STADT GEHRDEN Gehrden, 07.05.2015 Ausschuss für Bau- und Städteplanung (BSP) Ratsbüro Auskunft erteilt: Frau Born E-Mail: [email protected] Telefon: 05108/6404-70 Sie erreichen mich montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Vorsitzender Herr Stephan Schmidt Stellv. Vorsitzender Herr Adolf Knölke Mitglieder Herr Karl-Heinz Behre Herr Klaus Dörffer Herr Henning Harter 1. stellv. Bürgermeister Frau Eva Kiene-Stengel 3. stellv. Bürgermeisterin Herr Rolf Meyer Herr Hilmar Rump 2. Vertreter des Ratsvorsitzenden Herr Jörg Zehrfeld Von der Verwaltung Frau Erste Stadträtin Christiane Kemnitz Fachbereichsleiterin 1 Herr Wolfgang Middelberg Fachbereichsleiter 5 Herr Bürgermeister Cord Mittendorf Gleichstellungsbeauftragte zur Kenntnis, ggf. Teilnahme Frau Christiane Olbrich Gleichstellungsbeauftragte Für das Protokoll Frau Diana Möller Fachdienstleiterin 51 EINLADUNG zur 34. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Städteplanung (BSP) in der Wahlperiode 2011/2016 am Dienstag, dem 19.05.2015, um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Gehrden, Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden, Besprechungsraum 1.22 (1. OG) Zu dieser Sitzung lade ich ein. Sollten Sie verhindert sein, sorgen Sie bitte rechtzeitig für Ihre Vertretung. Allen Ratsmitgliedern wird die Einladung zur Kenntnisnahme übersandt. Wichtiger Hinweis: Vor der Sitzung findet ein Ortstermin statt. Treffpunkt: Nordstr. 1 A+B um 17:15 Uhr Mit freundlichem Gruß Kemnitz Erste Stadträtin 1/10 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der 33. Sitzung vom 14.04.2015 3. Einwohnerfragestunde 4. Anfragen der Ausschussmitglieder 5. Mitteilungen der Verwaltung 6. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme - Gehrden Stadtzentrum; Aktueller Sachstandbericht 7. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden Gebiet: Grundstücke Steinweg 16, Flurstücke 42/1 und 41, Flur 3, Gemarkung Gehrden und Hornstraße 3 ( Parkplatz), Flurstück 39, Flur 3, Gemarkung Gehrden 2011-2016/0668 1. Erneuter Beschluss zur Änderung 2. Beschluss über die Abweichung vom Rahmenplan zur Stadtsanierung 8. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden Gebiet: Grundstücke Alte Str. 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, HeinrichHische-Weg 12 Teilflächen der Grundstücke Heinrich-Hische-Weg 15, 17 und 21 Teilflächen der Grundstücke Dammtor 3, 5 und7 A Änderungsbeschluss 9. Ortstermin Nordstr. 1 - Rücksprache zur weiteren Vorgehensweise Bezug: Informationsvorlage 2011-2016/0670 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Alt Gehrden Gebiet: Grundstück Nordstr. 1 A + B (Alte Feuerwehr und ehemaliger Kiosk) Flurstück 158/8, 158/9 und Teilfläche des Flurstückes 158/16 beginnend ab Südgrenze des Flurstückes 158/6 und abschließend mit der Südgrenze des Flurstückes 158/9; Gemarkung Gehrden, Flur 2 Sachstandsbericht mit Abstimmung über das weitere Vorgehen 2/10 2011-2016/0681 N 17 Ö 7 STADT GEHRDEN Datum 27.03.2015 Der Bürgermeister Vorlage: 2011-2016/0668 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Ersteller: FD 51 - Stadtplanung Beratungsfolge Ausschuss für Bau- und Städteplanung (BSP) Verwaltungsausschuss (VA) Rat Sitzung am: 14.04.2015 15.04.2015 24.06.2015 Beschlussvorlage 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden Gebiet: Grundstücke Steinweg 16, Flurstücke 42/1 und 41, Flur 3, Gemarkung Gehrden und Hornstraße 3 ( Parkplatz), Flurstück 39, Flur 3, Gemarkung Gehrden 1. Erneuter Beschluss zur Änderung 2. Beschluss über die Abweichung vom Rahmenplan zur Stadtsanierung Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Geschätzte Planungskosten liegen bei 7.000,-€. Die Kosten sind durch das Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gedeckt. Beschlussvorschlag: Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden soll weiterhin für das o.a. Gebiet unter Zugrundelegung neuer Planüberlegungen durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. §13 A BauGB ohne Erstellung einer