZÄK / KZV
25 Jahre Zahnärztekammer M-V
D
ie Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist 25 Jahre alt. Am 28. April 1990 wurde im Hörsaal
der ehemaligen Bezirkspoliklinik für Stomatologie in der Schweriner Graf-Schack-Allee der erste, noch
provisorisch tätige Vorstand von Vertretern aus den damaligen drei Nordbezirken der DDR gewählt. Präsident
wurde Dr. Dietmar Oesterreich aus Stavenhagen.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Zahnärztekammer wird eine Beilage zur nächsten Ausgabe des
dens erscheinen.
ZÄK
In der Bezirkspoliklinik für Stomatologie, Graf-Schack-Allee, Schwerin, schlug am 28. April 1990 die Geburtsstunde der
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Neue Patienteninformation
Lückenlos geführtes Bonusheft hilft Geld zu sparen
E
ine wichtige Rolle beim Zahnersatz spielt der
Heil- und Kostenplan, der dokumentiert, wie
die Behandlung aussehen soll und welche Kosten
voraussichtlich entstehen. Ein lückenlos geführtes
Bonusheft hilft dabei Geld zu sparen: Die Krankenkasse belohnt für regelmäßige Kontrolluntersuchungen mit einem erhöhten Zuschuss zu den Zahnersatzkosten. Die KZBV hat die wichtigsten Fragen
und Antworten dazu in einer neuen Patienteninformation zusammengefasst. Patienten erhalten Infor-
mationen, was zu tun ist beim Verlust des Bonushefts, fehlenden
Stempeln oder beim Umzug des
Patienten oder des Zahnarztes.
Wie alle bisherigen downloadbaren Patienteninformationen wird sie in Kürze in
die beiden Hauptmigrantensprachen Türkisch und Russisch übersetzt.
KZV
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
Zahnarzt und Zahntechniker
Recht: Gefahrenzonen für Arzt, Zahntechniker und Patient
D
ie Ausübung der Zahnheilkunde bedarf der Approbation als Zahnarzt, § 1 Zahnheilkundegesetz
(ZHG). Wer ohne Erlaubnis Zahnheilkunde ausübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft, § 18 ZHG. Der Gesetzgeber erachtet also die Ausübung der Zahnheilkunde als ein
so hohes Schutzgut, dass jede Tätigkeit ohne entsprechende Approbation oder Genehmigung zur Strafbarkeit führt, nicht etwa einer Ordnungswidrigkeit. Dies
erfordert bereits eine klare Abgrenzung zwischen der
Tätigkeit des Zahnarztes und des Zahntechnikers. Ein
Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen
dem Zahnarzt und dem Patienten und zwischen dem
Zahnarzt und dem Zahntechniker.
Nun wird in der zahnärztlichen Praxis bei schwierigen Fällen von einzelnen Zahnärzten der Zahntechniker in die Behandlung einbezogen, z. B. um eine
Schraubenkontrolle durchzuführen, Abdrücke am Patienten vorzunehmen, Provisorien herzustellen oder
Bissregistrierungen durchzuführen.
Können solche Arbeiten von einem Zahntechniker
vorgenommen werden? Ist eine Delegation an den
Zahntechniker möglich? Zunächst ist festzustellen,
ob es sich um Zahnheilkunde handelt. Zahnheilkunde
ist nach § 1 Abs. 3 ZHG die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete
Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist dabei jede von
der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der
Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des
Fehlens von Zähnen.
Da alle Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der zahnärztlichen Behandlung stehen, ist
angesichts der weiten Definition davon auszugehen,
dass jede „Arbeit“ am Patienten selbst der Zahnheilkunde unterfällt. Damit ist die Strafbarkeit des Zahntechnikers bereits gegeben. Etwas anderes würde
allenfalls dann gelten, wenn der Zahnarzt derartige
Leistungen wirksam delegieren könnte. Die einzelnen Leistungen, die von dem Zahnarzt delegiert werden können, sind in § 1 Abs. 5 ZHG aufgeführt.
Eine Auflistung der einzelnen Leistungen bedarf
es jedoch nicht, da der Zahntechniker nach der Vorschrift bereits nicht zu dem entsprechend qualifizierte
Personal gehört, das solche Leistungen ausdrücklich
gegenüber dem Patienten erbringen darauf. Dies ist
lt. Gesetz nur dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal
mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin,
Prophylaxe-Helferin oder Dental-Hygienikerin. Der
10 dens 5/2015
Gesetzgeber hält den Zahntechniker also nicht für
ausreichend qualifiziert, irgendwelche Leistungen am
Patienten durchzuführen.
Der Einwand der Delegation einer Leistung greift
also niemals.
Im Hinblick auf die Strafbarkeit muss dem Zahnarzt
bewusst sein, dass für ihn selbst eine Strafbarkeit
aus dem Gesichtspunkt der Anstiftung oder Beihilfe
in Betracht kommt. Die Bitte an einen Zahntechniker, sich doch mal die prothetische Versorgung bei
einem Patienten anzuschauen und eventuelle Nachbesserungen gemeinsam im Mund des Patienten
vorzunehmen, dürfte wohl die Voraussetzungen der
Anstiftung zu einer Straftat erfüllen.
Zwischen dem Patienten und dem Zahntechniker besteht kein Vertragsverhältnis. Sämtliche Haftungsansprüche folgen aus dem Dienstvertrag, der
zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt besteht.
Der BGH hat bereits am 9.12.1974 (VII ZR 182/73)
entschieden, dass der auf eine zahnprothetische
Behandlung gerichtete Vertrag ein Dienstvertrag
ist. Dagegen ist die Anfertigung der Prothese durch
den Zahntechniker ein Werkvertrag mit den entsprechenden rechtlichen Folgen. Der Zahntechniker hat
gegenüber dem Zahnarzt also ein mangelfreies Werk
herzustellen, der Zahnarzt nimmt das Werk in der Regel mit dem Einfügen bei dem Patienten ab.
Wenn der Zahnarzt nun aber den Zahntechniker in
die Behandlung unerlaubt mit einbezieht, ist ihm ein
mögliches Verschulden des Zahntechnikers zuzurechnen, § 278 BGB. Dem Zahnarzt muss also auch
bewusst sein, dass er seine mögliche Haftung gegenüber dem Patienten erweitert, da er im Rahnen des
bestehenden Dienstverhältnisses auch für das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BG haftet.
Unabhängig ist ausnahmsweise auch eine Haftung
des Zahntechnikers gegenüber dem Patienten möglich, wenn ein deliktischer Anspruch gem. § 823 BGB
gegeben ist, also durch das Verhalten des Zahntechnikers unmittelbar eine Körperverletzung eingetreten
ist.
In der Literatur wird weiter auch diskutiert, dass der
Werkvertrag zwischen dem Zahnarzt und dem Zahntechniker ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten
des Patienten ist. Diese Annahme rechtfertigt es,
dass der Patient dann mangelhafte Leistungen des
Zahntechnikers auch im Rahmen des Behandlungsvertrages mit dem Zahnarzt geltend machen kann.
Eine Einbeziehung des Zahntechnikers in die zahn-
KZV / DEUTSCHLAND
medizinische Behandlung würde diese Argumentation stark stützen, da dann ein entsprechendes
Schutzbedürfnis des Patienten auch bezogen auf die
Werkleistung des Zahntechnikers gesehen werden
könnte.
Der Zahnarzt erweitert auch hier seine denkbare
Haftung gegenüber dem Patienten. Auch muss dem
Zahnarzt bei der Behandlung gesetzlich Versicherter immer bewusst sein, dass er gem. § 137 Abs.
4 SGB V für die Versorgung mit Zahnersatz eine Gewährleistung für zwei Jahre übernimmt. Innerhalb
dieses Zeitraumes besteht eine Verpflichtung zu kostenloser Erneuerung oder Wiederherstellung. Auch
hier haftet der Zahnarzt letztlich für Fehler, die möglicherweise durch die „Arbeit im Mund“ durch einen
Zahntechniker entstanden sind.
Eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche bleibt
notwendig, um strafrechtliche oder berufsrechtliche
Verfahren zu vermeiden. Der Zahntechniker ist ein
Handwerker (VG Ansbach, Urteil vom 1.7.2003, Az. 4
K 02.01779), der Zahnarzt übt die Zahnheilkunde aus.
Damit ist eine sinnvolle Zusammenarbeit aber nicht
ausgeschlossen. Diese ist im Einzelfall notwendig
und auch möglich, z. B. bei der Anfertigung von Abdrücken, bei der Beurteilung von möglichen Mängeln
und Nachbesserungsarbeiten oder dem Einsatz der
Zahnprothetik.
Wichtig bleibt nur, dass dabei nicht doch Zahnheilkunde ausgeübt wird, was durch den Zahnarzt im eigenen Interesse zu verhindern ist.
Rechtsanwalt Matthias Herberg
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Korruption
Neue Broschüre
D
D
Im Hinblick auf den konkreten Gesetzesentwurf
muss die bestehende Fachexpertise der Kammern
berücksichtigt werden. Das Berufsrecht ist Kernbereich der zahnärztlichen Selbstverwaltung und wird
als solcher wahrgenommen.
Zur BZÄK-Stellungnahme: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/1503_stellungnahme_korruption.pdf
Die KZBV bietet die Broschüre im Servicebereich
ihres Internetauftrittes zur Bestellung zum Selbstkostenpreis für Zahnarztpraxen an, die von der
kostenlosen
Downloadmöglichkeit
keinen
Gebrauch
machen können.
Bestellungen
sind alternativ
per Fax unter
der Nummer
0221-4001178
oder
schriftlich an
die Anschrift
der KZBV in
Köln möglich.
BZÄK Klartext 3/15
KZV
BZÄK zum Referentenentwurf
ie Bundeszahnärztekammer positioniert sich
mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Bekämpfung
von Korruption im Gesundheitswesen. Die BZÄK
verurteilt jede Form von Korruption, Bestechung
oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.
Aus diesem Grund halten die Zahnärztekammern
ein bewährtes und funktionierendes System zur
wirksamen Bekämpfung aller Spielarten der Korruption vor. Der vorliegende Referentenentwurf kann
sich in dieses System als ein weiterer Baustein eingliedern. Er ist jedoch derart unbestimmt, dass er
als verlässliches Instrument zur Korruptionsbekämpfung ungeeignet erscheint. Um diesen Mangel auszugleichen, bietet es sich an, die bestehende Fach­
expertise der Zahnärztekammern bei der Definition
und Gestaltung des Berufsrechts zu nutzen und so
erwünschte Kooperation von strafbewährtem korrupten Verhalten lebensnah und verlässlich abzugrenzen.
Download-Datei geändert
ie Patienteninformation zum Heil- und Kostenplan ist auf Seite 2 um eine Erläuterung zur
„Erklärung des Versicherten“ ergänzt worden. Eine
geänderte pdf-Datei der Broschüre ist auf der Webseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
eingestellt worden und kann hier heruntergeladen
werden. Mit dem Rundbrief 2/2015 hat die KZV
Mecklenburg-Vorpommern allen Praxen im Land
drei Exemplare zugesandt.
dens 5/2015
11
ZAHNÄRZTEKAMMER
Neues QM-Update ist online
Regelmäßige Sicherung der eigenen Dateien ist wichtig
D
ie zahnärztlichen Körperschaften in Mecklenburg-Vorpommern stellen ein neues OnlineUpdate der QM-Software zur Verfügung. Darin
enthalten sind u. a. über 80 aktualisierte und neue
Dokumente.
Über den entsprechenden Button im Programm
kann das Update 1/2015 bei bestehender Internetverbindung gestartet werden. Benutzer, die die Software vollkommen neu auf einen Windows-Rechner
installieren, nutzen bitte ausschließlich die CD aus
November 2011 und installieren anschließend die
Updates 1/2013, 1/2014 und 1/2015 nacheinander,
um den aktuellen Stand zur Verfügung zu haben.
Eine Installation von einem Datenträger (ohne Internetverbindung - „Aus Datei...“) ist selbstverständlich auch möglich.
Wichtig ist, regelmäßig – und insbesondere vor
der Installation eines Updates – eine Sicherung der
eigenen Daten (z. B. auf einem USB-Stick) über den
entsprechenden Button im Programm vorzunehmen. Die Hotline zeigt, dass insbesondere fehlende
Sicherungen der eigenen Dateien zu Problemen bei
deren Wiederherstellung führen können.
Folgende Änderungen (Auszug) werden mit dem
Update 1/2015 vorgenommen:
• Die Checklisten zum Arbeits- und Patientenschutz
(unter Formularsammlung/BuS-Handbuch der
Zahnärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern)
wurden aktualisiert. So wurde u. a. im Kapitel 1
ein allgemeines Formular zur Dokumentation notwendiger Unterweisungen in der Zahnarztpraxis
eingefügt.
• Der 2014 von der Bundeszahnärztekammer über-
•
•
•
•
•
•
arbeitete Hygieneplan sowie der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene
in der Zahnmedizin wurden integriert (Formularsammlung/BuS-Handbuch/Kapitel 6).
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche
Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen
Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie –
ZÄQM-RL) wurde 2014 neu gefasst (Qualitätsmanagement/Allgemeines/Grundlagen des QM).
Das Formular „Berichtsbogen zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement“ wurde überarbeitet (QM-Prüflisten).
Enthalten sind nunmehr Hinweise zur zahnärztlichen Behandlung von HIV-positiven Patienten
und von MRSA-Patienten (Formularsammlung/
BuS-Handbuch/Kapitel 6).
Der Leitfaden für Maßnahmen bei Ausfall des
Praxisinhabers wurde überarbeitet (Formularsammlung/Checklisten/Allgemeines).
Neben der Aktualisierung der vertragszahnärztlichen Grundlagen (u. a. BEMA, EKVZ) wurden die
KZBV-Leitfäden zur vertragszahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in
stationären Pflegeeinrichtungen mit bzw. ohne
entsprechenden Kooperationsvertrag integriert
(Gesetzliche Grundlagen/Vertragszahnarztrecht).
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1
ist Ende 2014 in Kraft getreten und hat die BGV
A1 abgelöst. Gleichzeitig erfolgte der Wechsel
von der BGR A1 zur neuen DGUV Regel 100-001,
die ergänzende Erläuterungen zur Vorschrift gibt
(Gesetzliche Grundlagen/Arbeits- und Patientenschutz/BG-Regeln).
Hilfe zur Software ist in den Nutzerhinweisen (Taste F1) zu finden. Es wird eine Internetverbindung
des verwendeten Computers empfohlen, um alle
Inhalte vollumfänglich nutzen zu können, z. B. Links
auf relevante – insbesondere auch auf in der Praxis
auslegepflichtige – Gesetze und Verordnungen.
