Verarbeitungsrichtlinien WDVS Din 55699

DEUTSCHE NORM
Februar 2005
X
DIN 55699
ICS 91.100.60
Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Application of thermal insulation composite systems
© DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010
Application de systèmes composites d’isolation thermique par l’extérieur
Gesamtumfang 18 Seiten
Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) im DIN
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN
DIN Deutsches Institut für Normung e.V. • Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit
Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet.
Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
©
Preisgruppe 11
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www.beuth.de
B
9601505
DIN 55699:2005-02
Inhalt
Seite
Vorwort.................................................................................................................................................................3
1
Anwendungsbereich ..............................................................................................................................3
2
Normative Verweisungen ......................................................................................................................3
3
Begriffe....................................................................................................................................................4
4
4.1
4.2
4.3
Allgemeines ............................................................................................................................................6
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) ......................................................................6
Wärmedämmstoff ...................................................................................................................................6
Befestigungsarten..................................................................................................................................6
5
5.1
5.2
5.3
Voraussetzungen für die Verarbeitung ................................................................................................6
Öffentlich-rechtliche Anforderungen ...................................................................................................6
Leistungsbeschreibung.........................................................................................................................7
Bauliche Voraussetzungen ...................................................................................................................7
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
6.11
Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen ...........................................................................7
Transport und Lagerung .......................................................................................................................7
Verarbeitungstemperaturen ..................................................................................................................8
Verkleben der Dämmstoffplatten..........................................................................................................8
Statisch relevante Dübelung geklebter Dämmstoffplatten................................................................9
Befestigen der Dämmstoffplatten mit Halte- und Verbindungsprofilen .........................................10
Unterputz mit Bewehrung/Armierung ................................................................................................10
Oberputz/Schlussbeschichtung .........................................................................................................11
Anschlüsse und Fugen........................................................................................................................13
Kantenausbildung und Ecken.............................................................................................................14
Sockelabschluss ..................................................................................................................................14
Sockeldämmung...................................................................................................................................14
Anhang A (normativ) Dübelmengen und Dübelschema ................................................................................15
A.1
Anordnung der Dübel ..........................................................................................................................15
A.2
Fassaden-Randbereich........................................................................................................................17
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Literaturhinweise...............................................................................................................................................18
2
DIN 55699:2005-02
Vorwort
Die vorliegende Norm wurde vom Arbeitskreis 13.1 „Verarbeitungsnorm“ im NAB/NABau-Arbeitsausschuss 13
„Wärmedämm-Verbundsysteme“ ausgearbeitet.
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) werden zur Wärmedämmung von Gebäuden eingesetzt. Sie schützen diese vor Transmissionswärmeverlusten sowie vor Witterungseinflüssen und dienen
zugleich der Oberflächengestaltung von Bauwerken.
Bei der Planung von WDVS ist zu beachten, dass zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Reduzierung der
Wirkung von geometrischen oder konstruktiven Wärmebrücken notwendig sein können (siehe hierzu
DIN 4108 Beiblatt 2).
Die systembezogenen Zulassungen werden nicht außer Kraft gesetzt. Die Verarbeitungsrichtlinien der
Systemhersteller sind zu beachten.
1
Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen
(WDVS).
2
Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten
Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte
Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN 1961:2002-12, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
DIN 4102-1, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen — Teil 1: Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und
Prüfungen
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DIN 4108 Beiblatt 2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden — Wärmebrücken — Planungs- und
Ausführungsbeispiele
DIN 5033-3, Farbmessung — Farbmaßzahlen
DIN 18202:1997-04, Toleranzen im Hochbau — Bauwerke
DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18350, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18363, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18550-1, Putz — Begriffe und Anforderungen
3
DIN 55699:2005-02
DIN 18550-2, Putz — Putze aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln — Ausführung
DIN 18550-4, Putz — Leichtputze — Ausführung
DIN 18558, Kunstharzputze — Begriffe, Anforderungen, Ausführung
DIN EN 998-1, Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau — Teil 1: Putzmörtel
DIN EN 12004, Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten — Definitionen und Spezifikationen
DIN EN 13162, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle
(MW) — Spezifikation
DIN EN 13163, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem
Polystyrol (EPS) — Spezifikation
DIN EN 13499:2003-12, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme
(WDVS) aus expandiertem Polystyrol — Spezifikation
DIN EN 13500:2003-12, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme
(WDVS) aus Mineralwolle — Spezifikation
DIN EN 13501-1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten — Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
3
Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.
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3.1
außenseitiges Wärmedämm-Verbundsystem
WDVS
bauseits angebrachtes System, bestehend aus werkmäßig hergestellten Produkten, das als vollständiges
System vom Systemhersteller geliefert wird und die folgenden Komponenten umfasst, welche vom Systemhersteller speziell für das System und den Untergrund ausgewählt wurden:

