Information - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

SACHSEN-ANHALT
Ministerium für
Landesentwicklung
und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes
isen-Anhalt •
Postfach 3653 • 39011 Magdeburg
Architektenkammer
Sachsen-Anhalt
per E-Mail:
[email protected]
Ingenieurkammer
Sachsen-Anhalt
per E-l\/lail:[email protected]
nachrichtlich:
Landesvereinigung der Prüfingenieure für
Bautechnik in Sachsen-Anhalt e.V.
Der Vorsitzende
per E-Mail:
[email protected]
Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Brandschutz
Magdeburg, 09.03.2015
ihr Zeichen/Ihre Nachricht:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 der Verordnung über Prüfingenieure und
Mein Zeichen/
Prüfsachverständige (PPVO) vom 25. November 2014 (GVBI. LSA S.
Meine Nachricht:
25.12-24203
476), muss der Antragsteller mit dem Antrag auf Anerkennung die
Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die
Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen,
Bearbeitet von:
Herrn Feldhahn
Tel.:(0391)567-7451
Fax:(0391)567-7529
den jeweiligen Fachrichtungen vorlegen. Dazu zählt auch die
Bescheinigung eines Prüfungsausschusses gemäß § 22 Abs. 1 PPVO.
Für die Prüfung der Anträge und um ggf. am Prüfungsverfahren für das
E-Mail Adresse:
Andreas. Feldhahn@mlv.
sachsen-anhalt.de
Jahr 2015 teilnehmen zu können, wird als letztmöglicher Termin für die
Einreichung des Antrages auf Anerkennung und der Antragsunterlagen
gemäß PPVO der
30. April 2015
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
festgesetzt.
Tel.: (0391)567-01
Fax: (0391) 567-7510
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Für die vorzulegende
Referenzobjektliste hat der Antragsteller das für ihn zutreffende, in der
Anlage vorliegende, Muster zu verwenden.
Im Auftrag
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.mlv.sachsenanhalt.de
Verkehrsanbindung:
Straßenbahn Linie 6
- Richtung:Herrenkrug
Haltestelle: Jerichower Platz
IdJUl
Schablinski
Landeshauptkasse
Sachsen-Anhalt
Deutsche Bundesbank
IBAN DE21 8100 0000 0081 0015 00
BIC MARKDEF1810
Anlage zum Antrag auf Anerkennung zum Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Seite...
Antragsteller:A/a/77e; Vorname; Anschrift
Referenzobjektliste zu § 20 Nr. 2 PPVO (hier: Personenkreis nach Nr. 2, 2. Halbsatz, betreffend Behördenangestellte)
§ 24 Abs.2 (M-PPVO)
Objekt
Bearbeitungs¬
zeitraum
Bez.:
Nutzung
z.B. Verkaufsstätte, Schule,
Versammlungsstätte, Beher¬
bergungsstätte, Hochhaus,
Krankenhaus, Pflegeheim
bau / Stahlkonstruktionen
Abweichungen
Höhe über OFG: m
m
m2
z.B. Verkaufsstätte, Schule,
Tragkonstruktion Stahlbeton
Versammlungsstätte, Beher¬
bergungsstätte, Hochhaus,
Krankenhaus, Pflegeheim
Mauerwerk / Glas / Trocken¬
bau / Stahlkonstruktionen
z. B. Anzahl Brandabschnitte,
Anzahl notw. Treppenräume,
Abweichungen
Gebäudeklasse:
Höhe über OFG: m
Bauherr:
Bauherr:
z. B. Anzahl Brandabschnitte,
Anzahl notw. Treppenräume,
Grundfläche.
Geschosse:
Geschoßflächen:
Ort;
Ort:
Tragkonstruktion Stahlbeton
Mauerwerk / Glas / Trocken¬
Gebäudeklasse:
Bauherr:
Bez.:
Besondere brandschutz¬
technische Aspekte
Ort:
Bez.:
Merkmale des Bauwerkes
z.B. Verkaufsstätte, Schule,
Versammlungsstätte, Beher¬
bergungsstätte, Hochhaus,
Krankenhaus, Pflegeheim
Grundfläche.
