Amtsblatt Werdau 2015-04

Amtsblatt der
Stadt Werdau
Werdau
Königswalde
Langenhessen
Leubnitz
Steinpleis
9. April 2015
Nr. 4 | 5. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis
Beschlüsse
Stadtrat: Seite 2 - 3
Hinweise zur
Straßenreinigung: Seite 5
Ausschreibung von
Gartengrundstücken:
Seite 5
Wahlbekanntmachung:
Seite 5 - 6
i
News zum
Bildungsstandort Seite 9 - 10
i
News zum
Wirtschaftsstandort Seite 10 - 11
Tag der
Städtebauförderung Seite 12
Veranstaltungen
Seite 12 - 14
Weitere Meldungen
Seite 14 - 16
www.werdau.de
Kooperation geht über Stadtgrenzen hinaus
Werdauer Wehrleiter informieren sich über Zusammenarbeit mit THW Zwickau
Im Einsatzfall kommt es bei den Kameraden der Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste auf
jede helfende Hand an. Vor allem bei längeren oder umfangreicheren Einsätzen müssen sich die
verantwortlichen Führungskräfte auch Gedanken über Ruhepausen oder zusätzliche, fachspezifische Unterstützung machen. Die Leiter der fünf Werdauer Ortsfeuerwehren und die Einsatzleitung
der DRK-Wasserwacht Koberbachtalsperre denken dabei auch an Kooperationen, die über die
Stadtgrenzen hinausgehen.
Interessant ist dabei unter anderem eine Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk Zwickau,
womit die Werdauer Einsatzkräfte zu großen Teilen Neuland betreten. „Im Rahmen der Werdauer
Blaulichttage haben wir schon seit 2012 Kontakt, gemeinsame Erste-Hilfe-Ausbildungen gibt es
seit diesem Jahr. Für die Zukunft sind auch Einsätze vorstellbar“, erklärt Florian Kieslich, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadtverwaltung Werdau.
Um dem Rechnung zu tragen nutzten Vertreter der Werdauer Feuerwehren und der DRK-Wasserwacht
am Dienstagabend die Möglichkeit einer Informationsveranstaltung im Depot des Einsatzzuges
in Zwickau.
Dabei tauschten die ehrenamtlichen Kameraden Erfahrungen
aus, informierten sich über Möglichkeiten der Unterstützung
und erhielten einen Einblick in
die vielfältige Ausrüstung des
Technischen Hilfswerkes, auf
die im Einsatzfall zurückgegriffen werden könnte.
Kooperation beginnt mit dem
Kennenlernen - Annette Werner
und Konstantin Nickel von der
Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam mit Maximilian Lux
vom Technischen Hilfswerk bei
der Inspektion der Zwickauer
Ausrüstung
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Beschlüsse Technischer
Ausschuss 10.02.2015
Beschluss Nr. TA-14-043
Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Leubnitzer Forst“ zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem
Flurstück Nr. 764 der Gemarkung Leubnitz, Heideweg 15, die
Zustimmung hinsichtlich der Änderung der Baugrenze um ca.
10 m in Richtung Heideweg zu erteilen.
Beschluss Nr. TA-14-044
Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt, den
3. Nachtrag der Fa. MM Bau GmbH, Wettinerstraße 73, 08s4s12
Werdau, für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule
einschließlich Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau, für das
Los 07.2/14 - Baumeisterarbeiten Bereich Aufzug, in Höhe von
2.379,96 EUR (Brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. TA-14-045
Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt, den 2.
Nachtrag der Fa. Bauunternehmen Voitel, Kitscherstraße 80, 08451
Crimmitschau, für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule
einschließlich Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau, für das Los
07.3/14 - Baumeisterarbeiten Turnhalle, in Höhe von 14.194,92
EUR (Brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. TA-14-046
1. Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt für
die Baumaßnahme HW-ID 4666 - Ersatzneubau/Rückbau
bauliche Anlage Flurstück 330 (Stützwand Brühl entlang der
Pleiße in Werdau) einschließlich Herstellung einer Zufahrtrampe für die Gewässerunterhaltung, der Firma Hoch- &
Tiefbau GmbH Crossen, Altenburger Straße 15, 08058 Zwickau für 96.687,25 EUR (Brutto) den Zuschlag zu erteilen.
2. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine gemeinsame Maßnahme der Stadt Werdau und der Landestalsperrenverwaltung, wobei die Stadt Werdau als Maßnahmeträger
fungiert. Die anteiligen Kosten der Baumaßnahme betragen
83.466,81 EUR (Brutto) für die Stadt Werdau und 13.220,44
EUR (Brutto) für die Landestalsperrenverwaltung.
9. April 2015
2. Der Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
3. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung beauftragt, für
den Bebauungsplan die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung
ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. SR-14-072
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt:
1. Der Bebauungsplan „Abrundung Wohnbebauung Langenhessen - Am Sonnenhang“ soll aufgehoben werden. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes
„Abrundung Wohnbebauung Langenhessen - Am Sonnenhang“ und der Entwurf der Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom Januar 2015 gebilligt. Das Plangebiet umfasst
eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 796/3 der Gemarkung
Langenhessen und ist gelegen östlich der Dorfstraße und
nördlich angrenzend an die Ortsstraße „Am Sonnenhang“.
2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
3. Die Entwürfe der Aufhebungssatzung und der Begründung
zur Aufhebung sowie der Umweltbericht sind nach § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
4. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Aufhebung
des Bebauungsplanes mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu,
welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. SR-14-073
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden gemäß Anlage anzunehmen.
(Die Anlagen können in der Stadtverwaltung eingesehen werden)
Beschluss Nr. SR-14-076
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von ca. 257.700 EUR im Produkt 42.41.01.04
- Schwerathletikhalle, Maßnahme 14110014 - Dachsanierung,
Fassade, Trockenlegung, Sachkonto 785111 - Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2014. Die Deckung
erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Haushaltsjahres 2014 im Produkt 55.30.01.00 - Friedhofswesen, Maßnahme
12110028 - Sanierung Friedhofskapelle - in Höhe von 250.150 EUR
und Entnahme aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 7.550 EUR.
Beschlüsse Stadtrat
vom 26.02.2015
Beschlüsse Sondersitzung
Stadtrat 10.03.2015
Beschluss Nr. SR-14-070
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt die Übernahme der Straßen und Restflächen laut beiliegendem Lageplan im Baugebiet „An
der Brauerei“ Steinpleis von der Fa. Komplettbau GmbH Meerane
i.L.. Die Übernahme der Grundstücke erfolgt unvermessen und
im derzeitigen Zustand. Als Ausgleich für die Vermessungskosten
werden vom Eigentümer an die Stadt Werdau 30.000 EUR gezahlt.
Beschluss Nr. SR-14-079
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, den 1. Nachtrag der
Fa. Tiebel Dachdecker GmbH, Lerchenweg 5, 04849 Bad Düben,
für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule einschließlich
Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau, für das Los 011/14 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, in Höhe von 30.950,20
EUR (Brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. SR-14-071
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt:
1. Die bei der Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie
§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden mit folgendem Ergebnis geprüft.
