AGB - KWSE

Allgemeine Geschäftsbedingungen von KWSE
Teil 1: Geltungsbereich
§ l Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Konrad Walla Software Entwicklungen mit Sitz in Halblech (nachfolgend KWSE genannt) und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Abweichenden AGB von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Als vertragliche Leistung, die KWSE gegenüber dem Kunden zu erbringen hat, kommt insbesondere in Betracht:
a) Zurverfügungstellung von Serverleistung
b) Einräumung der Nutzung von Softwareprogrammen
(3) Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer eine der in § l Absatz 2 genannten oder eine andere Leistung von KWSE wünscht bzw. einen Vertrag mit KWSE über eine solche Leistung abschließt.
(4) Für sämtliche Leistungen von KWSE gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen (Teil
2) und ergänzend - je nach Inhalt der vereinbarten Leistung - die besonderen Bestimmungen der
Teile 3 bis 6. Für Verbraucher gelten zudem die Sonderregelungen nach § 14.
Teil 2: Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsleistungen
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
(1) Kostenvoranschläge, Werbematerialien, Kundeninformationen und die ASP-Leistungen von KWSE
stellen jeweils eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot an KWSE abzugeben. Ein Vertrag
kommt erst mit der schriftlichen oder per E-Mail erfolgenden Auftragsbestätigung seitens KWSE, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem Bestellformular im PDF-Format, dem Kunden zugesandt wird und das der Kunde ausdrucken und per Fax
oder auf dem Postwege an KWSE sendet.
§ 3 Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Abnahme
(1) Die Nutzung der Leistungen von KWSE erfolgt zum jeweils vereinbarten Entgelt.
(2) Die Fälligkeit der Vergütung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bestellformular. Ist dort die Fälligkeit
nicht geregelt, wird die Vergütung mit Zugang einer Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen
ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlung der Entgelte im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgt
grundsätzlich durch Lastschrifteinzug. Hierzu ermächtigt der Kunde KWSE, anfallende Entgelte über das
jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und
variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
(3) Vereinbarte Entgelte werden jeweils im Voraus für den vereinbarten Zeitraum eingezogen. Einmalige
und variable Entgelte, sowie Preise für sonstige Produkte oder Leistungen werden mit Erbringung der
Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
(4) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursacht haben, verantwortlich es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Der Kunde hat
nachzuweisen, dass er die Verursachung des Entgeltes nicht zu vertreten hat.
(5) Gegenforderungen von KWSE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(6) Bei Zahlungsverzug erhebt KWSE für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10 EUR. Sperrt KWSE eine ihrer
gegenüber dem Kunden erbrachte bzw. zu erbringende Leistung (z. B. ASP-Service) berechtigt wegen
Zahlungsverzugs, kann KWSE die Entsperrung von der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
15 EUR abhängig machen.
(7) Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als einen Monat in Zahlungsverzug, so ist KWSE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder alle dauerhaft gegenüber dem Kunden zu erbringenden
Leistungen zu sperren, bis der Kunde allen noch ausstehenden und fälligen Zahlungsverpflichtungen
nachgekommen ist.
(8) Soweit es sich bei der von KWSE zu erbringenden Leistung um eine Werkleistung handelt ist der
Kunde verpflichtet, dieses Werk abzunehmen. Die Fälligkeit der Vergütung tritt in diesem Fall - unbeschadet der vorstehenden Regelungen - erst mit Abnahme ein. Erstreckt sich der Auftrag über einen
längeren Zeitraum oder erfordert er von KWSE hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Als angemessen ist im Zweifelsfall insbesondere eine Zahlung von 50 %
der Auftragssumme bei Auftragserteilung und 50 % der Auftragssumme nach der Abnahme anzusehen.
(9) Nach Abschluss einer Werkleistung wird KWSE dem Kunden die Abnahmebereitschaft mitteilen. Der
Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme zu
erklären oder schriftlich mitzuteilen, aus welchen Gründen die Abnahme verweigert wird. Sollte innerhalb dieser Frist keine Erklärung des Kunden erfolgen gehen beide Parteien davon aus, dass die Arbeiten als vertragsgemäß angesehen werden und die Abnahme damit als erklärt gilt. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder vertraglich vorausgesetzten Verwendbarkeit berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 4 Datenschutz
(1) Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch KWSE findet nur insoweit statt, als dies für die Auftrags- und Geschäftsabwicklung notwendig und im Rahmen des Datenschutzes zulässig ist,
(2) KWSE weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. Daher trägt der Kunde für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet
übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten in vollem Umfang selbst Sorge.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die KWSE die personenbezogenen Daten des Kunden
in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kundenbestehenden
Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht. KWSE kann die vorliegenden Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung abändern.
