03-2015 - Baukammer Berlin

BAUKAMMER BERLIN
Offizielle Kammernachrichten und Informationen
März 2015
Ausgegeben zu Berlin am 18.03.2015
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Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin
II-10 Das Rechtliche beim Brandschutz – sicher kommuniziert!
Dipl.-Ing. (TU) Simone Meyer, Master of Arts, und
Dipl.-Psychologin Christiane Keller-Zimmermann
18. März 2015 | 9.30 bis 17 Uhr
im Haus der Baukammer
Gebühr: Mitglieder 35 €, Nichtmitglieder 65 €
I-15 Qualität bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen:
19. März 2015 | 17 bis 19 Uhr
Verhandlungsverfahren nach VOF optimieren
im Haus der Baukammer
Anja Theurer, Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €
INFORMATION
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Termin/Ort: 13./14.04.15, Baukammer Berlin
Referent: Dipl.-Betriebswirt (FH) Andreas Preißing , MBA
Uhrzeit: nach Vereinbarung
Veranstalter: Dr.-Ing. Preißing AG, www.preissing.de bzw.
www.nachfolge-boerse.de
Kosten: Dank einem Sonderrabatt von 20 % zahlen die Mitglieder der Baukammer Berlin für 90 Minuten Einzelberatung 190,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Baukammer wird 30!
In unserer letzten Ausgabe berichteten wir u.a über die Kammergründung. Diese war nicht 1997, sondern 1985 – die
Baukammer begeht somit in diesem Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum
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Nachfolgeberatung – Sprechstunde in
der Baukammer am 13./14.04.15
Bei Interesse melden Sie sich bitte rechtzeitig an.
Die Aufgabe der Nachfolgeregelung gehört zu den wichtigsten unternehmerischen Herausforderungen eines Büroinhabers und sollte nicht vernachlässigt werden. Neben den
steuerlichen und rechtlichen Aspekten sind bei der Nachfolgeregelung auch die persönlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zu berücksichtigen.
Kontakt über:
Dr.-Ing. Preißing AG: Frau Isabel Maneval-Rieger
Tel.: 07152 – 92 61 880
Quelle: Dr.-Ing. Preißing AG
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# 11
Sollten Sie sich mit Fragen zur Büronachfolge beschäftigen
und Rat bei der Büroübergabe oder -übernahme suchen,
machen Sie von der Sprechstunde Gebrauch.
Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke neuer Präsident
der Ingenieurkammer Sachsen
Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke (Leipzig) ist am 14. Januar
2015 von der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer
Sachsen zum neuen Kammerpräsidenten gewählt worden.
Die Baukammer Berlin wünscht Herrn Professor Milke für
seine neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg!
Quelle: ingletter Nr. 1 v. 20.01.15
Sie können einem Berater Ihre individuellen Fragen stellen
und konkrete Hinweise für eine optimal gestaltete Büronachfolge erhalten. Interessant ist diese Sprechstunde für Büroinhaber sowie Nachfolgeinteressenten. Sie dauert 90 Minuten
und wird von einem Fachmann für Nachfolgeregelungen in
Ingenieurbüros durchgeführt.
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Die Planerbüro-Kennzahlen
• Überblick über die Anwendung der ABau – Teil V
(Verkehrs- und Ingenieurbau) – FBZ/15-TB-2311
19./20.05.2015, 8.30-16.00 Uhr
In der 3. vollständig überarbeiteten Auflage ist kürzlich das
PeP-Weißbuch „Die Planerbüro-Kennzahlen“ erschienen. Der
Nutzen des PeP-7-Kennzahlensystems für Planerbüros, das
bei Pep-7 zertifizierter Software automatisch implementiert
ist, ergibt sich auf mehreren Ebenen:
• Das Planerbüro erhält ein branchengerechtes betriebswirtschaftliches Mess- und Steuerungssystem.
• Die sieben branchenbezogenen PeP-Kennzahlen ermöglichen ein jederzeitiges Benchmarking eigener Werte mit
Durchschnittswerten; ab 2015, dann noch genauer, durch
eine programmgenerierte PeP-7 Kennzahlenerhebung.
• Großen Planerbüros mit Niederlassungen an mehreren
Standorten bieten die PeP-7-Kennzahlen darüber hinaus
ohne Aufwand die Möglichkeit des Benchmarkings untereinander.
Die aktuellen Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage: http://www.vak.berlin.de/dokumente/formulare.php
Quelle: RS SenStadtUm vom 15.12.14
Die regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung aller gültigen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VI, die bei öffentlichen Baumaßnahmen zu beachten sind, finden Sie im Internet unter:
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
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Wie die 7 PeP-Kennzahlen auch aus den Buchhaltungszahlen der Planerbüros ermittelt werden können und was aus
diesen zur wirtschaftlichen Sicherung und Optimierung des
eigenen Büros zu lesen ist, findet man in dem neuen Weißbuch. Daher ist dieses bewusst kurz und knapp gehaltene
Büchlein auch für die Planerbüros wichtig, die (noch) keine
PeP-zertifizierte Software im Einsatz haben. Hier ist es der Inhaber selbst oder der Steuerberater, der anhand des Weißbuches bzw. des PeP-7-Standards diese Kennzahlen zur Lenkung und zum Vergleich des eigenen Planerbüros ermitteln
kann.
Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den
Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung
von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.
Loewenstein wörtlich: „Wir verfügen in Deutschland über
hervorragende mittelständische Bauunternehmen, Ingenieure und Architekten, die mit ihren hochqualifizierten Mitarbeitern in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Mit der VOB stehen darüber hinaus das
bewährte Instrumentarium und der rechtliche Rahmen zur
Realisierung der Straßenbaumaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen zur Verfügung.
Der Einsatz von einschlägigen Büromanagement-Softwareprogrammen (BMSP) erhält somit neues Gewicht. Durch den
Vergleich zu anderen Büros bzw. den chronologischen Vergleich der eigenen Büroentwicklung ist eine Analyse der
Kennzahlen möglich. Anschließend kann der eigene Büroerfolg besser gesteuert werden. Die Arbeit der Architekten und
Ingenieure wird somit effektiver werden.
