Niedersachsen Abfallfibel mit Abfuhrkalender 2015 Wangerooge An sämtliche Haushalte 1 Vorwort Liebe Friesländerinnen und Friesländer, Ihre Abfallwirtschaft hat sich stark verändert: Von einer reinen Beseitigung der Restabfälle in den siebziger Jahren bis hin zur hochmodernen Abfallwirtschaft im 21. Jahrhundert. Heute können wir Ihnen ein bezahlbares, umweltfreundliches und vor allem unkompliziertes Abfallmanagement anbieten. Dank Ihrer Vorarbeit beim Trennen von Glas, Papier,Verpackungen und Bioabfällen und modernster Technik im Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels können rund dreiviertel der jährlich anfallenden Abfälle verwertet werden. Außerdem produziert das Abfallwirtschaftszentrum aus dem Abfall noch Strom und zwar mehr, als es verbraucht – reiner Klimaschutz. Das alles kommt Ihnen als Gebührenzahler zugute – je mehr Wertstoffe, wie Papier und Glas wir für Sie wiederverwerten können und je weniger Restabfall übrig bleibt, desto günstiger. Es läuft also gut in Friesland. Warum dann diese Broschüre? Wir merken häufig, dass viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht wissen, wieviele Entsorgungs- und Serviceleistungen in ihren Abfallgebühren enthalten sind. Leistungen, die anderswo extra kosten, wie zum Beispiel die Sperrmüllabfuhr oder die Entsorgung problematischer Abfälle. Bei uns in Friesland zahlen Sie dafür keine zusätzlichen Gebühren. Auch die Bereitstellung von großen 240-l-Tonnen für Ihre Bioabfälle ist nicht in jedem Landkreis selbstverständlich. 2 Lesen Sie in dieser Broschüre, was in Ihren Abfallgebühren, als eine Art „Rundumsorglospaket“, bereits alles enthalten ist – und selbstverständlich finden Sie hier auch Ihren gewohnten Abfuhrkalender für das kommende Jahr. Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Sven Ambrosy (Landrat) Inhalt Klimaschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wir stellen uns vor. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Abfallvermeidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abfallverwertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bioabfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verpackungen / Gelber Sack. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Verpackungen / Altglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Altpapier. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Problemstoff-Sammlung (ProSa). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Baustellen- / Renovierungsabfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Asbest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Sperrmüll. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Sortieren Sie richtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Abfallbehälter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abfallgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Gebührenmarken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Verbrennung pflanzlicher Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Altmetall / Elektroschrott. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Thema des Jahres – Altkleider. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Abfall-Umschlaganlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abwasser: OOWV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Unsere beauftragten Abfuhrunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abfuhrgebiete 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Straßenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft Herausgeber: Landkreis Friesland, Lindenallee 1, 26441 Jever, www.friesland.de Texte: Landkreis Friesland / Grafiken: Landkreis Friesland Fotos: Fotolia (Gabriele Rohde, Goss Vitalij, seen, Carola Schubbel, nemo1963, kebox, pixarno, M. Schuppich, photka, MAK, alho007, Zerbor, Luca Rani, Giambra, mirpic, Sebastian Wolf, Ingo Sch., kubais) und Landkreis Friesland Gesamtherstellung: Heiber GmbH – Druck & Verlag, Feldhauser Straße 61, 26419 Schortens, www.heiber.de 3 Klimaschutz Klimaschutz im Landkreis Friesland Der Landkreis Friesland stellt nicht nur eine moderne, kostengünstige und bürgerfreundliche Abfallverwertung sicher, er setzt sich auch für den Klimaschutz ein. So sind z. B. die eigenen Gebäude energetisch saniert worden. Strom und Gas werden damit effizienter genutzt und klimaschädliches CO2 vermieden. wortung Mit Verant kunft u Z e in di enk für Sie! Unser Gesch Auch Abfallverwertung und -beseitigung ist aktiver Klimaschutz! Das beginnt schon bei unseren Vertragspartnern, die Ihren Abfall abholen und dabei Fahrzeuge benutzen, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels (AWZ) werden die Abfälle anschließend mechanisch vorbehandelt und vergoren. Mit dem anfallenden Gas wird Strom und Wärme erzeugt. Auch die Deponiegase werden dort aktiv aufgefangen und mit ihnen in einem Blockheizkraftwerk weiterer Strom produziert. Dies ist nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll, da die schädlichen Gase nicht mehr in die Atmosphäre gelangen können. Eines unserer neusten Klimaschutzprojekte ist der „Klimaschutzkalender“ – ein „Ewigkeitskalender“, den wir bis zum Ende 2014 an alle Haushalte des Landkreises verteilen. Mit diesem Kalender als „Geschenk“ an Sie möchten wir uns nicht nur bei allen bedanken, die sich beim Klimaschutz beteiligen. Wir möchten Sie auch ermuntern, als Mitstreiter mitzumachen. Denn vor allem Sie können uns helfen, den Klimaschutz im Landkreis erfolgreich umzusetzen! Ihre Klimaschutzmanagerin 4 Wir stellen uns vor Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland Der Landkreis Friesland hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Aufgabe, Abfälle aus privaten Haushalten und Gewerbe zu sammeln, sie nach Stand der Technik einer Verwertung zuzuführen und die Reste umweltgerecht zu entsorgen. Hierzu bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern Entsorgungseinrichtungen und Serviceleistungen eines modernen Abfallwirtschaftsbetriebes. Durch die Verbindung einer effizienten Planung und Verwaltung mit leistungsfähigen, privatwirtschaftlichen Unternehmen erhalten Sie ein „Rundumsorglospaket“ zu fairen Gebühren. Unsere Leistungen im Überblick: nLeerung von Restabfallbehältern (wahlweise 2-, 4- oder 6-wöchentlich) nLeerung von Bioabfallbehältern (23-mal / Jahr) nLeerung von Altpapierbehältern (13-mal / Jahr) nBereitstellung von Abfallbehältern und Ersatz bei Verschleiß nkostenfreie Abholung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Metallschrott bei privaten Haushalten