§ 5 Datensicherheit und Online-Übertragungen
(1) Soweit Daten an KWSE - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde vor der Übermittlung Sicherheitskopien her. Die Server von KWSE werden gemäß der unter www.KWSE.de dargestellten Kundeninformation regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von
KWSE übertragen. Eine Sicherung der Daten auf den dedizierten Servern kann durch KWSE nicht erfolgen, da diese ausschließlich durch die Kunden verwaltet werden.
(2) Diverse kundenspezifische Einstellungen werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten
erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von KWSE. Die Mitteilungen sind nach
deren Eingang gültig und werden von KWSE bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich
zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei sind Verzögerungen möglich, die technisch bedingt sind.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt KWSE bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierzu ge-
hört beispielsweise die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Daten und sonstigem Material, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen durch KWSE erforderlich ist.
(2) Solange und soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 1 nicht nachkommt, verschieben sich eventuelle Fristen und Termine zu Gunsten von KWSE entsprechend nach hinten.
§ 7 Gewährleistung
(1) KWSE hat Mängel nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche von KWSE
fehlschlagen, kann der Kunde - neben den anderen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen - Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(2) Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet,
KWSE einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich,
beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kunde KWSE eine Frist zur Beseitigung
von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit
dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann KWSE davon
ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere
die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder auf
höhere Gewalt zurückzuführen sind.
(4) Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
(5) Eine verschuldensunabhängige Haftung von KWSE als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel wird ausgeschlossen.
(6) Gewährleistungsausschluss
Die von KWSE bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Der
Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit ist jedoch aus Gewährleistungsgründen ausgeschlossen. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigene Gefahr. Die KWSE wird
entsprechend des zugrunde liegenden Angebotes mit bestem Wissen und Gewissen die Datenlieferung
durchführen. Hinsichtlich der Richtigkeit der von externen Quellen oder anderen Marktbeteiligten zur
Verfügung gestellter Daten und Informationen sowie deren Übertragung haftet die KWSE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei sich. Die Daten, Dienstleistungen und anderen Produkte werden "wie
gesehen" erbracht bzw. geliefert und vom Kunden auf eigenes Risiko genutzt. Jegliche Gewährleistung
ist wegbedungen. Insbesondere besteht keine Gewährleistung der handelsüblichen Qualität, Eignung für
einen spezifischen Zweck oder Nichtverletzung von Rechten. KWSE haftet nicht für Schäden, welche im
Zusammenhang mit der Verwendung der Informationen oder den Dienstleistungen von KWSE im Zusammenhang entstehen oder ein Ergebnis dieser sind. Vorbehalten bleibt die Haftung für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. KWSE haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust. Die Haftung für Hilfspersonen, Subkontraktoren oder Dritte wird ausgeschlossen. Die maximal mögliche Haftungssumme von KWSE, unter den vorgenannten Bedingungen, ist auf
den Betrag der entsprechend dem Vertragsangebot vereinbarten Bezahlung begrenzt
§ 8 Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
(1) KWSE haftet nur für Schäden, die von KWSE, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, KWSE verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf
die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine
leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
(3) Im Zweifelsfall beschränkt sich die Höhe der Haftung für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete Entgelt, dann höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre.
(4) Gegenüber Unternehmen haftet KWSE nicht für entgangenen Gewinn, nichtvorhersehbare Schäden
oder Mangelfolgeschäden es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig von KWSE verursacht.
(5) KWSE haftet nicht für die konkrete Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von KWSE oder deren Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht
ausnahmsweise eine Haftung nach § 8 Abs. 1 und 2 besteht.
(6) Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von KWSE. Dies
gilt ebenfalls nicht für die vertraglichen Ansprüche des Kunden aus der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nach § 40 Telekommunikationsgesetz, die nach § 8
Satz 1 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung in zwei Jahren verjährt.
(7) Im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen KWSE bleibt für den Anwendungsbereich der
Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung die Haftungsgrenze des § 7 Abs. 2 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
(8) Der Kunde stellt KWSE von Haftungsansprüchen Dritter, die durch eine vom Server des Kunden vorgenommene rechtswidrige Handlung entstehen, frei.
(9) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet KWSE beschränkt auf den regelmäßig zu
erwartenden Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und risikoadäquater Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
§ 9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) KWSE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. KWSE wird den
Kunden rechtzeitig per E-Mail oder auf dem Postwege schriftlich über die Änderung der für ihn geltenden AGB unterrichten.
(2) Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach der
Änderungsankündigung der Änderung schriftlich, per Fax oder per E-Mail widerspricht oder den Vertrag
kündigt. Bei einem Widerspruch des Kunden ist KWSE zur ordentlichen Kündigung des bestehenden
Vertragsverhältnisses berechtigt. Der Betreiber wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung
besonders hinweisen.
