Amtsblatt Schmalkalden-Meiningen April 2015 PDF

Amtsblatt
21. Jahrgang | 4/2015 | Ausgabe 10. April 2015
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Landesgartenschau lässt Schmalkalden erblühen
Schmalkalden hat in den letzten Jahren den Turbo eingelegt und dank großzügiger Förderung
nachhaltige Stadtentwicklung betrieben.
Fotos: Landesgartenschau GmbH
Vom 25. April bis 4. Oktober
2015 wird die Stadt Schmalkalden Gastgeberin der 3. Thüringer Landesgartenschau. Unter
dem Motto GartenZeitReise
werden rund 350.000 Besucher erwartet. Im Mittelpunkt
der Vorbereitungen standen
Investitionen in eine nachhaltige Stadtentwicklung: Schwerpunkte waren die Umwandlung von drei Industriebrachen
in grüne Parks, die Renaturierung eines Flussabschnitts
der Schmalkalde sowie die Erschließung und Gestaltung der
einst nach französisch-italienischem Vorbild konzipierten
Terrassengärten von Schloss
Wilhelmsburg. Parallel erfolgte
die Aufwertung der Innenstadt
durch Sanierung des Stadtbodens und wertvoller Gebäudesubstanz sowie die Bündelung
von Bahn und Bus in einem
zentralen ÖPNV-Knotenpunkt.
Insgesamt wurden rund 32
Millionen Euro investiert. Die
Maßnahmen wurden geför-
dert durch den Freistaat Thüringen. Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale
Entwicklung - EFRE-Europa
32 Millionen
fließen in Südthüringer
Fachwerkstadt
für Thüringen, Eigenmittel der
Stadt Schmalkalden, des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der Stiftung Thüringer
Schlösser und Gärten kamen
hinzu, private Investitionen in
den angrenzenden Bereichen
ebenfalls.
Das
große
Gartenfestival
wird sich auf rund 13 Hektar
präsentieren. Einer Perlenkette gleich reihen sich der
Westendpark, Viba-Park und
Stadtpark aneinander. Zent-
rale Wiesenräume, Spiel- und
Ruheplätze, Parkschalen aus
Gräser- und Blumenfeldern
und Gartenexperimenten sind
immer wiederkehrende Merkmale der Parks. Im grünen
Schauprogramm werden sich
das hohe Niveau und die Kreativität der Thüringer Gärtner
widerspiegeln. Floristen zau-
Die GartenZeitReise –
ein Erlebnis für alle
bern mit Form und Farbe. Alte
Industriehallen überraschen
mit märchenhaften Blumenschauen. Und ein gewichtiges
Argument für Event-Fans:
Rund 600 Veranstaltungen
beleben die Gartenschautage
und zeigen die kulturelle Vielfalt der Region.
Aus dem Inhalt
➤
.......................................................
Nichtamtlicher Teil
Integrationsnetzwerk
mit neuer Website online
2
Deutscher Bürgerpreis
startet in neue Runde
3
Patenschaften:
Modellprojekt,
das sich gewaschen hat
4
Kfz-Zulassung:
Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen ab 1. April
5
Volkshochschule:
Schmalkalder Außenstelle
umgezogen
7
Amtlicher Teil
Allgemeinverfügung des
Landratsamtes
Schmalkalden-Meiningen
zur Durchführung des
Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG)
12
Hallennutzungszeiten für
das Schuljahr 2015/2016
werden vergeben
13
Amtliche Bekanntmachung
des Landratsamtes
13
Amtliche Bekanntmachungen
der Zweckverbände
15
Kontaktdaten
.................................................... i
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: (0 36 93) 4 85-0
Telefax: (0 36 93) 4 85-436
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lk-sm.de
Kontakt zur
Amtsblatt-Redaktion:
Pressestelle
Telefon: (0 36 93) 4 85-251
E-Mail: amtsblatt@
lra-sm.thueringen.de
Öffnungszeiten
.................................................... i
Montag, Dienstag, Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Mehr Infos und das komplette Veranstaltungsprogramm finden Sie hier:
www.landesgartenschau-schmalkalden.de
>> Aktuelle Infos auf www.lk-sm.de und
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 17:30 Uhr
www.facebook.com/Landkreis Schmalkalden-Meiningen <<
2 | Nichtamtlicher Teil
4|2015
Informationen
Landrat direkt – Aktuelles aus meinem Büro
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
in wenigen Tagen ist es soweit: Die Stadt Schmalkalden
hat sich herausgeputzt und
erwartet vom 25. April bis 4.
Oktober 350.000 Besucher
zur Landesgartenschau. So
ein Großereignis ermöglicht
es einer ganzen Region, sich
einem breiten Publikum zu
präsentieren. Die Laga ist in
diesem Jahr unser absolutes Zugpferd und eine große
Möglichkeit, zusätzliche PS für
unseren Tourismusmotor zu
generieren. Das ist ein große
Chance für Stadt und Landkreis, aber auch eine große
Herausforderung: Unser Ziel
ist es, dass unsere Besucher
sagen: „Wir kommen wieder“.
Wir müssen also beim Service und bei der Vermarktung
unserer Angebote punkten.
Aber wir sind gut vorbereitet
und werden unseren Gästen
eine tolle GartenZeitReise
mit vielen Highlights bieten.
Die Stadt Schmalkalden, die
Landesgartenschau
GmbH
und viele weitere beteiligten
Akteure haben ganze Arbeit
geleistet.
Insgesamt wurden in Schmalkalden rund 32 Millionen Euro
investiert. Der Großteil davon
waren Fördermittel, die ohne
die Laga nie geflossen wären.
Auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen
steuerte
1,5 Millionen Euro für die Gestaltung des Schulumfeldes
im Bereich Siechenrasen bei.
Die Laga-Effekte sind überall
in der Stadt zu sehen. Und
dabei geht es längst nicht nur
um Blumenpflanzungen. Dank
der Landesgartenschau konnte die Stadtentwicklung eine
ungeheure Fahrt aufnehmen.
Dabei hat Schmalkalden Meilensteine passiert, die sonst
wohl in den nächsten 20 oder
30 Jahren unerreichbar geblieben wären.
Und auch im Fremdenverkehr
der Stadt hat sich die Lan-
desgartenschau bereits im
Vorfeld bemerkbar gemacht.
Die Vorbereitungen rund um
die Landesgartenschau haben
dazu geführt, dass Schmalkalden im Fokus der Öffentlichkeit steht. Zeitungen, Radio
und Fernsehen berichten regelmäßig über die Investitionen. Unsere Fachwerkstadt
erlebt derzeit eine unglaubliche mediale Präsenz, was sich
bereits im vergangenen Jahr
in einem starken Anstieg der
Übernachtungszahlen niedergeschlagen hat.
Für unsere Region wünsche
ich mir, dass die Laga Blüten
für den gesamten Landkreis
trägt. Ich würde mich freuen,
wenn Gäste die Gelegenheit
für weitere Abstecher zwischen Rhön und Rennsteig
nutzen. Aber auch für viele
Bürgerinnen und Bürger im
Landkreis ist die Laga der
Veranstaltungshöhepunkt in
diesem Jahr. Ich bin überzeugt, dass sich ein Besuch
in Schmalkalden nicht nur
für Garten- und Blumen-Fans
lohnt. Denn auch der Veranstaltungskalender hat es
in sich und bietet für jeden
Geschmack tolle Angebote:
Führungen,
Ausstellungen,
Vereinsbeiträge und hochkarätige Kulturevents von Klassik, Rock, Kabarett, Artistik
bis Kleinkunst sind in den Eintrittskarten inklusive.
Die Laga freut sich auf Sie!
Integrationsnetzwerk mit neuer Website online
Das im vergangenen Dezember gegründete Integrationsnetzwerk des Landkreises
Schmalkalden-Meiningen ist
nun auch im Internet zu finden. Unter www.integrationlk-sm.de erhalten Besucher
nützliche Daten und Fakten
zum Netzwerk für Integration
sowie aktuelle Nachrichten,
Veranstaltungen und Termine
zum Thema Asyl und Integration im Landkreis.
Anlaufstelle
für neue Mitglieder
„Die Homepage als sichtbare
Plattform ist einerseits Anlaufstelle für potenzielle neue Mitglieder und zum anderen ein
wichtiges Arbeitsinstrument
zum Wissens- und Informationsaustausch zwischen allen
bestehenden Netzwerkpartnern. Darüber hinaus soll der
Internetauftritt perspektivisch
noch stärker zur hilfreichen
Anlaufstelle für ausländische
Mitbürger und Mitbürgerinnen sowie für die interessierte Öffentlichkeit ausgebaut
werden“, so Mike Hemmann,
Fachdienstleiter
Ausländerund Personenstandswesen im
Landratsamt SchmalkaldenMeiningen und federführend
verantwortlich für die Erstellung der Website.
Seit Ende Februar tagen die
vier Arbeitskreise des Netzwerkes „Sprache und Schule“,
„Soziales und Gesundheit“,
Nächste Herausforderung: Mehrsprachigkeit
„Arbeit und Beruf“ sowie „Freizeit und Kultur“ regelmäßig.
Am 22. April 2015 ist das zweite Treffen des gesamten Integrationsnetzwerkes anberaumt.
Dann gilt es auch zu besprechen und zu diskutierten, wie
der Internetauftritt kontinuierlich mit Informationen weiterentwickelt werden kann.
Nächster Schritt müsse in jedem Fall die Mehrsprachigkeit
von Website und den dort
verfügbaren Informationsmaterialien sein, erklärt RamonaFiedler-Schäfer, Leiterin der im
Netzwerk vertretenen Volkshochschule
SchmalkaldenMeiningen.
„Erfahrungsgemäß stellt das
Erlernen der deutschen Sprache für Flüchtlinge und Asylbewerber nach wie vor die
größte Barriere dar - sei es
im Umgang mit Behörden,
beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen“, berichtet FiedlerSchäfer.
Neben den bereits bestehenden und geplanten Initiativen
des Netzwerkes, ist die Website ein wichtiger Meilenstein,
um der wachsenden Bedeutung von Asyl- und Flüchtlingsthemen im Landkreis
gerecht zu werden. „Mit der
neuen Website wird das Netzwerk noch besser seine wichtige Integrationsarbeit dokumentieren und für Toleranz,
Wichtiger Schritt
für Aufklärungsarbeit
Mithilfe und Unterstützung in
der Bevölkerung werben können“, macht Hemmann deutlich. Und nicht zuletzt biete die
Online-Kontaktmöglichkeit
auch ein offenes Ohr für die
Sorgen von Bürgerinnen und
Bürgern. So können Fragen
schneller beantwortet und
präventiv Missverständnissen
oder Problemen vorgebeugt
werden.
Fünf Themenbereiche
Unter AKTUELLES sind neben
den neuesten Pressemitteilungen des Netzwerkes auch ein
Kalender mit den öffentlichen
Sitzungsterminen der vier Arbeitskreise zu finden. Die Veranstaltungsübersicht gilt es
noch mit Leben zu füllen und
an dieser Stelle sind engagier-
4|2015
te Bürger, Vereine und Unternehmen aufgerufen, gerne
Veranstaltungstipps an mike.
[email protected] zu melden.
Auf der Seite stellen sich außerdem die gegenwärtig 30
MITGLIEDER & PARTNER
des
Integrationsnetzwerkes
mit einem kurzen Profil, Kontaktdaten sowie Weblinks vor.