nkostenfreie Annahme von Sperrmüll an den Entsorgungsanlagen nkostenfreie Sammlung von Problemabfällen aus privaten Haushalten im Rahmen der jährlichen mobilen Schadstoffsammlungen in 20 Ortschaften nkostenfreie Annahme an zur Zeit 44 ständigen Problemstoff-Annahmestellen nGanzjährige kostenfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten an den Entsorgungsanlagen nAbholung von Baum- und Strauchschnitt im Frühjahr und Herbst nkostenfreie Altglasentsorgung über Sammelcontainer nBereitstellung der Annahmestellen } Abfallwirtschaftszentrum Wiefels } Wertstoffhof Varel / Hohenberge } Abfallumschlaganlage Wangerooge nAbfallberatung nKostenloses Informationsmaterial 5 Abfallvermeidung Abfallvermeidung schont Ressourcen und schützt Mensch und Umwelt Die Abfallvermeidung hat oberste Priorität in Sachen Umweltschutz und steht noch vor dem Recycling – denn Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Natürlich ist Abfallvermeidung leichter gesagt als getan, denn Abfälle fallen eigentlich überall und tagtäglich an. Dennoch können Sie zum Beispiel allein durch Ihr Kaufverhalten einen bedeutenden Beitrag zur Vermeidung leisten. n Vermeiden Sie überflüssige Verpackungen n Verzichten Sie auf „Einmal-Artikel“ (z. B. Einwegrasierer und -feuerzeuge, Partygeschirr) n Bevorzugen Sie Mehrwegsysteme (wie etwa Brotdose, Thermoskanne, Mehrwegflasche) n Nehmen Sie sich zum Einkaufen einen Korb oder Beutel mit – dann können Sie auf Plastiktüten verzichten n „Teller statt Tonne“:Versuchen Sie, nicht mehr Lebensmittel einzukaufen als Sie brauchen – so landet weniger Essen in der Mülltonne n Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur eine Empfehlung und kein Verfallsdatum.Vergewissern Sie sich vor dem Wegwerfen zweimal, ob die Lebensmittel wirklich schon verdorben sind. n Versuchen Sie, auf die Lebensdauer gekaufter Produkte zu achten und darauf, ob man sie reparieren kann 6 Abfallverwertung Die Abfallverwertung oder auch Recycling ist nach der Abfallvermeidung der zweitwichtigste Beitrag für eine intakte Umwelt – denn Abfall ist wertvoll. Er enthält Wertstoffe und Energie, die wir noch nutzen können. Damit verringern wir nicht nur die Abfallmengen, sondern schonen vor allem die knapper werdenden Rohstoffe. Je besser die Wertstoffe sortiert werden, desto besser gelingt die Verwertung. Deshalb setzen wir darauf, sie direkt an der Anfallstelle zu trennen, also im Haushalt oder im Gewerbebetrieb. In Friesland erfassen wir diese Abfälle getrennt: n Verpackungen n Kompostierbare Bio- und Gartenabfälle n Altpapier n Altglas n Sperrmüll und Altmetall n Elektroaltgeräte n Problemabfälle aus Haushalten n sonstige Wertstoffe (z.B. Korken, CD‘s, Alttextilien, usw. – teilweise über karitative Verbände) Was übrig bleibt, ist der sogenannte Restabfall (z. B. Hygieneartikel, Kleintierstreu, Putzlappen, Bürsten, Fensterglas, Keramik, Porzellan, Spiegel, Tapetenreste, Staubsaugerbeutel, usw.). 7 Bioabfall Bioabfälle sind organische Abfälle pflanzlicher oder tierischer Herkunft, die unter anderem in privaten Haushalten oder Gärten anfallen. Die Friesländer Bioabfalltonne hat eine lange Tradition Der Landkreis Friesland führte bereits Ende der 80-er Jahre die Biotonne ein. So werden als „Erfolgsmodell Friesland“ pro Person jährlich rund 260 kg Bioabfälle einer hochwertigen Verwertung im Kompostwerk Wiefels zugeführt. Wie verwerte ich diesen Abfall? nE igenkompostierung: Die Eigenkompostierung ist eine gute Möglichkeit, Ihre Bioabfälle kostengünstig zu verwerten – vorausgesetzt, dies wird ordnungsgemäß und schadlos durchgeführt. nS elbstanlieferung: Sie können den sperrigen Übrigens Ast- und Strauchschnitt aus Ihrem privaten Garten kostenfrei bei der Umschlaganlage abgeben. Kleinmengen an Speiseabfällen und Lebensmitteln können Feine kompostierbare Abfälle (Grasschnitt, Blätter usw.) in den Kompost. Sie müssen sind kostenpflichtig und können an der Umschlaganlage aber kontrolliert in die Mitte gegen eine geringe Gebühr zur Verwertung abgegeben des Kompostes eingebracht werden. und abgedeckt werden, da Aus Umweltschutzgründen ist das Verbrennen von dort erfahrungsgemäß die größte Hitze herrscht. Dies Gartenabfällen verboten Nähere Informationen dazu beschleunigt den Abbau. finden Sie unter dem Punkt „Verbrennung pflanzlicher Abfälle“. Was gehört auf den Komposthaufen und was nicht? Das kann auf den Kompost aus der Küche: Gemüse- und Obstabfälle Kaffee- und Teesatz Eierschalen (ungekocht) feste Speisereste aus dem Garten: Blumen und Topfpflanzen (ohne Topf), Heckenschnitt und kleine Äste Laub, Blätter Rasenschnitt, Moos,Vertikutiergut Stauden Wild- und Unkräuter Das kann nicht auf den Kompost Asche Beutel, Tüten aus Kunststoff Fleisch und Fischreste (roh), Knochen Kleintier-, Katzenstreu Korken Steine Staubsaugerbeutelinhalt Tierkadaver, Tierkot Windeln verpackte Lebensmittel Zigarettenkippen Gewerbliche Bioabfälle, insbesondere Speiseabfälle, müssen über die gewerblichen Speiseabfallverwertung (Dranktonne) verwertet werden. 8 Verpackungen / Gelber Sack Verpackungen / Gelber Sack Verpackungsmaterialien sind Materialien, die in erster Linie dem Schutz von Materialien bzw. Artikeln aller Art dienen. Wie verwerte ich diesen Abfall? n Gelber Sack: Verpackungsmaterial aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall wird über den Gelben Sack einer Verwertung zugeführt. nS ammelsysteme: Verpackungen aus Papier und Glas werden über die bekannten Sammelsysteme erfasst. Die Sammlung und Verwertung der Verpackungen wird durch die Dualen Systeme durchgeführt, nicht vom Landkreis Friesland. Wir als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterstützen die Sammlung aber durch Veröffentlichung der Termine und Abfallberatung. Warum getrennt sammeln? Das Recyceln von Verpackungsmaterialien liefert wertvollen Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte - das spart natürliche Ressourcen und auch Energie. Übrigens Beim Kauf von Produkten in typischen Verkaufsverpackungen zahlen Sie automatisch schon für deren Entsorgung über den Gelben Sack mit. Wenn Sie die Verpackungen dennoch in den Restabfall werfen, zahlen Sie ein zweites Mal für die Entsorgung. Was gehört in den Gelben Sack? In den Gelben Sack gehören ausschließlich Verpackungen! Gleichartige Produkte, die aus Plastik bestehen, aber keine Verpackungen sind (z. B. Zahnbürsten, Plastikschüsseln, Spielzeug), müssen über den Restabfall entsorgt werden. Seit ein paar Jahren gibt es neben Verpackungen mit dem Grünen Punkt auch weitere Systeme