Infoblatt Pflichten der Züchter Um eine ordnungsgemäße Zuchtarbeit zu gewährleisten, ist jeder Züchter der GQHA zur Mitarbeit gemäß der Zuchtbuchordnung und deren Grundlagen verpflichtet. 1. Verantwortlichkeit der Züchter Die Züchter der GQHA sind verpflichtet, die Bestimmungen der Zuchtbuchordnung einzuhalten. Bei Verstößen hat der Zuchtleiter den Vorstand unverzüglich zu unterrichten, der daraufhin über entsprechende Maßnahmen nach Satzung der GQHA entscheidet. Dies gilt auch dann, wenn sich Züchter nicht nach den tierzuchtrechtlichen und tierschutzrechtlichen Bestimmungen verhalten. 2. Zuchtdaten Die Züchter und Hengsthalter sind verpflichtet, die Veröffentlichung und den Austausch der notwendigen Daten zur Zuchtbucheintragungen und zur Identifikation aller Pferde, die von ihm gezüchtet wurden oder in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder standen sowie die Ergebnisse der Analyse auf Erbkrankheiten bei den von ihm gehaltenen Hengsten und Stuten auf seine Kosten dulden zu lassen. 3. Eigentumswechsel Jeder Eigentumswechsel eines eingetragenen Zuchtpferdes ist der Service- und Zuchtbuchstelle vom Verkäufer innerhalb von acht Wochen schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein eingetragenes Zuchtpferd verendet oder in anderer Weise aus der Zucht ausscheidet. Hauptgeschäftsstelle: Service- und Zuchtbuchstelle: Konto: Vereinsregistereintrag: Ariane Mahlke-Voß – Eichenhain 5 – 21335 Lüneburg – email: [email protected] - Homepage: www.gqha.de Britt Wucherpfennig und Oliver Bleckert - Weseler Dorfstraße 34a - 21274 Undeloh – email: [email protected] Volksbank Lüneburger Heide eG – IBAN: DE36 2406 0300 2731 1929 00 – BIC: GENODEF1NBU 97421 Schweinfurt - Amtsgericht Schweinfurt - VR 200 183. © 2015 German Quarab Horse Association e.V. 4. Stallbuch Jeder Züchter führt für die Pferde seines Bestandes ein Stallbuch, in dem alle wesentlichen Unterlagen zum betreffenden Pferd übersichtlich gesammelt werden. Das Stallbuch enthält folgende Angaben: - Jahrgang - Name des Gestüts - Namen,Lebensnummern,Kennzeichen und Abstammung der Zuchttier und gegenenfalls Angaben über den Besitzer/Eigentümer - Deckbescheinigungen/Besammungsdaten,Abfohlbescheinigungen,Geburtsdaten, Abgangsdaten - sämtliche zuchtbuchrelevanten Daten - Bescheinigungen und Bewertungen Das Stallbuch ist Bestandteil der Zuchtbuchführung und muss hinsichtlich seiner Angaben mit der Zuchtbescheinigung und dem Zuchtbuch übereinstimmen. Der Züchter ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Zuchtleiter der GQHA oder seinem Beauftragten die Stallbücher auf Anforderung zur Überprüfung vorzulegen. Das Stallbuch muss vom Züchter zehn Jahre lang archiviert werden. Die Service- und Zuchtbuchstelle beantwortet gerne Ihre Fragen GQHA e.V. -Service- und ZuchtbuchstelleBritt Wucherpfennig & Oliver Bleckert Weseler Dorfstr. 34a 21274 Undeloh Email: Tel.: Internet: [email protected] 04189-8181616 www.gqha.de Hauptgeschäftsstelle: Service- und Zuchtbuchstelle: Konto: Vereinsregistereintrag: Ariane Mahlke-Voß – Eichenhain 5 – 21335 Lüneburg – email: [email protected] - Homepage: www.gqha.de Britt Wucherpfennig und Oliver Bleckert - Weseler Dorfstraße 34a - 21274 Undeloh – email: [email protected] Volksbank Lüneburger Heide eG – IBAN: DE36 2406 0300 2731 1929 00 – BIC: GENODEF1NBU 97421 Schweinfurt - Amtsgericht Schweinfurt - VR 200 183. © 2015 German Quarab Horse Association e.V.
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