Gochsheimer Nachrichten AMTLICHES NACHRICHTENBLATT DER GEMEINDE GOCHSHEIM Gochsheimer Nachrichten 45. JAHRGANG – NUM MER 6 20. M Ä R Z 2 0 1 5 Einladung zur Bürgerversammlung am Donnerstag, 26.03.2015 um 19:30 Uhr in den Bürgersaal des Historischen Rathauses Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 2014 und Vorschau 2015 3. Wünsche, Anträge und Anregungen An die Gesamtbevölkerung ergeht hiermit herzliche Einladung. Einladung zur SeniorenBürgerversammlung am 16. April 2015 um 14 Uhr in der Fritz-Zeilein-Halle Gochsheim, 12.03.2015 gez. Fleischer 1. Bürgermeisterin Gochsheimer Nachrichten 2 WICHTIGE TELEFONNUMMERN Gemeindeverwaltung: Telefon Zentrale 6444-0 Fax6444-29 [email protected] 1. Bürgermeisterin nach Dienstschluss 6444-28 Öffnungszeiten Montag bis Freitag Dienstag und Mittwoch Donnerstag 8 – 12 Uhr 14.30 – 16 Uhr 14.30 – 17 Uhr Gemeindliche Einrichtungen: Hallenbad646135 Grund- und Hauptschule Telefon64962-0 Fax64962-10 Jugendtreff6750641 Fritz-Zeilein-Halle (nur während Veranstaltungen) 61668 Ver- und Entsorgung Strom: EVU Gochsheim 6444-26 Unterfr. Überlandzentrale Lülsfeld 09382/6040 Wasser: Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön- Gesundheitsförderndes Ausdauertraining im Bewegungsraum Wasser durch AQUAPOWER +late night Für sportgesunde Schwimmer, Neueinsteiger und Wiedereinsteiger. Konditionssteigerung des Herz-Kreislaufsystems, durch moderates Ausdauertraining und flotten Rhythmen. Neuer Kursstart Montag, 27.04.15 20:00 - 20:45 Uhr Dienstag, 28.04.15 19:30 - 20:15 Uhr Dienstag, 28.04.15 20:30 - 21:15 Uhr Freitag, 08.05.15 13:30 - 14:15 Uhr Kursdauer: je 12 mal Teilnehmerzahl: 25 Personen (je 2 Gruppen, max. 13 TN) Kursgebühr: 70,00 € (incl. Eintritt und Gerätemiete), zzgl. 5,-€ Kartenpfand Kursleitung: Schwaab Christoph Maintal-Gruppe09725/7000 Abwasser: Gemeinde6444-17 Gas: Stadtwerke Schweinfurt 931-224 Abfall: Landratsamt Schweinfurt 55-546 Kindertagesstätten: AWO-Kindertagesstätte61718 „Schatzinsel“ Evang. Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Grünschnittdeponie: mittwochs 15 – 18 Uhr samstags 10 – 13 Uhr Die Gemeinde weist darauf hin, dass nur Kleinmengen angenommen werden können. Grün-/Strauchschnitt sind getrennt anzuliefern. Vermischte Mengen werden nicht angenommen. Anlieferung von Bauschutt in Kleinmengen bis zu 1 m3 möglich. Einwurf von Altpapier in Altpapiercontainer zu Deponieöffnungszeiten möglich. Altkleidersammlung Container Standort: Bauhof, Schneidergasse 3 Abgabe: Montag - Donnerstag 8 – 15:30 Uhr Freitag 8 – 11 Uhr Kirchen: Evang. Pfarramt St.Michael Kath. Pfarramt St. Matthias 61113 61116 6 39 83 Kath. Kindertagesstätte „Rasselbande“6 2746 Sozialstationen: Evang. Diakoniestation Gochsheim, Raiffeisenstraße 6 63158 Kath. Schwesternverein Gochsheim, Goethestraße 10 0171/9251222 Polizei110 Polizeiinspektion Schweinfurt2020 Feuerwehr und Rettungsdienst112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 116 117 Wassergymnastik 50+ und für Frauen Apothekennotdienst Für Sportgesunde, Neueinsteiger und Wiedereinsteiger. Die Wassergymnastik ist ein liebevoll und harmonisch gestaltetes Kursangebot zur Konditionssteigerung des Herz-Kreislaufsystems, durch moderates Ausdauertraining und flotte Rhythmen. Schwimmerfahrung nicht zwingend erforderlich. Dienstbereitschaft von 8 bis 8 Uhr am Wassergymnastik 50+ Donnerstag, 30.04.15 14:00 - 14:45 Uhr Wassergymnastik für Frauen Donnerstag, 30.04.15 Kursdauer: Teilnehmerzahl: 20:00 - 20:45 Uhr je 12 mal 30 Personen Kursgebühr: 50,00 € je (incl. Eintritt und Gerätemiete), zzgl. 5,-€ Kartenpfand Lizenzierter DOSB Übungsleiter B Kursleitung: Gerlicher Gertrud Übungsleiterin „Sport in der Prävention“, gem. § 20 SGB V Anmeldung ab: Anmeldung ab: Mittwoch, den 15. April 2015, 7 Uhr Hallenbad Gochsheim, Frankenstr. 1 (Kassenvorraum Mittwoch, den 15. April 2015, ab 8 Uhr Hallenbad Gochsheim, Frankenstr. 1 (Kassenvorraum) vom 20.3.2015 bis 3.4.2015 Folgetag 20. Mrz Apotheke im HausarztZentrum, Grafenrheinfeld Apotheke am Hag, Sulzheim 21. Mrz Apotheke Stenger, Gochsheim 22. Mrz Stern-Apotheke, Schwebheim 23. Mrz Apotheke Schonungen, Schonungen 24. Mrz Linden-Apotheke, Grettstadt 25. Mrz Ahorn-Apotheke, Kolitzheim 26. Mrz Apotheke an den Gaden, Gochsheim 27. Mrz St. Jakobus-Apotheke, Röthlein 28. Mrz St.-Helena-Apotheke, Grafenrheinfeld 29. Mrz Franken-Apotheke, Sennfeld 30. Mrz Sonnen-Apotheke, Bergrheinfeld 31. Mrz Apotheke im HausarztZentrum, Grafenrheinfeld Apotheke am Hag, Sulzheim 01. Apr Apotheke Stenger, Gochsheim 02. Apr Stern-Apotheke, Schwebheim 03. Apr Apotheke Schonungen, Schonungen Standesamt Mainbogen Hauptstraße 11, 97526 Sennfeld Frau Ulrike Kummer, Tel. 09721 7651-28 oder Herr Ralf Simmat Tel. 09721 7651-22 E-Mail: standesamt.mainbogen@ sennfeld.de Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi., Fr. von 8 bis 12 Uhr, Mo. von 14 bis 16 Uhr, Do. von 13.30 bis 17.30 Uhr Gochsheimer Nachrichten 3 AMTLICHE NACHRICHTEN Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates Gochsheim am 24. Februar 2015 Öffentliche Sitzung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 1. Bürgermeisterin Helga Fleischer eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass alle Mitglieder des Gremiums ordnungsgemäß geladen wurden, die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt und Beschlussfähigkeit somit gegeben war. Anw.: 16 / Abst.: 0 : 0 2. Bauleitplanung; Bebauungsplan „Rechts der Weyerer Straße - Teil II“; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange; Behandlung der Stellungnahmen A BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (LISTE): 01 Regierung von Unterfranken, Würzburg 02 Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt 03 Landratsamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt 04 Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt 05 Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt 06 Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt 07 Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Haßberge 08 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 09 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege), Memmelsdorf 10 Vermessungsamt Schweinfurt 11 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt 12 Bayer. Bauernverband, Würzburg 13Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth 14Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg 15 Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg 16 Wehrbereichsverwaltung Süd, München 17 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg 18Deutsche Post - Immobilienservice GmbH, Nürnberg 19 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg 20 Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg 21 E.ON Netz GmbH, Bamberg 22Gemeinde Gochsheim, Elektroversorgung 23E.ON Bayern, Strom- und Gasnetze, Schweinfurt 24 Stadtwerke Schweinfurt, Gasversorgung 25Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen 26Seger Transporte GmbH (Müllabfuhr), Münnerstadt B BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, DIE KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN: 01 Regierung von Unterfranken, Würzburg 02Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg 03Deutsche Post - Immobilienservice GmbH, Nürnberg 04Gemeinde Gochsheim, Elektroversorgung 05Seger Transporte GmbH (Müllabfuhr), Münnerstadt C BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, DIE EINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN: C1 STELLUNGNAHMEN DIE KEINE BESCHLUSSMÄSSIGE BEHANDLUNG ERFORDERLICH MACHEN: 01 Wehrbereichsverwaltung Süd, München 02 Stadtwerke Schweinfurt, Gasversorgung 03Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth 04 Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt 05 Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Haßberge 06 Bayer. Bauernverband, Würzburg 07 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege), Memmelsdorf 08E.ON Bayern, Strom- und Gasnetze, Schweinfurt 09 E.ON Netz GmbH, Bamberg 10 Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg 11 Vermessungsamt Schweinfurt 12Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen 01Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Wehrbereichsverwaltung, Schreiben vom 13.10.2014 Bei der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes werden keine militärischen Belange berührt. 02 Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Schreiben vom 14.10.2014 a) Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH betreiben in der Gemeinde Gochsheim die Erdgasversorgung. Gegen die Aufstellung und die Verwirklichung des BBP „Rechts der Weyerer Str.-Teil2“ bestehen keine Bedenken. Das geplante Neubaugebiet könnte an die Gasversorgung angeschlossen werden. b) Zwecks weiterer Planung wird darum gebeten, über den Ausgang des Bauleitplanverfahrens und das weitere Vorgehen rechtzeitig unterrichtet zu werden. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Gochsheim wird die Stadtwerke Schweinfurt entsprechend und rechtzeitig unterrichten. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 03 Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 30.10.2014 Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o. g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben berührt. 04 Landratsamt Schweinfurt – Gesundheitsamt, Schreiben vom 29.10.2014 a) Das Gesundheitsamt Schweinfurt nimmt aus hygienischer Sicht zum o. g. Bebauungsplan Stellung. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans in der vorgelegten Fassung bestehen grundsätzlich keine hygienischen Bedenken. b) Wir weisen jedoch darauf hin, dass durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu bestimmten Zeiten (Ernte-, Saatzeit, etc.) mit erhöhtem Immissionsaufkommen zu rechnen ist. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Gochsheimer Nachrichten 4 AMTLICHE NACHRICHTEN Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan vorhanden. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 05 Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Schreiben vom 11.11.2014 Der im Betreff genannte Bauleitplanentwurf wurde nach regionalplanerischen Gesichtspunkten überprüft. Danach bestehen keine Einwendungen. 06Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 19.11.2014 In obiger Angelegenheit teilen wir mit, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Rechts der Weyerer Straße - Teil II“ der Gemeinde Gochsheim im Gemeindeteil Gochsheim aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwendungen und Bedenken bestehen. 07Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Schloss Seehof, Schreiben vom 28.10.2014 Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: a) Bodendenkmalpflegerische Belange: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unter-nehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder dem Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan vorhanden. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. b) Bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange: Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege werden, soweit aus den Unterlagen ersichtlich, durch die o.g. Planung nicht berührt. Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den Gebietsreferenten. 08 Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt, Schreiben vom 07.11.2014 09 E.ON Netz GmbH, Bamberg Vielen Dank für die Benachrichtigung über die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes. Am 01. Juli 2014 wurde die E.ON Netz GmbH in die Bayernwerk AG integriert. Da-her nehmen wir auch Stellung zu Ihrem Schreiben an die E.ON Netz GmbH. Bitte entfernen Sie E.ON Netz GmbH aus Ihren Verteilern. a)Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine Strom- und Gasund Fernmeldeanlagen der Bayernwerk AG. Somit bestehen unsererseits keine Einwände gegen die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes. b) Bitte beteiligen Sie uns auch weiterhin an Aufstellungen bzw. an Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und wenden Sie sich bezüglich einer Stellungnahme Strom auch an den örtlichen Energieversorger. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Gochsheim wird die Bayernwerk AG auch weiterhin entsprechend beteiligen bzw. wurden entsprechende Stellungnahmen eingeholt. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 10Immobilen Freistaat Bayern – Regionalvertretung Unterfranken, Schreiben vom 14.11.2014 a) Keine Äußerung. b)Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt er-folgt die Erschließung über eine kommunale Straße Fl.Nr. 592 (ehem. St 2277) an das überörtliche Verkehrsnetz. Seitens des Staatlichen Bauamtes besteht mit der Ausweisung des Baugebietes Einverständnis. 11 Vermessungsamt Schweinfurt, Schreiben vom 07.11.2014 Das Vermessungsamt Schweinfurt hat keine Anregungen oder Einwendungen in Bezug auf obigen Bebauungsplan. Eigene Planungen oder sonstige Maßnahmen bestehen von unserer Seite zurzeit nicht. Da sich etliche Grundstücke bereits im Eigentum der Gemeinde Gochsheim befinden und die Gemeinde beabsichtigt, die restlichen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erwerben, sind voraussichtlich keine bodenordnerischen Maßnahmen notwendig. 12Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Schreiben vom 16.10.2014 a) Die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes haben wir geprüft. Die Versor gung mit Trinkwasser ist möglich. Das Gebiet kann an die Hochzone in Gochsheim angeschlossen werden. b) Zur Erschließung ist ein Ringschluss über die Weyerer Straße (ab UH 96) und dem im Bebauungsplan vorgesehenen Fußweg zum Haardtweg geplant. c) Der Ruhedruck liegt bei ca. 4,5 bar. Der Brandschutz bzw. die Löschwasserversorgung ist gemäß DVGW W405 mit 96m3/h über 2 Stunden möglich. d) Wir bitten um Berücksichtigung unserer, am Rande der Straße verlegte Tiefzonenzuleitung. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Gochsheimer Nachrichten 5 AMTLICHE NACHRICHTEN Die Gemeinde Gochsheim wird die Leitung bei Planung und Bauausführung berücksichtigen. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. C2 STELLUNGNAHMEN DIE GANZ ODER TEILWEISE BESCHLUSSMÄSSIG ZU BEHANDELN SIND: 01 Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt 02 Landratsamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt 03 Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt 04 Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt 05 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 06 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt 07 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg 08 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg 09 Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg 01 Landratsamt Schweinfurt – Bauamt Technik SG 40.2, Schreiben vom 12.11.2014 Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechts der Weyerer Straße Teil II“ der Gemeinde Gochsheim für den Gemeindeteil Gochsheim (Stand: 23. Sept. 2014) wurden fachtechnisch überprüft. Folgendes ist festzustellen: 1. Es wird gebeten, die Anschlüsse zu den angrenzenden Bebauungsplänen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Änderungen in den Geltungsbereichen der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. - Der Wirtschaftsweg im Bebauungsplan „Krumme Länge“ endet nun in der öffentlichen Grünfläche. - Der als südliche Anbindung an den „Haardtweg“ geplante Fußweg stößt dort auf eine Grünfläche. - Die Einmündung zur Fl.Nr. 577 und ein Teil der Weyerer Straße ist Bestandteil des Geltungsbereiches „Rechts der Weyerer Straße“ Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Die Bebauungspläne „Krumme Länge“ und „Rechts der Weyerer Straße“ werden in den Überschneidungsbereichen geändert. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 2. Es wird um Überprüfung bzw. Aussage hinsichtlich des Gebäudes, Weyerer Straße Nr. 60 gebeten, das nun in der öffentlichen Grünfläche „G1“ stehen soll. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Grünfläche G1 wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Somit erfolgt kein Eingriff in die bestehenden Rechtsverhältnisse auf dem betreffenden Grundstück. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 3. Es wird vorgeschlagen, eine spätere Erschließung des Grundstücks 578/1 zu prüfen, und ggf. in den Geltungsbereich aufzunehmen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Da das betreffende Grundstück Fl.Nr. 578/1 nach dem Kenntnisstand der Gemeinde im Zusammenhang mit dem Grundstück Fl.Nr. 577/1 vom gleichen Eigentümer genutzt wird, sieht die Gemeinde keine Erforderlichkeit für eine planungsrechtliche Regelung. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 4. Es wird um Klarstellung gebeten, ob mit den Baufenstern auch die seitliche Abstandsfläche geregelt werden soll. Trotz einer Firsthöhenbeschränkung für Pultdächer auf 10 m wäre der hier gezeichnete Abstand von 3m erheblich unter dem Abstand, der sich aus Art. 6 Abs. 4 und 6, BayBO ergeben würden. Gegebenenfalls wird um Bemaßung der Baugrenzen gebeten. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird explizit festgesetzt, dass die Abstandsregelung des Art. 6 Absätze 4, 5 Satz 1 und 6 der Bayer. Bauordnung gelten. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 02 Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz, Schreiben vom 12.11.2014 Das Planungsgebiet, das als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden soll, befindet sich am östlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Gochsheim. In nördlicher Richtung grenzt die Straße Richtung Weyer an, in östlicher Richtung verläuft in einem Abstand von ca. 600 m die Ortsumgehungsstraße und in westlicher Richtung befindet sich ebenfalls Wohnbebauung. a) In der Begründung wird ausgeführt, dass entsprechend den Ergebnissen des schalltechnischen Gutachtens der Dr. Först Consult Würzburg vom August 2013 „die städtebaulichen Vorsorgewerte der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet im straßennahen Bereich sowohl tags als auch nachts überschritten werden. In der Planung werden die Gebäude demnach soweit von der Straße abgerückt, dass die Überschreitungen nicht mehr als 3 dB(A) betragen“. Im Plan ist eine Lärmisophone mit der Bezeichnung „48 dB nachts“ eingezeichnet. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Möglichkeit bestünde „die Überschreitung des nächtlichen Vorsor gepegels mit relativ einfachen baulichen bzw. technischen Vorkehrungen zu kompensieren“. Festsetzungen hierzu werden im Bebauungsplan nicht getroffen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das schalltechnische Gutachten sowie entsprechende passive bauliche Schallschutzvorkehrungen für die beiden betroffenen straßennahen Grundstücke, in denen Überschreitungen der Vorsorgewerte der DIN 18.005 (Schallschutz im Städtebau) möglich sind, werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. b)In dem schalltechnischen Gutachten wurden eine Vielzahl von Immissionspunkten die durch den in nördlicher Richtung angrenzenden Straßenverkehr zu erwartenden Lärmpegel berechnet. Eine Übereinstimmung der berechneten Werte ist jedoch mit der in dem Plan eingezeichneten 48 dB NachtIsophone insbesondere für den nord-östlichen Bereich nicht zu erkennen. Demnach wurden für diesen Bereich nachts im Obergeschoss ca. 49 dB(A) berechnet. Auch wird in der Isophonenbezeichnung die Gochsheimer Nachrichten 6 AMTLICHE NACHRICHTEN A-Bewertung nicht angegeben. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Verlauf der 48 dB Nacht-Isophone wurde lediglich zur Veranschaulichung der vom Gutachter angefertigten Rasterkarte als unverbindlicher Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen und stellt eine Interpolation zwischen einzelnen Rasterpunkten der Lärmkarte des Gutachtens dar. Sie wird aus dem Plan herausgenommen. Verbindliche Beurteilungsgrundlage bleibt die Rasterkarte des Gutachtens. Die aus dem Verlauf der Linie entwickelte Baugrenze, bis zu der maximal gebaut werden darf, entspricht dem aus der Rasterkarte des Gutachtens interpolierten Verlauf der 48 dB Nacht-Isophone im Obergeschoss. Bei allen in Bebauungsplan und Begründung angeführten Dezibelwerten wird die A-Bewertung des Messfilters (A) zusätzlich zum Dezibelwert angegeben. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. c) Zu möglichen Einwirkungen durch den Verkehr auf der in östlicher Richtung gelegenen Ortsumgehung wurden keine Aussagen getroffen. Beschlussfassung: kanal-türpe Ihr zuverlässiger Partner: www.kanaltuerpe.de KT • Rohr- und Kanalreinigung • Rohr-Kanal-TV-Untersuchung • HausanschlussUntersuchung, -Reparatur, -Prüfung • Dichtigkeitsprüfung • Kanalreparatur • Abscheiderservice • Gruben- und Zisternenreinigung 0 9721 / 76 21 0 Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Mögliche Einwirkungen der Ortsumgehung auf das geplante Baugebiet wurden nochmals anhand der Belastungszahlen (Verkehrszählung 2010: DTV = 4229 Kfz) und der Entfernung vom Baugebiet (gut 550 m) überschlägig mit dem Schätzverfahren aus der Bekanntmachung der Bayer. Staatsministeriums des Inneren vom 3. August 1988 überprüft. Dabei ermittelte Schallimmissionswerte liegen weit unter den Vorsorgewerten der DIN 18 005 (Schallschutz im Städtebau). Somit ist für die Gemeinde kein planungsrelevanter Einfluss dieser Straße zu erkennen. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. d) Die Planung sollte deshalb in den o. g. Punkten entsprechend überarbeitet und ergänzt werden. 03 Landratsamt Schweinfurt – Umweltamt, Schreiben vom 23.10.2014 Aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt sind zum vorgelegten Bebauungsplanentwurf folgende Aussagen zu treffen. Planungsgebiet: a) Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan entwickelt. Im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes sind keine Schutzgebiete, keine Natura 2000 - Gebiete und keine amtlich kartierten Biotope vorhanden. In der Artenschutzkartierung (ASK) sind keine Daten zu Flora und Fauna aufgeführt. Umweltprüfung: Umweltbericht, Schutzgüter: b) Die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft, Klima und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind im Rahmen des Umweltberichts zu bearbeiten sowie die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die unterschiedlichen Schutzgüter darzustellen und die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen zu nennen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht wird als Bestandteil der im nächsten Verfahrensschritt weiter zu konkretisierenden Planung hergestellt. Abst.: 15 : 0 : 0 Artenschutzrecht: c) § 44 BNatSchG ist durch eine komprimierte, situationsabgestimmte, artenschutzrechtliche Prüfung wegen der vorherrschenden Naturausstattung - altersgestufte Streuobstbestände in Ortsrandlage, Extensivwiesenteile, gepaart mit mehrjähriger Ackerbrache - zu würdigen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf den Artenschutz ist im Wesentlichen die in Anspruch genommene, früher kleingartenartig genutzte Fläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 580 relevant. Darauf befinden sich Gruppen verwilderter Obstbäume (ohne Höhlen) mit dazwischen liegenden Offengrasflächen sowie im nördlichen Bereich auch einige verwilderte Ziersträucher. Die nördliche Schmalseite schließt zur Straße mit einer weniger standortgerechten Nadelbaumreihe ab. Zentral liegt ein seit längerer Zeit aufgelassenes massives Gartenhäuschen. Der weitaus größere Teil der Eingriffsfläche besteht aus stillgelegtem Ackerland. Es ist davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden können, wenn entsprechende Vorkehrungen (Rodungen im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, Bodenarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit) bei der Verwirklichung des Vorhabens ergriffen werden. Nordosten ausweichen können. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. Eingriffsregelung, Grünordnung: Ausgleichsflächen und d) Für den Bebauungsplan wurde die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung qualifiziert abgehandelt. Mit den festgesetzten differenzierten Kompensationsfaktoren und dem erforderlichen Ausgleichsbedarf besteht aus naturschutzfachlicher Sicht das Einverständnis. Der geplante Erhalt von markanten Nuss- und Obstbäumen sowie einer Linde auf der Trenngrünfläche G1 wird sehr begrüßt. Auch die Ausweisung einer situationsbedingt schmalen, temporären Ortsrandeingrünung entlang der Ostseite zusammen mit gestalterisch prägnantem Straßenabstandsgrün mit Großbäumen in Verbindung mit Straßenverkehrsgrün im Norden sowie die innere öffentliche Begrünung mit einer Baumreihe einschließlich begrüntem Wendehammer als Gochsheimer Nachrichten 7 AMTLICHE NACHRICHTEN auch der südlichen Ortrandgestaltung finden beim Naturschutz sehr positiven Anklang. e) Es wird darauf hingewiesen, dass an der bereits fertig gestellten Fahrbahnverschmälerung an der St 2277 am dortigen Ortsrand beidseitig bereits zwei hochstämmige Laubbäume gepflanzt sind, die im Bebauungsplan als vorhandene und zu erhaltende Bäume darzustellen sind. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Bäume wurden im Plan entsprechend dargestellt bzw. festgesetzt. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. f) Für die erforderliche externe Ausgleichsfläche A1 ist entweder, sofern noch Flächen vorhanden sind, eine Abbuchung aus dem gemeindlichen Ökokonto möglich oder eine Neuschaffung an geeigneter Stelle im Außenbereich notwendig. Die letztlich vorgesehene Fläche ist konkret mit Flurnummer zu benennen. Diese Fläche ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde frühzeitig auszuwählen. Sie ist alsdann in einem Plan - entweder mit Abgrenzung der Abbuchungsfläche oder als neue ökologische Wertschaffung - einschließlich Übersichtslageplan - darzustellen und zwar in einer Größe von 2.474 m2. Dieser Plan ist zum verbindlichen Bestandteil des Bebauungsplans zu machen oder ist in den Bebauungsplan zu integrieren. Für die externe Ausgleichsfläche A1 ist ein Gestaltungsplan als verbindlicher Bestandteil zum Bebauungsplan zu erstellen, der die vorgesehenen ökologischen Wertschaffungen in Form von zum Beispiel zwei 1 - 3 reihigen, unterschiedlich langen, landschaftlichen Hecken mit beispielgebendem Pflanzschema sowie die Anordnung der Obst- und Wildobstbäume einschließlich der blütenreichen Kräuterwieseneinsaat und das Entwicklungsziel einschließlich Pflegeziel konkretisiert. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wird eine Fläche in erforderlicher Größe ausgewählt und mit entsprechender Gestaltungsplanung als verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans festgesetzt. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. Die textlichen Festsetzungen unter A 11 Grünordnung und B Hinweise sind noch um folgende Textbausteine zu erweitern: Grünordnung: Vollzugsfrist/Erhaltungsgebot/Pflege g)Die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme (Bepflanzungen, Einsaaten, Gestaltung) A 1 ist zum nächstmöglichen Pflanztermin nach Fertigstellung des Erschließungsstraßenbaus plangemäß, vollständig und fachgerecht durchzuführen. Die Ausgleichsmaßnahme A 1 ist dauerhaft zu erhalten, im Wuchs (insbesondere Obstbäume mittels Schnittmaßnahmen) zu fördern und biotopprägend zu pflegen. Ausfälle von Gehölzen oder Einsaaten sind durch Nachpflanzung bzw. Nachsaat zu ersetzen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Textbaustein wird bei Festsetzung einer Ausgleichsmaßnahme in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. Abnahme Ausgleichsmaßnahme h) Innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung aller im Zusammenhang mit der festgesetzten Ausgleichsmaßnahme A 1 stehenden Pflanzmaßnahmen und Einsaaten hat die Gemeinde Gochsheim mit der unteren Naturschutzbehörde einen Ortstermin in der Vegetationszeit (Anfang Juni) des auf die Fertigstellung folgenden Jahres zu vereinbaren, bei dem eine Abnahme der Funktionserfüllung dieser ökologischen Wertschaffungen mit Protokoll erfolgt. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Textbaustein wird bei Festsetzung einer Ausgleichsmaßnahme in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. Hinweise: i) Die Plandurchsicht hat ergeben, dass in den textlichen Festsetzungen unter B 6 Hinweise eine alte Textfassung steht, die bezüglich der Gesetzesgrundlage einer Aktualisierung bedarf, was als redaktionelle Änderung zu werten ist. Es wird daher gebeten, den vorhandenen Wortlaut durch folgenden Wortlaut „Nach Art. 9 BayNatSchG ist ein Kompensationsverzeichnis zu führen. Das Ökoflächenkataster (ÖFK) wird gemäß Art. 46 Nr. 5 Bay-NatSchG vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Alle Gemeinden sind verpflichtet, die Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsvorhaben rechtzeitig nach deren Fertigstellung einschließlich der vom Ökokonto abgebuchten Flächen mit den erforderlichen Angaben für die Erfassung und Kontrolle der Flächen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zu melden“ zu ersetzen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Textbaustein wird bei Festsetzung einer Ausgleichsmaßnahme in den Hinweisteil auf-genommen. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. j) Die Gemeinde Gochsheim wird gebeten, die vorstehenden naturschutzfachlichen Belange positiv zu würdigen und in die Planung einzuarbeiten zu lassen. Für Fragen steht die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung. 04Kreisbrandrat - Landkreis Schweinfurt, Schreiben vom 17.10.2014 Aus der Sicht des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes für das Baugebiet „Gemeinde Gochheim, Rechts der Weyerer Straße“ ist folgendes zu beachten: - Sicherzustellen ist, dass die Zu- und Abfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht durch Bäume oder offene Flächen behindert wird. - Die Wasserversorgung ist bei der derzeitigen Nutzung auf 96 m3/h auszulegen, jedoch nach Art und Größe der Betriebe nach dem Arbeitsblatt Technische Regeln Arbeitsblatt W 405 vorzusehen. - Die Geschosshöhe ist entsprechen der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge der zustän- Gochsheimer Nachrichten 8 AMTLICHE NACHRICHTEN digen Feuerwehr zu berücksichtigen. - Hydranten sind in genügender Anzahl vorzusehen, vorzugsweise Oberflurhydranten. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Die aufgeführten Belange werden berücksichtigt. Der Zweckverband zur Wasserversorgung (RMG) hat mitgeteilt, dass der Brandschutz bzw. die Löschwasserversorgung gemäß DVGW W 405 mit 96 m3/h über 2 Stunden möglich ist. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 05Wasserwirtschaftsamt, Schreiben vom 14.10.2014 Zu dem o. g. Bauleitplanverfahren nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung: a) Hinsichtlich der Entwässerung verweisen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht auf den § 55 Abs. 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Demnach soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert werden oder ohne Vermischung mit dem Schmutzwasser in ein Gewässer geleitet werden. Dies bedeutet, dass das Wasserhaushaltsgesetz für die Entwässerung neuer Baugebiete grundsätzlich das Trennsystem vorsieht. Das geplante Baugebiet soll entsprechend dem Erläuterungsbericht jedoch im Mischsystem entwässert werden. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich lediglich um den Bau von 9 Einfamilienhäusern und die Topographie für ein Trennsystem entsprechend dem Erläuterungsbericht ungeeig- net ist, können wir es aus wasserwirtschaftlicher Sicht vertreten das kleine Baugebiet im Mischsystem zu entwässern. Nachteilige Auswirkungen auf die bestehende Mischwasserbehandlung der Gemeinde Gochsheim sind nicht zu erwarten. b) Hinweis: Sofern eine Erweiterung des Baugebietes nach Osten erfolgen soll, erachten wir für die zukünftigen Flächen eine Entwässerung im Trennsystem entsprechend den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes für notwendig. Wir empfehlen dies frühzeitig mit dem Planer der Entwässerung im Detail abzustimmen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Für eine zukünftige Erweiterung nach Osten wird ein Trennsystem angestrebt. Diesbezüglich bereits durchgeführte Untersuchungen werden dann rechtzeitig konkretisiert. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 06Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt, Schreiben vom 16.10.2014 a) Die im Planungsgebiet beinhalteten Fl.Nrn. 581 - 585 (Äcker) sind an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet. Dieser vom Flächenentzug betroffene Landwirt muss frühzeitig informiert werden. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Der betroffene Landwirt wird frühzeitig informiert. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. b) Wenn der benötigte Wohnbedarf nicht im Ortskern zu decken ist, hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt keine Einwände vorzubringen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Gochsheim bemüht sich seit über 20 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung um eine verstärkte Innenentwicklung. Trotz aller Bemühungen ist die Nachfrage nach geeignetem Baugrund, jedoch größer als das Angebot und allein durch Innenentwicklung nicht zu befriedigen. Aus Sicht der Gemeinde ist die Ausweisung einiger neuer Bauplätze daher dringend erforderlich. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 07 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Schreiben vom 11.11.2014 a) Nach dem Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist in der Gemeinde Gochsheim kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz anhängig oder geplant. Insoweit werden mit der Aufstellung des o. a. Bebauungsplans flurbereinigungsrechtliche Belange nicht berührt. b) Die Gemeinde Gochsheim ist Mitglied der Interkommunalen Allianz Schweinfurter Mainbogen. Wichtiges Ziel der Gemeindeallianz ist Für die Region - seit 67 Jahren Haustüren Garagentore Antriebe Industrietore Wartung und Reparatur Baustahl und Betonstahl wir wachsen seit 67 Jahren In Kürze finden Sie unsere Ausstellung im neuen Verw rwaltungsw und Ausstellungsgebäude e. Besuchen Sie uns auch auf www.facebook.com/Kaefer.Gochsheim n Tür ffeneta Tag dmestragoun d Sonn g Sa 6. April 25. und 2 .00 Uhr 17 von 10.00- www.käfer-gochsheim.de · 97469 Gochsheim · Lindestr. 23 · Gewerbegebiet i t At Atzmann · T Tel. l 0 97 21 / 76 34 34-0 0 Gochsheimer Nachrichten 9 AMTLICHE NACHRICHTEN die Innenentwicklung und Revitalisierung der Altortbereiche. Dadurch sollen die Ortskerne in ihrer Funktion gestärkt und einem Flächenverbrauch infolge einer Neuausweisung von Baugebieten am Ortsrand entgegengewirkt werden. Für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sollten die Potentiale der Innenentwicklung ausgeschöpft werden, um die Wohnqualität des Altortbereiches zu erhalten und die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen effizient zu nutzen. Die beabsichtigte Neuausweisung von acht neuen Bauplätzen wird mittelfristig zu einer Verstärkung des Leerstandsrisikos im Ortskern führen. Darüber hinaus wird die Bevölkerung in der Gemeinde Gochsheim nach der aktuellen Vorausberechnung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung bis zum Jahr 2029 um 6,5% und im Landkreis Schweinfurt um 9,7% abnehmen. Zusätzlich wird voraussichtlich aufgrund des Abzugs der amerikanischen Truppen im Umland der Stadt Schweinfurt Wohnraum frei werden. Es bestehen daher vom ALE Unterfranken aus den vorgenannten Gründen Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Rechts der Weyerer Straße - Teil II“. Die Gemeinde Gochsheim wird gebeten, die Notwendigkeit der Fortschreibung der Bauleitplanung nochmals zu überprüfen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Gochsheim bemüht sich seit über 20 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung durch Maßnahmen sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum die Voraussetzungen für eine verstärkte innere Siedlungsentwicklung zu verbessern. Mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde ein kommunales Programm zur Förderung von baulichen Maßnahmen im Altortbereich eingerichtet und gewährt für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener alter Bausubstanz freiwillige Zuwendungen, um erhaltenswerte und/oder leer stehende Gebäude zu revitalisieren. Damit soll eine Abwanderung in andere Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte verhindert werden. Des Weiteren bringt die Gemeinde Gochsheim auch eigene Flächen im Innenort durch Baulandfreimachung für eine Wohnbebauung ein. Auf diese Weise entstand bereits ein Einfamilienwohnhaus (Anwesen Schweinfurter Straße 45) und demnächst wird ein barrierefreies Mehrfamilienwohnhaus (Anwesen Schonunger Straße 15) und ein weiteres barrierefreies Wohn- und Geschäftshaus (Anwe- sen Weyerer Straße 1/Schonunger Straße 2) entstehen. Trotz aller Bemühungen ist die Nachfrage nach geeignetem Baugrund, sei es von Menschen, die nach Gochsheim ziehen wollen oder in ihrer Heimatgemeinde bleiben möchten, jedoch größer als das Angebot und allein durch Innenentwicklung nicht zu befriedigen. Dies zeigte sich beispielsweise jüngst im Zusammenhang mit den von der Gemeinde Gochsheim ausgewiesenen Bauplätzen im Bebauungsplangebiet „Haardtweg“ im Gemeindeteil Gochsheim: Den neun zur Verfügung stehenden Bauplätzen standen insgesamt 16 Interessenten gegenüber. Für das aktuell geplante Neubaugebiet „Rechts der Weyerer Straße – Teil II“ mit acht Bauplätzen gibt es bereits jetzt schon neun Interessenten. Aus Sicht der Gemeinde ist die Ausweisung einiger neuer Bauplätze daher dringend erforderlich um einer Abwanderung der jungen Bevölkerung entgegenzuwirken beziehungsweise um den Zuzug von jungen Familien nach Gochsheim zu unterstützen mit dem Ziel, eine ausgewogene Altersstruktur zu erreichen. Die Gemeinde hält deshalb an der Ausweisung der geplanten kleinen Ortserweiterung aus Gründen einer städtebaulich sinnvollen Siedlungsentwicklung fest. Wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Innenentwicklung sind durch die, bezogen auf die Gesamtgemeinde marginale Erweiterung nicht zu erwarten, zumal auch weitere innerörtliche Potentiale gar nicht bedarfsgerecht zu mobilisieren wären. Um unnötigen Flächenverbrauch nach außen zu vermeiden sollen in Zukunft allerdings nur noch dort Baurechte geschaffen werden wo sich die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden, wie dies beim Bebauungsplangebiet „Rechts der Weyerer Straße – Teil II“ der Fall ist. 08Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 03.11.2014 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: a) Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommu- nikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets einer Prüfung vorbehalten. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich des Baugebietes stattfinden werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 4 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Entsprechende Angaben werden der Telekom rechtzeitig vor Beginn der Ausbauplanung bzw. der Er-schließungsmaßnahmen mitgeteilt. Abst.: 15 : 0 : 0 Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. 09 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Schreiben vom 15.10.2014 a) Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie an einem Ausbau interessiert sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung. Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Entsprechende Angaben werden der Kabel Deutschland rechtzeitig vor Beginn der Ausbauplanung bzw. der Erschließungsmaßnahmen mitgeteilt. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Neubaugebiete KMU, Südwestpark 15, 90449 Nürnberg; [email protected] Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. Anw.: 15 / Abst.: 15 : 0 Gochsheimer Nachrichten 10 AMTLICHE NACHRICHTEN D STELLUNGNAHME DES LANDRATSAMTES: (HOCHBAUAMT – SACHGEBIET 40.3 ANZEIGEBEHÖRDE) Schreiben vom 14.11.2014 Es wird Folgendes mitgeteilt: 1. Der Bebauungsplan setzt auf den einzelnen Baugrundstücken in sich geschlossene Baufenster fest. Dies führt durch die Kombination mit Höhenentwicklung (hier max. Firsthöhe und max. Geschossigkeit) grundsätzlich zu einer bauplanungsrechtlichen Abstandsflächenregelung. Ein Ausnutzen der Festsetzungen würde zumindest an den seitlichen Grundstücksgrenzen zu einer, ggü. den Abstandsflächenvorschriften der BayBO, verringerten Abstandsfläche führen. Sollte eine bauplanungsrechtliche Abstandsflächenregelung nicht beabsichtigt sein, wird empfohlen einen entsprechenden Hinweis auf die Geltung der Abstandsflächenregelung der BayBO in den Bebauungsplan aufzunehmen. Für den Fall, dass die Gemeinde jedoch tatsächlich verkürzte Abstandsflächen festsetzen will, ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die Abstandsflächen nachbarschützend sind und somit die Festsetzung von Baukörpern im Bebauungsplan die die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken nicht einhalten einer sorgfältigen Abwägung bedarf (§ 1 Abs. 7 BauGB). Dies kann jedoch nur aufgrund städtebaulicher Aspekte erfolgen. Diese wären in der Begründung noch ausführlich darzulegen. Insbesondere wäre die besondere städtebauliche Situation zu erläutern, die die Festsetzung einer geringeren Abstandsflächentiefe rechtfertigt. Das Ermöglichen geringerer Abstandsflächentiefen setzt die konkrete Prüfung des Einzelfalls voraus, um die Auswirkungen der Festsetzung auf andere öffentliche und private Belange sachgerecht in die Abwägung einstellen zu können. Bei der Festsetzung dürfen neben den im Bauplanungsrecht verankerten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen (vgl. § Abs. 6 Nr. 1 BauGB) auch die bauordnungsrechtlich relevanten Aspekte der Abstandsflächen wie die Sicherung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie die Berücksichtigung von Brandschutzanforderungen nicht außer Acht gelassen werden. Die Begründung sollte dann hierzu entsprechen ergänzt werden. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird explizit festgesetzt, dass die Abstandsregelung des Art. 6 Absät- ze 4, 5 Satz 1 und 6 der Bayer. Bauordnung gelten. Abst.: 16 : 0 : 0 2. Es wird gebeten die Baugrenzen, wie üblich, in blauer Farbe darzustellen und zu bemaßen. und textlichen Festsetzungen aufzunehmen und dem Bebauungsplan zuzuordnen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wird eine entsprechende Fläche als verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans festgesetzt. Die Planzeichnung wurde entsprechend korrigiert. Abst.: 16 : 0 : 0 3. Der Festsetzung für Flächen für Garagen und Stellplätze sollte zur Klarheit noch ein Zusatz beigefügt werden ob es sich um zwingende oder unverbindliche Standorte handelt. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung wurde entsprechend ergänzt (dass es sich um zwingende Standorte handelt). Abst.: 16 : 0 : 0 4. Die öffentlichen und privaten Grünflächen wurden nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Hier wäre dann auch das Planzeichen Nr. 13.1 PlanzV zu verwenden. Darüber hinaus sollte die Festsetzung der Grünflächen nochmals überprüft werden. Derzeit ist nach Osten im Anschluss an die Bauflächen zunächst eine öffentliche Grünfläche festgesetzt und an diese anschließend eine private Grünfläche als Randgrün G2. Fraglich ist dabei wer und in welchem Umfang hier die dauerhafte Pflege leisten soll (vgl. A 11 f.). In der westlichen Grünfläche ist ein bestehendes Wohngebäude zeichnerisch mit aufgenommen. Fraglich ist, was damit geschehen soll, bzw. ob und inwieweit eine weitere Wohnnutzung in dem nunmehr als Grünfläche festgesetzten Bereich erfolgen kann. Es wäre zu überlegen, ggf. die östliche und westliche private Grünfläche ganz aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Beide private Grünflächen werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Abst.: 16 : 0 : 0 5. Eine evtl. erforderliche konkrete Ausgleichsfläche wäre noch in die zeichnerischen Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Abst.: 16 : 0 : 0 6. Zu Ziffer A 4 a sollte geprüft werden, wie mit Flachdachgaragen oder Carports umgegangen werden soll. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Flachdachgaragen bzw. -carports sollen zulässig sein. Dies wird explizit im Bebauungsplan festgesetzt. Abst.: 16 : 0 : 0 7. Bei Ziffer A 5 sollte klargestellt werden, ob die „weiteren“ Stellplätze und Garagen erst errichtet werden dürfen wenn die zeichnerisch festgesetzten Flächen bebaut sind (Reihenfolge der Bebauung vorgeben?). Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Stellplätze und Garagen sollen zuerst auf den hierfür festgesetzten Flächen und erst wenn diese bebaut sind auf den daran angrenzenden Flächen errichtet werden. Dies wird explizit im Bebauungsplan festgesetzt. Abst.: 16 : 0 : 0 8. Allgemein wird empfohlen, in den Bebauungsplan nur solche Festsetzungen aufzunehmen, die nicht einer regelmäßigen Befreiungspraxis unterliegen. Als Anhaltspunkt könnten dafür z.B. die in unmittelbarer Nähe befindlichen Bebauungspläne herangezogen werden, um zu sehen, von welchen Festsetzungen in der Vergangenheit regelmäßig Befreiungen erteilt wurden. Schlanke Bebauungspläne, die sich lediglich auf unabdingbare Festsetz- Gochsheimer Nachrichten 11 AMTLICHE NACHRICHTEN ungen beschränken, gestatten Bauherren und Planern größtmögliche Baufreiheit und gewähren gleichzeitig den gebotenen Vertrauensschutz in getroffene Festsetzungen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans geprüft. Befreiungen von den getroffenen Festsetzungen sind nur in begründeten Einzelfällen denkbar. Abst.: 16 : 0 : 0 9. Durch die am 20.09.2013 in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches ergeben sich neue Begründungspflichten und Abwägungskriterien für Bauleitpläne, die sich nicht nur auf den Innenbereich erstrecken. So soll nach § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Darüber hinaus bestimmt der neue § 1 a Abs. 2 Satz 4 BauGB dass die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen begründet werden soll. Dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Hierzu sollte in der Begründung möglichst an Hand eines Bedarfsnachweises belegt werden, dass sich beispielsweise die Einwohnerzahl kontinuierlich weiter entwickelt; das Flächenpotential in den bereits ausgewiesenen Bebauungsplänen nicht ausreicht; keine Flächenmobilisierung im Innenbereich möglich ist und tatsächlich Nachfrage nach zusätzlichem Bauland besteht. Weiterhin gilt § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes nunmehr entsprechend. Das hat zur Folge, dass bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist. Insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist daher vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungsoder Pflegemaßnahmen, die der dauer-haften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden (§1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB). Die Begründung und der Umweltbericht wären entsprechend dieser nunmehr neu zu betrachtenden Vorgaben zu ergänzen und möglichst mittels belastbarer Daten zu unterlegen. Beschlussfassung: Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Gochsheim bemüht sich seit über 20 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung durch Maßnahmen sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum die Voraussetzungen für eine verstärkte innere Siedlungsentwicklung zu