Pistenclub e.V. - Geschäftsstelle: ANMELDUNG ZUM FAHRTRAINING AUTOMOBILE Johannes-Cleven Str. 3 D-41334 Nettetal Tel: +49 (0)2153 – 951300 Fax: +49 (0)2153 – 9513029 eMail: [email protected] FREITAG, 29. MAI 2015 BILSTER BERG DRIVE RESORT >> strenge Lärmbegrenzung max. ca. 97dB << (Schallleistungsmessung: LwA Verfahren) bei Überschreiten der dB Grenze droht Ausschluss vom Fahrbetrieb, ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr... Teilnahme nur mit Serienabgasanlagen oder seriennahe Sportabgasanlagen (NACH BETREIBERANGABEN, SOLLTE DAS NEUE LÄRMKONTINGENT JETZT AUCH EINIGE GT3, FERRRARI, LAMBORGHINI USW. ZULASSEN) Programm: (Änderungen vorbehalten) geführte Runden, freies Fahren, Lizenz-Lehrgang, Active-Coaching Die geführten Runden sind für alle Pflicht, die noch nie am Bilster Berg gefahren sind !!! 09.00 – 09.30 Uhr geführte Runden „Guide-Fahren“ (auf Wunsch und für alle Lizenz- und Coaching Teilnehmer) 09.30 – 18.00 Uhr freies Fahrtraining, abwechselnd in 2 Gruppen, bis das Lärmkontingent verbraucht ist. inkl. 60 Min. Mittagspause im Rennstrecken Restaurant (Mittagsbuffet ist im Startgeld enthalten!) Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen. Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich. Ich (wir) melde(n) für o.g. Veranstaltung ____ Fahrzeug(e) mit StVO-Zulassung ohne StVO-Zulassung Bitte ankreuzen ! Startgeld pro Fahrer/Auto, inklusive Mittagsbuffet im Rennstrecken Restaurant „Turn One“: freies Fahren 495,- Euro [CHF] für Club-Mitglieder / 645,- Euro [CHF] für Gäste ___________ € / CHF geführte Runden zzgl. 30,- Euro [CHF] PFLICHT für alle „Erstfahrer“ am Bilster Berg ___________ € / CHF Active-Coaching zzgl. 290,- Euro [CHF] Details siehe Seite 3 ___________ € / CHF Lizenz-Lehrgang: zzgl. 390,- Euro [CHF] Details siehe Seite 3 ___________ € / CHF Boxenstellplatz: zzgl. 100,- Euro [CHF] (Je Stellplatz, Großraum-Box, 6-8 separate Stellplätze) ___________ € / CHF weitere Fahrer: _____ à 100,- Euro [CHF] (Anzahl) inkl. Mittagsbuffet ___________ € / CHF Beifahrer: _____ à 45,- Euro [CHF] (Anzahl) inkl. Mittagsbuffet ___________ € / CHF Weitere Fahrer und Beifahrer sind zwingend im Voraus anzumelden! Das Startgeld in Höhe von gesamt ______________ EUR / CHF ist per Scheck beigefügt (CHF=+10,-CHF) ist überwiesen auf: Hinweis: Die Einsendung dieses Meldeformulars gilt als verbindliche Anmeldung ! (siehe auch Seite 2+3) (Bei der Überweisung als „Verwendungszweck“ bitte diesen Code mit angeben: BB-29-05-2015) Euro: Konto-Nr. 18 01 22 45 – Sparkasse Krefeld – BLZ: 320 500 00 – IBAN : DE66 3205 0000 0018 0122 45 – SWIFT/BIC : SPKRDE33 CHF: Konto-Nr. 16 5470 552 68 – Clearing-Nr. 770 – Basler Kantonalbank – Postkonto : 40-61-4 IBAN : CH60 0077 0016 5470 5526 8 – SWIFT/BIC : BKBBCHBB Name, Vorname:_____________________________________________________________________ Mitgliedsnummer (o. GAST):______________ Adresse:____________________________________________________________________________ Erstes Mal Bilster Berg? JA NEIN PLZ, Ort:____________________________________________________________________________________________________________________ Telefon:________________________________________________________ Fax:_____________________________________________________ Mobil :_________________________________________________________ eMail:____________________________________________________ Fahrzeug (Marke/Typ):___________________________________________________________________________ PS / KW: ____________________ Ich (wir) erkenne(n) auch die umseitigen Teilnahmebedingungen und die Vertragserklärungen als verbindlich an, und bestätige meine o.g. Angaben: Ort, Datum ____________________________ Name(n) in Druckbuchstaben ______________________________ Unterschrift ______________________________ (Fahrer) Ort, Datum ____________________________ Name(n) in Druckbuchstaben ______________________________ Unterschrift ______________________________ (Fahrzeughalter, wenn abweichend vom Fahrer. Falls die Daten des Fahrers vom Fahrzeughalter abweichen, bitte Seite 3 vom Halter ausfüllen lassen!) - Teilnahmebedingungen & Vertragserklärungen - Pistenclub e.V. - Geschäftsstelle: Johannes-Cleven Str. 3 D-41334 Nettetal Tel: +49 (0)2153 - 951300 Fax: +49 (0)2153 - 9513029 eMail: [email protected] Art der Veranstaltung: Fahrtraining auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich eingerüstete Rennstrecke, die ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurde. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung (Briefing) ist Pflicht für alle Fahrer – jeder Teilnehmer kennt und akzeptiert die Fahrregeln für diese Veranstaltung! Bei groben Verstößen des Teilnehmers gegen die Fahrdisziplin oder gegen die Fahrregeln, sowie gegen die Anordnungen des Veranstalters kann der Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Startgelder. Teilnahmebedingungen: Zugelassen sind alle Automobile die der Ausschreibung entsprechen. Die Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befinden und mit Abschleppvorrichtung (Haken o.