Amtsblatt 09 - 09. Mai 2015

FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG
Jahrgang 22
Öffentliche Bekanntmachung
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Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft
und Verkehr des Kreistages Wittenberg
Mittwoch, 20.05.2015, 16:00 Uhr
Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3,
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tagesordnung:
– öffentlicher Teil –
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschriften vom 17.03.,
02.04. und 21.04.2015 – öffentlicher Teil
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft und
Verkehr am 21.04.2015 gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. Informationen aus der Verwaltung
7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder
des Ausschusses
– nicht öffentlicher Teil –
8. Bestätigung der Niederschriften vom
17.03., 02.04. und 21.04.2015 – nicht
öffentlicher Teil
9. Vergaben
10. Sonstiges
Richter
Vorsitzender
Uwe Kapper
im Kreistag gewürdigt
Landrat überreichte Ehrennadel des Landes
Im Auftrag von Ministerpräsident Reiner
Haseloff überreichte Landrat Jürgen Dannenberg am 13. April zu Beginn der Sitzung des
Kreistages die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt an Uwe Kapper. Der Coswiger ist
seit 1978 Mitglied und seit 2000 Vorsitzender
des Gehörlosenvereins Wittenberg. Von 1994
bis 2004 war er stellvertretender Vorsitzender
des Landesverbandes der Gehörlosen und von
1996 bis 2004 stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Landesbehindertenbeirat.
9. Mai 2015
Seit Oktober 2014 arbeitet Uwe Kapper im
„Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit in
Sachsen-Anhalt“ mit. Das Land würdigte mit
der Auszeichnung sein langjähriges ehrenamtliches Wirken für die Interessen gehörloser Menschen und sein hohes Engagement in
der Vereinsarbeit.
Kreisverwaltung
am 15. Mai geschlossen
Am Freitag, den 15. Mai 2015 bleiben die
Dienststellen und nachgeordneten Einrichtungen der Kreisverwaltung Wittenberg geschlossen. Ab Montag, den 18. Mai 2015
stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Fachdienste und Einrichtungen der Kreisverwaltung zu den gewohnten Sprech- und
Öffnungszeiten zur Verfügung.
Ausgabe 9
Baumaßnahme Bereich B 2 Lutherstadt
Wittenberg, Hafenbrücke
Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der
Lärmschutzwand kommt es ab dem 11. Mai
2015 bis 6. Juni 2015 zu erheblichen Verkehrsraumeinschränkungen. Der Bereich
wird halbseitig gesperrt mit einer Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr aus Richtung
Amtsgerichtskreuzung kommend wird an
der Baustelle vorbeigeführt, der Verkehr aus
Richtung Elbebrücke kommend wird über das
Zentrum bzw. in Richtung Potsdam über die
Dr.-Behring-Str. umgeleitet.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und sich auf die
geänderte Verkehrssituation einzustellen.
Stellenausschreibung
Fachdienst Ordnung
und Straßenverkehr
Beim Landkreis Wittenberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Baumaßnahme Bad Schmiedeberg
OT Trebitz B 182 Kanal- und Straßenbau
Koordinator Wirtschaftsförderung/
Tourismus
Bedingt durch Straßenbauarbeiten im Bereich
der B 182 Trebitz Pretzscher Str. ab Abzweig
K 2024 (Merkwitz ) bis Höhe Einmündung
Mühlenweg kommt es ab dem 18. Mai 2015
bis 21. August 2015 zu erheblichen Verkehrsraumeinschränkungen. Der Bereich wird für
den öffentlichen Verkehr voll gesperrt. Eine
Umleitung über die K 2024 – Mühlenweg ist
ausgeschildert.
befristet bis 31. Dezember 2017 zu besetzen.
Inhaltsverzeichnis
Seite 1 Sitzung Ausschuss Bau, Wirtschaft und Verkehr / Information
Straßenbaumaßnahmen / Stellenausschreibung
Seite 2 Ausschreibungen / Öffentliche
Bekanntmachungen Fachdienst
Umwelt und Abfallwirtschaft
Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Ausführliche Informationen sind unter
www.landkreis-wittenberg.de (Stellenausschreibungen) verfügbar.
Seite 3 Informationen Agentur für Arbeit/
Jobcenter Landkreis Wittenberg
Seite 4 Kreisvolkshochschule / Ferienprogramm Freizeittreff „Wiesengrund“, Kindertreff Wittenberg
und Gemeinsames Schülerfreizeitzentrum Gräfenhainichen
Seite 6 Ausschreibung Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt Ost
2
Amtliches aus dem Landkreis
9. Mai 2015
Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Erstellung eines prüffähigen Konzeptes
und Durchführung einer Mietwerterhebung im Landkreis Wittenberg
Vergabe-Nr. Ö 31/15 L
des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Immissionsschutzbehörde,
zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der
Biogas G. & I. Lansink GbR auf Erteilung
einer Genehmigung nach § 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Forstbehörde, zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach
§ 11 Abs. 1 des Waldgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) – Ersatzneubau des Elberadweges zwischen Stadtgrenze
Dessau-Roßlau /Leiner See und BAB 9 auf
bestehender Trasse
Der Landkreis Wittenberg schreibt die o. g.
Leistung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL aus.
Nähere Einzelheiten dazu können Sie der
Veröffentlichung unter www.eVergabeonline.de, im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt unter www.vergabe24.de sowie
auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de
(Ausschreibungen, Ausschreibungen nach
VOL) entnehmen.
Öffentliche Ausschreibung
Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg
(Vergabe-Nr. Ö 32/15 B)
Der Landkreis Wittenberg schreibt die
Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg im Zuge einer
öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus.