Ebenso gibt es eine Übersicht
zu laufenden ANGEBOTEN
& PROJEKTEN speziell für
Menschen mit Migrationshintergrund, unterteilt in die
Themenbereiche
„Sprache“,
„Schulen und Kindergärten“,
„Arbeit und Ausbildung“, „Kultur, Sport und Freizeit“ sowie
„Hilfe und Unterstützung“.
Unter SERVICE bietet das
Netzwerk neben einer umfangreichen Ärzte-Datenbank
mit allen Kontaktdaten, die
Broschüre „Orientierungshilfe
für Asylbewerber“ sowie den
Nichtamtlicher Teil | 3
mit der Website in die meist
gesprochenen Sprachen im
Landkreis übersetzt werden.
Das Netzwerk für Integration
nimmt sachdienliche Tipps
und Vorschläge zur Optimierung der Website gern entgegen. Wer sich im Netzwerk
als aktives Mitglied einbringen
möchte, hat unter KONTAKT
die Möglichkeit, weitere Informationen zur Mitgliedschaft
anzufordern bzw. sich für eine
Mitgliedschaft im Netzwerk zu
registrieren.
Mike Hemmann, Leiter des Fachdienstes Ausländer- und
Personenstandswesen, stellt syrischen und afghanischen
Flüchtlingen die neue Website des Integrationsnetzwerkes vor.
Sozialen Wegweiser des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zum Download an. Noch
Mitglieder des Integrationsnetzwerkes
(Stand: 07.04.2015)
Ämter und Behörden
1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
2. Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
3. Volkshochschule des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
4. Stadt Meiningen
5. Stadt Zella-Mehlis
6. Stadt Schmalkalden
7. Stadt Steinbach-Hallenberg
8. Schulamt Südthüringen
Träger und Vereine
1. Bündnis für Demokratie und Toleranz Meiningen
2. Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
3. Caritasregion Südthüringen
4. Bildungsträger Meiningen e.V.
5. Interessengemeinschaft zur Förderung der
beruflichen Weiterbildung e.V. Schmalkalden
6. Evangelische Kirche
7. Evangelische Freikirchliche Gemeinde
8. Neue Arbeit Thüringen e.V.
9. AWO Kinder- und Jugendzentrum Max’Inn
10. AWO Kinder- und Jugendclub „Am Berg“
11. Kreissportbund Schmalkalden-Meiningen e.V.
12. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schmalkalden
13. Diako Westthüringen gGmbH
14. Christophine Kunstschule
15. Sozialwerk Meiningen gGmbh e.V.
16. Verein der Vietnamesen Meiningen
Firmen und Institutionen
1. Europa-Service-Büro Südthüringen,
regionales Willkommenszentrum Suhl
2. Bildungszentrum Handel in Schmalkalden
3. Handwerkskammer Südthüringen
4. IKL Ilmenau GmbH
5. Pergo GmbH
Initiativen
1. Runder Tisch für Asylbewerber in Schmalkalden
2. Netzwerk für Flüchtlinge
im Kirchenkreis Schmalkalden
3. Freundeskreis Meiningen
stehen beide ausschließlich
in Deutsch bereit, sollen aber
perspektivisch
zusammen
.......................................................
Für weitere Informationen
steht Mike Hemmann, Fachdienstleiter Ausländer und
Personenstandswesen
im
Landratsamt SchmalkaldenMeiningen, unter der Tel.:
03693 485 137 oder per E-Mail
an
mike.hemmann@lra-sm.
thueringen.de zur Verfügung.
Deutscher Bürgerpreis
startet in neue Runde
Preisgelder im Wert
von insgesamt über
400.000 Euro
Landrat Peter Heimrich macht
die Bürgerinnen und Bürger
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen auf
den Deutschen Bürgerpreis 2015 aufmerksam, den die
Initiative „für mich.
für uns. für alle.“ bereits zum 13. Mal
ausschreibt. Deutschlands größter Ehrenamtspreis würdigt Personen,
Projekte und Unternehmer,
die mit ihrem Engagement
dazu beitragen, kulturelle
Werte zu stärken und Menschen unter dem Leitstern
der Kultur zu vereinen. Unter dem Motto „Kultur leben
- Horizonte erweitern“ läuft
die Bewerbungsphase noch
bis zum 30. Juni 2015.
Das Schwerpunktthema 2015
Kultur integriert und involviert, fördert die Kreativität
und gibt Impulse für gegenseitigen Austausch. Ob
Musik, Museum, Theater,
Online-Kultur, Literatur oder
Architektur, ob Malkreis,
Tanzgruppe oder Filmklub:
Kultur verbindet und bringt
Menschen zusammen.
Ehrenamtliches
Engagement in diesem Bereich ist
in Schmalkalden-Meiningen
besonders ausgeprägt - und
wichtig für den Zusammenhalt und die Entwicklung unseres Landkreises. Die
Initiative „für mich. für
uns. für alle.“ möchte
mit dem Deutschen
Bürgerpreis 2015 jene
freiwillig Engagierte
prämieren, die sich
ehrenamtlich für die
vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland einsetzen.
Bewerben
leicht gemacht
Die Bewerbungsunterlagen
erhalten Interessierte online
unter
www.deutscher-buer
gerpreis.de.
Die Gewinner des Deutschen Bürgerpreises werden
im Rahmen einer feierlichen
Preisverleihung Ende des
Jahres in Berlin gekürt.
Die beteiligten Sparkassen
und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband stellen
bundesweit Geld- und Sachpreise in Höhe von mehr als
400.000 Euro zur Unterstützung der Projekte zur Verfügung.
4 | Nichtamtlicher Teil
4|2015
Jugendamt auf Quiz-Tour in Kinder- und Jugendeinrichtungen
„Quizzen schafft Wissen“ - mit
diesem Ziel veranstaltete der
Fachdienst Jugend des Landratsamtes kürzlich zum siebten Mal eine Quiz-Tour in den
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis
Schmalkalden-Meiningen.
„Zum Einsatz kam das ,Universe Quiz‘. Dabei handelt
es sich um ein ComputerWissensspiel mit Fragen aus
88 Themengebieten, wovon
20 gespielt werden“, erklärt
Sonja Krug vom Jugendamt.
Die Kinder und Jugendlichen
beantworten Fragen zum
Märchenwald bis hin zum
Heimatland, von der Naturwissenschaft über Sport bis
zum Entertainment. „500
Punkte konnten maximal erreicht werden“, erklärt Krug.
Allgemeinwissen war dabei
genauso gefragt wie Kenntnisse im Jugendschutz, Ju-
gendarbeitsschutz und Kinderschutz - etwa zur Notinsel
und zum „Muttizettel“. Die
Fragen dazu werden jedes
Jahr weiter ausgebaut, etwa
auch um dem präventiven
Charakter gerecht zu werden.
Seit 2008 unterwegs
Das Quiz wurde von Uwe
Eitner aus Niederorschel im
Eichsfeldkreis entwickelt und
kommt seit 2008 im Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
zum Einsatz.
Jede Einrichtung konnte zusätzlich einen prominenten
Gast (Bürgermeister, Kommunalpolitiker etc.) einladen, der
die Jugendlichen bei der Beantwortung der Fragen aktiv
unterstützte.
Das Quiz wurde per Beamer
an eine Leinwand geworfen.
Die Jugendlichen bestimm-
ten einen Freiwilligen, der
die abgegebenen Antworten
einloggte. Die Fragen wurden
jeweils laut vorgelesen und
anschließend konnten alle
Kinder und Jugendlichen, die
Betreuer der Einrichtung, sowie der geladene prominente Gast gemeinsam über die
Antwort rätseln. „Alle hatten
viel Spaß beim Punktesammeln“, berichtet Sonja Krug.
Dabei lernten die Kinder und
Jugendlichen viel Neues.
Uwe Eitner suchte bei insgesamt zehn Quizveranstaltungen die pfiffigsten Teams
aus dem Landkreis. Mit seiner
Quiz-Tour war er in den Jugendeinrichtungen in Schmalkalden (Villa K), Zella-Mehlis
(Kinder- und Jugendfreizeittreff), Breitungen, in der VG
„Hohe Rhön“ (Erbenhausen,
Mittelsdorf, Kaltensundheim),
im Grabfeld (Jüchsen, Beh-
rungen) und in der Gemeinde
Schwallungen (Eckardts und
Schwallungen) zu Gast.
Gewonnen hat jeder
„Alle haben durch die QuizTour neue Dinge gelernt“, sagt
Sonja Krug. Besonders sattelfest bei den Fragen der QuizMaster zeigten sich die ersten
drei Sieger im Juniorenquiz
(1. Platz: Zella-Mehlis, 2. Platz:
Jüchsen, 3. Platz: Eckardts)
und die ersten drei Sieger in
Kinderquiz (1. Platz: Jüchsen,
2. Platz: Villa K - Schmalkalden, 3. Platz: Breitungen). Die
Jugendeinrichtungen auf dem
Podium wurden mit Geldpreisen geehrt, die anderen
erhielten Sachpreise, die die
teilnehmenden Gemeinden
mit einer Startgebühr und das
Jugendamt aus dem Präventionsfonds gesponsert hatten.
Patenschaften: Modellprojekt, das sich gewaschen hat
Zwei Jahre lang war Nadine Arendt ohne Job - dank
eines Modellprojektes des
Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen könnte sich das
bald ändern. In der Großwäscherei Ullmer in Schmalkalden empfiehlt sie sich derzeit
an einer Heißmangel für eine
feste Vollzeitstelle. „Menschen
mit längeren Brüchen in der
Erwerbsbiografie haben es
schwer wieder in ein Unternehmen
hereinzukommen“,
weiß Jürgen Pfeiffer vom Kommunalen Jobcenter des Landkreises. Er betreut das Projekt
„Patenschaften“. Der studierte
Sozialpädagoge Pfeiffer ist für
die langzeitarbeitslosen Teilnehmer so etwas wie der Türöffner. Er kennt Kunden und
Unternehmen, sucht die gemeinsamen Nenner. Er ist der
Schlüssel zum Vorstellungsgespräch und im Erfolgsfall zu
einer aussichtsreichen Bewährungsprobe.
Dreimonatige
Kennenlern-Phase
Während der dreimonatigen
Testphase wird den Projektteilnehmern im Unternehmen
ein sogenannter Pate zur Seite
gestellt - ein Mitarbeiter des
Unternehmens, der die ersten
Schritte im Unternehmen begleitet, Arbeitsabläufe erklärt
und Ansprechpartner bei Fragen und Problemen ist. Bei Bedarf kann diese Begleitung bis
zu einem halben Jahr verlängert werden. Um diese Kapazitäten in den Unternehmen zu
schaffen, erhalten diese einen
Zuschuss von bis zu 250 Euro
pro Monat und Teilnehmer.
Die Kandidaten des Jobcenters
wiederum erhalten einen Motivationsanreiz von 100 Euro
pro Monat zusätzlich zum
SGB-II-Regelsatz. Nach Ablauf
der drei Monate entscheiden
die Unternehmen über eine
Einstellung.
Jeder Zweite
wird vermittelt
Bisher konnte das Kommunale Jobcenter über das Projekt
13 Arbeitslosen den (Wieder)Einstieg in die Arbeitswelt ermöglichen. Die Vermittlungsquote liegt damit bei etwa 50
Prozent.