ä.) ausgestattet sein. LKW und Motorräder sind nicht zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer gültigen Lizenz zum Führen des eingesetzten Fahrzeuges. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Der Teilnehmer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Fahrzeuge, die in der Gruppe der zugelassenen Pkw fahren, müssen zwingend der STVZO entsprechen (dies gilt auch für Reifen und Zubehör). Manipulationen des Armbandes (Fahrer/Beifahrer) werten wir als Betrugsversuch und führt mindestens zum Ausschluss dieser Veranstaltung! Das Armband dient hauptsächlich zur Kontrolle des Haftungsausschlusses! Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor. In IT & FR: Bei Einschreibung in der Race-Gruppe ( Fahrzeuge ohne Zulassung) ist es zwingend erforderlich Helm, Handschuhe und einen Feuerfesten Rennoverall zu benutzen, ansonsten ist kein Einlass auf die Rennstrecke möglich! Sonstige Bestimmungen: Während der Trainingsfahrten sind Sicherheitsgurte anzulegen, ferner sind Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben – eventuelle Beifahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. (min. 18 Jahre auf alle IT Rennstrecken und auf der Nordschleife) Jedes Fahrzeug darf mit maximal 2 Personen besetzt sein. Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Teilnehmer die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Unterkunft. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen des Programms vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall werden entrichtete Startgelder zurückbezahlt; weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden. Ansonsten findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt, bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Startgelder. Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen. Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich. Der Teilnehmer und evtl. Begleitpersonen stimmt Foto-, Ton- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung zu und auch die unentgeltliche Verwendung dieser Aufnahmen auf der Pistenclub Internetseite und für sonstige Pistenclub Veröffentlichungen. Kosten für den Teilnehmer bei Stornierung dieser Anmeldung: bis 30 Tage vor der Veranstaltung 25% der Teilnahmegebühr. bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr. bis 7 Tage vor der Veranstaltung 75% der Teilnahmegebühr. am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühr. (Ausnahmen nur bei persönlichen Härtefällen oder höherer Gewalt) Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung: 1) Die Teilnehmer (Fahrer, 2. Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -Halter, Helfer und Besucher) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen - den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen, - deren Helfer, Instrukteure, Sportleiter und Sportwarte, - der Streckenbetreiber, sonstige Streckeneigentümer und -betreiber, alle angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen, - Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren, auf Wunsch von Teilnehmern, mit deren Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters, anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten). 2) Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht. 3) Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorgenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorgenannten in Mithaftung nehmen. Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Falls die Daten des Fahrers vom Fahrzeughalter abweichen, bitte Seite 4 vom Halter ausfüllen lassen! Ort, Datum __________________________ Name(n) in Druckbuchstaben ______________________________ Unterschrift ____________________________ (Fahrer) Weitere Details & Infos zur Veranstaltung: Active-Coaching (Vom DMSB anerkanntes, geleitetes Fahrtraining, auch Voraussetzung zum Erhalt der DMSB Lizenz!): Intensive Teilnehmer-Betreuung und Fahrpraxis mit erfahrenem Instruktor, verteilt über den Trainingstag. Hierbei ist ein Beifahrersitz erforderlich; falls ein Käfig o.