eine/einen systemspezifische(n) Klebemasse/Klebemörtel, gegebenenfalls zusätzlich systemspezifische
mechanische Befestigungsmittel;

einen systemspezifischen Wärmedämmstoff;

einen systemspezifischen Unterputz aus einer oder mehreren Schichten, von denen mindestens eine
Schicht eine Bewehrung/Armierung enthält;

eine systemspezifische Bewehrung/Armierung (z. B. Gewebe, Gelege);

einen systemspezifischen Oberputz oder eine systemspezifische Schlussbeschichtung, die auch eine
dekorative Schicht einschließen kann
4
DIN 55699:2005-02
3.2
Klebemasse/Klebemörtel für WDVS
systemspezifisches Produkt zum Befestigen des Wärmedämmstoffes auf dem Untergrund
[DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12]
3.3
Unterputz für WDVS
systemspezifische Schicht, die direkt auf den Wärmedämmstoff aufgebracht wird. Sie enthält die
Bewehrung/Armierung. Der Unterputz bestimmt die meisten mechanischen Eigenschaften eines WDVS
[DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12]
3.4
Oberputz/Schlussbeschichtung für WDVS
systemspezifische mineralische, organische und/oder anorganische Materialien, die die äußere Schicht eines
WDVS bilden. Der Oberputz/die Schlussbeschichtung, kombiniert mit dem Unterputz, bewirkt den Schutz
gegen Einflüsse des Wetters und verleiht dem System die gewünschte Struktur und Farbe
[DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12]
3.5
mechanische Befestigungsmittel für WDVS
systemspezifische Mittel zum Befestigen von Wärmedämmsystemen auf dem Untergrund, z. B. Profile oder
Dübel
[DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12]
3.6
Bewehrung/Armierung für WDVS
systemspezifische Materialien, die in den Unterputz eingebettet werden, um dessen mechanische Festigkeit
zu verbessern. Bewehrungen/Armierungen für WDVS sind im Allgemeinen Glasfaser- oder Metallgewebe
3.7
Glasfasergewebe für WDVS
systemspezifisches textiles Gewebe aus kontinuierlichen Glasfasern in Kett- und Schussrichtung, behandelt
mit alkalibeständiger Beschichtung
[DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12]
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3.8
Untersicht
Freibewitterung ausgesetzte horizontale Unterseiten an einem Gebäude
[DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12]
3.9
Untergrund
Oberfläche einer neuen oder alten Wand oder Untersicht, die mit mineralischen oder organischen Putzen
versehen oder mit Beschichtungsstoffen beschichtet sein kann
[DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12]
5
DIN 55699:2005-02
4
4.1
Allgemeines
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)
Alle aufeinander abgestimmten Komponenten eines WDVS werden von einem Hersteller speziell für das
entsprechende System und den Untergrund ausgewählt. Die fachgerechte Anwendung des WDVS ist
objektbezogen zu planen. Befestigungsmittel, wie Dübel und/oder Profile, Anschlussprofile, Dichtungsbänder,
Zwischenbeschichtungen und ein Egalisationsanstrich sind je nach Erfordernis zu verwenden.
4.2
Wärmedämmstoff
Als Wärmedämmstoffe werden verwendet:

Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163,

Mineralwolle-Dämmstoff als Platte oder Lamellenplatte (Faserrichtung überwiegend senkrecht zur
Oberfläche) nach DIN EN 13162 und

andere speziell für diesen Verwendungszweck genormte oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe.
4.3
Befestigungsarten
Wärmedämm-Verbundsysteme werden nach ihrer Befestigungsart unterschieden in:

WDVS ausschließlich geklebt (gegebenenfalls konstruktiv gedübelt);

WDVS geklebt und gedübelt (Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Dübel);

WDVS mit Profilbefestigung (Verwendung von Halte- und Verbindungsprofilen);

