Abfallfibel mit Abfuhrkalender 2015 Wangerooge

Niedersachsen
Abfallfibel mit
Abfuhrkalender 2015
Wangerooge
An sämtliche Haushalte
1
Vorwort
Liebe Friesländerinnen und Friesländer,
Ihre Abfallwirtschaft hat sich stark verändert: Von einer reinen Beseitigung der
Restabfälle in den siebziger Jahren bis hin
zur hochmodernen Abfallwirtschaft im 21.
Jahrhundert. Heute können wir Ihnen ein
bezahlbares, umweltfreundliches und vor
allem unkompliziertes Abfallmanagement
anbieten.
Dank Ihrer Vorarbeit beim Trennen von Glas,
Papier,Verpackungen und Bioabfällen und
modernster Technik im Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels können rund dreiviertel
der jährlich anfallenden Abfälle verwertet
werden. Außerdem produziert das Abfallwirtschaftszentrum aus dem Abfall noch
Strom und zwar mehr, als es verbraucht –
reiner Klimaschutz.
Das alles kommt Ihnen als Gebührenzahler
zugute – je mehr Wertstoffe, wie Papier und
Glas wir für Sie wiederverwerten können
und je weniger Restabfall übrig bleibt, desto
günstiger. Es läuft also gut in Friesland.
Warum dann diese Broschüre? Wir merken
häufig, dass viele Bürgerinnen und Bürger
gar nicht wissen, wieviele Entsorgungs- und
Serviceleistungen in ihren Abfallgebühren
enthalten sind. Leistungen, die anderswo extra kosten, wie zum Beispiel die Sperrmüllabfuhr oder die Entsorgung problematischer
Abfälle. Bei uns in Friesland zahlen Sie dafür
keine zusätzlichen Gebühren. Auch die
Bereitstellung von großen 240-l-Tonnen für
Ihre Bioabfälle ist nicht in jedem Landkreis
selbstverständlich.
2
Lesen Sie in dieser Broschüre, was in Ihren
Abfallgebühren, als eine Art „Rundumsorglospaket“, bereits alles enthalten ist –
und selbstverständlich finden Sie hier auch
Ihren gewohnten Abfuhrkalender für das
kommende Jahr. Eine interessante Lektüre
wünscht Ihnen
Ihr Sven Ambrosy
(Landrat)
Inhalt
Klimaschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
Wir stellen uns vor. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
Abfallvermeidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
Abfallverwertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
Bioabfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
Verpackungen / Gelber Sack. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
Verpackungen / Altglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Altpapier. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Problemstoff-Sammlung (ProSa). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Baustellen- / Renovierungsabfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Asbest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Sperrmüll. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Sortieren Sie richtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Abfallbehälter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Abfallgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Gebührenmarken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Verbrennung pflanzlicher Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Altmetall / Elektroschrott. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Thema des Jahres – Altkleider. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Abfall-Umschlaganlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Abwasser: OOWV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Unsere beauftragten Abfuhrunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Abfuhrgebiete 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Straßenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Papier aus nachhaltiger
Forstwirtschaft
Herausgeber: Landkreis Friesland, Lindenallee 1, 26441 Jever, www.friesland.de
Texte: Landkreis Friesland / Grafiken: Landkreis Friesland
Fotos: Fotolia (Gabriele Rohde, Goss Vitalij, seen, Carola Schubbel, nemo1963, kebox, pixarno, M. Schuppich, photka, MAK,
alho007, Zerbor, Luca Rani, Giambra, mirpic, Sebastian Wolf, Ingo Sch., kubais) und Landkreis Friesland
Gesamtherstellung: Heiber GmbH – Druck & Verlag, Feldhauser Straße 61, 26419 Schortens, www.heiber.de
3
Klimaschutz
Klimaschutz im Landkreis Friesland
Der Landkreis Friesland stellt nicht nur eine moderne, kostengünstige und bürgerfreundliche
Abfallverwertung sicher, er setzt sich auch für den Klimaschutz ein. So sind z. B. die eigenen
Gebäude energetisch saniert worden. Strom und Gas werden damit effizienter genutzt und
klimaschädliches CO2 vermieden.
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Auch Abfallverwertung und -beseitigung ist aktiver
Klimaschutz! Das beginnt schon bei unseren
Vertragspartnern, die Ihren Abfall abholen und dabei
Fahrzeuge benutzen, die dem neusten Stand der
Technik entsprechen.
Im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels (AWZ) werden
die Abfälle anschließend mechanisch vorbehandelt
und vergoren. Mit dem anfallenden Gas wird Strom
und Wärme erzeugt. Auch die Deponiegase werden
dort aktiv aufgefangen und mit ihnen in einem
Blockheizkraftwerk weiterer Strom produziert.
Dies ist nicht nur ökonomisch, sondern auch
ökologisch sinnvoll, da die schädlichen Gase nicht
mehr in die Atmosphäre gelangen können.
Eines unserer neusten Klimaschutzprojekte
ist der „Klimaschutzkalender“ – ein
„Ewigkeitskalender“, den wir bis zum Ende 2014
an alle Haushalte des Landkreises verteilen. Mit
diesem Kalender als „Geschenk“ an Sie möchten
wir uns nicht nur bei allen bedanken, die sich
beim Klimaschutz beteiligen. Wir möchten Sie
auch ermuntern, als Mitstreiter mitzumachen.
Denn vor allem Sie können uns helfen, den Klimaschutz im Landkreis erfolgreich umzusetzen!
Ihre Klimaschutzmanagerin
4
Wir stellen uns vor
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland
Der Landkreis Friesland hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Aufgabe, Abfälle
aus privaten Haushalten und Gewerbe zu sammeln, sie nach Stand der Technik einer Verwertung
zuzuführen und die Reste umweltgerecht zu entsorgen.
Hierzu bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern Entsorgungseinrichtungen und
Serviceleistungen eines modernen Abfallwirtschaftsbetriebes. Durch die Verbindung einer
effizienten Planung und Verwaltung mit leistungsfähigen, privatwirtschaftlichen Unternehmen
erhalten Sie ein „Rundumsorglospaket“ zu fairen Gebühren.
Unsere Leistungen im Überblick:
nLeerung von Restabfallbehältern (wahlweise 2-, 4- oder 6-wöchentlich)
nLeerung von Bioabfallbehältern (23-mal / Jahr)
nLeerung von Altpapierbehältern (13-mal / Jahr)
nBereitstellung von Abfallbehältern und Ersatz bei Verschleiß
nkostenfreie Abholung von Sperrmüll, Elektrogeräten und
Metallschrott bei privaten Haushalten
nkostenfreie Annahme von Sperrmüll an den Entsorgungsanlagen
nkostenfreie Sammlung von Problemabfällen aus privaten Haushalten im Rahmen
der jährlichen mobilen Schadstoffsammlungen in 20 Ortschaften
nkostenfreie Annahme an zur Zeit 44 ständigen Problemstoff-Annahmestellen
nGanzjährige kostenfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt aus privaten
Haushalten an den Entsorgungsanlagen
nAbholung von Baum- und Strauchschnitt im Frühjahr und Herbst
nkostenfreie Altglasentsorgung über Sammelcontainer
nBereitstellung der Annahmestellen
} Abfallwirtschaftszentrum Wiefels
} Wertstoffhof Varel / Hohenberge
} Abfallumschlaganlage Wangerooge
nAbfallberatung
nKostenloses Informationsmaterial
5
Abfallvermeidung
Abfallvermeidung schont Ressourcen
und schützt Mensch und Umwelt
Die Abfallvermeidung hat oberste Priorität in Sachen Umweltschutz und steht noch vor dem
Recycling – denn Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Natürlich
ist Abfallvermeidung leichter gesagt als getan, denn Abfälle fallen eigentlich überall und tagtäglich
an. Dennoch können Sie zum Beispiel allein durch Ihr Kaufverhalten einen bedeutenden Beitrag
zur Vermeidung leisten.
