ISSN 02364-3528 Informationen vom Landesseniorenrat Baden-Württemberg 1. Quartal 2015 Interview mit Ministerin Katrin Altpeter Pflegeversicherung Änderung ab 2015 KVJS Werkstatt Wohnen Landesseniorenrat Der Neue Vorstand auf einen Blick Gesundheit Apothekennotdienst Alkoholsucht Verbraucher Die Verbraucherzentrale stellt sich vor Blick ins Land Alzheimer Gesellschaft BW Veranstaltungen Landesseniorentag Pflege Brigitta Schröder Brigitta Schröder Blickrichtungswechsel Menschen mit Demenz achtsam begleiten Lernen mit und von Menschen mit Demenz Blickrichtungswechsel leben 3., aktual. Auflage 2014 124 Seiten. Kart. € 16,99 ISBN 978-3-17-025705-4 2014. 176 Seiten. Kart. € 24,99 ISBN 978-3-17-026072-6 Menschen mit Demenz zu begleiten, ist eine enorme Herausforderung. Kann es dennoch Lichtblicke geben? Dieses Buch motiviert alle Begleitenden, die mit Menschen mit Demenz in Berührung kommen, sich diesen Menschen lernend und wertschätzend mit Phantasie und Kreativität zuzuwenden. Der Autorin gelingt es, die hart betroffenen Angehörigen zu ermutigen, um in belastenden Situationen Lichtblicke und neue Einsichten zu entdecken. Für die Neuauflage wurde das Werk aktualisiert. Das neue Buch von Brigitta Schröder ergänzt ihr Erstlingswerk „Blickrichtungswechsel – Lernen mit und von Menschen mit Demenz“ und ist aus der Praxis für die Praxis. Es ist in drei Abschnitte gegliedert: Das „Basismodul“ ermutigt, bei der Begleitung von Menschen mit Demenz Grenzen zu überschreiten, um „Schatzfinder“ bei sich und anderen zu sein. Ziel ist es, die eigenen Gefühle, auch die unangenehmen, wahrzunehmen und zu bejahen, um einen adäquaten Umgang mit ihnen zu erlernen. Das „Vertiefungsmodul“ lädt ein, sich in positiver Form mit existenziellen Fragen wie der Frage nach der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Zahlreiche Arbeitsmaterialien geben im dritten Abschnitt Anregungen, sich selbst zu reflektieren. Informationsblätter und Checklisten befähigen den Leser, im Alltag Zeit und Energie zu sparen, und unterstützen dabei, eigenverantwortlich Wege zu suchen und zu gehen. Brigitta Schröder, Krankenschwester und Schweizer Diakonisse, ist Supervisorin DGSv, Lebensund Trauerbegleiterin. Weitere Informationen: www.demenz-entdecken.de Leseproben und weitere Informationen unter www.kohlhammer.de W. Kohlhammer GmbH · 70549 Stuttgart [email protected] · Tel. 0711/7863-7280 Kohlhammer Einen Augen , bitte! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Seniorinnen und Senioren, seit wir unser Verbandsorgan in der gewohnten Form vor zweieinhalb Jahren hatten einstellen müssen, sind viele von Ihnen nicht müde geworden, sich für die Wiedereinführung unserer Zeitung im Blick in gedruckter Form einzusetzen. „Steter Tropfen höhlt den Stein“ hat jetzt zum Erfolg geführt. In neuer Aufmachung erscheint unsere Zeitschrift wieder regelmäßig. Mit dem Kohlhammer Verlag Stuttgart haben wir einen Partner gefunden, der unsere Arbeit unterstützt und für die Neuausrichtung des „im Blick“ mitverantwortlich ist. Jede Ausgabe wird sich schwerpunktmäßig mit einem Thema befassen. Es folgen in diesem Jahr die Themen „Mobilität“, „Wohnen“ und „Hilfreiche Technik (AAL)“. In der ersten Ausgabe geht es um das Thema „Pflege“. Hierzu ist bundesweit, aber auch vor allem in Baden-Württemberg, viel Neues auf dem Weg. Seit Beginn dieses Jahres gibt es neue und erweiterte Leistungen der Pflegeversicherung. Der LSR begrüßt diese Verbesserungen. Das Pflegestärkungsgesetz ist jedoch noch nicht der große Wurf. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und daran angepasste Verbesserungen für die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sind notwendiger denn je. Die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige müssen dringend verbessert und wohnortnah angeboten, die Pflegestützpunkte entsprechend ausgebaut und mit neuen Aufgaben (z. B. Wohnberatung) betraut werden. In Baden-Württemberg hat der Landtag eine Enquetekommission „Pflege zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ eingerichtet. Ihr Ziel ist es, die Situation der Pflege in Baden-Württemberg zu untersuchen und zu überprüfen, wie die vorhandenen Rahmenbedingungen verändert und welche Impulse gegeben werden müssen, um eine qualitativ hochwertige Pflege dauerhaft sicherzustellen. Bis zum 27. Januar 2016 hat die Enquetekommission dem 1/2015 Landtag im Plenum einen abschließenden Bericht zu erstatten. Der Landesseniorenrat wirkt dabei mit. Ministerin Altpeter hat einen „Runden Tisch Pflege“ ins Leben gerufen und alle am Thema Pflege Beteiligten – auch den Landesseniorenrat – eingeladen, um ergebnisorientiert über die Frage zu diskutieren, wie die künftigen Rahmenbedingungen in der Pflege in Baden-Württemberg verbessert werden können. Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) unterstützt neue Wohnformen für pflegebedürftige Menschen. Beim Kommunalverband für Jugend und Soziales ist dazu eine Fachstelle eingerichtet worden, die das Thema voranbringen soll. Zu alldem und vielen anderen Themen informieren wir Sie in dieser Ausgabe. Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß beim Lesen und freue mich, wenn Sie Interessantes, Neues und Hilfreiches in dieser und den folgenden Ausgaben finden. Über Anregungen von Ihnen zur Gestaltung und zu Inhalten würden wir uns freuen. Mit freundlichen Grüßen Roland Sing 1 Impressum Veranstaltungen Tagungen der Seniorenräte in Baden-Württemberg 2015 • • Jahrestagung der Seniorenräte der Landkreise und der kreisfreien Städte 14. und 15. April Sport- und Jugendleiterschule – Nellingen-Ruit GmbH Regionaltagungen für alle Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräte • Südwürttemberg: Donnerstag, 24. September Tettnang, Stiftung Liebenau • Nordwürttemberg: Dienstag, 29. September Heidenheim, Kreissparkasse • Nordbaden: Donnerstag, 1. Oktober Bretten, Rathaus • Südbaden: Dienstag, 6. Oktober Trossingen, Deutsches Harmonikamuseum Öffentliche Anhörungen der Pflege-Enquete BW Jeweils von 10.00 Uhr bis 16:15 Uhr. Ort: Landtag Baden-Württemberg • 24. April Finanzierung, Bürokratisierung, Dokumentation und Qualitätssicherung • 22. Mai Besondere Aspekte bei der Pflege und Betreuung • 3. Juli Rehabilitation und Prävention sowie Pflegekammer Weitere Informationen: www.landtag-bw.de Fachtag „Bürgerengagement im Vor- und Umfeld von Pflege“ 15. Juni, 10 Uhr bis 16 Uhr, Häussler Bürgerforum, Schwabenplatz 3, 70563 Stuttgart-Vaihingen Beim Fachtag gibt es Informationen über die BesT-Projekte (Bürgerengagement sichert Teilhabe) und zu aktuellen Themenstellungen im „neuen Feld bürgerschaftlicher Infrastruktur“. Weitere Informationen: www.pflege-engagiert.de 2 „im blick“ ist eine Publikation des Landesseniorenrates Baden-Württemberg (LSR). Der LSR ist die Interessenvertretung der älteren Generation. Er LSR versteht sich als Forum für Erfahrungsaustausch und Meinungsbildung auf sozialem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet. In ihm wirken die in der Altenarbeit tätigen Verbände und die Seniorenräte zusammen. Der LSR ist parteipolitisch unabhängig. Vorsitzender: Roland Sing Geschäftsführerin: Birgit Faigle Erscheinungsweise: vierteljährlich Herausgeber Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V. Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart Telefon 07 11/61 38 24, Telefax 07 11/61 79 65 E-Mail: [email protected] www.lsr-bw.de Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, 70565 Stuttgart, Telefon 0711/7863-0 Redaktion: Hans-Jörg Eckardt, Landesseniorenrat Birgit Faigle, Landesseniorenrat Karl-Otto Völker, Landesseniorenrat Anzeigen/Media-Service: Stefan Steinacker (Anzeigenleitung), Peter Weiß (Anzeigenverkaufsberatung) Tel: 0711/7863-7258, [email protected] Mediadaten 2015 gültig ab Februar 2015 Titel: © istockphoto.com/SolStock; Friendly care Sie möchten einen Beitrag veröffentlichen? [email protected] Sie möchten mehr Informationen? www.lsr-bw.de Gefördert durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – Dezernat Soziales sowie durch das Land Baden-Württemberg © Copyright 2015 by W. Kohlhammer Verlag Artikel, die namentlich gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Verlag keine Haftung. Leserzuschriften sind willkommen. 1/2015 Unsere Themen Inhalt 1 ———— Vorwort 2 ———— Impressum Pflege 4 ———— Interview mit Ministerin Katrin Altpeter 5 ———— Neuerungen in der Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2015 6 ———— Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) 7 ———— MDK Baden-Württemberg sichert die Versorgung pflegebedürftiger Menschen 8 ———— Landesseniorenrat fordert: Endlich mehr Pflegestützpunkte 9 ———— Pflege-Enquete: Wenig Kritisches, viel Konstruktives KVJS 11 ———— Stuttgarter Werkstatt Wohnen wird zum Selbstläufer 12 ———— Über das Internet in die Wohnung 13 ———— Wie gründe und organisiere ich eine WG? Landesseniorenrat 14 ———— Der LSR – auf einen Blick – Fotos des Vorstands Gesundheit 16 ———— Apothekennotdienst in Baden-Württemberg: Flächendeckend und dezentral 17 ———— Alter schützt vor ... Alkoholsucht nicht – Besser helfen lassen anstatt vertuschen Verbraucher 18 ———— Die Verbraucherzentrale stellt sich vor Blick ins Land 20 ———— Blick ins Land 24 ———— Mitgliedsverbände stellen sich vor: Alzheimer Gesellschaft BW Aktuelles 25 ———— LSR-Vorstandssitzung 26 ———— Vertrag mit Landkreis 27 ———— Umfrageergebnisse Seniorenräte 1/2015 3 Pflege Interview mit Ministerin Katrin Altpeter Frau Ministerin, Sie haben 2014 das Heimrecht in Baden-Württemberg novelliert. Was bringt das neue Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege? Das neue Heimrecht ist die Antwort auf veränderte gesellschaftliche Lebensbedingungen im Alter. Menschen, die Hilfe und Begleitung im Alltag oder bei der Pflege brauchen, wollen heute so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben. Wenn das nicht mehr geht, dann wollen einige lieber in Wohngemeinschaften ziehen als ins Heim. Diesem Wunsch kommen wir mit dem neuen Gesetz nach, indem wir vielfältige Wohnformen im Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärem Heim ermöglichen. Dazu gehören etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften, aber auch selbstverantwortete Wohnformen, in denen Angehörige und Ehrenamtliche in die Alltagsgestaltung eingebunden sind. Ältere Menschen haben jetzt viel mehr Wahlmöglichkeiten als je zuvor. Mit dem neuen Gesetz sind wir bundesweit Vorreiter, darauf bin ich stolz. Am 1. Januar 2015 ist auf Bundesebene das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, mit dem u. a. die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet worden sind. Inwieweit greifen die Entwicklungen auf Bundesebene und auf Landesebene ineinander? Der Kerngedanke unseres neuen Landesrechts, möglichst lange im eigenen Zuhause leben bleiben zu können, spiegelt sich in dem Pflegestärkungsgesetz des Bundes wider. Vieles von dem, was wir in Baden-Württemberg angestoßen haben, wird leistungsrechtlich von dem neuen Bundesrecht flankiert. So wird der