Amtsblatt der Stadt Werdau Werdau Königswalde Langenhessen Leubnitz Steinpleis 9. April 2015 Nr. 4 | 5. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Beschlüsse Stadtrat: Seite 2 - 3 Hinweise zur Straßenreinigung: Seite 5 Ausschreibung von Gartengrundstücken: Seite 5 Wahlbekanntmachung: Seite 5 - 6 i News zum Bildungsstandort Seite 9 - 10 i News zum Wirtschaftsstandort Seite 10 - 11 Tag der Städtebauförderung Seite 12 Veranstaltungen Seite 12 - 14 Weitere Meldungen Seite 14 - 16 www.werdau.de Kooperation geht über Stadtgrenzen hinaus Werdauer Wehrleiter informieren sich über Zusammenarbeit mit THW Zwickau Im Einsatzfall kommt es bei den Kameraden der Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste auf jede helfende Hand an. Vor allem bei längeren oder umfangreicheren Einsätzen müssen sich die verantwortlichen Führungskräfte auch Gedanken über Ruhepausen oder zusätzliche, fachspezifische Unterstützung machen. Die Leiter der fünf Werdauer Ortsfeuerwehren und die Einsatzleitung der DRK-Wasserwacht Koberbachtalsperre denken dabei auch an Kooperationen, die über die Stadtgrenzen hinausgehen. Interessant ist dabei unter anderem eine Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk Zwickau, womit die Werdauer Einsatzkräfte zu großen Teilen Neuland betreten. „Im Rahmen der Werdauer Blaulichttage haben wir schon seit 2012 Kontakt, gemeinsame Erste-Hilfe-Ausbildungen gibt es seit diesem Jahr. Für die Zukunft sind auch Einsätze vorstellbar“, erklärt Florian Kieslich, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadtverwaltung Werdau. Um dem Rechnung zu tragen nutzten Vertreter der Werdauer Feuerwehren und der DRK-Wasserwacht am Dienstagabend die Möglichkeit einer Informationsveranstaltung im Depot des Einsatzzuges in Zwickau. Dabei tauschten die ehrenamtlichen Kameraden Erfahrungen aus, informierten sich über Möglichkeiten der Unterstützung und erhielten einen Einblick in die vielfältige Ausrüstung des Technischen Hilfswerkes, auf die im Einsatzfall zurückgegriffen werden könnte. Kooperation beginnt mit dem Kennenlernen - Annette Werner und Konstantin Nickel von der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam mit Maximilian Lux vom Technischen Hilfswerk bei der Inspektion der Zwickauer Ausrüstung Anzeige Anzeige 2 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Beschlüsse Technischer Ausschuss 10.02.2015 Beschluss Nr. TA-14-043 Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leubnitzer Forst“ zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück Nr. 764 der Gemarkung Leubnitz, Heideweg 15, die Zustimmung hinsichtlich der Änderung der Baugrenze um ca. 10 m in Richtung Heideweg zu erteilen. Beschluss Nr. TA-14-044 Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt, den 3. Nachtrag der Fa. MM Bau GmbH, Wettinerstraße 73, 08s4s12 Werdau, für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule einschließlich Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau, für das Los 07.2/14 - Baumeisterarbeiten Bereich Aufzug, in Höhe von 2.379,96 EUR (Brutto) zu bestätigen. Beschluss Nr. TA-14-045 Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt, den 2. Nachtrag der Fa. Bauunternehmen Voitel, Kitscherstraße 80, 08451 Crimmitschau, für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule einschließlich Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau, für das Los 07.3/14 - Baumeisterarbeiten Turnhalle, in Höhe von 14.194,92 EUR (Brutto) zu bestätigen. Beschluss Nr. TA-14-046 1. Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme HW-ID 4666 - Ersatzneubau/Rückbau bauliche Anlage Flurstück 330 (Stützwand Brühl entlang der Pleiße in Werdau) einschließlich Herstellung einer Zufahrtrampe für die Gewässerunterhaltung, der Firma Hoch- & Tiefbau GmbH Crossen, Altenburger Straße 15, 08058 Zwickau für 96.687,25 EUR (Brutto) den Zuschlag zu erteilen. 2. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine gemeinsame Maßnahme der Stadt Werdau und der Landestalsperrenverwaltung, wobei die Stadt Werdau als Maßnahmeträger fungiert. Die anteiligen Kosten der Baumaßnahme betragen 83.466,81 EUR (Brutto) für die Stadt Werdau und 13.220,44 EUR (Brutto) für die Landestalsperrenverwaltung. 9. April 2015 2. Der Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt. 3. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Nr. SR-14-072 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt: 1. Der Bebauungsplan „Abrundung Wohnbebauung Langenhessen - Am Sonnenhang“ soll aufgehoben werden. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Abrundung Wohnbebauung Langenhessen - Am Sonnenhang“ und der Entwurf der Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom Januar 2015 gebilligt. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 796/3 der Gemarkung Langenhessen und ist gelegen östlich der Dorfstraße und nördlich angrenzend an die Ortsstraße „Am Sonnenhang“. 2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 3. Die Entwürfe der Aufhebungssatzung und der Begründung zur Aufhebung sowie der Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Aufhebung des Bebauungsplanes mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Nr. SR-14-073 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden gemäß Anlage anzunehmen. (Die Anlagen können in der Stadtverwaltung eingesehen werden) Beschluss Nr. SR-14-076 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von ca. 257.700 EUR im Produkt 42.41.01.04 - Schwerathletikhalle, Maßnahme 14110014 - Dachsanierung, Fassade, Trockenlegung, Sachkonto 785111 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2014. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Haushaltsjahres 2014 im Produkt 55.30.01.00 - Friedhofswesen, Maßnahme 12110028 - Sanierung Friedhofskapelle - in Höhe von 250.150 EUR und Entnahme aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 7.550 EUR. Beschlüsse Stadtrat vom 26.02.2015 Beschlüsse Sondersitzung Stadtrat 10.03.2015 Beschluss Nr. SR-14-070 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt die Übernahme der Straßen und Restflächen laut beiliegendem Lageplan im Baugebiet „An der Brauerei“ Steinpleis von der Fa. Komplettbau GmbH Meerane i.L.. Die Übernahme der Grundstücke erfolgt unvermessen und im derzeitigen Zustand. Als Ausgleich für die Vermessungskosten werden vom Eigentümer an die Stadt Werdau 30.000 EUR gezahlt. Beschluss Nr. SR-14-079 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, den 1. Nachtrag der Fa. Tiebel Dachdecker GmbH, Lerchenweg 5, 04849 Bad Düben, für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule einschließlich Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau, für das Los 011/14 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, in Höhe von 30.950,20 EUR (Brutto) zu bestätigen. Beschluss Nr. SR-14-071 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt: 1. Die bei der Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden mit folgendem Ergebnis geprüft. Beschluss Nr. SR-14-080 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Ausbau der Plauenschen Straße in Werdau, Los Tief- und Straßenbau, den Zuschlag in Höhe von 456.831,79 EUR (Brutto) an die Firma STRABAG AG, Dir. Sachsen, Waldstraße 8 in 08112 Wilkau-Haßlau zu erteilen. 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Beschluss Nr. SR-14-081 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden gemäß Anlage anzunehmen. Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Teilstücken der FlurstückeNr. 2152/7 und 1080/14 Gemarkung Werdau sowie die Zuordnung zur öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Brühl“, Werdau Der Stadtrat der Stadt Werdau hat in seiner Sitzung am 29.01.2015, gemäß § 6 Sächsischen Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG), die Widmung von Teilstücken der Flurstücke-Nr. 2152/7 und 1080/14, Gemarkung Werdau, sowie die Zuordnung zur öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Brühl“, Werdau, beschlossen. 3 Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Abrundung Wohnbebauung Langenhessen - Am Sonnenhang“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Werdau hat in seiner Sitzung am 26.02.2015 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Abrundung Wohnbebauung Langenhessen - Am Sonnenhang“, gefasst, den zur Auslegung bestimmten Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2015 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, in der Fassung vom Januar 2015, sowie die wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, werden im Zeitraum vom 20.04.2015 bis 22.05.2015 Anfangspunkt der zu widmenden Fläche ist das Flurstück-Nr. 1080/1, Uferstraße und Endpunkt das Flurstück-Nr. 1052/37, Brühl, Werdau. Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Widmungsverfügung kann in der Stadtverwaltung Werdau, Haus II, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Markt 10, Werdau, Zimmer 1.10, während den Sprechzeiten, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Widerspruch erhoben werden. Werdau, den 04.02.2015 Czarnecki Oberbürgermeister während der Dienstzeiten im Fachbereich Stadtentwicklung und Bau der Stadtverwaltung Werdau, Zimmer 3.06, Gebäude II, Markt 10-18, 08412 Werdau öffentlich ausliegen. Innerhalb dieser Auslegungsfrist wird über die Planung Auskunft erteilt. Dabei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen auf der Grundlage des Umweltberichtes verfügbar: 4 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 9. April 2015 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Werdau, den 25.03.2015 Czarnecki Oberbürgermeister Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege Nach dem erneuten milden Winter läuten die ersten Frühblüher den Frühling ein. Die Natur beginnt sich herauszuputzen - Zeit auch die Straßen, Fußwege, Plätze und Grünanlagen unserer Stadt von den Rückständen der Wintermonate zu befreien. Seit Montag, den 16.03.2015 werden die Straßen, gemäß der Anlage zur Straßenreinigungssatzung, dem Straßenverzeichnis der Stadt Werdau über die Straßenreinigung, wieder turnusmäßig von der Straßenkehrmaschine befahren. Zur gründlichen Reinigung der Straßen und besonders des Schnittgerinnes werden die Kraftfahrer gebeten ihre Fahrzeuge an den Kehrtagen, freitags von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und mittwochs von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr jeweils in den geraden Kalenderwochen vorübergehend in den Seitenstraßen zu parken. Die Reinigung der Fußwege und der Straßen, welche nicht von der Kehrmaschine befahren werden, ist durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Werdau vom 15.11.2007 den Anliegern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Die Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege sowie die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte insbesondere a) An jedem Wochenende vor Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen zu kehren und den Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu entfernen b) bei Trockenheit zur Vermeidung von Staubentwicklung zu sprengen sowie c) den Kehricht sofort zu beseitigen. Zu den Fahrbahnen gehören auch die Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen, Bushaltestellenbuchten und die Baumscheiben des Straßenbegleitgrüns sowie sonstige Anpflanzungen als unselbstständige Bepflanzung des Straßenrandes. Die Satzung kann im Internet unter www.Werdau.de bzw. zu den Öffnungszeiten des Rathauses an der Information eingesehen werden. Garten- und Erholungsgrundstücke Der Stadt stehen folgende Objekte zur Verpachtung Gartengrundstück Werdau, an der Zeppelinstraße (abseits) Teilfläche des Flurstücks 2096, Grundstücksgröße ca. 272 qm Schöne, ruhige Lage, umliegend Gärten, Gartenhäuschen, Strom- und Wasseranschluss kann aktiviert werden, das Gartengrundstück steht seit einem halben Jahr leer 5 Gartengrundstück Werdau, an der Zeppelinstraße (abseits) Teilfläche des Flurstücks 2096, Grundstücksgröße ca. 369 qm Schöne, ruhige Lage, umliegend Gärten, Schuppengebäude, sehr guter Pflegezustand des Grundstücks, Schuppengebäude und Geräte günstig vom Vorpächter zu übernehmen Freizeit- und Erholungsgrundstück Königswalde, an der Hartmannsdorfer Straße Teilfläche des Flurstücks 243, Grundstücksgröße 560 qm Schöne, ruhige, sonnige Lage, umliegend Gärten, Schuppengebäude, Wasseranschluss vorhanden, Stromanschluss kann aktiviert werden Freizeit- und Erholungsgrundstück Werdau, an der Königswalder Straße (abseits) Teilfläche vom Flurstück 1529/6, Grundstücksgröße ca. 800 qm Schöne, ruhige, sonnige Lage, umliegend Gärten, Bungalow, Strom- und Wasseranschluss vorhanden, Bungalow sanierungsbedürftig Werdau, den 09.04.2015 Czarnecki Oberbürgermeister Auskunft unter der Telefonnummer 03761 594223 oder zu den Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Werdau, Fachdienst Liegenschaften, Markt 10, Zimmer 4.01. Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 7. Juni 2015 in der Stadt Werdau 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Werdau wird in der Zeit vom 18. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 09.00 bis 11.30 Uhr Dienstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.30 Uhr Freitag von 09.00 bis 11.30 Uhr im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Markt 10 - 18, 08412 Werdau für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der 6 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis 11.30 Uhr, bei der Stadtverwaltung Werdau, Rathaus, Einwohnermeldeamt, Markt 10 - 18, 08412 Werdau einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17. Mai 2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 5. Juni 2015 16:00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 26. Juni 2015 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Werdau, Rathaus, Einwohnermeldeamt, Markt 10 - 18, 08412 Werdau mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte o einen amtlichen Stimmzettel, o einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, o einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und o ein Merkblatt für die Briefwahl. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist. 5.2ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wähler-verzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. 9. April 2015 Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Werdau, den 20. März 2015 Czarnecki Oberbürgermeister 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 7 sind bewirkt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters sind fehlerfrei an die zuständigen Behörden abgegeben. Amt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung Zusammenlegung Leubnitz (Wald) Gemarkung: Leubnitz/Fraureuth Gemeinde: Stadt Werdau/Fraureuth Landkreis: Zwickau Schlussfeststellung Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind in vollem Umfange erledigt. Insbesondere hat die Teilnehmergemeinschaft ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde geprüft und ordnungsgemäß abgeschlossen. Die Schlussfeststellung wird der Teilnehmergemeinschaft zugestellt, nachdem sie unanfechtbar ist und nachdem über die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, die bis zum Ablauf der Klagefrist gegen die Schlussfeststellung gestellt worden sind, entschieden sind. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmer-gemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes. I. Entscheidender Teil Glauchau, den 20.03.2015 1. Das Zusammenlegungsverfahren wird gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) abgeschlossen. Die Ausführung des Neuordnungsverfahrens nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 2. Es wird festgestellt, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft im Zusammenlegungsverfahren abgeschlossen sind. 3.Die Teilnehmergemeinschaft „Zusammenlegungsverfahren Leubnitz (Wald)“ erlischt. Stark Amtsleiterin Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Str. 4-8 in 08056 Zwickau oder einer anderen der aufgeführten Dienststelle des Landkreises Zwickau Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Änderung der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werdau GmbH zum 01.06.2015 Dienststellen des Landkreises Zwickau 08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 1 + 2 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 (im Sparkassengebäude) 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 (Amt für Vermessung) II. Begründung Das Amt für ländliche Entwicklung und Flurneuordnung des Landkreises Zwickau erlässt als örtlich und sachlich zuständige Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) die Schlussfeststellung. Der Zusammenlegungsplan der Zusammenlegung Leubnitz (Wald) steht unanfechtbar fest. Seine Ausführung wurde am 03.07.2014 zum 01.08.2014 angeordnet. Die im Zusammenlegungsplan getroffenen Festsetzungen Die Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/ GasGVV) wurde mit Wirkung zum 30.10.2014 novelliert. Zentrale Änderungen betreffen die Vorgaben zur Darstellung der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen. Wir haben diese Änderung der Grundversorgungsverordnung zum Anlass genommen, unsere Ergänzenden Bedingungen entsprechend anzupassen. Nach Maßgabe des § 5 GVV werden Sie über die Änderung schriftlich benachrichtigt. Folgend finden Sie die ab 01.06.2015 gültigen Ergänzenden Bedingungen im vorliegenden Amtsblatt der Stadt Werdau sowie auf unserer Homepage unter www.stadtwerke-werdau.de. 8 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 9. April 2015 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 9 „Karriere hier - Plane deine Zukunft“ Skifoarn! Berufsorientierungsmesse im Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH Werdau Skilager der 7. Klassen des Werdauer Gymnasiums in Österreich Unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters Stefan Czarnecki, fand am 04.03.2015 im Bildungszentrum der Sächsischen Wirtschaft in Werdau, zum 5. Mal die Berufsorientierungsmesse „Karriere hier - Plane deine Zukunft“ statt. Ziele des gemeinsamen Projektes sind die Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses für die regionale Wirtschaft und das Kennenlernen von Ausbildungsbetrieben in der Region. Die Besucher erhielten Informationen zu möglichen Anforderungskriterien der einzelnen Ausbildungsberufe der verschiedenen Branchen Metall/ Elektro, Holz, Pflege/Soziales, Erziehung, Handel/Verkauf, Hotel- und Gaststättenwesen, Lager & Logistik, Informationstechnik sowie Büro/Verwaltung. Seit Anfang März gehören nun auch die 37 Schüler aus der 7. Klassen aus dem Gymnasium Werdau zur Gilde der alpinen Skifahrer, denn genau so viele Anfänger erlernten in nur wenigen Tagen die Kniffe des Skifahrens und