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Wir bauen nachhaltig!
Ministerium für Verkehr und
Infrastruktur Baden-Württemberg
Umfassende Informationen zum Straßenbau, Lärmschutz, Verkehrssicherheit, Umwelt oder Radverkehrspolitik
finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/strasse
www.laermschutzbeauftragte-bw.de
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/verkehrssicherheit
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/umwelt
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/rad-und-fuss
H er au s g e b e r
B ild nac h weis
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
S. 6 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Baden-Württemberg
Reaktorsicherheit
Hauptstätter Str. 67
S. 11 benjaminnolte – Fotolia
70178 Stuttgart
S. 15 picture alliance / dpa, Fotograf: Christoph Schmidt
S. 17 Manfred Grohe (Autobahnkreuz A8/A5 Karlsruhe)
R eda k t i o n
S. 21 Marco2811 – Fotolia
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
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Baden-Württemberg
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S. 31 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
r eali s i e r u n g
Baden-Württemberg
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c o py r i g h t
Netzbeeinflussungsanlage: Ministerium für Verkehr
© Februar 2015,
und Infrastruktur Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
S. 35 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW
Baden-Württemberg
S. 36 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW
S. 37 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW
Druck
S. 41 RadKULTUR/ Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Klimaneutral auf 100% Recyclingpapier.
Baden-Württemberg
Das Papier ist mit dem Blauen Engel zertifiziert.
S. 42 TMBW
Nachhaltige Straßenbaupolitik
Liebe Leserinnen und Leser,
das bestehende und sehr gut ausgebaute Straßennetz in Baden-Württemberg ist eine wertvolle Grundlage, die es zu
erhalten gilt. Wir fahren nicht länger auf Verschleiß. Die grün-rote Landesregierung saniert und modernisiert deshalb
schwerpunktmäßig die vorhandene Straßeninfrastruktur. Unsere Zielsetzung im Koalitionsvertrag – Sanierung und
Erhalt vor Aus- und Neubaumaßnahmen – setzten wir damit konsequent um.
Um den Straßenbau möglichst nachhaltig zu gestalten, arbeiten wir an verschiedenen Bausteinen. Die Vielzahl der
Straßenbauwünsche haben wir nach sachlichen und fachlichen Kriterien in einem transparenten Verfahren
priorisiert. Verkehrliche Bedeutung, Nutzen und Kosten, Sicherheit und Umweltaspekte haben dabei eine entscheidende Rolle gespielt. Unser Ziel ist es, die begrenzten Mittel möglichst sach- und bedarfsgerecht sowie effizient
einzusetzen. Die Mittel für die Straßenerhaltung haben wir deutlich erhöht. Im gemeinsamen Dialog mit Bürgerinnen
und Bürgern sowie Verbänden planen wir Straßenbauprojekte und berücksichtigen dabei besonders die Folgen des
Verkehrs für Anliegerinnen und Anlieger sowie Umwelt- und Naturschutz. Dies spiegelt sich auch in unserer
Priorisierung wieder, bei der Umweltwirkungen von Straßen als eigenständiges Kriterium berücksichtigt wurden.
Mit intelligenten Verkehrsmanagementsystemen, wie beispielsweise der temporären Freigabe von Seitenstreifen oder
Elementen der Straßenverkehrstelematik, streben wir eine effiziente Nutzung der vorhandenen Straßeninfrastruktur an.
Maßstäbe in der Verkehrssicherheit setzen wir mit der Realisierung von über 90 Einzelmaßnahmen unseres Verkehrssicherheitskonzepts. Baulichen Verbesserungen an unfallauffälligen Stellen, die Verbesserung der Informationslage
sowie die Einführung eines Verkehrssicherheitsscreenings sind nur ein Teil davon. Auch die Mittelsituation für den
Radwegebau wurde unter Grün-Rot wesentlich verbessert. Wir sind auf dem richtigen Weg, ein landesweit alltagstaugliches Radwegenetz zu schaffen und einen Grundstein für eine sichere, durchgängige und attraktive Radverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg zu legen.
Nachhaltige Straßenbaupolitik ist deutlich mehr als nur Bauen und Sanieren in Kilometern gemessen.
Es geht uns gerade auch im Straßenbau um einen am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierten Ansatz. Die Broschüre
bietet hierfür Beispiele und Eindrücke, wie die verschiedenen Aspekte in Baumaßnahmen umgesetzt werden.
Ihre
Winfried HermannGisela Splett MdL
Minister für Verkehr und Infrastruktur
Staatssekretärin
Seite 3
Inhalt
Vorwort 3
Einleitung
7
1
Erhaltung – Abbau des Sanierungsstaus
1. 1 Leitgedanken
11
1. 2 Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel
11
1. 3 Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel
12
1. 4 Neuartige, kostengünstige und umweltfreundliche Bauverfahren
13
Bundesfernstraßen – Priorisierung der Aus- und Neubaumaßnahmen
14
2.1 Leitgedanken 15
2.2 Weitere Baufreigabewünsche für baureife Projekte
16
2.3 Mitteleinsatz – Umsetzung des gestiegenen Mittelvolumens
17
Landesstraßen – Maßnahmenplan Aus- und Neubau
18
2
3
3.1 Leitgedanken
19
3.2 Ausfinanzierung früherer Aus- und Sonderbauprogramme
19
3.3 Erstellen des Maßnahmenplans zum Generalverkehrsplan
19
3.4 Landesbauprogramm 2015 – 2019
19
4
Kommunaler Straßenbau
20
4.1 Leitgedanken
21
4.2 Förderung kommunaler Straßenbauprojekte
21
4.3 Neue Verwaltungsvorschrift und Neubewilligungen 2014
22
4.4 Bewilligungen 2014 und Förderprogramm 2014 – 2018
22
5
Verkehrssicherheit24
5.1 Leitgedanken
25
5.2 Verkehrssicherheitskonzept
25
5.3 25
Modernisierung des Straßennetzes
5.4 Verkehrssicherheitsscreening
6
Seite 4
10
25
Straßenbetrieb26
6.1 Leitgedanken
27
6.2 Ausgangssituation
27
6.3 27
Unterstützung der Stadt- und Landkreise durch Erhöhung der UI-Mittel
7
Straßenbaustandards28
7.1 Leitgedanken
29
7.2 Angepasste, wirtschaftliche Lösungen
29
7.3 Standards in der Straßenplanung
29
7.4 Optimierung der Vorplanung und Bürgerbeteiligung
29
7.5 Recyclingbauweisen
8
29
Intelligente Straßen durch Straßenverkehrstelematik30
8.1 Leitgedanken
31
8.2 Verkehrsbeeinflussungsanlagen
31
8.3 32
Temporäre Freigabe der Seitenstreifen
8.4 Verkehrsinformationen
9
32
Lärmschutz an Straßen34
9.1 Leitgedanken
35
9.2 Baulicher Lärmschutz – Lärmsanierungsprogramm
35
9.3 Lärmarme Beläge
35
9.4 Fördermöglichkeit im LGVFG
35
9.5 Verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen
35
10 Naturschutz an Straßen36
10.1 Leitgedanken
37
10.2 Wiedervernetzungsmaßnahmen
38
10.3 Straßenbegleitgrün
38
10.4 Kompensationsmaßnahmen und Ökokonto
39
11 Ausbau Radverkehrsinfrastruktur40
11. 1 Leitgedanken
41
11. 2 Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen
41
11. 3 RadNETZ Baden-Württemberg
42
11. 4 Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
43
11. 5 Landesradfernwege – Beschilderung und Klassifizierung
43
Seite 5
Seite 6
einleitung
Wie funktioniert Straßenbau?
landesweit alle Planungen. Es gibt Planungsaufträge an
Durchschnittlich 14.132 Kilometer legt jeder in Baden-
die Regierungspräsidien, die dann die Planung im Detail
Württemberg gemeldete Pkw pro Jahr zurück. Und fast
aufstellen und prüfen. Das Ministerium genehmigt dann
80 Prozent des Güterverkehrs werden im Land auf der
die Planungen. Planungen teurer Autobahnen und
Straße abgewickelt. Die Bedeutung der Straße als
Bundesstraßen müssen vom Bundesverkehrsministerium
Transportweg ist weiterhin groß und ein zuverlässiges
genehmigt werden. Zur Planung einer Straße gehören
der verkehrstechnische Entwurf
Straßensystem nach wie vor essentiell.
die Prüfung betrieblicher, bautechnischer und
Baden-Württemberg besitzt bereits ein weitverzweigtes
wirtschaftlicher Belange
und gut ausgebautes Netz, das allerdings zunehmend
Verkehrs-, Lärmschutz- und Luftschadstoffgutachten
erhaltungsbedürftig ist. Die Landesregierung hat es sich
Umweltverträglichkeitsstudien
daher zur Aufgabe gemacht, die Sanierung von bestehen-
Klärung weiterer Rechtsfragen.
den Straßen und den Ausbau vor den Neubau von
Wichtig ist, die Betroffenen (zum Beispiel die Gemein-
Straßen zu setzten. Bereits bestehende Straßen sollen
den, Naturschutzbehörden etc.) frühzeitig in die Planung
saniert und erhalten werden und neue Straßen nur
einzubinden. Dazu gehören Abstimmungsgespräche mit
dort gebaut werden, wo das Straßennetz noch Lücken
den beteiligten Behörden, Kommunen und betroffenen
aufweist.
