Amtsblatt 21. Jahrgang | 4/2015 | Ausgabe 10. April 2015 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Landesgartenschau lässt Schmalkalden erblühen Schmalkalden hat in den letzten Jahren den Turbo eingelegt und dank großzügiger Förderung nachhaltige Stadtentwicklung betrieben. Fotos: Landesgartenschau GmbH Vom 25. April bis 4. Oktober 2015 wird die Stadt Schmalkalden Gastgeberin der 3. Thüringer Landesgartenschau. Unter dem Motto GartenZeitReise werden rund 350.000 Besucher erwartet. Im Mittelpunkt der Vorbereitungen standen Investitionen in eine nachhaltige Stadtentwicklung: Schwerpunkte waren die Umwandlung von drei Industriebrachen in grüne Parks, die Renaturierung eines Flussabschnitts der Schmalkalde sowie die Erschließung und Gestaltung der einst nach französisch-italienischem Vorbild konzipierten Terrassengärten von Schloss Wilhelmsburg. Parallel erfolgte die Aufwertung der Innenstadt durch Sanierung des Stadtbodens und wertvoller Gebäudesubstanz sowie die Bündelung von Bahn und Bus in einem zentralen ÖPNV-Knotenpunkt. Insgesamt wurden rund 32 Millionen Euro investiert. Die Maßnahmen wurden geför- dert durch den Freistaat Thüringen. Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung - EFRE-Europa 32 Millionen fließen in Südthüringer Fachwerkstadt für Thüringen, Eigenmittel der Stadt Schmalkalden, des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten kamen hinzu, private Investitionen in den angrenzenden Bereichen ebenfalls. Das große Gartenfestival wird sich auf rund 13 Hektar präsentieren. Einer Perlenkette gleich reihen sich der Westendpark, Viba-Park und Stadtpark aneinander. Zent- rale Wiesenräume, Spiel- und Ruheplätze, Parkschalen aus Gräser- und Blumenfeldern und Gartenexperimenten sind immer wiederkehrende Merkmale der Parks. Im grünen Schauprogramm werden sich das hohe Niveau und die Kreativität der Thüringer Gärtner widerspiegeln. Floristen zau- Die GartenZeitReise – ein Erlebnis für alle bern mit Form und Farbe. Alte Industriehallen überraschen mit märchenhaften Blumenschauen. Und ein gewichtiges Argument für Event-Fans: Rund 600 Veranstaltungen beleben die Gartenschautage und zeigen die kulturelle Vielfalt der Region. Aus dem Inhalt ➤ ....................................................... Nichtamtlicher Teil Integrationsnetzwerk mit neuer Website online 2 Deutscher Bürgerpreis startet in neue Runde 3 Patenschaften: Modellprojekt, das sich gewaschen hat 4 Kfz-Zulassung: Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen ab 1. April 5 Volkshochschule: Schmalkalder Außenstelle umgezogen 7 Amtlicher Teil Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zur Durchführung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) 12 Hallennutzungszeiten für das Schuljahr 2015/2016 werden vergeben 13 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes 13 Amtliche Bekanntmachungen der Zweckverbände 15 Kontaktdaten .................................................... i Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: (0 36 93) 4 85-0 Telefax: (0 36 93) 4 85-436 E-Mail: [email protected] Internet: www.lk-sm.de Kontakt zur Amtsblatt-Redaktion: Pressestelle Telefon: (0 36 93) 4 85-251 E-Mail: amtsblatt@ lra-sm.thueringen.de Öffnungszeiten .................................................... i Montag, Dienstag, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Mehr Infos und das komplette Veranstaltungsprogramm finden Sie hier: www.landesgartenschau-schmalkalden.de >> Aktuelle Infos auf www.lk-sm.de und Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr www.facebook.com/Landkreis Schmalkalden-Meiningen << 2 | Nichtamtlicher Teil 4|2015 Informationen Landrat direkt – Aktuelles aus meinem Büro Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in wenigen Tagen ist es soweit: Die Stadt Schmalkalden hat sich herausgeputzt und erwartet vom 25. April bis 4. Oktober 350.000 Besucher zur Landesgartenschau. So ein Großereignis ermöglicht es einer ganzen Region, sich einem breiten Publikum zu präsentieren. Die Laga ist in diesem Jahr unser absolutes Zugpferd und eine große Möglichkeit, zusätzliche PS für unseren Tourismusmotor zu generieren. Das ist ein große Chance für Stadt und Landkreis, aber auch eine große Herausforderung: Unser Ziel ist es, dass unsere Besucher sagen: „Wir kommen wieder“. Wir müssen also beim Service und bei der Vermarktung unserer Angebote punkten. Aber wir sind gut vorbereitet und werden unseren Gästen eine tolle GartenZeitReise mit vielen Highlights bieten. Die Stadt Schmalkalden, die Landesgartenschau GmbH und viele weitere beteiligten Akteure haben ganze Arbeit geleistet. Insgesamt wurden in Schmalkalden rund 32 Millionen Euro investiert. Der Großteil davon waren Fördermittel, die ohne die Laga nie geflossen wären. Auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen steuerte 1,5 Millionen Euro für die Gestaltung des Schulumfeldes im Bereich Siechenrasen bei. Die Laga-Effekte sind überall in der Stadt zu sehen. Und dabei geht es längst nicht nur um Blumenpflanzungen. Dank der Landesgartenschau konnte die Stadtentwicklung eine ungeheure Fahrt aufnehmen. Dabei hat Schmalkalden Meilensteine passiert, die sonst wohl in den nächsten 20 oder 30 Jahren unerreichbar geblieben wären. Und auch im Fremdenverkehr der Stadt hat sich die Lan- desgartenschau bereits im Vorfeld bemerkbar gemacht. Die Vorbereitungen rund um die Landesgartenschau haben dazu geführt, dass Schmalkalden im Fokus der Öffentlichkeit steht. Zeitungen, Radio und Fernsehen berichten regelmäßig über die Investitionen. Unsere Fachwerkstadt erlebt derzeit eine unglaubliche mediale Präsenz, was sich bereits im vergangenen Jahr in einem starken Anstieg der Übernachtungszahlen niedergeschlagen hat. Für unsere Region wünsche ich mir, dass die Laga Blüten für den gesamten Landkreis trägt. Ich würde mich freuen, wenn Gäste die Gelegenheit für weitere Abstecher zwischen Rhön und Rennsteig nutzen. Aber auch für viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis ist die Laga der Veranstaltungshöhepunkt in diesem Jahr. Ich bin überzeugt, dass sich ein Besuch in Schmalkalden nicht nur für Garten- und Blumen-Fans lohnt. Denn auch der Veranstaltungskalender hat es in sich und bietet für jeden Geschmack tolle Angebote: Führungen, Ausstellungen, Vereinsbeiträge und hochkarätige Kulturevents von Klassik, Rock, Kabarett, Artistik bis Kleinkunst sind in den Eintrittskarten inklusive. Die Laga freut sich auf Sie! Integrationsnetzwerk mit neuer Website online Das im vergangenen Dezember gegründete Integrationsnetzwerk des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist nun auch im Internet zu finden. Unter www.integrationlk-sm.de erhalten Besucher nützliche Daten und Fakten zum Netzwerk für Integration sowie aktuelle Nachrichten, Veranstaltungen und Termine zum Thema Asyl und Integration im Landkreis. Anlaufstelle für neue Mitglieder „Die Homepage als sichtbare Plattform ist einerseits Anlaufstelle für potenzielle neue Mitglieder und zum anderen ein wichtiges Arbeitsinstrument zum Wissens- und Informationsaustausch zwischen allen bestehenden Netzwerkpartnern. Darüber hinaus soll der Internetauftritt perspektivisch noch stärker zur hilfreichen Anlaufstelle für ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen sowie für die interessierte Öffentlichkeit ausgebaut werden“, so Mike Hemmann, Fachdienstleiter Ausländerund Personenstandswesen im Landratsamt SchmalkaldenMeiningen und federführend verantwortlich für die Erstellung der Website. Seit Ende Februar tagen die vier Arbeitskreise des Netzwerkes „Sprache und Schule“, „Soziales und Gesundheit“, Nächste Herausforderung: Mehrsprachigkeit „Arbeit und Beruf“ sowie „Freizeit und Kultur“ regelmäßig. Am 22. April 2015 ist das zweite Treffen des gesamten Integrationsnetzwerkes anberaumt. Dann gilt es auch zu besprechen und zu diskutierten, wie der Internetauftritt kontinuierlich mit Informationen weiterentwickelt werden kann. Nächster Schritt müsse in jedem Fall die Mehrsprachigkeit von Website und den dort verfügbaren Informationsmaterialien sein, erklärt RamonaFiedler-Schäfer, Leiterin der im Netzwerk vertretenen Volkshochschule SchmalkaldenMeiningen. „Erfahrungsgemäß stellt das Erlernen der deutschen Sprache für Flüchtlinge und Asylbewerber nach wie vor die größte Barriere dar - sei es im Umgang mit Behörden, beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen“, berichtet FiedlerSchäfer. Neben den bereits bestehenden und geplanten Initiativen des Netzwerkes, ist die Website ein wichtiger Meilenstein, um der wachsenden Bedeutung von Asyl- und Flüchtlingsthemen im Landkreis gerecht zu werden. „Mit der neuen Website wird das Netzwerk noch besser seine wichtige Integrationsarbeit dokumentieren und für Toleranz, Wichtiger Schritt für Aufklärungsarbeit Mithilfe und Unterstützung in der Bevölkerung werben können“, macht Hemmann deutlich. Und nicht zuletzt biete die Online-Kontaktmöglichkeit auch ein offenes Ohr für die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern. So können Fragen schneller beantwortet und präventiv Missverständnissen oder Problemen vorgebeugt werden. Fünf Themenbereiche Unter AKTUELLES sind neben den neuesten Pressemitteilungen des Netzwerkes auch ein Kalender mit den öffentlichen Sitzungsterminen der vier Arbeitskreise zu finden. Die Veranstaltungsübersicht gilt es noch mit Leben zu füllen und an dieser Stelle sind engagier- 4|2015 te Bürger, Vereine und Unternehmen