Auslobung

Nachwuchswettbewerb
bdla Bayern 2015
ausgelobt vom bdla-Landesverband Bayern
„BewegungsFreiheit“
Nachwuchswettbewerb 2015
bdla – Landesverband Bayern
Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs
Zur Förderung des Berufsnachwuchses schreibt der bdla Bayern in zweijährigem Turnus einen
Ideenwettbewerb aus. Sinn und Zweck des Wettbewerbs ist es, Kreativität und Ideenreichtum unter
Studierenden und jungen Absolventen mit einer Aufgabe anzuregen, wie sie unter vergleichbaren
Bedingungen in der Praxis vorkommt. Gleichzeitig sollen vorzugsweise neue, noch wenig eingeführte
Themen der Landschaftsarchitektur grundsätzlich erschlossen und behandelt werden.
Teil 1: Allgemeine Bedingungen
1. Auslober und Anerkennung der RPW 2013
Der Wettbewerb wird vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Landesverband Bayern, vertreten
durch dessen Vorsitzende Marion Linke, für Studierende und junge Absolventen des Studiengangs
Landschaftsarchitektur
bzw.
Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung
der
Hochschule
Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) und der Technischen Universität München (TUM) sowie für
Absolventen
anderer
deutscher
Studiengänge
der
Landschaftsarchitektur
bzw.
Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung mit Wohnsitz in Bayern ausgelobt.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde. Die Auslobung wurde unter der
Nummer 2015/10.02 bei der BYAK registriert. Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen
den Inhalt dieser Auslobung an.
2. Gegenstand und Art des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ideenfindung zum Thema Trendsportarten und –bewegungsformen
im städtischen Kontext. Diese sollen am Beispiel einer Freifläche in München dargestellt werden. Dafür
werden zwei alternative Freiflächen zur Verfügung gestellt, von denen die Teilnehmer jeweils eine frei
auswählen können.
Der Wettbewerb 2015 findet in Kooperation mit dem Baureferat der Landeshauptstadt München statt,
das die Unterlagen zu den Beispielflächen zur Verfügung gestellt hat.
Bei dem Wettbewerb handelt es sich um einen reinen Ideenwettbewerb.
Das Verfahren ist anonym.
3. Teilnehmer und Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst das Gebiet des Freistaates Bayern. Teilnahmeberechtigt sind
Studierende und Absolventen bis maximal drei Jahre nach dem Bachelorabschluss, Masterabschluss
oder Diplom der Fachrichtung Landschaftsarchitektur bzw. Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung,
die ihren Wohnsitz bzw. Studienort zum Zeitpunkt der Auslobung in Bayern haben. Die Teilnehmer
haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Arbeitsgemeinschaften mit Studierenden und Absolventen aus den Bereichen Architektur, Kunst,
Graphikdesign und Multimedia sind grundsätzlich zulässig. Für Absolventen aus diesen Bereichen gelten
ebenfalls die Dreijahres-Frist nach dem Studienabschluss und der Wohnsitz in Bayern als
Teilnahmevoraussetzung. Die Arbeitsgemeinschaften sind bei Abgabe der Wettbewerbsarbeit in der
Verfassererklärung einzeln zu benennen.
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Nachwuchswettbewerb 2015
bdla – Landesverband Bayern
4. Preisgericht und Vorprüfer
Fachpreisrichter
Markus Schäf
Prof. Ingrid Schegk
Dietmar Narr
Marion Linke
Lydia Mitterhuber
Landschaftsarchitekt bdla
Landschaftsarchitektin bdla, Stadtplanerin
Landschaftsarchitekt bdla
Landschaftsarchitektin bdla
Hospitantensprecherin bdla Bayern, Studentin
Sachpreisrichter:
Eva Prasch
Matthias Firlus
Gesa Loschwitz-Himmel
Antonius Guhm
Baureferat LH München
Baureferat LH München
Redaktion Garten + Landschaft, angefragt
Fa. Lappset
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Norman Riede
Kajetan Winzer
Landschaftsarchitekt bdla
Landschaftsarchitekt bdla
Stellvertretende Sachpreisrichter:
NN
NN
Baureferat LH München
Baureferat LH München
Vorprüfung:
Ursela Schwertl
Geschäftsführerin bdla Bayern
5. Termine
Ausgabe der Planunterlagen:
Abgabe der Arbeiten:
Preisgerichtssitzung:
ab 8. Dezember 2014 online unter www.bayern.bdla.de
Montag, 16. März 2015
Freitag, 27. März 2015
6. Wettbewerbsunterlagen
Die schriftlichen Unterlagen sind ab dem 8. Dezember 2014 unter www.bayern.bdla.de abrufbar.
