Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung 2015 Altersrente Hinzuverdienst ab Erreichen der Regelaltersgrenze für Durchschnittsverdiener West Hinzuverdienst ab Erreichen der Regelaltersgrenze für Durchschnittsverdiener Ost Vollrente Keine Einschränkung Keine Einschränkung Altersrente Hinzuverdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze für Durchschnittsverdiener West Hinzuverdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze für Durchschnittsverdiener Ost Vollrente 450,00 Euro 450,00 Euro Teilrente von 2/3 1.105,65 Euro 1.019,86 Euro Teilrente von 1/2 1.615,95 Euro 1.490,56 Euro Teilrente von 1/3 2.126,25 Euro 1.961,23 Euro Rente wegen voller Erwerbsminderung (Rentenbeginn ab 2001) Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener West Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener Ost in voller Höhe 450,00 Euro 450,00 Euro in Höhe von 3/4 1.445,85 Euro 1.333,66 Euro in Höhe von 1/2 1.956,15 Euro 1.804,36 Euro in Höhe von 1/4 2.381,40 Euro 2.196,62 Euro Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Rentenbeginn ab 2001) Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener West Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener Ost in voller Höhe 1.956,15 Euro 1.804,36 Euro in Höhe von 1/2 2.381,40 Euro 2.196,62 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente (Rentenbeginn vor 2001) Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener West Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener Ost unabhängig von der Höhe 450,00 Euro 450,00 Euro Berufsunfähigkeitsrente (Rentenbeginn von 2001) Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener West Hinzuverdienst für Durchschnittsverdiener Ost Vollrente 1.615,95 Euro 1.490,56 Euro Teilrente von 2/3 2.154,60 Euro 1.987,42 Euro Teilrente von 1/3 2.664,90 Euro 2.458,12 Euro
© Copyright 2024 ExpyDoc