bevölkerten mit hoher Motivation, Spaß und Leidenschaft am Berg im Skizentrum Moscher, den kleinen aber feinen Skiort Hohentauern in Österreich. Seit vielen Jahren findet dort in der Steiermark das Skilager unserer Schule für die 7. Klassen statt. In fünf verschiedenen Skigruppen pflügten und wedelten die Schüler bergein. In weiteren zwei Gruppen genossen 13 fortgeschrittene Skifahrer sowie fünf Snowboarder beste Bedingungen am Hang in butterweichem Schnee. Und auch wenn so mancher Skifahrer Bodenberührung oder Stress mit dem Schlepplift hatte, die allermeisten wären am liebsten noch eine Woche länger geblieben, um die herrlichen Pisten hineinzudüsen und auf diese Art und Weise, eine Lernerfahrung der ganz anderen Art zu machen. So mutierten selbst absolute Sportmuffel zu begeisterten Wintersportlern, über deren hohe Motivation die Lehrer und mitgereisten Eltern und Betreuer nicht schlecht staunten. Mit einem Fackellauf, Tanzabend, einem lustigen Mülltütenrodelwettbewerb sowie einem Unterhaltungsabend mit Skitaufe der Extraklasse hatten sich die Lehrer und Betreuer viele weitere Überraschungen einfallen lassen. Am Abschlusstag gab es dann noch einen Slalomskilauf in verschiedenen Schwierigkeitsgraden, der heiß umkämpft war und die Platzierten zum Strahlen brachte. Auf diese Weise konnten Kinder, die noch fünf Tage zuvor nicht im Traum daran gedacht hatten, eine steile Skipiste im Parallelschwung hineinzufahren, stolz ihren Eltern die Urkunden präsentieren. Letztendlich war es eine herrliche Erfahrung und ein riesen Gaudi, den wohl so schnell keiner vergisst. Der Schnee (in diesem Skigebiet reichlich vorhanden), die Berge und natürlich die motivierten Schüler trugen zu einer ganz besonderen „Schul“woche bei. Diese Klassenfahrt wird von Eltern und weiteren Betreuern unterstützt, ohne deren Engagement diese Veranstaltung nicht möglich wäre. Kontakt: Gymnasium „Alexander von Humboldt“ Werdau, A.von-Humboldt-Str. 2/4, 08412 Werdau, Telefon 03761 2117, www. gymnasium-werdau.de Während der Veranstaltung fand ein Pressegespräch mit Vertretern folgender Unternehmen statt: Spindel- und Lagerungstechnik Fraureuth GmbH, EDV-Beratung K & W Informatik Zwickau, Sächsisch-Bayerische Starkstrom-Gerätebau GmbH Neumark sowie Vertreter der IHK Zwickau. In diesem Gespräch kam zum Ausdruck, dass es immer schwieriger wird, den notwendigen Fachkräftenachwuchs zu sichern und die Berufsorientierung hierfür ein wichtiger Meilenstein ist. Die Unternehmen bekundeten ihr Interesse, auch zukünftig an unserer Veranstaltung teilzunehmen. Die Berufsorientierung ist ein gemeinsames Projekt zwischen der Diesterweg-Oberschule Werdau, der Oberschule Lichtentanne und den Internationalen Oberschulen in Meerane, Reinsdorf und Neukirchen. Weitere Partner im Projekt der Berufsorientierung sind die Agentur für Arbeit, die Sächsische Bildungsagentur, die Wirtschaftsförderung des Landkreises Zwickau, die Stadt Werdau sowie eine Vielzahl von Unternehmen der Region. Als Aussteller konnten 40 Unternehmen und Berufsfachschulen gewonnen werden. Die wachsende Beteiligung der Unternehmen an der Veranstaltung zeigte die Bedeutung der Berufsorientierung für die Unternehmen der Region. Dabei steht die Nachwuchssicherung als Kernaufgabe bei den Unternehmen im Fokus. Die eigene Darstellung und die Präsentation von vorhandenen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten nehmen in den Unternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Neu für das bsw am Standort Werdau sind die Gründung einer Berufsfachschule und einer Fachschule für Sozialwesen mit der Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Sozialassisstenten/-in und Staatlich anerkannten Erzieher/-in ab August 2015. Kontakt: Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft (bsw), Greizer Straße 12, 08412 Werdau, 03761 888030, www.bsw-sachsen.de 10 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 9. April 2015 Elektronische Bücher Werdauer Stadtbibliothek erschließt mit E-Books neue Lesergruppen 10 Euro beträgt der Jahresbeitrag für einen Erwachsenen, Kinder und Jugendliche bezahlen nichts bzw. 5 Euro. Dafür haben Leseratten die Möglichkeit, in mehr als 35.000 Büchern zu schmökern, 1.100 DVDs auszuleihen und 250 Spiele zu spielen. Seit August 2013 bietet die Werdauer Stadtbibliothek ihren Mitgliedern noch weit mehr als das. Denn das Team um Einrichtungsleiterin Sabine Petermann greift zunehmend auch nach der digitalen Welt. Die Stadtbibliothek Werdau ist eine von 31 sächsischen Bibliotheken, die sich zum Verbund „Liesa“ zusammengeschlossen haben. Gemeinsam erwerben diese Bibliotheken E-Medien und stellen sie auf der Plattform http://onlinebibliothek-liesa.ciando.com zur Verfügung (auch erreichbar über einen Link auf der Homepage der Bibliothek). Jeder, der Leser in einer dieser Bibliotheken ist, kann das gesamte Angebot nutzen und in einem Bestand von momentan ca. 16.000 Medien stöbern. Die E-Medien können am PC, auf einem Tablet oder aber auf speziellen E-Book-Readern gelesen werden. In Gesprächen mit unseren Lesern stellten wir fest, dass mancher noch unentschlossen ist, ob er sich einen solchen Reader kaufen soll. Deshalb stellt die Bibliothek seit kurzem 2 E-Book-Reader zur Verfügung. Diese können zeitlich begrenzt ausgeliehen und genutzt werden. „Lebensbrücke“ stellt sich vor Oberbürgermeister informiert sich über Arbeit in der Langenhessener Diakoniewerkstatt Im Rahmen eines Unternehmensbesuches hat sich der Werdauer Oberbürgermeister Stefan Czarnecki im letzten Monat die im Ortsteil Langenhessen ansässige „Lebensbrücke“ - eine Werkstatt für angepasste Arbeit - angeschaut. Das Areal gliedert sich in den Förder- und Betreuungsbereich, in dem tagsüber speziell schwer und mehrfach schwerstbehinderte Menschen liebevoll von speziell ausgebildeten Fachkräften betreut werden. In Gruppen- und Einzelförderung wird die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft praktisch gelebt. Mit Hilfe von Kommunikationstraining, kreativem Gestalten, gemeinsamen Sport- und Bewegungsübungen steht vor allem der Abbau von Verhaltensauffälligkeiten und die Entwicklung und Erhaltung von lebenspraktischen Fähigkeiten im Vordergrund. Im zweiten Bereich, der Produktionsstätte, montieren