FREITAG, 29. M AI 2015

Pistenclub e.V. - Geschäftsstelle:
ANMELDUNG ZUM FAHRTRAINING AUTOMOBILE
Johannes-Cleven Str. 3
D-41334 Nettetal
Tel: +49 (0)2153 – 951300
Fax: +49 (0)2153 – 9513029
eMail: [email protected]
FREITAG, 29. MAI 2015
BILSTER BERG DRIVE RESORT
>> strenge Lärmbegrenzung max. ca. 97dB <<
(Schallleistungsmessung: LwA Verfahren) bei Überschreiten der dB Grenze droht Ausschluss vom Fahrbetrieb, ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr...
Teilnahme nur mit Serienabgasanlagen oder seriennahe Sportabgasanlagen (NACH BETREIBERANGABEN, SOLLTE DAS NEUE LÄRMKONTINGENT JETZT AUCH EINIGE GT3, FERRRARI, LAMBORGHINI USW. ZULASSEN)
Programm:
(Änderungen vorbehalten)
geführte Runden, freies Fahren, Lizenz-Lehrgang, Active-Coaching
Die geführten Runden sind für alle Pflicht, die noch nie am Bilster Berg gefahren sind !!!
09.00 – 09.30 Uhr  geführte Runden „Guide-Fahren“ (auf Wunsch und für alle Lizenz- und Coaching Teilnehmer)
09.30 – 18.00 Uhr  freies Fahrtraining, abwechselnd in 2 Gruppen, bis das Lärmkontingent verbraucht ist. inkl. 60 Min. Mittagspause im Rennstrecken Restaurant (Mittagsbuffet ist im Startgeld enthalten!) Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind
nicht zugelassen. Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich.
Ich (wir) melde(n) für o.g. Veranstaltung ____ Fahrzeug(e)
 mit StVO-Zulassung  ohne StVO-Zulassung
 Bitte ankreuzen !
Startgeld pro Fahrer/Auto, inklusive Mittagsbuffet im Rennstrecken Restaurant „Turn One“:
 freies Fahren
495,- Euro [CHF] für Club-Mitglieder / 645,- Euro [CHF] für Gäste
___________ € / CHF
 geführte Runden
zzgl. 30,- Euro [CHF] PFLICHT für alle „Erstfahrer“ am Bilster Berg
___________ € / CHF
 Active-Coaching
zzgl. 290,- Euro [CHF] Details siehe Seite 3
___________ € / CHF
 Lizenz-Lehrgang:
zzgl. 390,- Euro [CHF] Details siehe Seite 3
___________ € / CHF
 Boxenstellplatz:
zzgl. 100,- Euro [CHF] (Je Stellplatz, Großraum-Box, 6-8 separate Stellplätze)
___________ € / CHF
 weitere Fahrer:
_____ à 100,- Euro [CHF] (Anzahl) inkl. Mittagsbuffet
___________ € / CHF
 Beifahrer:
_____ à 45,- Euro [CHF] (Anzahl) inkl. Mittagsbuffet
___________ € / CHF
Weitere Fahrer und Beifahrer sind zwingend im Voraus anzumelden!
Das Startgeld in Höhe von gesamt ______________ EUR / CHF

ist per Scheck beigefügt (CHF=+10,-CHF)

ist überwiesen auf:
Hinweis: Die Einsendung dieses Meldeformulars gilt als verbindliche Anmeldung ! (siehe auch Seite 2+3)
(Bei der Überweisung als „Verwendungszweck“ bitte diesen Code mit angeben: BB-29-05-2015)
Euro: Konto-Nr. 18 01 22 45 – Sparkasse Krefeld – BLZ: 320 500 00 – IBAN : DE66 3205 0000 0018 0122 45 – SWIFT/BIC : SPKRDE33
CHF: Konto-Nr. 16 5470 552 68 – Clearing-Nr. 770 – Basler Kantonalbank – Postkonto : 40-61-4
IBAN : CH60 0077 0016 5470 5526 8 – SWIFT/BIC : BKBBCHBB
Name, Vorname:_____________________________________________________________________
Mitgliedsnummer (o. GAST):______________
Adresse:____________________________________________________________________________
Erstes Mal Bilster Berg?
