Informationen für den Arbeitgeber – Kalenderjahr 2015 – BKK Miele

Informationen für den Arbeitgeber – Kalenderjahr 2015 –
BKK Miele - Rechtskreis Ost
Beitragssätze ab dem 01.05.2015:
allgemein:
ermäßigt:
15,00 %
14,40 %
1) inklusive 0,4 % Zusatzbeitrag
(vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Versorgungsbezüge:
15,00 %
1)
1)
Umlage U1 (70 % Erstattung):
Umlage U2 (100 % Erstattung):
Umlage Insolvenzgeld:
2,50 %
0,22 %
0,15 %
Beitragsbemessungsgrenze KV:
4.125,00 €
Höchstbeitrag KV :
Pflegeversicherung:
Zuschlag für Kinderlose:
2,35 %
0,25 %
Rentenversicherung:
Arbeitsförderung:
18,70 %
3,00 %
Geringfügigkeitsgrenze:
450,00 €
pauschaler Beitragssatz KV:
pauschaler Beitragssatz RV:
13,00 %
15,00 %
618,75 €
(AN=317,62 € / AG=301,13 €)
Höchstbeitrag PV:
Höchstbeitrag PV – kinderlos:
96,94 €
107,25 €
(AN=58,78 € / AG=48,47 €)
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein:
Jahresarbeitsentgeltgrenze besondere:
54.900,00 €
49.500,00 €
(gilt nur für Personen, die am
31.12.02 wegen Überschreitens der
Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits privat
krankenversichert waren.)
Höchstzuschuss für freiwillig/privat krankenversicherte Arbeitnehmer:
Höchstzuschuss für freiwillig/ privat pflegeversicherte Arbeitnehmer:
301,13 €
48,47 €
Unsere Bankverbindung:
SEB Bank AG Gütersloh, BLZ: 480 101 11, Konto-Nr.: 1 104 700 001
IBAN: DE57480101111104700001
BIC: ESSEDE5F480
Bitte geben Sie bei allen Beitragszahlungen als Verwendungszweck und bei sämtlichem
Schriftwechsel Ihre von der Agentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer an.
Betriebsnummer der BKK Miele/Ost:
Betriebsnummer des BKK-Bundesverbandes:
076 843 86
353 821 42
Unsere Postanschrift:
BKK Miele
Carl-Miele-Str. 29
33332 Gütersloh
E-Mail:
[email protected]
Fälligkeit der GSV-Beiträge:
Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen
erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum
drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Hieraus ergeben sich für das Jahr 2013 folgende
Fälligkeitstermine:
Monat
fällig
Jan.
28.
Feb.
25.
März
27.
April
28.
Mai
27.
Juni
26.
Juli
29.
Aug.
27.
Sept.
28.
Okt.
28.
Nov.
26.
Dez.
28.
Aug.
25.
Sept.
24.
Okt.
26.
Nov.
24.
Dez.
22.
Beitragsnachweise sind spätestens zu übermitteln bis:
(fünftletzter Bankarbeitstag des Monats)
Monat
fällig
Jan.
26.
Feb.
23.
März
25.
April
24.
Mai
22.
Juni
24.
Juli
27.
Fälligkeit der freiwilligen Beiträge:
Die Beiträge zur freiwillige Versicherung sind am 15. des Folgemonats fällig. Es bleibt dem Arbeitgeber aber überlassen, ob er die freiwilligen Beiträge zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bis zum drittletzten Bankarbeitstag an die BKK Miele zahlt.
Säumniszuschläge:
Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt sind, ist
für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitgeberservice:
Betriebsnummern 000 000 00 – 309 999 99:
René Telgheider
Tel. 05241 89-2180
[email protected]
Betriebsnummern 310 000 00 – 399 999 99:
Astrid Kühlmann
Tel. 05241 89-2181
[email protected]
Betriebsnummern 400 000 00 – 999 999 99:
Sabrina Aubele
Tel. 05241 89-2193
[email protected]
Faxnummer des Arbeitgeberservice:
05241 89 – 5810