„Dafür haben wir dieses Konzept entwickelt. Unsere Kunden haben Potenzial und bei
entsprechendem Engagement
auch eine sehr realistische
Perspektive“, sagt Landrat Peter Heimrich. Er könnte sich
durchaus vorstellen, dass das
Pilotprojekt des Landkreises
thüringen- oder gar bundesweit Nachahmung findet. Ziel
sei es nicht nur, Menschen mit
größeren Lücken im Erwerbsleben wieder in Lohn und Brot
zu bringen, sondern gleichzeitig auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
„Wir begrüßen das Projekt
ausdrücklich. Das Zauberwort heißt aus unserer Sicht
Betreuung“, sagt Ullmer-Geschäftsführer Stephan UllmerKadierka und meint damit die
Begleitung durch Projektko-
Sie führte das Modellprojekt „Patenschaften“ zusammen: UllmerGeschäftsführer Stephan Ullmer-Kadierka (v.l.), Jürgen Pfeiffer
vom Kommunalen Jobcenter, Projektteilnehmerin Nadine Arendt
und Betriebsleiter David Wolfsdorf in der Großwäscherei Ullmer
in Schmalkalden.
ordinator Jürgen Pfeiffer. Man
stehe in engem Kontakt und
könne so schnell reagieren,
wenn es Probleme gibt.
Wenn jemand will, ist
eigentlich alles möglich
Die Ullmer Wäscherei, die in
diesem Jahr ihr 25-Jähriges Jubiläum feiert, gehört mit 150
Beschäftigten am Standort zu
den größten Arbeitgebern in
der Fachwerkstadt. Zehn Prozent der Mitarbeiter haben
ein Handicap und auch beim
Projekt des Kommunalen Jobcenters zeigte sich der Textilservice für Einrichtungen des
Gesundheitswesens, Hotellerie
oder Pflegeinrichtungen sehr
offen. Eine 52-jährige Schmalkalderin kam via „Patenschaf-
ten“ bereits in ein festes Anstellungsverhältnis bei Ullmer.
„Es ist in unserer Gesellschaft
leider häufig so, dass Menschen zu früh abgestempelt
werden“, sagt Geschäftsführer
Ullmer-Kadierka.
„Entscheidend ist aber immer die Einstellung: Wenn jemand will, ist
eigentlich alles möglich.“
Nadine Arendt macht die Arbeit Spaß. Sie komme gut
zurecht und habe ein gutes
Gefühl, was ihre weitere Perspektive im Unternehmen angeht, sagt sie.
Auch Geschäftsführer UllmerKadierka und Betriebsleiter David Wolfsdorf stellen
der 24-Jährigen ein gutes
Zeugnis für die bisherige Arbeit aus. Ob sie eingestellt
wird, entscheidet sich Anfang
Mai.
4|2015
Sonderausstellung: Weitere Schenkungen ans Kreisarchiv
einem Ort, an dem es für die
zukünftigen Generationen einen Sinn erhält“. Das sei der
Tenor gewesen, berichtet Angelika Hoyer.
Positive Resonanz
hallt nach
Zurzeit sind noch sechs Ausstellungsvitrinen im Kreisarchiv zu
besichtigen
Nach der erfolgreichen Sonderausstellung des Kreisarchivs Schmalkalden-Meiningen im November 2014 zum
Ersten Weltkrieg gibt es nochmals erfreuliche Nachrichten:
Das Kreisarchiv kann sich über
weitere Schenkungen oder
Dauerleihgaben freuen.
Insgesamt 58 Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises hatten
dem Archiv Leihgaben für die
Ausstellung zur Verfügung
gestellt. Nach Abschluss der
Weltkriegs-Schau fragte Angelika Hoyer vom Kreisarchiv
alle Leihgeber, ob sie das ein
oder andere interessante Exponat dem Kreisarchiv überlassen könnten? Die Resonanz
war unerwartet groß. Tatsächlich entschieden sich 18 Personen Teile ihrer Leihgaben
dem Kreisarchiv dauerhaft zur
Verfügung zu stellen: „Hier ist
alles in guten Händen und an
Die übrigen etwa 80 Prozent
der geliehen Orden, Dokumente, Briefe oder Uniformen wurden unterdessen
von den jeweiligen Eigentümern wieder abgeholt. „Bei
der Rückgabe brachten alle
Leihgeber ihre Freude über
die gelungene Sonderausstellung zum Ausdruck“, berichtet
die Kreisarchivarin. Fast alle
Leihgaben und Schenkungen
unterschiedlichen
Umfangs
konnten auf Schautafeln, in
Dokumentationen und Ausstellungsvitrinen präsentiert
werden. „Durch die Vielzahl
der eingebrachten Zeitzeugnisse wurde dies eine Ausstellung von Bürgern für Bürger
des Landkreises“, freut sich
Hoyer, die die Weltkriegsschau
mit ihrem Team und vielen
ehrenamtlichen Unterstützern
zusammengetragen hat.
Nichtamtlicher Teil | 5
Erneut Schenkungen
und Ankäufe erfolgt
Auch während und nach der
Sonderausstellung
gingen
noch Schenkungen an das
Kreisarchiv über. Drei weitere Ankäufe von besonderen
Sachzeugnissen wurden u.a.
durch das Kreisarchiv in den
letzten Tagen getätigt. Zurzeit
sind auf Grund der anhaltenden Aktualität der Thematik
noch sechs Ausstellungsvitrinen für einige Wochen im
Kreisarchiv
SchmalkaldenMeiningen im Landratsamt,
Haus 3, Obertshäuser Platz 1
zu besichtigen.
Ausleihe
von Ausstellungstafeln
Weiterhin besteht aktuell die
Möglichkeit die 22 fahrbaren,
farbigen
Ausstellungstafeln
vom Kreisarchiv kostenlos auszuleihen. Zurzeit befinden sich
diese innerhalb des Landkreises auf „Wanderschaft“.
Interessenten können sich bei
Frau Hoyer, Kreisarchivarin,
unter Tel. 03693/485300 oder
E-Mail:
kreisarchiv@lra-sm.
thueringen.de melden.
Kfz-Zulassung: Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen ab 1. April
Ab 1. April 2015 erfolgt die
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen für Überführungsund Probefahrten nur noch
für ein bestimmtes Fahrzeug.
Dementsprechend sind den
Zulassungsbehörden Papiere für das Fahrzeug und die
eVB-Nummer (Versicherung)
vorzulegen. Zusätzlich muss
eine gültige HU (Hauptuntersuchung) und in bestimmten
Fällen eine Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden.
„Die wesentlichste Änderung
besteht darin, dass das betreffende Fahrzeug bereits
bei der Antragstellung auf
Kurzzeitkennzeichen
fixiert
werden muss“, erklärt Sybille
Schirmer, Leiterin des Fachdienstes Kfz-Zulassung im
Landratsamt. „Die bisherige
Regelung, wonach der Kennzeicheninhaber nachträglich
das zu bewegende Fahrzeug
selbst bestimmen konnte,
entfällt.“
Kann der Antragsteller für das
Fahrzeug, das die Kurzzeitkennzeichen bekommen soll,
keine gültige HU nachweisen,
so ist nur noch erlaubt, mit
dem betreffenden Fahrzeug
im jeweiligen Zulassungsbezirk für Kurzzeitkennzeichen
zu einer Prüfstelle zu fahren, die eine HU vornimmt.
Zur unmittelbaren Reparatur
festgestellter Mängel (nicht
verkehrsunsichere Fahrzeuge)
können mit dem Kfz Fahrten
zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk
oder einem angrenzenden
Bezirk vorgenommen werden.
Das Gleiche gilt für die Erlangung einer Betriebserlaubnis
für Fahrten zu und von der
nächstgelegenen Begutachtungsstelle.
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens sind entweder die Zulassungsstelle am
Wohnort oder die Zulassungsstelle am derzeitigen Standort
des Fahrzeuges zuständig.
Bei der Zulassungsstelle am
Standort des Fahrzeugs ist der
aktuelle Standort des Fahrzeuges nachzuweisen.
Die neuen Beschränkungen
gelten nicht für die roten
Händlerkennzeichen - also für
Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstätten und
-händler, denen ein Händlerkennzeichen zugeteilt werden
kann.
Mit den neuen Regelungen
will der Gesetzgeber dem
Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen vorbeugen. Der Handel mit Kurzzeitkennzeichen
hatte in Vergangenheit zugenommen.
......................................................
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur finden Verbraucherinnen und
Verbraucher weiterführende
Informationen (www.bmvi.de).
Bei Fragen zu den Neuregelungen helfen die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstellen
im Landkreis gerne weiter.
Die Kfz-Zulassungsstellen im Landkreis haben wie folgt geöffnet:
Meiningen
Schmalkalden
Zella-Mehlis
Tel.: 03693 815112
Tel.: 03683 682105
Tel.: 03682 896322
Montag-Freitag
zusätzl. Dienstag
zusätzl. Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Montag-Freitag
zusätzl. Montag
zusätzl. Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Mehr Informationen unter: www.lra-sm.de
Montag-Freitag
zusätzl. Dienstag
zusätzl. Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
6 | Nichtamtlicher Teil
4|2015
Grundschule Benshausen: Lieder, Gedichte und Wünsche
Wünsche,
die sich schon bald
erfüllen könnten
Musikalische
Begrüßungen
sind auch für Landrat Peter
Heimrich eine eher seltene
Erfahrung. Mit einem vielstimmigen „Hallo“ der Jungen
und Mädchen wurde er in
der Grundschule Benshausen
jüngst willkommen geheißen.
Vom Landrat, von Bürgermeister Ronald Hande und
Kreistagsmitglied Peter Spieß
gab es für die Sangeseinlagen
kräftig Applaus.
Mit seinem Besuch wollte
sich der Landrat selbst davon
überzeugen, wie die kreislichen Vorhaben 2014 in die Tat
umgesetzt wurden. Der Landkreis hatte im Vorjahr 184.000
Euro in das Gebäude II der
Grundschule investiert, insbesondere um Brandschutz- und
weitere Sicherheitsauflagen zu
erfüllen. Unter anderem wurde
ein zweiter Fluchtweg durch
den Anbau einer Stahltreppe geschaffen - inklusive des
entsprechenden Notausganges. Hierzu wurde aufgrund
der baulichen Eigenheiten ein
Fenster umfunktioniert. Zudem überholten Handwerker
das Treppenhaus und Klassenräume nach brandschutzund
sicherheitstechnischen
Erfordernissen. Sie bauten
Brandschutztüren und Notbeleuchtungen ein, erhöhten
Treppengeländer,
tauschten
Lampen aus und nahmen Umbauten an der Heizungsanlage
vor. Elektriker verlegten entsprechende Leitungen, Maler
überstrichen die Flächen. Zudem erhielt das Hortgebäude
eine neue Eingangstür.
