Ausgabe 01-2015 - Der Landesseniorenrat Baden

ISSN 02364-3528
Informationen vom Landesseniorenrat Baden-Württemberg
1. Quartal 2015
Interview mit Ministerin Katrin Altpeter
Pflegeversicherung Änderung ab 2015
KVJS
Werkstatt Wohnen
Landesseniorenrat
Der Neue Vorstand auf einen Blick
Gesundheit
Apothekennotdienst
Alkoholsucht
Verbraucher
Die Verbraucherzentrale stellt sich vor
Blick ins Land
Alzheimer Gesellschaft BW
Veranstaltungen
Landesseniorentag
Pflege
Brigitta Schröder
Brigitta Schröder
Blickrichtungswechsel
Menschen
mit Demenz
achtsam begleiten
Lernen mit und von Menschen
mit Demenz
Blickrichtungswechsel leben
3., aktual. Auflage 2014
124 Seiten. Kart.
€ 16,99
ISBN 978-3-17-025705-4
2014. 176 Seiten. Kart.
€ 24,99
ISBN 978-3-17-026072-6
Menschen mit Demenz zu begleiten, ist eine enorme
Herausforderung. Kann es dennoch Lichtblicke geben?
Dieses Buch motiviert alle Begleitenden, die mit Menschen
mit Demenz in Berührung kommen, sich diesen Menschen
lernend und wertschätzend mit Phantasie und Kreativität
zuzuwenden.
Der Autorin gelingt es, die hart betroffenen Angehörigen
zu ermutigen, um in belastenden Situationen Lichtblicke
und neue Einsichten zu entdecken. Für die Neuauflage
wurde das Werk aktualisiert.
Das neue Buch von Brigitta Schröder ergänzt ihr Erstlingswerk „Blickrichtungswechsel – Lernen mit und von
Menschen mit Demenz“ und ist aus der Praxis für die Praxis.
Es ist in drei Abschnitte gegliedert: Das „Basismodul“
ermutigt, bei der Begleitung von Menschen mit Demenz
Grenzen zu überschreiten, um „Schatzfinder“ bei sich und
anderen zu sein. Ziel ist es, die eigenen Gefühle, auch die
unangenehmen, wahrzunehmen und zu bejahen, um einen
adäquaten Umgang mit ihnen zu erlernen. Das „Vertiefungsmodul“ lädt ein, sich in positiver Form mit existenziellen
Fragen wie der Frage nach der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Zahlreiche Arbeitsmaterialien geben im
dritten Abschnitt Anregungen, sich selbst zu reflektieren.
Informationsblätter und Checklisten befähigen den Leser,
im Alltag Zeit und Energie zu sparen, und unterstützen
dabei, eigenverantwortlich Wege zu suchen und zu gehen.
Brigitta Schröder,
Krankenschwester und Schweizer Diakonisse, ist Supervisorin DGSv, Lebensund Trauerbegleiterin. Weitere Informationen: www.demenz-entdecken.de
Leseproben und weitere Informationen unter www.kohlhammer.de
W. Kohlhammer GmbH · 70549 Stuttgart
[email protected] · Tel. 0711/7863-7280
Kohlhammer
Einen Augen
, bitte!
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Seniorinnen und Senioren,
seit wir unser Verbandsorgan in der gewohnten
Form vor zweieinhalb Jahren hatten einstellen müssen, sind viele von Ihnen nicht müde geworden, sich
für die Wiedereinführung unserer Zeitung im Blick
in gedruckter Form einzusetzen. „Steter Tropfen
höhlt den Stein“ hat jetzt zum Erfolg geführt.
In neuer Aufmachung erscheint unsere Zeitschrift
wieder regelmäßig. Mit dem Kohlhammer Verlag
Stuttgart haben wir einen Partner gefunden, der unsere Arbeit unterstützt und für die Neuausrichtung
des „im Blick“ mitverantwortlich ist.
Jede Ausgabe wird sich schwerpunktmäßig mit
einem Thema befassen. Es folgen in diesem Jahr die
Themen „Mobilität“, „Wohnen“ und „Hilfreiche
Technik (AAL)“.
In der ersten Ausgabe geht es um das Thema
„Pflege“. Hierzu ist bundesweit, aber auch vor allem
in Baden-Württemberg, viel Neues auf dem Weg.
Seit Beginn dieses Jahres gibt es neue und erweiterte Leistungen der Pflegeversicherung. Der LSR
begrüßt diese Verbesserungen. Das Pflegestärkungsgesetz ist jedoch noch nicht der große Wurf.
Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und daran angepasste Verbesserungen für die pflegebedürftigen
Menschen und deren Angehörigen sind notwendiger denn je.
Die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige
müssen dringend verbessert und wohnortnah angeboten, die Pflegestützpunkte entsprechend ausgebaut und mit neuen Aufgaben (z. B. Wohnberatung)
betraut werden.
In Baden-Württemberg hat der Landtag eine Enquetekommission „Pflege zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ eingerichtet. Ihr Ziel
ist es, die Situation der Pflege in Baden-Württemberg
zu untersuchen und zu überprüfen, wie die vorhandenen Rahmenbedingungen verändert und welche Impulse gegeben werden müssen, um eine qualitativ
hochwertige Pflege dauerhaft sicherzustellen. Bis
zum 27. Januar 2016 hat die Enquetekommission dem
1/2015
Landtag im Plenum einen abschließenden Bericht zu
erstatten. Der Landesseniorenrat wirkt dabei mit.
Ministerin Altpeter hat einen „Runden Tisch
Pflege“ ins Leben gerufen und alle am Thema Pflege
Beteiligten – auch den Landesseniorenrat – eingeladen, um ergebnisorientiert über die Frage zu diskutieren, wie die künftigen Rahmenbedingungen in
der Pflege in Baden-Württemberg verbessert werden können.
Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
unterstützt neue Wohnformen für pflegebedürftige
Menschen. Beim Kommunalverband für Jugend und
Soziales ist dazu eine Fachstelle eingerichtet worden, die das Thema voranbringen soll.
Zu alldem und vielen anderen Themen informieren wir Sie in dieser Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß beim Lesen und
freue mich, wenn Sie Interessantes, Neues und Hilfreiches in dieser und den folgenden Ausgaben finden. Über Anregungen von Ihnen zur Gestaltung
und zu Inhalten würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Sing
1
Impressum
Veranstaltungen
Tagungen der Seniorenräte
in Baden-Württemberg 2015
•
•
Jahrestagung der Seniorenräte der Landkreise
und der kreisfreien Städte
14. und 15. April
Sport- und Jugendleiterschule – Nellingen-Ruit
GmbH
Regionaltagungen für alle Kreis-, Stadt- und
Ortsseniorenräte
• Südwürttemberg:
Donnerstag, 24. September
Tettnang, Stiftung Liebenau
• Nordwürttemberg:
Dienstag, 29. September
Heidenheim, Kreissparkasse
• Nordbaden:
Donnerstag, 1. Oktober
Bretten, Rathaus
• Südbaden:
Dienstag, 6. Oktober
Trossingen, Deutsches Harmonikamuseum
Öffentliche Anhörungen
der Pflege-Enquete BW
Jeweils von 10.00 Uhr bis 16:15 Uhr. Ort: Landtag
Baden-Württemberg
• 24. April
Finanzierung, Bürokratisierung, Dokumentation
und Qualitätssicherung
• 22. Mai
Besondere Aspekte bei der Pflege und Betreuung
• 3. Juli
Rehabilitation und Prävention sowie Pflegekammer
Weitere Informationen: www.landtag-bw.de
Fachtag „Bürgerengagement
im Vor- und Umfeld von Pflege“
15. Juni, 10 Uhr bis 16 Uhr, Häussler Bürgerforum,
Schwabenplatz 3, 70563 Stuttgart-Vaihingen
Beim Fachtag gibt es Informationen über die BesT-Projekte (Bürgerengagement sichert Teilhabe) und zu aktuellen Themenstellungen im „neuen Feld bürgerschaftlicher
Infrastruktur“.
Weitere Informationen: www.pflege-engagiert.de
2
„im blick“ ist eine Publikation des Landesseniorenrates
Baden-Württemberg (LSR).
Der LSR ist die Interessenvertretung der älteren Generation. Er
LSR
versteht sich als Forum für Erfahrungsaustausch und Meinungsbildung auf sozialem, wirtschaftlichem
und politischem Gebiet. In ihm wirken die in der Altenarbeit tätigen Verbände und die Seniorenräte zusammen. Der LSR ist parteipolitisch unabhängig.
Vorsitzender: Roland Sing
Geschäftsführerin: Birgit Faigle
Erscheinungsweise: vierteljährlich
Herausgeber
Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V.
Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
Telefon 07 11/61 38 24, Telefax 07 11/61 79 65
E-Mail: [email protected]
www.lsr-bw.de
Gesamtherstellung:
W. Kohlhammer GmbH, 70565 Stuttgart,
Telefon 0711/7863-0
Redaktion: Hans-Jörg Eckardt, Landesseniorenrat
Birgit Faigle, Landesseniorenrat
Karl-Otto Völker, Landesseniorenrat
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Peter Weiß (Anzeigenverkaufsberatung)
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Mediadaten 2015 gültig ab Februar 2015
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Soziales Baden-Württemberg – Dezernat Soziales sowie
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1/2015
Unsere Themen
Inhalt
1 ———— Vorwort
2 ———— Impressum
Pflege
4 ———— Interview mit Ministerin Katrin Altpeter
5 ———— Neuerungen in der Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2015
6 ———— Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG)
7 ———— MDK Baden-Württemberg sichert die Versorgung pflegebedürftiger
Menschen
8 ———— Landesseniorenrat fordert: Endlich mehr Pflegestützpunkte
9 ———— Pflege-Enquete: Wenig Kritisches, viel Konstruktives
KVJS
11 ———— Stuttgarter Werkstatt Wohnen wird zum Selbstläufer
12 ———— Über das Internet in die Wohnung
13 ———— Wie gründe und organisiere ich eine WG?
Landesseniorenrat
14 ———— Der LSR – auf einen Blick – Fotos des Vorstands
Gesundheit
16 ———— Apothekennotdienst in Baden-Württemberg: Flächendeckend und dezentral
17 ———— Alter schützt vor ... Alkoholsucht nicht – Besser helfen lassen
anstatt vertuschen
Verbraucher
18 ———— Die Verbraucherzentrale stellt sich vor
Blick ins Land
20 ———— Blick ins Land
24 ———— Mitgliedsverbände stellen sich vor: Alzheimer Gesellschaft BW
Aktuelles
25 ———— LSR-Vorstandssitzung
26 ———— Vertrag mit Landkreis
27 ———— Umfrageergebnisse Seniorenräte
1/2015
3
Pflege
Interview mit Ministerin Katrin Altpeter
Frau Ministerin, Sie haben
2014 das Heimrecht in Baden-Württemberg
novelliert. Was bringt das neue
Gesetz für unterstützende
Wohnformen, Teilhabe und
Pflege?
Das neue Heimrecht ist die Antwort auf veränderte
gesellschaftliche Lebensbedingungen im Alter.
Menschen, die Hilfe und Begleitung im Alltag oder
bei der Pflege brauchen, wollen heute so lange wie
möglich in den eigenen vier Wänden leben. Wenn
das nicht mehr geht, dann wollen einige lieber in
Wohngemeinschaften ziehen als ins Heim. Diesem
Wunsch kommen wir mit dem neuen Gesetz nach,
indem wir vielfältige Wohnformen im Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärem Heim ermöglichen. Dazu gehören etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften, aber auch
selbstverantwortete Wohnformen, in denen Angehörige und Ehrenamtliche in die Alltagsgestaltung
eingebunden sind. Ältere Menschen haben jetzt viel
mehr Wahlmöglichkeiten als je zuvor. Mit dem
neuen Gesetz sind wir bundesweit Vorreiter, darauf
bin ich stolz.
Am 1. Januar 2015 ist auf Bundesebene das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, mit dem u. a. die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet worden sind. Inwieweit greifen die Entwicklungen
auf Bundesebene und auf Landesebene ineinander?
Der Kerngedanke unseres neuen Landesrechts,
möglichst lange im eigenen Zuhause leben bleiben
zu können, spiegelt sich in dem Pflegestärkungsgesetz des Bundes wider. Vieles von dem, was wir in
Baden-Württemberg angestoßen haben, wird leistungsrechtlich von dem neuen Bundesrecht flankiert. So wird der Wohngruppenzuschlag, den Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten,
wenn sie eine Pflegekraft in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen beschäftigen, künftig auf 205 Euro pro Monat
erhöht. Außerdem gibt es eine Anschubfinanzierung
von bis zu 2.500 Euro je Pflegebedürftigem für die
Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe, die künftig auch einfacher in Anspruch genommen werden kann. Diese Leistungen stehen
künftig endlich auch Demenzkranken zur Verfügung. Auch der Zuschuss für Umbaumaßnahmen
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wird deutlich aufgestockt, sowohl für Einzelhaushalte als auch für Wohngruppen. Und insgesamt
sind die ambulanten Leistungen nun viel flexibler
einsetzbar.
