AGBs - CP Schreib- & Büroservice Cornelia Pitzer

Allgemeine Geschäftsbedingungen CP Schreib- und Büroservice Cornelia Pitzer, 35753 Greifenstein
-Fassung vom 01.04.2015§ 1 Geltungsbereich
Für sämtliche kaufvertragliche- und lieferungsrechtliche Beziehungen
zwischen Auftraggebern und Unternehmen (nachfolgend zusammenfassend Auftraggeber genannt) und CP Schreib- und Büroservice
Cornelia Pitzer (nachfolgend CP Schreibservice) sowie für alle
seitens CP Schreibservice erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Eine Anerkennung abweichender Bedingungen erfolgt nicht
bereits dadurch, dass CP Schreibservice in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos an den Auftraggeber liefert.
Soweit in diesen AGBs keine Regelung getroffen ist, gelten nicht die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sondern die
gesetzlichen Regelungen. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn Sie durch CP Schreibservice schriftlich
bestätigt sind. Bestimmungen eines individuell vereinbarten Vertrages zwischen den Parteien und seine Anlagen gehen diesen AGBs
vor. Ergänzend gelten jedoch diese AGBs.
§ 2 Vertragsabschluss und Beendigung, Vertragsvermittlung
bei juristischen Dienstleistungen
I. Angebote von CP Schreibservice sind grundsätzlich freibleibend.
Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, einen
entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ist die Bestellung seitens des
Auftraggeber als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, behält
sich CP Schreibservice eine Annahmefrist von 1 Woche vor. Die vom
Auftraggeber erteilte Bestellung ist in dieser Zeit bindend. Geplante
Dienstleistungstätigkeiten sind schriftlich festzulegen.
II. Handelt es sich um eine zu erbringende Dienstleistung, so schuldet CP Schreibservice dem Auftraggeber keinerlei Erfolg. Grundsätzlich werden alle im Vertrag genannten Dienstleistungen durch CP
Schreibservice persönlich erbracht. CP Schreibservice behält sich
jedoch in begründeten Fällen vor, Unteraufträge zu erteilen. Für
juristische Dienstleistungen gilt Absatz XII.
III. Die von CP Schreibservice gegebenenfalls angegebene Lieferzeit
setzt die vorzeitige Klärung aller inhaltlicher Fragen voraus. Die
Einhaltung von Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus.
Teillieferungen sind zulässig, sofern Sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
IV. Kommt der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht
nicht nach, wird er erkennbar zahlungsunfähig oder droht aus anderen Gründen eine Nichterfüllung des Vertrages, so ist CP Schreibservice zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
V. Die Dauer von Dienstleistungen kann im Vorhinein nur näherungsweise angegeben werden. Die genaue Dauer wird durch Stundenerfassung dokumentiert. Der Auftraggeber kann hierüber jederzeit
Auskunft verlangen.
VI. Der Dienstleistungsvertrag endet, sofern er für eine einmalige
Dienstleistung abgeschlossen wird, grundsätzlich mit der vollständig
erbrachten Dienstleistung durch CP Schreibservice und mit der
vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber.
VII. Nimmt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung von CP
Schreibservice nicht in Anspruch, so steht CP Schreibservice dennoch ein anteiliger Aufwandsersatz für bereits begonnene Leistungen
zu. Bis 7 Tage vor Termin hat CP Schreibservice einen Anspruch in
Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung. Erfolgt der Rücktritt noch
kürzer vor vereinbartem Termin, werden 90% der vereinbarten Vergütung fällig.
VIII. Ist kein bestimmter Termin zur Leistungserbringung vereinbart,
jedoch ein verbindlicher Auftrag durch den Auftraggeber erteilt und
entfällt der Bedarf seitens des Auftraggebers vor Ausführung, so ist
CP Schreibservice zu einem Ersatz der Aufwendungen in Höhe von
bis zu 30% der vereinbarten Vergütung berechtigt.
IX. Eine fristlose Kündigung des Dienstleistungsverhältnisses durch
den Auftraggeber kann nur erfolgen, sofern diesem nachweislich die
Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Künd igungsfrist unzumutbar ist. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen
verpflichtet, CP Schreibservice umgehend ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen schriftlich hier über zu informieren.
X. Die Ausführung weiterer Tätigkeiten für den Auftraggeber, insbesondere solche, die kostenpflichtig sind (z.B. das Schalten von
Stellenanzeigen), übernimmt CP Schreibservice nur nach gesondertem Auftrag und entsprechender Vollmachtserteilung durch den
Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
XI. CP Schreibservice übernimmt zu keinem Zeitpunkt eine Garantie
oder Gewährleistung für die Vollständigkeit und Korrektheit der
erstellten Texte.