 JA  NEIN
PLZ, Ort:____________________________________________________________________________________________________________________
Telefon:________________________________________________________
Fax:_____________________________________________________
Mobil :_________________________________________________________
eMail:____________________________________________________
Fahrzeug (Marke/Typ):___________________________________________________________________________ PS / KW: ____________________
Ich (wir) erkenne(n) auch die umseitigen Teilnahmebedingungen und die Vertragserklärungen als verbindlich an, und bestätige meine o.g. Angaben:
Ort, Datum ____________________________ Name(n) in Druckbuchstaben ______________________________ Unterschrift ______________________________ (Fahrer) Ort, Datum ____________________________ Name(n) in Druckbuchstaben ______________________________ Unterschrift ______________________________ (Fahrzeughalter, wenn abweichend vom Fahrer. Falls die Daten des Fahrers vom Fahrzeughalter abweichen, bitte Seite 3 vom Halter ausfüllen lassen!) - Teilnahmebedingungen & Vertragserklärungen -
Pistenclub e.V. - Geschäftsstelle:
Johannes-Cleven Str. 3
D-41334 Nettetal
Tel: +49 (0)2153 - 951300
Fax: +49 (0)2153 - 9513029
eMail: [email protected]
Art der Veranstaltung:
Fahrtraining auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich
eingerüstete Rennstrecke, die ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurde. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht
der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den
Straßenverkehr.
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung (Briefing) ist Pflicht für alle Fahrer – jeder Teilnehmer kennt und akzeptiert die Fahrregeln für diese Veranstaltung!
Bei groben Verstößen des Teilnehmers gegen die Fahrdisziplin oder gegen die Fahrregeln, sowie gegen die Anordnungen des Veranstalters kann der Teilnehmer sofort von
der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Startgelder.
Teilnahmebedingungen:
Zugelassen sind alle Automobile die der Ausschreibung entsprechen. Die Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befinden und mit
Abschleppvorrichtung (Haken o.ä.) ausgestattet sein. LKW und Motorräder sind nicht zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bzw.
Inhaber einer gültigen Lizenz zum Führen des eingesetzten Fahrzeuges. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges
ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese
spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Der Teilnehmer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung
handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des
Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Fahrzeuge, die in der Gruppe der zugelassenen Pkw fahren, müssen zwingend der STVZO entsprechen (dies gilt auch für Reifen und Zubehör).
Manipulationen des Armbandes (Fahrer/Beifahrer) werten wir als Betrugsversuch und führt mindestens zum Ausschluss dieser Veranstaltung!
Das Armband dient hauptsächlich zur Kontrolle des Haftungsausschlusses! Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
In IT & FR:
Bei Einschreibung in der Race-Gruppe ( Fahrzeuge ohne Zulassung) ist es zwingend erforderlich Helm, Handschuhe und einen Feuerfesten Rennoverall zu benutzen,
ansonsten ist kein Einlass auf die Rennstrecke möglich!
Sonstige Bestimmungen:
Während der Trainingsfahrten sind Sicherheitsgurte anzulegen, ferner sind Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben – eventuelle Beifahrer müssen mindestens
16 Jahre alt sein. (min. 18 Jahre auf alle IT Rennstrecken und auf der Nordschleife) Jedes Fahrzeug darf mit maximal 2 Personen besetzt sein. Den Anweisungen aller mit der
Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Teilnehmer die Kosten für seine Fahrzeuge sowie
Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Unterkunft. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den
Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen des Programms vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände
bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem
Fall werden entrichtete Startgelder zurückbezahlt; weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden. Ansonsten findet die
Veranstaltung bei jedem Wetter statt, bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Startgelder.
Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen.
Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich.
Der Teilnehmer und evtl. Begleitpersonen stimmt Foto-, Ton- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung zu und auch die unentgeltliche Verwendung dieser Aufnahmen
auf der Pistenclub Internetseite und für sonstige Pistenclub Veröffentlichungen.
