Seminare 2015 ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode 1 www.verdi-walsrode.de 5 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung 6 Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen 8 Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht 9 Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht 14 Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen 16 Grundlagenseminare Arbeitsrecht 19 Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen 23 Grundlagenseminare für Mitglieder von GBR 24 Grundlagenseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 25 Recht aktuell und Auffrischung 26 Beteiligungsrechte der Interessenvertretung 33 Arbeits- und Gesundheitsschutz, BEM 39 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 44 Sucht, Burn-out und Mobbing 48 Arbeitszeit 50 Rhetorik und Gesprächsführung 53 Zusammenarbeit und Konfliktmanagement 59 Arbeits-und Sozialrecht 61 TVöD 64 Beamtenrecht 66 Betriebs-und Personalwirtschaft 67 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/ EDV-Einsatz 69 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 75 Walsroder Spezialitäten Wünsch‘ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium 80 Walsroder Gesundheitswoche 82 Betriebsratswerkstatt 83 Besondere Seminarangebote für Prüferinnen und Prüfer 84 Private Nutzung, Familienarrangements und Erlebniswochenenden 86 3 Inhaltsverzeichnis Willkommen Organisatorische Hinweise Inhaltsverzeichnis Wegweiser 96 Und wohin mit den Kindern? 97 Anschluss unter… 98 Wer bezahlt was? Der Weg zu uns 99 100 Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV) 101 Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub) 102 Chronologische Seminarübersicht 104 Übersicht über Seminargebühren 106 Impressum 110 Anhang Wir freuen uns auf Euch – Hanns-Carsten, Ralf, Burkhard, Peter, Katrin, Gina Eine chronologische Übersicht über unser Seminarangebot, organisatorische Hinweise und Erläuterungen, sowie eine Übersicht über die Preise finden sich am Ende der Broschüre. 4 Wie wir die Menschen das Lernen lehren … „Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“. Willkommen Das entdeckte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert Jahren. Für uns bedeutet das, den Teilnehmenden an unseren Seminaren, „GanzkörperKnow –How“ mit auf den zu Weg geben: nicht nur den Rucksack voll sachdienlicher rechtlicher Informationen, sondern auch praktische Erfahrungen, wie Informationen gezielt kommuniziert werden können und konkrete Möglichkeiten, wie dabei immer auch andere Aspekte, z. B. solche des Gesundheitsschutzes, einbezogen werden können. Das erreichen wir durch ein gut durchmischtes Seminarangebot aus den Themenbereichen „Grundqualifizierung für Interessenvertretungen“, „Arbeitsrecht“, „Arbeits-und Gesundheitsschutz“ und „Soziale Kompetenz“. Zudem arbeiten wir ganz bewusst in Seminaren und nicht in Schulungen; wir wollen unsere Bildungsarbeit ent-schulen. Die Teilnehmenden an unseren Seminaren lernen selbstverantwortlich und aktiv. Sie erkennen, welche Werkzeuge sie benötigen, um im Alltag als Interessenvertretung bestehen zu können. Wir organisieren einen Erfahrungsaustausch, in dem möglichst alle Beteiligten voneinander lernen: Denn unsere Kolleginnen und Kollegen sind kompetente und fähige Menschen, von deren Wissen, Wollen und Können andere nur profitieren können. Das Seminarteam bringt den Teilnehmenden sein Fachwissen so nahe, dass sie es im wahrsten Wortsinn be-greifen. Nicht als DozentInnen, sondern als Lotsen im Lehr-Lernprozess. Vorträge und Powerpoint sind die Ausnahme, dynamische Gruppen- oder Einzelarbeit die Regel, um gleichberechtigtes und mündiges Lernen zu ermöglichen. „Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz und Bedenken werden zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das nicht“, zu einem zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So kommen wir der Lösung nahe. Gemeinsam. Die Teilnehmenden und das Team. 5 Liebe Mitglieder, Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte und auf gewerkschaftliche Bildung Neugierige, Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung wir haben auch für 2014 wieder ein breites Angebot aus den Themenbereichen „Gesellschaftspolitik“, „Gute Arbeit“, „Gesundheit“, „Ehrenamtliches Engagement“ und „persönliche Kompetenzen“ für Euch zusammen gestellt. Hier geht es nicht nur um inhaltliche Weiterbildung und Wissenserwerb. Ihr seid eingeladen über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege zu entwickeln für eine starke Persönlichkeit ein gesundes Arbeitsumfeld eine gerechtere Gesellschaft Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB). Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren Bildungsurlauben. Thema Termin Seminarnummer Kommunikationstraining 05.01. - 09.01.2015 WA 03 150105 02 Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich! 12.01. - 16.01.2015 WA 03 250112 04 Europa – zwischen Expansion und Implosion 26.05. - 29.05.2015 WA 03 150526 07 Kein Stress mit dem Stress 22.06. - 26.06.2015 WA 03 150622 01 Gesundheit ist Glückssache, oder? 22.06. - 26.06.2014 WA 03 150622 05 Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz 13.07. - 17.07.2015 WA 03 150713 01 Aus Angst wird Mut 13.07. - 17.07.2015 WA 03 150713 02 20.07. - 24.07.2015 05.10. - 09.10.2015 14.12. - 18.12.2015 WA 03 150720 01 WA 03 151005 05 WA 03 151214 03 „Direkte Kommunikation“ – der Weg zu Aktivierung und Organisierung 27.07. - 29.07.2015 WA 02 150727 05 Gewerkschaft? Gewerkschaft! – woher wir kommen, was wir sind, was wir wollen 27.07. - 31.07.2015 WA 03 150727 04 Tarifpolitik für Heute und Morgen – Bestandsaufnahme 04.08. - 08.08.2015 und Zukunftswerkstatt WA 03 150803 04 Den Wandel gestalten – politische Ökonomie der Veränderung 6 Termin Seminarnummer Von eigener Wut zu gemeinsamen Taten – mit Organizing zum kollektiven Handeln 03.08. - 07.08.2015 WA 02 150803 03 Gute Taten wollen ans Licht der Welt! Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht 03.08. - 07.08.2015 WA 03 150803 05 Brennst Du noch oder verglühst Du schon? Burnout – die neue Volkskrankheit 03.08. - 07.08.2015 WA 03 150803 02 Anliegen und Probleme lösen – Kampagnen erfolgreich planen und organisieren 10.08. - 14.08.2015 WA 02 150810 05 Kommunikation: Auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten 10.08. - 14.08.2015 WA 03 150810 02 Unternehmensrecherche – Baustein für den „plan to win“ 12.08. - 14.08.2015 WA 02 150812 07 Lebensqualität – wie gehen wir mit unserer Zeit um? 17.08. - 21.08.2015 WA 03 150817 05 Ich und mein Team 24.08. - 28.08.2015 WA 03 150824 02 Moderationstraining 24.08. - 28.08. 2015 WA 03 150824 07 Nur ein Laster oder schon süchtig? Sucht im betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext 24.08. - 28.08.2015 WA 03 150824 05 Menschenrechte – von der Vision zur Wirklichkeit 31.08. - 04.08.2015 WA 03 150831 07 Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle 05.10. - 09.10.2015 WA 03 151005 03 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Thema Ein Hinweis zum Anmelde- und Auswahlverfahren. Da es regelmäßig mehr Anmeldungen gibt, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden wir ca. 10 Wochen vor Seminarbeginn über die Auswahl der Teilnehmenden. Bei dieser Auswahl werden faire Kriterien zu Grunde gelegt. Wir möchten, dass unsere Seminare sowohl von der Altersstruktur, als auch unter Gendergesichtspunkten ausgewogen besetzt sind. Darüber hinaus möchten wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Chance geben, von Zeit zu Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Wir schauen also auch schon einmal auf die Anzahl der Seminarbesuche in der Vergangenheit. Es macht von daher wenig Sinn, sich möglichst schnell auf möglichst viele Seminare anzumelden. 7 Grundlagenseminare Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 31) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 33) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG). * Der Duden definiert der Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich“ 8 Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. Grundlagenseminare In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Betriebsverfassung Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Vom Umfang der Beteiligungsrechte und möglichen Wegen zu deren Durchsetzung Seminarnummer WA 01 150105 06 WA 01 150209 06 WA 01 150309 06 WA 01 150504 06 WA 01 150629 06 WA 01 150817 06 WA 01 151102006 WA 01 151214 06 WA 01 160201 06 WA 01 160314 06 Termin 05.01.2015 - 09.01.2015 09.02.2015 - 13.02.2015 09.03.2015 - 13.03.2015 04.05.2015 - 08.05.2015 29.06.2015 - 03.07.2015 17.08.2015 - 21.08.2015 02.11.2015 - 06.11.2015 14.12.2015 - 18.12.2015 01.02.2016 - 05.02.2016 14.03.2016 - 18.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 9 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Grundlagenseminare Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotionsbeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/ des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Betriebsverfassung Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Seminarnummer WA 01 150119 06 WA 01 150216 06 WA 01 150316 06 WA 01 150413 06 WA 01 150518 07 WA 01 150608 06 WA 01 150720 06 WA 01 150907 06 WA 01 151019 06 WA 01 151123 06 WA 01 160111 06 WA 01 160215 06 WA 01 160307 06 Termin 19.01.2015 - 23.01.2015 16.02.2015 - 20.02.2015 16.03.2015 - 20.03.2015 13.04.2015 - 17.04.2015 18.05.2015 - 22.05.2015 08.06.2015 - 12.06.2015 20.07.2015 - 24.07.2015 07.09.2015 - 11.09.2015 19.10.2015 - 23.10.2015 23.11.2015 - 27.11.2015 11.01.2016 - 15.01.2016 15.02.2016 - 19.02.2016 07.03.2016 - 11.03.2016 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 10 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Agieren statt reagieren! Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Grundlagenseminare Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen - notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Betriebsverfassung Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Seminarnummer WA 01 150126 06 WA 01 150302 06 WA 01 150420 06 WA 01 150622 06 WA 01 150706 06 WA 01 150803 06 WA 01 150907 07 WA 01 151005 06 WA 01 151116 06 WA 01 151207 06 WA 01 160125 06 WA 01 160229 06 Termin 26.01.2015 - 30.01.2015 02.03.2015 - 06.03.2015 20.04.2015 - 24.04.2015 22.06.2015 - 26.06.2015 06.07.2015 - 10.07.2015 03.08.2015 - 07.08.2015 07.09.2015 - 11.09.2015 05.10.2015 - 09.10.2015 16.11.2015 - 20.11.2015 07.12.2015 - 11.12.2015 25.01.2016 - 29.01.2016 29.02.2016 - 04.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 11 Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Grundlagenseminare Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in den Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Betriebsverfassung Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Seminarnummer WA 01 150202 06 WA 01 150323 06 WA 01 150518 06 WA 01 150615 06 WA 01 150713 06 WA 01 150810 06 WA 01 150914 07 WA 01 151026 06 WA 01 151130 06 WA 01 160118 06 WA 01 160222 06 Termin 02.02.2015 - 06.02.2015 23.03.2015 - 27.03.2015 18.05.2015 - 22.05.2015 15.06.2015 - 19.06.2015 13.07.2015 - 17.07.2015 10.08.2015 - 14.08.2015 14.09.2015 - 18.09.2015 26.10.2015 - 30.10.2015 30.11.2015 - 04.12.2015 18.01.2016 - 22.01.2016 22.02.2016 - 26.02.2016 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 12 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in Kleinbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat. Auch wenn der Rahmen in Kleinbetrieben überschaubarer ist, Sie müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter besonderen Bedingungen anwenden können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber birgt Probleme; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen große Bedeutung zu. Grundlagenseminare Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie lernen anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennen und machen sich für die besonderen Herausforderungen fit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geschäftsführung in kleinen Gremien Arbeitsorganisation und Arbeitsteilung Instrumente einer betrieblichen Informationspolitik Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen (§ 102 BetrVG) Termin 27.04.2015 - 29.04.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsverfassung Seminarnummer WA 01 150427 06 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ – allein ... und doch nicht allein! „Und mit wem berate ich mich? Ich bin doch allein ...“ so beschreiben oft diejenigen, die als Einzelperson in Kleinstbetrieben Betriebsratsarbeit machen (müssen), ihr Gefühl und auch ein wenig ihre Hilflosigkeit, wenn es z. B. um Entscheidungen bei der Betriebsratsarbeit geht. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten und nennt Strategien für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit. Zudem werden Möglichkeiten erläutert, wie die Kollegen und Kolleginnen aus dem Betrieb in die Betriebsratsarbeit einbezogen werden können und wie externer Sachverstand zur Unterstützung genutzt werden kann. Themenüberblick: Überblick über rechtliche Grundlagen (Betriebsverfassungsgesetz) Besonderheiten bei der Geschäftsführung des Betriebsrats in Kleinstbetrieben Möglichkeiten der Hinzuziehung von internem und externem Sachverstand Besonderheiten bei der Ausübung der Beteiligungsrechte in Kleinstbetrieben Seminarnummer WA 01 150427 16 WA 01 151026 07 Termin 27.04.2015 - 29.04.2015 26.10.2015 - 28.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder aus Kleinstbetrieben 13 BPersVG Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Grundlagenseminare Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Personalvertretung Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 150316 01 WA 01 150706 01 WA 01 151019 01 WA 01 160404 01 Termin 16.03.2015 - 20.03.2015 06.07.2015 - 10.07.2015 19.10.2015 - 23.10.2015 04.04.2016 - 08.04.2016 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Ob kleine Gruppen oder ... ... große Tagung – unser Haus bietet Platz für jede Veranstaltungsform. 14 BPersVG Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagenseminare So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Termin 09.02.2015 - 13.02.2015 24.08.2015 - 28.08.2015 15.02.2016 - 19.02.2016 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Personalvertretung Seminarnummer WA 01 150209 01 WA 01 150824 01 WA 01 160215 01 BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Oft werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops etc. beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteilipgung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt. Seminarnummer WA 01 150518 01 WA 01 151116 01 Termin 18.05.2015 - 22.05.2015 16.11.2015 - 20.11.2015 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG 15 Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV I Die Pflichtquote allein reicht nicht! In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedernvon Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Schwerbehindertenvertretung Grundlagenseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 150105 03 WA 01 150316 03 WA 01 150720 03 WA 01 150921 03 Termin 05.01.2015 - 09.01.2015 16.03.2015 - 20.03.2015 20.07.2015 - 24.07.2015 21.09.2015 - 25.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV II Beschäftigung fördern und sichern Die Veränderungen der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern und zu sichern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Seminarnummer WA 01 150209 03 WA 01 150323 04 WA 01 150914 03 Termin 09.02.2015 - 13.02.2015 23.03.2015 - 27.03.2015 14.09.2015 - 18.09.2015 Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 16 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV III Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern - Gesundheitsprävention und BEM Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Seminarnummer WA 01 150302 03 WA 01 150413 03 WA 01 151109 03 Termin 02.03.2015 - 06.03.2015 13.04.2015 - 17.04.2015 09.11.2015 - 13.11.2015 Grundlagenseminare Ziel des Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Schwerbehindertenvertretung Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Diskriminierungsverbote (AGG) Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz Verfahrensrecht/Arbeitsgericht Seminarnummer WA 01 151207 03 Termin 07.12.2015 - 11.12.2015 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 17 Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Antragstellung und Verfahren Schwerbehindertenvertretung Grundlagenseminare Widerspruch und Klage Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht Welche Fristen sind zu beachten? Seminarnummer WA 01 150817 03 Termin 17.08.2014 - 21.08.2014 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I Schwerbehindertenvertretung – aktuell Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hatte. Mit der Verabschiedung des AGG hat die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen. Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue Anforderungen, z. B. haben Arbeitgeber Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen zu beachten. Das ist auch für Ihre tägliche Arbeit als Interessenvertretungsmitglied von erheblicher Bedeutung. Mit diesem Seminar geben wir Ihnen als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, aber auch als Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats die Möglichkeit, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen. Seminarnummer WA 01 150407 Termin 04 07.04.2015 - 10.04.2015 Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 18 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Einführung in das Arbeitsrecht I Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. Grundlagenseminare In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Arbeitsrecht Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung Seminarnummer WA 01 150105 04 WA 01 150309 03 WA 01 150420 03 WA 01 150608 03 WA 01 150713 03 WA 01 150817 04 WA 01 151012 03 WA 01 151116 03 WA 01 160125 03 WA 01 160215 03 WA 01 160404 03 Termin 05.01.2015 - 09.01.2015 09.03.2015 - 13.03.2015 20.04.2015 - 24.04.2015 08.06.2015 - 12.06.2015 13.07.2015 - 17.07.2015 17.08.2015 - 21.08.2015 12.10.2015 - 16.10.2015 16.11.2015 - 20.11.2015 25.01.2016 - 29.01.2016 15.02.2016 - 19.02.2016 04.04.2016 - 08.04.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) 19 Einführung in das Arbeitsrecht II Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Grundlagenseminare Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehende Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung oder die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Darstellung der Schutznormen für die Beschäftigten und der jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Arbeitsrecht Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Seminarnummer WA 01 150126 03 WA 01 150323 03 WA 01 150518 03 WA 01 150629 03 WA 01 150907 03 WA 01 151102 03 WA 01 160208 03 WA 01 160411 03 Termin 26.01.2015 - 30.01.2015 23.03.2015 - 27.03.2015 18.05.2015 - 22.05.2015 29.06.2015 - 03.07.2015 07.09.2015 - 11.09.2015 02.11.2015 - 06.11.2015 08.02.2016 - 12.02.2016 11.04.2016 - 15.04.