Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung 2015

Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung 2015
Altersrente
Hinzuverdienst ab Erreichen
der Regelaltersgrenze
für Durchschnittsverdiener
West
Hinzuverdienst ab Erreichen
der Regelaltersgrenze
für Durchschnittsverdiener
Ost
Vollrente
Keine Einschränkung
Keine Einschränkung
Altersrente
Hinzuverdienst vor Erreichen
der Regelaltersgrenze
für Durchschnittsverdiener
West
Hinzuverdienst vor Erreichen
der Regelaltersgrenze
für Durchschnittsverdiener
Ost
Vollrente
450,00 Euro
450,00 Euro
Teilrente von 2/3
1.105,65 Euro
1.019,86 Euro
Teilrente von 1/2
1.615,95 Euro
1.490,56 Euro
Teilrente von 1/3
2.126,25 Euro
1.961,23 Euro
Rente wegen voller
Erwerbsminderung
(Rentenbeginn ab 2001)
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
West
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
Ost
in voller Höhe
450,00 Euro
450,00 Euro
in Höhe von 3/4
1.445,85 Euro
1.333,66 Euro
in Höhe von 1/2
1.956,15 Euro
1.804,36 Euro
in Höhe von 1/4
2.381,40 Euro
2.196,62 Euro
Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung
(Rentenbeginn ab 2001)
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
West
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
Ost
in voller Höhe
1.956,15 Euro
1.804,36 Euro
in Höhe von 1/2
2.381,40 Euro
2.196,62 Euro
Erwerbsunfähigkeitsrente
(Rentenbeginn vor 2001)
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
West
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
Ost
unabhängig von der Höhe
450,00 Euro
450,00 Euro
Berufsunfähigkeitsrente
(Rentenbeginn von 2001)
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
West
Hinzuverdienst
für Durchschnittsverdiener
Ost
Vollrente
1.615,95 Euro
1.490,56 Euro
Teilrente von 2/3
2.154,60 Euro
1.987,42 Euro
Teilrente von 1/3
2.664,90 Euro
2.458,12 Euro