Menschen mit einem Handicap in den insgesamt vier Produktionshallen zum Beispiel Kleinteile für die Elektronikbranche sowie Leuchten für die Möbelindustrie oder sie werken in der Holzverarbeitung. Eine Gruppe für Garten- und Landschaftspflegearbeiten kann bei Interesse auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Von Rasenmähen über Baumverschnitt werden die verschiedensten Arbeiten durchgeführt. Unter anderem betreut die Diakonie auch einige Grünflächen umliegender Supermärkte. Hat sie selbst schon kritisch getestet: Bibliotheksleiterin Sabine Petermann mit einem der neuen E-Book-Reader „Das Angebot von „Liesa“ ist natürlich nicht nur mit unseren E-Book-Readern nutzbar, sondern steht für alle unsere Kunden offen, die sich die E-Medien dann auf ihre eigenen Endgeräte herunterladen können“, erläutert Sabine Petermann und fügt hinzu: „Zur Zielgruppe gehören bei weitem nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene. Gerade für Seniorinnen und Senioren ist unser Angebot sehr interessant, da ein solcher Reader im Gegensatz zu manchem Buch nur ein geringes Gewicht hat und auch die Schriftgröße verstellbar ist.“ Sozialdienstleiterin Helvi Geiger, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki, Werkstattleiter Frank Raabs, Produktionsleiter Matthias Löbner Beim Kauf eines Readers sollte man allerdings beachten, dass nicht jedes Lesegerät für die Nutzung des Angebots einer Bibliothek geeignet ist. Die Reader sollte in jedem Fall das „e-pub-Format“ wiedergeben können. Die größte Herausforderung für die Fachkräfte ist es, die Positionen so zu verteilen, dass jeder die optimale Leistung erbringen kann. Zur Ergänzung des Arbeitsangebotes innerhalb der Werkstatt erfolgen auch Praktika auf dem 1. Arbeitsmarkt, sowie Einsätze auf so genannten Außenarbeitsplätzen. Aktuell werden diese u. a. von dem BIO Bauernhof Franke, der Firma RHG in Langenhessen, Fa. Matratzen aktuell und der Sicherheitsfirma ARNDT zur Verfügung gestellt. Das oberste Ziel ist bei Eignung eine Förderung für den ersten Arbeitsmarkt. Unterstützend zur Teilhabe am Arbeitsleben bietet die Einrichtung neben verschiedenen Sportgruppen wie Handball oder Bowling auch Kurse für Handarbeiten, Lesen oder Schreiben sowie zum gemeinsamen Musizieren an. Kontakt: Stadtbibliothek Werdau, Holzstraße 2, 08412 Werdau, Telefon 03761 75262, [email protected] Aktuell werden 278 Menschen mit zumeist geistiger oder chronischpsychischer Erkrankung betreut, für die eine klare Tagesstruktur 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt besonders wichtig ist. Für die Sozialdienstleiterin Helvi Geiger spielt besonders der Stellenwert der auszuführenden Arbeiten eine große Rolle: „Es handelt sich hier nicht um eine Beschäftigungstherapie, sondern um eine echte Teilhabe am Arbeitsleben.“, sagt sie. Kontakt: Werkstatt für behinderte Menschen „Lebensbrücke“ Werdau, Ulmenstraße 1, 08412 Werdau, Telefon 03761 18260, [email protected] Katz und Maus Werdauer Schuhfachgeschäft widmet sich Bedürfnissen von Kindern Dass gutes Schuhwerk wichtig für gesunde Füße ist, wissen wohl die Meisten. Was man dabei aber vor allem bei Kindern beachten sollte, stellt schon so manchen Erwachsenen vor größere Herausforderungen. Grund genug für die Werdauer Schuhhändlerin Katrin Hüttner sich diesem Thema ganz besonders zu widmen. Geschäftsinhaberin Katrin Hüttner gemeinsam mit ihren Kindern Maddox und Mya Der „Schuhtick“ auf dem Werdauer Markt verfügt nach seinem Umbau seit wenigen Tagen über einem speziellen Kinderschuhraum „Katz und Maus“. Dabei handelt es sich nicht nur um besonders gestaltete Regale, sondern es sind optimale Bedingungen für eine professionelle Kinderschuhberatung entstanden. Gleichzeitig kommt auch das Einkaufserlebnis, vor allem für die kleinen Kunden, nicht zu kurz. So können sich die Heranwachsenden beispielsweise über eine ins Regal integrierte Murmelbahn, kleine Hocker und eine Kindermesslatte freuen. Zudem werden spezielle Kinderschuhpässe mit den wichtigsten Informationen rund um Fuß und Schuh ausgegeben. Eis-Taler zum Einlösen in Capri auf der August-Bebel-Straße versüßen den für Kinder sonst weniger spannenden Aufenthalt in Geschäften. „Wenn wir uns von der Masse abheben und mit Qualität im Herzen Werdaus punkten wollen, müssen wir immer bereit für etwas Neues sein. In diesem Fall profitieren unsere Jüngsten und ihre Eltern“, erklärt Katrin Hüttner ihre Überlegungen. Und die Kunden danken es ihr bereits. „Schon in den ersten Tagen war die Resonanz überwältigend. Wir haben offensichtlich den Nerv der Zeit getroffen“, freut sich die zweifache Mutter. Und damit hat auch die Stadt selbst mit den umliegenden Geschäften an Attraktivität gewonnen. Kontakt: Schuhtick Werdau, Markt 38, 08412 Werdau, Telefon 03761 8892904, [email protected] 11 Existenzgründerseminare der IHK Zwickau Die IHK Zwickau bietet in den kommenden Monaten wieder Intensivseminare zum Thema „Meine Vorbereitung auf die Selbstständigkeit“ und „Kaufmännisches Handlungswissen“ an. Die Kurse sind an Teilnehmer gerichtet, welche sich intensiv auf die Selbstständigkeit vorbereiten wollen. Das 3-tägige IHK-Seminar vermittelt Grundlagen für die Existenzgründung, viele nützliche Tipps und Hinweise sowie eine ausführliche Beratung, um Gründungsfehler zu vermeiden. Ansprechpartnerin: Rosemarie Häckel, Tel. 0375 8142411 12 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 9. April 2015 Lesung mit U. S. Levin Der unter dem Pseudonym U. S. Levin schreibende Satiriker liest am Dienstag, dem 14. April 2015, in der Stadtbibliothek Werdau aus seinem Buch „Sex vor zwölf. Satiren aus dem Ehebett“. Die „Rheinische Post“ urteilt über Levins Satirekunst: „Mit spitzer Zunge analysiert - mal bissig, mal makaber, mal mit einer Prise schwarzem Humor“. Im Anschluss an die Lesung verkauft und signiert U. S. Levin seine Bücher. Die Veranstaltung wird gefördert von der Landeszentrale für politische Bildung. Beginn ist um 19.00 Uhr. Kontakt: Stadtbibliothek Werdau, Holzstraße 2, 08412 Werdau, Telefon 03761 75262, [email protected] _________________________________________________ Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zur Städtebauförderung und Stadtrundgang durch die südliche und östliche