aufgerufen, gerne Veranstaltungstipps an mike. [email protected] zu melden. Auf der Seite stellen sich außerdem die gegenwärtig 30 MITGLIEDER & PARTNER des Integrationsnetzwerkes mit einem kurzen Profil, Kontaktdaten sowie Weblinks vor. Ebenso gibt es eine Übersicht zu laufenden ANGEBOTEN & PROJEKTEN speziell für Menschen mit Migrationshintergrund, unterteilt in die Themenbereiche „Sprache“, „Schulen und Kindergärten“, „Arbeit und Ausbildung“, „Kultur, Sport und Freizeit“ sowie „Hilfe und Unterstützung“. Unter SERVICE bietet das Netzwerk neben einer umfangreichen Ärzte-Datenbank mit allen Kontaktdaten, die Broschüre „Orientierungshilfe für Asylbewerber“ sowie den Nichtamtlicher Teil | 3 mit der Website in die meist gesprochenen Sprachen im Landkreis übersetzt werden. Das Netzwerk für Integration nimmt sachdienliche Tipps und Vorschläge zur Optimierung der Website gern entgegen. Wer sich im Netzwerk als aktives Mitglied einbringen möchte, hat unter KONTAKT die Möglichkeit, weitere Informationen zur Mitgliedschaft anzufordern bzw. sich für eine Mitgliedschaft im Netzwerk zu registrieren. Mike Hemmann, Leiter des Fachdienstes Ausländer- und Personenstandswesen, stellt syrischen und afghanischen Flüchtlingen die neue Website des Integrationsnetzwerkes vor. Sozialen Wegweiser des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zum Download an. Noch Mitglieder des Integrationsnetzwerkes (Stand: 07.04.2015) Ämter und Behörden 1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2. Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 3. Volkshochschule des Landkreises Schmalkalden-Meiningen 4. Stadt Meiningen 5. Stadt Zella-Mehlis 6. Stadt Schmalkalden 7. Stadt Steinbach-Hallenberg 8. Schulamt Südthüringen Träger und Vereine 1. Bündnis für Demokratie und Toleranz Meiningen 2. Flüchtlingsrat Thüringen e.V. 3. Caritasregion Südthüringen 4. Bildungsträger Meiningen e.V. 5. Interessengemeinschaft zur Förderung der beruflichen Weiterbildung e.V. Schmalkalden 6. Evangelische Kirche 7. Evangelische Freikirchliche Gemeinde 8. Neue Arbeit Thüringen e.V. 9. AWO Kinder- und Jugendzentrum Max’Inn 10. AWO Kinder- und Jugendclub „Am Berg“ 11. Kreissportbund Schmalkalden-Meiningen e.V. 12. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schmalkalden 13. Diako Westthüringen gGmbH 14. Christophine Kunstschule 15. Sozialwerk Meiningen gGmbh e.V. 16. Verein der Vietnamesen Meiningen Firmen und Institutionen 1. Europa-Service-Büro Südthüringen, regionales Willkommenszentrum Suhl 2. Bildungszentrum Handel in Schmalkalden 3. Handwerkskammer Südthüringen 4. IKL Ilmenau GmbH 5. Pergo GmbH Initiativen 1. Runder Tisch für Asylbewerber in Schmalkalden 2. Netzwerk für Flüchtlinge im Kirchenkreis Schmalkalden 3. Freundeskreis Meiningen stehen beide ausschließlich in Deutsch bereit, sollen aber perspektivisch zusammen ....................................................... Für weitere Informationen steht Mike Hemmann, Fachdienstleiter Ausländer und Personenstandswesen im Landratsamt SchmalkaldenMeiningen, unter der Tel.: 03693 485 137 oder per E-Mail an mike.hemmann@lra-sm. thueringen.de zur Verfügung. Deutscher Bürgerpreis startet in neue Runde Preisgelder im Wert von insgesamt über 400.000 Euro Landrat Peter Heimrich macht die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen auf den Deutschen Bürgerpreis 2015 aufmerksam, den die Initiative „für mich. für uns. für alle.“ bereits zum 13. Mal ausschreibt. Deutschlands größter Ehrenamtspreis würdigt Personen, Projekte und Unternehmer, die mit ihrem Engagement dazu beitragen, kulturelle Werte zu stärken und Menschen unter dem Leitstern der Kultur zu vereinen. Unter dem Motto „Kultur leben - Horizonte erweitern“ läuft die Bewerbungsphase noch bis zum 30. Juni 2015. Das Schwerpunktthema 2015 Kultur integriert und involviert, fördert die Kreativität und gibt Impulse für gegenseitigen Austausch. Ob Musik, Museum, Theater, Online-Kultur, Literatur oder Architektur, ob Malkreis, Tanzgruppe oder Filmklub: Kultur verbindet und bringt Menschen zusammen. Ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich ist in Schmalkalden-Meiningen besonders ausgeprägt - und wichtig für den Zusammenhalt und die Entwicklung unseres Landkreises. Die Initiative „für mich. für uns. für alle.“ möchte mit dem Deutschen Bürgerpreis 2015 jene freiwillig Engagierte prämieren, die sich ehrenamtlich für die vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland einsetzen. Bewerben leicht gemacht Die Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte online unter www.deutscher-buer gerpreis.de. Die Gewinner des Deutschen Bürgerpreises werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung Ende des Jahres in Berlin gekürt. Die beteiligten Sparkassen und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband stellen bundesweit Geld- und Sachpreise in Höhe von mehr als 400.000 Euro zur Unterstützung der Projekte zur Verfügung. 4 | Nichtamtlicher Teil 4|2015 Jugendamt auf Quiz-Tour in Kinder- und Jugendeinrichtungen „Quizzen schafft Wissen“ - mit diesem Ziel veranstaltete der Fachdienst Jugend des Landratsamtes kürzlich zum siebten Mal eine Quiz-Tour in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. „Zum Einsatz kam das ,Universe Quiz‘. Dabei handelt es sich um ein ComputerWissensspiel mit Fragen aus 88 Themengebieten, wovon 20 gespielt werden“, erklärt Sonja Krug vom Jugendamt. Die Kinder und Jugendlichen beantworten Fragen zum Märchenwald bis hin zum Heimatland, von der Naturwissenschaft über Sport bis zum Entertainment. „500 Punkte konnten maximal erreicht werden“, erklärt Krug. Allgemeinwissen war dabei genauso gefragt wie Kenntnisse im Jugendschutz, Ju- gendarbeitsschutz und Kinderschutz - etwa zur Notinsel und zum „Muttizettel“. Die Fragen dazu werden jedes Jahr weiter ausgebaut, etwa auch um dem präventiven Charakter gerecht zu werden. Seit 2008 unterwegs Das Quiz wurde von Uwe Eitner aus Niederorschel im Eichsfeldkreis entwickelt und kommt seit 2008 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zum Einsatz. Jede Einrichtung konnte zusätzlich einen prominenten Gast (Bürgermeister, Kommunalpolitiker etc.) einladen, der die Jugendlichen bei der Beantwortung der Fragen aktiv unterstützte. Das Quiz wurde per Beamer an eine Leinwand geworfen. Die Jugendlichen bestimm- ten einen Freiwilligen, der die abgegebenen Antworten einloggte. Die Fragen wurden jeweils laut vorgelesen und anschließend konnten alle Kinder und Jugendlichen, die Betreuer der Einrichtung, sowie der geladene prominente Gast gemeinsam über die Antwort rätseln. „Alle hatten viel Spaß beim Punktesammeln“, berichtet Sonja Krug. Dabei lernten die Kinder und Jugendlichen viel Neues. Uwe Eitner suchte bei insgesamt zehn Quizveranstaltungen die pfiffigsten Teams aus dem Landkreis. Mit seiner Quiz-Tour war er in den Jugendeinrichtungen in Schmalkalden (Villa K), Zella-Mehlis (Kinder- und Jugendfreizeittreff), Breitungen, in der VG „Hohe Rhön“ (Erbenhausen, Mittelsdorf, Kaltensundheim), im Grabfeld (Jüchsen, Beh- rungen) und in der Gemeinde Schwallungen (Eckardts und Schwallungen) zu Gast. Gewonnen hat jeder „Alle haben durch die QuizTour neue Dinge gelernt“, sagt Sonja Krug. Besonders sattelfest bei den Fragen der QuizMaster zeigten sich die ersten drei Sieger im Juniorenquiz (1. Platz: Zella-Mehlis, 2. Platz: Jüchsen, 3. Platz: Eckardts) und die ersten drei Sieger in Kinderquiz (1. Platz: Jüchsen, 2. Platz: Villa K - Schmalkalden, 3. Platz: Breitungen). Die Jugendeinrichtungen auf dem Podium wurden mit Geldpreisen geehrt, die anderen erhielten Sachpreise, die die teilnehmenden Gemeinden mit einer Startgebühr und das Jugendamt aus dem Präventionsfonds gesponsert hatten. Patenschaften: Modellprojekt, das sich gewaschen hat Zwei Jahre lang war Nadine Arendt ohne Job - dank eines Modellprojektes des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen könnte sich das bald ändern. In der Großwäscherei Ullmer in Schmalkalden empfiehlt sie sich derzeit an einer Heißmangel für eine feste Vollzeitstelle. „Menschen mit längeren Brüchen in der Erwerbsbiografie haben es schwer wieder in ein Unternehmen hereinzukommen“, weiß Jürgen Pfeiffer vom Kommunalen Jobcenter des Landkreises. Er betreut das Projekt „Patenschaften“. Der studierte Sozialpädagoge Pfeiffer ist für die langzeitarbeitslosen Teilnehmer so etwas wie der Türöffner. Er kennt Kunden und Unternehmen, sucht die gemeinsamen Nenner. Er ist der Schlüssel zum Vorstellungsgespräch und im Erfolgsfall zu einer aussichtsreichen Bewährungsprobe. Dreimonatige Kennenlern-Phase Während der dreimonatigen Testphase wird den Projektteilnehmern im Unternehmen ein sogenannter Pate zur Seite gestellt - ein Mitarbeiter des Unternehmens, der die ersten Schritte im Unternehmen begleitet, Arbeitsabläufe erklärt und Ansprechpartner bei Fragen und Problemen ist. Bei Bedarf kann diese Begleitung bis zu einem halben Jahr verlängert werden. Um diese Kapazitäten in den Unternehmen zu schaffen, erhalten diese einen Zuschuss von bis zu 250 Euro pro Monat und Teilnehmer. Die Kandidaten des Jobcenters wiederum erhalten einen Motivationsanreiz von 100 Euro pro Monat zusätzlich zum SGB-II-Regelsatz. Nach Ablauf der drei Monate entscheiden die Unternehmen über eine Einstellung. Jeder Zweite wird vermittelt Bisher konnte das Kommunale Jobcenter über das Projekt 13 Arbeitslosen den (Wieder)Einstieg in die Arbeitswelt ermöglichen. Die Vermittlungsquote liegt