Wohngruppenzuschlag, den Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie eine Pflegekraft in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen beschäftigen, künftig auf 205 Euro pro Monat erhöht. Außerdem gibt es eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro je Pflegebedürftigem für die Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe, die künftig auch einfacher in Anspruch genommen werden kann. Diese Leistungen stehen künftig endlich auch Demenzkranken zur Verfügung. Auch der Zuschuss für Umbaumaßnahmen 4 wird deutlich aufgestockt, sowohl für Einzelhaushalte als auch für Wohngruppen. Und insgesamt sind die ambulanten Leistungen nun viel flexibler einsetzbar. Das neue Heimrecht in Baden-Württemberg, die Pflegereform auf Bundesebene – in der Pflege bewegt sich zurzeit viel. Ist die Pflege bald nicht mehr selbst pflegebedürftig? Es gibt noch offene Baustellen. Bis heute hat der Bund keinen neuen Pflegedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das ist deshalb so wichtig, weil damit endlich die bislang geltende Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wegfallen würde. Dadurch würde der tatsächliche Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen im Fokus stehen. Die Bundesregierung hat den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch für die laufende Legislaturperiode angekündigt. Ich warte gespannt. Eine andere wichtige Aufgabe bleibt es, die Rolle der Kommunen im Pflegebereich zu stärken. Dafür engagiere ich mich unter anderem in der Bund-Länder-AG zur Stärkung der Kommunen in der Pflege, die es seit einigen Monaten gibt. Wenn wir davon sprechen, dass die Pflege wohnortnah erbracht werden soll und sich möglichst an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren muss, ist klar, dass die Kommunen viel stärker in die Gestaltung der Pflegestrukturen einbezogen werden müssen. Ich kann mir zum Beispiel sehr gut eine zentrale Anlaufstelle in der Kommune vorstellen, in der Interessierte gebündelt Informationen und Beratung zu den verschiedenen Pflege-, Wohn- und Unterstützungsangeboten vor Ort erhalten. Katrin Altpeter, MdL ist seit Mai 2011 Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in Baden-Württemberg. Sie hat eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin absolviert und war in der ambulanten und stationären Pflege tätig. Sie bildete sich zur Lehrerin für Pflegeberufe weiter und arbeitete auch als Lehrbeauftragte an der Katholischen Fachhochschule Freiburg. Seit 2001 Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg, sie war bis zu ihrem Amtsantritt als Sozialministerin Mitglied im Sozialausschuss des Landtags und machte sich einen Namen als Gesundheits- und Pflegeexpertin. 1/2015 Pflege Pflegeversicherung Neuerungen in der Pflegeversicherung Nach den jüngst veröffentlichten Zahlen ist im Südwesten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ein Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen um 7,4 Prozentpunkte zu verzeichnen, rund 299.000 Menschen galten im Dezember 2013 als pflegebedürftig. Gleichzeitig wünschen sich die meisten Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu Hause gepflegt zu werden. Leistungsverbesserungen Vor diesem Hintergrund sind die am 1. Januar 2015 durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) in Kraft getretenen Neuerungen zu begrüßen. Die meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen pauschal um 4 Prozentpunkte. Weitere Maßnahmen stärken die Pflege zu Hause, insbesondere durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tagesund Nachtpflege sowie neue ambulante Wohnformen. So können etwa die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege künftig besser miteinander kombiniert werden. Auch die Leistungen für Tages- und Nachtpflege wurden ausgebaut, eine Anrechnung auf ambulante Pflegeleistungen findet nicht mehr statt. Pflegebedürftige, einschließlich Pflegebedürftige der sogenannten Pflegestufe 0, können die Leistungen für die häusliche Pflege entsprechend ihrer Bedarfslage passgenau zusammenstellen. Betreuungs- und Entlastungsangebote Die Leistungsbeträge der zusätzlichen Betreuungsund Entlastungsleistungen wurden auf monatlich 104 bzw. 208 Euro angehoben. Auch somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige können nun Betreuungsund Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, deren Kosten bis zu einem Betrag von 104 Euro monatlich ersetzt werden. Neu ist die Einführung von sogenannten Entlastungsangeboten. Waren niederschwellige Angebote bislang auf die Bereiche Beratung, Betreuung und Beaufsichtigung beschränkt, können nun auch Unterstützungsleistungen im Bereich der Alltagsbegleitung einschließlich der hauswirtschaftlichen Unterstützung und Versorgung (z. B. haushaltsnahe Serviceleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung) in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise werden auch pflegende Angehörige unterstützt. Außerdem können anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsange- 1/2015 bote auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung (bis zu 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Pflegesachleistungsbetrags) in Anspruch genommen werden – und zwar zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Ansprüchen von 104 bzw. 208 Euro. Dabei sind die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Diese umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich selbstständig in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Nachdem in Baden-Württemberg bereits deutlich über 700 niedrigschwellige Betreuungsangebote ehrenamtlich getragen sind, ist infolge der Einführung der umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten ein weiterer Anstieg solcher ehrenamtlich getragenen Angebote zu erwarten. Landesverordnung ändern? Es ist beabsichtigt, die Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten um die neu eingeführten niedrigschwelligen Entlastungsangebote zu erweitern. Qualitätssichernd wird dabei zu berücksichtigen sein, dass einerseits bei niedrigschwelligen ehrenamtlich getragenen Entlastungsangeboten weiterhin nicht von „Entlohnung“ gesprochen werden kann. Andererseits sollen für niedrigschwellige Entlastungsangebote, die nicht ehrenamtlich getragen sind, weitergehende Anforderungen sowie besondere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa die Verpflichtung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, festgelegt werden. Die Pflege-Wohngemeinschaft Die Neuregelungen enthalten außerdem Verbesserungen für neue Wohnformen. Sowohl der Wohngruppenzuschlag wie auch die Anschubfinanzierung für die Gründung einer ambulanten Pflege-Wohngruppe wurden erhöht. Die Regelungen zum Wohngruppenzuschlag in der Pflegeversicherung stehen mit dem gesetzlichen Grundmodell einer ambulant betreuten Wohngruppe nach dem Wohn-, Teilhabeund Pflegegesetz (WTPG) in Einklang, die sich als eine bewusst an der Häuslichkeit orientierte, familiär gestaltete Wohn- und Versorgungsform versteht. Die Schwellenwerte des WTPG und des SGB XI – 12 Personen – stimmen nun überein. (Sozialministerium Baden-Württemberg) 5 Pflege WTPG Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) Der 31. Mai 2014 war ein wichtiger Tag für die Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in Baden-Württemberg. An diesem Tag ist das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegesetz (WTPG) in Kraft getreten, das zwischen den beiden klassischen Versorgungsformen „Pflege in der eigenen Häuslichkeit“ und „Heim“ eine große Vielfalt von neuen Wohnangeboten ermöglicht. Anhand der folgenden Fragen und Antworten stellen wir die wichtigsten neuen Regelungen vor. Welche verschiedenen Versorgungformen ermöglicht das neue Gesetz? So vielschichtig wie die Lebensstile und Bedürfnisse der Menschen sind, so vielfältig sollen auch Wohnund Versorgungsangebote im Alter und bei Behinderung gestaltet sein. Mit dem WTPG wurden die Angebote, aus denen Menschen die von ihnen gewollte Wohnform wählen können, deutlich erhöht. Zur Wahl stehen neben den bewährten stationären Versorgungsangeboten nun kleinräumige, der eigenen Häuslichkeit nachempfundene Wohnformen (ambulant betreute Wohngemeinschaften) und vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften. Was ist der Unterschied zwischen „selbstverantworteten Wohngemeinschaften“ und „ambulant betreuten Wohngemeinschaften“? In einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft (max. 12 Personen) regeln die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich. Dies bedeutet u. a., dass sie Art und Umfang ihrer Pflege- und Unterstützungsleistungen frei wählen, die Lebens- und Haushaltsführung selbstbestimmt gemeinschaftlich gestalten und selber uneingeschränkt das Hausrecht ausüben. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften ähneln also sehr stark dem Leben in den eigenen vier Wänden. Deshalb gibt es bei dieser Wohnform auch keine regelmäßige staatliche Kontrolle. In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft können die Bewohnerinnen und Bewohner nur teilweise ihr Leben und die täglichen Abläufe selber bestimmen. Wohnen und ein Teil der Unterstützungsleistungen werden grundsätzlich von einem Anbieter – das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein – für sie organisiert. Deshalb greift hier auch die staatliche Aufsicht: Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in den 6 ersten drei Jahren regelmäßig durch die Heimaufsicht überprüft, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen, also dann, wenn es Hinweise auf Missstände oder Probleme gibt. Grundsätzlich müssen ambulant betreute Wohngemeinschaften mit höchstens acht Personen nur wenige Vorgaben einhalten: Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen ihre Pflegeleistungen frei wählen können, es muss eine Präsenzkraft anwesend sein, in der Wohnung müssen insgesamt 25 qm pro Person zur Verfügung stehen und die Wohngemeinschaft darf nicht mehr als acht Personen umfassen. Bei ambulant betreuten Wohnformen mit neun bis zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern handelt es sich eher um Kleinstheime als um Wohngemeinschaften. Deshalb werden an die fachliche Qualifikation der Betreuungskräfte, ihre Präsenzzeit und an die baulichen Standards höhere Anforderungen gestellt. Können sich auch weniger begüterte Menschen ambulant betreute Wohngemeinschaften leisten? Ja. Auch Menschen, die (ergänzende) Sozialhilfe beziehen, steht das gesamte Versorgungsspektrum offen. Die monatlichen Zuzahlungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften liegen ungefähr auf gleicher Höhe wie bei stationären Heimen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind also kein Modell nur für begüterte Menschen. Sorgt das neue Gesetz für mehr Transparenz, Information und Kontrolle in der Pflege? Ja, so ist z. B. festgelegt, dass Heimbewohnerinnen und -bewohner das Recht haben, die Prüfberichte der Heimaufsichtsbehörde einzusehen oder sich aushändigen zu lassen. Das gilt auch für Interessenten für einen Heimplatz – auch schon vor Vertragsabschluss. Außerdem wurde die Kontrolle durch die Heimaufsicht umgebaut. Sie ist jetzt flexibler auf die verschiedenen Wohnformen zugeschnitten als früher, ohne aber den Schutz der Menschen zu vernachlässigen. Dabei gilt grundsätzlich: Je weniger der Einzelne über seine Wohn- und Lebensform selbst bestimmen kann, desto stärker wird die Qualität in der Pflege von der Heimaufsicht überprüft. Weitere Informationen zu dem neuen Gesetz finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialministerium-bw.de. 1/2015 Pflege Qualität in der Pflege MDK Baden-Württemberg sichert die Versorgung pflegebedürftiger Menschen In Baden-Württemberg leben über 300.000 pflegebedürftige Menschen. Mehr als die Hälfte davon ist auf die Hilfe ambulanter Pflegedienste angewiesen oder wird in einer Pflegeeinrichtung stationär gepflegt. Damit diese Menschen jederzeit auf eine gute, bedarfsgerechte Versorgung vertrauen können, leisten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg ihren wichtigen Beitrag: Durch intensive Prüfungen tragen sie maßgeblich zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität in den Pflegeeinrichtungen bei. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erwarten in der Regel einmal jährlich Besuch von den unabhängigen Gutachtern des MDK. Angekündigt werden die Prüfungen nicht. Lediglich ambulante Pflegedienste erhalten aus organisatorischen Gründen die Information bereits am Vortag. Die Versorgungsqualität steht im Vordergrund Für die Prüfungen sind zumeist zwei erfahrene Pflegefachkräfte mit einer Zusatzausbildung im Qualitätsmanagement verantwortlich. Im Gepäck haben sie einen ansehnlichen Kriterien- und Fragenkatalog – rund um den Schwerpunkt Versorgungsqualität. Bei einer Zufallsauswahl von 10 Prozent der pflegebedürftigen Menschen wird der Gesundheitszustand überprüft. Gefragt wird unter anderem, wie es um die Körperpflege oder um den Zustand der Haut bestellt ist. Oder: Wird genug getan, um eine ausreichende Ernährung zu gewährleisten? Gemeinsam mit Mitarbeitern der Einrichtung durchleuchten die Gutachter den Pflegeprozess, die Planung der Pflege sowie die Dokumentation. Der Prüfkatalog umfasst zudem eine Reihe von Fragen, die auf Struktur, Organisation und Qualitätsmanagement der Einrichtung zielen. MDK-Gutachter prüfen stets beratungsorientiert. Mit anderen Worten: Sie geben Impulse und Anstöße, wie die Pflege optimiert werden kann. Werden Mängel festgestellt, liefern sie Empfehlungen, um diese zu beseitigen. Pflegenoten weiterentwickeln – statt abschaffen In einem ausführlichen Bericht, der an die Einrichtung und die Pflegekassen versendet wird, sind alle Ergebnisse der Prüfung sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten festgehalten. Dieser Prüfbericht ist zugleich die Basis für die Pflegenoten, die wegen schwacher Aussagekraft in der Kritik stehen. Doch nur ein geringer Teil der Prüfergebnisse fließt in den sogenannten Transparenzbericht sowie in die Pflegenoten ein. Ändert man 1/2015 die Bewertungssystematik für die Ergebnisse aus der Qualitätsprüfung, kann deutlich werden, wie gut eine Einrichtung tatsächlich bei Medikamentenversorgung oder Dekubitusprophylaxe ist. In Baden-Württemberg auf einem guten Weg 2013 haben die Gutachter des MDK Baden-Württemberg über 1.100 ambulante Pflegeeinrichtungen sowie rund 1.400 stationäre Pflegeeinrichtungen unter die Lupe genommen. Nahezu alle Einrichtungen erfüllen die Anforderungen an die Strukturqualität. Hinsichtlich der Prozess- und Ergebnisqualität lassen sich vergleichbare Entwicklungen verzeichnen. Die Zahl gravierender Pflegemängel bewegt sich seit Jahren auf niedrigem Niveau. Zugleich zeigt sich, dass noch viel zu tun ist. Verbessern können sich manche Einrichtungen beispielsweise bei der Sturz- und Dekubitusprophylaxe oder bei der Vorbeugung einer Mangelernährung. „Insgesamt befindet sich die Qualität der Pflege in Baden-Württemberg auf einem guten Weg“, so das Fazit von Dr. Waltraud Hannes, Leiterin des Fachbereichs Pflege beim MDK Baden-Württemberg. Hintergrundinformation Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit der Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/ Schwarzwald angesiedelt. 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 7 Beratungsstellen garantieren eine flächendeckende Versorgung im Land. Erik Scherb Geschäftsführer Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg Ahornweg 2, 77933 Lahr/Schwarzwald [email protected], www.mdkbw.de 7 Pflege Pflegestützpunkte LSR fordert: Endlich mehr Pflegestützpunkte Die Interessenvertretung der Älteren hat „nachgelegt“ und nicht nur mehr Pflegestützpunkte gefordert. Auch ihre Öffnungszeiten und die Aufgaben müssten neu definiert werden sowie die den Alltag unterstützende Technik zur Beratung gehören. Die im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Evaluation durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe Köln hat die Auffassung des LSR bestätigt, dass die bisher 48 Pflegestützpunkte in 42 Stadtund Landkreisen viel zu wenig sind, um die steigende Zahl der älteren Menschen in Baden-Württemberg flächendeckend zu erreichen. Schon früh gemahnt LSR-Vorsitzender Roland Sing erklärte: „Schon als die Stützpunkte ab 2011 eingerichtet worden sind, haben wir auf gravierende Mängel hingewiesen, insbesondere auf die zu geringe Zahl sowie die unzureichende personelle Ausstattung und die ebenfalls nicht ausreichenden Öffnungszeiten. Der LSR wurde jedoch lediglich immer wieder vertröstet. Erst müsse dazu die Evaluation vorliegen.“ Das sei nun der Fall. „Jetzt müsse“, so Sing, „endlich gehandelt werden.“ Er forderte: „Im Südwesten sind deutlich mehr Pflegestützpunkte einzurichten. Dann kann auch die Bevölkerung im sogenannten ländlichen Raum besser versorgt werden.“ Der sei bisher weitgehend stiefmütterlich bedacht gewesen. Sing weiter: „Das Beratungsangebot sollte ausgeweitet werden, besonders zu solchen Zeiten, an denen die Angehörigen es auch nutzen können.“ Oft würden sie nicht mehr am Ort der Pflegebedürftigen wohnen. Auch deshalb müssten die Öffnungs- bzw. Sprechzeiten den Bedürfnissen angepasst werden. Aufgaben anpassen Die Stützpunkte sollten mehr aufsuchende Beratung praktizieren und durch Infoveranstaltungen mehr aufklären. Sing: „Dazu ist jedoch mehr Personal nötig. Die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen sind nun aufgerufen, zeitnah einen angemessenen Ausbau der Pflegestützpunkte in BadenWürttemberg voranzutreiben.“ Im Übrigen sei es auch notwendig, dass die Aufgaben der Pflegestützpunkte neu definiert werden. So sei es wichtig, zum eigenständigen Leben in den eigenen vier Wänden zu beraten. Auch die den „Alltag unterstützende Technik“ müsste dazu gehören. Dass die Finanzierung dann nicht nur die Pflegekassen übernehmen können, sei klar. Zusätzlich sind Steuergelder für diese notwendige Beratung zur Verfügung zu stellen. Pflegestützpunkte sind aus der pflegerischen Infrastruktur des Landes nicht mehr wegzudenken. Anzeige Beste Qualität für das Wichtigste: Ihre Gesundheit Wir möchten, dass sich Kunden bei uns wohl fühlen und bieten deshalb Top-Qualität. Sichern Sie sich diese Vorteile: Vorausschauende Leistungen Bester Service und attraktive Geld-zurück-Leistungen Q Q Persönliche Bera tung in über 600 Servicezentren Die Adresse des nächsten Servicezentrums finden Sie unter: www.dak.de Landespressekonferenz am 2. Februar 2015 zur Neuausrichtung der Seniorenpolitik Sozialministerin und LSR präsentieren Ergebnisse der seniorenpolitischen Werkstattgespräche. Der LSR begrüßt den von Sozialministerin Katrin Altpeter geplanten „Kompass Seniorenpolitik“. In diesem Kontext wurde auch zu den Pflegestützpunkten berichtet. Altpeter setzt sich für den flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten im Land ein, damit Menschen unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu einer zentralen Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Pflege haben. Roland Sing forderte, dass die Pflegestützpunkte eine vielfältigere Aufgabenstellung erhalten müssen und für alle Generationen Beratung zu allen Themen des Lebens anbieten müssen. Dass die Finanzierung dann nicht nur die Pflegekassen übernehmen können, sei klar. Zusätzlich müssten Steuergelder für diese notwendige Beratung zur Verfügung gestellt werden. 8 1/2015 Pflege Pflege-Enquete Pflege-Enquete: Wenig Kritisches, viel Konstruktives Das Parlament im Südwesten wird sich das ganze Jahr über mit dem so wichtig gewordenen Thema Pflege beschäftigen. Bei einer öffentlichen Anhörung haben die Spitzen der Kirchen, aber auch der gesellschaftlich relevanten Gruppen wie der Landesseniorenrat ihre Erkenntnisse und Forderungen eingebracht. Der Vorsitzende Roland Sing hat für seine deutlichen Worte verdienten Beifall bekommen. „Wie kann es gelingen, ‚weibliche Konnotation‘ von Care-Arbeit aufzubrechen?“ Auf diese Leitfrage Nr. 10 bei der öffentlichen Anhörung im Landtag zur Pflege-Enquete am 23. Januar 2015 gab es keine konkreten Vorschläge, um die beklagte Situation zu verbessern. Der Beobachter des LSR und Schreiber dieses Beitrages erlaubt es sich jedoch, hierzu ganz persönlich etwas anzumerken: Muss eine Leitfrage für diese öffentliche Anhörung wirklich so wenig verständlich formuliert werden? Wer weiß schon auf Anhieb, was sich hinter der „weiblichen Konnotation“ verbirgt? Etwas mehr „normale“ Sprache scheint ihm da angebracht. Wichtig: Erst mal Industrie und Handwerk? Noch vor den zu Pflegenden? Aufgestoßen ist auch die Leitfrage Nummer 9. In ihr geht es um die „Altersgerechten Assistenzsysteme“ und welche Chancen für ein selbstbestimmtes Leben in ihnen stecken. Und da erstaunte die Rangfolge: Zuerst wird nach den Chancen für den Industrieund Innovationsstandort BW und das Handwerk gefragt. Über die Chancen für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen will die Politik erst danach etwas erfahren. Für einen Vertreter des LSR (und damit der persönlich Betroffenen) war nicht nachvollziehbar, warum die Politiker oder die Fachbeamten zuerst fragen, was es für die Industrie und das Handwerk bringe. Es geht doch (hoffentlich auch der Enquetekommission) vorrangig um die Gepflegten und die Pflegenden. Jede andere Einstellung der Bevölkerung und der Gesellschaft zur Pflege würde dem Schreiber fatal erscheinen. Der Schreiber hofft, dass diese Reihenfolge vielleicht nur etwas gedankenlos gewählt worden ist. „Demografischer Wandel“: Nicht zu viele Ältere – zu wenig Junge Nach dem Statement, das Roland Sing, der Vorsitzende des LSR, auch für den Sozialverband VdK abgegeben hat, ist die Einschätzung für die 2,7 Mio. 1/2015 Älteren im Südwesten anders. Er erklärte, dass er für die Betroffenen spreche und wolle gleich etwas klarstellen. Die oft zu hörende Klage zum Thema demografischer Wandel, dass wir zu viele Alten hätten, sei nicht zutreffend. Entscheidend ist, dass es bei uns zu wenige Junge gibt. Für ihn steht an erster Stelle die Frage, wie können die Potenziale der Älteren, ihre Erfahrung, ihr Wissen sowie ihre Fähigkeiten noch besser genutzt werden. Sie würden diese positiven Aspekte seit langem immer stärker und vorbildlich einbringen. Das zeige sich von Montag bis Freitag an jedem Morgen vor unseren Schulen. Wie viele Großeltern würden die Kinder zum Unterricht bringen und auch wieder abholen? Denn um diese Uhrzeit seien Alleinerziehende und berufstätige Mütter vielfach schon im Betrieb. Ähnliches gelte für die Freizeitaktivitäten des Nachwuchses im Sport und in Vereinen. Ohne dieses „spezielle Ehrenamt“ im „Fahr- und Bringdienst“ sowie die Betreuung gäbe es deutlich weniger „funktionierende“ Familien. Das werde jeweils selbst organisiert. Die anderen Formen des Ehrenamts, auf der Ebene der Kommunen, bedürften jedoch einer dauerhaften Begleitung und Unterstützung durch die Gemeinden. Erst dann könnten die Älteren außer der Verantwortung für die eigene Großfamilie sich auch für andere und die Gesellschaft einbringen. Viele von ihnen würden darüber hinaus beträchtliche „Transferleistungen“ für die Kinderbetreuung, die Pflege, oder im Ehrenamt und in Vereinen erbringen. Erfreulicherweise hätten derzeit manche Ältere noch etwas „Vermögen“, mit dem sie die nachfolgende Generation für das Wohnen, die Bildung und die Freizeit unterstützen würden. In dieser Beziehung seien sie auch ein „Wirtschaftsfaktor“ und dürften nicht nur als „ökonomische Belastung“ gesehen und empfunden werden. Des Weiteren seien sie zumeist gute Steuerzahler und würden helfen, die Staatsausgaben zu finanzieren. Und die finanziellen Transfers in den Familien gehen fast ausschließlich weg von den Älteren hin zu den Jungen. 