Bürgern. Mit Abschluss des in der Regel notwendigen
Planfeststellungsverfahrens erhält die Straßenbauver-
Die Straßenbauverwaltung des Landes kümmert sich
waltung das Baurecht. Anregungen und Bedenken, zum
um die Vorbereitung, die Vertragsgestaltung und die
Beispiel zum Ausmaß des Lärmschutzes, sind dann nach
Durchführung einschließlich Finanzierung und Abrech-
Recht und Gesetz optimiert. Es folgt schließlich die
nung von Maßnahmen an Bundesfern- und Landes-
Detailplanung als Bestandteil des Bauvertrages.
straßen (Neu- und Ausbau sowie Erhalt). Im ersten Fall
handelt sie im Auftrag des Bundes, der die Maßnahmen
Ausschreibung: Größere Vorhaben werden europaweit
auch bezahlt. Im zweiten Fall agiert das Land als eigen-
ausgeschrieben, um das wirtschaftlichste Angebot zu
ständiger Bauherr.
ermitteln – unter Beachtung umfangreicher Vorschriften
und Regelungen.
Vo r dem B au
Planung: Eine gute Planung ist die wichtigste Voraus-
Verkehrslenkung: Ausbaumaßnahmen werden in der
setzung dafür, dass eine Straße überhaupt gebaut
Regel so umgesetzt, dass der Verkehr auf der betroffenen
beziehungsweise ausgebaut werden kann. Die Straßen-
Straße weiter fließt oder Umleitungsstrecken festgelegt
bauverwaltung des Landes ist zuständig für die Planung
werden. Die Bauverwaltung legt Umleitungen oder Be-
von Neu-, Aus- und Umbau sowie für die Erhaltung
helfsverkehrsführungen zusammen mit dem beauftragten
von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen inklusive
Bauunternehmen, der Verkehrsbehörde und der Polizei
der Brücken, Tunnel sowie der Tank- und Rastanla-
fest. Wird auf einer Bundesautobahn gebaut, muss die
gen an Autobahnen. Das Ministerium für Verkehr und
Planung mit dem Bund abgestimmt werden.
Infrastruktur steuert inhaltlich, zeitlich und finanziell
Seite 7
einleitung
In d er Bauphase
Ingenieurbauwerke sind Brücken, Tunnel, Grundwasser-
Die Straßenbauverwaltung steuert die Bauarbeiten der
wannen, Verkehrszeichenbrücken, Stütz- und Lärmschutz-
beauftragten Unternehmen, überwacht den Baufort-
wände sowie Regenklär- und Regenrückhaltebecken.
schritt und kontrolliert die Qualität der Ausführung.
Für die Beratung bei Fragen zur Bau- und Geotechnik
Organisation
stehen Fachleute der Regierungspräsidien bereit.
Die Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg ist
seit 1. Januar 2005 in drei Verwaltungsebenen eingeteilt.
B aumaSS nahmen zum Erhalt
In der Abteilung Straßenverkehr im Ministerium für
Die Erhaltung der vorhandenen Straßen erfährt in
Verkehr und Infrastruktur werden grundsätzliche Ent-
Zukunft eine noch stärkere Bedeutung. Das vorhandene
scheidungen getroffen und der Kontakt mit dem Bundes-
Netz soll insbesondere durch erneuerte Fahrbahndecken
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
und die Instandsetzung von Brücken leistungsfähiger
gepflegt.
werden. Handlungsbedarf entsteht dadurch, dass bereits
vorhandene Schäden schnell noch teurere Folgeschäden
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg,
nach sich ziehen. Haben zum Beispiel Asphaltdecken
Tübingen sind für die Bearbeitung der Aufgaben in
bereits Risse, brechen diese bei winterlichen Tempera-
ihren Regierungsbezirken zuständig. Das RP Tübingen
turen durch eindringendes und wieder gefrierendes
übernimmt mit seiner Landesstelle für Straßentechnik
Wasser schnell weiter auf.
(LST) Aufgaben zentral für ganz Baden-Württemberg.
Die LST erbringt Dienstleistungen für Planung, Bau,
Um die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzu-
Betrieb und Erhaltung von Straßen. Sie führt die
setzen, erfasst und bewertet die Straßenbauverwaltung
Straßeninformationssysteme des Landes und ist Straßen-
den Zustand des Bundesfern- und Landesstraßennetzes
verkehrszentrale für Baden-Württemberg. Die Stadt-
in regelmäßigen Abständen nach objektiven Kriterien.
und Landkreise als „Untere Verwaltungsbehörden" sind
Auf der Basis dieser Studien priorisiert sie die Maßnah-
unter anderem für die Unterhaltung und den Betrieb
men und steuert deren Finanzierung.
der Bundes- und Landesstraßen und eigenverantwortlich
für die Kreisstraßen zuständig.
B au von Brücken und Tunneln
Die Straßenbauverwaltung des Landes ist ebenfalls
zuständig für die Planung großer Ingenieurbauwerke im
Zuge von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen.
Seite 8
einleitung
O rga nis ation d er strassenbauverwaltung in b a d e n - wü rtt e m b e rg
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Abteilung Straßenverkehr
Regierungspräsidium Tübingen
4 Regierungspräsidien
Regierungspräsidien
Abteilungen 9
Landesstelle für Straßentechnik
Abteilungen Straßenverkehr
Dienstsitze und Bauleitungen
Planung:
B
L
Betrieb:
35 Landratsämter /
9 Stadtkreise
Autobahnen
B
Bundesstraßen
Planung, Bau:
L
Landesstraßen
Betrieb:
K
Kreisstraßen
Planung:
B
L
Bau:
B
L
15 Autobahnmeistereien
K
B
L
K
87 Straßenmeistereien/
Bauhöfe
Bundesverkehrswegeplan
Mittel für den Neu- und Ausbau, die Erhaltung und die
Der Bund verlangt vom Land die Meldung derjenigen
Unterhaltung zur Verfügung. Den Neu- und Ausbau, die
Projekte zum Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen,
Erhaltung und den Unterhalt der Landesstraßen finan-
die es für besonders wichtig hält. Der Bund entscheidet
ziert Baden-Württemberg aus eigenen Haushaltsmitteln.
dann, welche davon er in den vsl. ab 2015 geltenden
neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufnimmt.
Der finanzielle Spielraum für die Realisierung von Aus-
Das Land hat eine priorisierte Liste erarbeitet, die den
und Neubaumaßnahmen vor allem für Bundesfern-
Bürgerinnen und Bürgern transparent macht, welche
straßen wird in einer deutlichen Diskrepanz zu der
Projekte in den kommenden Jahren vsl. eine realistische
Anzahl der Projektanmeldungen stehen. Das Konzept
Chance auf Verwirklichung haben. Auf der Straßenbau-
des Landes zur Projektanmeldung trägt dieser Diskre-
konferenz im November 2013 wurde sie der Öffentlich-
panz Rechnung: Zwar sollen mehr Projekte angemeldet
keit vorgestellt.
werden, als nach den voraussichtlichen finanziellen
Rahmenbedingungen während der Laufzeit des kom-
Finanzierung
menden BVWPs realisiert werden können. Die Anmel-
Die Mittel für den Straßenbau stammen aus unterschied-
dung erfolgt jedoch nach nachvollziehbaren Kriterien.
lichen Quellen. Die Autobahnen und Bundesstraßen
baut das Land im Auftrag des Bundes. Damit bestimmt
der Bund auch, welche Projekte verwirklicht werden.
Zudem unterhält das Land im Auftrag des Bundes die
Bundesautobahnen und Bundesstraßen in BadenWürttemberg. Der Bund stellt dem Land dafür die
Seite 9
Das Straßennetz in Baden-Württemberg
rund 1.050 km Autobahn
rund 4.370 km Bundesstraßen
rund 9.380 km Landesstraßen
rund 9.900 km Brücken
1
Erhaltung –
Abbau des Sanierungsstaus
Seite 10
e r h a lt u n g – a b b a u d e s s a n i e r u n g s s ta u s
1.1
Leitgedanken
Das Land Baden-Württemberg hat sich daher zum Ziel
Die Zustandserfassungen und -bewertungen bei den
gesetzt, eine deutlich sicht- und spürbare Verbesserung
Autobahnen sowie bei den Bundes- und Landesstraßen
des Straßenzustandes zu erreichen.
zeigen, dass die Anstrengungen der vergangenen Jahre
nicht ausgereicht haben, den durchschnittlichen Zustand
des Bestandsnetzes zu erhalten.
Verstärkung und Verstetigung
der Erhaltungsmittel
1.2
Bei den Bundesautobahnen beläuft sich der jährliche
Ausschlaggebend für diese kritische Entwicklung des
Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an Fahrbahnen
Erhaltungszustandes sind:
und Ingenieurbauwerken (Brücken, Tunnel, Schilder-
Die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden 
Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen
brücken, Stützwände und Lärmschutzwände) auf rund
Erhaltungsmaßnahmen.
Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht für die
Die Zunahme des durchschnittlichen Alters der

Infrastrukturanlagen.
Bundesfernstraßen ein zusätzlicher Bedarf von rund
140 Mio. Euro, bei Bundesstraßen auf rund 110 Mio.
100 Mio. Euro pro Jahr.
Die Zunahme des Schwerlastverkehrs und in der

Folge die deutliche Erhöhung der Nutzungs-
anforderungen.
Die meteorologischen Randbedingungen

(z.B. Winter mit vielen Frost-Tau-Wechseln)
bautechnologischen Aspekten (z.B. Qualität der

eingesetzten Baustoffe).
Seite 11
e r h a lt u n g – a b b a u d e s s a n i e r u n g s s ta u s
Abbildung 1:
IN VESTITIONEN IN NEU- UND AUSBAU SOWIE ERHALTUNG VON L a n d e s STRASSEN
IN B ADEN -WÜRTTEMBERG (IN MIO. €)
120
120,0
100
98,4
80
84,2
60
40
84,5
59,5
42,9
46,4
52,4
46,7
53,9
58,6
81,5
65,6
64,9
51,9
50,2
50,5
34,8
31,1
2006
2007
Aus- und Neubau
50,5
41,1
20
0
120,0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015*
2016*
* Planzahlen
Erhaltung
Für die Landesstraßen (Fahrbahn und Ingenieurbauwerke)
Mit Blick auf die mittelfristigen Finanzplanungen zeich-
hat eine gutachterliche Abschätzung einen jährlichen
net sich bei den Bundesfernstraßen seit dem Jahr 2015
Bedarf von rund 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des
erfreulicherweise eine bedarfsgerechte Finanzausstattung
bestehenden Zustandes des Landesstraßennetzes erge-
ab. Bereits 2014 konnte mit umgesetzten 322 Mio. Euro
ben. Um eine Verbesserung zu erreichen, sind hier jähr-
für die Sanierung von Bundesfernstraßen ein Spitzen
lich mindestens 100 Mio. Euro notwendig. Der zusätz-
ergebnis erzielt werden (siehe Abbildung 2).
liche Bedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei den
Landesstraßenbrücken bei rund 40 Mio. Euro pro Jahr.