Quelle: PeP e.V.
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Trotz der allseitigen Erkenntnis, dass jährlich rund 14 Mrd.
Euro allein für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Bundesfernstraßen, Schiene und Wasserwege) notwendig wären,
stehen auch in 2015 nur 10,7 Mrd. zur Verfügung. Dieses
wenige Geld muss wirtschaftlich eingesetzt werden und darf
nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden. A-Modelle können aufgrund ihrer
schieren Größe nur von wenigen ausländischen Konzernen
und nicht von der heimischen Bauwirtschaft umgesetzt werden.
Die Baukammer Berlin begrüßt alle neu
aufgenommenen Mitglieder:
Mitgliedsart
Name
Fachgruppe
PM Dipl.-Phys. Horst-Jürgen Bajohr
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BI Dipl.-Ing. Markus Heinold
6
PM Dipl.-Ing. (FH)/GUS
Viktor Henke
6
PM Dipl.-Ing. (FH)
Andreas Jakielski
1
PM Dipl.-Ing. Jürgen Kunze
1
BI Dipl.-Ing. Jörg Schwedt
5, 6
PM Dipl.-Ing. Ulrich Senoner
1, 5
PM Dipl.-Ing. M.Eng.
Christoph Vornhusen
4
PM Dipl.-Ing. Ulrike Walter
1, 6
Weiterhin fordern wir, Vertragsmodelle und wirtschaftliche
Vergleichsrechnungen der verfügbaren Organisationsformen offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Nur so können Großprojekte erfolgreich vorbereitet und durchgeführt
werden.
Ohne diese Klärung lehnen wir A-Modelle im Straßenbau
im Interesse der öffentlichen Bauherren und Eigner sowie
der Bürger ab. Das Grundübel der Rückstände liegt nicht
nur in unzureichenden Mitteln im Bundeshaushalt, sondern
auch an der verloren gegangenen Kompetenz der öffentlichen Bauverwaltungen. Diese gilt es im Interesse wirtschaftlichen Vorgehens wieder aufzubauen. Die öffentliche Hand
muss in der Lage sein, auch komplexe Bauprojekte erfolgreich zu steuern und zu überwachen, wenn sie ihren gesetzlichen Aufträgen nachkommen will.“
Quelle: ZV Deutsches Baugewerbe vom 20.01.15
Die Abkürzungen bedeuten: PM = Pflichtmitglied
FM = Freiwilliges Mitglied, BI=Beratender Ingenieur
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Mitteilung Landesverwaltungsamt Berlin
Rundschreiben SenStadtUm V M Nr. 16/2015
Aufgrund der großen Nachfrage werden folgende Kurse zur
ABau an der Verwaltungsakademie (VAK) kostenpflichtig angeboten:
• Überblick für die Anwendung der ABau – Teil V (Hochbau) – FBZ/15-TB-2301
21./22.04.2015, 8.30-16.00 Uhr
DIB-Beilage 3/2015
Zur Reformkommission „Bau von Großprojekten“: Loewenstein fordert Verzicht auf weitere
A-Modelle im Straßenbau
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erbringen, schuldet letztlich in Bezug auf die Fördermittelberatung keinen Erfolg. Geschuldet wird eine fachliche Beratung dahin, welche vorgeschlagenen und auch berechneten
Maßnahmen die Voraussetzungen der angegebenen Förderung erfüllen könnten“ – mithin eine Dienstleistung. Eine
Garantie zur Erlangung der angegebenen Fördermittel habe
der Beklagte dagegen nicht geschuldet und auch in dem
Vertrag nicht übernommen. Als Rechtsfolge der fehlerhaften
Auskunft ist nach dem Grundsatz gemäß § 249 BGB der
Kläger so zu stellen, wie er bei richtiger Auskunft stehen würde. Der Bauherr trug diesbezüglich vor, er habe mit der
energetischen Sanierung einen Schaden erlitten, weil sich
dieser „letztlich unnötige“ Mehraufwand nicht in einem gestiegenen Verkehrswert des Gebäudes in gleicher Weise niederschlage. Das OLG maß dagegen der „hochwertigen und
dem KfW-Standard 85 entsprechenden“ Sanierung einen
Gegenwert zu und urteilte zugunsten des Auftragnehmers –
anders als das Landgericht, das noch einen Schaden in Höhe der entgangenen KfW-Förderung angenommen hatte.
Quelle: UNITA-Brief 1-2/15
Black-Box-Kunde? Bei den BIM-Bedürfnissen
sind viele Hersteller überfragt
Die neue Zauberformel, mit dem das Bauen für alle Projektbeteiligten deutlich optimiert werden soll, heißt Building Information Modeling (BIM). Soweit die Theorie. Viele europäische Hersteller haben hier schon Vorarbeit geleistet und
stellen ihren Kunden aus der Bau- und Installationsbranche
auf BIM abgestimmte Produktinformationen zur Verfügung.
Doch wissen die Hersteller eigentlich genau, was ihre Kunden in Bezug auf BIM überhaupt benötigen? Dieser Frage
sind USP Marketing Consultancy und BauInfoConsult in einer aktuellen Befragung unter internationalen Baustoffzulieferern nachgegangen: Ein erstes Ergebnis zeigt, dass gerade
mal ein Viertel der befragten Hersteller genau weiß, welche
Art von BIM-Informationen ihre Kunden wirklich brauchen.
Im Rahmen einer Online-Befragung unter insgesamt 120 international tätigen Herstellern und Zulieferern von Baustoffen war sich ein Drittel der Befragten einig, dass es für einen
Anbieter ein Wettbewerbsvorteil ist, BIM-kompatible Informationen bereitzustellen. Am höchsten war hier die Zustimmung bei den Herstellern aus der Installationsbranche, denn
gerade für die komplexe TGA-Planung verspricht diese Technologie großes Potenzial.
