Zum Bildungsprogramm 2015

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Bildungsprogramm 2015
»» Betriebsräte
»» Jugend- und Auszubildendenvertretungen
»» Schwerbehindertenvertretungen
»» Vertrauensleute, Mitglieder der IG Metall
Landshut
Wir sind für Sie da
Hedda
Kellerer
Rudi
Gallenberger
IG Metall Landshut
Hedda Kellerer (Seminare/Anmeldungen)
Rudi Gallenberger (verantwortlich Bildung)
84034 Landshut, Nikolastr. 49
Tel.: 0871 14340-11, Fax: 14340-40
Mail: [email protected]
www.landshut-igmetall.de
Barbara
Widder
Betriebsräteakademie Bayern
Barbara Widder
84034 Landshut, Nikolastr. 49
Tel.: 0871 975148 72
Fax: 08665 980 501
Mail: [email protected]
www.betriebsraeteakademie-bayern.de
www.betriebsraeteakademie-bayern.de/landshut
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Vorwort
Bildung nahe am Geschehen
BR kompakt
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Mit BR kompakt – der siebenteiligen Ausbildungsreihe der IG Metall – unterstützen wir deine
Betriebsratstätigkeit effektiv und zuverlässig. Gemeinsam bieten wir und die Bildungszentren
der IG Metall eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
gemeinsam mit der Betriebsräteakademie Bayern haben wir wieder ein Bildungsprogramm
entwickelt, das die notwendigen Kenntnisse für die qualifizierte betriebliche Interessenvertretung vermittelt. Die Neugewählten finden hier unter anderem ein umfangreiches Angebot für
ihre Grundqualifizierung. Für die Wiedergewählten sind im Programm neben Aufbauseminaren
für die individuelle Weiterqualifizierung auch spezifische Fachthemen, die Orientierung und
Handlungsoptionen für betriebspolitische Fragestellungen bieten. Dabei konnten wir das Angebot durch regional ausgeschriebene Seminare der Kritischen Akademie in Kooperation mit
der Betriebsräteakademie Bayern komplettieren. Darüber hinaus stehen die weiteren Angebote
deiner/Ihrer IG Metall Verwaltungsstelle allen aktiven Metaller/innen und interessierten Mitgliedern in den Betrieben offen.
Qualifizierung für eine erfolgreiche Interessenvertretung
Um weiterhin nach der Wahl die Interessen der Beschäftigten zu sichern, benötigt die erfolgreiche und rechtssichere Interessenvertretung umfassende Kenntnisse: Vor allem im
Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht, bei wirtschaftlichen Fragestellungen, zu Themen der
Arbeitsplatzgestaltung und den Fragen rund um die Gestaltung von sicherer und fairer Arbeit.
Die themenbezogenen Module verbinden das nötige fachliche und methodische Know-how mit
unserer gewerkschaftlichen Erfahrung. Dadurch wird die Seminarteilnahme ein Gewinn für dich
und deine Kolleginnen und Kollegen.
Die hoch qualitative Ausbildungsreihe baut auf das regionale Einführungsseminar in die
Betriebsratsarbeit auf. Besuche zuerst die Kompakt-Module 1 und 2. Die weiteren Module sind
in beliebiger Reihenfolge buchbar.
KLAR.
KOMPETENT.
KOLLEGIAL.
Als Anerkennung für dein Engagement erhältst du jeweils nach drei und nach fünf Seminaren
ein Dankeschön-Präsent.
Die IG Metall und die Betriebsräteakademie Bayern unterstützen euch/Sie mit diesem Seminarangebot nicht nur bei der Aneignung der erforderlichen Kenntnisse, sondern auch bei der
Umsetzung und Anwendung im Betrieb. Für alle unsere Seminare und Schulungen gilt: Die
praktische Umsetzung steht im Vordergrund. Unsere Fachreferentinnen und -referenten kennen die betrieblichen Fragestellungen und bieten neben der Wissensvermittlung auch viele
konkrete Tipps für den Alltag der Interessenvertretung an.
Gemeinsam für Gute Arbeit
Gemeinsam mit den Betriebsräten, der JAV, der SBV und den Gewerkschafter/innen in den
Betrieben setzen wir uns für gute Arbeit und gutes Leben ein. Wir stehen zusammen für „Mitbestimmen, Beteiligen, Mitmischen“! Mit unserem Bildungsangebot wollen wir unseren Beitrag
dazu leisten.
Wir freuen uns auf deine und Ihre Teilnahme
IG Metall Landshut
Robert Grashei, 1. Bevollmächtigter
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Rudi Gallenberger, Polit. Bildungssachbearbeiter
5
Vorschlag für eine sinnvolle Seminarreihenfolge
BR
Kompakt
Modul III
BR
Kompakt
Modul I
BR
Kompakt
Modul IV
BR I
AI
BR
Kompakt
Modul II
Weitere
Betriebsräte
Grundlagen
BRV +
Stellv.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
I - III
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Tarifvertrag
und Entgelt
BR
Kompakt
Modul V
Jugend I
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BR-Arbeit
strategisch
Tagesseminare für BR
AR für
BRV, Stellv.
Freigestellte
Arbeitsrecht
fresh up
Arbeitsrecht
AT-Bereich
Arbeitsvertrag
Kündigung
Widerspruch
AuG
I - II
Gesundheitsmanagement
Stressmanagement
Entgelt I
Entgelt II
A+B
Eingruppierung
update ERA
ERA-TV
kompakt
Überblick
TV
Projekte
I - III
Professionell
beraten und
begleiten
(Pro)aktiv
Weitere
Fachseminare
Wirtschaftsausschuss
I - III
Rhetorik
I - IV
Innovationsprozesse
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Rhetorik
I - IV
SBV
THP I
SBV
THP II
Weitere
Seminare
SBV
Gespräche
führen als
SBV
AR und SR
für SBV
JAV I
JAV II
Weitere
Seminare
JAV
Öffentlichkeitsarbeit
Rhetorik
I - IV
MTV M+E
Arbeitszeit
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Inhalt
Betriebsräte Grundlagen
Einführung in die Betriebsratsarbeit
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
Leiharbeit im Fokus aktueller Rechtsentwicklung
Leiharbeit und Werkvertrag
Psychische Belastungen – Mobbing
Social Media aus kollektiv-/ datenschutzrechtlicher Sicht
Juristische Fragen rund um die Öffentlichkeitsarbeit
Psychische Belastungen – Burnout
Seminarreihe für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter – Teil III
(Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich
Betriebsratsarbeit – strategisch und zielorientiert
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21
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22
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25
25
Arbeitsrecht26
Grundlagen Arbeitsrecht I
Grundlagen Arbeitsrecht II
Grundlagen Arbeitsrecht III
Arbeitsrecht für Betriebsrats-vorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren
Betriebsratsarbeit im AT-Bereich
Der Arbeitsvertrag
Widersprüche bei Kündi-gungen rechtssicher formuliert
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz I
Arbeits- und Gesundheitsschutz II
Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates
Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium
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Tarifvertrag und Entgelt
Entgeltgestaltung I
Entgeltgestaltung II – Teil A für Betriebe der bay. M+E
Entgeltgestaltung II – Teil B für Betriebe der bay. M+E
Entgeltgestaltung II – Teil A für Betriebe außerhalb der M+E
Entgeltgestaltung II – Teil B für Betriebe außerhalb der M+E
ERA-TV Kompakt: Arbeitsbewertung / Überblick
Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen
Update ERA – Erfahrung und Praktische Umsetzung
Überprüfung der Eingruppie-rung nach der ERA-Einführung
Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung
Die TV der bayerischen Metall- und Elektroindustrie – ein Überblick
Der Manteltarifvertrag der bayerischen Metall- und Elektroindustrie
Grundlagen der Schichtplangestaltung
Arbeitszeitregelungen im Betrieb
Weitere Fachseminare
Wirtschaftliche Grundlagen – Einsteigerseminar
Wirtschaftliche Grundlagen – Aufbauseminar
Wirtschaftliche Grundlagen – Fortgeschrittenenseminar
Wirtschaftliche Grundlagen – Gruppe 1+2 aus 2013/2014
Krisen frühzeitig erkennen
Beschäftigung sichern durch Innovationsprozesse
Best Practice Öffentlichkeitsarbeit
Klar und sichtbar: Flipchartgestaltung für die Betriebsratsarbeit
Überzeugend reden und argumentieren Zielgerichtet Gespräche führen
Mit Konflikten konstruktiv umgehen Verhandlungen erfolgreich führen
Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern Teil I – III
Als Betriebsrat professionell beraten und begleiten 44
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Inhalt
Schwerbehindertenvertretung76
Organisatorisches100
Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als Schwerbehindertenvertretung
Arbeits- und Sozialrecht für Schwerbehindertenvertretung
Weitere Seminare für die SBV
Betriebsräteakademie Gremien-Seminare
102
13 gute Gründe für die Betriebsräteakademie
104
Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme
106
Bildung optimal integriert in die Betriebsratsarbeit
108
Betriebsräteakademie: Passende Angebote 109
Fachakademie für Arbeitsrecht
110
TÜV-zertifizierte Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern
111
Referenten/Referentinnen112
Bildungszentrum Lohr und Bad Orb
114
Kritische Akademie Inzell
115
Jugendbildungszentrum Schliersee
116
Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV
120
Seminaranmeldung SBV
124
Betriebsratsbeschluss126
Allgemeine Geschäftsbedingungen
130
78
79
80
81
82
Jugend- und
Auszubildendenvertretung84
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II
Weitere Seminare für die JAV
86
88
89
Seminare IG Metall –
Verwaltungsstelle90
Vier starke Seminare
92
Vier Seminare – ein System
93
Freistellungsmöglichkeiten94
Der schnelle Weg zum bundes­weiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren 95
Arbeitnehmer/innen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft I
96
Situation/Interessen jugendl. Arbeitnehmer/innen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 97
Seminaranmeldung IG Metall-Landshut
98
10
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Inhalt
»» Einführung in die Betriebsratsarbeit
»» Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
»» Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln
»» Leiharbeit im Fokus aktueller
Rechtsentwicklung
»» Leiharbeit und Werkvertrag
»» Psychische Belastungen – Mobbing
»» Social Media aus kollektiv-/ datenschutzrechtlicher Sicht
»» Juristische Fragen rund um die
Öffentlichkeitsarbeit
»» Psychische Belastungen – Burnout
»» Seminarreihe für Betriebsratsvorsitzende
und Stellvertreter – Teil III
»» (Pro)aktiv und beteiligungsorientiert
erfolgreich
»» Betriebsratsarbeit – strategisch und
zielorientiert
„Die Bildung kommt
nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken
über das Gelesene.“
Carl Hilty
Betriebsräte Grundlagen
13
Termin 1
12.01.2015 - 16.01.2015
Seminarnummer 1
BR1_Ndb_15-01
Ort
Gewerkschaftshaus Landshut,
Landshut
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Verpflegung: € 175,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Hinweis
Als weiterführende Seminare empfehlen wir
die „BR kompakt“ Reihe.
Einführung in die
Betriebsratsarbeit
Weitere Termine Einführung
in die Betriebsratsarbeit
(BR I)
(BR I)
Das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit“ ist die Basis für das Grundwissen eines
jeden Betriebsrats. Es gibt einen Überblick zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), über
die verschiedenen Beteiligungsrechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten. Anhand
von praktischen Übungen wird der Umgang mit Gesetzen vermittelt. Seminarziel ist neben
der Vermittlung des betriebsverfassungsrechtlichen „Rüstzeugs“ die Handlungsfähigkeit
der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen auszubauen. Es werden im Seminar
praxisorientiert Kompetenzen entwickelt um betriebliche Spannungsfelder zu verstehen,
sowie die gesetzlichen Aufgaben und auftretende Probleme anzugehen.
Termin 2
02.03.2015 - 06.03.2015
BR1_Ndb_15-02
Kritische Akademie, Inzell
€ 990,–
€ 574,50
Termin 3
Datum
Seminarnummer Ort
Seminargebühr
Unterkunft und Verpflegung
08.06.2015 - 12.06.2015
BR1_Ndb_15-04
Wesenufer - Hotel & Seminarkultur an der Donau,
Waldkirchen am Wesen
€ 990,–
€ 523,–
»» Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen
--Positionsbestimmung des Betriebsrats unter Beachtung der §§ 2, 74, 75 BetrVG
--Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren, Gewerkschaften und externen
Stellen
»» Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren und unbestimmte Rechtsbegriffe
»» Verhältnis der Rechtsquellen untereinander insbesondere von Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag
»» Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
»» Die Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26-41 BetrVG)
»» Beteiligungsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
»» Einführung in die Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG)
»» Bildungsplanung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
Termin 4
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
ACHTUNG:
Nur dieses Seminar (Termin 1) wird für Betriebsräte, die aus familiären Gründen keine
Übernachtung in Anspruch nehmen können, als 5 Tagesseminar ohne Übernachtung
angeboten.
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Datum
Seminarnummer Ort
Seminargebühr
Unterkunft und Verpflegung
Datum
Seminarnummer Ort
Seminargebühr
Unterkunft und Verpflegung
05.10.2015 - 09.10.2015
BR1_Ndb_15-03
Kritische Akademie, Inzell
€ 990,–
€ 574,50
betriebsräte
akademie
bayern
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Mitbestimmung und
Betriebsratshandeln
BR Kompakt Modul I
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Hinweis
Als weiterführende Seminare empfehlen wir
die „BR kompakt“ Reihe.
Betriebliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Betriebsräte müssen hier die Initiative
ergreifen, um ihre und die Interessen der Arbeitnehmer/innen zu vertreten. Dazu bedarf
es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierte Kenntnisse im Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar ermuntert, die eigenen Rechte zu nutzen.
Die Teilnehmer/innen lernen die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen
Instrumente der Mitbestimmung kennen. Sie bekommen Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern.
Termin 1
»» Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG
»» Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
»» Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle
»» Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen
Datum
Seminarnummer Ort
Seminargebühr
Unterkunft und Verpflegung
»» Stellenwert der Tarifverträge im
betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext
»» Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Der vorherige Besuch des Seminars „Einführung in die Betriebsratsarbeit – BR 1“ wird empfohlen
Datum
Seminarnummer Ort
Seminargebühr
Unterkunft und Verpflegung
16.03.2015 - 20.03.2015
BRK_01_15-01
Kritische Akademie, Inzell
€ 990,–
€ 574,50
Termin 2
22.06.2015 - 26.06.2015
BRK_01_15-07
Wesenufer - Hotel & Seminarkultur an der Donau,
Waldkirchen am Wesen
€ 990,–
€ 523,–
Termin 3
Datum
Seminarnummer Ort
Seminargebühr
Unterkunft und Verpflegung
19.10.2015 - 23.10.2015
BRK_01_15-02
Kritische Akademie, Inzell
€ 990,–
€ 574,50
betriebsräte
akademie
bayern
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Personelle Maßnahmen
und Betriebsratshandeln
BR Kompakt Modul II
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Hinweis
Als weiterführende Seminare empfehlen wir
die „BR kompakt“ Reihe
Personelle Veränderungen erfordern rechtzeitiges Handeln – gerade von Seiten des Betriebsrats. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage: Wie gehen wir vor? Wie beurteilen
wir die Situation in jedem Einzelfall, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie
geben wir Auskunft? Das Seminar „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ gibt
den Teilnehmer/innen einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates bei personellen
Maßnahmen. Die Teilnehmer/innen lernen, was als Betriebsrat beachtet werden muss,
wenn betroffene Arbeitnehmer/innen im Konfliktfall begleitet werden und wie sich der
Betriebsrat richtig verhält.
»» Grundkenntnisse der individual- und
kollektivrechtlichen Regelungen zu
den Handlungsfeldern: Einstellung,
Versetzung, Direktionsrecht, Befristung, Abmahnung und Kündigung
»» Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte
»» Unterschiedliche Konfliktebenen für
Arbeitnehmer/innen im Betrieb
»» Kriterien für die politische, juristische
und tarifvertragliche Beurteilung einer
Konfliktsituation
»» Übersicht über die Rechtsquellen;
Informationen beschaffen, bewerten
und für das Beratungsgespräch aufbereiten
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Der vorherige Besuch des Seminars „Einführung in die Betriebsratsarbeit – BR 1“ wird empfohlen
Termin 1
Datum
20.04.2015 - 24.04.2015
SeminarnummerBRK_02_15-03
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 574,50
Termin 2
Datum
06.07.2015 - 10.07.2015
SeminarnummerBRK_02_15-08
Ort
Wesenufer - Hotel & Seminarkultur an der Donau,
Waldkirchen am Wesen
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 523,–
Termin 3
Datum
16.11.2015 - 20.11.2015
SeminarnummerBRK_02_15-02
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 574,50
betriebsräte
akademie
bayern
18
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Termin
25.02.2015
Seminarnummer
BRI_03_15-01
Ort
Gewerkschaftshaus Landshut,
Landshut
Termin
18.03.2015
Seminarnummer
BRI_03_15-02
Ort
Gewerkschaftshaus Landshut,
Landshut
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Leiharbeit im Fokus aktueller
Rechtsentwicklung
Psychische Belastungen –
Mobbing
Die Änderungen des AÜG im Überblick
Impulsseminar
Das Instrument Leiharbeit wurde eingeführt um Auftragsspitzen, die einen erhöhten Personalbedarf erfordern, abzufedern. Seit den Hartz-Reformen nutzen und missbrauchen viele
Betriebe die Leiharbeit. Die gesetzlichen Bestimmungen seit 1.12.2011 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lassen vorgenannte Handhabung nur noch eingeschränkt
zu. Im Seminar werden die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern
vermittelt. Dabei stehen die gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2011 des AÜG und
die aktuelle Rechtsprechung im Mittelpunkt.
Mobbing ist „Psychoterror“, den kleine Gruppen von Arbeitnehmern meist gegen Einzelne ausüben. Die Betroffenen sind gezielt Anfeindungen unterschiedlicher Art ausgesetzt.
Psychosomatische Störungen, Schlaflosigkeit, Magen- und Darmstörungen, depressive
Verstimmungen, etc. sind die Folge. Als letzte Lösung bleibt die Flucht in Krankheit oder
Kündigung. Im Seminar wird Hintergrundwissen zum Mobbingprozess und zu den gesundheitlichen Auswirkungen vermittelt. Die Teilnehmer/innen erfahren praktische Handlungsansätze zum Thema Mobbing.