damit bei etwa 50 Prozent. „Dafür haben wir dieses Konzept entwickelt. Unsere Kunden haben Potenzial und bei entsprechendem Engagement auch eine sehr realistische Perspektive“, sagt Landrat Peter Heimrich. Er könnte sich durchaus vorstellen, dass das Pilotprojekt des Landkreises thüringen- oder gar bundesweit Nachahmung findet. Ziel sei es nicht nur, Menschen mit größeren Lücken im Erwerbsleben wieder in Lohn und Brot zu bringen, sondern gleichzeitig auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Wir begrüßen das Projekt ausdrücklich. Das Zauberwort heißt aus unserer Sicht Betreuung“, sagt Ullmer-Geschäftsführer Stephan UllmerKadierka und meint damit die Begleitung durch Projektko- Sie führte das Modellprojekt „Patenschaften“ zusammen: UllmerGeschäftsführer Stephan Ullmer-Kadierka (v.l.), Jürgen Pfeiffer vom Kommunalen Jobcenter, Projektteilnehmerin Nadine Arendt und Betriebsleiter David Wolfsdorf in der Großwäscherei Ullmer in Schmalkalden. ordinator Jürgen Pfeiffer. Man stehe in engem Kontakt und könne so schnell reagieren, wenn es Probleme gibt. Wenn jemand will, ist eigentlich alles möglich Die Ullmer Wäscherei, die in diesem Jahr ihr 25-Jähriges Jubiläum feiert, gehört mit 150 Beschäftigten am Standort zu den größten Arbeitgebern in der Fachwerkstadt. Zehn Prozent der Mitarbeiter haben ein Handicap und auch beim Projekt des Kommunalen Jobcenters zeigte sich der Textilservice für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Hotellerie oder Pflegeinrichtungen sehr offen. Eine 52-jährige Schmalkalderin kam via „Patenschaf- ten“ bereits in ein festes Anstellungsverhältnis bei Ullmer. „Es ist in unserer Gesellschaft leider häufig so, dass Menschen zu früh abgestempelt werden“, sagt Geschäftsführer Ullmer-Kadierka. „Entscheidend ist aber immer die Einstellung: Wenn jemand will, ist eigentlich alles möglich.“ Nadine Arendt macht die Arbeit Spaß. Sie komme gut zurecht und habe ein gutes Gefühl, was ihre weitere Perspektive im Unternehmen angeht, sagt sie. Auch Geschäftsführer UllmerKadierka und Betriebsleiter David Wolfsdorf stellen der 24-Jährigen ein gutes Zeugnis für die bisherige Arbeit aus. Ob sie eingestellt wird, entscheidet sich Anfang Mai. 4|2015 Sonderausstellung: Weitere Schenkungen ans Kreisarchiv einem Ort, an dem es für die zukünftigen Generationen einen Sinn erhält“. Das sei der Tenor gewesen, berichtet Angelika Hoyer. Positive Resonanz hallt nach Zurzeit sind noch sechs Ausstellungsvitrinen im Kreisarchiv zu besichtigen Nach der erfolgreichen Sonderausstellung des Kreisarchivs Schmalkalden-Meiningen im November 2014 zum Ersten Weltkrieg gibt es nochmals erfreuliche Nachrichten: Das Kreisarchiv kann sich über weitere Schenkungen oder Dauerleihgaben freuen. Insgesamt 58 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises hatten dem Archiv Leihgaben für die Ausstellung zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Weltkriegs-Schau fragte Angelika Hoyer vom Kreisarchiv alle Leihgeber, ob sie das ein oder andere interessante Exponat dem Kreisarchiv überlassen könnten? Die Resonanz war unerwartet groß. Tatsächlich entschieden sich 18 Personen Teile ihrer Leihgaben dem Kreisarchiv dauerhaft zur Verfügung zu stellen: „Hier ist alles in guten Händen und an Die übrigen etwa 80 Prozent der geliehen Orden, Dokumente, Briefe oder Uniformen wurden unterdessen von den jeweiligen Eigentümern wieder abgeholt. „Bei der Rückgabe brachten alle Leihgeber ihre Freude über die gelungene Sonderausstellung zum Ausdruck“, berichtet die Kreisarchivarin. Fast alle Leihgaben und Schenkungen unterschiedlichen Umfangs konnten auf Schautafeln, in Dokumentationen und Ausstellungsvitrinen präsentiert werden. „Durch die Vielzahl der eingebrachten Zeitzeugnisse wurde dies eine Ausstellung von Bürgern für Bürger des Landkreises“, freut sich Hoyer, die die Weltkriegsschau mit ihrem Team und vielen ehrenamtlichen Unterstützern zusammengetragen hat. Nichtamtlicher Teil | 5 Erneut Schenkungen und Ankäufe erfolgt Auch während und nach der Sonderausstellung gingen noch Schenkungen an das Kreisarchiv über. Drei weitere Ankäufe von besonderen Sachzeugnissen wurden u.a. durch das Kreisarchiv in den letzten Tagen getätigt. Zurzeit sind auf Grund der anhaltenden Aktualität der Thematik noch sechs Ausstellungsvitrinen für einige Wochen im Kreisarchiv SchmalkaldenMeiningen im Landratsamt, Haus 3, Obertshäuser Platz 1 zu besichtigen. Ausleihe von Ausstellungstafeln Weiterhin besteht aktuell die Möglichkeit die 22 fahrbaren, farbigen Ausstellungstafeln vom Kreisarchiv kostenlos auszuleihen. Zurzeit befinden sich diese innerhalb des Landkreises auf „Wanderschaft“. Interessenten können sich bei Frau Hoyer, Kreisarchivarin, unter Tel. 03693/485300 oder E-Mail: kreisarchiv@lra-sm. thueringen.de melden. Kfz-Zulassung: Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen ab 1. April Ab 1. April 2015 erfolgt die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen für Überführungsund Probefahrten nur noch für ein bestimmtes Fahrzeug. Dementsprechend sind den Zulassungsbehörden Papiere für das Fahrzeug und die eVB-Nummer (Versicherung) vorzulegen. Zusätzlich muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) und in bestimmten Fällen eine Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. „Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass das betreffende Fahrzeug bereits bei der Antragstellung auf Kurzzeitkennzeichen fixiert werden muss“, erklärt Sybille Schirmer, Leiterin des Fachdienstes Kfz-Zulassung im Landratsamt. „Die bisherige Regelung, wonach der Kennzeicheninhaber nachträglich das zu bewegende Fahrzeug selbst bestimmen konnte, entfällt.“ Kann der Antragsteller für das Fahrzeug, das die Kurzzeitkennzeichen bekommen soll, keine gültige HU nachweisen, so ist nur noch erlaubt, mit dem betreffenden Fahrzeug im jeweiligen Zulassungsbezirk für Kurzzeitkennzeichen zu einer Prüfstelle zu fahren, die eine HU vornimmt. Zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel (nicht verkehrsunsichere Fahrzeuge) können mit dem Kfz Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für die Erlangung einer Betriebserlaubnis für Fahrten zu und von der nächstgelegenen Begutachtungsstelle. Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens sind entweder die Zulassungsstelle am Wohnort oder die Zulassungsstelle am derzeitigen Standort des Fahrzeuges zuständig. Bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs ist der aktuelle Standort des Fahrzeuges nachzuweisen. Die neuen Beschränkungen gelten nicht für die roten Händlerkennzeichen - also für Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstätten und -händler, denen ein Händlerkennzeichen zugeteilt werden kann. Mit den neuen Regelungen will der Gesetzgeber dem Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen vorbeugen. Der Handel mit Kurzzeitkennzeichen hatte in Vergangenheit zugenommen. ...................................................... Auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Verbraucherinnen und Verbraucher weiterführende Informationen (www.bmvi.de). Bei Fragen zu den Neuregelungen helfen die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstellen im Landkreis gerne weiter. Die Kfz-Zulassungsstellen im Landkreis haben wie folgt geöffnet: Meiningen Schmalkalden Zella-Mehlis Tel.: 03693 815112 Tel.: 03683 682105 Tel.: 03682 896322 Montag-Freitag zusätzl. Dienstag zusätzl. Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Montag-Freitag zusätzl. Montag zusätzl. Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mehr Informationen unter: www.lra-sm.de Montag-Freitag zusätzl. Dienstag zusätzl. Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr 6 | Nichtamtlicher Teil 4|2015 Grundschule Benshausen: Lieder, Gedichte und Wünsche Wünsche, die sich schon bald erfüllen könnten Musikalische Begrüßungen sind auch für Landrat Peter Heimrich eine eher seltene Erfahrung. Mit einem vielstimmigen „Hallo“ der Jungen und Mädchen wurde er in der Grundschule Benshausen jüngst willkommen geheißen. Vom Landrat, von Bürgermeister Ronald Hande und Kreistagsmitglied Peter Spieß gab es für die Sangeseinlagen kräftig Applaus. Mit seinem Besuch wollte sich der Landrat selbst davon überzeugen, wie die kreislichen Vorhaben 2014 in die Tat umgesetzt wurden. Der Landkreis hatte im Vorjahr 184.000 Euro in das Gebäude II der Grundschule investiert, insbesondere um Brandschutz- und weitere Sicherheitsauflagen zu erfüllen. Unter anderem wurde ein zweiter Fluchtweg durch den Anbau einer Stahltreppe geschaffen - inklusive des entsprechenden Notausganges. Hierzu wurde aufgrund der baulichen Eigenheiten ein Fenster umfunktioniert. Zudem überholten Handwerker das Treppenhaus und Klassenräume nach brandschutzund sicherheitstechnischen Erfordernissen. Sie bauten Brandschutztüren und Notbeleuchtungen ein, erhöhten Treppengeländer, tauschten Lampen aus und nahmen Umbauten an der Heizungsanlage vor. Elektriker verlegten entsprechende Leitungen, Maler überstrichen die Flächen. Zudem erhielt das Hortgebäude eine neue Eingangstür. Neuer Anstrich für das Hortgebäude In einem charmant formulierten Gedicht brachten die Schüler einen weiteren Wunsch zum Ausdruck: Einen neuen Anstrich für das Hortgebäude, in dem zudem zwei Klassenräume für den Differenzierungsunterricht eingerichtet sind. Das eigentliche Schulgebäude hatte der Landkreis 2013 hergerichtet. Über das Dorferneuerungsprogramm erhielten damals Fenster, Dach