Ausschreibung quattrolegende 2015

quattrolegende
9. - 11. Juli 2015
AUSSCHREIBUNG
Veranstaltung:
Die international ausgeschriebene quattrolegende am 9. - 11. Juli 2015 wird als
3 - Tages - Veranstaltung durchgeführt.
Beschreibung der 3 Tages – Veranstaltung „quattrolegende 2015“
Es beginnt am Donnerstag dem 9. Juli mit der Anreise und beziehen der Unterkünfte in und
rundum des „traumhaften St. Gilgen am Wolfgangsee“. Die Unterlagenausgabe und der
Abendliche Empfang findet beim „Fischer Wirt“ in A – 5340 St. Gilgen, Ischlerstraße 21 statt!
Am Freitag, den 10. Juli wird es eine „Alpenfahrt“ und ein „Internationales urquattro – Treffen“
geben. Die unvergleichlich schöne Seen und Berglandschaft des Österrichischen Salzkammergut
mit dem Wolfgangsee, Hallstättersee, Mondsee, Attersee, Postalm Arena, Tauplitzalm wird lt.
Roadbook absolviert. Highlight ist das „Internationale urquattrotreffen“ auf der Tauplitzalm, und
die „quattro Ausstellung“ an der Seepromenade in St. Gilgen am Wolfgangsee!
Am Samstag, dem 11. Juli gibt es in einer der schönsten Regionen Europas, dem
„Salzkammergut“, eine Gleichmäßigkeits- bzw. Fahrzeugpräsentationsfahrt über die „Postalm –
Arena“.
Alle Fahrzeuge können ganztägig am Parkplatz der „Postalm Arena“ rundum einer
einzigartigen Bergkulisse Präsentiert und besichtigt werden!
Die Strecke wird zweimal befahren, basierend auf gut erfüllbaren Gleichmäßigkeitsfahrten
durchgeführt. Die Fahrten haben eindeutig touristischen Charakter mit dem Schwerpunkt auf
Genuss ohne jeglichen Stress! Die Zeitmessung erfolgt per Lichtschranke auf 1/100 Sek. genau.
Abgerundet wird die Europaweit einzigartige „quattrolegende“ mit dem Gala – Abend im
„Fischer Wirt“ in St. Gilgen am Wolfgangsee, wo durch die Zusammenkunft vieler „quattro
Enthusiasten“ aus ganz Europa ein Erfahrungsaustausch stattfinden kann!
Teilnehmer:
Teilnehmen können alle In- und Ausländer.
Bei der Fahrereinweisung muss der Fahrer anwesend sein und hat folgende Dokumente
vorzulegen:
- gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- Zulassungspapiere für das Fahrzeug
- Nenngeldeinzahlungsbestätigung
Jeder Teilnehmer hat für sein zeitgerechtes Erscheinen selbst Sorge zu tragen. Bei der
Fahrereinweisung erhalten die Teilnehmer die Veranstaltungsunterlagen.
Zeitplan:
Donnerstag 9. Juli 2015
Anreise - Empfang - Unterlagenausgabe
Anreise, Beziehen der Unterkünfte, Besichtigung der Örtlichkeiten!
Unterlagenausgabe im Gasthof Restaurant „Fischer Wirt“
A – 5340 St. Gilgen, Ischlerstraße 21
ab 13.00 Uhr
Empfang und Begrüßung beim „Fischer Wirt“
20.00 Uhr
Freitag 10. Juli 2015
Alpenfahrt und internationales - urquattro - Treffen anlässlich
10 Jahre quattrolegende und 35 Jahre quattro
Der erste Tag der 10. quattrolegende steht unter dem Motto „Historisch“.
Die Alpenfahrt führt über Pässe, Berge, Seen, das „Donnergrollen“ in Hallstatt und der
unvergleichlich schönen Landschaft des Salzkammerguts über drei Bundesländer!
Am Parkplatz der Tauplitzalm Alpenstrasse auf 1650m Seehöhe findet das Internationale
urquattro – Treffen statt. Viele historische quattro - Fahrzeuge werden zu bestaunen sein!
Eine der schönsten Almenlandschaften, die Tauplitzalm, kann bei einer kleinen Wanderung,
oder mit einem Shuttledienst besichtigt werden.
Man trifft sich bei den „urigen Steirersee Hütten“, wo man im Antlitz des „Sturzhahns“ einen
der schönsten Plätze der Region genießen kann!
Nach der Rückfahrt nach St. Gilgen am Wolfgangsee komplettiert der Zieleinlauf und
die „quattro Ausstellung“ an der Seepromenade den Tag der „quattrolegende - historic“!
Abfahrt lt. Roadbook vom Parkplatz „1“
5340 St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße
08.00 Uhr
Sammeln am Parkplatz der
„Grimmingtherme Aldiana“ in Bad Mitterndorf
Abfahrt im Konvoi zur „Tauplitzalm - Alpenstraße“
10.00 Uhr
ca. 10.30 Uhr
Ankunft zur Mittagsrast und urquattrotreffen „Tauplitzalm - Alpenstraße Parkplatz“ 1650m
ca. 11.00 Uhr
Rückfahrt lt. Roadbook nach St. Gilgen am Wolfgangsee
14.00 Uhr
Ankunft über Zielrampe in St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße
15.00 Uhr
Alle Fahrzeuge sind im „Parc Fermé“ bei der „historischen quattro - Ausstellung“
an der Seepromenade zu bestaunen!
