Ausschreibung Internationale Deutsche

Ausschreibung
Internationale Deutsche Jugendmeisterschaft der 420er Klasse
und 2. Qualifikationsregatta zur WM / JEM 2016
30. September - 04. Oktober 2015
Deutscher Segler-Verband – Verein Seglerhaus am Wannsee
1.
1.1
1.2
1.3
1:4
1.5
1.4
2.
2.1
2.2
3.
3.1
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WR)festgelegt sind.
Es gelten die Ordnungsvorschriften des DSV
Wettfahrtregeln werden wie folgt geändert oder ergänzt (Auszug):
a. In Ergänzung zu Regel 46 WR muss der Schiffsführer entweder einen gültigen DSV Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer
nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
b. In Ergänzung zu Regel 75 WR ist bei ausländischen Seglern/Seglerinnen die Mitgliedschaft
in einem dem jeweiligen nationalen Verband angehörenden Verein durch dessen Bestätigung auf der Meldung nachzuweisen.
c. In Ergänzung zu Regel 75 WR muss sich jeder einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer gemäß Meisterschaftsordnung (MO) 8.2 beim Deutschen Segler‐Verbandes
(www.dsv.org) registriert haben.
d. In Änderung des Vorworts zu Teil 4 der WR müssen alle Segler/Seglerinnen persönliche
Auftriebsmittel gemäß Klassenvorschrift C.3.1 während ihres Aufenthaltes auf dem Wasser
tragen, ausgenommen beim kurzen Wechseln oder Anpassen der Kleidung oder der persönlichen Ausrüstung. Dies ändert WR 40.
Die Änderungen werden vollständig in den Segelanweisungen angegeben.
Die Segelanweisungen können auch weitere Wettfahrtregeln ändern.
Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen, für die
der deutsche Text gilt.
Schiedsgerichts‐Verhandlungen können nach dem Arbitration-System verhandelt werden.
Werbung
Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol oder Tabakprodukte an Boot und Kleidung
ist gemäß Wettsegelordnung (WO) 13.2 untersagt. Dies ändert Regel 80 WR, Regulation 20.
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen.
Teilnahmeberechtigung und Meldung
Die Internationale Deutsche Jugendmeisterschaft (IDJM) ist für Boote der 420er-Klasse offen,
die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es können nur Segler/Seglerinnen der Jahrgänge 1996 und jünger teilnehmen.
3.2
3.3
Meldeberechtigt sind:
a. Deutsche Mannschaften, die in der Aktuellen Rangliste der Klasse mit mindestens 60 Ranglistenpunkten aus mindestens 9 Ranglistenwertungen geführt werden. Übersteigt die Zahl
der qualifizierten Meldungen die Höchstteilnehmerzahl, so entscheidet die Reihenfolge in
der Aktuellen Rangliste. Die Qualifikation ist im Jugendseglerpass zu dokumentieren und
auf Verlangen nachzuweisen.
b. Steuerleute, die Deutsche Jugend- bzw. Jüngstenmeister(innen) des Vorjahres oder des
aktuellen Jahres sind (Gesamtwertung).
c. Deutsche Mannschaften, die am FSN-Cup 2015 der 420er-Klasse teilgenommen haben und
nicht unter Ziffer 3.1 (a) fallen in der Reihenfolge ihrer Platzierung.
d. Segler/Seglerinnen anderer nationaler Verbände (ausländische Segler) in der Reihenfolge
des Datums ihrer Meldung.
Die 2. Qualifikationsregatta zur WM / JEM 2016 (2. WMA) ist für Boote der 420er-Klasse offen,
die das Alterskriterium gemäß Ziffer 3.1 nicht erfüllen, jedoch am FSN-CUP 2015 der 420erKlasse teilgenommen haben.
Teilnahmeberechtigte Boote melden bis Donnerstag, den 17.September 2015, in dem sie das
entsprechende Meldeformular ausfüllen und zusammen mit der geforderten Meldegebühr an
den Verein Seglerhaus am Wannsee senden. Onlineanmeldung: www.vsaw.de
Meldestelle:
Verein Seglerhaus am Wannsee
Am Großen Wannsee 22-26
14109 Berlin
Fax:
+49 30 805 11 56
E-mail:
[email protected]
Internet:
www.vsaw.de
Tel.: +49 30 805 20 06, keine telefonische Meldung möglich!
3.3
3.4
4.
4.1
4.2
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
6.
6.1
Verspätete Meldungen können angenommen werden, wenn zum Meldeschluss die Mindestmeldezahl erreicht und die Teilnehmerhöchstzahl noch nicht überschritten ist. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs bei der Meldestelle bis zum Erreichen der Teilnehmerhöchstzahl. Für
Meldungen nach dem 17.September 2015 ist ein Aufschlag von 50% auf das Meldegeld zu
zahlen.
