Ausgabenummer 20 vom 16.05.2015

K 1288
Amtsblatt
für den Regierungsbezirk Arnsberg
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mit Öffentlichem Anzeiger
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Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg
Arnsberg, 16. Mai 2015
Nr. 20
Inhalt:
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
Bekanntmachungen
Ungültigkeitserklärung gemäß § 17 Abs. 5 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) S. 177
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen
anderer Behörden und Dienststellen
Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbands der Städte Lippstadt, Warstein und Rüthen über die Zwecksverbandsversammlung
B
Verordnungen, Verfügungen und
Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
306.
Ungültigkeitserklärung gemäß
§ 17 Abs. 5 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG)
Bezirksregierung Arnsberg,
25.16-1.3-14.072
Arnsberg, 5. 5. 2015
Dem Unternehmen Andreas Geitz, Spielbrinkstraße 11,
58135 Hagen wurde am 13. 8. 2013 von mir eine Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen erteilt.
Trotz Aufforderung wurden die beglaubigten Kopien
der Gemeinschaftslizenz Nr. D-05-001-P-5013-0001,
D-05-001-P-5013-0002, D-05-001-P-5013-0003 und
D-05-001-P-5013-0004 vom 13. 8. 2013 nicht zurückgegeben.
Die o.a. beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz
werden hiermit für kraftlos erklärt.
Sollten diese aufgefunden werden, bitte ich mir diese
zuzuleiten.
Im Auftrag:
Jürgens
(88)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 177
am 28. 5. 2015 um 17.00 Uhr S. 177 – Kraftloserklärung der Sparkasse Wittgenstein S. 178 – Beschluss der Sparkasse Bochum S. 178
Aufgebot der Stadtsparkasse Gevelsberg S. 178 – Kraftloserklärungen
der Sparkasse Lippstadt S. 178 – Kraftloserklärung der Sparkasse Meschede-Eslohe S. 178 – Beschluss der Sparkasse Soest S. 178 – Aufgebot der Sparkasse Witten S. 178 – Kraftloserklärung der Sparkasse
Witten S. 179
E. Sonstige Mitteilungen
Auflösung eines Vereins S. 179 – dsgl. S. 179
C
Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen anderer
Behörden und Dienststellen
307. Bekanntmachung des
Sparkassenzweckverbands der
Städte Lippstadt, Warstein und Rüthen
über die Zwecksverbandsversammlung am
28. 5. 2015 um 17.00 Uhr
Sparkassenzweckverband Lippstadt, 5. 5. 2015
der Städte Lippstadt, Warstein und Rüthen
Der Sparkassenzweckverband der Städte Lippstadt,
Warstein und Rüthen gibt bekannt, dass die Zwecksverbandsversammlung am 28. 5. 2015 um 17.00 Uhr im
Konferenzraum der Sparkasse Lippstadt in Lippstadt,
Spielplatzstraße 10, 59555 Lippstadt, in öffentlicher Sitzung folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
Tagesordnung
1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
und der Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung
2. Bericht über die geschäftliche Entwicklung der
Sparkasse Lippstadt 2014
3. Jahresabschluss 2014 und Entlastung der Organe
der Sparkasse Lippstadt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f)
SpkG NRW
Amtsblatt Nr. 20 / 2015
177
4. Verwendung des Jahresüberschusses 2014 gem.
§ 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW in Verbindung mit
§ 25 SpkG NRW
311. Kraftloserklärung der
Sparkasse Lippstadt
5. Personalangelegenheiten
Das von der Sparkasse Lippstadt ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 4 605 355 777 ist am 30. 1. 2015 aufgeboten worden.
(114)
Der Inhaber hat seine Rechte nicht geltend gemacht.
In nicht öffentlicher Sitzung:
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 177
Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erklärt.
308. Kraftloserklärung der
Sparkasse Wittgenstein
Durch Beschluss des Vorstandes wird die unten näher
bezeichnete Sparurkunde gemäß § 13 SpkVO für kraftlos erklärt.
Die entstandenen Kosten tragen die Antragssteller.
Kontonummer: 32 869 034
Tatbestand und Entscheidungsgründe:
Lippstadt, 30. 4. 2015
Sparkasse Lippstadt
Der Vorstand
gez. 2 Unterschriften
(53)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
312. Kraftloserklärung der
Sparkasse Lippstadt
Die Antragssteller haben den Verlust der Sparurkunde
und die Tatsachen, von denen ihre Berechtigung abhängt, glaubhaft gemacht.
Das von der Sparkasse Lippstadt ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 3 713 110 736 ist am 30. 1. 2015 aufgeboten worden.
Die Aufgebote sind durch Aushang in der Schalterhalle
der Sparkasse Wittgenstein, sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg
bekannt gemacht worden.