Seminargebühr: € 200,– • Tagungspauschale: 32,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern • Referent: Daniel Capellaro • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte
Seminargebühr: € 200,– • Tagungspauschale: 32,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern • Referent: Dr. Klaus Weber • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96
Abs. 4 SGB IX • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt
werden, sind wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte
Leiharbeit und Werkvertrag
Social Media aus kollektiv-/
datenschutzrechtlicher Sicht
Impulsseminar
Impulsseminar
Die Veränderungen in der Leiharbeit haben dazu geführt, dass sowohl Arbeitgeber als auch
Zeitarbeitsunternehmen neue Wege des Fremdpersonaleinsatzes gehen. Der Einsatz von
externem Personal im Rahmen von Werkverträgen hat Konjunktur. Vielfach verschwimmen
dabei die Grenzen zur Leiharbeit, so dass sich die Frage der Umgehung von Kontrolle und
Mitbestimmung des Betriebsrats noch mehr stellt. Im Seminar werden die Unterschiede
von Leiharbeit und Werkvertrag – auch hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats – herausgearbeitet.
Mit Social Media ist eine Kommunikationsform entstanden, die auch Gefahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich bringt. Der Betriebsrat hat beim Thema Social Media
nicht nur verschiedene Mitwirkungsrechte sondern auch eine große Verantwortung zum
Schutz der Persönlichkeitsrechte und beim Datenschutz. Die Teilnehmer/innen erfahren
neben den kollektivrechtlichen Handlungsmöglichkeiten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu Social Media insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Seminargebühr: € 200,– • Tagungspauschale: 32,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern • Referent: Daniel Capellaro • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte
Seminargebühr: € 240,– • Tagungspauschale: 32,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern • Referent: Norbert Warga • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte
Termin
15.04.2015
Seminarnummer
BRI_03_15-03
Ort
Gewerkschaftshaus Landshut,
Landshut
Termin
06.05.2015
Seminarnummer
BRI_03_15-04
Ort
Gewerkschaftshaus Landshut,
Landshut
21
Juristische Fragen rund um
die Öffentlichkeitsarbeit
Impulsseminar
Termin
17.06.2015
Seminarnummer
Der Betriebsrat hat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit besondere Rechte zu wahren.
An erster Stelle stehen Persönlichkeitsrechte. Auch Bilder, Texte und Logos können nicht
ohne weiteres verwendet werden. Hier sind Urheberrechte und Rechte an Text und Bild zu
überprüfen. Und der Arbeitgeber hat ein Interesse an der Wahrung seiner Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse. In diesem Seminar werden juristische Fragen rund um die Öffentlichkeitsarbeit behandelt.
BRI_03_15-05
Ort
Gewerkschaftshaus Landshut,
Landshut
Seminargebühr: € 200,– • Tagungspauschale: 32,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern • Referent: Dr. Mathias Wieland • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe: Betriebsräte
Psychische Belastungen –
Burnout
Impulsseminar
Termin
15.07.2015
Seminarnummer
BRI_03_15-06
Ort
Gewerkschaftshaus Landshut,
Landshut
22
Immer mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belastungen, die unter dem Namen
Burnout zusammengefasst werden. Burnout ist eine Krankheit, die überwiegend durch
Leistungsverdichtung, Personalmangel und Defiziten in den betrieblichen Abläufen entstanden ist. Durch die Beschäftigung mit Burnout kann man viel über die neuen Formen
der Organisation der Arbeit lernen, und darüber, wie sie sich im eigenen Betrieb darstellen.
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats werden anhand von Beispielen aus
der Praxis behandelt.
„Es ist ein Beweis der
Bildung, die größten
Dinge auf die einfachste
Art zu sagen.“
Ralph Waldo Emerson
Seminargebühr: € 200,– • Tagungspauschale: 32,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern • Referent: Dr. Klaus Weber • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte
23
Termin
19.01.2015 - 21.01.2015
Seminarnummer
Seminarreihe für
Betriebsratsvorsitzende
und Stellvertreter – Teil III
(Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich
In Betrieben über 200 Beschäftigte
In Betrieben über 200 Beschäftigte
Mit der Wahl zum Vorsitzenden oder Stellvertreter des Betriebsrats ändern sich die Aufgaben und die Verantwortung. Neben der inhaltlichen Arbeit sind Fragen der Arbeitsorganisation im Gremium und Leitungsaufgaben von zentraler Bedeutung. Im dritten Teil
dreht sich alles um Führungsaufgaben sowie Personalplanung und Personalentwicklung
im Betriebsrat.
„Besser statt billiger“ ist eine Grundentscheidung für eine nachhaltige Wettbewerbsstrategie der Unternehmen. Sie stellt soziale, technische und ökologische Innovationen,
hochwertige Produkte, effiziente Prozesse, die Gesundheit der Beschäftigten sowie eine
qualifizierte und motivierte Belegschaft in den Mittelpunkt wirtschaftlichen Handelns. Damit versteht sie sich als Alternative zu kurzsichtigen gewinnorientierten Konzepten. Im
Seminar bekommen die Teilnehmer/innen Impulse, um eigene Strategien für ihren Betrieb
zu überdenken und weiterzuentwickeln.
BRV_68_15-02
Ort
Schlosshotel Neufahrn,
Neufahrn
Seminargebühr: € 600,– • Unterkunft/Verpflegung: € 325,50 • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referent: Stefan Leinfelder • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe: Betriebsratsvorsitzende,
Stv. Betriebsratsvorsitzende • Zielgruppe: Teil III der in 2014 begonnenen Reihe
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft und Verpflegung: 369,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referent: Rudolf Reitter • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe: Betriebsratsvorsitzende,
Stv. Betriebsratsvorsitzende
Termin
20.04.2015 - 22.04.2015
Seminarnummer
BRV_66_15-01
Ort
Hotel Dirsch GmbH,
Emsing-Titting
Betriebsratsarbeit –
strategisch und zielorientiert
In Betrieben unter 200 Beschäftigte
„Erziehung ist sich erziehen, Bildung ist sich
bilden.“
Hans-Georg Gadamer
24
Betriebsräte agieren oft nur auf die Vorhaben des Arbeitgebers. Eigene Projekte geben
dem Betriebsratsgremium neue Kraft und steigern sein Ansehen bei den Beschäftigten.
Mit diesem Seminar behalten Betriebsräte das Ruder selbst in der Hand. Strategisches
Handeln setzt voraus, dass der Betriebsrat eine klare Zielorientierung hat. In diesem Seminar werden den Teilnehmer/innen einfache Methoden und Werkzeuge für die Umsetzung
vermittelt. Sie planen und bearbeiten ein konkretes betriebliches Projekt.
Termin
14.10.2015 - 16.10.2015
Seminarnummer
BRV_70_15-02
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft und Verpflegung: 369,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referent: Rudolf Reitter • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe: Betriebsratsvorsitzende,
Stv. Betriebsratsvorsitzende
Ort
Hotel Dirsch GmbH,
Emsing-Titting
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»» Grundlagen Arbeitsrecht I
»» Grundlagen Arbeitsrecht II
»» Grundlagen Arbeitsrecht III
»» Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende,
Stellvertreter und Freigestellte
»» Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen
und aktualisieren
»» Betriebsratsarbeit im AT-Bereich
»» Der Arbeitsvertrag
»» Widersprüche bei Kündigungen rechtssicher
formuliert
„Niemand urteilt
schärfer als der
Ungebildete, er kennt
weder Gründe noch
Gegengründe.“
Anselm Feuerbach
Arbeitsrecht
27
Termin
08.03.2015 - 13.03.2015
Seminarnummer
ASR_01_15-02
Ort
Schlosshotel Neufahrn,
Neufahrn
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 701,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Cornelia Lindner
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Grundlagen des Arbeitsrechts II“
Grundlagen Arbeitsrecht I
Grundlagen Arbeitsrecht II
Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag
Während das Arbeitsverhältnis besteht
Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag
konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis.
Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir
bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen?
Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche
Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen
im Seminar eine zentrale Rolle ein.
Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag Gesetzte, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe, dass alle zugunsten der Arbeitnehmer/
innen bestehenden Normen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen
Betriebsräte die Arbeitnehmer/innen kompetent beraten, etwa wenn Entgeltansprüche
nicht bezahlt oder Arbeitnehmer/innen vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden, die während der geleisteten Arbeit entstanden sind. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn Betriebsvereinbarungen z.B. zur Arbeitszeit oder zum Urlaub
mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die
zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten
und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen
arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle
Rechtsprechung ergänzt.
»» Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist
Arbeitsrecht?
Systematik; Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht;
Rechtsquellen; Günstigkeitsprinzip
»» Bewerbung: zulässige Fragen im
Bewerbungsgespräch, Teilnahme des
BR an Bewerbungsgesprächen
»» Einstellung: Stellenausschreibung,
Auswahlrichtlinien, AGG
»» Arbeitsvertrag: Abschluss; Form;
Inhalte; NachwG; Beteiligungsrechte
des Betriebsrats
»» Welche Rechte und Pflichten ergeben
sich aus dem Arbeitsvertrag? Pflicht
zur Arbeitsleistung und Recht auf
Entgeltzahlung durch Arbeitgeber;
Arbeits- und Gesundheitsschutz;
Umgang mit Arbeitsmitteln
»» Folgen mangelhafter Arbeitsverträge
»» Aktuelle Rechtsprechung
»» Praktische Beispiele (können ggf. auch
von den Teilnehmern eingebracht
werden)
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
»» Geltendmachung von Ansprüchen, z.B.
Fristen, Form
»» Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z.B. bei Unfällen, Fahrlässigkeit,
Vorsatz
»» Abmahnung: Definition, Form, Inhalte
»» Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie;
Inhalt und Geltung von Tarifverträgen;
Tarifbindung, Folgen des Austritts aus
dem Arbeitgeberverband; Bedeutung
für nicht tarifgebundene Unternehmen
»» Entgeltansprüche, z.B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen
»» Entgeltfortzahlung, z.B. bei Krankheit
»» Arbeitszeit: Definition, ArbZG, TV, BV;
besondere Formen; Pausen; Ruhezeiten
»» Urlaub: BUrlG, TV, BV; neueste Rechtsprechung; Bildungsurlaub; sonstige
Freistellungen
»» Aktuelle Rechtsprechung
»» Praktische Beispiele (können ggf. auch
von den Teilnehmern eingebracht
werden)
Termin
27.09.2015 - 02.10.2015
Seminarnummer
ASR_02_15-02
Ort
Schlosshotel Neufahrn,
Neufahrn
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 701,50
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referent
Wilhelm Bichlmeier
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Grundlagen des Arbeitsrechts III“
Freistellung: § 37.6 BetrVG und § 96.4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
28
29
Grundlagen Arbeitsrecht III
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung,
Kündigungsschutz
Termin 1
11.01.2015 - 16.01.2015
Seminarnummer 1
ASR_03_15-01
Termin 2
15.11.2015 - 20.11.2015
Seminarnummer 2
ASR_03_15-04
Ort für beide Termine
Schlosshotel Neufahrn,
Neufahrn
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 701,50
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referent
Dr. Mathias Wieland
30
Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im
Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar
erarbeiten wir uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen.
Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung,
gehen wir ebenso auf den Grund wie den damit verbundenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte,
die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – insbesondere der Kündigung – beachtet werden müssen. Praxisbeispiele, die aktuelle Rechtsprechung sowie der Besuch einer
Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ergänzen das Programm.
»» Beendigungsformen: Anfechtung,
Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung
»» Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG,
MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen
»» Kündigungsarten: ordentliche und
außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung
»» Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe
»» Kündigung als Ultima Ratio
»» Massenentlassungen
»» Arbeitsgerichtliches Verfahren, z.B.
wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann
»» Weiterbeschäftigungsanspruch
»» Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vorund Nachbereitung
»» Aktuelle Rechtsprechung
»» Praktische Beispiele (können ggf. auch
von den Teilnehmern eingebracht
werden)
„Wer mit der Weiterbildung aufhört, um Geld
zu sparen, könnte genauso gut seine Uhren
anhalten, um Zeit zu
sparen.“
Manfred Arnu
Hinweis:
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze
genauer betrachtet“. (Kritische Akademie)
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
31
Termin
11.10.2015 - 16.10.2015
Seminarnummer
ASR_23_15-01
Ort
Hotel Dirsch GmbH,
Emsing-Titting
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 785,–
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende, Freigestellte Betriebsräte
Referentin
Christiane Jansen
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter
und Freigestellte
Fresh up:
Arbeitsrechtswissen
auffrischen und aktualisieren
Auffrischung – Vertiefung – betriebliche Fragen
Arbeitsrecht kompakt und intensiv vermittelt
Die Arbeit des Betriebsrates wird im gesamten Gremium erledigt, trotzdem sind Betriebsratsvorsitzende besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind
sie oft der erste Anlaufpunkt für die Arbeitnehmer/innen. In allen Unternehmen sind sie der
erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. An den Betriebsratsvorsitzenden liegt es, den
Überblick zu haben und Fristen im Blick zu behalten. Dabei sind Betriebsratsvorsitzende
gefordert, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts juristische Inhalte verstehen zu können und
richtig zu interpretieren. In einem Seminar speziell für die Betriebsratsvorsitzenden besprechen wir, was diese wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich
Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen.
Als Betriebsrat wiedergewählt…, viele Betriebsräte sind schon lange Zeit in „Amt und
Würden“. Das letzte Arbeitsrechtsseminar liegt schon länger zurück. Es haben sich rechtliche Änderungen ergeben oder das Eine oder Andere ist in Vergessenheit geraten. An diese
Betriebsräte wendet sich das Seminar: Es wird das arbeitsrechtliche Grundwissen aufgefrischt. Die Teilnehmer/innen bekommen dabei Handlungsanregungen für die Betriebsratstätigkeit. In verdichteter Form werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen
rund um das Arbeitsverhältnis vermittelt. Das Seminar bringt die Teilnehmer/innen auf den
aktuellen Stand der Rechtsprechung.
»» Was der Betriebsrat immer wissen muss
--Begriffe Betrieb, Unternehmen, Konzern
--Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht
»» Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge (Unternehmensorganigramm
verstehen, GBR und KBR, der Gemeinschaftsbetrieb).
»» Die Rechtsstellung des/der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung
»» Fristen, die der/die Vorsitzende im Blick haben muss
»» Rechtssichere Betriebsvereinbarungen
»» Kündigungen und Betriebsänderungen (Sozialplan, etc.)
--Betriebsbedingte Kündigung; Änderungskündigung
»» Fragen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB): Tarifliche Fragestellungen, Geltung von
Betriebsvereinbarungen und individualrechtliche Auswirkungen
»» Die Haftung des Betriebsrats; Folgen (Sachverständige, Datenschutz, Insiderwissen)
»» Wo und wie bekomme ich als Betriebsrat Hilfe (intern, extern)
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
32
»» Beginn des Arbeitsverhältnisses
--Einstellung, Arbeitsvertragsabschluss, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
--Probezeit, Befristungen
--Allgemeine Arbeitsbedingungen in Tarif- und Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung
--Beteiligungsrechte des Betriebsrats
--Übersicht neuere Rechtsprechung
»» Das bestehende Arbeitsverhältnis
--Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit
--Arbeitszeitformen
--Urlaubsrecht
--Entgeltzahlungen
--Übersicht neuere Rechtsprechung
»» Beendigung des Arbeitsverhältnisses
--Beendigungsarten
--Die richtige Anhörung des Betriebsrates
--Kündigungsschutz – Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
--Übersicht neuere Rechtsprechung
Termin
15.11.2015 - 20.11.2015
Seminarnummer
ASR_07_15-02
Ort
Hotel Dirsch GmbH,
Emsing-Titting
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 785,–
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referentin
Christiane Jansen
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
33
Termin
03.02.2015 - 05.02.2015
Seminarnummer
ARS_29_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Betriebsratsarbeit
im AT-Bereich
Widersprüche bei Kündigungen rechtssicher formuliert
Vertretung/Beratung von AT-Arbeitnehmer/innen
Als Betriebsrat ordnungsgemäß widersprechen
Außertarifliche Arbeitnehmer/innen nehmen – sofern sie keine leitenden Angestellten
sind – vollumfänglich an der Betriebsratswahl teil. Damit ist der Betriebsrat auch für die
Belange, Fragen und Probleme im AT- Bereich zuständig. In diesem Seminar werden die
häufig im AT-Bereich auftretenden Fragen erfasst und diskutiert. Anhand von praktischen
Beispielen werden die Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes erarbeitet. Mit konkreten Tipps und
Lösungsansätzen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit AT-Beschäftigten wird das
Seminar abgerundet.
Beim Thema Kündigung geht es um die elementare Existenzsicherung für Arbeitnehmer/
innen. Leider gehören in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung Kündigungen zum Alltag,
mit denen sich Betriebsräte auseinandersetzen müssen. Betriebsräte haben im Rahmen
der Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG eine hohe Verantwortung.
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 349,– • Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern • Referentin: Christiane Jansen • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe:
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen
Termin
10.11.2015 - 12.11.2015
Seminarnummer
ASR_26_15-02
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 322,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referentin: Christiane Jansen • Freistellung: § 37 Abs. 6
BetrVG • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte • Hinweis: Als weiterführendes Seminar
empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Der Arbeitsvertrag
Fokusseminar
Termin
09.06.2015 - 10.06.2015
Seminarnummer
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Um die Interessen
der Arbeitnehmer/innen in Vertragsfragen wirksam vertreten zu können, braucht der Betriebsrat Wissen zum Arbeitsvertragsrecht. Das Seminar vermittelt dem Betriebsrat seine
Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG und der Ausgestaltung/Inhalte von Arbeitsverträgen.
Die Teilnehmer/innen erfahren, ob und wie einzelne Arbeitsvertragsklauseln gerichtlich
überprüft werden können.
