Politische Gemeinde Thundorf Hauptstrasse 10 8512 Thundorf 058 346 12 00 058 346 12 01 www.thundorf.ch Ausgabe April 2015 Aus der Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über den 01. Mai Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 01. Mai 2015, geschlossen. Vermögen in diesem Jahr abweichen, bitten wir Sie eine entsprechende Anpassung zu verlangen. Auf dem Formular ist zwingend der Anpassungsgrund anzugeben. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Auffahrt Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 14. Mai 2015 und am Freitag, 15. Mai 2015, geschlossen. Einreichung der Steuererklärung 2014 Gerne informieren wir Sie, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2014 am 30. April 2015 abläuft. Wir bitten Sie die Steuererklärung 2014 fristgerecht einzureichen. Das Bestattungsamt kann bei Todesfällen über die Telefonnummer 058 346 12 20 erreicht werden. Aus dem Gemeindesteueramt Provisorische Steuerrechnungen 2015 Im April werden die provisorischen Steuerrechnungen für das Steuerjahr 2015 versandt. Seit dem 1. Januar 2001 werden gestützt auf § 189 des Steuergesetztes Ausgleichszinsen berechnet. Ausgleichszinsen können gering gehalten werden, wenn die provisorische Rechnung möglichst den effektiven Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht und die Raten pünktlich bezahlt werden. Jeder Steuerrechnung wird deshalb ein Antragsformular zur Anpassung der provisorischen Steuerrechnung 2015 beigelegt, da auf die provisorische Steuerrechnung innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden kann. Sollten also die Faktoren stark von Ihrem voraussichtlichen Einkommen und Können Sie die angesetzte Einreichungsfrist nicht einhalten, reichen Sie uns rechtzeitig (vor Ablauf der Einreichungsfrist) schriftlich oder noch einfacher - online über unsere Homepage - ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung ein. Vorgehen zur Einreichung der Fristverlängerung online - Homepage www.thundorf.ch öffnen - rechts im blauen Kasten „Fristverlängerung Steuererklärung“ den grünen Button Online einreichen anwählen - die notwendigen Felder entsprechend ausfüllen - Fristerstreckung absenden Fristerstreckungsgesuche, welche nach Ablauf der Einreichungsfrist bei uns eintreffen, können nicht mehr bewilligt werden. Wir bedanken uns herzlich für Ihre wertvolle Mitarbeit und Ihre Unterstützung mit der Benützung der Online-Fristverlängerung. Aus der trollstelle Krankenkassenkon- Individuelle Prämienverbilligung 2015 Ende Februar 2015 wurden die Anträge für die individuelle Prämienverbilligung 2015 in die entsprechenden Haushalte versandt. Da eine Rückgabefrist von 30 Tagen einzuhalten ist, machen wir Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die Anträge umgehend bei der Gemeindeverwaltung Thundorf einzureichen sind. Raumordnung Öffentliche Auflage - Amtliche Vermessung, „Periodische Nachführung“ Politische Gemeinden Aadorf, Gachnang, Matzingen und Thundorf In den obgenannten Gemeinden wurden jene Kulturgrenzen nachgeführt, für welche sich kein Meldewesen einrichten lässt. Einige Flurnamen (vor allem in den Siedlungsgebieten) wurden gemäss Anweisungen der Gemeinden korrigiert. Unter dem Titel „Neue Koordinaten für die Schweiz“ wurde das über 110-jährige Koordinatennetz durch ein präziseres ersetzt. Dadurch werden auch die Flächenangaben präziser. Es ist gegenüber den bisher ausgewiesenen Flächen mit geringfügigen Differenzen an den Liegenschaftenflächen zu rechnen. Mit dieser Transformation haben die Liegenschaften keine