Neuer Anstrich
für das Hortgebäude
In einem charmant formulierten Gedicht brachten die Schüler einen weiteren Wunsch
zum Ausdruck: Einen neuen
Anstrich für das Hortgebäude,
in dem zudem zwei Klassenräume für den Differenzierungsunterricht eingerichtet
sind. Das eigentliche Schulgebäude hatte der Landkreis
2013 hergerichtet. Über das
Dorferneuerungsprogramm
erhielten damals Fenster, Dach
und Fassade eine Erneuerungskur. Über dasselbe Programm wurden nun 140.000
Euro für die Fassade, neue
Fenster und den GaubenBereich für das Hortgebäude
beantragt. Fließen die Fördergelder, werden auch in diesem
Jahr rund 220.000 Euro investiert. Hinzu kommen 25.000
Euro für neue Spielgeräte. Sobald die Witterung mitspielt,
soll auch der Ballfangzaun für
den Bolzplatz aufgestellt wer-
Landrat Peter Heimrich (l.) im Gespräch mit Schulleiterin
Christina Rudolph und den Klassensprechern der Einrichtung.
den, ein Projekt des rührigen
Schulfördervereins.
Signal für die
Zukunftsperspektive
des Schulstandortes
„Die Schule ist nach wie vor
zweizügig“, berichtete Schulleiterin Christina Rudolph, die
ihre Gäste gemeinsam mit den
Klassensprechern durch die
Horträume führte. Rund 100
Schülerinnen und Schüler von
insgesamt 136 nutzten dieses
Angebot.
Der Landrat erkundigte sich
bei ihnen etwa, ob die Hausaufgaben bereits erledigt
worden seien und ob ihnen
die Erledigung auch Spaß mache. Landrat Peter Heimrich,
der die Arbeit der Lehrkräfte
und des Hortpersonals lobte,
wollte die Investitionen des
Landkreises auch als Signal für
die Zukunftsperspektive des
Schulstandortes verstanden
wissen.
Mit etwas Glück erfüllt sich
auch der Wunsch des Schulchors und das Gebäude erhält einen neuen Anstrich und
gleich noch neue Fenster - vorausgesetzt, die Fördermittel
aus Erfurt fließen.
Das wäre gutes Timing, denn
im kommenden Jahr feiert die
Schule ihr 100-jähriges Jubiläum.
Programm der Kunststation Oepfershausen e.V.
April
Mai
Workshops:
Workshops:
Tajine (Ton-Kochgefäß)
Der Workshop beinhaltet den Bau einer „Tajine“ einschließlich des
dazugehörigen Stövchens, nach marokkanischem Vorbild.
Datum/Zeit: 11. April, 9.00 - 17.00 Uhr
Leitung: Peter Weber, Keramiker
Kursgebühr: 45,00 Euro, zzgl. Materialkosten
Freie Landschaftsmalerei
Datum/Zeit: 1. - 3. Mai
Fr.: 18.00 - 20.15, Sa. 9.00 - 17.00 Uhr, So. 9.00 - 13.00 Uhr
Leitung: Harald R. Gratz, Dipl. Maler und Galerist
Kursgebühr: 75,00 Euro
Flechten mit Weiden
Sie erhalten Grundkenntnisse zum Flechten mit frischen Weidenruten sowie Pflanzung und Pflege.
Datum/Zeit: 18. April, 9.00 - 16.00
Leitung: Ilona Herden, Naturpädagogin
Kursgebühr: 45,00 Euro zzgl. Materialkosten
Großflächiger Holzschnitt und Druck
Ab 13 J/für Jugendliche und Erwachsene
Datum/Zeit: Sa. 25. April, 9.00 - 16.00 Uhr (schnitzen)
So. 26. April, 10.00 - 13.00 Uhr (drucken)
Leitung: Jörg Wagner, Dipl. Designer
Kursgebühr: 55,00 Euro zzgl. Materialkosten
Fortbildungen
Für Lehrer, Erzieher und Interessierte:
Kleine Gipsskulpturen
Datum/ Zeit: Mi 15. April, 9.00 - 12.00
Leitung: Monika Trautwein, Kunstpädagogin
Kalligrafie „ Die Kunst der schönen Schrift“
Datum/Zeit: Sa. 9. Mai, 9.00 - 16.00 Uhr
Leitung: Simone Kirsch, Kalligrafin
Kursgebühr: 42,00 Euro zzgl. Materialkosten
9. Mai
Jugendkunstschultag in der Kunststation
Thema: Ansichtssache
Ausstellungen 2015:
Kinderatelier in der Musikschule Schmalkalden
„BLAUkraut“
Unsere Gartenausstellung wird dann am 30. Mai eröffnet.
(Tag der offenen Tür in der Musikschule)
............................................................................................................................
Information und Anmeldung:
Kunststation Oepfershausen e.V.,
Blumenburg 132, 98634 Oepfershausen
Tel.: 036940/ 50224
[email protected]
www.kunststation-oepfershausen.de
4|2015
Nichtamtlicher Teil | 7
45. Südthüringer Chorleiterseminar in Rohr
Chorleiter, welche sich weiterbilden möchten und solche,
die es werden wollen, sind am
8. und 9. Mai 2015 herzlichst
nach Rohr (BTZ) eingeladen.
Ein professionelles Dozententeam erwartet die Kursteilnehmer:
Grundkurs:
Peter Hoche
Hochschule für Musik
„Franz-Liszt“, Weimar
Mittelkurs:
Sebastian Fuhrmann
Kantor in Meiningen
Fortgeschrittenenkurs:
Professor
Jürgen Puschbeck
Hochschule für Musik
„Franz-Liszt“, Weimar
Stimmbildung:
Ines Kaun
Hochschule für Musik
„Franz-Liszt“, Weimar
Eintritt frei!
Das Abschlusskonzert findet
am 09.05.2015, 19.30 Uhr mit
der Vokalgruppe „Viva la musica“ in der Klosterkirche zu
Rohr (BTZ) statt.
Vor dem Beispielkonzert der
Vokalgruppe „Viva la musica“ zeigen Kursanten der
einzelnen Kurse mit dem Arbeitschor, was sie im Seminar
erlernten.
Alle, die sich für anspruchsvolle Chormusik interessieren,
sind herzlichst eingeladen.
Die Vermittlung von elementaren Grundkenntnissen, die
fachliche Qualifizierung und
die Vorstellung neuer anspruchsvoller Literatur stehen
im Vordergrund dieser Ausund Weiterbildungsveranstaltungen.
Die bisherigen Erfahrungen
der letzten Chorleiterseminare zeigten, dass sich diese
Weiterbildungsveranstaltungen großer Resonanz erfreuen und die Anzahl der jungen
Interessenten kontinuierlich
stieg. Allen Teilnehmern - erfahrenen Chordirigenten und
talentierten Nachwuchskräften - wird die Möglichkeiten
der Qualifizierung geboten,
das heißt probenmethodische
Fähigkeiten und dirigentische
Fertigkeiten zu erwerben bzw.
zu vervollkommnen. Durch
fachspezifische
Gespräche
wird der Erfahrungsaustausch
angeregt. Die Teilnehmer bekommen die Möglichkeit, sich
vielseitige, wertvolle Anregungen für die eigene künstlerische Leitungstätigkeit in
einem Chor zu erwerben.
......................................................
Anmeldungen bitte an:
Ute Stockmann,
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
unter:
03693 / 485384 dienstlich
03693 / 8868811 privat mit AB
E-Mail: u.stockmann@
lra-sm.thueringen.de
Volkshochschule: Schmalkalder Außenstelle umgezogen
Die Schmalkalder Außenstelle
der Volkshochschule „Eduard Weitsch“ (vhs) ist in ihrem
neuen Domizil angekommen.
„Jetzt kann es in Schmalkalden
wieder losgehen“, freut sich Dr.
Ramona Fiedler-Schäfer, Leiterin der vhs. Das Sekretariat sei
wieder besetzt und telefonisch
sowie per E-Mail wie gewohnt
zu erreichen. „Alle Nummern
und Kontaktdaten sind gleich
geblieben, nur die postalische
Adresse hat sich geändert“,
berichtet die vhs-Chefin. Hier
müssen Absender nun die
Bahnhofstraße 46 angeben.
Auch der Kursbetrieb hat bereits seit Mitte März wieder
begonnen. „Die Sport und
Nähkurse im Regionalen Förderzentrum sind schon ge-
Kurse laufen wieder an
startet. Den Keramikkurs bereiten wir gerade vor. Und in
der Bahnhofstraße sind auch
schon einige Sprachkurse losgegangen“, so die vhs-Leiterin. Einen aktuellen Überblick
erhalten Interessierte auf der
Internetseite der Volkshochschule oder ab Seite 9 in diesem Amtsblatt. „Die Bürgerinnen und Bürger haben großes
Verständnis für die Einschränkungen während des Umzugs
gezeigt“, bedankt sich FiedlerSchäfer.
Blutspendetermine
April/Mai
Datum
20.04.15
Ort
Zeit
Schmalkalden,
DRK-Speiseeinrichtung,
Entenplan
16:00 - 19:00
27.04.15
Steinbach-Hallenberg,
Feuerwehr,
Lindenstraße
16:00 - 19:00
28.04.15
Wernshausen,
Dorfgemeinschaftshaus,
Puschkinstr.
16:00 - 19:00
12.05.15
Schmalkalden,
DRK-Speiseeinrichtung,
Entenplan
16.00 - 19.00
19.05.15
Brotterode,
Seniorenclub,
Teichstraße
16.00 - 18.30
Der DRK-Kreisverband Schmalkalden e.V. und seine vielen
ehrenamtlichen Helfer freuen sich auf Ihren Besuch.
Bitte spenden Sie Blut und helfen Sie, Leben zu retten.
Nach dem Verkauf des ehemaligen Germina-Gebäudes
in der Kasseler Straße hat die
Schmalkalder Außenstelle der
Volkshochschule übergangsweise Räumlichkeiten in der
Bezug für die nächsten
eineinhalb Jahre
Bahnhofstraße sowie einige
Kursräume im Regionalen
Förderzentrum Schmalkalden
bezogen. Perspektivisch soll
die Volkshochschule in der
Sandgasse 2, dem Verwaltungsgebäude des Landratsamtes sowie im Regionalen
Förderzentrum Schmalkalden
untergebracht werden. Für
eine optimale Unterbringung
sind an beiden Standorten Investitionen in Höhe von knapp
einer halben Million Euro erforderlich. In circa eineinhalb
Jahren sollen die Bauarbeiten
abgeschlossen sein.
.......................................................
vhs Schmalkalden:
Bahnhofstraße 46,
98574 Schmalkalden
Tel.: (0 36 83) 40 28 25
Fax: (0 36 83) 40 19 01
E-Mail:
[email protected]
Programm und Termine:
www.vhs-sm.de
Kursleiterinnen und Kursleiter
für die Durchführung von Kursen
der Volkshochschule gesucht.
Die vhs Schmalkalden-Meiningen sucht in Vorbereitung auf
das Jahresprogramm 2015-16
ab sofort Kursleiterinnen und
Kursleiter mit entsprechenden Qualifikationen und Ausbildungen insbesondere für
Kurse im Bereich Bewegung,
Körpererfahrung und funktioneller Gymnastik.
Die Beschäftigung erfolgt auf
Honorarbasis.
Ihre Bewerbung senden Sie
bitte an:
Volkshochschule
„Eduard Weitsch“
Schmalkalden-Meiningen
Geschäftsstelle
Meiningen mit den
Außenstellen Schmalkalden
und Zella-Mehlis
Klostergasse 1,
98617 Meiningen
Tel: 03693-50180
Fax: 03693-501810
E-Mail:
[email protected]
www.vhs-sm.de
8 | Nichtamtlicher Teil
4|2015
Kursangebote der Volkshochschule
Des Landreises Schmalkalden-Meiningen
Aktueller Programmauszug – Frühjahrssemester 2015
(Stand: 02.04.2015)
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der langfristigen Planung auch Änderungen ergeben können! Eine Teilnahme am Kurs bzw. einer
Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Anmeldung möglich. Über weitere Angebote informieren wir Sie gern in der Geschäftsstelle!
