Nr. 13/2015 Verden (Aller), 27. März 2015

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Nr. 13/2015
Seite
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016,
Stadt Achim
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Verden (Aller), 27. März 2015
INHALT
Seite
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Widmung von Straßen, Stadt Verden (Aller)
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Amtliche Bekanntmachungen anderer Körperschaften
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98
„Alter Sportplatz“, Gemeinde Oyten
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Jahresabschluss 2012, A2O - kommunale Anstalt
öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg-Oyten
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5-02 „Eitzer Hof/
Pottberg“ und 19. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Stadt Verden (Aller)
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Haushaltssatzung
der Stadt Achim für die Haushaltsjahre 2015/2016
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Achim in seiner Sitzung am
18.12.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015/2016 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge
auf
1.2der ordentlichen Aufwendungen auf
1.3der außerordentlichen
Erträge auf
1.4der außerordentlichen
Aufwendungen auf
2.im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
2.2der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
2.3der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
2.4der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
2.5der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit
2.6der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit
2015
2016
50.977.700 €
51.732.700 €
50.977.700 €
51.732.700 €
0€
0€
0€
0€
2015
49.128.600 €
49.858.400 €
46.038.900 €
47.792.000 €
4.480.800 €
2.367.200 €
8.710.500 €
6.408.600 €
2.972.100 €
3.589.400 €
1.757.500 €
1.614.400 €
56.581.500 €
55.815.000 €
56.506.900 €
55.815.000 €
festgesetzt.
Nachrichtlich:Gesamtbetrag
-der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
-der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für 2016 auf 3.589.400 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in
2015 auf 3.500.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in
2016 auf 2.360.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in
2017 auf 175.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in
2018 auf 300.000 € festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.188.100 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.309.700 €
festgesetzt.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie
folgt festgesetzt:
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für 2015 auf 2.972.100 € festgesetzt.
1.Grundsteuer
1.1für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B)
2.Gewerbesteuer
Achim, den 18.12.2014
2016
350 v.H
350 v.H
370 v.H
400 v.H
370 v.H
400 v.H
Achim, den 26.03.2015
STADT ACHIM
Der Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5-02 „Eitzer Hof / Pottberg“ und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Verden (Aller) hat in
seiner Sitzung am 06.05.2014 das städte-bauliche Konzept
„Eitzer Hof - Pottberg“ für ein Gelände in der Ortschaft Eitze,
südlich der Walsroder Straße beschlossen. Das Gebiet umfasst
das Gelände der ehemaligen Gaststätte „Eitzer Hof“ und die
südlich angrenzende Fläche. Für das Gebiet soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorha-ben- und Erschließungsplan mit der Bezeichnung VB 5-02 „Eitzer Hof / Pottberg“
aufgestellt werden. Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan
geändert werden, um für die Aufstellung des Bebauungsplans
erforderliche Rechtsgrundlagen zu schaffen und um für eine
westlich angrenzende Fläche bau-liche Entwicklungsoptionen
langfristig vorzubereiten - aus der Änderung des Flächennutzungsplans können keine unmittelbaren Baurechte abgeleitet
werden. Die Geltungsbereiche für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5-02 „Eitzer Hof / Pottberg“ und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans sind
dem unten abgedruckten Plan zu entnehmen. Die allgemeinen
Ziele, der Zweck und die wesentlichen Auswirkungen der Planung werden in einer öffentlichen Versammlung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB am Montag, den 13.04.2015, um 18.30 Uhr, im
Dorfgemeinschaftshaus der Ortschaft Eitze, Eitzer Dorfstraße
24, 27283 Verden (Aller) dargelegt. Hierbei wird Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung der vorgesehenen Planung gegeben.
Verden, den 23.03.2015
gez. Ditzfeld
Bürgermeister
(L.S.)
Stadt Verden (Aller)
Der Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015
und 2016 wird hiermit verkündet. Die nach den §§ 120 Abs. 2
und 119 Abs. 4 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch
den Landkreis Verden am 23.03.2015 unter dem Aktenzeichen
20/916-01/0 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom 30.03.2015 bis einschl. 09.04.2015 im Rathaus Achim,
Obernstr. 38, 28832 Achim während der Dienststunden zur
Einsichtnahme öffentlich aus.
Weiter wird noch darauf hingewiesen, dass der gem. § 151
NKomVG aufgestellte Bericht der Stadt Achim über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten
Rechts und die Beteiligungen daran (Beteiligungsbericht) dem
Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann zu den Dienststunden auch über die o. g.
förmliche Auslegungsfrist des Haushaltsplanes hinaus gestattet.
Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten:
Kfz-Zulassungsbehörde:
montags und dienstags 7.30 – 15.00 Uhr
dienstags, donnerstags und freitags
8.00 – 12.00 Uhr
mittwochs und freitags 7.30 – 12.00 Uhr
und donnerstags
14.00 – 16.00 Uhr
und donnerstags
7.30 – 18.00 Uhr
Führerscheinstelle:
montags und freitags
und dienstags
und donnerstags
8.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
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Widmung von Straßen in der Stadt Verden (Aller)
Die nachstehend aufgeführten Straßen und Wege werden mit
Wirkung vom 01.04.2015 gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz als Gemeindestraßen gewidmet:
Gemarkung Verden
Parkplatz
Flurstück 128/32 (teilweise), Flur 21, Gemarkung Verden.
Parkplatz „Nordbrücke“ (neben der Straße „Am Allerufer“).