Die Lauffähigkeit der Software unter älteren Windows-Versionen (Windows XP) ist im Allgemeinen
gegeben, wird aber zukünftig nicht mehr unterstützt
oder aktiv durch die erstellende Softwarefirma EasyBrowse getestet
Dipl.-Stom. Holger Donath, Konrad Curth
Ausschuss Zahnärztliche Berufsausübung und
Hygiene der ZÄK Mecklenburg-Vorpommern
12 dens 5/2015
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
Über Zukunft der Pflege diskutiert
Ärzte, Zahnärzte und die Freie Wohlfahrtspflege
D
ie Weiterentwicklung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen war das zentrale
Thema einer gemeinsamen Fachtagung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) am 27. April in Berlin. Experten aus
Gesundheitspolitik, Wissenschaft sowie ärztlicher,
zahnärztlicher und pflegerischer Praxis stellten sich
bei der Veranstaltung im Haus der KBV (Herbert-Lewin-Platz 2, D-10623 Berlin) im Plenum und in drei
parallelen Fachforen den aktuellen und künftigen
Herausforderungen im Bereich der Pflege.
Neben der Analyse der derzeitigen Situation in
der Pflege wurden bei der Tagung bewährte Praxisbeispiele für die medizinische, zahnmedizinische
und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen
Menschen vorgestellt und Wege zu einem stärkeren
kooperativen und vernetzten Handeln aufgezeigt.
Unter anderem wurde erörtert, wie sich der Zugang
für Pflegebedürftige zu bestehenden Versorgungsangeboten verbessern lässt, welche Potenziale Praxisnetze und Praxisverbünde haben und welche Anforderungen an Ausbildung und berufsbegleitende
Qualifikationen in den Gesundheitsberufen gestellt
werden können.
KZBV
Vereinbarung eGK geändert
Schriftlicher Anspruchsnachweis jetzt aufgenommen
D
unabhängig ist in § 4 Abs. 3 (neu) die Klarstellung
aufgenommen worden, dass die Krankenkassen
verpflichtet sind, ungültige elektronische Gesundheitskarten einzuziehen.
Die Verhandlungen werden fortgesetzt, sodass
zeitnah mit weiteren Änderungen zu rechnen ist.
Dabei sollen insbesondere zeitlich überholte Regelungen eliminiert oder angepasst werden.
KZV
ANZEIGE
ie Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte hat
eine inhaltliche Ergänzung erfahren. In § 4 Abs. 2
(neu) ist eine ausdrückliche Bestimmung für Fälle
aufgenommen worden, in denen die Krankenkasse dem Versicherten anstelle der elektronischen
Gesundheitskarte einen schriftlichen Anspruchsnachweis ausstellt. Ein solcher Anspruchsnachweis wird zum Beispiel übergangsweise ausgegeben, wenn der Versicherte bei Neueintritt in die
gesetzliche Krankenversicherung oder bei einem
Krankenkassenwechsel noch nicht im Besitz einer
(neuen) elektronischen Gesundheitskarte ist.
Der Anspruchsnachweis wird befristet erteilt,
die Gültigkeitsdauer wird in Abhängigkeit des
jeweiligen Einzelfalls bestimmt.
Da der Anspruchsnachweis die elektronische Gesundheitskarte für diesen begrenzten
Zeitraum ersetzt, hat er dieselben Angaben zu
enthalten, die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
bis 9 der Vereinbarung auf der elektronischen
Gesundheitskarte aufzuführen sind.
Mit den vorgenommenen Änderungen wird
ausdrücklich klargestellt, dass ersatzweise
ausgegebene schriftliche Anspruchsnachweise in der Zahnarztpraxis als Versicherungsnachweis zu akzeptieren sind. Davon
dens 5/2015
13
DEUTSCHLAND
Gemeinsam Mundgesundheit fördern
Start „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“
A
m 18. März starteten in Berlin CP GABA und die
BZÄK gemeinsam eine neue Initiative mit dem
Ziel, das Thema Mundgesundheit zu fördern. Dabei
sollen interdisziplinäre Multiplikatoren-Fachgruppen
gezielt eingebunden werden.
„Neben der Aufklärung über Ursachen, Auswirkungen und Prävention von oralen Erkrankungen
wollen wir mit der neuen Initiative vor allem den
weiteren fachübergreifenden Dialog fördern. Das
gilt insbesondere dort, wo Disziplinen einen sinnvollen und notwendigen Beitrag zur Mundgesundheit
leisten können, die nicht der Zahnmedizin angehören. Umgekehrt gibt es auch Schnittstellen zur Allgemeingesundheit in der Zahnmedizin. Wir wollen
die Kommunikation in beide Richtungen intensivieren. Eines unserer wichtigsten Ziele ist es zudem,
guten vorhandenen Konzepten eine Bühne zu geben und diese für eine interdisziplinäre Fachöffentlichkeit besser sichtbar zu machen“, so Professor
Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Das erste Projekt im Rahmen der Initiative fokus-
siert auf die Prävention frühkindlicher Karieserkrankungen, dem „Early Childhood Caries“ (ECC). Die
wesentlichen Eckpfeiler des ECC-Projektes der Initiative sind die Suche nach bereits erfolgreichen Ansätzen der Aufklärung und Prävention, die Initialisierung eines Fortbildungskonzeptes für Hebammen
sowie die disziplinübergreifende mediale Ansprache
der relevanten Fachgruppen.
Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe e.V.
geplant.
Um die besten Ansätze zu finden, schreiben die
Ini­tiatoren bereits für das Jahr 2015 den „PRÄVENTIONSPREIS Frühkindliche Karies“ aus. Mit dem Preis
werden angewandte Präventionskonzepte und -projekte ausgezeichnet, die sich in der täglichen Praxis
nachweisbar bewährt haben und zu messbaren Verbesserungen geführt haben. Ausschreibungsdetails
sind zu finden unter: http://www.bzaek.de.
Aus einer gemeinsamen PM BZÄK/GABA
Die Mitwirkenden der „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ anlässlich eines Pressegespräches am
18. März in Berlin:
v. l.:Dr. Marianne Gräfin Schmettow (GABA), Prof. Dr. Elmar Hellwig (Universitätsklinikum Freiburg), Prof. Dr. Christian Splieth (Universität Greifswald), Prof. Dr. Ulrich Schiffner (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf), Prof. Dr. Dietmar Oesterreich (BZÄK)
14 dens 5/2015
ZAHNÄRZTEKAMMER
Polieren am Berufsbild der ZFA
Dr. Maryla Brehmer gibt Antworten auf brennende Fragen
D
r. Maryla Brehmer ist frisch in den Vorstand der
Zahnärztekammer Hamburg gewählt und dort
zuständig unter anderem für den Praxismitarbeiterinnen-Bereich. Um das Berufsbild der ZFA aufzupolieren, sind nach ihrer Auffassung „multiple Ansätze“ notwendig und es gilt, an einem Strang zu
ziehen. In einem Interview im Hamburger Zahnletter
vom 25. März sind ihre Gedanken zum Aufpolieren
des Berufsbildes der ZFA zu lesen:
Frage: Ein herzliches Willkommen im Vorstand der
Zahnärztekammer Hamburg, Frau Dr. Brehmer. Sie
haben die schwere Aufgabe übernommen, das Berufsbild der ZFA aufzupolieren.
MB: Danke. Ja ... dem ZFA-Beruf wieder mehr Glanz
zu verleihen, ist in der Tat eine Herausforderung.
Hier sind multiple Ansätze notwendig und es gilt, an
einem Strang zu ziehen.
Frage: Welche Ansätze meinen Sie beispielsweise?
MB: Nun, warum bröckelt die Attraktivität des ZFABerufes? Antworten finden wir u. a. in Umfragen, in
denen die ZFAs aus ihrer Sicht urteilen. Sie bemängeln hier u. a. Nachteile wie Arbeitszeiten, hohe Anforderungen, Stress, aber auch die Nähe zum Chef.
Frage: Das gilt sicher nicht nur für den Beruf der
ZFA...
MB: Keineswegs. Alle Berufe im Gesundheitswesen
sind ohne Zweifel anstrengend und fordernd. Dennoch können wir uns gegenüber anderen Berufen
sehr gut abgrenzen. Denken wir doch an die Krankenpflege mit Schichtdiensten oder an Altenpflege,
die körperlich und mental zehrt. Frustrierend sind
aus meiner Sicht aber auch mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten, ich denke hier an die MFAs.
Frage: Sind die eben genannten also KonkurrenzAusbildungsbereiche zur ZFA?
MB: Das sind generell soziale und medizinische
Berufe. Den Wunschberuf per se gibt es heute so
nicht mehr. Heute wird der „grobe“ Sektor gefiltert
und der vermeintlich attraktivere Beruf wird dann
gewählt.
Frage: Wie eng ist es denn mit dem ZFA-Nachwuchs?
MB: Aus einem Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft zu „Engpassberufen“ wissen wir,
dass von 111 Engpassberufen der ZFA-Beruf auf
Rang 78 rangiert.
Frage: Was sagen
Sie dazu Ihren Kolleginnen und Kollegen?
MB: Realisieren,
umdenken,
handeln. Die „Babyboomer“
laufen
aus. Generation X,
aber insbesondere Y ist technologieaffin und taktet
anders.
Schwer
für uns „ältere
Hasen“.
„WorkDr. Maryla Brehmer
Life-Balance“ und
Freude im Job sind
Ansätze, ein gutes Betriebsklima nicht minder.
Der Mitarbeiter von morgen fordert „gesundes“
Arbeiten, kein Leben, um zu arbeiten ... das ist die
klare Botschaft.
Frage: Das kann die Kammer Hamburg allein wohl
nicht bewerkstelligen?
MB: Das ist ein frommer Wunsch. Wir Arbeitgeber
können viel dazu beitragen, den ZFA-Beruf wieder
trendig zu gestalten. Grundsätzlich sollten wir neben dem angemessenen Umgang und einem guten
Arbeitsumfeld dafür sorgen, dass die Freude und
Zufriedenheit bei der Arbeit nicht verloren geht. Die
besten Werber sind die eigenen Auszubildenden,
die in ihrem Umfeld positiv berichten. Weiter sehe
ich es als wichtig an, qualifizierte Auszubildende mit
Potenzial zu gewinnen, damit sie langfristig gesehen
anspruchsvolle Fortbildungen und weiterführende
Aufgaben in der Praxis übernehmen können.
Frage: Helfen dabei die sog. sozialen Medien?
MB: Unbedingt. Aus meiner Erfahrung nutzen die
Facebook affinen Interessentinnen dieses Netzwerk
gerne für gezielte Job-Anfragen. Eine ansprechende
Praxis-Web- oder FB-Seite erfordert Zeit und Pflege,
aber wenn dies doch eine Werbeplattform für neue
Mitarbeiter mehr ist, warum sollten wir sie nicht nutzen? Unsere Praxis jedenfalls tut dies.
Vielen Dank für das Gespräch.
Mit freundlicher Genehmigung
aus Zahnletter vom 25. März der
Zahnärztekammer Hamburg
dens 5/2015
15
DEUTSCHLAND
PZR ist keine IGeL-Leistung
Professionelle Zahnreinigung gilt als regelmäßige Prophylaxe
D
ie Zahnmedizin hat durch eine gesetzlich geregelte Zuzahlungsregelung einen besonderen Status,
darauf verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist, weil sie Bestandteil medizinisch notweniger Präventions- und Therapiemaßnahmen ist, nicht als IGeL-Leistung einstufbar.
„Der medizinische Nutzen einer PZR ist gut belegt“,
erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer,
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, „vor allem für Patienten
mit Parodontitis und einem hohen Kariesrisiko ist die
PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische
Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge. Bakterienbeläge lösen Karies und Parodontitis aus. Viele
Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger
Basis.“
In Deutschland leiden etwa 50 bis 70 Prozent der
erwachsenen Bevölkerung an parodontalen Erkrankun-
gen, die auch in Wechselwirkung mit medizinischen
Erkrankungen wie z. B. Diabetes stehen. „Daher ist
Vorsicht bei Aussagen zur Notwendigkeit einer PZR geboten“, so Oesterreich.
Die Bundeszahnärztekammer informiert gemeinsam
mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK) in einer wissenschaftlich
abgesicherten Patienteninformation umfangreich zum
Thema PZR: http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/
bzaekdgzmk/2_03_pzr.pdf
Hintergrund: Die Professionelle Zahnreinigung wurde Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als medizinisch
notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche
Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise
im Rahmen von freiwilligen Leistungen.
PM BZÄK
Gesundheitsausgaben gestiegen
Gesetzliche Krankenversicherung größter Ausgabenträger
I
m Jahr 2013 wurden insgesamt 314,9 Milliarden
Euro für Gesundheit in Deutschland ausgegeben.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
bedeutet dies einen Anstieg von 12,1 Milliarden Euro
oder 4 Prozent gegenüber dem Jahr 2012. Auf jeden
Einwohner entfielen 3910 Euro (2012: 3770 Euro).
Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt lag 2013 bei 11,2 Prozent. Im Jahr
2012 hatte dieser Wert 11,0 Prozent betragen (2011:
10,9 Prozent). Der leichte Anstieg gegenüber dem
Vorjahr ist durch den stärkeren Anstieg der Gesundheitsausgaben im Vergleich zur Wirtschaftsleistung
zu erklären.
Die gesetzliche Krankenversicherung war 2013
der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen.
Ihre Ausgaben beliefen sich auf 181,5 Milliarden
Euro und lagen somit um 9,1 Milliarden Euro oder
5,3 Prozent über den Ausgaben des Vorjahres. Der
von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Ausgabenanteil stieg im Vergleich zum Vorjahr
um 0,7 Prozentpunkte auf 57,6 Prozent. Der Anteil
des Ausgabenträgers private Haushalte und private
Organisationen ohne Erwerbszweck war mit 13,6
Prozent leicht rückläufig (2012: 14,2 Prozent). Auf
diesen Ausgabenträger entfielen 42,9 Milliarden
16 dens 5/2015
Euro im Jahr 2013, dies bedeutet einen Rückgang
von 200 Millionen Euro oder 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ein Grund hierfür ist der Wegfall
der Praxisgebühr. Der Anteil der privaten Krankenkassen blieb mit 9,2 Prozent unverändert. Auf sie
entfielen 28,9 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen
Anstieg von 900 Millionen Euro oder 3,3 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr.
destatis
kzbv.de mobil
Webseite optimiert
Mehr als die Hälfte der Besucherinnen und Besucher von www.kzbv.de sind mittlerweile mit mobilen Endgeräten unterwegs. Damit die Inhalte auf
großen und kleinen Displays gleichermaßen gut zu
erfassen sind, wird die Webseite ab sofort passend
für jedes Endgerät ausgegeben.
