STADT GEHRDEN
Gehrden, 07.05.2015
Ausschuss für Bau- und Städteplanung (BSP)
Ratsbüro
Auskunft erteilt: Frau Born
E-Mail: [email protected]
Telefon: 05108/6404-70
Sie erreichen mich montags bis freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Vorsitzender
Herr Stephan Schmidt
Stellv. Vorsitzender
Herr Adolf Knölke
Mitglieder
Herr Karl-Heinz Behre
Herr Klaus Dörffer
Herr Henning Harter
1. stellv. Bürgermeister
Frau Eva Kiene-Stengel
3. stellv. Bürgermeisterin
Herr Rolf Meyer
Herr Hilmar Rump
2. Vertreter des Ratsvorsitzenden
Herr Jörg Zehrfeld
Von der Verwaltung
Frau Erste Stadträtin Christiane Kemnitz
Fachbereichsleiterin 1
Herr Wolfgang Middelberg
Fachbereichsleiter 5
Herr Bürgermeister Cord Mittendorf
Gleichstellungsbeauftragte zur Kenntnis, ggf. Teilnahme
Frau Christiane Olbrich
Gleichstellungsbeauftragte
Für das Protokoll
Frau Diana Möller
Fachdienstleiterin 51
EINLADUNG
zur 34. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Städteplanung (BSP)
in der Wahlperiode 2011/2016
am Dienstag, dem 19.05.2015, um 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Gehrden, Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden,
Besprechungsraum 1.22 (1. OG)
Zu dieser Sitzung lade ich ein. Sollten Sie verhindert sein, sorgen Sie bitte rechtzeitig für Ihre
Vertretung.
Allen Ratsmitgliedern wird die Einladung zur Kenntnisnahme übersandt.
Wichtiger Hinweis:
Vor der Sitzung findet ein Ortstermin statt.
Treffpunkt: Nordstr. 1 A+B um 17:15 Uhr
Mit freundlichem Gruß
Kemnitz
Erste Stadträtin
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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2.
Genehmigung des Protokolls der 33. Sitzung vom 14.04.2015
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Anfragen der Ausschussmitglieder
5.
Mitteilungen der Verwaltung
6.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme - Gehrden Stadtzentrum;
Aktueller Sachstandbericht
7.
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden
Gebiet:
Grundstücke Steinweg 16, Flurstücke 42/1 und 41, Flur 3,
Gemarkung Gehrden und Hornstraße 3 ( Parkplatz), Flurstück 39,
Flur 3, Gemarkung Gehrden
2011-2016/0668
1. Erneuter Beschluss zur Änderung
2. Beschluss über die Abweichung vom Rahmenplan zur
Stadtsanierung
8.
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden
Gebiet:
Grundstücke Alte Str. 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, HeinrichHische-Weg 12
Teilflächen der Grundstücke Heinrich-Hische-Weg 15, 17 und 21
Teilflächen der Grundstücke Dammtor 3, 5 und7 A
Änderungsbeschluss
9.
Ortstermin Nordstr. 1 - Rücksprache zur weiteren Vorgehensweise Bezug: Informationsvorlage 2011-2016/0670
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Alt Gehrden
Gebiet:
Grundstück Nordstr. 1 A + B (Alte Feuerwehr und ehemaliger Kiosk)
Flurstück 158/8, 158/9 und Teilfläche des Flurstückes 158/16
beginnend ab Südgrenze des Flurstückes 158/6 und abschließend
mit der Südgrenze des Flurstückes 158/9; Gemarkung Gehrden,
Flur 2
Sachstandsbericht mit Abstimmung über das weitere Vorgehen
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2011-2016/0681
N 17
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STADT GEHRDEN
Datum
27.03.2015
Der Bürgermeister
Vorlage:
2011-2016/0668
Öffentlichkeitsstatus:
öffentlich
Ersteller:
FD 51 - Stadtplanung
Beratungsfolge
Ausschuss für Bau- und Städteplanung (BSP)
Verwaltungsausschuss (VA)
Rat
Sitzung am:
14.04.2015
15.04.2015
24.06.2015
Beschlussvorlage
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden
Gebiet:
Grundstücke Steinweg 16, Flurstücke 42/1 und 41, Flur 3, Gemarkung Gehrden und
Hornstraße 3 ( Parkplatz), Flurstück 39, Flur 3, Gemarkung Gehrden
1. Erneuter Beschluss zur Änderung
2. Beschluss über die Abweichung vom Rahmenplan zur Stadtsanierung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Geschätzte Planungskosten liegen bei 7.000,-€. Die Kosten sind durch das
Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden soll weiterhin für das o.a. Gebiet
unter Zugrundelegung neuer Planüberlegungen durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt
im beschleunigten Verfahren gem. §13 A BauGB ohne Erstellung einer Umweltprüfung und
frühzeitiger Unterrichtung der Behörden und der Öffentlichkeit.