WDVS mit anderen bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
5
Voraussetzungen für die Verarbeitung
5.1
Öffentlich-rechtliche Anforderungen
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Voraussetzung für das Anbringen und Verarbeiten des Wärmedämm-Verbundsystems ist die Einhaltung der
Vorschriften der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) sowie der auf Grund des Energiespargesetzes
erlassenen Verordnung für die Energieeinsparung in Gebäuden.
Es sollte beachtet werden, dass beim Neubau und ggf. auch bei Maßnahmen im Bestand ein Wärmebedarfsausweis oder Energiebedarfsausweis zur Dokumentation der energiebezogenen Merkmale des
Gebäudes zu erarbeiten ist. Öffentlich-rechtliche Anforderungen bestehen unbeschadet gegebenenfalls
vorliegender Genehmigungsfreiheit.
ANMERKUNG
Der Geltungsbereich der Landesbauordnungen und der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur
Energieeinsparung in Gebäuden (Energieeinspar-Verordnung) umfasst sowohl den Neubau als auch das Bauen im
Bestand. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert im Regelfall die sachkundige Beurteilung des Untergrundes, die
Festlegung des statischen Systems zur Kraftableitung, die Auswahl von Klebemassen/Klebemörtel sowie Art und Anzahl
der Dübel bzw. der geeigneten Profilbefestigung, die Anordnung von Fugen, die Planung von Anschlusslösungen, wärmeund ggf. schallschutztechnische Nachweise, die Sicherstellung der brandschutztechnischen Erfordernisse und eventuell
die Abstimmung der Planungen mit Satzungen der Gemeinden.
6
DIN 55699:2005-02
5.2
Leistungsbeschreibung
Das Wärmedämm-Verbundsystem muss in seinen einzelnen Komponenten (siehe 3.1) detailliert beschrieben
werden. Ein Austauschen von Komponenten verschiedener Wärmedämm-Verbundsysteme ist nicht zulässig.
Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299, DIN 18350 und DIN 18363 zu beachten.
Die zu dämmenden Flächen müssen in ihrer Art, Lage, Höhe und Beschaffenheit ausreichend beschrieben
werden. Erschwernisse oder besondere Leistungen sind in dem Leistungsverzeichnis aufzuführen. Das gilt
insbesondere für die Vorbereitung des Untergrundes und für besondere Ausführungsformen des WDVS, z. B.
Profilierungen und spezielle Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
5.3
Bauliche Voraussetzungen
5.3.1
Beschaffenheit des Untergrundes
Der Untergrund muss so beschaffen sein, dass er sich für das Anbringen eines WDVS eignet. Er muss
tragfähig, ausreichend trocken und eben sein. Die zur Verwendung vorgesehenen Klebemassen/Klebemörtel
müssen mit dem Untergrund verträglich sein.
Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung des Untergrundes Bedenken (siehe DIN 1961:2002-12, Abschnitt 4, Nr. 3) insbesondere geltend zu machen bei:

ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. grobe Verunreinigungen, Ausblühungen, zu glatte
Flächen, verölte Flächen, ungleich saugende Flächen, gefrorene Flächen;

größeren Unebenheiten als nach DIN 18202:1997-04, Tabelle 3, Zeile 5, zulässig;

ungenügenden Verankerungsmöglichkeiten;

zu hoher Baufeuchte.
5.3.2
Horizontalabdeckungen
Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungsabdeckungen, sollten vor
Arbeitsbeginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei nachträglichem
Einbau von Horizontalabdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen die notwendige Abdichtung
sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an Fassaden sind die Fachregeln des
Dachdecker- und Klempnerhandwerks als Mindestanforderung bei der Planung und Ausführung zu beachten.
Siehe [1] und [2].
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5.3.3
Abdichtung gegen Bodenfeuchte
Soll das WDVS bis in den Spritzwasserbereich geführt werden oder ein Übergang zur Perimeterdämmung
erfolgen, muss eine Bauwerksabdichtung vorhanden sein. Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungsfunktion.
Siehe [3].
6
6.1
Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Transport und Lagerung
Die zu verarbeitenden Komponenten sind so zu transportieren und zu lagern, dass Schädigungen und
Verschmutzungen vermieden werden.
7
DIN 55699:2005-02
Das bedeutet insbesondere, dass

