ZA Aktuell 1.indd - APS NÖ Landeslehrer

NÖ PFLICHTSCHULLEHRER
Ausgabe 1 / 2015
KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT
I N H A L T
ZA AKTUELL

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





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



Aus meiner Sicht
NMS Evaluierungsstudie
Steuerreform 2015
Besoldungsreform 2015
Fragen und Antworten aus dem Schulalltag
Arbeitnehmerveranlagung
Zeckenschutzimpfung 2015
Leistungsfeststellungsverfahren NEU
Jahresnorm
Aus den Bezirken
nö://media news
Buchpräsentation
Partner
Die Mitglieder des
Zentralausschusses
Pflichtschullehrer
wünschen allen
Kolleginnen
und Kollegen
FROHE OSTERN !
ZA Aktuell
März/April 2015
2
Ihre Ansprechpartner
im Zentralausschuss
der Pflichtschullehrer
Zentrale SANKT PÖLTEN
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005-16517
Fax: 02742/9005-16516
Email: [email protected]
Helmut ERTL
Vorsitzender ZA APS NÖ
Handy:
y 0676/83450-201
Peter BÖHM
Landeskoordinator für Schulleiter/innen
Handy:
y 0676/83450-205
Jürgen PANY
Handy:
y 0676/4285390
Karin LEONHARDSBERGER
Franz GRAFENAUER
Telefon: 02742/9005-16517
nach Vereinbarung
Region NÖ MITTE
Günter WICK
Handy:
y 0676/83450-202
Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Stadt
Sprechtage im Regionalbüro ZA APS NÖ
nach unbedingter telefonischer
Voranmeldung!
www.noe-landeslehrer.at
Region NÖ MITTE
Barbara HEINDL
Handy:
y 0676/83450-207
Bezirke: St. Pölten/Land, Tulln,
Wien-Umgebung
Sprechtage in den Regionalbüros
ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach
unbedingter telefonischer Voranmeldung!
Region NÖ SÜD
Hildegard BERGER
Handy:
y 0676/83450-206
Bezirke: Baden, Bruck/Leitha,
Mödling, Neunkirchen, Wr.Neustadt/Land,
Wr.Neustadt/Stadt
Sprechtage in den Regionalbüros BH
Neunkirchen und BH Baden nach
unbedingter telefonischer Voranmeldung!
Region WEINVIERTEL
Claudia ANDRE
Handy:
y 0676/83450-203
Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn,
Korneuburg, Mistelbach
Sprechtage in den jeweiligen
Bezirkshauptmannschaften nach
unbedingter telefonischer Voranmeldung!
Region MOSTVIERTEL
Martin TRAXLER
Handy:
y 0676/83450-209
Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs,
Waidhofen/Ybbs
Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten
nach unbedingter telefonischer
Voranmeldung!
Region WALDVIERTEL
Christian RAMETSTEINER
Handy:
y 0676/83450-208
Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land,
Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl
Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems
und BH Zwettl nach unbedingter telefonischer
Voranmeldung!
ZA Aktuell
März/April 2015
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Aus meiner
Sicht ...
Helmut Ertl
0676/83450-201
NMS - Evaluation aus positiver Sicht
eben allen Berichterstattungen über die
Zwischenergebnisse eines Schultyps,
der im Vergleich zu allen bisherigen eine
Evaluation erfuhr, in der er noch gar nicht
vollständig umgesetzt war, ist etwas wesentliches untergegangen oder wurde – beabsichtigt wie alle Berichterstattungen über
das Bildungswesen – bewusst vernachlässigt: der Wohlfühlfaktor Schule!
allem dann, wenn man dem ungeliebten
Lehrerstand ein´s draufsetzen oder ideologische Grundsätze gegeneinander ausspielen kann.
Der unterscheidet sich ganz wesentlich
von der Parallelform AHS-Unterstufe, da ja
beide Typen Lehrplanidentität aufweisen. In
der NMS herrscht ein förderliches Lernklima
und eine Beziehungskultur, die – wenn man
der Hattie-Studie folgt – einen nachhaltigen
Lernerfolg gewährleistet. Und dies ist wohl
das höchste Ziel, wenn man der Feststellung Glauben schenken darf, dass in allen
bildungspolitischen Überlegungen „das Kind
im Mittelpunkt“ steht.
Ein Gedanke zum Schluss: Würden alle
unsere Kolleginnen und Kollegen so rasch
zu einer Beurteilung auf „Nicht genügend“
über ihre ihnen anvertrauten Schülerinnen
und Schüler – wie es sich die Medien im
übertragenen Sinn anmaßen – kommen,
wäre der Aufstand perfekt, aber so ist es nur
eine weitere Facette des Lehrerbashings
N
Nur dies scheint angesichts der aktuellen
Diskussionen nun doch nicht so wichtig, vor
Jedoch zurück zur angesprochenen Parallelform. Jenem Schultyp, der seit Jahrzehnten unverändert agiert und jegliche
Reformideen abschüttelte, weil die vermeintlichen Ergebnisse für diesen Weg sprechen.
Darin liegt, meiner Meinung nach, die Chance der NMS und aller seiner unbedankt engagiert arbeitenden Lehrerinnen und Lehrer.
Wenn dieser Effekt - neben vielen anderen
- zielstrebig ausgebaut wird, ist die NMS die
zukünftige Schule der 10 bis 14jährigen und
die in der Entwicklung dieser Schule beabsichtigte Trendumkehr. Diese Chance lebt
und sollte Allen positive Motivation bedeuten.
meint ihr
ZA Aktuell
März/April 2015
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Aktuelles Thema aus der NMS Evaluierungsstudie:
Nach Evaluierung folgt
Weiterentwicklung
Zusammenfassung von Peter Böhm
ehrerinnen und Lehrer leisten an unseren Neuen
Mittelschulen äußerst engagierte Arbeit mit einer
Fülle an neuen pädagogischen Ansätzen, leider jedoch unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen.
Um eine Änderung dieser Rahmenbedingungen erreichen zu können, bedarf es aber natürlich auch der
Unterstützung seitens des Dienstgebers.
L
Um den standortbezogenen Lehr- und Lernformen
besser entsprechen zu können, soll die Einsatzmöglichkeit der für die Neuen Mittelschulen zusätzlich
vom Bund zur Verfügung gestellten Personalressourcen auch auf (schulautonome) Schwerpunktfächer
ausgeweitet werden.
In der Praxis führt die Beschränkung des Einsatzes der 6 Wochenstunden pro NMS Klasse auf
die differenzierten Pflichtgegenstände zu erheblichen
Schwierigkeiten, geplante Schwerpunkte, sowohl im
fremdsprachlichen Bereich als auch im autonomen
Schwerpunktbereich, zu realisieren.
Um den Gestaltungsspielraum der Neuen Mittelschule zu optimieren, soll nun der Einsatz der 6
Wochenstunden auch in anderen Fächern ermöglicht
werden.
Weiters wäre es auch sehr wichtig, dass die Spezialisten vor Ort, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit den Schulleiterinnen und Schulleitern, aus den bereits vorhandenen gesetzlichen
Möglichkeiten (siehe SchUG § 31a Abs.2), für ihren
Schulstandort geeignete pädagogische Maßnahmen
eigenverantwortlich auswählen können, ohne dass
sie von der Schulbehörde mit erhobenen Zeigefinger
gemaßregelt werden.