9 Pflege Das Armutsrisiko Allerdings gibt Sing auch zu bedenken, dass die Leistungen der Sozialhilfe und für die Pflege immer stärker steigen. Das bedeute, dass das Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit ein hohes Armutsrisiko darstellen. Das gelte besonders für die Generation der älteren Frauen, wenn sie alleine dastehen mit einer geringen Rente, weil sie für die Kindererziehung aus dem Beruf ausgestiegen sind und evtl. früh die Pflege der eigenen oder der Schwiegereltern übernommen haben. Generell müsste vieles dafür getan werden, dass alle Älteren, und dazu gehörten auch die zu uns „Zugewanderten“, so lang wie möglich in der eigenen, ihnen vertrauten Häuslichkeit bleiben können. Dafür müssen die Angebote und die Leistungen der ambulanten Pflege weiter verbessert werden. Da gelte es „kräftig zuzulegen“. Die Pflegekräfte Deutliche Worte hat Sing jedoch auch zum Thema Pflegekräfte an die Enquete gerichtet. Gesellschaftlich genieße die von ihnen geleistete Arbeit immer noch nicht den ihnen zustehenden höheren Stellenwert. Auch eine angemessene Bezahlung würde dazu gehören. Sie könnte zu mehr Akzeptanz der Pflegeberufe beitragen und damit zu mehr inländischen Pflegekräften führen. Trotzdem werde auch ausländisches Personal gebraucht, um den Bedarf zu decken und gute Betreuung gewährleisten zu können. Das muss in einem für beide Seiten legalen Rahmen ermöglicht werden. Zum Beispiel wie mit dem „Entsende-Modell“ in Österreich: Im Rahmen der „Selbstständigen Versicherung“ mit Mindestlohn, Krankenversicherung, 14 Tage Arbeitseinsatz und anschließend 14 Tage Urlaub, Vermittlung über die Arbeitsagentur. Wie die Potenziale der Älteren für die Pflege nutzen? Die Gesellschaft erbringe bereits jetzt einen hohen Beitrag. Denn 1,8 Mio. Pflegebedürftige und 2,5 Mio. Hilfsbedürftige werden von Angehörigen gepflegt. Ohne ihre Leistung würden 3,2 Mio. mehr Vollzeitpflegekräfte gebraucht. Die Gesellschaft hat zu erkennen, dass eine menschenwürdige Pflege etwas wert sein muss. Nicht vergessen werden dürften die vielen Ehrenamtlichen. Sie pflegen zwar nicht selbst, erbringen aber ebenfalls Betreuungsleistungen. Abschließend richtete Sing die für ihn wichtigste und generelle Frage an die Politik: „Wie können wir 10 Pflege-Enquete als Gesellschaft die Potenziale der Älteren für die Pflege nutzen?“ Bei seinen Antworten auf die Nachfragen der Enquetekommission verwies er auf die Ergebnisse einer Umfrage bei den Seniorenräten zum ehrenamtlichen Engagement im Südwesten, auch in der Pflege. Das Ergebnis: viel Lobenswertes! Leider gebe es nur wenige Großbetriebe, die ihre älteren Beschäftigten auf den Ruhestand und dann mögliche Engagements vorbereiten würden. Der Lebensraum sei anschließend jedoch die eigene Kommune. Dort könnten sie sich voll einbringen. Das Thema Pflege werde nicht erst dann wichtig, wenn im eigenen Umfeld gehandelt werden müsse. Es bedürfe eines guten Präventionsgesetzes, um diese Situation möglichst weit hinauszuschieben. Vorbildlich sei da beispielsweise der Schwäbische Turnerbund mit einem vielfältigen Angebot an Kursen zu mehr und gezielter Bewegung. „Bewegungsmelder“ gegen nächtliche Stürze Für das Ehrenamt gewonnene Personen könnten oft helfen, dass vereinsamte Ältere wieder Kontakt zur Nachbarschaft und im Quartier bekommen. Die „Altersgerechten Assistenzsysteme“ sieht Sing auch für das Ehrenamt als hilfreich. Kritisch merkt er an, dass dabei für die technische Entwicklung Millionenbeträge fließen. Jedoch sei kaum Geld dafür vorhanden, damit die Betroffenen überhaupt etwas von diesen Möglichkeiten erfahren. So würden sich manche Stürze beim nächtlichen Toilettengang vermeiden lassen, wenn einfache „Bewegungsmelder“, inzwischen für wenig Geld in jedem Einkaufsmarkt erhältlich, im Schlafzimmer angebracht und „beleuchtend“ wirken könnten. Als erfreulich sieht Sing auch, wenn Seniorenräte und Kommunen Möglichkeiten schaffen, dass für die Älteren eingekauft wird. Mehrfach wirksamer sei es jedoch, wenn diese Personen selbst unterwegs sein können, weil beispielweise ein „Bürgerbus“ sie einmal oder mehrmals in der Woche fast zu Hause abholt und zurückbringt. Wenn auf diese Weise eigener Einkauf, Kommunikation und damit echte Teilhabe möglich gemacht wird, dann kann dies die Lebensqualität im Alter enorm steigern. Hans-Jörg Eckardt Hinweis: Mehr zur Pflege-Enquete auf www.landtag-bw.de (bei Gremien/Ausschüsse). 1/2015 KVJS Werktstatt Wohnen Stuttgarter Werkstatt Wohnen wird zum Selbstläufer Die KVJS-Musterwohnung für barrierefreies Wohnen Vor gut 15 Monaten eröffnete der KVJS seine Werkstatt Wohnen nach umfangreicher Sanierung. In der barrierefreien Musterwohnung können Interessierte Möbel begutachten, Notrufgeräte ausprobieren oder sich bauliche Lösungen erläutern lassen. „Seither ist die Schau zum Selbstläufer geworden“, sagt der Leiter der Werkstatt Wohnen Werner Stocker. Ein Mustertelefon aus der Werkstatt Wohnen. Foto: KVJS „Wir haben mehrmals pro Woche Besichtigungen und Führungen“, berichtet Stocker. Unter den Interessierten waren Fachleute von Baugenossenschaften, von der Bundesfachgruppe Seniorenwohnstifte, von Wohnberatungsstellen und Kreisseniorenräten sowie Hochschulen. Auch einzelne Senioren, Menschen mit Behinderung und Angehörige ließen sich die Wohnung zeigen. „Auf besonders großes Interesse stoßen die neuen Technologien, sogenannte alltagsunterstützende Assistenzleistungen“, erklärt Stocker. Die Gruppen ließen sich unterschiedliche Sensortypen zeigen oder erklären, wie Tablet-PCs und Smartphones das selbstständige Wohnen komfortabler machen können. Die Musterwohnung zeigt den neuesten Stand baulicher Lösungen und Einrichtungsvorschläge, um ein Haus oder Apartment an die Bedürfnisse der Bewohner anzupassen. Zudem zeigt die Ausstellung eine Vielzahl praktischer Hilfsmittel wie etwa ein Großtasten-Telefon oder eine sensorgesteuerte Nachtbeleuchtung. Die Besichtigung der Werkstatt Wohnen ist möglich nach vorheriger Vereinbarung. 1/2015 Die Werkstatt Wohnen 1998 wurde die KVJS-Werkstatt Wohnen vom Fraunhofer-Institut Stuttgart und der Zentralen Wohnberatungsstelle (zbw) aufgebaut. Sie waren maßgeblich beteiligt am Aufbau der heute über 40 dezentralen Wohnberatungsstellen in Baden-Württemberg – und an der Qualifizierung der Beratenden. Heute vernetzt sich die Werkstatt mit zahlreichen Kooperationspartnern wie dem Landesseniorenrat, dem DRK oder dem Landesfachverband Schreinerhandwerk. Das Netzwerk macht unter dem Namen „forum b-wohnen“ praktisches Wissen und wissenschaftliche Erkenntnisse in der Gesellschaft bekannt, startet regelmäßig Initiativen und wirbt weitere Partner. Zudem berät die Wohnberatung des Stuttgarter Kreisverbands des Deutschen Roten Kreuzes Menschen mit Behinderungen und Senioren, aber auch Fachleute und Auszubildende in Pflegeberufen. Der KVJS Als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die 44 Stadt- und Landkreise in BadenWürttemberg unterstützt der KVJS seit Jahren die örtlichen Planer unter anderem in der Altenhilfefachberatung, der Kreisseniorenplanung sowie beim Aufbau der ehrenamtlichen Wohnberatungsstellen. Auch zwischen dem Landesseniorenrat und dem KVJS besteht eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit beim Thema Wohnen im Alter. 11 KVJS Werktstatt Wohnen Über das Internet in die Wohnung Werkstatt Wohnen hat ihre virtuelle Ausstellung erweitert Die Werkstatt Wohnen ist seit neuestem auch über das Internet begehbar. Der Internet-Rundgang durch das orginalgetreue Modell zeigt Bilder von verschiedenen Bereichen wie Außenbereich, Hausund Wohnungseingang, Flur, Badezimmer, Schlafzimmer, Küche, Balkone/Terrassen und elektronische Hilfsmittel. Mit zahlreichen Fotos und leicht verständlichen Texten erläutern Fachleute die Anwendungsmöglichkeiten von Einrichtungsgegenständen und bauliche Voraussetzungen. Per Mausklick können die entsprechenden Abbildungen oder Texte der gewünschten Ansichten ausgewählt werden. Die Anforderungen (DIN-Normen) an die Gestaltung und Ausstattung sowie bebilderte und kommentierte Informationen zur Einrichtung und barrierefreien Bauweise sind ebenfalls aufbereitet. Die virtuelle Werkstatt Wohnen ist im Internet abrufbar. Foto: KVJS Den virtuellen Rundgang durch die Musterwohnung findet man im Internet unter: Werner Stocker Leiter der KVJS-Werkstatt Wohnen Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart Telefon: 0711 6375-0 [email protected], www.kvjs.de www.kvjs.de (unten rechts auf der Seite). 