BAUKAMMER BERLIN Offizielle Kammernachrichten und Informationen März 2015 Ausgegeben zu Berlin am 18.03.2015 I Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin II-10 Das Rechtliche beim Brandschutz – sicher kommuniziert! Dipl.-Ing. (TU) Simone Meyer, Master of Arts, und Dipl.-Psychologin Christiane Keller-Zimmermann 18. März 2015 | 9.30 bis 17 Uhr im Haus der Baukammer Gebühr: Mitglieder 35 €, Nichtmitglieder 65 € I-15 Qualität bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen: 19. März 2015 | 17 bis 19 Uhr Verhandlungsverfahren nach VOF optimieren im Haus der Baukammer Anja Theurer, Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 € INFORMATION I Termin/Ort: 13./14.04.15, Baukammer Berlin Referent: Dipl.-Betriebswirt (FH) Andreas Preißing , MBA Uhrzeit: nach Vereinbarung Veranstalter: Dr.-Ing. Preißing AG, www.preissing.de bzw. www.nachfolge-boerse.de Kosten: Dank einem Sonderrabatt von 20 % zahlen die Mitglieder der Baukammer Berlin für 90 Minuten Einzelberatung 190,00 EUR (zzgl. MwSt.) Baukammer wird 30! In unserer letzten Ausgabe berichteten wir u.a über die Kammergründung. Diese war nicht 1997, sondern 1985 – die Baukammer begeht somit in diesem Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum I Nachfolgeberatung – Sprechstunde in der Baukammer am 13./14.04.15 Bei Interesse melden Sie sich bitte rechtzeitig an. Die Aufgabe der Nachfolgeregelung gehört zu den wichtigsten unternehmerischen Herausforderungen eines Büroinhabers und sollte nicht vernachlässigt werden. Neben den steuerlichen und rechtlichen Aspekten sind bei der Nachfolgeregelung auch die persönlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zu berücksichtigen. Kontakt über: Dr.-Ing. Preißing AG: Frau Isabel Maneval-Rieger Tel.: 07152 – 92 61 880 Quelle: Dr.-Ing. Preißing AG I # 11 Sollten Sie sich mit Fragen zur Büronachfolge beschäftigen und Rat bei der Büroübergabe oder -übernahme suchen, machen Sie von der Sprechstunde Gebrauch. Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke neuer Präsident der Ingenieurkammer Sachsen Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke (Leipzig) ist am 14. Januar 2015 von der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen zum neuen Kammerpräsidenten gewählt worden. Die Baukammer Berlin wünscht Herrn Professor Milke für seine neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg! Quelle: ingletter Nr. 1 v. 20.01.15 Sie können einem Berater Ihre individuellen Fragen stellen und konkrete Hinweise für eine optimal gestaltete Büronachfolge erhalten. Interessant ist diese Sprechstunde für Büroinhaber sowie Nachfolgeinteressenten. Sie dauert 90 Minuten und wird von einem Fachmann für Nachfolgeregelungen in Ingenieurbüros durchgeführt. 1 I Die Planerbüro-Kennzahlen • Überblick über die Anwendung der ABau – Teil V (Verkehrs- und Ingenieurbau) – FBZ/15-TB-2311 19./20.05.2015, 8.30-16.00 Uhr In der 3. vollständig überarbeiteten Auflage ist kürzlich das PeP-Weißbuch „Die Planerbüro-Kennzahlen“ erschienen. Der Nutzen des PeP-7-Kennzahlensystems für Planerbüros, das bei Pep-7 zertifizierter Software automatisch implementiert ist, ergibt sich auf mehreren Ebenen: • Das Planerbüro erhält ein branchengerechtes betriebswirtschaftliches Mess- und Steuerungssystem. • Die sieben branchenbezogenen PeP-Kennzahlen ermöglichen ein jederzeitiges Benchmarking eigener Werte mit Durchschnittswerten; ab 2015, dann noch genauer, durch eine programmgenerierte PeP-7 Kennzahlenerhebung. • Großen Planerbüros mit Niederlassungen an mehreren Standorten bieten die PeP-7-Kennzahlen darüber hinaus ohne Aufwand die Möglichkeit des Benchmarkings untereinander. Die aktuellen Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage: http://www.vak.berlin.de/dokumente/formulare.php Quelle: RS SenStadtUm vom 15.12.14 Die regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung aller gültigen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VI, die bei öffentlichen Baumaßnahmen zu beachten sind, finden Sie im Internet unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/ I Wie die 7 PeP-Kennzahlen auch aus den Buchhaltungszahlen der Planerbüros ermittelt werden können und was aus diesen zur wirtschaftlichen Sicherung und Optimierung des eigenen Büros zu lesen ist, findet man in dem neuen Weißbuch. Daher ist dieses bewusst kurz und knapp gehaltene Büchlein auch für die Planerbüros wichtig, die (noch) keine PeP-zertifizierte Software im Einsatz haben. Hier ist es der Inhaber selbst oder der Steuerberater, der anhand des Weißbuches bzw. des PeP-7-Standards diese Kennzahlen zur Lenkung und zum Vergleich des eigenen Planerbüros ermitteln kann. Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten. Loewenstein wörtlich: „Wir verfügen in Deutschland über hervorragende mittelständische Bauunternehmen, Ingenieure und Architekten, die mit ihren hochqualifizierten Mitarbeitern in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Mit der VOB stehen darüber hinaus das bewährte Instrumentarium und der rechtliche Rahmen zur Realisierung der Straßenbaumaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen zur Verfügung. Der Einsatz von einschlägigen Büromanagement-Softwareprogrammen (BMSP) erhält somit neues Gewicht. Durch den Vergleich zu anderen Büros bzw. den chronologischen Vergleich der eigenen Büroentwicklung ist eine Analyse der Kennzahlen möglich. Anschließend kann der eigene Büroerfolg besser gesteuert werden. Die Arbeit der Architekten und Ingenieure wird somit effektiver werden. Quelle: PeP e.V. I Trotz der allseitigen Erkenntnis, dass jährlich rund 14 Mrd. Euro allein für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Bundesfernstraßen, Schiene und Wasserwege) notwendig wären, stehen auch in 2015 nur 10,7 Mrd. zur Verfügung. Dieses wenige Geld muss wirtschaftlich eingesetzt werden und darf nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden. A-Modelle können aufgrund ihrer schieren Größe nur von wenigen ausländischen Konzernen und nicht von der heimischen Bauwirtschaft umgesetzt werden. Die Baukammer Berlin begrüßt alle neu aufgenommenen Mitglieder: Mitgliedsart Name Fachgruppe PM Dipl.-Phys. Horst-Jürgen Bajohr 5 BI Dipl.-Ing. Markus Heinold 6 PM Dipl.-Ing. (FH)/GUS Viktor Henke 6 PM Dipl.-Ing. (FH) Andreas Jakielski 1 PM Dipl.-Ing. Jürgen Kunze 1 BI Dipl.-Ing. Jörg Schwedt 5, 6 PM Dipl.-Ing. Ulrich Senoner 1, 5 PM Dipl.-Ing. M.Eng. Christoph Vornhusen 4 PM Dipl.-Ing. Ulrike Walter 1, 6 Weiterhin fordern wir, Vertragsmodelle und wirtschaftliche Vergleichsrechnungen der verfügbaren Organisationsformen offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Nur so können Großprojekte erfolgreich vorbereitet und durchgeführt werden. Ohne diese Klärung lehnen wir A-Modelle im Straßenbau im Interesse der öffentlichen Bauherren und Eigner sowie der Bürger ab. Das Grundübel der Rückstände liegt nicht nur in unzureichenden Mitteln im Bundeshaushalt, sondern auch an der verloren gegangenen Kompetenz der öffentlichen Bauverwaltungen. Diese gilt es im Interesse wirtschaftlichen Vorgehens wieder aufzubauen. Die öffentliche Hand muss in der Lage sein, auch komplexe Bauprojekte erfolgreich zu steuern und zu überwachen, wenn sie ihren gesetzlichen Aufträgen nachkommen will.“ Quelle: ZV Deutsches Baugewerbe vom 20.01.15 Die Abkürzungen bedeuten: PM = Pflichtmitglied FM = Freiwilliges Mitglied, BI=Beratender Ingenieur I Mitteilung Landesverwaltungsamt Berlin Rundschreiben SenStadtUm V M Nr. 16/2015 Aufgrund der großen Nachfrage werden folgende Kurse zur ABau an der Verwaltungsakademie (VAK) kostenpflichtig angeboten: • Überblick für die Anwendung der ABau – Teil V (Hochbau) – FBZ/15-TB-2301 21./22.04.2015, 8.30-16.00 Uhr DIB-Beilage 3/2015 Zur Reformkommission „Bau von Großprojekten“: Loewenstein fordert Verzicht auf weitere A-Modelle im Straßenbau 2 I erbringen, schuldet letztlich in Bezug auf die Fördermittelberatung keinen Erfolg. Geschuldet wird eine fachliche Beratung dahin, welche vorgeschlagenen und auch berechneten Maßnahmen die Voraussetzungen der angegebenen Förderung erfüllen könnten“ – mithin eine Dienstleistung. Eine Garantie zur Erlangung der angegebenen Fördermittel habe der Beklagte dagegen nicht geschuldet und auch in dem Vertrag nicht übernommen. Als Rechtsfolge der fehlerhaften Auskunft ist nach dem Grundsatz gemäß § 249 BGB der Kläger so zu stellen, wie er bei richtiger Auskunft stehen würde. Der Bauherr trug diesbezüglich vor, er habe mit der energetischen Sanierung einen Schaden erlitten, weil sich dieser „letztlich unnötige“ Mehraufwand nicht in einem gestiegenen Verkehrswert des Gebäudes in gleicher Weise niederschlage. Das OLG maß dagegen der „hochwertigen und dem KfW-Standard 85 entsprechenden“ Sanierung einen Gegenwert zu und urteilte zugunsten des Auftragnehmers – anders als das Landgericht, das noch einen Schaden in Höhe der entgangenen KfW-Förderung angenommen hatte. Quelle: UNITA-Brief 1-2/15 Black-Box-Kunde? Bei den BIM-Bedürfnissen sind viele Hersteller überfragt Die neue Zauberformel, mit dem das Bauen für alle Projektbeteiligten deutlich optimiert werden soll, heißt Building Information Modeling (BIM). Soweit die Theorie. Viele europäische Hersteller haben hier schon Vorarbeit geleistet und stellen ihren Kunden aus der Bau- und Installationsbranche auf BIM abgestimmte Produktinformationen zur Verfügung. Doch wissen die Hersteller eigentlich genau, was ihre Kunden in Bezug auf BIM überhaupt benötigen? Dieser Frage sind USP Marketing Consultancy und BauInfoConsult in einer aktuellen Befragung unter internationalen Baustoffzulieferern nachgegangen: Ein erstes Ergebnis zeigt, dass gerade mal ein Viertel der befragten Hersteller genau weiß, welche Art von BIM-Informationen ihre Kunden wirklich brauchen. Im Rahmen einer Online-Befragung unter insgesamt 120 international tätigen Herstellern und Zulieferern von Baustoffen war sich ein Drittel der Befragten einig, dass es für einen Anbieter ein Wettbewerbsvorteil ist, BIM-kompatible Informationen bereitzustellen. Am höchsten war hier die Zustimmung bei den Herstellern aus der Installationsbranche, denn gerade für die komplexe TGA-Planung verspricht diese Technologie großes Potenzial. I