Kosten für den Teilnehmer bei Stornierung dieser Anmeldung:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 25% der Teilnahmegebühr.
bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr.
bis 7 Tage vor der Veranstaltung 75% der Teilnahmegebühr.
am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühr.
(Ausnahmen nur bei persönlichen Härtefällen oder höherer Gewalt)
Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung:
1) Die Teilnehmer (Fahrer, 2. Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -Halter, Helfer und Besucher) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen
vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer.
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar
gegen
- den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen,
- deren Helfer, Instrukteure, Sportleiter und Sportwarte,
- der Streckenbetreiber, sonstige Streckeneigentümer und -betreiber, alle angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter,
einschließlich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen,
- Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen
samt Zubehör verursacht werden,
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen
außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren, auf Wunsch von Teilnehmern, mit deren Fahrzeugen fahren (z.B.
Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters, anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).
2) Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während
der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit
ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.
3) Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorgenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den
Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorgenannten in Mithaftung nehmen.
Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe
dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Falls die Daten des Fahrers vom Fahrzeughalter abweichen, bitte Seite 4 vom Halter ausfüllen lassen!
Ort, Datum __________________________ Name(n) in Druckbuchstaben ______________________________ Unterschrift ____________________________
(Fahrer)
Weitere Details & Infos zur Veranstaltung: Active-Coaching (Vom DMSB anerkanntes, geleitetes Fahrtraining, auch Voraussetzung zum Erhalt der DMSB Lizenz!):
Intensive Teilnehmer-Betreuung und Fahrpraxis mit erfahrenem Instruktor, verteilt über den Trainingstag. Hierbei ist ein Beifahrersitz
erforderlich; falls ein Käfig o.ä. im Fahrzeug eingebaut ist, so müssen mindestens die seitlichen Verstrebungen gepolstert sein!
Lizenz-Lehrgang (Setzt ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining voraus!):
Berechtigt zum Erwerb der Fahrerlizenz für Automobilsport Stufe „national A“ gem. FIA/DMSB. Zeitplan Lizenz-Lehrgang :
Am Vortag ab 15.00 Uhr theoretischer Unterricht nahe der Rennstrecke
Am Veranstaltungstag ab 8.00 Uhr Praxis Rennstrecke, Prüfungen, freies Fahren
Pistenclub Mitgliedschaft:
Um die Vorteile einer Pistenclub Mitgliedschaft zu erhalten, einfach auf www.pistenclub.de, unter „Mitgliedschaft“ das Formular
herunterladen.
Dort finden Sie auch weitere Informationen. Oder anrufen: Tel: +49 (0)2153 – 95 13 00 Bilster Berg Drive Resort(Quelle: www.bilster‐berg.de): Moderner Kurs mit Kultcharakter
Unter Mitwirkung der Rallyelegende Walter Röhrl entstand im renommierten Planungsbüro Tilke der Bauplan für einen 4,2 Kilometer langen, selektiven NaturRundkurs, der sich der natürlichen Topografie anpasst. Das Streckenlayout, verschiedene Ideallinien und insgesamt 70 m Höhenunterschied fordern den Fahrer ständig
heraus.
Moderner Rundkurs – in der Tradition klassischer Naturstrecken
Das Asphaltband schmiegt sich mit insgesamt 44 Kuppen und Wannen an die natürliche Topografie an und ist mindestens 10 Meter, zum überwiegenden Teil 12 Meter
breit. An der Mausefalle mit einem Gefälle von 26 %, weitet sich die Kurve auf 13 Meter aus. Direkt danach geht es in das Steilstück mit bis zu 21 % Steigung.
Insgesamt beträgt der Höhenunterschied des ehemaligen "1st British Corps Ammunition Depot Pombsen" über 200 m auf der Gesamtstrecke. Die meisten Kurven
weisen ein Banking zwischen zwei und vier Prozent auf, am Ausgang der letzten Kurve beträgt das Quergefälle bis zu sechs Prozent. In der Links-Rechts-Links-Kurve
des „Clubhaus-S“, hängt die Rechtskurve nach außen.