KZBV
ZAHNÄRZTEKAMMER
Gemeinsam für den Berufsstand
Prof. Dr. Wolfgang Sprekels und Dr. Helmut Pfeffer verabschiedet
E
ine solche Ansammlung hochrangiger Zahnärzte
aus ganz Deutschland und von Gästen aus dem
Gesundheitswesen hat Hamburg noch nicht gesehen.
Sie kamen am Mittwoch, 18. März, ins Hotel Hafen
Hamburg mit wunderschönem Blick auf die Landungsbrücken zur Verabschiedung von Prof. Dr. Wolfgang
Sprekels, 28 Jahre lang Präsident, und Dr. Helmut
Pfeffer, 24 Jahre Vize-Präsident der Zahnärztekammer
Hamburg.
Der frisch gewählte Präsident der Zahnärztekammer
Hamburg, Konstantin von Laffert, betonte in seiner
Begrüßung für die beiden verdienten Kollegen, dass
dieser VIP-Aufmarsch ein Zeichen der Wertschätzung
sei. Von Laffert weiter: „Was Wolfgang Sprekels und
Helmut Pfeffer für unsere Kammer getan haben, lässt
sich nicht von einem einzelnen Redner mit wenigen
Sätzen beschreiben.“
Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, betonte in seiner Rede, dass Prof. Sprekels die
Deutsche Zahnärzteschaft in den vergangenen Jahrzehnten wie kaum ein anderer auf Hamburger, Bundes- und europäischer Ebene geprägt habe. Dr. Engel
ging in seiner Rede zurück bis ins Jahr 1989, in dem
Prof. Sprekels zum Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer gewählt wurde. „Die Wahl fiel in eine
schwierige Zeit, sie war von Streitigkeiten unter den
Kammern geprägt.“ So sei die Bundesversammlung
1990 in Timmendorf wohl eine der schlimmsten Bundesversammlungen aller Zeiten gewesen. Danach
haben sich drei Kammern abgespalten und dem Finanzreferenten Prof. Sprekels große Schwierigkeiten
hinterlassen. Dr. Engel erwähnte weiter die Wiedervereinigung und damit die Gründung und Einbindung
von fünf neuen Kammern. Das seien weitere Herausforderungen für den Finanzreferenten gewesen. Mitte
der 90er-Jahre habe Prof. Sprekels dann auch noch
vorausschauend die BZÄK-Geschäftsstelle in Brüssel
mit aufgebaut. Er habe früh den Einfluss von Brüssel
erkannt. Auch beim Umzug der BZÄK-Geschäftsstelle
von Köln nach Berlin im Jahre 2000 konnte sich Prof.
Sprekels bewähren.
Die Delegiertenversammlung hatte in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen, Prof. Sprekels zum Ehren-Präsidenten zu ernennen. Von Laffert überraschte
seinen Vorgänger mit dieser Nachricht und überreichte
eine Urkunde.
Der Hamburger Kammervorstand, unterstützt durch
den Hamburger KZV-Chef Dr./RO Eric Banthien, sang
dann noch zu Ehren der Standesvertreter zwei selbst
getextete Lieder. Eine besondere Hamburger Art,
„tschüss“ zu sagen.
Prof. Wolfgang Sprekels hatte dann das Schlusswort. Er ging auf viele Stationen und Begleiter seiner
standespolitischen Zeit ein und dankte den Laudatoren
für die vielen freundlichen Worte für Helmut Pfeffer
und ihn, und er dankte den rund 100 Gästen für ihre
Teilnahme an dem Fest. Er betrachte diese Veranstaltung auch als ein kleines Dankeschön an die Freunde,
die ihn in den 42 Jahren standespolitisch begleitet, beraten und an seiner Seite gestanden haben.
et (gekürzt aus Hamburger Zahnärzteblatt 4/15)
Die Hamburger Kollegen Prof. Dr. Wolfgang Sprekels und Dr. Helmut Pfeffer
haben sich große Verdienste bei der Unterstützung des Aufbaues der zahnärztlichen Selbstverwaltung in MecklenburgVorpommern erworben. Angeführt von
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich würdigten
die Vertreter des Vorstandes der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ihre
Leistungen.
V. l.: Präsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident Dipl.-Stom. Andreas
Wegener, Prof. Dr. Wolfgang Sprekels,
ZA Mario Schreen und Dipl.-Stom. Holger
Donath
Foto: Gerd Eisentraut
dens 5/2015
17
Foto: © Neptun Warnemünde
24. Zahnärztetag
der Zahnärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
Text
66. Jahrestagung
der M-V Gesellschaft für ZMK an den
Universitäten Greifswald und Rostock e. V.
Text
4. - 5. September 2015
in Warnemünde
„Risiken kennen Komplikationen managen“
Leitung Organisation und
Professionspolitik
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. Dr. Wolfram Kaduk
Informationen und Anmeldung*
www.zaekmv.de
Tagungsort und Unterkunft
Hotel Neptun
Seestr. 19
18119 Warnemünde
Ausstellung
Während der Tagung findet eine berufsbezogene Fachausstellung statt.
*Anmeldung ab Mai 2015 möglich
Zahnärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
K ö r p e r s c h a f t d e s ö f f e n t l i c h e n Re c h t s
ZMK
M e c k l e n b u r g -Vo r p o m m e r s c h e G e s e l l s c h a f t f ü r Z a h n - , M u n d - u n d K i e f e rheilkunde an den Universitäten Greifsw a l d u n d Ro s t o c k e. V.
Vorläufiges Programm*
Freitag, 4. September 2015
12:00 Uhr Eröffnung der Dentalausstellung
13:00 Uhr Eröffnung der Tagung und Professionspolitik
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
Priv.-Doz. Dr. Dieter Pahncke
13:45 Uhr Einführung in das wissenschaftliche Programm
Prof. Dr. Dr. Wolfram Kaduk
14:00 Uhr Misserfolge und Komplikationen in der konservierenden
Zahnheilkunde – aus Fehlern lernen
Priv.-Doz. Dr. Dieter Pahncke
14:30 Uhr Risiken und Komplikationen in der Kinderzahnheilkunde
Prof. Dr. Christian Splieth
15:00 Uhr Risikomanagement in der Parodontalchirurgie
Priv.-Doz. Dr. Moritz Kebschull
15:30 Uhr Diskussion und Pause
16:15 Uhr Das neue Patientenrechtegesetz –
nur ein Papier oder praktisch bedeutsam?
Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener
16:45 Uhr Risiken und Komplikationen in der MKG-Chirurgie
Prof. Dr. Dr. Wolfram Kaduk
17:15 Uhr Risiken und Komplikationen in der Kieferorthopädie
Prof. Dr. Karl-Friedrich Krey
17:45 Uhr Zahnärztliche Behandlung bei Risikopatienten
Dr. Dr. Jan-Hendrik Lenz
18:15 Uhr Diskussion
Samstag, 5. September 2015
9:00 Uhr
Risikomanagement in der ambulanten MKG-/Oralchirurgie
9:30 Uhr
Vermeidung von Risiken und Komplikationen
bei der zahnärztlichen Narkosesanierung
Dr. Dr. Mark Kirchhoff
Dr. Uwe Herzog
10:00 Uhr Burning mouth - Materialunverträglichkeit - psychische Faktoren
Priv.-Doz. Dr. Anne Wolowski
10:30 Uhr Diskussion und Pause
11:15 Uhr Risiken und Komplikationen in der zahnärztlichen Implantatchirurgie
11:45 Uhr Risiko Implantatprothetik
Prof. Dr. Dr. Bernhard Frerich
Priv.-Doz. Dr. Torsten Mundt
12:15 Uhr Diskussion und Pause
12:30 Uhr Mitgliederversammlung der M-V Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
14:00 Uhr Risiken und Komplikationsmanagement bei festsitzendem Zahnersatz
14:30 Uhr Risiken und Komplikationen in der Zahnarztpraxis durch
schwer erkennbare psychische Erkrankungen
Dr. Martin Sasse
Dr. Martin Gunga
15:00 Uhr Diskussion und Pause
15:45 Uhr Troubleshooting im Praxisteam Konfliktprävention und –management als Führungsaufgabe
16:45 Uhr Haftungsrisiken des Zahnarztes als Arbeitgeber
Prof. Dr. Dorothee Heckhausen
RA Peter Ihle
17:15 Uhr Diskussion und Schlusswort
*Änderungen vorbehalten
DEUTSCHLAND
Spendenaufruf für Nepal
BZÄK und Hilfswerk Deutscher Zahnärzte erbitten Hilfe
N
ach dem Erdbeben in Nepal mit Stärke 7,8 zeigen sich Zerstörung und Chaos. Bisher wird
davon ausgegangen, dass über 3 200 Menschen ihr
Leben verloren haben. Die Überlebenden haben große Angst vor weiteren Nachbeben. Ihr Zuhause ist
zerstört und sie stehen vor Trümmern. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Stiftung Hilfswerk
Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete
(HDZ) bitten um Spenden.
Das HDZ ist in Kontakt mit seinen Projektpartnern
vor Ort, um so rasch wie möglich zielgerichtet helfen zu können. Bitte spenden Sie. Jeder Euro zählt:
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Nepal
Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressenangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung
bis 200 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug
vorgelegt werden.
Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, der größten zahnärztlichen Hilfsorganisation.
Kontakt Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte:
Dr. Klaus Winter, Vorsteher der Stiftung HDZ
E-Mail: [email protected]
www.stiftung-hdz.de
Ergänzende Informationen zum sozialen Engagement der Zahnärzteschaft gibt es unter: www.bzaek.de/wir-ueber-uns/soziale-verantwortung.html
Zahnmobil für syrische Flüchtlinge
Bitte um humanitäre Hilfe für Menschen in Not
I
n Syrien gab es unmittelbar vor der Krise etwa
25 000 Zahnärzte und damit eine gute zahnärztliche
Versorgung. Heutzutage ist die Lage katastrophal:
Seit vor vier Jahren der Bürgerkrieg ausbrach, sind
mehr als 60 Prozent der Ärzte und Zahnärzte wegen
der Bedrohungen durch die Regierungsarmee und
die anderen bewaffneten Gruppierungen aus dem
Land geflohen. Sie leben mehrheitlich in den Nachbarländern Syriens ohne Arbeit. Die Kosten für zahnärztliche Materialien sind wegen der Inflation und der
unsicheren Transportwege auf über das Zehnfache
gestiegen. Viele Patienten können sich einen Zahnarztbesuch nicht mehr leisten oder er ist schlicht
undenkbar. Darüber hinaus sind Ärzte und Zahnärzte durch alle Beteiligten im Bürgerkrieg in Syrien bedroht. Menschenrechtsorganisationen berichten von
Ärzten, die getötet, gefoltert oder entführt wurden.
Tausende Flüchtlinge halten sich in den Grenzgebieten zu Syrien in selbst gebauten Zelten ohne irgendeine Betreuung von internationalen oder nationalen Organisationen auf. Sie sind wie die Menschen
in den vielen isolierten Dörfern und kleinen Städten
ohne Wasser und Strom aber auch ohne ärztliche und
20 dens 5/2015
DEUTSCHLAND / M-V
zahnärztliche Betreuung. Beobachter schätzen, dass
bis Anfang 2015 mindestens 250 000 Menschen
durch den Bürgerkrieg in Syrien getötet wurden.
Rund drei Millionen Syrer flohen bisher aus ihrem
Land und mehr als neun Millionen sind innerhalb Syriens auf der Flucht. Die UNO bezeichnete die Flüchtlingskrise als die schlimmste seit dem Völkermord in
Ruanda in den 90er-Jahren.
Unter dem Motto „Wenn wir einem Kind die
Schmerzen nehmen können, dann hat es sich gelohnt” wurde das Projekt „Zahnmobil für Syrien” von
Dr. Mohammad Alkilzy, Mitarbeiter der Abteilung für
Präventive Zahnmedizin und Kinderzahnheilkunde an
der Universität Greifswald, ins Leben gerufen.
Mit einer großzügigen Spende von Familie Giermann aus Hennigsdorf bei Berlin wurde ein Rettungswagen erworben und als mobile Zahnklinik bei
der Firma WOMETRA in Kirchlinteln bei Bremen umgebaut. Mit Spenden von weiteren Sponsoren und
Partnern u. a. den Schülern der Montessori Schule
Greifswald, der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte und mehrere Dentalfirmen wie Henry Schein,
VOCO und Credentis wurden erste Dentalmaterialen
und Instrumente erworben. Benötigt werden aber
immer noch finanzielle Unterstützung und weitere
Sachspenden von Materialien, Instrumenten und Geräten.
Nach der Ausrüstung werden Dr. Alkilzy und Rolfeckhard Giermann das Zahnmobil an die türkisch-syrischen Grenze fahren. Dort wird das Zahnmobil mit
seinem Team von einer medizinischen Hilfsorganisation empfangen und incl. eines Sterilisationsraumes
stationiert. Von dieser Station sollen die Fahrten zu
den bedürftigen Menschen gestartet werden.
Nach jeder Hilfsfahrt soll das Zahnmobil zur Station
zurückkehren, wo die Inneneinrichtung desinfiziert
und die Instrumente gereinigt, sterilisiert und für die
nächste Fahrt bereitgestellt werden. Die Wartung soll
durch Personal vor Ort erfolgen. Bisher haben schon
zehn Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten ihre Bereitschaft zur Teilnahme an den Einsätzen erklärt.
Um dieses Projekt zu unterstützen, wird um eine
Spende an den gemeinnützigen Verein Lien e. V. unter Verwendungszweck „Zahnmobil für Syrien” gebeten: (IBAN: DE 36 100 100 100 088354100).
Für Sachspenden ist Dr. Mohammad Alkilzy per EMail erreichbar: [email protected]
Dr. Mohammad Alkilzy, Greifswald
Dr. Mohammad Alkilzy ist Mitarbeiter der Abteilung für
Präventive Zahnmedizin und Kinderzahnheilkunde an der
Universität Greifswald. Der gebürtige Syrer hat besonderen Einblick in die schwierige Lage in Syrien und darum das
Projekt Zahnmobil für Syrien ins Leben gerufen.
Antibiotika in der Zahnmedizin
Die DREAM*-Studie der Universitätsmedizin Rostock
D
ie zunehmende bakterielle Antibiotikaresistenz
erwächst zu einer der größten
Herausforderungen der globalen Gesundheitsversorgung.