Alle Kurse beginnen nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen!
Kurstitel
vhs – Geschäftsstelle Meiningen, Klostergasse 1, 98617 Meiningen
Tel.: 03693/50180 – Fax: 03693/501810 – E-Mail: [email protected]
UE
Gebühr Tag
Uhrzeit
voraussichtl.
Beginn
Gesellschaft und Leben
Stalking unter Jugendlichen
Selbst ist die Frau- Kleine Reparaturen selbst gemacht
Experimentieren im BIONIC Labor Meiningen
Eltern experimentieren mit ihren Kindern
Auf den Spuren der Kelten
Vortrag: Nitzsches Bildungsideal
3
3
6
3
3
3
---7,50 €
15,00 €
14,10 €
7,50 €
-----
Mo
Do
Do
Sa
Sa
Mo
18:00-20:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:30-20:45 Uhr
10:00-12:15 Uhr
15:00-17:15 Uhr
18:30-21:30 Uhr
13.04.2015
16.04.2015
16.04.2015
18.04.2015
25.04.2015
20.04.2015
70,00 €
84,00 €
108,00 €
108,00 €
22,50 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
17,50 €
Di
Fr
Do
Do
Di
Fr
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Mo
Sa
17:30-20:30 Uhr
17:30-20:30 Uhr
17:30-20:30 Uhr
17:30-20:30 Uhr
17:00-19:15 Uhr
17:30-20:30 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
09:00-12:45 Uhr
05.05.2015
08.05.2015
16.04.2015
07.05.2015
14.04.2015
24.04.2015
13.04.2015
14.04.2015
15.04.2015
16.04.2015
17.04.2015
20.04.2015
25.04.2015
105,00 €
60,00 €
105,00 €
105,00 €
105,00 €
60,00 €
Mi
Mo
Di
Di
Di
Fr
18:00-19:30 Uhr
18:45-20:15 Uhr
16:30-18:00 Uhr
18:00-19:30 Uhr
19:30-21:00 Uhr
18:30-20:45 Uhr
15.04.2015
13.04.2015
14.04.2015
14.04.205
14.04.2015
10.04.2015
20
4
12
24
24
10
20
20
20
10
10
5
5
4
50,00 €
10,00 e
84,00 €
60,00 €
60,00 €
25,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
47,00 €
47,00 €
12,50 €
12,50 €
10,00 €
Mi
Di
Di
Mi
Mi
Fr
Di
Di
Mi
Mi
Mi
Fr
Fr
Mi
18:45-20:15 Uhr
18:00-21:00 Uhr
09:30-10:30 Uhr
16:45-19:00 Uhr
19:00-21:30 Uhr
19:00-20:30 Uh
17:30-19:00 Uhr
19:15-20:45 Uhr
17:30-19:00 Uhr
16:00-17:30 Uhr
18:00-19:30 Uhr
17:30-21:15 Uhr
17:00-20:45 Uhr
18:00-21:00 Uhr
15.04.2015
21.04.2015
14.04.2015
29.04.2015
29.04.2015
22.05.2015
02.06.2015
02.06.2015
03.06.2015
06.05.2015
06.05.2015
17.04.2015
24.04.2015
20.05.2015
4
10,00 €
Di
18:30-21:30 Uhr
26.05.2015
Beruf und Karriere
Erste Schritte am PC
Tabellenkalkulation mit Excel- Grundkurs
Arbeiten mit dem Laptop-Einführung
Einführung in die Arbeit mit Windows 8
Büroorganisation
Zeitgemäße Geschäftskorrespondenz nach DIN 5008
Word Basis
Word Plus
Excel Basis
Excel Plus
Outlook Basis
Outlook Plus
"Facebook, Twitter und Co. - Umgang mit sozialen Netzwerken"
20
24
12
12
9
8
8
8
8
8
8
8
5
Sprachen und Verständigung
Englisch Grundstufe I
Englisch Aufbaustufe
Italienisch Grundstufe I
Italienisch Grundstufe II
Italienisch Aufbau- und Konversationskurs
Türkisch
42
24
42
42
42
24
Gesundheit
Hatha Yoga
Lachyoga
Yoga Rückbildungsgymnastik nach der Schwangerschaft
Tai ji.Qi Gong
Tai ji.Qi Gong
Entspannt ins Wochenende
VINI-Yoga für Fortgeschrittene
VINI-Yoga für Anfänger
VINI-Yoga für Anfänger und Übende
Inline-Skating für Kinder
Inline-Skating für Erwachsene
Thailändisch Kochen (zzgl Kosten für Zutaten)
Pakistani Küche (zzgl Kosten für Zutaten)
Wildkräuter und Früchte für die Küche, leckeres und gesundes
aus Wald und Flur (zzgl. Kosten für Zutaten)
Vegetarisches vom Holzgrill (zzgl. Kosten für Zutaten)
4|2015
Nichtamtlicher Teil | 9
Scharfe feurige Indische Küche (zzgl. Kosten für Zutaten)
Genussvoll Essen-Ernährungstipps-Gewichtsmanagement (zzgl.
Kosten für Zutaten)
5
24
12,50 €
60,00 €
Fr
Mo
17:00-20:45 Uhr
18:00-20:15 Uhr
26.06.2015
13.04.2015
Kultur – Gestalten / Christophine Kunstschule
Thüringer Jugendkunstschultag 2015 – Wir machen mit!
Kreative Mitmach-Angebote für Kinder und Jugendliche
Von Türschild bis Vogeltränke Töpferwerkstatt „SgraffitoTechnik“ mit Stefan Groß
Spielsachen aus Omas Zeiten Malen an der Staffelei mit
Albrecht Rosenstiel
Ich war mal eine Milchtüte! Recyclingbasteln mit Bianca Menger
und Julia Damaske
Gruppenbild mit Winnie Puh und Tigerente
Kunststücke mit Udo Eisenacher
Schatzkästchen und Stiftebox
Mosaikwerkstatt mit Ivonne Umlauft
4
4
4
4
4
Sa
10:00-16:00 Uhr
09.05.2015
ohne
Gebühr
ohne
Gebühr
ohne
Gebühr
ohne
Gebühr
Sa
10:00-13:00 Uhr
09.05.2015
Sa
10.00-13.00 Uhr
09.05.2015
Sa
10.00-13.00 Uhr
09.05.2015
Sa
13:00-16:00 Uhr
09.05.2015
ohne
Gebühr
Sa
13:00-16:00 Uhr
09.05.2015
Fr u.
Sa
Fr u.
Sa
15:00-21:00 Uhr
09:00-15:00 Uhr
15:00-21:00 Uhr
09:00-15:00 Uhr
19.06.2015
20.06.2015
12.06.2015
13.06.2015
Erwachsenenkurse
Papierbatik
16
56,00 €
Shibori und Discharge
16
56,00 €
vhs – Außenstelle Schmalkalden, Bahnhofstraße 46, 98574 Schmalkalden
Te.: 03683/402825 – Fax: 03683/401901 – E-Mail: [email protected]
Beruf und Karriere
Buchführung für Klein-und Mittelbetriebe – Teil II
Tastschreiben für Erwachsene
Aktive Senioren 50+ - Erste Schritte am PC
Erste Schritte am PC (PC-Grundkurs)
Einführung in die Arbeit mit Windows 8
Kleingruppe 4 – 5 TN
Tabellenkalkulation mit Excel Grundkurs
Kleingruppe 4 – 5 TN
Kombi-Kurs: Word & Excel (Wochenendangebot)
Facebook, Twitter und Co – Umgang mit sozialen Netzwerken
Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop–Grundlg.
60
30
20
20
12
150,00 €
140,00 €
70,00 €
70,00 €
108,00 €
Mi
Mo
Mi
Di
Mo
17:30-20:30 Uhr
18:00-20:15 Uhr
09:00-12:00 Uhr
18:00-21:00 Uhr
17:30-20:30 Uhr
22.04.2015
20.04.2015
22.04.2015
21.04.2015
13.04.2015
12
108,00 €
Do
18:00-21:00 Uhr
16.04.2015
40
5
40
140,00 €
17,50 €
140,00 €
Sa
Sa
Mi
09:00-12:45 Uhr
09:00-12:45 Uhr
18:00-21:00 Uhr
25.04.2015
16.05.2015
ab 8 TN
Förderung durch
BAMF 1,20 € je UE /
auch für
Selbstzahler 2,50 €
Mo - Fr
08.00-12.05 Uhr
04.05.2015
105,00 €
105,00 €
180,00 €
180,00 €
180,00 €
105,00 €
105,00 €
18:00-20:15 Uhr
09:00-12:00 Uhr
17:30-19:00 Uhr
09:00-11:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:00-19:30 Uhr
13.04.2015
18.04.2015
25.06.2015
30.03.2015
06.05.2015
04.05.2015
22.04.2015
Sprachen
Deutsch als Zweitsprache – Integrationskurs
Basissprachkurs ab Modul I
660
Englisch Grundstufe I (A1)
Englisch Grundstufe II (A1-A2) am Samstag
Englisch Grundstufe II (A1.2) / LB: Network Now A1
Englisch Aufbaustufe (A2.2) / LB: Network 3
Italienisch Aufbau- und Konversationskurs (B1)
Spanisch Grundstufe I – Teil II (A1)
Spanisch Grundstufe II (Wiederholen / Festigen A2)
42
42
72
72
72
42
42
Mo
Sa
Do
Mo
Mi
Mo
Mi
Gesundheit
Yoga am Morgen
Pilates Anfänger & Fortgeschrittene
Pilates Anfänger & Fortgeschrittene
Vortrag: Handreflexzonenmassage
Vortrag: „Krankes Kind – was nun?“ (Notfalltipps und
Verhaltensmaßnahmen)
Kräuterwanderung – Der Mai ist gekommen …
Kräuterwerkstatt
Ich beweg mich – Rückenfit
Ich beweg mich – Rückenfit
Ich beweg mich – Rückenfit
Ich beweg mich – Rückenfit für Senioren
Ich beweg mich – Rückenfit für Senioren
Ich beweg mich – Fit im Alltag
20
20
20
3
6
50,00 €
50,00 €
50,00 €
7,50 €
15,00 €
Di
Mo
Mo
Mo
Sa
09:00-10:30 Uhr
18:00-19:30 Uhr
10:00-11:30 Uhr
18:00-20:15 Uhr
09:00-14:00 Uhr
28.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
18.04.2015
4
3
20
20
20
20
20
20
10,00 €
7,50 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
Sa
Di
Di
Mi
Mi
Do
Do
Do
10:00-13:00 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:30-20:00 Uhr
18:15-19:45 Uhr
20:00-21:30 Uhr
09:00-10:30 Uhr
10:45-12:15 Uhr
18:30-20:00 Uhr
23.05.2015
09.06.2015
05.05.2015
06.05.2015
06.05.2015
30.04.2015
30.04.2015
07.05.2015
10 | Nichtamtlicher Teil
4|2015
Fitness und Tanz
Nordic-Skating (Entscheidung für ein Ganzkörper-training) /
Kleingruppe 6 – 7 TN
Inline-Skating für Kinder / Kleingruppe 6 – 7 TN ab 8 Jahren
20
10
50,00 €
47,00 €
Mo
Do
17:30-18:30 Uhr
18:00-19:30 Uhr
13.04.2015
07.05.2015
10
47,00 €
Do
16:00-17:30 Uhr
07.05.2015
36
4
90,00 €
10,00 €
Di
Mi
10:00-12:15 Uhr
17:30-20:30 Uhr
ab 8 TN
22.04.2015
4
10,00 €
Mi
17:30-20:30 Uhr
27.05.2015
16
40,00 €
Mi
17:30-20:30 Uhr
06.05.2015
30
90,00 €
Di
18:00-20:15 Uhr
22.04.2015
Kunst und Kultur
Malen und Zeichnen für Senioren (14tägig)
Grundkurs Nähmaschine
„Lernen Sie Ihre Nähmaschine kennen!“
Grundkurs Nähmaschine
„Lernen Sie Ihre Nähmaschine kennen!“
Die kleine Nähschule für Fortgeschrittene
(1x monatl. / Jahreszeitliches Gestalten, Tipps für passgenaues
Nähen)
Kreative Tongestaltung (inkl. Brennkosten)
vhs – Außenstelle Zella-Mehlis, Sommerauweg 27, 98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682/482976 – Fax: 03682-896331 / E-Mail: [email protected]
Sprachen
Englisch Grundstufe 1/2
Italienisch Grundstufe
Französisch - Intensivkurs
20
42
15
50,00 €
105,00 €
37,50 €
Do
Mo
MoFr
16:45-18:15 Uhr
18:00-19:30 Uhr
18:00-20:15 Uhr
26.03.2015
01.06.2015
13.7.-17.7.15
50,00 €
30,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
15,00 €
10,00 €
15,00 €
Mo
Mo
Di
Di
Do
Fr
Fr
Sa
Sa
Do
09:30-11:00 Uhr
10:00-11:00 Uhr