Ausgabe der Unterlagen und Abendessen beim „Fischer Wirt“
Fahrereinweisung / Briefing für „quattrolegende Race“ am Samstag
ab 18.00 - 20.00 Uhr
20.00 Uhr
Ausklang beim „Benzintratsch“ des ersten Tages der 10. quattrolegende
Samstag 11. Juli 2015
„quattrolegende POSTALMARENA“
START St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße
Abfahrt zur „POSTALMARENA“
08.00 Uhr
Start des Trainings - 2 km Gleichmäßigkeitsfahrt:
09.30 Uhr
Start des 1. Durchgangs - 2 km Gleichmäßigkeitsfahrt:
10.30 Uhr
Mittagspause
11.30 Uhr
Start des 2. Durchgangs - 2 km Gleichmäßigkeitsfahrt:
13.00 Uhr
„quattrolegende - Race“ >> quattro – Show <<
14.00 – 17.00 Uhr
Historische Rallyefahrzeuge wie Audi S1, Audi Sportquattro´s, Audi urquattro´s,
und diverse Prototypen können bei Demonstrationsfahrten bestaunt werden!
Abfahrt nach St. Gilgen am Wolfgangsee
17.00 Uhr
ZIEL - Ankunft in St. Gilgen am Wolfgangsee , Ischlerstraße
17.30 Uhr
Ausklang der 10. quattrolegende
19.00 Uhr
First – Class – Abendessen, Moderation und Siegerehrung
Beim „Fischer Wirt“ in St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße
Veranstaltungsbestimmungen:
Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung,
alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisungen der Funktionäre
während der gesamten Veranstaltung. Alle vom Veranstalter gestellten Unterlagen müssen
verwendet werden. Gegen die Kilometrierung und Zeitmessung ist kein Einspruch möglich.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Fahrvorschriften:
Die Gleichmäßigkeitsprüfung ist ohne Wertung der Geschwindigkeit!
Während der Veranstaltung ist die StVO genauestens einzuhalten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer, welche diese Bedingungen nicht einhalten,
aus der Wertung zu nehmen!
Das Anhalten oder überdurchschnittlich langsames bzw. zu schnelles bewegen des Fahrzeuges
auf der Strecke ist aus Sicherheits - und Fairnessgründen strengstens untersagt und kann einen
sofortigen Ausschluss bzw. Disqualifikation des Teilnehmers zur Folge haben!
Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein. Für die
verkehrsrechtliche Zulassung der Fahrzeuge haften Lenker und Fahrzeughalter.
Nennungen:
Nennungen bevorzugt mit dem Onlineformular auf der Homepage www.quattrolegende.com
Nennschluss 30.04.2015
Das Nenngeld muss bis zu diesem Datum auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben sein!
Nenngeld € 199,-- Fahrer und Fahrzeug, jede weitere Person € 50,Kontodaten werden in der Nennbestätigung bekanntgegeben!
Das Nenngeld beinhaltet folgende Leistungen:
Gesamte Organisation der Veranstaltung, Alpenfahrt, Roadbook, Begrüßungsabend,
Fahrtunterlagen, Startgebühr, Miete der Postalm - Arena, Mautgebühren, First – Class Dinner,
Ehrenpreise, Pannenhilfe…..uvm.
Nennung(en) ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Nennungen zu limitieren bzw.
Nennungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Das Nenngeld ist gleich Reuegeld
und wird nur bei Absage der Veranstaltung oder Zurückweisung der Nennung refundiert.
Haftungsausschluss:
Durch Unterzeichnung des Nennformulars / Anmeldung unterwerfen sich alle Fahrer und Beifahrer den
Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der
Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Sie gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung. Dieser Haftungsverzicht gilt auch für
individuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen entstehen.
Der Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars.
Die Teilnehmer bestätigen die Kenntnis und die Anerkennung des Verzichts mit ihrer Unterschrift. Der
Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten.
Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Angehörigen durch Abgabe der Nennung für jeden im
Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder
Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Helfer, Beauftragte, Behörden, den Straßenbaulastträger, soweit
Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör
verursacht werden, ebenso gegen Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung
teilnehmen, gegen Behörden oder irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen. Ausgenommen sind Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger
Pflichtverletzung.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmer beteiligen sich auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb und tragen die zivilrechtliche und
strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden.
Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die in dieser Ausschreibung festgelegten Bedingungen
uneingeschränkt rechtsgültig an. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt.
Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich von der Einhaltung
ihrer Verpflichtungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gleichmäßigkeitsprüfung ist ohne Wertung der Geschwindigkeit. Die Teilnehmer verpflichten sich im
Bereich der „Postalm Arena“ auch während der Gleichmäßigkeitsfahrt die Bestimmungen der StVO und des
KFG und die Benützungsbestimmungen des Straßenbetreibers einzuhalten!
Sollte ein Teilnehmer verletzt werden, erklärt er durch die Abgabe der Nennung zu dieser
Gleichmäßigkeitsfahrt ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum
Krankenhaus oder andere Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch verständigtes
Personal in bestem Wissen ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu
übernehmen, sofern diese nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers abgedeckt sind.
Die Teilnehmer bzw. jede Versicherungsgesellschaft, mit den sie eventuell zusätzliche Verträge
abgeschlossen haben, verzichten auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen.
Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Anmeldung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf
alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Ausgaben (einschließlich
Anwaltskosten) verzichten, die den Teilnehmer aufgrund eines Zwischenfalles oder Unfalles im Rahmen
dieser Gleichmäßigkeitsfahrt erwachsen oder vom Teilnehmer einer unbeteiligten „dritten Person“
(Zuschauern oder Tieren bei der Zu- und Abfahrt) zugefügt wurden.
Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe ihrer Anmeldung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die
„Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die „Parteien“ schützen und
sie schadlos zu halten.
Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe ihrer Anmeldung, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen
eingehen und damit auf jedes Klagrecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich
verzichten, soweit dies nach der Deutschen oder Österreichischen Rechtslage zulässig ist.