Inserat 28. August 2016 - Gemeinde Neuhausen am Rheinfall

Am Sonntag, 28. August 2016 finden
folgende Wahlen für die Amtsdauer
2017 - 2020 statt:
• Wahl von 5 Mitgliedern des Regierungsrats
• Wahl der Gemeindepräsidentin / des Gemeindepräsidenten
• Wahl von vier Mitgliedern der Schulbehörde und der
Schulpräsidentin / des Schulpräsidenten
Stimmberechtigt sind, unter dem Vorbehalt von Art. 4 des
kantonalen Wahlgesetzes, alle in der Gemeinde Neuhausen am
Rheinfall wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger.
Über die Urnenstandorte und -öffnungszeiten, die Stimm- und
Teilnahmepflicht, die Stellvertretung sowie die Entschuldigungsgründe orientiert die Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Die Wahlresultate werden im Informationskasten beim Gemeindehaus angeschlagen sowie unter www.neuhausen.ch
veröffentlicht
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist der Stimmausweis
unbedingt zu unterschreiben und beizulegen!
Allfällig nicht zugestelltes Wahl-Material kann bis Montag,
22. August 2016 bei der Einwohnerkontrolle reklamiert werden.
Neuhausen am Rheinfall, 29. Juli 2016
Der Gemeindepräsident: Dr. Stephan Rawyler