Abgabe der Arbeiten:
Einlieferungstermin für die Wettbewerbsbeiträge ist der 16. März 2015. Spätestens dann ist die jeweilige
Leistung (kostenfrei für den Auslober) an folgende Postadresse aufzugeben:
Geschäftsstelle des bdla Bayern, Oberer Graben 3a, 85354 Freising,
Tel. 08161.14 94 00, Fax 08161.14 94 01, [email protected]
Die Arbeiten können auch am 16. März 2015 zwischen 9.00 und 13.00 Uhr persönlich in der bdlaGeschäftsstelle abgegeben werden. Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung per Post,
etc. das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum. Im Zweifelsfall werden Arbeiten vorbehaltlich
des späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt
werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen. Den Teilnehmern wird deshalb empfohlen, sich jeweils
Einlieferungsbelege geben zu lassen und diese bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren. Bei
Postversand ist als Absender und Empfänger die Geschäftsstelle des bdla Bayern anzugeben.
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Nachwuchswettbewerb 2015
bdla – Landesverband Bayern
Folgende Unterlagen werden den Teilnehmern unter www.bayern.bdla.de zur Verfügung gestellt:
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Auslobungstext
Formular Verfassererklärung
bdla-Logo
Luftbild als Bilddatei (jpg)
Luftbild 1:1000 mit Wettbewerbsumgriff (pdf)
Plangrundlage 1:1000 (pdf)
Lageplan 1:3000 (pdf)
Plangrundlage (AutoCAD dwg)
7. Abgabeleistungen
Es ist ein Plakat im Format DIN A0 hoch mit folgenden Inhalten abzugeben:
Ideen- und Konzeptskizzen zur Erschließung der gewählten Thematik
Konzept bzw. Entwurf und geeignete Ausschnitte in einem geeigneten Maßstab zur gewählten
Beispielfläche einschl. erforderlicher textlicher Erläuterungen oder Beschreibungen
Entwurfsrelevante Details und Visualisierungen
Städtebauliche Einordnung
Das Plakat muss einen umlaufenden, weißen Rand von 3 cm Breite aufweisen. Im Randbereich oben
muss in der linken Ecke die gewählte Tarnnummer (siehe Punkt 9, Kennzeichnung der Arbeiten), mittig
der eigene Arbeitstitel (Schriftgröße 24), sowie in der rechten Ecke das Logo des bdla Bayern
untergebracht werden.
Das Plakat ist ausgedruckt sowie als druckfähige PDF-Datei auf CD (mindestens 150 dpi) in
Originalgröße einzureichen.
8. Rückfragen, Antworten
Rückfragen können nur per e-Mail gestellt werden. Sie müssen bis 5. Februar 2015 unter dem
Kennwort "Nachwuchswettbewerb bdla Bayern" an [email protected] übermittelt worden sein.
Die Beantwortung der Rückfragen, sofern diese eingehen, ist ab dem 10. Februar 2015 unter
www.bayern.bdla.de abrufbar. Ein Kolloquium findet nicht statt. Die Beantwortung der Rückfragen wird
Bestandteil der Auslobung.
9. Kennzeichnung der Arbeiten
Die Wettbewerbsarbeit ist durch eine Kennzahl zu kennzeichnen. Die Kennzahl ist aus sechs arabischen
Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Breite auf dem Plakat in der linken oberen
Ecke innerhalb des weißen Rands anzubringen. Das zur Verfügung gestellte bdla-Logo ist für den
rechten oberen Blattrand vorzusehen.
