Übersicht - Umwelt-Campus Birkenfeld

Fachhochschule Trier
Umwelt-Campus Birkenfeld
Stipendienübersicht
Umwelt-Campus Birkenfeld
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................................... 2
A. Allgemeines .......................................................................................................................................... 3
B. Auslandsstipendien ........................................................................................................................... 3
1.
DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst .................................................... 3
2.
Fulbright ........................................................................................................................................ 4
3.
ASA – Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Lateinamerika, Asien und
Südosteuropa ........................................................................................................................................... 5
C. Parteinahe Stiftungen ....................................................................................................................... 6
1.
Friedrich Ebert Stiftung (SPD).............................................................................................. 6
2.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (CDU) ............................................................................... 8
3.
Heinrich Böll Stiftung (Die Grünen) ................................................................................... 9
4.
Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDS, Die Linkspartei) ..................................................... 10
5.
Friedrich Naumann Stiftung (FDP) .................................................................................. 12
6.
Hans-Seidel-Stiftung (CSU) ................................................................................................. 13
D.
Konfessionelle Träger ............................................................................................................... 14
1.
Evangelisches Studienwerk e.V. ........................................................................................ 14
2.
Cusanuswerk (katholische Kirche) .................................................................................. 15
E. Wirtschaftsnahe Organisationen............................................................................................... 15
1.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)...................................................................... 15
F. Sonstige Programme ...................................................................................................................... 17
1.
Hans-Böckler-Stiftung (Deutscher Gewerkschaftsbund)........................................ 17
2.
Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. .................................................................. 19
3.
Online Stipendium .................................................................................................................. 20
4.
International Association for the Exchange of Students for Technical
Experience (IAESTE) ......................................................................................................................... 21
G. EU – Stipendien ................................................................................................................................ 22
1.
Alexander von Humboldt Stiftung (Marie Curie Maßnahmen) ............................ 22
2.
Sokrates / Erasmus ................................................................................................................ 23
3.
Leonardo da Vinci ................................................................................................................... 24
H.
Stipendien für ausländische Studierende in Deutschland .......................................... 24
Stibet (DAAD) ........................................................................................................................... 24
1.
I.
Allgemeine Informationsplattformen ................................................................................. 25
1.
Scholarshipportal EU...........................................................................................................265
2.
Stipendium Plus ...................................................................................................................... 25
3.
Studilux.de ................................................................................................................................. 25
Stipendien
A. Allgemeines
Stipendien werden meistens von Stiftungen, gemeinnützigen, kirchlichen oder
politischen Organisationen vergeben. Begünstigte sind dabei Studierende sowie
Promovierende mit herausragenden Leistungen, die zusätzlich sozial oder außerfachlich
engagiert sind. Bei kirchlichen Stiftungen ist außerdem die Konfession, bei parteinahen
Stipendien die politische Gesinnung des Studierenden ein Auswahlkriterium. Viele
Stipendien richten sich eher an Studierende der höheren Semester, da diese erst die
nötigen Qualifikationen vorweisen können. Doch es gibt zunehmend Programme, bei
denen man sich auch schon vor Studienbeginn (meist ein halbes Jahr vorher) für ein
Stipendium bewerben kann.
Um ein Stipendium zu bekommen, muss man sich bewerben. Der große Vorteil eines
Stipendiums ist, dass nach einem Studium nichts zurückgezahlt werden muss. Die Höhe
und Dauer der Begabtenförderung richtet sich in vielen Fällen nach dem BAföG-Satz, der
dem betreffenden Studenten zusteht. Oft werden darüber hinaus Büchergeld und
Zuschüsse für Versicherungen gezahlt. Auf Antrag werden in manchen Fällen sogar
Auslandsaufenthalte mitfinanziert. Es gibt zudem Stipendien, die nur für
Auslandsaufenthalte gedacht sind.
B. Auslandsstipendien
1. DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst
Der DAAD ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen und
Studierendenschaften mit der Aufgabe, die Hochschulbeziehungen mit dem Ausland vor
allem durch den Austausch von Studierenden, Graduierten und Wissenschaftlern zu
fördern. Seine Programme sind offen für alle Länder und alle Fachrichtungen und
kommen Ausländern wie Deutschen gleichermaßen zugute.
Der DAAD hat folgende Aufgabenfelder:
•
•
•
Die Vergabe von Stipendien an ausländische und deutsche Studierende,
Praktikanten, jüngere Wissenschaftler und Hochschullehrer zur Förderung
sowohl der Aus- und Fortbildung im Hochschulbereich als auch von
Forschungsarbeiten;
Die Vermittlung und Förderung deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte aller
Fachrichtungen zu Lang- und Kurzzeitdozenturen an ausländischen Hochschulen
(einschließlich Lektoren für deutsche Sprache, Literatur und Landeskunde);
die Information über Studien- und Forschungsmöglichkeiten im In- und Ausland
durch Publikationen, mündliche und schriftliche Auskünfte sowie durch die
Organisation und Förderung von Informationsaufenthalten ausländischer und
deutscher Wissenschaftler und Studierendengruppen;
•
die Betreuung der ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten, vor allem im
Ausland, durch Wiedereinladung, durch Alumni-Seminare und Publikationen wie
zum Beispiel den „DAAD Letter“ und das „Alumni-Forum“ im Internet.
Der DAAD nimmt im Auftrag des BMBF die Aufgaben einer Nationalen Agentur für EUHochschulzusammenarbeit für verschiedene europäische Mobilitätsprogramme wahr.
