Fachhochschule Trier Umwelt-Campus Birkenfeld Stipendienübersicht Umwelt-Campus Birkenfeld Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................................... 2 A. Allgemeines .......................................................................................................................................... 3 B. Auslandsstipendien ........................................................................................................................... 3 1. DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst .................................................... 3 2. Fulbright ........................................................................................................................................ 4 3. ASA – Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Lateinamerika, Asien und Südosteuropa ........................................................................................................................................... 5 C. Parteinahe Stiftungen ....................................................................................................................... 6 1. Friedrich Ebert Stiftung (SPD).............................................................................................. 6 2. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (CDU) ............................................................................... 8 3. Heinrich Böll Stiftung (Die Grünen) ................................................................................... 9 4. Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDS, Die Linkspartei) ..................................................... 10 5. Friedrich Naumann Stiftung (FDP) .................................................................................. 12 6. Hans-Seidel-Stiftung (CSU) ................................................................................................. 13 D. Konfessionelle Träger ............................................................................................................... 14 1. Evangelisches Studienwerk e.V. ........................................................................................ 14 2. Cusanuswerk (katholische Kirche) .................................................................................. 15 E. Wirtschaftsnahe Organisationen............................................................................................... 15 1. Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)...................................................................... 15 F. Sonstige Programme ...................................................................................................................... 17 1. Hans-Böckler-Stiftung (Deutscher Gewerkschaftsbund)........................................ 17 2. Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. .................................................................. 19 3. Online Stipendium .................................................................................................................. 20 4. International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE) ......................................................................................................................... 21 G. EU – Stipendien ................................................................................................................................ 22 1. Alexander von Humboldt Stiftung (Marie Curie Maßnahmen) ............................ 22 2. Sokrates / Erasmus ................................................................................................................ 23 3. Leonardo da Vinci ................................................................................................................... 24 H. Stipendien für ausländische Studierende in Deutschland .......................................... 24 Stibet (DAAD) ........................................................................................................................... 24 1. I. Allgemeine Informationsplattformen ................................................................................. 25 1. Scholarshipportal EU...........................................................................................................265 2. Stipendium Plus ...................................................................................................................... 25 3. Studilux.de ................................................................................................................................. 