Gesamtlänge: 110,00 m, Straßennummer: 0362
Verbindungsweg
Flurstück 128/32 (teilweise), Flur 21, Gemarkung Verden.
Verbindungsweg entlang des Parkplatzes „Nordbrücke“/ Straße „Am Allerufer“. Widmungsbeschränkung: Der Verbindungsweg dient nur dem Fußgänger- und Radfahrverkehr.
Gesamtlänge: 181,00 m, Straßennummer: 0363
Reeperbahn (Teilstück)
Flurstücke 180/3 (teilweise) und 180/5 (teilweise),
Flur 26, Gemarkung Verden. Gesamtlänge: 251,50 m,
Straßennummer: 0127
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Oyten hat in seiner
Sitzung am 16.02.2015 die Aufstellung und der Ausschuss für
Umwelt & Gemeindeentwicklung am 18.03.2015 die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanverfahrens
beschlossen.
Der Entwurf des Bauleitplanverfahrens wird mit der Begründung in der Zeit vom 03.04.2015 bis 06.05.2015 gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit hat jedermann
Gelegenheit die vorstehende Planunterlage im Fachbereich
Bauen & Planung der Gemeinde Oyten, Hauptstraße 55,
28876 Oyten, 1. Etage, Zimmer 19, innerhalb der Dienststunden einzusehen. Anregungen können im Laufe der Ausle-
Gemarkung Dauelsen
Bertha-Benz-Straße (1. BA)
Flurstücke 65/19 (teilweise) und 41/10 (teilweise), Flur 1, Gemarkung Dauelsen. Gesamtlänge: 301,00 m, Straßennummer: 2106
Clärenore-Stinnes-Straße (1. BA)
Flurstück 41/10 (teilweise), Flur 1, Gemarkung Dauelsen.
Gesamtlänge: 158,50 m, Straßennummer: 2107
Gemarkung Scharnhorst
Verbindungsweg
Flurstücke 22/45, 95/21 und 2/25, Flur 6, Gemarkung Scharnhorst. Verbindungsweg zwischen den Straßen „Dressurweg“
und „Traversale“. Widmungsbeschränkung: Der Verbindungsweg dient nur dem Fußgänger- und Radfahrverkehr.
Gesamtlänge: 101,00 m, Straßennummer: 8088
Elisabeth-Selbert-Straße (Teilstück Gehweg einschließlich
Entwässerungsmulde)
Flurstücke 22/44 und 96/12, Flur 6, Gemarkung Scharnhorst.
Gesamtlänge: 130,00 m, Straßennummer: 8103
Gemarkung Walle
Alter Sportplatz
Flurstück 89/6, Flur 3, Gemarkung Walle.
Gesamtlänge: 52,90 m, Straßennummer: 9032
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Verden (Aller).
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht Stade,
Am Sande 4a, 21682 Stade, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Verden (Aller) zu richten.
Hinweis:Diese Widmungsverfügung wird auch im Internet
unter www.verden.de veröffentlicht.
Verden (Aller), den 18.03.2015
Stadt Verden (Aller)
Der Bürgermeister
gez. Brockmann
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 98 „Alter Sportplatz“ nebst Begründung, der Gemeinde Oyten, Landkreis Verden.
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gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Oyten, Hauptstraße 55, 28876 Oyten vorgebracht werden. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß §
13 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Oyten-Süd.
Es werden die Flurstücke und Flurstücksbereiche betroffen,
die sich innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Dieser ist
in der Planzeichnung genau dargestellt und aus der untenstehenden Übersicht zu entnehmen.
Oyten, den 24.03.2015
Gemeinde Oyten
- FB Bauen & Planung Az.: 61 26 02 / 98
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Junge
Jahresabschluss 2012 der A2O – kommunale Anstalt
öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg-Oyten
Öffentliche Bekanntmachung nach § 34 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) i.V.m. den §§ 147 und 157 NKomVG über
den Jahresabschluss 2012.
I. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Verden hat
nach dem abschließenden Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der A2O für das Wirtschaftsjahr 2012 am 07.01.2014 folgende Bestätigung erteilt:
„Bestätigungsvermerk:
Die A2O erzielte im Rumpfgeschäftsjahr 2012 keine Umsatzerlöse. Die kommunale Anstalt ist hinsichtlich der unternehmerischen Betätigung noch strategisch auszurichten.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung
entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die
Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der
Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die
kommunale Anstalt wird wirtschaftlich geführt.“
II. Der Verwaltungsrat der A2O hat nach dem Umlaufbeschluss
vom 31.10.2014 die Feststellung des Jahresabschlusses 2012
beschlossen. Ferner wurde vom Verwaltungsrat die Entlastung
des Verwaltungsratsvorsitzenden beschlossen.
III. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2014
ferner den Beschluss gefasst, dass der Jahresfehlbetrag zum
31.12.2012 in Höhe von 3.228,29 € auf die Jahresrechnung
2013 vorgetragen wird.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 und der Lagebericht
2012 liegen in der Zeit vom 30.03.2015 bis 10.04.2015 bei der
Gemeinde Oyten, Hauptstr. 55, 28876 Oyten, Zimmer 5 während der Dienststunden Mo. bis Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr u.
Do. von 15:00 bis 17:30 Uhr öffentlich aus.
Ottersberg, 23. März 2015
A2O – kommunale Anstalt öffentlichen Rechts AchimOttersberg-Oyten
gez. Hofmann
Verwaltungsratsvorsitzender