SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes isen-Anhalt • Postfach 3653 • 39011 Magdeburg Architektenkammer Sachsen-Anhalt per E-Mail: [email protected] Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt per E-l\/lail:[email protected] nachrichtlich: Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Sachsen-Anhalt e.V. Der Vorsitzende per E-Mail: [email protected] Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Brandschutz Magdeburg, 09.03.2015 ihr Zeichen/Ihre Nachricht: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 der Verordnung über Prüfingenieure und Mein Zeichen/ Prüfsachverständige (PPVO) vom 25. November 2014 (GVBI. LSA S. Meine Nachricht: 25.12-24203 476), muss der Antragsteller mit dem Antrag auf Anerkennung die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, Bearbeitet von: Herrn Feldhahn Tel.:(0391)567-7451 Fax:(0391)567-7529 den jeweiligen Fachrichtungen vorlegen. Dazu zählt auch die Bescheinigung eines Prüfungsausschusses gemäß § 22 Abs. 1 PPVO. Für die Prüfung der Anträge und um ggf. am Prüfungsverfahren für das E-Mail Adresse: Andreas. Feldhahn@mlv. sachsen-anhalt.de Jahr 2015 teilnehmen zu können, wird als letztmöglicher Termin für die Einreichung des Antrages auf Anerkennung und der Antragsunterlagen gemäß PPVO der 30. April 2015 Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg festgesetzt. Tel.: (0391)567-01 Fax: (0391) 567-7510 Der Antrag kann formlos gestellt werden. Für die vorzulegende Referenzobjektliste hat der Antragsteller das für ihn zutreffende, in der Anlage vorliegende, Muster zu verwenden. Im Auftrag E-Mail: [email protected] Internet: http://www.mlv.sachsenanhalt.de Verkehrsanbindung: Straßenbahn Linie 6 - Richtung:Herrenkrug Haltestelle: Jerichower Platz IdJUl Schablinski Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank IBAN DE21 8100 0000 0081 0015 00 BIC MARKDEF1810 Anlage zum Antrag auf Anerkennung zum Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz Seite... Antragsteller:A/a/77e; Vorname; Anschrift Referenzobjektliste zu § 20 Nr. 2 PPVO (hier: Personenkreis nach Nr. 2, 2. Halbsatz, betreffend Behördenangestellte) § 24 Abs.2 (M-PPVO) Objekt Bearbeitungs¬ zeitraum Bez.: Nutzung z.B. Verkaufsstätte, Schule, Versammlungsstätte, Beher¬ bergungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus, Pflegeheim bau / Stahlkonstruktionen Abweichungen Höhe über OFG: m m m2 z.B. Verkaufsstätte, Schule, Tragkonstruktion Stahlbeton Versammlungsstätte, Beher¬ bergungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus, Pflegeheim Mauerwerk / Glas / Trocken¬ bau / Stahlkonstruktionen z. B. Anzahl Brandabschnitte, Anzahl notw. Treppenräume, Abweichungen Gebäudeklasse: Höhe über OFG: m Bauherr: Bauherr: z. B. Anzahl Brandabschnitte, Anzahl notw. Treppenräume, Grundfläche. Geschosse: Geschoßflächen: Ort; Ort: Tragkonstruktion Stahlbeton Mauerwerk / Glas / Trocken¬ Gebäudeklasse: Bauherr: Bez.: Besondere brandschutz¬ technische Aspekte Ort: Bez.: Merkmale des Bauwerkes z.B. Verkaufsstätte, Schule, Versammlungsstätte, Beher¬ bergungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus, Pflegeheim Grundfläche. Geschosse: m2 Geschoßflächen: m2 Tragkonstruktion Stahlbeton Mauerwerk / Glas / Trocken¬ bau / Stahlkonstruktionen Gebäudeklasse; Höhe über OFG: Grundfläche. Geschosse: Geschoßflächen: z. B. Anzahl Brandabschnitte, Anzahl notw. Treppenräume, Abweichungen m m2 m22 Die Referenzobjektliste hat Gebäude, insbesondere Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad zu enthalten, deren brand¬ schutztechnischen Prüfung im Rahmen der Tätigkeit bei der Behörde (Bauaufsicht/Feuerwehr) vollständig und eigenverantwortlich durchgeführt wurde. Die Objekte sollen ge¬ nehmigt sein. In der Liste ist ein Zeitraum dieser Tätigkeit von mindestens 5 Jahren darzustellen. Sie sollte vorzugsweise Objekte der letzten 5 Jahre enthalten. Die Liste ist auf maximal 15 zu begrenzen und hat nicht weniger als 10 Objekte zu enthalten. Anlage zum Antrag auf Anerkennung zum Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz Seite... Antragsteller; Name, Vorname; Anschrift Referenzobjektliste zu § 20 Nr. 2 PPVO (hier: Personenkreis nach Nr. 2, 1. Halbsatz), § 24 Abs.2 (M-PPVO) Objekt Bez.: Bearbeitungs¬ zeitraum Nutzung Besondere brandschutz¬ technische Aspekte z.B. Verkaufsstätte, Schule, Versammlungsstätte, Beher¬ bergungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus, Pflegeheim Ort: Tragkonstruktion Stahlbeton z. ß. Anzahl Brandabschnitte, Mauerwerk / Glas / Trocken¬ Anzahl notw. Treppenräume, bau / Stahlkonstruktionen Abweichungen Gebäudeklasse: Höhe über OFG: Bauherr: Bez.: Merkmale des Bauwerkes m Grundfläche: m2 Geschosse: Geschoßflächen: m2 z.B. Verkaufsstätte, Schule, Tragkonstruktion Stahlbeton Versammlungsstätte, Beher¬ bergungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus, Pflegeheim Mauerwerk / Glas / Trocken¬ bau / Stahlkonstruktionen z. B. Anzahl Brandabschnitte, Anzahl notw. Treppenräume, Abweichungen Ort: Bauherr: Gebäudeklasse: Höhe über OFG' m Grundfläche: m2 Geschosse: Geschoßflächen: Bez.: z.B. Verkaufsstätte, Schule, Versammlungsstätte, Beher¬ bergungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus, Pflegeheim m22 Tragkonstruktion Stahlbeton Mauerwerk / Glas / Trocken¬ bau / Stahlkonstruktionen z. B. Anzahl Brandabschnitte, Anzahl notw. Treppenräume, Abweichungen Ort: Bauherr: Gebäudeklasse: Höhe über OFG1 m Grundfläche: m2 Geschosse: Geschoßflächen: m2 Die Referenzobjektiiste hat Gebäude, insbesondere Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad zu enthalten, deren brand¬ schutztechnischen Planung und Ausführung eigenverantwortlich durchgeführt wurde. Die Objekte sollen genehmigt sein. In der Liste ist ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren darzustellen. Die Liste ist auf maximal 15 zu begrenzen und hat nicht weniger als 10 Objekte zu enthalten.
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