ARS_30_15-01
Ort
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
34
Seminargebühr: € 480,– • Unterkunft/Verpflegung: € 156,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referent: Daniel Capellaro • Freistellung: § 37 Abs. 6
BetrVG • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe: Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Grundlagen Arbeitsrecht I“
„Geld ist rund
und rollt weg,
aber Bildung bleibt.“
Heinrich Heine
35
»» Arbeits- und Gesundheitsschutz I
»» Arbeits- und Gesundheitsschutz II
»» Gesundheitsmanagement als Aufgabe des
Betriebsrates
»» Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium
„Bildung ist die
Fähigkeit, fast alles
anhören zu können,
ohne die Ruhe zu
verlieren oder das
Selbstvertrauen.“
Robert Frost
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
37
Arbeits- und
Gesundheitsschutz I
Grundlagenseminar
Termin
13.07.2015 - 17.07.2015
Seminarnummer
AuG_G1_15-02
Ort
Wesenufer - Hotel & Seminarkultur an der
Donau, Waldkirchen am Wesen
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 523,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Arbeits- und Gesundheitsschutz II“
38
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein umfangreiches Aufgabenfeld des
Betriebsrats. Für die Arbeitnehmer/innen ist der Erhalt ihrer Gesundheit ein elementares Interesse. Deshalb ist es für alle Betriebsräte wichtig, sich Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes anzueignen. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Schwerpunkte des Seminars sind die Handlungsfelder
und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die inner- und außerbetrieblichen
Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes im Überblick. Anhand von Beispielen aus der
Betriebsratsarbeit werden die Ziele, Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erläutert.
»» Gesundheit im Betrieb und Arbeitsbelastungen
--Einflussfaktoren und Bedeutung
--Belastungen am Arbeitsplatz
»» Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem
BetrVG
»» Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
--Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen
--Arbeitssicherheitsgesetz und Berufskrankheitenrecht
--Unfallverhütungsvorschriften und VO der Berufsgenossenschaften
--Gefahrstoffverordnung und Bildschirmarbeitsplatzverordnung
»» Rolle und Aufgaben der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Akteure im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
„Der Mensch ist, was er
als Mensch sein soll,
erst durch Bildung.“
Georg Wilhelm Friedrich Hegel
39
Arbeits- und
Gesundheitsschutz II
Aufbauseminar
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Der Erfolg im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz hängt vom Zusammenwirken
der inner- und außerbetrieblichen Akteure ab. Welche Akteure gibt es im Arbeits- und
Gesundheitsschutz? Welche Aufgaben haben sie? Und wie arbeiten sie zusammen? In
diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes in
Verbindung mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG vermittelt. Die Rollen und Aufgaben von Betriebsärzten, Arbeitssicherheitsfachkräften, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaften werden genau beleuchtet. Dabei bearbeiten
die Teilnehmer/innen betriebliche Themenstellungen und bekommen einen Einblick in die
Praxis anderer Betriebe. Zielsetzung ist die Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
»» Gesetzliche Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes
»» Gesetzliche Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers
»» Bestellung und Aufgaben von
Betriebsärzten und Fachkräften für
Arbeitssicherheit
»» Gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht
»» Zusammenarbeit des Betriebsrates
mit dem Arbeitgeber, den Fachkräften
für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten
»» Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft
»» Rolle der Betriebsräte im Zusammenwirken der internen und externen
Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in dem Grundlagenseminarminar AuG I vermittelt
werden, sind wünschenswert
40
Termin 1
Datum
03.05.2015 - 08.05.2015
SeminarnummerAuG_G2_15-03
Ort Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 506,–
Referent
Andreas Schuchardt
Termin 2
Datum
28.06.2015 - 03.07.2015
SeminarnummerAuG_G2_15-02
Ort
Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 620,20
Referenten
Detlef Fuhrmann, Igor Scholz
Termin 3
Datum
13.09.2015 - 18.09.2015
SeminarnummerAuG_G2_15-01
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 670,–
Referenten
Hermann Regal, Dieter Schreiber
betriebsräte
akademie
bayern
41
Gesundheitsmanagement als
Aufgabe des Betriebsrates
Arbeitsorganisations- und
Stressmanagement im
Betriebsratsgremium
Stressmanagement, Gesundheitsberatung,
eigene und betriebliche Praxis
Termin
20.07.2015 - 24.07.2015
Seminarnummer
Ges_02_15-02
Ort
Hotel Alpenblick,
Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Susanne Scale
Gesundheit wird im Betrieb und im Betriebsratsgremium all zu oft erst thematisiert, wennaus „Gesundheit“ „Krankheit“ geworden ist. Das Seminar befasst sich mit Belastungen
im Betrieb unter dem Fokus der Gesundheit als einer ganzheitlichen Aufgabe für den
Betriebsrat. Besonderes Augenmerk legt das Seminar auf die Behandlung des Themas
„Stress“ als eine Ursache für viele Krankheitssymptome. Vor dem Hintergrund einer anstrengenden und in der Regel belastenden Tätigkeit ist es wichtig, sich mit dem Thema
„eigene Gesundheit“ auseinanderzusetzen und die Verantwortung für die Kollegen/innen
im Betriebsratsgremium in der Rolle als Betriebsratsvorsitzender/e, Stellvertreter/in oder
Freigestellte/r zu reflektieren. Im Seminar wird auf die individuelle und die Situation im
Betrieb eingegangen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen im betrieblichen Alltag ab.
Betriebliche Erfahrungen mit dem Thema Gesundheit
»» Betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Integration der psychischen Belastungen
bei Büroarbeitsplätzen
»» Stress als Faktor der Gesundheitsgefährdung
--Grundlagenwissen zum Thema „Stress“
--Auswirkungen von Stress auf Denken und Tätigkeiten
--Möglichkeiten der Stressbewältigung (Arbeitswelt-/Alltagstauglich)
--Zeitorganisation als Betriebsrat/ Betriebsratsorganisation
»» Ernährung, Bewegung und Entspannung sind grundlegend für die Gesundheit
--Situation im Betrieb/Eigene Situation als Betriebsratsvorsitzender/vorsitzende,
Stellvertreter/in, Freigestellte/r
»» Gesundheit als Führungsaufgabe
--Situation im Betriebsratsgremium und im Betrieb
»» Gesundheitsvorsorge: Was gehört dazu?
»» Biorhythmus / Bedeutung von Regenerationsphasen während und nach der Arbeit
»» Grundlegende Kompetenzen in der Beratung zum Thema „Gesundheit“
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
42
Die Arbeit im Betriebsrat ist komplex. Es laufen Fristen und vom eigenen Handeln sind
die Kolleg/innen betroffen. Als Betriebsratsmitglied versucht man seine Arbeit verantwortungsbewusst zu übernehmen und den Ansprüchen der Kolleg/innen gerecht zu werden.
Das führt zu psychischen Belastungen und Stress. Da wird gute Selbstorganisation und ein
kluges Stressmanagement zur Schlüsselkompetenz. Im Seminar wird auf die individuelle
Situation als Betriebsratsmitglied eingegangen und die Teilnehmer/innen lernen sowohl
Stress zu vermeiden als auch mit Stress umzugehen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen und eine verbesserte Arbeitsorganisation im
Alltag als Betriebsratsmitglied ab.
»» Zeit- und Zielplanung in der Betriebsratsarbeit
--Situationsanalyse
--„Zeit-Diebe“ erkennen
--Stärken- und Schwächenanalyse
--Organisationsprinzipien
--Rationeller Umgang mit Informationen
--Umgang mit Störungen
--Führung und Delegation als Instrument des Zeitmanagements
»» Modernes Selbstmanagement für Betriebsräte
--Methoden der Stressbewältigung
--Praktische Übungen zur Bewältigung von Stress
--Achtsamer Umgang mit sich und anderen
--„Antreiber“ des eigenen Verhaltens erkennen
--Grenzen setzten – Grenzen wahren – Grenzen öffnen
--Verantwortung übernehmen
--Ziele setzten – Zukunft gestalten
--Vom Hamster im Rad zum Fels in der Brandung
Termin
20.09.2015 - 25.09.2015
Seminarnummer
Ges_02_15-01
Ort
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Susanne Scale
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
43
»» Entgeltgestaltung I
»» Entgeltgestaltung II – Teil A
»» Entgeltgestaltung II – Teil B
»» ERA-TV Kompakt: Arbeitsbewertung /
Überblick
»» Eingruppierung und Entgeltchancen in
indirekten Bereichen
»» Überprüfung der Eingruppierung nach der
ERA-Einführung
»» Arbeitszeitregelungen im Betrieb
„Es gibt nur eins, was
auf Dauer teurer ist als
Bildung, keine Bildung.“
John F. Kennedy.
Tarifvertrag und Entgelt
45
Entgeltgestaltung I
Grundlagenseminar
Termin 1
04.05.2015 - 08.05.2015
Seminarnummer 1
ETG_01_15-01
Termin 2
26.10.2015 - 30.10.2015
Seminarnummer 2
ETG_01_15-02
Ort für beide Termine
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten pro Termin
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 574,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte sind fast täglich mit Fragen der Entgeltgestaltung konfrontiert. Arbeitnehmer/
innen fühlen sich oft nicht richtig entlohnt. Doch wie setzt sich das individuelle Entgelt
zusammen? Dabei geht es um die Fragen der Eingruppierung, des Entgeltgrundsatzes
sowie um das Thema menschliche Leistung und deren Bezahlung. Die Tarifverträge und
die Mitbestimmungsparagrafen des Betriebsverfassungsgesetzes legen hierzu die Bedingungen fest. Im Seminar werden die unterschiedlichen Entgeltbestandteile und deren
Zustandekommen behandelt. Die Teilnehmer/innen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Einflussgrößen bei der Entgeltfindung.
»» Arbeitsgestaltung im Betrieb
»» Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher
Entgeltpolitik
»» Bedeutung von Tarifverträgen
»» Entgeltaufbau und Entgeltsystematik
»» Die verschiedenen Entgeltbestandteile
»» Arbeitsbeschreibung, Bewertung und
deren Begründung
»» Was ist ein Entgeltrahmentarifvertrag
»» Tarifpolitische Perspektiven
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
„Bildung ruht auf drei
mächtigen Säulen:
Geist, Natur und Kunst.“
Heinrich Martin
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Entgeltgestaltung II Teil A und B“
46
47
Termin
02.03.2015 - 06.03.2015
Seminarnummer
MTE_3a_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Entgeltgestaltung II – Teil A
Entgeltgestaltung II – Teil B
Richtig eingruppieren in Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie
mit und ohne ERA-Tarifvertrag
Leistungsgestaltung in Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie
mit und ohne ERA-Tarifvertrag
Richtig eingruppieren? Aber wie - in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller und radikaler verändert und immer wieder neue Arbeitsbeziehungen in immer kürzerer Zeit hervorbringt? Die ERA-Tarifverträge bieten hierfür neue Instrumente an. Richtig genutzt, können
sie in eine anforderungsgerechte und tarifkonforme Eingruppierung umgesetzt werden.
Das Handwerkzeug dafür erarbeiten wir in diesem Seminar. Aber wir reden nicht nur,
sondern wir bereiten auch ausgehend von typischen Handlungssituationen den Transfer in
die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an
nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie.
Der Wandel in der Leistung- und Entgeltbemessung durch ERA-Regelungen eröffnet neue
Möglichkeiten für eine bessere Leistungsgestaltung. Ausgehend von einem menschenund aufwandsorientierten Leistungsbegriff setzen wir uns in diesem Seminar mit dem
Handwerkszeug zur Leistungsregulierung auseinander. Dazu gehören auch die tariflichen
Eckpunkte bei den Entgeltgrundsätzen und -methoden. Wir werten eine Zeitstudie aus und
verschaffen uns einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Besonderes
Gewicht legen wir auf die Gestaltung von Prämienentgelt. Wir diskutieren betriebliche Regelungen mit unterschiedlichen Bezugsgrößen und Kennziffern und arbeiten gemeinsam
die Chancen und Risiken der jeweiligen Modelle heraus. Mit praktischen Übungen und
anhand von Fallbeispielen bereiten wir den Transfer in die betriebliche Praxis der Interessenvertretung vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht
tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie.
»» Der Konflikt um Entgelt und Leistung
»» Arbeitsbewertung – was ist das?
»» Einordnung der Grundentgeltdifferenzierung in die Tarifsystematik
und neue Regelungen in den ERATarifverträgen
»» Grundsätze zur Eingruppierung
»» (Anforderungsbezug und ganzheitliche
Betrachtung der Anforderungen)
»» Beschreibung und Bewertung der
Arbeitsaufgaben
»» Die Rolle der Orientierungsbeispiele
»» Eingruppierung in der Praxis anhand
von Fallbeispielen
»» Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
bei Eingruppierung, Umgruppierung
und Versetzung
Referentin
Ursula Eiter
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Entgeltgestaltung II Teil B“
48
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
»» Definition des Leistungsbegriffs
»» Mitbestimmung des Betriebsrats über
die Höhe der abverlangten Leistung
»» Prinzipien und Gestaltung der Entgeltgrundsätze und -methoden (Akkord,
Prämie, Zielentgelt, Zeitentgelt)
»» Bezugsgrößen und Kennziffern zur
Leistungsbemessung (für „direkte“
und „indirekte“ Bereiche)
»» Überblick über die Datenermittlungsmethoden
»» Bewerten einer Zeitstudie
»» Konfliktlösungsmechanismen
Termin
19.10.2015 - 23.10.2015
Seminarnummer
MTE_3b_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Ursula Eiter
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
49
Termin
Entgeltgestaltung II – Teil A
Entgeltgestaltung II – Teil B
Speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und
Elektroindustrie
Speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und
Elektroindustrie
Richtig eingruppieren in den verschiedenen Branchen in Bayern
Leistungsgestaltung in den verschiedenen Branchen in Bayern
23.03.2015 - 27.03.2015
Seminarnummer
ExB_33_15-1a
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Ursula Eiter
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Entgeltgestaltung II - Teil B“
50
Termin
22.06.2015 - 26.06.2015
Wie viel ist die Arbeit wert? Welche Grundsätze sind für die Bewertung von Arbeit wichtig?
Mit welchen Merkmalen wird die Arbeit bewertet? Was passiert, wenn sich meine Arbeit
verändert oder ich auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werde? Welche Möglichkeiten
gibt es für die Beschäftigten und den Betriebsrat, eine Eingruppierung zu reklamieren?
Welche Aufgaben kommen auf den Betriebsrat zu - wo gibt es welche Unterstützung? In
diesem Seminar werden wir uns die verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitsbewertung und Eingruppierung erarbeiten. Wir bieten den Betriebsräten konkrete Hilfestellungen zu den Fragen Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Ausgehend
von typischen Handlungssituationen bereiten wir anhand von Fallbeispielen die Umsetzung
in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch
an nicht tarifgebundene Betriebe.
»» Grundsätze der Entgeltdifferenzierung (Eingruppierung)
--Anforderungs- versus Qualifikationsbezug
--Eingruppierungssysteme
--Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen
--Eingruppierungsmerkmale
--Die Rolle von tariflichen Beispielen
»» Anforderungen an eine Arbeitsbeschreibung
»» Möglichkeiten zur Beteiligung der Beschäftigten bei der Beschreibung ihrer Tätigkeit
»» Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen
»» Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
Viele Unternehmen sind bereits aus dem Leistungslohn geflüchtet bzw. bereiten dies vor.
Einige bieten veränderte Leistungslohnregelungen an. In den Zeitlohnbereichen prägt immer häufiger der Leistungsdruck den Arbeitsalltag. Zunehmend erleben die Betriebsräte
Symptome von Überlastung, auch und gerade von Beschäftigten aus den „indirekten Bereichen“. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat, um dem entgegen treten
zu können und eigene Vorstellungen zu realisieren? In diesem Seminar erarbeiten wir
uns die Möglichkeiten der Leistungsgestaltung. Dazu gehören auch die richtige Auswahl
der Bezugsgröße/Kennziffer zur jeweiligen Leistungsbemessung und die Anwendung der
verschiedenen Entgeltmodelle. Wir werten eine Zeitstudie aus und verschaffen uns einen
Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Das Seminar bietet Hilfestellung
bei der Entscheidung über die Auswahl des Entlohnungsgrundsatzes und der Entgeltmethode sowie der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Das Seminar richtet sich sowohl
an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe.
»» Prinzipien und Gestaltung der Entlohnungsgrundsätze und -methoden (Zeitlohn,
Akkord, Prämie)
--Leistungsdefinitionen
--Mitbestimmungsrechte über die Höhe der abgeforderten Leistung
--Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung
--Anforderungen an Entgeltmodelle
»» Überblick zu den Datenermittlungsmethoden - Bewerten einer Zeitstudie
»» Leistungsgestaltung in der Praxis anhand von Fallbeispielen
»» Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates, u. a. Eckpunkte zu Betriebsvereinbarungen
Seminarnummer
ExB_33_15-1b
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Ursula Eiter
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
51
ERA-TV Kompakt:
Arbeitsbewertung / Überblick
Termin
06.12.2015 - 11.12.2015
Seminarnummer
MTE_02_15-02
Ort
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Entgeltgestaltung II“
52
Jeder Betriebsrat muss wissen, welche Entgeltsysteme im Betrieb zur Anwendung kommen und wie sie funktionieren. Das Seminar gibt einen Überblick über die komplexe
Thematik des ERA-Tarifvertrages. Zentrales Element ist die Arbeitsbewertung und die
Abgeltung von Belastungen. Dabei werden die Methoden der Leistungsentgeltermittlung
ebenso vermittelt, wie die Konfliktlösungsinstrumente. Ein Muss für alle, die in Entgeltfragen mitreden sollen.
»» Der Entgeltaufbau nach ERATarifvertrag
»» Die Aufgaben des Betriebsrats
»» Die Bedeutung des Gesundheitsschutzes und der Belastungsbewertung
»» Die Methoden zur Ermittlung des
Leistungsentgelts
»» Konfliktlösungsmöglichkeiten im
betrieblichen Alltag
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
Eingruppierung und
Entgeltchancen in
indirekten Bereichen
Die abgeforderten Arbeitsaufgaben richtig bewerten und entsprechend einzugruppieren
ist nicht nur eine Frage der Wertschätzung, es ist originär eine Frage der Entgeltchance.
