Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst Gemeinden Felben-Wellhausen, Pfyn, Uesslingen-Buch und Tobel-Tägerschen Öffentliche Auflage Waldfeststellungsplan Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0). Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau legt zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der amtlichen Vermessung die Waldfeststellungspläne „Felben-Wellhausen“, „Pfyn“, „Uesslingen-Buch“ und „Tobel-Tägerschen“ öffentlich auf. Gemäss § 11 des kantonalen Waldgesetzes kann der Waldfeststellungsplan während der Auflagefrist beim Nachführungsgeometer eingesehen werden. Auflagefrist: Auflageort: 01. April 2015 - 30. April 2015 Firma geotopo ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld Allfällige Einsprachen gegen die Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen (Waldfeststellungsverfahren) sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Frauenfeld, 9. März 2015 Departement Bau und Umwelt Carmen Haag, Regierungsrätin
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