24h Betreuung und Pflege dort, wo sich der Mensch am wohlsten fühlt: im eigenen Zuhause. Ihre regionalen PROMEDICA PLUS Berater sind für Sie da und freuen sich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen: Alles aus einer Hand mit dem einzigartigen PROMEDICA PLUS Betreuungsmodell: Von der Auswahl und Schulung von Betreuungskräften und deren Transfer nach Deutschland, über die Bedarfsermittlung, bis hin zu einer kontinuierlichen Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor Ort. Auch nach der erfolgreichen Vermittlung stehen die PROMEDICA PLUS Berater den Familien mit Rat und Tat zur Seite. PROMEDICA PLUS Reutlingen Inhaber: Uwe Bartels Tel. 07129 – 407 06 82 PROMEDICA PLUS Karlsruhe Süd Inhaberin: Olga Lindörfer Tel. 0721 – 96 88 20 20 PROMEDICA PLUS Böblingen Inhaber: Gerold Dammert Tel. 07033 – 42 756 PROMEDICA PLUS Kraichgau Nord Inhaber: Thomas Mürschberger Tel. 07263 – 91 86 53 PROMEDICA PLUS Neckar Fils Rems Inhaber: Michael und Thomas Fitz Tel. 07161 – 96 81 40 PROMEDICA PLUS Bodensee-Ost Inhaber: Ralf Petzold Tel. 07528 – 915 91 24 PROMEDICA PLUS Benningen Inhaber: Karim Gampper Tel. 07144 – 130 36 11 PROMEDICA PLUS Filderstadt Inhaber: Hans-Joachim Stelzer Tel. 07022 – 21 39 66 PROMEDICA PLUS Markgräflerland Inhaber: Jochen Heiland Tel. 07634 – 594 99 28 PROMEDICA PLUS Biberach Inhaberin: Ulrike Striegler Tel. 07392 – 91 26 70 PROMEDICA PLUS Schwäbisch Gmünd Inhaber: Jochen Hieber Tel. 07175 – 261 93 05 PROMEDICA PLUS Garmisch-Partenkirchen Inhaber: Ralf Petzold Tel. 08821 – 798 22 98 PROMEDICA PLUS Ostalbkreis Inhaber: Jochen Hieber Tel. 07175 – 261 93 05 PROMEDICA PLUS Main-Tauber Inhaber: Gerhard Lippert Tel. 09341– 896 94 60 PROMEDICA PLUS Ulm / Neu-Ulm Inhaber: Thomas Laskowski Tel. 0731 – 14 39 26 66 www.promedicaplus.de KVJS Fachstelle FaWo Wie gründe und organisiere ich eine WG? Neue Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen In Stuttgart gibt es eine neue Beratungsstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo). Die Fachstelle dient unter anderem der Beratung all derer, die Wohngemeinschaften aufbauen wollen. eingegangen. Die Fachstelle ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. In dieser Zeit soll sie Kommunen und örtliche Beratungsstellen so weit unterstützen, dass diese selbst eine qualifizierte Beratung und Betreuung vor Ort leisten können. Nachfrage nach Hilfe im eigenen Heim steigt „Unsere Fachleute beobachten seit Jahren einen steigenden Bedarf an Unterstützung für das Wohnen zuhause“, sagt KVJS-Verbandsdirektor Senator e.h. Prof. Roland Klinger. „Der KVJS baut die praxisnahe Beratung für neue Wohnformen aus und fördert somit das selbstbestimmte Wohnen.“ Begleitet wird die Arbeit der Fachstelle von einem Beirat. In dem Gremium sitzen neben dem Sozialministerium auch Vertreter von Betroffenen und weiteren Fachverbänden sowie von Pflegestützpunkten, Kassen, Pflegeanbietern und Kommunen. Außerdem sind auch bereits existierende Wohngemeinschaften im Land beteiligt. In Stuttgart können sich Interessierte kundig machen. Foto: fotolia Die FaWo ist ein Angebot des Sozialministeriums Baden-Württemberg und dockt an die Expertise des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) an. Sie richtet sich zum einen an Fachleute, etwa von örtlichen Beratungsstellen, Stadt- und Landkreisen, Gemeinden, Einrichtungs- und Bauträgern. „Sie erhalten bei uns Beratung und Informationen, wie sie ambulant unterstützte Wohngemeinschaften aufbauen und betreiben können“, sagt Berater Thomas Kallenowski. Beratung für Kommunen und Privatleute Die FaWo-Berater sind zum anderen für zukünftige Bewohner von ambulant unterstützten Wohngemeinschaften und ihre Angehörigen da. „Sie können sich an uns wenden, wenn sie eine WG gründen wollen“, sagt Kallenowski. Seit dem Start der FaWo im November 2014 sind bereits zahlreiche Anfragen 1/2015 Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen Senefelderstraße 73, 70176 Stuttgart Telefon: 0711 6375-762 oder 763, Fax: -761 E-Mail: [email protected] www.kvjs.de/soziales/senioren/fawo.html Anzeige Altersvorsorge - Rente - Rehabilitation Wir sind mit unserem Service vor Ort für Sie da! Landesweit stehen wir Ihnen mit unseren Regionalzentren und Außenstellen sowie an Sprechtagen und mit unseren Versichertenberaterinnen und -beratern zur Verfügung. Kostenloses Service-Telefon: 0800 100048024 E-Mail: [email protected] www.deutsche-rentenversicherung-bw.de 13 Landesseniorenrat 14 Der LSR – auf einen Blick 1/2015 Der LSR – auf einen Blick 1/2015 Landesseniorenrat 15 Gesundheit Apothekennotdienst Apothekennotdienst in Baden-Württemberg: Flächendeckend und dezentral In Baden-Württemberg gibt es noch knapp über 2.600 Apotheken. Tendenz fallend. Trotz der sinkenden Apothekenzahl ist die Versorgung mit Arzneimitteln durch Apotheken überall gewährleistet. Dies gilt auch für den Apothekennotdienst, der sicherstellt, dass jeden Tag, rund um die Uhr eine Apotheke in angemessener Entfernung für Notfälle erreichbar ist. Jeden Tag leisten in Baden-Württemberg zwischen 150 und 170 Apotheken Notdienst. Wo diese zu finden sind, kann etwa der lokalen Tageszeitung oder dem örtlichen Amtsblatt entnommen werden. Zudem muss jede Apotheke über einen von außen gut erkennbaren Aushang auf die nächstgelegene Notdienstapotheke verweisen. Am zuverlässigsten sind die Informationen im Notdienstportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die für die Organisation des Apothekennotdienstes zuständig ist (siehe Info am Ende des Textes). Anders als der hausärztliche Notdienst, der zentralisiert zumeist an Krankenhäusern angesiedelt ist, ist der Apothekennotdienst dezentral und flächendeckend organisiert. Jede Apotheke in Baden-Württemberg ist in regelmäßigen Abständen zum Notdienst eingeteilt. Damit ist gewährleistet, dass auch in abgelegenen Orten Baden-Württembergs eine Notdienstapotheke in angemessener Entfernung erreichbar ist. Ziel der Landesapothekerkammer bei der Notdiensteinteilung ist es, dass die nächste Notdienstapotheke grundsätzlich nicht weiter als 15 Kilometer entfernt sein sollte. In stark ländlich geprägten Gebieten beträgt die Entfernung zwischen notdienstbereiten Apotheken in der Regel nicht mehr als 20 km. In Ausnahmefällen kann die Entfernung bis zu 25 km betragen. Die Landesapothekerkammer muss hier eine Abwägung vornehmen: Einerseits sollen die Wege für die Patienten zur Notdienstapotheke nicht zu weit sein, andererseits dürfen die Apotheken nicht überfordert werden. Denn jeder Notdienst stellt für die Apotheke eine Belastung dar, da die meisten Apotheker nach einer Notdienstnacht am nächsten Morgen gleich weiterarbeiten müssen. Etwa die Hälfte aller Patienten im Notdienst hat einen Selbstmedikationswunsch. Diese Patienten haben zuvor also keinen Arzt besucht, sondern lassen sich ausschließlich in der Apotheke beraten. Gerade deshalb ist die flächendeckende Versorgung der Notdienstapotheken in Abgrenzung zum zentralisierten ärztlichen Notdienst so wichtig. 16 Das tagesaktuelle Notdienstportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, wo Sie sich beispielsweise die 5 nächstgelegenen Notdienstapotheken anzeigen lassen können, finden Sie unter: www.lak-bw.notdienst-portal.de. Auch telefonisch können Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke abfragen. Aus dem Festnetz kostenfrei unter 0800 0022 833 oder per Handy (max. 69 ct/min) unter 22 8 33. Kostenlose „Apothekenfinder“-App für Smartphones: kostenlos erhältlich in den Stores von Apple (iPhone & iPad), Google (Android Smartphones & Tablets) und Windows (Windows Phone 8 & Tablets sowie Windows 8.1 PCs) Über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung für mehr als 12.000 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung oder Aufklärungskampagnen. Darüber hinaus nimmt die LAK Aufgaben in der Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr und organisiert den Apothekennotdienst. Ansprechpartner für Ihre Rückfragen: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Stefan Möbius Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Villastraße 1, 70190 Stuttgart Telefon 0711 99347-50 Telefax 0711 99347-45 E-Mail [email protected] Internet www.lak-bw.de 1/2015 Alkoholsucht Gesundheit Alter schützt vor … Alkoholsucht nicht – Besser helfen lassen anstatt vertuschen Im fortgeschrittenen Alter ein Gläschen in Ehren – Wer sollte das verwehren? Leider geht es immer häufiger um mehr als ein kleines Glas Wein oder Bier am Tag: Bereits jeder Zehnte, der wegen Alkoholproblemen eine Einrichtung der ambulanten Suchthilfe in Baden-Württemberg aufsucht, ist 60 Jahre und älter. „Im deutschen Südwesten müsse man von knapp einer Million Männer und Frauen über 60 Jahren mit problematischem Alkoholkonsum ausgehen“, weiß Christa Niemeier von der Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg. Oft sei es keine Abhängigkeit im diagnostischen Sinn, aber die Betroffenen trinken regelmäßig Alkohol in schädlichen Mengen, obwohl bereits körperliche oder soziale und psychische Probleme erkennbar sind. „Zwar spricht auch im Alter nichts gegen einen genuss- und maßvollen Umgang mit Alkohol“, betont die Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg PD Dr. Sabine Knapstein, „doch wenn der überschritten wird, bedeutet das einen herben Verlust an Lebensqualität – und letztlich, dass die Betroffenen oft früher als normal ihre Selbstständigkeit einbüßen.“ Das rechte Maß zu finden, ist schwierig, denn der ältere Körper verträgt Alkohol weniger gut. Da der Wasseranteil des Körpers im Alter sinkt, steigt der Alkoholpegel bei gleichem Konsum höher als bei jüngeren Menschen. Außerdem baut die Leber das Zellgift langsamer ab. Die Folgen sind oft Trunkenheit, verbunden mit Stürzen oder anderen Unfällen. Darüber hinaus kann es bei der Einnahme von Medikamenten zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen. Besonders dramatisch wirkt sich die Kombination von Alkohol und Schlafmitteln oder auch Antidepressiva aus. Experten räumen ein, dass die Sucht oft schleichend beginnt und von den Betroffenen aus Scham verheimlicht wird. Wer als Angehöriger oder Freund einen Verdacht hegt, sollte Betroffene – möglichst ohne Vorwürfe zu erheben – darauf ansprechen, rät Christa Niemeier. Auf der Suche nach einer gemeinsamen Lösung kann der nächste Weg zu einer Suchtberatungsstelle führen. Ein wichtiger Schritt: Denn wer meint, das Suchtverhalten entschuldigen, decken und kontrollieren zu können, 1/2015 wird scheitern und schließlich darunter leiden, erfährt man dort. Angehörige sollten daher auf eine Behandlung drängen. Menschen mit Alkoholproblemen müssten die Verantwortung für sich zurückerlangen, weiß die Suchthilfeorganisation Blaues Kreuz Baden-Württemberg. Und wer erst einmal die ersten Hürden zur Behandlung genommen habe und wieder das Ziel vor Augen sehe, seine Würde zurückzugewinnen, halte erfahrungsgemäß durch. Gesundheitshotline Die AOK Baden-Württemberg bietet exklusiv für die Leser von „im Blick“ im gesamten Monat April die Möglichkeit, sachlichen Rat zum Thema „Alkoholsucht im Alter“ zu bekommen. Das AOK-care-Telefon ist 24 Stunden täglich unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 10 50 501 zu erreichen. Erfahrene Ärzte und medizinische Fachkräfte geben hier kompetent und umfassend Auskunft zu medizinischen Fragestellungen. Alle Mitarbeiter am AOK-care-Telefon sind unabhängig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter dem Link: www.aok-bw.de/alkoholsucht-im-alter. 