flüssige oder pastöse Baustoffe frostfrei,

Werk-Trockenmörtel und Mineralwolle-Dämmstoff vor Feuchte geschützt und

Polystyrol-Hartschaum-Dämmstoff UV-geschützt
zu transportieren und zu lagern sind.
Angelieferte Komponenten sind vor der Verarbeitung auf Übereinstimmung mit den Bestellangaben und auf
erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit zu überprüfen. Komponenten, die erkennbare
Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit aufweisen, dürfen nicht verarbeitet werden.
6.2
Verarbeitungstemperaturen
Die Temperatur der Luft, des Untergrundes und der zu verarbeitenden Baustoffe darf während der
Verarbeitung und des Abbindezeitraums des Materials + 5 °C nicht unterschreiten, sofern nicht materialspezifisch abweichende Vorgaben des Materialherstellers gelten.
6.3
Verkleben der Dämmstoffplatten
Klebemassen/Klebemörtel dürfen auf die Dämmstoffplatten oder auf den Untergrund aufgebracht werden.
Verklebt wird im Randwulst-Punkt-Verfahren, im Wulstverfahren oder durch ganzflächigen Auftrag (siehe
Tabelle 1). Mit Klebemassen/Klebemörtel dürfen Unebenheiten des Untergrundes von 1 cm, an einzelnen
Stellen bis zu 2 cm, ausgeglichen werden. Die Angaben in der Zulassung und die Abhängigkeit vom
Befestigungssystem sind dabei maßgeblich. Bei größeren Unebenheiten ist ein Toleranzausgleich
vorzunehmen, z. B. durch Ausgleichputz.
Die Dämmstoffplatten werden im Verband verlegt und fugendicht gestoßen. Kreuzfugen sind nicht zulässig.
Die Oberfläche ist eben (ohne Versprünge an den Plattenstößen) herzustellen. Klebemassen/Klebemörtel
dürfen nicht in die Fugen gelangen. Fehlstellen sind mit artgleichem Dämmstoff zu schließen. Fehlstellen bis
zu maximal 0,5 cm Breite dürfen auch mit geeignetem Füllschaum entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien
des Systemherstellers geschlossen werden. An den Gebäudeecken sind nach Möglichkeit die
Dämmstoffplatten eckverzahnt anzuordnen.
ANMERKUNG
fixiert werden.
Verklebte Dämmstoffplatten können gegebenenfalls mit geeigneten Befestigungelementen (z. B. Dübel)
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Für die Ausführung von WDVS im Bereich von Brandwänden sind die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Empfehlungen sind in [4] aufgeführt, es dürfen dabei jedoch nur systemspezifische,
bauaufsichtlich zugelassene Konstruktionen ausgeführt werden.
Bei Wärmedämm-Verbundsystemen mit über 10 cm dicken Polystyrol-Hartschaumplatten können aus brandschutztechnischen Gründen besondere Maßnahmen erforderlich sein, z. B. das Anbringen einer Brandbarriere oberhalb von Öffnungen aus nichtbrennbarer Mineralwolle (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 oder
Baustoffklassen A1 oder A2–s1,d0 nach DIN EN 13501-1) (siehe Bild 1). Diese und andere Konstruktionen,
wie z. B. in [4] dargestellt, dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind.
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DIN 55699:2005-02
Bild 1 — Beispiel für Sturzausbildung bei Dämmung mit Polystyrol-Hartschaumplatten
> 10 cm Dicke
Tabelle 1 — Verkleben der Dämmstoffplatten
Dämmstoff
Auftragsart
Klebemassen/Klebemörtel
Randwulst-Punkt-Verfahren
Auftrag auf
PolystyrolHartschaumPlatten
MineralwollePlatten
Dämmstoffplatten
Xa
Xa
Dämmstoffplatten
X
X
Untergrund
X
Xc
X
Untergrund
Xb
Xc
Xb
MineralwolleLamellenplatten
MineralwolleLamellenplatten mit
Haftbrückenbeschichtung
X
X
Ganzflächiger Auftrag mit
Zahntraufel
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Wulstverfahren
(maschinell)
a
b
c
6.4
Sofern systemspezifisch nicht anders festgelegt, muss im angedrückten Zustand eine Klebefläche von ≥ 40 % erreicht werden.
Sofern systemspezifisch nicht anders festgelegt, muss im angedrückten Zustand eine Klebefläche von ≥ 50 % erreicht werden.
Mineralwolle-Platten mit spezieller Beschichtung
Statisch relevante Dübelung geklebter Dämmstoffplatten
Falls der Untergrund die für eine alleinige Verklebung notwendige Abreißfestigkeit nicht aufweist oder wenn
systemspezifisch erforderlich (z. B. bei Mineralwolle-Platten), sind die geklebten Dämmstoffplatten zusätzlich
zu dübeln. Dazu müssen die Klebemassen/der Klebemörtel unter den Dämmstoffplatten ausreichend
verfestigt sein. Die verwendeten Dübel müssen auf den Untergrund und das jeweilige WDVS abgestimmt sein
und die systemzugehörigen Eigenschaften erfüllen. Ein Austausch der vorgeschriebenen Dübel ist nicht
zulässig.
9
DIN 55699:2005-02
Die Dübelung kann entsprechend der Art des gewählten WDVS unter der Bewehrung/Armierung oder durch
den bewehrten Unterputz erfolgen. Bei der Dübelung unter der Bewehrung/Armierung sind die Dübelteller
oberflächenbündig auf die Dämmstoffplatten zu setzen, sofern die zugelassenen Dübel keine alternative
Ausführung ermöglichen (z. B. Dübelteller in der Dämmung versenkt und mit Dämmstoff abgedeckt). Bei der
Dübelung durch den bewehrten Unterputz sind die Dübelteller nachfolgend mit dem Unterputz zu überarbeiten
(siehe auch 6.6).
Im Anhang A sind Dübelschemata für jeweils vorgegebene Dübelmengen für Dämmstoffplatten in verschiedenen Formaten aufgeführt.
6.5
Befestigen der Dämmstoffplatten mit Halte- und Verbindungsprofilen
Die speziellen, umlaufend genuteten Dämmstoffplatten, z. B. aus Polystyrol-Hartschaum oder Mineralwolle,
müssen mittels anzudübelnder Halteprofile am Untergrund befestigt werden. Für die Profilmontage sind die
systemzugehörigen Dübel zu verwenden. Die Profile sind mit dem vorgeschriebenen Dübelabstand zu
befestigen und verwindungsfrei zu montieren. Untergrundunebenheiten bis 3 cm können durch Hinterlegen
der Halteprofile mindestens jeweils an den Befestigungspunkten ausgeglichen werden.
Die Dämmstoffplatten sind rückseitig mit Klebepunkten (etwa 20 % Flächenanteil) zu versehen und mit der
umlaufenden Nut passgenau in die Halteprofile einzufügen. Die vertikalen Stöße werden mit Verbindungsprofilen gegeneinander fixiert.
In Abhängigkeit von der Dämmstoffplattenart und der Gebäudehöhe sind die Dämmstoffplatten gegebenenfalls zusätzlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Tellerdübeln zu befestigen.
Die Randbereiche des WDVS sind am Sockel und um Gebäudeöffnungen so herzustellen, dass eine LuftHinterströmung vermieden wird.
6.6
Unterputz mit Bewehrung/Armierung
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Vor dem Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
sein:

