PDF: 15 KB - Amt Südtondern

Bekanntmachung des Amtes
Südtondern
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 des
BauGB.
Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr der Stadt Niebüll am 19.02.2015 gebilligte und zur
Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt
Niebüll für das Gebiet nördlich der Landesstraße L 7/Bäderstraße westlich der Anlagen der
Deutschen Bahn östlich der Straße „Im Kornkoog“ und die Begründung mit dem
Umweltbericht liegen in der Zeit von
27.03.2015 – 27.04.2015
in der Amtsverwaltung Südtondern in 25899 Niebüll, Marktstraße 12, Aushangtafel im Flur
des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Do. 14.00 –
18.00 Uhr) öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgut
Mensch
Auswirkung auf d. Schutzgut
Geruchsemissionen und Schallemissionen
Richtwerte werden eingehalten
Tiere / Pflanzen
(Biotoptypen/Vegetation)
Verlust einer Brennesselflur durch
Bodenversiegelung, Artenschutz
geringe Beeinträchtigung, Gehölze werden
angepflanzt bzw. bleiben erhalten
Bodenversiegelung, Aufschüttungen und
Abgrabungen,
Ausgleich über Entwicklung einer Feldhecke
im Plangebiet und über das Ökokonto der
Stadt Niebüll
Boden
Wasser
Luft / Klima
Landschaftsbild
Eingriff – Ausgleich
Kulturgüter / Sachgüter
Bodenversiegelung, Unterbindung der
Grundwasserneubildung, Verringerung der
Versickerungsfläche
Einleitung des anfallenden Oberflächenwasser
in die Vorflut, stark verschmutztes
Oberflächenwasser ist der Kläranlage der
Stadt zuzuführen
Mikro/Makroklima bzw. Frischluftsystem
Keine Beeinträchtigung
Eingrünung erforderlich
Eingriff wird durch Erhalt und Neuanlage von
Gehölzreihen ausgeglichen
Ökokonto, Anpflanzung v. Gehölzstreifen
keine vorhanden
Der Landschaftsplan der Gemeinde liegt mit aus.
Art d. Information
Schallgutachten,
Ausbreitungsrechnung,
Landschaftsplan,
Umweltbericht,
Stell. DB
Umweltbericht,
Landschaftsplan, Stell.
UNB
Umweltbericht,
Landschaftsplan, Stell.
Min.f.
Wirtschaft,Arbeit,Verkehr,
Stell. arch.
Denkmalschutzbehörde,
Umweltbericht,
Landschaftsplan, Stell.
DHSV, Stell. DB
Umweltbericht,
Landschaftsplan
Umweltbericht,
Landschaftsplan, Stell.
UNB
Umweltbericht, Stell. UNB
Umweltbericht, Stell. arch.
Denkmalschutzbehörde
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen
und umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen einsehen, sowie Stellungnahmen
hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des B-Planes nicht von
Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden,
aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Niebüll, den 16.03.2015
Amt Südtondern
Der Amtsdirektor
i.A. gez. Ricklef Nagel
Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 19.03.2015 im
Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amtsuedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.