4 Dezember 2014 tischler meister MECKLENBURG-VORPOMMERN BRANDENBURG | SACHSEN-ANHALT Mitgliedermagazin der Fachverbände Tischler Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt PLW-Bundeswettbewerb Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern Entscheidung in Hamburg Mitteldeutsche Berufsbildungskonferenz Bundeskanzlerin besuchte Tischlerei Rätz auf Rügen EDITORIAL Inhalt Editorial | Impressum Liebe Kollegen, Mecklenburg-Vorpommern Bundeskanzlerin gratulierte Tischlerei Rätz 17. Jobfactory in Rostock Berufliche Wettbewerbe 2014 Wir gratulieren 2 3 4–5 7 Brandenburg Großes Interesse für „Die Gute Form“ Mitgliederversammlung 8–9 10–11 Sachsen-Anhalt Herbstmitgliederversammlung 2014 Praktischer Leistungswettbewerb Berufsbildungstagung 12–13 13 13 anschlusslos folgte dem Jahr 2013 ein konjunkturell stabiles Jahr 2014, das beim Lesen dieser Zeilen auch fast schon Geschichte ist. In den Betrieben ist von einer „Winterflaute“ kaum etwas zu spüren, die Kunden besinnen sich offenbar auf bleibende Werte und weniger auf das schnelle Geld. Von besinnlicher Vorweihnachtszeit sind wir weit entfernt! Das Tischler- und Schreinerhandwerk hat bundesweit hervorragende Perspektiven, denn zahlreiche Zukunftstrends werden speziell unserem Handwerk neue Märkte eröffnen. Ausbildung Erste Mitteldeutsche Berufskonferenz PLW Bundeswettbewerb in Hamburg 14 20 Technik Mitteldeutsche Fensterfachtagung Kuper-Aktionstag 2014 Einbau von Türen Fenstermontage mit optiMont® 15 15 17 18 Recht Metalle: Umkehr Umsatzsteuerschuldnerschaft Mindestlohn ab 01.01.2015 Verjährung Kreditbearbeitungsgebühren Neue AGB für das Tischlerhandwerk Spam-Ordner täglich kontrollieren 11 16 16 21 21 Betriebswirtschaft Sozialversicherungsgrößen 2015 Zuschüsse altersgerechtes Umbauen/Einbruchschutz Verjährung von Vergütungsansprüchen Beschaffungsrichtlinien FSC-/PEFC-Zertifizierung 18 19 19 21 Impressum Mitgliederzeitschrift der Landesinnungsverbände Tischler • Mecklenburg-Vorpommern, Mönchstr. 48, 18439 Stralsund Tel. 0 38 31/ 2 03 72 51, Fax 0 38 31/ 2 03 72 53 • Brandenburg, Otto-Erich-Str. 11–13, 14482 Potsdam Tel. 03 31/ 71 90 91, Fax 03 31/ 71 90 92 • Sachsen-Anhalt, Mittelstr. 25, 06886 Wittenberg Tel. 0 34 91/ 41 19 22, Fax 0 34 91 / 41 19 46 Herausgeber und V.i.S.d.P.: FHG Fördergesellschaft der Holzgewerke mbH Manfred Neue Industriestr. 8, 18069 Rostock Tel. 03 81/ 4 59 08 62, Fax 03 81/ 2 77 00 E-Mail: [email protected] Redaktion: Maik Schmidt, Anke Maske, Jörg Schwamberger Erscheinungsweise: 4 x jährlich, sämtliche Mitglieder erhalten diese Zeitschrift kostenlos Verlag und Anzeigen: Stein-Werbung GmbH Albert-Schweitzer-Ring 10, 22045 Hamburg Telefon 0 40 / 79 01 64-0, Telefax 0 40 / 79 01 64-22 [email protected], www.stein-werbung.de Doch dazu sind neben moderner Technik, einem umfangreichen Know-how auch hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter nötig. Aber diese Entwicklung wird den Betrieben nicht einfach in den Schoß fallen, Zeitnehmen zum unternehmerischen Denken trotz der Hektik des Tagesgeschäfts ist notwendig, um die Trends zu erkennen, auf die sich der Betrieb einstellen soll und die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen sind dazu unabdingbar. Doch dies alles ist nur mit entsprechend qualifiziertem und motiviertem Personal umsetzbar. Dabei kommt die demografische Entwicklung ins Spiel, die diesem Personalbedarf eigentlich diametral gegenübersteht – die Anzahl der Schulabgänger geht stark zurück, die Wirtschaft und die Verwaltung sucht junge engagierte Fachkräfte zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben und ist bereit und auch in der Lage, diese auch entsprechend zu bezahlen. Diesem Trend zu folgen, fällt dem Handwerk schwer. So steht das Tischler-und Schreinerhandwerk mit seiner Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung in Konkurrenz zur Industrie und Verwaltung, denn die Personalkosten müssen in einem Rahmen gehalten werden, der letztendlich den Verkauf unserer Handwerksleistungen auch nachhaltig ermöglicht. Diese Problematik wurde von unseren Landes- und Bundesgremien längst erkannt und durch die verschiedenen Facetten der bundesweiten Imagekampagne „Tischler – Schreiner Deutschland“ mit der Umsetzung begonnen, egal ob dabei die Markenarbeit oder um die Kampagne „born to be Tischler/Schreiner“ im Focus steht. Jetzt kommt es vor allem darauf an, diese „Corparate Identity“ auf breite Schultern zu stellen, nicht nur einzelne Innungen unserer Landesverbände und nur wenige Betriebe dürfen Akteure mit dem neuen Erscheinungsbild sein, der orange Würfel steht für die gesamte organisierte Branche, sowohl mit ihrer Kreativität und Kompetenz als auch ihren hohen Ansprüchen an Nachhaltigkeit und Ökologie. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und uns einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2015. Jörg Schwamberger Fachverband Tischler Sachsen-Anhalt Druck: Onlineprinters GmbH, 91413 Neustadt Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 01.01.2014 Titelbild: Sitzfensterbank Ausführung: Deezbüller Holzwerkstatt GmbH & Co. KG, Niebüll www.mv.tischler.de 1 2 AUS DEM VERBAND M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N 10-jähriges Firmenjubiläum Tischlerei Rätz auf Rügen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel folgte der Einladung Anlässlich des 10. Firmenjubiläums lud Tischlermeister Mario Rätz-Präkel am 16.09.2014 zum Tag der offenen Tür ein. Zahlreiche Geschäftspartner, Lieferanten und interessierte Vertreter aus allen gesellschaftlichen Bereichen folgten der Einladung und überzeugten sich von den technischen Möglichkeiten, die das Team um Tischlermeister Mario Rätz-Präkel für die Bearbeitung verschiedener Aufträge zur Verfügung stehen. Zu den prominentesten Besuchern an diesem Tag zählte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Rahmen ihres traditionellen Wahlkreistages dem mittelständischen Unternehmen einen Besuch abstattete. Gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Burkhard Lenz ließ sie sich über die handwerklichen und technischen Möglichkeiten der Tischlerei informieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand das Herzstück der Tischlerei, das vollautomatische Bearbeitungszen- Tischlermeistert Mario Rätz-Prekel (weißes Hemd) und sein Team übergeben der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Inseln Rügen in Holz gefräst Die Bundskanzlerin beglückwünscht Tischlermeister Rätz-Prekel. Neben ihr Burghard Lenz (Landtagsabgeordneter) und Ralf Drescher (Landrat). trum. Wie präzise die Maschine arbeitet, wurde anhand eines konkreten Werkstücks gezeigt. Mario Rätz-Präkel ließ für alle Gäste den Umriss der Insel Rügen in ein Stück Holz fräsen. Begeistert nahm Frau Merkel das Geschenk an sich und dankte dem Tischlermeister für die Einblicke in das Unternehmen. Anstelle von Blumen und Geschenken wünschte sich Tischlermeister Mario Rätz-Präkel eine Spende für den Förderverein der Putbusser Grundschule. Viele Gratulanten folgten seinem Wunsch und so kamen 1.385 Euro zusammen, die dem Förderverein als Spende für weitere Projekte übergeben wurden. Auch zukünftig steht sein Team und er als verlässlicher Partner für Lösungen in Holz bei Möbeln und Einrichtungen privaten und gewerblichen Kunden gern zur Verfügung. Betriebsrundgang mit der Bundeskanzlerin Festplatz und Begrüßung M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N 17. JOBFACTORY 18. September 2014 in Rostock Fix bei der Sache. AUS DEM VERBAND derpreis Jetzt zum Son bei KUPER. Die 17. JOBFACTORY konnte auch in diesem Jahr viele Besucher zur HanseMesse in Rostock locken. Rund 10.000 Besucher informierten sich an den zahlreichen Ständen für Berufs- und Studienorientierung. In Kooperation mit der Tischlerinnung Rostock-Bad Doberan zeigte der Landesverband MV Flagge und rührte die Werbetrommel, um dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Die aktuelle Entwicklung fordert uns alle, denn in MV fehlen Auszubildende, um die ausschei- denden Fachkräfte zu kompensieren. Daher dürfen wir keine Möglichkeit auslassen, um mit den zukünftigen Auszubildenden in Kontakt zu treten. 170 Aussteller hielten Informationen parat und lockten ein ums andere Mal mit verschiedenen Aktionen an den Ständen. Über 500 verschiedene Berufe und Studienangebote wurden vorgestellt und stellten das Bundesland als attraktiven Arbeitgeber und Studienstandort dar. CNC-Bearbeitungszentrum Weeke Venture 108 M in Fahrportal-Bauweise Highlights Ŷ Fräsmotor 9 kW, F1-HSK 63 inkl. C-Achse Ŷ 12 vertikale, 6 horizontale Bohrer Ŷ Nutsäge Ŷ 6 stufenlos in X-Richtung positionierbare Werkstückauflagen Ŷ Erweiterung C-Achse für FLEX5-Aggregat möglich ANZEIGE Verkauf Tischlerei in Wiek auf Rügen • • • • • • Grundstück 1.500 qm Maschinenraum 200 qm technisch ausgestattet für Fensterbau IV 68 Standard sowie Möbelbau Bankraum 150 qm Büro 50 qm Holzlager 50 qm Kontakt: Tischlermeister Bodo Klatt Großer Moorweg 4, 18556 Wiek Telefon: 03 83 91-7 00 73 Telefax: 03 83 91-7 05 80 Mehr Herbstangebote finden Sie unter www.KUPER.de. Heinrich KUPER GmbH & Co. KG Wiesenring 27, 07554 Korbußen www.KUPER.de, [email protected] Heinrich KUPER GmbH & Co. KG Großbeerenstraße 194 – 196, 12277 Berlin www.KUPER.de, [email protected] 3 4 AUS DEM VERBAND M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N Berufliche Wettbewerbe 2014 CITTI-Park Rostock-Schmarl Die drei beruflichen Wettbewerbe „Die Gute Form“, „Das Beste Gesellenstück“, und der „PLW“ (Profis leisten was) fanden in diesem Jahr vom 25.09.– 27.09.2014 im CITTIPark in Rostock statt. Bei der „Guten Form“ wurde der Fokus auf die Gestaltung im Tischlerhandwerk gelegt. Hierdurch soll der zukünftige Nachwuchs motiviert werden, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine zeitgemäße Formgebung bei der Erstellung seines Gesellenstückes mit einfließen lassen. Beim PLW wurde den besten Junggesellen noch mal alles abgefordert. Hier konnten sie zeigen „aus welchem Holz sie geschnitzt sind“. Denn die Information, welches Werkstück zu fertigen ist, bekamen die Junggesellen erst am Tag des Wettbewerbs mitgeteilt. Die Aufgabe bestand darin, innerhalb von 8 Stunden eine Puppenwiege zu bauen. Das für den praktische Teil der Gesellenprüfung gefertigte Gesellenstück fand seine Anerkennung bei der Prämierung „Bestes Gesellenstück“. Die Vorauswahl erfolgte durch das geschulte Auge des Tischlermeisters im jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die Stücke wurden im Eingangsbereich des CITTI-Parks ausgestellt und konnten während dieser Zeit von den Kunden in Augenschein genommen werden. Am 27.09.2014 fand dann die Begutachtung der Stücke durch eine hochkarätige Jury statt. Dieser gehörten der Landesinnungsmeister Mario Schmidt, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bernhard Weiss und der Berufsschullehrer Frank Urbach an. DANKE Wir danken dem CITTI-PARK Rostock und allen Sponsoren, die maßgeblich zur erfolgreichen Durchführung der Wettbewerbe beigetragen haben. • • • • Hans-Hinrich Lohse GmbH Friedrich Klatt GmbH SIGNAL IDUNA Gruppe Helmuth Schael Holzbauelemente GmbH • Geniatec GmbH • REISSER-Schraubentechnik GmbH • CITTI-Park Zum Sieger kürte die Fachjury im Wettbewerb „Die Gute Form“ Paul Götze mit seinem Couchtisch in Eiche Ausbildungsbetrieb Tischlerei Reinhard Westphal Hartestraße 10 18055 Rostock Als Sieger hat Paul Götze die Möglichkeit, am Bundesausscheid teilzunehmen. 