Zu diesen gesetzlichen Möglichkeiten
zählen unter anderem:
1.Individualisierung des Unterrichts,
2.differenzierter Unterricht in der Klasse,
3.Begabungs- einschließlich Begabtenförderung,
4.Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und
Diversität,
5.Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen,
6.Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen
und
7.Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching).
Zum Punkt 7 sei noch vermerkt, dass der Einsatz
von Bundeslehrerinnen und Bundeslehrern nicht
zwingend vorgeschrieben ist, da es erstens eine Frage der Quantität ist (Umstellung des Schulversuches
NMS über Nacht ins Regelschulwesen, daher ein flächendeckender Einsatz von Bundeslehrern schwer
möglich!) und zweitens der pädagogische Benefit bei
manchen Bundeslehrerinnen und Bundeslehrern sowieso nicht sichtbar war!
Am Schluss möchte ich noch eine Bemerkung anbringen:
Unsere Hauptschulen waren gut und auch die
NMS leistet hervorragende Arbeit. Die Praktiker
wissen auch, dass es in allen Schularten Stärken
und Schwächen gibt, leider wollen das die sogenannten Schreibtischattentäter und Theoretiker
nicht erkennen!
ZA Aktuell
Günter Wick
0676/83450-202
März/April 2015
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Fragen und
Antworten zur
Steuerreform 2015
Welche Entlastungsmaßnahmen werden
gesetzt?
 5 Mrd. Euro Entlastung.
 Im Durchschnitt über 1.000 Euro jährlich pro
Steuerzahler.
 Niedrigere
Sozialversicherungsbeiträge
für
Kleinstverdiener, Selbständige, Landwirte sowie
Pensionisten.
 Unternehmen profitieren zusätzlich kurzfristig im
Gesamtausmaß von 200 Mio. Euro.
 Jede Familie profitiert durch die Verdoppelung
des Kinderfreibetrages auf 440 Euro.
 Höhere Absetzbeträge für Arbeitnehmer (400
Euro statt bisher 345 Euro).
Um wieviel wird der Steuerzahler entlastet?
 Jeder Steuerzahler wird im Schnitt um mehr als
1.000 Euro jährlich entlastet.
 Allein durch die Reform der Tarifstruktur der
Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge
erfolgt eine Entlastung von 4,7 Mrd. Euro.
 Für die Familien erfolgt eine Entlastung im Ausmaß
von rund 100 Mio. Euro.
 Zudem erfolgen Entlastungsmaßnahmen im
Rahmen eines Konjunkturpaketes im Ausmaß von
200 Mio. Euro sowie eine stufenweise Senkung der
Lohnnebenkosten um 1 Mrd. Euro.
Welche konkreten Maßnahmen werden im Zuge
der Gegenfinanzierung gesetzt?
 Maßnahmen gegen ungerechtfertigten Bezug
von Transferleistungen und Einnahmensicherungsmaßnahmen (1,9 Mrd. Euro).
 Einsparungen bei Förderung und Verwaltung (1,1
Mrd. Euro).
 Leistungsgerechtes, modernes und transparentes
Steuerrecht (900 Mio. Euro).
 Selbstfinanzierung durch Wachstum (850 Mio.
Euro).
 Anpassungen bei Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer, Kapitalertragsteuer und Topverdienern
(Solidarpaket ca. 400 Mio. Euro).
Welche Änderungen bei bestehenden Steuern?
Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen:
 Die Bemessungsgrundlagen für die unentgeltlichen Übertragungen innerhalb und außerhalb des
Familienverbandes werden gleichgestellt.
 Bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb
des Familienverbandes beträgt der Steuersatz bis
zu einem Wert von 250.000 Euro 0,5 Prozent, bis
400.000 Euro 2 Prozent und darüber 3,5 Prozent
(statt bisher allgemein 2 Prozent).
 Mehreinnahmen (35 Mio. Euro) werden für die
Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen
zweckgebunden.
 Der Freibetrag für die altersbedingte unentgeltliche
Betriebsübertragung wird von derzeit 365.000 Euro
auf 900.000 Euro erhöht.
 Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Übertragungen landwirtschaftlicher Grundstücke im
Familienverband: einfacher Einheitswert.
Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage:
 Außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro im Jahr 2016.
 Anhebung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent
auf 27,5 Prozent (ohne Sparbücher):
 Betrifft Dividenden und Kapitalausschüttungen.
 Nicht betroffen sind z.B. Sparbücher.
 Mehreinnahmen von 150 Millionen jährlich.
 Verfassungsmehrheit nötig (weil es derzeit nur
einen KESt-Satz geben darf).
Immobilienertragsteuer:
 Anhebung der ImmoESt von 25 auf 30 Prozent.
 Mehraufkommen ca. 75 Mio. Euro jährlich.
 Verbreiterung der Bemessungsgrundlage (kein
Inflationsabschlag).
 Mehraufkommen ca. 40 Mio. Euro jährlich.
Beitrag Topverdiener – Solidaritätszuschlag:
 Anhebung des Höchststeuersatzes um 5 Prozent
für Einkommen über 1 Mio. Euro jährlich (= 55
Prozent).
 Auf 5 Jahre befristet.
ZA Aktuell
März/April 2015
 Zweckgebunden für Österreichfonds (Bildung,
Forschung etc.).
Welche Mwst/Ust-Sätze werden erhöht?
Angleichung der Umsatzsteuer von 10 bzw. 12 Prozent auf 13 Prozent in den folgenden Bereichen bringt
250 Mio. Euro Mehreinnahmen.
Bereich
ermäßigter Steuersatz
6
Ökologisierung soll bei jenen PKW´s, die einen CO2Ausstoß von mehr als 120g CO2/km aufweisen, ein
Sachbezug in Höhe von 2 Prozent der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen. Um eine Anreizwirkung hin zu alternativen Antrieben zu schaffen, sollen privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor
steuerfrei sein, d.h. bei diesen kommt zukünftig kein
Sachbezug zur Anwendung.
höheres Aufkommen in Mio. Euro
bisher
neu
Beherbergung
10 Prozent
13 Prozent
105 Mio. Euro
lebende Tiere,
Saatgut, Pflanzen
10 Prozent
13 Prozent
60 Mio. Euro
kulturelle Dienstleistungen
10 Prozent
13 Prozent
15 Mio. Euro
Futtermittel
10 Prozent
13 Prozent
15 Mio. Euro
Holz
10 Prozent
13 Prozent
Jugendbetreuung
10 Prozent
13 Prozent
Luftverkehr
10 Prozent
13 Prozent
Bäder etc.
10 Prozent
13 Prozent
Museen, Tiergärten
10 Prozent
13 Prozent
Filmvorführung
10 Prozent
13 Prozent
Ab-Hof Wein
12 Prozent
13 Prozent
Nicht geändert wird die Umsatzsteuer für folgende
Bereiche – sie beträgt weiterhin 10 Prozent: Lebensmittel, Medikamente, Mieten und Grundstücksleistungen, Restaurant, Kranken- und Pflegeanstalten,
Personenbeförderung, Druckerzeugnisse, Rundfunk
und Müllbeseitigung.
Welche Steuerausnahmen sind von der Reform
betroffen / werden reduziert?
Umsatzsteuer
Indirekte Steuern sind generell weniger wachstumsschädlich als direkte Steuern. Im OECD-Vergleich
ist in Österreich der Anteil der Verbrauchsteuern (im
Wesentlichen ist das die Umsatzsteuer) dennoch unterdurchschnittlich.
