Tischlermeister 4-2014 - Fachverband des Tischlerhandwerks

4
Dezember 2014
tischler meister
MECKLENBURG-VORPOMMERN
BRANDENBURG | SACHSEN-ANHALT
Mitgliedermagazin der Fachverbände Tischler
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
PLW-Bundeswettbewerb
Ausbildung
Mecklenburg-Vorpommern
Entscheidung
in Hamburg
Mitteldeutsche
Berufsbildungskonferenz
Bundeskanzlerin besuchte
Tischlerei Rätz auf Rügen
EDITORIAL
Inhalt
Editorial | Impressum
Liebe Kollegen,
Mecklenburg-Vorpommern
Bundeskanzlerin gratulierte Tischlerei Rätz
17. Jobfactory in Rostock
Berufliche Wettbewerbe 2014
Wir gratulieren
2
3
4–5
7
Brandenburg
Großes Interesse für „Die Gute Form“
Mitgliederversammlung
8–9
10–11
Sachsen-Anhalt
Herbstmitgliederversammlung 2014
Praktischer Leistungswettbewerb
Berufsbildungstagung
12–13
13
13
anschlusslos folgte dem Jahr 2013 ein konjunkturell
stabiles Jahr 2014, das beim Lesen dieser Zeilen auch
fast schon Geschichte ist. In den Betrieben ist von einer
„Winterflaute“ kaum etwas zu spüren, die Kunden
besinnen sich offenbar auf bleibende Werte und weniger
auf das schnelle Geld. Von besinnlicher Vorweihnachtszeit sind wir weit entfernt!
Das Tischler- und Schreinerhandwerk hat bundesweit hervorragende Perspektiven,
denn zahlreiche Zukunftstrends werden speziell unserem Handwerk neue Märkte
eröffnen.
Ausbildung
Erste Mitteldeutsche Berufskonferenz
PLW Bundeswettbewerb in Hamburg
14
20
Technik
Mitteldeutsche Fensterfachtagung
Kuper-Aktionstag 2014
Einbau von Türen
Fenstermontage mit optiMont®
15
15
17
18
Recht
Metalle: Umkehr Umsatzsteuerschuldnerschaft
Mindestlohn ab 01.01.2015
Verjährung Kreditbearbeitungsgebühren
Neue AGB für das Tischlerhandwerk
Spam-Ordner täglich kontrollieren
11
16
16
21
21
Betriebswirtschaft
Sozialversicherungsgrößen 2015
Zuschüsse altersgerechtes Umbauen/Einbruchschutz
Verjährung von Vergütungsansprüchen
Beschaffungsrichtlinien FSC-/PEFC-Zertifizierung
18
19
19
21
Impressum
Mitgliederzeitschrift der Landesinnungsverbände Tischler
• Mecklenburg-Vorpommern, Mönchstr. 48, 18439 Stralsund
Tel. 0 38 31/ 2 03 72 51, Fax 0 38 31/ 2 03 72 53
• Brandenburg, Otto-Erich-Str. 11–13, 14482 Potsdam
Tel. 03 31/ 71 90 91, Fax 03 31/ 71 90 92
• Sachsen-Anhalt, Mittelstr. 25, 06886 Wittenberg
Tel. 0 34 91/ 41 19 22, Fax 0 34 91 / 41 19 46
Herausgeber und V.i.S.d.P.:
FHG Fördergesellschaft der Holzgewerke mbH
Manfred Neue
Industriestr. 8, 18069 Rostock
Tel. 03 81/ 4 59 08 62, Fax 03 81/ 2 77 00
E-Mail: [email protected]
Redaktion: Maik Schmidt, Anke Maske,
Jörg Schwamberger
Erscheinungsweise: 4 x jährlich, sämtliche Mitglieder
erhalten diese Zeitschrift kostenlos
Verlag und Anzeigen:
Stein-Werbung GmbH
Albert-Schweitzer-Ring 10, 22045 Hamburg
Telefon 0 40 / 79 01 64-0, Telefax 0 40 / 79 01 64-22
[email protected], www.stein-werbung.de
Doch dazu sind neben moderner Technik, einem umfangreichen Know-how auch
hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter nötig.
Aber diese Entwicklung wird den Betrieben nicht einfach in den Schoß fallen, Zeitnehmen zum unternehmerischen Denken trotz der Hektik des Tagesgeschäfts ist notwendig, um die Trends zu erkennen, auf die sich der Betrieb einstellen soll und die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen sind dazu unabdingbar.
Doch dies alles ist nur mit entsprechend qualifiziertem und motiviertem Personal
umsetzbar.
Dabei kommt die demografische Entwicklung ins Spiel, die diesem Personalbedarf
eigentlich diametral gegenübersteht – die Anzahl der Schulabgänger geht stark zurück,
die Wirtschaft und die Verwaltung sucht junge engagierte Fachkräfte zur Bewältigung
der anstehenden Aufgaben und ist bereit und auch in der Lage, diese auch entsprechend zu bezahlen. Diesem Trend zu folgen, fällt dem Handwerk schwer.
So steht das Tischler-und Schreinerhandwerk mit seiner Nachwuchsgewinnung und
Fachkräftesicherung in Konkurrenz zur Industrie und Verwaltung, denn die Personalkosten müssen in einem Rahmen gehalten werden, der letztendlich den Verkauf
unserer Handwerksleistungen auch nachhaltig ermöglicht.
Diese Problematik wurde von unseren Landes- und Bundesgremien längst erkannt und
durch die verschiedenen Facetten der bundesweiten Imagekampagne „Tischler –
Schreiner Deutschland“ mit der Umsetzung begonnen, egal ob dabei die Markenarbeit
oder um die Kampagne „born to be Tischler/Schreiner“ im Focus
steht.
Jetzt kommt es vor allem darauf an, diese „Corparate Identity“ auf
breite Schultern zu stellen, nicht nur einzelne Innungen unserer
Landesverbände und nur wenige Betriebe dürfen Akteure mit dem
neuen Erscheinungsbild sein, der orange Würfel steht für die gesamte
organisierte Branche, sowohl mit ihrer Kreativität und Kompetenz als
auch ihren hohen Ansprüchen an Nachhaltigkeit und Ökologie.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und uns einen guten Start in ein
erfolgreiches Jahr 2015.
Jörg Schwamberger
Fachverband Tischler Sachsen-Anhalt
Druck: Onlineprinters GmbH, 91413 Neustadt
Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 01.01.2014
Titelbild: Sitzfensterbank
Ausführung: Deezbüller Holzwerkstatt GmbH & Co. KG, Niebüll
www.mv.tischler.de
1
2
AUS DEM VERBAND
M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N
10-jähriges Firmenjubiläum Tischlerei Rätz auf Rügen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel folgte der Einladung
Anlässlich des 10. Firmenjubiläums lud
Tischlermeister Mario Rätz-Präkel am
16.09.2014 zum Tag der offenen Tür ein.
Zahlreiche Geschäftspartner, Lieferanten
und interessierte Vertreter aus allen gesellschaftlichen Bereichen folgten der Einladung und überzeugten sich von den technischen Möglichkeiten, die das Team um
Tischlermeister Mario Rätz-Präkel für die
Bearbeitung verschiedener Aufträge zur
Verfügung stehen.
Zu den prominentesten Besuchern an
diesem Tag zählte die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel, die im Rahmen ihres
traditionellen Wahlkreistages dem mittelständischen Unternehmen einen Besuch abstattete. Gemeinsam mit dem
Landtagsabgeordneten Burkhard Lenz
ließ sie sich über die handwerklichen und
technischen Möglichkeiten der Tischlerei
informieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand das Herzstück der Tischlerei,
das vollautomatische Bearbeitungszen-
Tischlermeistert Mario Rätz-Prekel (weißes Hemd) und sein Team übergeben der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die
Inseln Rügen in Holz gefräst
Die Bundskanzlerin beglückwünscht Tischlermeister Rätz-Prekel. Neben ihr Burghard Lenz
(Landtagsabgeordneter) und Ralf Drescher (Landrat).
trum. Wie präzise die Maschine arbeitet,
wurde anhand eines konkreten Werkstücks gezeigt. Mario Rätz-Präkel ließ für
alle Gäste den Umriss der Insel Rügen in
ein Stück Holz fräsen. Begeistert nahm
Frau Merkel das Geschenk an sich und
dankte dem Tischlermeister für die Einblicke in das Unternehmen.
Anstelle von Blumen und Geschenken
wünschte sich Tischlermeister Mario
Rätz-Präkel eine Spende für den Förderverein der Putbusser Grundschule.
Viele Gratulanten folgten seinem
Wunsch und so kamen 1.385 Euro zusammen, die dem Förderverein als
Spende für weitere Projekte übergeben
wurden.
Auch zukünftig steht sein Team und
er als verlässlicher Partner für Lösungen in Holz bei Möbeln und Einrichtungen privaten und gewerblichen Kunden gern zur Verfügung.
Betriebsrundgang mit der Bundeskanzlerin
Festplatz und Begrüßung
M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N
17. JOBFACTORY
18. September 2014 in Rostock
Fix bei der
Sache.
AUS DEM VERBAND
derpreis
Jetzt zum Son
bei KUPER.
Die 17. JOBFACTORY konnte auch in
diesem Jahr viele Besucher zur
HanseMesse in Rostock locken.
Rund 10.000 Besucher informierten
sich an den zahlreichen Ständen für
Berufs- und Studienorientierung.
In Kooperation mit der Tischlerinnung Rostock-Bad Doberan zeigte
der Landesverband MV Flagge und
rührte die Werbetrommel, um dem
Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Die aktuelle Entwicklung
fordert uns alle, denn in MV fehlen
Auszubildende, um die ausschei-
denden Fachkräfte zu kompensieren. Daher dürfen wir keine Möglichkeit auslassen, um mit den zukünftigen Auszubildenden in Kontakt zu treten.
170 Aussteller hielten Informationen parat und lockten ein ums andere Mal mit verschiedenen Aktionen an den Ständen. Über 500 verschiedene Berufe und Studienangebote wurden vorgestellt und
stellten das Bundesland als attraktiven Arbeitgeber und Studienstandort dar.
CNC-Bearbeitungszentrum
Weeke Venture 108 M
in Fahrportal-Bauweise
Highlights
Ŷ
Fräsmotor 9 kW, F1-HSK 63 inkl. C-Achse
Ŷ
12 vertikale, 6 horizontale Bohrer
Ŷ
Nutsäge
Ŷ
6 stufenlos in X-Richtung positionierbare
Werkstückauflagen
Ŷ
Erweiterung C-Achse für FLEX5-Aggregat möglich
ANZEIGE
Verkauf Tischlerei in Wiek auf Rügen
•
•
•
•
•
•
Grundstück 1.500 qm
Maschinenraum 200 qm
technisch ausgestattet für Fensterbau IV 68 Standard sowie Möbelbau
Bankraum 150 qm
Büro 50 qm
Holzlager 50 qm
Kontakt: Tischlermeister Bodo Klatt
Großer Moorweg 4, 18556 Wiek
Telefon: 03 83 91-7 00 73
Telefax: 03 83 91-7 05 80
Mehr Herbstangebote finden
Sie unter www.KUPER.de.
Heinrich KUPER GmbH & Co. KG
Wiesenring 27, 07554 Korbußen
www.KUPER.de, [email protected]
Heinrich KUPER GmbH & Co. KG
Großbeerenstraße 194 – 196, 12277 Berlin
www.KUPER.de, [email protected]
3
4
AUS DEM VERBAND
M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N
Berufliche Wettbewerbe 2014
CITTI-Park Rostock-Schmarl
Die drei beruflichen Wettbewerbe
„Die Gute Form“, „Das Beste Gesellenstück“, und der „PLW“ (Profis
leisten was) fanden in diesem Jahr
vom 25.09.– 27.09.2014 im CITTIPark in Rostock statt.
Bei der „Guten Form“ wurde der Fokus auf die Gestaltung im Tischlerhandwerk gelegt. Hierdurch soll der
zukünftige Nachwuchs motiviert
werden, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine
zeitgemäße Formgebung bei der Erstellung seines Gesellenstückes mit
einfließen lassen.
Beim PLW wurde den besten Junggesellen noch mal alles abgefordert.
Hier konnten sie zeigen „aus welchem Holz sie geschnitzt sind“. Denn
die Information, welches Werkstück
zu fertigen ist, bekamen die Junggesellen erst am Tag des Wettbewerbs
mitgeteilt. Die Aufgabe bestand darin, innerhalb von 8 Stunden eine
Puppenwiege zu bauen.
Das für den praktische Teil der Gesellenprüfung gefertigte Gesellenstück fand seine Anerkennung bei
der Prämierung „Bestes Gesellenstück“. Die Vorauswahl erfolgte
durch das geschulte Auge des
Tischlermeisters im jeweiligen
Ausbildungsbetrieb.
Die Stücke wurden im Eingangsbereich des CITTI-Parks ausgestellt
und konnten während dieser Zeit
von den Kunden in Augenschein genommen werden. Am 27.09.2014
fand dann die Begutachtung der
Stücke durch eine hochkarätige Jury statt. Dieser gehörten der Landesinnungsmeister Mario Schmidt,
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bernhard Weiss und der
Berufsschullehrer Frank Urbach an.
DANKE
Wir danken dem CITTI-PARK
Rostock und allen Sponsoren,
die maßgeblich zur erfolgreichen Durchführung der Wettbewerbe beigetragen haben.
•
•
•
•
Hans-Hinrich Lohse GmbH
Friedrich Klatt GmbH
SIGNAL IDUNA Gruppe
Helmuth Schael Holzbauelemente GmbH
• Geniatec GmbH
• REISSER-Schraubentechnik GmbH
• CITTI-Park
Zum Sieger kürte die Fachjury
im Wettbewerb „Die Gute Form“
Paul Götze
mit seinem Couchtisch in Eiche
Ausbildungsbetrieb
Tischlerei Reinhard Westphal
Hartestraße 10
18055 Rostock
Als Sieger hat Paul Götze die Möglichkeit, am Bundesausscheid teilzunehmen.
1 Platz GF: Paul Götze, Tischlerei Reinhard Westphal
2. Platz: GF Hannes Schuhmann, Hanse Yachts AG
3. Platz GF: Peter Paul Wetzel, mobili ART Innenausbau
M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N
AUS DEM VERBAND
1. Platz BG Lucas Hellwig Tischlerei Kleine GmbH
3. Platz BG Maik Ohlrich-Persigehl
Derstappen GmbH
2. Platz BG: Peter Paul Wetzel, mobili ART Innenausbau
Der Sieg im Wettbewerb „Bestes
Gesellenstück“ ging an
Lucas Hellwig
mit seinem Medienschrank
Ausbildungsbetrieb
Tischlerei Kleine GmbH
Alte Dorfstraße 14
19243 Parum
PLW Martin Haase
Den PLW entschied für sich
Martin Haase
Fertigung einer Puppenwiege in
8 Stunden
PLW – Paul Götze
PLW – Preisübergabe
Ausbildungsbetrieb
Knabenschuh & Niendorf GbR
Hauptstraße 36
19246 Zarrentin
5
6
TISCHLERSHOP
Werbemittel mit dem Branchenlogo
Außendarstellung Ihres Betriebes – exklusiv – werbewirksam – preisgünstig
Nutzen Sie unser Angebot an ausgewählten Werbemitteln für die Außendarstellung Ihrer Betriebe.
