Gemeinden Felben-Wellhausen, Pfyn, Uesslingen

Departement für Bau und Umwelt
Generalsekretariat
Rechtsdienst
Gemeinden Felben-Wellhausen, Pfyn, Uesslingen-Buch und
Tobel-Tägerschen
Öffentliche Auflage
Waldfeststellungsplan
Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 10
Abs. 2 lit. a und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0).
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau legt zeitgleich mit
der öffentlichen Auflage der amtlichen Vermessung die
Waldfeststellungspläne
„Felben-Wellhausen“, „Pfyn“, „Uesslingen-Buch“ und „Tobel-Tägerschen“
öffentlich auf.
Gemäss § 11 des kantonalen Waldgesetzes kann der Waldfeststellungsplan
während der Auflagefrist beim Nachführungsgeometer eingesehen werden.
Auflagefrist:
Auflageort:
01. April 2015 - 30. April 2015
Firma geotopo ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld
Allfällige Einsprachen gegen die Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb
der Bauzonen (Waldfeststellungsverfahren) sind innert der Auflagefrist schriftlich
und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau,
8510 Frauenfeld, einzureichen.
Frauenfeld, 9. März 2015
Departement Bau und Umwelt
Carmen Haag, Regierungsrätin