Der Inhaber hat seine Rechte nicht geltend gemacht.
Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erklärt.
Lippstadt, 30. 4. 2015
Sparkasse Lippstadt
Rechte Dritter auf die Urkunde sind vor der Kraftloserklärung nicht angemeldet worden.
Der Vorstand
Bad Berleburg, 5. 5. 2015
Sparkasse Wittgenstein
gez. 1 Unterschrift
(53)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
Der Vorstand
gez. 2 Unterschriften
(95)
313. Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
309. Beschluss der Sparkasse Bochum
Das abhandengekommene, am 15. 1. 2015 aufgebotene
Sparkassenbuch Nr. DE03 4305 0001 0302 5551 64 ist
bis zum Ablauf der Aufgebotsfrist nicht vorgelegt worden.
Kraftloserklärung der
Sparkasse Meschede-Eslohe
Das in Verlust geratene und mit Erklärung vom 30. 1.
­2015 aufgebotene Sparkassenbuch Nr. 300 577 640
wird hiermit für kraftlos erklärt.
Meschede, 30. 4. 2015
Sparkasse Meschede
Zweckverbandssparkasse der Stadt Meschede
und der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Das Sparkassenbuch Nr. DE03 4305 0001 0302 5551 64
wird für kraftlos erklärt.
Der Vorstand
Sch 7/15
(47)
Bochum, 30. 4. 2015
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
Sparkasse Bochum
Der Vorstand
L. S. gez. 2 Unterschriften
(53)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
310. Aufgebot der Stadtsparkasse Gevelsberg
Das Sparkassen Zuwachssparen Nr. 30 901 086, ausgestellt von der Stadtsparkasse Gevelsberg, wurde als
verloren gemeldet.
Es ergeht hiermit die Aufforderung an den/die Inhaber
des o.g. Kontos, binnen drei Monaten seine/ihre Rechte unter Vorlage der Urkunde anzumelden, da andernfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird.
Gevelsberg, 6. 5. 2015
Stadtsparkasse Gevelsberg
Der Vorstand
gez. 2 Unterschriften
(56)
178
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
Amtsblatt Nr. 20 / 2015
314.
Beschluss der Sparkasse Soest
Die von der Sparkasse Soest ausgestellten Sparkassenbücher Nrn. 380 108 597 und 380 154 724 werden
hiermit für kraftlos erklärt.
Soest, 4. 5. 2015
Sparkasse Soest
Der Vorstand
(35)
315. Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
Aufgebot der Sparkasse Witten
Das Sparkassenbuch mit der Nummer 301 609 566,
ausgestellt von der Sparkasse Witten, wurde als verloren gemeldet.
Es ergeht hiermit die Aufforderung an den Inhaber des
Sparkassenbuches, binnen drei Monaten seine Rechte
unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, da
andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Witten, 5. 5. 2015
sch
Sparkasse Witten
Der Vorstand
gez. Schmees
(59)
gez. i. A. Imming
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178
316. Kraftloserklärung der Sparkasse Witten
Das von der Sparkasse Witten ausgestellte Sparkassenbuch mit der Nummer 314 577 693 wird hiermit,
nachdem die Aufgebotsfrist abgelaufen ist, gem. Abschnitt 6 der Allgemeinen Verwaltugsvorschriften zum
Sparkassengesetz für kraftlos erklärt.
Sonstige Mitteilungen
Auflösung eines Vereins
Ennepetal, 26. 3. 2015
Als Liquidator des beim Amtsgericht Hagen im Registerblatt VR 2794 eingetragenen Vereins „EU-Kunstnetzverband ARTEMIS e.V.“ gebe ich die Auflösung des
Vereins bekannt und ersuche die Gläubiger, etwaige
Ansprüche bei mir anzumelden.
Werner Kollhoff, Willringhauser Str. 147, 58256
Ennepetal
(36)
Auflösung eines Vereins
Warstein, 27. 4. 2015
Witten, 27. 4. 2015
sch
Sparkasse Witten
Der Vorstand
gez. Schmees
(51)
E
i. A. gez. Imming
Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 179
Als Liquidatoren des im Vereinsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter VR 80008 eingetragenen Vereins
„Verein zur Förderung des Gemeinschaftshauses der
Jugend e.V.“ machen wir die Auflösung des Vereins bekannt und ersuchen die Gläubiger, etwaige Ansprüche
an uns anzumelden.
Werner Raßmus und Jens Raßmus, Haspeler Ring 85,
59581 Warstein
(40)
Amtsblatt Nr. 20 / 2015
179
becker druck, Postfach 51 02, 59801 Arnsberg
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ländlichen Regionen. Wir
helfen dabei, die Bevölkerung
über Ursachen von Krankheiten und Möglichkeiten der
Vorbeugung aufzuklären.
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