Dass UNIT über ein Schadenmanagement-Team verfügt, das bei der Kommunikation mit Versicherern und weiteren Beteiligten unterstützt, zahlt sich insbesondere nach einem Wechsel des Berufshaftpflichtversicherers aus. Denn wenn Schadenersatzforderungen erhoben werden, ist es nicht immer offensichtlich, an welchen der Versicherer die Meldung zu richten ist. Maßgeblich dafür ist nicht der Zeitpunkt der Inanspruchnahme, sondern der Zeitpunkt des ersten maßgeblichen Verstoßes, der kausal zum Mangel/Schaden geführt haben soll. Dieser Zeitpunkt kann zwischen Altversicherer und Neuversicherer umstritten sein. Wird eine detaillierte Stellungnahme abgegeben, kann UNIT dabei auf beide Versicherer Einfluss nehmen – anders als die Vertreter/Mitarbeiter der beteiligten Versicherer, welche die Geschäftspolitik ihres Arbeitgebers mittragen müssen. In umstrittenen Fällen, zum Beispiel wenn mehrere Verstöße im Bereich der Bauleitung sowohl in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers als auch des aktuellen Versicherers liegen, können die Ansprüche dabei so kanalisiert werden, wie es für den Kunden am besten ist. So kann es sinnvoll sein, dass der Versicherer die Schadenabwehr übernimmt, in dessen Zeitraum die monetär höchsten Ansprüche fallen, auch wenn es bereits vorvertragliche Verstöße gab. Quelle: UNITA-Brief 1-2/15 Unsicher bleibt angesichts der noch jungen Technologie jedoch, was für Bedürfnisse die Nutzer von BIM in Bezug auf Produktinformationen überhaupt genau haben. Hier sind die Befragten zutiefst gespalten: 25 Prozent sind sich sicher, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu kennen, doch genauso viele geben zu, hier noch im Dunkeln zu tappen und weitere 22 Prozent trauen sich kein Urteil zu. Es zeigt sich weiter, dass es zwischen den verschiedenen Bausegmenten unterschiedliche Selbsteinschätzungen der Hersteller gibt. Am sichersten fühlen sich noch die Installationshersteller bei der Frage, ob sie die speziellen BIM-Bedürfnisse ihrer Kunden kennen. Die Ausbauhersteller hingegen sind, was die BIM-Bedürfnisse ihrer Kunden angeht, am wenigsten auf dem Laufenden: Drei Viertel von ihnen gaben kein Urteil ab oder beantworteten die Frage erst gar nicht. Damit ein Großteil der Kunden in der BIM-Frage nicht weiterhin eine Black-Box für viele Hersteller bleibt, sind die Baustoffzulieferer gut beraten, hier für mehr Aufklärung zu sorgen. Quelle: bauinfoconsult.de v. 28.01.15 I UNIT-Berufshaftpflicht-Schadenmanagement: Nach Versichererwechsel besonders wertvoll! Wofür haften Planer/Berater, wenn KfW-Fördervoraussetzungen verfehlt werden? I Ein aktuelles Urteil des OLG Celle (Az. 16 U 187/13) schafft Klarheit im Hinblick auf die Haftungsrisiken bei energetischen Sanierungsprojekten. Geklagt hatte der Bauherr auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung, weil er entgegen der Fördermittelberatung keinen Baukostenzuschuss für energetische Optimierungsmaßnahmen in Höhe von 20 Prozent bewilligt bekommen hatte. Der Bauherr behauptete, die Baumaßnahmen gar nicht erst in Auftrag gegeben zu haben, wenn er gewusst hätte, dass er keinen Sanierungszuschuss erhalten werde. Das Gericht stuft den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über Beratungsleistungen nicht als Werkvertrag gemäß § 631 BGB ein: „Wer es übernimmt, über die Möglichkeiten der energetischen Modernisierung eines Objekts zu beraten, dazu Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzustellen und Fördermittelberatung sowie Hilfestellung bei der Beantragung möglicher Fördermittel zu Berufsunfähigkeitsversicherung mit Pflegerente ++ Pflege-Tarife schützen immer umfassender Dass nicht einmal 30 Prozent der Erwerbstätigen gegen Berufsunfähigkeit versichert sind, obwohl statistisch jeder Vierte von diesem existenziellen Risiko betroffen ist, hat mit verbreiteten Irrtümern zu tun: es bestehen falsche Hoffnungen auf staatliche Leistungen im Notfall ... und das eigene Risiko wird ausgeblendet. Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sind zu 90 Prozent Erkrankungen, vor allem der Psyche sowie des Bewegungsapparats. Von den über zwei Millionen Berufsunfähigen sind ca. 10 Prozent jünger als 40 Jahre. Inzwischen gibt es übrigens erste Tarife, die gegen einen geringen Aufpreis auch einen Schutz bei Pflegebedürftigkeit vorsehen. Neben der Berufsunfähigkeitsrente wird dann eine zusätzliche Pflegerente gezahlt – und zwar lebenslang (BU: bis 67 Jahre). Nach einer aktuellen Untersuchung sind die Pflegerententarife der Versicherungsgesellschaften seit 2012 um 3 DIB-Beilage 3/2015 mitteilt, lag der Auftragseingang der Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten im Bauhauptgewerbe im November um nominal 7,4 % (real: -8,5 %) unter dem Vorjahresergebnis. Damit ist das ehemals gut gefüllte Auftragspolster komplett abgeschmolzen: Insgesamt lag die Ordertätigkeit in den ersten elf Monaten im nominal 0,2 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (real: -1,6 %). Auch der Umsatz gab im November nach: Der baugewerbliche Umsatz der Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten sank gegenüber dem entsprechenden Vorjahreswert um nominal 1,3 %. Über den gesamten Zeitraum von Januar bis November lag der Umsatz – dank des guten Halbjahres – aber immer noch um 5,0 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert. Die einzigen positiven Signale kamen aus dem Wohnungsbau: Die Nachfrage stieg im November um 5,4 % und der Umsatz lag um 1,4 % über dem Niveau des Vorjahreswertes (Jan.