T A G E S O R D N U N G - Rechtsanwaltskammer Nürnberg

TAGESORDNUNG
Jahreshauptversammlung der RAK Nürnberg am 08.05.2015
n TOP (1)
Begrüßung durch den Präsidenten
Rechtsanwalt Hans Link
n TOP (2)
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Antrag RA Reymann-Brauer
n TOP (3)
Aussprache über den vorgelegten Jahresbericht
(Material: WIR 2/15, s. Tischvorlage)
n TOP (4)
Vorstandswahlen
RA Wolfgang Herdegen ist am 24.12.2014 verstorben und damit während der laufenden
Amtszeit aus dem Vorstand ausgeschieden.
Für die restliche Amtszeit bis einschließlich 30.04.2018 ist gem. § 69 Abs. 3 BRAO ein neues
Mitglied aus dem LG-Bezirk Amberg zu wählen.
Wahl des Wahlausschusses
Rechtsanwalt Hans Link, Präsident
Erläuterungen zum Ablauf der Wahl mit anschl. Kandidatenvorstellung und
Stimmabgabe
Vorsitzender des Wahlausschusses
n TOP (5)
Ausbildungsinitiative Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching, Vizepräsident
n TOP (6)
Bericht des Schatzmeisters
Rechtsanwalt Dr. Klaus Uhl, Vizepräsident/Schatzmeister
Bericht des vereidigten Buchprüfers
Rechtsanwalt Axel Loof, Nürnberg
n TOP (7)
Beschluss über die Entlastung des Vorstands gem. § 89 Abs. 2 Nr. 6 BRAO
Rechtsanwalt Axel Loof, Nürnberg
n TOP (8)
Beschluss über den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2015
Rechtsanwalt Dr. Klaus Uhl, Vizepräsident/Schatzmeister
n TOP (9)
Änderung der Verwaltungsgebühren- und Entschädigungsordnung
Rechtsanwalt Hans Link, Präsident
1. Verwaltungsgebühren für die Registrierung für die Vollmachtsdatenbank (VDB)
Vorschlag des Vorstands einer Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei der VDB:
Für die Registrierung ohne Kammer-Zugangskarte: 35,00 €
Für die Registrierung mit Kammer-Zugangskarte: 50,00 €
2. Aufwandsentschädigung und Reisekosten für die Mitglieder des Vorstands und des
Anwaltsgerichts
Die Aufwandsentschädigungen des Vorstands und der Mitglieder des Anwaltsgerichts sollen
künftig getrennt geregelt werden.
Bzgl. der Aufwandsentschädigung des Vorstands soll folgender § 2 Aufwandsentschädigung
und Reisekostenvergütung der Mitglieder des Vorstands (§ 89 Abs. 2 Zf. 5 BRAO) in der JHV
zur Abstimmung gestellt werden:
Die Mitglieder des Vorstands haben für die Teilnahme an Sitzungen für die
Rechtsanwaltskammer einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe des
zweifachen Satzes nach Nr. 7003, 7004, 7005 und 7006 VV. Diese Aufwandsentschädigung
erhalten auch die Personen, die zur Mitarbeit im Kammervorstand herangezogen werden (§
13 GO).
Die Mitglieder des Präsidiums erhalten für ihre Tätigkeit neben der in Satz 1 geregelten
Entschädigung eine pauschale Aufwandsentschädigung; der Präsident in Höhe von 1.750,00
€/Monat, die Vizepräsidenten in Höhe von 350,00 €/Monat.
Bzgl. der Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Anwaltsgerichts soll folgender § 3
Aufwandsentschädigung und Reisekostenvergütung der Mitglieder des Anwaltsgerichts sowie
der Protokollführer (§ 89 Abs. 2 Zf. 5 BRAO) in der JHV zur Abstimmung gestellt werden:
Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sowie der Protokollführer des Anwaltsgerichts haben für
die Teilnahme an den Sitzungen des Anwaltsgerichts sowie an den vorbereitenden Sitzungen
einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe des zweifachen Satzes nach Nr.
7003, 7004, 7005 und 7006 VV RVG.
Aus dem bisherigen § 4 wird § 5, aus dem bisherigen § 5 wird § 6.
n TOP (10)
Änderung der Geschäftsordnung der RAK Nürnberg
Rechtsanwalt Hans Link, Präsident
Änderung des § 5 Abs. 2 und 3 (Wahlen):
Streichung Verweis auf § 88 Abs. 2 BRAO in Absatz 2 und Streichung des 1. HS in Absatz 3.
n TOP (11)
Beschluss über die Höhe des Jahresbeitrags 2016
Rechtsanwalt Dr. Klaus Uhl, Vizepräsident/Schatzmeister
Der Jahresbeitrag 2015 ist in der letzten Jahreshauptversammlung auf 230,00 € festgesetzt
worden. Er ist seit 01.03.2015 zur Zahlung fällig (§ 1 Abs. 7 Beitragsordnung). Nunmehr ist
über den Jahresbeitrag 2016 zu beschließen.
Vorschlag des Vorstands: Die Höhe des Beitrags 2016 beträgt gleichbleibend 230,00 €.
n TOP (12)
Beschluss über die Höhe der Sonderumlage „beA“ 2016
In der Jahreshauptversammlung 2014 wurde beschlossen, für die Einrichtung des besonderen
elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nach § 31a BRAO eine jährlich Umlage zu
erheben. Bemessungsgrundlage ist der von der Bundesrechtsanwaltskammer von der
Rechtsanwaltskammer Nürnberg hierfür erhobene Beitragsanteil. Diese Umlage ist zum 1.3.
eines jeden Kalenderjahres fällig und wurde erstmals im Jahr 2015 erhoben. Über die Umlage
2016 ist zu beschließen.
Vorschlag des Vorstands:
Die Höhe der Umlage 2016 beträgt 67,00 €.
n TOP (13)
Änderung der Satzung der BRAStV
Antrag RA Jörg Ernstberger
n TOP (14)
Verschiedenes