Beschluss Nr. SR-14-080
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme
Ausbau der Plauenschen Straße in Werdau, Los Tief- und Straßenbau, den Zuschlag in Höhe von 456.831,79 EUR (Brutto) an
die Firma STRABAG AG, Dir. Sachsen, Waldstraße 8 in 08112
Wilkau-Haßlau zu erteilen.
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Beschluss Nr. SR-14-081
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden gemäß Anlage anzunehmen.
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Teilstücken der FlurstückeNr. 2152/7 und 1080/14 Gemarkung Werdau sowie
die Zuordnung zur öffentlich gewidmeten
Ortsstraße „Brühl“, Werdau
Der Stadtrat der Stadt Werdau hat in seiner Sitzung am 29.01.2015,
gemäß § 6 Sächsischen Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG), die Widmung von Teilstücken der Flurstücke-Nr.
2152/7 und 1080/14, Gemarkung Werdau, sowie die Zuordnung zur
öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Brühl“, Werdau, beschlossen.
3
Öffentliche Bekanntmachung
des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur
Aufhebung des Bebauungsplanes „Abrundung
Wohnbebauung Langenhessen - Am Sonnenhang“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Werdau hat in seiner Sitzung am 26.02.2015
den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Abrundung Wohnbebauung Langenhessen - Am
Sonnenhang“, gefasst, den zur Auslegung bestimmten Entwurf
der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes und der
Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom
Januar 2015 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt
gemacht.
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung und die dazugehörige
Begründung einschließlich Umweltbericht, in der Fassung vom
Januar 2015, sowie die wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu, welche
umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, werden im
Zeitraum vom
20.04.2015 bis 22.05.2015
Anfangspunkt der zu widmenden Fläche ist das Flurstück-Nr.
1080/1, Uferstraße und Endpunkt das Flurstück-Nr. 1052/37,
Brühl, Werdau.
Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die Widmungsverfügung kann in der Stadtverwaltung Werdau, Haus
II, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Markt 10, Werdau,
Zimmer 1.10, während den Sprechzeiten, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Widerspruch erhoben werden.
Werdau, den 04.02.2015
Czarnecki
Oberbürgermeister
während der Dienstzeiten im Fachbereich Stadtentwicklung und
Bau der Stadtverwaltung Werdau, Zimmer 3.06, Gebäude II,
Markt 10-18, 08412 Werdau öffentlich ausliegen. Innerhalb dieser
Auslegungsfrist wird über die Planung Auskunft erteilt. Dabei wird
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung informiert und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen auf der
Grundlage des Umweltberichtes verfügbar:
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
9. April 2015
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht
werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Werdau, den 25.03.2015
Czarnecki
Oberbürgermeister
Reinigung öffentlicher Straßen
und Gehwege
Nach dem erneuten milden Winter läuten die ersten Frühblüher
den Frühling ein. Die Natur beginnt sich herauszuputzen - Zeit
auch die Straßen, Fußwege, Plätze und Grünanlagen unserer Stadt
von den Rückständen der Wintermonate zu befreien.
Seit Montag, den 16.03.2015 werden die Straßen, gemäß der
Anlage zur Straßenreinigungssatzung, dem Straßenverzeichnis
der Stadt Werdau über die Straßenreinigung, wieder turnusmäßig
von der Straßenkehrmaschine befahren. Zur gründlichen Reinigung der Straßen und besonders des Schnittgerinnes werden die
Kraftfahrer gebeten ihre Fahrzeuge an den Kehrtagen, freitags von
20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und mittwochs von 6:00 Uhr bis 12:00
Uhr jeweils in den geraden Kalenderwochen vorübergehend in
den Seitenstraßen zu parken.
Die Reinigung der Fußwege und der Straßen, welche nicht von
der Kehrmaschine befahren werden, ist durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Werdau vom 15.11.2007 den Anliegern
der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen
Grundstücke übertragen. Die Eigentümer sind verpflichtet, die
Gehwege sowie die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte insbesondere
a) An jedem Wochenende vor Sonntagen oder gesetzlichen
Feiertagen zu kehren und den Schmutz, Unrat, Unkraut und
Laub zu entfernen
b) bei Trockenheit zur Vermeidung von Staubentwicklung zu
sprengen sowie
c) den Kehricht sofort zu beseitigen.
Zu den Fahrbahnen gehören auch die Radwege, Sicherheitsstreifen,
Parkstreifen, Bushaltestellenbuchten und die Baumscheiben des
Straßenbegleitgrüns sowie sonstige Anpflanzungen als unselbstständige Bepflanzung des Straßenrandes.
Die Satzung kann im Internet unter www.Werdau.de bzw. zu den
Öffnungszeiten des Rathauses an der Information eingesehen
werden.
Garten- und
Erholungsgrundstücke
Der Stadt stehen folgende Objekte zur Verpachtung
Gartengrundstück
Werdau, an der Zeppelinstraße (abseits)
Teilfläche des Flurstücks 2096, Grundstücksgröße ca. 272 qm
Schöne, ruhige Lage, umliegend Gärten,
Gartenhäuschen, Strom- und Wasseranschluss kann aktiviert
werden, das Gartengrundstück steht seit einem halben Jahr leer
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Gartengrundstück
Werdau, an der Zeppelinstraße (abseits)
Teilfläche des Flurstücks 2096, Grundstücksgröße ca. 369 qm
Schöne, ruhige Lage, umliegend Gärten,
Schuppengebäude, sehr guter Pflegezustand des Grundstücks,
Schuppengebäude und Geräte günstig vom Vorpächter zu
übernehmen
Freizeit- und Erholungsgrundstück
Königswalde, an der Hartmannsdorfer Straße
Teilfläche des Flurstücks 243, Grundstücksgröße 560 qm
Schöne, ruhige, sonnige Lage, umliegend Gärten,
Schuppengebäude, Wasseranschluss vorhanden,
Stromanschluss kann aktiviert werden
Freizeit- und Erholungsgrundstück
Werdau, an der Königswalder Straße (abseits)
Teilfläche vom Flurstück 1529/6, Grundstücksgröße ca. 800 qm
Schöne, ruhige, sonnige Lage, umliegend Gärten,
Bungalow, Strom- und Wasseranschluss vorhanden,
Bungalow sanierungsbedürftig
Werdau, den 09.04.2015
Czarnecki
Oberbürgermeister
Auskunft unter der Telefonnummer 03761 594223 oder zu den
Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Werdau, Fachdienst Liegenschaften, Markt 10, Zimmer 4.01.
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat am
Sonntag, dem 7. Juni 2015 in der Stadt Werdau
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Werdau
wird in der Zeit vom 18. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 während
der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag von 09.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 09.00 bis 11.30 Uhr
im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Markt 10 - 18, 08412 Werdau für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis
eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist
ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes
eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen
von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen
steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht
hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge
dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten
Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine
nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis 11.30 Uhr, bei der
Stadtverwaltung Werdau, Rathaus, Einwohnermeldeamt,
Markt 10 - 18, 08412 Werdau einen Antrag auf Berichtigung
stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.
Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind,
hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens zum 17. Mai 2015 eine Wahlbenachrichtigung.
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des
Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen,
dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische
Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung
ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende
Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 5. Juni 2015 16:00 Uhr, und
für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 26. Juni 2015
16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Werdau, Rathaus, Einwohnermeldeamt, Markt 10 - 18, 08412 Werdau mündlich,
schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax,
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des
Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag
bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr,
bei der Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
15:00 Uhr, stellen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen
zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
werden.
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
o einen amtlichen Stimmzettel,
o einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
o einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der
Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
und
o ein Merkblatt für die Briefwahl.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch
Briefwahl teilnehmen
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten, der aus einem
von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist.
5.2ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt
hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wähler-verzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt
worden ist.
9. April 2015
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die
Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die
Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet
und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte
Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief
mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein
so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs
bis 18:00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für
die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt
wird, zu entnehmen.
Werdau, den 20. März 2015
Czarnecki
Oberbürgermeister
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
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sind bewirkt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuchs
und des Liegenschaftskatasters sind fehlerfrei an die zuständigen
Behörden abgegeben.
Amt für Ländliche Entwicklung
und Flurneuordnung
Zusammenlegung Leubnitz (Wald)
Gemarkung: Leubnitz/Fraureuth
Gemeinde:
Stadt Werdau/Fraureuth
Landkreis:
Zwickau
Schlussfeststellung
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind in vollem Umfange erledigt. Insbesondere hat die Teilnehmergemeinschaft ihre
finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde geprüft und ordnungsgemäß abgeschlossen.
Die Schlussfeststellung wird der Teilnehmergemeinschaft zugestellt,
nachdem sie unanfechtbar ist und nachdem über die Anträge auf
Wiederaufnahme des Verfahrens, die bis zum Ablauf der Klagefrist
gegen die Schlussfeststellung gestellt worden sind, entschieden
sind. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung
an die Teilnehmer-gemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten
ihres Vorstandes.
I. Entscheidender Teil
Glauchau, den 20.03.2015
1. Das Zusammenlegungsverfahren wird gemäß § 149 des
Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) abgeschlossen. Die Ausführung des Neuordnungsverfahrens nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten
berücksichtigt werden müssen.
2. Es wird festgestellt, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft im Zusammenlegungsverfahren abgeschlossen
sind.
3.Die Teilnehmergemeinschaft „Zusammenlegungsverfahren
Leubnitz (Wald)“ erlischt.
Stark
Amtsleiterin
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt
Zwickau, Robert-Müller-Str. 4-8 in 08056 Zwickau oder einer
anderen der aufgeführten Dienststelle des Landkreises Zwickau
Widerspruch erhoben werden.
Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Änderung der Ergänzenden
Bedingungen der Stadtwerke
Werdau GmbH zum 01.06.2015
Dienststellen des Landkreises Zwickau
08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29
08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 1 + 2
08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7
08371 Glauchau, Scherbergplatz 4
09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 (im Sparkassengebäude)
09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a
08412 Werdau, Königswalder Straße 18
08412 Werdau, Zum Sternplatz 7
08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau, Werdauer Straße 62
08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 (Amt für Vermessung)
II. Begründung
Das Amt für ländliche Entwicklung und Flurneuordnung des
Landkreises Zwickau erlässt als örtlich und sachlich zuständige
Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, Art. 1
Abs. 3 AGFlurbG) die Schlussfeststellung.
Der Zusammenlegungsplan der Zusammenlegung Leubnitz (Wald)
steht unanfechtbar fest.
Seine Ausführung wurde am 03.07.2014 zum 01.08.2014 angeordnet. Die im Zusammenlegungsplan getroffenen Festsetzungen
Die Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/
GasGVV) wurde mit Wirkung zum 30.10.2014 novelliert. Zentrale
Änderungen betreffen die Vorgaben zur Darstellung der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen. Wir haben
diese Änderung der Grundversorgungsverordnung zum Anlass
genommen, unsere Ergänzenden Bedingungen entsprechend
anzupassen. Nach Maßgabe des § 5 GVV werden Sie über die
Änderung schriftlich benachrichtigt. Folgend finden Sie die ab
01.06.2015 gültigen Ergänzenden Bedingungen im vorliegenden
Amtsblatt der Stadt Werdau sowie auf unserer Homepage unter
www.stadtwerke-werdau.de.
8
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
9. April 2015
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
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„Karriere hier - Plane deine
Zukunft“
Skifoarn!
Berufsorientierungsmesse im Bildungswerk der
Sächsischen Wirtschaft gGmbH Werdau
Skilager der 7. Klassen des Werdauer Gymnasiums
in Österreich
Unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters Stefan Czarnecki, fand am 04.03.2015 im Bildungszentrum der Sächsischen
Wirtschaft in Werdau, zum 5. Mal die Berufsorientierungsmesse
„Karriere hier - Plane deine Zukunft“ statt. Ziele des gemeinsamen
Projektes sind die Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses für
die regionale Wirtschaft und das Kennenlernen von Ausbildungsbetrieben in der Region. Die Besucher erhielten Informationen zu
möglichen Anforderungskriterien der einzelnen Ausbildungsberufe
der verschiedenen Branchen Metall/ Elektro, Holz, Pflege/Soziales,
Erziehung, Handel/Verkauf, Hotel- und Gaststättenwesen, Lager
& Logistik, Informationstechnik sowie Büro/Verwaltung.
Seit Anfang März gehören nun auch die 37 Schüler aus der
7. Klassen aus dem Gymnasium Werdau zur Gilde der alpinen
Skifahrer, denn genau so viele Anfänger erlernten in nur wenigen
Tagen die Kniffe des Skifahrens und bevölkerten mit hoher Motivation, Spaß und Leidenschaft am Berg im Skizentrum Moscher,
den kleinen aber feinen Skiort Hohentauern in Österreich. Seit
vielen Jahren findet dort in der Steiermark das Skilager unserer
Schule für die 7. Klassen statt.
In fünf verschiedenen Skigruppen pflügten und wedelten die Schüler
bergein. In weiteren zwei Gruppen genossen 13 fortgeschrittene
Skifahrer sowie fünf Snowboarder beste Bedingungen am Hang
in butterweichem Schnee. Und auch wenn so mancher Skifahrer
Bodenberührung oder Stress mit dem Schlepplift hatte, die allermeisten wären am liebsten noch eine Woche länger geblieben, um
die herrlichen Pisten hineinzudüsen und auf diese Art und Weise,
eine Lernerfahrung der ganz anderen Art zu machen. So mutierten
selbst absolute Sportmuffel zu begeisterten Wintersportlern, über
deren hohe Motivation die Lehrer und mitgereisten Eltern und
Betreuer nicht schlecht staunten.