Gerade in den Bereichen Einkauf, Verkauf, Arbeitsvorbereitung, Entwicklung, Konstruktion und auch Personal erleben die Beschäftigten eher Willkür anstelle tariflichen Rechts.
Deshalb wird in diesem Seminar mit konkreten Fallbeispielen aus den Teilnehmerbetrieben gearbeitet und deren Umsetzung auf der Grundlage unserer Schlichtungserfahrungen
erörtert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Transfer des ERA in die betriebliche Praxis.
»» Eingruppierungshierarchien in den
jeweiligen Bereichen
»» Analyse der entsprechenden Aufgabenbeschreibungen
»» Verwendung passender Orientierungsbeispiele
»» Bedeutung des Handlungsspielraums
»» Vergleich mit ähnlichen Schlichtungsfällen
»» Durchsetzung mittels juristischem
und/oder politischem Vorgehen
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Eingruppierungswissen bzw. Eingruppierungserfahrung mit dem
bayerischen ERA-TV
Termin
09.11.2015 - 13.11.2015
Seminarnummer
ETG_11_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referenten
Andreas Fischer,
Willi Rembs
53
Termin
11.02.2015 - 13.02.2015
Seminarnummer
Update ERA – Erfahrung
und Praktische Umsetzung
Überprüfung der Eingruppierung nach der ERA-Einführung
Entgeltgestaltung mit den ERA-Tarifverträgen
Arbeitsbewertung/Entwicklung in der Arbeitsaufgabe
In diesem Seminar werden die früheren Kenntnisse aus der Einführungsphase des ERATarifvertrages reaktiviert, aktualisiert und um die inzwischen gewonnen Erfahrungen im
praktischen Umgang mit den Tarifverträgen erweitert. Besondere betriebliche Problemstellungen werden im Seminar aufgegriffen und mit ersten Tipps und Hinweisen für Lösungsansätze diskutiert.
Veränderungen in der Arbeitsorganisation, in der technischen und technologischen Entwicklung im Unternehmen bewirken auch Veränderungen für die Anforderungen der
Beschäftigten. Die individuelle Weiterentwicklung und die sich dadurch verändernden
Kompetenzen bedingen häufig zusätzliche und höherwertige Anforderungen für die Arbeitnehmer/innen. Dies führt nicht automatisch zu einer Anpassung der Aufgabenbeschreibung und in den seltensten Fällen zu einer Höhergruppierung. Im Seminar werden an realistischen, aktuellen betrieblichen Situationen und Fallbeispielen Veränderungen analysiert
und für tarifvertragskonforme Eingruppierungen aufbereitet. Juristische und politische
Durchsetzungswerkzeuge werden umsetzungsorientiert erörtert.
MTE_02_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 322,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Entgelt-Grundlagenseminaren vermittelt werden
sowie eigene praktische Erfahrungen werden vorausgesetzt • Zielgruppe: Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Termin 1
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referent
Willi Rembs
Datum
12.10.2015 - 14.10.2015
SeminarnummerETG_11_15-02
Ort
Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof
Seminargebühr
€ 720,–
Unterkunft und Verpflegung € 296,60
Termin 2
Datum
26.10.2015 - 28.10.2015
SeminarnummerETG_11_15-03
Ort Hotel Erb, Parsdorf
Seminargebühr
€ 720,–
Unterkunft und Verpflegung € 388,–
„Die Bildung wird täglich
geringer, weil die Hast
größer wird.“
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Eingruppierungswissen bzw. Eingruppierungserfahrung mit dem
bayerischen ERA-TV sowie Kenntnisse über die betriebliche Arbeitsorganisation sind
notwendig
Friedrich Wilhelm Nietzsche
54
55
Termin
12.10.2015 - 14.10.2015
Seminarnummer
ETG_06_15-02
Ort
Hotel Alpenblick,
Ohlstadt
Termin
14.09.2015 - 16.09.2015
Seminarnummer
Entgeltgestaltung in
Betrieben ohne Tarifbindung
Der Manteltarifvertrag der
bayerischen Metall- und
Elektroindustrie
Fokusseminar
Fokusseminar
Immer mehr Betriebe entziehen sich einer Tarifbindung oder sind erst gar nicht tarifgebunden. Dann stellt sich die Frage, wie die Entgelte der Arbeitnehmer/innen geregelt werden
sollen. Was kann und darf der Betriebsrat hier regeln? Welche Rechte stehen dem Betriebsrat bei der Entgeltgestaltung im tariflosen Betrieb zu? Mit diesen Fragen beschäftigt
sich dieses Seminar. Es werden anhand von praktischen Beispielen verschiedene Vergütungssysteme und leistungsbezogene Entgeltbestandteile im nicht (mehr) tarifgebundenen
Betrieb erläutert.
Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. die Aufgabe, darauf zu achten, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. In dem Seminar „Der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Bayern“ lernen die Teilnehmer/innen die Inhalte des MTV kennen
und auszulegen. Es werden Absprachen und Protokollnotizen zwischen den Tarifparteien
erläutert. Das Zusammenwirken von Gesetz und Tarifvertrag wird an den entsprechenden
Stellen vermittelt.
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 260,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referent: Gerald Schmitt • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe:
Betriebsräte
Die TV der bayerischen
Metall- und Elektroindustrie –
ein Überblick
Grundlagen der
Schichtplangestaltung
Fokusseminar
Fokusseminar
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die geltenden
Tarifverträge eingehalten und durchgeführt werden. Allein in Bayern kommen in der Metall- und Elektroindustrie ca. 30 verschiedene Tarifverträge zur Anwendung. Das Seminar
gibt einen Überblick über diese Tarifverträge und vermittelt deren wichtigste Inhalte. Im
Seminar werden die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Umsetzung der Tarifverträge erläutert.
Schichtarbeit, ein Instrument zur Ausweitung der Betriebsnutzungszeit, ist ein kontrovers
diskutiertes Thema in den Betrieben. Einerseits ist bekannt, dass Schichtarbeit zur Schädigung der Gesundheit führen kann andererseits sehen viele Arbeitnehmer/innen nur die
finanziellen Aspekte. In diesem Spannungsfeld muss der Betriebsrat bei der Schichtplangestaltung seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen. Im Seminar werden Möglichkeiten
des Betriebsrats zur Schichtplangestaltung unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse vermittelt.
Ort
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
56
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 260,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referent: Gerhard Klamet • Freistellung: § 37 Abs. 6
BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich •
Zielgruppe: Betriebsräte • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen
des Arbeitsrechts II“
Seminarnummer
MTE_01_15-02
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 345,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referentin: Ursula Eiter • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen
wir „Arbeitsrecht für Betriebe ohne Tarif“
MTE_01_15-03
Termin
23.03.2015 - 25.03.2015
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 322,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referentin: Ursula Eiter • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt
werden, sind wünschenswert • Zielgruppe: Betriebsräte
Ort
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
Termin
23.11.2015 - 25.11.2015
Seminarnummer
Zei_01_15-02
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH,
Beilngries
57
Arbeitszeitregelungen
im Betrieb
Termin
09.11.2015 - 13.11.2015
Seminarnummer
Zei_02_15-01
Ort
Hotel Sonnengarten,
Bad Wörishofen
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 580,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Ursula Eiter
58
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steckt den Rahmen für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer/innen mit dem Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung
zu gewährleisten. Der Betriebsrat bestimmt gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber, wann
im Betrieb gearbeitet wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Da die Mitbestimmung
in Arbeitszeitfragen ein zentraler Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist, muss der
Betriebsrat die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen.
»»
»»
»»
»»
»»
»»
Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
Arbeitszeitrelevante Bestimmungen in anderen Gesetzen
Tarifvertragliche Vorgaben
Arbeitszeitverringerung/-erhöhung nach dem TzBfG
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in Arbeitszeitfragen
Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis
--Verschiedene Schichtmodelle
--Flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit, Zeitkonten
--Vertrauensarbeitszeit: Vor- und Nachteile
--Kapovaz: Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall
»» Überprüfung von Betriebsvereinbarungen auf ihre Zulässigkeit
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
„Bildung ist die Fähigkeit,
Wesentliches von
Unwesentlichen zu
unterscheiden.“
Paul de Lagarde
59
»» Wirtschaftliche Grundlagen –
»» Einsteigerseminar
»» Wirtschaftliche Grundlagen –
»» Aufbauseminar
»» Wirtschaftliche Grundlagen –
»» Fortgeschrittenenseminar
»» Wirtschaftliche Grundlagen –
»» Gruppe 1+2 aus 2013/2014
»» Best Practice Öffentlichkeitsarbeit
»» Überzeugend reden und argumentieren
»» Zielgerichtet Gespräche führen
»» Mit Konflikten konstruktiv umgehen
»» Verhandlungen erfolgreich führen
»» Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern
Teil I – III
»» Als Betriebsrat professionell beraten und
begleiten
„Bildung ist das, was
übrig bleibt, wenn wir
vergessen, was wir
gelernt haben.“
Edward Frederick
Lindley Wood
Weitere Fachseminare
61
Wirtschaftliche Grundlagen
für Betriebsräte und
Wirtschaftsausschüsse
Endlich Durchblick bei den Unternehmenszahlen
– Einsteigerseminar –
Termin
13.04.2015 - 17.04.2015
Seminarnummer
WAG_01_15-01
Ort
Hotel Alpenblick,
Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 1785,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in
Aufsichtsräten
Referentinnen
Liliane Decker,
Sandra Schneider
62
Für Mitglieder von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten ist es für
ihre Arbeit entscheidend, dass sie ihre Informationsrechte sachkundig und umfassend
wahrnehmen und diese Daten dann auch aufbereiten können.
Hinweis
Im Mittelpunkt des Seminars steht deshalb das Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher
Informationen sowie die Erarbeitung wichtiger Kennzahlen. Besonderer Wert wird dabei
auf den Praxisbezug gelegt.
Im November 2015 (Termin: 16.11.-20.11.2015) schließt ein Aufbauseminar thematisch
an und in 2016 (Termin: 25.01.-29.01.2016) folgt ein Fortgeschrittenenseminar.
Deshalb erfolgen die Übungen zur Kennzahlenanalyse auf Basis veröffentlichter Jahresabschlüsse mit Unterstützung des Excel-Analyse Tools BIWIN.
Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses bzw. von Betriebsräten in
Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss – Rechtlicher Teil I –
»» Errichtung des Wirtschaftsausschusses
»» Benennung und Abberufung von Wirtschaftsausschuss-Mitgliedern
»» Amtszeit und Geschäftsführung des Wirtschaftsausschusses
»» Schulungsanspruch von Wirtschaftsausschuss-Mitgliedern
»» Schutz von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses
»» Allgemeine Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses bzw. des Betriebsrates in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss
»» Durchsetzung der Informationsrechte
»» Hinzuziehung von Sachverständigen
Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher Informationen I:
»» Grundlagen des internen und externen Rechnungswesens
»» Einführung in den Jahresabschluss und seine Bestandteile:
--Bilanz
--Gewinn- und Verlustrechnung
--Anhang und Lagebericht
--Cashflow-Rechnung
»» Erste Kennzahlen zur Analyse des Jahresabschlusses
Bei dem Seminar handelt es sich um das Einsteigerseminar zur Seminarreihe „Endlich
Durchblick bei den Unternehmenszahlen“.
Es wird angestrebt, dass die Teilnehmer/innen des Einsteigerseminars auch die Folgeseminare besuchen um eine umfassende Qualifizierung zu erhalten. Alle Seminare
der Reihe gliedern sich in einen rechtlichen und einen betriebswirtschaftlichen Teil. Die
Referentinnen führen alle drei Seminare durch.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
betriebsräte
akademie
bayern
63
Termin
16.11.2015 - 20.11.2015
Seminarnummer
WAG_02_15-01
Ort
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 1785,–
Unterkunft/Verpflegung: € 574,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in
Aufsichtsräten
Referentinnen
Liliane Decker,
Sandra Schneider
Wirtschaftliche Grundlagen
für Betriebsräte und
Wirtschaftsausschüsse
Wirtschaftliche Grundlagen
für Betriebsräte und
Wirtschaftsausschüsse
Endlich Durchblick bei den Unternehmenszahlen
– Aufbauseminar –
Endlich Durchblick bei den Unternehmenszahlen
– Fortgeschrittenenseminar –
Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses bzw. von Betriebsräten in
Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss – Rechtlicher Teil II »» Aufgaben und besondere Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
»» nach § 106 BetrVG
»» Informationspflichten des Wirtschaftsausschusses nach § 108 BetrVG
»» Vorlage von bzw. Einsichtnahme in Unterlagen
»» Unterrichtung der Beschäftigten über die wirtschaftliche Lage nach § 110 BetrVG
»» Durchsetzung der Rechte des Wirtschaftsausschusses oder alternativ des Betriebsrates
»» Verschwiegenheitspflichten des Betriebsrates bzw. der Wirtschaftsausschussmitglieder, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
»» Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, insbesondere die Einsetzung der Einigungsstelle einschließlich Verfahrensablauf
Ziel dieses Fortgeschrittenenseminars ist es, in den vorhergehenden Seminarblöcken erworbenes rechtliches und betriebswirtschaftliches Wissen aufzufrischen, zu vertiefen und
systematisch zu erweitern.
Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher Informationen II:
»» Wiederholung und Vertiefung der Bestandteile des Jahresabschlusses
»» Analyse des Jahresabschlusses. Wesentliche Kennzahlen zur Analyse der Finanz-,
Vermögens- und Ertragslage
»» Einführung in das Excel-Tool BIWIN
»» Einführung anhand eines Beispiel-Jahresabschlusses
»» Erste Schritte zur Analyse des jeweils eigenen Jahresabschlusses mit Unterstützung
des Excel-Analyse Tools BIWIN.
»» Grundlagen des Controlling
--Operatives Controlling
--Strategisches Controlling
»» Aufbau eines Kostenrechnungssystems.
Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses bzw. von Betriebsräten in
Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss – Rechtlicher Teil III –
»» Informations- und Mitbestimmungsrechte des BR bei Betriebsänderungen und (Teil-)
Betriebsübergang, Formen von Betriebsänderungen und Abgrenzung Betriebsübergang
»» Ablauf von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen
»» Verhandlungsverlauf bis zur Einigungsstelle
Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher Informationen III:
»» Auffrischung und Vertiefung von Kennzahlen zur Analyse des Jahresabschlusses
»» Analyse des jeweiligen Firmen-Jahresabschlusses mit dem Excel-Tool BIWIN
»» Ableitung der Erkenntnisse im Rahmen des Aufbaus einer innerbetrieblichen Früherkennung von Chancen und Risiken
»» Controlling: Auffrischung und Vertiefung der Themen aus Block II sowie
--Planung und Unternehmenssteuerung
--Deckungsbeitragsrechnung
--Wirtschaftliche Auswirkungen von Betriebsänderungen
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind Vorkenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich erforderlich. Der Besuch des Einsteiger- und Aufbauseminars ist Voraussetzung. Das Seminar
versteht sich als Fortgeschrittenenseminar.
Termin
25.01.2016 - 29.01.2016
Seminarnummer
WAG_02_16-01
Ort
Hotel Alpenblick,
Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 1785,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in
Aufsichtsräten
Referentinnen
Liliane Decker,
Sandra Schneider
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Der Besuch des Einsteigerseminars der Seminarreihe ist
Voraussetzung
64
65
Termin
08.06.2015 - 12.06.2015
Seminarnummer
WAG_04_15-01
Ort
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 1785,–
Unterkunft/Verpflegung: € 574,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in
Aufsichtsräten
Referentinnen
Liliane Decker,
Sandra Schneider
Wirtschaftliche Grundlagen
für Betriebsräte und
Wirtschaftsausschüsse
Krisen frühzeitig erkennen
Endlich Durchblick bei den Unternehmenszahlen
Fokusseminar
Aufbauseminar für die Gruppen 1 und 2 aus der Reihe 2013/2014
Wenn es darum geht, Kosten zu reduzieren, Arbeitnehmer/innen zu entlassen oder Vergünstigungen zu streichen und unbezahlte Mehrarbeit zu fordern, argumentiert die Unternehmensleitung gerne mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Wie die wirtschaftliche
Situation einzuschätzen ist, ob überhaupt, und wenn ja, wie groß die Krise und wie stark
der Handlungsbedarf ist, ist aber oft Auslegungssache. Die Geschäftsführung hat in ihrer
Rolle eine andere Wahrnehmung als die Arbeitnehmer/innen. Sie lernen, welche Möglichkeiten es zur nachhaltigen Sicherung des Betriebs und der Arbeitsplätze gibt und sind so
ein kompetenter Gesprächspartner für Arbeitgeber und Belegschaft.
Ziel dieses weiterführenden Aufbauseminars ist es, dass in den Seminarblöcken
2013/2014 erworbenes rechtliches und betriebswirtschaftliches Wissen aufzufrischen, zu
vertiefen und systematisch zu erweitern.
Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses bzw. von Betriebsräten in
Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss – Rechtlicher Teil IV –
»» Vertiefung zu Inhalt und Schranken von Sozialplanvereinbarungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
»» Besonderheiten bei Interessensausgleich- und Sozialplanverhandlungen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen im Rahmen einer Insolvenz
»» Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses bei Betriebs-/ Teilbetriebsübergang
nach § 613a BGB
»» Formulierungsbeispiele für Regelungen im Sozialplan/ bzw. in einer Überleitungsvereinbarung
»» Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bei
der Aufstellung von Sozialplänen, insbesondere
Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher Informationen I:
»» Jahresabschluss nach HGB - Wiederholung und Vertiefung
»» Analyse der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens - Controlling
Hinweis:
Anknüpfendes Aufbauseminar zur Seminarreihe „Endlich Durchblick bei den Unternehmenszahlen“. Der Teilnehmerkreis besteht aus den Teilnehmern der Gruppe 1 und 2 der
Einsteiger-, Aufbau- und Fortgeschrittenenseminare in den Jahren 2013/2014.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind Vorkenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich erforderlich. Der Besuch der Einsteiger-, Aufbau- und Fortgeschrittenenseminar in 2013/2014 ist
Voraussetzung. Das Seminar versteht sich als weiterführendes Aufbauseminar.