und Fassade eine Erneuerungskur. Über dasselbe Programm wurden nun 140.000 Euro für die Fassade, neue Fenster und den GaubenBereich für das Hortgebäude beantragt. Fließen die Fördergelder, werden auch in diesem Jahr rund 220.000 Euro investiert. Hinzu kommen 25.000 Euro für neue Spielgeräte. Sobald die Witterung mitspielt, soll auch der Ballfangzaun für den Bolzplatz aufgestellt wer- Landrat Peter Heimrich (l.) im Gespräch mit Schulleiterin Christina Rudolph und den Klassensprechern der Einrichtung. den, ein Projekt des rührigen Schulfördervereins. Signal für die Zukunftsperspektive des Schulstandortes „Die Schule ist nach wie vor zweizügig“, berichtete Schulleiterin Christina Rudolph, die ihre Gäste gemeinsam mit den Klassensprechern durch die Horträume führte. Rund 100 Schülerinnen und Schüler von insgesamt 136 nutzten dieses Angebot. Der Landrat erkundigte sich bei ihnen etwa, ob die Hausaufgaben bereits erledigt worden seien und ob ihnen die Erledigung auch Spaß mache. Landrat Peter Heimrich, der die Arbeit der Lehrkräfte und des Hortpersonals lobte, wollte die Investitionen des Landkreises auch als Signal für die Zukunftsperspektive des Schulstandortes verstanden wissen. Mit etwas Glück erfüllt sich auch der Wunsch des Schulchors und das Gebäude erhält einen neuen Anstrich und gleich noch neue Fenster - vorausgesetzt, die Fördermittel aus Erfurt fließen. Das wäre gutes Timing, denn im kommenden Jahr feiert die Schule ihr 100-jähriges Jubiläum. Programm der Kunststation Oepfershausen e.V. April Mai Workshops: Workshops: Tajine (Ton-Kochgefäß) Der Workshop beinhaltet den Bau einer „Tajine“ einschließlich des dazugehörigen Stövchens, nach marokkanischem Vorbild. Datum/Zeit: 11. April, 9.00 - 17.00 Uhr Leitung: Peter Weber, Keramiker Kursgebühr: 45,00 Euro, zzgl. Materialkosten Freie Landschaftsmalerei Datum/Zeit: 1. - 3. Mai Fr.: 18.00 - 20.15, Sa. 9.00 - 17.00 Uhr, So. 9.00 - 13.00 Uhr Leitung: Harald R. Gratz, Dipl. Maler und Galerist Kursgebühr: 75,00 Euro Flechten mit Weiden Sie erhalten Grundkenntnisse zum Flechten mit frischen Weidenruten sowie Pflanzung und Pflege. Datum/Zeit: 18. April, 9.00 - 16.00 Leitung: Ilona Herden, Naturpädagogin Kursgebühr: 45,00 Euro zzgl. Materialkosten Großflächiger Holzschnitt und Druck Ab 13 J/für Jugendliche und Erwachsene Datum/Zeit: Sa. 25. April, 9.00 - 16.00 Uhr (schnitzen) So. 26. April, 10.00 - 13.00 Uhr (drucken) Leitung: Jörg Wagner, Dipl. Designer Kursgebühr: 55,00 Euro zzgl. Materialkosten Fortbildungen Für Lehrer, Erzieher und Interessierte: Kleine Gipsskulpturen Datum/ Zeit: Mi 15. April, 9.00 - 12.00 Leitung: Monika Trautwein, Kunstpädagogin Kalligrafie „ Die Kunst der schönen Schrift“ Datum/Zeit: Sa. 9. Mai, 9.00 - 16.00 Uhr Leitung: Simone Kirsch, Kalligrafin Kursgebühr: 42,00 Euro zzgl. Materialkosten 9. Mai Jugendkunstschultag in der Kunststation Thema: Ansichtssache Ausstellungen 2015: Kinderatelier in der Musikschule Schmalkalden „BLAUkraut“ Unsere Gartenausstellung wird dann am 30. Mai eröffnet. (Tag der offenen Tür in der Musikschule) ............................................................................................................................ Information und Anmeldung: Kunststation Oepfershausen e.V., Blumenburg 132, 98634 Oepfershausen Tel.: 036940/ 50224 [email protected] www.kunststation-oepfershausen.de 4|2015 Nichtamtlicher Teil | 7 45. Südthüringer Chorleiterseminar in Rohr Chorleiter, welche sich weiterbilden möchten und solche, die es werden wollen, sind am 8. und 9. Mai 2015 herzlichst nach Rohr (BTZ) eingeladen. Ein professionelles Dozententeam erwartet die Kursteilnehmer: Grundkurs: Peter Hoche Hochschule für Musik „Franz-Liszt“, Weimar Mittelkurs: Sebastian Fuhrmann Kantor in Meiningen Fortgeschrittenenkurs: Professor Jürgen Puschbeck Hochschule für Musik „Franz-Liszt“, Weimar Stimmbildung: Ines Kaun Hochschule für Musik „Franz-Liszt“, Weimar Eintritt frei! Das Abschlusskonzert findet am 09.05.2015, 19.30 Uhr mit der Vokalgruppe „Viva la musica“ in der Klosterkirche zu Rohr (BTZ) statt. Vor dem Beispielkonzert der Vokalgruppe „Viva la musica“ zeigen Kursanten der einzelnen Kurse mit dem Arbeitschor, was sie im Seminar erlernten. Alle, die sich für anspruchsvolle Chormusik interessieren, sind herzlichst eingeladen. Die Vermittlung von elementaren Grundkenntnissen, die fachliche Qualifizierung und die Vorstellung neuer anspruchsvoller Literatur stehen im Vordergrund dieser Ausund Weiterbildungsveranstaltungen. Die bisherigen Erfahrungen der letzten Chorleiterseminare zeigten, dass sich diese Weiterbildungsveranstaltungen großer Resonanz erfreuen und die Anzahl der jungen Interessenten kontinuierlich stieg. Allen Teilnehmern - erfahrenen Chordirigenten und talentierten Nachwuchskräften - wird die Möglichkeiten der Qualifizierung geboten, das heißt probenmethodische Fähigkeiten und dirigentische Fertigkeiten zu erwerben bzw. zu vervollkommnen. Durch fachspezifische Gespräche wird der Erfahrungsaustausch angeregt. Die Teilnehmer bekommen die Möglichkeit, sich vielseitige, wertvolle Anregungen für die eigene künstlerische Leitungstätigkeit in einem Chor zu erwerben. ...................................................... Anmeldungen bitte an: Ute Stockmann, Landratsamt Schmalkalden-Meiningen unter: 03693 / 485384 dienstlich 03693 / 8868811 privat mit AB E-Mail: u.stockmann@ lra-sm.thueringen.de Volkshochschule: Schmalkalder Außenstelle umgezogen Die Schmalkalder Außenstelle der Volkshochschule „Eduard Weitsch“ (vhs) ist in ihrem neuen Domizil angekommen. „Jetzt kann es in Schmalkalden wieder losgehen“, freut sich Dr. Ramona Fiedler-Schäfer, Leiterin der vhs. Das Sekretariat sei wieder besetzt und telefonisch sowie per E-Mail wie gewohnt zu erreichen. „Alle Nummern und Kontaktdaten sind gleich geblieben, nur die postalische Adresse hat sich geändert“, berichtet die vhs-Chefin. Hier müssen Absender nun die Bahnhofstraße 46 angeben. Auch der Kursbetrieb hat bereits seit Mitte März wieder begonnen. „Die Sport und Nähkurse im Regionalen Förderzentrum sind schon ge- Kurse laufen wieder an startet. Den Keramikkurs bereiten wir gerade vor. Und in der Bahnhofstraße sind auch schon einige Sprachkurse losgegangen“, so die vhs-Leiterin. Einen aktuellen Überblick erhalten Interessierte auf der Internetseite der Volkshochschule oder ab Seite 9 in diesem Amtsblatt. „Die Bürgerinnen und Bürger haben großes Verständnis für die Einschränkungen während des Umzugs gezeigt“, bedankt sich FiedlerSchäfer. Blutspendetermine April/Mai Datum 20.04.15 Ort Zeit Schmalkalden, DRK-Speiseeinrichtung, Entenplan 16:00 - 19:00 27.04.15 Steinbach-Hallenberg, Feuerwehr, Lindenstraße 16:00 - 19:00 28.04.15 Wernshausen, Dorfgemeinschaftshaus, Puschkinstr. 16:00 - 19:00 12.05.15 Schmalkalden, DRK-Speiseeinrichtung, Entenplan 16.00 - 19.00 19.05.15 Brotterode, Seniorenclub, Teichstraße 16.00 - 18.30 Der DRK-Kreisverband Schmalkalden e.V. und seine vielen ehrenamtlichen Helfer freuen sich auf Ihren Besuch. Bitte spenden Sie Blut und helfen Sie, Leben zu retten. Nach dem Verkauf des ehemaligen Germina-Gebäudes in der Kasseler Straße hat die Schmalkalder Außenstelle der Volkshochschule übergangsweise Räumlichkeiten in der Bezug für die nächsten eineinhalb Jahre Bahnhofstraße sowie einige Kursräume im Regionalen Förderzentrum Schmalkalden bezogen. Perspektivisch soll die Volkshochschule in der Sandgasse 2, dem Verwaltungsgebäude des Landratsamtes sowie im Regionalen Förderzentrum Schmalkalden untergebracht werden. Für eine optimale Unterbringung sind an beiden Standorten Investitionen in Höhe von knapp einer halben Million Euro erforderlich. In circa eineinhalb Jahren sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein. ....................................................... vhs Schmalkalden: Bahnhofstraße 46, 98574 Schmalkalden Tel.: (0 36 83) 40 28 25 Fax: (0 36 83) 40 19 01 E-Mail: [email protected] Programm und Termine: www.vhs-sm.de Kursleiterinnen und Kursleiter für die Durchführung von Kursen der Volkshochschule gesucht. Die vhs Schmalkalden-Meiningen sucht in Vorbereitung auf das Jahresprogramm 2015-16 ab sofort Kursleiterinnen und Kursleiter mit entsprechenden Qualifikationen und Ausbildungen insbesondere für Kurse im Bereich Bewegung, Körpererfahrung und funktioneller Gymnastik. Die Beschäftigung erfolgt auf Honorarbasis. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: Volkshochschule „Eduard Weitsch“ Schmalkalden-Meiningen Geschäftsstelle Meiningen mit den Außenstellen Schmalkalden und Zella-Mehlis Klostergasse 1, 98617 Meiningen Tel: 03693-50180 Fax: 03693-501810 E-Mail: [email protected] www.vhs-sm.de 8 | Nichtamtlicher Teil 4|2015 Kursangebote der Volkshochschule Des Landreises Schmalkalden-Meiningen Aktueller Programmauszug – Frühjahrssemester 2015 (Stand: 02.04.2015) Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der langfristigen Planung auch Änderungen ergeben können! Eine Teilnahme am Kurs bzw. einer Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Anmeldung möglich. Über weitere Angebote informieren wir Sie gern in der Geschäftsstelle! Alle Kurse beginnen nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen! Kurstitel vhs – Geschäftsstelle Meiningen, Klostergasse 1, 98617 Meiningen Tel.: 03693/50180 – Fax: 03693/501810 – E-Mail: [email protected] UE Gebühr Tag Uhrzeit voraussichtl. Beginn Gesellschaft und Leben Stalking unter Jugendlichen Selbst ist die Frau- Kleine Reparaturen selbst gemacht Experimentieren im BIONIC Labor Meiningen Eltern experimentieren mit ihren Kindern Auf den Spuren der Kelten Vortrag: Nitzsches Bildungsideal 3 3 6 3 3 3 ---7,50 € 15,00 € 14,10 € 7,50 € ----- Mo Do Do Sa Sa Mo 18:00-20:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:30-20:45 Uhr 10:00-12:15 Uhr 15:00-17:15 Uhr 18:30-21:30 Uhr 13.04.2015 16.04.2015 16.04.2015 18.04.2015 25.04.2015 20.04.2015 70,00 € 84,00 € 108,00 € 108,00 € 22,50 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € 17,50 € Di Fr Do Do Di Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Sa 17:30-20:30 Uhr 17:30-20:30 Uhr 17:30-20:30 Uhr 17:30-20:30 Uhr 17:00-19:15 Uhr 17:30-20:30 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 09:00-12:45 Uhr 05.05.2015 08.05.2015 16.04.2015 07.05.2015 14.04.2015 24.04.2015 13.04.2015 14.04.2015 15.04.2015 16.04.2015 17.04.2015 20.04.2015 25.04.2015 105,00 € 60,00 € 105,00 € 105,00 € 105,00 € 60,00 € Mi Mo Di Di Di Fr 18:00-19:30 Uhr 18:45-20:15 Uhr 16:30-18:00 Uhr 18:00-19:30 Uhr 19:30-21:00 Uhr 18:30-20:45 Uhr 15.04.2015 13.04.2015 14.04.2015 14.04.205 14.04.2015 10.04.2015 20 4 12 24 24 10 20 20 20 10 10 5 5 4 50,00 € 10,00 e 84,00 € 60,00 € 60,00 € 25,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 47,00 € 47,00 € 12,50 € 12,50 € 10,00 € Mi Di Di Mi Mi Fr Di Di Mi Mi Mi Fr Fr Mi 18:45-20:15 Uhr 18:00-21:00 Uhr 09:30-10:30 Uhr 16:45-19:00 Uhr 19:00-21:30 Uhr 19:00-20:30 Uh 17:30-19:00 Uhr 19:15-20:45 Uhr 17:30-19:00 Uhr 16:00-17:30 Uhr 18:00-19:30 Uhr 17:30-21:15 Uhr 17:00-20:45 Uhr 18:00-21:00 Uhr 15.04.2015 21.04.2015 14.04.2015 29.04.2015 29.04.2015 22.05.2015 02.06.2015 02.06.2015 03.06.2015 06.05.2015 06.05.2015 17.04.2015 24.04.2015 20.05.2015 4 10,00 € Di 18:30-21:30 Uhr 26.05.2015 Beruf und Karriere Erste Schritte am PC Tabellenkalkulation mit Excel- Grundkurs Arbeiten mit dem Laptop-Einführung Einführung in die Arbeit mit Windows 8 Büroorganisation Zeitgemäße Geschäftskorrespondenz nach DIN 5008 Word Basis Word Plus Excel Basis Excel Plus Outlook Basis Outlook Plus "Facebook, Twitter und Co. - Umgang mit sozialen Netzwerken" 20 24 12 12 9 8 8 8 8 8 8 8 5 Sprachen und Verständigung Englisch Grundstufe I Englisch Aufbaustufe Italienisch Grundstufe I Italienisch Grundstufe II Italienisch Aufbau- und Konversationskurs Türkisch 42 24 42 42 42 24 Gesundheit Hatha Yoga Lachyoga Yoga Rückbildungsgymnastik nach der Schwangerschaft Tai ji.Qi Gong Tai ji.Qi Gong Entspannt ins Wochenende VINI-Yoga für Fortgeschrittene VINI-Yoga für Anfänger VINI-Yoga für Anfänger und Übende Inline-Skating für Kinder Inline-Skating für Erwachsene Thailändisch Kochen (zzgl Kosten für Zutaten) Pakistani Küche (zzgl Kosten für Zutaten) Wildkräuter und Früchte für die Küche, leckeres und gesundes aus Wald und Flur (zzgl. Kosten für Zutaten) Vegetarisches vom Holzgrill (zzgl. Kosten für Zutaten) 4|2015 Nichtamtlicher Teil | 9 Scharfe feurige Indische Küche (zzgl. Kosten für Zutaten) Genussvoll Essen-Ernährungstipps-Gewichtsmanagement (zzgl. Kosten für Zutaten) 5 24 12,50 € 60,00 € Fr Mo 17:00-20:45 Uhr 18:00-20:15 Uhr 26.06.2015 13.04.2015 Kultur – Gestalten / Christophine Kunstschule Thüringer Jugendkunstschultag 2015 – Wir machen mit! Kreative Mitmach-Angebote für Kinder und Jugendliche Von Türschild bis Vogeltränke Töpferwerkstatt „SgraffitoTechnik“ mit Stefan Groß Spielsachen aus Omas Zeiten Malen an der Staffelei mit Albrecht Rosenstiel Ich war mal eine Milchtüte! Recyclingbasteln mit Bianca Menger und Julia Damaske Gruppenbild mit Winnie Puh und Tigerente Kunststücke mit Udo Eisenacher Schatzkästchen und Stiftebox Mosaikwerkstatt mit Ivonne Umlauft 4 4 4 4 4 Sa 10:00-16:00 Uhr 09.05.2015 ohne Gebühr ohne Gebühr ohne Gebühr ohne Gebühr Sa 10:00-13:00 Uhr 09.05.2015 Sa 10.00-13.00 Uhr 09.05.2015 Sa 10.00-13.00 Uhr 09.05.2015 Sa 13:00-16:00 Uhr 09.05.2015 ohne Gebühr Sa 13:00-16:00 Uhr 09.05.2015 Fr u. Sa Fr u. Sa 15:00-21:00 Uhr 09:00-15:00 Uhr 15:00-21:00 Uhr 09:00-15:00 Uhr 19.06.2015 20.06.2015 12.06.2015 13.06.2015 Erwachsenenkurse Papierbatik 16 56,00 € Shibori und Discharge 16 56,00 € vhs – Außenstelle Schmalkalden, Bahnhofstraße 46, 98574 Schmalkalden Te.: 03683/402825 – Fax: 03683/401901 – E-Mail: [email protected] Beruf und Karriere Buchführung für Klein-und Mittelbetriebe – Teil II Tastschreiben für Erwachsene Aktive Senioren 50+ - Erste Schritte am PC Erste Schritte am PC (PC-Grundkurs) Einführung in die Arbeit mit Windows 8 Kleingruppe 4 – 5 TN Tabellenkalkulation mit Excel Grundkurs Kleingruppe 4 – 5 TN Kombi-Kurs: Word & Excel (Wochenendangebot) Facebook, Twitter und Co – Umgang mit sozialen Netzwerken Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop–Grundlg. 60 30 20 20 12 150,00 € 140,00 € 70,00 € 70,00 € 108,00 € Mi Mo Mi Di Mo 17:30-20:30 Uhr 18:00-20:15 Uhr 09:00-12:00 Uhr 18:00-21:00 Uhr 17:30-20:30 Uhr 22.04.2015 20.04.2015 22.04.2015 21.04.2015 13.04.2015 12 108,00 € Do 18:00-21:00 Uhr 16.04.2015 40 5 40 140,00 € 17,50 € 140,00 € Sa Sa Mi 09:00-12:45 Uhr 09:00-12:45 Uhr 18:00-21:00 Uhr 25.04.2015 16.05.2015 ab 8 TN Förderung durch BAMF 1,20 € je UE / auch für Selbstzahler 2,50 € Mo - Fr 08.00-12.05 Uhr 04.05.2015 105,00 € 105,00 € 180,00 € 180,00 € 180,00 € 105,00 € 105,00 € 18:00-20:15 Uhr 09:00-12:00 Uhr 17:30-19:00 Uhr 09:00-11:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:00-19:30 Uhr 13.04.2015 18.04.2015 25.06.2015 30.03.2015 06.05.2015 04.05.2015 22.04.2015 Sprachen Deutsch als Zweitsprache – Integrationskurs Basissprachkurs ab Modul I 660 Englisch Grundstufe I (A1) Englisch Grundstufe II (A1-A2) am Samstag Englisch Grundstufe II (A1.2) / LB: Network Now A1 Englisch Aufbaustufe (A2.2) / LB: Network 3 Italienisch Aufbau- und Konversationskurs (B1) Spanisch Grundstufe I – Teil II (A1) Spanisch Grundstufe II (Wiederholen / Festigen A2) 42 42 72 72 72 42 42 Mo Sa Do Mo Mi Mo Mi Gesundheit Yoga am Morgen Pilates Anfänger & Fortgeschrittene Pilates Anfänger & Fortgeschrittene Vortrag: Handreflexzonenmassage Vortrag: „Krankes Kind – was nun?“ (Notfalltipps und Verhaltensmaßnahmen) Kräuterwanderung – Der Mai ist gekommen … Kräuterwerkstatt Ich beweg mich – Rückenfit Ich beweg mich – Rückenfit Ich beweg mich – Rückenfit Ich beweg mich – Rückenfit für Senioren Ich beweg mich – Rückenfit für Senioren Ich beweg mich – Fit im Alltag 20 20 20 3 6 50,00 € 50,00 € 50,00 € 7,50 € 15,00 € Di Mo Mo Mo Sa 09:00-10:30 Uhr 18:00-19:30 Uhr 10:00-11:30 Uhr 18:00-20:15 Uhr 09:00-14:00 Uhr 28.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 18.04.2015 4 3 20 20 20 20 20 20 10,00 € 7,50 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € Sa Di Di Mi Mi Do Do Do 10:00-13:00 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:30-20:00 Uhr 18:15-19:45 Uhr 20:00-21:30 Uhr 09:00-10:30 Uhr 10:45-12:15 Uhr 18:30-20:00 Uhr 23.05.2015 09.06.2015 05.05.2015 06.05.2015 06.05.2015 30.04.2015 30.04.2015 07.05.2015 10 | Nichtamtlicher Teil 4|2015 Fitness und Tanz Nordic-Skating (Entscheidung für ein Ganzkörper-training) / Kleingruppe 6 – 7 TN Inline-Skating für Kinder / Kleingruppe 6 – 7 TN ab 8 Jahren 20 10 50,00 € 47,00 € Mo Do 17:30-18:30 Uhr 18:00-19:30 Uhr 13.04.2015 07.05.2015 10 47,00 € Do 16:00-17:30 Uhr 07.05.2015 36 4 90,00 € 10,00 € Di Mi 10:00-12:15 Uhr 17:30-20:30 Uhr ab 8 TN 22.04.2015 4 10,00 € Mi 17:30-20:30 Uhr 27.05.2015 16 40,00 € Mi 17:30-20:30 Uhr 06.05.2015 30 90,00 € Di 18:00-20:15 Uhr 22.04.2015 Kunst und Kultur Malen und Zeichnen für Senioren (14tägig) Grundkurs Nähmaschine „Lernen Sie Ihre Nähmaschine kennen!“ Grundkurs Nähmaschine „Lernen Sie Ihre Nähmaschine kennen!“ Die kleine Nähschule für Fortgeschrittene (1x monatl. / Jahreszeitliches Gestalten, Tipps für passgenaues Nähen) Kreative Tongestaltung (inkl. Brennkosten) vhs – Außenstelle Zella-Mehlis, Sommerauweg 27, 98544 Zella-Mehlis Tel.: 03682/482976 – Fax: 03682-896331 / E-Mail: [email protected] Sprachen Englisch Grundstufe 1/2 Italienisch Grundstufe Französisch - Intensivkurs 20 42 15 50,00 € 105,00 € 37,50 € Do Mo MoFr 16:45-18:15 Uhr 18:00-19:30 Uhr 18:00-20:15 Uhr 26.03.2015 01.06.2015 13.7.-17.7.15 50,00 € 30,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 15,00 € 10,00 € 15,00 € Mo Mo Di Di Do Fr Fr Sa Sa Do 09:30-11:00 Uhr 10:00-11:00 Uhr 18:00-19:30 Uhr 19:30-21:00 Uhr 15:00-16:30 Uhr 18:00-19:30 Uhr 19:30-21:00 Uhr 10:00-14:30 Uhr 10:00-13:00 Uhr 19:00-23:30 Uhr 13.04.2015 13.04.2015 14.04.2015 14.04.2015 16.