NÖ PFLICHTSCHULLEHRER Ausgabe 1 / 2015 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT I N H A L T ZA AKTUELL Aus meiner Sicht NMS Evaluierungsstudie Steuerreform 2015 Besoldungsreform 2015 Fragen und Antworten aus dem Schulalltag Arbeitnehmerveranlagung Zeckenschutzimpfung 2015 Leistungsfeststellungsverfahren NEU Jahresnorm Aus den Bezirken nö://media news Buchpräsentation Partner Die Mitglieder des Zentralausschusses Pflichtschullehrer wünschen allen Kolleginnen und Kollegen FROHE OSTERN ! ZA Aktuell März/April 2015 2 Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss der Pflichtschullehrer Zentrale SANKT PÖLTEN Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Telefon: 02742/9005-16517 Fax: 02742/9005-16516 Email: [email protected] Helmut ERTL Vorsitzender ZA APS NÖ Handy: y 0676/83450-201 Peter BÖHM Landeskoordinator für Schulleiter/innen Handy: y 0676/83450-205 Jürgen PANY Handy: y 0676/4285390 Karin LEONHARDSBERGER Franz GRAFENAUER Telefon: 02742/9005-16517 nach Vereinbarung Region NÖ MITTE Günter WICK Handy: y 0676/83450-202 Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Stadt Sprechtage im Regionalbüro ZA APS NÖ nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! www.noe-landeslehrer.at Region NÖ MITTE Barbara HEINDL Handy: y 0676/83450-207 Bezirke: St. Pölten/Land, Tulln, Wien-Umgebung Sprechtage in den Regionalbüros ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region NÖ SÜD Hildegard BERGER Handy: y 0676/83450-206 Bezirke: Baden, Bruck/Leitha, Mödling, Neunkirchen, Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt Sprechtage in den Regionalbüros BH Neunkirchen und BH Baden nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region WEINVIERTEL Claudia ANDRE Handy: y 0676/83450-203 Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach Sprechtage in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region MOSTVIERTEL Martin TRAXLER Handy: y 0676/83450-209 Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs, Waidhofen/Ybbs Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region WALDVIERTEL Christian RAMETSTEINER Handy: y 0676/83450-208 Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land, Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und BH Zwettl nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! ZA Aktuell März/April 2015 3 Aus meiner Sicht ... Helmut Ertl 0676/83450-201 NMS - Evaluation aus positiver Sicht eben allen Berichterstattungen über die Zwischenergebnisse eines Schultyps, der im Vergleich zu allen bisherigen eine Evaluation erfuhr, in der er noch gar nicht vollständig umgesetzt war, ist etwas wesentliches untergegangen oder wurde – beabsichtigt wie alle Berichterstattungen über das Bildungswesen – bewusst vernachlässigt: der Wohlfühlfaktor Schule! allem dann, wenn man dem ungeliebten Lehrerstand ein´s draufsetzen oder ideologische Grundsätze gegeneinander ausspielen kann. Der unterscheidet sich ganz wesentlich von der Parallelform AHS-Unterstufe, da ja beide Typen Lehrplanidentität aufweisen. In der NMS herrscht ein förderliches Lernklima und eine Beziehungskultur, die – wenn man der Hattie-Studie folgt – einen nachhaltigen Lernerfolg gewährleistet. Und dies ist wohl das höchste Ziel, wenn man der Feststellung Glauben schenken darf, dass in allen bildungspolitischen Überlegungen „das Kind im Mittelpunkt“ steht. Ein Gedanke zum Schluss: Würden alle unsere Kolleginnen und Kollegen so rasch zu einer Beurteilung auf „Nicht genügend“ über ihre ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler – wie es sich die Medien im übertragenen Sinn anmaßen – kommen, wäre der Aufstand perfekt, aber so ist es nur eine weitere Facette des Lehrerbashings N Nur dies scheint angesichts der aktuellen Diskussionen nun doch nicht so wichtig, vor Jedoch zurück zur angesprochenen Parallelform. Jenem Schultyp, der seit Jahrzehnten unverändert agiert und jegliche Reformideen abschüttelte, weil die vermeintlichen Ergebnisse für diesen Weg sprechen. Darin liegt, meiner Meinung nach, die Chance der NMS und aller seiner unbedankt engagiert arbeitenden Lehrerinnen und Lehrer. Wenn dieser Effekt - neben vielen anderen - zielstrebig ausgebaut wird, ist die NMS die zukünftige Schule der 10 bis 14jährigen und die in der Entwicklung dieser Schule beabsichtigte Trendumkehr. Diese Chance lebt und sollte Allen positive Motivation bedeuten. meint ihr ZA Aktuell März/April 2015 4 Aktuelles Thema aus der NMS Evaluierungsstudie: Nach Evaluierung folgt Weiterentwicklung Zusammenfassung von Peter Böhm ehrerinnen und Lehrer leisten an unseren Neuen Mittelschulen äußerst engagierte Arbeit mit einer Fülle an neuen pädagogischen Ansätzen, leider jedoch unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Um eine Änderung dieser Rahmenbedingungen erreichen zu können, bedarf es aber natürlich auch der Unterstützung seitens des Dienstgebers. L Um den standortbezogenen Lehr- und Lernformen besser entsprechen zu können, soll die Einsatzmöglichkeit der für die Neuen Mittelschulen zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Personalressourcen auch auf (schulautonome) Schwerpunktfächer ausgeweitet werden. In der Praxis führt die Beschränkung des Einsatzes der 6 Wochenstunden pro NMS Klasse auf die differenzierten Pflichtgegenstände zu erheblichen Schwierigkeiten, geplante Schwerpunkte, sowohl im fremdsprachlichen Bereich als auch im autonomen Schwerpunktbereich, zu realisieren. Um den Gestaltungsspielraum der Neuen Mittelschule zu optimieren, soll nun der Einsatz der 6 Wochenstunden auch in anderen Fächern ermöglicht werden. Weiters wäre es auch sehr wichtig, dass die Spezialisten vor Ort, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit den Schulleiterinnen und Schulleitern, aus den bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten (siehe SchUG § 31a Abs.2), für ihren Schulstandort geeignete pädagogische Maßnahmen eigenverantwortlich auswählen können, ohne dass sie von der Schulbehörde mit erhobenen Zeigefinger gemaßregelt werden. Zu diesen gesetzlichen Möglichkeiten zählen unter anderem: 1.Individualisierung des Unterrichts, 2.differenzierter Unterricht in der Klasse, 3.Begabungs- einschließlich Begabtenförderung, 4.Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität, 5.Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen, 6.Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen und 7.Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching). Zum Punkt 7 sei noch vermerkt, dass der Einsatz von Bundeslehrerinnen und Bundeslehrern nicht zwingend vorgeschrieben ist, da es erstens eine Frage der Quantität ist (Umstellung des Schulversuches NMS über Nacht ins Regelschulwesen, daher ein flächendeckender Einsatz von Bundeslehrern schwer möglich!) und zweitens der pädagogische Benefit bei manchen Bundeslehrerinnen und Bundeslehrern sowieso nicht sichtbar war! Am Schluss möchte ich noch eine Bemerkung anbringen: Unsere Hauptschulen waren gut und auch die NMS leistet hervorragende Arbeit. Die Praktiker wissen auch, dass es in allen Schularten Stärken und Schwächen gibt, leider wollen das die sogenannten Schreibtischattentäter und Theoretiker nicht erkennen! ZA Aktuell Günter Wick 0676/83450-202 März/April 2015 5 Fragen und Antworten zur Steuerreform 2015 Welche Entlastungsmaßnahmen werden gesetzt? 5 Mrd. Euro Entlastung. Im Durchschnitt über 1.000 Euro jährlich pro Steuerzahler. Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Kleinstverdiener, Selbständige, Landwirte sowie Pensionisten. Unternehmen profitieren zusätzlich kurzfristig im Gesamtausmaß von 200 Mio. Euro. Jede Familie profitiert durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrages auf 440 Euro. Höhere Absetzbeträge für Arbeitnehmer (400 Euro statt bisher 345 Euro). Um wieviel wird der Steuerzahler entlastet? Jeder Steuerzahler wird im Schnitt um mehr als 1.000 Euro jährlich entlastet. Allein durch die Reform der Tarifstruktur der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt eine Entlastung von 4,7 Mrd. Euro. Für die Familien erfolgt eine Entlastung im Ausmaß von rund 100 Mio. Euro. Zudem erfolgen Entlastungsmaßnahmen im Rahmen eines Konjunkturpaketes im Ausmaß von 200 Mio. Euro sowie eine stufenweise Senkung der Lohnnebenkosten um 1 Mrd. Euro. Welche konkreten Maßnahmen werden im Zuge der Gegenfinanzierung gesetzt? Maßnahmen gegen ungerechtfertigten Bezug von Transferleistungen und Einnahmensicherungsmaßnahmen (1,9 Mrd. Euro). Einsparungen bei Förderung und Verwaltung (1,1 Mrd. Euro). Leistungsgerechtes, modernes und transparentes Steuerrecht (900 Mio. Euro). Selbstfinanzierung durch Wachstum (850 Mio. Euro). Anpassungen bei Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer, Kapitalertragsteuer und Topverdienern (Solidarpaket ca. 400 Mio. Euro). Welche Änderungen bei bestehenden Steuern? Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen: Die Bemessungsgrundlagen für die unentgeltlichen Übertragungen innerhalb und außerhalb des Familienverbandes werden gleichgestellt. Bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb des Familienverbandes beträgt der Steuersatz bis zu einem Wert von 250.000 Euro 0,5 Prozent, bis 400.000 Euro 2 Prozent und darüber 3,5 Prozent (statt bisher allgemein 2 Prozent). Mehreinnahmen (35 Mio. Euro) werden für die Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zweckgebunden. Der Freibetrag für die altersbedingte unentgeltliche Betriebsübertragung wird von derzeit 365.000 Euro auf 900.000 Euro erhöht. Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Übertragungen landwirtschaftlicher Grundstücke im Familienverband: einfacher Einheitswert. Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage: Außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro im Jahr 2016. Anhebung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf 27,5 Prozent (ohne Sparbücher): Betrifft Dividenden und Kapitalausschüttungen. Nicht betroffen sind z.B. Sparbücher. Mehreinnahmen von 150 Millionen jährlich. Verfassungsmehrheit nötig (weil es derzeit nur einen KESt-Satz geben darf). Immobilienertragsteuer: Anhebung der ImmoESt von 25 auf 30 Prozent. Mehraufkommen ca. 75 Mio. Euro jährlich. Verbreiterung der Bemessungsgrundlage (kein Inflationsabschlag). Mehraufkommen ca. 40 Mio. Euro jährlich. Beitrag Topverdiener – Solidaritätszuschlag: Anhebung des Höchststeuersatzes um 5 Prozent für Einkommen über 1 Mio. Euro jährlich (= 55 Prozent). Auf 5 Jahre befristet. ZA Aktuell März/April 2015 Zweckgebunden für Österreichfonds (Bildung, Forschung etc.). Welche Mwst/Ust-Sätze werden erhöht? Angleichung der Umsatzsteuer von 10 bzw. 12 Prozent auf 13 Prozent in den folgenden Bereichen bringt 250 Mio. Euro Mehreinnahmen. Bereich ermäßigter Steuersatz 6 Ökologisierung soll bei jenen PKW´s, die einen CO2Ausstoß von mehr als 120g CO2/km aufweisen, ein Sachbezug in Höhe von 2 Prozent der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen. Um eine Anreizwirkung hin zu alternativen Antrieben zu schaffen, sollen privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor steuerfrei sein, d.h. bei diesen kommt zukünftig kein Sachbezug zur Anwendung. höheres Aufkommen in Mio. Euro bisher neu Beherbergung 10 Prozent 13 Prozent 105 Mio. Euro lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen 10 Prozent 13 Prozent 60 Mio. Euro kulturelle Dienstleistungen 10 Prozent 13 Prozent 15 Mio. Euro Futtermittel 10 Prozent 13 Prozent 15 Mio. Euro Holz 10 Prozent 13 Prozent Jugendbetreuung 10 Prozent 13 Prozent Luftverkehr 10 Prozent 13 Prozent Bäder etc. 10 Prozent 13 Prozent Museen, Tiergärten 10 Prozent 13 Prozent Filmvorführung 10 Prozent 13 Prozent Ab-Hof Wein 12 Prozent 13 Prozent Nicht geändert wird die Umsatzsteuer für folgende Bereiche – sie beträgt weiterhin 10 Prozent: Lebensmittel, Medikamente, Mieten und Grundstücksleistungen, Restaurant, Kranken- und Pflegeanstalten, Personenbeförderung, Druckerzeugnisse, Rundfunk und Müllbeseitigung. Welche Steuerausnahmen sind von der Reform betroffen / werden reduziert? Umsatzsteuer Indirekte Steuern sind generell weniger wachstumsschädlich als direkte Steuern. Im OECD-Vergleich ist in Österreich der Anteil der Verbrauchsteuern (im Wesentlichen ist das die Umsatzsteuer) dennoch unterdurchschnittlich. Topf – Sonderausgaben Topf – Sonderausgaben haben sich in der Praxis als äußerst komplex dargestellt. Derzeit können derartige Sonderausgaben vor allem für die Bereiche Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie für die Altersversorgung geltend gemacht werden (bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro). Für bestehende Verträge soll die Regelung beibehalten werden (bis maximal 5 Jahre). Für Neuverträge gibt es zukünftig keine Absetzmöglichkeit mehr. Abschreibungen Im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechts kommt im Rahmen der Gebäudeabschreibungen ein einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5 Prozent zur Anwendung. Bisher wurde je nach Nutzungsart der Gebäude hinsichtlich der Abschreibung differenziert. Ökologisierung: Dienstautos – Privatnutzung Derzeit ist bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben, der mit monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten zu versteuern ist. Im Sinne einer Was passiert mit der Grundsteuer? Bei der Grundsteuer kommt es im Rahmen der vorliegenden Reform zu keiner Änderung. Welche konkreten Maßnahmen gegen unge15 Mio. Euro rechtfertigten Bezug von Transferleistungen und 15 Mio. Euro Einnahmensicherungs3 Mio. Euro maßnahmen werden ge3 Mio. Euro setzt? 