66
Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 260,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referent: Walter Vogt • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG •
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe: Betriebsräte
Termin
07.10.2015 - 09.10.2015
Seminarnummer
WiS_08_15-01
Ort
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
Beschäftigung sichern durch
Innovationsprozesse
Fokusseminar
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen gilt als wichtiger Faktor für deren nachhaltiges
Bestehen und für sichere Arbeitsplätze. Ziel ist es, Alternativen zu kurzfristigen Shareholder Value-Konzepten zu entwickeln und diese betrieblich durchzusetzen. Für Betriebsräte ist es wichtig, die rechtlichen Ansatzpunkte und die bestehenden Werkzeuge und
Unterstützungsangebote zu kennen. Es geht darum, gemeinsam herauszuarbeiten, dass
sich Betriebsräte als aktive Mitgestalter betrieblicher Innovationsprozesse einbringen und
positionieren.
Seminargebühr: € 480,– • Unterkunft/Verpflegung: € 156,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Referentinnen: Tanja Fondel, Antje Utecht • Freistellung:
§ 37 Abs. 6 BetrVG • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe:
Betriebsräte
Termin
11.11.2015 - 12.11.2015
Seminarnummer
WiS_07_15-01
Ort
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
67
Best Practice
Öffentlichkeitsarbeit
Neue Ideen von Praktiker/innen für Praktiker/ innen
im Betriebsrat
Termin
17.05.2015 - 22.05.2015
Seminarnummer
BSB_07_15-01
Ort
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referenten
Michael Rasch,
Winfried Sicklinger
Das Werkzeug „Öffentlichkeitsarbeit“ für die Aufgaben und Anliegen des Betriebsrats nutzen. Das bestimmt die Praxis von Betriebsräten, die sich aktiv darum kümmern, die Kommunikation mit den Kolleg/innen zu gestalten. Dazu gibt das Seminar Anregungen. Im kollegialen Praxisaustausch und von Medienspezialisten lernen die Teilnehmer/innen, wie die
Betriebsratsarbeit in Punkto Öffentlichkeitsarbeit noch besser werden kann. Sie gewinnen
neue Ideen, wenn es um praktische Ansätze, konkrete Aktionen, Betriebsversammlungen
oder Plakate geht. Das Seminar leitet an, dabei auf Themen zu achten, Inhalte zu übersetzen in Nutzen für die entsprechenden Zielgruppen auf der betrieblichen Ebene. Es zeigt,
wie nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat funktioniert. Die Teilnehmer/innen
sehen, wie Beschäftigte beteiligt werden können. So sind diese mittendrin statt nur dabei.
So sind Betriebsräte stolz auf ihre Erfolge und begeistern andere. So entwickelt sich ein
betriebliches Netzwerk. Es entsteht ein transparenter Betriebsrat, der erfolgreiche Arbeit
macht und an Glaubwürdigkeit gewinnt.
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Klar und sichtbar:
Flipchartgestaltung für
die Betriebsratsarbeit
Fokusseminar
An vielen Stellen in der alltäglichen Betriebsratsarbeit kann eine professionelle Visualisierung helfen. Das Flipchart ist das ideale Präsentationsmedium für Besprechungen und
Workshops, aber auch für viele Präsentationen, Dokumentationen oder Beratungen. Sein
kompetenter Einsatz reduziert komplexe Inhalte, erleichtert deren Einprägsamkeit und hilft
bei der Kommunikation und der Arbeit im Team. Im Seminar erlernen die Teilnehmer/
innen anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit, Flipcharts passend
zu gestalten.
Seminargebühr: € 480,– • Unterkunft/Verpflegung: € 198,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Niederbayern • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX •
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Zielgruppe: Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Termin
20.04.2015 - 21.04.2015
Seminarnummer
BSB_07_15-05
Ort
Hotel Alpenblick,
Ohlstadt
Ziele und Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen übersetzen
Medienkatalog für die betriebliche Umsetzung
Image und Werte beeinflussen unsere Kommunikation
Gespräche positiv führen und Botschaften transportieren
Wen interessiert was?
Betriebsversammlungen anderes gestalten
Informationsrechte- und pflichten des Betriebsrats
Vom Aushang zur Kampagne
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Vorkenntnisse sind nicht erforderlich
„Bildung kennt keine
Standesunterschiede.“
Konfuzius
68
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Termin
13.07.2015 - 17.07.2015
Seminarnummer
BSB_01_15-01
Ort
Hotel Alpenblick,
Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Sabine Heck
Überzeugend reden
und argumentieren
Zielgerichtet
Gespräche führen
Rhetorik I
Rhetorik II
Auf der Betriebsversammlung eine Rede halten und dabei authentisch bleiben? Im Seminar haben die Teilnehmer/innen die Möglichkeit das im kleinen Kreis auszuprobieren und
professionelles Feedback zu bekommen. Die Teilnehmer/innen können sich die wichtigen
Grundprinzipien des Vortrags und der freien Rede aneignen und in Übungen ausprobieren.
Sie können ihre Präsenz überprüfen und verbessern, erhalten Rückmeldungen und Tipps
gegen das Lampenfieber. So kommt der Betriebsrat deutlich besser „rüber“.
Auch in der Hektik des Tagesablaufs möchten Betriebsräte die Sorgen, Ideen und Positionen der Gesprächspartner verstehen können. Andererseits auch konsequent und durchsetzungsstark sein. Mit dem Seminar finden die Teilnehmer/innen die nötige Balance zwischen Einfühlungsvermögen, nachhaltiger Überzeugung und Durchsetzungsfähigkeit. Die
Teilnehmer/innen finden heraus, was zu ihnen passt und was sie wollen.
»» Was soll das? Ziele formulieren und Möglichkeiten der Beteiligung einsetzen
»» Die Rede halten
--Was macht eine Rede zu einer „guten Rede“?
--Körper und Stimme einsetzen
--Frei oder mit Konzept reden?
»» Verständliche Sprache
--Die eigene Sprache sprechen und dabei verständlicher werden
--Erweitern der eigenen Ausdrucksmöglichkeiten
»» Erfolgreich argumentieren
--Argumente überzeugend formulieren
--Motive und Ziele des Gesprächspartners erkennen und berücksichtigen
»» Die Rede aufbauen
--Den Rahmen überlegen und abstecken
--Aufbau einer Rede - weg mit den Füllwörtern
--Präsenz bei Auftritt und Abgang
»» Für wen ist die Rede?
--Wer ist die Zielgruppe? Was treibt sie an? Welche Werte haben sie?
--„Draht“ zu den Zuhörern aufbauen
--Umgang mit Zwischenrufen und Fragen
»» Wohin mit Angst und Lampenfieber?
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
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»» Was ist Kommunikation?
--Grundannahmen und -modelle - Welche Ebenen der Kommunikation gibt es?
--Wie werden Informationen weitergegeben? Welche Rolle spielen Körpersignale?
»» Unterstützende Moderationstechniken
--Metaplan: Gespräche strukturieren und dokumentieren - Visualisierungstechniken
»» Wirksame Gesprächstechniken
--Aktives Zuhören: Argumente und Mitteilungen des Gesprächspartners genau
verstehen
--Welche Fragen wann stellen?
Welche Botschaften senden?
»» Wer sind die Gesprächspartner der Interessenvertretung?
--Unterschiedliche Strategien für unterschiedliche Gesprächspartner?
--Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern/Situationen
»» Ablauf eines Gesprächs
--Phasen eines Gesprächs – Rahmenbedingungen beeinflussen
--Was tun, wenn es schwierig wird?
Gespräche führen: wer fragt, der führt
»» Gute Gespräche: gute Ideen
--Wohin mit dem Herzklopfen?
--Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - Üben, üben und üben
Termin
02.11.2015 - 06.11.2015
Seminarnummer
BSB_02_15-01
Ort
Hotel Dirsch GmbH,
Emsing-Titting
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 677,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Susanne Scale
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
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Termin
12.10.2015 - 16.10.2015
Seminarnummer
BSB_03_15-01
Ort
Hotel Alpenblick,
Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Petra Flingelli
Mit Konflikten
konstruktiv umgehen
Verhandlungen
erfolgreich führen
Rhetorik III
Rhetorik IV
In vielen betrieblichen Konflikten sind Betriebsräte als Berater oder gar Vermittler gefragt.
Jede Seite verfolgt ihre Interessen. Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören für Betriebsräte
zum Handwerkszeug des betrieblichen Handelns. Im Seminar können die Teilnehmer/innen herausfinden, welche Konfliktarten es gibt und wie sie sich entwickeln. Sie gewinnen
einen Blick auf die eigenen Konfliktmuster und lernen, Konfliktgespräche vorzubereiten
und durchzuführen.
In Verhandlungen möchten Betriebsräte auf Augenhöhe mit ihrem Gegenüber sein. Oft
vermittelt das Gegenüber den Eindruck, immer einen Schritt voraus zu sein. Im Seminar
können die Teilnehmer/innen verschiedene Verhandlungsstrategien kennenlernen, welche
sich für sie eignen. Sie lernen, sich mit ihrem Team sorgfältig vorzubereiten, die Strategie
des Gegenübers einzuschätzen und sich in den verschiedenen Phasen einer Verhandlung sicher zu verhalten. Sie lernen die Ergebnisse ihres Handelns der Belegschaft zu
vermitteln.
»» Was ist ein Konflikt?
--Konflikte in Teams, Gruppen und Organisationen
--Rollen- und Zielkonflikte
--Konflikte in der betrieblichen Praxis
»» Konflikte erkennen und verstehen
--Was sind die Ursachen von Konflikten und wie zeigen sie sich?
--Wie entwickeln sich Konflikte und wie eskalieren sie?
--Wie den Stand des Konflikts bestimmen?
»» Eigenes Konfliktverhalten
--Welche Muster des Konfliktverhaltens gibt es?
--Was ist die eigene Einstellung zum Konflikt?
»» Konfliktlösung
--Eigene Verwicklung und Rolle klären
--Wie die Dynamik stoppen?
--Wie ein Beratungsgespräch vorbereiten und durchführen?
--Gesprächs- und Moderationstechnik im Konfliktgespräch
--Frühwarnsysteme und vorbeugende Maßnahmen
»» Grenzen der Konfliktklärung für einen Interessenvertreter
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
»» Erfolgreich verhandeln – aber wie?
--Was ist das Ziel der Verhandlungen? Wer ist dein Gegenüber?
--Kooperationen oder Konfrontation – was ist sinnvoll?
»» Wie verlaufen Verhandlungen?
--In welchen Phasen verlaufen Verhandlungen?
--Welche Verhandlungsstrategien gibt es?
--Wie mit dem eigenen Team vorbereiten?
--Rollen- und Aufgabenverteilung festlegen
--Sicherung und Darstellung von Verhandlungsergebnissen
»» Die Kraft des Arguments
--Wie wichtig sind Argumente in Verhandlungen?
--Wie können Argumente vorbereitet werden?
--Was tun gegen Killerphrasen? Kann Schlagfertig trainiert werden?
»» Schwierige Situationen und Fallen
--Umgang mit Manipulationen
--Wie in brenzligen Situationen handlungsfähig bleiben?
--Luft holen und daran denken: was würde die Belegschaft davon halten?
»» Verhandlungskommission
--Zusammensetzung und Sitzordnung
--Dynamik und Leitung - Verhandlungspausen
Termin
30.11.2015 - 04.12.2015
Seminarnummer
BSB_04_15-01
Ort
Hotel Dirsch GmbH,
Emsing-Titting
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 677,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Sabine Heck
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
72
73
Projekte im Betriebsrat
gekonnt meistern Teil I – III
Als Betriebsrat professionell
beraten und begleiten
Seminarreihe für Betriebsräte
Zweiteiliges Seminar
Beratungskompetenz zählt zu den Kernkompetenzen von Betriebsräten. Als „BetriebsRAT“
beraten, dabei ist jedes Betriebsratsmitglied in unterschiedlichen und vielschichtigen Themenfeldern gefordert. So geht es im Seminar auch um das WIE der Beratung: Wie kann ich
als Betriebsrat den Beratungsprozess gut gestalten? Welche Instrumente und Techniken
unterstützen mich dabei gut bei anderen anzudocken und wirksam zu beraten? In welcher
Weise kann ich neuere Coachingtechniken sowohl in die Beratung einbringen als auch für
die Weiterentwicklung des Betriebsratsgremiums nutzen?
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Betriebsräte begleiten und gestalten Reorganisations- und Umstrukturierungsprojekte
aber auch Themen der Organisations- und Personalentwicklung wie beispielsweise die
Einführung von neuen Produktionssystemen, Gesundheitsmanagementsystemen etc. Im
Zuge dieser Aktivitäten machen sie immer häufiger die Erfahrung, dass derart komplexe
Themen nicht allein von einem Ausschuss im Sinne des BetrVG bearbeitet werden können.
Vielmehr werden ausschussübergreifende Kompetenzteams erforderlich, wenn Betriebsräte die Arbeitsbedingungen adäquat und wirkungsvoll mitgestalten möchten. In diesem
Seminar wird das grundlegende Verständnis von Projektarbeit erörtert und wesentliches
Grundwissen in Verbindung mit klassischen Projektmanagementtechniken vermittelt. Die
Teilnehmer/innen bearbeiten und reflektieren im Rahmen der Seminarreihe ein eigenes
betriebliches Projekt.
Zielgruppe
Termin 1
Datum
12.10.2015 - 14.10.2015
SeminarnummerBSB_13_15-01
Betriebsräte
Datum
16.09.2015 - 18.09.2015
SeminarnummerBSB_06_15-03
Termin 2
Ort für alle drei Seminare
Hotel Dirsch GmbH,
Emsing-Titting
Seminarkosten pro Termin
Seminargebühr: € 720,–
Unterkunft/Verpflegung: € 369,–
Anmelden
Referent
Datum
Seminarnummer
Es können nur alle drei
Seminartermine
gemeinsam gebucht
werden.
74
19.10.2015 - 21.10.2015
BSB_06_15-04
Termin 3
Datum
Seminarnummer
18.11.2015 - 20.11.2015
BSB_06_15-05
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
Seminarkosten für jeden
Seminarteil
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Seminargebühr: € 720,–
Unterkunft/Verpflegung: € 260,–
Anmelden
Termin 1
Datum
23.11.2015 - 25.11.2015
SeminarnummerBSB_13_15-02v
Termin 2
Peter Weisser
Ort für beide Seminare
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Es können nur beide
t
Teile zusammen gebuch
werden.
Referent
Peter Weisser
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
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»» Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung
»» Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen
»» Gespräche führen als
Schwerbehindertenvertretung
»» Arbeits- und Sozialrecht für
Schwerbehindertenvertretung
»» Weitere Seminare für die SBV
„Das wichtigste
Resultat aller
Bildung ist die
Selbsterkenntnis.“
Ernst von Feuchtersleben
Schwerbehindertenvertretung
77
Termin 1
09.03.2015 - 13.03.2015
Seminarnummer 1
SBV_01_15-02
Termin 2
Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung
Beschäftigungssicherung
und Arbeitsgestaltung für
behinderte Menschen
Teilhabepraxis I
Teilhabepraxis II
In diesem Seminar wird die aktuelle betriebliche Wirklichkeit in Bezug auf eine menschengerechte Arbeit unter die Lupe genommen. Vermittelt werden die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Es werden Ursachen analysiert, Hintergründe
und Auswirkungen von Behinderungen erarbeitet und Handlungsspielräume ausgelotet.
Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
gefördert werden soll. Am Schluss des Seminars können Sie Ihre Aufgaben, Rechte und
Pflichten als Schwerbehindertenvertreter/in präzisieren.
Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen
– das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen.
Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um
die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar „Teilhabepraxis I“ vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und
behinderungsgerechte Arbeit erarbeitet.
13.04.2015 - 17.04.2015
Seminarnummer 1
SBV_01_15-03
Ort für beide Termine
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 574,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
78
»» Situation schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Gesellschaft
»» Behinderung: Fakten, Zahlen und
Begrifflichkeiten
»» Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit
der SBV
»» Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
»» Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV
»» Pflichten des Arbeitgebers
»» Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
»» Kooperation mit anderen betrieblichen
und außerbetrieblichen Stellen
»» Entwicklung von Perspektiven für die
weitere Arbeit der SBV – Aufbau von
Arbeitsstrukturen
Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
»» Bestandsaufnahme zur betrieblichen
und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen
»» Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX
»» Beteiligungsrechte der SBV und
die Rechte der schwerbehinderten
Menschen
»» Die Rolle der Interessenvertretungen
bei der Beschäftigungssicherung
»» Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
zur Gestaltung eines behinderungs-,
gesundheits- und altersgerechten
Arbeitsplatzes
Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
Termin 1
19.10.2015 - 23.10.2015
Seminarnummer 1
SBV_02_15-04
Termin 2
23.11.2015 - 27.11.2015
Seminarnummer 2
SBV_02_15-05
Ort für beide Termine
Kritische Akademie,
Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 574,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
79
Termin
08.03.2015 - 13.03.2015
Seminarnummer
SBV_40_15-01
Ort
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
Referentin
Susanne Scale
80
Gespräche führen als
Schwerbehindertenvertretung
Arbeits- und Sozialrecht für
Schwerbehindertenvertretung
Beratungen von Arbeitnehmer/innen, Gespräche
mit Vorgesetzten
Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV
Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu
führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche
Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative
Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren
Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der
Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei
zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese
Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten.
Schwerbehinderte/Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben
weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung
kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von
der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den
letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt
werden.