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 25.04.2015 30.05.2015 02.07.2015 75,00 € 37,50 € 40,00 € 75,00 € Di Mi Di Di 19:15-21:30 Uhr 18:30-20:45 Uhr 09:00-12:00 Uhr 17:30-19:45 Uhr 26.05.2015 ab 8 TN 21.04.2015 14.04.2015 Gesundheit Yoga und Entspannung Herz-Kreislauf-Konditionstraining – Fitness für Senioren Yoga und Entspannung Yoga und Entspannung Tai Chi für Einsteiger Yoga und Entspannung Yoga und Entspannung Gesunde Augen – Ganzheitliches Sehtraining Kräuterwanderung Vollmondwanderung 20 12 20 20 20 20 20 6 4 6 Kunst und Kultur Aquarell – Kreationen der Leichtigkeit Meditatives Trommeln – Spüre den Rhythmus in dir Nass- und Trockenfilzen Malen, Zeichnen und Experimentieren 30 15 16 30 Mehmels, Wallbach und Wahns: Teile der bundesweiten Gesundheitsstudie des Robert Koch-Instituts Auf die Sicht der Bevölkerung kommt es an: Anfang April bekamen zufällig ausgewählte Personen aus 130 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland Post vom Robert KochInstitut (RKI). Darunter waren auch Mehmels, Wallbach und Wahns. Die Angeschriebenen aus Mehmels, Wallbach und Wahns wurden eingeladen, an der bundesweiten Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) des RKI teilzunehmen. Für die Teilnahme konnten sie einen Fragebogen zu wesentlichen Aspekten rund um die Gesundheit ausfüllen. Dies war entweder online über einen speziellen Zugangscode oder schriftlich möglich. Ende April folgt ein erstes Erinnerungsschreiben an diejenigen, die sich noch nicht beteiligt ha- ben. Die Hauptfeldphase der Studie endet im Juli 2015. Insgesamt sollen etwa 20.000 Personen aus 255 Städten und Gemeinden befragt werden. Die ausgewählten Gemeinden Bevölkerung sind, ist es sehr wichtig, dass sich möglichst alle zufällig ausgewählten Personen an der Befragung beteiligen. Alle Bestimmungen des Datenschutzes werden streng stellen ein Abbild der Siedlungsstruktur Deutschlands dar. Die Adressen der Eingeladenen aus Mehmels, Wallbach und Wahns wurden durch ein Zufallsverfahren über die Einwohnermeldeämter ausgewählt. Damit die Ergebnisse aussagekräftig für die ganze eingehalten. Teilnehmen an der GEDA-Studie kann nur, wer vom RKI eine Einladung erhalten hat. Worum geht es in der Studie: Für die Einschätzung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung und für gesundheitspolitische Entscheidungen sind aktuelle Informationen über den Gesundheitszustand und die medizinische Versorgung aus Sicht der Bevölkerung unerlässlich. Daher müssen regelmäßig Menschen in Deutschland zu ihrer Gesundheit und ihren Lebensbedingungen befragt werden. Dafür bildet die GEDA-Studie eine wichtige Grundlage. Seit 2008 haben bereits über 65.000 Personen an der GEDA Gesundheitsbefragung teilgenommen. Die Ergebnisse der GEDA-Studie werden im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes veröffentlicht. ....................................................... Weitere Informationen zu den Ergebnissen und den Inhalten der Studie: www.geda-studie.de www.rki.de/gbe 4|2015 Nichtamtlicher Teil | 11 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Der Landrat 09.04.2015 Öffentliche Stellenausschreibung In den Bereichen Büro Landrat und Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle „Fahrer/in Landrat und Springer/in für Hausmeisterbereich an schulischen Einrichtungen“ zu besetzen. Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 17 TVÜ-VKA in Entgeltgruppe 4. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Durchführung von Personenfahrten sowie die Pflege und Wartung des Dienstfahrzeuges. Zusätzlich erfolgt der Einsatz als Hausmeister an den schulischen Einrichtungen des Landkreises. Von den Bewerbern und Bewerberinnen werden zwingend erwartet: • GültigerFührerscheinderKlasseB(alt:Klasse3) • AbgeschlosseneBerufsausbildungineinemhandwerklichen Beruf (Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kfz-Mechaniker bzw. einer damit vergleichbaren Ausbildung ist von Vorteil.) • LoyalitätundVertrauenswürdigkeit • Technisches Verständnis und die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit, insbesondere zu Wochenend- und Feiertagsarbeit, zu mehrtägigen Dienstreisen und zu einem variablen Schichtdienst Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, hohe Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit sind weitere Voraussetzungen für die Stellenbesetzung. Ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, gute Umgangsformen und Ausdrucksfähigkeit sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeuges im dienstlichen Interesse (im Rahmen der Hausmeistertätigkeit) wird erwartet. Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus den Landratsamt Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 30.04.2015 an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei. Heimrich Landrat Ehrung für das Ehrenamt Wer bekommt den mit 25.000 Euro dotierten Thüringer Engagement-Preis? Thüringer Ehrenamtsstiftung freut sich auf viele Vorschläge Der Thüringer EngagementPreis geht in eine neue Runde: Zum dritten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die Auszeichnung für besonders engagierte Ehrenamtliche aus. Der Preis wird im Herbst 2015 in fünf Kategorien verliehen und ist mit insgesamt 25.000 Euro dotiert. Alle Thüringer können sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten nomi- nieren - per Post oder direkt über die Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de. Mit dem Engagement-Preis, der erstmals 2013 vergeben wurde, würdigt die Ehrenamtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder Unternehmen, ob Jung oder Alt: Jeder kann sich ehrenamtlich engagieren - für ein besseres Miteinander in der Gesellschaft, für Natur- und Umweltschutz, für Sport, Kultur und auf vielen anderen Gebieten. In jeder der fünf Kategorien „Einzelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Vereine, Initiativen und Verbände“ sowie „Unternehmen“ - ist der Thüringer Engagement-Preis mit 5.000 Euro dotiert. Bis zum 22. Mai nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. In vier der fünf Kategorien trifft eine Jury im Sommer die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer in einem Online-Voting mitbestimmen; 2014 gingen fast 13.000 Stimmen ein. Der Sieger in der Kategorie „Unternehmen“ wird von der Jury gekürt. Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet im Herbst in Erfurt statt. Bei der Preis-Gala im Oktober 2014 wurden im Erfurter Collegium maius unter anderem das Geraer Unternehmen Artfullsounds GbR, der Verein „Bach in Weimar“, die Grünen Damen und Herren des Zent- ralklinikums Suhl, der Ambulante Hospiz- und palliative Beratungsdienst Eichsfeld, der Demenzbegleiter Lars Schulz aus Jena und der Erfurter Journalist Henryk Balkow ausgezeichnet. Der Thüringer EngagementPreis wird von mehreren Thüringer Sparkassen gefördert. ....................................................... Weitere Informationen sowie das Nominierungs-Formular gibt es bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung, Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt und im Internet unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung. de, per Mail an adrians@ thueringer-ehrenamtsstiftung. de oder telefonisch unter 0361/26289841. Das Seniorenbüro im Familienzentrum Schmalkalden informiert Weiterbildung zum Betreuungs- und Pflegeassistent/in für Menschen mit Demenz Die LEB Thüringen e.V. und das Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Schmalkalden führen o.g. Weiterbildung durch. Sie umfasst 6 Monate (250 Unterrichtseinheiten) sowie eine vierwöchentliches Praktikum in ambulanten- und stationären Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Die Weiterbildung basiert auf dem § 87b und § 45b SGB XI und bezieht neue Erkenntnisse aus dem Betreuungsalltag mit ein. Die Weiterbildung soll im 4. Quartal 2015 beginnen und im MGH Familienzentrum Schmalkalden stattfinden. Da die Maßnahme auch für Berufstätige geöffnet ist, finden die Unterrichtstage immer nur an zwei Tagen die Woche (mit 5 Unterrichtseinheiten) statt. Pro Teilnehmer wird ein Eigenbetrag von 30 Euro pro Monat erhoben. Der genaue Beginn wird rechtzeitig bekannt gegeben. ....................................................... Weitere Informationen erhalten Sie im Familienzentrum Schmalkalden über Herrn Kummer. Anmeldungen ab sofort über Tel. 03683/607827 im Familienzentrum Schmalkalden, Näherstiller Str. 7, Schmalkalden oder über E-Mail: o.kummer@ familienzentrum-schmalkalden.de. 12 | Amtlicher Teil 4|2015 Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde Die Untere Wasserbehörde teilt mit, dass mit Datum vom 29.01.2015 eine wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Wasserkraftschnecke und einer Fischaufstiegsanlage im Gewässer „Truse“ in Trusetal, Gemarkung Herges-Vogtei, Flur 6, Flurstück 145/100 und Gemarkung Auwallenburg, Flur 2, Flurstück 165, erteilt worden ist. Raabe Fachdienstleiter Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zur Durchführung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) Freigabe von Öffnungszeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der Landesgartenschau 2015 in Schmalkalden Auf Antrag der Stadt Schmalkalden vom 23.01.2015 wird auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541) in der derzeit geltenden Fassung widerruflich aus Anlass der Landesgartenschau 2015 in Schmalkalden folgende befristete Ausnahmebewilligung von der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 1 ThürLadÖffG erteilt: 1. Im Zeitraum vom 26. April 2015 bis zum 16. August 2015 dürfen an folgenden fünfzehn Sonntagen · 26. April 2015 · 03. Mai 2015, 10. Mai 2015, 31. Mai 2015 · 07. Juni 2015, 14. Juni 2015, 21. Juni 2015, 28. Juni 2015 · 05. Juli 2015, 12. Juli 2015, 19. Juli 2015, 26. Juli 2015 · 02. August 2015, 09. August 2015, 16. August 2015 abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 ThürLadÖffG im Innenstadtbereich Schmalkaldens die Verkaufsstellen in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geöffnet werden. 2. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung wird auf folgende Straßen und Plätze im Innenstadtbereich der Stadt Schmalkalden begrenzt: Haindorfsgasse, Auer Gasse, Stiller Gasse, Altmarkt, Mohrengasse, Soldatensprung, Salzbrücke, Gillersgasse, Stumpfelsgasse, Steingasse, Lutherplatz, Herrengasse, Weidebrunner Gasse, Judengasse, Neumarkt und Pfaffengasse. 3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in Kraft. 