Ärzteblatt Baden-Württemberg 05-2015

www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag
05 | 2015
Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
Zeitschrif t für medizinische Prävention
Kongress
PROGRAMM
DONNERSTAG, 21. MAI 2015
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Referenten
Eröffnungsrede
• Genial – digital – katastrophal? Humane Arbeitswelt in der Wirtschaft 4.0
Prof. Dr. phil. Dr. med. Michael Kastner
Präventionskultur heute
• Präventionskultur – ein neuer Zielbegriff für den Arbeitsschutz
Prof. Dr. phil. Gabriele Elke
• Arbeitswelt 4.0 – Chancen und Risiken
Dr.-Ing. Martin Braun
„ASU-Ideentreff“– Moderierte Diskussion an drei Themenstationen, unterstützt durch Graphic Recording
• Gesundes Führen im Unternehmen
Dr. med. Manfred Albrod
• Social Media im Arbeitsschutz
Nina Sawodny, M.A.
• Resilienz – Neue Arbeitsbedingungen erfordern neue Fähigkeiten
Sigrid Thiem, M.A.
Kultur
Ab 18 Uhr: Gesellschaftsabend im Echterdinger Brauhaus (separate Anmeldung erforderlich)
FREITAG, 22. MAI 2015
Prävention in der Praxis
Prävention
Referenten
• Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Beraterkompetenz
an der Schnittstelle Belastung/Beanspruchung
Prof. Dr. phil. Rüdiger Trimpop
• Gesicherte Erkenntnisse zur Softwareergonomie
Dipl.-Ing. Christian Richter
• Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
Ass. jur. Michael Behrens
• TTIP – Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?
Dr.-Ing. Dirk Watermann
Forumsdiskussion
Vorsorge – Eignung – Tauglichkeit – Schweigepflicht:
Nutzen oder Schaden für die Prävention ?
Leitung: Dr. med. Hanns Wildgans
• „Freizeit unter Palmen“ – Fettnäpfchen vor dem Werkstor bei Auslandsaufenthalten
• „Problem nano“: Der Stand im Arbeitsschutz
• „Problem nano“: Der Stand der Medizin
Dr. med. Burkhard Rieke
Prof. Dr. rer. nat. Thomas Gebel
Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. rer. nat. Hermann M. Bolt
1. ASU-Präventionskongress 2015
„Prävention in der Arbeitswelt“
Interdisziplinäre Fortbildungstagung für Fachleute aus Arbeitsmedizin,
Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Personalverantwortliche.
Am 21. Mai und 22. Mai 2015 in der Filderhalle in Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen.
Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt.
Sie haben Fragen rund um die Buchung: Tel. 02721 / 7189430
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
260
Doc Webmeeting
oder Real Life?
Fluoreszenzmikroskopische Darstellung
einer Osteosarkomzelle in Zellkultur
Die Fluoreszenzmikroskopie basiert auf der
Anregung fluoreszierender Farbstoffe durch
Lichteinstrahlung mit einer Wellenlänge und
einer darauf folgenden Abstrahlung eines
Lichts anderer Wellenlänge, welches durch
spezielle Filter beobachtbar gemacht wird.
Zur selektiven Betrachtung bestimmter
Strukturen kann im Vorfeld eine Markierung
durch spezifische Antikörper, an die Fluores­
zenzfarbstoffe gekoppelt sind, erfolgen. Da­
durch kann eine kontrastreiche Darstellung
dieser Strukturen erzielt werden.
Kammern und KV
261
Baden-Württemberg
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik.
Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württem­
berg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe­
zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe
Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter
www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail
an [email protected] oder telefonisch
unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
Wirtschaft
266
Neues aus der Finanzwelt
Vermischtes
267
Neuer Lehrstuhl
für Allgemeinmedizin
bekommt Zuwachs
261
Die FoBi@pp
im Überblick
Mithilfe dieser Methodik ist es möglich Zell­
strukturen und Veränderungen dieser sicht­
bar zu machen, wie das osteogene Sarkom in
unserem Beispiel. Dieser vor allem bei Ju­
gendlichen am häufigsten vorkommende,
bösartige Knochentumor weist ein besonders
aggressives Wachstum auf. Im Verlauf der Er­
krankung kommt es zu einer Zerstörung der
umliegenden Knochen und Gelenke und
frühzeitigen Bildung von Metastasen.
05 | 2015
267
DonauDocs:
Fit für die Praxis
262
Auch in Baden-Württemberg:
268
Datenschutz
leicht
gemacht (1)
Wahlergebnisse
263
Ausschüsse der
Landesärztekammer
269
Dienstjubiläum
von Winrich Kuhberg
269
Facharztvertrag Orthopädie
Arzt und Recht aktuell
264
Der privat krankenversicherte Patient
Veranstaltungsübersicht
270
Bekanntmachungen
272
Impressum
282
ÄBW 05 • 2015
259
Editorial
Treffen in Ärztlichen Kreisvereinen dienen allen und helfen, die Versorgung zu verbessern
Doc Webmeeting oder Real Life? –
Verbleib im Sektor oder Begegnung im Kreis
K
Dr. Paula Hezler-Rusch
260
reisverein“, das klingt beinahe
altertümlich und gestrig, eben­
so wie „sich zum Arzt berufen
fühlen“. – Den zeitgeschichtlichen
Wandel zu betrachten, dem der Arzt­
beruf in seinem Selbstverständnis als
freier Beruf unterliegt, wäre ein weites
Feld. Ganz zu schweigen von den
vielfältigen Regularien, denen wir uns
ausgesetzt sehen.
Qualifizierte Aus- und Weiterbil­
dung sowie ordentliche Arbeitsbe­
dingungen dürften für jeden von
uns große Bedeutung haben. Unsere
Berufsordnung regelt neben der
Weiterbildung auch die Aufgaben,
Rechte und Pflichten von Ärztinnen
und Ärzten sowie den Umgang von
Kolleginnen und Kollegen unterei­
nander wie auch mit unseren Pati­
enten. Erlassen und überwacht wird
die Berufsordnung von der verfassten
Ärzteschaft – also von der Ärztekam­
mer, in der jeder approbierte Arzt
Mitglied ist.
Die Basis eben jener verfassten
Ärzteschaft sind die ärztlichen Kreis­
vereine, Kreisärzteschaften und Ärzte­
schaften. Sie wurden in einer Zeit
gegründet, in der unser Land danie­
derlag, in der es kaum Telefone, kein
Fernsehen, noch eine Idee von Inter­
net oder Smartphone, dergleichen
noch nicht einmal im Bereich von
Science-Fiction gab.
Bedarf es dieser Kreisvereine im
digitalen Zeitalter noch? Sind reale
Begegnungen der Ärzte überhaupt
noch zeitgemäß? Im Zeitalter von
Webmeetings, Chats oder BlendedLearning – ist da ein festgelegter
Abend im Monat, der der Fortbildung
dienen soll, altmodisch, ein zu großes
Zeitopfer, eine zu große Fixierung, ein
Raub in der Work-Life-Balance? Ist ein
Abend, an dem man nicht nur seinen
Praxisnachbarn und den unvermeid­
lichen Konkurrenten (der einen im
Zweifelsfall auch einmal vertritt)
trifft, sondern auch die Kollegen aus
den anderen Fachgruppen, der Nach­
barklinik, der Nachbarabteilung, ist
ein solcher Abend Zeitverschwen­
dung? Ist eine solche Möglichkeit
sowohl für die jungen wie auch die
ÄBW 05 • 2015
älteren Ärzte, die Angestellten und
die Niedergelassenen, die Hausärzte
und die anderen Fachärzte nicht ein
unschätzbares Forum und Unterstüt­
zung einer guten vernetzten Arbeit
vor Ort?
Satzungsgemäße Aufgaben der
Kreisvereine sind die Organisation
der Fortbildung, die Durchführung
des Notfalldienstes, die Pflege und
Förderung des Gemeinsinns. – Die
Durchführung des Notfalldienstes ist
aktuell in der Organisation der Kas­
senärztlichen Vereinigung eingebun­
den. Die großen Ärztebälle haben
sich überlebt. Jedoch beinhaltet die
Pflege des Gemeinsinns auch das
Ziel, dass man sich kennt, dass man
sich auch einmal in einem gesel­
ligeren Ambiente in der Region be­
gegnet. Organisation der Fortbildung
heißt nicht nur, dass man fachlich
up to date ist, sondern dass man
weiß, wo die Kompetenzen in Reich­
weite sind, dass man weiß, wen man
anrufen kann, dass man sich einmal
gesehen hat und dass man weiß, wie
und durch wen die Patienten präund poststationär und ganz lang­
fristig versorgt sind.
Der Rahmen der Kreisärzteschaf­
ten oder ärztlichen Kreisvereine bein­
haltet ein weiteres und noch besser
als bisher nutzbares Potenzial für die
Begegnung von Ärztinnen und Ärzten
in unserer sektorisierten und zuneh­
mend stark von Berufsverbandspoli­
tik geprägten Versorgung.
Die angestellten Ärzte, insbeson­
dere die Ärzte in Weiterbildung,
scheinen nahezu gänzlich von ihren
Kliniken „verschluckt“ zu sein. Dies
dürfte zum einen Ausdruck der hohen
Arbeitsbelastung und zum anderen
aber auch einem strukturell be­
dingten, den eigenen Versorgungs­
sektor wenig übergreifenden Ge­
sichtsfeld geschuldet sein.
Im niedergelassenen Bereich trifft
man sich und besucht Fortbildungen
(wenn mittlerweile nicht online),
vorwiegend über die Angebote der
eigenen Berufsverbände und Fachge­
sellschaften. Dessen bedarf es auch,
denn die Translationsproblematik
besteht, und die Notwendigkeit der
Identitätsvergewisserung der Fach­
disziplinen ebenso.
Doch für die regionale Versor­
gung bedarf es der Kenntnis vonei­
nander. Kennt man sich allenfalls zu­
fällig vom Tennis- oder Ruderclub,
oder weil die Kinder in dieselbe
Klasse gehen? Die Kreisärzteschaften
sind und wären die von Klinikmarke­
ting und Verbandsinteressen freien
regionalen Begegnungsräume.
Darüber hinaus: Ist nicht die zu­
nehmende Hinzuziehung der Vorsit­
zenden der Kreisvereine oder anderer
aufgrund ihres Engagements in der
Regionalpolitik bekannter ärztlicher
Kollegen bei regionalen versorgungs­
relevanten Fragestellungen ganz in
unserem Sinn, nämlich, dass in diesen
Fragen ärztlicher Sachverstand ge­
hört wird? Kollegen sind vielfältig
über ihre Praxis oder Klinikstelle
hinaus aktiv, so in der Suchthilfe, der
Laienfortbildung, in Sportvereinen, in
Vorträgen in der Volkshochschule und
in regionalen Gremien, unter ande­
rem in den seitens der grün-roten
Landesregierung neu eingerichteten
Gesundheitskonferenzen, in denen
die regionale Versorgung weiterent­
wickelt werden soll und die mancher­
orts sehr produktiv sind. All dieses
Engagement erfolgt ehrenamtlich.
Der Einsatz der Kollegen dient uns
allen, den Patienten und auch uns
Ärzten, indem er die Versorgung ver­
bessern hilft.
Digitale Angebote und Kompe­
tenz sowie reale Begegnungen (und
zwar über Sektoren- und Verbands­
grenzen hinweg) sind zwei vielleicht
etwas ungleiche, aber doch Geschwi­
ster unserer Zeit. Nehmen Sie ihren
freien Beruf ernst. Beteiligen Sie sich
bei den Wahlen zu den ärztlichen
Kreisvereinen, wo sie in den nächsten
Monaten noch stattfinden. Unterstüt­
zen Sie die Kollegen, die sich engagie­
ren, und engagieren Sie sich auch
selbst.