Das neue Heimrecht in Baden-Württemberg, die Pflegereform auf Bundesebene – in der Pflege bewegt sich zurzeit viel. Ist die Pflege bald nicht mehr selbst pflegebedürftig?
Es gibt noch offene Baustellen. Bis heute hat der
Bund keinen neuen Pflegedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das ist deshalb so wichtig, weil damit endlich
die bislang geltende Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen
und Demenzkranken wegfallen würde. Dadurch
würde der tatsächliche Unterstützungsbedarf jedes
Einzelnen im Fokus stehen. Die Bundesregierung
hat den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch für
die laufende Legislaturperiode angekündigt. Ich
warte gespannt.
Eine andere wichtige Aufgabe bleibt es, die Rolle
der Kommunen im Pflegebereich zu stärken. Dafür
engagiere ich mich unter anderem in der Bund-Länder-AG zur Stärkung der Kommunen in der Pflege,
die es seit einigen Monaten gibt. Wenn wir davon
sprechen, dass die Pflege wohnortnah erbracht werden soll und sich möglichst an den Bedürfnissen der
Betroffenen orientieren muss, ist klar, dass die Kommunen viel stärker in die Gestaltung der Pflegestrukturen einbezogen werden müssen. Ich kann
mir zum Beispiel sehr gut eine zentrale Anlaufstelle
in der Kommune vorstellen, in der Interessierte gebündelt Informationen und Beratung zu den verschiedenen Pflege-, Wohn- und Unterstützungsangeboten vor Ort erhalten.
Katrin Altpeter, MdL
ist seit Mai 2011 Ministerin für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in Baden-Württemberg. Sie hat eine Ausbildung zur
staatlich anerkannten Altenpflegerin absolviert und
war in der ambulanten und stationären Pflege tätig.
Sie bildete sich zur Lehrerin für Pflegeberufe weiter
und arbeitete auch als Lehrbeauftragte an der Katholischen Fachhochschule Freiburg. Seit 2001 Mitglied
im Landtag von Baden-Württemberg, sie war bis zu
ihrem Amtsantritt als Sozialministerin Mitglied im
Sozialausschuss des Landtags und machte sich einen
Namen als Gesundheits- und Pflegeexpertin.
1/2015
Pflege
Pflegeversicherung
Neuerungen in der Pflegeversicherung
Nach den jüngst veröffentlichten Zahlen ist im Südwesten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren
ein Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen um
7,4 Prozentpunkte zu verzeichnen, rund 299.000
Menschen galten im Dezember 2013 als pflegebedürftig. Gleichzeitig wünschen sich die meisten
Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu Hause gepflegt zu werden.
Leistungsverbesserungen
Vor diesem Hintergrund sind die am 1. Januar 2015
durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) in
Kraft getretenen Neuerungen zu begrüßen. Die
meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
steigen pauschal um 4 Prozentpunkte. Weitere Maßnahmen stärken die Pflege zu Hause, insbesondere
durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tagesund Nachtpflege sowie neue ambulante Wohnformen. So können etwa die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege künftig besser miteinander kombiniert werden. Auch die Leistungen für
Tages- und Nachtpflege wurden ausgebaut, eine Anrechnung auf ambulante Pflegeleistungen findet
nicht mehr statt. Pflegebedürftige, einschließlich
Pflegebedürftige der sogenannten Pflegestufe 0, können die Leistungen für die häusliche Pflege entsprechend ihrer Bedarfslage passgenau zusammenstellen.
Betreuungs- und Entlastungsangebote
Die Leistungsbeträge der zusätzlichen Betreuungsund Entlastungsleistungen wurden auf monatlich
104 bzw. 208 Euro angehoben. Auch somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige können nun Betreuungsund Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen,
deren Kosten bis zu einem Betrag von 104 Euro monatlich ersetzt werden. Neu ist die Einführung von
sogenannten Entlastungsangeboten. Waren niederschwellige Angebote bislang auf die Bereiche Beratung, Betreuung und Beaufsichtigung beschränkt,
können nun auch Unterstützungsleistungen im Bereich der Alltagsbegleitung einschließlich der hauswirtschaftlichen Unterstützung und Versorgung
(z. B. haushaltsnahe Serviceleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung) in Anspruch genommen
werden. Auf diese Weise werden auch pflegende Angehörige unterstützt. Außerdem können anerkannte
niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsange-
1/2015
bote auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung
(bis zu 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Pflegesachleistungsbetrags) in Anspruch genommen werden – und zwar zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Ansprüchen von 104 bzw. 208 Euro. Dabei sind
die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen.
Diese umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten
tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so
lange wie möglich selbstständig in ihrer häuslichen
Umgebung leben können. Nachdem in Baden-Württemberg bereits deutlich über 700 niedrigschwellige
Betreuungsangebote ehrenamtlich getragen sind, ist
infolge der Einführung der umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten ein weiterer Anstieg solcher
ehrenamtlich getragenen Angebote zu erwarten.
Landesverordnung ändern?
Es ist beabsichtigt, die Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung und Förderung von
niedrigschwelligen Betreuungsangeboten um die neu
eingeführten niedrigschwelligen Entlastungsangebote zu erweitern. Qualitätssichernd wird dabei zu berücksichtigen sein, dass einerseits bei niedrigschwelligen ehrenamtlich getragenen Entlastungsangeboten weiterhin nicht von „Entlohnung“ gesprochen
werden kann. Andererseits sollen für niedrigschwellige Entlastungsangebote, die nicht ehrenamtlich getragen sind, weitergehende Anforderungen sowie besondere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, wie
etwa die Verpflichtung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, festgelegt werden.
Die Pflege-Wohngemeinschaft
Die Neuregelungen enthalten außerdem Verbesserungen für neue Wohnformen. Sowohl der Wohngruppenzuschlag wie auch die Anschubfinanzierung
für die Gründung einer ambulanten Pflege-Wohngruppe wurden erhöht. Die Regelungen zum Wohngruppenzuschlag in der Pflegeversicherung stehen
mit dem gesetzlichen Grundmodell einer ambulant
betreuten Wohngruppe nach dem Wohn-, Teilhabeund Pflegegesetz (WTPG) in Einklang, die sich als
eine bewusst an der Häuslichkeit orientierte, familiär
gestaltete Wohn- und Versorgungsform versteht. Die
Schwellenwerte des WTPG und des SGB XI – 12
Personen – stimmen nun überein.
(Sozialministerium Baden-Württemberg)
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Pflege
WTPG
Gesetz für unterstützende Wohnformen,
Teilhabe und Pflege (WTPG)
Der 31. Mai 2014 war ein wichtiger Tag für die Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in Baden-Württemberg. An diesem Tag ist das neue
Wohn-, Teilhabe- und Pflegesetz (WTPG) in Kraft
getreten, das zwischen den beiden klassischen Versorgungsformen „Pflege in der eigenen Häuslichkeit“
und „Heim“ eine große Vielfalt von neuen Wohnangeboten ermöglicht. Anhand der folgenden Fragen
und Antworten stellen wir die wichtigsten neuen
Regelungen vor.
Welche verschiedenen Versorgungformen
ermöglicht das neue Gesetz?
So vielschichtig wie die Lebensstile und Bedürfnisse
der Menschen sind, so vielfältig sollen auch Wohnund Versorgungsangebote im Alter und bei Behinderung gestaltet sein. Mit dem WTPG wurden die Angebote, aus denen Menschen die von ihnen gewollte
Wohnform wählen können, deutlich erhöht. Zur
Wahl stehen neben den bewährten stationären Versorgungsangeboten nun kleinräumige, der eigenen
Häuslichkeit nachempfundene Wohnformen (ambulant betreute Wohngemeinschaften) und vollständig
selbstverantwortete Wohngemeinschaften.
Was ist der Unterschied zwischen „selbstverantworteten Wohngemeinschaften“ und „ambulant
betreuten Wohngemeinschaften“?
In einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft
(max. 12 Personen) regeln die Bewohnerinnen und
Bewohner ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich. Dies bedeutet u. a., dass sie Art und Umfang ihrer Pflege- und Unterstützungsleistungen frei wählen, die Lebens- und Haushaltsführung selbstbestimmt gemeinschaftlich gestalten und selber
uneingeschränkt das Hausrecht ausüben. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften ähneln also sehr
stark dem Leben in den eigenen vier Wänden. Deshalb gibt es bei dieser Wohnform auch keine regelmäßige staatliche Kontrolle.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
können die Bewohnerinnen und Bewohner nur teilweise ihr Leben und die täglichen Abläufe selber bestimmen. Wohnen und ein Teil der Unterstützungsleistungen werden grundsätzlich von einem Anbieter
– das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein – für sie organisiert.
Deshalb greift hier auch die staatliche Aufsicht: Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in den
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ersten drei Jahren regelmäßig durch die Heimaufsicht überprüft, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen, also dann, wenn es Hinweise auf Missstände
oder Probleme gibt.
Grundsätzlich müssen ambulant betreute Wohngemeinschaften mit höchstens acht Personen nur wenige Vorgaben einhalten: Die Bewohnerinnen und
Bewohner müssen ihre Pflegeleistungen frei wählen
können, es muss eine Präsenzkraft anwesend sein, in
der Wohnung müssen insgesamt 25 qm pro Person
zur Verfügung stehen und die Wohngemeinschaft
darf nicht mehr als acht Personen umfassen. Bei ambulant betreuten Wohnformen mit neun bis zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern handelt es sich eher
um Kleinstheime als um Wohngemeinschaften. Deshalb werden an die fachliche Qualifikation der Betreuungskräfte, ihre Präsenzzeit und an die baulichen
Standards höhere Anforderungen gestellt.
Können sich auch weniger begüterte Menschen
ambulant betreute Wohngemeinschaften leisten?
Ja. Auch Menschen, die (ergänzende) Sozialhilfe beziehen, steht das gesamte Versorgungsspektrum offen. Die monatlichen Zuzahlungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften liegen ungefähr auf gleicher Höhe wie bei stationären Heimen. Ambulant
betreute Wohngemeinschaften sind also kein Modell
nur für begüterte Menschen.
Sorgt das neue Gesetz für mehr Transparenz,
Information und Kontrolle in der Pflege?
Ja, so ist z. B. festgelegt, dass Heimbewohnerinnen
und -bewohner das Recht haben, die Prüfberichte der
Heimaufsichtsbehörde einzusehen oder sich aushändigen zu lassen. Das gilt auch für Interessenten für
einen Heimplatz – auch schon vor Vertragsabschluss.
Außerdem wurde die Kontrolle durch die Heimaufsicht umgebaut. Sie ist jetzt flexibler auf die verschiedenen Wohnformen zugeschnitten als früher, ohne
aber den Schutz der Menschen zu vernachlässigen.
Dabei gilt grundsätzlich: Je weniger der Einzelne
über seine Wohn- und Lebensform selbst bestimmen
kann, desto stärker wird die Qualität in der Pflege
von der Heimaufsicht überprüft.
Weitere Informationen zu dem neuen Gesetz finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialministerium-bw.de.
1/2015
Pflege
Qualität in der Pflege
MDK Baden-Württemberg sichert die
Versorgung pflegebedürftiger Menschen
In Baden-Württemberg leben über 300.000 pflegebedürftige Menschen. Mehr als die Hälfte davon ist auf
die Hilfe ambulanter Pflegedienste angewiesen oder wird in einer Pflegeeinrichtung stationär gepflegt. Damit diese Menschen jederzeit auf eine gute, bedarfsgerechte Versorgung vertrauen können, leisten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg ihren wichtigen
Beitrag: Durch intensive Prüfungen tragen sie maßgeblich zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität in den Pflegeeinrichtungen bei.
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erwarten in der Regel einmal jährlich Besuch von den
unabhängigen Gutachtern des MDK. Angekündigt
werden die Prüfungen nicht. Lediglich ambulante
Pflegedienste erhalten aus organisatorischen Gründen die Information bereits am Vortag.
