Presse- und Öffentlichkeitsreferat Rathausplatz 2 – 4 • 79098 Freiburg Tel.: 07 61 / 2 01 - 13 10 Fax: 07 61 / 2 01 - 13 99 Internet: www.freiburg.de E-Mail: [email protected] ------------------------------------------------------------Edith Lamersdorf, Tel.: 07 61 / 2 01 – 13 00 E-Mail: [email protected] Pressemitteilung 23. April 2015 Handlungsprogramm Wohnen: Stadt stellt Modell zur Verlängerung von bestehenden Belegungsrechten und Belegungsbindungen über 15 Jahre vor Landeswohnraumförderungsprogramm wird einbezogen Stadt schafft Anreiz für Neubau von geförderten Mietwohnungen Mehrere Fraktionen hatten Mitte März einen Antrag gestellt, im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen den sozialen Wohnungsbau in den nächsten Jahren noch stärker zu unterstützen. Konkret wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die in den nächsten Jahren auslaufenden Belegungsbindungen zu verlängern. Die Verwaltung hatte den Antrag der Fraktionen zunächst zurückgestellt, um für die Entscheidung eine exakte Zahlengrundlage zu erarbeiten. Dabei musste sie ermitteln, wie viele Wohnungen von einer auslaufenden Belegungsbindung betroffen sind und welche finanziellen Auswirkungen mit einer Verlängerung der Belegungsbindungen verbunden sind. Jetzt legt die Verwaltung den Fraktionen ein Ergebnis vor. Zum Hintergrund: Belegungsbindungen betreffen Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Im Gegenzug verpflichten sich die Wohnungseigentümer für den Förderzeitraum, diese Wohnungen nur an einen bestimmten Personenkreis und zu einer Miete zu vermieten, die im Rahmen der Förderprogramme festgelegt wird und unterhalb des Mietspiegels liegt. Vermietet wird an Personen mit einem Einkommen entsprechend der Förderbedingungen, die zudem einen Wohnberechtigungsschein nachweisen können. Auch die Größe der Wohnung und die Zahl der dort wohnenden Personen spielen eine Rolle. Umgangssprachlich werden diese Wohnungen als Sozialwohnungen bezeichnet. In Freiburg laufen in den nächsten 15 Jahren rund 3.355 Wohnung aus der Belegungsbindung heraus. Selbst wenn jährlich 150 neue geförderte Wohnungen hinzukommen, kann im Vergleich zu den auslaufenden Bindungen der Bestand an geförderten Wohnungen nicht gehalten werden. Deshalb hatte der Gemeinderat im November 2013 schon bis zu 4,66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit die städtische Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) 421 Wohnungen, deren Belegungsbindung zwischen 2013 und 2017 ausläuft, weitere fünf Jahre für die günstigere Miete vermieten kann. Mit dem neuen Antrag aus diesem Jahr beabsichtigen die Fraktionen, weitere Wohnungen in die Belegungsbindung aufzunehmen oder zu halten und damit verbunden auch Belegungsrechte zu erhalten, um Wohnungen bedürftigen Personen bereitstellen zu können. Analyse der Freiburger Situation Aufgrund des interfraktionellen Antrags haben das Amt für Wohnraumversorgung (AWV), das Amt für Soziales und Senioren (ASS), das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW) sowie das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (ABI) gemeinsam mit der FSB in den letzten Wochen die Datengrundlage zu den bei der FSB bestehenden Belegungsrechte und Belegungsbindungen ermittelt und analysiert. Zentraler Punkt dabei war die Frage, welche Belegungsrechte und Belegungsbindungen mit welcher Bindungsfrist auf welcher Fördergrundlage bestehen und welche Fakten zur Mieterinnen- und Mieter- sowie Einkommensstruktur bekannt sind. Das Ergebnis zeigt, dass bei der FSB insgesamt für 1.051 Wohneinheiten (WE) Belegungsrechte bestehen, die längstens bis 31. Dezember 2024 laufen. In diesen 1.051 WE sind auch die 421 WE berücksichtigt, die mit Beschluss des Gemeinderates vom November 2013 bereits um 5 Jahre verlängert wurden. Von diesen 1.051 WE liegt bei 438 WE eine Subjekt- oder Objektförderung vor, bei 613 WE eine Objektförderung. Subjektförderung bedeutet, dass zusätzlich zur Objektförderung an den Wohnungseigentümer die in der Wohnung lebenden Personen in Abhängigkeit von ihrem Einkommen eine Förderung erhalten. Dies ist ein Zuschuss zur Wohnungsmiete. Sie wird an die Bezieherinnen und Bezieher von Einkommen gezahlt, das eine bestimmte, von der Familiengröße abhängige Höhe nicht überschreitet. Bei der Objektförderung wird der Wohnraum über die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen und/oder durch Zinsbeihilfen an die Bauherrschaft gefördert. 