Sie haben die Möglichkeit,
folgende Aufschriften
zu wählen:
Denn nur wir gemeinsam und vor
allem Sie vor Ort können die Marke
„Tischler“ in der Öffentlichkeit
sichtbar und bekannt machen. Je
öfter die Kunden die Marke sehen,
desto bekannter wird sie und somit
schaffen Sie die Basis, dass sich
unser Würfel zu einem Markenzeichen für das organisierte Tischlerhandwerk entwickeln kann.
• Tischler Meisterbetrieb
der Innung
Bezeichnung
1
2
3
4
5
6
7
8
Menge
• Tischler Fachbetrieb
der Innung
Kinderwarnweste
(Aufdruck Tischler MV auf dem Rücken)
• Tischler MecklenburgVorpommern
1
10
20
25
Firmenschild Acryl
400 x 250 x 6 mm
4 Stk. Edelstahl-Halter
63,00
51,00
47,00
–
VK/brutto
Autoaufkleber
245 x 245 mm
witterungsbeständig
6,60
5,30
3,30
–
VK/brutto
Werbeplane
Firmen
Scheibenaufkleber
120 x 120 mm
witterungsbeständig
eindruc
Briefaufkleber
DIN A4-Bogen á 35 Stk.
5,30
4,00
2,60
–
VK/brutto
–
11,00
9,00
–
VK/brutto
k | Logo
Fahne
Fahne
1,20 x 4,00 m
inkl. Verarbeitung
83,00
75,00
70,00
–
VK/brutto
Werbeplane
2 x 1,50 m
mit Saum und Ösen
118,00 105,00
92,00
–
VK/brutto
Pin
Kinderwarnwesten
mit Aufdruck
Paketpreis 25 Stück
Pin Tischler-MV
–
–
–
82,00
VK/brutto
2,65
–
–
–
VK/brutto
Preise in € | Stk.
Die Preise verstehen sich brutto.
Die Mehrwertsteuer kann leider
nicht ausgewiesen werden, da wir
als Verband von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind.
Versandkosten
Aufkleber
Firmenschild
Banner/Fahne
Aufkleber
á 2,50 €
á 6,50 €
á 10,00 €
Hier bestellen Sie
Ihre Bestellung nehmen wir gern
schriftlich entgegen:
E-Mail:
Fax:
[email protected]
0 38 31/ 20 37-253
AUS DEM VERBAND
M -V | B R A N D E N B U R G
WIR GRATULIEREN
Mecklenburg-Vorpommern
Geburtstage
Meisterjubiläen
Kai Höpfner
Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald
50 Jahre
03.10.2014
Frank Meysahn
Tischler-Innung Müritz-Demmin
25 Jahre
06.10.2014
Klaus Heuser
Tischler-Innung Landkreis Parchim
75 Jahre
31.10.2014
Karl-Heinz Zühlke
Tischler-Innung Landkreis Parchim
25 Jahre
20.10.2014
Ralf Baensch
Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald
60 Jahre
08.11.2014
Helmut Kastner
Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald
40 Jahre
20.12.2014
Christian Witt
Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald
40 Jahre
24.11.2014
Joachim Lonskowski
Tischler-Innung Müritz-Demmin
60 Jahre
27.11.2014
Allen Jubilaren unseren herzlichen Glückwunsch, verbunden mit den
besten Wünschen für ihre Zukunft!
Vorstand und Geschäftsführung des Landesinnungsverbandes des
Tischlerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern
HINWEIS
WIR GRATULIEREN
Brandenburg
Weihnachtspause
beim Fachverband Mecklenburg-Vorpommern
Geburtstage
Tischlermeister Uwe Netzker
Tischlerinnung Oder-Spree
50 Jahre
03.10.1964
Tischlermeister Frank Diecke
Tischlerinnung Elbe-Elster
55 Jahre
24.11.1959
Betriebsinhaber Jens Bender
Tischlerinnung Oder-Spree
50 Jahre
08.12.1964
Betriebsinhaber Thomas Schüler
Tischlerinnung Cottbus
50 Jahre
30.12.1964
Die Geschäftsstelle des Fachverbandes Mecklenburg-Vorpommern
ist in der Zeit
vom 22.12.2014 bis zum 02.01.2015 geschlossen.
Ab dem 05. Januar 2015 sind wir wieder für Sie da.
Betriebsjubiläen
Tischlerei Kammer
Tischlerinnung Uckermark
15 Jahre
01.10.1999
Tischlerei Spatzier
Tischlerinnung Brandenburg-Belzig
120 Jahre
15.10.1894
Wand-Boden-Decke Christian Staubach
Tischlerinnung Barnim
15 Jahre
01.11.1999
Tischlerei Michael Tippmann
Tischlerinnung Cottbus
5 Jahre
01.11.2009
Tischlerei Nimz GmbH
Tischlerinnung Uckermark
10 Jahre
22.12.2004
Tischlerei Dieter Waldau
Tischlerinnung Elbe-Elster
15 Jahre
27.12.1999
Meisterjubiläen
Tischlermeister Fritz Müller
Tischlerinnung Oberhavel
25 Jahre
07.10.1989
Tischlermeister Lutz Koppe
Tischlerinnung Brandenburg-Belzig
20 Jahre
29.10.1994
Tischlermeister Frank Adam
Tischlerinnung Potsdam
20 Jahre
29.10.1994
Tischlermeister Andreas Baldin
Tischlerinnung Ostprignitz-Ruppin
10 Jahre
04.12.2004
Tischlermeister Heinz Vormelcher
Tischlerinnung Oder-Spree
30 Jahre
18.12.1984
Allen Jubilaren unseren herzlichen Glückwunsch, verbunden mit den
besten Wünschen für ihre Zukunft!
Anm. Die Redaktion greift in der Jubiläumsliste auf die aktuellen Daten der Innungen zurück. Folglich
können nur die Tischlermeister aus den Innungen gewürdigt werden, deren Datenmaterial vorliegt.
7
8
AUS DEM VERBAND
BRANDENBURG
18. Landeswettbewerb „Die Gute Form“
mit großem Besucherinteresse beendet!
Ein Rückblick, der sich lohnt!
Der 18. Landeswettbewerb „Die Gute Form“ im Stern-Center Potsdam
war ein voller Erfolg. Der Einladung
zur Ausstellung folgten 8 junge
Tischlerinnen und Tischler.
Von Montag, dem 22., bis Samstag,
dem 27. September hatten alle Besucher Gelegenheit, sich die von
den Prüfungsausschüssen der Innungen ausgewählten Gesellenstücke anzuschauen.
Die Jugendlichen hätten manches
Stück am liebsten demontiert, um
alle Fertigungsdetails zu ergründen. Bietet die Ausstellung doch jedes Jahr eine sehr gute Gelegenheit sich Anregungen für das eigene zu bauende Gesellenstück zu
holen, bzw. einfach nur anhand der
hohen handwerklichen Qualität zu
sehen, wo man nach seiner 3 jährigen Ausbildung stehen sollte, um
im praktischen Teil der Gesellenprüfung ein gutes Ergebnis zu erzielen.
Die Palette der 8 Ausstellungstücke
reichte von Schreibtischen über
Stehpulte, Sitzmöbel, Koffersekretär und Couch-Tische sehr unterschiedlicher Art.
Die einhellige Jurymeinung war
nach 2 Wertungsgängen, dass die
Gesellenstücke der Ausstellung in
diesem Jahr durchweg in hoher
handwerklicher Qualität hergestellt worden sind. Die Preisträger
überzeugten hinsichtlich der Gestaltung mit klaren Formen, einer
gelungenen Materialauswahl und
hoher Funktionalität.
Die Besten wurden delegiert. Insgesamt haben 8 Teilnehmer am
Wettbewerb teilgenommen:
Innung Potsdam – 2 Teilnehmer
Innung Brandenburg – 1 Teilnehmer
Innung OPR – 1 Teilnehmer
Innung OHV – 1 Teilnehmer
Innung Oder-Spree – 2 Teilnehmer
Kammer FFO – 1 Teilnehmer
Rund 10.000 Besucher staunten,
fotografierten und fragten. Die Resonanz war überwältigend. Am Besucherwettbewerb „wählen und
gewinnen“ wurde zahlreich teilgenommen.
Das Ergebnis der praktischen Arbeiten im Rahmen der Ausstellung
„Die Gute Form 2014“ steht. Von
den Azubis des 2. und 3. Lehrjah-
Platz 1: Daniel Obst, mit seinem Sideboard
Vorstandsmitglied Ralf Münder und Landtagspräsident Gunter Fritsch eröffneten die Ausstellung.
res wurden zwei Kindertische gefertigt. Die passen gut zu den Stühlen aus dem letzten Jahr. Ein Geschenk an das SOS Kinderdorf in
Brandenburg
Platz 2:
Geselle: Alexander Herr mit seinem Koffersekretär
Ausbildungsbetrieb: Tischlerei Ingo
Kuron, Innung: Potsdam
Jurybewertung: Platz 2, Besucherbewertung: Platz 2
Sieger des Landeswettbewerbes 2014:
Daniel Obst mit seinem Sideboard
Ausbildungsbetrieb: Holzwerkstatt
Potsdam GmbH, Innung: Potsdam
Jurybewertung: Platz 1, Besucherbewertung: Platz 1
Platz 3:
Peter Dück mit seiner Anrichte mit
einschiebbaren Stühlen
Ausbildungsbetrieb: Die Manufaktur, Innung: Brandenburg
Jurybewertung: Platz 3, Besucherbewertung: Platz 3
Platz 2: Alexander Herr mit seinem Koffersekre
etär
AUS DEM VERBAND
BRANDENBURG
Azubis aus dem 3. Lehrjahr holen sich Tipps.
Platz 3: Peter Dück mit seiner Anrichte mit einschiebbaren Stühlen
Sieger Daniel Obst mit LIM Adam
9
AUS DEM VERBAND
BRANDENBURG
Mitgliederversammlung 2014
in Wittenberge in der „Alten Ölmühle“
Landesinnungsmeister Frank Adam
lud in diesem Jahr alle Innungsbetriebe nach Wittenberge. Austragungsort
der Mitgliederversammlung 2014 war
das denkmalgeschützte Areal der „Alten Ölmühle“ in Wittenberge, das anspruchsvolle Erlebnisgastronomie und
Hotellerie mit dem Charme der ehemaligen Ölfabrik verbindet.
In seiner Eröffnungsrede blickte Landesinnungsmeister Frank Adam auf
die vergangenen 12 Monate zurück.
Der Fachverband Tischler Brandenburg ist auf gutem Kurs, heißt es in
der Begrüßung an die Innungsbetriebe und Gäste.
Teil haben lassen an EU-Verhandlungen, Gesetzesentwürfen, neuen DINNormen, Bauaufsichtlichen Anforderungen und nicht zuletzt an gesellschaftlichen Aktivitäten. Für Sie unterwegs
haben
wir
an
Vorstandssitzungen, Projektsitzungen, Innungsveranstaltungen, Tagungen, Gesprächen mit politischen Vertretern und Ministerien und vieles
mehr teilgenommen. Der Kalender
war gut gefüllt. Die Präsenz vor Ort
uns sehr wichtig.
Die Gespräche mit politischen Vertretern, Zulieferern, Herstellern und
Kammervertretern zeigten, dass großes Interesse an einer zukünftigen
Dank von LIM Adam an Sven Käthe, Steuerberaterkanzlei Scherbarth und Partner
Der Kurs heißt Interessenvertretung
und aktive Unterstützung für unser
Handwerk. Dass wir den richtigen
Kurs haben, zeigen die vielen Aktivitäten, die für unsere Mitgliedsbetriebe unternommen wurden. Ob auf Innungsebene, Landes- oder Bundesebene. Sie haben mehr oder weniger
gespürt, wo und wie wir uns für das
Tischlerhandwerk eingesetzt haben,
so Adam.
Immer auf den Neuesten Stand war
ein oberstes Ziel für alle Innungsbetriebe. Durch aktuelle Newsletter,
den Tischlermeister und das Verbandsorgan „genau“ haben wir alle
konstruktiven Zusammenarbeit besteht. Ein kleiner Rückblick zeigt die
große Anzahl von Themen und Problematiken, die wir als Verbandsorganisation für unsere Mitglieder zu
bewerkstelligen haben.
WARUM ICH DA
KUNDE BIN?
gb Meesenburg OHG
Fachhandel für Baubeschläge,
Eisenwaren, Werkzeuge,
Maschinen und Industriebedarf
www.gb-meesenburg.de
Fachkompetenz
mit Erfahrung und Tradition
vor Ort. Sortiment
Preis & Leistung
Umfangreiches
bei dem
stimmen.
... UND WEIL
ICH DA EINFACH
ALLES BEKOMME!
Qualität und Kundendienst
mit Garantie. Quelle: © Peter Atkins / Fotolia.com
10
• EU-Deregulierungsbemühungen,
d.h. kämpfen um die Meisterpflicht
• Abfallkreislaufwirtschaftsgesetz
• Haftung des GU für seine Sub-Unternehmer
• Steuerbonus
• Berufsqualifizierung für Berufskraftfahrer
• Zahlungsverzugsrichtlinie
• Arbeitsstättenrichtlinie
• Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer
• Energieeinsparverordnung
• Künstlersozialabgabe
• Tarifautonomiegesetz
• Veränderungen der Gesetze zur
Steuerschuldnerschaft
• Ergänzungen und Neuerungen
verschiedener DIN-Normen
Dies und viele weitere kleinere Problematiken standen auf unserer
Agenda. Sie wurden über alles zeitnah informiert. Die positive Resonanz
unserer Mitglieder, die an uns herangetragen wird, zeigt uns, dass der
Kurs richtig ist. Wir müssen aber
noch Fahrt aufnehmen!
Das bedeutet „Stärkung“ durch
Mitgliedschaft.
Wir konnten in diesem Jahr wieder
eine Innung bei uns begrüßen.
Nunmehr sind wir 13 Innungen mit
derzeit 291 Mitgliedern. Genau
heute wird bei der Tischlerinnung
Zossen über die Mitgliedschaft im
Landesverband beschlossen. Ein
gutes Signal.
Zum Jahresende können wir vielleicht das 300. Innungsmitglied begrüßen! Der Rückblick in Vorbereitung auf diese Versammlung zeigte
mir, wie aktiv das Branden➜
AUS DEM VERBAND
BRANDENBURG
➜
burger Tischlerhandwerk war
und ist. Wir werden wieder positiv
gehört und gefragt. Das wäre nicht zu
schaffen, wenn wir uns nichtehrenamtlich so engagieren würden.
Lieferung von Metallen:
Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft
Landesinnungsmeister Adam bedankte sich am Schluss ausdrücklich
für das Engagement jeden Obermeisters, Vorstandsmitgliedes und
bei jedem engagierten Innungsmitglied. Es ist wieder ein „Wir-Gefühl“
da. Und das ist ein besonderer und
wichtiger Baustein für die Zukunft.
Der deutsche Gesetzgeber hat eine
Neuregelung bei der Umsatzbesteuerung von Metall-Lieferungen eingeführt: Nicht mehr der Lieferer schuldet die Umsatzsteuer, sondern der unternehmerische Abnehmer. Das gilt
für alle Lieferungen, die ab dem 1. Oktober 2014 ausgeführt werden. Durch
dieses Verfahren soll Umsatzsteuerbetrug im Handel mit Metallen verhindert werden. Die Finanzverwaltung
gewährt jedoch eine Übergangsfrist
bis zum 31. Dezember 2014 für die
Anwendung der Neuregelung, damit
die Unternehmen Zeit haben, sich anzupassen. Voraussetzung ist dabei die
zutreffende Versteuerung durch den
Lieferer.