Dr. Paula Hezler-Rusch
Vizepräsidentin der
Bezirksärztekammer ­Südbaden
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
KVBW bietet Ärztinnen und Ärzten unbürokratische Anstellung
Baden-Württemberg
bekommt Zuwachs
R
und 40  000 Flüchtlinge sollen in
Baden-Württemberg eine Hei­
mat finden. Das sind auch
40 000 potenziell neue Patienten für
die niedergelassenen Haus- und Fach­
ärzte. Sprach- und Kulturbarrieren,
Kriegstraumata und gesundheitliche
Kriegsfolgen erfordern eine differen­
zierte und aufwendigere Form der
medizinischen Versorgung und eine
enge Kooperation mit den Trägern
der Gemeinschaftsunterkünfte. Das
wird nicht ohne personelle Verstär­
kung zu leisten sein.
Über das Modell „Sicherstellungsassistent/Sicherstellungsassistentin
für die ambulante medizinische
­Versorgung von Asylsuchenden“ bie­
tet die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW) interes­
sierten Ärztinnen und Ärzten eine
unbürokratische Anstellungsform.
Als Angestellter eines Vertragsarztes
kümmert sich der Sicherstellungsas­
sistent vor Ort um die Gesundheit der
Asylsuchenden. Die Infrastruktur
wird gestellt. Der zeitliche Umfang
ist individuell vereinbar. Das An­
stellungsmodell ist ideal für Ärzte,
die schon im Ruhestand sind oder
aus dem Erziehungsurlaub familienfreundlich den Kontakt zum
­Patienten halten wollen.
Gemäß Asylbewerberleistungs­
gesetz haben Flüchtlinge im Ver­
gleich zu gesetzlich Krankenversi­
cherten einen eingeschränkten An­
spruch auf medizinische Versorgung.
Flüchtlinge erhalten bei Krankheit
von der Asylstelle einen Behand­
lungsschein, der die Behandlung
durch die niedergelassenen Kassen­
ärzte ermöglicht. Notfälle werden
ohne Behandlungsschein behandelt.
Abgerechnet wird über Praxis des
anstellenden Arztes bei der Kas­
senärztlichen Vereinigung. Allerdings
kommen für die Behandlungskosten
nicht die Gesetzlichen Krankenkas­
sen, sondern die sogenannten son­
stigen Kostenträger auf, das sind der
Staat oder die Sozialämter. Dement­
sprechend werden die Leistungen
auch außerhalb der morbiditätsori­
entierten Gesamtvergütung unbud­
getiert erstattet, ohne das Regellei­
stungsvolumen des Vertragsarztes
auszuweiten oder zu belasten.
Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann senden Sie eine E-Mail an
[email protected].
Die FoBi@pp im Überblick
Für Teilnehmer
• e igene EFN als eindimensionalen
und zweidimensionalen B
­ arcode ­darstellen,
zum „immer Dabei­haben“ im Smartphone
• Suchmöglichkeit innerhalb aller
von deutschen Ärztekammern ­„zertifizierten“ Veranstaltungen
• Detailauskunft zu ausgewählten Fortbildungsveran­staltungen.
Für Veranstalter
• schnelles Erfassen von ­Veranstaltungsteilnehmern
• Teilnehmerübermittlung an den EIV via Smartphone
Allgemeine Hinweise
• n
ur Veranstalter können (via ­sogenannter
Veran­staltungs­nummer) ­Teilnahmen an den EIV senden
• Übermittlung der Referentenpunkte wird aktuell vom EIV nicht ­unterstützt
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Die erfolgreiche Praxisabgabe
Ziele:
Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis?
Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge
jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt
über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der
Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar
verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre
berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können.
Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit eine
reibungslose Praxisübergabe zulassungs- und privatrechtlich
gelingen kann.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH),
KV Baden-Württemberg
• Andreas Steinhilber, Diplom-Verwaltungswirt (FH),
KV Baden-Württemberg
Termin und Veranstaltungsort:
• 27. Juni 2015 (10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr)
• KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
veranstaltet an verschiedenen Standorten im Land
ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine und Veranstaltungsorte:
20. Mai 2015 (19.00 Uhr) in Biberach
01. Juli 2015 (18.00 Uhr) in Tübingen
15. Juli 2015 (18.00 Uhr) in Esslingen
Information und Anmeldung:
Biberach: Bernhard Bock,
Telefon (07 31) 14 24-111, E-Mail: [email protected]
Tübingen: Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: [email protected]
Esslingen: Sabine Sautter,
Telefon (07 11) 1 24-46 587, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Kammern und KV
Bundesweit einheitliche Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Auch in Baden-Württemberg:
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ie bundesweit einheitliche
Nummer für den ärztlichen
Bereitschaftsdienst wird Ende
Mai nun auch für Baden-Württem­
berg freigeschaltet. Ab dem 27. Mai
2015 ist der ärztliche Bereitschafts­
dienst auch für baden-württember­
ger Patienten kostenlos unter der
116 117 erreichbar. Die Kosten für
den Vermittlungsservice tragen die
Kassenärztlichen Vereinigungen.
„Mit Baden-Württemberg geht
das letzte Bundesland an die Umset­
zung der 2012 eingeführten Rufnum­
mer. Voraussetzung für die Einfüh­
rung war die grundlegende Reform
des ärztlichen Bereitschaftsdienstes“,
berichtet Dr. Johannes Fechner, stell­
vertretender Vorstandsvorsitzender
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW). „Hete­
rogene Netze mussten aufgelöst und
in einheitliche Strukturen überführt
werden, auch um die Kosten für die
vermittelnden Leitstellen vertretbar
zu halten.“
Die bisherigen regionalen Ruf­
nummern für den ärztlichen Bereit­
schaftsdienst entfallen damit. Wer
zukünftig die 116 117 anruft, erhält
über eine automatische geografische
Zuordnung per Bandansage einen
Hinweis auf die nächstgelegene Not­
fallpraxis. Patienten, die nicht mobil
sind, werden gebeten in der Leitung
zu bleiben. Sie werden anschließend
an die zuständige Rettungsleitstelle
weitergeleitet, welche das Beschwer­
debild aufnimmt und die Hausbe­
suchsanforderung telefonisch an den
diensthabenden Arzt im Fahrdienst
vermittelt.
Die Rufnummern der jeweiligen
Ärzte im Bereitschaftsdienst sind
im Dienstplanungsprogramm „BDOnline“ hinterlegt. Infomaterialien
zur 116 117 werden den Praxen der
Niedergelassenen von der KVBW zur
Verfügung gestellt: Es gibt Plakate
für die Praxis sowie Visitenkarten
zur Weitergabe an die Patienten. Dr.
Fechner ist zuversichtlich: „Bald wird
die 116 117 so selbstverständlich sein
für den Ruf des ärztlichen Bereit­
schaftsdienstes, wie es heute schon
die 112 für den Notarzt ist. Für die
wachsende
Smartphone-Gemein­
schaft ist zudem eine Bereitschafts­
dienst-App geplant.“
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Wovon Mediziner träumen:
Einfach Arzt sein.
Flüchtlinge aus Kriegsgebieten, überwiegend junge
Familien und gut ausgebildete Fachleute, machen
Baden-Württemberg zur
Wahlheimat und wollen
auch medizinisch versorgt
sein.
Wir suchen: Ärztinnen und Ärzte als
Sicherstellungsassistent/Sicherstellungsassistentin
für die ambulante medizinische Versorgung von
Asylsuchenden
Hauptsächlich suchen wir Allgemeinmediziner und Internisten, aber auch Ärzte der
Fachrichtungen Gynäkologie und Kinder- und Jugendheilkunde sind willkommen.
Als Angestellter eines Vertragsarztes kümmern Sie sich um das gesundheitliche
Wohl von Flüchtlingen. Alles Andere überlassen Sie uns.
Bei Interesse senden Sie eine E-Mail an [email protected]
Stichwort: Sicherstellungsassistent / Flüchtlinge
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Ausschüsse der LÄK BW
16. Wahlperiode 2015 – 2019
www.medwoche.de
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Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
hat am 28. Februar 2015 zunächst folgende Ausschüsse gewählt:
tbildung
Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“
Dr. Wolfgang Miller
Carsten Mohrhardt
PD Dr. Eva Neeser
Prof. Wilhelm Niebling
Dr. Bernd Prieshof
Dr. Peter Tränkle
Prof. Christian von Schnakenburg
Dr. Josef Ungemach
Europas größter Ärztekongress für Komplementärmedizin
49. Medizinische Woche
Baden-Baden
28. Oktober bis 1. November 2015
Ausschuss „Berufsordnung“
Vorsitz:
Dr. Ulrich Clever
Mitglieder:
Dr. Klaus Baier
Dr. Herbert Zeuner
Dr. Ulrich Voshaar
Dr. Michael Schulze
Dr. Matthias Fabian
Prof. Wolfgang Linhart
Dr. Wolfgang Miller
Dr. Frank J. Reuther
Dr. Christoph von Ascheraden
Sie suchen eine Ergänzung zur
klassischen Therapie?
Ihre Patienten wünschen sich
komplementäre Behandlungsmethoden?
Neue Perspektiven bieten Ihnen:
Ausschuss „Fortbildung“
Vorsitz:
Dr. Klaus Baier
Mitglieder:
Dr. Kurt Amann
Dr. Hans-Joachim Eberhard
Ulrich Geiger
Mathias Körner
Ausschuss „Nichtärztliche Medizinische Fachberufe“
Vorsitz:
Dr. Klaus Baier
Mitglieder:
Dr. Beate Bürger
Dr. Dipl. Phys. Manfred Eissler
Dr. Paula Hezler-Rusch
Dr. Ingrid Krombholz-Nolinski
· Weiterbildungskurse zum Erwerb der
Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren,
Akupunktur, Homöopathie
· Praxisnahe Vortragstagungen zu Themen
wie „Autoimmunität“, „Paläo oder vegan?“,
„Phytotherapie aktuell“, „Update
Impfungen“.
Dr. Ingolf Lenz
Dr. Wolfgang Miller
Dr. Doris Reinhardt
Dr. Michael Schulze
Dr. Regine Trostel
Prof. Kathrin Yen
Dr. Jürgen Kußmann
Dr. Ingolf Lenz
Dr. Robin Maitra, MPH
Dr. Wolfgang Miller
Dr. Stephan Roder
Dr. Hans-Joachim Rühle
Ethik-Kommission
Jetzt Programm anfordern & anmelden auf
www.medwoche.de
Ja, bitte senden Sie mir kostenlos das Programmheft der
49. Medizinischen Woche (erscheint ca. Juni 2015) zu.
Einfach Coupon abtrennen und faxen an: +49 (0)711/8931-370.
Oder Programm anfordern unter www.medwoche.de
Anschrift:
privat
Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg setzt sich wie folgt zusammen:
Name, Vorname:
Vorsitz:
Prof. Gerlinde Egerer, Internistin, Onkologin, Hämatologin, Heidelberg
Mitglieder:
Dr. Georg Hook, niedergelassener Pädiater, Stuttgart
(stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Gerd Mikus, Klinischer Pharmakologe, Physiker, Heidelberg
(stellvertretender Vorsitzender)
PD Dr. Hans-Jörg Ehni, Philosoph, Forschungsethiker, Tübingen
Prof. Bernd Fromm, Orthopäde, Bad Schönborn
Dr. Petra Krauss, Zahnärztin, Villingen-Schwenningen
Prof. Dieter Luft, Internist, Diabetologe, Tübingen
Prof. Eibe Riedel, Jurist, Mannheim
Prof. Heiner Weber, Zahnarzt, Tübingen
PLZ, Ort
dienstlich
Straße, Nr.
Beruf, Fachgebiet
E-Mail
Ja, ich möchte über neue Produkte und interessante Angebote aus der
Thieme-Verlagsgruppe informiert werden:
per E-Mail
per Post
✗ Datum, Unterschrift
Wenn ich künftig Informationen und Angebote der Thieme Verlagsgruppe nicht
mehr erhalten möchte, kann ich der Verwendung meiner Daten für Werbezwecke
jederzeit widersprechen.
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG
Stichwort Medwoche · Oswald-Hesse-Straße 50 · D-70469 Stuttgart
Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V.