XII. Auftragnehmer und direkter Vertragspartner für alle juristischen
Tätigkeiten ist das Rechtsanwaltsbüro Schmidt-Op den Camp,
Hörlenweg 5, 35708 Haiger. CP Schreibservice tritt in diesen Fällen
nur als Vermittler auf.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung des Auftraggebers
I. Der Auftraggeber räumt CP Schreibservice die zeitliche Gelegenheit
zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten ein. Der Auftraggeber wird CP Schreibservice während der
Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und
zumutbare Unterstützung gewähren.
II. Der Auftraggeber stellt CP Schreibservice alle notwendigen Unterlagen, Dateien und Informationen frühzeitig und vollständig zur Verfügung.
III. CP Schreibservice wird im Auftrag des Auftraggebers tätig. Bei den
erstellten Texten werden dabei regelmäßig ausschließlich Meinungen
und Ansichten des Auftraggebers wiedergegeben, für die der Auftraggeber selbst verantwortlich zeichnet. Der Auftraggeber trägt auch die
Verantwortung und gewährleistet, dass die in Anspruch genommene
Unterstützung von CP Schreibservice für den jeweiligen Zweck des
Auftraggebers rechtens ist, sofern CP Schreibservice hierfür nicht
ausdrücklich selbst eine Gewähr übernimmt.
IV. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass elektronische Speichermedien, auf denen gegebenenfalls Dateien an CP Schreibservice übermittelt werden, frei von Viren und Schadsoftware sind und darauf verwendete Software ordnungsgemäß seitens des Auftraggebers installiert ist
und durch CP Schreibservice mit verwendet werden darf. Für Schäden
an Systemen von CP Schreibservice, die durch fahrlässiges Handeln
seitens des Auftraggebers entstehen, haftet er gegenüber CP Schreibservice. Ebenso haftet der Auftraggeber gegenüber CP Schreibservice,
wenn Dritte Urheberrechtsverletzungen gegenüber CP Schreibservice
durch unrechtmäßige Softwarenutzung geltend machen, sofern der
Auftraggeber diese Software zur Verfügung gestellt hatte.
§ 4 Urheberrechte und Lizenzrechte
I. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, sonstigen Unterlagen
und sämtlichen Texten behält sich CP Schreibservice Eigentums- und
Urheberrechte vor, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem
Auftraggeber vereinbart ist. Vor einer Nutzung außerhalb des angedachten Zweckes oder einer generellen Weitergabe an Dritte bedarf der
Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von CP
Schreibservice.
II. Sofern in Absprache mit dem Auftraggeber lizenz- und urheberrechtliches Material (z.B. eingekaufte Bilder etc.) verwendet werden, ist der
Auftraggeber verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
III. Der Auftraggeber stellt CP Schreibservice von jeglichen Ansprüchen
Dritter aus Verletzung von Urheber- oder Lizenzrechten durch den
Auftraggeber frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere
auch die Verpflichtung, CP Schreibservice von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.
§ 5 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen über die Geschäftsund Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit der Vertragsausführung bekannt werden.
Zudem ist CP Schreibservice an das Datenschutzgesetz gebunden.
Sofern geschäftsnotwendig, ist CP Schreibservice befugt, die Daten des
Auftraggebers im Rahmen des Datenschutzgesetzes (v.a. § 28 BDSG)
per EDV zu speichern und zu verarbeiten.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Vergütung
I. Die Angebotspreise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
Diese wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf vorab einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung.
II. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die
Rechnungssumme netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 (zehn) Tagen
ab Rechnungsdatum fällig. Kommt der unternehmerische Kunde in
Zahlungsverzug, so ist CP Schreibservice berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Befindet
sich ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB in Verzug, so ist CP Schreibservice zur Forderung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Falls CP Schreibservice einen höheren
Verzugsschaden nachweisen kann, wird dieser geltend gemacht. Die
Anrechnung etwaiger weiterer Mahnkosten behält sich CP Schreibservice vor. Nach Ablauf der vorstehenden Frist kommt der Auftraggeber
automatisch gem. § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug.
Ferner hat CP Schreibservice bei Verzug des Auftraggeb ers, wenn dieser
kein Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40
Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine
Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale
ist auf einen geschulde ten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in
Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
III. Der mit dem Auftraggeber abgeschlossene Dienstleistungsvertrag
enthält die vorhersehbaren Kosten der Dienstleistungen. Die kalkulierten Preise der Dienstleistung beruhen auf der vorhersehbaren Arbeitszeit und stellen keine Festlegung dar. Es gelten die im jeweiligen
Auftrag vereinbarten Stundensätze zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer.