18:00-19:30 Uhr
19:30-21:00 Uhr
15:00-16:30 Uhr
18:00-19:30 Uhr
19:30-21:00 Uhr
10:00-14:30 Uhr
10:00-13:00 Uhr
19:00-23:30 Uhr
13.04.2015
13.04.2015
14.04.2015
14.04.2015
16.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
25.04.2015
30.05.2015
02.07.2015
75,00 €
37,50 €
40,00 €
75,00 €
Di
Mi
Di
Di
19:15-21:30 Uhr
18:30-20:45 Uhr
09:00-12:00 Uhr
17:30-19:45 Uhr
26.05.2015
ab 8 TN
21.04.2015
14.04.2015
Gesundheit
Yoga und Entspannung
Herz-Kreislauf-Konditionstraining – Fitness für Senioren
Yoga und Entspannung
Yoga und Entspannung
Tai Chi für Einsteiger
Yoga und Entspannung
Yoga und Entspannung
Gesunde Augen – Ganzheitliches Sehtraining
Kräuterwanderung
Vollmondwanderung
20
12
20
20
20
20
20
6
4
6
Kunst und Kultur
Aquarell – Kreationen der Leichtigkeit
Meditatives Trommeln – Spüre den Rhythmus in dir
Nass- und Trockenfilzen
Malen, Zeichnen und Experimentieren
30
15
16
30
Mehmels, Wallbach und Wahns:
Teile der bundesweiten Gesundheitsstudie des Robert Koch-Instituts
Auf die Sicht der Bevölkerung
kommt es an: Anfang April bekamen zufällig ausgewählte
Personen aus 130 Städten und
Gemeinden in ganz Deutschland Post vom Robert KochInstitut (RKI).
Darunter waren auch Mehmels,
Wallbach und Wahns. Die Angeschriebenen aus Mehmels,
Wallbach und Wahns wurden
eingeladen, an der bundesweiten Studie „Gesundheit in
Deutschland aktuell“ (GEDA)
des RKI teilzunehmen. Für die
Teilnahme konnten sie einen
Fragebogen zu wesentlichen
Aspekten rund um die Gesundheit ausfüllen. Dies war
entweder online über einen
speziellen Zugangscode oder
schriftlich möglich. Ende April
folgt ein erstes Erinnerungsschreiben an diejenigen, die
sich noch nicht beteiligt ha-
ben. Die Hauptfeldphase der
Studie endet im Juli 2015.
Insgesamt sollen etwa 20.000
Personen aus 255 Städten und
Gemeinden befragt werden.
Die ausgewählten Gemeinden
Bevölkerung sind, ist es sehr
wichtig, dass sich möglichst
alle zufällig ausgewählten Personen an der Befragung beteiligen. Alle Bestimmungen des
Datenschutzes werden streng
stellen ein Abbild der Siedlungsstruktur
Deutschlands
dar.
Die Adressen der Eingeladenen aus Mehmels, Wallbach
und Wahns wurden durch ein
Zufallsverfahren über die Einwohnermeldeämter
ausgewählt. Damit die Ergebnisse
aussagekräftig für die ganze
eingehalten. Teilnehmen an
der GEDA-Studie kann nur, wer
vom RKI eine Einladung erhalten hat.
Worum geht es in der Studie:
Für die Einschätzung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung und für gesundheitspolitische
Entscheidungen
sind aktuelle Informationen
über den Gesundheitszustand
und die medizinische Versorgung aus Sicht der Bevölkerung unerlässlich. Daher müssen regelmäßig Menschen in
Deutschland zu ihrer Gesundheit und ihren Lebensbedingungen befragt werden. Dafür
bildet die GEDA-Studie eine
wichtige Grundlage.
Seit 2008 haben bereits über
65.000 Personen an der GEDA
Gesundheitsbefragung teilgenommen. Die Ergebnisse der
GEDA-Studie werden im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes veröffentlicht.
.......................................................
Weitere Informationen zu den
Ergebnissen und den Inhalten
der Studie:
www.geda-studie.de
www.rki.de/gbe
4|2015
Nichtamtlicher Teil | 11
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Der Landrat
09.04.2015
Öffentliche Stellenausschreibung
In den Bereichen Büro Landrat und Gebäudeverwaltung des
Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle
„Fahrer/in Landrat und Springer/in
für Hausmeisterbereich
an schulischen Einrichtungen“
zu besetzen.
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 17 TVÜ-VKA in Entgeltgruppe 4.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Durchführung
von Personenfahrten sowie die Pflege und Wartung des Dienstfahrzeuges. Zusätzlich erfolgt der Einsatz als Hausmeister an
den schulischen Einrichtungen des Landkreises.
Von den Bewerbern und Bewerberinnen werden zwingend
erwartet:
• GültigerFührerscheinderKlasseB(alt:Klasse3)
• AbgeschlosseneBerufsausbildungineinemhandwerklichen
Beruf (Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kfz-Mechaniker bzw. einer damit vergleichbaren Ausbildung ist von
Vorteil.)
• LoyalitätundVertrauenswürdigkeit
• Technisches Verständnis und die Bereitschaft zur flexiblen
Arbeitszeit, insbesondere zu Wochenend- und Feiertagsarbeit, zu mehrtägigen Dienstreisen und zu einem variablen
Schichtdienst
Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, hohe Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit sind weitere Voraussetzungen für die
Stellenbesetzung. Ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, gute
Umgangsformen und Ausdrucksfähigkeit sind erwünscht. Die
Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeuges im dienstlichen Interesse (im Rahmen der Hausmeistertätigkeit) wird erwartet.
Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus den Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte
bis zum 30.04.2015 an das
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Personal
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer
Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte
verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen
verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen
frankierten Rückumschlag bei.
Heimrich
Landrat
Ehrung für das Ehrenamt
Wer bekommt den
mit 25.000 Euro
dotierten Thüringer
Engagement-Preis?
Thüringer Ehrenamtsstiftung freut sich
auf viele Vorschläge
Der Thüringer EngagementPreis geht in eine neue Runde:
Zum dritten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die
Auszeichnung für besonders
engagierte Ehrenamtliche aus.
Der Preis wird im Herbst 2015
in fünf Kategorien verliehen
und ist mit insgesamt 25.000
Euro dotiert. Alle Thüringer
können sich bewerben oder
ihre Wunschkandidaten nomi-
nieren - per Post oder direkt
über die Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de.
Mit dem Engagement-Preis,
der erstmals 2013 vergeben
wurde, würdigt die Ehrenamtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in Thüringen. Ob
Einzelperson, Verein oder Unternehmen, ob Jung oder Alt:
Jeder kann sich ehrenamtlich
engagieren - für ein besseres
Miteinander in der Gesellschaft, für Natur- und Umweltschutz, für Sport, Kultur und
auf vielen anderen Gebieten.
In jeder der fünf Kategorien „Einzelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Vereine, Initiativen
und Verbände“ sowie „Unternehmen“ - ist der Thüringer
Engagement-Preis mit 5.000
Euro dotiert.
Bis zum 22. Mai nimmt die
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. In
vier der fünf Kategorien trifft
eine Jury im Sommer die Vorauswahl. Über die Preisträger
können alle Thüringer in einem Online-Voting mitbestimmen; 2014 gingen fast 13.000
Stimmen ein. Der Sieger in der
Kategorie „Unternehmen“ wird
von der Jury gekürt.
Die Verleihung des Thüringer
Engagement-Preises
findet
im Herbst in Erfurt statt. Bei
der Preis-Gala im Oktober
2014 wurden im Erfurter Collegium maius unter anderem
das Geraer Unternehmen Artfullsounds GbR, der Verein
„Bach in Weimar“, die Grünen
Damen und Herren des Zent-
ralklinikums Suhl, der Ambulante Hospiz- und palliative
Beratungsdienst Eichsfeld, der
Demenzbegleiter Lars Schulz
aus Jena und der Erfurter Journalist Henryk Balkow ausgezeichnet.
Der Thüringer EngagementPreis wird von mehreren Thüringer Sparkassen gefördert.
.......................................................
Weitere Informationen sowie
das Nominierungs-Formular
gibt es bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung,
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt und
im Internet unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.
de, per Mail an adrians@
thueringer-ehrenamtsstiftung.
de oder telefonisch unter
0361/26289841.
Das Seniorenbüro im Familienzentrum Schmalkalden informiert
Weiterbildung
zum Betreuungs- und
Pflegeassistent/in für
Menschen mit Demenz
Die LEB Thüringen e.V. und
das
Mehrgenerationenhaus
Familienzentrum Schmalkalden führen o.g. Weiterbildung
durch. Sie umfasst 6 Monate (250 Unterrichtseinheiten)
sowie eine vierwöchentliches
Praktikum in ambulanten- und
stationären Betreuungs- und
Pflegeeinrichtungen. Die Weiterbildung basiert auf dem
§ 87b und § 45b SGB XI und
bezieht neue Erkenntnisse aus
dem Betreuungsalltag mit ein.
Die Weiterbildung soll im 4.
Quartal 2015 beginnen und
im MGH Familienzentrum
Schmalkalden stattfinden. Da
die Maßnahme auch für Berufstätige geöffnet ist, finden
die Unterrichtstage immer nur
an zwei Tagen die Woche (mit
5 Unterrichtseinheiten) statt.
Pro Teilnehmer wird ein Eigenbetrag von 30 Euro pro Monat
erhoben. Der genaue Beginn
wird rechtzeitig bekannt gegeben.