Folgende Beschränkungen bzgl. der Anzahl der Boote gelten
a. für die IDJM:
74Teilnehmer gemäß Ziffer 3.1 (a) und 16 Teilnehmer gemäß Ziffern 3.1 (b) bis (d)
b. für die 2. WMA:
10 Teilnehmer gemäß Ziffer 3.2
c. die Höchstteilnehmerzahl beträgt 100 Boote
Ist bei Meldeschluss das Kontingent für die 2. WMA nicht ausgeschöpft, können weitere deutsche Segler/Seglerinnen zugelassen werden, die die Teilnahmeberechtigung gemäß Ziffer 3.1
(a) erfüllen. Weitere nicht ausgeschöpfte Plätze können an Segler/Seglerinnen vergeben werden, die die Teilnahmeberechtigung gemäß Ziffern 3.1 (b) bis (d) erfüllen.
Meldegeld
Das Meldegeld beträgt Euro 150,- pro Boot.
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des
Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes.
Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet.
Das Meldegeld ist unter Angabe der Veranstaltung, des Namens des/der Steuermanns/-frau
und der Segelnummer zu überweisen auf das Konto bei der
Berliner Volksbank Konto Nr. 1867 000 000
BLZ: 100 900 00
IBAN: DE63 1009 0000 1867 0000 00
BIC: BEVODEBB
Nachmeldungen können vom Veranstalter gegen Zahlung eines Meldegeldaufschlags angenommen werden.
Format
Bei bis zu 60 gültigen Meldungen erfolgt ein gemeinsamer Start aller Boote (Fleetrace).
Bei mehr als 60 Meldungen werden Qualifikations‐ und Finalwettfahrten gesegelt. Es wird in
Gruppen gesegelt.
Insgesamt sind 12 Wettfahrten gemäß MO 10.1 vorgesehen. Im Fall der Qualifikations‐ und
Finalwettfahrten sind mindestens 4 und höchstens 6 Qualifikationswettfahrten sowie 6 Finalwettfahrten vorgesehen.
Sind am Ende des zweiten Wettfahrttages (2.10.2015) von allen oder einzelnen Gruppen weniger als 4 gültige Wettfahrten gesegelt, wird die Qualifikation fortgesetzt bis zum Ende des Wettfahrttages, an dem alle Gruppen mindestens 4 gültige Wettfahrten gesegelt haben, womit die
Meisterschaft gültig ist..
Eine Qualifikationswettfahrt zählt erst, wenn alle Gruppen diese Wettfahrt gesegelt haben.
Haben am Ende des Wettfahrttages, an dem alle Gruppen 4 gültige Wettfahrten haben, eine
oder mehrere Gruppen eine unterschiedlich Zahl an Wettfahrten, so werden die jeweils letzten
Wettfahrten soweit gestrichen, bis alle Gruppen die gleiche Anzahl an gültigen Wettfahrten
haben, um eine Einteilung in Finalgruppen vorzunehmen.
Grundlage für die Einteilung der Finalgruppen (Gold und Silber) ist das Ergebnis der Qualifikationswettfahrten. Die Gruppeneinteilung wird bis 09.00 Uhr am ersten Finaltag ausgehängt.
Wenn möglich, werden die Finalgruppen die gleiche Anzahl an Booten haben, dabei ist die
Silbergruppe nicht größer als die Goldgruppe.
Die nähere Beschreibung des Verfahrens erfolgt in den Segelanweisungen.
Zeitplan
Anmeldung
Mittwoch, 30. September 2015
09.00 bis 18.00 Uhr im Regattabüro
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
7.
7.1
7.2
8.
9.
9.1
9.2
9.3
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11.2
12.
12.1
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13.
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14.
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16.
16.1
16.2
17.
17.1
Vermessung und Kontrolle
Mittwoch, 30. September 2015
09.00 bis 18.00 Uhr am Jugendhaus
Steuerleutebesprechung
Donnerstag, 1. Oktober 2015
09.30 Uhr am Flaggenmast
Datum der Wettfahrten
Donnerstag, 1. Oktober 2015
Qualifikationswettfahrten
Freitag, 2. Oktober 2015
Qualifikationswettfahrten
Samstag, 3. Oktober 2015
Finalwettfahrten (ggf. noch Qualifikation)
Sonntag, 4. Oktober 2015
Finalwettfahrten (ggf. noch Qualifikation)
Geplantes Ankündigungssignal für die 1. Wettfahrt: Donnerstag, 1. Oktober 2015 um 11.00 Uhr
Am letzten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal mehr nach 15:00 Uhr gegeben.
