FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang 22 Öffentliche Bekanntmachung • • • Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr des Kreistages Wittenberg Mittwoch, 20.05.2015, 16:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: – öffentlicher Teil – 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschriften vom 17.03., 02.04. und 21.04.2015 – öffentlicher Teil 4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft und Verkehr am 21.04.2015 gefassten Beschlüsse 5. Einwohnerfragestunde 6. Informationen aus der Verwaltung 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses – nicht öffentlicher Teil – 8. Bestätigung der Niederschriften vom 17.03., 02.04. und 21.04.2015 – nicht öffentlicher Teil 9. Vergaben 10. Sonstiges Richter Vorsitzender Uwe Kapper im Kreistag gewürdigt Landrat überreichte Ehrennadel des Landes Im Auftrag von Ministerpräsident Reiner Haseloff überreichte Landrat Jürgen Dannenberg am 13. April zu Beginn der Sitzung des Kreistages die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt an Uwe Kapper. Der Coswiger ist seit 1978 Mitglied und seit 2000 Vorsitzender des Gehörlosenvereins Wittenberg. Von 1994 bis 2004 war er stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes der Gehörlosen und von 1996 bis 2004 stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Landesbehindertenbeirat. 9. Mai 2015 Seit Oktober 2014 arbeitet Uwe Kapper im „Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt“ mit. Das Land würdigte mit der Auszeichnung sein langjähriges ehrenamtliches Wirken für die Interessen gehörloser Menschen und sein hohes Engagement in der Vereinsarbeit. Kreisverwaltung am 15. Mai geschlossen Am Freitag, den 15. Mai 2015 bleiben die Dienststellen und nachgeordneten Einrichtungen der Kreisverwaltung Wittenberg geschlossen. Ab Montag, den 18. Mai 2015 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste und Einrichtungen der Kreisverwaltung zu den gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten zur Verfügung. Ausgabe 9 Baumaßnahme Bereich B 2 Lutherstadt Wittenberg, Hafenbrücke Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Lärmschutzwand kommt es ab dem 11. Mai 2015 bis 6. Juni 2015 zu erheblichen Verkehrsraumeinschränkungen. Der Bereich wird halbseitig gesperrt mit einer Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr aus Richtung Amtsgerichtskreuzung kommend wird an der Baustelle vorbeigeführt, der Verkehr aus Richtung Elbebrücke kommend wird über das Zentrum bzw. in Richtung Potsdam über die Dr.-Behring-Str. umgeleitet. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen. Stellenausschreibung Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr Beim Landkreis Wittenberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Baumaßnahme Bad Schmiedeberg OT Trebitz B 182 Kanal- und Straßenbau Koordinator Wirtschaftsförderung/ Tourismus Bedingt durch Straßenbauarbeiten im Bereich der B 182 Trebitz Pretzscher Str. ab Abzweig K 2024 (Merkwitz ) bis Höhe Einmündung Mühlenweg kommt es ab dem 18. Mai 2015 bis 21. August 2015 zu erheblichen Verkehrsraumeinschränkungen. Der Bereich wird für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt. Eine Umleitung über die K 2024 – Mühlenweg ist ausgeschildert. befristet bis 31. Dezember 2017 zu besetzen. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Sitzung Ausschuss Bau, Wirtschaft und Verkehr / Information Straßenbaumaßnahmen / Stellenausschreibung Seite 2 Ausschreibungen / Öffentliche Bekanntmachungen Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Stellenausschreibungen) verfügbar. Seite 3 Informationen Agentur für Arbeit/ Jobcenter Landkreis Wittenberg Seite 4 Kreisvolkshochschule / Ferienprogramm Freizeittreff „Wiesengrund“, Kindertreff Wittenberg und Gemeinsames Schülerfreizeitzentrum Gräfenhainichen Seite 6 Ausschreibung Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost 2 Amtliches aus dem Landkreis 9. Mai 2015 Öffentliche Ausschreibung Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Erstellung eines prüffähigen Konzeptes und Durchführung einer Mietwerterhebung im Landkreis Wittenberg Vergabe-Nr. Ö 31/15 L des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Immissionsschutzbehörde, zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Biogas G. & I. Lansink GbR auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Forstbehörde, zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 11 Abs. 1 des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) – Ersatzneubau