Die Versorgungsqualität steht im Vordergrund
Für die Prüfungen sind zumeist zwei erfahrene Pflegefachkräfte mit einer Zusatzausbildung im Qualitätsmanagement verantwortlich. Im Gepäck haben sie
einen ansehnlichen Kriterien- und Fragenkatalog –
rund um den Schwerpunkt Versorgungsqualität. Bei
einer Zufallsauswahl von 10 Prozent der pflegebedürftigen Menschen wird der Gesundheitszustand
überprüft. Gefragt wird unter anderem, wie es um die
Körperpflege oder um den Zustand der Haut bestellt
ist. Oder: Wird genug getan, um eine ausreichende
Ernährung zu gewährleisten?
Gemeinsam mit Mitarbeitern der Einrichtung
durchleuchten die Gutachter den Pflegeprozess, die
Planung der Pflege sowie die Dokumentation. Der
Prüfkatalog umfasst zudem eine Reihe von Fragen, die
auf Struktur, Organisation und Qualitätsmanagement
der Einrichtung zielen.
MDK-Gutachter prüfen stets beratungsorientiert.
Mit anderen Worten: Sie geben Impulse und Anstöße, wie die Pflege optimiert werden kann. Werden
Mängel festgestellt, liefern sie Empfehlungen, um
diese zu beseitigen.
Pflegenoten weiterentwickeln – statt abschaffen
In einem ausführlichen Bericht, der an die Einrichtung und die Pflegekassen versendet wird, sind alle
Ergebnisse der Prüfung sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten festgehalten.
Dieser Prüfbericht ist zugleich die Basis für die
Pflegenoten, die wegen schwacher Aussagekraft in
der Kritik stehen. Doch nur ein geringer Teil der
Prüfergebnisse fließt in den sogenannten Transparenzbericht sowie in die Pflegenoten ein. Ändert man
1/2015
die Bewertungssystematik für die Ergebnisse aus der
Qualitätsprüfung, kann deutlich werden, wie gut eine
Einrichtung tatsächlich bei Medikamentenversorgung oder Dekubitusprophylaxe ist.
In Baden-Württemberg auf einem guten Weg
2013 haben die Gutachter des MDK Baden-Württemberg über 1.100 ambulante Pflegeeinrichtungen sowie
rund 1.400 stationäre Pflegeeinrichtungen unter die
Lupe genommen. Nahezu alle Einrichtungen erfüllen
die Anforderungen an die Strukturqualität. Hinsichtlich der Prozess- und Ergebnisqualität lassen sich vergleichbare Entwicklungen verzeichnen. Die Zahl gravierender Pflegemängel bewegt sich seit Jahren auf
niedrigem Niveau.
Zugleich zeigt sich, dass noch viel zu tun ist. Verbessern können sich manche Einrichtungen beispielsweise
bei der Sturz- und Dekubitusprophylaxe oder bei der
Vorbeugung einer Mangelernährung.
„Insgesamt befindet sich die Qualität der Pflege in
Baden-Württemberg auf einem guten Weg“, so das
Fazit von Dr. Waltraud Hannes, Leiterin des Fachbereichs Pflege beim MDK Baden-Württemberg.
Hintergrundinformation
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
(MDK) Baden-Württemberg ist der organisatorisch
selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit der
Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/
Schwarzwald angesiedelt. 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 7 Beratungsstellen garantieren
eine flächendeckende Versorgung im Land.
Erik Scherb
Geschäftsführer
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Baden-Württemberg
Ahornweg 2, 77933 Lahr/Schwarzwald
[email protected], www.mdkbw.de
7
Pflege
Pflegestützpunkte
LSR fordert: Endlich mehr Pflegestützpunkte
Die Interessenvertretung der Älteren hat „nachgelegt“ und nicht nur mehr Pflegestützpunkte gefordert.
Auch ihre Öffnungszeiten und die Aufgaben müssten neu definiert werden sowie die den Alltag unterstützende Technik zur Beratung gehören.
Die im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Evaluation durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe Köln hat die Auffassung des LSR bestätigt,
dass die bisher 48 Pflegestützpunkte in 42 Stadtund Landkreisen viel zu wenig sind, um die steigende Zahl der älteren Menschen in Baden-Württemberg flächendeckend zu erreichen.
Schon früh gemahnt
LSR-Vorsitzender Roland Sing erklärte: „Schon als
die Stützpunkte ab 2011 eingerichtet worden sind,
haben wir auf gravierende Mängel hingewiesen, insbesondere auf die zu geringe Zahl sowie die unzureichende personelle Ausstattung und die ebenfalls
nicht ausreichenden Öffnungszeiten. Der LSR wurde jedoch lediglich immer wieder vertröstet. Erst
müsse dazu die Evaluation vorliegen.“ Das sei nun
der Fall. „Jetzt müsse“, so Sing, „endlich gehandelt
werden.“ Er forderte: „Im Südwesten sind deutlich
mehr Pflegestützpunkte einzurichten. Dann kann
auch die Bevölkerung im sogenannten ländlichen
Raum besser versorgt werden.“ Der sei bisher weitgehend stiefmütterlich bedacht gewesen. Sing weiter: „Das Beratungsangebot sollte ausgeweitet werden, besonders zu solchen Zeiten, an denen die Angehörigen es auch nutzen können.“ Oft würden sie
nicht mehr am Ort der Pflegebedürftigen wohnen.
Auch deshalb müssten die Öffnungs- bzw. Sprechzeiten den Bedürfnissen angepasst werden.
Aufgaben anpassen
Die Stützpunkte sollten mehr aufsuchende Beratung
praktizieren und durch Infoveranstaltungen mehr
aufklären. Sing: „Dazu ist jedoch mehr Personal nötig. Die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen sind nun aufgerufen, zeitnah einen angemessenen Ausbau der Pflegestützpunkte in BadenWürttemberg voranzutreiben.“
Im Übrigen sei es auch notwendig, dass die Aufgaben der Pflegestützpunkte neu definiert werden.
So sei es wichtig, zum eigenständigen Leben in den
eigenen vier Wänden zu beraten. Auch die den „Alltag unterstützende Technik“ müsste dazu gehören.
Dass die Finanzierung dann nicht nur die Pflegekassen übernehmen können, sei klar. Zusätzlich sind
Steuergelder für diese notwendige Beratung zur
Verfügung zu stellen.
Pflegestützpunkte sind aus der pflegerischen Infrastruktur des Landes nicht mehr wegzudenken.
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Landespressekonferenz am 2. Februar 2015 zur Neuausrichtung der Seniorenpolitik
Sozialministerin und LSR präsentieren Ergebnisse der seniorenpolitischen Werkstattgespräche. Der
LSR begrüßt den von Sozialministerin Katrin Altpeter geplanten „Kompass Seniorenpolitik“.
In diesem Kontext wurde auch zu den Pflegestützpunkten berichtet. Altpeter setzt sich für den flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten im Land ein, damit Menschen unabhängig von ihrem
Wohnort Zugang zu einer zentralen Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Pflege haben.
Roland Sing forderte, dass die Pflegestützpunkte eine vielfältigere Aufgabenstellung erhalten müssen
und für alle Generationen Beratung zu allen Themen des Lebens anbieten müssen. Dass die Finanzierung dann nicht nur die Pflegekassen übernehmen können, sei klar. Zusätzlich müssten Steuergelder für
diese notwendige Beratung zur Verfügung gestellt werden.
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1/2015
Pflege
Pflege-Enquete
Pflege-Enquete:
Wenig Kritisches, viel Konstruktives
Das Parlament im Südwesten wird sich das ganze Jahr über mit dem so wichtig gewordenen Thema Pflege beschäftigen. Bei einer öffentlichen Anhörung haben die Spitzen der Kirchen, aber auch der gesellschaftlich relevanten Gruppen wie der Landesseniorenrat ihre Erkenntnisse und Forderungen eingebracht. Der Vorsitzende Roland Sing hat für seine deutlichen Worte verdienten Beifall bekommen.
„Wie kann es gelingen, ‚weibliche Konnotation‘ von
Care-Arbeit aufzubrechen?“ Auf diese Leitfrage
Nr. 10 bei der öffentlichen Anhörung im Landtag
zur Pflege-Enquete am 23. Januar 2015 gab es keine
konkreten Vorschläge, um die beklagte Situation zu
verbessern.
Der Beobachter des LSR und Schreiber dieses
Beitrages erlaubt es sich jedoch, hierzu ganz persönlich etwas anzumerken: Muss eine Leitfrage
für diese öffentliche Anhörung wirklich so wenig
verständlich formuliert werden? Wer weiß schon
auf Anhieb, was sich hinter der „weiblichen Konnotation“ verbirgt? Etwas mehr „normale“ Sprache scheint ihm da angebracht.
Wichtig: Erst mal Industrie und Handwerk?
Noch vor den zu Pflegenden?
Aufgestoßen ist auch die Leitfrage Nummer 9. In ihr
geht es um die „Altersgerechten Assistenzsysteme“
und welche Chancen für ein selbstbestimmtes Leben
in ihnen stecken. Und da erstaunte die Rangfolge:
Zuerst wird nach den Chancen für den Industrieund Innovationsstandort BW und das Handwerk gefragt. Über die Chancen für die Pflegenden und die
Pflegebedürftigen will die Politik erst danach etwas
erfahren. Für einen Vertreter des LSR (und damit
der persönlich Betroffenen) war nicht nachvollziehbar, warum die Politiker oder die Fachbeamten
zuerst fragen, was es für die Industrie und das
Handwerk bringe. Es geht doch (hoffentlich auch
der Enquetekommission) vorrangig um die Gepflegten und die Pflegenden. Jede andere Einstellung der
Bevölkerung und der Gesellschaft zur Pflege würde
dem Schreiber fatal erscheinen. Der Schreiber hofft,
dass diese Reihenfolge vielleicht nur etwas gedankenlos gewählt worden ist.
„Demografischer Wandel“: Nicht zu viele Ältere
– zu wenig Junge
Nach dem Statement, das Roland Sing, der Vorsitzende des LSR, auch für den Sozialverband VdK abgegeben hat, ist die Einschätzung für die 2,7 Mio.
1/2015
Älteren im Südwesten anders. Er erklärte, dass er
für die Betroffenen spreche und wolle gleich etwas
klarstellen. Die oft zu hörende Klage zum Thema
demografischer Wandel, dass wir zu viele Alten hätten, sei nicht zutreffend. Entscheidend ist, dass es
bei uns zu wenige Junge gibt.
Für ihn steht an erster Stelle die Frage, wie können die Potenziale der Älteren, ihre Erfahrung, ihr
Wissen sowie ihre Fähigkeiten noch besser genutzt
werden. Sie würden diese positiven Aspekte seit langem immer stärker und vorbildlich einbringen. Das
zeige sich von Montag bis Freitag an jedem Morgen
vor unseren Schulen. Wie viele Großeltern würden
die Kinder zum Unterricht bringen und auch wieder
abholen? Denn um diese Uhrzeit seien Alleinerziehende und berufstätige Mütter vielfach schon im Betrieb. Ähnliches gelte für die Freizeitaktivitäten des
Nachwuchses im Sport und in Vereinen. Ohne dieses
„spezielle Ehrenamt“ im „Fahr- und Bringdienst“ sowie die Betreuung gäbe es deutlich weniger „funktionierende“ Familien. Das werde jeweils selbst organisiert. Die anderen Formen des Ehrenamts, auf der
Ebene der Kommunen, bedürften jedoch einer dauerhaften Begleitung und Unterstützung durch die Gemeinden. Erst dann könnten die Älteren außer der
Verantwortung für die eigene Großfamilie sich auch
für andere und die Gesellschaft einbringen. Viele
von ihnen würden darüber hinaus beträchtliche
„Transferleistungen“ für die Kinderbetreuung, die
Pflege, oder im Ehrenamt und in Vereinen erbringen. Erfreulicherweise hätten derzeit manche Ältere
noch etwas „Vermögen“, mit dem sie die nachfolgende Generation für das Wohnen, die Bildung und die
Freizeit unterstützen würden. In dieser Beziehung
seien sie auch ein „Wirtschaftsfaktor“ und dürften
nicht nur als „ökonomische Belastung“ gesehen und
empfunden werden. Des Weiteren seien sie zumeist
gute Steuerzahler und würden helfen, die Staatsausgaben zu finanzieren. Und die finanziellen Transfers
in den Familien gehen fast ausschließlich weg von
den Älteren hin zu den Jungen.
9
Pflege
Das Armutsrisiko
Allerdings gibt Sing auch zu bedenken, dass die
Leistungen der Sozialhilfe und für die Pflege immer
stärker steigen. Das bedeute, dass das Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit ein hohes Armutsrisiko
darstellen. Das gelte besonders für die Generation
der älteren Frauen, wenn sie alleine dastehen mit einer geringen Rente, weil sie für die Kindererziehung
aus dem Beruf ausgestiegen sind und evtl. früh die
Pflege der eigenen oder der Schwiegereltern übernommen haben.