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Dass UNIT über ein Schadenmanagement-Team verfügt, das
bei der Kommunikation mit Versicherern und weiteren Beteiligten unterstützt, zahlt sich insbesondere nach einem Wechsel des Berufshaftpflichtversicherers aus. Denn wenn Schadenersatzforderungen erhoben werden, ist es nicht immer
offensichtlich, an welchen der Versicherer die Meldung zu
richten ist. Maßgeblich dafür ist nicht der Zeitpunkt der Inanspruchnahme, sondern der Zeitpunkt des ersten maßgeblichen Verstoßes, der kausal zum Mangel/Schaden geführt
haben soll. Dieser Zeitpunkt kann zwischen Altversicherer
und Neuversicherer umstritten sein. Wird eine detaillierte
Stellungnahme abgegeben, kann UNIT dabei auf beide Versicherer Einfluss nehmen – anders als die Vertreter/Mitarbeiter der beteiligten Versicherer, welche die Geschäftspolitik ihres Arbeitgebers mittragen müssen. In umstrittenen Fällen, zum Beispiel wenn mehrere Verstöße im
Bereich der Bauleitung sowohl in der Vertragslaufzeit des
Vorversicherers als auch des aktuellen Versicherers liegen,
können die Ansprüche dabei so kanalisiert werden, wie es
für den Kunden am besten ist. So kann es sinnvoll sein, dass
der Versicherer die Schadenabwehr übernimmt, in dessen
Zeitraum die monetär höchsten Ansprüche fallen, auch
wenn es bereits vorvertragliche Verstöße gab.
Quelle: UNITA-Brief 1-2/15
Unsicher bleibt angesichts der noch jungen Technologie jedoch, was für Bedürfnisse die Nutzer von BIM in Bezug auf
Produktinformationen überhaupt genau haben. Hier sind
die Befragten zutiefst gespalten: 25 Prozent sind sich sicher,
die Bedürfnisse ihrer Kunden zu kennen, doch genauso viele
geben zu, hier noch im Dunkeln zu tappen und weitere
22 Prozent trauen sich kein Urteil zu.
Es zeigt sich weiter, dass es zwischen den verschiedenen
Bausegmenten unterschiedliche Selbsteinschätzungen der
Hersteller gibt. Am sichersten fühlen sich noch die Installationshersteller bei der Frage, ob sie die speziellen BIM-Bedürfnisse ihrer Kunden kennen. Die Ausbauhersteller hingegen sind, was die BIM-Bedürfnisse ihrer Kunden angeht, am
wenigsten auf dem Laufenden: Drei Viertel von ihnen gaben
kein Urteil ab oder beantworteten die Frage erst gar nicht.
Damit ein Großteil der Kunden in der BIM-Frage nicht weiterhin eine Black-Box für viele Hersteller bleibt, sind die Baustoffzulieferer gut beraten, hier für mehr Aufklärung zu sorgen.
Quelle: bauinfoconsult.de v. 28.01.15
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UNIT-Berufshaftpflicht-Schadenmanagement:
Nach Versichererwechsel besonders wertvoll!
Wofür haften Planer/Berater, wenn KfW-Fördervoraussetzungen verfehlt werden?
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Ein aktuelles Urteil des OLG Celle (Az. 16 U 187/13) schafft
Klarheit im Hinblick auf die Haftungsrisiken bei energetischen Sanierungsprojekten. Geklagt hatte der Bauherr auf
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung, weil er entgegen der Fördermittelberatung keinen Baukostenzuschuss für
energetische Optimierungsmaßnahmen in Höhe von 20
Prozent bewilligt bekommen hatte. Der Bauherr behauptete,
die Baumaßnahmen gar nicht erst in Auftrag gegeben zu
haben, wenn er gewusst hätte, dass er keinen Sanierungszuschuss erhalten werde. Das Gericht stuft den zwischen den
Parteien geschlossenen Vertrag über Beratungsleistungen
nicht als Werkvertrag gemäß § 631 BGB ein: „Wer es übernimmt, über die Möglichkeiten der energetischen Modernisierung eines Objekts zu beraten, dazu Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzustellen und Fördermittelberatung sowie
Hilfestellung bei der Beantragung möglicher Fördermittel zu
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Pflegerente
++ Pflege-Tarife schützen immer umfassender
Dass nicht einmal 30 Prozent der Erwerbstätigen gegen Berufsunfähigkeit versichert sind, obwohl statistisch jeder Vierte
von diesem existenziellen Risiko betroffen ist, hat mit verbreiteten Irrtümern zu tun: es bestehen falsche Hoffnungen auf
staatliche Leistungen im Notfall ... und das eigene Risiko
wird ausgeblendet. Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sind
zu 90 Prozent Erkrankungen, vor allem der Psyche sowie des
Bewegungsapparats. Von den über zwei Millionen Berufsunfähigen sind ca. 10 Prozent jünger als 40 Jahre. Inzwischen
gibt es übrigens erste Tarife, die gegen einen geringen Aufpreis auch einen Schutz bei Pflegebedürftigkeit vorsehen.
Neben der Berufsunfähigkeitsrente wird dann eine zusätzliche Pflegerente gezahlt – und zwar lebenslang (BU: bis 67
Jahre). Nach einer aktuellen Untersuchung sind die Pflegerententarife der Versicherungsgesellschaften seit 2012 um
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DIB-Beilage 3/2015
mitteilt, lag der Auftragseingang der Betriebe mit 20 und
mehr Beschäftigten im Bauhauptgewerbe im November um
nominal 7,4 % (real: -8,5 %) unter dem Vorjahresergebnis.
Damit ist das ehemals gut gefüllte Auftragspolster komplett
abgeschmolzen: Insgesamt lag die Ordertätigkeit in den
ersten elf Monaten im nominal 0,2 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (real: -1,6 %). Auch der Umsatz
gab im November nach: Der baugewerbliche Umsatz der
Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten sank gegenüber
dem entsprechenden Vorjahreswert um nominal 1,3 %.
Über den gesamten Zeitraum von Januar bis November lag
der Umsatz – dank des guten Halbjahres – aber immer noch
um 5,0 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert.