-Nov.: +3,4 % bzw. +8,6 %). Demgegenüber wurden sowohl für den Öffentlichen Bau als auch für den Wirtschaftsbau ein Order- und ein Umsatzminus ausgewiesen. Am stärksten betroffen von der Investitionszurückhaltung war der Öffentliche Bau: Die Baubetriebe meldeten einen Einbruch des Auftragseingangs von 7,8 % und einen Umsatzrückgang von 2,6 % (Jan.-Nov.: -2,6 % bzw. +3,7 %). Der Rückgang der Ordertätigkeit fiel im Wirtschaftsbau mit minus 12,1 % zwar deutlich stärker aus (Jan.-Nov.: +0,1 %), diese Entwicklung ist aber ausschließlich auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen; für den November 2013 wurde ein Plus von 27 % ausgewiesen. Für den Umsatz meldeten die Betriebe im November des vergangenen Jahres einen Rückgang von 1,4 % (Jan.-Nov.: +4,5 %). Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Quelle: ots presseportal v. 23.01.15 viele Leistungen erweitert worden. Die Garantie auf Organisation eines Pflegeplatzes bieten demnach inzwischen 90 Prozent der Tarife an, Hinterbliebenenabsicherung vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 70 Prozent. Beim Thema Demenz kommt Bewegung in den Markt: es gibt jetzt Anbieter, die bereits bei eingeschränkter Alltagskompetenz leisten. Quelle: UNITA-Brief 1-2/15 I Bauproduktion in Europa legt um 2,5 Prozent zu Die Produktion auf Europas Baustellen ist zuletzt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Prozent nach oben geklettert. Diesen Herbst gab es aber einen leichten Rückgang, und zwar am stärksten in Italien. Den größten Zuwachs verzeichnet Rumänien. Die Produktion im Baugewerbe der EU ist bis November 2014 im Jahresabstand um 2,5 Prozent gestiegen. Im Euroraum registrierte das europäische Statistikamt Eurostat einen Anstieg von 2,2 Prozent. Besonders stark war das Plus in Spanien mit einem Zuwachs von 15,9 Prozent. Der stärkste Rückgang wurde aus Slowenien mit minus 11,2 Prozent gemeldet. Zahlen zu Österreich liegen nicht vor. In den Herbstmonaten ist die Bauproduktion jedoch leicht gesunken. Im November gab es im Vergleich zum Oktober in der EU ein Minus von 0,2 Prozent. Die Währungsunion verzeichnete einen Rückgang von 0,1 Prozent. Das stärkste Minus gab es in Italien mit 4,5 Prozent, den höchsten Zuwachs Rumänien mit 5,8 Prozent. Rumänien stach im zweiten Halbjahr 2014 durch Extreme hervor. So gab es im September den höchsten Anstieg mit 6,3 Prozent, gefolgt vom stärksten Rückgang im Oktober mit -5,4 Prozent und im November wiederum Platz 1 beim Anstieg mit 5,8 Prozent. Aus Österreich lagen keine Daten vor. In den Monaten davor bewegte sich die Bauproduktion Österreichs zwischen – 1,4 und +1,8 Prozent. Quelle: solid.de vom 21.01.15 I I Building Information Modeling, kurz BIM, ist ein dreidimensionales Planungssoftware-Modell, das darüber hinaus als Werkzeug für eine optimierte Projektsteuerung von Entwurf bis zur Fertigstellung konzipiert ist, mit der alle Projektbeteiligten in einem Bauprojekt (vom Architekten und Ingenieur bis hinunter zum kleinsten Subunternehmer) gemeinsam arbeiten und so die Fehler- und Planungskosten so gering wie möglich halten sollen. In Deutschland klingt dieses Konzept immer noch wie eine Utopie, doch ist es in anderen europäischen Ländern bereits auf dem Vormarsch. Wenn die BIM-Technologie tatsächlich zum neuen Standard werden sollte, wie Trendforscher nicht müde werden zu betonen, steht der traditionsverliebten Baubranche nicht Geringeres als eine Revolution ihrer gesamten Strukturen ins Haus. Europas Hersteller konzentrieren ihre BIM-bezogenen Aktivitäten derzeit vor allem auf diejenigen Länder, in denen die Marktposition von BIM bereits gefestigt ist oder kurz vor dem Durchbruch steht. Quelle: bauinfoconsult.de Bauwirtschaft für das Baujahr 2015 zuversichtlich Deutsche Bauwirtschaft zur Bauprognose 2016: Nominales Umsatzplus von 2,0 % erwartet / Wohnungsbau bleibt Treiber der Entwicklung / Konsolidierung der öffentlichen Haushalte hemmt Investitionen Trotz der Unsicherheiten in der Gesamtwirtschaft ist die deutsche Bauwirtschaft für das Baujahr 2015 zuversichtlich gestimmt. Die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, erwarten für das laufende Jahr ein nominales Wachstum der baugewerblichen Umsätze im deutschen Bauhauptgewerbe von 2 Prozent auf 101 Milliarden Euro. „Damit wird die 100-Milliarden-Marke erstmalig seit 2000 wieder überschritten. Der Wachstumstrend bleibt intakt, wenngleich das Tempo nachgibt“, hieß es am 14.01.15 auf der gemeinsamen Jahresauftaktpressekonferenz in Berlin. Quelle: haustechnikdialog.de I I Bauhauptgewerbe im November 2014: Bauwirtschaft fehlt es an Schwung – Auftragseingänge geben um 7 % nach, Umsätze sinken um 1 % Deutsche Bauindustrie zum Bauarbeitsmarkt: Beschäftigungsniveau bleibt mit 760.000 stabil/ Zahl der Auszubildenden weiter rückläufig – aber mehr neue Verträge/ Entspannung beim akademischen Nachwuchs Dank der nach wie vor leicht positiven Baukonjunktur – besonders im Wohnungsbau – bleibt auch die Beschäftigungsentwicklung am Bau stabil: Im Jahresdurchschnitt 2015 erwartet die Deutsche Bauindustrie rund 760.000 Beschäftigte Der deutschen Bauwirtschaft fehlt es auch im November an Schwung: Wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in der neuesten Ausgabe seines aktuellen Zahlenbildes DIB-Beilage 3/2015 Europäische Hersteller: Bereit für Building Information Modeling? 