Umweltprüfung und frühzeitiger Unterrichtung der Behörden und der Öffentlichkeit. Sachdarstellung: Bereits mit Vorlage 2011-2016/0336 hatte der Verwaltungsausschuss am 19.06.2013 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschlossen. Grundlage des damaligen Beschlusses war der Vorschlag, im nördlichen Bereich des Grundstücks unter teilweisem Erhalt des alten Gebäudebestandes ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten und die übrige Fläche für Stellplätze zu nutzen. Diese ehemals geplante Bebauung entsprach im Wesentlichen auch der Planung, wie sie im Rahmenplan zur Stadtsanierung festgelegt war. Wie bekannt hat sich der potentielle Erwerber der Fläche aus dem Verfahren zurückgezogen, so dass neue Überlegungen angestellt werden müssen, was mit der Fläche passieren kann. Der Verwaltung liegt ein Bebauungsentwurf (siehe Anlage) eines weiteren Interessenten vor, der auch bereits im Sanierungsbeirat beraten wurde und Zustimmung fand. Hierbei ist die gesamte Fläche des Grundstücks als Baufläche für einen Wohnblock mit 2 geschossiger Bebauung ausgenutzt. Das alte Haus Steinweg 16 soll ungefähr bis zur Hälfte des Gebäudes bestehen bleiben und könnte für unterschiedlichste Zwecke im Sinne der Stadtsanierung genutzt werden. Die Baulücke in der Hornstraße wird durch einen ebenfalls 2 3/10 geschossigen Gebäudekörper geschlossen, in dem z.B. Praxen und Wohnungen untergebracht werden könnten. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage errichtet werden. Im Zuge der bisherigen Planung war von Anliegern bemängelt worden, dass die bisher ruhige Hofsituation durch den geplanten Stellplatzbau negativ belastet würde und sie wurde deshalb abgelehnt. Mit der nun angedachten Wohnbebauung könnte diesem Umstand Rechnung getragen werden. Zudem kann das Ziel der Stadtsanierung, das Stadtzentrum zu beleben, durch die Ansiedlung neuer Bewohner ebenfalls erreicht werden. Der Rat der Stadt Gehrden hatte mit der Rahmenplanung für diesen Bereich eine grundsätzliche Aussage zur Planung gemacht. Da von dieser Planung abgewichen wird, ist ein Beschluss des Rates zur Änderung der Planungsabsichten notwendig Anlage/n: Steinw 16-Bebauungsentwurf Lageplan (Bürgermeister) (Erste Stadträtin) (Sachbearbeiter/in) 4/10 (Mitzeichnung) ! y N O W w to k .d o c u -tr a c k Städtebau Die Neubebauung orientiert sich an dem Konzept des B-Plan Entwurfes und der Gestaltungssatzung der Stadt Gehrden und gliedert sich in drei Gebäude: WM Laden - Arbeiten - Wohnen 170 qm 3Z 89,4+3,8 A Haus A: Das sanierte Fachwerkhaus, mit einer öffentlichen Nutzung zum Steinweg und rückwärtigen Wohnnutzung, führt zu einer Belebung des Steinweges. Haus B: Das zweigeschossige Satteldachhaus mit einem ausgebautem Dachgeschoss auf einer Tiefgarage Haus C: Die Baulückenschließung an der Hornstrasse mit acht kleineren Wohnungen trägt zur Stadtreparatur bei. II + 0,76 2Z 54,0 + 5 Garten Cafe WM 3Z 89,4+3,8 WM Spielplatz WM Die Erschließung für den Fahrverkehr erfolgt über eine Durchfahrt im Gebäude Hornstraße zu den Stellplätzen in der Tiefgarage bzw. den Besucher-Stellplätzen. Vom Steinweg ist keine Zufahrt vorgesehen. Von der Hornstrasse zum Steinweg ist ein Fussgängerweg geplant. 3Z 89,4+3,8 +/- 0.00 B + 0,76 2Z 54,0 + 5 WM Nutzung Es sind unterschiedliche Wohnungsgrößen vorgesehen, um Angebote für alle Generationen machen zu können. Die erdgeschossigen Wohnungen erhalten einen direkten Gartenanschluss. Im Dachgeschoss mit ausgebautem Spitzboden ergeben sich großzügige Duplex Atelier- und Familienwohnungen. Das Fachwerkhaus könnte unterschiedlichste Nutzungen aufnehmen. In der Tiefgarage sind ca. 36 Stellplätze geplant. 3Z 89,4+3,8 II+DG WM WM Reihenhaus KS Spü WM +/- 0.00 +0 Gestaltung Das Konzept orientiert sich an den Festsetzungen der Gestaltungsatzung: Klinker, Putz, Holz und ein rötlicher Dachstein sind die bestimmenden Materialien. St. Besucher ll ,76 ,3 C t ahr 45+ 3 rräd 2Z chf 3 Fah 63+ Dur 2Z er Mü II+DG Bebauung Steinweg 16 - Gehrden Planstufe : Projektstudie Planinhalt : Lageplan Maßstab : 1:500 I DinA3 Datum : 09.01.2014 N 5/10 ENNO SCHNEIDER ARCHITEKTEN Prof. Dr. Schneider + Co. Gmbh Gipsstraße 6 . 