Der Vormittag wurde mit anspruchsvollen Referaten gespickt. Ralf Bickert
vom Technologiezentrum in Dortmund informierte über den aktuellen
Stand zum Netzwerk zur sicherheitsund arbeitsmedizinischen Betreuung
im Tischlerhandwerk. Trotz des
SAMD-Ausstiegs durch die Berufsgenossenschaft werden die Betriebe
nicht alleine gelassen! Das SIAM-Projekt biete eine alltagstaugliche Lösung
zur praxisnahen Umsetzung von Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz.
Allen Mitgliedsbetrieben wird ein Onlinetool mit Web-gestützter Dokumentation, automatischen Erinnerungen und Hinweisen auf Handlungsbedarf mit Lösungsansätzen geboten.
Der Startschuss erfolgt 2015. Die Unternehmen werden alle zeitnah zur
Infoveranstaltung eingeladen.
Einen weiteren wichtigen Hinweis gab Sven Käthe aus der Steuerberaterkanzlei Scherbarth und Partner zu den Steuerveränderungen
2014/2015. Das Kroatiengesetz und
der neu eingeführte Mindestlohn zeigen doch so manche Tücken.
Am Nachmittag beschlossen die Delegierten den Haushalt 2015. Ein
Fundament für die zukünftige Arbeit
des Verbandes, der den richtigen
Kurs eingeschlagen hat.
HINWEIS
Weihnachtspause
beim Fachverband
Brandenburg
Die Geschäftsstelle des Fachverbandes Brandenburg
ist in der Zeit
vom 23.12.2014 bis zum
02.01.2015 geschlossen.
Ab dem 05. Januar 2015 sind
wir wieder für Sie da.
■
Welche Metalle sind betroffen?
Die Regelung gilt für alle in der Anlage 4 zum Umsatzsteuergesetz
(UStG) aufgeführten Metalle. Die
Produkte sind dort mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern abgebildet.
Um herauszufinden, ob das gelieferte Produkt unter die Neuregelung
fällt, ist in einem 1. Schritt eine zolltarifliche Einstufung vorzunehmen.
Hierzu können die Erläuterungen im
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik auf der InternetSeite des Statistischen Bundesamtes genutzt werden. In Zweifelsfällen kann eine unverbindliche Zolltarifauskunft beim zuständigen
Hauptzollamt beantragt werden. In
einem 2. Schritt muss geprüft werden, ob das Produkt mit dieser Zolltarifnummer in der Anlage 4 zum
UStG verzeichnet ist.
Welche Lieferungen
sind betroffen?
Die Neuregelung gilt für
• reine Lieferungen von Gegenständen (ohne Einbau/Montage),
• Lieferungen innerhalb Deutschlands,
• an unternehmerische Abnehmer.
Die Neuregelung gilt nicht für
• sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Metallen (Transport,
Umarbeitungen),
• die Lieferung von Metall-Abfällen
und Metall-Schrott,
• Metalle, die Teil einer Werklieferung z.B. an einem Bauwerk sind
(Lieferung mit Einbau/Montage).
zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen.
Was ändert sich bei der
Abrechnung?
Der Lieferer muss dem Abnehmer
eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
(sog. Netto-Rechnung) ausstellen.
In die Rechnung muss er den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers“ aufnehmen.
Der Abnehmer zahlt an den Lieferer nur den Netto-Betrag. Er muss
die Umsatzsteuer für die empfangene Lieferung selbst errechnen, in
seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden und kann sich
gleichzeitig den entsprechenden
Betrag an Vorsteuer abziehen.
Hinweis und Informationen
Wir empfehlen, die Auswirkungen
der Neuregelung auf das eigene
Unternehmen möglichst umgehend mit dem Steuerberater zu
besprechen.
W W W.HANDWERK.DE
Wer an
364 Tagen
anpackt, darf
einen Abend
lang auspacken.
Wir wünschen allen Tischlermeistern, ihren Familien
und ihren Mitarbeitern und Förderern
unseres Handwerks frohe Weihnachten
und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015!
WULF KAPPES
TISCHLEREIBEDARF OHG
Alle
Kataloge
auch im
Internet!
Holzleisten
® mehr als 1.100 Sorten am Lager!
® täglicher Versand!
®
®
®
®
®
Holzringe
Leimholz (ca. 30 Holzarten) ® Bambus
Treppenbauelemente ® Biegeholz
Handläufe
® Möbelauflagen
Zweihorn • Clou • Biofa • Osmo • Sikkens
Winsbergring 5 • 22525 Hamburg
(nur 1 Minute von der BAB 7-Abfahrt Volkspark entfernt)
Tel. (040) 853 34 3-0 • Fax (040) 853 34 3-15
E-Mail: [email protected]
Hierfür gilt aber ggf. die Regelung
www.kappes-hambur g.de
11
12
AUS DEM VERBAND
S A C H S E N - A N H A LT
Protokoll zur Herbstmitgliederversammlung 2014
Innungen trafen sich in Wörlitz
Am 25.10.2014 trafen sich 14 Vertreter der Mitgliedsinnungen unseres Verbandes in Wörlitz zu unserer
seit dem 05.04.2014 gemeinsam
terminierten Mitgliederversammlung.
In seiner Begrüßung verwies GF
Jörg Schwamberger (LIM Reinicke
kam krankheitsbedingt später) auf
die Arbeitsschwerpunkte des Verbandes seit der Frühjahrstagung
2014. Als Gäste begrüßte Schwamberger von der TSD-Produkt & Service GmbH Marion Löscher sowie
Herrn R. Ehme, die später zur neuen Branchenberufsbekleidung informierten sowie Susann Mannel
vom Kompetenzzentrum Gestalter
im Handwerk aus Halle.
Des Weiteren informierte Schwamberger über durchgeführte Neuwahlen in den Innungen:
Saale-Unstrut : OM Hartmut Blödtner kandidierte aus Altersgründen
nicht wieder. Als neuer Obermeister wurde Jens Schleier aus Querfurt gewählt. Er wurde in der Runde herzlich willkommen geheißen
und stellte sich kurz vor.
Altmarkkreis Salzwedel: OM Helmut Erxleben kandidierte ebenfalls
altersbedingt nicht wieder, der
neue
Obermeister
ist
ab
01.01.2015 Andreas Schwesig aus
Salzwedel.
Gemäß der Tagesordnung berichteten die Obermeister über die Arbeit und die Situation in den Innungen. Übereinstimmend wurde über
HINWEIS
Weihnachtspause
beim Fachverband
Sachsen-Anhalt
Die Geschäftsstelle des Fachverbandes Sachsen-Anhalt
ist in der Zeit
vom 24.12.2014 bis zum
02.01.2015 geschlossen.
Ab dem 05. Januar 2015 sind
wir wieder für Sie da.
eine gute, teilweise sehr gute Auftragssituation berichtet, jedoch
bleibt die Ertragslage deutlich hinter dem Umsatz zurück.
geltgruppen vorgeschlagen. Diesen
Vorschlag werden unsere Vertreter
dem entsprechenden Gremium unterbreiten.
Daraufhin berichtete Schwamberger über den neuen Internetauftritt
unseres Verbandes und führte diesen auch vor (www.tischler-sachsen-anhalt.de). Dabei verwies er
auf die Zuteilung der Zugangsdaten
für den internen Bereich durch den
Verband und bat auch darum, notwendige Korrekturen der Betriebsdaten mit der Geschäftsstelle vorzunehmen.
Daran schloss sich der nächste
TOP an – Technik: Mitteldeutsche
Fensterfachtagung am 12.09.14 in
Dahlwitz-Hoppegarten. Der GF berichtete von einer interessanten
und informativen Veranstaltung
mit hochkarätigen Referenten. Lediglich 5 CE-Plus Systemnehmer
von 21 Betrieben haben die Möglichkeit genutzt, ihre Kenntnisse zu
den Themen Thermoholz und EnEV
2012, Rechte und Pflichten der
Fensterhersteller und -monteure
nach dem Einbau der Bauelemente vor der Zwischen- oder Endabnahme, aktuelle Änderungen der
EU-Bauproduktenverordnung und
deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Fensterhersteller,
aktuelle Entwicklungen im Bereich
der Oberflächenbehandlung (Fa.
Remmers) und bei der Verleimung
von Bauelementen (Fa. Rhenocoll),
Fahrpersonalverordnung sowie
Einbruchsprävention zu erweitern.
Zu Thema Tarife: Schwamberger
berichtete über die Tagung der Tarifgemeinschaft NBL am 08.09.14
in Potsdam, bei der das gemeinsame Vorgehen nach der fristgemäßen Kündigung des Entgelt-Tarifvertrages durch die IG Metall abgesprochen wurde. Weiterhin über
die Sitzung des Bundesausschusses Tarif- und Sozialpolitik am
16.09.14 in Berlin mit den Schwerpunkten: Gesetz zur Stärkung der
Tarifautonomie (Mindestlohn, versuchter Angriff auf unsere branchenspezifische Tarifautonomie),
Einbeziehung der Tischler- und
Schreinerbetriebe in die „Winterbauumlage“. Zum letzten Punkt
wurde der Schriftverkehr mit der
BA für Arbeit übergeben und erläutert. Sollten trotzdem Versuche der
Arbeitsagenturen auftreten, Mitgliedsbetriebe in die Winterbauumlage einzubeziehen, bitte sofort
dem Fachverband melden!
Brandaktuell berichtete Schwambergr, auch in Vertretung unseres
Vors. des Tarifausschusses OM F.
Bögelsack, von der 1. Tarifverhandlung am Vortag in Berlin, die Forderungen der IG Metall bezüglich
der Entgelte beinhalteten eine Erhöhung von 5,4%. Diese Forderung
wurde mit den wirtschaftlichen
Eckdaten des Handwerks, auch des
Tischlerhandwerks bundesweit begründet. Diese Forderungen wurden arbeitgeberseitig strikt abgelehnt, da der Bundesdurchschnitt
keineswegs die Ergebnisse unserer Mitgliedsbetriebe widerspiegelt. In unserer Diskussion wurde
als Verhandlungsmöglichkeit ein
moderater Fixbeitrag auf alle Ent-
Im nächsten Tagesordnungspunkt
Berufsausbildung informierte der
GF über die vollkommen unakzeptable Teilnahme am Praktischen
Leistungswettbewerb der Handwerksjugend und Sachsen-Anhalt
Pokal. Ein Teilnehmer erschien und
legte nur befriedigende Leistungen
zur Beurteilung vor!
Weiterhin wies der GF auf die anstehende Berufsbildungskonferenz
am 08.11.14 in Leipzig hin, die die
Fragen der Gestaltung als wichtiges Kriterium innerhalb der Berufsausbildung zum Thema hat.
Außerdem werden die Möglichkeiten einheitlicher Prüfungsfragen
innerhalb der NBL und Berlin unter
dem Aspekt der demografischen
Entwicklung u.a. ein Thema der
Diskussion sein.
Als nächstes stellte Susann Mannel das aktuelle Seminarprogramm des Kompetenzzentrums
Gestalter im Handwerk der Handwerkskammer Halle vor, erläuterte dieses als auch die bisher durchgeführten Kurse und übergab entsprechendes Material.
Weiterhin informierte Marion Löscher über das Angebot der Produkt & Service GmbH, besonders
bezüglich der neuen Berufsbekleidung, ergänzend stellte der lokale
Dienstleister hierfür, Herr Ehme,
diese umfangreiche und praxiserarbeitete Palette an Berufsbekleidung vor und lud zur Bemusterung
im Anschluss an die Veranstaltung,
die von den Teilnehmern auch intensiv wahrgenommen wurde.
Anschließend stellte der Schwamberger die neuen Modalitäten zur
Fortführung der „Alternativen Betreuung – Unternehmermodell“ vor,
besonders die Weiterbildungsseminare im Rahmen der alternativen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Die Vorschriften des Datenschutzes und daraus resultierend der fehlende Druck auf bisher
nicht geschulte Betriebe sind die
Ursache für die in letzter Zeit gemachten Absagen der Basisseminare. Allerdings fanden die Weiterbildungsveranstaltungen der bereits vor Jahren am Grundseminar
teilgenommenen Betriebe auch
nur ungenügenden Zuspruch, so
dass die beiden Herbst-Termine
auch abgesagt werden mussten.
Einzig die Weiterbildung in Stendal
wurde durchgeführt.
Einige Obermeister signalisierten
Interesse an den Weiterbildungen
im zeitigen Frühjahr, der GF wird
die Möglichkeiten mit der BGHM
feststellen. In der Diskussion berichteten die Teilnehmer über ihre
Erfahrungen, besonders bei der
Umsetzung der Prävention zum Arbeitsschutz, aber auch die Situationen auf den Baustellen. Der GF informierte in diesem Zusammenhang über das SIAM-Projekt in NRW
und Brandenburg, das Mitgliedsbetrieben zum Thema elektronisch
entsprechende Bausteine zum Gesundheitsschutz/Arbeitssicherheit
sowie zur Gefährdungsbeurteilung
zur Verfügung stellen wird, jedoch
am angesprochenen Defizit an Arbeitmedizinern nichts ändern wird.
Im Zuge der Terminvereinbarungen wurde auch der unserer
Frühjahrsmitgliederversammlung festgelegt:
Samstag, 18.04.2015
AUS DEM VERBAND
S A C H S E N - A N H A LT
Berufsbildungstagung
08.11.2014 in Leipzig (Messe)
Zum nächsten TOP Finanzen erläuterte der GF die übergebenen
Unterlagen (Abrechnung per
30.09.2014, Stand Beitragseingang, Sonderbeiträge, Rückstände
gegenüber dem Bundesverband,
Haushaltsplanentwurf
2015).
Nach einer Diskussion wurde der
Haushaltsplanentwurf 2015 einstimmig bestätigt, er sieht keinen
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
vor, obwohl gegenüber dem Bundesverband eine Dynamisierung
in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tariflöhne in dessen Gremien vor 2 Jahren beschlossen
wurde. Daher wurde einstimmig
festgelegt, dass die Obermeister
in ihren Innungen bis zur o.g.
Frühjahrstagung eine Meinungsbildung abfragen, die einen entsprechenden Beschluss (3-5%)
zur Dynamisierung im Herbst
2015 für die Beitragsgestaltung
2016 möglich macht!
.
Zum Thema Sonstiges informierte
der GF zum Thema „Verbraucherrechtsrichtlinie“ – dabei übergab er
das Material der Handwerkskammer Halle (Rechtsabteilung) und
erläuterte kurz die möglichen Fallstricke für Handwerker.
Abschließend bedankte sich LIM
Reinicke für das Erscheinen, die
aktive Mitarbeit und lud zum gemeinsamen Mittagessen ein.