des Elberadweges zwischen Stadtgrenze Dessau-Roßlau /Leiner See und BAB 9 auf bestehender Trasse Der Landkreis Wittenberg schreibt die o. g. Leistung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL aus. Nähere Einzelheiten dazu können Sie der Veröffentlichung unter www.eVergabeonline.de, im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt unter www.vergabe24.de sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de (Ausschreibungen, Ausschreibungen nach VOL) entnehmen. Öffentliche Ausschreibung Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg (Vergabe-Nr. Ö 32/15 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt die Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Nähere Einzelheiten dazu können Sie der Veröffentlichung unter www.eVergabeonline.de, im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt unter www.vergabe24.de sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de (Ausschreibungen, Ausschreibungen nach VOB) entnehmen. Öffentliche Ausschreibung Schulzentrum Bad Schmiedeberg Los 8 – Schwachstromarbeiten (Vergabe-Nr. Ö 34/15 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für den Umbau und die Sanierung des Schulzentrums in Bad Schmiedeberg erneut die Schwachstromarbeiten im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Nähere Einzelheiten dazu können Sie der Veröffentlichung unter www.eVergabeonline.de, im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt unter www.vergabe24.de sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de (Ausschreibungen, Ausschreibungen nach VOB) entnehmen. Die Biogas G. & I. Lansink GbR, Dammstraße 1 in 06901 Kemberg beantragte mit Schreiben vom 12.02.2015 beim Landkreis Wittenberg die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Erweiterung der bereits am 22.02.2012 nach Baurecht genehmigten Biogasanlage Wartenburg in 06901 Kemberg, OT Wartenburg, Gemarkung: Wartenburg, Flur: 3, Flurstück: 505. Die Antragstellerin beabsichtigt durch folgende bauliche Maßnahmen die bestehende Biogasanlage am Standort Wartenburg zu erweitern und dann erweitert zu betreiben: – Änderung der genehmigten Einsatzstoffe, – Erweiterung der Feststoffdosiertechnik um eine Zerkleinerungseinheit, – Erweiterung der genehmigten Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom und Wärme um ein zweites BHKW, – Erweiterung der Biogasanlage um einen zweiten Nachgärbehälter. Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, sodass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Genehmigungsverfahren nicht besteht. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Immissionsschutzbehörde in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4 als der zuständigen Genehmigungsbehörde im Raum A 3-18 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Um die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten. Lutherstadt Wittenberg, den 28.04.2015 Im Auftrag gez. Dietrich Der Landkreis Wittenberg plant den Ersatzneubau des Elberadweges im Teilabschnitt zwischen Stadtgrenze Dessau-Roßlau und „Forsthaus Leiner Berg“ über den Sieglitzer Berg bis zur Autobahn BAB 9. Gemäß § 3a UVPG wird bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG i. V. m. § 2 UVPG des Landes Sachsen-Anhalt festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben in den betroffenen Waldbereichen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht nicht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt, untere Forstbehörde in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4 im Raum A 3–20 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Um die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten. Lutherstadt Wittenberg, den 29.04.2015 Im Auftrag gez. Dietrich Öffentliche Bekanntmachung des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Forstbehörde zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 11 Abs. 1 des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) – Ausbau Waldweg als Deichverteidigungsweg zwischen der Ortslage Wartenburg und Beginn Naturschutzgebiet „Großer Streng“ 9. Mai 2015 Die Stadt Kemberg plant den Ausbau des vorhandenen unbefestigten Waldweges zwischen der Ortslage Wartenburg und Beginn Naturschutzgebiet „Großer Streng“ als Deichverteidigungsweg. Gemäß § 3a UVPG wird bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG i. V. m. § 2 UVPG des Landes Sachsen-Anhalt festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben in den betroffenen Waldbereichen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht nicht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt, untere Forstbehörde in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4 im Raum A 3–21 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Um die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten. Lutherstadt Wittenberg, den 30.04.2015 Im Auftrag gez. Dietrich Bekanntmachung zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) Beim Landkreis Wittenberg wurde durch den Entwässerungsbetrieb im Namen der Lutherstadt Wittenberg folgendes Gewässerausbauvorhaben angezeigt: Vorhaben: Anlage eines Hochwasserrückhaltebeckens innerhalb des Rischebaches in Wittenberg, Ortsteil Reinsdorf, Bereich Nordstraße, Gemarkung: Reinsdorf, Flur: 1, 3, 4 und 7 Vorhabensträger: Lutherstadt Wittenberg, Entwässerungsbetrieb, Heinrich-Heine-Straße 8 Amtliches aus dem Landkreis Gemäß der Anlage 1 Nr. 13.6.2 des UVPG ist für das angezeigte Gewässerausbauvorhaben die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls i. V. m. § 3c Satz 1 UVPG nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nach den Bestimmungen des UVPG hat der Landkreis Wittenberg, untere Wasserbehörde, als zuständige Behörde überschlägig geprüft, ob für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder diese unterbleiben kann. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Gewässerausbauvorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Begründung: Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sind gemäß § 3c Satz 1 UVPG die in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien zu berücksichtigen. Dabei wurde festgestellt, dass mit der Durchführung des Vorhabens keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind. Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann dadurch unterbleiben. Hinweis: Gemäß § 3a S. 3 UVPG ist die vorliegende Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Agentur für Arbeit Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe. Wer bekommt BAB? Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB? Wofür kann BAB nicht oder nur für eng begrenzte Ausnahmefälle gewährt werden? Wie funktioniert die Antragstellung? Infos dazu gibt es am 28. Mai 2015 von 15:00 bis 17:30 Uhr im BiZ Dessau-Roßlau, Seminarplatz 1, 06846 Dessau-Roßlau. Freier Zugang ohne Anmeldung! Bundesprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit Bewilligung im Jobcenter Wittenberg eingetroffen Das Bundesprogramm startete am 4. Mai und ist bis zum 30. April 2020 befristet. Mit einem Finanzvolumen von 3,5 Millionen Euro wurde der gestellte Antrag in vollem Umfang bewilligt. Mit diesem Geld können 100 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. 3 Zehn Unternehmen haben ihr Interesse bereits bekundet. Neben der finanziellen Unterstützung für die Unternehmen werden die Arbeitnehmer zu Beginn ihrer Beschäftigung intensiv durch Betreuer begleitet. Ziel ist die dauerhafte Integration über den betreuten Zeitraum hinaus. Interessierte Unternehmen können sich an die Ansprechpartner in ihrer Stadt oder an Frau Nickel im Jobcenter (Tel.: 03491/5061417) wenden. Durch individuelle Gespräche konnten Bewerber, die die Voraussetzung zur Teilnahme an dem Bundesprogramm erfüllen, gewonnen werden. Jetzt ist es Aufgabe des Jobcenters, passende Arbeitsplätze in der Region zu finden. Unterstützung erhält die Initiative durch Landrat Jürgen Dannenberg und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte im Landkreis Wittenberg. Hinweis: Auszug aus der Förderrichtlinie zum ESFBundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom 19. November 2014: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt im Rahmen dieses ESF3-Bundesprogramms Zuwendungen an Jobcenter, die für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II Perspektiven einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Die Förderung ermöglicht Jobcentern, gezielt Arbeitgeber für langzeitarbeitslose Frauen und Männer zu gewinnen. Darüber hinaus werden Qualifizierungsdefizite ausgeglichen, teilnehmende Frauen und Männer während der geförderten Beschäftigung intensiv betreut und die Beschäftigungsverhältnisse auf diese Weise nachhaltig stabilisiert. Anfängliche Minderleistungen der Arbeitnehmer werden den Arbeitgebern mittels Lohnkostenzuschüssen ausgeglichen. Die Förderung soll einen Beitrag zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit leisten und liegt im erheblichen Interesse des Bundes. Das Programm trägt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 und gemäß dem Operationellen Programm des Bundes zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei und zielt auf die ausgewogene Förderung von leistungsberechtigten Frauen und Männern. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern wird im Zuge aller Aktivitäten des Programms in Planung, Umsetzung und Evaluation besonders berücksichtigt (Gender Mainstreaming). In jedem Bereich und auf allen Ebenen werden die Ausgangsbedingungen und deren Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt, um auf das Ziel einer Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern hinzuwirken.“ 4 Informationen aus dem Landkreis Bildungszentrum Lindenfeld 14:00 –17:15 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Falkstraße 83 · 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon (0 34 91) 41 81-0 · Fax (0 34 91) 41 81-10 [email protected] · www.bzl-wb.de Wie chronische Beschwerden aus psychosomatischer Sicht entstehen Kurs-Nr.: 5A66256, Beginn: Di, 12.05.2015, 18:00–21:15 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Besucherservice Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Kreismedienstelle Wittenberg Durch das Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW – Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Lutherstadt Wittenberg Mathe-Abi: Fit ins letzte Schuljahr NEU Kurs-Nr.: 5A68233, Beginn: Mo, 17.08.2015, 10:00–13:15 Uhr, 5 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Kemberg Pastellmalerei Kurs-Nr.: 5A25050, Beginn: Di, 09.06.2015, 17:00–18:30 Uhr, 5 x 2 UE (Di); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5 Tiefdruck auf Pappe Kurs-Nr.: 5B25128, Beginn: Mo, 01.06.2015, 18:30–20:45 Uhr, 3 x 3 UE (Mo); Sekundarschule Kemberg, Unterrichtsraum, Sonnenberg-Presse, Burgstraße 13, Werkstatt für Buchkunst und Hochdruck Keramikstelen – Gartendekoration mit Lieblingsmotiv Kurs-Nr.: 5A26055, Beginn: Mo, 01.06.2015, 18:00–20:15 Uhr, 5 x 3 UE (Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5 Ayurvedischer Ernährungs- und Entspannungsabend Kurs-Nr.: 5B37111, Beginn: Do, 28.05.2015, 17:00–20:45 Uhr, 1 x 5 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18 Workshop: Yoga – nur Körperhaltungen oder doch viel mehr? Kurs-Nr.: 5A31008, Beginn: Sa, 30.05.2015, 10:00–13:00 Uhr, 2 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 12 Excel – Zahlen und Tabellen im Griff Kurs-Nr.: 5A51219, Beginn: Do, 28.05.2015, 18:00–21:15 Uhr, 8 x 4 UE (Do/Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17 Smartphone – das moderne Handy (Kompaktseminar für Senioren/Anfänger) Kurs-Nr.: 5A51269, Beginn: Mo, 08.06.2015, 08:30–11:45 Uhr, 4 x 4 UE (Mo–Do); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17 Bilanzierung Kurs-Nr.: 5A56225, Beginn: Mi, 10.06.2015, 18:00–21:15 Uhr, 15 x 4 UE (Mo/Mi); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Computer-Grundkurs für Senioren mit eigenem Laptop Kurs-Nr.: 5B51252, Beginn: Mo, 18.05.2015, 10:00–12:30 Uhr, 6 x 3 UE (nicht am 25.05.2014); SALUS gGmbH, Kinderheim Pretzsch, Seminarraum „Konferenz zur Elbe“ Coswig (Anhalt) „Grüne Küche“ Kurs-Nr.: 5G37139, Beginn: Do, 28.05.2015, 18:00–21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Hauswirtschaftsraum 9. Mai 2015 Montag, 18.05.2015 bunte Muffins für das Picknick am Dienstag backen, Blüten und große Schmetterlinge bemalen und bekleben für 0,50 € bis 3,00 € Dienstag, 19.05.2015 Stadtrallye – Ausflug ins Jessener Stadtgebiet mit Hinweisen, die von einer Station zur nächsten führen, jeweils mit kleinen Überraschungen, wir starten 10:00 Uhr, gegen 15:00 Uhr sind wir im Freizeittreff zurück und ihr könnt dann das offene freie Angebot weiter nutzen Mittwoch, 20.05.2015 Spielmobil mit Hüpfkissen und interessanten Spielgeräten vom Kindertreff Wittenberg und Bodos Eismobil kommt gegen 15:30 Uhr Donnerstag, 21.05.2015 Brennball, Zwei-Felder-Ball und Spiele-Lotto mit kleinen Preisen, gegen 15:00 Uhr kommt Bodos Eismobil Freitag, 22.05.2015 Weiterbasteln und Fertigstellen der Blüten und Schmetterlinge für 0,50 € bis 3,00 € Wer hat Lust auf Einzel- und Wettspiele am Nachmittag? Es gibt kleine Überraschungen für die drei ersten Plätze! Außerdem könnt ihr jeden Tag das offene freie Angebot im Haus und auf dem Außengelände nutzen. Ihr habt eine große Auswahl an Spiel-, Sport- und Gestaltungsmöglichkeiten. Kleine Snacks und Getränke könnt ihr zwischendurch mit einem geringen Entgelt kaufen. Viel Spaß in den Pfingstferien! Euer Freizeittreff-Team Kindertreff Vortrag im Wittenberger Planetarium Am Freitag, den 29.05.2015 