Am bekanntesten ist das ERASMUS-Programm – quasi als Mobilitätsmotor für den
europäischen Hochschulraum.
Über den EU-Rahmen hinaus bestehen zahlreiche Austausch-Programme für die
einzelnen Kontinente und deren spezifische Regionen (etwa Südamerika, Süd-Ost-Asien
etc.).
Weitere Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden sich unter:
http://www.daad.de/de/index.html
Kontakt:
Geschäftsstelle Bonn-Bad Godesberg:
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Postfach 20 04 04
53134 Bonn
Tel.: 0228/882-0
Fax: 0228/882-444
E-Mail: [email protected]
Büro Berlin:
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
„Berliner Künstlerprogramm“
Im Wissenschaftsforum am Gendarmenmarkt
Markgrafenstraße 37
10117 Berlin
Tel.: 030/20 22 08-0
Fax: 030/20 41 267
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
2. Fulbright
Das Fulbright-Programm verfolgt die persönliche Weiterbildung und Bereicherung
junger Akademiker durch den interkulturellen Austausch mit den USA. Das
Austauschprogramm der Deutschen Fulbright-Kommission wird getragen und finanziert
von den Regierungen Deutschlands und der USA.
Wen fördert das Fulbright - Programm?
• Hochschulstudenten
o Voll - und Teilstipendien
o Reisestipendien
• Fachhochschulstudenten
o Voll- und Teilstipendien
o Reisestipendien
• Promovierte und Professoren
o Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien
o Forschung und Lehre
o Fulbright American Studies Fellowship
o Fulbright American Studies Institute für deutsche Hochschullehrer
o Fulbright-Stipendien für DoktorandInnen
• Hochschulexperten/AdministratorInnen
o Seminar for German Administrators in International Education
o Seminar for German Student Services Administrators
o Educational Experts Seminar
Welche allgemeinen Voraussetzungen fordert das Programm?
• Allgemeine, deutsche Staatsbürgerschaft
• Ständiger Wohnsitz in Deutschland
• Sehr gute akademische Leistungen
• Sehr gute Englischkenntnisse
Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus?
Die Stipendien-Ausschreibung erfolgt durch die Fulbright-Kommission über das
Auslandsamt, in der Regel Anfang April.
Mehr Informationen und die Möglichkeit, sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.fulbright.de/index.shtml
3. ASA – Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Lateinamerika,
Asien und Südosteuropa
ASA ist ein Netzwerk für entwicklungspolitisches Lernen, dass sich an Studierende und
junge Berufstätige zwischen 21 und 30 richtet. Die Organisation ist gemeinnützig und
unabhängig. ASA ist eine Trägerschaft der InWent GmbH, hervorgegangen aus der CarlDuisberg Gesellschaft und der deutschen Stiftung für internationale Entwicklung. ASA
wird finanziert von Bund, Ländern und Wirtschaft.
Stipendiaten leben, lernen und arbeiten für 3 Monate in einer entwicklungspolitischen
Organisation in Afrika, Lateinamerika, Asien und Südosteuropa.
ASA bereitet die Stipendiaten vor, erstattet die Reisekosten und vergibt Teilstipendien
für die Dauer des Aufenthalts.
Ziel der ASA ist es, verantwortungsbewusstes Handeln kompetenter Nachwuchskräfte
und Engagement für entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Deutschland und Europa
zu fördern.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden sich im Internet:
http://www.asa-programm.de/
C. Parteinahe Stiftungen
Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben parteinahe Stiftungen gegründet, die auch
besonders begabte Studierende, die sich gesellschaftlich engagieren, fördern.
Die Stiftungen legen, je nach Parteizugehörigkeit, auf unterschiedliche Dinge Wert.
1. Friedrich Ebert Stiftung (SPD)
Die Begabtenförderung gehört zum Gründungsauftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Ziel unserer Studienförderung ist es, soziale Benachteiligung zu mindern und
Persönlichkeiten zu fördern, die sich in Gegenwart und Zukunft für Freiheit,
Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt engagieren - im Sinne der sozialen
Demokratie.
Gefördert werden:
• Deutsche und Bildungsinländer/innen
• ausländische Studierende und Promovierende
• Graduierte
Bewerbungszeiten:
• Deutsche Studienanfänger/innen direkt nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung
• Diplom/Magister/Staatsexamen bis zum Ende des 6. Semesters
• Studierende an Fachhochschulen müssen sich spätestens bis zum Ende des 4.
Semesters bewerben.
• Bachelorstudierende bis zum Ende des 3. Semesters.
• Aufbau/Masterstudiengänge (4 Semester) bis Ende des 1. Semesters
Leistungen:
•
•
•
•
•
Bis zu 585 € pro Monat (Berechnung analog BAföG, abhängig vom
Elterneinkommen)
Büchergeld 80 € pro Monat (einkommensunabhängig)
ggf. Beitrag zur Krankenversicherung max. 50 € und zur Pflegeversicherung max.