Mit einem Fackellauf, Tanzabend, einem lustigen Mülltütenrodelwettbewerb sowie einem Unterhaltungsabend mit Skitaufe
der Extraklasse hatten sich die Lehrer und Betreuer viele weitere
Überraschungen einfallen lassen. Am Abschlusstag gab es dann
noch einen Slalomskilauf in verschiedenen Schwierigkeitsgraden,
der heiß umkämpft war und die Platzierten zum Strahlen brachte.
Auf diese Weise konnten Kinder, die noch fünf Tage zuvor nicht im
Traum daran gedacht hatten, eine steile Skipiste im Parallelschwung
hineinzufahren, stolz ihren Eltern die Urkunden präsentieren.
Letztendlich war es eine herrliche Erfahrung und ein riesen Gaudi,
den wohl so schnell keiner vergisst. Der Schnee (in diesem Skigebiet reichlich vorhanden), die Berge und natürlich die motivierten
Schüler trugen zu einer ganz besonderen „Schul“woche bei.
Diese Klassenfahrt wird von Eltern und weiteren Betreuern
unterstützt, ohne deren Engagement diese Veranstaltung nicht
möglich wäre.
Kontakt: Gymnasium „Alexander von Humboldt“ Werdau, A.von-Humboldt-Str. 2/4, 08412 Werdau, Telefon 03761 2117, www.
gymnasium-werdau.de
Während der Veranstaltung fand ein Pressegespräch mit Vertretern
folgender Unternehmen statt: Spindel- und Lagerungstechnik
Fraureuth GmbH, EDV-Beratung K & W Informatik Zwickau,
Sächsisch-Bayerische Starkstrom-Gerätebau GmbH Neumark
sowie Vertreter der IHK Zwickau. In diesem Gespräch kam zum
Ausdruck, dass es immer schwieriger wird, den notwendigen
Fachkräftenachwuchs zu sichern und die Berufsorientierung hierfür
ein wichtiger Meilenstein ist. Die Unternehmen bekundeten ihr
Interesse, auch zukünftig an unserer Veranstaltung teilzunehmen.
Die Berufsorientierung ist ein gemeinsames Projekt zwischen der
Diesterweg-Oberschule Werdau, der Oberschule Lichtentanne
und den Internationalen Oberschulen in Meerane, Reinsdorf und
Neukirchen. Weitere Partner im Projekt der Berufsorientierung
sind die Agentur für Arbeit, die Sächsische Bildungsagentur, die
Wirtschaftsförderung des Landkreises Zwickau, die Stadt Werdau
sowie eine Vielzahl von Unternehmen der Region. Als Aussteller
konnten 40 Unternehmen und Berufsfachschulen gewonnen
werden. Die wachsende Beteiligung der Unternehmen an der
Veranstaltung zeigte die Bedeutung der Berufsorientierung für die
Unternehmen der Region. Dabei steht die Nachwuchssicherung
als Kernaufgabe bei den Unternehmen im Fokus.
Die eigene Darstellung und die Präsentation von vorhandenen
Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten nehmen in den Unternehmen einen immer höheren Stellenwert ein.
Neu für das bsw am Standort Werdau sind die Gründung einer
Berufsfachschule und einer Fachschule für Sozialwesen mit der
Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Sozialassisstenten/-in
und Staatlich anerkannten Erzieher/-in ab August 2015.
Kontakt: Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft (bsw), Greizer
Straße 12, 08412 Werdau, 03761 888030, www.bsw-sachsen.de
10 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
9. April 2015
Elektronische Bücher
Werdauer Stadtbibliothek erschließt mit E-Books
neue Lesergruppen
10 Euro beträgt der Jahresbeitrag für einen Erwachsenen, Kinder
und Jugendliche bezahlen nichts bzw. 5 Euro. Dafür haben Leseratten die Möglichkeit, in mehr als 35.000 Büchern zu schmökern,
1.100 DVDs auszuleihen und 250 Spiele zu spielen.
Seit August 2013 bietet die Werdauer Stadtbibliothek ihren
Mitgliedern noch weit mehr als das. Denn das Team um Einrichtungsleiterin Sabine Petermann greift zunehmend auch nach der
digitalen Welt.
Die Stadtbibliothek Werdau ist eine von 31 sächsischen Bibliotheken, die sich zum Verbund „Liesa“ zusammengeschlossen haben.
Gemeinsam erwerben diese Bibliotheken E-Medien und stellen
sie auf der Plattform http://onlinebibliothek-liesa.ciando.com zur
Verfügung (auch erreichbar über einen Link auf der Homepage
der Bibliothek). Jeder, der Leser in einer dieser Bibliotheken ist,
kann das gesamte Angebot nutzen und in einem Bestand von
momentan ca. 16.000 Medien stöbern.
Die E-Medien können am PC, auf einem Tablet oder aber auf
speziellen E-Book-Readern gelesen werden. In Gesprächen mit
unseren Lesern stellten wir fest, dass mancher noch unentschlossen ist, ob er sich einen solchen Reader kaufen soll. Deshalb
stellt die Bibliothek seit kurzem 2 E-Book-Reader zur Verfügung.
Diese können zeitlich begrenzt ausgeliehen und genutzt werden.
„Lebensbrücke“ stellt sich vor
Oberbürgermeister informiert sich über Arbeit in
der Langenhessener Diakoniewerkstatt
Im Rahmen eines Unternehmensbesuches hat sich der Werdauer
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki im letzten Monat die im
Ortsteil Langenhessen ansässige „Lebensbrücke“ - eine Werkstatt
für angepasste Arbeit - angeschaut. Das Areal gliedert sich in den
Förder- und Betreuungsbereich, in dem tagsüber speziell schwer
und mehrfach schwerstbehinderte Menschen liebevoll von speziell ausgebildeten Fachkräften betreut werden. In Gruppen- und
Einzelförderung wird die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
praktisch gelebt. Mit Hilfe von Kommunikationstraining, kreativem
Gestalten, gemeinsamen Sport- und Bewegungsübungen steht vor
allem der Abbau von Verhaltensauffälligkeiten und die Entwicklung
und Erhaltung von lebenspraktischen Fähigkeiten im Vordergrund.
Im zweiten Bereich, der Produktionsstätte, montieren Menschen
mit einem Handicap in den insgesamt vier Produktionshallen zum
Beispiel Kleinteile für die Elektronikbranche sowie Leuchten für
die Möbelindustrie oder sie werken in der Holzverarbeitung. Eine
Gruppe für Garten- und Landschaftspflegearbeiten kann bei Interesse auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Von Rasenmähen über Baumverschnitt werden die verschiedensten
Arbeiten durchgeführt. Unter anderem betreut die Diakonie auch
einige Grünflächen umliegender Supermärkte.