E r h a lt u n g B u n d e s st r aSSe n
Jahr
Im Landesstraßenbereich wurde durch entsprechende
Verstärkungen der Haushaltsansätze das Niveau der Erhaltungsausgaben deutlich angehoben. Die Ist-Ausgaben
wurden dabei gegenüber den Vorjahren fast verdoppelt
Ist-Ausgaben 2014
in Mio. Euro
Mittelansatz 2015
in Mio. Euro
A us- und Neubau
(Bedarfsplan)
184,17
115,08
Erhaltung
322,03
330,98
(s. Abbildung 1).
Für die Zukunft gilt es, dieses Finanzierungsniveau dau-
Er h a lt ung LandesstraSS en
Jahr
Gesamt
2012
2013
2014
erhaft zu sichern. Nur so ist eine sachgerechte Erhaltung
2015
2016
Ist-Ausgaben, in Mio. Euro
HH-Ansatz, in Mio.Euro
64,9
80
64,9
81,5
81,5
98,4
98,4
80
40*
40*
120
120
*A us der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen werden weitere 40,0 Mio.
Euro für die Erhaltung eingesetzt. Davon entfallen für die Sanierung von Landesstraßen und
für die Ertüchtigung von Brückenbauwerken jeweils 20,0 Mio. Euro.
Seite 12
der Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg möglich.
I
Weitere Informationen finden Sie in der Landtagsdrucksache
15/4948 unter:
www.landtag-bw.de/cms/home/dokumente/die-initiativen/
drucksachen.html
e r h a lt u n g – a b b a u d e s s a n i e r u n g s s ta u s
Abbildung 2:
IN VESTITIONEN IN NEU- UND AUSBAU SOWIE ERHALTUNG VON B UNDES F ERNSTRASSEN
IN B ADEN -WÜRTTEMBERG (IN MIO. €)
350
300
293,7
292,4
250
200
259,8
295,2
*
282,1
247,6
223,4
200,6
197,9
212,3
198,3
184,2
178,6
150
159,3
335,0
322,0
313,0
308,0
155,0
163,7
100
50
0
2006
2007
Aus- und Neubau
2008
2009
Erhaltung
Nachhaltiger Einsatz der
knappen Haushaltsmittel
2010
2011
2012
2013
2014
* Konjunkturprogramm
2015**
** Planzahlen
Neuartige, kostengünstige
und umweltfreundliche Bauverfahren
1.3
1.4
Um die Haushaltsmittel möglichst wirkungsvoll einzu-
Die Straßenbauverwaltung des Landes hat seit dem Jahr
setzen, wurde die Verteilung der zur Verfügung stehen-
2012 mehrere Pilotprojekte zur Erprobung neuartiger
den Haushaltsmittel neu geregelt. Die Verteilung der
Bauverfahren im Erhaltungsbereich u.a. mit einem ver-
Haushaltsmittel nach einem festen Regionalproporz
stärkten Einsatz von Recyclingmaterialien durchgeführt
wurde durch die Mittelverteilung nach der Dringlich-
(z. B. Einsatz von Beschickern und Thermomulden im
keitsreihung aus der aktuellen Zustandserfassung
Rahmen des prozessoptimierten automatisierten
und -bewertung ersetzt. Weitere Verteilungskriterien
Straßenbaus, Kaltrecycling, Maximalrecycling, lärmopti-
sind dabei die Verkehrsbelastung, die Verkehrsfläche
mierter Asphalt). Aufgrund der positiven Erfahrungen ist
und die Verkehrssicherheit. Dabei wird besonders die
vorgesehen, diese Verfahren künftig dort zur berück-
Unfallsituation betrachtet. Auch bei den Brücken orien-
sichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.
tiert sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel nun überwiegend an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands. Diese Vorgehensweise bietet ein Höchstmaß
an Transparenz im Erhaltungsmanagement.
I
Weitere Informationen zur Erhaltung von Straßen, u.a. mit Karten
und Übersichten über die Erhaltungsmaßnahmen finden Sie unter:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/
strasse/erhaltung/
Seite 13
2
Bundesfernstraßen Priorisierung der Aus- und
Neubaumaßnahmen
Seite 14
bundesfernstrassen – priorisierung der aus- und neubaumassnahmen
2.1
Leitgedanken
baugesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet
Der wesentliche Schwerpunkt der Landesregierung ist
wird und definiert die Maßnahmen, die in den nächsten
die Stärkung der großräumigen Hauptverbindungsachsen.
Jahrzehnten gebaut werden können. Bei der Fortschrei-
Daneben ist die Entlastung stark befahrener Ortsdurch-
bung des BVWP hat das Land die Anmeldung in einem
fahrten ein wichtiges Ziel der grün-roten Straßenbau-
sehr transparenten Verfahren und mit einer breiten
politik. Für die Bedarfsplanung wurde ein transparentes,
Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Auf Basis eines
effizientes Verfahren entwickelt, welches den finanz-
Landeskonzeptes, das ein großes Augenmerk auf die ver-
iellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren gerecht
kehrlichen und verkehrsplanerischen Hauptachsen legt,
wird. Landesweit wurden einheitliche Kriterien defi-
wurden diejenigen Projekte identifiziert, mit denen im
niert, die Maßnahmen vergleichbar machen und damit
Vergleich die größten Defizite behoben werden können
eine Umsetzung nach Dringlichkeiten ermöglicht.
bzw. die einen hohen Wirkungsgrad aufweisen.
Au ftr agsverwa ltung
Die Bewertung erfolgte nach folgenden Kriterien: Ver-
Der Bund ist Baulastträger der Bundesfernstraßen, mit
kehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch
Ausnahme von Bundestraßen in Ortsdurchfahrten bei
und Wirkung Umwelt. Aufgrund der Verschiedenartig-
Gemeinden ab 80.000 Einwohnerinnen und Einwohner,
keit der Maßnahmen wurden die Vorhaben in drei
die selbst Träger der Straßenbaulast sind. Der Bund
Gruppen bewertet: Ausbaumaßnahmen an Bundesauto-
handelt nach außen aber nicht selbst. Nach Art. 90
bahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen,
Abs. 2 GG verwalten die Länder die Bundesfernstraßen
Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen sowie Neubau-
im Auftrag des Bundes. Diese Auftragsverwaltung nimmt
maßnahmen.
das Land als eigene Aufgabe wahr. Der Bund übt Rechtsund Fachaufsicht aus. Das Land ist weisungsgebunden.
Eine Anmeldung nach den Bedarfsstufen „vordringlich
plus“, „vordringlich“ und „weiterer“ durch die Länder
Zentrales Planungsinstrument im Bundesfernstraßenbau
erfolgt nicht. Der Bund nimmt auf Basis einer gesamt-
ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er ist Grund-
wirtschaftlichen Bewertung eine eigene Bedarfs-
lage für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der
einstufung vor.
jeweils als Anlage zusammen mit dem Fernstraßenaus-
Seite 15
bundesfernstrassen – priorisierung der aus- und neubaumassnahmen
GESAMTAUSGAB EN FÜR BUNDESFERNSTRASSEN IN BADEN- WÜRTTEMB ERG ( IN MIO. € )
20 06
2 010
2 01 4
Gesamtausgaben 685,5 Mio. Euro
Gesamtausgaben 754,7 Mio. Euro
Gesamtausgaben 817,7 Mio. Euro
86,8
Mio.
100,4
Mio.
76,1
Mio.
200,6 Mio.
61,3
Mio.
45,6
Mio.
223,4 Mio.
28,7
Mio.
35,7
Mio.
108,2
Mio.
295,2 Mio.
107,8
Mio.
79,1
Mio.
284,2 Mio.
92,8
Mio.
178,6 Mio.
31,4
Mio.
322,0 Mio.
Bedarfsplanmaßnahmen (Neu- und Ausbaumaßnahmen gemäß Bundesverkehrswegeplan)
Erhaltung (einschließlich Brücken)
Um- und Ausbau (Kleinmaßnahmen)
Sonstige Investitionen (Radwege, betriebliche Tunnelnachrüstung, Hochbau, Telematik, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen u. a.)
Unterhaltung (Winterdienst, Markierungen, Instandhaltung, Schilder)
Übrige Ausgaben (Refinanzierungsrate, Zweckausgabenpauschale, Mautweiterleitung)
Weitere Baufreigabewünsche für
baureife Projekte
und um baldige Baufreigaben gebeten, die in Einzelfällen
Bereits im Jahr 2012 wurden die baureifen Bundesfern-
reichen aber nicht aus, um den Mittelabfluss zukünftig
straßenprojekte in einem Verfahren unter Einbezug der
sicher zu gewährleisten.