3 Mio. Euro Ausheben von Scheinfirmen und Zurückdrängen des sogenannten Anmeldungskaufs: Verwertung von Datamining-Ergebnissen der Gebietskrankenkassen. Bekämpfung von Scheinrechnungen: Vermeidung von Scheinrechnungen im Baubereich durch Barzahlungsverbot. Bestrafung der „Pfuscher“ nach ASVG: wie international üblich sollen nicht nur die Beschäftiger, sondern auch die Schwarzarbeiter sanktioniert werden. Gezielte und verstärkte Kontrollmaßnahmen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus. Reduktion des Missbrauchs der bedarfsorientierten Mindestsicherung: effektive Anreize setzen. Verhinderung Krankenstandmissbrauch: engmaschigeres Kontrollnetz durch die Gebietskrankenkassen. Verhinderung eCard Missbrauch: Kontrolle der Gebietskrankenkassen zur Einhaltung der Ausweispflicht. Verhinderung von Meldeverstößen, um Sozialleistungen (z.B. Mindestsicherung) zu beziehen: Ausweitung der Kontrollmaßnahmen bei Verdachtslage, wie Kontrollbesuche. 15 Mio. Euro Quelle: krone.at ZA Aktuell März/April 2015 7 Besoldungsreform 2015 Peter Böhm 0676/83450-205 „Der ganz normale Wahnsinn“ m 21. Jänner dieses Jahres wurde im Nationalrat eine Besoldungsreform beschlossen, um die vom EuGH aufgehobene derzeitige Vorrückungssystematik zu „reparieren“ und eine „diskriminierungsfreie“ Rechtslage zu erreichen. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 11. November 2014 wurde eine Gesetzesreparatur, bezogen auf das gesamte Besoldungssystem des Öffentlichen Dienstes, notwendig. Die bisherige Vorrückungssystematik wurde vom EuGH als altersdiskriminierend erkannt. Aus diesem Grund entschied sich das Staatssekretariat, das System „Vorrückungsstichtag“ auf Erfahrungszeiten umzustellen. Seitens der GÖD wurden mehrere Lösungsvorschläge eingebracht, die alle leicht verständlich, europarechtskonform und nachteilsfrei für alle Kolleg/innen und auch schon in Deutschland erprobt gewesen wären. Diese Lösungsvorschläge wurden aber leider vom Bundeskanzleramt und der dafür zuständigen Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl, wegen angeblicher Mehrkosten, abgelehnt. Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Gesetzestext mit neuen Besoldungsverläufen, leider ohne Erläuterungen, übermittelt, der eine „Zwangsüberleitung“ aller im Dienst befindlichen Kolleg/innen in die neue Struktur vorsieht! Nach erster Durchsicht des Entwurfes seitens der GÖD wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner 2015 auf mehrere gravierende Fehler aufmerksam gemacht, die zuständige Staatssekretärin hat aber für weitere Verhandlungen kein Mandat erteilt! Von der GÖD wurde festgehalten, dass der Entwurf zahlreiche systematische, inhaltliche und technische Mängel aufweist, diese Mängel entgegen den Äußerungen der Staatssekretärin zu finanziellen Nachteilen nach der Überleitung in das neue Besoldungssystem führen und daher auch mit einem Verlust in der Lebensverdienstsumme zu rechnen ist, die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten – neu: Erfahrungszeiten – nicht der Judikatur des EuGH entspricht. Die GÖD forderte die unverzügliche Fortführung der Verhandlungen, um Änderungen herbeiführen zu können um somit Benachteiligungen von Kolleg/innen zu beseitigen. Leider hat das Bundeskanzleramt einen anderen Weg eingeschlagen und die Gesetzesvorla- A ge, ohne Begutachtungsverfahren und ohne sozialpartnerschaftlicher Einigung mit der Gewerkschaft, in den Nationalrat eingebracht, wo dieser dann auch am 21. Jänner 2015 mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsparteien beschlossen wurde. Ergänzend wurde ein Entschließungsantrag von diesen Abgeordneten beschlossen, in dem es unter anderem heißt: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergehe.“ Dieses Durchpeitschen eines neuen Besoldungsschemas für den gesamten Öffentlichen Dienst, ohne Begutachtungsverfahren und vorherige sozialpartnerschaftlicher Einigung, das, bezogen auf den schulischen Bereich, mit dem neuen Dienstrecht wenig kompatibel zu sein scheint, bezeichne ich als einen Angriff auf die sozialpartnerschaftlich ausgerichtete politische Kultur in unserer Republik! Diese am 21. Jänner 2015 beschlossene Besoldungsreform, welche am 11.Februar 2015 im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde und somit rechtskräftig ist, bewirkt für die einzelne im Dienst befindliche Kollegin/den Kollegen zunächst gar nichts. Die Gehälter laufen wie im alten System weiter! Auch die mit 01. März 2015 wirksam gewordene Gehaltserhöhung um 1,77 Prozent wurde entsprechend berücksichtigt. Die ersten visuellen Änderungen (von der Höhe des Bezuges/Entgeltes ist auch zu diesem Zeitpunkt noch alles gleich!) werden für die Kolleg/innen voraussichtlich am Juni-Gehaltszettel ersichtlich werden. Die ersten Abweichungen von den derzeitigen Gehaltsstaffeln und auch Gehaltsstufen können sich mit 01. Juli 2015 ergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss es aber eine Gesetzesreparatur nach einer sozialpartnerschaftlichen Einigung und einer dieser Materie entsprechenden Begutachtungsfrist geben. Seitens der Standesvertretung ist es jedenfalls völlig inakzeptabel, dass Kolleg/innen durch eine solche überfallsartige Änderung des Besoldungssystems Nachteile erleiden sollen. Es gilt jetzt, diesen „Wahnsinn“ zu sanieren! Oder sind Sie anderer Meinung, liebe Frau Staatssekretärin Steßl? ZA Aktuell Hildegard Berger 0676/83450-206 März/April 2015 8 Fragen und Antworten aus dem Schulalltag Darf ich, nachdem ich meine Schwangerschaft dem Dienstgeber gemeldet habe, weiterhin Mehrdienstleistungen machen? Nein, denn durch das Mutterschutzgesetz sind für schwangere Arbeitnehmerinnen all jene Arbeiten verboten, die für die werdende Mutter und das ungeborene Kind eine Gefährdung darstellen könnten. Das bedeutet, dass keine Überstunden gemacht werden dürfen, die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Übernachtungen verboten ist und im Schulalltag Rücksicht zu nehmen ist. Muss ich um die Überstellung in das unbefristete Vertragslehrer-Dienstverhältnis ansuchen? Nein, Kolleg/innen mit befristeten Jahresverträgen (II L-Vertrag) müssen im Frühjahr (Termin wird vom Landesschulrat bekannt gegeben) um Weiterverwendung ansuchen. Die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis (IL-Vertrag) erfolgt ohne Ansuchen seitens des Dienstgebers. Kolleg/innen, die bereits fünf befristete Dienstverträge erhalten haben, bekommen als nächsten Vertrag einen unbefristeten Vertrag (I L-Vertrag). Kann ich den Titel „Diplompädagoge“ auch in Dokumenten führen? Die Verwendung des Titels „Dipl. Päd.