9 € pro Monat
für Verheiratete oder Stipendiat/innen mit Kind evtl. Familienzuschlag von 155 €
pro Monat
Zuschläge für Auslandsaufenthalte während der Förderzeit
o für Studien-/Forschungsaufenthalte, Sprachkurse, Praktika, sofern für
Studienabschluss erforderlich
o je nach Zielland vom Auswärtigen Amt festgelegte Sätze
o ggf. in Ergänzung zu anderen Leistungen (z. B. ERASMUS)
o Dauer max. 12 Monate
o Reisekosten, Studiengebühren (anteilig), Auslandskrankenversicherung
Erwartungen:
• Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie regelmäßig am
studienbegleitenden Seminarprogramm und an den Aktivitäten der Hochschulgruppen teilnehmen,
• einen überdurchschnittlichen Studienabschluss erreichen und
• ihr gesellschaftspolitisches Engagement fortsetzen und intensivieren.
Mehr Informationen und die Möglichkeit, sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.fes.de/sets/s_stuf.htm
Kontakt:
Vertrauensdozent der FH-Trier:
Prof. Dr. Bonart
Fachhochschule Trier
Schneidershof
54293 Trier
Tel.: +49(0)651/18637
E-Mail: [email protected]
Friedrich-Ebert-Stiftung
Abteilung Studienförderung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Deutsche Bewerbungen (Deutsche/Bildungsinländer/innen)
•
für die Buchstaben A - E
Barbara Becker: (0228) 883-7926
•
für die Buchstaben F - G
Patricia Misic: (0228) 883-7924
•
für die Buchstaben H / K
Anja Marx: (0228) 883-7921
•
für die Buchstaben I / L - N
Valentine Michaelis: (0228) 883-7922
•
für die Buchstaben J / O - R / Sch
Elisabeth Schulze Horn: (0228) 883-7932
•
für die Buchstaben S - Z (ohne Sch)
Martina Sondermann: (0228) 883-7931
Ausländische Bewerbungen
•
Lisette Klöppel: (0228) 883-7920
per Fax:
•
(0228) 883-9225
2. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (CDU)
Das Motto der Stiftung ist „Talente entdecken, Talente fördern“. Junge Menschen aus
dem In- und Ausland sollen Verantwortung in den Bereichen Politik und Wirtschaft,
Wissenschaft und Medien und im Kultur- und Verbandsbereich übernehmen.
Gefördert werden:
• Deutsche Graduierte;
• deutsche Studierende;
• Nachwuchs-Journalisten;
• ausländische Studierende und Graduierte;
• Altstipendiaten;
• Studierende an Fachhochschulen, Studierende aus
Elternhäusern und Studierende mit Migrationshintergrund;
• Künstler.
nichtakademischen
Das Stipendium wird zunächst für den Zeitraum von einem Jahr gewährt und kann
jeweils um sechs Monate verlängert werden. Die Förderung endet im Regelfall nach zwei
Jahren; sie kann auf längstens drei Jahre ausgedehnt werden. Alle Leistungen werden als
nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt.
Die Förderung kann bis 585 € (ggf. weitere Zuschüsse) pro Monat betragen. Hinzu
kommt ein Büchergeld von 80 €.
Mehr Informationen und die Möglichkeit, sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.kas.de/wf/de/42.8/
Kontakt:
Abteilungsleiterin Deutsche Graduiertenförderung und stellv. Hauptabteilungsleiterin
Dr. Daniela Tandecki
Tel. +49 2241 246-2511
Fax +49 2241 246-2573
[email protected]
Abteilungsleiter Deutsche Studentenförderung
Dr. Frank Müller
Tel. +49 2241 246-2423
Fax +49 2241 246-2573
[email protected]
Abteilungsleiter Ausländerförderung
Dr. Detlev Preuße
Tel. +49 2241 246-2320
Fax +49 2241 246-2573
[email protected]
3. Heinrich-Böll-Stiftung (Die Grünen)
Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen und
Nationalitäten, in Universitäten und Fach-/ Hochschulen, in allen Bundesländern. Sie
erwartetet von ihren Stipendiat/innen hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche
Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung
mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie.
Gefördert werden:
•
•
•
•
Studierende und Promovierende, die den Zielen des grünen Projekts positiv
gegenüber stehen, die die Grundwerte der Heinrich-Böll-Stiftung teilen, die
hervorragende Schul- bzw. Studienleistungen mitbringen und die sich
gesellschaftspolitisch engagieren
Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. Neben dem bisherigen
Schwerpunkt in den Geistes-, Sozial-, Kunst- und Kulturwissenschaften werden
besonders Studierende der Wirtschafts-, Rechts-, Ingenieur- und
Naturwissenschaften, der Mathematik und des Journalismus gefördert.
Studierende aller Hochschultypen, also auch von Fachhochschulen.
Es werden Frauen gefördert in Fächern, in denen sie bisher unterrepräsentiert
sind, Studierende und Promovierende mit Migrationshintergrund und
Bewerberinnen und Bewerber aus nicht akademischem Elternhaus.
Spezielle Voraussetzungen sind unter Anderem:
• Hervorragende schulische bzw. Studienleistungen,
• eine Bewerbung mit Lebenslauf,
• ein Bewerbungsgespräch.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.boell.de/stipendien/stipendien.html
Kontakt:
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Schumannstr. 8
10117 Berlin
Fon: (030) 285 34-0
Fax: (030) 285 34-109
E-Mail: [email protected]
4. Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDS, Die Linkspartei)
Um ein Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung können sich in- und
ausländische Studierende aller Fachrichtungen bewerben, die an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule (Universität oder Fachhochschule) in Deutschland
(bei Studienstipendien für Inländer/innen erweitert sich der Staatenkreis auf alle EU
Staaten und die Schweiz) zum Studium zugelassen sind.