Die einzigen positiven Signale kamen aus dem Wohnungsbau: Die Nachfrage stieg im November um 5,4 % und der
Umsatz lag um 1,4 % über dem Niveau des Vorjahreswertes
(Jan.-Nov.: +3,4 % bzw. +8,6 %). Demgegenüber wurden
sowohl für den Öffentlichen Bau als auch für den Wirtschaftsbau ein Order- und ein Umsatzminus ausgewiesen.
Am stärksten betroffen von der Investitionszurückhaltung
war der Öffentliche Bau: Die Baubetriebe meldeten einen
Einbruch des Auftragseingangs von 7,8 % und einen Umsatzrückgang von 2,6 % (Jan.-Nov.: -2,6 % bzw. +3,7 %).
Der Rückgang der Ordertätigkeit fiel im Wirtschaftsbau mit
minus 12,1 % zwar deutlich stärker aus (Jan.-Nov.: +0,1 %),
diese Entwicklung ist aber ausschließlich auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen; für den November 2013
wurde ein Plus von 27 % ausgewiesen. Für den Umsatz meldeten die Betriebe im November des vergangenen Jahres einen Rückgang von 1,4 % (Jan.-Nov.: +4,5 %).
Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des
Statistischen Bundesamtes.
Quelle: ots presseportal v. 23.01.15
viele Leistungen erweitert worden. Die Garantie auf Organisation eines Pflegeplatzes bieten demnach inzwischen 90
Prozent der Tarife an, Hinterbliebenenabsicherung vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 70 Prozent. Beim Thema Demenz
kommt Bewegung in den Markt: es gibt jetzt Anbieter, die
bereits bei eingeschränkter Alltagskompetenz leisten.
Quelle: UNITA-Brief 1-2/15
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Bauproduktion in Europa legt um 2,5 Prozent zu
Die Produktion auf Europas Baustellen ist zuletzt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Prozent nach oben geklettert.
Diesen Herbst gab es aber einen leichten Rückgang, und
zwar am stärksten in Italien. Den größten Zuwachs verzeichnet Rumänien. Die Produktion im Baugewerbe der EU ist bis
November 2014 im Jahresabstand um 2,5 Prozent gestiegen.
Im Euroraum registrierte das europäische Statistikamt Eurostat einen Anstieg von 2,2 Prozent.
Besonders stark war das Plus in Spanien mit einem Zuwachs
von 15,9 Prozent. Der stärkste Rückgang wurde aus Slowenien mit minus 11,2 Prozent gemeldet. Zahlen zu Österreich
liegen nicht vor.
In den Herbstmonaten ist die Bauproduktion jedoch leicht
gesunken. Im November gab es im Vergleich zum Oktober
in der EU ein Minus von 0,2 Prozent. Die Währungsunion
verzeichnete einen Rückgang von 0,1 Prozent. Das stärkste
Minus gab es in Italien mit 4,5 Prozent, den höchsten Zuwachs Rumänien mit 5,8 Prozent.
Rumänien stach im zweiten Halbjahr 2014 durch Extreme
hervor. So gab es im September den höchsten Anstieg mit
6,3 Prozent, gefolgt vom stärksten Rückgang im Oktober mit
-5,4 Prozent und im November wiederum Platz 1 beim Anstieg mit 5,8 Prozent.
Aus Österreich lagen keine Daten vor. In den Monaten davor bewegte sich die Bauproduktion Österreichs zwischen –
1,4 und +1,8 Prozent.
Quelle: solid.de vom 21.01.15
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Building Information Modeling, kurz BIM, ist ein dreidimensionales Planungssoftware-Modell, das darüber hinaus als
Werkzeug für eine optimierte Projektsteuerung von Entwurf
bis zur Fertigstellung konzipiert ist, mit der alle Projektbeteiligten in einem Bauprojekt (vom Architekten und Ingenieur
bis hinunter zum kleinsten Subunternehmer) gemeinsam arbeiten und so die Fehler- und Planungskosten so gering wie
möglich halten sollen. In Deutschland klingt dieses Konzept
immer noch wie eine Utopie, doch ist es in anderen europäischen Ländern bereits auf dem Vormarsch.
Wenn die BIM-Technologie tatsächlich zum neuen Standard
werden sollte, wie Trendforscher nicht müde werden zu betonen, steht der traditionsverliebten Baubranche nicht Geringeres als eine Revolution ihrer gesamten Strukturen ins
Haus. Europas Hersteller konzentrieren ihre BIM-bezogenen
Aktivitäten derzeit vor allem auf diejenigen Länder, in denen
die Marktposition von BIM bereits gefestigt ist oder kurz vor
dem Durchbruch steht.
Quelle: bauinfoconsult.de
Bauwirtschaft für das Baujahr 2015
zuversichtlich
Deutsche Bauwirtschaft zur Bauprognose 2016: Nominales
Umsatzplus von 2,0 % erwartet / Wohnungsbau bleibt Treiber
der Entwicklung / Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
hemmt Investitionen
Trotz der Unsicherheiten in der Gesamtwirtschaft ist die
deutsche Bauwirtschaft für das Baujahr 2015 zuversichtlich
gestimmt. Die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig
Loewenstein, erwarten für das laufende Jahr ein nominales
Wachstum der baugewerblichen Umsätze im deutschen
Bauhauptgewerbe von 2 Prozent auf 101 Milliarden Euro.
„Damit wird die 100-Milliarden-Marke erstmalig seit 2000
wieder überschritten. Der Wachstumstrend bleibt intakt,
wenngleich das Tempo nachgibt“, hieß es am 14.01.15 auf
der gemeinsamen Jahresauftaktpressekonferenz in Berlin.