1 Platz GF: Paul Götze, Tischlerei Reinhard Westphal 2. Platz: GF Hannes Schuhmann, Hanse Yachts AG 3. Platz GF: Peter Paul Wetzel, mobili ART Innenausbau M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N AUS DEM VERBAND 1. Platz BG Lucas Hellwig Tischlerei Kleine GmbH 3. Platz BG Maik Ohlrich-Persigehl Derstappen GmbH 2. Platz BG: Peter Paul Wetzel, mobili ART Innenausbau Der Sieg im Wettbewerb „Bestes Gesellenstück“ ging an Lucas Hellwig mit seinem Medienschrank Ausbildungsbetrieb Tischlerei Kleine GmbH Alte Dorfstraße 14 19243 Parum PLW Martin Haase Den PLW entschied für sich Martin Haase Fertigung einer Puppenwiege in 8 Stunden PLW – Paul Götze PLW – Preisübergabe Ausbildungsbetrieb Knabenschuh & Niendorf GbR Hauptstraße 36 19246 Zarrentin 5 6 TISCHLERSHOP Werbemittel mit dem Branchenlogo Außendarstellung Ihres Betriebes – exklusiv – werbewirksam – preisgünstig Nutzen Sie unser Angebot an ausgewählten Werbemitteln für die Außendarstellung Ihrer Betriebe. Sie haben die Möglichkeit, folgende Aufschriften zu wählen: Denn nur wir gemeinsam und vor allem Sie vor Ort können die Marke „Tischler“ in der Öffentlichkeit sichtbar und bekannt machen. Je öfter die Kunden die Marke sehen, desto bekannter wird sie und somit schaffen Sie die Basis, dass sich unser Würfel zu einem Markenzeichen für das organisierte Tischlerhandwerk entwickeln kann. • Tischler Meisterbetrieb der Innung Bezeichnung 1 2 3 4 5 6 7 8 Menge • Tischler Fachbetrieb der Innung Kinderwarnweste (Aufdruck Tischler MV auf dem Rücken) • Tischler MecklenburgVorpommern 1 10 20 25 Firmenschild Acryl 400 x 250 x 6 mm 4 Stk. Edelstahl-Halter 63,00 51,00 47,00 – VK/brutto Autoaufkleber 245 x 245 mm witterungsbeständig 6,60 5,30 3,30 – VK/brutto Werbeplane Firmen Scheibenaufkleber 120 x 120 mm witterungsbeständig eindruc Briefaufkleber DIN A4-Bogen á 35 Stk. 5,30 4,00 2,60 – VK/brutto – 11,00 9,00 – VK/brutto k | Logo Fahne Fahne 1,20 x 4,00 m inkl. Verarbeitung 83,00 75,00 70,00 – VK/brutto Werbeplane 2 x 1,50 m mit Saum und Ösen 118,00 105,00 92,00 – VK/brutto Pin Kinderwarnwesten mit Aufdruck Paketpreis 25 Stück Pin Tischler-MV – – – 82,00 VK/brutto 2,65 – – – VK/brutto Preise in € | Stk. Die Preise verstehen sich brutto. Die Mehrwertsteuer kann leider nicht ausgewiesen werden, da wir als Verband von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Versandkosten Aufkleber Firmenschild Banner/Fahne Aufkleber á 2,50 € á 6,50 € á 10,00 € Hier bestellen Sie Ihre Bestellung nehmen wir gern schriftlich entgegen: E-Mail: Fax: [email protected] 0 38 31/ 20 37-253 AUS DEM VERBAND M -V | B R A N D E N B U R G WIR GRATULIEREN Mecklenburg-Vorpommern Geburtstage Meisterjubiläen Kai Höpfner Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald 50 Jahre 03.10.2014 Frank Meysahn Tischler-Innung Müritz-Demmin 25 Jahre 06.10.2014 Klaus Heuser Tischler-Innung Landkreis Parchim 75 Jahre 31.10.2014 Karl-Heinz Zühlke Tischler-Innung Landkreis Parchim 25 Jahre 20.10.2014 Ralf Baensch Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald 60 Jahre 08.11.2014 Helmut Kastner Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald 40 Jahre 20.12.2014 Christian Witt Tischler-Innung Vorpommern-Greifswald 40 Jahre 24.11.2014 Joachim Lonskowski Tischler-Innung Müritz-Demmin 60 Jahre 27.11.2014 Allen Jubilaren unseren herzlichen Glückwunsch, verbunden mit den besten Wünschen für ihre Zukunft! Vorstand und Geschäftsführung des Landesinnungsverbandes des Tischlerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern HINWEIS WIR GRATULIEREN Brandenburg Weihnachtspause beim Fachverband Mecklenburg-Vorpommern Geburtstage Tischlermeister Uwe Netzker Tischlerinnung Oder-Spree 50 Jahre 03.10.1964 Tischlermeister Frank Diecke Tischlerinnung Elbe-Elster 55 Jahre 24.11.1959 Betriebsinhaber Jens Bender Tischlerinnung Oder-Spree 50 Jahre 08.12.1964 Betriebsinhaber Thomas Schüler Tischlerinnung Cottbus 50 Jahre 30.12.1964 Die Geschäftsstelle des Fachverbandes Mecklenburg-Vorpommern ist in der Zeit vom 22.12.2014 bis zum 02.01.2015 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2015 sind wir wieder für Sie da. Betriebsjubiläen Tischlerei Kammer Tischlerinnung Uckermark 15 Jahre 01.10.1999 Tischlerei Spatzier Tischlerinnung Brandenburg-Belzig 120 Jahre 15.10.1894 Wand-Boden-Decke Christian Staubach Tischlerinnung Barnim 15 Jahre 01.11.1999 Tischlerei Michael Tippmann Tischlerinnung Cottbus 5 Jahre 01.11.2009 Tischlerei Nimz GmbH Tischlerinnung Uckermark 10 Jahre 22.12.2004 Tischlerei Dieter Waldau Tischlerinnung Elbe-Elster 15 Jahre 27.12.1999 Meisterjubiläen Tischlermeister Fritz Müller Tischlerinnung Oberhavel 25 Jahre 07.10.1989 Tischlermeister Lutz Koppe Tischlerinnung Brandenburg-Belzig 20 Jahre 29.10.1994 Tischlermeister Frank Adam Tischlerinnung Potsdam 20 Jahre 29.10.1994 Tischlermeister Andreas Baldin Tischlerinnung Ostprignitz-Ruppin 10 Jahre 04.12.2004 Tischlermeister Heinz Vormelcher Tischlerinnung Oder-Spree 30 Jahre 18.12.1984 Allen Jubilaren unseren herzlichen Glückwunsch, verbunden mit den besten Wünschen für ihre Zukunft! Anm. Die Redaktion greift in der Jubiläumsliste auf die aktuellen Daten der Innungen zurück. Folglich können nur die Tischlermeister aus den Innungen gewürdigt werden, deren Datenmaterial vorliegt. 7 8 AUS DEM VERBAND BRANDENBURG 18. Landeswettbewerb „Die Gute Form“ mit großem Besucherinteresse beendet! Ein Rückblick, der sich lohnt! Der 18. Landeswettbewerb „Die Gute Form“ im Stern-Center Potsdam war ein voller Erfolg. Der Einladung zur Ausstellung folgten 8 junge Tischlerinnen und Tischler. Von Montag, dem 22., bis Samstag, dem 27. September hatten alle Besucher Gelegenheit, sich die von den Prüfungsausschüssen der Innungen ausgewählten Gesellenstücke anzuschauen. Die Jugendlichen hätten manches Stück am liebsten demontiert, um alle Fertigungsdetails zu ergründen. Bietet die Ausstellung doch jedes Jahr eine sehr gute Gelegenheit sich Anregungen für das eigene zu bauende Gesellenstück zu holen, bzw. einfach nur anhand der hohen handwerklichen Qualität zu sehen, wo man nach seiner 3 jährigen Ausbildung stehen sollte, um im praktischen Teil der Gesellenprüfung ein gutes Ergebnis zu erzielen. Die Palette der 8 Ausstellungstücke reichte von Schreibtischen über Stehpulte, Sitzmöbel, Koffersekretär und Couch-Tische sehr unterschiedlicher Art. Die einhellige Jurymeinung war nach 2 Wertungsgängen, dass die Gesellenstücke der Ausstellung in diesem Jahr durchweg in hoher handwerklicher Qualität hergestellt worden sind. Die Preisträger überzeugten hinsichtlich der Gestaltung mit klaren Formen, einer gelungenen Materialauswahl und hoher Funktionalität. Die Besten wurden delegiert. Insgesamt haben 8 Teilnehmer am Wettbewerb teilgenommen: Innung Potsdam – 2 Teilnehmer Innung Brandenburg – 1 Teilnehmer Innung OPR – 1 Teilnehmer Innung OHV – 1 Teilnehmer Innung Oder-Spree – 2 Teilnehmer Kammer FFO – 1 Teilnehmer Rund 10.000 Besucher staunten, fotografierten und fragten. Die Resonanz war überwältigend. Am Besucherwettbewerb „wählen und gewinnen“ wurde zahlreich teilgenommen. Das Ergebnis der praktischen Arbeiten im Rahmen der Ausstellung „Die Gute Form 2014“ steht. Von den Azubis des 2. und 3. Lehrjah- Platz 1: Daniel Obst, mit seinem Sideboard Vorstandsmitglied Ralf Münder und Landtagspräsident Gunter Fritsch eröffneten die Ausstellung. res wurden zwei Kindertische gefertigt. Die passen gut zu den Stühlen aus dem letzten Jahr. Ein Geschenk an das SOS Kinderdorf in Brandenburg Platz 2: Geselle: Alexander Herr mit seinem Koffersekretär Ausbildungsbetrieb: Tischlerei Ingo Kuron, Innung: Potsdam Jurybewertung: Platz 2, Besucherbewertung: Platz 2 Sieger des Landeswettbewerbes 2014: Daniel Obst mit seinem Sideboard Ausbildungsbetrieb: Holzwerkstatt Potsdam GmbH, Innung: Potsdam Jurybewertung: Platz 1, Besucherbewertung: Platz 1 Platz 3: Peter Dück mit seiner Anrichte mit einschiebbaren Stühlen Ausbildungsbetrieb: Die Manufaktur, Innung: Brandenburg Jurybewertung: Platz 3, Besucherbewertung: Platz 3 Platz 2: Alexander Herr mit seinem Koffersekre etär AUS DEM VERBAND BRANDENBURG Azubis aus dem 3. Lehrjahr holen sich Tipps. Platz 3: Peter Dück mit seiner Anrichte mit einschiebbaren Stühlen Sieger Daniel Obst mit LIM Adam 9 AUS DEM VERBAND BRANDENBURG Mitgliederversammlung 2014 in Wittenberge in der „Alten Ölmühle“ Landesinnungsmeister Frank Adam lud in diesem Jahr alle Innungsbetriebe nach Wittenberge. Austragungsort der Mitgliederversammlung 2014 war das denkmalgeschützte Areal der „Alten Ölmühle“ in Wittenberge, das anspruchsvolle Erlebnisgastronomie und Hotellerie mit dem Charme der ehemaligen Ölfabrik verbindet. In seiner Eröffnungsrede blickte Landesinnungsmeister Frank Adam auf die vergangenen 12 Monate zurück. Der Fachverband Tischler Brandenburg ist auf gutem Kurs, heißt es in der Begrüßung an die Innungsbetriebe und Gäste. Teil haben lassen an EU-Verhandlungen, Gesetzesentwürfen, neuen DINNormen, Bauaufsichtlichen Anforderungen und nicht zuletzt an gesellschaftlichen Aktivitäten. Für Sie unterwegs haben wir an Vorstandssitzungen, Projektsitzungen, Innungsveranstaltungen, Tagungen, Gesprächen mit politischen Vertretern und Ministerien und vieles mehr teilgenommen. Der Kalender war gut gefüllt. Die Präsenz vor Ort uns sehr wichtig. Die Gespräche mit politischen Vertretern, Zulieferern, Herstellern und Kammervertretern zeigten, dass großes Interesse an einer zukünftigen Dank von LIM Adam an Sven Käthe, Steuerberaterkanzlei Scherbarth und Partner Der Kurs heißt Interessenvertretung und aktive Unterstützung für unser Handwerk. Dass wir den richtigen Kurs haben, zeigen die vielen Aktivitäten, die für unsere Mitgliedsbetriebe unternommen wurden. Ob auf Innungsebene, Landes- oder Bundesebene. Sie haben mehr oder weniger gespürt, wo und wie wir uns für das Tischlerhandwerk eingesetzt haben, so Adam. Immer auf den Neuesten Stand war ein oberstes Ziel für alle Innungsbetriebe. Durch aktuelle Newsletter, den Tischlermeister und das Verbandsorgan „genau“ haben wir alle konstruktiven Zusammenarbeit besteht. Ein kleiner Rückblick zeigt die große Anzahl von Themen und Problematiken, die wir als Verbandsorganisation für unsere Mitglieder zu bewerkstelligen haben. WARUM ICH DA KUNDE BIN? gb Meesenburg OHG Fachhandel für Baubeschläge, Eisenwaren, Werkzeuge, Maschinen und Industriebedarf www.gb-meesenburg.de Fachkompetenz mit Erfahrung und Tradition vor Ort. Sortiment Preis & Leistung Umfangreiches bei dem stimmen. ... UND WEIL ICH DA EINFACH ALLES BEKOMME! Qualität und Kundendienst mit Garantie. Quelle: © Peter Atkins / Fotolia.com 10 • EU-Deregulierungsbemühungen, d.h. kämpfen um die Meisterpflicht • Abfallkreislaufwirtschaftsgesetz • Haftung des GU für seine Sub-Unternehmer • Steuerbonus • Berufsqualifizierung für Berufskraftfahrer • Zahlungsverzugsrichtlinie • Arbeitsstättenrichtlinie • Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer • Energieeinsparverordnung • Künstlersozialabgabe • Tarifautonomiegesetz • Veränderungen der Gesetze zur Steuerschuldnerschaft • Ergänzungen und Neuerungen verschiedener DIN-Normen Dies und viele weitere kleinere Problematiken standen auf unserer Agenda. Sie wurden über alles zeitnah informiert. Die positive Resonanz unserer Mitglieder, die an uns herangetragen wird, zeigt uns, dass der Kurs richtig ist. Wir müssen aber noch Fahrt aufnehmen! Das bedeutet „Stärkung“ durch Mitgliedschaft. Wir konnten in diesem Jahr wieder eine Innung bei uns begrüßen. Nunmehr sind wir 13 Innungen mit derzeit 291 Mitgliedern. Genau heute wird bei der Tischlerinnung Zossen über die Mitgliedschaft im Landesverband beschlossen. Ein gutes Signal. Zum Jahresende können wir vielleicht das 300. Innungsmitglied begrüßen! Der Rückblick in Vorbereitung auf diese Versammlung zeigte mir, wie aktiv das Branden➜ AUS DEM VERBAND BRANDENBURG ➜ burger Tischlerhandwerk war und ist. Wir werden wieder positiv gehört und gefragt. Das wäre nicht zu schaffen, wenn wir uns nichtehrenamtlich so engagieren würden. Lieferung von Metallen: Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft Landesinnungsmeister Adam bedankte sich am Schluss ausdrücklich für das Engagement jeden Obermeisters, Vorstandsmitgliedes und bei jedem engagierten Innungsmitglied. Es ist wieder ein „Wir-Gefühl“ da. Und das ist ein besonderer und wichtiger Baustein für die Zukunft. Der deutsche Gesetzgeber hat eine Neuregelung bei der Umsatzbesteuerung von Metall-Lieferungen eingeführt: Nicht mehr der Lieferer schuldet die Umsatzsteuer, sondern der unternehmerische Abnehmer. Das gilt für alle Lieferungen, die ab dem 1. Oktober 2014 ausgeführt werden. Durch dieses Verfahren soll Umsatzsteuerbetrug im Handel mit Metallen verhindert werden. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 für die Anwendung der Neuregelung, damit die Unternehmen Zeit haben, sich anzupassen. Voraussetzung ist dabei die zutreffende Versteuerung durch den Lieferer. Der Vormittag wurde mit anspruchsvollen Referaten gespickt. Ralf Bickert vom Technologiezentrum in Dortmund informierte über den aktuellen Stand zum Netzwerk zur sicherheitsund arbeitsmedizinischen Betreuung im Tischlerhandwerk. Trotz des SAMD-Ausstiegs durch die Berufsgenossenschaft werden die Betriebe nicht alleine gelassen! Das SIAM-Projekt biete eine alltagstaugliche Lösung zur praxisnahen Umsetzung von Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz. Allen Mitgliedsbetrieben wird ein Onlinetool mit Web-gestützter Dokumentation, automatischen Erinnerungen und Hinweisen auf Handlungsbedarf mit Lösungsansätzen geboten. Der Startschuss erfolgt 2015. Die Unternehmen werden alle zeitnah zur Infoveranstaltung eingeladen. Einen weiteren wichtigen Hinweis gab Sven Käthe aus der Steuerberaterkanzlei Scherbarth und Partner zu den Steuerveränderungen 2014/2015. Das Kroatiengesetz und der neu eingeführte Mindestlohn zeigen doch so manche Tücken. Am Nachmittag beschlossen die Delegierten den Haushalt 2015. Ein Fundament für die zukünftige Arbeit des Verbandes, der den richtigen Kurs eingeschlagen hat. HINWEIS Weihnachtspause beim Fachverband Brandenburg Die Geschäftsstelle des Fachverbandes Brandenburg ist in der Zeit vom 23.12.2014 bis zum 02.01.2015 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2015 sind wir wieder für Sie da. ■ Welche Metalle sind betroffen? Die Regelung gilt für alle in der Anlage 4 zum Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgeführten Metalle. Die Produkte sind dort mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern abgebildet. Um herauszufinden, ob das gelieferte Produkt unter die Neuregelung fällt, ist in einem 1. Schritt eine zolltarifliche Einstufung vorzunehmen. Hierzu können die Erläuterungen im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik auf der InternetSeite des Statistischen Bundesamtes genutzt werden. In Zweifelsfällen kann eine unverbindliche Zolltarifauskunft beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. In einem 2. Schritt muss geprüft werden, ob das Produkt mit dieser Zolltarifnummer in der Anlage 4 zum UStG verzeichnet ist. Welche Lieferungen sind betroffen? Die Neuregelung gilt für • reine Lieferungen von Gegenständen (ohne Einbau/Montage), • Lieferungen innerhalb Deutschlands, • an unternehmerische Abnehmer. Die Neuregelung gilt nicht für • sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Metallen (Transport, Umarbeitungen), • die Lieferung von Metall-Abfällen und Metall-Schrott, • Metalle, die Teil einer Werklieferung z.B. an einem Bauwerk sind (Lieferung mit Einbau/Montage). zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. Was ändert sich bei der Abrechnung? Der Lieferer muss dem Abnehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (sog. Netto-Rechnung) ausstellen. In die Rechnung muss er den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aufnehmen. Der Abnehmer zahlt an den Lieferer nur den Netto-Betrag. Er muss die Umsatzsteuer für die empfangene Lieferung selbst errechnen, in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden und kann sich gleichzeitig den entsprechenden Betrag an Vorsteuer abziehen. Hinweis und Informationen Wir empfehlen, die Auswirkungen der Neuregelung auf das eigene Unternehmen möglichst umgehend mit dem Steuerberater zu besprechen. W W W.HANDWERK.DE Wer an 364 Tagen anpackt, darf einen Abend lang auspacken. Wir wünschen allen Tischlermeistern, ihren Familien und ihren Mitarbeitern und Förderern unseres Handwerks frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015! WULF KAPPES TISCHLEREIBEDARF OHG Alle Kataloge auch im Internet! Holzleisten ® mehr als 1.100 Sorten am Lager! ® täglicher Versand! ® ® ® ® ® Holzringe Leimholz (ca. 30 Holzarten) ® Bambus Treppenbauelemente ® Biegeholz Handläufe ® Möbelauflagen Zweihorn • Clou • Biofa • Osmo • Sikkens Winsbergring 5 • 22525 Hamburg (nur 1 Minute von der BAB 7-Abfahrt Volkspark entfernt) Tel. 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Als neuer Obermeister wurde Jens Schleier aus Querfurt gewählt. Er wurde in der Runde herzlich willkommen geheißen und stellte sich kurz vor. Altmarkkreis Salzwedel: OM Helmut Erxleben kandidierte ebenfalls altersbedingt nicht wieder, der neue Obermeister ist ab 01.01.2015 Andreas Schwesig aus Salzwedel. Gemäß der Tagesordnung berichteten die Obermeister über die Arbeit und die Situation in den Innungen. Übereinstimmend wurde über HINWEIS Weihnachtspause beim Fachverband Sachsen-Anhalt Die Geschäftsstelle des Fachverbandes Sachsen-Anhalt ist in der Zeit vom 24.12.2014 bis zum 02.01.2015 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2015 sind wir wieder für Sie da. eine gute, teilweise sehr gute Auftragssituation berichtet, jedoch bleibt die Ertragslage deutlich hinter dem Umsatz zurück. geltgruppen vorgeschlagen. Diesen Vorschlag werden unsere Vertreter dem entsprechenden Gremium unterbreiten. Daraufhin berichtete Schwamberger über den neuen Internetauftritt unseres Verbandes und führte diesen auch vor (www.tischler-sachsen-anhalt.de). Dabei verwies er auf die Zuteilung der Zugangsdaten für den internen Bereich durch den Verband und bat auch darum, notwendige Korrekturen der Betriebsdaten mit der Geschäftsstelle vorzunehmen. Daran schloss sich der nächste TOP an – Technik: Mitteldeutsche Fensterfachtagung am 12.09.14 in Dahlwitz-Hoppegarten. Der GF berichtete von einer interessanten und informativen Veranstaltung mit hochkarätigen Referenten. Lediglich 5 CE-Plus Systemnehmer von 21 Betrieben haben die Möglichkeit genutzt, ihre Kenntnisse zu den Themen Thermoholz und EnEV 2012, Rechte und Pflichten der Fensterhersteller und -monteure nach dem Einbau der Bauelemente vor der Zwischen- oder Endabnahme, aktuelle Änderungen der EU-Bauproduktenverordnung und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Fensterhersteller, aktuelle Entwicklungen im Bereich der Oberflächenbehandlung (Fa. Remmers) und bei der Verleimung von Bauelementen (Fa. Rhenocoll), Fahrpersonalverordnung sowie Einbruchsprävention zu erweitern. Zu Thema Tarife: Schwamberger berichtete über die Tagung der Tarifgemeinschaft NBL am 08.09.14 in Potsdam, bei der das gemeinsame Vorgehen nach der fristgemäßen Kündigung des Entgelt-Tarifvertrages durch die IG Metall abgesprochen wurde. Weiterhin über die Sitzung des Bundesausschusses Tarif- und Sozialpolitik am 16.09.14 in Berlin mit den Schwerpunkten: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Mindestlohn, versuchter Angriff auf unsere branchenspezifische Tarifautonomie), Einbeziehung der Tischler- und Schreinerbetriebe in die „Winterbauumlage“. Zum letzten Punkt wurde der Schriftverkehr mit der BA für Arbeit übergeben und erläutert. Sollten trotzdem Versuche der Arbeitsagenturen auftreten, Mitgliedsbetriebe in die Winterbauumlage einzubeziehen, bitte sofort dem Fachverband melden! Brandaktuell berichtete Schwambergr, auch in Vertretung unseres Vors. des Tarifausschusses OM F. Bögelsack, von der 1. Tarifverhandlung am Vortag in Berlin, die Forderungen der IG Metall bezüglich der Entgelte beinhalteten eine Erhöhung von 5,4%. Diese Forderung wurde mit den wirtschaftlichen Eckdaten des Handwerks, auch des Tischlerhandwerks bundesweit begründet. Diese Forderungen wurden arbeitgeberseitig strikt abgelehnt, da der Bundesdurchschnitt keineswegs die Ergebnisse unserer Mitgliedsbetriebe widerspiegelt. In unserer Diskussion wurde als Verhandlungsmöglichkeit ein moderater Fixbeitrag auf alle Ent- Im nächsten Tagesordnungspunkt Berufsausbildung informierte der GF über die vollkommen unakzeptable Teilnahme am Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend und Sachsen-Anhalt Pokal. Ein Teilnehmer erschien und legte nur befriedigende Leistungen zur Beurteilung vor! Weiterhin wies der GF auf die anstehende Berufsbildungskonferenz am 08.11.14 in Leipzig hin, die die Fragen der Gestaltung als wichtiges Kriterium innerhalb der Berufsausbildung zum Thema hat. Außerdem werden die Möglichkeiten einheitlicher Prüfungsfragen innerhalb der NBL und Berlin unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung u.a. ein Thema der Diskussion sein. Als nächstes stellte Susann Mannel das aktuelle Seminarprogramm des Kompetenzzentrums Gestalter im Handwerk der Handwerkskammer Halle vor, erläuterte dieses als auch die bisher durchgeführten Kurse und übergab entsprechendes Material. Weiterhin informierte Marion Löscher über das Angebot der Produkt & Service GmbH, besonders bezüglich der neuen Berufsbekleidung, ergänzend stellte der lokale Dienstleister hierfür, Herr Ehme, diese umfangreiche und praxiserarbeitete Palette an Berufsbekleidung vor und lud zur Bemusterung im Anschluss an die Veranstaltung, die von den Teilnehmern auch intensiv wahrgenommen wurde. Anschließend stellte der Schwamberger die neuen Modalitäten zur Fortführung der „Alternativen Betreuung – Unternehmermodell“ vor, besonders die Weiterbildungsseminare im Rahmen der alternativen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Die Vorschriften des Datenschutzes und daraus resultierend der fehlende Druck auf bisher nicht geschulte Betriebe sind die Ursache für die in letzter Zeit gemachten Absagen der Basisseminare. Allerdings fanden die Weiterbildungsveranstaltungen der bereits vor Jahren am Grundseminar teilgenommenen Betriebe auch nur ungenügenden Zuspruch, so dass die beiden Herbst-Termine auch abgesagt werden mussten. Einzig die Weiterbildung in Stendal wurde durchgeführt. Einige Obermeister signalisierten Interesse an den Weiterbildungen im zeitigen Frühjahr, der GF wird die Möglichkeiten mit der BGHM feststellen. In der Diskussion berichteten die Teilnehmer über ihre Erfahrungen, besonders bei der Umsetzung der Prävention zum Arbeitsschutz, aber auch die Situationen auf den Baustellen. Der GF informierte in diesem Zusammenhang über das SIAM-Projekt in NRW und Brandenburg, das Mitgliedsbetrieben zum Thema elektronisch entsprechende Bausteine zum Gesundheitsschutz/Arbeitssicherheit sowie zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen wird, jedoch am angesprochenen Defizit an Arbeitmedizinern nichts ändern wird. Im Zuge der Terminvereinbarungen wurde auch der unserer Frühjahrsmitgliederversammlung festgelegt: Samstag, 18.04.2015 AUS DEM VERBAND S A C H S E N - A N H A LT Berufsbildungstagung 08.11.2014 in Leipzig (Messe) Zum nächsten TOP Finanzen erläuterte der GF die übergebenen Unterlagen (Abrechnung per 30.09.2014, Stand Beitragseingang, Sonderbeiträge, Rückstände gegenüber dem Bundesverband, Haushaltsplanentwurf 2015). Nach einer Diskussion wurde der Haushaltsplanentwurf 2015 einstimmig bestätigt, er sieht keinen Erhöhung der Mitgliedsbeiträge vor, obwohl gegenüber dem Bundesverband eine Dynamisierung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tariflöhne in dessen Gremien vor 2 Jahren beschlossen wurde. Daher wurde einstimmig festgelegt, dass die Obermeister in ihren Innungen bis zur o.g. Frühjahrstagung eine Meinungsbildung abfragen, die einen entsprechenden Beschluss (3-5%) zur Dynamisierung im Herbst 2015 für die Beitragsgestaltung 2016 möglich macht! . Zum Thema Sonstiges informierte der GF zum Thema „Verbraucherrechtsrichtlinie“ – dabei übergab er das Material der Handwerkskammer Halle (Rechtsabteilung) und erläuterte kurz die möglichen Fallstricke für Handwerker. Abschließend bedankte sich LIM Reinicke für das Erscheinen, die aktive Mitarbeit und lud zum gemeinsamen Mittagessen ein. BERUFSWETTBEWERB Kammer- und Landesausscheid im Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend 2014 BTZ der HWK Magdeburg am 27.09.2014 Am Samstag, den 27.09.2014 erschien einer der zwei angemeldeten Innungsbesten unseres Handwerks aus dem Abschlussjahrgang 2014 zur Ermittlung der Kammer- und Landessieger (eine Entschuldigung lag vor): • Enrico Kroll, Tangermünde Ausbildungsbetrieb HolzTec Innenausbau, Tangermünde Als Bewertungskommission fungierten OM Hartmut Blödtner, Liederstädt sowie TM Bätje, BTZ der HWK MD. Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Lademann von der HWK Magdeburg und Jörg Schwamberger, GF des Landesinnungsverbandes, wurde der Teilnehmer durch Herrn Bätje an den Maschinen eingewiesen. Die Arbeitsprobe bestand in der Anfertigung eines Kinderhockers in Kiefer, die Zeitvorgabe betrug 7 Stunden. Bewertet wurde die Planung des Arbeitsablaufs, Maßgenauigkeit und Ausführung nach der Zeichnung, Passen der Verbindungen, Sauberkeit der Verarbeitung und Zeitdauer. Im Rahmen des Zeitlimits, konnte die Bewertungskommission nur eine mit „befriedigend“ bewertete Arbeitsprobe in Empfang nehmen. Damit erhielt Herr Kroll zwar den „Sachsen-Anhalt Pokal“ und die damit verbundene Sachprämie, allerdings wurde er auf Grund der Bewertung nicht als Kammer- und Landessieger prämiert bzw. weiter delegiert. Wiederholt traten Zulieferer unseres Handwerks als Sponsoren auf, wofür wir uns herzlich bedanken: • Adolf Würth GmbH & Co KG, NL Magdeburg • Hopert & Klinzmann GmbH, Haldensleben • ZEG Holz e.G. , NL Brandenburg Am Samstag, den 08.November 2014, konnte der Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses unseres Verbandes, Obermeister Hartmut Blödtner, 12 Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse des Landes zu unserer Berufsbildungstagung herzlich begrüßen. Anschließend erteilte er das Wort dem Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes, Jörg Schwamberger. Dieser begann mit der Auswertung des Ausbildungsjahres 2013/2014 und der Erarbeitung zentraler Prüfungsfragen. Die Qualität und das Niveau der Fragenkomplexe wurden zu beiden Prüfungen positiv bewertet, bei den Fragen beschrieben die Teilnehmer den ungewohnten Wechsel von anzufertigenden Zeichnungen zu den einzelnen Themen hin zu Skizzen. Besonders wurde die integrierte Prüfung (theoretische Prüfung und Arbeitsprobe 1) als positiv dargestellt. In der Abstimmung wurde der LIV wieder mit der Erarbeitung der Gesellen- und Zwischenprüfungsfragen beauftragt. In der anschließenden Terminfindung wurden folgende Beschlüsse gefasst: • Kenntnisprüfung – Zwischenprüfung am 17.04.2015 (Kleinmöbel) • Kenntnisprüfung – Gesellenprüfung am 26.06.2015 zum Thema Möbelstück+ Haustür, Prüfungsbereiche ergänzend (die Bestellung der Fragesätze kann bis Ende Januar 2015 korrigiert bzw. vorgenommen werden, bitte neue Zahlen melden, keine Differenzen!) Der anschließende Erfahrungsaustausch zeigte die unterschiedlichen Niveaus bei den Prüflingen auf, die deutlicher nicht sein konnten, häufig wurde auch ungenügende Motivation der Auszubildenden beklagt. Zum Thema Praktischer Leistungswettbewerb informierte Herr Blödtner und GF Schwamberger über die Durchführung am 27.09.2014 in Magdeburg. Von den ursprünglich eingeladenen drei Teilnehmern entschuldigte sich eine Teilnehmerin, letztlich erschien auch von den verbliebenen beiden nur einer zum Wettbewerb: Enrico Kroll erhielt den Sachsen-AnhaltPokal, wurde jedoch wegen des Ergebnisses weder Kammer- noch Landessieger, daher auch nicht zur Teilnahme am Bundesausscheid delegiert. Das war in der mehr als zwanzigjährigen Geschichte unseres Landeswettbewerbs noch nie dagewesen! In Zusammenhang mit der folgenden „Mitteldeutschen Berufsbildungskonferenz“ informierte der GF über die am 08. Sept. 2014 stattgefundene Arbeitstagung zum Thema gemeinsame Prüfungsfragen in den NBL und Berlin, die ja angesichts der rapide gesunkenen Prüflingszahlen besonders Sinn machen würden. Dabei wurden folgende Möglichkeiten herausgearbeitet: • Jeder Verband erarbeitet weiterhin seine Prüfungsaufgaben. • Jeder Verband stellt seinen Prüfungsaufgaben der letzten Jahre in einen Pool, die jeweilige Kommission entnimmt diesem dann die entsprechenden Aufgaben und unterzieht sie einer Sichtung/Korrektur. • Jeder teilnehmende Verband delegiert Vertreter(innen) in eine gemeinsame Aufgabenerstellungskommission. • Alle Verbände kaufen die Fragen von den Handwerkskammern in Sachsen. Die Teilnehmer votierten für eine Festlegung nach der Mitteldeutschen Berufsbildungstagung. Danach verständigten wir uns für eine zunächst eigene Erarbeitung, da weiterhin mehr offene Fragen als gemeinsame Antworten erkannt wurden. Unser Berufsbildungsausschuss wird daher die Fragen weiterhin selbst erarbeiten. Damit beendete GF Schwamberger die Veranstaltung, dankte für die lebhafte Mitarbeit und wünschte allen eine gute Heimfahrt und ein erfolgreiches Ausbildungsjahr 2014/2015. 13 14 AUSBILDUNG Erste Mitteldeutsche Berufsbildungskonferenz Tischlerhandwerk Die erste Berufsbildungskonferenz in Mitteldeutschland wurde als Gemeinschaftsprojekt der Neuen Bundesländer und Berlin ins Leben gerufen und soll künftig in einem Rhythmus von zwei Jahren stattfinden. In diesem Jahr trafen sich am 08. November 2014 Verbände, Handwerkskammern, Berufsschulen und interessierte Mitgliedsbetriebe im Rahmen der Messe „denkmal“ in Leipzig, um über aktuelle Themen der Berufs- und Berufsausbildung im Tischlerhandwerk zu diskutieren. Der diesjährigen Ausrichter und Organisatoren der Konferenz, der Landesinnungsverband Tischler Sachsen, konzentrierten mehrere Veranstaltungen auf einen Tag. Am frühen Morgen trafen sich bereits die Aufgabenerstellungsausschüsse Sachsen-Anhalt und Sachsen parallel in Leipzig und arbeiteten an den Gesellenprüfungsaufgaben für das Jahr 2015. Die anschließende Berufsbildungskonferenz konnten die 40 Teilnehmer mit einem Besuch der Ausstellung „Die Gute Form“ des sächsischen Landesverbandes abschließen und der Siegerehrung, während derer sogar noch ein kleines kulturelles Programm geboten wurde, beiwohnen. Für Sachsen als gastgebendes Bundesland begrüßte Landesinnungsmeister Karlheinz Kramer die Teilnehmer herzlich. Die Gemeinschaft der Neuen Bundesländer und Berlin steht im Fokus der Konferenz. In vielerlei Hinsicht sei zum Beispiel der Rückgang der Ausbildungszahlen ein gemeinsames Problem, welches in Zusammenarbeit besser bewältigt werden kann. In charmanter Art führte Anke Maske, Geschäftsführerin des Fachverbandes Tischler Brandenburg, durch die Tagung und begleitete diese fachlich sehr kompetent und dennoch mit Witz und Schwung. In zahlreichen und nicht selten kontroversen Diskussionen unter den Tagungsteilnehmern wurden verschiedene Positionen verdeutlicht und Argumente ausgetauscht. Durch die elegante Moderation von Anke Maske entwickelte sich die Berufsbildungskonferenz zu einem gewinnbringenden Symposium. In ihrem Initialvortrag „Bedeutung des Designs im Holzhandwerk“ referierte Frau Prof. Marion Godau tisch hergestellt. Das letzte dieser ist das jeweilige Gesellenstück. Es lässt sich leicht erahnen, dass die daraus hervorgehenden, z.T. sehr beeindruckenden Arbeiten gestalterisch und oftmals auch fertigungstechnisch sehr weit fortgeschritten sind und manchmal schon fast an die Anforderungen eines kleinen Meisterstückes he- Die Teilnehmer der ersten Mitteldeutschen Berufsbildungskonferenz verfolgen viele spannende Vorträge und beteiligen sich aktiv an offene Diskussionen. von der Fachhochschule Potsdam in sehr unterhaltsamer und kurzweiliger Weise über Historie und Wesen der Gestaltung und Gestaltungsfreiheit. In sehr anschaulichen Schritten verdeutlichte sie den Zusammenhang zwischen einem guten Design und der Gebrauchsfähigkeit von Produkten. Mit einem verblüffenden Aha-Effekt schloss sich der Kreis bei der Gestaltung von Möbeln. Herr Sirko Apelt, Tischlermeister und Ausbilder bei der Handwerkskammer Dresden, berichtete über den Kurs „Kreative Möbelgestaltung“. Ursprünglich von den Deutschen Werkstätten Hellerau ins Leben gerufen, wurde der Lehrgang für Tischlerlehrlinge von der Kammer übernommen und weiterentwickelt. Hier werden Lehrlinge hinsichtlich der Gestaltung und Komposition von neuen (Möbel-) Produkten sensibilisiert und entwickeln ein gutes Gefühl für Formen- und Proportionensprache. Während des mehrwöchigen Kurses, für welche Betriebe ihre Azubis delegieren (und entbehren) müssen, werden drei Möbelstücke entworfen, entwickelt und prak- ranreichen. Die Ausbildung in Sachen Gestaltung, Form und Proportionen sollte für Tischlerlehrlinge auf einer breiteren Basis angeboten werden können. Weitere Referenten berichteten über verschiedene sachliche Themen. Der Geschäftsführer des Fachverbandes Tischler Sachsen, Jan Eckoldt, stellte die Ausbildungsergebnisse bzw. Prüfungsergebnisse der Neuen Bundesländer und Berlin anschaulich dar. Daraus ließ sich der Rückgang der Ausbildungszahlen in den letzten Jahren deutlich erkennen – wohingegen sich die Notendurchschnitte tendenziell etwas verbesserten. Über die Bestrebungen der Neuen Bundesländer und Berlin zur Zusammenführung der Gesellenprüfungen berichtete Jörg Schwamberger, Geschäftsführer des Fachverbands Tischler Sachsen-Anhalt. Angesichts der in den letzten Jahren drastisch gefallenen Lehrlingszahlen sei dies eine Möglichkeit, Kosten zu sparen und wertvolle Ressourcen zu teilen. Außerdem stelle eine Vereinheitlichung der Prüfungsaufgaben eine gewisse Vergleichbarkeit der Prüfungsergebnisse länderübergreifend her. Man möchte versuchen, bereits im Jahr 2016 eine gemeinsame Gesellenprüfung durchzuführen. Verschiedene Faktoren und Unwegsamkeiten werden in den nächsten Monaten seitens der Verbände in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern betrachtet und bearbeitet. Reinhard Staroste, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses im sächsischen Verband, referierte über Möglichkeiten zur Verbesserung der Ausbildungsqualität. In diesem Zusammenhang offerierte er die Ausbildungshilfen des Bundesverbandes, welche im nächsten Jahr zur Verfügung stehen sollen. Diese sind als eine Art „Werkzeugkoffer“ für Betriebe und deren Ausbilder zu sehen, welche allerdings auch zukünftig eine intensive Beschäftigung mit dem Azubi nicht ersetzen werden. Allzu oft werden Lehrlinge von den Betrieben als billige Arbeitskraft betrachtet und eingesetzt – dies bedingt folglich eine mindere Ausbildungsqualität. Über seine Erfahrungen in Organisation und Durchführung von Gesellenprüfungen unter juristischen Gesichtspunkten berichtete Rainer Marschall, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Eisenach. Einen wichtigen und nicht selten vernachlässigten Faktor bilden dabei die Ausbildungsmappen. Weiterhin beleuchtete er in seinen aufschlussreichen Ausführungen die Handhabung verschiedener Fristen bei der Planung von Prüfungen, um zum Beispiel die Auswirkung bzw. Laufzeit verschiedener Fristen erfolgreich zu beeinflussen. Zum krönenden Abschluss der Veranstaltung besuchten viele der Teilnehmer die Siegerehrung des Landesgestaltungswettbewerbes „Die Gute Form“ Sachsen in der Messehalle. Neben dem Kettensägen-Schauschnitzen wurde auch ein kleines kulturelles Programm geboten – eine sehr willkommene Abrundung eines anstrengenden Branchentages. TECHNIK Die Mitteldeutsche Fensterfachtagung 2014 Eine Initiative der Fachverbände des Tischlerhandwerks der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – und ein großer Erfolg! In Zusammenarbeit der Verbände der Neuen Bundesländer und Berlin wurde die erste „Mitteldeutsche Fensterfachtagung im Tischlerhandwerk“ ins Leben gerufen. Die unter der Federführung des Brandenburger Landesinnungsverbandes organisierte Veranstaltung schlug gleich mit vollem Erfolg ein! Am 12. September 2014 trafen sich fast 40 Fensterbauer in Dahlewitz bei Berlin und konnten aus hochkarätigen Vorträgen und konstruktiven Diskussionen neue Erkenntnisse gewinnen. Die Moderation der Tagung hatte Heinz Blumenstein vom Bundesverband Pro-Holzfenster. Über die neuesten Erkenntnisse der Auswirkung der EnEV 2012 auf die Holzauswahl bei Fenstern und Türen referierte Stefan Glashauser von der Adolf Münchinger KG aus Ötisheim. Ein spezieller Bereich in seinem Vortrag war auch modifizierten Hölzern, denen eine immer weitreichendere Bedeutung zukommt, gewidmet. Mit dem Thema „Ist das Produkt am Bau noch zu schützen?