Kreisgruppe IX Schwaben - Allgäu im Bayerischen Landesverband für Hundesport e.V. An die Vereine der KG IX Einladung zur siebten Schwaben – Allgäu Meisterschaft Obedience am Samstag 27. Juni 2015 Austragungsort: Meldebeginn: HF Kunterbunt Allgäu www.hundefreunde-kunterbunt.de.vu Ab sofort per Post. Zur Meldung ist das BLV-Anmeldeformular zu verwenden mit Unterschrift des 1. oder 2. Vorsitzenden. Bitte Kopie LU mitschicken. Jugendliche bis 18 Jahre auf der Anmeldung bitte EXTRA markieren! Meldeschluss: Meldeanschrift: LR: Stewards: Prüfungsleiter: Startgebühr : 9. Juni 2015 (es gilt der Poststempel) Helen Wollenschläger - Erlenweg 4, 87466 Oberzollhaus Ulrike Seeberg-Dietzel Karin Reitmeir und Daniela Matern Helen Wollenschläger Erwachsene ab 18 Jahren € 13,00 Jugendliche ab 14 Jahren € 6,50 - darunter frei Zahlbar am Starttag. Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Startgebühr! Prüfungsstufen: OB3, OB2, OB1 und Beginner Qualifikationsnachweis: OB 3 – 1 x in Klasse 3 gestartet OB 2 – 1 x G Jugendliche 1 x gestartet OB 1 – 1 x G Jugendliche 1 x gestartet Zeitraum der Quali – vom 11. Juni 2014 bis 9. Juni 2015 Es werden nur BLV Prüfungen anerkannt. Teilnahmebedingungen: • • Bei den Mitgliedern der Kreisgruppe IX in den Prüfungsstufen OB1, OB2, OB3 wird in jeder Klasse der Sieger ermittelt. Beginner und Fremdstarter sind herzlich eingeladen, ohne Quali außerhalb der Wertung teilzunehmen. (Selbstverständlich werden alle Ergebnisse wie immer in die LUs eingetragen.) Teilnahmebedingungen für die Bayerische Meisterschaft am 2. August 2015 beim HSV Diessen sind wie folgt: Klasse 3: 1 x SG + 1 x G Klasse 2: 2 x G Klasse 1: 2 x SG Jugendliche in allen Klassen: 1 x G Es werden nur BLV Prüfungen anerkannt im Zeitraum 15.07.14 bis 06.07.15. Zusätzliches: • • • • • • • Der Sieger in Klasse 3 erhält den Titel „Schwaben-Allgäu Meister 2015“. Wir wollen auch den besten Jugendlichen ermitteln. Mitgliedsausweis ist mitzubringen. Alle teilnehmenden Hunde müssen versichert sein. Die Impfbescheinigung muss bei der Meldung am Prüfungstag vorgelegt werden. Ein ausreichender Impfschutz (mind. 1 Mon.) ist nachzuweisen. Alle Hunde müssen mit einer lesbaren Täto-Nr. bzw. Chip-Nr. gekennzeichnet sein. Hündinnen dürfen nicht starten ab dem 19. Trächtigkeitstag bis 12 Wochen nach dem Wurf.
© Copyright 2024 ExpyDoc