“ ist nur im schulischen Bereich möglich (z. B. Schulnachrichten, Dienstausweis, etc.). Er ist aber kein akademischer Grad und daher auch nicht in öffentlichen Dokumenten wie z.B. Reisepass, Führerschein etc. anzuführen. Wie hoch ist meine Jubiläumszuwendung nach 25 Jahren treue Dienste, wenn ich in dem Unterrichtsjahr, in dem ich diese ausbezahlt bekomme, nur 17 Stunden unterrichte? Sie erhalten bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 200 vH des Monatsbezuges, der Ihrer besoldungsrechtlichen Stellung in dem Monat entspricht, in den das Dienstjubiläum fällt. Ich wurde letzte Woche geschieden, ist dies dem Dienstgeber zu melden? Bei Änderung der Wohnadresse, Verehelichung oder Ehescheidung, Geburt eines Kindes, sowie Änderung der Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschusses muss die Dienstbehörde sofort schriftlich verständigt werden. ZA Aktuell März/April 2015 9 Arbeitnehmerveranlagung Claudia Andre 0676/83450-203 1. Angaben zur Person 2. derzeitige Wohnanschrift 3. (Ehe)partner/in 4. Anzahl der Arbeitgeber, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren 5. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinder- und Mehrkindzuschlag Wenn Sie während des Jahres kein oder nur ein geringes Einkommen (mit mind. einem Kind, für das mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde 6.000 Euro jährlich) erhalten haben, dann kann Ihr (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. oder Rentenversicherungen Wohnraumschaffungs-/Wohnraumsanierungskosten sowie dafür verwendete Kreditrückzahlungen Aufwendungen für Genussscheine, junge Aktien Kirchenbeiträge: maximal 400 Euro jährlich freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung oder Nachkauf von Schulzeiten Spenden Private Zuwendungen für mildtätige Zwecke und an begünstigte Spendenempfänger sowie Kirchenbeiträge: Diese Sonderausgaben mindern bis zum jeweiligen Höchstbetrag – in vollem Umfang – die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Waren Sie alleinstehend und haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen, so erhalten Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag. Für Spenden an bestimmte begünstigte Spendenempfänger können bis zu 10% des Vorjahreseinkommens abgesetzt werden. Der Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt bei einem Kind 494 Euro bei zwei Kindern 669 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind gibt es zusätzlich je 220 Euro Seit 2012 ist der Kreis der begünstigten Spendenempfänger erweitert: Wenn Sie ab 1. Jänner 2012 Spenden an Tierheime, Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie die freiwillige Feuerwehr zahlen, können Sie diese bei Ihrer Arbeitnehmer/ innenveranlagung berücksichtigen lassen. Wichtig: Alleinverdiener-/Alleinerzieher mit mindestens einem Kind erhalten den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag auch dann als Steuergutschrift in Form der Negativsteuer, wenn sie während des Jahres kein Einkommen oder ein so geringes Einkommen erzielt haben, dass sie keine Lohnsteuer bezahlt haben. 7. Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, wenn sie nicht bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wurden. Diese wirken sich aus, wenn sie in Summe höher sind als das Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich. Sind sie niedriger, werden sie bereits bei jedem Arbeitnehmer in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Pendlerpauschale 6. Sonderausgaben Versicherungsprämien: Kranken-, Unfall-, Lebens- ZA Aktuell März/April 2015 10 bzw. mehr als sechs Monate Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag besteht; wenn das Kind zu Beginn des Veranlagungsjahres das zehnte bzw. aufgrund einer erheblichen Behinderung (Bezug der erhöhten Familienbeihilfe!) das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; wenn die Betreuung in einer öffentlichen oder privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kindergarten, Hort, Halb-/Vollinternat), die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person (z.B. ausgebildete Tagesmutter) erfolgt. Was kann abgesetzt werden? die unmittelbaren Kosten der Kinderbetreuung, nicht aber das Schulgeld (z.B. für Privatschulen Kosten für die Betreuung während der schulfreien Zeit (z.B. Nachmittags- oder Ferienbetreuung) sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung (z.B. Ferienlager) Arbeitsmittel (Computer, Drucker, Scanner, Papier, ….) Fachliteratur Beruflich veranlasste Internetkosten Reisekosten für Dienstreisen ohne oder mit geringem Kostenersatz des Arbeitgebers Umschulungskosten Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten Studiengebühren, wenn Sie neben der beruflichen Tätigkeit studieren 8. Außergewöhnliche Belastungen Mit Selbstbehalt (diese Kosten wirken sich nur aus, wenn sie den Selbstbehalt in Summe überschreiten): Krankheitskosten (Zahnersatz, Arbeits-, Spital-, Allergiekosten) Begräbnis-/Grabsteinkosten, sofern sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind Kosten für Kinderbetreuung bei Alleinerzieher/ innen Kurkosten andere außergewöhnliche Belastungen (z.B. Pflegeheimkosten) Ohne Selbstbehalt: Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser oder Erdrutsch) Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder Aufwendungen für die Kinderbetreuung Aufwendungen für die Betreuung von Kindern sind unter folgenden Voraussetzungen bis 2.300 Euro pro Kind absetzbar: wenn für das Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde Achtung: Sämtliche Betreuungskosten sind nur dann absetzbar, wenn sie durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen! – Qualifikation muss nachgewiesen werden können! Teilen sich die Elternteile die Betreuungsaufwendungen für ein Kind, können die Kosten im Verhältnis der Kostentragung aufgeteilt werden. Alleinerzieher/innen können für ein Kind, das älter als zehn Jahre ist, die Kinderbetreuungskosten als sonstige außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend machen. 