die Klebemassen/der Klebemörtel müssen ausreichend verfestigt sein;

die Dämmstoffoberfläche muss eben und frei von Verunreinigungen bzw. Beschädigungen sein;

die Fugen zwischen den Dämmstoffplatten müssen dicht geschlossen sein;

die Anschlüsse an andere Bauteile müssen hergestellt sein;

die Dämmstoffplatten müssen ausreichend trocken sein;

durch UV-Einwirkung vergilbte Schichten von Polystyrol-Hartschaumplatten müssen abgeschliffen sein
(Schleifstaub entfernen).
Der Unterputz wird vollflächig auf die Dämmstoffoberfläche aufgezogen. Anschließend wird die Bewehrung/Armierung in den aufgetragenen Unterputz vollständig eingebettet.
Die Bewehrung/Armierung wird in den Unterputz vollständig so eingebettet, dass sie bei Unterputzdicken bis
4 mm mittig und bei Unterputzdicken oberhalb 4 mm in der oberen Hälfte liegt. Die Stöße der Bewehrung/Armierung sind etwa 10 cm zu überlappen. An den Ecken von Öffnungen, Aussparungen und Nischen ist
jeweils eine zusätzliche Diagonalbewehrung/-armierung (siehe Bild 2) einzubauen.
10
DIN 55699:2005-02
Bild 2 — Beispiele für die Ausbildung der Diagonalbewehrung/-armierung
Erhöhte mechanische Belastbarkeit kann z. B. durch:

zusätzliche systemzugehörige Bewehrung/Armierung;