Ärztliche Vereinigung für Komplementärmedizin
ÄBW
Vorsitz:
Dr. Michael Schulze
Mitglieder:
Dr. Klaus Baier
Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Dr. Jürgen de Laporte
Dr. Matthias Fabian
Dr. Walter Imrich
Prof. Wolfgang Linhart
40
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Wahlergebnisse
Arzt und Recht aktuell
Versicherungsrecht
Der privat krankenversicherte Patient
D
Heiko Schönsiegel
Fachanwalt für Versicherungsrecht und IT-Recht
ie Rubrik „Arzt und Recht aktu­
ell“ befasst sich in regelmä­
ßigen Abständen mit aktu­
ellen Rechtsfragen, wichtigen Urtei­
len, Gesetzesänderungen und Nach­
richten, die für die Ärzteschaft von
Bedeutung sind. Im Blickpunkt steht
dieses Mal das Thema Versicherungs­
recht.
Der Patient ist privat krankenver­
sichert – so ein Glück?! Leider wurde
und wird auch in der Krankheitsko­
stenversicherung von vielen Versiche­
rern „der Rotstift“ angesetzt, mit der
Folge, dass nicht (mehr) alles erstattet
wird, was der Patient/Versicherungs­
nehmer gerne erstattet bekäme.
Doch auch unabhängig von aktuellen
und wechselnden Kürzungen in un­
terschiedlichen Bereichen: Gerade in
der versicherungsrechtlichen Praxis
dreht sich eine Vielzahl von Fällen und
gerichtlichen Auseinandersetzungen
um die Frage der Erstattungsfähigkeit
von Heilbehandlungsmaßnahmen. Es
ist daher auch für Ärztinnen und Ärzte
wichtig, hier grobe Grundzüge zu
kennen. Dies aus zweierlei Gründen.
Erstens zeigt die Erfahrung, dass es
nicht selten zu einem (Vertrauens-)
Bruch im Arzt-Patienten-Verhältnis
kommt, wenn ein Krankenversicherer
die verordneten Heilbehandlungs­
maßnahmen nicht erstattet und der
Patient nun plötzlich selbst für diese
Kosten aufgekommen muss. Hier sind
„klare Worte“ des Arztes bereits im
Vorfeld wichtig; der Patient sollte
wissen, dass er Kosten unter Umstän­
den selbst tragen muss. Zweitens: Es
besteht, vor allem bei Dokumentati­
onsmängeln hinsichtlich der medizi­
nischen Notwendigkeit für Ärzte die
Gefahr, von Patienten auf Schadens­
ersatz in Anspruch genommen zu
werden.
Sehr umfangreiche Rechtsprechung – Frage des Einzelfalles
Der Autor ist bei der
Depré RECHTSANWALTS AG
in Mannheim
als Rechtsanwälte tätig.
264
Worum geht es? Zur Verdeutli­
chung ein in der gerichtlichen Praxis
gängiger Fall: Sind die vom Hausarzt
verordneten krankengymnastischen
Anwendungen oder die verordnete
Massage bei chronischen Rückenbe­
schwerden des Patienten zu erstat­
ÄBW 05 • 2015
ten? Wenn ja, in welchem Umfang?
Oder ist der Versicherer hier von einer
Leistung frei? Ausgangspunkt ist im­
mer der (konkrete) Versicherungsver­
trag nebst Versicherungsbedin­
gungen und vereinbartem Tarif. Die
wichtigste Voraussetzung für die An­
nahme eines Versicherungsfalles in
der privaten Krankenversicherung
und den dortigen Versicherungsbe­
dingungen („MB/KK“) die „medizi­
nische Notwendigkeit“ der Heilbe­
handlung. Die Rechtsprechung hat
sich bereits sehr umfangreich mit
dieser Frage auseinandergesetzt und
tut dies – notgedrungen – fortlau­
fend. Die medizinische Notwendig­
keit ist zu bejahen, wenn es nach
objektiven medizinischen Befunden
und wissenschaftlichen Erkenntnis­
sen zum Zeitpunkt der Behandlung
vertretbar war, sie als medizinisch
notwendig anzusehen. Vertretbar ist
die medizinische Notwendigkeit einer
Heilbehandlung, wenn sie sowohl in
begründeter und nachvollziehbarer
wie fundierter Vorgehensweise das
zugrunde liegende Leiden diagnos­
tisch hinreichend erfasst und, so die
gängige Formulierung weiter, eine
adäquate, geeignete Therapie anwen­
det (BGH, Urteil vom 12. 03. 2003, Az.
IV ZR 278/01). Gerichte prüfen diese
Frage in einem mehr oder minder
umfangreichen Prüfungsprozess an­
hand der Kriterien Eignung (für einen
angestrebten
Behandlungserfolg)
und Erforderlichkeit der Maßnahme.
Letztere bedeutet, dass überhaupt
eine wissenschaftlich anerkannte Be­
handlungsmethode zur Verfügung
steht. Medizinisch notwendig kann
eine Behandlung nach der Rechtspre­
chung auch dann sein, wenn ihr Er­
folg nicht sicher vorhersehbar ist. Es
genügt insoweit, wenn die medizi­
nischen Befunde und Erkenntnisse es
im Zeitpunkt der Behandlung vertret­
bar erscheinen lassen, die Behand­
lung als notwendig anzusehen.
Ob dies der Fall ist, kann nach der
Rechtsprechung des BGH nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen
objektiven Gesichtspunkte mit Rück­
sicht auf die Besonderheiten der
­jeweiligen Erkrankung und der auf
sie bezogenen Heilbehandlung be­
stimmt werden. Hier spielen auch
Wahrscheinlichkeitsaspekte eine Rol­
le, beispielsweise bei der In-vitroFertilisation (IVF).
Die medizinische Notwendigkeit
kann jedenfalls nicht deshalb ver­
neint werden, weil sich im Nachhinein wegen des nicht eingetre­
tenen Behandlungserfolges andere
Maßnahmen als besser herausstellen.
Andererseits ist der Arzt nach der
Rechtsprechung gehalten, die not­
wendigen Befunde zu erheben, zu
berücksichtigen und seine Maßnah­
men nach den „anerkannten“ Be­
handlungsgrundsätzen auszurichten.
Doch was sind „anerkannte Behand­
lungsgrundsätze“? Ein Anhaltspunkt
für die medizinische Notwendigkeit
der durchgeführten Maßnahme kann
die Orientierung an den Leitlinien der
sogenannten „evidenzbasierten“ Me­
dizin sein. Dies meint jede Form der
medizinischen Behandlung, bei der
patientenorientierte Entscheidungen
ausdrücklich auf Basis von bewie­
sener Wirksamkeit getroffen werden.
Nach ständiger Rechtsprechung ist
deshalb entscheidend, ob es objektiv
vertretbar war, die Maßnahme als
erforderlich anzusehen. Gerade im
gebildeten Beispielsfall der chro­
nischen Rückenbeschwerden kommt
es, je nach Standpunkt des gericht­
lichen Sachverständigen, zu sehr un­
terschiedlichen Ergebnissen. Der eine
Sachverständige hält Massagen und
Krankengymnastik für fortlaufend
indiziert, der andere kommt zum –
aus Patientensicht unschönen – Er­
gebnis, dass solche Patienten Rücken­
übungen nach einer gewissen Zeit
selbst durchführen müssen und des­
halb die erhoffte Massage medizi­
nisch nicht notwendig sei.
Besonderheiten bei schweren
­Erkrankungen und alternativen
Behandlungsmethoden
Dabei ist hinsichtlich der Frage
der medizinischen Notwendigkeit
nicht allein darauf abzustellen, ob es
nach „wissenschaftlichen“ Erkennt­
nissen – also solchen, die in Lehre und
medizinischer Forschung anerkannt
sind – vertretbar war, die Behandlung
Arzt und Recht aktuell
als notwendig anzusehen. Vielmehr
können auch solche medizinischen
Erkenntnisse berücksichtigt werden,
die dem Bereich der sogenannten
„alternativen“ Medizin entstammen
(BGH, Urteil vom 10. 07. 1996, Az. IV
ZR 133/95). Die medizinische Not­
wendigkeit einer Heilbehandlung
kann – jedenfalls bei schweren Krank­
heiten – nicht schon dann verneint
werden, wenn nicht nachgewiesen
werden kann, dass sie zu einem Erfolg
(Heilung, Besserung, Linderung einer
Krankheit) führt. Vielmehr ist auch
eine solche Behandlung als notwen­
dig anzusehen, die zwar unter Um­
ständen Versuchscharakter hat, die
aber – medizinisch begründbar – Aus­
sicht auf Heilung, Linderung oder
Verhinderung der Verschlimmerung
der Krankheit erwarten lässt. Kann
aber auf anerkannte schulmedizi­
nische Therapien zurückgegriffen
werden, sind die Kosten für eine alter­
native Behandlungsmethode allen­
falls dann als medizinisch notwendig
erstattungsfähig, wenn sie bessere
oder zumindest gleichwertige Be­
handlungserfolge erwarten lassen.
Liegt eine unheilbare Krankheit vor,
für die es keine allgemein anerkannte
Therapie gibt, reicht es aus, wenn die
Behandlung mit nicht nur ganz gerin­
ger Erfolgsaussicht die Erreichung des
Behandlungsziels als möglich erschei­
nen lässt. Kostengesichtspunkte spie­
len nach der Rechtsprechung des BGH
für die Frage der medizinischen Not­
wendigkeit keine Rolle.
Anspruchsdurchsetzung
vor Gericht
Die Beweislast im Prozess ist zu­
nächst eindeutig: Der Patient/Versi­
cherungsnehmer trägt die Beweislast
dafür, dass eine medizinisch notwen­
dige Heilbehandlung vorliegt. Kann
er diesen Beweis führen, bleibt für
den Versicherer in eher seltenen Fäl­
len noch der Einwand, dass es sich um
eine Übermaßbehandlung handelt,
was Auswirkungen auf die Höhe der
Leistungen des Versicherers hat. Ein
wichtiger Gesichtspunkt, den man
auch seinem Patienten verdeutlichen
sollte: Das Zeugnis des Behandlers ist
kein geeignetes Beweismittel. Dass
dem Arzt eine von ihm verordnete
Therapie sinnvoll oder nützlich er­
scheint, genügt vor Gericht also nicht.
Der Patient kann den Beweis für die
medizinische Notwendigkeit letztlich
nur durch ein gerichtliches Sachver­
ständigengutachten eines neutralen
Sachverständigen führen. Diesem
sind die Krankenunterlagen, in denen
die seinerzeitigen objektiven Befunde
enthalten sind, zugrunde zu legen. An
dieser Stelle kann daher nur dazu
geraten werden, die Befunde gut zu
dokumentieren, da im Zweifelsfall ein
gerichtlicher Sachverständiger für die
Erstellung des Gutachtens allein an­
hand dieser Dokumentation die me­
dizinische Notwendigkeit prüfen
muss. Dies gilt vor allem in solchen
Fällen, in denen der Patient zwischen­
zeitlich verstorben ist.
Schadensersatzanspruch
des Patienten
Der Arzt ist verpflichtet, dem pri­
vat versicherten Patienten alle Infor­
mationen zur Verfügung zu stellen,
die dieser benötigt, um Kostenerstat­
tung von seinem Versicherer zu erhal­
ten. Nach der Rechtsprechung han­
delt es sich um eine selbstständige
Nebenpflicht des Behandlungsver­
trages zwischen Arzt und Patient.
Denn nur der Arzt ist in der Lage, die
vom Versicherer zur Prüfung der Ein­
trittspflicht benötigten Informatio­
nen zu erteilen. Nach der Rechtspre­
chung besteht an Krankenunterlagen
auch kein Zurückbehaltungsrecht des
Arztes. Wie ausgeführt, trägt der pri­
vat krankenversicherte Patient ge­
genüber seinem Versicherer im Pro­
zess die Beweislast dafür, dass der
Versicherungsfall eingetreten ist. Die
mangelnde Dokumentation des
Arztes muss sich der Patient im Pro­
zess zu seinen Lasten zurechnen las­
sen. Die möglichen Folgen für den
Arzt liegen auf der Hand und können
mitunter finanziell gravierend sein.