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars „Arbeitsrecht I“ „Es bedarf im Regelfall keiner näheren Darlegung der Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung nach § 37 (6) BetrVG, die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts (Arbeitsrecht 1) vermittelt, sofern das Betriebsratsmitglied über derartige Grundkenntnisse nicht verfügt“. (BAG v. 16.10.1986) 20 Einführung in das Arbeitsrecht III Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretungaufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Grundlagenseminare Wie das funktionieren kann, vermittelt Ihnen dieses Seminar. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Befristung von Arbeitsverträgen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich Arbeitspapiere, Zeugnis Wettbewerbsverbote Termin 16.02.2015 - 20.02.2015 01.06.2015 - 05.06.2015 06.07.2015 - 10.07.2015 10.08.2015 - 14.08.2015 26.10.2015 - 30.10.2015 07.12.2015 - 11.12.2015 29.02.2016 - 04.03.2016 18.04.2016 - 22.04.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) Arbeitsrecht Seminarnummer WA 01 150216 03 WA 01 150601 03 WA 01 150706 03 WA 01 150810 03 WA 01 151026 03 WA 01 151207 04 WA 01 160229 03 WA 01 160418 03 Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars „Arbeitsrecht I“ 21 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. Alle Aspekte, die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehen, werden für Angestellte im Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“ behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagenseminare Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts Allgemeine Grundlagen, z. B. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot Recht bekommen: Arbeitsgericht und Verfahrensrecht Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) Arbeitsrecht Seminarnummer WA 01 150223 01 WA 01 151012 02 WA 01 160229 01 22 Termin 23.02.2015 - 27.02.2015 12.10.2015 - 16.10.2015 29.02.2016 - 04.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Wirtschaftsausschuss I Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Im Seminar werden, neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des WA, typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des WA praxisorientiert kennen. Betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung werden erläutert. Sie werden sich im Seminar mit Struktur und Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, auseinandersetzen. Grundlagenseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des WA (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des WA Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Unternehmensplanung und –steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses Termin 13.04.2015 - 17.04.2015 13.07.2015 - 17.07.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Wirtschaftsausschuss Seminarnummer WA 01 150413 04 WA 01 150713 04 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Wirtschaftsausschuss II Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die Lage des Unternehmens. Im Seminar wird er auf leicht verständliche Art erklärt und nachvollziehbar erläutert. Seine Bestandteile werden unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die Vorschriften des HGB erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in Bilanz und GuV erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Es werden ausgewählte Kennzahlen dargestellt und Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform und Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Seminarnummer WA 01 150928 04 Termin 28.09.2015 - 02.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss I“ 23 GBR – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats In Unternehmen mit mehreren BR sind GBR zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für beide Gremien. Einige Regelungen sind jedoch nur für GBR anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung erheblich. In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den GBR behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines GBR. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesamtbetriebsrat Grundlagenseminare Voraussetzungen für die Errichtung eines GBR Konstituierung und Entsendung Abstimmungen und Beschlüsse Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen Schulungsansprüche von GBR-Mitgliedern Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. Seminarnummer WA 01 150506 02 Termin 06.05.2015 - 08.05.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme am BR1-Grundseminar wird vorausgesetzt. GBR – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrats Die Arbeit im GBR ist häufig durch andere Themen geprägt als im BR. Die Abstimmungsprozesse zwischen beiden Gremien, sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den GBR oder durch die BR bearbeitet werden soll ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines GBR enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Zuständigkeit des GBR und Verhältnis zu den BR Gremienaufbau und Zusammenarbeit BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und Arbeitspolitik Arbeiten in Projekten Informationswege in Unternehmen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw. Seminarnummer WA 01 151028 05 Termin 28.10.2015 - 30.10.2015 Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme am Teil 1 wird vorausgesetzt 24 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse: - Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss – Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlagenseminare Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Seminarnummer WA 01 150202 05 WA 01 150928 05 WA 01 160201 05 Termin 02.02.2015 - 06.02.2015 28.09.2015 - 02.10.2015 01.02.2016 - 04.02.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 96 (4/8) Arbeits- und Gesundheitsschutz „Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich (für jedes BR-Mitglied) im Sinne des § 37 (6) BetrVG als erforderlich anzusehen.“ (BAG v. 15.5.1986) 25 Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden, dar. Grundlagenseminare Behandelt werden u. a. folgende Themen: Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats zur Geschäftsführung des Betriebsrats zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff Recht aktuell und Auffrischung Seminarnummer WA 01 150202 02 WA 01 150526 02 WA 01 150727 02 WA 01 150914 04 WA 01 151109 02 WA 01 160208 02 Termin 02.02.2015 - 06.02.2015 26.05.2015 - 29.05.2015 27.07.2015 - 31.07.2015 14.09.2015 - 18.09.2015 09.11.2015 - 13.11.2015 08.02.2016 - 12.02.2016 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 26 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Grundlagenseminare Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u. a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht. Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. Termin 07.04.2015 - 10.04.2015 26.05.2015 - 29.05.2015 24.08.2015 - 28.08.2015 23.11.2015 - 27.11.2015 21.03.2016 - 24.03.2016 17.05.2016 - 20.05.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Besondere Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Vorkenntnisse Vorheriger Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars wird vorausgesetzt. Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt. Seminarnummer WA 01 151102 01 Termin 02.11.2015 - 06.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) 27 Recht aktuell und Auffrischung Seminarnummer WA 01 150407 03 WA 01 150526 03 WA 01 150824 03 WA 01 151123 03 WA 01 160321 03 WA 01 160517 03 Betriebsverfassung à la carte Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Sie können hier ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte! Recht aktuell und Auffrischung Grundlagenseminare Seminarnummer WA 01 150727 06 WA 01 150914 06 WA 01 151109 06 WA 01 160208 06 Termin 27.07.2015 - 31.07.2015 14.09.2015 - 18.09.2015 09.11.2015 - 13.11.2015 08.02.2016 - 12.02.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Personalvertretungsrecht à la carte Auch Personalratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Personalratsmitglieder, deren Teilnahme an den Personalrats-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Sie können hier Ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Personalvertretungsrecht à la carte! Seminarnummer WA 01 150119 01 WA 01 16012501 Termin 19.01.2015 - 23.01.2015 25.01.2016 - 29.01.2016 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 28 Freistellungsgrundlage § 46 (6) Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen – Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Grundlagenseminare Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich nicht an. Mit den ‘Freshup-Angeboten’ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal 3 Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und Hinweise zur Veränderung Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren Beteiligungsrechte bei der Personalplanung Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Termin 27.04.2015 - 30.04.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Recht aktuell und Auffrischung Seminarnummer WA 01 150427 04 Vorkenntnisse Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2 Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten – Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle Rechtsprechung Informationsbeschaffung und Bewertung Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 150824 06 WA 01 151102 09 Termin 24.08.2015 - 28.08.2015 02.11.2015 - 06.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4 29 Schwerbehindertenvertretung Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen im Schwerbehindertenrecht Seminar für langjährig tätige Schwerbehindertenvertretungen/Betriebs-/Personalräte. Grundlagenseminare Aufgrund u. a. der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ist es für gesetzliche Interessenvertretungen notwendig, immer auf den aktuellen Stand zu sein. Für alle Schwerbehindertenvertretungen (einschließlich der Stellvertretungen), aber auch für Betriebs- und Personalräte, deren Grundlagenseminare bereits längere Zeit zurückliegen, bietet dieses Seminar Gelegenheit, bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Auf die aktuelle Rechtsprechung im Sozial- und Arbeitsrecht wird im Seminar ebenso eingegangen wie auf Handlungsoptionen in (ggf. auch konkreten) Informations-, Anhörungsund Mitwirkungsfällen von Schwerbehindertenvertretungen. Da das SGB IX den Schwerbehindertenvertretungen die gleiche Rechtstellung zubilligt wie den Betriebs-/Personalräten, ist die für die Betriebs-/Personalräte adäquate Rechtsprechung analog anzuwenden. Außerdem soll ggf. auch auf Probleme bzgl. der Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräten eingegangen werden, um ggf. eine Verbesserung zu erreichen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht aktuell und Auffrischung Informations- und Mitwirkungsrecht der SBV nach SGB IX (z. B. Einstellung, Versetzung, Kündigung) Betriebliche Veränderungsprozesse (Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten) Probleme beim Gleichstellungsverfahren Interessenausgleich/Sozialplan Seminarnummer WA 01 151019 03 Termin 19.10.2015 – 23.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 30 Grundlagenseminare Je nach Bedarf wird im Kreis, ... ... in langen Reihen ... ... oder in festlich eingedecktem Ambiente gelernt. 31 Aufbauseminare Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 78) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen wir gerne weiter – Anruf genügt! 32 Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Die §§ 75 und 80 BetrVG gelten als „Grundgesetz“ der Betriebsverfassung. In ihnen sind die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sowie die Möglichkeiten, sich hierzu die notwendigen Informationen und – wenn nötig – den notwendigen Sachverstand zu beschaffen, beschrieben. Wir befassen uns im Rahmen dieses Seminars mit der Reichweite des Gestaltungsauftrags dieser Paragrafen, erörtern Durchsetzungsmöglichkeiten und mögliche Grenzen. Dabei wird § 80 nicht isoliert betrachtet, sondern in Verbindung mit anderen Regelungen des BetrVG sowie sonstiger Arbeitsgesetze, Tarifvereinbarungen gebracht. Weitere Seminarinhalte in Stichworten: Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers Aufbauseminare Informationsrechte des Betriebsrats und deren Durchsetzung Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat Kommentierung und aktuelle Rechtsprechung zum § 80 BetrVG Erarbeitung an konkreten Fällen orientierter Handlungsanleitungen für die Praxis. Seminarnummer WA 01 151005 04 Termin 05.10.2015 - 09.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 33 Gute Arbeit durchsetzen! – Strategische Orientierung für Interessenvertretungen Unter dem Begriff „Gute Arbeit“ führt der DGB jährlich eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen im Betrieb durch. Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitsverdichtung, Zukunftsangst, Informationsdefizite und viele weitere Faktoren des Arbeitsalltags die Beschäftigten zunehmend belasten. Im Seminar werden die Aussagen des Index „Gute Arbeit“ vorgestellt und eine vergleichende Analyse der betrieblichen Situation der Teilnehmenden erstellt. Dabei wird deutlich, inwieweit aktuelle Managementstrategien und Steuerungsformen mit den zunehmenden psychischen Belastungen in der Arbeitswelt zusammenhängen. Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Aufbauseminare Ziel ist es, prozessorientierte Handlungsstrategien für die Interessenvertretung zu erarbeiten, um belastenden Arbeitsbedingungen wirkungsvoll begegnen und Veränderungsprozesse aktiv begleiten zu können. Seminarnummer WA 01 150817 02 Termin 17.08.2015 - 21.08.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), §10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen. Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte den Datenschutz der Beschäftigten verbessern. Sie erarbeiten und diskutieren die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in der betrieblichen Praxis. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wichtige Vorgaben zum Datenschutz Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung Die Rechte der Beschäftigten Betriebliche Datenschutzbeauftragte Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 151109 04 Termin 09.11.2015 - 11.11.2015 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 34 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis Hat der Betriebsrat in einer Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht festgestellt, fängt die Arbeit erst richtig an: Vom Standpunkt „Da haben wir mit zu bestimmen“ bis zur Umsetzung in eine Betriebsvereibarung ist einiges zu tun. Zunächst geht es um die Erarbeitung von Zielen, die in der BV umgesetzt werden sollen. Dafür empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen: Analyse der unterschiedlichen Interessenlagen, Formulierungvon Zielen. Ist sich der BR darüber einig, was in der BV geregelt werden soll, stellt sich die Frage nach konkreten Formulierungen. Es folgen: die Umsetzung in einen Entwurf, die Vorbereitung der Verhandlungen. Seminarnummer WA 01 151116 14 Termin 16.11.2015 - 20.11.2015 Aufbauseminare Im Seminar werden die einzelnen Schritte vorgestellt und an konkreten Beispielen durchgespielt. Wenn gewünscht, kann das Seminar genutzt werden, dieses Vorgehen auf eine aus dem Betrieb mitgebrachte Thematik anzuwenden und einen BV-Entwurf zu erarbeite. Freistellungsgrundlage § 37 (6) Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Betriebsvereinbarung: Aufbau Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung. Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung Verhandlungsverläufe und -strategien Aufgaben der Einigungsstelle Ablauf des Einigungsstellenverfahrens Übung an Praxisbeispielen Seminarnummer WA 01 150706 04 WA 01 151116 04 Termin 06.07.2015 - 10.07.2015 16.11.2015 - 20.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme am BR1-Grundseminar wird vorausgesetzt. 35 BR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder BR und JAV arbeiten Hand in Hand. Die JAV nutzt ihr Initiativrecht und setzt mit dem BR Impulse. Der BR beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie bei anderen Angelegenheiten. Gerne thematisiert und verhandelt der BR mit seiner JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch. JAV und BR sind einfach ein klasse Team. Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Aufbauseminare Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid Ihr hier genau richtig! Dieses Seminar unterstützt JAV und BR darin, zu einem guten Team zu werden. Deshalb richtet es sich an die Mitglieder beider Gremien. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Zusammenarbeit von BR und JAV Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von BR und JAV JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats Seminarnummer WA 01 150504 04 WA 01 151019 14 Termin 04.05.2015 - 09.05.2015 19.10.2015 - 23.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der JAV und des BR teilnehmen. PR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für PR- und JAV-Mitglieder Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt, Vorbehalte zwischen „Alt“ und „Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich gegenseitig, statt miteinander zu reden – man arbeitet aneinander vorbei. Die andere Seite: Selbst bei den besten Vorsätzen werden beide Gremien schnell vom Alltag überrollt. Zeit ist knapp, Probleme häufen sich, da bleibt wenig Raum für Verständigungsprozesse. Dabei ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung für die Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle. JAV und PR – wie werden sie ein Team? Welche gemeinsamen Ziele haben sie? Was erschwert eine effektive Zusammenarbeit? Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit. Seminarnummer WA 01 150216 01 WA 01 160222 01 Termin 16.02.2015 - 20.02.2015 22.02.2016 - 26.02.2016 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Besuch des PR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der JAV und des PR teilnehmen. 36 Vielfalt im Betrieb Managing Diversity – Eine Herausforderung Seminarnummer WA 01 150629 05 Termin 29.06.2015 - 03.07.2015 Aufbauseminare Ähnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist der überwiegende Teil der Belegschaften zusammengesetzt. „Den Beschäftigten“ gibt es schon lange nicht mehr. Kolleginnen und Kollegen haben verschiedene Nationalitäten und kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Diese Vielfalt der Beschäftigten im Betrieb/Unternehmen als wertvolle Ressource zu wertschätzen und zu nutzen, ist Managing Diversity. Kulturelle Vielfalt stößt an ihre Grenzen, wenn sie von der Mehrheit nicht akzeptiert und toleriert wird. Diskriminierung kann die Folge sein. Die gesetzliche Interessenvertretung steht hier vor zukunftsweisenden Herausforderungen! Der Gesetzgeber hat daher entsprechende Handlungsmöglichkeiten eröffnet (§ 80 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG und § 68 Abs. 1 Ziff. 6 BPersVG bzw. LPVGe). In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung Managing Diversity vor Ort unterstützen können. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst – Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Elternschaft und Betreuung von Angehörigen Für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und für Gleichstellungsbeauftragte ist es erforderlich, die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Regelungen in Tarifverträgen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur zu kennen, sondern diese auch miteinander verbinden zu können. Welche Ansprüche z. B. auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege naher Angehöriger gibt es, und wo stehen diese? Im Mittelpunkt des Seminars steht ein Überblick der rechtlichen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit z. B. familiären Betreuungsaufgaben (Stichwort: „Work-LifeBalance“) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Vertiefend wird auf die Verteilung der Geschlechterrollen bei der familiären Betreuungs- und Sorgearbeit eingegangen und mit Daten und Fakten zum Geschlechterverhältnis unterlegt. Um das Gebot der Gleichberechtigung in der Dienststelle umzusetzen, werden im Seminar bewährte Maßnahmen vorgestellt (z. B. zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung), und die damit verbundenen Handlungs- sowie Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung werden erläutert. Themenüberblick: Darstellung der Ansprüche auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesamtrechtssystem Überblick über die gesetzlichen (z. B. Elternzeit, Pflegezeit, Beamtenrecht) und tarifvertraglichen Regelungen Grundnormen der Gleichstellungsgesetze Seminarnummer WA 01 150304 02 Termin 04.03.2015 - 06.03.2015 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG §§ 19/30 MVG o.v.R. und Gleichstellungsbeauftragte 37 Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo bereits jetzt 20 % der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten: Von der Personalplanung über menschengerechte Arbeitsgestaltung (auch für Beschäftigte < 50) bis hin zur Fort- und Weiterbildung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betrieblicher Gesundheitsschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Aufbauseminare Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Qualifizierungsmaßnahmen, innerbetriebliche Beförderung, Arbeitsorganisation Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Seminarnummer WA 01 150831 05 Termin 31.08.2015 - 04.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung – Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Im Seminar werden deshalb die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des Betriebs-/Personalrats Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses Seminarnummer WA 01 151019 04 Termin 19.10.2015 - 23.10.2015 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 38 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminare Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Termin 02.02.2015 - 06.02.2015 28.09.2015 - 02.10.2015 01.02.2016 - 04.02.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), 46 (6), analog LPersVG, § 96 (4/8) Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Seminarnummer WA 01 150202 05 WA 01 150928 05 WA 01 160201 05 Gesundheit fordern – Gesundheit fördern Impulse zur betrieblichen Gesundheitsförderung Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft dort Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift. Sie fragt nicht nur nach krank machenden, sondern auch nach Gesundheit erhaltenden Faktoren im Arbeitsprozess, auch unter dem Aspekt alter(n)sgerechter Arbeit. Außerdem werden mit dem präventiven Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren Ursachen gezielt bekämpft. Unterstützung leisten Krankenkassen. Das Seminar bietet anhand von Praxisbeispielen Anregungen für eine Einführung der BGF. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv? Rechtliche Anknüpfungspunkte Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-/Nutzen-Bilanz Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen? Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen Seminarnummer WA 01 151116 05 Termin 16.11.2015 - 20.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX 39 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe. Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Aufbauseminare Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert. Seminarnummer WA 01 150504 05 WA 01 150907 05 WA 01 160307 05 Termin 04.05.2015 - 08.05.2015 07.09.2015 - 11.09.2015 07.03.2016 - 11.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Die praktische Umsetzung Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen aus und bewerten sie gemeinsam. Es gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Zudem wird das Disability Management, ein anerkanntes Verfahren zur Durchführung des BEM, vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechung: BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichtender Interessenvertretung Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten) Präventionsauftrag und Disability Management Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ bereits bestehende Vereinbarungen Seminarnummer WA 01 151123 05 40 Termin 23.11.2015 - 27.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Ihr Gremium steht vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung (BV/DV) zum BEM und will die Entwürfe überprüfen? Sie wollen ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer vereinbarten Regelung bewerten und nachbessern? Dieses Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema BV/DV zum BEM, von den rechtlichen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung. Ein Erfahrungsaustausch zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Vorteile und Risiken des Abschlusses einer BV/DV zum BEM Erfahrungen mit dem Abschluss von BV/DV, mögliche Schlussfolgerungen Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche einer Vereinbarung Beispiele für Inhalte von BV/DV: Organisation des BEM-Prozesses, Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder Termin 23.02.2015 - 27.02.2015 26.10.2015 - 30.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4), § 10 (5) Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Seminarnummer WA 01 150223 05 WA 01 151026 05 Vorkenntnisse Grundlagenkenntnisse im BEM sind sinnvoll Unsere Sauna ... ... steht allen Hausgästen kostenlos zur Verfügung. 41 Ich habe Rücken! – Betriebliche Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Muskel-Skelett-Erkrankungen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern, ist daher ein aktuelles Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt auf, wie Sie als gesetzliche Interessenvertretung daran anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitskraft der Beschäftigten zu erhalten. Es geht um eine Präventionskultur, die eine gesundheitsgerechte Gestaltung von betriebliche Rahmenbedingungen und einzelnen Tätigkeiten umfasst, ebenso wie die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten. Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Aufbauseminare Die Seminarinhalte werden jeweils im Bezug zu Handlungsstrategien und Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretungen behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: 1. Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick). 2. Betriebliche Gesundheitsprävention und -management: Ziele, Strategien und Maßnahmen. 3. MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; spezieller Faktor psycho-soziale Belastungen. 4. Besondere Präventionsmaßnahmen zu MSE. 5. Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe ergonomisch optimieren. 6. Arbeitsorganisation und Führungskompetenz verbessern. 7. Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. 8. Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention. Seminarnummer WA 01 140824 04 Termin 24.08.2015 - 28.08.2015 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Bemerkungen: Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Betriebliche Gesundheitsstandards setzen – Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 Mit der DGUV V2 wurde am 1. Januar 2011 die Arbeitsgrundlage für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz kann durch diese Neuregelung gestärkt werden, wenn die Betriebs- und Personalräte die Chance nutzen, durch die Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte eine aktiv und gestaltend Interessen vertreten. In diesem Seminar unterstützen wir Sie dabei, sich Kenntnisse der einschlägigen Mitbestimmungsrechte, der Arbeitsschutzgesetze und der neuen Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ anzueignen und sich die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung zu erarbeiten. Seminarnummer WA 01 150209 05 WA 01 150921 05 42 Termin 09.02.2015 - 11.02.2015 21.09.2015 - 23.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest Sie haben bereits ein Seminar zur neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 besucht? Oder schon erste Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Vorschrift gemacht und erste Schritte im Betrieb eingeleitet? Vielleicht haben Sie sogar erste Verhandlungen geführt und schon Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zur Prozessgestaltung abgeschlossen. Dieses Seminar hilft Ihnen bei der Durchsetzung und Überwachung von betrieblichen Gesundheitsstandards. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ihre Strategien zur praxisorientierten Umsetzung weiter. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten werden im Seminar leichte, in den betrieblichen Alltag integrierbare Übungen zur Verhaltensprävention gezeigt und trainiert. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Aufbauseminare Seminarnummer Termin WA 01 150923 03 23.09.2015 - 25.09.2015 Vorkenntnisse Besuch des Seminars DGUV V2 Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Arbeitsstätten sollen nicht krank machen Die Gefährdungsbeurteilung in der Arbeitsstättenverordnung Seit der Veränderung der Arbeitsstättenverordnung haben es Interessenvertretungen schwer, diese zugunsten der Beschäftigten auszulegen und anzuwenden. Die ArbStättV bietet aber dennoch gute Möglichkeiten, besonders bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, diese an den Anforderungen der Beschäftigten anzupassen. Es geht um die Ausgestaltung der Begriffe „ausreichend“ oder „genügend“ mittels einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung nach §3 ArbStättV. Diese Möglichkeit richtig zu nutzen und das Vorgehen in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung auszulegen und festzuhalten, ist Ziel des Seminars. Seminarinhalte: Auslegungsmöglichkeiten von Begriffen der ArbStättV Überblick zu neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Arbeitsstätten Innerbetrieblicher Prozess zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung, besonders bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen Betriebs- und Dienstvereinbarung (Eckpunkte) Seminarnummer WA 01 151207 Termin 05 07.12.2015 - 12.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Die Teilnahme an einem allgemeinen Arbeitsstätten-Seminar ist sinnvoll. 43 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau beitragen können Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation und Personalführung u. Ä. sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe überlegen sich Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder Erkrankungen zusammenwirken. Sie erhalten Anregungen für geeignete Präventionsmaßnahmen und dazu, wie Sie als Interessenvertretungsmitglied diese anstoßen und begleiten können. Aufbauseminare Ein praxisbezogener Handlungsplan für Ihre Arbeit als Interessenvertreter/-in soll Ergebnis des Seminars sein. Die Seminarinhalte in Stichworten: Psychische Belastungen und mögliche Folgen Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen Psychische Belastungen abbauen: Praktische Ansatzpunkte Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele) Psychische Belastungen Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Beschäftigte beteiligen Verbesserungsprozesse initiieren und steuern: Gute Praxisbeispiele, Handlungsplan Bündnispartner, Beratung und Unterstützung für Interessenvertretungen Seminarnummer WA 01 150309 05 WA 01 160229 05 Termin 09.03.2015 - 13.03.2015 29.02.2016 - 04.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Hinweise Dieses Seminar ersetzt ab 2014 das vormalige Seminar „Die unsichtbaren Krankmacher“, Teil 2. Wir empfehlen das Seminar Teilnehmenden der Seminare „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern“ oder vergleichbaren (Vorgänger-) Seminaren (wie „Die unsichtbaren Krankmacher“, „Wir tun was, wenn Arbeit zur Qual wird!“; dies ist aber nicht Teilnahmevoraussetzung. Das Arbeitsschutzgesetz wurde im Jahr 2013 geändert. Die Änderungen haben zur Folge, dass in die Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Fehlbelastungen einzubeziehen sind. Die Gewerkschaften haben die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung in den Forderungskatalog zur Reform des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht, die bestehenden Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen hier deutlicher werden. Davon profitieren auch die Interessenvertretungen, die z. B. das Betriebsverfassungsgesetz oder das Bundespersonalvertretungsgesetz anwenden. 44 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen anstoßen und begleiten Dieses Aufbauseminar stellt Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die diesen qualitativen Anforderungen gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert, wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen Prozessschritte Gefährdungsbeurteilung: organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren, kontrollieren BR-PR-Handeln in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen und ausfüllen Überprüfung vorhandener Betriebs-/Dienstvereinbarungen Termin 14.09.2015 - 18.09.2015 Psychische Belastungen Seminarnummer WA 01 150914 05 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Maßnahmen durchsetzen! Maßnahmen zum Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen durchsetzen Mittlerweile werden psychische Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Es stellt sich dann die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretungen lassen sich diese auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Ursachen/Beseitigung/Reduzierung von Belastungen und Stärkung der Ressourcen Betriebs- und Dienstvereinbarungen Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 150225 15 25.02.2015 - 27.02.2015 § 37 (6), § 46 (6) WA 01 151207 07 07.12.2015 - 09.12.2015 Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Seminare zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. 45 Beschäftigtenbefragungen – ein gutes Instrument für die Analyse von Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress Gute Arbeitsbedingungen fördern die Innovationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die Eigenmotivation der Beschäftigten. Unter welchen Bedingungen die Menschen in Betrieben und Verwaltungen arbeiten, lässt sich häufig nur erahnen. Eine verlässliche Analyse vor Ort kann mit Hilfe einer Beschäftigtenbefragung vorgenommen werden. Sucht, Burn-Out, Mobbing Aufbauseminare In diesem Seminar werden Möglichkeiten für die erfolgreiche Durchführung einer Beschäftigtenbefragung aufgezeigt. Welche betrieblichen Rahmenbedingungen können untersucht werden? Wozu dienen Ziel- und Leitfragendiskussion im Vorfeld der Befragung? Worauf ist bei der Konzeptentwicklung zu achten? Wie können die Beschäftigten für die Befragung sensibilisiert werden? Welche Maßnahmen lassen sich aus den Befragungsergebnissen ableiten? Neben der Diskussion dieser Fragen werden rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsanforderungen für die Interessenvertretung dargestellt. Seminarnummer WA 01 150622 Termin 03 22.06.2015 - 26.06.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4) Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Projektmanagement betrieblich erfolgreich umsetzen Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommt in den Betrieben eine immer höhere Priorität. Vielleicht wurden erste Initiativen zur Verbesserung bereits gestartet, aber die Interessenvertretung ist auf Hindernisse in der Umsetzung gestoßen? Oft fehlen eigene klare Zielvorstellungen, wohin die Reise konkret gehen soll und wie eine Umsetzung gelingen kann. Um den Umsetzungsprozess kontinuierlich voranzutreiben und die gesetzten Ziele - trotz Hindernisse - zu erreichen, bedarf es einer klar strukturierten Vorgehensweise. Hier helfen Projektmanagement-Methoden. Kenntnisse darüber gehören heute zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeitsweise der Interessenvertretung. Im Seminar werden wir anhand gewünschter und selbst eingebrachter betrieblicher Gesundheitsprojekte praxisnah den professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken einüben. Ihr Gewinn: Sie machen sich fit in der Projektmanagement-Methode, welche auch für andere betriebliche Projekte nützlich ist. Gleichzeitig nehmen Sie eine erste Planung für ein weitestgehend übertragbares Gesundheitsprojekt mit in Ihre betriebliche Praxis. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Was ist ein Projekt? Projektstart: Von der Idee zum Projekt Besonderheiten von Projektarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Projektauftrag (z. B. „Gesundheitsförderung im Betrieb ermöglicht altersgerechtes Arbeiten“) Projektplanung und -steuerung Menschen im Projekt Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 151012 05 12.10.2015 - 16.10.2015 § 37 (6), § 46 (6) Hinweise Wir empfehlen, das Seminar mit mehreren Mitgliedern eines Gremiums zu besuchen, um die betriebliche Umsetzung im Anschluss an das Seminar zu erleichtern. 46 Warum mehr Freiheit auch krank machen kann Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung Aufbauseminare Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum. Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber immer mehr Beschäftigte an psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um u. a. einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die Personalführung Seminarnummer WA 01 150622 13 Termin 22.06.2015 - 24.06.2015 Sucht, Burn-Out, Mobbing Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Hinweise Wir wünschen uns Grundlagenwissen im jeweiligen Recht der gesetzlichen Interessenvertretung. Wenn ich nur wüsste, wie ich es ansprechen soll – Gesprächsführung zu heiklen Themen Diese Frage stellen sich viele gesetzliche Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Sucht, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus, ich weiß nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung. Es gibt allerdings wesentlich mehr Gründe, warum Sie als Interessenvertreter/-in diese wichtige Aufgabe wahrnehmen sollten. In diesem Seminar unterstützen wir Sie, offensiv mit dem Thema umzugehen, um so die nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundzüge der Gesprächsführung Zielgruppenspezifische Kommunikation mit persönlich Betroffenen und Co-Abhängigen Gespräche mit dem Arbeitgeber. Seminarnummer WA 01 151019 02 Termin 19.10.2015 - 23.