BERUFSWETTBEWERB
Kammer- und Landesausscheid im
Praktischen Leistungswettbewerb der
Handwerksjugend 2014
BTZ der HWK Magdeburg am 27.09.2014
Am Samstag, den 27.09.2014 erschien einer der zwei angemeldeten
Innungsbesten unseres Handwerks aus dem Abschlussjahrgang 2014 zur
Ermittlung der Kammer- und Landessieger (eine Entschuldigung lag vor):
• Enrico Kroll, Tangermünde
Ausbildungsbetrieb HolzTec Innenausbau, Tangermünde
Als Bewertungskommission fungierten OM Hartmut Blödtner, Liederstädt sowie TM Bätje, BTZ der HWK MD. Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Lademann von der HWK Magdeburg und Jörg
Schwamberger, GF des Landesinnungsverbandes, wurde der Teilnehmer
durch Herrn Bätje an den Maschinen eingewiesen. Die Arbeitsprobe
bestand in der Anfertigung eines Kinderhockers in Kiefer, die Zeitvorgabe betrug 7 Stunden. Bewertet wurde die Planung des Arbeitsablaufs,
Maßgenauigkeit und Ausführung nach der Zeichnung, Passen der
Verbindungen, Sauberkeit der Verarbeitung und Zeitdauer.
Im Rahmen des Zeitlimits, konnte die Bewertungskommission nur eine
mit „befriedigend“ bewertete Arbeitsprobe in Empfang nehmen. Damit
erhielt Herr Kroll zwar den „Sachsen-Anhalt Pokal“ und die damit
verbundene Sachprämie, allerdings wurde er auf Grund der Bewertung
nicht als Kammer- und Landessieger prämiert bzw. weiter delegiert.
Wiederholt traten Zulieferer unseres Handwerks als Sponsoren auf,
wofür wir uns herzlich bedanken:
• Adolf Würth GmbH & Co KG, NL Magdeburg
• Hopert & Klinzmann GmbH, Haldensleben
• ZEG Holz e.G. , NL Brandenburg
Am Samstag, den 08.November
2014, konnte der Vorsitzende des
Berufsbildungsausschusses unseres Verbandes, Obermeister Hartmut Blödtner, 12 Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse des Landes zu unserer Berufsbildungstagung herzlich begrüßen.
Anschließend erteilte er das Wort
dem Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes, Jörg Schwamberger. Dieser begann mit der Auswertung des Ausbildungsjahres
2013/2014 und der Erarbeitung
zentraler Prüfungsfragen.
Die Qualität und das Niveau der
Fragenkomplexe wurden zu beiden
Prüfungen positiv bewertet, bei den
Fragen beschrieben die Teilnehmer
den ungewohnten Wechsel von anzufertigenden Zeichnungen zu den
einzelnen Themen hin zu Skizzen.
Besonders wurde die integrierte
Prüfung (theoretische Prüfung und
Arbeitsprobe 1) als positiv dargestellt.
In der Abstimmung wurde der LIV
wieder mit der Erarbeitung der Gesellen- und Zwischenprüfungsfragen beauftragt. In der anschließenden Terminfindung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
• Kenntnisprüfung – Zwischenprüfung am 17.04.2015 (Kleinmöbel)
• Kenntnisprüfung – Gesellenprüfung am 26.06.2015 zum Thema
Möbelstück+ Haustür, Prüfungsbereiche ergänzend (die Bestellung der Fragesätze kann bis Ende Januar 2015 korrigiert bzw.
vorgenommen werden, bitte
neue Zahlen melden, keine Differenzen!)
Der anschließende Erfahrungsaustausch zeigte die unterschiedlichen
Niveaus bei den Prüflingen auf, die
deutlicher nicht sein konnten, häufig wurde auch ungenügende Motivation der Auszubildenden beklagt.
Zum Thema Praktischer Leistungswettbewerb informierte Herr
Blödtner und GF Schwamberger
über die Durchführung am
27.09.2014 in Magdeburg. Von den
ursprünglich eingeladenen drei
Teilnehmern entschuldigte sich eine Teilnehmerin, letztlich erschien
auch von den verbliebenen beiden
nur einer zum Wettbewerb: Enrico
Kroll erhielt den Sachsen-AnhaltPokal, wurde jedoch wegen des Ergebnisses weder Kammer- noch
Landessieger, daher auch nicht zur
Teilnahme am Bundesausscheid
delegiert. Das war in der mehr als
zwanzigjährigen Geschichte unseres Landeswettbewerbs noch nie
dagewesen!
In Zusammenhang mit der folgenden „Mitteldeutschen Berufsbildungskonferenz“ informierte der
GF über die am 08. Sept. 2014
stattgefundene Arbeitstagung zum
Thema gemeinsame Prüfungsfragen in den NBL und Berlin, die ja
angesichts der rapide gesunkenen
Prüflingszahlen besonders Sinn
machen würden. Dabei wurden folgende Möglichkeiten herausgearbeitet:
• Jeder Verband erarbeitet weiterhin seine Prüfungsaufgaben.
• Jeder Verband stellt seinen Prüfungsaufgaben der letzten Jahre
in einen Pool, die jeweilige Kommission entnimmt diesem dann
die entsprechenden Aufgaben
und unterzieht sie einer Sichtung/Korrektur.
• Jeder teilnehmende Verband delegiert Vertreter(innen) in eine
gemeinsame Aufgabenerstellungskommission.
• Alle Verbände kaufen die Fragen
von den Handwerkskammern in
Sachsen.
Die Teilnehmer votierten für eine
Festlegung nach der Mitteldeutschen Berufsbildungstagung. Danach verständigten wir uns für eine zunächst eigene Erarbeitung, da
weiterhin mehr offene Fragen als
gemeinsame Antworten erkannt
wurden. Unser Berufsbildungsausschuss wird daher die Fragen weiterhin selbst erarbeiten.
Damit beendete GF Schwamberger
die Veranstaltung, dankte für die
lebhafte Mitarbeit und wünschte
allen eine gute Heimfahrt und ein
erfolgreiches Ausbildungsjahr
2014/2015.
13
14
AUSBILDUNG
Erste Mitteldeutsche
Berufsbildungskonferenz Tischlerhandwerk
Die erste Berufsbildungskonferenz
in Mitteldeutschland wurde als Gemeinschaftsprojekt der Neuen Bundesländer und Berlin ins Leben gerufen und soll künftig in einem
Rhythmus von zwei Jahren stattfinden. In diesem Jahr trafen sich am
08. November 2014 Verbände,
Handwerkskammern, Berufsschulen und interessierte Mitgliedsbetriebe im Rahmen der Messe „denkmal“ in Leipzig, um über aktuelle
Themen der Berufs- und Berufsausbildung im Tischlerhandwerk zu
diskutieren.
Der diesjährigen Ausrichter und
Organisatoren der Konferenz, der
Landesinnungsverband Tischler
Sachsen, konzentrierten mehrere
Veranstaltungen auf einen Tag. Am
frühen Morgen trafen sich bereits
die Aufgabenerstellungsausschüsse Sachsen-Anhalt und Sachsen
parallel in Leipzig und arbeiteten
an den Gesellenprüfungsaufgaben
für das Jahr 2015. Die anschließende Berufsbildungskonferenz
konnten die 40 Teilnehmer mit einem Besuch der Ausstellung „Die
Gute Form“ des sächsischen Landesverbandes abschließen und der
Siegerehrung, während derer sogar noch ein kleines kulturelles
Programm geboten wurde, beiwohnen.
Für Sachsen als gastgebendes
Bundesland begrüßte Landesinnungsmeister Karlheinz Kramer
die Teilnehmer herzlich. Die Gemeinschaft der Neuen Bundesländer und Berlin steht im Fokus der
Konferenz. In vielerlei Hinsicht sei
zum Beispiel der Rückgang der
Ausbildungszahlen ein gemeinsames Problem, welches in Zusammenarbeit besser bewältigt werden kann.
In charmanter Art führte Anke
Maske, Geschäftsführerin des
Fachverbandes Tischler Brandenburg, durch die Tagung und begleitete diese fachlich sehr kompetent
und dennoch mit Witz und
Schwung. In zahlreichen und nicht
selten kontroversen Diskussionen
unter den Tagungsteilnehmern
wurden verschiedene Positionen
verdeutlicht und Argumente ausgetauscht. Durch die elegante Moderation von Anke Maske entwickelte sich die Berufsbildungskonferenz zu einem gewinnbringenden
Symposium.
In ihrem Initialvortrag „Bedeutung
des Designs im Holzhandwerk“ referierte Frau Prof. Marion Godau
tisch hergestellt. Das letzte dieser
ist das jeweilige Gesellenstück. Es
lässt sich leicht erahnen, dass die
daraus hervorgehenden, z.T. sehr
beeindruckenden Arbeiten gestalterisch und oftmals auch fertigungstechnisch sehr weit fortgeschritten sind und manchmal
schon fast an die Anforderungen
eines kleinen Meisterstückes he-
Die Teilnehmer der ersten Mitteldeutschen Berufsbildungskonferenz verfolgen
viele spannende Vorträge und beteiligen sich aktiv an offene Diskussionen.
von der Fachhochschule Potsdam
in sehr unterhaltsamer und kurzweiliger Weise über Historie und
Wesen der Gestaltung und Gestaltungsfreiheit. In sehr anschaulichen Schritten verdeutlichte sie
den Zusammenhang zwischen einem guten Design und der Gebrauchsfähigkeit von Produkten.
Mit einem verblüffenden Aha-Effekt schloss sich der Kreis bei der
Gestaltung von Möbeln.
Herr Sirko Apelt, Tischlermeister
und Ausbilder bei der Handwerkskammer Dresden, berichtete über
den Kurs „Kreative Möbelgestaltung“. Ursprünglich von den Deutschen Werkstätten Hellerau ins Leben gerufen, wurde der Lehrgang
für Tischlerlehrlinge von der Kammer übernommen und weiterentwickelt. Hier werden Lehrlinge hinsichtlich der Gestaltung und Komposition von neuen (Möbel-) Produkten
sensibilisiert
und
entwickeln ein gutes Gefühl für
Formen- und Proportionensprache.
Während des mehrwöchigen Kurses, für welche Betriebe ihre Azubis delegieren (und entbehren)
müssen, werden drei Möbelstücke
entworfen, entwickelt und prak-
ranreichen. Die Ausbildung in Sachen Gestaltung, Form und Proportionen sollte für Tischlerlehrlinge
auf einer breiteren Basis angeboten werden können.
Weitere Referenten berichteten
über verschiedene sachliche Themen. Der Geschäftsführer des
Fachverbandes Tischler Sachsen,
Jan Eckoldt, stellte die Ausbildungsergebnisse bzw. Prüfungsergebnisse der Neuen Bundesländer
und Berlin anschaulich dar. Daraus
ließ sich der Rückgang der Ausbildungszahlen in den letzten Jahren
deutlich erkennen – wohingegen
sich die Notendurchschnitte tendenziell etwas verbesserten.
Über die Bestrebungen der Neuen
Bundesländer und Berlin zur Zusammenführung der Gesellenprüfungen berichtete Jörg Schwamberger, Geschäftsführer des Fachverbands Tischler Sachsen-Anhalt.
Angesichts der in den letzten Jahren drastisch gefallenen Lehrlingszahlen sei dies eine Möglichkeit,
Kosten zu sparen und wertvolle
Ressourcen zu teilen. Außerdem
stelle eine Vereinheitlichung der
Prüfungsaufgaben eine gewisse
Vergleichbarkeit der Prüfungsergebnisse länderübergreifend her.
Man möchte versuchen, bereits im
Jahr 2016 eine gemeinsame Gesellenprüfung durchzuführen. Verschiedene Faktoren und Unwegsamkeiten werden in den nächsten
Monaten seitens der Verbände in
Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern betrachtet und bearbeitet.
Reinhard Staroste, Vorsitzender
des Berufsbildungsausschusses
im sächsischen Verband, referierte
über Möglichkeiten zur Verbesserung der Ausbildungsqualität. In
diesem Zusammenhang offerierte
er die Ausbildungshilfen des Bundesverbandes, welche im nächsten
Jahr zur Verfügung stehen sollen.
Diese sind als eine Art „Werkzeugkoffer“ für Betriebe und deren Ausbilder zu sehen, welche allerdings
auch zukünftig eine intensive Beschäftigung mit dem Azubi nicht
ersetzen werden. Allzu oft werden
Lehrlinge von den Betrieben als billige Arbeitskraft betrachtet und
eingesetzt – dies bedingt folglich
eine mindere Ausbildungsqualität.
Über seine Erfahrungen in Organisation und Durchführung von Gesellenprüfungen unter juristischen
Gesichtspunkten berichtete Rainer
Marschall, Geschäftsführer der
Kreishandwerkerschaft Eisenach.
Einen wichtigen und nicht selten
vernachlässigten Faktor bilden dabei die Ausbildungsmappen. Weiterhin beleuchtete er in seinen aufschlussreichen Ausführungen die
Handhabung verschiedener Fristen
bei der Planung von Prüfungen, um
zum Beispiel die Auswirkung bzw.
Laufzeit verschiedener Fristen erfolgreich zu beeinflussen.
Zum krönenden Abschluss der Veranstaltung besuchten viele der
Teilnehmer die Siegerehrung des
Landesgestaltungswettbewerbes
„Die Gute Form“ Sachsen in der
Messehalle. Neben dem Kettensägen-Schauschnitzen wurde auch
ein kleines kulturelles Programm
geboten – eine sehr willkommene
Abrundung eines anstrengenden
Branchentages.
TECHNIK
Die Mitteldeutsche Fensterfachtagung 2014
Eine Initiative der Fachverbände des
Tischlerhandwerks der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Thüringen – und ein
großer Erfolg!
In Zusammenarbeit der Verbände
der Neuen Bundesländer und Berlin
wurde die erste „Mitteldeutsche
Fensterfachtagung im Tischlerhandwerk“ ins Leben gerufen. Die unter
der Federführung des Brandenburger Landesinnungsverbandes organisierte Veranstaltung schlug gleich
mit vollem Erfolg ein! Am 12. September 2014 trafen sich fast 40
Fensterbauer in Dahlewitz bei Berlin
und konnten aus hochkarätigen Vorträgen und konstruktiven Diskussionen neue Erkenntnisse gewinnen.
Die Moderation der Tagung hatte
Heinz Blumenstein vom Bundesverband Pro-Holzfenster. Über die neuesten Erkenntnisse der Auswirkung
der EnEV 2012 auf die Holzauswahl
bei Fenstern und Türen referierte
Stefan Glashauser von der Adolf
Münchinger KG aus Ötisheim. Ein
spezieller Bereich in seinem Vortrag
war auch modifizierten Hölzern, denen eine immer weitreichendere Bedeutung zukommt, gewidmet.
Mit dem Thema „Ist das Produkt am
Bau noch zu schützen?“ entfachte
Rechtsanwalt Dr. Michael Dimanski
eine heiße Debatte über die Rechte
und Pflichten von Fensterherstellern
und -monteuren nach der Montage
von Bauelementen. Was in der Theorie recht einfach klingt, stellt sich auf
der Baustelle oftmals als juristischer
Stolperstein heraus. Fazit: Der Handwerker sollte unbedingt auf eine Abnahme/Zwischenabnahme bestehen!
