DEUTSCHE NORM Februar 2005 X DIN 55699 ICS 91.100.60 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen Application of thermal insulation composite systems © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Application de systèmes composites d’isolation thermique par l’extérieur Gesamtumfang 18 Seiten Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) im DIN Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e.V. • Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin © Preisgruppe 11 www.din.de www.beuth.de B 9601505 DIN 55699:2005-02 Inhalt Seite Vorwort.................................................................................................................................................................3 1 Anwendungsbereich ..............................................................................................................................3 2 Normative Verweisungen ......................................................................................................................3 3 Begriffe....................................................................................................................................................4 4 4.1 4.2 4.3 Allgemeines ............................................................................................................................................6 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) ......................................................................6 Wärmedämmstoff ...................................................................................................................................6 Befestigungsarten..................................................................................................................................6 5 5.1 5.2 5.3 Voraussetzungen für die Verarbeitung ................................................................................................6 Öffentlich-rechtliche Anforderungen ...................................................................................................6 Leistungsbeschreibung.........................................................................................................................7 Bauliche Voraussetzungen ...................................................................................................................7 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 6.11 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen ...........................................................................7 Transport und Lagerung .......................................................................................................................7 Verarbeitungstemperaturen ..................................................................................................................8 Verkleben der Dämmstoffplatten..........................................................................................................8 Statisch relevante Dübelung geklebter Dämmstoffplatten................................................................9 Befestigen der Dämmstoffplatten mit Halte- und Verbindungsprofilen .........................................10 Unterputz mit Bewehrung/Armierung ................................................................................................10 Oberputz/Schlussbeschichtung .........................................................................................................11 Anschlüsse und Fugen........................................................................................................................13 Kantenausbildung und Ecken.............................................................................................................14 Sockelabschluss ..................................................................................................................................14 Sockeldämmung...................................................................................................................................14 Anhang A (normativ) Dübelmengen und Dübelschema ................................................................................15 A.1 Anordnung der Dübel ..........................................................................................................................15 A.2 Fassaden-Randbereich........................................................................................................................17 © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Literaturhinweise...............................................................................................................................................18 2 DIN 55699:2005-02 Vorwort Die vorliegende Norm wurde vom Arbeitskreis 13.1 „Verarbeitungsnorm“ im NAB/NABau-Arbeitsausschuss 13 „Wärmedämm-Verbundsysteme“ ausgearbeitet. Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) werden zur Wärmedämmung von Gebäuden eingesetzt. Sie schützen diese vor Transmissionswärmeverlusten sowie vor Witterungseinflüssen und dienen zugleich der Oberflächengestaltung von Bauwerken. Bei der Planung von WDVS ist zu beachten, dass zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Reduzierung der Wirkung von geometrischen oder konstruktiven Wärmebrücken notwendig sein können (siehe hierzu DIN 4108 Beiblatt 2). Die systembezogenen Zulassungen werden nicht außer Kraft gesetzt. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller sind zu beachten. 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS). 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 1961:2002-12, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 4102-1, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen — Teil 1: Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 DIN 4108 Beiblatt 2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden — Wärmebrücken — Planungs- und Ausführungsbeispiele DIN 5033-3, Farbmessung — Farbmaßzahlen DIN 18202:1997-04, Toleranzen im Hochbau — Bauwerke DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18350, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Putz- und Stuckarbeiten DIN 18363, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Maler- und Lackiererarbeiten DIN 18550-1, Putz — Begriffe und Anforderungen 3 DIN 55699:2005-02 DIN 18550-2, Putz — Putze aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln — Ausführung DIN 18550-4, Putz — Leichtputze — Ausführung DIN 18558, Kunstharzputze — Begriffe, Anforderungen, Ausführung DIN EN 998-1, Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau — Teil 1: Putzmörtel DIN EN 12004, Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten — Definitionen und Spezifikationen DIN EN 13162, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) — Spezifikation DIN EN 13163, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) — Spezifikation DIN EN 13499:2003-12, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol — Spezifikation DIN EN 13500:2003-12, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Mineralwolle — Spezifikation DIN EN 13501-1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten — Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 3.1 außenseitiges Wärmedämm-Verbundsystem WDVS bauseits angebrachtes System, bestehend aus werkmäßig hergestellten Produkten, das als vollständiges System vom Systemhersteller geliefert wird und die folgenden Komponenten umfasst, welche vom Systemhersteller speziell für das System und den Untergrund ausgewählt wurden: eine/einen systemspezifische(n) Klebemasse/Klebemörtel, gegebenenfalls zusätzlich systemspezifische mechanische Befestigungsmittel; einen systemspezifischen Wärmedämmstoff; einen systemspezifischen Unterputz aus einer oder mehreren Schichten, von denen mindestens eine Schicht eine Bewehrung/Armierung enthält; eine systemspezifische Bewehrung/Armierung (z. B. Gewebe, Gelege); einen systemspezifischen Oberputz oder eine systemspezifische Schlussbeschichtung, die auch eine dekorative Schicht einschließen kann 4 DIN 55699:2005-02 3.2 Klebemasse/Klebemörtel für WDVS systemspezifisches Produkt zum Befestigen des Wärmedämmstoffes auf dem Untergrund [DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12] 3.3 Unterputz für WDVS systemspezifische Schicht, die direkt auf den Wärmedämmstoff aufgebracht wird. Sie enthält die Bewehrung/Armierung. Der Unterputz bestimmt die meisten mechanischen Eigenschaften eines WDVS [DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12] 3.4 Oberputz/Schlussbeschichtung für WDVS systemspezifische mineralische, organische und/oder anorganische Materialien, die die äußere Schicht eines WDVS bilden. Der Oberputz/die Schlussbeschichtung, kombiniert mit dem Unterputz, bewirkt den Schutz gegen