Wir bauen nachhaltig! Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Umfassende Informationen zum Straßenbau, Lärmschutz, Verkehrssicherheit, Umwelt oder Radverkehrspolitik finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur. www.mvi.baden-wuerttemberg.de/strasse www.laermschutzbeauftragte-bw.de www.mvi.baden-wuerttemberg.de/verkehrssicherheit www.mvi.baden-wuerttemberg.de/umwelt www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/rad-und-fuss H er au s g e b e r B ild nac h weis Ministerium für Verkehr und Infrastruktur S. 6 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Baden-Württemberg Reaktorsicherheit Hauptstätter Str. 67 S. 11 benjaminnolte – Fotolia 70178 Stuttgart S. 15 picture alliance / dpa, Fotograf: Christoph Schmidt S. 17 Manfred Grohe (Autobahnkreuz A8/A5 Karlsruhe) R eda k t i o n S. 21 Marco2811 – Fotolia Ministerium für Verkehr und Infrastruktur S. 23 picture alliance / Winfried Rothermel Baden-Württemberg S. 27 dieter76 - Fotolia S. 31 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur r eali s i e r u n g Baden-Württemberg ÖkoMedia GmbH S. 33 Navi: Tatjana Balzer – Fotolia www.oekomedia.com picture alliance / dpa, Fotograf: Marijan Murat picture-alliance / dpa, Fotograf: Michael Jung c o py r i g h t Netzbeeinflussungsanlage: Ministerium für Verkehr © Februar 2015, und Infrastruktur Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr und Infrastruktur S. 35 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW Baden-Württemberg S. 36 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW S. 37 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW Druck S. 41 RadKULTUR/ Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Klimaneutral auf 100% Recyclingpapier. Baden-Württemberg Das Papier ist mit dem Blauen Engel zertifiziert. S. 42 TMBW Nachhaltige Straßenbaupolitik Liebe Leserinnen und Leser, das bestehende und sehr gut ausgebaute Straßennetz in Baden-Württemberg ist eine wertvolle Grundlage, die es zu erhalten gilt. Wir fahren nicht länger auf Verschleiß. Die grün-rote Landesregierung saniert und modernisiert deshalb schwerpunktmäßig die vorhandene Straßeninfrastruktur. Unsere Zielsetzung im Koalitionsvertrag – Sanierung und Erhalt vor Aus- und Neubaumaßnahmen – setzten wir damit konsequent um. Um den Straßenbau möglichst nachhaltig zu gestalten, arbeiten wir an verschiedenen Bausteinen. Die Vielzahl der Straßenbauwünsche haben wir nach sachlichen und fachlichen Kriterien in einem transparenten Verfahren priorisiert. Verkehrliche Bedeutung, Nutzen und Kosten, Sicherheit und Umweltaspekte haben dabei eine entscheidende Rolle gespielt. Unser Ziel ist es, die begrenzten Mittel möglichst sach- und bedarfsgerecht sowie effizient einzusetzen. Die Mittel für die Straßenerhaltung haben wir deutlich erhöht. Im gemeinsamen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden planen wir Straßenbauprojekte und berücksichtigen dabei besonders die Folgen des Verkehrs für Anliegerinnen und Anlieger sowie Umwelt- und Naturschutz. Dies spiegelt sich auch in unserer Priorisierung wieder, bei der Umweltwirkungen von Straßen als eigenständiges Kriterium berücksichtigt wurden. Mit intelligenten Verkehrsmanagementsystemen, wie beispielsweise der temporären Freigabe von Seitenstreifen oder Elementen der Straßenverkehrstelematik, streben wir eine effiziente Nutzung der vorhandenen Straßeninfrastruktur an. Maßstäbe in der Verkehrssicherheit setzen wir mit der Realisierung von über 90 Einzelmaßnahmen unseres Verkehrssicherheitskonzepts. Baulichen Verbesserungen an unfallauffälligen Stellen, die Verbesserung der Informationslage sowie die Einführung eines Verkehrssicherheitsscreenings sind nur ein Teil davon. Auch die Mittelsituation für den Radwegebau wurde unter Grün-Rot wesentlich verbessert. Wir sind auf dem richtigen Weg, ein landesweit alltagstaugliches Radwegenetz zu schaffen und einen Grundstein für eine sichere, durchgängige und attraktive Radverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg zu legen. Nachhaltige Straßenbaupolitik ist deutlich mehr als nur Bauen und Sanieren in Kilometern gemessen. Es geht uns gerade auch im Straßenbau um einen am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierten Ansatz. Die Broschüre bietet hierfür Beispiele und Eindrücke, wie die verschiedenen Aspekte in Baumaßnahmen umgesetzt werden. Ihre Winfried HermannGisela Splett MdL Minister für Verkehr und Infrastruktur Staatssekretärin Seite 3 Inhalt Vorwort 3 Einleitung 7 1 Erhaltung – Abbau des Sanierungsstaus 1. 1 Leitgedanken 11 1. 2 Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel 11 1. 3 Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel 12 1. 4 Neuartige, kostengünstige und umweltfreundliche Bauverfahren 13 Bundesfernstraßen – Priorisierung der Aus- und Neubaumaßnahmen 14 2.1 Leitgedanken 15 2.2 Weitere Baufreigabewünsche für baureife Projekte 16 2.3 Mitteleinsatz – Umsetzung des gestiegenen Mittelvolumens 17 Landesstraßen – Maßnahmenplan Aus- und Neubau 18 2 3 3.1 Leitgedanken 19 3.2 Ausfinanzierung früherer Aus- und Sonderbauprogramme 19 3.3 Erstellen des Maßnahmenplans zum Generalverkehrsplan 19 3.4 Landesbauprogramm 2015 – 2019 19 4 Kommunaler Straßenbau 20 4.1 Leitgedanken 21 4.2 Förderung kommunaler Straßenbauprojekte 21 4.3 Neue Verwaltungsvorschrift und Neubewilligungen 2014 22 4.4 Bewilligungen 2014 und Förderprogramm 2014 – 2018 22 5 Verkehrssicherheit24 5.1 Leitgedanken 25 5.2 Verkehrssicherheitskonzept 25 5.3 25 Modernisierung des Straßennetzes 5.4 Verkehrssicherheitsscreening 6 Seite 4 10 25 Straßenbetrieb26 6.1 Leitgedanken 27 6.2 Ausgangssituation 27 6.3 27 Unterstützung der Stadt- und Landkreise durch Erhöhung der UI-Mittel 7 Straßenbaustandards28 7.1 Leitgedanken 29 7.2 Angepasste, wirtschaftliche Lösungen 29 7.3 Standards in der Straßenplanung 29 7.4 Optimierung der Vorplanung und Bürgerbeteiligung 29 7.5 Recyclingbauweisen 8 29 Intelligente Straßen durch Straßenverkehrstelematik30 8.1 Leitgedanken 31 8.2 Verkehrsbeeinflussungsanlagen 31 8.3 32 Temporäre Freigabe der Seitenstreifen 8.4 Verkehrsinformationen 9 32 Lärmschutz an Straßen34 9.1 Leitgedanken 35 9.2 Baulicher Lärmschutz – Lärmsanierungsprogramm 35 9.3 Lärmarme Beläge 35 9.4 Fördermöglichkeit im LGVFG 35 9.5 Verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen 35 10 Naturschutz an Straßen36 10.1 Leitgedanken 37 10.2 Wiedervernetzungsmaßnahmen 38 10.3 Straßenbegleitgrün 38 10.4 Kompensationsmaßnahmen und Ökokonto 39 11 Ausbau Radverkehrsinfrastruktur40 11. 1 Leitgedanken 41 11. 2 Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen 41 11. 3 RadNETZ Baden-Württemberg 42 11. 4 Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 43 11. 5 Landesradfernwege – Beschilderung und Klassifizierung 43 Seite 5 Seite 6 einleitung Wie funktioniert Straßenbau? landesweit alle Planungen. Es gibt Planungsaufträge an Durchschnittlich 14.132 Kilometer legt jeder in Baden- die Regierungspräsidien, die dann die Planung im Detail Württemberg gemeldete Pkw pro Jahr zurück. Und fast aufstellen und prüfen. Das Ministerium genehmigt dann 80 Prozent des Güterverkehrs werden im Land auf der die Planungen. Planungen teurer Autobahnen und Straße abgewickelt. Die Bedeutung der Straße als Bundesstraßen müssen vom Bundesverkehrsministerium Transportweg ist weiterhin groß und ein zuverlässiges genehmigt werden. Zur Planung einer Straße gehören der verkehrstechnische Entwurf Straßensystem nach wie vor essentiell. die Prüfung betrieblicher, bautechnischer und Baden-Württemberg besitzt bereits ein weitverzweigtes wirtschaftlicher Belange und gut ausgebautes Netz, das allerdings zunehmend Verkehrs-, Lärmschutz- und Luftschadstoffgutachten erhaltungsbedürftig ist. Die Landesregierung hat es sich Umweltverträglichkeitsstudien daher zur Aufgabe gemacht, die Sanierung von bestehen- Klärung weiterer Rechtsfragen. den Straßen und den Ausbau vor den Neubau von Wichtig ist, die Betroffenen (zum Beispiel die Gemein- Straßen zu setzten. Bereits bestehende Straßen sollen den, Naturschutzbehörden etc.) frühzeitig in die Planung saniert und erhalten werden und neue Straßen nur einzubinden. Dazu gehören Abstimmungsgespräche mit dort gebaut werden, wo das Straßennetz noch Lücken den beteiligten Behörden, Kommunen und betroffenen aufweist. Bürgern. Mit Abschluss des in der Regel notwendigen Planfeststellungsverfahrens erhält die Straßenbauver- Die Straßenbauverwaltung des Landes kümmert sich waltung das Baurecht. Anregungen und Bedenken, zum um die Vorbereitung, die Vertragsgestaltung und die Beispiel zum Ausmaß des Lärmschutzes, sind dann nach Durchführung einschließlich Finanzierung