Vor allem der übermäßige
und nicht-indikationsgerechte
Gebrauch ist problematisch,
zumal zwischen der Verwendung von Antibiotika und der
Prof. Dr. Hermann Entstehung von Resistenzen
Lang, Direktor der Poli- eine eindeutige Korrelation beklinik für Zahnerhaltung steht.1 2 Auch in Deutschland
weisen Untersuchungen auf
und Parodontologie
Optimierungspotenziale in der
zahnärztlichen Antibiotikaverordnung hin.3 Dieser Thematik haben sich Zahnärzte in Mecklenburg-Vorpommern angenommen.
Die seit 2012 laufende DREAM-Studie der Universitätsmedizin Rostock setzt auf die Zusammenarbeit von
niedergelassenen Zahnärzten mit universitären Strukturen. So untersucht die Poliklinik für Zahnerhaltung
und Parodontologie – gemeinsam mit dem Institut für
Allgemeinmedizin und dem Institut für Medizinische
Mikrobiologie, Virologie und Hygiene – in einer Interventionsstudie, ob sich die Verordnungen von Antibiotika durch Zahnärzte in unserem Bundesland senken
lassen. Dabei steht das große Ziel der Prävention und
Reduktion antibiotikaassoziierter bakterieller Resistenzen klar im Fokus. Gefördert wird das Projekt vom
Bundesministerium für Gesundheit. Erste Ergebnisse
wurden bereits auf dem Zahnärztetag 2014 in Warnemünde vorgestellt.4
Im Rahmen einer qualitativen Vorstudie wurden Interviews und Gruppengespräche mit niedergelassenen
Zahnärzten geführt. Dadurch konnten Theorien zu potenziellen Gründen für Fehlverordnungen von Antibiotika entwickelt werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse und im Einklang mit aktueller Literatur wurde ein
Weiterbildungskonzept entwickelt. Dieses wird in einer
dens 5/2015
21
UNIVERSITÄTEN / ZÄK
randomisierten kontrollierten Untersuchung nun auf die
Wirksamkeit hingehend einer möglichen Senkung der
Verordnungszahlen von Antibiotika untersucht. So wurden bereits über drei Messzeiträume von jeweils sechs
Monaten die Verordnungen lokaler und oraler Antibiotika erfasst, ebenso die jeweiligen Behandlungsanlässe. Unter Nutzung der lokal vorhandenen Infrastruktur
(z. B. der Praxissoftware) konnten die Effekte in den
Praxen selbst quantifiziert werden. Die wissenschaftliche Auswertung dieser Daten erbrachte valide Erkenntnisse. In der derzeit laufenden, letzten sechsmonatigen
Erhebungsphase werden die Langzeiteffekte weiter
verfolgt. Die Daten der DREAM-Studie sind einmalig;
bisher existierten für den deutschen Raum keine vergleichbaren Primärdaten. In einer Patientengruppe mit
akuten entzündlichen Prozessen werden außerdem
Abstriche entnommen und die Resistenzlagen über
sechs Monate verfolgt. Zusätzliche Befragungen bilden
die verschiedenen Einflussfaktoren auf die Resistenz-
entwicklung ab. Dies ist vor allem interessant, da es
bislang nur sehr wenige Untersuchungen gibt, welche
die Resistenzentwicklung anhand intraoraler Abstriche
aufzeigen.5 Langfristig ermöglicht es diese Studie, ein
System der Selbstevaluierung und -optimierung in der
Niederlassung zu etablieren. Nach erfolgreicher Testung können auch die entwickelten Weiterbildungskonzepte und Studienmaterialien genutzt werden (z. B. in
der Lehre und Weiterbildung). Derzeit wird ein großer
Zulauf an Studienteilnehmern verzeichnet. Dafür und
für das Durchhaltevermögen ein Dankeschön an alle.
* DREAM: Dental care REsistance prevention and Antibiotic prescribing Modification
Böhmer, Femke1,2; Christine Löffler2; Hermann Lang1,
1 Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie,
2 Institut für Allgemeinmedizin, Universität Rostock
Literatur beim Verfasser
Wichtig für Versorgungsforschung
Bericht eines DREAM-Studienteilnehmers
Die Arzneimitteltherapie steht nicht im Zentrum
des zahnärztlichen Versorgungsalltages. Antibiotika
sind hingegen auf Grund zahlreicher Infektionsmöglichkeiten in der Mundhöhle nicht selten Gegenstand
zahnärztlicher Verordnung. Jeder von uns prüft dabei gewissenhaft die Indikation, die Wahl des geeigneten Antibiotikums und die Dauer der Therapie.
Auf Grund der Initiativen in der Gesundheitspolitik,
aber auch der gesellschaftlich relevanten kritischeren Einstellung zur Antibiotikaverordnung ist auch
der eigene kritische Umgang im Verordnungsverhalten gefordert.
Seit Beginn der DREAM-Studie im Jahr 2012 bin
ich selbst Studienteilnehmer und konnte selbst zahlreiche positive Erfahrungen für die Praxis sammeln.
Die Bundeszahnärztekammer hat den Antrag zur
Forschungsförderung der DREAM-Studie intensiv
unterstützt. Die DREAM-Studie selbst ist, wie beschrieben, eine Interventionsstudie und methodisch
ein wichtiger Beitrag der Versorgungsforschung.
Gegenstand der Versorgungsforschung ist die sog.
letzte Meile im Gesundheitswesen, d.h. ganz konkret auch die zahnärztliche Praxis selbst. Dabei werden Daten, Erfahrungen, aber auch Probleme von
Therapieverfahren im Versorgungsalltag untersucht
und Schlussfolgerungen gezogen.
Durch die Teilnahme an der Studie erlangten wir
selbst in unserer Praxis nicht nur einen genauen
Überblick über unser Verordnungsverhalten von
Antibiotika, sondern konnten im Sinne eines Bench-
22 dens 5/2015
markings – natürlich anonym – unsere Antibiotikaverordnung im Vergleich zu anderen Praxen einschätzen. Durch den kritischen Umgang mit möglichen
Behandlungsanlässen – diese wurden im Rahmen
verschiedener Filmbeiträge dargestellt – konnten
wir unser Verordnungsverhalten optimieren.
Gegenstand der Verordnung von Antibiotika ist bedingt durch den demographischen Wandel und der
damit verbundenen Komorbidität unserer Patienten
zunehmend die Endokarditisprophylaxe. Hilfreich für
unsere Praxis auch hier die Schärfung des Antibiotikagabeverhaltens auf die zwingend notwendigen
Indikationen. Gleichzeitig wurde die Abstimmung
mit unseren medizinischen Fachkollegen und die
Aufklärung des Patienten durch Musteranschreiben
und gezielte Patienteninformationen erleichtert. So
konnte auf Grundlage der geltenden aktuellen Leitlinien bzw. wissenschaftlichen Empfehlungen der
zuständigen Fachgesellschaften eine gemeinsame
Wissensbasis zwischen Arzt und Zahnarzt vor Ort
erreicht werden.
Jeder von uns sucht täglich nach Mitteln und Methoden, seine Behandlung im Interesse der Patienten zu verbessern. Qualitätsförderung im Sinne des
Qualitätskreislaufes durch Selbstevaluierung und
Optimierung unter zur Hilfenahme von Benchmarkingmodellen sind aus unserer Sicht ein sehr gutes
Mittel dafür. Den Initiatoren darf ich versichern, wir
bleiben dabei.
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
ZAHNÄRZTEKAMMER
Fortbildung Mai bis Juli
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20. Mai/27. Mai Seminar Nr. 40
Lady‘s Day – Mitarbeiterinnen:
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Antje Kaltwasser
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Seminar Nr. 3
Curriculum Implantologie:
Modul 3
Qualitätsmanagement und Hygiene in der Implantologie, Einzelzahnimplantat mit Live-OP
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30. Mai 9–16 Uhr
Praxis Dr. Herzog
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3. Juni/24. Juni Seminar Nr. 27
Lady‘s Day – Zahnärztinnen
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Antje Kaltwasser
14–17.30 Uhr
Trihotel am Schweizer Wald
Tessiner Str. 103, 18055 Rostock
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Seminar Nr. 41
„Früh übt sich…“ Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen
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Seminar Nr. 42
Der ältere Patient in der
Prophylaxe
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17475 Greifswald
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Seminar Nr. 28
Kinderzahnheilkunde update
Evidenz und Praxis der Milchzahnsanierung
Prof. Dr. Christian Splieth
Prof. Dr. Monty Duggal
12. Juni 13–19 Uhr,
13. Juni 9–16 Uhr
Zentrum für ZMK
W.-Rathenau-Straße 42 a
17475 Greifswald
Seminargebühr: 450 €
18 Punkte
17. Juni
Seminar Nr. 29
Praxisauflösung und -aufgabe (Praxisübertragung – -veräußerung)
Rechtsanwalt Peter Ihle
Steuerberater Helge C. Kiecksee
15–19 Uhr
Radisson Blue Hotel
Treptower Straße 1
17033 Neubrandenburg
Seminargebühr: 150 €
5 Punkte
17. Juni
Seminar Nr. 43
Kinder unter drei Jahren und ihre
Eltern/Erzieher in der Zahnarztpraxis und in der Gruppenprophylaxe
Sybille van Os-Fingberg
14–20 Uhr
Radisson Blue Hotel
Treptower Straße 1
17033 Neubrandenburg
Seminargebühr: 180 €
20. Juni
Seminar Nr. 30
Schnupperkurs – Moderne klinische Hypnose und Kommunikation in der Zahnarztpraxis
Dr. Wolfgang Kuwatsch
10–17 Uhr
ZÄK, Wismarsche Straße 304
19055 Schwerin
Seminargebühr: 200 €
8 Punkte
1. Juli
Seminar Nr. 44
Azubi-Training: Gute Azubis sind
die Zukunft Ihrer Zahnarztpraxis
Antje Kaltwasser
14–17.30 Uhr
Trihotel am Schweizer Wald
Tessiner Straße 103
18055 Rostock
Seminargebühr: 220 €
4. Juli
Seminar Nr. 31
Registrierung und Gesichtsbogen
Prof. Dr. Karl-Heinz Utz
9–16 Uhr
ZÄK, Wismarsche Straße 304
19055 Schwerin
Seminargebühr: 265 €
8 Punkte
Das Referat Fortbildung ist unter
Telefon: 0385-5 91 08 13 und Fax:
0385-5 91 08 23 zu erreichen.
Weitere Seminare, die planmäßig
stattfinden, jedoch bereits ausgebucht sind, werden an dieser
Stelle nicht mehr aufgeführt (siehe dazu unter www.zaekmv.de –
Stichwort Fortbildung)
dens 5/2015
23
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
Fortbildungsangebote der KZV
PC-Schulungen
Punkte: 3
Referent: Andreas Holz, KZV M-V
Wo: Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V,
Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin
Für jeden Teilnehmer steht ein PC zur Verfügung.
Gebühr: 60 Euro für Zahnärzte, 30 Euro für Vorbereitungsassistenten und Mitarbeiter des Praxisteams.
Zahnarztpraxis online
Inhalt: Grundlagen der Netzwerktechnik/Internet; Sicherheitsfragen bzw. -strategien; gängige Internetdienste sowie von Kassenzahnärtzlicher Vereinigung angebotene Dienste
vorstellen (speziell Onlineabrechnung und BKV
Download); alle notwendigen Schritte für die
Onlineabrechnung; Vorstellung der Inhalte und
mögliche Funktionen unter www.kzvmv.de;
(Online-Formularbestellung, Service- und Abrechnungsportal, Download, Rundbriefe, dens
etc.)
Wann: 13. Mai, 14–17 Uhr, Schwerin
Ich melde mich an zum Seminar:
q Zahnarztpraxis online am 13. Mai, 14 bis 17 Uhr, Schwerin
q E-Mail einfach online versenden am 2. September, 14 bis 17 Uhr, Schwerin
q Plausibilitätsprüfung – Abrechnungsfehler und Honorarkürzungen vermeiden
am 16. September, 15 bis 19 Uhr, Rostock
q Einrichtung einer Praxishomepage am 7. Oktober, 14 bis 17 Uhr, Schwerin
Datum/Seminar
Name, Vorname
Abr.-Nr.
ZA/Zahnarzthelferin/Vorb.-Assistet
Unterschrift, DatumStempel
E-Mail einfach online versenden
Inhalt: Elektronische Post – was ist das?; E-Mail
Programme kennen lernen; Outlook Express benutzen (E-Mail Konto einrichten, Meine erste Mail);
Outlook Express anpassen (Ordner anlegen, Regeln
für E-Mails aufstellen); Anhänge komprimieren und
verschlüsseln (z. B. Röntgenbilder); Virenschutz Outlook Express
Wann: 2. September, 14–17 Uhr, Schwerin
Einrichtung einer Praxishomepage
Inhalt: Pflichtinhalte lt. Telemediengesetz; Freie Inhalte
(Interessantes für Patienten); Praxisphilosophie; Gestaltung (Corporate Design); Freie Programme zur Erstellung der eigenen Homepage; Einfache Homepage
selbst gestalten
Wann: 7. Oktober, 14–17 Uhr, Schwerin
Plausibilitätsprüfung – Abrechnungsfehler und Ho-
norarkürzungen vermeiden
Referenten: Dr. Manfred Krohn, stellv. Vorsitzender
des Vorstandes der KZV M-V; Andrea Mauritz, Abteilungsleiterin Kons./Chir. der KZV M-V; Cornelia Lück,
Mitarbeiterin Abteilung Kons./Chir. KZV M-V
Inhalt: gesetzliche Prüfpflicht, Prüffristen, Prüfmaßnahmen; zur Dokumentation im Allgemeinen und zur
festgestellten Dokumentation in den Prüfunterlagen –
vorbeugende Schadensbegrenzung schaffen; Abrechnungsfehler/Unplausibilitäten – an aktuellen Fallbeispielen dargestellt
Wann: 16. September, 15–19 Uhr, Rostock
Punkte: 5
Gebühr: 150 Euro für Zahnärzte; 75 Euro für Vorbereitungsassistenten und Praxismitarbeiter
KZV M-V, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin; Antje Peters, E-Mail-Adresse: [email protected],
Tel.: 0385-54 92 131 oder Fax: 0385-54 92 498.