findet um 19:00 Uhr im Planetarium, im Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83 in Lutherstadt Wittenberg, ein Vortrag zum aktuellen Sternenhimmel statt. Der Eintritt kostet 3 Euro pro Person. Voranmeldungen werden vom Kreismedienzentrum unter 03491/4181-41 entgegengenommen. Abendkasse ist möglich. Hallo liebe Besucher des Kindertreffs, in den Pfingstferien ist der Kindertreff von 10:00 bis 18:00 Uhr für euch durchgehend geöffnet. Mittags haben wir Sandwichs und Würstchen im Angebot. Freizeittreff „Wiesengrund“ Montag, 18.05.2014 10:00–12:00 Uhr „Wir basteln Traumfänger mit euch“ Am Nachmittag: 15:00–16:00 Uhr „Schnupperkurs Tanzen mit Carola Meissner“ Vom Burn-out zur Work-Life-Balance NEU Kurs-Nr.: 5A59200, Beginn: Mo, 15.06.2015, 08:30–16:00 Uhr, 5 x 8 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Ganztagsbetreuung: 09:00–18:00 Uhr Essenbestellung einen Tag im Voraus Für 3,00 €; ohne Mittagessen von 09:00 bis 12:00 und 13:00–18:00 Uhr LRS – Diagnostik und Anfangsmethoden – ein Seminar für Eltern und Lehrer NEU Kurs-Nr.: 5A66234, Beginn: Di, 09.06.2015, Hallo liebe Mädchen und Jungen, hier könnt ihr unsere Angebote für die Pfingstferien erfahren. Für die großen und kleinen Besucher stehen täglich zahlreiche Spiel- und Bastelangebote zur Verfügung. Außerdem gibt es jeden Tag ein besonderes Angebot: Dienstag, 19.05.2014 10:00–12:00 Uhr „Wir gestalten Encaustic-Bilder mit euch“ Wachsmaltechnik wieder neu entdeckt! 9. Mai 2015 Mittwoch, 20.05.2014 10:00–12:00 Uhr „Lotto-Veranstaltung mal anders – Spiel & Spaß für Groß und Klein“. Auch als Gruppenveranstaltung möglich, Anmeldung erbeten. Donnerstag, 21.05.2014 10:00–12:30 Uhr Wir kochen draußen eine Gemüsesuppe mit Küchenkräutern aus eigenem Anbau. Wer schneidet, rührt, deckt den Tisch und verkostet mit uns die selbst hergestellte Suppe? (0,80 € pro Portion) Anmeldung bis 19.05.2015 erforderlich. Freitag, 22.05.2014 10:00–14:00 Uhr „Das Spielmobil des Landkreises lädt euch ein“. Nach Spiel und sportlicher Bewegung könnt ihr euch bei Grillwurst und Limo stärken! (0,60 €/0,20 €) Das Team des Kindetreffs Wittenberg wünscht allen ein schönes Pfingstfest! GFZ Gräfenhainichen In den Pfingstferien hat das Gemeinsame Freizeitzentrum Gräfenhainichen vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 jeweils von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Für Kinder unter 14 Jahren enden die Angebote bereits um 18:00 Uhr. Der offene Bereich des Freizeitzentrums mit dem Jugend-Café, Billard, Darts, Airhockes, Fußballkicker, Tischtennis und der Kreativraum stehen unseren Besuchern zur Verfügung. Folgende Veranstaltungen sind außerdem noch geplant: Montag, 18.05., ab 13:00 Uhr Sport- und Spieletag • Tischtennis, Darts und Shuffleboard mit kleinen Preisen Dienstag, 19.05., ab 10:00 Uhr Kochen und Backen • Kräppelchen und russische Küche Eine Anmeldung ist erforderlich. Teilnehmerbeitrag 2,50 € pro Pers. Mittwoch, 20.05., ab 13:00 Uhr Sport- und Tanztag • Volleyballspielen im Außenbereich • Tanzpaarwettbewerb im GFZ – „Wer hat die flotteste Sohle?“ Donnerstag, 21.05., ab 13:00 Uhr Basteltag • Kreatives Gestalten mit Tonmaterialien • Tolle Taschen aus Tapete selbst gemacht • Eulen-Basteln Freitag, 22.05., ab 13:00 Uhr Grillen und Chillen • Ausklang der Ferienwoche mit Singstar, X Box und Nintendo • Bratwurst vom Grill im Außenbereich (1,00 €) Informationen aus dem Landkreis Reso-Witt e. V. Umzug und „Tag der offenen Tür“ der Familienhelfer des Reso-Witt e. V. Ab dem 11.05.2015 sind die Mitarbeiter/ -innen des Sachgebietes „Hilfen zur Erziehung“ (Familienhelfer, Erziehungsbeistände, Schlichter, weitere Gruppen- und Spezialangebote) nach dem erfolgten Umzug in den neuen Büroräumlichkeiten in der Lutherstraße 13, Wittenberg zu erreichen. Einen Überblick über die Angebote und unveränderte telefonische Erreichbarkeit erhalten Sie auf der Homepage www.reso-witt.de. Am 22.05. findet in den neuen Räumlichkeiten in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr ein „Tag der offenen Tür“ statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, mit uns bei einer Tasse Kaffee ins Gespräch zu kommen. Reso-Witt e. V. Große Bruchstraße 17 06886 Luth. Wittenberg WittenbergKultur e. V. 2. Aktionswochenende zu CranachCity „Cranachs Garten“ widmet sich Pflanzen und Blumen aus dem Kontext der Malerwerkstatt 5 Begleitend zum Wittenberger Maiblumenfest erwartet die Besucher der Lutherstadt am 16. und 17.05. eine Reihe von Veranstaltungen rund um das Thema Pflanzen. Passend zum