und Abrech- Recht und Gesetz optimiert. Es folgt schließlich die nung von Maßnahmen an Bundesfern- und Landes- Detailplanung als Bestandteil des Bauvertrages. straßen (Neu- und Ausbau sowie Erhalt). Im ersten Fall handelt sie im Auftrag des Bundes, der die Maßnahmen Ausschreibung: Größere Vorhaben werden europaweit auch bezahlt. Im zweiten Fall agiert das Land als eigen- ausgeschrieben, um das wirtschaftlichste Angebot zu ständiger Bauherr. ermitteln – unter Beachtung umfangreicher Vorschriften und Regelungen. Vo r dem B au Planung: Eine gute Planung ist die wichtigste Voraus- Verkehrslenkung: Ausbaumaßnahmen werden in der setzung dafür, dass eine Straße überhaupt gebaut Regel so umgesetzt, dass der Verkehr auf der betroffenen beziehungsweise ausgebaut werden kann. Die Straßen- Straße weiter fließt oder Umleitungsstrecken festgelegt bauverwaltung des Landes ist zuständig für die Planung werden. Die Bauverwaltung legt Umleitungen oder Be- von Neu-, Aus- und Umbau sowie für die Erhaltung helfsverkehrsführungen zusammen mit dem beauftragten von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen inklusive Bauunternehmen, der Verkehrsbehörde und der Polizei der Brücken, Tunnel sowie der Tank- und Rastanla- fest. Wird auf einer Bundesautobahn gebaut, muss die gen an Autobahnen. Das Ministerium für Verkehr und Planung mit dem Bund abgestimmt werden. Infrastruktur steuert inhaltlich, zeitlich und finanziell Seite 7 einleitung In d er Bauphase Ingenieurbauwerke sind Brücken, Tunnel, Grundwasser- Die Straßenbauverwaltung steuert die Bauarbeiten der wannen, Verkehrszeichenbrücken, Stütz- und Lärmschutz- beauftragten Unternehmen, überwacht den Baufort- wände sowie Regenklär- und Regenrückhaltebecken. schritt und kontrolliert die Qualität der Ausführung. Für die Beratung bei Fragen zur Bau- und Geotechnik Organisation stehen Fachleute der Regierungspräsidien bereit. Die Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg ist seit 1. Januar 2005 in drei Verwaltungsebenen eingeteilt. B aumaSS nahmen zum Erhalt In der Abteilung Straßenverkehr im Ministerium für Die Erhaltung der vorhandenen Straßen erfährt in Verkehr und Infrastruktur werden grundsätzliche Ent- Zukunft eine noch stärkere Bedeutung. Das vorhandene scheidungen getroffen und der Kontakt mit dem Bundes- Netz soll insbesondere durch erneuerte Fahrbahndecken ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Instandsetzung von Brücken leistungsfähiger gepflegt. werden. Handlungsbedarf entsteht dadurch, dass bereits vorhandene Schäden schnell noch teurere Folgeschäden Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, nach sich ziehen. Haben zum Beispiel Asphaltdecken Tübingen sind für die Bearbeitung der Aufgaben in bereits Risse, brechen diese bei winterlichen Tempera- ihren Regierungsbezirken zuständig. Das RP Tübingen turen durch eindringendes und wieder gefrierendes übernimmt mit seiner Landesstelle für Straßentechnik Wasser schnell weiter auf. (LST) Aufgaben zentral für ganz Baden-Württemberg. Die LST erbringt Dienstleistungen für Planung, Bau, Um die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzu- Betrieb und Erhaltung von Straßen. Sie führt die setzen, erfasst und bewertet die Straßenbauverwaltung Straßeninformationssysteme des Landes und ist Straßen- den Zustand des Bundesfern- und Landesstraßennetzes verkehrszentrale für Baden-Württemberg. Die Stadt- in regelmäßigen Abständen nach objektiven Kriterien. und Landkreise als „Untere Verwaltungsbehörden" sind Auf der Basis dieser Studien priorisiert sie die Maßnah- unter anderem für die Unterhaltung und den Betrieb men und steuert deren Finanzierung. der Bundes- und Landesstraßen und eigenverantwortlich für die Kreisstraßen zuständig. B au von Brücken und Tunneln Die Straßenbauverwaltung des Landes ist ebenfalls zuständig für die Planung großer Ingenieurbauwerke im Zuge von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. Seite 8 einleitung O rga nis ation d er strassenbauverwaltung in b a d e n - wü rtt e m b e rg Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Abteilung Straßenverkehr Regierungspräsidium Tübingen 4 Regierungspräsidien Regierungspräsidien Abteilungen 9 Landesstelle für Straßentechnik Abteilungen Straßenverkehr Dienstsitze und Bauleitungen Planung: B L Betrieb: 35 Landratsämter / 9 Stadtkreise Autobahnen B Bundesstraßen Planung, Bau: L Landesstraßen Betrieb: K Kreisstraßen Planung: B L Bau: B L 15 Autobahnmeistereien K B L K 87 Straßenmeistereien/ Bauhöfe Bundesverkehrswegeplan Mittel für den Neu- und Ausbau, die Erhaltung und die Der Bund verlangt vom Land die Meldung derjenigen Unterhaltung zur Verfügung. Den Neu- und Ausbau, die Projekte zum Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen, Erhaltung und den Unterhalt der Landesstraßen finan- die es für besonders wichtig hält. Der Bund entscheidet ziert Baden-Württemberg aus eigenen Haushaltsmitteln. dann, welche davon er in den vsl. ab 2015 geltenden neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufnimmt. Der finanzielle Spielraum für die Realisierung von Aus- Das Land hat eine priorisierte Liste erarbeitet, die den und Neubaumaßnahmen vor allem für Bundesfern- Bürgerinnen und Bürgern transparent macht, welche straßen wird in einer deutlichen Diskrepanz zu der Projekte in den kommenden Jahren vsl. eine realistische Anzahl der Projektanmeldungen stehen. Das Konzept Chance auf Verwirklichung haben. Auf der Straßenbau- des Landes zur Projektanmeldung trägt dieser Diskre- konferenz im November 2013 wurde sie der Öffentlich- panz Rechnung: Zwar sollen mehr Projekte angemeldet keit vorgestellt. werden, als nach den voraussichtlichen finanziellen Rahmenbedingungen während der Laufzeit des kom- Finanzierung menden BVWPs realisiert werden können. Die Anmel- Die Mittel für den Straßenbau stammen aus unterschied- dung erfolgt jedoch nach nachvollziehbaren Kriterien. lichen Quellen. Die Autobahnen und Bundesstraßen baut das Land im Auftrag des Bundes. Damit bestimmt der Bund auch, welche Projekte verwirklicht werden. Zudem unterhält das Land im Auftrag des Bundes die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in BadenWürttemberg. Der Bund stellt dem Land dafür die Seite 9 Das Straßennetz in Baden-Württemberg rund 1.050 km Autobahn rund 4.370 km Bundesstraßen rund 9.380 km Landesstraßen rund 9.900 km Brücken 1 Erhaltung – Abbau des Sanierungsstaus Seite 10 e r h a lt u n g – a b b a u d e s s a n i e r u n g s s ta u s 1.1 Leitgedanken Das Land Baden-Württemberg hat sich daher zum Ziel Die Zustandserfassungen und -bewertungen bei den gesetzt, eine deutlich sicht- und spürbare Verbesserung Autobahnen sowie bei den Bundes- und Landesstraßen des Straßenzustandes zu erreichen. zeigen, dass die Anstrengungen der vergangenen Jahre nicht ausgereicht haben, den durchschnittlichen Zustand des Bestandsnetzes zu erhalten. Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel 1.2 Bei den Bundesautobahnen beläuft sich der jährliche Ausschlaggebend für diese kritische Entwicklung des Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an Fahrbahnen Erhaltungszustandes sind: und Ingenieurbauwerken (Brücken, Tunnel, Schilder- Die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen brücken, Stützwände und Lärmschutzwände) auf rund Erhaltungsmaßnahmen. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht für die Die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Infrastrukturanlagen. Bundesfernstraßen ein zusätzlicher Bedarf von rund 140 Mio. Euro, bei Bundesstraßen auf rund 110 Mio. 100 Mio. Euro pro Jahr. Die Zunahme des Schwerlastverkehrs und in der Folge die deutliche Erhöhung der Nutzungs- anforderungen. Die meteorologischen Randbedingungen (z.B. Winter mit vielen Frost-Tau-Wechseln) bautechnologischen Aspekten (z.B. Qualität der eingesetzten Baustoffe). Seite 11 e r h a lt u n g – a b b a u d e s s a n i e r u n g s s ta u s Abbildung 1: IN VESTITIONEN IN NEU- UND AUSBAU SOWIE ERHALTUNG VON L a n d e s STRASSEN IN B ADEN -WÜRTTEMBERG (IN MIO. €) 120 120,0 100 98,4 80 84,2 60 40 84,5 59,5 42,9 46,4 52,4 46,7 53,9 58,6 81,5 65,6 64,9 51,9 50,2 50,5 34,8 31,1 2006 2007 Aus- und Neubau 50,5 41,1 20 0 120,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016* * Planzahlen Erhaltung Für die Landesstraßen (Fahrbahn und Ingenieurbauwerke) Mit Blick auf die mittelfristigen Finanzplanungen zeich- hat eine gutachterliche Abschätzung einen jährlichen net sich bei den Bundesfernstraßen seit dem Jahr 2015 Bedarf von rund 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des erfreulicherweise eine bedarfsgerechte Finanzausstattung bestehenden Zustandes des Landesstraßennetzes