Generell müsste vieles dafür getan werden, dass
alle Älteren, und dazu gehörten auch die zu uns
„Zugewanderten“, so lang wie möglich in der eigenen, ihnen vertrauten Häuslichkeit bleiben können.
Dafür müssen die Angebote und die Leistungen der
ambulanten Pflege weiter verbessert werden. Da
gelte es „kräftig zuzulegen“.
Die Pflegekräfte
Deutliche Worte hat Sing jedoch auch zum Thema
Pflegekräfte an die Enquete gerichtet. Gesellschaftlich genieße die von ihnen geleistete Arbeit immer
noch nicht den ihnen zustehenden höheren Stellenwert. Auch eine angemessene Bezahlung würde
dazu gehören. Sie könnte zu mehr Akzeptanz der
Pflegeberufe beitragen und damit zu mehr inländischen Pflegekräften führen. Trotzdem werde auch
ausländisches Personal gebraucht, um den Bedarf zu
decken und gute Betreuung gewährleisten zu können. Das muss in einem für beide Seiten legalen
Rahmen ermöglicht werden. Zum Beispiel wie mit
dem „Entsende-Modell“ in Österreich: Im Rahmen
der „Selbstständigen Versicherung“ mit Mindestlohn, Krankenversicherung, 14 Tage Arbeitseinsatz
und anschließend 14 Tage Urlaub, Vermittlung über
die Arbeitsagentur.
Wie die Potenziale der Älteren für die Pflege
nutzen?
Die Gesellschaft erbringe bereits jetzt einen hohen
Beitrag. Denn 1,8 Mio. Pflegebedürftige und 2,5
Mio. Hilfsbedürftige werden von Angehörigen gepflegt. Ohne ihre Leistung würden 3,2 Mio. mehr
Vollzeitpflegekräfte gebraucht. Die Gesellschaft hat
zu erkennen, dass eine menschenwürdige Pflege etwas wert sein muss. Nicht vergessen werden dürften
die vielen Ehrenamtlichen. Sie pflegen zwar nicht
selbst, erbringen aber ebenfalls Betreuungsleistungen.
Abschließend richtete Sing die für ihn wichtigste
und generelle Frage an die Politik: „Wie können wir
10
Pflege-Enquete
als Gesellschaft die Potenziale der Älteren für die
Pflege nutzen?“
Bei seinen Antworten auf die Nachfragen der Enquetekommission verwies er auf die Ergebnisse einer Umfrage bei den Seniorenräten zum ehrenamtlichen Engagement im Südwesten, auch in der Pflege.
Das Ergebnis: viel Lobenswertes! Leider gebe es
nur wenige Großbetriebe, die ihre älteren Beschäftigten auf den Ruhestand und dann mögliche Engagements vorbereiten würden. Der Lebensraum sei
anschließend jedoch die eigene Kommune. Dort
könnten sie sich voll einbringen. Das Thema Pflege
werde nicht erst dann wichtig, wenn im eigenen
Umfeld gehandelt werden müsse. Es bedürfe eines
guten Präventionsgesetzes, um diese Situation möglichst weit hinauszuschieben. Vorbildlich sei da beispielsweise der Schwäbische Turnerbund mit einem
vielfältigen Angebot an Kursen zu mehr und gezielter Bewegung.
„Bewegungsmelder“ gegen nächtliche Stürze
Für das Ehrenamt gewonnene Personen könnten
oft helfen, dass vereinsamte Ältere wieder Kontakt
zur Nachbarschaft und im Quartier bekommen.
Die „Altersgerechten Assistenzsysteme“ sieht Sing
auch für das Ehrenamt als hilfreich. Kritisch merkt
er an, dass dabei für die technische Entwicklung
Millionenbeträge fließen. Jedoch sei kaum Geld dafür vorhanden, damit die Betroffenen überhaupt etwas von diesen Möglichkeiten erfahren. So würden
sich manche Stürze beim nächtlichen Toilettengang vermeiden lassen, wenn einfache „Bewegungsmelder“, inzwischen für wenig Geld in jedem
Einkaufsmarkt erhältlich, im Schlafzimmer angebracht und „beleuchtend“ wirken könnten. Als erfreulich sieht Sing auch, wenn Seniorenräte und
Kommunen Möglichkeiten schaffen, dass für die
Älteren eingekauft wird. Mehrfach wirksamer sei
es jedoch, wenn diese Personen selbst unterwegs
sein können, weil beispielweise ein „Bürgerbus“ sie
einmal oder mehrmals in der Woche fast zu Hause
abholt und zurückbringt. Wenn auf diese Weise eigener Einkauf, Kommunikation und damit echte
Teilhabe möglich gemacht wird, dann kann dies
die Lebensqualität im Alter enorm steigern.
Hans-Jörg Eckardt
Hinweis: Mehr zur Pflege-Enquete auf
www.landtag-bw.de
(bei Gremien/Ausschüsse).
1/2015
KVJS
Werktstatt Wohnen
Stuttgarter Werkstatt
Wohnen wird zum Selbstläufer
Die KVJS-Musterwohnung für barrierefreies Wohnen
Vor gut 15 Monaten eröffnete der KVJS seine Werkstatt Wohnen nach umfangreicher Sanierung. In der
barrierefreien Musterwohnung können Interessierte Möbel begutachten, Notrufgeräte ausprobieren
oder sich bauliche Lösungen erläutern lassen. „Seither ist die Schau zum Selbstläufer geworden“, sagt
der Leiter der Werkstatt Wohnen Werner Stocker.
Ein Mustertelefon aus der Werkstatt Wohnen.
Foto: KVJS
„Wir haben mehrmals pro Woche Besichtigungen
und Führungen“, berichtet Stocker. Unter den Interessierten waren Fachleute von Baugenossenschaften, von der Bundesfachgruppe Seniorenwohnstifte,
von Wohnberatungsstellen und Kreisseniorenräten
sowie Hochschulen. Auch einzelne Senioren, Menschen mit Behinderung und Angehörige ließen sich
die Wohnung zeigen.
„Auf besonders großes Interesse stoßen die neuen
Technologien, sogenannte alltagsunterstützende Assistenzleistungen“, erklärt Stocker. Die Gruppen ließen sich unterschiedliche Sensortypen zeigen oder
erklären, wie Tablet-PCs und Smartphones das
selbstständige Wohnen komfortabler machen können.
Die Musterwohnung zeigt den neuesten Stand
baulicher Lösungen und Einrichtungsvorschläge,
um ein Haus oder Apartment an die Bedürfnisse der
Bewohner anzupassen. Zudem zeigt die Ausstellung
eine Vielzahl praktischer Hilfsmittel wie etwa ein
Großtasten-Telefon oder eine sensorgesteuerte
Nachtbeleuchtung.
Die Besichtigung der Werkstatt Wohnen ist möglich nach vorheriger Vereinbarung.
1/2015
Die Werkstatt Wohnen
1998 wurde die KVJS-Werkstatt Wohnen vom
Fraunhofer-Institut Stuttgart und der Zentralen Wohnberatungsstelle (zbw) aufgebaut. Sie
waren maßgeblich beteiligt am Aufbau der heute über 40 dezentralen Wohnberatungsstellen
in Baden-Württemberg – und an der Qualifizierung der Beratenden. Heute vernetzt sich die
Werkstatt mit zahlreichen Kooperationspartnern wie dem Landesseniorenrat, dem DRK
oder dem Landesfachverband Schreinerhandwerk.
Das Netzwerk macht unter dem Namen „forum b-wohnen“ praktisches Wissen und wissenschaftliche Erkenntnisse in der Gesellschaft bekannt, startet regelmäßig Initiativen und wirbt
weitere Partner. Zudem berät die Wohnberatung des Stuttgarter Kreisverbands des Deutschen Roten Kreuzes Menschen mit Behinderungen und Senioren, aber auch Fachleute und
Auszubildende in Pflegeberufen.
Der KVJS
Als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum
für die 44 Stadt- und Landkreise in BadenWürttemberg unterstützt der KVJS seit Jahren
die örtlichen Planer unter anderem in der Altenhilfefachberatung, der Kreisseniorenplanung
sowie beim Aufbau der ehrenamtlichen Wohnberatungsstellen. Auch zwischen dem Landesseniorenrat und dem KVJS besteht eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit beim Thema Wohnen im Alter.
11
KVJS
Werktstatt Wohnen
Über das Internet in die Wohnung
Werkstatt Wohnen hat ihre virtuelle Ausstellung erweitert
Die Werkstatt Wohnen ist seit neuestem auch über
das Internet begehbar. Der Internet-Rundgang
durch das orginalgetreue Modell zeigt Bilder von
verschiedenen Bereichen wie Außenbereich, Hausund Wohnungseingang, Flur, Badezimmer, Schlafzimmer, Küche, Balkone/Terrassen und elektronische Hilfsmittel.
Mit zahlreichen Fotos und leicht verständlichen
Texten erläutern Fachleute die Anwendungsmöglichkeiten von Einrichtungsgegenständen und bauliche Voraussetzungen. Per Mausklick können die
entsprechenden Abbildungen oder Texte der gewünschten Ansichten ausgewählt werden. Die Anforderungen (DIN-Normen) an die Gestaltung und
Ausstattung sowie bebilderte und kommentierte Informationen zur Einrichtung und barrierefreien
Bauweise sind ebenfalls aufbereitet.
Die virtuelle Werkstatt Wohnen ist im Internet abrufbar.
Foto: KVJS
Den virtuellen Rundgang durch die Musterwohnung findet man im Internet unter:
Werner Stocker
Leiter der KVJS-Werkstatt Wohnen
Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 6375-0
[email protected], www.kvjs.de
www.kvjs.de (unten rechts auf der Seite).
24h Betreuung und Pflege dort, wo sich der
Mensch am wohlsten fühlt: im eigenen Zuhause.
Ihre regionalen PROMEDICA PLUS Berater sind für Sie da
und freuen sich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen:
Alles aus einer Hand mit dem einzigartigen PROMEDICA PLUS
Betreuungsmodell: Von der Auswahl und Schulung von
Betreuungskräften und deren Transfer nach Deutschland,
über die Bedarfsermittlung, bis hin zu einer kontinuierlichen
Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor Ort.
Auch nach der erfolgreichen Vermittlung stehen die
PROMEDICA PLUS Berater den Familien mit Rat und Tat
zur Seite.
PROMEDICA PLUS Reutlingen
Inhaber: Uwe Bartels
Tel. 07129 – 407 06 82
PROMEDICA PLUS Karlsruhe Süd
Inhaberin: Olga Lindörfer
Tel. 0721 – 96 88 20 20
PROMEDICA PLUS Böblingen
Inhaber: Gerold Dammert
Tel. 07033 – 42 756
PROMEDICA PLUS Kraichgau Nord
Inhaber: Thomas Mürschberger
Tel. 07263 – 91 86 53
PROMEDICA PLUS Neckar Fils Rems
Inhaber: Michael und Thomas Fitz
Tel. 07161 – 96 81 40
PROMEDICA PLUS Bodensee-Ost
Inhaber: Ralf Petzold
Tel. 07528 – 915 91 24
PROMEDICA PLUS Benningen
Inhaber: Karim Gampper
Tel. 07144 – 130 36 11
PROMEDICA PLUS Filderstadt
Inhaber: Hans-Joachim Stelzer
Tel. 07022 – 21 39 66
PROMEDICA PLUS Markgräflerland
Inhaber: Jochen Heiland
Tel. 07634 – 594 99 28
PROMEDICA PLUS Biberach
Inhaberin: Ulrike Striegler
Tel. 07392 – 91 26 70
PROMEDICA PLUS Schwäbisch Gmünd
Inhaber: Jochen Hieber
Tel. 07175 – 261 93 05
PROMEDICA PLUS Garmisch-Partenkirchen
Inhaber: Ralf Petzold
Tel. 08821 – 798 22 98
PROMEDICA PLUS Ostalbkreis
Inhaber: Jochen Hieber
Tel. 07175 – 261 93 05
PROMEDICA PLUS Main-Tauber
Inhaber: Gerhard Lippert
Tel. 09341– 896 94 60
PROMEDICA PLUS Ulm / Neu-Ulm
Inhaber: Thomas Laskowski
Tel. 0731 – 14 39 26 66
www.promedicaplus.de
KVJS
Fachstelle FaWo
Wie gründe und organisiere ich eine WG?