ä. im Fahrzeug eingebaut ist, so müssen mindestens die seitlichen Verstrebungen gepolstert sein! Lizenz-Lehrgang (Setzt ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining voraus!): Berechtigt zum Erwerb der Fahrerlizenz für Automobilsport Stufe „national A“ gem. FIA/DMSB. Zeitplan Lizenz-Lehrgang : Am Vortag ab 15.00 Uhr theoretischer Unterricht nahe der Rennstrecke Am Veranstaltungstag ab 8.00 Uhr Praxis Rennstrecke, Prüfungen, freies Fahren Pistenclub Mitgliedschaft: Um die Vorteile einer Pistenclub Mitgliedschaft zu erhalten, einfach auf www.pistenclub.de, unter „Mitgliedschaft“ das Formular herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen. Oder anrufen: Tel: +49 (0)2153 – 95 13 00 Bilster Berg Drive Resort(Quelle: www.bilster‐berg.de): Moderner Kurs mit Kultcharakter Unter Mitwirkung der Rallyelegende Walter Röhrl entstand im renommierten Planungsbüro Tilke der Bauplan für einen 4,2 Kilometer langen, selektiven NaturRundkurs, der sich der natürlichen Topografie anpasst. Das Streckenlayout, verschiedene Ideallinien und insgesamt 70 m Höhenunterschied fordern den Fahrer ständig heraus. Moderner Rundkurs – in der Tradition klassischer Naturstrecken Das Asphaltband schmiegt sich mit insgesamt 44 Kuppen und Wannen an die natürliche Topografie an und ist mindestens 10 Meter, zum überwiegenden Teil 12 Meter breit. An der Mausefalle mit einem Gefälle von 26 %, weitet sich die Kurve auf 13 Meter aus. Direkt danach geht es in das Steilstück mit bis zu 21 % Steigung. Insgesamt beträgt der Höhenunterschied des ehemaligen "1st British Corps Ammunition Depot Pombsen" über 200 m auf der Gesamtstrecke. Die meisten Kurven weisen ein Banking zwischen zwei und vier Prozent auf, am Ausgang der letzten Kurve beträgt das Quergefälle bis zu sechs Prozent. In der Links-Rechts-Links-Kurve des „Clubhaus-S“, hängt die Rechtskurve nach außen. Keine Rennstrecke – aber Sicherheit nach FIA-Regularien Die Strecke wird auf ihrer Gesamtlänge links und rechts von einem mindestens drei Meter breiten Bankett mit Schotterrasen eingerahmt. In den Kurven hinter den fünf Zentimeter hohen Flachkerbs, folgt zunächst eine Reihe Rasengittersteine, dahinter beginnt die Auslaufzone. In Kurven mit stumpfem Winkel zur Leitplanke, endet die Auslaufzone mit zwei Reihen Six-Pack-Reifenstapeln (vier Reifen hintereinander), die zum Kurvenausgang in eine Reihe Six-Pack-Reifenstapel auslaufen. Alle Reifenstapel sind durch davor in der Erde eingegrabene Förderbänder gesichert, um das Eintauchen von Fahrzeugen unter die Reifenstapel zu verhindern. Bei stumpfem Winkel zur Leitplanke besteht die Auslaufzone grundsätzlich aus Kies, die Leitplanke dahinter ist dreifach. Ebenfalls Dreifach-Leitplanken und eine Auslaufzone aus Asphalt sichern Kurven mit spitzem Winkel. Rinnen links und rechts entwässern die Fahrbahn. Mit insgesamt 26 fest installierten und schwenkbaren Kameras kann jeder Meter der Strecke von der Race-Control aus überwacht werden. Von hier aus wird auch das elektronische Marshall-System gesteuert, das über an der Strecke installierte LED-Light-Panels „Flaggensignale“ an die Fahrer übermittelt. Zusätzlich können auf dem Rundkurs an 26 Positionen Streckenposten aufgestellt werden. Pistenclub e.V. - Geschäftsstelle: Johannes-Cleven Str. 3 D-41334 Nettetal Tel: +49 (0)2153 - 951300 Fax: +49 (0)2153 - 9513029 eMail: [email protected] Einverständnis und Haftungserklärung für des Fahrzeughalters (wenn abweichend vom Fahrer) Datum der Ausstellung: ___________________ Hiermit bevollmächtige ich, Herrn / Frau __________________________________ am ________________ mit meinem Fahrzeug ___________________________ mit dem Amtlichen Kennzeichen (wenn nicht vorhanden Fzg.-ID-Nr.) _______________________________ an der Veranstaltung des Pistenclub e.V. auf einer Rennstrecke (hier)_______________________________ teilzunehmen. Mit u.a. Unterschrift bestätige ich, der Halter des genannten Pkw zu sein und alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Teilnahmebedingungen und Vertragserklärungen habe ich gelesen und erkenne sie an. Die Verzichts- und Haftungserklärung ist vom Fahrer und mir unterschrieben worden. Daten des Fahrzeughalters: Name:______________________________________ Vorname: ____________________________________ Straße:_____________________________________ PLZ/Ort: ______________________________________ Tel.: _______________________________________ Unterschrift: __________________________________ Haftungsausschluss Der Unterzeichner (als Fahrer, Beifahrer, Begleitperson, Gast, oder sonst sich auf der Anlage Aufhaltender, nachfolgend Teilnehmer genannt) betritt und nutzt die Einrichtungen der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG auf eigene Gefahr. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Er erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art und aus jeglichem Rechtsgrund für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung und/oder dem Aufenthalt auf der Anlage entstehen, und zwar gegen • die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG (nachfolgend KG) und Drive Resort Beteiligungs GmbH sowie jeweils gegen deren Geschäftsführer und Mitarbeiter, • alle anderen Personen und Unternehmen, die mit der Organisation der Nutzung der Anlage für die KG tätig sind, • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor Genannten, nachfolgend Begünstigte genannt. Dieser Verzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Begünstigten beruhen, und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Begünstigten beruhen. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für den Fall einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrageserst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Berechtigte im Rahmen des Vertrages vertrauen darf; diese Haftung ist auf einen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die KG nur für damit verbundene Nachteile des Teilnehmers. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt. Für einen minderjährigen Teilnehmer haben dessen gesetzliche Vertreter die Erklärung I. auf der Rückseite abzugeben. Soweit der Unterzeichner Fahrer des einzusetzenden Kraftfahrzeugs ist, sichert er zu, dass er dessen Eigentümer ist und er die für dessen Benutzung erforderliche Fahrerlaubnis gemäß StVG besitzt. Ist er nicht Fahrzeug-Eigentümer, hat er zusätzlich dessen Verzichtserklärung (auf der Rückseite II.) vorzulegen. Für den Fall nicht zutreffender Angaben oder der fehlenden Verzichtserklärung des Eigentümers stellt der Fahrer die Begünstigten von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers frei, auf die für den Einsatz des Fahrzeuges hätte verzichtet werden müssen, aber nicht verzichtet wurde. Im Übrigen stellt der Teilnehmer die Begünstigten von allen Ansprüchen frei, die durch ihn oder das von ihm benutzte Fahrzeug im Rahmen seiner Teilnahme verursacht wurden. Die aktuellen „Allgemeinen und Besonderen Nutzungsbedingungen Bilster Berg Drive Resort“ sind bekannt und werden strikt befolgt. Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Haftungsausschlusses wird verzichtet. Ort Datum Unterschrift Name in Blockschrift vom Unterzeichner einzutragen: Name Vorname Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG- Haftungsausschluss – Stand 08.05.2013 Geb.-Datum Seite 1 von 2 I. Verzichtserklärung der gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Teilnehmers Als gesetzliche Vertreter des Minderjährigen mit Namen und Geburtsdatum: ____________________________ bzw. als dessen Alleinvertretungsberechtigter bestätigen wir, dass wir uns der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst sind und wir während des Aufenthalts auf der Anlage und deren Nutzung ausschließlich aufsichtspflichtig sind und die Beaufsichtigung selbst oder durch einen zuverlässigen Erwachsenen vornehmen lassen. Mit der Teilnahme als Beifahrer sind wir einverstanden: Ja/Nein Für den vertretenen Minderjährigen wird der Haftungsausschluss gemäß der Vorderseite hiermit erklärt. Wir werden für einen vom Minderjährigen verursachten Schaden einstehen, auch wenn dieser selbst vertraglich oder gesetzlich haftet. Ort/Datum Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/beider Elternteile In Blockschrift von den Unterzeichnern ihre Daten einzutragen: Namen Vornamen Geb.-Datum II. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Ich bin mit dem Einsatz meines Fahrzeuges (Angabe der Identifikation):_________________ durch den umseitig genannten Teilnehmer bei der Nutzung der Einrichtungen der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art und aus jeglichen Rechtsgrund für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Einsatz und der Nutzung entstehen, und zwar gegen • die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG (nachfolgend KG) und Drive Resort Beteiligungs GmbH sowie jeweils gegen deren Geschäftsführer und Mitarbeiter, • alle anderen Personen und Unternehmen, die mit der Organisation der Nutzung der Anlage für die KG tätig sind, • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor Genannten, nachfolgend Begünstigte genannt. Dieser Verzicht gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Begünstigten beruhen. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für den Fall einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht …. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Berechtigte im Rahmen des Vertrages vertrauen darf; die Haftung ist auf einen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer oder Eigentümer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die KG nur für damit verbundene Nachteile des Teilnehmers oder Eigentümers. Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Haftungsausschlusses wird verzichtet. In Blockschrift: Name/Anschrift Eigentümer Ort, Datum und Unterschrift des Eigentümers Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG- Haftungsausschluss – Stand 08.05.2013 Seite 2 von 2
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