Nähere Einzelheiten dazu können Sie der
Veröffentlichung unter www.eVergabeonline.de, im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt unter www.vergabe24.de sowie
auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de
(Ausschreibungen, Ausschreibungen nach
VOB) entnehmen.
Öffentliche Ausschreibung
Schulzentrum Bad Schmiedeberg
Los 8 – Schwachstromarbeiten
(Vergabe-Nr. Ö 34/15 B)
Der Landkreis Wittenberg schreibt für den
Umbau und die Sanierung des Schulzentrums in Bad Schmiedeberg erneut die
Schwachstromarbeiten im Zuge einer
öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus.
Nähere Einzelheiten dazu können Sie der
Veröffentlichung unter www.eVergabeonline.de, im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt unter www.vergabe24.de sowie
auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de
(Ausschreibungen, Ausschreibungen nach
VOB) entnehmen.
Die Biogas G. & I. Lansink GbR, Dammstraße 1 in 06901 Kemberg beantragte mit
Schreiben vom 12.02.2015 beim Landkreis Wittenberg die Genehmigung nach
§ 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) für die Erweiterung der bereits
am 22.02.2012 nach Baurecht genehmigten
Biogasanlage Wartenburg in 06901 Kemberg,
OT Wartenburg, Gemarkung: Wartenburg,
Flur: 3, Flurstück: 505.
Die Antragstellerin beabsichtigt durch folgende bauliche Maßnahmen die bestehende
Biogasanlage am Standort Wartenburg zu
erweitern und dann erweitert zu betreiben:
– Änderung der genehmigten Einsatzstoffe,
– Erweiterung der Feststoffdosiertechnik
um eine Zerkleinerungseinheit,
– Erweiterung der genehmigten Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von
Strom und Wärme um ein zweites BHKW,
– Erweiterung der Biogasanlage um einen
zweiten Nachgärbehälter.
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt
gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass
durch das genannte Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind,
sodass eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
im Genehmigungsverfahren nicht besteht. Die
Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der
zuständigen Behörde in einem gerichtlichen
Verfahren betreffend die Entscheidung über
die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu
überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend
den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt
worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar
ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft,
untere Immissionsschutzbehörde in 06886
Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4
als der zuständigen Genehmigungsbehörde
im Raum A 3-18 während der Öffnungszeiten
eingesehen werden. Um die Vereinbarung eines
Termins zur Einsichtnahme wird gebeten.
Lutherstadt Wittenberg, den 28.04.2015
Im Auftrag
gez. Dietrich
Der Landkreis Wittenberg plant den Ersatzneubau des Elberadweges im Teilabschnitt
zwischen Stadtgrenze Dessau-Roßlau und
„Forsthaus Leiner Berg“ über den Sieglitzer
Berg bis zur Autobahn BAB 9.
Gemäß § 3a UVPG wird bekannt gegeben,
dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung
nach § 3c UVPG i. V. m. § 2 UVPG des
Landes Sachsen-Anhalt festgestellt wurde,
dass durch das genannte Vorhaben in den
betroffenen Waldbereichen keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) besteht nicht. Diese Feststellung ist
nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die
Feststellung, dass eine UVP unterbleiben
soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls
nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der
zuständigen Behörde in einem gerichtlichen
Verfahren betreffend die Entscheidung über
die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu
überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend
den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser
Feststellung zugrunde liegen, können beim
Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt,
untere Forstbehörde in 06886 Lutherstadt
Wittenberg, Breitscheidstraße 4 im Raum
A 3–20 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Um die Vereinbarung eines
Termins zur Einsichtnahme wird gebeten.
Lutherstadt Wittenberg, den 29.04.2015
Im Auftrag
gez. Dietrich
Öffentliche Bekanntmachung
des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Forstbehörde zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
nach § 11 Abs. 1 des Waldgesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) – Ausbau Waldweg als Deichverteidigungsweg
zwischen der Ortslage Wartenburg und Beginn Naturschutzgebiet „Großer Streng“
9. Mai 2015
Die Stadt Kemberg plant den Ausbau des
vorhandenen unbefestigten Waldweges zwischen der Ortslage Wartenburg und Beginn
Naturschutzgebiet „Großer Streng“ als Deichverteidigungsweg.
Gemäß § 3a UVPG wird bekannt gegeben,
dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung
nach § 3c UVPG i. V. m. § 2 UVPG des
Landes Sachsen-Anhalt festgestellt wurde,
dass durch das genannte Vorhaben in den
betroffenen Waldbereichen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht nicht. Diese Feststellung
ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die
Feststellung, dass eine UVP unterbleiben
soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls
nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der
zuständigen Behörde in einem gerichtlichen
Verfahren betreffend die Entscheidung über
die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu
überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend
den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt
worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Wittenberg,
Fachdienst Umwelt, untere Forstbehörde in
06886 Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4 im Raum A 3–21 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Um die Vereinbarung
eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten.