9. Kinderfreibetrag In der Beilage L1k können Sie zusätzlich noch beantragen: Kinderfreibetrag: dieser beträgt für jedes haushaltszugehörige Kind grundsätzlich 220 Euro. Wenn beide Elternteile Steuern zahlen, kann dieser Freibetrag auch aufgeteilt werden. In diesem Fall beträgt der Freibetrag für beide Elternteile jeweils 132 Euro. Zahlen Sie Unterhalt für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, steht Ihnen der Kinderfreibetrag in der Höhe von 132 Euro zu. Unterhaltsabsetzbetrag: wenn Sie für ein Kind Unterhalt zahlen, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Außergewöhnliche Belastungen für Kinder: Kinderbetreuung, auswärtige Berufsausbildung von Kindern, Aufwendungen für behinderte Kinder. 10. Kontodaten eintragen und unterschreiben Nähere Informationen erhalten Sie beim ZA Aktuell März/April 2015 11 Zeckenschutzimpfung 2015 Christian Rametsteiner 0676/83450-208 ie Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME genannt, wird durch Viren verursacht. Die Zecken sind Überträger dieser Viren. Die Symptome der Erkrankung können anfänglich einer Grippe ähnlich sein, wie z.B. Kopf- und Gliederschmerzen und erhöhte Temperatur. Die Unfallversicherung der BVA möchte Erkrankungen an FSME vorbeugen und führt wie in den Vorjahren auch 2015 eine Impfaktion durch. facher Ausfertigung jener D Für aktive Dienstnehmer, die regelmäßig berufsbedingt der Gefahr einer FSME-Erkrankung ausgesetzt sind, werden die vollen Kosten des Impfstoffes von der Unfallversicherung übernommen. In vielen Dienststellen mit exponierten Dienstnehmer/innen werden Impfaktionen durchgeführt, wobei der Impfstoff von der BVA (Unfallversicherung) zur Verfügung gestellt wird. Den Teilnehmer/innen an der Aktion erwachsen keine Kosten für den Impfstoff. Voraussetzungen, um an der Impfaktion teilzunehmen Erhöhte Gefahr einer Erkrankung Die Dienstnehmer/innen halten sich durch ihre spezifische Berufsausübung öfter als andere vergleichbare Dienstnehmer/innen in FSME-exponierten Gebieten auf. Einhaltung der empfohlenen Impfintervalle Achtung: laut Empfehlung des Obersten Sanitätsrates (Impfausschuss) ist das Auffrischungsintervall nach der Grundimmunisierung: Erste Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung, weitere Auffrischungen alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung, ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre. Wie erfolgt die Abwicklung? Die Dienststellen übermitteln eine Liste in zwei- Dienstnehmer/innen, die für die Impfung in Betracht kommen. Folgende Angaben sind erforderlich: Name und Sozialversicherungsnummer Art der Tätigkeit, die die FSME-Exponiertheit begründet Beschäftigungsort Durchführender Arzt – Impfstoffempfangsstelle mit genauer Adresse Empfangsübernahme des Impfstoffes Auch bei den Auffrischungsimpfungen (4. und weitere Teilimpfungen) werden die Bestätigungen durch den Dienstgeber neuerlich benötigt. Die Unfallversicherung bearbeitet diese Listen, insbesondere ob die Impfintervalle eingehalten werden und retourniert die korrigierte Liste an die Dienststelle. Damit ist die Kostenübernahme der Unfallversicherung verbunden. Vermehrte Kosten die durch Nichteinhaltung der Impfintervalle entstehen, werden nicht übernommen. Impfstoffbereitstellung Die entsprechende Anzahl von Impfstoffen wird an den Arzt (Impfstoffempfangsstelle) übermittelt, der in der Liste angegeben wird. Diese Person ist für die weitere Einhaltung der Kühlkette verantwortlich. Für die in den Listen genannten Dienstnehme/iInnen ist ausschließlich der übermittelte Impfstoff zu verwenden. ZA Aktuell März/April 2015 12 Zum Download dieses Bestellformulares gelangen Sie wie folgt: Homepage der BVA unter www.bva.at → Klick auf Button „Vorsorge“ → Klick links auf „Schutzimpfungen“ → weiters Klick auf „Zeckenschutz“ → Klick rechts auf „Zeckenschutzimpfaktion der Unfallversicherung“ → Scroll nach unten bis zum Download des PDF-Formulares „Zeckenschutzimpfung Bestellformular“. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können nur Bedienstete an der Zeckenschutzimpfung teilnehmen, die bei Ausübung ihres Berufes von infizierten Zecken befallen werden können. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 050405/21334 an unsere zuständigen Bearbeiter/innen. Es kommen daher unter den Lehrer/innen nur jene in Betracht, die sich im Rahmen des Unterrichtes oft im Freien aufhalten, das sind Leibeserzieher/innen, die Waldläufe und Sportwochen etc. veranstalten, Lehrer/innen, insbesondere der naturwissenschaftlichen Fächer, wenn sie Lehrausgänge in der freien Natur machen, Lehrer/innen, die auf Schullandwochen fahren. Das zu verwendende Bestellformular für die Zeckenschutzimpfung finden Sie auf der Homepage der Unfallversicherung der BVA unter www.bva.at. BEACHTEN SIE BITTE Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend! ZA Aktuell Barbara Heindl 0676/83450-207 März/April 2015 13 Leistungsfeststellungsverfahren Neu ufgrund der Änderung in der Schulverwaltung mit 1. August 2014 und dem Wegfall der Leistungsfeststellungskommissionen hat der Landesschulrat für NÖ neue Richtlinien zum Leistungsfeststellungsverfahren veröffentlicht. A Diese gelten für alle Landeslehrer/innen der allgemein bildenden Pflichtschulen in Niederösterreich. Nachstehend möchten wir diese offiziellen neuen Richtlinien zur Kenntnis bringen: Richtlinie Leistungsfeststellungsverfahren Das Verfahren zur Leistungsfeststellung gilt für alle Landeslehrer/innen der allgemein bildenden Pflichtschulen in Niederösterreich. Beamte: Die Leistungsfeststellung (§§ 61 bis 68 LDG 1984) der Landeslehrer/innen für allgemein bildende Pflichtschulen obliegt dem Landesschulrat für Niederösterreich. Der Schulleiter verfasst einen Bericht über die Lehrerin/den Lehrer *) entweder aus besonderem Anlass oder *) auf Antrag des Lehrers. Der Schulleiter leitet den Bericht samt eventuellen Stellungnahmen des Lehrers an den Landesschulrat für NÖ weiter. Der zuständige Beamte im Landesschulrat für NÖ holt eine Stellungnahme *) des zuständigen Pflichtschulinspektors *) und des Zentralausschusses APS ein. Aufgrund der vorliegenden Anträge und Stellungnahmen entscheidet der zuständige Beamte im Landesschulrat für NÖ (Außenstelle). *) Positive Entscheidungen: Für APS-Lehrer/innen: Außenstellenleiter/in *) Negative Entscheidungen: Rechtsabteilung Vertragsbedienstete: Die Leistungsfeststellung der Landeslehrer/innen für allgemein bildende Pflichtschulen obliegt dem Landesschulrat für Niederösterreich. Der Schulleiter verfasst einen Bericht über die Lehrerin/den Lehrer *) aus dem Anlass der Leiterstellenbewerbung. Der Schulleiter leitet den Bericht samt eventuellen Stellungnahmen des Lehrers an den Landesschulrat für NÖ weiter. Der zuständige Beamte im Landesschulrat für NÖ holt eine Stellungnahme *) des zuständigen