25 Stipendien A. Allgemeines Stipendien werden meistens von Stiftungen, gemeinnützigen, kirchlichen oder politischen Organisationen vergeben. Begünstigte sind dabei Studierende sowie Promovierende mit herausragenden Leistungen, die zusätzlich sozial oder außerfachlich engagiert sind. Bei kirchlichen Stiftungen ist außerdem die Konfession, bei parteinahen Stipendien die politische Gesinnung des Studierenden ein Auswahlkriterium. Viele Stipendien richten sich eher an Studierende der höheren Semester, da diese erst die nötigen Qualifikationen vorweisen können. Doch es gibt zunehmend Programme, bei denen man sich auch schon vor Studienbeginn (meist ein halbes Jahr vorher) für ein Stipendium bewerben kann. Um ein Stipendium zu bekommen, muss man sich bewerben. Der große Vorteil eines Stipendiums ist, dass nach einem Studium nichts zurückgezahlt werden muss. Die Höhe und Dauer der Begabtenförderung richtet sich in vielen Fällen nach dem BAföG-Satz, der dem betreffenden Studenten zusteht. Oft werden darüber hinaus Büchergeld und Zuschüsse für Versicherungen gezahlt. Auf Antrag werden in manchen Fällen sogar Auslandsaufenthalte mitfinanziert. Es gibt zudem Stipendien, die nur für Auslandsaufenthalte gedacht sind. B. Auslandsstipendien 1. DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst Der DAAD ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen und Studierendenschaften mit der Aufgabe, die Hochschulbeziehungen mit dem Ausland vor allem durch den Austausch von Studierenden, Graduierten und Wissenschaftlern zu fördern. Seine Programme sind offen für alle Länder und alle Fachrichtungen und kommen Ausländern wie Deutschen gleichermaßen zugute. Der DAAD hat folgende Aufgabenfelder: • • • Die Vergabe von Stipendien an ausländische und deutsche Studierende, Praktikanten, jüngere Wissenschaftler und Hochschullehrer zur Förderung sowohl der Aus- und Fortbildung im Hochschulbereich als auch von Forschungsarbeiten; Die Vermittlung und Förderung deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte aller Fachrichtungen zu Lang- und Kurzzeitdozenturen an ausländischen Hochschulen (einschließlich Lektoren für deutsche Sprache, Literatur und Landeskunde); die Information über Studien- und Forschungsmöglichkeiten im In- und Ausland durch Publikationen, mündliche und schriftliche Auskünfte sowie durch die Organisation und Förderung von Informationsaufenthalten ausländischer und deutscher Wissenschaftler und Studierendengruppen; • die Betreuung der ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten, vor allem im Ausland, durch Wiedereinladung, durch Alumni-Seminare und Publikationen wie zum Beispiel den „DAAD Letter“ und das „Alumni-Forum“ im Internet. Der DAAD nimmt im Auftrag des BMBF die Aufgaben einer Nationalen Agentur für EUHochschulzusammenarbeit für verschiedene europäische Mobilitätsprogramme wahr. Am bekanntesten ist das ERASMUS-Programm – quasi als Mobilitätsmotor für den europäischen Hochschulraum. Über den EU-Rahmen hinaus bestehen zahlreiche Austausch-Programme für die einzelnen Kontinente und deren spezifische Regionen (etwa Südamerika, Süd-Ost-Asien etc.). Weitere Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden sich unter: http://www.daad.de/de/index.html Kontakt: Geschäftsstelle Bonn-Bad Godesberg: Deutscher Akademischer Austausch Dienst Kennedyallee 50 53175 Bonn Postfach 20 04 04 53134 Bonn Tel.: 0228/882-0 Fax: 0228/882-444 E-Mail: [email protected] Büro Berlin: Deutscher Akademischer Austausch Dienst „Berliner Künstlerprogramm“ Im Wissenschaftsforum am Gendarmenmarkt Markgrafenstraße 37 10117 Berlin Tel.: 030/20 22 08-0 Fax: 030/20 41 267 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] 2. Fulbright Das Fulbright-Programm verfolgt die persönliche Weiterbildung und Bereicherung junger Akademiker durch den interkulturellen Austausch mit den USA. Das Austauschprogramm der Deutschen Fulbright-Kommission wird getragen und finanziert von den Regierungen Deutschlands und der USA. Wen fördert das Fulbright - Programm? • Hochschulstudenten o Voll - und Teilstipendien o Reisestipendien • Fachhochschulstudenten o Voll- und Teilstipendien o Reisestipendien • Promovierte und Professoren o Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien o Forschung und Lehre o Fulbright American Studies Fellowship o Fulbright American Studies Institute für deutsche Hochschullehrer o Fulbright-Stipendien für DoktorandInnen • Hochschulexperten/AdministratorInnen o Seminar for German Administrators in International Education o Seminar for German Student Services Administrators o Educational Experts Seminar Welche allgemeinen Voraussetzungen fordert das Programm? • Allgemeine, deutsche Staatsbürgerschaft • Ständiger Wohnsitz in Deutschland • Sehr gute akademische Leistungen • Sehr gute Englischkenntnisse Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus? Die Stipendien-Ausschreibung erfolgt durch die Fulbright-Kommission über das Auslandsamt, in der Regel Anfang April. Mehr Informationen und die Möglichkeit, sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.fulbright.de/index.shtml 3. ASA – Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Lateinamerika, Asien und Südosteuropa ASA ist ein Netzwerk für entwicklungspolitisches Lernen, dass sich an Studierende und junge Berufstätige zwischen 21 und 30 richtet. Die Organisation ist gemeinnützig und unabhängig. ASA ist eine Trägerschaft der InWent GmbH, hervorgegangen aus der CarlDuisberg Gesellschaft und der deutschen Stiftung für internationale Entwicklung. ASA wird finanziert von Bund, Ländern und Wirtschaft. Stipendiaten leben, lernen und arbeiten für 3 Monate in einer entwicklungspolitischen Organisation in Afrika, Lateinamerika, Asien und Südosteuropa. ASA bereitet die Stipendiaten vor, erstattet die Reisekosten und vergibt Teilstipendien für die Dauer des Aufenthalts. Ziel der ASA ist es, verantwortungsbewusstes Handeln kompetenter Nachwuchskräfte und Engagement für entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Deutschland und Europa zu fördern. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden sich im Internet: http://www.asa-programm.de/ C. Parteinahe Stiftungen Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben parteinahe Stiftungen gegründet, die auch besonders begabte Studierende, die sich gesellschaftlich engagieren, fördern. Die Stiftungen legen, je nach Parteizugehörigkeit, auf unterschiedliche Dinge Wert. 1. Friedrich Ebert Stiftung (SPD) Die Begabtenförderung gehört zum Gründungsauftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Ziel unserer Studienförderung ist es, soziale Benachteiligung zu mindern und Persönlichkeiten zu fördern, die sich in Gegenwart und Zukunft für Freiheit, Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt engagieren - im Sinne der sozialen Demokratie. Gefördert werden: • Deutsche und Bildungsinländer/innen • ausländische Studierende und Promovierende • Graduierte Bewerbungszeiten: • Deutsche Studienanfänger/innen direkt nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung • Diplom/Magister/Staatsexamen bis zum Ende des 6. Semesters • Studierende an Fachhochschulen müssen sich spätestens bis zum Ende des 4. Semesters bewerben. • Bachelorstudierende bis zum Ende des 3. Semesters. • Aufbau/Masterstudiengänge (4 Semester) bis Ende des 1. Semesters Leistungen: • • • • • Bis zu 585 € pro Monat (Berechnung analog BAföG, abhängig vom Elterneinkommen) Büchergeld 80 € pro Monat (einkommensunabhängig) ggf. Beitrag zur Krankenversicherung max. 50 € und zur Pflegeversicherung max. 9 € pro Monat für Verheiratete oder Stipendiat/innen mit Kind evtl. Familienzuschlag von 155 € pro Monat Zuschläge für Auslandsaufenthalte während der Förderzeit o für Studien-/Forschungsaufenthalte, Sprachkurse, Praktika, sofern für Studienabschluss erforderlich o je nach Zielland vom Auswärtigen Amt festgelegte Sätze o ggf. in Ergänzung zu anderen Leistungen (z. B. ERASMUS) o Dauer max. 12 Monate o Reisekosten, Studiengebühren (anteilig), Auslandskrankenversicherung Erwartungen: • Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie regelmäßig am studienbegleitenden Seminarprogramm und an den Aktivitäten der Hochschulgruppen teilnehmen, • einen überdurchschnittlichen Studienabschluss erreichen und • ihr gesellschaftspolitisches Engagement fortsetzen und intensivieren. Mehr Informationen und die Möglichkeit, sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.fes.de/sets/s_stuf.htm Kontakt: Vertrauensdozent der FH-Trier: Prof. Dr. Bonart Fachhochschule Trier Schneidershof 54293 Trier Tel.: +49(0)651/18637 E-Mail: [email protected] Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Studienförderung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Deutsche Bewerbungen (Deutsche/Bildungsinländer/innen) • für die Buchstaben A - E Barbara Becker: (0228) 883-7926 • für die Buchstaben F - G Patricia Misic: (0228) 883-7924 • für die Buchstaben H / K Anja Marx: (0228) 883-7921 • für die Buchstaben I / L - N Valentine Michaelis: (0228) 883-7922 • für die Buchstaben J / O - R / Sch Elisabeth Schulze Horn: (0228) 883-7932 • für die Buchstaben S - Z (ohne Sch) Martina Sondermann: (0228) 883-7931 Ausländische Bewerbungen • Lisette Klöppel: (0228) 883-7920 per Fax: • (0228) 883-9225 2. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (CDU) Das Motto der Stiftung ist „Talente entdecken, Talente fördern“. Junge Menschen aus dem In- und Ausland sollen Verantwortung in den Bereichen Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Medien und im Kultur- und Verbandsbereich übernehmen. Gefördert werden: • Deutsche Graduierte; • deutsche Studierende; • Nachwuchs-Journalisten; • ausländische Studierende und Graduierte; • Altstipendiaten; • Studierende an Fachhochschulen, Studierende aus Elternhäusern und Studierende mit Migrationshintergrund; • Künstler. nichtakademischen Das Stipendium wird zunächst für den Zeitraum von einem Jahr gewährt und kann jeweils um sechs Monate verlängert werden. Die Förderung endet im Regelfall nach zwei Jahren; sie kann auf längstens drei Jahre ausgedehnt werden. Alle Leistungen werden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt. Die Förderung kann bis 585 € (ggf. weitere Zuschüsse) pro Monat betragen. Hinzu kommt ein Büchergeld von 80 €. Mehr Informationen und die Möglichkeit, sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.kas.de/wf/de/42.8/ Kontakt: Abteilungsleiterin Deutsche Graduiertenförderung und stellv. Hauptabteilungsleiterin Dr. Daniela Tandecki Tel. +49 2241 246-2511 Fax +49 2241 246-2573 [email protected] Abteilungsleiter Deutsche Studentenförderung Dr. Frank Müller Tel. +49 2241 246-2423 Fax +49 2241 246-2573 [email protected] Abteilungsleiter Ausländerförderung Dr. Detlev Preuße Tel. +49 2241 246-2320 Fax +49 2241 246-2573 [email protected] 3. Heinrich-Böll-Stiftung (Die Grünen) Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen und Nationalitäten, in Universitäten und Fach-/ Hochschulen, in allen Bundesländern. Sie erwartetet von ihren Stipendiat/innen hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie. Gefördert werden: • • • • Studierende und Promovierende, die den Zielen des grünen Projekts positiv gegenüber stehen, die die Grundwerte der Heinrich-Böll-Stiftung teilen, die hervorragende Schul- bzw. Studienleistungen mitbringen und die sich gesellschaftspolitisch engagieren Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. Neben dem bisherigen Schwerpunkt in den Geistes-, Sozial-, Kunst- und Kulturwissenschaften werden besonders Studierende der Wirtschafts-, Rechts-, Ingenieur- und Naturwissenschaften, der Mathematik und des Journalismus gefördert. Studierende aller Hochschultypen, also auch von Fachhochschulen. Es werden Frauen gefördert in Fächern, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, Studierende und Promovierende mit Migrationshintergrund und Bewerberinnen und Bewerber aus nicht akademischem Elternhaus. Spezielle Voraussetzungen sind unter Anderem: • Hervorragende schulische bzw. Studienleistungen, • eine Bewerbung mit Lebenslauf, • ein Bewerbungsgespräch. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.boell.de/stipendien/stipendien.html Kontakt: Heinrich-Böll-Stiftung e.V. Schumannstr. 8 10117 Berlin Fon: (030) 285 34-0 Fax: (030) 285 34-109 E-Mail: [email protected] 4. Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDS, Die Linkspartei) Um ein Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung können sich in- und ausländische Studierende aller Fachrichtungen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität oder Fachhochschule) in Deutschland (bei Studienstipendien für Inländer/innen erweitert sich der Staatenkreis auf alle EU Staaten und die Schweiz) zum Studium zugelassen sind. Voraussetzungen für ein Studienstipendium sind sehr hohe fachliche Leistungen sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der RosaLuxemburg-Stiftung. Sie müssen im Rahmen der Regelstudienzeit studieren und sollten zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben, begründete Ausnahmen sind möglich. Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse: • Bewerber/innen, die in einem Diplom-, Magisteroder Staatsexamensstudiengang an einer Universität studieren oder Bewerber/innen von Fachhochschulen können ab dem 2. Semester gefördert werden; sie sollten noch mind. 4 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. • Bewerber/innen in einem BA-Studiengang können ab dem 2. Semester gefördert werden; hier sollte bereits aus der Bewerbung hervorgehen, ob ein MA-Abschluss angestrebt wird. • Bewerber/innen in einem MA-Studiengang (konsekutiv oder nicht konsekutiv) können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen BA-Abschluss verfügen. Bewerber/innen, die einen Diplomabschluss an einer FH erworben haben, sind in einem MA-Studiengang förderfähig, wenn dieser an einer Universität absolviert wird. Sie sind ab dem 1. Semester förderfähig, wenn auch das vorangegangene Studium von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert wurde, im anderen Fall erst ab dem 2. Semester. Die Förderung eines Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiums (MA) ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und setzt eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit für das angestrebte Ausbildungsziel bzw. die berufliche Qualifikation voraus. • Für BA- und MA Studiengänge gilt, dass die Bewerber/innen mindestens noch die Hälfte der Regelstudienzeit vor sich haben sollten. Förderung: Förderungshöchstdauer sowie Stipendienhöhe orientieren sich am BAföG. Das Stipendium ist einkommensabhängig, sieht jedoch günstigere Regelungen als das BAföG vor. Der Förderungshöchstbetrag liegt z. Z. bei 585,-€ im Monat, hinzukommen ggf. verschiedene Zuschläge. Zusätzlich kann ein einkommensunabhängiges Büchergeld in Höhe von 80,-€ monatlich gezahlt werden. Es können auch Auslandsaufenthalte (z.B. Studienreisen, Konferenzbesuche, Auslandssemester und Pflicht-Auslandspraktika) der Stipendiat/innen gefördert werden. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen wird es bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen) vergeben. Eine Doppelfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug von BAföG, Arbeitslosengeld oder weiteren Stipendien aus öffentlichen Mitteln) ist prinzipiell ausgeschlossen. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.rosalux.de/cms/index.php?studienwerk Kontakt: Tel.: (030) 44310-223 Email: [email protected] Telefonische Sprechzeiten für Bewerber/innen: Mo, Mi 9:00-12:00 Di, Do 13:00-16:00 5. Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) Die Stiftung hat das Ziel die zukünftige liberale Elite zu fördern. Entscheidend für die Förderung sind vor allem drei Voraussetzungen: • Wissenschaftliche Begabung, • die Persönlichkeit und • gesellschaftliches und politisches Engagement aus liberaler Grundhaltung. Förderung: Die Stipendien werden individuell berechnet. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach dem Studierenden- bzw. Promovierendenstatus. Darüber hinaus werden Familien vielfältig unterstützt. Deutsche Studierende werden familienabhängig (nach BaföG) gefördert. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.freiheit.org/Stipendien/175c9/index.html Kontakt Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Begabtenförderung Karl-Marx-Str. 2 14482 Potsdam E-Mail: [email protected] Tel.: 0331.7019 353 Fax: 0331.7019 222 Für Fragen zur Bewerbung in der Studien- und Promotionsförderung wenden Sie sich bitte an: Mohammad Shahpari E-Mail: [email protected] Tel.: 0331.7019 349 Fax: 0331.7019 222 Für Fragen zur Bewerbung als Probestipendiatin oder Probestipendiat wenden Sie sich bitte an: Ingrid Hirthe E-Mail: [email protected] Tel.: 0331.7019 186 Fax: 0331.7019 222 6. Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) Ziel der Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung ist es, zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich hochqualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen. Voraussetzungen: • • • Überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen, Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld, persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung. Durch die Stipendiatenförderung möchte die Stiftung erreichen, dass sich aus ihren Stipendiaten fachlich kompetente, verantwortungsbewusste Staatsbürger entwickeln, die sachorientiert urteilen und aus einer christlich sozialen Grundeinstellung heraus engagiert handeln. Förderung: Die Höhe des Stipendiums berechnet sich nach den Richtlinien des BMBF (siehe unten) und beträgt für Studienstipendien maximal 585 € / Monat. Zusätzlich und unabhängig vom Einkommen der Eltern wird ein Büchergeld in Höhe von 80 € / Monat gegeben. Ist der Stipendiat selbst krankenversichert, kann ein monatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu 50 € und zur Pflegeversicherung von 9 € gewährt werden. Für Verheiratete kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 € erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 12.000 € netto im Jahr nicht übersteigt. Studieren mit Kind: Verheiratete und nicht verheiratete Stipendiaten (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im selben Haushalt lebt, erhalten zusätzlich zu den oben genannten Leistungen eine monatliche Kinderbetreuungspauschale (113 € für das erste Kind, je 85 € für jedes weitere Kind). Diese Regelung gilt nur, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag erhält. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.hss.de/studienfoerderung.shtml Kontakt: Förderungswerk Prof. Hans-Peter Niedermeier Lazarettstrasse 33 80636 München E-Mail: [email protected] Tel.: 089 1258-300 Fax: 089 1258-403 D. Konfessionelle Träger Die Förderung der folgenden kirchlichen Studienwerke ist an den entsprechenden Glauben gebunden. Auch hier kann die Förderung erst im Studium einsetzen, mit der Bewerbung müssen Gutachten der Hochschule vorgelegt werden. 1. Evangelisches Studienwerk e.V. Das Evangelische Studienwerk Villigst vergibt Stipendien an Studierende aller Fächer an Fachhochschulen und Hochschulen. Förderung: Sie erhalten ein Stipendium von derzeit bis zu 525 € monatlich (die Berechnung erfolgt familienabhängig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) und 80 € Büchergeld. Aufnahmekriterien: • • • • • • • • Nachweisliches gesellschaftliches Engagement (z.B. Kirche, Politik, Soziales, Umwelt), Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (begründeten Ausnahmen möglich), Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, Hochschulzugangsberechtigung, Studierende an Universitäten dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5. Fachsemester nicht überschritten haben, Studierende an Fachhochschulen dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 4. Fachsemester nicht überschritten haben, für Studierende aus den Mitgliedsländern der EU: gute Deutschkenntnisse (DSH), für Studierende im Doppelstudium gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.evstudienwerk.de/index.php?action=stipendien&sub=grundfoerderung Kontakt: Evangelisches Studienwerk e.V. Iserlohner Straße 25 58239 Schwerte Telefon: +49 2304 / 755 - 196 Telefax: +49 2304 / 755 - 250 E-Mail: [email protected] 2. Cusanuswerk (katholische Kirche) Die Förderung im Cusanuswerk zielt auf neue Themen, besondere Biographien und eigenständige Entscheidungen. Sie versteht sich als Aufforderung, den eigenen Weg zu gehen und als Ermunterung zur Übernahme öffentlicher Verantwortung. Förderung: Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden - ebenso wie bei der Förderung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich derzeit auf 585 €. Das Büchergeld beträgt einheitlich 80 € monatlich. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.cusanuswerk.de/foerderung/stipendien/ Kontakt: Cusanuswerk Baumschulallee 5 D-53115 Bonn Tel: +49(0)228-9 83 84 0 Fax: +49(0)228-9 83 84 99 E-Mail: [email protected] E. Wirtschaftsnahe Organisationen Auch diverse Unternehmen und Wirtschaftverbände haben Stiftungen gegründet, die unter bestimmten Umständen auch Studienförderungen leisten. 1. Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) Im Studienförderwerk werden leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende und Promovierende mit Stipendien und einem breit angelegten Programm gefördert. Gefördert werden können: • Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz besitzen, • • • Studierende anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BaFöG förderungsberechtigt sind, Migrant/innen, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, deutsche und ausländische Doktoranden. Aufnahmekriterien: • Gesellschaftliches Engagement (z.B. Gremienarbeit an der Hochschule, Mitwirkung in Vereinen oder in einer Partei, ehrenamtliches Engagement in der Kirche oder sozialen Einrichtungen), • Zielstrebigkeit, • soziale Kompetenz, • Allgemeinbildung, • Fähigkeit zu vernetztem Denken, • kommunikative Fähigkeiten, • überdurchschnittliche Studienleistungen. Förderung: • • • Stipendium (Förderhöchstsatz): 585 Euro/Monat Büchergeld: 