17 Ve r b r a u c h e r Verbraucherzentrale Vorgestellt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Leider ist sie für viele noch ein „unbekanntes Wesen“, diese Verbraucherzentrale. „im Blick“ zeigt auf, was sich dahinter verbirgt, welche wichtigen Aufgaben sie in welcher Weise wahrnimmt und warum sie so erfolgreich ist. Das Jahr 2015 ist ein gutes Jahr für die Verbraucherzentrale. Das Land hat beschlossen, die Förderung deutlich zu erhöhen: Mit einer Millionen Euro mehr im Jahr kann der notwendige Ausbau in die Wege geleitet werden. Die Verbraucherzentrale, bisher in zehn baden-württembergischen Kommunen mit einer Beratungsstelle, will mit den neuen finanziellen Möglichkeiten den Ausbau in die Fläche voranbringen. Denn ein persönlicher Zugang vor Ort zu den Angeboten ist wichtig, um unserer Kernaufgabe nachzukommen: Der individuellen, anbieterunabhängigen Verbraucherberatung. fizierte Rechtsberatung durchführen können. Die Beratung ist auch die Grundlage für unsere weitere Arbeit: Mit dem „Ohr am Verbraucher“ erfahren wir frühzeitig, wo der Schuh drückt und wo Handlungsbedarf besteht. Diese Erfahrungen geben wir regelmäßig an Medien weiter, um möglichst frühzeitig viele Verbraucher zu warnen oder über neue Maschen zu informieren. Auch die Politik informieren wir über unsere Erkenntnisse aus der Verbraucherberatung, damit Fehlentwicklungen wahrgenommen und entgegen gewirkt werden kann. Nicht zuletzt stärken wir die Verbraucher durch unsere Abmahnund Klagebefugnis: Bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und rechtswidrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir rechtlich gegen Unternehmen vorgehen und machen dies regelmäßig und erfolgreich. Cornelia Tausch ist seit Mai 2013 Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Die Kernaufgabe: Verbraucherberatung Verbraucher sind wir alle: Immer dann, wenn wir einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen, bewegen wir uns im Bereich des Verbraucherrechts. Mit der anbieterunabhängigen Beratung unterstützen wir ganz konkret bei der Lösung von Problemen, die sich bei ihren alltäglichen Geschäften ergeben. Dabei ist es ganz egal, ob es um Ärger mit einem Unternehmen geht, ein abgeschlossener Vertrag geprüft werden soll oder ob es sich um die Beratung im Vorfeld von Vertragsabschlüssen handelt. Als Institution verfügt die Verbraucherzentrale über die Rechtsberatungsbefugnis (nach Rechtsdienstleistungsgesetz), sodass geschulte Mitarbeiter quali- 18 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale 1/2015 Ve r b r a u c h e r Verbraucherzentrale Breites Themenfeld Thematisch ist die Verbraucherzentrale breit aufgestellt. Die Fragen reichen von Abzocke bis zum Versicherungsabschluss: Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Forderung? Was kann ich gegen nervende Werbeanrufe unternehmen? Wie finde ich die passende Versicherung? Was ist von all den Werbe- und Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln zu halten? Darf die Bausparkasse meinen Vertrag kündigen? Das Beratungsangebot erstreckt sich auf alle Bereiche und ist auf sechs Fachbereiche aufgeteilt: Altersvorsorge, Banken und Kredite, Telekommunikation, Freizeit und Haushalt, Ernährung, Kosmetik und Hygiene, Bauen, Wohnen und Energie, Gesundheitsdienstleistungen sowie Versicherungen. zur ausführlichen, anderthalbstündigen Beratung zur Altersvorsorge, Geldanlage, Immobilienfinanzierung oder Bauangebotsprüfung. Neben der persönlichen Vor-Ort-Beratung bietet die Verbraucherzentrale eine qualifizierte Beratung auch per Telefon und E-Mail an. Eine Vielzahl von Informationen und Musterbriefen ist auf der Homepage www.vz-bw.de bereitgestellt. Mit der kostenlosen Verbraucherzeitung, vielen Flyern sowie Vorträgen und Workshops werden Verbraucher direkt über die Arbeit sowie aktuelle Themen informiert. Zugang und Angebot Die Beratungen sind unterschiedlich umfangreich. Die Dauer reicht von der zwanzigminütigen Fachund Rechtsberatung, beispielsweise um eine rechtliche Frage zum Gewährleistungsrecht zu klären, bis „ Mobilität zum Mitnehmen.“ Vielfalt macht mobiler. Infos unter: www.3-loewen-takt.de Cornelia Tausch Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Persönliche Beratung in den Beratungsforen Internet: www.vz-bw.de E-Mail: [email protected] Telefon: 0711 66 91 10 Blick ins Land Pfinztal Pforzheim Kernen Böblingen Kirchheim/Teck Dettingen Freudenstadt Ulm Biberach Biberach Mehr Kompetenz für „Bewohnerbeiräte“ Der KSR Biberach möchte die Interessenvertretung der Pflegeheimbewohner langfristig und nachhaltig stärken. KSR-Vorsitzender Harald Müller bei der Begrüßung der Schulungsteilnehmer in Langenenslingen (Foto: Rudolf Hartmann) „Wir sind bei der Übernahme der Aufgaben auf uns allein gestellt und es gibt auch keine Kontakte zu anderen Heimen“, beklagen sich oft neu bestellte 20 Bewohnerbeiräte. Das will der KSR ändern. Vor einem Jahr wurde durch den KSR-Vorsitzenden Harald Müller, die SSR-Vorsitzende Marlene Goeth und den aktiven Bewohnerfürsprecher Rudolf Hartmann in Zusammenarbeit mit Ursula Gaus von der Heimaufsicht ein „Aktionsplan“ entwickelt, um die Arbeit zu verbessern. Nachdem im April 2014 der KSR zu einer sehr gut besuchten Auftaktveranstaltung in das Landratsamt eingeladen hatte, ging es voran. Im September ist ein neu entwickelter, kurz gehaltener Leitfaden an alle Beiräte verteilt und in die Homepage des KSR eingestellt worden. Rudolf Hartmann Schutz und Sicherheit für Senioren Trickbetrug, Selbstbehauptung und Zivilcourage sind die The- men einer Veranstaltungsreihe, die der SSR Biberach zusammen mit Kooperationspartnern im Frühjahr 2015 durchführt. Die Reihe beginnt im März mit dem interaktiven Theaterstück „Hallo Oma, ich brauch Geld!“, in dem aktuelle Trickbetrügereien nachgestellt werden. Im April folgt ein dreiteiliges Selbstbehauptungstraining. Die Teilnehmer lernen und üben Reaktionsmöglichkeiten und Strategien, falls sie belästigt oder angegriffen werden. „Was tun, wenn ich Zeuge einer Straftat werde?“ ist der Titel der dritten Veranstaltung im Mai. Es geht um Zivilcourage, aber auch um die richtige Selbsteinschätzung, in welchen Situationen man einschreiten kann und wann es besser ist, sich nicht einzumischen. Dank verschiedener Sponsoren kann die Reihe kostenlos angeboten werden. Der SSR ist sehr gespannt auf die Resonanz bei den Älteren. Marlene Goeth Böblingen Einsame Menschen einbeziehen! Zusammen mit den Kommunen haben wir versucht, vorhandene Besuchsdienste zu verstärken und neue aufzubauen. Dabei sind auch „sensitive Mittler“ einbezogen worden, die mit einsamen Menschen Kontakt haben: z. B. Entlass-Schwestern in den Kliniken, Soziale Dienste mit Hausbesuchen, Ärzte, IAV-Stellen. Erfolgreich auch: Die Gemeinde Schönaich hat zum Thema „Ehrenamtliche Dienste von Bürgern für Bürger“ eingeladen. Über 100 Interessierte kamen, lauschten dem Vortrag und Interviews mit Ehrenamtlichen. 1/2015 Blick ins Land Bei einem Imbiss gab es weitere Informationen an den Tischen der Organisationen. 14 neue Ehrenamtliche konnten so gewonnen werden für Besuchsdienste, Betreuung Demenzkranker und Unterstützung von Familien. Für die vier Gemeinden im „Oberen Gäu“ organisierte die Altenhilfefachberatung Seminare über „Einfühlsame Kommunikation“, „Demenz – mit verwirrtem Verhalten umgehen“, „Depression“ und „Ältere Menschen besuchen“. Von den durchschnittlich 30 Teilnehmenden konnten zwölf Ehrenamtliche für einen neuen Besuchsdienst gewonnen werden. Ein Fachtag mit über 100 Teilnehmenden zum Thema „Selbstbewusst leben, ohne sich einsam zu fühlen“ unterstützt das Projekt. Manfred Koebler Dettingen Vom zarten Pflänzlein zum starken Baum Einen „großen Bahnhof“ hatte am 1. Adventssonntag 2014 der Dettinger Verein Forum Altern. Die Teckgemeinde feierte das 10jährige Jubiläum. „Aus einem zarten Pflänzlein ist ein starker Baum geworden“, sagte der 1. Vorsitzende Rudi Dölfel bei seiner Begrüßungsrede. Aus dem anfänglichen Spiele- und Kaffeenachmittag für Senioren ist ein umfassendes Programm geworden, vom Kochen für Senioren, der Nachbarschaftshilfe, dem Kleinreparaturdienst, den Ärztefahrten, dem Donnerstagscafé, dem Tanzen im Sitzen, dem Besuchsdienst, Ausflugsfahrten, Vorsorgenden Papieren, PCSchulung bis hin zu Einkaufsfahrten mit dem Bürgerbus. 1/2015 In seiner Laudatio betonte Bürgermeister Rainer Haußmann: „Ich ziehe meinen Hut vor dem, was hier aufgebaut worden ist.“ In zwei Jahren wird Forum Altern eigene, barrierefreie, moderne Vereinsräume beziehen können. Dafür stellen die Gemeinde 220.000 Euro und der aufgelöste Krankenpflegeverein 180.000 Euro zur Verfügung. Rudi Dölfel Fazit: Am Ende des dreistündigen Trainings war die Resonanz der Senioren durchweg positiv. Sie haben nicht nur einiges dazu gelernt. Es hat den Teilnehmenden auch richtig Spaß gemacht. Gerda Görnemann Freudenstadt Sitzbänke am Wegesrand Enzkreis-Pforzheim Auch mit dem Auto noch fit Das Fahrsicherheitstraining für Senioren ist ein fester Bestandteil im Jahresprogramm des KSR. Die Kurse, die er mit der Verkehrswacht seit drei Jahren durchführt, erfreuen sich einer großen Nachfrage. Es gibt sogar einige Teilnehmer als „Wiederholungstäter“ dabei. Zwölf Senioren waren auf dem Messplatz in Pforzheim am Start und haben unter Anleitung von qualifizierten Trainern der Verkehrswacht ihr Können verbessert. Schwerpunkte des Fahrtrainings waren unter anderem Gefahrenbremsungen aus verschiedenen Geschwindigkeiten auf trockener und nasser Fahrbahn, Ausweichen vor Hindernissen, Slalom-, Vor- und Rückwärtsfahren sowie Wenden und Einparken auf engem Raum. Erwartungsvoll (Foto: KSR Enzkreis) Mitglieder des SSR bei der Einweihung der Bänke mit viel Humor. (Foto: SSR Freudenstadt) Bei der Aktion des SSR Freudenstadt geht es nicht um eine Bank an einem beschaulichen Aussichtspunkt, nein, es geht dabei um Teilhabe von Seniorinnen und Senioren. Werden die Bänke so arrangiert, dass die Distanzen auch für Ältere zu „verschnaufen“ sind, können sie Zugänge eröffnen: zum Einkaufszentrum, zur Kirche, zu Veranstaltungsräumen, zu Bibliotheken, zu Treffs. Im Juli wurden in Abstimmung mit der Stadt drei Bänke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Stadtzentrum aufgestellt. Eine Stiftung ermöglichte die Finanzierung. Momentan ist der SSR dabei, Spenden zu sammeln, um auf dem Weg zum Krankenhaus Bänke anzubringen. Auch werden mit der Stadt weitere Straßenzüge untersucht, bei denen „Bänke am Wegesrand“ eine Aktivierung von betagteren Personen in Gang bringen könnten. Und da- 21 Blick ins Land rum geht es: Teilhabe ist Aktivierung, Teilhabe ist Prophylaxe gegen Vereinsamung und, nicht zu vergessen, mit „Sitzbänken am Wegesrand“ kann ein möglichst langer Verbleib in den eigenen vier Wänden unterstützt werden, den alle Älteren anstreben. Fritz Franz Kernen noch allgemeine Tipps wie z. B. wo die Handtasche hin soll, damit sie nicht gestohlen wird und wies darauf hin, dass Rollatorfahrer verkehrsrechtlich als Fußgänger gelten. Ein weiteres Training in diesem Jahr ist vorgesehen. Jürgen Kehrberger Kirchheim/Teck BesTe Genesung zu Hause Wie den Rollator nutzen? So klappt es! (Foto: SSR Kernen) 17 Ältere, die auf einen Rollator angewiesen sind, trafen sich im Oktober in einem Schulhof in Kernen. Dort hatte die Firma Schlienz einen Omnibus platziert. Die Rollatorfahrer übten den Ein- und Ausstieg über eine Rampe. Eine örtliche Haltestelle wurde angefahren und der Ein- und Ausstieg trainiert. Der Bus verfügte über eine hydraulische Absenkung, die sehr hilfreich ist. Die Kreisverkehrswacht hatte einen Hindernisparcour im Schulhof aufgebaut, den alle bravourös meisterten. Ein Sanitätshaus informierte über Rollatoren, stellte sie richtig ein und gab Tipps für den täglichen Gebrauch. Auch unterschiedliche Rollatortypen wurden vorgestellt. Im Seniorenzentrum Haus Edelberg gab es anschließend noch einen kleinen Imbiss, eine Diskussionsrunde und von Seiten der Teilnehmenden wertvolle Anregungen. Die Polizei gab 22 Bis zu vier Wochen lang erleichtern bürgerschaftlich Engagierte im Raum Kirchheim unter Teck nach einem Klinikaufenthalt alleinlebenden Menschen den Übergang in die häusliche Umgebung oder in eine Anschlussheilbehandlung. Sie ersetzen die fehlenden Angehörigen: Mit aufmunternden Worten und einem wachen Blick für die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der frisch Entlassenen sind sie „einfach da“. Sie bieten erste praktische Hilfe an: Können sich darum kümmern, dass zur Rückkehr Lebensmittel und Medikamente im Haus sind. Sie helfen, anstehende Dinge zu erledigen, können den Koffer für die Reha packen, bei ersten Arztbesuchen begleiten. Ein weiteres Ziel: Neben frischer Luft sollen auch frische Gedanken ins Haus kommen. In Gesprächen werden die Sorgen und Unsicherheiten der „Heimgekehrten“ ernst genommen, ein positiver, nach vorne gerichteter Blick ermöglicht und die Genesung gefördert. BesTe Genesung zu Hause gehört zum Modellverbund BesT (aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung nach § 45d SGB XI finanziert). Roland Böhringer Pfinztal Ein kostenloses Angebot für alle Familien Immer weniger Kinder erleben beim Aufwachsen ihre Großeltern und vielen Senioren und Seniorinnen fehlt der Kontakt zu den Enkeln. Eltern erinnern sich jedoch an eigene Erfahrungen mit ihren Großeltern und erkennen, wie wichtig Begegnungen zwischen den Generationen für ihre Kinder sind. Logo Mini-Club Ein erster Schritt in die Selbstständigkeit ist der Gang in die Kinderkrippe oder den Kindergarten. Auch hier kann der MiniClub einen wichtigen Beitrag vorab leisten. Die Kinder lernen, ohne die Mama oder den Papa mit Gleichaltrigen und den Seniorinnen zu spielen und haben es so später vielfach einfacher, sich in einer Gruppe zurechtzufinden. Seit vielen Jahren bieten die Ehrenamtlichen den „kleinen Pfinztalern“ nun bereits wöchentlich eine liebevolle Betreuung an. Im Familientreff begegnen sich Kinder von ein bis fünf Jahren jeden Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr (außer in den kurzen Ferien, in den Sommerferien 14-tätig). Es wird gespielt, gesungen, gebaut, gebastelt, vorgelesen und gemeinsam gefrühstückt. Jana Runde 1/2015 Blick ins Land Ulm Guter Start in den Tag mit Schulfrühstück Der Seniorenrat Ulm startet Mitte September wieder ein großes Projekt: Mit Ehrenamtlichen, Behinderten aus der Behindertenhilfe Tannenhof und einer Ernährungsberaterin der AOK gibt es für etwa 40 Kinder ein „Schulfrühstück“ in der Martin Schaffnerschule. Küche und Mensa stehen Dank der Stadt Ulm zur Verfügung. Das Projekt soll auf Jahre angelegt sein und den Kindern einen guten Start in den Tag geben. Es sind Kinder, die an der Armutsgrenze leben sowie Behinderte, die von Sozialpädagogen in einer Regelklasse betreut werden. Weitere kommen aus einer anderen Kultur und sind der deutschen Sprache nicht mächtig. Sie werden in Deutsch unterrichtet, damit sie irgendwann in die Regelschule aufgenommen werden können. Helga Gerstmeier www.wir-sind-ihre-apotheken.de Wer Arzneimittel unbedacht irgendwo im Internet bestellt, kann schnell seine Gesundheit riskieren. In Ihrer Apotheke vor Ort bekommen Sie sichere Arzneimittel und die persönliche Beratung gleich dazu. WIR SIND ... die sichere Wahl. 1/2015 23 Blick ins Land Mitgliederverbände Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. Ein Selbsthilfeverband stellt sich vor Immer mehr Menschen leben mit einer Demenzerkrankung wie z. B. Alzheimer, die bis heute weder geheilt noch ursächlich therapiert werden kann. Hauptursache für deren Zunahme ist die demografische Entwicklung – also schlicht, dass wir immer älter werden. Menschen mit einer Demenz und ihre betreuenden Angehörigen brauchen sehr viel Begleitung, Hilfe und Unterstützung. Das stellt uns alle vor große Herausforderungen und definiert unsere Arbeitsschwerpunkte. Wer wir sind und was wir wollen… Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. wurde 1994 als landesweiter Selbsthilfeverband gegründet. Nach über 20 Jahren Aufbauarbeit verstehen wir uns heute als zentrale Anlaufstelle zum Thema Demenz im Land und als Lobby für Betroffene und ihre Angehörigen. In unserer Stuttgarter Geschäftsstelle arbeiten zehn Hauptamtliche, um die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Familien zu verbessern, flächendeckende Versorgungsstrukturen aufzubauen und Verständnis in der Bevölkerung für das Thema Demenz zu wecken. Unabhängige, neutrale Beratung im Zentrum Niemand ist „schuld“ an Alzheimer, niemand muss sich dafür schämen. Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Viele Menschen brauchen unsere Hilfe in vielfältigsten Fragen: Gerne beraten wir pflegende Angehörige, Betroffene, Fachkräfte etc. Bei Bedarf vermitteln wir an Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Wenn Sie uns brauchen, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns – wir helfen gerne weiter! Öffentlichkeitsarbeit als Daueraufgabe Ein großes Anliegen ist uns die Aufklärung der breiten Bevölkerung, da hier viel Nicht- bzw. Halbwissen besteht und meist ein eher verzerrtes Bild von Demenz vorherrscht. So bieten wir z. B. kostenlose monatliche Vorträge in Stuttgart sowie zahlreiche Infoveranstaltungen im ganzen Land an, oft in Kooperation mit Partnern vor Ort. Darüber hinaus versenden wir gut verständliches, anschauliches Infomaterial zu Demenzerkrankungen. Bei Bedarf vermitteln wir auch Referenten zu Detailthemen. 24 Unser vierteljährliches Magazin alzheimeraktuell berichtet alltagsnah und mit Schwerpunkten aus dem Land über Aktuelles im Bereich Demenz. Unsere Mitglieder erhalten es kostenlos, zusätzlich auch das Alzheimer Info unseres Bundesverbandes und sind damit rundum gut informiert. Auf unserem InfoPortal Demenz www.alzheimer-bw. de bieten wir ausführliche Basisinformationen, aber auch ganz konkrete Kontaktdaten zu regionalen Angeboten, Veranstaltungen vor Ort etc. Ein monatlicher Newsletter ergänzt unser Infoangebot. Schauen Sie einfach mal rein – es lohnt sich! Ausbau von Versorgungsstrukturen Wir beraten und unterstützen Betreuungsgruppen und Häusliche Betreuungsdienste – sogenannte niedrigschwellige Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger – und sorgen für deren Ausbau und Qualifizierung. Hierzu gehören auch umfangreiche jährliche Fortbildungen für deren Ehrenamtliche und Fachkräfte. Das Rad nicht neu erfinden… Regionale Dienste und Projekte dürfen nicht nur isoliert als Einzelkämpfer arbeiten – Vernetzung, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung sind uns ein besonderes Anliegen: Wir laden mittlerweile sechs unterschiedliche Zielgruppen im Rahmen unserer DemenzDialoge zum jährlichen informellen Austausch auf Landesebene ein. Ein Blick über den Tellerrand Neben der Unterstützung durch das Land sowie die Kranken- und Pflegekassen ist uns der Schulterschluss mit wichtigen Partnern vor Ort unerlässlich. Hierzu zählen alle Dienste, Einrichtungen, Gruppen, Angebote und Aktive im Demenzbereich. Gerne unterstützen wir auch Sie mit Infomaterial, Vorträgen etc. und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen! Sylvia Kern, Geschäftsführerin Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. Friedrichstr. 10, 70174 Stuttgart Tel. 0711 / 24 84 96-60, Fax 0711 / 24 84 96-66 [email protected], www.alzheimer-bw.de 1/2015 Aktuelles LSR-Vorstandssitzung Bei der Sitzung des LSR-Vorstandes am 25. Februar im Rathaus in Schorndorf bildete das „Konzept zur Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen zur Unterstützung, Betreuung und Pflege in BW – orientiert an den Bedarfslagen der betroffenen Zielgruppen“ einen Schwerpunkt, vorgetragen von Dr. Andreas Marg. Zuvor hatte Vorsitzender Roland Sing über diverse Gespräche und besonders über seine Anhörung vor der Pflege-Enquete des Landtages informiert. Bei einer vielbeachteten Landespressekonferenz (LPK) gemeinsam mit der Sozialministerin konnte er auch die Ergebnisse einer Befragung bei den Seniorenräten zu ihren Aktivitäten einbringen. Es war bei der LPK um die Ergebnisse aus den vier „Werkstattgesprächen“ gegangen, bei denen zu einem Drittel Seniorenräte beteiligt waren. Diese Erkenntnisse sollen in das neue „Seniorenpolitische Konzept der Landesregierung“ einfließen. Großen Anklang fand das Referat von Dr. Uta Maier (Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung) zur Versorgung der Älteren, besonders wenn sie zu Hause oder im Heim gepflegt werden. Dazu konnte eine engere Zusammenarbeit vereinbart werden. OB Matthias Klopfer begrüßt den Vorstand des Landesseniorenrates. Foto: LSR Ein Glücksfall für Baden-Württemberg 15 Millionen Euro jährlich für soziale Projekte Aus den Erträgen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg werden soziale Projekte und Einrichtungen im Land gefördert. Davon profitieren unter anderem unsere Alten- und Pfelgeheime. www.lotto-bw.de 1/2015 25 Aktuelles Vertrag mit Landkreis Bisher einzigartig! Kreisseniorenrat Tübingen und Landkreis schließen Vertrag zur Förderung der allgemeinen selbstorganisierten Seniorenarbeit Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erbringung von Leistungen und deren Finanzierung setzen der Landkreis Tübingen und der KSR Tübingen ihren Weg des Zusammenwirkens bei der Seniorenarbeit fort. Die finanzielle Förderung und Sicherung der Arbeit eines KSR durch einen solchen Vertrag sind im Land einzigartig. Nach diesem Vertrag initiiert der KSR Aktionen, die die Teilhabe der Älteren am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und fördert spezifische Dienstleistungen. Seine Angebote richten sich an alle Älteren im Landkreis. Der Landkreis gewährt seinerseits dem KSR einen Förderbetrag zur Finanzierung der durch die eingegangene Leistungsverpflichtung entstehenden Ausgaben. Die jährliche Zuwendungssumme beträgt 21.600 Euro. Der KSR ist für die Fachlichkeit und Qualität seiner Leistungen verantwortlich. Er ist verpflichtet, zum Nachweis der Wirksamkeit seiner Arbeit eine Evaluation in Form eines Jahresberichtes vorzulegen. Der Vertrag ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und endet nach Ablauf von drei Jahren. Er ist bereits der dritte Vertrag dieser Art. Die Übernahme einer eigenverantwortlichen und selbstorganisierten Trägerschaft von seniorenbezo- genen Aufgaben gehört schon seit langem zum Handlungsprogramm des KSR Tübingen. Zu nennen sind beispielsweise die Wohnberatungsstelle, die Geschäftsstelle zur Verleihung des Qualitätssiegels für das Betreute Wohnen, die Beratungsstelle für Verbraucherschutz, die ehrenamtliche Rechtsberatung, das Senioren-Technik-Botschafter-Projekt sowie die Initiative zu Gunsten der öffentlichen Wahrnehmung und Würdigung des Beitrags von Großeltern zur Familien- und Generationensolidarität. Der Kreisseniorenrat sieht in dem Vertrag eine Wertschätzung seiner Arbeit im Gefüge der Seniorenarbeit im Kreis Tübingen. Der Vorsitzende Hansjürgen Stiller hat in einem Schreiben Landrat Joachim Walter für die erneute Gewährung einer finanziellen Förderung und deren dreijährige Sicherung durch den Zuwendungsvertrag gedankt: „Wir schätzen es sehr, dass der Kreis Tübingen die allgemeine selbstorganisierte Seniorenarbeit im Kreis nicht nur verbal unterstützt, sondern im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen auch finanziell fördert.