Mitteilungsblatt April 2015

Politische Gemeinde Thundorf
Hauptstrasse 10
8512 Thundorf
 058 346 12 00
 058 346 12 01
www.thundorf.ch
Ausgabe April 2015
Aus der Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
über den 01. Mai
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag,
01. Mai 2015, geschlossen.
Vermögen in diesem Jahr abweichen, bitten
wir Sie eine entsprechende Anpassung zu
verlangen. Auf dem Formular ist zwingend der
Anpassungsgrund anzugeben.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
über die Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 14. Mai 2015 und am Freitag, 15. Mai
2015, geschlossen.
Einreichung der Steuererklärung 2014
Gerne informieren wir Sie, dass die Frist zur
Einreichung der Steuererklärung 2014 am
30. April 2015 abläuft. Wir bitten Sie die
Steuererklärung 2014 fristgerecht einzureichen.
Das Bestattungsamt kann bei Todesfällen
über die Telefonnummer 058 346 12 20
erreicht werden.
Aus dem Gemeindesteueramt
Provisorische Steuerrechnungen 2015
Im April werden die provisorischen Steuerrechnungen für das Steuerjahr 2015 versandt.
Seit dem 1. Januar 2001 werden gestützt auf
§ 189 des Steuergesetztes Ausgleichszinsen
berechnet. Ausgleichszinsen können gering
gehalten werden, wenn die provisorische
Rechnung
möglichst
den
effektiven
Einkommens- und Vermögensverhältnissen
entspricht und die Raten pünktlich bezahlt
werden.
Jeder Steuerrechnung wird deshalb ein
Antragsformular zur Anpassung der provisorischen Steuerrechnung 2015 beigelegt, da auf
die provisorische Steuerrechnung innert
30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben
werden kann. Sollten also die Faktoren stark
von Ihrem voraussichtlichen Einkommen und
Können Sie die angesetzte Einreichungsfrist
nicht einhalten, reichen Sie uns rechtzeitig
(vor Ablauf der Einreichungsfrist) schriftlich
oder noch einfacher - online über unsere
Homepage - ein begründetes Gesuch um
Fristverlängerung ein.
Vorgehen zur Einreichung der Fristverlängerung online
-
Homepage www.thundorf.ch öffnen
-
rechts im blauen Kasten „Fristverlängerung Steuererklärung“ den grünen Button
Online einreichen anwählen
-
die notwendigen Felder entsprechend
ausfüllen
-
Fristerstreckung absenden
Fristerstreckungsgesuche,
welche
nach
Ablauf der Einreichungsfrist bei uns eintreffen,
können nicht mehr bewilligt werden.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre wertvolle
Mitarbeit und Ihre Unterstützung mit der Benützung der Online-Fristverlängerung.
Aus der
trollstelle
Krankenkassenkon-
Individuelle Prämienverbilligung 2015
Ende Februar 2015 wurden die Anträge für
die individuelle Prämienverbilligung 2015 in
die entsprechenden Haushalte versandt. Da
eine Rückgabefrist von 30 Tagen einzuhalten
ist, machen wir Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die Anträge umgehend bei der
Gemeindeverwaltung Thundorf einzureichen
sind.
Raumordnung
Öffentliche Auflage - Amtliche Vermessung, „Periodische Nachführung“
Politische Gemeinden Aadorf, Gachnang,
Matzingen und Thundorf
In den obgenannten Gemeinden wurden jene
Kulturgrenzen nachgeführt, für welche sich
kein Meldewesen einrichten lässt. Einige
Flurnamen (vor allem in den Siedlungsgebieten) wurden gemäss Anweisungen der Gemeinden korrigiert.
Unter dem Titel „Neue Koordinaten für die
Schweiz“ wurde das über 110-jährige Koordinatennetz durch ein präziseres ersetzt.
Dadurch werden auch die Flächenangaben
präziser. Es ist gegenüber den bisher ausgewiesenen Flächen mit geringfügigen Differenzen an den Liegenschaftenflächen zu rechnen. Mit dieser Transformation haben die Liegenschaften keine materielle Änderung erfahren. Die Flächenangaben sind rein informativer Natur.
