Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 52„Grevener Damm Süd“ II. Bauabschnitt vom 25.03.2015 Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in der Sitzung am 24.03.2015 folgenden Beschluss gefasst: Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung Der Bebauungsplan Nr. 52 „Grevener Damm Süd“ II. Bauabschnitt wird als Entwurf beschlossen. Dem Entwurf der Begründung wird zugestimmt. Der Planbereich ist dem Planauszug, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Änderungsplanentwurf gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Grevener Damm Süd“ II. Bauabschnitt, bestehend aus den Planzeichnungen und den textlichen Festsetzungen sowie dem Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Ostbevern wesentlichen, bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen liegt gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 02.04.2015 bis einschließlich 04.05.2015 während der Dienststunden in der Nebenstelle des Rathauses der Gemeinde Ostbevern, Erbdrostenstraße 2, Zimmer 3, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Umweltbezogene Informationen Es liegen nachfolgende Informationen vor: - Mensch / Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm) - Tiere, Pflanzen, Arten- und Biotopschutz (Artenschutzgutachten) - Boden und Wasser - Landschaft (Landschaftsbild, Eingriffsregelung) - Luft und Klima (Geruchsgutachten) - Kultur- und Sachgüter. Hierzu wurden nachfolgende Gutachten erstellt: - Dense & Lorenz GbR: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse, Osnabrück, Dezember 2013. - Schwartze: Faunistisches Fachgutachten Avifauna, Amphibien & Reptilien, Warendorf, Oktober 2013. - nts Ingenieurgesellschaft mbH: Lärmtechnische Untersuchung für den Vorentwurf zum B-Plan Nr. 52 „Grevener Damm Süd“, Münster, Dezember 2014. - Kötter Consulting Engineers: Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen Betonwarenfabrik Holtkemper, Bebauungsplan Nr. 52.1 in Ostbevern, Rheine, Oktober 2014 als Ergänzung der Gutachten vom 11.09.2012 und 29.08.2008 - Richters & Hüls: Berechnung der Geruchsimmissionssituation für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets südlich des Grevener Damms in Ostbevern, Ahaus, Dezember 2014 Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3(1) / 4(1) BauGB sind durch die Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Stellungnahmen hinsichtlich umweltrelevanter Wirkungen insbesondere zu Artenschutz und Immissionsschutz eingegangen. Während der Auslegungszeit können zum Bebauungsplanes Nr. 52 „Grevener Damm Süd“ II. Bauabschnitt“ bei der vorgenannten Stelle Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostbevern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kenne müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplan nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ostbevern, 25.03.2015 In Vertretung Hubertus Stegemann Allgemeiner Vertreter
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