»» Gestaltung von Beratungssituationen
»» Erstkontakt und Auftragsklärung
»» Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch
»» Hilfe professionalisieren
»» Unterschiedliche Beratungsansätze
»» Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden
»» Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
»» Grundlagen der Kommunikation
»» Gesprächstechniken und -strategien
--Effektiv Fragen stellen
--Aktiv zuhören
--Überzeugungsstärke
»» Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten
»» Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht
»» Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte)
»» Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung
--Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG - Versetzungen
»» Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
--Antrags- und Entscheidungsverfahren - Widerspruch gegen eine Entscheidung
»» Der besondere Kündigungsschutz
--Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung
--Stellung der SBV - Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
--Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme
»» Das SGB IX
--Als SBV den gesetzlichen Auftrag aus dem SGB IX richtig umsetzen
--Unterstützte Beschäftigung § 38a
»» Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit)
»» Verknüpfungen im Sozialrecht
--Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten
--Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Termin
20.09.2015 - 25.09.2015
Seminarnummer
ASR_19_15_01
Ort
Hotel - Gasthof zum Hirschen,
Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
Referent
Thomas Rosenland
81
Thema
Weitere Seminare für die
SBV in diesem Heft
Für die Schwerbehindertenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik der
„Schwerbehindertenvertretung“ aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretung. Beim jeweiligen Seminar steht
dazu unter „Zielgruppe“ ein entsprechender Vermerk. Auf einige dieser Seminare wollen
wir exemplarisch hinweisen:
Thema
82
Termin
Seite
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln –
BR Kompakt Modul I
16.03. - 20.03.2015
16
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln –
BR Kompakt Modul I
22.06. - 26.06.2015
16
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln –
BR Kompakt Modul I
19.10. - 23.10.2015
16
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln –
BR Kompakt Modul II
20.04. - 24.04.2015
18
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln –
BR Kompakt Modul II
06.07. - 10.07.2015
18
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln –
BR Kompakt Modul II
16.11. - 20.11.2015
18
Grundlagen Arbeitsrecht I – Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag
08.03. - 13.03.2015
28
Grundlagen Arbeitsrecht II – Während des Arbeitsverhältnis besteht
27.09. - 02.10.2015
Grundlagen Arbeitsrecht III – Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz
11.01. - 16.01.2015
Grundlagen Arbeitsrecht III – Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz
15.11. - 20.11.2015
29
30
30
Termin
Seite
Betriebsratsarbeit im AT-Bereich
03.02. - 05.02.2015
34
Der Arbeitsvertrag
09.06. - 10.06.2015
34
Arbeits-und Gesundheitsschutz I
13.07. - 17.07.2015
38
Arbeits- und Gesundheitsschutz II
03.05. - 08.05.2015
40
Arbeits- und Gesundheitsschutz II
28.06. - 03.07.2015
40
Arbeits- und Gesundheitsschutz II
13.09. - 18.09.2015
40
Gesundheitsmanagement als Aufgabe des
Betriebsrates
20.07. - 24.07.2015
42
Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im
Betriebsratsgremium
20.09. - 25.09.2015
43
Entgeltgestaltung I
04.05. - 08.05.2015
46
Entgeltgestaltung I
26.10. - 30.10.2015
46
Entgeltgestaltung II Teil A – Richtig eingruppieren in
Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie mit und ohne ERA-Tarifvertrag
02.03. - 06.03.2015
48
Entgeltgestaltung II Teil B – Leistungsgestaltung in
Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie mit und ohne ERA-Tarifvertrag
19.10. - 23.10.2015
49
ERA-TV Kompakt: Arbeitsbewertung / Überblick
06.12. - 11.12.2015
52
Update ERA – Erfahrung / Praktische Umsetzung
11.02. - 13.02.2015
54
Grundlagen Schichtplanung
23.11. - 25.11.2015
57
Arbeitszeitregelungen im Betrieb
09.11. - 13.11.2015
58
Best Practice Öffentlichkeitsarbeit
17.05. - 22.05.2015
68
Klar und sichtbar: Flipchartgestaltung für die
Betriebsratsarbeit
20.04. - 21.04.2015
69
Überzeugend reden und argumentieren –
Rhetorik I
13.07. - 17.07.2015
70
Zielgerichtet Gespräche führen – Rhetorik II
02.11. - 06.11.2015
71
Mit Konflikten konstruktiv umgehen – Rhetorik III
12.10. - 16.10.2015
72
Verhandlungen erfolgreich führen – Rhetorik IV
30.11. - 04.12.2015
73
betriebsräte
akademie
bayern
83
»» Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I
»» Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II
»» Weitere Seminare für die JAV
„Man muss viel gelernt
haben, um über das,
was man nicht weiß,
fragen zu können.“
Jean-Jacques Rousseau
Jugend- und
Auszubildendenvertretung
85
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung I
Grundlagenseminar
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen wir
„Mitwirkung der JAV II“
Wie organisiere ich meine Arbeit als JAVi? Wie führe ich eine Jugendversammlung durch,
was gehört alles dazu? Wie arbeite ich am besten mit dem Betriebsrat zusammen? Wie
läuft eine gute JAV-Sitzung? Das JAV-Seminar vermittelt dir die Grundlagen für deine
JAV-Arbeit, deine Rechte und Pflichten und deine Handlungsmöglichkeiten. Aber auch die
wichtigsten Gesetze und Regelungen rund um die Ausbildung. Dennoch ist die Rechtslage
zu kennen nur der erste Schritt. Darüber hinaus bekommst du praktische Tipps für deine
tägliche Arbeit als JAVi. Ein optimaler Einstieg in die JAV-Arbeit mit allen wirklich wichtigen
Basics!
»» Die Vertretung der Interessen der
jugendlichen Arbeitnehmer/innen und
der Auszubildenden durch Betriebsrat
und JAV
»» Allgemeine Aufgaben der JAV nach
§ 70 BetrVG
»» Geschäftsführung der JAV nach
§ 65 BetrVG
»» Regelungen der betrieblichen
Berufsausbildung nach den
§§ 96-98 BetrVG
»» Organisation und Durchführung einer
Jugend- und Auszubildendenversammlung nach § 71 BetrVG
»» Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
»» Arbeitsorganisation in der JAV
Freistellung: § 65 Abs. 1 BetrVG i. V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Termin 1
Datum
08.03.2015 - 13.03.2015
SeminarnummerJAV1_Ndb_15-01
Ort
IG Metall Jugendbildungszentrum, Schliersee
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 644,20
Termin 2
Datum
12.04.2015 - 17.04.2015
SeminarnummerJAV1_Ndb_15-02
Ort
Bernrieder Akademie, Bernried
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 480,–
Termin 3
Datum
19.04.2015 - 24.04.2015
SeminarnummerJAV1_Ndb_15-03
Ort
Bernrieder Akademie, Bernried
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 480,–
Termin 4
Datum
18.10.2015 - 23.10.2015
SeminarnummerJAV1_Ndb_15-04
Ort
IG Metall Jugendbildungszentrum, Schliersee
Seminargebühr
€ 990,–
Unterkunft und Verpflegung € 644,20
betriebsräte
akademie
bayern
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87
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung II
Weitere Seminare für die
JAV in diesem Heft
Aufbauseminar
Termin
11.10.2015 - 16.10.2015
Seminarnummer
JAV2_Ndb_15-01
Ort
IG Metall Jugendbildungszentrum,
Schliersee
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 644,20
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern
Außenstelle Niederbayern
Zielgruppe
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Fachkenntnissen über die Arbeit der Jugend- und
Auszubildendenvertretung, wie sie sich aus den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Betriebe sowie nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Berufsbildungsgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der dazugehörigen Rechtsprechung
ergeben. Es werden neben der reinen Wissensvermittlung auch teilnehmerorientierte Problemstellungen und Themen behandelt. Methoden und Techniken werden erprobt, um die
konkreten, selbstgesteckten Ziele der JAV beteiligungsorientiert umzusetzen.
»» Arbeitsfelder der JAV
»» Zusammenarbeit zwischen JAV und
Betriebsrat
»» Erläuterung/Erarbeitung aktueller
Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen.
»» Vertiefung der allgemeinen Aufgaben
der JAV
»» Die Qualität der beruflichen Bildung
und Handlungsmöglichkeiten zur
betrieblichen Umsetzung
»» Organisatorische Voraussetzung der
Arbeit der JAV
»» Planvoll und zielgerichtet als JAV
arbeiten
Freistellung: § 65 Abs. 1 BetrVG i. V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse: Kenntnisse wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden,
sind wünschenswert
Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik
der „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die JAV. Beim jeweiligen Seminar steht dazu unter
„Zielgruppe“ ein entsprechender Vermerk.
Thema
Termin
Seite
Klar und sichtbar: Flipchartgestaltung für die Betriebsratsarbeit
20.04. - 21.04.2015
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Überzeugend reden und argumentieren – Rhetorik I
13.07. - 17.07.2015
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Zielgerichtet Gespräche führen – Rhetorik II
02.11. - 06.11.2015
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Mit Konflikten konstruktiv umgehen – Rhetorik III
12.10. - 16.10.2015
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Verhandlungen erfolgreich führen – Rhetorik IV
30.11. - 04.12.2015
73
betriebsräte
akademie
bayern
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89
»» Vier starke Seminare
»» Vier Seminare – ein System
»» Freistellungsmöglichkeiten
»» Der schnelle Weg zum bundes­weiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren
»» Arbeitnehmer/innen in Betrieb, Wirtschaft
und Gesellschaft I
»» Situation/Interessen jugendl. Arbeitnehmer/
innen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft
»» Seminaranmeldung IG Metall-Landshut
„Bildung ist
neben Energie der
Wachstumsmarkt
der Zukunft.“
Bea Beste
Seminare IG Metall –
Verwaltungsstelle
91
Überblick
Vier starke Seminare
Vier Seminare – ein System
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
VL kompakt – die Ausbildungsreihe für Vertrauensleute bietet dir eine systematische Qualifizierung für deine aktive gewerkschaftspolitische Arbeit. Sie unterstützt Dich dabei, die betrieblichen und gesellschaftlichen Ziele durchzusetzen.
VL kompakt besteht aus vier Seminaren, die sich insbesondere an neugewählte Vertrauensleute sowie an interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Die Ausbildungsreihe
beinhaltet folgende Schwerpunkte:
»»
»»
»»
»»
Ökonomie,
Tarifpolitik,
Belegschaften wirkungsvoll beteiligen
Arbeitswelt gestern und heute
Zwei der Seminare – „Belegschaften wirkungsvoll beteiligen“ und „Die Wirtschaft in der wir
leben“ – sind gleichzeitig Bestandteil der Ausbildungsreihe BR kompakt und werden sowohl
von interessierten Arbeitnehmern, Vertrauensleuten als auch Betriebsräten besucht. Wir empfehlen dir, vor der Ausbildungsreihe ein regionales gewerkschaftspolitisches Einstiegsseminar
zu besuchen. Informationen dazu erhältst du bei deiner zuständigen IG Metall vor Ort.
Du kannst dir in Abstimmung mit deinem Gremium im Betrieb und bei deiner IG Metall vor Ort
deinen Bildungsweg zusammenstellen. Zur weiteren Spezialisierung stehen dir anschließend
die Seminare der gesellschaftspolitischen Weiterbildung offen.
»» Für alle Seminare der Ausbildungsreihe VL kompakt gilt die Freistellung nach
§ 37 Abs. 7 BetrVG und eventuellen tariflichen Freistellungsansprüchen.
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Freistellungsmöglichkeiten
Seminare nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6 hat jedes Mitglied des Betriebsrates/ Jugend- u.
Auszubildendenvertretung während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte
Freistellung für insgesamt drei Wochen zu Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung
mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind. Der Anspruch nach Satz 1 erhöht sich für Arbeitnehmer, die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds/ Jugend- und Auszubildendenvertreter übernehmen und auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter waren, auf vier Wochen.
Danach führt die IG Metall Seminare durch, die für die Arbeit der Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretung „geeignet“ sind. Die Eignung der Inhalte muss von
der obersten Landesbehörde anerkannt sein. Wenn dies der Fall ist, dann muss der Unternehmer nach § 37 Abs. 7 BetrVG Freistellung den Lohn fortzahlen. Die Seminar- und
Reisekosten übernimmt die IG Metall.
Der schnelle Weg zum bundes­
weiten Seminarprogramm der
IG Metall-Bildungszentren
Ein Bildungsprogramm für Aktive in Betrieb und Gesellschaft mit Seminaren
nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Freistellung nach § 10 Abs. 5 für Arbeitnehmer MTV Metallindustrie Bayern
„Zum Zwecke der Aus- und Fortbildung kann der Arbeitnehmer bei Nachweis der Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer
von 2 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Soweit der Arbeitnehmer keinen Ersatz
seines Verdienstausfalls von dritter Seite beanspruchen kann, ist er ihm zu vergüten.“
Anmerkung zu § 10 Ziff. 5: „Der Arbeitgeber ist von der beabsichtigten Freistellung rechtzeitig unter Angabe von Zeitpunkt, Dauer und Art der Veranstaltung zu verständigen, damit die betrieblichen Belange hierauf abgestellt werden können…“
Die Bestimmungen gelten für alle tarifgebundenen Betriebe. Arbeiter, Angestellte und Azubis können hiervon jederzeit Gebrauch machen.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Tarifverträge in den einzelnen Branchen ist es hier
nicht möglich alle zutreffenden Paragraphen aufzuführen. Bei Fragen bitte die IG MetallVerwaltungsstelle kontaktieren.
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
Der Freistellungsanspruch nach dem Gesetz beinhaltet 15 Tage im Jahr. Dieser
kann auf 3 bis 4 Maßnahmen verteilt in Anspruch genommen werden. Freistellungsberechtigt sind alle Jugendleiter der IG Metall Jugend. Nähere Informationen bei der
IG Metall-Verwaltungsstelle.
Weitere Informationen im Internet: www.igmetall.de
Im Extranet (nur für Aktive Mitglieder): www.extranet.igmetall.de
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Termine
22.03.2015 - 27.03.2015
04.10.2015 - 09.10.2015
Ort
Kritische Akademie,
Inzell
Anmelden
Über den Bildungsbeauftragten
oder Betriebsrat an die IG Metall
Verwaltungsstelle Landshut
Zielgruppe
Arbeitnehmer/innen in
Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft I
Situation/Interessen jugendl.
Arbeitnehmer/innen in Betrieb,
Wirtschaft und Gesellschaft
(A1)
(Jugend 1)
Nachdenken, Vorausdenken und in Zusammenhängen denken. Fragen stellen, Antworten
suchen und Wege finden zur Durchsetzung unserer Interessen, das sind drei zentrale
Elemente dieses Seminars. Welche Erfahrungen mache ich im Betrieb? Wie bewerte ich
politische Entwicklungen? Welche Forderungen habe ich an meine Gewerkschaft und wie
möchte ich an der Durchsetzung von Forderungen beteiligt sein? Welche Einschätzungen
habe ich zu aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen? Es geht nicht allein um die Gewerkschaft, sondern darum, wie wir als Beteiligte und Betroffene im Betrieb
und in dieser Gesellschaft Gegenwart und Zukunft gestalten können.
Angestrebt wird die Vermittlung von Grundkenntnissen der sozialen und ökonomischen
Zusammenhänge in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft sowie von Informationen über die
Aufgaben der Jugendvertretung und des Betriebsrats.
»» Die Stellung der abhängig Beschäftigten im Betrieb
--Aufbau, Funktion, Ziele und Strukturen von
--Betrieben und Unternehmen
--Der Betrieb im Spannungsfeld sozialer Interessen;
--Der Betriebsrat als Träger der Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen
Vertrauensleute und Betriebsräte
»» Die Situation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieb und Gesellschaft
»» Die Stellung des Betriebsrates und der Gewerkschaften im Betrieb nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung
»» Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Kommunikation zwischen Betriebsrat,
Vertrauensleuten und anderen Stellen
»» Die Arbeitsteilung der Interessenvertretung im Betrieb: Vertrauensleute, Betriebsräte, Jugend- u. Auszubildendenvertreter, Vertrauensleute der Schwerbehinderten,
Sicherheitsbeauftragte
»» Junge Beschäftigte
--Ihre Stellung in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Betrieb im Spannungsfeld sozialer Interessen
»» Berufsausbildung
--Rechte und Pflichten von Auszubildenden
»» Jugendvertretung und Betriebsrat
--Ziele und Aufgaben
»» Stellung der Gewerkschaften im Betrieb nach dem
--BetrVG und der bisherigen Rechtsprechung
Termine
17.05.2015 - 22.05.2015
20.09.2015 - 25.09.2015
Ort
IG Metall Jugendbildungszentrum,
Schliersee
Anmelden
Über den Bildungsbeauftragten
oder Betriebsrat an die IG Metall
Verwaltungsstelle Landshut
Zielgruppe
JAV’is, Jugendliche Vertrauensleute
Freistellung: Für Betriebsräte nach § 37.7 BetrVG
Freistellung: Für Vertrauensleute nach § 10.5 MTV Metall- und Elektroindustrie
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung: Für Betriebsräte nach § 37.7 BetrVG
Freistellung: Für Vertrauensleute nach § 10.5 MTV Metall- und Elektroindustrie
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
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Mitgliedsnummer IG Metall: __________________________________
Kopiervorlage
Die angemeldete Personen erklärt sich damit einverstanden, dass die IG Metall die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Seminars nutzen
darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls zur Zusendung von
weiterführenden Materialien genutzt.
Datum:______________________________Unterschrift: ___________________________________________________________
Funktion: ___________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt als:______________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): ________________________________________________________________________________
Tel. Betrieb (mit Durchwahl):____________________________________ Tel. Privat:_________________________________________
PLZ: ________________________________Ort: _________________________________________________________________
Straße: ____________________________________________________________________________________________________
Geburtsdatum:_____________________________ E-Mail: __________________________________________________________
Vorname: ________________________________ Nachname: ______________________________________________________
Seminarort: ________________________________________________ Seminarnummer: _________________________________
Seminartitel: _______________________________________________ Termin: ________________________________________
IG Metall-Verwaltungsstelle Landshut
Fax: 0871 14340-40
Seminaranmeldung IG Metall-Landshut
»» Betriebsräteakademie Gremien-Seminare
»» 13 gute Gründe für die
Betriebsräteakademie
»» Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme
»» Bildung optimal integriert in die
Betriebsratsarbeit
»» Betriebsräteakademie: Passende Angebote
»» Fachakademie für Arbeitsrecht
»» TÜV-zertifizierte Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern
»» Referenten/Referentinnen
»» Bildungszentrum Lohr und Bad Orb
»» Kritische Akademie Inzell
»» Jugendbildungszentrum Schliersee
»» Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV
»» Seminaranmeldung SBV
»» Betriebsratsbeschluss
»» Allgemeine Geschäftsbedingungen
„So ein bißchen Bildung
ziert den ganzen
Menschen.“
Heinrich Heine
Organisatorisches
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Betriebsräteakademie
Gremien-Seminare
Know-how bezogen auf den Betrieb oder
das Unternehmen
Es gibt viele gute Gründe unsere Impuls-, Fokus- und Wochenseminare zu besuchen. Es gibt
aber auch viele gute Gründe, weshalb ein Betriebsrat ein Seminar für das gesamte Gremium
oder einzelne Ausschüsse benötigt.
