ÜT bzw. AT-Beschäftigte WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Definition AT-Angestellte gemäß MTVe der M+E - Industrie (Beispiele) Bayern Arbeitnehmer, denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes monatliches Entgelt zugesagt worden ist, das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 30,5 v. H. übersteigt oder denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes Jahreseinkommen zugesagt worden ist, das den zwölffachen Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 35 v. H. übersteigt. Baden-Württemberg „Den Tarifverträgen der Metallindustrie NordwürttembergNordbaden unterliegen alle Arbeitnehmer unabhängig von der Einkommenshöhe, soweit sie nicht gesetzliche Vertreter juristischer Personen oder von Personengesamtheiten oder leitende Angestellte sind.“ BAG v. 09.11.2005 - 5 AZR 105/05, Rn. 16 WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Definition AT-Angestellte gemäß MTVe der M+E - Industrie (Beispiele) NRW Beschäftigte mit Arbeitsaufgaben, a) deren Einstufung gemäß § 3 eine Punktzahl von mehr als 170 Punkten ergibt; b) deren Einstufung gemäß § 3 eine Punktzahl von mindestens 155 bis 170 Punkten ergibt, wenn ihre Beschäftigung im Arbeitsvertrag als außertariflich bezeichnet wird. In den Fällen a) und b) müssen die geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten (nicht berücksichtigt werden über 40 Stunden hinaus gehende Arbeitsstunden/Mehrarbeitsstunden). WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Definition AT-Angestellte gemäß MTVe der M+E - Industrie Entscheidend sind damit die Tarifverträge und ihre Abgrenzungsregelungen im persönlichen Geltungsbereich. Dabei gibt es im Wesentlichen folgende Kriterien höheres Entgelt (höher als die höchste Entgeltgruppe) höherwertiges Aufgabengebiet beide Bedingungen kumuliert Ausnahmen von Arbeitsaufgaben im Tarifvertrag und schriftliche Regelung im Arbeitsvertrag WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Juristische Fragestellungen I WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Juristische Fragestellungen II WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg ÜT bzw. AT und Entgelt nach oben offen Spielwiese für den Arbeitgeber oder geregeltes System? Abstandsgebot Tarifentgelt WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg BR-Interessen an einer betriebl. ÜT-/“AT“-Regelung Anteil der ÜT/AT-Beschäftigten nimmt zu Materielle Regelungen haben auch Einfluss auf die tarifvertraglichen Bedingungen Transparenz und damit Verhinderung von Grauzonen und Nasenfaktoren Diskriminierungsfreiheit Beschäftigte aus diesen Bereichen werden auch Führungskräfte Arbeits- und Leistungsbedingungen gewinnen auch für diesen Beschäftigtenkreis an Bedeutung (nicht nur Karriere) WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg AG-Interessen an einer betriebl. ÜT-/“AT“-Regelung (Jahresentgelte) Vergleichbarkeit von Positionen* innerhalb des Konzerns weltweit Ermöglichung einer internen Bewerbung an Standorten im In- und Ausland * bzw. Stellen, Funktionen WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg AG-Interessen an einer betriebl. ÜT-/“AT“-Regelung (Jahresentgelte) Rechtssicherheit einheitliche Regelungen weltweit Transparenz (bedingt) und damit Akzeptanz Diskriminierungsfreiheit (gesetzliche Vorschriften) Anzahl der Beschäftigten in diesem Segment/Volumen Entgelt Einfangen „weggelaufener“ Entgelte Qualifizierte Beschäftigte und Führungskräfte herausheben WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Bewertungssystem (z. B. HAY) Das Hay-Verständnis / Konzept von Arbeit und Funktion Input Output Wissen Verantworten Denken 100% einer Funktion werden geprägt durch Wissen : Denken : Verantwortung WB 28.04.2015 Quelle: Hay Group 2009 Bezirk Baden-Württemberg Bewertungssystem (z. B. HAY) Standard – bewertungssystem Standardbewertungssystem Standardbewertungssystem Hauptmerkmale Untermerkmale* Differenzierung Wissen Denkleistung Verantwortung Fach-/Sachwissen 8 Stufen Managementqualitäten 7 Stufen Soziale Kompetenz 3 Stufen Denkrahmen 8 Stufen Denkanforderungen 5 Stufen Handlungsspielraum 8 Stufen Art der Einflußnahme 4 Stufen Geldgrößenordnung 5 Stufen (dynamisch) *Ausprägung WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Entgeltbänder WB 28.04.2015 Quelle: Hay Group 2009 Bezirk Baden-Württemberg Bewegung im Entgeltband Entgeltband in € proportionale Entgelterhöhung überpropotionale Entgelterhöhung keine Entgelterhöhung 2009 2010 Volumen Entgelterhöhung WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Ergänzende Elemente eines Entgeltmodells WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Zusammenfassung Schwächung IGM-Einfluss Verhinderung IGM-Einfluss AG-Strategie Anforderungsniveau WB 28.04.2015 Bezirk Baden-Württemberg Zusammenfassung Entgelt Macht über Entgelt Bezirk Baden-Württemberg
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