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Vorheriger Besuch von Grundlagenseminaren zu den Themen Mobbing, Alkohol/Sucht oder Burn-out. 47 Suchtproblematiken am Arbeitsplatz erkennen und professionell begleiten Sucht ist ein teures Tabu und ein tödliches für viele Menschen. Im Betrieb überdeckt der Mantel der Kollegialität häufig die Fehler, die z. B. Alkoholsüchtige in der Arbeit oder im persönlichen Umgang begehen. Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen enttarnen? Wie viel Sucht müssen die Arbeitskolleginnen und -kollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Das Seminar setzt sich mit den Ursachen von Alkoholabhängigkeit und anderen Suchtkrankheiten auseinander. Modelle betrieblicher Suchtarbeit werden vorgestellt. Sucht, Burn-Out, Mobbing Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 150720 05 WA 01 151130 05 Termin 20.07.2015 - 24.07.2015 30.11.2015 - 04.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), § 10 (5) Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Hier ist die Interessenvertretung gefragt. Das Seminar führt Sie als BR/PR gezielt an das Thema Burn-out heran und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Theorie zur Burn-out-Symptomatik in Abgrenzung zu Depression und Sucht Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb und Ansprache der Betroffenen Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit Seminarnummer WA 01 150622 02 WA 01151123 01 48 Termin 22.06.2015 - 26.06.2015 23.11.2015 - 27.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt zu – Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden ... Was häufig anfangs schleichend beginnt, kann zu großen Ängsten beim Opfer und einer Vergiftung des gesamten Klimas eskalieren. Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Die Interessenvertretungen sind aufgefordert, den Beteiligten zur Seite zu stehen und das Thema in sensibler Weise zur Sprache zu bringen. Folgende Hilfestellungen werden Ihnen in diesem Seminar gegeben: Aufbauseminare Erkennen von Mobbingprozessen, Ursachen und Verlaufsformen Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 150420 02 WA 01 150914 02 Termin 20.04.2015 - 24.04.2015 14.09.2015 - 18.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Sucht, Burn-Out, Mobbing Vom Anliegen zur konkreten Betriebsvereinbarung Die Interessenvertretung entwickelt Maßnahmen gegen Mobbing, Sucht und Burn-Out im Betrieb Die Anzahl der psychischen Erkrankungen ist in den letzten Jahren alarmierend angestiegen. Die Kolleginnen und Kollegen zu schützen und zu unterstützen bedeutet für die Interessenvertretung, sich in die Themen Mobbing, Burn-out oder Sucht einzuarbeiten, Symptome zu erkennen und die Gefährdung im Betrieb angemessen zu thematisieren. Im nächsten Schritt geht es darum, geeignete Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote für Betroffene auszuwählen und im Betrieb umzusetzen. Sie haben sich bereits Grundlagen in einem der drei Themenbereiche angeeignet, evtl. schon Ideen und Pläne für den Betrieb und wollen nun konkrete Maßnahmen bzw. eine passende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung entwickeln? Dann ist dies Ihr Seminar. Die unterstützenden Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes, des AGG u. a. werden gezielt auf die spezielle Situation im eigenen Betrieb angewandt, sodass in einer Art Workshop bereits die groben Eckpunkte und einzelne Formulierungen für eine eigene Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung erarbeitet und mit nach Hause genommen werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Inhalte und Umsetzung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz Präventionspläne einführen Aktuelle Rechtsprechung Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 150223 02 23.02.2015 - 25.02.2015 § 37 (6) Vorkenntnisse Vorheriger Besuch eines Grundlagenseminars zum Thema Sucht, Burn-out oder Mobbing wird vorausgesetzt. 49 Arbeitszeit aktiv gestalten Die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Interessenvertretung. In Fragen der Arbeitszeit ist die unternehmerische Freiheit nicht grenzenlos. Die weitreichenden Informations-, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in Fragen der Arbeitszeitgestaltung werden in diesem Seminar auf der Grundlage aktueller Arbeitszeitmodelle, ihrer Chancen und Risiken, unter Einbeziehung der wichtigsten Regelungsfelder im Bereich der Arbeitszeitgestaltung analysiert. Ein wesentliches Ziel des Seminars ist es, für aktuelle betriebliche Arbeitszeitprobleme konkrete Lösungen und Handlungsmöglichkeiten für die Praxis zu entwerfen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Unterschiedliche und betriebsspezifische Arbeitszeitmodelle Arbeits- und tarifrechtliche Probleme der Arbeitszeitgestaltung Maßnahmen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit Arbeitszeit Seminarnummer WA 01 150323 05 WA 01 151130 01 50 Termin 23.03.2015 - 27.03.2015 30.11.2015 - 04.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 10 (5) Arbeitszeit und Gesundheit Die Bedeutung menschengerechter Arbeitszeitgestaltung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt stets als Arbeitszeitschutz. Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Gesamtheit der Arbeitsbelastungen von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen bewältigt werden kann. Das gilt nicht nur für körperliche Belastungen und schädliche Umgebungseinflüsse, sondern auch für psychische Belastungen. Aufbauseminare Ziel des Seminars ist, Gefährdungen zu erkennen und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Belastung und Beanspruchung, Ermüdung und Erholung Dauer der Arbeitszeit, Folgen überlanger Arbeitszeiten Lage der Arbeitszeit: körpereigener Rhythmus, flexible Arbeitszeiten Dichte der Arbeitszeit: Zeit- und Termindruck, Pausengestaltung Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Termin 19.10.2015 - 21.10.2015 Arbeitszeit Seminarnummer WA 01 151019 05 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlage gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die Beschäftigten dar. Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren Seminarnummer WA 01 151021 05 Termin 21.10.2015 - 23.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Hinweise In der ersten Wochenhälfte findet das Seminar „Arbeitszeit und Gesundheit“ statt. Beide Seminare können „kompakt“ gebucht werden. Vorkenntnisse Die Inhalte bauen auf das Seminar Arbeitszeit und Gesundheit auf. 51 Aufbauseminare Schöne Zimmer ... ... schmackhaftes Essen ... ... runden ein gutes Arbeitsklima ab. 52 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I Redesituationen vor großen Gruppen meistern Die Arbeit als Mitglied eines BR/PR erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden. Neben den Inhalten und Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? Termin 09.03.2015 - 13.03.2015 21.09.2015 - 25.09.2015 23.11.2015 - 27.11.2015 14.03.2016 - 18.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Rhetorik und Gesprächsführung Seminarnummer WA 01 150309 02 WA 01 150921 02 WA 01 151123 02 WA 01 160314 02 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil II Besondere rhetorische Herausforderungen Die Grundlagen sind erprobt, jetzt beginnt die Kür, Ihre Rede optimal zu gestalten. Im Aufbauseminar eignen Sie sich weitere rhetorische Mittel an, reflektieren ihre bisherigen Redeerfahrungen und entwickeln Ihre Redekompetenz weiter. Besondere Situationen, wie z. B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden genauer unter die Lupe genommen. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate Umgang mit Repliken Dramaturgie von längeren Redebeiträgen lebendige Gestaltung und unterstützende Visualisierungen Seminarnummer WA 01 151012 01 Termin 12.10.2015 - 16.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des Seminars „Klare Rede, starke Wirkung – Teil 1“. 53 Klare Rede, starke Wirkung! Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen! Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“). Neben den Inhalten eines klassischen Rhetorikseminars nehmen wir uns Zeit für die für Sie als Frau relevanten Fragestellungen: Wie wird „frau“ wahrgenommen? Was hält Frauen oft zurück? Wie können Sie auf Ihre Art die „Bühne erobern“? Rhetorik und Gesprächsführung Aufbauseminare Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken, ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Umgang mit Redehemmungen Aufbau einer Überzeugungsrede Wirksame Sprache und Körpersprache Der Umgang mit Störungen Seminarnummer WA 01 150629 02 Argumentieren und überzeugen. 54 Termin 29.06.2015 - 03.07.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Den roten Faden fest in der Hand! Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten bedeutet Gespräche aktiv zu gestalten. Es gilt, auch in angespannten Gesprächssituationen neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu reagieren. Im Seminar wird an Hand von Kommunikationsmodellen ein grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet. Es werden mit realtitätsnahen Übungen Ideen für den „Ernstfall“ ausprobiert. Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung Welche Fragetechniken führen zum Ziel? Aufbauseminare Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden? Umgang mit Störungen Seminarnummer WA 01 150518 02 Termin 18.05.2015 - 22.05.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Rhetorik und Gesprächsführung Vorkenntnisse Dieses Seminar wird als Grundlage für die Seminare „Überzeugend argumentieren“ und „Erfolgreich verhandeln“ empfohlen. Schlagfertig im Betrieb Ein Angriff mit Worten kann verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen? Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Im Kampf um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. „Dumme Sprüche“ und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt. Oder wir schweigen, schlucken den Angriff herunter und der Ärger macht sich in uns breit. Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter. In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu durchbrechen und schlagfertig zu kontern, ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalyse und den Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt. Seminarnummer WA 01 150708 02 Termin 08.07.2015 - 10.07.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) 55 Wir freuen uns auf euren Besuch! Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren. Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rhetorik und Gesprächsführung Aufbauseminare Starke und schwache Argumente Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch? Überzeugen statt besiegen Seminarnummer WA 01 150601 02 Termin 01.06.2015 - 05.06.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Erfolgreich verhandeln – Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Ziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder sind ständig in Verhandlungen aktiv: Monatsgespräche, Einigungsstellen, u. a. gehören zum Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es u. a. um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Taktik und Strategie in Verhandlungen Bedeutung und Umgang mit Verhandlungszielen Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam und mit Beschäftigten Was tun bei unfairen Methoden? Seminarnummer WA 01 150601 01 WA 01 151102 02 Termin 01.06.2015 - 05.06.2015 02.11.2015 - 06.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Wir empfehlen als Grundlage den Besuch des Seminars „den roten Faden fest in der Hand – aktive Gesprächsführung der IV“. 58 Mensch, ärger‘ mich nicht! – Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar) Aufbauseminare Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung. Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Im Seminar wollen wir ein Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere wenn sie gestresst sind), wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht. In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv (und lustvoll?) einen souveränen Umgang damit finden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Seminarnummer WA 01 150928 02 Termin 28.09.2015 - 02.10.2015 Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Definition des Begriffs ‚Konflikt‘, Konfliktarten und -ursachen Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien Mein persönlicher Konfliktstil Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG „Wer tickt wie?“ – Menschenkenntnis für effektive Betriebs-/Personalratsarbeit Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen. Die eigene Menschenkenntnis zu vertiefen, erleichtert die Kommunikation in Gesprächen, Beratungen und Verhandlungen, beugt Konflikten vor und fördert einen konstruktiven Umgang miteinander. In diesem Seminar lernen Sie, sich selbst in schwierigen Situationen besser zu verstehen und mit verschiedenen Persönlichkeitsstilen geschickter umzugehen. Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher, angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können. Themenschwerpunkte sind: „Wie ticke ich, wie tickst du?“ – Unterschiede erkennen und konstruktiv nutzen „Was geht hier gerade ab?“ – Zwischen den Zeilen lesen, worum es in der Situation wirklich geht und darauf intelligent reagieren „Was kann ich tun, damit das Gespräch gut läuft?“ – Situatives Gespür intensivieren in der Ansprache von Kolleginnen/Kollegen und Verhandlungspartnerinnen/-partnern Praxistipps: Handlungsorientierte Antworten auf konkrete Fragen aus dem Alltag der Interessenvertretung Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG) Seminarnummer WA 01 151214 02 Termin 14.12.2015 - 18.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) 59 Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung Interessenvertretungen werden in ihrer Alltagsarbeit mit Konfliktfeldern konfrontiert, die häufig zu Gerichtsverfahren führen. Diese sind Zeit- und Kostenaufwändig und belasten das Betriebsklima nachhaltig. Durch Mediation werden Konflikte konstruktiv so bearbeitet, dass eine tragfähige Lösung für beide Parteien erreicht wird. Mediatoren/-innen urteilen nicht, sondern unterstützen die Kommunikation zwischen den Parteien um Handlungsspielräume sowie eine „win-win“- Situation zu ermöglichen. Gesetzliche Interessenvertretungen haben nicht nur das Recht, sich in Streitigkeiten einzumischen, sondern auch die Pflicht zur Gestaltung einer konstruktiven Zusammenarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Aufbauseminare Grundlagen der Mediation, Mediationsphasen und Gesprächstechniken Betriebliche Konflikte und Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation Unterschied zwischen Mediation, Gerichtsverhandlung, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren Seminarnummer WA 01 150928 Termin 03 28.09.2015 - 02.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Hinweise Es handelt sich nicht um ein Ausbildungsseminar zum/r Mediator/in. Lösungsorientiert beraten statt retten Die Gratwanderung zwischen Empathie und Abgrenzung Bei beruflichen und sozialen Problemen oder wenn sich private Schwierigkeiten auf die Arbeit auswirken, suchen Beschäftigte oftmals Rat und Unterstützung bei der Interessenvertretung. Hier kommen die Probleme und Nöte ungefiltert an, begleitet von starken Emotionen wie Angst, Wut, Trauer und Ohnmacht. Aktive, empathische Gesprächsführung stärkt die Eigenverantwortung der Ratsuchenden. Die „richtigen“ Fragen helfen den Beschäftigten, selbst wieder Klarheit zu gewinnen, Ziele zu formulieren und für sie passende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.Allzu schnell gerät man mit dem eigenen Wunsch zu helfen unbewusst in die Situation, dem anderen sein „Päckchen“ abzunehmen und sich selbst damit abzuschleppen. Damit das nich auf Dauer zu Überlastung und Burnout führt, ist es für die Beratenden wichtig, (eigene) Grenzen deutlich zu machen. Schwerpunkte werden sein: Professionelle Beratung als Baustein von Gesundheitsförderung im Betriebs- oder Personalrat Stärkung der Selbstverantwortung der Beschäftigten als Widerspruch zur Mitbestimmung? Lösungsorientierte Kommunikation und Fragetechniken Seminarnummer WA 01 150302 02 60 Termin 02.03.2015 - 04.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung In einer Zeit, in der das Management oftmals sehr kurzfristig Entscheidungen trifft, um auf die „Erfordernisse des Marktes“ zu reagieren, werden auch die Arbeitnehmer/-innen häufig sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, bietet Ihnen dieses Seminar alles zu den Themen Versetzungen, Änderungskündigungen und Direktions- bzw. Weisungsrecht. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sind die Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag gedeckt, oder liegt eine Überschreitung des Direktionsrechts vor? Wie konkret muss der Arbeitsvertrag im Hinblick auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sein? Aufbauseminare Was sind Versetzungsklauseln? Was ist eine Änderungskündigung, und wie kann man sich dagegen wehren? Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung, um gezielt Einfluss zu nehmen? Seminarnummer WA 01 151109 05 Termin 09.11.2015 - 13.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeits- und Sozialrecht Vorformulierte Arbeitsverträge – was geht das den Betriebsrat an? Das BGB ist vor einigen Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterzogen worden. Vorformulierte Arbeitsverträge (AGB) sind seitdem einer strengeren rechtlichen Kontrolle unterworfen. Altverträge müssen den neuen Vorgaben angepasst werden. Mittlerweile hat sich das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Urteilen mit dem Neuregelungen auseinandergesetzt. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu lösen das BAG den Betriebsräten zuweist. Dieser muss sich selbst sachkundig machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was verbirgt sich hinter der „Schuldrechtsreform“? Wie wenden die Arbeitsgerichte das neue Recht an? Welche Möglichkeiten der Änderung von „Altverträgen“ gibt es und was bedeutet die Zustimmung des Betriebsrates? Wo und wie kann der Betriebsrat Einfluss nehmen? Seminarnummer WA 01 151130 03 Termin 30.11.2015- 02.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) 61 Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand. In diesem Seminar erfahren Sie alles über die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt. Arbeits- und Sozialrecht Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über das AGG Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung? Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle Seminarnummer WA 01 151207 02 Termin 07.12.2015 - 11.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Ursache ist neben einer vorurteilsbeladenen öffentlichen Diskussion („Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit sowohl aufseiten der Arbeitgeber als auch aufseiten der gesetzlichen Interessenvertretung. Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur das Instrument der Krankenstandsanalyse an die Hand, sondern auch alles weitere Wissenswerte zum Thema Arbeit und Krankheit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Analyse: Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände? Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Erkrankung Personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a.: Versetzung/Kündigung) Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen? Welche Möglichkeiten hat die betriebliche Interessenvertretung? Seminarnummer WA 01 150622 04 62 Termin 22.06.2015 - 26.06.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Der demografische Wandel und die Verlängerung des Arbeitslebens durch die sog. „Rente mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen für die Arbeit der Interessenvertretungen. In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen werden praxisgerecht bearbeitet und Handlungsperspektiven entwickelt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin? Aufbauseminare Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen? Wo und wie schützen Tarifverträge? Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters? Was ist bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden zu beachten (insbes. Auswirkungen auf Rentenansprüche)? Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat? Termin 30.11.2015 - 04.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeits- und Sozialrecht Seminarnummer WA 01 151130 04 Viel Arbeit ... aber weniger Rechte? – Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat der Gesetzgeber zwei wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts geregelt. Befristet und in Teilzeit Beschäftigte stehen häufig am Rand der Belegschaft und bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Interessenvertretungen. Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur einen detaillierten Überblick der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Teilzeitbeschäftigung, sondern ermöglicht es Ihnen, Ihre Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und auszuschöpfen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gleiches Recht für alle: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und Befristung Mehr oder weniger: Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit Schicht im Schacht: Zulässigkeit von Befristungen Rechtliche Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 151202 03 Termin 02.12.2015 - 04.12.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) 63 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Aufbauseminare Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Seminarnummer WA 01 150112 01 WA 01 150615 01 Termin 12.01.2015 - 16.01.2015 15.06.2015 - 19.06.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) TVöD/TVL TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird dieser durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Seminarnummer WA 01 150302 01 WA 01 150810 01 64 Termin 02.03.2015 - 06.03.2015 10.08.2015 - 14.08.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 10 (5) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöDBund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVöDBund aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Termin 13.04.2015 - 17.04.2015 26.10.2015 - 30.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG TVöD/TVL Seminarnummer WA 01 150413 11 WA 01 151026 11 Aufbauseminare Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und der Entgeltordnung Für den TV-L ist nach langjähriger Verhandlung die Entgeltordnung zum 1.1.2012 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-L aufgenommen. Als BR bzw. PR bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Vermittelt werden Grundkenntnisse über Eingruppierung, Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des BR bzw. PR. Seminarnummer WA 01 150413 21 WA 01 151026 21 Termin 13.04.2015 - 17.04.2015 26.10.2015 - 30.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars 65 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Aufbauseminare Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Beamtenrecht Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Seminarnummer WA 01 150413 01 WA 01 151026 01 Termin 13.04.2015 - 17.04.2015 26.10.2015 - 30.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars Einführung Beamtenrecht In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundstrukturen des Beamtenrechts Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts Seminarnummer WA 01 151102 01 66 Termin 02.11.2015 - 06.11.2015 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Wirtschaftskompetenz 1 Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Diese zu verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, ist Voraussetzung für Ihre Arbeit im Rahmen der Beteiligungsrechte und pflichten. Dieses Seminar bietet den passenden Einstieg und bietet, neben einer qualifizierten Grundinformation, die Erörterung konkreter Fragen und eine Vertiefung anhand von Fallbeispielen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen unternehmerischen Handelns Aufbauseminare Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen Grundbegriffe: Umsatz/Ertrag, Kosten, Profit, Rendite, Deckungsbeitrag Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten Externe und interne Informationsquellen nutzen Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten Termin 02.11.2015 - 06.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebs- und Personalwirtschaft Seminarnummer WA 01 151102 05 Unternehmenswerkstatt „Betriebswirtschaft? Das ist doch das mit Zahlen, Kennziffern und so. Viel Theorie, wenig Praxis …“ Nein, das geht auch anders! Mit der Unternehmenswerkstatt. Effektives Lernen durch eigenes Handeln. Statt langer powerpoint-gestützter Vorträge, konkretes Bearbeiten verschiedener betrieblicher Vorgänge in einem „Unternehmensspiel“. Werkstatt wörtlich genommen. Und wer die „Spielregeln“ kennt, kann auch im Betrieb mitreden, weiß was abläuft. Wir konzentrieren uns auf wesentliche Fakten für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss: verstehen, wie ein Unternehmen betriebswirtschaftlich funktioniert mitdenken und mitreden, wenn es um Zahlen geht selbständig handeln, das heißt aus dem Gremium heraus frühzeitig aktiv werden Konsequenzen abschätzen und Maßnahmen kritisch prüfen „Unternehmenswerkstatt“ ist eine Entwicklung von Sabine und Thomas Schneider, die das Seminar leiten. Weitere Informationen unter www.unternehmenswerkstatt.eu Seminarnummer WA 01 150921 07 Termin 21.09.2015 - 25.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 67 Bilanzen lesen und verstehen In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern. Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen. Bei der Durchführung solcher Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können. Termin 28.09.2015 - 02.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung Betriebs- und Personalwirtschaft Aufbauseminare Seminarnummer WA 01 140928 11 Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informationsund Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen. Das Seminar behandelt die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und stellt grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Personalplanung vor. Die Seminarinhalte in Stichworten: Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung Bereiche der Personalplanung Instrumente und Methoden der Personalplanung Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung Betriebsverfassung und Personalplanung. Seminarnummer WA 01 150928 01 Termin 28.09.2015 - 02.10.2015 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 68 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung bis zur Beschlussfassung Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden Aufbauseminare Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit Termin 26.05.2015 - 29.05.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Seminarnummer WA 01 150526 05 Erfolgreich planen und leiten Der Betriebsrat ist ein Gremium, das arbeitsteilig und auf der Basis gemeinsamer Beschlüsse arbeitet. Gleichwohl sind bestimmte Aufgaben bei der/dem Vorsitzenden oder der Stellvertretung angesiedelt – zum Teil, weil es das Gesetz so vorsieht, zum Teil, weil es sich so eingespielt hat. In der Seminarwoche werden die gesetzlich definierten Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz beleuchtet: Was sind die Geschäftsführungsaufgaben des Betriebsrats und wie erledige ich sie? Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung Arbeitsbefreiung nicht freigestellter BR-Mitglieder Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden Geschäftsordnung Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats Die Betriebsratssitzung Möglichkeiten der Informationsbeschaffung Aufsuchen von Arbeitnehmer_innen am Arbeitsplatz Beratung durch betriebliche Auskunftspersonen Hinzuziehung von Sachverständigen Seminarnummer WA 01 150518 05 Termin 18.05.2015 - 22.05.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 69 Arbeiten im Betriebsratsbüro – Freigestellte Betriebsratsmitglieder und Betriebsrats-Mitarbeiter/-innen In Betrieben mittlerer Größe sind „Freigestellte“ oft allein im Betriebsratsbüro. Wie organisieren sie das Büro und die anfallenden Arbeiten? In größeren Betrieben gibt es Büropersonal für den Betriebsrat. Wie kann hier die Betriebsratsarbeit effektiv unterstützt werden? In diesem Seminar werden Ihnen verschiedene effektive Techniken und Methoden der Büround Arbeitsorganisation vorgestellt, die für einen reibungslosen Arbeitsablauf und entsprechende Zeitersparnis sorgen. Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Arbeits- und Büroorganisation im Betriebsratsbüro Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Aufbauseminare Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen Protokolle und Schriftverkehr Erfolgreiche Präsentation der Betriebsratsarbeit (z. B. Visualisierungsmethoden bei Betriebsversammlungen) Kleine Rechtskunde zur Arbeit im Betriebsratsbüro Seminarnummer WA 01 150526 06 WA 01 151012 04 Termin 26.05.2015 - 29.05.2015 12.10.2015 - 16.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Hetzt du noch oder gestaltest du schon? Zeit- und Selbstmanagement für die betriebliche Interessenvertretung Betriebs- bzw. Personalratsarbeit erfordert ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen – und auch sich selbst gegenüber. Alles unter „einen Hut“ zu bekommen ist oft aber gar nicht so einfach. Die zeitlichen Spielräume schrumpfen mit den steigenden Anforderungen, das Gefühl der Selbstbestimmtheit macht dem der Fremdbestimmtheit Platz. In diesem Seminar können Sie eine Reflexion des bisherigen Verhaltensmuster vornehmen. Sie lernen Zeitmanagementinstrumente kennen und erproben eine Neuorientierung hin zu einem souveräneren Umgang mit Zeit. Sie erwerben einen bewussteren Umgang mit Zeit und schaffen eine Verbindung zwischen effektiver und prioritätenorientierter Aufgabenbewältigung einerseits und persönlicher Zufriedenheit andererseits. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wissen über das Phänomen „Zeit“ Analyse und Reflexion der eigenen Situation Instrumente für die Praxis kennenlernen Seminarnummer WA 01 150907 02 70 Termin 07.09.2015 - 09.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder. Aufbauseminare Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium Konfliktvermeidung und -bewältigung Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums Die Informationsrechte Arbeitsorganisation und Zeitplanung Seminarnummer WA 01 150427 03 Termin 27.04.2015 - 29.04.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG §§ 19/30 MVG o.v.R. Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Es werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; Tipps zur Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Im Seminar im Oktober 2015 werden zusätzlich Unterstützungen durch EDV-Anwendung angeboten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Seminarnummer WA 01 150427 02 WA 01 151026 02 WA 01 160321 06 Termin 27.04.2015 - 30.04.2015 26.10.2015 - 30.10.2015 21.03.2016 - 23.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 71 Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung und Beschäftigten Rechtswirksames Schreiben Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann, werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht. Sie erhalten in diesem Seminar die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von: Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen Zustimmungsverweigerungen Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Aufbauseminare Widersprüchen Einwendungen Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 150330 06 WA 01 150526 04 WA 01 151012 06 Termin 30.03.2015 - 02.04.2015 26.05.2015 - 29.05.2015 12.10.2015 - 16.10.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Das Rad nicht neu erfinden! Wissenstransfer im Betriebsrat sichern Spätestens vor anstehenden Betriebsratswahlen stellt sich die Frage, wie Wissen und Erfahrungen mittel- und langfristig für eine erfolgreiche Interessenvertretung gesichert werden können. Denn häufig geht umfangreiches Wissen von Kolleginnen und Kollegen mit langer Gremienerfahrung verloren, beispielsweise durch Ausscheiden aus Altersgründen. Um neu zusammengesetzte Gremien schnell arbeitsfähig zu machen, bedarf es einer guten Planung. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Arbeitsorganisation Protokolle als Gedächtnisstütze Aufgabenteilung - Vorbereitung auf die Zukunft Prozessbeschreibungen Laufende Projekte sicher übergeben Seminarnummer WA 01 151123 72 Termin 04 23.11.2015 - 27.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG EDV 1: Grundlagenseminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs/Personalratsmitglieder, die sich nicht ständig mit den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht. Ohne Vorkenntnisse können Sie in Kürze ein Niveau erreichen, auf dem Sie Formatvorlagen in Word, Formeln in Excel, Folien in PowerPoint, eine übersichtliche Ordnerstruktur in Outlook erstellen können. So erleichtern Sie sich den Büroalltag. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet) Aufbauseminare Word (Formatierungen, Serienbrief, Formatvorlagen, Grafiken) Excel (Formate, Grafiken, Datenimport und -export, Formeln, Pivot-Tabellen) PowerPoint (Folien und Master, Textfelder, zielgruppenorientierte Präsentationen) Einführung in Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent, Abwesenheitsassistent, Kontakte) Termin 09.03.2015 - 13.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Seminarnummer WA 01 150309 01 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars EDV 2: Aufbau- und Vertiefungsseminar In diesem Seminar können Ihre vorhandenen Grundkenntnisse aus dem EDV-Grundlagenseminar vertieft werden. In den Programmen des MS Office-Pakets gibt es viele weitere Funktionen, die Ihnen den Büroalltag der Interessenvertretung erleichtern. An praxisnahen Beispielen können Sie die Strukturen der Datenerfassung und Datenspeicherung sowie die sinnvolle Sortierung von Daten erlernen. Die Themen Datensicherung, Datenschutz und das Sammeln von Daten aus externen Quellen runden das Seminar ab. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Word: Vertiefung: Formatvorlagen für Einladungen und Protokolle Excel: Berechnungen mit dem Formelassistenten, Datums- und Textfunktion, Datenauswertung mit Filterfunktion, Datensätze, Listen und Auswertungen PowerPoint: Erstellen von Präsentationen für Versammlungen Speichern von Daten im Netzwerk/Netzwerk- und Ordnerstrukturen Effektive Verfahrenstechniken für Internet-Recherchen Seminarnummer WA 01 150831 01 Termin 31.08.2015 - 04.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des Seminars „EDV 1“ 73 EDV 3: web 2.0 & social Media verstehen und als Handwerkszeug nutzen Web 2.0 und social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal verändert. Viele sehen die neuen Medientypen als Gefahr – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeiten, die die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten. Aufbauseminare Neben der Recherche bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen die neuen Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. In unserem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und social Media und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen. Themenschwerpunkte: Soziale Netzwerke – kennenlernen und nutzen Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von web 2.0 und social Media Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken Seminarnummer WA 01 151116 02 Termin 16.11.2015 - 20.11.2015 Vorkenntnisse Besuch des Seminars „EDV 1“ 74 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Jetzt holt mal das Beste für uns raus! Strategische und beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit Egal, um welches Thema es geht: Beschäftigte erwarten von ihrem Betriebsrat, dass er ihre Interessen optimal vertritt. Häufig hören wir von unseren Kolleginnen und Kollegen ein aufmunterndes „Jetzt tut mal was für uns!“ und sehen uns mit einer hohen Erwartungshaltung konfrontiert. Gesetze, Verhandeln und Taktieren allein bringen uns schnell an die Grenzen der Durchsetzungsfähigkeit. Ohne den wirklichen Rückhalt der Beschäftigten bewegen wir wenig. In diesem Seminar erarbeiten wir praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit. Seminarnummer WA 01 150921 08 Termin 21.09.2015 - 25.09.2015 Aufbauseminare Außerdem werden Wege zu einer strategischen Betriebsratsarbeit mit analytischen, planerischen und kom-munikativen Ansätzen und Methoden vorgestellt. Die Kompetenzen der Betriebsrätegremien sollen dadurch optimiert und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden – Ziele, die in aktiver Kommunikation mit der Belegschaft besser realisiert werden können. Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, der Aufmerksamkeit bei den Beschäftigten und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen gegenüber dem Arbeitgeber. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten eine Reihe hilfreicher Instrumente an. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen. Seminarinhalte in Stichworten: Die Rechte der Interessenvertretung in der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeitausschöpfen Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und angemessene Antworten entwickeln Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ aufbauen und gestalten Seminarnummer WA 01 150316 05 WA 01 150831 03 Termin 16.03.2015 - 20.03.2015 31.08.2015 - 04.