Innenstadt am 9. Mai 2015 Die Bürgerbeteiligung ist ein zentrales Anliegen bei Projekten der Städtebauförderung. Um den Informations- und Erfahrungsaustauch und die Mitwirkung der Bürger an der Zukunftsgestaltung der Stadt zu fördern, führt die Stadt Werdau am Samstag, dem 9. Mai 2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu geplanten, laufenden und abgeschlossenen Fördermaßnahmen in den Stadtumbaugebieten Werdau „Östliches Stadtzentrum“ und „Südliche Innenstadt“ durch. Die Veranstaltung ist Teil des bundesweiten Tages der Städtebauförderung 2015, ein gemeinsames Projektes von Bund, Ländern und Kommunen. Programm 10.00 Uhr Treffpunkt Gymnasium „Alexander von Humboldt“ Vortrag über die Städtebauförderung mit Diskussion zur Fortschreibung der Stadtteilkonzepte „Östliches Stadtzentrum“ und „Südliche Innenstadt“ 11.00 Uhr Besichtigung aktuelles Förderprojekt: Sanierungsmaßnahme Gymnasium „Alexander von Humboldt“ 12.00 Uhr Informationsrundgang durch die Städtebaufördergebiete mit Spaziergang durch den Werdauer Stadtpark als Präsentation einer abgeschlossenen Fördermaßnahme und Führung über aktuelle Baustelle Plauensche Straße Nutzen Sie die Gelegenheit sich über die Umbauprozesse und Fördermöglichkeiten in den Stadtumbaugebieten „Östliches Stadtzentrum“ und „Südliche Innenstadt“ zu informieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Weitere Informationen: Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 -18, 08412 Werdau, FB 2, FG Stadtplanung/Bauverwaltung, Petra Jehring, Telefon 03761 594-202, E-Mail: [email protected] Mirella Petrova und Ali Sak zu Gast in Werdau Meisterwerke für Klavier und Violoncello erklingen zum Rathauskonzert Mit einem musikalischen Bonbon für Liebhaber der Kammermusik wird sich am 15.04.15, 19.30 Uhr im Rathaus von Werdau das Duo Mirella Petrova (Klavier) und Ali Sak (Violoncello) vorstellen. Das Programm verspricht den Gästen Meisterwerke für Violoncello und Klavier verschiedener Komponisten. Mirella Petrova begann ihre musikalische Ausbildung in ihrer Heimatstadt Russe/Bulgarien. 1992 führte ihr Weg sie nach Dresden, wo sie an der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ studierte. Zahlreiche Auftritte führten sie als gefragte Solistin und 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Kammermusikpartnerin sowohl durch Deutschland als auch ins Ausland. Seit 1997 ist sie Dozentin für Klavier an der Dresdner Musikhochschule. 13 einen Teil des Erfolges aus. Unter den Dutzenden „besten AC/DC Coverbands der Welt“ gibt es wohl kaum eine, die den Spagat zwischen „High voltage“ und „Black ice“ so mühelos bewältigt und die glaubhafter als Sänger Petr Prusa Songs mit Bon Scott, wie mit Brian Johnson intoniert. Einlass: 19:00 Uhr, Beginn: 20:00 Uhr Eintritt: Vorverkauf: 20,50 EUR Abendkasse: 25,00 EUR Karten gibt es in allen Geschäftsstellen der Freien Presse und im Internet. Dienstag, 21. April 2015 Tanztee für Junggebliebene Tanzmusik für Jung und Alt mit dem Musiker Rainer Ziggert. Verbringen Sie bei uns im kleinen Saal gemütliche Nachmittagsstunden zusammen mit Ihrem Partner oder lernen Sie Menschen mit gleicher Leidenschaft zum Tanz kennen. Ali Sak erhielt seinen ersten Violoncellounterricht am Konservatorium in Ankara. Ab 1989 studierte er an der Staatlichen „Hacettepe“ Musikhochschule in Ankara und schloss das Studium sowie das darauf folgende Magisterprogrammstudium jeweils mit der Höchstnote ab. Ein „Konzertexamen“ an der Musikhochschule in Dresden, zahlreiche Wettbewerbserfolge und Meisterkurse bei namhaften Interpreten vervollständigen seinen Lebenslauf. Derzeit ist er im Orchester des Südthüringischen Staatstheaters Meiningen engagiert. Veranstaltungen in der Stadthalle Pleißental Samstag, 11. April 2015 REVIVAL-NACHT ZZ-TOP TRIBUTE BAND und AC/DC Revival „SPEJBLS HELPRS“ Eintritt: 5,00 EUR Karten gibt es nur an der Tageskasse! Reservierung erwünscht unter Tel. 03761 75079 Dienstag, 21. April 2015 Frühlingskonzert Frühlingskonzert des Gymnasium „Alexander von Humboldt“ Werdau Beginn: 19.00 Uhr Veranstalter: Gymnasium/Stadt Werdau Samstag, 2. Mai 2015 Feierstunde zur Jugendweihe 11:00 Uhr Oberschule Leubnitz, Oberschule „Adolph Diesterweg“ 13:30 Uhr Gymnasium „A. v. Humboldt“ Veranstalter: Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. Dienstag, 5. Mai 2015 Tanztee für Junggebliebene Tanzmusik für Jung und Alt mit Jürgen Heinzmann aus Borna. Verbringen Sie bei uns im kleinen Saal gemütliche Nachmittagsstunden zusammen mit Ihrem Partner oder lernen Sie Menschen mit gleicher Leidenschaft zum Tanz kennen. Eintritt: 5,00 EUR Karten gibt es nur an der Tageskasse! Reservierung erwünscht unter Tel. 03761 75079 Die Südstaatler von ZZ Top, eine der ältesten aktiven Bands in Originalbesetzung, spielten letztens einige wenige ausverkaufte Shows in Deutschland. Im Schatten dieser Rockgroßereignisse haben sich 3 Musiker aus Brno Bärte wachsen lassen und entern mit ihrer ZZ-TOP TRIBUTE BAND die „Pleißental-Bühne“ mit Nummern der coolsten Bluesrockband des Universums. Fan um Fan lässt seit dem ersten Auftritt von „Spejbls Helprs“ im Jahr 2000 in Deutschland von den 5 Jungs aus Pribram begeistern. Damals ging es nur um eine möglichst originalgetreue Klangkopie, heute machen mittlerweile auch Showelemente wie Dollarregen, Gitarrensoli durchs Fanpublikum und „Angusposen“ Sonntag, 10. Mai 2015 Bierhahn Blumi präsentiert: die Comedy-Show „Nieten in Nadelstreifen“ Bierhahn Blumi solo „Nieten in Nadelstreifen“. Bierhahn-Blumi mit seinem Solo-Programm, in dem er lieber aus seinem Leben erzählt, anstatt seine eigenen Memoiren nieder zu schreiben. Oder ist es doch wegen seiner angeborene Lese-und Rechtschreibeschwäche? Lernen Sie Bierhahn Blumi ganz privat kennen und erleben Sie Geschichten, in denen Sie sich selbst wieder erkennen könnten und in denen auch sein nichtehelicher Halbbruder keine unwesentliche Rolle spielen wird. Egal wie verrückt - der Rhythmus reißt mit, und garantiert einen einmaligen, unverwechselbaren und vor allem unvergesslichen Abend. Einlass: 16.00 Uhr, Beginn: 17.00 Uhr Eintritt: 20,50 EUR Karten erhalten Sie in der Freien Presse und im Internet. 