Keine Rennstrecke – aber Sicherheit nach FIA-Regularien
Die Strecke wird auf ihrer Gesamtlänge links und rechts von einem mindestens drei Meter breiten Bankett mit Schotterrasen eingerahmt. In den Kurven hinter den fünf
Zentimeter hohen Flachkerbs, folgt zunächst eine Reihe Rasengittersteine, dahinter beginnt die Auslaufzone.
In Kurven mit stumpfem Winkel zur Leitplanke, endet die Auslaufzone mit zwei Reihen Six-Pack-Reifenstapeln (vier Reifen hintereinander), die zum Kurvenausgang
in eine Reihe Six-Pack-Reifenstapel auslaufen. Alle Reifenstapel sind durch davor in der Erde eingegrabene Förderbänder gesichert, um das Eintauchen von
Fahrzeugen unter die Reifenstapel zu verhindern. Bei stumpfem Winkel zur Leitplanke besteht die Auslaufzone grundsätzlich aus Kies, die Leitplanke dahinter ist
dreifach. Ebenfalls Dreifach-Leitplanken und eine Auslaufzone aus Asphalt sichern Kurven mit spitzem Winkel. Rinnen links und rechts entwässern die Fahrbahn.
Mit insgesamt 26 fest installierten und schwenkbaren Kameras kann jeder Meter der Strecke von der Race-Control aus überwacht werden. Von hier aus wird auch das
elektronische Marshall-System gesteuert, das über an der Strecke installierte LED-Light-Panels „Flaggensignale“ an die Fahrer übermittelt. Zusätzlich können auf dem
Rundkurs an 26 Positionen Streckenposten aufgestellt werden.
Pistenclub e.V. - Geschäftsstelle:
Johannes-Cleven Str. 3
D-41334 Nettetal
Tel: +49 (0)2153 - 951300
Fax: +49 (0)2153 - 9513029
eMail: [email protected]
Einverständnis und
Haftungserklärung für des Fahrzeughalters (wenn abweichend vom Fahrer)
Datum der Ausstellung: ___________________
Hiermit bevollmächtige ich, Herrn / Frau __________________________________
am ________________
mit meinem Fahrzeug ___________________________
mit dem Amtlichen Kennzeichen (wenn nicht vorhanden Fzg.-ID-Nr.) _______________________________
an der Veranstaltung des Pistenclub e.V. auf einer Rennstrecke (hier)_______________________________
teilzunehmen.
Mit u.a. Unterschrift bestätige ich, der Halter des genannten Pkw zu sein und alle Angaben der Wahrheit
entsprechen. Die Teilnahmebedingungen und Vertragserklärungen habe ich gelesen und erkenne sie an. Die
Verzichts- und Haftungserklärung ist vom Fahrer und mir unterschrieben worden.
Daten des Fahrzeughalters:
Name:______________________________________ Vorname: ____________________________________
Straße:_____________________________________ PLZ/Ort: ______________________________________
Tel.: _______________________________________ Unterschrift: __________________________________
Haftungsausschluss
Der Unterzeichner (als Fahrer, Beifahrer, Begleitperson, Gast, oder sonst sich auf der
Anlage Aufhaltender, nachfolgend Teilnehmer genannt) betritt und nutzt die Einrichtungen der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG auf eigene Gefahr. Er trägt die alleinige
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten
Fahrzeug verursachten Schäden. Er erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art und aus
jeglichem Rechtsgrund für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung und/oder
dem Aufenthalt auf der Anlage entstehen, und zwar gegen
• die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG (nachfolgend KG) und Drive Resort Beteiligungs GmbH sowie jeweils gegen deren Geschäftsführer und Mitarbeiter,
• alle anderen Personen und Unternehmen, die mit der Organisation der Nutzung der
Anlage für die KG tätig sind,
• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor Genannten,
nachfolgend Begünstigte genannt.