Pflichtschulinspektors *) und den Zentralausschusses APS ein. Aufgrund der vorliegenden Anträge und Stellungnahmen entscheidet der zuständige Beamte im Landesschulrat für NÖ (Außenstelle). *) Positive Entscheidungen: für APS-Lehrer/innen: Außenstellenleiter/in *) Negative Entscheidungen: Rechtsabteilung Rechtsabteilung informiert Krank- bzw. Gesundmeldung in den Ferien Nach den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen sind Krankmeldungen bzw. Gesundmeldungen auch während der unterrichtsfreien Zeit, sprich auch innerhalb der Ferien, notwendig und es finden auch eventuelle Bezugskürzungen bzw. Zusammenrechnungen gemäß § 13c GehG, bzw. § 24 VBG Anwendung. Natürlich empfiehlt es sich – unter den entsprechenden medizinischen Voraussetzungen -, dass sich eine Lehrerin bzw. ein Lehrer in den Ferienzeiten als dienstfähig melden und entsprechende Bestätigungen an die Dienstbehörde melden. Mag. Harald Felzmann Sekretär ZA Aktuell März/April 2015 14 Jahresnorm: Überschreitung des Tätigkeitsbereiches C Martin Traxler 0676/83450-209 D ie Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen ist ab 01.09.2001 über die Jahresnorm geregelt. Lehrerinnen und Lehrern für jedes Schuljahr das Ausmaß und die Inhalte des Teilbereiches C schriftlich festzulegen. Der sog. Tätigkeitsbereich C umfasst die sonstigen Tätigkeiten (außerunterrichtlichen Tätigkeiten), die jedoch zu den lehramtlichen Pflichten zählen. Um Überschreitungen durch notwendige, unvorhersehbare Fortbildungsveranstaltungen zu vermeiden, empfiehlt die Personalvertretung eine gewisse Reserve an Stunden zurückzuhalten. Dieser Tätigkeitsbereich C ermöglicht es, schulautonom Anpassungen sowohl an die Erfordernisse des Schulstandortes als auch an die Interessen und das Qualifikationsprofil der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer anzupassen. Zahlreiche Qualitätsmaßnahmen im Bereich der Pflichtschule z.B.: Schulqualität Allgemeinbildung (SQA), Bildungsstandards, Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche (§ 19 Abs. 1a SchUG) in der Neuen Mittelschule u.ä. bedingen umfassende Schulungen, Besprechungen und die Übertragung von zusätzlichen Aufgaben an Lehrerinnen und Lehrern, die im Rahmen des Stundenausmaßes des Tätigkeitsbereichs C zu erbringen sind. Für diese Tätigkeiten sind die notwendigen zeitlichen Ressourcen vorzusehen. Mögliche Überschreitungen der Jahresnorm dürfen nicht ins nächste Schuljahr eingerechnet werden. Bei Überschreitung könnten Mehrdienstleistungen anfallen. Die Jahresnorm ist eine Diensteinteilung, die daher auch den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes unterliegt. Sollten Änderungen während des Unterrichtsjahres erforderlich werden, sind diese daher auch mit der Personalvertretung abzustimmen. Die Schulaufsicht ist aufgrund ihrer Dienstanweisung verpflichtet, den Umgang der Schule mit ihren Ressourcen zu kontrollieren und die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit dieser Diensteinteilung zu beachten. Die Pflichtschulinspektor/innen werden daher gemeinsam mit den Schulleitungen ersucht, Vorsorge zu treffen, dass es zu keinen Überschreitungen des Tätigkeitsbereichs C kommt. Wenn notwendig, sind Beschäftigungsnachweise zu überarbeiten und Tätigkeiten im Lehrkörper umzuverteilen bzw. nicht durchzuführen, wenn sie nicht ohne Überschreitung des Stundenausmaßes geleistet werden können. Es ist in diesem Zusammenhang im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstgebers darauf zu achten, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht Arbeiten angeordnet werden, die nur über das Stundenausmaß der Jahresnorm hinaus erbringbar sind. Jedenfalls ist die Schulaufsicht, sprich der PSI aufgefordert, zentrale Veranstaltungen so rechtzeitig zu Beginn des Jahres zu planen, dass sie von den Schulleitern bei der Festlegung der Jahresnorm berücksichtigt werden können. Die Leiterin/Der Leiter haben gemeinsam mit den PENSIONS VORSORGE Nähere Informationen erhalten Sie bei Landesdirektion NÖ Landhaus-Boulevard Haus 5/17-19 3109 St. Pölten Tel.: 02742/255 855 Fax: DW 3001 [email protected] Landesdirektion NÖ Süd/Bgld. Neunkirchner Straße 65 2700 Wr.Neustadt Tel.: 02622/281 00 Fax: DW 3901 [email protected] unentgeltliche Einschaltung ZA Aktuell März/April 2015 15 Aus den Bezirken ... Was will ich einmal werden? Gleißer Schüler unterwegs auf berufskundlichen Pfaden An der PNMS Gleiß erfolgt im 2. Semester der dritten Klassen der Einstieg in die verbindliche Übung Berufsorientierung. Aus diesem aktuellen Anlass erhielten die Schüler/innen bei einer Betriebsbesichtung der Fa. Mondi in Hausmening einen ersten Einblick in die Arbeitswelt. Im Zuge der Erweiterung des Schulgartens wurden in der Privatschule Gleiß Heckensträucher und Bäume gesetzt. Dabei wurde besonders auf den ökologischen Nutzen der Pflanzen Wert gelegt. Unter anderem wurde ein Honigbaum gepflanzt. Dieser bei uns nicht heimische Baum blüht bis in den November hinein und ist deshalb eine wertvolle Futterpflanze für Bienen. „Bienen sind ein wichtiger Teil der Natur. Uns als Ökologschule ist es daher ein besonderes Anliegen, diesen wertvollen Insekten auch im Spätherbst Nahrung zu bieten“ erklärt Direktor Mag. Gottfried Bieringer den Schüler/innen. Wir freuen uns jetzt schon auf die Blütenpracht, die nicht nur das Auge erfreut, sondern auch noch den Bienen hilft. Leseanimation an der PHS Gleiß Unter dem Motto „Zum Lesen verlocken“ gestaltete der engagierte Jugendbuchautor Martin Selle am 29. Oktober einen interessanten Lesevormittag an der Neuen Mittelschule Gleiß und bewies damit, dass Lesen mindestens so spannend sein kann wie Computerspielen oder Fernsehen. Bei einem Rundgang durch das weitläufige Firmengelände wurde den Mädchen und Burschen die Herstellung des Papiers vom Zellstoff bis zum fertigen Papier und die dafür benötigten Berufssparten altersgerecht erklärt. Als Ergänzung zum Einblick in die praktische Arbeitswelt erfolgte in der darauf folgenden Woche ein Informationstag am AMS/BIZ Amstetten. Die rege Beteiligung der Mädchen und Burschen zeigte, dass die Bemühungen von Schulen, Betrieben und Institutionen, die jungen Menschen auf dem Weg ins Berufsleben zu unterstützen, auf fruchtbaren Boden fallen. Honigbaum für den Schulgarten Gleiß Mit großer Begeisterung beteiligten sich die Schüler an seinem Leseanimationsprogramm „Krimiduell“ . Den am Schreiben besonders interessierten Schülerinnen und Schülern verriet der Autor zahlreiche Tipps für den Bau spannender Geschichten und gab einen umfangreichen Einblick in die anstrengende Arbeit eines Schriftstellers. Aufwertung der „Schülerliga Fußball“ Große Freude bereiten die neuen Trainingsanzüge den Mitgliedern der „Schülerliga Fußball“. Sie zeigen mit dem Logo der Privaten Neuen Mittelschule Gleiß auf dem Rücken der Jacke nicht nur nach außen hin Geschlossenheit und Einheit, sondern sind für unsere SchülerInnen eine zusätzliche ZA Aktuell März/April 2015 Motivation, sowohl beim Training als auch bei den Matches das Beste zu geben. 