n Vermeiden Sie überflüssige Verpackungen
n Verzichten Sie auf „Einmal-Artikel“
(z. B. Einwegrasierer und -feuerzeuge, Partygeschirr)
n Bevorzugen Sie Mehrwegsysteme
(wie etwa Brotdose, Thermoskanne, Mehrwegflasche)
n Nehmen Sie sich zum Einkaufen einen Korb oder Beutel mit –
dann können Sie auf Plastiktüten verzichten
n „Teller statt Tonne“:Versuchen Sie, nicht mehr Lebensmittel einzukaufen
als Sie brauchen – so landet weniger Essen in der Mülltonne
n Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur eine Empfehlung und kein Verfallsdatum.Vergewissern
Sie sich vor dem Wegwerfen zweimal, ob die Lebensmittel wirklich schon verdorben sind.
n Versuchen Sie, auf die Lebensdauer gekaufter Produkte zu achten und darauf,
ob man sie reparieren kann
6
Abfallverwertung
Die Abfallverwertung oder auch Recycling ist nach der Abfallvermeidung der zweitwichtigste
Beitrag für eine intakte Umwelt – denn Abfall ist wertvoll. Er enthält Wertstoffe und Energie, die
wir noch nutzen können. Damit verringern wir nicht nur die Abfallmengen, sondern schonen vor
allem die knapper werdenden Rohstoffe.
Je besser die Wertstoffe sortiert werden, desto besser gelingt die Verwertung. Deshalb setzen
wir darauf, sie direkt an der Anfallstelle zu trennen, also im Haushalt oder im Gewerbebetrieb.
In Friesland erfassen wir diese Abfälle getrennt:
n Verpackungen
n Kompostierbare Bio- und Gartenabfälle
n Altpapier
n Altglas
n Sperrmüll und Altmetall
n Elektroaltgeräte
n Problemabfälle aus Haushalten
n sonstige Wertstoffe (z.B. Korken, CD‘s, Alttextilien, usw. –
teilweise über karitative Verbände)
Was übrig bleibt, ist der sogenannte Restabfall (z. B. Hygieneartikel, Kleintierstreu, Putzlappen,
Bürsten, Fensterglas, Keramik, Porzellan, Spiegel, Tapetenreste, Staubsaugerbeutel, usw.).
7
Bioabfall
Bioabfälle sind organische Abfälle pflanzlicher oder tierischer Herkunft, die unter anderem in
privaten Haushalten oder Gärten anfallen.
Die Friesländer Bioabfalltonne hat eine lange Tradition
Der Landkreis Friesland führte bereits Ende der 80-er Jahre die Biotonne ein. So werden als
„Erfolgsmodell Friesland“ pro Person jährlich rund 260 kg Bioabfälle einer hochwertigen
Verwertung im Kompostwerk Wiefels zugeführt.
Wie verwerte ich diesen Abfall?
nE
igenkompostierung: Die Eigenkompostierung ist eine gute Möglichkeit, Ihre Bioabfälle
kostengünstig zu verwerten – vorausgesetzt, dies wird ordnungsgemäß und schadlos
durchgeführt.
nS
elbstanlieferung: Sie können den sperrigen Übrigens
Ast- und Strauchschnitt aus Ihrem privaten
Garten kostenfrei bei der Umschlaganlage abgeben.
Kleinmengen an Speiseabfällen
und Lebensmitteln können
Feine kompostierbare Abfälle (Grasschnitt, Blätter usw.)
in den Kompost. Sie müssen
sind kostenpflichtig und können an der Umschlaganlage
aber kontrolliert in die Mitte
gegen eine geringe Gebühr zur Verwertung abgegeben
des Kompostes eingebracht
werden.
und abgedeckt werden, da
Aus Umweltschutzgründen ist das Verbrennen von
dort erfahrungsgemäß die
größte Hitze herrscht. Dies
Gartenabfällen verboten Nä­here Informationen dazu
beschleunigt den Abbau.
finden Sie unter dem Punkt
„Verbrennung pflanzlicher Abfälle“.
Was gehört auf den Komposthaufen und was nicht?
Das kann auf den Kompost
aus der Küche:
Gemüse- und Obstabfälle
Kaffee- und Teesatz
Eierschalen (ungekocht)
feste Speisereste
aus dem Garten:
Blumen und Topfpflanzen (ohne Topf),
Heckenschnitt und kleine Äste
Laub, Blätter
Rasenschnitt, Moos,Vertikutiergut
Stauden
Wild- und Unkräuter
Das kann nicht auf den Kompost
Asche
Beutel, Tüten aus Kunststoff
Fleisch und
Fischreste (roh), Knochen
Kleintier-, Katzenstreu
Korken
Steine
Staubsaugerbeutelinhalt
Tierkadaver, Tierkot
Windeln
verpackte Lebensmittel
Zigarettenkippen
Gewerbliche Bioabfälle, insbesondere Speiseabfälle, müssen über die gewerblic­hen Speiseabfallverwertung (Dranktonne) verwertet werden.
8
Verpackungen / Gelber
Sack
Verpackungen / Gelber Sack
Verpackungsmaterialien sind Materialien, die in erster Linie dem Schutz von Materialien bzw.
Artikeln aller Art dienen.
Wie verwerte ich diesen Abfall?
n
Gelber Sack: Verpackungsmaterial aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall wird über den
Gelben Sack einer Verwertung zugeführt.
nS
ammelsysteme: Verpackungen aus Papier und Glas werden über die bekannten
Sammelsysteme erfasst.
Die Sammlung und Verwertung der Verpackungen wird durch die Dualen Systeme durchgeführt,
nicht vom Landkreis Friesland. Wir als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterstützen die
Sammlung aber durch Veröffentlichung der Termine und Abfallberatung.
Warum getrennt sammeln?
Das Recyceln von Verpackungsmaterialien liefert
wertvollen Rohstoff für die Herstellung neuer
Produkte - das spart natürliche
Ressourcen und auch Energie.
Übrigens
Beim Kauf von Produkten in
typischen Verkaufsverpackungen
zahlen Sie automatisch schon
für deren Entsorgung über den
Gelben Sack mit. Wenn Sie die
Verpackungen dennoch in den
Restabfall werfen, zahlen Sie ein
zweites Mal für die Entsorgung.
Was gehört in den Gelben Sack?
In den Gelben Sack gehören ausschließlich
Verpackungen! Gleichartige Produkte, die aus
Plastik bestehen, aber keine Verpackungen sind
(z. B. Zahnbürsten, Plastikschüsseln, Spielzeug),
müssen über den Restabfall entsorgt werden.
Seit ein paar Jahren gibt es neben Verpackungen mit dem Grünen Punkt auch weitere Systeme
mit anderen Lizenzsymbolen. Damit gehören auch Verpackungen ohne Grünen Punkt in den
Gelben Sack.
Das gehört in den Gelben Sack
Kunststoffe:
Folien, Flaschen, Becher, Beutel, Netze,
Tüten, Schalen, Tuben, Styroporverpackungen
Metalle:
pfandfreie Getränkedosen, Aluschalen,
Alufolie, Kronkorken, Schraubverschlüsse,
Konservendosen
Verbundstoffe:
Getränkekartons (Tetra-Pack),
Papierverbundpackungen
10
Das gehört nicht in den Gelben Sack
Altpapier Altpapiertonne
Glas Glascontainer
Essensreste
Hausmüll
stoffgleiche Nichtverpackungen
stark verschmutzte Verpackungen
Styropordämmung
9
Verpackungen / Altglas Verpackungen / Altglas
Der Begriff Altglas steht für gebrauchte Sammelbehälter bzw.Verpackungsbehälter aus Glas.
Wie verwerte ich diesen Abfall?
Altglascontainer: Ihr Altglas können Sie problemlos über unsere Altglascontainer, die
flächendeckend im Landkreis aufgestellt sind, einer Verwertung zuführen.