.......................................................
Weitere Informationen erhalten Sie im Familienzentrum
Schmalkalden über Herrn
Kummer.
Anmeldungen ab sofort über
Tel. 03683/607827 im Familienzentrum Schmalkalden, Näherstiller Str. 7, Schmalkalden
oder über E-Mail: o.kummer@
familienzentrum-schmalkalden.de.
12 | Amtlicher Teil
4|2015
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
Bekanntmachung
der Unteren Wasserbehörde
Die Untere Wasserbehörde teilt mit, dass mit Datum vom
29.01.2015 eine wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung
einer Wasserkraftschnecke und einer Fischaufstiegsanlage im
Gewässer „Truse“ in Trusetal, Gemarkung Herges-Vogtei, Flur 6,
Flurstück 145/100 und Gemarkung Auwallenburg, Flur 2, Flurstück 165, erteilt worden ist.
Raabe
Fachdienstleiter
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen
zur Durchführung des Thüringer
Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG)
Freigabe von Öffnungszeiten für Verkaufsstellen
aus Anlass der Landesgartenschau 2015
in Schmalkalden
Auf Antrag der Stadt Schmalkalden vom 23.01.2015 wird auf der
Grundlage des § 11 Abs. 1 (ThürLadÖffG) vom 24. November
2006 (GVBl. S. 541) in der derzeit geltenden Fassung widerruflich
aus Anlass der Landesgartenschau 2015 in Schmalkalden folgende befristete Ausnahmebewilligung von der Vorschrift des § 4
Abs. 1 Nr. 1 ThürLadÖffG erteilt:
1.
Im Zeitraum vom 26. April 2015 bis zum 16. August 2015 dürfen
an folgenden fünfzehn Sonntagen
· 26. April 2015
· 03. Mai 2015, 10. Mai 2015, 31. Mai 2015
· 07. Juni 2015, 14. Juni 2015, 21. Juni 2015, 28. Juni 2015
· 05. Juli 2015, 12. Juli 2015, 19. Juli 2015, 26. Juli 2015
· 02. August 2015, 09. August 2015, 16. August 2015
abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 ThürLadÖffG im Innenstadtbereich Schmalkaldens die Verkaufsstellen in der Zeit von 14.00 bis
18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geöffnet werden.
2.
Der Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung wird auf folgende Straßen und Plätze im Innenstadtbereich der Stadt Schmalkalden begrenzt:
Haindorfsgasse, Auer Gasse, Stiller Gasse, Altmarkt, Mohrengasse, Soldatensprung, Salzbrücke, Gillersgasse, Stumpfelsgasse,
Steingasse, Lutherplatz, Herrengasse, Weidebrunner Gasse, Judengasse, Neumarkt und Pfaffengasse.
3.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung
im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in Kraft.
4.
Die Ausnahmebewilligung ist gebührenfrei.
Gründe:
I.
Die Stadt Schmalkalden ist die Gastgeberin der 3. Thüringer Landesgartenschau. Die Besucher der Landesgartenschau 2015 erleben eine mittelalterlich anmutende und zugleich moderne Stadt
mit interessanter Geschichte. Die Gäste erwartet ein sehenswertes Stadtbild, cirka 90 % der spätmittelalterlichen Fachwerkhäuser
sind erhalten geblieben und wurden liebevoll restauriert. Die Innenstadt ist die fußläufige Verbindung der anlässlich der Landesgartenschau neu angelegten Parks in der westlichen Vorstadt und
dem Landesgartenschauareal rund um Schloss Wilhelmsburg.
Die Stadt Schmalkalden beantragte mit Schreiben vom
23.01.2015 die Freigabe von Sonntagsöffnungszeiten während der Dauer der Landesgartenschau in der Zeit von 14.00
bis 18.00 Uhr. Dabei handelte es sich um insgesamt 23 Sonntage. Die Vielzahl der beantragten Sonntage (23 von 53 im Jahr
2015) spricht gegen das Vorliegen einer Ausnahme. Diese wären
auch von der Öffentlichkeit nicht mehr als Ausnahme erkennbar.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen reduzierte in Abstimmung mit der Stadt Schmalkalden nach Erörterung der Rechtslage die von der Stadt Schmalkalden beantragten zusätzlichen
Sonntagsöffnungszeiten von 23 Sonntagen auf 15 Sonntage.
Zur Landesgartenschau werden hunderttausende Besucher erwartet. Es ist für die Stadt Schmalkalden ein außerordentliches
Ereignis, welches in dieser Form nie wiederkehren wird.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde als obere Gewerbebehörde und als Widerspruchsbehörde bei Genehmigungsverfahren zur Bewilligung von Ausnahmen um Stellungnahme
gebeten. Das Thüringer Landesverwaltungsamt machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass aus Sicht dieser Behörde aus
dem Antrag der Stadt Schmalkalden kein öffentliches Interesse
erkennbar ist, welches die Bewilligung einer Ausnahme rechtfertigt. Nach Auffassung des Thüringer Landesverwaltungsamtes
lässt der Antrag der Stadt Schmalkalden kein öffentliches Interesse erkennen. Weder der Wunsch der Geschäftsinhaber noch der
Wunsch einzelner Kunden zur zusätzlichen Öffnungszeit kann ein
öffentliches Interesse begründen.
Zum Antrag der Stadt Schmalkalden auf Freigabe von Sonntagsöffnungszeiten wurden die Gewerkschaft ver.di, die Evangelische
Kirchengemeinde Schmalkalden, die Katholische Kirche Schmalkalden und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
gehört. Die Gewerkschaft ver.di und die evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden haben sich gegen die Ausnahmebewilligung ausgesprochen. Die katholische Kirche Schmalkalden gab
keine Stellungnahme ab. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hegt keine Bedenken gegen die Ausnahmebewilligung.
II.
Die Zuständigkeit des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen
ergibt sich aus § 11 Abs. 1 ThürLadÖffG.
Die zuständige Behörde kann gemäß § 11 Abs. 1 ThürLadÖffG im
Einzelfall befristete Ausnahmen von den Bestimmungen des § 4
bewilligen, wenn diese im öffentlichen Interesse notwendig sind.
Die Landesgartenschau findet in Schmalkalden, einer kreisangehörigen Stadt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen statt
und ist ein einmaliges Ereignis mit außerordentlicher Bedeutung,
welches in dieser Form in Schmalkalden nicht wieder vorkommen
wird.
Die Ausnahmebewilligung wurde auf den genannten Innenstadtbereich sowie auf fünfzehn Sonntage in der Zeit von 14.00 bis
18.00 Uhr beschränkt, weil dies als ausreichend zur Versorgung
der Besucher der Landesgartenschau 2015 in Schmalkalden eingeschätzt wird.
Die Beschränkung garantiert auch die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten.
Mit der Freigabe der Öffnungszeiten ab 14.00 Uhr werden die
Interessen der Kirchen ausreichend berücksichtigt.
Die Allgemeinverfügung greift nicht in Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes
sowie in bestehende arbeitsvertragliche, tarifrechtliche oder betriebsinterne Regelungen ein.
Sie erlaubt lediglich den Arbeitgebern, ihre Verkaufsstellen geöffnet zu halten, ohne gleichzeitig die Arbeitnehmer zu verpflichten,
in dieser Zeit auch dort zu arbeiten. Die Genehmigungsbehörde
geht davon aus, dass den am Sonntag arbeitenden Arbeitnehmern entsprechender Zeitausgleich in der Woche gewährt wird.
Ausnahmeregelungen des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen für verkaufsoffene Sonntage nach § 10 Abs. 1 ThürLadÖffG
für die Stadt Schmalkalden bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.
Dem Schutz der Arbeitnehmer wurde auch dadurch Rechnung
getragen, dass eine Öffnung an allen Sonn- und Feiertagen des
betreffenden Zeitraumes sowie für das gesamte Stadtgebiet für
nicht verhältnismäßig erachtet wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der
Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen einzulegen.
Heimrich
Landrat
4|2015
Amtlicher Teil | 13
Hallennutzungszeiten für das Schuljahr 2015/2016 werden vergeben
Der Fachdienst Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen bittet die Sportvereine des Landkreises, die
eine kreiseigene Sporthalle für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, um die Abgabe ihrer Anträge auf Vergabe einer Hallenzeit.
Die Anträge sind in der Zeit vom 15.04.2015 bis 15.05.2015
einzureichen.
Unvollständig ausgefüllte und/oder zu spät eingereichte Anträge
können bei der Hallenvergabe nicht berücksichtigt werden. Das
entsprechende Formular kann auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-sm.de runtergeladen werden.
Die Anträge müssen zwingend folgende Angaben enthalten:
• Sporthalle/eventuellAnzahlFelder
• Verein/Abteilung
• Vereinsleiter/Adresse/Kontaktdaten
• Übungsleiter/Kontaktdaten
• AnzahlSportler
• gewünschterWochentag/Uhrzeit–AngabeeinerAlternative
• AnträgefürSporthallen im Stadtgebiet Meiningen
sind zu richten an:
SSFV Meiningen e.V., Maßfelder Weg 9 (Stadion),
98617 Meiningen, Fax: 03693-504226,
E-Mail: [email protected]
Anträge für Hallennutzungen (ausgenommen sind Sporthallen
in Meiningen und Schmalkalden) sind per Post, Fax oder E-Mail
zu richten an:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Gebäudeverwaltung
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Fax: 03693 485 182
E-Mail: [email protected]
Achtung:
• AnträgefürSporthallen im Stadtgebiet Schmalkalden
sind zu richten an:
Stadtverwaltung Schmalkalden, Abt. Kultur und Sport,
Frau Herrmann-Girnth, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden,
Fax: 03683-6676153,
E-Mail: [email protected]
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes
Im Amtsblatt Nr. 3/2015 vom 13.03.2015 ist uns leider ein
Fehler bei der Bekanntmachung der Zweckvereinbarung
über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Wölfershausen in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neubrunn
unterlaufen.
Es muss richtig heißen:
Bekanntmachung
der Zweckvereinbarung
und ihrer Genehmigung
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehende
abgedruckte Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Neubrunn und der Gemeinde Wölfershausen vom 09.02.2015 gemäß
§ 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 03.03.2015, Az.
13-1453-145a/15-45/88-ke, genehmigt.
Die Zweckvereinbarung und ihre Genehmigung werden hiermit bekannt gemacht.
Meiningen, den 09.03.2015
Im Auftrag
Hauburg
Leiter der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Gemeinde
Neubrunn
Aufgrund des § 17 Abs. 1 S. 2 - 4 ThürKitaG vom 16. Dezember
2005 (GVBI. Nr. 17, S. 371), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 22) schließen
die Gemeinde Neubrunn
(als aufnehmende Gemeinde)
vertreten durch den
Bürgermeister Herrn Martin Schellenberger
und die Gemeinde Wölfershausen
(als die abgebende Gemeinde)
vertreten durch die
Bürgermeisterin Frau Katrin Hössel
folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über
die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290) in
der jeweils gültigen Fassung ab:
§1
Aufgaben
(1) Für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum
Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in der abgebenden Gemeinde haben, stellt die aufnehmende Gemeinde die erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in ihrer Kindertageseinrichtung „Neubrunner Spatzen“ zur Verfügung. Im Übrigen
bestimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des
ThürKitaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen.