4 im Bauhauptgewerbe. Die aktuelle Entwicklung wirke sich auch auf die Zahl der arbeitslosen Baufacharbeiter mit bauhauptgewerblichen Berufen aus. Diese sein im Jahresdurchschnitt um 7,6 Prozent gesunken und liege jetzt bei 36.500. „Damit ist die Fachkräftelücke faktisch da und wird immer größer“, kommentierte Dipl.-Oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die Situation. Denn die Arbeitskräftereserve sei quasi ausgeschöpft und gleichzeitig stehe den Unternehmen kurzfristig kein ausreichendes Reservoir an Nachwuchskräften zu Verfügung, da rund 16.000 Mitarbeiter pro Jahr in den Ruhestand gehen, aber nur 11.800 Auszubildende nachrücken. Denn trotz hoher Ausbildungsbereitschaft der Betriebe hätten sich Ende 2014 mit 36.500 Auszubildenden 0,7 Prozent beziehungsweise 250 Jugendliche weniger in einer bauhauptgewerblichen Ausbildung befunden. Lediglich die Zahl der neuen Ausbildungsverträge sei in diesem Jahr erstmals seit drei Jahren wieder leicht gestiegen und gebe Anlass für einen Funken Hoffnung auf eine Trendumkehr. Auch bei den akademischen Nachwuchskräften sei der Arbeitsmarkt – vor allem in verschiedenen Regionen Süddeutschlands – nach wie vor eng. Arbeitslose Bauingenieure verzeichne die Statistik fast gar nicht mehr, gleichzeitig sei aber die Zahl der offenen Stellen um knapp 14 Prozent im Vorjahresvergleich angestiegen. Zudem habe jede zehnte offene Stelle erst nach sechs Monaten neu besetzt werden können. „Wir haben jedoch Hoffnung auf Entspannung, da die Zahl der Studienanfänger wieder zunimmt. 2014 hätten rund 12.400 Abiturienten ein Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen aufgenommen. Damit wird spätestens 2018 eine dem Markt angemessene Zahl an Absolventen zur Verfügung stehen“, fügte Schmieg hinzu. Quelle. Die Deutsche Bauindustrie 02.02.15 Im Wohnungsbau wird mehr als die Hälfte des deutschen Bauvolumens erzielt. Im Jahr 2013 summierten sich die Gesamtinvestitionen in Neubau und Bestand von Wohngebäuden auf stolze 175 Milliarden Euro. Eine Analyse der Struktur des Wohnungsbauvolumens über sieben Jahre zeigt: die größte Dynamik gibt es im Neubau. Doch mehr als 70 Prozent des Wohnungsbauvolumens wird mit Sanierungen und Modernisierungen erzielt. Laut den jüngsten Berechnungen des DIW Berlin zu den Wohnungsbauleistungen im Jahr 2013 machte das deutsche Neubauvolumen im Wohnungsbau mit 47 Milliarden Euro ein knappes Drittel des gesamten Wohnungsbauvolumens aus. Der Eigenheimneubau dominierte das Neubauvolumen mit 32 Milliarden Euro, in den Geschosswohnungsbau wurde nur halb so viel (15 Milliarden Euro) investiert. Dennoch wuchs der Mehrfamilienhausbausektor am deutlichsten im Vergleich zum Vorjahr (bundesweit um elf Prozent) – eine Entwicklung, die seit 2011 anhält. Nach Jahren der Brache und angesichts steigender Wohnraumengpässe in Ballungsgebieten dürfe dieser positive Trend beim Bau größerer Wohnhäuser auch weiter für Wachstum sorgen. Quelle: bauinfoconsult.de Tendenz, die bereits im zweiten Quartal 2014 eingesetzt hatte. Sowohl im Industriebau als auch bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden sank die Anzahl der Neubaugenehmigungen deutlich unter das Vorjahresniveau. Nach einem unterm Strich positiv verlaufenen ersten Quartal macht das außenpolitische Krisenjahr 2014 dem deutschen Nichtwohnungsbau bereits im zweiten Quartal einen Strich durch die Rechnung: Angesichts der durch Wirtschaftskrisen, Kriege und Sanktionen geschwächten Absatzmärkte im Ausland hielten sich viele potenzielle Bauherren im Wirtschaftsbau mit Investitionen zurück. Auch im dritten Quartal setzte sich diese Entwicklung fort. Sowohl im Neubau als auch bei größeren genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen im Bestand wurden rund elf Prozent weniger Genehmigungen erteilt als im dritten Quartal 2013. Am stärksten geschwächt erwiesen sich bei den größeren Bausektoren der Industrie- (-16 Prozent) und Landwirtschaftsbau (-14 Prozent). Hierzulande wird viel von der exportorientierten Wirtschaft gesprochen, obwohl es auch genug Wirtschaftsakteure gibt, die ihr starkes Standbein eher auf den heimischen Märkten haben. Einer dieser Wirtschaftsbereiche ist die Haus- und Gebäudetechnik. Zwar schafft es diese wichtige Branche, durch die Hersteller auch Umsätze im Ausland zu erwirtschaften, aber das Gros ihres Umsatzes wird im Inland gemacht – wobei hier natürlich die spezialisierten Handwerksbetriebe auch eine