4. Die Ausnahmebewilligung ist gebührenfrei. Gründe: I. Die Stadt Schmalkalden ist die Gastgeberin der 3. Thüringer Landesgartenschau. Die Besucher der Landesgartenschau 2015 erleben eine mittelalterlich anmutende und zugleich moderne Stadt mit interessanter Geschichte. Die Gäste erwartet ein sehenswertes Stadtbild, cirka 90 % der spätmittelalterlichen Fachwerkhäuser sind erhalten geblieben und wurden liebevoll restauriert. Die Innenstadt ist die fußläufige Verbindung der anlässlich der Landesgartenschau neu angelegten Parks in der westlichen Vorstadt und dem Landesgartenschauareal rund um Schloss Wilhelmsburg. Die Stadt Schmalkalden beantragte mit Schreiben vom 23.01.2015 die Freigabe von Sonntagsöffnungszeiten während der Dauer der Landesgartenschau in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dabei handelte es sich um insgesamt 23 Sonntage. Die Vielzahl der beantragten Sonntage (23 von 53 im Jahr 2015) spricht gegen das Vorliegen einer Ausnahme. Diese wären auch von der Öffentlichkeit nicht mehr als Ausnahme erkennbar. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen reduzierte in Abstimmung mit der Stadt Schmalkalden nach Erörterung der Rechtslage die von der Stadt Schmalkalden beantragten zusätzlichen Sonntagsöffnungszeiten von 23 Sonntagen auf 15 Sonntage. Zur Landesgartenschau werden hunderttausende Besucher erwartet. Es ist für die Stadt Schmalkalden ein außerordentliches Ereignis, welches in dieser Form nie wiederkehren wird. Das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde als obere Gewerbebehörde und als Widerspruchsbehörde bei Genehmigungsverfahren zur Bewilligung von Ausnahmen um Stellungnahme gebeten. Das Thüringer Landesverwaltungsamt machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass aus Sicht dieser Behörde aus dem Antrag der Stadt Schmalkalden kein öffentliches Interesse erkennbar ist, welches die Bewilligung einer Ausnahme rechtfertigt. Nach Auffassung des Thüringer Landesverwaltungsamtes lässt der Antrag der Stadt Schmalkalden kein öffentliches Interesse erkennen. Weder der Wunsch der Geschäftsinhaber noch der Wunsch einzelner Kunden zur zusätzlichen Öffnungszeit kann ein öffentliches Interesse begründen. Zum Antrag der Stadt Schmalkalden auf Freigabe von Sonntagsöffnungszeiten wurden die Gewerkschaft ver.di, die Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden, die Katholische Kirche Schmalkalden und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz gehört. Die Gewerkschaft ver.di und die evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden haben sich gegen die Ausnahmebewilligung ausgesprochen. Die katholische Kirche Schmalkalden gab keine Stellungnahme ab. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hegt keine Bedenken gegen die Ausnahmebewilligung. II. Die Zuständigkeit des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ergibt sich aus § 11 Abs. 1 ThürLadÖffG. Die zuständige Behörde kann gemäß § 11 Abs. 1 ThürLadÖffG im Einzelfall befristete Ausnahmen von den Bestimmungen des § 4 bewilligen, wenn diese im öffentlichen Interesse notwendig sind. Die Landesgartenschau findet in Schmalkalden, einer kreisangehörigen Stadt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen statt und ist ein einmaliges Ereignis mit außerordentlicher Bedeutung, welches in dieser Form in Schmalkalden nicht wieder vorkommen wird. Die Ausnahmebewilligung wurde auf den genannten Innenstadtbereich sowie auf fünfzehn Sonntage in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr beschränkt, weil dies als ausreichend zur Versorgung der Besucher der Landesgartenschau 2015 in Schmalkalden eingeschätzt wird. Die Beschränkung garantiert auch die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten. Mit der Freigabe der Öffnungszeiten ab 14.00 Uhr werden die Interessen der Kirchen ausreichend berücksichtigt. Die Allgemeinverfügung greift nicht in Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes sowie in bestehende arbeitsvertragliche, tarifrechtliche oder betriebsinterne Regelungen ein. Sie erlaubt lediglich den Arbeitgebern, ihre Verkaufsstellen geöffnet zu halten, ohne gleichzeitig die Arbeitnehmer zu verpflichten, in dieser Zeit auch dort zu arbeiten. Die Genehmigungsbehörde geht davon aus, dass den am Sonntag arbeitenden Arbeitnehmern entsprechender Zeitausgleich in der Woche gewährt wird. Ausnahmeregelungen des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen für verkaufsoffene Sonntage nach § 10 Abs. 1 ThürLadÖffG für die Stadt Schmalkalden bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Dem Schutz der Arbeitnehmer wurde auch dadurch Rechnung getragen, dass eine Öffnung an allen Sonn- und Feiertagen des betreffenden Zeitraumes sowie für das gesamte Stadtgebiet für nicht verhältnismäßig erachtet wurde. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen einzulegen. Heimrich Landrat 4|2015 Amtlicher Teil | 13 Hallennutzungszeiten für das Schuljahr 2015/2016 werden vergeben Der Fachdienst Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen bittet die Sportvereine des Landkreises, die eine kreiseigene Sporthalle für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, um die Abgabe ihrer Anträge auf Vergabe einer Hallenzeit. Die Anträge sind in der Zeit vom 15.04.2015 bis 15.05.2015 einzureichen. Unvollständig ausgefüllte und/oder zu spät eingereichte Anträge können bei der Hallenvergabe nicht berücksichtigt werden. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-sm.de runtergeladen werden. Die Anträge müssen zwingend folgende Angaben enthalten: • Sporthalle/eventuellAnzahlFelder • Verein/Abteilung • Vereinsleiter/Adresse/Kontaktdaten • Übungsleiter/Kontaktdaten • AnzahlSportler • gewünschterWochentag/Uhrzeit–AngabeeinerAlternative • AnträgefürSporthallen im Stadtgebiet Meiningen sind zu richten an: SSFV Meiningen e.V., Maßfelder Weg 9 (Stadion), 98617 Meiningen, Fax: 03693-504226, E-Mail: [email protected] Anträge für Hallennutzungen (ausgenommen sind Sporthallen in Meiningen und Schmalkalden) sind per Post, Fax oder E-Mail zu richten an: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Gebäudeverwaltung Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen Fax: 03693 485 182 E-Mail: [email protected] Achtung: • AnträgefürSporthallen im Stadtgebiet Schmalkalden sind zu richten an: Stadtverwaltung Schmalkalden, Abt. Kultur und Sport, Frau Herrmann-Girnth, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden, Fax: 03683-6676153, E-Mail: [email protected] Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Im Amtsblatt Nr. 3/2015 vom 13.03.2015 ist uns leider ein Fehler bei der Bekanntmachung der Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Wölfershausen in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neubrunn unterlaufen. Es muss richtig heißen: Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehende abgedruckte Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Neubrunn und der Gemeinde Wölfershausen vom 09.02.2015 gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 03.03.2015, Az. 13-1453-145a/15-45/88-ke, genehmigt. Die Zweckvereinbarung und ihre Genehmigung werden hiermit bekannt gemacht. Meiningen, den 09.03.2015 Im Auftrag Hauburg Leiter der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Gemeinde Neubrunn Aufgrund des § 17 Abs. 1 S. 2 - 4 ThürKitaG vom 16. Dezember 2005 (GVBI. Nr. 17, S. 371), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 22) schließen die Gemeinde Neubrunn (als aufnehmende Gemeinde) vertreten durch den Bürgermeister Herrn Martin Schellenberger und die Gemeinde Wölfershausen (als die abgebende Gemeinde) vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Katrin Hössel folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290) in der jeweils gültigen Fassung ab: §1 Aufgaben (1) Für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in der abgebenden Gemeinde haben, stellt die aufnehmende Gemeinde die erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in ihrer Kindertageseinrichtung „Neubrunner Spatzen“ zur Verfügung. Im Übrigen bestimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKitaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen. (2) Die aufnehmende Gemeinde erlässt die zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 notwendigen Satzungen auch für das Gebiet der an der Vereinbarung beteiligten Gemeinde. Im Geltungsbereich dieser Satzungen trifft die aufnehmende Gemeinde alle zu deren Durchführung erforderlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet. §2 Aufnahme (1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in die Kindertageseinrichtung aufzunehmen. (2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinbarung beteiligt sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4 ThürKitaG bzw. § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufgenommen werden, soweit im Kindergarten noch Kapazitäten vorhanden sind. §3 Elternbeiträge, sonstige Einnahmen (1) Zur Deckung der Kosten des Betriebes der Kindertageseinrichtung erhebt die aufnehmende Gemeinde entsprechend den Regelungen des ThürKitaG und der hierauf beruhenden Verordnungen angemessene Elternbeiträge (§ 20 Abs. 1 ThürKitaG). Das Nähere regelt die Gebührensatzung. (2) Wird die Betreibung der Kindertageseinrichtung zu einem späteren Zeitpunkt auf einen freien gemeinnützigen Träger über- 14 | Amtlicher Teil 4|2015 tragen, so richtet sich die Höhe der Elternbeiträge nach dem gesondert durch die aufnehmende Gemeinde