Quelle: haustechnikdialog.de
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Bauhauptgewerbe im November 2014: Bauwirtschaft fehlt es an Schwung – Auftragseingänge
geben um 7 % nach, Umsätze sinken um 1 %
Deutsche Bauindustrie zum Bauarbeitsmarkt:
Beschäftigungsniveau bleibt mit 760.000 stabil/
Zahl der Auszubildenden weiter rückläufig –
aber mehr neue Verträge/ Entspannung beim
akademischen Nachwuchs
Dank der nach wie vor leicht positiven Baukonjunktur – besonders im Wohnungsbau – bleibt auch die Beschäftigungsentwicklung am Bau stabil: Im Jahresdurchschnitt 2015 erwartet die Deutsche Bauindustrie rund 760.000 Beschäftigte
Der deutschen Bauwirtschaft fehlt es auch im November an
Schwung: Wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in der neuesten Ausgabe seines aktuellen Zahlenbildes
DIB-Beilage 3/2015
Europäische Hersteller:
Bereit für Building Information Modeling?
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im Bauhauptgewerbe. Die aktuelle Entwicklung wirke sich
auch auf die Zahl der arbeitslosen Baufacharbeiter mit bauhauptgewerblichen Berufen aus. Diese sein im Jahresdurchschnitt um 7,6 Prozent gesunken und liege jetzt bei 36.500.
„Damit ist die Fachkräftelücke faktisch da und wird immer
größer“, kommentierte Dipl.-Oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die Situation. Denn die Arbeitskräftereserve sei quasi ausgeschöpft und gleichzeitig stehe den Unternehmen kurzfristig
kein ausreichendes Reservoir an Nachwuchskräften zu Verfügung, da rund 16.000 Mitarbeiter pro Jahr in den Ruhestand gehen, aber nur 11.800 Auszubildende nachrücken.
Denn trotz hoher Ausbildungsbereitschaft der Betriebe hätten sich Ende 2014 mit 36.500 Auszubildenden 0,7 Prozent
beziehungsweise 250 Jugendliche weniger in einer bauhauptgewerblichen Ausbildung befunden. Lediglich die Zahl
der neuen Ausbildungsverträge sei in diesem Jahr erstmals
seit drei Jahren wieder leicht gestiegen und gebe Anlass für
einen Funken Hoffnung auf eine Trendumkehr.
Auch bei den akademischen Nachwuchskräften sei der Arbeitsmarkt – vor allem in verschiedenen Regionen Süddeutschlands – nach wie vor eng. Arbeitslose Bauingenieure
verzeichne die Statistik fast gar nicht mehr, gleichzeitig sei
aber die Zahl der offenen Stellen um knapp 14 Prozent im
Vorjahresvergleich angestiegen. Zudem habe jede zehnte
offene Stelle erst nach sechs Monaten neu besetzt werden
können. „Wir haben jedoch Hoffnung auf Entspannung, da
die Zahl der Studienanfänger wieder zunimmt. 2014 hätten
rund 12.400 Abiturienten ein Hochschulstudium im Bereich
Bauingenieurwesen aufgenommen. Damit wird spätestens
2018 eine dem Markt angemessene Zahl an Absolventen
zur Verfügung stehen“, fügte Schmieg hinzu.
Quelle. Die Deutsche Bauindustrie 02.02.15
Im Wohnungsbau wird mehr als die Hälfte des deutschen
Bauvolumens erzielt. Im Jahr 2013 summierten sich die Gesamtinvestitionen in Neubau und Bestand von Wohngebäuden auf stolze 175 Milliarden Euro. Eine Analyse der Struktur des Wohnungsbauvolumens über sieben Jahre zeigt: die
größte Dynamik gibt es im Neubau. Doch mehr als 70 Prozent des Wohnungsbauvolumens wird mit Sanierungen und
Modernisierungen erzielt.
Laut den jüngsten Berechnungen des DIW Berlin zu den
Wohnungsbauleistungen im Jahr 2013 machte das deutsche
Neubauvolumen im Wohnungsbau mit 47 Milliarden Euro
ein knappes Drittel des gesamten Wohnungsbauvolumens
aus. Der Eigenheimneubau dominierte das Neubauvolumen
mit 32 Milliarden Euro, in den Geschosswohnungsbau wurde nur halb so viel (15 Milliarden Euro) investiert.
Dennoch wuchs der Mehrfamilienhausbausektor am deutlichsten im Vergleich zum Vorjahr (bundesweit um elf Prozent) – eine Entwicklung, die seit 2011 anhält. Nach Jahren
der Brache und angesichts steigender Wohnraumengpässe
in Ballungsgebieten dürfe dieser positive Trend beim Bau
größerer Wohnhäuser auch weiter für Wachstum sorgen.
Quelle: bauinfoconsult.de
Tendenz, die bereits im zweiten Quartal 2014 eingesetzt
hatte. Sowohl im Industriebau als auch bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden sank die Anzahl der Neubaugenehmigungen deutlich unter das Vorjahresniveau.
Nach einem unterm Strich positiv verlaufenen ersten Quartal macht das außenpolitische Krisenjahr 2014 dem deutschen Nichtwohnungsbau bereits im zweiten Quartal einen
Strich durch die Rechnung: Angesichts der durch Wirtschaftskrisen, Kriege und Sanktionen geschwächten Absatzmärkte im Ausland hielten sich viele potenzielle Bauherren
im Wirtschaftsbau mit Investitionen zurück.
Auch im dritten Quartal setzte sich diese Entwicklung fort.
Sowohl im Neubau als auch bei größeren genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen im Bestand wurden rund elf
Prozent weniger Genehmigungen erteilt als im dritten Quartal 2013. Am stärksten geschwächt erwiesen sich bei den
größeren Bausektoren der Industrie- (-16 Prozent) und
Landwirtschaftsbau (-14 Prozent).
Hierzulande wird viel von der exportorientierten Wirtschaft
gesprochen, obwohl es auch genug Wirtschaftsakteure gibt,
die ihr starkes Standbein eher auf den heimischen Märkten
haben. Einer dieser Wirtschaftsbereiche ist die Haus- und
Gebäudetechnik. Zwar schafft es diese wichtige Branche,
durch die Hersteller auch Umsätze im Ausland zu erwirtschaften, aber das Gros ihres Umsatzes wird im Inland gemacht – wobei hier natürlich die spezialisierten Handwerksbetriebe auch eine Rolle spielen. Die jüngsten Umsatzzahlen
belegen diesen langfristigen Trend, denn 2014 wurden
nach Angaben des Branchenverband Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) 43,5 Milliarden Euro im Inland erwirtschaftet.