Kein Problem! Unsere Außenstellen werden ein Seminar zusammenstellen, das die konkreten
betrieblichen Herausforderungen für die Arbeit des Betriebsrats in den Mittelpunkt rückt.
Über unser großes Netzwerk sind wir in der Lage (nahezu) alle für Gremienseminare in Frage
kommenden Themen inhaltlich und personell zu besetzen.
Konkret bieten wir im Bereich der Gremien-Seminare folgende Möglichkeiten:
1. Themen aus unserem Seminarprogramm
Brauchen mehrere Betriebsratsmitglieder eine Schulung zu einem bestimmten Thema? Dann
einfach das Thema (zum Beispiel Entgelt 1, Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat-Wissen kompakt
etc.) auswählen und uns mitteilen. Alles andere wird dann von uns erledigt.
2. Fachseminare
Gibt es im Betrieb ein brennendes Problem? Stehen einschneidende Veränderungen oder völlig
neue Aufgaben an? Sind Schulungen und eventuell sogar eine Ausbildung oder eine Fachtagung nötig, damit der Betriebsrat diese Herausforderung richtig angehen kann? Dann organisieren wir gerne ein betriebs- oder unternehmensbezogenes Fachseminar.
Beispiele:
»» Arbeitszeitgestaltung
»» Schichtmodelle
»» Datenschutz
»» Einführung von ERA
»» …
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3. Betriebsratsklausuren
Bei Betriebsratsklausuren steht das Finden von gemeinsamen Vorstellungen für die gemeinsame Arbeit im Betriebsrat im Vordergrund. Ein gemeinsames Verständnis der Zusammenarbeit und klar vereinbarte Ziele ermöglichen ein lösungsorientiertes Vorgehen und arbeiten
im Betriebsrat. Gemeinsame „Leitplanken“ für die Betriebsratsarbeit setzen die persönlichen
Ressourcen und die des Gremiums schonender ein. Wir haben für Betriebsratsklausuren passgenaue Lösungen, damit Reibungsverluste und Nebenschauplätze nicht vom Erfolg abhalten.
Beispiele:
»» eigene Rolle klären und gemeinsame Ziele setzen
»» Arbeitsschwerpunkte erarbeiten und Aktivitäten Pläne aufstellen
»» Zusammenarbeit im Gremium und in den Ausschüssen gestalten
»» interne Geschäftsordnung erstellen
»» zielorientierte Bildungsplanung des Betriebsrats
»» strategische Betriebsratsarbeit
»» …
4. Unternehmensbezogene Schulungen
Immer mehr Entscheidungen werden von der Unternehmens- oder Konzernleitung zentral
getroffen. Deshalb kann die Zusammenarbeit mit Betriebsräten anderer Standorte und das
Entwickeln gemeinsamer Strategien eine unabdingbare Voraussetzung für eine gemeinsame
erfolgreiche Arbeit sein. In unternehmensbezogenen Schulungen wird der persönliche Information- und Erfahrungsaustausch „Face to Face“ zur überbetrieblichen Vernetzung genutzt. Auf
Wunsch kann ein unternehmensbezogener Online-Lernraum in unserer Lernplattform Lernplus
eingerichtet werden.
Beispiele:
»» Grundlagenausbildung für neu gewählte Betriebsräte mehrerer Standorte
»» Betriebsräteversammlungen erfolgreich gestalten
»» Tagungen und Klausuren von Gesamtbetriebsräten, Jugend- und Auszubildenden­
vertretungen, sowie Schwerbehindertenvertretungen
»» Betriebsvereinbarungen und ihre Anwendung an den Standorten
»» …
Barbara
Widder
Interessiert? Dann bitte mit mir in
Verbindung setzen, damit wir alles Weitere
vereinbaren können:
Barbara Widder
Nikolastr. 49
84034 Landshut
Tel.: 0871 97514872
Fax: 08665 980 501
Mail: [email protected]
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13 gute Gründe für die
Betriebsräteakademie
KLAR.
KOMPETENT.
KOLLEGIAL.
1. Zu unseren Seminaren kommen Betriebsräte, JAVis und Schwerbehindertenvertretungen
unterschiedlicher Betriebe aus dem gesamten Organisationsbereich der IG Metall in
Bayern. Bei unseren Seminaren mit Übernachtung lassen sich so wichtige Kontakte auch
außerhalb der Seminarzeiten knüpfen, der Austausch von Kollege zu Kollege ist ganz
einfach.
2. Das Wichtigste ist das Seminar. Deshalb sind unsere qualifizierten und extra geschulten
Referentinnen und Referenten ausgewählte Spezialisten aus der Praxis und meist selbst
als Betriebsrat aktiv. Für Fachseminare werden ausgewählte Rechts- bzw. Fachanwälte
eingesetzt.
3. Wir sind ein gewerkschaftlich orientierter Bildungsanbieter. Wir stehen auf der Seite der
Betriebsräte! Und das nicht nur während des Seminars.
4. Als gewerkschaftlich orientierter Bildungsanbieter haben wir die Spezialisten in allen
tarifvertraglichen Fragen und im Arbeits- und Sozialrecht.
5. Unser weit gespanntes Netzwerk ermöglicht uns Seminarangebote in allen für die
Interessenvertretung relevanten Themenbereichen.
6. Bei vielen unserer Seminare wird unsere Lernplattform „Lernplus“ zum online-Lernen nach
dem Seminar eingesetzt. So endet das Seminar nicht mit dem Ende des Präsenzseminares.
8. Wir sind in ganz Bayern vor Ort präsent. Die Kolleginnen und Kollegen in unseren
Außenstellen beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema
Schulungen.
9. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Außenstellen sind Spezialisten in Sachen Bildung.
Gerne helfen und beraten sie bei der Bildungsplanung des Betriebsrates.
10. Sie bekommen alles aus einer Hand. Die komplette Abwicklung von der Seminar- bis zur
Hotelbuchung wird von unseren Außenstellen erledigt.
11. Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind auch ohne Unterschrift des Arbeitgebers
möglich.
12. Wir akzeptieren auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die
Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den
Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. In diesen Fällen liegt es am Betriebsrat, sich (mit
Unterstützung der IG Metall-Verwaltungsstelle) um die Übernahme der Schulungskosten
durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das
Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
durchzusetzen.
13. Die Konzeption, Planung und Realisierung unserer Seminare sind durch den TÜV-Rheinland
nach ISO 9001:2008 im Rahmen eines freiwilligen Audits zertifiziert.
7. Von uns nach festgelegten Qualitätskriterien ausgewählte Tagungshotels garantieren
lerngerechte Seminarbedingungen. Wenn möglich, bevorzugen wir gewerkschaftliche
Bildungszentren.
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Rechtsgrundlagen für die
Seminarteilnahme
Freistellung Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen und protokollieren, damit einzelne Betriebsratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen teilnehmen können.
Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist folgendes zu beachten:
Der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Bildungsbeauftragte beantragt beim Betriebsrat die Freistellung für die gewählten Seminare.
Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung muss die Beschlussfassung über die
Schulungsteilnahme als Tagesordnungspunkt aufführen.
Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahmen für die Betriebsratsarbeit muss geprüft sein,
es sei denn es handelt sich um Grundlagenseminare wie beispielsweise Grundkenntnisse des
Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts, Grundkenntnisse
über die im Betrieb geltenden Tarifverträge sowie ein gewisser Standard an allgemeinen rechtlichen, und technischen Kenntnissen. Einer besonderen Begründung der Erforderlichkeit bedarf
es hierfür nicht. Denn diese Seminare vermitteln Grundwissen, das jedes Betriebsratsmitglied
unabhängig von seiner jeweiligen betrieblichen Lage zur sachgerechten Bewältigung seiner
gesetzlichen Aufgaben stets benötigt (s. BAG 07.06.1989 - 7 ABR 49/94, BAG 07.05.2008 7 AZR 90/07).
Handelt es sich um ein weiterführendes Seminar oder ein Spezialthema, sollte der Betriebsrat
beschließen, dieses Thema in Angriff nehmen zu wollen, namentlich Mitglieder des Betriebsrats
damit beauftragen und das auch in das Protokoll des Betriebsrats aufnehmen.
Kostenübernahme
Der Arbeitgeber hat die entstehenden Kosten zu tragen, d.h.:
»»
»»
»»
»»
»»
Lohn oder Gehalt fortzuzahlen
Übernahme der Kosten für Übernachtung und Verpflegung
Übernahme der Seminargebühren
Übernahme der Reisekosten
Übernahme der Kosten für notwendige Seminar Literatur
Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber
Sollte die Geschäftsleitung die Seminarteilnahme verweigern, bitte mit uns oder der zuständigen IG Metall-Verwaltungsstelle direkt in Verbindung setzen. Wir helfen dann gerne weiter.
Freistellung Schwerbehindertenvertretung
Die Freistellung erfolgt gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX. Dieses Freistellungsrecht ist gleichzusetzen
mit dem Recht von Betriebsräten nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen entscheidet die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Freistellung Jugend- und Auszubildendenvertreter
Die Freistellung für Jugend- und Auszubildendenvertreter erfolgt nach § 65 Abs. 1 BetrVG in
analoger Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG. Über die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme entscheidet der Betriebsrat. Bei seiner Entscheidung hat der Betriebsrat gemäß § 67 Abs.
2 BetrVG die Jugend- und Auszubildendenvertreter mit vollem Stimmrecht zu beteiligen.
Der Betriebsrat fasst den bei einer Freistellung nach Paragraph 37 Abs. 6 erforderlichen Beschluss zur Freistellung und teilt der Geschäftsleitung rechtzeitig die zeitliche Lage, Dauer und
Kosten des Seminars mit.
Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich um einen kollektiven Schulungsanspruch des gesamten Gremiums. Deshalb ist es ratsam, mindestens ein Betriebsratsmitglied
als Ersatzteilnehmer/in mit zu beschließen.
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Bildung optimal integriert
in die Betriebsratsarbeit
Betriebsräteakademie:
Passende Angebote
Damit die Bildung als Motor für die Betriebsratsarbeit richtig zur Geltung kommt, ist es wichtig,
die Bildungsplanung fest in die Betriebsratsarbeit einzubetten. Das heißt:
Seminare mit Lernplus
Die Betriebsräteakademie setzt in ihren Seminaren
passend zum Inhalt und zu den Teilnehmer/innen
ihre Lernplattform www.lernplus.de ein. Bei den Seminaren mit Lernplushinweis stehen den Teilnehmer/
innen vertiefendes Material und Übungsaufgaben zur
Verfügung. Dem Seminar folgt eine 6-wöchige Betreuung durch die Seminarleitung. Voraussetzungen
braucht es dazu nur wenige: Einfache PC-Grundkenntnisse und ein Internetanschluss (im Betrieb
oder zu Hause) reichen dafür aus.
1. Bildungsbeauftragte im BR benennen: Die Fachfrau/ der Fachmann behält die
Bildungsziele und Bildungsorganisation des Gremiums im Blick.
Seminar oder Termin
nicht gefunden?
Unsere Außenstelle
hilft gerne!
a. Nachhaltige Planung braucht einen „Kümmerer“
b. Die Betriebsräteakademie bietet spezielles Material, Seminare und Unterstützung
für den/die Bildungsbeauftragte/n im Gremium
2. Systematische Bildungsplanung: Die strategischen Ziele des Betriebsrats mit den
Bildungsbedarfen rückkoppeln.
a. So werden die Potentiale des Gremiums und seiner Mitglieder gemeinsam
entwickelt.
b. Die Betriebsräteakademie hilft gerne mit professionellen Moderatoren in
Betriebsratsklausuren
3. Bildung regelmäßig auf die Tagesordnung setzen: So kommt Schwung ins Gremium.
a. Teilnehmer/innen informieren über interessante Neuigkeiten und erfolgreiche
Ansätze aus den Seminaren. Sie bringen neue Qualifikationen in die
Betriebsratsarbeit ein.
b. Handlungs- und Bildungsbedarfe werden identifiziert.
c. Die Betriebsräteakademie unterstützt dabei, die passgenauen Bildungsangebote
zu finden
Auf Wunsch kommt Ihre Ansprechpartnerin der Außenstelle auch zur Bildungsberatung in Ihren
Betrieb. Dabei arbeiten wir natürlich Hand-in-Hand mit der IG Metall-Verwaltungsstelle.
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Impuls-, Fokus- und Wochenangebote
Als Ergänzung zu den 2- oder 3-tägigen Fokusseminaren und den Wochenseminaren
bieten wir auch eintägige Impulsseminare an. Die Impulsseminare und Fokusseminare
führen zu Themen hin, geben einen Überblick oder nehmen ein begrenztes Themensegment genauer unter die Lupe.
Wochen- und Mehrtagesseminare bieten wir grundsätzlich nur mit Übernachtung an.
Denn: Seminare mit Übernachtung bieten auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
einen Mehrwehrt. Sie dienen dem Austausch und der kollegialen Beratung im Nachklang
zum Seminar. (BAG vom 7.6.84 – 6 ABR 66/81). So können die Teilnehmer/innen das im
Seminar Gehörte mit Beispielen aus der Praxis auffüllen, sich bei anderen Teilnehmern
Rat holen und die Gegebenheiten in anderen Betrieben kennenlernen. Diesen Austausch
fördern wir durch passgenaue Angebote.
Die Angebote der Betriebsräteakademie sind hier immer nahe am Geschehen: Sie helfen
Ansprechpartner vor Ort zu finden und kennenzulernen. Es werden Kontakte über das
Seminar hinaus geknüpft. Die Teilnehmer/innen erfahren Wissenswertes über die Situation vor Ort.
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Fachakademie für Arbeitsrecht
Die aktuellen
Fachtagungen und
Dokumentationen
finden Sie unter:
www.fachakademiearbeitsrecht.de
Seminare und Fachtagungen
Die Fachakademie für Arbeitsrecht mit Sitz an der Kritischen Akademie Inzell ist eine
arbeitnehmerorientierte Einrichtung, die sich mit dem individuellen Arbeitsrecht befasst. Sie
veranstaltet Seminare für Betriebsräte, Fachtagungen und Angebote für Arbeitnehmer/innen.
Sie greift dabei auf die Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich an der Kritischen Akademie
zurück.
Fachtagungen
Hochkarätige Referent/innen aus Rechtswissenschaften, Gewerkschaften, Politik und der
Praxis geben Einblick in rechtliche Fragestellungen. Die Fachtagung vermittelt notwendiges
erforderliches Betriebsratswissen, so dass auch eine Teilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
möglich ist.
Schwerpunkt: Individualarbeitsrecht
Die Fachakademie für Arbeitsrecht legt in ihrem inhaltlichen Angebot den Schwerpunkt auf
das Individualarbeitsrecht. Da die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers und der
einzelnen Arbeitnehmerin auch auf das Kollektivrecht aufbauen, sind Betriebsverfassung und
Tarifrecht immer in einem logischen Zusammenhang zum Individualrecht zu betrachten. Sie
sind damit impliziter, aber nicht immer expliziter Seminarbestandteil.
TÜV-zertifizierte Lehrgänge der
Betriebsräteakademie Bayern
Über die Betriebsratsarbeit hinaus anerkannt
Die zertifizierten Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern bieten Betriebsräten eine
Qualifizierungsmöglichkeit an, um sich in Fragen der Betriebsratsarbeit zu schulen. Andererseits
können unsere Teilnehmer/innen auch über die Betriebsratsarbeit hinaus zeigen, was sie
können. Dies ist vor allem für Betriebsräte interessant, die sich schon Praxiswissen angeeignet
haben und mit dem Abschluss des Zertifikats ihr Expertenwissen dokumentieren wollen. Die
Prüfungsordnung ist entsprechend vom TÜV öffentlich publiziert und ist im Internet einsehbar.
Seminare, Betreuung und Prüfungsvorbereitung
Die Lehrgänge führen mit mehreren Seminarblöcken, einer Betreuung und Prüfungsvorbereitung
über www.lernplus.de sowie Projektaufgaben zu einer Prüfung, die durch den TÜV-Rheinland
abgenommen wird.
Für 2015 werden folgende Lehrgänge angeboten
»» Ausbildung zur „Fachkraft für Arbeitsrecht mit TÜV Rheinland zertifizierter Qualifikation“
»» Ausbildung „Betriebliche/r Gesundheitsberater/in mit TÜV Rheinland zertifizierter Qualifikation“
»» Weiterbildung „Personalfachwissen Rhetorik, Kommunikation und Moderation“
»» Zertifiziertes „Praxiswissen Computer“
»» Zertifiziertes „Expertenwissen Computer“
Weitere Informationen
auf der Web-Site der
Betriebsräteakademie
Bayern unter: Seminare
–> TÜV-zertifizierte
Lehrgänge
Renommierter Beirat
Die Fachakademie für Arbeitsrecht wird unterstützt von einem Beirat. Ihm gehören
Persönlichkeiten aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften, renommierte Rechtsanwälte,
Vertreter der IG Metall und des DGB-Rechtsschutz an.
fach
akademie
Qualität unserer Referent/innen
Die Seminare der Fachakademie werden von Referent/innen durchgeführt, die sich
regelmäßig zum Grundverständnis der Seminare, zur Methodik und zu Inhalten austauschen
und weiterqualifizieren. Die Referent/innen können dabei auf eigene praktische, juristische
Erfahrungen (z.B. als Fachanwalt für Arbeitsrecht) zurückgreifen.
arbeitsrecht
www.fachakademie-arbeitsrecht.de
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Referenten/Referentinnen
Bodo Alexander
(Freier Referent)
Meisinger Theo
(Pol. Sekretär IGM Landshut)
Broszczak Stefan
(Vertrauensmann BMW AG Dingolfing)
Marek Werner
Betriebsrat Driescher GmbH
Engl Helmut
(Betriebsratsvorsitzender Knürr GmbH, Arnstorf)
Lindenmayer Bastian
(Pol. Sekretär IGM Landshut)
Gallenberger Rudi
(Pol. Sekretär IGM Landshut)
Bretterklieber Christoph
(Betriebsrat BMW AG Dingolfing)
Grashei Michaela
(Freie Referentin)
Thurl Bettina
(Studentin, ehem. Jugendvertreterin BMW AG Dingolfing)
Huber Helga
(Betriebsrätin Mann + Hummel GmbH, Marklkofen)
Danner Stefan
(JAV Vorsitzender BMW AG Dingolfing)
Kagerer Rosemarie
(Betriebsrätin und Vertrauensperson von Schwerbehinderten Lindner AG Arnstorf)
Hoyer Julia
(Betriebsrätin BMW AG Dingolfing)
Körber Helmut
(Freier Referent)
Sagstetter Christian
(Ehem. Jugendvertreter Mann + Hummel GmbH, Marklkofen)
Rieger Otto
(Betriebsrat BMW AG Dingolfing)
Summerer Hanse
(JAV Vorsitzender Wolf)
KLAR.