Hat sie selbst schon kritisch getestet: Bibliotheksleiterin Sabine
Petermann mit einem der neuen E-Book-Reader
„Das Angebot von „Liesa“ ist natürlich nicht nur mit unseren
E-Book-Readern nutzbar, sondern steht für alle unsere Kunden
offen, die sich die E-Medien dann auf ihre eigenen Endgeräte herunterladen können“, erläutert Sabine Petermann und fügt hinzu:
„Zur Zielgruppe gehören bei weitem nicht nur Jugendliche und
junge Erwachsene. Gerade für Seniorinnen und Senioren ist unser
Angebot sehr interessant, da ein solcher Reader im Gegensatz
zu manchem Buch nur ein geringes Gewicht hat und auch die
Schriftgröße verstellbar ist.“
Sozialdienstleiterin Helvi Geiger, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki, Werkstattleiter Frank Raabs, Produktionsleiter Matthias Löbner
Beim Kauf eines Readers sollte man allerdings beachten, dass nicht
jedes Lesegerät für die Nutzung des Angebots einer Bibliothek
geeignet ist. Die Reader sollte in jedem Fall das „e-pub-Format“
wiedergeben können.
Die größte Herausforderung für die Fachkräfte ist es, die Positionen
so zu verteilen, dass jeder die optimale Leistung erbringen kann.
Zur Ergänzung des Arbeitsangebotes innerhalb der Werkstatt erfolgen auch Praktika auf dem 1. Arbeitsmarkt, sowie Einsätze auf
so genannten Außenarbeitsplätzen. Aktuell werden diese u. a. von
dem BIO Bauernhof Franke, der Firma RHG in Langenhessen, Fa.
Matratzen aktuell und der Sicherheitsfirma ARNDT zur Verfügung
gestellt. Das oberste Ziel ist bei Eignung eine Förderung für den
ersten Arbeitsmarkt. Unterstützend zur Teilhabe am Arbeitsleben
bietet die Einrichtung neben verschiedenen Sportgruppen wie
Handball oder Bowling auch Kurse für Handarbeiten, Lesen oder
Schreiben sowie zum gemeinsamen Musizieren an.
Kontakt: Stadtbibliothek Werdau, Holzstraße 2, 08412 Werdau,
Telefon 03761 75262, [email protected]
Aktuell werden 278 Menschen mit zumeist geistiger oder chronischpsychischer Erkrankung betreut, für die eine klare Tagesstruktur
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
besonders wichtig ist. Für die Sozialdienstleiterin Helvi Geiger spielt
besonders der Stellenwert der auszuführenden Arbeiten eine große
Rolle: „Es handelt sich hier nicht um eine Beschäftigungstherapie,
sondern um eine echte Teilhabe am Arbeitsleben.“, sagt sie.
Kontakt: Werkstatt für behinderte Menschen „Lebensbrücke“
Werdau, Ulmenstraße 1, 08412 Werdau, Telefon 03761 18260,
[email protected]
Katz und Maus
Werdauer Schuhfachgeschäft
widmet sich Bedürfnissen von Kindern
Dass gutes Schuhwerk wichtig für gesunde Füße ist, wissen wohl
die Meisten. Was man dabei aber vor allem bei Kindern beachten
sollte, stellt schon so manchen Erwachsenen vor größere Herausforderungen. Grund genug für die Werdauer Schuhhändlerin
Katrin Hüttner sich diesem Thema ganz besonders zu widmen.
Geschäftsinhaberin Katrin Hüttner gemeinsam mit ihren Kindern
Maddox und Mya
Der „Schuhtick“ auf dem Werdauer Markt verfügt nach seinem
Umbau seit wenigen Tagen über einem speziellen Kinderschuhraum
„Katz und Maus“. Dabei handelt es sich nicht nur um besonders
gestaltete Regale, sondern es sind optimale Bedingungen für
eine professionelle Kinderschuhberatung entstanden. Gleichzeitig kommt auch das Einkaufserlebnis, vor allem für die kleinen
Kunden, nicht zu kurz. So können sich die Heranwachsenden
beispielsweise über eine ins Regal integrierte Murmelbahn, kleine
Hocker und eine Kindermesslatte freuen. Zudem werden spezielle
Kinderschuhpässe mit den wichtigsten Informationen rund um
Fuß und Schuh ausgegeben. Eis-Taler zum Einlösen in Capri auf
der August-Bebel-Straße versüßen den für Kinder sonst weniger
spannenden Aufenthalt in Geschäften. „Wenn wir uns von der
Masse abheben und mit Qualität im Herzen Werdaus punkten
wollen, müssen wir immer bereit für etwas Neues sein. In diesem
Fall profitieren unsere Jüngsten und ihre Eltern“, erklärt Katrin
Hüttner ihre Überlegungen. Und die Kunden danken es ihr bereits.
„Schon in den ersten Tagen war die Resonanz überwältigend. Wir
haben offensichtlich den Nerv der Zeit getroffen“, freut sich die
zweifache Mutter. Und damit hat auch die Stadt selbst mit den
umliegenden Geschäften an Attraktivität gewonnen.
Kontakt: Schuhtick Werdau, Markt 38, 08412 Werdau, Telefon
03761 8892904, [email protected]
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Existenzgründerseminare der
IHK Zwickau
Die IHK Zwickau bietet in den kommenden Monaten wieder
Intensivseminare zum Thema „Meine Vorbereitung auf die Selbstständigkeit“ und „Kaufmännisches Handlungswissen“ an. Die
Kurse sind an Teilnehmer gerichtet, welche sich intensiv auf die
Selbstständigkeit vorbereiten wollen. Das 3-tägige IHK-Seminar
vermittelt Grundlagen für die Existenzgründung, viele nützliche
Tipps und Hinweise sowie eine ausführliche Beratung, um Gründungsfehler zu vermeiden.
Ansprechpartnerin: Rosemarie Häckel, Tel. 0375 8142411
12 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
9. April 2015
Lesung mit U. S. Levin
Der unter dem Pseudonym U. S. Levin schreibende Satiriker liest
am Dienstag, dem 14. April 2015, in der Stadtbibliothek Werdau
aus seinem Buch „Sex vor zwölf. Satiren aus dem Ehebett“.
Die „Rheinische Post“ urteilt über Levins Satirekunst: „Mit spitzer
Zunge analysiert - mal bissig, mal makaber, mal mit einer Prise
schwarzem Humor“.
Im Anschluss an die Lesung verkauft und signiert U. S. Levin seine
Bücher. Die Veranstaltung wird gefördert von der Landeszentrale
für politische Bildung. Beginn ist um 19.00 Uhr.
Kontakt: Stadtbibliothek Werdau, Holzstraße 2, 08412 Werdau,
Telefon 03761 75262, [email protected]
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Einladung
zur Bürgerinformationsveranstaltung zur
Städtebauförderung und Stadtrundgang durch die
südliche und östliche Innenstadt am 9. Mai 2015
Die Bürgerbeteiligung ist ein zentrales Anliegen bei Projekten der
Städtebauförderung. Um den Informations- und Erfahrungsaustauch und die Mitwirkung der Bürger an der Zukunftsgestaltung
der Stadt zu fördern, führt die Stadt Werdau am Samstag, dem
9. Mai 2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu geplanten,
laufenden und abgeschlossenen Fördermaßnahmen in den Stadtumbaugebieten Werdau „Östliches Stadtzentrum“ und „Südliche
Innenstadt“ durch.
Die Veranstaltung ist Teil des bundesweiten Tages der Städtebauförderung 2015, ein gemeinsames Projektes von Bund,
Ländern und Kommunen.