erge- ab. Bereits 2014 konnte mit umgesetzten 322 Mio. Euro ben. Um eine Verbesserung zu erreichen, sind hier jähr- für die Sanierung von Bundesfernstraßen ein Spitzen lich mindestens 100 Mio. Euro notwendig. Der zusätz- ergebnis erzielt werden (siehe Abbildung 2). liche Bedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei den Landesstraßenbrücken bei rund 40 Mio. Euro pro Jahr. E r h a lt u n g B u n d e s st r aSSe n Jahr Im Landesstraßenbereich wurde durch entsprechende Verstärkungen der Haushaltsansätze das Niveau der Erhaltungsausgaben deutlich angehoben. Die Ist-Ausgaben wurden dabei gegenüber den Vorjahren fast verdoppelt Ist-Ausgaben 2014 in Mio. Euro Mittelansatz 2015 in Mio. Euro A us- und Neubau (Bedarfsplan) 184,17 115,08 Erhaltung 322,03 330,98 (s. Abbildung 1). Für die Zukunft gilt es, dieses Finanzierungsniveau dau- Er h a lt ung LandesstraSS en Jahr Gesamt 2012 2013 2014 erhaft zu sichern. Nur so ist eine sachgerechte Erhaltung 2015 2016 Ist-Ausgaben, in Mio. Euro HH-Ansatz, in Mio.Euro 64,9 80 64,9 81,5 81,5 98,4 98,4 80 40* 40* 120 120 *A us der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen werden weitere 40,0 Mio. Euro für die Erhaltung eingesetzt. Davon entfallen für die Sanierung von Landesstraßen und für die Ertüchtigung von Brückenbauwerken jeweils 20,0 Mio. Euro. Seite 12 der Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg möglich. I Weitere Informationen finden Sie in der Landtagsdrucksache 15/4948 unter: www.landtag-bw.de/cms/home/dokumente/die-initiativen/ drucksachen.html e r h a lt u n g – a b b a u d e s s a n i e r u n g s s ta u s Abbildung 2: IN VESTITIONEN IN NEU- UND AUSBAU SOWIE ERHALTUNG VON B UNDES F ERNSTRASSEN IN B ADEN -WÜRTTEMBERG (IN MIO. €) 350 300 293,7 292,4 250 200 259,8 295,2 * 282,1 247,6 223,4 200,6 197,9 212,3 198,3 184,2 178,6 150 159,3 335,0 322,0 313,0 308,0 155,0 163,7 100 50 0 2006 2007 Aus- und Neubau 2008 2009 Erhaltung Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel 2010 2011 2012 2013 2014 * Konjunkturprogramm 2015** ** Planzahlen Neuartige, kostengünstige und umweltfreundliche Bauverfahren 1.3 1.4 Um die Haushaltsmittel möglichst wirkungsvoll einzu- Die Straßenbauverwaltung des Landes hat seit dem Jahr setzen, wurde die Verteilung der zur Verfügung stehen- 2012 mehrere Pilotprojekte zur Erprobung neuartiger den Haushaltsmittel neu geregelt. Die Verteilung der Bauverfahren im Erhaltungsbereich u.a. mit einem ver- Haushaltsmittel nach einem festen Regionalproporz stärkten Einsatz von Recyclingmaterialien durchgeführt wurde durch die Mittelverteilung nach der Dringlich- (z. B. Einsatz von Beschickern und Thermomulden im keitsreihung aus der aktuellen Zustandserfassung Rahmen des prozessoptimierten automatisierten und -bewertung ersetzt. Weitere Verteilungskriterien Straßenbaus, Kaltrecycling, Maximalrecycling, lärmopti- sind dabei die Verkehrsbelastung, die Verkehrsfläche mierter Asphalt). Aufgrund der positiven Erfahrungen ist und die Verkehrssicherheit. Dabei wird besonders die vorgesehen, diese Verfahren künftig dort zur berück- Unfallsituation betrachtet. Auch bei den Brücken orien- sichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist. tiert sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel nun überwiegend an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands. Diese Vorgehensweise bietet ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement. I Weitere Informationen zur Erhaltung von Straßen, u.a. mit Karten und Übersichten über die Erhaltungsmaßnahmen finden Sie unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/ strasse/erhaltung/ Seite 13 2 Bundesfernstraßen Priorisierung der Aus- und Neubaumaßnahmen Seite 14 bundesfernstrassen – priorisierung der aus- und neubaumassnahmen 2.1 Leitgedanken baugesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet Der wesentliche Schwerpunkt der Landesregierung ist wird und definiert die Maßnahmen, die in den nächsten die Stärkung der großräumigen Hauptverbindungsachsen. Jahrzehnten gebaut werden können. Bei der Fortschrei- Daneben ist die Entlastung stark befahrener Ortsdurch- bung des BVWP hat das Land die Anmeldung in einem fahrten ein wichtiges Ziel der grün-roten Straßenbau- sehr transparenten Verfahren und mit einer breiten politik. Für die Bedarfsplanung wurde ein transparentes, Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Auf Basis eines effizientes Verfahren entwickelt, welches den finanz- Landeskonzeptes, das ein großes Augenmerk auf die ver- iellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren gerecht kehrlichen und verkehrsplanerischen Hauptachsen legt, wird. Landesweit wurden einheitliche Kriterien defi- wurden diejenigen Projekte identifiziert, mit denen im niert, die Maßnahmen vergleichbar machen und damit Vergleich die größten Defizite behoben werden können eine Umsetzung nach Dringlichkeiten ermöglicht. bzw. die einen hohen Wirkungsgrad aufweisen. Au ftr agsverwa ltung Die Bewertung erfolgte nach folgenden Kriterien: Ver- Der Bund ist Baulastträger der Bundesfernstraßen, mit kehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch Ausnahme von Bundestraßen in Ortsdurchfahrten bei und Wirkung Umwelt. Aufgrund der Verschiedenartig- Gemeinden ab 80.000 Einwohnerinnen und Einwohner, keit der Maßnahmen wurden die Vorhaben in drei die selbst Träger der Straßenbaulast sind. Der Bund Gruppen bewertet: Ausbaumaßnahmen an Bundesauto- handelt nach außen aber nicht selbst. Nach Art. 90 bahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen, Abs. 2 GG verwalten die Länder die Bundesfernstraßen Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen sowie Neubau- im Auftrag des Bundes. Diese Auftragsverwaltung nimmt maßnahmen. das Land als eigene Aufgabe wahr. Der Bund übt Rechtsund Fachaufsicht aus. Das Land ist weisungsgebunden. Eine Anmeldung nach den Bedarfsstufen „vordringlich plus“, „vordringlich“ und „weiterer“ durch die Länder Zentrales Planungsinstrument im Bundesfernstraßenbau erfolgt nicht. Der Bund nimmt auf Basis einer gesamt- ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er ist Grund- wirtschaftlichen Bewertung eine eigene Bedarfs- lage für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der einstufung vor. jeweils als Anlage zusammen mit dem Fernstraßenaus- Seite 15 bundesfernstrassen – priorisierung der aus- und neubaumassnahmen GESAMTAUSGAB EN FÜR BUNDESFERNSTRASSEN IN BADEN- WÜRTTEMB ERG ( IN MIO. € ) 20 06 2 010 2 01 4 Gesamtausgaben 685,5 Mio. Euro Gesamtausgaben 754,7 Mio. Euro Gesamtausgaben 817,7 Mio. Euro 86,8 Mio. 100,4 Mio. 76,1 Mio. 200,6 Mio. 61,3 Mio. 45,6 Mio. 223,4 Mio. 28,7 Mio. 35,7 Mio. 108,2 Mio. 295,2 Mio. 107,8 Mio. 79,1 Mio. 284,2 Mio. 92,8 Mio. 178,6 Mio. 31,4 Mio. 322,0 Mio. Bedarfsplanmaßnahmen (Neu- und Ausbaumaßnahmen gemäß Bundesverkehrswegeplan) Erhaltung (einschließlich Brücken) Um- und Ausbau (Kleinmaßnahmen) Sonstige Investitionen (Radwege, betriebliche Tunnelnachrüstung, Hochbau, Telematik, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen u. a.) Unterhaltung (Winterdienst, Markierungen, Instandhaltung, Schilder) Übrige Ausgaben (Refinanzierungsrate, Zweckausgabenpauschale, Mautweiterleitung) Weitere Baufreigabewünsche für baureife Projekte und um baldige Baufreigaben gebeten, die in Einzelfällen Bereits im Jahr 2012 wurden die baureifen Bundesfern- reichen aber nicht aus, um den Mittelabfluss zukünftig straßenprojekte in einem Verfahren unter Einbezug der sicher zu gewährleisten. 2.2 erfolgt sind. Die momentan erteilten Baufreigaben Öffentlichkeit priorisiert, um eine EntscheidungsgrundlaDie 20 baureifen Projekte sollten aus Sicht des Jahres Mitteleinsatz – Umsetzung des gestiegenen Mittelvolumens 2012 in drei Gruppen verwirklicht werden: Für die erste Zum Jahresbeginn 2015 hat der Bund dem Land für alle Gruppe bestanden von 2014 an Realisierungsmöglich- Ausgabenbereiche an den Bundesfernstraßen Mittel keiten. Die zweite Gruppe sollte in Abhängigkeit von in Höhe von 696 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. An den Mittelzuweisungen des Bundes voraussichtlich von Bundesfern- und Landesstraßen wurden 2014 rund 2015/2016 an in Angriff genommen werden. Die dritte 772 Mio. Euro an Investitionsmitteln verausgabt. Dabei Gruppe wäre nach damaliger Einschätzung erst nach wurden rund 42 Mio. Euro mehr als 2013 in Bundes- 2016 realisierbar gewesen. fern- und Landesstraßen investiert. Ein Spitzenergebnis ge für eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge zu schaffen. 