Lutherstadt Wittenberg, den 30.04.2015
Im Auftrag
gez. Dietrich
Bekanntmachung
zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß
§ 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar
2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013
(BGBl. I S. 2749)
Beim Landkreis Wittenberg wurde durch
den Entwässerungsbetrieb im Namen der
Lutherstadt Wittenberg folgendes Gewässerausbauvorhaben angezeigt:
Vorhaben:
Anlage eines Hochwasserrückhaltebeckens
innerhalb des Rischebaches in Wittenberg,
Ortsteil Reinsdorf, Bereich Nordstraße, Gemarkung: Reinsdorf, Flur: 1, 3, 4 und 7
Vorhabensträger:
Lutherstadt Wittenberg, Entwässerungsbetrieb, Heinrich-Heine-Straße 8
Amtliches aus dem Landkreis
Gemäß der Anlage 1 Nr. 13.6.2 des UVPG ist
für das angezeigte Gewässerausbauvorhaben
die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls i. V.
m. § 3c Satz 1 UVPG nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Nach den Bestimmungen des UVPG hat der
Landkreis Wittenberg, untere Wasserbehörde,
als zuständige Behörde überschlägig geprüft,
ob für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
besteht oder diese unterbleiben kann. Im
Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt,
dass für das Gewässerausbauvorhaben keine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Begründung:
Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des
Einzelfalls sind gemäß § 3c Satz 1 UVPG
die in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten
Schutzkriterien zu berücksichtigen. Dabei
wurde festgestellt, dass mit der Durchführung
des Vorhabens keine erheblich nachteiligen
Umweltauswirkungen verbunden sind. Die
Umweltverträglichkeitsprüfung kann dadurch
unterbleiben.
Hinweis:
Gemäß § 3a S. 3 UVPG ist die vorliegende
Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.
Agentur für Arbeit
Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die
Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe.
Wer bekommt BAB? Wie lange zahlt die
Agentur für Arbeit BAB? Wofür kann BAB
nicht oder nur für eng begrenzte Ausnahmefälle gewährt werden? Wie funktioniert die
Antragstellung?
Infos dazu gibt es am 28. Mai 2015 von 15:00
bis 17:30 Uhr im BiZ Dessau-Roßlau, Seminarplatz 1, 06846 Dessau-Roßlau.
Freier Zugang ohne Anmeldung!
Bundesprogramm gegen
Langzeitarbeitslosigkeit
Bewilligung im Jobcenter Wittenberg eingetroffen
Das Bundesprogramm startete am 4. Mai
und ist bis zum 30. April 2020 befristet. Mit
einem Finanzvolumen von 3,5 Millionen Euro
wurde der gestellte Antrag in vollem Umfang
bewilligt. Mit diesem Geld können 100 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
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Zehn Unternehmen haben ihr Interesse bereits
bekundet. Neben der finanziellen Unterstützung für die Unternehmen werden die
Arbeitnehmer zu Beginn ihrer Beschäftigung
intensiv durch Betreuer begleitet. Ziel ist die
dauerhafte Integration über den betreuten
Zeitraum hinaus. Interessierte Unternehmen
können sich an die Ansprechpartner in ihrer Stadt oder an Frau Nickel im Jobcenter
(Tel.: 03491/5061417) wenden.
Durch individuelle Gespräche konnten Bewerber, die die Voraussetzung zur Teilnahme
an dem Bundesprogramm erfüllen, gewonnen
werden. Jetzt ist es Aufgabe des Jobcenters,
passende Arbeitsplätze in der Region zu
finden. Unterstützung erhält die Initiative
durch Landrat Jürgen Dannenberg und die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der
Städte im Landkreis Wittenberg.
Hinweis:
Auszug aus der Förderrichtlinie zum ESFBundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom
19. November 2014: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt
im Rahmen dieses ESF3-Bundesprogramms
Zuwendungen an Jobcenter, die für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II Perspektiven einer
nachhaltigen beruflichen Eingliederung in
den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Die
Förderung ermöglicht Jobcentern, gezielt
Arbeitgeber für langzeitarbeitslose Frauen
und Männer zu gewinnen. Darüber hinaus
werden Qualifizierungsdefizite ausgeglichen,
teilnehmende Frauen und Männer während
der geförderten Beschäftigung intensiv betreut
und die Beschäftigungsverhältnisse auf diese
Weise nachhaltig stabilisiert. Anfängliche Minderleistungen der Arbeitnehmer werden den
Arbeitgebern mittels Lohnkostenzuschüssen
ausgeglichen. Die Förderung soll einen Beitrag
zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit leisten
und liegt im erheblichen Interesse des Bundes.
Das Programm trägt gemäß der Verordnung
(EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 und gemäß dem Operationellen
Programm des Bundes zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen und Männern bei
und zielt auf die ausgewogene Förderung
von leistungsberechtigten Frauen und Männern. Die Chancengleichheit von Frauen
und Männern wird im Zuge aller Aktivitäten
des Programms in Planung, Umsetzung und
Evaluation besonders berücksichtigt (Gender
Mainstreaming). In jedem Bereich und auf
allen Ebenen werden die Ausgangsbedingungen und deren Auswirkungen auf die
Geschlechter berücksichtigt, um auf das Ziel
einer Geschlechtergerechtigkeit zwischen
Frauen und Männern hinzuwirken.“
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Informationen aus dem Landkreis
Bildungszentrum Lindenfeld
14:00 –17:15 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18
Falkstraße 83 · 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon (0 34 91) 41 81-0 · Fax (0 34 91) 41 81-10
[email protected] · www.bzl-wb.de
Wie chronische Beschwerden aus psychosomatischer Sicht entstehen
Kurs-Nr.: 5A66256, Beginn: Di, 12.05.2015,
18:00–21:15 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Besucherservice
Kreisvolkshochschule Wittenberg
Kreismusikschule Wittenberg
Kreismedienstelle Wittenberg
Durch das Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung
der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung
ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf
der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit
LQW – Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen
Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist
eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
Lutherstadt Wittenberg
Mathe-Abi: Fit ins letzte Schuljahr NEU
Kurs-Nr.: 5A68233, Beginn: Mo, 17.08.2015,
10:00–13:15 Uhr, 5 x 4 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18
Kemberg
Pastellmalerei
Kurs-Nr.: 5A25050, Beginn: Di, 09.06.2015,
17:00–18:30 Uhr, 5 x 2 UE (Di); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5
Tiefdruck auf Pappe
Kurs-Nr.: 5B25128, Beginn: Mo, 01.06.2015,
18:30–20:45 Uhr, 3 x 3 UE (Mo); Sekundarschule Kemberg, Unterrichtsraum, Sonnenberg-Presse, Burgstraße 13, Werkstatt für
Buchkunst und Hochdruck
Keramikstelen – Gartendekoration mit
Lieblingsmotiv
Kurs-Nr.: 5A26055, Beginn: Mo, 01.06.2015,
18:00–20:15 Uhr, 5 x 3 UE (Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5
Ayurvedischer Ernährungs- und Entspannungsabend
Kurs-Nr.: 5B37111, Beginn: Do, 28.05.2015,
17:00–20:45 Uhr, 1 x 5 UE; Sekundarschule
Kemberg, Schulstraße 18
Workshop: Yoga – nur Körperhaltungen
oder doch viel mehr?