Denn eine unsaubere oder unvoll­
ständige Dokumentation und sich
hieraus für den Patienten ergebende
Beweisschwierigkeiten bei der Frage
der medizinischen Notwendigkeit ei­
ner Behandlung können Grundlage
eines Schadensersatzanspruches des
Patienten gegen seinen Arzt sein (LG
Düsseldorf, Urteil vom 21. 10. 1998,
Az. 23 S 65/98). Das Gericht stellt in
seiner Entscheidung fest, dass der
Umstand, dass ein Sachverständiger
anhand der Rechnungen und vorge­
legten Behandlungsunterlagen die
Notwendigkeit der Heilbehandlungs­
maßnahmen nicht feststellen kann,
sich zum Nachteil des Versicherungs­
nehmers auswirkt. Eine Vernehmung
des behandelnden Arztes, so das
Gericht, sei zur Substantiierung des
Vorbringens nicht geboten. Auch das
KG Berlin (Urteil vom 21. 09. 1999, Az.
6 U 261/98) hat einem Patienten nach
Verletzung der ärztlichen Dokumen­
tationspflicht einen Schadenersatz­
anspruch gegen seinen Arzt zuge­
sprochen, mit dem Ergebnis, dass der
ärztliche Honoraranspruch nicht
durchsetzbar war.
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Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Gold als Anlagealternative
nicht aus dem Blick verlieren
Thorsten Proettel
Landesbank
Baden-Württemberg
Edelmetallanalyst
Commodity Research
www.bw-bank.de/
heilberufev
Die gegenwärtige Situation ist für
Kapitalanleger bekanntlich wenig
vorteilhaft: Die Renditen von sicheren
Sparbriefen, Bundesanleihen und
Ähnlichem sind kaum nennenswert
oder sogar negativ. Und am Aktien­
markt, wo die Liquiditätsflut der No­
tenbanken in den kommenden Mo­
naten noch für neue Rekordhochs
sorgen dürfte, stehen die meisten
Privatanleger aus Furcht vor Verlusten
an der Seitenlinie. Selbst der einstige
Anlegerliebling Gold ist trotz der
Überhitzungserscheinungen auf den
anderen Vermögensmärkten derzeit
kaum gefragt. Für die bisherige Zu­
rückhaltung gibt es allerdings ver­
ständliche Gründe.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen
ihrer Reihe BW Forum Medicum zu regionalen Informations­
veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte ein.
Veranstaltung 1: Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Karlsruhe/Pforzheim
Veranstaltung 2: Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Tübingen
Veranstaltungsinhalte:
Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ mit
detaillierten Informationen zur aktuellen Versorgungsstruktur
in den o. g. Regionen
Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über
die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung
in den o. g. Regionen
Termine und Veranstaltungsorte:
Veranstaltung 1: 20. 05. 2015 (18.30 Uhr)
in der Villa Hammerschmiede, 76327 Pfinztal-Söllingen
Veranstaltung 2: 24. 06. 2015 (18.00 Uhr)
im Casino am Neckar, 72070 Tübingen
Information und Anmeldung:
Pfinztal-Söllingen: Carina Seelisch,
Telefon (0 72 31) 3 06-203, E-Mail: [email protected]
Tübingen: Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist jeweils begrenzt.
266
ÄBW 05 • 2015
Angesichts der Aussicht auf hö­
here Leitzinsen in den USA war Gold
für viele Marktteilnehmer auf der an­
deren Seite des Atlantiks in den letz­
ten Monaten wenig attraktiv. Schließ­
lich wirft das Edelmetall weder Zinsen
noch Dividenden ab; ein Nachteil, der
bei steigenden Zinsen besonders
schwer wiegt. Vor allem Großanleger
haben sich von ihren Goldengage­
ments getrennt, seit im Frühjahr 2013
die Diskussion über eine Normalisie­
rung der US-amerikanischen Geldpo­
litik begonnen hatte. Zweitens ist der
zuletzt recht starke US-Dollar ein
Hemmschuh für die Entwicklung der
Goldnotierungen. Das Edelmetall wird
an den internationalen Börsen oftmals
als eine Art Gegenwährung zum USDollar betrachtet. Sinkt der Außen­
wert der amerikanischen Währung,
dann steigt der Goldpreis und umge­
kehrt. Dieser Zusammenhang war in
den letzten Monaten stark ausge­
prägt. Da wir für die kommenden
Monate jedoch einen per saldo kaum
veränderten Wechselkurs des USDollars zum Euro erwarten, dürfte
zumindest von dieser Seite kein wei­
terer Abwärtsdruck auf dem Gold
­lasten. Drittens machten die raschen
Kursgewinne von Aktien und Anlei­
hen Goldanlagen unattraktiv. Wozu
das „Krisenmetall“ kaufen, wenn sich
mit Dividendentiteln seit Jahresan­
fang mühelos 20 Prozent Gewinn
einstreichen ließen?
Der Anstieg der Aktien- und An­
leihenkurse in schwindelerregende
Höhe offenbart gleichzeitig, warum
es sinnvoll ist, Gold nicht aus
dem Blickfeld zu verlieren. Geht die
Entwicklung bei DAX & Co. unge­
hemmt weiter, dann drohen früher
oder später Rückschläge, woraus
eine erneute Flucht der Anleger in
einen sicheren Hafen resultieren
könnte. Gold bietet sich allein
schon deshalb an, weil sich der Preis
für das gelbe Edelmetall ein Drittel
unterhalb des Höchststandes im Jahr
2011 bewegt. Sofern es eine Blase
auf dem Goldmarkt gegeben hat,
dann ist diese bereits geplatzt.
Schon seit Sommer 2013 stagniert
der Preis je Feinunze im Bereich von
1200 US-Dollar.
Unabhängig hiervon ist auch
mit Blick auf die fundamentale
Lage des Goldmarkts ein anzie­
hender Preis in den kommenden
Quartalen wahrscheinlich. Derzeit
arbeiten weltweit ungefähr 15 Pro­
zent der Minen nicht kostendeckend.
Die Fördergesellschaften versuchen
mit Sparmaßnahmen ihr Überleben
zu sichern und kürzen in erster
Linie an den Investitionsausgaben.
Dies hat zur Folge, dass früher oder
später neue Abbaustätten fehlen
werden, wenn die bestehenden
Minen ausgebeutet sind. Mittel- bis
langfristig dürfte das Goldangebot
deshalb sinken.
Aber auch auf der Nachfrageseite des Markts sind Veränderungen registrierbar. Die indische
Regierung lockerte in den letzten
­
Monaten schrittweise die 2013
­eingeführten Importrestriktionen,
mit denen die Goldeinfuhr zur
Schonung der Handelsbilanz ein­
geschränkt wurde. Die verbesserten
Konjunkturaussichten sowie der
deutliche Rückgang des Ölpreises
eröffneten hierfür entsprechende
Spielräume. Und auch China als
zweitwichtigstes
Goldkäuferland
dürfte in diesem Jahr mehr Edelme­
tall importieren, nachdem 2014 eine
regelrechte Delle zu beobachten war.
Viele Händler im Reich der Mitte
hatten sich nach dem Preisrückgang
im Jahr 2013 umfangreich mit Vor­
räten eingedeckt und waren in der
Folgezeit mit neuen Orders sehr
zurückhaltend.
Unverändert hoch ist dagegen
die Goldnachfrage der Notenbanken.
Vor allem die Währungshüter in den
Schwellenländern suchen händerin­
gend Alternativen zum US-Dollar und
zum Euro. Nach Käufen in Höhe von
407 Tonnen 2013 erwarben sie im
vergangenen Jahr sogar 477 Tonnen
des Edelmetalls. Der Anteil der No­
tenbanken an der Gesamtnachfrage
des Marktes beträgt gut zehn Pro­
zent. In der Summe spricht damit
einiges für ein Comeback von Gold.
Außerdem ist die Streuung des Ver­
mögens über verschiedene Anlage­
klassen heutzutage so wichtig wie
selten zuvor.
Vermischtes
Uniklinikum Tübingen beruft Professorin Joos in neues Institut
Neuer Lehrstuhl für Allgemeinmedizin
S
eit Januar 2015 leitet Prof. Stefa­
nie Joos (Foto) als Ärztliche Di­
rektorin das Institut für Allge­
meinmedizin und Interprofessionelle
Versorgung und hat den neu geschaf­
fenen Lehrstuhl inne. Mitte April
stellten Klinikumsvorstands-Vorsit­
zender Prof. Michael Bamberg und
Dekan Prof. Ingo Autenrieth die neue
Institutsleiterin der Presse vor.
Prof. Joos studierte an der Univer­
sität Heidelberg Medizin und promo­
vierte 1998 zum Thema „Immunmo­
dulierende Effekte von Akupunktur
als ergänzende Therapie bei Asthma
bronchiale“. 2010 habilitierte sie sich
im Fach Allgemeinmedizin zum The­
ma „Stellenwert von Komplementär­
medizin in der Primärversorgung –
Evaluation von Nutzen, Patienten­
sichtweisen und ärztlicher Expertise“.
2013 wurde sie von der Universität
Heidelberg zur außerplanmäßigen
Professorin ernannt. Neben ihrer wis­
senschaftlichen Arbeit war sie neben­
bei auch in einer hausärztlichen Praxis
in Karlsruhe tätig.
Die neue Lehrstuhlinhaberin
möchte sich in Tübingen besonders
für die Nachwuchsgewinnung enga­
gieren und dabei auch das Image der
Allgemeinmedizin unter den Medi­
zinstudenten aufpolieren. Im Ge­
spräch mit dem Ärzteblatt BadenWürttemberg nannte sie als weitere
Ziele den Aufbau von Versorgungsfor­
schung sowie die Schaffung eines
eigenen Weiterbildungsverbundes
am Uniklinikum. Aber die 46-Jährige
will den jährlich rund 320 Tübinger
Medizinstudenten künftig auch nicht­
medizinische Kenntnisse vermitteln,
beispielsweise wie man einen Busi­
nessplan erstellt oder Personal- und
Praxisführung.
Nach den Worten von Prof.
Bamberg wird der neue Lehrstuhl
zudem wichtiges Bindeglied zwi­
schen den niedergelassenen Ärz­
tinnen und Ärzten einerseits und dem
Universitätsklinikum ande­
rerseits sein: „Nicht alle Pa­
tienten und Krankheiten
sollen das Uniklinikum ge­
wissermaßen überschwem­
men; wir brauchen die
Niedergelassenen als ver­
lässliche Partner.“ Vor allem
in Zeiten des Ärztemangels
komme dem neuen Institut
in der Aus- und Weiterbil­
dung von hausärztlichem
Nachwuchs entscheidende
Bedeutung zu.
Die grün-rote Landesregierung
hatte in ihrem Regierungsprogramm
die Schaffung von Lehrstühlen an allen
medizinischen Fakultäten zugesagt.
Nach den Worten von Prof. Autenrieth
habe man in Tübingen aber schon
wesentlich länger an diesem Ziel gear­
beitet. Er wies ferner auf die lange
Tradition des dortigen allgemeinmedi­
zinischen Lehrbereichs hin und dass es
nicht ganz einfach gewesen sei, die
richtige Person für den neu geschaf­
fenen Lehrstuhl zu finden. „Prof. Joos
kommt aus gutem Stall“, lobte er, denn
die Heidelberger Allgemeinmedizin
sei in Baden-Württemberg führend.
Mit Blick auf die neue Institutsleiterin
ergänzte Prof. Bamberg trocken:
„… noch!“
Ihr Partner.
Für alle Fälle.
DonauDocs bieten Orientierung vor Ort
Martin Wittke LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Arztrecht
Arzthaftungsrecht
Arztstrafrecht
Fit für die Praxis
B
ereits zum dritten Mal finden am 2. und 3. Juli 2015 im
Rathaus Tuttlingen die DonauDoc-Tage statt. Das Live-Event
geht auf eine Initiative von Ärztinnen und Ärzten zurück, um
dem Ärztemangel vor Ort entgegenzuwirken. „Im Weltzentrum der
Medizintechnik lassen sich hochqualitative Medizin, Wirtschaftlich­
keit und Lebensfreude als niedergelassener Arzt im ländlichen
Raum wunderbar vereinbaren“, so die Initiatoren, die gemeinsam
mit der Stadt Tuttlingen ortsfremde Kolleginnen und Kollegen
sowie deren Familien von der Region überzeugen wollen.