2.2
erfolgt sind. Die momentan erteilten Baufreigaben
Öffentlichkeit priorisiert, um eine EntscheidungsgrundlaDie 20 baureifen Projekte sollten aus Sicht des Jahres
Mitteleinsatz – Umsetzung des
gestiegenen Mittelvolumens
2012 in drei Gruppen verwirklicht werden: Für die erste
Zum Jahresbeginn 2015 hat der Bund dem Land für alle
Gruppe bestanden von 2014 an Realisierungsmöglich-
Ausgabenbereiche an den Bundesfernstraßen Mittel
keiten. Die zweite Gruppe sollte in Abhängigkeit von
in Höhe von 696 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. An
den Mittelzuweisungen des Bundes voraussichtlich von
Bundesfern- und Landesstraßen wurden 2014 rund
2015/2016 an in Angriff genommen werden. Die dritte
772 Mio. Euro an Investitionsmitteln verausgabt. Dabei
Gruppe wäre nach damaliger Einschätzung erst nach
wurden rund 42 Mio. Euro mehr als 2013 in Bundes-
2016 realisierbar gewesen.
fern- und Landesstraßen investiert. Ein Spitzenergebnis
ge für eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge zu schaffen.
2.3
konnte bei der Erhaltung mit 322 Mio. Euro BundesfernEntscheidend für die Zahl der zu realisierenden Projekte
und über 98 Mio. Euro Landesmitteln erzielt werden.
und deren Bauzeit ist jedoch in erster Linie die Mittel-
Seite 16
bereitstellung durch den Bund. Bereits 2012 wurde die
2014 konnten bedingt durch die vorläufige Haushalts-
Liste der Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen
führung des Bundes die vollständigen Bundesmittel
an den Bund übermittelt. Mit verschiedenen Schreiben
für den Fernstraßenbau erst im August zur Verfügung
an den Bundesverkehrsminister wurde auf die in Baden-
gestellt werden. Um den Mittelabfluss trotzdem
Württemberg vorgesehenen Neubeginne hingewiesen
sicherzustellen, hat die Landesregierung in einem Haus-
haltsnachtrag die Vorfinanzierungsermächtigung aus
bereits 39 zusätzliche Stellen für die Straßenbauverwal-
Landesmitteln (sogenannter SWING) von 60 Mio. Euro
tung mobilisiert. Ein weiterer arbeitsmarktverträglicher
auf 100 Mio. Euro erhöht. Im neuen Handlungskonzept
Stellenaufbau um bis zu 200 zusätzliche Stellen für die
für die Umsetzung von Bundes- und Landesmitteln
Straßenbauverwaltung soll bis 2018 erfolgen. Für den
wurden weitere Maßnahmen aufgelegt, wie etwa die
Doppelhaushalt 2015/16 sind in einem ersten Schritt
Optimierung des Budget- und Projektmanagements in
die Umwandlung von 100 Sachmittelstellen in reguläre
der Straßenbauverwaltung.
Personalstellen, die Schaffung der ersten 100 weiteren
Sachmittelstellen und der Erhalt von 43,5 von der Vor-
Um die Planbarkeit der zur Verfügung stehenden Haus-
gängerregierung zum Wegfall vorgesehenen Stellen in
haltsmittel zu verbessern, wurde der Bundesverkehrs-
der Straßenbauverwaltung vorgesehen. Darüber hinaus
minister aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um
hat die Landesregierung eine breit angelegte Organi-
künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität
sations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung initiiert,
im Straßenbauhaushalt sicherzustellen. Der Bund wurde
um die Straßenbauverwaltung für die Zukunft optimal
gebeten, ein Konzept zur Infrastrukturfinanzierung vor-
aufzustellen.
zulegen, das neben einer ausreichenden Bedarfsdeckung
eine langfristige und zuverlässige Durchführung von
Infrastrukturprojekten erlaubt. Im Sommer 2014 folgte
dann eine Bundesratsinitiative „Verlässliche, planbare
I
Weitere Informationen zu folgenden Themen:
Die Priorisierung der für den BVWP 2015 angemeldeten Projekte
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/
intern/dateien/PDF/BVWP/BVWP_Priorisierungsliste.pdf
und auskömmliche Finanzierung im Straßenbau“, die
Die Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen
von mehreren anderen Ländern unterstützt wird.
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/
Die Landesregierung arbeitet daran, die Leistungsfähig-
strasse/finanzierung-priorisierung-planung/priorisierungbundesfernstrassen/
keit der Straßenbauverwaltung zu steigern. 2013 wurden
Seite 17
3
Landesstraßen Maßnahmenplan Aus- und
Neubau
Seite 18
landesstrassen – massnahmenplan aus- und neubau
3.1
Leitgedanken
verkehrsplan 2010 angemeldeten Maßnahmen unter
Ein wesentliches Ziel der Landesregierung ist der be-
Beteiligung der Öffentlichkeit die Bauvorhaben nach
darfsorientierte Ausbau der Landesstraßen. Der Grund-
einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien (u.a. Ver-
satz „Erhaltung vor Ausbau vor Neubau“ findet sich im
kehrsbelastung, Entlastungswirkung, Zustandswert etc.)
Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan wieder. Die
bewertet und in verschiedene Prioritätsstufen einge-
enthaltenen Neu- und Ausbaumaßnahmen erfahren eine
teilt. Ein wesentliches Ergebnis hierbei ist, dass bei 441
deutliche Schwerpunktsetzung zugunsten des Ausbaus.
Maßnahmen zugunsten einer Sanierung auf den Ausbau
verzichtet werden kann. Der Maßnahmenplan Landes-
Zur Umsetzung der Landesbaumaßnahmen werden
straßen umfasst nun 73 Ausbau- und 31 Neubaumaß-
in dieser Legislaturperiode reguläre Haushaltmittel
nahmen sowie 19 Bahnübergänge.
verwendet. Damit beendet die Landesregierung die
Finanzierung über kreditfinanzierte Sonderprogramme
früherer Landesregierungen und schafft die Grundlage
für eine nachhaltige Finanzpolitik im Straßenbau.
I
Eine Kartendarstellung des Maßnahmenplans zum General-
verkehrsplan (Straße), ist auf der Homepage des MVI abrufbar
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/
strasse/finanzierung-priorisierung-planung/
Ausfinanzierung früherer Aus- und
Sonderbauprogramme
Die Landesregierung sieht zur Umsetzung der Aus- und
Die von der Vorgängerregierung beschlossenen Maß-
zehn Jahre insgesamt 380 Mio. Euro vor. Damit sollen
nahmen der früheren Bauprogramme belasten den
die größten Schwachstellen im Netz beseitigt werden.
Straßenbauhaushalt seit 2011 bis heute. Begonnene
Die Landesregierung hat mit ihrem weniger Projekte
Maßnahmen werden jedoch umgesetzt. Im Landes-
umfassenden und priorisierten Maßnahmenplan im
straßenbauprogramm 2008 und dem aus dieser Zeit
November 2013 dargelegt, was in den kommenden zehn
stammenden Impulsprogramm sind 69 Neu- und Aus-
Jahren realistisch möglich ist und wo aus fachlicher Sicht
baumaßnahmen enthalten.
der größte Handlungsbedarf besteht.
3.2
Neubaumaßnahmen von Landesstraßen für die nächsten
Erstellen des Maßnahmenplans zum
Generalverkehrsplan
3 . 4 L a n d e s b au p ro g r a m m 2 01 5 – 2 019
Der aktuelle Generalverkehrsplan wurde von der dama-
2015 – 2019 vorgestellt. Erst im Jahr 2015 wurde es wieder möglich,
3.3
ligen Landesregierung im Dezember 2010 beschlossen.
Ursprünglich waren für den Generalverkehrsplan ins-
Das MVI hat im Oktober 2014 das Landesstraßenbauprogramm
weitere Neu- und Ausbauprojekte zu beginnen. Seit 2011 mussten
zunächst die laufenden Bauvorhaben abgearbeitet werden. Wegen der
Finanzlasten noch laufender Maßnahmen läuft das 5-Jahres-Programm
gesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landes-
erst langsam an: Die Anzahl der 2015 und 2016 realisierbaren Maß-
straßen mit einem Finanzvolumen von rund 2,5 Mrd.
nahmen ist deshalb begrenzt.
Euro angemeldet worden. Angesichts der voraussichtlich
zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 40
Im Programm sind die dringlichsten Maßnahmen enthalten. Wesentliche
Auswahlkriterien waren dabei insbesondere die Verkehrssicherheit
Mio. Euro jährlich wird deutlich, dass eine Finanzierung
und die Entlastungswirkung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die
aller Maßnahmen Jahrzehnte dauern würde.
Planungsreife.
I
Weitere Informationen:
Um die Mittel sachgerecht zu verteilen, hat das Ministe-
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/
rium für Verkehr und Infrastruktur die für den General-
pid/regierung-stellt-landesstrassenbauprogramm-2015-2019-vor/
Seite 19
4
Kommunaler Straßenbau
Seite 20
kommunaler strassenbau
Das Land Baden-Württemberg gewährt zum Bau oder
Förderung kommunaler
Straßenbauprojekte
Ausbau von kommunalen Straßen (Erstinvestitionen)
Die Landesregierung hat entsprechend ihrer Koalitions-
und seit 1. Januar 2014 auch für Lärmschutzmaßnah-
vereinbarung eine schrittweise Mittelumschichtung
men an bestehenden innerörtlichen Straßen, einmalige
zugunsten des Umweltverbunds (ÖPNV, Radverkehr,
Zuwendungen für Vorhaben, die zur Verbesserung der
Fußgängerverkehr und Schnittstellen zwischen diesen
Verkehrsverhältnisse und des Lärmschutzes dringend
Verkehrsmitteln) vorgenommen. Bis 2011 wurden 60
notwendig sind.
Prozent der jährlichen Gesamtfördermittel (165,5 Mio.
4.1
Leitgedanken
4.2
Euro) für Investitionen des kommunalen Straßenbaus
bereitgestellt.
Ziele d er För d er u ng im kommunalen
Str aSSenbau
sind insbesondere die:
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Seit 2014 fließen 60 Prozent der Fördermittel in den
Umweltverbund. Die Umschichtung ermöglicht es, die
Kommunen
Verkehrsprojekte des Umweltverbundes nachhaltig
Anbindungen an das überörtliche Verkehrsnetz
voran zu bringen. Für den kommunalen Straßenbau
Verbesserung des Verkehrsflusses, auch zur
stehen 40 Prozent oder rund 66,5 Mio. Euro pro Jahr zur
Verfügung.