Die Verfassererklärung und sowie eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung bzw. der Diplom-,
Bachelor- oder Masterurkunde mit der Anschrift sind in einem verschlossenen, undurchsichtigem
Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der die Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet ist.
Dieser Umschlag ist zusammen mit der Wettbewerbsarbeit einzureichen.
Bei Postversand ist als Absender und Empfänger der Wettbewerbsarbeit die Geschäftsstelle des bdla
Bayern anzugeben.
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Nachwuchswettbewerb 2015
bdla – Landesverband Bayern
10. Beurteilungsverfahren
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der Beurteilungskriterien vorgeprüft. Dem
Preisgericht werden die Bewertungsergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfen zur Verfügung
gestellt. Die abschließende verbindliche Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten.
Beurteilungskriterien sind:
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Ideen und Kreativität in Bezug auf das gestellte Thema Bewegungsfreiheit
Innovationspotenzial der Vorschläge im stadträumlichen Kontext
Gestaltung und Visualisierung der Entwurfsidee
Landschaftsarchitektonische und städtebauliche Einbindung
Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial und kulturell)
11. Preise
Es steht eine Preissumme von insgesamt 4.000 € zur Verfügung, die wie folgt vergeben werden soll:
1. Preis:
1.500,00 €
2. Preis:
1.000,00 €
3. Preis:
700,00 €
2 Anerkennungen zu je
400,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen
und auch Sonderankäufe zu vergeben.
12. Ausstellung der Arbeiten
Es ist geplant, die Wettbewerbsergebnisse in einer Ausstellung im Sommer 2015 in München zu
präsentieren. Art und Umfang legt zu gegebener Zeit der Auslober fest. Eröffnung, Ort und Zeit wird den
Wettbewerbs-Teilnehmern und der Presse bekannt gegeben. Zudem ist vorgesehen, die prämierten
Arbeiten in Fachzeitschriften zu veröffentlichen.
13. Bekanntgabe der Ergebnisse
Das Ergebnis wird den Teilnehmern, die mit Preisen ausgezeichnet werden, unmittelbar nach der
Entscheidung des Preisgerichts, allen anderen Teilnehmern durch Übersenden des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekannt gegeben.
14. Eigentum und Urheberrecht
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden
Eigentum des Auslobers. Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach
Abschluss des Wettbewerbs unter namentlicher Nennung der Verfasser ohne weitere Vergütung zu
dokumentieren, auszustellen und zu veröffentlichen. Bezüglich des Rechts zur Nutzung der
Wettbewerbsarbeiten und des Urheberschutzes der Teilnehmer gilt im Übrigen § 8 Abs. 3 RPW 2013.
15. Haftung, Abholung und Rücksendung
Für Beschädigungen und Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nicht. Die nicht
prämierten Arbeiten können zu einem Zeitpunkt, der den Teilnehmern mit dem Preisgerichtsprotokoll
mitgeteilt wird, beim Auslober abgeholt werden.
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Nachwuchswettbewerb 2015
bdla – Landesverband Bayern
Teil 2: Wettbewerbsaufgabe
Das Freizeitverhalten von Stadtbewohnern ändert sich hin zu stark bewegungsorientierten Aktivitäten.
Die Aneignung von Flächen folgt Trends und findet oft auf Flächen statt, deren Nutzung nicht klar
definiert ist und die oft nur temporär zur Verfügung stehen. Dirt-Bike, Pumptrack, Parcours sind
Schlagwörter, die in Zusammenhang mit dieser Entwicklung immer wieder genannt werden.
Im Rahmen des bdla-Nachwuchswettbewerbs 2015 geht es darum, auf zwei beispielhaften Flächen in
München Konzepte für diese neuen Freizeittrends zu entwickeln und die landschaftsarchitektonische und
städtebauliche Einbindung zu lösen.