Geschosse:
m2
Geschoßflächen:
m2
Tragkonstruktion Stahlbeton
Mauerwerk / Glas / Trocken¬
bau / Stahlkonstruktionen
Gebäudeklasse;
Höhe über OFG:
Grundfläche.
Geschosse:
Geschoßflächen:
z. B. Anzahl Brandabschnitte,
Anzahl notw. Treppenräume,
Abweichungen
m
m2
m22
Die Referenzobjektliste hat Gebäude, insbesondere Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad zu enthalten, deren brand¬
schutztechnischen Prüfung im Rahmen der Tätigkeit bei der Behörde (Bauaufsicht/Feuerwehr) vollständig und eigenverantwortlich durchgeführt wurde. Die Objekte sollen ge¬
nehmigt sein. In der Liste ist ein Zeitraum dieser Tätigkeit von mindestens 5 Jahren darzustellen. Sie sollte vorzugsweise Objekte der letzten 5 Jahre enthalten. Die Liste ist auf
maximal 15 zu begrenzen und hat nicht weniger als 10 Objekte zu enthalten.
Anlage zum Antrag auf Anerkennung zum Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Seite...
Antragsteller; Name, Vorname; Anschrift
Referenzobjektliste zu § 20 Nr. 2 PPVO (hier: Personenkreis nach Nr. 2, 1. Halbsatz), § 24 Abs.2 (M-PPVO)
Objekt
Bez.:
Bearbeitungs¬
zeitraum
Nutzung
Besondere brandschutz¬
technische Aspekte
z.B. Verkaufsstätte, Schule,
Versammlungsstätte, Beher¬
bergungsstätte, Hochhaus,
Krankenhaus, Pflegeheim
Ort:
Tragkonstruktion Stahlbeton
z. ß. Anzahl Brandabschnitte,
Mauerwerk / Glas / Trocken¬
Anzahl notw. Treppenräume,
bau / Stahlkonstruktionen
Abweichungen
Gebäudeklasse:
Höhe über OFG:
Bauherr:
Bez.:
Merkmale des Bauwerkes
m
Grundfläche:
m2
Geschosse:
Geschoßflächen: m2
z.B. Verkaufsstätte, Schule,
Tragkonstruktion Stahlbeton
Versammlungsstätte, Beher¬
bergungsstätte, Hochhaus,
Krankenhaus, Pflegeheim
Mauerwerk / Glas / Trocken¬
bau / Stahlkonstruktionen
z. B. Anzahl Brandabschnitte,
Anzahl notw. Treppenräume,
Abweichungen
Ort:
Bauherr:
Gebäudeklasse:
Höhe über OFG'
m
Grundfläche:
m2
Geschosse:
Geschoßflächen:
Bez.:
z.B. Verkaufsstätte, Schule,
Versammlungsstätte, Beher¬
bergungsstätte, Hochhaus,
Krankenhaus, Pflegeheim
m22
Tragkonstruktion Stahlbeton
Mauerwerk / Glas / Trocken¬
bau / Stahlkonstruktionen
z. B. Anzahl Brandabschnitte,
Anzahl notw. Treppenräume,
Abweichungen
Ort:
Bauherr:
Gebäudeklasse:
Höhe über OFG1
m
Grundfläche:
m2
Geschosse:
Geschoßflächen:
m2
Die Referenzobjektiiste hat Gebäude, insbesondere Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad zu enthalten, deren brand¬
schutztechnischen Planung und Ausführung eigenverantwortlich durchgeführt wurde. Die Objekte sollen genehmigt sein. In der Liste ist ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren
darzustellen. Die Liste ist auf maximal 15 zu begrenzen und hat nicht weniger als 10 Objekte zu enthalten.