Vermeidung von staubedingten Emissionen
Erhöhung der Verkehrssicherheit, Beseitigung von
Unfallschwerpunkten
Sicherung und Beseitigung von höhengleichen
Bahnübergängen
Verbesserung des Lärmschutzes an bestehenden
innerörtlichen Straßen
Seite 21
kommunaler strassenbau
Neue Verwaltungsvorschrift
und Neubewilligungen 2014
Für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach §§ 3, 13
Bei der Neugestaltung der Verwaltungsvorschrift musste
übergängen, Bau von Überführungen, Einrichtung
berücksichtigt werden, dass die Zuweisungen der
technischer Sicherungen) gibt es eine Übergangsrege-
Bundesmittel für die Förderung kommunaler Verkehrs-
lung, nach der in bestimmten Fällen auch weiterhin ein
infrastrukturprojekte im Jahr 2019 auslaufen und
Fördersatz von 75 Prozent möglich ist.
4.3
Eisenbahnkreuzungsgesetz (z.B. Beseitigung von Bahn-
zwischen Bund und Ländern bis heute noch keine FolgeRestmittelvolumen bis 2019 ist bereits in großem
Bewilligungen 2014
und Förderprogramm 2014 – 2018
Umfang durch im Bau befindliche oder bewilligte Vor-
Im Jahr 2014 konnten 64 kommunale Straßenbaumaß-
haben gebunden, so dass die Gestaltungsmöglichkeit der
nahmen bewilligt werden. Dies waren unter anderem
Landesregierung für Neuvorhaben stark eingeschränkt
Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen, die
ist. Gleichzeitig übersteigt auch die Anzahl der vorlie-
Beseitigung von Bahnübergängen sowie Bauvorhaben,
genden Förderanträge bei weitem das noch verfügbare
die der Verkehrssicherheit dienen wie die Anlage
Finanzvolumen.
und der Ausbau von Gehwegen an Ortsdurchfahrten.
regelung oder Kompensation vereinbart wurde. Das
4.4
Gefördert werden darüber hinaus auch Straßenaus- und
Um insgesamt mehr Vorhaben in das Förderprogramm
-neubauvorhaben der Kommunen. Eine Sonderrolle
bis 2019 aufnehmen zu können, wurden die Förder-
spielt hierbei die Förderung kommunaler Straßen und
sätze bei neuen Vorhaben auf einheitlich 50 Prozent der
Geh- und Radwege im Zusammenhang mit der Bundes-
zuwendungsfähigen Kosten abgesenkt.
gartenschau in Heilbronn. Für diese Vorhaben werden
neben Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsfonds
Die Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindever-
(KIF) auch Mittel aus dem LGVFG bereitgestellt.
kehrsfinanzierungsgesetz (VwV LGVFG-KStB) für den
kommunalen Straßenbau ist seit 1. Januar 2014 in Kraft.
Darüber hinaus konnten eine Reihe von wichtigen
Sie gilt für alle Vorhaben, die im Förderprogramm des
Projekten neu in das Förderprogramm 2014 – 2018 auf-
kommunalen Straßenbaus enthalten sind und für die bis
genommen werden.
dahin noch kein Bewilligungsbescheid erlassen wurde.
Die wichtigste Änderung ist, dass die Zuwendungen
nur noch im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt
werden. Die Höhe des Festbetrags beträgt maximal
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die bisherige Selbstbehaltsregelung entfällt. Die Bagatellgrenzen
werden auf einheitlich 100.000 Euro festgelegt, bei
passiven Lärmschutzmaßnahmen auf 50.000 Euro. Seit
1. Januar 2014 können auch (aktive und passive) Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen
Straßen gefördert werden, z.B. Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzfenster.
Seite 22
I
Neubewilligungen und Programmaufnahmen des
LGVFG finden Sie unter:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/
pressemitteilung/pid/land-foerdert-neue-kommunale-strassenbauprojekte-mit-ueber-40-mio-euro/
Seite 23
5
Verkehrssicherheit
Seite 24
verkehrssicherheit
5.1
Leitgedanken
Verfahren ermittelt jährlich für das gesamte überörtliche
Um die von der EU und dem Bund vorgegebenen Ziele
Straßennetz von Baden-Württemberg sämtliche unfall-
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen,
auffälligen Streckenabschnitte. Für besonders unfall-
bedarf es besonderer Anstrengungen. In Deutschland
auffällige Streckenabschnitte, die auch noch sanierungs-
sollen bis 2020 die Anzahl der Getöteten und der
bedürftig sind, steht eine gesonderte Auswertung zur
schwerverletzten Unfallopfer im Vergleich zum Jahr
Verfügung.
2010 um 40 Prozent reduziert werden. Baden-Württemberg ist mit seinem im Koalitionsvertrag formulierten
Erstmals hat das Ministerium für Verkehr und Infra-
langfristigen Ziel der „Vision Zero“ (Straßenverkehr
struktur beim Verkehrssicherheitsscreening alle für die
möglichst ohne Getötete und Schwerverletzte) noch
Verkehrssicherheitsarbeit relevanten Informationen
ambitionierter.
(Unfalldaten, Verkehrsmengen und Fahrzeuggeschwindigkeiten, Streckenfotos, Straßenzustand und Straßen-
5.2
Verkehrssicherheitskonzept
geometrie) einheitlich ausgewertet und die Ergebnisse
Um die „Vision Zero“ zu erreichen, hat das Land unter
in thematischen Karten dargestellt. Zusätzlich gibt es
der Federführung des Ministeriums für Verkehr und
sogenannte Verkehrssicherheitssteckbriefe, die die
Infrastruktur gemeinsam mit dem Innenministerium
Einzelinformationen thematisch gegliedert zusammen-
Baden-Württemberg ein Verkehrssicherheitskonzept
fassen. Für das gesamte überörtliche Straßennetz von
erarbeitet. Im Juli 2013 wurde es durch den Ministerrat
Baden-Württemberg gibt es bei jeder Jahresauswertung
verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das
insgesamt rund 295.000 Steckbriefe. Ein Steckbrief re-
Konzept umfasst rund 90 Maßnahmen. Eine heraus-
präsentiert in der Regel genau einen 100-Meter-Abschnitt
gehobene Bedeutung zur Beurteilung der Verkehrs-
der betroffenen Straße.
sicherheitslage und der Bearbeitung von Maßnahmen
hat das vom Land neu entwickelte Verkehrssicherheits-
Das Sicherheitsscreening unterstützt vorrangig die
screening.
Mitglieder der rund 150 Verkehrsschau- und Unfallkommissionen im Land. Mitglieder einer Kommission sind
5.3
Modernisierung des Straßennetzes
Vertreterinnen und Vertreter der Verkehrsbehörden,
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll das bestehen-
der Straßenbauverwaltung und der Polizei. Eine weitere
de Straßennetz zunächst an den Stellen verbessert und
wichtige Nutzergruppe sind die Bediensteten der
modernisiert werden, die besonders unfallauffällig sind
Bereiche Straßenplanung, Straßenbau, Straßenerhaltung,
und an denen durch einfache bauliche Verbesserungen
Straßenunterhaltung und Straßenbetrieb in sämtlichen
(Zustand, Gestaltung) unfallauffällige Streckenabschnitte
Verwaltungsebenen (Ministerium für Verkehr und Infra-
entschärft werden können. Das neu entwickelte Ver-
struktur, Regierungspräsidien und Untere Verwaltungs-
kehrssicherheitsscreening liefert die Datengrundlage für
behörden) der Straßenbauverwaltung des Landes.
die Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen.
I
5.4
Verkehrssicherheitsscreening
Weitere Informationen finden Sie unter
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/verkehrssicherheit
Das ursprünglich für die rund 150 Unfallkommissionen
im Land entwickelte Verkehrssicherheitsscreening wurde
im Mai 2014 landesweit eingeführt. Das neue webbasierte
Seite 25
winterdienst
6
Straßenbetrieb
Seite 26
strassenbetrieb
Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform wurden zum
Unterstützung der Stadt- und
Landkreise durch Erhöhung der UI-Mittel
1. Januar 2005 unter anderem der Betrieb und die
Zum 1. Januar 2014 wurde eine neue Verteilungssyste-
Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen an die
matik eingeführt, mit der die Mittelverteilung in der
Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden
Straßenunterhaltung auf eine neue Grundlage gestellt
übergeben. Seit diesem Zeitpunkt haben die Kreise die
wird. Die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Ver-
gesamten Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung
treterinnen und Vertreter der kommunalen Landes-
übernommen. Darunter fallen die baulichen Sofortmaß-
verbände und der Stadt- und Landkreise erarbeitete
nahmen am Straßenkörper (z.B. Schlaglochbeseitigung),
neue Verteilung trägt den strukturellen Besonderheiten
die Pflege des Straßenbegleitgrüns und der Kompensa-
der Kreise Rechnung. Somit werden die Mittel für die
tionsflächen, der Winterdienst und die Reinigung der
Straßenunterhaltung (UI-Mittel) künftig gerechter und
Straße sowie die Unterhaltung der Straßenausstattung.
bedarfsorientierter zugewiesen. Die Höhe der Mittel-
Sie stellen damit die alltägliche Funktionstüchtigkeit des
ansätze richtet sich nach den Festlegungen des Bundes-
Straßennetzes sicher und nehmen eine wichtige Aufgabe
bzw. Landeshaushalts. Zusätzlich werden den Land-
bei der Substanzerhaltung der Straßen wahr.
kreisen für die betriebliche Erhaltung der Straßen (wie
6.1
Leitgedanken
6.3
Markierungen, Schutzplankenarbeiten, Gehölzpflege6.2
Ausgangssituation
Mit der gesetzlichen Übertragung des Betriebs und der
maßnahmen) weitere Mittel pauschal zur Verfügung
gestellt.
Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen sind die
Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden– wie alle
In Verhandlungen mit den Kreisen wurde vereinbart,
anderen Landesbehörden auch – an die haushaltsrecht-
dass die Kreise bis 2018 für die Landesstraßen rund
lichen Vorgaben und Budgetierungen gebunden. Dies
280 Mio. Euro mehr für den Straßenunterhalt erhalten.
bedeutet, dass die Aufgabenerledigung innerhalb des
vorgegebenen finanziellen Verfügungsrahmens erfolgen
muss und darüber hinausgehende Kosten weder verrechnet noch umgeschichtet werden können. Aufgrund
I
Weitere Informationen finden Sie unter
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/
strasse/betrieb
der nun dezentralen und eigenständigen Mittelbewirtschaftung durch die einzelnen Kreise ist ein landesweiter Mittelausgleich nicht mehr möglich.
Seite 27
7
Straßenbaustandards
Seite 28
s t r a s s e n b a u s ta n d a r d s
7.1
Leitgedanken
Die Straßenplanung erfolgt auf der Grundlage bundes-
Den zahlreichen geplanten Straßenbauvorhaben und
weit einheitlicher Richtlinien. Die Anwendung und
dem wachsenden Finanzbedarf für den Straßenerhalt
Auslegung der Richtlinien schreibt der Bund für die
stehen begrenzte Haushaltsmittel gegenüber. Aus diesem
Planung von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und
Grund muss geprüft werden, ob einzelne Vorhaben
Bundesstraßen) vor. Bei Landesstraßen und kommunalen
nicht kostengünstiger gebaut und so insgesamt mehr
Straßen ist hinsichtlich der Anwendung der Richtlinien
Maßnahmen realisiert werden können. In der im
ein größerer Handlungsspielraum als bei den Bundes-
Zusammenhang mit dem „Kassensturz“ der grün-roten
fernstraßen gegeben. Durch die verkehrssichere Opti-
Landesregierung geführten politischen Diskussion wurde
mierung der Planungskenngrößen im Einzelfall können
von verschiedenen Seiten die Frage nach Prüfung der
bei Landesstraßen praxistaugliche angepasste Lösungen
Standards und kostengünstigeren Bauweisen gestellt.
formuliert werden. Dies ist im Rahmen der landesweiten
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das
Einführung der überarbeiteten Richtlinie für die Anlage
Thema „Standards im Straßenbau“ deshalb als wichtiges
von Landstraßen (RAL) erfolgt.
Themenfeld aufgegriffen. Zielsetzung ist ein ökono-
Recyclingbauweisen
misch und ökologisch optimierter Straßenbau sowohl
7.4
beim Aus- und Neubau als auch bei der Erhaltung und
Seit mehreren Jahren erprobt die Straßenbauverwaltung
Unterhaltung.
Baden-Württemberg verstärkt Asphaltbauweisen, die
einen wesentlich erhöhten Recyclinganteil (bis zu 90
7.2
Angepasste, wirtschaftliche Lösungen
Massenprozent) aufweisen. Ziel ist es, den Ressourcen-
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ist hier
verbrauch einzudämmen und den durch den Vorrang
neue Wege gegangen. Zu den beiden Themenfeldern
der Erhaltung vor dem Neubau entstandenen stark
„Standards in der Straßenplanung“ und „Standards in der
gestiegenen Anteil an Ausbauasphalt effektiv wieder in
Straßenbautechnik“ wurden im Juli 2012 Workshops mit
Straßen zu verwenden.
Fachleuten durchgeführt. Die bisherigen Arbeiten am
Thema haben gezeigt, dass es keine einfachen Patent-
Bei der Straßenerhaltung werden von dieser Bauweise
lösungen gibt, sondern mehrere Lösungsansätze zu ver-
zudem Kosteneinsparungen erwartet. Aufbauend auf
schiedenen Themenbereichen effizient miteinander
den Erfahrungen der Pilotstrecken in 2011 und 2012
verknüpft werden müssen.
wurde 2013 eine Ausführungsvorschrift erstellt und 2014
ein umfangreiches Untersuchungsprogramm im Landes-
7.3
Standards in der Straßenplanung
straßenbereich an allen Regierungspräsidien durch-
In der Straßenplanung wurden Einsparpotenziale ins-
geführt. Zertifizierte Prüfstellen übernehmen die Beglei-
besondere in einer differenzierteren Anwendung der
tung des Projektes, von der Voruntersuchung bis zum
vorhandenen Standards gesehen. Wichtig sind Schulun-
Ablauf der Gewährleistung im Rahmen eines Monito-
gen und die Sensibilisierung der mit Planungen be-
rings. Die Einführung der Bauweise mit einem Recycling-
fassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit Spielräu-
anteil bis 75 Massenprozent im Landesstraßenbereich ist
me im Sinne kosteneffizienter Ansätze genutzt werden.
als konventionelle Bauweise vorgesehen.
Als Beispiel ist hier die Prüfung geringerer Fahrbahnbreiten zu nennen, wie sie die Richtlinien bei sehr geringem Verkehr und/oder geringem LKW-Anteil zulassen.
Seite 29
8
Intelligente Straßen durch
Straßenverkehrstelematik
Seite 30
i n t e l l i g e n t e s t r a s s e n d u r c h s t r a s s e n v e r k e h r s t e l e m at i k
8.1
Leitgedanken
8.2
Verkehrsbeeinflussungsanlagen
Staus werden zu rund je einem Drittel durch hohes
Verkehrsbeeinflussungsanlagen übermitteln zielgerichtet
Verkehrsaufkommen, Unfälle / Pannen und Baustellen
verkehrsrelevante Informationen an die Verkehrsteil-
verursacht. Sie bedeuten für die betroffenen Verkehrs-
nehmerinnen und -teilnehmer über Anzeigetafeln und
teilnehmerinnen und -teilnehmer Zeitverlust, Stress und
dynamische Verkehrszeichen. Sie kommen auf hochbe-
manchmal auch finanzielle Einbußen. Durch den er-
lasteten Bundesautobahnen und zweibahnigen Bundes-
höhten Kraftstoffverbrauch und Ausstoß von Abgasen
straßen zum Einsatz. Mit ihrer Hilfe ist es beispielsweise
führt stockender Verkehr auch zu einer höheren Um-
möglich, Stauinformationen und Alternativrouten
weltverschmutzung und einem Ausstoß von klimawirk-
anzuzeigen oder die Geschwindigkeit in Abhängigkeit
samen Stoffen.
vom Verkehrsaufkommen zu regeln. Durch einen gleichmäßigen Verkehrsfluss wird die vorhandene Straßen-
Baden-Württemberg begegnet dem steigenden Verkehrs-
infrastruktur optimal ausgenutzt.
aufkommen mit verschiedenen Elementen der Straßenverkehrstelematik. Unterschiedliche Mittel und Techni-
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur setzt
ken leisten einen wesentlichen Beitrag, die folgenden
die im „Projektplan Straßenverkehrstelematik 2015“ des
Ziele zu erreichen:
Bundes enthaltenen Maßnahmen konsequent um. Im
Betrieb sind:
Ausnutzung und Steigerung der Kapazität
(„besserer Verkehrsfluss“)
die Streckenbeeinflussungsanlage im Zuge
Optimierung der Verfügbarkeit
der A 81 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und
Mundelsheim seit März 2014
(„weniger Sperrzeiten, mehr Verlässlichkeit“)
Erhöhung der Verkehrssicherheit
die Temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) auf der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der
Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen seit Mai 2013 („weniger Unfälle“)
sowie
die Streckenbeeinflussungsanlage im Zuge der
A 8 zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und
der Anschlussstelle Wendlingen seit Juli 2012.
Seite 31
i n t e l l i g e n t e s t r a s s e n d u r c h s t r a s s e n v e r k e h r s t e l e m at i k
Verkehrsinformationen
Die Netzbeeinflussungsanlage Rhein-Neckar, die im Be-
8.4
darfsfalle Umleitungsempfehlungen für die Netzmaschen
Dem gestiegenen Informationsbedürfnis der Ver-
A 5 – A 6 – A 61 – A 656 – A 659 gibt, ist seit Januar
kehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird u.a. durch
2015 in Betrieb.
folgende Maßnahmen Rechnung getragen:
Die Streckenbeeinflussungsanlage im Zuge der A 8
Darstellung der Verkehrslage auf der Homepage zwischen Ulm und Hohenstadt wird derzeit erneuert.
Die Realisierung erfolgt dabei sukzessive mit dem
stellen, Autobahn-Webcams und Reisezeiten auf
der B 27. Die Informationen werden laufend
aktualisiert und binden die Verkehrslageinforma-
tionen der Polizei mit ein. Der Internetauftritt ist
auch für mobile Endgeräte verfügbar (m.svz-bw.de).
sechsstreifigen Ausbau der A 8.
8.3
Temporäre Freigabe der Seitenstreifen
der Straßenverkehrszentrale einschließlich Bau-
Die Temporäre Seitenstreifenfreigabe wurde im Mai
Insgesamt sind 145 Webcams an über 60 Stand-
2013 auf der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart
orten an Autobahnen und zweibahnigen Bundes-
straßen verfügbar. Die Bilder sind ein Service
der Straßenbauverwaltung für die Verkehrsteilneh-
und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen in beiden
Fahrtrichtungen in Betrieb genommen. Sie ermöglicht in
merinnen und -teilnehmer, um diese über die
den Hauptverkehrszeiten die Nutzung des Seitenstreifens
aktuelle Situation auf dem betreffenden Strecken-
abschnitt zu informieren. Die Aktualisierung der
Bilder erfolgt minütlich.
als zusätzlichen Fahrstreifen.