Neue Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen
In Stuttgart gibt es eine neue Beratungsstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo). Die Fachstelle dient unter anderem der Beratung all derer, die Wohngemeinschaften aufbauen wollen.
eingegangen. Die Fachstelle ist zunächst auf zwei
Jahre angelegt. In dieser Zeit soll sie Kommunen
und örtliche Beratungsstellen so weit unterstützen,
dass diese selbst eine qualifizierte Beratung und Betreuung vor Ort leisten können.
Nachfrage nach Hilfe im eigenen Heim steigt
„Unsere Fachleute beobachten seit Jahren einen
steigenden Bedarf an Unterstützung für das Wohnen zuhause“, sagt KVJS-Verbandsdirektor Senator
e.h. Prof. Roland Klinger. „Der KVJS baut die praxisnahe Beratung für neue Wohnformen aus und
fördert somit das selbstbestimmte Wohnen.“
Begleitet wird die Arbeit der Fachstelle von einem Beirat. In dem Gremium sitzen neben dem Sozialministerium auch Vertreter von Betroffenen und
weiteren Fachverbänden sowie von Pflegestützpunkten, Kassen, Pflegeanbietern und Kommunen.
Außerdem sind auch bereits existierende Wohngemeinschaften im Land beteiligt.
In Stuttgart können sich Interessierte kundig machen.
Foto: fotolia
Die FaWo ist ein Angebot des Sozialministeriums
Baden-Württemberg und dockt an die Expertise des
Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS)
an. Sie richtet sich zum einen an Fachleute, etwa
von örtlichen Beratungsstellen, Stadt- und Landkreisen, Gemeinden, Einrichtungs- und Bauträgern.
„Sie erhalten bei uns Beratung und Informationen,
wie sie ambulant unterstützte Wohngemeinschaften
aufbauen und betreiben können“, sagt Berater Thomas Kallenowski.
Beratung für Kommunen und Privatleute
Die FaWo-Berater sind zum anderen für zukünftige
Bewohner von ambulant unterstützten Wohngemeinschaften und ihre Angehörigen da. „Sie können
sich an uns wenden, wenn sie eine WG gründen
wollen“, sagt Kallenowski. Seit dem Start der FaWo
im November 2014 sind bereits zahlreiche Anfragen
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Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen
Senefelderstraße 73, 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 6375-762 oder 763, Fax: -761
E-Mail: [email protected]
www.kvjs.de/soziales/senioren/fawo.html
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Landesseniorenrat
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Der LSR – auf einen Blick
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Der LSR – auf einen Blick
1/2015
Landesseniorenrat
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Gesundheit
Apothekennotdienst
Apothekennotdienst in Baden-Württemberg:
Flächendeckend und dezentral
In Baden-Württemberg gibt es noch knapp über 2.600 Apotheken. Tendenz fallend. Trotz der sinkenden
Apothekenzahl ist die Versorgung mit Arzneimitteln durch Apotheken überall gewährleistet. Dies gilt
auch für den Apothekennotdienst, der sicherstellt, dass jeden Tag, rund um die Uhr eine Apotheke in angemessener Entfernung für Notfälle erreichbar ist.
Jeden Tag leisten in Baden-Württemberg zwischen
150 und 170 Apotheken Notdienst. Wo diese zu finden sind, kann etwa der lokalen Tageszeitung oder
dem örtlichen Amtsblatt entnommen werden. Zudem muss jede Apotheke über einen von außen gut
erkennbaren Aushang auf die nächstgelegene Notdienstapotheke verweisen. Am zuverlässigsten sind
die Informationen im Notdienstportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die für die
Organisation des Apothekennotdienstes zuständig
ist (siehe Info am Ende des Textes).
Anders als der hausärztliche Notdienst, der zentralisiert zumeist an Krankenhäusern angesiedelt ist,
ist der Apothekennotdienst dezentral und flächendeckend organisiert. Jede Apotheke in Baden-Württemberg ist in regelmäßigen Abständen zum Notdienst
eingeteilt. Damit ist gewährleistet, dass auch in abgelegenen Orten Baden-Württembergs eine Notdienstapotheke in angemessener Entfernung erreichbar ist. Ziel der Landesapothekerkammer bei der
Notdiensteinteilung ist es, dass die nächste Notdienstapotheke grundsätzlich nicht weiter als 15 Kilometer entfernt sein sollte. In stark ländlich geprägten Gebieten beträgt die Entfernung zwischen notdienstbereiten Apotheken in der Regel nicht mehr
als 20 km. In Ausnahmefällen kann die Entfernung
bis zu 25 km betragen. Die Landesapothekerkammer
muss hier eine Abwägung vornehmen: Einerseits sollen die Wege für die Patienten zur Notdienstapotheke nicht zu weit sein, andererseits dürfen die Apotheken nicht überfordert werden. Denn jeder Notdienst
stellt für die Apotheke eine Belastung dar, da die
meisten Apotheker nach einer Notdienstnacht am
nächsten Morgen gleich weiterarbeiten müssen.
Etwa die Hälfte aller Patienten im Notdienst hat
einen Selbstmedikationswunsch. Diese Patienten
haben zuvor also keinen Arzt besucht, sondern lassen sich ausschließlich in der Apotheke beraten. Gerade deshalb ist die flächendeckende Versorgung
der Notdienstapotheken in Abgrenzung zum zentralisierten ärztlichen Notdienst so wichtig.
16
Das tagesaktuelle Notdienstportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, wo Sie sich
beispielsweise die 5 nächstgelegenen Notdienstapotheken anzeigen lassen können, finden Sie unter:
www.lak-bw.notdienst-portal.de.
Auch telefonisch können Sie die nächstgelegene
Notdienstapotheke abfragen. Aus dem Festnetz kostenfrei unter 0800 0022 833 oder per Handy (max.
69 ct/min) unter 22 8 33.
Kostenlose „Apothekenfinder“-App für Smartphones: kostenlos erhältlich in den Stores von Apple
(iPhone & iPad), Google (Android Smartphones &
Tablets) und Windows (Windows Phone 8 & Tablets sowie Windows 8.1 PCs)
Über die Landesapothekerkammer
Baden-Württemberg
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
(LAK) ist die Berufsvertretung für mehr als 12.000
Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in
der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr
sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt
sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier
Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird.
Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch
Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung oder
Aufklärungskampagnen. Darüber hinaus nimmt die
LAK Aufgaben in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
wahr und organisiert den Apothekennotdienst.
Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Stefan Möbius
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Villastraße 1, 70190 Stuttgart
Telefon 0711 99347-50 Telefax 0711 99347-45
E-Mail [email protected]
Internet www.lak-bw.de
1/2015
Alkoholsucht
Gesundheit
Alter schützt vor … Alkoholsucht nicht –
Besser helfen lassen anstatt vertuschen
Im fortgeschrittenen Alter ein Gläschen in Ehren –
Wer sollte das verwehren? Leider geht es immer
häufiger um mehr als ein kleines Glas Wein oder
Bier am Tag: Bereits jeder Zehnte, der wegen Alkoholproblemen eine Einrichtung der ambulanten
Suchthilfe in Baden-Württemberg aufsucht, ist 60
Jahre und älter.
„Im deutschen Südwesten müsse man von knapp
einer Million Männer und Frauen über 60 Jahren
mit problematischem Alkoholkonsum ausgehen“,
weiß Christa Niemeier von der Landesstelle für
Suchtfragen in Baden-Württemberg. Oft sei es keine
Abhängigkeit im diagnostischen Sinn, aber die Betroffenen trinken regelmäßig Alkohol in schädlichen
Mengen, obwohl bereits körperliche oder soziale
und psychische Probleme erkennbar sind.
„Zwar spricht auch im Alter nichts gegen einen
genuss- und maßvollen Umgang mit Alkohol“, betont die Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg
PD Dr. Sabine Knapstein, „doch wenn der überschritten wird, bedeutet das einen herben Verlust an
Lebensqualität – und letztlich, dass die Betroffenen
oft früher als normal ihre Selbstständigkeit einbüßen.“ Das rechte Maß zu finden, ist schwierig, denn
der ältere Körper verträgt Alkohol weniger gut. Da
der Wasseranteil des Körpers im Alter sinkt, steigt
der Alkoholpegel bei gleichem Konsum höher als bei
jüngeren Menschen. Außerdem baut die Leber das
Zellgift langsamer ab. Die Folgen sind oft Trunkenheit, verbunden mit Stürzen oder anderen Unfällen.
Darüber hinaus kann es bei der Einnahme von Medikamenten zu gefährlichen Wechselwirkungen
kommen. Besonders dramatisch wirkt sich die Kombination von Alkohol und Schlafmitteln oder auch
Antidepressiva aus.
Experten räumen ein, dass die Sucht oft schleichend beginnt und von den Betroffenen aus Scham
verheimlicht wird. Wer als Angehöriger oder
Freund einen Verdacht hegt, sollte Betroffene –
möglichst ohne Vorwürfe zu erheben – darauf ansprechen, rät Christa Niemeier. Auf der Suche nach
einer gemeinsamen Lösung kann der nächste Weg
zu einer Suchtberatungsstelle führen. Ein wichtiger
Schritt: Denn wer meint, das Suchtverhalten entschuldigen, decken und kontrollieren zu können,
1/2015
wird scheitern und schließlich darunter leiden, erfährt man dort. Angehörige sollten daher auf eine
Behandlung drängen. Menschen mit Alkoholproblemen müssten die Verantwortung für sich zurückerlangen, weiß die Suchthilfeorganisation Blaues
Kreuz Baden-Württemberg. Und wer erst einmal
die ersten Hürden zur Behandlung genommen habe
und wieder das Ziel vor Augen sehe, seine Würde
zurückzugewinnen, halte erfahrungsgemäß durch.
Gesundheitshotline
Die AOK Baden-Württemberg bietet exklusiv
für die Leser von „im Blick“ im gesamten Monat
April die Möglichkeit, sachlichen Rat zum Thema „Alkoholsucht im Alter“ zu bekommen. Das
AOK-care-Telefon ist 24 Stunden täglich unter
der gebührenfreien Rufnummer 0800 10 50 501
zu erreichen. Erfahrene Ärzte und medizinische
Fachkräfte geben hier kompetent und umfassend Auskunft zu medizinischen Fragestellungen. Alle Mitarbeiter am AOK-care-Telefon
sind unabhängig und unterliegen der ärztlichen
Schweigepflicht.
Weitere Informationen zum Thema finden
Sie im Internet unter dem Link:
www.aok-bw.de/alkoholsucht-im-alter.
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Ve r b r a u c h e r
Verbraucherzentrale
Vorgestellt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Leider ist sie für viele noch ein „unbekanntes Wesen“, diese Verbraucherzentrale. „im Blick“ zeigt auf,
was sich dahinter verbirgt, welche wichtigen Aufgaben sie in welcher Weise wahrnimmt und warum sie
so erfolgreich ist.
Das Jahr 2015 ist ein gutes Jahr für die Verbraucherzentrale. Das Land hat beschlossen, die Förderung deutlich zu erhöhen: Mit einer Millionen Euro
mehr im Jahr kann der notwendige Ausbau in die
Wege geleitet werden. Die Verbraucherzentrale, bisher in zehn baden-württembergischen Kommunen
mit einer Beratungsstelle, will mit den neuen finanziellen Möglichkeiten den Ausbau in die Fläche voranbringen. Denn ein persönlicher Zugang vor Ort
zu den Angeboten ist wichtig, um unserer Kernaufgabe nachzukommen: Der individuellen, anbieterunabhängigen Verbraucherberatung.
fizierte Rechtsberatung durchführen können. Die
Beratung ist auch die Grundlage für unsere weitere
Arbeit: Mit dem „Ohr am Verbraucher“ erfahren wir
frühzeitig, wo der Schuh drückt und wo Handlungsbedarf besteht. Diese Erfahrungen geben wir regelmäßig an Medien weiter, um möglichst frühzeitig
viele Verbraucher zu warnen oder über neue Maschen zu informieren. Auch die Politik informieren
wir über unsere Erkenntnisse aus der Verbraucherberatung, damit Fehlentwicklungen wahrgenommen
und entgegen gewirkt werden kann. Nicht zuletzt
stärken wir die Verbraucher durch unsere Abmahnund Klagebefugnis: Bei Verstößen gegen das Gesetz
gegen unlauteren Wettbewerb und rechtswidrigen
allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir
rechtlich gegen Unternehmen vorgehen und machen dies regelmäßig und erfolgreich.
Cornelia Tausch ist seit Mai 2013 Vorstand der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die Kernaufgabe: Verbraucherberatung
Verbraucher sind wir alle: Immer dann, wenn wir einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen,
bewegen wir uns im Bereich des Verbraucherrechts.