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 75 Öffentlichkeitsarbeit 2.0 Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation oder der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen mithilfe von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium aber noch keine große Rolle zu spielen. Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im Intranet anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch gestalten? Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Aufbauseminare In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen Themen der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist – und zwar von A-Z. Von der Idee über die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch durchlaufen und ausprobiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen der betrieblichen Arbeit Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit Seminarnummer WA 01 150831 04 Termin 31.08.2015 - 04.09.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Trommel, Tafel oder iPad? Medienkompetenz für die gesetzliche Interessenvertretung Medienkompetenz gilt als die Fähigkeit, Medien und die dadurch vermittelten Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend effektiv nutzen zu können. Für Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sind derlei Kenntnisse unabdingbar, um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen eine wirksame Vertretung aufzubauen. Folgende Fragen werden im Seminar gemeinsam so bearbeitet, dass sich für Sie optimale Handlungsmöglichkeiten im Betrieb ergeben: Medien verstehen – Wie beeinflussen Medien meinen Betriebsalltag? Der Umgang mit Medien – Wie kann ich Medien für meine Ziele nutzen? Wie erkenne und analysiere ich die Informationspolitik des Arbeitgebers? Welche Wirkung kann ich mit welchen Medien erzielen? Wie baue ich eine wirksame Kommunikation im Betrieb auf? Seminarnummer WA 01 151102 04 Termin 02.11.2015 - 06.11.2015 Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars 76 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Betriebs-/Personalversammlungen – da gehe ich gerne hin! Betriebs-/Personalversammlungen erscheinen als mühselige Pflicht? Die wenigen Teilnehmenden wirken gelangweilt, sind inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten? Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen. Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen BR/PR und Beschäftigten vor. Sie können in diesem Seminar Erfahrungen austauschen, erfahren, wie man typischen „Fallen“ vorbeugt, und profitieren von dem Angebot eines großen Ideenpools. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare So lief’s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des BR/PR So geht’s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln So passt’s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt auswählen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit So gefällt’s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Seminarnummer WA 01 150413 05 WA 01 151116 07 Termin 13.04.2015 - 17.04.2015 16.11.2015 - 20.11.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Und im Sommer ... ... kommt Michele, der Eismann. 77 action! Materialien und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gestalten Aufbauseminare Wirkungsvoll gestaltete Materialien helfen, die eigenen Themen effektiv zu kommunizieren. Überraschende Aktionen unterstützen bei öffentlichen Auftritten innerhalb und außerhalb des Betriebes/ der Dienststelle (Betriebs-/Personalversammlung/Pressekonferenz). Ein „Dauer“-Logo oder eine durchgehende Gestaltung sorgen für Wiedererkennung und direkte visuelle Ansprache. Ein guter Slogan verhält sich wie ein Ohrwurm, er bleibt im Kopf. Und letztendlich macht kollektives Brainstorming Spaß und eröffnet einen neuen Zugang zu den Themen am Arbeitsplatz. Wie entwickeln wir gute Ideen in unseren Sitzungen? Wie gehen wir mit der Fülle an tollen Einfällen um oder helfen nach, wenn nichts überzeugt? Wie gestalten wir ansprechende Plakate/Aushänge und wirkungsvolle Aktionen? Wir beantworten diese Fragen im Seminar gerne anhand eurer Themen. Auflistung der Inhalte des Seminars in Stichworten Kreativität & Ästhetik – Hintergrundinfos, die zu wirkungsvollen Plakaten, Flyern, und Aktionen führen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit die Ideen sprudeln lassen - Moderationstechniken Was wirkt? Starke Bilder, Provokation, Humor Umgang mit Text und Bild Tips zu Umsetzung, Druck und Durchführung Rechtliche Hinweise Seminarnummer WA 01 150810 07 Termin 10.08.2015 - 14.08.2015 Mit tatkräftiger Unterstützung klappt jeder Balanceakt! 78 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Viele gute Gründe für den Seminarbesuch im ver.di-Bildungszentrum Profis für Interessenvertretungen Handeln will geübt sein Betrieb- und Personalräte als interne Organe und die Gewerkschaft als externe Organisation gehören zusammen: sie sind die zwei Linien der Interessenvertretung! In unseren Seminaren stehen sich Lernen und Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten ins Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Für das Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend Zeit. Das ist unsere Stärke! Mit Blick in die betriebliche Praxis Wir organisieren den Bildungsprozess mit Menschen, die sich auskennen in Betrieben und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches Wissen haben, sondern auch viel praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebsund Personalratsalltag entwickelt werden. Tarifverträge kennen und einordnen Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne uns läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für deren Anwendung und Auslegung. Betriebsund Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten und entwickelt. Gesetze als Handwerkszeug Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hintergründe und Zusammenhänge, klären auf über historische und aktuelle Bezüge. So stärken wir euch den Rücken! Gute Gründe ver.di hat die professionellen Beraterinnen und Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und ver.di hat die professionellen Trainerinnen und Trainer für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und Personalrats-mitglieder. Auch schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet und handlungsorientiert gelöst. Soziale Kompetenzen gehören dazu Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht wird, wie in der Teamarbeit im Betriebsund Personalrat genutzt wird, das ist ebenso wichtig. Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fordern und zu fördern. So wird das Engagement erfolgreich. Kompetenzbildung zur Stärkung der Persönlichkeit Das Engagement als Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern in unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung. Eine weitere wichtige Voraussetzung für euren Erfolg! Bildungsberatung ist unser täglich Brot Die Organisation des eigenen Bildungsprozesses ist eine Herausforderung. Wann besuche ich welches Seminar? Was passt als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist wichtig für mich und das Gremium? Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche Bildungsprogramm. 79 Ja, sind wir denn hier bei „Wünsch dir was!?“ Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte und effektive Fortbildung! Das gilt sowohl für die Angebote aus unserem Programm als auch für euer spezielles Thema, das euch zur Zeit im Gremium beschäftigt. Wünsch Dir was Wir unterstützen euch auch kurzfristig in der Themendefinition mit passendem/r Referenten/in zum passenden Zeitpunkt für euch Bestellen könnt ihr z. B. folgende Themen, die sich besonders für das komplette Gremium eignen: Coaching für BR/PR Walsroder Spezialitäten Keine Rückendeckung mehr- im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung. Nörgelei von KollegInnen statt Unterstützung und Anerkennung für den nicht immer einfachen Job als Interessenvertretung. Woran liegt das und wie könnt ihr das Blatt für euch wenden? Von der Gruppe zum starken Team Arbeitsorganisation (Planung und Aufgabenverteilung) BR/ PR und JAV Arbeit im KBR/GBR 80 gemeinsames Wirken im Betrieb Wir beraten euch gerne zu den Themenschwerpunkten… Betriebliche Mitbestimmung, Unternehmensmitbestimmung Ralf Bohlen, Bildungssekretär Tel.: 05161/979 563 e-mail: [email protected] Wünsch Dir was Soziale Kompetenz, Kommunikation, Moderation Katrin Stelzer, Bildungssekretärin Tel.: 05161/979 567 e-mail: [email protected] Walsroder Spezialitäten Arbeits- und Gesundheitsschutz, Organizing, Kampagnen Gina Maier, Bildungssekretärin Tel.: 05161/979 565 e-mail: [email protected] Arbeits- und Sozialrecht Peter Strothotto, Bildungsstättenleiter Tel.: 05161/979 564 e-mail: [email protected] Personalvertretungsrecht, TVöD, EDV Burkhard Schomerus, Bildungssekretär Tel.: 05161/979 571 e-mail: [email protected] 81 Walsroder Gesundheitswoche Die Walsroder Gesundheitswoche „Gesunde Arbeit durch gute Führung“ Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende, kulturelle, bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das (über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir bringen euch nicht nur mit spannenden Inhalten in Kontakt, sondern machen es auch durch Sport- und Bewegungsangebote erlebbar. Vom 22.- 26. Juni 2015 wird die Gesundheitswoche zum 4. Mal stattfinden unter den Fragestellungen Wie beeinflusst Führung im Betrieb die Gesundheit der Beschäftigten? Welche Führungskompetenzen im Bereich Arbeitsorganisation, soziale Kompetenz, Selbstfürsorge wirken sich positiv auf gesunde Arbeit aus? Welche Strategien gibt es für Interessenvertretungen und Beschäftigten, ihre Führung ins „Gesundheitsboot“ zu holen? Walsroder Spezialitäten Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit Schwerpunkten aus dem breiten Feld „Gesundheit“: WA 03 150622 01 Kein Stress mit dem Stress WA 01 150622 02 Time-out statt Burnout WA 01 150622 03 Beschäftigtenbefragungen: Instrument für die Analyse von Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress WA 01 150622 04 Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht WA 03 150622 05 Gesundheit ist Glückssache, oder? WA 01 150622 06 BR 3 Spezial: Praktische Übungsfälle zu Gesundheitsschutz und Prävention WA 01 150622 08 Gesundheit fordern – Gesundheit fördern WA 01 150622 13 Warum mehr Freiheit auch krank machen kann Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus eurem Alltag und für euren Alltag! In diesem Sinne: anmelden, Sportsachen einpacken, mitgestalten! Gesundheitswoche 2014: Auch eine Art von Führung ... 82 WA 01 150330 04 Betriebsratswerkstatt Ein Seminar für Betriebsratsmitglieder zur Bearbeitung eigener betrieblicher Themen „Themen haben wir mehr als genug. Aber wann sollen wir die alle bearbeiten? Und wie stellen wir das an?“ Das sind Fragen, die in Betriebsratsgremien oft gestellt werden. Betriebsratswerkstatt Darum haben wir unsere Betriebsratswerkstatt geöffnet. Um mal reinzuschauen, auszuprobieren, mitzumachen. Hier ist der Ort, an Themen zu arbeiten, für die im betrieblichen Alltag oftmals die Zeit fehlt. Betriebliche Anliegen werden vortragen, Lösungsentwürfe gemeinsam entwickelt und realistische Ziele erarbeitet. Die Teilnehmenden lernen Methoden zur schrittweisen selbstständigen Bearbeitung konkreter Probleme kennen und können Ihren Standpunkt dazu entwickeln. Dabei werden verschiedene Arbeitstechniken für ein gemeinsames strukturiertes Arbeiten in Gruppen ausprobiert, die zur Anwendung in Gremien und Ausschüssen geeignet sind. Nach einem organisierten Austausch werden die vorgestellten Themen in Arbeitsgruppen selbstständig bearbeitet. Die Seminarleitung unterstützt und begleitet den Bearbeitungsprozess durch eine themenbezogene Beratung und Vermittlung arbeitsrechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse werden in einem Arbeitsprotokoll festgehalten. Präsentation und Austausch zu betrieblichen Themen Vermittlung von Methoden zum strukturierten Vorgehen Walsroder Spezialitäten Analyse der betrieblichen Ausgangslage Entwicklung von Alternativen und konkrete Formulierung von Zielen Zusammenhang mit BR-Rechten aus dem BetrVG (§§ 87, 96-98, 111/112, 99-102) Vermittlung und Einschätzung arbeitsrechtlicher und betriebspolitischer Handlungsmöglichkeiten Informieren, Einbeziehen und Beteiligen der Belegschaft Methode zur Ergebnissicherung, Transfer und Weiterentwicklung im Gremium Dieses Seminar ist für Mitglieder aus verschiedenen BR-Gremien geeignet, gern auch mehrere aus einem Betriebsrat. Es ist aber insbesondere für geschlossene Gremien gut geeignet, an den Themen des Betriebes zu arbeiten und Lösungen gemeinsam zu entwickeln. Unser Tagungszentrum bietet sich auch für BR-Klausuren an. Mit optimalen Arbeitsmöglichkeiten und kompetenter Unterstützung durch unser Bildungs- und Beratungsteam. Wir machen dazu gern ein individuelles Angebot. Ansprechpartner ist Ralf Bohlen, Telefon 05161-979-563, e-mail: [email protected] 83 Seminare für Prüferinnen und Prüfer Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung – „Wir zeigen dir, wie´s geht“ Gründe, sich ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen zu engagieren gibt es viele Mitgestalten können Kompetenzen zeigen Erfahrungen einbringen Verantwortung tragen sich weiterbilden Qualität sichern Unsere Projekte bieten Qualifizierung und Betreuung bereits aktiver sowie potenzieller Prüferinnen und Prüfer in der beruflichen Bildung. Unsere Seminare führen wir zu folgenden Schwerpunkten durch: rechtliche Rahmenbedingen im Prüfungswesen Prüfungsordnungen, Ausbildungsordnungen Arbeit des Prüfungsausschusses Prüfungsaufgabenerstellung Prüfungsinstrumente Bewertung der Prüfungsleistungen Umsetzung neu geordneter Berufe Walsroder Spezialitäten Simulation von Prüfungsabläufen Erfahrungsaustausch Weitere Informationen und Beratung ver.di Bundesverwaltung Ressort 11, Bereich Qualifizierung Prüferprojekte E-Mail [email protected] Telefon 030-6956-2845 www.prüf-mit.de 84 Grundlagenqualifizierung 19.01. - 23.01.2015 alle Berufsgruppen 30.07. - 01.08.2015 Handwerk 09.11. - 13.11.2015 alle Berufsgruppen Seminare für Prüferinnen und Prüfer Aufbauseminar 16.02. - 20.02.2015 Geoinformationstechnologie 23.03. - 27.03.2015 alle Berufsgruppen Schwerpunktseminare 13.02. - 15.02.2015 Fortbildungsprüfungen: Schutz- und Sicherheitsberufe 17.04. - 19.04.2015 Bereich Hauswirtschaft, Köche 24.04. - 26.04.2015 Fortbildungsprüfungen: Umweltberufe, Tierpflege 08.05. - 10.05.2015 kaufmännische Berufe 26.06. - 28.06.2015 Gesundheits-,Heil-,Pflegeberufe, Sport- und Fitnessberufe 25.09. - 27.09.2015 Öffentlicher Dienst, Bundesverwaltungsamt, Bundesversicherungsamt 16.10. - 18.10.2015 Prüfungen in Behindertenregelungen 06.11. - 08.11.2015 Fortbildungsprüfungen: Berufspädagogen, AEVO 13.11. - 15.11.2015 IT- und Elektrobranche 20.11. - 22.11.2015 Medienberufe 11.12. - 13.12.2015 Finanzdienstleister, Fiskalberufe Walsroder Spezialitäten Beobachten-Beurteilen-Bewerten 17.08. - 21.08.2015 alle Berufsgruppen Prüfungsangst, Prüfungsstress, Prüfungsdurchführung 19.10. - 23.10.2015 alle Berufsgruppen Daneben bietet „prüf-mit!“ weitere Schwerpunktseminaren u. a. für Prüfende Kaufmann/-frau für Büromanagement, Schornsteinfeger/innen, Fachkraft im Fahrbetrieb, Prüfende in NRW, Prüfende in Bayern. Aktuelle Informationen findest du auf unserer Homepage www.prüf-mit.de. Die Projekte sind angesiedelt in der ver.di Bundesverwaltung, Ressort 11, Bereich Qualifizierung und werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Seminare verursachen keine Kosten für die Teilnehmenden. „prüf-mit!“ trägt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse oder bei Nutzung Privat-PKW 0,20 # pro km; max. 120,00 # für Hin- und Rückreise), Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Die 5tägigen Seminare sind nach dem Bildungsurlaubsgesetz der Länder anerkannt. 85 Lust auf Familienfeiern, Auszeiten, Kurzurlaube? Lust auf ver.di in Walsrode! Sie suchen nach einem passenden Ort für Ihre Feier? Der Vereinsausflug steht an? Oder Sie planen ein Erlebniswochenende mit Freunden? Dann heißen wir Sie herzlich in unserem Hause willkommen. Erlebniswochenenden Unser Haus ist offen für Ihre Pläne. Wir bieten Ihnen ein modernes, einladendes Ambiente, eine herzliche Atmosphäre und vielfältige Räumlichkeiten inklusive wunderschöner Terrasse. Unsere Küche ist bekannt für ihre kulinarischen Köstlichkeiten vom zünftigen Brunch bis zum edlen Menü. Und unser Team im Haus hat nur eines im Sinn: dass Sie und Ihre Gäste sich rundum wohlfühlen. Ob Groß oder Klein, Reisegruppe oder Familie, Abend- oder Feriengast. Wir unterstützen Sie, Geburtstag, Hochzeit oder Kurzurlaub zu einem unvergesslichen Ereignis zu machen. Gerne gestalten wir für Sie eine Auszeit vom Alltag mit unseren Erlebnisprogrammen: kulinarisch, sportlich, kreativ oder kulturell. Fragen Sie uns. Wir freuen uns, wenn wir Ihre Lust auf ver.di in Walsrode wecken können! In unseren geschmackvoll gestalteten Einzel-, Doppel- oder Twin-Bettzimmern, alle ausgestattet mit Duschbädern, Fön, HD-Digital-TV, Telefon, Radiowecker, kostenfreiem WLAN und einem schönen Blick ins Grüne, kostet Sie in 2015 pro Tag im Einzelzimmer ab 38,50 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit) im Doppelzimmer ab 59,00 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit) Nach einem erholsamen Schlaf lockt unser reichhaltiges Frühstücksbuffet, das wir mit 10,00 # berechnen. Walsroder Spezialitäten Unser immer gut gelauntes Küchenteam erfüllt auch ausgefallene Wünsche mit einem herzlichen Lächeln. Ebenso kann man sich zum Mittagsbuffet und/oder Walsroder Abendbuffet unter die Tagungsteilnehmer mischen und ein Pensionspaket buchen: Halbpension inkl. Frühstücksbuffet 25,00 # Vollpension inkl. Frühstücksbuffet 40,00 # Kinder wohnen bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos bei uns, zwischen 7 und 12 Jahren zahlen ihre Eltern die Hälfte der o. g. Preise. Reisegruppen und Vereine sind ebenso willkommen wie Familien, die sich an einem Wochenende in Walsrode zu einem großen Familientreffen verabreden. Hier stellen wir gerne individuelle Arrangements zusammen. Z. B. unser Familienarrangement 2015 für die Urlaubsdurchreise an die See oder für ein Wochenende zum Besuch der Lüneburger Heide mit seinen vielfältigen Ausflugszielen, das ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode ist immer eine Reise wert. Das Arrangement kostet in 2015 nur 76,00 # pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren kostenfrei in einem 2. Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren berechnen wir 50 % unseres Arrangement Preises. 