Das Baustelleninformationssystem des Landes
Der erweiterte Verkehrsraum bewirkt in dem betreffen-
den Abschnitt mit durchschnittlich rund 140.000 Kraft-
(BIS-BW) informiert Verkehrsteilnehmerinnen und
fahrzeugen pro Tag eine Verbesserung der Verkehrssituation. Es ist geplant, die Temporäre Seitenstreifen-
-teilnehmer über Tages- und Dauerbaustellen auf
Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen.
Es wird mehrmals täglich aktualisiert.
Neuartige, frei programmierbare LED-Textzeilen an
freigabe im Zuge der A 8 im Streckenabschnitt von der
den Schilderbrücken der Streckenbeeinflussungs-
Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen bis zur Anschluss-
anlagen entlang der A 8 und A 81 informieren die stelle Stuttgart-Flughafen und auf der A 81 von der An-
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer über
aktuelle Gefahrenstellen, Sperrungen von Fahrstrei-
fen und Anschlussstellen sowie andere Aspekte im
Zusammenhang mit der gegenwärtigen Verkehrs-
situation. Die Textanzeigen sind auf die Schaltungen
der Streckenbeeinflussungsanlagen abgestimmt.
schlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis zur Anschlussstelle Ludwigsburg-Nord zu erweitern.
I
Weitere Informationen finden Sie unter
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/
strasse/verkehrsmanagement
Seite 32
Seite 33
9
Lärmschutz an Straßen
Seite 34
9.1
Leitgedanken
lärmschutz an strassen
Geschwindigkeitsbegrenzungen, eingesetzt werden.
Lärm kann unter anderem nach Verursachern unter-
Aktive Lärmschutzmaßnahmen unmittelbar an der
schieden werden. So unterscheidet man zwischen
Straße besitzen Priorität. Nur wenn diese technisch nicht
Straßen- und Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Gewerbe-
realisierbar sind oder die Kosten in keinem Verhältnis
lärm, Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm und Lärm am
zum angestrebten Schutzzweck stehen, kann auf passive
Arbeitsplatz.
Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden und die
Entschädigung verlärmter Außenbereiche ausgewichen
Die Belastung durch Verkehrslärm mindert die Lebens-
werden.
qualität und kann zu gesundheitlichen Beeinträchtiist die Verringerung des Verkehrslärms. Ein wichtiges
Baulicher Lärmschutz Lärmsanierungsprogramm
Anliegen ist die starke Gewichtung der Belange der
Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms 2014 bis
Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber den Belan-
2016 sind insbesondere der Bau von Lärmschutzwänden
gen des Verkehrs, sowohl bei der Planung als auch in
und -wällen (aktiver Lärmschutz) oder Zuschüsse für
der Erhaltung.
den Einbau von Lärmschutzfenstern (passiver Lärm-
gungen führen. Vorrangiges Ziel der Landesregierung
9.2
schutz) vorgesehen. Ein besonderes Augenmerk liegt
Um den Straßenverkehrslärm zu mindern, ist der Einsatz
bei notwendigen Maßnahmen zum Straßenerhalt auch
von lärmarmen Belägen neben dem Bau von Lärm-
auf der Verwendung von lärmmindernden Asphaltdeck-
schutzwänden oder -wällen eine wichtige Möglichkeit,
schichten, die Lärm bereits an der Quelle reduzieren.
aktiven Lärmschutz zu betreiben. Neben diesen aktiven
Lärmschutzmaßnahmen können auch passive Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzfenster oder sonstige
planerische bzw. verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie
Seite 35
9.3
Proj ekt Lärmsanierung
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur will mit
Lärmarme Beläge
In den vergangenen Jahren hat es in der Entwicklung
dem Konzept „Lärmsanierung bei Mehrfachbelastungen
von lärmarmen Fahrbahnbelägen sehr große Fortschritte
durch Straßen und Schienenwege" die Belastung für
gegeben. Derzeit werden in vielen deutschen Städten
Kommunen mit hohem Aufkommen von Verkehrslärm
auf ein vertretbares Maß senken. In einem Modellpro-
Untersuchungen zur dauerhaften Wirkung lärmarmer
jekt soll praktische Erfahrungen mit dem neuen Konzept
Asphalte durchgeführt. Auch Baden-Württemberg hat
gesammelt werden. An dem Projekt beteiligt sind die
bereits 2008 die ersten Untersuchungsstrecken mit ver-
Orte Eislingen, Salach und Süßen im Filstal. Dabei wird
schiedenen lärmarmen Belägen gebaut und beobachtet
das Lärmsanierungskonzept in die Lärmaktionsplanung
der drei Gemeinden eingebettet.
I
Weitere Informationen zum Konzept finden Sie unter
diese seitdem.
Positive Erfahrungen mit neuartigen lärmreduzierenden
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/
Belägen aus Splittmastixasphalt als Alternative zum
mensch-umwelt/laermschutz/aktionen-gegen-laerm/
sogenannten offenporigen Asphalt (OPA) liegen vor.
projekt-laermsanierung/
Dem Einsatz dieser Beläge bei Neubaumaßnahmen steht
die noch fehlende Anerkennung der Lärmpegelminderung entgegen. Baden-Württemberg setzt sich deshalb
auf Bundesebene für eine schnelle Anerkennung dieser
kostengünstigeren Beläge ein und verwendet sie bereits
heute bei der lärmtechnischen Sanierung von Bestandsstrecken im Zuge von Landesstraßen.
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die lärmoptimierte Asphaltdeckschicht (LOA 5 D)
Verkehrsrechtliche
Lärmschutzmaßnahmen
entwickelt. Um Erfahrungen in Baden-Württemberg mit
Insbesondere dort, wo bauliche Maßnahmen aus räum-
diesem Belag zu gewinnen, wurden vier Maßnahmen als
lichen oder auch finanziellen Gründen nicht möglich
Untersuchungsstrecken realisiert.
sind, können verkehrsrechtliche Maßnahmen zumindest
Für den Innerortsbereich wurde in Nordrhein-Westfalen
9.5
temporär Verbesserungen bewirken. In diesem Kontext
9.4
Fördermöglichkeit im LGVFG
spielen Tempobeschränkungen, Sperrungen für LKW,
Seit 2014 sind nach dem Landesgemeindeverkehrs-
aber auch Fahrradschutzstreifen und andere Maßnahmen
finanzierungsgesetz (LGVFG) auch Lärmsanierungmaß-
eine wichtige Rolle. Das MVI hat 2012 Hinweise für die
nahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in
Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen aus Lärm-
kommunaler Baulast förderfähig. Voraussetzung ist, dass
schutzgründen gegeben und setzt sich auf Bundesebene
sie nach Art und Umfang zur Verbesserung der Lärm-
für eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten in der
situation dringend erforderlich sind, dass sie Bestandteil
Straßenverkehrsordnung ein.
eines Lärmaktionsplans oder eines für die Beurteilung
gleichwertigen Plans sind und dass die Auslösewerte
für die Lärmsanierung überschritten sind, die auch bei
Bundesfern- und Landesstraßen maßgeblich sind.
I
Umfassende Informationen zum Thema Lärmschutz finden Sie
auf den Seiten der Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung
Baden-Württemberg unter
www.laermschutzbeauftragte-bw.de
Nähere Einzelheiten beinhaltet die seit 1. Januar 2014
geltende Verwaltungsvorschrift des MVI zur Durchführung des LGVFG für den kommunalen Straßenbau.
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10
Naturschutz an Straßen
Seite 38
n at u r s c h u t z a n s t r a s s e n
10.1
Leitgedanken
10.3
Straßenbegleitgrün
Verkehrswege nehmen Flächen in Anspruch und zer-
In Baden-Württemberg erstrecken sich entlang von
schneiden Lebensräume. Die Maßnahmen des Ministe-
Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ca.
riums für Verkehr und Infrastruktur reduzieren negative
27.000 ha Gras- und Gehölzflächen. Neben den für die
Auswirkungen des Verkehrs auf Natur und Landschaft
Verkehrssicherheit relevanten Straßenbegleitflächen
und leisten so einen Beitrag zum Erhalt der biologischen
besteht der Großteil (rund 22.000 ha) aus extensiven
Vielfalt in Baden-Württemberg. Durch die Schaffung
Flächen, die keiner produktionsorientierten Nutzung
von Wiedervernetzungsmaßnahmen, Förderung des
unterliegen. Sie sind über das gesamte Land verteilt und
Biotopverbundes, Optimierung der Pflege von Kom-
stellen damit ein wichtiges ökologisches Potenzial im
pensationsmaßnahmen, Erhöhen der Artenvielfalt im
Naturhaushalt und der grünen Infrastruktur dar. Durch
Straßenbegleitgrün und Gewährleistung der Einhaltung
eine naturschutzoptimierte Anlage und Pflege der Flä-
des Artenschutzes soll die Natur auch an Straßen den
chen können naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume
bestmöglichen Schutz erhalten.
entstehen, die hinsichtlich der Vernetzung durch das
Straßennetz einen bedeutenden Beitrag zum Biotopver-
10.2
Wiedervernetzungsmaßnahmen
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Forde-
bund und damit zur Aufrechterhaltung und Sicherung
der Biodiversität leisten.
rung nach einem Biotopverbund enthalten, der sukzessiLand Baden-Württemberg will eine Vorreiterrolle zur
Kompensationsmaßnahmen
und Ökokonto
Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur einnehmen.