KZV
SPRECHZEITEN DES VORSTANDS DER KASSENZAHNÄRZTLICHEN VEREINIGUNG
Dipl.-Betrw. Wolfgang Abeln
Telefon: 0385 – 54 92 - 121, Telefax: 0385 - 54 92 - 499
Vorsitzender des Vorstands
E-Mail: [email protected]
Dr. Manfred Krohn
Telefon: 0385 – 54 92 - 122, Telefax: 0385 - 54 92 - 499
stellv. Vorsitzender des Vorstands
E-Mail: [email protected]
Telefonische Anfragen mittwochs in der Zeit von 14-16 Uhr. Für persönliche Gesprächstermine
bitten wir um telefonische Voranmeldung. Anfragen per Fax oder E-Mail sind jederzeit möglich.
24 dens 5/2015
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
Service der KZV
Führung von Börsen
Bei der KZV M-V werden nachstehende Börsen geführt und können bei Bedarf angefordert werden: Vorbereitungsassistenten/angestellte Zahnärzte suchen
Anstellung; Praxis sucht Vorbereitungsassistent/Entlastungsassistent/angestellten Zahnarzt; Praxisabgabe;
Praxisübernahme; Übernahme von Praxisvertretung
Sitzungstermine des Zulassungsausschusses
Die nächsten Sitzungen des Zulassungsausschusses
für Zahnärzte finden am 24. Juni (Annahmestopp von
Anträgen: 3. Juni) und am 16. September (Annahmestopp von Anträgen: 29. Juli) statt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge
an den Zulassungsausschuss rechtzeitig, d. h. mindestens drei Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses, bei der KZV M-V, Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in 19055 Schwerin, Wismarsche
Straße 304, einzureichen sind. Für die Bearbeitung
und Prüfung der eingereichten Anträge und Unterlagen
wird von der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses dieser Zeitraum vor der Sitzung des Zulassungsausschusses benötigt. Diese Frist dürfte auch im Interesse des Antragstellers sein, da fehlende Unterlagen
noch rechtzeitig angefordert und nachgereicht werden
können. Der Zulassungsausschuss beschließt über
Anträge gemäß der §§ 18, 26-32b der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte grundsätzlich nur bei
Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Anträge mit
unvollständigen Unterlagen, nichtgezahlter Antragsgebühr oder verspätet eingereichte Anträge werden dem
Zulassungsausschuss nicht vorgelegt.
Nachstehend aufgeführte Anträge/Mitteilungen erfordern die Beschlussfassung des Zulassungsausschusses: Zulassung, Teilzulassung, Ermächtigung; Ruhen
der Zulassung; Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes; Verlegung des Vertragszahnarztsitzes (auch
innerhalb des Ortes); Führung einer Berufsausübungsgemeinschaft (Genehmigung nur zum Quartalsanfang);
Verzicht auf die Zulassung Interessenten erfahren Näheres bei der KZV M-V (Tel. 0385-54 92-130 oder unter
der E-Mail: [email protected]).
Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes
Thomas Mündel, niedergelassen am Vertragszahnarztsitz 19069 Seehof, Dorfstraße 9, beschäftigt seit dem
1. Mai Dr. med. dent. Michael Drefs als halbtags angestellten Zahnarzt.
Dr. med. dent. Dirk Godehard Bruns, niedergelassen in
17489 Greifswald, Mühlenstraße 30, beschäftigt seit
dem 1. Mai Michaela Essig als ganztags angestellte
Zahnärztin.
Das Anstellungsverhältnis von Katja Titze in der Praxis
Dr. med. dent. Mathias Kühn am Vertragszahnarztsitz
18209 Bad Doberan, Parkentiner Weg 57, endete am
30. April.
Dr. med. dent. Michael Töpke, niedergelassen am
Vertragszahnarztsitz 19089 Crivitz, Straße der Freundschaft 15, beschäftigt ab dem 11. Mai Elisabeth Waskow als vierteltags angestellte Zahnärztin.
KZV
Präsentation gemeinsamer Agenda
Expertenworkshop zur Qualitätsförderung der Zahnärzteschaft
W
ichtige Akteure des Gesundheitswesens diskutierten auf einem hochkarätig besetzten
Workshop am 5. März in Berlin mit Vertretern von
Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV) die Besonderheiten der
zahnärztlichen Qualitätsförderung. Anlass war die Präsentation der gemeinsamen Agenda Qualitätsförderung der Zahnärzteschaft.
Die Teilnehmer, u. a. Abgeordnete aller Fraktionen
des Deutschen Bundestags aus dem Ausschuss
für Gesundheit, der Vorsitzende des Sachverständigenrats für die Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach,
der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken,
sowie der Leiter des Instituts für Qualitätssicherung
und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Dr.
Christof Veit, stimmten darin überein, das der zahnärztliche Sektor wegen seiner Besonderheiten einen
eigenständigen Versorgungsbereich darstelle, auf den
die Qualitätssicherungsvorgaben des stationären und
ambulant-ärztlichen Bereichs nur bedingt übertragbar
seien. Zugleich forderten die Experten die Zahnärzteschaft auf, sich mit eigenen Vorschlägen in die Debatte zur Förderung und Sicherung der Qualität zum
Nutzen der Patienten einzubringen. BZÄK Klartext
dens 5/2015
25
ZAHNÄRZTEKAMMER
Berechnung analoger Leistungen
Neuregelungen in der GOZ 2012
O
bwohl bereits seit mehr als drei Jahren mit
der novellierten GOZ gearbeitet wird, bereitet
die Analogberechnung den Praxen oftmals noch
Schwierigkeiten. Dies betrifft sowohl die Wahl einer
entsprechenden Analognummer als auch die Umsetzung der gesetzlich geforderten Formvorschriften. Deshalb sind hier nachfolgend noch einmal die
wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Der Verordnungsgeber hat die Analogie in der GOZ
2012 wie folgt geregelt:
§ 6 Absatz 1 GOZ
(1) Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in
das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind,
können entsprechend einer nach Art, Kosten- und
Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet
werden. Sofern auch eine nach Art, Kosten- und
Zeitaufwand gleichwertige Leistung im Gebührenverzeichnis dieser Verordnung nicht enthalten ist,
kann die selbstständige zahnärztliche Leistung entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand
gleichwertigen Leistung der in Absatz 2 genannten
Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden.
Mit der Neufassung von § 6 Abs. 1 Satz 1 können Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen,
analog berechnet werden, egal wann sie zur Anwendungsreife gelangt sind und aus welchem Grund die
Leistung nicht in die GOZ aufgenommen wurde.
Dabei ist zu beachten, dass weiterhin nur selbständige Leistungen analog berechnet werden können.
Eine Leistung, die lediglich eine neuartige Methodik
bzw. Variation einer bereits vorhandenen Leistung
darstellt (z. B. Laser statt Skalpell), erfüllt diese Vorraussetzungen nicht. Soweit mit der Modifikation
vorhandener Leistungen eventuell Veränderungen
in der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand einhergehen, kann dies über den Steigerungsfaktor gemäß
§ 5 Abs. 2 GOZ abgegolten werden.
Bei der Analogbewertung ist eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus
dem Gebührenverzeichnis der GOZ heranzuziehen.
Für eine Analogberechnung ist es nicht erforderlich, dass alle drei genannten Kriterien erfüllt und in
gleichem Maße gegeben sind. Der Zahnarzt legt im
Sinne einer Gesamtbetrachtung in eigener Verantwortung fest, welche vorhandene Gebührennummer nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der nicht
abgebildeten Leistung am ehesten entspricht. Diese
Zuordnung ist nicht durch Außenstehende möglich,
26 dens 5/2015
sondern ausschließlich dem behandelnden Zahnarzt
allein anhand des konkreten Behandlungsfalls möglich und vorbehalten.
Die Bundeszahnärztekammer hat in ihrem GOZKommentar bewusst auf die Festlegung bestimmter Analognummern verzichtet. Eine zahnärztliche
Leistung, die analog berechnet werden muss, kann
in ihrer Ausgestaltung derart unterschiedlich gewichtet sein, dass die Fixierung auf eine bestimmte
analoge Gebührennummer nicht sachgerecht wäre.
Die BZÄK hat sich deshalb darauf beschränkt, diejenigen Leistungen zu benennen, die einer analogen
Berechnung zugänglich sind. Der aktuelle GOZKommentar und die Analogliste der BZÄK sind auf
der Homepage der ZÄK unter Zahnärzte/GOZ zu finden.
Während es nach der GOZ 88 schwierig und strittig war, bei der Analogie auf GOÄ-Positionen zurückzugreifen, hat sich diese Beschränkung gelockert. §
6 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass bei der Analogbewertung zunächst eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus dem Gebührenverzeichnis der GOZ heranzuziehen ist und erst
nachrangig eine Leistung aus den für die Zahnärzte
geöffneten Leistungsbereichen der GOÄ in Frage
kommt. GOÄ-Leistungen, für die der Zugriff nach
Absatz 2 nicht eröffnet ist, stehen auch für eine Analogie nicht zur Verfügung.
Rechnungserstellung analoger Leistungen
§ 10 Abs. 4 GOZ
Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 1 berechnet, ist
die entsprechend bewertete Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich zu beschreiben und
mit dem Hinweis „entsprechend“ sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten Leistung zu versehen.
Die Fälligkeit der zahnärztlichen Vergütung setzt
eine Rechnungslegung gemäß den Formvorschriften voraus. Im Zusammenhang mit analog berechneten Leistungen sind hierbei besondere Anforderung gemäß nachstehendem Schema auf Seite 27
zu erfüllen:
Die beiden Beschreibungen sind mit dem Begriff
„entsprechend“ zu verknüpfen, ein Hinweis auf § 6
Abs. 1 GOZ ist sinnvoll. Während nach der alten
GOZ dringend davon abgeraten wurde, die Analogleistung mit einem „a“ zu kennzeichnen, ist dies
nun aufgrund des vorgeschriebenen Rechnungsformulars erforderlich. Die Analogleistung ist laut BMG
durch ein hinten an die Gebührenziffer angefügtes
ZAHNÄRZTEKAMMER
Datum
Zahn
Geb.-Nr.
Leistung
Anzahl
Faktor
Betrag Euro
XX.XX.2015
XX
XXXXa
A entsprechend (§ 6 Abs. 1 GOZ)
B
X
1-3,5
XX,XX
A = Verständliche Beschreibung der erbrachten selbständigen zahnärztlichen Leistung, die nicht in die GOZ
aufgenommen wurde
B = Leistungsbeschreibung (Originaltext, auch sinnerhaltend verkürzt) der zur analogen Bewertung herangezogenen Gebührennummer des Gebührenverzeichnisses.
„a“ zu kennzeichnen. Die Großschreibung des Buchstabens ist nach Auffassung der BZÄK unschädlich.
Häufig tritt die Frage auf, ob bei der Analogberechnung auch eine Überschreitung des 2,3-fachen
Faktors möglich ist. Dies ist durchaus zulässig, birgt
jedoch Konfliktpotential in Bezug auf die Begründungspflicht und das Erstattungsverhalten privater
Kostenträger. Sinnvoll ist es deshalb, sich eine entsprechende Gebührennummer mit angemessener
Vergütung heranzuziehen, ohne dass eine Schwellenwertüberschreitung notwendig ist.
Die Frage der Auslagenberechnung bei analogen
Leistungen gestaltet sich manchmal schwierig. Diese Problematik ist bisher noch nicht rechtssicher
geklärt. Unsere Empfehlungen lauten deshalb: Geringwertige Materialkosten sollten in die Kalkulation
der Analognummer mit einfließen. Bei teuren Materialien ist es empfehlenswert, diese (im Sinne einer
besseren Kostentransparenz für den Patienten) gesondert als Auslagenersatz auszuweisen.
Nicht immer werden die gewählten Analognummern vorbehaltlos und in vollem Umfang von den
privaten Erstattungsstellen anerkannt. Private Kostenträger haben durchaus das Recht, Grenzen ihrer
Erstattungsfähigkeit festzulegen, sodass Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder GKV-Patienten
mit privater Zusatzversicherung hier immer mit einem Eigenanteil rechnen müssen.
Die nachfolgenden Analogziffern und Steigerungsfaktoren sind lediglich beispielhaft gewählt.
Datum
Zahn
Geb.-Nr.
Leistung
Anzahl
Faktor
Betrag Euro
13.04.2015
45
2195a
parapulpäre Stiftverankerung einer
Füllung entsprechend (§ 6 Abs. 1
GOZ) Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstiftaufbau o. Ä.
Materialkosten für zwei parapulpäre Stifte(*)
1
1,3
21,93
Wiedereingliedern einer provisorischen Krone im Notdienst entsprechend (§ 6 Abs. 1 GOZ) Provisorium im direkten Verfahren
1
14.04.2015
11
2270a
2
xy
1,2
18,23
(*) Neben der Ziffer 2195 ist eine gesonderte Auslagenberechnung möglich.
Dipl.-Stom. Andreas Wegener, Birgit Laborn
GOZ-Referat
dens 5/2015
27
WISSENSCHAFT
Crystal Meth – die neue Szene-Droge
Hohes Schädigungspotenzial für das stomatognathe System
Z
usammenfassung
Die psychostimulierende Substanz Methamphetamin (MA) besitzt einen tiefen historischen Ursprung und zeigt momentan eine beunruhigende
Ausbreitung in vielen Ländern weltweit [1]. Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland konnte in
den letzten Jahren ein rasanter Anstieg von MA in
Form der synthetischen Droge „Crystal Meth“ (CM)
beobachtet werden. Insbesondere die Bundesländer
Sachsen und Bayern sind hierbei betroffen, was nicht
zuletzt auf die liberale Drogenpolitik der angrenzenden Tschechischen Republik zurückzuführen ist [2].
Das Abhängigkeitspotenzial von CM ist sehr hoch,
die körperlichen und psychischen Auswirkungen bei
chronischem CM-Konsum vielfältig und oftmals verheerend. Eine spezielle Manifestation ist hierbei die
Mund-Kiefer-Gesichtsregion. Grassierende Karies,
schwere parodontale Erkrankungen, Mundtrockenheit, Bruxismus und Trismus werden u. a. als Symptome bei CM-Konsumenten beschrieben, weshalb in
den Vereinigten Staaten bereits zu Beginn des Jahrtausends der Begriff „Meth Mouth“ postuliert wurde
[3]. Spezifische Präventiv- und Therapiekonzepte für
die orale Gesundheit sind demnach bei chronischem
CM-Konsum zu empfehlen.
Die Substanz Methamphetamin
MA wurde erstmals 1893 in Japan von Nagayoshi
Nagai durch Sauerstoffabspaltung aus dem Pflanzenalkaloid Ephedrin gewonnen [3]. Die Substanz wirkt
stark psychostimulierend und führt bereits nach einmaligem Konsum zu starker Abhängigkeit. Der Wirkbeginn bzw. die „Anflutung“ hängt von der Applikationsform ab. MA kann intravenös gespritzt, geraucht,
geschnieft oder geschluckt werden [4, 5]. Bei intravenöser Applikation ist der Wirkungseintritt unmittelbar
nach der Injektion, beim Rauchen innerhalb weniger
Sekunden, beim Schniefen nach 5 bis 15 Minuten und
beim Schlucken so genannter „Bömbchen“ nach ca.