mit anderen Lizenzsymbolen. Damit gehören auch Verpackungen ohne Grünen Punkt in den Gelben Sack. Das gehört in den Gelben Sack Kunststoffe: Folien, Flaschen, Becher, Beutel, Netze, Tüten, Schalen, Tuben, Styroporverpackungen Metalle: pfandfreie Getränkedosen, Aluschalen, Alufolie, Kronkorken, Schraubverschlüsse, Konservendosen Verbundstoffe: Getränkekartons (Tetra-Pack), Papierverbundpackungen 10 Das gehört nicht in den Gelben Sack Altpapier Altpapiertonne Glas Glascontainer Essensreste Hausmüll stoffgleiche Nichtverpackungen stark verschmutzte Verpackungen Styropordämmung 9 Verpackungen / Altglas Verpackungen / Altglas Der Begriff Altglas steht für gebrauchte Sammelbehälter bzw.Verpackungsbehälter aus Glas. Wie verwerte ich diesen Abfall? Altglascontainer: Ihr Altglas können Sie problemlos über unsere Altglascontainer, die flächendeckend im Landkreis aufgestellt sind, einer Verwertung zuführen. Warum getrennt sammeln ? (Alt-) Glas ist ein Wertstoff, der nahezu beliebig oft ohne Qualitätseinbußen für die Herstellung von neuem Glas wiederverwendet werden kann – vorausgesetzt, er wird sortenrein und nach Farben getrennt gesammelt. Zudem spart die Wiederverwendung von Altglas bei der Glasherstellung gegenüber der Neuproduktion Rohstoffe und Energie ein. Was gehört in den Altglascontainer – und was nicht? In den Glascontainer gehören Einwegflaschen Konservengläser Wein- und Spirituosenflaschen Limonaden- und Saftflaschen Hohlglas Flakons von Parfums Nicht in den Glascontainer ... ...dürfen unter anderem auf Grund unterschiedlicher Schmelztemperaturen Spiegel- oder Fensterglas Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Steingutflaschen, Porzellan, Keramik Draht- oder Flachglas Kunststoffflaschen Blumenvasen, Bleiglas, Glaskeramik Brillengläser, feuerfestes Glas (z. B. Auflaufformen) Übrigens Andere Farben wie zum Beispiel blau, rot etc. können Sie zum Grünglas geben, da dieses am unempfindlichsten gegen Fehlfarben ist. 10 Sie haben siche r schon beobachtet, da ss der Inhalt der drei Glascontainer in einen Lkw scheinbar wieder zusammen geki ppt wird. Dieser hat im Inneren jedoch drei ge trennte Kammern, in de nen die einzelnen Farb en gefüllt werden. Sie tren nen also doch nicht um sonst! 11 Altpapier Altpapier Der Begriff Altpapier umfasst Papier- , Papp- und Kartonabfälle, die in privaten Haushalten oder im Gewerbe anfallen. Wie verwerte ich diesen Abfall? n Altpapiertonne: Ihr Altpapier können Sie bequem über die blaue Tonne einer Verwertung zuführen. nS elbstanlieferung: Die kostenfreie Selbstanlieferung an unseren Entsorgungsanlagen ist für private Haushalte ebenfalls möglich. Warum getrennt sammeln? Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung von Papierprodukten, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet wird.Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung des Altpapiers. Die Erlöse aus der Verwertung fließen direkt in den Abfallgebührenhaushalt und helfen, Ihre Gebühren konstant zu halten. Das gehört zum Altpapier riefumschläge und Versandtaschen B (auch mit Fenster, aber ohne Transportsicherung aus Kunststoff) Broschüren Bücher (ohne Kunststoffeinband) Eierkartons Faltschachteln (auch mit „Grünen Punkt“!) Geschenkpapier Zeitungen, Illustrierte, Prospekte, Kataloge Kartons Schreibpapier, Schulhefte (ohne Folieneinband) Telefonbücher Verpackungen aus Papier (auch mit dem „Grünen Punkt“!) Wellpappe 12 Das gehört nicht zum Altpapier Fremdstoffe (Glas, Metall, Plastik, Holz, Bioabfall) stark verschmutzte Verpackungen (z. B. Pizzakarton) „fettdichtes“ Papier (Butterbrotpapier, Backpapier, Wachspapier) Restmüll Fotos, Thermopapier (Faxrollen!), Kohlepapier Restmüll Tapeten, Tapetenreste Restmüll Hygienepapiere (z. B. Windeln, Handtücher, Binden, Taschentücher) Restmüll beschichtete Papier- und Pappverpackungen (z. B. Tütensuppen) Gelber Sack Milch- und Safttüten Gelber Sack 11 Problemstoff-Sammlung Problemstoff-Sammlung (ProSa) (ProSa) Problemstoffe sind gefährliche Stoffe, die in privaten Haushalten anfallen. Sie dürfen nicht mit dem Restabfall entsorgt und müssen gesondert erfasst werden, weil sie die Umwelt belasten. Wie entsorge ich diesen Abfall? n Selbstanlieferung: Selbstverständlich können Sie Ihren Problemabfall auch bei unseren Entsorgungsanlagen abgeben. Beachten Sie bitte die dafür vorgesehenen Annahmezeiten. Abfallwirtschaftszentrum Wiefels: Samstags 08:30 bis 12:00 Uhr Wertstoffhof Varel/Hohenberge: Jeden ersten Samstag im Monat 08:30 bis 12:00 Uhr n ProSa-Annahmestellen: Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Problemabfall bei den ständigen Problemstoffannahmestellen, die sich in jeder Stadt/Gemeinde befinden, kostenfrei abzugeben. Hierbei handelt es sich um Fachbetriebe, die sich bereit erklärt haben, im Auftrage des Landkreises Friesland zu den Öffnungszeiten Problemabfall anzunehmen. Eine Auflistung der Annahmestellen finden Sie auf der Rückseite des Heftes. nM obile ProSa-Sammlung: Problemstoffe aus privaten Haushalten werden in unserem Landkreis im Rahmen der Problemstoffsammlung (ProSa) kostenfrei entsorgt. Die Termine können Sie der Rückseite entnehmen. Warum getrennt sammeln? Problemabfälle verursachen bei unsachgemäßer Entsorgung zum Teil erhebliche Umweltbelastungen. Bei der Entsorgung über die Restmülltonne, die Toilette oder den Abfluss gelangen sie ins Abwasser und damit unter Umständen wieder in den Nahrungsmittelkreislauf. Was sind Problemstoffe? Problemstoffe ltmedikamente A Chemiebaukasten Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren Farbe, Lacke und Lösemittel Haushaltschemikalien (flüssige und feste) Quecksilberthermometer Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen mit Inhalt Treibstoffe (verunreinigt), Waschbenzin etc. 12 Keine Problemstoffe leere Dosen, leere Eimer, leere Spraydosen ohne Druck Gelber Sack Flaschen Altglascontainer eingetrocknete Pinsel, Lappen, Kosmetika Restabfall „Wenn diese Stoffe im Sonderabfall landen, müssen sie nur unnötig teuer entsorgt werden.“ Übrigens Batterien können Sie über die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsam es Rücknahmesystem Batterien (GRS) entsorgen. Dieses ist ein deutschland weites Rücknahmesystem. 