“ entfachte Rechtsanwalt Dr. Michael Dimanski eine heiße Debatte über die Rechte und Pflichten von Fensterherstellern und -monteuren nach der Montage von Bauelementen. Was in der Theorie recht einfach klingt, stellt sich auf der Baustelle oftmals als juristischer Stolperstein heraus. Fazit: Der Handwerker sollte unbedingt auf eine Abnahme/Zwischenabnahme bestehen! Ralf Spiekers vom Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland berichtete über aktuelle Änderungen zur EU-Bauproduktenverordnung und deren A uswirkungen auf die tägliche Arbeit von BauelementenHerstellern und -Monteuren. Speziell ging er auch auf das Thema Einbruchhemmung ein. Weiterhin wurden die Teilnehmer der Konferenz über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Oberflächenbehandlung von der Firma Remmers und über Fast 40 Fensterbauer, neun Referenten und mehrere Aussteller – von der Mitteldeutschen Fensterfachtagung brachten alle Teilnehmer wertvolles Wissen mit nach Hause. neueste Forschungsergebnisse bei der Verleimung von Holzfenstern (Firma Rhenocoll) unterrichtet. Ohne Zweifel war auch die gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen / Gespannen bis 3,5t / 3,5–7,5t und über 7,5t ein heißes Thema, über welches Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) referierten. Die Herren stellten sich vielen kritischen Fragen und brachten erfolgreich Klarheit in so manche schwer durchschaubare Problematik. Vom Landeskriminalamt beriet Bodo Schacht die Teilnehmer zu sicherheitstechnischen Aspekten in Hinblick auf Einbruch und Einbruchdiebstahl. Er- staunliche und verblüffende Erkenntnisse aus statistischen Erhebungen über das Verhalten von „Durchschnitts-" Einbrechern ließen Schlussfolgerungen für wirksame Schutzmaßnahmen zu. Durch verschiedene Zulieferer, die ihre Neuheiten und Produkte ausstellten, gewann die Mitteldeutsche Fensterfachtagung schon fast einen Messecharakter. Zusammenfassend kann man angesichts der neun Referenten von einer auf hohen Erkenntnisgewinn ausgerichteten, absolut effektiven und runden Veranstaltung sprechen. Spezialitäten von KUPER für Tischlereien & Co. Gut besuchter KUPER-Aktionstag 2014 Unter dem Motto „Frisch aufgetischt: Spitzentechnologie und Gaumenfreude“ fand der KUPER-Aktionstag Anfang Oktober im Kompetenz-Center Berlin, statt. Die positiven Rückmeldungen der Besucher schlugen sich in diversen Aufträgen nieder. Als erfolgreicher Hersteller und Händler von Holzbearbeitungsmaschinen gewährleistet KUPER die gute Verarbeitungsqualität und hohe Betriebsbereitschaft der Produkte sowie den reibungslosen Service bei hauseigenen Maschinen und denen anderer Marken. Darüber hinaus finden Schulungen und informative Trainings von KUPER eine gute Resonanz. „Was nützt die beste Technik, wenn sie am Bedarf von Handwerk und Industrie vorbeigeht. Darum sind uns solche Aktionstage wichtig. Hier stehen wir im direkten Austausch und erfah- ren unmittelbar, was unsere Kunden brauchen“, erklärt Rainer Lütkebohle, Leiter des KUPER Kompetenz-Centers Berlin. Großes Interesse an CNC-Bearbeitungsmaschinen So hat sich auch im Oktober gezeigt, dass das Interesse an CNCBearbeitungsmaschinen ungebrochen ist. „Die Kunden wollen genau wissen, was sie mit so einer Maschine alles bewerkstelligen können. Da überzeugte die Leistungsfähigkeit der 5-Achs-CNC-Technik anhand der vor Ort produzierten Musterteile im Handumdrehen. Auch unsere Hobel- und Kehlmaschine KUPER SWT XL und der Kantenanleimer von Brandt kamen bestens an“, zählt Lütkebohle auf und ergänzt, dass Bütfering, Schuko, Striebig und andere ebenso zufrieden waren mit ihren Kontakten auf dem Aktionstag. airTec – Nullfugentechnologie für höchste Ansprüche Die airTec-Reaktiviereinheit lieferte beste Ergebnisse bei der Demonstration der Brandt Ambition 1650 airTec. Beim Erstellen von Nullfugen wird die Funktionsschicht auf Kanten mittels komprimierter Heißluft reaktiviert. Damit lassen sich sämtliche marktüblichen lasertauglichen Kantenarten bei Werkstückdicken von 8 bis 60 mm verarbeiten. „Das brauchen wir genauso in unserer Werkstatt“, sagte einer der anwesenden Firmeninhaber und orderte prompt. Einfache Handhabung: per powerTouch Mit der Weeke Venture 240M inklusive Flex5axis Aggregat und powerTouch funktionierte die Clamex-Verbindung besonders beeindruckend, während die Weeke BHX 055 in der Plattenbearbeitung als angesagtes Multitalent zum Bohren, Fräsen und Nuten wahrgenommen wurde. Als praxisbezogen und überaus gelungen wurde die powerTouch-Technologie bewertet. Schließlich sieht die Oberfläche bei allen Maschinen ähnlich aus, so dass sich jeder Anwender schnellstens einarbeiten kann. Alle relevanten Details und Daten, wie geleistete Betriebsstunden und vieles mehr, sind bequem abrufbar. Die großen Bildschirme lassen sich ebenso leicht bedienen wie die allseits bekannten Smartphones. Einfach in der Handhabung, überzeugend in der Praxis: die powerTouch-Technologie. 15 RECHT Mindestlohn ab 01.01.2015 Worauf Sie achten müssen! In Deutschland wird ab 01.01.2015 ein flächendeckender Mindestlohn eingeführt. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, es handelt sich um rechtlich vorgeschriebene Praktika, Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung für die Ausbildung oder Aufnahme eines Studiums, ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Ausbildung, wenn nicht schon zuvor ein Praktikum in dem Betrieb bestanden hat, oder um eine geförderte Einstiegsqualifizierung bzw. eine Berufsausbildungsvorbereitung. Wer einen nicht von diesen Ausnahmen erfassten Praktikanten einstellt, hat unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen. genden Kalendertages aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Für Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen gilt der Mindestlohn erst nach sechs Monaten ihrer Beschäftigung. Im Übrigen gilt das Nachweisgesetz. Das verlangt sowieso, dass wesentliche Vertragsänderungen dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden müssen. Jetzt ist die Gelegenheit, dies im eigenen Interesse umzusetzen. Ein Blatt Papier reicht, um Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile und deren Fälligkeit, die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch niederzuschreiben. Ein Exemplar sollte zu den Lohnunterlagen, ein Exemplar erhält der Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist das Mindestentgelt bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag des auf die Arbeitsleistung folgenden Monats zu zahlen. Arbeitsstunden, die auf einem wirksam vereinbarten Arbeitszeitkonto verbucht werden, sind innerhalb von zwölf Monaten auszugleichen. Die über die verabredete Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden dürfen monatlich nicht mehr als die Hälfte der vertraglichen Arbeitszeit betragen. Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur Zahlung des Mindestlohns wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Der Wortlaut des Gesetzes ist sehr weitgehend. Wir gehend davon aus, dass hiermit eine Den Arbeitgeber treffen nach § 17 MiLoG Aufzeichnungspflichten. Er muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle u.a. baugewerblich tätigen und für alle geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 8 SGB IV spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung fol- Haftung für die Subunternehmer gemeint ist. Unternehmer sollten sich jedoch nicht wundern, wenn sie von ihren Auftraggebern in nächster Zeit bis zur Klarstellung durch die Gerichte mit Verpflichtungserklärungen auf den Mindestlohn überrascht werden. In jedem Fall sollten Unternehmen, die Subunternehmen beauftragen, sich eine Erklärung unterzeichnen lassen, dass der Subunternehmer den Mindestlohn einhält. Ggf. ist eine Kontrolle der entsprechenden Dokumente beim Subunternehmer sinnvoll. Eine Haftung ist zwar damit nicht ausgeschlossen, falls der Sub den Unternehmer hinters Licht führen will. Allerdings dürfte dann Milde bei der Frage der Ordnungswidrigkeit zu erwarten sein. Denn ordnungswidrig handelt unter anderem, wer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden. BGH-Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren Verjährung erst zum 31. Dezember 2014 Bereits im Mai diesen Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (AZ: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Demnach stellen Bearbeitungsgebühren kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürfen deshalb nicht verlangt werden. Nach dem Urteil im Mai 2014 war jedoch strittig, wann der Anspruch auf Rückzahlung verjährt. In dem am 28.10.2014 veröffentlichen Urteil des BGH (AZ: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) wurde nun klar gestellt, dass bis zum Jahresende 2011 eine unklare Rechtslage bestand, weshalb erst ab diesem Moment der Beginn der Verjährungsfrist zum Ansatz zu bringen ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte erst zum 31.12.2014 verjähren. Für Verbraucherkredite ist die Rechtslage damit eindeutig: Pauschal erhobene Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkrediten (dazu zählen Raten- und Immobilienkredite) sind unzulässig und können von Verbrauchern zurück gefordert werden. Entsprechende Hintergrundinformationen erhalten Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest unter folgendem Link: www.test.de/KreditgebuehrenSo-fordern-Sie-ihr-Geld-zurueck-4309998-0/ Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage der Behandlung von Bearbeitungsgebühren für gewerbliche Kredite, da in dem BGH-Urteil © matttilda/fotolia 16 vom 13.05.2014 ausschließlich auf den Abschluss von Privatkreditverträgen eingegangen wird. Allerdings beruht das Urteil auf § 307 BGB, der auch auf Unternehmen Anwendung findet. Zudem gibt es bereits erste Musterklagen, die zu Gunsten betroffener Unternehmen entschieden wurden; Amtsgericht Hamburg vom 08.11.2013 AZ: 4 C 387/12 sowie Amtsgericht Nürnberg vom 15.11.2013 AZ: 18 C 3194/13 Betroffene Handwerksbetriebe sollten also prüfen, ob ihre Kredite als Privatkredite oder als Gewerbekre- dite abgeschlossen wurden und ob die mögliche Erstattung den Verwaltungsaufwand rechtfertigt. Sofern es sich um Bearbeitungsgebühren aus Gewerbekrediten handelt, kann der Mustertext der Stiftung Warentest um die Urteile aus Hamburg und Nürnberg ergänzt werden. Wenn die Bank nicht rechtzeitig oder abschlägig reagiert, sollte unverzüglich der Ombudsmann oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Ob über den Rechtsanwalt dann ein gerichtliches mahnverfahren oder eine Klage angestrebt wird, ist auch eine Kostenfrage. TECHNIK Einbau von Türen Beim Einbau von Türen kommt es immer wieder zu Situationen, die einer Klärung bedürfen. Nicht selten werden – sobald der Kunde die Rechnung erhalten hat – Mängel gesucht, um die Rechnungssumme zu reduzieren oder diese im Extremfall nicht bezahlen zu wollen. Die folgenden Aspekte dienen der Information, um möglichst frühzeitig Probleme zu erkennen und ungerechtfertigte Forderungen abzublocken. Luftspalte bei Innentüren Türblatt- und Zargenmaße im Wohnungsbau werden in der DIN 18101 geregelt. Aus den dort definierten Toleranzmaßen ergibt sich für die aufrechten Seiten ein Gesamt-Luftspalt (also beide Seiten) zwischen Blatt und Zarge von minimal 5 mm und maximal 9 mm, wobei der einzelne Spalt 2,5 mm nicht unter- und 6,5 mm nicht überschreiten darf. Die DIN 18101 ist eine Fertigungsnorm, die dazu dient, herstellerunabhängig Türen und Zargen zueinander passend einbauen zu können. Die Berechnung der Bodenluft ergibt sich rechnerisch laut DIN 18101 „Türen im Wohnungsbau“ mit einem Nennmaß von 7 mm (Maß zwischen Türblatt- und Zargenunterkante). Unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzen kann dieser Spalt – rein rechnerisch – allerdings zwischen 1 mm und maximal 9,5 mm betragen. In der Praxis hat sich der maximale Wert von 7 mm bewährt. Beim Einbau ist der Fachmann gefordert, die geeigneten Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um dieses maximale Maß nicht zu überschreiten. Üblich sind ca. 5 mm. Nimmt man den Extremfall an, so kann es dazu kommen, dass eine Tür eine Bodenluft – bezogen auf die Unterkante der Zarge – von 9,5 mm hat. Gleichzeitig ist zwischen den Zargen der Boden 4 mm hohl (erlaubt nach gemäß DIN 18202). Auch diese Unebenheit liegt in den erlaubten Toleranzen. Das max. Spaltmaß zwischen Fußboden und Türblattunterkante beträgt dann 13,5 mm. Dieses Maß liegt im Rahmen der normativen Toleranzen, dürfte aber von keinem Kunden akzeptiert werden! Im Normalfall soll ein Luftspalt von 4-5 mm vorhanden sein. Weicht eine einzelne Tür hiervon ab und hat einen Luftspalt von 7 mm, so legen einige Fachleute dies – aus Sicht des FSH Bayern aber falsch – als Mangel aus. Die industriellen Türen sind meist so gefertigt, dass sich ein Luftspalt von 5 mm einstellen wird. Muss eine fachgerechte Versiegelung an der Zargenunterkante angebracht werden (bei wischbaren Böden) oder werden Filzeinlagen zur Schalldämmung unterlegt, so darf dies nicht zu Lasten des Luftspaltes gehen. Das Futter ist ggf. zu kürzen oder das Blatt durch Veränderung der Bänder abzusenken. Zargenmontage Innentüren Die Befestigung der Zarge erfolgt üblicherweise mit Hilfe von zweikomponentigen Montageschäumen. Die Eignung des PUR-Schaumes sollte durch ein Zertifikat belegt sein, um Spätschäden zu vermeiden. Gemäß DIN 68706-2 muss die Gesamtklebefläche des Montageschaums mindestens 30 % der Zargenrückseite betragen. In der DIN 68706-2 findet sich unter Nr. 5 der Hinweis: „Beim Einsatz von Zargen auf Fußbodenbelägen, die feucht gewischt werden können, ist die Fuge zwischen Zarge und Fußbodenbelag beim Einbau gegen Feuchtigkeit zu schützen, z. B. durch Verfugen mit einer dauerelastischen Masse.