TRAGEBESTIMMUNGEN für Auszeichnungen, Orden und

OBERÖSTERREICHISCHER KAMERADSCHAFTSBUND
Ordensstatut – Durchführungsbestimmungen - 31. Mai 2006
TRAGEBESTIMMUNGEN
für Auszeichnungen, Orden
und Ehrenzeichen (Auszug)
1. Auszeichnungen
a) Mit der Annahme einer Auszeichnung
ist der Ausgezeichnete angehalten, diese bei gegebenem Anlass zu tragen.
b) Das Tragen von Auszeichnungen aller
Art regelt das Österreichische Abzeichengesetz 1960 i.d.j.g.F.
c) Kriegsauszeichnungen des Zweiten
Weltkrieges dürfen nur ohne Hakenkreuz getragen werden.
2. Rangordnung der Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen
(auszugsweise):
a) Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Republik Österreich
b) Auszeichnungen und Dienstzeichen des
Österreichischen Bundesheeres
c) Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Österreichischen
Bundesländer
d) Kriegs- und Tapferkeitsauszeichnungen beider Weltkriege
e) Auszeichnungen des ÖKB, des Bundesverbandes, der Landesverbände
f) Kirchliche Auszeichnungen
g) Auszeichnungen des Feuerwehrverbandes
h) Auszeichnungen des Österreichischen
Schwarzen Kreuzes
i) Auszeichnungen des Roten Kreuzes
j) Ausländische Orden und Auszeichnungen
b) Als Volldekoration (Ordensoriginale)
Medaillen werden, nach ihrem Rang
geordnet, die Medaillenbänder von
links nach rechts einander überlappend,
oberhalb der linken Brusttasche befestigt.
c) Steckorden:
Wurden Steckorden in mehreren Stufen
verliehen, wird nur die jeweils höchste
Stufe angelegt. Steckorden der Republik Österreich, der Bundesländer und
des Zweiten Weltkrieges (ausgenommen das Deutsche Kreuz in Gold und
in Silber) werden an der linken unteren
Brustseite, die ranghöchste an obersten
Stelle, die anderen darunter, nebeneinander
getragen.
Die Kriegsauszeichnungen, Deutsches
Kreuz in Gold und in Silber, sowie die
Steckorden des ÖKB, OÖKB usw.
werden auf der rechten Brustseite, die
ranghöchste
an
oberster Stelle, die anderen darunter,
nebeneinander
getragen.
Die Nahkampfspangen und Frontflugspangen des Zweiten Weltkrieges werden über der Mitte der Medaillenreihe
befestigt.
d) Halsorden:
Diese werden an einem Band unter
dem Hemdkragen, jedoch über der
Krawatte so befestigt, dass die Auszeichnung auf dem Krawattenknoten
liegt. Es wird jeweils nur ein Halsorden
getragen.
e) Von den unter Pkt. 2. (Rangordnung
der Auszeichnungen) a. bis j. angeführten Auszeichnungen ist die jeweils höchste anzulegen.
3. Trageweise der Auszeichnungen
a) Als ein- und mehrreihige Ordenspange,
in der alle Auszeichnungen, nach ihrem
Rang geordnet, als Ordensbändchen
auf Filzunterlage angebracht sind.
Die Ordensspange wird 2 cm oberhalb
der linken Brusttasche qetragen. Zur
Ordensspange können höchstens drei
Steckorden zusätzlich angelegt werden.
OÖKB-Ordenstatut-081106_Durchführung.doc - 11.03.2013 - 5