13 Baustellen- / Renovierungsabfall Baustellen- / Renovierungsabfall Wer kennt das nicht: Tapezieren, Wände streichen, Fußboden erneuern, Fliesen austauschen, Isolierung des Daches erneuern, Geräteschuppen abreißen usw. Für die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle steht Ihnen das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels (AWZ) zur Verfügung. Kleinmengen, wie z. B. Tapetenreste, können auch über die Zusatzsäcke oder die Restabfalltonne entsorgt werden. Verwertbare Abfälle nimmt ebenfalls das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels entgegen. Sie können aber auch auf gewerbliche Anbieter zurückgreifen. Nicht verwertbare Bauabfälle Verwertbare Bauabfälle auhölzer (Dachlatten, B Fensterrahmen, Laminat, Türen, Fußbodenbretter, Leisten usw.) Kabel Kunststoffe (Fenster, Rohre usw.) Metalle (Beschläge, Nägel, Schrauben, Abdeckungen usw.) Mineralische Abfälle (Bauschutt, Ziegel, Fliesen, Dachpfannen, Betonreste) Papier und Pappe Verpackungsmaterial (Zementsäcke, entleerte Farbeimer, Schrumpffolien usw.) PU-Schaumdosen (eigenes Rücknahmesystem) Tipp sovierung Viele Ren rt der h fü arbeiten r andwerke H e h ic tl r ö s. Er für Sie au h im sic t r e m m kü uch um a Regelfall e ngsgemäß die ordnu . g n Entsorgu 14 Dämmstoffe (Steinwolle, Glaswolle, Kork usw.) Gasbetonsteine Gipskartonplatten Glasbausteine Gummireste Polystyrolplatten (Styropor) Tapetenreste Durch das Getrennthalten der einzelnen Abfallfraktionen lassen sich bei der Entsorgung Kosten sparen. Achten Sie darauf, dass nur mineralische Bestandteile im Bauschutt sind, da dieser sonst als nicht verwertbarer Baustellenabfall gilt und somit zu einer erhöhten Gebühr angenommen oder ggf. kostenpflichtig nachsortiert werden muss. 13 Asbest Asbest Asbest ist ein feinfaseriges, natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner Beschaffenheit einen krebserzeugenden Gefahrstoff darstellt. Dabei geht die eigentliche Gefahr von den freien Asbestfasern aus, die sich sobald sie eingeatmet werden in der Lunge festsetzen und so zu Lungenkrebs oder Asbestose führen können. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials besteht für alle asbesthaltigen Produkte seit 1993 ein grundsätzliches Wiederverwendungsverbot. Das bedeutet, dass asbesthaltige Produkte, z. B. Wellasbestzementplatten, weder abgebaut und an anderer Stelle eingebaut, noch mechanisch, z. B. durch Schneiden oder Bohren, behandelt werden dürfen. Übrigens Wie entsorge ich diesen Abfall? Die Entsorgung von asb esthaltigen Bei der Entsorgung und beim Umgang wird zwischen Stoffen kostet z. Z. 82,00 € /1.0 00 kg. zwei Asbestprodukten unterschieden: Vermischt mit anderen min eralischen Abfällen muss die gesam n Schwach gebundene Asbestprodukte haben einen te Menge als „asbesthaltig“ entsorgt we sehr hohen Asbestanteil und geben wegen rden – mit ent sprechend höheren Koste ihrer schwachen Bindung Asbestfasern sehr n. leicht an die Luft ab. So können schon geringe Erschütterungen ausreichen, Fasern freizusetzen. Dementsprechend dürfen Arbeiten daran ausschließlich durch Fachbetriebe durchgeführt werden. n Festgebundener Asbest: Bei nicht gewerblichen Arbeiten, z. B. an Wellasbestzementplatten, wird die Beauftragung einer Fachfirma ebenfalls empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich hat jeder, der mit Asbestprodukten umgeht, dafür Sorge zu tragen, dass davon keine Gesundheitsgefahren für sich, Familienmitglieder, Nachbarn oder die Umwelt entstehen! Die asbesthaltigen Materialien müssen angefeuchtet in staubdichten Spezialverpackungen, z. B. sogenannten „Big-Bags“ oder in Folien (> 0,5 mm), eingepackt und staubdicht verklebt werden. Mit einem Warnaufkleber oder deutlich gekennzeichnet, können Sie diese verpackten asbesthaltigen Stoffe im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels entsorgen. Für gewerbliche Anlieferungen gelten spezielle Regelungen nach TRGS 519. Übrigens Für den Fall, dass Sie sich entschließen sollten, selbst mit Asbestprodukten zu arbeiten, informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten bitte ausreiche nd z. B. mit Hilfe der TRGS 519 oder auf der Internetseite www.friesland.de. 14 15 Sperrmüll Sperrmüll Unter Sperrmüll versteht man alle beweglichen Gegenstände aus privaten Haushalten, die zu sperrig für die Restabfalltonne sind. „So bitte nicht!“ Wie verwerte ich diesen Abfall? nS perrmüllabfuhr: Den Sperrmüll können Sie über unsere Sperrmüllabfuhr abholen lassen – ohne zusätzliche Gebühren. nS elbstanlieferung: Natürlich können Sie Ihren Sperrmüll auch selbst bei unseren Entsorgungsanlagen kostenfrei abgeben (im Wertstoffhof aus Kapazitätsgründen nur bis 2 m3 Sperrmüll kostenfrei). Wie funktioniert die Sperrmüllanmeldung? Es gibt zwei Möglichkeiten zur Anmeldung der Spermüllabfuhr – die Anmeldung mit unserer Sperrmüllkarte (erhältlich bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung sowie im Kreishaus) oder mit unserem Onlineformular (auf www.friesland.de/sperrmuell). Eine telefonische Anmeldung ist hingegen nicht möglich. Bitte planen Sie die Abholung rechtzeitig drei bis vier Wochen im Voraus – die eingehenden einzelnen Anmeldungen werden bei unseren Entsorgungsunternehmen zu Touren zusammengestellt. In beiden Fällen erhalten Sie nach ca. zweieinhalb bis dreieinhalb Wochen eine Antwort (immer schriftlich per Post), in der Ihnen Ihr Abfuhrtermin bekannt gegeben wird. Das ist Sperrmüll öbel M zusammengebundene Teppiche Matratzen Kinderspielsachen (groß) Koffer Kinderwagen Küchenplatten PVC Böden Spiegel Sportgeräte Altmetall Elektrogeräte 16 Das ist kein Sperrmüll Restabfall,Verpackungen, Behälterglas Abfälle aus Bau- und Umbauten bzw. alle Gegenstände, die üblicherweise mit einem Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden sind (Türen, Fenster, Laminat, Wand- oder Deckenverkleidungen, Sanitärkeramik, Heizkörper usw.) Abfälle aus Hausentrümpelungen (alles was in Säcke passt) Abfälle aus dem Garten (Zaun, Grünabfälle) Reifen, Fahrzeugteile, Altkleider Sonderabfälle (z. B. Farbeimer) 15 Verpackungen Gelber Sack Papier / Pappe Blaue Tonne Glascontainer Glas Verpackungen aus Metall ● Getränke- und Konservendosen ● Alufolien und -tuben ● Schraubverschlüsse und Kronkorken Verpackungen aus Kunststoff ● Plastiktüten, Styroporschalen ● Spül- und Haarshampooflaschen ● Becher von Milchprodukten oder Margarine Verpackungen aus Verbundstoffen ● Getränke- und Milchtüten ● Tüten von Süßwaren und Suppen Altpapier, Pappe, Kartons ● Zeitungen und Zeitschriften ● Illustrierte und Kataloge ● Prospekte und Broschüren ● Briefumschläge, Kopier- und Computerpapier ● Bücher und Hefte ● Pappe und Kartonverpackungen ● Packpapier und Papiertüten Altglas ● Einwegflaschen aus Glas ● Einwegglas wie z.B. Marmelade-, Senfglas ● Trinkglas (kein Bleikristall) Das gehört hinein: Sortieren Sie richtig ?! 