86 Erlebniswochenenden 2015 Unsere Erlebniswochenenden 2015 haben wir auf den folgenden Seiten zusammengefasst. Zum wiederholten Mal führen wir ein Cocktailseminar mit internationalen Highlights durch und im August treffen sich traditionell Motorrad-Bikerinnen und Biker aus ganz Deutschland. In unseren Kochworkshops stehen „Saucen, Fonds, Chutney und Pesti“ im Mittelpunkt. Erlebniswochenenden Unser Adventwochenende findet in 2015 zum 18. Mal statt und führt uns in diesem Jahr in die nach Goslar auf den Weihnachtsmarkt. Wer lieber im Haus bleiben bleiben möchte, kann sich mit unserer Plätzchen- und Stollenbäckerei auf die bevorstehenden Feiertage vorbereiten oder genießt Weine und Käse beim Wein- und Weinsensorik-Wochenende. Übrigens, alle Themen unserer Erlebniswochenenden, auch die, die in diesem Jahr gerade mal nicht aufgeführt sind, bieten wir für Ihre geschlossene Gruppe an. Die Erlebniswochenenden werden überwiegend vom Hausteam durchgeführt. Wir freuen uns darauf, die eigene Sport-, Koch-, Tanz- oder Motorradleidenschaft mit Euch zu teilen! Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie das komplette Angebot. Viel Spaß beim Lesen und Aussuchen Herzlich willkommen zu Lust auf ver.di in Walsrode! Walsroder Spezialitäten 87 Zum Bierbrauen nach Walsrode ... im Hünzinger Brauhaus und im ver.di BTZ Deutsches Bier steht für Regionalität. Die Brauereien sind stark mit der Heimat verbunden. Die insgesamt 1325 Brauereien produzierten für den inländischen Markt im Jahre 2012 81 Millionen Hektoliter Bier (2,1 % weniger als in 2011 und 16,2 % weniger als in 2001), alleine davon fielen 55,2 Mill. hl Bier auf die 10 größten Brauereigruppen. Immerhin sind über 90 % aller Brauereien in Privatbesitz und stehen heute wie früher für bestimmte Regionen. Der Verbraucher honoriert das gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und vertraut zunehmend auf regionale Produkte mit Authentizität und Qualität. Erlebniswochenenden Ca. 600 hl pro Jahr werden seit 2000 im beschaulichen Hünzigen gebraut. Braumeister Bernd Meyer erfüllte sich mit seinem „Schnuckenbräu“ www.schnuckenbraeu.de den Wunsch nach Herstellung eines „regionalen Bieres für den regionalen Markt“. Wie es produziert wird, erfahren Sie hautnah vor Ort. Frischer geht es nicht! Am Abend zuvor beschäftigen wir uns im ver.di BTZ mit verschiedenen Edelbiertypen in Theorie und Praxis. Zum Wohle! Seminarnummer WA 14 150508 10 Termin 08.05. - 10.05.2015 Kosten Euro 212,50 pro Person im EZ, Euro 194,50 pro Person im DZ Cocktailseminar Walsroder Spezialitäten Sommerzeit ist Cocktailzeit – von klassisch bis „fancy-tropisch“- mit und ohne Promille. Deshalb möchten wir uns in diesem Seminar mit der Kunst der Cocktailzubereitung näher beschäftigen. Nach einer Einführung in die Geschichte des Cocktails und die richtige Technik wird in praktischen Übungen jede Menge gerührt und geschüttelt. In diesem Jahr bereiten wir alle Cocktails auch in einer alkoholfreien Variante zu. Hier sind unsere Geschmacks- und Geruchssinne gefordert. Lasst Euch überraschen, alkoholfreie Drinks sind in Hinblick auf Optik, Konsistenz und Aroma nicht weniger köstlich! Die Herkunft der Cocktails ist nicht ganz geklärt. Die erste Geschichte aus dem 18. Jahrhundert besagt, dass einem Gastwirt aus Washington, der bekannter Kampfhahnzüchter war, eines Tages sein bester Kampfhahn entlief. Das ganze Dorf suchte nach ihm, doch sie fanden ihn nicht. Nach einigen Wochen betrat ein junger Soldat mit dem Hahn unter dem Arm die Wirtschaft. Daraufhin belohnte ihn die Tochter des Wirtes mit einem farbigen Mixgetränk. Dieses war genauso farbenprächtig, wie der Schwanz des zurückgebrachten Hahnes, deshalb nannten sie das Getränk „Cocktail“ = Hahnenschwanz! Seminarnummer WA 14 150508 20 WA 14 150925 20 Termin 08.05. - 10.05.2015 25.09. - 27.09.2015 Kosten Euro 183,00 pro Person im EZ, Euro 165,00 pro Person im DZ 88 Gender & Gewänder – die Macht von Rosarot und Himmelblau – oder – Warum man(n) Frau Rosa Rüsche beschützt und Frau Blacky Blazer zuhört Erlebniswochenenden Im Zeitalter von Frauenquote und Gender Mainstreaming ist es von großer Bedeutung, dass sich Frauen auf Erfolgskurs mit den Fakten von „Rosarot und Himmelblau“ auseinandersetzen und das damit verbundene kulturelle- und soziale Rollenbild ihrer „Gewänder“ kennen. Weckt eine Frau in rosa Rüschenbluse in einer männerdominierten Vorstandssitzung tatsächlich gerade einmal den Beschützerinstinkt? Wieviel Wahrheit steckt in dem Spruch „Je Blazer, desto Chef“? Wirft man einen Blick auf den Arbeitsmarkt, auf die Diskussion um Führungskulturen und Vereinbarkeit verschiedener Lebensentwürfe wird schnell deutlich: Ja, die Geschlechterspezifikation spielt eine Rolle im gesamten Bildungs- und Erwerbsverlauf. Damit verbunden spielen die vermeintlich femininen Eigenschaften in der Darstellung von Frauen immer wieder eine große Rolle. Was nützt ein Optimum an Persönlichkeit, Charakter, Kompetenz und fachlicher Qualität, wenn das äußere Erscheinungsbild die inneren Werte sabotiert? Vor diesem Hintergrund können sich die Teilnehmerinnen auf ein höchst aufschlussreiches, mit interessanten Themen und überraschenden Erkenntnissen gefülltes Seminar freuen. Humorvoll, und dennoch den ernsten Hintergrund im Fokus, erleben sie eine spannende und doch entspannte Veranstaltung! Seminarnummer Termin WA 14 150508 30 08.05. - 09.05.2015 Kosten Euro 195,500 bis Seminarende am Samstag. Auf Wunsch Verlängerung bis Sonntag nach dem Frühstück für Euro 259,00. Walsroder Spezialitäten Nana Workshop An diesem Wochenende widmen wir uns der Künstlerin Niki de Saint Phalle, deren bunte Nana-Figuren weltweit bekannt sind und die z. B. am Leibnizufer in Hannover als Symbol für die befreite Frau stehen. Und als Symbol für überbordende Lebensfreude. Drei Tage lang wollen wir uns in grenzenloser Fantasie üben. Inspiriert von den bunten Frauen-Figuren der Künstlerin Niki de Saint Phalle werden wir unsere eigenen, sehr individuellen, lebens- und farbenfrohen Nana-Unikate kreieren. Schritt für Schritt lernen wir, das Charakteristische einer Nana-Figur zu erfassen und in Handarbeit aus Hasendraht/Sechseckgeflecht eigene Formen frei zu gestalten. Anschließend werden die Skulpturen mit Zeitungspapier kaschiert und nach eigenen Vorstellungen bemalt. Alle Arbeiten können am Ende mit nach Hause genommen werden. Der Kurs ist geeignet für Menschen mit und ohne Vorkenntnisse. Bitte mitbringen: Föhn, Arbeitskleidung, Kreativität, Freude am gemeinsamen Basteln, gerne auch Freundinnen und Freunde! Bastelmaterialien und Farben werden von uns gestellt und sind im Arrangement enthalten. Seminarnummer WA 14 150703 10 Termin 03.07. - 05.07.2015 Kosten Euro 242,50 pro Person im EZ, Euro 224,50 pro Person im DZ (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) 89 Meyer Werft Papenburg Über 200.000 Menschen besuchen Jahr für Jahr die Meyer Werft in Papenburg. (Emsland). Hautnah erleben wir vor Ort, wie moderner Schiffbau funktioniert. Besonders die riesigen Kreuzfahrtschiffe der Luxusklasse und die komplexe Fertigung in beeindruckenden Hallen wird von den Gästen bewundert. Erlebniswochenenden Kreuzfahrtschiffe zum Anfassen und innovativer Schiffbau der Superlative erwarten Sie im Besucherzentrum: Ein einmaliger Blick in die Baudockhallen auf die Schiffe von AIDA, Disney und Co., die die Spezialisten der MEYER WERFT gerade erschaffen, kurzweilige Filme, zahlreiche Exponate, Musterkabinen und der Disney-Themen-Bereich garantieren faszinierende Einblicke in die Welt der Luxusliner. Die beiden neuen Kreuzfahrtschiffe „Quantum of the Seas“ und „Anthem of the Seas“ wird die MEYER WERFT für Royal Caribbean Cruises Ltd. bauen. Das Design dieser neuen Generation von Kreuzfahrtschiffen integriert sowohl neue Features als auch bewährte Charaktermerkmale der RCI-Flotte. Seminarnummer WA 14 150703 30 Termin 03.07. - 05.07.2015 Kosten Euro 212,50 pro Person im EZ / E 194,50 pro Person im DZ Euro 79,00 für Kinder bis einschließlich 6 Jahren Euro 106,25 für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren „Saucen, Fonds, Chutney und Pesto“ Walsroder Spezialitäten Wer kennt ihn noch nicht, den köstlichen Geruch von frisch gerösteten Kalbsknochen und Gemüse, das Reduzieren von gutem Kochwein und die liebevolle Pflege einer köstlichen Kalbsjus: Herzlich willkommen zu unserem Kochevent im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode. Am Freitagabend starten wir mit einer Küchenparty, setzten eine Kalbsjus an und bereiten unser Mise en place für Samstag, um nach dem Frühstück voll durchzustarten mit köstlichen Gemüsesugos, Saucen aus der „Hollandaise Familie“, aromatischen Chutneys und würzigen Pesti. Eine gute Sauce mit frischesten Zutaten bereitet, ist der perfekte Begleiter zu Pasta, Fisch, Fleisch und Gemüse. Je nach Zubereitungsart sind alle Saucen in unzähligen Varianten zu verwenden. Zauberworte sind Röstaromen beim Braten und Grillen, oder das sanfte Pochieren und Dünsten, um den Eigengeschmack von guten Lebensmitteln hervorzuheben. Nach unserem Küchenspaß genießen wir die Begleiter zu einem 4 Gänge Menue. Wie immer, fehlt es uns auch nicht an guten Weinen! Seminarnummer WA 14 150703 20 WA 14 150828 30 Termin 03.07. - 05.07.2015 28.08. - 30.08.2015 Kosten Euro 199,50 pro Person im EZ, Euro 181,50 pro Person im DZ 90 Rennradwochenende Auch als Tagesveranstaltung oder nur mit 1 Übernachtung zu buchen! Infos hierzu im ver.di BTZ Walsrode. Für alle rennradbegeisterten ver.dianerInnen und Freundinnen und Freunde. Wir haben Spaß am Rennradfahren und schaffen Tagesetappen von 130 km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Wenn es die Verkehrslage zulässt, treten wir auch mal richtig an und lassen uns die Laune selbst bei Gegenwind nicht verderben. Fahren in der Gruppe und ökonomisches Windschattenfahren ist uns nicht unbekannt. Erlebniswochenenden An diesem Wochenende wollen wir auf wenig befahrenen Straßen durch die Lüneburger Heide fahren. Ein Begleitfahrzeug ist immer in der Nähe. Zur Mittagszeit werden wir von den Kolleginnen und Kollegen in Undeloh erwartet. Auftanken, etwas essen und trinken und zurück geht es über malerische Heidedörfer nach Walsrode. Familienangehörige und Kinder sind herzlich willkommen. Gerne organisieren wir für sie ein Alternativprogramm wie z. B. Pedal und Paddel, Serengeti Park oder Besuch einer Blaubeerplantage. Seminarnummer WA 14 150731 20 Termin 31.07. - 02.08.2015 Kosten Euro 157,50 pro Person im EZ / Euro 139,50 pro Person im DZ (maximal 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) „Unterwegs mit Paddel und Pedale“ Walsroder Spezialitäten An diesem Erlebniswochenende sind wir mit dem Fahrrad auf der Straße und mit dem Kanu auf der Böhme (ruhiger Nebenfluß der Aller, die in die Weser mündet) unterwegs. Zunächst starten wir mit dem Fahrrad nach Dorfmark, wo wir auf breite Kanus umsteigen und die reizvolle Landschaft links und rechts des Böhmeufers entdecken. Ihre Gästeführerin Frau Sabine Sattler-Kosinowski erläutert unterwegs die Sehenswürdigkeiten der Region. Die Fahrräder werden zwischenzeitlich zum Anleger in Bad Fallingbostel gebracht. Frische Luft macht bekanntlich hungrig. Für den kulinarischen Service sorgen wir unterwegs mit einem familienfreundlichen Mittagessen. Auf der Rücktour von Fallingbostel nach Walsrode kehren wir noch zum Kaffeetrinken ein. Am Ziel angekommen, stoßen wir alle mit einem Glas Sekt (…für die Kids gibt es alkoholfreien Kindersekt) an und lassen den Tag Revue passieren. Selbstverständlich werden für die Kanutour Schwimmwesten und wasserdichte Behälter für Ihre Wertsachen bereitgestellt. Seminarnummer WA 14 150831 10 Termin 31.07. - 02.08.2015 Kosten Euro 184,50 pro Person im EZ / Euro 166,50 pro Person im DZ Euro 92,25 für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 91 14. ver.di BikerInnentreffen Zum 14. Mal organisieren wir für alle motorradbegeisterten ver.dianerInnen und ihre/unsere Freundinnen und Freunde dieses Wochenende. Uns verbindet die Freude am Fahren, notfalls auch mal Schrauben, draußen sein bei Wind und Wetter, also nicht nur ver.di-Gremien und BR/PR/MAV-Arbeit! An diesem Wochenende wollen wir Spaß haben, neue Menschen & Strecken kennenlernen, fahren und dabei nicht selber Karte / Navi lesen müssen, Mopeds gucken & hören ... Erlebniswochenenden … und natürlich essen, trinken, klönen, Musik hören + sehen, ... aber auch alte Bekannte wiedertreffen, alles was mit Lust auf Mopped in ver.di in Walsrode dazugehört. Unsere Touren sind auch für Anfängerinnen und Anfänger gut zu bewältigen! Geschlossene Gruppen klären die Konditionen bitte vorher mit uns. Wir freuen uns auf Euch und gutes Wetter! Walsroder Spezialitäten Seminarnummer Termin WA 14 150828 10 28.08. - 30.08.2015 Euro 147,00 pro Person im EZ / Euro 129,00 pro Person im DZ 92 Verführung zum Tango Argentino Getanzte Melancholie, die glücklich macht! Nicht nur in Buenos Aires sondern in ganz Europa, sogar weltweit wächst die Passion für den Tanz, der auf geheimnisvolle Weise Menschen unterschiedlichen Alters, Nationalität und Tanzerfahrung wortlos verbindet. Wer Lust hat, gemeinsam in Bewegung zu kommen und Neugier mitbringt, in die Grundprinzipien des argentinischen Tangos eingeweiht zu werden, ist herzlich eingeladen, ein Wochenende in die Faszination des Tangos einzutauchen. Erlebniswochenenden Tanzen funktioniert hier ohne zählen und festgelegte Schrittkombinationen, sondern über klare und sensible Körpersprache. Die Verbundenheit mit dem Partner/ der Partnerin und die Techniken des Führens und Folgens ermöglichen jedem Tanzpaar eine individuelle Gestaltung des Tanzes und der Musik. Wir erarbeiten an diesem Wochenende die technischen Grundprinzipien (Haltung, gehen, Führen, Folgen), möchten aber auch viel Raum geben, um mit Hilfe von Improvisationstechniken dem speziellen Charakter und der besonderen Stimmung des Tangos auf die Spur zu kommen. Anmeldungen sind als Paar, Gruppe oder einzeln (wenn man nicht auf eine Rolle festgelegt ist) möglich. Seminarnummer WA 14 150828 20 Termin 28.08. - 30. 08.2015 Kosten Euro 232,50 pro Person im EZ / Euro 214,50 pro Person im DZ (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) Walsroder Spezialitäten Meditation und Achtsamkeit Wege zum inneren Ort der Gelassenheit und gleichzeitig erkennen, dass das Wunder des Lebens etwas sehr kostbares ist. Meditation – natürlicher Immunschutz bei Lärm, Stress und Angst. Lassen sie zurück, was JETZT nicht von Wert ist und tauchen sie ein in zeitloses Wochenende. Sie schöpfen Kraft und lernen auf einfache Weise zu meditieren und achtsam dem Leben zu begegnen. Das Gelernte kann ganz einfach in Ihren Alltag eingebaut werden, sodass die investierte Zeit Werte schöpft. Die Achtsamkeit führt uns zu den Wundern der Wirklichkeit, die sich uns an jedem Ort, ob im Wald, beim Hausputz und bei der Arbeit zeigen können. Das Wochenende ist geprägt von vielen bunten Erfahrungen und so viel theoretischem Input, dass Sie genau das mitnehmen können, was sie für eine gewünschte wesentliche Veränderung im Leben brauchen. Habe dafür wetterfeste und bequeme Kleidung, ordentlich Zeit und eine Handvoll Vertrauen in Deinem Koffer. Wir gehen es gemeinsam an! Seminarnummer WA 14 150925 10 Termin 25.09. - 27.09.2015 Kosten Euro 227,50 pro Person im EZ / Euro 209,50 pro Person im DZ (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung) 93 Meditation – Lebe Loslassen ... Erlebe den Zauber der Meditation, erlebe die Freiheit des Seins. Lebe LOSLASSEN! Es ist in aller Munde, „LOSLASSEN“! Jeder sollte es können, um Stress, Burn-out, gar Krankheiten zu vermeiden, oder einfach weil es das Leben erhellt und beglückt. Erlebniswochenenden Meditation ist das Werkzeug, zu erfahren, wie es wirklich geht. Sie ist die große Kunst des Lebens. Hast Du diesen wundervollen Sonnenuntergang gesehen? Die zarte Blüte am Wegesrand, den Vogel in seinem Flug beobachtet oder das Rauschen der Blätter im Wind gehört? All diese Wahrnehmungen haben eines gemeinsam, für einen Augenblick endete, was gerade zuvor noch Deinen Geist beschäftigt hat. Flüchtig vielleicht, aber doch ist es geschehen. Wir werden an diesem Wochenende, in Theorie und Praxis, die Basis schaffen, um diesen flüchtigen Moment aus zu dehnen, ja ihn bewusst herbeiführen zu können. Dabei geleiten werden uns unsere 5 Sinne, geführte Meditationen (Liege-, Sitz-, und Gehmeditationen), kraftvolle Atemtechniken und mit der Hilfe, der mächtigen Mutter Natur, öffnen wir das Tor zum bewussten LOSLASSEN. Habe dafür wetterfeste und bequeme Kleidung, ordentlich Mut und eine Handvoll Vertrauen in Deinem Koffer. Seminarnummer WA 14 151204 10 Termin 04.12. - 06.12.2015 Kosten Euro 227,50 pro Person im EZ / Euro 209,50 pro Person im DZ (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) Adventbäckerei Walsroder Spezialitäten Zum 7.Mal laden wir in unsere Stollen- und Plätzchenbäckerei ein. Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen Schnee, um Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es dann etwas tauen, damit alle stress- und rutschfrei nach Hause fahren können. Am Samstag werden wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück und einer kurzen theoretischen Einführung mit der Kunst der Stollenherstellung beschäftigen. Während der Stollen ruht bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc.? Nach dem gemeinsamen Mittagessen und einem Verdauungsspaziergang wird der Stollenteig in Form gebracht und gebacken. Natürlich vergessen wir unsere Plätzchen nicht, die auf großen Blechen und im Heißluftofen schnell gebacken sind. Nach dem Kaffeetrinken verpacken wir unsere Plätzchen für daheim und tränken den Stollen abschließend mit flüssiger Butter und …!!! Seminarnummer WA 14 151204 20 Termin 04.12. - 06.12.2015 Kosten Euro 174,50 pro Person im EZ / Euro 156,50 pro Person im DZ Euro 87,25 für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren 94 Adventwochenende – mit Besuch der Kaiserstadt Goslar Einer der schönsten Weihnachtsmärkte Norddeutschlands auf dem historischen Marktplatz der UNESCO Weltkulturerbestadt Goslar lädt zum Bummeln, Verweilen und Genießen ein. Umgeben von mittelalterlichen Hausfassaden erwarten Sie in den festlich geschmückten Buden neben Zuckerbäckern, Glasbläsern, Holzschnitzern und Spielzeugmachern viele weitere Aussteller des Kunsthandwerkes. Auf dem nahe gelegenen Schuhhof lockt der Weihnachtswald mit Streichelzoo. 40 Tannenbäume erstrahlen mit tausenden Lichtern. Nach einer abwechslungsreichen Stadtführung durch die winterliche Altstadt und einer interessanten Besichtigung der historischen Kaiserpfalz, laden wir zu einem Glühweinumtrunk im Weihnachtswald ein. Erlebniswochenenden Seminarnummer WA 14 151204 10 Termin 04.12. - 06.12.2015 Kosten Euro 179,50 pro Person im EZ / Euro 161,50 pro Person im DZ Euro 35,00 für Kinder bis einschließlich 6 Jahren, Euro 89,75 für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren Wein und Weinsensorik Walsroder Spezialitäten Für immer mehr Menschen gehört Wein zum Lebensgenuss. Und immer häufiger wird über Wein diskutiert. Wir wollen Ihnen in unserem Seminar alles Wissenswerte über Wein vorstellen und anhand von Proben zeigen, wie Wein wahrgenommen werden kann. Sie lernen die richtige Verkostung und Beurteilung von Weinen. Seminarinhalte sind unter anderem das Weinaromarad und die Physiologie des Riechens und Schmeckens, Erkennen von Weinfehlern und die Verkostung von rebsortentypischen Weinen. Ein Highlight ist die Harmonie von Wein & Käse, in Theorie und Praxis. Für Ihr leibliches Wohl sorgen wir mit Snacks, Brot und Tafelwasser bei den Verkostungen. Seminarnummer WA 14 151204 30 Termin 04.12. - 06.12.2015 Kosten Euro 234,50 pro Person im EZ / Euro 216,50 pro Person im DZ (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) 95 Wegweiser Liebe Kollegin, lieber Kollege, im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht. Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu uns per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir leider nicht vornehmen. Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer (also: einfache Strecke). Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 90 zu beachten. Organistatorische Hinweise Allgemeine Hinweise Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 4 – 12 Jahren an. Bei Bedarf nehmen Sie bitte mit unserer Rezeption unter der Rufnummer 05161 / 979-0 Kontakt auf. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen teilnehmen, sind vom Arbeitge- Freistellungshinweise: 37(6) = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz 37(7) = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz 46(6) = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz 46(7) = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze 96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX 10(5) = § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen SU = § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter TV = tarifvertragliche Freistellungsregelungen BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder 96 ber bzw. Dienststelle zu tragen. Die Kinderbetreuung muss ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung sein und mit der Anmeldung übermittelt werden. Rücktritt von der Seminarteilnahme Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung an die durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen (zur Seminargebühr s. S. 91 „Teilnahmebedingungen ver.di bildung+beratung“) folgende Stornierungsregelung: Seminarabsage bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn 10,00 # 28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn 35,00 # ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn 75,00 # und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100,00 #. Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen. Angaben zur Zielgruppe: BR = Mitglieder von Betriebsräten PR = Mitglieder von Personalräten MAV = Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen WA = Wirtschaftsausschussmitglieder AR = Aufsichtsratsmitglieder SBV = Schwerbehindertenvertrauensleute VL = Vertrauensleute eFU = ehrenamtliche FunktionärInnen iAN = interessierte ArbeitnehmerInnen FB = FreiberuflerInnen „Und wohin mit den Kindern? ...“ ... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern. Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren. Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption (Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter. Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt. Unser Gelände bietet viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben, ein Besuch im nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen, z. B. ein Besuch des Serengeti-Parks, werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf eigene Kosten statt. Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde. Kinder ... Kinderbetreuung Organistatorische Hinweise ... sind bei uns immer Willkommen! 97 Seminarbüro Marion Gellermann 05161 / 979-559 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 – 14.00 Uhr Liane Köhler 05161 / 979-560 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 09.00 - 17.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Birgit Kronfeldt 05161 / 979-561 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Telefax 05161 / 979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de Montag - Donnerstag Freitag 8.00 - 19.30 Uhr 8.00 - 14.00 Uhr Sonja Reiter [email protected] Sabine Klemm [email protected] Anika Althoff [email protected] Telefon 05161 / 979-0 Telefax 05161 / 979-520 Kontakt Rezeption Organistatorische Hinweise ... Anika, ... ... Sabine und Sonja sorgen für einen freundlichen Empfang. Küchenleitung Ilka Beinhorn 05161 / 979-511 [email protected] 98 Freistellung nach Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG analog LPersVG, Sonderurlaub, Bildungsurlaubsgesetz § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist. Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§ der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber. Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden. Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der Arbeitgeber die Kosten. Eine Übersicht über die Seminargebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung findet sich auf den Seiten 108/109. Wer bezahlt was? Organistatorische Hinweise Liane, Marion und Birgit vom Seminarbüro. 99 Hinweise für die Anreise Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr, ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend). Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag anbieten können. Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsorde auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze. Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr) erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können. Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode. Mit freundlichen Grüßen Das Parken auf den hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. ver.diBildungs- und Tagungszentrum Fußweg Weitere Organistatorische Informationen Hinweise Anreisehinweise Ihr Walsrode-Team Anfahrtskoordinaten: 52° 52’ Nord 09° 35’ Ost 100 Anmeldung ver.di b+b-Seminare Organistatorische Hinweise 101 102 Organistatorische Hinweise Teilnahmebedingungen Anmeldung GPB-Seminare Organistatorische Hinweise 103 Chronologische Seminarübersicht Seite 05.01.2015 - 09.01.2015 SBV 1 Arbeitsrecht 1 BR 1 16 19 9 12.01.2015 - 16.01.2015 TVöD - Einführung und Überblick 64 19.01.2015 - 23.01.2015 BR 2 BPersVG à la carte 26.01.2015 - 30.01.2015 BR 3 Arbeitsrecht 2 02.02.2015 - 06.02.2015 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb BR 4 11 20 26 39 12 09.02.2015 - 13.02.2015 BPersVG 2 SBV 2 DGUV V2 BR 1 15 16 42 9 16.02.2015 - 20.02.2015 JAV und PR – (k)ein starkes Team? Arbeitsrecht 3 BR 2 36 21 10 23.02.2015 - 27.02.2015 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Betriebs-und Dienstvereinbarungen zu Mobbing, Sucht ... Psychische Belastungen – Maßnahmen durchsetzen Anhang 10 28 02.03.2015 - 06.03.2015 TV-L – Einführung und Überblick TVöD/TV-L Spezial: Eingruppierungsrecht Lösungsorientiert beraten statt retten SBV 3 BR 3 Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst 104 22 49 45 64 65 60 17 11 37 Seite 09.03.2015 - 13.03.2015 Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik Arbeitsrecht 1 BR 1 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz EDV 1 53 19 9 44 73 16.03.2015 - 20.03.2015 SBV 1 BPersVG 1 Mehr Präsenz im Betrieb schaffen – Öffentlichkeitsarbeit BR 2 75 10 23.03.2015 - 27.03.2015 Arbeitsrecht 2 SBV 2 BR 4 Arbeitszeit aktiv gestalten 20 16 12 43 30.03.2015 - 02.04.2015 Betriebsratswerkstatt Rechtswirksam schreiben 83 72 07.04.2015 - 10.04.2015 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht SBV Aktuell 27 18 13.04.2015 - 17.04.2015 TVöD Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund TVöD Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder TVöD Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA SBV 3 Wirtschaftsausschuss 1 Betriebs- und Dienstversammlungen BR 2 65 65 66 17 23 77 10 20.04.2015 - 24.04.2015 Mobbing in Betrieb und Dienststelle Arbeitsrecht 1 BR 3 49 19 11 27.04.2015 - 30.04.2015 Wer macht das Protokoll? Klein aber Oho! BR in Kleinbetrieben Allein ... und doch nicht allein – Einpersonenbetriebsräte Betriebsverfassung – Auffrischung 16 14 71 13 13 29 Chronologische Seminarübersicht Seite 04.05.2015 - 08.05.2015 GBR – Grundlagen (Teil 1) JAV und BR – (k)ein starkes Team? BR 1 24 36 9 18.05.2015 - 22.05.2015 BPersVG 3 Den roten Faden fest in der Hand – Aktive Gesprächsführung Arbeitsrecht 2 BR 2 BR 4 55 20 10 12 25.05.2015 - 29.05.2015 Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Rechtswirksam Schreiben Die Geschäftsführung des BR Arbeiten im BR-Büro 27 26 27 72 69 70 01.06.2015 - 05.06.2015 Erfolgreich verhandeln Überzeugend argumentieren Arbeitsrecht 3 58 58 21 08.06.2015 - 12.06.2015 Arbeitsrecht 1 BR 2 19 10 15.06.2015 - 19.06.2015 TVöD – Einführung und Überblick BR 4 64 12 22.06.2015 - 26.06.2015 Time-Out statt Burnout Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht BR 3 Gesundheit fordern – Gesundheit fördern Beschäftigtenbefragung als Instrument Indirekte Steuerung – Mehr Freiheit kann krank machen 48 62 11 39 46 47 06.07.2015 - 10.07.2015 BPersVG 1 Schlagfertig im Betrieb Arbeitsrecht 3 Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle BR 3 14 55 21 35 11 13.07.2015 - 17.07.2015 Arbeitsrecht 1 Wirtschaftsausschuss 1 BR 4 19 23 12 20.07.2015 - 24.07.2015 SBV 1 Suchtproblematiken am Arbeitsplatz BR 2 16 48 10 27.07.2015 - 31.07.2015 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG BetrVG à la carte 26 28 03.08.2015 - 07.08.2015 BR 3 11 10.08.2015 - 14.08.2015 TV-L – Einführung und Überblick Arbeitsrecht 3 BR 4 action! Aktionsmöglichkeiten für die Interessenvertretung 17.08.2015 - 21.08.2015 Gute Arbeit durchsetzen – strategische Orientierung Die SBV – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen Arbeitsrecht 1 BR 1 24.08.2015 - 28.08.2015 BPersVG 2 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Ich habe Rücken! Betriebliche Prävention bei MSE Betriebsverfassung – Auffrischung 64 21 12 78 34 18 19 9 15 27 42 29 54 20 37 9 105 Anhang 29.06.2015 - 03.07.2015 Rhetorik für Frauen Arbeitsrecht 2 Vielfalt im Betrieb – Managing Diversity BR 1 15 Seite Chronologische Seminarübersicht Seite 31.08.2015 - 04.09.2015 EDV 2 73 Mehr Präsenz im Betrieb schaffen – Öffentlichkeitsarbeit 75 Öffentlichkeitsarbeit 2.0 76 Alter(n)sgerechtes Arbeiten 38 07.09.2015 - 11.09.2015 Arbeitsrecht 2 BEM – Überblick und Regelungsmöglichkeiten BR 2 BR 3 Hetzt Du noch, oder gestaltest Du schon? Zeitmanagement für die Interessenvertretung 14.09.2015 - 18.09.2015 Mobbing in Betrieb und Dienststelle SBV 2 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen BetrVG à la carte BR 4 21.09.2015 - 25.09.2015 Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik SBV 1 DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards Unternehmenswerkstatt Jetzt holt mal das Beste für uns raus – strategische BR-Arbeit Anhang 28.09.2015 - 02.10.2015 Beteilungsrechte des BR bei der Personalplanung Mensch ärgere mich nicht – Konflikte lösen Mediation Wirtschaftsausschuss 2 Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb Bilanzen lesen und verstehen 05.10.2015 - 09.10.2015 Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats BR 3 106 20 40 10 11 70 49 16 26 45 28 12 53 16 43 67 75 68 59 60 23 39 68 33 11 Seite 12.10.2015 - 16.10.2015 Klare Rede, starke Wirkung 2 – Besondere Herausforderungen Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Arbeitsrecht 1 Arbeiten im BR-Büro Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt Rechtswirksam schreiben 19.10.2015 - 23.10.2015 BPersVG 1 Gesprächsführung zu heiklen Themen SBV – Auffrischung JAV und BR – (k)ein starkes Team? Beteiligung des BR bei der beruflichen Bildung Arbeitszeit – Gefährdungsanalyse Arbeitszeit und Gesundheit BR 2 26.10.2015 - 30.10.2015 TVöD – Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund TVöD – Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder TVöD – Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA Arbeitsrecht 3 Wer macht das Protokoll? BEM-Spezial: Betriebs- und Dienstvereinbarungen GBR – Praxis (Teil 2) BR 4 Allein ... und doch nicht allein – Einpersonenbetriebsräte 02.11.2015 - 06.11.2015 Beamtenrecht – Einführung BPersVG à la carte Erfolgreich verhandeln Arbeitsrecht 2 Medienkompetenz für die Interessenvertretung Wirtschaftliches Grundwissen für BR BR 1 53 22 19 70 46 72 14 47 30 36 38 51 51 10 65 65 66 21 71 41 24 12 13 66 28 58 20 76 67 9 Chronologische Seminarübersicht Seite 09.11.2015 - 13.11.2015 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG SBV 3 Datenschutz für die Interessenvertretung Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung BetrVG à la carte 16.11.2015 - 20.11.2015 BPersVG 3 EDV 3 Arbeitsrecht 1 Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis Gesundheit fordern – Gesundheit fördern BR 3 Betriebs- und Dienstversammlungen 23.11.2015 - 27.11.2015 Time-Out statt Burnout Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Das Rad nicht neu erfinden – Wissenstransfer im Gremium BEM Aufbau – BEM verbessern BR 2 26 17 34 61 28 15 74 19 35 35 39 11 77 48 53 27 Seite 30.11.2015 - 04.12.2015 Arbeitszeit aktiv gestalten Vorformulierte Arbeitsverträge Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer ArbeitnehmerInnen Suchtproblematiken am Arbeitsplatz BR 4 07.12.2015 - 11.12.2015 AGG – Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung Arbeitsrecht für die SBV Arbeitsrecht 3 Arbeitsstättenverordnung BR 3 Psychische Belastungen – Maßnahmen durchsetzen 14.12.2015 - 18.12.2015 Menschenkenntnis für die BR-Arbeit BR 1 50 61 63 63 48 12 62 17 21 43 11 45 59 9 72 40 10 Anhang 107 Alle Preise im Überblick Anhang action! Aktionsmöglichkeiten für die Interessenvertretung (3 Tage) 650,– Beteilungsrechte des BR bei der Personalplanung 1.095,– AGG – Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung 930,– Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt 945,– Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht (4 Tage) 780,– Betriebs- und Dienstversammlungen (3 Tage) 650,– Betriebsratswerkstatt (4 Tage) 890,– Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu Mobbing, Sucht (3 Tage) 675,– Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht (5 Tage) 930,– Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht (4 Tage) 680,– Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG (4 Tage) 870,– Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG (5 Tage) 1.090,– Allein ... und doch nicht allein – Einpersonenbetriebsräte (3 Tage) 670,– Alter(n)sgerechtes Arbeiten 995,– Arbeiten im BR-Büro 990,– Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle 1.090,– Betriebsverfassung – Auffrischung (4 Tage) 850,– Betriebsverfassung – Auffrischung (5 Tage) 1.090,– BetrVG à la carte 1.090,– Bilanzen lesen und verstehen 1.050,– BPersVG 1 – 3 875,– Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer ArbeitnehmerInnen 930,– Arbeitsrecht 1 – 3 930,– Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst 930,– Arbeitsrecht für die SBV 930,– Arbeitsstättenverordnung 995,– Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht 930,– Arbeitszeit – des gesunde Maß finden (3 Tage) 700,– Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung (3 Tage) 700,– Arbeitszeit aktiv gestalten 995,– Beamtenrecht – Einführung 930,– BEM – Überblick und Regelungsmöglichkeiten Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats 995,– Die Geschäftsführung des BR (3 Tage) 760,– BEM Aufbau – BEM verbessern 995,– BEM-Spezial: Betriebs- und Dienstvereinbarungen (3 Tage) Die SBV – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen 930,– 690,– Beschäftigtenbefragungen als Analyseinstrument Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung 930,– 995,– EDV 1 – 3 930,– Erfolgreich verhandeln 930,– Beteiligung des BR bei der beruflichen Bildung 1.020,– 108 BPersVG à la carte 990,– BR 1 – BR 4 930,– Das Rad nicht neu erfinden – Wissenstransfer im Gremium 1.090,– Den roten Faden fest in der Hand – Aktive Gesprächsführung 930,– Der GBR – Teil 1 – Grundlagen (3 Tage) 695,– Der GBR – Teil 2 – Einrichtung und Aufgaben (3 Tage) 695,– DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest (3 Tage) 690,– DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards setzen (3 Tage) 690,– 1.050,– Alle Preise im Überblick Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst (3 Tage) 640,– Psychische Belastungen – Maßnahmen durchsetzen (3 Tage) 700,– Gesprächsführung zu heiklen Themen 930,– Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 995,– Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb 995,– Rechtswirksam Schreiben (4 Tage) 850,– Gesundheit fordern – Gesundheit fördern 995,– Rechtswirksam Schreiben mit EDV (5 Tage) 990,– Gute Arbeits durchsetzen – strategische BR-Arbeit 995,– Rhetorik für Frauen 930,– SBV – Auffrischung 930,– Hetzt Du noch, oder gestaltest Du schon? Zeitmanagement (3 Tage) 630,– Ich habe Rücken! Betriebliche Prävention 995,– Indirekte Steuerung – mehr Freiheit kann krank machen (3 Tage) 690,– JAV und BR – (k)ein starkes Team? 1.090,– JAV und PR – (k)ein gutes Team? 1.090,– SBV 1 – 3 930,– SBV Aktuell (4 Tage) 780,– Schlagfertig im Betriebsalltag (3 Tage) 660,– Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Dienststelle 930,– Suchtproblematiken am Arbeitsplatz 995,– Teilzeit- und Befristungsgesetz (3 Tage) 595,– Time-Out statt Burnout 930,– Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik 930,– TV-L – Einführung und Überblick 930,– Klare Rede, starke Wirkung 2 – Besondere Herausforderungen 930,– TV-L – Aufbau: Eingruppierungsrecht 930,– Klein aber Oho! BR in Kleinbetrieben (4 Tage) TVöD – Aufbau: Eingruppierungsrecht 930,– 850,– TVöD – Einführung und Überblick 930,– Lösungsorientiert beraten statt retten (3 Tage) 595,– Überzeugend argumentieren Mediation 970,– Unternehmenswerkstatt Medienkompetenz für die Interessenvertretung 970,– Jetzt holt mal das Beste für uns raus – strategische BR-Arbeit 970,– TVöD/TV-L Spezial: Eingruppierungsrecht 930,– Vielfalt im Betrieb – Managing Diversity Mehr Präsenz im Betrieb schaffen – Öffentlichkeitsarbeit 970,– Mensch ärgere mich nicht – Konflikte lösen 970,– Menschenkenntnis für die BR-Arbeit 960,– 950,– 1.050,– 945,– Vorformulierte Arbeitsverträge (3 Tage) 595,– Wer macht das Protokoll? (3 Tage) 710,– Wer macht das Protokoll? (mit EDV 5 Tage) 1.100,– Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis 1.180,– Wir haben alles unter Kontrolle! – Datenschutz für die Interessenvertretung (3 Tage) Mobbing in Betrieb und Verwaltung 930,– Wirtschaftliches Grundwissen für BR 1.050,– Öffentlichkeitsarbeit 2.0 970,– Wirtschaftsausschuss 1 und 2 1.050,– Psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen 995,– 695,– Anhang Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem Tag 123 Euro; zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden gesondert berechnet. 109 Impressum Anschrift ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode Telefon 05161/979-0 (Zentrale) 05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro) Telefax 05161/979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de V.i.S.d.P. Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Druck GK Druck GmbH & Co. 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