Topf – Sonderausgaben
Topf – Sonderausgaben haben sich in der Praxis als
äußerst komplex dargestellt. Derzeit können derartige Sonderausgaben vor allem für die Bereiche
Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie
für die Altersversorgung geltend gemacht werden (bis
zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro). Für
bestehende Verträge soll die Regelung beibehalten
werden (bis maximal 5 Jahre). Für Neuverträge gibt
es zukünftig keine Absetzmöglichkeit mehr.
Abschreibungen
Im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechts kommt
im Rahmen der Gebäudeabschreibungen ein einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5 Prozent zur
Anwendung. Bisher wurde je nach Nutzungsart der
Gebäude hinsichtlich der Abschreibung differenziert.
Ökologisierung: Dienstautos – Privatnutzung
Derzeit ist bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben, der mit monatlich 1,5 Prozent der
Anschaffungskosten zu versteuern ist. Im Sinne einer
Was passiert mit der Grundsteuer?
Bei der Grundsteuer kommt
es im Rahmen der vorliegenden Reform zu keiner Änderung.
Welche konkreten Maßnahmen
gegen
unge15 Mio. Euro
rechtfertigten Bezug von
Transferleistungen
und
15 Mio. Euro
Einnahmensicherungs3 Mio. Euro
maßnahmen werden ge3 Mio. Euro
setzt?
3 Mio. Euro
 Ausheben von Scheinfirmen und Zurückdrängen des
sogenannten Anmeldungskaufs: Verwertung von Datamining-Ergebnissen der
Gebietskrankenkassen.
 Bekämpfung von Scheinrechnungen: Vermeidung
von Scheinrechnungen im Baubereich durch
Barzahlungsverbot.
 Bestrafung der „Pfuscher“ nach ASVG: wie
international üblich sollen nicht nur die Beschäftiger,
sondern auch die Schwarzarbeiter sanktioniert
werden.
 Gezielte und verstärkte Kontrollmaßnahmen
gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten
Hausbaus.
 Reduktion des Missbrauchs der bedarfsorientierten Mindestsicherung: effektive Anreize setzen.
 Verhinderung Krankenstandmissbrauch:
engmaschigeres Kontrollnetz durch die Gebietskrankenkassen.
 Verhinderung eCard Missbrauch: Kontrolle der
Gebietskrankenkassen zur Einhaltung der Ausweispflicht.
 Verhinderung
von
Meldeverstößen,
um
Sozialleistungen
(z.B.
Mindestsicherung)
zu
beziehen: Ausweitung der Kontrollmaßnahmen bei
Verdachtslage, wie Kontrollbesuche.
15 Mio. Euro
Quelle: krone.at
ZA Aktuell
März/April 2015
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Besoldungsreform
2015
Peter Böhm
0676/83450-205
„Der ganz normale Wahnsinn“
m 21. Jänner dieses Jahres wurde im Nationalrat eine Besoldungsreform beschlossen, um die
vom EuGH aufgehobene derzeitige Vorrückungssystematik zu „reparieren“ und eine „diskriminierungsfreie“ Rechtslage zu erreichen.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 11. November 2014 wurde eine Gesetzesreparatur, bezogen auf das gesamte Besoldungssystem des Öffentlichen Dienstes, notwendig. Die
bisherige Vorrückungssystematik wurde vom EuGH
als altersdiskriminierend erkannt. Aus diesem Grund
entschied sich das Staatssekretariat, das System
„Vorrückungsstichtag“ auf Erfahrungszeiten umzustellen.
Seitens der GÖD wurden mehrere Lösungsvorschläge eingebracht, die alle leicht verständlich, europarechtskonform und nachteilsfrei für alle Kolleg/innen und auch schon in Deutschland erprobt gewesen
wären. Diese Lösungsvorschläge wurden aber leider
vom Bundeskanzleramt und der dafür zuständigen
Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl, wegen angeblicher Mehrkosten, abgelehnt.
Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD
erstmals ein Gesetzestext mit neuen Besoldungsverläufen, leider ohne Erläuterungen, übermittelt, der
eine „Zwangsüberleitung“ aller im Dienst befindlichen
Kolleg/innen in die neue Struktur vorsieht!
Nach erster Durchsicht des Entwurfes seitens der
GÖD wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner
2015 auf mehrere gravierende Fehler aufmerksam
gemacht, die zuständige Staatssekretärin hat aber
für weitere Verhandlungen kein Mandat erteilt!
Von der GÖD wurde festgehalten, dass
 der Entwurf zahlreiche systematische, inhaltliche
und technische Mängel aufweist,
 diese Mängel entgegen den Äußerungen der
Staatssekretärin zu finanziellen Nachteilen nach
der Überleitung in das neue Besoldungssystem
führen und daher auch mit einem Verlust in der
Lebensverdienstsumme zu rechnen ist,
 die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung
von Vordienstzeiten – neu: Erfahrungszeiten – nicht
der Judikatur des EuGH entspricht.
Die GÖD forderte die unverzügliche Fortführung der
Verhandlungen, um Änderungen herbeiführen zu können um somit Benachteiligungen von Kolleg/innen zu
beseitigen. Leider hat das Bundeskanzleramt einen
anderen Weg eingeschlagen und die Gesetzesvorla-
A
ge, ohne Begutachtungsverfahren und ohne sozialpartnerschaftlicher Einigung mit der Gewerkschaft, in
den Nationalrat eingebracht, wo dieser dann auch am
21. Jänner 2015 mit den Stimmen der Abgeordneten
der Koalitionsparteien beschlossen wurde. Ergänzend wurde ein Entschließungsantrag von diesen Abgeordneten beschlossen, in dem es unter anderem
heißt: „Die Bundesregierung wird aufgefordert,
entsprechende Verbesserungsvorschläge für die
aktuelle Änderung der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH vorzulegen, wenn
eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass mit
der Neuregelung eine Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergehe.“
Dieses Durchpeitschen eines neuen Besoldungsschemas für den gesamten Öffentlichen Dienst, ohne
Begutachtungsverfahren und vorherige sozialpartnerschaftlicher Einigung, das, bezogen auf den schulischen Bereich, mit dem neuen Dienstrecht wenig
kompatibel zu sein scheint, bezeichne ich als einen
Angriff auf die sozialpartnerschaftlich ausgerichtete
politische Kultur in unserer Republik!
Diese am 21. Jänner 2015 beschlossene Besoldungsreform, welche am 11.Februar 2015 im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde und somit rechtskräftig
ist, bewirkt für die einzelne im Dienst befindliche Kollegin/den Kollegen zunächst gar nichts. Die Gehälter
laufen wie im alten System weiter! Auch die mit 01.
März 2015 wirksam gewordene Gehaltserhöhung um
1,77 Prozent wurde entsprechend berücksichtigt.
Die ersten visuellen Änderungen (von der Höhe des
Bezuges/Entgeltes ist auch zu diesem Zeitpunkt noch
alles gleich!) werden für die Kolleg/innen voraussichtlich am Juni-Gehaltszettel ersichtlich werden.
Die ersten Abweichungen von den derzeitigen Gehaltsstaffeln und auch Gehaltsstufen können sich mit
01. Juli 2015 ergeben.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss es aber eine Gesetzesreparatur nach einer sozialpartnerschaftlichen
Einigung und einer dieser Materie entsprechenden
Begutachtungsfrist geben.
Seitens der Standesvertretung ist es jedenfalls völlig inakzeptabel, dass Kolleg/innen durch eine solche
überfallsartige Änderung des Besoldungssystems
Nachteile erleiden sollen.