Voraussetzungen für ein Studienstipendium sind sehr hohe fachliche Leistungen sowie
der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der RosaLuxemburg-Stiftung.
Sie müssen im Rahmen der Regelstudienzeit studieren und sollten zum Zeitpunkt des
Förderbeginns in der Regel das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben, begründete
Ausnahmen sind möglich.
Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse:
•
Bewerber/innen,
die
in
einem
Diplom-,
Magisteroder
Staatsexamensstudiengang an einer Universität studieren oder Bewerber/innen
von Fachhochschulen können ab dem 2. Semester gefördert werden; sie sollten
noch mind. 4 Semester Regelstudienzeit vor sich haben.
•
Bewerber/innen in einem BA-Studiengang können ab dem 2. Semester gefördert
werden; hier sollte bereits aus der Bewerbung hervorgehen, ob ein MA-Abschluss
angestrebt wird.
•
Bewerber/innen in einem MA-Studiengang (konsekutiv oder nicht konsekutiv)
können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen BA-Abschluss
verfügen. Bewerber/innen, die einen Diplomabschluss an einer FH erworben
haben, sind in einem MA-Studiengang förderfähig, wenn dieser an einer
Universität absolviert wird.
Sie sind ab dem 1. Semester förderfähig, wenn auch das vorangegangene Studium
von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert wurde, im anderen Fall erst ab dem
2. Semester.
Die Förderung eines Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiums (MA) ist nur in
wenigen Ausnahmefällen möglich und setzt eine ausführliche Begründung der
Notwendigkeit für das angestrebte Ausbildungsziel bzw. die berufliche
Qualifikation voraus.
•
Für BA- und MA Studiengänge gilt, dass die Bewerber/innen mindestens noch die
Hälfte der Regelstudienzeit vor sich haben sollten.
Förderung:
Förderungshöchstdauer sowie Stipendienhöhe orientieren sich am BAföG. Das
Stipendium ist einkommensabhängig, sieht jedoch günstigere Regelungen als das BAföG
vor. Der Förderungshöchstbetrag liegt z. Z. bei 585,-€ im Monat, hinzukommen ggf.
verschiedene Zuschläge. Zusätzlich kann ein einkommensunabhängiges Büchergeld in
Höhe von 80,-€ monatlich gezahlt werden. Es können auch Auslandsaufenthalte (z.B.
Studienreisen, Konferenzbesuche, Auslandssemester und Pflicht-Auslandspraktika) der
Stipendiat/innen gefördert werden. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt,
bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen wird es bis zum Abschluss der
Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen) vergeben.
Eine Doppelfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug von BAföG, Arbeitslosengeld oder
weiteren Stipendien aus öffentlichen Mitteln) ist prinzipiell ausgeschlossen.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.rosalux.de/cms/index.php?studienwerk
Kontakt:
Tel.: (030) 44310-223
Email: [email protected]
Telefonische Sprechzeiten für Bewerber/innen:
Mo, Mi 9:00-12:00
Di, Do 13:00-16:00
5. Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)
Die Stiftung hat das Ziel die zukünftige liberale Elite zu fördern.
Entscheidend für die Förderung sind vor allem drei Voraussetzungen:
• Wissenschaftliche Begabung,
• die Persönlichkeit und
• gesellschaftliches und politisches Engagement aus liberaler Grundhaltung.
Förderung:
Die Stipendien werden individuell berechnet. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach
dem Studierenden- bzw. Promovierendenstatus. Darüber hinaus werden Familien
vielfältig unterstützt. Deutsche Studierende werden familienabhängig (nach BaföG)
gefördert.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.freiheit.org/Stipendien/175c9/index.html
Kontakt
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an:
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Begabtenförderung
Karl-Marx-Str. 2
14482 Potsdam
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0331.7019 353
Fax: 0331.7019 222
Für Fragen zur Bewerbung in der Studien- und Promotionsförderung wenden Sie sich
bitte an:
Mohammad Shahpari
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0331.7019 349
Fax: 0331.7019 222
Für Fragen zur Bewerbung als Probestipendiatin oder Probestipendiat wenden Sie sich
bitte an:
Ingrid Hirthe
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0331.7019 186
Fax: 0331.7019 222
6. Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)
Ziel der Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung ist es, zur Erziehung eines
persönlich und wissenschaftlich hochqualifizierten Akademikernachwuchses
beizutragen.
Voraussetzungen:
•
•
•
Überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen,
Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld,
persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische
Aufgeschlossenheit und Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung.
Durch die Stipendiatenförderung möchte die Stiftung erreichen, dass sich aus ihren
Stipendiaten fachlich kompetente, verantwortungsbewusste Staatsbürger entwickeln,
die sachorientiert urteilen und aus einer christlich sozialen Grundeinstellung heraus
engagiert handeln.
Förderung:
Die Höhe des Stipendiums berechnet sich nach den Richtlinien des BMBF (siehe unten)
und beträgt für Studienstipendien maximal 585 € / Monat. Zusätzlich und unabhängig
vom Einkommen der Eltern wird ein Büchergeld in Höhe von 80 € / Monat gegeben. Ist
der Stipendiat selbst krankenversichert, kann ein monatlicher Zuschuss zur
Krankenversicherung bis zu 50 € und zur Pflegeversicherung von 9 € gewährt werden.
Für Verheiratete kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 € erhöht
werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 12.000 € netto im Jahr nicht übersteigt.