22 16 ● Glas ● Papier und Pappe ● Einwegspritzen ● Haushaltswaren (Frischhaltedosen, etc.) ● Spielzeug, Fahrradreifen ● Stark verschmutzte oder noch teilgefüllte Verpackungen ● Restabfall ● Tapeten ● Beschichtetes Papier, z.B. Saftund Milchtüten (Gelber Sack) ● Verschmutztes Papier ● Kohlepapier ● Pergamentpapier ● Kunststoffeinbände ● Autoscheiben und Fensterglas ● Glühbirnen, Leuchtstoffröhren ● Hitzebeständiges Glas ● Porzellan, Spiegel und Steingut Das gehört nicht hinein: 23 17 Problemstoffsammelstellen: ● im ausgewiesenen Handel ● AWZ Wiefels Samstag 8.30 – 12.00 Uhr ● Wertstoffhof Varel jeden ersten Samstag 8.30 – 12.00 Uhr Mobile ProSa: Zu den im Kalender angegebenen Terminen Sonderabfall Restabfall Graue Tonne Bioabfall Braune Tonne oder Kompost ● Altmedikamente ● Batterien ● Elektrogeräte ● Energiesparlampen ● Farben (flüssig), Lösungsmittel ● Glasverpackungen ● Haushaltschemikalien ● Leuchtstoffröhren ● Papier, Pappe, Karton ● Pflanzenschutzmittel ● Textilien ● Thermometerbruch ● Verpackungen (Gelber Sack) ● Öl- und ölhaltigen Abfälle (Rücknahme durch den Handel, kostenpflichtig im AWZ Wiefels) ● entleerte Verpackungen: Spray-, Farbdosen usw. (Gelber Sack) ● ausgehärtete Farbreste, Kleber Pinsel,Spachtel usw.(Restabfall) ● Einwegspritzen (Restabfall) ● Kosmetikreste (Restabfall) ● Altfarben und -lacke ● Altmedikamente ● Energiesparlampen ● Haushaltschemikalien ● Lösungsmittel ● Leuchtstoffröhren ● Pflanzenschutzmittel ● Thermometerbruch ● Asche ● Blumentöpfe ● Fleischabfälle, Knochen ● Flüssige Speiseabfälle ● Glas ● Glanzpapier ● Staubsaugerbeutelinhalt ● Tierische Abfälle (Kot, KatzenKleintierstreu, Fell, Kadaver etc.) ● Windeln ● Lederabfälle ● Papier (verschmutzt) ● Pergamentpapier ● Plastikabfälle (keine Verpackungen) ● Porzellanscherben ● Spielzeug ● Staubsaugerbeutel ● Tapetenreste ● Taschentücher ● Tonscherben ● Verbandsmaterial ● Windeln ● Zigarettenreste Organische Küchenabfälle ● Gemüseabfälle ● Kaffeefilter ● Kartoffelschalen ● Obstabfälle ● Schnittblumen ● Teeblätter und -beutel ● Zimmerpflanzen (ohne Topf) ● Asche ● Binden, Tampons ● Einwegspritzen ● Essensreste ● Fensterglas ● Fisch- u. Fleischreste ● Glühlampen ● Gummi, Kondome ● Haare, Federn ● Haushaltswaren ● Hygienepapiere ● Kehricht ● Kleintierstreu ● Knochen Gartenabfälle ● Äste ● Blumen ● Grasschnitt ● Heckenschnitt ● Laub ● Moos ● Strauchschnitt ● Wildkräuter Abfallbehälter Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger stellen wir Ihnen unsere Abfallbehälter kostenfrei zur Verfügung. Daher bitten wir um einen „pfleglichen Umgang“ wie: n Behälter nicht bemalen – wenn Sie die Tonnen mit Ihrer Hausnummer markieren wollen, benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen, beim Landkreis erhältlichen Aufkleber n Behälter nicht mutwillig zerstören (z.B. keine heiße Asche einfüllen) n schonender, sachgemäßer Umgang z. B. kein Verpressen oder Stopfen der Abfälle n Gelegentlich sollten die Tonnen gereinigt werden n Behälter gehören zum Grundstück, bei Umzug also nicht mitnehmen Wer meldet die Tonnen wo an? An-, Ab- und Ummeldungen für die Rest-, Bioabfallbehälter und Papiertonnen müssen über die Grundstückseigentümer erfolgen. Wenden Sie sich dafür an die Steuerämter Ihrer zuständigen Städte und Gemeinden. Welche Abfallbehälter gibt es derzeit? n Biotonne bzw. Gartenabfalltonne (240 Liter) n Restabfalltonne (40*, 80,120, 240 Liter) n Restabfallgroßbehälter (1.100 Liter) n Restabfallsack (60 Liter mit Aufdruck Landkreis Friesland) n Papiertonne (240 Liter) Was tun, wenn der Restabfallbehälter nicht ausreicht? Wenn der Platz in Ihrer Tonne kurzfristig (Feier, Renovierung) einmal nicht ausreichen sollte, können Sie zusätzlich unsere Restabfallsäcke für 3,20 € / Stück inkl. Abfuhr erwerben. Diese werden dann am Abfuhrtag für die Restabfalltonnen (unabhängig vom Abfuhrrhythmus Ihrer Tonne) durch unser Entsorgungsunternehmen eingesammelt. Eine Auflistung der Verkaufsstellen für Ihre Stadt oder Gemeinde finden Sie unter dem Punkt „Ansprechpartner“. Falls es langfristig Platzprobleme geben sollte, können Sie auch – gegen eine erhöhte Gebühr – einen größeren Restabfallbehälter wählen bzw. für Ihren Bioabfall eine zusätzliche Gartenabfalltonne bestellen. * 80-l-Restabfalltonne mit 40-l-Teilstrich 18 Abfallbehälter Was tun, wenn die Abfallbehälter beschädigt sind? Bei Beschädigungen durch Verschleiß oder Entleerung ist der Ersatz kostenfrei. Bei selbstverschuldetem Verlust oder Beschädigung (z. B. Brandlöcher) der Behälter, müssen wir Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Melden Sie Behälterverlust oder -beschädigung bitte zeitnah Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde. Warum wurde meine Tonne nicht oder nur teilweise gelehrt? n Die Behälter oder die Einfahrt zur Straße waren durch, z. B. parkende Autos, blockiert. Der Fahrer versucht die Abfallbehälter zu einem späteren Zeitpunkt zu leeren. Wenn die Leerung weiterhin durch eine Blockierung unmöglich ist, kann die Entsorgung nicht stattfinden und es gilt der nächste Abfuhrtermin laut Abfuhrkalender. Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Leerungsversuche! n Der Behälter wurde nicht rechtzeitig zur Abfuhr (bis 6.00 Uhr) bereit gestellt. n Der befüllte Abfallbehälter ist zu schwer. Aus Gründen des Unfallschutzes wird das Gewicht der Behälter auf 100 kg begrenzt. Schwerere Abfallbehälter hebt der Greifarm des Abfuhrfahrzeuges nicht. n Es befindet sich keine gültige Gebührenmarke auf dem Deckel des Abfallbehälters. n Wenn Ihr Behälter nur zum Teil entleert wurde, kann es daran liegen, dass die Abfälle darin festgestampft, verklebt, festgefroren oder durch sperrige Gegenstände verkeilt sind. Die Greifarmautomatik macht mit jedem Abfallbehälter drei Anschlagversuche, d. h. der Behälter wird dreimal an die obere Begrenzung geschlagen. Alles, was nicht durch die Schwerkraft herausfällt, bleibt im Abfallbehälter. Paarweise ca. 20 cm Abstand maximal 1,5 m Aufstellung der Abfallbehälter Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass eine Abfuhr ab 6.00 Uhr ohne Zeitverzögerung möglich ist (s. Skizze). Die Deckelöffnung zeigt zur Straße. Sollte die Straße nicht befahrbar, sein (Baustelle, Umzug o. ä.) sind die Behälter an die nächste befahrbare Straße zu bringen. Nach der Leerung ist der Behälter unverzüglich wieder zurück zu holen. Bei Einbahnstraßen ist der Aufstellort für alle Behälter im Regelfall in Fahrtrichtung rechts. 