Es gilt jetzt, diesen „Wahnsinn“ zu sanieren! Oder
sind Sie anderer Meinung, liebe Frau Staatssekretärin Steßl?
ZA Aktuell
Hildegard Berger
0676/83450-206
März/April 2015
8
Fragen und
Antworten aus dem
Schulalltag
Darf ich, nachdem ich meine Schwangerschaft
dem Dienstgeber gemeldet habe, weiterhin Mehrdienstleistungen machen?
Nein, denn durch das Mutterschutzgesetz sind für
schwangere Arbeitnehmerinnen all jene Arbeiten verboten, die für die werdende Mutter und das ungeborene Kind eine Gefährdung darstellen könnten. Das
bedeutet, dass keine Überstunden gemacht werden
dürfen, die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Übernachtungen verboten ist und im
Schulalltag Rücksicht zu nehmen ist.
Muss ich um die Überstellung in das unbefristete
Vertragslehrer-Dienstverhältnis ansuchen?
Nein, Kolleg/innen mit befristeten Jahresverträgen
(II L-Vertrag) müssen im Frühjahr (Termin wird vom
Landesschulrat bekannt gegeben) um Weiterverwendung ansuchen. Die Übernahme in ein unbefristetes
Dienstverhältnis (IL-Vertrag) erfolgt ohne Ansuchen
seitens des Dienstgebers. Kolleg/innen, die bereits
fünf befristete Dienstverträge erhalten haben, bekommen als nächsten Vertrag einen unbefristeten Vertrag
(I L-Vertrag).
Kann ich den Titel „Diplompädagoge“ auch in Dokumenten führen?
Die Verwendung des Titels „Dipl. Päd.“ ist nur im
schulischen Bereich möglich (z. B. Schulnachrichten,
Dienstausweis, etc.). Er ist aber kein akademischer
Grad und daher auch nicht in öffentlichen Dokumenten wie z.B. Reisepass, Führerschein etc. anzuführen.
Wie hoch ist meine Jubiläumszuwendung nach
25 Jahren treue Dienste, wenn ich in dem Unterrichtsjahr, in dem ich diese ausbezahlt bekomme,
nur 17 Stunden unterrichte?
Sie erhalten bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 200
vH des Monatsbezuges, der Ihrer besoldungsrechtlichen Stellung in dem Monat entspricht, in den das
Dienstjubiläum fällt.
Ich wurde letzte Woche geschieden, ist dies dem
Dienstgeber zu melden?
Bei Änderung der Wohnadresse, Verehelichung oder
Ehescheidung, Geburt eines Kindes, sowie Änderung
der Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschusses
muss die Dienstbehörde sofort schriftlich verständigt
werden.
ZA Aktuell
März/April 2015
9
Arbeitnehmerveranlagung
Claudia Andre
0676/83450-203
1. Angaben zur Person
2. derzeitige Wohnanschrift
3. (Ehe)partner/in
4. Anzahl der Arbeitgeber, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren
5. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinder- und Mehrkindzuschlag
Wenn Sie während des Jahres kein oder nur
ein geringes Einkommen (mit mind. einem Kind,
für das mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde 6.000 Euro jährlich) erhalten haben, dann kann Ihr (Ehe-)Partner den
Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen.
oder Rentenversicherungen
 Wohnraumschaffungs-/Wohnraumsanierungskosten sowie dafür verwendete Kreditrückzahlungen
 Aufwendungen für Genussscheine, junge Aktien
 Kirchenbeiträge: maximal 400 Euro jährlich
 freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung oder Nachkauf von Schulzeiten
 Spenden
Private Zuwendungen für mildtätige Zwecke
und an begünstigte Spendenempfänger sowie Kirchenbeiträge: Diese Sonderausgaben mindern
bis zum jeweiligen Höchstbetrag – in vollem Umfang – die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Waren Sie alleinstehend und haben für mindestens
ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen, so erhalten Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag.
Für Spenden an bestimmte begünstigte
Spendenempfänger können bis zu 10% des
Vorjahreseinkommens abgesetzt werden.
Der Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag
beträgt
 bei einem Kind 494 Euro
 bei zwei Kindern 669 Euro und
 für das dritte und jedes weitere Kind gibt es
zusätzlich je 220 Euro
Seit 2012 ist der Kreis der begünstigten Spendenempfänger erweitert: Wenn Sie ab 1. Jänner 2012
Spenden an Tierheime, Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie die freiwillige Feuerwehr
zahlen, können Sie diese bei Ihrer Arbeitnehmer/
innenveranlagung berücksichtigen lassen.
Wichtig:
Alleinverdiener-/Alleinerzieher
mit
mindestens einem Kind erhalten den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag auch dann als
Steuergutschrift in Form der Negativsteuer, wenn sie
während des Jahres kein Einkommen oder ein so
geringes Einkommen erzielt haben, dass sie keine
Lohnsteuer bezahlt haben.
7. Werbungskosten
sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, wenn sie nicht bereits bei
der Lohnabrechnung berücksichtigt wurden. Diese wirken sich aus, wenn sie in Summe höher sind
als das Werbungskostenpauschale von 132 Euro
jährlich. Sind sie niedriger, werden sie bereits bei jedem Arbeitnehmer in der Lohnverrechnung berücksichtigt.
 Pendlerpauschale
6. Sonderausgaben
 Versicherungsprämien: Kranken-, Unfall-, Lebens-
ZA Aktuell
März/April 2015
10
bzw. mehr als sechs Monate Anspruch auf
Unterhaltsabsetzbetrag besteht;
 wenn das Kind zu Beginn des Veranlagungsjahres
das zehnte bzw. aufgrund einer erheblichen
Behinderung (Bezug der erhöhten Familienbeihilfe!)
das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
 wenn die Betreuung in einer öffentlichen oder
privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung
(z.B.
Kindergarten,
Hort,
Halb-/Vollinternat),
die den landesgesetzlichen Vorschriften über
Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder
durch eine pädagogisch qualifizierte Person (z.B.
ausgebildete Tagesmutter) erfolgt.
Was kann abgesetzt werden?
 die unmittelbaren Kosten der Kinderbetreuung,
nicht aber das Schulgeld (z.B. für Privatschulen
 Kosten für die Betreuung während der schulfreien
Zeit (z.B. Nachmittags- oder Ferienbetreuung)
 sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung (z.B.
Ferienlager)
 Arbeitsmittel (Computer, Drucker, Scanner,
Papier, ….)
 Fachliteratur
 Beruflich veranlasste Internetkosten
 Reisekosten für Dienstreisen ohne oder mit
geringem Kostenersatz des Arbeitgebers
 Umschulungskosten
 Kosten einer beruflich veranlassten doppelten
Haushaltsführung und Familienheimfahrten
 Studiengebühren, wenn Sie neben der beruflichen
Tätigkeit studieren
8. Außergewöhnliche Belastungen
Mit Selbstbehalt (diese Kosten wirken sich nur aus,
wenn sie den Selbstbehalt in Summe überschreiten):
 Krankheitskosten (Zahnersatz, Arbeits-, Spital-,
Allergiekosten)
 Begräbnis-/Grabsteinkosten, sofern sie nicht
durch den Nachlass gedeckt sind
 Kosten für Kinderbetreuung bei Alleinerzieher/
innen
 Kurkosten
 andere außergewöhnliche Belastungen (z.B.