80 Euro/Monat Familienzuschlag: 155 Euro/Monat Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.sdw.org/studienfoerderwerk/stipendien/ Kontakt: sdw im Haus der Deutschen Wirtschaft Breite Straße 29 10178 Berlin Tel.: ++49(0)30/20 33 - 15 40 Fax: ++49(0)30/20 33 - 15 55 [email protected] F. Sonstige Förderprogramme 1. Deutschland-Stipendium Das Deutschland-Stipendium sollte zum Sommersemester 2011 an deutschen Hochschulen starten. Es ist ein Bundes-Programm, das über die LandesWissenschaftsministerien in den Bundesländern abgewickelt wird. Es fördert mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Auswahlkriterien: Schulische und Studienleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerberinnen und Bewerber(Abiturnote etc.). Bei der Auswahl zählen jedoch auch andere Kriterien wie zum Beispiel das Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Bewältigung von besonderen biografischen Hindernissen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren soll die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigen. Förderung: Studenten werden mit monatlich 300 Euro zusätzlich gefördert. Die Förderung dauert mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach einem Jahr prüft die Hochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Des Weiteren müssen Stipendiatinnen und Stipendiaten die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen. Mehr Informationen finden sie unter: http://www.deutschland-stipendium.de/de/1622.php Kontakt: Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 122 - Übergreifende Fragen der Nachwuchsförderung, Begabtenförderung Hannoversche Straße 28-30 D-10115 Berlin Telefon: +49 (0)30 18 57-0 Fax: +49 (0)30 18 57-5503 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bmbf.de/ 2. Hans-Böckler-Stiftung (Deutscher Gewerkschaftsbund) Die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet sowohl fächer- als auch regionalorientiert. Gefördert werden: • • • • Studierende mit gewerkschaftlichem oder gesellschaftspolitischem Engagement, Abiturientinnen und Abiturienten aus bildungsbenachteiligten Gruppen, die sich aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen wollen, engagierte Studierende auf dem Zweiten Bildungsweg, wissenschaftlicher Nachwuchs mit Promotionsstipendien. Aufnahmekriterien: • Gute oder sehr gute Leistungen, • gesellschaftliches Engagement (zum Beispiel in Verbänden, Initiativen, Jugendorganisationen, Parteien, Kirchen oder in der Hochschulpolitik), • Berufserfahrung von Vorteil. Förderung: Es werden Studierende mit monatlich bis zu 585,- EUR zzgl. 80,- EUR Büchergeld gefördert. Hinweis: Man kann sich nicht selbst bei der Stiftung bewerben. Man muss vorgeschlagen werden. Mehr Informationen finden Sie im Internet: http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D03012061/hbs/hs.xsl/274.html Kontakt: Vertrauensdozent des Umwelt-Campus Birkenfeld: Prof. Dr. phil. Alfons Matheis Fachhochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld Postfach 13 80 55761 Birkenfeld Tel.: 06782/17-1192 E-Mail: [email protected] Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf Telefon: +49 211 7778 0 Telefax: +49 211 7778 120 E-Mail: [email protected] 3. Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste deutsche Begabtenförderungswerk. Sie ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Die Studienstiftung betreibt Nachwuchsförderung für Wissenschaft, Wirtschaft, öffentliche Verwaltung und Kunst. Durch ihr Förderprogramm vermittelt sie wissenschaftliche Vertiefung, fachübergreifenden Dialog, Weltoffenheit und internationale Erfahrungen. Die Altersgrenze für Bewerber der Studienförderung liegt in der Regel bei 30 Jahren. Ausnahmen sind möglich (z.B. bei Kindererziehung oder zweitem Bildungsweg). Die Studienstiftung fördert Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien. Aufnahmekriterien: • Leistung, • Eigeninitiative, • Verantwortungsbewusstsein, • ausgezeichnete Kenntnisse im jeweiligen Studienfach, • Interessen und Aktivitäten außerhalb des Studiums. Förderung: Es werden sowohl Studierende mit monatlich bis zu 585 € und einer Buchpauschale von 80 € als auch Promovierende mit monatlich 1050 €, 150 € Forschungs-kostenpauschale und 155 € Familienzuschlag für Verheiratete gefördert. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.studienstiftung.de/ Kontakt: Studienstiftung des deutschen Volkes Ahrstraße 41 53175 Bonn Telefon 0228 82096-0 Telefax 0228 82096-103 info(at)studienstiftung.de Berliner Büro Studienstiftung des deutschen Volkes Jägerstraße 22 / 23 10117 Berlin 4. Online-Stipendium Das Online-Stipendium von e-fellows.net soll das Studium erleichtern, bei der individuellen Karriereplanung unterstützen und dich mit renommierten Unternehmen in Kontakt bringen. e-fellows.net orientiert sich bei den Auswahlkriterien an den Anforderungen der Wirtschaft. Stipendiaten von e-fellows.net zeichnen sich insbesondere durch hervorragende akademische Leistungen und Wirtschaftsinteresse aus, erwerben während ihres Studiums Auslandserfahrung und engagieren sich über ihr Studium hinaus. Aufnahmekriterien: Studierende, Doktoranden und Rechtsreferendare von Universitäten und sonstigen Hochschulen, nicht von Verwaltungsakademien. Das Online-Stipendium richtet sich insbesondere an Studierende der Rechts-, Wirtschafts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Bei anderen Studienrichtungen wird ein verstärktes Interesse an wirtschaftlichen Themen erwartet (z.B. durch Praktika oder entsprechende Nebenfächer). Für die Aufnahme in das Stipendienprogramm sind grundsätzlich sehr gute akademische Leistungen, Praktika und Auslandsaufenthalte sowie Engagement außerhalb des Studiums entscheidend. Folgende Leistungen werden geboten: • • • • • • • Informationen zu Studium und Berufseinstieg, kostenlose Recherchemöglichkeiten, kostenloser Internetzugang, Teilnahme an Mentorenprogrammen, Events und Workshops, Praktikums- und Jobangebote, interne Leistungen. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.e-fellows.net/show/detail.php/325 Kontakt: e-fellows.net GmbH & Co KG Sattlerstraße 1 80331 München Tel.: 089 23232300 Fax: 089 23232222 E-Mail: [email protected] 5. International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE) Die IAESTE vermittelt und betreut Praktika für Studierende der Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie der Land- und Forstwissenschaften weltweit. In jedem Mitgliedsland gibt es ein Nationalkomitee (NC) und häufig Lokalkomitees (LC) an den Hochschulen. In Deutschland ist das Nationalkomitee durch ein Referat des DAAD repräsentiert. Die IAESTE wird durch das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Vor Ort werden die LC´s von engagierten Studenten der jeweiligen Hochschulen gebildet. Wo dies nicht möglich ist, nehmen die Akademischen Auslandsämter die Aufgaben der IAESTE wahr. Die LC's nehmen zum einen die Bewerbungen für Auslandspraktika entgegen. Die Vermittlung dieser Praktika, die in der Regel zwischen 8 und 12 Wochen lang sind, erfolgt unentgeltlich. Zum anderen betreuen die LC's auch die ausländischen Studierenden vor Ort. Dies schließt z.B. Zimmersuche, Behördengänge sowie Freizeitprogramme ein. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: www.iaeste.de Kontakt: In Deutschland ist die IAESTE im Referat "Internationaler Praktikantenaustausch" des DAAD angesiedelt. Geschäftsstelle Bonn-Bad Godesberg: Deutscher Akademischer Austausch Dienst Kennedyallee 50 53175 Bonn Postfach 20 04 04 53134 Bonn Tel.: 0228/882-0 Fax: 0228/882-444 E-Mail: [email protected] Büro Berlin: Deutscher Akademischer Austausch Dienst „Berliner Künstlerprogramm“ Im Wissenschaftsforum am Gendarmenmarkt Markgrafenstraße 37 10117 Berlin Tel.: 030/20 22 08-0 Fax: 030/20 41 267 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Die lokalen Betreuungsstellen können unter folgender Homepage gesucht werden: http://www.iaeste.de/cms/index.php?id=50 G. EU–Stipendien 1. Alexander-von-Humboldt-Stiftung (Marie-Curie-Maßnahmen) Die Marie-Curie-Maßnahmen umfassen vier Bereiche: 1. Auf Gasteinrichtungen ausgelegte Maßnahmen (Institutsmaßnahmen): Unterstützung von Institutionen bei der Einführung strukturierter und umfassender Programme für die Forschungsausbildung und grenzüberschreitende Mobilität von Wissenschaftlern und bei der Entwicklung und dem Transfer von Forschungskompetenzen mit einem Fokus auf Nachwuchswissenschaftlern. 2. Auf einzelne Wissenschaftler ausgelegte Maßnahmen (Individualmaßnahmen): Unterstützung einzelner erfahrener Wissenschaftler (Voraussetzung: abgeschlossene Promotion oder mindestens vier Jahre Forschungserfahrung) bei der Ergänzung und Abrundung ihrer Forschungskompetenzen durch Forschungsaufenthalte an Institutionen im Ausland. 3. Maßnahmen zur Förderung und Anerkennung herausragender Kapazitäten (Exzellenzmaßnahmen): Förderung und Anerkennung hervorragender Forschungskapazitäten in Europa durch Unterstützung bei Aufbau von Forschungsteams, durch die Vergabe von Preisen und durch die Unterstützung von Lehrtätigkeiten. 4. Maßnahmen für Rückkehr und Wiedereingliederung (Rückkehrmechanismen): Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung europäischer Wissenschaftler im Anschluss an eine vorhergehende europäische Mobilitätsförderung oder nach einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in einem Drittstaat. Die finanziellen Beiträge der EU erfolgen in verschiedenen Kategorien, die unterschiedlich für die einzelnen Maßnahmen angewendet werden. Die Details für jede einzelne Maßnahme finden sich im Work Programme Human Resources and Mobility: Grundsätzlich gilt: Vertragspartner der EU - und damit direkter Empfänger aller Zahlungen - ist immer die Gastinstitution. Dies gilt sowohl für Institutsmaßnahmen wie auch für Individual-, Exzellenz- und Rückkehrmaßnahmen. Einzige Ausnahme hiervon ist die Maßnahme Marie-Curie-Preise für Spitzenleistungen (EXA), bei welcher der individuelle Wissenschaftler direkter Empfänger der Auszeichnung ist. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://www.humboldt-foundation.de/nks/sp-menschen.html Kontakt: Nationale Kontaktstelle Humanressourcen und Mobilität EU-Referat der Alexander von Humboldt-Stiftung Jean-Paul-Str. 12 D-53173 Bonn E-Mail: [email protected] 2. Sokrates / Erasmus SOKRATES ist das Aktionsprogramm der EU für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung. Unter dem Teilprogramm ERASMUS laufen Aktionen für den Hochschulbereich, insbesondere können Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozenten gefördert werden. Unter dem Teilprogramm ERASMUS laufen Aktionen für den Hochschulbereich, insbesondere können Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozenten gefördert werden. Geförderte Aktivitäten: • • • Transnationale Mobilität von Personen im europäischen Bildungswesen sowie Pilotprojekte im Rahmen multilateraler Partnerschaften zur Entwicklung innovativer Bildungskonzepte und zur Verbesserung der Qualität des Bildungswesens. Förderung der Fremdsprachenkenntnisse und des interkulturellen Verständnisses sowie Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologien im Bildungsbereich. Transnationale Kooperationsnetze zur Erleichterung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Praktiken, Beobachtung und vergleichende Analysen von Bildungssystemen und Bildungspolitik sowie Maßnahmen zum Informationsaustausch und zur Verbreitung innovativer Ansätze. Zielgruppen • Alle Akteure im Bildungsbereich: Schüler, Auszubildende und Studierende, Lehrkräfte, Lernende in der Erwachsenenbildung, sonstige in Bildungseinrichtungen tätige Personen, Verwaltungs- und Leitungspersonal. • Antragsberechtigt sind in der Regel die Bildungseinrichtungen. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: http://eu.daad.de/eu/sokrates/05353.html Kontakt: Geschäftsstelle Bonn-Bad Godesberg: Deutscher Akademischer Austausch Dienst Kennedyallee 50 53175 Bonn Postfach 20 04 04 53134 Bonn Tel.: 0228/882-0 Fax: 0228/882-444 E-Mail: [email protected] 3. Leonardo da Vinci Leonardo da Vinci ist das Berufsbildungsprogramm der Europäischen Union. Das neue Leonardo-Programm enthält fünf Maßnahmetypen zur Förderung von Projekten in der grenzübergreifenden Berufsbildungskooperation. Der Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. 1. Austausch- und Vermittlungsprojekte (siehe Auslandspraktika), 2. transnationale Pilotprojekte und thematische Aktionen zur Entwicklung von innovativen Produkten, Materialien, Methoden und Ansätzen in der Berufsbildung, 3. Projekte zur Unterstützung der Fremdsprachenkompetenz, 4. transnationale Netze von Akteuren der Berufsbildung für den Erfahrungsaustausch und den Austausch bei beispielhaften Praktiken, 5. Erhebungen von Analysen über Berufsbildungssysteme und –praktiken. Die Maßnahmen richten sich an Hochschulen, Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Kammern, Sozialpartner und Behörden. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet: www.leonardopraktika-rlp.de Kontakt: Leonardo Kontakt Rheinland-Pfalz c/o Fachhochschule Trier Postfach 18 26 54208 Trier Tel.: +49 651 – 8103 313 +49 651 – 8103 236 Fax: +49 651 – 820774 E-Mail: [email protected] H. Stipendien für ausländische Studierende in Deutschland 1. Stibet – Stipendien und Betreuung (DAAD) Das kombinierte Stipendien- und Betreuungsprogramm (STIBET) dient der verbesserten Betreuung ausländischer Studierender und Doktoranden und stellt gleichzeitig Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden bereit, die von den Hochschulen im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategien, z.B. zur Stärkung ihrer internationalen Partnerschaften eingesetzt werden können. Durch das Programm STIBET soll eine signifikante Verbesserung der Betreuungsleistungen für ausländische Studierende und Doktoranden erreicht und damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland erhöht werden. Die Förderung ist einjährig. Es können Voll- und Teilstipendien gewährt werden, im Regelfall nicht unter 250 €. Die Antragstellung erfolgt über die Akademischen Auslandsämter der FH, da diese antragsberechtigt sind. Die Mittel werden dann an die qualifizierten Studierenden weitergereicht. Interessierte Studierende müssen sich daher zunächst an das Akademische Auslandsamt ihrer Hochschule wenden. Näheres unter http://www.daad.de/hochschulen/betreuung/stibet/14903.de.html I. Allgemeine Informationsplattformen 2. Scholarshipportal Scholarship ist eine zentrale europäische Website mit Informationen für ein Stipendium in Europa. Die Datenbank verzeichnet über 700 verschiedenen Stipendien in Europa. Die Suchmaschine „Scholarship“ ermöglicht Studierenden eine europaweite Suche nach Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte, Auslandspraktika ect. Weitere Informationen: http://www.scholarshipportal.eu/ 3. Stipendium Plus Die Webseite Stipendium Plus liefert eine Übersicht über die großen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke, darunter auch die Studienstiftung. Alle Einrichtungen vergeben Stipendien für Studium oder Promotion an junge Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen zeigen, hoch motiviert sind, Verantwortung übernehmen und sich gesellschaftlich engagieren. Weitere Informationen: http://www.stipendiumplus.de/index.php 4. Studilux.de Studilux ist eine Informationswebsite mit allen grundlegenden Informationen über ein Stipendium. Sie vermittelt sowohl allgemeine Grundlagen über Stipendien als auch einen detaillierten Überblick über die Bandbreite der Stipendien in folgenden Punkten: • • • • • • • • Gefordert und gefördert Was genau ist ein Stipendium und wer bekommt es? Wie bekommt man ein Stipendium? Wie hoch fallen Stipendien aus? Sind Gegenleistungen für ein Stipendium zu erbringen? Gibt es staatliche Stipendien? Leistungen der Stipendien Informationen zum Aufstiegsstipendium Weiterführende Informationen unter: http://www.studilux.de/studienfinanzierung/wegweiser/stipendiumdeutschland.html#c999
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