Mit dem Neu- oder Ausbau von Straßen sind regelmäßig
So hat u.a. die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg
Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Der Ver-
zum Ziel, die Wiedervernetzung von Lebensräumen an
ursacher eines Eingriffs ist nach § 15 Abs. 2 BNatSchG
bestehenden Straßen voranzubringen.
verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von
ve als „grüne Infrastruktur“ hergestellt werden soll. Das
10.4
Natur und Landschaft durch Maßnahmen des NaturAuf der Grundlage des im Februar 2012 vom Bundes-
schutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder
kabinett beschlossenen Bundesprogramms Wieder-
zu ersetzen. Optimierungsmöglichkeiten bei Planung,
vernetzung sowie des im April 2012 von der Landes-
Umsetzung und Unterhaltung von Kompensationsmaß-
regierung verabschiedeten Fachplans „Landesweiter
nahmen werden ermittelt und verschiedene Lösungsan-
Biotopverbund Baden-Württemberg“, der auch den
sätze für eine erfolgreiche Kompensation verfolgt. Ein
Generalwildwegeplan 2010 enthält, wurden die ersten
Ansatz liegt in der verstärkten Nutzung von Ökokonto-
Schritte zur Erstellung eines landesweiten Wiederver-
maßnahmen. Mit dem in den Staatshaushaltsplan neu
netzungskonzeptes speziell im Bereich des Verkehrs-
aufgenommenen Haushaltstitel „Ökokonto“ stehen der
wesens unternommen. Die im Land erforderlichen
Straßenbauverwaltung Mittel zur Vorfinanzierung von
Wiedervernetzungsmaßnahmen werden ermittelt und
vorgezogenen freiwilligen Kompensationsmaßnahmen
priorisiert.
zur Verfügung.
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10
Ausbau der
Radverkehrsinfrastruktur
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ausbau der radverkehrsinfrastruktur
11.1
Leitgedanken
von 16 Prozent auf 25 Prozent zu steigern. Ein Kern
Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil des Radver-
unserer Förderung des Radverkehrs ist daher die Aktivie-
kehrs bis 2020 von heute etwa 8 Prozent auf 16 Prozent
rung, Unterstützung und Vernetzung der Kommunen.
zu verdoppeln und bis 2030 weiter auf 20 Prozent zu
in der Bevölkerung auf: Immer mehr Menschen nutzen
Radwegebau an Bundes- und
Landesstraßen
das Fahrrad nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf
Die Mittelsituation für den Radwegebau wurde unter
ihren alltäglichen Wegen. Um die ambitionierten Ziele
Grün-Rot wesentlich verbessert. Für Radwege an Landes-
in einem Flächenland zu erreichen, ist es allerdings
straßen wurde ein eigener Haushaltstitel eingeführt, über
notwendig, in allen Bereichen der Radverkehrsförderung
den 2014 5,5 Mio. Euro umgesetzt wurden. Seit 2002 bis
systematisch und gemeinsam mit zahlreichen Akteuren
einschließlich 2014 wurden zudem rund 104 Mio. Euro
vorzugehen. Eine sichere, durchgängige und attraktive
für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an
Radverkehrsinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung
Bundesstraßen in Baden-Württemberg ausgegeben.
steigern. Damit greift die Landesregierung einen Trend
11.2
dafür, dass Fahrradfahren Spaß macht, sicher ist und dass
das Rad letztlich öfter genutzt wird.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Nachholbedarf in der Radverkehrsinfrastruktur in BadenWürttemberg auf allen Ebenen, bei Radwegen an Bun-
R a dwe g e a n L a n d e s st r aSSe n
Jahr
des- und Landesstraßen sowie kommunalen Radwegen,
enorm. Viele Kommunen in Baden- Württemberg sind
bei der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sehr
aktiv und beweisen, dass radverkehrspolitisches Engagement zu einem deutlichen Anstieg der Radnutzung
führt. Die Stadt Karlsruhe hat es beispielsweise erreicht,
Gesamt
2012
2013
2014
2015
2016
Ist-Ausgaben, in Mio. Euro
HH-Ansatz, in Mio.Euro
4,9
5,0
5,0
7,5*
7,5*
12,5
12,5
4,9
4,3
4,3
5,5
5,5
*A us der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen werden weitere 7,5 Mio.
Euro p.a. für das „Lückenschlussprogramm Radwege“ eingesetzt. Mit dem Lückenschlussprogramm können 2015/16 weitere 26 wichtige Radwegevorhaben vorgezogen begonnen
werden.
den Anteil des Radverkehrs zwischen 2002 und 2012
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B a d e n - W ü r t t e m b e r g s a n i e r t u n d m o d e r n i s i e r t d a s S t r a SS e n n e t z
11.3
RadNETZ Baden-Württemberg
dass der große Nachholbedarf bei der Radverkehrs-
Mit dem RadNETZ Baden-Württemberg wollen wir
infrastruktur möglichst schnell und zielgerichtet aufge-
gemeinsam mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden
holt werden kann und einheitliche Qualitätsstandards
ein Radverkehrsnetz schaffen, das landesweit alle Ober-
verankert werden.
und Mittelzentren mit alltagstauglichen Radrouten anbindet und das durchgängig beschildert wird. Auch die
Bei der Planung und Realisierung des baulastträgerüber-
offiziellen Landesradfernwege werden in das RadNETZ
greifenden Netzes sind wir auf das Know-how und die
integriert. Ergänzt wird das RadNETZ durch die Rad-
Unterstützung der Akteurinnen und Akteure vor Ort an-
verkehrsnetze der Landkreise und Kommunen. Mit den
gewiesen. Die Perspektive auf die lokalen Gegebenheiten
Arbeiten zum RadNETZ sollen nicht nur einzelne
und die Bedürfnisse der Radlerinnen und Radler vor
Lücken geschlossen und Mängel beseitigt, sondern auch
Ort sind wichtige Indikatoren für die Entwicklung des
ein wichtiger Impuls für eine fahrradfreundliche Mo-
RadNETZes. Landkreise, Städte und Gemeinden sind
bilitätskultur in den Städten und im ländlichen Raum
daher die wichtigsten Partner beim RadNETZ. Sie wer-
gegeben werden.
den eng in die Planungen eingebunden und profitieren
gleichzeitig beispielsweise durch die Planungsleistungen
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Im Rahmen der Arbeiten zum RadNETZ wurden die
des Landes mit der professionellen Zustandserfassung,
Radwege mit einer Gesamtlänge von ca. 8.000 Kilo-
Routenplanung über Kreisgrenzen hinweg und kon-
metern mit dem Fahrrad befahren, in ihrer Qualität
kreten Maßnahmenvorschlägen und Musterlösungen.
überprüft und bewertet. Erfahrene Ingenieurbüros iden-
Hinsichtlich der Förderung kommunaler Radverkehrs-
tifizieren entscheidende Qualitätsmängel oder Lücken
infrastruktur sowie für den Ausbau von Radwegen an
im Netz und erstellen Empfehlungen für eine zügige und
Landesstraßen soll das RadNETZ künftig ein wichtiges
kosteneffiziente Verbesserung. So wird sichergestellt,
Priorisierungskriterium darstellen.
ausbau der radverkehrsinfrastruktur
Förderprogramm kommunale
Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
Seit dem Jahr 2013 werden alle baden-württembergi-
Um die Förderung von kommunaler Radverkehrs-
Beschilderung zu überprüfen. Ziel ist eine einheitliche
infrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinan-
Beschilderung aller Landesradfernwege. Dafür legt das
zierungsgesetz (LGVFG) zu verbessern, wurde 2012 die
Land den bundesweiten Stand der Technik zugrunde.
11.4
schen Landesradfernwege jährlich befahren, um die
Richtlinie des MVI zur Gestaltung und Förderung von
Radverkehrsanlagen eingeführt. Zur Finanzierung der
Über die Beschilderung der Landesradfernwege hinaus
Förderung wurde 2013 erstmals ein eigener Haushalts-
fördert das MVI gemeinsam mit dem Ministerium
titel eingerichtet. 2013 standen darin rund 10 Mio. Euro
für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-
und seit 2014 stehen rund 15 Mio. Euro jährlich zur
Württemberg (MLR) die Klassifizierung nach ADFC-
Verfügung. Besonders nachhaltig ist dabei, dass die
Kriterien. Aktuelles Beispiel sind der Kocher-Jagst-
Kommunen sich mit mindestens noch einmal dem
Radweg sowie der Neckartal-Radweg, die inzwischen mit
gleichen Betrag beteiligen und Radverkehrskonzepte
vier Sternen ausgezeichnet sind.
vorlegen müssen, um bestimmte Fördermittel zu
erhalten.
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
(NVBW) ist für die Beschilderung der Landesradfern-
Im aktuellen Förderprogramm sind rund 240 Maßnahmen
wege zuständig und koordiniert die Aktivitäten rund
kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ent-
um die Qualitätssicherung der Beschilderung im Auftrag
halten. Im Rahmen der Programmfortschreibung 2014
des MVI. Bei der Vermarktung der Landesradfernwege
konnten über 130 neue Vorhaben in das Förderprogramm
werden die Kommunen von der Tourismus-Marketing
aufgenommen werden. Das Programm wird jährlich vom
GmbH Baden-Württemberg (TMBW) und den regiona-
MVI aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien
len Tourismusorganisationen unterstützt. Die Stärkung
nach einheitlichen Kriterien fortgeschrieben. Die dies-
und Optimierung der Landesradfernwege ist daher eine
jährige Fortschreibung des Förderprogramms ist im März
Gemeinschaftsaufgabe des Ministeriums für Verkehr
2015 vorgesehen.
und Infrastruktur/ Nahverkehrsgesellschaft BadenWürttemberg sowie des Ministeriums für ländlichen
Landesradfernwege Beschilderung und Klassifizierung
11.5
Raum und Verbraucherschutz / Tourismus-Marketing
GmbH Baden-Württemberg.
Bei den offiziellen Landesradfernwegen handelt es sich
in Baden-Württemberg um derzeit 19 Radwege mit
einer Gesamtlänge von knapp 5.000 Kilometern, die das
gesamte Land durchziehen. Sie werden in der Regel
I
Weitere Informationen unter
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/
rad-und-fuss/radpolitik/
überwiegend touristisch genutzt und sind daher für viele
Radfahrerinnen und Radfahrer, die das Fahrrad im Alltag
nicht nutzen, erster Berührungspunkt mit der Radverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg.
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Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Hauptstätter Straße 67 - 70178 Stuttgart - www.mvi.baden-wuerttemberg.de