Kurs-Nr.: 5A31008, Beginn: Sa, 30.05.2015,
10:00–13:00 Uhr, 2 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss,
Raum 12
Excel – Zahlen und Tabellen im Griff
Kurs-Nr.: 5A51219, Beginn: Do, 28.05.2015,
18:00–21:15 Uhr, 8 x 4 UE (Do/Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83,
1. Obergeschoss, Raum 17
Smartphone – das moderne Handy
(Kompaktseminar für Senioren/Anfänger)
Kurs-Nr.: 5A51269, Beginn: Mo, 08.06.2015,
08:30–11:45 Uhr, 4 x 4 UE (Mo–Do); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83,
1. Obergeschoss, Raum 17
Bilanzierung
Kurs-Nr.: 5A56225, Beginn: Mi, 10.06.2015,
18:00–21:15 Uhr, 15 x 4 UE (Mo/Mi); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83,
1. Obergeschoss, Raum 18
Computer-Grundkurs für Senioren mit
eigenem Laptop
Kurs-Nr.: 5B51252, Beginn: Mo, 18.05.2015,
10:00–12:30 Uhr, 6 x 3 UE (nicht am
25.05.2014); SALUS gGmbH, Kinderheim
Pretzsch, Seminarraum „Konferenz zur Elbe“
Coswig (Anhalt)
„Grüne Küche“
Kurs-Nr.: 5G37139, Beginn: Do, 28.05.2015,
18:00–21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule
Coswig, Lange Straße 42, Hauswirtschaftsraum
9. Mai 2015
Montag, 18.05.2015
bunte Muffins für das Picknick am Dienstag
backen, Blüten und große Schmetterlinge
bemalen und bekleben für 0,50 € bis 3,00 €
Dienstag, 19.05.2015
Stadtrallye – Ausflug ins Jessener Stadtgebiet
mit Hinweisen, die von einer Station zur
nächsten führen, jeweils mit kleinen Überraschungen, wir starten 10:00 Uhr, gegen
15:00 Uhr sind wir im Freizeittreff zurück
und ihr könnt dann das offene freie Angebot
weiter nutzen
Mittwoch, 20.05.2015
Spielmobil mit Hüpfkissen und interessanten
Spielgeräten vom Kindertreff Wittenberg und
Bodos Eismobil kommt gegen 15:30 Uhr
Donnerstag, 21.05.2015
Brennball, Zwei-Felder-Ball und Spiele-Lotto
mit kleinen Preisen, gegen 15:00 Uhr kommt
Bodos Eismobil
Freitag, 22.05.2015
Weiterbasteln und Fertigstellen der Blüten
und Schmetterlinge für 0,50 € bis 3,00 €
Wer hat Lust auf Einzel- und Wettspiele am
Nachmittag? Es gibt kleine Überraschungen
für die drei ersten Plätze!
Außerdem könnt ihr jeden Tag das offene
freie Angebot im Haus und auf dem Außengelände nutzen. Ihr habt eine große Auswahl
an Spiel-, Sport- und Gestaltungsmöglichkeiten. Kleine Snacks und Getränke könnt ihr
zwischendurch mit einem geringen Entgelt
kaufen.
Viel Spaß in den Pfingstferien!
Euer Freizeittreff-Team
Kindertreff
Vortrag im Wittenberger Planetarium
Am Freitag, den 29.05.2015 findet um 19:00
Uhr im Planetarium, im Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83 in Lutherstadt
Wittenberg, ein Vortrag zum aktuellen Sternenhimmel statt. Der Eintritt kostet 3 Euro
pro Person. Voranmeldungen werden vom
Kreismedienzentrum unter 03491/4181-41
entgegengenommen. Abendkasse ist möglich.
Hallo liebe Besucher des Kindertreffs, in den
Pfingstferien ist der Kindertreff von 10:00 bis
18:00 Uhr für euch durchgehend geöffnet.
Mittags haben wir Sandwichs und Würstchen
im Angebot.
