- IHK

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Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK (m/w)
IHK-Aufstiegslehrgang
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Als Technischer Betriebswirt IHK stehen Sie an der Spitze der beruflichen IHKWeiterbildung (Seite 2) und empfehlen sich für das mittlere und obere Management.
Laut der IHK-Weiterbildungserfolgsumfrage von 2014 haben über 80% aller Technischen
Betriebswirte nach der Prüfung eine höhere Position oder einen größeren
Verantwortungs- und Aufgabenbereich. (Seite 6)
Bei fast 70 % der Befragten der IHK-Umfrage (Seite 6) hat die IHK-Aufstiegsweiterbildung
zur finanziellen Verbesserung geführt.
Bereits die IHK-Meister-Stufe (Industriemeister, Wirtschaftsfachwirte, etc.) ist im
Deutschen (DQR) und im Europäischen (EQR) Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 (wie
der akademische Bachelor) zugeordnet. Der Betriebswirt ist eine berufliche Stufe höher.
Prüfung und Lehrgang sind modular gestaltet.
Der Aufstiegslehrgang ist förderfähig nach dem „Meister-BAföG“ (Seite 4).
Nach Bestehen der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung (bundeseinheitliche Regelung)
führen Sie die Bezeichnung „Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK“.
Unsere Leistungen für Ihren Erfolg
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WLAN kostenfrei für alle unsere Kunden in den IHK-Akademien
Parkplatz kostenfrei vor der Tür oder ganz in der Nähe
IHK-Aufstiegslehrgang kostenfrei wiederholen (Seite 6)
IHK-Teilnehmerausweis für Aufstiegslehrgänge
IHK-Textbände (auch digital) exklusive nur für unsere Kunden
Karriereberatung, Lehrgangsbetreuung und -begleitung
Top-Ausstattung
Dozenten-Qualitätsmanagement
Qualitätsstandards nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV
5 Standorte – immer in Ihrer Nähe
Professionell in der Weiterbildung seit mehr als 26 Jahren
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IHK-Aufstiegslehrgänge – Bedeutung
Die klassische berufliche Karriereleiter besteht aus drei Stufen:
3. Stufe = IHK-Betriebswirte
2. Stufe = IHK-Meister oder
IHK-Fachwirte/
Fachkaufleute
1. Stufe = Berufsausbildung
Den "Aufstieg" von einer Stufe zur nächsten erreicht man durch das Bestehen der jeweiligen
öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung. Deshalb werden Vorbereitungslehrgänge zu diesen IHKPrüfungen kurz "Aufstiegslehrgänge" genannt. Alternativ werden für diese Lehrgänge auch
die Bezeichnungen "Vorbereitungslehrgang", "Prüfungslehrgang", "Fortbildungslehrgang"
oder "Lehrgang zur IHK-Prüfung" benutzt.
Unsere Aufstiegslehrgänge zeichnen sich dadurch aus, dass sie über 500
Unterrichtsstunden (je 45 Min.) umfassen und Meister-BAföG (Seite 4) fähig sind. Das heißt, je
nach Ihren Voraussetzungen erhalten Sie nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu knapp 50%.
Die IHK-Meister-Stufe (Industriemeister, Wirtschaftsfachwirte, Handelsfachwirte, technische
Fachwirte, etc.) sind im Deutschen (DQR) und im Europäischen (EQR) Qualifikationsrahmen
auf Niveau 6 (wie der akademische Bachelor) zugeordnet.
Weitere Infos unter www.dqr.de.
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Inhalt
I.
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozesse
1. Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
2. Rechnungswesen
3. Finanzierung und Investition
4. Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
II.
Management und Führung
1. Organisation und Unternehmensführung
2. Personalmanagement
3. Informations- und Kommunikationstechniken
III.
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare
technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung
zum Techniker nachweist
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) nachweist
oder
weitere Zulassungsvoraussetzungen siehe Prüfungsverordnung § 2 (Anhang)
Ziel
Nach erfolgreichem Abschluss der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung sind Sie nach dem
Berufsbildungsgesetz berechtigt, die Bezeichnung „Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK“
zu führen.