Vermessung
Es müssen gültige Messbriefe oder - durch den Verein mit Stempel und Unterschrift - bestätigte
Kopien zur Verfügung der Wettfahrtleitung gehalten werden. Dies ändert Regel 78 WR.
Es werden Kontrollvermessungen durchgeführt. Im Zeitfenster der Kontrollvermessungen werden keine Erstvermessungen durchgeführt.
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind ab 30. September 2015 - 09.00 Uhr im Regattabüro erhältlich.
Veranstaltungsort
Veranstaltungsort ist der Verein Seglerhaus am Wannsee.
Das Regattabüro befindet sich im Erdgeschoß des Seglerhauses.
Das Wettfahrtgebiet befindet sich auf dem Großen Wannsee und der Havel.
Bahnen
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
Strafsystem
Es gilt Anhang P der WR.
Das Schiedsgericht kann Proteste im Wege der Kurzverhandlung (Arbitration) klären.
Wertung
Die Wertung erfolgt gemäß MO 10 und 11.
Die Punkte der Qualifikationswettfahrten gehen einfach in die Gesamtwertung ein.
Die Punkte der Finalwettfahrten gehen einfach in die Gesamtwertung ein.
Das Streichergebnis aus der Qualifikationsserie zum Zeitpunkt der Gruppeneinteilung für die
Finalserie (siehe Ziffer 5.5) kann durch ein schlechteres Ergebnis bei einer Finalwettfahrt ersetzt werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Einteilung der Finalgruppen hat.
In die Gesamtwertung gehen alle Teilnehmer ein. Die Wertung der IDJM ist ein Auszug aus der
Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmer, die gemäß Ziffer 3.1 teilnahmeberechtigt sind;
die U17-Wertung ist ein Auszug aus der Wertung der IDJM und beinhaltet nur Teilnehmer, die
im Jahr der Meisterschaft höchstens das 16. Lebensjahr (Jahrgang 1999 und jünger) vollenden.
Team- und Trainerboote
Für Team- und Trainerboote wird eine Gebühr von € 30,- erhoben. Der Betrag ist spätestens
bei der Anmeldung in bar zu bezahlen.
Coaches und Teamleiter müssen ihre Boote im Regattabüro vor dem ersten Wettfahrttag registrieren.
Die Boote müssen durch die vom Regattabüro ausgegebenen Nummern klar sichtbar gekennzeichnet werden.
Die Besatzungen sind verpflichtet nach Anforderung durch die Wettfahrtleitung Sicherungs- und
Schleppdienste zu leisten.
Liegeplätze
Boote müssen an Land auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden.
Funkverkehr
Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft
auch auf Mobiltelefone zu.
Preise
Der DSV gibt Preise (Medaillen) für die ersten drei Plätze und Ehrenurkunden für die ersten
sechs Plätze, jeweils in der Gesamtwertung und in der U17-Wertung der IDJM.
Weitere Preise werden durch den ausrichtenden Verein vergeben und in den Segelanweisungen oder dem Programm aufgeführt.
Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen
oder sie fortzusetzen liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für
17.2
17.3
17.4
17.5
18.
19.
20.
seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine
Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der
Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht
Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten
ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter -, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und der Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Mit der Unterschrift auf der Meldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass
Namen und Bilder der Regattateilnehmer veröffentlicht werden dürfen. Sie übertragen dem
Veranstalter außerdem automatisch entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte
Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeerklärung mit Haftungsausschluss
ist spätestens bei der Registrierung abzugeben. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese
Erklärung zusätzlich von dem/den jeweiligen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 2.500.000,- bei Personenschäden und Euro 1.000.000,- bei
Sachschäden oder dem Äquivalent davon haben und einen Nachweis über den Bestand der
Versicherung bei der Anmeldung vorlegen.
Stellplätze für Wohnmobile
Auf dem Vereinsgelände stehen Stellplätze für Zelte, Wohnmobile und Wohnwagen zur Verfügung. Mit der Meldung ist der Stellplatzbedarf unter: [email protected] anzumelden! Kosten für
Wohnmobile: 10,- Euro je Tag, Zelt: 5,-Euro pro Tag
Veranstaltungen
Mittwoch. den 30. September 2015, 19:00 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Sonntag, den 4. Oktober 2015 - zwei Stunden nach Ende der letzten Wettfahrt
Siegerehrung
21.
Weitere Veranstaltungen sind im Programm aufgeführt.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den
Verein Seglerhaus am Wannsee
Am Großen Wannsee 22 - 26
14109 Berlin
E-Mail: [email protected]
Stand: 09.04.2015