Dieser Verzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Begünstigten beruhen,
und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Begünstigten beruhen. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit
gilt nicht für den Fall einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche
Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrageserst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Berechtigte im Rahmen des Vertrages vertrauen darf; diese Haftung ist auf einen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden
Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die KG nur für damit verbundene Nachteile des Teilnehmers.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Für einen minderjährigen Teilnehmer haben dessen gesetzliche Vertreter die Erklärung I.
auf der Rückseite abzugeben.
Soweit der Unterzeichner Fahrer des einzusetzenden Kraftfahrzeugs ist, sichert er zu,
dass er dessen Eigentümer ist und er die für dessen Benutzung erforderliche Fahrerlaubnis gemäß StVG besitzt. Ist er nicht Fahrzeug-Eigentümer, hat er zusätzlich dessen Verzichtserklärung (auf der Rückseite II.) vorzulegen. Für den Fall nicht zutreffender Angaben oder der fehlenden Verzichtserklärung des Eigentümers stellt der Fahrer die Begünstigten von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers frei, auf die für den Einsatz des Fahrzeuges hätte verzichtet werden müssen, aber nicht verzichtet wurde.
Im Übrigen stellt der Teilnehmer die Begünstigten von allen Ansprüchen frei, die durch
ihn oder das von ihm benutzte Fahrzeug im Rahmen seiner Teilnahme verursacht wurden. Die aktuellen „Allgemeinen und Besonderen Nutzungsbedingungen Bilster Berg Drive Resort“ sind bekannt und werden strikt befolgt.
Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Haftungsausschlusses wird verzichtet.
Ort
Datum
Unterschrift
Name in Blockschrift vom Unterzeichner einzutragen:
Name
Vorname
Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG- Haftungsausschluss – Stand 08.05.2013
Geb.-Datum
Seite 1 von 2
I. Verzichtserklärung der gesetzlichen Vertreter
eines minderjährigen Teilnehmers
Als gesetzliche Vertreter des Minderjährigen mit Namen und Geburtsdatum:
____________________________ bzw. als dessen Alleinvertretungsberechtigter bestätigen wir, dass wir uns der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst sind und wir während des
Aufenthalts auf der Anlage und deren Nutzung ausschließlich aufsichtspflichtig sind und
die Beaufsichtigung selbst oder durch einen zuverlässigen Erwachsenen vornehmen lassen. Mit der Teilnahme als Beifahrer sind wir einverstanden: Ja/Nein Für den vertretenen
Minderjährigen wird der Haftungsausschluss gemäß der Vorderseite hiermit erklärt. Wir
werden für einen vom Minderjährigen verursachten Schaden einstehen, auch wenn dieser
selbst vertraglich oder gesetzlich haftet.
Ort/Datum
Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/beider Elternteile
In Blockschrift von den Unterzeichnern ihre Daten einzutragen:
Namen
Vornamen
Geb.-Datum
II. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
Ich
bin
mit
dem
Einsatz
meines
Fahrzeuges
(Angabe
der
Identifikation):_________________ durch den umseitig genannten Teilnehmer bei der Nutzung der
Einrichtungen der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG einverstanden und erkläre
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art und aus jeglichen Rechtsgrund für Schäden, die in
Zusammenhang mit dem Einsatz und der Nutzung entstehen, und zwar gegen
• die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG (nachfolgend KG) und Drive Resort Beteiligungs GmbH sowie jeweils gegen deren Geschäftsführer und Mitarbeiter,
• alle anderen Personen und Unternehmen, die mit der Organisation der Nutzung der
Anlage für die KG tätig sind,
• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor Genannten,
nachfolgend Begünstigte genannt.
Dieser Verzicht gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Begünstigten beruhen. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für den Fall einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht …. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Berechtigte im Rahmen des Vertrages vertrauen darf; die Haftung ist auf einen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer oder Eigentümer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die KG nur für damit verbundene Nachteile des
Teilnehmers oder Eigentümers.
Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Haftungsausschlusses wird verzichtet.
In Blockschrift: Name/Anschrift Eigentümer
Ort, Datum und Unterschrift des Eigentümers
Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG- Haftungsausschluss – Stand 08.05.2013
Seite 2 von 2