Es darf nur eine der beiden gestellten Aufgaben bearbeitet und eingereicht werden!
1. Temporäres Bewegungsangebot in Freiham
Am westlichen Stadtrand von München entsteht gerade der neue Stadtteil Freiham als neues Quartier für
bis zu 20.000 Menschen mit Schulen, Gewerbe, Wohnen verbunden mit Grünflächen und Stadtplätzen.
Durch die Wohnbebauung in Freiham Nord wird ein momentan bestehender Bolzplatz in der Nähe des
Friedhofes Aubing entfallen. Entlang der A 99 wird sich am westlichen Rand von Freiham Nord der
Landschaftspark entwickeln, in dem ein langfristiger Ersatz mit diversen Jugendspieleinrichtungen geschaffen
wird. Bis zur Herstellung des Landschaftsparks soll im Bereich des zukünftigen 3. Realisierungsabschnittes
Freiham Nord auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ein temporäres Jugendspiel angelegt werden, um den
Entfall des Bolzplatzes zu kompensieren.
Für diese Fläche sind Ideen für eine interdisziplinäre, innerstädtische Sport- und Spielnutzung zu
entwickeln. Neben dem Ersatz für die entfallenden Bolzplätze (Rasenspielfeld und Allwetterplatz) kann
dies eine Dirt-Bike-Anlage und/oder Pumptracks sein, denkbar auch in Kombination mit allen
erdenklichen anderen Outdoor-Aktivitäten, wie z. B. Parcoursanlagen. Auch ruhigere, kommunikative
Angebote zum Verweilen, Beobachten etc. sind wünschenswert. Erwartet wird ein Gestaltungskonzept,
das den Freizeit- und Bewegungsbedürfnissen vor allem jüngerer Menschen Rechnung trägt. Wichtiger
Aspekt bei diesem Entwurf ist die befristete Nutzungsdauer der Anlage von ca. fünf Jahren. Ein möglichst
umweltschonender Rückbau und ein gegebenenfalls möglicher Wiederaufbau der Anlage an anderer
Stelle sind anzustreben. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 8.000 m².
2. Bewegungsraum (ehemalige Dirt-Bike-Anlage) in der Nordheide mit ökologischem Ansatz
An der Neuherbergstraße in der Nordheide wurde von der Landeshauptstadt München 2007 die erste
Dirt-Bike-Anlage in München errichtet. Diese Anlage ist mittlerweile etwas in die Jahre gekommen und
soll deshalb saniert und aufgewertet werden. Teile der Anlage sind mittlerweile von der Natur
zurückerobert worden.
Die Dirt-Bike-Anlage liegt am westlichen Rand eines bestehenden Rasen-Bolzplatzes, der Teil der zu
überplanenden Fläche ist. Für den südlich dort angrenzenden Bereich gibt es bereits Planungen, die
ehemalige Gewerbefläche an der Neuherbergstraße in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln und so
eine Grünverbindung in die Nordheide herzustellen. In diesem Zuge wird die unmittelbar südlich liegende
Skateanlage saniert und erweitert. Das momentan hier befindliche Basketballfeld ist daher in der
Wettbewerbsfläche unterzubringen. Weiterhin finden sich südwestlich entlang der Wohnbebauung
vielfältig ausgestattete Spielbereiche für Klein- und Schulkinder.
Die neuen Nutzungen der zu beplanenden Fläche sollen die vorhandenen Spielangebote ergänzen und
insgesamt ein schlüssiges Gesamtkonzept ergeben. Ziel des besonderen Planungsansatzes ist hier die
Vereinbarkeit von Bewegungs- und Trendsportanlagen und der ‘wilden‘ Natur, die spontan entstandene
Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten bereitstellt. Die Anlage befindet sich am Rande der Stadt im
Übergang zum wertvollen Naturraum der Nordheide bzw. Panzerwiese. Dieser Kontext ist hinsichtlich
Materialwahl und Befestigungsgraden besonders zu berücksichtigen. Die Grundstücksgröße beträgt ca.
13.000 m².
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