Innerhalb von zwei Tagen bekommen die Interessenten Einblicke
in den Alltag als Niedergelassene, hospitieren in verschiedenen
Praxen ihrer Wahl, lassen sich die Rahmenbedingungen von ambu­
lanter ärztlicher Tätigkeit durch fachkundige Redner (unter anderem
die Spitzen von Landesärztekammer und Kassenärztlicher Vereini­
gung) erläutern und hören Erfahrungsberichte von Neu-Niederge­
lassenen und Weiterbildungsassistenten. Das Rahmenprogramm
stellt zudem die reizvolle Region zwischen Bodensee, Schwarzwald
und der Schwäbischen Alb vor. Die Stadt und der Landkreis Tuttlin­
gen übernehmen die Kosten für die Aktion inklusive Übernachtung
Weitere Infos:
sowie Kinderbetreuung.
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ÄBW 05 • 2015
267
Vermischtes
Acht Tipps für den Anmelde- und Wartebereich
Datenschutz leicht gemacht (1)
H
Edmund Hilt
and aufs Herz: Datenschutzvor­
schriften erscheinen vielen Ärz­
tinnen und Ärzten langwierig,
kompliziert und aufwendig. Dabei
kann bereits mit einfachen Grundsät­
zen und dem Beherzigen weniger Re­
geln der Datenschutz in der Arztpraxis
gravierend verbessert werden, bei­
spielsweise im Anmelde- und Warte­
bereich. Hierzu folgen acht Tipps:
1. Abstand, bitte!
Wenn es um sensible Daten und
intime Befunde geht, sind Mithörer
unerwünscht. Nutzen Sie in Ihrer
Arztpraxis daher einfache Hilfsmittel,
die Geldinstitute bereits seit vielen
Jahren sinnvoll einsetzen. Stellen Sie
ein Schild auf: „Diskretion – Bitte
Abstand halten“. Alternativ können
Sie eine Trennlinie auf dem Boden
anbringen. Befreien Sie den Emp­
fangsbereich von Wartestühlen; Pati­
enten, die noch nicht an der Reihe
sind, sollten nachdrücklich darum
gebeten werden, im Wartezimmer
Platz zu nehmen. Achten Sie darauf,
dass die Tür des Wartezimmers ge­
schlossen wird. Auch hier hilft ein
Schild: „Tür bitte schließen“.
2. Schallschlucker
Überprüfen Sie kritisch, wie hell­
hörig Ihre Praxisräume sind. Schall­
dämmung lässt sich nachrüsten. Der
Fachhandel bietet vielseitige Schall­
absorber und Akustikelemente, die
nahezu jedem Raum und jeder Innen­
einrichtung gerecht werden.
3. Aufnahmefragebogen
Darüber hinaus gibt es Blickschutzfo­
lien für Monitore, sogenannte Privacy
Filter, die für einen zusätzlichen Sichtund Datenschutz sorgen.
In der Praxis muss es in der Regel
schnell gehen. Doch bedenken Sie:
Selbst ein kurzes Passwort bietet
­einen besseren Schutz als gar keins.
6. PC-Fax
Das Faxgerät sollte in einem abge­
trennten Büroraum aufgestellt und der
Eingang in regelmäßigen Abständen
kontrolliert werden. Auf der sicheren
Seite sind Sie, wenn Sie Faxe mit dem
PC-Fax empfangen. Diese Post kann
nicht so leicht entwendet werden.
7. Erst schreddern,
dann wegwerfen
Viele intime und indiskrete Fra­
gen lassen sich an der Anmeldung
vermeiden, wenn die Patienten statt­
dessen einen Aufnahmefragebogen
ausfüllen. Durch diese einfache Maß­
nahme wird ausgeschlossen, dass
andere Wartende sensible Informati­
onen mitbekommen. Ihre Arzthelfe­
rinnen sollten die Patienten bitten,
den Fragebogen im Warteraum aus­
zufüllen. Eine abgeschirmte Ecke
schützt vor neugierigen Blicken.
Immer wieder geraten Kliniken
und Arztpraxen in die Schlagzeilen,
weil sie Datenmüll fahrlässig entsor­
gen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbei­
terinnen und Mitarbeiter dafür, wel­
cher Papiermüll im Papierkorb landen
darf und welche Unterlagen vorher
geschreddert werden müssen. Im
Zweifelsfall gilt: lieber einmal zu oft
geschreddert als einmal zu wenig. Für
die alltägliche Aktenvernichtung be­
nötigen Sie einen Schredder der Si­
cherheitsstufe 4 (DIN-Norm 32757).
4. Ablage-Prozesse
8. Sensibilisierung von Patienten
Sensibilisieren Sie die Mitarbeite­
rinnen und Mitarbeiter dafür, keine
Unterlagen herumliegen zu lassen,
die von Unbefugten an der Anmel­
dung eingesehen werden könnten.
Überprüfen Sie Ihre Prozesse, und
bringen Sie Ihre Akten zügig wieder
unter Verschluss.
Alle in der Praxis Beschäftigten
müssen darauf achten, dass Karteikar­
ten, Rezepte, Überweisungen und
Befundberichte nicht offen einzuse­
hen sind. Arbeiten Sie beispielsweise
mit Zwischenordnern oder mit Unter­
schriftenmappen, um die sensiblen
Unterlagen vor neugierigen Blicken
zu schützen.
In U-Bahnen, an Bushaltestellen
und sogar beim Anstehen an der Kas­
se kommen wir nicht umhin, die
Handy-Telefonate anderer Menschen
und somit ihre Liebes-, Leidens- und
Krankheitsgeschichten mit anzuhören.
In den Praxisräumen machen Sie die
Spielregeln. Sprechen Sie ein Handy­
verbot aus, um alle Patienten vor feh­
lender Diskretion zu schützen.
Beginnen Sie mit den Tipps, die
Sie für sich leicht und einfach umset­
zen können und wo Sie mit wenig
Aufwand große Wirkung erzeugen
können. In vielen Fällen gibt es zur
richtigen Lösung verschiedene Alter­
nativen.
Im nächsten Beitrag erfahren Sie,
was es mit der Auftragsdatenverar­
beitung auf sich hat und wie Sie Ihre
externen Dienstleister zum Daten­
schutz verpflichten.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Freiburg
und net4docs laden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
zu einem Fachseminar ein.
Seminartitel:
Praxisabgabe-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Grundlagen und Planung der Praxisabgabe
• Rechtsfragen bei Abgabe einer Praxis
• Mögliche Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Steuerliche Behandlung der Praxisveräußerung
• Versicherungsfragen im Hinblick auf die Praxisabgabe
Referenten:
Dr. Nicolas von Götz, Rechtsanwalt
Dirk Nayda, Steuerberater
Ralf Fischer, Versicherungsmakler für Heilberufe
Claudia Wolf, VermögensManagerin Heilberufe
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 17. 06. 2015 um 18.00 Uhr
BW-Bank Freiburg, Am Münsterplatz 3, 79098 Freiburg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Freiburg, Claudia Wolf,
Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 40 Personen begrenzt.
5. Bildschirmschoner
Stellen Sie die Bildschirme in Ihrer
Praxis so auf, dass Patienten und Be­
sucher keinen Blick darauf haben.
Wählen Sie die Einstellung des Bild­
schirmschoners so, dass er sich nach
30 Sekunden automatisch einschaltet.
Edmund Hilt
Freiberuflicher Datenschutzbeauftragter
www.hilt-evolution.com
Vermischtes
30 Jahre im Einsatz für die Altersversorgung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten
Dienstjubiläum von Winrich Kuhberg
A
m 1. April beging Winrich
Kuhberg, Direktor der BadenWürttembergischen Versor­
gungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und
Tierärzte, sein 30-jähriges Dienstjubi­
läum. Im Rahmen einer Feierstunde
überreichte ihm Präsidentin Dr. Eva
Hemberger eine Urkunde als Dank für
seinen außerordentlichen Einsatz und
die erfolgreich geleistete Arbeit für
die Altersversorgung der drei an der
Versorgungsanstalt beteiligten Be­
rufsgruppen.
Herr Kuhberg war 1985 als Leiter
der Rechtsabteilung in die Versor­
gungsanstalt eingetreten. 1989 wurde
er zum stellvertretenden Geschäfts­
führer und 1999 zum Geschäftsführer
der Anstalt ernannt. Schon früh be­
wies er ein sicheres Gespür für die
Belange der Ärzteschaft in sozial- und
gesellschaftspolitischen Auseinander­
setzungen. Für ihn entscheidend war
hierbei stets der vom Gesetzgeber
begründete Auftrag der materiellen
Absicherung, der Versorgung der ba­
den-württembergischen Ärzte und
ihrer Angehörigen.
Seine beispielhafte Arbeit als
Verwaltungsdirektor des zweitgröß­
ten Versorgungswerkes der freien
Berufe in der Bundesrepublik und die
damit verbundene hohe fachliche
Kompetenz fanden auch außerhalb
der Landesgrenzen Beachtung. So
wurde er 1989 in den Rechtsaus­
schuss der Arbeitsgemeinschaft be­
rufsständischer Versorgungseinrich­
tungen gewählt und ist seit 2000
Vorsitzender dieses Gremiums, das für
Über 500 teilnehmende Ärzte und mehr als 215 000 Patienten
Facharztvertrag Orthopädie
die soziale Sicherung der freien Be­
rufe in ganz Deutschland von zen­
traler Bedeutung ist.
2003 wurde Herr Kuhberg von
Justizministerin Zypries in eine Son­
derkommission berufen, die das da­
malige Gesetzgebungsverfahren zur
Neuordnung des Versorgungsaus­
gleichs vorbereitete. 2009 verlieh die
Bundesärztekammer Herrn Kuhberg
für seine Verdienste das Ehrenzeichen
der Deutschen Ärzteschaft.
Feierstunde für
W. Kuhberg (Mitte)
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NATUR PUR
So geht Holzbau heute
HOLZHAUSBAU
R
und ein Jahr nach Vertragsstart nehmen im Südwesten bereits über
500 niedergelassene Orthopäden, Unfallchirurgen und Chirurgen am
Facharztvertrag Orthopädie nach § 73c SGB V teil. Damit liegt die
Teilnehmerzahl weit mehr als doppelt so hoch als das vertraglich geforderte
Minimum von 200 Teilnehmern. Auch die Versicherten nehmen das Angebot
an: Über 215 000 Patientinnen und Patienten von AOK Baden-Württemberg
und Bosch BKK wurden 2014 behandelt. Gleichzeitig stieg die Zahl der
im Facharztprogramm beider Kassen eingeschriebenen Patientinnen und
Patienten in diesem Zeitraum von 200 000 auf gegenwärtig über 400 000
(AOK BW) und von 2500 auf heute 8000 (Bosch BKK).
Mit ihrem Vertrag haben die Partner AOK BW, Bosch BKK und MEDI in
Baden-Württemberg, der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und
Unfallchirurgie (BVOU) sowie der Berufsverband der niedergelassenen Chi­
rurgen nach eigenem Bekunden einen Paradigmenwechsel in der Versor­
gung eingeleitet: Mehr Zeit für eine umfassende Beratung, weniger unnö­
tige apparative Diagnostik und Therapie, Förderung der Eigeninitiative der
Patienten, angemessenes Honorar sowie eine bessere Koordination mit den
Ärzten im Hausarztprogramm sind wesentliche Vertragselemente.
Der durchschnittliche Fallwert für ausschließlich konservativ tätige Ärzte
betrug im vierten Quartal vergangenen Jahres 86,00 Euro und für operativ tä­
tige Ärzte 111,00 Euro (exklusive Sachkosten). Verglichen mit dem durchschnitt­
lichen KV-Fallwert entspricht dies einem Honorarplus von mehr als 40 Prozent.