Pflegeheimkosten)
Ohne Selbstbehalt:
 Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser oder
Erdrutsch)
 Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende
Kinder
Aufwendungen für die Kinderbetreuung
Aufwendungen für die Betreuung von Kindern sind
unter folgenden Voraussetzungen bis 2.300 Euro pro
Kind absetzbar:
 wenn für das Kind mehr als sechs Monate
im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde
Achtung: Sämtliche Betreuungskosten sind nur dann
absetzbar, wenn sie durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen! – Qualifikation muss nachgewiesen werden können!
Teilen sich die Elternteile die Betreuungsaufwendungen für ein Kind, können die Kosten im Verhältnis der Kostentragung aufgeteilt werden.
Alleinerzieher/innen können für ein Kind, das älter
als zehn Jahre ist, die Kinderbetreuungskosten als
sonstige außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend machen.
9. Kinderfreibetrag
In der Beilage L1k können Sie zusätzlich noch beantragen:
 Kinderfreibetrag: dieser beträgt für jedes
haushaltszugehörige Kind grundsätzlich 220 Euro.
Wenn beide Elternteile Steuern zahlen, kann dieser
Freibetrag auch aufgeteilt werden. In diesem
Fall beträgt der Freibetrag für beide Elternteile
jeweils 132 Euro. Zahlen Sie Unterhalt für ein
nicht haushaltszugehöriges Kind, steht Ihnen der
Kinderfreibetrag in der Höhe von 132 Euro zu.
 Unterhaltsabsetzbetrag: wenn Sie für ein Kind
Unterhalt zahlen, das nicht im gemeinsamen Haushalt
lebt.
 Außergewöhnliche Belastungen für Kinder:
Kinderbetreuung, auswärtige Berufsausbildung von
Kindern, Aufwendungen für behinderte Kinder.
10. Kontodaten eintragen und unterschreiben
Nähere Informationen erhalten Sie beim
ZA Aktuell
März/April 2015
11
Zeckenschutzimpfung 2015
Christian Rametsteiner
0676/83450-208
ie Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz
FSME genannt, wird durch Viren verursacht.
Die Zecken sind Überträger dieser Viren. Die
Symptome der Erkrankung können anfänglich einer Grippe ähnlich sein,
wie z.B. Kopf- und Gliederschmerzen und erhöhte
Temperatur. Die Unfallversicherung der BVA möchte Erkrankungen an FSME
vorbeugen und führt wie in
den Vorjahren auch 2015 eine
Impfaktion durch.
facher
Ausfertigung
jener
D
Für aktive Dienstnehmer, die regelmäßig berufsbedingt der Gefahr
einer FSME-Erkrankung ausgesetzt
sind, werden die vollen Kosten des
Impfstoffes von der Unfallversicherung
übernommen.
In vielen Dienststellen mit exponierten
Dienstnehmer/innen werden Impfaktionen
durchgeführt, wobei der Impfstoff von der BVA
(Unfallversicherung) zur Verfügung gestellt wird.
Den Teilnehmer/innen an der Aktion erwachsen keine Kosten für den Impfstoff.
Voraussetzungen, um an der Impfaktion teilzunehmen
Erhöhte Gefahr einer Erkrankung
Die Dienstnehmer/innen halten sich durch ihre
spezifische Berufsausübung öfter als andere vergleichbare Dienstnehmer/innen in FSME-exponierten Gebieten auf.
Einhaltung der empfohlenen Impfintervalle
Achtung: laut Empfehlung des Obersten Sanitätsrates (Impfausschuss) ist das Auffrischungsintervall
nach der Grundimmunisierung: Erste Auffrischung
(Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung,
weitere Auffrischungen alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung, ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich
das Impfintervall auf 3 Jahre.
Wie erfolgt die Abwicklung?
Die Dienststellen übermitteln eine Liste in zwei-
Dienstnehmer/innen, die für die Impfung in Betracht kommen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
 Name und Sozialversicherungsnummer
 Art der Tätigkeit, die die FSME-Exponiertheit
begründet
 Beschäftigungsort
 Durchführender Arzt – Impfstoffempfangsstelle
mit genauer Adresse
 Empfangsübernahme des Impfstoffes
Auch bei den Auffrischungsimpfungen (4. und weitere Teilimpfungen) werden die Bestätigungen durch
den Dienstgeber neuerlich benötigt. Die Unfallversicherung bearbeitet diese Listen, insbesondere ob die
Impfintervalle eingehalten werden und retourniert die
korrigierte Liste an die Dienststelle. Damit ist die Kostenübernahme der Unfallversicherung verbunden.
Vermehrte Kosten die durch Nichteinhaltung der
Impfintervalle entstehen, werden nicht übernommen.
Impfstoffbereitstellung
Die entsprechende Anzahl von Impfstoffen wird an
den Arzt (Impfstoffempfangsstelle) übermittelt, der in
der Liste angegeben wird. Diese Person ist für die
weitere Einhaltung der Kühlkette verantwortlich. Für
die in den Listen genannten Dienstnehme/iInnen ist
ausschließlich der übermittelte Impfstoff zu verwenden.
ZA Aktuell
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Zum Download dieses Bestellformulares gelangen
Sie wie folgt:
Homepage der BVA unter www.bva.at → Klick auf
Button „Vorsorge“ → Klick links auf „Schutzimpfungen“ → weiters Klick auf „Zeckenschutz“ →
Klick rechts auf „Zeckenschutzimpfaktion der Unfallversicherung“ → Scroll nach unten bis zum Download des PDF-Formulares „Zeckenschutzimpfung
Bestellformular“.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können
nur Bedienstete an der Zeckenschutzimpfung teilnehmen, die bei Ausübung ihres Berufes von infizierten
Zecken befallen werden können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 050405/21334 an unsere zuständigen
Bearbeiter/innen.
Es kommen daher unter den Lehrer/innen nur jene
in Betracht, die sich im Rahmen des Unterrichtes oft
im Freien aufhalten, das sind
 Leibeserzieher/innen,
die
Waldläufe
und
Sportwochen etc. veranstalten,
 Lehrer/innen, insbesondere der naturwissenschaftlichen Fächer, wenn sie Lehrausgänge in der
freien Natur machen,
 Lehrer/innen, die auf Schullandwochen fahren.
Das zu verwendende Bestellformular für die Zeckenschutzimpfung finden Sie auf der Homepage der
Unfallversicherung der BVA unter www.bva.at.
BEACHTEN SIE BITTE
Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend!
ZA Aktuell
Barbara Heindl
0676/83450-207
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Leistungsfeststellungsverfahren
Neu
ufgrund der Änderung in der Schulverwaltung mit
1. August 2014 und dem Wegfall der Leistungsfeststellungskommissionen hat der Landesschulrat
für NÖ neue Richtlinien zum Leistungsfeststellungsverfahren veröffentlicht.
A
Diese gelten für alle Landeslehrer/innen der allgemein bildenden Pflichtschulen in Niederösterreich.
Nachstehend möchten wir diese offiziellen neuen
Richtlinien zur Kenntnis bringen:
Richtlinie Leistungsfeststellungsverfahren
Das Verfahren zur Leistungsfeststellung gilt für alle
Landeslehrer/innen der allgemein bildenden Pflichtschulen in Niederösterreich.
Beamte:
Die Leistungsfeststellung (§§ 61 bis 68 LDG 1984)
der Landeslehrer/innen für allgemein bildende Pflichtschulen obliegt dem Landesschulrat für Niederösterreich.