Umfang
ca. 620 Unterrichtseinheiten
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Kosten
Lehrgang
+ Lernmaterial
+ Prüfungsgebühr
3.850,00 EUR
ca. 490,00 EUR
720,00 EUR
Zahlungsmöglichkeiten
monatlicher Bankeinzug
ca. 255,00 EUR
Jahresrechnung
Finanzielle Förderung
Meister-BAföG
Nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG – Meister-BAföG) sind die beruflichen
Aufstiegsfortbildungen förderungswürdig anerkannt. Für die Lehrgangskosten und die
Prüfungsgebühren werden derzeit ca. 30,5 % durch Zuschuss und der Rest als
zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieser ist einkommens- und vermögensunabhängig. Bei
bestandener Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen auf
Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Die
Förderanträge sind an Ihr Landratsamt zu richten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info und
www.ihkrt.de/foerderung
Lehrgangskosten bei Inanspruchnahme von Meister-BAföG
- ohne KfW-Darlehen
- mit KfW-Darlehen
ca. 2.675,00 EUR * **
ca. 2.006,00 EUR ***
Begabtenförderung
Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und
 Sie Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei
mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben
oder
 Sie bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei
gekommen sind
oder
 Sie Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers
oder der Berufsschule nachweisen,
können Sie die Begabtenförderung in Anspruch nehmen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von
mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend
gemeldet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.sbb-stipendien.de und
www.ihkrt.de/foerderung
QMD20150316 - TechnischerBetriebswirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 4 von 10
Lehrgangsort Reutlingen
IHK-Akademie Reutlingen
Allmendstr. 7
72770 Reutlingen
Adresse für Navigationsgeräte:
Allmendstraße 7
72127 Kusterdingen
Berufsbegleitend
Start: 13. November 2015
Ende: März 2017
Vollzeit
Start: 28. September 2015
Ende: Februar 2016
Unterrichtszeiten:
freitags 14:00 bis 19:00 Uhr und
samstags 08:00 bis 13:00 Uhr
Unterrichtszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Roland Seel
Lehrgangsbetreuer Technischer Betriebswirt IHK
Telefon 07121 201-282
Fax 07121 201-4282
E-Mail [email protected]
www.reutlingen.ihk.de/weiterbildung
Lehrgangsort Albstadt
IHK-Akademie Albstadt
Goethestr. 98
72461 Albstadt
Berufsbegleitend
Start: 13. November 2015
Ende: März 2017
Vollzeit
Start: 28. September 2015
Ende: Februar 2016
Unterrichtszeiten:
freitags 14:00 bis 19:00 Uhr und
samstags 08:00 bis 13:00 Uhr
Unterrichtszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartnerin
Karin Walter
Lehrgangsbetreuerin Technischer Betriebswirt IHK
Telefon 07432 9788-310
Fax 07432 9788-4310
E-Mail [email protected]
www.reutlingen.ihk.de/weiterbildung
QMD20150316 - TechnischerBetriebswirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 5 von 10
IHK-Umfrage 2014
Jährlich absolvieren rund 50.000 Personen bei den Industrie- und Handelskammern
(IHKs) eine Prüfung der Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
zum Beispiel zum Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt. Zum achten Mal
wurden über 10.000 Teilnehmer, diesmal der Prüfungsjahrgänge 2008 bis 2013, nach ihren
Motiven und Zielen für die Weiterbildung sowie ihren anschließenden Karriereweg
befragt.
Die kompletten Umfrageergebnisse finden Sie unter: www.dihk.de
IHK-Aufstiegslehrgang kostenfrei wiederholen
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Wenn Sie mindestens 80 % des kostenlos wiederholbaren Aufstiegslehrganges bei der
IHK-Akademie Reutlingen oder Albstadt besucht und die Kosten des
Aufstiegslehrganges zur Gänze bezahlt haben.
Wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung angetreten sind und diese nicht
bestanden haben.
Wenn der kostenlose Wiederholungslehrgang spätestens 12 Monate ab Datum der
Prüfung beginnt.
Wenn der entsprechende Aufstiegslehrgang wieder stattfindet und ein Teilnehmerplatz
frei ist. Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für alle anderen
Lehrgangsinteressenten. Nicht kostenlos sind eventuell erforderliche neue
Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial.
Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Aufstiegslehrgang nicht mehr
angeboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Wiederholung.