Rolle spielen. Die jüngsten Umsatzzahlen belegen diesen langfristigen Trend, denn 2014 wurden nach Angaben des Branchenverband Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) 43,5 Milliarden Euro im Inland erwirtschaftet. Nach Schätzungen des VDS wurden in 2014 insgesamt 52,6 Milliarden Euro in der Haus- und Gebäudetechnik erwirtschaftet, wobei 83 Prozent im Inland umgesetzt wurden. Diese stabile starke Bindung an den deutschen Markt wird auch in der langfristigen Betrachtung der Zahlen deutlich, denn auch im Jahr 2010 wurden 83 Prozent des damaligen Branchenumsatzes in Deutschland gewonnen. Erfreulich ist, dass sowohl die Gesamtumsätze als auch die Inlanderlöse in den letzten fünf Jahren fast ausschließlich nach oben zeigten – zwar nur moderat, aber dafür stetig. So stiegen die Erlöse zwischen 2010 und 2014 für beide Umsatzsegmente um je elf Prozent an. Zwar stiegen die Umsätze aus ausländischen Geschäften in diesem Zeitraum auch an, aber auf einem deutlich niedrigeren Gesamtniveau. Ein wichtiger Teil der Haus- und Gebäudetechnik ist die Sanitärbranche. Sie konnte ihre Gesamterlöse ebenfalls langfristig von 19,8 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 22,3 Milliarden Euro steigern (+13 Prozent). Das meiste der Umsätze wurde wie nicht anders zu erwarten im Inland erwirtschaftet. So blieb der Anteil der zwischen 2010 und 2014 in Deutschland generierten Erlöse mit knapp 84 Prozent stabil. Man kann jedoch gespannt sein, wie sich die jüngsten Gesetzesvorhaben auf die Geschäftserwartungen und das Geschäftsklima auswirken werden. Denn die angekündigte Neuregulierung des Handwerkerbonus und die verstärkte Fokussierung der Regierung auf die energetische Sanierung der Gebäude können sich durchaus auf die Stimmung in der Sanitärbranche auswirken: Ob nun positiv oder negativ, wird sich bald herausstellen. Quelle: bauinfoconsult.de I I I Wohnungsbauvolumen: Deutliches Wachstum im ostdeutschen Geschosswohnungsbau Nichtwohnungsbau: Abwärtstrend verfestigt sich im dritten Quartal 2014 Im dritten Quartal 2014 wurden rund elf Prozent weniger Genehmigungen für Projekte im Nichtwohnungsbau erteilt als im Vorjahresquartal. Damit verfestigt sich die negative 90 Mrd. Euro: Studie belegt erheblichen Investitionsbedarf bei großen Wohnsiedlungen Um die nachhaltige Weiterentwicklung der großen, im 20. Jahrhundert errichteten Wohnsiedlungen zu sichern, sind Investitionen in Höhe von 90 Milliarden Euro notwen5 DIB-Beilage 3/2015 dig. Das hat eine von der Bau- und Wohnungswirtschaft beauftragte Studie ergeben, die am 15.01. auf der Fachkonferenz „Weiterentwicklung großer Wohnsiedlungen“ in Berlin präsentiert wurde. Die gemeinsam vom Deutschen Institut für Urbanistik und vom Kompetenzzentrum Großsiedlungen erarbeitete Studie zeigt auf der Basis einer repräsentativen bundesweiten Befragung von Kommunen und Wohnungsunternehmen auf, welche Herausforderungen zur Weiterentwicklung von großen Wohnsiedlungen bestehen. In den zwischen 1920 und 1980 errichteten Wohngebieten des überwiegend mehrgeschossigen Mietwohnungsbaus – den so genannten großen Wohnsiedlungen – befinden sich rund 4 Millionen Wohnungen für ca. 8 Millionen Menschen. „Die Weiterentwicklung dieser Wohngebiete zählt nach Einschätzung der Gutachter allein schon aufgrund ihrer großen Dimension zu den zentralen Aufgaben der nachhaltigen Stadtentwicklung und sozialen Wohnraumversorgung“, betonte GdW-Präsident Axel Gedaschko anlässlich der Präsentation der Studie. Die Siedlungen bieten bezahlbare Wohnverhältnisse für breite Schichten der Bevölkerung, erbringen wichtige Integrationsleistungen, die anderen Stadtquartieren indirekt zugutekommen und eröffnen den Kommunen Spielräume für eine sozialverträgliche Belegungspolitik. Die Studie betont, dass der Spielraum für die sozialverträgliche Erhöhung der Mieten eng ist. Die Siedlungserneuerung muss jedoch wirtschaftlich tragbar sein, sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter. Große Wohnsiedlungen stehen wie keine andere Siedlungsform für das Potenzial kostengünstigen Wohnungsbaus. An die Bau- und Wohnungswirtschaft geht die Anregung, die Kostenvorteile seriellen Bauens und frühzeitiger Kooperation auszubauen. Aber auch die Politik müsse ihren Beitrag leisten. Zu überprüfen seien die kostentreibenden Anforderungen unter anderem im Bereich des Klimaschutzes und Barriereabbaus ebenso wie das Vergaberecht, das die frühzeitige Zusammenarbeit von Bau- und Wohnungsunternehmen erschwert. In diesen Bereichen könne die Baukostensenkungskommission einen erheblichen Beitrag leisten. Das Zusammenspiel der Städtebauförderung, der Wohnraumförderung und der KfW-Programme hat Erneuerungsprozesse im Quartierszusammenhang wesentlich unterstützt. Die in den letzten Jahren erfolgte stärkere Fokussierung der Förderung auf die Innenstädte solle dahingehend ergänzt werden, dass die Gebietskulisse der großen Wohngebiete wieder stärker berücksichtigt wird. Ein neues Teilprogramm der Städtebauförderung „Integrierte Weiterentwicklung großer Wohnsiedlungen“ könne hierzu einen besonders wirksamen Beitrag leisten. Quelle: baulinks.de I Energien wird daher das speicherbare Heizöl langfristig fester Bestandteil der Wärmeversorgung unserer Häuser bleiben.