Freizeittreff „Wiesengrund“
Montag, 18.05.2014
10:00–12:00 Uhr
„Wir basteln Traumfänger mit euch“
Am Nachmittag: 15:00–16:00 Uhr „Schnupperkurs Tanzen mit Carola Meissner“
Vom Burn-out zur Work-Life-Balance NEU
Kurs-Nr.: 5A59200, Beginn: Mo, 15.06.2015,
08:30–16:00 Uhr, 5 x 8 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18
Ganztagsbetreuung: 09:00–18:00 Uhr
Essenbestellung einen Tag im Voraus
Für 3,00 €; ohne Mittagessen von 09:00 bis
12:00 und 13:00–18:00 Uhr
LRS – Diagnostik und Anfangsmethoden –
ein Seminar für Eltern und Lehrer NEU
Kurs-Nr.: 5A66234, Beginn: Di, 09.06.2015,
Hallo liebe Mädchen und Jungen, hier könnt
ihr unsere Angebote für die Pfingstferien
erfahren.
Für die großen und kleinen Besucher stehen
täglich zahlreiche Spiel- und Bastelangebote
zur Verfügung. Außerdem gibt es jeden Tag
ein besonderes Angebot:
Dienstag, 19.05.2014
10:00–12:00 Uhr
„Wir gestalten Encaustic-Bilder mit euch“
Wachsmaltechnik wieder neu entdeckt!
9. Mai 2015
Mittwoch, 20.05.2014
10:00–12:00 Uhr
„Lotto-Veranstaltung mal anders – Spiel &
Spaß für Groß und Klein“. Auch als Gruppenveranstaltung möglich, Anmeldung erbeten.
Donnerstag, 21.05.2014
10:00–12:30 Uhr
Wir kochen draußen eine Gemüsesuppe mit Küchenkräutern aus eigenem Anbau. Wer schneidet,
rührt, deckt den Tisch und verkostet mit uns die
selbst hergestellte Suppe? (0,80 € pro Portion)
Anmeldung bis 19.05.2015 erforderlich.
Freitag, 22.05.2014
10:00–14:00 Uhr
„Das Spielmobil des Landkreises lädt euch
ein“. Nach Spiel und sportlicher Bewegung
könnt ihr euch bei Grillwurst und Limo stärken!
(0,60 €/0,20 €)
Das Team des Kindetreffs Wittenberg wünscht
allen ein schönes Pfingstfest!
GFZ Gräfenhainichen
In den Pfingstferien hat das Gemeinsame Freizeitzentrum Gräfenhainichen vom 18.05.2015
bis 22.05.2015 jeweils von 10:00 Uhr bis
19:00 Uhr geöffnet. Für Kinder unter 14 Jahren
enden die Angebote bereits um 18:00 Uhr. Der
offene Bereich des Freizeitzentrums mit dem
Jugend-Café, Billard, Darts, Airhockes, Fußballkicker, Tischtennis und der Kreativraum stehen
unseren Besuchern zur Verfügung. Folgende
Veranstaltungen sind außerdem noch geplant:
Montag, 18.05., ab 13:00 Uhr
Sport- und Spieletag
• Tischtennis, Darts und Shuffleboard mit
kleinen Preisen
Dienstag, 19.05., ab 10:00 Uhr
Kochen und Backen
• Kräppelchen und russische Küche
Eine Anmeldung ist erforderlich. Teilnehmerbeitrag 2,50 € pro Pers.
Mittwoch, 20.05., ab 13:00 Uhr
Sport- und Tanztag
• Volleyballspielen im Außenbereich
• Tanzpaarwettbewerb im GFZ – „Wer hat die
flotteste Sohle?“
Donnerstag, 21.05., ab 13:00 Uhr
Basteltag
• Kreatives Gestalten mit Tonmaterialien
• Tolle Taschen aus Tapete selbst gemacht
• Eulen-Basteln
Freitag, 22.05., ab 13:00 Uhr
Grillen und Chillen
• Ausklang der Ferienwoche mit Singstar,
X Box und Nintendo
• Bratwurst vom Grill im Außenbereich (1,00 €)
Informationen aus dem Landkreis
Reso-Witt e. V.
Umzug und „Tag der offenen Tür“ der
Familienhelfer des Reso-Witt e. V.
Ab dem 11.05.2015 sind die Mitarbeiter/
-innen des Sachgebietes „Hilfen zur Erziehung“ (Familienhelfer, Erziehungsbeistände,
Schlichter, weitere Gruppen- und Spezialangebote) nach dem erfolgten Umzug in den
neuen Büroräumlichkeiten in der Lutherstraße 13, Wittenberg zu erreichen.
Einen Überblick über die Angebote und unveränderte telefonische Erreichbarkeit erhalten Sie auf der Homepage www.reso-witt.de.
Am 22.05. findet in den neuen Räumlichkeiten in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr ein
„Tag der offenen Tür“ statt. Interessierte sind
herzlich eingeladen, mit uns bei einer Tasse
Kaffee ins Gespräch zu kommen.
Reso-Witt e. V.
Große Bruchstraße 17
06886 Luth. Wittenberg
WittenbergKultur e. V.
2. Aktionswochenende zu CranachCity
„Cranachs Garten“ widmet sich Pflanzen und
Blumen aus dem Kontext der Malerwerkstatt
5
Begleitend zum Wittenberger Maiblumenfest
erwartet die Besucher der Lutherstadt am
16. und 17.05. eine Reihe von Veranstaltungen rund um das Thema Pflanzen. Passend
zum Frühlingsbeginn wird im Garten der
Schlossstraße 1 ein Schaubeet eröffnet, das
verschiedene Pflanzen aus dem Kontext der
Cranach-Werkstatt vorstellt.