2.3 konnte bei der Erhaltung mit 322 Mio. Euro BundesfernEntscheidend für die Zahl der zu realisierenden Projekte und über 98 Mio. Euro Landesmitteln erzielt werden. und deren Bauzeit ist jedoch in erster Linie die Mittel- Seite 16 bereitstellung durch den Bund. Bereits 2012 wurde die 2014 konnten bedingt durch die vorläufige Haushalts- Liste der Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen führung des Bundes die vollständigen Bundesmittel an den Bund übermittelt. Mit verschiedenen Schreiben für den Fernstraßenbau erst im August zur Verfügung an den Bundesverkehrsminister wurde auf die in Baden- gestellt werden. Um den Mittelabfluss trotzdem Württemberg vorgesehenen Neubeginne hingewiesen sicherzustellen, hat die Landesregierung in einem Haus- haltsnachtrag die Vorfinanzierungsermächtigung aus bereits 39 zusätzliche Stellen für die Straßenbauverwal- Landesmitteln (sogenannter SWING) von 60 Mio. Euro tung mobilisiert. Ein weiterer arbeitsmarktverträglicher auf 100 Mio. Euro erhöht. Im neuen Handlungskonzept Stellenaufbau um bis zu 200 zusätzliche Stellen für die für die Umsetzung von Bundes- und Landesmitteln Straßenbauverwaltung soll bis 2018 erfolgen. Für den wurden weitere Maßnahmen aufgelegt, wie etwa die Doppelhaushalt 2015/16 sind in einem ersten Schritt Optimierung des Budget- und Projektmanagements in die Umwandlung von 100 Sachmittelstellen in reguläre der Straßenbauverwaltung. Personalstellen, die Schaffung der ersten 100 weiteren Sachmittelstellen und der Erhalt von 43,5 von der Vor- Um die Planbarkeit der zur Verfügung stehenden Haus- gängerregierung zum Wegfall vorgesehenen Stellen in haltsmittel zu verbessern, wurde der Bundesverkehrs- der Straßenbauverwaltung vorgesehen. Darüber hinaus minister aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um hat die Landesregierung eine breit angelegte Organi- künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität sations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung initiiert, im Straßenbauhaushalt sicherzustellen. Der Bund wurde um die Straßenbauverwaltung für die Zukunft optimal gebeten, ein Konzept zur Infrastrukturfinanzierung vor- aufzustellen. zulegen, das neben einer ausreichenden Bedarfsdeckung eine langfristige und zuverlässige Durchführung von Infrastrukturprojekten erlaubt. Im Sommer 2014 folgte dann eine Bundesratsinitiative „Verlässliche, planbare I Weitere Informationen zu folgenden Themen: Die Priorisierung der für den BVWP 2015 angemeldeten Projekte www.mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/ intern/dateien/PDF/BVWP/BVWP_Priorisierungsliste.pdf und auskömmliche Finanzierung im Straßenbau“, die Die Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen von mehreren anderen Ländern unterstützt wird. www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/ Die Landesregierung arbeitet daran, die Leistungsfähig- strasse/finanzierung-priorisierung-planung/priorisierungbundesfernstrassen/ keit der Straßenbauverwaltung zu steigern. 2013 wurden Seite 17 3 Landesstraßen Maßnahmenplan Aus- und Neubau Seite 18 landesstrassen – massnahmenplan aus- und neubau 3.1 Leitgedanken verkehrsplan 2010 angemeldeten Maßnahmen unter Ein wesentliches Ziel der Landesregierung ist der be- Beteiligung der Öffentlichkeit die Bauvorhaben nach darfsorientierte Ausbau der Landesstraßen. Der Grund- einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien (u.a. Ver- satz „Erhaltung vor Ausbau vor Neubau“ findet sich im kehrsbelastung, Entlastungswirkung, Zustandswert etc.) Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan wieder. Die bewertet und in verschiedene Prioritätsstufen einge- enthaltenen Neu- und Ausbaumaßnahmen erfahren eine teilt. Ein wesentliches Ergebnis hierbei ist, dass bei 441 deutliche Schwerpunktsetzung zugunsten des Ausbaus. Maßnahmen zugunsten einer Sanierung auf den Ausbau verzichtet werden kann. Der Maßnahmenplan Landes- Zur Umsetzung der Landesbaumaßnahmen werden straßen umfasst nun 73 Ausbau- und 31 Neubaumaß- in dieser Legislaturperiode reguläre Haushaltmittel nahmen sowie 19 Bahnübergänge. verwendet. Damit beendet die Landesregierung die Finanzierung über kreditfinanzierte Sonderprogramme früherer Landesregierungen und schafft die Grundlage für eine nachhaltige Finanzpolitik im Straßenbau. I Eine Kartendarstellung des Maßnahmenplans zum General- verkehrsplan (Straße), ist auf der Homepage des MVI abrufbar www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/ strasse/finanzierung-priorisierung-planung/ Ausfinanzierung früherer Aus- und Sonderbauprogramme Die Landesregierung sieht zur Umsetzung der Aus- und Die von der Vorgängerregierung beschlossenen Maß- zehn Jahre insgesamt 380 Mio. Euro vor. Damit sollen nahmen der früheren Bauprogramme belasten den die größten Schwachstellen im Netz beseitigt werden. Straßenbauhaushalt seit 2011 bis heute. Begonnene Die Landesregierung hat mit ihrem weniger Projekte Maßnahmen werden jedoch umgesetzt. Im Landes- umfassenden und priorisierten Maßnahmenplan im straßenbauprogramm 2008 und dem aus dieser Zeit November 2013 dargelegt, was in den kommenden zehn stammenden Impulsprogramm sind 69 Neu- und Aus- Jahren realistisch möglich ist und wo aus fachlicher Sicht baumaßnahmen enthalten. der größte Handlungsbedarf besteht. 3.2 Neubaumaßnahmen von Landesstraßen für die nächsten Erstellen des Maßnahmenplans zum Generalverkehrsplan 3 . 4 L a n d e s b au p ro g r a m m 2 01 5 – 2 019 Der aktuelle Generalverkehrsplan wurde von der dama- 2015 – 2019 vorgestellt. Erst im Jahr 2015 wurde es wieder möglich, 3.3 ligen Landesregierung im Dezember 2010 beschlossen. Ursprünglich waren für den Generalverkehrsplan ins- Das MVI hat im Oktober 2014 das Landesstraßenbauprogramm weitere Neu- und Ausbauprojekte zu beginnen. Seit 2011 mussten zunächst die laufenden Bauvorhaben abgearbeitet werden. Wegen der Finanzlasten noch laufender Maßnahmen läuft das 5-Jahres-Programm gesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landes- erst langsam an: Die Anzahl der 2015 und 2016 realisierbaren Maß- straßen mit einem Finanzvolumen von rund 2,5 Mrd. nahmen ist deshalb begrenzt. Euro angemeldet worden. Angesichts der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 40 Im Programm sind die dringlichsten Maßnahmen enthalten. Wesentliche Auswahlkriterien waren dabei insbesondere die Verkehrssicherheit Mio. Euro jährlich wird deutlich, dass eine Finanzierung und die Entlastungswirkung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die aller Maßnahmen Jahrzehnte dauern würde. Planungsreife. I Weitere Informationen: Um die Mittel sachgerecht zu verteilen, hat das Ministe- www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/ rium für Verkehr und Infrastruktur die für den General- pid/regierung-stellt-landesstrassenbauprogramm-2015-2019-vor/ Seite 19 4 Kommunaler Straßenbau Seite 20 kommunaler strassenbau Das Land Baden-Württemberg gewährt zum Bau oder Förderung kommunaler Straßenbauprojekte Ausbau von kommunalen Straßen (Erstinvestitionen) Die Landesregierung hat entsprechend ihrer Koalitions- und seit 1. Januar 2014 auch für Lärmschutzmaßnah- vereinbarung eine schrittweise Mittelumschichtung men an bestehenden innerörtlichen Straßen, einmalige zugunsten des Umweltverbunds (ÖPNV, Radverkehr, Zuwendungen für Vorhaben, die zur Verbesserung der Fußgängerverkehr und Schnittstellen zwischen diesen Verkehrsverhältnisse und des Lärmschutzes dringend Verkehrsmitteln) vorgenommen. Bis 2011 wurden 60 notwendig sind. Prozent der jährlichen Gesamtfördermittel (165,5 Mio. 4.1 Leitgedanken 4.2 Euro) für Investitionen des kommunalen Straßenbaus bereitgestellt. Ziele d er För d er u ng im kommunalen Str aSSenbau sind insbesondere die: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Seit 2014 fließen 60 Prozent der Fördermittel in den Umweltverbund. Die Umschichtung ermöglicht es, die Kommunen Verkehrsprojekte des Umweltverbundes nachhaltig Anbindungen an das überörtliche Verkehrsnetz voran zu bringen. Für den kommunalen Straßenbau Verbesserung des Verkehrsflusses, auch zur stehen 40 Prozent oder rund 66,5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Vermeidung von staubedingten Emissionen Erhöhung der Verkehrssicherheit, Beseitigung von Unfallschwerpunkten Sicherung und Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen Verbesserung des Lärmschutzes an bestehenden innerörtlichen Straßen Seite 21 kommunaler strassenbau Neue Verwaltungsvorschrift und Neubewilligungen 2014 Für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach §§ 3, 13 Bei der Neugestaltung der Verwaltungsvorschrift musste übergängen, Bau von Überführungen, Einrichtung berücksichtigt werden, dass die Zuweisungen der technischer Sicherungen) gibt es eine Übergangsrege- Bundesmittel für die