Mit der anbieterunabhängigen Beratung unterstützen wir ganz konkret bei der Lösung von Problemen, die sich bei ihren alltäglichen Geschäften ergeben. Dabei ist es ganz egal, ob es um Ärger mit
einem Unternehmen geht, ein abgeschlossener Vertrag geprüft werden soll oder ob es sich um die Beratung im Vorfeld von Vertragsabschlüssen handelt.
Als Institution verfügt die Verbraucherzentrale über
die Rechtsberatungsbefugnis (nach Rechtsdienstleistungsgesetz), sodass geschulte Mitarbeiter quali-
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Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
1/2015
Ve r b r a u c h e r
Verbraucherzentrale
Breites Themenfeld
Thematisch ist die Verbraucherzentrale breit aufgestellt. Die Fragen reichen von Abzocke bis zum Versicherungsabschluss: Wie wehre ich mich gegen
eine unberechtigte Forderung? Was kann ich gegen
nervende Werbeanrufe unternehmen? Wie finde ich
die passende Versicherung? Was ist von all den
Werbe- und Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln zu halten? Darf die Bausparkasse meinen
Vertrag kündigen? Das Beratungsangebot erstreckt
sich auf alle Bereiche und ist auf sechs Fachbereiche
aufgeteilt: Altersvorsorge, Banken und Kredite, Telekommunikation, Freizeit und Haushalt, Ernährung, Kosmetik und Hygiene, Bauen, Wohnen und
Energie, Gesundheitsdienstleistungen sowie Versicherungen.
zur ausführlichen, anderthalbstündigen Beratung
zur Altersvorsorge, Geldanlage, Immobilienfinanzierung oder Bauangebotsprüfung. Neben der persönlichen Vor-Ort-Beratung bietet die Verbraucherzentrale eine qualifizierte Beratung auch per
Telefon und E-Mail an. Eine Vielzahl von Informationen und Musterbriefen ist auf der Homepage
www.vz-bw.de bereitgestellt. Mit der kostenlosen
Verbraucherzeitung, vielen Flyern sowie Vorträgen
und Workshops werden Verbraucher direkt über die
Arbeit sowie aktuelle Themen informiert.
Zugang und Angebot
Die Beratungen sind unterschiedlich umfangreich.
Die Dauer reicht von der zwanzigminütigen Fachund Rechtsberatung, beispielsweise um eine rechtliche Frage zum Gewährleistungsrecht zu klären, bis
„ Mobilität zum
Mitnehmen.“
Vielfalt macht mobiler.
Infos unter: www.3-loewen-takt.de
Cornelia Tausch
Vorstand der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale
Persönliche Beratung in den Beratungsforen
Internet: www.vz-bw.de
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0711 66 91 10
Blick ins Land
Pfinztal
Pforzheim
Kernen
Böblingen
Kirchheim/Teck
Dettingen
Freudenstadt
Ulm
Biberach
Biberach
Mehr Kompetenz
für „Bewohnerbeiräte“
Der KSR Biberach möchte die Interessenvertretung der Pflegeheimbewohner langfristig und
nachhaltig stärken.
KSR-Vorsitzender Harald Müller
bei der Begrüßung der Schulungsteilnehmer in Langenenslingen
(Foto: Rudolf Hartmann)
„Wir sind bei der Übernahme
der Aufgaben auf uns allein gestellt und es gibt auch keine
Kontakte zu anderen Heimen“,
beklagen sich oft neu bestellte
20
Bewohnerbeiräte. Das will der
KSR ändern.
Vor einem Jahr wurde durch
den KSR-Vorsitzenden Harald
Müller, die SSR-Vorsitzende Marlene Goeth und den aktiven Bewohnerfürsprecher Rudolf Hartmann in Zusammenarbeit mit Ursula Gaus von der Heimaufsicht
ein „Aktionsplan“ entwickelt, um
die Arbeit zu verbessern.
Nachdem im April 2014 der
KSR zu einer sehr gut besuchten
Auftaktveranstaltung
in das
Landratsamt eingeladen hatte,
ging es voran.
Im September ist ein neu entwickelter, kurz gehaltener Leitfaden an alle Beiräte verteilt und in
die Homepage des KSR eingestellt worden.
Rudolf Hartmann
Schutz und Sicherheit
für Senioren
Trickbetrug, Selbstbehauptung
und Zivilcourage sind die The-
men einer Veranstaltungsreihe,
die der SSR Biberach zusammen
mit Kooperationspartnern im
Frühjahr 2015 durchführt. Die
Reihe beginnt im März mit dem
interaktiven Theaterstück „Hallo
Oma, ich brauch Geld!“, in dem
aktuelle Trickbetrügereien nachgestellt werden. Im April folgt
ein dreiteiliges Selbstbehauptungstraining. Die Teilnehmer
lernen und üben Reaktionsmöglichkeiten und Strategien, falls sie
belästigt oder angegriffen werden. „Was tun, wenn ich Zeuge
einer Straftat werde?“ ist der Titel der dritten Veranstaltung im
Mai. Es geht um Zivilcourage,
aber auch um die richtige Selbsteinschätzung, in welchen Situationen man einschreiten kann und
wann es besser ist, sich nicht einzumischen. Dank verschiedener
Sponsoren kann die Reihe kostenlos angeboten werden. Der SSR
ist sehr gespannt auf die Resonanz bei den Älteren.
Marlene Goeth
Böblingen
Einsame Menschen
einbeziehen!
Zusammen mit den Kommunen
haben wir versucht, vorhandene
Besuchsdienste zu verstärken und
neue aufzubauen. Dabei sind auch
„sensitive Mittler“ einbezogen
worden, die mit einsamen Menschen Kontakt haben: z. B. Entlass-Schwestern in den Kliniken,
Soziale Dienste mit Hausbesuchen, Ärzte, IAV-Stellen.
Erfolgreich auch: Die Gemeinde Schönaich hat zum Thema
„Ehrenamtliche Dienste von
Bürgern für Bürger“ eingeladen.
Über 100 Interessierte kamen,
lauschten dem Vortrag und Interviews mit Ehrenamtlichen.
1/2015
Blick ins Land
Bei einem Imbiss gab es weitere
Informationen an den Tischen
der Organisationen. 14 neue Ehrenamtliche konnten so gewonnen werden für Besuchsdienste,
Betreuung Demenzkranker und
Unterstützung von Familien.
Für die vier Gemeinden im
„Oberen Gäu“ organisierte die
Altenhilfefachberatung Seminare
über „Einfühlsame Kommunikation“, „Demenz – mit verwirrtem
Verhalten umgehen“, „Depression“ und „Ältere Menschen besuchen“. Von den durchschnittlich 30 Teilnehmenden konnten
zwölf Ehrenamtliche für einen
neuen Besuchsdienst gewonnen
werden.
Ein Fachtag mit über 100 Teilnehmenden zum Thema „Selbstbewusst leben, ohne sich einsam
zu fühlen“ unterstützt das Projekt.
Manfred Koebler
Dettingen
Vom zarten Pflänzlein
zum starken Baum
Einen „großen Bahnhof“ hatte
am 1. Adventssonntag 2014 der
Dettinger Verein Forum Altern.
Die Teckgemeinde feierte das 10jährige Jubiläum. „Aus einem zarten Pflänzlein ist ein starker
Baum geworden“, sagte der 1.
Vorsitzende Rudi Dölfel bei seiner Begrüßungsrede. Aus dem
anfänglichen Spiele- und Kaffeenachmittag für Senioren ist ein
umfassendes Programm geworden, vom Kochen für Senioren,
der Nachbarschaftshilfe, dem
Kleinreparaturdienst, den Ärztefahrten, dem Donnerstagscafé,
dem Tanzen im Sitzen, dem Besuchsdienst,
Ausflugsfahrten,
Vorsorgenden Papieren, PCSchulung bis hin zu Einkaufsfahrten mit dem Bürgerbus.
1/2015
In seiner Laudatio betonte Bürgermeister Rainer Haußmann:
„Ich ziehe meinen Hut vor dem,
was hier aufgebaut worden ist.“
In zwei Jahren wird Forum Altern eigene, barrierefreie, moderne Vereinsräume beziehen
können. Dafür stellen die Gemeinde 220.000 Euro und der
aufgelöste Krankenpflegeverein
180.000 Euro zur Verfügung.
Rudi Dölfel
Fazit: Am Ende des dreistündigen Trainings war die Resonanz
der Senioren durchweg positiv.
Sie haben nicht nur einiges dazu
gelernt. Es hat den Teilnehmenden auch richtig Spaß gemacht.
Gerda Görnemann
Freudenstadt
Sitzbänke am Wegesrand
Enzkreis-Pforzheim
Auch mit dem Auto noch fit
Das Fahrsicherheitstraining für
Senioren ist ein fester Bestandteil
im Jahresprogramm des KSR. Die
Kurse, die er mit der Verkehrswacht seit drei Jahren durchführt,
erfreuen sich einer großen Nachfrage. Es gibt sogar einige Teilnehmer als „Wiederholungstäter“
dabei.
Zwölf Senioren waren auf dem
Messplatz in Pforzheim am Start
und haben unter Anleitung von
qualifizierten Trainern der Verkehrswacht ihr Können verbessert. Schwerpunkte des Fahrtrainings waren unter anderem
Gefahrenbremsungen aus verschiedenen Geschwindigkeiten
auf trockener und nasser Fahrbahn, Ausweichen vor Hindernissen, Slalom-, Vor- und Rückwärtsfahren sowie Wenden und
Einparken auf engem Raum.
Erwartungsvoll (Foto: KSR Enzkreis)
Mitglieder des SSR bei der Einweihung der Bänke mit viel Humor.
(Foto: SSR Freudenstadt)
Bei der Aktion des SSR Freudenstadt geht es nicht um eine Bank
an einem beschaulichen Aussichtspunkt, nein, es geht dabei um Teilhabe von Seniorinnen und Senioren. Werden die Bänke so arrangiert, dass die Distanzen auch für
Ältere zu „verschnaufen“ sind,
können sie Zugänge eröffnen: zum
Einkaufszentrum, zur Kirche, zu
Veranstaltungsräumen, zu Bibliotheken, zu Treffs. Im Juli wurden
in Abstimmung mit der Stadt drei
Bänke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Stadtzentrum aufgestellt. Eine Stiftung ermöglichte
die Finanzierung. Momentan ist
der SSR dabei, Spenden zu sammeln, um auf dem Weg zum Krankenhaus Bänke anzubringen. Auch
werden mit der Stadt weitere
Straßenzüge untersucht, bei denen
„Bänke am Wegesrand“ eine Aktivierung von betagteren Personen
in Gang bringen könnten. Und da-
21
Blick ins Land
rum geht es: Teilhabe ist Aktivierung, Teilhabe ist Prophylaxe gegen Vereinsamung und, nicht zu
vergessen, mit „Sitzbänken am
Wegesrand“ kann ein möglichst
langer Verbleib in den eigenen
vier Wänden unterstützt werden,
den alle Älteren anstreben.
Fritz Franz
Kernen
noch allgemeine Tipps wie z. B. wo
die Handtasche hin soll, damit sie
nicht gestohlen wird und wies darauf hin, dass Rollatorfahrer verkehrsrechtlich als Fußgänger gelten. Ein weiteres Training in diesem Jahr ist vorgesehen.
Jürgen Kehrberger
Kirchheim/Teck
BesTe Genesung zu Hause
Wie den Rollator nutzen?
So klappt es!
(Foto: SSR Kernen)
17 Ältere, die auf einen Rollator
angewiesen sind, trafen sich im
Oktober in einem Schulhof in
Kernen. Dort hatte die Firma
Schlienz einen Omnibus platziert.
Die Rollatorfahrer übten den
Ein- und Ausstieg über eine Rampe. Eine örtliche Haltestelle wurde angefahren und der Ein- und
Ausstieg trainiert. Der Bus verfügte über eine hydraulische Absenkung, die sehr hilfreich ist. Die
Kreisverkehrswacht hatte einen
Hindernisparcour im Schulhof aufgebaut, den alle bravourös meisterten. Ein Sanitätshaus informierte über Rollatoren, stellte sie richtig ein und gab Tipps für den
täglichen Gebrauch. Auch unterschiedliche Rollatortypen wurden
vorgestellt. Im Seniorenzentrum
Haus Edelberg gab es anschließend noch einen kleinen Imbiss,
eine Diskussionsrunde und von
Seiten der Teilnehmenden wertvolle Anregungen. Die Polizei gab
22
Bis zu vier Wochen lang erleichtern bürgerschaftlich Engagierte
im Raum Kirchheim unter Teck
nach einem Klinikaufenthalt alleinlebenden
Menschen
den
Übergang in die häusliche Umgebung oder in eine Anschlussheilbehandlung. Sie ersetzen die fehlenden Angehörigen: Mit aufmunternden Worten und einem
wachen Blick für die Bedürfnisse
und Befindlichkeiten der frisch
Entlassenen sind sie „einfach da“.