Auflagefrist
26. Mai 2015 bis 24. Juni 2015
Auflageort
Firma geotopo ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld
Die neuen Pläne für das Grundbuch können
während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Am 01. Juni 2015 von 16.00
bis 19.00 Uhr und bei Bedarf am 16. Juni
2015 von 14.00 bis 17.00 Uhr stehen zudem
Vertreter des Landwirtschaftsamtes, des
Forstamtes und des Amtes für Geoinformation für Auskünfte im Geometerbüro zu Ihrer
Verfügung. Es wird um telefonische Voran-
meldung
(Terminreservation)
Telefon 052 724 03 53.
gebeten,
Als zusätzliche Dienstleistung wird während
der
Auflagedauer
die
Internetseite
http://geo.tg.ch/Planauflagen
freigeschaltet,
worauf die Kulturgrenzen der amtlichen
Vermessung mit der Orthofoto verglichen und
die neuen Flächen abgefragt werden können.
Allfällige Einsprachen gegen Angaben in den
Plänen für das Grundbuch und den Güterzettel sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich
und begründet an das Amt für Geoinformation, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld,
zu richten.
Einsprachen, die den Wald betreffen, sind
innerhalb der Auflagefrist ans Departement
für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude,
8510 Frauenfeld, zu richten. Falls aufgrund
von Einsprachen Korrekturen des Waldrandes
erfolgen, werden diese auch in der amtlichen
Vermessung berücksichtigt.
Der Kantonsgeometer
C. Dettwiler
Öffentliche Auflage - Waldfeststellungsplan
Politische Gemeinden Aadorf, Gachnang,
Matzingen und Thundorf
Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 10 Abs. 2
lit. a und 13 des Bundesgesetzes über den
Wald (WaG; SR 921.0). Das Departement für
Bau und Umwelt des Kantons Thurgau legt
zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der
amtlichen Vermessung die Waldfeststellungspläne „Aadorf“, „Gachnang“, „Matzingen“ und
„Thundorf“ öffentlich auf.
Gemäss § 11 des kantonalen Waldgesetzes
kann der Waldfeststellungsplan während der
Auflagefrist beim Nachführungsgeometer eingesehen werden.
Auflagefrist
26. Mai 2015 bis 24. Juni 2015
Auflageort
Firma geotopo ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld
Allfällige Einsprachen gegen die Festlegung
statischer Waldgrenzen ausserhalb der
Bauzonen (Waldfeststellungsverfahren) sind
innert der Auflagefrist schriftlich und begrün-
det beim Departement für Bau und Umwelt
des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, einzureichen.
Departement Bau und Umwelt
Carmen Haag, Regierungsrätin
Sicherheit
Sicher mit dem Velo unterwegs
Wer Velo fährt tut etwas für die eigene Fitness und ist an der frischen Luft unterwegs.
Damit dies möglichst ohne Risiko geschieht,
möchte die Kantonspolizei Thurgau einige
Hinweise in Erinnerung rufen. Wie bei anderen Fahrzeugen gibt es auch beim Fahrrad
Ausrüstungsgegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie dienen dazu, die Sichtbarkeit und die Manövrierfähigkeit des Velofahrers sicherzustellen. Diese Ausrüstung
ist gesetzlich vorgeschrieben:
-
Vorder- und Hinterradbremse
-
Vorder- und Rücklicht
Dieses muss nachts und bei schlechter
Witterung eingeschaltet werden.
-
Weisser Frontreflektor vorne, roter
Rückstrahler hinten
Diese können am Velo aufgeklebt oder in
den Lichtern eingebaut sein.
-
Pedale mit gelben Rückstrahlern
Nach vorne und hinten wirkend, ausgenommen sind z.B. Renn- oder Sicherheitspedale.
-
Glocke
Andere Warnvorrichtungen sind nicht erlaubt.
-
Intakte Reifen
das Gewebe darf nicht sichtbar sein.
Das Tragen eines Velohelms ist gemäss
Strassenverkehrsgesetz nicht obligatorisch.