verbessern. Mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde ein kommunales Programm zur Förderung von baulichen Maßnahmen im Altortbereich eingerichtet und gewährt für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener alter Bausubstanz freiwillige Zuwendungen, um erhaltenswerte und/oder leer stehende Gebäude zu revitalisieren. Damit soll eine Abwanderung in andere Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte verhindert werden. Des Weiteren bringt die Gemeinde Gochsheim auch eigene Flächen im Innenort durch Baulandfreimachung für eine Wohnbebauung ein. Auf diese Weise entstand bereits ein Einfamilienwohnhaus (Anwesen Schweinfurter Straße 45) und demnächst wird ein barrierefreies Mehrfamilienwohnhaus (Anwesen Schonunger Straße 15) und ein weiteres barrierefreies Wohn- und Geschäftshaus (Anwesen Weyerer Straße 1/ Schonunger Straße 2) entstehen. Trotz aller Bemühungen ist die Nachfrage nach geeignetem Baugrund, sei es von Menschen, die nach Gochsheim ziehen wollen oder in ihrer Heimatgemeinde bleiben möchten, jedoch größer als das Angebot und allein durch Innenentwicklung nicht zu befriedigen. Dies zeigte sich beispielsweise jüngst im Zusammenhang mit den von der Gemeinde Gochsheim ausgewiesenen Bauplätzen im Bebauungsplan-gebiet „Haardtweg“ im Gemeindeteil Gochsheim: Den neun zur Verfügung stehenden Bauplätzen standen insgesamt 16 Interessenten gegenüber. Für das aktuell geplante Neubaugebiet „Rechts der Weyerer Straße – Teil II“ mit acht Bauplätzen gibt es bereits jetzt schon neun Interessenten. Aus Sicht der Gemeinde ist die Ausweisung einiger neuer Bauplätze daher dringend erforderlich um einer Abwanderung der jungen Bevölkerung entgegenzuwirken beziehungsweise um den Zuzug von jungen Familien nach Gochsheim zu unterstützen mit dem Ziel, eine ausgewogene Altersstruktur zu erreichen. Die Gemeinde hält deshalb an der Ausweisung der geplanten kleinen Ortserweiterung aus Gründen einer städtebaulich sinnvollen Siedlungsentwicklung fest. Wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Innenentwicklung sind durch die, bezogen auf die Gesamtgemeinde marginale Erweiterung nicht zu erwarten, zumal auch weitere innerörtliche Potentiale gar nicht bedarfsgerecht zu mobilisieren wären. Um unnötigen Flächenverbrauch nach außen zu vermeiden sollen in Zukunft allerdings nur noch dort Baurechte geschaffen werden wo sich die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden, wie dies beim Bebauungsplangebiet „Rechts der Weyerer Straße – Teil II“ der Fall ist. Bei der Auswahl der erforderlichen Ausgleichsfläche wird auf die Belange der Landwirtschaft Rücksicht genommen. Es wird davon ausgegangen, dass in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde auf der Grundlage des gemeindlichen Landschaftsplans durch die Wiedervernetzung von Lebensräumen keine vorrangig landwirtschaftlichen Produktionsflächen in Anspruch genommen werden. Entsprechende Abwägungsentscheidungen werden in Begründung und Umweltbericht dargelegt. Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0 3. Bauleitplanung; Bebauungsplan „Rechts der Weyerer Straße - Teil II“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit; Behandlung der Stellungnahmen BÜRGER DIE EINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN: 01 Jens Colbow, Haardweg 29, Gochsheim 02 Armin Strohhäcker, Otto-Hahn-Weg 2 01 Jens Colbow, Schreiben vom 18.12.2013 Beschlussfassung: Hierzu wurden der vorliegende Antrag der Familie Colbow mit angefügter Beführworterliste sowie die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats am 07.10.2014 zur Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit für die Errichtung eines Spielplatzes innerhalb des Baugebietes „Rechts der Weyerer – Teil II“ wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen. Der Gemeinderat sprach sich jedoch dafür aus, auf der öffentlichen Grünfläche im Bereich des Wendehammers eine Sitzgruppe und einige Spielgeräte aufzustellen.. Anw.: 16 / Abst.: 11 : 5 Gochsheimer Nachrichten 12 AMTLICHE NACHRICHTEN 02Armin Strohhäcker, Schreiben vom 13.11.2014 Beschlussfassung: Hierzu wurde der vorliegende Antrag von Armin Strohhäcker zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Gremiums sprachen sich nach eingehender Debatte mehrheitlich dafür aus, die bisherigen Festsetzungen hinsichtlich der Bauformen unverändert zu belassen. Anw.: 16 / Abst.: 11 : 5 An einer maximalen Firsthöhe von 10 m für Pultdächer wird festgehalten. Anw.: 16 / Abst.: 12 : 4 4. Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Weinberg“ im Gemeindeteil Gochsheim; Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Weinberg“ für den Gemeindeteil Gochsheim. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Gochsheim. Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weinberg“ mit Ausnahme des Geltungsbereichs der 3. Änderung, mit der eine untergeordnete Teilfläche im Südosten als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde. Im Gegensatz zur Kleingartenanlage Am Weinberg, in der gemäß Bundeskleingartengesetz eine Gartenhaus-Größe von maximal 24 m2 gilt, ist in diesem Bereich die zulässige Grundfläche für Gartenhäuschen (von ursprünglich 12 m2 bei Inkrafttreten des Bebauungsplans 1973) seit 1978 (1. Änderung des Bebauungsplans) auf maximal 15 m2 begrenzt. Insgesamt sollte jedoch für alle Kleingärten im Hinblick auf die zulässige Größe eines Gartenhauses eine einheitliche Regelung gelten und die Festsetzung des Bebauungsplans „Dauergartenanlage Am Weinberg“ entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0 5. Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Weinberg“ im Gemeindeteil Gochsheim; Honorarvereinbarung Hierzu wurde das vorliegende Leistungs- und Honorarangebot des Architekturbüros pei- chl ortsplanung, Balth.-Neumann-Straße 60, 97493 Bergrheinfeld, zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich anerkannt sowie dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zugestimmt. Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0 6. Grund- und Mittelschule, Adam-Riese-Straße 12; Änderung der Schulbuszufahrt; Hierzu wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis genommen und der Maßnahme zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 33.000,00 EUR sollen im Haushalt 2015 berücksichtigt und die Maßnahme bei der Ausschreibung des Landkreises Schweinfurt 2015 mit aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Gremiums darauf hingewiesen, die Freiwillige Feuerwehr Gochsheim rechtzeitig über die vorgesehene Änderung der Zufahrt zu informieren. Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0 7. Gehweg- und Straßeninstandsetzung; Erneuerung und Verbreiterung des Gehweges Schonunger Straße 11 - 19; Antrag der CSU-Fraktion Hierzu wurden die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie der Antrag der Fraktion CSUFreie Bürger zur Kenntnis genommen und der Maßnahme zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 17.000,00 EUR sollen im Haushalt 2015 berücksichtigt und die Maßnahme bei der Ausschreibung des Landkreises Schweinfurt 2015 mit aufgenommen werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll jedoch erst nach Errichtung des Neubaus Schonunger Str. 15 erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Gremiums eine Gesamtübersicht der in den nächsten Jahren anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen gewünscht. 2. Bürgermeister Hans-Jürgen Schwartling hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Anw.: 15 / Abst.: 15 : 0 Dieses Protokoll bedarf erst noch der Bestätigung durch den Gemeinderat. Um jedoch eine möglichst schnelle Information der Bürger zu erreichen, erfolgte die Veröffentlichung bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Die Gemeinderatsprotokolle finden Sie auch im Internet unter www.gochsheim.de, Schaltfläche „Die Gemeinde“ – Gemeinderat. Hundekot auf öffentlichen Verkehrsflächen In der Gemeindeverwaltung gingen in jüngster Zeit wieder vermehrt Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Wegen ein. Ein besonders auffälliges Beispiel ist in der Hadergasse zu finden: Trotz Hinweisschild wird der Gehsteig als Hundetoilette benutzt. Die Gemeinde nimmt dies zum Anlass und bittet alle Hundehalter um entsprechende Rücksichtnahme und Verwendung der von der Gemeinde aufgestellten Spender für Hundekotbeutel sowie Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Hundes. Bei Bedarf können die Hundekotbeutel auch direkt im Rathaus Gochsheim, bei Frau Heimrich, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 11, kostenlos abgeholt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern, die die Notdurft ihres Hundes bereits auf diese Art und Weise beseitigen, dankt die Gemeinde für das beispielhafte Verhalten. Gemeinde Gochsheim, 9.03.2015 Bekanntmachung Das Hallenbad und die Großturnhalle sind von Karfreitag, 3. April, bis einschließlich Ostermontag, 6. April 2015 und am Freitag, 1. Mai 2015 geschlossen. Gemeinde Gochsheim, 16.03.2015 Kompostaktion Zum diesjährigen Start in die Gartensaison bietet der Landkreis mit der „Aktion Kompost 2015“ vom 23. bis 30. März wieder Sonderkonditionen für Kleinmengen: PKW-Ladung: PKW-Hänger (bis 750 kg): 1,00 € 4,00 € Gochsheimer Nachrichten 13 AMTL. NACHRICHTEN VEREINSNACHRICHTEN Der Kompost ist erhältlich auf beiden Anlagen des Landkreises: AWZ Rothmühle (Tel. 09721 / 782156) Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag (März bis Oktober) bis 18 Uhr, und jeden Samstag