Ralf Spiekers vom Bundesverband
Tischler Schreiner Deutschland berichtete über aktuelle Änderungen
zur EU-Bauproduktenverordnung
und deren A uswirkungen auf die
tägliche Arbeit von BauelementenHerstellern und -Monteuren. Speziell
ging er auch auf das Thema Einbruchhemmung ein. Weiterhin wurden die Teilnehmer der Konferenz
über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Oberflächenbehandlung
von der Firma Remmers und über
Fast 40 Fensterbauer, neun Referenten und mehrere Aussteller – von der Mitteldeutschen Fensterfachtagung brachten alle Teilnehmer wertvolles Wissen
mit nach Hause.
neueste Forschungsergebnisse bei
der Verleimung von Holzfenstern
(Firma Rhenocoll) unterrichtet. Ohne
Zweifel war auch die gewerbliche
Nutzung von Fahrzeugen / Gespannen bis 3,5t / 3,5–7,5t und über 7,5t
ein heißes Thema, über welches Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) referierten. Die
Herren stellten sich vielen kritischen
Fragen und brachten erfolgreich
Klarheit in so manche schwer durchschaubare Problematik. Vom Landeskriminalamt beriet Bodo Schacht
die Teilnehmer zu sicherheitstechnischen Aspekten in Hinblick auf Einbruch und Einbruchdiebstahl. Er-
staunliche und verblüffende Erkenntnisse aus statistischen Erhebungen über das Verhalten von
„Durchschnitts-" Einbrechern ließen
Schlussfolgerungen für wirksame
Schutzmaßnahmen zu.
Durch verschiedene Zulieferer, die
ihre Neuheiten und Produkte ausstellten, gewann die Mitteldeutsche
Fensterfachtagung schon fast einen Messecharakter. Zusammenfassend kann man angesichts der
neun Referenten von einer auf hohen Erkenntnisgewinn ausgerichteten, absolut effektiven und runden Veranstaltung sprechen.
Spezialitäten von KUPER für Tischlereien & Co.
Gut besuchter KUPER-Aktionstag 2014
Unter dem Motto „Frisch aufgetischt: Spitzentechnologie und Gaumenfreude“ fand der KUPER-Aktionstag Anfang Oktober im Kompetenz-Center Berlin, statt. Die positiven Rückmeldungen der Besucher
schlugen sich in diversen Aufträgen
nieder.
Als erfolgreicher Hersteller und
Händler von Holzbearbeitungsmaschinen gewährleistet KUPER die
gute Verarbeitungsqualität und hohe Betriebsbereitschaft der Produkte sowie den reibungslosen
Service bei hauseigenen Maschinen
und denen anderer Marken. Darüber hinaus finden Schulungen und
informative Trainings von KUPER
eine gute Resonanz. „Was nützt die
beste Technik, wenn sie am Bedarf
von Handwerk und Industrie vorbeigeht. Darum sind uns solche Aktionstage wichtig. Hier stehen wir
im direkten Austausch und erfah-
ren unmittelbar, was unsere Kunden brauchen“, erklärt Rainer Lütkebohle, Leiter des KUPER Kompetenz-Centers Berlin.
Großes Interesse an CNC-Bearbeitungsmaschinen
So hat sich auch im Oktober gezeigt, dass das Interesse an CNCBearbeitungsmaschinen ungebrochen ist. „Die Kunden wollen genau
wissen, was sie mit so einer Maschine alles bewerkstelligen können. Da überzeugte die Leistungsfähigkeit der 5-Achs-CNC-Technik
anhand der vor Ort produzierten
Musterteile im Handumdrehen.
Auch unsere Hobel- und Kehlmaschine KUPER SWT XL und der
Kantenanleimer von Brandt kamen
bestens an“, zählt Lütkebohle auf
und ergänzt, dass Bütfering, Schuko, Striebig und andere ebenso zufrieden waren mit ihren Kontakten
auf dem Aktionstag.
airTec – Nullfugentechnologie für
höchste Ansprüche
Die airTec-Reaktiviereinheit lieferte
beste Ergebnisse bei der Demonstration der Brandt Ambition 1650
airTec. Beim Erstellen von Nullfugen wird die Funktionsschicht auf
Kanten mittels komprimierter
Heißluft reaktiviert. Damit lassen
sich sämtliche marktüblichen lasertauglichen Kantenarten bei
Werkstückdicken von 8 bis 60 mm
verarbeiten. „Das brauchen wir genauso in unserer Werkstatt“, sagte
einer der anwesenden Firmeninhaber und orderte prompt.
Einfache Handhabung:
per powerTouch
Mit der Weeke Venture 240M inklusive Flex5axis Aggregat und powerTouch funktionierte die Clamex-Verbindung besonders beeindruckend,
während die Weeke BHX 055 in der
Plattenbearbeitung als angesagtes
Multitalent zum Bohren, Fräsen und
Nuten wahrgenommen wurde. Als
praxisbezogen und überaus gelungen wurde die powerTouch-Technologie bewertet. Schließlich sieht die
Oberfläche bei allen Maschinen
ähnlich aus, so dass sich jeder Anwender schnellstens einarbeiten
kann. Alle relevanten Details und
Daten, wie geleistete Betriebsstunden und vieles mehr, sind bequem
abrufbar. Die großen Bildschirme
lassen sich ebenso leicht bedienen
wie die allseits bekannten
Smartphones. Einfach in der Handhabung, überzeugend in der Praxis:
die powerTouch-Technologie.
15
RECHT
Mindestlohn ab 01.01.2015
Worauf Sie achten müssen!
In Deutschland wird ab 01.01.2015 ein
flächendeckender Mindestlohn eingeführt. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 Euro brutto
je Arbeitsstunde.
Praktikantinnen und Praktikanten im
Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, es handelt
sich um rechtlich vorgeschriebene
Praktika, Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung für die Ausbildung oder Aufnahme eines Studiums, ein Praktikum von bis zu drei
Monaten begleitend zu einer Ausbildung, wenn nicht schon zuvor ein
Praktikum in dem Betrieb bestanden
hat, oder um eine geförderte Einstiegsqualifizierung bzw. eine Berufsausbildungsvorbereitung. Wer einen
nicht von diesen Ausnahmen erfassten Praktikanten einstellt, hat unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die
wesentlichen Vertragsbedingungen
schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem
Praktikanten auszuhändigen.
genden Kalendertages aufzeichnen
und die Aufzeichnungen mindestens
zwei Jahre aufbewahren.
Für Langzeitarbeitslose, die in den
ersten Arbeitsmarkt integriert werden
sollen gilt der Mindestlohn erst nach
sechs Monaten ihrer Beschäftigung.
Im Übrigen gilt das Nachweisgesetz.
Das verlangt sowieso, dass wesentliche Vertragsänderungen dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden
müssen. Jetzt ist die Gelegenheit, dies
im eigenen Interesse umzusetzen. Ein
Blatt Papier reicht, um Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen
sowie andere Bestandteile und deren
Fälligkeit, die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch niederzuschreiben. Ein
Exemplar sollte zu den Lohnunterlagen, ein Exemplar erhält der Arbeitnehmer.
Grundsätzlich ist das Mindestentgelt
bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag des auf die Arbeitsleistung
folgenden Monats zu zahlen. Arbeitsstunden, die auf einem wirksam vereinbarten Arbeitszeitkonto verbucht
werden, sind innerhalb von zwölf Monaten auszugleichen. Die über die verabredete Arbeitszeit hinausgehenden
Arbeitsstunden dürfen monatlich
nicht mehr als die Hälfte der vertraglichen Arbeitszeit betragen.
Ein Unternehmer, der einen anderen
Unternehmer mit der Erbringung von
Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen
dieses Unternehmers zur Zahlung des
Mindestlohns wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Der Wortlaut des Gesetzes ist sehr weitgehend. Wir gehend davon aus, dass hiermit eine
Den Arbeitgeber treffen nach § 17 MiLoG Aufzeichnungspflichten. Er muss
Beginn, Ende und Dauer der täglichen
Arbeitszeit für alle u.a. baugewerblich
tätigen und für alle geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 8 SGB IV
spätestens bis zum Ablauf des siebten
auf den Tag der Arbeitsleistung fol-
Haftung für die Subunternehmer gemeint ist. Unternehmer sollten sich jedoch nicht wundern, wenn sie von ihren Auftraggebern in nächster Zeit bis
zur Klarstellung durch die Gerichte
mit Verpflichtungserklärungen auf
den Mindestlohn überrascht werden.
In jedem Fall sollten Unternehmen, die
Subunternehmen beauftragen, sich
eine Erklärung unterzeichnen lassen,
dass der Subunternehmer den Mindestlohn einhält. Ggf. ist eine Kontrolle der entsprechenden Dokumente
beim Subunternehmer sinnvoll. Eine
Haftung ist zwar damit nicht ausgeschlossen, falls der Sub den Unternehmer hinters Licht führen will. Allerdings dürfte dann Milde bei der Frage der Ordnungswidrigkeit zu erwarten sein. Denn ordnungswidrig
handelt unter anderem, wer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig
zahlt oder einen Nachunternehmer
einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig
zahlt. Diese Ordnungswidrigkeit kann
mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden.
BGH-Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren
Verjährung erst zum 31. Dezember 2014
Bereits im Mai diesen Jahres hatte
der Bundesgerichtshof (BGH) Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (AZ:
XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).
Demnach stellen Bearbeitungsgebühren kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürfen deshalb nicht verlangt werden.
Nach dem Urteil im Mai 2014 war
jedoch strittig, wann der Anspruch
auf Rückzahlung verjährt. In dem
am 28.10.2014 veröffentlichen Urteil des BGH (AZ: XI ZR 348/13 und
XI ZR 17/14) wurde nun klar gestellt,
dass bis zum Jahresende 2011 eine
unklare Rechtslage bestand, weshalb erst ab diesem Moment der
Beginn der Verjährungsfrist zum
Ansatz zu bringen ist. Im Ergebnis
bedeutet dies, dass alle in der Zeit
vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011
gezahlten Bearbeitungsentgelte
erst zum 31.12.2014 verjähren.
Für Verbraucherkredite ist die
Rechtslage damit eindeutig: Pauschal erhobene Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkrediten (dazu zählen Raten- und Immobilienkredite) sind unzulässig und können von Verbrauchern zurück
gefordert werden. Entsprechende
Hintergrundinformationen erhalten
Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest unter folgendem Link:
www.test.de/KreditgebuehrenSo-fordern-Sie-ihr-Geld-zurueck-4309998-0/
Noch nicht abschließend geklärt ist
die Frage der Behandlung von Bearbeitungsgebühren für gewerbliche Kredite, da in dem BGH-Urteil
© matttilda/fotolia
16
vom 13.05.2014 ausschließlich auf
den Abschluss von Privatkreditverträgen eingegangen wird. Allerdings
beruht das Urteil auf § 307 BGB, der
auch auf Unternehmen Anwendung
findet. Zudem gibt es bereits erste
Musterklagen, die zu Gunsten betroffener Unternehmen entschieden
wurden; Amtsgericht Hamburg vom
08.11.2013 AZ: 4 C 387/12 sowie
Amtsgericht
Nürnberg
vom
15.11.2013 AZ: 18 C 3194/13
Betroffene Handwerksbetriebe sollten also prüfen, ob ihre Kredite als
Privatkredite oder als Gewerbekre-
dite abgeschlossen wurden und ob
die mögliche Erstattung den Verwaltungsaufwand rechtfertigt. Sofern
es sich um Bearbeitungsgebühren
aus Gewerbekrediten handelt, kann
der Mustertext der Stiftung Warentest um die Urteile aus Hamburg
und Nürnberg ergänzt werden.
Wenn die Bank nicht rechtzeitig oder
abschlägig reagiert, sollte unverzüglich der Ombudsmann oder ein
Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Ob über den Rechtsanwalt dann ein
gerichtliches mahnverfahren oder
eine Klage angestrebt wird, ist auch
eine Kostenfrage.
TECHNIK
Einbau von Türen
Beim Einbau von Türen kommt es immer wieder zu Situationen, die einer
Klärung bedürfen. Nicht selten werden – sobald der Kunde die Rechnung erhalten hat – Mängel gesucht,
um die Rechnungssumme zu reduzieren oder diese im Extremfall nicht
bezahlen zu wollen. Die folgenden
Aspekte dienen der Information, um
möglichst frühzeitig Probleme zu erkennen und ungerechtfertigte Forderungen abzublocken.
Luftspalte bei Innentüren
Türblatt- und Zargenmaße im Wohnungsbau werden in der DIN 18101
geregelt. Aus den dort definierten
Toleranzmaßen ergibt sich für die
aufrechten Seiten ein Gesamt-Luftspalt (also beide Seiten) zwischen
Blatt und Zarge von minimal 5 mm
und maximal 9 mm, wobei der einzelne Spalt 2,5 mm nicht unter- und
6,5 mm nicht überschreiten darf.
Die DIN 18101 ist eine Fertigungsnorm, die dazu dient, herstellerunabhängig Türen und Zargen zueinander passend einbauen zu können.
Die Berechnung der Bodenluft ergibt sich rechnerisch laut DIN 18101
„Türen im Wohnungsbau“ mit einem
Nennmaß von 7 mm (Maß zwischen
Türblatt- und Zargenunterkante).
Unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzen kann dieser Spalt –
rein rechnerisch – allerdings zwischen 1 mm und maximal 9,5 mm
betragen. In der Praxis hat sich der
maximale Wert von 7 mm bewährt.
Beim Einbau ist der Fachmann gefordert, die geeigneten Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um dieses
maximale Maß nicht zu überschreiten. Üblich sind ca. 5 mm.
Nimmt man den Extremfall an, so
kann es dazu kommen, dass eine
Tür eine Bodenluft – bezogen auf
die Unterkante der Zarge – von 9,5
mm hat. Gleichzeitig ist zwischen
den Zargen der Boden 4 mm hohl
(erlaubt nach gemäß DIN 18202).
Auch diese Unebenheit liegt in den
erlaubten Toleranzen. Das max.
Spaltmaß zwischen Fußboden und
Türblattunterkante beträgt dann
13,5 mm. Dieses Maß liegt im Rahmen der normativen Toleranzen,
dürfte aber von keinem Kunden akzeptiert werden!
Im Normalfall soll ein Luftspalt von
4-5 mm vorhanden sein. Weicht eine einzelne Tür hiervon ab und hat
einen Luftspalt von 7 mm, so legen
einige Fachleute dies – aus Sicht
des FSH Bayern aber falsch – als
Mangel aus. Die industriellen Türen
sind meist so gefertigt, dass sich ein
Luftspalt von 5 mm einstellen wird.
Muss eine fachgerechte Versiegelung an der Zargenunterkante angebracht werden (bei wischbaren
Böden) oder werden Filzeinlagen
zur Schalldämmung unterlegt, so
darf dies nicht zu Lasten des Luftspaltes gehen. Das Futter ist ggf. zu
kürzen oder das Blatt durch Veränderung der Bänder abzusenken.
Zargenmontage Innentüren
Die Befestigung der Zarge erfolgt
üblicherweise mit Hilfe von zweikomponentigen Montageschäumen. Die Eignung des PUR-Schaumes sollte durch ein Zertifikat belegt sein, um Spätschäden zu vermeiden. Gemäß DIN 68706-2 muss
die Gesamtklebefläche des Montageschaums mindestens 30 % der
Zargenrückseite betragen.
In der DIN 68706-2 findet sich unter Nr. 5 der Hinweis: „Beim Einsatz
von Zargen auf Fußbodenbelägen,
die feucht gewischt werden können, ist die Fuge zwischen Zarge
und Fußbodenbelag beim Einbau
gegen Feuchtigkeit zu schützen, z.
