07. Juni 2015 - Motor-Sportgemeinschaft Bremen

Motor-Sportgemeinschaft Bremen-Nord
e.V. von 1951 - im ADAC
Ortsclub im
07. Juni 2015
1. + 2. MSG Bremen-Nord
Automobil-Clubsport-Slalom
für Jedermann
Metropolpark Hansalinie
Flugplatz Ahlhorn
Wertungsläufe zum ADAC Weser-Ems
Clubsportslalom-Pokal 2015
Start Vormittags 9.00 Uhr - Start Nachmittags 13.00 Uhr
Info: www.motorsport-bremen.de
Grundlage dieser Ausschreibung ist die DMSB-Rahmenausschreibung für ClubsportWettbewerbe, die Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom und die
„Norddeutschen Ergänzungen“ der Norddeutschen ADAC-Regionalclubs BerlinBrandenburg, Hansa, Weser-Ems, Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Ostwestfalen-Lippe
und Schleswig-Holstein in seiner jeweils gültigen Fassung.
1. Veranstaltung und Veranstalter
Titel der Veranstaltungen:
1. MSG Bremen Nord Automobil-Clubsport-Slalom
2. MSG Bremen Nord Automobil-Clubsport-Slalom
Strecke:
Metropolpark Hansalinie – Flugplatz Ahlhorn
Veranstaltungsdatum:
7. Juni 2015 – Nennbüro eingerichtet bis 07. Juni 2015
Veranstalter:
MSG Bremen Nord e.V. im ADAC
Hinter dem Bach 1, 27771 Osterholz-Scharmbeck
www.motorsport-bremen.de
Veranstaltungsleiter:
Klaus-Wriedt Wetzel
Tel.: 04744 731625
Mob.; 01520 8985987
Fax.: 04744 731675
Email: [email protected]
2. Genehmigung:
Über den ADAC Weser-Ems
3. Vorläufiger Zeitplan
Dokumentenabnahme für beide Veranstaltungen ab 8.00 Uhr bis 30 Min. vor dem Start
der jeweiligen Gruppe. Technische Abnahme ab 8.15 Uhr bis 30 Min. vor Start der
jeweiligen Gruppe.
Es erfolgt klassenweiser Start, wenn nichts anderes bekannt gegeben wird.
1. MSG Bremen Nord Clubsport-Slalom
Streckenbesichtigung bis 8.45 Uhr
Gruppe 1 ab 9.00 Uhr
Gruppe 2 ca. 9.15 Uhr
Gruppe 3 ca. 10.30 Uhr
2. MSG Bremen Nord Clubsport-Slalom
Streckenbesichtigung ca. 12.30 Uhr
Gruppe 1 ab 13.00 Uhr
Gruppe 2 ca. 13.15 Uhr
Gruppe 3 ca. 14.30 Uhr
Siegerehrung für jede Klasse jeweils ca. 30 Min. nach Aushang der Ergebnislisten.
4. Klasseneinteilung
Gruppe 1 – Einsteiger
Klasse 1a
Leistungsgewicht > 15
Klasse 1b
Leistungsgewicht < 15
Gruppe 2 – Jedermann Klasse 2a
Leistungsgewicht > 15
Klasse 2b
Leistungsgewicht > 11 bis < 15
Klasse 2c
Leistungsgewicht < 11
Gruppe 3 – Offen
Klasse 3a
< 1600 ccm
Klasse 3b
> 1600 ccm
Die Teilnehmer sind für die richtige Einstufung ihres Fahrzeuges verantwortlich.
5. Strecke
Der Clubslalom findet im Metropolpark Hansalinie – Flugplatz Ahlhorn statt. Die
Streckenlänge beträgt ca. 1000m, eine Streckskizze ist im Nennbüro und an der Strecke
ausgehängt. Es werden pro Veranstaltung 1 Trainingslauf und 2 Wertungsläufe gefahren.
6. Teilnehmer und Nennung
Die Teilnahme ist nur mit gültiger DMSB-Lizenz, mindestens National Stufe C, möglich.
Lizenzen können im Nennbüro gekauft werden.
Die Starterzahl ist auf 60 pro Veranstaltung begrenzt. Nennungsschluss ist am
Veranstaltungstag jeweils 30 Min vor dem Start der jeweiligen Gruppe.
Bei fehlender Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers darf der Teilnehmer nicht
starten. Der Haftungsverzicht auf der Rückseite der Nennung ist Bestandteil der
Ausschreibung.
7. Nenngeld
Nennungseingang bis 31. Mai 2015 24.00 Uhr 17,50 EUR pro Veranstaltung.
Nennungseingang bis 07. Juni 2015 – 20,00 EUR pro Veranstaltung
Das Nenngeld ist der Nennung in bar beizufügen. Überweisung ist auch möglich auf das
Kontoinhaber: MSG Bremen Nord e.V. im ADAC - Stichwort MSG.Slalom 2015
Konto: Commerzbank OHZ
IBAN: DE62290400900225654300
BIC: COBADEFFXXX
Nennungen sind nur mit erfolgter Zahlung gültig.
8. Preise
Pokale für 33% je Klasse. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung.
9. Prädikate
ADAC Weser-Ems Clubslalom Pokal
10. Sportwarte, Sachrichter
Slalom-Leiter
Ludger Schlörmann
DMSB-Lizenz-Nr.: SPA 1060551
Technischer Kommissar Jens Hainke
DMSB-Lizenz-Nr.: SPA 1077670
Veranstaltungsleiter
Klaus-Wriedt Wetzel
Schiedsgericht
siehe Aushang am Veranstaltungstag
Sachrichter
siehe Aushang am Veranstaltungstag
Auswertung
siehe Aushang am Veranstaltungstag
11. Weitere Regelungen
Mit der Nennung müssen auch die KFZ-Kennzeichen der anreisenden Fahrzeuge sowie
Begleitpersonen namentlich bekannt gegeben werden. Das Gelände darf nur auf den
ausgeschilderten Wegen befahren werden.