10119 Berlin Bahnhofstraße 8 . 32756 Detmold t 030/28098-130 / f -131 [email protected] o .c m lic o c u -tr a c k C m w Konzept Drei Häuser bilden ein Gesamtensemble: Die Gebäude an der Hornstrasse und dem Steinweg schließen den Straßenraum, ein "Langhaus" im Zentrum des Grundstücks verbindet beide Gebäude. Die Neubebauung mit ca. 30 Wohneinheiten, einer gewerblichen Fläche und einer Tiefgarage ist ein wesentlicher Beitrag zur Belebung der Innenstadt. Das Wohnangebot richtet sich an alle Generationen. Zur Erhaltung des historischen Stadtbildes soll das Fachwerkhaus erhalten und auf seine historische Substanz rückgebaut werden. w w .d o w w C lic k to Ö 7 w h a n g e Vi e bu bu y N O Gehrden Steinweg 16 XC er W F- w PD h a n g e Vi e ! XC er PD F- .c N 18 Ö 8 STADT GEHRDEN Datum 05.05.2015 Der Bürgermeister Vorlage: 2011-2016/0681 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Ersteller: FD 51 - Stadtplanung Beratungsfolge Ausschuss für Bau- und Städteplanung (BSP) Verwaltungsausschuss (VA) Sitzung am: 19.05.2015 20.05.2015 Beschlussvorlage 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden Gebiet: Grundstücke Alte Str. 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Heinrich-Hische-Weg 12 Teilflächen der Grundstücke Heinrich-Hische-Weg 15, 17 und 21 Teilflächen der Grundstücke Dammtor 3, 5 und 7 A Änderungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden soll für den o.a. Bereich durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird ebenso abgesehen wie von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Alte Str. 3-5 plant im vorderen Bereich des Grundstückes die Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Das Erdgeschoss soll als Gewerbe-/Praxisräume genutzt werden. Im hinteren Grundstücksbereich sollen Doppelhäuser entstehen. Der Altbestand auf dem Grundstück wurde bereits abgerissen. Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche und damit die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Hinzu kommt, dass teilweise die Festsetzungen des aktuell gültigen Bebauungsplanes (2. Änderung B-Plan Nr. 17 Alt Gehrden) nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, so dass hier eine Überplanung des Bereiches, wie im Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden dargestellten, empfohlen wird. Hier sind zum Einen die aktuell dargestellten Verkehrsflächen betroffen sowie zum Anderen die Art der Nutzung. Das Planungsbüro Infraplan, Celle, wurde beauftragt, einen ersten Vorschlag, zur städtebaulich sinnvollen Überplanung, auszuarbeiten. Das Ergebnis der Ausarbeitung liegt bereits der Verwaltung vor und ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Zum Vergleich ist auch die aktuell gültige Planfassung als Anlage 2 beigefügt. 6/10 Die Verwaltung empfiehlt nun, den Änderungsbeschluss für das dargestellte Gebiet zu fassen. Die Anlagen dienen als Grundlage für die weiteren Beratungen. Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches liegt im Sanierungsgebiet und wird daher voraussichtlich über das Innenstadtsanierungsprogramm finanziert. Anlage/n: Anlage 1 - Lageplan Anlage 2 - Erstes Ausarbeitungsergebnis Anlage 3 - Aktuell gültige Planfassung (Bürgermeister) (Erste Stadträtin) (Sachbearbeiter/in) 7/10 (Mitzeichnung) Anlü^ *4 Ö 8 8/10 Ö 8 9/10 Ö 8 10/10 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Öffentliche Einladung Vorlagendokumente TOP Ö 7 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Alt Gehrden Vorlage 2011-2016/0668 Steinw 16-Bebauungsentwurf Lageplan 2011-2016/0668 TOP Ö 8 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alt Gehrden Vorlage 2011-2016/0681 Anlage 1 - Lageplan 2011-2016/0681 Anlage 2 - Erstes Ausarbeitungsergebnis 2011-2016/0681 Anlage 3 - Aktuell gültige Planfassung 2011-2016/0681 Inhaltsverzeichnis 1 3 5 6 8 9 10 11
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