Nach Schätzungen des VDS wurden in 2014 insgesamt
52,6 Milliarden Euro in der Haus- und Gebäudetechnik erwirtschaftet, wobei 83 Prozent im Inland umgesetzt wurden.
Diese stabile starke Bindung an den deutschen Markt wird
auch in der langfristigen Betrachtung der Zahlen deutlich,
denn auch im Jahr 2010 wurden 83 Prozent des damaligen
Branchenumsatzes in Deutschland gewonnen.
Erfreulich ist, dass sowohl die Gesamtumsätze als auch die
Inlanderlöse in den letzten fünf Jahren fast ausschließlich
nach oben zeigten – zwar nur moderat, aber dafür stetig. So
stiegen die Erlöse zwischen 2010 und 2014 für beide Umsatzsegmente um je elf Prozent an. Zwar stiegen die Umsätze aus ausländischen Geschäften in diesem Zeitraum auch
an, aber auf einem deutlich niedrigeren Gesamtniveau.
Ein wichtiger Teil der Haus- und Gebäudetechnik ist die Sanitärbranche. Sie konnte ihre Gesamterlöse ebenfalls langfristig von 19,8 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 22,3 Milliarden Euro steigern (+13 Prozent). Das meiste der Umsätze
wurde wie nicht anders zu erwarten im Inland erwirtschaftet.
So blieb der Anteil der zwischen 2010 und 2014 in Deutschland generierten Erlöse mit knapp 84 Prozent stabil.
Man kann jedoch gespannt sein, wie sich die jüngsten Gesetzesvorhaben auf die Geschäftserwartungen und das Geschäftsklima auswirken werden. Denn die angekündigte
Neuregulierung des Handwerkerbonus und die verstärkte
Fokussierung der Regierung auf die energetische Sanierung
der Gebäude können sich durchaus auf die Stimmung in
der Sanitärbranche auswirken:
Ob nun positiv oder negativ, wird sich bald herausstellen.
Quelle: bauinfoconsult.de
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Wohnungsbauvolumen:
Deutliches Wachstum im ostdeutschen
Geschosswohnungsbau
Nichtwohnungsbau: Abwärtstrend verfestigt
sich im dritten Quartal 2014
Im dritten Quartal 2014 wurden rund elf Prozent weniger
Genehmigungen für Projekte im Nichtwohnungsbau erteilt
als im Vorjahresquartal. Damit verfestigt sich die negative
90 Mrd. Euro: Studie belegt erheblichen
Investitionsbedarf bei großen Wohnsiedlungen
Um die nachhaltige Weiterentwicklung der großen, im
20. Jahrhundert errichteten Wohnsiedlungen zu sichern,
sind Investitionen in Höhe von 90 Milliarden Euro notwen5
DIB-Beilage 3/2015
dig. Das hat eine von der Bau- und Wohnungswirtschaft beauftragte Studie ergeben, die am 15.01. auf der Fachkonferenz „Weiterentwicklung großer Wohnsiedlungen“ in Berlin
präsentiert wurde. Die gemeinsam vom Deutschen Institut
für Urbanistik und vom Kompetenzzentrum Großsiedlungen
erarbeitete Studie zeigt auf der Basis einer repräsentativen
bundesweiten Befragung von Kommunen und Wohnungsunternehmen auf, welche Herausforderungen zur Weiterentwicklung von großen Wohnsiedlungen bestehen.
In den zwischen 1920 und 1980 errichteten Wohngebieten
des überwiegend mehrgeschossigen Mietwohnungsbaus –
den so genannten großen Wohnsiedlungen – befinden sich
rund 4 Millionen Wohnungen für ca. 8 Millionen Menschen.
„Die Weiterentwicklung dieser Wohngebiete zählt nach Einschätzung der Gutachter allein schon aufgrund ihrer großen
Dimension zu den zentralen Aufgaben der nachhaltigen
Stadtentwicklung und sozialen Wohnraumversorgung“, betonte GdW-Präsident Axel Gedaschko anlässlich der Präsentation der Studie. Die Siedlungen bieten bezahlbare Wohnverhältnisse für breite Schichten der Bevölkerung, erbringen
wichtige Integrationsleistungen, die anderen Stadtquartieren
indirekt zugutekommen und eröffnen den Kommunen Spielräume für eine sozialverträgliche Belegungspolitik.
Die Studie betont, dass der Spielraum für die sozialverträgliche Erhöhung der Mieten eng ist. Die Siedlungserneuerung
muss jedoch wirtschaftlich tragbar sein, sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter. Große Wohnsiedlungen stehen wie keine andere Siedlungsform für das Potenzial kostengünstigen Wohnungsbaus. An die Bau- und Wohnungswirtschaft geht die Anregung, die Kostenvorteile seriellen
Bauens und frühzeitiger Kooperation auszubauen. Aber
auch die Politik müsse ihren Beitrag leisten. Zu überprüfen
seien die kostentreibenden Anforderungen unter anderem
im Bereich des Klimaschutzes und Barriereabbaus ebenso
wie das Vergaberecht, das die frühzeitige Zusammenarbeit
von Bau- und Wohnungsunternehmen erschwert. In diesen
Bereichen könne die Baukostensenkungskommission einen
erheblichen Beitrag leisten.
Das Zusammenspiel der Städtebauförderung, der Wohnraumförderung und der KfW-Programme hat Erneuerungsprozesse im Quartierszusammenhang wesentlich unterstützt.
Die in den letzten Jahren erfolgte stärkere Fokussierung der
Förderung auf die Innenstädte solle dahingehend ergänzt
werden, dass die Gebietskulisse der großen Wohngebiete
wieder stärker berücksichtigt wird. Ein neues Teilprogramm
der Städtebauförderung „Integrierte Weiterentwicklung großer Wohnsiedlungen“ könne hierzu einen besonders wirksamen Beitrag leisten.