Studieren mit Kind: Verheiratete und nicht verheiratete Stipendiaten (auch
Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und im selben Haushalt lebt, erhalten zusätzlich zu den oben genannten
Leistungen eine monatliche Kinderbetreuungspauschale (113 € für das erste Kind, je 85
€ für jedes weitere Kind). Diese Regelung gilt nur, wenn der andere Elternteil keinen
Kinderbetreuungszuschlag erhält.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.hss.de/studienfoerderung.shtml
Kontakt:
Förderungswerk
Prof. Hans-Peter Niedermeier
Lazarettstrasse 33
80636 München
E-Mail: [email protected]
Tel.: 089 1258-300
Fax: 089 1258-403
D. Konfessionelle Träger
Die Förderung der folgenden kirchlichen Studienwerke ist an den entsprechenden
Glauben gebunden. Auch hier kann die Förderung erst im Studium einsetzen, mit der
Bewerbung müssen Gutachten der Hochschule vorgelegt werden.
1. Evangelisches Studienwerk e.V.
Das Evangelische Studienwerk Villigst vergibt Stipendien an Studierende aller Fächer an
Fachhochschulen und Hochschulen.
Förderung:
Sie erhalten ein Stipendium von derzeit bis zu 525 € monatlich (die Berechnung erfolgt
familienabhängig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung) und 80 € Büchergeld.
Aufnahmekriterien:
•
•
•
•
•
•
•
•
Nachweisliches gesellschaftliches Engagement (z.B. Kirche, Politik, Soziales,
Umwelt),
Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (begründeten Ausnahmen möglich),
Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union,
Hochschulzugangsberechtigung,
Studierende an Universitäten dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5.
Fachsemester nicht überschritten haben,
Studierende an Fachhochschulen dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 4.
Fachsemester nicht überschritten haben,
für Studierende aus den Mitgliedsländern der EU: gute Deutschkenntnisse (DSH),
für Studierende im Doppelstudium gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen
Studienfachs.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.evstudienwerk.de/index.php?action=stipendien&sub=grundfoerderung
Kontakt:
Evangelisches Studienwerk e.V.
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte
Telefon: +49 2304 / 755 - 196
Telefax: +49 2304 / 755 - 250
E-Mail: [email protected]
2. Cusanuswerk (katholische Kirche)
Die Förderung im Cusanuswerk zielt auf neue Themen, besondere Biographien und
eigenständige Entscheidungen. Sie versteht sich als Aufforderung, den eigenen Weg zu
gehen und als Ermunterung zur Übernahme öffentlicher Verantwortung.
Förderung:
Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Um den
Förderungsbedarf zu ermitteln, werden - ebenso wie bei der Förderung durch BAföG
(Bundesausbildungsförderungsgesetz) - das Einkommen und Vermögen der
Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des
Ehepartners herangezogen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich derzeit auf 585 €. Das
Büchergeld beträgt einheitlich 80 € monatlich.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.cusanuswerk.de/foerderung/stipendien/
Kontakt:
Cusanuswerk
Baumschulallee 5
D-53115 Bonn
Tel: +49(0)228-9 83 84 0
Fax: +49(0)228-9 83 84 99
E-Mail: [email protected]
E. Wirtschaftsnahe Organisationen
Auch diverse Unternehmen und Wirtschaftverbände haben Stiftungen gegründet, die
unter bestimmten Umständen auch Studienförderungen leisten.
1. Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
Im Studienförderwerk werden leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte
Studierende und Promovierende mit Stipendien und einem breit angelegten Programm
gefördert.
Gefördert werden können:
• Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz
besitzen,
•
•
•
Studierende anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BaFöG
förderungsberechtigt sind,
Migrant/innen, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in
Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben,
deutsche und ausländische Doktoranden.
Aufnahmekriterien:
• Gesellschaftliches Engagement (z.B. Gremienarbeit an der Hochschule,
Mitwirkung in Vereinen oder in einer Partei, ehrenamtliches Engagement in der
Kirche oder sozialen Einrichtungen),
• Zielstrebigkeit,
• soziale Kompetenz,
• Allgemeinbildung,
• Fähigkeit zu vernetztem Denken,
• kommunikative Fähigkeiten,
• überdurchschnittliche Studienleistungen.
Förderung:
•
•
•
Stipendium (Förderhöchstsatz): 585 Euro/Monat
Büchergeld: 80 Euro/Monat
Familienzuschlag: 155 Euro/Monat
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.sdw.org/studienfoerderwerk/stipendien/
Kontakt:
sdw im Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: ++49(0)30/20 33 - 15 40
Fax: ++49(0)30/20 33 - 15 55
[email protected]
F. Sonstige Förderprogramme
1. Deutschland-Stipendium
Das Deutschland-Stipendium sollte zum Sommersemester 2011 an deutschen
Hochschulen starten. Es ist ein Bundes-Programm, das über die LandesWissenschaftsministerien in den Bundesländern abgewickelt wird. Es fördert mit 300
Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren
Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
Auswahlkriterien:
Schulische und Studienleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung
von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerberinnen und Bewerber(Abiturnote etc.).
Bei der Auswahl zählen jedoch auch andere Kriterien wie zum Beispiel das Engagement
in einem Verein, der Politik oder der Kirche, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege
von Angehörigen, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Bewältigung von
besonderen biografischen Hindernissen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren soll
die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigen.
Förderung:
Studenten werden mit monatlich 300 Euro zusätzlich gefördert. Die Förderung dauert
mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach
einem Jahr prüft die Hochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Des Weiteren
müssen Stipendiatinnen und Stipendiaten die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen.