Warum getrennt sammeln ?
(Alt-) Glas ist ein Wertstoff, der nahezu beliebig oft ohne Qualitätseinbußen für die Herstellung
von neuem Glas wiederverwendet werden kann – vorausgesetzt, er wird sortenrein und
nach Farben getrennt gesammelt. Zudem spart die Wiederverwendung von Altglas bei der
Glasherstellung gegenüber der Neuproduktion Rohstoffe und Energie ein.
Was gehört in den Altglascontainer – und was nicht?
In den Glascontainer gehören
Einwegflaschen
Konservengläser
Wein- und
Spirituosenflaschen
Limonaden- und Saftflaschen
Hohlglas
Flakons von Parfums
Nicht in den Glascontainer ...
...dürfen unter anderem auf Grund
unterschiedlicher Schmelztemperaturen
Spiegel- oder Fensterglas
Glühbirnen, Leuchtstoffröhren,
Energiesparlampen,
Steingutflaschen, Porzellan, Keramik
Draht- oder Flachglas
Kunststoffflaschen
Blumenvasen, Bleiglas, Glaskeramik
Brillengläser, feuerfestes Glas
(z. B. Auflaufformen)
Übrigens
Andere Farben wie zum Beispiel blau, rot etc.
können Sie zum Grünglas geben, da dieses
am unempfindlichsten gegen Fehlfarben ist.
10
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11
Altpapier
Altpapier
Der Begriff Altpapier umfasst Papier- , Papp- und Kartonabfälle, die in privaten Haushalten oder
im Gewerbe anfallen.
Wie verwerte ich diesen Abfall?
n
Altpapiertonne: Ihr Altpapier
können Sie bequem über die blaue Tonne
einer Verwertung zuführen.
nS
elbstanlieferung: Die kostenfreie
Selbstanlieferung an unseren
Entsorgungsanlagen ist für private
Haushalte ebenfalls möglich.
Warum getrennt sammeln?
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung von Papierprodukten, wodurch ein
wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet wird.Voraussetzung dafür ist die
getrennte Erfassung des Altpapiers.
Die Erlöse aus der Verwertung fließen direkt in den Abfallgebührenhaushalt und helfen, Ihre
Gebühren konstant zu halten.
Das gehört zum Altpapier
riefumschläge und Versandtaschen
B
(auch mit Fenster, aber ohne
Transportsicherung aus Kunststoff)
Broschüren
Bücher (ohne Kunststoffeinband)
Eierkartons
Faltschachteln
(auch mit „Grünen Punkt“!)
Geschenkpapier
Zeitungen, Illustrierte,
Prospekte, Kataloge
Kartons
Schreibpapier, Schulhefte
(ohne Folieneinband)
Telefonbücher
Verpackungen aus Papier
(auch mit dem „Grünen Punkt“!)
Wellpappe
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Das gehört nicht zum Altpapier
Fremdstoffe (Glas, Metall,
Plastik, Holz, Bioabfall)
stark verschmutzte Verpackungen
(z. B. Pizzakarton)
„fettdichtes“ Papier (Butterbrotpapier,
Backpapier, Wachspapier) Restmüll
Fotos, Thermopapier (Faxrollen!),
Kohlepapier Restmüll
Tapeten, Tapetenreste Restmüll
Hygienepapiere
(z. B. Windeln, Handtücher, Binden,
Taschentücher) Restmüll
beschichtete Papier- und Pappverpackungen
(z. B. Tütensuppen) Gelber Sack
Milch- und Safttüten Gelber Sack
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Problemstoff-Sammlung
Problemstoff-Sammlung
(ProSa)
(ProSa)
Problemstoffe sind gefährliche Stoffe, die in privaten Haushalten anfallen. Sie dürfen nicht mit
dem Restabfall entsorgt und müssen gesondert erfasst werden, weil sie die Umwelt belasten.
Wie entsorge ich diesen Abfall?
n
Selbstanlieferung: Selbstverständlich können Sie Ihren Problemabfall auch bei unseren
Entsorgungsanlagen abgeben. Beachten Sie bitte die dafür vorgesehenen Annahmezeiten.
Abfallwirtschaftszentrum Wiefels: Samstags 08:30 bis 12:00 Uhr
Wertstoffhof Varel/Hohenberge: Jeden ersten Samstag im Monat 08:30 bis 12:00 Uhr
n
ProSa-Annahmestellen: Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Problemabfall bei den
ständigen Problemstoffannahmestellen, die sich in jeder Stadt/Gemeinde befinden, kostenfrei
abzugeben. Hierbei handelt es sich um Fachbetriebe, die sich bereit erklärt haben, im
Auftrage des Landkreises Friesland zu den Öffnungszeiten Problemabfall anzunehmen. Eine
Auflistung der Annahmestellen finden Sie auf der Rückseite des Heftes.
nM
obile ProSa-Sammlung: Problemstoffe aus privaten Haushalten werden in
unserem Landkreis im Rahmen der Problemstoffsammlung (ProSa) kostenfrei entsorgt.
Die Termine können Sie der Rückseite entnehmen.
Warum getrennt sammeln?
Problemabfälle verursachen bei unsachgemäßer Entsorgung zum Teil erhebliche Umweltbelastungen. Bei der Entsorgung über die Restmülltonne, die Toilette oder den Abfluss gelangen
sie ins Abwasser und damit unter Umständen wieder in den Nahrungsmittelkreislauf.
Was sind Problemstoffe?
Problemstoffe
ltmedikamente
A
Chemiebaukasten
Energiesparlampen und
Leuchtstoffröhren
Farbe, Lacke und Lösemittel
Haushaltschemikalien
(flüssige und feste)
Quecksilberthermometer
Schädlingsbekämpfungsmittel
Spraydosen mit Inhalt
Treibstoffe (verunreinigt),
Waschbenzin etc.
12
Keine Problemstoffe
leere Dosen, leere Eimer, leere
Spraydosen ohne Druck Gelber Sack
Flaschen Altglascontainer
eingetrocknete Pinsel,
Lappen, Kosmetika Restabfall
„Wenn diese Stoffe im Sonderabfall
landen, müssen sie nur unnötig teuer
entsorgt werden.“
Übrigens
Batterien können
Sie über die grünen
Sammelboxen der
Stiftung Gemeinsam
es
Rücknahmesystem
Batterien (GRS)
entsorgen. Dieses
ist ein deutschland
weites
Rücknahmesystem.
13
Baustellen- / Renovierungsabfall
Baustellen- / Renovierungsabfall
Wer kennt das nicht: Tapezieren, Wände streichen, Fußboden erneuern, Fliesen austauschen,
Isolierung des Daches erneuern, Geräteschuppen abreißen usw.
Für die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle steht Ihnen das Abfallwirtschaftszentrum
Wiefels (AWZ) zur Verfügung. Kleinmengen, wie z. B. Tapetenreste, können auch über die
Zusatzsäcke oder die Restabfalltonne entsorgt werden.
Verwertbare Abfälle nimmt ebenfalls das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels entgegen. Sie können
aber auch auf gewerbliche Anbieter zurückgreifen.
Nicht verwertbare Bauabfälle
Verwertbare Bauabfälle
auhölzer (Dachlatten,
B
Fensterrahmen, Laminat, Türen,
Fußbodenbretter, Leisten usw.)
Kabel
Kunststoffe (Fenster, Rohre usw.)
Metalle (Beschläge, Nägel, Schrauben,
Abdeckungen usw.)
Mineralische Abfälle
(Bauschutt, Ziegel, Fliesen,
Dachpfannen, Betonreste)
Papier und Pappe
Verpackungsmaterial
(Zementsäcke, entleerte Farbeimer,
Schrumpffolien usw.)
PU-Schaumdosen
(eigenes Rücknahmesystem)
Tipp
sovierung
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a
Regelfall
e
ngsgemäß
die ordnu
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g
n
Entsorgu
14
Dämmstoffe
(Steinwolle, Glaswolle, Kork usw.)