Quelle: baulinks.de
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Energien wird daher das speicherbare Heizöl langfristig fester Bestandteil der Wärmeversorgung unserer Häuser bleiben.“
Quelle: meistertipp.de
RECHT
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Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bereits Abschlagszahlungen gemäß HOAI als
Umsatzerlös zu buchen sind (Az. VIII R 25/11): „Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI (neue
Fassung § 15 Abs. 2 HOAI) entstanden ist“. Vom Urteil direkt betroffen ist Kunkel + Partner GmbH & Co. KG. (Düsseldorf). Geschäftsführer Markus Kunkel kennt viele andere
größere Büros, deren Projektkalkulationssoftware genauso
arbeitet und die nun wie sein Büro vor großen Herausforderungen stünden: „Wenn die Finanzbehörden ohne Übergangsregelung die neue Rechtslage anwenden, werden viele
bilanzierende Büros aufgrund der vorgezogenen Versteuerung einem erheblichen Nachzahlungs-Zins-Risiko gegenüberstehen, dessen Ausmaß wir noch nicht abschätzen können. Der BFH schafft mit seinem Urteil eine lex specialis für
die Anwender der HOAI. Ein Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen als er ist, aber dazu sind wir gezwungen, indem wir die – auf der Passivseite als Verbindlichkeit verbuchten – erhaltenen Anzahlungen, denen auf der Aktivseite die
teilfertigen Leistungen gegenüberstehen, als bereits realisierte Forderungen ausweisen müssen“. Dipl.-Kfm. Franz Ostermayer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im UNITA-JUR.Netzwerk, hat für Betroffene einen Leitfaden erstellt, zusammen mit einer Fallbeschreibung von Markus Kunkel.
Quelle: UNITA-Brief 1-2/15
I
Stufenverträge
BGH, Urteil vom 18.12.2014 – VII ZR 350/13
Das Urteil wurde am 20.01.15 veröffentlicht und hat das
folgende wesentliche Ergebnis:
„Bei Stufenverträgen zählt die HOAI zum Zeitpunkt der späteren Stufenbeauftragung.“
Die Entscheidung wurde zum § 55 HOAI 2009 getroffen, ist
damit aber auf den gleichlautenden § 57 HOAI 2013 übertragbar.
Wenn man also vor dem 17.07.2013 einen Stufenvertrag
geschlossen und erhalten (Auftragnehmer) hat oder man
ruft (Auftraggeber) Leistungen zur nachfolgenden Stufe nach
diesem Datum ab, gilt für die Vergütung der nachfolgenden
Auftragsstufen die HOAI 2013. Wurde vor dem 18.08.2009
ein Stufenvertrag geschlossen und man erhielt oder rief die
Leistungen für die weiteren Auftragsstufen nach diesem Datum ab, gilt die HOAI 2009. Bei sehr lang laufenden Stufenverträgen über beide HOAI-Fassungen gilt das kumulierend.
Die Folgen für die Vergütung sind weitreichend. Die GHV
wird kurzfristig dazu Seminare anbieten.
Quelle: Info GHV vom 21.01.15
Hohe Zufriedenheit bei Ölheizungen
Alle Welt spricht über Erneuerbare Energien. Doch wie sieht
die Realität aus? Laut GfK-Umfrage sind 93 Prozent der
Haushalte mit Ölheizung damit vollends zufrieden. Größte
Argumente für die Ölheizung sind vor allem die freie Wahl
des Energielieferanten, die Sicherheit und die flexible Bevorratung im eigenen Tank.
Doch trotz aller Zufriedenheit setzen über die Hälfte aller Ölheizungsbesitzer zusätzlich auf Erneuerbare Energien und
kombinieren intelligent Erneuerbare Energien mit Heizöl. So
setzen rund 12,2 Prozent auf Solarthermie und 40,2 Prozent
auf Holzkaminöfen als zusätzlichen Wärmespeicher für Heizung und Warmwasser. Da der Trend zum hybriden Heizsystem anhält, ist sich Professor Christian Küchen (IWO-Geschäftsführer) sicher: „In der Kombination mit erneuerbaren
DIB-Beilage 3/2015
Bilanzierungen von teilfertigen Leistungen:
BFH lehnt bisher übliche Praxis ab
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I
Modernisierung Urheberrecht
LITERATUR
I
AG Tempelhof-Kreuzberg –
10 C 355/12 vom 30.07.14
BGB §§ 545, 554; UrhG §§ 14, 39
Dem Anspruch des Vermieters auf Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen kann ein urheberrechtlicher Abwehranspruch des Architekten entgegenstehen. Das gilt
auch dann, wenn der Urheber zugleich Mieter des Gebäudes ist. Das Urheberrecht kann in diesem Fall den Duldungsanspruch des Vermieters überlagern.
Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15
I
„Bauen im Bestand“ ist das bewährte Grundlagenwerk für
die Instandhaltung und Instandsetzung, Sanierung, Renovierung und Modernisierung. Es wendet sich an Planer, Bauausführende, Wohnungsbaugesellschaften, Verwalter und
Eigentümer von Immobilien sowie an private Bauherren.
Mit „Bauen im Bestand“ liegt ein umfassender Katalog zu
Baukonstruktionen, Baustoffen, Baumängeln und Maßnahmen sowie Schadensanalysen und Analysemethoden vor.
Das Standardwerk bietet Basiswissen zum Umgang mit bestehender Bausubstanz und unterstützt die Planung und die
Durchführung von energieeffizienten Sanierungen. Es erläutert die fachgerechte Analyse und Bewertung vorhandener
Bausubstanz und stellt bauteilorientiert die typischen
Schwachstellen des Gebäudebestands und die erforderlichen Maßnahmen für die mängelfreie Altbauerneuerung
dar.
Die 3., aktualisierte und erweiterte Auflage berücksichtigt
den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der
Technik, der Regelwerke und Gesetze, vor allem auch die
Vorgaben der EnEV 2014. Aus der Praxis haben die Autoren
aktuelle Modellprojekte ergänzt, u.a. zum Thema Plusenergiehaus im Bestand. Der umfassende Katalogteil wurde in
seiner Systematik überarbeitet, um die Handhabung des
Nachschlagewerks zu verbessern.