Es wird aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen. Mit der Abschaffung der
Velovignette per 01. Januar 2012 wurde das
damit verbundene Haftpflicht-Obligatorium
aufgehoben. Damit ist jeder selbst für einen
genügenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Tiefbau / Strassen
Strassensanierung
Die geplanten Sanierungen von Gemeindestrassen im Jahre 2015 sind angelaufen. Das
Trottoir an der Friedbergstrasse ist bereits
saniert. Bei der Gerbestrasse und Höhenstrasse im Bereich Friedberg, konnte mit den
Arbeiten begonnen werden. Der Belagseinbau erfolgt etwa ab 07. Mai 2015. Dabei müssen die Strassen für einen Tag gesperrt werden. Die Arbeiten an der Hessenbohlstrasse
in Lustdorf wurden am 07. April 2015 in Angriff genommen. Für das Entfernen des alten
und den Einbau des neuen Fahrbahnbelages,
muss die Strasse voraussichtlich vom 04. Mai
bis 06. Mai 2015 für jeglichen Fahrverkehr
gesperrt werden. Der genaue Termin ist wetterabhängig und wird den Anstössern rechtzeitig mitgeteilt. Die Zufahrt zu den nördlichen
Weiler und Siedlungen von Lustdorf, muss
während dieser Zeit über Thundorf oder
Harenwilen erfolgen.
Rückfragen betreffend Zeitpunkt der Sperrung
sind am besten direkt an folgende Personen
zu richten:
-
Bauführer, Herr Urs Obrist
Telefon 079 414 31 22
Bauleitung, Herr Walter Künzle
Telefon 079 605 15 85
Für die Unannehmlichkeiten während den
Bauarbeiten bittet der Gemeinderat um
Verständnis und dankt allen Anstössern und
Betroffenen.
Umwelt und Entsorgung
Aufmerksamkeit
zu
Feuerbrand
im
Siedlungsgebiet
Sobald die Temperaturen wieder ansteigen,
erfährt der Feuerbrand gute Voraussetzungen
zur Ausbreitung. Thundorf wurde der Obstbauzone 2 zugeteilt, in welcher keine flächendeckenden Kontrollen durchgeführt werden.
Das landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum LBBZ Arenenberg, fordert die
Gemeinden dennoch zur Sensibilisierung und
Information der Bevölkerung auf.
Sollten Sie in ihrem Garten oder ihrer Umgebung Hinweise zu Feuerbrandbefall feststellen, bitten wir Sie, dies umgehend zu melden.
Meldungen bitte an
Gemeinderat, Mathias Rickenbach
Telefon: 052 720 53 58
E-Mail: [email protected]
oder an den Stellenleiter der Gemeindestelle
für Landwirtschaft, Max Rechsteiner
Telefon: 079 773 67 72
Besten Dank für die Mithilfe.
Kirchgemeinde Thundorf
Muttertagskonzert, Muttertagsgottesdienst
und Muttertagsapéro; Musik, Kirchgemeinde und Gewerbeverein
Sonntag
10. Mai 2015
Velogottesdienst in Wolfikon,
Kirchgemeinden
Montag
25. Mai 2015
Kirchgemeinde Lustdorf
Veranstaltungen
Politische Gemeinde
Konfirmation in Lustdorf
Donnerstag
14. Mai 2015
Sperrgutsammlung / Bring- und Holtag
Samstag
25. April 2015
Vereine
13. Tuenbachtaler Erlebnistag; Gemeinde
und Fortuso (siehe beiliegender Flyer)
Samstag
02. Mai 2015
Thundorfer Jass Meisterschaft,
Freudenberg Stettfurt
Montag
27. April 2015
Gesundheitsberatung der Spitex
Matzingen Stettfurt Thundorf
im Beratungsraum GSAT
Schidackerstrasse 1, 8512 Thundorf
Maibummel FC Thundorf-Kickers
Freitag
01. Mai 2015, 09.00 Uhr
hinter dem Volg
Dienstag
05. Mai 2015
von 15.00 bis 16.00 Uhr
Mütter- und Väterberatung, Thundorf
im Beratungsraum GSAT
Schidackerstrasse 1, 8512 Thundorf
Dienstag
19. Mai 2015
von 14.30 bis 16.00 Uhr
Gemeindeversammlung
Dienstag
26. Mai 2015
Grünabfuhr
Samstag
30. Mai 2015
Feuerwehr
Mannschaftsübung Wetzikon
Dienstag
05. Mai 2015
Kaderübung Lustdorf
Donnerstag
28. Mai 2015
Maibummel Frauenverein Thundorf
Donnerstag
07. Mai 2015
Schulhausfest Lustdorf,
Dorfverein Lustdorf
Samstag
09. Mai 2015
Thundorfer Jass Meisterschaft,
Alpenblick Hessenbohl
Montag
26. Mai 2015