20 Minuten zu erwarten [4, 6]. Pharmakologisch werden bei MA-Aufnahme Noradrenalin- und insbesondere Dopaminrezeptoren stimuliert. MA verhindert
die Wiederaufnahme von Dopamin in die Vesikel und
verlängert die Wirkung der Substanz im synaptischen
Spalt [3]. Die erhöhten Dopaminspiegel sorgen für
eine starke psychische und physische Stimulation,
wodurch ein erhöhtes Selbstwertgefühl, eine gesteigerte Leistungsbereitschaft, sowie eine anhaltende
Euphorie resultieren. Ferner werden körperliche Bedürfnisse wie Schlaf, Hunger oder Durst gehemmt.
Aufgrund dieser Effekte wurde bereits im zweiten
28 dens 5/2015
Weltkrieg Soldaten der Wehrmacht unter dem Pseudonym „Fliegersalz“ oder „Panzerschokolade“ MA
verabreicht, um im Kampf eine erhöhte Risikobereitschaft und Vigilanzsteigerung zu bewirken. Da im Anschluss das große Abhängigkeitspotenzial von MA offensichtlich wurde, schwere gesundheitliche Folgen
auftraten und die Zahl an Substanzabhängigen stetig
zunahm, folgte 1941 die Einstufung der Substanz als
Betäubungsmittel [7]. Dennoch wurde MA weiterhin
als leistungsfördernde Substanz missbraucht, ebenso
auch als Dopingmittel im Hochleistungssportbereich
[8, 9].
Aktuelle Problematik
Weltweit wird die Anzahl an MA-Konsumenten aktuell
auf 35 Millionen Menschen geschätzt, davon alleine
10,4 Millionen in den Vereinigten Staaten [3]. Aber
auch in Europa kann eine rasante Ausbreitung von
MA bzw. CM beobachtet werden. Eine Hochburg der
CM-Herstellung und des CM-Konsums stellt hierbei
die Tschechische Republik dar [5]. Eine liberale Drogenpolitik ohne konsequente Strafverfolgung bei Herstellung und Abgabe von CM führte in vielen Teilen
des Landes zur Entstehung sog. „Meth-Küchen“, die
CM kostengünstig aus rezeptfrei erhältlichen ephedrin- und pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln herstellten. In der Folge wurde Bayern und Sachsen über
grenznahe „Vietnamesenmärkte“ während der vergangenen Jahre zunehmend mit CM überschwemmt.
Die oberfränkische Polizei verzeichnete bei ihrem
Drogenbericht 2012 im Zweijahresvergleich zu 2010
eine Steigerung der CM-Sicherstellung um fast 200
Prozent [10]. 2013 wurde innerhalb der Bundesrepublik erneut ein Rekordniveau des CM-Konsums erreicht
mit einem Konsumanstieg im mittlerweile achten Jahr
in Folge [11]. Die am stärksten betroffenen Regionen
stellen hierbei Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
und Bayern dar [11]. Annährend 27 Kilogramm CM
wurden 2013 allein in Sachsen aufgegriffen [12].
Langzeitfolgen und „Meth Mouth“
Bei chronischem MA bzw. CM Konsum zeigen sich
vielfältige und oftmals dramatische Auswirkungen
sowohl auf körperlicher als auch psychischer Ebene. Hierzu zählen Herz-Kreislauferkrankungen mit
schweren Arrhythmien, Tachykardien und hypertensive Krisen [1], strukturelle Hirnschädigungen, starker
Gewichtsverlust und chronische Hautentzündungen
durch Kratzhabits („Crystal Akne“) [13, 14]. Zudem
treten schwere psychische Veränderungen mit Halluzinationen, paranoiden Gedanken, Depression,
SEITENTITEL
Schlafstörungen, Aggressionen und Persönlichkeitsveränderungen auf [3, 13, 14]. Auch wurden innerhalb
der letzten Jahre speziell in der Zahn-, Mund- und Kieferregion schwerwiegende Veränderungen bei CMbzw. MA-Konsumenten aus den Vereinigten Staaten
beobachtet. Unter den soziologischen Voraussetzungen des US-amerikanischen Gesundheitssystems
wurde 2005 erstmalig der Begriff „Meth Mouth“ aufgrund dieser Pathologien innerhalb des stomatognathen Systems bei chronischem CM- bzw. MA-Abusus
postuliert und dieser in der Fachliteratur mehrfach mit
einer Vielzahl an charakteristischen Symptomen beschrieben. Diese Symptome umfassen eine grassierende („rampant“) Karies, Xerostomie, schwere Gingivitiden und Parodontitiden, Zahnerosionen, Trismus
und Bruxismus [4, 15-18].
Für den massiven Kariesbefall bei chronischem
CM- bzw. MA-Konsum, wobei oftmals ein typisches
Kariesmuster mit Befall der Labialflächen der Zähne,
sowie der Approximalflächen der Frontzähne auftritt
[3] (Abbildung 1), wird eine Vielzahl an Faktoren verantwortlich gemacht. Vorrangig berichten MA-Konsumenten über eine chronische Mundtrockenheit,
wodurch die wichtigen protektiven Eigenschaften
des Speichels bezüglich der Kariesentstehung verlorengehen. Plaque-induzierte Säuren werden durch
die verschiedenen Puffersysteme des Speichels nicht
mehr ausreichend neutralisiert, ebenso fallen die remineralisierenden Eigenschaften des Speichels als
Ca2+- und PO43--übersättigte Lösung weg. Dementsprechend korreliert eine mangelnder Speichelfluss
mit einer erhöhten Kariesinzidenz [19, 20]. Die Gründe der MA-induzierten Mundtrockenheit sind weitgehend ungeklärt. Womöglich stellt jedoch die sympathomimetische, zentrale Wirkung von MA auf die
Speichelproduktion-hemmenden Alpha-2-Rezeptoren
des Gehirns die Hauptursache dar [18]. Als weitere
Ursache wird eine direkte Stimulation der inhibitorischen Alpha-2-Adrenorezeptoren der Speicheldrüsen
durch MA postuliert [21], welche jedoch als unwahrscheinlich zu betrachten ist. Zudem scheint eine MAinduzierte Dehydration aufgrund der gesteigerten
Stoffwechselbedingungen und der erhöhte physische
Aktivität bei MA-Konsum mitzuwirken [18, 22]. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass eine Xerostomie auch durch eine Vielzahl anderer Substanzen wie
beispielsweise Benzodiazepine [23], Antidepressiva
[24], Cannabis [25] oder Ecstasy [26] hervorgerufen
werden kann. Da bei MA-Konsum oftmals ein Begleitkonsum vieler weiterer Suchtmittel besteht, müssen
diese Substanzen bezüglich einer MA-induzierten Xerostomie berücksichtigt werden.
Neben dem reduzierten Speichelfluss tragen weitere Faktoren zu dem massiven Kariesbefall bei. Zur
Kompensation der Mundtrockenheit werden bei von
MA-Abhängigen oftmals hochkalorische und zuckerhaltige Softgetränke konsumiert [15, 16]. Hinzu kom-
Abb 1: Typische kariöse Läsionen im Approximalbereich
der Frontzähne eines CM-Konsumenten
Abb 2: Schwerwiegende Auswirkungen eines langjährigen
CM-Konsums auf den Zahnstatus mit multiplen kariösen
Wurzelresten und Zahnverlusten im Seitenzahnbereich
men mangelnde Mundhygienemaßnahmen und die
Vernachlässigung des allgemeinen Gesundheitsbewusstseins in Phasen starker Suchtprogression [15,
22]. Ein gesteigerter gastrointestinaler Reflux und der
damit verbundene Säurerückfluss in die Mundhöhle
stellt einen weiteren pathogenen Effekt dar [16].
Diese Risikofaktoren für die Kariesentstehung sind
gleichzeitig auch als Begründung für die erhöhte Gingivitis- und Parodontitisprävalanz zu sehen. Weitere
Pathomechanismen auf molekularer Ebene sind hierbei jedoch zusätzlich relevant. Tipton et al. erkannten
eine gesteigerte Produktion des Entzündungsmediators Interleukin-1-beta unter MA-Einfluss und somit
ein erhöhtes Risiko für parodontale Erkrankungen
[27]. Zudem bewirkt MA einen signifikanten Anstieg
von Leukozyten, Makrophagen und der proinflammatorischen Zytokine IFN-γ, TNF-α, IL-6 und IL-12, sowie einen signifikanten Abfall von CD3+-T-Zellen [28].
Auch wurden eine eingeschränkte antivirale Aktivität
und eine verminderte CD14-Expression [29], sowie
ein hemmende Funktion von MA auf die Antigen-präsentierenden MHC-II-Zellen und Dendritischen Zellen
des endosomal-lysosomalen Abbauweges beobachtet [30]. Zusammenfassend kann somit von einer
Abschwächung des Immunsystems mit gesteigerten
Entzündungsreaktionen unter MA-Einfluss ausgegangen werden, wovon bei chronischem MA-Abusus
auch der Zahnhalteapparat explizit betroffen ist.
dens 5/2015
29
WISSENSCHAFT
Die Parodontitis wie auch der Zahnhartsubstanzabbau scheinen durch fortgesetzten Bruxismus der MAKonsumenten getriggert zu werden. Die Blockierung
der Wiederaufnahme von Noradrenalin in die Vesikel
durch MA resultiert in einer erhöhten Sympathikusaktivität [31]. Die übermäßige neuromuskulären Aktivität
bei MA-Konsumenten kann hierbei zu einer parafunktionalen Kieferfunktion mit verstärktem Bruxismus führen [32]. Gerade während einer akuten Konsumphase
tendieren MA-Konsumenten dazu, ihre Zähne fest
zusammenzubeißen und stark aneinander zu reiben
[33]. Auch tritt ein Trismus häufig bei chronischem
MA-Konsum aufgrund der übermäßigen neuromuskulären Aktivität auf [34]. Parodontale Erkrankungen
und temporo-mandibuläre Dysfunktionen können somit bei dauerhaften Bruxismus und Trismus die Folge
sein [33].
Klinischer Fall
In speziellen Suchtfachkliniken in Oberfranken wird
die hohe Anzahl an CM-Konsumenten im meist jungen Erwachsenenalter in stationäre Therapie- und
Entwöhnungsprogramme aufgenommen und intensiv betreut. Neben dieser suchtmedizinischen Betreuung werden die Folgen des chronischen CM-Abusus
speziell auf das stomatognathe System durch die
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgische Klinik der Technischen Universität München an einem großem Patientenkollektiv evaluiert.
Jan M. (28) ist einer dieser Patienten und konsumiert
seit fünf Jahren regelmäßig CM. Anfangs habe er die
Substanz nur am Wochenende auf Partys zu sich genommen, aber durch den „extremen Leistungskick“
habe er CM dann auch täglich während der Arbeitszeit
konsumiert. Zwischendurch sei er drei bis vier Tage
am Stück wach gewesen, danach aber „wie ins Koma
gefallen“ und habe bei Erwachen erneut ein starkes
Verlangen nach der Droge gehabt. Auf Nachfrage von
selbst bemerkten Veränderungen innerhalb der Zahn, Mund- und Kieferregion bejaht er eine verstärkte
Mundtrockenheit. Auch würden sich seine Zähne seit
Beginn des CM-Konsums irgendwie „brüchig“ anfühlen und seien teilweise gar „ausgefallen“. Auch das
Zahnfleisch habe vermehrt geblutet. Verspannungen
innerhalb der Kiefergelenksmuskulatur werden verneint, auch die Mundöffnung sei uneingeschränkt. Jedoch habe er das Gefühl, „deutlich mehr mit seinen
Zähnen zu knirschen, gerade in der Phase des akuten
CM-Konsums.“ Zusätzlich zu seinem CM-Konsum
rauche er seit seinem 17. Lebensjahr täglich ca. eine
Schachtel Zigaretten und gelegentlich Cannabis, Alkohol würde er nur selten konsumieren. Dafür trinke er
täglich Red Bull, Soft Drinks wie Cola hingegen eher
kaum. In zahnärztlicher Behandlung sei er das letzte
Mal vor drei Jahren gewesen, wo auch „etwas gemacht wurde, aber er den Folgetermin nicht mehr
wahrgenommen habe“. Die klinische Untersuchung
30 dens 5/2015
zeigt multiple kariöse Läsionen, Wurzelreste kariös
zerstörter Zähne und Zahnverluste insbesondere im
Seitenzahnbereich (Abbildung 2), sowie eine ausgeprägte Gingivitis und Parodontitis (BOP 62 Prozent,
PSI=3). Die Messung der Speichelfließrate anhand eines Speicheltests (CRT buffer, Fa. Vivadent) zeigt mit
0,4 ml/min einen signifikant reduzierten Wert (Norm:
1 - 2 ml/min).
Präventive und therapeutische Maßnahmen
Vor allem bei jungen Erwachsenen, die über Mundtrockenheit, starkes Zähneknirschen und unerklärliche Veränderungen innerhalb der Mundhöhle klagen,
sollte ein CM-Abusus in Erwägung gezogen werden
[4]. Bei Bestätigung eines CM-Abusus sollte der allgemeine Gesundheitszustand und der Infektionsstatus
(HIV, Hepatitis) kritisch evaluiert, sowie Suchtdruck
und CM-induzierte kognitive Defizite bedacht werden.