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck (auch online), formlos schriftlich, per Fax und
per E-Mail bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen (IHK) vorzunehmen. Die
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ausnahme: Vorgezogene
Anmeldungen; z.B. Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen).
Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze
frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die IHK die Anmeldung
schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Eine Rechnung gilt als Bestätigung.
2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Entgelt für Kurzzeitlehrgänge (bis zu 60
Unterrichtsstunden) unabhängig von Leistungen Dritter bis zu Beginn der Veranstaltung zu
entrichten.
Das Entgelt für Langzeitlehrgänge (über 60 Unterrichtsstunden) mit einer Dauer von bis zu 4
Wochen, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin stets bis zum Beginn der Veranstaltung zu
zahlen.
Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von über 4 Wochen und mehr als 100
Unterrichtsstunden erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus. Die Zahlung in
monatlichen Teilbeträgen ist möglich. Hierzu ist die Einwilligung des Teilnehmers/der
Teilnehmerin notwendig, die Teilbeträge von seinem/ihrem Konto durch die IHK einziehen zu
lassen. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit zwei oder mehr Teilbeträgen in Verzug
sein, hat die IHK das Recht sofort den Gesamtbetrag zu verlangen. Wenn Dritte die
Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin übernehmen ändert dies nichts am
ausschließlichen Vertragsverhältnis zwischen der IHK und dem Teilnehmer/der
Teilnehmerin, insbesondere an dessen Verpflichtung zur fristgerechten Bezahlung.
Lernmittel, Tests und Prüfungen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde, gesondert berechnet.
3. Lehrgangsentgelt
Eine Erhöhung des Lehrgangsentgelts wird die IHK mit der schriftlichen Anmeldebestätigung
mitteilen. Der Weiterbildungsvertrag wird in diesem Fall erst mit Bestätigung des
Teilnehmers/der Teilnehmerin rechtsverbindlich, es sei denn, die Erhöhung ist unerheblich
und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zumutbar.
4. Rücktritt
Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 3 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er/sie danach zurück, wird eine
Kostenpauschale von 125,00 Euro fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin
gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein
vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist
ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist
der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich.
Kurzzeitlehrgänge mit bis zu 60 Unterrichtsstunden und Info-Veranstaltungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Tritt er/sie danach zurück, wird eine Kostenpauschale von 50,00 Euro (bei InfoVeranstaltungen 25,00 Euro) fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt
der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
QMD20150316 - TechnischerBetriebswirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 7 von 10
Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist
ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist
der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich.
5. Kündigung
Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen
erstmals zum Ende der ersten zwölf Wochen seit Veranstaltungsbeginn mit einer Frist von 6
Wochen kündigen. Nach Ablauf der ersten zwölf Wochen kann er/sie mit einer Frist von vier
Wochen zum Ende der nächsten zwölf Wochen kündigen. Das Recht der IHK und des
Teilnehmers/der Teilnehmerin, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt
unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das
Lehrgangsentgelt anteilig entsprechend der Laufzeit des Vertrages zu tragen.
6. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher/in ist, hat er/sie ein Widerrufsrecht.
Verbraucher/in ist er/sie, wenn der Vertrag weder seiner/ihrer gewerblichen noch seiner/
ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die IHK mit der Ausführung der Dienstleistung mit
der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese selbst veranlasst
hat (z.B. durch Download etc.).
Ende der Widerrufsbelehrung
7. Kündigung durch die IHK:
Die IHK kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen.
Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der
Weiterbildungsveranstaltungen, Nichtzahlung des Teilnahme-entgelts trotz erneuter
Zahlungsaufforderung sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung und der Benutzerordnung
für die EDV-Räume. Die IHK behält sich vor, vom Teilnehmer Schadenersatz zu verlangen.
Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht personengleich, muss sich der Vertragspartner
ein Fehlverhalten seines Teilnehmers zurechnen lassen.
8. Gebühren
Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK Reutlingen
separat erhoben.
QMD20150316 - TechnischerBetriebswirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 8 von 10
9. Absage/Änderungen
Die IHK hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, kurzfristig, spätestens 6 Werktage vor
ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits
geleistete Zahlungen werden dann erstattet.
Änderungen der Dozenten, der Unterrichtstage oder des Lehrplans behält sich die IHK vor.