Mehr Informationen finden sie unter:
http://www.deutschland-stipendium.de/de/1622.php
Kontakt:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 122 - Übergreifende Fragen der Nachwuchsförderung, Begabtenförderung
Hannoversche Straße 28-30
D-10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 57-0
Fax: +49 (0)30 18 57-5503
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bmbf.de/
2. Hans-Böckler-Stiftung (Deutscher Gewerkschaftsbund)
Die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet sowohl fächer- als auch
regionalorientiert.
Gefördert werden:
•
•
•
•
Studierende mit gewerkschaftlichem oder gesellschaftspolitischem Engagement,
Abiturientinnen und Abiturienten aus bildungsbenachteiligten Gruppen, die sich
aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen wollen,
engagierte Studierende auf dem Zweiten Bildungsweg,
wissenschaftlicher Nachwuchs mit Promotionsstipendien.
Aufnahmekriterien:
• Gute oder sehr gute Leistungen,
• gesellschaftliches Engagement (zum Beispiel in Verbänden, Initiativen,
Jugendorganisationen, Parteien, Kirchen oder in der Hochschulpolitik),
• Berufserfahrung von Vorteil.
Förderung:
Es werden Studierende mit monatlich bis zu 585,- EUR zzgl. 80,- EUR Büchergeld
gefördert.
Hinweis:
Man kann sich nicht selbst bei der Stiftung bewerben. Man muss vorgeschlagen werden.
Mehr Informationen finden Sie im Internet:
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D03012061/hbs/hs.xsl/274.html
Kontakt:
Vertrauensdozent des Umwelt-Campus Birkenfeld:
Prof. Dr. phil. Alfons Matheis
Fachhochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld
Postfach 13 80
55761 Birkenfeld
Tel.: 06782/17-1192
E-Mail: [email protected]
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 211 7778 0
Telefax: +49 211 7778 120
E-Mail: [email protected]
3. Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste deutsche
Begabtenförderungswerk. Sie ist politisch, konfessionell und weltanschaulich
unabhängig.
Die Studienstiftung betreibt Nachwuchsförderung für Wissenschaft, Wirtschaft,
öffentliche Verwaltung und Kunst. Durch ihr Förderprogramm vermittelt sie
wissenschaftliche Vertiefung, fachübergreifenden Dialog, Weltoffenheit und
internationale Erfahrungen. Die Altersgrenze für Bewerber der Studienförderung liegt in
der Regel bei 30 Jahren. Ausnahmen sind möglich (z.B. bei Kindererziehung oder
zweitem Bildungsweg). Die Studienstiftung fördert Studierende bis zum Ende der
Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien.
Aufnahmekriterien:
• Leistung,
• Eigeninitiative,
• Verantwortungsbewusstsein,
• ausgezeichnete Kenntnisse im jeweiligen Studienfach,
• Interessen und Aktivitäten außerhalb des Studiums.
Förderung:
Es werden sowohl Studierende mit monatlich bis zu 585 € und einer Buchpauschale von
80 € als auch Promovierende mit monatlich 1050 €, 150 € Forschungs-kostenpauschale
und 155 € Familienzuschlag für Verheiratete gefördert.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.studienstiftung.de/
Kontakt:
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn
Telefon 0228 82096-0
Telefax 0228 82096-103
info(at)studienstiftung.de
Berliner Büro
Studienstiftung des deutschen Volkes
Jägerstraße 22 / 23
10117 Berlin
4. Online-Stipendium
Das Online-Stipendium von e-fellows.net soll das Studium erleichtern, bei der
individuellen Karriereplanung unterstützen und dich mit renommierten Unternehmen
in Kontakt bringen.
e-fellows.net orientiert sich bei den Auswahlkriterien an den Anforderungen der
Wirtschaft. Stipendiaten von e-fellows.net zeichnen sich insbesondere durch
hervorragende akademische Leistungen und Wirtschaftsinteresse aus, erwerben
während ihres Studiums Auslandserfahrung und engagieren sich über ihr Studium
hinaus.
Aufnahmekriterien:
Studierende, Doktoranden und Rechtsreferendare von Universitäten und
sonstigen Hochschulen, nicht von Verwaltungsakademien.
Das Online-Stipendium richtet sich insbesondere an Studierende der Rechts-,
Wirtschafts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Bei anderen
Studienrichtungen wird ein verstärktes Interesse an wirtschaftlichen Themen
erwartet (z.B. durch Praktika oder entsprechende Nebenfächer).
Für die Aufnahme in das Stipendienprogramm sind grundsätzlich sehr gute
akademische Leistungen, Praktika und Auslandsaufenthalte sowie Engagement
außerhalb des Studiums entscheidend.
Folgende Leistungen werden geboten:
•
•
•
•
•
•
•
Informationen zu Studium und Berufseinstieg,
kostenlose Recherchemöglichkeiten,
kostenloser Internetzugang,
Teilnahme an Mentorenprogrammen,
Events und Workshops,
Praktikums- und Jobangebote,
interne Leistungen.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.e-fellows.net/show/detail.php/325
Kontakt:
e-fellows.net GmbH & Co KG
Sattlerstraße 1
80331 München
Tel.: 089 23232300
Fax: 089 23232222
E-Mail: [email protected]
5. International Association for the Exchange of Students for Technical
Experience (IAESTE)
Die IAESTE vermittelt und betreut Praktika für Studierende der Ingenieur- und
Naturwissenschaften sowie der Land- und Forstwissenschaften weltweit.
