Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich. Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43 Nr. 13/2015 Seite Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016, Stadt Achim 32 Verden (Aller), 27. März 2015 INHALT Seite Seite Widmung von Straßen, Stadt Verden (Aller) 33 Amtliche Bekanntmachungen anderer Körperschaften 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Alter Sportplatz“, Gemeinde Oyten 33 Jahresabschluss 2012, A2O - kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg-Oyten 33 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5-02 „Eitzer Hof/ Pottberg“ und 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadt Verden (Aller) 32 Haushaltssatzung der Stadt Achim für die Haushaltsjahre 2015/2016 Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Achim in seiner Sitzung am 18.12.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015/2016 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.2der ordentlichen Aufwendungen auf 1.3der außerordentlichen Erträge auf 1.4der außerordentlichen Aufwendungen auf 2.im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.5der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2015 2016 50.977.700 € 51.732.700 € 50.977.700 € 51.732.700 € 0€ 0€ 0€ 0€ 2015 49.128.600 € 49.858.400 € 46.038.900 € 47.792.000 € 4.480.800 € 2.367.200 € 8.710.500 € 6.408.600 € 2.972.100 € 3.589.400 € 1.757.500 € 1.614.400 € 56.581.500 € 55.815.000 € 56.506.900 € 55.815.000 € festgesetzt. Nachrichtlich:Gesamtbetrag -der Einzahlungen des Finanzhaushaltes -der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für 2016 auf 3.589.400 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in 2015 auf 3.500.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in 2016 auf 2.360.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in 2017 auf 175.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in 2018 auf 300.000 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.188.100 € festgesetzt. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.309.700 € festgesetzt. §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für 2015 auf 2.972.100 € festgesetzt. 1.Grundsteuer 1.1für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) 2.Gewerbesteuer Achim, den 18.12.2014 2016 350 v.H 350 v.H 370 v.H 400 v.H 370 v.H 400 v.H Achim, den 26.03.2015 STADT ACHIM Der Bürgermeister Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5-02 „Eitzer Hof / Pottberg“ und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans Der Verwaltungsausschuss der Stadt Verden (Aller) hat in seiner Sitzung am 06.05.2014 das städte-bauliche Konzept „Eitzer Hof - Pottberg“ für ein Gelände in der Ortschaft Eitze, südlich der Walsroder Straße beschlossen. Das Gebiet umfasst das Gelände der ehemaligen Gaststätte „Eitzer Hof“ und die südlich angrenzende Fläche. Für das Gebiet soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorha-ben- und Erschließungsplan mit der Bezeichnung VB 5-02 „Eitzer Hof / Pottberg“ aufgestellt werden. Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan geändert werden, um für die Aufstellung des Bebauungsplans erforderliche Rechtsgrundlagen zu schaffen und um für eine westlich angrenzende Fläche bau-liche Entwicklungsoptionen langfristig vorzubereiten - aus der Änderung des Flächennutzungsplans können keine unmittelbaren Baurechte abgeleitet werden. Die Geltungsbereiche für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5-02 „Eitzer Hof / Pottberg“ und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans sind dem unten abgedruckten Plan zu entnehmen. Die allgemeinen Ziele, der Zweck und die wesentlichen Auswirkungen der Planung werden in einer öffentlichen Versammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Montag, den 13.04.2015, um 18.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Ortschaft Eitze, Eitzer Dorfstraße 24, 27283 Verden (Aller) dargelegt. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der vorgesehenen Planung gegeben. Verden, den 23.03.2015 gez. Ditzfeld Bürgermeister (L.S.) Stadt Verden (Aller) Der Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird hiermit verkündet. Die nach den §§ 120 Abs. 2 und 119 Abs. 4 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Verden am 23.03.2015 unter dem Aktenzeichen 20/916-01/0 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 30.03.2015 bis einschl. 09.04.2015 im Rathaus Achim, Obernstr. 38, 28832 Achim während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Weiter wird noch darauf hingewiesen, dass der gem. § 151 NKomVG aufgestellte Bericht der Stadt Achim über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und die Beteiligungen daran (Beteiligungsbericht) dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann zu den Dienststunden auch über die o. g. förmliche Auslegungsfrist des Haushaltsplanes hinaus gestattet. Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin. Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten: Kfz-Zulassungsbehörde: montags und dienstags 7.30 – 15.00 Uhr dienstags, donnerstags und freitags 8.00 – 12.00 Uhr mittwochs und freitags 7.30 – 12.