materielle Änderung erfahren. Die Flächenangaben sind rein informativer Natur. Auflagefrist 26. Mai 2015 bis 24. Juni 2015 Auflageort Firma geotopo ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld Die neuen Pläne für das Grundbuch können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Am 01. Juni 2015 von 16.00 bis 19.00 Uhr und bei Bedarf am 16. Juni 2015 von 14.00 bis 17.00 Uhr stehen zudem Vertreter des Landwirtschaftsamtes, des Forstamtes und des Amtes für Geoinformation für Auskünfte im Geometerbüro zu Ihrer Verfügung. Es wird um telefonische Voran- meldung (Terminreservation) Telefon 052 724 03 53. gebeten, Als zusätzliche Dienstleistung wird während der Auflagedauer die Internetseite http://geo.tg.ch/Planauflagen freigeschaltet, worauf die Kulturgrenzen der amtlichen Vermessung mit der Orthofoto verglichen und die neuen Flächen abgefragt werden können. Allfällige Einsprachen gegen Angaben in den Plänen für das Grundbuch und den Güterzettel sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Amt für Geoinformation, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, zu richten. Einsprachen, die den Wald betreffen, sind innerhalb der Auflagefrist ans Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, zu richten. Falls aufgrund von Einsprachen Korrekturen des Waldrandes erfolgen, werden diese auch in der amtlichen Vermessung berücksichtigt. Der Kantonsgeometer C. Dettwiler Öffentliche Auflage - Waldfeststellungsplan Politische Gemeinden Aadorf, Gachnang, Matzingen und Thundorf Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0). Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau legt zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der amtlichen Vermessung die Waldfeststellungspläne „Aadorf“, „Gachnang“, „Matzingen“ und „Thundorf“ öffentlich auf. Gemäss § 11 des kantonalen Waldgesetzes kann der Waldfeststellungsplan während der Auflagefrist beim Nachführungsgeometer eingesehen werden. Auflagefrist 26. Mai 2015 bis 24. Juni 2015 Auflageort Firma geotopo ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld Allfällige Einsprachen gegen die Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen (Waldfeststellungsverfahren) sind innert der Auflagefrist schriftlich und begrün- det beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Departement Bau und Umwelt Carmen Haag, Regierungsrätin Sicherheit Sicher mit dem Velo unterwegs Wer Velo fährt tut etwas für die eigene Fitness und ist an der frischen Luft unterwegs. Damit dies möglichst ohne Risiko geschieht, möchte die Kantonspolizei Thurgau einige Hinweise in Erinnerung rufen. Wie bei anderen Fahrzeugen gibt es auch beim Fahrrad Ausrüstungsgegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie dienen dazu, die Sichtbarkeit und die Manövrierfähigkeit des Velofahrers sicherzustellen. Diese Ausrüstung ist gesetzlich vorgeschrieben: - Vorder- und Hinterradbremse - Vorder- und Rücklicht Dieses muss nachts und bei schlechter Witterung eingeschaltet werden. - Weisser Frontreflektor vorne, roter Rückstrahler hinten Diese können am Velo aufgeklebt oder in den Lichtern eingebaut sein. - Pedale mit gelben Rückstrahlern Nach vorne und hinten wirkend, ausgenommen sind z.B. Renn- oder Sicherheitspedale. - Glocke Andere Warnvorrichtungen sind nicht erlaubt. - Intakte Reifen das Gewebe darf nicht sichtbar sein. Das Tragen eines Velohelms ist gemäss Strassenverkehrsgesetz nicht obligatorisch. Es wird aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen. Mit der Abschaffung der Velovignette per 01. Januar 