In jedem Mitgliedsland gibt es ein Nationalkomitee (NC) und häufig Lokalkomitees (LC)
an den Hochschulen. In Deutschland ist das Nationalkomitee durch ein Referat des
DAAD repräsentiert. Die IAESTE wird durch das Auswärtige Amt sowie das
Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Vor Ort werden die LC´s von
engagierten Studenten der jeweiligen Hochschulen gebildet. Wo dies nicht möglich ist,
nehmen die Akademischen Auslandsämter die Aufgaben der IAESTE wahr.
Die LC's nehmen zum einen die Bewerbungen für Auslandspraktika entgegen. Die
Vermittlung dieser Praktika, die in der Regel zwischen 8 und 12 Wochen lang sind,
erfolgt unentgeltlich. Zum anderen betreuen die LC's auch die ausländischen
Studierenden vor Ort. Dies schließt z.B. Zimmersuche, Behördengänge sowie
Freizeitprogramme ein.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
www.iaeste.de
Kontakt:
In Deutschland ist die IAESTE im Referat "Internationaler Praktikantenaustausch" des
DAAD angesiedelt.
Geschäftsstelle Bonn-Bad Godesberg:
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Postfach 20 04 04
53134 Bonn
Tel.: 0228/882-0
Fax: 0228/882-444
E-Mail: [email protected]
Büro Berlin:
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
„Berliner Künstlerprogramm“
Im Wissenschaftsforum am Gendarmenmarkt
Markgrafenstraße 37
10117 Berlin
Tel.: 030/20 22 08-0
Fax: 030/20 41 267
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Die lokalen Betreuungsstellen können unter folgender Homepage gesucht werden:
http://www.iaeste.de/cms/index.php?id=50
G. EU–Stipendien
1. Alexander-von-Humboldt-Stiftung (Marie-Curie-Maßnahmen)
Die Marie-Curie-Maßnahmen umfassen vier Bereiche:
1. Auf Gasteinrichtungen ausgelegte Maßnahmen (Institutsmaßnahmen):
Unterstützung von Institutionen bei der Einführung strukturierter und
umfassender
Programme
für
die
Forschungsausbildung
und
grenzüberschreitende Mobilität von Wissenschaftlern und bei der Entwicklung
und dem Transfer von Forschungskompetenzen mit einem Fokus auf
Nachwuchswissenschaftlern.
2. Auf einzelne Wissenschaftler ausgelegte Maßnahmen (Individualmaßnahmen):
Unterstützung
einzelner
erfahrener
Wissenschaftler
(Voraussetzung:
abgeschlossene Promotion oder mindestens vier Jahre Forschungserfahrung) bei
der Ergänzung und Abrundung ihrer Forschungskompetenzen durch
Forschungsaufenthalte an Institutionen im Ausland.
3. Maßnahmen zur Förderung und Anerkennung herausragender Kapazitäten
(Exzellenzmaßnahmen): Förderung und Anerkennung hervorragender
Forschungskapazitäten in Europa durch Unterstützung bei Aufbau von
Forschungsteams, durch die Vergabe von Preisen und durch die Unterstützung
von Lehrtätigkeiten.
4. Maßnahmen für Rückkehr und Wiedereingliederung (Rückkehrmechanismen):
Unterstützung
der
beruflichen
Wiedereingliederung
europäischer
Wissenschaftler im Anschluss an eine vorhergehende europäische
Mobilitätsförderung oder nach einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in
einem Drittstaat.
Die finanziellen Beiträge der EU erfolgen in verschiedenen Kategorien, die
unterschiedlich für die einzelnen Maßnahmen angewendet werden. Die Details für jede
einzelne Maßnahme finden sich im Work Programme Human Resources and Mobility:
Grundsätzlich gilt: Vertragspartner der EU - und damit direkter Empfänger aller
Zahlungen - ist immer die Gastinstitution. Dies gilt sowohl für Institutsmaßnahmen wie
auch für Individual-, Exzellenz- und Rückkehrmaßnahmen. Einzige Ausnahme hiervon
ist die Maßnahme Marie-Curie-Preise für Spitzenleistungen (EXA), bei welcher der
individuelle Wissenschaftler direkter Empfänger der Auszeichnung ist.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://www.humboldt-foundation.de/nks/sp-menschen.html
Kontakt:
Nationale Kontaktstelle Humanressourcen und Mobilität
EU-Referat der Alexander von Humboldt-Stiftung
Jean-Paul-Str. 12
D-53173 Bonn
E-Mail: [email protected]
2. Sokrates / Erasmus
SOKRATES ist das Aktionsprogramm der EU für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung. Unter dem
Teilprogramm ERASMUS laufen Aktionen für den Hochschulbereich, insbesondere
können Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozenten gefördert werden.
Unter dem Teilprogramm ERASMUS laufen Aktionen für den Hochschulbereich,
insbesondere können Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozenten gefördert
werden.
Geförderte Aktivitäten:
•
•
•
Transnationale Mobilität von Personen im europäischen Bildungswesen sowie
Pilotprojekte im Rahmen multilateraler Partnerschaften zur Entwicklung
innovativer Bildungskonzepte und zur Verbesserung der Qualität des
Bildungswesens.