2 Die oben genannten Ämter haben auch die Einkommensstruktur anhand vorhandener statistischer Daten ermittelt. Die Auswertung zu den 438 WE mit Subjekt- und Objektförderung hat ergeben, dass 46 WE keine Leistungen nach SGB II / XII oder Wohngeld erhalten. für die restlichen 393 WE wird angenommen, dass die Mieterinnen und Mieter aufgrund ihrer Einkommenssituation weiterhin einen Bedarf an einer preisgünstigen, geförderten Wohnung haben. Das AWV überprüft alle zwei Jahre die Einkommensverhältnisse bei den Wohneinheiten mit einer Subjektförderung. Bei den 613 WE mit Objektförderung sind 140 WE von Personen belegt, bei denen aufgrund ihrer Einkommenssituation voraussichtlich ein Bedarf an einer Verlängerung der Belegungsbindung besteht. Förderung durch das Land Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 neben dem Bau und dem Erwerb von neuem Mietwohnraum auch eine Förderung bei Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand vorgesehen. Dabei gibt es zwei Modelle. Bei dem einen wird ein einmaliger Zuschuss von 461 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei einer Verlängerung der Miet- und Belegungsbindung von 15 Jahren gewährt. Dies entspricht 2,56 Euro pro Quadratmetern Wohnfläche pro Monat. Fördervoraussetzung bei vermieteten Wohnungen ist, dass die Nutzenden einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben müssen. Auch hier darf die Miethöhe maximal der ortsüblichen Vergleichsmiete abzüglich 33 Prozent entsprechen. Für Freiburg begrüßt Erster Bürgermeister Otto Neideck diese Fördermöglichkeiten: „Die Stadt wird über die FSB dieses Angebot nutzen. Aufgrund der Förderung kommt für uns von den vom Land aufgelegten Möglichkeiten diejenige einer Verlängerung von 15 Jahren in Betracht.“ Er weist darauf hin, dass sowohl kommunale wie auch private Wohnungsbaugenossenschaften die Möglichkeit haben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, sogar in bestehenden Mietverhältnissen. Neideck kündigte an, dass die Stadt dem Gemeinderat vorschlagen wird, einen Anreiz zu schaffen, die Miet- und Belegungsbindungen zu verlängern. Vorbehaltlich der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel kann die Stadt die Lücke zwischen der Miete, die nach dem Mietspiegel zu erzielen wäre, und der sich nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm ergebende Miete in Form eines Investitionszuschusses oder einer Kapitalrücklage übernehmen, wenn neue geförderte Mietwohnungen gebaut werden. Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach erläutert: „Mit 3 diesem Modell können wir die Möglichkeit schaffen, dass bestehende Belegungsrechte oder –bindungen verlängert werden, sofern die Fördervoraussetzungen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern vorliegen.“ Auswirkungen für die FSB Bei der Datenanalyse für den Wohnungsbestand der FSB und der dort wohnenden Personen prüften die FSB und die beteiligten Ämter, bei welchen Mieterinnen und Mietern aufgrund ihrer Einkommenssituation weiterhin einen Bedarf an einer reduzierten Miete besteht und ob eine Verlängerung der Belegungsrechte oder Belegungsbindungen angemessen ist. Ergebnis war, dass von den 438 WE mit Subjekt- und Objektförderung 46 Personen über der maßgeblichen Einkommensgrenze für eine Subjektförderung liegen. Damit verbleiben 392 WE, für die eine Verlängerung der Belegungsrechte oder Belegungsbindung angezeigt ist. Von den 613 WE der FSB mit Objektförderung bleiben als Rest noch 140 WE, die weiterhin einer Förderung bedürfen. Auf der Grundlage dieser insgesamt 532 WE hat die FSB gemeinsam mit dem AWV errechnet, wie eine Verlängerung der Belegungsrechte oder Belegungsbindungen um 15 Jahre unter Einbeziehung der Förderung nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 aussehen könnte. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung vor, die Belegungsrechte oder Belegungsbindungen der 532 WE um 15 Jahre mit Inanspruchnahme des Landeswohnraumförderungsprogramms 2015/2016 zu verlängern. Der Gesamtaufwand bei der FSB beläuft sich auf rund 20,7 Millionen Euro. Abzüglich der Landesmittel von 17,8 Millionen Euro bleibt eine Finanzierungslücke von rund 2,9 Millionen Euro. Zum Bau von neuen geförderten Mietwohnungen wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Summe von 2,9 Millionen Euro als Kapitalrücklage, aufgeteilt über drei Jahre ab 2017 der FSB auszubezahlen. Um eine einheitliche Förderstruktur zu haben, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat weiter vor, dass für die ab 2015 auslaufenden Belegungsrechte, deren Verlängerung über die Beschlussfassung des Gemeinderates am 26. November 2013 beschlossen wurde, die Konditionen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 angewendet werden. Der Gemeinderat hatte damals eine Summe von 4,66 Millionen Euro bis 31. Dezember 2016 zur Verfügung gestellt. Sollte sich bei der Umsetzung des Modells bei der FSB oder bei Dritten zeigen, dass doch mehr als 532 WE die Fördervoraussetzungen erfüllen, können die Mittel daraus verwendet werden. Die derzeit fehlbelegten Wohnungen werden, wenn sie frei werden, danach ebenfalls in diese Förderung 4 einzogen werden. Das sind voraussichtlich rund 150 WE über den Förderzeitraum. Neideck und von Kirchbach sind sich einig, dass die Verwaltung nun einen guten und finanzierbaren Vorschlag erarbeitet hat, wie die Stadt über das, was im Handlungsprogramm Wohnen schon genannt und vom Gemeinderat beschlossen wurde, hinaus zum Erhalt günstigen Wohnraum tun kann. Die Verwaltung wird dieses Modell, das sich ausdrücklich auch an private Wohnungsbaugenossenschaften richtet, im Gemeinderat am 19. Mai vorlegen. _________________________________________________ Ihre Ansprechpartnerin im Presse- und Öffentlichkeitsreferat: Edith Lamersdorf, Telefon 0761 / 201-1300 E-Mail: [email protected] 5
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