Sachdarstellung:
Bereits mit Vorlage 2011-2016/0336 hatte der Verwaltungsausschuss am 19.06.2013 die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschlossen. Grundlage des damaligen
Beschlusses war der Vorschlag, im nördlichen Bereich des Grundstücks unter teilweisem
Erhalt des alten Gebäudebestandes ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten und die
übrige Fläche für Stellplätze zu nutzen.
Diese ehemals geplante Bebauung entsprach im Wesentlichen auch der Planung, wie sie im
Rahmenplan zur Stadtsanierung festgelegt war. Wie bekannt hat sich der potentielle
Erwerber der Fläche aus dem Verfahren zurückgezogen, so dass neue Überlegungen
angestellt werden müssen, was mit der Fläche passieren kann.
Der Verwaltung liegt ein Bebauungsentwurf (siehe Anlage) eines weiteren Interessenten vor,
der auch bereits im Sanierungsbeirat beraten wurde und Zustimmung fand. Hierbei ist die
gesamte Fläche des Grundstücks als Baufläche für einen Wohnblock mit 2 geschossiger
Bebauung ausgenutzt. Das alte Haus Steinweg 16 soll ungefähr bis zur Hälfte des
Gebäudes bestehen bleiben und könnte für unterschiedlichste Zwecke im Sinne der
Stadtsanierung genutzt werden. Die Baulücke in der Hornstraße wird durch einen ebenfalls 2
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geschossigen Gebäudekörper geschlossen, in dem z.B. Praxen und Wohnungen
untergebracht werden könnten. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage
errichtet werden.
Im Zuge der bisherigen Planung war von Anliegern bemängelt worden, dass die bisher
ruhige Hofsituation durch den geplanten Stellplatzbau negativ belastet würde und sie wurde
deshalb abgelehnt. Mit der nun angedachten Wohnbebauung könnte diesem Umstand
Rechnung getragen werden. Zudem kann das Ziel der Stadtsanierung, das Stadtzentrum zu
beleben, durch die Ansiedlung neuer Bewohner ebenfalls erreicht werden.
Der Rat der Stadt Gehrden hatte mit der Rahmenplanung für diesen Bereich eine
grundsätzliche Aussage zur Planung gemacht. Da von dieser Planung abgewichen wird, ist
ein Beschluss des Rates zur Änderung der Planungsabsichten notwendig
Anlage/n:
Steinw 16-Bebauungsentwurf Lageplan
(Bürgermeister)
(Erste Stadträtin)
(Sachbearbeiter/in)
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(Mitzeichnung)
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Städtebau
Die Neubebauung orientiert sich an dem Konzept des B-Plan Entwurfes und der
Gestaltungssatzung der Stadt Gehrden und gliedert sich in drei Gebäude:
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Laden - Arbeiten - Wohnen 170 qm
3Z 89,4+3,8
A
Haus A: Das sanierte Fachwerkhaus, mit einer öffentlichen Nutzung zum Steinweg und
rückwärtigen Wohnnutzung, führt zu einer Belebung des Steinweges.
Haus B: Das zweigeschossige Satteldachhaus mit einem ausgebautem Dachgeschoss
auf einer Tiefgarage
Haus C: Die Baulückenschließung an der Hornstrasse mit acht kleineren Wohnungen
trägt zur Stadtreparatur bei.
II
+ 0,76
2Z 54,0 + 5
Garten Cafe
WM
3Z 89,4+3,8
WM
Spielplatz
WM
Die Erschließung für den Fahrverkehr erfolgt über eine Durchfahrt im Gebäude
Hornstraße zu den Stellplätzen in der Tiefgarage bzw. den Besucher-Stellplätzen. Vom
Steinweg ist keine Zufahrt vorgesehen. Von der Hornstrasse zum Steinweg ist ein
Fussgängerweg geplant.
3Z 89,4+3,8
+/- 0.00
B
+ 0,76
2Z 54,0 + 5
WM
Nutzung
Es sind unterschiedliche Wohnungsgrößen vorgesehen, um Angebote für alle
Generationen machen zu können. Die erdgeschossigen Wohnungen erhalten einen
direkten Gartenanschluss. Im Dachgeschoss mit ausgebautem Spitzboden ergeben sich
großzügige Duplex Atelier- und Familienwohnungen.
Das Fachwerkhaus könnte unterschiedlichste Nutzungen aufnehmen.
In der Tiefgarage sind ca. 36 Stellplätze geplant.