KOMPETENT.
KOLLEGIAL.
Wimmer Franz
(Betriebsrat und Vertrauensperson von Schwerbehinderten Mann + Hummel GmbH,
Marklkofen)
Zierer Stefan
(Betriebsratsvorsitzender Wolf GmbH, Mainburg)
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Bildungszentren
Bildungszentrum
Lohr und Bad Orb
Kritische
Akademie Inzell
Bildungszentren
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Kontakt Bad Orb:
Tel. 08665 980-0
Fax. 08665 980-511
Mail: [email protected]
www.kritische-akademie.de
IG Metall Bildungsszentrum
Lohr - Bad Orb
Würzburger Straße 51
D-63619 Bad Orb
Telefon: 06052 89-0
Telefax: 06052 89-01
Mail: [email protected]
Web: www.bad-orb.igm.de
Lernplattform
Die Kritische Akademie bietet zu ihren
Seminaren eine Online-Lernplattform
(www.lernplus.de), um das Wissen zu vertiefen und aktuell zu halten. Sie hilft, dass
es nicht nur bei der Theorie im Seminar
bleibt, sondern dass das Wissen in die Praxis kommt.
Kontakt Lohr:
IG Metall Bildungsszentrum
Lohr - Bad Orb
Willi-Bleicher-Straße 1
D-97816 Lohr am Main
Tel.: 09352 506-0
Fax: 09352 506-121
E-Mail: [email protected]
Web: www.lohr.igm.de
Lohr und Bad Orb sind zwei malerische Orte mitten im Spessart mit jeder Menge Natur um
sie herum. Dass daraus ein breites Freizeitangebot für Outdoor-Aktivitäten erwächst, versteht
sich von selbst. Doch nicht nur im Freien lässt sich hier viel erleben, auch das Bildungszentrum
verfügt über viele Möglichkeiten, die freie Zeit zu gestalten.
Das Bildungszentrum ist mit dem neuesten Stand der Medien- und Computertechnik für erfolgreiche Veranstaltungen ausgestattet. Es verfügt zudem über Räume, die speziell für PC-Schulungen individuell angepasst werden können. WLAN, Beamer, Overheadprojektoren, Flipcharts
und Metaplanwände sind natürlich Standard.
Hier macht es Spaß zu lernen, zu diskutieren und sich austauschen. Dafür sorgen das breite
Seminarangebot genauso wie die kompetenten Referenten, die gute Gastronomie und das
großzügige Freizeitangebot.
Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass man in einer angenehmen Umgebung offener, kommunikativer und aufnahmefähiger ist. Wie gut, dass unsere modernen Häuser in Lohr und Bad
Orb mitten in der schönen und inspirierenden Natur des Spessarts liegen.
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Lernen in schöner Umgebung und unter optimalen Bedingungen: Inzell ist ein moderner Luftkurort, liegt eingerahmt von Bergen und bietet zum Aufenthalt die passende Umgebung.
Die Kritische Akademie ist mit ihren großzügigen Seminar- sowie Gruppenräume auf dem neuesten Stand der Technik, die Veranstaltungsräume sind von Tageslicht durchflutet und geben
den Blick frei auf die reizvolle Landschaft. Eine Besonderheit des Hauses ist die Verbindung von
Bildung und Gesundheit.
Die Kritische Akademie wartet mit einer medizinischen Badeabteilung auf, mit Schwimmbad,
Solarium, Nordic-Walking Parcours und weiteren Fitnessmöglichkeiten. Selbstverständlich gibt
es für die Gäste kostenlosen W-LAN-Zugang auf dem ganzen Areal und für die Seminare Computermedienpools sowie Dolmetscheranlagen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer/innen der
Kritischen Akademie ein entscheidendes „lernplus“: Sie haben auch Zugang zu einem Lernort
im Internet unter www.lernplus.de.
Fachakademie für Arbeitsrecht
Die Seminare und Konzeptionen im Bereich Individuelles Arbeitsrecht finden im
Rahmen der „Fachakademie für Arbeitsrecht“ statt.
Die Fachakademie wird von einem Beirat beraten, bestehend aus Vertretern der
IG Metall, der DGB Rechtsschutz GmbH,
Wissenschaftlern, renommierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und Kooperationspartnern.
Für die Zeit nach den Tagungen, Klausuren, Seminaren und anderen Veranstaltungen organisiert die Kritische Akademie täglich ein kulturelles und sportives Abendangebot für die Gäste.
Übrigens: Wer einmal an der Kritischen Akademie war, lässt sicherlich nicht unerwähnt, dass er
dort besonders köstlich bewirtet wurde.
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Bildungszentren
Jugendbildungszentrum
Schliersee
Niederbayern
Tagungsorte &
Seminarhotels
Weitere Informationen
IG Metall
Jugendbildungszentrum
Schliersee
Unterleiten 28
83727 Schliersee
Angelika Stetter
Tel. 08026 9213-200
Fax. 08026 9213-299
Mail. [email protected]
www.igm-schliersee.de
Schlosshotel Neufahrn
www.schlosshotel-neufahrn.de
Neufahrn/Ndb.
Bernrieder Akademie
www.bernrieder-akademie.de
Bernried
Für die Freizeit:
Bierstube mit Billard; Kicker; Tischtennis;
Musikanlage; Sonnenterasse mit Seeblick
und Grillmöglichkeiten; Sportplatz mit Flutlichtanlage für Fußball, Handball, Basketball, Badminton und Tennis. Zum Ausleihen
stehen Zweierkanus, Mountainbikes und
Schlitten zur Verfügung. Die Umgebung
bietet eine Sommerrodelbahn, Erlebnisbäder, Bademöglichkeiten, Bergbahnen,
Skilifte, Snowtubing, Langlaufloipen, Bergwanderwege, Indoor- und Outdoorklettermöglichkeiten und vieles mehr.
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Das Jugendbildungszentrum ist bestens für die Bedürfnisse der Jugendbildungsarbeit
ausgestattet:
Zwei Seminareinheiten, die dazugehörigen Arbeitsgruppenräume (u. a. Werkraum und Videostudio) sowie eine entsprechende Seminartechnik bieten vielfältige Möglichkeiten für kreatives
Lernen und Arbeiten. Die Räumlichkeiten können optional zu einem Konferenzraum für etwa 90
Personen umgebaut werden. Entsprechend den Möglichkeiten des Hauses werden erlebnispädagogische Ansätze in die Jugendbildungsarbeit aufgenommen. Es geht darum, mit Kopf, Herz
und Hand zu lernen und mit den anderen Seminarteilnehmenden gemeinsam neue Erfahrungen zu ermöglichen. Zur Konzeption des Jugendbildungszentrum gehört die Zusammenarbeit
mit den anderen DGB-Gewerkschaften, dem Bayerischen Jugendring und den anerkannten
Jugendbildungsstätten in Bayern.
Wesenufer Hotel & Seminarkultur an der Donau
Unterbringung
Es stehen zur Verfügung: 34 Zimmer (überwiegend Doppelzimmer) mit Dusche, WC, Telefon,
teils mit Balkon und Seeblick; insgesamt 54 Betten, 2 behindertengerechte Zimmer mit barrierefreiem Zugang.
Landshut
www.seminarkultur.at
Wesenufer
Gewerkschaftshaus Landshut
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Tagungsorte &
Seminarhotels
Hotel Eisvogel Bad Gögging
www.gasthof-eisvogel.de
Bad Gögging
Hotel Gasthof Zum Hirschen, Beilngries
www.zumhirschen-hirschberg.de
Beilngries
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
www.hotel-alpenblick-ohlstadt.de
Ohlstadt
Hotel Dirsch Emsing/Titting
www.hotel-dirsch.de
Emsing/Titting
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Mitgliedsnummer IG Metall: _________________________________
 ja  nein
Kopiervorlage
Die Seminaranmeldung ist vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem dazu bevollmächtigten
Mitglied des Betriebsrates zu unterschreiben.
Datum:______________________________Unterschrift: __________________________________________________________
Mit der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des
Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls
zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich einverstanden.
Datum der Betriebsratssitzung: __________________________________________________________________________________
Der Betriebsrat hat die Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ordnungsgemäß in seiner Sitzung beschlossen.
Funktion im Betriebsrat/JAV: ____________________________________________________________________________________
IG Metall-Verwaltungsstelle:_____________________________
Beschäftigt als: ___________________________________________________________ Gewerkschaftsmitglied:
________________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): _______________________________________________________________________________
Tel. Betrieb (mit Durchwahl):____________________________________ Tel. Privat:________________________________________
PLZ: ________________________________Ort: ________________________________________________________________
Straße: ___________________________________________________________________________________________________
Geburtsdatum:_________________________E-Mail: ______________________________________________________________
Vorname: ____________________________Nachname: ___________________________________________________________
Seminarort: ___________________________________________Seminarnummer: ______________________________________
Seminartitel: __________________________________________Termin: _____________________________________________
Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Niederbayern, Nikolastraße 49, 84034 Landshut
Fax: 08665 980 501
Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV
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 ja
 nein
 ja
 nein
 nein
IGM-Mitgliedsnummer _____________________________________
 ja
Kopiervorlage
Die Seminaranmeldung ist vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem dazu bevollmächtigten
Mitglied des Betriebsrates zu unterschreiben.
Datum:______________________________Unterschrift: __________________________________________________________
Datum der Betriebsratssitzung: __________________________________________________________________________________
Der Betriebsrat hat die Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ordnungsgemäß in seiner Sitzung beschlossen.
Die angemeldeten Personen erklären sich damit einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die
­Abwicklung des Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie
gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich
einverstanden.
IG Metall-Verwaltungsstelle:_________________________ Tel. Betrieb (mit DW): ___________________________________________
________________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): _______________________________________________________________________________
 nein
IGM-Mitgliedsnummer _____________________________________
Vorname Nachname: _______________________________________________________ Gewerkschaftsmitglied:
 ja
IGM-Mitgliedsnummer _____________________________________
Vorname Nachname: _______________________________________________________ Gewerkschaftsmitglied:
 nein
IGM-Mitgliedsnummer _____________________________________
Vorname Nachname: _______________________________________________________ Gewerkschaftsmitglied:
 ja
IGM-Mitgliedsnummer _____________________________________
Vorname Nachname: _______________________________________________________ Gewerkschaftsmitglied:
Vorname Nachname: _______________________________________________________ Gewerkschaftsmitglied:
Seminarort: ___________________________________________Seminarnummer: ______________________________________
Seminartitel: __________________________________________Termin: _____________________________________________
Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Niederbayern, Nikolastraße 49, 84034 Landshut
Fax: 08665 980 501
Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV mehrere Teilnehmer
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Mitgliedsnummer IG Metall: _________________________________
 nein
Kopiervorlage
Datum:______________________________Unterschrift: __________________________________________________________
Mit der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des
Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls
zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich einverstanden.
Datum der SBV-Sitzung: _______________________________________________________________________________________
Die SBV hat die Teilnahme nach § 96 Abs. 4 SGB IX beschlossen.
IG Metall-Verwaltungsstelle:_____________________________
Beschäftigt als: ___________________________________________________________ Gewerkschaftsmitglied:  ja
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): _______________________________________________________________________________
Tel. Betrieb (mit Durchwahl):____________________________________ Tel. Privat:________________________________________
PLZ: ________________________________Ort: ________________________________________________________________
Straße: ___________________________________________________________________________________________________
Geburtsdatum:_________________________E-Mail: ______________________________________________________________
Vorname: ____________________________Nachname: ___________________________________________________________
Seminarort: ___________________________________________Seminarnummer: ______________________________________
Seminartitel: __________________________________________Termin: _____________________________________________
Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Niederbayern, Nikolastraße 49, 84034 Landshut
Fax: 08665 980 501
Seminaranmeldung SBV
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Kopiervorlage
Ort, Datum:___________________________ Unterschrift der/des Vorsitzenden: ___________________________________________
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Belange hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung
wurden berücksichtigt. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass der
Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht.
Die Veranstaltung findet statt vom ___________________ bis _____________________ in___________________
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu schicken.
_______________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________
mit dem Thema:
auf eine Schulungsveranstaltung der Betriebsräteakademie Bayern
als Ersatzmitglied im Falle der Verhinderung wurde benannt:_____________________________________________
Mitglied des Betriebsrats/der JAV________________________________________________________________
folgendes
Der Betriebsrat hat in der Sitzung am ______________________________________________beschlossen,
Betriebsratsbeschluss für
den Besuch von Schulungen
Ort:______________________ Datum:________________
An die Geschäftsleitung
Im Haus
Betriebsratsbeschluss
Der schnelle Weg zum bundes­
weiten Seminarprogramm der
IG Metall-Bildungszentren
Ein Bildungsprogramm für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und JAVen
nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Weitere Informationen im Internet: www.igmetall.de
Im Extranet (nur für Aktive Mitglieder): www.extranet.igmetall.de
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Impressum:
Das Bildungsprogramm der Bildungsregion Landshut erscheint einmal jährlich.
Auflage: 600 Stück
Alle Angaben im Bildungsprogramm und dem dazugehörenden Faltkalender ohne Gewähr
und unter Vorbehalt der Änderung.
Herausgeber: Stiftung Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe
Kritische Akademie, Salinenweg 45, 83334 Inzell
Bilder: Eigene, MEV-Verlag, Werner Bachmeier, c:tp | agentur für design und kommunikation, panthermedia.net, Christian Wagner, iStock Photo, Fotolia
Layout und Grafik-Design: Alfred Haslinger
Satz: c:tp | agentur für design und kommunikation - www.c-tp.de
V.i.S.d.P.: Stiftung Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe
Kritische Akademie, Gebhard Schwägerl, Salinenweg 45, 83334 Inzell
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe für die Betriebsräteakademie Bayern (nachfolgend BAB genannt)
Anmeldung / Rechnung
Ihre Anmeldung wird nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit Zugang Ihrer Anmeldung sind Sie verbindlich für das gewünschte Seminar angemeldet. Sie erhalten umgehend
eine Anmeldebestätigung bzw. Rechnung sowie erste Informationen zum Seminarort. Kann Ihre
Anmeldung wegen Überschreitung der Teilnehmerzahl keine Berücksichtigung finden, erhalten
Sie hierüber unverzüglich Mitteilung und werden in die Warteliste aufgenommen. Sie haben
auch die Möglichkeit, einen Seminarplatz vorab zu reservieren. Bitte teilen Sie uns dies in
schriftlicher Form mit.
Kosten
Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die
Kosten für Verpflegung und Übernachtung im Hotelunterliegen der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Mehrtägige und Wochenseminare werden von uns in der Regel nur mit Übernachtung und Verpflegung angeboten, um nach Seminarende die Möglichkeit des kollegialen
Austausches und der individuellen Beratung durch unsere Referententeams zu ermöglichen.
Die Rechnung ist ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei verspäteter
Bezahlung erheben wir Mahngebühren.
Ausfallgebühren
Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Für Mehrtages- und
Wochenseminare gelten nachfolgende Ausfallgebühren:
»» bei Abmeldungen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten.
»» bei Absage später als 4 Wochen vor Seminarbeginn 100 % der Übernachtungskosten und
20 % der Seminargebühren
»» bei Absage 1 Woche vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen 100 % der Gesamtkosten
Eine Vertretung des Seminarteilnehmers ist selbstverständlich möglich. Zur Vermeidung von
Ausfallgebühren empfehlen wir einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Bei Tagesseminaren werden evtl. Ausfallgebühren mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt und
gelten als vereinbart.
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Änderungsvorbehalt / Seminarabsage
Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen vor oder
während der Seminarveranstaltung vor zu nehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des
Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten/in durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
Eine Seminarabsage behalten wir uns aus wichtigen Gründen vor. Dies könnte zum Beispiel der
Ausfall der Referenten oder eine viel zu geringe Teilnehmerzahl sein. Ein Schadensersatz gegen
die BAB kann daraus nicht geltend gemacht werden. In diesem Fall werden bereits angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer sofort, in der Regel spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn,
schriftlich informiert.
Datenschutz
Ihre Daten werden für die interne Weiterbearbeitung Ihres Auftrages verwendet. Darüber hinaus
werden sie von uns oder der IG Metall für statistische Auswertungen unserer Veranstaltungen
oder gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Bei Angabe Ihrer
E-Mail-Adresse erhalten Sie auch per E-Mail Informationen über interessante Veranstaltungen
bzw. unseren Newsletter. Wenn Sie mit der beschriebenen Verwendung Ihrer Daten zur künftigen Information über unsere Angebote nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte z.B.
per E-Mail an [email protected] mit oder streichen Sie den entsprechenden Teil der Datenschutzhinweise im Anmeldeformular.
Haftung
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten
sind Sie als Teilnehmer/in über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während Aktivitäten im Rahmen eines eventuellen Begleitprogramms zum Seminar
unterliegen die Teilnehmenden nicht diesem Versicherungsschutz. Die BAB haftet für Schäden
nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der BAB oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von der BAB beruhen.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass für Ihre Seminarteilnahme die angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten.
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Notizen
132
Notizen
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Notizen
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Notizen
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betriebsräte
akademie
bayern
www.betriebsraeteakademie-bayern.de