Gasbetonsteine
Gipskartonplatten
Glasbausteine
Gummireste
Polystyrolplatten (Styropor)
Tapetenreste
Durch das Getrennthalten der einzelnen Abfallfraktionen
lassen sich bei der Entsorgung Kosten sparen. Achten Sie
darauf, dass nur mineralische Bestandteile im Bauschutt sind,
da dieser sonst als nicht verwertbarer Baustellenabfall gilt
und somit zu einer erhöhten Gebühr angenommen oder ggf.
kostenpflichtig nachsortiert werden muss.
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Asbest
Asbest
Asbest ist ein feinfaseriges, natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner Beschaffenheit
einen krebserzeugenden Gefahrstoff darstellt. Dabei geht die eigentliche Gefahr von den freien
Asbestfasern aus, die sich sobald sie eingeatmet werden in der Lunge festsetzen und so zu
Lungenkrebs oder Asbestose führen können. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials besteht
für alle asbesthaltigen Produkte seit 1993 ein grundsätzliches Wiederverwendungsverbot.
Das bedeutet, dass asbesthaltige Produkte, z. B. Wellasbestzementplatten, weder abgebaut und
an anderer Stelle eingebaut, noch mechanisch, z. B. durch Schneiden oder Bohren, behandelt
werden dürfen.
Übrigens
Wie entsorge ich diesen Abfall?
Die Entsorgung von asb
esthaltigen
Bei der Entsorgung und beim Umgang wird zwischen
Stoffen kostet z. Z. 82,00
€ /1.0 00 kg.
zwei Asbestprodukten unterschieden:
Vermischt mit anderen min
eralischen
Abfällen muss die gesam
n
Schwach gebundene Asbestprodukte haben einen
te Menge als
„asbesthaltig“ entsorgt we
sehr hohen Asbestanteil und geben wegen
rden – mit
ent
sprechend höheren Koste
ihrer schwachen Bindung Asbestfasern sehr
n.
leicht an die Luft ab. So können schon geringe
Erschütterungen ausreichen, Fasern freizusetzen. Dementsprechend dürfen Arbeiten daran
ausschließlich durch Fachbetriebe durchgeführt werden.
n
Festgebundener Asbest: Bei nicht gewerblichen Arbeiten, z. B. an Wellasbestzementplatten,
wird die Beauftragung einer Fachfirma ebenfalls empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Grundsätzlich hat jeder, der mit Asbestprodukten umgeht, dafür Sorge zu tragen, dass davon
keine Gesundheitsgefahren für sich, Familienmitglieder, Nachbarn oder die Umwelt entstehen!
Die asbesthaltigen Materialien müssen angefeuchtet in staubdichten Spezialverpackungen,
z. B. sogenannten „Big-Bags“ oder in Folien (> 0,5 mm), eingepackt und staubdicht verklebt
werden. Mit einem Warnaufkleber oder deutlich gekennzeichnet, können Sie diese verpackten
asbesthaltigen Stoffe im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels entsorgen.
Für gewerbliche Anlieferungen gelten spezielle Regelungen nach TRGS 519.
Übrigens
Für den Fall, dass Sie sich
entschließen sollten, selbst
mit Asbestprodukten
zu arbeiten, informieren
Sie sich vor Beginn der
Arbeiten bitte ausreiche
nd
z. B. mit Hilfe der TRGS
519
oder auf der Internetseite
www.friesland.de.
14
15
Sperrmüll
Sperrmüll
Unter Sperrmüll versteht man alle beweglichen Gegenstände aus privaten Haushalten, die zu
sperrig für die Restabfalltonne sind.
„So bitte nicht!“
Wie verwerte ich diesen Abfall?
nS
perrmüllabfuhr: Den Sperrmüll
können Sie über unsere Sperrmüllabfuhr
abholen lassen – ohne zusätzliche
Gebühren.
nS
elbstanlieferung: Natürlich können Sie
Ihren Sperrmüll auch selbst bei unseren
Entsorgungsanlagen kostenfrei abgeben
(im Wertstoffhof aus Kapazitätsgründen
nur bis 2 m3 Sperrmüll kostenfrei).
Wie funktioniert die Sperrmüllanmeldung?
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Anmeldung der Spermüllabfuhr – die Anmeldung mit unserer
Sperrmüllkarte (erhältlich bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung sowie im Kreishaus)
oder mit unserem Onlineformular (auf www.friesland.de/sperrmuell).
Eine telefonische Anmeldung ist hingegen nicht möglich. Bitte planen Sie die Abholung rechtzeitig
drei bis vier Wochen im Voraus – die eingehenden einzelnen Anmeldungen werden bei unseren
Entsorgungsunternehmen zu Touren zusammengestellt.
In beiden Fällen erhalten Sie nach ca. zweieinhalb bis dreieinhalb Wochen eine Antwort (immer
schriftlich per Post), in der Ihnen Ihr Abfuhrtermin bekannt gegeben wird.
Das ist Sperrmüll
öbel
M
zusammengebundene Teppiche
Matratzen
Kinderspielsachen (groß)
Koffer
Kinderwagen
Küchenplatten
PVC Böden
Spiegel
Sportgeräte
Altmetall
Elektrogeräte
16
Das ist kein Sperrmüll
Restabfall,Verpackungen, Behälterglas
Abfälle aus Bau- und Umbauten bzw. alle
Gegenstände, die üblicherweise mit einem
Grundstück oder einem Gebäude
fest verbunden sind (Türen, Fenster,
Laminat, Wand- oder Deckenverkleidungen,
Sanitärkeramik, Heizkörper usw.)
Abfälle aus Hausentrümpelungen
(alles was in Säcke passt)
Abfälle aus dem Garten
(Zaun, Grünabfälle)
Reifen, Fahrzeugteile, Altkleider
Sonderabfälle (z. B. Farbeimer)
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Verpackungen
Gelber Sack
Papier / Pappe
Blaue Tonne
Glascontainer
Glas
Verpackungen aus Metall
● Getränke- und Konservendosen
● Alufolien und -tuben
● Schraubverschlüsse und Kronkorken
Verpackungen aus Kunststoff
● Plastiktüten, Styroporschalen
● Spül- und Haarshampooflaschen
● Becher von Milchprodukten oder Margarine
Verpackungen aus Verbundstoffen
● Getränke- und Milchtüten
● Tüten von Süßwaren und Suppen
Altpapier, Pappe, Kartons
● Zeitungen und Zeitschriften
● Illustrierte und Kataloge
● Prospekte und Broschüren
● Briefumschläge, Kopier- und Computerpapier
● Bücher und Hefte
● Pappe und Kartonverpackungen
● Packpapier und Papiertüten
Altglas
● Einwegflaschen aus Glas
● Einwegglas wie z.B. Marmelade-, Senfglas
● Trinkglas (kein Bleikristall)
Das gehört hinein:
Sortieren Sie richtig ?!
22
16
● Glas
● Papier und Pappe
● Einwegspritzen
● Haushaltswaren (Frischhaltedosen, etc.)