Bewehrung/Armierung mit wesentlich höherer Zugfestigkeit („Panzergewebe“);

spezielle auf das jeweilige WDVS abgestimmte Platten (z. B. Putzträgerplatten, Verbundplatten)
erreicht werden.
Die Unterputzdicke, ein eventuell erforderliches Aufkämmen des Unterputzes, das Herstellen eines mehrschichtigen Unterputzes sowie die Verarbeitung bei Dübelung durch den bewehrten Unterputz richten sich
nach den systemspezifischen Vorgaben. Die Dübelteller müssen vom Unterputz vollständig überdeckt sein.
Der Unterputz ist bis zum ausreichenden Durchtrocknen/Abbinden gegen schädliche Witterungseinflüsse zu
schützen.
6.7
© DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010
6.7.1
Oberputz/Schlussbeschichtung
Allgemeines
Der Unterputz muss sauber, trocken und tragfähig sein. Eine Grundierung/Zwischenbeschichtung auf dem
Unterputz kann erforderlich sein. Sie hat vor Aufbringen des Oberputzes nach Vorschrift des Systemherstellers zu erfolgen.
Der Hellbezugswert (Y-Wert) nach DIN 5033-3 des Oberputzes/der Schlussbeschichtung darf den Wert 20
nicht unterschreiten. Unter bestimmten objektspezifischen Randbedingungen kann hiervon abgewichen
werden (z. B. Kleinflächen, Verschattungen, Nordseite).
Falls erforderlich, ist die fertig gestellte Oberfläche des Oberputzes/der Schlussbeschichtung bis zum Erreichen einer ausreichenden Witterungsbeständigkeit zu schützen.
11
DIN 55699:2005-02
6.7.2
6.7.2.1
Mineralische Putze als Werktrockenmörtel
Allgemeines
Mineralische Putze nach DIN EN 998-1, DIN 18550-1, DIN 18550-2 und DIN 18550-4 werden als Werktrockenmörtel geliefert und bestehen aus mineralischen Bindemitteln, Zuschlägen und Zusätzen. Durch
Zugabe von Wasser wird, gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, eine verarbeitungsgerechte
Konsistenz eingestellt.
Unterschieden werden dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) und dicklagige mineralische
Putze (z. B. Kratzputze).
6.7.2.2
Dünnlagige mineralische Putze
Dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) mineralische Oberputze werden in der Regel in
Körnungen bis 5 mm aufgebracht und mit der Traufel oder Filzscheibe gerieben oder gefilzt. Sollen Oberputze
mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung,
Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein.
Bei gefilzten oder dünn geriebenen Oberflächen kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden.
Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des Untergrundes können bei eingefärbten, mineralisch gebundenen Oberputzen Farbton- und Glanzunterschiede auftreten.
Die Farbton- und Glanzunterschiede stellen keine funktionelle Beeinträchtigung dar. Zum Erzielen farblich
gleichmäßiger Edelputzflächen — mit der Ausnahme der Putzweise Kratzputz — muss grundsätzlich ein
systemgeeigneter Egalisationsanstrich vorgesehen und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.
Siehe [5].
6.7.2.3
Dicklagige mineralische Putze
Als dicklagige Putze gelten z. B. Edelkratzputz, Kellenwurfputz oder dicklagig verriebene Putze.
Edelkratzputze sind in der vorgeschriebenen Schichtdicke aufzuziehen oder anzuspritzen und ebenflächig zu
verziehen. Nach ausreichendem Erhärten ist die Oberfläche mit einem Edelputzkratzer gleichmäßig richtungsfrei abzukratzen. Kratzputz ist nach DIN 18550-2 nicht zu bemängeln, wenn sich einzelne Körner beim
Abreiben mit der Hand lösen lassen.
Bei dicklagigen, überwaschenen Putzen bzw. frei strukturierten Putzen (z. B. „altdeutscher Putz“,
„Kirchenputz“, „Klosterputz“, „Antikputz“, „Tirolerputz“, „Landhausputz“) kann eine Haarrissbildung nicht
ausgeschlossen werden.
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6.7.3
Kunstharzputze
Kunstharzputze nach DIN 18558 sind Beschichtungen mit putzartigem Aussehen, die in verarbeitungsfertiger
Konsistenz geliefert werden. Als Bindemittel für Kunstharzputz werden Polymerisatharze verwendet, die meist
als Kunststoffdispersion vorliegen.
Kunstharzputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht und sind nach DIN 18558 zu