“ nicht tolerierbarer Spalt tolerierbarer Spalt Als dauerelastische Dichtstoffe sind nur solche geeignet, die nicht essigvernetzend sind, da ansonsten die Oberflächenmaterialien der Türzargen angriffen werden können. Die Zargenunterkante kann – nach Aussage des Normenausschusses – auch durch andere Maßnahmen gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt werden. Dies ist z. B. durch Lackieren möglich. sich auch aus den Toleranzen, die laut DIN 18202 an die Ebenheit / Unwinkeligkeit von Wänden gestellt wird. Laut dieser DIN sind bis 3 m insgesamt 8 mm Unwinkeligkeit erlaubt. Bei Fußböden, welche nicht feucht gewischt werden, entfällt das Abdichten. Ist vor Auftragserteilung bekannt, dass der Boden feucht gewischt werden kann, ist das Abdichten mit einzukalkulieren. Es sollte ggf. vor der Auftragsvergabe festgelegt werden, wer die Fuge abdichtet bzw. wie die Vergütung erfolgt. Je nach Bauvorhaben ist es sinnvoll, dass der Fliesen- oder Bodenleger diese Aufgabe übernimmt. Die Leistung muss auf alle Fälle vom Auftraggeber honoriert werden und ist keine „Gratisleistung“. Wandunebenheiten Ein Streitfall zwischen Kunden und Auftragnehmer sind regelmäßig die ungleichmäßigen Spalte zwischen Bekleidungen und Wandoberfläche. Der Schreiner sollte – stellt er hier Unregelmäßigkeiten über 7 mm während des Ausmessens/der Montage fest – seinen Auftraggeber hierauf hinweisen. Bis 7 mm Luftspalt – so die einschlägige Auffassung – hat der Kunde zu tolerieren (Quelle: Maßgerechtes Bauen, Verlag Rudolf Müller). Werden höhere Genauigkeitsanforderungen gewünscht, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Die Toleranz von 7 mm ergibt Oft besteht der Wunsch des Kunden, die Spalte zwischen Bekleidung und Wandoberfläche zu verschließen. Ist dies der Fall, gilt folgendes: Die Abdichtung der Bekleidungen zur Mauerwerksoberfläche ist eine Leistung, die vom Auftraggeber zusätzlich zu bezahlen ist. Sie ist zu behandeln wie das Anbringen von Deckleisten gemäß DIN 18355 Abschnitt 4.2.6 Das vorgenannte gilt sowohl für „wellige“ als auch für nicht lotrechte Wände. Vorsicht bei nicht lotrechten Wänden: Schlägt der Monteur die Bekleidung so tief wie möglich ein, damit die Bekleidung an der Wand anliegt, entsteht zum Futter der Türzarge ein unregelmäßiger Verlauf. Ist dies der Fall, hat er ggf. einen Mangel bezüglich seines eigenen Gewerkes geschaffen. Gemäß DIN 18202 darf die Wand eine Abweichung aus der Lotrechten bis 8 mm haben (gilt bei einem Nennmaß von 1 bis 3 Meter). Diese Spaltmaße werden vom Kunden oft nicht toleriert. Auch hier gilt: Der Tischler sollte seinen Auftraggeber auf diese „Schieflage“ hinweisen und ggf. klären ob und wie Spalte gegen gesonderte Berechnung geschlossen werden. Quelle:TSH GmbH Bei unterschiedlichen Höhenlagen bzw. bei den erlaubten Toleranzen (horizontal / vertikal) ist ggf. eine Klärung mit dem Bauherrn notwendig, um nachträglich monierte „Mängel“ zu reduzieren. Sind Böden oder Wände schief/uneben ist es technisch nicht möglich, alle Höhenmaße identisch auszuführen. (Auszug aus DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“) 17 18 TECHNIK | BETRIEBSWIRTSCHAFT Fenstermontage mit System: optiMont® liefert kompaktes Know-how direkt auf die Baustelle Am 27. Oktober 2014 öffnete der Meesenburg-Standort Flensburg seinen Seminarraum für Handwerker, Tischler und Fensterbauer. Anlass war die bereits 194. Schulung zum optiMont® Fenstermontagesystem, das aufgrund seiner praktikablen Form sehr geschätzt wird. „Genial einfach, einfach genial!“, meinte Schulungsteilnehmer Frank Gerusel, Firma Wilhelm Bauelemente in Wees. Das optiMont® System Die Grundlage für das System liefern die anerkannten Regeln der Technik sowie die wichtigsten Elemente der Richtlinien zur Montage von Fenstern und Türen der Gütegemeinschaft RAL. „Top-Qualitätsfenster können Kunden nicht glücklich machen, wenn diese nicht ordnungsgemäß eingebaut wurden. Deshalb wollten wir ein System, mit dem der Handwerker direkt auf der Baustelle arbeiten kann, das ihn informiert und darüber hinaus mit allen benötigten Materialien versorgt.“, erklärt Thomas Reinert, Produktmanager Fenstermontage der Meesenburg Großhandel KG. Seit 2013 gibt es nun ein solches System, das Partnerbetrieben kos- Anzeigenannahme Stein-Werbung ◆ Werbeagentur ◆ Verlag für Fachzeitschriften Stein-Werbung GmbH Albert-Schweitzer-Ring 10 22045 Hamburg Tel. 040 | 79 01 64-0 [email protected] www.stein-werbung.de tenfrei zur Verfügung gestellt wird. In vereinfachten schematischen Darstellungen werden dem Monteur fünf Optionen zur optimierten Abdichtungstechnik und drei Montagegrundtypen der Befestigungstechnik aufgezeigt. Sieben Montagehandbücher zu Produkten der hauseigenen Marke blaugelb® und weitere sieben Montagehandbücher zu Produkten anderer namhafter Hersteller runden das Paket ab. Sie sind als Ringbücher oder im PDF-Format erhältlich und bieten sowohl Lösungen für den Altbausektor als auch für das Neubausegment. Zusätzlich bietet das System vorkonfektionierte Systainer, mit denen alle Montageprodukte sauber und geordnet für die Baustelle vorbereitet sind. Fortsetzung geplant Inzwischen wurden bereits über 4.600 Teilnehmer zum optiMont® System geschult. „Auch für 2015 sind wieder einige Schulungen an unseren Standorten geplant. Unter anderem Anfang 2015 in Kiel und Hamburg.“, freut sich Rainer Steffensen, Key Account Manager der Meesenburg Großhandel KG. Weitere Informationen zu optiMont® und dem Schulungsprogramm 2015 erhalten Sie bei Thomas Reinert ([email protected]) oder Rainer Steffensen (r.steffensen@ gb-meesenburg.de) sowie unter optiMont® Montagehandbücher w w w. b l a u g e l b . d e / o p t i m o n t . html. SOZIALVERSICHERUNG 2015 vorläufige Werte 2014 in Euro RENTEN- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG, INSOLVENZGELDUMLAGE Beitragsbemessungsgrenze (West) jährlich 71.400,– monatlich 5.950,– Beitragsbemessungsgrenze (Ost) jährlich 60.000,– monatlich 5.000,– KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG Beitragsbemessungsgrenze jährlich 48.600,– monatlich 4.050,– Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung (Jahr) 53.550,– (für am 31.12.2002 bereits PKV-Versicherte) 48.600,– ENTGELTGRENZEN Geringfügigkeitsgrenze monatlich 450,– sog. Gleitzone mit reduzierter Beitragspflicht 450,01 – 850,– für den Arbeitnehmer Alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers 325,– (nur für Lehrlinge) BEITRAGSSÄTZE Rentenversicherung 18,90 % Krankenversicherung (ab 01.07.2009) 15,50 % Arbeitgeber / Arbeitnehmer 7,30 % | 8,2 % Arbeitslosenversicherung 3,00 % Pflegeversicherung 2,05 % Arbeitnehmerzusatzbeitrag Kinderlose 0,25 % Künstlersozialkasse 5,20 % Insolvenzgeldumlage 0,15 % PAUSCHALEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Rentenversicherung 15,00 % Krankenversicherung 13,00 % Lohnsteuer 2,00 % 2015 in Euro (vorläufig) 72.600,– 6.050,– 62.400,– 5.200,– 49.500,– 4.125,– 54.900,– 49.500,– 450,– 450,01 – 850,– 325,– 18,70 14,60 7,30 3,00 2,35 0,25 5,20 0,15 % % % | 7,3 % % % % % % 15,00 % 13,00 % 2,00 % BETRIEBSWIRTSCHAFT Verjährung von Vergütungsansprüchen zum Jahresende 2014 Wir empfehlen all unseren Mitgliedsunternehmen, rechtzeitig vor dem Jahresende 2014 zu überprüfen, ob offene Vergütungsansprüche zu verjähren drohen. Die Verjährung von Vergütungsansprüchen aus Bauleistungen beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die geltend gemachten Ansprüche entstanden sind. Entstanden sind die Ansprüche, wenn sie gerichtlich geltend gemacht werden können, also fällig sind. Bei einem BGB Werkvertrag wird die Vergütung mit der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Ist vertraglich die Geltung der VOB/B vereinbart, so wird der Anspruch auf Vergütung spätestens 30 Tage nach Abnahme und Zugang der Schlussrechnung fällig, es sei denn, es ist ausnahmsweise eine längere Frist (maximal 60 Tage) ausdrücklich vereinbart (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B) auch bei VOB-Verträgen beginnt die Verjährungsfrist zum Jahresende. Wird allerdings eine Rechnung nach der VOB/B beispielsweise erst am 10. Dezember eines Jahres gestellt, so wird sie erst am 10. Januar des Folgejahres fällig mit der Folge, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des letztgenannten Jahres beginnt. Mit Ablauf des Jahres 2014 verjähren somit alle Vergütungsansprüche aus Werkverträgen, die im Jahre 2011 fällig geworden sind. Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt werden, so z. B. durch Klageerhebung oder Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid noch im Jahre 2014 gestellt und sodann im Jahre 2015 „alsbald“ zugestellt, so wirkt die Zustellung auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Mahnbescheides zurück. Die Hemmung hat zur Folge, dass der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird, sich also die Verjährungsfrist um den Hemmungszeitraum verlängert (§ 209 BGB). Achtung: Trotz weit verbreiteter Meinung wird die Verjährung nicht durch ein einfaches Mahnschreiben gehemmt. Schon gar nicht führt dieses zu einem Neubeginn der Verjährung. Ansprüche, die im Jahre 2011 fällig geworden sind, müssen also unbedingt bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden. Zuschüsse altersgerechtes Umbauen + Einbruchschutz Die Zuschussvariante im Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurde zum 01. Oktober 2014 eingeführt. Der Zuschuss beträgt 8 % der förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen und 10 % für den Standard „Altersgerechtes Haus“. Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden aus 6 Förderbereichen. Dazu gehören unter anderem: • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser • Nachrüstsysteme (Schlösser) nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18521, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18521, Klasse 4 oder besser • Einbau von Türspionen • Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe • Halbstufen, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies zulässt (empfehlenswert für Einfamilienhäuser oder wohnungsinterne Treppen • Nachrüstung mit Schiebetüren • Einbau von Handläufen • baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster • intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten Im Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ wird u. a. der Einbau und die Nachrüstung barrierereduzierter und einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie die dazu gehörigen einbruchhemmenden Nachrüstprodukte bezuschusst. Die Durchführung der Maßnahmen muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Anträge können natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter stellen. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW www.kfw.de/455 erfolgen. ELStAM: Informationen zum Jahreswechsel 2014 /2015 Die Finanzverwaltung veröffentlichte eine Information für Arbeitgeber zum Jahreswechsel 2014/2015 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). 1. Wenn jährlich geltende Freibeträge im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 in den Monaten Oktober bis Dezember 2014 nicht durch die Arbeitnehmer neu beantragt werden, entfallen diese Freibeträge zum 1. Januar 2015. Hierüber erhalten die Arbeitgeber eine Ände- rungsnachricht mit dem Wert „0“ für den Freibetrag. Diese Meldung erfolgt mit der Monatsliste Oktober, die Anfang November 2014 bereitgestellt wird. Sofern ein Arbeitnehmer einen Freibetrag neu beantragt, wird der Arbeitgeber ebenfalls über diese Änderungsliste informiert. Je nach Beantragung erfolgt auch dies frühestens mit der Änderungsliste Anfang November 2014. 2. Die Lohnsteuerkarten 2010 sowie die Ersatzbescheinigung für 2011, 2012, 2013 und die weiteren Papierbescheinigungen dürfen nach Ablauf des Kalenderjahres 2014 vernichtet werden. Bei Eintritten von Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2015 müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nicht mehr nachfragen. Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen jedoch, eine schriftliche Bestätigung des eintretenden Arbeitnehmers hinsichtlich der Eigenschaft als Haupt- oder Nebenarbeitgeber einzuholen. 3. Bei ELStAM-Änderungslisten für Dezember und Januar (Bereitstellung jeweils zu Beginn des Folgemonats) können auch nach dem Jahreswechsel Änderungen der ELStAM mitgeteilt werden, deren Gültigkeit im Kalenderjahr 2014 beginnt. Ist das Steuerjahr allerdings bereits durch Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung geschlossen, so haben die Änderungen nur Auswirkungen auf das Jahr 2015. Info unter: www.elstam-info.de 19 20 WETTBEWERB Profis leisten was (PLW) Bundeswettbewerb zu Gast in Hamburg Der diesjährige Bundesentscheid im Leistungswettbewerb des Tischlerund Schreinerhandwerks wurde vom 10.–12. November 2014 im Bildungszentrum der Tischler-Innung Hamburg durchgeführt. In einem spannenden Bundesfinale zeigten alle 15 Teilnehmer aus den Bundesländern ihr Können, in dem sie in insgesamt 19 Stunden anhand einer Fertigungszeichnung ein Sideboard mit Schubkasten und Klappe fertigten. Den ersten Platz erkämpfte sich dabei Manuel Chmiel aus Kaufbeuren (Bayern), der damit sein Ticket für die WorldSkills 2015 in Sao Paulo (Brasilien) löste und dort Deutschland im Beruf „Tischler/Schreiner“ vertreten wird. Auf den zweiten Platz kam Nico Schweer aus Holtland (Niedersachsen), den dritten Platz sicherte sich Thomas Manecke aus Berlin. Knapp am Podest vorbei schrammte Tobias Schauhoff aus Kiel mit seinem her- vorragenden 4. Platz. Mit Platz 8 zeigte Lokalmatador Jakob Mattes ebenfalls eine sehr gute Leistung. In seinem Grußwort der Siegerehrung überbrachte Obermeister Lutz Lawer die Glückwünsche an den Tischlernachwuchs für die gezeigten Leistungen. Er dankte dem Team des Bildungszentrums für die gute Betreuung des Wettbewerbs und zeigte sich stolz, dass der Bundesverband der Bewerbung der Innung für die diesjährige Durchführung stattgegeben hatte. Eigens aus München zur Siegerehrung angereist war der Präsident des Bundesverbandes Holz und Kunststoff, Konrad Steininger. Er betonte in seiner Festrede, dass alle Finalisten des Bundeswettbewerbs einen großen Schritt in ihrem beruflichen Werdegang vorangekommen sind, auf den sie zu Recht stolz sein dürfen. Er ermutigte die Teilnehmer dazu, ihre positiven Erfahrungen und ihre Passion für das Tischler/Schreinerhandwerk auch an andere Jugendliche weiterzugeben. Wettkampfarbeit: Sideboard mit Schubkasten und Klappe RECHT Neuauslegung der Beschaffungsrichtlinien Allgemeine Geschäftsbedingungen FSC- oder PEFC-Zertifizierung Neufassung für das Tischlerhandwerk gibt Rechtssicherheit Die Fachverbände des Holzhandwerks sind besorgt um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitgliedsunternehmen. Auslöser sind die mittlerweile energisch geführten Diskussionen über nachhaltiges Bauen, hier im Besonderen über den Nachweis der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Die betroffenen Beschaffungsrichtlinien der öffentlichen Hand schlagen sich u. a. nieder im Formblatt 248 des Vergabehandbuches Bund (VHB) 2008. In dem Formblatt bestätigt der Anbieter, dass er Holzprodukte einsetzt, die eine FSCoder PEFC- oder vergleichbare Zertifizierung aufweisen. Bislang wurde diese Regelung so ausgelegt, dass bezüglich des Ursprungs des eingesetzten Holzes ein Nachhaltigkeitskonzept im Sinne der FSC-Regularien oder ähnlich gelagerten Zertifizierungen vorliegen muss. Die neuesten Auslegungen verlangen nun, so z. B. von der Berliner Senatsverwaltung zuletzt in einem Schreiben vom 04.11.14 an die Tischler-Innung Berlin, dass die gesamte Wertschöpfungskette Holz eine lückenlose Zertifizierung aufzuweisen habe. Das würde bedeuten, dass auch der letztverwendende Tischleroder Montagebetrieb über eine Zertifizierung verfügen muss. Andernfalls scheidet seine Teilnahme am Vergabeverfahren von vornherein aus. Dabei ist nicht geklärt, ob diese Auslegung sich allein auf Massivholz bezieht (z.B. kein Tropenholz im Fensterbau), sondern auch auf alle Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten, Furnier etc. oder auf Holzprodukte wie Möbel oder Innenausbauteile. Die Neuauslegung scheint Ergebnis einer fleißigen Arbeit von Zertifizierungsstellen zu sein, um die Anzahl der Zertifizierungen in die Höhe zu treiben. Argumentiert wird dabei regelmäßig mit einem Beschluss des Landgerichts Hamburg. Das Gericht hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem Bieter die Behauptung untersagt, er verwende zertifiziertes Holz, da er selbst nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügte. Was offenkundig vergessen wurde zu erwähnen ist, dass das Landgericht die einstweilige Verfügung im nachfolgenden Hauptsacheverfahren aufgehoben hat (LG Hamburg, Urteil vom 09.07.2014 – 416 HKO 170/13). Dem Urteil ist allerdings keine Entscheidung darüber zu entnehmen, wie die betroffene Beschaffungsrichtlichtlinie auszulegen ist, da die Verfügung aus anderen Gründen scheiterte. Sehr deutlich ist der Begründung des Urteils allerdings die Auffassung der Hamburger Beschaffungsstelle zu entnehmen, die ausdrücklich eine Zertifizierung des Holzes und nicht eine Zertifizierung des letztverwendenden Betriebes verlangte. Das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk teilt grundsätzlich die Auffassung, dass Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen sollte, ist aber der Meinung, dass die verpflichtende Zertifizierung von Holzverarbeitern nicht dazu führt, eine weltweite nachhaltige Forstwirtschaft zu erreichen. Dem dürften effektivere Mittel bei Holzimporten gegenüber stehen. Nicht zuletzt ist die FSC-Zertifizierung von Tischlereien und anderen Holzverarbeitungsbetrieben eine nicht zumutbare Belastung. Die unlängst in Angriff genommene Vereinfachung von Vergabeverfahren wird durch diese zusätzliche Hürde ad absurdum geführt, nicht gestellt. Schon jetzt sind die Anforderungen an Betriebe hinsichtlich des Ausfüllens von Formblättern, Formularen und das ständige Dokumentieren von Produktionsabläufen sehr zeitaufwendig. Eine Zertifizierung erhöht den Verwaltungs-, aber auch den Investitionsaufwand um ein vielfaches. Die neue Auslegung der Beschaffungsrichtlinien und des Formblattes 244 VHB im Sinne der Zertifizierer ist mittelstandsfeindlich und unverhältnismäßig. Der Bundesverband und die einzelnen Landesverbände arbeiten daran, dass dieser neue Weg nicht um sich greift. Der Arbeitskreis Arbeitsrecht des Bundesverbandes Tischler Schreiner Deutschland hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Tischlerhandwerk überarbeitet. Die neue Fassung kann von Innungsmitgliedern über die jeweiligen Fachverbände bezogen werden. Eine Verwendung wird den Betrieben ausdrücklich empfohlen. Denn unzulässige oder veraltete AGB sind rechtlich angreifbar und entfalten häufig nicht mehr die erhoffte Wirkung. Wichtiger Hinweis: Auf der Vorderseite der Verträge oder Auftragsscheinen sollte deutlich erkennbar der Hinweis auf „umseitige“ oder „beigefügte“ AGB enthalten sein. Dabei empfehlen wir folgenden Passus: „Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden durch widersprechende AGB des Auftraggebers nicht abbedungen. Unsere AGB liegen in unseren Geschäftsräumen gut sichtbar zur Einsicht aus, und Sie finden sie auch in unserem Internetauftritt. In der Regel sind sie aber auf der Rückseite unserer Geschäftsformulare abgedruckt oder als gesondertes Dokument beigefügt. Bei öffentlichen Vergaben gelten die AGB nur, soweit sie keine unzulässige Abweichung von den Verdingungsunterlagen darstellen.“ Eine Fassung in englische Sprache kann im Übrigen beim Bundesverband bestellt werden. Spam-Ordner muss täglich kontrolliert werden Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 10.01.2014 (15 O 189/13) müssen Unternehmer, die eine E-Mailadresse als Kontaktmöglichkeit im Geschäftsverkehr angeben, einen eingerichteten SpamOrdner täglich auf geschäftliche Nachrichten überprüfen. In dem Rechtsstreit hatte ein Rechtsanwalt eine im Spam-Ordner seines Postfaches befindliche E-Mail des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht bemerkt und dadurch ein unterbreitetes Vergleichsangebot nicht fristgerecht angenommen. Dafür haftet der Rechtsanwalt, weil er damit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht gewahrt hat. Das Landgericht stellt klar, dass dazu auch gehört, dass jemand, der über E-Mail kommuniziert und einen Spam-Filter einrichtet, den dazu gehörenden Spam-Ordner täglich auf wichtige E-Mails durchsucht, um versehentlich als Werbung aussortierte EMails zurück zu holen. Das Urteil ist für alle im Geschäftsverkehr Tätigen relevant, auch für Tischlereien. Es zeigt die weit reichenden Folgen elektronischen Rechtsverkehrs. Unternehmer können auf drei Arten auf das Urteil reagieren: keine E-Mail-Adressen im Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen – was heutzutage selbstverständlich nicht mehr umzusetzen ist –, den Spam-Filter ausschalten oder den Spam-Ordner täglich kontrollieren. LANGNER FURNIERE 32429 Minden · Tel. 05 71 / 9 56 04-0 www.langner-furniere.de · E-Mail: [email protected] 21 Anzeige Die Behrens-Wöhlk-Gruppe ... der starke Partner für Mit 13 Standorten von Wuppertal über Rotenburg bis Dresden gehört die Behrens-Wöhlk-Gruppe zu den führenden Holzgroßhändlern in Deutschland und verkauft ausschließlich an Handwerker. Dafür wird an jedem Standort das Leistungsversprechen der Gruppe vielfältig und vorbildlich mit Leben gefüllt. 24-Stunden-Lieferservice Kompetenz und Erfahrung Breites Produktangebot Ein Blick auf die Geschichte der Behrens-WöhlkGruppe macht klar, dass fast alle Standorte seit langem existieren und dort stark verankert sind. Manche seit über 100 Jahren. Ob es nun Bohlen & Sohn, Schreyer oder Seling im Westen sind. Oder Nesseler, Wöhlk in Bautzen oder Cottbus im Osten. Aufgrund langjähriger Erfahrungen vertrauen die Handwerker den zuverlässigen Leistungen ihres Partners vor Ort. Sie kennen ihre persönlichen Ansprechpartner im Innen- und Außendienst als Fachleute, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und ein offenes Ohr für ihre Wünsche und Anregungen haben. In dieser engen Beziehung zu den Handwerkern kann jeder Standort das Leistungsversprechen mit nachhaltigen Aktivitäten einlösen, die durch die Stärke der Gruppe als Ganzes ermöglicht werden. Das beeindruckende Produkt- und ZubehörDas fängt bei der umfassenden Produktauswahl Angebot ist nahezu hundertprozentig als Lageran. Die Lieferantenliste enthält lauter renomprogramm vorrätig. Das heißt, alles, was heute mierte Namen. Im Bereich Plattenwerkstoffe bestellt wird, trifft im 24-Stunden-Lieferservice zählen dazu unter anderem EGGER, SWL, Polyam nächsten Tag beim Handwerkskunden ein. rey und horatec. Bei Boden/Wand/Decke wären Mit Benachrichtigung über den genauen Lieferes beispielsweise Meister, Haro, Kährs oder zeitpunkt per SMS und auf Wunsch direkt auf Kaindl. Und bei Innentüren und Beschlägen sind die Baustelle mit Spees Ringo, Schörghuber, VitaDoor, Griffwerk oder zialfahrzeugen. NaDorma/Mame. Ergänzt durch exklusive Eigentürlich arbeitet man marken in vielen Bereichen und ein komplettes ständig an einer weiZubehör-Angebot. 