● Spielzeug, Fahrradreifen
● Stark verschmutzte oder noch
teilgefüllte Verpackungen
● Restabfall
● Tapeten
● Beschichtetes Papier, z.B. Saftund Milchtüten (Gelber Sack)
● Verschmutztes Papier
● Kohlepapier
● Pergamentpapier
● Kunststoffeinbände
● Autoscheiben und Fensterglas
● Glühbirnen, Leuchtstoffröhren
● Hitzebeständiges Glas
● Porzellan, Spiegel und Steingut
Das gehört nicht hinein:
23
17
Problemstoffsammelstellen:
● im ausgewiesenen Handel
● AWZ Wiefels
Samstag 8.30 – 12.00 Uhr
● Wertstoffhof Varel
jeden ersten Samstag
8.30 – 12.00 Uhr
Mobile ProSa: Zu den im Kalender
angegebenen Terminen
Sonderabfall
Restabfall
Graue Tonne
Bioabfall
Braune Tonne oder
Kompost
● Altmedikamente
● Batterien
● Elektrogeräte
● Energiesparlampen
● Farben (flüssig), Lösungsmittel
● Glasverpackungen
● Haushaltschemikalien
● Leuchtstoffröhren
● Papier, Pappe, Karton
● Pflanzenschutzmittel
● Textilien
● Thermometerbruch
● Verpackungen (Gelber Sack)
● Öl- und ölhaltigen Abfälle
(Rücknahme durch den Handel,
kostenpflichtig im AWZ Wiefels)
● entleerte Verpackungen: Spray-,
Farbdosen usw. (Gelber Sack)
● ausgehärtete Farbreste, Kleber
Pinsel,Spachtel usw.(Restabfall)
● Einwegspritzen (Restabfall)
● Kosmetikreste (Restabfall)
● Altfarben und -lacke
● Altmedikamente
● Energiesparlampen
● Haushaltschemikalien
● Lösungsmittel
● Leuchtstoffröhren
● Pflanzenschutzmittel
● Thermometerbruch
● Asche
● Blumentöpfe
● Fleischabfälle, Knochen
● Flüssige Speiseabfälle
● Glas
● Glanzpapier
● Staubsaugerbeutelinhalt
● Tierische Abfälle (Kot, KatzenKleintierstreu, Fell, Kadaver etc.)
● Windeln
● Lederabfälle
● Papier (verschmutzt)
● Pergamentpapier
● Plastikabfälle
(keine Verpackungen)
● Porzellanscherben
● Spielzeug
● Staubsaugerbeutel
● Tapetenreste
● Taschentücher
● Tonscherben
● Verbandsmaterial
● Windeln
● Zigarettenreste
Organische Küchenabfälle
● Gemüseabfälle
● Kaffeefilter
● Kartoffelschalen
● Obstabfälle
● Schnittblumen
● Teeblätter und -beutel
● Zimmerpflanzen
(ohne Topf)
● Asche
● Binden, Tampons
● Einwegspritzen
● Essensreste
● Fensterglas
● Fisch- u. Fleischreste
● Glühlampen
● Gummi, Kondome
● Haare, Federn
● Haushaltswaren
● Hygienepapiere
● Kehricht
● Kleintierstreu
● Knochen
Gartenabfälle
● Äste
● Blumen
● Grasschnitt
● Heckenschnitt
● Laub
● Moos
● Strauchschnitt
● Wildkräuter
Abfallbehälter
Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger stellen wir Ihnen unsere Abfallbehälter kostenfrei
zur Verfügung. Daher bitten wir um einen „pfleglichen Umgang“ wie:
n
Behälter nicht bemalen – wenn Sie die Tonnen mit Ihrer Hausnummer markieren wollen,
benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen, beim Landkreis erhältlichen Aufkleber
n
Behälter nicht mutwillig zerstören (z.B. keine heiße Asche einfüllen)
n
schonender, sachgemäßer Umgang z. B. kein Verpressen oder Stopfen der Abfälle
n
Gelegentlich sollten die Tonnen gereinigt werden
n
Behälter gehören zum Grundstück, bei Umzug also nicht mitnehmen
Wer meldet die Tonnen wo an?
An-, Ab- und Ummeldungen für die Rest-, Bioabfallbehälter und Papiertonnen müssen über die
Grundstückseigentümer erfolgen. Wenden Sie sich dafür an die Steuerämter Ihrer zuständigen
Städte und Gemeinden.
Welche Abfallbehälter gibt es derzeit?
n
Biotonne bzw. Gartenabfalltonne (240 Liter)
n
Restabfalltonne (40*, 80,120, 240 Liter)
n
Restabfallgroßbehälter (1.100 Liter)
n
Restabfallsack (60 Liter mit Aufdruck Landkreis Friesland)
n
Papiertonne (240 Liter)
Was tun, wenn der Restabfallbehälter nicht ausreicht?
Wenn der Platz in Ihrer Tonne kurzfristig (Feier, Renovierung) einmal nicht ausreichen sollte,
können Sie zusätzlich unsere Restabfallsäcke für 3,20 € / Stück inkl. Abfuhr erwerben.
Diese werden dann am Abfuhrtag für die Restabfalltonnen (unabhängig vom Abfuhrrhythmus
Ihrer Tonne) durch unser Entsorgungsunternehmen eingesammelt. Eine Auflistung der Verkaufsstellen für Ihre Stadt oder Gemeinde finden Sie unter dem Punkt „Ansprechpartner“.
Falls es langfristig Platzprobleme geben sollte, können Sie auch – gegen eine erhöhte
Gebühr – einen größeren Restabfallbehälter wählen bzw. für Ihren Bioabfall eine zusätzliche
Gartenabfalltonne bestellen.
* 80-l-Restabfalltonne mit 40-l-Teilstrich
18
Abfallbehälter
Was tun, wenn die Abfallbehälter beschädigt sind?
Bei Beschädigungen durch Verschleiß oder Entleerung ist der Ersatz kostenfrei. Bei selbstverschuldetem Verlust oder Beschädigung (z. B. Brandlöcher) der Behälter, müssen wir Ihnen die
Kosten dafür in Rechnung stellen. Melden Sie Behälterverlust oder -beschädigung bitte zeitnah
Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Warum wurde meine Tonne nicht oder nur teilweise gelehrt?
n
Die Behälter oder die Einfahrt zur Straße waren durch, z. B. parkende Autos, blockiert. Der
Fahrer versucht die Abfallbehälter zu einem späteren Zeitpunkt zu leeren. Wenn die Leerung
weiterhin durch eine Blockierung unmöglich ist, kann die Entsorgung nicht stattfinden und es
gilt der nächste Abfuhrtermin laut Abfuhrkalender.
Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Leerungsversuche!
n
Der Behälter wurde nicht rechtzeitig zur Abfuhr (bis 6.00 Uhr) bereit gestellt.
n
Der befüllte Abfallbehälter ist zu schwer. Aus Gründen des Unfallschutzes wird das Gewicht der Behälter auf 100 kg begrenzt. Schwerere Abfallbehälter hebt der Greifarm des
Abfuhrfahrzeuges nicht.
n
Es befindet sich keine gültige Gebührenmarke auf dem Deckel des Abfallbehälters.
n
Wenn Ihr Behälter nur zum Teil entleert wurde, kann es daran liegen, dass die Abfälle darin
festgestampft, verklebt, festgefroren oder durch sperrige Gegenstände verkeilt sind. Die
Greifarmautomatik macht mit jedem Abfallbehälter drei Anschlagversuche, d. h. der Behälter
wird dreimal an die obere Begrenzung geschlagen. Alles, was nicht durch die Schwerkraft
herausfällt, bleibt im Abfallbehälter.
Paarweise
ca. 20 cm Abstand
maximal 1,5 m
Aufstellung der Abfallbehälter
Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass eine Abfuhr ab 6.00 Uhr ohne Zeitverzögerung möglich ist (s. Skizze). Die Deckelöffnung zeigt zur Straße. Sollte die Straße nicht befahrbar, sein
(Baustelle, Umzug o. ä.) sind die Behälter an die nächste befahrbare Straße zu bringen. Nach der
Leerung ist der Behälter unverzüglich wieder zurück zu holen.
Bei Einbahnstraßen ist der Aufstellort für alle Behälter im Regelfall in Fahrtrichtung rechts.
19
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden erhoben, um eine gesicherte und umweltgerechte Beseitigung und
Verwertung der angefallenen Abfälle nach klaren Regeln zu ermöglichen.
Dafür greift der Landkreis Friesland auf eine entsprechende Satzung – die Abfallgebührensatzung – zurück. Als Beispiel (Auszug Abfallgebührensatzung):
Auf jedem zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzten, sowie auf bebauten Grundstücken
müssen am Abfuhrtag mind. 40 Liter pro Person / Gewerbebetrieb zur Verfügung stehen.