verarbeiten. Sollen Kunstharzputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche
Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein.
6.7.4
Dispersionssilikatputze
Dispersionssilikatputze enthalten das mineralische Bindemittel Kaliwasserglas und organische Stabilisatoren
(bis 5 % Massenanteil organischer Bestandteile).
12
DIN 55699:2005-02
Dispersionssilikatputze werden unterschieden in Werktrockenmörtel und in Dispersionssilikatputze in
verarbeitungsfertiger Konsistenz. Dispersionssilikatputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm
aufgebracht. Sollen Dispersionssilikatputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine
zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein.
Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des
Untergrundes können bei eingefärbten, silikatgebundenen Oberputzen Farbtonunterschiede auftreten. Bei
Verwendung von Werktrockenmörtel muss zum Erzielen farblich gleichmäßiger Putzflächen grundsätzlich ein
systemgeeigneter Egalisationsanstrich vorgesehen und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.
Die Temperatur für Transport, Lagerung und Verarbeitung von Dispersionssilikatputzen liegt im Allgemeinen
über 8 °C. Dispersionssilikatputze als Werktrockenmörtel dürfen auch bei Temperaturen unter 8 °C
transportiert oder gelagert werden. Einzelne Produkte lassen sich auch bei niedrigeren Temperaturen noch
verarbeiten; hierzu sind die Herstellerangaben zu beachten.
6.7.5
Silikonharzputz
Silikonharzputze sind verarbeitungsfertige Oberputze, deren Bindemittel aus Silikonharz (z. B.
Silikonharzemulsionen) und Polymerisatharz-Dispersionen besteht. Silikonharzputze werden in der Regel in
Körnungen bis 5 mm aufgebracht. Die Verarbeitung erfolgt wie bei Kunstharzputzen (siehe 6.7.3). Sollen
Silikonharzputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche Vorbehandlung
(z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein.
6.7.6
Flachverblender
Flachverblender sind kunstharzgebundene Platten bis 5 mm Dicke, z. B. mit klinkerartigem Aussehen. Sie
werden mit einem systemzugehörigen Ansetzmörtel auf den Unterputz geklebt.
Die mit Flachverblendern zu belegende Fläche ist entsprechend dem vorgegebenen Verband einzuteilen. Der
Ansetzmörtel ist abschnittsweise vorzulegen und mit einer Zahntraufel aufzukämmen. Die einzelnen
Verblender müssen vollflächig in das frische Mörtelbett eingedrückt werden. Die Fugen sind wahlweise mit
einem Flachpinsel zu glätten oder mittels Fugenmörtel oberflächenbündig zu füllen.
6.7.7
Keramische Beläge
Keramische Beläge sind Riemchen, Fliesen oder Platten. Sie werden mit einem systemzugehörigen
Verlegemörtel nach dem kombinierten Verfahren nach DIN EN 12004 (Kleberauftrag auf Untergrund und
Belag = Floating-Buttering-Verfahren) auf den Unterputz geklebt. Die mit den keramischen Belägen zu
versehene Fläche ist entsprechend dem vorgegebenen Verband einzuteilen. Die Fugen sind mit einem
systemzugehörigen Fugenmörtel zu füllen und glatt zu streichen. Sie können als Kellen- oder Schlämmfuge
ausgebildet werden.
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6.8
6.8.1
Anschlüsse und Fugen
Allgemeines
Die Ausbildung der Anschlüsse und Fugen ist zu planen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller
sind zu beachten.
6.8.2
Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen so ausgebildet sein, dass sie die Bewegungen zwischen den
Grenzflächen aufnehmen können. Schlagregenbeanspruchte Anschlüsse sind mit Bändern, Profilen oder
Dichtstoffen entsprechend der zu erwartenden Belastungen abzudichten.
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DIN 55699:2005-02
6.8.3
Gebäudetrennfugen
Im Untergrund planmäßig angelegte Gebäudetrennfugen müssen in das WDVS übernommen und entsprechend ausgebildet werden. Die Fugen können mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen verschlossen werden.
6.9
Kantenausbildung und Ecken
Die Kanten des Wärmedämm-Verbundsystems werden z. B. durch eine der folgenden Varianten ausgeführt:

