Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Tätigkeit überwacht. Im Berichtszeitraum befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage sowie der operativen und strategischen Entwicklung der primion Technology AG. Dabei befasste er sich gleichermaßen mit kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Themen. Es fanden neun Sitzungen des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr statt. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Seine Beschlüsse fasste der Aufsichtsrat in Präsenzsitzungen, teilweise aber auch telefonisch oder per Email. Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurde wie in der Vergangenheit von der Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrats abgesehen. Im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2014 keine Veränderungen. Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft waren die Herren Juan Miguel Sucunza Nicasio, Dr. Klaus-Peter Weber und Eduardo Unzu Martínez. Herr Dr. KlausPeter Weber wurde als Nachfolger von Herrn Eduardo Unzu Martínez am 15. Mai 2014 zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Im Vorstand gab es im Geschäftsjahr 2014 eine Veränderung. Der Vorstand Finanzen, Herr Jürgen Dumont, der dem Vorstand seit dem 1. September 2011 angehörte, ist zum Ende seiner regulären Amtszeit am 31. März 2014 aus dem Vorstand ausgeschieden. Als Nachfolger von Herrn Dumont hat der Aufsichtsrat Herrn Jorge Pons Vorberg für die Zeit vom 1. April 2014 bis zum 31. Dezember 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Mit Herrn Pons Vorberg wurde ein entsprechender Dienstvertrag geschlossen. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2014 aus zwei Mitgliedern, Herrn Horst Eckenberger und Herrn Jürgen Dumont bzw. dessen Nachfolger, Herrn Jorge Pons Vorberg. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Berichtszeitraum im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie über die wesentlichen Geschäftsvorgänge regelmäßig und ausführlich anhand schriftlicher und mündlicher Berichte informiert. Zudem hat der Vorstand die Mitglieder des Aufsichtsrats auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen in Einzelgesprächen über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen informiert. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat insbesondere über grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie, die Geschäfts- und Finanzlage, die Situation mit den Banken, die Verhandlungen über den Neuabschluss eines Konsortialdarlehens sowie den Abschluss von Seite 1/4 zwei weiteren damit in Zusammenhang stehenden bilateralen Darlehen, die Einhaltung von Covenants, die Finanz- und Investitionsplanung, das Net Working Capital (Netto-Umlaufvermögen bzw. Betriebskapital), den Geschäftsverlauf, die Umsetzung des konzernweiten Effizienzsteigerungs- und Kostenreduzierungsprogramms FIT 2013², den Widerruf der Zulassung der primion-Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting), die nachträgliche Korrektur des Umsatzes im Großprojekt FU Berlin, das Projektcontrolling der Gesellschaft, das Risikomanagement, die Entwicklung neuer Hard- und Software und ihre Finanzierung sowie die Personalsituation unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands in seinen Sitzungen behandelt und gemeinsam mit dem Vorstand über die strategische Entwicklung des Unternehmens beraten. Im Vordergrund der Beratungen im Aufsichtsrat standen im Berichtszeitraum vor allem die strategischen Planungen des Vorstands und deren Umsetzung, wesentliche Personalentscheidungen wie etwa die Regelung und Entscheidung über die Nachfolge des zum 31. März 2014 ausgeschiedenen Finanzvorstands, Herrn Jürgen Dumont, sowie Fragen der Unternehmensfinanzierung und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat hat die Maßnahmen zur Umsetzung des konzernweiten Effizienzsteigerungs- und Kostenreduzierungsprogramms FIT 20132 begleitet. Weitere Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrats lagen im vergangenen Geschäftsjahr in der Befassung mit der Verbesserung des Net Working Capitals, der Liquidität, der übergangsweisen Verlängerung des Konsortialdarlehens und seinem Neuabschluss sowie zwei weiteren damit in Zusammenhang stehenden bilateralen Darlehen, der Entwicklung neuer Hardware und Software und ihrer Finanzierung, dem Delisting, dem Budget 2015 und der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2013. Alle Maßnahmen, die dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt wurden, wurden vom Aufsichtsrat eingehend beraten und beschlossen. Der Aufsichtsrat hat die Einhaltung der Zustimmungsvorbehalte durch den Vorstand überwacht. Die Gesellschaft hat bereits im Geschäftsjahr 2012 mit dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Klaus-Peter Weber einen Beratungsvertrag über die Beratung zu juristischen Themen abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Erörterung und der Beschlussfassung im Aufsichtsrat über die Genehmigung der von Herrn Dr. Weber im Geschäftsjahr 2013 erbrachten Leistungen unter diesem Beratungsvertrag sowie der Erörterung und Beschlussfassung über die Aufhebung dieses Beratungsvertrags zum Ablauf des 31. Dezember 2013 legte Herr Dr. Weber einen Interessenkonflikt offen. Herr Dr. Weber nahm an der Erörterung der vorgenannten Beschlussgegenstände nicht teil und hat sich bei der jeweiligen Beschlussfassung im Aufsichtsrat seiner Stimme enthalten. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2014 von den Aufsichtsratsmitgliedern keine Interessenkonflikte offengelegt. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit Fragen der Corporate Governance, insbesondere den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in einem Seite 2/4 Corporate Governance Bericht, der auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht ist. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 31. Oktober 2014 eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex abgegeben und diese den Aktionären und der interessierten Öffentlichkeit auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Abweichungen vom Corporate Governance Kodex wurden bestimmungsgemäß offen gelegt und erläutert. Ferner hat sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2014 eingehend mit seinem Vorschlag an die Hauptversammlung zur Neuordnung der Aufsichtsratsvergütung befasst. Der Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht der primion Technology AG für das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr wurden von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, war von der Hauptversammlung 2014 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt worden. Jahres- und Konzernabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht der primion Technology AG für das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. April 2015 in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über das Ergebnis seiner Prüfung berichtete, erörtert. In der Sitzung hat der Abschlussprüfer auch detailliert Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung erläutert. Zudem hat er über seine Unabhängigkeit informiert. Nach eigener Prüfung stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und erhob keine Einwendungen. Die Aussagen des Lageberichts und des Konzernlageberichts stimmen mit den Einschätzungen des Aufsichtsrats überein. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zudem hat der Aufsichtsrat den Bericht des Vorstands gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das vergangene Geschäftsjahr („Abhängigkeitsbericht“) geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand für die im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäfte die Leistungen und Gegenleistungen darstellen lassen und selbst gegeneinander abgewogen. Auch hat sich der Aufsichtsrat erläutern lassen, nach welchen Grundsätzen Leistungen der primion Seite 3/4 Technology AG und die dafür erhaltenen Gegenleistungen festgesetzt worden sind. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Am 17. April 2015 wurde vom Abschlussprüfer folgender Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat vor der Bilanzsitzung zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat auch den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit dem Abschlussprüfer erörtert. Dabei hat er sich davon überzeugt, dass insbesondere alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen vollständig erfasst wurden. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Bedenken. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und billigte den Abhängigkeitsbericht. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren vom Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für ihr großes persönliches Engagement und die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Unser Dank gilt ferner den Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern für ihr Vertrauen. Stetten a.k.M., im April 2015 Für den Aufsichtsrat Juan Miguel Sucunza Nicasio Vorsitzender des Aufsichtsrats Seite 4/4
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