mit dem freien Träger abgeschlossenen Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung. §4 Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten (1) Die abgebende Gemeinde erstattet der aufnehmenden Gemeinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung. (2) Wird die Betreibung der Kindertageseinrichtung auf einen freien gemeinnützigen oder sonstigen Träger übertragen, so richtet sich die Höhe des insgesamt durch die Kommunen zu tragenden Zuschusses nach dem gesondert durch die aufnehmende Gemeinde mit dem jeweiligen Träger abgeschlossenen Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung. (3) Bis zur Abschlussrechnung werden vierteljährlich Abschlagszahlungen in Höhe von 1.200 Euro pro Kind durch die abgebende Gemeinde entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils zum letzten eines Quartals fällig. Ergibt sich nach Vorliegen der Jahresrechnung, dass die gezahlten Abschlagszahlungen den insgesamt durch eine Gemeinde zu zahlenden Jahreszuschuss über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31.03. des Folgejahres. §5 Berechnung der ungedeckten Betriebskosten (1) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich folgendermaßen: lfd. Ausgabearten/Einnahmearten Nr. Gruppe im Gruppierungsplan 1 40-47 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal Personalausgaben übriges Personal Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, usw. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sonstige Gebrauchsgegenstände Mieten und Pachten Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Besondere Aufwendungen für Bedienstete Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Steuern, Versicherungen, Schadensfälle Geschäftsausgaben Weitere allgemeine sächliche Ausgaben Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts Kalkulatorische Kosten Verpflegungskosten 40-47 50 52 53 54 56 57-63 64 65 66 67a) 68 57-63 Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen: 15 16 17 18 19 Elternbeiträge Übernahmen der Elternbeiträge durch das Jugendamt, die direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung gezahlt werden Verpflegungsgebühren/Entgelte für Verpflegung Spenden (sofern diese nicht für Investitionen zu verwenden sind) Einnahmen aus der Betriebskostenpauschale bei Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 18 Abs. 6 ThürKitaG 11 11 17 (2) Um die von der abgebenden Gemeinde nach Vorlage der Jahresabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kinder aus der jeweiligen Gemeinde, die im abgelaufenen Kindergartenjahr betreut wurden, mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren. (3) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßgebend ist die An- bzw. Abmeldung), wird es nur anteilig mitgerechnet, z. B. bei einer Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12 = 0,5. §6 Finanzierung von Investitionskosten Die für Investitionen aufzubringenden Kosten werden separat mit den beteiligten Gemeinden vor Beginn der Maßnahme schriftlich vereinbart. §7 Kündigung und Auseinandersetzung (1) Die Zweckvereinbarung ist von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar. (2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflichtungen aus dieser Zweckvereinbarung trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. (3) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Beteiligten eine Auseinandersetzung anzustreben. § 13 ThürKGG gilt entsprechend. §8 Streitigkeiten Können Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten nicht gütlich bereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen. §9 Inkrafttreten Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft. Neubrunn, den 09.02.2015 Gemeinde Neubrunn - Dienstsiegel - Wölfershausen den 09.02.2015 Gemeinde Wölfershausen - Dienstsiegel - Schellenberger Bürgermeister Hössel Bürgermeisterin Durchführung der Thüringer Kommunalgesetze; Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Wölfershausen in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neubrunn hier: rechtsaufsichtliche Genehmigung Die o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekanntgemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung aufmerksam. Meiningen, den 03.03.2015 Im Auftrag Hauburg Leiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde -DS- 4|2015 Amtlicher Teil | 15 Amtliche Bekanntmachungen der Zweckverbände Bekanntmachung Am Montag, den 27. April 2015 findet ab 14:00 Uhr eine Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen statt. Ort: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Haus 1, 5. Etage, Raum 511 (Beratungsraum Landrat), Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen Tagesordnung: I. Nichtöffentliche Sitzung II. Öffentliche Sitzung (ab ca. 14:30 Uhr) 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Zugang der Arbeitsunterlagen, Beschlussfähigkeit der Versammlung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 10.11.2014 4. Beschlussvorlage-Nr. 01/04/15 Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2015 5. Beschlussvorlage-Nr. 02/04/15 Finanzplan des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen 6. Beschlussvorlage-Nr. 03/04/15 Satzung über die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek (Bestandszentrum) Schmalkalden 7. Beschlussvorlage-Nr. 04/04/15 Gebührensatzung für die Stadt- und Kreisbibliothek „Heinrich Heine“ Schmalkalden 8. Beschlussvorlage Nr. 05/04/15 Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen 9. Vorlage der Jahresrechnung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2014 10. Verschiedenes Prof. Dr. Goebel Verbandsvorsitzender Der Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“ Gemäß § 25 (4) ThürEBV macht der Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“ ortsüblich bekannt: BEKANNTGABE Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“ I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „An den Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“ Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“, Schmalkalden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erfurt, den 28. August 2014 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fleischer WIRTSCHAFTSPRÜFER Sack WIRTSCHAFTSPRÜFER II. Beschluss über das Jahresergebnis Am 26. Februar 2015 hat die Verbandsversammlung in ihrer 77. öffentlichen Sitzung im Zusammenhang mit Beschluss Nr. 324a / 77 VV / 15 (AW) den Jahresabschluss 2013 wie folgt festgestellt: Bilanzsumme Jahresgewinn 146.884.401,46 € 390.356,01 € Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 390.356,01 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Damit wandelt sich der Verlustvortrag von - 24.118,03 € zum 01.01.2013 in einen Gewinnvortrag von 366.237,98 € zum 31.12.2013. Der Lagebericht 2013 wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig erteilt die Verbandsversammlung der Werkleitung Entlastung bis einschließlich zum 31.12.2013. III. Auslegungshinweise Der Jahresabschlussbericht 2013 des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“ mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2013 einschließlich dem Lagebericht 2013 liegen in der Zeit vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015 16 | Amtlicher Teil 4|2015 während der Dienstzeiten am Hauptsitz des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“ in Schmalkalden, Gothaer Str. 2a im Versammlungsraum öffentlich aus. Schmalkalden, den 4. März 2015 Holland-Nell VERBANDSVORSITZENDER Der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ Gemäß § 25 (4) ThürEBV macht der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ ortsüblich bekannt: BEKANNTGABE Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „An den Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“, Schmalkalden, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmung der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erfurt, 28. August 2014 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fleischer WIRTSCHAFTSPRÜFER Sack WIRTSCHAFTSPRÜFER II. Beschluss über das Jahresergebnis Am 26. Februar 2015 hat die Verbandsversammlung in ihrer 77. öffentlichen Sitzung im Zusammenhang mit Beschluss Nr. 322a / 77 VV / 15 (TW) den Jahresabschluss 2013 wie folgt festgestellt: Bilanzsumme 58.768.503,66 € Jahresgewinn 1.264.049,05 € Der Jahresgewinn in Höhe von 1.264.049,05 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Damit reduziert sich der Verlustvortrag vom 01.01.2013 in Höhe von 1.915.597,75 € auf 651.548,70 € zum 31.12.2013. Der Lagebericht 2013 wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig erteilt die Verbandsversammlung der Werkleitung Entlastung bis einschließlich zum 31.12.2013. III. Auslegungshinweise Der Jahresabschlussbericht 2013 des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2013 einschließlich dem Lagebericht 2013 liegen in der Zeit vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015 während der Dienstzeiten im Eigenbetrieb GEWAS des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ in Schmalkalden, Gothaer Str. 2a im Versammlungsraum öffentlich aus. Schmalkalden, den 4. März 2015 Holland-Nell VERBANDSVORSITZENDER Ende amtlicher Teil Impressum Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Herausgeber: Landkreis Schmalkalden-Meiningen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: LRA Schmalkalden-Meiningen Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 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