Einflüsse des Wetters und verleiht dem System die gewünschte Struktur und Farbe [DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12] 3.5 mechanische Befestigungsmittel für WDVS systemspezifische Mittel zum Befestigen von Wärmedämmsystemen auf dem Untergrund, z. B. Profile oder Dübel [DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12] 3.6 Bewehrung/Armierung für WDVS systemspezifische Materialien, die in den Unterputz eingebettet werden, um dessen mechanische Festigkeit zu verbessern. Bewehrungen/Armierungen für WDVS sind im Allgemeinen Glasfaser- oder Metallgewebe 3.7 Glasfasergewebe für WDVS systemspezifisches textiles Gewebe aus kontinuierlichen Glasfasern in Kett- und Schussrichtung, behandelt mit alkalibeständiger Beschichtung [DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12] © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 3.8 Untersicht Freibewitterung ausgesetzte horizontale Unterseiten an einem Gebäude [DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12] 3.9 Untergrund Oberfläche einer neuen oder alten Wand oder Untersicht, die mit mineralischen oder organischen Putzen versehen oder mit Beschichtungsstoffen beschichtet sein kann [DIN EN 13499:2003-12 und DIN EN 13500:2003-12] 5 DIN 55699:2005-02 4 4.1 Allgemeines Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) Alle aufeinander abgestimmten Komponenten eines WDVS werden von einem Hersteller speziell für das entsprechende System und den Untergrund ausgewählt. Die fachgerechte Anwendung des WDVS ist objektbezogen zu planen. Befestigungsmittel, wie Dübel und/oder Profile, Anschlussprofile, Dichtungsbänder, Zwischenbeschichtungen und ein Egalisationsanstrich sind je nach Erfordernis zu verwenden. 4.2 Wärmedämmstoff Als Wärmedämmstoffe werden verwendet: Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163, Mineralwolle-Dämmstoff als Platte oder Lamellenplatte (Faserrichtung überwiegend senkrecht zur Oberfläche) nach DIN EN 13162 und andere speziell für diesen Verwendungszweck genormte oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe. 4.3 Befestigungsarten Wärmedämm-Verbundsysteme werden nach ihrer Befestigungsart unterschieden in: WDVS ausschließlich geklebt (gegebenenfalls konstruktiv gedübelt); WDVS geklebt und gedübelt (Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Dübel); WDVS mit Profilbefestigung (Verwendung von Halte- und Verbindungsprofilen); WDVS mit anderen bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. 5 Voraussetzungen für die Verarbeitung 5.1 Öffentlich-rechtliche Anforderungen © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Voraussetzung für das Anbringen und Verarbeiten des Wärmedämm-Verbundsystems ist die Einhaltung der Vorschriften der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) sowie der auf Grund des Energiespargesetzes erlassenen Verordnung für die Energieeinsparung in Gebäuden. Es sollte beachtet werden, dass beim Neubau und ggf. auch bei Maßnahmen im Bestand ein Wärmebedarfsausweis oder Energiebedarfsausweis zur Dokumentation der energiebezogenen Merkmale des Gebäudes zu erarbeiten ist. Öffentlich-rechtliche Anforderungen bestehen unbeschadet gegebenenfalls vorliegender Genehmigungsfreiheit. ANMERKUNG Der Geltungsbereich der Landesbauordnungen und der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Energieeinsparung in Gebäuden (Energieeinspar-Verordnung) umfasst sowohl den Neubau als auch das Bauen im Bestand. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert im Regelfall die sachkundige Beurteilung des Untergrundes, die Festlegung des statischen Systems zur Kraftableitung, die Auswahl von Klebemassen/Klebemörtel sowie Art und Anzahl der Dübel bzw. der geeigneten Profilbefestigung, die Anordnung von Fugen, die Planung von Anschlusslösungen, wärmeund ggf. schallschutztechnische Nachweise, die Sicherstellung der brandschutztechnischen Erfordernisse und eventuell die Abstimmung der Planungen mit Satzungen der Gemeinden. 6 DIN 55699:2005-02 5.2 Leistungsbeschreibung Das Wärmedämm-Verbundsystem muss in seinen einzelnen Komponenten (siehe 3.1) detailliert beschrieben werden. Ein Austauschen von Komponenten verschiedener Wärmedämm-Verbundsysteme ist nicht zulässig. Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299, DIN 18350 und DIN 18363 zu beachten. Die zu dämmenden Flächen müssen in ihrer Art, Lage, Höhe und Beschaffenheit ausreichend beschrieben werden. Erschwernisse oder besondere Leistungen sind in dem Leistungsverzeichnis aufzuführen. Das gilt insbesondere für die Vorbereitung des Untergrundes und für besondere Ausführungsformen des WDVS, z. B. Profilierungen und spezielle Anschlüsse an angrenzende Bauteile. 5.3 Bauliche Voraussetzungen 5.3.1 Beschaffenheit des Untergrundes Der Untergrund muss so beschaffen sein, dass er sich für das Anbringen eines WDVS eignet. Er muss tragfähig, ausreichend trocken und eben sein. Die zur Verwendung vorgesehenen Klebemassen/Klebemörtel müssen mit dem Untergrund verträglich sein. Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung des Untergrundes Bedenken (siehe DIN 1961:2002-12, Abschnitt 4, Nr. 3) insbesondere geltend zu machen bei: ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. grobe Verunreinigungen, Ausblühungen, zu glatte Flächen, verölte Flächen, ungleich saugende Flächen, gefrorene Flächen; größeren Unebenheiten als nach DIN 18202:1997-04, Tabelle 3, Zeile 5, zulässig; ungenügenden Verankerungsmöglichkeiten; zu hoher Baufeuchte. 5.3.2 Horizontalabdeckungen Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungsabdeckungen, sollten vor Arbeitsbeginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei nachträglichem Einbau von Horizontalabdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen die notwendige Abdichtung sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an Fassaden sind die Fachregeln des Dachdecker- und Klempnerhandwerks als Mindestanforderung bei der Planung und Ausführung zu beachten. Siehe [1] und [2]. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 5.3.3 Abdichtung gegen Bodenfeuchte Soll das WDVS bis in den Spritzwasserbereich geführt werden oder ein Übergang zur Perimeterdämmung erfolgen, muss eine Bauwerksabdichtung vorhanden sein. Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungsfunktion. Siehe [3]. 6 6.1 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen Transport und Lagerung Die zu verarbeitenden Komponenten sind so zu transportieren und zu lagern, dass Schädigungen und Verschmutzungen vermieden werden. 7 DIN 55699:2005-02 Das bedeutet insbesondere, dass flüssige oder pastöse Baustoffe frostfrei, Werk-Trockenmörtel und Mineralwolle-Dämmstoff vor Feuchte geschützt und Polystyrol-Hartschaum-Dämmstoff UV-geschützt zu transportieren und zu lagern sind. Angelieferte Komponenten sind vor der Verarbeitung auf Übereinstimmung mit den Bestellangaben und auf erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit zu überprüfen. Komponenten, die erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit aufweisen, dürfen nicht verarbeitet werden. 6.2 Verarbeitungstemperaturen Die Temperatur der Luft, des Untergrundes und der zu verarbeitenden Baustoffe darf während der Verarbeitung und des Abbindezeitraums des Materials + 5 °C nicht unterschreiten, sofern nicht materialspezifisch abweichende Vorgaben des Materialherstellers gelten. 6.3 Verkleben der Dämmstoffplatten Klebemassen/Klebemörtel dürfen auf die Dämmstoffplatten oder auf den Untergrund aufgebracht werden. Verklebt wird im Randwulst-Punkt-Verfahren, im Wulstverfahren oder durch ganzflächigen Auftrag (siehe Tabelle 1). Mit Klebemassen/Klebemörtel dürfen Unebenheiten des Untergrundes von 1 cm, an einzelnen Stellen bis zu 2 cm, ausgeglichen werden. Die Angaben in der Zulassung und die Abhängigkeit vom Befestigungssystem sind dabei maßgeblich. Bei größeren Unebenheiten ist ein Toleranzausgleich vorzunehmen, z. B. durch Ausgleichputz. Die Dämmstoffplatten werden im Verband verlegt und fugendicht gestoßen. Kreuzfugen sind nicht zulässig. Die Oberfläche ist eben (ohne Versprünge an den Plattenstößen) herzustellen. Klebemassen/Klebemörtel dürfen nicht in die Fugen gelangen. Fehlstellen sind mit artgleichem Dämmstoff zu schließen. Fehlstellen bis zu maximal 0,5 cm Breite dürfen auch mit geeignetem Füllschaum entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers geschlossen werden. An den Gebäudeecken sind nach Möglichkeit die Dämmstoffplatten eckverzahnt anzuordnen. ANMERKUNG fixiert werden. Verklebte Dämmstoffplatten können gegebenenfalls mit geeigneten Befestigungelementen (z. B. Dübel) © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Für die Ausführung von WDVS im Bereich von Brandwänden sind die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Empfehlungen