von 8 bis 13 Uhr. Kompostanlage Gerolzhofen (Tel. 09382 / 3521) Montag von 13 bis 16 Uhr Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr April bis Oktober jeden Samstag von 8 bis 12 Uhr (in den Wintermonaten jeweils am ersten Samstag im Monat). Außerdem ist am Samstag, 28. März, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Faltblätter mit Anwendungshinweisen an den Kompostanlagen und bei der Abfallberatung im Landratsamt (09721/55-546) erhältlich. An beiden Anlagen werden Mutterboden und Rindenmulch (jeweils lose) angeboten. Am Wertstoffhof Rothmühle gibt es außerdem „Unterfränkische Premium-Erden“ (in Säcken) zu kaufen. Für Landwirte gibt es ganzjährig Vorbestelmöglichkeiten und Großmengenrabatt. Anmeldung bei H. Schmitt, Tel. 09721 4720270. Spannende und Faire Spiele gab es beim 32. Hans-Rosenberger-Gedächtnisturnier um den Gemeindepokal in Gochsheim in der gut besuchten Schulturnhalle. Der Sieger der letzten 3 Jahre wurde in einem packenden Endspiel entthront. Den Wanderpokal gewann der TSV I gegen Grasshopper Wengert mit 4:2 Toren. Im Spiel um Platz 3 setzte sich das Überraschungsteam Dart Club mit 3:2 Toren gegen die TSV Nordkurve durch. Die weiteren Platzierungen waren: TSV Senioren (5.); Sprengnaldo & Co (6.), TSV III (7.); Don’s Team (8.); FFW Gochsheim (9.); Evangelische Jungsenioren (10.). Besonders begeisterte das Einlagespiel der U-11 des SC47 Weyer. Die Siegerehrung wurde vom 2. Bürgermeister Hans-Jürgen Schwartling vorgenommen. Er hob das Engagement der TSV Verantwortlichen um den 1. Vorsitzenden Bernd Friedel hervor. VEREINSNACHRICHTEN Spende an Tschernobyl-Kinderhilfe übergeben. Eine beim Regionalmarkt der Allianz Schweinfurter Mainbogen 2014 durchgeführte Tombola des AWO-Ortsvereins Gochsheim zugunsten der „Tschernobyl-Kinderhilfe“ von Erwin Koch brachte ein gutes Ergebnis. Der Erlös von 600 € hilft dazu bei, dass 2015 wieder ein LKW mit Hilfsgütern in die Ukraine starten kann. Ein herzlicher Dank geht an alle Besucher des Marktes, die durch einen Loskauf die Aktion unterstützt haben. Bei der Spendenübergabe von links: AWOVorsitzende Gaby Sander, Erwin Koch, Handarbeitskoordinatorin Elisabeth Hömer und Schatzmeisterin Heidi Heimrich. gez. Jürgen Sander, AWO-Gochsheim Auf dem Bild von links nach rechts: Hinten: Ehrenvorsitzender H.J. Sander, Marcel Appel, Tino Kummer, Christopher Seifert, Thomas Pfister, Klaus Rosenberger, 2. Bürgermeister H.J. Schwartling Vorne: Daniel Meusel, Patrick Ebert, Daniel Lommel, Hasan Haliloglu, TSV Vorsitzender Bernd Friedel, es fehlt Marco Haberbusch gez. Christine Litteral Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Berichte der Fachvorstände 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Sonstiges, Wünsche und Anträge Das Protokoll vom Vorjahr liegt vor Beginn der JHV. aus, und kann von den anwesenden Mitgliedern gelesen werden. Wir wünschen allen Mitgliedern, Helfern, Freunden und Gönnern des SC 47 Weyer ein frohes und gesegnetes Osterfest. Vorstand SC 47 Weyer SONSTIGES Spende an Gemeinde für soziale Belange Aufgrund von Marktverkäufen aus „Theas Kostbarkeiten“ ergab sich ein Geldbetrag in Höhe von 205 Euro, den Thea Rettner an die Gemeinde spendete. Bürgermeisterin Helga Fleischer nahm den Geldbetrag dankend an und freute sich darüber, dass dieser für soziale Belange im Ort zur Verfügung gestellt wurde. The Rettner feiert mit ihrem Kostbarkeitenladen in diesem Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum. Neben dem Angebot von christlicher Literatur gibt es eine reiche Auswahl an Geschenkartikeln und Kostbarkeiten in jeder Form. Historischer Förderkreis Gochsheim-Weyer e. V. Die Brotbacksaison 2015 beginnt! Am Freitag, den 27.03.2015 wird im Steinbackofen in den Kirchgaden zum ersten Male in diesem Jahr wieder Brot gebacken. Verkauf ab 10:30 Uhr am Plan. Wenn das Wetter passt, gibt es auch wieder Kaffee und Kuchen. Telefonische Vorbestellungen erbeten unter: 61212 (G. Hack) oder 62219 (K.-H. Fleischer) Wir freuen uns auf eine gute Saison. Jahreshauptversammlung des SC-47 Weyer e.V. Am Karfreitag den 03. April um 19:30 Uhr im Sportheim Weyer Text und Bild: Frank Jaeckel Neuer Bezirksschonsteinfeger Seit 1. Februar 2015 ist Herr Andreas Rock bevollmächtigter Bezirksschonsteinfeger zuständig für Weyer und in Gochsheim für die Straßen Jahnstraße, Am Haardtweg, Am Bauerngraben, Rosenweg, Lilienweg, Frühlingstraße und Mönchsgasse. Kontakt: Schornsteinfegerbetrieb Andreas Rock, Lindenstraße 33, 97509 Lindach, Telefon 09385 9806723, Mobil 0162 5621461, E-Mail [email protected] Gochsheimer Nachrichten 14 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Kath. Gottesdienstordnung - f. Verstorbene der Fam. Popp Gochsheim Freitag, 20.03. 19.00Kreuzwegandacht Montag, 30.03. 19.00 Montagsgebet zur Einstimmung in die Karwoche Herrn Pfarrer Mühleck erreichen Sie unter der Rufnummer 09729 1618. Jeden Montag 19.00 Uhr Kirchenchor - Dienstag ab 9.00 Uhr Gebetskreis im Gemeindesaal. Neu: jeden Montag um 17.30 Uhr Jugendbibelkreis bei Fam. Bartels. Bücherei am Montag und Mittwoch von 15 -18 Uhr geöffnet. In den Ferien nur mittwochs. Öffnungszeiten: Pfarrbüro in Gochsheim (Tel. 61116): Mittwoch: von 9.00 bis 12.00 Uhr Freitag:von 14.00 bis 17.00 Uhr Öffnungszeiten Evang. Pfarramt: Mo und Mi von 9-12 Uhr, Die von 15-16 Uhr (für Berufstätige) und Fr 8.30-10.30 Uhr. Tel: 09721 / 6 11 13 Sonntag, 22.03. 10.15Messfeier f. Heinrich u. Kunigunde Stenger u. Sohn (L) (Familiengottesdienst Mitgestaltung Chor JOY) MISEREOR-KOLLEKTE Dienstag, 24.03. 18.00Weg-Gottesdienst der Erstkommunionkinder und Eltern 19.00 Bandprobe in der Kirche Mittwoch, 25.03. 19.30Im Evang. Gemeindesaal: Ökumenischer Bibelabend Freitag, 27.03. 18.00Ökumenischer Jugendkreuzweg ab St. Matthias Kirche Freitag, 27.03. KREUZWEGFAHRT für die Pfarreiengemeinschaft: Genaue Information folgt Sonntag, 29.03. 9.30 Beginn Prozession am Kirchweihbrunnen anschl. Messfeier: (Familiengottesdienst) - f. Karl u. Maria Gallitzendörfer (L) Weyer Freitag, 20.03. 18.30Kreuzwegandacht Sonntag, 22.03. 10.00 Messfeier - f. Otto Riedl - f. Erich Niestroj - f. Verstorbene der Fam. Matl u. Maschita - f. Fam. Baum u. Göbel - f. Erwin, Eduard u. Hedwig Hußlein (L) anschl. Fastenessen im Pfarrsaal Dienstag, 24.03. 18.00in GOCHSHEIM: Weg-Gottesdienst der Erstkommunionkinder und Eltern Mittwoch, 25.03. 19.00in OBEREUERHEIM: Messe zum Fest Verkündigung des Herrn Bücherei in Gochsheim (Tel. 61577): Dienstags von 15 bis 18 Uhr Bücherei in Weyer: Mittwochs von 15.00 bis 17.30 Uhr mit Lesecafe Evang. Gottesdienstordnung Freitag, 20.3. 18.30 Posaunenchor im Gemeindesaal. Sonntag Judika, 22.3.2015 9.30 Gottesdienst mit KiGo/KidsGo Freitag, 27.3. 18.00 ökum. Jugendkreuzweg – Beginn kath. Kirche. 18.30 Posaunenchor im Gemeindesaal. Palmsonntag, 29.3.2015 9.30 Gottesdienst mit KiGo/KidsGo 11.00 Taufgottesdienst Gründonnerstag, 2.4.2015 19.00 Gottesdienst mit Beichte und Am (Saft) Danach Wachet und Betet im Jugendhaus bis Karfreitag früh. Karfreitag, 3.4.2015 9.30 Gottesdienst mit Am 14.30 Andacht zur Sterbestunde Jesu Karsamstag, 4.4.2015 21.00 Feier der hl. Osternacht mit Am (Saft) Ostersonntag, 5.4.2015 8.00 ökum. Andacht auf dem Friedhof 9.30 Gottesdienst mit Am und KiGo/KidsGo. Freitag, 27.03. KREUZWEGFAHRT: Genaue Information folgt Ostermontag, 6.4.2015 9.30 Gottesdienst In den Ferien entfallen die meisten Gruppen und Kreise. Sonntag, 29.03. 9.00 Palmweihe an der Linde, anschl. Prozession u. Messfeier in der Kirche Jeden Freitag Zwiebelgarten - Betreuung von Demenzkranken - von 14-17 Uhr im AWO-Heim. Nähere Info im Pfarramt. SCHULECKE Hinweise zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2015/16 durch die örtliche Schulleitung der Grundschule für alle Erziehungsberechtigten der Gemeinde Gochsheim Termine: Montag, 23. März 2015 und Dienstag, 24. März 2015 (Uhrzeit nach vorheriger Absprache) Ort: Grundschule Gochsheim Anmeldepflicht besteht für a) jedes Kind, das bis zum 30.09.2015 mindestens 6 Jahre alt wird; b) jedes im Vorjahr (2014/15) zurückgestellte Kind (Bescheid vorlegen!); c) jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten zurückstellen lassen wollen; d) jedes Kind, für das ein Gastschulantrag gestellt werden soll; e) jedes ausländische Kind, unabhängig von den Sprachkenntnissen. Für Kinder, die ab dem 01. Oktober 2009 geboren sind, ist eine Anmeldung auch möglich. Das muss der zuständigen Sprengelschule (Gochsheim) von den Eltern mitgeteilt werden. Die Erziehungsberechtigten haben auch das Recht, ihr Kind an einer privaten Volksschule anzumelden. Die Verletzung der Anmeldepflicht kann, wenn kein berechtigter Grund vorliegt, als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Allgemeine Voraussetzung: Eine körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, die den erfolgreichen Unterrichtsbesuch erwarten lässt. Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes soll als Ausnahme nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht Gochsheimer Nachrichten 15 SCHULECKE JUGENDECKE teilnehmen kann. Eine Zurückstellung ist nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. (Art. 37 [2] BayEUG) Anmeldung: Die Erziehungsberechtigten erscheinen persönlich mit dem Kind am Tag der Schuleinschreibung. Eine nur schriftliche Anmeldung ist nicht zulässig. Vorzulegen sind: Geburtsurkunde, Nachweis der durchgeführten Untersuchung des Gesundheitsamtes, bei Alleinerziehenden bitte den Sorgerechtsbeschluss, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweise. Ablauf: Die Kinder erleben – während die Eltern die formale Einschreibung abwickeln – eine Schnupperstunde mit Lehrkräften. Der Elternbeirat überbrückt bei Wartezeiten mit Kaffee und Kuchen die Pausen. Ab sofort, während der Einschreibung und danach steht die Schulleitung zur Klärung von Fragen zur Verfügung. gez. Andrea Maier, Schulleiterin Immer wieder kommt ein neuer … Im offenen Jugendtreff Gochsheim startete die erste Kids- Time im März mit dem Impuls: „ Immer wieder kommt ein neuer Frühling, immer wieder kommt ein neuer März.