Dies gilt nur soweit die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind und ein sachlicher Grund
hierfür vorhanden ist bzw., in Bezug auf einen Dozentenwechsel, auch der neue Dozent die
Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist.
Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom
Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.
10. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil der Teilnehmer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Datenerfassung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre
persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation
gespeichert werden. Die IHK verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des
Datenschutzes.
Stand: 25.09.2012
QMD20120925 - AGB - IHK Reutlingen Weiterbildung
QMD20150316 - TechnischerBetriebswirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 9 von 10
Sie haben sich für uns entschieden? – So geht’s!
Online-Anmeldung
www.reutlingen.ihk.de/weiterbildung
Anmeldung per Fax
Lehrgangsort Reutlingen:
Lehrgangsort Albstadt:
Roland Seel
Fax 07121 201-4282
Karin Walter
Fax 07432 9788-4310
Anmeldung per Post
Lehrgangsort Reutlingen:
Lehrgangsort Albstadt:
IHK-Akademie Reutlingen
Herrn Roland Seel
Allmendstr. 7
72770 Reutlingen
IHK-Akademie Albstadt
Frau Karin Walter
Goethestr. 98
72461 Albstadt
Hinweis
Bitte legen Sie Ihre Zeugnisse und Nachweise der Anmeldung bei!
Weitere Anbieter von IHK-Prüfungslehrgängen finden Sie unter:
www.reutlingen.ihk.de/Lehrgansanbieter. Die Liste weiterer Anbieter erhalten Sie auch unter
Tel. 07121 201-144.
QMD20150316 - TechnischerBetriebswirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 10 von 10
Anmeldung zum IHK-Aufstiegslehrgang
und Anfrage nach der Zulassung zur
Fortbildungsprüfung
IHK-Akademie
Allmendstr. 7
72770 Reutlingen
Telefon
Fax
E-Mail
07121 201-771
07121 201-230
[email protected]
Lehrgang (bitte eintragen)
Ort (bitte eintragen)
Beginn (bitte Datum eintragen)
Vorname
Name
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht
 männlich
 weiblich
Staatsangehörigkeit
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Privatanschrift
Telefon
Mobil
E-Mail
Name
Straße, Nr.
Arbeitgeber
(falls erforderlich)
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
 Teilnehmer/in (bitte Zahlungsweise auf Seite 2 ausfüllen)
 Arbeitgeber  sonstige (bitte unten eintragen)
Rechnung an
Kosten
€
letzter allgemeinbildender Schulabschluss
Datum
Ausbildungsberuf*
Datum und prüfende Stelle
Übersicht über den beruflichen Werdegang*
beschäftigt als
bei
von
QMD20140826 - Anmeldeformular_Aufstieg_RT - IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 1 von 2
bis
Monate
Zahlungsweise
O Ich überweise den jährlichen Gesamtbetrag (bitte Rechnung abwarten)
O Ich ermächtige die IHK Reutlingen, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der IHK Reutlingen auf mein Konto gezogene
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Gläubiger-ID der IHK Reutlingen: DE93ZZZ00000170082
Kontoinhaber: __________________________________________________________________
IBAN:
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BIC:
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Bank:
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Ort, Datum
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rechtsverbindliche Unterschrift
Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden (nicht zutreffendes bitte streichen), dass meine
Daten zur weiteren Information über das Programmangebot der IHK Reutlingen gespeichert werden.**
Ich erkläre, dass alle Angaben in der Anmeldung/Anfrage vollständig und richtig sind und die
Allgemeinen Teilnahmebedingungen (www.reutlingen.ihk.de/teilnahmebedingungen) von mir
anerkannt werden.
_____________________________________
Ort, Datum
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Unterschrift
* Für die Zulassung zum Lehrgang und zur Fortbildungsprüfung benötigen wir das Zeugnis
Ihres Ausbildungsabschlusses (z. B. IHK-Zeugnis) und die Arbeitszeugnisse (jeweils als
Kopie) zur Beurteilung der Berufspraxis
** Hinweis:
Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten können auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
weitergehend verarbeitet werden.
Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt)
Datum/Unterschrift
Unterlagen vollständig
ja:
nein:
Zulassung zur Prüfung
ja ab:
nein:
Teilnahme am Lehrgang
ja ab:
nein:
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