sind in [4] aufgeführt, es dürfen dabei jedoch nur systemspezifische, bauaufsichtlich zugelassene Konstruktionen ausgeführt werden. Bei Wärmedämm-Verbundsystemen mit über 10 cm dicken Polystyrol-Hartschaumplatten können aus brandschutztechnischen Gründen besondere Maßnahmen erforderlich sein, z. B. das Anbringen einer Brandbarriere oberhalb von Öffnungen aus nichtbrennbarer Mineralwolle (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 oder Baustoffklassen A1 oder A2–s1,d0 nach DIN EN 13501-1) (siehe Bild 1). Diese und andere Konstruktionen, wie z. B. in [4] dargestellt, dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind. 8 DIN 55699:2005-02 Bild 1 — Beispiel für Sturzausbildung bei Dämmung mit Polystyrol-Hartschaumplatten > 10 cm Dicke Tabelle 1 — Verkleben der Dämmstoffplatten Dämmstoff Auftragsart Klebemassen/Klebemörtel Randwulst-Punkt-Verfahren Auftrag auf PolystyrolHartschaumPlatten MineralwollePlatten Dämmstoffplatten Xa Xa Dämmstoffplatten X X Untergrund X Xc X Untergrund Xb Xc Xb MineralwolleLamellenplatten MineralwolleLamellenplatten mit Haftbrückenbeschichtung X X Ganzflächiger Auftrag mit Zahntraufel © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Wulstverfahren (maschinell) a b c 6.4 Sofern systemspezifisch nicht anders festgelegt, muss im angedrückten Zustand eine Klebefläche von ≥ 40 % erreicht werden. Sofern systemspezifisch nicht anders festgelegt, muss im angedrückten Zustand eine Klebefläche von ≥ 50 % erreicht werden. Mineralwolle-Platten mit spezieller Beschichtung Statisch relevante Dübelung geklebter Dämmstoffplatten Falls der Untergrund die für eine alleinige Verklebung notwendige Abreißfestigkeit nicht aufweist oder wenn systemspezifisch erforderlich (z. B. bei Mineralwolle-Platten), sind die geklebten Dämmstoffplatten zusätzlich zu dübeln. Dazu müssen die Klebemassen/der Klebemörtel unter den Dämmstoffplatten ausreichend verfestigt sein. Die verwendeten Dübel müssen auf den Untergrund und das jeweilige WDVS abgestimmt sein und die systemzugehörigen Eigenschaften erfüllen. Ein Austausch der vorgeschriebenen Dübel ist nicht zulässig. 9 DIN 55699:2005-02 Die Dübelung kann entsprechend der Art des gewählten WDVS unter der Bewehrung/Armierung oder durch den bewehrten Unterputz erfolgen. Bei der Dübelung unter der Bewehrung/Armierung sind die Dübelteller oberflächenbündig auf die Dämmstoffplatten zu setzen, sofern die zugelassenen Dübel keine alternative Ausführung ermöglichen (z. B. Dübelteller in der Dämmung versenkt und mit Dämmstoff abgedeckt). Bei der Dübelung durch den bewehrten Unterputz sind die Dübelteller nachfolgend mit dem Unterputz zu überarbeiten (siehe auch 6.6). Im Anhang A sind Dübelschemata für jeweils vorgegebene Dübelmengen für Dämmstoffplatten in verschiedenen Formaten aufgeführt. 6.5 Befestigen der Dämmstoffplatten mit Halte- und Verbindungsprofilen Die speziellen, umlaufend genuteten Dämmstoffplatten, z. B. aus Polystyrol-Hartschaum oder Mineralwolle, müssen mittels anzudübelnder Halteprofile am Untergrund befestigt werden. Für die Profilmontage sind die systemzugehörigen Dübel zu verwenden. Die Profile sind mit dem vorgeschriebenen Dübelabstand zu befestigen und verwindungsfrei zu montieren. Untergrundunebenheiten bis 3 cm können durch Hinterlegen der Halteprofile mindestens jeweils an den Befestigungspunkten ausgeglichen werden. Die Dämmstoffplatten sind rückseitig mit Klebepunkten (etwa 20 % Flächenanteil) zu versehen und mit der umlaufenden Nut passgenau in die Halteprofile einzufügen. Die vertikalen Stöße werden mit Verbindungsprofilen gegeneinander fixiert. In Abhängigkeit von der Dämmstoffplattenart und der Gebäudehöhe sind die Dämmstoffplatten gegebenenfalls zusätzlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Tellerdübeln zu befestigen. Die Randbereiche des WDVS sind am Sockel und um Gebäudeöffnungen so herzustellen, dass eine LuftHinterströmung vermieden wird. 6.6 Unterputz mit Bewehrung/Armierung © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Vor dem Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: die Klebemassen/der Klebemörtel müssen ausreichend verfestigt sein; die Dämmstoffoberfläche muss eben und frei von Verunreinigungen bzw. Beschädigungen sein; die Fugen zwischen den Dämmstoffplatten müssen dicht geschlossen sein; die Anschlüsse an andere Bauteile müssen hergestellt sein; die Dämmstoffplatten müssen