Auf den Bildern der Wittenberger Meister
sind eine Reihe von Pflanzen mit spezieller
Symbolik zu finden. Aber auch in der familieneigenen Apotheke und dann und wann
auch in der Malerwerkstatt fanden Pflanzen
als Arzneimittel bzw. Farbstoffe, Bildträger
oder Bindemittel Verwendung. Am Samstagmittag, 16.05., um 12:00 Uhr werden zur
Eröffnung von „Cranachs Garten“ in Kurzvorträgen diese Bereiche genauer erläutert.
Es sprechen u. a. die Apothekerin der LucasCranach-Apotheke, Birgit Biernoth, sowie der
Kirchenmeister der Stadtkirche St. Marien,
Bernhard Naumann.
Am Nachmittag 15:00 Uhr sowie am Sonntag, 17.05. 13:00 Uhr können Wissbegierige
bei einer Führung durch die Stadtkirche
noch Weiteres zur Symbolik der Pflanzen in
Cranachs Kirche erfahren. Wer selbst lieber
aktiv werden möchte, hat dazu am Samstag,
16.05. von 14:00 bis 18:00 Uhr in der mobilen Druckwerkstatt des Malerei- und Grafikvereins auf dem Marktplatz Gelegenheit,
oder bei einem der Workshops der Historischen Farbenküche an beiden Tagen jeweils
10:00 bzw. 15:00 Uhr in der Jüdenstraße 5.
16.05.2015
12:00 Uhr: Eröffnung von „Cranachs Garten“ (Cranach-Hof, Schlossstr. 1)
14:00–18:00 Uhr:
Mobile Druckwerkstatt des Malerei- und Grafikvereins (Marktplatz)
15:00 Uhr: Führung „Die Symbolik der
Pflanzen in Cranachs Kirche“
(Stadtkirche)
10:00 und 15:00 Uhr:
Workshop in der Historischen
Farbenküche (Jüdenstraße 5)
17:00 Uhr: Celebrate Life – Sandmalerei
mit Frauke Menger (Malsaal,
Schlossstr. 1)
19:30 Uhr: Musikalisch-literarischer Salon
(Malsaal, Cranach-Hof, Schlossstr. 1)
Einen künstlerischen Höhepunkt des Wochenendes bieten die Vorführungen der Sandmalerin Frauke Menger am 16.05. um 17:00 Uhr
und am 17.05. um 15:00 Uhr im Malsaal des
Cranach-Hofs in der Schlossstr. 1. Mit feinem
Sand und einem Glastisch zaubert die Künstlerin kurze Geschichten auf die Leinwand.
Diese innovative Art der audiovisuellen Bühnenperformance verbindet den Anspruch von
bildender Kunst und stimmungsvoller Musik
in einer fantasiereichen Inszenierung. Durch
sich ständig verändernde Motive erschafft
die Künstlerin immer wieder neue Bildebenen und raffinierte Metamorphosen. Karten
sind erhältlich bei der Tourist-Information
Wittenberg und an der Abendkasse (Kinder
bis 14 Jahre frei).
17.05.2015
10:00 und 15:00 Uhr:
Workshop in der Historischen
Farbenküche (Jüdenstraße 5)
13:00 Uhr: Führung „Die Symbolik der
Pflanzen in Cranachs Kirche“
(Stadtkirche)
15:00 Uhr: Celebrate Life – Sandmalerei
mit Frauke Menger (Malsaal,
Schlossstr. 1)
Der Samstagabend bietet darüber hinaus
einen weiteren Höhepunkt mit dem Musikalisch-literarischen Salon „Maiglöckchen
und die Blümchen – Rosen, Nelken und
Narzissen“ um 19:30 Uhr im Malsaal des
Cranach-Hofs in der Schlossstr. 1. Die
Sopranistin Ute Beckert bietet zur Klavierbegleitung Lieder, Märchen und Gedichte.
Auch hierfür sind die Eintrittskarten an der
Abendkasse erhältlich.
6
Informationen aus dem Landkreis
9. Mai 2015
Beschränkte Ausschreibung
mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
(§ 3 Abs. 3 VOL/A)
hier: Verpflegungsdienstleistungen an
der Diensthundführerschule SachsenAnhalt (DHFS) in Bad Schmiedeberg
Die Diensthundführerschule Sachsen-Anhalt (DHFS) wird zu Fortbildungs- und
Ausbildungszwecken sowie zu Dienstbesprechungen und Seminaren genutzt. Die
Teilnehmer werden im Rahmen der geltenden Vorschriften mit Speisen und Getränken
versorgt.
1. Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden und der den
Zuschlag erteilenden Stelle:
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Dezernat 22
Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau
Kontakt: beschaffung.pd-ost@polizei.
sachsen-anhalt.de
2. Art der Vergabe (§ 3 VOL/A):
Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 3 a
VOL/A)
3. Art und Umfang der Leistung:
Die Leistungsbeschreibung lehnt sich
an die zurzeit geltenden Richtlinien
für Kantinen bei Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
„Kantinenrichtlinien“ (RdErl. des MF
vom 02.05.1996, zuletzt geändert durch
RdErl. des MF vom 12.12.2007) an.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich
nicht um eine Dienstleistung handelt, bei
der der Kantinenbetrieb überwiegt. Im Rahmen der Abordnung von Lehrgangsteilnehmern an die DHFS wird diesen grundsätzlich amtlich unentgeltliche Verpflegung
gewährt. Die Abrechnung dieser Verpflegungsleistung erfolgt nicht mit den Teilnehmern, sondern mit der Auftraggeberin. Über
diese mit der Auftraggeberin unmittelbar
abzurechnende Verpflegungsleistung hinaus besteht Nachfrage an Zusatzangeboten
(insbesondere zweites Frühstück und Mittagessen) für Besucherinnen und Besucher
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Einrichtung ohne Anspruch auf amtlich unentgeltliche Verpflegung (durchschnittlich
ca. 40 Teilnehmer täglich).