Nach Überzeugung des BVOU sei die Regelversorgung seit Jahren ein
Hamsterrad der Einmal-Kontakt-Medizin, was auch viele Patienten zu Recht
beklagten. Durch die höheren Fallwerte ermögliche der Vertrag den Ärzten
eine ganz andere Behandlungsintensität und -qualität. Die Versorgung
werde wesentlich nachhaltiger, denn die Ärztinnen und Ärzte könnten sich
deutlich mehr Zeit für die Patienten nehmen – unter anderem für ausführ­
lichere Anamnesen und körperliche Untersuchungen sowie eingehendere
Beratungen.
Richtig gut gebaute Häuser werden
schlüsselfertig errichtet!
Sonnleitner ist Spezialist im ökologischen Holzhausbau. Bauherren
werden nach einem ganzheitlichen Konzept begleitet: baubiologisch, individuell, umfassend und in kurzer Zeit. Jedes Sonnleitnerhaus ist ein Unikat, das mit hohem Massivholzanteil gefertigt wird.
Einen Großteil der energieeffizienten Holzhäuser übergibt Sonnleitner mehr als schlüsselfertig - inklusive maßgefertigtem Mobiliar
aus eigener Meisterwerkstätte.
richtig gut bauen - seit über 45 Jahren
Sonnleitner Holzbauwerke GmbH & Co. KG
Niederlassung Baden-Württemberg
Dipl.-Betriebswirt Andreas Maier, Tel. 0162-2678587
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ÄBW 05 • 2015
269
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
22. / 23. 05. 2015
03. / 04. 07. 2015
25. / 26. 09. 2015
30. / 31. 10. 2015
11. / 12. 12. 2015
05. / 06. 02. 2016
08. – 10. 05. 2015
10. – 15. 05. 2015
30. 05. – 06. 06. 2015
11. 07. 2015
11. 07. 2015
13. – 18. 07. 2015
13. – 17. 07. 2015
Balint-Termin:
17. 05. 2015
Kurs 4:
26. – 28. 06. 2015
Mittwoch, 10. 06. 2015
17.00 – 19.00 Uhr
12. / 13. 06. 2015
(III. Vertiefung)
(je 16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 20)
27. 06. 2015
(Tagesseminar, 8 Std.;
Kosten: 125,– Euro,
Fortbildungspunkte: 10)
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Psychosomatik Komplettkurse
incl. Balint
Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.:
Akupunktur, Schmerzstörung,
Psychosomatik
40 h Kurs = 2 x Fr.-nachm. / Sa.
80 h Kurs = 4 x Fr.-nachm. / Sa.
Freiburger Balintstudientagung
Anmeldung über die
Deutsche Balintgesellschaft
Sexualmedizin
Basiskurs Modul 1
Grundkurs,
kann separat besucht werden
Sexualmedizin
Expertenkurs Modul 3
Aufbaukurs,
kann separat besucht werden
„In treatment“ – aus dem
Fernsehen als Therapeut lernen
Seminar mit Dr. Dr. Dornberg
Der Erstantrag im Rahmen
der Zusatzweiterbildung
Psychotherapie – fachgebunden –
Seminar mit Dr. D. Noelle
Intensivkurs Psychosomatische
Grundversorgung 50 Std.
(20 Std. Theorie,
30 Std. verb. Intervention)
Fortlaufende Balintgruppe
– parallel zur Psychosomatischen
Grundversorgung – (30 Std.)
Psychosomatische
Grundversorgung
Balint-Gruppe, Progressive
Muskelent­spannung
Seminare mit KV- und
ÄK-Anerkennung
Vortrags-Veranstaltung –
Reizdarm,
unspezifische Bauchschmerzen,
Nahrungsmittelallergie
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Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 120,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
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Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 750,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
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Tel. (07 61) 27 06 51 50
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Kursgebühr: 470,– Euro
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TERMIN
17. 06. 2015
16.00 – 20.45 Uhr
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Krebstherapie aktuell
Höhepunkte des Amerikanischen
Krebskongresses 2015
10. / 11. 07. 2015
ADBW Jahrestagung
Organisation:
Prof. Dr. Jochen Seufert
Tageskarte:
Mitglied: 20,– Euro
Nichtmitglied: 30,– Euro
03. – 04. 09. 2015
18. Basler Symposium
für Kinderorthopädie
Das verunfallte Kind. Notfall­
abklärung, Prävention, Erkennung
und Behandlung der wichtigsten
Bruchmuster, der schweren
­Mehrfachverletzungen und der
­psychologischen Auswirkungen
von Traumata im Wachstumsalter.
01. – 03. 10. 2015
10th HEIDELBERG CASTLE
LIVE SURGERY MEETING
This „top of the notch“ course on
joint replacement and arthroscopy
of the hip and knee is considered
one of the most worthwhile and
instructive meetings in Europe.
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you the „State of the Art“ in modern
hip- and knee surgery.
Curriculum Psychosomatische
Freitag:
09. 10. 2015, 15. 04. 2016 Grundversorgung
in Heidelberg ab 09. 10. 2015
jeweils 18.15 – 22.15 Uhr
Samstag:
Unkostenbeitrag:
10. 10. 2015,
28. 11. 2015, 09. 01.2016, 950,– Euro
05. 03. 2016, 16. 04. 2016 (80 Std. Psychosomatische Grund­
versorgung inkl. Balintgruppe)
jeweils 09.30 – 16.30 Uhr
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(50 Std. Psychosomatik im Rahmen
21. 10. 2015,
03. 02. 2016, 23. 03. 2016 der Facharztweiterbildung
inkl. Balintgruppe)
jeweils 18.15 – 22.15 Uhr
80 Fortbildungspunkte für das
komplette Curriculum, die Teilnahme
berechtigt niedergelassene Fachärzte
zur Abrechnung von Leistungen
gemäß Ziffern 35100/35110 EBM
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auf dem Schnarrenberg,
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der Erzdiözese Freiburg,
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79104 Freiburg
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beider Basel – UKBB
Zentrum für Lehre und
Forschung (ZLF)
Hebelstr. 20
CH-4056 Basel
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Südwestdeutsches Tumorzentrum – CCC Tübingen
Auskunft / Anmeldung:
Tel. (0 70 71) 29-8 52 36
[email protected]
www.tumorzentrum-tuebingen.de
ADBW e. V.
(Arbeitsgemeinschaft Diabetologie
Baden-Württemberg e. V.)
E-Mail: [email protected]
www.adbw.de
Heidelberg Castle
Heidelberg / Germany
Programm und Anmeldung:
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69115 Heidelberg
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für Tiefenpsychologie (HIT) e. V.
Alte Bergheimer Str. 5
69115 Heidelberg
Tel. (0 62 21) 8 95 30 30
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Gartenstr. 29, 61352 Bad Homburg
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Organisation:
Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Schwab,
Med. Uniklinik Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 56 87 38 oder 56 87 74
Informationen und Anmeldung
auf der Homepage des HIT:
http://www.hit-heidelberg.de/
psychomatische-grundversorgung/
Anzeigenschluss für Heft 6/2015
ist der 29. Mai 2015
Zum Gedenken
MUDr./Univ. Prag Olga Capek,
Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Hannelore Katz, Biberach
Dr. med. Eduard Kanwischer,
Esslingen
Dr. med. Werner Trinks,
Bischofswiesen
Dr. med. Heinz-Günter Overrath,
Friedrichshafen
Dr. med. Marion Becker, Plochingen
Dr. med. Elisabeth van de Berg,
Sigmaringen
Dr. med. Ingeborg Grossmann,
Affalterbach
Dr. med. Ursula Staritz, Heidelberg
Dr. med. Peter Fischer, Baden-Baden
Dr. med. Cilly Schneider,
Schwäbisch Gmünd
Prof. Dr. med. Djalil Djawari,
Heilbronn
Dr. med. Dieter Mast, Heilbronn
Dr. med. Edgar Wolter,
Bad Mergentheim
Dr. med. Burkhard Messer, Heidelberg
Dr. med. Vladimir Krejci, Stuttgart
Dr./Univ. Tours Assad Abourjeily,
Mutlangen Dr. med. Thomas Hartmann,
Rheinstetten
Dr. med. Peter Krambeck, Heidelberg
Dr. med. Irmgard Bischof,
Bad Saulgau
Dr. med. Renate Brändl, Nehren
Dr. med. Christa Flemming,
Überlingen
Dr. med. Willy Duttenhöfer, Renchen
Dr. med. Karl-Rudolf Bissinger,
Hilzingen
Dr. med. Albin Eckardt, Wilhelmsfeld
Dr. med. Leah Rappold, Heidelberg
Dr. med. Eberhard Söllner, Bitz
Prof. Dr. med. Ingolf Vogt-Moykopf,
Heidelberg
Dr. med. Erich Kratschmer, Tuttlingen
Dr. med. Eberhard Müller, Aalen
Dr. med. Renate Heym, Mannheim
Dr. med. Hertha Müller,
Bad Krozingen
Dr. med. Berta Calame, Kehl
Dr. med. Inge Umbach, Tamm
Dr. med. Manfred Bender, Stuttgart
Dr. med. Karlmann Maier, Backnang
Dr. med. Eberhard Possegga, Biberach
Dr. med. Boye Hoops, Gaggenau
Hans-Michael Horn, Offenburg
Barbara Trittelvitz, Tübingen
Dr. med. Josef Waller,
Rielasingen-Worblingen
Dr. med. Peter Nerz, Bad Dürrheim
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 25. 05. 1926 † 06. 04. 2014
* 04. 03. 1927 † 02. 05. 2014
* 21. 08. 1938 † 20. 08. 2014
* 18. 10. 1920 † 12. 09. 2014
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
* 05. 09. 1940 † 02. 11. 2014
* 03. 06. 1963 † 05. 12. 2014
* 15. 05. 1935 † 13. 12. 2014
* 20. 12. 1928 † 17. 12. 2014
* 05. 11. 1949 † 07. 01. 2015
* 09. 01. 1927 † 22. 01. 2015
* 03. 04. 1922 † 28. 01. 2015
* 05. 08. 1941 † 03. 02. 2015
* 29. 10. 1946 † 08. 02. 2015
* 14. 12. 1954 † 11. 02. 2015
* 07. 11. 1925 † 14. 02. 2015
* 01. 03. 1928 † 15. 02. 2015
* 21. 11. 1950 † 20. 02. 2015
* 09. 01. 1938 † 21. 02. 2015
* 16. 09. 1942 † 21. 02. 2015
* 04. 06. 1922 † 22. 02. 2015
* 23. 01. 1926 † 23. 02. 2015
* 04. 02. 1926 † 24. 02. 2015
* 19. 03. 1925 † 27. 02. 2015
*
*
*
*
18. 01. 1942
28. 06. 1932
09. 07. 1983
16. 08. 1947
†
†
†
†
28. 02. 2015
04. 03. 2015
05. 03. 2015
05. 03. 2015
*
*
*
*
12. 06. 1931
11. 06. 1917
03. 12. 1924
15. 11. 1921
†
†
†
†
07. 03. 2015
08. 03. 2015
09. 03. 2015
10. 03. 2015
*
*
*
*
*
*
*
*
*
20. 04. 1922
28. 10. 1920
19. 06. 1917
17. 12. 1921
22. 12. 1921
29. 05. 1934
15. 02. 1945
17. 04. 1956
31. 08. 1947
†
†
†
†
†
†
†
†
†
10. 03. 2015
11. 03. 2015
13. 03. 2015
14. 03. 2015
16. 03. 2015
16. 03. 2015
17. 03. 2015
18. 03. 2015
20. 03. 2015
* 11. 12. 1914 † 20. 03. 2015
* 17. 09. 1937 † 22. 03. 2015
Baustein Psychotherapie
(tiefenpsychologisch fundiert) –
Kurs II
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse
für unbewusste, seelische Vor­
gänge und finden Sie dadurch
effizienter Zugang zur inneren
Situation des Patienten
und zur Dynamik des psycho­
therapeutischen Dialogs.
Nach den Richtlinien der
Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische
und praktische Bausteine für die
Weiterbildung zum Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, Psycho­
somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.
Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015
den Kurs II von drei Blockkursen
an. Kurs III wird 2016 am
identischen Ort angeboten.
Diese spannenden Themen­
bereiche erwarten Sie unter
anderem:
– Behandlung psycho­
somatischer Patienten
– Psychosenbehandlung
– Operationalisierte Psycho­
dynamische Diagnostik (OPD)
– Akutbehandlung
und Krisenintervention
– Gruppentherapie
– Essstörungen
– Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung
von Kindern und Jugendlichen
Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.
Termin:
4.–9. Oktober 2015
ganztags, Sonntag bis Freitag
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen, zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Stuttgarter Ärzteorchester
Sommerkonzerte 2015
Freitag, 26. Juni 2015, 20.00 Uhr
Ort: Kassenärztliche Vereinigung, Baden-Württemberg,
Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen
Samstag, 27. Juni 2015, 20.00 Uhr
Ort: Liederhalle Stuttgart, Mozartsaal
Nina Karmon, Violine
Dr. Arnold Waßner, Dirigentt
Programm:
Édouard Lalo: Symphonie espagnole d-Moll
für Violine und Orchester op. 21
Robert Schumann: Sinfonie Nr. 4 d-Moll op. 120
Eintritt: 15 Euro/5 Euro
Karten für beide Konzerte bei SKS Russ,
Telefon (07 11) 1 63 53 21 und an der Abendkasse.
Bekanntmachungen
Fit für den Notfall –
Grundlagen der Notfallversorgung
Reagieren Sie in Notfallsituationen
kompetent und sicher –
wir zeigen Ihnen wie.
Im Seminar Grundlagen der
Notfallversorgung frischen Sie
Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben
der Reanimation in Theorie und
Praxis üben Sie auch andere
lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit
durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den
im Seminar erlernten neuesten
Kenntnissen und Empfehlungen
versorgen Sie vitalbedrohte
Patienten. Sie lernen neue Geräte
kennen und testen den Umgang
damit.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu
einer Diskussion mit anderen
Interessierten und tauschen Sie
sich mit Kollegen aus. Unsere
Trainer beantworten gerne Ihre
Fragen zur Notfallmedizin und
zur Notfallausstattung.
Wichtig! Dieses Seminar ist
Voraussetzung für die Teilnahme
am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall­
situationen“.
Termine:
Mittwoch, 17. Juni 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 23. September 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Fit für den Notfall –
Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen
Nutzen Sie die Gelegenheit
und vertiefen Sie Ihre Kennt­
nisse, die Sie im Seminar
„Grundlagen der Notfall­
versorgung“ erworben haben.
Im Seminar Praktisches Notfall­
training mit simulierten Notfall­
situationen behandeln Sie
„echte“ Notfälle, nachgestellt
von Darstellern und Phantomen
– direkt vor Ort in Kleingruppen.
Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin
zur Reanimation sein. Sie stellen
die richtige Diagnose und treffen
die notwendigen Maßnahmen.
Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach
den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen
Austausch von Eindrücken und
Erfahrungen. Hierdurch erhalten
Sie Anregungen für Ihr eigenes
Vorgehen in Notfallsituationen
und können von Ihren eigenen
Erlebnissen berichten.
Nutzen Sie die Gelegenheit für
einen angeregten Erfahrungs­
austausch mit Kollegen. Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zum
Umgang mit Notfallpatienten.
Wichtig! Voraussetzung für die
Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“.
Geriatrische Grundversorgung 2015
Wir leben in einer immer
älter werdenden Gesellschaft.
Wie viele ältere Patienten
behandeln Sie im Jahr?
Sie beantworten diese Frage
sicherlich mit: „eine Vielzahl.“
Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen
Patienten im Praxisalltag immer
größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig,
dass Sie die Besonderheiten des
alten Patienten kennen, sich in
den Patienten hinein versetzen
und geeignete Behandlungs­
methoden anwenden können.
In unserem 60-stündigen Kurs,
beruhend auf dem gleichna­
migen Fortbildungscurriculum
der Bundesärztekammer, kön­
nen Sie Ihr Wissen auffrischen,
aktualisieren und vertiefen.
Neben Fachkenntnissen erwartet
Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen
und Übungen, zu der auch die
Selbsterfahrung im Altwerden
(instant aging) gehört. Der Kurs
endet mit einer Lernerfolgs­
kontrolle.
Termine:
Mittwoch, 1. Juli 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 7. Oktober 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Termine:
17.–19. Juli 2015 und
18.–20. September 2015
jeweils Freitag, 15.00–20.00 Uhr,
Samstag, 9.00–16.15 Uhr und
Sonntag, 9.00–14.30 Uhr
Themenschwerpunkte:
– Syndrome und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Pharmakologie
– Andere Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Anschauungsunterricht
Katheter und Sonden
– Depressionen, Schlafstörungen
und Sucht
Sie erhalten einen fächerüber­
greifenden Überblick über den
aktuellen Stand der Geriatrie.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro,
inkl. Schulungsunterlagen
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail
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Kurs kann nur als Gesamtver­
anstaltung gebucht werden!
Änderungen bleiben vorbehalten.
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ÄBW 05 • 2015
273
Bekanntmachungen
Fit für den Notfall –
Der Kindernotfall
Psychosomatischer Tag
Wissen Sie, wie man ein Kind
im Notfall richtig behandelt?
Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die
Vitalparameter des Kindes?
Welches sind die häufigsten
Kindernotfälle? Wie muss ich
Sauerstoff verabreichen?
Welche ist die richtige Dosierung
der Notfallmedikamente?
All diese Fragen beantworten
wir Ihnen gerne in unserem
Seminar „Der Kindernotfall“.
Nach einem theoretischen Teil
steigen Sie direkt in die Praxis
ein und können das Erlernte an
Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden.
Unser Referent ist ein erfahrener
„Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen
gerne auch praktische Tipps rund
um das Thema Kindernotfälle.
Termine:
15. Juli 2015
21. Oktober 2015
jeweils Mittwoch,
18.00–22.00 Uhr
Vermehrt können Sie keine
körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter
der somatischen Krankheit ein
psychisches Leiden steckt?
Deshalb ist eine kontinuierliche
Auffrischung und Erweiterung
Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet
der Psychosomatik sehr wichtig.
Bereits während der Weiter­
bildung kristallisiert sich die
Bedeutung fundierter psycho­
somatischer Kenntnisse heraus.
Hierfür bieten wir Ihnen neben
dem Curriculum Psycho­
somatische Grundversorgung
­bereits seit mehr als 20 Jahren
den Psychosomatischen Tag an.
Freuen Sie sich auf aktuelle und
spannende Themen der Psychosomatik und steigern Sie Ihre
Kenntnisse über das Wechselspiel
zwischen Körper und Psyche.
Der Psychosomatische Tag wird
stets einem Tagesthema gewidmet. Dieses geben wir vorab
bekannt.
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
auf 25 Teilnehmer.
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
274
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro
(inklusive Tagesverpflegung)
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Die Teilnahme am Psycho­
somatischen Tag kann auf die
­Weiterbildung Psychosomatische
Grundversorgung angerechnet
werden.
ÄBW 05 • 2015
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildungsreihe „Notfall“
Ziel dieser Fortbildungsreihe
für niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte ist die Vermittlung
von Orientierungshilfen für die
mitunter herausfordernden
Begebenheiten eines Notfalls
sowie die Darstellung adäquater
Vorgehens- und Behandlungsweisen.
Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden
Krankheitssymptomen, welche
zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden.
Es soll sowohl auf Notfälle in
der eigenen Praxis vorbereitet
werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen
und Ärzten als Auffrischung
dienen.
In 2015 werden in zwei Blöcken
insgesamt acht inhaltliche
Schwerpunkte aufgegriffen.
Die Themen des ersten Veranstaltungsblockes finden Sie weiter
unten. Im Herbst folgt der zweite
Block der Fortbildungsreihe.
Alle Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Für die Vortragsreihe konnten
fachlich hoch qualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Das Referententeam besteht jeweils aus einem Krankenhausarzt
und einem niedergelassenen
Arzt, sodass die Möglichkeiten
und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können.
Termine Block 1:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 19. Mai 2015
Pädiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Paul Vöhringer,
FA für Kinder- und Jugendmedizin;
Dr. med. Manfred Reichert,
FA für Kinder- und Jugendmedizin
Donnerstag, 25. Juni 2015
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie;
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
Donnerstag, 16. Juli 2015
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Christian Harter,
FA für Psychiatrie und Psycho­
therapie; Dr. med. Andrea Groß,
FA für Psychiatrie
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Wissenschaftliche Leitung:
Frau Marianne Difflipp-Eppele
(1. Vorsitzende
der Ärzteschaft Karlsruhe)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
EKG in Praxis und Klinik –
die Fortbildung
zum Kompetenzerhalt
Fortbildung: Kardiopulmonale
­Reanimation für Ärztinnen
Theorie und praktische Übungen
Der zweitägige Kurs frischt
die EKG-Befundung auf und vermittelt den aktuellsten Wissensstand. Klinische Alltagssitua­
tionen werden besprochen,
wie etwa das Problem unklarer
Thoraxschmerzen, Dyspnoe oder
Herz­rhythmusstörungen. Lernziel
des Kurses ist das Beherrschen
der selbstständigen EKG-Beurteilung und die Fähigkeit, daraus
die neuesten therapeutischen
oder diagnostischen Maßnahmen
abzuleiten.
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit
dem Ausschuss Ärztinnen der Be­
zirksärztekammer Nordbaden einen
kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen an.
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur
Reanimation besteht im Rahmen
kleiner Gruppen aus­reichend Zeit
für praktisches Training nach den
aktuellen Leitlinien des European
Resuscitation Council. Aufgrund der
begrenzten Plätze ist die Teilnahme
nur mit Anmeldung möglich.
Termine:
Kurs 1:
ausgebucht
Kurs 2:
Mittwoch, 23. September 2015
14.00–18.00 Uhr und
Mittwoch, 30. September 2015
14.00–19.30 Uhr
Ort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
PD Dr. Felix Gramley,
FA für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Heidelberg
Gebühr: 95,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 11 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Termine:
Samstag, 16. Mai 2015
Kurs 1: 8.00–12.00 Uhr
Kurs 2: ausgebucht
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungs­
zentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Gebühr: 65,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 6 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 16. Oktober 2015
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Refresher-Kurs
Alle zum Hygienebeauftragten
Arzt qualifizierten Ärzte sind
angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, um über die neuen
Entwicklungen in der Hygiene
und Infektionsprävention in
Kenntnis gesetzt zu werden bzw.
bestehendes Wissen zu vertiefen.
Wir bieten gemeinsam mit dem
Deutschen Beratungszentrum
für Hygiene Freiburg zu diesem
Zweck im Jahr 2015 vier Nachmittage an, bei denen das jeweilige Tätigkeitsfeld des Hygiene­
beauftragten Arztes besonders
berücksichtigt wird.
So findet eine Nachmittagsver­
anstaltung speziell für Hygienebeauftragte Ärzte in Kranken­
häusern im Haus der Ärzte statt.
Termin:
Mittwoch, 17. Juni 2015
für Krankenhausärzte
Zeit: 14.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
Die folgenden Termine finden
in den Räumen des Deutschen
Beratungszentrums für Hygiene,
Schnewlinstraße 10,
79098 Freiburg statt.
20. Mai 2015
Auffrischungskurs
zur Antibiotikatherapie
22. Juli 2015
Auffrischungskurs
für Hygienebeauftragte
in Rehabilitationskliniken
21. Oktober 2015
Auffrischungskurs
für Hygienebeauftragte
in Ambulanten OP-Zentren
ÄBW 05 • 2015
275
Bekanntmachungen
Weitere Informationen unter
Telefon (07 61) 20 26 78-34 oder
E-Mail: [email protected]
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinder­
lähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika,
aber auch einige Staaten in Afrika
masernfrei. Demgegenüber ist
wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind.