14 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 9. April 2015 13. Tage der Demokratie und Toleranz Werdauer Osterbrunnen noch bis Ende April zu bewundern Im Landkreis Zwickau finden schon zum dreizehnten Mal die Tage der Demokratie und Toleranz statt. In fünf Städten werden insgesamt 26 Veranstaltungen ganz unterschiedliche Menschen ansprechen. Unter dem Motto „FreiheitLebenHier“ setzen sie sich mit dem Zusammenleben und bürgerschaftlichem Engagement in der Region auseinander, beleuchten Friedliche Revolution und Wiedervereinigung vor nunmehr 25 Jahren und beschäftigen sich mit den aktuellen Aufgaben der Integration und Willkommenskultur. Neben Vorträgen, Filmvorführungen und Ausstellungen bilden Kindernachmittage und Theatervorstellungen den bunten Mix an Angeboten. Veranstalter sind Mitglieder und Partner des Bündnisses für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region. Lebensbrücke und Bildungswerk unterstützen Bürgerprojekt mit kleinen und großen Eiern Am Donnerstag, dem 16.04.2015 findet dazu im Martin-LutherKing-Zentrum Werdau ein Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema „Die DDR - Eine Diktatur des Proletariats oder ein Unrechtsstaat?“, mit Prof. Dr. Eckard Jesse und Dr. Maik Schmeitzner, statt. Der Eintritt ist frei. Im Zuge der Regierungsbildung im Freistaat Thüringen Ende 2014 wurde die Verfasstheit der DDR und der SED kontrovers diskutiert. Während die einen die Anerkennung der DDR durch die UNO hervorhoben, betonten die anderen, dass die DDR keine legitime Regierung hatte. Kontrovers blieb auch die Fragestellung, wieviel SED heute noch in der Linkspartei steckt. Historischer Hintergrund: Im Jahre 1946 fanden in der sowjetisch besetzten Zone Wahlen statt, aus denen die SED vor CDU und LDP als stärkste Partei hervorging. Bei den nächsten Wahlen in Ostdeutschland ab 1950 konnten die Wähler sich nicht mehr zwischen Parteien sondern nur noch für eine Einheitsliste entscheiden. Damit hatte die SED ab 1950 keine politische Legitimation mehr, das Land zu regieren. Unter www.zwickauer-demokratie-buendnis.de finden Sie alle Veranstaltungen. Werdaus neue Erdenbürger Im Februar und März diesen Jahres konnte sich die Stadt Werdau wieder über viele neugeborene Bürger freuen, die in der Pleißentalklinik zur Welt kamen. Fenno Jüngling Leon Wassmund Lena Hübler Ben Schmutzler David Bluhm Luca Tänzler Patrice Georgi Thorben John Gregor Söllner Werdau Werdau Werdau Werdau Werdau Werdau OT Langenhessen Werdau Werdau Werdau OT Steinpleis Oberbürgermeister Stefan Czarnecki und die gesamte Stadtverwaltung Werdau wünscht allen Kindern und deren Eltern ein gesundes, glückliches und langes Leben hier in unserer Heimat! Pünktlich zum Langen Einkaufsabend war es vollbracht: Die Vorbereitungen für den Werdauer Osterbrunnen. Wie schon in den vergangenen Jahren hat der Markt vor dem Rathaus noch bis Ende April eine ganz besondere Note erhalten. Möglich machten das viele fleißige Helfer unter Werdaus Bürgerinnen und Bürgern, die in Wochen und Monaten ihre kreativen Gedanken in die Tat umsetzten. Erstmals dabei war auch das Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft (bsw). Aus nicht mehr benötigten Felgen im Rahmen des Projektes „StadtRad“ entstanden große, dreidimensionale Metall-Eier, die anschließend in liebevoller Kleinarbeit von Seniorinnen mit Haselzweigen, Buchsbaum und Bindedraht ansprechend gestaltet wurden. Sichtlich stolz sind die Mitarbeiter der Diakonie-Werkstatt Lebensbrücke, dass sie in diesem Jahr die Vorbereitungen für den Werdauer Osterbrunnen unterstützen durften. Für die nötigen Farbtupfer in der Osterzeit sorgten unter anderem mehrere Mitarbeiter der Diakoniewerkstatt Lebensbrücke in Langenhessen. Trotz ihrer Handicaps gestalteten Sie nach ihren individuellen Möglichkeiten dutzende Eier mit unterschiedlichen Motiven, die dann wiederum einen Platz in ihren großen Vorbildern fanden. Für die etwa 20 Beschäftigten, die in das Projekt eingebunden wurden, war das eine willkommene Abwechslung zur Tätigkeit in der Kleinmontage. „Die Gruppe erledigt sonst Zuarbeiten für verschiedene Elektrobetriebe. Von dieser neuen Herausforderdung waren alle sichtlich begeistert“, berichtete Heidrun Lachhein von der Diakonie. Beim Aufbau selbst waren dann unter anderem die Werdauer Jugendstadträte aktiv, das Grundgestell und frische Grüne Zweige kamen dank der Hilfe des Garten- und Landschaftsbaus Gutsche an ihren Platz. Oberbürgermeister Stefan Czarnecki dankt allen beteiligten für ihren Einsatz! 7500 Blumen schmücken die Stadt Werdau erhält Sommerbepflanzung Im Werdauer Stadtgebiet, den Ortsteilen und auf dem Waldfriedhof werden in diesen Tagen durch die Fa. Garten- und Landschaftsbau Gutsche die Blumen für die Frühlingssaison 2015 gepflanzt. Die Kosten für die 7.500 Blumen liegen, wie im Vorjahr, bei rund 4.000 Euro. In diesem Jahr kamen vor allem verschiedene Stiefmütterchen und Bellis zum Einsatz. Das sicher imposanteste Bild entstand dabei wieder im Eingangsbereich des Werdauer Waldfriedhofs. Die Pflege der Anpflanzungen wird durch den Bauhof übernommen 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Leider hat aber auch die schönste Bepflanzung eine kleine Schattenseite: Wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigt, werden nach dem Anlegen der Beete und Pflanzkübel an mehreren Standorten Blumen herausgerissen bzw. entwendet. „Hier ist die Aufmerksamkeit und Zivilcourage aller gefragt, damit die vielen schönen Anlagen in der Stadt den Bürgern lange erhalten bleiben“, so Oberbürgermeister Stefan Czarnecki. Italiener bereichert Marktambiente Schon lange haben sich viele Besucher der Werdauer Innenstadt die Nasen an den Scheiben plattgedrückt, hinter den Kulissen wurde Tag und Nacht gewerkelt. Seit Mitte März kann sich Werdaus Innenstadt nun über ein neues italienisches Restaurant mitten auf dem Markt freuen. 