3Z 89,4+3,8
II+DG
WM
WM
Reihenhaus
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Spü
WM
+/- 0.00
+0
Gestaltung
Das Konzept orientiert sich an den Festsetzungen der Gestaltungsatzung: Klinker, Putz,
Holz und ein rötlicher Dachstein sind die bestimmenden Materialien.
St. Besucher
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II+DG
Bebauung Steinweg 16 - Gehrden
Planstufe : Projektstudie
Planinhalt : Lageplan
Maßstab : 1:500 I DinA3
Datum
: 09.01.2014
N
5/10
ENNO SCHNEIDER ARCHITEKTEN
Prof. Dr. Schneider + Co. Gmbh
Gipsstraße 6 . 10119 Berlin
Bahnhofstraße 8 . 32756 Detmold
t 030/28098-130 / f -131
[email protected]
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Konzept
Drei Häuser bilden ein Gesamtensemble: Die Gebäude an der Hornstrasse und dem
Steinweg schließen den Straßenraum, ein "Langhaus" im Zentrum des Grundstücks
verbindet beide Gebäude. Die Neubebauung mit ca. 30 Wohneinheiten, einer
gewerblichen Fläche und einer Tiefgarage ist ein wesentlicher Beitrag zur Belebung der
Innenstadt. Das Wohnangebot richtet sich an alle Generationen. Zur Erhaltung des
historischen Stadtbildes soll das Fachwerkhaus erhalten und auf seine historische
Substanz rückgebaut werden.
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Gehrden Steinweg 16
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N 18
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STADT GEHRDEN
Datum
05.05.2015
Der Bürgermeister
Vorlage:
2011-2016/0681
Öffentlichkeitsstatus:
öffentlich
Ersteller:
FD 51 - Stadtplanung
Beratungsfolge
Ausschuss für Bau- und Städteplanung (BSP)
Verwaltungsausschuss (VA)
Sitzung am:
19.05.2015
20.05.2015
Beschlussvorlage
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden
Gebiet:
Grundstücke Alte Str. 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Heinrich-Hische-Weg 12
Teilflächen der Grundstücke Heinrich-Hische-Weg 15, 17 und 21
Teilflächen der Grundstücke Dammtor 3, 5 und 7 A
Änderungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden soll für den o.a. Bereich
durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird ebenso abgesehen wie von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Alte Str. 3-5 plant im vorderen Bereich des Grundstückes
die Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Das Erdgeschoss soll als Gewerbe-/Praxisräume
genutzt werden. Im hinteren Grundstücksbereich sollen Doppelhäuser entstehen. Der
Altbestand auf dem Grundstück wurde bereits abgerissen.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche und
damit die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Hinzu kommt, dass teilweise die
Festsetzungen des aktuell gültigen Bebauungsplanes (2. Änderung B-Plan Nr. 17 Alt
Gehrden) nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, so dass hier eine
Überplanung des Bereiches, wie im Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
Alt Gehrden dargestellten, empfohlen wird. Hier sind zum Einen die aktuell dargestellten
Verkehrsflächen betroffen sowie zum Anderen die Art der Nutzung.
Das Planungsbüro Infraplan, Celle, wurde beauftragt, einen ersten Vorschlag, zur
städtebaulich sinnvollen Überplanung, auszuarbeiten. Das Ergebnis der Ausarbeitung liegt
bereits der Verwaltung vor und ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Zum Vergleich ist
auch die aktuell gültige Planfassung als Anlage 2 beigefügt.
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Die Verwaltung empfiehlt nun, den Änderungsbeschluss für das dargestellte Gebiet zu
fassen. Die Anlagen dienen als Grundlage für die weiteren Beratungen.
Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches liegt im Sanierungsgebiet und wird daher
voraussichtlich über das Innenstadtsanierungsprogramm finanziert.
Anlage/n:
Anlage 1 - Lageplan
Anlage 2 - Erstes Ausarbeitungsergebnis
Anlage 3 - Aktuell gültige Planfassung
(Bürgermeister)
(Erste Stadträtin)
(Sachbearbeiter/in)
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(Mitzeichnung)
Anlü^ *4
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Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Öffentliche Einladung
Vorlagendokumente
TOP Ö 7 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden
Vorlage 2011-2016/0668
Steinw 16-Bebauungsentwurf Lageplan 2011-2016/0668
TOP Ö 8 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden
Vorlage 2011-2016/0681
Anlage 1 - Lageplan 2011-2016/0681
Anlage 2 - Erstes Ausarbeitungsergebnis 2011-2016/0681
Anlage 3 - Aktuell gültige Planfassung 2011-2016/0681
Inhaltsverzeichnis
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