Sie bieten erste praktische Hilfe
an: Können sich darum kümmern,
dass zur Rückkehr Lebensmittel
und Medikamente im Haus sind.
Sie helfen, anstehende Dinge zu
erledigen, können den Koffer für
die Reha packen, bei ersten Arztbesuchen begleiten. Ein weiteres
Ziel: Neben frischer Luft sollen
auch frische Gedanken ins Haus
kommen. In Gesprächen werden
die Sorgen und Unsicherheiten
der „Heimgekehrten“ ernst genommen, ein positiver, nach vorne gerichteter Blick ermöglicht
und die Genesung gefördert.
BesTe Genesung zu Hause gehört zum Modellverbund BesT
(aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung nach
§ 45d SGB XI finanziert).
Roland Böhringer
Pfinztal
Ein kostenloses
Angebot für alle Familien
Immer weniger Kinder erleben
beim Aufwachsen ihre Großeltern
und vielen Senioren und Seniorinnen fehlt der Kontakt zu den
Enkeln. Eltern erinnern sich jedoch an eigene Erfahrungen mit
ihren Großeltern und erkennen,
wie wichtig Begegnungen zwischen den Generationen für ihre
Kinder sind.
Logo Mini-Club
Ein erster Schritt in die Selbstständigkeit ist der Gang in die
Kinderkrippe oder den Kindergarten. Auch hier kann der MiniClub einen wichtigen Beitrag vorab leisten. Die Kinder lernen,
ohne die Mama oder den Papa
mit Gleichaltrigen und den Seniorinnen zu spielen und haben es
so später vielfach einfacher, sich
in einer Gruppe zurechtzufinden.
Seit vielen Jahren bieten die
Ehrenamtlichen den „kleinen
Pfinztalern“ nun bereits wöchentlich eine liebevolle Betreuung an.
Im Familientreff begegnen sich
Kinder von ein bis fünf Jahren jeden Dienstag von 9 Uhr bis 12
Uhr (außer in den kurzen Ferien,
in den Sommerferien 14-tätig). Es
wird gespielt, gesungen, gebaut,
gebastelt, vorgelesen und gemeinsam gefrühstückt.
Jana Runde
1/2015
Blick ins Land
Ulm
Guter Start in den Tag
mit Schulfrühstück
Der Seniorenrat Ulm startet Mitte September wieder ein großes
Projekt: Mit Ehrenamtlichen, Behinderten aus der Behindertenhilfe Tannenhof und einer Ernährungsberaterin der AOK gibt es
für etwa 40 Kinder ein „Schulfrühstück“ in der Martin Schaffnerschule.
Küche und Mensa stehen Dank
der Stadt Ulm zur Verfügung.
Das Projekt soll auf Jahre angelegt sein und den Kindern einen
guten Start in den Tag geben.
Es sind Kinder, die an der Armutsgrenze leben sowie Behinderte, die von Sozialpädagogen in einer Regelklasse betreut werden.
Weitere kommen aus einer anderen Kultur und sind der deutschen
Sprache nicht mächtig. Sie werden
in Deutsch unterrichtet, damit sie
irgendwann in die Regelschule
aufgenommen werden können.
Helga Gerstmeier
www.wir-sind-ihre-apotheken.de
Wer Arzneimittel unbedacht
irgendwo im Internet bestellt,
kann schnell seine Gesundheit
riskieren. In Ihrer Apotheke
vor Ort bekommen Sie
sichere Arzneimittel
und die persönliche
Beratung gleich dazu.
WIR SIND ...
die sichere Wahl.
1/2015
23
Blick ins Land
Mitgliederverbände
Die Alzheimer Gesellschaft
Baden-Württemberg e.V.
Ein Selbsthilfeverband stellt sich vor
Immer mehr Menschen leben mit einer Demenzerkrankung wie z. B. Alzheimer, die bis heute weder geheilt noch ursächlich therapiert werden kann. Hauptursache für deren Zunahme ist die demografische
Entwicklung – also schlicht, dass wir immer älter
werden. Menschen mit einer Demenz und ihre betreuenden Angehörigen brauchen sehr viel Begleitung, Hilfe und Unterstützung. Das stellt uns alle
vor große Herausforderungen und definiert unsere
Arbeitsschwerpunkte.
Wer wir sind und was wir wollen…
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
wurde 1994 als landesweiter Selbsthilfeverband gegründet. Nach über 20 Jahren Aufbauarbeit verstehen
wir uns heute als zentrale Anlaufstelle zum Thema
Demenz im Land und als Lobby für Betroffene und
ihre Angehörigen.
In unserer Stuttgarter Geschäftsstelle arbeiten zehn
Hauptamtliche, um die Lebensqualität der Betroffenen
und ihrer Familien zu verbessern, flächendeckende
Versorgungsstrukturen aufzubauen und Verständnis in
der Bevölkerung für das Thema Demenz zu wecken.
Unabhängige, neutrale Beratung im Zentrum
Niemand ist „schuld“ an Alzheimer, niemand muss
sich dafür schämen. Es nützt nichts, den Kopf in den
Sand zu stecken. Viele Menschen brauchen unsere
Hilfe in vielfältigsten Fragen: Gerne beraten wir
pflegende Angehörige, Betroffene, Fachkräfte etc. Bei
Bedarf vermitteln wir an Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort weiter.
Wenn Sie uns brauchen, rufen Sie einfach an oder
schreiben Sie uns – wir helfen gerne weiter!
Öffentlichkeitsarbeit als Daueraufgabe
Ein großes Anliegen ist uns die Aufklärung der breiten Bevölkerung, da hier viel Nicht- bzw. Halbwissen
besteht und meist ein eher verzerrtes Bild von Demenz vorherrscht. So bieten wir z. B. kostenlose monatliche Vorträge in Stuttgart sowie zahlreiche Infoveranstaltungen im ganzen Land an, oft in Kooperation mit Partnern vor Ort.
Darüber hinaus versenden wir gut verständliches,
anschauliches Infomaterial zu Demenzerkrankungen.
Bei Bedarf vermitteln wir auch Referenten zu Detailthemen.
24
Unser vierteljährliches Magazin alzheimeraktuell berichtet alltagsnah und mit Schwerpunkten aus dem
Land über Aktuelles im Bereich Demenz. Unsere
Mitglieder erhalten es kostenlos, zusätzlich auch das
Alzheimer Info unseres Bundesverbandes und sind damit rundum gut informiert.
Auf unserem InfoPortal Demenz www.alzheimer-bw.
de bieten wir ausführliche Basisinformationen, aber
auch ganz konkrete Kontaktdaten zu regionalen
Angeboten, Veranstaltungen vor Ort etc. Ein monatlicher Newsletter ergänzt unser Infoangebot.
Schauen Sie einfach mal rein – es lohnt sich!
Ausbau von Versorgungsstrukturen
Wir beraten und unterstützen Betreuungsgruppen
und Häusliche Betreuungsdienste – sogenannte niedrigschwellige Angebote zur Entlastung pflegender
Angehöriger – und sorgen für deren Ausbau und
Qualifizierung. Hierzu gehören auch umfangreiche
jährliche Fortbildungen für deren Ehrenamtliche und
Fachkräfte.
Das Rad nicht neu erfinden…
Regionale Dienste und Projekte dürfen nicht nur isoliert als Einzelkämpfer arbeiten – Vernetzung, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung sind uns ein
besonderes Anliegen: Wir laden mittlerweile sechs
unterschiedliche Zielgruppen im Rahmen unserer
DemenzDialoge zum jährlichen informellen Austausch
auf Landesebene ein.
Ein Blick über den Tellerrand
Neben der Unterstützung durch das Land sowie die
Kranken- und Pflegekassen ist uns der Schulterschluss
mit wichtigen Partnern vor Ort unerlässlich. Hierzu
zählen alle Dienste, Einrichtungen, Gruppen, Angebote und Aktive im Demenzbereich. Gerne unterstützen
wir auch Sie mit Infomaterial, Vorträgen etc. und
freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Sylvia Kern, Geschäftsführerin
Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
Friedrichstr. 10, 70174 Stuttgart
Tel. 0711 / 24 84 96-60, Fax 0711 / 24 84 96-66
[email protected],
www.alzheimer-bw.de
1/2015
Aktuelles
LSR-Vorstandssitzung
Bei der Sitzung des LSR-Vorstandes am 25. Februar
im Rathaus in Schorndorf bildete das „Konzept zur
Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen zur Unterstützung, Betreuung und Pflege in
BW – orientiert an den Bedarfslagen der betroffenen Zielgruppen“ einen Schwerpunkt, vorgetragen
von Dr. Andreas Marg. Zuvor hatte Vorsitzender
Roland Sing über diverse Gespräche und besonders
über seine Anhörung vor der Pflege-Enquete des
Landtages informiert. Bei einer vielbeachteten Landespressekonferenz (LPK) gemeinsam mit der Sozialministerin konnte er auch die Ergebnisse einer
Befragung bei den Seniorenräten zu ihren Aktivitäten einbringen. Es war bei der LPK um die Ergebnisse aus den vier „Werkstattgesprächen“ gegangen,
bei denen zu einem Drittel Seniorenräte beteiligt
waren. Diese Erkenntnisse sollen in das neue „Seniorenpolitische Konzept der Landesregierung“ einfließen. Großen Anklang fand das Referat von Dr.
Uta Maier (Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung) zur Versorgung der Älteren, besonders
wenn sie zu Hause oder im Heim gepflegt werden.
Dazu konnte eine engere Zusammenarbeit vereinbart werden.
OB Matthias Klopfer begrüßt den Vorstand des Landesseniorenrates.
Foto: LSR
Ein Glücksfall für Baden-Württemberg
15 Millionen Euro jährlich für soziale Projekte
Aus den Erträgen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg werden soziale Projekte
und Einrichtungen im Land gefördert. Davon profitieren unter anderem unsere Alten- und Pfelgeheime.
www.lotto-bw.de
1/2015
25
Aktuelles
Vertrag mit Landkreis
Bisher einzigartig!
Kreisseniorenrat Tübingen und Landkreis schließen Vertrag zur
Förderung der allgemeinen selbstorganisierten Seniorenarbeit
Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Erbringung von Leistungen und deren Finanzierung setzen der Landkreis Tübingen und der KSR
Tübingen ihren Weg des Zusammenwirkens bei
der Seniorenarbeit fort. Die finanzielle Förderung
und Sicherung der Arbeit eines KSR durch einen
solchen Vertrag sind im Land einzigartig.
Nach diesem Vertrag initiiert der KSR Aktionen,
die die Teilhabe der Älteren am gesellschaftlichen
Leben ermöglichen und fördert spezifische Dienstleistungen. Seine Angebote richten sich an alle Älteren im Landkreis.
Der Landkreis gewährt seinerseits dem KSR einen Förderbetrag zur Finanzierung der durch die
eingegangene Leistungsverpflichtung entstehenden
Ausgaben. Die jährliche Zuwendungssumme beträgt
21.600 Euro.
Der KSR ist für die Fachlichkeit und Qualität seiner Leistungen verantwortlich. Er ist verpflichtet,
zum Nachweis der Wirksamkeit seiner Arbeit eine
Evaluation in Form eines Jahresberichtes vorzulegen.
Der Vertrag ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und endet nach Ablauf von drei Jahren. Er ist bereits der dritte Vertrag dieser Art.
Die Übernahme einer eigenverantwortlichen und
selbstorganisierten Trägerschaft von seniorenbezo-
genen Aufgaben gehört schon seit langem zum
Handlungsprogramm des KSR Tübingen. Zu nennen
sind beispielsweise die Wohnberatungsstelle, die Geschäftsstelle zur Verleihung des Qualitätssiegels für
das Betreute Wohnen, die Beratungsstelle für Verbraucherschutz, die ehrenamtliche Rechtsberatung,
das Senioren-Technik-Botschafter-Projekt sowie die
Initiative zu Gunsten der öffentlichen Wahrnehmung und Würdigung des Beitrags von Großeltern
zur Familien- und Generationensolidarität.