Programm
10.00 Uhr
Treffpunkt Gymnasium „Alexander von Humboldt“
Vortrag über die Städtebauförderung mit Diskussion zur Fortschreibung der Stadtteilkonzepte „Östliches Stadtzentrum“ und „Südliche Innenstadt“
11.00 Uhr
Besichtigung aktuelles Förderprojekt: Sanierungsmaßnahme Gymnasium „Alexander von Humboldt“
12.00 Uhr Informationsrundgang durch die Städtebaufördergebiete mit Spaziergang durch den Werdauer
Stadtpark als Präsentation einer abgeschlossenen
Fördermaßnahme und Führung über aktuelle Baustelle Plauensche Straße
Nutzen Sie die Gelegenheit sich über die Umbauprozesse und
Fördermöglichkeiten in den Stadtumbaugebieten „Östliches
Stadtzentrum“ und „Südliche Innenstadt“ zu informieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Weitere Informationen: Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 -18,
08412 Werdau, FB 2, FG Stadtplanung/Bauverwaltung, Petra
Jehring, Telefon 03761 594-202, E-Mail: [email protected]
Mirella Petrova und Ali Sak zu
Gast in Werdau
Meisterwerke für Klavier und Violoncello erklingen
zum Rathauskonzert
Mit einem musikalischen Bonbon für Liebhaber der Kammermusik
wird sich am 15.04.15, 19.30 Uhr im Rathaus von Werdau das
Duo Mirella Petrova (Klavier) und Ali Sak (Violoncello) vorstellen.
Das Programm verspricht den Gästen Meisterwerke für Violoncello
und Klavier verschiedener Komponisten.
Mirella Petrova begann ihre musikalische Ausbildung in ihrer
Heimatstadt Russe/Bulgarien. 1992 führte ihr Weg sie nach Dresden, wo sie an der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“
studierte. Zahlreiche Auftritte führten sie als gefragte Solistin und
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Kammermusikpartnerin sowohl durch Deutschland als auch ins
Ausland. Seit 1997 ist sie Dozentin für Klavier an der Dresdner
Musikhochschule.
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einen Teil des Erfolges aus. Unter den Dutzenden „besten AC/DC
Coverbands der Welt“ gibt es wohl kaum eine, die den Spagat
zwischen „High voltage“ und „Black ice“ so mühelos bewältigt
und die glaubhafter als Sänger Petr Prusa Songs mit Bon Scott,
wie mit Brian Johnson intoniert.
Einlass: 19:00 Uhr, Beginn: 20:00 Uhr
Eintritt: Vorverkauf: 20,50 EUR Abendkasse: 25,00 EUR
Karten gibt es in allen Geschäftsstellen der Freien Presse und
im Internet.
Dienstag, 21. April 2015
Tanztee für Junggebliebene
Tanzmusik für Jung und Alt mit dem Musiker Rainer Ziggert.
Verbringen Sie bei uns im kleinen Saal gemütliche Nachmittagsstunden zusammen mit Ihrem Partner oder lernen Sie Menschen
mit gleicher Leidenschaft zum Tanz kennen.
Ali Sak erhielt seinen ersten Violoncellounterricht am Konservatorium
in Ankara. Ab 1989 studierte er an der Staatlichen „Hacettepe“
Musikhochschule in Ankara und schloss das Studium sowie
das darauf folgende Magisterprogrammstudium jeweils mit der
Höchstnote ab. Ein „Konzertexamen“ an der Musikhochschule
in Dresden, zahlreiche Wettbewerbserfolge und Meisterkurse
bei namhaften Interpreten vervollständigen seinen Lebenslauf.
Derzeit ist er im Orchester des Südthüringischen Staatstheaters
Meiningen engagiert.
Veranstaltungen in der Stadthalle
Pleißental
Samstag, 11. April 2015
REVIVAL-NACHT ZZ-TOP TRIBUTE BAND und
AC/DC Revival „SPEJBLS HELPRS“
Eintritt: 5,00 EUR
Karten gibt es nur an der Tageskasse!
Reservierung erwünscht unter Tel. 03761 75079
Dienstag, 21. April 2015
Frühlingskonzert
Frühlingskonzert des Gymnasium „Alexander von Humboldt“ Werdau
Beginn: 19.00 Uhr
Veranstalter: Gymnasium/Stadt Werdau
Samstag, 2. Mai 2015
Feierstunde zur Jugendweihe
11:00 Uhr
Oberschule Leubnitz, Oberschule „Adolph Diesterweg“
13:30 Uhr
Gymnasium „A. v. Humboldt“
Veranstalter: Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e. V.
Dienstag, 5. Mai 2015
Tanztee für Junggebliebene
Tanzmusik für Jung und Alt mit Jürgen Heinzmann aus Borna.
Verbringen Sie bei uns im kleinen Saal gemütliche Nachmittagsstunden zusammen mit Ihrem Partner oder lernen Sie Menschen
mit gleicher Leidenschaft zum Tanz kennen.
Eintritt: 5,00 EUR
Karten gibt es nur an der Tageskasse!
Reservierung erwünscht unter Tel. 03761 75079
Die Südstaatler von ZZ Top, eine der ältesten aktiven Bands in
Originalbesetzung, spielten letztens einige wenige ausverkaufte
Shows in Deutschland. Im Schatten dieser Rockgroßereignisse
haben sich 3 Musiker aus Brno Bärte wachsen lassen und entern mit ihrer ZZ-TOP TRIBUTE BAND die „Pleißental-Bühne“
mit Nummern der coolsten Bluesrockband des Universums.
Fan um Fan lässt seit dem ersten Auftritt von „Spejbls Helprs“
im Jahr 2000 in Deutschland von den 5 Jungs aus Pribram begeistern. Damals ging es nur um eine möglichst originalgetreue
Klangkopie, heute machen mittlerweile auch Showelemente wie
Dollarregen, Gitarrensoli durchs Fanpublikum und „Angusposen“
Sonntag, 10. Mai 2015
Bierhahn Blumi präsentiert: die Comedy-Show „Nieten in
Nadelstreifen“
Bierhahn Blumi solo „Nieten in Nadelstreifen“.
Bierhahn-Blumi mit seinem Solo-Programm, in dem er lieber aus
seinem Leben erzählt, anstatt seine eigenen Memoiren nieder zu
schreiben. Oder ist es doch wegen seiner angeborene Lese-und
Rechtschreibeschwäche? Lernen Sie Bierhahn Blumi ganz privat
kennen und erleben Sie Geschichten, in denen Sie sich selbst
wieder erkennen könnten und in denen auch sein nichtehelicher
Halbbruder keine unwesentliche Rolle spielen wird. Egal wie verrückt - der Rhythmus reißt mit, und garantiert einen einmaligen,
unverwechselbaren und vor allem unvergesslichen Abend.
Einlass: 16.00 Uhr, Beginn: 17.00 Uhr
Eintritt: 20,50 EUR
Karten erhalten Sie in der Freien Presse und im Internet.
14 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
9. April 2015
13. Tage der Demokratie und
Toleranz
Werdauer Osterbrunnen noch bis
Ende April zu bewundern
Im Landkreis Zwickau finden schon zum dreizehnten Mal die
Tage der Demokratie und Toleranz statt. In fünf Städten werden
insgesamt 26 Veranstaltungen ganz unterschiedliche Menschen
ansprechen. Unter dem Motto „FreiheitLebenHier“ setzen sie sich
mit dem Zusammenleben und bürgerschaftlichem Engagement
in der Region auseinander, beleuchten Friedliche Revolution und
Wiedervereinigung vor nunmehr 25 Jahren und beschäftigen sich
mit den aktuellen Aufgaben der Integration und Willkommenskultur. Neben Vorträgen, Filmvorführungen und Ausstellungen
bilden Kindernachmittage und Theatervorstellungen den bunten
Mix an Angeboten. Veranstalter sind Mitglieder und Partner des
Bündnisses für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region.
Lebensbrücke und Bildungswerk unterstützen
Bürgerprojekt mit kleinen und großen Eiern
Am Donnerstag, dem 16.04.2015 findet dazu im Martin-LutherKing-Zentrum Werdau ein Vortrag mit anschließender Diskussion
zum Thema „Die DDR - Eine Diktatur des Proletariats oder ein
Unrechtsstaat?“, mit Prof. Dr. Eckard Jesse und Dr. Maik Schmeitzner, statt. Der Eintritt ist frei.
Im Zuge der Regierungsbildung im Freistaat Thüringen Ende
2014 wurde die Verfasstheit der DDR und der SED kontrovers
diskutiert. Während die einen die Anerkennung der DDR durch
die UNO hervorhoben, betonten die anderen, dass die DDR keine
legitime Regierung hatte. Kontrovers blieb auch die Fragestellung,
wieviel SED heute noch in der Linkspartei steckt.
Historischer Hintergrund: Im Jahre 1946 fanden in der sowjetisch
besetzten Zone Wahlen statt, aus denen die SED vor CDU und
LDP als stärkste Partei hervorging. Bei den nächsten Wahlen in
Ostdeutschland ab 1950 konnten die Wähler sich nicht mehr zwischen Parteien sondern nur noch für eine Einheitsliste entscheiden.
Damit hatte die SED ab 1950 keine politische Legitimation mehr,
das Land zu regieren.
Unter www.zwickauer-demokratie-buendnis.de finden Sie alle
Veranstaltungen.
Werdaus neue Erdenbürger
Im Februar und März diesen Jahres konnte sich die Stadt Werdau
wieder über viele neugeborene Bürger freuen, die in der Pleißentalklinik zur Welt kamen.
Fenno Jüngling
Leon Wassmund
Lena Hübler
Ben Schmutzler David Bluhm Luca Tänzler
Patrice Georgi Thorben John Gregor Söllner Werdau
Werdau
Werdau
Werdau
Werdau
Werdau OT Langenhessen
Werdau
Werdau
Werdau OT Steinpleis
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki und die gesamte Stadtverwaltung Werdau wünscht allen Kindern und deren Eltern ein
gesundes, glückliches und langes Leben hier in unserer Heimat!
Pünktlich zum Langen Einkaufsabend war es vollbracht: Die Vorbereitungen für den Werdauer Osterbrunnen. Wie schon in den
vergangenen Jahren hat der Markt vor dem Rathaus noch bis Ende
April eine ganz besondere Note erhalten. Möglich machten das
viele fleißige Helfer unter Werdaus Bürgerinnen und Bürgern, die in
Wochen und Monaten ihre kreativen Gedanken in die Tat umsetzten.
Erstmals dabei war auch das Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft
(bsw). Aus nicht mehr benötigten Felgen im Rahmen des Projektes
„StadtRad“ entstanden große, dreidimensionale Metall-Eier, die
anschließend in liebevoller Kleinarbeit von Seniorinnen mit Haselzweigen, Buchsbaum und Bindedraht ansprechend gestaltet wurden.
Sichtlich stolz sind die Mitarbeiter der Diakonie-Werkstatt Lebensbrücke, dass sie in diesem Jahr die Vorbereitungen für den
Werdauer Osterbrunnen unterstützen durften.
Für die nötigen Farbtupfer in der Osterzeit sorgten unter anderem mehrere Mitarbeiter der Diakoniewerkstatt Lebensbrücke in
Langenhessen. Trotz ihrer Handicaps gestalteten Sie nach ihren
individuellen Möglichkeiten dutzende Eier mit unterschiedlichen
Motiven, die dann wiederum einen Platz in ihren großen Vorbildern fanden. Für die etwa 20 Beschäftigten, die in das Projekt
eingebunden wurden, war das eine willkommene Abwechslung
zur Tätigkeit in der Kleinmontage. „Die Gruppe erledigt sonst
Zuarbeiten für verschiedene Elektrobetriebe. Von dieser neuen
Herausforderdung waren alle sichtlich begeistert“, berichtete
Heidrun Lachhein von der Diakonie. Beim Aufbau selbst waren
dann unter anderem die Werdauer Jugendstadträte aktiv, das
Grundgestell und frische Grüne Zweige kamen dank der Hilfe des
Garten- und Landschaftsbaus Gutsche an ihren Platz. Oberbürgermeister Stefan Czarnecki dankt allen beteiligten für ihren Einsatz!
7500 Blumen schmücken die Stadt
Werdau erhält Sommerbepflanzung
Im Werdauer Stadtgebiet, den Ortsteilen und auf dem Waldfriedhof
werden in diesen Tagen durch die Fa. Garten- und Landschaftsbau
Gutsche die Blumen für die Frühlingssaison 2015 gepflanzt. Die
Kosten für die 7.500 Blumen liegen, wie im Vorjahr, bei rund 4.000
Euro. In diesem Jahr kamen vor allem verschiedene Stiefmütterchen
und Bellis zum Einsatz. Das sicher imposanteste Bild entstand
dabei wieder im Eingangsbereich des Werdauer Waldfriedhofs. Die
Pflege der Anpflanzungen wird durch den Bauhof übernommen
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Leider hat aber auch die schönste Bepflanzung eine kleine
Schattenseite: Wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigt,
werden nach dem Anlegen der Beete und Pflanzkübel an mehreren Standorten Blumen herausgerissen bzw. entwendet. „Hier
ist die Aufmerksamkeit und Zivilcourage aller gefragt, damit die
vielen schönen Anlagen in der Stadt den Bürgern lange erhalten
bleiben“, so Oberbürgermeister Stefan Czarnecki.
Italiener bereichert Marktambiente
Schon lange haben sich viele Besucher der Werdauer Innenstadt die
Nasen an den Scheiben plattgedrückt, hinter den Kulissen wurde Tag
und Nacht gewerkelt. Seit Mitte März kann sich Werdaus Innenstadt nun
über ein neues italienisches Restaurant mitten auf dem Markt freuen.