 Der Schulleiter verfasst einen Bericht über die
Lehrerin/den Lehrer
*) entweder aus besonderem Anlass oder
*) auf Antrag des Lehrers.
 Der Schulleiter leitet den Bericht samt eventuellen
Stellungnahmen des Lehrers an den Landesschulrat
für NÖ weiter.
 Der zuständige Beamte im Landesschulrat für NÖ
holt eine Stellungnahme
*) des zuständigen Pflichtschulinspektors
*) und des Zentralausschusses APS ein.
 Aufgrund der vorliegenden Anträge und Stellungnahmen entscheidet der zuständige Beamte im
Landesschulrat für NÖ (Außenstelle).
*) Positive Entscheidungen:
 Für APS-Lehrer/innen: Außenstellenleiter/in
*) Negative Entscheidungen:
 Rechtsabteilung
Vertragsbedienstete:
Die Leistungsfeststellung der Landeslehrer/innen für
allgemein bildende Pflichtschulen obliegt dem Landesschulrat für Niederösterreich.
 Der Schulleiter verfasst einen Bericht über die
Lehrerin/den Lehrer
*) aus dem Anlass der Leiterstellenbewerbung.
 Der Schulleiter leitet den Bericht samt eventuellen
Stellungnahmen des Lehrers an den Landesschulrat
für NÖ weiter.
 Der zuständige Beamte im Landesschulrat für NÖ
holt eine Stellungnahme
*) des zuständigen Pflichtschulinspektors
*) und den Zentralausschusses APS ein.
 Aufgrund der vorliegenden Anträge und Stellungnahmen entscheidet der zuständige Beamte im
Landesschulrat für NÖ (Außenstelle).
*) Positive Entscheidungen:
 für APS-Lehrer/innen: Außenstellenleiter/in
*) Negative Entscheidungen:
 Rechtsabteilung
Rechtsabteilung
informiert
Krank- bzw. Gesundmeldung
in den Ferien
Nach den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen sind Krankmeldungen bzw. Gesundmeldungen auch während der unterrichtsfreien
Zeit, sprich auch innerhalb der Ferien, notwendig und es finden auch eventuelle Bezugskürzungen bzw. Zusammenrechnungen gemäß
§ 13c GehG, bzw. § 24 VBG Anwendung.
Natürlich empfiehlt es sich – unter den entsprechenden medizinischen Voraussetzungen -,
dass sich eine Lehrerin bzw. ein Lehrer in den
Ferienzeiten als dienstfähig melden und entsprechende Bestätigungen an die Dienstbehörde
melden.
Mag. Harald Felzmann
Sekretär
ZA Aktuell
März/April 2015
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Jahresnorm: Überschreitung des
Tätigkeitsbereiches C
Martin Traxler
0676/83450-209
D
ie Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen ist ab 01.09.2001
über die Jahresnorm geregelt.
Lehrerinnen und Lehrern für jedes Schuljahr das Ausmaß und die Inhalte des Teilbereiches C schriftlich
festzulegen.
Der sog. Tätigkeitsbereich C umfasst die sonstigen
Tätigkeiten (außerunterrichtlichen Tätigkeiten), die
jedoch zu den lehramtlichen Pflichten zählen.
Um Überschreitungen durch notwendige, unvorhersehbare Fortbildungsveranstaltungen zu vermeiden, empfiehlt die Personalvertretung eine gewisse
Reserve an Stunden zurückzuhalten.
Dieser Tätigkeitsbereich C ermöglicht es, schulautonom Anpassungen sowohl an die Erfordernisse des
Schulstandortes als auch an die Interessen und das
Qualifikationsprofil der einzelnen Lehrerinnen und
Lehrer anzupassen.
Zahlreiche Qualitätsmaßnahmen im Bereich der
Pflichtschule z.B.:
 Schulqualität Allgemeinbildung (SQA),
 Bildungsstandards,
 Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche (§ 19 Abs. 1a
SchUG) in der Neuen Mittelschule u.ä.
bedingen umfassende Schulungen, Besprechungen
und die Übertragung von zusätzlichen Aufgaben an
Lehrerinnen und Lehrern, die im Rahmen des Stundenausmaßes des Tätigkeitsbereichs C zu erbringen
sind. Für diese Tätigkeiten sind die notwendigen zeitlichen Ressourcen vorzusehen.
Mögliche Überschreitungen der Jahresnorm dürfen
nicht ins nächste Schuljahr eingerechnet werden. Bei
Überschreitung könnten Mehrdienstleistungen
anfallen.
Die Jahresnorm ist eine Diensteinteilung, die daher
auch den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes unterliegt. Sollten Änderungen während des Unterrichtsjahres erforderlich werden, sind
diese daher auch mit der Personalvertretung abzustimmen.
Die Schulaufsicht ist aufgrund ihrer Dienstanweisung verpflichtet, den Umgang der Schule mit ihren
Ressourcen zu kontrollieren und die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit dieser
Diensteinteilung zu beachten.
Die Pflichtschulinspektor/innen werden daher gemeinsam mit den Schulleitungen ersucht, Vorsorge
zu treffen, dass es zu keinen Überschreitungen
des Tätigkeitsbereichs C kommt. Wenn notwendig,
sind Beschäftigungsnachweise zu überarbeiten und
Tätigkeiten im Lehrkörper umzuverteilen bzw. nicht
durchzuführen, wenn sie nicht ohne Überschreitung
des Stundenausmaßes geleistet werden können.
Es ist in diesem Zusammenhang im Rahmen der
Fürsorgepflicht des Dienstgebers darauf zu achten,
dass Lehrerinnen und Lehrer nicht Arbeiten angeordnet werden, die nur über das Stundenausmaß der
Jahresnorm hinaus erbringbar sind.
Jedenfalls ist die Schulaufsicht, sprich der PSI
aufgefordert, zentrale Veranstaltungen so rechtzeitig
zu Beginn des Jahres zu planen, dass sie von den
Schulleitern bei der Festlegung der Jahresnorm berücksichtigt werden können.
Die Leiterin/Der Leiter haben gemeinsam mit den
PENSIONS
VORSORGE
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Landesdirektion NÖ
Landhaus-Boulevard
Haus 5/17-19
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/255 855
Fax: DW 3001
[email protected]
Landesdirektion NÖ
Süd/Bgld.
Neunkirchner Straße 65
2700 Wr.Neustadt
Tel.: 02622/281 00
Fax: DW 3901
[email protected]
unentgeltliche Einschaltung
ZA Aktuell
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Aus den Bezirken ...
Was will ich einmal werden? Gleißer Schüler unterwegs auf berufskundlichen Pfaden
An der PNMS Gleiß erfolgt im 2. Semester der dritten Klassen der Einstieg in die verbindliche Übung
Berufsorientierung. Aus diesem aktuellen Anlass erhielten die Schüler/innen bei einer Betriebsbesichtung der Fa. Mondi in Hausmening einen ersten Einblick in die Arbeitswelt.
Im Zuge der Erweiterung des Schulgartens wurden in der Privatschule Gleiß Heckensträucher und
Bäume gesetzt. Dabei wurde besonders auf den ökologischen Nutzen der Pflanzen Wert gelegt. Unter
anderem wurde ein Honigbaum gepflanzt. Dieser bei
uns nicht heimische Baum blüht bis in den November
hinein und ist deshalb eine wertvolle Futterpflanze für
Bienen.
