quattrolegende 9. - 11. Juli 2015 AUSSCHREIBUNG Veranstaltung: Die international ausgeschriebene quattrolegende am 9. - 11. Juli 2015 wird als 3 - Tages - Veranstaltung durchgeführt. Beschreibung der 3 Tages – Veranstaltung „quattrolegende 2015“ Es beginnt am Donnerstag dem 9. Juli mit der Anreise und beziehen der Unterkünfte in und rundum des „traumhaften St. Gilgen am Wolfgangsee“. Die Unterlagenausgabe und der Abendliche Empfang findet beim „Fischer Wirt“ in A – 5340 St. Gilgen, Ischlerstraße 21 statt! Am Freitag, den 10. Juli wird es eine „Alpenfahrt“ und ein „Internationales urquattro – Treffen“ geben. Die unvergleichlich schöne Seen und Berglandschaft des Österrichischen Salzkammergut mit dem Wolfgangsee, Hallstättersee, Mondsee, Attersee, Postalm Arena, Tauplitzalm wird lt. Roadbook absolviert. Highlight ist das „Internationale urquattrotreffen“ auf der Tauplitzalm, und die „quattro Ausstellung“ an der Seepromenade in St. Gilgen am Wolfgangsee! Am Samstag, dem 11. Juli gibt es in einer der schönsten Regionen Europas, dem „Salzkammergut“, eine Gleichmäßigkeits- bzw. Fahrzeugpräsentationsfahrt über die „Postalm – Arena“. Alle Fahrzeuge können ganztägig am Parkplatz der „Postalm Arena“ rundum einer einzigartigen Bergkulisse Präsentiert und besichtigt werden! Die Strecke wird zweimal befahren, basierend auf gut erfüllbaren Gleichmäßigkeitsfahrten durchgeführt. Die Fahrten haben eindeutig touristischen Charakter mit dem Schwerpunkt auf Genuss ohne jeglichen Stress! Die Zeitmessung erfolgt per Lichtschranke auf 1/100 Sek. genau. Abgerundet wird die Europaweit einzigartige „quattrolegende“ mit dem Gala – Abend im „Fischer Wirt“ in St. Gilgen am Wolfgangsee, wo durch die Zusammenkunft vieler „quattro Enthusiasten“ aus ganz Europa ein Erfahrungsaustausch stattfinden kann! Teilnehmer: Teilnehmen können alle In- und Ausländer. Bei der Fahrereinweisung muss der Fahrer anwesend sein und hat folgende Dokumente vorzulegen: - gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) - Zulassungspapiere für das Fahrzeug - Nenngeldeinzahlungsbestätigung Jeder Teilnehmer hat für sein zeitgerechtes Erscheinen selbst Sorge zu tragen. Bei der Fahrereinweisung erhalten die Teilnehmer die Veranstaltungsunterlagen. Zeitplan: Donnerstag 9. Juli 2015 Anreise - Empfang - Unterlagenausgabe Anreise, Beziehen der Unterkünfte, Besichtigung der Örtlichkeiten! Unterlagenausgabe im Gasthof Restaurant „Fischer Wirt“ A – 5340 St. Gilgen, Ischlerstraße 21 ab 13.00 Uhr Empfang und Begrüßung beim „Fischer Wirt“ 20.00 Uhr Freitag 10. Juli 2015 Alpenfahrt und internationales - urquattro - Treffen anlässlich 10 Jahre quattrolegende und 35 Jahre quattro Der erste Tag der 10. quattrolegende steht unter dem Motto „Historisch“. Die Alpenfahrt führt über Pässe, Berge, Seen, das „Donnergrollen“ in Hallstatt und der unvergleichlich schönen Landschaft des Salzkammerguts über drei Bundesländer! Am Parkplatz der Tauplitzalm Alpenstrasse auf 1650m Seehöhe findet das Internationale urquattro – Treffen statt. Viele historische quattro - Fahrzeuge werden zu bestaunen sein! Eine der schönsten Almenlandschaften, die Tauplitzalm, kann bei einer kleinen Wanderung, oder mit einem Shuttledienst besichtigt werden. Man trifft sich bei den „urigen Steirersee Hütten“, wo man im Antlitz des „Sturzhahns“ einen der schönsten Plätze der Region genießen kann! Nach der Rückfahrt nach St. Gilgen am Wolfgangsee komplettiert der Zieleinlauf und die „quattro Ausstellung“ an der Seepromenade den Tag der „quattrolegende - historic“! Abfahrt lt. Roadbook vom Parkplatz „1“ 5340 St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße 08.00 Uhr Sammeln am Parkplatz der „Grimmingtherme Aldiana“ in Bad Mitterndorf Abfahrt im Konvoi zur „Tauplitzalm - Alpenstraße“ 10.00 Uhr ca. 10.30 Uhr Ankunft zur Mittagsrast und urquattrotreffen „Tauplitzalm - Alpenstraße Parkplatz“ 1650m ca. 11.00 Uhr Rückfahrt lt. Roadbook nach St. Gilgen am Wolfgangsee 14.00 Uhr Ankunft über Zielrampe in St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße 15.00 Uhr Alle Fahrzeuge sind im „Parc Fermé“ bei der „historischen quattro - Ausstellung“ an der Seepromenade zu bestaunen! Ausgabe der Unterlagen und Abendessen beim „Fischer Wirt“ Fahrereinweisung / Briefing für „quattrolegende Race“ am Samstag ab 18.00 - 20.00 Uhr 20.00 Uhr Ausklang beim „Benzintratsch“ des ersten Tages der 10. quattrolegende Samstag 11. Juli 2015 „quattrolegende POSTALMARENA“ START St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße Abfahrt zur „POSTALMARENA“ 08.00 Uhr Start des Trainings - 2 km Gleichmäßigkeitsfahrt: 09.30 Uhr Start des 1. Durchgangs - 2 km Gleichmäßigkeitsfahrt: 10.30 Uhr Mittagspause 11.30 Uhr Start des 2. Durchgangs - 2 km Gleichmäßigkeitsfahrt: 13.00 Uhr „quattrolegende - Race“ >> quattro – Show << 14.00 – 17.00 Uhr Historische Rallyefahrzeuge wie Audi S1, Audi Sportquattro´s, Audi urquattro´s, und diverse Prototypen können bei Demonstrationsfahrten bestaunt werden! Abfahrt nach St. Gilgen am Wolfgangsee 17.00 Uhr ZIEL - Ankunft in St. Gilgen am Wolfgangsee , Ischlerstraße 17.30 Uhr Ausklang der 10. quattrolegende 19.00 Uhr First – Class – Abendessen, Moderation und Siegerehrung Beim „Fischer Wirt“ in St. Gilgen am Wolfgangsee, Ischlerstraße Veranstaltungsbestimmungen: Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung, alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisungen der Funktionäre während der gesamten Veranstaltung. Alle vom Veranstalter gestellten Unterlagen müssen verwendet werden. Gegen die Kilometrierung und Zeitmessung ist kein Einspruch möglich. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Fahrvorschriften: Die Gleichmäßigkeitsprüfung ist ohne Wertung der Geschwindigkeit! Während der Veranstaltung ist die StVO genauestens einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer, welche diese Bedingungen nicht einhalten, aus der Wertung zu nehmen! Das Anhalten oder überdurchschnittlich langsames bzw. zu schnelles bewegen des Fahrzeuges auf der Strecke ist aus Sicherheits - und Fairnessgründen strengstens untersagt und kann einen sofortigen Ausschluss bzw. Disqualifikation des Teilnehmers zur Folge haben! Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein. Für die verkehrsrechtliche Zulassung der Fahrzeuge haften Lenker und Fahrzeughalter. Nennungen: Nennungen bevorzugt mit dem Onlineformular auf der Homepage www.quattrolegende.com Nennschluss 30.04.2015 Das Nenngeld muss bis zu diesem Datum auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben sein! Nenngeld € 199,-- Fahrer und Fahrzeug, jede weitere Person € 50,Kontodaten werden in der Nennbestätigung bekanntgegeben! Das Nenngeld beinhaltet folgende Leistungen: Gesamte Organisation der Veranstaltung, Alpenfahrt, Roadbook, Begrüßungsabend, Fahrtunterlagen, Startgebühr, Miete der Postalm - Arena, Mautgebühren, First – Class Dinner, Ehrenpreise, Pannenhilfe…..uvm. Nennung(en) ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Nennungen zu limitieren bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Das Nenngeld ist gleich Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung oder Zurückweisung der Nennung refundiert. Haftungsausschluss: Durch Unterzeichnung des Nennformulars / Anmeldung unterwerfen sich alle Fahrer und Beifahrer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Sie gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung. Dieser Haftungsverzicht gilt auch für individuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen entstehen. Der Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars. Die Teilnehmer bestätigen die Kenntnis und die Anerkennung des Verzichts mit ihrer Unterschrift. Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten. Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Angehörigen durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Helfer, Beauftragte, Behörden, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, ebenso gegen Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, gegen Behörden oder irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Ausgenommen sind Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer beteiligen sich auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb und tragen die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die in dieser Ausschreibung festgelegten Bedingungen uneingeschränkt rechtsgültig an. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt. Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gleichmäßigkeitsprüfung ist ohne Wertung der Geschwindigkeit. Die Teilnehmer verpflichten sich im Bereich der „Postalm Arena“ auch während der Gleichmäßigkeitsfahrt die Bestimmungen der StVO und des KFG und die Benützungsbestimmungen des Straßenbetreibers einzuhalten! Sollte ein Teilnehmer verletzt werden, erklärt er durch die Abgabe der Nennung zu dieser Gleichmäßigkeitsfahrt ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder andere Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch verständigtes Personal in bestem Wissen ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers abgedeckt sind. Die Teilnehmer bzw. jede Versicherungsgesellschaft, mit den sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, verzichten auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Anmeldung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) verzichten, die den Teilnehmer aufgrund eines Zwischenfalles oder Unfalles im Rahmen dieser Gleichmäßigkeitsfahrt erwachsen oder vom Teilnehmer einer unbeteiligten „dritten Person“ (Zuschauern oder Tieren bei der Zu- und Abfahrt) zugefügt wurden. Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe ihrer Anmeldung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die „Parteien“ schützen und sie schadlos zu halten. Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe ihrer Anmeldung, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagrecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der Deutschen oder Österreichischen Rechtslage zulässig ist.
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