Förderung kommunaler Verkehrs- lung, nach der in bestimmten Fällen auch weiterhin ein infrastrukturprojekte im Jahr 2019 auslaufen und Fördersatz von 75 Prozent möglich ist. 4.3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (z.B. Beseitigung von Bahn- zwischen Bund und Ländern bis heute noch keine FolgeRestmittelvolumen bis 2019 ist bereits in großem Bewilligungen 2014 und Förderprogramm 2014 – 2018 Umfang durch im Bau befindliche oder bewilligte Vor- Im Jahr 2014 konnten 64 kommunale Straßenbaumaß- haben gebunden, so dass die Gestaltungsmöglichkeit der nahmen bewilligt werden. Dies waren unter anderem Landesregierung für Neuvorhaben stark eingeschränkt Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen, die ist. Gleichzeitig übersteigt auch die Anzahl der vorlie- Beseitigung von Bahnübergängen sowie Bauvorhaben, genden Förderanträge bei weitem das noch verfügbare die der Verkehrssicherheit dienen wie die Anlage Finanzvolumen. und der Ausbau von Gehwegen an Ortsdurchfahrten. regelung oder Kompensation vereinbart wurde. Das 4.4 Gefördert werden darüber hinaus auch Straßenaus- und Um insgesamt mehr Vorhaben in das Förderprogramm -neubauvorhaben der Kommunen. Eine Sonderrolle bis 2019 aufnehmen zu können, wurden die Förder- spielt hierbei die Förderung kommunaler Straßen und sätze bei neuen Vorhaben auf einheitlich 50 Prozent der Geh- und Radwege im Zusammenhang mit der Bundes- zuwendungsfähigen Kosten abgesenkt. gartenschau in Heilbronn. Für diese Vorhaben werden neben Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsfonds Die Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindever- (KIF) auch Mittel aus dem LGVFG bereitgestellt. kehrsfinanzierungsgesetz (VwV LGVFG-KStB) für den kommunalen Straßenbau ist seit 1. Januar 2014 in Kraft. Darüber hinaus konnten eine Reihe von wichtigen Sie gilt für alle Vorhaben, die im Förderprogramm des Projekten neu in das Förderprogramm 2014 – 2018 auf- kommunalen Straßenbaus enthalten sind und für die bis genommen werden. dahin noch kein Bewilligungsbescheid erlassen wurde. Die wichtigste Änderung ist, dass die Zuwendungen nur noch im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Die Höhe des Festbetrags beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die bisherige Selbstbehaltsregelung entfällt. Die Bagatellgrenzen werden auf einheitlich 100.000 Euro festgelegt, bei passiven Lärmschutzmaßnahmen auf 50.000 Euro. Seit 1. Januar 2014 können auch (aktive und passive) Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen gefördert werden, z.B. Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzfenster. Seite 22 I Neubewilligungen und Programmaufnahmen des LGVFG finden Sie unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/ pressemitteilung/pid/land-foerdert-neue-kommunale-strassenbauprojekte-mit-ueber-40-mio-euro/ Seite 23 5 Verkehrssicherheit Seite 24 verkehrssicherheit 5.1 Leitgedanken Verfahren ermittelt jährlich für das gesamte überörtliche Um die von der EU und dem Bund vorgegebenen Ziele Straßennetz von Baden-Württemberg sämtliche unfall- zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen, auffälligen Streckenabschnitte. Für besonders unfall- bedarf es besonderer Anstrengungen. In Deutschland auffällige Streckenabschnitte, die auch noch sanierungs- sollen bis 2020 die Anzahl der Getöteten und der bedürftig sind, steht eine gesonderte Auswertung zur schwerverletzten Unfallopfer im Vergleich zum Jahr Verfügung. 2010 um 40 Prozent reduziert werden. Baden-Württemberg ist mit seinem im Koalitionsvertrag formulierten Erstmals hat das Ministerium für Verkehr und Infra- langfristigen Ziel der „Vision Zero“ (Straßenverkehr struktur beim Verkehrssicherheitsscreening alle für die möglichst ohne Getötete und Schwerverletzte) noch Verkehrssicherheitsarbeit relevanten Informationen ambitionierter. (Unfalldaten, Verkehrsmengen und Fahrzeuggeschwindigkeiten, Streckenfotos, Straßenzustand und Straßen- 5.2 Verkehrssicherheitskonzept geometrie) einheitlich ausgewertet und die Ergebnisse Um die „Vision Zero“ zu erreichen, hat das Land unter in thematischen Karten dargestellt. Zusätzlich gibt es der Federführung des Ministeriums für Verkehr und sogenannte Verkehrssicherheitssteckbriefe, die die Infrastruktur gemeinsam mit dem Innenministerium Einzelinformationen thematisch gegliedert zusammen- Baden-Württemberg ein Verkehrssicherheitskonzept fassen. Für das gesamte überörtliche Straßennetz von erarbeitet. Im Juli 2013 wurde es durch den Ministerrat Baden-Württemberg gibt es bei jeder Jahresauswertung verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das insgesamt rund 295.000 Steckbriefe. Ein Steckbrief re- Konzept umfasst rund 90 Maßnahmen. Eine heraus- präsentiert in der Regel genau einen 100-Meter-Abschnitt gehobene Bedeutung zur Beurteilung der Verkehrs- der betroffenen Straße. sicherheitslage und der Bearbeitung von Maßnahmen hat das vom Land neu entwickelte Verkehrssicherheits- Das Sicherheitsscreening unterstützt vorrangig die screening. Mitglieder der rund 150 Verkehrsschau- und Unfallkommissionen im Land. Mitglieder einer Kommission sind 5.3 Modernisierung des Straßennetzes Vertreterinnen und Vertreter der Verkehrsbehörden, Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll das bestehen- der Straßenbauverwaltung und der Polizei. Eine weitere de Straßennetz zunächst an den Stellen verbessert und wichtige Nutzergruppe sind die Bediensteten der modernisiert werden, die besonders unfallauffällig sind Bereiche Straßenplanung, Straßenbau, Straßenerhaltung, und an denen durch einfache bauliche Verbesserungen Straßenunterhaltung und Straßenbetrieb in sämtlichen (Zustand, Gestaltung) unfallauffällige Streckenabschnitte Verwaltungsebenen (Ministerium für Verkehr und Infra- entschärft werden können. Das neu entwickelte Ver- struktur, Regierungspräsidien und Untere Verwaltungs- kehrssicherheitsscreening liefert die Datengrundlage für behörden) der Straßenbauverwaltung des Landes. die Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen. I 5.4 Verkehrssicherheitsscreening Weitere Informationen finden Sie unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de/verkehrssicherheit Das ursprünglich für die rund 150 Unfallkommissionen im Land entwickelte Verkehrssicherheitsscreening wurde im Mai 2014 landesweit eingeführt. Das neue webbasierte Seite 25 winterdienst 6 Straßenbetrieb Seite 26 strassenbetrieb Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform wurden zum Unterstützung der Stadt- und Landkreise durch Erhöhung der UI-Mittel 1. Januar 2005 unter anderem der Betrieb und die Zum 1. Januar 2014 wurde eine neue Verteilungssyste- Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen an die matik eingeführt, mit der die Mittelverteilung in der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden Straßenunterhaltung auf eine neue Grundlage gestellt übergeben. Seit diesem Zeitpunkt haben die Kreise die wird. Die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Ver- gesamten Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung treterinnen und Vertreter der kommunalen Landes- übernommen. Darunter fallen die baulichen Sofortmaß- verbände und der Stadt- und Landkreise erarbeitete nahmen am Straßenkörper (z.B. Schlaglochbeseitigung), neue Verteilung trägt den strukturellen Besonderheiten die Pflege des Straßenbegleitgrüns und der Kompensa- der Kreise Rechnung. Somit werden die Mittel für die tionsflächen, der Winterdienst und die Reinigung der Straßenunterhaltung (UI-Mittel) künftig gerechter und Straße sowie die Unterhaltung der Straßenausstattung. bedarfsorientierter zugewiesen. Die Höhe der Mittel- Sie stellen damit die alltägliche Funktionstüchtigkeit des ansätze richtet sich nach den Festlegungen des Bundes- Straßennetzes sicher und nehmen eine wichtige Aufgabe bzw. Landeshaushalts. Zusätzlich werden den Land- bei der Substanzerhaltung der Straßen wahr. kreisen für die betriebliche Erhaltung der Straßen (wie 6.1 Leitgedanken 6.3 Markierungen, Schutzplankenarbeiten, Gehölzpflege6.2 Ausgangssituation Mit der gesetzlichen Übertragung des Betriebs und der maßnahmen) weitere Mittel pauschal zur Verfügung gestellt. Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen sind die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden– wie alle In Verhandlungen mit den Kreisen wurde vereinbart, anderen Landesbehörden auch – an die haushaltsrecht- dass die Kreise bis 2018 für die Landesstraßen rund lichen Vorgaben und Budgetierungen gebunden. Dies 280 Mio. Euro mehr für den Straßenunterhalt erhalten. bedeutet, dass die Aufgabenerledigung innerhalb des vorgegebenen finanziellen Verfügungsrahmens erfolgen muss und darüber hinausgehende Kosten weder verrechnet noch umgeschichtet werden können. Aufgrund I Weitere Informationen finden Sie unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/ strasse/betrieb der nun dezentralen und eigenständigen Mittelbewirtschaftung durch die einzelnen Kreise ist ein landesweiter Mittelausgleich nicht mehr möglich. Seite 27 7 Straßenbaustandards Seite 28 s t r a s s e n b a u s ta n d a r d s 7.1 Leitgedanken Die Straßenplanung erfolgt auf der Grundlage bundes- Den zahlreichen geplanten Straßenbauvorhaben und weit einheitlicher Richtlinien. Die Anwendung und dem wachsenden Finanzbedarf für den Straßenerhalt Auslegung der Richtlinien schreibt der Bund für die stehen begrenzte Haushaltsmittel gegenüber. Aus diesem Planung von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Grund muss geprüft werden, ob einzelne Vorhaben Bundesstraßen) vor. Bei Landesstraßen und kommunalen nicht kostengünstiger gebaut und so insgesamt mehr Straßen ist hinsichtlich der Anwendung der Richtlinien Maßnahmen realisiert werden können. In der im ein größerer Handlungsspielraum als bei den Bundes- Zusammenhang mit dem „Kassensturz“ der grün-roten fernstraßen gegeben. Durch die verkehrssichere Opti- Landesregierung geführten politischen Diskussion wurde mierung der Planungskenngrößen im Einzelfall können von verschiedenen Seiten die Frage nach Prüfung der bei Landesstraßen praxistaugliche angepasste Lösungen Standards und kostengünstigeren Bauweisen gestellt. formuliert werden. Dies ist im Rahmen der landesweiten Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das Einführung der überarbeiteten Richtlinie für die Anlage Thema „Standards im Straßenbau“ deshalb als wichtiges von Landstraßen (RAL) erfolgt. Themenfeld aufgegriffen. Zielsetzung ist ein ökono- Recyclingbauweisen misch und ökologisch optimierter Straßenbau sowohl 7.4 beim Aus- und Neubau als auch bei der Erhaltung und Seit mehreren Jahren erprobt die Straßenbauverwaltung Unterhaltung. Baden-Württemberg verstärkt Asphaltbauweisen, die einen wesentlich erhöhten Recyclinganteil (bis zu 90 7.2 Angepasste, wirtschaftliche Lösungen Massenprozent) aufweisen. Ziel ist es, den Ressourcen- Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ist hier verbrauch einzudämmen und den durch den Vorrang neue Wege gegangen. Zu den beiden Themenfeldern der Erhaltung vor dem Neubau entstandenen stark „Standards in der Straßenplanung“ und „Standards in der gestiegenen Anteil an Ausbauasphalt effektiv wieder in Straßenbautechnik“ wurden im Juli 2012 Workshops mit Straßen zu verwenden. Fachleuten durchgeführt. Die bisherigen Arbeiten am Thema haben gezeigt, dass es keine einfachen Patent- Bei der Straßenerhaltung werden von dieser Bauweise lösungen gibt, sondern mehrere Lösungsansätze zu ver- zudem Kosteneinsparungen erwartet. Aufbauend auf schiedenen Themenbereichen effizient miteinander den Erfahrungen der Pilotstrecken in 2011 und 2012 verknüpft werden müssen. wurde 2013 eine Ausführungsvorschrift erstellt und 2014 ein umfangreiches Untersuchungsprogramm im Landes- 7.3 Standards in der Straßenplanung straßenbereich an allen Regierungspräsidien durch- In der Straßenplanung wurden Einsparpotenziale ins- geführt. Zertifizierte Prüfstellen übernehmen die Beglei- besondere in einer differenzierteren Anwendung der tung des Projektes, von der Voruntersuchung bis zum vorhandenen Standards gesehen. Wichtig sind Schulun- Ablauf der Gewährleistung im Rahmen eines Monito- gen und die Sensibilisierung der mit Planungen be- rings. Die Einführung der Bauweise mit einem Recycling- fassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit Spielräu- anteil bis 75 Massenprozent im Landesstraßenbereich ist me im Sinne kosteneffizienter Ansätze genutzt werden. als konventionelle Bauweise vorgesehen. Als Beispiel ist hier die Prüfung geringerer Fahrbahnbreiten zu nennen, wie sie die Richtlinien bei sehr geringem Verkehr und/oder geringem LKW-Anteil zulassen. Seite 29 8 Intelligente Straßen durch Straßenverkehrstelematik Seite 30 i n t e l l i g e n t e s t r a s s e n d u r c h s t r a s s e n v e r k e h r s t e l e m at i k 8.1 Leitgedanken 8.2 Verkehrsbeeinflussungsanlagen Staus werden zu rund je einem Drittel durch hohes Verkehrsbeeinflussungsanlagen übermitteln zielgerichtet Verkehrsaufkommen, Unfälle / Pannen und Baustellen verkehrsrelevante Informationen an die Verkehrsteil- verursacht. Sie bedeuten für die betroffenen Verkehrs- nehmerinnen und -teilnehmer über Anzeigetafeln und teilnehmerinnen und -teilnehmer Zeitverlust, Stress und dynamische Verkehrszeichen. Sie kommen auf hochbe- manchmal auch finanzielle Einbußen. Durch den er- lasteten Bundesautobahnen und zweibahnigen Bundes- höhten Kraftstoffverbrauch und Ausstoß von Abgasen straßen zum Einsatz. Mit ihrer Hilfe ist es beispielsweise führt stockender Verkehr auch zu einer höheren Um- möglich, Stauinformationen und Alternativrouten weltverschmutzung und einem Ausstoß von klimawirk- anzuzeigen oder die Geschwindigkeit in Abhängigkeit samen Stoffen. vom Verkehrsaufkommen zu regeln. Durch einen gleichmäßigen Verkehrsfluss wird die vorhandene Straßen- Baden-Württemberg begegnet dem steigenden Verkehrs- infrastruktur optimal ausgenutzt. aufkommen mit verschiedenen Elementen der Straßenverkehrstelematik. Unterschiedliche Mittel und Techni- Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur setzt ken leisten einen wesentlichen Beitrag, die folgenden die im „Projektplan Straßenverkehrstelematik 2015“ des Ziele zu erreichen: Bundes enthaltenen Maßnahmen konsequent um. Im Betrieb sind: Ausnutzung und Steigerung der Kapazität („besserer Verkehrsfluss“) die Streckenbeeinflussungsanlage im Zuge Optimierung der Verfügbarkeit der A 81 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Mundelsheim seit März 2014 („weniger Sperrzeiten, mehr Verlässlichkeit“) Erhöhung der Verkehrssicherheit die Temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) auf der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen seit Mai 2013 („weniger Unfälle“) sowie die Streckenbeeinflussungsanlage im Zuge der A 8 zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und der Anschlussstelle Wendlingen seit Juli 2012. Seite 31 i n t e l l i g e n t e s t r a s s e n d u r c h s t r a s s e n v e r k e h r s t e l e m at i k Verkehrsinformationen Die Netzbeeinflussungsanlage Rhein-Neckar, die im Be- 8.4 darfsfalle Umleitungsempfehlungen für die Netzmaschen Dem gestiegenen Informationsbedürfnis der Ver- A 5 – A 6 – A 61 – A 656 – A 659 gibt, ist seit Januar kehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird u.a. durch 2015 in Betrieb. folgende Maßnahmen Rechnung getragen: Die Streckenbeeinflussungsanlage im Zuge der A 8 Darstellung der Verkehrslage auf der Homepage zwischen Ulm und Hohenstadt wird derzeit erneuert. Die Realisierung erfolgt dabei sukzessive mit dem stellen, Autobahn-Webcams und Reisezeiten auf der B 27. Die Informationen werden laufend aktualisiert und binden die Verkehrslageinforma- tionen der Polizei mit ein. Der Internetauftritt ist auch für mobile Endgeräte verfügbar (m.svz-bw.de). sechsstreifigen Ausbau der A 8. 8.3 Temporäre Freigabe der Seitenstreifen der Straßenverkehrszentrale einschließlich Bau- Die Temporäre Seitenstreifenfreigabe wurde im Mai Insgesamt sind 145 Webcams an über 60 Stand- 2013 auf der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart orten an Autobahnen und zweibahnigen Bundes- straßen verfügbar. Die Bilder sind ein Service der Straßenbauverwaltung für die Verkehrsteilneh- und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen in beiden Fahrtrichtungen in Betrieb genommen. Sie ermöglicht in merinnen und -teilnehmer, um diese über die den Hauptverkehrszeiten die Nutzung des Seitenstreifens aktuelle Situation auf dem betreffenden Strecken- abschnitt zu informieren. Die Aktualisierung der Bilder erfolgt minütlich. als zusätzlichen Fahrstreifen. Das Baustelleninformationssystem des Landes Der erweiterte Verkehrsraum bewirkt in dem betreffen- den Abschnitt mit durchschnittlich rund 140.000 Kraft- (BIS-BW) informiert Verkehrsteilnehmerinnen und fahrzeugen pro Tag eine Verbesserung der Verkehrssituation. Es ist geplant, die Temporäre Seitenstreifen- -teilnehmer über Tages- und Dauerbaustellen auf Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen. Es wird mehrmals täglich aktualisiert. Neuartige, frei programmierbare LED-Textzeilen an freigabe im Zuge der A 8 im Streckenabschnitt von der den Schilderbrücken der Streckenbeeinflussungs- Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen bis zur Anschluss- anlagen entlang der A 8 und A 81 informieren die stelle Stuttgart-Flughafen und auf der A 81 von der An- Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer über aktuelle Gefahrenstellen, Sperrungen von Fahrstrei- fen und Anschlussstellen sowie andere Aspekte im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Verkehrs- situation. Die Textanzeigen sind auf die Schaltungen der Streckenbeeinflussungsanlagen abgestimmt. schlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis zur Anschlussstelle Ludwigsburg-Nord zu erweitern. I Weitere Informationen finden Sie unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/ strasse/verkehrsmanagement Seite 32 Seite 33 9 Lärmschutz an Straßen Seite 34 9.1 Leitgedanken lärmschutz an strassen Geschwindigkeitsbegrenzungen, eingesetzt werden. Lärm kann unter anderem nach Verursachern unter- Aktive Lärmschutzmaßnahmen unmittelbar an der schieden werden. So unterscheidet man zwischen Straße besitzen Priorität. Nur wenn diese technisch nicht Straßen- und Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Gewerbe- realisierbar sind oder die Kosten in keinem Verhältnis lärm, Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm und Lärm am zum angestrebten Schutzzweck stehen, kann auf passive Arbeitsplatz. Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden und die Entschädigung verlärmter Außenbereiche ausgewichen Die Belastung durch Verkehrslärm mindert die Lebens- werden. qualität und kann zu gesundheitlichen Beeinträchtiist die Verringerung des Verkehrslärms. Ein wichtiges Baulicher Lärmschutz Lärmsanierungsprogramm Anliegen ist die starke Gewichtung der Belange der Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms 2014 bis Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber den Belan- 2016 sind insbesondere der Bau von Lärmschutzwänden gen des Verkehrs, sowohl bei der Planung als auch in und -wällen (aktiver Lärmschutz) oder Zuschüsse für der Erhaltung. den Einbau von Lärmschutzfenstern (passiver Lärm- gungen führen. Vorrangiges Ziel der Landesregierung 9.2 schutz) vorgesehen. Ein besonderes Augenmerk liegt Um den Straßenverkehrslärm zu mindern, ist der Einsatz bei notwendigen Maßnahmen zum Straßenerhalt auch von lärmarmen Belägen neben dem Bau von Lärm- auf der Verwendung von lärmmindernden Asphaltdeck- schutzwänden oder -wällen eine wichtige Möglichkeit, schichten, die Lärm bereits an der Quelle reduzieren. aktiven Lärmschutz zu betreiben. Neben diesen aktiven Lärmschutzmaßnahmen können auch passive Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzfenster oder sonstige planerische bzw. verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Seite 35 9.3 Proj ekt Lärmsanierung Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur will mit Lärmarme Beläge In den vergangenen Jahren hat es in der Entwicklung dem Konzept „Lärmsanierung bei Mehrfachbelastungen von lärmarmen Fahrbahnbelägen sehr große Fortschritte durch Straßen und Schienenwege" die Belastung für gegeben. Derzeit werden in vielen deutschen Städten Kommunen mit hohem Aufkommen von Verkehrslärm auf ein vertretbares Maß senken. In einem Modellpro- Untersuchungen zur dauerhaften Wirkung lärmarmer jekt soll praktische Erfahrungen mit dem neuen Konzept Asphalte durchgeführt. Auch Baden-Württemberg hat gesammelt werden. An dem Projekt beteiligt sind die bereits 2008 die ersten Untersuchungsstrecken mit ver- Orte Eislingen, Salach und Süßen im Filstal. Dabei wird schiedenen lärmarmen Belägen gebaut und beobachtet das Lärmsanierungskonzept in die Lärmaktionsplanung der drei Gemeinden eingebettet. I Weitere Informationen zum Konzept finden Sie unter diese seitdem. Positive Erfahrungen mit neuartigen lärmreduzierenden www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ Belägen aus Splittmastixasphalt als Alternative zum mensch-umwelt/laermschutz/aktionen-gegen-laerm/ sogenannten offenporigen Asphalt (OPA) liegen vor. projekt-laermsanierung/ Dem Einsatz dieser Beläge bei Neubaumaßnahmen steht die noch fehlende Anerkennung der Lärmpegelminderung entgegen. Baden-Württemberg setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine schnelle Anerkennung dieser kostengünstigeren Beläge ein und verwendet sie bereits heute bei der lärmtechnischen Sanierung von Bestandsstrecken im Zuge von Landesstraßen. Seite 36 die lärmoptimierte Asphaltdeckschicht (LOA 5 D) Verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen entwickelt. Um Erfahrungen in Baden-Württemberg mit Insbesondere dort, wo bauliche Maßnahmen aus räum- diesem Belag zu gewinnen, wurden vier Maßnahmen als lichen oder auch finanziellen Gründen nicht möglich Untersuchungsstrecken realisiert. sind, können verkehrsrechtliche Maßnahmen zumindest Für den Innerortsbereich wurde in Nordrhein-Westfalen 9.5 temporär Verbesserungen bewirken. In diesem Kontext 9.4 Fördermöglichkeit im LGVFG spielen Tempobeschränkungen, Sperrungen für LKW, Seit 2014 sind nach dem Landesgemeindeverkehrs- aber auch Fahrradschutzstreifen und andere Maßnahmen finanzierungsgesetz (LGVFG) auch Lärmsanierungmaß- eine wichtige Rolle. Das MVI hat 2012 Hinweise für die nahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen aus Lärm- kommunaler Baulast förderfähig. Voraussetzung ist, dass schutzgründen gegeben und setzt sich auf Bundesebene sie nach Art und Umfang zur Verbesserung der Lärm- für eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten in der situation dringend erforderlich sind, dass sie Bestandteil Straßenverkehrsordnung ein. eines Lärmaktionsplans oder eines für die Beurteilung gleichwertigen Plans sind und dass die Auslösewerte für die Lärmsanierung überschritten sind, die auch bei Bundesfern- und Landesstraßen maßgeblich sind. I Umfassende Informationen zum Thema Lärmschutz finden Sie auf den Seiten der Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg unter www.laermschutzbeauftragte-bw.de Nähere Einzelheiten beinhaltet die seit 1. Januar 2014 geltende Verwaltungsvorschrift des MVI zur Durchführung des LGVFG für den kommunalen Straßenbau. Seite 37 10 Naturschutz an Straßen Seite 38 n at u r s c h u t z a n s t r a s s e n 10.1 Leitgedanken 10.3 Straßenbegleitgrün Verkehrswege nehmen Flächen in Anspruch und zer- In Baden-Württemberg erstrecken sich entlang von schneiden Lebensräume. Die Maßnahmen des Ministe- Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ca. riums für Verkehr und Infrastruktur reduzieren negative 27.000 ha Gras- und Gehölzflächen. Neben den für die Auswirkungen des Verkehrs auf Natur und Landschaft Verkehrssicherheit relevanten Straßenbegleitflächen und leisten so einen Beitrag zum Erhalt der biologischen besteht der Großteil (rund 22.000 ha) aus extensiven Vielfalt in Baden-Württemberg. Durch die Schaffung Flächen, die keiner produktionsorientierten Nutzung von Wiedervernetzungsmaßnahmen, Förderung des unterliegen. Sie sind über das gesamte Land verteilt und Biotopverbundes, Optimierung der Pflege von Kom- stellen damit ein wichtiges ökologisches Potenzial im pensationsmaßnahmen, Erhöhen der Artenvielfalt im Naturhaushalt und der grünen Infrastruktur dar. Durch Straßenbegleitgrün und Gewährleistung der Einhaltung eine naturschutzoptimierte Anlage und Pflege der Flä- des Artenschutzes soll die Natur auch an Straßen den chen können naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume bestmöglichen Schutz erhalten. entstehen, die hinsichtlich der Vernetzung durch das Straßennetz einen bedeutenden Beitrag zum Biotopver- 10.2 Wiedervernetzungsmaßnahmen Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Forde- bund und damit zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Biodiversität leisten. rung nach einem Biotopverbund enthalten, der sukzessiLand Baden-Württemberg will eine Vorreiterrolle zur Kompensationsmaßnahmen und Ökokonto Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur einnehmen. Mit dem Neu- oder Ausbau von Straßen sind regelmäßig So hat u.a. die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Der Ver- zum Ziel, die Wiedervernetzung von Lebensräumen an ursacher eines Eingriffs ist nach § 15 Abs. 2 BNatSchG bestehenden Straßen voranzubringen. verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von ve als „grüne Infrastruktur“ hergestellt werden soll. Das 10.4 Natur und Landschaft durch Maßnahmen des NaturAuf der Grundlage des im Februar 2012 vom Bundes- schutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder kabinett beschlossenen Bundesprogramms Wieder- zu ersetzen. Optimierungsmöglichkeiten bei Planung, vernetzung sowie des im April 2012 von der Landes- Umsetzung und Unterhaltung von Kompensationsmaß- regierung verabschiedeten Fachplans „Landesweiter nahmen werden ermittelt