Pro Abfuhr:
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 6 Wochen
20 Liter pro Person und Woche
10 Liter pro Person und Woche
6,67 Liter pro Person und Woche
(Optional)
(Standard)
(Optional)
Die Gebühren für die regelmäßige Abfallentsorgung:
n
Grundgebühr Abfall
68,75 € / Jahr
n
Volumengebühr pro Person
2,57 € / Liter mit bzw. 2,29 € / Liter ohne Biotonne
n
Gartenabfalltonne (240 l)
48,15 € / Jahr
n
Papiertonne (240 l)
0,00 € / Jahr
n
Restabfallsack (zusätzlich)
3,20 € / Stück
Übrigens
Berechnungsbeispiel
Bei einem Preis von 145,85 €
bekommen Sie 13 Restabfallentsorgungen, 23 Bioabfallentsorgungen und 13 Altpapierabholungen. Das sind
2,97 € pro Entsorgungsvorgang und drei Personen,
also rund 1,00 € pro Person.
für einen Haushalt mit drei Personen bei
4-wöchentlicher Leerung des Restabfallbehälters
inklusive Biotonne:
40 l/4 Wochen x 3 Pers. x 2,57 € = 77,10 €
Volumengebühr + Grundgebühr
77,10 € + 68,75 € = 145,85 € Abfallgebühr
Entsprechend dem Mindestvolumen von
40 Liter pro Abfuhr steht dann bei drei Personen
ein 120-l- Abfallbehälter auf dem Grundstück.
In dieser Gebühr als „Rundumsorglospaket“ sind alle weiteren Kosten enthalten u. a. alle
Behälter inkl. Abfuhr, große 240-l-Papiertonne, große 240-l-Biotonne, Sperrmüll- und Sonderabfallentsorgung, Betreiben von drei Abfallentsorgungsanlagen.
Restabfallvolumen
20
mit Biotonne
wöchentl.
ohne Biotonne
2 Wochen
4 Wochen
6 Wochen
40 Liter
120,15 €
94,45 €
80 Liter
171,55 €
120,15 €
wöchentl.
2 Wochen
4 Wochen
85,88 €
114,55 €
91,65 €
6 Wochen
84,02 €
103,02 €
160,35 €
114,55 €
99,28 €
120 Liter
222,95 €
145,85 €
120,15 €
206,15 €
137,45 €
114,55 €
160 Liter
274,35 €
171,55 €
137,28 €
251,95 €
160,35 €
129,82 €
200 Liter
325,75 €
197,25 €
154,42 €
297,75 €
183,25 €
145,08 €
240 Liter
377,15 €
222,95 €
171,55 €
343,55 €
206,15 €
160,35 €
1.100 Liter 2.895,75 € 1.482,25 €
775,50 €
539,92 € 2.587,75 € 1.328,25 €
698,50 €
488,58 €
Gebührenmarken
Im Januar 2015 werden mit den Gebührenbescheiden die aktuellen
Gebührenmarken für 2015 bis 2017 ausgegeben.
Die Gebührenbescheide werden an die Grundstückseigentümer versandt. Wenn Sie
Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter, um
die Gebührenmarken zu bekommen.
Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern werden gebeten, die neuen Gebührenmarken umgehend an ihre Mieter weiter zugeben.
Die Gebührenmarken gelten für drei Jahre und zeigen dem Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges,
welchen Abfuhrrhythmus Sie für die Entsorgung gewählt haben und dass Ihre Tonnen ordnungsgemäß angemeldet sind.
Abfallbehälter mit alter Marke werden nach einer Übergangszeit ab dem 15. April 2015 nicht
mehr entleert.
Zum Aufkleben der Gebührenmarken beachten Sie bitte die Hinweise auf den Gebührenmarken.
Tipp
Bitte achten Sie darauf, die Gebührenmarke auf den
richtigen Abfallbehälter zu kleben. Sollte es dennoch
passieren, dass z. B. die Restabfallgebührenmarke auf
eine Biotonne aufgeklebt wurde, bekommen Sie vom
zuständigen Steueramt gegen Vorlage der (vermutlich)
zerstörten Marke eine neue Gebührenmarke.
Damit die
Fahrer die
Marken
einwandfre
i erkennen
können,
entfernen Si
eb
Gebührenm itte die alten
arken und
andere
Aufkleber vo
m
Natürlich so Deckel.
llt
dann auf de e die neue Marke
m Deckel gu
t
sichtbar an
gebracht w
erden.
21
Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Die Beseitigung von pflanzlichen
Abfällen durch Verbrennen
ist grundsätzlich verboten.
Die Gesetzeslage:
Am 31. März 2014 ist die Niedersächsische
Brennverordnung außer Kraft getreten. Damit
ist die gesetzliche Grundlage entfallen, allgemeine Brenntage oder Einzelbrenngenehmigungen zu bestimmen. Hintergrund dafür
ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches auf
Bundesebene die Vorgaben der EU umsetzt.
Dort wiederum ist festgelegt, dass die
Verwertung von Grünabfällen (z.B. in einer
Kompostierungsanlage) grundsätzlich Vorrang
vor der Beseitigung durch Verbrennen hat.
Wohin mit meinen pflanzlichen Abfällen?
Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bieten wir Ihnen für Ihre pflanzlichen Abfälle diverse
Erfassungssysteme und Grünabfallsammelstellen: Neben der zusätzlichen Gartenabfalltonne
und der halbjährlich stattfindenden Baum- und Strauchschnittabfuhr, können Sie Ihre pflanzlichen
Abfälle auch bei unseren Entsorgungsanlagen selbst anliefern. Nähere Informationen dazu erfahren Sie unter dem Punkt „Bioabfall“.
Für Landschaftspflege- oder größere Baumpflegemaßnahmen bietet sich auch an, die Grünabfälle
durch private Unternehmen häckseln und verwerten zu lassen.
Verstöße gegen das Brennverbot für Gartenabfälle
werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Gibt es Ausnahmen von diesem Verbot?
Pflanzliche Abfälle, die mit Krankheitskeimen oder Schädlingen befallen sind, dürfen in
begründeten Ausnahmefällen verbrannt werden. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag mit
Angabe der Gründe bei der unteren Abfallbehörde eingereicht werden.
Brauchtumsfeuer, wie z. B. das Osterfeuer, sind jedoch grundsätzlich zulässig. Diese Feuer sind
dadurch charakterisiert, dass eine Ortsgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer
unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen
Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Übrigens
Grillfeuer und das Abbrennen von getrocknetem, unbehandeltem Feuer- bzw. Kaminholz in
Feuerschalen, Feuerkörben und Feuerstätten sind auch weiterhin erlaubt, da der Hauptzweck
nicht auf die Beseitigung von pflanzlichem Abfall gerichtet ist.
28
22
Altmetall / Elektroschrott
Altmetalle
Altmetalle (z. B. Fahrräder) werden von uns im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgeholt.
Die Erlöse aus dem Verkauf kommen direkt dem Gebührenhaushalt – also Ihren Abfallgebühren
– zugute. Auch die sogenannten fliegenden Händler bieten oft eine kostenlose Abholung von
Altmetallen an. In diesem Fall profitieren jedoch ausschließlich die Sammler von dem Gewinn.
Elektroschrott
Unter Elektroschrott werden strom- oder
batteriebetriebene Geräte verstanden, die nicht
mehr verwendet werden.
Übrigens
Anders als bei den
Altmetallen
dürfen Elektroaltge
räte
nicht von sogenann
ten
fliegenden Händler
n bzw.
Privatpersonen ein
gesammelt
werden – so will es
das
Gesetz. Die Erfassu
ng der
Geräte zur Entsorg
ung ist
demnach ausschließ
lich
öffentlich-rechtliche
n Entsorgungsträgern – de
m Landkreis
Friesland – oder Ve
rtreibern
und Herstellern vo
rbehalten.