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten
zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für
Mängel der Kaufsache
BGH – OLG Koblenz – AG Andernach
VIII ZR 275/13 vom 30.04.14
BGB § 280, § 437, § 439 Abs. 2, § 441
EGRL 44/1999 Art. 3 Abs. 2
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache
1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch
Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um
die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines
die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.
2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des
Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die zum
Zwecke der Nacherfüllung aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.
Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15
I
Herausgeber:
Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA)
Autor: Institut für Bauforschung e.V. (IFB)
Buch 89,00 Euro ISBN 978-3-481-03230-2
E-Book PDF 71,20 Euro ISBN 978-3-481-03234-0
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG
www.baufachmedien.de
Quelle: Verlag Rudolf Müller
Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich
bestellten Sachverständigen
I
OLG Saarbrücken – LG Saarbrücken
9 W 4/14 v. 21.02.14
JVEG § 4, § 8, § 9 Abs. 1 Satz 2 Anlage 1; § 9 Abs. 1 Satz 5;
§ 9 Abs. 1 Satz 6
Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen: Beschwerde gegen die Einordnung der Gutachtertätigkeit in eine bestimmte Honorargruppe
Hat der Sachverständige beantragt, den Stundensatz in Anlehnung an bestimmte Honorargruppen festzusetzen, so zielt
dieses Begehren auch darauf ab, eine Einordnung der Tätigkeit in eine Honorargruppe herbeizuführen. Die hierauf ergangene Entscheidung kann unabhängig davon mit der Beschwerde angefochten werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15
I
Bauen im Bestand
Katalog für die Altbauerneuerung
BIM – Einstieg kompakt
Die wichtigsten BIM-Prinzipien in Projekt und Unternehmen
International hat sich Building Information Modeling (BIM)
als die gebräuchlichste Arbeitsmethode für Großprojekte
bereits bewährt und konnte in den letzten zehn Jahren alle
Zweifel an ihrer Umsetzung ausräumen. Ausländische Unternehmen bieten ihren Bauherren dadurch einen erhöhten
Mehrwert, den die deutschen noch nicht offerieren können.
Dieses Beuth-Pocket gibt einen kompakten ersten Einblick in
die Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM). Es
hilft dem Leser, die wichtigsten Prinzipien von BIM zu verstehen und ist ein idealer Einstieg in dieses weitgefasste Thema.
Beuth Wissen – von Dipl.-Ing. MAS CAAD (ETH)
Architekt Jakob Przybylo
1. Auflage, 46 Seiten, broschiert, ca. 14,80 Euro
ISBN 978-3-410-25282-5
Auch erhältlich als
E-Book: ca. 14,80 Euro, ISBN 978-3-410-25283-2
E-Kombi (Buch + E-Book): ca. 20,00 Euro
ISBN 978-3-410-25284-9
Quelle: www.beuth.de
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens
OLG Zweibrücken – LG Frankenthal
2 W 14/12 v. 31.03.14; ZPO § 91 Abs. 1, § 104
Ein Privatgutachten, das lediglich eingeholt wird, um es dem
Privatgutachten des Gegners im Vorfeld eines Bauprozesses
entgegenzusetzen, ist nicht prozessbezogen und deshalb
nicht erstattungsfähig.
Quelle: BaurechtsCentrum.de v. 04.02.15
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DIB-Beilage 3/2015
I
Brandschutz im Bestand
Industriegebäude
Beuth Praxis – von Dr.-Ing. Gerd Geburtig
1. Auflage 2015, 308 Seiten, A5, broschiert
48,00 Euro – ISBN 978-3-410-21945-3
Auch erhältlich als
E-Book im Download: 48,00 Euro
ISBN 978-3-410-21946-0
E-Kombi (Buch + E-Book): 62,40 Euro
Quelle: www.beuth.de
Dieses Buch widmet sich geeigneten Planungsabläufen und
Brandschutzmaßnahmen für geplante Umbauten oder Erweiterungen, insbesondere mit Blick auf die Regelungen der
Muster-Industriebaurichtlinie und der Reihe DIN 18230.
Bei Industriebauten sind Änderungen des Bestandes „an der
Tagesordnung“. Somit steht auch der Brandschutz bei Umbauten oder Erweiterungen immer wieder im Fokus. Es gilt,
auf neue Produktionsabläufe zur reagieren, Brandlasten neu
zu ermitteln oder zu bewerten oder die Veränderungen hinsichtlich einer möglichen Rauchableitung zu bewerten und
zügig zu liefern.
Aktuelle Stellenangebote und -gesuche finden Sie in unserem Stellenmarkt auf unserer Internetseite
www.baukammerberlin.de. Baukammermitglieder können kostenfrei die für die Veröffentlichung erforderlichen
Angaben online über den Mitgliederbereich in ein vorbereitetes Formblatt eintragen.
Das Buch liefert Antworten u.a. auf diese häufigen Praxisfragen:
• Wann muss bereits während des laufenden Betriebes gehandelt werden?
• Welche Gefährdungen bzw. Änderungen sind wesentlich?
• Wann muss in welchem Umfang nachgerüstet werden?
• Gibt es beispielhafte Standardlösungen für den Umgang
mit dem Bestand?
• Wann lohnt sich eine ganzheitliche Neubetrachtung anhand der neuen Muster-Industriebaurichtlinie 2014?
IMPRESSUM
Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin
Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR
Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin
Tel.: (030) 797 443 - 12 • Fax: (030) 797 443 - 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baukammerberlin.de
Redaktion: Kerstin Freitag, Dr. Peter Traichel
Redaktionsschluss: 16.02.15
Termine für die nächsten Ausgaben
Redaktionsschluss | Erscheinungstermin
16.03.2015
17.04.2015
DIB-Beilage 3/2015
16.04.2015
18.05.2015
4/2015
5/2015
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