“ Kreisseniorenrat Tübingen, Schmiedtorstraße 2, 72070 Tübingen Verbraucherschutz praktisch Neben vielen anderen hilfreichen Aktionen hat der KSR Tübingen eine Beratungsstelle im Sinne des Verbraucherschutzes eingerichtet. Die Arbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird dadurch im Landkreis Tübingen durch eine regionale Beratungsstelle des KSR ergänzt und unterstützt. Sie soll im persönlichen Gespräch vor Ort bei Fragen beratend weiterhelfen. Falls erforderlich wird sie Ratsuchende an andere Stellen vermitteln. Dafür hat sie die nötigen Kontakte. Eine ihrer Aufgaben ist es, Verbraucherschutz-Informationen für die Kundschaft transparenter, also verständlicher zu machen. Wichtig kann es aber auch sein, dass vor einer gewünschten und angebrachten Beratung durch die Verbraucherzentrale in Stuttgart die offenen und zu klärenden Fragen schon vor Ort noch präzisiert werden. Darüber hinaus soll im Kreis über allgemein interessierende aktuelle Verbraucheranliegen informiert werden. Dazu dienen auch die von den Beratern gemachten Erfahrungen. Die im Umgang mit Ratsuchenden erfahrenen Ansprechpartner der Beratungsstelle nehmen sich im Rahmen ihres freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements um die Anliegen der gesamten Bürgerschaft an. Dabei beachten sie natürlich die Regeln des Verbraucherschutzes: Sie sind also völlig unabhängig. Wichtig aber auch, dass „guter Rat nicht teuer“ ist. Im Gegenteil: Er wird völlig kostenlos gegeben. 26 1/2015 Aktuelles Umfrageergebnisse Umfrage bei Seniorenräten: Ältere Menschen sind ein Gewinn für unsere Gesellschaft Die Einbeziehung von Menschen, die durch Beruf oder ehrenamtliches Engagement über Wissen und Erfahrung in der Arbeit mit und für ältere Menschen verfügen, ist ein großer Gewinn für unsere Gesellschaft. Dies ist auch das Ergebnis einer Umfrage im Land, die der Landesseniorenrat zu den Aktivitäten der Seniorenräte veranlasst hatte. Im Rahmen einer Landespressekonferenz stellte der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Roland Sing, gemeinsam mit Sozialministerin Katrin Altpeter die Auswertung vor. „Das Ergebnis ist der eindeutige Beweis für ein lebendiges ehrenamtliches Engagement der älteren Menschen in Baden-Württemberg“ (Sing). Die Umfrage liefere ein realistisches Bild über das Engagement der Seniorenräte. „Ältere sind heute oft viel länger gesund und aktiv als früher. Alter wird nicht mehr als eine Lebensphase verstanden, die von Sorgen und Hilfebedürftigkeit geprägt ist“, betonte Roland Sing. Deshalb sei es zu begrüßen, wenn die Landesregierung ältere Menschen stärker als bisher unterstützen will, sich mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen in die Gesellschaft einzubringen. Mit einem „Kompass Seniorenpolitik“ erarbeitet das Sozialministerium derzeit federführend unter Beteiligung der anderen Ministerien ein Gesamtkonzept für eine neue Seniorenpolitik in BadenWürttemberg. Sozialministerin Katrin Altpeter betonte in diesem Zusammenhang, dass ältere Menschen in unserem Land sehr genaue Vorstellungen darüber haben, unter welchen Voraussetzungen gutes Altern gelingen kann: „Und sie haben den Willen und die Fähigkeiten, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen“ (Altpeter). Insgesamt hatten sich 106 Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräte an der Umfrage beteiligt. Die Aufzählung ihrer Aktivitäten liefert deshalb ein genaues Bild der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die große Mehrheit (67 Prozent) hat angegeben, dass sie versuchen in der Kommunalpolitik mit zu wirken. Also die Interessen der älteren Menschen in den Gemeinderäten und den Kreistagen zu vertreten und Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, die ihre Lebenssituation unmittelbar berühren. „Für den Landesseniorenrat ist die Kommunalpolitik gut beraten, einen Seniorenrat auf örtlicher Ebene einzurichten“ (Sing), der sich 1/2015 aber nicht als Konkurrenz zu kommunalen Gremien verstehe, sondern als wichtige Ergänzung, wenn es darum gehe, die Interessen der älteren Generation zu berücksichtigen. Themen der Seniorenräte Themen der Seniorenräte (u. a. auch in Vorträgen für Senioren behandelt oder in Projekten mit anderen Institutionen realisiert) Häufig- In % keit (N=106) Wohnen im Alter 51 48,1 % Pflege im Alter 45 42,5 % generell als Informationsquelle 42 39,6 % Vorsorgevollmacht 39 36,8 % Demenz 22 20,8 % Patientenverfügung 22 20,8 % Verkehrssicherheit 19 17,4 % Wegweiser für Senioren/Seniorenkompass 16 15,1 % Sicherheit/Kriminalitätsprävention 15 14,2 % Demografie/demografischer Wandel 11 10,4 % Barrierefreiheit 8 7,5 % Betreuungsvollmacht 8 7,5 % Gesundheit allgemein 7 6,6 % altersgerechte Assistenzsysteme 4 3,8 % Migranten (Integration/Arbeitskreis) 3 2,8 % Altersarmut 2 1,9 % ärztliche Versorgung 2 1,9 % Alter als Wirtschaftsfaktor 1 0,9 % Alter neu entdecken 1 0,9 % Lebensqualität 1 0,9 % Mobilität im Alter 1 0,9 % Sturzprophylaxe 1 0,9 % 27 Aktuelles Umfrageergebnisse Seniorenräte beschäftigen sich mit wichtigen Themen, wie Wohnen im Alter, Pflege, Vorsorgevollmacht, Fragen der Demenz, Patientenverfügung und Verkehrssicherheit. Aber auch mit allen Fragen, die den demografischen Wandel betreffen. Angebote für Senioren Angebote für Senioren HäuIn % figkeit (N=106) Informationsangebote für Senioren insgesamt 86 81,1 % Beratung 73 68,9 % Vorträge 73 68,9 % ehrenamtliche Projekte (auch in Kooperation mit anderen Institutionen) 67 63,2 % Angebot Freizeitgruppe 57 53,8 % Ausflüge 46 43,4 % Angebot Sportgruppe 43 40,6 % seniorenfreundlicher Service 37 34,9 % regelmäßige Treffen 36 34,0 % PC-Kurs/PC-Beratung 30 28,3 % Seniorennachmittage 16 15,1 % Fahrdienst (im Zuge eines ehrenamtlichen Projektes) 15 14,2 % individuelle Begleitung/Besuchsdienste 12 11,3 % Fahrkartenautomaten-Training 9 8,5 % Mittagstisch (meist in Kooperation mit Heimen etc.) 8 7,5 % Vorsorge Mappe 8 7,5 % niedrigschwellige Hilfsleistungen (ehrenamtliche Projekte) 5 4,7 % Seniorenfrühstück 4 3,8 % Nette Toilette (Projekt in Kommune) 3 2,8 % Rollatortraining 3 2,8 % Service plus 2 1,9 % Seniorenpass 1 0,9 % Rollstuhltraining 1 0,9 % dienste, Fahrdienste, Training am Fahrkartenautomaten, Rollator- und Rollstuhltraining. In zahlreichen Freizeitangeboten erhalten die älteren Menschen Abwechslung bei kulturellen Angeboten (Musik, Literatur, Kino), Schreibwerkstätten, Gedächtnistraining, Spielenachmittagen und Seniorenakademien. Natürlich spielen auch sportliche Angebote eine große Rolle. Immerhin bieten 25 Prozent der befragten Seniorenräte Kurse für Beweglichkeit, Gymnastik, Turnen und Pilates an. Gefolgt von Rad- und Wandergruppen. Dieses vielfältige ehrenamtliche Engagement der Seniorenräte in BadenWürttemberg ist für Roland Sing beispielhaft: „Bei allen Aktivitäten muss es gelingen, Menschen so früh wie möglich zu erreichen. Dabei sind die Lebensbedingungen vor Ort so zu gestalten, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrem sozialen Wohnumfeld bleiben können“. Seniorenräte wirken dabei umfassend mit, deshalb – so sein Fazit – sind sie für unser Land und unsere Gesellschaft unverzichtbar. Karl-Otto Völker Anzeige Sicherheit & Geborgenheit im Alter 81 Mal im Ländle ... und sicher ein Mal in Ihrer Nähe! Darüber hinaus hat die Umfrage ergeben, dass die Seniorenräte in Baden-Württemberg ehrenamtlich ein vielfältiges Informations- und Unterstützungsangebot zur Verfügung stellen: Mit Beratungen und Vorträgen zu Themen wie PC-Kurse, Besuchs- www.ev-heimstiftung.de Evangelische Heimstiftung Hackstraße 12 · 70190 Stuttgart Tel. (07 11) 6 36 76-0 [email protected] 28 1/2015 Einladung Ve r b ra u c h e r Landesseniorentag 2015 Gesund und sicher älter werden 2. Juli, 10 Uhr bis 17 Uhr Karlsruhe, Schwarzwaldhalle Programm Eröffnung und Begrüßung Eva Balz, Stellvertretende LSR-Vorsitzende Im Gespräch: • Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe • Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat des Landkreises Karlsruhe • Hildegard Wensauer, Vorsitzende des Stadtseniorenrates Karlsruhe • Irmtraud Eberle, Vorsitzender des Kreisseniorenrates Seniorenpolitik in Baden-Württemberg Klaus-Peter Murawski Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Baden-Württemberg Gesund und sicher älter werden Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Intelligente Technik Birgid Eberhardt Sozialverband VdK Baden-Württemberg / Tellur GmbH Stuttgart Grundpositionen des Landesseniorenrates Roland Sing Vorsitzender des Landesseniorenrates Baden-Württemberg In die Mittagspause Karl-Otto Völker, Stellvertretender LSR-Vorsitzender Moderation: Jo Frühwirth 14.15 Uhr bis 16.00 Uhr Ein Fächer Buntes Gestaltet vom Stadtseniorenrat Karlsruhe e.V. und vom Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe e.V. • Heiße Rhythmen: Schlagzeugklasse der Musikhochschule Karlsruhe mit Samba Batucada • Karlsruhe ganz schön alt - aber forever young! Seniorenkabarett „Graue Zellen Ettlingen“ • „In ainere Rai“: Rastatter Turnverein-FolkloreTanzgruppe mit Round Dance • Besser als 1.000 Pillen: Rock- und Popchor „Rock am Stock“ • Ein getanzter Blumenstrauß: Rastatter Turnverein-Folklore-Tanzgruppe mit Round Dance • Damals bei Markgrafens: Helene Seifert als Hofsängerin und Kammerzofe Moderation: Dr. Albert Käuflein, Mitglied des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe Von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr: • Infomarkt im Foyer der Schwarzwaldhalle • Sicherheitstag der Karlsruher Polizei auf dem Festplatz Wir freuen uns auf interessierte Seniorinnen und Senioren aus dem ganzen Land, Vertreter aus Verbänden und der Politik, kompetente Fachleute aus allen Bereichen der Altenarbeit, des Gesundheitswesens, der Pflege und der Rentenversicherung. Weitere Informationen: www.lsr-bw.de ZGH 0596 · 3/15 · Foto: www.peterheck.de Für Lebensfreude bis ins hohe Alter. Wer gern aktiv ist, will das auch im Alter nicht missen. Deshalb tun wir alles, damit es Ihnen an nichts fehlt, um das Leben zu genießen. Auch wenn Sie einmal Pflege benötigen sollten: Wir sind immer in der Nähe, um Sie und Ihre Angehörigen im Fall der Fälle zu beraten und zu unterstützen. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrem AOK-KundenCenter oder unter aok-bw.de AOK Baden-Württemberg
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