“ Quelle: meistertipp.de RECHT I Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bereits Abschlagszahlungen gemäß HOAI als Umsatzerlös zu buchen sind (Az. VIII R 25/11): „Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI (neue Fassung § 15 Abs. 2 HOAI) entstanden ist“. Vom Urteil direkt betroffen ist Kunkel + Partner GmbH & Co. KG. (Düsseldorf). Geschäftsführer Markus Kunkel kennt viele andere größere Büros, deren Projektkalkulationssoftware genauso arbeitet und die nun wie sein Büro vor großen Herausforderungen stünden: „Wenn die Finanzbehörden ohne Übergangsregelung die neue Rechtslage anwenden, werden viele bilanzierende Büros aufgrund der vorgezogenen Versteuerung einem erheblichen Nachzahlungs-Zins-Risiko gegenüberstehen, dessen Ausmaß wir noch nicht abschätzen können. Der BFH schafft mit seinem Urteil eine lex specialis für die Anwender der HOAI. Ein Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen als er ist, aber dazu sind wir gezwungen, indem wir die – auf der Passivseite als Verbindlichkeit verbuchten – erhaltenen Anzahlungen, denen auf der Aktivseite die teilfertigen Leistungen gegenüberstehen, als bereits realisierte Forderungen ausweisen müssen“. Dipl.-Kfm. Franz Ostermayer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im UNITA-JUR.Netzwerk, hat für Betroffene einen Leitfaden erstellt, zusammen mit einer Fallbeschreibung von Markus Kunkel. Quelle: UNITA-Brief 1-2/15 I Stufenverträge BGH, Urteil vom 18.12.2014 – VII ZR 350/13 Das Urteil wurde am 20.01.15 veröffentlicht und hat das folgende wesentliche Ergebnis: „Bei Stufenverträgen zählt die HOAI zum Zeitpunkt der späteren Stufenbeauftragung.“ Die Entscheidung wurde zum § 55 HOAI 2009 getroffen, ist damit aber auf den gleichlautenden § 57 HOAI 2013 übertragbar. Wenn man also vor dem 17.07.2013 einen Stufenvertrag geschlossen und erhalten (Auftragnehmer) hat oder man ruft (Auftraggeber) Leistungen zur nachfolgenden Stufe nach diesem Datum ab, gilt für die Vergütung der nachfolgenden Auftragsstufen die HOAI 2013. Wurde vor dem 18.08.2009 ein Stufenvertrag geschlossen und man erhielt oder rief die Leistungen für die weiteren Auftragsstufen nach diesem Datum ab, gilt die HOAI 2009. Bei sehr lang laufenden Stufenverträgen über beide HOAI-Fassungen gilt das kumulierend. Die Folgen für die Vergütung sind weitreichend. Die GHV wird kurzfristig dazu Seminare anbieten. Quelle: Info GHV vom 21.01.15 Hohe Zufriedenheit bei Ölheizungen Alle Welt spricht über Erneuerbare Energien. Doch wie sieht die Realität aus? Laut GfK-Umfrage sind 93 Prozent der Haushalte mit Ölheizung damit vollends zufrieden. Größte Argumente für die Ölheizung sind vor allem die freie Wahl des Energielieferanten, die Sicherheit und die flexible Bevorratung im eigenen Tank. Doch trotz aller Zufriedenheit setzen über die Hälfte aller Ölheizungsbesitzer zusätzlich auf Erneuerbare Energien und kombinieren intelligent Erneuerbare Energien mit Heizöl. So setzen rund 12,2 Prozent auf Solarthermie und 40,2 Prozent auf Holzkaminöfen als zusätzlichen Wärmespeicher für Heizung und Warmwasser. Da der Trend zum hybriden Heizsystem anhält, ist sich Professor Christian Küchen (IWO-Geschäftsführer) sicher: „In der Kombination mit erneuerbaren DIB-Beilage 3/2015 Bilanzierungen von teilfertigen Leistungen: BFH lehnt bisher übliche Praxis ab 6 I Modernisierung Urheberrecht LITERATUR I AG Tempelhof-Kreuzberg – 10 C 355/12 vom 30.07.14 BGB §§ 545, 554; UrhG §§ 14, 39 Dem Anspruch des Vermieters auf Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen kann ein urheberrechtlicher Abwehranspruch des Architekten entgegenstehen. Das gilt auch dann, wenn der Urheber zugleich Mieter des Gebäudes ist. Das Urheberrecht kann in diesem Fall den Duldungsanspruch des Vermieters überlagern. Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15 I „Bauen im Bestand“ ist das bewährte Grundlagenwerk für die Instandhaltung und Instandsetzung, Sanierung, Renovierung und Modernisierung. Es wendet sich an Planer, Bauausführende, Wohnungsbaugesellschaften, Verwalter und Eigentümer von Immobilien sowie an private Bauherren. Mit „Bauen im Bestand“ liegt ein umfassender Katalog zu Baukonstruktionen, Baustoffen, Baumängeln und Maßnahmen sowie Schadensanalysen und Analysemethoden vor. Das Standardwerk bietet Basiswissen zum Umgang mit bestehender Bausubstanz und unterstützt die Planung und die Durchführung von energieeffizienten Sanierungen. Es erläutert die fachgerechte Analyse und Bewertung vorhandener Bausubstanz und stellt bauteilorientiert die typischen Schwachstellen des Gebäudebestands und die erforderlichen Maßnahmen für die mängelfreie Altbauerneuerung dar. Die 3., aktualisierte und erweiterte Auflage berücksichtigt den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Regelwerke und Gesetze, vor allem auch die Vorgaben der EnEV 2014. Aus der Praxis haben die Autoren aktuelle Modellprojekte ergänzt, u.a. zum Thema Plusenergiehaus im Bestand. Der umfassende Katalogteil wurde in seiner Systematik überarbeitet, um die Handhabung des Nachschlagewerks zu verbessern. Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache BGH – OLG Koblenz – AG Andernach VIII ZR 275/13 vom 30.04.14 BGB § 280, § 437, § 439 Abs. 2, § 441 EGRL 44/1999 Art. 3 Abs. 2 Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache 1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären. 2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die zum Zwecke der Nacherfüllung aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht. Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15 I Herausgeber: Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Autor: Institut für Bauforschung e.V. (IFB) Buch 89,00 Euro ISBN 978-3-481-03230-2 E-Book PDF 71,20 Euro ISBN 978-3-481-03234-0 Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG www.baufachmedien.de Quelle: Verlag Rudolf Müller Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen I OLG Saarbrücken – LG Saarbrücken 9 W 4/14 v. 21.02.14 JVEG § 4, § 8, § 9 Abs. 1 Satz 2 Anlage 1; § 9 Abs. 1 Satz 5; § 9 Abs. 1 Satz 6 Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen: Beschwerde gegen die Einordnung der Gutachtertätigkeit in eine bestimmte Honorargruppe Hat der Sachverständige beantragt, den Stundensatz in Anlehnung an bestimmte Honorargruppen festzusetzen, so zielt dieses Begehren auch darauf ab, eine Einordnung der Tätigkeit in eine Honorargruppe herbeizuführen. Die hierauf ergangene Entscheidung kann unabhängig davon mit der Beschwerde angefochten werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15 I Bauen im Bestand Katalog für die Altbauerneuerung BIM – Einstieg kompakt Die wichtigsten BIM-Prinzipien in Projekt und Unternehmen International hat sich Building Information Modeling (BIM) als die gebräuchlichste Arbeitsmethode für Großprojekte bereits bewährt und konnte in den letzten zehn Jahren alle Zweifel an ihrer Umsetzung ausräumen. Ausländische Unternehmen bieten ihren Bauherren dadurch einen erhöhten Mehrwert, den die deutschen noch nicht offerieren können. Dieses Beuth-Pocket gibt einen kompakten ersten Einblick in die Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM). Es hilft dem Leser, die wichtigsten Prinzipien von BIM zu verstehen und ist ein idealer Einstieg in dieses weitgefasste Thema. Beuth Wissen – von Dipl.-Ing. MAS CAAD (ETH) Architekt Jakob Przybylo 1. Auflage, 46 Seiten, broschiert, ca. 14,80 Euro ISBN 978-3-410-25282-5 Auch erhältlich als E-Book: ca. 14,80 Euro, ISBN 978-3-410-25283-2 E-Kombi (Buch + E-Book): ca. 20,00 Euro ISBN 978-3-410-25284-9 Quelle: www.beuth.de Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens OLG Zweibrücken – LG Frankenthal 2 W 14/12 v. 31.03.14; ZPO § 91 Abs. 1, § 104 Ein Privatgutachten, das lediglich eingeholt wird, um es dem Privatgutachten des Gegners im Vorfeld eines Bauprozesses entgegenzusetzen, ist nicht prozessbezogen und deshalb nicht erstattungsfähig. Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15 7 DIB-Beilage 3/2015 I Brandschutz im Bestand Industriegebäude Beuth Praxis – von Dr.-Ing. Gerd Geburtig 1. Auflage 2015, 308 Seiten, A5, broschiert 48,00 Euro – ISBN 978-3-410-21945-3 Auch erhältlich als E-Book im Download: 48,00 Euro ISBN 978-3-410-21946-0 E-Kombi (Buch + E-Book): 62,40 Euro Quelle: www.beuth.de Dieses Buch widmet sich geeigneten Planungsabläufen und Brandschutzmaßnahmen für geplante Umbauten oder Erweiterungen, insbesondere mit Blick auf die Regelungen der Muster-Industriebaurichtlinie und der Reihe DIN 18230. Bei Industriebauten sind Änderungen des Bestandes „an der Tagesordnung“. Somit steht auch der Brandschutz bei Umbauten oder Erweiterungen immer wieder im Fokus. Es gilt, auf neue Produktionsabläufe zur reagieren, Brandlasten neu zu ermitteln oder zu bewerten oder die Veränderungen hinsichtlich einer möglichen Rauchableitung zu bewerten und zügig zu liefern. Aktuelle Stellenangebote und -gesuche finden Sie in unserem Stellenmarkt auf unserer Internetseite www.baukammerberlin.de. Baukammermitglieder können kostenfrei die für die Veröffentlichung erforderlichen Angaben online über den Mitgliederbereich in ein vorbereitetes Formblatt eintragen. Das Buch liefert Antworten u.a. auf diese häufigen Praxisfragen: • Wann muss bereits während des laufenden Betriebes gehandelt werden? • Welche Gefährdungen bzw. Änderungen sind wesentlich? • Wann muss in welchem Umfang nachgerüstet werden? • Gibt es beispielhafte Standardlösungen für den Umgang mit dem Bestand? • Wann lohnt sich eine ganzheitliche Neubetrachtung anhand der neuen Muster-Industriebaurichtlinie 2014? IMPRESSUM Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin Tel.: (030) 797 443 - 12 • Fax: (030) 797 443 - 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.baukammerberlin.de Redaktion: Kerstin Freitag, Dr. Peter Traichel Redaktionsschluss: 16.02.15 Termine für die nächsten Ausgaben Redaktionsschluss | Erscheinungstermin 16.03.2015 17.04.2015 DIB-Beilage 3/2015 16.04.2015 18.05.2015 4/2015 5/2015 8
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