doppelte Gewebeeinlage;

Gewebewinkel;

profilverstärkte Gewebewinkel;

Putzprofile.
Gewebeeinlagen und Gewebewinkel sind vollflächig überdeckt nicht sichtbar in den Unterputz einzubetten.
Tropfkanten sind mit entsprechenden systemzugehörigen Profilen herzustellen. Bei dicklagigen mineralischen
Putzen können korrosionsbeständige Putzprofile auch sichtbar angeordnet werden.
6.10 Sockelabschluss
Der Sockelabschluss kann durch den Einbau von Profilen oder eine Gewebevorlage hergestellt werden.
Profile werden am Untergrund im Abstand von etwa 30 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage der
Sockelprofile ist ein Abstand zwischen den Sockelprofilen von 1 mm bis 2 mm zur Aufnahme von thermisch
bedingten Längenänderungen einzuhalten. Die Stöße der Profile sollten mit zugehörigen Profilverbindern
verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse auftreten.
6.11 Sockeldämmung
Für das Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung und der Schlussbeschichtung/des Oberputzes
sind die Anforderungen nach 6.6 und 6.7 zu erfüllen. Das Putzsystem ist so zu wählen, dass es den
Belastungen im Spritzwasserbereich (bis 30 cm über Geländeoberfläche — GOF) standhält. Unter der
Geländeoberfläche (GOF) ist es gegen Feuchteeinwirkung durch wasserdichte Beschichtungen und gegen
mechanische Belastungen (z. B. Noppenbahn) zu schützen.
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Wird die Sockeldämmung unter die Geländeoberfläche (GOF) geführt, müssen bis etwa 30 cm über die
Geländeoberfläche (GOF) geeignete Dämmstoffplatten wie z. B. extrudierte Hartschaumplatten verwendet
werden. Klebemassen/Klebemörtel und Unterputz müssen auf den entsprechenden Untergrund abgestimmt
sein. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller sind zu beachten.
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DIN 55699:2005-02
Anhang A
(normativ)
Dübelmengen und Dübelschema
A.1 Anordnung der Dübel
Die Dübelmenge je Quadratmeter wird durch den Standsicherheitsnachweises bestimmt.
Tabelle A.1 —Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformate 1000 mm × 500 mm
(z. B. Polystyrol-Hartschaum-Platten) und 800 mm × 625 mm (z. B. Mineralwolle-Platten)
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Dübel je
Quadratmeter
Fläche
Rand1
4
4,5
6
6,5
8
8,5
10
10,3
12
11,8
14
14
1
Fassaden-Randbereich (siehe A.2)
ar
Randabstand nach Dübelzulassung
d
Dämmstoffdicke
Dübelanordnnung
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DIN 55699:2005-02
Tabelle A.2 — Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformat 1200 mm × 200 mm
(z. B. Mineralwolle-Lamellenplatten)
Dübel je
Quadratmeter
Fläche
Rand
Dübelanordnnung
1
2 Dübelreihen für 1,0 m ≤ R ≤ 1,5 m
3 Dübelreihen für 1,5 m < R ≤ 2,0 m
0
3
4
5
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Dübelschema für alle Randzonenbreiten 1 m ≥ R ≥ 2,0 m
16
4
8
4
11
1
Fassaden-Randbereich (siehe A.2)
R
Randzonenbreite
ar
Randabstand nach Dübelzulassung
d
Dämmstoffdicke
DIN 55699:2005-02
A.2 Fassaden-Randbereich
Die Ermittlung der Randzonenbreite R richtet sich nach der Gebäude-Außenabmessung. Maßgebend ist die
schmale Gebäudeseite a (z. B. Giebel). Die Randzonenbreite R beträgt 1/8 dieser Breite. Nach der
Festlegung 1 m ≤ a/8 ≤ 2 m ist sie mindestens 1 m breit, maximal jedoch 2 m.
R = 1,25 m (rechnerisch)
R = 1,75 m (rechnerisch)
Randdübelung R ≥ 1,25 m
Randdübelung R ≥ 1,75 m
an allen Gebäudeaußenecken
an allen Gebäudeaußenecken
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Bild A.1 — Beispiel 1: Prismatischer Grundriss
Bild A.2 — Beispiel 2: Zergliederter Grundriss
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DIN 55699:2005-02
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Literaturhinweise
[1]
Richtlinien für die Ausführung von Metalldächern, Außenwandverkleidungen und BauklempnerArbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks), Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung
Klima, St. Augustin
[2]
Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk: Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk,
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Köln
[3]
Siehe Merkblatt „Wärmedämm-Verbundsysteme im Sockel- und im erdberührten Bereich“;
Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Mörtelindustrie e. V., Duisburg
[4]
Technische Systeminfo Nr. 6 „Brandschutz“, Herausgeber: Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e. V., Baden-Baden
[5]
Siehe Merkblatt „Egalisationsanstriche auf Edelputzen“; Herausgeber: Bundesverband der deutschen
Mörtelindustrie e. V., Duisburg; Industrieverband Werktrockenmörtelindustrie e. V., Duisburg und
Deutscher Stuckgewerbebund, Berlin
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