Diese Zusatzleistungen werden unmittelbar
mit dem Kunden abgerechnet. Die Preise für
die Zusatzleistungen haben sich an den Preisen für die Auftraggeberin zu orientieren.
Für die Nutzung der Wirtschaftsräume wird
kein Pachtzins erhoben. Ebenso erfolgt die
Beleuchtung und Beheizung unentgeltlich.
Auch Strom und Wasser zur Zubereitung
und Kühlung der Speisen und Getränke
werden vom Verpächter unentgeltlich zur
Verfügung gestellt.
Die für die DHFS erforderliche Verpflegungsdienstleistung gliedert sich in eine tägliche
Bereitstellung von Speisen und Getränken
(z. B. Kaffee, Tee, Wasser) für die Lehrgangsteilnehmer aus dem öffentlichen
Dienst. Erwartet wird ein ansprechendes
Angebot an abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Speisen zu
angemessenen Preisen. Für das Mittagessen
müssen im Regelfall mindestens 2 Hauptgerichte zur Auswahl stehen.
Die Verpflegungsleistung ist wie folgt anzubieten: Amtlich unentgeltliche Verpflegung für
ca. 20 Teilnehmer täglich (im Jahresdurchschnitt); Verpflegungsstärke kann zwischen
15 und 50 Teilnehmern schwanken.
– Montag: Mittags- und Abendversorgung, jeweils mit Getränk
– Dienstag bis Donnerstag: Frühstück,
Mittags- und Abendversorgung, jeweils
mit Getränk; zum Frühstück sind Warmgetränke zu reichen (z. B. Kaffe und/
oder Tee)
– Freitag: Frühstück mit Getränk, Mittagsversorgung in Form eines Verpflegungsbeutels
Die Kantine ist grundsätzlich an Arbeitstagen für
– das Frühstück von 06:00 bis 08:00 Uhr
Montag bis Freitag
– das zweite Frühstück von 08:30 bis
09:45 Uhr Montag bis Freitag
– das Mittagessen von 11:30 bis 13:00 Uhr
Montag bis Freitag
– das Abendessen von 17:30 bis 18:30
Uhr Montag bis Donnerstag (01.04. bis
30.09. des Jahres), von 17:00 bis 18:30
Uhr Montag bis Donnerstag (01.10. bis
31.03. des Jahres)
geöffnet.
Während der Lehrgangspausen (4 Wochen
in den Sommermonaten Juli/August sowie
ca. 3 Wochen zum Jahreswechsel) ist eine
Verpflegung nicht erforderlich.
Die Betreiberin oder der Betreiber hat das
Recht, weitere Getränke-, Verpflegungsund sonstige Verkaufsautomaten nach Absprache mit der Verpächterin aufzustellen.
Darüber hinaus sollte der Betreiber in der
Lage sein, gelegentlich für Sonderveranstaltungen einen Catering- und Veranstaltungsservice in der Diensthundführerschule
anbieten zu können.
4. Voraussetzungen zur Leistungserbringung
Die mitzunutzenden Räumlichkeiten,
vorhandenen Einrichtungsgegenstände
und technischen Geräte für die Gewährleistung der Vollverpflegung werden
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Versorgungstrakt mit einer
Gesamtfläche von ca. 360 m2 besteht
aus: Eingangsbereich, Flur Personaleingang, Aufenthaltsraum/Büro, Sanitärbereich Personal, Lager, Küche, Verpflegungsbereich mit Essensausgabe,
Spülbereich, Speiseraum.
5. Ort der Leistungserbringung:
Diensthundführerschule Sachsen-Anhalt
Körbin-Neu 1
06905 Bad Schmiedeberg
Vor Abgabe eines Teilnahmeantrages kann
eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Anmeldungen zur Ortsbesichtigung sind an die Diensthundführerschule
in Bad Schmiedeberg (Ansprechpartner:
Frau Schaefer oder Frau Tomczak, Tel.:
034926/55-514 oder -513) zu richten.
6. Aufteilung in Lose:
nein, da aus wirtschaftlichen Gründen
auf eine Losaufteilung verzichtet wird
7. Bestimmungen über die Laufzeit
Laufzeitbeginn: 1. August 2015
Laufzeit: unbefristet
8. Tag, bis zu dem der schriftliche Teilnahmeantrag bei der im Folgenden näher
bezeichneten Stelle eingegangen sein
muss (Teilnahmefrist): bis spätestens
26. Mai 2015 15:00 Uhr
9. Anschrift der Stelle, bei der der schriftliche Teilnahmeantrag zu stellen ist, und
Form, in der Teilnahmeanträge einzureichen sind:
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Poststelle
Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau
Der schriftliche Teilnahmeantrag ist in
einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag
Verpflegungsdienstleistungen DHFS“ zu
versenden.
10. Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt wird:
5. Juni 2015
Sofern keine Angebotsaufforderung erfolgt, konnte der Teilnahmeantrag nicht
berücksichtigt werden.