B. durch Verfugen mit einer dauerelastischen Masse.“
nicht tolerierbarer Spalt
tolerierbarer Spalt
Als dauerelastische Dichtstoffe sind
nur solche geeignet, die nicht essigvernetzend sind, da ansonsten die
Oberflächenmaterialien der Türzargen angriffen werden können. Die
Zargenunterkante kann – nach Aussage des Normenausschusses –
auch durch andere Maßnahmen gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt werden. Dies ist z. B. durch
Lackieren möglich.
sich auch aus den Toleranzen, die
laut DIN 18202 an die Ebenheit /
Unwinkeligkeit von Wänden gestellt
wird. Laut dieser DIN sind bis 3 m
insgesamt 8 mm Unwinkeligkeit
erlaubt.
Bei Fußböden, welche nicht feucht
gewischt werden, entfällt das Abdichten. Ist vor Auftragserteilung
bekannt, dass der Boden feucht gewischt werden kann, ist das Abdichten mit einzukalkulieren. Es sollte
ggf. vor der Auftragsvergabe festgelegt werden, wer die Fuge abdichtet bzw. wie die Vergütung erfolgt. Je nach Bauvorhaben ist es
sinnvoll, dass der Fliesen- oder Bodenleger diese Aufgabe übernimmt.
Die Leistung muss auf alle Fälle
vom Auftraggeber honoriert werden
und ist keine „Gratisleistung“.
Wandunebenheiten
Ein Streitfall zwischen Kunden und
Auftragnehmer sind regelmäßig
die ungleichmäßigen Spalte zwischen Bekleidungen und Wandoberfläche. Der Schreiner sollte –
stellt er hier Unregelmäßigkeiten
über 7 mm während des Ausmessens/der Montage fest – seinen
Auftraggeber hierauf hinweisen.
Bis 7 mm Luftspalt – so die einschlägige Auffassung – hat der
Kunde zu tolerieren (Quelle: Maßgerechtes Bauen, Verlag Rudolf
Müller). Werden höhere Genauigkeitsanforderungen gewünscht, so
sind diese gesondert zu vereinbaren. Die Toleranz von 7 mm ergibt
Oft besteht der Wunsch des Kunden, die Spalte zwischen Bekleidung und Wandoberfläche zu verschließen. Ist dies der Fall, gilt folgendes:
Die Abdichtung der Bekleidungen
zur Mauerwerksoberfläche ist eine Leistung, die vom Auftraggeber
zusätzlich zu bezahlen ist. Sie ist
zu behandeln wie das Anbringen
von Deckleisten gemäß DIN 18355
Abschnitt 4.2.6
Das vorgenannte gilt sowohl für
„wellige“ als auch für nicht lotrechte Wände. Vorsicht bei nicht lotrechten Wänden: Schlägt der Monteur
die Bekleidung so tief wie möglich
ein, damit die Bekleidung an der
Wand anliegt, entsteht zum Futter
der Türzarge ein unregelmäßiger
Verlauf. Ist dies der Fall, hat er ggf.
einen Mangel bezüglich seines eigenen Gewerkes geschaffen.
Gemäß DIN 18202 darf die Wand
eine Abweichung aus der Lotrechten bis 8 mm haben (gilt bei einem
Nennmaß von 1 bis 3 Meter). Diese
Spaltmaße werden vom Kunden oft
nicht toleriert.
Auch hier gilt:
Der Tischler sollte seinen Auftraggeber auf diese „Schieflage“ hinweisen und ggf. klären ob und wie
Spalte gegen gesonderte Berechnung geschlossen werden.
Quelle:TSH GmbH
Bei unterschiedlichen Höhenlagen bzw. bei den erlaubten Toleranzen (horizontal
/ vertikal) ist ggf. eine Klärung mit dem Bauherrn notwendig, um nachträglich
monierte „Mängel“ zu reduzieren. Sind Böden oder Wände schief/uneben ist es
technisch nicht möglich, alle Höhenmaße identisch auszuführen.
(Auszug aus DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“)
17
18
TECHNIK | BETRIEBSWIRTSCHAFT
Fenstermontage mit System: optiMont® liefert
kompaktes Know-how direkt auf die Baustelle
Am 27. Oktober 2014 öffnete der Meesenburg-Standort Flensburg seinen
Seminarraum für Handwerker, Tischler und Fensterbauer. Anlass war die
bereits 194. Schulung zum optiMont®
Fenstermontagesystem, das aufgrund
seiner praktikablen Form sehr geschätzt wird. „Genial einfach, einfach
genial!“, meinte Schulungsteilnehmer
Frank Gerusel, Firma Wilhelm Bauelemente in Wees.
Das optiMont® System
Die Grundlage für das System liefern die anerkannten Regeln der
Technik sowie die wichtigsten Elemente der Richtlinien zur Montage
von Fenstern und Türen der Gütegemeinschaft RAL.
„Top-Qualitätsfenster können Kunden nicht glücklich machen, wenn
diese nicht ordnungsgemäß eingebaut wurden. Deshalb wollten wir ein
System, mit dem der Handwerker direkt auf der Baustelle arbeiten kann,
das ihn informiert und darüber hinaus mit allen benötigten Materialien
versorgt.“, erklärt Thomas Reinert,
Produktmanager Fenstermontage
der Meesenburg Großhandel KG.
Seit 2013 gibt es nun ein solches
System, das Partnerbetrieben kos-
Anzeigenannahme
Stein-Werbung
◆ Werbeagentur
◆ Verlag für Fachzeitschriften
Stein-Werbung GmbH
Albert-Schweitzer-Ring 10
22045 Hamburg
Tel. 040 | 79 01 64-0
[email protected]
www.stein-werbung.de
tenfrei zur Verfügung gestellt wird.
In vereinfachten schematischen
Darstellungen werden dem Monteur
fünf Optionen zur optimierten Abdichtungstechnik und drei Montagegrundtypen der Befestigungstechnik
aufgezeigt. Sieben Montagehandbücher zu Produkten der hauseigenen
Marke blaugelb® und weitere sieben
Montagehandbücher zu Produkten
anderer namhafter Hersteller runden das Paket ab. Sie sind als Ringbücher oder im PDF-Format erhältlich und bieten sowohl Lösungen für
den Altbausektor als auch für das
Neubausegment. Zusätzlich bietet
das System vorkonfektionierte Systainer, mit denen alle Montageprodukte sauber und geordnet für die
Baustelle vorbereitet sind.
Fortsetzung geplant
Inzwischen wurden bereits über
4.600 Teilnehmer zum optiMont®
System geschult. „Auch für 2015
sind wieder einige Schulungen an
unseren Standorten geplant. Unter
anderem Anfang 2015 in Kiel
und Hamburg.“, freut sich Rainer Steffensen, Key Account Manager der Meesenburg Großhandel KG.
Weitere Informationen zu
optiMont® und dem Schulungsprogramm 2015 erhalten
Sie bei Thomas Reinert ([email protected]) oder
Rainer Steffensen (r.steffensen@
gb-meesenburg.de) sowie unter
optiMont® Montagehandbücher
w w w. b l a u g e l b . d e / o p t i m o n t .
html.
SOZIALVERSICHERUNG 2015
vorläufige Werte
2014 in Euro
RENTEN- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG, INSOLVENZGELDUMLAGE
Beitragsbemessungsgrenze (West)
jährlich
71.400,–
monatlich
5.950,–
Beitragsbemessungsgrenze (Ost)
jährlich
60.000,–
monatlich
5.000,–
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Beitragsbemessungsgrenze
jährlich
48.600,–
monatlich
4.050,–
Versicherungspflichtgrenze
Krankenversicherung (Jahr)
53.550,–
(für am 31.12.2002 bereits PKV-Versicherte)
48.600,–
ENTGELTGRENZEN
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
450,–
sog. Gleitzone mit reduzierter Beitragspflicht
450,01 – 850,–
für den Arbeitnehmer
Alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers
325,–
(nur für Lehrlinge)
BEITRAGSSÄTZE
Rentenversicherung
18,90 %
Krankenversicherung (ab 01.07.2009)
15,50 %
Arbeitgeber / Arbeitnehmer
7,30 % | 8,2 %
Arbeitslosenversicherung
3,00 %
Pflegeversicherung
2,05 %
Arbeitnehmerzusatzbeitrag Kinderlose
0,25 %
Künstlersozialkasse
5,20 %
Insolvenzgeldumlage
0,15 %
PAUSCHALEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE
Rentenversicherung
15,00 %
Krankenversicherung
13,00 %
Lohnsteuer
2,00 %
2015 in Euro (vorläufig)
72.600,–
6.050,–
62.400,–
5.200,–
49.500,–
4.125,–
54.900,–
49.500,–
450,–
450,01 – 850,–
325,–
18,70
14,60
7,30
3,00
2,35
0,25
5,20
0,15
%
%
% | 7,3 %
%
%
%
%
%
15,00 %
13,00 %
2,00 %
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Verjährung von
Vergütungsansprüchen
zum Jahresende 2014
Wir empfehlen all unseren Mitgliedsunternehmen, rechtzeitig vor
dem Jahresende 2014 zu überprüfen, ob offene Vergütungsansprüche
zu verjähren drohen.
Die Verjährung von Vergütungsansprüchen aus Bauleistungen beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die geltend gemachten
Ansprüche entstanden sind. Entstanden sind die Ansprüche, wenn
sie gerichtlich geltend gemacht
werden können, also fällig sind.
Bei einem BGB Werkvertrag wird
die Vergütung mit der Abnahme
fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Ist vertraglich die Geltung der VOB/B vereinbart, so wird der Anspruch auf
Vergütung spätestens 30 Tage
nach Abnahme und Zugang der
Schlussrechnung fällig, es sei
denn, es ist ausnahmsweise eine
längere Frist (maximal 60 Tage)
ausdrücklich vereinbart (§ 16 Abs.
3 Nr. 1 VOB/B) auch bei VOB-Verträgen beginnt die Verjährungsfrist
zum Jahresende. Wird allerdings
eine Rechnung nach der VOB/B
beispielsweise erst am 10. Dezember eines Jahres gestellt, so wird
sie erst am 10. Januar des Folgejahres fällig mit der Folge, dass die
dreijährige Verjährungsfrist erst
am Ende des letztgenannten Jahres beginnt.
Mit Ablauf des Jahres 2014 verjähren somit alle Vergütungsansprüche aus Werkverträgen, die im Jahre 2011 fällig geworden sind. Die
Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt werden,
so z. B. durch Klageerhebung oder
Zustellung eines gerichtlichen
Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid noch im Jahre 2014 gestellt
und sodann im Jahre 2015 „alsbald“
zugestellt, so wirkt die Zustellung
auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Mahnbescheides zurück.
Die Hemmung hat zur Folge, dass
der Zeitraum, währenddessen die
Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet
wird, sich also die Verjährungsfrist
um den Hemmungszeitraum verlängert (§ 209 BGB).
Achtung: Trotz weit verbreiteter
Meinung wird die Verjährung nicht
durch ein einfaches Mahnschreiben
gehemmt. Schon gar nicht führt dieses zu einem Neubeginn der Verjährung. Ansprüche, die im Jahre
2011 fällig geworden sind, müssen
also unbedingt bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
Zuschüsse altersgerechtes
Umbauen + Einbruchschutz
Die Zuschussvariante im Programm
„Altersgerecht Umbauen“ wurde
zum 01. Oktober 2014 eingeführt.
Der Zuschuss beträgt 8 % der
förderfähigen Investitionskosten
für Einzelmaßnahmen und 10 %
für den Standard „Altersgerechtes
Haus“. Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden aus 6
Förderbereichen. Dazu gehören
unter anderem:
• Einbruchhemmende Haus- und
Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN
EN 1627 oder besser
• Nachrüstsysteme (Schlösser)
nach DIN 18104 Teil 1 oder 2,
Mehrfachverriegelungssysteme
mit Sperrbügelfunktion nach DIN
18521, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN
18521, Klasse 4 oder besser
• Einbau von Türspionen
• Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe
• Halbstufen, wenn die jeweilige
Landesbauordnung dies zulässt
(empfehlenswert für Einfamilienhäuser oder wohnungsinterne
Treppen
• Nachrüstung mit Schiebetüren
• Einbau von Handläufen
• baugebundene Bedienungs- und
Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden,
Fenster
• intelligente Türschlösser mit
personalisierten Zutrittsrechten
Im Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ wird
u. a. der Einbau und die Nachrüstung barrierereduzierter und einbruchsicherer Fenster, Balkon- und
Terrassentüren sowie die dazu
gehörigen einbruchhemmenden
Nachrüstprodukte bezuschusst.
Die Durchführung der Maßnahmen
muss durch ein Fachunternehmen
erfolgen.
Anträge können natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder
vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter stellen.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW
www.kfw.de/455 erfolgen.
ELStAM: Informationen zum
Jahreswechsel 2014 /2015
Die Finanzverwaltung veröffentlichte eine Information für Arbeitgeber
zum Jahreswechsel 2014/2015 im
Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
1. Wenn jährlich geltende Freibeträge im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 in den Monaten Oktober bis Dezember 2014 nicht
durch die Arbeitnehmer neu beantragt werden, entfallen diese Freibeträge zum 1. Januar 2015. Hierüber
erhalten die Arbeitgeber eine Ände-
rungsnachricht mit dem Wert „0“ für
den Freibetrag. Diese Meldung erfolgt mit der Monatsliste Oktober, die
Anfang November 2014 bereitgestellt wird. Sofern ein Arbeitnehmer
einen Freibetrag neu beantragt, wird
der Arbeitgeber ebenfalls über diese Änderungsliste informiert. Je
nach Beantragung erfolgt auch dies
frühestens mit der Änderungsliste
Anfang November 2014.
2. Die Lohnsteuerkarten 2010 sowie die Ersatzbescheinigung für
2011, 2012, 2013 und die weiteren
Papierbescheinigungen dürfen
nach Ablauf des Kalenderjahres
2014 vernichtet werden. Bei Eintritten von Arbeitnehmern ab dem
1. Januar 2015 müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nicht
mehr nachfragen. Wir empfehlen
unseren Mitgliedsunternehmen jedoch, eine schriftliche Bestätigung
des eintretenden Arbeitnehmers
hinsichtlich der Eigenschaft als
Haupt- oder Nebenarbeitgeber einzuholen.
3. Bei ELStAM-Änderungslisten für
Dezember und Januar (Bereitstellung jeweils zu Beginn des Folgemonats) können auch nach dem Jahreswechsel Änderungen der ELStAM
mitgeteilt werden, deren Gültigkeit
im Kalenderjahr 2014 beginnt. Ist
das Steuerjahr allerdings bereits
durch Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung geschlossen, so haben die Änderungen nur Auswirkungen auf das Jahr 2015.
Info unter: www.elstam-info.de
19
20
WETTBEWERB
Profis leisten was (PLW)
Bundeswettbewerb zu Gast in Hamburg
Der diesjährige Bundesentscheid im
Leistungswettbewerb des Tischlerund Schreinerhandwerks wurde vom
10.–12. November 2014 im Bildungszentrum der Tischler-Innung Hamburg durchgeführt.
In einem spannenden Bundesfinale
zeigten alle 15 Teilnehmer aus den
Bundesländern ihr Können, in dem
sie in insgesamt 19 Stunden anhand einer Fertigungszeichnung ein
Sideboard mit Schubkasten und
Klappe fertigten.
