Bekanntmachung des Amtes Südtondern Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Niebüll nach § 3 Abs. 2 des BauGB. Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr der Stadt Niebüll am 19.02.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Niebüll für das Gebiet nördlich der Landesstraße L 7/Bäderstraße westlich der Anlagen der Deutschen Bahn östlich der Straße „Im Kornkoog“ und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit von 27.03.2015 – 27.04.2015 in der Amtsverwaltung Südtondern in 25899 Niebüll, Marktstraße 12, Aushangtafel im Flur des Bauamtes, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen mit aus: Schutzgut Mensch Auswirkung auf d. Schutzgut Geruchsemissionen und Schallemissionen Richtwerte werden eingehalten Tiere / Pflanzen (Biotoptypen/Vegetation) Verlust einer Brennesselflur durch Bodenversiegelung, Artenschutz geringe Beeinträchtigung, Gehölze werden angepflanzt bzw. bleiben erhalten Bodenversiegelung, Aufschüttungen und Abgrabungen, Ausgleich über Entwicklung einer Feldhecke im Plangebiet und über das Ökokonto der Stadt Niebüll Boden Wasser Luft / Klima Landschaftsbild Eingriff – Ausgleich Kulturgüter / Sachgüter Bodenversiegelung, Unterbindung der Grundwasserneubildung, Verringerung der Versickerungsfläche Einleitung des anfallenden Oberflächenwasser in die Vorflut, stark verschmutztes Oberflächenwasser ist der Kläranlage der Stadt zuzuführen Mikro/Makroklima bzw. Frischluftsystem Keine Beeinträchtigung Eingrünung erforderlich Eingriff wird durch Erhalt und Neuanlage von Gehölzreihen ausgeglichen Ökokonto, Anpflanzung v. Gehölzstreifen keine vorhanden Der Landschaftsplan der Gemeinde liegt mit aus. Art d. Information Schallgutachten, Ausbreitungsrechnung, Landschaftsplan, Umweltbericht, Stell. DB Umweltbericht, Landschaftsplan, Stell. UNB Umweltbericht, Landschaftsplan, Stell. Min.f. Wirtschaft,Arbeit,Verkehr, Stell. arch. Denkmalschutzbehörde, Umweltbericht, Landschaftsplan, Stell. DHSV, Stell. DB Umweltbericht, Landschaftsplan Umweltbericht, Landschaftsplan, Stell. UNB Umweltbericht, Stell. UNB Umweltbericht, Stell. arch. Denkmalschutzbehörde Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig. Niebüll, den 16.03.2015 Amt Südtondern Der Amtsdirektor i.A. gez. Ricklef Nagel Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 19.03.2015 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amtsuedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.
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