11. Folgende Unterlagen zur Beurteilung
der Eignung des Bewerbers sind mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen:
– Bewerbung mit Grobkonzept
9. Mai 2015
Informationen aus dem Landkreis
– Referenzliste mit mind. 2 vergleichbaren Projekten/Referenzen (formlose
Eigenerklärung) mit Angabe des Auftragsgegenstandes, Ansprechpartner und
Telefonnummer
– Unterschriebene Eigenerklärung, dass
• über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt worden ist
• sich der Bewerber nicht in Liquidation
befindet
• im Gewerbezentralregister keine die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage
stellenden Eintragungen enthalten sind
• dass die verantwortlich handelnden
Personen des Unternehmens keine
schweren Verfehlungen begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellen
• die Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (Finanzamt und
Berufsgenossenschaft) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Arbeitnehmer ordnungsgemäß erfüllt sind sowie
• eigenbetriebliche Qualitäts-, Umweltund Hygienekontrollen durchgeführt
werden
• Hinweis: Der Auftraggeber behält sich
bei Zweifeln an der Eigenerklärung
vor, weitere Belege/Nachweise vom
Bewerber abzufordern;
oder der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine
Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates
einer durch das Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt
Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann
der Eignungsnachweis auch durch Vorlage
eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z. B.
PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der
Vergabebestimmungen angegeben worden
sein, die bei der Präqualifizierung geprüft
worden sind.
– Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestversicherungssumme je Schadensereignis:
für Personenschäden 1 Million Euro,
Sport- und Naturcamp 2015
Sommerferienlager für Kinder,
Familienurlaub, Campingplatz
Infos/Anmeldung:
Tel. 0171/169 0190 · www.Ferienanlage-Goldpunkt.de
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für Sachschäden 250.000 Euro, für Vermögensschäden 12.500 Euro oder eine
verbindliche Erklärung, dass bei Vertragsschluss eine solche Versicherung
abgeschlossen wird bzw. die Deckungsbeträge entsprechend angepasst werden.
Die Versicherungsbestätigung ist bei
Vertragsschluss vorzulegen.
12. Die ausschreibende Stelle behält sich
vor, eine begrenzte Anzahl von Bietern
zur Angebotsabgabe aufzufordern.
13. Die Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen
über nicht berücksichtigte Angebote
(§ 19 VOL/A).
14. Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren:
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345/5140
Fax: 0345/514-1115
Web: www.sachsen-anhalt.de
Impressum
Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg.
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich.
Herausgeber: Landkreis Wittenberg
Auflage: 70.300 Exemplare
Satz:
Mundschenk Druck+Medien
Mundschenkstr. 5, 06889 Luth. Wittenberg
Tel.: (03 49 20) 7 01-0, Fax: 70 11 99
[email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat
des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg,
Breitscheidstr. 3, Tel. (0 34 91) 47 94 25 (Pressestelle), 06886 Lutherstadt Wittenberg sowie der
Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die
Zweckverbände.
Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird
kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren
Haushalte des Landkreises verteilt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Mundschenk Druck+Medien
Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co.
KG, Bereich Wittenberg
Coswiger Str. 30, 06886 Luth. Wittenberg
Ansprechpartner: Olaf Richelmann
Tel.: (03 45) 1 30 10 67
Nächster Erscheinungstermin: 23. Mai 2015
Redaktionsschluss: 15. Mai 2015
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alle anderen
+ besser
Tel. 03 49 20/701-0 • www.dm-mundschenk.de
Satz • Druck • Weiterverarbeitung • Web
Reisedienst Röder
Woltersdorf 11 · 06895 Zahna-Elster · Tel. 03 49 24/80 51 52 · Fax 03 49 24/80 51 53
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Tagesreisen
05.06. Annaburg mit Rundfahrt – Erdschweinessen – Busfahrt, Kaffee und Kuchen,
geführte Rundfahrt, Erdschweinessen 59 €
15.06. Ein Seespektakel im „Meißner Blick“ –
Busfahrt, maritimes Mittagessen, Seespektakel-Programm, Kaffee u. Kuchen, Tanz 59 €
20.06. Mecklenburger Romantiktour mit Bus
und Schiff – Busfahrt, Besuch Orgelmuseum
Malchow, Mittagessen, Schiffsrundfahrt mit
59 €
Kaffee u. Kuchen
26.07. Dampferfahrt auf Saale & Unstrut mit
Buffet im Grünen – Busfahrt, Schiffsreise,
großes Buffet im Grünen während der
Schiffsfahrt, Kaffee u. Kuchen
78 €
Mehrtagesreisen
10.06.–11.06. Flusskreuzfahrt Oderberg–Stettin–
Oderberg – 1 Ü/HP
297 €
12.07.–18.07. Schweden der Inga Lindström –
6 Ü/HP
929 €
08.08.–12.08. Leinen los – Flusslandschaften
Norddeutschlands – 4 Ü/HP
669 €
29.08.–12.09. Kurreise – Polnische Ostseeküste –
Mistroy u. Henkenhagen –
14 Ü/HP
ab 799 €
19.09.–27.09. Korsika u. Sardinien – Perlen des
Mittelmeers – 8 Ü/HP
1097 €
01.11.–04.11. Musikalischer Timmendorfer Strand –
3 Ü/HP
479 €
8
Informationen aus dem Landkreis
9. Mai 2015
Einstieg in den
Vermögensaufbau.
elcome Invest
Das WorksiteW
Bank.
der Degussa
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Ko
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Depo
Degussa Bank AG
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Dessauer Straße 126
06886 Lutherstadt Wittenberg
Ihre Ansprechpartnerin: Evelin Krüger
Telefon: 03491 / 682880
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Neue Öffnungszeiten:
Mo.
10.00 - 14.30 Uhr
Di., Do.
13.00 - 18.00 Uhr
Fr.
10.00 - 14.30 Uhr