Den ersten Platz erkämpfte sich dabei Manuel Chmiel aus Kaufbeuren
(Bayern), der damit sein Ticket für
die WorldSkills 2015 in Sao Paulo
(Brasilien) löste und dort Deutschland im Beruf „Tischler/Schreiner“
vertreten wird.
Auf den zweiten Platz kam Nico
Schweer aus Holtland (Niedersachsen), den dritten Platz sicherte sich
Thomas Manecke aus Berlin. Knapp
am Podest vorbei schrammte Tobias
Schauhoff aus Kiel mit seinem her-
vorragenden 4. Platz. Mit Platz 8 zeigte Lokalmatador Jakob Mattes ebenfalls eine sehr gute Leistung.
In seinem Grußwort der Siegerehrung
überbrachte Obermeister Lutz Lawer
die Glückwünsche an den Tischlernachwuchs für die gezeigten Leistungen. Er dankte dem Team des Bildungszentrums für die gute Betreuung
des Wettbewerbs und zeigte sich stolz,
dass der Bundesverband der Bewerbung der Innung für die diesjährige
Durchführung stattgegeben hatte.
Eigens aus München zur Siegerehrung angereist war der Präsident
des Bundesverbandes Holz und
Kunststoff, Konrad Steininger. Er betonte in seiner Festrede, dass alle
Finalisten des Bundeswettbewerbs
einen großen Schritt in ihrem beruflichen Werdegang vorangekommen
sind, auf den sie zu Recht stolz sein
dürfen. Er ermutigte die Teilnehmer
dazu, ihre positiven Erfahrungen
und ihre Passion für das Tischler/Schreinerhandwerk auch an andere Jugendliche weiterzugeben.
Wettkampfarbeit: Sideboard mit
Schubkasten und Klappe
RECHT
Neuauslegung der
Beschaffungsrichtlinien
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
FSC- oder PEFC-Zertifizierung
Neufassung für das Tischlerhandwerk
gibt Rechtssicherheit
Die Fachverbände des Holzhandwerks sind besorgt um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitgliedsunternehmen. Auslöser sind die mittlerweile energisch geführten Diskussionen über nachhaltiges Bauen,
hier im Besonderen über den Nachweis der Verwendung von Holz aus
nachhaltiger Forstwirtschaft.
Die betroffenen Beschaffungsrichtlinien der öffentlichen Hand schlagen sich u. a. nieder im Formblatt
248 des Vergabehandbuches Bund
(VHB) 2008. In dem Formblatt bestätigt der Anbieter, dass er Holzprodukte einsetzt, die eine FSCoder PEFC- oder vergleichbare Zertifizierung aufweisen.
Bislang wurde diese Regelung so
ausgelegt, dass bezüglich des Ursprungs des eingesetzten Holzes
ein Nachhaltigkeitskonzept im Sinne der FSC-Regularien oder ähnlich gelagerten Zertifizierungen
vorliegen muss. Die neuesten Auslegungen verlangen nun, so z. B.
von der Berliner Senatsverwaltung
zuletzt in einem Schreiben vom
04.11.14 an die Tischler-Innung
Berlin, dass die gesamte Wertschöpfungskette Holz eine lückenlose Zertifizierung aufzuweisen habe. Das würde bedeuten, dass auch
der letztverwendende Tischleroder Montagebetrieb über eine
Zertifizierung verfügen muss. Andernfalls scheidet seine Teilnahme
am Vergabeverfahren von vornherein aus. Dabei ist nicht geklärt, ob
diese Auslegung sich allein auf
Massivholz bezieht (z.B. kein Tropenholz im Fensterbau), sondern
auch auf alle Holzwerkstoffe wie
Spanplatten, Tischlerplatten, Furnier etc. oder auf Holzprodukte wie
Möbel oder Innenausbauteile.
Die Neuauslegung scheint Ergebnis
einer fleißigen Arbeit von Zertifizierungsstellen zu sein, um die Anzahl
der Zertifizierungen in die Höhe zu
treiben. Argumentiert wird dabei
regelmäßig mit einem Beschluss
des Landgerichts Hamburg. Das
Gericht hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem
Bieter die Behauptung untersagt,
er verwende zertifiziertes Holz, da
er selbst nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügte. Was
offenkundig vergessen wurde zu
erwähnen ist, dass das Landgericht die einstweilige Verfügung im
nachfolgenden Hauptsacheverfahren aufgehoben hat (LG Hamburg,
Urteil vom 09.07.2014 – 416 HKO
170/13). Dem Urteil ist allerdings
keine Entscheidung darüber zu
entnehmen, wie die betroffene Beschaffungsrichtlichtlinie auszulegen ist, da die Verfügung aus anderen Gründen scheiterte. Sehr deutlich ist der Begründung des Urteils
allerdings die Auffassung der
Hamburger Beschaffungsstelle zu
entnehmen, die ausdrücklich eine
Zertifizierung des Holzes und nicht
eine Zertifizierung des letztverwendenden Betriebes verlangte.
Das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk teilt grundsätzlich
die Auffassung, dass Holz aus
nachhaltiger Forstwirtschaft stammen sollte, ist aber der Meinung,
dass die verpflichtende Zertifizierung von Holzverarbeitern nicht
dazu führt, eine weltweite nachhaltige Forstwirtschaft zu erreichen.
Dem dürften effektivere Mittel bei
Holzimporten gegenüber stehen.
Nicht zuletzt ist die FSC-Zertifizierung von Tischlereien und anderen
Holzverarbeitungsbetrieben eine
nicht zumutbare Belastung. Die unlängst in Angriff genommene Vereinfachung von Vergabeverfahren
wird durch diese zusätzliche Hürde
ad absurdum geführt, nicht gestellt. Schon jetzt sind die Anforderungen an Betriebe hinsichtlich des
Ausfüllens von Formblättern, Formularen und das ständige Dokumentieren von Produktionsabläufen sehr zeitaufwendig. Eine Zertifizierung erhöht den Verwaltungs-,
aber auch den Investitionsaufwand
um ein vielfaches.
Die neue Auslegung der Beschaffungsrichtlinien und des Formblattes 244 VHB im Sinne der Zertifizierer ist mittelstandsfeindlich und
unverhältnismäßig. Der Bundesverband und die einzelnen Landesverbände arbeiten daran, dass dieser neue Weg nicht um sich greift.
Der Arbeitskreis Arbeitsrecht des
Bundesverbandes Tischler Schreiner Deutschland hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Tischlerhandwerk überarbeitet. Die neue Fassung kann von
Innungsmitgliedern über die jeweiligen Fachverbände bezogen werden. Eine Verwendung wird den Betrieben ausdrücklich empfohlen.
Denn unzulässige oder veraltete
AGB sind rechtlich angreifbar und
entfalten häufig nicht mehr die erhoffte Wirkung.
Wichtiger Hinweis: Auf der Vorderseite der Verträge oder Auftragsscheinen sollte deutlich erkennbar
der Hinweis auf „umseitige“ oder
„beigefügte“ AGB enthalten sein. Dabei empfehlen wir folgenden Passus:
„Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden durch widersprechende AGB des Auftraggebers
nicht abbedungen. Unsere AGB liegen in unseren Geschäftsräumen
gut sichtbar zur Einsicht aus, und
Sie finden sie auch in unserem Internetauftritt. In der Regel sind sie
aber auf der Rückseite unserer
Geschäftsformulare abgedruckt
oder als gesondertes Dokument
beigefügt. Bei öffentlichen Vergaben gelten die AGB nur, soweit sie
keine unzulässige Abweichung von
den Verdingungsunterlagen darstellen.“
Eine Fassung in englische Sprache
kann im Übrigen beim Bundesverband bestellt werden.
Spam-Ordner muss täglich
kontrolliert werden
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 10.01.2014 (15 O
189/13) müssen Unternehmer, die
eine E-Mailadresse als Kontaktmöglichkeit im Geschäftsverkehr angeben, einen eingerichteten SpamOrdner täglich auf geschäftliche
Nachrichten überprüfen.
In dem Rechtsstreit hatte ein
Rechtsanwalt eine im Spam-Ordner seines Postfaches befindliche
E-Mail des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht bemerkt und dadurch ein unterbreitetes Vergleichsangebot nicht fristgerecht
angenommen. Dafür haftet der
Rechtsanwalt, weil er damit die im
Verkehr erforderliche Sorgfalt
nicht gewahrt hat. Das Landgericht
stellt klar, dass dazu auch gehört,
dass jemand, der über E-Mail kommuniziert und einen Spam-Filter
einrichtet, den dazu gehörenden
Spam-Ordner täglich auf wichtige
E-Mails durchsucht, um versehentlich als Werbung aussortierte EMails zurück zu holen.
Das Urteil ist für alle im Geschäftsverkehr Tätigen relevant, auch für
Tischlereien. Es zeigt die weit reichenden Folgen elektronischen
Rechtsverkehrs. Unternehmer können auf drei Arten auf das Urteil
reagieren: keine E-Mail-Adressen
im Geschäftsverkehr zur Verfügung
stellen – was heutzutage selbstverständlich nicht mehr umzusetzen
ist –, den Spam-Filter ausschalten
oder den Spam-Ordner täglich kontrollieren.
LANGNER
FURNIERE
32429 Minden · Tel. 05 71 / 9 56 04-0
www.langner-furniere.de · E-Mail: [email protected]
21
Anzeige
Die Behrens-Wöhlk-Gruppe
... der starke Partner für
Mit 13 Standorten von Wuppertal über Rotenburg bis Dresden gehört die Behrens-Wöhlk-Gruppe zu den
führenden Holzgroßhändlern in Deutschland und verkauft ausschließlich an Handwerker. Dafür wird an
jedem Standort das Leistungsversprechen der Gruppe vielfältig und vorbildlich mit Leben gefüllt.
24-Stunden-Lieferservice
Kompetenz und Erfahrung
Breites Produktangebot
Ein Blick auf die Geschichte der Behrens-WöhlkGruppe macht klar, dass fast alle Standorte seit
langem existieren und dort stark verankert sind.
Manche seit über 100 Jahren. Ob es nun Bohlen
& Sohn, Schreyer oder Seling im Westen sind.
Oder Nesseler, Wöhlk in Bautzen oder Cottbus
im Osten. Aufgrund langjähriger Erfahrungen
vertrauen die Handwerker den zuverlässigen
Leistungen ihres Partners vor Ort. Sie kennen ihre
persönlichen Ansprechpartner im Innen- und
Außendienst als Fachleute, die ihnen mit Rat
und Tat zur Seite stehen und ein offenes Ohr
für ihre Wünsche und Anregungen haben. In
dieser engen Beziehung zu den Handwerkern
kann jeder Standort das Leistungsversprechen
mit nachhaltigen Aktivitäten einlösen, die durch
die Stärke der Gruppe als Ganzes ermöglicht
werden.
Das beeindruckende Produkt- und ZubehörDas fängt bei der umfassenden Produktauswahl
Angebot ist nahezu hundertprozentig als Lageran. Die Lieferantenliste enthält lauter renomprogramm vorrätig. Das heißt, alles, was heute
mierte Namen. Im Bereich Plattenwerkstoffe
bestellt wird, trifft im 24-Stunden-Lieferservice
zählen dazu unter anderem EGGER, SWL, Polyam nächsten Tag beim Handwerkskunden ein.
rey und horatec. Bei Boden/Wand/Decke wären
Mit Benachrichtigung über den genauen Lieferes beispielsweise Meister, Haro, Kährs oder
zeitpunkt per SMS und auf Wunsch direkt auf
Kaindl. Und bei Innentüren und Beschlägen sind
die Baustelle mit Spees Ringo, Schörghuber, VitaDoor, Griffwerk oder
zialfahrzeugen. NaDorma/Mame. Ergänzt durch exklusive Eigentürlich arbeitet man
marken in vielen Bereichen und ein komplettes
ständig an einer weiZubehör-Angebot. Da Partnerschaft auch die
teren Verkürzung der
Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit diesen fühLieferzeiten und einer
renden Herstellern prägt, werden regelmäßig
Optimierung der Sergemeinsame Workshops, Seminare und Werksviceleistungen, damit der Handwerkskunde mehr
besichtigungen angeboten. So werden die HandRuhe fürs Tagesgeschäft hat und sicherer und
werker an jedem Standort laufend mit
flexibler planen kann.
aktuellen Informationen und PraxisTipps versorgt, um im Wettbewerb die
Nase vorn zu haben. Nicht zuletzt führt
diese Zusammenarbeit auch zu einer für
Schleswig- Kiel
den Handwerker attraktiven Preisstellung.
Holstein
Schwerin
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Bremen
Oldenburg
ZL-Nord
Rotenburg
Rotenburg
Brandenburg
Niedersachsen
Osnabrück
Hannover
SachsenAnhalt
Berlin
Magdeburg
ZL-West
Drensteinfurt
Düsseldorf
Potsdam
Groß Düngen
Metelen
NordrheinWestfalen
Cottbus
Schönebeck
ZL-Ost
Großenhain
Ahlen
Görlitz
Bautzen
Leipzig
Wuppertal
Erfurt
Dresden
Hessen
RheinlandPfalz
Mainz
Saarland
Wiesbaden
Thüringen
Sachsen
Die Behrens-Wöhlk-Gruppe... der starke Partner für das Holzhandwerk.
das Holzhandwerk.
Straße
Telefon
...für eine persönliche Fachberatung meines Kunden.
Datum
BeratungsGutschein
Abschnitt für den Handwerksprofi.
Informative Ausstellungen
PLZ/Ort
Professionelle Verkaufshilfen
Name
Zentrale Lager
Exklusiv für die Handwerkskunden sind die
kompletten Lagerprogramme in verschiedenen
Unterlagen professionell aufbereitet und dargestellt. Sie können für Beratung und Verkauf allein
oder kombiniert eingesetzt werden, um dem
Endkunden alle Produkte zu präsentieren, die im
24-Stunden-Lieferservice zur Verfügung stehen.
So gibt der informative Boden/Wand/DeckePreiskatalog einen Überblick über dieses Lagerprogramm und bildet die Basis für die Preisgestaltung. Themen-Prospekte, aufgeteilt nach
Fertigparkett, Laminat sowie Design- und Korkboden, eignen sich für die Erstberatung, Eigenwerbung und Akquisition. Mit speziellen MusterKoffern und hochwertigen Bodenbüchern kann
der Handwerkskunde eingehend beraten und
präsentieren. Einen schnellen Überblick über
Auswahl und Alternativen kann er dem Endkunden mit handlichen Dreh-Kollektionen geben.
Galerie-Präsenter mit Mustern eignen sich als
Blickfang beim Handwerker oder auf Messen.
Verkaufshilfen für den Holzbau sind dagegen
Unterlagen wie der Holzbau-Leitfaden, Holzfibel
und Konstruktionshilfen sowie die technische
Hotline für Fragen.
Utlin e-C ard
HOLZBAHo
01803 987766
Die Daten meines Kunden:
Frau/ Herr
Ermöglicht wird der vorteilhafte 24-StundenLieferservice durch die Zentrallager sowie das
Zusammenspiel von modernem Warenwirtschaftssystem und ausgefeilter Lieferlogistik. Mit dem
neuen Zentrallager Ost in Großenhain wird eine
Lücke im Vertriebsgebiet geschlossen. Von den
drei Zentrallagern aus, die über Leistungsmerkmale wie klimatisierte Lager, neueste Kommissionierungstechnik und überdachte Ladezonen
verfügen, wird jeder Handwerker beliefert.