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 7.30 – 18.00 Uhr Führerscheinstelle: montags und freitags und dienstags und donnerstags 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr 32 Widmung von Straßen in der Stadt Verden (Aller) Die nachstehend aufgeführten Straßen und Wege werden mit Wirkung vom 01.04.2015 gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz als Gemeindestraßen gewidmet: Gemarkung Verden Parkplatz Flurstück 128/32 (teilweise), Flur 21, Gemarkung Verden. Parkplatz „Nordbrücke“ (neben der Straße „Am Allerufer“). Gesamtlänge: 110,00 m, Straßennummer: 0362 Verbindungsweg Flurstück 128/32 (teilweise), Flur 21, Gemarkung Verden. Verbindungsweg entlang des Parkplatzes „Nordbrücke“/ Straße „Am Allerufer“. Widmungsbeschränkung: Der Verbindungsweg dient nur dem Fußgänger- und Radfahrverkehr. Gesamtlänge: 181,00 m, Straßennummer: 0363 Reeperbahn (Teilstück) Flurstücke 180/3 (teilweise) und 180/5 (teilweise), Flur 26, Gemarkung Verden. Gesamtlänge: 251,50 m, Straßennummer: 0127 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Oyten hat in seiner Sitzung am 16.02.2015 die Aufstellung und der Ausschuss für Umwelt & Gemeindeentwicklung am 18.03.2015 die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanverfahrens beschlossen. Der Entwurf des Bauleitplanverfahrens wird mit der Begründung in der Zeit vom 03.04.2015 bis 06.05.2015 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit hat jedermann Gelegenheit die vorstehende Planunterlage im Fachbereich Bauen & Planung der Gemeinde Oyten, Hauptstraße 55, 28876 Oyten, 1. Etage, Zimmer 19, innerhalb der Dienststunden einzusehen. Anregungen können im Laufe der Ausle- Gemarkung Dauelsen Bertha-Benz-Straße (1. BA) Flurstücke 65/19 (teilweise) und 41/10 (teilweise), Flur 1, Gemarkung Dauelsen. Gesamtlänge: 301,00 m, Straßennummer: 2106 Clärenore-Stinnes-Straße (1. BA) Flurstück 41/10 (teilweise), Flur 1, Gemarkung Dauelsen. Gesamtlänge: 158,50 m, Straßennummer: 2107 Gemarkung Scharnhorst Verbindungsweg Flurstücke 22/45, 95/21 und 2/25, Flur 6, Gemarkung Scharnhorst. Verbindungsweg zwischen den Straßen „Dressurweg“ und „Traversale“. Widmungsbeschränkung: Der Verbindungsweg dient nur dem Fußgänger- und Radfahrverkehr. Gesamtlänge: 101,00 m, Straßennummer: 8088 Elisabeth-Selbert-Straße (Teilstück Gehweg einschließlich Entwässerungsmulde) Flurstücke 22/44 und 96/12, Flur 6, Gemarkung Scharnhorst. Gesamtlänge: 130,00 m, Straßennummer: 8103 Gemarkung Walle Alter Sportplatz Flurstück 89/6, Flur 3, Gemarkung Walle. Gesamtlänge: 52,90 m, Straßennummer: 9032 Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Verden (Aller). Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Verden (Aller) zu richten. Hinweis:Diese Widmungsverfügung wird auch im Internet unter www.verden.de veröffentlicht. Verden (Aller), den 18.03.2015 Stadt Verden (Aller) Der Bürgermeister gez. Brockmann Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Alter Sportplatz“ nebst Begründung, der Gemeinde Oyten, Landkreis Verden. 33 gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Oyten, Hauptstraße 55, 28876 Oyten vorgebracht werden. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Oyten-Süd. Es werden die Flurstücke und Flurstücksbereiche betroffen, die sich innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Dieser ist in der Planzeichnung genau dargestellt und aus der untenstehenden Übersicht zu entnehmen. Oyten, den 24.03.2015 Gemeinde Oyten - FB Bauen & Planung Az.: 61 26 02 / 98 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Junge Jahresabschluss 2012 der A2O – kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg-Oyten Öffentliche Bekanntmachung nach § 34 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) i.V.m. den §§ 147 und 157 NKomVG über den Jahresabschluss 2012. I. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Verden hat nach dem abschließenden Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der A2O für das Wirtschaftsjahr 2012 am 07.01.2014 folgende Bestätigung erteilt: „Bestätigungsvermerk: Die A2O erzielte im Rumpfgeschäftsjahr 2012 keine Umsatzerlöse. Die kommunale Anstalt ist hinsichtlich der unternehmerischen Betätigung noch strategisch auszurichten. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die kommunale Anstalt wird wirtschaftlich geführt.“ II. Der Verwaltungsrat der A2O hat nach dem Umlaufbeschluss vom 31.10.2014 die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 beschlossen. Ferner wurde vom Verwaltungsrat die Entlastung des Verwaltungsratsvorsitzenden beschlossen. III. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2014 ferner den Beschluss gefasst, dass der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2012 in Höhe von 3.228,29 € auf die Jahresrechnung 2013 vorgetragen wird. Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 und der Lagebericht 2012 liegen in der Zeit vom 30.03.2015 bis 10.04.2015 bei der Gemeinde Oyten, Hauptstr. 55, 28876 Oyten, Zimmer 5 während der Dienststunden Mo. bis Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr u. Do. von 15:00 bis 17:30 Uhr öffentlich aus. Ottersberg, 23. März 2015 A2O – kommunale Anstalt öffentlichen Rechts AchimOttersberg-Oyten gez. Hofmann Verwaltungsratsvorsitzender
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