Wie verwerte ich diesen Abfall?
Der Landkreis Friesland bietet Ihnen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung Ihrer Elektroaltgeräte gleich mehrere Möglichkeiten:
Sperrmüllabfuhr:
n
Haushaltstypische Elektroaltgeräte (z. B. Herd,
Computer, Kühlschrank) können Sie ebenfalls im
Rahmen unserer Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
Diese werden dann mit einem gesonderten
Fahrzeug eingesammelt. Elektrokleingeräte können
Sie in einem offenen Karton zum übrigen Sperrmüll stellen.
nS
elbstanlieferung:
Natürlich können Sie Ihren Elektroschrott auch selbst bei unseren Entsorgungsanlagen
abgeben – dies ist ebenfalls kostenfrei.
nP
roSa-Sammlung:
Elektrokleingeräte bis Toastergröße können Sie bei der mobilen Problemstoffsammlung
abgeben.
Das ist Elektroschrott
aushaltsgroßgeräte
H
Haushaltskleingeräte
Kühlgeräte
Unterhaltungselektronik, IT- und
Telekommunikationsgeräte
Energiesparlampen,
Leuchtstoffröhren
Elektrowerkzeuge
Computer, Monitore, Drucker
Das ist kein Elektroschrott
Problemabfall (Batterien usw.)
Kabel
Glühlampen, Halogenlampen
Druckerpatronen
Disketten (Restabfall)
CDs, DVDs usw.
17
23
Thema des Jahres
Altkleider sind oft nicht mehr als abgelegte Kleidungsstücke, die nur unnötig Platz im Schrank
einnehmen und deswegen entsorgt werden. Doch Altkleider sind mehr als nur Abfall. Altkleider
sind wichtige Rohstoffe, mit denen sich auch noch viel Geld verdienen lässt.
Die Verwendung von Altkleidern
Nachdem die Altkleider in Altkleidercontainern oder Bündelsammlungen gesammelt wurden,
werden sie üblicherweise in großen Altkleider-Sortieranlagen in verschiedene Qualitäten und
Kategorien sortiert. Nur die allerbeste Qualität (ca. 2 %) bleibt in Deutschland und wird an
Kleiderkammern weitergegeben. Dieser geringe Prozentsatz geht darauf zurück, dass der Bedarf
der Kleiderkammern in der Regel nicht größer ist. Circa 45 % der Altkleider werden ins Ausland
exportiert und dort als Secondhand-Ware verkauft. Die nicht mehr tragfähigen Kleidungsstücke
(ca. 40 %) werden als Putzlappen oder zerschreddert als Dämmmaterial an die Industrie verkauft.
Der verbleibende Rest (ca. 8 %) ist das, was nicht mehr verwendet bzw. verkauft werden kann
und entsorgt werden muss (Quelle: freie Wirtschaft 2013).
Das Geschäft mit den Altkleidern ist teilweise unüberschaubar ...
Die verschiedenen Recyclingmöglichkeiten verdeutlichen, dass sich mit Ihren abgelegten
Kleidungsstücken in vielerlei Hinsicht Geld verdienen lässt. So können mit einer Tonne Textilien
bis zu 400 € erwirtschaftet werden. Dies ist ein sehr lukratives Geschäft, dem sich immer mehr
Unternehmen anschließen. Während die Altkleidersammlung früher vorwiegend eine Sache der
karitativen Vereine war, beteiligen sich heute immer mehr gewerbliche Sammler. Auch wenn dies
auf dem ersten Blick für Sie unwichtig scheinen mag, wer nun die Altkleider bekommt – denn
Geld verdienen ja alle daran, gibt es einen wesentlichen Unterschied. Während die Gewinne zu
100 % bei den gewerblichen Sammlern bleiben, werden die Erlöse der gemeinnützigen Vereine
wiederum in regionale oder soziale Projekte investiert. So unterhält die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft (DLRG) – Ortsgruppe Varel – damit z. B. eine Wasserrettungsgruppe
mit 12 Mann, welche bereits mehrfach bei Hochwasserkatastrophen zum Einsatz kam und
humanitäre Hilfe leistete. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kann durch diese Einnahmen u. a.
aktiv den Rettungsdienst Friesland unterstützen, einen Suchdienst unterhalten usw.
Das Problem mit den illegalen Altkleidersammlungen
Aufgrund der hohen Altkleidererlöse schließen sich neben seriösen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern immer mehr auch dubiose Firmen dem Geschäftsfeld an. Im Gegensatz
zu ihren Konkurrenten, missachten diese Firmen sämtliche behördlichen, aber auch privatrechtlichen Vorgaben. Nicht selten kommt es vor, dass solche Unternehmen die Bürger bewusst
26
24
Thema des Jahres
täuschen, indem sie sich als gemeinnützig ausgeben
oder ihre Altkleider-Sammelcontainer scheinbar
willkürlich am Straßenrand oder auch auf Privatgrundstücken aufstellen. Solches Vorgehen ist
in vielerlei Hinsicht illegal. Den Behörden sind in
diesen Fällen jedoch oftmals die Hände gebunden.
Übrigens
Typische „Muste
r“ dubioser Firm
en:
Verwendung von
emotional klingen
den
Vereinsnamen od
er Logos, Angabe
von falschen Kont
aktdaten (keine
Erreichbarkeit be
i Anruf), Hinweise
auf den Contain
ern wie „Belohn
ung
bei Diebstahl“ od
er „Achtung
Videoüberwachu
ng“, Platzierung
oft
auf unbebauten
Grundstücken un
d
Straßeneinmündu
ngen.
Die Aufstellung
von Containern
auf
Privatgrundstücke
n ist ohne Zustimmung des Ei
gentümers illega
l!
Illegale Altkleidersammlungen
im Landkreis Friesland
Auch der Landkreis Friesland blieb von solchen
dubiosen Firmen leider nicht verschont. In Pressemitteilungen haben wir bereits darüber berichtet
und Sie darum gebeten, bei Ihrer nächsten Altkleiderspende darauf zu achten, wem Sie diese zukommen
lassen, damit solche Firmen nicht unterstützt werden.
Um dies auch zukünftig voran zu treiben und unser Kreisgebiet
für illegale Sammler möglichst unattraktiv zu gestalten, ist der Entwurf eines sogenannten
„Gütesiegels“ geplant. Hinter diesem Siegel steht eine Initiative unserer regionalen karitativen
Vereine. Das „Gütesiegel“ in Form eines Aufklebers, der z. B. an den Sammelcontainern der
teilnehmenden Vereine sichtbar angebracht wird, soll Ihnen schnell zeigen, dass Ihre Altkleiderspende seriösen gemeinnützigen Organisationen zugute kommt.
Die bisherigen Kooperationspartner
n
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) – Ortsgruppe Varel
nDeutsches Rotes Kreuz (DRK) – Kreisverband Jeverland e.V.
n
sowie kirchliche Sammler (Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel)
Das Siegel soll voraussichtlich im Sommer/ Herbst des nächsten Jahres erscheinen.
Selbstverständlich werden wir Sie aber noch rechtzeitig darüber informieren!
27
25
Abfallumschlaganlage
Die Abfallumschlagstation wurde 1987 eingerichtet, nachdem die Inseldeponie geschlossen
werden musste.
Seitdem werden alle auf der Insel angefallenen Abfälle eingesammelt und über die Umschlaganlage zu den entsprechenden Anlagen zur Verwertung bzw. zur Beseitigung nach Wiefels
transportiert. In der geschlossenen Halle der Umschlaganlage werden die Restabfälle, Papier /
Pappe und Gelben Säcke aus privaten Haushalten,Vermietung und Gewerbe mittels einer Presse
in Transportcontainer gepresst. Altglas, Sperrmüll,
Elektrogeräte, Grünabfall und Bauschutt werden in
Statistik 2013 Tonnen Container
Mulden transportiert. Alle Container werden per
Restmüll
905
176
Bahn, Schiff und LKW zu den weiteren Anlagen
PPK
247
120
gebracht.