Zudem sollte eine detaillierte Anamnese über den
Begleitkonsum weiterer Suchtmittel erfolgen. Falls
der CM-Patient für eine medizinische Beratung empfänglich ist, wäre die Konsultation eines Facharztes
für Suchtmedizin oder einer suchtfachspezifischen
Therapie- und Entzugsklinik zu empfehlen. Dabei sollte der Untersucher mit dem suchtfachspezifischen
Behandlungsablauf vertraut sein, um den CM-Patienten über die zu erwartenden Maßnahmen aufklären
zu können [35]. Als präventive kariesprophylaktische
Maßnahme wird die Anwendung von topischen Fluoriden, remineralisierenden Produkten und Chlorhexidin
empfohlen [36]. Fluoride können hierbei als Tablette,
Gel, Spülung oder Lacke verabreicht werden. Zur Vorbeugung einer Xerostomie wird bei chronischem CMKonsum empfohlen, mindestens acht bis zehn Gläser
Wasser pro Tag trinken und die Substanzen Koffein,
Tabak und Alkohol aufgrund des diuretischen Effekts
zu meiden [36, 37]. Eine weitere therapeutische Empfehlung stellt die pharmakologische Stimulation der
Speicheldrüsen mit dem Sialogoga Pilocarpin dar. Die
parasympathomimetische Wirkung von Pilcocarpin
stimuliert die großen und kleinen Speicheldrüsen [38],
wodurch neben Speichel auch vermehrt antimikrobielles IgA aus den kleinen Speicheldrüsen sezerniert
wird. Als einfache Alternative werden zuckerfreie
Kaugummis für eine Anregung der Speichelproduktion beschrieben [15, 34]. Zum Schutz der Zahnhartsubstanz aufgrund eines übermäßigen Bruxismus,
zur Prävention von Kiefergelenksbeschwerden und zu
Entspannung der Kaumuskulatur wird eine Schienentherapie empfohlen. Falls eine invasive zahnärztliche
Maßnahme erforderlich wird, sind Paranoia, Ängste
und paradoxe Schmerzsensationen bei der Therapieplanung zu berücksichtigen. Ebenso ist eine CM-Karenz von mehr als 24 Stunden vor einer zahnärztlichen
Intervention zu fordern, da der vasokonstriktorische
Anteil im Lokalanästhetikum eine weitere sympathikotone Triggerung des Patienten verursacht. Hyper-
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG
tone Krisen, dardiale Arrhythmien, Myokardinfarkte
und cerebrovaskuläre Ereignisse könnten die Folge
sein [39] Als invasiv-therapeutische Maßnahmen bei
Kariesläsionen wird bei fortgeschrittenem Kariesbefall
die Extraktion des Zahnes empfohlen. In einem frühen Stadium einer Zahnkaries kommen Glasionomerzemente und Kompomere als Füllungsmaterialien mit
dem Vorteil einer Fluoridfreisetzung in Betracht [40].
Im Rahmen ausgedehnter Sanierungen sollte jedoch
ein Vorgehen in Intubationsnarkose und das Konsultieren eines Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen bzw.
Oralchirurgen erwogen werden.
Dr. med. dent. cand. med. Niklas Rommel,
wissenschaftlicher Mitarbeiter1
Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. dent. Marco Kesting, FEBOMFS, leitender Oberarzt und stellv. Klinikdirektor
Klinik und Poliklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
Klinikum rechts der Isar,
Technische Universität München
Literaturverzeichnis liegt der Redaktion vor.
Mit freundlicher Genehmigung aus
Zahnärzteblatt Sachsen.
Abrechnung von Aufbaufüllungen
Verbindung mit Stift- bzw. Schraubenverankerung
F
ür das „Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone mit Verankerung im Wurzelkanal“ ist die BEMA-Nr. 18 in Ansatz
zu bringen. Hierfür finden konfektionierte Stift- oder
Schraubenaufbauten oder der gegossene Stiftaufbau
Verwendung. Notwendige Aufbaufüllungen in Verbindung mit einem konfektionierten Wurzelstift oder
Schraubenaufbau (BEMA-Nr. 18a) sind als konservierende Leistung nach den BEMA-Nrn. 13a (F1), 13b (F2)
oder 13e (F1), 13f (F2) abzurechnen, da es sich hierbei
um eine „Ummantelungsfüllung“ handelt. Wird die
Aufbaufüllung in Adhäsivtechnik erbracht, ist diese gemäß § 28 Abs. 2 SGB V mehrkostenfähig, da adhäsiv
befestigte Füllungen nur in Ausnahmefällen (Niereninsuffizienz, Amalgamallergie) Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind (siehe auch Richtlinien
B.III.4. und 5. des Gemeinsamen Bundesausschusses). In diesen Fällen wird die vergleichbare plastische
Füllung z. B. 13b0 (F2/ZE) als Sachleistung gegenüber
der Krankenkasse abgerechnet und dem Patient werden lediglich die Mehrkosten, die beim Legen der Aufbaufüllung entstanden sind, in Rechnung gestellt.
Neben dem Setzen eines gegossenen Stiftaufbaus
(BEMA-Nr. 18b) kann die BEMA-Nr. 13 für das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer
Krone nicht abgerechnet werden. Der gegossene Stiftaufbau beinhaltet ja sozusagen die „Ummantelungsfüllung“, die mit der BEMA-Nr. 18b somit abgegolten ist.
Aus Gründen der ästhetischen Optimierung werden auch häufig keramische Stiftaufbauten z. B. aus
Glaskeramik oder auch dentinfarbene Wurzelstifte aus
glasfaserverstärktem Kunststoff verwendet. Die Verwendung dieser metallfreien Stifte ist zwar auch innerhalb des Festzuschusssystems möglich, ist aber eine
Leistung, die über das Wirtschaftlichkeitsgebot gem.
§ 12 SGB V hinausgeht und somit keine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Verwendung
dieser Stiftsysteme löst die Gleichartigkeit aus. In den
„Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ – Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen mit Versicherten
der GKV“ wurde nunmehr die Charakterisierung dieser
Versorgung bestätigt. Für zahnärztliche Leistungen,
die nicht dem Leistungsinhalt der Gebührenpositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes Zahnärzte (BEMA-Z) entsprechen, kann mit dem Patienten
somit eine Privatvereinbarung getroffen werden. So
sind nicht nur z. B. die keramischen Stiftaufbauten,
GOZ-Nr. 2195, sondern zusätzlich auch die adhäsive
Befestigung des Stiftes, GOZ-Nr. 2197, mit dem Patienten vereinbarungsfähig. Darüber hinaus kann für
die „Ummantelungsfüllung“ eines metallfreien Stiftes
nach der GOZ-Nr. 2195 die GOZ-Nr. 2180 im Rahmen
der Mehrkostenregelung nach § 28 Abs. 2 SGB V für
die adhäsive Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit
plastischem Aufbaumaterial sowie zusätzlich die adhäsive Befestigung des plastischen Aufbaus, GOZ-Nr.
2197, mit dem Patienten vereinbart werden. Auch in
diesen Fällen wird die vergleichbare plastische Füllung
als Sachleistung gegenüber der Krankenkasse abgerechnet. Der Patient trägt lediglich die Mehrkosten. Zu
beachten ist hierbei, dass diese mehrkostenfähigen
Aufbaufüllungen auch nur nach den BEMA-Nrn. 13a
oder b abgerechnet werden können.
Zusammenfassend können bei Verwendung metallfreier Stiftaufbauten mit dem Patienten folgende zahnärztliche Leistungen zusätzlich vereinbart werden:
1.GOZ-Nr. 2195 für den metallfreien Stiftaufbau und
GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung des metallfreien Stiftaufbaus
2.GOZ-Nr. 2180 für die Aufbaufüllung und GOZ-Nr.
2197 für die adhäsive Befestigung der Aufbaufüllung, da die Adhäsivtechnik in der GOZ-Leistungsbeschreibung für Aufbaufüllungen nicht enthalten ist
Andrea Mauritz
dens 5/2015
31
RECHT
Erstattung von Fortbildungskosten
Vor Beginn entsprechende Vereinbarungen festschreiben
D
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em Zahnarzt, der seine Mitarbeiter/-innen zu
Fortbildungen schickt, z. B. zur ZMP oder ZMV,
entstehen oft erhebliche Kosten. Zum Beispiel müssen Gebühren oder Beiträge für die Fortbildungsveranstaltungen bezahlt werden. Zudem werden die
Mitarbeiter/-innen manchmal für die Dauer der Fortbildungsveranstaltung bei Weiterzahlung des Gehaltes von der Arbeitsleistung freigestellt. Fahrtkosten
zur Fortbildungsstelle werden gegebenenfalls erstattet. In derartigen Fällen ist es besonders unglücklich,
wenn der/die Mitarbeiter/-in während oder kurzfristig
nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme erklärt,
er/sie wolle die Praxis verlassen, da er/sie einen anderen Arbeitsplatz gefunden habe. Es stellt sich dann
die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Zahnarzt eine Erstattung der Fortbildungskosten verlangen kann.
Grundsätzlich gilt: Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist der/die Mitarbeiter/-in nicht verpflichtet, irgendwelche Kosten an den Arbeitgeber zu erstatten. Es ist daher empfehlenswert, möglichst vor
Beginn der Fortbildungsmaßnahme schriftlich mit
dem/der Mitarbeiter/-in zu vereinbaren, dass er/sie
dem Arbeitgeber die für die Fortbildung aufgewendeten Kosten ganz oder teilweise erstattet, wenn
er/sie ihre Tätigkeit in der Zahnarztpraxis nach Beendigung der Fortbildung oder vor Ablauf bestimmter Fristen aufgibt. Das Bundesarbeitsgericht hält
derartige Rückzahlungsregelungen grundsätzlich für
zulässig, knüpft deren Wirksamkeit aber an strenge
Voraussetzungen. So ist eine Rückzahlungsklausel
unwirksam, wenn die durchgeführte Fortbildung
zwangsläufig zum Inhalt des zwischen den Parteien
geschlossenen Arbeitsvertrages gehört. Das ist z. B.
dann der Fall, wenn die Fortbildung allein im Interesse des Arbeitgebers liegt, weil es einer besonderen
Einweisung oder Einarbeitung bedarf. Zulässig ist
die Rückzahlungsklausel regelmäßig dann, wenn die
Fortbildungsmaßnahme der Mitarbeiterin berufliche
Vorteile bringt, die sie auch anderweitig nutzen kann.
Dies wird bei der Fortbildung zur ZMP oder ZMV zumeist der Fall sein.
Unzulässig sind Rückzahlungsverpflichtungen, die
den/die Mitarbeiter/-in unangemessen benachteiligen. Eine solche Benachteiligung liegt vor, wenn
Wert und Dauer der Fortbildung zu gering sind, um
die Dauer der eingegangenen Ver-tragsbindung zu
rechtfertigen. Hier hat das Bundesarbeitsgericht
Richtwerte entwickelt, die sich auf Fortbildungs- und
Vertragsbindungsdauer beziehen. Dauert ein Lehrgang durchgängig nicht mehr als einen Monat, ist
maximal eine sechsmonatige Bindung nach Beendigung der Fortbildung gerechtfertigt, bei einer Lehrgangsdauer von zwei Monaten eine einjährige Bindung und bei einer Lehrgangsdauer von drei bis vier
Monaten ist eine zweijährige Bindung möglich. Fraglich ist allerdings, welche Bindungszeiten gerechtfertigt sind, wenn die Fortbildung nicht durchgehend
erfolgt und zudem wesentlich an den Wochenenden
stattfindet, sodass keine bezahlten Arbeitsfreistellungen erforderlich sind. In derartigen Fällen wird im
Einzelfall die Kostenbelastung für den Arbeitgeber
zu prüfen sein. Zu beachten ist auch, dass der/die
Mitarbeiter/-in nur in einem bestimmten Umfang zur
Rückzahlung herangezogen werden kann. Umso länger der/die Mitarbeiter/-in nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme in der Praxis verbleibt, umso mehr
verringert sich der Betrag, den er/sie bei Beendigung
des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zu
erstatten hat. Üblich ist z. B. bei einer einjährigen
Bindungsdauer eine monatliche Minderung der
Rückzahlungsverpflichtung um 1/12 je Monat der
Zugehörigkeit zur Praxis nach Beendigung der
Fortbildungsmaßnahme.
Außerdem ist darauf zu achten, dass dem/der
Mitarbeiter/-in bei Abschluss der Rückzahlungsvereinbarung ersichtlich ist, welche Kosten bei
einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf ihn/sie
zukommen können.
Eine Rückzahlungsvereinbarung, die gegen einen der genannten Aspekte verstößt, kann insgesamt unwirksam. Es ist daher grundsätzlich zu
empfehlen, sich bei dem Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung anwaltlich beraten zu lassen.
RA Peter Ihle, Hauptgeschäftsführer, ZÄK M-V
32 dens 5/2015
UNIVERSITÄTEN
Rückblick auf 90 Lebensjahre
Professor Dr. med. Dr. med. dent. Gert-Horst Schumacher
A
m 21. Mai begeht
Prof. Dr. Dr. GertHorst
Schumacher,
ehemaliger Direktor des
Instituts für Anatomie
der Universität Rostock
seinen 90. Geburtstag.
Viele seiner früheren
Studenten, Mitarbeiter,
Kollegen und Freunde
ehren an diesem Tag
einen Hochschullehrer
und
Wissenschaftler,
der weit über die GrenProf. Gert-Horst Schumacher zen des eigenen Fachgebietes hinaus internationale Beachtung und Anerkennung gefunden hat.
Im Jahre 1925 in Berlin geboren, verlebte GertHorst Schumacher seine Kindheit in Lychen in der
schönen Uckermark. Nach dem Abitur wurde er
noch 1943 zum Kriegswehrdienst einberufen, den er
schwer verwundet überlebte. Nach dem Krieg studierte Professor Schumacher von 1946 bis 1952 an
der Universität Greifswald Medizin und Zahnmedizin.
Frühzeitig begeisterte er sich für die Anatomie. Noch
als Student nahm er eine Stelle als Hilfsassistent am
Anatomischen Institut unter Professor R. N. Wegner
an, der sein wichtigster akademischer Lehrer werden
sollte. 1953 trat er unter Wegner in das Anatomische
Institut nunmehr als Assistent ein und promovierte
zum Dr. med. und Dr. med. dent. Im Jahre 1958 habilitierte er sich mit einer vergleichend-anatomischen
Arbeit über die Kaumuskulatur und wurde bereits
1959 zum Dozenten ernannt. Im gleichen Jahr folgte
der gerade 34-Jährige einem Ruf auf den Lehrstuhl
des Instituts für Anatomie der Universität Rostock,
dem er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1990 als
ordentlicher Professor vorstand.
In den ersten Jahren seiner Rostocker Tätigkeit widmete sich Professor Schumacher mit ganzem Elan
der Neuorganisation des Studentenbetriebes und
dem Ausbau des Institutsgebäudes. Diese außerordentlich zeit- und kraftintensiven Arbeiten hinderten
ihn jedoch nicht, die bereits in Greifswald begonnenen Forschungen am Kauapparat verschiedener Säugetiere und des Menschen fortzusetzen und deren
Ergebnisse in Monographien und Zeitschriftenbeiträgen niederzulegen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten
sowie seine Studien zum kraniofazialen Wachstum
und zur Teratologie, aber auch seine medizinhistorischen Arbeiten fanden international starke Beachtung. Das äußerte sich in zahlreichen Einladungen zu
internationalen Kongressen, auf denen er häufig zu
einleitenden Vorträgen aufgefordert wurde oder spezielle Symposien durchführte. Gastprofessuren u. a.
an der Tokyo Medical and Dental University, Japan
und der University of Manitoba, Kanada, führten zum
Aufbau intensiver Wissenschaftskontakte. Zahlreiche
Wissenschaftler aus dem In- und Ausland kamen, um
in der Rostocker Anatomie zu forschen.
