Nachwuchswettbewerb bdla Bayern 2015 ausgelobt vom bdla-Landesverband Bayern „BewegungsFreiheit“ Nachwuchswettbewerb 2015 bdla – Landesverband Bayern Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs Zur Förderung des Berufsnachwuchses schreibt der bdla Bayern in zweijährigem Turnus einen Ideenwettbewerb aus. Sinn und Zweck des Wettbewerbs ist es, Kreativität und Ideenreichtum unter Studierenden und jungen Absolventen mit einer Aufgabe anzuregen, wie sie unter vergleichbaren Bedingungen in der Praxis vorkommt. Gleichzeitig sollen vorzugsweise neue, noch wenig eingeführte Themen der Landschaftsarchitektur grundsätzlich erschlossen und behandelt werden. Teil 1: Allgemeine Bedingungen 1. Auslober und Anerkennung der RPW 2013 Der Wettbewerb wird vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Landesverband Bayern, vertreten durch dessen Vorsitzende Marion Linke, für Studierende und junge Absolventen des Studiengangs Landschaftsarchitektur bzw. Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) und der Technischen Universität München (TUM) sowie für Absolventen anderer deutscher Studiengänge der Landschaftsarchitektur bzw. Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung mit Wohnsitz in Bayern ausgelobt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde. Die Auslobung wurde unter der Nummer 2015/10.02 bei der BYAK registriert. Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. 2. Gegenstand und Art des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ideenfindung zum Thema Trendsportarten und –bewegungsformen im städtischen Kontext. Diese sollen am Beispiel einer Freifläche in München dargestellt werden. Dafür werden zwei alternative Freiflächen zur Verfügung gestellt, von denen die Teilnehmer jeweils eine frei auswählen können. Der Wettbewerb 2015 findet in Kooperation mit dem Baureferat der Landeshauptstadt München statt, das die Unterlagen zu den Beispielflächen zur Verfügung gestellt hat. Bei dem Wettbewerb handelt es sich um einen reinen Ideenwettbewerb. Das Verfahren ist anonym. 3. Teilnehmer und Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst das Gebiet des Freistaates Bayern. Teilnahmeberechtigt sind Studierende und Absolventen bis maximal drei Jahre nach dem Bachelorabschluss, Masterabschluss oder Diplom der Fachrichtung Landschaftsarchitektur bzw. Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung, die ihren Wohnsitz bzw. Studienort zum Zeitpunkt der Auslobung in Bayern haben. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Arbeitsgemeinschaften mit Studierenden und Absolventen aus den Bereichen Architektur, Kunst, Graphikdesign und Multimedia sind grundsätzlich zulässig. Für Absolventen aus diesen Bereichen gelten ebenfalls die Dreijahres-Frist nach dem Studienabschluss und der Wohnsitz in Bayern als Teilnahmevoraussetzung. Die Arbeitsgemeinschaften sind bei Abgabe der Wettbewerbsarbeit in der Verfassererklärung einzeln zu benennen. 2 Nachwuchswettbewerb 2015 bdla – Landesverband Bayern 4. Preisgericht und Vorprüfer Fachpreisrichter Markus Schäf Prof. Ingrid Schegk Dietmar Narr Marion Linke Lydia Mitterhuber Landschaftsarchitekt bdla Landschaftsarchitektin bdla, Stadtplanerin Landschaftsarchitekt bdla Landschaftsarchitektin bdla Hospitantensprecherin bdla Bayern, Studentin Sachpreisrichter: Eva Prasch Matthias Firlus Gesa Loschwitz-Himmel Antonius Guhm Baureferat LH München Baureferat LH München Redaktion Garten + Landschaft, angefragt Fa. Lappset Stellvertretende Fachpreisrichter: Norman Riede Kajetan Winzer Landschaftsarchitekt bdla Landschaftsarchitekt bdla Stellvertretende Sachpreisrichter: NN NN Baureferat LH München Baureferat LH München Vorprüfung: Ursela Schwertl Geschäftsführerin bdla Bayern 5. Termine Ausgabe der Planunterlagen: Abgabe der Arbeiten: Preisgerichtssitzung: ab 8. Dezember 2014 online unter www.bayern.bdla.de Montag, 16. März 2015 Freitag, 27. März 2015 6. Wettbewerbsunterlagen Die schriftlichen Unterlagen sind ab dem 8. Dezember 2014 unter www.bayern.bdla.de abrufbar. Abgabe der Arbeiten: Einlieferungstermin für die Wettbewerbsbeiträge ist der 16. März 2015. Spätestens dann ist die jeweilige Leistung (kostenfrei für den Auslober) an folgende Postadresse aufzugeben: Geschäftsstelle des bdla Bayern, Oberer Graben 3a, 85354 Freising, Tel. 08161.14 94 00, Fax 08161.14 94 01, [email protected] Die Arbeiten können auch am 16. März 2015 zwischen 9.00 und 13.00 Uhr persönlich in der bdlaGeschäftsstelle abgegeben werden. Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung per Post, etc. das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum. Im Zweifelsfall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen. Den Teilnehmern wird deshalb empfohlen, sich jeweils Einlieferungsbelege geben zu lassen und diese bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren. Bei Postversand ist als Absender und Empfänger die Geschäftsstelle des bdla Bayern anzugeben. 3 Nachwuchswettbewerb 2015 bdla – Landesverband Bayern Folgende Unterlagen werden den Teilnehmern unter www.bayern.bdla.de zur Verfügung gestellt: • • • • • • • • Auslobungstext Formular Verfassererklärung bdla-Logo Luftbild als Bilddatei (jpg) Luftbild 1:1000 mit Wettbewerbsumgriff (pdf) Plangrundlage 1:1000 (pdf) Lageplan 1:3000 (pdf) Plangrundlage (AutoCAD dwg) 7. Abgabeleistungen Es ist ein Plakat im Format DIN A0 hoch mit folgenden Inhalten abzugeben: Ideen- und Konzeptskizzen zur Erschließung der gewählten Thematik Konzept bzw. Entwurf und geeignete Ausschnitte in einem geeigneten Maßstab zur gewählten Beispielfläche einschl. erforderlicher textlicher Erläuterungen oder Beschreibungen Entwurfsrelevante Details und Visualisierungen Städtebauliche Einordnung Das Plakat muss einen umlaufenden, weißen Rand von 3 cm Breite aufweisen. Im Randbereich oben muss in der linken Ecke die gewählte Tarnnummer (siehe Punkt 9, Kennzeichnung der Arbeiten), mittig der eigene Arbeitstitel (Schriftgröße 24), sowie in der rechten Ecke das Logo des bdla Bayern untergebracht werden. Das Plakat ist ausgedruckt sowie als druckfähige PDF-Datei auf CD (mindestens 150 dpi) in Originalgröße einzureichen. 8. Rückfragen, Antworten Rückfragen können nur per e-Mail gestellt werden. Sie müssen bis 5. Februar 2015 unter dem Kennwort "Nachwuchswettbewerb bdla Bayern" an [email protected] übermittelt worden sein. Die Beantwortung der Rückfragen, sofern diese eingehen, ist ab dem 10. Februar 2015 unter www.bayern.bdla.de abrufbar. Ein Kolloquium findet nicht statt. Die Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung. 9. Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeit ist durch eine Kennzahl zu kennzeichnen. Die Kennzahl ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Breite auf dem Plakat in der linken oberen Ecke innerhalb des weißen Rands anzubringen. Das zur Verfügung gestellte bdla-Logo ist für den rechten oberen Blattrand vorzusehen. Die Verfassererklärung und sowie eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung bzw. der Diplom-, Bachelor- oder Masterurkunde mit der Anschrift sind in einem verschlossenen, undurchsichtigem Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der die Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet ist. Dieser Umschlag ist zusammen mit der Wettbewerbsarbeit einzureichen. Bei Postversand ist als Absender und Empfänger der Wettbewerbsarbeit die Geschäftsstelle des bdla Bayern anzugeben. 4 Nachwuchswettbewerb 2015 bdla – Landesverband Bayern 10. Beurteilungsverfahren Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der Beurteilungskriterien vorgeprüft. Dem Preisgericht werden die Bewertungsergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt. Die abschließende verbindliche Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Beurteilungskriterien sind: • • • • • Ideen und Kreativität in Bezug auf das gestellte Thema Bewegungsfreiheit Innovationspotenzial der Vorschläge im stadträumlichen Kontext Gestaltung und Visualisierung der Entwurfsidee Landschaftsarchitektonische und städtebauliche Einbindung Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial und kulturell) 11. Preise Es steht eine Preissumme von insgesamt 4.000 € zur Verfügung, die wie folgt vergeben werden soll: 1. Preis: 1.500,00 € 2. Preis: 1.000,00 € 3. Preis: 700,00 € 2 Anerkennungen zu je 400,00 € Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und auch Sonderankäufe zu vergeben. 12. Ausstellung der Arbeiten Es ist geplant, die Wettbewerbsergebnisse in einer Ausstellung im Sommer 2015 in München zu präsentieren. Art und Umfang legt zu gegebener Zeit der Auslober fest. Eröffnung, Ort und Zeit wird den Wettbewerbs-Teilnehmern und der Presse bekannt gegeben. Zudem ist vorgesehen, die prämierten Arbeiten in Fachzeitschriften zu veröffentlichen. 13. Bekanntgabe der Ergebnisse Das Ergebnis wird den Teilnehmern, die mit Preisen ausgezeichnet werden, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts, allen anderen Teilnehmern durch Übersenden des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekannt gegeben. 14. Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs unter namentlicher Nennung der Verfasser ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und zu veröffentlichen. Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberschutzes der Teilnehmer gilt im Übrigen § 8 Abs. 3 RPW 2013. 15. Haftung, Abholung und Rücksendung Für Beschädigungen und Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nicht. Die nicht prämierten Arbeiten können zu einem Zeitpunkt, der den Teilnehmern mit dem Preisgerichtsprotokoll mitgeteilt wird, beim Auslober abgeholt werden. 5 Nachwuchswettbewerb 2015 bdla – Landesverband Bayern Teil 2: Wettbewerbsaufgabe Das Freizeitverhalten von Stadtbewohnern ändert sich hin zu stark bewegungsorientierten Aktivitäten. Die Aneignung von Flächen folgt Trends und findet oft auf Flächen statt, deren Nutzung nicht klar definiert ist und die oft nur temporär zur Verfügung stehen. Dirt-Bike, Pumptrack, Parcours sind Schlagwörter, die in Zusammenhang mit dieser Entwicklung immer wieder genannt werden. Im Rahmen des bdla-Nachwuchswettbewerbs 2015 geht es darum, auf zwei beispielhaften Flächen in München Konzepte für diese neuen Freizeittrends zu entwickeln und die landschaftsarchitektonische und städtebauliche Einbindung zu lösen. Es darf nur eine der beiden gestellten Aufgaben bearbeitet und eingereicht werden! 1. Temporäres Bewegungsangebot in Freiham Am westlichen Stadtrand von München entsteht gerade der neue Stadtteil Freiham als neues Quartier für bis zu 20.000 Menschen mit Schulen, Gewerbe, Wohnen verbunden mit Grünflächen und Stadtplätzen. Durch die Wohnbebauung in Freiham Nord wird ein momentan bestehender Bolzplatz in der Nähe des Friedhofes Aubing entfallen. Entlang der A 99 wird sich am westlichen Rand von Freiham Nord der Landschaftspark entwickeln, in dem ein langfristiger Ersatz mit diversen Jugendspieleinrichtungen geschaffen wird. Bis zur Herstellung des Landschaftsparks soll im Bereich des zukünftigen 3. Realisierungsabschnittes Freiham Nord auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ein temporäres Jugendspiel angelegt werden, um den Entfall des Bolzplatzes zu kompensieren. Für diese Fläche sind Ideen für eine interdisziplinäre, innerstädtische Sport- und Spielnutzung zu entwickeln. Neben dem Ersatz für die entfallenden Bolzplätze (Rasenspielfeld und Allwetterplatz) kann dies eine Dirt-Bike-Anlage und/oder Pumptracks sein, denkbar auch in Kombination mit allen erdenklichen anderen Outdoor-Aktivitäten, wie z. B. Parcoursanlagen. Auch ruhigere, kommunikative Angebote zum Verweilen, Beobachten etc. sind wünschenswert. Erwartet wird ein Gestaltungskonzept, das den Freizeit- und Bewegungsbedürfnissen vor allem jüngerer Menschen Rechnung trägt. Wichtiger Aspekt bei diesem Entwurf ist die befristete Nutzungsdauer der Anlage von ca. fünf Jahren. Ein möglichst umweltschonender Rückbau und ein gegebenenfalls möglicher Wiederaufbau der Anlage an anderer Stelle sind anzustreben. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 8.000 m². 2. Bewegungsraum (ehemalige Dirt-Bike-Anlage) in der Nordheide mit ökologischem Ansatz An der Neuherbergstraße in der Nordheide wurde von der Landeshauptstadt München 2007 die erste Dirt-Bike-Anlage in München errichtet. Diese Anlage ist mittlerweile etwas in die Jahre gekommen und soll deshalb saniert und aufgewertet werden. Teile der Anlage sind mittlerweile von der Natur zurückerobert worden. Die Dirt-Bike-Anlage liegt am westlichen Rand eines bestehenden Rasen-Bolzplatzes, der Teil der zu überplanenden Fläche ist. Für den südlich dort angrenzenden Bereich gibt es bereits Planungen, die ehemalige Gewerbefläche an der Neuherbergstraße in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln und so eine Grünverbindung in die Nordheide herzustellen. In diesem Zuge wird die unmittelbar südlich liegende Skateanlage saniert und erweitert. Das momentan hier befindliche Basketballfeld ist daher in der Wettbewerbsfläche unterzubringen. Weiterhin finden sich südwestlich entlang der Wohnbebauung vielfältig ausgestattete Spielbereiche für Klein- und Schulkinder. Die neuen Nutzungen der zu beplanenden Fläche sollen die vorhandenen Spielangebote ergänzen und insgesamt ein schlüssiges Gesamtkonzept ergeben. Ziel des besonderen Planungsansatzes ist hier die Vereinbarkeit von Bewegungs- und Trendsportanlagen und der ‘wilden‘ Natur, die spontan entstandene Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten bereitstellt. Die Anlage befindet sich am Rande der Stadt im Übergang zum wertvollen Naturraum der Nordheide bzw. Panzerwiese. Dieser Kontext ist hinsichtlich Materialwahl und Befestigungsgraden besonders zu berücksichtigen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 13.000 m². 6
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