„Bienen sind ein wichtiger Teil der Natur. Uns als
Ökologschule ist es daher ein besonderes Anliegen,
diesen wertvollen Insekten auch im Spätherbst Nahrung zu bieten“ erklärt Direktor Mag. Gottfried Bieringer den Schüler/innen.
Wir freuen uns jetzt schon auf die Blütenpracht, die
nicht nur das Auge erfreut, sondern auch noch den
Bienen hilft.
Leseanimation an der PHS Gleiß
Unter dem Motto „Zum Lesen verlocken“ gestaltete der engagierte Jugendbuchautor Martin Selle am
29. Oktober einen interessanten Lesevormittag an
der Neuen Mittelschule Gleiß und bewies damit, dass
Lesen mindestens so spannend sein kann wie Computerspielen oder Fernsehen.
Bei einem Rundgang durch das weitläufige Firmengelände wurde den Mädchen und Burschen die
Herstellung des Papiers vom Zellstoff bis zum fertigen Papier und die dafür benötigten Berufssparten
altersgerecht erklärt.
Als Ergänzung zum Einblick in die praktische Arbeitswelt erfolgte in der darauf folgenden Woche ein
Informationstag am AMS/BIZ Amstetten. Die rege Beteiligung der Mädchen und Burschen zeigte, dass die
Bemühungen von Schulen, Betrieben und Institutionen, die jungen Menschen auf dem Weg ins Berufsleben zu unterstützen, auf fruchtbaren Boden fallen.
Honigbaum für den Schulgarten Gleiß
Mit großer Begeisterung beteiligten sich die Schüler an seinem Leseanimationsprogramm „Krimiduell“
. Den am Schreiben besonders interessierten Schülerinnen und Schülern verriet der Autor zahlreiche
Tipps für den Bau spannender Geschichten und gab
einen umfangreichen Einblick in die anstrengende Arbeit eines Schriftstellers.
Aufwertung der „Schülerliga Fußball“
Große Freude bereiten die neuen Trainingsanzüge
den Mitgliedern der „Schülerliga Fußball“.
Sie zeigen mit dem Logo der Privaten Neuen Mittelschule Gleiß auf dem Rücken der Jacke nicht nur
nach außen hin Geschlossenheit und Einheit, sondern sind für unsere SchülerInnen eine zusätzliche
ZA Aktuell
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Motivation, sowohl beim Training als auch bei den
Matches das Beste zu geben.
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heit reden“ war das Motto eines schulübergreifenden
Projektes der Schulen in Gleiß. Mit Plastiksäcken und
Schüttelstange ausgerüstet, machten sich bei schönem Herbstwetter Klassen beider Schularten auf den
Weg in die Klosterallee. Mit Hilfe einer langen Stange
ließ es Hausmeister „Sepp“ zur großen Freunde unserer SchülerInnen Äpfel und Birnen regnen. Mit viel
Eifer wurde dann das Obst eingesammelt und in die
bereitstehenden Säcke gefüllt.
Gleich danach kamen die frischen Früchte zur Firma Ferdl nach Kematen, wo bald köstlicher Saft aus
ihnen erzeugt und in Flaschen abgefüllt werden wird.
Das erste Mal zum Einsatz kamen sie beim mehrtägigen Fußballtrainingslager in Lindabrunn.
Unterstützt wurde der Ankauf der neuen Ausrüstung von der Sparkasse Rosenau und vom Elektrofachhandel Ostermann aus Kematen. Danke den
beiden Sponsoren, die mit ihrer finanziellen Mithilfe
einerseits die Neue Mittelschule Gleiß unterstützen
und andererseits mithelfen, unsere Jugend zu der so
wichtigen Bewegung zu animieren.
Pokale für die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haustiere“!
Die Kinder können es kaum noch erwarten, bis sie
den gesunden Saft aus dem eigenen Garten verkosten und genießen dürfen.
Strahlender Sonnenschein bei Sonnenfinsternis
Im Rahmen der einmal im Jahr stattfindenden
Ausstellung des Kleintierzuchtvereins Ybbstal in der
Festhalle in Rosenau/Sonntagberg wurden die besten SchülerInnen-Zeichnungen bzw. -Aufsätze zum
Thema Haustier mit Pokalen belohnt.
Die Siegerinnen sind (von links nach rechts: Rainer Ronja, Hannah Löcherbach, Jana Spreitzer Maria
Großmann, und Elena Eggers.
Den stolzen GewinnerInnen der Privaten Neuen
Mittelschule Gleiß, die allesamt mehrere Haustiere
besitzen und betreuen, ist ihre Freude anzusehen.
Wir gratulieren ganz herzlich!
PHS und Volksschule Gleiß: Frischer Apfel- und
Birnensaft aus eigenem Garten
„Für die Gesundheit etwas tun anstatt über Gesund-
Bei wolkenlosem Himmel konnten die Schülerinnen
und Schüler der PNMS Gleiß am Freitag, 20.3.2015
ein seltenes Schauspiel erleben. Der Mond schob
sich langsam an der Sonne vorbei.
Auch wenn der Mond von unserem Standpunkt aus
die Sonne nur zum Teil bedeckte, hatte man doch
den Eindruck, dass es ein bißchen dunkler wurde.
Die Schülerinnen und Schüler, die das Ereignis durch
rechtzeitig angekaufte Spezialbrillen bzw. durch einen Feldstecher mit Filter beobachteten waren sehr
beeindruckt. Bis zu nächsten Sonnenfinsternis dauert
es leider 6 Jahre, aber wir werden auf alle Fälle wieder beobachten.
ZA Aktuell
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news
NÖ MEDIENZENTRUM
App „Nö4Kids“
bietet moderne Informationsvermittlung zu NÖs Bezirken
LR Schwarz: Weiterentwicklung der Inhalte gemeinsam mit unseren Schulen
FOTO: Copyright NLK Reinberger
St. Pölten (14.3.2015)
Die App „Nö4Kids“ des NÖ Medienzentrums „NÖ Media“ stellt
SchülerInnen und LehrerInnen umfangreiche Informationen zu Niederösterreichs Bezirken und zu
zahlreichen Bezirkshauptstädten
in moderner Aufbereitung gesammelt zur Verfügung. Text-, Bild- und
Film-Beiträge zu historisch und geoJUD¿VFKZLFKWLJHQ3OlW]HQXQG6Hhenswürdigkeiten, die zum Teil von
den Kindern und Jugendlichen im
Rahmen von Schulprojekten selbst
erstellt wurden, stehen ab sofort
für Rundgänge vor Ort aber auch
für gemeinsame Recherchen im
Klassenzimmer bereit. Im Rahmen
des Wettbewerbes „Doku Nömedia
2016“ soll der weitere Ausbau der
App noch im Herbst starten.