19 Abfallgebühren Die Abfallgebühren werden erhoben, um eine gesicherte und umweltgerechte Beseitigung und Verwertung der angefallenen Abfälle nach klaren Regeln zu ermöglichen. Dafür greift der Landkreis Friesland auf eine entsprechende Satzung – die Abfallgebührensatzung – zurück. Als Beispiel (Auszug Abfallgebührensatzung): Auf jedem zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzten, sowie auf bebauten Grundstücken müssen am Abfuhrtag mind. 40 Liter pro Person / Gewerbebetrieb zur Verfügung stehen. Pro Abfuhr: alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 6 Wochen 20 Liter pro Person und Woche 10 Liter pro Person und Woche 6,67 Liter pro Person und Woche (Optional) (Standard) (Optional) Die Gebühren für die regelmäßige Abfallentsorgung: n Grundgebühr Abfall 68,75 € / Jahr n Volumengebühr pro Person 2,57 € / Liter mit bzw. 2,29 € / Liter ohne Biotonne n Gartenabfalltonne (240 l) 48,15 € / Jahr n Papiertonne (240 l) 0,00 € / Jahr n Restabfallsack (zusätzlich) 3,20 € / Stück Übrigens Berechnungsbeispiel Bei einem Preis von 145,85 € bekommen Sie 13 Restabfallentsorgungen, 23 Bioabfallentsorgungen und 13 Altpapierabholungen. Das sind 2,97 € pro Entsorgungsvorgang und drei Personen, also rund 1,00 € pro Person. für einen Haushalt mit drei Personen bei 4-wöchentlicher Leerung des Restabfallbehälters inklusive Biotonne: 40 l/4 Wochen x 3 Pers. x 2,57 € = 77,10 € Volumengebühr + Grundgebühr 77,10 € + 68,75 € = 145,85 € Abfallgebühr Entsprechend dem Mindestvolumen von 40 Liter pro Abfuhr steht dann bei drei Personen ein 120-l- Abfallbehälter auf dem Grundstück. In dieser Gebühr als „Rundumsorglospaket“ sind alle weiteren Kosten enthalten u. a. alle Behälter inkl. Abfuhr, große 240-l-Papiertonne, große 240-l-Biotonne, Sperrmüll- und Sonderabfallentsorgung, Betreiben von drei Abfallentsorgungsanlagen. Restabfallvolumen 20 mit Biotonne wöchentl. ohne Biotonne 2 Wochen 4 Wochen 6 Wochen 40 Liter 120,15 € 94,45 € 80 Liter 171,55 € 120,15 € wöchentl. 2 Wochen 4 Wochen 85,88 € 114,55 € 91,65 € 6 Wochen 84,02 € 103,02 € 160,35 € 114,55 € 99,28 € 120 Liter 222,95 € 145,85 € 120,15 € 206,15 € 137,45 € 114,55 € 160 Liter 274,35 € 171,55 € 137,28 € 251,95 € 160,35 € 129,82 € 200 Liter 325,75 € 197,25 € 154,42 € 297,75 € 183,25 € 145,08 € 240 Liter 377,15 € 222,95 € 171,55 € 343,55 € 206,15 € 160,35 € 1.100 Liter 2.895,75 € 1.482,25 € 775,50 € 539,92 € 2.587,75 € 1.328,25 € 698,50 € 488,58 € Gebührenmarken Im Januar 2015 werden mit den Gebührenbescheiden die aktuellen Gebührenmarken für 2015 bis 2017 ausgegeben. Die Gebührenbescheide werden an die Grundstückseigentümer versandt. Wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter, um die Gebührenmarken zu bekommen. Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern werden gebeten, die neuen Gebührenmarken umgehend an ihre Mieter weiter zugeben. Die Gebührenmarken gelten für drei Jahre und zeigen dem Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges, welchen Abfuhrrhythmus Sie für die Entsorgung gewählt haben und dass Ihre Tonnen ordnungsgemäß angemeldet sind. Abfallbehälter mit alter Marke werden nach einer Übergangszeit ab dem 15. April 2015 nicht mehr entleert. Zum Aufkleben der Gebührenmarken beachten Sie bitte die Hinweise auf den Gebührenmarken. Tipp Bitte achten Sie darauf, die Gebührenmarke auf den richtigen Abfallbehälter zu kleben. Sollte es dennoch passieren, dass z. B. die Restabfallgebührenmarke auf eine Biotonne aufgeklebt wurde, bekommen Sie vom zuständigen Steueramt gegen Vorlage der (vermutlich) zerstörten Marke eine neue Gebührenmarke. Damit die Fahrer die Marken einwandfre i erkennen können, entfernen Si eb Gebührenm itte die alten arken und andere Aufkleber vo m Natürlich so Deckel. llt dann auf de e die neue Marke m Deckel gu t sichtbar an gebracht w erden. 21 Verbrennung pflanzlicher Abfälle Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen ist grundsätzlich verboten. Die Gesetzeslage: Am 31. März 2014 ist die Niedersächsische Brennverordnung außer Kraft getreten. Damit ist die gesetzliche Grundlage entfallen, allgemeine Brenntage oder Einzelbrenngenehmigungen zu bestimmen. Hintergrund dafür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches auf Bundesebene die Vorgaben der EU umsetzt. Dort wiederum ist festgelegt, dass die Verwertung von Grünabfällen (z.B. in einer Kompostierungsanlage) grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen hat. Wohin mit meinen pflanzlichen Abfällen? Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bieten wir Ihnen für Ihre pflanzlichen Abfälle diverse Erfassungssysteme und Grünabfallsammelstellen: Neben der zusätzlichen Gartenabfalltonne und der halbjährlich stattfindenden Baum- und Strauchschnittabfuhr, können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle auch bei unseren Entsorgungsanlagen selbst anliefern. Nähere Informationen dazu erfahren Sie unter dem Punkt „Bioabfall“. Für Landschaftspflege- oder größere Baumpflegemaßnahmen bietet sich auch an, die Grünabfälle durch private Unternehmen häckseln und verwerten zu lassen. Verstöße gegen das Brennverbot für Gartenabfälle werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gibt es Ausnahmen von diesem Verbot? Pflanzliche Abfälle, die mit Krankheitskeimen oder Schädlingen befallen sind, dürfen in begründeten Ausnahmefällen verbrannt werden. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag mit Angabe der Gründe bei der unteren Abfallbehörde eingereicht werden. Brauchtumsfeuer, wie z. B. das Osterfeuer, sind jedoch grundsätzlich zulässig. Diese Feuer sind dadurch charakterisiert, dass eine Ortsgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Übrigens Grillfeuer und das Abbrennen von getrocknetem, unbehandeltem Feuer- bzw. Kaminholz in Feuerschalen, Feuerkörben und Feuerstätten sind auch weiterhin erlaubt, da der Hauptzweck nicht auf die Beseitigung von pflanzlichem Abfall gerichtet ist. 28 22 Altmetall / Elektroschrott Altmetalle Altmetalle (z. B. Fahrräder) werden von uns im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgeholt. Die Erlöse aus dem Verkauf kommen direkt dem Gebührenhaushalt – also Ihren Abfallgebühren – zugute. Auch die sogenannten fliegenden Händler bieten oft eine kostenlose Abholung von Altmetallen an. In diesem Fall profitieren jedoch ausschließlich die Sammler von dem Gewinn. Elektroschrott Unter Elektroschrott werden strom- oder batteriebetriebene Geräte verstanden, die nicht mehr verwendet werden. Übrigens Anders als bei den Altmetallen dürfen Elektroaltge räte nicht von sogenann ten fliegenden Händler