16 heit reden“ war das Motto eines schulübergreifenden Projektes der Schulen in Gleiß. Mit Plastiksäcken und Schüttelstange ausgerüstet, machten sich bei schönem Herbstwetter Klassen beider Schularten auf den Weg in die Klosterallee. Mit Hilfe einer langen Stange ließ es Hausmeister „Sepp“ zur großen Freunde unserer SchülerInnen Äpfel und Birnen regnen. Mit viel Eifer wurde dann das Obst eingesammelt und in die bereitstehenden Säcke gefüllt. Gleich danach kamen die frischen Früchte zur Firma Ferdl nach Kematen, wo bald köstlicher Saft aus ihnen erzeugt und in Flaschen abgefüllt werden wird. Das erste Mal zum Einsatz kamen sie beim mehrtägigen Fußballtrainingslager in Lindabrunn. Unterstützt wurde der Ankauf der neuen Ausrüstung von der Sparkasse Rosenau und vom Elektrofachhandel Ostermann aus Kematen. Danke den beiden Sponsoren, die mit ihrer finanziellen Mithilfe einerseits die Neue Mittelschule Gleiß unterstützen und andererseits mithelfen, unsere Jugend zu der so wichtigen Bewegung zu animieren. Pokale für die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haustiere“! Die Kinder können es kaum noch erwarten, bis sie den gesunden Saft aus dem eigenen Garten verkosten und genießen dürfen. Strahlender Sonnenschein bei Sonnenfinsternis Im Rahmen der einmal im Jahr stattfindenden Ausstellung des Kleintierzuchtvereins Ybbstal in der Festhalle in Rosenau/Sonntagberg wurden die besten SchülerInnen-Zeichnungen bzw. -Aufsätze zum Thema Haustier mit Pokalen belohnt. Die Siegerinnen sind (von links nach rechts: Rainer Ronja, Hannah Löcherbach, Jana Spreitzer Maria Großmann, und Elena Eggers. Den stolzen GewinnerInnen der Privaten Neuen Mittelschule Gleiß, die allesamt mehrere Haustiere besitzen und betreuen, ist ihre Freude anzusehen. Wir gratulieren ganz herzlich! PHS und Volksschule Gleiß: Frischer Apfel- und Birnensaft aus eigenem Garten „Für die Gesundheit etwas tun anstatt über Gesund- Bei wolkenlosem Himmel konnten die Schülerinnen und Schüler der PNMS Gleiß am Freitag, 20.3.2015 ein seltenes Schauspiel erleben. Der Mond schob sich langsam an der Sonne vorbei. Auch wenn der Mond von unserem Standpunkt aus die Sonne nur zum Teil bedeckte, hatte man doch den Eindruck, dass es ein bißchen dunkler wurde. Die Schülerinnen und Schüler, die das Ereignis durch rechtzeitig angekaufte Spezialbrillen bzw. durch einen Feldstecher mit Filter beobachteten waren sehr beeindruckt. Bis zu nächsten Sonnenfinsternis dauert es leider 6 Jahre, aber wir werden auf alle Fälle wieder beobachten. ZA Aktuell w e no . ww me . dia at März/April 2015 17 news NÖ MEDIENZENTRUM App „Nö4Kids“ bietet moderne Informationsvermittlung zu NÖs Bezirken LR Schwarz: Weiterentwicklung der Inhalte gemeinsam mit unseren Schulen FOTO: Copyright NLK Reinberger St. Pölten (14.3.2015) Die App „Nö4Kids“ des NÖ Medienzentrums „NÖ Media“ stellt SchülerInnen und LehrerInnen umfangreiche Informationen zu Niederösterreichs Bezirken und zu zahlreichen Bezirkshauptstädten in moderner Aufbereitung gesammelt zur Verfügung. Text-, Bild- und Film-Beiträge zu historisch und geoJUD¿VFKZLFKWLJHQ3OlW]HQXQG6Hhenswürdigkeiten, die zum Teil von den Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Schulprojekten selbst erstellt wurden, stehen ab sofort für Rundgänge vor Ort aber auch für gemeinsame Recherchen im Klassenzimmer bereit. Im Rahmen des Wettbewerbes „Doku Nömedia 2016“ soll der weitere Ausbau der App noch im Herbst starten. Gemeinsame Weiterentwicklung mit Schulen „Zu jeder Station im Rundgang gibt es Bilder, Tondokumente und in vielen Fällen auch bereits verlinkte Videos. Damit wurde ein zukunftsweisendes Tool für modernen Unterricht geschaffen“, erklärt Bildungs-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz und kündigt in diesem Zusammenhang auch die direkte Miteinbeziehung der SchülerInnen in die Weiterentwicklung dieses Angebots im Rahmen des Wettbewerbes „Doku Nömedia 2016“ an: „Damit sich die Schülerinnen und Schüler noch intensiver mit den Sehenswürdigkeiten ihrer Umgebung auseinandersetzen, werden sie heuer im Herbst dazu aufgerufen, kurze 'RNXPHQWDWLRQV¿OPH ]X HLQ]HOQHQ Stationen zu drehen und so die Bei- PCs aufbereitet. Die App „NÖ4Kids“ kann für iOS- sowie für Androidträge weiter zu befüllen.“ Geräte kostenlos geladen oder über jeden beliebigen Internetbrowser unter www.noemedia-app.at abgerufen werden. „Das NÖ Medienzentrum ist für Niederösterreichs KlapiepApep d r fü Pädagoginnen und Pädagogen ein wertvoller Partner, der sie mit technischen Hilfsmitteln und Beratung beim modernen Unterricht unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler sollen einerseits früh lernen, moBereits die Schülerwettbewerbe derne Techniken anzuwenden und „Fabula Nömedia 2012“ und „Zoom andererseits den verantwortungsNömedia 2013“ des NÖ Medien- vollen Umgang damit vermittelt zentrums „NÖ Media“ wurden in der bekommen“, so Schwarz abschlieApp für mobile Geräte aber auch für ßend. ZA Aktuell März/April 2015 18 Bedingt durch die nicht selten verbreitete Meinung, dass es mit den Schülerinnen und Schülern immer „anstrengender“ wird, sieht sich die Autorin, eine Hauptschullehrerin (Neue Mittelschullehrerin mit den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Darstellendes Spiel), veranlasst, ein Buch über ihre beinahe 40 jährige Diensterfahrung zu schreiben. Sie gerät dabei immer wieder in ein Spannungsfeld: auf der einen Seite das Gefühl der Rechtfertigung gegenüber der kleinen, aber erlesenen Schar der Lehrer vor ihrem inneren geistigen Auge, deren oberste Priorität Disziplin, Zucht und Ordnung ist und auf der anderen Seite ihre zugegebenermaßen euphorische, sehr liebevolle Einstellung zum Beruf. Verstärkt wird diese unterschiedliche Unterrichtsund Erziehungspraxis durch eine Metapher, die den Leser in zwei Gärten entführt, die verschiedener nicht sein können. Wohl geordnet, nichts dem Zufall überlassend, die Natur gezähmt, soweit sie sich zähmen lässt, der eine; durch Kreativität bestechend, der Freiheit ihren Lauf lassend, der andere. Die Autorin, mit beiden geistig verbunden, stellt sich die scheinbar banale Frage, ob der Löwenzahn als Unkraut firmiert