und verschiedene Lösungsan- Biotopverbund Baden-Württemberg“, der auch den sätze für eine erfolgreiche Kompensation verfolgt. Ein Generalwildwegeplan 2010 enthält, wurden die ersten Ansatz liegt in der verstärkten Nutzung von Ökokonto- Schritte zur Erstellung eines landesweiten Wiederver- maßnahmen. Mit dem in den Staatshaushaltsplan neu netzungskonzeptes speziell im Bereich des Verkehrs- aufgenommenen Haushaltstitel „Ökokonto“ stehen der wesens unternommen. Die im Land erforderlichen Straßenbauverwaltung Mittel zur Vorfinanzierung von Wiedervernetzungsmaßnahmen werden ermittelt und vorgezogenen freiwilligen Kompensationsmaßnahmen priorisiert. zur Verfügung. Seite 39 10 Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur Seite 40 ausbau der radverkehrsinfrastruktur 11.1 Leitgedanken von 16 Prozent auf 25 Prozent zu steigern. Ein Kern Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil des Radver- unserer Förderung des Radverkehrs ist daher die Aktivie- kehrs bis 2020 von heute etwa 8 Prozent auf 16 Prozent rung, Unterstützung und Vernetzung der Kommunen. zu verdoppeln und bis 2030 weiter auf 20 Prozent zu in der Bevölkerung auf: Immer mehr Menschen nutzen Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen das Fahrrad nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf Die Mittelsituation für den Radwegebau wurde unter ihren alltäglichen Wegen. Um die ambitionierten Ziele Grün-Rot wesentlich verbessert. Für Radwege an Landes- in einem Flächenland zu erreichen, ist es allerdings straßen wurde ein eigener Haushaltstitel eingeführt, über notwendig, in allen Bereichen der Radverkehrsförderung den 2014 5,5 Mio. Euro umgesetzt wurden. Seit 2002 bis systematisch und gemeinsam mit zahlreichen Akteuren einschließlich 2014 wurden zudem rund 104 Mio. Euro vorzugehen. Eine sichere, durchgängige und attraktive für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Radverkehrsinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung Bundesstraßen in Baden-Württemberg ausgegeben. steigern. Damit greift die Landesregierung einen Trend 11.2 dafür, dass Fahrradfahren Spaß macht, sicher ist und dass das Rad letztlich öfter genutzt wird. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Nachholbedarf in der Radverkehrsinfrastruktur in BadenWürttemberg auf allen Ebenen, bei Radwegen an Bun- R a dwe g e a n L a n d e s st r aSSe n Jahr des- und Landesstraßen sowie kommunalen Radwegen, enorm. Viele Kommunen in Baden- Württemberg sind bei der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sehr aktiv und beweisen, dass radverkehrspolitisches Engagement zu einem deutlichen Anstieg der Radnutzung führt. Die Stadt Karlsruhe hat es beispielsweise erreicht, Gesamt 2012 2013 2014 2015 2016 Ist-Ausgaben, in Mio. Euro HH-Ansatz, in Mio.Euro 4,9 5,0 5,0 7,5* 7,5* 12,5 12,5 4,9 4,3 4,3 5,5 5,5 *A us der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen werden weitere 7,5 Mio. Euro p.a. für das „Lückenschlussprogramm Radwege“ eingesetzt. Mit dem Lückenschlussprogramm können 2015/16 weitere 26 wichtige Radwegevorhaben vorgezogen begonnen werden. den Anteil des Radverkehrs zwischen 2002 und 2012 Seite 41 B a d e n - W ü r t t e m b e r g s a n i e r t u n d m o d e r n i s i e r t d a s S t r a SS e n n e t z 11.3 RadNETZ Baden-Württemberg dass der große Nachholbedarf bei der Radverkehrs- Mit dem RadNETZ Baden-Württemberg wollen wir infrastruktur möglichst schnell und zielgerichtet aufge- gemeinsam mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden holt werden kann und einheitliche Qualitätsstandards ein Radverkehrsnetz schaffen, das landesweit alle Ober- verankert werden. und Mittelzentren mit alltagstauglichen Radrouten anbindet und das durchgängig beschildert wird. Auch die Bei der Planung und Realisierung des baulastträgerüber- offiziellen Landesradfernwege werden in das RadNETZ greifenden Netzes sind wir auf das Know-how und die integriert. Ergänzt wird das RadNETZ durch die Rad- Unterstützung der Akteurinnen und Akteure vor Ort an- verkehrsnetze der Landkreise und Kommunen. Mit den gewiesen. Die Perspektive auf die lokalen Gegebenheiten Arbeiten zum RadNETZ sollen nicht nur einzelne und die Bedürfnisse der Radlerinnen und Radler vor Lücken geschlossen und Mängel beseitigt, sondern auch Ort sind wichtige Indikatoren für die Entwicklung des ein wichtiger Impuls für eine fahrradfreundliche Mo- RadNETZes. Landkreise, Städte und Gemeinden sind bilitätskultur in den Städten und im ländlichen Raum daher die wichtigsten Partner beim RadNETZ. Sie wer- gegeben werden. den eng in die Planungen eingebunden und profitieren gleichzeitig beispielsweise durch die Planungsleistungen Seite 42 Im Rahmen der Arbeiten zum RadNETZ wurden die des Landes mit der professionellen Zustandserfassung, Radwege mit einer Gesamtlänge von ca. 8.000 Kilo- Routenplanung über Kreisgrenzen hinweg und kon- metern mit dem Fahrrad befahren, in ihrer Qualität kreten Maßnahmenvorschlägen und Musterlösungen. überprüft und bewertet. Erfahrene Ingenieurbüros iden- Hinsichtlich der Förderung kommunaler Radverkehrs- tifizieren entscheidende Qualitätsmängel oder Lücken infrastruktur sowie für den Ausbau von Radwegen an im Netz und erstellen Empfehlungen für eine zügige und Landesstraßen soll das RadNETZ künftig ein wichtiges kosteneffiziente Verbesserung. So wird sichergestellt, Priorisierungskriterium darstellen. ausbau der radverkehrsinfrastruktur Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur Seit dem Jahr 2013 werden alle baden-württembergi- Um die Förderung von kommunaler Radverkehrs- Beschilderung zu überprüfen. Ziel ist eine einheitliche infrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinan- Beschilderung aller Landesradfernwege. Dafür legt das zierungsgesetz (LGVFG) zu verbessern, wurde 2012 die Land den bundesweiten Stand der Technik zugrunde. 11.4 schen Landesradfernwege jährlich befahren, um die Richtlinie des MVI zur Gestaltung und Förderung von Radverkehrsanlagen eingeführt. Zur Finanzierung der Über die Beschilderung der Landesradfernwege hinaus Förderung wurde 2013 erstmals ein eigener Haushalts- fördert das MVI gemeinsam mit dem Ministerium titel eingerichtet. 2013 standen darin rund 10 Mio. Euro für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- und seit 2014 stehen rund 15 Mio. Euro jährlich zur Württemberg (MLR) die Klassifizierung nach ADFC- Verfügung. Besonders nachhaltig ist dabei, dass die Kriterien. Aktuelles Beispiel sind der Kocher-Jagst- Kommunen sich mit mindestens noch einmal dem Radweg sowie der Neckartal-Radweg, die inzwischen mit gleichen Betrag beteiligen und Radverkehrskonzepte vier Sternen ausgezeichnet sind. vorlegen müssen, um bestimmte Fördermittel zu erhalten. Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) ist für die Beschilderung der Landesradfern- Im aktuellen Förderprogramm sind rund 240 Maßnahmen wege zuständig und koordiniert die Aktivitäten rund kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ent- um die Qualitätssicherung der Beschilderung im Auftrag halten. Im Rahmen der Programmfortschreibung 2014 des MVI. Bei der Vermarktung der Landesradfernwege konnten über 130 neue Vorhaben in das Förderprogramm werden die Kommunen von der Tourismus-Marketing aufgenommen werden. Das Programm wird jährlich vom GmbH Baden-Württemberg (TMBW) und den regiona- MVI aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien len Tourismusorganisationen unterstützt. Die Stärkung nach einheitlichen Kriterien fortgeschrieben. Die dies- und Optimierung der Landesradfernwege ist daher eine jährige Fortschreibung des Förderprogramms ist im März Gemeinschaftsaufgabe des Ministeriums für Verkehr 2015 vorgesehen. und Infrastruktur/ Nahverkehrsgesellschaft BadenWürttemberg sowie des Ministeriums für ländlichen Landesradfernwege Beschilderung und Klassifizierung 11.5 Raum und Verbraucherschutz / Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg. Bei den offiziellen Landesradfernwegen handelt es sich in Baden-Württemberg um derzeit 19 Radwege mit einer Gesamtlänge von knapp 5.000 Kilometern, die das gesamte Land durchziehen. Sie werden in der Regel I Weitere Informationen unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/ rad-und-fuss/radpolitik/ überwiegend touristisch genutzt und sind daher für viele Radfahrerinnen und Radfahrer, die das Fahrrad im Alltag nicht nutzen, erster Berührungspunkt mit der Radverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg. Seite 43 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Hauptstätter Straße 67 - 70178 Stuttgart - www.mvi.baden-wuerttemberg.de
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