Förderung der Fremdsprachenkenntnisse und des interkulturellen
Verständnisses
sowie
Einsatz
von
Informationsund
Kommunikationstechnologien im Bildungsbereich.
Transnationale Kooperationsnetze zur Erleichterung des Austausches von
Erfahrungen und bewährten Praktiken, Beobachtung und vergleichende
Analysen von Bildungssystemen und Bildungspolitik sowie Maßnahmen zum
Informationsaustausch und zur Verbreitung innovativer Ansätze.
Zielgruppen
• Alle Akteure im Bildungsbereich: Schüler, Auszubildende und Studierende,
Lehrkräfte,
Lernende
in
der
Erwachsenenbildung,
sonstige
in
Bildungseinrichtungen tätige Personen, Verwaltungs- und Leitungspersonal.
• Antragsberechtigt sind in der Regel die Bildungseinrichtungen.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
http://eu.daad.de/eu/sokrates/05353.html
Kontakt:
Geschäftsstelle Bonn-Bad Godesberg:
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Postfach 20 04 04
53134 Bonn
Tel.: 0228/882-0
Fax: 0228/882-444
E-Mail: [email protected]
3. Leonardo da Vinci
Leonardo da Vinci ist das Berufsbildungsprogramm der Europäischen Union.
Das neue Leonardo-Programm enthält fünf Maßnahmetypen zur Förderung von
Projekten in der grenzübergreifenden Berufsbildungskooperation.
Der Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien kommt dabei eine
besondere Bedeutung zu.
1. Austausch- und Vermittlungsprojekte (siehe Auslandspraktika),
2. transnationale Pilotprojekte und thematische Aktionen zur Entwicklung von
innovativen Produkten, Materialien, Methoden und Ansätzen in der
Berufsbildung,
3. Projekte zur Unterstützung der Fremdsprachenkompetenz,
4. transnationale Netze von Akteuren der Berufsbildung für den
Erfahrungsaustausch und den Austausch bei beispielhaften Praktiken,
5. Erhebungen von Analysen über Berufsbildungssysteme und –praktiken. Die
Maßnahmen richten sich an Hochschulen, Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Kammern, Sozialpartner und Behörden.
Mehr Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie im Internet:
www.leonardopraktika-rlp.de
Kontakt:
Leonardo Kontakt Rheinland-Pfalz
c/o Fachhochschule Trier
Postfach 18 26
54208 Trier
Tel.:
+49 651 – 8103 313
+49 651 – 8103 236
Fax: +49 651 – 820774
E-Mail: [email protected]
H. Stipendien für ausländische Studierende in Deutschland
1. Stibet – Stipendien und Betreuung (DAAD)
Das kombinierte Stipendien- und Betreuungsprogramm (STIBET) dient der
verbesserten Betreuung ausländischer Studierender und Doktoranden und stellt
gleichzeitig Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden bereit, die von
den Hochschulen im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategien, z.B. zur Stärkung
ihrer internationalen Partnerschaften eingesetzt werden können. Durch das Programm
STIBET soll eine signifikante Verbesserung der Betreuungsleistungen für ausländische
Studierende und Doktoranden erreicht und damit die Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland erhöht werden.
Die Förderung ist einjährig.
Es können Voll- und Teilstipendien gewährt werden, im Regelfall nicht unter 250 €.
Die Antragstellung erfolgt über die Akademischen Auslandsämter der FH, da diese
antragsberechtigt sind. Die Mittel werden dann an die qualifizierten Studierenden
weitergereicht.
Interessierte Studierende müssen sich daher zunächst an das Akademische Auslandsamt
ihrer Hochschule wenden.
Näheres unter
http://www.daad.de/hochschulen/betreuung/stibet/14903.de.html
I. Allgemeine Informationsplattformen
2. Scholarshipportal
Scholarship ist eine zentrale europäische Website mit Informationen für ein Stipendium
in Europa. Die Datenbank verzeichnet über 700 verschiedenen Stipendien in Europa. Die
Suchmaschine „Scholarship“ ermöglicht Studierenden eine europaweite Suche nach
Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte, Auslandspraktika ect.
Weitere Informationen:
http://www.scholarshipportal.eu/
3. Stipendium Plus
Die Webseite Stipendium Plus liefert eine Übersicht über die großen vom
Bundesministerium
für
Bildung
und
Forschung
(BMBF)
unterstützten
Begabtenförderungswerke, darunter auch die Studienstiftung. Alle Einrichtungen
vergeben Stipendien für Studium oder Promotion an junge Menschen, die
überdurchschnittliche Leistungen zeigen, hoch motiviert sind, Verantwortung
übernehmen und sich gesellschaftlich engagieren.
Weitere Informationen:
http://www.stipendiumplus.de/index.php
4. Studilux.de
Studilux ist eine Informationswebsite mit allen grundlegenden Informationen über ein
Stipendium. Sie vermittelt sowohl allgemeine Grundlagen über Stipendien als auch
einen detaillierten Überblick über die Bandbreite der Stipendien in folgenden Punkten:
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•
Gefordert und gefördert
Was genau ist ein Stipendium und wer bekommt es?
Wie bekommt man ein Stipendium?
Wie hoch fallen Stipendien aus?
Sind Gegenleistungen für ein Stipendium zu erbringen?
Gibt es staatliche Stipendien?
Leistungen der Stipendien
Informationen zum Aufstiegsstipendium
Weiterführende Informationen unter:
http://www.studilux.de/studienfinanzierung/wegweiser/stipendiumdeutschland.html#c999