ausreichend trocken sein; durch UV-Einwirkung vergilbte Schichten von Polystyrol-Hartschaumplatten müssen abgeschliffen sein (Schleifstaub entfernen). Der Unterputz wird vollflächig auf die Dämmstoffoberfläche aufgezogen. Anschließend wird die Bewehrung/Armierung in den aufgetragenen Unterputz vollständig eingebettet. Die Bewehrung/Armierung wird in den Unterputz vollständig so eingebettet, dass sie bei Unterputzdicken bis 4 mm mittig und bei Unterputzdicken oberhalb 4 mm in der oberen Hälfte liegt. Die Stöße der Bewehrung/Armierung sind etwa 10 cm zu überlappen. An den Ecken von Öffnungen, Aussparungen und Nischen ist jeweils eine zusätzliche Diagonalbewehrung/-armierung (siehe Bild 2) einzubauen. 10 DIN 55699:2005-02 Bild 2 — Beispiele für die Ausbildung der Diagonalbewehrung/-armierung Erhöhte mechanische Belastbarkeit kann z. B. durch: zusätzliche systemzugehörige Bewehrung/Armierung; Bewehrung/Armierung mit wesentlich höherer Zugfestigkeit („Panzergewebe“); spezielle auf das jeweilige WDVS abgestimmte Platten (z. B. Putzträgerplatten, Verbundplatten) erreicht werden. Die Unterputzdicke, ein eventuell erforderliches Aufkämmen des Unterputzes, das Herstellen eines mehrschichtigen Unterputzes sowie die Verarbeitung bei Dübelung durch den bewehrten Unterputz richten sich nach den systemspezifischen Vorgaben. Die Dübelteller müssen vom Unterputz vollständig überdeckt sein. Der Unterputz ist bis zum ausreichenden Durchtrocknen/Abbinden gegen schädliche Witterungseinflüsse zu schützen. 6.7 © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 6.7.1 Oberputz/Schlussbeschichtung Allgemeines Der Unterputz muss sauber, trocken und tragfähig sein. Eine Grundierung/Zwischenbeschichtung auf dem Unterputz kann erforderlich sein. Sie hat vor Aufbringen des Oberputzes nach Vorschrift des Systemherstellers zu erfolgen. Der Hellbezugswert (Y-Wert) nach DIN 5033-3 des Oberputzes/der Schlussbeschichtung darf den Wert 20 nicht unterschreiten. Unter bestimmten objektspezifischen Randbedingungen kann hiervon abgewichen werden (z. B. Kleinflächen, Verschattungen, Nordseite). Falls erforderlich, ist die fertig gestellte Oberfläche des Oberputzes/der Schlussbeschichtung bis zum Erreichen einer ausreichenden Witterungsbeständigkeit zu schützen. 11 DIN 55699:2005-02 6.7.2 6.7.2.1 Mineralische Putze als Werktrockenmörtel Allgemeines Mineralische Putze nach DIN EN 998-1, DIN 18550-1, DIN 18550-2 und DIN 18550-4 werden als Werktrockenmörtel geliefert und bestehen aus mineralischen Bindemitteln, Zuschlägen und Zusätzen. Durch Zugabe von Wasser wird, gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, eine verarbeitungsgerechte Konsistenz eingestellt. Unterschieden werden dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) und dicklagige mineralische Putze (z. B. Kratzputze). 6.7.2.2 Dünnlagige mineralische Putze Dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) mineralische Oberputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht und mit der Traufel oder Filzscheibe gerieben oder gefilzt. Sollen Oberputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein. Bei gefilzten oder dünn geriebenen Oberflächen kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden. Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des Untergrundes können bei eingefärbten, mineralisch gebundenen Oberputzen Farbton- und Glanzunterschiede auftreten. Die Farbton- und Glanzunterschiede stellen keine funktionelle Beeinträchtigung dar. Zum Erzielen farblich gleichmäßiger Edelputzflächen — mit der Ausnahme der Putzweise Kratzputz — muss grundsätzlich ein systemgeeigneter Egalisationsanstrich vorgesehen und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Siehe [5]. 6.7.2.3 Dicklagige mineralische Putze Als dicklagige Putze gelten z. B. Edelkratzputz, Kellenwurfputz oder dicklagig verriebene Putze. Edelkratzputze sind in der vorgeschriebenen Schichtdicke aufzuziehen oder anzuspritzen und ebenflächig zu verziehen. Nach ausreichendem Erhärten ist die Oberfläche mit einem Edelputzkratzer gleichmäßig richtungsfrei abzukratzen. Kratzputz ist nach DIN 18550-2 nicht zu bemängeln, wenn sich einzelne Körner beim Abreiben mit der Hand lösen lassen. Bei dicklagigen, überwaschenen Putzen bzw. frei strukturierten Putzen (z. B. „altdeutscher Putz“, „Kirchenputz“, „Klosterputz“, „Antikputz“, „Tirolerputz“, „Landhausputz“) kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 