Infoblatt Pflichten der Züchter

Infoblatt
Pflichten der Züchter
Um eine ordnungsgemäße Zuchtarbeit zu gewährleisten, ist jeder Züchter der GQHA zur Mitarbeit
gemäß der Zuchtbuchordnung und deren Grundlagen verpflichtet.
1. Verantwortlichkeit der Züchter
Die Züchter der GQHA sind verpflichtet, die Bestimmungen der Zuchtbuchordnung einzuhalten.
Bei Verstößen hat der Zuchtleiter den Vorstand unverzüglich zu unterrichten, der daraufhin über
entsprechende Maßnahmen nach Satzung der GQHA entscheidet. Dies gilt auch dann, wenn sich
Züchter nicht nach den tierzuchtrechtlichen und tierschutzrechtlichen Bestimmungen verhalten.
2. Zuchtdaten
Die Züchter und Hengsthalter sind verpflichtet, die Veröffentlichung und den Austausch der
notwendigen Daten zur Zuchtbucheintragungen und zur Identifikation aller Pferde, die von ihm
gezüchtet wurden oder in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder standen sowie die Ergebnisse
der Analyse auf Erbkrankheiten bei den von ihm gehaltenen Hengsten und Stuten auf seine Kosten
dulden zu lassen.
3. Eigentumswechsel
Jeder Eigentumswechsel eines eingetragenen Zuchtpferdes ist der Service- und Zuchtbuchstelle
vom Verkäufer innerhalb von acht Wochen schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für den Fall,
dass ein eingetragenes Zuchtpferd verendet oder in anderer Weise aus der Zucht ausscheidet.
Hauptgeschäftsstelle:
Service- und Zuchtbuchstelle:
Konto:
Vereinsregistereintrag:
Ariane Mahlke-Voß – Eichenhain 5 – 21335 Lüneburg – email: [email protected] - Homepage: www.gqha.de
Britt Wucherpfennig und Oliver Bleckert - Weseler Dorfstraße 34a - 21274 Undeloh – email: [email protected]
Volksbank Lüneburger Heide eG – IBAN: DE36 2406 0300 2731 1929 00 – BIC: GENODEF1NBU
97421 Schweinfurt - Amtsgericht Schweinfurt - VR 200 183.
© 2015 German Quarab Horse Association e.V.
4. Stallbuch
Jeder Züchter führt für die Pferde seines Bestandes ein Stallbuch, in dem alle wesentlichen
Unterlagen zum betreffenden Pferd übersichtlich gesammelt werden.
Das Stallbuch enthält folgende Angaben:
-
Jahrgang
-
Name des Gestüts
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Namen,Lebensnummern,Kennzeichen und Abstammung der Zuchttier und gegenenfalls
Angaben über den Besitzer/Eigentümer
-
Deckbescheinigungen/Besammungsdaten,Abfohlbescheinigungen,Geburtsdaten,
Abgangsdaten
-
sämtliche zuchtbuchrelevanten Daten
-
Bescheinigungen und Bewertungen
Das Stallbuch ist Bestandteil der Zuchtbuchführung und muss hinsichtlich seiner Angaben mit der
Zuchtbescheinigung und dem Zuchtbuch übereinstimmen. Der Züchter ist verantwortlich für die
Richtigkeit seiner Angaben. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Zuchtleiter der GQHA oder seinem
Beauftragten die Stallbücher auf Anforderung zur Überprüfung vorzulegen. Das Stallbuch muss
vom Züchter zehn Jahre lang archiviert werden.
Die Service- und Zuchtbuchstelle beantwortet gerne Ihre Fragen
GQHA e.V.
-Service- und ZuchtbuchstelleBritt Wucherpfennig & Oliver Bleckert
Weseler Dorfstr. 34a
21274 Undeloh
Email:
Tel.:
Internet:
[email protected]
04189-8181616
www.gqha.de
Hauptgeschäftsstelle:
Service- und Zuchtbuchstelle:
Konto:
Vereinsregistereintrag:
Ariane Mahlke-Voß – Eichenhain 5 – 21335 Lüneburg – email: [email protected] - Homepage: www.gqha.de
Britt Wucherpfennig und Oliver Bleckert - Weseler Dorfstraße 34a - 21274 Undeloh – email: [email protected]
Volksbank Lüneburger Heide eG – IBAN: DE36 2406 0300 2731 1929 00 – BIC: GENODEF1NBU
97421 Schweinfurt - Amtsgericht Schweinfurt - VR 200 183.
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