2012 wurde das damit verbundene Haftpflicht-Obligatorium aufgehoben. Damit ist jeder selbst für einen genügenden Versicherungsschutz verantwortlich. Tiefbau / Strassen Strassensanierung Die geplanten Sanierungen von Gemeindestrassen im Jahre 2015 sind angelaufen. Das Trottoir an der Friedbergstrasse ist bereits saniert. Bei der Gerbestrasse und Höhenstrasse im Bereich Friedberg, konnte mit den Arbeiten begonnen werden. Der Belagseinbau erfolgt etwa ab 07. Mai 2015. Dabei müssen die Strassen für einen Tag gesperrt werden. Die Arbeiten an der Hessenbohlstrasse in Lustdorf wurden am 07. April 2015 in Angriff genommen. Für das Entfernen des alten und den Einbau des neuen Fahrbahnbelages, muss die Strasse voraussichtlich vom 04. Mai bis 06. Mai 2015 für jeglichen Fahrverkehr gesperrt werden. Der genaue Termin ist wetterabhängig und wird den Anstössern rechtzeitig mitgeteilt. Die Zufahrt zu den nördlichen Weiler und Siedlungen von Lustdorf, muss während dieser Zeit über Thundorf oder Harenwilen erfolgen. Rückfragen betreffend Zeitpunkt der Sperrung sind am besten direkt an folgende Personen zu richten: - Bauführer, Herr Urs Obrist Telefon 079 414 31 22 Bauleitung, Herr Walter Künzle Telefon 079 605 15 85 Für die Unannehmlichkeiten während den Bauarbeiten bittet der Gemeinderat um Verständnis und dankt allen Anstössern und Betroffenen. Umwelt und Entsorgung Aufmerksamkeit zu Feuerbrand im Siedlungsgebiet Sobald die Temperaturen wieder ansteigen, erfährt der Feuerbrand gute Voraussetzungen zur Ausbreitung. Thundorf wurde der Obstbauzone 2 zugeteilt, in welcher keine flächendeckenden Kontrollen durchgeführt werden. Das landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum LBBZ Arenenberg, fordert die Gemeinden dennoch zur Sensibilisierung und Information der Bevölkerung auf. Sollten Sie in ihrem Garten oder ihrer Umgebung Hinweise zu Feuerbrandbefall feststellen, bitten wir Sie, dies umgehend zu melden. Meldungen bitte an Gemeinderat, Mathias Rickenbach Telefon: 052 720 53 58 E-Mail: [email protected] oder an den Stellenleiter der Gemeindestelle für Landwirtschaft, Max Rechsteiner Telefon: 079 773 67 72 Besten Dank für die Mithilfe. Kirchgemeinde Thundorf Muttertagskonzert, Muttertagsgottesdienst und Muttertagsapéro; Musik, Kirchgemeinde und Gewerbeverein Sonntag 10. Mai 2015 Velogottesdienst in Wolfikon, Kirchgemeinden Montag 25. Mai 2015 Kirchgemeinde Lustdorf Veranstaltungen Politische Gemeinde Konfirmation in Lustdorf Donnerstag 14. Mai 2015 Sperrgutsammlung / Bring- und Holtag Samstag 25. April 2015 Vereine 13. Tuenbachtaler Erlebnistag; Gemeinde und Fortuso (siehe beiliegender Flyer) Samstag 02. Mai 2015 Thundorfer Jass Meisterschaft, Freudenberg Stettfurt Montag 27. April 2015 Gesundheitsberatung der Spitex Matzingen Stettfurt Thundorf im Beratungsraum GSAT Schidackerstrasse 1, 8512 Thundorf Maibummel FC Thundorf-Kickers Freitag 01. Mai 2015, 09.00 Uhr hinter dem Volg Dienstag 05. Mai 2015 von 15.00 bis 16.00 Uhr Mütter- und Väterberatung, Thundorf im Beratungsraum GSAT Schidackerstrasse 1, 8512 Thundorf Dienstag 19. Mai 2015 von 14.30 bis 16.00 Uhr Gemeindeversammlung Dienstag 26. Mai 2015 Grünabfuhr Samstag 30. Mai 2015 Feuerwehr Mannschaftsübung Wetzikon Dienstag 05. Mai 2015 Kaderübung Lustdorf Donnerstag 28. Mai 2015 Maibummel Frauenverein Thundorf Donnerstag 07. Mai 2015 Schulhausfest Lustdorf, Dorfverein Lustdorf Samstag 09. Mai 2015 Thundorfer Jass Meisterschaft, Alpenblick Hessenbohl Montag 26. Mai 2015
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