Der Kreisseniorenrat sieht in dem Vertrag eine
Wertschätzung seiner Arbeit im Gefüge der Seniorenarbeit im Kreis Tübingen. Der Vorsitzende Hansjürgen Stiller hat in einem Schreiben Landrat
Joachim Walter für die erneute Gewährung einer finanziellen Förderung und deren dreijährige Sicherung durch den Zuwendungsvertrag gedankt: „Wir
schätzen es sehr, dass der Kreis Tübingen die allgemeine selbstorganisierte Seniorenarbeit im Kreis
nicht nur verbal unterstützt, sondern im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen auch finanziell fördert.“
Kreisseniorenrat Tübingen,
Schmiedtorstraße 2, 72070 Tübingen
Verbraucherschutz praktisch
Neben vielen anderen hilfreichen Aktionen hat der KSR Tübingen eine Beratungsstelle im Sinne des
Verbraucherschutzes eingerichtet.
Die Arbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird dadurch im Landkreis Tübingen durch
eine regionale Beratungsstelle des KSR ergänzt und unterstützt. Sie soll im persönlichen Gespräch vor
Ort bei Fragen beratend weiterhelfen. Falls erforderlich wird sie Ratsuchende an andere Stellen vermitteln. Dafür hat sie die nötigen Kontakte.
Eine ihrer Aufgaben ist es, Verbraucherschutz-Informationen für die Kundschaft transparenter, also
verständlicher zu machen. Wichtig kann es aber auch sein, dass vor einer gewünschten und angebrachten Beratung durch die Verbraucherzentrale in Stuttgart die offenen und zu klärenden Fragen schon vor
Ort noch präzisiert werden.
Darüber hinaus soll im Kreis über allgemein interessierende aktuelle Verbraucheranliegen informiert
werden. Dazu dienen auch die von den Beratern gemachten Erfahrungen.
Die im Umgang mit Ratsuchenden erfahrenen Ansprechpartner der Beratungsstelle nehmen sich im
Rahmen ihres freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements um die Anliegen der gesamten Bürgerschaft
an. Dabei beachten sie natürlich die Regeln des Verbraucherschutzes: Sie sind also völlig unabhängig.
Wichtig aber auch, dass „guter Rat nicht teuer“ ist. Im Gegenteil: Er wird völlig kostenlos gegeben.
26
1/2015
Aktuelles
Umfrageergebnisse
Umfrage bei Seniorenräten:
Ältere Menschen sind ein Gewinn für unsere
Gesellschaft
Die Einbeziehung von Menschen, die durch Beruf
oder ehrenamtliches Engagement über Wissen und
Erfahrung in der Arbeit mit und für ältere Menschen verfügen, ist ein großer Gewinn für unsere
Gesellschaft. Dies ist auch das Ergebnis einer Umfrage im Land, die der Landesseniorenrat zu den
Aktivitäten der Seniorenräte veranlasst hatte. Im
Rahmen einer Landespressekonferenz stellte der
Vorsitzende des Landesseniorenrats, Roland Sing,
gemeinsam mit Sozialministerin Katrin Altpeter die
Auswertung vor. „Das Ergebnis ist der eindeutige
Beweis für ein lebendiges ehrenamtliches Engagement der älteren Menschen in Baden-Württemberg“
(Sing).
Die Umfrage liefere ein realistisches Bild über das
Engagement der Seniorenräte. „Ältere sind heute
oft viel länger gesund und aktiv als früher. Alter
wird nicht mehr als eine Lebensphase verstanden,
die von Sorgen und Hilfebedürftigkeit geprägt ist“,
betonte Roland Sing. Deshalb sei es zu begrüßen,
wenn die Landesregierung ältere Menschen stärker
als bisher unterstützen will, sich mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen in die Gesellschaft einzubringen. Mit einem „Kompass Seniorenpolitik“ erarbeitet das Sozialministerium derzeit federführend
unter Beteiligung der anderen Ministerien ein Gesamtkonzept für eine neue Seniorenpolitik in BadenWürttemberg. Sozialministerin Katrin Altpeter betonte in diesem Zusammenhang, dass ältere Menschen in unserem Land sehr genaue Vorstellungen
darüber haben, unter welchen Voraussetzungen gutes Altern gelingen kann: „Und sie haben den Willen und die Fähigkeiten, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen“ (Altpeter).
Insgesamt hatten sich 106 Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräte an der Umfrage beteiligt. Die Aufzählung ihrer Aktivitäten liefert deshalb ein genaues
Bild der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die große Mehrheit (67 Prozent) hat angegeben, dass sie versuchen
in der Kommunalpolitik mit zu wirken. Also die Interessen der älteren Menschen in den Gemeinderäten
und den Kreistagen zu vertreten und Einfluss auf
Entscheidungen zu nehmen, die ihre Lebenssituation
unmittelbar berühren. „Für den Landesseniorenrat
ist die Kommunalpolitik gut beraten, einen Seniorenrat auf örtlicher Ebene einzurichten“ (Sing), der sich
1/2015
aber nicht als Konkurrenz zu kommunalen Gremien
verstehe, sondern als wichtige Ergänzung, wenn es
darum gehe, die Interessen der älteren Generation zu
berücksichtigen.
Themen der Seniorenräte
Themen der Seniorenräte (u. a. auch in Vorträgen für Senioren behandelt oder in Projekten mit anderen Institutionen realisiert)
Häufig- In %
keit
(N=106)
Wohnen im Alter
51
48,1 %
Pflege im Alter
45
42,5 %
generell als Informationsquelle
42
39,6 %
Vorsorgevollmacht
39
36,8 %
Demenz
22
20,8 %
Patientenverfügung
22
20,8 %
Verkehrssicherheit
19
17,4 %
Wegweiser für Senioren/Seniorenkompass
16
15,1 %
Sicherheit/Kriminalitätsprävention
15
14,2 %
Demografie/demografischer Wandel
11
10,4 %
Barrierefreiheit
8
7,5 %
Betreuungsvollmacht
8
7,5 %
Gesundheit allgemein
7
6,6 %
altersgerechte Assistenzsysteme
4
3,8 %
Migranten (Integration/Arbeitskreis)
3
2,8 %
Altersarmut
2
1,9 %
ärztliche Versorgung
2
1,9 %
Alter als Wirtschaftsfaktor
1
0,9 %
Alter neu entdecken
1
0,9 %
Lebensqualität
1
0,9 %
Mobilität im Alter
1
0,9 %
Sturzprophylaxe
1
0,9 %
27
Aktuelles
Umfrageergebnisse
Seniorenräte beschäftigen sich mit wichtigen Themen, wie Wohnen im Alter, Pflege, Vorsorgevollmacht, Fragen der Demenz, Patientenverfügung und
Verkehrssicherheit. Aber auch mit allen Fragen, die
den demografischen Wandel betreffen.
Angebote für Senioren
Angebote für Senioren
HäuIn %
figkeit (N=106)
Informationsangebote für Senioren insgesamt 86
81,1 %
Beratung
73
68,9 %
Vorträge
73
68,9 %
ehrenamtliche Projekte (auch in Kooperation
mit anderen Institutionen)
67
63,2 %
Angebot Freizeitgruppe
57
53,8 %
Ausflüge
46
43,4 %
Angebot Sportgruppe
43
40,6 %
seniorenfreundlicher Service
37
34,9 %
regelmäßige Treffen
36
34,0 %
PC-Kurs/PC-Beratung
30
28,3 %
Seniorennachmittage
16
15,1 %
Fahrdienst (im Zuge eines ehrenamtlichen
Projektes)
15
14,2 %
individuelle Begleitung/Besuchsdienste
12
11,3 %
Fahrkartenautomaten-Training
9
8,5 %
Mittagstisch (meist in Kooperation mit
Heimen etc.)
8
7,5 %
Vorsorge Mappe
8
7,5 %
niedrigschwellige Hilfsleistungen (ehrenamtliche Projekte)
5
4,7 %
Seniorenfrühstück
4
3,8 %
Nette Toilette (Projekt in Kommune)
3
2,8 %
Rollatortraining
3
2,8 %
Service plus
2
1,9 %
Seniorenpass
1
0,9 %
Rollstuhltraining
1
0,9 %
dienste, Fahrdienste, Training am Fahrkartenautomaten, Rollator- und Rollstuhltraining. In zahlreichen Freizeitangeboten erhalten die älteren Menschen Abwechslung bei kulturellen Angeboten
(Musik, Literatur, Kino), Schreibwerkstätten, Gedächtnistraining, Spielenachmittagen und Seniorenakademien.
Natürlich spielen auch sportliche Angebote eine
große Rolle. Immerhin bieten 25 Prozent der befragten Seniorenräte Kurse für Beweglichkeit,
Gymnastik, Turnen und Pilates an. Gefolgt von
Rad- und Wandergruppen. Dieses vielfältige ehrenamtliche Engagement der Seniorenräte in BadenWürttemberg ist für Roland Sing beispielhaft: „Bei
allen Aktivitäten muss es gelingen, Menschen so
früh wie möglich zu erreichen. Dabei sind die Lebensbedingungen vor Ort so zu gestalten, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrem sozialen
Wohnumfeld bleiben können“. Seniorenräte wirken
dabei umfassend mit, deshalb – so sein Fazit – sind
sie für unser Land und unsere Gesellschaft unverzichtbar.
Karl-Otto Völker
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Darüber hinaus hat die Umfrage ergeben, dass die
Seniorenräte in Baden-Württemberg ehrenamtlich
ein vielfältiges Informations- und Unterstützungsangebot zur Verfügung stellen: Mit Beratungen
und Vorträgen zu Themen wie PC-Kurse, Besuchs-
www.ev-heimstiftung.de
Evangelische Heimstiftung
Hackstraße 12 · 70190 Stuttgart
Tel. (07 11) 6 36 76-0
[email protected]
28
1/2015
Einladung
Ve r b ra u c h e r
Landesseniorentag
2015
Gesund und sicher älter werden
2. Juli, 10 Uhr bis 17 Uhr
Karlsruhe, Schwarzwaldhalle
Programm
Eröffnung und Begrüßung
Eva Balz, Stellvertretende LSR-Vorsitzende
Im Gespräch:
• Dr. Frank Mentrup,
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe
• Dr. Christoph Schnaudigel,
Landrat des Landkreises Karlsruhe
• Hildegard Wensauer,
Vorsitzende des Stadtseniorenrates Karlsruhe
• Irmtraud Eberle,
Vorsitzender des Kreisseniorenrates
Seniorenpolitik in Baden-Württemberg
Klaus-Peter Murawski
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des
Landes Baden-Württemberg
Gesund und sicher älter werden
Dr. Ulrich Clever
Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Intelligente Technik
Birgid Eberhardt
Sozialverband VdK Baden-Württemberg /
Tellur GmbH Stuttgart
Grundpositionen des Landesseniorenrates
Roland Sing
Vorsitzender des Landesseniorenrates
Baden-Württemberg
In die Mittagspause
Karl-Otto Völker,
Stellvertretender LSR-Vorsitzender
Moderation: Jo Frühwirth
14.15 Uhr bis 16.00 Uhr
Ein Fächer Buntes
Gestaltet vom Stadtseniorenrat Karlsruhe e.V. und
vom Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe e.V.
• Heiße Rhythmen: Schlagzeugklasse der Musikhochschule Karlsruhe mit Samba Batucada
• Karlsruhe ganz schön alt - aber forever young! Seniorenkabarett „Graue Zellen Ettlingen“
• „In ainere Rai“: Rastatter Turnverein-FolkloreTanzgruppe mit Round Dance
• Besser als 1.000 Pillen: Rock- und Popchor „Rock
am Stock“
• Ein getanzter Blumenstrauß: Rastatter Turnverein-Folklore-Tanzgruppe mit Round Dance
• Damals bei Markgrafens: Helene Seifert als Hofsängerin und Kammerzofe
Moderation: Dr. Albert Käuflein, Mitglied des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe
Von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr:
• Infomarkt im Foyer der Schwarzwaldhalle
• Sicherheitstag der Karlsruher Polizei auf dem
Festplatz
Wir freuen uns auf interessierte Seniorinnen und Senioren aus dem ganzen Land, Vertreter aus Verbänden und der Politik, kompetente Fachleute aus allen
Bereichen der Altenarbeit, des Gesundheitswesens,
der Pflege und der Rentenversicherung.
Weitere Informationen: www.lsr-bw.de
ZGH 0596 · 3/15 · Foto: www.peterheck.de
Für Lebensfreude bis ins hohe Alter.
Wer gern aktiv ist, will das auch im Alter nicht missen. Deshalb tun wir alles, damit es Ihnen
an nichts fehlt, um das Leben zu genießen. Auch wenn Sie einmal Pflege benötigen sollten:
Wir sind immer in der Nähe, um Sie und Ihre Angehörigen im Fall der Fälle zu beraten und
zu unterstützen. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrem AOK-KundenCenter oder unter aok-bw.de
AOK Baden-Württemberg