6.7.3 Kunstharzputze Kunstharzputze nach DIN 18558 sind Beschichtungen mit putzartigem Aussehen, die in verarbeitungsfertiger Konsistenz geliefert werden. Als Bindemittel für Kunstharzputz werden Polymerisatharze verwendet, die meist als Kunststoffdispersion vorliegen. Kunstharzputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht und sind nach DIN 18558 zu verarbeiten. Sollen Kunstharzputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein. 6.7.4 Dispersionssilikatputze Dispersionssilikatputze enthalten das mineralische Bindemittel Kaliwasserglas und organische Stabilisatoren (bis 5 % Massenanteil organischer Bestandteile). 12 DIN 55699:2005-02 Dispersionssilikatputze werden unterschieden in Werktrockenmörtel und in Dispersionssilikatputze in verarbeitungsfertiger Konsistenz. Dispersionssilikatputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht. Sollen Dispersionssilikatputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein. Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des Untergrundes können bei eingefärbten, silikatgebundenen Oberputzen Farbtonunterschiede auftreten. Bei Verwendung von Werktrockenmörtel muss zum Erzielen farblich gleichmäßiger Putzflächen grundsätzlich ein systemgeeigneter Egalisationsanstrich vorgesehen und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Die Temperatur für Transport, Lagerung und Verarbeitung von Dispersionssilikatputzen liegt im Allgemeinen über 8 °C. Dispersionssilikatputze als Werktrockenmörtel dürfen auch bei Temperaturen unter 8 °C transportiert oder gelagert werden. Einzelne Produkte lassen sich auch bei niedrigeren Temperaturen noch verarbeiten; hierzu sind die Herstellerangaben zu beachten. 6.7.5 Silikonharzputz Silikonharzputze sind verarbeitungsfertige Oberputze, deren Bindemittel aus Silikonharz (z. B. Silikonharzemulsionen) und Polymerisatharz-Dispersionen besteht. Silikonharzputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht. Die Verarbeitung erfolgt wie bei Kunstharzputzen (siehe 6.7.3). Sollen Silikonharzputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein. 6.7.6 Flachverblender Flachverblender sind kunstharzgebundene Platten bis 5 mm Dicke, z. B. mit klinkerartigem Aussehen. Sie werden mit einem systemzugehörigen Ansetzmörtel auf den Unterputz geklebt. Die mit Flachverblendern zu belegende Fläche ist entsprechend dem vorgegebenen Verband einzuteilen. Der Ansetzmörtel ist abschnittsweise vorzulegen und mit einer Zahntraufel aufzukämmen. Die einzelnen Verblender müssen vollflächig in das frische Mörtelbett eingedrückt werden. Die Fugen sind wahlweise mit einem Flachpinsel zu glätten oder mittels Fugenmörtel oberflächenbündig zu füllen. 6.7.7 Keramische Beläge Keramische Beläge sind Riemchen, Fliesen oder Platten. Sie werden mit einem systemzugehörigen Verlegemörtel nach dem kombinierten Verfahren nach DIN EN 12004 (Kleberauftrag auf Untergrund und Belag = Floating-Buttering-Verfahren) auf den Unterputz geklebt. Die mit den keramischen Belägen zu versehene Fläche ist entsprechend dem vorgegebenen Verband einzuteilen. Die Fugen sind mit einem systemzugehörigen Fugenmörtel zu füllen und glatt zu streichen. Sie können als Kellen- oder Schlämmfuge ausgebildet werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 6.8 6.8.1 Anschlüsse und Fugen Allgemeines Die Ausbildung der Anschlüsse und Fugen ist zu planen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller sind zu beachten. 6.8.2 Anschlüsse an angrenzende Bauteile Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen so ausgebildet sein, dass sie die Bewegungen zwischen den Grenzflächen aufnehmen können. Schlagregenbeanspruchte Anschlüsse sind mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen entsprechend der zu erwartenden Belastungen abzudichten. 13 DIN 55699:2005-02 6.8.3 Gebäudetrennfugen Im Untergrund planmäßig angelegte Gebäudetrennfugen müssen in das WDVS übernommen und entsprechend ausgebildet werden. Die Fugen können mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen verschlossen werden. 6.9 Kantenausbildung und Ecken Die Kanten des Wärmedämm-Verbundsystems werden z. B. durch eine der folgenden Varianten ausgeführt: doppelte Gewebeeinlage; Gewebewinkel; profilverstärkte Gewebewinkel; Putzprofile. Gewebeeinlagen und Gewebewinkel sind vollflächig überdeckt nicht sichtbar in den Unterputz einzubetten. Tropfkanten sind mit entsprechenden systemzugehörigen Profilen herzustellen. Bei dicklagigen mineralischen Putzen können korrosionsbeständige Putzprofile auch sichtbar angeordnet werden. 6.10 Sockelabschluss Der Sockelabschluss kann durch den Einbau von Profilen oder eine Gewebevorlage hergestellt werden. Profile werden am Untergrund im Abstand von etwa 30 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage der Sockelprofile ist ein Abstand zwischen den Sockelprofilen von 1 mm bis 2 mm zur Aufnahme von thermisch bedingten Längenänderungen einzuhalten. Die Stöße der Profile sollten mit zugehörigen Profilverbindern verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse auftreten. 6.11 Sockeldämmung Für das Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung und der Schlussbeschichtung/des Oberputzes sind die Anforderungen nach 6.6 und 6.7 zu erfüllen. Das Putzsystem ist so zu wählen, dass es den Belastungen im Spritzwasserbereich (bis 30 cm über Geländeoberfläche — GOF) standhält. Unter der Geländeoberfläche (GOF) ist es gegen Feuchteeinwirkung durch wasserdichte Beschichtungen und gegen mechanische Belastungen (z. B. Noppenbahn) zu schützen. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Wird die Sockeldämmung unter die Geländeoberfläche (GOF) geführt, müssen bis etwa 30 cm über die Geländeoberfläche (GOF) geeignete Dämmstoffplatten wie z. B. extrudierte Hartschaumplatten verwendet werden. Klebemassen/Klebemörtel und Unterputz müssen auf den entsprechenden Untergrund abgestimmt sein. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller sind zu beachten. 14 DIN 55699:2005-02 Anhang A (normativ) Dübelmengen und Dübelschema A.1 Anordnung der Dübel Die Dübelmenge je Quadratmeter wird durch den Standsicherheitsnachweises bestimmt. Tabelle A.1 —Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformate 1000 mm × 500 mm (z. B. Polystyrol-Hartschaum-Platten) und 800 mm × 625 mm (z. B. Mineralwolle-Platten) © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Dübel je Quadratmeter Fläche Rand1 4 4,5 6 6,5 8 8,5 10 10,3 12 11,8 14 14 1 Fassaden-Randbereich (siehe A.2) ar Randabstand nach Dübelzulassung d Dämmstoffdicke Dübelanordnnung 15 DIN 55699:2005-02 Tabelle A.2 — Anordnung der Dübel für Dämmstoffplattenformat 1200 mm × 200 mm (z. B. Mineralwolle-Lamellenplatten) Dübel je Quadratmeter Fläche Rand Dübelanordnnung 1 2 Dübelreihen für 1,0 m ≤ R ≤ 1,5 m 3 Dübelreihen für 1,5 m < R ≤ 2,0 m 0 3 4 5 © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Dübelschema für alle Randzonenbreiten 1 m ≥ R ≥ 2,0 m 16 4 8 4 11 1 Fassaden-Randbereich (siehe A.2) R Randzonenbreite ar Randabstand nach Dübelzulassung d Dämmstoffdicke DIN 55699:2005-02 A.2 Fassaden-Randbereich Die Ermittlung der Randzonenbreite R richtet sich nach der Gebäude-Außenabmessung. Maßgebend ist die schmale Gebäudeseite a (z. B. Giebel). Die Randzonenbreite R beträgt 1/8 dieser Breite. Nach der Festlegung 1 m ≤ a/8 ≤ 2 m ist sie mindestens 1 m breit, maximal jedoch 2 m. R = 1,25 m (rechnerisch) R = 1,75 m (rechnerisch) Randdübelung R ≥ 1,25 m Randdübelung R ≥ 1,75 m an allen Gebäudeaußenecken an allen Gebäudeaußenecken © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Bild A.1 — Beispiel 1: Prismatischer Grundriss Bild A.2 — Beispiel 2: Zergliederter Grundriss 17 DIN 55699:2005-02 © DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Planen und Bauen, 2010 Literaturhinweise [1] Richtlinien für die Ausführung von Metalldächern, Außenwandverkleidungen und BauklempnerArbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks), Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin [2] Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk: Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk, Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Köln [3] Siehe Merkblatt „Wärmedämm-Verbundsysteme im Sockel- und im erdberührten Bereich“; Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Mörtelindustrie e. V., Duisburg [4] Technische Systeminfo Nr. 6 „Brandschutz“, Herausgeber: Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e. V., Baden-Baden [5] Siehe Merkblatt „Egalisationsanstriche auf Edelputzen“; Herausgeber: Bundesverband der deutschen Mörtelindustrie e. V., Duisburg; Industrieverband Werktrockenmörtelindustrie e. V., Duisburg und Deutscher Stuckgewerbebund, Berlin 18
© Copyright 2024 ExpyDoc