K 1288 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg e o onlin latt-Ab ter Info un k.de er-druc k c ww.be http://w mit Öffentlichem Anzeiger Amtsb Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, 16. Mai 2015 Nr. 20 Inhalt: B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung gemäß § 17 Abs. 5 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) S. 177 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbands der Städte Lippstadt, Warstein und Rüthen über die Zwecksverbandsversammlung B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 306. Ungültigkeitserklärung gemäß § 17 Abs. 5 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Bezirksregierung Arnsberg, 25.16-1.3-14.072 Arnsberg, 5. 5. 2015 Dem Unternehmen Andreas Geitz, Spielbrinkstraße 11, 58135 Hagen wurde am 13. 8. 2013 von mir eine Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen erteilt. Trotz Aufforderung wurden die beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz Nr. D-05-001-P-5013-0001, D-05-001-P-5013-0002, D-05-001-P-5013-0003 und D-05-001-P-5013-0004 vom 13. 8. 2013 nicht zurückgegeben. Die o.a. beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz werden hiermit für kraftlos erklärt. Sollten diese aufgefunden werden, bitte ich mir diese zuzuleiten. Im Auftrag: Jürgens (88) Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 177 am 28. 5. 2015 um 17.00 Uhr S. 177 – Kraftloserklärung der Sparkasse Wittgenstein S. 178 – Beschluss der Sparkasse Bochum S. 178 Aufgebot der Stadtsparkasse Gevelsberg S. 178 – Kraftloserklärungen der Sparkasse Lippstadt S. 178 – Kraftloserklärung der Sparkasse Meschede-Eslohe S. 178 – Beschluss der Sparkasse Soest S. 178 – Aufgebot der Sparkasse Witten S. 178 – Kraftloserklärung der Sparkasse Witten S. 179 E. Sonstige Mitteilungen Auflösung eines Vereins S. 179 – dsgl. S. 179 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 307. Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbands der Städte Lippstadt, Warstein und Rüthen über die Zwecksverbandsversammlung am 28. 5. 2015 um 17.00 Uhr Sparkassenzweckverband Lippstadt, 5. 5. 2015 der Städte Lippstadt, Warstein und Rüthen Der Sparkassenzweckverband der Städte Lippstadt, Warstein und Rüthen gibt bekannt, dass die Zwecksverbandsversammlung am 28. 5. 2015 um 17.00 Uhr im Konferenzraum der Sparkasse Lippstadt in Lippstadt, Spielplatzstraße 10, 59555 Lippstadt, in öffentlicher Sitzung folgende Tagesordnungspunkte behandelt: Tagesordnung 1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung 2. Bericht über die geschäftliche Entwicklung der Sparkasse Lippstadt 2014 3. Jahresabschluss 2014 und Entlastung der Organe der Sparkasse Lippstadt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) SpkG NRW Amtsblatt Nr. 20 / 2015 177 4. Verwendung des Jahresüberschusses 2014 gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW in Verbindung mit § 25 SpkG NRW 311. Kraftloserklärung der Sparkasse Lippstadt 5. Personalangelegenheiten Das von der Sparkasse Lippstadt ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 4 605 355 777 ist am 30. 1. 2015 aufgeboten worden. (114) Der Inhaber hat seine Rechte nicht geltend gemacht. In nicht öffentlicher Sitzung: Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 177 Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erklärt. 308. Kraftloserklärung der Sparkasse Wittgenstein Durch Beschluss des Vorstandes wird die unten näher bezeichnete Sparurkunde gemäß § 13 SpkVO für kraftlos erklärt. Die entstandenen Kosten tragen die Antragssteller. Kontonummer: 32 869 034 Tatbestand und Entscheidungsgründe: Lippstadt, 30. 4. 2015 Sparkasse Lippstadt Der Vorstand gez. 2 Unterschriften (53) Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 312. Kraftloserklärung der Sparkasse Lippstadt Die Antragssteller haben den Verlust der Sparurkunde und die Tatsachen, von denen ihre Berechtigung abhängt, glaubhaft gemacht. Das von der Sparkasse Lippstadt ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 3 713 110 736 ist am 30. 1. 2015 aufgeboten worden. Die Aufgebote sind durch Aushang in der Schalterhalle der Sparkasse Wittgenstein, sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg bekannt gemacht worden. Der Inhaber hat seine Rechte nicht geltend gemacht. Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erklärt. Lippstadt, 30. 4. 2015 Sparkasse Lippstadt Rechte Dritter auf die Urkunde sind vor der Kraftloserklärung nicht angemeldet worden. Der Vorstand Bad Berleburg, 5. 5. 2015 Sparkasse Wittgenstein gez. 1 Unterschrift (53) Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 Der Vorstand gez. 2 Unterschriften (95) 313. Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 309. Beschluss der Sparkasse Bochum Das abhandengekommene, am 15. 1. 2015 aufgebotene Sparkassenbuch Nr. DE03 4305 0001 0302 5551 64 ist bis zum Ablauf der Aufgebotsfrist nicht vorgelegt worden. Kraftloserklärung der Sparkasse Meschede-Eslohe Das in Verlust geratene und mit Erklärung vom 30. 1. 2015 aufgebotene Sparkassenbuch Nr. 300 577 640 wird hiermit für kraftlos erklärt. Meschede, 30. 4. 2015 Sparkasse Meschede Zweckverbandssparkasse der Stadt Meschede und der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Das Sparkassenbuch Nr. DE03 4305 0001 0302 5551 64 wird für kraftlos erklärt. Der Vorstand Sch 7/15 (47) Bochum, 30. 4. 2015 Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 Sparkasse Bochum Der Vorstand L. S. gez. 2 Unterschriften (53) Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 310. Aufgebot der Stadtsparkasse Gevelsberg Das Sparkassen Zuwachssparen Nr. 30 901 086, ausgestellt von der Stadtsparkasse Gevelsberg, wurde als verloren gemeldet. Es ergeht hiermit die Aufforderung an den/die Inhaber des o.g. Kontos, binnen drei Monaten seine/ihre Rechte unter Vorlage der Urkunde anzumelden, da andernfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird. Gevelsberg, 6. 5. 2015 Stadtsparkasse Gevelsberg Der Vorstand gez. 2 Unterschriften (56) 178 Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 Amtsblatt Nr. 20 / 2015 314. Beschluss der Sparkasse Soest Die von der Sparkasse Soest ausgestellten Sparkassenbücher Nrn. 380 108 597 und 380 154 724 werden hiermit für kraftlos erklärt. Soest, 4. 5. 2015 Sparkasse Soest Der Vorstand (35) 315. Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 Aufgebot der Sparkasse Witten Das Sparkassenbuch mit der Nummer 301 609 566, ausgestellt von der Sparkasse Witten, wurde als verloren gemeldet. Es ergeht hiermit die Aufforderung an den Inhaber des Sparkassenbuches, binnen drei Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Witten, 5. 5. 2015 sch Sparkasse Witten Der Vorstand gez. Schmees (59) gez. i. A. Imming Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 178 316. Kraftloserklärung der Sparkasse Witten Das von der Sparkasse Witten ausgestellte Sparkassenbuch mit der Nummer 314 577 693 wird hiermit, nachdem die Aufgebotsfrist abgelaufen ist, gem. Abschnitt 6 der Allgemeinen Verwaltugsvorschriften zum Sparkassengesetz für kraftlos erklärt. Sonstige Mitteilungen Auflösung eines Vereins Ennepetal, 26. 3. 2015 Als Liquidator des beim Amtsgericht Hagen im Registerblatt VR 2794 eingetragenen Vereins „EU-Kunstnetzverband ARTEMIS e.V.“ gebe ich die Auflösung des Vereins bekannt und ersuche die Gläubiger, etwaige Ansprüche bei mir anzumelden. Werner Kollhoff, Willringhauser Str. 147, 58256 Ennepetal (36) Auflösung eines Vereins Warstein, 27. 4. 2015 Witten, 27. 4. 2015 sch Sparkasse Witten Der Vorstand gez. Schmees (51) E i. A. gez. Imming Abl. Bez. Reg. Abg. 2015, S. 179 Als Liquidatoren des im Vereinsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter VR 80008 eingetragenen Vereins „Verein zur Förderung des Gemeinschaftshauses der Jugend e.V.“ machen wir die Auflösung des Vereins bekannt und ersuchen die Gläubiger, etwaige Ansprüche an uns anzumelden. Werner Raßmus und Jens Raßmus, Haspeler Ring 85, 59581 Warstein (40) Amtsblatt Nr. 20 / 2015 179 becker druck, Postfach 51 02, 59801 Arnsberg K 1288 – Postvertriebsstück DPAG – Entgelt bezahlt Gesundheit Foto Christo ph Püschner Wir unterstützten Gesundheitsprogamme, besonders in ländlichen Regionen. Wir helfen dabei, die Bevölkerung über Ursachen von Krankheiten und Möglichkeiten der Vorbeugung aufzuklären. Spendenkonto Brot für die Welt: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 BIC: GENODED1KDB Einsendungen für das Regierungsamtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger sind schriftlich nur an die Bezirksregierung – Reg.-Amtsblatt – in 59817 Arnsberg, Postfach oder in elektronischer Form an: [email protected] zu richten. Redaktionsschluss: Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr. Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg, 59817 Arnsberg, Postfach, Tel. (0 29 31) 82 26 23, Telefax (0 29 31) 8 24 03 81 Einrückungsgebühren für eine Veröffentlichung im Umfang von: bis 100 mm = 0,40 pro mm, bis 300 mm = 0,30 pro mm, über 300 mm = 0,29 pro mm. Erscheint wöchentlich: Amtsblatt mit Öffentlichem Anzeiger Abonnement-Bezug über becker druck, F. W. Becker GmbH: 13,60 inkl. 7 % Mehrwertsteuer je Halbjahr. Versand per Post oder per E-Mail Einzelstücke werden nur durch becker druck zu 2,50 je Exemplar inkl. 7 % Mehrwertsteuer und Versand ausgeliefert. Druck, Verlag und Vertrieb: becker druck, F. 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