Von der großen internationalen Wertschätzung,
die Professor Schumacher entgegengebracht wurde, profitierten seine Mitarbeiter und Studenten gleichermaßen. In einer Zeit, in welcher der übergroßen
Mehrheit der DDR-Bevölkerung der direkte Kontakt
mit der westlichen Welt versagt blieb, hatten die Studenten und die Mitarbeiter die Möglichkeit, namhaften Wissenschaftlern aus aller Welt bei zahlreichen
Gastvorlesungen oder in kleinen Gesprächsrunden zu
begegnen.
Professor Schumacher hat seine Verpflichtung
als Hochschullehrer stets ernst genommen. Das
beschränkte sich nicht allein auf Vorlesungen oder
Präparierkurse. So wirkte er maßgeblich an der Ausarbeitung von Studienprogrammen im Fachgebiet
Anatomie für die gesamte DDR mit und hat sich
insbesondere um die Durchsetzung spezifischer
Lehrprogramme für Zahnmedizinstudenten verdient
gemacht. Ein beredtes Zeugnis dieses Engagements
sind wohl seine zahlreichen Lehrbücher, die in mehrere Sprachen übersetzt wurden. Die „Anatomie für
Zahnärzte“, die zahlreiche seiner Forschungsergebnisse und die seiner Schüler enthält, suchte als einziges Buch dieser Art im deutschsprachigen Raum
seinesgleichen. Leider wird es nicht mehr verlegt.
Die Qualität einer Wissenschaft lässt sich nur bedingt in Zahlen fassen. Um dennoch eine gewisse
Vorstellung von der Produktivität des Wissenschaftlers Schumacher zu bekommen, sei auf seine mehr
als 25 Monographien und Lehrbücher, ca. 600 Zeitschriftenbeiträge und ca. 550 Vorträge verwiesen.
Professor Schumacher verstand es, wie kaum ein anderer, viele junge Leute für die Forschung zu begeistern. Als „Doktorvater“ führte er mehr als 140 junge
Wissenschaftler zur Promotion. Elf Kollegen konnten
sich bei ihm habilitieren.
Höhepunkte im wissenschaftlichen Leben des
Instituts waren die zahlreichen nationalen und internationalen Kongresse, die er zusammen mit seinem stets zuverlässigen Mitarbeiterstab ausrichtete.
Erinnert sei insbesondere an die interdisziplinären
Symposien der Oral-Anatomie, die Morphologen,
Kliniker und Zahnmediziner zum fruchtbaren Gedankenaustausch zusammenführten. Von 1977 bis 1991
dens 5/2015
33
UNIVERSITÄTEN /BÜCHER
gab er der traditionsreichen internationalen Fachzeitschrift „Anatomischer Anzeiger“ als Chefredakteur
ihr unverwechselbares Gepräge. Die Verbundenheit
zur Zahnmedizin zeigte sich nicht zuletzt auch darin,
dass er über Jahrzehnte im Redaktionsbeirat der Zeitschrift „Stomatologie der DDR“ erfolgreich tätig war.
Um seine stets weitgestreckten Ziele zu erreichen,
bewältigte er mit bewundernswerter Selbstdisziplin
ein immenses Arbeitspensum. In der Rostocker Anatomie wurde gearbeitet! Seinen Mitarbeitern war er
sicher kein bequemer Chef. Professor Schumacher
forderte stets Leistungen; Mittelmaß wurde nicht geduldet. Dafür fanden seine Mitarbeiter in ihm stets einen Chef, der Anteil an ihren persönlichen Belangen
nahm und der ihnen stets bereitwillig, aus seinem
reichen Erfahrungsschatz schöpfend, mit Rat und Tat
zur Seite stand. Auf sein Wort war Verlass!
Für seine Leistungen trugen verschiedene Anatomische Gesellschaften Professor Schumacher ihre
Ehrenmitgliedschaft an. Zahlreiche nationale und internationale wissenschaftliche Gesellschaften ehrten
ihn mit Medaillen und Ehrendiplomen. Die wohl bedeutsamste Ehrung erfolgte bereits 1970 mit seiner
Wahl in die Deutsche Akademie der Naturforscher
Leopoldina.
Professor Schumacher hat sich die Liebe zum Beruf
bewahrt. Noch nach seiner Emeritierung 1990 bewältigte er ein außergewöhnlich hohes Arbeitspensum,
um Neuauflagen seiner bekannten Bücher herauszugeben, neue Publikationen zu erarbeiten und Vorträge auf nationalen und internationalen Kongressen
zu halten. Auch in der studentischen Ausbildung war
der Jubilar nach der Emeritierung aktiv. Er übernahm
Vertretungen von Professuren an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Philipps-Universität Marburg. In den Folgejahren unterrichtete er als
Gastprofessor in Thailand, Lettland, Hongkong und
Finnland. Kürzlich erschien als Krönung seiner publizistischen Tätigkeit die Autobiografie „Unzeitgemäß
in den Zeiten“, in der Schumacher 85 Jahre eines bewegten Lebens, ausgehend von der frühen Kindheit
in der Weimarer Republik, der Zeit des Nationalsozialismus über die Nachkriegszeit und die DDR bis hin
zur heutigen Bundesrepublik nachzeichnet.
Wir wünschen dem Jubilar Wohlbefinden, recht
viele erfolgreiche Jahre bei bester Gesundheit, Freude in Stunden schöpferischen Schaffens und Muße
im Kreise seiner Familie. Diese Laudatio soll Dank
ausdrücken von all denen, die das Glück hatten, einer besonderen Persönlichkeit mit großer Ausstrahlungskraft zu begegnen und von ihr gefordert und
gefördert worden sein. Seine ehemaligen Kollegen,
Mitarbeiter, Freunde und Schüler, stellvertretend die
Unterzeichnenden, sind darauf besonders stolz!
Ad multos et felicitas annos!
Prof. Dr. Thomas Koppe, Prof. Dr. Jochen Fanghänel
Erläuterungen und Antworten
Buch hilft beim Berichtsheft zum Nachweis der Ausbildung
L
aut Ausbildungsverordnung müssen die Auszubildenden zur ZFA anhand von 114 Pflichtaufgaben relevante Kenntnisse und Fertigkeiten
erlernen und in einem Berichtsheft dokumentieren.
Das Buch hilft bei der Bewältigung dieser Pflichtaufgaben und unterstützt das korrekte Führen des Berichtsheftes. Es enthält verständliche Erläuterungen und Antworten zu den jeweiligen Aufgaben sowie
Musterprotokolle und Musteraufgaben zur Prüfungsvorbereitung. Die
Gliederung folgt dem zeitlichen Ablauf der Ausbildung: Der erste Teil
umfasst die Pflichtaufgaben bis zur Zwischenprüfung, der zweite Teil
die Aufgaben, die bis zur Abschlussprüfung vermittelt werden sollen.
Der Autor, Dr. Thomas Einfeldt, ist seit über 25 Jahren als Ausbilder tätig. Als Mitglied im Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg, zuständig
u. a. für den Bereich ZFA-Aus- und Fortbildung, ist er bestens mit den
Anforderungen vertraut, die an Auszubildende gestellt werden. Dieses
Buch bietet den Ausbildenden in den Praxen sowie den Auszubildenden
zur ZFA eine optimale Unterstützung vom Beginn der Ausbildung bis zur
Abschlussprüfung.
Verlagsangaben
Ausbildungsberuf Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r): Einfeldt, Thomas; Quintessenz Verlags-GmbH; 3., komplett
neu bearbeitete Auflage 2014; Best.-Nr.: 16220; ISBN 978-3-86867-242-8; 19,80 Euro
34 dens 5/2015
LAJ / DEUTSCHLAND
Patenschaftszahnärzte eingeladen
Fortbildungstagung der LAJ M-V am 17. Juni in Greifswald
D
ie Fortbildungstagung der LAJ M-V mit den Kreisarbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege und
Mitarbeitern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
findet am 17. Juni ab 10 Uhr im Hörsaal der Zahnklinik
der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Walther-Rathenau-Straße 42 a, 17489 Greifswald statt.
Vor dem Hintergrund der weiteren Fokussierung
auf die Kinder im Kita-Alter sowie des seit dem 1. November 2014 laufenden Projektes „Kita mit Biss“ liegt
der thematische Schwerpunkt der Tagung bei den Kitas. Zu diesem Thema wird als Referent Diplom-Sozialpädagoge Hans-Jürgen Haak, Systemischer Berater
und Mitarbeiter der Ginko Stiftung für Prävention in
Mühlheim an der Ruhr, erwartet.
Alle Patenschaftszahnärzte sind herzlich zur Teilnahme an dieser Fortbildungstagung eingeladen. Für
die Fachvorträge werden fünf Fortbildungspunkte
vergeben. Die Veranstaltung ist kostenfrei, lediglich
Fahrkosten sind selbst zu tragen. Anmeldungen bitte
bis zum 10. Mai an die Geschäftsstelle der LAJ unter
der Telefonnummer 0385 59108-14 an Merrit Förg, EMail: [email protected]. 10 Uhr:
Begrüßung/Organisatorisches
Michael Hewelt, Vorsitzender LAJ
M-V (Schwerin)
10.15 – 13.15 Uhr: Spannungsfeld Kita?!
Gelungene Kommunikation mit
Eltern und Kita-Personal
Dipl.-Sozialpäd. Hans-Jürgen Haak
Systemischer Berater und
Mitarbeiter der Ginko Stiftung für
Prävention (Mühlheim an der Ruhr)
13.15 – 13.45 Uhr:Mittagspause
13.45 – 14 Uhr: Kroko und Co im Spezialeinsatz
Liane Riese; Prophylaxehelferin
(Gesundheitsamt Schwerin)
14 – 14.30 Uhr
Gruppenprophylaxe im Vergleich –
Grund- und Förderschulen
Maria Justa, Janine Weber
Prophylaxehelferinnen
(Gesundheitsamt Anklam/Stralsund)
14.30– 15 Uhr
Aktuelles aus der LAJ
Vorsitzender/Vorstand LAJ
Michael Hewelt, Vorsitzender LAJ M-V
Wegweiser im Dschungel
Tabelle des BDIZ veranschaulicht Abrechnung
A
uch 2015 gibt es die BDIZ EDI-Tabelle, die es ermöglicht, sich auf einen Blick über die Vergütung
aller zahnärztlichen Leistungen zu orientieren. Die Tabelle zeigt, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen den
3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen
müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen
im BEMA bezahlen.
Besonders ins Auge springt nach wie vor die unzureichende Honorierung bei GOZ 0010, der eingehenden Untersuchung. In der GOZ 2012 fehlt eine Zeitvorgabe und es sind nur 12,94 Euro (im 2,3-fachen Satz)
vorgesehen – anders als im Referentenentwurf 2008.
Hier sollte eine Zeitdauer von mind. 10 Minuten eine
Honorierung von 19,49 Euro (im 2,3-fachen Satz) erlösen. Gleichzeitig wurde schon damals ein Mindesthonorarumsatz pro Stunde von 194 Euro vom Bundesgesundheitsministerium als angemessen bezeichnet.
Nach wie vor kritisiert der BDIZ EDI, dass die GOZ
2012 keine Beschreibung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde zu Grunde legt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander
weitgehend beibehalten wurde. Dadurch sind Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren,
meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet.
Die Tabelle zieht den Vergleich zwischen BEMA,
GOÄ, HOZ, GOZ 1988 und GOZ 2012. Die Kosten für
Dienstleistungen sind in den vergangenen acht Jahren
allgemein gestiegen. Den 2008 im Referentenentwurf
genannten Stundensatz von 194 Euro hat der BDIZ
EDI in seiner Tabelle 2015 deshalb maßvoll auf 220
Euro angepasst. Die BDIZ EDI-Tabelle (DIN-lang-Format, Leporello) kann im Online-Shop des BDIZ EDI
zum Preis von 1 Euro/Tabelle (incl. MwSt. und zzgl.
Versandkosten) bestellt werden.
Im Internet: www.bdizedi.org
BDIZ
dens 5/2015
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GLÜCKWÜNSCHE
SEITENTITEL
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Wir gratulieren zum Geburtstag
Im Mai und Juni vollenden
das 75. Lebensjahr
Zahnärztin Helga Fügenschuh
(Admannshagen)
am 9. Mai,
Dr. Ingrid Dievenkorn
(Wieck)
am 29. Mai,
Dr. Bärbel Krüger
(Klein Rogahn)
am 1. Juni,
das 70. Lebensjahr
Dr. Jörg-Dietrich Heyduck
(Zinnowitz)
am 11. Mai,
Dr. Rose-Maria Bruse
(Glashagen)
am 12. Mai,
das 65. Lebensjahr
Dr. Helge Nagel
(Neukalen)
am 1. Juni,
Dr. Christel Schott (Schwerin)
am 5. Juni,
das 60. Lebensjahr
Dr. Gitta Homp
(Grevesmühlen)
am 12. Mai,
Dr. Klaus-Dieter Rumler
(Schwerin)
am 24. Mai,
Dr. Ingrid Krüger (Stralsund)
am 4. Juni,
das 50. Lebensjahr
Dr. Rüdiger Qual
(Warnemünde)
am 13. Mai,
Zahnarzt Kay Kischko
(Wolgast)
am 3. Juni und
Zahnärztin Ines Moll-Klemp
(Grevesmühlen)
am 4. Juni.
Wir gratulieren herzlich und wünschen Gesundheit und Schaffenskraft.
Hinweis zur Veröffentlichung der Geburtsdaten: Es wird gebeten, dass diejenigen Kammermitglieder, die eine Veröffentlichung ihrer Geburtsdaten
nicht wünschen, dies rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor dem Jubiläum) dem Referat Mitgliederwesen der Zahnärztekammer M-V,
Jana Voigt, Tel. 0385/59108-17, mitteilen.
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Zuschriften auf ChiffreAnzeigen senden Sie bitte
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Sabine Sperling
Satztechnik Meißen GmbH
01665 Nieschütz
Am Sand 1c
36 dens 5/2015
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dens – Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer
und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
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10,– € zzgl. MwSt.
Für zahnärztliche Helferinnen, die arbeitslos sind, wird die Hälfte des Preises berechnet (Nur bei Stellengesuchen bitte Nachweis der Arbeitslosigkeit beifügen.).
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