n bzw. Privatpersonen ein gesammelt werden – so will es das Gesetz. Die Erfassu ng der Geräte zur Entsorg ung ist demnach ausschließ lich öffentlich-rechtliche n Entsorgungsträgern – de m Landkreis Friesland – oder Ve rtreibern und Herstellern vo rbehalten. Wie verwerte ich diesen Abfall? Der Landkreis Friesland bietet Ihnen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung Ihrer Elektroaltgeräte gleich mehrere Möglichkeiten: Sperrmüllabfuhr: n Haushaltstypische Elektroaltgeräte (z. B. Herd, Computer, Kühlschrank) können Sie ebenfalls im Rahmen unserer Sperrmüllabfuhr abholen lassen. Diese werden dann mit einem gesonderten Fahrzeug eingesammelt. Elektrokleingeräte können Sie in einem offenen Karton zum übrigen Sperrmüll stellen. nS elbstanlieferung: Natürlich können Sie Ihren Elektroschrott auch selbst bei unseren Entsorgungsanlagen abgeben – dies ist ebenfalls kostenfrei. nP roSa-Sammlung: Elektrokleingeräte bis Toastergröße können Sie bei der mobilen Problemstoffsammlung abgeben. Das ist Elektroschrott aushaltsgroßgeräte H Haushaltskleingeräte Kühlgeräte Unterhaltungselektronik, IT- und Telekommunikationsgeräte Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren Elektrowerkzeuge Computer, Monitore, Drucker Das ist kein Elektroschrott Problemabfall (Batterien usw.) Kabel Glühlampen, Halogenlampen Druckerpatronen Disketten (Restabfall) CDs, DVDs usw. 17 23 Thema des Jahres Altkleider sind oft nicht mehr als abgelegte Kleidungsstücke, die nur unnötig Platz im Schrank einnehmen und deswegen entsorgt werden. Doch Altkleider sind mehr als nur Abfall. Altkleider sind wichtige Rohstoffe, mit denen sich auch noch viel Geld verdienen lässt. Die Verwendung von Altkleidern Nachdem die Altkleider in Altkleidercontainern oder Bündelsammlungen gesammelt wurden, werden sie üblicherweise in großen Altkleider-Sortieranlagen in verschiedene Qualitäten und Kategorien sortiert. Nur die allerbeste Qualität (ca. 2 %) bleibt in Deutschland und wird an Kleiderkammern weitergegeben. Dieser geringe Prozentsatz geht darauf zurück, dass der Bedarf der Kleiderkammern in der Regel nicht größer ist. Circa 45 % der Altkleider werden ins Ausland exportiert und dort als Secondhand-Ware verkauft. Die nicht mehr tragfähigen Kleidungsstücke (ca. 40 %) werden als Putzlappen oder zerschreddert als Dämmmaterial an die Industrie verkauft. Der verbleibende Rest (ca. 8 %) ist das, was nicht mehr verwendet bzw. verkauft werden kann und entsorgt werden muss (Quelle: freie Wirtschaft 2013). Das Geschäft mit den Altkleidern ist teilweise unüberschaubar ... Die verschiedenen Recyclingmöglichkeiten verdeutlichen, dass sich mit Ihren abgelegten Kleidungsstücken in vielerlei Hinsicht Geld verdienen lässt. So können mit einer Tonne Textilien bis zu 400 € erwirtschaftet werden. Dies ist ein sehr lukratives Geschäft, dem sich immer mehr Unternehmen anschließen. Während die Altkleidersammlung früher vorwiegend eine Sache der karitativen Vereine war, beteiligen sich heute immer mehr gewerbliche Sammler. Auch wenn dies auf dem ersten Blick für Sie unwichtig scheinen mag, wer nun die Altkleider bekommt – denn Geld verdienen ja alle daran, gibt es einen wesentlichen Unterschied. Während die Gewinne zu 100 % bei den gewerblichen Sammlern bleiben, werden die Erlöse der gemeinnützigen Vereine wiederum in regionale oder soziale Projekte investiert. So unterhält die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft (DLRG) – Ortsgruppe Varel – damit z. B. eine Wasserrettungsgruppe mit 12 Mann, welche bereits mehrfach bei Hochwasserkatastrophen zum Einsatz kam und humanitäre Hilfe leistete. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kann durch diese Einnahmen u. a. aktiv den Rettungsdienst Friesland unterstützen, einen Suchdienst unterhalten usw. Das Problem mit den illegalen Altkleidersammlungen Aufgrund der hohen Altkleidererlöse schließen sich neben seriösen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern immer mehr auch dubiose Firmen dem Geschäftsfeld an. Im Gegensatz zu ihren Konkurrenten, missachten diese Firmen sämtliche behördlichen, aber auch privatrechtlichen Vorgaben. Nicht selten kommt es vor, dass solche Unternehmen die Bürger bewusst 26 24 Thema des Jahres täuschen, indem sie sich als gemeinnützig ausgeben oder ihre Altkleider-Sammelcontainer scheinbar willkürlich am Straßenrand oder auch auf Privatgrundstücken aufstellen. Solches Vorgehen ist in vielerlei Hinsicht illegal. Den Behörden sind in diesen Fällen jedoch oftmals die Hände gebunden. Übrigens Typische „Muste r“ dubioser Firm en: Verwendung von emotional klingen den Vereinsnamen od er Logos, Angabe von falschen Kont aktdaten (keine Erreichbarkeit be i Anruf), Hinweise auf den Contain ern wie „Belohn ung bei Diebstahl“ od er „Achtung Videoüberwachu ng“, Platzierung oft auf unbebauten Grundstücken un d Straßeneinmündu ngen. Die Aufstellung von Containern auf Privatgrundstücke n ist ohne Zustimmung des Ei gentümers illega l! Illegale Altkleidersammlungen im Landkreis Friesland Auch der Landkreis Friesland blieb von solchen dubiosen Firmen leider nicht verschont. In Pressemitteilungen haben wir bereits darüber berichtet und Sie darum gebeten, bei Ihrer nächsten Altkleiderspende darauf zu achten, wem Sie diese zukommen lassen, damit solche Firmen nicht unterstützt werden. Um dies auch zukünftig voran zu treiben und unser Kreisgebiet für illegale Sammler möglichst unattraktiv zu gestalten, ist der Entwurf eines sogenannten „Gütesiegels“ geplant. Hinter diesem Siegel steht eine Initiative unserer regionalen karitativen Vereine. Das „Gütesiegel“ in Form eines Aufklebers, der z. B. an den Sammelcontainern der teilnehmenden Vereine sichtbar angebracht wird, soll Ihnen schnell zeigen, dass Ihre Altkleiderspende seriösen gemeinnützigen Organisationen zugute kommt. Die bisherigen Kooperationspartner n Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) – Ortsgruppe Varel nDeutsches Rotes Kreuz (DRK) – Kreisverband Jeverland e.V. n sowie kirchliche Sammler (Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel) Das Siegel soll voraussichtlich im Sommer/ Herbst des nächsten Jahres erscheinen. Selbstverständlich werden wir Sie aber noch rechtzeitig darüber informieren! 