Gemeinsame Weiterentwicklung mit Schulen
„Zu jeder Station im Rundgang
gibt es Bilder, Tondokumente und
in vielen Fällen auch bereits verlinkte Videos. Damit wurde ein zukunftsweisendes Tool für modernen Unterricht geschaffen“, erklärt
Bildungs-Landesrätin Mag. Barbara
Schwarz und kündigt in diesem Zusammenhang auch die direkte Miteinbeziehung der SchülerInnen in
die Weiterentwicklung dieses Angebots im Rahmen des Wettbewerbes
„Doku Nömedia 2016“ an: „Damit
sich die Schülerinnen und Schüler
noch intensiver mit den Sehenswürdigkeiten ihrer Umgebung auseinandersetzen, werden sie heuer
im Herbst dazu aufgerufen, kurze
'RNXPHQWDWLRQV¿OPH ]X HLQ]HOQHQ
Stationen zu drehen und so die Bei- PCs aufbereitet. Die App „NÖ4Kids“
kann für iOS- sowie für Androidträge weiter zu befüllen.“
Geräte kostenlos geladen oder über
jeden beliebigen Internetbrowser
unter
www.noemedia-app.at
abgerufen werden. „Das NÖ Medienzentrum ist für Niederösterreichs
KlapiepApep
d
r
fü
Pädagoginnen und Pädagogen ein
wertvoller Partner, der sie mit technischen Hilfsmitteln und Beratung
beim modernen Unterricht unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler sollen einerseits früh lernen, moBereits die Schülerwettbewerbe derne Techniken anzuwenden und
„Fabula Nömedia 2012“ und „Zoom andererseits den verantwortungsNömedia 2013“ des NÖ Medien- vollen Umgang damit vermittelt
zentrums „NÖ Media“ wurden in der bekommen“, so Schwarz abschlieApp für mobile Geräte aber auch für ßend.
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Bedingt durch die nicht selten verbreitete Meinung,
dass es mit den Schülerinnen und Schülern immer
„anstrengender“ wird, sieht sich die Autorin, eine
Hauptschullehrerin (Neue Mittelschullehrerin
mit den Fächern Mathematik, Physik, Chemie,
Darstellendes Spiel), veranlasst, ein Buch über ihre
beinahe 40 jährige Diensterfahrung zu schreiben.
Sie gerät dabei immer wieder in ein Spannungsfeld: auf der einen Seite das Gefühl der Rechtfertigung gegenüber der kleinen, aber erlesenen
Schar der Lehrer vor ihrem inneren geistigen
Auge, deren oberste Priorität Disziplin, Zucht
und Ordnung ist und auf der anderen Seite ihre
zugegebenermaßen euphorische, sehr liebevolle
Einstellung zum Beruf.
Verstärkt wird diese unterschiedliche Unterrichtsund Erziehungspraxis durch eine Metapher, die
den Leser in zwei Gärten entführt, die verschiedener nicht sein können. Wohl geordnet,
nichts dem Zufall überlassend, die Natur gezähmt,
soweit sie sich zähmen lässt, der eine; durch
Kreativität bestechend, der Freiheit ihren Lauf
lassend, der andere. Die Autorin, mit beiden geistig
verbunden, stellt sich die scheinbar banale Frage,
ob der Löwenzahn als Unkraut firmiert oder durch
sein sonnenähnliches Gelb als wertvoll eingestuft
werden kann.
„Leos Lesepass“ heuer bereits zum siebenten Mal
betonte: „Im Vorjahr haben 24.000 Volksschulkinder
einen Lesepass abgegeben und insgesamt 72.000
Bücher gelesen. Hingegen wurden im Jahr 2009 nur
rund 6.000 Lesepässe eingesendet bzw. 18.000 Bücher gelesen“.
Noch immer könne jeder siebente Abgänger einer Pflichtschule nicht sinnerfüllend lesen, führte der
Landeshauptmann-Stellvertreter aus. Es sei für die
Entwicklung der Persönlichkeit entscheidend, sinnerfassend lesen zu können. „Nur wer in der Jugend liest
bzw. als Kind vorgelesen bekommt, wird später große
Freude am Lesen haben“, betonte Sobotka.
Eifrigste Leser gesucht: Landeshauptmann-Stellvertreter Mag.
Wolfgang Sobotka und die Klasse 1a der Volksschule Pottenbrunn
mit ihrem Direktor Michael Lahnsteiner.
Foto: Burchhart
Leos Lesepass
„Zeit Punkt Lesen“ initiiert auch heuer wieder die
beliebte Leseaktion „Leos Lesepass“ und ruft alle NÖ
Volksschulen, Sonderschulen und Bibliotheken auf,
möglichst viele vollgeklebte Lesepässe einzusenden.
Aus Anlass des Starts der Leseaktion in diesem Jahr
lud Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang
Sobotka zu einer Pressekonferenz in die NÖ Landesbibliothek nach St. Pölten.
Initiative
„Mit dieser Initiative möchten wir Kindern mehr
Freude am Lesen vermitteln“, so Sobotka, der auch
Das Leseprojekt „Leos Lesepass“ ist so angelegt,
dass Kinder alles lesen dürfen, was sie gerne lesen
möchten – seien es Bücher, Zeitungen, Zeitschriften,
Comics oder Schulbücher. Um die Lesebegeisterung
auch bei Schülerinnen und Schüler anzuregen, deren
Muttersprache nicht Deutsch ist, zählt zudem auch
Literatur in einer anderen Sprache.
Lesepass, Lesezeichen, Leseurkunde und LeoSticker werden allen Schulen und Bibliotheken gratis
zur Verfügung gestellt.
Jedes Schulkind zwischen sechs und zehn Jahren, das bis zum 1. Juni den Lesepass an „Zeit Punkt
Lesen“, Hypogasse 1, 3100 St. Pölten sendet, kann
tolle Preise gewinnen. Es winken interaktive Bücher,
spannende Buchpakete, Tablets, Hörspiele und ein
Besuch bei Leos Lesetheater.
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Erlebniswanderung mit Tierbegleitung
Programm des Lehrausganges / Wandertages
Treffpunkt: ist in St.Corona am Schöpfl, einem idyllisch gelegenen Ort im Süden des „Biosphärenpark
Wienerwald“, wo wir Euch am Parkplatz vor dem
„Gasthaus St.Corona“ mit unseren Alpakas Mucha
und Moro sowie den Eseln Angelo und Pauli erwarten.
Nach dem Kennenlernen unternehmen wir gemeinsam eine spannende Themen-, Erlebnis- und Abenteuerwanderung. Einer der Höhepunkte ist das
Geschicklichkeitsgehen im Bach bei den kleinen
Wasserfällen. Mit der Becherlinse betrachten wir kleine Lebewesen.
Anschließend besuchen wir unseren „Erlebnisbauernhof“, einen kleinen Grünlandbetrieb mit liebevoller Tierhaltung. Hier sind die zweihöckrigen
Kamele Mogli und Massimo, der langhaarige Walliser-Ziegenbock Domino, die Emus Daniel und Daisy
sowie die Rentiere Rudolph und Niklas hautnah zu
erleben.
Medieninhaber und Herausgeber:
Offenlegung gemäß § 25 (4) Mediengesetz:
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Dauer: insgesamt ca. 3 bis 4 Stunden
Gruppengröße: Autobus (meist 2 Klassen)
Erlebnisbeitrag: nach Vereinbarung
Bitte Mitbringen: festes Schuhwerk (keine Sandalen!), der Witterung angepasste Kleidung, Regenschutz, Jause
Erreichbar sind wir:
über die A 21/Abfahrt Alland – Klausen-Leopoldsdorf
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Bitte um telefonische Anmeldung!
Weitere Informationen:
Anna Gruber
Meiselberghof (Erlebnisbauernhof, zertifizierter Natur- und Landschaftsführer)
2572 St.Corona am Schöpfl 107
Tel. und Fax: 02673/8256, Mobil: 0680 / 3200572
Email: [email protected]
Homepage: www.members.aon.at/meiselberghof
IMPRESSUM
Personalvertretung - Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden
Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1
Telefon 02742/9005-16517, Fax 02742/9005-16516, Email [email protected]
Mitteilungsblatt des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden
Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung im Rahmen der im BundesPersonalvertretungsgesetz festgelegten Aufgabenbereiche