§ 10 Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Bedingungen dieses Vertrags beinhalten, alle Eigenschafts- und sonstigen Zusicherungen sowie alle sonstigen besonderen Abreden zwischen den Vertragsparteien haben schriftlich zu erfolgen. Die Abgabe
einer
Willenserklärung per E-Mail oder SMS genügt diesem Formerfordernis nicht. Die Erfordernis der Schriftform gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, oder
der Vertrag eine Regelungslücke enthält, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen sowie
der übrigen Vertragsregelungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen den beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
§ 12 Rechtswahl
Die Vertragsparteien vereinbaren bezüglich aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von KWSE, sofern der
Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 14 Sonderregelungen für Verbraucher
(1) Für Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KWSE nach Maßgabe dieser
in § 14 vereinbarten Sonderregelungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne der vorstehenden Ziffer 2 ist, finden die Regelungen in § 7
Absatz 1 Satz 2, § 8 Absatz 6 und § 3 Absatz 9 Satz 3 keine Anwendung. Stattdessen gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Maßgaben: Soweit eine Werkleistung Vertragsgegenstand ist und das
Werk nicht über die vereinbarte Beschaffenheit verfügt oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte
oder gewöhnliche Verwendung eignet, ist KWSE zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Gelingt es
KWSE nicht, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem
Verbraucher die vertragsgemäße Nutzung möglich ist, stehen dem Verbraucher die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
(4) Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht beginnt frühestens mit Erhalt einer
entsprechenden Widerrufsbelehrung. Die Ausübung des Widerrufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Widerrufs gegenüber KWSE oder durch Rücksendung der Sache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Sache an KWSE, Im Morgen 67,
73095 Albershausen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, hat der Kunde
insoweit Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten.
(5) Das Widerrufsrecht der vorstehenden Ziffer 4 erlischt, wenn Vertragsgegenstand eine Dienstleistung
ist und KWSE mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers
vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen .hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(6) Das Widerrufsrecht nach Ziffer 4 besteht nicht, wenn Vertragsgegenstand die Lieferung von Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse des
Verbrauchers zugeschnitten ist.
§ 15 Nutzung der Inhalte, Programme und Daten
(1) Der Kunde darf die bereitgestellten Inhalte, Programme und Daten für eigene private oder geschäftliche Zwecke, insbesondere zur Erstellung von Finanzierungsangeboten nutzen. Der Kunde darf diese
Inhalte für die Dauer dieses Vertrages auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung
(insbesondere Vervielfältigung Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur im Rahmen des vorliegenden
Vertrages durch KWSE oder die jeweiligen Inhaber der Rechte zulässig.
(2) KWSE erteilt dem Kunden die einfachen Nutzungsrechte für die Softwareanwendungen und/oder
Serverleistungen für die jeweils vereinbarte Laufzeit. Keinesfalls erwirbt der Kunde Rechte am Quellcode der Softwareanwendungen. Nach Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden
an den Softwareanwendungen. Das gilt auch, wenn individuelle Werk- oder Dienstleistungen zum Zwecke der individuellen besseren Nutzung von Softwareprogrammen und/oder der Serverleistungen erbracht worden sind. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Sicherung seiner individuellen Daten.
(3) KWSE haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der
Inhalte und Programmmodule im Rahmen der Haftungsvereinbarung nach § 8. KWSE ist für Inhalte, die
nicht auf eigenen Servern von KWSE liegen nicht verantwortlich und kann unbeschadet der Regelung in
§ 8 keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
(4) Verwendung der KWSE-Informationen und Übertragbarkeit
Der Kunde darf die von KWSE bereitgestellten Informationen nur im Rahmen seiner fachlichenTätigkeit
innerhalb der Firma des Kunden und nur in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bedingungen verwenden. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass die Daten, die damit in Zusammenhang stehenden
Datenstrukturen und Konzepte ein wertvoller geschäftlicher Vermögenswert der KWSE darstellen, und
dass KWSE sämtliche Rechte hieran behält. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Daten ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Bei einer missbräuchlichen Nutzung der Informationen kann die KWSE die
Lieferung einstellen sowie das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Die KWSE behält
sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches ausdrücklich vor. Eine
missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn die Daten oder Informationen in irgendeiner
Form verfälscht und vervielfältigt werden oder die an den Kunden übergebenen Informationen an Dritte
übertragen wird. Die dem Kunden von KWSE gelieferten Gebrauchtwagen-Informationen sind grundsätzlich nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 16 Verantwortung für Daten und Inhalte
(1) Die Verantwortung für die auf dem Server von KWSE gespeicherten Daten und Inhalte, beispielsweise Bilder, liegt ausschließlich beim Kunden. KWSE nimmt grundsätzlich keine Kontrolle des vom
Kunden auf dem Server gespeicherten und in das Internet eingestellten Materials vor.