Auch im europäischen Vergleich
steht Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Diskussion von Fallbeispielen
276
Termine:
Samstag, 27. Juni 2015
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
Langzeitbetreuung
von Tumorpatienten
Vom Krebspatienten zum Krebslangzeitüberlebenden – worauf
muss ich als Hausarzt achten?
Dank multimodaler, interdiszi­
plinärer Therapiekonzepte und
Innovationen in der medikamentösen Tumortherapie ergeben
sich für eine zunehmende Zahl
an Krebspatienten kurative
Behandlungsoptionen bzw. eine
„Chronifizierung“ ihrer Erkrankung. Das 5-Jahres-Überleben
über alle Entitäten hinweg
beträgt derzeit bei beiden
Geschlechtern circa 60 Prozent.
Aber diese ehemaligen Patienten
müssen sich auf ihrem Weg zurück ins Leben mit einer Reihe
von körperlichen und psycho­
sozialen Langzeit- und Spät­
folgen auseinandersetzen und
benötigen dabei eine kontinuierliche Betreuung, um nicht sprichwörtlich „verloren zu gehen“.
Ein Fokus unseres Gesundheitswesens muss in der Zukunft
daher auf diese immer größer
werdende Gruppe von Patienten
gerichtet werden.
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
Zeit: 9.00 s.t.–14.45 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
Weitere Informationen
unter E-Mail: schilling@
tumorbio.uni-freiburg.de
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
ÄBW 05 • 2015
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­
zieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
medizinischen Eingriffen.
Termine:
20. Juni 2015
11. Juli 2015
Zeit: jeweils Samstag,
9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Notarztseminar
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gem. Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Aus­
bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
23. November–1. Dezember
2015 (ohne Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 850,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger,
Maulburg
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
30. Mai 2015
26. September 2015
Zeit: jeweils Samstag,
9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Bekanntmachungen
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Pädiatrische Notfälle
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamnese­
erhebung, Intubation, Airway­
management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger,
Maulburg
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 14. Oktober 2015
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbil-
dung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen
Verhältnissen. Ob der Basiskurs
als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe im
beruflichen (und vielleicht auch
persönlichen) Alltag sein.
Termine:
9./10. Oktober 2015
6./7. November 2015
4./5. Dezember 2015
Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr,
samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin Fallseminar
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
29. Februar–4. März 2016
Modul 2:
22.–26. Juni 2015
Modul 3:
7.–11. Dezember 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
ÄBW 05 • 2015
277
Bekanntmachungen
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
13. Juni 2015
Suchterkrankungen
4. Juli 2015
Motivierende Gesprächsführung
26. September 2015
Depressionen, Burnout
17. Oktober 2015
Schlafstörungen
5. Dezember 2015
Psychische Erkrankungen
im höheren Lebensalter
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
13.–17. Juli 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Aufbaumodule zum Erwerb
des Fachzertifikats
der Deutschen Fachgesellschaft
für Reisemedizin e. V. (DFR)
Die Reisemedizin hat in den
letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und
versteht sich heute als fach­
gebietsübergreifende Disziplin.
Eine umfassende Darstellung der
vielseitigen Aspekte der Reise­
medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr
möglich. Daher hat die Deutsche
278
Fachgesellschaft Reisemedizin
(DFR) unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen auch anderer,
internationaler Institutionen
(WHO, ISTM) einen Kanon von
Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch
erheben kann, „Reisemedizin“
nach heutigem Verständnis zu
repräsentieren.
Diese Konzeption ist in ein 120
Stunden umfassendes Curriculum
eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003
vorgestellt wurde. Dabei sind
nach Erwerb des Basiszertifikates
im Umfang von 32 Stunden
weitere 12 Aufbaumodule mit
nochmals insgesamt 88 Stunden
zu absolvieren, die jeweils einen
speziellen Schwerpunkt der
Reisemedizin zum Thema haben.
Zu jedem Modul ist eine Lern­
erfolgskontrolle erforderlich.
Im Rahmen dieses Curriculums
bieten wir wiederum in 2015
folgende Aufbaumodule an:
„Trekking und Höhenmedizin/
Unfälle und Reisemedizinische
Assistance“ (Module 4 und 11),
„Risikogruppen und Reisen“
(Modul 7) und „Reisen mit
chronischer Krankheit“ (Module
8, 9 und 10). Das Basisseminar
Reisemedizin sowie weitere Aufbaumodule sind ab Beginn 2016
geplant.
Ärztinnen und Ärzte, die neben
dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben,
können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.
(DFR) das Fachzertifikat Reise­
medizin beantragen.
Termine:
17./.18. Juli 2015
23./24. Oktober 2015
20./21. November 2015
Zeit: ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
(pro Wochenende)
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg,
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
ÄBW 05 • 2015
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin
als Zusatzweiterbildung geführt.
Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie
eine abschließende Prüfung.
Termin:
19.–23. Oktober 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Seminarinhalte:
Block A:
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B:
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C:
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und bei
Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D:
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über die
aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine:
Block A und B:
5.–9. Oktober 2015
Block C und D:
25.–29. Januar 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Reutlingen
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Sozial­
ordnung, Familie, Frauen und
­Senioren Baden-Württemberg
vom 25. 03. 2015 –
Az. 34-5415.2-002/12 – wurden
im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg
gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8
Abs. 2 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes i. d. F. vom 16. März
1995 (GBl. S. 314), zuletzt
­geändert durch Artikel 26 des
Gesetzes über die Anerkennung
ausländischer Berufsqualifika­
tionen in Baden-Württemberg
vom 19. Dezember 2013
(GBl. S. 44) mit Wirkung vom
20. Mai 2015 für die Dauer
von fünf Jahren
Herr
Dr. med. Peter Bär
Facharzt für Allgemeinmedizin
Gustav-Schöllerstr. 39
72116 Mössingen
zum stellvertretenden
1. ärztlichen Beisitzer
und
Herr
Jürgen Schreyeck
Facharzt für Chirurgie und
­Allgemeinmedizin
Gminderstr. 12
72762 Reutlingen
zum stellvertretenden
2. ärztlichen Beisitzer
des Bezirksberufsgerichts für
Ärzte in Reutlingen bestellt.
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
Fortbildung absolvieren und
CME-Punkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Fallseminare „Palliativmedizin“
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
­Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Dabei werden
die Organisationen DSO und
­Eurotransplant vorgestellt,
­Vergabekriterien im Notfall und
nach Warteliste erläutert, die
Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche
Entfernung dargestellt sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit den
rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
­Aspekte vonseiten der GKV
­aufgezeigt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
­Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
­Fallseminare, Module I bis III,
­angeboten.
Termine:
Modul I:
17. – 20. Oktober 2015 (Sa–Di)
Modul II:
21. – 24. Oktober 2015 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2015)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
23.–26. September 2015
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2015)
20.–23. Januar 2016 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 1/2016)
Gebühr Modul III:
jeweils 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
­Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte
Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Kranken-
ÄBW 05 • 2015
279
Bekanntmachungen
hausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
­geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termine:
Samstag, 13. Juni 2015
9.00–17.30 Uhr
Praxisorganisation
(Anmeldungs-Nr. 11/2015)
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Infektionskrankheiten/
Impfungen
(Anmeldungs-Nr. 12/2015)
Samstag, 21. November 2015
9.00–17.30 Uhr
Schmerzen:
Akut und chronisch
(Anmeldungs-Nr. 13/2015)
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt;
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg;
Dr. med. Ullrich Mohr,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin,
Bisingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: 8/9
280
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in
einem Zeitraum von circa sechs
Wochen und weitere acht
­Stunden auf eine ganztägige
­abschließende Präsenz­
veranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung
ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
ÄBW 05 • 2015
Termine:
Mittwoch, 17. Juni 2015
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 18/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Die neuen Bilder der Medizin
Bedingt durch den technischen
Fortschritt in der Medizin werden
in immer kürzeren Abständen
neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt,
die dann für Diagnostik und
teilweise auch Therapie zur
Verfügung stehen. Es ist nicht
leicht für die Ärztinnen und
Ärzte, sich neben allen Aufgaben
der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch noch ausreichend
Informationen über die neuen
Optionen zu verschaffen und
einen Überblick über diese
komplexe Vielfalt zu erhalten.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg beschlossen,
den Kammermitgliedern eine
Fortbildungsveranstaltung an­
zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden
­Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht
so sehr um die Grundlagen und
die technische Methodik, auf
welcher diese Untersuchungs­
methoden basieren. Vielmehr
werden die typischen Indika­
tionen, die Vor- und Nachteile
s­ owie die spezifische Überlegenheit, die diese bildgebenden
Methoden jeweils bei bestimmten Fragestellungen gegenüber
einer möglichen Alternative
haben, im Mittelpunkt stehen.
Auch die finanziellen Aspekte,
insbesondere die Frage der
Kostenübernahme, sowie sie
zurzeit geregelt ist, wird dabei
kurz dargestellt.
Termin:
Samstag, 20. Juni 2015
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 30/2015)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Bekanntmachungen
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 36/2015)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Hilfe beim Sterben –
welche Regelungen sind nötig?
Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen
ohne Aussicht auf Besserung
halten sowohl in den Medien
und der Öffentlichkeit als auch in
der Ärzteschaft seit vielen Jahren
an. Bei den Ärztinnen und Ärzten
bestehen nach wie vor große
Unsicherheiten im Bereich der
Sterbebegleitung, teilweise auch
durch die bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und der
Berufsordnung. Auf Beschluss
des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
bietet die Akademie für ärztliche
Fortbildung deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an. Im Mittelpunkt
stehen die ethischen Kriterien,
die juristischen Aspekte und die
Situation des Arztes zwischen
Empathie für den Patienten und
der eigenen persönlichen Ein­
stellung zu den letzten Fragen.
Termin:
Mittwoch, 8. Juli 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 35/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar gemäß dem Curri­
culum der Bundesärztekammer
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der
modernen Medizin. Die Aus­
rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum
Beispiel Masern-Epidemien zur
Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer
schon 1999 entschieden,
dass Ärzte über die jeweiligen
Gebietsgrenzen hinaus impfen
dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges
Impfen wird empfohlen, ist aber
nicht verpflichtend.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermit­
gliedern einen Kurs an, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Impf-Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung
von Impfungen sowie über die
Abrechnung von Impfleistungen
und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend
Raum zum fachlichen Austausch
und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point Seminar
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2015)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teil­
nehmer nicht nur für sich selbst
einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
in Frage kommt. Das Programm
dieser Fortbildung besteht aus
Vorträgen und praktischen
Übungen.
Termin:
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 40/2015)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung mit
strukturiertem Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltens­
therapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erfüllen teilnehmende Ärzte die
Anforderungen zum Anbieten
ÄBW 05 • 2015
281
Bekanntmachungen
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme
am 20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 19/2015)
Leitung:
Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung
der organisatorischen und
personellen Voraussetzungen für
die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleich-
bare, medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Termine:
6.–8. November 2015 (Fr–So)
und
18.–20. Dezember 2015
(Fr–So)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und jugendärztliche
Praxis – Module I bis III
(10 UE beinhalten die theoretischen
Grundlagen)
Termine:
Freitag, 13. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
8.30–17.30 Uhr
Freitag, 20. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 21. November 2015
8.30–17.30 Uhr
Leitung:
Prof. Dr. med. Harald Bode,
Leiter SPZ und Kinderneurologie,
Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin, Ulm
Gebühr: 500,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: beantragt
Impressum
Modul IV besteht in einer ganz­
tägigen (10h á 60 Minuten)
­Hospitation, welche die Teilnehmer an einem sozialpädiatrischen
Zentrum ableisten können.
­Weitere Informationen erhalten
Sie während des Kurses.
Vorankündigung
Demenz aktuell 2015
Termin:
Mittwoch, 2. Dezember 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 41/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner,
Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar,
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45
Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59
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Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
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Anzeigenleitung:
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Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27
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Auftrags-Management:
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Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
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Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
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Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 58 vom 1. 1. 2015 gültig.
Layout und Gestaltung:
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Druck:
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Internet:
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Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich
um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
­Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung.
Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis
zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­a usgesetzt.
Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.
Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr
enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur
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ISSN 0720-3489
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ÄBW 05 • 2015
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