15 Weit interessanter für die Kinder war jedoch ein großes Paket mit Malsachen, Seifenblasenspielen und anderen kleinen Aufmerksamkeiten. Kaum wurde dieses von den beiden Gästen freigegeben, erkundeten die Kindergartenkinder neugierig die einzelnen Inhalte. Möglich wurde die Spende durch die Verkaufserlöse des Küchenkalenders, den die Stadtwerke seit mehreren Jahren unter anderem im Kundencenter und dem WEBALU anbieten. Bereits zum vierten Mal konnte davon eine Werdauer KiTa profitieren. Auch für 2016 ist eine Neuauflage geplant, die voraussichtlich erstmals zum Stadt- und Straßenfest im September angeboten wird. Hausgeschlachtete Leckerbissen bereichern Wochenmarkt Ostthüringer Grill- und Wurstspezialitäten treffen auf Werdauer Feinschmecker Geflügelschinken, Hirschbratwurst und Mufflonsalami - das ist nur eine kleine Auswahl an Produkten, mit der die Ostthüringer Fleischund Wurstwarenspezialitäten seit einigen Wochen den Marktplatz in Werdau bereichern. Das Team um Inhaberin Regina Rödel produziert in Langenwetzendorf ebenso außergewöhnliche wie leckere Gaumenfreuden, und das glutenfrei und ohne chemische Zusatzstoffe. Oberbügermeister Stefan Czarnecki gehörte zu den ersten Gratulanten und begrüßte die aus Berlin stammende Familie um Inhaber Bujar Ismani aufs Herzlichste in der Stadt. Kinder dürfen sich über Unterstützung freuen Tagesstätte in Leubnitz profitiert von Spende der Stadtwerke Werdau GmbH und der GGV GmbH Werdau Kinder und Erzieher der Leubnitzer Kindertagesstätte „Wirbelwind“ durften sich am Mittwoch gleich mehrfach freuen. Zum einen lud das traumhafte Frühlingswetter zum Spielen und Toben im Freien ein, zum anderen besuchten mit Klaus Müller und Steffen Pause die Geschäftsführer der Gebäude- und GrundstücksverwaltungsGmbH Werdau, Stadtwerke Werdau GmbH und der Sport und Freizeit GmbH Werdau die Einrichtung. Mit im Gepäck hatten beide einen Check über 400 Euro, der die Tagesstätte bei dem einen oder anderen Projekt unterstützen soll. Kerstin Progscha, die Leiterin der Einrichtung, freute sich sichtlich über die unerwartete Unterstützung. Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat auf dem Werdauer Markt anzutreffen: Daniela Rödel mit einem Stand voller Wurstspezialitäten. Auf dem Werdauer Markt ist nun immer am ersten und dritten Dienstag im Monat ein Spezialitätenstand zu finden. Daniela Rödel, die Tochter der Inhaberin, bietet dann frische oder auch geräucherte Produkte an. 16 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 9. April 2015 9. April 2015 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 17 Erfolgreicher Abschluss der Skisaison Recht spät in der Wintersportsaison fand an diesem Wochenende der 10. Erzgebirgs-Ski-Marathon in Oberwiesenthal statt, da der ursprüngliche Termin von Anfang Januar wegen Schneemangel verschoben werden musste. 112 Starter stellten sich am Samstag der Konkurrenz in den Wettbewerben in der freien Technik und nutzten diese Gelegenheit als Abschluss der Skilanglaufsaison bei sehr guten Bedingungen und Sonne. Wegen Schneemangel wurden die Strecken allerdings auf 10 und 15 km verkürzt und wurden auf einer 5 km Runde gelaufen. 2 Starter vom Team OUTFIT im SV Sachsen 90 Werdau e. V. waren ebenfalls mit am Start. Rainer Strobel kam auf einen starken 17. Gesamtrang ins Ziel und sicherte sich mit seiner Zeit von 31:38,7 Minuten über die 10 km den 2. Platz in der Altersklasse M41. Jörg Vincenz war auf der 15 m Distanz am Start und kam dort auf Platz 13 der Altersklasse M41 in 50:42,6 Minuten ins Ziel, was Platz 40 im Gesamtklassement bedeutete. Jan Stasch musste aus beruflichen Gründen seinen Start leider absagen. Nun bereiten sich die Triathleten auf die Wettkampfsaison vor. Dabei stehen zunächst einige Laufveranstaltungen auf dem Programm. So z. B. der 37. Werdauer Waldlauf am 19.04.2015, bei welchem die Abteilung Triathlon im SV Sachsen 90 Werdau e. V. mittlerweile als Mitveranstalter auch in die Organisation mit eingebunden ist. IMPRESSUM Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Stadt Werdau Herausgeber: Stadt Werdau, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki, Redaktion: André Kleber Stadtverwaltung Werdau/Pressestelle Markt 10-18 · Tel.: 03761 594-207 · [email protected] Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG · 04916 Herzberg/Elster, An den Steinenden 10 · Telefon 03535 489-0 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG 04916 Herzberg/Elster · An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für den Inhalt der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden“ sind diese selbst verantwortlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos durch den Verlag an alle Haushalte. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 13. Mai 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Donnerstag, der 30. April 2015 www.wittich.de Festliches und Unterhaltsames bei Bläserkonzert Mit den festlichen Klängen des „Te Deum“ von Marc-Antonie Charpentier - besser bekannt als Eurovisonsfanfare - begann das Konzert des Blechbläserquartetts der Vogtland Philharmonie Greiz-Reichenbach im fast voll besetzten Rathaussal. Strahlende Trompetenklänge gepaart mit satten Horn- und Posaunentönen ließen den Abend zu einem beeindruckenden Hörerlebnis werden. So war bei der Ouvertüre zur Oper „Die Zauberflöte“ von Wolfgang Amadeus Mozart hohes virtuoses Können gefragt, dem Eberhard Höflinger, René Kühn (beide Trompete), Gerhard Kühn (Horn) und Michael Düntzsch (Posaune) in jeder Phase gerecht wurden. Für eine Überraschung sorgte dann der am Klavier begleitende Andreas Ebert, der auf seiner Bachtrompete die Arie der Königin der Nacht mit ihren hohen und virtuosen Passagen glockenrein interpretierte. Mit der temporeichen Ouvertüre zu „Orpheus in der Unterwelt „ von Jaques Offenbach begann der zweite Teil dieses opulenten Konzertes, der nicht weniger unterhaltsam war und eine gelungene Symbiose von klassischer und Unterhaltungsmusik darstellte. Der Tritsch-Tratsch Polka von Johann Strauß folgten ein origineller „Spaziergang im Zoo“ von Alan Bullard und mit „Penny Lane“ und „ W´han I´m Sixty Four „ zwei berühmt gewordene Titel der Beatles. Nach begeistertem Applaus verabschiedeten sich die Musiker mit „Der rosarote Panther“ von Henry Mancini. Autor: Martin Linz AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 71) 4 14 40 49 Ihr Medienberater Marcel Jessulat berät Sie gern. Fax: (0 35 35) 48 92 45 [email protected] E I D Ä P O G LO hne n Heike Bokah aner nnt -staatlich Sprach-, Stimm- und Sprech-, ie Schlucktherap Leipziger Straße 21 08412 Werdau/Sa. Tel. 0 37 61-88 99 38
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