§ 17 Änderungen des Funktionsumfangs der Software
KWSE ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Änderungen an den Softwareanwendungen vorzunehmen, sofern die entsprechenden Maßnahmen der Sicherung der Funktionalität oder der Weiterentwicklungen dienen. Hierzu zählt auch das Aufspielen von Updates. Dies gilt nicht, wenn die vorgenannten Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Unterbrechungen zum Zwecke der Sicherung der
Funktionalität oder der Weiterentwicklungen sind in jedem Falle dann zumutbar, wenn sich die Verfügbarkeit der Software innerhalb 90 % im Jahresdurchschnitt bewegt.
§ 18 Änderungen des Mietzinses
(1) KWSE ist berechtigt, den Mietzins für die Softwareprogramme und/oder anderer dauernder Leistungen wie Serverleistungen während der Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende zu erhöhen. Die Ankündigung wird dem Kunden entweder an seine EMail-Adresse oder auf dem Postwege schriftlich mitgeteilt.
(2) Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang
der Ankündigung einer Mietzinserhöhung zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde bei Ankündigung der Mietzinserhöhung noch einmal hingewiesen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Erhöhungen des Entgeltes bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, gilt der neue Mietzins als vertraglich vereinbart.
§ 19 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages
(1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt je nach Vereinbarung 1 bis 24 Monate. Nach Ablauf dieser
Anfangslaufzeit kann jede der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit
einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis in den darauf folgenden Jahren um jeweils weitere 1 bis 12 Monate. Der Verlängerungszeitraum entspricht dabei grundsätzlich der jeweiligen Anfangslaufzeit, maximal aber 12 Monate.
(2) Daneben hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu
kündigen, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist. Eine Kündigung
des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs gemäß § 543 Absatz 2 Nr. 1 BGB
ist erst zulässig, wenn KWSE ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und
diese als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E-Mail, per Brief oder Telefax.
(4) Das Bezugsrecht der im zugrunde liegenden Angebot beschriebenen Informationen für den
Kunden gilt entsprechend der Kündigungsregelung im Vertragsangebot. Die Lieferverpflichtung
von KWSE endet jedoch sobald der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommt. Eine
einseitige Kündigung ist von dieser Lieferverpflichtung jedoch nicht betroffen
§ 20 Lieferzeiten
Die Datenlieferung von KWSE bzw. die Verfügbarkeit wird von der KWSE entsprechend des
zugrunde liegenden Angebots, i.d.R. Täglich (montags bis freitags in der Zeit von zumindest 9:00
Uhr bis 17:00 Uhr) sichergestellt mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90%. Dies ist eine
freiwillige Einrichtung der KWSE und unterliegt keinem Rechtsanspruch seitens des Kunden.
§ 21 Abtretung
KWSE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung teilweise oder insgesamt auf
Subunternehmer oder verbundene Unternehmen zu übertragen. Der Auftraggeber willigt in eine solche
Übertragung grundsätzlich ein.
Teil 3: Besondere Vereinbarungen für Design- und sonstige Werkleistungen
§ 22 Abnahme
Die Abnahme darf bei Designleistungen (Formulargestaltungen) nicht aus gestalterisch-künstlerischen
Gründen verweigert werden; im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
§ 23 Rechte
(1) An sämtlichen Designleistungen (z.B. Formularänderungen) werden dem Kunden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) KWSE ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Kunden
herauszugeben. Soweit der Kunde dies wünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren.
§ 24 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(1) KWSE genießt im Rahmen des Auftrags grundsätzliche Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung werden daher nur bei Abweichungen vom Auftrag anerkannt.
Wünscht der Kunde während oder nach der Gestaltung Änderungen, hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. KWSE stehen in diesem Fall die Vergütungsansprüche für die bisherige Gestaltung weiterhin zu.
(2) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung von eventuell an KWSE übergebenen Vorlagen,
Schriftzügen, Logos etc. berechtigt ist. Sollte der Kunde hierzu tatsächlich nicht berechtigt sein, stellt er
KWSE von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Teil 4: Besondere Vorschriften für entgeltfreie Leistungen
§ 25 Sonderregelungen für entgeltfreie Leistungen
(1) KWSE kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von
30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
(2) Soweit KWSE entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen erbringt, ist insoweit die
Haftung von KWSE vollständig ausgeschlossen es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor.