06/2015 - Gochsheim

Gochsheimer Nachrichten
AMTLICHES NACHRICHTENBLATT DER GEMEINDE GOCHSHEIM
Gochsheimer
Nachrichten
45. JAHRGANG – NUM MER 6
20. M Ä R Z 2 0 1 5
Einladung
zur
Bürgerversammlung
am Donnerstag, 26.03.2015 um 19:30 Uhr
in den Bürgersaal des Historischen Rathauses
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht 2014 und Vorschau 2015
3. Wünsche, Anträge und Anregungen
An die Gesamtbevölkerung ergeht hiermit herzliche Einladung.
Einladung zur SeniorenBürgerversammlung
am 16. April 2015
um 14 Uhr
in der Fritz-Zeilein-Halle
Gochsheim, 12.03.2015
gez.
Fleischer
1. Bürgermeisterin
Gochsheimer Nachrichten
2
WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Gemeindeverwaltung:
Telefon Zentrale 6444-0
Fax6444-29
[email protected]
1. Bürgermeisterin
nach Dienstschluss
6444-28
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
Dienstag und Mittwoch
Donnerstag
8 – 12 Uhr
14.30 – 16 Uhr
14.30 – 17 Uhr
Gemeindliche Einrichtungen:
Hallenbad646135
Grund- und Hauptschule
Telefon64962-0
Fax64962-10
Jugendtreff6750641
Fritz-Zeilein-Halle
(nur während Veranstaltungen)
61668
Ver- und Entsorgung
Strom:
EVU Gochsheim
6444-26
Unterfr. Überlandzentrale Lülsfeld
09382/6040
Wasser:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-
Gesundheitsförderndes
Ausdauertraining im Bewegungsraum Wasser durch
AQUAPOWER +late night
Für sportgesunde Schwimmer, Neueinsteiger und Wiedereinsteiger. Konditionssteigerung des Herz-Kreislaufsystems, durch
moderates Ausdauertraining und flotten
Rhythmen.
Neuer Kursstart
Montag, 27.04.15
20:00 - 20:45 Uhr
Dienstag, 28.04.15
19:30 - 20:15 Uhr
Dienstag, 28.04.15
20:30 - 21:15 Uhr
Freitag, 08.05.15
13:30 - 14:15 Uhr
Kursdauer: je 12 mal
Teilnehmerzahl: 25 Personen (je 2 Gruppen,
max. 13 TN)
Kursgebühr: 70,00 € (incl. Eintritt und Gerätemiete), zzgl. 5,-€ Kartenpfand
Kursleitung: Schwaab Christoph
Maintal-Gruppe09725/7000
Abwasser:
Gemeinde6444-17
Gas:
Stadtwerke Schweinfurt
931-224
Abfall:
Landratsamt Schweinfurt
55-546
Kindertagesstätten:
AWO-Kindertagesstätte61718
„Schatzinsel“
Evang. Kindertagesstätte
„Villa Kunterbunt“
Grünschnittdeponie:
mittwochs 15 – 18 Uhr
samstags 10 – 13 Uhr
Die Gemeinde weist darauf hin, dass nur
Kleinmengen angenommen werden können.
Grün-/Strauchschnitt sind getrennt anzuliefern.
Vermischte Mengen werden nicht angenommen. Anlieferung von Bauschutt in Kleinmengen
bis zu 1 m3 möglich. Einwurf von Altpapier in
Altpapiercontainer zu Deponieöffnungszeiten
möglich.
Altkleidersammlung Container Standort:
Bauhof, Schneidergasse 3
Abgabe:
Montag - Donnerstag
8 – 15:30 Uhr
Freitag
8 – 11 Uhr
Kirchen:
Evang. Pfarramt St.Michael
Kath. Pfarramt St. Matthias
61113
61116
6 39 83
Kath. Kindertagesstätte
„Rasselbande“6 2746
Sozialstationen:
Evang. Diakoniestation Gochsheim,
Raiffeisenstraße 6
63158
Kath. Schwesternverein Gochsheim,
Goethestraße 10
0171/9251222
Polizei110
Polizeiinspektion Schweinfurt2020
Feuerwehr und
Rettungsdienst112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bayern 116 117
Wassergymnastik 50+ und
für Frauen
Apothekennotdienst
Für Sportgesunde, Neueinsteiger und Wiedereinsteiger. Die Wassergymnastik ist
ein liebevoll und harmonisch gestaltetes
Kursangebot zur Konditionssteigerung des
Herz-Kreislaufsystems, durch moderates
Ausdauertraining und flotte Rhythmen.
Schwimmerfahrung nicht zwingend erforderlich.
Dienstbereitschaft von 8 bis 8 Uhr am
Wassergymnastik 50+
Donnerstag, 30.04.15
14:00 - 14:45 Uhr
Wassergymnastik für Frauen
Donnerstag, 30.04.15
Kursdauer:
Teilnehmerzahl:
20:00 - 20:45 Uhr
je 12 mal
30 Personen
Kursgebühr: 50,00 € je (incl. Eintritt und
Gerätemiete), zzgl. 5,-€ Kartenpfand
Lizenzierter DOSB Übungsleiter B
Kursleitung: Gerlicher Gertrud Übungsleiterin
„Sport in der Prävention“, gem. § 20 SGB V
Anmeldung ab:
Anmeldung ab:
Mittwoch, den 15. April 2015, 7 Uhr
Hallenbad Gochsheim, Frankenstr. 1 (Kassenvorraum
Mittwoch, den 15. April 2015, ab 8 Uhr
Hallenbad Gochsheim, Frankenstr. 1 (Kassenvorraum)
vom 20.3.2015 bis 3.4.2015
Folgetag
20. Mrz Apotheke im HausarztZentrum, Grafenrheinfeld
Apotheke am Hag, Sulzheim
21. Mrz Apotheke Stenger, Gochsheim
22. Mrz Stern-Apotheke, Schwebheim
23. Mrz Apotheke Schonungen, Schonungen
24. Mrz Linden-Apotheke, Grettstadt
25. Mrz Ahorn-Apotheke, Kolitzheim
26. Mrz Apotheke an den Gaden, Gochsheim
27. Mrz St. Jakobus-Apotheke, Röthlein
28. Mrz St.-Helena-Apotheke, Grafenrheinfeld
29. Mrz Franken-Apotheke, Sennfeld
30. Mrz Sonnen-Apotheke, Bergrheinfeld
31. Mrz Apotheke im HausarztZentrum, Grafenrheinfeld
Apotheke am Hag, Sulzheim
01. Apr Apotheke Stenger, Gochsheim
02. Apr Stern-Apotheke, Schwebheim
03. Apr Apotheke Schonungen, Schonungen
Standesamt Mainbogen
Hauptstraße 11, 97526 Sennfeld
Frau Ulrike Kummer, Tel. 09721 7651-28 oder
Herr Ralf Simmat Tel. 09721 7651-22
E-Mail: standesamt.mainbogen@ sennfeld.de
Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi., Fr. von 8 bis 12 Uhr,
Mo. von 14 bis 16 Uhr, Do. von 13.30 bis 17.30 Uhr
Gochsheimer Nachrichten
3
AMTLICHE NACHRICHTEN
Niederschrift über die 4.
Sitzung des Gemeinderates
Gochsheim am 24. Februar
2015
Öffentliche Sitzung
1. Begrüßung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
1. Bürgermeisterin Helga Fleischer eröffnete
die Sitzung und stellte fest, dass alle Mitglieder des Gremiums ordnungsgemäß geladen
wurden, die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt und Beschlussfähigkeit somit gegeben war.
Anw.: 16 / Abst.: 0 : 0
2. Bauleitplanung; Bebauungsplan
„Rechts der Weyerer Straße - Teil II“;
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange;
Behandlung der Stellungnahmen
A BETEILIGTE BEHÖRDEN UND
SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE (LISTE):
01 Regierung von Unterfranken, Würzburg
02 Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt
03 Landratsamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt
04 Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt
05 Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt
06 Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt
07 Regionaler Planungsverband Main-Rhön,
Landratsamt Haßberge
08 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
09 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege), Memmelsdorf
10 Vermessungsamt Schweinfurt
11 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Schweinfurt
12 Bayer. Bauernverband, Würzburg
13Regierung von Oberfranken - Bergamt
Nordbayern, Bayreuth
14Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Nürnberg
15 Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg
16 Wehrbereichsverwaltung Süd, München
17 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg
18Deutsche Post - Immobilienservice
GmbH, Nürnberg
19 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH,
Würzburg
20 Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
21 E.ON Netz GmbH, Bamberg
22Gemeinde Gochsheim, Elektroversorgung
23E.ON Bayern, Strom- und Gasnetze,
Schweinfurt
24 Stadtwerke Schweinfurt, Gasversorgung
25Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
26Seger Transporte GmbH (Müllabfuhr),
Münnerstadt
B BETEILIGTE BEHÖRDEN UND
SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE, DIE KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN:
01 Regierung von Unterfranken, Würzburg
02Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Nürnberg
03Deutsche Post - Immobilienservice
GmbH, Nürnberg
04Gemeinde Gochsheim, Elektroversorgung
05Seger Transporte GmbH (Müllabfuhr),
Münnerstadt
C
BETEILIGTE BEHÖRDEN UND
SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE, DIE EINE STELLUNGNAHME
ABGEGEBEN HABEN:
C1 STELLUNGNAHMEN DIE KEINE
BESCHLUSSMÄSSIGE BEHANDLUNG
ERFORDERLICH MACHEN:
01 Wehrbereichsverwaltung Süd, München
02 Stadtwerke Schweinfurt, Gasversorgung
03Regierung von Oberfranken - Bergamt
Nordbayern, Bayreuth
04 Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt
05 Regionaler Planungsverband Main-Rhön,
Landratsamt Haßberge
06 Bayer. Bauernverband, Würzburg
07 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege), Memmelsdorf
08E.ON Bayern, Strom- und Gasnetze,
Schweinfurt
09 E.ON Netz GmbH, Bamberg
10 Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg
11 Vermessungsamt Schweinfurt
12Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
01Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
(Wehrbereichsverwaltung, Schreiben vom
13.10.2014
Bei der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes werden keine militärischen
Belange berührt.
02 Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Schreiben vom 14.10.2014
a) Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH betreiben in der Gemeinde Gochsheim die Erdgasversorgung. Gegen die Aufstellung und die
Verwirklichung des BBP „Rechts der Weyerer
Str.-Teil2“ bestehen keine Bedenken. Das geplante Neubaugebiet könnte an die Gasversorgung angeschlossen werden.
b) Zwecks weiterer Planung wird darum gebeten, über den Ausgang des Bauleitplanverfahrens und das weitere Vorgehen rechtzeitig
unterrichtet zu werden.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Gemeinde Gochsheim wird die Stadtwerke Schweinfurt entsprechend und rechtzeitig
unterrichten.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
03 Regierung von Oberfranken – Bergamt
Nordbayern, Schreiben vom 30.10.2014
Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o. g. Vorhaben keine derzeit von
der Regierung von Oberfranken – Bergamt
Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben
berührt.
04 Landratsamt Schweinfurt – Gesundheitsamt, Schreiben vom 29.10.2014
a) Das Gesundheitsamt Schweinfurt nimmt
aus hygienischer Sicht zum o. g. Bebauungsplan
Stellung. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans in der vorgelegten Fassung
bestehen grundsätzlich keine hygienischen
Bedenken.
b) Wir weisen jedoch darauf hin, dass durch
die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu bestimmten Zeiten (Ernte-, Saatzeit,
etc.) mit erhöhtem Immissionsaufkommen zu
rechnen ist.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Gochsheimer Nachrichten
4
AMTLICHE NACHRICHTEN
Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan vorhanden.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
05 Regionaler Planungsverband Main-Rhön,
Schreiben vom 11.11.2014
Der im Betreff genannte Bauleitplanentwurf
wurde nach regionalplanerischen Gesichtspunkten überprüft. Danach bestehen keine
Einwendungen.
06Bayerischer Bauernverband, Schreiben
vom 19.11.2014
In obiger Angelegenheit teilen wir mit, dass
gegen die Aufstellung des Bebauungsplans
„Rechts der Weyerer Straße - Teil II“ der
Gemeinde Gochsheim im Gemeindeteil Gochsheim aus landwirtschaftlicher Sicht keine
Einwendungen und Bedenken bestehen.
07Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Schloss Seehof, Schreiben vom
28.10.2014
Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als
Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
a) Bodendenkmalpflegerische Belange:
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung von
Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler
der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere
Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2
DSchG unterliegen.
Art. 8 Abs. 1 DSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet
sind auch der Eigentümer und der Besitzer des
Grundstücks sowie der Unter-nehmer und der
Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt
haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten
befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den
Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird
er durch Anzeige an den Unternehmer oder
dem Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 Abs. 2 DSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der
Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche
nach der Anzeige unverändert zu belassen,
wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde
die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan vorhanden.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
b) Bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange:
Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege
werden, soweit aus den Unterlagen ersichtlich, durch die o.g. Planung nicht berührt.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte
um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der
Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich
gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder
Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie
ggf. direkt an den Gebietsreferenten.
08 Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt,
Schreiben vom 07.11.2014
09 E.ON Netz GmbH, Bamberg
Vielen Dank für die Benachrichtigung über die
Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes. Am 01. Juli 2014 wurde die E.ON Netz
GmbH in die Bayernwerk AG integriert. Da-her
nehmen wir auch Stellung zu Ihrem Schreiben
an die E.ON Netz GmbH. Bitte entfernen Sie
E.ON Netz GmbH aus Ihren Verteilern.
a)Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine Strom- und Gasund Fernmeldeanlagen der Bayernwerk AG.
Somit bestehen unsererseits keine Einwände
gegen die Aufstellung des oben genannten
Bebauungsplanes.
b) Bitte beteiligen Sie uns auch weiterhin
an Aufstellungen bzw. an Änderungen von
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und
wenden Sie sich bezüglich einer Stellungnahme Strom auch an den örtlichen Energieversorger.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Gemeinde Gochsheim wird die Bayernwerk AG auch weiterhin entsprechend beteiligen
bzw. wurden entsprechende Stellungnahmen
eingeholt.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
10Immobilen Freistaat Bayern – Regionalvertretung Unterfranken, Schreiben vom
14.11.2014
a) Keine Äußerung.
b)Beabsichtigte eigene Planungen und
Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren
können, mit Angabe des Sachstandes gemäß
der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes
Schweinfurt er-folgt die Erschließung über
eine kommunale Straße Fl.Nr. 592 (ehem. St
2277) an das überörtliche Verkehrsnetz. Seitens des Staatlichen Bauamtes besteht mit der
Ausweisung des Baugebietes Einverständnis.
11 Vermessungsamt Schweinfurt, Schreiben
vom 07.11.2014
Das Vermessungsamt Schweinfurt hat keine
Anregungen oder Einwendungen in Bezug
auf obigen Bebauungsplan. Eigene Planungen oder sonstige Maßnahmen bestehen von unserer Seite zurzeit nicht. Da sich
etliche Grundstücke bereits im Eigentum der
Gemeinde Gochsheim befinden und die Gemeinde beabsichtigt, die restlichen Flächen
im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu
erwerben, sind voraussichtlich keine bodenordnerischen Maßnahmen notwendig.
12Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe, Schreiben vom
16.10.2014
a) Die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes haben wir geprüft. Die Versor
gung mit Trinkwasser ist möglich. Das Gebiet
kann an die Hochzone in Gochsheim angeschlossen werden.
b) Zur Erschließung ist ein Ringschluss über
die Weyerer Straße (ab UH 96) und dem im
Bebauungsplan vorgesehenen Fußweg zum
Haardtweg geplant.
c) Der Ruhedruck liegt bei ca. 4,5 bar. Der
Brandschutz bzw. die Löschwasserversorgung ist gemäß DVGW W405 mit 96m3/h
über 2 Stunden möglich.
d) Wir bitten um Berücksichtigung unserer,
am Rande der Straße verlegte Tiefzonenzuleitung.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Gochsheimer Nachrichten
5
AMTLICHE NACHRICHTEN
Die Gemeinde Gochsheim wird die Leitung bei
Planung und Bauausführung berücksichtigen.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
C2 STELLUNGNAHMEN DIE GANZ
ODER TEILWEISE BESCHLUSSMÄSSIG
ZU BEHANDELN SIND:
01 Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt
02 Landratsamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt
03 Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt
04 Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt
05 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
06 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Schweinfurt
07 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg
08 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH,
Würzburg
09 Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
01 Landratsamt Schweinfurt – Bauamt Technik SG 40.2, Schreiben vom 12.11.2014
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechts der Weyerer Straße Teil
II“ der Gemeinde Gochsheim für den Gemeindeteil Gochsheim (Stand: 23. Sept. 2014)
wurden fachtechnisch überprüft. Folgendes
ist festzustellen:
1. Es wird gebeten, die Anschlüsse zu den
angrenzenden Bebauungsplänen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Änderungen in den
Geltungsbereichen der bestehenden Bebauungspläne erforderlich.
- Der Wirtschaftsweg im Bebauungsplan
„Krumme Länge“ endet nun in der öffentlichen
Grünfläche.
- Der als südliche Anbindung an den
„Haardtweg“ geplante Fußweg stößt dort auf
eine Grünfläche.
- Die Einmündung zur Fl.Nr. 577 und ein
Teil der Weyerer Straße ist Bestandteil des
Geltungsbereiches „Rechts der Weyerer Straße“
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Die Bebauungspläne „Krumme Länge“ und „Rechts der
Weyerer Straße“ werden in den Überschneidungsbereichen geändert.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
2. Es wird um Überprüfung bzw. Aussage
hinsichtlich des Gebäudes, Weyerer Straße
Nr. 60 gebeten, das nun in der öffentlichen
Grünfläche „G1“ stehen soll.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Grünfläche G1 wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen.
Somit erfolgt kein Eingriff in die bestehenden Rechtsverhältnisse auf dem betreffenden
Grundstück.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
3. Es wird vorgeschlagen, eine spätere Erschließung des Grundstücks 578/1 zu prüfen,
und ggf. in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Da das betreffende Grundstück Fl.Nr. 578/1
nach dem Kenntnisstand der Gemeinde im
Zusammenhang mit dem Grundstück Fl.Nr.
577/1 vom gleichen Eigentümer genutzt wird,
sieht die Gemeinde keine Erforderlichkeit für
eine planungsrechtliche Regelung.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
4. Es wird um Klarstellung gebeten, ob mit
den Baufenstern auch die seitliche Abstandsfläche geregelt werden soll. Trotz einer Firsthöhenbeschränkung für Pultdächer auf 10 m
wäre der hier gezeichnete Abstand von 3m
erheblich unter dem Abstand, der sich aus Art.
6 Abs. 4 und 6, BayBO ergeben würden. Gegebenenfalls wird um Bemaßung der Baugrenzen gebeten.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Im Bebauungsplan wird explizit festgesetzt,
dass die Abstandsregelung des Art. 6 Absätze 4, 5 Satz 1 und 6 der Bayer. Bauordnung
gelten.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
02 Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz, Schreiben vom 12.11.2014
Das Planungsgebiet, das als Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt werden soll, befindet
sich am östlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Gochsheim. In nördlicher Richtung
grenzt die Straße Richtung Weyer an, in östlicher Richtung verläuft in einem Abstand von
ca. 600 m die Ortsumgehungsstraße und in
westlicher Richtung befindet sich ebenfalls
Wohnbebauung.
a) In der Begründung wird ausgeführt, dass
entsprechend den Ergebnissen des schalltechnischen Gutachtens der Dr. Först Consult
Würzburg vom August 2013 „die städtebaulichen Vorsorgewerte der DIN 18005 für ein
allgemeines Wohngebiet im straßennahen
Bereich sowohl tags als auch nachts überschritten werden. In der Planung werden die
Gebäude demnach soweit von der Straße
abgerückt, dass die Überschreitungen nicht
mehr als 3 dB(A) betragen“. Im Plan ist eine
Lärmisophone mit der Bezeichnung „48 dB
nachts“ eingezeichnet. Des Weiteren wird
ausgeführt, dass die Möglichkeit bestünde
„die Überschreitung des nächtlichen Vorsor
gepegels mit relativ einfachen baulichen bzw.
technischen Vorkehrungen zu kompensieren“.
Festsetzungen hierzu werden im Bebauungsplan nicht getroffen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Das schalltechnische Gutachten sowie entsprechende passive bauliche Schallschutzvorkehrungen für die beiden betroffenen
straßennahen Grundstücke, in denen Überschreitungen der Vorsorgewerte der DIN
18.005 (Schallschutz im Städtebau) möglich
sind, werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
b)In dem schalltechnischen Gutachten
wurden eine Vielzahl von Immissionspunkten
die durch den in nördlicher Richtung angrenzenden Straßenverkehr zu erwartenden Lärmpegel berechnet. Eine Übereinstimmung der
berechneten Werte ist jedoch mit der in dem Plan eingezeichneten 48 dB NachtIsophone insbesondere für den nord-östlichen
Bereich nicht zu erkennen. Demnach wurden
für diesen Bereich nachts im Obergeschoss ca. 49 dB(A) berechnet. Auch
wird in der Isophonenbezeichnung die
Gochsheimer Nachrichten
6
AMTLICHE NACHRICHTEN
A-Bewertung nicht angegeben.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Verlauf der 48 dB Nacht-Isophone wurde lediglich zur Veranschaulichung der vom
Gutachter angefertigten Rasterkarte als unverbindlicher Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen und stellt eine Interpolation
zwischen einzelnen Rasterpunkten der Lärmkarte des Gutachtens dar. Sie wird aus dem
Plan herausgenommen. Verbindliche Beurteilungsgrundlage bleibt die Rasterkarte des
Gutachtens.
Die aus dem Verlauf der Linie entwickelte
Baugrenze, bis zu der maximal gebaut werden
darf, entspricht dem aus der Rasterkarte des
Gutachtens interpolierten Verlauf der 48 dB
Nacht-Isophone im Obergeschoss. Bei allen
in Bebauungsplan und Begründung angeführten Dezibelwerten wird die A-Bewertung
des Messfilters (A) zusätzlich zum Dezibelwert
angegeben.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
c) Zu möglichen Einwirkungen durch den
Verkehr auf der in östlicher Richtung gelegenen Ortsumgehung wurden keine Aussagen
getroffen.
Beschlussfassung:
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Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Mögliche Einwirkungen der Ortsumgehung
auf das geplante Baugebiet wurden nochmals
anhand der Belastungszahlen (Verkehrszählung 2010: DTV = 4229 Kfz) und der Entfernung vom Baugebiet (gut 550 m) überschlägig
mit dem Schätzverfahren aus der Bekanntmachung der Bayer. Staatsministeriums des Inneren vom 3. August 1988 überprüft. Dabei
ermittelte Schallimmissionswerte liegen weit
unter den Vorsorgewerten der DIN 18 005
(Schallschutz im Städtebau). Somit ist für die
Gemeinde kein planungsrelevanter Einfluss
dieser Straße zu erkennen.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
d) Die Planung sollte deshalb in den o. g.
Punkten entsprechend überarbeitet und ergänzt werden.
03 Landratsamt Schweinfurt – Umweltamt,
Schreiben vom 23.10.2014
Aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt sind zum
vorgelegten Bebauungsplanentwurf folgende
Aussagen zu treffen.
Planungsgebiet:
a) Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan entwickelt. Im Geltungsbereich des geplanten
Bebauungsplanes sind keine Schutzgebiete,
keine Natura 2000 - Gebiete und keine amtlich
kartierten Biotope vorhanden. In der Artenschutzkartierung (ASK) sind keine Daten zu
Flora und Fauna aufgeführt.
Umweltprüfung: Umweltbericht, Schutzgüter:
b) Die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft, Klima und die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern sind im Rahmen
des Umweltberichts zu bearbeiten sowie die
Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die
unterschiedlichen Schutzgüter darzustellen
und die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen zu nennen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Umweltbericht wird als Bestandteil der im
nächsten Verfahrensschritt weiter zu konkretisierenden Planung hergestellt.
Abst.: 15 : 0 : 0
Artenschutzrecht:
c) § 44 BNatSchG ist durch eine komprimierte, situationsabgestimmte, artenschutzrechtliche Prüfung wegen der vorherrschenden Naturausstattung - altersgestufte
Streuobstbestände in Ortsrandlage, Extensivwiesenteile, gepaart mit mehrjähriger Ackerbrache - zu würdigen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Im Hinblick auf den Artenschutz ist im Wesentlichen die in Anspruch genommene,
früher kleingartenartig genutzte Fläche auf
dem Grundstück Fl.Nr. 580 relevant. Darauf
befinden sich Gruppen verwilderter Obstbäume (ohne Höhlen) mit dazwischen liegenden
Offengrasflächen sowie im nördlichen Bereich auch einige verwilderte Ziersträucher.
Die nördliche Schmalseite schließt zur Straße
mit einer weniger standortgerechten Nadelbaumreihe ab. Zentral liegt ein seit längerer
Zeit aufgelassenes massives Gartenhäuschen.
Der weitaus größere Teil der Eingriffsfläche
besteht aus stillgelegtem Ackerland. Es ist
davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden
können, wenn entsprechende Vorkehrungen
(Rodungen im gesetzlich vorgeschriebenen
Zeitraum, Bodenarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit) bei der Verwirklichung des Vorhabens ergriffen werden.
Nordosten ausweichen können.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
Eingriffsregelung,
Grünordnung:
Ausgleichsflächen
und
d) Für den Bebauungsplan wurde die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung qualifiziert abgehandelt. Mit den festgesetzten
differenzierten Kompensationsfaktoren und
dem erforderlichen Ausgleichsbedarf besteht
aus naturschutzfachlicher Sicht das Einverständnis. Der geplante Erhalt von markanten
Nuss- und Obstbäumen sowie einer Linde auf
der Trenngrünfläche G1 wird sehr begrüßt.
Auch die Ausweisung einer situationsbedingt
schmalen, temporären Ortsrandeingrünung
entlang der Ostseite zusammen mit gestalterisch prägnantem Straßenabstandsgrün mit
Großbäumen in Verbindung mit Straßenverkehrsgrün im Norden sowie die innere
öffentliche Begrünung mit einer Baumreihe
einschließlich begrüntem Wendehammer als
Gochsheimer Nachrichten
7
AMTLICHE NACHRICHTEN
auch der südlichen Ortrandgestaltung finden
beim Naturschutz sehr positiven Anklang.
e) Es wird darauf hingewiesen, dass an der
bereits fertig gestellten Fahrbahnverschmälerung an der St 2277 am dortigen Ortsrand
beidseitig bereits zwei hochstämmige Laubbäume gepflanzt sind, die im Bebauungsplan
als vorhandene und zu erhaltende Bäume darzustellen sind.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Bäume wurden im Plan entsprechend dargestellt bzw. festgesetzt.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
f) Für die erforderliche externe Ausgleichsfläche A1 ist entweder, sofern noch Flächen
vorhanden sind, eine Abbuchung aus dem
gemeindlichen Ökokonto möglich oder eine
Neuschaffung an geeigneter Stelle im Außenbereich notwendig. Die letztlich vorgesehene
Fläche ist konkret mit Flurnummer zu benennen. Diese Fläche ist in Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde frühzeitig auszuwählen.
Sie ist alsdann in einem Plan - entweder
mit Abgrenzung der Abbuchungsfläche oder
als neue ökologische Wertschaffung - einschließlich Übersichtslageplan - darzustellen
und zwar in einer Größe von 2.474 m2. Dieser
Plan ist zum verbindlichen Bestandteil des
Bebauungsplans zu machen oder ist in den
Bebauungsplan zu integrieren.
Für die externe Ausgleichsfläche A1 ist ein
Gestaltungsplan als verbindlicher Bestandteil
zum Bebauungsplan zu erstellen, der die vorgesehenen ökologischen Wertschaffungen in
Form von zum Beispiel zwei 1 - 3 reihigen,
unterschiedlich langen, landschaftlichen Hecken mit beispielgebendem Pflanzschema
sowie die Anordnung der Obst- und Wildobstbäume einschließlich der blütenreichen
Kräuterwieseneinsaat und das Entwicklungsziel einschließlich Pflegeziel konkretisiert.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. In Abstimmung
mit der unteren Naturschutzbehörde wird eine Fläche in erforderlicher Größe ausgewählt
und mit entsprechender Gestaltungsplanung
als verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans festgesetzt.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
Die textlichen Festsetzungen unter A 11 Grünordnung und B Hinweise sind noch um folgende Textbausteine zu erweitern:
Grünordnung:
Vollzugsfrist/Erhaltungsgebot/Pflege
g)Die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme
(Bepflanzungen, Einsaaten, Gestaltung) A 1
ist zum nächstmöglichen Pflanztermin nach
Fertigstellung des Erschließungsstraßenbaus
plangemäß, vollständig und fachgerecht
durchzuführen. Die Ausgleichsmaßnahme A
1 ist dauerhaft zu erhalten, im Wuchs (insbesondere Obstbäume mittels Schnittmaßnahmen) zu fördern und biotopprägend zu pflegen. Ausfälle von Gehölzen oder Einsaaten
sind durch Nachpflanzung bzw. Nachsaat zu
ersetzen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Ein entsprechender Textbaustein wird bei
Festsetzung einer Ausgleichsmaßnahme in
die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
Abnahme Ausgleichsmaßnahme
h) Innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung aller im Zusammenhang mit der festgesetzten Ausgleichsmaßnahme A 1 stehenden
Pflanzmaßnahmen und Einsaaten hat die
Gemeinde Gochsheim mit der unteren Naturschutzbehörde einen Ortstermin in der
Vegetationszeit (Anfang Juni) des auf die Fertigstellung folgenden Jahres zu vereinbaren,
bei dem eine Abnahme der Funktionserfüllung
dieser ökologischen Wertschaffungen mit
Protokoll erfolgt.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Ein entsprechender Textbaustein wird bei
Festsetzung einer Ausgleichsmaßnahme in
die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
Hinweise:
i) Die Plandurchsicht hat ergeben, dass in
den textlichen Festsetzungen unter B 6 Hinweise eine alte Textfassung steht, die bezüglich der Gesetzesgrundlage einer Aktualisierung bedarf, was als redaktionelle Änderung
zu werten ist. Es wird daher gebeten, den
vorhandenen Wortlaut durch folgenden Wortlaut „Nach Art. 9 BayNatSchG ist ein Kompensationsverzeichnis zu führen. Das Ökoflächenkataster (ÖFK) wird gemäß Art. 46 Nr. 5
Bay-NatSchG vom Bayerischen Landesamt für
Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben.
Alle Gemeinden sind verpflichtet, die Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsvorhaben rechtzeitig nach deren Fertigstellung
einschließlich der vom Ökokonto abgebuchten Flächen mit den erforderlichen Angaben
für die Erfassung und Kontrolle der Flächen
dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zu
melden“ zu ersetzen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Ein entsprechender Textbaustein wird bei
Festsetzung einer Ausgleichsmaßnahme in
den Hinweisteil auf-genommen.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
j) Die Gemeinde Gochsheim wird gebeten,
die vorstehenden naturschutzfachlichen Belange positiv zu würdigen und in die Planung
einzuarbeiten zu lassen. Für Fragen steht die
untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.
04Kreisbrandrat - Landkreis Schweinfurt,
Schreiben vom 17.10.2014
Aus der Sicht des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes für das Baugebiet
„Gemeinde Gochheim, Rechts der Weyerer
Straße“ ist folgendes zu beachten:
- Sicherzustellen ist, dass die Zu- und Abfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht durch Bäume oder offene Flächen behindert wird.
- Die Wasserversorgung ist bei der derzeitigen Nutzung auf 96 m3/h auszulegen,
jedoch nach Art und Größe der Betriebe nach
dem Arbeitsblatt Technische Regeln Arbeitsblatt W 405 vorzusehen.
- Die Geschosshöhe ist entsprechen der
Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge der zustän-
Gochsheimer Nachrichten
8
AMTLICHE NACHRICHTEN
digen Feuerwehr zu berücksichtigen.
- Hydranten sind in genügender Anzahl
vorzusehen, vorzugsweise Oberflurhydranten.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Die aufgeführten
Belange werden berücksichtigt. Der Zweckverband zur Wasserversorgung (RMG) hat
mitgeteilt, dass der Brandschutz bzw. die
Löschwasserversorgung gemäß DVGW W
405 mit 96 m3/h über 2 Stunden möglich ist.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
05Wasserwirtschaftsamt, Schreiben vom
14.10.2014
Zu dem o. g. Bauleitplanverfahren nehmen
wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt
Stellung:
a) Hinsichtlich der Entwässerung verweisen
wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht auf den
§ 55 Abs. 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz).
Demnach soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert werden oder ohne Vermischung
mit dem Schmutzwasser in ein Gewässer geleitet werden. Dies bedeutet, dass das Wasserhaushaltsgesetz für die Entwässerung neuer Baugebiete grundsätzlich das Trennsystem
vorsieht.
Das geplante Baugebiet soll entsprechend
dem Erläuterungsbericht jedoch im Mischsystem entwässert werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich lediglich um den Bau von 9 Einfamilienhäusern
und die Topographie für ein Trennsystem entsprechend dem Erläuterungsbericht ungeeig-
net ist, können wir es aus wasserwirtschaftlicher Sicht vertreten das kleine Baugebiet im
Mischsystem zu entwässern. Nachteilige Auswirkungen auf die bestehende Mischwasserbehandlung der Gemeinde Gochsheim sind
nicht zu erwarten.
b) Hinweis: Sofern eine Erweiterung des
Baugebietes nach Osten erfolgen soll, erachten wir für die zukünftigen Flächen eine
Entwässerung im Trennsystem entsprechend
den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes
für notwendig. Wir empfehlen dies frühzeitig
mit dem Planer der Entwässerung im Detail
abzustimmen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Für eine zukünftige Erweiterung nach Osten wird ein Trennsystem angestrebt. Diesbezüglich bereits
durchgeführte Untersuchungen werden dann
rechtzeitig konkretisiert.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
06Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Schweinfurt, Schreiben vom
16.10.2014
a) Die im Planungsgebiet beinhalteten Fl.Nrn. 581 - 585 (Äcker) sind an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet. Dieser
vom Flächenentzug betroffene Landwirt muss
frühzeitig informiert werden.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Der betroffene
Landwirt wird frühzeitig informiert.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
b) Wenn der benötigte Wohnbedarf nicht im
Ortskern zu decken ist, hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt
keine Einwände vorzubringen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Gemeinde Gochsheim bemüht sich seit
über 20 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung um eine verstärkte Innenentwicklung.
Trotz aller Bemühungen ist die Nachfrage
nach geeignetem Baugrund, jedoch größer
als das Angebot und allein durch Innenentwicklung nicht zu befriedigen. Aus Sicht der
Gemeinde ist die Ausweisung einiger neuer
Bauplätze daher dringend erforderlich.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
07 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Schreiben vom 11.11.2014
a) Nach dem Arbeitsprogramm des Amtes
für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist in
der Gemeinde Gochsheim kein Verfahren nach
dem Flurbereinigungsgesetz anhängig oder
geplant. Insoweit werden mit der Aufstellung
des o. a. Bebauungsplans flurbereinigungsrechtliche Belange nicht berührt.
b) Die Gemeinde Gochsheim ist Mitglied der
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Gochsheimer Nachrichten
9
AMTLICHE NACHRICHTEN
die Innenentwicklung und Revitalisierung der
Altortbereiche. Dadurch sollen die Ortskerne
in ihrer Funktion gestärkt und einem Flächenverbrauch infolge einer Neuausweisung von
Baugebieten am Ortsrand entgegengewirkt
werden.
Für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sollten die Potentiale der Innenentwicklung ausgeschöpft werden, um die Wohnqualität des Altortbereiches zu erhalten und
die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen
effizient zu nutzen. Die beabsichtigte Neuausweisung von acht neuen Bauplätzen wird
mittelfristig zu einer Verstärkung des Leerstandsrisikos im Ortskern führen.
Darüber hinaus wird die Bevölkerung in
der Gemeinde Gochsheim nach der aktuellen
Vorausberechnung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung bis
zum Jahr 2029 um 6,5% und im Landkreis
Schweinfurt um 9,7% abnehmen. Zusätzlich
wird voraussichtlich aufgrund des Abzugs der
amerikanischen Truppen im Umland der Stadt
Schweinfurt Wohnraum frei werden.
Es bestehen daher vom ALE Unterfranken
aus den vorgenannten Gründen Bedenken
gegen die Aufstellung des Bebauungsplans
„Rechts der Weyerer Straße - Teil II“. Die Gemeinde Gochsheim wird gebeten, die Notwendigkeit der Fortschreibung der Bauleitplanung
nochmals zu überprüfen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Gemeinde Gochsheim bemüht sich seit
über 20 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung durch Maßnahmen sowohl im
öffentlichen als auch privaten Raum die Voraussetzungen für eine verstärkte innere Siedlungsentwicklung zu verbessern. Mit Wirkung
zum 01.01.2015 wurde ein kommunales Programm zur Förderung von baulichen Maßnahmen im Altortbereich eingerichtet und gewährt
für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung
vorhandener alter Bausubstanz freiwillige Zuwendungen, um erhaltenswerte und/oder leer
stehende Gebäude zu revitalisieren. Damit soll
eine Abwanderung in andere Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte verhindert
werden. Des Weiteren bringt die Gemeinde
Gochsheim auch eigene Flächen im Innenort
durch Baulandfreimachung für eine Wohnbebauung ein. Auf diese Weise entstand bereits
ein Einfamilienwohnhaus (Anwesen Schweinfurter Straße 45) und demnächst wird ein barrierefreies Mehrfamilienwohnhaus (Anwesen
Schonunger Straße 15) und ein weiteres barrierefreies Wohn- und Geschäftshaus (Anwe-
sen Weyerer Straße 1/Schonunger Straße 2)
entstehen.
Trotz aller Bemühungen ist die Nachfrage
nach geeignetem Baugrund, sei es von Menschen, die nach Gochsheim ziehen wollen
oder in ihrer Heimatgemeinde bleiben möchten, jedoch größer als das Angebot und allein
durch Innenentwicklung nicht zu befriedigen.
Dies zeigte sich beispielsweise jüngst im
Zusammenhang mit den von der Gemeinde
Gochsheim ausgewiesenen Bauplätzen im Bebauungsplangebiet „Haardtweg“ im Gemeindeteil Gochsheim: Den neun zur Verfügung
stehenden Bauplätzen standen insgesamt
16 Interessenten gegenüber. Für das aktuell
geplante Neubaugebiet „Rechts der Weyerer
Straße – Teil II“ mit acht Bauplätzen gibt es
bereits jetzt schon neun Interessenten.
Aus Sicht der Gemeinde ist die Ausweisung
einiger neuer Bauplätze daher dringend erforderlich um einer Abwanderung der jungen Bevölkerung entgegenzuwirken beziehungsweise um den Zuzug von jungen Familien nach
Gochsheim zu unterstützen mit dem Ziel, eine
ausgewogene Altersstruktur zu erreichen. Die
Gemeinde hält deshalb an der Ausweisung der
geplanten kleinen Ortserweiterung aus Gründen einer städtebaulich sinnvollen Siedlungsentwicklung fest. Wesentliche Auswirkungen
auf die zukünftige Innenentwicklung sind
durch die, bezogen auf die Gesamtgemeinde
marginale Erweiterung nicht zu erwarten, zumal auch weitere innerörtliche Potentiale gar
nicht bedarfsgerecht zu mobilisieren wären.
Um unnötigen Flächenverbrauch nach außen
zu vermeiden sollen in Zukunft allerdings nur
noch dort Baurechte geschaffen werden wo
sich die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden, wie dies beim Bebauungsplangebiet „Rechts der Weyerer Straße – Teil
II“ der Fall ist.
08Deutsche Telekom Technik GmbH,
Schreiben vom 03.11.2014
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend
Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und
Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG –
hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen
sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.
g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
a) Im Planbereich befinden sich noch keine
Telekommunikationslinien der Telekom.
Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit
Telekommunikationsinfrastruktur durch die
Telekom ist die Verlegung neuer Telekommu-
nikationslinien im Plangebiet und außerhalb
des Plangebiets einer Prüfung vorbehalten.
Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich des
Baugebietes stattfinden werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung
mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen
der anderen Leitungsträger ist es notwendig,
dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der
Deutschen Telekom Technik GmbH so früh
wie möglich, mindestens 4 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Entsprechende Angaben werden der Telekom
rechtzeitig vor Beginn der Ausbauplanung
bzw. der Er-schließungsmaßnahmen mitgeteilt.
Abst.: 15 : 0 : 0
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
09 Kabel Deutschland Vertrieb und Service
GmbH, Schreiben vom 15.10.2014
a) Eine Erschließung des Gebietes erfolgt
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese
sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht
gegeben.
Wenn Sie an einem Ausbau interessiert
sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot
zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung
zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung.
Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des
Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Entsprechende Angaben werden der Kabel
Deutschland rechtzeitig vor Beginn der Ausbauplanung bzw. der Erschließungsmaßnahmen mitgeteilt.
Kabel Deutschland Vertrieb und Service
GmbH, Neubaugebiete KMU, Südwestpark
15, 90449 Nürnberg; [email protected]
Gemeinderatsmitglied Gaby Sander war bei
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
nicht anwesend.
Anw.: 15 / Abst.: 15 : 0
Gochsheimer Nachrichten
10
AMTLICHE NACHRICHTEN
D
STELLUNGNAHME DES LANDRATSAMTES: (HOCHBAUAMT – SACHGEBIET 40.3 ANZEIGEBEHÖRDE)
Schreiben vom 14.11.2014
Es wird Folgendes mitgeteilt:
1. Der Bebauungsplan setzt auf den einzelnen Baugrundstücken in sich geschlossene
Baufenster fest. Dies führt durch die Kombination mit Höhenentwicklung (hier max.
Firsthöhe und max. Geschossigkeit) grundsätzlich zu einer bauplanungsrechtlichen
Abstandsflächenregelung. Ein Ausnutzen der
Festsetzungen würde zumindest an den seitlichen Grundstücksgrenzen zu einer, ggü. den
Abstandsflächenvorschriften der BayBO, verringerten Abstandsfläche führen. Sollte eine
bauplanungsrechtliche Abstandsflächenregelung nicht beabsichtigt sein, wird empfohlen
einen entsprechenden Hinweis auf die Geltung der Abstandsflächenregelung der BayBO
in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Für den Fall, dass die Gemeinde jedoch
tatsächlich verkürzte Abstandsflächen festsetzen will, ist ein besonderes Augenmerk
darauf zu richten, dass die Abstandsflächen
nachbarschützend sind und somit die Festsetzung von Baukörpern im Bebauungsplan die
die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken nicht einhalten einer sorgfältigen Abwägung bedarf (§ 1 Abs. 7 BauGB). Dies kann
jedoch nur aufgrund städtebaulicher Aspekte
erfolgen. Diese wären in der Begründung
noch ausführlich darzulegen. Insbesondere
wäre die besondere städtebauliche Situation
zu erläutern, die die Festsetzung einer geringeren Abstandsflächentiefe rechtfertigt. Das
Ermöglichen geringerer Abstandsflächentiefen setzt die konkrete Prüfung des Einzelfalls
voraus, um die Auswirkungen der Festsetzung
auf andere öffentliche und private Belange
sachgerecht in die Abwägung einstellen zu
können. Bei der Festsetzung dürfen neben
den im Bauplanungsrecht verankerten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen (vgl. §
Abs. 6 Nr. 1 BauGB) auch die bauordnungsrechtlich relevanten Aspekte der Abstandsflächen wie die Sicherung einer ausreichenden
Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie
die Berücksichtigung von Brandschutzanforderungen nicht außer Acht gelassen werden.
Die Begründung sollte dann hierzu entsprechen ergänzt werden.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Im Bebauungsplan wird explizit festgesetzt,
dass die Abstandsregelung des Art. 6 Absät-
ze 4, 5 Satz 1 und 6 der Bayer. Bauordnung
gelten.
Abst.: 16 : 0 : 0
2. Es wird gebeten die Baugrenzen, wie üblich, in blauer Farbe darzustellen und zu bemaßen.
und textlichen Festsetzungen aufzunehmen
und dem Bebauungsplan zuzuordnen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. In Abstimmung
mit der unteren Naturschutzbehörde wird eine
entsprechende Fläche als verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans festgesetzt.
Die Planzeichnung wurde entsprechend korrigiert.
Abst.: 16 : 0 : 0
3. Der Festsetzung für Flächen für Garagen
und Stellplätze sollte zur Klarheit noch ein
Zusatz beigefügt werden ob es sich um zwingende oder unverbindliche Standorte handelt.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Festsetzung wurde entsprechend ergänzt
(dass es sich um zwingende Standorte handelt).
Abst.: 16 : 0 : 0
4. Die öffentlichen und privaten Grünflächen
wurden nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Hier wäre dann auch das Planzeichen
Nr. 13.1 PlanzV zu verwenden. Darüber hinaus
sollte die Festsetzung der Grünflächen nochmals überprüft werden. Derzeit ist nach Osten
im Anschluss an die Bauflächen zunächst eine
öffentliche Grünfläche festgesetzt und an diese anschließend eine private Grünfläche als
Randgrün G2. Fraglich ist dabei wer und in
welchem Umfang hier die dauerhafte Pflege
leisten soll (vgl. A 11 f.). In der westlichen
Grünfläche ist ein bestehendes Wohngebäude zeichnerisch mit aufgenommen. Fraglich
ist, was damit geschehen soll, bzw. ob und
inwieweit eine weitere Wohnnutzung in dem
nunmehr als Grünfläche festgesetzten Bereich
erfolgen kann. Es wäre zu überlegen, ggf. die
östliche und westliche private Grünfläche
ganz aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Beide private
Grünflächen werden aus dem Geltungsbereich
des Bebauungsplans herausgenommen.
Abst.: 16 : 0 : 0
5. Eine evtl. erforderliche konkrete Ausgleichsfläche wäre noch in die zeichnerischen
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Abst.: 16 : 0 : 0
6. Zu Ziffer A 4 a sollte geprüft werden, wie
mit Flachdachgaragen oder Carports umgegangen werden soll.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Flachdachgaragen bzw. -carports sollen zulässig sein. Dies wird explizit im Bebauungsplan festgesetzt.
Abst.: 16 : 0 : 0
7. Bei Ziffer A 5 sollte klargestellt werden,
ob die „weiteren“ Stellplätze und Garagen erst
errichtet werden dürfen wenn die zeichnerisch
festgesetzten Flächen bebaut sind (Reihenfolge der Bebauung vorgeben?).
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Stellplätze und Garagen sollen zuerst auf den
hierfür festgesetzten Flächen und erst wenn
diese bebaut sind auf den daran angrenzenden
Flächen errichtet werden. Dies wird explizit im
Bebauungsplan festgesetzt.
Abst.: 16 : 0 : 0
8. Allgemein wird empfohlen, in den Bebauungsplan nur solche Festsetzungen aufzunehmen, die nicht einer regelmäßigen Befreiungspraxis unterliegen. Als Anhaltspunkt könnten
dafür z.B. die in unmittelbarer Nähe befindlichen Bebauungspläne herangezogen werden, um zu sehen, von welchen Festsetzungen
in der Vergangenheit regelmäßig Befreiungen
erteilt wurden. Schlanke Bebauungspläne, die
sich lediglich auf unabdingbare Festsetz-
Gochsheimer Nachrichten
11
AMTLICHE NACHRICHTEN
ungen beschränken, gestatten Bauherren und
Planern größtmögliche Baufreiheit und gewähren gleichzeitig den gebotenen Vertrauensschutz in getroffene Festsetzungen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Der Gemeinderat hat die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans geprüft. Befreiungen von den getroffenen Festsetzungen
sind nur in begründeten Einzelfällen denkbar.
Abst.: 16 : 0 : 0
9. Durch die am 20.09.2013 in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches ergeben sich neue Begründungspflichten und
Abwägungskriterien für Bauleitpläne, die sich
nicht nur auf den Innenbereich erstrecken.
So soll nach § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB die
städtebauliche Entwicklung vorrangig durch
Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Darüber hinaus bestimmt der neue § 1 a Abs.
2 Satz 4 BauGB dass die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich genutzter
Flächen begründet werden soll. Dabei sollen
Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu
denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
Hierzu sollte in der Begründung möglichst
an Hand eines Bedarfsnachweises belegt
werden, dass sich beispielsweise die Einwohnerzahl kontinuierlich weiter entwickelt;
das Flächenpotential in den bereits ausgewiesenen Bebauungsplänen nicht ausreicht;
keine Flächenmobilisierung im Innenbereich
möglich ist und tatsächlich Nachfrage nach
zusätzlichem Bauland besteht.
Weiterhin gilt § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes nunmehr entsprechend. Das
hat zur Folge, dass bei der Inanspruchnahme
von land- oder forstwirtschaftlich genutzten
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht
zu nehmen ist. Insbesondere sind für die
landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang
in Anspruch zu nehmen. Es ist daher vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz
auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung,
durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von
Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungsoder Pflegemaßnahmen, die der dauer-haften
Aufwertung des Naturhaushalts oder des
Landschaftsbildes dienen, erbracht werden
kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden (§1
a Abs. 3 Satz 5 BauGB).
Die Begründung und der Umweltbericht wären entsprechend dieser nunmehr neu zu betrachtenden Vorgaben zu ergänzen und möglichst mittels belastbarer Daten zu unterlegen.
Beschlussfassung:
Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Die Gemeinde Gochsheim bemüht sich seit
über 20 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung durch Maßnahmen sowohl im
öffentlichen als auch privaten Raum die Voraussetzungen für eine verstärkte innere Siedlungsentwicklung zu verbessern. Mit Wirkung
zum 01.01.2015 wurde ein kommunales Programm zur Förderung von baulichen Maßnahmen im Altortbereich eingerichtet und gewährt
für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung
vorhandener alter Bausubstanz freiwillige Zuwendungen, um erhaltenswerte und/oder leer
stehende Gebäude zu revitalisieren. Damit soll eine Abwanderung in andere Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte
verhindert werden. Des Weiteren bringt die
Gemeinde Gochsheim auch eigene Flächen
im Innenort durch Baulandfreimachung für
eine Wohnbebauung ein. Auf diese Weise
entstand bereits ein Einfamilienwohnhaus
(Anwesen Schweinfurter Straße 45) und demnächst wird ein barrierefreies Mehrfamilienwohnhaus (Anwesen Schonunger Straße 15)
und ein weiteres barrierefreies Wohn- und
Geschäftshaus (Anwesen Weyerer Straße 1/
Schonunger Straße 2) entstehen.
Trotz aller Bemühungen ist die Nachfrage
nach geeignetem Baugrund, sei es von Menschen, die nach Gochsheim ziehen wollen
oder in ihrer Heimatgemeinde bleiben möchten, jedoch größer als das Angebot und allein
durch Innenentwicklung nicht zu befriedigen.
Dies zeigte sich beispielsweise jüngst im
Zusammenhang mit den von der Gemeinde
Gochsheim ausgewiesenen Bauplätzen im Bebauungsplan-gebiet „Haardtweg“ im Gemeindeteil Gochsheim: Den neun zur Verfügung
stehenden Bauplätzen standen insgesamt
16 Interessenten gegenüber. Für das aktuell
geplante Neubaugebiet „Rechts der Weyerer
Straße – Teil II“ mit acht Bauplätzen gibt es
bereits jetzt schon neun Interessenten.
Aus Sicht der Gemeinde ist die Ausweisung
einiger neuer Bauplätze daher dringend erforderlich um einer Abwanderung der jungen Bevölkerung entgegenzuwirken beziehungsweise um den Zuzug von jungen Familien nach
Gochsheim zu unterstützen mit dem Ziel, eine
ausgewogene Altersstruktur zu erreichen. Die
Gemeinde hält deshalb an der Ausweisung der
geplanten kleinen Ortserweiterung aus Gründen einer städtebaulich sinnvollen Siedlungsentwicklung fest. Wesentliche Auswirkungen
auf die zukünftige Innenentwicklung sind
durch die, bezogen auf die Gesamtgemeinde
marginale Erweiterung nicht zu erwarten, zumal auch weitere innerörtliche Potentiale gar
nicht bedarfsgerecht zu mobilisieren wären.
Um unnötigen Flächenverbrauch nach außen
zu vermeiden sollen in Zukunft allerdings nur
noch dort Baurechte geschaffen werden wo
sich die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden, wie dies beim Bebauungsplangebiet „Rechts der Weyerer Straße – Teil
II“ der Fall ist.
Bei der Auswahl der erforderlichen Ausgleichsfläche wird auf die Belange der Landwirtschaft Rücksicht genommen. Es wird
davon ausgegangen, dass in Abstimmung
mit der unteren Naturschutzbehörde auf der
Grundlage des gemeindlichen Landschaftsplans durch die Wiedervernetzung von
Lebensräumen keine vorrangig landwirtschaftlichen Produktionsflächen in Anspruch
genommen werden.
Entsprechende Abwägungsentscheidungen
werden in Begründung und Umweltbericht
dargelegt.
Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0
3.
Bauleitplanung; Bebauungsplan
„Rechts der Weyerer Straße - Teil II“;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit; Behandlung der Stellungnahmen
BÜRGER DIE EINE STELLUNGNAHME
ABGEGEBEN HABEN:
01 Jens Colbow, Haardweg 29, Gochsheim
02 Armin Strohhäcker, Otto-Hahn-Weg 2
01 Jens Colbow, Schreiben vom 18.12.2013
Beschlussfassung:
Hierzu wurden der vorliegende Antrag der Familie Colbow mit angefügter Beführworterliste
sowie die Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderats am 07.10.2014 zur Kenntnis
genommen.
Die Notwendigkeit für die Errichtung eines
Spielplatzes innerhalb des Baugebietes
„Rechts der Weyerer – Teil II“ wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen. Der Gemeinderat sprach sich jedoch dafür aus, auf der
öffentlichen Grünfläche im Bereich des Wendehammers eine Sitzgruppe und einige Spielgeräte aufzustellen..
Anw.: 16 / Abst.: 11 : 5
Gochsheimer Nachrichten
12
AMTLICHE NACHRICHTEN
02Armin Strohhäcker, Schreiben vom
13.11.2014
Beschlussfassung:
Hierzu wurde der vorliegende Antrag von Armin Strohhäcker zur Kenntnis genommen.
Die Mitglieder des Gremiums sprachen sich
nach eingehender Debatte mehrheitlich dafür
aus, die bisherigen Festsetzungen hinsichtlich der Bauformen unverändert zu belassen.
Anw.: 16 / Abst.: 11 : 5
An einer maximalen Firsthöhe von 10 m für
Pultdächer wird festgehalten.
Anw.: 16 / Abst.: 12 : 4
4.
Bauleitplanung; 6. Änderung
des Bebauungsplans „Am Weinberg“
im Gemeindeteil Gochsheim; Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.
1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die
Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Weinberg“ für den Gemeindeteil
Gochsheim.
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen
Ortsrand von Gochsheim. Es umfasst den
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am
Weinberg“ mit Ausnahme des Geltungsbereichs der 3. Änderung, mit der eine untergeordnete Teilfläche im Südosten als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde.
Im Gegensatz zur Kleingartenanlage Am
Weinberg, in der gemäß Bundeskleingartengesetz eine Gartenhaus-Größe von maximal
24 m2 gilt, ist in diesem Bereich die zulässige Grundfläche für Gartenhäuschen (von
ursprünglich 12 m2 bei Inkrafttreten des Bebauungsplans 1973) seit 1978 (1. Änderung
des Bebauungsplans) auf maximal 15 m2
begrenzt.
Insgesamt sollte jedoch für alle Kleingärten
im Hinblick auf die zulässige Größe eines
Gartenhauses eine einheitliche Regelung gelten und die Festsetzung des Bebauungsplans
„Dauergartenanlage Am Weinberg“ entsprechend angepasst werden.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0
5.
Bauleitplanung; 6. Änderung
des Bebauungsplans „Am Weinberg“
im Gemeindeteil Gochsheim; Honorarvereinbarung
Hierzu wurde das vorliegende Leistungs- und
Honorarangebot des Architekturbüros pei-
chl ortsplanung, Balth.-Neumann-Straße 60,
97493 Bergrheinfeld, zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich anerkannt sowie dem
Abschluss eines entsprechenden Vertrages
zugestimmt.
Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0
6.
Grund- und Mittelschule,
Adam-Riese-Straße 12; Änderung der
Schulbuszufahrt;
Hierzu wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis genommen und der
Maßnahme zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 33.000,00 EUR
sollen im Haushalt 2015 berücksichtigt und
die Maßnahme bei der Ausschreibung des
Landkreises Schweinfurt 2015 mit aufgenommen werden.
In diesem Zusammenhang wurde seitens des
Gremiums darauf hingewiesen, die Freiwillige Feuerwehr Gochsheim rechtzeitig über die
vorgesehene Änderung der Zufahrt zu informieren.
Anw.: 16 / Abst.: 16 : 0
7.
Gehweg- und Straßeninstandsetzung; Erneuerung und Verbreiterung des Gehweges Schonunger Straße 11 - 19; Antrag der CSU-Fraktion
Hierzu wurden die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie der Antrag der Fraktion CSUFreie Bürger zur Kenntnis genommen und der
Maßnahme zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 17.000,00 EUR
sollen im Haushalt 2015 berücksichtigt und
die Maßnahme bei der Ausschreibung des
Landkreises Schweinfurt 2015 mit aufgenommen werden.
Die Umsetzung der Maßnahme soll jedoch
erst nach Errichtung des Neubaus Schonunger Str. 15 erfolgen.
In diesem Zusammenhang wurde seitens des
Gremiums eine Gesamtübersicht der in den
nächsten Jahren anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen gewünscht.
2. Bürgermeister Hans-Jürgen Schwartling
hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Anw.: 15 / Abst.: 15 : 0
Dieses Protokoll bedarf erst noch der Bestätigung durch den Gemeinderat. Um jedoch eine
möglichst schnelle Information der Bürger zu
erreichen, erfolgte die Veröffentlichung bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
Die Gemeinderatsprotokolle finden Sie auch
im Internet unter www.gochsheim.de, Schaltfläche „Die Gemeinde“ – Gemeinderat.
Hundekot auf öffentlichen
Verkehrsflächen
In der Gemeindeverwaltung gingen in jüngster Zeit wieder vermehrt Beschwerden über
Hundekot auf öffentlichen Straßen und Wegen
ein. Ein besonders auffälliges Beispiel ist in
der Hadergasse zu finden: Trotz Hinweisschild
wird der Gehsteig als Hundetoilette benutzt.
Die Gemeinde nimmt dies zum Anlass und
bittet alle Hundehalter um entsprechende
Rücksichtnahme und Verwendung der von der
Gemeinde aufgestellten Spender für Hundekotbeutel sowie Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Hundes.
Bei Bedarf können die Hundekotbeutel auch
direkt im Rathaus Gochsheim, bei Frau Heimrich, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 11, kostenlos
abgeholt werden.
Den Bürgerinnen und Bürgern, die die Notdurft ihres Hundes bereits auf diese Art und
Weise beseitigen, dankt die Gemeinde für das
beispielhafte Verhalten.
Gemeinde Gochsheim, 9.03.2015
Bekanntmachung
Das Hallenbad und die Großturnhalle sind von Karfreitag, 3. April, bis
einschließlich Ostermontag, 6. April
2015 und am Freitag, 1. Mai 2015
geschlossen.
Gemeinde Gochsheim,
16.03.2015
Kompostaktion
Zum diesjährigen Start in die Gartensaison
bietet der Landkreis mit der
„Aktion Kompost 2015“ vom 23. bis 30.
März wieder Sonderkonditionen für Kleinmengen:
PKW-Ladung:
PKW-Hänger (bis 750 kg):
1,00 €
4,00 €
Gochsheimer Nachrichten
13
AMTL. NACHRICHTEN
VEREINSNACHRICHTEN
Der Kompost ist erhältlich auf beiden Anlagen
des Landkreises:
AWZ Rothmühle (Tel. 09721 / 782156)
Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag (März bis Oktober) bis 18 Uhr, und
jeden Samstag von 8 bis 13 Uhr.
Kompostanlage Gerolzhofen (Tel. 09382
/ 3521)
Montag von 13 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
April bis Oktober jeden Samstag von 8 bis 12
Uhr (in den Wintermonaten jeweils am ersten
Samstag im Monat).
Außerdem ist am Samstag, 28. März, von 8
bis 12 Uhr geöffnet.
Faltblätter mit Anwendungshinweisen an den
Kompostanlagen und bei der Abfallberatung
im Landratsamt (09721/55-546) erhältlich.
An beiden Anlagen werden Mutterboden und Rindenmulch (jeweils lose)
angeboten. Am Wertstoffhof Rothmühle gibt es außerdem „Unterfränkische
Premium-Erden“ (in Säcken) zu kaufen.
Für Landwirte gibt es ganzjährig Vorbestelmöglichkeiten und Großmengenrabatt. Anmeldung bei H. Schmitt, Tel. 09721 4720270.
Spannende und Faire Spiele
gab es beim 32. Hans-Rosenberger-Gedächtnisturnier um den Gemeindepokal in Gochsheim in der gut besuchten Schulturnhalle.
Der Sieger der letzten 3 Jahre wurde in einem
packenden Endspiel entthront. Den Wanderpokal gewann der TSV I gegen Grasshopper
Wengert mit 4:2 Toren. Im Spiel um Platz 3
setzte sich das Überraschungsteam Dart Club
mit 3:2 Toren gegen die TSV Nordkurve durch.
Die weiteren Platzierungen waren: TSV Senioren (5.); Sprengnaldo & Co (6.), TSV III (7.);
Don’s Team (8.); FFW Gochsheim (9.); Evangelische Jungsenioren (10.). Besonders
begeisterte das Einlagespiel der U-11 des
SC47 Weyer. Die Siegerehrung wurde vom
2. Bürgermeister Hans-Jürgen Schwartling
vorgenommen. Er hob das Engagement der
TSV Verantwortlichen um den 1. Vorsitzenden
Bernd Friedel hervor.
VEREINSNACHRICHTEN
Spende an Tschernobyl-Kinderhilfe übergeben.
Eine beim Regionalmarkt der Allianz Schweinfurter Mainbogen 2014 durchgeführte Tombola des AWO-Ortsvereins Gochsheim zugunsten der „Tschernobyl-Kinderhilfe“ von Erwin
Koch brachte ein gutes Ergebnis.
Der Erlös von 600 € hilft dazu bei, dass 2015
wieder ein LKW mit Hilfsgütern in die Ukraine
starten kann.
Ein herzlicher Dank geht an alle Besucher des
Marktes, die durch einen Loskauf die Aktion
unterstützt haben.
Bei der Spendenübergabe von links: AWOVorsitzende Gaby Sander, Erwin Koch, Handarbeitskoordinatorin Elisabeth Hömer und
Schatzmeisterin Heidi Heimrich.
gez. Jürgen Sander, AWO-Gochsheim
Auf dem Bild von links nach rechts:
Hinten: Ehrenvorsitzender H.J. Sander, Marcel Appel, Tino Kummer, Christopher Seifert,
Thomas Pfister, Klaus Rosenberger, 2. Bürgermeister H.J. Schwartling
Vorne: Daniel Meusel, Patrick Ebert, Daniel
Lommel, Hasan Haliloglu, TSV Vorsitzender
Bernd Friedel, es fehlt Marco Haberbusch
gez. Christine Litteral
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Berichte der Fachvorstände
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Das Protokoll vom Vorjahr liegt vor Beginn
der JHV. aus, und kann von den anwesenden
Mitgliedern gelesen werden.
Wir wünschen allen Mitgliedern, Helfern,
Freunden und Gönnern des SC 47 Weyer ein
frohes und gesegnetes Osterfest.
Vorstand SC 47 Weyer
SONSTIGES
Spende an Gemeinde für
soziale Belange
Aufgrund von Marktverkäufen aus „Theas
Kostbarkeiten“ ergab sich ein Geldbetrag in
Höhe von 205 Euro, den Thea Rettner an die
Gemeinde spendete. Bürgermeisterin Helga
Fleischer nahm den Geldbetrag dankend an
und freute sich darüber, dass dieser für soziale
Belange im Ort zur Verfügung gestellt wurde.
The Rettner feiert mit ihrem Kostbarkeitenladen in diesem Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum.
Neben dem Angebot von christlicher Literatur
gibt es eine reiche Auswahl an Geschenkartikeln und Kostbarkeiten in jeder Form.
Historischer Förderkreis
Gochsheim-Weyer e. V.
Die Brotbacksaison 2015 beginnt!
Am Freitag, den 27.03.2015 wird im Steinbackofen in den Kirchgaden zum ersten Male
in diesem Jahr wieder Brot gebacken.
Verkauf ab 10:30 Uhr am Plan.
Wenn das Wetter passt, gibt es auch wieder
Kaffee und Kuchen.
Telefonische Vorbestellungen erbeten unter:
61212 (G. Hack) oder 62219 (K.-H. Fleischer)
Wir freuen uns auf eine gute Saison.
Jahreshauptversammlung
des SC-47 Weyer e.V.
Am Karfreitag den 03. April um 19:30
Uhr im Sportheim Weyer
Text und Bild: Frank Jaeckel
Neuer Bezirksschonsteinfeger
Seit 1. Februar 2015 ist Herr Andreas Rock
bevollmächtigter Bezirksschonsteinfeger zuständig für Weyer und in Gochsheim für die
Straßen Jahnstraße, Am Haardtweg, Am Bauerngraben, Rosenweg, Lilienweg, Frühlingstraße und Mönchsgasse.
Kontakt:
Schornsteinfegerbetrieb Andreas Rock, Lindenstraße 33, 97509 Lindach, Telefon 09385
9806723, Mobil 0162 5621461, E-Mail [email protected]
Gochsheimer Nachrichten
14
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Gottesdienstordnung
- f. Verstorbene der Fam. Popp
Gochsheim
Freitag, 20.03.
19.00Kreuzwegandacht
Montag, 30.03.
19.00 Montagsgebet zur Einstimmung in die
Karwoche
Herrn Pfarrer Mühleck erreichen Sie unter der
Rufnummer 09729 1618.
Jeden Montag 19.00 Uhr Kirchenchor
- Dienstag ab 9.00 Uhr Gebetskreis im
Gemeindesaal.
Neu: jeden Montag um 17.30 Uhr Jugendbibelkreis bei Fam. Bartels.
Bücherei am Montag und Mittwoch von 15
-18 Uhr geöffnet. In den Ferien nur mittwochs.
Öffnungszeiten:
Pfarrbüro in Gochsheim (Tel. 61116):
Mittwoch: von 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag:von 14.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Evang. Pfarramt:
Mo und Mi von 9-12 Uhr, Die von 15-16 Uhr
(für Berufstätige) und Fr 8.30-10.30 Uhr.
Tel: 09721 / 6 11 13
Sonntag, 22.03.
10.15Messfeier f. Heinrich u. Kunigunde
Stenger u. Sohn (L) (Familiengottesdienst Mitgestaltung Chor JOY) MISEREOR-KOLLEKTE
Dienstag, 24.03.
18.00Weg-Gottesdienst der Erstkommunionkinder und Eltern
19.00 Bandprobe in der Kirche
Mittwoch, 25.03.
19.30Im Evang. Gemeindesaal: Ökumenischer Bibelabend
Freitag, 27.03.
18.00Ökumenischer Jugendkreuzweg ab
St. Matthias Kirche
Freitag, 27.03.
KREUZWEGFAHRT für die Pfarreiengemeinschaft: Genaue Information folgt
Sonntag, 29.03.
9.30 Beginn Prozession am Kirchweihbrunnen anschl. Messfeier: (Familiengottesdienst)
- f. Karl u. Maria Gallitzendörfer (L)
Weyer
Freitag, 20.03.
18.30Kreuzwegandacht
Sonntag, 22.03.
10.00 Messfeier - f. Otto Riedl
- f. Erich Niestroj
- f. Verstorbene der Fam. Matl u. Maschita
- f. Fam. Baum u. Göbel
- f. Erwin, Eduard u. Hedwig Hußlein (L) anschl. Fastenessen im Pfarrsaal
Dienstag, 24.03.
18.00in GOCHSHEIM: Weg-Gottesdienst
der Erstkommunionkinder und Eltern
Mittwoch, 25.03.
19.00in OBEREUERHEIM: Messe zum Fest
Verkündigung des Herrn
Bücherei in Gochsheim (Tel. 61577):
Dienstags von 15 bis 18 Uhr
Bücherei in Weyer:
Mittwochs von 15.00 bis 17.30 Uhr mit Lesecafe
Evang. Gottesdienstordnung
Freitag, 20.3.
18.30 Posaunenchor im Gemeindesaal.
Sonntag Judika, 22.3.2015
9.30 Gottesdienst mit KiGo/KidsGo
Freitag, 27.3.
18.00 ökum. Jugendkreuzweg – Beginn kath.
Kirche.
18.30 Posaunenchor im Gemeindesaal.
Palmsonntag, 29.3.2015
9.30 Gottesdienst mit KiGo/KidsGo
11.00 Taufgottesdienst
Gründonnerstag, 2.4.2015
19.00 Gottesdienst mit Beichte und Am (Saft)
Danach Wachet und Betet im Jugendhaus bis
Karfreitag früh.
Karfreitag, 3.4.2015
9.30 Gottesdienst mit Am
14.30 Andacht zur Sterbestunde Jesu
Karsamstag, 4.4.2015
21.00 Feier der hl. Osternacht mit Am (Saft)
Ostersonntag, 5.4.2015
8.00 ökum. Andacht auf dem Friedhof
9.30 Gottesdienst mit Am und KiGo/KidsGo.
Freitag, 27.03.
KREUZWEGFAHRT: Genaue Information folgt
Ostermontag, 6.4.2015
9.30 Gottesdienst
In den Ferien entfallen die meisten Gruppen
und Kreise.
Sonntag, 29.03.
9.00 Palmweihe an der Linde, anschl. Prozession u. Messfeier in der Kirche
Jeden Freitag Zwiebelgarten - Betreuung von Demenzkranken - von 14-17 Uhr im
AWO-Heim. Nähere Info im Pfarramt.
SCHULECKE
Hinweise zur Schulanmeldung für das Schuljahr
2015/16
durch die örtliche Schulleitung der
Grundschule für alle Erziehungsberechtigten der Gemeinde Gochsheim
Termine: Montag, 23. März 2015 und
Dienstag, 24. März 2015
(Uhrzeit nach vorheriger Absprache)
Ort: Grundschule Gochsheim
Anmeldepflicht besteht für
a) jedes Kind, das bis zum 30.09.2015 mindestens 6 Jahre alt wird;
b) jedes im Vorjahr (2014/15) zurückgestellte
Kind (Bescheid vorlegen!);
c) jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten
zurückstellen lassen wollen;
d) jedes Kind, für das ein Gastschulantrag gestellt werden soll;
e) jedes ausländische Kind, unabhängig von
den Sprachkenntnissen.
Für Kinder, die ab dem 01. Oktober 2009 geboren sind, ist eine Anmeldung auch möglich.
Das muss der zuständigen Sprengelschule
(Gochsheim) von den Eltern mitgeteilt werden.
Die Erziehungsberechtigten haben auch das
Recht, ihr Kind an einer privaten Volksschule
anzumelden.
Die Verletzung der Anmeldepflicht kann, wenn
kein berechtigter Grund vorliegt, als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Allgemeine Voraussetzung:
Eine körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, die den erfolgreichen
Unterrichtsbesuch erwarten lässt.
Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes soll als Ausnahme nur dann
erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist,
dass das Kind mit Erfolg am Unterricht
Gochsheimer Nachrichten
15
SCHULECKE
JUGENDECKE
teilnehmen kann.
Eine Zurückstellung ist nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die
Überweisung an eine Förderschule zu
beantragen. (Art. 37 [2] BayEUG)
Anmeldung:
Die Erziehungsberechtigten erscheinen persönlich mit dem Kind am Tag der Schuleinschreibung. Eine nur schriftliche Anmeldung
ist nicht zulässig.
Vorzulegen sind:
Geburtsurkunde, Nachweis der durchgeführten Untersuchung des Gesundheitsamtes,
bei Alleinerziehenden bitte den Sorgerechtsbeschluss, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweise.
Ablauf:
Die Kinder erleben – während die Eltern die
formale Einschreibung abwickeln – eine
Schnupperstunde mit Lehrkräften. Der Elternbeirat überbrückt bei Wartezeiten mit Kaffee
und Kuchen die Pausen.
Ab sofort, während der Einschreibung und danach steht die Schulleitung zur Klärung von
Fragen zur Verfügung.
gez. Andrea Maier, Schulleiterin
Immer wieder kommt ein
neuer …
Im offenen Jugendtreff Gochsheim startete die
erste Kids- Time im März mit dem Impuls: „
Immer wieder kommt ein neuer Frühling, immer wieder kommt ein neuer März.“
Zu diesem Lied entstand mit jeder gesungenen Strophe ein Bodenbild, das richtig
Lust machte, den Frühling und mehr im Ort
zu entdecken. So machten wir uns gemeinsam, zu einem Spaziergang, auf den Weg,
um zu erfahren, was sich im Frühling alles
so in der Natur verändert, was neu ist oder
oft nicht wahrgenommen wird. Zum Beispiel
entdeckten wir Muscheln direkt in der Außenanlage um das Hallenbad.
Die Kinder stellten schnell fest, dass es bereits in vielen Gärten schön blüht, obwohl die
Temperaturen oft noch als sehr kalt empfunden werden.Wenn man das in Bezug auf ein
Miteinander sieht, sollte man sich öfter und
bewusster auf Neuentdeckungen einlassen
und freuen. Im Gegenüber entdecken, welche
Offenheit, Freundlichkeit und Fröhlichkeit da
entgegenstrahlt und man sich bei einer solchen Atmosphäre schnell zu Hause fühlen
MUSIKSCHULE
TERMINE
Anmeldung zur Musikschule
Freitag, 20.3.2015
19 Uhr Museumskeller, Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen, Hist. Förderkreis
Samstag, 21.3.2015
Altpapiersammlung, TSV 1906 e.V.
10.30 Uhr bis 12.30 Uhr Bauhof,
Problemmüllsammlung, Landratsamt
Schweinfurt
19 Uhr Vereinsheim, Jahreshauptversammlung, Heimat- u. Volkstrachtenv.
Sonntag, 22.3.2015
10.15 Uhr St. Matthias, MISERIOR
Familiengottesdienst mit Chor JoY, Kath.
Pfarreiengemeinschaft
11 Uhr Kath. Pfarrsaal Weyer, Fastenessen, Pfarrgemeinde Weyer
14 Uhr Fritz-Zeilein-Halle, Frühjahrskonzert, Musikverein
Mittwoch, 25.3.2015
13 Uhr bis 17 Uhr AWO-Heim, Gemütliches Beisammensein, AWO Gochsheim
Donnerstag, 26.3.2015
19.30 Uhr Fritz-Zeilein-Halle, Bürgerversammlung Gochsheim, Gemeinde
Montag, 20. April – Freitag, 22. Mai
2015
für Neuinteressenten im Sekretariat der
Musikschule, Schultesstraße 17, in der
Stadtverwaltung Gerolzhofen (für die Außenstelle Gerolzhofen) oder unter www.
musikschule-schweinfurt.de. Die Altschüler
der Musikschule bekommen die Unterlagen
für ihre Weitermeldung von ihrem jeweiligen
Instrumentallehrer und geben sie nur diesem
zurück.
Gerne steht das Sekretariat der Musikschule
unter den Telefonnummern (0 97 21) 51-5 99
oder 51-6 98 für Auskünfte und Informationen
zur Verfügung. Schnupperstunden können mit
den Lehrkräften während der Anmeldezeit vermittelt werden.
Tag der offenen Tür:
Samstag, 25.04.2015 von 10.00 - 13.00 Uhr
in der Musikschule Schweinfurt
Öffnungszeiten der Musikschulverwaltung:
Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr,
14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
kann. Der Ausdruck großer Freude ist vor
allem bei Kindern gut zu erkennen.
Mit den Flüchtlingskindern, die wir besuchten,
um sie in den offenen Treff einzuladen, knüpften wir so einen ersten Kontakt. Wir gingen
mit einem Faden auf denjenigen zu, dessen
Namen wir kannten oder erfragten und so vernetzten wir uns immer mehr untereinander.
Immer wieder kommt ein neuer Frühling, immer wieder kommen neue Mitbürger.
Freuen wir uns, wie auf die blühende Natur,
gemeinsam auf diese Begegnungen, unter
anderem in den offenen Kinder- und Jugendtreffs der Gemeinde zu den aushängenden
Öffnungszeiten. Euer Team der offenen Kinder- und Jugendarbeit
gez. Conny Will
Freitag, 27.3.2015
16.30 Uhr Am Plan, Osterbrunnenfest,
Kath. KiTa "Rasselbande"
18 Uhr Beginn St. Matthias, Ökum. Jugendkreuzweg, Evang. Kirchengemeinde /
Kath. Pfarrgemeinde
19 Uhr DLRG-Heim, Schafkopfturnier,
DLRG Ortsverband
19.30 Uhr AWO-Heim, Jahreshauptversammlung, Krankenunterstützungsverein
Samstag, 28.3.2015
14 Uhr Pfarrheim St. Matthias, Palmbuschbinden, Kath. Frauenbund
19 Uhr Schützenhaus, Mitgliederversammlung, Bürgerl. Schützen
Sonntag, 29.3.2015
9 Uhr Allee, Pfarrkirche St. Matthias,
Palmprozession zur Kirche, Gottesdienst,
Kath. Pfarreiengemeinschaft
19.30 Uhr Bürgersaal, Hist. Rathaus,
KuK-Kinovorführung, Freundeskreis Altes
Rathaus
Mittwoch, 1.4.2015
13 Uhr bis 17 Uhr AWO-Heim, Gemütliches Beisammensein, AWO Gochsheim
Gochsheimer Nachrichten
16
TERMINE
KINDERGARTENECKE
Freitag, 3.4.2015
14 Uhr Pfarrheim St. Matthias, Osterbrote
backen, Kath. Pfarrgemeinde
19.30 Uhr Sportheim Weyer, Generalversammlung, Sportclub 47 Weyer
Samstag, 4.4.2015
21.30 Uhr Pfarrkirche St. Matthias, Osternacht -Feier, Kath. Pfarrgemeinde
Sonntag, 5.4.2015
8 Uhr Friedhof, Ökum. Andacht, Evang.
Kirchengemeinde / Kath. Pfarrgemeinde
10.30 Uhr ReichsdorfMuseum, Ostereiersuche nach dem Gottesdienst, Hist.
Förderkreis
16 Uhr Reichsdorfmuseum, Ostereiersuche am Nachmittag, Hist. Förderkreis
sich nimmt, etwa im Müsli oder mit Kakao. Wir freuen uns nun, morgens unser
Früh¬stück mit einer Tasse Kaba abzurunden!
Derzeit laufen weitergehend die Vorbereitungen für das Osterbrunnenfest am Freitag,
27.03., um 16.30 Uhr am Gochsheimer Plan.
Für die Gestaltung des Osterbrunnens sammeln wir Buchs, Koniferen, etc. und bitten
hierfür um Ihre Unterstützung – gerne holen
wir den Grünschnitt auch bei Ihnen ab.
WIR GRATULIEREN
Der Elternbeirat sorgt für das leibliche Wohl
Es gibt Bratwurst, Getränke und
selbstgebackene Hasen
GOCHSHEIM
Der Osterhase kommt persönlich vorbei
und beschenkt jedes Kind
am 23.3.2015 zum 71. Geburtstag, Gerhard Schäfer
am 23.3.2015 zum 66. Geburtstag,
Giesela Schäfer
KINDERGARTENECKE
am 24.3.2015 zum 80. Geburtstag,
Hermine Kauppert
Kath. Kindertagesstätte St.
Matthias
am 27.3.2015 zum 73. Geburtstag,
Eduard Drechsler
Neues von der „Rasselbande“
Nach der tollen Faschingszeit setzen wir in der
Kath. Kita Rasselbande unseren Schwerpunkt
wieder vermehrt auf die gesunde Ernährung
der Kinder.
So nimmt unsere Einrichtung seit Februar am
EU-Schulobst- und –gemüseprogramm teil,
das in Bayern als Schulfruchtprogramm umgesetzt wird. Das Förderprogramm wird aus
EU- und Landesmitteln finanziert und soll die
Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindern steigern sowie die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens
unterstützen. In diesem Rahmen erhalten wir
einmal pro Woche von der Ökokiste Schwarzach frisches Obst und Gemüse. Außerdem
unterstützen alle Eltern in vorbildlicher Weise unsere Bemühungen und schicken ihrem
Kind täglich ein Stück Obst oder Gemüse
mit, das dann von uns geschnitten wird und
jederzeit direkt vom Obstteller von allen Kindern verzehrt werden kann. Einen weiteren
Grund zur Freude haben wir, denn bei einem
Gewinnspiel der Firma Immergut GmbH aus
Schlüchtern zählen wir zu den Gewinnern und
erhalten ab sofort für ein Jahr kostenlos Milch
und Kaba.
Unsere Mitarbeiterin Iris Kurfürst gestaltete im
letzten Sommer mit den Kindern gemeinsam
aus Tonpapier eine Milchflasche als Leporello-Faltbuch, das sich ziehharmonika- artig in
viele Milchflaschen entfaltete.
Auf jede Flasche durfte ein Kind malen, wo die Milch herkommt, warum es
Milch gern mag bzw. wie es die Milch zu
Osterlieder-Programm der Kinder
am 27.3.2015 zum 90. Geburtstag,
Magdalene Kestler
am 27.3.2015 zum 77. Geburtstag,
Karl Leitherer
am 1.4.2015 zum 80. Geburtstag, Erwin Rocznik
am 2.4.2015 zum 72. Geburtstag,
Dieter Hinkelmann
am 3.4.2015 zum 80. Geburtstag,
Marianne Stadtler
Weyer
am 20.3.2015 zum 77. Geburtstag,
Otmar Gündermann
am 28.3.2015 zum 87. Geburtstag,
Erna Rückert
am 31.3.2015 zum 77. Geburtstag,
Karl Licha
Liebe Vereinsmitglieder und Veranstalter, Ihre E-Mails
senden Sie bitte an [email protected]
oder [email protected].
Vielen Dank, Ihre Gemeinde
Die nächste
Ausgabe der
3-Zimmer-Wohnung
Küche, Bad, von alleinstehender
Frau mit erwachsenem Sohn ab
01. 05. 2015 in Gochsheim
gesucht.
Tel. 0 97 21 / 6 31 34
Die in Gochsheim stattfindenden Veranstaltungen
finden Sie unter der Rubrik „Termine“. Eine detaillierte Übersicht der Veranstaltungen im Schweinfurter Mainbogen finden Sie im Internet unter
www.schweinfurter-mainbogen.de
Impressum
Die Gochsheimer Nachrichten erscheinen
alle zwei Wochen und werden kostenlos an
alle erreichbaren Haushalte in Gochsheim
und Weyer verteilt. Dies ist ein Service der
Gemeinde Gochsheim für ihre Gemeindebürger.
Verleger und Redaktion: Gemeinde Gochsheim, V.i.S.d.P. Helga
Fleischer, Am Plan 4 – 6, 97469 Gochsheim
Druck und Anzeigen: Mediengruppe MainPost GmbH & Co. KG
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Matthias
Faller, Berner Straße 2, 97084 Würzburg.
Anzeigen- und Redaktionsschluss:jeweils
Freitag vor Erscheinen.
ISSN 1865-8296
Energie. Wärme. Wohlbehagen.
Erhältlich im Netzgebiet der Stadtwerke Schweinfurt GmbH
gasuf regioSW
Gochsheimer
Erdgas für Schweinfurt Stadt & Land
Nachrichten
erscheint am
2.4.2015,
Anzeigenschluss
ist am
27.3.2015.
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