Grünabfälle
6
2
Die Selbstanlieferung von Abfällen ist kostenpflichtig
Sperrmüll
110
64
und ist grundsätzlich bis maximal 0,5 m³ (ein
Handkarren voll) möglich und kostet 7,00 €.
Altholz
131
72
Die Anlieferung von Sperrmüll, Elektrogeräten,
Bauschutt
103
17
Verpackungen, Altpapier, Baum- und StrauchMetall
74
38
schnitt sowie Altmetall ist für private Haushalte
Elektrogeräte
62
46
kostenfrei.
Gesamt
1.638
535
An vier festgelegten Terminen wird an der
Umschlaganlage auch die Problemstoffsammlung
sowie
durchgeführt. Die Abgabe ist für private Haushalte
Gelbe Säcke
71
kostenfrei.
Glas
55
Die Anlieferung gewerblicher Abfälle ist immer
Gewerbe
783
kostenpflichtig.
26
Abwasser
Abwasser
Keine Abfälle in die Kanalisation!
Feste Abfälle, Windeln und Hygieneabfälle können die Leitungen verstopfen und – sobald sie
einmal ins häusliche Abwasser gelangen – nicht oder nur teilweise dort wieder entfernt werden.
Problemfall Feuchttücher!
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) informiert über die Folgen für die
Abwasserreinigung bei der Entsorgung von feuchten Hygienetüchern über die Kanalisation:
In der Toilette entsorgte Feuchttücher aus Vlies, z. B. Babyfeucht- oder Babyöltücher,
Kosmetiktücher, Bodenreinigungstücher etc., verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in
den Abwasserpumpen.
Im Gegensatz zum Toilettenpapier, welches sich im Abwasser auflöst, sind die Feuchttücher aus
Vlies nicht wasserlöslich. Bei einer Entsorgung über die Toilette, können sich die Tücher zu zähen
und langen Strängen verbinden und die Abwasserrohre verstopfen oder in den Abwasserpumpen
verfangen. Die Reparatur der Anlagen ist zeitintensiv und teuer und letztlich bezahlen Sie als
Verbraucher mit Ihren Abwassergebühren die Kosten dafür.
Tipps:
n
Verwenden Sie Feuchttücher aus Papier –
diese lösen sich in Wasser auf
n
Babyfeuchttücher können Sie gleich mit in die Windel
legen und anschließend über den Restabfall entsorgen
n
Befeuchten Sie Toilettenpapier mit einer Körperlotion
oder mit einem speziellen Spray für die Intimpflege
n
Benutzen Sie einen Waschlappen
Falls Sie dennoch Feuchttücher aus Vlies
benutzen, sollten diese wie andere
Hygieneartikel (z. B. Binden, Tampons) unbedingt über den Restabfall entsorgt werden.
Auch in Ihrer Kleinkläranlage sorgen Feuchttücher für Probleme: Sie schwimmen an
der Oberfläche, verringern so den Sauerstoffaustausch und die Biologie der Anlage
wird erheblich gestört. Auch hier können
die Feuchttücher Rohre, Pumpen und Überläufe verstopfen.
(Quelle: Informationstext des OOWV)
31
27
Unsere beauftragten
Abfuhrunternehmen
Unsere beauftragten
Abfuhrunternehmen
Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Altpapier
Fa. Augustin Entsorgung
Dieselstraße 49 • 49716 Meppen
Servicetelefon 0 44 61 / 91 71 - 60
Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Restabfall, Bioabfall
sowie gelbe Säcke im Auftrage der Dualen Systeme
Heinemann & Bohmann Friesland
Entsorgungsgesellschaft mbH & Co.KG
Kleibroker Straße 99 • 26180 Rastede
Servicetelefon 0 44 61 / 91 71 - 60
Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Restabfall, gelbe Säcke,
Altpapier und Problemstoffsammlung
Zedeliusstraße 23 • 26486 Wangerooge
Servicetelefon: 0 44 69 / 13 22
Telefax 0 44 69 / 81 78
Ansprechpartner für Fragen zur Abfuhr von Problemstoffsammlung,
Sperrmüll und Strauchschnittsammlung
Nehlsen GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Wiefels
Fuhlrieger Allee 2 • 26434 Wangerland-Wiefels
Servicetelefon 0 44 61 / 99 87 - 0
28
29
Abfuhrgebiete
29
Abfuhrgebiete
30
Straßenverzeichnis
B3
B1
B4
B1
B3
B4
Straße
Dorfplatz
B3
E
B1
Elisabeth Anna Straße
F
Flugplatz
B4
Friedrich August Straße B3
(nur östl. der Zedeliusstr.)
Friedrich August Straße B2
(nur westl. der Zedeliusstr.)
B2
Friesenstraße
H
Hindenburgplatz
B3
I
B4
Im Dorfgroden
In den Osterdünen
B2
J
B3
Jadehörn
Jadestraße
B1
K
Kapitän Wittenberg Str. B2
N
Nikolausstraße
B2
Niobeplatz
B2
O
Obere Strandpromenade B1
Osten
B4
Gebiet
C
Carstensstraße
Charlottenstraße
Christian Janßen Straße
D
Damenpfad (nur nördl.
der Charlottenstr.)
Damenpfad (nur südl. der Charlottenstraße)
Dorfdeich Süd (Neubaugebiet)
Gebiet
Gebiet
Straße
A
Achtern Diek
B4
Am Alten Deich
B4
Am Dorfdeich Süd
B4
Am Wattenmeer
B2
Anton Günther Straße B1
(nur nördlich der
Charlottenstraße)
Anton Günther Straße B2
(nur südlich der
Charlottenstraße)
B
Bahnhofstraße
B3
(nur östl. der Zedeliusstr.)
B2
Bahnhofstraße (nur westl. der Zedeliusstr.)
Bootsweg
B1
Straße
P
Peterstraße
B1
R
B3
Richthofenstraße (nur nördl. der Siedlerstr.)
B4
Richthofenstraße (nur südl. der Siedlerstr)
B3
Robbenstraße
Rosengarten
B3
Rösingstraße
B3
S
Schulstraße
B3
(nur östl. der Zedeliusstr.)
B2
Schulstraße (nur westl. der Zedeliusstr.)
B4
Siedlerstraße
U
Untere Standpromenade B1
W
Westen
B2
Westingstraße
B1
Z
Zedeliusstraße (nur B1
nördl. der Charlottenstr.)
B3
Zedeliusstraße (nur südl. der Charlottenstr.)
31
Ansprechpartner
Abfallservice-Telefon
0 44 61 / 9 19 - 86 86
[email protected]
Internet
www.friesland.de unter „Abfallwirtschaft“
Entsorgung
Abfallwirtschaftszentrum Wiefels
Fuhlrieger Allee 3, 26434 Wangerland
Mo. bis Fr.: 8.00 bis 17.00 Uhr, Sa.: 8.30 bis 12.00 Uhr
An- und Ummeldungen der Abfallentsorgung:
Inselgemeinde Wangerooge Strandpromenade, 26486 Wangerooge
Steueramt Telefon 0 44 69 / 99 - 1 30 oder 0 44 69 / 99 - 1 32
Problemstoffsammelstellen:
Alle haushaltsüblichen Umschlaganlage Wangerooge
Sonderabfälle Termine und Orte der „mobilen ProSa“
Mobile Problemstoff-
sammlung 2015
Freitag, 20. März 2015
12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage
Freitag, 19. Juni 2015
12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage
Freitag, 18. September 2015
12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage
Freitag, 11. Dezember 2015
12.00 bis 15.30 Uhr, Umschlaganlage
Verkaufsstellen für
Restabfallsäcke
Firma F. Zoeke, Zedeliusstraße 23, W
angerooge
Ausgabestellen für
Gelbe Säcke
Firma F. Zoeke, Zedeliusstraße 23, W
angerooge
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