Frühlingsbeginn wird im Garten der Schlossstraße 1 ein Schaubeet eröffnet, das verschiedene Pflanzen aus dem Kontext der Cranach-Werkstatt vorstellt. Auf den Bildern der Wittenberger Meister sind eine Reihe von Pflanzen mit spezieller Symbolik zu finden. Aber auch in der familieneigenen Apotheke und dann und wann auch in der Malerwerkstatt fanden Pflanzen als Arzneimittel bzw. Farbstoffe, Bildträger oder Bindemittel Verwendung. Am Samstagmittag, 16.05., um 12:00 Uhr werden zur Eröffnung von „Cranachs Garten“ in Kurzvorträgen diese Bereiche genauer erläutert. Es sprechen u. a. die Apothekerin der LucasCranach-Apotheke, Birgit Biernoth, sowie der Kirchenmeister der Stadtkirche St. Marien, Bernhard Naumann. Am Nachmittag 15:00 Uhr sowie am Sonntag, 17.05. 13:00 Uhr können Wissbegierige bei einer Führung durch die Stadtkirche noch Weiteres zur Symbolik der Pflanzen in Cranachs Kirche erfahren. Wer selbst lieber aktiv werden möchte, hat dazu am Samstag, 16.05. von 14:00 bis 18:00 Uhr in der mobilen Druckwerkstatt des Malerei- und Grafikvereins auf dem Marktplatz Gelegenheit, oder bei einem der Workshops der Historischen Farbenküche an beiden Tagen jeweils 10:00 bzw. 15:00 Uhr in der Jüdenstraße 5. 16.05.2015 12:00 Uhr: Eröffnung von „Cranachs Garten“ (Cranach-Hof, Schlossstr. 1) 14:00–18:00 Uhr: Mobile Druckwerkstatt des Malerei- und Grafikvereins (Marktplatz) 15:00 Uhr: Führung „Die Symbolik der Pflanzen in Cranachs Kirche“ (Stadtkirche) 10:00 und 15:00 Uhr: Workshop in der Historischen Farbenküche (Jüdenstraße 5) 17:00 Uhr: Celebrate Life – Sandmalerei mit Frauke Menger (Malsaal, Schlossstr. 1) 19:30 Uhr: Musikalisch-literarischer Salon (Malsaal, Cranach-Hof, Schlossstr. 1) Einen künstlerischen Höhepunkt des Wochenendes bieten die Vorführungen der Sandmalerin Frauke Menger am 16.05. um 17:00 Uhr und am 17.05. um 15:00 Uhr im Malsaal des Cranach-Hofs in der Schlossstr. 1. Mit feinem Sand und einem Glastisch zaubert die Künstlerin kurze Geschichten auf die Leinwand. Diese innovative Art der audiovisuellen Bühnenperformance verbindet den Anspruch von bildender Kunst und stimmungsvoller Musik in einer fantasiereichen Inszenierung. Durch sich ständig verändernde Motive erschafft die Künstlerin immer wieder neue Bildebenen und raffinierte Metamorphosen. Karten sind erhältlich bei der Tourist-Information Wittenberg und an der Abendkasse (Kinder bis 14 Jahre frei). 17.05.2015 10:00 und 15:00 Uhr: Workshop in der Historischen Farbenküche (Jüdenstraße 5) 13:00 Uhr: Führung „Die Symbolik der Pflanzen in Cranachs Kirche“ (Stadtkirche) 15:00 Uhr: Celebrate Life – Sandmalerei mit Frauke Menger (Malsaal, Schlossstr. 1) Der Samstagabend bietet darüber hinaus einen weiteren Höhepunkt mit dem Musikalisch-literarischen Salon „Maiglöckchen und die Blümchen – Rosen, Nelken und Narzissen“ um 19:30 Uhr im Malsaal des Cranach-Hofs in der Schlossstr. 1. Die Sopranistin Ute Beckert bietet zur Klavierbegleitung Lieder, Märchen und Gedichte. Auch hierfür sind die Eintrittskarten an der Abendkasse erhältlich. 6 Informationen aus dem Landkreis 9. Mai 2015 Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 3 VOL/A) hier: Verpflegungsdienstleistungen an der Diensthundführerschule SachsenAnhalt (DHFS) in Bad Schmiedeberg Die Diensthundführerschule Sachsen-Anhalt (DHFS) wird zu Fortbildungs- und Ausbildungszwecken sowie zu Dienstbesprechungen und Seminaren genutzt. Die Teilnehmer werden im Rahmen der geltenden Vorschriften mit Speisen und Getränken versorgt. 1. Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden und der den Zuschlag erteilenden Stelle: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Dezernat 22 Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau Kontakt: beschaffung.pd-ost@polizei. sachsen-anhalt.de 2. Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 3 a VOL/A) 3. Art und Umfang der Leistung: Die Leistungsbeschreibung lehnt sich an die zurzeit geltenden Richtlinien für Kantinen bei Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt „Kantinenrichtlinien“ (RdErl. des MF vom 02.05.1996, zuletzt geändert durch RdErl. des MF vom 12.12.2007) an. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Dienstleistung handelt, bei der der Kantinenbetrieb überwiegt. Im Rahmen der Abordnung von Lehrgangsteilnehmern an die DHFS wird diesen grundsätzlich amtlich unentgeltliche Verpflegung gewährt. Die Abrechnung dieser Verpflegungsleistung erfolgt nicht mit den Teilnehmern, sondern mit der Auftraggeberin. Über diese mit der Auftraggeberin unmittelbar abzurechnende Verpflegungsleistung hinaus besteht Nachfrage an Zusatzangeboten (insbesondere zweites Frühstück und Mittagessen) für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung ohne Anspruch auf amtlich unentgeltliche Verpflegung (durchschnittlich ca. 40 Teilnehmer täglich). Diese Zusatzleistungen werden unmittelbar mit dem Kunden abgerechnet. Die Preise für die Zusatzleistungen haben sich an den Preisen für die Auftraggeberin zu orientieren. Für die Nutzung der Wirtschaftsräume wird kein Pachtzins erhoben. Ebenso erfolgt die Beleuchtung und Beheizung unentgeltlich. Auch Strom und Wasser zur Zubereitung und Kühlung der Speisen und Getränke werden vom Verpächter unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die für die DHFS erforderliche Verpflegungsdienstleistung gliedert sich in eine tägliche Bereitstellung von Speisen und Getränken (z. B. Kaffee, Tee, Wasser) für die Lehrgangsteilnehmer aus dem öffentlichen Dienst. Erwartet wird ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Speisen zu angemessenen Preisen. Für das Mittagessen müssen im Regelfall mindestens 2 Hauptgerichte zur Auswahl stehen. Die Verpflegungsleistung ist wie folgt anzubieten: Amtlich unentgeltliche Verpflegung für ca. 20 Teilnehmer täglich (im Jahresdurchschnitt); Verpflegungsstärke kann zwischen 15 und 50 Teilnehmern schwanken. – Montag: Mittags- und Abendversorgung, jeweils mit Getränk – Dienstag bis Donnerstag: Frühstück, Mittags- und Abendversorgung, jeweils mit Getränk; zum Frühstück sind Warmgetränke zu reichen (z. B. Kaffe und/ oder Tee) – Freitag: Frühstück mit Getränk, Mittagsversorgung in Form eines Verpflegungsbeutels Die Kantine ist grundsätzlich an Arbeitstagen für – das Frühstück von 06:00 bis 08:00 Uhr Montag bis Freitag – das zweite Frühstück von 08:30 bis 09:45 Uhr Montag bis Freitag – das Mittagessen von 11:30 bis 13:00 Uhr Montag bis Freitag – das Abendessen von 17:30 bis 18:30 Uhr Montag bis Donnerstag (01.04. bis 30.09. des Jahres), von 17:00 bis 18:30 Uhr Montag bis Donnerstag (01.10. bis 31.03. des Jahres) geöffnet. Während der Lehrgangspausen (4 Wochen in den Sommermonaten Juli/August sowie ca. 3 Wochen zum Jahreswechsel) ist eine Verpflegung nicht erforderlich. Die Betreiberin oder der Betreiber hat das Recht, weitere Getränke-, Verpflegungsund sonstige Verkaufsautomaten nach Absprache mit der Verpächterin aufzustellen. Darüber hinaus sollte der Betreiber in der Lage sein, gelegentlich für Sonderveranstaltungen einen Catering- und Veranstaltungsservice in der Diensthundführerschule anbieten zu können. 4. Voraussetzungen zur Leistungserbringung Die mitzunutzenden Räumlichkeiten, vorhandenen Einrichtungsgegenstände und technischen Geräte für die Gewährleistung der Vollverpflegung werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Versorgungstrakt mit einer Gesamtfläche von ca. 360 m2 besteht aus: Eingangsbereich, Flur Personaleingang, Aufenthaltsraum/Büro, Sanitärbereich Personal, Lager, Küche, Verpflegungsbereich mit Essensausgabe, Spülbereich, Speiseraum. 5. Ort der Leistungserbringung: Diensthundführerschule Sachsen-Anhalt Körbin-Neu 1 06905 Bad Schmiedeberg Vor Abgabe eines Teilnahmeantrages kann eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Anmeldungen zur Ortsbesichtigung sind an die Diensthundführerschule in Bad Schmiedeberg (Ansprechpartner: Frau Schaefer oder Frau Tomczak, Tel.: 034926/55-514 oder -513) zu richten. 6. Aufteilung in Lose: nein, da aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Losaufteilung verzichtet wird 7. Bestimmungen über die Laufzeit Laufzeitbeginn: 1. August 2015 Laufzeit: unbefristet 8. Tag, bis zu dem der schriftliche Teilnahmeantrag bei der im Folgenden näher bezeichneten Stelle eingegangen sein muss (Teilnahmefrist): bis spätestens 26. Mai 2015 15:00 Uhr 9. Anschrift der Stelle, bei der der schriftliche Teilnahmeantrag zu stellen ist, und Form, in der Teilnahmeanträge einzureichen sind: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Poststelle Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau Der schriftliche Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Verpflegungsdienstleistungen DHFS“ zu versenden. 10. Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt wird: 5. Juni 2015 Sofern keine Angebotsaufforderung erfolgt, konnte der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. 