27 25 Abfallumschlaganlage Die Abfallumschlagstation wurde 1987 eingerichtet, nachdem die Inseldeponie geschlossen werden musste. Seitdem werden alle auf der Insel angefallenen Abfälle eingesammelt und über die Umschlaganlage zu den entsprechenden Anlagen zur Verwertung bzw. zur Beseitigung nach Wiefels transportiert. In der geschlossenen Halle der Umschlaganlage werden die Restabfälle, Papier / Pappe und Gelben Säcke aus privaten Haushalten,Vermietung und Gewerbe mittels einer Presse in Transportcontainer gepresst. Altglas, Sperrmüll, Elektrogeräte, Grünabfall und Bauschutt werden in Statistik 2013 Tonnen Container Mulden transportiert. Alle Container werden per Restmüll 905 176 Bahn, Schiff und LKW zu den weiteren Anlagen PPK 247 120 gebracht. Grünabfälle 6 2 Die Selbstanlieferung von Abfällen ist kostenpflichtig Sperrmüll 110 64 und ist grundsätzlich bis maximal 0,5 m³ (ein Handkarren voll) möglich und kostet 7,00 €. Altholz 131 72 Die Anlieferung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Bauschutt 103 17 Verpackungen, Altpapier, Baum- und StrauchMetall 74 38 schnitt sowie Altmetall ist für private Haushalte Elektrogeräte 62 46 kostenfrei. Gesamt 1.638 535 An vier festgelegten Terminen wird an der Umschlaganlage auch die Problemstoffsammlung sowie durchgeführt. Die Abgabe ist für private Haushalte Gelbe Säcke 71 kostenfrei. Glas 55 Die Anlieferung gewerblicher Abfälle ist immer Gewerbe 783 kostenpflichtig. 26 Abwasser Abwasser Keine Abfälle in die Kanalisation! Feste Abfälle, Windeln und Hygieneabfälle können die Leitungen verstopfen und – sobald sie einmal ins häusliche Abwasser gelangen – nicht oder nur teilweise dort wieder entfernt werden. Problemfall Feuchttücher! Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) informiert über die Folgen für die Abwasserreinigung bei der Entsorgung von feuchten Hygienetüchern über die Kanalisation: In der Toilette entsorgte Feuchttücher aus Vlies, z. B. Babyfeucht- oder Babyöltücher, Kosmetiktücher, Bodenreinigungstücher etc., verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen. Im Gegensatz zum Toilettenpapier, welches sich im Abwasser auflöst, sind die Feuchttücher aus Vlies nicht wasserlöslich. Bei einer Entsorgung über die Toilette, können sich die Tücher zu zähen und langen Strängen verbinden und die Abwasserrohre verstopfen oder in den Abwasserpumpen verfangen. Die Reparatur der Anlagen ist zeitintensiv und teuer und letztlich bezahlen Sie als Verbraucher mit Ihren Abwassergebühren die Kosten dafür. Tipps: n Verwenden Sie Feuchttücher aus Papier – diese lösen sich in Wasser auf n Babyfeuchttücher können Sie gleich mit in die Windel legen und anschließend über den Restabfall entsorgen n Befeuchten Sie Toilettenpapier mit einer Körperlotion oder mit einem speziellen Spray für die Intimpflege n Benutzen Sie einen Waschlappen Falls Sie dennoch Feuchttücher aus Vlies benutzen, sollten diese wie andere Hygieneartikel (z. B. Binden, Tampons) unbedingt über den Restabfall entsorgt werden. Auch in Ihrer Kleinkläranlage sorgen Feuchttücher für Probleme: Sie schwimmen an der Oberfläche, verringern so den Sauerstoffaustausch und die Biologie der Anlage wird erheblich gestört. Auch hier können die Feuchttücher Rohre, Pumpen und Überläufe verstopfen. (Quelle: Informationstext des OOWV) 31 27 Unsere beauftragten Abfuhrunternehmen Unsere beauftragten Abfuhrunternehmen Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Altpapier Fa. Augustin Entsorgung Dieselstraße 49 • 49716 Meppen Servicetelefon 0 44 61 / 91 71 - 60 Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Restabfall, Bioabfall sowie gelbe Säcke im Auftrage der Dualen Systeme Heinemann & Bohmann Friesland Entsorgungsgesellschaft mbH & Co.KG Kleibroker Straße 99 • 26180 Rastede Servicetelefon 0 44 61 / 91 71 - 60 Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Restabfall, gelbe Säcke, Altpapier und Problemstoffsammlung Zedeliusstraße 23 • 26486 Wangerooge Servicetelefon: 0 44 69 / 13 22 Telefax 0 44 69 / 81 78 Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Problemstoffsammlung, Sperrmüll und Strauchschnittsammlung Nehlsen GmbH & Co. KG Betriebsstätte Wiefels Fuhlrieger Allee 2 • 26434 Wangerland-Wiefels Servicetelefon 0 44 61 / 99 87 - 0 28 29 Abfuhrgebiete 29 Abfuhrgebiete 30 Straßenverzeichnis B3 B1 B4 B1 B3 B4 Straße Dorfplatz B3 E B1 Elisabeth Anna Straße F Flugplatz B4 Friedrich August Straße B3 (nur östl. der Zedeliusstr.) Friedrich August Straße B2 (nur westl. der Zedeliusstr.) B2 Friesenstraße H Hindenburgplatz B3 I B4 Im Dorfgroden In den Osterdünen B2 J B3 Jadehörn Jadestraße B1 K Kapitän Wittenberg Str. B2 N Nikolausstraße B2 Niobeplatz B2 O Obere Strandpromenade B1 Osten B4 Gebiet C Carstensstraße Charlottenstraße Christian Janßen Straße D Damenpfad (nur nördl. der Charlottenstr.) Damenpfad (nur südl. der Charlottenstraße) Dorfdeich Süd (Neubaugebiet) Gebiet Gebiet Straße A Achtern Diek B4 Am Alten Deich B4 Am Dorfdeich Süd B4 Am Wattenmeer B2 Anton Günther Straße B1 (nur nördlich der Charlottenstraße) Anton Günther Straße B2 (nur südlich der Charlottenstraße) B Bahnhofstraße B3 (nur östl. der Zedeliusstr.) B2 Bahnhofstraße (nur westl. der Zedeliusstr.) Bootsweg B1 Straße P Peterstraße B1 R B3 Richthofenstraße (nur nördl. der Siedlerstr.) B4 Richthofenstraße (nur südl. der Siedlerstr) B3 Robbenstraße Rosengarten B3 Rösingstraße B3 S Schulstraße B3 (nur östl. der Zedeliusstr.) B2 Schulstraße (nur westl. der Zedeliusstr.) B4 Siedlerstraße U Untere Standpromenade B1 W Westen B2 Westingstraße B1 Z Zedeliusstraße (nur B1 nördl. der Charlottenstr.) B3 Zedeliusstraße (nur südl. der Charlottenstr.) 31 Ansprechpartner Abfallservice-Telefon 0 44 61 / 9 19 - 86 86 [email protected] Internet www.friesland.de unter „Abfallwirtschaft“ Entsorgung Abfallwirtschaftszentrum Wiefels Fuhlrieger Allee 3, 26434 Wangerland Mo. bis Fr.: 8.00 bis 17.00 Uhr, Sa.: 8.30 bis 12.00 Uhr An- und Ummeldungen der Abfallentsorgung: Inselgemeinde Wangerooge Strandpromenade, 26486 Wangerooge Steueramt Telefon 0 44 69 / 99 - 1 30 oder 0 44 69 / 99 - 1 32 Problemstoffsammelstellen: Alle haushaltsüblichen Umschlaganlage Wangerooge Sonderabfälle Termine und Orte der „mobilen ProSa“ Mobile Problemstoff- sammlung 2015 Freitag, 20. März 2015 12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage Freitag, 19. Juni 2015 12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage Freitag, 18. September 2015 12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage Freitag, 11. Dezember 2015 12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage Verkaufsstellen für Restabfallsäcke Firma F. Zoeke, Zedeliusstraße 23, W angerooge Ausgabestellen für Gelbe Säcke Firma F. Zoeke, Zedeliusstraße 23, W angerooge 32
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