Hinzu kommen Services wie für den Zuschnitt
von Plattenwerkstoffen. Ganz neu im Zentrallager Ost ist das Flächenlager für Plattenwerkstoffe, das die Lagerbedingungen gegenüber
den Hochregallagern perfektioniert. Eine vollautomatische Kommissionieranlage erledigt dort
viele Arbeiten.
Zur eigenen Information
und vor allem zur Beratung
seiner Kunden kann der Handwerker eine der
vielen Ausstellungen in seiner Nähe nutzen.
Auch zusammen mit den Fachberatern der
Behrens-Wöhlk-Gruppe vor Ort. Fehlt ihm die
Zeit für die persönliche Beratung eines Kunden,
übernehmen die Fachberater das gern für ihn.
Der Kunde erhält dazu einen Beratungs-Gutschein und wird dann im Sinne des Handwerkers
informiert, dem im Anschluss das Beratungsergebnis mitgeteilt wird. In einem Pilot-Projekt
wird am Standort Wuppertal eine 24-StundenÖffnung der Ausstellung für noch mehr Flexibilität erprobt. Für den Zugang außerhalb der
Geschäftszeiten erhalten ausgewählte Handwerkskunden eine spezielle Kunden-Karte mit
Türöffner-Funktion.
Anschrift
Datum/Stempel des Handwerksbetriebes
Beratungsthema:
❏ Innentüren
❏
❏ Fenster und Haustüren
❏ Boden/Wand/Decke
Ein Service der Behrens- Wöhlk- Gruppe... der starke Partner für das Holzhandwerk.
Eine gute Gelegenheit,
zugleich Leistungen, Zentrallager, Produktneuheiten und
Praxis-Tipps kennen zu lernen, ist der
IdeenTag 2015 der Behrens-Wöhlk-Gruppe
mit einem interessanten Mix aus Fachmesse
und Workshops.
Eine Online-Anmeldung finden Sie unter
www.ideentag2015.de
24
P R O D U K T- I N F O R M AT I O N
Im Praxistest: Akku-Staubsauger
und Akku-Lampe von Bosch
Schnelles, effizientes, ermüdungsarmes Arbeiten – das versprechen die
neuen Systemgeräte der 10,8 VoltKlasse von Bosch, der Akku-Staubsauger GAS 10,8 V-LI Professional und die
Akku-Lampe GLI DeciLED Professional.
Ihre besondere Eigenschaften und
Vorteile stellen sie insbesondere bei
Einsätzen an engen, schwer zugänglichen Stellen unter Beweis,
findet Tischlergeselle Daniel Wolff.
Er hat beide Geräte bei Abschlussarbeiten im Küchenbau überprüft.
„Der Akku-Staubsauger ist ein flexibler, besonders handlicher Helfer
der Schmutz zuverlässig erfasst.
Der Staubbehälter ist zum Beispiel
mit nur wenigen Handgriffen geleert – sehr praktisch“, kommentiert
der Tischlergeselle das Gerät. Mit einem Gewicht von nur 700 Gramm
und seiner kompakten Bauform hat
der GAS 10,8 V-LI Professional das
beste Verhältnis von Leistung zu
Gewicht seiner Klasse. Genügend
Kapazität auch für längere Einsätze bietet der 2,0 Ah-Akku.
BOSCH SUCHT PROFI-TESTER:
Erster Akku mit „Wireless
Charging System“
Bosch integriert das Laden von Akku-Werkzeugen in den Arbeitsprozess
und bringt als erster Anbieter einen Akku mit „Wireless Charging System“
auf den Markt. Die Vorteile der induktiven Energieübertragung werden
damit erstmals im Bereich der Akku-Werkzeuge nutzbar gemacht und
neue Wege zum effizienten, kosten- und zeitsparenden Arbeiten mit
kabellosen Werkzeugen eröffnet. Zum Start des Systems, das Bosch
langfristig um weitere Systemkomponenten ergänzen wird, kommen der
18 Volt Lithium-Ionen-Akku GBA 18 V 2,0 Ah MW-B Professional sowie das
Akku-Ladegerät GAL 1830 W Professional auf den Markt. Beide Systemkomponenten können Handwerker jetzt im Zusammenhang mit dem
Akku-Bohrschrauber GSR 18 V-EC Professional testen und sich hierfür
unter www.1000tools1000testers.com bis zum 31.01.2015 bewerben.
„Wenn man vor Ort arbeitet, müssen Geräte vielseitig sein“, erklärt
Daniel Wolff und kommt zu seinem
neuen „Liebling“ für unterwegs:
„Die Akku-Lampe GLI DeciLED Professional hat mich überzeugt, weil
sich extrem vielseitig ist. Sie sorgt
für gute Sichtverhältnisse an jedem
Einsatzort und in jeder Position!“
Die Akku-Lampe von Bosch arbeitet
mit insgesamt zehn LEDs und zwei
Helligkeitsstufen. Ihre Vielseitigkeit
verdankt die sie den unterschiedlichen Mechanismen für die Befesti-
gung. So kann sie mit Hilfe eines
klappbaren Fußes, der einen stabilen Stand sowie einen Bewegungswinkel von 200 Grad bietet, in die jeweils gewünschte Position gebracht werden. Mit dem integrierten Haken wird die Akku-Lampe
schnell auf Leitern oder Gerüsten
eingehängt, mittels Karabiner an
der Arbeitsbekleidung oder mit einem starken Magneten an metallischen Oberflächen befestigt. Dank
eines Einviertel-Zoll-Gewindes ist
sie auch mit Stativen kompatibel.
FÖRDERKREISE
Förderkreise
Mit ihrer Mitgliedschaft im Förderkreis des Fachverbandes dokumentieren die Partner aus Industrie, Handel und Dienstleistungen ihre besondere Verbundenheit zum Tischlerhandwerk. Wir bitten um Beachtung.
Förderkreis-Mitglieder
Mecklenburg-Vorpommern:
EGGER Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG
Holzwerkstoffe | Im Kissen 19 | 59929 Brilon
Tel. 0 29 61 / 7 70-0 | Fax 0 29 61 / 7 70-6 22 22
[email protected] | www.egger.de
BÜCHNER · BARELLA ASSEKURANZMAKLER GMBH
– Versicherungen –
Borsteler Chaussee 47, 22453 Hamburg
Tel. (040) 5 14 75-0, Fax (040) 5 14 75-100
www.buechner-barella.de
FRIEDRICH KLATT GmbH
Holzhandlung – Holzimport | Kieler Straße 1 | 23556 Lübeck
Tel. 04 51 / 4 70 07-0 | Fax 04 51 / 4 70 07 10
Am Liepengraben 9 | 18146 Rostock-Hinrichsdorf
Tel. 03 81 / 6 59 44-0 | Fax 03 81 / 6 59 44-10
[email protected] | www.klatt.de
KLÖPFERHOLZ GmbH & Co. KG
Zentrale Rostock | Timmermannstrat 10 | 18055 Rostock
Tel. 03 81 / 24 20 7-0 | Fax 03 81 / 24 20 79 00
[email protected] | www.kloepfer.de
HANS-HINRICH LOHSE GmbH
Holzimport – Holzgroßhandlung
Wollinstraße 9 – 15 | 24782 Büdelsdorf Rbg.
Tel. 0 43 31 / 2 03 00 | Fax 0 43 31 / 20 30 40
infoholz-lohse.de | www.holz-lohse.de
FRIEDRICH NIEMANN GMBH & CO KG
Großhandel Holzbearbeitungsma. u. Werkzeuge
Hansestr. 26 | 18182 Rostock-Bentwisch
Tel. 03 81 / 6 50 40-0 | Fax 03 81 / 6 59 40-44
[email protected] | www.f-niemann.de
HANS PAPENBROOCK GmbH & Co. KG
Maschinen für Holz und Kunststoff
Industriestr. 14 | 25462 Rellingen
Tel. 0 41 01 / 3 90 70 | Fax 0 41 01 / 3 20 54
Niederlassung Lübz: Gewerbering 4 | 19386 Lübz
Tel. 03 87 31/2 07 82 | Fax 03 87 31/2 07 84
[email protected] | www.papenbroock.de
REISSER-SCHRAUBENTECHNIK GmbH
Fritz-Müller-Str. 10 | 74653 Ingelfingen-Criesbach
Tel. 0 79 40 / 127-0 | Fax 0 79 40 / 127-49
[email protected] | www.reisser-screws.de
REMMERS BAUSTOFFTECHNIK GmbH
Bautenschutz, Holzschutz, Bodenschutz
Bernhard-Remmers-Str. 13 | 49624 Löningen
Tel. 0 54 32 / 83-0 | Fax 0 54 32 / 39 85
[email protected] | www.remmers.de
RS LACKSYSTEME
Groß Bünzow 8 | 17390 Klein Bünzow
Tel. 03 97 24/ 22 33 7 | Fax 03 97 24/ 22 64 0
[email protected] | www.bootslacke-nord.de
www.facebook.com/BootslackeNord
HELMUTH SCHAEL HOLZBAUELEMENTE GmbH
Hansestr. 23 | 18182 Bentwisch
Tel. 03 81 / 6 09 86-0 | Fax 03 81 / 6 09 86-66
[email protected] | www.schael.de
SCHMIDT & THÜRMER GMBH & CO. KG
Holzhandlung, Säge- und Hobelwerk
Lindenallee 4a | 17498 Behrenhoff, OT Stresow-Siedlung
Tel. 03 83 56 / 5 04-0 | Fax 03 83 56 / 5 04-50
[email protected] | www.schmidt-thuermer.de
SIGNAL IDUNA Vereinigte Lebensversicherung AG
Doberaner Str. 111 | 18057 Rostock
Tel. 03 81 / 45 66-0 | Fax 03 81 / 45 66-266
STEIN-WERBUNG GmbH
Verlag für Fachzeitschriften | Werbeagentur
Albert-Schweitzer-Ring 10 | 22045 Hamburg
Tel. 0 40 / 79 01 64-0 | Fax 0 40 / 79 01 64-22
[email protected] | www.stein-werbung.de
PARTNER DES FACHVERBANDES:
DBL Mietberufskleidung
Textilservice Mecklenburg GmbH
Spargelacker 9–10 | 19370 Parchim
Tel. 0 38 71/62 16-0 | Fax 0 38 71/62 16-16
[email protected] | www.dbl-tsm.de
Fachpartner Brandenburg:
CWS-boco DEUTSCHLAND GMBH | Mietbekleidung
Dreieich Plaza 1A | 63303 Dreieich
Tel. 0 61 03 / 309-0 | Fax 0 61 03 / 309-169
[email protected] | www.cws-boco.de
ImHolz HANDELSGES. MBH | Furnier und Holz
Herzberger Str. 3-5 | 04319 Leipzig
Tel. 03 41 / 250 11 0 | Fax 03 41 / 250 11 27
[email protected] | www.imholz-leipzig.de
KLÖPFERHOLZ GmbH & Co. KG
Holzhandel
Schleißheimer Straße 104 | 85748 Garching
Tel. 0 89 /35 62 74-0 | Fax 0 89 /35 62 74-900
[email protected] | www.kloepfer.de
LAYER-GROSSHANDEL GMBH & CO.KG | René Westfahl
Hammer Allee | 16559 Liebenwalde
Tel. 03 30 54 / 88 80 | Fax 03 30 54 / 8 88 88
LAYER-Großhandel GmbH & Co. KG (Hauptsitz) | Gerd Gasser
Klausenburger Str. 15 | 88069 Tettnang
www.layer-grosshandel.info
MEWA TEXTIL-SERVICE AG & CO. MANAGEMENT
Textil-Management
John-F.-Kennedy-Straße 4 | 65189 Wiesbaden
Tel. 06 11 / 76 01-0 | Fax 06 11 / 76 01-361
[email protected] | www.mewa.de
REMMERS BAUSTOFFTECHNIK GmbH
Bautenschutz, Holzschutz, Bodenschutz
Bernhard-Remmers-Str. 13 | 49624 Löningen
Tel. 0 54 32 / 83-0 | Fax 0 54 32 / 39 85
[email protected] | www.remmers.de
SIGNAL IDUNA GRUPPE
Filialdirektion Potsdam I Siegfried Müller
Berliner Straße 111 | 14467 Potsdam
Tel. 03 31 / 2 98 48-0 | Fax 03 31 / 2 98 48-28
[email protected]
Filialdirektion Frankfurt/Oder
Logenstraße 8 | 15230 Frankfurt/Oder
Tel. 03 35 / 55 57 20 | Fax 03 35 / 55 57 28
www.signal-iduna.de
solNet UG (haftungsbeschränkt) | Internet, Schulungen
Reginenweg 7 | 12247 Berlin | Tel. 0173 / 8448999
[email protected] | www.solutionnetworks.de
R. ULRICH & CO. GMBH | Michael Neukirchner
Neukirchner Stenzelring 21 | 21107 Hamburg
Tel. 040 / 75 60 11-0 | Fax 040 / 75 60 11-70
[email protected] | www.ulrich-veneers.com
WEINHOLZ & OST | Rechtsanwälte
Motzstraße 9 | 10777 Berlin
Tel. 030 / 27 57 56 00 | Fax 030 / 27 57 56 03
[email protected] | www.weinholz.de
Stein-Werbung
◆ Werbeagentur
◆ Verlag für Fachzeitschriften
Wir wünschen allen
Tischlern und ihren Familien
frohe Weihnachten
Stein-Werbung GmbH
Albert-Schweitzer-Ring 10
22045 Hamburg
Tel. 040 | 79 01 64-0
[email protected]
und ein gesundes und
erfolgreiches Jahr 2015!
www.stein-werbung.de
Hebrock
Kantenanleimmaschinen
Vom Handgerät bis zur Profimaschine
für den gehobenen Innenausbau.
Werksniederlassung Nord • Vertrieb · Beratung · Service
Feinwerkmechanikermeister
Tel. 0 46 38 / 2 13 50-0
Mobil 0171 / 32 19 359
Fax 0 46 38 / 2 13 50-10
Ferd.-Porsche-Ring 1 · 24963 Tarp
E-Mail: [email protected]
www.hebrock-nord.de
25
Wenn der Weihnachtsmann
schon die Füße
hochlegt, sind wir
noch für Sie da!
Bei uns erhalten Sie noch alles
bis zum 23. Dezember und
auch am 29. + 30. Dezember!
Und dann sind wir wieder ab
dem 5. Januar 2015 für Sie da!
tnern
r
a
p
s
t
f
ä
h
n d G e s c h n a ch t s f e s t
u
n
e
d
n
u
s Wei
allen K
wünscht em Wege ein frohe ahr 2015!
dies
Neues J
s
e
h
c
i
a u ch a u f
e
r
rfolg
und ein e
M. und F. Valentin Tischlerbedarf GmbH & Co. KG · Holz, Beschlag, Bauelemente
13403 Berlin · Auguste-Viktoria-Allee 16–16 A · Tel. (030) 41 00 07 - 0 / Fax 41 22 0 46
12099 Berlin · Colditzstraße 28 · Tel. (030) 70 17 83 12 / Fax 70 17 86 77
12099 Berlin · Industriestraße 10 A · Tel. (030) 63 96 486 40 / Fax 63 96 486 50
Montag – Donnerstag 6.30 – 16.30 Uhr · Freitag 6.30 – 15 Uhr · valentin-berlin.de · [email protected]