IV. Wird seitens CP Schreibservice eine Dienstleistung erbracht, so ist
die Zahlung der Vergütung nach Erbringung der Dienste fällig. Ist die
Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf
der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. CP Schreibservice behält
sich zudem eine monatliche Rechnungsstellung in den Fällen vor, in
denen die Dienstleistung als Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde,
oder in denen die Dienstleistung absehbar über einen längeren Zeitraum als vier Wochen andauert.
V. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn er eine
unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat, oder
wenn diese von CP Schreibservice ausdrücklich anerkannt wird. Ferner
darf der Auftraggeber mit solchen Forderungen aufrechnen, die auf
Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind. CP
Schreibservice behält sich bei laufenden Geschäftsbeziehungen vor,
erhaltene Zahlungen, auch bei entgegenstehender Bestimmung, auf die
ältesten noch offenen Forderungen zu verrechnen.
VI. Gerät der Kunde gegenüber der CP Schreibservice in Zahlungsverzug oder gerät er in Insolvenz, so werden alle offenen Forderungen
unverzüglich fällig.
§ 7 Leistungsstörung
I. Gerät CP Schreibservice aus Gründen, die CP Schreibservice zu
vertreten hat, in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, für jede
vollendete Woche des Verzuges eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes zu verlangen. Diese Verzugsentschädigung ist begrenzt auf maximal 5% des Lieferwertes.
II. Ist für die Erbringung der Dienstleistung eine nach dem Kalender
bestimmte Zeit vereinbart worden und wird diese aus Gründen, die CP
1 Schreibservice zu vertreten hat, nicht eingehalten, gelten insofern die
gesetzlichen Regelungen über die Kündigung des Dienstleistungsvertrages. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so führt dies zur Befreiung
der CP Schreibservice von Nachleistungspflichten. CP Schreibservice
behält in diesen Fällen ihren Anspruch auf Vergütung.
III. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt,
sind eventuelle Mängel bei der Leistungserbringung unverzüglich
schriftlich gegenüber CP Schreibservice anzuzeigen. Unterbleibt eine
fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Anspr üche gegen CP Schreibservice hergeleitet werden. Mängel eines Teils
der Leistung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der
Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistung steile
nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
§ 8 Gefahrübergang
beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Soweit vorhandene Speichermedien von Installationen oder Wartungen betroffen sind, haftet CP Schreibservice in keinem Fall. CP
Schreibservice macht darauf aufmerksam, dass der Auftraggeber in
jedem Falle vor Beginn der Dienstleistung und nach Lieferung Sicherungskopien herzustellen und aufzubewahren hat. Eine Haftung für
fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet CP Schreibservice bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten nur dann, wenn sie diese zu vertreten hat
und nur für die Wiederbeschaffung von Daten bis zu einer Höhe von
maximal 10.000,- EURO.
VII. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen.
I. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Daten, Textdateien etc. an den Auftraggeber über. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht bereits mit
Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber
über, sofern eine Versendung der Ware vereinbart wurde. Der Versand
von Datenträgern per Post wird nur auf Wunsch des Auftraggebers
ausgeführt. Eine Versendungsvereinbarung kann sich auch aus den
Umständen ergeben.
II. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät. Eine Haftung für den zufälligen Untergang der Sache bei Transport durch Personal der CP Schreibservice
wird ausgeschlossen.
§ 12 Verjährung
§ 9 Eigentumsvorbehalt
I. Sämtliche Schriftsätze, die CP Schreibservice für den Auftraggeber
im Kontext juristischer Fragestellungen vorbereitet, stellen keine
rechtsverbindliche und/oder rechtsberatende Leistung seitens CPSchreibservice dar. Die Prüfung und verbindliche Fertigstellung wird
durch einen zugelassenen Anwalt übernommen. CP Schreibservice ist
in diesen Fällen nur mittelbarer Vertragspartner und Vermittler. Sämtliche Fragestellungen im Kontext rechtsberatender Themen sind mit dem
kooperierenden Anwalt zu klären. Jedwede mögliche Haftung und
Gewährleistung trägt in diesem Zusammenhang das Anwaltsbüro als
direkter Vertragspartner. Der Auftraggeber erhält für die erbrachten
Leistungen eine Rechnung durch das Anwaltsbüro entsprechend den
vereinbarten Konditionen und begleicht diese gegenüber dem Anwaltsbüro. Im Übrigen gelten auch hierfür die unter § 2 genannten Bedingungen zur Auftragserteilung und Zahlung. Die von CP-Schreibservice
getroffenen Aussagen haben zu keinem Zeitpunkt einen rechtsverbindlichen Charakter und geben höchstens den Stand der eigenen Meinung
wider.
II. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass juristische Texte immer nur nach
dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung erstellt
werden können und keinen Anspruch auf dauerhafte Rechtsgültigkeit
haben. Maßgeblich für die Beratung sind darüber hinaus die vom Auftraggeber gelieferten Informationen. Sind diese unvollständig oder
mangelhaft, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Dokumente.
I. Sofern eine sachliche Leistung geliefert wird, behält sich CP Schreibservice das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang der
Zahlungen aller offenen Belege vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Auftraggebers ist CP Schreibservice zur Rückholung der Liefergegenstände nach vorheriger Mahnung berechtigt. Der Auftraggeber ist in
diesem Fall zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet. In der
Zurücknahme der Sache auf Wunsch des Auftraggeber liegt kein Rücktritt von CP Schreibservice vom Vertrag, es sei denn, CP Schreibservice
hätte dies ausdrücklich und schriftlich erklärt. In der Rückholung der
Kaufsache durch die CP Schreibservice liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. CP Schreibservice ist nach Rücknahme der Sache zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird in diesem Fall auf die
Schadensersatzforderungen gegenüber dem Auftraggeber – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
II. Solange CP Schreibservice Eigentümerin der Gegenstände ist, ist
der Auftraggeber nicht zur Weiterveräußerung an Dritte berechtigt.
Sollte er dennoch weiterveräußern, so tritt er bereits jetzt seine Forderungen gegenüber dem Dritten an CP Schreibservice ab.
III. CP Schreibservice ist berechtigt, die Nutzung von geliefertem
Textmaterial bis zur vollständigen Bezahlung zu untersagen.
§ 10 Gewährleistungen
I. Die Gewährleistungsrechte des unternehmerischen Auftraggebers
setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. CP
Schreibservice behält sich ihrerseits eine zweiwöchige Untersuchungsund Rügefrist vor.
II. Soweit ein von CP Schreibservice zu vertretender Mangel in der
Leistung vorliegt, gelten die allgemeinen Regelungen des BGB für
Verletzungen von Haupt- und Nebenpflichten (§§ 280 ff. BGB, § 241
BGB). Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers bei lediglich unerheblichem
Mangel ist ausgeschlossen.
III. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber an
Dritte ist ausgeschlossen.
IV. CP Schreibservice übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung
dafür, dass von CP Schreibservice gelieferte Sachen oder erbrachte
Leistungen für die vom Auftraggeber vorgesehene Verwendung--auch in
Verbindung mit bereits vorhandenen Komponenten- geeignet sind.
V. CP Schreibservice übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die
gelieferten Texte oder sonstige erbrachte Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben
geeignet sind.
VI. Der Auftraggeber darf Rechte gegenüber CP Schreibservice nur
nach schriftlicher Zustimmung durch CP Schreibservice auf Dritte
übertragen.
VII. Soweit im Übrigen nicht anders geregelt, sind weitergehende
Ansprüche des Auftraggeber, gleich aus welchen Gründen, ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln an Leistungen von
CP Schreibservice sowie für Ansprüche aus Haftung beträgt bei unternehmerischen Auftraggebern ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß
§§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1
(Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere
Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung seitens CP Schreibservice und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13 Besondere Bestimmungen bei der vorbereitenden Erstellung juristischer Schriftsätze
§ 14 Schlussbestimmungen
I. Gerichtsstand ist, sofern nicht deutsche Verbraucher betroffen sind
und nichts anderes im Gesetz vorgesehen ist, der Geschäftssitz von CP
Schreibservice. CP Schreibservice behält es sich jedoch vor, den
Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Anwendbares
Recht ist ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts wird ausgeschlossen.
II. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sind in diesem Falle durch entsprechende Vereinbarungen zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
III.Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt stets die aktuellste Fassung dieser AGB.
§ 11 Haftung
I. CP Schreibservice haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige
Vermögensgegenstände des Auftraggebers. Für unternehmerische
Auftraggeber gilt dies nicht, sofern der Schaden aufgrund Vorsatzes
seitens CP Schreibservice entstanden ist. Handelt es sich bei dem
Auftraggeber um einen Verbraucher, so gilt Satz 1 nicht, sofern der
Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens CP Schreibservice beruht.
II. Verletzt CP Schreibservice fahrlässig Kardinals- oder vertragswesentliche Pflichten, d.h. solche Pflichten, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden
und Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe
vom Auftraggeber oder Dritten und Auswirkungen von außen, gleich
welcher Art, wird nicht übernommen.
III. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung werden in Höhe des
vorhersehbaren Schadens gewährt, wenn die Nichtleistung auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht; im Übrigen ist die Haftung auf 50 %
des eingetretenen Schadens begrenzt.
IV. Für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei
Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben i.S.d. § 823 BGB gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
V. Soweit die Haftung von CP Schreibservice ausgeschlossen oder
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