Fachplanungsrecht II - Abwägung und Rechtsschutz

Lehrstuhlvertretung
Herr PD Dr. Andreas Engels
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und
Wirtschaftsrecht (ÖR III)
Herr PD Dr. Andreas Engels • Universität Bayreuth
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universität Bayreuth
95440 Bayreuth
Sekr.:
0921 - 55 6221 (RW II, Zi. 1.69)
Tel.:
0921 - 55 6220
Fax:
0921 - 55 6222
Sekr.: [email protected]
Fachplanungsrecht II - Abwägung und Rechtsschutz
Blockveranstaltung
03. Juli 2015
apl. Prof. Dr. Ulrich Hösch
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
VorlNr. 30505
Am 03. Juli 2015 findet die Blockvorlesung „Fachplanungsrecht II“ statt. Gegenstand der
Veranstaltung ist die Planung von Infrastrukturprojekten am Beispiel von Bundesfernstraßen. Dabei
soll insbesondere eingegangen werden auf
 das Instrument der Abwägung im Allgemeinen,
 die Abwägung von Lärm, Kommunaler Selbstverwaltung und Naturschutz im Besonderen.“,
 den Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Fachplanungsrecht (insbesondere den
Planfeststellungsbeschluss).
Die Veranstaltung steht Hörern aller Fakultäten offen und ist besonders geeignet für Jura-Studenten
ab dem 5. Semester, insbesondere wenn sie mit den Grundzügen des Verwaltungsverfahrens- und
Verwaltungsprozessrechts bereits bekannt sind. Kenntnisse des Bauplanungsrechts sind für die
Teilnahme an der Vorlesung von Vorteil aber keine Voraussetzung. Die Veranstaltung setzt die
Veranstaltung „Fachplanungsrecht I“ aus dem Wintersemester fort. Der Besuch der Veranstaltung
„Fachplanungsrecht I“ ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme am „Fachplanungsrecht II“
In der Veranstaltung wird die grundlegende Systematik/Methodik der Abwägung besprochen und der
Rechtsschutz erläutert.
Die Veranstaltung wird in der Zeit von 9.00 – 16.00 Uhr, im S 48 (RW II) durchgeführt.
Es wird um Anmeldung zu der Veranstaltung bei Frau Winkler unter:
[email protected]
gebeten.
Bayreuth, den 27.04.2015