15
Weit interessanter für die Kinder war jedoch ein großes Paket mit
Malsachen, Seifenblasenspielen und anderen kleinen Aufmerksamkeiten. Kaum wurde dieses von den beiden Gästen freigegeben,
erkundeten die Kindergartenkinder neugierig die einzelnen Inhalte.
Möglich wurde die Spende durch die Verkaufserlöse des Küchenkalenders, den die Stadtwerke seit mehreren Jahren unter
anderem im Kundencenter und dem WEBALU anbieten. Bereits
zum vierten Mal konnte davon eine Werdauer KiTa profitieren. Auch
für 2016 ist eine Neuauflage geplant, die voraussichtlich erstmals
zum Stadt- und Straßenfest im September angeboten wird.
Hausgeschlachtete Leckerbissen
bereichern Wochenmarkt
Ostthüringer Grill- und Wurstspezialitäten treffen
auf Werdauer Feinschmecker
Geflügelschinken, Hirschbratwurst und Mufflonsalami - das ist nur
eine kleine Auswahl an Produkten, mit der die Ostthüringer Fleischund Wurstwarenspezialitäten seit einigen Wochen den Marktplatz in
Werdau bereichern. Das Team um Inhaberin Regina Rödel produziert
in Langenwetzendorf ebenso außergewöhnliche wie leckere Gaumenfreuden, und das glutenfrei und ohne chemische Zusatzstoffe.
Oberbügermeister Stefan Czarnecki gehörte zu den ersten
Gratulanten und begrüßte die aus Berlin stammende Familie um
Inhaber Bujar Ismani aufs Herzlichste in der Stadt.
Kinder dürfen sich über
Unterstützung freuen
Tagesstätte in Leubnitz profitiert von Spende der
Stadtwerke Werdau GmbH und der GGV GmbH
Werdau
Kinder und Erzieher der Leubnitzer Kindertagesstätte „Wirbelwind“
durften sich am Mittwoch gleich mehrfach freuen. Zum einen lud
das traumhafte Frühlingswetter zum Spielen und Toben im Freien
ein, zum anderen besuchten mit Klaus Müller und Steffen Pause
die Geschäftsführer der Gebäude- und GrundstücksverwaltungsGmbH Werdau, Stadtwerke Werdau GmbH und der Sport und
Freizeit GmbH Werdau die Einrichtung. Mit im Gepäck hatten
beide einen Check über 400 Euro, der die Tagesstätte bei dem
einen oder anderen Projekt unterstützen soll. Kerstin Progscha,
die Leiterin der Einrichtung, freute sich sichtlich über die unerwartete Unterstützung.
Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat auf dem Werdauer
Markt anzutreffen: Daniela Rödel mit einem Stand voller Wurstspezialitäten.
Auf dem Werdauer Markt ist nun immer am ersten und dritten
Dienstag im Monat ein Spezialitätenstand zu finden. Daniela
Rödel, die Tochter der Inhaberin, bietet dann frische oder auch
geräucherte Produkte an.
16 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
9. April 2015
9. April 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
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Erfolgreicher Abschluss
der Skisaison
Recht spät in der Wintersportsaison fand an diesem Wochenende
der 10. Erzgebirgs-Ski-Marathon in Oberwiesenthal statt, da der
ursprüngliche Termin von Anfang Januar wegen Schneemangel
verschoben werden musste. 112 Starter stellten sich am Samstag
der Konkurrenz in den Wettbewerben in der freien Technik und nutzten diese Gelegenheit als Abschluss der Skilanglaufsaison bei sehr
guten Bedingungen und Sonne. Wegen Schneemangel wurden die
Strecken allerdings auf 10 und 15 km verkürzt und wurden auf einer
5 km Runde gelaufen. 2 Starter vom Team OUTFIT im SV Sachsen
90 Werdau e. V. waren ebenfalls mit am Start. Rainer Strobel kam auf
einen starken 17. Gesamtrang ins Ziel und sicherte sich mit seiner Zeit
von 31:38,7 Minuten über die 10 km den 2. Platz in der Altersklasse
M41. Jörg Vincenz war auf der 15 m Distanz am Start und kam dort
auf Platz 13 der Altersklasse M41 in 50:42,6 Minuten ins Ziel, was
Platz 40 im Gesamtklassement bedeutete. Jan Stasch musste aus
beruflichen Gründen seinen Start leider absagen.
Nun bereiten sich die Triathleten auf die Wettkampfsaison vor. Dabei
stehen zunächst einige Laufveranstaltungen auf dem Programm.
So z. B. der 37. Werdauer Waldlauf am 19.04.2015, bei welchem
die Abteilung Triathlon im SV Sachsen 90 Werdau e. V. mittlerweile
als Mitveranstalter auch in die Organisation mit eingebunden ist.
IMPRESSUM
Amtsblatt und Mitteilungsblatt
der Stadt Werdau
Herausgeber: Stadt Werdau, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki,
Redaktion: André Kleber Stadtverwaltung Werdau/Pressestelle
Markt 10-18 · Tel.: 03761 594-207 · [email protected]
Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG · 04916 Herzberg/Elster,
An den Steinenden 10 · Telefon 03535 489-0
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
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vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
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Für den Inhalt der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden“
sind diese selbst verantwortlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos durch den
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Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
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gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Mittwoch, dem 13. Mai 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Donnerstag, der 30. April 2015
www.wittich.de
Festliches und Unterhaltsames
bei Bläserkonzert
Mit den festlichen Klängen des „Te Deum“ von Marc-Antonie
Charpentier - besser bekannt als Eurovisonsfanfare - begann
das Konzert des Blechbläserquartetts der Vogtland Philharmonie
Greiz-Reichenbach im fast voll besetzten Rathaussal.
Strahlende Trompetenklänge gepaart mit satten Horn- und Posaunentönen ließen den Abend zu einem beeindruckenden Hörerlebnis
werden. So war bei der Ouvertüre zur Oper „Die Zauberflöte“ von
Wolfgang Amadeus Mozart hohes virtuoses Können gefragt, dem
Eberhard Höflinger, René Kühn (beide Trompete), Gerhard Kühn
(Horn) und Michael Düntzsch (Posaune) in jeder Phase gerecht wurden. Für eine Überraschung sorgte dann der am Klavier begleitende
Andreas Ebert, der auf seiner Bachtrompete die Arie der Königin
der Nacht mit ihren hohen und virtuosen Passagen glockenrein
interpretierte. Mit der temporeichen Ouvertüre zu „Orpheus in der
Unterwelt „ von Jaques Offenbach begann der zweite Teil dieses
opulenten Konzertes, der nicht weniger unterhaltsam war und eine
gelungene Symbiose von klassischer und Unterhaltungsmusik
darstellte.
Der Tritsch-Tratsch Polka von Johann Strauß folgten ein origineller
„Spaziergang im Zoo“ von Alan Bullard und mit „Penny Lane“ und
„ W´han I´m Sixty Four „ zwei berühmt gewordene Titel der Beatles.
Nach begeistertem Applaus verabschiedeten sich die Musiker mit
„Der rosarote Panther“ von Henry Mancini.
Autor: Martin Linz
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