11. Folgende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: – Bewerbung mit Grobkonzept 9. Mai 2015 Informationen aus dem Landkreis – Referenzliste mit mind. 2 vergleichbaren Projekten/Referenzen (formlose Eigenerklärung) mit Angabe des Auftragsgegenstandes, Ansprechpartner und Telefonnummer – Unterschriebene Eigenerklärung, dass • über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist • sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet • im Gewerbezentralregister keine die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellenden Eintragungen enthalten sind • dass die verantwortlich handelnden Personen des Unternehmens keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellen • die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Finanzamt und Berufsgenossenschaft) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Arbeitnehmer ordnungsgemäß erfüllt sind sowie • eigenbetriebliche Qualitäts-, Umweltund Hygienekontrollen durchgeführt werden • Hinweis: Der Auftraggeber behält sich bei Zweifeln an der Eigenerklärung vor, weitere Belege/Nachweise vom Bewerber abzufordern; oder der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z. B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. – Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestversicherungssumme je Schadensereignis: für Personenschäden 1 Million Euro, Sport- und Naturcamp 2015 Sommerferienlager für Kinder, Familienurlaub, Campingplatz Infos/Anmeldung: Tel. 0171/169 0190 · www.Ferienanlage-Goldpunkt.de 7 für Sachschäden 250.000 Euro, für Vermögensschäden 12.500 Euro oder eine verbindliche Erklärung, dass bei Vertragsschluss eine solche Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Deckungsbeträge entsprechend angepasst werden. Die Versicherungsbestätigung ist bei Vertragsschluss vorzulegen. 12. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine begrenzte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufzufordern. 13. Die Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). 14. Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345/5140 Fax: 0345/514-1115 Web: www.sachsen-anhalt.de Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: 70.300 Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, 06889 Luth. Wittenberg Tel.: (03 49 20) 7 01-0, Fax: 70 11 99 [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. (0 34 91) 47 94 25 (Pressestelle), 06886 Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Wittenberg Coswiger Str. 30, 06886 Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Olaf Richelmann Tel.: (03 45) 1 30 10 67 Nächster Erscheinungstermin: 23. Mai 2015 Redaktionsschluss: 15. Mai 2015 anders als alle anderen + besser Tel. 03 49 20/701-0 • www.dm-mundschenk.de Satz • Druck • Weiterverarbeitung • Web Reisedienst Röder Woltersdorf 11 · 06895 Zahna-Elster · Tel. 03 49 24/80 51 52 · Fax 03 49 24/80 51 53 www.roederreisen.de [email protected] Tagesreisen 05.06. Annaburg mit Rundfahrt – Erdschweinessen – Busfahrt, Kaffee und Kuchen, geführte Rundfahrt, Erdschweinessen 59 € 15.06. Ein Seespektakel im „Meißner Blick“ – Busfahrt, maritimes Mittagessen, Seespektakel-Programm, Kaffee u. Kuchen, Tanz 59 € 20.06. Mecklenburger Romantiktour mit Bus und Schiff – Busfahrt, Besuch Orgelmuseum Malchow, Mittagessen, Schiffsrundfahrt mit 59 € Kaffee u. Kuchen 26.07. Dampferfahrt auf Saale & Unstrut mit Buffet im Grünen – Busfahrt, Schiffsreise, großes Buffet im Grünen während der Schiffsfahrt, Kaffee u. Kuchen 78 € Mehrtagesreisen 10.06.–11.06. Flusskreuzfahrt Oderberg–Stettin– Oderberg – 1 Ü/HP 297 € 12.07.–18.07. Schweden der Inga Lindström – 6 Ü/HP 929 € 08.08.–12.08. Leinen los – Flusslandschaften Norddeutschlands – 4 Ü/HP 669 € 29.08.–12.09. Kurreise – Polnische Ostseeküste – Mistroy u. Henkenhagen – 14 Ü/HP ab 799 € 19.09.–27.09. Korsika u. Sardinien – Perlen des Mittelmeers – 8 Ü/HP 1097 € 01.11.–04.11. Musikalischer Timmendorfer Strand – 3 Ü/HP 479 € 8 Informationen aus dem Landkreis 9. Mai 2015 Einstieg in den Vermögensaufbau. elcome Invest Das WorksiteW Bank. der Degussa s nlose e t s Ko t! Depo Degussa Bank AG Bank-Shop SKW Stickstoffwerke Piesteritz Dessauer Straße 126 06886 Lutherstadt Wittenberg Ihre Ansprechpartnerin: Evelin Krüger Telefon: 03491 / 682880 Fax: 03491 / 682883 E-Mail: [email protected] Weitere interessante Angebote finden Sie unter lp.degussa-bank.de/worksitewelcome Hierbei handelt es sich um Werbung gemäß § 31 Abs. 2 WpHG. Stand: 01.01.2015 – ohne unser Obligo. Neue Öffnungszeiten: Mo. 10.00 - 14.30 Uhr Di., Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 10.00 - 14.30 Uhr
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