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Sie können für Beratung und Verkauf allein oder kombiniert eingesetzt werden, um dem Endkunden alle Produkte zu präsentieren, die im 24-Stunden-Lieferservice zur Verfügung stehen. So gibt der informative Boden/Wand/DeckePreiskatalog einen Überblick über dieses Lagerprogramm und bildet die Basis für die Preisgestaltung. Themen-Prospekte, aufgeteilt nach Fertigparkett, Laminat sowie Design- und Korkboden, eignen sich für die Erstberatung, Eigenwerbung und Akquisition. Mit speziellen MusterKoffern und hochwertigen Bodenbüchern kann der Handwerkskunde eingehend beraten und präsentieren. Einen schnellen Überblick über Auswahl und Alternativen kann er dem Endkunden mit handlichen Dreh-Kollektionen geben. Galerie-Präsenter mit Mustern eignen sich als Blickfang beim Handwerker oder auf Messen. Verkaufshilfen für den Holzbau sind dagegen Unterlagen wie der Holzbau-Leitfaden, Holzfibel und Konstruktionshilfen sowie die technische Hotline für Fragen. Utlin e-C ard HOLZBAHo 01803 987766 Die Daten meines Kunden: Frau/ Herr Ermöglicht wird der vorteilhafte 24-StundenLieferservice durch die Zentrallager sowie das Zusammenspiel von modernem Warenwirtschaftssystem und ausgefeilter Lieferlogistik. Mit dem neuen Zentrallager Ost in Großenhain wird eine Lücke im Vertriebsgebiet geschlossen. Von den drei Zentrallagern aus, die über Leistungsmerkmale wie klimatisierte Lager, neueste Kommissionierungstechnik und überdachte Ladezonen verfügen, wird jeder Handwerker beliefert. Hinzu kommen Services wie für den Zuschnitt von Plattenwerkstoffen. Ganz neu im Zentrallager Ost ist das Flächenlager für Plattenwerkstoffe, das die Lagerbedingungen gegenüber den Hochregallagern perfektioniert. Eine vollautomatische Kommissionieranlage erledigt dort viele Arbeiten. Zur eigenen Information und vor allem zur Beratung seiner Kunden kann der Handwerker eine der vielen Ausstellungen in seiner Nähe nutzen. Auch zusammen mit den Fachberatern der Behrens-Wöhlk-Gruppe vor Ort. Fehlt ihm die Zeit für die persönliche Beratung eines Kunden, übernehmen die Fachberater das gern für ihn. Der Kunde erhält dazu einen Beratungs-Gutschein und wird dann im Sinne des Handwerkers informiert, dem im Anschluss das Beratungsergebnis mitgeteilt wird. In einem Pilot-Projekt wird am Standort Wuppertal eine 24-StundenÖffnung der Ausstellung für noch mehr Flexibilität erprobt. Für den Zugang außerhalb der Geschäftszeiten erhalten ausgewählte Handwerkskunden eine spezielle Kunden-Karte mit Türöffner-Funktion. Anschrift Datum/Stempel des Handwerksbetriebes Beratungsthema: ❏ Innentüren ❏ ❏ Fenster und Haustüren ❏ Boden/Wand/Decke Ein Service der Behrens- Wöhlk- Gruppe... der starke Partner für das Holzhandwerk. Eine gute Gelegenheit, zugleich Leistungen, Zentrallager, Produktneuheiten und Praxis-Tipps kennen zu lernen, ist der IdeenTag 2015 der Behrens-Wöhlk-Gruppe mit einem interessanten Mix aus Fachmesse und Workshops. Eine Online-Anmeldung finden Sie unter www.ideentag2015.de 24 P R O D U K T- I N F O R M AT I O N Im Praxistest: Akku-Staubsauger und Akku-Lampe von Bosch Schnelles, effizientes, ermüdungsarmes Arbeiten – das versprechen die neuen Systemgeräte der 10,8 VoltKlasse von Bosch, der Akku-Staubsauger GAS 10,8 V-LI Professional und die Akku-Lampe GLI DeciLED Professional. Ihre besondere Eigenschaften und Vorteile stellen sie insbesondere bei Einsätzen an engen, schwer zugänglichen Stellen unter Beweis, findet Tischlergeselle Daniel Wolff. Er hat beide Geräte bei Abschlussarbeiten im Küchenbau überprüft. „Der Akku-Staubsauger ist ein flexibler, besonders handlicher Helfer der Schmutz zuverlässig erfasst. Der Staubbehälter ist zum Beispiel mit nur wenigen Handgriffen geleert – sehr praktisch“, kommentiert der Tischlergeselle das Gerät. Mit einem Gewicht von nur 700 Gramm und seiner kompakten Bauform hat der GAS 10,8 V-LI Professional das beste Verhältnis von Leistung zu Gewicht seiner Klasse. Genügend Kapazität auch für längere Einsätze bietet der 2,0 Ah-Akku. BOSCH SUCHT PROFI-TESTER: Erster Akku mit „Wireless Charging System“ Bosch integriert das Laden von Akku-Werkzeugen in den Arbeitsprozess und bringt als erster Anbieter einen Akku mit „Wireless Charging System“ auf den Markt. Die Vorteile der induktiven Energieübertragung werden damit erstmals im Bereich der Akku-Werkzeuge nutzbar gemacht und neue Wege zum effizienten, kosten- und zeitsparenden Arbeiten mit kabellosen Werkzeugen eröffnet. Zum Start des Systems, das Bosch langfristig um weitere Systemkomponenten ergänzen wird, kommen der 18 Volt Lithium-Ionen-Akku GBA 18 V 2,0 Ah MW-B Professional sowie das Akku-Ladegerät GAL 1830 W Professional auf den Markt. Beide Systemkomponenten können Handwerker jetzt im Zusammenhang mit dem Akku-Bohrschrauber GSR 18 V-EC Professional testen und sich hierfür unter www.1000tools1000testers.com bis zum 31.01.2015 bewerben. „Wenn man vor Ort arbeitet, müssen Geräte vielseitig sein“, erklärt Daniel Wolff und kommt zu seinem neuen „Liebling“ für unterwegs: „Die Akku-Lampe GLI DeciLED Professional hat mich überzeugt, weil sich extrem vielseitig ist. Sie sorgt für gute Sichtverhältnisse an jedem Einsatzort und in jeder Position!“ Die Akku-Lampe von Bosch arbeitet mit insgesamt zehn LEDs und zwei Helligkeitsstufen. Ihre Vielseitigkeit verdankt die sie den unterschiedlichen Mechanismen für die Befesti- gung. So kann sie mit Hilfe eines klappbaren Fußes, der einen stabilen Stand sowie einen Bewegungswinkel von 200 Grad bietet, in die jeweils gewünschte Position gebracht werden. Mit dem integrierten Haken wird die Akku-Lampe schnell auf Leitern oder Gerüsten eingehängt, mittels Karabiner an der Arbeitsbekleidung oder mit einem starken Magneten an metallischen Oberflächen befestigt. Dank eines Einviertel-Zoll-Gewindes ist sie auch mit Stativen kompatibel. FÖRDERKREISE Förderkreise Mit ihrer Mitgliedschaft im Förderkreis des Fachverbandes dokumentieren die Partner aus Industrie, Handel und Dienstleistungen ihre besondere Verbundenheit zum Tischlerhandwerk. Wir bitten um Beachtung. Förderkreis-Mitglieder Mecklenburg-Vorpommern: EGGER Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG Holzwerkstoffe | Im Kissen 19 | 59929 Brilon Tel. 0 29 61 / 7 70-0 | Fax 0 29 61 / 7 70-6 22 22 [email protected] | www.egger.de BÜCHNER · BARELLA ASSEKURANZMAKLER GMBH – Versicherungen – Borsteler Chaussee 47, 22453 Hamburg Tel. (040) 5 14 75-0, Fax (040) 5 14 75-100 www.buechner-barella.de FRIEDRICH KLATT GmbH Holzhandlung – Holzimport | Kieler Straße 1 | 23556 Lübeck Tel. 04 51 / 4 70 07-0 | Fax 04 51 / 4 70 07 10 Am Liepengraben 9 | 18146 Rostock-Hinrichsdorf Tel. 03 81 / 6 59 44-0 | Fax 03 81 / 6 59 44-10 [email protected] | www.klatt.de KLÖPFERHOLZ GmbH & Co. KG Zentrale Rostock | Timmermannstrat 10 | 18055 Rostock Tel. 03 81 / 24 20 7-0 | Fax 03 81 / 24 20 79 00 [email protected] | www.kloepfer.de HANS-HINRICH LOHSE GmbH Holzimport – Holzgroßhandlung Wollinstraße 9 – 15 | 24782 Büdelsdorf Rbg. Tel. 0 43 31 / 2 03 00 | Fax 0 43 31 / 20 30 40 infoholz-lohse.de | www.holz-lohse.de FRIEDRICH NIEMANN GMBH & CO KG Großhandel Holzbearbeitungsma. u. Werkzeuge Hansestr. 26 | 18182 Rostock-Bentwisch Tel. 03 81 / 6 50 40-0 | Fax 03 81 / 6 59 40-44 [email protected] | www.f-niemann.de HANS PAPENBROOCK GmbH & Co. KG Maschinen für Holz und Kunststoff Industriestr. 14 | 25462 Rellingen Tel. 0 41 01 / 3 90 70 | Fax 0 41 01 / 3 20 54 Niederlassung Lübz: Gewerbering 4 | 19386 Lübz Tel. 03 87 31/2 07 82 | Fax 03 87 31/2 07 84 [email protected] | www.papenbroock.de REISSER-SCHRAUBENTECHNIK GmbH Fritz-Müller-Str. 10 | 74653 Ingelfingen-Criesbach Tel. 0 79 40 / 127-0 | Fax 0 79 40 / 127-49 [email protected] | www.reisser-screws.de REMMERS BAUSTOFFTECHNIK GmbH Bautenschutz, Holzschutz, Bodenschutz Bernhard-Remmers-Str. 13 | 49624 Löningen Tel. 0 54 32 / 83-0 | Fax 0 54 32 / 39 85 [email protected] | www.remmers.de RS LACKSYSTEME Groß Bünzow 8 | 17390 Klein Bünzow Tel. 03 97 24/ 22 33 7 | Fax 03 97 24/ 22 64 0 [email protected] | www.bootslacke-nord.de www.facebook.com/BootslackeNord HELMUTH SCHAEL HOLZBAUELEMENTE GmbH Hansestr. 23 | 18182 Bentwisch Tel. 03 81 / 6 09 86-0 | Fax 03 81 / 6 09 86-66 [email protected] | www.schael.de SCHMIDT & THÜRMER GMBH & CO. KG Holzhandlung, Säge- und Hobelwerk Lindenallee 4a | 17498 Behrenhoff, OT Stresow-Siedlung Tel. 03 83 56 / 5 04-0 | Fax 03 83 56 / 5 04-50 [email protected] | www.schmidt-thuermer.de SIGNAL IDUNA Vereinigte Lebensversicherung AG Doberaner Str. 111 | 18057 Rostock Tel. 03 81 / 45 66-0 | Fax 03 81 / 45 66-266 STEIN-WERBUNG GmbH Verlag für Fachzeitschriften | Werbeagentur Albert-Schweitzer-Ring 10 | 22045 Hamburg Tel. 0 40 / 79 01 64-0 | Fax 0 40 / 79 01 64-22 [email protected] | www.stein-werbung.de PARTNER DES FACHVERBANDES: DBL Mietberufskleidung Textilservice Mecklenburg GmbH Spargelacker 9–10 | 19370 Parchim Tel. 0 38 71/62 16-0 | Fax 0 38 71/62 16-16 [email protected] | www.dbl-tsm.de Fachpartner Brandenburg: CWS-boco DEUTSCHLAND GMBH | Mietbekleidung Dreieich Plaza 1A | 63303 Dreieich Tel. 0 61 03 / 309-0 | Fax 0 61 03 / 309-169 [email protected] | www.cws-boco.de ImHolz HANDELSGES. MBH | Furnier und Holz Herzberger Str. 3-5 | 04319 Leipzig Tel. 03 41 / 250 11 0 | Fax 03 41 / 250 11 27 [email protected] | www.imholz-leipzig.de KLÖPFERHOLZ GmbH & Co. KG Holzhandel Schleißheimer Straße 104 | 85748 Garching Tel. 0 89 /35 62 74-0 | Fax 0 89 /35 62 74-900 [email protected] | www.kloepfer.de LAYER-GROSSHANDEL GMBH & CO.KG | René Westfahl Hammer Allee | 16559 Liebenwalde Tel. 03 30 54 / 88 80 | Fax 03 30 54 / 8 88 88 LAYER-Großhandel GmbH & Co. KG (Hauptsitz) | Gerd Gasser Klausenburger Str. 15 | 88069 Tettnang www.layer-grosshandel.info MEWA TEXTIL-SERVICE AG & CO. MANAGEMENT Textil-Management John-F.-Kennedy-Straße 4 | 65189 Wiesbaden Tel. 06 11 / 76 01-0 | Fax 06 11 / 76 01-361 [email protected] | www.mewa.de REMMERS BAUSTOFFTECHNIK GmbH Bautenschutz, Holzschutz, Bodenschutz Bernhard-Remmers-Str. 13 | 49624 Löningen Tel. 0 54 32 / 83-0 | Fax 0 54 32 / 39 85 [email protected] | www.remmers.de SIGNAL IDUNA GRUPPE Filialdirektion Potsdam I Siegfried Müller Berliner Straße 111 | 14467 Potsdam Tel. 03 31 / 2 98 48-0 | Fax 03 31 / 2 98 48-28 [email protected] Filialdirektion Frankfurt/Oder Logenstraße 8 | 15230 Frankfurt/Oder Tel. 03 35 / 55 57 20 | Fax 03 35 / 55 57 28 www.signal-iduna.de solNet UG (haftungsbeschränkt) | Internet, Schulungen Reginenweg 7 | 12247 Berlin | Tel. 0173 / 8448999 [email protected] | www.solutionnetworks.de R. ULRICH & CO. GMBH | Michael Neukirchner Neukirchner Stenzelring 21 | 21107 Hamburg Tel. 040 / 75 60 11-0 | Fax 040 / 75 60 11-70 [email protected] | www.ulrich-veneers.com WEINHOLZ & OST | Rechtsanwälte Motzstraße 9 | 10777 Berlin Tel. 030 / 27 57 56 00 | Fax 030 / 27 57 56 03 [email protected] | www.weinholz.de Stein-Werbung ◆ Werbeagentur ◆ Verlag für Fachzeitschriften Wir wünschen allen Tischlern und ihren Familien frohe Weihnachten Stein-Werbung GmbH Albert-Schweitzer-Ring 10 22045 Hamburg Tel. 040 | 79 01 64-0 [email protected] und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015! www.stein-werbung.de Hebrock Kantenanleimmaschinen Vom Handgerät bis zur Profimaschine für den gehobenen Innenausbau. 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(030) 63 96 486 40 / Fax 63 96 486 50 Montag – Donnerstag 6.30 – 16.30 Uhr · Freitag 6.30 – 15 Uhr · valentin-berlin.de · [email protected]
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