oder durch sein sonnenähnliches Gelb als wertvoll eingestuft werden kann. „Leos Lesepass“ heuer bereits zum siebenten Mal betonte: „Im Vorjahr haben 24.000 Volksschulkinder einen Lesepass abgegeben und insgesamt 72.000 Bücher gelesen. Hingegen wurden im Jahr 2009 nur rund 6.000 Lesepässe eingesendet bzw. 18.000 Bücher gelesen“. Noch immer könne jeder siebente Abgänger einer Pflichtschule nicht sinnerfüllend lesen, führte der Landeshauptmann-Stellvertreter aus. Es sei für die Entwicklung der Persönlichkeit entscheidend, sinnerfassend lesen zu können. „Nur wer in der Jugend liest bzw. als Kind vorgelesen bekommt, wird später große Freude am Lesen haben“, betonte Sobotka. Eifrigste Leser gesucht: Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und die Klasse 1a der Volksschule Pottenbrunn mit ihrem Direktor Michael Lahnsteiner. Foto: Burchhart Leos Lesepass „Zeit Punkt Lesen“ initiiert auch heuer wieder die beliebte Leseaktion „Leos Lesepass“ und ruft alle NÖ Volksschulen, Sonderschulen und Bibliotheken auf, möglichst viele vollgeklebte Lesepässe einzusenden. Aus Anlass des Starts der Leseaktion in diesem Jahr lud Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka zu einer Pressekonferenz in die NÖ Landesbibliothek nach St. Pölten. Initiative „Mit dieser Initiative möchten wir Kindern mehr Freude am Lesen vermitteln“, so Sobotka, der auch Das Leseprojekt „Leos Lesepass“ ist so angelegt, dass Kinder alles lesen dürfen, was sie gerne lesen möchten – seien es Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Comics oder Schulbücher. Um die Lesebegeisterung auch bei Schülerinnen und Schüler anzuregen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zählt zudem auch Literatur in einer anderen Sprache. Lesepass, Lesezeichen, Leseurkunde und LeoSticker werden allen Schulen und Bibliotheken gratis zur Verfügung gestellt. Jedes Schulkind zwischen sechs und zehn Jahren, das bis zum 1. Juni den Lesepass an „Zeit Punkt Lesen“, Hypogasse 1, 3100 St. Pölten sendet, kann tolle Preise gewinnen. Es winken interaktive Bücher, spannende Buchpakete, Tablets, Hörspiele und ein Besuch bei Leos Lesetheater. ZA Aktuell September 2014 19 ERLEBNIS AUSSTELLUNG Perfekt für Ihren SCHULAUSFLUG! Mitmach-Stationen zum Angreifen z interaktiv & wetterunabhängig z Energie-Erlebnis-Spielplatz z speziell für Schüler von 8 - 15 Jahren 3922 Großschönau Sonnenplatz 1 Tel. 02815/77 270 50 Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag, 9 - 17 Uhr Schulklassen jederzeit (gegen Voranmeldung) www.sonnenwelt.at unentgeltliche Einschaltung ZA Aktuell März/April 2015 20 ZA Aktuell März/April 2015 21 bis Versich erungsbeg inn 1.6.2015 und UNIQA beitreten schenkt Ih nen die ersten 2 Monatsp r ämien! Gesundheit & Wertvoll Ihre persönliche Gesundheitsvorsorge Gruppenversicherung „NEU“ für alle Pflichtschullehrer in Niederösterreich Die Vorteile gelten für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und Angehörigen Unsere Gesundheit ist unsere größte Verantwortung. Sie ist der Motor unserer Energie und schafft die Voraussetzung dafür, dass wir unser Leben aktiv und kraftvoll anpacken. Ein Krankenhausaufenthalt, ob nach einem Unfall oder bei Krankheit, ist keine angenehme Sache. Sollte es aber trotzdem einmal passieren, genießen Sie mit der UNIQA Sonderklasse beste medizinische Versorgung, sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl. Behandlungs- und Operationstermine vereinbaren Sie nach Ihren Terminwünschen. Das Beste daran: Jeder kann sich die Sonderklasse leisten, für jedes Budget gibt’s die passende Lösung. Ihr Versicherungsschutz wird abhängig von der Lebenssituation flexibel angepasst. 1. Vereinfachte Beitrittsmöglichkeiten 2. Erweiterung der Gesundenuntersuchung ohne Auswirkung des Gesundheitszustandes innerhalb bestimmter Fristen bei: - neuem dienstverhältnis - Eheschließung - gründung einer Lebensgemeinschaft - Geburt eines Kindes Wir fördern einen gesunden Lebensstil. Mit wertvollen Vorsorgemaßnahmen wie speziellen Gesundenuntersuchungen, VitalCoaches, die Sie professionell beraten und aussagekräftigen Fitnesstests. 3. Verbesserter Leistungsumfang und mehr flexibilität - Selbstbehalt Entfall in Nö u. BGL - Aufenthalt im Einbettzimmer ausgenommen in Wien - auch für junge Menschen günstige und individuelle Lösungen eingeschränkte Gesundheitsfragen: - Schlusserklärung Ihre Ansprechpartner: Michael Hirsch Mobil: +43 664 889 15 014 Email: [email protected] Gerhard Mach Mobil: +43 664 928 41 66 Email: [email protected] oder Ihr persönlicher UNIQA Betreuer unentgeltliche Einschaltung ZA Aktuell März/April 2015 22 ZA Aktuell März/April 2015 23 Erlebniswanderung mit Tierbegleitung Programm des Lehrausganges / Wandertages Treffpunkt: ist in St.Corona am Schöpfl, einem idyllisch gelegenen Ort im Süden des „Biosphärenpark Wienerwald“, wo wir Euch am Parkplatz vor dem „Gasthaus St.Corona“ mit unseren Alpakas Mucha und Moro sowie den Eseln Angelo und Pauli erwarten. Nach dem Kennenlernen unternehmen wir gemeinsam eine spannende Themen-, Erlebnis- und Abenteuerwanderung. Einer der Höhepunkte ist das Geschicklichkeitsgehen im Bach bei den kleinen Wasserfällen. Mit der Becherlinse betrachten wir kleine Lebewesen. Anschließend besuchen wir unseren „Erlebnisbauernhof“, einen kleinen Grünlandbetrieb mit liebevoller Tierhaltung. Hier sind die zweihöckrigen Kamele Mogli und Massimo, der langhaarige Walliser-Ziegenbock Domino, die Emus Daniel und Daisy sowie die Rentiere Rudolph und Niklas hautnah zu erleben. Medieninhaber und Herausgeber: Offenlegung gemäß § 25 (4) Mediengesetz: Ich freue mich auf Euren Besuch! Dauer: insgesamt ca. 3 bis 4 Stunden Gruppengröße: Autobus (meist 2 Klassen) Erlebnisbeitrag: nach Vereinbarung Bitte Mitbringen: festes Schuhwerk (keine Sandalen!), der Witterung angepasste Kleidung, Regenschutz, Jause Erreichbar sind wir: über die A 21/Abfahrt Alland – Klausen-Leopoldsdorf – St.Corona am Schöpfl Bitte um telefonische Anmeldung! Weitere Informationen: Anna Gruber Meiselberghof (Erlebnisbauernhof, zertifizierter Natur- und Landschaftsführer) 2572 St.Corona am Schöpfl 107 Tel. und Fax: 02673/8256, Mobil: 0680 / 3200572 Email: [email protected] Homepage: www.members.aon.at/meiselberghof IMPRESSUM Personalvertretung - Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Telefon 02742/9005-16517, Fax 02742/9005-16516, Email [email protected] Mitteilungsblatt des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung im Rahmen der im BundesPersonalvertretungsgesetz festgelegten Aufgabenbereiche
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