“ Zu diesem Lied entstand mit jeder gesungenen Strophe ein Bodenbild, das richtig Lust machte, den Frühling und mehr im Ort zu entdecken. So machten wir uns gemeinsam, zu einem Spaziergang, auf den Weg, um zu erfahren, was sich im Frühling alles so in der Natur verändert, was neu ist oder oft nicht wahrgenommen wird. Zum Beispiel entdeckten wir Muscheln direkt in der Außenanlage um das Hallenbad. Die Kinder stellten schnell fest, dass es bereits in vielen Gärten schön blüht, obwohl die Temperaturen oft noch als sehr kalt empfunden werden.Wenn man das in Bezug auf ein Miteinander sieht, sollte man sich öfter und bewusster auf Neuentdeckungen einlassen und freuen. Im Gegenüber entdecken, welche Offenheit, Freundlichkeit und Fröhlichkeit da entgegenstrahlt und man sich bei einer solchen Atmosphäre schnell zu Hause fühlen MUSIKSCHULE TERMINE Anmeldung zur Musikschule Freitag, 20.3.2015 19 Uhr Museumskeller, Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen, Hist. Förderkreis Samstag, 21.3.2015 Altpapiersammlung, TSV 1906 e.V. 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr Bauhof, Problemmüllsammlung, Landratsamt Schweinfurt 19 Uhr Vereinsheim, Jahreshauptversammlung, Heimat- u. Volkstrachtenv. Sonntag, 22.3.2015 10.15 Uhr St. Matthias, MISERIOR Familiengottesdienst mit Chor JoY, Kath. Pfarreiengemeinschaft 11 Uhr Kath. Pfarrsaal Weyer, Fastenessen, Pfarrgemeinde Weyer 14 Uhr Fritz-Zeilein-Halle, Frühjahrskonzert, Musikverein Mittwoch, 25.3.2015 13 Uhr bis 17 Uhr AWO-Heim, Gemütliches Beisammensein, AWO Gochsheim Donnerstag, 26.3.2015 19.30 Uhr Fritz-Zeilein-Halle, Bürgerversammlung Gochsheim, Gemeinde Montag, 20. April – Freitag, 22. Mai 2015 für Neuinteressenten im Sekretariat der Musikschule, Schultesstraße 17, in der Stadtverwaltung Gerolzhofen (für die Außenstelle Gerolzhofen) oder unter www. musikschule-schweinfurt.de. Die Altschüler der Musikschule bekommen die Unterlagen für ihre Weitermeldung von ihrem jeweiligen Instrumentallehrer und geben sie nur diesem zurück. Gerne steht das Sekretariat der Musikschule unter den Telefonnummern (0 97 21) 51-5 99 oder 51-6 98 für Auskünfte und Informationen zur Verfügung. Schnupperstunden können mit den Lehrkräften während der Anmeldezeit vermittelt werden. Tag der offenen Tür: Samstag, 25.04.2015 von 10.00 - 13.00 Uhr in der Musikschule Schweinfurt Öffnungszeiten der Musikschulverwaltung: Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr kann. Der Ausdruck großer Freude ist vor allem bei Kindern gut zu erkennen. Mit den Flüchtlingskindern, die wir besuchten, um sie in den offenen Treff einzuladen, knüpften wir so einen ersten Kontakt. Wir gingen mit einem Faden auf denjenigen zu, dessen Namen wir kannten oder erfragten und so vernetzten wir uns immer mehr untereinander. Immer wieder kommt ein neuer Frühling, immer wieder kommen neue Mitbürger. Freuen wir uns, wie auf die blühende Natur, gemeinsam auf diese Begegnungen, unter anderem in den offenen Kinder- und Jugendtreffs der Gemeinde zu den aushängenden Öffnungszeiten. Euer Team der offenen Kinder- und Jugendarbeit gez. Conny Will Freitag, 27.3.2015 16.30 Uhr Am Plan, Osterbrunnenfest, Kath. KiTa "Rasselbande" 18 Uhr Beginn St. Matthias, Ökum. Jugendkreuzweg, Evang. Kirchengemeinde / Kath. Pfarrgemeinde 19 Uhr DLRG-Heim, Schafkopfturnier, DLRG Ortsverband 19.30 Uhr AWO-Heim, Jahreshauptversammlung, Krankenunterstützungsverein Samstag, 28.3.2015 14 Uhr Pfarrheim St. Matthias, Palmbuschbinden, Kath. Frauenbund 19 Uhr Schützenhaus, Mitgliederversammlung, Bürgerl. Schützen Sonntag, 29.3.2015 9 Uhr Allee, Pfarrkirche St. Matthias, Palmprozession zur Kirche, Gottesdienst, Kath. Pfarreiengemeinschaft 19.30 Uhr Bürgersaal, Hist. Rathaus, KuK-Kinovorführung, Freundeskreis Altes Rathaus Mittwoch, 1.4.2015 13 Uhr bis 17 Uhr AWO-Heim, Gemütliches Beisammensein, AWO Gochsheim Gochsheimer Nachrichten 16 TERMINE KINDERGARTENECKE Freitag, 3.4.2015 14 Uhr Pfarrheim St. Matthias, Osterbrote backen, Kath. Pfarrgemeinde 19.30 Uhr Sportheim Weyer, Generalversammlung, Sportclub 47 Weyer Samstag, 4.4.2015 21.30 Uhr Pfarrkirche St. Matthias, Osternacht -Feier, Kath. Pfarrgemeinde Sonntag, 5.4.2015 8 Uhr Friedhof, Ökum. Andacht, Evang. Kirchengemeinde / Kath. Pfarrgemeinde 10.30 Uhr ReichsdorfMuseum, Ostereiersuche nach dem Gottesdienst, Hist. Förderkreis 16 Uhr Reichsdorfmuseum, Ostereiersuche am Nachmittag, Hist. Förderkreis sich nimmt, etwa im Müsli oder mit Kakao. Wir freuen uns nun, morgens unser Früh¬stück mit einer Tasse Kaba abzurunden! Derzeit laufen weitergehend die Vorbereitungen für das Osterbrunnenfest am Freitag, 27.03., um 16.30 Uhr am Gochsheimer Plan. Für die Gestaltung des Osterbrunnens sammeln wir Buchs, Koniferen, etc. und bitten hierfür um Ihre Unterstützung – gerne holen wir den Grünschnitt auch bei Ihnen ab. WIR GRATULIEREN Der Elternbeirat sorgt für das leibliche Wohl Es gibt Bratwurst, Getränke und selbstgebackene Hasen GOCHSHEIM Der Osterhase kommt persönlich vorbei und beschenkt jedes Kind am 23.3.2015 zum 71. Geburtstag, Gerhard Schäfer am 23.3.2015 zum 66. Geburtstag, Giesela Schäfer KINDERGARTENECKE am 24.3.2015 zum 80. Geburtstag, Hermine Kauppert Kath. Kindertagesstätte St. Matthias am 27.3.2015 zum 73. Geburtstag, Eduard Drechsler Neues von der „Rasselbande“ Nach der tollen Faschingszeit setzen wir in der Kath. Kita Rasselbande unseren Schwerpunkt wieder vermehrt auf die gesunde Ernährung der Kinder. So nimmt unsere Einrichtung seit Februar am EU-Schulobst- und –gemüseprogramm teil, das in Bayern als Schulfruchtprogramm umgesetzt wird. Das Förderprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert und soll die Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindern steigern sowie die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. In diesem Rahmen erhalten wir einmal pro Woche von der Ökokiste Schwarzach frisches Obst und Gemüse. Außerdem unterstützen alle Eltern in vorbildlicher Weise unsere Bemühungen und schicken ihrem Kind täglich ein Stück Obst oder Gemüse mit, das dann von uns geschnitten wird und jederzeit direkt vom Obstteller von allen Kindern verzehrt werden kann. Einen weiteren Grund zur Freude haben wir, denn bei einem Gewinnspiel der Firma Immergut GmbH aus Schlüchtern zählen wir zu den Gewinnern und erhalten ab sofort für ein Jahr kostenlos Milch und Kaba. Unsere Mitarbeiterin Iris Kurfürst gestaltete im letzten Sommer mit den Kindern gemeinsam aus Tonpapier eine Milchflasche als Leporello-Faltbuch, das sich ziehharmonika- artig in viele Milchflaschen entfaltete. Auf jede Flasche durfte ein Kind malen, wo die Milch herkommt, warum es Milch gern mag bzw. wie es die Milch zu Osterlieder-Programm der Kinder am 27.3.2015 zum 90. Geburtstag, Magdalene Kestler am 27.3.2015 zum 77. Geburtstag, Karl Leitherer am 1.4.2015 zum 80. Geburtstag, Erwin Rocznik am 2.4.2015 zum 72. Geburtstag, Dieter Hinkelmann am 3.4.2015 zum 80. Geburtstag, Marianne Stadtler Weyer am 20.3.2015 zum 77. Geburtstag, Otmar Gündermann am 28.3.2015 zum 87. Geburtstag, Erna Rückert am 31.3.2015 zum 77. Geburtstag, Karl Licha Liebe Vereinsmitglieder und Veranstalter, Ihre E-Mails senden Sie bitte an [email protected] oder [email protected]. Vielen Dank, Ihre Gemeinde Die nächste Ausgabe der 3-Zimmer-Wohnung Küche, Bad, von alleinstehender Frau mit erwachsenem Sohn ab 01. 05. 2015 in Gochsheim gesucht. Tel. 0 97 21 / 6 31 34 Die in Gochsheim stattfindenden Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik „Termine“. Eine detaillierte Übersicht der Veranstaltungen im Schweinfurter Mainbogen finden Sie im Internet unter www.schweinfurter-mainbogen.de Impressum Die Gochsheimer Nachrichten erscheinen alle zwei Wochen und werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Gochsheim und Weyer verteilt. Dies ist ein Service der Gemeinde Gochsheim für ihre Gemeindebürger. Verleger und Redaktion: Gemeinde Gochsheim, V.i.S.d.P. Helga Fleischer, Am Plan 4 – 6, 97469 Gochsheim Druck und Anzeigen: Mediengruppe MainPost GmbH & Co. KG Verantwortlich für den Anzeigenteil: Matthias Faller, Berner Straße 2, 97084 Würzburg. Anzeigen- und Redaktionsschluss:jeweils Freitag vor Erscheinen. ISSN 1865-8296 Energie. Wärme. Wohlbehagen. Erhältlich im Netzgebiet der Stadtwerke Schweinfurt GmbH gasuf regioSW Gochsheimer Erdgas für Schweinfurt Stadt & Land Nachrichten erscheint am 2.4.2015, Anzeigenschluss ist am 27.3.2015. neu Jetzt wechseln! [email protected] Weitere Infos und Vertragsformulare zu gasuf regioSW unter: www.gasuf.de 1. Fair kalkulierte Preise – für ein langfristiges, partnerschaftliches Miteinander 2. Umfassender Vor-Ort-Service (z.B. Energieberater-Besuch zu Hause!) 3. Persönliche Ansprechpartner – in der Region 4. Sicherheit eines seit 1964 bestehenden Versorgers Gasversorgung Unterfranken GmbH 97076 Würzburg Nürnberger Str. 125 Tel.: 0931 / 2794 - 487 Fax: 0931 / 2794 - 566
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