(2) Die aufnehmende Gemeinde erlässt die zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 notwendigen Satzungen auch für das Gebiet
der an der Vereinbarung beteiligten Gemeinde. Im Geltungsbereich dieser Satzungen trifft die aufnehmende Gemeinde alle zu
deren Durchführung erforderlichen Maßnahmen wie im eigenen
Gebiet.
§2
Aufnahme
(1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in
der Reihenfolge ihrer Anmeldung in die Kindertageseinrichtung
aufzunehmen.
(2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinbarung
beteiligt sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts
nach § 4 ThürKitaG bzw. § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) aufgenommen werden, soweit im Kindergarten noch
Kapazitäten vorhanden sind.
§3
Elternbeiträge, sonstige Einnahmen
(1) Zur Deckung der Kosten des Betriebes der Kindertageseinrichtung erhebt die aufnehmende Gemeinde entsprechend den
Regelungen des ThürKitaG und der hierauf beruhenden Verordnungen angemessene Elternbeiträge (§ 20 Abs. 1 ThürKitaG). Das
Nähere regelt die Gebührensatzung.
(2) Wird die Betreibung der Kindertageseinrichtung zu einem
späteren Zeitpunkt auf einen freien gemeinnützigen Träger über-
14 | Amtlicher Teil
4|2015
tragen, so richtet sich die Höhe der Elternbeiträge nach dem gesondert durch die aufnehmende Gemeinde mit dem freien Träger
abgeschlossenen Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten der
Kindertageseinrichtung.
§4
Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten
(1) Die abgebende Gemeinde erstattet der aufnehmenden Gemeinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht
durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die
Erstattung erfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung.
(2) Wird die Betreibung der Kindertageseinrichtung auf einen
freien gemeinnützigen oder sonstigen Träger übertragen, so
richtet sich die Höhe des insgesamt durch die Kommunen zu tragenden Zuschusses nach dem gesondert durch die aufnehmende
Gemeinde mit dem jeweiligen Träger abgeschlossenen Vertrag
zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung.
(3) Bis zur Abschlussrechnung werden vierteljährlich Abschlagszahlungen in Höhe von 1.200 Euro pro Kind durch die abgebende Gemeinde entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils
zum letzten eines Quartals fällig. Ergibt sich nach Vorliegen der
Jahresrechnung, dass die gezahlten Abschlagszahlungen den
insgesamt durch eine Gemeinde zu zahlenden Jahreszuschuss
über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31.03.
des Folgejahres.
§5
Berechnung der ungedeckten Betriebskosten
(1) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich folgendermaßen:
lfd.
Ausgabearten/Einnahmearten
Nr.
Gruppe im
Gruppierungsplan
1
40-47
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Personalausgaben
pädagogisches Fachpersonal
Personalausgaben
übriges Personal
Unterhalt der Grundstücke
und baulichen Anlagen, usw.
Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände
sonstige Gebrauchsgegenstände
Mieten und Pachten
Bewirtschaftung der Grundstücke,
baulichen Anlagen usw.
Besondere Aufwendungen
für Bedienstete
Weitere Verwaltungs- und
Betriebsausgaben
Steuern, Versicherungen,
Schadensfälle
Geschäftsausgaben
Weitere allgemeine
sächliche Ausgaben
Erstattungen von Ausgaben
des Verwaltungshaushalts
Kalkulatorische Kosten
Verpflegungskosten
40-47
50
52
53
54
56
57-63
64
65
66
67a)
68
57-63
Abzuziehen sind die Einnahmen
für die Kindertageseinrichtungen:
15
16
17
18
19
Elternbeiträge
Übernahmen der Elternbeiträge
durch das Jugendamt, die direkt
an den Träger der Kindertageseinrichtung gezahlt werden
Verpflegungsgebühren/Entgelte
für Verpflegung
Spenden (sofern diese nicht für
Investitionen zu verwenden sind)
Einnahmen aus der Betriebskostenpauschale bei Wahrnehmung
des Wunsch- und Wahlrechts nach
§ 18 Abs. 6 ThürKitaG
11
11
17
(2) Um die von der abgebenden Gemeinde nach Vorlage der Jahresabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die
Zahl der Kinder aus der jeweiligen Gemeinde, die im abgelaufenen Kindergartenjahr betreut wurden,
mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro
Platz zu multiplizieren.
(3) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut
(maßgebend ist die An- bzw. Abmeldung), wird es nur anteilig
mitgerechnet, z. B. bei einer Betreuungszeit von sechs Monaten
mit 6/12 = 0,5.
§6
Finanzierung von Investitionskosten
Die für Investitionen aufzubringenden Kosten werden separat mit
den beteiligten Gemeinden vor Beginn der Maßnahme schriftlich
vereinbart.
§7
Kündigung und Auseinandersetzung
(1) Die Zweckvereinbarung ist von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar.
(2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflichtungen aus dieser Zweckvereinbarung trotz Mahnung nicht nach,
hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(3) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Beteiligten eine Auseinandersetzung anzustreben. § 13 ThürKGG
gilt entsprechend.
§8
Streitigkeiten
Können Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten nicht
gütlich bereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde
zur Schlichtung anzurufen.
§9
Inkrafttreten
Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch die
Aufsichtsbehörde in Kraft.
Neubrunn, den 09.02.2015
Gemeinde Neubrunn
- Dienstsiegel -
Wölfershausen den 09.02.2015
Gemeinde Wölfershausen
- Dienstsiegel -
Schellenberger
Bürgermeister
Hössel
Bürgermeisterin
Durchführung der Thüringer Kommunalgesetze;
Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern der
Gemeinde Wölfershausen in die Kindertageseinrichtung der
Gemeinde Neubrunn
hier: rechtsaufsichtliche Genehmigung
Die o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt.
Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß
§ 12 Abs. 1 ThürKGG durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde
im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekanntgemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung aufmerksam.
Meiningen, den 03.03.2015
Im Auftrag
Hauburg
Leiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde
-DS-
4|2015
Amtlicher Teil | 15
Amtliche Bekanntmachungen der Zweckverbände
Bekanntmachung
Am Montag, den 27. April 2015 findet ab 14:00 Uhr eine Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen statt.
Ort:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,
Haus 1, 5. Etage, Raum 511
(Beratungsraum Landrat),
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Tagesordnung:
I. Nichtöffentliche Sitzung
II. Öffentliche Sitzung (ab ca. 14:30 Uhr)
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung,
Zugang der Arbeitsunterlagen,
Beschlussfähigkeit der Versammlung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung
vom 10.11.2014
4. Beschlussvorlage-Nr. 01/04/15 Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan des Zweckverbandes Kultur des
Landkreises Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2015
5. Beschlussvorlage-Nr. 02/04/15 Finanzplan des Zweckverbandes Kultur des
Landkreises Schmalkalden-Meiningen
6. Beschlussvorlage-Nr. 03/04/15 Satzung über die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek
(Bestandszentrum) Schmalkalden
7. Beschlussvorlage-Nr. 04/04/15 Gebührensatzung für die Stadt- und Kreisbibliothek
„Heinrich Heine“ Schmalkalden
8. Beschlussvorlage Nr. 05/04/15 Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des
Landkreises Schmalkalden-Meiningen
9. Vorlage der Jahresrechnung des Zweckverbandes Kultur
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2014
10. Verschiedenes
Prof. Dr. Goebel
Verbandsvorsitzender
Der Abwasserzweckverband
„Schmalkalden und Umgebung“
Gemäß § 25 (4) ThürEBV macht der Abwasserzweckverband
„Schmalkalden und Umgebung“ ortsüblich bekannt:
BEKANNTGABE
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013
des Abwasserzweckverbandes
„Schmalkalden und Umgebung“
I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„An den Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des
Abwasserzweckverbandes
„Schmalkalden und Umgebung“,
Schmalkalden,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erfurt, den 28. August 2014
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fleischer
WIRTSCHAFTSPRÜFER
Sack
WIRTSCHAFTSPRÜFER
II. Beschluss über das Jahresergebnis
Am 26. Februar 2015 hat die Verbandsversammlung in ihrer 77.
öffentlichen Sitzung im Zusammenhang mit Beschluss Nr. 324a /
77 VV / 15 (AW) den Jahresabschluss 2013 wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme
Jahresgewinn
146.884.401,46 €
390.356,01 €
Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 390.356,01 € wird auf neue
Rechnung vorgetragen. Damit wandelt sich der Verlustvortrag
von - 24.118,03 € zum 01.01.2013 in einen Gewinnvortrag von
366.237,98 € zum 31.12.2013.
Der Lagebericht 2013 wird zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig erteilt die Verbandsversammlung der Werkleitung
Entlastung bis einschließlich zum 31.12.2013.
III. Auslegungshinweise
Der Jahresabschlussbericht 2013 des Abwasserzweckverbandes
„Schmalkalden und Umgebung“ mit Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung zum 31.12.2013 einschließlich dem Lagebericht
2013 liegen in der Zeit
vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015
16 | Amtlicher Teil
4|2015
während der Dienstzeiten am Hauptsitz des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“ in Schmalkalden, Gothaer Str. 2a im Versammlungsraum öffentlich aus.
Schmalkalden, den 4. März 2015
Holland-Nell
VERBANDSVORSITZENDER
Der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser
Schmalkalden und Umgebung“
Gemäß § 25 (4) ThürEBV macht der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ ortsüblich
bekannt:
BEKANNTGABE
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013
des Wasserversorgungszweckverbandes
„Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“
I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„An den Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser
Schmalkalden und Umgebung“
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des
Wasserversorgungszweckverbandes
„Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“,
Schmalkalden,
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember
2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmung der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Zweckverbands. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Verbands und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erfurt, 28. August 2014
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fleischer
WIRTSCHAFTSPRÜFER
Sack
WIRTSCHAFTSPRÜFER
II. Beschluss über das Jahresergebnis
Am 26. Februar 2015 hat die Verbandsversammlung in ihrer 77.
öffentlichen Sitzung im Zusammenhang mit Beschluss Nr. 322a /
77 VV / 15 (TW) den Jahresabschluss 2013 wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme
58.768.503,66 €
Jahresgewinn
1.264.049,05 €
Der Jahresgewinn in Höhe von 1.264.049,05 € wird auf neue
Rechnung vorgetragen. Damit reduziert sich der Verlustvortrag
vom 01.01.2013 in Höhe von 1.915.597,75 € auf 651.548,70 € zum
31.12.2013.
Der Lagebericht 2013 wird zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig erteilt die Verbandsversammlung der Werkleitung
Entlastung bis einschließlich zum 31.12.2013.
III. Auslegungshinweise
Der Jahresabschlussbericht 2013 des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ mit
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2013 einschließlich dem Lagebericht 2013 liegen in der Zeit
vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015
während der Dienstzeiten im Eigenbetrieb GEWAS des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und
Umgebung“ in Schmalkalden, Gothaer Str. 2a im Versammlungsraum öffentlich aus.
Schmalkalden, den 4. März 2015
Holland-Nell
VERBANDSVORSITZENDER
Ende amtlicher Teil
Impressum
Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Herausgeber: Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
LRA Schmalkalden-Meiningen
Öffentlichkeitsarbeit, Tel. (0 36 93) 48 52 51
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt; Erreichbar unter der Anschrift
des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und
zusätzlichen Geschäftsbe- dingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom
Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7% MWSt.) beim Verlag bestellen.